Napoleonische Ära
Widerstand und Aufbegehren gegen Napoleon
Inhaltsverzeichnis
1. Räuber und Gauner im Rheinland 1798-1814
1. Räuber und Gauner im Rheinland 1798-1814
Bild eines Gendarmen, aus: Vernet/Lami, Collection des Uniformes des Armées françaises de 1791 à 1814, Paris 1822, Tafel 40.
1. Einleitung
Das organisierte Bandenwesen erlebte um 1800 eine Blütezeit. Räuberbanden traten zwar schon seit dem Dreißigjährigen Krieg auf, doch erst im 18. Jahrhundert wuchs die Zahl ihrer Mitglieder bedenklich an. Die Besetzung des Rheinlandes durch französische Truppen und die daraus folgende Gemengelage aus alter und neuer Ordnung begünstigte zusätzlich kriminelles Verhalten. Dies stellte die Behörden sowohl des Ancien Régimes als auch der sogenannten „Franzosenzeit“ vor große Herausforderungen.
Über die Räuberbanden im Rheinland um 1800 ist bereits viel geschrieben worden. Nicht nur die Wissenschaft, sondern auch die Belletristik hat sich des Themas angenommen. Die Geschichten und Mythen um einzelne Räuber und die „heroischen“ Überfälle haben seit jeher die Phantasie beflügelt. Hingewiesen sei nur auf die unzähligen Romane und Filme rund um Johannes Bückler, den Schinderhannes. Ähnlich rezipiert wurden auch seine Kollegen aus dem nördlicheren Teil des Rheinlands. Die zentrale Figur ist hier – wenn auch nicht ganz so berühmt – Mathias Weber, genannt der Fetzer. Von ihm wird noch die Rede sein. Betrachtet wird im Folgenden die staatliche Sichtweise auf die Bandenkriminalität im Speziellen und auf die mobilen Gruppen im Allgemeinen. Wer war eigentlich unterwegs? Wie wurden die Leute auf der Straße von den Polizisten, Gendarmen, Bürgermeistern, Unterpräfekten, Präfekten usw. wahrgenommen? Welche Eigenschaften wurden ihnen zugeschrieben? Und vor allem – welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
In den Jahren 1798-1814 wurde das gesamte Staatswesen in den von Frankreich eroberten Gebieten neu organisiert. Alte Institutionen wurden abgeschafft, neue entstanden. Alles war im Fluss. Auch die Verfolgung verdächtiger Personen wurde auf neue Füße gestellt. Tatsächlich gelang es, das Bandenwesen so weit einzudämmen, dass es nach 1815 keine besondere Bedrohung mehr darstellte. Der Kampf gegen Räuberbanden war jedoch kein spezifisch rheinisches oder deutsches Phänomen. Napoleon kämpfte an vielen Fronten, nicht nur bei seinen Feldzügen, sondern auch innerhalb der eroberten Gebiete. Besonders heftig waren die Konfrontationen in Spanien und Italien, in denen das Räuberwesen in Verbindung mit Aufständen gegen die französische Besatzung stand. Diese inneren Auseinandersetzungen können mit Michael Broers als „Napoleons anderer Krieg“ bezeichnet werden.[1]
Die frühneuzeitliche Gesellschaft war keineswegs eine unflexible und starre Gesellschaft. Vor allem die Historische Migrationsforschung hat den Blick auf die mobilen Elemente gelenkt. Etliche Leute waren aus unterschiedlichen Gründen unterwegs. Dieser Beitrag betrachtet jene Gruppen, die von den Behörden als potenziell gefährlich eingestuft wurden. Dazu zählen vor allem Menschen aus der sozialen Unterschicht wie Räuber, Bettler, Vagabunden, Wanderhändler und Deserteure. Einbezogen werden jedoch auch die wandernden Handwerksburschen, da sie aufgrund ihrer besonderen sozialen Stellung vom Staat nur schwer zu kontrollieren waren und ebenfalls ein gewisses Gefahrenpotenzial in sich bargen. Nicht berücksichtigt werden die sonstigen Reisenden, Pilger und unbescholtenen Leute, die sich im näheren Umkreis ihres Wohnortes bewegten und nicht aktenkundig geworden sind.
2. Die Entwicklung des Bandenwesens und die Maßnahmen des Staates bis 1798
Organisierte Gruppen, die Eigentums- und Gewaltdelikte verübten, traten vor allem in wirtschaftlichen Krisenzeiten auf. Einen ersten Höhepunkt erreichten sie nach dem Dreißigjährigen Krieg, als zahlreiche Menschen aufgrund der durch den Krieg hervorgerufenen bitteren Armut zu einem Leben auf der Straße gezwungen wurden. Eine ähnliche Pauperisierung in Kombination mit Kriegen lässt sich im 18. Jahrhundert beobachten, welche das erneute Anwachsen mobiler Randgruppen und organisierter Kriminalität begünstigte. Im Gefolge des Siebenjährigen Krieges formierte sich etwa die sogenannte „Mehlbeutelbande“ um Nikolaus Arnold, genannt „Mehlbeutel“. Die Bande war zwischen 1756 und 1763 im heutigen deutsch-niederländischen Grenzgebiet unterwegs und verübte auch Überfälle und Diebstähle im Düsseldorf und Köln. In ihren Reihen befanden sich auffallend viele Deserteure, was auf einen Zusammenhang mit den Kriegsereignissen hinweist.
Bereits in der Zeit vor Ausbruch der Französischen Revolution 1789 liegen die Anfänge der großen Banden, die das Rheinland bis in die Franzosenzeit hinein unsicher machten. So formierte sich in den späten 1780er Jahren in der Nähe von Groningen eine Räuberbande um Jakob Moyses. Sie bildete den Kern der späteren Großen Niederländischen Bande, die die Niederlande und das Rheinland bis nach Mainz unsicher machen sollte. Die Große Niederländische Bande war ein Oberbegriff für viele Räuberbanden vom Niederrhein bis nach Köln. Im Bergischen war zwischen 1796 und 1802 vor allem die Krefelder und Neusser Bande unter ihrem Anführer Mathias Weber, dem Fetzer, aktiv.
Die große jülich-bergische Policeyordnung von 1751. (Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland)
Die krisenhaften Wellen lassen sich auch an der Gesetzgebung der frühneuzeitlichen Staaten ablesen. Etwa seit dem 17. Jahrhundert wurden reichsweit in den einzelnen Territorien und Reichsstädten verstärkt Gesetze und Verordnungen zur Bekämpfung fremder Bettler, herrenlosen Gesindels und sonstiger verdächtiger Personen erlassen. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts nahm die Verordnungsdichte zwar ab, steigerte sich aber ab circa 1770 wieder deutlich. Diese Verordnungen wurden zunächst in umfangreichen „Policey-Ordnungen“ veröffentlicht, die alle Bereiche menschlichen Lebens regelten.
In Kurköln widmeten sich in der Frühen Neuzeit 87 Policeygesetze den mobilen Randgruppen und der Vagantenproblematik. 53 wurden allein von 1723, dem Amtsantritt des Kurfürsten Clemens August bis zur Auflösung des Staates 1806 erlassen. Besonderes Augenmerk galt dabei den fremden, arbeitsfähigen Bettlern, den „Müßiggängern“ sowie den „herrenlosen“ Vaganten und Zigeunern. Diese stellten das genaue Gegenteil einer ordentlichen, fleißigen und sesshaften Gesellschaft dar, und wurden daher mit drakonischen Strafen bedroht, wenn sie den Kurstaat nicht sofort verließen. Die Strafen reichten von Arbeitsstrafen, Pranger, Brandmarkung bis hin zur Todesstrafe für fremde Bettler und Zigeuner.[2] Die Policeygesetze zielten aber nicht nur auf die Abschreckung der mobilen Randgruppen, sondern hielten der „ordentlichen“ Bevölkerung vor Augen, was sie bei einer Abwendung von den bürgerlichen Moralvorstellungen erwarten würde. Dass eine so hohe Zahl an Policeygesetzen mit größtenteils identischem Inhalt in einem relativ kurzen Zeitraum erlassen wurde, erweckt zunächst den Eindruck der Ohnmacht und Hilflosigkeit des Kurstaates gegenüber den fahrenden Leuten. Wenn die einzelnen Gesetze strikt befolgt würden, wäre ihre permanente Wiederholung ja nicht notwendig.
Die neuere historische Forschung sieht in diesen Wiederholungen allerdings keine Schwäche des Staates mehr, sondern sie betont seine Fähigkeit, sich immer wieder in die Problematik regulativ einzubringen. Tatsächlich lassen sich bei genauerem Hinschauen graduelle Unterschiede in den Policeyordnungen feststellen, sei es bei der Bestimmung derjenigen, die bekämpft werden sollen, sei es bei der Art und Weise wie das Gesetz umgesetzt werden kann oder sei es bei der Form der angedrohten Strafe. Bis 1798 lässt sich – auch aufgrund der wachsenden Bedrohungslage durch die näher rückenden französischen Revolutionstruppen – eine zunehmende Professionalisierung der Fremdenpolicey feststellen. Die Listen der verdächtigen Fremden wurden länger und detaillierter, die Verfolgungsinstrumente differenzierter.
Ein Beispiel für den unbedingten Willen, das Problem der Vaganten anzugehen, ist die von Kurfürst Clemens August 1751 aufgestellte Husarenkompanie, eine vom Militär unabhängige Truppe mit uniformierten und fest besoldeten Männern, die im Erzstift für Sicherheit auf dem Lande sorgen sollte. Die Husarenkompanie ersetzte die sonst üblichen, aber unzureichenden Streifen und Nachtwachen in den einzelnen Dörfern.
Es mangelte aber vor allem an einem effizienten Justizsystem, das die verhafteten Delinquenten hätte schnell und zuverlässig aburteilen können. So kam es immer wieder zu Beschwerden, die Gemeinden würden gar kein Strafverfahren anstrengen, sondern einige Vaganten gleich wieder freilassen. Zu einer effektiven Bekämpfung der Kriminalität mobiler Randgruppen kam es nicht, die Zahl der Festnahmen blieb dauerhaft gleich hoch. Während sich die Obrigkeit noch mit Verordnungen alten Stils abmühte, war die Krefelder und Neusser Bande bereits gut im Geschäft.
Edikt des Kurfürsten Clemens August vom 25.9.1751, in dem er befiehlt, die Verordnung zur Errichtung der Husarenkompanie zu publizieren, und zwar zu 'Verfolg und Ausrottung der Vagabunden'. (Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland)
3. Charakterisierung der umherziehenden Leute und Entwicklung des Bandenwesens nach 1798
Vaganten übten häufig ambulante Dienstleistungen aus als Scherenschleifer, Pfannen- und Kesselflicker, Sägenfeiler oder Viehkastrierer oder handelten mit Waren aller Art wie Geschirr aus Porzellan, Ton oder Zinn, mit Zunder, Blasrohren, Kämmen, Bürsten, Besen, Körben, Sieben, Mausefallen, Knöpfen und Schnallen, oft auch mit gestohlenen Waren. Indem sie die Landbevölkerung mit Waren aller Art versorgten, erfüllten sie eine wichtige ökonomische Funktion. Doch auch hier ließen sich keine Reichtümer verdienen, da die Bauern oft selbst kaum Geld hatten und die Wanderhändler sich gegenseitig Konkurrenz machten. Weiterhin waren die „klassischen“ Fahrenden unterwegs, die Gaukler, die mit allerlei Kunststücken für Unterhaltung auf dem Lande sorgten. Hierzu zählten auch die Quacksalber, Zahnbrecher und Oculisten, die mit viel Schau auf ihre angeblichen oder auch tatsächlich vorhandenen medizinischen Fähigkeiten aufmerksam machten. Schließlich gab es noch die Hausierer mit Nachrichten und Neuigkeiten, die gewissermaßen als vormoderne Zeitungen fungierten.
Oft reichten diese Tätigkeiten allerdings nicht aus, um über die Runden zu kommen, weshalb sehr viele auf das Betteln angewiesen waren und zu Kleinkriminellen wurden. Von diesen äußerst bedürftigen Vaganten ging allerdings nur eine Minderheit zum bandenmäßig organisierten, gewalttätigen Raub über. Diejenigen Vagabunden, die kriminell wurden, befanden sich in aller Regel in einer prekären ökonomischen Situation. Auch die mit dem Umherziehen verbundene Bindungslosigkeit sowie die Ausgrenzung aus der Gesellschaft machten die Vaganten anfällig für das Absinken in die Kriminalität. Dies soll am Beispiel der Krefelder und Neusser Bande näher erläutert werden. Keimzelle der Krefelder Bande waren die Scherenschleifer Friedrich der Einäugige und Franzis von Dahlen. Sie verübten bereits 1793 erste Überfälle. Da sie über ein Patent ihres Gewerbes – und damit über reguläre Papiere – verfügten, war es nicht leicht, sie als Übeltäter zu identifizieren. Weitere Mitglieder der Bande waren im Laufe der Zeit vor allem ehemalige Soldaten, Handwerker und Juden, das heißt Angehörige verarmter Schichten.
1796 stieß Mathias Weber, der den Beinamen „Fetzer“ bekam, 18-jährig zur Bande. 1797 ging die Krefelder Bande in der Neuwieder Bande auf, die durch ihre Zugehörigkeit zur Großen Niederländischen Bande einen wesentlich größeren Aktionsradius hatte. Ihr Gebiet umfasste Teile der Niederlande, den gesamten Niederrhein, das Bergische Land und die Rheinschiene bis hinunter nach Mainz. In Neuwied hatte die Bande ihren eigentlichen Stützpunkt. Daneben hatte sie weitere Schlupfwinkel unter anderem in Neuss und Deutz (heute Stadt Köln). Die Struktur der Bande darf man sich nicht als festgefügt vorstellen. Sie bestand vielmehr aus mobilen Einheiten, die sich aus den für einen bestimmten Überfall geeigneten und gerade verfügbaren Mitgliedern zusammensetzte. Es wurde allerdings darauf geachtet, dass zumindest eine Führungspersönlichkeit dabei war, die das Kommando übernahm. Solche Führungspersönlichkeiten waren neben dem Fetzer zum Beispiel der Anführer der Großen Niederländischen Bande, Abraham Picard, Damian Hessel, genannt das Studentchen, und Carl Heckmann. Ohne einen wagemutigen Anführer wurde ein geplanter Überfall nicht durchgeführt.
Zu Beginn des Jahres 1803 wurde der Fetzer mit einigen Komplizen im Amt Bergen bei Frankfurt festgenommen. Zufällig inspizierte zu diesem Zeitpunkt der öffentliche Ankläger Anton Keil aus Köln die dortigen Gefängnisse. Dieser konnte den Fetzer zweifelsfrei identifizieren. Nur wenig später wurde der Fetzer über den Rhein nach Köln transportiert, wo er am 19. Februar durch die Guillotine nur 25-jährig hingerichtet wurde. Nach eigenen Angaben hatte er in seinem kurzen Leben insgesamt 192 Delikte verübt.
Die anderen Mitglieder der großen Räuberbanden erfuhren ein ähnliches Schicksal. Damian Hessel wurde Ende Oktober 1810 zum Tode durch die Guillotine verurteilt. Abraham Picard wurde 1805 ebenfalls im Amt Bergen verhaftet und starb 1807 im Gefängnis in Marburg. Nur wenige Monate nach dem Fetzer, am 21.11.1803, wurde auch Johannes Bückler, der Schinderhannes, in Mainz hingerichtet. Das Jahr 1803 gilt allgemein als das Jahr, in dem die Zeit der großen Räuberbanden endgültig zu Ende ging. Tatsächlich nahm die Bandenkriminalität in den Jahren danach deutlich ab. Sie verlagerte sich jedoch zunehmend auf den einfachen Straßenraub und den organisierten Schmuggel. Insbesondere die Errichtung der Kontinentalsperre 1806 sorgte für ein Aufblühen des Schmuggels.
Auch die erneute radikale Neuordnung der rheinischen Territorien begünstigte das Abnehmen der Bandenkriminalität. Bis 1806 konnten sich die Räuber bequem von der linken Rheinseite auf die rechte und umgekehrt absetzen. Der Rhein war die Grenze zwischen verfeindeten Mächten. Nach Auflösung des Alten Reichs und der territorialen Neuordnung geriet nun auch das rechte Rheinufer unter französischen Einfluss. Nach und nach wurden auch dort die französischen Gesetze eingeführt. Nun war es für Kriminelle im Rheinland nicht mehr so leicht, den Behörden zu entkommen. Zwischen 1810 und 1813 lebte das Bandenwesen erneut auf. Diesmal handelte es sich allerdings vor allem um Refraktäre und Deserteure sowie um verarmte Leute, denen die Kontinentalsperre mit den damit verbundenen Belastungen die letzte Lebensgrundlage genommen hatte. Besonders das bereits industriell entwickelte Großherzogtum Berg mit seiner Textilproduktion hatte darunter zu leiden. Dort fanden 1813 richtige Arbeiterproteste, wie sie kennzeichnend für das 19. Jahrhundert waren, statt.
4. Wahrnehmung der Räuber durch Staat und Gesellschaft
Wie schon im Alten Reich, so beschränkten sich auch die französischen Behörden auf die diffuse Kontrolle verdächtiger Fremder, der Vagabunden, von sonstigem Gesindel etc. Die durchführenden Verwaltungen vor Ort hatten also einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum, wen sie unter diese Kategorien fassen wollten. Wenn konkrete Anweisungen erteilt wurden, dann geschah dies aufgrund konkreter, meistens kriegerischer Anlässe. So war zum Beispiel die Eroberung Maltas durch die Briten 1798 ein Grund, um Durchsuchungen nach Fremden maltesischer Herkunft anzuweisen. Dies wurde dann gleich zum Rundumschlag genutzt, um nach allen Feinden Frankreichs, das heißt Emigranten, Deserteuren, Priestern, Vagabunden und sonstigem Gesindel sowie nach Engländern, Amerikanern und Russen zu suchen. Die Durchsuchungen waren vor allem politischer Natur und dienten dem Aufspüren von Spionen.
Während die Staatsfeinde Frankreichs klar definiert waren, blieb die Bestimmung der Vagabunden nach wie vor recht vage. Erst in einem provisorischen Reglement zur Armenfürsorge, das 1811 publiziert wurde, wurde die Kategorie des vagabundierenden Bettlers genauer definiert: Hierzu zählten diejenigen, die nicht in dem betreffenden Arrondissement geboren waren, die mit Unverschämtheit bettelten, sich als Soldaten oder Krüppel ausgaben oder in Gruppen von mehr als vier Personen auftraten. Einheimische arbeitsfähige Bettler sollten jedoch in die zuständige Armenanstalt, das sogenannte Bettlerdepot aufgenommen werden. Die Arbeitsfähigkeit, die noch vor 1798 über die Teilhabe an der Armenfürsorge entschied, trat als Kriterium gegenüber der territorialen Fremdheit zurück. Diese fremden, umherziehenden Bettler und Vagabunden wurden vielmehr als prinzipiell gefährlich eingestuft und sollten der Gendarmerie übergeben werden.
Edikt des Kurfürsten Maximilian Friedrich vom 5.4.1762 bezüglich der 'Vertilg- und Ausrottung deren auswärtige Bettler und Müßiggänger fort nichtsnutzigen herrenlosen Gesindels und Vagabunden'. Eine Besonderheit ist hier, dass bei Verstoß gegen dieses Edikt nicht konkrete Körperstrafen angedroht wurden, sondern die Delinquenten ins Stockhaus nach Kaiserswerth gebracht werden sollten. (Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland)
Ausgrenzung erfolgte auch dadurch, dass man bestimmten Personen eine Herkunft aus ferneren Ländern zuschrieb. So waren 1811 und 1812 angeblich „italienische Kupferwarenhändler“ und „ungarische Scharlatane“ unterwegs. Diese dienten wiederum als Begründung, alle Arbeiter und Wanderhändler zu kontrollieren und gegebenenfalls direkt an der Grenze abzuweisen. Die Bezeichnungen sagen allerdings nicht unbedingt etwas über die nationale Herkunft der Gruppen aus. Sie sind vermutlich eher Berufsbezeichnungen, die sich verselbstständigt haben. Das gleiche Phänomen begegnet uns bei den Zigeunern, englisch „gypsies“. Die Bezeichnung „gypsy“ weist auf die ursprüngliche Herkunft aus Ägypten, „Egypt“ hin, wurde später aber unabhängig von der Herkunft verwendet.
Eine zusätzliche Kriminalisierung erfuhren die Vaganten dadurch, dass sich viele Juden in ihren Reihen befanden. Viele Juden waren aufgrund der dauerhaften Ausgrenzung aus der Gesellschaft in der Frühen Neuzeit in eine sozial prekäre Lage geraten. Man schätzt ihren Anteil an den Fahrenden auf bis zu 20 Prozent. Nicht wenige davon wurden zu Mitgliedern der gefürchteten Räuberbanden. Von 205 Bandenmitgliedern, die 1805 bekannt waren, waren 112 jüdisch, was den Glauben unterstützte, das Bandenwesen sei maßgeblich von Juden beeinflusst. Vorurteile gegenüber Vaganten und Juden verstärkten sich so gegenseitig. Juden waren aber nicht nur Täter, sondern auch häufig Opfer gewaltsamer Überfälle. Juden auszurauben hatte für die Banditen zudem den Vorteil, mit einer weniger intensiven Strafverfolgung rechnen zu können. So teilte der Schulmeister von Södern im Taunus dem überfallenen Moyses Löw mit, dass er die Sturmglocke nur für Christen und keineswegs für Juden läuten dürfe.[3] Insbesondere die Bande des Schinderhannes hatte sich auf Überfälle auf Juden spezialisiert. Doch auch im Rheinland waren immer wieder Juden Opfer der Räuberbanden. Erwähnt seien hier nur ein Überfall auf einen Juden in Nettesheim durch die Krefelder Bande sowie der gescheiterte Überfall auf einen jüdischen Ladenbesitzer in Hörstgen (heute Stadt Kamp-Lintfort).
Das Bild, das von den Räuberbanden gezeichnet wurde, war natürlich überwiegend negativ. Die Verbrechen waren durch nichts zu entschuldigen. Unterstützung bei ihren Vorhaben erfuhren die Banden nur durch Angehörige der Unterschicht, die sich zumindest einen kleinen Vorteil davon versprachen oder deren Neid und Hass auf die Reichen bereits soweit gediehen war, dass sie ebenfalls zu Kriminellen wurden. Weitere Unterstützung bekamen die Räuber nur durch Einschüchterung beispielsweise der Nachbarn, die Zeuge eines Überfalls wurden.
Die Professionalität, mit der die Überfälle teilweise verübt wurden, nötigte allerdings selbst dem öffentlichen Ankläger Anton Keil Respekt ab. Vor allem in seinen Beschreibungen des Fetzers scheint so etwas wie Bewunderung hervor: „Mathias Weber genannt Fetzer verdient vielleicht allen unter Räubern, die in dieser Geschichte vorkommen, am meisten, daß man von ihm ein ausführliches Gemählde entwerfe; denn er gehört unter die wenigen Menschen, die sich im Tode wie im Leben treu blieben und bey großen Lastern eine große Festigkeit der Seele besaßen.“[4]
5. Kontrollmaßnahmen des Staates und dessen Vorstellungen von Ordnungspolitik mit Rückblick auf das Ancien Régime
Die Maßnahmen gegen die Räuberbanden und gegen Vaganten im Allgemeinen lassen sich gut unter dem Begriff der Fremdenpolizei fassen. Wie bereits erläutert wurde, versuchte die Obrigkeit im Alten Reich das Gemeinwesen mit Hilfe von Policeynormen in Ordnung zu bringen und zu halten. „Policey“ war vor allen Dingen auf die Regulierung nahezu sämtlicher Lebensbereiche angelegt. Nach 1798 setzte zuerst in den vier neuen Departements und ab 1806 schließlich auch im Großherzogtum Berg ein Wandel hin zu einer Polizei ein, die vor allem für die Gefahrenabwehr und die Aufklärung von Verbrechen zuständig war. 1804 schrieb der Kölner Maire Johann Jakob Wittgenstein (1754-1823): „Es [ist] eine der Hauptaufgaben einer gut organisierten Polizei, genauso über die öffentliche Ruhe wie die Sicherheit der Einwohner und ihr Eigentum zu wachen, und geeignete Methoden einzusetzen, um nicht nur den Delikten vorzubeugen, sondern auch um diejenigen in ihren verstecktesten Winkeln zu entdecken, die bereits begangen wurden, damit sie von dem zuständigen Gericht verfolgt werden können.“[5]
Ein erster Schritt war die Neuorganisation der französischen Gendarmerie im Jahr 1798. Gegründet worden war die Gendarmerie 1791 in Frankreich. Sie entwickelte sich aus der ehemaligen königlichen Maréchaussée, die für die Sicherheit auf den großen Straßen zuständig gewesen war. 1798 stellte Brigadegeneral Wirion die Gendarmerie neu auf – parallel zu ihrer Einführung in den vier neuen rheinischen Departements. In dem dazu angefertigten Zirkular-Schreiben vom 6. Fructidor VI (23.8.1798) heißt es: „Die National-Gendarmerie ist hauptsächlich eingesetzt, um auf die Sicherheit der Landgegenden und der großen Straßen zu wachen“.[6]
Um die Sicherheit auf dem Land zu gewährleisten, wurden der Gendarmerie zwei Aufgabenfelder zugewiesen:
- die Aufgaben einer administrativen Polizei, um Gefahren abzuwehren (allgemeine Überwachung, Bekämpfung des Vagantentums, assistierende Aufgaben, Eskortierung von Konvois, Sicherung der Ordnung auf Märkten, Jahrmärkten, Festen und sonstigen Versammlungen)
- die Aufgaben einer justiziellen Polizei, zur Eindämmung von Taten, die nicht verhindert werden konnten (Feststellung von Verbrechen und Delikten, Durchführung von Verhören, Aufnahme von Klagen und Zeugenaussagen, Verhaftung von Kriminellen).
Damit sind im Prinzip die Aufgaben einer modernen Polizei ziemlich genau beschrieben.
Verordnung des Ministers des Innern des Großherzogtums Berg aus dem Jahr 1808, in der die Aufnahme von Bezeichnungen verdächtiger Personen angeordnet wird. (Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland)
Damit sind im Prinzip die Aufgaben einer modernen Polizei ziemlich genau beschrieben.
Die neuen Herren aus Frankreich stützten sich bei der Einrichtung einer professionelleren Polizei in den vier rheinischen Departements auf die bereits vorhandenen Strukturen. So wurden die Bürgerhauptleute der ehemaligen freien Reichsstadt Köln kurzerhand zu besoldeten Polizeikommissaren. Auch bereits im Entstehen begriffene Entwicklungen wurden aufgegriffen, wie die Zentralisierung des Informationsflusses über verdächtige Personen und deren detaillierte Erfassung. Wohnortwechsel wurden meldepflichtig. Ansonsten wurden die vorhandenen Methoden der Fremdenüberwachung nur mit mehr Nachdruck verkündet, was manchmal erfolgreich war, manchmal weniger. Die weitaus häufigste verhängte Strafe war der Verweis aus der Stadt oder Gemeinde. Erst nach und nach begriff man, dass damit das Problem nicht gelöst, sondern nur verlagert wurde. Die territoriale Zersplitterung des Alten Reichs hatte der Ausweisung ja noch eine gewisse Berechtigung gegeben. Das Mittel der Ausweisung war recht simpel und kostenschonend. Es mussten keine Gerichte bemüht und keine Gefangenen verköstigt werden. Vom administrativen Aufwand ganz zu schweigen. Unter den neuen Umständen in einem großen Staatsverband aber war dieses Mittel allerdings nicht mehr tauglich.
Diese auf kleinere territoriale Einheiten zugeschnittene Praxis wurde nach 1798 allerdings nicht vollständig abgeschafft. Umherziehende Arme und Bettler wurden jetzt nur dann abgeschoben, wenn sie aus einem anderen Departement oder aus dem Ausland stammten. Wenn die Bettler aber aus dem Departement stammten, in dem sie unterwegs waren, so stand ihnen eine Unterstützung zu. Die Kosten für die Verhaftung und Abschiebung departementsfremder Bettler übernahm der Staat. Damit wurden die kommunalen Kassen entlastet und für die Gemeinden ein Anreiz zur Kooperation geschaffen.
Eine bis heute zentrale Methode, um mobile Menschen zu kontrollieren, ist die Ausstattung dieser Menschen mit Pässen. Der Pass begegnet uns erstmals im ausgehenden Mittelalter als Ausweispapier für Boten. Danach wurden Pässe vor allem zur Kontrolle von Soldaten verwendet, die damit beweisen mussten, dass sie sich erlaubterweise von der Truppe entfernt hatten. Doch nach und nach wurden Pässe auch für andere Bevölkerungsgruppen verwendet, deren Kontrolle im Interesse der Obrigkeit lag. Dazu zählten bald die umherziehenden Bettler, die mit dem Pass nachweisen mussten, ob sie in einer Gemeinde unterstützungsberechtigt waren. Der Pass sollte dazu dienen, seinen Träger als den auszuweisen, der er zu sein vorgibt. Parallel dazu wurden bei den Behörden Register angelegt, in denen theoretisch alle ausgestellten Pässe registriert wurden. Ein Pass war erforderlich, sobald man seine Heimatgemeinde verließ.
Die Eingliederung der linksrheinischen Gebiete in den französischen Staat im Jahr 1798 brachte eine Verstaatlichung des Passwesens mit sich. Nun wurde von Paris aus bestimmt, wie das Passwesen geregelt werden sollte. Dies hatte den entscheidenden Vorteil, dass es nun im Linksrheinischen, ab 1806 auch im Rechtsrheinischen, einheitliche Vorschriften gab. Zudem wurde die Passerteilung zentralisiert und rationalisiert. Die Pässe dienten der Kontrolle der Mobilität. Davon versprach man sich eine wirksame Bekämpfung der Kriminalität, das schnelle Aufspüren von Deserteuren und Wehrdienstverweigerern, sogenannten Refraktären, sowie die Verhinderung oder zumindest Reduzierung des Vagantentums. Doch die Räuber und Gauner waren nicht auf den Kopf gefallen, sondern ihnen gelang es ziemlich oft, die Behörden übers Ohr zu hauen. Sie gaben sich als ehrbare Wanderhändler aus oder verwendeten Papiere für Handwerksgesellen auf Wanderschaft. Unter diesem Deckmantel gelang es ihnen auch, sich in fremde Häuser einzuschleichen und dort ihre Raubüberfälle auszuüben.
Gerade diese Fehlschläge aber waren es, die die Behörden dazu anspornten, das Passwesen zu verbessern oder bestimmte Bereiche überhaupt erst staatlich zu regulieren. So war dem Provinzialrat von Siegburg eine Reihe von Klagen zu Ohren gekommen, dass viele Bettler unter dem Namen von Handwerksburschen betteln würden. Es sei schwierig, dies zu kontrollieren, da die Handwerksburschen lediglich mit einer Kundschaft ihres Meisters ausgestattet seien. Aus Siegburg kam der Vorschlag an den Minister des Innern des Großherzogtums Berg, diese Kundschaften nicht als Pässe anzuerkennen, sondern den Handwerksburschen, soweit sie arm sind, unentgeltlich Pässe auszustellen. Dieser Vorschlag, der intensiv diskutiert wurde, wurde schließlich umgesetzt. Die Ausweispflicht wurde somit auf einen weiteren Personenkreis ausgedehnt.
6. Fazit
Im Alten Reich bestand ein strukturelles Unvermögen der Obrigkeiten, das Vagantentum nachhaltig zu bekämpfen. Die Vorstellung von einer guten Policey, die sämtliche Lebensbereiche regelt, wurde den am Ende des 18. Jahrhundert hervorbrechenden Konflikten nicht mehr gerecht. Doch muss festgehalten werden, dass es bereits mehr oder weniger erfolgreiche Bemühungen gab, das Vagantentum zu bekämpfen und für mehr Sicherheit vor allem auf dem Lande zu sorgen. Erinnert sei nur an die kurkölnische Husarenkompagnie.
Diese Ansätze wurden unter den neuen französischen Herren durchaus fortgeführt. Jetzt wurden sie allerdings mit mehr Härte und größerer Konsequenz umgesetzt. Dies erforderten allein schon die im Gefolge der Koalitionskriege entstandenen Räuberbanden. Sie stellten eine große Herausforderung für den Staat dar, der sich nun aber zu wehren wusste. Die Furcht vor den gefährlichen Banden zog eine gesteigerte Kriminalisierung aller Vaganten nach sich. Die Bandenkriminalität sorgte auf diese Weise für einen Ausbau der Instrumente zur Wahrung der inneren Sicherheit. Wichtige Aspekte zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit waren der Aufbau einer gut funktionierenden Polizei bzw. Gendarmerie sowie die Etablierung eines bis ins Detail geregelten Passwesens. Ohne die territoriale Vereinheitlichung der linksrheinischen Gebiete und die rechtliche Angleichung der rechtsrheinischen Gebiete wären diese Anstrengungen allerdings nur schwer durchzusetzen gewesen. Die Räuber hatten nun keine Chance mehr, sich in ein Gebiet abzusetzen, das nicht von Frankreich kontrolliert wurde.
Ebenso relevant zur dauerhaften Niederschlagung des Bandenwesens trugen noch andere Faktoren bei, die hier nicht berücksichtigt werden konnten oder nur am Rande erwähnt wurden. Dazu zählen die Neuorganisation des Justizwesens, die Etablierung von Gefängnissen anstelle von Körperstrafen und die Institutionalisierung des Armenwesens. Das Übel wurde zunehmend an der Wurzel gepackt. Nicht zuletzt gelang es vor allem dem öffentlichen Ankläger Anton Keil durch beharrliche Nachforschungen, die Rädelsführer der Banden zu ermitteln und aus dem Weg zu räumen. Zum Schluss soll noch einmal der Fetzer zu Wort kommen: „Ich habe es aus der Geschichte von meines Gleichen bestätigt gefunden, daß, sobald der Ruhm eines Räubers zu groß zu werden anfängt, er nicht mehr lange mitmacht, und der Justiz bald in die Hände fällt; so ging es auch mir. […] Mein Ruhm erscholl immer mehr und mehr; allein dieses zog auch meinen Untergang nach sich.“[7]
Verlinkungen:
->
Quellen:
Internetquellen
-> Küntzel, Astrid, Räuber und Gauner im Rheinland 1798-1814, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/raeuber-und-gauner-im-rheinland-1798-1814/DE-2086/lido/57d124ad931b74.08562974 (abgerufen am 14.06.2026)
->
->
Sekundärliteratur
->
->
Frühe Demokratiebewegungen
Inhaltsverzeichnis
- Mainzer Republik. Aufbruch am Rhein
- ,,Die ersten modernen Wahlen auf deutschem Boden'' - Die Bergzaberner Republik 1792/93
- 18. März 1793: Ausrufung der Mainzer Republik
1. Mainzer Republik. Aufbruch am Rhein
In Mainz entsteht 1792/93 die erste Republik im deutschsprachigen Raum. Aber auf das rauschende Freiheitsfest folgt preußischer Beschuss.
Am 14. Juli 1789 stürzt die Pariser Bastille, das französische Volk widersetzt sich seinem König. Als die Sensation nach Deutschland dringt, jubelt die Bildungselite im Norden wie im Süden. Der Dichter Friedrich Gottlieb Klopstock besingt die Ereignisse als "des Jahrhunderts edelste Tat"; der Schriftsteller Heinrich Christian Boie spekuliert in seiner Zeitschrift Neues Deutsches Museum, dass das Geschehen in Paris"wie ein elektrischer Schlag" auf kein Land stärker wirken werde "als auf unser Deutschland".
Für die Aufklärer ist die Französische Revolution der Sieg des Lichtes über die Finsternis. Sie versprechen sich größte Auswirkungen auf das eigene Land mit seinen Hunderten Staaten und Staatchen, lose zusammengehalten durch das klapprige dynastische Konstrukt des Heiligen Römischen Reichs.
Elektrisiert ist auch der berühmte Weltreisende und Naturforscher Georg Forster, Hof- und Universitätsbibliothekar in Mainz. Ihm schwebt für Frankreich eine "Republik von 24 Millionen Menschen" vor, wie er seinem Freund Christian Gottlob Heyne am 30. Juli schreibt. Am 5. August beschließt die französische Nationalversammlung die Abschaffung aller Feudallasten und Standesunterschiede. Forsters nächster Brief an den Vertrauten setzt mit dem Ausruf "Welch eine Sitzung!" ein, als habe er selbst teilgenommen und nicht erst Tage später davon gelesen.
Die Zuschauerrolle der Deutschen endet drei Jahre danach. Im Frühjahr 1792 zieht die monarchische Koalition unter Führung Österreichs und Preußens gegen das revolutionäre Frankreich und wird am 20. September 1792 bei Valmy überraschend zum Stehen gebracht. Für Goethe ist die Kriegswende eine "neue Epoche der Weltgeschichte", denn nun rücken die Franzosen vor und marschieren ins linksrheinische Deutschland ein. Mit ihnen kommt die Revolution. Schnell fallen die Städte Speyer und Worms, dann gerät Mainz ins Visier. Beim Herannahen der Trikolore flüchten panisch Kurfürst, Adel und hohe Geistliche, im Schlepptau die französischen Emigranten. Die Stadt ergibt sich ohne Widerstand am 21. Oktober. Die Studenten freuen sich unverhohlen, aber auch brave Bürger stecken sich Revolutionskokarden an.
Besonders bei den Intellektuellen öffnet sich jetzt ein lange verschlossenes Ventil. Schon am übernächsten Tag, dem 23. Oktober, kommen um sechs Uhr abends im großen Akademiesaal des verwaisten kurfürstlichen Schlosses 20 Revolutionsanhänger zusammen, um die "Gesellschaft der Freunde der Freiheit und Gleichheit" zu gründen – es ist die Geburtsstunde des Mainzer Jakobinerklubs. Eins ihrer Mitglieder ist der Student Friedrich Lehne, Verfasser revolutionärer Gedichte und Lieder. "Die Sache der Freiheit" schätzt er höher als alle privaten Interessen.
Die Zahl der Klubmitglieder wächst rasch auf rund 500 an. Beitreten dürfen wie zu den französischen Klubs nur Männer, es gilt ein Mindestalter von zunächst 18, später 24 Jahren. Sechs Prozent aller infrage kommenden Mainzer sind somit Jakobiner – ein für diese Zeit ungewöhnlich hoher Grad an politischer Organisation in der mit 28 000 Einwohnern vergleichsweise großen Stadt.
Nicht alle politischen Sympathisanten treten sofort bei. Bibliothekar Forster erkennt: "Diese Neutralität ist mißlich, die Krisis naht heran, und man wird Partei ergreifen müssen." Am 5. November 1792 bittet er um Aufnahme. Das macht Eindruck, schnell steigt der Weltgewandte zu den führenden Männern auf und hält im Klub eine viel beachtete Rede. Binnen dreier Wochen seien "aus bedrückten, gemishandelten, stillschweigenden Knechten eines Priesters" – gemeint ist der Mainzer Erzbischof und Kurfürst – nun "aufgerichtete, lautredende, freie Bürger" geworden. Als radikale Gegner des Absolutismus skizzieren die Mitglieder des Klubs ihre Vorstellungen. Sie wollen Rechtsgleichheit und Menschenrechte, streben nach einer repräsentativen Demokratie mit allgemeinem Wahlrecht für Männer, Gewaltenteilung und Meinungsfreiheit und fordern ein Wirtschaftssystem ohne Privilegien, Zünfte und Zollschranken.
Schnell formiert sich Widerstand. Die Mainzer Zünfte sind strikt gegen solche Ideen. Die bürgerlichen Kaufleute bevorzugen immerhin einen Mittelweg, eine konstitutionelle Monarchie ohne Privilegien für Adel und Klerus. Doch das geht den Freiheitsfreunden nicht weit genug.
Die Demokratie wird erprobt
Mit wachsender Mitgliederzahl wandelt sich die soziale Struktur des Klubs. Professoren, Lehrer, Ärzte, Juristen oder Studenten führen zwar das Wort, stellen jedoch nur etwa ein Fünftel der Mitglieder. Knapp die Hälfte sind Handwerker, kleine Kaufleute und niedere Beamte. Gezielt sprechen die Jakobiner die noch passiven Bürger aus Mainz und Umgebung an. Im Spätherbst 1792 ergießt sich eine Flut von lehrhaften Flugschriften, revolutionären Gedichten und Plakaten mit Bekanntmachungen, Aufrufen und Verordnungen über die Region, und in sonntäglichen Volksbelehrungen erläutern erfahrene Didaktiker wie der Mediziner Georg Christian Wedekind die demokratischen Grundsätze. Mancher Jakobiner wirkt in die ländliche Bevölkerung hinein, indem er sein Wirtshaus mit revolutionären Schriften tapeziert oder von der Kanzel herab den Kirchgängern die Vorteile der französischen Verfassung predigt.
Auch in neu gegründeten Periodika betreiben die Jakobiner Aufklärungsarbeit. So erklärt die Zeitung Der Bürgerfreund des Mathematikers Mathias Metternich der ländlichen Bevölkerung um Mainz zweimal wöchentlich in schlichter Sprache die Vorzüge der Demokratie. Intellektuelle abonnieren die Wochenschrift Der Patriot von Wedekind, die ständische Normalbevölkerung liest Die Neue Mainzer Zeitung oder der Volksfreund, in der Georg Forster die meisten Beiträge schreibt und in Ausgabe Nummer eins triumphiert: "Die Pressefreiheit herrscht endlich innerhalb dieser Mauern, wo die Buchdruckerpresse erfunden ward."
Die Mainzer Revolutionäre wissen, dass die Menschen nicht allein durch Erklärungen für die Revolution zu gewinnen sind. Auch Gemüt und Gefühl wollen angesprochen sein. So feiern sie am 13. Januar 1793 ein großes "Volksfest der Freiheit und Gleichheit". Auf dem Marktplatz steht ein 21 Meter hoher, mit Trikolorebändern geschmückter Freiheitsbaum, flankiert von zwei Piken mit roten Freiheitsmützen. Französische Militärs, aus Paris angereiste Kommissare und führende Mainzer Jakobiner halten feierliche Reden, und immer wieder erklingt die Marseillaise. Tausende Zuschauer verfolgen das Spektakel – teilweise sogar von den Dächern der umliegenden Häuser aus –, es wird ausgelassen getanzt und gesungen. Abends findet ein "Freiball" statt, zu dem die Mainzerinnen "bunte Schärpen von dreyerley Farbe, als roth, blau und weiß", tragen, wie Zeitzeugen berichten.
Wenige Tage später stirbt König Ludwig XVI. unter der Guillotine, und Frankreich ist endgültig Republik. Im Februar und März 1793 werden im "befreiten" Gebiet zwischen Landau und Bingen nach gleichem und direktem Männerwahlrecht die Abgeordneten für den Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent gewählt. Es ist das erste Parlament auf deutschem Boden, das sich uneingeschränkt zur Demokratie bekennt. Anders als in der Pariser Nationalversammlung, wo die Vertreter freier Berufe dominieren, sind in Mainz und Umgebung allein 70 der 130 Abgeordneten Bauern. Die Wahlbeteiligung liegt mit acht Prozent in den Städten und mit bis zu 30 Prozent auf den Dörfern auf einem ähnlichen Niveau wie in Frankreich. Anders als oft behauptet, ist sie nicht gering, denn in diesen Tagen wird die Demokratie erstmals erprobt, und die Bürger fürchten zu Recht mögliche Strafen bei Rückkehr des alten Regimes.
Am 17. März 1793, um neun Uhr morgens, treten die 130 Abgeordneten im Deutschordenshaus am Rheinufer zusammen, darunter 40 Mainzer Jakobiner. Jeder der Abgeordneten leistet den republikanischen Eid, "den Grundsätzen der Freiheit und Gleichheit treu zu sein und die Pflichten eines Stellvertreters des freien Volkes gewissenhaft zu erfüllen". Danach wählt der Konvent den ebenso wortgewaltigen wie streitbaren Philosophieprofessor Andreas Joseph Hofmann zu seinem Präsidenten. Am 18. März 1793 ruft Hofmann vom Balkon des Deutschordenshauses den Rheinisch-Deutschen Freistaat aus. Der 18. März, er sollte ein Freiheitsdatum der deutschen Geschichte werden.
Doch die Unabhängigkeit währt nur kurz. Reichstruppen unter preußischer Führung ziehen einen Belagerungsring um Mainz. Die Deputierten wissen, dass ihre kleine rheinische Republik allein nicht lebensfähig ist. Am 23. März beantragen sie beim Pariser Konvent die Angliederung an die "Mutterrepublik" und entsenden eine Delegation. Eine Woche später hält der Vizepräsident der Mainzer Republik, Georg Forster, in der französischen Nationalversammlung eine Rede für das Gesuch, es wird unter tosendem Beifall einstimmig angenommen. Doch zu spät. Preußens Truppen beginnen mit dem Beschuss – Mainz steht in Flammen. Am 23. Juli verlassen die Franzosen die Stadt, und die zurückgebliebenen Republikaner trifft die Rache ihrer Gegner. Viele von ihnen werden ausgeplündert, misshandelt, öffentlich gedemütigt und verschwinden für Jahre in Verliesen auf der Festung Königstein im Taunus.
Dem Präsidenten Hofmann und einigen Mitstreitern gelingt die Flucht. Im Pariser Exil bemüht sich die Societé des Refugiés Mayençais jahrelang darum, das Schicksal ihrer in Deutschland eingekerkerten Freunde zu erleichtern. Erst nach dem Frieden von Campo Formio im Oktober 1797, als Österreich den Franzosen das linke Rheinufer überlässt, können die Mainzer Demokraten in ihre Heimat zurückkehren.
Ihr politisches Erbe reichen sie weiter. Die Traditionslinien führen bis zur Paulskirche und darüber hinaus, denn nicht selten setzen Kinder und Enkel das begonnene Werk fort. Mathias Metternichs Sohn Germain etwa, der 1848/49 als Revolutionär kämpft. Einer aus dem Klub von 1793 ist selbst im Frankfurter Vorparlament aktiv: Adam Itzstein führt dort als Vizepräsident 72-jährig die Regie. Auch Andreas Joseph Hofmann, der erste deutsche Präsident, erlebt die Revolution und ihr Scheitern. 1849 ist das Jahr seines Todes. Auf seinem Grabstein steht der hoffnungsvolle Wunsch, dass sich endlich der "Sieg des Rechts, der Freiheit und der Humanität" erfüllen möge.
2. ,,Die ersten modernen Wahlen auf deutschem Boden'' - Die Bergzaberner Republik 1792/93
Gesetzgeber! Das aus mehr denn zehn Dörfern bestehende, dem Herzog von Zweibrücken bisher zugehörige Oberamt Bergzabern, müde, sich noch als Sklaven eines despotischen Fürsten und dessen grausamen Trabanten, mitten unter einem freien und glücklichen Volke zu sehen, und durch die Siege der fränkischen Freiheitswaffen beherzt gemacht, hat plötzlich die Fesseln der schändlichen Knechtschaft, in der es seufzte, abgestreift und stellt sich den erhabenen Stellvertretern der fränkischen Nation frei dar, um ihnen für die große, den Völkern zubereitete Wohltaten zu danken und die Vereinigung mit der Republik zu begehren.
Der uns heute in seiner Wortwahl und im begeisterten Ton fremd anmutende Text stammt vom 10. November 1792 und war von Bergzaberner Bürgern an den Nationalkonvent in Paris gerichtet.
Übersetzt man ihn in unsere weniger schmuckvolle Sprache, dann könnte man von einer Art Unabhängigkeitserklärung südpfälzischer Gemeinden in der Französischen Revolutionszeit sprechen. Also: ein besonderes Dokument und auch einzigartig.
Wie kam es dazu? Die Französische Revolution, die mit dem Bastille-Sturm vom 14. Juli 1789 begann, schwappte schnell ins Elsass und in die Pfalz über. Schon am 20. Juli kam es zu Unruhen in der damals französischen Stadt und Festung Landau, die kurz darauf in eine Meuterei innerhalb der Garnison und in die Entmachtung des Magistrats, also der alten Stadtverwaltung, mündeten. Am 30. Juli begannen die Bauern in dem zwischen Kurpfalz und dem Hochstift Speyer aufgeteilten Fischbach bei Dahn den Aufruhr und teilten Äcker und Wiesen unter sich auf. Anfang August ergriff die Empörung auch die Dörfer Dörrenbach und Oberotterbach sowie das kurpfälzische Annweiler.
Schwelender Konflikt zwischen Volk und Fürstenhaus
Die Unruhen kamen nicht aus heiterem Himmel. Zeichen für eine zunehmende Gärung in der Bevölkerung hatte es schon vor 1789 gegeben. Nur erkannten die Landesherren und ihre Beamten diese Warnsignale nicht. Eine wichtige Rolle nahm das etwa 1.700 Einwohner zählende südpfälzische Residenzstädtchen Bergzabern ein. In dem von einer selbstbewussten evangelischen Handwerkerschicht geprägten Gemeinwesen saß auch die Verwaltung des pfalz-zweibrückischen Territoriums in der Südpfalz. Zu den wirtschaftlichen Beschwerden dieser Zeit kamen noch konfessionelle Probleme hinzu, die wir heute kaum nachvollziehen können.
Damals zählte aber die Konfession. So war es über lange Jahre hinweg zu einer Entfremdung zwischen der überwiegend evangelischen Bevölkerung Bergzaberns und dem Fürstenhaus gekommen, das nach mehreren Konfessionswechseln 1718 schließlich katholisch wurde. Was die wirtschaftlichen Probleme betraf, so hatte bereits 1782 der Stadtrat der Zweibrücker Regierung eine Denkschrift vorgelegt, in der er die als ungerecht empfundene Besteuerung kritisierte. Es wäre interessant zu untersuchen, ob die Steuern mit den immensen Kosten zusammenhingen, die der Landesherr, Herzog Karl II. August, für den Bau seines Schlosses Karlsberg bei Homburg benötigte. Eine offene Kritik wagten die Bergzaberner Untertanen noch nicht, immerhin unterschrieb „der gehorsame Stadtrat“.
Das leidige Gift der Freiheitsseuche
Sieben Jahre später war es mit dem Gehorsam vorbei und die Bürger von Bergzabern brachten ihre Forderungen wieder vor und dieses Mal viel deutlicher. Unter anderem ging es um die Nutzungsrechte in den Waldungen, die zwischen dem Herzog und den Bürgern umstritten waren.
Anfänglich glaubte der herzogliche Regierungsrat Klick noch, den aufflammenden Protest beruhigen zu können. Allerdings sah er die Gefahr einer Revolte durchaus, als er an seinen Herzog schrieb: „Ich muss zur Schande der Stadt Bergzabern sagen, dass ein sehr großer Teil, wohl die Hälfte und noch mehr, mit dem leidigen Gift der Freiheitsseuche angesteckt ist“. Er sollte Recht behalten. Es blieb nicht beim schriftlichen Protest, sondern die Aufrührer wurden tätlich. Am 19. September 1789 läuteten sie die Sturmglocke, besetzten das Rathaus und sperrten den regierungstreuen Stadtrat aus.
In unserer modernen Kommunikationswelt täuschen wir uns, wenn wir glauben, dass es früher eine Ewigkeit gedauert hat, bis sich Nachrichten verbreiteten. Gewiss, nicht jedes Ereignis in der fernen Welt gelangte in die heimischen Wohnzimmer. Der berühmte Sack, der in China umfällt, löste nicht wie heute ein Medienecho aus. Aber wenn am 14. Juli 1789 in Paris die Bastille gestürmt wurde und es am 20. Juli in der französischen Festung Landau zu einem Volksauflauf kam, dann zeigt dies doch deutlich, wie schnell sich die Kunde von wichtigen Ereignissen verbreitete. Freilich, nicht jeder konnte im Juli 1789 fern von Paris die politische Dimension des Bastillesturms erkennen. Eine der Wenigen war die in Bergzabern lebende englische Adlige Baronesse Mary von Bode, die als eine der Ersten von Revolution sprach und nach Hause schrieb: „Man wagt kaum zu sagen, was man von der Revolution hält. Gott allein weiß, wie dies alles noch enden wird“.
Landau – Zentrum der Revolution
Landau, die französische Festung, wurde in der Folgezeit zum Kernpunkt der revolutionären Bewegung in der Südpfalz. Hier lässt sich auch die „Fieberkurve“ der Revolutionsbegeisterung am ehesten verfolgen und beschreiben. Es kam zu einer Meuterei in der Garnison, der Magistrat, also die alte Stadtverwaltung, wurde entmachtet und von der Munizipalität, der neuen Verwaltung abgelöst. Im Juni 1790 gründete sich ein Jakobinerklub. Der Jakobinerklub war jedoch entgegen landläufiger Meinung keine Ansammlung verarmter Jungradikaler, sondern repräsentierte das Bürgertum und vor allem das protestantische.
Revolutionärer Elan war dem Klub trotz aller Bürgerlichkeit nicht abzusprechen. Er empfand sich als „Speerspitze der Revolution“ und agierte in diesem Sinne nicht nur in der Stadt, sondern auch in ihrer ländlichen Umgebung. Da zog man hinaus auf die Dörfer, sang Lieder – oft waren es umgedichtete Kirchenlieder –, man trug Gedichte vor, diskutierte, pflanzte Freiheitsbäume und gründete Brüderklubs. Deren Existenz lässt sich freilich heute nur schwer und nur indirekt nachweisen, denn wie immer nach gesellschaftlichen Umbrüchen, vor allem, wenn sie mit Gewalt und Krieg einhergingen, versucht man die Spuren früheren Engagements zu verschleiern oder ganz zu vernichten. Die große Ausnahme findet sich in Landau, wo im dortigen Archiv die Protokolle der „Gesellschaft der Constitutionsfreunde“, wie sich der Jakobinerklub nannte, verwahrt werden.
Die Revolution breitet sich aus
Auch von Weißenburg aus „missionierte“ der dortige Klub in der Umgebung. Oftmals wurden die Jakobiner bei ihren Propagandaaktionen von den protestantischen Dorfpfarrern unterstützt, die auch die Gottesdienste nutzten, um die Revolution zu predigen. So überrascht es nicht, dass gerade in protestantisch geprägten Gemeinden die Radikalisierung am ehesten voranging. Aber sogar in rein katholischen Gemeinden wie z. B. Herxheim gelang es, Klubs zu gründen. Wirksamer noch als die zahlreichen revolutionären Flugschriften, die überall kursierten, dürften die persönlichen Auftritte der „Freiheitsmänner“ in den Dörfern gewesen sein. Denn nicht jeder konnte lesen. Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts betrug der Anteil der Analphabeten im Bereich Dahn 76 Prozent! In der Südpfalz waren es immerhin nur (!) 54 Prozent.
Wie auch immer, die revolutionären Ideen wurden zu Katalysatoren für eine schon lange andauernde und nun fortschreitende Unruhe. Im August 1789 begehrte die Bevölkerung in Kandel, Annweiler und Oberotterbach auf und so wurde das pfalz-zweibrückische Territorium um Bergzabern und Kandel zum zweiten Schwerpunkt revolutionärer Unruhen in der Südpfalz. Es ging den Untertanen aber nicht in erster Linie um Ideologie. Vielmehr lassen sich die Beschwerden der verschiedenen Gemeinden auf einen gemeinsamen Nenner bringen: Im Mittelpunkt standen die Forderungen nach Abschaffung wirtschaftlicher Hemmnisse. Noch war hier nicht die Rede von einer etwaigen Enteignung der Kirche und der Herrschaften, zu der es ja später dann kam. Lange ließ die Radikalisierung der Wünsche und Forderungen aber nicht auf sich warten. Doch zum Unterschied zu den Ämtern Dahn und Berwartstein, wo es beim Aufbegehren der Bevölkerung blieb, kann man im pfalz-zweibrückischen Territorium von einer weitgehenden Politisierung sprechen.
Hier waren es die Gemeinden selbst, die ihre Forderungen anmeldeten und auch vertraten. Sie waren es, die die Rechtmäßigkeit des herrschaftlichen Besitzes bestritten und Ländereien beanspruchten, die weltliche und kirchliche Herrschaften in den Dörfern besaßen.
Die Behörden in Zweibrücken erkannten die Situation nicht rechtzeitig und die Versuche ihrer Beamten vor Ort, die „Aufrührer“ zu beruhigen, schlugen fehl. Aber was hätten sie auch tun können, außer die Entwicklung zu beobachten und ständig Meldungen nach Zweibrücken zu senden. Die Regierung versprach zwar eine Untersuchung der Beschwerden, allerdings arbeitete die hierfür eingesetzte Kommission sehr zaghaft und langsam.
Propaganda und Gegenpropaganda
Immerhin gab die Regierung am 19. Juli 1791 bekannt, dass sie einige Missstände in der Stadt, die schon 1789 angemahnt worden waren, abstellen wollte – den Bürgern reichte dies aber nicht aus. Die Initiative lag nicht mehr in den Händen der Regierung. Sie konnte nur noch reagieren – und dies tat sie schwach. Sie ließ immer wieder Maueranschläge oder Flugblätter verbreiten, die vor dem „Gift der Revolution“ warnten. Revolutionäre Flugschriften wurden eingesammelt und die Personen, die sie verteilt hatten oder die man in Verdacht hatte, wurden überwacht. Neben der hergebrachten Obrigkeit hatten die Menschen in
Bergzabern auch andere Vertreter der alten Ordnung in ihren Mauern. Es waren die zahlreichen Emigranten, die aus Frankreich geflohen waren und vom Herzog eine Aufenthaltsgenehmigung für sein Territorium erhalten hatten. Hinzu kamen katholische Priester aus dem Elsass, die sich hierher geflüchtet hatten. So prallten hier wie sonst nirgends in der Südpfalz revolutionäre und antirevolutionäre Propaganda aufeinander. Letztere blieb wohl immer mehr erfolglos und so erreichte die Revolutionierung der Südpfalz im Herbst 1792 ihren ersten Höhepunkt. Es war die Präsenz der französischen Truppen, die im September 1792 die Pfalz besetzt und die Festung Mainz erobert hatten, was der Bewegung in der Südpfalz den entscheidenden Schub gab. Am 25. Oktober 1792 wurde in Ingenheim ein Freiheitsbaum gepflanzt, am 2. November war Mühlhofen an der Reihe. Der Ort erklärte sich als „fürstenfrei“. In beiden Gemeinden waren es die evangelischen Pfarrer und Lehrer, die zu Wortführern der Bewegung wurden. Die Liste der Dörfer, in denen man Freiheitsbäume pflanzte, wurde immer länger.
Bergzabern will Anschluss an das revolutionäre Landau
Auch in Bergzabern gärte es, wie Franz-Xaver Remling in seiner umfassenden Darstellung „Die Rheinpfalz in der Französischen Revolutionszeit“ aus dem Jahre 1865 berichtet. Remling (1803–1873) war katholischer Priester und gleichzeitig ein bedeutender Historiker. So ist natürlich seine Darstellung der revolutionären Ereignisse sehr parteiisch. Aber trotz einiger verbaler Ausfälle gegen die „Hetzer“, „Wühler“ oder „Freiheitsschwindler“, wie er die Anhänger der neuen Ideen bezeichnete, bietet er die einzige detaillierte Darstellung der Zeit, und bislang hat sich jeder Historiker, der sich mit dem Thema befasste, auf ihn und seine Quellenstudien bezogen.
„Am 4. November 1792 begannen in der Stadt Bergzabern und im ganzen Amte Barbelrodt die aufrührerischen Bewegungen ohne Scheue“, schreibt er. Man entsandte von Bergzabern aus eine Abordnung nach Landau, „damit von der dortigen Munizipalität Abgeordnete gen Bergzabern, wie nach Mühlhofen, gesendet würden, um die Freiheit zu verkünden und den Eid der Treue auf die französische Verfassung abzunehmen.“
Die Landauer verwiesen die Bergzaberner darauf, dass sie sich nicht einfach Landau oder Weißenburg anschließen könnten, „sondern nebst den anderen gleichgesinnten Dörfern einen eigenen Freiheitsbund abschließen müssten“. Auch wenn die Landauer dem Wunsch der …
Die Landauer verwiesen die Bergzaberner darauf, dass sie sich nicht einfach Landau oder Weißenburg anschließen könnten, „sondern nebst den anderen gleichgesinnten Dörfern einen eigenen Freiheitsbund abschließen müssten“. Auch wenn die Landauer dem Wunsch der Bergzaberner nicht nachkamen, sie in ihren Kreis aufzunehmen, so versprachen sie wenigstens, ihnen bei ihrer Aktion behilflich zu sein.
Am 6. November erschien also eine Delegation aus der Stadt. Es waren Vertreter der Munizipalität und des Jakobinerklubs, begleitet von sechs Offizieren der französischen Garnison. In einem festlichen Zug wurden sie von der versammelten Bürgerschaft in die Stadt hinein zum Rathaus geleitet. In einer Ansprache versicherte der Landauer Jakobiner Johann Jakob Groß, der zeitweise auch „Maire“ (= Bürgermeister) war, den Bergzabernern, sie seien nicht als Abgeordnete der französischen Nation gekommen, sondern als Freunde der hiesigen Bürger. Einzig der Nationalkonvent sei der richtige Adressat, um sie als französische Bürger aufzunehmen.
Nach dieser Ansprache ging es erst einmal zu einem großen Mittagessen. Nachdem man sich gestärkt hatte, versammelte man sich wieder auf dem Rathaus und Groß ergriff erneut das Wort. Er fragte die Versammelten, unter denen die Anhänger der Regierung die Minderheit stellten, ob sie sich inzwischen beraten hätten und welche Beschwerden sie eigentlich gegen ihren Herzog vorzubringen hatten. Die Wortführer wiesen auf die 1782 verfasste Schrift hin, die ihrer Meinung nach ohne Resonanz geblieben sei. Groß erwiderte darauf, da der Landesherr seine Pflichten gegen die Bürgerschaft nicht erfüllt habe, so sei auch diese ihren Verpflichtungen gegen jenen enthoben.
Nun forderte er die Bürger auf (von Bürgerinnen war damals nicht die Rede), den Eid auf die französische Revolutionsformel „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ zu leisten. Dies taten die Versammelten und wählten auch sofort eine neue Gemeindeverwaltung. Zum Maire gewählt wurde Adam Mayer, der Wirt des Gasthauses „Zum türkischen Kaiser“.
Bruch mit der alten Ordnung
Auf dem Marktplatz und vor dem Haus des neuen Maires wurden Freiheitsbäume aufgestellt, die noch verbliebenen Insignien der herzoglichen Regierung wurden abgerissen und auf dem Kirchturm wurde die Trikolore gehisst. Jeder Bürger musste sich dann auch mit der Nationalkokarde Blau-Weiß-Rot schmücken. Als Zeichen der Ablösung der Feudalgerichtsbarkeit wurde der Galgen auf dem Marktplatz verbrannt. Die Bürger weigerten sich, wie zuvor die Schlosswache zu stellen. Sie schlugen die herzoglichen Wappen am Riesentor und am Ludwigsbau des Schlosses aus und entfernten das pfalz-zweibrückische Wappen aus seiner Steinfassung. Es kam auch zu Übergriffen auf Personen, die man enger Beziehung zum alten Herrscherhaus verdächtigte.
Vier Tage später, am 10. November, baten 32 südpfälzische Gemeinden um die Aufnahme in die Französische Republik. In Bergzabern unterschrieben 273 von 285 wahlberechtigten Bürgern diese Petition. Das war ein veritabler und gewagter Aufstand, auf den der Herzog mit Waffengewalt reagierte – allerdings vergeblich. Die Einheiten, etwa 300 Mann stark, mussten bei Vorderweidenthal umkehren. Ein Aufgebot aus dem Oberamt mit einer Verstärkung aus Weißenburg zog den zweibrückischen Truppen entgegen, um sie aufzuhalten. Die Kommandeure der Zweibrücker Einheiten scheuten den offenen Konflikt mit der Bergzaberner Nationalgarde und zogen sich zurück. Selbst Remling kommt nicht umhin zu schreiben: „Die Bergzaberer waren bereits mit den Franzosen zu eng verbunden, für die Freiheit und Gleichheit zu leben und zu sterben“.
Am 19. November wurde die Bergzaberner Adresse in der Nationalversammlung in Paris verlesen. Der Text sollte gedruckt und an alle Departements verschickt werden. In dem Text werden die Orte des Oberamtes Bergzabern ausdrücklich genannt.
Die Republik Bergzabern
Am 7. Dezember 1792 beschlossen die meisten südpfälzischen Dörfer, keine Abgaben mehr zu entrichten und ihre Kirchen und Lehrer selbst zu wählen. Am 22. Januar beschlossen die Gemeinden, bis zur Aufnahme in die Französische Republik einen Freistaat zu gründen. Die neue Volksvertretung nannte sich „schweizerischer Landtag“. Dieser Landtag sollte im Amt bleiben, bis die Aufnahme nach Frankreich vollzogen wäre.
„Das größte Kuriosum der Revolution in der Pfalz ist jedoch Bergzabern, für einige Zeit eine richtige kleine Republik, die von Bergzaberns Bürgern aus eigener Kraft und ohne militärische Macht ausgerufen wurde.“
Am 15. März wurden die 32 aufständischen Dörfer vom Nationalkonvent in die Französische Republik aufgenommen. Sie bildeten nun einen Bestandteil des Distriktes Landau.
Die Restauration
Lange existierte dieses demokratische Gebilde allerdings nicht. Die französischen Truppen wurden im Jahr 1793 von den Preußen und Österreichern zurückgedrängt und die alte Ordnung kehrte unter ihrem Schutz wieder zurück. Nun flohen die Anhänger der Revolution mit den Franzosen. Die Bürger mussten im gesamten zweibrückischen Territorium dem Herzog erneut huldigen.
Mit der französischen Rheinarmee flohen viele Bürger, die an der Revolution beteiligt gewesen waren, aus Bergzabern. Ihr namhaftester Vertreter war der bereits erwähnte Johann Adam Mayer, der auch der erste „Maire“ der Stadt gewesen war. Er sollte es späterhin in der französischen Armee bis zum Divisionsgeneral bringen.
Man glaubte, die alte feudale Ordnung nun wieder sicher hergestellt zu haben. Dem war aber nicht so: Schon im Dezember 1793 erfolgte der Gegenangriff der Franzosen und mit der Befreiung der von den Preußen und Österreichern belagerten Festung Landau endete das kurze Wiederaufleben der alten Feudalordnung.
Was bleibt?Wenig Sichtbares. Einzig die ausgeschlagenen Wappen der Herzöge von Zweibrücken am Schloss in Bad Bergzabern erinnern heute noch an dieses Ereignis in der Südpfalz. Die „Bergzaberner Republik“ sollte für die Stadt Bergzabern eine revolutionäre Tradition einleiten. Aus diesem Ort stammen Männer, die beim Hambacher Fest aktiv waren und sich auch noch in der Revolution von 1848/49 engagierten. Sie gehörten zu den Verfechtern freiheitlichen Gedankengutes. In ihren Familien wurden die Ereignisse der Französischen Revolution zum lebendigen Familienerbe.
3. 18. März 1793: Ausrufung der Mainzer Republik
Der Tanz um einen Freiheitsbaum: Wo Freiheitsbäume außerhalb Frankreichs errichtet wurden, war das Gebiet von der französischen Revolutionsarmee besetzt worden. In der Regel lebten an jedem Ort einige Anhänger der Aufklärung und der Ideen von Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit. (© Bundesarchiv, Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte, Rastatt)
Da das Protokoll gerade dieser Sitzung des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents nur fragmentarisch erhalten ist, orientiert sich die folgende Darstellung der Geschehnisse in Mainz am 18. März 1793, soweit dies den Sitzungsverlauf betrifft, an der Beschreibung des Ereignisses in der von Georg Forster redigierten Zeitung "Die neue Mainzer Zeitung oder der Volksfreund" vom Dienstag, dem 19. März 1793 (Nr. 34) mit der Überschrift "Mainz, den 18ten März. Nationalkonvent der freien Deutschen diesseits des Rheins":
"Am Montag, dem 18. März 1793, tritt um 8 Uhr morgens im Rittersaal des Deutschhauses zu Mainz der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent zu seiner dritten Sitzung zusammen. Die ersten beiden Sitzungen hatten tags zuvor am gleichen Ort stattgefunden, vor- und nachmittags. Das Deutschhaus war eines der Residenzgebäude des Kurfürsten und Erzbischofs von Mainz gewesen. Der Kurfürst und sein Hofstaat waren aus der Stadt geflohen, als sich die französische Revolutionsarmee im Herbst 1792 der Stadt näherte, die dann am 21. Oktober besetzt wurde.
Der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent ist eine Versammlung, wie es sie noch nie in der deutschen Geschichte gegeben hat. Die Mitglieder sind an ihren Herkunftsorten in der Pfalz und in den linksrheinischen Gebieten Rheinhessens von ihren Mitbürgern gewählt und als deren Repräsentanten nach Mainz gesandt worden. Vorbild waren die Wahlen zum Nationalkonvent in Frankreich im Herbst 1792. An diesem Tag sind 59 Deputierte anwesend. (An den folgenden Tagen trafen weitere Deputierte ein, sodass der Nationalkonvent letztlich 128 Deputierte hatte, die 126 Orte vertraten – Anm. d. Verf.).
Nach der Eröffnung der Versammlung durch den Präsidenten, den Professor der Philosophie Andreas Joseph Hofmann, bildet der Konvent vier Ausschüsse, nämlich den Ausschuss des Unterrichts, der Wachsamkeit, der Finanzen und der Petitionen. Der Bürger Dorsch aus Neubamberg, Professor der Philosophie in Straßburg, erklärt in einer patriotischen Rede, der Tag sei von einzigartiger geschichtlicher Bedeutung. Von Mainz würde nunmehr an alle noch unterdrückten Deutschen die Botschaft der Befreiung von dem jahrhundertelangen Despotismus der Fürsten ausgehen. Die Menschen würden ihre natürlichen Rechte der Freiheit und Gleichheit wiedererlangen, die ihnen in der Vorzeit geraubt worden seien und die ihnen seither durch Gewalt und Unterdrückung verwehrt sein würden. Nun sei das Ende der Gewaltherrschaft nahe; eine freie Republik der Deutschen müsse gegründet werden. Danach erheben sich die gewählten Volksvertreter und erklären feierlich, dass sie nur die Gewalt des Volkes als rechtmäßig anerkennen und dass die bislang bestehenden Rechte aller weltlichen Fürsten und geistlichen Herren in den Ländern diesseits des Rheins von Landau bis Bingen ab sofort erloschen seien.
Hiernach wird über ein Dekret beraten, in dem die neuen Rechtsverhältnisse dargelegt werden sollen. Letztendlich wird der Text des Bürgers Forster, Bibliothekar der Universität, von der Versammlung angenommen. 30 Kanonenschüsse verkünden auf der Stelle diesen ersten wichtigen Akt der deutschen Volkssouveränität. Damit der Beschluss der freien Deutschen der ganzen Welt bekannt gemacht werden kann, soll das Dekret 30.000mal gedruckt und in allen Orten des Rheinisch-Deutschen Freistaats feierlich proklamiert werden.
Sodann sprechen Gesandte des Nationalkonvents aus Paris sowie der französische General (Adam Philippe de) Custine den versammelten Stellvertretern des freien deutschen Volkes Lob und Anerkennung aus. Der General erklärt, seine Soldaten, die Söhne Frankreichs, würden den neuen Freistaat verteidigen wie ihr eigenes Vaterland. Frankenbürger* Haußmann weist in einer Rede darauf hin, "dass alles Unglück der Völker von den Beherrschern und Fürsten herrühre, dass hingegen alle Völker, welche frei sein wollen, ihre Feinde immer überwunden haben". Im Namen der Frankenrepublik* verspricht er, "niemals zu dulden, dass je wieder ein Despot dies von nun an ewig freie Land unterjoche". Präsident Hofmann dankt für den Großmut der Franken und nimmt – stellvertretend für das deutsche Volk – die Brüderküsse der Gesandten der Frankenrepublik entgegen. Zu dieser erhabenen Szene spielt Musik, die alle Anwesenden zu Tränen rührt. Die Versammlung endet um 12 Uhr mit dem Schwur der Treue gegenüber dem deutschen Volk.
Vor dem Deutschhaus werden die Mitglieder des Nationalkonvents von einer größeren Zahl Bürger und Bürgerinnen freudig erwartet. Gemeinsam ziehen sie zum Marktplatz am Dom, wobei sie Freiheitslieder anstimmen. Auf dem Marktplatz steht seit dem Januar ein Freiheitsbaum, daneben zwei Piken, geschmückt mit der Jakobinermütze. Musiker spielen auf. Um den Baum herum tanzen Männer und Frauen Reigen. Unter ihnen auch französische Soldaten. Ein Bürger trägt ein neues Lied vor, ein "Freiheitslied für die lieben Mainzer". Da ist zu hören: "Seht Deutschlands erste freie Stadt …"
Am Tag darauf wird im Konvent die Frage beraten, "in welcher Form der von Deutschland getrennte und auf die allgemeinen Grundsätze von Freiheit und Gleichheit gegründete Staat künftighin bestehen solle". Die Debatten dauern drei Tage. Schließlich setzt sich die Auffassung durch, dass der neue Freistaat zu schwach wäre, um den Armeen der deutschen Fürsten Widerstand leisten zu können. Daher soll die freie Republik sich mit der Frankenrepublik vereinigen. Am 21. März wird in diesem Sinne ein Dekret beschlossen. Tags darauf werden drei Emissäre gewählt, die dem Konvent in Paris das Anliegen vortragen sollen. Dies sind die Bürger Georg Forster, Andrè Potocki (Kaufmann aus Colmar) und Adam Lux (Dr. philos. und Landwirt aus Kostheim)."
* Unter "Frankenrepublik" ist die Erste Französische Republik zu verstehen, die am 21. September 1792 ausgerufen worden war, mit "Franken" sind demnach die französischen Staatsbürger gemeint.
Die Dekrete des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents vom 18. und 21. März 1793
In den beiden (unten stehenden) Dekreten ist allgemein von einer Staatsgründung die Rede sowie von einem "Freistaat", was nichts anderes als "Republik" bedeutet. Der neu gegründete Staat bleibt in diesen Dokumenten namenlos. Einen Namen gab es jedoch bereits, nämlich "Mainzer Republik". So nannten ihn etwa Revolutionsanhänger aus Oberolm am 3. Januar 1793 in einer Eingabe an die Mainzer Zivilverwaltung (im Faksimile unten re., Mi.).
Die Aufzählung der territorialen Gewalten in Artikel 3 des Gründungsdekrets der Mainzer Republik vermittelt einen Eindruck von der damaligen Zersplitterung des linksrheinischen Reichsgebietes. Dabei war die Anzahl der "Herrschaften" tatsächlich noch wesentlich höher als hier dargestellt. Es existierten sogar einzelne Gemeinden, die unter mehreren Herrschaften aufgeteilt waren (vgl. Hellmut G. Haasis: Morgenröte der Republik. Die linksrheinischen deutschen Demokraten 1789-1849, Berlin 1984). Das machte es in Einzelfällen dem Reichsgericht in Wetzlar schwer, Herrschaftsansprüche verbindlich zu klären. Die Zahl der Menschen, die in dem Gebiet des "deutschen Freistaates" gelebt haben, wird auf 250.000 geschätzt.
Zum Dekret vom 21. März 1793: Das Ersuchen des "rheinisch-deutschen Nationalkonvents", der Französischen Republik angegliedert zu werden, wurde am 30. März 1793 im Pariser Nationalkonvent behandelt und fand dort begeisterte Zustimmung. Die drei Emissäre aus Mainz konnten allerdings nicht zurückkehren, weil die Armeen der deutschen Fürsten das Gebiet um die Stadt bereits wieder eingenommen hatten.
Zum geschichtlichen Zusammenhang
Als 1789 die Französische Revolution die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Europa erschütterte, bestand noch das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, ein "Flickenteppich" mit über 300 Territorien unterschiedlichster Größe. In diesem Reich hatte Mainz, durch seine Funktion als Sitz eines Erzbischofs und Kurfürsten, neben Wien, dem Sitz des Kaisers, eine große Bedeutung. Der Erzbischof von Mainz war der Erste unter den Kurfürsten, der Reichserzkanzler für "Germanien", wie es traditionell hieß. Folglich war Mainz als Residenzstadt von regem diplomatischen Verkehr und einer dauerhaften Anwesenheit zahlreicher Adeliger geprägt. Von den Erfordernissen, die mit ihrer standesgemäßen Hofhaltung verbunden waren, profitierten auch viele ortsansässige Bürger.
Schon aus geografischen Gründen war die Region seit 1789 schnell mit den Ideen und den Folgen der Umwälzung in Frankreich konfrontiert. Französische Adelige und andere Anhänger der Monarchie suchten Zuflucht in Mainz. Andererseits waren revolutionäre Publikationen ohne weiteres in der Stadt zu erstehen, so etwa die erste deutschsprachige Übersetzung der französischen Menschenrechtserklärung.
Als sich nach dem Artillerieduell von Valmy am 20. September 1792 die preußisch-österreichische Interventionsarmee zurückziehen musste und die französischen Revolutionstruppen zum Rhein vordrangen, flohen der Erzbischof mit seinem Hofstaat und die adelige Einwohnerschaft aus der Stadt, unter ihnen die französischen Emigranten. Am 21. Oktober 1792 zog die französische Armee kampflos in die Festung Mainz ein, fünf Tage später in Frankfurt. Noch am 14. Juli jenes Jahres – also bewusst am dritten Jahrestag des Revolutionsbeginns in Frankreich – war dort Franz II. zum Kaiser des Reiches gekrönt worden, mit anschließendem Fest in Mainz.
Anders als 100 Jahre zuvor im Pfälzischen Erbfolgekrieg, der mit seinen Mordbrennereien noch immer Bestandteil des kollektiven Gedächtnisses der Menschen in der Pfalz war, traten die französischen Truppen nun als Überbringer von Freiheitsbotschaften auf, die sie unter den Menschen verbreiten wollten. Die Soldaten gaben sich als "Brüder" – zunächst jedenfalls. In Dörfern und Städten verbreiteten sich die Symbole der Französischen Revolution, die ersten demokratischen Symbole überhaupt: Freiheitsbäume, Jakobinermützen und Kokarden in den Revolutionsfarben Blau, Weiß, Rot. Revolutionäre Lieder wurden in die deutsche Sprache übertragen. Und es bildeten sich erste politische Klubs, von denen sich einige "Jakobinerclub" nannten.
Die Bezeichnung "Jakobiner" war zu diesem Zeitpunkt in den Augen vieler Zeitgenossen noch positiv besetzt. Die Jakobiner in den deutschen Staaten und Reichsstädten verstanden die Naturrechtslehre, wonach jeder Mensch von Natur aus unveräußerliche Rechte hat, gleichsam als ein philosophisches Grundgesetz und befürworteten eine republikanische Staatsform. Sie begrüßten enthusiastisch die Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, wie sie in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 formuliert waren. Die Schreckensherrschaft in Frankreich ab Herbst 1793, die dann gemeinhin mit dem Begriff "Jakobiner" verbunden wurde, hat die meisten von ihnen erschüttert, nur wenige hielten sie für unvermeidbar.
Schon zwei Tage nach der Besetzung von Mainz bildete sich dort eine "Gesellschaft der Freunde der Republik", deren Mitglieder "Clubisten" genannt wurden. Anfänglich gehörten der Vereinigung etwa 20 Professoren und Beamte der Universität an, später auch Handwerker und kleine Kaufleute. Die Mitgliederzahl stieg auf mehrere Hundert an, sank dann aber wieder rapide, als sich die militärische Lage zu Ungunsten der Revolutionsarmee veränderte. Dies war bereits am 2. Dezember 1792 der Fall, als Frankfurt wieder von anrückenden Reichstruppen eingenommen wurde.
In Mainz wie in den deutschen Staaten generell herrschte keine genuine revolutionäre Stimmung. Die Menschen sollten daher mobilisiert werden, unter anderem durch eine Abstimmung über die Annahme der französischen republikanischen Verfassung. Das Wahlrecht war einzigartig, denn stimmberechtigt waren alle "selbstständigen" Männer über 21 Jahren, unabhängig von ihrem Stand und Einkommen. Auf den Dörfern, wo allenthalben noch feudale Abhängigkeitsverhältnisse herrschten und die Befreiung daher konkret spürbar war, war die Zustimmung größer als in den Städten. In Mainz stimmten 17 Prozent der Bürger ab. Eine weitere Wahl gab es dann zu dem "Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent", an der in Mainz nur noch 8 Prozent der Wahlberechtigten teilnahmen.
Eine, wenn auch nicht die alleinige Ursache für diese Zurückhaltung war vermutlich der Umstand, dass die Armeen der deutschen Fürsten in jenen Wochen Zug um Zug die von Franzosen besetzten Gebiete zurückeroberten. Da erschien es wenig klug, sich auf die Seite der Revolutionäre zu stellen. Ab dem 14. April 1793 wurde Mainz durch Truppen Österreichs, Preußens, Sachsens, Bayerns und Hessens belagert, die von weiteren deutschen Fürsten Hilfeleistungen erhielten. Ab Mitte Juni war die Stadt über mehrere Wochen dem Beschuss von über 200 Kanonen ausgesetzt. Das Kriegsgeschehen erzeugte geradezu touristisches Interesse: Angehörige der Hofgesellschaften wie auch Bürgerinnen und Bürger reisten heran, um das "Spektakel" der Beschießung von der rechten Rheinseite aus mitzuerleben. Ein neuer Begriff kam auf: Schlachtenbummler. Am 23. Juli kapitulierten die französischen Truppen. Mainz war durch die Kanonade zu einem Drittel zerstört. Die in der Stadt verbliebenen Jakobiner mussten sich Übergriffen der Einwohnerschaft erwehren und wurden gefangen gesetzt.
Doch Ende 1794 hatten die französischen Revolutionsheere erneut den größten Teil, ab Dezember 1797 dann das ganze linksrheinische Gebiet unter ihrer Kontrolle. Bis zum Mai 1814 hieß Mainz nun wieder "Mayence". Ein Versuch von rheinischen Jakobinern, westlich des Rheins eine "Cisrhenanische Republik" zu gründen, scheiterte, denn in Frankreich verstand man den Rhein als "natürliche" östliche Staatsgrenze. Nachdem Preußen und Österreich bereits in Geheimverträgen der Annexion der linksrheinischen Gebiete durch Frankreich zugestimmt hatten (1796 bzw. 1797), wurde 1801 mit dem Vertrag von Lunéville eine völkerrechtlich verbindliche Regelung erzielt. 1804 wurde linksrheinisch der "Code Civil", das französische Zivilgesetzbuch, eingeführt. Dort galten nun die Grundsätze der Französischen Revolution, nämlich die Anerkennung der Freiheit des Individuums und des Eigentums, die Rechtsgleichheit der Menschen sowie die Trennung von Staat und Kirche, die sich für die Menschen am deutlichsten in der Einführung der Zivilehe zeigte. Als Bewohner Frankreichs mussten die Menschen allerdings auch die Lasten der Kriege tragen, mit denen Napoleon seine Vorherrschaft in Europa zu stabilisieren suchte. Als das napoleonische Frankreich militärisch niedergerungen war, wurden die annektierten linksrheinischen Gebiete den Staaten Bayern, Preußen und Hessen zugeschlagen. Diese waren nach dem Ende des Reichs nunmehr Staaten des auf dem Wiener Kongress 1815 gegründeten Deutschen Bundes.
"Ihr seid das Volk!" – der Versuch, aus Untertanen Revolutionäre machen zu wollen
"Keine erzwungenen Abgaben und Dienste mehr!" – So verheißungsvoll stellten sich die Ideen der Französischen Revolution für die den Grundherren untertane Landbevölkerung dar. Anders die Interessenlage eines großen Teils der städtischen Bevölkerung, die wie in der Residenz Mainz von den feudalen Verhältnissen durchaus profitierte. Sie teilte deshalb überwiegend auch nicht den Wunsch der Freiheitsfreunde, eine neue Gesellschaftsordnung gestalten zu können. Im Sinne der revolutionären politisch-philosophischen Lehren der Aufklärung huldigten die Anhänger der Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit einem vernunftgeleiteten Modell politischen Lernens. Unter anderem sollten Publikationen eine prorevolutionäre Einstellung befördern. In Mainz erschienen nicht weniger als 7 revolutionäre Zeitungen, die teilweise mit geschliffenen Argumenten den Menschen ihre "wahre" Interessenlage darzulegen suchten. Abgesehen davon, dass breite Bevölkerungsteile damals kaum lesen konnten, unterschätzten die Reformer dabei allerdings auch die Beharrungskräfte von religiösen Überzeugungen oder die Bedeutung emotionaler Dispositionen, etwa der "Angst vor der Freiheit". Solches stieß vielmehr bei den Mainzer Jakobinern auf Unverständnis.
Schnell verloren die Jakobiner, auch getrieben von den Erwartungen in Paris, die Geduld. Nur wer einen Eid ablegte, durfte wählen. "Ich, (Name), schwöre treu zu sein dem Volke und den Grundsätzen der Freiheit und Gleichheit, und entsage hierdurch feierlich dem Kurfürsten und seinem Anhang als auch allen meinen bisher genossenen Privilegien und Vorrechten." Die Unwilligen und Zögernden sollten durch Diskriminierungen und Zwangsausweisungen "bekehrt" bzw. bestraft werden. Diese "Despotie der Demokratie" (so der Historiker Franz Dumont) führte im Übrigen im Klub selbst zu Auseinandersetzungen. Kein Wunder jedenfalls, dass die Jakobiner beträchtlichen Unmut auf sich zogen, der sich nach der Eroberung von Mainz durch die fürstlichen deutschen Armeen entlud.
Georg Forster und Adam Lux – zwei Mainzer Jakobiner
Unter den Akteuren der Mainzer Republik gab es eine Reihe hervorragender Denker, Publizisten und Redner. Zwei von ihnen sollen im Folgenden näher vorgestellt werden.
Georg Forster (1754-1794) hatte sich als Entdeckungsreisender, als Ethnologe und Naturforscher sowie als Schriftsteller und Journalist bereits zu Lebzeiten international einen Namen gemacht. Forster wurde in der Nähe von Danzig geboren. Sein wichtigster Lehrer war sein umfassend gebildeter Vater, ursprünglich ein Prediger. Bereits als Zehnjähriger begleitete der Hochbegabte seinen Vater im Auftrag der Zarin auf einer Inspektionsreise zu den deutschstämmigen Siedlungen an der Wolga. In London, wohin die Familie zog, suchte der Vater Kontakt zu dem Weltumsegler James Cook. Vater und Sohn nahmen ab 1772 an dessen zweiter (drei Jahre währenden) Weltumseglung teil. Dabei betrieben sie umfangreiche Naturstudien.
1777 erschien Forsters über 1000 Seiten umfassendes Werk "A Voyage Round the World". Mit dem Erscheinen der deutschsprachigen Fassung (1778-1784) avancierte er zum bekanntesten Reiseschriftsteller seiner Zeit. Danach fand er Tätigkeiten als Lehrer bzw. Professor in Kassel und Wilna. 1788 erging an ihn der Ruf des Erzbischofs und Kurfürsten von Mainz, die Leitung der dortigen Universitätsbibliothek zu übernehmen. 1790 reiste er gemeinsam mit Alexander von Humboldt durch Brabant, Holland, England und Frankreich und veröffentlichte darüber ein weiteres Reisebuch.
In Mainz war Forster einer der führenden Köpfe des Jakobinerklubs wie auch des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents. Als einer der drei Gesandten, die den Konvent in Paris um die Aufnahme der Mainzer Republik in die "Frankenrepublik" ersuchen sollten, konnte er wegen der militärischen Lage nicht zurück nach Mainz. In Paris vermochte er seinen Lebensunterhalt kaum zu bestreiten. Eine angestrebte Stelle in der Nationalbibliothek blieb ihm verwehrt; er erhielt allerdings von der Revolutionsregierung kleinere diplomatische Aufträge. Die Gewalt der Jakobinerherrschaft bedrückte Forster zwar, er hielt sie allerdings für unvermeidbar, denn die Revolution empfand er als eine Naturgewalt. Am 10. Januar 1794 starb Forster vereinsamt in Paris.
Adam Lux (1766-1793) verdient Aufmerksamkeit wegen seines einzigartig kompromisslosen Eintretens für die Ideale der Französischen Revolution. In Obernburg bei Aschaffenburg geboren, fiel er bereits im Kindesalter durch hohe Intelligenz auf. Er studierte anfangs Medizin, dann Philosophie und promovierte 1784 mit der Schrift "De enthusiasmo" in lateinischer Sprache. Der junge Privatgelehrte heiratete in eine wohlhabende Familie ein, was ihm den Erwerb eines Landgutes und ein Leben im Geiste der naturphilosophischen Lehren Jean-Jacques Rousseaus ermöglichte, der seinerseits ein Wegbereiter der französischen Revolution war. Mit Begeisterung verfolgte Lux die Geschehnisse in Frankreich. Nach dem Einmarsch der Revolutionsarmee versuchte er, die Landbevölkerung für die revolutionären Ideen zu gewinnen und nahm Kontakt zu Georg Forster auf. Bald zog er mit seiner Familie nach Mainz, wurde Mitglied des Jakobinerklubs und des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents. Seine Sprachkenntnisse führten ihn an der Seite Forsters als Emissär nach Paris. Doch die dortige Schreckensherrschaft entsetzte ihn. Er wollte den Terror nicht auch nur als unvermeidliches Übel hinnehmen, sondern verurteilte ihn als Perversion der revolutionären Ideale. Mit kritischen Pamphleten (Schriften), in denen er unter anderem den Mut von Charlotte Corday, der Mörderin des einflussreichen Publizisten und radikalen Jakobiners Jean Marat, anerkannte, provozierte er die Machthabenden. Am 4. November 1793 wurde er unmittelbar nach der Urteilsverkündung hingerichtet.
Die ursprünglichen Freiheitsideale der französischen Revolution übten auch Strahlkraft auf Frauen aus, die durch ihre Geschlechtszugehörigkeit mehr noch als Männer gesellschaftlichen Zwängen unterlagen. 1792/93 lebten einige der emanzipiertesten Frauen ihrer Zeit in Mainz. Zu ihnen zählten drei sogenannte Universitätsmamsellen, Töchter aus bildungsorientierten Göttinger Professorenfamilien: Therese Heyne (1764-1829) war zeitweilig mit Georg Forster verheiratet. Als Therese Huber wurde sie eine renommierte zeitgenössische Schriftstellerin. Caroline Michaelis (1763-1809), zunächst mit ihrem Jugendfreund Johann Franz Wilhelm Böhmer, später nacheinander mit den Philosophen August Wilhelm Schlegel und Friedrich Wilhelm Schelling vermählt, war eine überzeugte Anhängerin der revolutionären Ideen. 1792/93 lebte sie, jung verwitwet und mit Georg Forster befreundet, in Mainz und geriet dort in die Kriegswirren hinein. Die Nähe zu ihrem Bruder, dem Jakobiner Georg Wedekind, hatte auch Meta Forkel-Liebeskind (1765-1853) gesucht, die eine gefragte Übersetzerin war. Auf Anregung von Georg Forster übertrug sie unter anderem die Schrift "Rights of Man" von Thomas Paine ins Deutsche, die sie eine "Urkunde der Menschheit" nannte.
Literatur: Stefan Zweig, Adam Lux. Mit Essays von Franz Dumont und Erwin Rotermund, Obernburg 2003, 208 S.; Klaus Harpprecht, Georg Forster oder Die Liebe zur Welt. Eine Biographie, Reinbek 1987, 640 S.; Eckart Kleßmann, Universitätsmamsellen. Fünf aufgeklärte Frauen zwischen Rokoko, Revolution und Romantik, Frankfurt a. M., 2008, 336 S.
Zur Wirkungsgeschichte des Mainzer Demokratieversuchs
Die Mainzer Republik von 1793 war ein erster Versuch, die Ideen der Menschenrechte, der Volkssouveränität und der demokratischen Mitbestimmung in Deutschland zu verwirklichen. Die Einschätzung seiner Wirkungsgeschichte wird erschwert durch den Umstand, dass dieser ohnehin zeitlich begrenzte Versuch in das epochale Geschehen der Französischen Revolution eingebettet war. In Frankreich hatte der Sieg des Bürgertums über die feudale politische Ordnung eine historisch neue Gesellschaftsordnung hervorgebracht. Diese "Proklamation der politischen Ordnung für die neue europäische Gesellschaft", so Karl Marx in der "Neuen Rheinischen Zeitung" vom 15. Dezember 1848, stellte somit eine existenzielle Herausforderung für alle weiterhin bestehenden feudalen oder halbfeudalen politischen Ordnungen in Europa dar. Allein in den mehr oder weniger großen Staaten des 1815 auf dem Wiener Kongress gegründeten Deutschen Bundes regierten 34 Fürsten. Sie suchten jahrzehntelang mit massiven polizeistaatlichen Maßnahmen ("System Metternich") das Herrschaftsmodell der monarchischen Souveränität mit seinem Selbstverständnis eines "Gottesgnadentums" gegen die Idee der Volkssouveränität, gestützt auf Menschen- und Bürgerrechte, zu verteidigen.
Die Idee der Volkssouveränität wurde getragen von gesellschaftlichen Gruppen, die im Geiste der Aufklärung ihre traditionelle passive Untertanenrolle aufkündigten. Dabei wandelte sich die Bedeutung des Begriffs "Bürger". Der Bürger war nun nicht mehr lediglich der Angehörige einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht (Händler, Handwerker) und der typische Stadtbewohner, sondern er war eine Person, die sich aktiv in die gesellschaftlichen und politischen Angelegenheiten einmischte und universellen menschlichen Werten von Freiheit und Gleichheit verpflichtet war. Für dieses Verständnis des engagierten Bürgers setzte sich in Frankreich mit der Revolution der Begriff "Citoyen" bzw. "Citoyenne" durch. Dort ersetzte er ab 1792 die Anredeformel Monsieur bzw. Madame. Als Gesinnungszeichen blieb der Begriff "Citoyen" in der politischen Restauration nach 1815 erhalten. Georg Büchner und gleichgesinnte Mitschüler pflegten beispielsweise den Gruß "Bonjour Citoyen".
Die "Franzosenzeit" von 1798 bis 1814 hatte auf die politischen und sozialen Gegebenheiten in Deutschland nachhaltigere Auswirkungen als die kurze Zeitspanne der Mainzer Republik. Sie brachte den linksrheinischen Gebieten einen politisch-gesellschaftlichen Modernisierungsvorsprung. Nach der endgültigen Niederlage Napoleons wurden die von Frankreich annektierten linksrheinischen Gebiete den Staaten des Deutschen Bundes Bayern, Preußen bzw. Hessen zugeschlagen. Hier widersetzten sich in der Folgezeit das Bürgertum und seine Repräsentanten anhaltend den Bestrebungen der Fürsten, die freiheitlichen Rechtsgrundsätze des Code Civil rückgängig zu machen. Dies erklärt auch, warum gerade im pfälzischen Hambach, also in "Rheinbayern", 1832 die "erstepolitische Volksversammlung der neueren deutschen Geschichte" (so der erste Bundespräsident Theodor Heuss), das "Hambacher Fest", stattfinden konnte. Das französische Recht wurde unter dem Begriff "Rheinische Institutionen" bewahrt. Dieser Umstand begünstigte im Übrigen über die "Franzosenzeit" hinaus die beruflichen Betätigungsmöglichkeiten von (vormaligen) deutschen Jakobinern, soweit sie eine juristische Laufbahn eingeschlagen hatten. Im 1871 gegründeten deutschen Kaiserreich galt das "Rheinische Recht" bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 mithin in einem Sechstel des Staatsgebietes.
Die Lebenswege deutscher Jakobiner zeigen, wie nicht anders zu erwarten, eine Spannweite von Überzeugungstreue bis zur Distanzierung von einstigen Einstellungen. Zum Teil finden sich demokratische Überzeugungen in der familiären Generationsfolge, wie an Teilnehmern des Hambacher Festes ausgemacht werden kann. Ein Mann, dessen Lebensweg den Bogen von der Mainzer Republik bis zur Revolution von 1848/49 spannt, ist Johann Adam von Itzstein (1775-1855). Der Sohn des Direktors des Mainzer Hofgerichts besuchte Versammlungen des Mainzer Jakobinerklubs, und er erlebte die Belagerung und Rückeroberung der Stadt durch die deutschen fürstlichen Truppen, weshalb die Familie auf das Landgut Hallgarten im Rheingau floh. Mit diesen prägenden Erfahrungen nahm Itzstein seine berufliche Tätigkeit als Jurist im Staatsdienst auf. Als ihm seine freiheitlichen Überzeugungen zunehmend Schwierigkeiten einbrachten, schied er 1825 aus dem Staatsdienst aus und zog sich nach Hallgarten zurück. 1832 gehörte Itzstein zu den prominenten Teilnehmern des Hambacher Festes. Denkbar, dass dort der Plan reifte, ein möglichst breites Zusammenwirken von liberalen und demokratischen Politikern in den deutschen Staaten zu organisieren. Jedenfalls lud Itzstein in den Folgejahren Oppositionelle aus unterschiedlichen Lagern regelmäßig zum Gedankenaustausch nach Hallgarten ein, darunter Robert Blum, Johann Jacoby, Karl Mathy, Daniel Bassermann, Heinrich von Gagern, Hoffmann von Fallersleben, Ferdinand Freiligrath und Georg Herwegh. Der Hallgarten-Kreis gilt heute als eine Keimzelle der Frankfurter Nationalversammlung. Dort schloss sich Itzstein den Befürwortern einer demokratischen Republik an (Deutscher Hof). Als Teilnehmer des Rumpfparlaments galt er in der Restaurationszeit als Hochverräter. Wie schon 1793 musste er vor preußischen Truppen fliehen, nun in die Schweiz. 1850 konnte er nach Hallgarten zurückkehren.
Die "Franzosenzeit" hat in den linksrheinischen Gebieten vielfältige Spuren in der Alltagskultur hinterlassen, nicht allein sprachlich im "Kölschen" sondern zum Beispiel auch in den Karnevalsbräuchen. Während der Restaurationszeit wurde nämlich der mit der Jakobinermütze verknüpfte herrschaftskritische Impuls im rheinischen Karneval aufgegriffen. Narrenkappe und Jakobinermütze verschmolzen miteinander. Auch die Bedeutung der Zahl Elf, der traditionellen Narrenzahl, soll in einem Bezug zu den Idealen der Französischen Revolution stehen. Lassen sich die drei Buchstaben des Wortes doch aus den Anfangsbuchstaben der Losung "Egalité, Liberté, Fraternité" bilden. Der "Elferrat", das närrische Parlament, würde demnach symbolisch für ein Volkstribunal stehen.
Verlinkungen:
->
Quellen:
Internetquellen
-> Schweigard, Jörg: Mainzer Republik: Aufbruch am Rhein, in: Zeit online, online verfügbar seit 14.03.2028 unter: https://www.zeit.de/zeit-geschichte/2016/03/mainzer-republik/komplettansicht, zuletzt geprüft am 16.02.2026.
-> Jochheim, Gernot: 18. März 1793: Ausrufung der Mainzer Republik, in: bpb.de (Bundeszentrale für politische Bildung), online verfügbar seit 20.11.2024 unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/info-aktuell/195470/18-maerz-1793-ausrufung-der-mainzer-republik/, zuletzt geprüft am 22.09.2026.
->
Sekundärliteratur
->
->
->
Die ''Franzosenzeit''
Inhaltsverzeichnis
1. 1794 bis 1815 - Aufbruch in die Moderne. Die "Franzosenzeit"
1. 1794 bis 1815 - Aufbruch in die Moderne. Die "Franzosenzeit"

Einzug Napoleons in Düsseldorf am 3.11.1811, kolorierte Lithographie von Johann Petersen, Original im Stadtmuseum Düsseldorf. (Stadtarchiv Düsseldorf)
1. Einleitung
Wie kaum ein anderes Ereignis hat die französische Revolution die Geschichte des Rheinlandes nachhaltig geprägt. Rund 20 Jahre herrschten die Franzosen zwischen 1794 und 1814 am Rhein. In diesen Jahren entwickelte sich Frankreich vom Land der Revolution zum Kaiserreich und zur dominierenden Macht im Staatengebilde des damaligen Europa.
Die vier linksrheinischen Departements Roer, Rhein-Mosel, Donnersberg und Saar waren seit 1798/1801 Teil dieses Gefüges, das rechtsrheinisch gelegene Großherzogtum Berg war ihm seit 1806 verbunden. Beiderseits des Rheins wurden jahrhundertealte Strukturen mit unterschiedlicher Intensität grundlegend umgestaltet. Die Beseitigung der zahlreichen vormaligen Staatsgefüge des Alten Reiches, die territoriale Neueinteilung mit einer straff gegliederten Verwaltung, die Neuordnung der Justiz, die Umschichtung der Gesellschaft durch Aufhebung des Adels, die Enteignung der Klöster und die Abschaffung der Abhängigkeitsverhältnisse sowie aller Feudalrechte sorgten für einen grundlegenden Wandel und leiteten einen Modernisierungsschub großen Ausmaßes ein.
Prise de la Bastille, Gemälde von Jean-Pierre Louis Laurent Houel (1735-1813), 1789.
Die von der nachfolgenden preußischen Regierung seit 1814 intendierte Restauration der ständischen Gesellschaft traf rechts und vor allem links des Rheins auf starke Opposition. So erreichten die 1822 in der preußischen Rheinprovinz zusammengeschlossenen Gebiete in Preußen einen Sonderstatus. Er garantierte ihnen zahlreiche Errungenschaften der französischen Jahre, allen voran das Rheinische Recht.
2. Politische Geschichte und allgemeine Verwaltung
Mit der Kriegserklärung des revolutionären Frankreichs an Österreich und damit auch an das mit Österreich verbündete Preußen im April 1792 wurden die deutschen Länder in ein nicht mehr aufzuhaltendes politisches Geschehen hineingezogen, das erst mit dem Wiener Kongress 1814/1815 seinen Abschluss fand. Nach einem ersten vorübergehenden Erfolg gelang es den französischen Truppen 1794, Belgien und das linksseitige Rheinufer auf Dauer zu besetzen. Auch das rechtsseitige Rheinland kam zwischen 1795 und 1801 unter militärische Aufsicht der Franzosen und wurde 1806 als Großherzogtum Berg zum französischen Modellstaat.
Die Jahre zwischen 1794 und 1813/ 1814, die so genannte Franzosenzeit, haben das Rheinland nachhaltiger als andere Teile Deutschlands und Europas geformt. Napoleon Bonaparte (1769-1821) bestimmte seit 1799 als Erster Konsul die Geschicke Frankreichs. Im Jahre 1804 krönte er sich zum Kaiser, 1813 wurde er in der Völkerschlacht bei Leipzig vernichtend geschlagen. Im weiteren Verlauf fiel das vormals französische Territorium zum größten Teil an Preußen und wurde seit 1822 als Rheinprovinz von Berlin aus verwaltet.
2.1 Zeit der militärischen Okkupation
In den Jahren bis 1797 hatte man in Paris noch keine Vorstellungen, was mit den eroberten rheinischen Landstrichen, bestehend aus einer Vielzahl von größeren und kleineren Staaten, geschehen sollte. Die französische Besatzungspolitik zielte damals auf den Unterhalt der eigenen Armee und war durch die Erhebung von Requisitionen, Kontributionen und Einquartierungen charakterisiert. So entstanden im Linksrheinischen eine Reihe kurzlebiger ziviler und militärischer Institutionen.
Trotz aller bestehenden Bedrückung durch die Fremdherrschaft gab es auch im Rheinland Anhänger der Revolutionsbewegung. Nach französischem Vorbild gründeten sie patriotische Zirkel oder Klubs, erregten mit radikaldemokratischen Schriften und politischen Journalen Aufsehen und riefen vorübergehend mit der Mainzer (1793) und der Cisrhenanischen Republik (1797) revolutionär geprägte Staaten auf rheinischem Boden aus.
Durch zum Teil geheime Verzichtserklärungen Preußens und Österreichs in den Friedensschlüssen von Basel (1795) und Campo Formio (1797) wurde in jenen Jahren in Paris der Plan zur Integration des linksrheinischen Gebietes gefasst. Der Rhein wurde 1798 zur Grenze Frankreichs.
2.2 Annexion des linken Rheinufers
Im Frühjahr 1798 begannen die Franzosen im Linksrheinischen mit der Organisation der Verwaltung und Justiz nach französischem Muster. Mit der Einrichtung der neuen Behördenverfassung wurde der Elsässer François Joseph Rudler (1757-1837) unter Ernennung zum Regierungskommissar beauftragt und dem Pariser Justizminister unterstellt. Rudler nahm seinen Amtssitz in Mainz. Von dort aus leiteten er und seine sechs Amtsnachfolger die Geschicke des Rheinlandes. Die Amtsinhaber führten seit 1800 den Titel „Generalregierungskommissar“ und waren allen zuständigen Pariser Ministerien weisungsgebunden.
Ohne Rücksicht auf die vormaligen politischen Grenzen wurde 1798 das Gebiet in vier Departements eingeteilt: Roer, Saar, Rhein-Mosel und Donnersberg mit den jeweiligen Hauptorten Aachen, Trier, Koblenz und Mainz. Bei dieser Flurbereinigung verschwanden die bestehenden zahlreichen alten Herrschaftsgebilde. Die 1798 festgelegte Umschreibung des Territoriums blieb im weiteren Verlauf im Wesentlichen bis 1814 verbindlich.
In den neuen Departements wurden die verschiedenen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden gleichförmig nach französischem Vorbild eingerichtet. Diese Übergangsperiode endete 1801: Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrages von Lunéville am 9.2.1801 trat das Heilige Römische Reich das linke Rheinufer formell an Frankreich ab. Am 23.9.1802 wurde die französische Verfassung eingeführt. Das Amt des Generalregierungskommissars wurde wenig später im Februar 1803 aufgehoben. Die Rheinländer der vier Departements waren französische Bürger, Napoleon alsbald ihr Kaiser.
Die durch den Lunéviller Frieden betroffenen weltlichen Gebiete links des Rheins wurden mit dem Reichsdeputationshauptschluss (1803) auf rechtsrheinischem Reichsgebiet entschädigt. So erhielten die nassauischen Herzogtümer Usingen und Weilburg die rechtsrheinisch angrenzenden Gebiete von Kurtrier (unter anderem Amt Hammerstein, Ehrenbreitstein und Engers), Kurköln (unter anderem Deutz, Linz, Königswinter) und der saynschen und wiedischen Grafschaften. Die 1803 erworbenen Besitzungen Deutz und Königswinter sowie die Abtei Villich mussten 1806 an das Großherzogtum Berg abgetreten werden. Im gleichen Jahr traten sowohl Nassau-Usingen als auch Weilburg dem Rheinbund bei und schlossen sich zum vereinigten Herzogtum Nassau zusammen. So wurden fortan bis 1815 alle rechtsrheinischen Territorien südlich von Königswinter von Wiesbaden aus verwaltet.
Die 1798 eingerichtete neue Verwaltung in den linksrheinischen Departements war zunächst nach der französischen Verfassung von 1795 konzipiert. Die Departements gliederten sich in Kantone, die Kantone wiederum in Gemeinden. An der Spitze eines jeden Departements stand eine fünfköpfige Zentralverwaltung. Ihr untergeordnet waren die Kantone mit ihren Munizipalitäten. Sie setzten sich aus Agenten und Adjunkten zusammen und waren nach Größe der Gemeinden organisiert. Departements- und Kantonsverwaltungen wurden jeweils von Regierungskommissaren überwacht und kontrolliert. Im Gegensatz zu Frankreich wurde in den rheinischen Departements das Verwaltungspersonal nicht gewählt, sondern vom Mainzer (General-) Regierungskommissar ernannt. Bereits 1798 wurde Französisch als Amtssprache verbindlich - eine Bestimmung, die sich für viele Funktionsträger als problematisch erweisen sollte.
2.3 Präfektursystem und Integration der rheinischen Departements
Im Frühjahr des Jahres 1800 wurde die Zivilverwaltung Frankreichs grundlegend geändert. Die Neuerungen wurden auch für die rheinischen Departements verbindlich. Jedes Departement leitete fortan ein von Napoleon ernannter Präfekt. Diese wichtigen, mit umfangreichen Amtsbefugnissen ausgestatteten Posten wurden im Rheinland vornehmlich mit Elsässern und Lothringern, also gebürtigen Franzosen, besetzt.
Die Arbeit des Präfekten wurde unterstützt durch einen Generalsekretär, ein Präfekturbüro, durch Präfekturräte als permanent tagendes Verwaltungsgericht und schließlich durch einen Departements- oder Generalrat. Die Departements wurden in Arrondissements (Gemeindebezirke) eingeteilt. Jedes Arrondissement leitete ein dem Präfekten unterstellter Unterpräfekt mit einem ihm zugeordneten Arrondissementsrat (Bezirksrat).
Auf der untersten Ebene der Verwaltungshierarchie wurden gleichfalls im Jahre 1800 die Kantone als Einheiten der allgemeinen Verwaltung aufgelöst (ihre Bedeutung für andere Administrationszweige blieb erhalten). An die Stelle der Kantone traten Mairien (Bürgermeistereien). Dazu wurden in der Regel mehrere Gemeinden zusammengefasst. Den Maire, der wiederum dem Unterpräfekten untergeordnet war, unterstützte ein Adjunkt oder Beigeordneter. Die Besetzung der kommunalen Verwaltung richtete sich nach der Bevölkerungszahl. Je nach Größe der Gemeinden erhöhte sich die Zahl der Adjunkten. An jeder Mairie wurde zudem ein Munizipalrat aus zehn bis dreißig Mitgliedern berufen.
Der klar gegliederte dreistufige Verwaltungsaufbau der französischen Departementsverfassung, die 1808 auch im Großherzogtum Berg eingeführt wurde, wies auf jeder Ebene die gleichen Strukturen auf. Der jeweils leitende Beamte hatte innerhalb seines Bereiches die Entscheidungskompetenz. Den aus der begüterten Elite bestellten Departements-, Arrondissements- und Munizipalräten hingegen kam lediglich beratende Stimme zu, ihr Einfluss beschränkte sich auf die Verteilung der einzufordernden Abgaben. In dem neuen System entfielen die vormaligen Unterschiede zwischen Stadt- und Landgemeinde. Durch die Zentralisierung und Bürokratisierung der Verwaltung wurde im Rheinland ein Modernisierungsschub eingeleitet. Die einheitliche Verwaltung konnte bessere Leistungen erbringen als die schwerfälligen Behörden der zersplitterten Territorien des Alten Reiches. So überdauerte die französische Kommunalordnung die Zeit nach 1814 und wurde zu einem wichtigen Element des rheinischen Partikularismus.
3. Gerichtswesen und Napoleonische Gesetzbücher
1794 fanden die Franzosen in dem annektierten Gebiet eine unüberschaubare Rechtszersplitterung mit einer kaum befriedigenden Gerichtsorganisation und einem veralteten, oftmals nicht gedruckt vorliegenden Recht vor. 1798 brachen sie radikal mit den herrschenden Verhältnissen und hoben im Linksrheinischen alle bestehenden richterlichen Gewalten auf. Das mehrstufige Justizwesen war nach den Bestimmungen der französischen Verfassung von 1795 aufgebaut; es wurde 1802 und nochmals 1810 reformiert. Die Neuorganisationen implizierten jeweils verschärfte Ausbildungs- und Anstellungsbedingungen für das Personal und eine zunehmende staatliche Kontrolle.
Auf der untersten Ebene amtierte seit 1798 in jedem Kanton ein Friedensrichter. Er war für Bagatellsachen in Zivil- und Strafangelegenheiten zuständig. Ihm übergeordnet waren für Zivil- und Kriminaldelikte Behörden mit wechselnden Bezeichnungen und sich ausweitenden Funktionen.
Titelblatt des Code Civil, 1804.
In jedem Arrondissement war in den rheinischen Departements seit 1802 für Zivilsachen ein Gericht erster Instanz zuständig. Gegen die Urteile dieser Gerichte konnte beim Appellationsgerichtshof in Trier (für das Roerdepartement seit 1805 in Lüttich) Berufung eingelegt werden. Übergeordnete Instanz war der Kassationshof in Paris.
Für größere Strafsachen wurde in jedem Arrondissement ein Strafgericht installiert. Gegen dessen Urteile konnte an einem Kriminalgericht im Hauptort des Departements Berufung eingelegt werden. Vor dem Kriminalgericht wurden Schwerstverbrecher verurteilt. Häufig verhängte Strafen waren Haft, Pranger, Zwangsarbeit und Tod durch die Guillotine.
Das Amt des Richters war grundsätzlich von dem des Verwalters getrennt. In Frankreich wurden die Richter gewählt, in den rheinischen Departements hingegen wurden sie vom Mainzer (General-) Regierungskommissar, später von Napoleon ernannt. An den höheren Gerichten amtierten zusätzlich Geschworene. Auch war diesen Einrichtungen das so genannte Öffentliche Ministerium als Vorläufer der heutigen Staatsanwaltschaft zugeordnet. Die Verfahren waren mündlich und öffentlich. Alle Bürger waren vor dem Gesetz gleich und hatten Anspruch auf einen mündlichen Prozess. Französisch war als Amtssprache vorgeschrieben. Die Parteien mussten sich selber verteidigen oder sich von einem Bevollmächtigten verteidigen lassen. Das zwang die Rechtssuchenden häufig, sich an juristisch versierte Vermittler und gelegentlich fragwürdige Gesetzeskundige (Hommes de loi) zu wenden.
In der Franzosenzeit herrschte für die Rheinländer durch die auch hier gültigen Napoleonischen Gesetzbücher eine bis dahin unbekannte Rechtssicherheit und Rechtseinheit. Das im Bürgerlichen oder Napoleonischen Gesetzbuch (Code civil, 1804; Code Napoléon, 1807), in der Zivilprozessordnung (Code de procédure civil, 1806), dem Handelsgesetzbuch (Code de commerce, 1807), der Strafprozessordnung (Code d’instruction criminelle, 1808) und dem Strafgesetzbuch (Code pénal, 1810) niedergeschriebene Recht wurde alsbald in den rheinischen Departements verbindlich. Die neue Jurisdiktion wurde durch Übersetzungen einem breiten Kreis bekannt und zog eine große Popularität des französischen Rechts nach sich.
Im Großherzogtum Berg trat 1810 gleichfalls das Napoleonische Gesetzbuch in Kraft. Die französische Gerichtsorganisation wurde mit Dekret vom 17.12.1811 verabschiedet und 1812 ebenso wie die Zivilprozessordnung und das Handelsgesetzbuch eingeführt. Der entsprechende Appellationsgerichtshof wurde in Düsseldorf etabliert. Ihm übergeordnet war ebenfalls der Kassationsgerichtshof in Paris.
Die zwei Jahrzehnte französischer Herrschaft waren für die Justiz des linken, aber auch des rechten Rheinlandes eine Zeit des vollständigen Umbruches; sie zogen eine sich ausweitende Rechtssicherheit nach sich. Die Grundsätze der französischen Organisation überdauerten die Zeit nach 1814. Auch nach dem Rückzug der Franzosen blieb das französische Rechtswesen im Rheinland weitgehend erhalten. Das Bürgerliche Gesetzbuch als juristische Festschreibung der gesellschaftlichen Ordnung hatte hier noch bis zum Jahr 1900 Gültigkeit.
4. Kirchenpolitik
Neuordnung des Kirchenwesens
Die Stellung der das linksseitige Rheinland dominierenden katholischen Kirche und ihrer Institutionen war bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts stark angegriffen. Der Zusammenbruch des Alten Reiches nach 1794 versetzte den geistlichen Staaten den Todesstoß. Die Verkündung der Menschenrechte hatte im Rheinland die Religions- und Kultusfreiheit zur Folge. Allerdings fand auch die zunächst scharf antikirchliche Gesetzgebung, die vor allem Kloster- und Kirchengüter, die Geistlichkeit und das kirchliche Leben betraf, in dem besetzten Landstrich Anwendung. Beschlagnahmung der geistlichen Güter, Eingriffe in die kirchliche Selbstverwaltung und in die noch bestehende kirchliche Rechtsprechung, Entfernung religiöser Symbole in der Öffentlichkeit, Untersagung der öffentlichen Religionsausübung, Einführung des priesterlichen Bürgereides, Aufnahmeverbot von Novizen, systematische staatliche Registrierung des Kirchengutes, Einführung der Zivilstandsgesetze und des republikanischen Kalenders waren Maßnahmen, welche die vorhandenen Strukturen grundlegend zerschlugen.
Mit dem Staatsstreich Napoleons im Jahre 1799 hatte die stark antikirchliche Entwicklung ein Ende und wurde mit dem Konkordat zwischen Napoleon und Papst Pius VII. (Episkopat 1800-1823) im Jahr 1801 in neue Bahnen gelenkt. Das als Staatsgesetz erlassene Konkordat wurde zusammen mit den so genannten Organischen Artikeln ein Jahr später in den rheinischen Departements verkündet. Mit dem zentralistischen napoleonischen Staatskirchentum wurde eine grundlegende Neuorganisation des Religionswesens initiiert und die römisch-katholische Religion als die der Mehrheit der Staatsbürger anerkannt. Frankreich wurde fortan in zehn Erzbistümer aufgeteilt. Die neu geschaffenen rheinischen Bistümer Aachen mit den Departements Roer und Rhein-Mosel, Trier mit dem Saar- und Mainz mit dem Donnersbergdepartement wurden dem Erzbistum Mecheln zugeordnet. Zu Bischöfen wurden gebürtige Franzosen ernannt. Sie erhielten ebenso wie die Pfarrer staatliche Besoldung. Die Pfarreibezirke wurden neu umschrieben, für jeden Kanton war eine Hauptpfarrei und eine Anzahl Sukkursalpfarreien vorgesehen. Ihre Zirkumskription erfolgte 1802; sie wurde 1804 und nochmals 1807/1808 revidiert. 1806 wurde der in ganz Frankreich verbindliche Reichskatechismus publiziert.
Gleichzeitig mit dem katholischen Kultus wurden auch die Kirchen der reformierten und lutherischen Protestanten 1802 in den vier rheinischen Departements neu strukturiert. Erstmals erhielten die Protestanten volle Religionsfreiheit mit einer zentralistischen Kirchenverwaltung. Die protestantische Kirche mit Konsistorialkirchen unter Leitung eines Lokalkonsistoriums kam ebenfalls unter strenge Staatsaufsicht. Als übergeordnete Aufsichtsorgane wurden Synoden für die Reformierten und Inspektionen für die Lutheraner eingesetzt. Über den Inspektionen bestanden zudem Generalkonsistorien (Köln für die Departements Roer und Rhein-Mosel, Mainz für die Departements Saar und Donnersberg).
Marc Antoine Berdolet, erster Bischof des Bistums Aachen (1802-1809), Ölgemälde von Johann Peter Scheuren (1774-1844), 1807. (Domschatzkammer Aachen)
Mit der französischen Herrschaft wurden die Juden erstmals gleichberechtigt. 1808 wurden für sie in Frankreich dreizehn Synagogen mit je einem Konsistorium eröffnet. Entsprechende Synagogen mit überregionalem Einzugsbereich entstanden im Rheinland in Koblenz, Krefeld, Trier und Mainz. Die Konsistorien sollten auch die Glaubensbrüder zur Ausübung eines nützlichen Gewerbes und zur Einhaltung der Militärpflicht antreiben. Damit wurden diese Institutionen zu einem staatlichen Integrationsmittel.
In demselben Jahr verschlechterte sich die Lage der Juden jedoch durch das so genannte „Schändliche Dekret“. Es unterwarf sie in ihrer Geschäftstätigkeit etlichen Restriktionen und zwang sie, feste Familiennamen anzunehmen. Diese diskriminierende Sondergesetzgebung wurde auch nach dem Übergang des linken Rheinlandes an Preußen im Jahre 1815 zunächst nicht rückgängig gemacht. Im Großherzogtum Berg, wo es für keine Religion zu einer entsprechenden Neuorganisation des Kirchenwesens kam, wurde das „Schändliche Dekret“ erst nach Ende der Franzosenzeit unter preußischer Herrschaft verbindlich.
4.1 Säkularisation
1801 wurde in den vier neuen französischen Departements die in Frankreich bereits erfolgte Säkularisation, die Enteignung des geistlichen Besitzes durch den Staat, eingeleitet. Ein Jahr später wurde die Aufhebung nahezu aller Klöster und Stifte angeordnet; ausgenommen waren nur geistliche Anstalten, die Einrichtungen für den öffentlichen Unterricht und die Krankenpflege unterhielten. Der Kloster- und Stiftsbesitz ging in die Verwaltung des französischen Staates über und wurde nach und nach zum Kauf angeboten. Unter den Käufern machten Angehörige des gehobenen Bürgertums die Mehrheit aus.
Jakobinermütze, Besitz des Kölnischen Stadtmuseum, Foto: Wolfgang F. Meier. (Rheinisches Bildarchiv Köln)
Durch die Säkularisation ging im Rheinland eine reichhaltige jahrhundertealte Kloster- und Stiftslandschaft unter. Der Prozess erfasste durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 auch das Herzogtum und spätere Großherzogtum Berg. Mit dieser Finanzoperation zur Rettung der Staatsbudgets erlebte das Rheinland eine Besitz- und Vermögensumschichtung von bis dahin unvorstellbarem Ausmaß. Die Umstrukturierung, die Aufhebung der kirchlichen Privilegien und die Verstaatlichung gesellschaftlicher Aufgaben hatten zahlreiche Veränderungen in verschiedenen Bereichen zur Folge und beeinflussten besonders das wirtschaftliche und gesellschaftliche Gefüge nachhaltig. Die katholische Kirche erlebte eine einschneidende Zäsur. Sie konnte sich von dem Zusammenbruch der sie tragenden Ordnung erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts langsam erholen, der Verlust an weltlichem Einfluss zwang sie zu einer grundlegenden Neuaufstellung.
5. Wirtschaftspolitik beidseits des Rheins und neue Elite
Neben der Kirchenpolitik war der Wirtschaftsaufschwung im linksseitigen Rheinland ein grundlegendes Element der Integration der Rheinländer in den französischen Staat. Schon vor der Franzosenzeit hatte die rheinische Wirtschaft trotz der Beschränkungen durch den Feudalismus und das Zunftsystem an Prosperität gewonnen. Die Besetzung des Rheinlandes hatte für alle Wirtschaftszweige linksrheinisch nur vorübergehend Stagnation und Niedergang zur Folge. Mit der Verlegung der Zollgrenze an den Rhein erholte sich die Wirtschaft hier nach 1798 zusehends. Den rheinischen Waren stand mit einem Male der ganze französische Wirtschaftsraum als Absatzgebiet zur Verfügung, die hohen Zölle am Rhein schützten zudem vor der Konkurrenz aus dem Rechtsrheinischen. Die Abschaffung der Zünfte und die neue bürgerliche Rechtsordnung machten die Gewerbefreiheit möglich.
Das wirtschaftliche Leben wurde nachhaltig gefördert durch die Einführung des einheitlichen Münzwesens, einer festen Währung und des metrischen Maß- und Gewichtssystems. Ebenso trugen im weiteren Verlauf das Handelsgesetzbuch, Handelsgerichte, so genannte Räte der Gewerbeverständigen als Arbeitsgerichte und die Eröffnung von Handelskammern entscheidend zum wirtschaftlichen Erfolg bei. Mit Gewerbeausstellungen, Preisausschreiben oder Patentvergaben kurbelte der Staat zusätzlich die Wirtschaft an. Manufakturen und Fabriken breiteten sich aus, neue Maschinen kamen zum Einsatz. Die Übersiedelung zahlreicher Unternehmer aus dem Bergischen sorgte linksrheinisch für weiteren Aufschwung. Köln, bis dahin ein Symbol wirtschaftlicher Rückständigkeit, wurde in napoleonischer Zeit zur größten rheinischen Handels- und Gewerbestadt.
Anders sah es rechtsrheinisch aus. Hier wirkte sich die Verlegung des Zolls an den Rhein fatal aus, denn die Unternehmer verloren einen Großteil ihres bestehenden Absatzmarktes. Der Rhein wurde zur streng bewachten Zollgrenze. Die Absperrung hatte einen schwunghaften Schmuggel zur Folge, eigene Douanegerichte entstanden in Wesel, Köln, Mainz und 1812 auch im Großherzogtum Berg. Seit 1806 führte Napoleon mit der Verhängung der Kontinentalsperre einen Wirtschaftskrieg. Erneut wurde dadurch vor allem das rechtsrheinische Gebiet betroffen. Der Niedergang der bergischen Wirtschaft führte 1813 zum Aufstand der so genannten Knüppelrussen, der einzigen schweren Revolte gegen die französische Herrschaft am Rhein.
Im Allgemeinen wurden die Belastungen der französischen Herrschaft, besonders die Besteuerung und Konskription, ohne öffentlichen Widerstand hingenommen. Bei den zweimaligen Besuchen Napoleons im Rheinland in den Jahren 1804 und 1811 wurden ihm große Ehrenbezeugungen dargebracht. In weiten Teilen des linken Rheinufers wurde er als Wiederhersteller von Ordnung und Religion und als großer Kriegsheld bewundert. Die Mehrheit der Bürger war bereit, sich loyal anzupassen. Geführt wurde sie von den Notabeln, den Angehörigen der sozialen Oberschicht des neuen Frankreich und den Höchstbesteuerten des Landes, bestehend aus Mitgliedern des alten Adels und erfolgreichen Wirtschaftsbürgern. Mit dieser Elite des Besitzes und Geldes versuchte Napoleon seine Herrschaft zu festigen. An die Stelle des geburtsständischen Gesellschaftsaufbaus war damit der besitzständische getreten. Die Notabeln knüpften vielfach an Institutionen der Aufklärungszeit an und fanden sich in Freimaurerlogen, Lese- oder Kasinogesellschaften zusammen. Die 1801 gegründete „Gesellschaft für nützliche Forschungen“ in Trier besteht noch heute und ist eine der ältesten wissenschaftlichen Vereinigungen Deutschlands.
6. Öffentliche Gesundheitspolitik und Wohlfahrtsverwaltung
Die französische Verwaltung nahm sich nach den zerstörerischen Kriegswirren und der provisorischen Übergangsphase besonders in der Kaiserzeit aus wirtschaftlichen und militärischen Erwägungen heraus ausdrücklich der öffentlichen Gesundheitspolitik an. Sie wurde in den rheinischen Departements mit unterschiedlicher Intensität realisiert. Mit Gesetz von 1803 kam es zu verschärfter Reglementierung der Ärzteschaft und des sonstigen Heilpersonals und zur verstärkten Kontrolle des öffentlichen Gesundheitswesens durch staatlich beauftragte und bezahlte Ärzte. Die Hebammenausbildung wurde durch Einführung entsprechender Schulen mit praktischem klinischen Unterricht am Krankenbett verbessert. Vorbildlich wurde die Einführung der damals erst vor wenigen Jahren von Dr. Edward Jenner (1749-1823) entdeckten Pockenimpfung. Dadurch wurde der seit Jahrhunderten wütenden Seuche erstmals großflächig Einhalt geboten.
Durch die Aufhebung der Klöster und Stiftungen wurde die Übernahme der Armen- und Krankenfürsorge verstärkt in die Pflicht und unter die Kontrolle des Staates gestellt. Es wurden Hospizienkommissionen und Wohltätigkeitsbüros einberufen und mit Hospizien, Hospitälern und häuslichen Hilfsorganisationen entsprechende staatliche und öffentliche Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Im Großherzogtum Berg liefen Initiativen zur Regelung eines einheitlichen Armenwesens erst 1809 an und konnten nur partiell realisiert werden.
Ebenfalls spät wurde im Linksrheinischen das Bettelwesen durch die Einrichtung von Bettelhäusern in Brauweiler (Roerdepartement), Trier (Saardepartement) und Frankenthal (Donnersbergdepartement) unter beträchtlichem Aufwand staatlich organisiert. Dort waren mehrere hundert Insassen arretiert. Alle drei Institutionen krankten an Disziplinlosigkeit und fehlender Arbeitsrentabilität. Nur im Roerdepartement entwickelte sich die Anstalt im weiteren Verlauf zu einem Renommierobjekt und bestand unter wechselnden Namen und Intentionen bis 1967 fort.
7. Bildung und Kultur
Nach dem Einmarsch der französischen Truppen war die Kulturpolitik der Franzosen zunächst destruktiv und durch konfiskatorische Maßnahmen gekennzeichnet. Öffentliche und private, besonders kirchliche Kunstwerke, Manuskripte, Bibliotheksbestände und sonstige Sammlungen wurden gesichtet. Die wichtigsten Objekte kamen nach Paris. Erst ab 1798 erfolgte eine systematische Bildungs- und Kulturpolitik. Bereits zu Beginn war in Paris die Förderung der französischen Sprache ausdrücklich als Instrument zur Befreiung der Rheinländer von den Einrichtungen des Alten Reiches und zur Gewöhnung an die französischen Gesetze propagiert worden.
Das sicherste Mittel war die Einführung des Französischunterrichtes an Schulen, aber auch die Förderung französischer Theater, patriotischer Nationalfeste und republikanischer Zeitungen. Binnen weniger Monate wurde Französisch als Amtssprache verbindlich. Wenig später wurde das Schulwesen nach dem französischen Unterrichtsgesetz von 1795 mit den Grundprinzipien der Freiheit, Gleichheit und Laizität der Bildung neu geordnet. Die bestehenden Bildungseinrichtungen (darunter die Universitäten in Köln, Bonn, Trier und Mainz) wurden aufgehoben. An Stelle der alten Institutionen sollten Primärschulen und als weiterführende Anstalten Zentral- und Spezialschulen nach französischem Muster treten. Im November 1798 wurde die Eröffnung der Zentralschulen in den vier vormaligen Universitätsstädten des linksseitigen Rheinlandes angeordnet.
Zur Wende im Bereich von Bildung und Kultur wurde das Jahr 1802. An die Stelle der republikanischen Feste traten Siegesfeiern und Veranstaltungen zu Ehren des Ersten Konsuls und späteren Kaisers Napoleon und seiner Dynastie. Nach und nach wurde kulturelle Aufbauarbeit geleistet. Gesellschaften zur Förderung der Wissenschaften und der Landeskultur entstanden in Aachen, Köln und Trier. Schausammlungen und Museen wurden gegründet, teilweise erfolgte die Rückführung der zuvor entwendeten Kunstwerke. Es wurden neue Stadtwappen verliehen, Denkmäler wurden errichtet und mit öffentlichen Inschriften versehen. Die Pressefreiheit hingegen wurde erheblich eingeschränkt, 1810 war für jedes Departement nur noch eine Zeitung amtlich zugelassen. In dieselbe Richtung ging die Einteilung Frankreichs in Theaterbezirke, seit 1806 wurde das Theater staatlicher Kontrolle unterstellt.
Auch das bis dahin vom Staat weitgehend unabhängige Schulwesen wurde durch ein grundlegendes Schulgesetz von 1802 zunehmend zentralisiert und einem dem Innenministerium in Paris angegliederten Staatsrat untergeordnet. Die Reform sah vier Schultypen vor: Im Anschluss an die Primärschulen folgten auf Gymnasialniveau Sekundärschulen und Lyzeen und schließlich praxisorientierte, fachgebundene Spezialschulen für die einzelnen Zweige höherer Bildung. Während es in jedem Departement einige Sekundärschulen gab, verfügten nur Bonn im Rhein-Moseldepartement und Mainz im Donnersbergdepartement über Lyzeen.
Das Schulgesetz von 1802 blieb bis zur Einrichtung der Kaiserlichen Universität 1806/ 1808 in Kraft. Mit der Gründung der Kaiserlichen Universität unter Leitung eines Großmeisters in Paris wurde das gesamte Bildungswesen mit Ausnahme der privaten Mädchenausbildung vereinheitlicht und kam durch das staatliche Schulmonopol unter strenge Hierarchie. Die Kaiserliche Universität war in Akademien unterteilt (Lüttich für das Roerdepartement, Mainz für die anderen drei rheinischen Departements). Alle bestehenden Unterrichtseinrichtungen wurden beibehalten, die kommunalen Sekundärschulen wurden jedoch in Kollegien und die Spezialschulen in Fakultäten umbenannt.
In den rheinischen Departements gab es an staatlich sanktionierten Institutionen auf Fakultätsniveau nur eine aus der alten Universität hervorgegangene Medizinschule (1803-1822) in Mainz und eine neue Rechtsschule (1806-1816) und eine Normalschule zur Lehrerausbildung (1807-1813) in Koblenz.
Insgesamt befand sich im linksseitigen Rheinland das Schulwesen bis zum Ende der Franzosenherrschaft in einer desolaten Lage. Die Umgestaltung des vormals zum großen Teil von der Kirche getragenen Erziehungswesens gestaltete sich schwierig und enttäuschend. Vor allem die Primärschulen krankten an Personal- und Geldmangel. Die fehlende Konsequenz der französischen Kulturpolitik und ihre Unterordnung unter militärische und wirtschaftliche Interessen ließen die ursprünglichen Absichten scheitern: Die Verbreitung der französischen Sprache konnte sich nicht durchsetzen. Nur eine kleine Gruppe der Rheinländer beherrschte Französisch, die Sprachbarriere blieb erhalten.
Im Gegensatz zu den rheinischen Departements gab es im Großherzogtum Berg keine gezielte Sprachpolitik, Verwaltungs- und Schulsprache blieben deutsch, ebenso die Lehrer- und Beamtenschaft mit Ausnahme der oberen Verwaltungsspitze. An eine kurzfristige Vereinheitlichung des Schulwesens war angesichts der zahlreichen Schultypen und Curricula nicht zu denken. 1811 wurde in Düsseldorf zwar die bergische Landesuniversität nach preußischem Vorbild proklamiert, der Russlandfeldzug Napoleons verhinderte jedoch ihre Gründung. Die linksrheinisch weitgehend durchgeführte Anpassung an das französische Bildungssystem kam auf dem rechten Rheinufer trotz bestehender Vorhaben nicht über erste Ansätze hinaus.
Verlinkungen:
->
Quellen:
Internetquellen
-> Graumann, Sabine, 1794 bis 1815 - Aufbruch in die Moderne. Die "Franzosenzeit", in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Epochen/1794-bis-1815---aufbruch-in-die-moderne.-die-%2522franzosenzeit%2522/DE-2086/lido/57ab23d29508f8.06009224 (abgerufen am 18.05.2026)
->
->
Sekundärliteratur
->
->
->