# Napoleonische Ära



# Widerstand und Aufbegehren gegen Napoleon

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1\. Räuber und Gauner im Rheinland 1798-1814

##### 1. Räuber und Gauner im Rheinland 1798-1814

[![image.jpeg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-06/scaled-1680-/TDBimage.jpeg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-06/TDBimage.jpeg)

<div class="information-object__top" id="bkmrk-bild-eines-gendarmen"><div class="outer-wrapper"><div class="information-object-mood
                    "><div class="information-object-mood__mood-image"><div class="content-images"><figure class="content-images__image"><figcaption class="content-images__caption">Bild eines Gendarmen, aus: Vernet/Lami, Collection des Uniformes des Armées françaises de 1791 à 1814, Paris 1822, Tafel 40.

</figcaption></figure></div></div></div></div></div><div class="outer-wrapper" id="bkmrk-1.-einleitung-das-or"><article class="grid-row">**1. Einleitung**

Das or­ga­ni­sier­te Ban­den­we­sen er­leb­te um 1800 ei­ne Blü­te­zeit. Räu­ber­ban­den tra­ten zwar schon seit dem Drei­ßig­jäh­ri­gen Krieg auf, doch erst im 18. Jahr­hun­dert wuchs die Zahl ih­rer Mit­glie­der be­denk­lich an. Die Be­set­zung des Rhein­lan­des durch fran­zö­si­sche Trup­pen und die dar­aus fol­gen­de Ge­men­ge­la­ge aus al­ter und neu­er Ord­nung be­güns­tig­te zu­sätz­lich kri­mi­nel­les Ver­hal­ten. Dies stell­te die Be­hör­den so­wohl des An­ci­en Ré­gimes als auch der so­ge­nann­ten [„Fran­zo­sen­zeit“](https://rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57ab23d29508f8.06009224) vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen.

Über die Räu­ber­ban­den im Rhein­land um 1800 ist be­reits viel ge­schrie­ben wor­den. Nicht nur die Wis­sen­schaft, son­dern auch die Bel­le­tris­tik hat sich des The­mas an­ge­nom­men. Die Ge­schich­ten und My­then um ein­zel­ne Räu­ber und die „he­roi­schen“ Über­fäl­le ha­ben seit je­her die Phan­ta­sie be­flü­gelt. Hin­ge­wie­sen sei nur auf die un­zäh­li­gen Ro­ma­ne und Fil­me rund um Jo­han­nes Bück­ler, den Schin­der­han­nes. Ähn­lich re­zi­piert wur­den auch sei­ne Kol­le­gen aus dem nörd­li­che­ren Teil des Rhein­lands. Die zen­tra­le Fi­gur ist hier – wenn auch nicht ganz so be­rühmt – [Ma­thi­as We­ber](https://rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57c833e79249f6.80910163 "Mathias Weber"), ge­nannt der Fet­zer. Von ihm wird noch die Re­de sein. Be­trach­tet wird im Fol­gen­den die staat­li­che Sicht­wei­se auf die Ban­den­kri­mi­na­li­tät im Spe­zi­el­len und auf die mo­bi­len Grup­pen im All­ge­mei­nen. Wer war ei­gent­lich un­ter­wegs? Wie wur­den die Leu­te auf der Stra­ße von den Po­li­zis­ten, Gen­dar­men, Bür­ger­meis­tern, Un­ter­prä­fek­ten, Prä­fek­ten usw. wahr­ge­nom­men? Wel­che Ei­gen­schaf­ten wur­den ih­nen zu­ge­schrie­ben? Und vor al­lem – wel­che Kon­se­quen­zen wur­den dar­aus ge­zo­gen?

In den Jah­ren 1798-1814 wur­de das ge­sam­te Staats­we­sen in den von Frank­reich er­ober­ten Ge­bie­ten neu or­ga­ni­siert. Al­te In­sti­tu­tio­nen wur­den ab­ge­schafft, neue ent­stan­den. Al­les war im Fluss. Auch die Ver­fol­gung ver­däch­ti­ger Per­so­nen wur­de auf neue Fü­ße ge­stellt. Tat­säch­lich ge­lang es, das Ban­den­we­sen so weit ein­zu­däm­men, dass es nach 1815 kei­ne be­son­de­re Be­dro­hung mehr dar­stell­te. Der Kampf ge­gen Räu­ber­ban­den war je­doch kein spe­zi­fisch rhei­ni­sches oder deut­sches Phä­no­men. Na­po­le­on kämpf­te an vie­len Fron­ten, nicht nur bei sei­nen Feld­zü­gen, son­dern auch in­ner­halb der er­ober­ten Ge­bie­te. Be­son­ders hef­tig wa­ren die Kon­fron­ta­tio­nen in Spa­ni­en und Ita­li­en, in de­nen das Räu­ber­we­sen in Ver­bin­dung mit Auf­stän­den ge­gen die fran­zö­si­sche Be­sat­zung stand. Die­se in­ne­ren Aus­ein­an­der­set­zun­gen kön­nen mit Mi­cha­el Bro­ers als „Na­po­le­ons an­de­rer Krie­g“ be­zeich­net wer­den.[<sup>\[1\]</sup>](https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/raeuber-und-gauner-im-rheinland-1798-1814/DE-2086/lido/57d124ad931b74.08562974#footnote-6589)

Die früh­neu­zeit­li­che Ge­sell­schaft war kei­nes­wegs ei­ne un­fle­xi­ble und star­re Ge­sell­schaft. Vor al­lem die His­to­ri­sche Mi­gra­ti­ons­for­schung hat den Blick auf die mo­bi­len Ele­men­te ge­lenkt. Et­li­che Leu­te wa­ren aus un­ter­schied­li­chen Grün­den un­ter­wegs. Die­ser Bei­trag be­trach­tet je­ne Grup­pen, die von den Be­hör­den als po­ten­zi­ell ge­fähr­lich ein­ge­stuft wur­den. Da­zu zäh­len vor al­lem Men­schen aus der so­zia­len Un­ter­schicht wie Räu­ber, Bett­ler, Va­ga­bun­den, Wan­der­händ­ler und De­ser­teu­re. Ein­be­zo­gen wer­den je­doch auch die wan­dern­den Hand­werks­bur­schen, da sie auf­grund ih­rer be­son­de­ren so­zia­len Stel­lung vom Staat nur schwer zu kon­trol­lie­ren wa­ren und eben­falls ein ge­wis­ses Ge­fah­ren­po­ten­zi­al in sich bar­gen. Nicht be­rück­sich­tigt wer­den die sons­ti­gen Rei­sen­den, Pil­ger und un­be­schol­te­nen Leu­te, die sich im nä­he­ren Um­kreis ih­res Wohn­or­tes be­weg­ten und nicht ak­ten­kun­dig ge­wor­den sind.

**2. Die Entwicklung des Bandenwesens und die Maßnahmen des Staates bis 1798**

<div class="information-object__pre-body" style="text-align: justify;">  
</div></article></div>Or­ga­ni­sier­te Grup­pen, die Ei­gen­tums- und Ge­walt­de­lik­te ver­üb­ten, tra­ten vor al­lem in wirt­schaft­li­chen Kri­sen­zei­ten auf. Ei­nen ers­ten Hö­he­punkt er­reich­ten sie nach dem Drei­ßig­jäh­ri­gen Krieg, als zahl­rei­che Men­schen auf­grund der durch den Krieg her­vor­ge­ru­fe­nen bit­te­ren Ar­mut zu ei­nem Le­ben auf der Stra­ße ge­zwun­gen wur­den. Ei­ne ähn­li­che Pau­peri­sie­rung in Kom­bi­na­ti­on mit Krie­gen lässt sich im 18. Jahr­hun­dert be­ob­ach­ten, wel­che das er­neu­te An­wach­sen mo­bi­ler Rand­grup­pen und or­ga­ni­sier­ter Kri­mi­na­li­tät be­güns­tig­te. Im Ge­fol­ge des Sie­ben­jäh­ri­gen Krie­ges for­mier­te sich et­wa die so­ge­nann­te „Mehl­beu­tel­ban­de“ um Ni­ko­laus Ar­nold, ge­nannt „Mehl­beu­tel“. Die Ban­de war zwi­schen 1756 und 1763 im heu­ti­gen deutsch-nie­der­län­di­schen Grenz­ge­biet un­ter­wegs und ver­üb­te auch Über­fäl­le und Dieb­stäh­le im [Düs­sel­dorf](https://rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57cd5d070b7153.05336683 "Düsseldorf") und [Köln](https://rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57cd5d2f2acc68.36305193 "Köln"). In ih­ren Rei­hen be­fan­den sich auf­fal­lend vie­le De­ser­teu­re, was auf ei­nen Zu­sam­men­hang mit den Kriegs­er­eig­nis­sen hin­weist.

Be­reits in der Zeit vor Aus­bruch der Fran­zö­si­schen Re­vo­lu­ti­on 1789 lie­gen die An­fän­ge der gro­ßen Ban­den, die das Rhein­land bis in die Fran­zo­sen­zeit hin­ein un­si­cher mach­ten. So for­mier­te sich in den spä­ten 1780er Jah­ren in der Nä­he von Gro­nin­gen ei­ne Räu­ber­ban­de um Ja­kob Mo­y­ses. Sie bil­de­te den Kern der spä­te­ren Gro­ßen Nie­der­län­di­schen Ban­de, die die Nie­der­lan­de und das Rhein­land bis nach Mainz un­si­cher ma­chen soll­te. Die Gro­ße Nie­der­län­di­sche Ban­de war ein Ober­be­griff für vie­le Räu­ber­ban­den vom Nie­der­rhein bis nach Köln. Im Ber­gi­schen war zwi­schen 1796 und 1802 vor al­lem die [Kre­fel­der](https://rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57d120098edaa9.85225473 "Krefeld") und Neus­ser Ban­de un­ter ih­rem An­füh­rer Ma­thi­as We­ber, dem Fet­zer, ak­tiv.

[![image.jpeg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-06/scaled-1680-/1slimage.jpeg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-06/1slimage.jpeg)

<div class="content-images" id="bkmrk-die-gro%C3%9Fe-j%C3%BClich-ber"><figure class="content-images__image"><figcaption class="content-images__caption">Die große jülich-bergische Policeyordnung von 1751. (Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland)

</figcaption></figure></div>Die kri­sen­haf­ten Wel­len las­sen sich auch an der Ge­setz­ge­bung der früh­neu­zeit­li­chen Staa­ten ab­le­sen. Et­wa seit dem 17. Jahr­hun­dert wur­den reichs­weit in den ein­zel­nen Ter­ri­to­ri­en und Reichs­städ­ten ver­stärkt Ge­set­ze und Ver­ord­nun­gen zur Be­kämp­fung frem­der Bett­ler, her­ren­lo­sen Ge­sin­dels und sons­ti­ger ver­däch­ti­ger Per­so­nen er­las­sen. In der ers­ten Hälf­te des 18. Jahr­hun­derts nahm die Ver­ord­nungs­dich­te zwar ab, stei­ger­te sich aber ab cir­ca 1770 wie­der deut­lich. Die­se Ver­ord­nun­gen wur­den zu­nächst in um­fang­rei­chen „Po­li­cey-Ord­nun­gen“ ver­öf­fent­licht, die al­le Be­rei­che mensch­li­chen Le­bens re­gel­ten.

In [Kur­k­öln](https://rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57d118e0651e25.73195779 "Kurfürstentum Köln") wid­me­ten sich in der Frü­hen Neu­zeit 87 Po­li­ce­y­ge­set­ze den mo­bi­len Rand­grup­pen und der Va­gan­ten­pro­ble­ma­tik. 53 wur­den al­lein von 1723, dem Amts­an­tritt des Kur­fürs­ten [Cle­mens Au­gust](https://rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57c68cffb4d684.72106626 "Clemens August von Bayern") bis zur Auf­lö­sung des Staa­tes 1806 er­las­sen. Be­son­de­res Au­gen­merk galt da­bei den frem­den, ar­beits­fä­hi­gen Bett­lern, den „Mü­ßig­gän­gern“ so­wie den „her­ren­lo­sen“ Va­gan­ten und Zi­geu­nern. Die­se stell­ten das ge­naue Ge­gen­teil ei­ner or­dent­li­chen, flei­ßi­gen und sess­haf­ten Ge­sell­schaft dar, und wur­den da­her mit dra­ko­ni­schen Stra­fen be­droht, wenn sie den Kur­staat nicht so­fort ver­lie­ßen. Die Stra­fen reich­ten von Ar­beits­stra­fen, Pran­ger, Brand­mar­kung bis hin zur To­des­stra­fe für frem­de Bett­ler und Zi­geu­ner.[<sup>\[2\] </sup>](https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/raeuber-und-gauner-im-rheinland-1798-1814/DE-2086/lido/57d124ad931b74.08562974#footnote-6590)Die Po­li­ce­y­ge­set­ze ziel­ten aber nicht nur auf die Ab­schre­ckung der mo­bi­len Rand­grup­pen, son­dern hiel­ten der „or­dent­li­chen“ Be­völ­ke­rung vor Au­gen, was sie bei ei­ner Ab­wen­dung von den bür­ger­li­chen Mo­ral­vor­stel­lun­gen er­war­ten wür­de. Dass ei­ne so ho­he Zahl an Po­li­ce­y­ge­set­zen mit grö­ß­ten­teils iden­ti­schem In­halt in ei­nem re­la­tiv kur­zen Zeit­raum er­las­sen wur­de, er­weckt zu­nächst den Ein­druck der Ohn­macht und Hilf­lo­sig­keit des Kur­staa­tes ge­gen­über den fah­ren­den Leu­ten. Wenn die ein­zel­nen Ge­set­ze strikt be­folgt wür­den, wä­re ih­re per­ma­nen­te Wie­der­ho­lung ja nicht not­wen­dig.

Die neue­re his­to­ri­sche For­schung sieht in die­sen Wie­der­ho­lun­gen al­ler­dings kei­ne Schwä­che des Staa­tes mehr, son­dern sie be­tont sei­ne Fä­hig­keit, sich im­mer wie­der in die Pro­ble­ma­tik re­gu­la­tiv ein­zu­brin­gen. Tat­säch­lich las­sen sich bei ge­naue­rem Hin­schau­en gra­du­el­le Un­ter­schie­de in den Po­li­ce­y­ord­nun­gen fest­stel­len, sei es bei der Be­stim­mung der­je­ni­gen, die be­kämpft wer­den sol­len, sei es bei der Art und Wei­se wie das Ge­setz um­ge­setzt wer­den kann oder sei es bei der Form der an­ge­droh­ten Stra­fe. Bis 1798 lässt sich – auch auf­grund der wach­sen­den Be­dro­hungs­la­ge durch die nä­her rü­cken­den fran­zö­si­schen Re­vo­lu­ti­ons­trup­pen – ei­ne zu­neh­men­de Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der Frem­den­po­li­cey fest­stel­len. Die Lis­ten der ver­däch­ti­gen Frem­den wur­den län­ger und de­tail­lier­ter, die Ver­fol­gungs­in­stru­men­te dif­fe­ren­zier­ter.

<div class="information-object-paragraph__image" id="bkmrk-ein-bei%C2%ADspiel-f%C3%BCr-de"><div class="content-images"><figure class="content-images__image">Ein Bei­spiel für den un­be­ding­ten Wil­len, das Pro­blem der Va­gan­ten an­zu­ge­hen, ist die von [Kur­fürst](https://rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/K#term-312) Cle­mens Au­gust 1751 auf­ge­stell­te Hu­sa­ren­kom­pa­nie, ei­ne vom Mi­li­tär un­ab­hän­gi­ge Trup­pe mit uni­for­mier­ten und fest be­sol­de­ten Män­nern, die im [Erz­stift](https://rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/E#term-137) für Si­cher­heit auf dem Lan­de sor­gen soll­te. Die Hu­sa­ren­kom­pa­nie er­setz­te die sonst üb­li­chen, aber un­zu­rei­chen­den Strei­fen und Nacht­wa­chen in den ein­zel­nen Dör­fern.

Es man­gel­te aber vor al­lem an ei­nem ef­fi­zi­en­ten Jus­tiz­sys­tem, das die ver­haf­te­ten De­lin­quen­ten hät­te schnell und zu­ver­läs­sig ab­ur­tei­len kön­nen. So kam es im­mer wie­der zu Be­schwer­den, die Ge­mein­den wür­den gar kein Straf­ver­fah­ren an­stren­gen, son­dern ei­ni­ge Va­gan­ten gleich wie­der frei­las­sen. Zu ei­ner ef­fek­ti­ven Be­kämp­fung der Kri­mi­na­li­tät mo­bi­ler Rand­grup­pen kam es nicht, die Zahl der Fest­nah­men blieb dau­er­haft gleich hoch. Wäh­rend sich die Ob­rig­keit noch mit Ver­ord­nun­gen al­ten Stils ab­müh­te, war die Kre­fel­der und Neus­ser Ban­de be­reits gut im Ge­schäft.

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<div class="content-images__image-wrapper" data-master-src="/sites/default/files/external-resources/images/Iview/digicult_derivate_00013277%2FLVR_ILR_0000118957.jpg/full/1600/0/default.jpg"><div class="content-images"><figure class="content-images__image"><figcaption class="content-images__caption">Edikt des Kurfürsten Clemens August vom 25.9.1751, in dem er befiehlt, die Verordnung zur Errichtung der Husarenkompanie zu publizieren, und zwar zu '&#132;Verfolg und Ausrottung der Vagabunden&#147;'. (Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland)

</figcaption></figure></div></div>**3. Charakterisierung der umherziehenden Leute und Entwicklung des Bandenwesens nach 1798**

Va­gan­ten üb­ten häu­fig am­bu­lan­te Dienst­leis­tun­gen aus als Sche­ren­schlei­fer, Pfan­nen- und Kes­sel­fli­cker, Sä­gen­fei­ler oder Vieh­kas­trie­rer oder han­del­ten mit Wa­ren al­ler Art wie Ge­schirr aus Por­zel­lan, Ton oder Zinn, mit Zun­der, Blas­roh­ren, Käm­men, Bürs­ten, Be­sen, Kör­ben, Sie­ben, Mau­se­fal­len, Knöp­fen und Schnal­len, oft auch mit ge­stoh­le­nen Wa­ren. In­dem sie die Land­be­völ­ke­rung mit Wa­ren al­ler Art ver­sorg­ten, er­füll­ten sie ei­ne wich­ti­ge öko­no­mi­sche Funk­ti­on. Doch auch hier lie­ßen sich kei­ne Reich­tü­mer ver­die­nen, da die Bau­ern oft selbst kaum Geld hat­ten und die Wan­der­händ­ler sich ge­gen­sei­tig Kon­kur­renz mach­ten. Wei­ter­hin wa­ren die „klas­si­schen“ Fah­ren­den un­ter­wegs, die Gauk­ler, die mit al­ler­lei Kunst­stü­cken für Un­ter­hal­tung auf dem Lan­de sorg­ten. Hier­zu zähl­ten auch die Quack­sal­ber, Zahn­bre­cher und Ocu­lis­ten, die mit viel Schau auf ih­re an­geb­li­chen oder auch tat­säch­lich vor­han­de­nen me­di­zi­ni­schen Fä­hig­kei­ten auf­merk­sam mach­ten. Schlie­ß­lich gab es noch die Hau­sie­rer mit Nach­rich­ten und Neu­ig­kei­ten, die ge­wis­ser­ma­ßen als vor­mo­der­ne Zei­tun­gen fun­gier­ten.

Oft reich­ten die­se Tä­tig­kei­ten al­ler­dings nicht aus, um über die Run­den zu kom­men, wes­halb sehr vie­le auf das Bet­teln an­ge­wie­sen wa­ren und zu Klein­kri­mi­nel­len wur­den. Von die­sen äu­ßerst be­dürf­ti­gen Va­gan­ten ging al­ler­dings nur ei­ne Min­der­heit zum ban­den­mä­ßig or­ga­ni­sier­ten, ge­walt­tä­ti­gen Raub über. Die­je­ni­gen Va­ga­bun­den, die kri­mi­nell wur­den, be­fan­den sich in al­ler Re­gel in ei­ner pre­kä­ren öko­no­mi­schen Si­tua­ti­on. Auch die mit dem Um­her­zie­hen ver­bun­de­ne Bin­dungs­lo­sig­keit so­wie die Aus­gren­zung aus der Ge­sell­schaft mach­ten die Va­gan­ten an­fäl­lig für das Ab­sin­ken in die Kri­mi­na­li­tät. Dies soll am Bei­spiel der Kre­fel­der und Neus­ser Ban­de nä­her er­läu­tert wer­den. Keim­zel­le der Kre­fel­der Ban­de wa­ren die Sche­ren­schlei­fer Fried­rich der Ein­äu­gi­ge und Fran­zis von Dah­len. Sie ver­üb­ten be­reits 1793 ers­te Über­fäl­le. Da sie über ein Pa­tent ih­res Ge­wer­bes – und da­mit über re­gu­lä­re Pa­pie­re – ver­füg­ten, war es nicht leicht, sie als Übel­tä­ter zu iden­ti­fi­zie­ren. Wei­te­re Mit­glie­der der Ban­de wa­ren im Lau­fe der Zeit vor al­lem ehe­ma­li­ge Sol­da­ten, Hand­wer­ker und Ju­den, das hei­ßt An­ge­hö­ri­ge ver­arm­ter Schich­ten.

1796 stieß Ma­thi­as We­ber, der den Bei­na­men „Fet­zer“ be­kam, 18-jäh­rig zur Ban­de. 1797 ging die Kre­fel­der Ban­de in der Neu­wie­der Ban­de auf, die durch ih­re Zu­ge­hö­rig­keit zur Gro­ßen Nie­der­län­di­schen Ban­de ei­nen we­sent­lich grö­ße­ren Ak­ti­ons­ra­di­us hat­te. Ihr Ge­biet um­fass­te Tei­le der Nie­der­lan­de, den ge­sam­ten Nie­der­rhein, das Ber­gi­sche Land und die Rhein­schie­ne bis hin­un­ter nach Mainz. In Neu­wied hat­te die Ban­de ih­ren ei­gent­li­chen Stütz­punkt. Da­ne­ben hat­te sie wei­te­re Schlupf­win­kel un­ter an­de­rem in Neuss und Deutz (heu­te Stadt Köln). Die Struk­tur der Ban­de darf man sich nicht als fest­ge­fügt vor­stel­len. Sie be­stand viel­mehr aus mo­bi­len Ein­hei­ten, die sich aus den für ei­nen be­stimm­ten Über­fall ge­eig­ne­ten und ge­ra­de ver­füg­ba­ren Mit­glie­dern zu­sam­men­setz­te. Es wur­de al­ler­dings dar­auf ge­ach­tet, dass zu­min­dest ei­ne Füh­rungs­per­sön­lich­keit da­bei war, die das Kom­man­do über­nahm. Sol­che Füh­rungs­per­sön­lich­kei­ten wa­ren ne­ben dem Fet­zer zum Bei­spiel der An­füh­rer der Gro­ßen Nie­der­län­di­schen Ban­de, Abra­ham Pi­card, Da­mi­an Hes­sel, ge­nannt das Stu­dent­chen, und Carl Heck­mann. Oh­ne ei­nen wa­ge­mu­ti­gen An­füh­rer wur­de ein ge­plan­ter Über­fall nicht durch­ge­führt.

Zu Be­ginn des Jah­res 1803 wur­de der Fet­zer mit ei­ni­gen Kom­pli­zen im Amt Ber­gen bei Frank­furt fest­ge­nom­men. Zu­fäl­lig in­spi­zier­te zu die­sem Zeit­punkt der öf­fent­li­che An­klä­ger An­ton Keil aus Köln die dor­ti­gen Ge­fäng­nis­se. Die­ser konn­te den Fet­zer zwei­fels­frei iden­ti­fi­zie­ren. Nur we­nig spä­ter wur­de der Fet­zer über den Rhein nach Köln trans­por­tiert, wo er am 19. Fe­bru­ar durch die [Guil­lo­ti­ne](https://rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/G#term-209) nur 25-jäh­rig hin­ge­rich­tet wur­de. Nach ei­ge­nen An­ga­ben hat­te er in sei­nem kur­zen Le­ben ins­ge­samt 192 De­lik­te ver­übt.

Die an­de­ren Mit­glie­der der gro­ßen Räu­ber­ban­den er­fuh­ren ein ähn­li­ches Schick­sal. Da­mi­an Hes­sel wur­de En­de Ok­to­ber 1810 zum To­de durch die Guil­lo­ti­ne ver­ur­teilt. Abra­ham Pi­card wur­de 1805 eben­falls im Amt Ber­gen ver­haf­tet und starb 1807 im Ge­fäng­nis in Mar­burg. Nur we­ni­ge Mo­na­te nach dem Fet­zer, am 21.11.1803, wur­de auch Jo­han­nes Bück­ler, der Schin­der­han­nes, in Mainz hin­ge­rich­tet. Das Jahr 1803 gilt all­ge­mein als das Jahr, in dem die Zeit der gro­ßen Räu­ber­ban­den end­gül­tig zu En­de ging. Tat­säch­lich nahm die Ban­den­kri­mi­na­li­tät in den Jah­ren da­nach deut­lich ab. Sie ver­la­ger­te sich je­doch zu­neh­mend auf den ein­fa­chen Stra­ßen­raub und den or­ga­ni­sier­ten Schmug­gel. Ins­be­son­de­re die Er­rich­tung der [Kon­ti­nen­tal­sper­re](https://rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/K#term-293) 1806 sorg­te für ein Auf­blü­hen des Schmug­gels.

Auch die er­neu­te ra­di­ka­le Neu­ord­nung der rhei­ni­schen Ter­ri­to­ri­en be­güns­tig­te das Ab­neh­men der Ban­den­kri­mi­na­li­tät. Bis 1806 konn­ten sich die Räu­ber be­quem von der lin­ken Rhein­sei­te auf die rech­te und um­ge­kehrt ab­set­zen. Der Rhein war die Gren­ze zwi­schen ver­fein­de­ten Mäch­ten. Nach Auf­lö­sung des Al­ten Reichs und der ter­ri­to­ria­len Neu­ord­nung ge­riet nun auch das rech­te Rhein­ufer un­ter fran­zö­si­schen Ein­fluss. Nach und nach wur­den auch dort die fran­zö­si­schen Ge­set­ze ein­ge­führt. Nun war es für Kri­mi­nel­le im Rhein­land nicht mehr so leicht, den Be­hör­den zu ent­kom­men. Zwi­schen 1810 und 1813 leb­te das Ban­den­we­sen er­neut auf. Dies­mal han­del­te es sich al­ler­dings vor al­lem um Re­frak­tä­re und De­ser­teu­re so­wie um ver­arm­te Leu­te, de­nen die Kon­ti­nen­tal­sper­re mit den da­mit ver­bun­de­nen Be­las­tun­gen die letz­te Le­bens­grund­la­ge ge­nom­men hat­te. Be­son­ders das be­reits in­dus­tri­ell ent­wi­ckel­te [Gro­ßher­zog­tum Berg](https://rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57d11981116210.76405013 "Großherzogtum Berg") mit sei­ner Tex­til­pro­duk­ti­on hat­te dar­un­ter zu lei­den. Dort fan­den 1813 rich­ti­ge Ar­bei­ter­pro­tes­te, wie sie kenn­zeich­nend für das 19. Jahr­hun­dert wa­ren, statt.

**4. Wahrnehmung der Räuber durch Staat und Gesellschaft**

Wie schon im Al­ten Reich, so be­schränk­ten sich auch die fran­zö­si­schen Be­hör­den auf die dif­fu­se Kon­trol­le ver­däch­ti­ger Frem­der, der Va­ga­bun­den, von sons­ti­gem Ge­sin­del etc. Die durch­füh­ren­den Ver­wal­tun­gen vor Ort hat­ten al­so ei­nen nicht un­er­heb­li­chen Er­mes­sens­spiel­raum, wen sie un­ter die­se Ka­te­go­ri­en fas­sen woll­ten. Wenn kon­kre­te An­wei­sun­gen er­teilt wur­den, dann ge­schah dies auf­grund kon­kre­ter, meis­tens krie­ge­ri­scher An­läs­se. So war zum Bei­spiel die Er­obe­rung Mal­tas durch die Bri­ten 1798 ein Grund, um Durch­su­chun­gen nach Frem­den mal­te­si­scher Her­kunft an­zu­wei­sen. Dies wur­de dann gleich zum Rund­um­schlag ge­nutzt, um nach al­len Fein­den Frank­reichs, das hei­ßt Emi­gran­ten, De­ser­teu­ren, Pries­tern, Va­ga­bun­den und sons­ti­gem Ge­sin­del so­wie nach Eng­län­dern, Ame­ri­ka­nern und Rus­sen zu su­chen. Die Durch­su­chun­gen wa­ren vor al­lem po­li­ti­scher Na­tur und dien­ten dem Auf­spü­ren von Spio­nen.

Wäh­rend die Staats­fein­de Frank­reichs klar de­fi­niert wa­ren, blieb die Be­stim­mung der Va­ga­bun­den nach wie vor recht va­ge. Erst in ei­nem pro­vi­so­ri­schen Re­gle­ment zur Ar­men­für­sor­ge, das 1811 pu­bli­ziert wur­de, wur­de die Ka­te­go­rie des va­ga­bun­die­ren­den Bett­lers ge­nau­er de­fi­niert: Hier­zu zähl­ten die­je­ni­gen, die nicht in dem be­tref­fen­den [Ar­ron­dis­se­ment](https://rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/A#term-8) ge­bo­ren wa­ren, die mit Un­ver­schämt­heit bet­tel­ten, sich als Sol­da­ten oder Krüp­pel aus­ga­ben oder in Grup­pen von mehr als vier Per­so­nen auf­tra­ten. Ein­hei­mi­sche ar­beits­fä­hi­ge Bett­ler soll­ten je­doch in die zu­stän­di­ge Ar­men­an­stalt, das so­ge­nann­te Bett­ler­de­pot auf­ge­nom­men wer­den. Die Ar­beits­fä­hig­keit, die noch vor 1798 über die Teil­ha­be an der Ar­men­für­sor­ge ent­schied, trat als Kri­te­ri­um ge­gen­über der ter­ri­to­ria­len Fremd­heit zu­rück. Die­se frem­den, um­her­zie­hen­den Bett­ler und Va­ga­bun­den wur­den viel­mehr als prin­zi­pi­ell ge­fähr­lich ein­ge­stuft und soll­ten der Gen­dar­me­rie über­ge­ben wer­den.

[![image.jpeg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-06/scaled-1680-/ZYsimage.jpeg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-06/ZYsimage.jpeg)

<div class="content-images__image-wrapper" data-master-src="/sites/default/files/external-resources/images/Iview/digicult_derivate_00013277%2FLVR_ILR_0000118957.jpg/full/1600/0/default.jpg"><div class="content-images"><figure class="content-images__image"><figcaption class="content-images__caption">Edikt des Kurfürsten Maximilian Friedrich vom 5.4.1762 bezüglich der 'Vertilg- und Ausrottung deren auswärtige Bettler und Müßiggänger fort nichtsnutzigen herrenlosen Gesindels und Vagabunden'. Eine Besonderheit ist hier, dass bei Verstoß gegen dieses Edikt nicht konkrete Körperstrafen angedroht wurden, sondern die Delinquenten ins Stockhaus nach Kaiserswerth gebracht werden sollten. (Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland)

</figcaption></figure></div></div>Aus­gren­zung er­folg­te auch da­durch, dass man be­stimm­ten Per­so­nen ei­ne Her­kunft aus fer­ne­ren Län­dern zu­schrieb. So wa­ren 1811 und 1812 an­geb­lich „ita­lie­ni­sche Kup­fer­wa­ren­händ­ler“ und „un­ga­ri­sche Schar­la­ta­ne“ un­ter­wegs. Die­se dien­ten wie­der­um als Be­grün­dung, al­le Ar­bei­ter und Wan­der­händ­ler zu kon­trol­lie­ren und ge­ge­be­nen­falls di­rekt an der Gren­ze ab­zu­wei­sen. Die Be­zeich­nun­gen sa­gen al­ler­dings nicht un­be­dingt et­was über die na­tio­na­le Her­kunft der Grup­pen aus. Sie sind ver­mut­lich eher Be­rufs­be­zeich­nun­gen, die sich ver­selbst­stän­digt ha­ben. Das glei­che Phä­no­men be­geg­net uns bei den Zi­geu­nern, eng­lisch „gyp­sies“. Die Be­zeich­nung „gyp­sy“ weist auf die ur­sprüng­li­che Her­kunft aus Ägyp­ten, „Egyp­t“ hin, wur­de spä­ter aber un­ab­hän­gig von der Her­kunft ver­wen­det.

Ei­ne zu­sätz­li­che Kri­mi­na­li­sie­rung er­fuh­ren die Va­gan­ten da­durch, dass sich vie­le Ju­den in ih­ren Rei­hen be­fan­den. Vie­le Ju­den wa­ren auf­grund der dau­er­haf­ten Aus­gren­zung aus der Ge­sell­schaft in der Frü­hen Neu­zeit in ei­ne so­zi­al pre­kä­re La­ge ge­ra­ten. Man schätzt ih­ren An­teil an den Fah­ren­den auf bis zu 20 Pro­zent. Nicht we­ni­ge da­von wur­den zu Mit­glie­dern der ge­fürch­te­ten Räu­ber­ban­den. Von 205 Ban­den­mit­glie­dern, die 1805 be­kannt wa­ren, wa­ren 112 jü­disch, was den Glau­ben un­ter­stütz­te, das Ban­den­we­sen sei ma­ß­geb­lich von Ju­den be­ein­flusst. Vor­ur­tei­le ge­gen­über Va­gan­ten und Ju­den ver­stärk­ten sich so ge­gen­sei­tig. Ju­den wa­ren aber nicht nur Tä­ter, son­dern auch häu­fig Op­fer ge­walt­sa­mer Über­fäl­le. Ju­den aus­zu­rau­ben hat­te für die Ban­di­ten zu­dem den Vor­teil, mit ei­ner we­ni­ger in­ten­si­ven Straf­ver­fol­gung rech­nen zu kön­nen. So teil­te der Schul­meis­ter von Sö­dern im Tau­nus dem über­fal­le­nen Mo­y­ses Löw mit, dass er die Sturm­glo­cke nur für Chris­ten und kei­nes­wegs für Ju­den läu­ten dür­fe.[<sup>\[3\]</sup>](https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/raeuber-und-gauner-im-rheinland-1798-1814/DE-2086/lido/57d124ad931b74.08562974#footnote-6591) Ins­be­son­de­re die Ban­de des Schin­der­han­nes hat­te sich auf Über­fäl­le auf Ju­den spe­zia­li­siert. Doch auch im Rhein­land wa­ren im­mer wie­der Ju­den Op­fer der Räu­ber­ban­den. Er­wähnt sei­en hier nur ein Über­fall auf ei­nen Ju­den in Net­tes­heim durch die Kre­fel­der Ban­de so­wie der ge­schei­ter­te Über­fall auf ei­nen jü­di­schen La­den­be­sit­zer in Hörst­gen (heu­te Stadt Kamp-Lint­fort).

Das Bild, das von den Räu­ber­ban­den ge­zeich­net wur­de, war na­tür­lich über­wie­gend ne­ga­tiv. Die Ver­bre­chen wa­ren durch nichts zu ent­schul­di­gen. Un­ter­stüt­zung bei ih­ren Vor­ha­ben er­fuh­ren die Ban­den nur durch An­ge­hö­ri­ge der Un­ter­schicht, die sich zu­min­dest ei­nen klei­nen Vor­teil da­von ver­spra­chen oder de­ren Neid und Hass auf die Rei­chen be­reits so­weit ge­die­hen war, dass sie eben­falls zu Kri­mi­nel­len wur­den. Wei­te­re Un­ter­stüt­zung be­ka­men die Räu­ber nur durch Ein­schüch­te­rung bei­spiels­wei­se der Nach­barn, die Zeu­ge ei­nes Über­falls wur­den.

Die Pro­fes­sio­na­li­tät, mit der die Über­fäl­le teil­wei­se ver­übt wur­den, nö­tig­te al­ler­dings selbst dem öf­fent­li­chen An­klä­ger An­ton Keil Re­spekt ab. Vor al­lem in sei­nen Be­schrei­bun­gen des Fet­zers scheint so et­was wie Be­wun­de­rung her­vor: „Ma­thi­as We­ber ge­nannt Fet­zer ver­dient viel­leicht al­len un­ter Räu­bern, die in die­ser Ge­schich­te vor­kom­men, am meis­ten, daß man von ihm ein aus­führ­li­ches Ge­mähl­de ent­wer­fe; denn er ge­hört un­ter die we­ni­gen Men­schen, die sich im To­de wie im Le­ben treu blie­ben und bey gro­ßen Las­tern ei­ne gro­ße Fes­tig­keit der See­le be­sa­ßen.“[<sup>\[4\]</sup>](https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/raeuber-und-gauner-im-rheinland-1798-1814/DE-2086/lido/57d124ad931b74.08562974#footnote-6592)

**5. Kontrollmaßnahmen des Staates und dessen Vorstellungen von Ordnungspolitik mit Rückblick auf das Ancien Régime**

Die Maß­nah­men ge­gen die Räu­ber­ban­den und ge­gen Va­gan­ten im All­ge­mei­nen las­sen sich gut un­ter dem Be­griff der Frem­den­po­li­zei fas­sen. Wie be­reits er­läu­tert wur­de, ver­such­te die Ob­rig­keit im Al­ten Reich das Ge­mein­we­sen mit Hil­fe von Po­li­ce­ynor­men in Ord­nung zu brin­gen und zu hal­ten. „Po­li­ce­y“ war vor al­len Din­gen auf die Re­gu­lie­rung na­he­zu sämt­li­cher Le­bens­be­rei­che an­ge­legt. Nach 1798 setz­te zu­erst in den vier neu­en De­par­te­ments und ab 1806 schlie­ß­lich auch im Gro­ßher­zog­tum Berg ein Wan­del hin zu ei­ner Po­li­zei ein, die vor al­lem für die Ge­fah­ren­ab­wehr und die Auf­klä­rung von Ver­bre­chen zu­stän­dig war. 1804 schrieb der Köl­ner Mai­re Jo­hann Ja­kob Witt­gen­stein (1754-1823): „Es \[ist\] ei­ne der Haupt­auf­ga­ben ei­ner gut or­ga­ni­sier­ten Po­li­zei, ge­nau­so über die öf­fent­li­che Ru­he wie die Si­cher­heit der Ein­woh­ner und ihr Ei­gen­tum zu wa­chen, und ge­eig­ne­te Me­tho­den ein­zu­set­zen, um nicht nur den De­lik­ten vor­zu­beu­gen, son­dern auch um die­je­ni­gen in ih­ren ver­steck­tes­ten Win­keln zu ent­de­cken, die be­reits be­gan­gen wur­den, da­mit sie von dem zu­stän­di­gen Ge­richt ver­folgt wer­den kön­nen.“[<sup>\[5\]</sup>](https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/raeuber-und-gauner-im-rheinland-1798-1814/DE-2086/lido/57d124ad931b74.08562974#footnote-6593)

Ein ers­ter Schritt war die Neu­or­ga­ni­sa­ti­on der fran­zö­si­schen Gen­dar­me­rie im Jahr 1798. Ge­grün­det wor­den war die Gen­dar­me­rie 1791 in Frank­reich. Sie ent­wi­ckel­te sich aus der ehe­ma­li­gen kö­nig­li­chen Ma­ré­chaus­sée, die für die Si­cher­heit auf den gro­ßen Stra­ßen zu­stän­dig ge­we­sen war. 1798 stell­te Bri­ga­de­ge­ne­ral Wiri­on die Gen­dar­me­rie neu auf – par­al­lel zu ih­rer Ein­füh­rung in den vier neu­en rhei­ni­schen De­par­te­ments. In dem da­zu an­ge­fer­tig­ten Zir­ku­lar-Schrei­ben vom 6. Fruc­tidor VI (23.8.1798) hei­ßt es: „Die Na­tio­nal-Gen­dar­me­rie ist haupt­säch­lich ein­ge­setzt, um auf die Si­cher­heit der Land­ge­gen­den und der gro­ßen Stra­ßen zu wa­chen“.[<sup>\[6\]</sup>](https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/raeuber-und-gauner-im-rheinland-1798-1814/DE-2086/lido/57d124ad931b74.08562974#footnote-6594)

Um die Si­cher­heit auf dem Land zu ge­währ­leis­ten, wur­den der Gen­dar­me­rie zwei Auf­ga­ben­fel­der zu­ge­wie­sen:

<div class="content-images__image-wrapper" data-master-src="/sites/default/files/external-resources/images/Iview/digicult_derivate_00013277%2FLVR_ILR_0000118957.jpg/full/1600/0/default.jpg" style="text-align: justify;">1. die Auf­ga­ben ei­ner ad­mi­nis­tra­ti­ven Po­li­zei, um Ge­fah­ren ab­zu­weh­ren (all­ge­mei­ne Über­wa­chung, Be­kämp­fung des Va­gan­ten­tums, as­sis­tie­ren­de Auf­ga­ben, Es­kor­tie­rung von Kon­vois, Si­che­rung der Ord­nung auf Märk­ten, Jahr­märk­ten, Fes­ten und sons­ti­gen Ver­samm­lun­gen)
2. die Auf­ga­ben ei­ner jus­ti­zi­el­len Po­li­zei, zur Ein­däm­mung von Ta­ten, die nicht ver­hin­dert wer­den konn­ten (Fest­stel­lung von Ver­bre­chen und De­lik­ten, Durch­füh­rung von Ver­hö­ren, Auf­nah­me von Kla­gen und Zeu­gen­aus­sa­gen, Ver­haf­tung von Kri­mi­nel­len).

</div>Da­mit sind im Prin­zip die Auf­ga­ben ei­ner mo­der­nen Po­li­zei ziem­lich ge­nau be­schrie­ben.

[![image.jpeg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-06/scaled-1680-/J55image.jpeg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-06/J55image.jpeg)

<div class="content-images__image-wrapper" data-master-src="/sites/default/files/external-resources/images/Iview/digicult_derivate_00013277%2FLVR_ILR_0000118957.jpg/full/1600/0/default.jpg"><div class="content-images"><figure class="content-images__image"><figcaption class="content-images__caption">Verordnung des Ministers des Innern des Großherzogtums Berg aus dem Jahr 1808, in der die Aufnahme von Bezeichnungen verdächtiger Personen angeordnet wird. (Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland)

</figcaption></figure></div></div>Da­mit sind im Prin­zip die Auf­ga­ben ei­ner mo­der­nen Po­li­zei ziem­lich ge­nau be­schrie­ben.

Die neu­en Her­ren aus Frank­reich stütz­ten sich bei der Ein­rich­tung ei­ner pro­fes­sio­nel­le­ren Po­li­zei in den vier rhei­ni­schen De­par­te­ments auf die be­reits vor­han­de­nen Struk­tu­ren. So wur­den die Bür­ger­haupt­leu­te der ehe­ma­li­gen frei­en [Reichs­stadt](https://rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/R#term-474) Köln kur­zer­hand zu be­sol­de­ten Po­li­zei­kom­mis­sa­ren. Auch be­reits im Ent­ste­hen be­grif­fe­ne Ent­wick­lun­gen wur­den auf­ge­grif­fen, wie die Zen­tra­li­sie­rung des In­for­ma­ti­ons­flus­ses über ver­däch­ti­ge Per­so­nen und de­ren de­tail­lier­te Er­fas­sung. Wohn­ort­wech­sel wur­den mel­de­pflich­tig. An­sons­ten wur­den die vor­han­de­nen Me­tho­den der Frem­den­über­wa­chung nur mit mehr Nach­druck ver­kün­det, was manch­mal er­folg­reich war, manch­mal we­ni­ger. Die weit­aus häu­figs­te ver­häng­te Stra­fe war der Ver­weis aus der Stadt oder Ge­mein­de. Erst nach und nach be­griff man, dass da­mit das Pro­blem nicht ge­löst, son­dern nur ver­la­gert wur­de. Die ter­ri­to­ria­le Zer­split­te­rung des Al­ten Reichs hat­te der Aus­wei­sung ja noch ei­ne ge­wis­se Be­rech­ti­gung ge­ge­ben. Das Mit­tel der Aus­wei­sung war recht sim­pel und kos­ten­scho­nend. Es muss­ten kei­ne Ge­rich­te be­müht und kei­ne Ge­fan­ge­nen ver­kös­tigt wer­den. Vom ad­mi­nis­tra­ti­ven Auf­wand ganz zu schwei­gen. Un­ter den neu­en Um­stän­den in ei­nem gro­ßen Staats­ver­band aber war die­ses Mit­tel al­ler­dings nicht mehr taug­lich.

Die­se auf klei­ne­re ter­ri­to­ria­le Ein­hei­ten zu­ge­schnit­te­ne Pra­xis wur­de nach 1798 al­ler­dings nicht voll­stän­dig ab­ge­schafft. Um­her­zie­hen­de Ar­me und Bett­ler wur­den jetzt nur dann ab­ge­scho­ben, wenn sie aus ei­nem an­de­ren De­par­te­ment oder aus dem Aus­land stamm­ten. Wenn die Bett­ler aber aus dem De­par­te­ment stamm­ten, in dem sie un­ter­wegs wa­ren, so stand ih­nen ei­ne Un­ter­stüt­zung zu. Die Kos­ten für die Ver­haf­tung und Ab­schie­bung de­par­te­ments­frem­der Bett­ler über­nahm der Staat. Da­mit wur­den die kom­mu­na­len Kas­sen ent­las­tet und für die Ge­mein­den ein An­reiz zur Ko­ope­ra­ti­on ge­schaf­fen.

Ei­ne bis heu­te zen­tra­le Me­tho­de, um mo­bi­le Men­schen zu kon­trol­lie­ren, ist die Aus­stat­tung die­ser Men­schen mit Päs­sen. Der Pass be­geg­net uns erst­mals im aus­ge­hen­den Mit­tel­al­ter als Aus­weis­pa­pier für Bo­ten. Da­nach wur­den Päs­se vor al­lem zur Kon­trol­le von Sol­da­ten ver­wen­det, die da­mit be­wei­sen muss­ten, dass sie sich er­laub­ter­wei­se von der Trup­pe ent­fernt hat­ten. Doch nach und nach wur­den Päs­se auch für an­de­re Be­völ­ke­rungs­grup­pen ver­wen­det, de­ren Kon­trol­le im In­ter­es­se der Ob­rig­keit lag. Da­zu zähl­ten bald die um­her­zie­hen­den Bett­ler, die mit dem Pass nach­wei­sen muss­ten, ob sie in ei­ner Ge­mein­de un­ter­stüt­zungs­be­rech­tigt wa­ren. Der Pass soll­te da­zu die­nen, sei­nen Trä­ger als den aus­zu­wei­sen, der er zu sein vor­gibt. Par­al­lel da­zu wur­den bei den Be­hör­den Re­gis­ter an­ge­legt, in de­nen theo­re­tisch al­le aus­ge­stell­ten Päs­se re­gis­triert wur­den. Ein Pass war er­for­der­lich, so­bald man sei­ne Hei­mat­ge­mein­de ver­ließ.

Die Ein­glie­de­rung der links­rhei­ni­schen Ge­bie­te in den fran­zö­si­schen Staat im Jahr 1798 brach­te ei­ne Ver­staat­li­chung des Pass­we­sens mit sich. Nun wur­de von Pa­ris aus be­stimmt, wie das Pass­we­sen ge­re­gelt wer­den soll­te. Dies hat­te den ent­schei­den­den Vor­teil, dass es nun im Links­rhei­ni­schen, ab 1806 auch im Rechts­rhei­ni­schen, ein­heit­li­che Vor­schrif­ten gab. Zu­dem wur­de die Pas­ser­tei­lung zen­tra­li­siert und ra­tio­na­li­siert. Die Päs­se dien­ten der Kon­trol­le der Mo­bi­li­tät. Da­von ver­sprach man sich ei­ne wirk­sa­me Be­kämp­fung der Kri­mi­na­li­tät, das schnel­le Auf­spü­ren von De­ser­teu­ren und Wehr­dienst­ver­wei­ge­rern, so­ge­nann­ten Re­frak­tä­ren, so­wie die Ver­hin­de­rung oder zu­min­dest Re­du­zie­rung des Va­gan­ten­tums. Doch die Räu­ber und Gau­ner wa­ren nicht auf den Kopf ge­fal­len, son­dern ih­nen ge­lang es ziem­lich oft, die Be­hör­den übers Ohr zu hau­en. Sie ga­ben sich als ehr­ba­re Wan­der­händ­ler aus oder ver­wen­de­ten Pa­pie­re für Hand­werks­ge­sel­len auf Wan­der­schaft. Un­ter die­sem Deck­man­tel ge­lang es ih­nen auch, sich in frem­de Häu­ser ein­zu­schlei­chen und dort ih­re Raub­über­fäl­le aus­zu­üben.

Ge­ra­de die­se Fehl­schlä­ge aber wa­ren es, die die Be­hör­den da­zu an­sporn­ten, das Pass­we­sen zu ver­bes­sern oder be­stimm­te Be­rei­che über­haupt erst staat­lich zu re­gu­lie­ren. So war dem Pro­vin­zi­al­rat von Sieg­burg ei­ne Rei­he von Kla­gen zu Oh­ren ge­kom­men, dass vie­le Bett­ler un­ter dem Na­men von Hand­werks­bur­schen bet­teln wür­den. Es sei schwie­rig, dies zu kon­trol­lie­ren, da die Hand­werks­bur­schen le­dig­lich mit ei­ner Kund­schaft ih­res Meis­ters aus­ge­stat­tet sei­en. Aus Sieg­burg kam der Vor­schlag an den Mi­nis­ter des In­nern des Gro­ßher­zog­tums Berg, die­se Kund­schaf­ten nicht als Päs­se an­zu­er­ken­nen, son­dern den Hand­werks­bur­schen, so­weit sie arm sind, un­ent­gelt­lich Päs­se aus­zu­stel­len. Die­ser Vor­schlag, der in­ten­siv dis­ku­tiert wur­de, wur­de schlie­ß­lich um­ge­setzt. Die Aus­weis­pflicht wur­de so­mit auf ei­nen wei­te­ren Per­so­nen­kreis aus­ge­dehnt.

**6. Fazit**

Im Al­ten Reich be­stand ein struk­tu­rel­les Un­ver­mö­gen der Ob­rig­kei­ten, das Va­gan­ten­tum nach­hal­tig zu be­kämp­fen. Die Vor­stel­lung von ei­ner gu­ten Po­li­cey, die sämt­li­che Le­bens­be­rei­che re­gelt, wur­de den am En­de des 18. Jahr­hun­dert her­vor­bre­chen­den Kon­flik­ten nicht mehr ge­recht. Doch muss fest­ge­hal­ten wer­den, dass es be­reits mehr oder we­ni­ger er­folg­rei­che Be­mü­hun­gen gab, das Va­gan­ten­tum zu be­kämp­fen und für mehr Si­cher­heit vor al­lem auf dem Lan­de zu sor­gen. Er­in­nert sei nur an die kur­k­öl­ni­sche Hu­sa­ren­kom­pa­gnie.

Die­se An­sät­ze wur­den un­ter den neu­en fran­zö­si­schen Her­ren durch­aus fort­ge­führt. Jetzt wur­den sie al­ler­dings mit mehr Här­te und grö­ße­rer Kon­se­quenz um­ge­setzt. Dies er­for­der­ten al­lein schon die im Ge­fol­ge der [Ko­ali­ti­ons­krie­ge](https://rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/K#term-776) ent­stan­de­nen Räu­ber­ban­den. Sie stell­ten ei­ne gro­ße Her­aus­for­de­rung für den Staat dar, der sich nun aber zu weh­ren wuss­te. Die Furcht vor den ge­fähr­li­chen Ban­den zog ei­ne ge­stei­ger­te Kri­mi­na­li­sie­rung al­ler Va­gan­ten nach sich. Die Ban­den­kri­mi­na­li­tät sorg­te auf die­se Wei­se für ei­nen Aus­bau der In­stru­men­te zur Wah­rung der in­ne­ren Si­cher­heit. Wich­ti­ge As­pek­te zur Er­hö­hung der all­ge­mei­nen Si­cher­heit wa­ren der Auf­bau ei­ner gut funk­tio­nie­ren­den Po­li­zei bzw. Gen­dar­me­rie so­wie die Eta­blie­rung ei­nes bis ins De­tail ge­re­gel­ten Pass­we­sens. Oh­ne die ter­ri­to­ria­le Ver­ein­heit­li­chung der links­rhei­ni­schen Ge­bie­te und die recht­li­che An­glei­chung der rechts­rhei­ni­schen Ge­bie­te wä­ren die­se An­stren­gun­gen al­ler­dings nur schwer durch­zu­set­zen ge­we­sen. Die Räu­ber hat­ten nun kei­ne Chan­ce mehr, sich in ein Ge­biet ab­zu­set­zen, das nicht von Frank­reich kon­trol­liert wur­de.

Eben­so re­le­vant zur dau­er­haf­ten Nie­der­schla­gung des Ban­den­we­sens tru­gen noch an­de­re Fak­to­ren bei, die hier nicht be­rück­sich­tigt wer­den konn­ten oder nur am Ran­de er­wähnt wur­den. Da­zu zäh­len die Neu­or­ga­ni­sa­ti­on des Jus­tiz­we­sens, die Eta­blie­rung von Ge­fäng­nis­sen an­stel­le von Kör­per­stra­fen und die In­sti­tu­tio­na­li­sie­rung des Ar­men­we­sens. Das Übel wur­de zu­neh­mend an der Wur­zel ge­packt. Nicht zu­letzt ge­lang es vor al­lem dem öf­fent­li­chen An­klä­ger An­ton Keil durch be­harr­li­che Nach­for­schun­gen, die Rä­dels­füh­rer der Ban­den zu er­mit­teln und aus dem Weg zu räu­men. Zum Schluss soll noch ein­mal der Fet­zer zu Wort kom­men: „Ich ha­be es aus der Ge­schich­te von mei­nes Glei­chen be­stä­tigt ge­fun­den, daß, so­bald der Ruhm ei­nes Räu­bers zu groß zu wer­den an­fängt, er nicht mehr lan­ge mit­macht, und der Jus­tiz bald in die Hän­de fällt; so ging es auch mir. \[…\] Mein Ruhm er­scholl im­mer mehr und mehr; al­lein die­ses zog auch mei­nen Un­ter­gang nach sich.“[<sup>\[7\]</sup>](https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/raeuber-und-gauner-im-rheinland-1798-1814/DE-2086/lido/57d124ad931b74.08562974#footnote-6595)

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##### Quellen:

**Internetquellen**

-&gt; Küntzel, Astrid, Räuber und Gauner im Rheinland 1798-1814, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/raeuber-und-gauner-im-rheinland-1798-1814/DE-2086/lido/57d124ad931b74.08562974 (abgerufen am 14.06.2026)

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**Sekundärliteratur**

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# Frühe Demokratiebewegungen

#### Inhaltsverzeichnis

1. Mainzer Republik. Aufbruch am Rhein
2. ,,Die ersten modernen Wahlen auf deutschem Boden'' - Die Bergzaberner Republik 1792/93
3. 18. März 1793: Ausrufung der Mainzer Republik

##### 1. Mainzer Republik. Aufbruch am Rhein

In Mainz entsteht 1792/93 die erste Republik im deutschsprachigen Raum. Aber auf das rauschende Freiheitsfest folgt preußischer Beschuss.

<section class="article-page" data-page-number="1" id="bkmrk-am-14.-juli-1789-st%C3%BC">Am 14. Juli 1789 stürzt die Pariser Bastille, das französische Volk widersetzt sich seinem König. Als die Sensation nach Deutschland dringt, jubelt die Bildungselite im Norden wie im Süden. Der Dichter Friedrich Gottlieb Klopstock besingt die Ereignisse als "des Jahrhunderts edelste Tat"; der Schriftsteller Heinrich Christian Boie spekuliert in seiner Zeitschrift *Neues Deutsches Museum,* dass das Geschehen in <span class="rtr-schema-org">[Paris](https://www.zeit.de/thema/paris)</span>"wie ein elektrischer Schlag" auf kein Land stärker wirken werde "als auf unser Deutschland".

Für die Aufklärer ist die Französische Revolution der Sieg des Lichtes über die Finsternis. Sie versprechen sich größte Auswirkungen auf das eigene Land mit seinen Hunderten Staaten und Staatchen, lose zusammengehalten durch das klapprige dynastische Konstrukt des Heiligen Römischen Reichs.

Elektrisiert ist auch der berühmte Weltreisende und Naturforscher Georg Forster, Hof- und Universitätsbibliothekar in <span class="rtr-schema-org">[Mainz](https://www.zeit.de/thema/mainz)</span>. Ihm schwebt für Frankreich eine "Republik von 24 Millionen Menschen" vor, wie er seinem Freund Christian Gottlob Heyne am 30. Juli schreibt. Am 5. August beschließt die französische Nationalversammlung die Abschaffung aller Feudallasten und Standesunterschiede. Forsters nächster Brief an den Vertrauten setzt mit dem Ausruf "Welch eine Sitzung!" ein, als habe er selbst teilgenommen und nicht erst Tage später davon gelesen.

Die Zuschauerrolle der Deutschen endet drei Jahre danach. Im Frühjahr 1792 zieht die monarchische Koalition unter Führung Österreichs und Preußens gegen das revolutionäre <span class="rtr-schema-org">[Frankreich](https://www.zeit.de/thema/frankreich)</span> und wird am 20. September 1792 bei Valmy überraschend zum Stehen gebracht. Für Goethe ist die Kriegswende eine "neue Epoche der Weltgeschichte", denn nun rücken die Franzosen vor und marschieren ins linksrheinische Deutschland ein. Mit ihnen kommt die Revolution. Schnell fallen die Städte Speyer und Worms, dann gerät Mainz ins Visier. Beim Herannahen der Trikolore flüchten panisch Kurfürst, Adel und hohe Geistliche, im Schlepptau die französischen Emigranten. Die Stadt ergibt sich ohne Widerstand am 21. Oktober. Die Studenten freuen sich unverhohlen, aber auch brave Bürger stecken sich Revolutionskokarden an.

Besonders bei den Intellektuellen öffnet sich jetzt ein lange verschlossenes Ventil. Schon am übernächsten Tag, dem 23. Oktober, kommen um sechs Uhr abends im großen Akademiesaal des verwaisten kurfürstlichen Schlosses 20 Revolutionsanhänger zusammen, um die "Gesellschaft der Freunde der Freiheit und Gleichheit" zu gründen – es ist die Geburtsstunde des Mainzer Jakobinerklubs. Eins ihrer Mitglieder ist der Student Friedrich Lehne, Verfasser revolutionärer Gedichte und Lieder. "Die Sache der Freiheit" schätzt er höher als alle privaten Interessen.

Die Zahl der Klubmitglieder wächst rasch auf rund 500 an. Beitreten dürfen wie zu den französischen Klubs nur <span class="rtr-schema-org">[Männer](https://www.zeit.de/thema/maenner)</span>, es gilt ein Mindestalter von zunächst 18, später 24 Jahren. Sechs Prozent aller infrage kommenden Mainzer sind somit Jakobiner – ein für diese Zeit ungewöhnlich hoher Grad an politischer Organisation in der mit 28 000 Einwohnern vergleichsweise großen Stadt.

Nicht alle politischen Sympathisanten treten sofort bei. Bibliothekar <span class="rtr-schema-org">[Forster](https://www.zeit.de/thema/georg-forster)</span> erkennt: "Diese Neutralität ist mißlich, die Krisis naht heran, und man wird Partei ergreifen müssen." Am 5. November 1792 bittet er um Aufnahme. Das macht Eindruck, schnell steigt der Weltgewandte zu den führenden Männern auf und hält im Klub eine viel beachtete Rede. Binnen dreier Wochen seien "aus bedrückten, gemishandelten, stillschweigenden Knechten eines Priesters" – gemeint ist der Mainzer Erzbischof und Kurfürst – nun "aufgerichtete, lautredende, freie Bürger" geworden. Als radikale Gegner des Absolutismus skizzieren die Mitglieder des Klubs ihre Vorstellungen. Sie wollen Rechtsgleichheit und Menschenrechte, streben nach einer repräsentativen Demokratie mit allgemeinem Wahlrecht für Männer, Gewaltenteilung und Meinungsfreiheit und fordern ein Wirtschaftssystem ohne Privilegien, Zünfte und Zollschranken.

Schnell formiert sich Widerstand. Die Mainzer Zünfte sind strikt gegen solche Ideen. Die bürgerlichen Kaufleute bevorzugen immerhin einen Mittelweg, eine konstitutionelle Monarchie ohne Privilegien für Adel und Klerus. Doch das geht den Freiheitsfreunden nicht weit genug.

</section><section class="article-page" data-page-number="2" id="bkmrk-die-demokratie-wird-">**Die Demokratie wird erprobt**

Mit wachsender Mitgliederzahl wandelt sich die soziale Struktur des Klubs. Professoren, Lehrer, Ärzte, Juristen oder Studenten führen zwar das Wort, stellen jedoch nur etwa ein Fünftel der Mitglieder. Knapp die Hälfte sind Handwerker, kleine Kaufleute und niedere Beamte. Gezielt sprechen die Jakobiner die noch passiven Bürger aus Mainz und Umgebung an. Im Spätherbst 1792 ergießt sich eine Flut von lehrhaften Flugschriften, revolutionären Gedichten und Plakaten mit Bekanntmachungen, Aufrufen und Verordnungen über die Region, und in sonntäglichen Volksbelehrungen erläutern erfahrene Didaktiker wie der Mediziner Georg Christian Wedekind die demokratischen Grundsätze. Mancher Jakobiner wirkt in die ländliche Bevölkerung hinein, indem er sein Wirtshaus mit revolutionären Schriften tapeziert oder von der Kanzel herab den Kirchgängern die Vorteile der französischen Verfassung predigt.

Auch in neu gegründeten Periodika betreiben die Jakobiner Aufklärungsarbeit. So erklärt die Zeitung *Der Bürgerfreund* des Mathematikers Mathias Metternich der ländlichen Bevölkerung um Mainz zweimal wöchentlich in schlichter Sprache die Vorzüge der Demokratie. Intellektuelle abonnieren die Wochenschrift *Der Patriot* von Wedekind, die ständische Normalbevölkerung liest *Die Neue Mainzer Zeitung oder der Volksfreund,* in der Georg Forster die meisten Beiträge schreibt und in Ausgabe Nummer eins triumphiert: "Die Pressefreiheit herrscht endlich innerhalb dieser Mauern, wo die Buchdruckerpresse erfunden ward."

Die Mainzer Revolutionäre wissen, dass die Menschen nicht allein durch Erklärungen für die Revolution zu gewinnen sind. Auch Gemüt und Gefühl wollen angesprochen sein. So feiern sie am 13. Januar 1793 ein großes "Volksfest der Freiheit und Gleichheit". Auf dem Marktplatz steht ein 21 Meter hoher, mit Trikolorebändern geschmückter Freiheitsbaum, flankiert von zwei Piken mit roten Freiheitsmützen. Französische Militärs, aus Paris angereiste Kommissare und führende Mainzer Jakobiner halten feierliche Reden, und immer wieder erklingt die Marseillaise. Tausende Zuschauer verfolgen das Spektakel – teilweise sogar von den Dächern der umliegenden Häuser aus –, es wird ausgelassen getanzt und gesungen. Abends findet ein "Freiball" statt, zu dem die Mainzerinnen "bunte Schärpen von dreyerley Farbe, als roth, blau und weiß", tragen, wie Zeitzeugen berichten.

Wenige Tage später stirbt König Ludwig XVI. unter der Guillotine, und Frankreich ist endgültig Republik. Im Februar und März 1793 werden im "befreiten" Gebiet zwischen Landau und Bingen nach gleichem und direktem Männerwahlrecht die Abgeordneten für den Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent gewählt. Es ist das erste Parlament auf deutschem Boden, das sich uneingeschränkt zur Demokratie bekennt. Anders als in der Pariser Nationalversammlung, wo die Vertreter freier Berufe dominieren, sind in Mainz und Umgebung allein 70 der 130 Abgeordneten Bauern. Die Wahlbeteiligung liegt mit acht Prozent in den Städten und mit bis zu 30 Prozent auf den Dörfern auf einem ähnlichen Niveau wie in Frankreich. Anders als oft behauptet, ist sie nicht gering, denn in diesen Tagen wird die Demokratie erstmals erprobt, und die Bürger fürchten zu Recht mögliche Strafen bei Rückkehr des alten Regimes.

Am 17. März 1793, um neun Uhr morgens, treten die 130 Abgeordneten im Deutschordenshaus am Rheinufer zusammen, darunter 40 Mainzer Jakobiner. Jeder der Abgeordneten leistet den republikanischen Eid, "den Grundsätzen der Freiheit und Gleichheit treu zu sein und die Pflichten eines Stellvertreters des freien Volkes gewissenhaft zu erfüllen". Danach wählt der Konvent den ebenso wortgewaltigen wie streitbaren Philosophieprofessor Andreas Joseph Hofmann zu seinem Präsidenten. Am 18. März 1793 ruft Hofmann vom Balkon des Deutschordenshauses den Rheinisch-Deutschen Freistaat aus. Der 18. März, er sollte ein Freiheitsdatum der deutschen Geschichte werden.

Doch die Unabhängigkeit währt nur kurz. Reichstruppen unter preußischer Führung ziehen einen Belagerungsring um Mainz. Die Deputierten wissen, dass ihre kleine rheinische Republik allein nicht lebensfähig ist. Am 23. März beantragen sie beim Pariser Konvent die Angliederung an die "Mutterrepublik" und entsenden eine Delegation. Eine Woche später hält der Vizepräsident der Mainzer Republik, Georg Forster, in der französischen Nationalversammlung eine Rede für das Gesuch, es wird unter tosendem Beifall einstimmig angenommen. Doch zu spät. Preußens Truppen beginnen mit dem Beschuss – Mainz steht in Flammen. Am 23. Juli verlassen die Franzosen die Stadt, und die zurückgebliebenen Republikaner trifft die Rache ihrer Gegner. Viele von ihnen werden ausgeplündert, misshandelt, öffentlich gedemütigt und verschwinden für Jahre in Verliesen auf der Festung Königstein im Taunus.

Dem Präsidenten Hofmann und einigen Mitstreitern gelingt die Flucht. Im Pariser Exil bemüht sich die *Societé des Refugiés Mayençais* jahrelang darum, das Schicksal ihrer in Deutschland eingekerkerten Freunde zu erleichtern. Erst nach dem Frieden von Campo Formio im Oktober 1797, als <span class="rtr-schema-org">[Österreich](https://www.zeit.de/oesterreich)</span> den Franzosen das linke Rheinufer überlässt, können die Mainzer Demokraten in ihre Heimat zurückkehren.

Ihr politisches Erbe reichen sie weiter. Die Traditionslinien führen bis zur Paulskirche und darüber hinaus, denn nicht selten setzen Kinder und Enkel das begonnene Werk fort. Mathias Metternichs Sohn Germain etwa, der 1848/49 als Revolutionär kämpft. Einer aus dem Klub von 1793 ist selbst im Frankfurter Vorparlament aktiv: Adam Itzstein führt dort als Vizepräsident 72-jährig die Regie. Auch Andreas Joseph Hofmann, der erste deutsche Präsident, erlebt die Revolution und ihr Scheitern. 1849 ist das Jahr seines Todes. Auf seinem Grabstein steht der hoffnungsvolle Wunsch, dass sich endlich der "Sieg des Rechts, der Freiheit und der Humanität" erfüllen möge.

</section>##### 2. ,,Die ersten modernen Wahlen auf deutschem Boden'' - Die Bergzaberner Republik 1792/93

*Gesetzgeber! Das aus mehr denn zehn Dörfern bestehende, dem Herzog von Zweibrücken bisher zugehörige Oberamt Bergzabern, müde, sich noch als Sklaven eines despotischen Fürsten und dessen grausamen Trabanten, mitten unter einem freien und glücklichen Volke zu sehen, und durch die Siege der fränkischen Freiheitswaffen beherzt gemacht, hat plötzlich die Fesseln der schändlichen Knechtschaft, in der es seufzte, abgestreift und stellt sich den erhabenen Stellvertretern der fränkischen Nation frei dar, um ihnen für die große, den Völkern zubereitete Wohltaten zu danken und die Vereinigung mit der Republik zu begehren.*

Der uns heute in seiner Wortwahl und im begeisterten Ton fremd anmutende Text stammt vom 10. November 1792 und war von Bergzaberner Bürgern an den Nationalkonvent in Paris gerichtet.

Übersetzt man ihn in unsere weniger schmuckvolle Sprache, dann könnte man von einer Art Unabhängigkeitserklärung südpfälzischer Gemeinden in der Französischen Revolutionszeit sprechen. Also: ein besonderes Dokument und auch einzigartig.

Wie kam es dazu? Die Französische Revolution, die mit dem Bastille-Sturm vom 14. Juli 1789 begann, schwappte schnell ins Elsass und in die Pfalz über. Schon am 20. Juli kam es zu Unruhen in der damals französischen Stadt und Festung Landau, die kurz darauf in eine Meuterei innerhalb der Garnison und in die Entmachtung des Magistrats, also der alten Stadtverwaltung, mündeten. Am 30. Juli begannen die Bauern in dem zwischen Kurpfalz und dem Hochstift Speyer aufgeteilten Fischbach bei Dahn den Aufruhr und teilten Äcker und Wiesen unter sich auf. Anfang August ergriff die Empörung auch die Dörfer Dörrenbach und Oberotterbach sowie das kurpfälzische Annweiler.

**Schwelender Konflikt zwischen Volk und Fürstenhaus**

Die Unruhen kamen nicht aus heiterem Himmel. Zeichen für eine zunehmende Gärung in der Bevölkerung hatte es schon vor 1789 gegeben. Nur erkannten die Landesherren und ihre Beamten diese Warnsignale nicht. Eine wichtige Rolle nahm das etwa 1.700 Einwohner zählende südpfälzische Residenzstädtchen Bergzabern ein. In dem von einer selbstbewussten evangelischen Handwerkerschicht geprägten Gemeinwesen saß auch die Verwaltung des pfalz-zweibrückischen Territoriums in der Südpfalz. Zu den wirtschaftlichen Beschwerden dieser Zeit kamen noch konfessionelle Probleme hinzu, die wir heute kaum nachvollziehen können.

Damals zählte aber die Konfession. So war es über lange Jahre hinweg zu einer Entfremdung zwischen der überwiegend evangelischen Bevölkerung Bergzaberns und dem Fürstenhaus gekommen, das nach mehreren Konfessionswechseln 1718 schließlich katholisch wurde. Was die wirtschaftlichen Probleme betraf, so hatte bereits 1782 der Stadtrat der Zweibrücker Regierung eine Denkschrift vorgelegt, in der er die als ungerecht empfundene Besteuerung kritisierte. Es wäre interessant zu untersuchen, ob die Steuern mit den immensen Kosten zusammenhingen, die der Landesherr, Herzog Karl II. August, für den Bau seines Schlosses Karlsberg bei Homburg benötigte. Eine offene Kritik wagten die Bergzaberner Untertanen noch nicht, immerhin unterschrieb „der gehorsame Stadtrat“.

**Das leidige Gift der Freiheitsseuche**

Sieben Jahre später war es mit dem Gehorsam vorbei und die Bürger von Bergzabern brachten ihre Forderungen wieder vor und dieses Mal viel deutlicher. Unter anderem ging es um die Nutzungsrechte in den Waldungen, die zwischen dem Herzog und den Bürgern umstritten waren.

Anfänglich glaubte der herzogliche Regierungsrat Klick noch, den aufflammenden Protest beruhigen zu können. Allerdings sah er die Gefahr einer Revolte durchaus, als er an seinen Herzog schrieb: „Ich muss zur Schande der Stadt Bergzabern sagen, dass ein sehr großer Teil, wohl die Hälfte und noch mehr, mit dem leidigen Gift der Freiheitsseuche angesteckt ist“. Er sollte Recht behalten. Es blieb nicht beim schriftlichen Protest, sondern die Aufrührer wurden tätlich. Am 19. September 1789 läuteten sie die Sturmglocke, besetzten das Rathaus und sperrten den regierungstreuen Stadtrat aus.

In unserer modernen Kommunikationswelt täuschen wir uns, wenn wir glauben, dass es früher eine Ewigkeit gedauert hat, bis sich Nachrichten verbreiteten. Gewiss, nicht jedes Ereignis in der fernen Welt gelangte in die heimischen Wohnzimmer. Der berühmte Sack, der in China umfällt, löste nicht wie heute ein Medienecho aus. Aber wenn am 14. Juli 1789 in Paris die Bastille gestürmt wurde und es am 20. Juli in der französischen Festung Landau zu einem Volksauflauf kam, dann zeigt dies doch deutlich, wie schnell sich die Kunde von wichtigen Ereignissen verbreitete. Freilich, nicht jeder konnte im Juli 1789 fern von Paris die politische Dimension des Bastillesturms erkennen. Eine der Wenigen war die in Bergzabern lebende englische Adlige Baronesse Mary von Bode, die als eine der Ersten von Revolution sprach und nach Hause schrieb: „Man wagt kaum zu sagen, was man von der Revolution hält. Gott allein weiß, wie dies alles noch enden wird“.

**Landau – Zentrum der Revolution**

Landau, die französische Festung, wurde in der Folgezeit zum Kernpunkt der revolutionären Bewegung in der Südpfalz. Hier lässt sich auch die „Fieberkurve“ der Revolutionsbegeisterung am ehesten verfolgen und beschreiben. Es kam zu einer Meuterei in der Garnison, der Magistrat, also die alte Stadtverwaltung, wurde entmachtet und von der Munizipalität, der neuen Verwaltung abgelöst. Im Juni 1790 gründete sich ein Jakobinerklub. Der Jakobinerklub war jedoch entgegen landläufiger Meinung keine Ansammlung verarmter Jungradikaler, sondern repräsentierte das Bürgertum und vor allem das protestantische.

Revolutionärer Elan war dem Klub trotz aller Bürgerlichkeit nicht abzusprechen. Er empfand sich als „Speerspitze der Revolution“ und agierte in diesem Sinne nicht nur in der Stadt, sondern auch in ihrer ländlichen Umgebung. Da zog man hinaus auf die Dörfer, sang Lieder – oft waren es umgedichtete Kirchenlieder –, man trug Gedichte vor, diskutierte, pflanzte Freiheitsbäume und gründete Brüderklubs. Deren Existenz lässt sich freilich heute nur schwer und nur indirekt nachweisen, denn wie immer nach gesellschaftlichen Umbrüchen, vor allem, wenn sie mit Gewalt und Krieg einhergingen, versucht man die Spuren früheren Engagements zu verschleiern oder ganz zu vernichten. Die große Ausnahme findet sich in Landau, wo im dortigen Archiv die Protokolle der „Gesellschaft der Constitutionsfreunde“, wie sich der Jakobinerklub nannte, verwahrt werden.

**Die Revolution breitet sich aus**

Auch von Weißenburg aus „missionierte“ der dortige Klub in der Umgebung. Oftmals wurden die Jakobiner bei ihren Propagandaaktionen von den protestantischen Dorfpfarrern unterstützt, die auch die Gottesdienste nutzten, um die Revolution zu predigen. So überrascht es nicht, dass gerade in protestantisch geprägten Gemeinden die Radikalisierung am ehesten voranging. Aber sogar in rein katholischen Gemeinden wie z. B. Herxheim gelang es, Klubs zu gründen. Wirksamer noch als die zahlreichen revolutionären Flugschriften, die überall kursierten, dürften die persönlichen Auftritte der „Freiheitsmänner“ in den Dörfern gewesen sein. Denn nicht jeder konnte lesen. Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts betrug der Anteil der Analphabeten im Bereich Dahn 76 Prozent! In der Südpfalz waren es immerhin nur (!) 54 Prozent.

Wie auch immer, die revolutionären Ideen wurden zu Katalysatoren für eine schon lange andauernde und nun fortschreitende Unruhe. Im August 1789 begehrte die Bevölkerung in Kandel, Annweiler und Oberotterbach auf und so wurde das pfalz-zweibrückische Territorium um Bergzabern und Kandel zum zweiten Schwerpunkt revolutionärer Unruhen in der Südpfalz. Es ging den Untertanen aber nicht in erster Linie um Ideologie. Vielmehr lassen sich die Beschwerden der verschiedenen Gemeinden auf einen gemeinsamen Nenner bringen: Im Mittelpunkt standen die Forderungen nach Abschaffung wirtschaftlicher Hemmnisse. Noch war hier nicht die Rede von einer etwaigen Enteignung der Kirche und der Herrschaften, zu der es ja später dann kam. Lange ließ die Radikalisierung der Wünsche und Forderungen aber nicht auf sich warten. Doch zum Unterschied zu den Ämtern Dahn und Berwartstein, wo es beim Aufbegehren der Bevölkerung blieb, kann man im pfalz-zweibrückischen Territorium von einer weitgehenden Politisierung sprechen.

Hier waren es die Gemeinden selbst, die ihre Forderungen anmeldeten und auch vertraten. Sie waren es, die die Rechtmäßigkeit des herrschaftlichen Besitzes bestritten und Ländereien beanspruchten, die weltliche und kirchliche Herrschaften in den Dörfern besaßen.

Die Behörden in Zweibrücken erkannten die Situation nicht rechtzeitig und die Versuche ihrer Beamten vor Ort, die „Aufrührer“ zu beruhigen, schlugen fehl. Aber was hätten sie auch tun können, außer die Entwicklung zu beobachten und ständig Meldungen nach Zweibrücken zu senden. Die Regierung versprach zwar eine Untersuchung der Beschwerden, allerdings arbeitete die hierfür eingesetzte Kommission sehr zaghaft und langsam.

**Propaganda und Gegenpropaganda**

Immerhin gab die Regierung am 19. Juli 1791 bekannt, dass sie einige Missstände in der Stadt, die schon 1789 angemahnt worden waren, abstellen wollte – den Bürgern reichte dies aber nicht aus. Die Initiative lag nicht mehr in den Händen der Regierung. Sie konnte nur noch reagieren – und dies tat sie schwach. Sie ließ immer wieder Maueranschläge oder Flugblätter verbreiten, die vor dem „Gift der Revolution“ warnten. Revolutionäre Flugschriften wurden eingesammelt und die Personen, die sie verteilt hatten oder die man in Verdacht hatte, wurden überwacht. Neben der hergebrachten Obrigkeit hatten die Menschen in

Bergzabern auch andere Vertreter der alten Ordnung in ihren Mauern. Es waren die zahlreichen Emigranten, die aus Frankreich geflohen waren und vom Herzog eine Aufenthaltsgenehmigung für sein Territorium erhalten hatten. Hinzu kamen katholische Priester aus dem Elsass, die sich hierher geflüchtet hatten. So prallten hier wie sonst nirgends in der Südpfalz revolutionäre und antirevolutionäre Propaganda aufeinander. Letztere blieb wohl immer mehr erfolglos und so erreichte die Revolutionierung der Südpfalz im Herbst 1792 ihren ersten Höhepunkt. Es war die Präsenz der französischen Truppen, die im September 1792 die Pfalz besetzt und die Festung Mainz erobert hatten, was der Bewegung in der Südpfalz den entscheidenden Schub gab. Am 25. Oktober 1792 wurde in Ingenheim ein Freiheitsbaum gepflanzt, am 2. November war Mühlhofen an der Reihe. Der Ort erklärte sich als „fürstenfrei“. In beiden Gemeinden waren es die evangelischen Pfarrer und Lehrer, die zu Wortführern der Bewegung wurden. Die Liste der Dörfer, in denen man Freiheitsbäume pflanzte, wurde immer länger.

**Bergzabern will Anschluss an das revolutionäre Landau**

Auch in Bergzabern gärte es, wie Franz-Xaver Remling in seiner umfassenden Darstellung „Die Rheinpfalz in der Französischen Revolutionszeit“ aus dem Jahre 1865 berichtet. Remling (1803–1873) war katholischer Priester und gleichzeitig ein bedeutender Historiker. So ist natürlich seine Darstellung der revolutionären Ereignisse sehr parteiisch. Aber trotz einiger verbaler Ausfälle gegen die „Hetzer“, „Wühler“ oder „Freiheitsschwindler“, wie er die Anhänger der neuen Ideen bezeichnete, bietet er die einzige detaillierte Darstellung der Zeit, und bislang hat sich jeder Historiker, der sich mit dem Thema befasste, auf ihn und seine Quellenstudien bezogen.

„Am 4. November 1792 begannen in der Stadt Bergzabern und im ganzen Amte Barbelrodt die aufrührerischen Bewegungen ohne Scheue“, schreibt er. Man entsandte von Bergzabern aus eine Abordnung nach Landau, „damit von der dortigen Munizipalität Abgeordnete gen Bergzabern, wie nach Mühlhofen, gesendet würden, um die Freiheit zu verkünden und den Eid der Treue auf die französische Verfassung abzunehmen.“

Die Landauer verwiesen die Bergzaberner darauf, dass sie sich nicht einfach Landau oder Weißenburg anschließen könnten, „sondern nebst den anderen gleichgesinnten Dörfern einen eigenen Freiheitsbund abschließen müssten“. Auch wenn die Landauer dem Wunsch der …

Die Landauer verwiesen die Bergzaberner darauf, dass sie sich nicht einfach Landau oder Weißenburg anschließen könnten, „sondern nebst den anderen gleichgesinnten Dörfern einen eigenen Freiheitsbund abschließen müssten“. Auch wenn die Landauer dem Wunsch der Bergzaberner nicht nachkamen, sie in ihren Kreis aufzunehmen, so versprachen sie wenigstens, ihnen bei ihrer Aktion behilflich zu sein.

Am 6. November erschien also eine Delegation aus der Stadt. Es waren Vertreter der Munizipalität und des Jakobinerklubs, begleitet von sechs Offizieren der französischen Garnison. In einem festlichen Zug wurden sie von der versammelten Bürgerschaft in die Stadt hinein zum Rathaus geleitet. In einer Ansprache versicherte der Landauer Jakobiner Johann Jakob Groß, der zeitweise auch „Maire“ (= Bürgermeister) war, den Bergzabernern, sie seien nicht als Abgeordnete der französischen Nation gekommen, sondern als Freunde der hiesigen Bürger. Einzig der Nationalkonvent sei der richtige Adressat, um sie als französische Bürger aufzunehmen.

Nach dieser Ansprache ging es erst einmal zu einem großen Mittagessen. Nachdem man sich gestärkt hatte, versammelte man sich wieder auf dem Rathaus und Groß ergriff erneut das Wort. Er fragte die Versammelten, unter denen die Anhänger der Regierung die Minderheit stellten, ob sie sich inzwischen beraten hätten und welche Beschwerden sie eigentlich gegen ihren Herzog vorzubringen hatten. Die Wortführer wiesen auf die 1782 verfasste Schrift hin, die ihrer Meinung nach ohne Resonanz geblieben sei. Groß erwiderte darauf, da der Landesherr seine Pflichten gegen die Bürgerschaft nicht erfüllt habe, so sei auch diese ihren Verpflichtungen gegen jenen enthoben.

Nun forderte er die Bürger auf (von Bürgerinnen war damals nicht die Rede), den Eid auf die französische Revolutionsformel „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ zu leisten. Dies taten die Versammelten und wählten auch sofort eine neue Gemeindeverwaltung. Zum Maire gewählt wurde Adam Mayer, der Wirt des Gasthauses „Zum türkischen Kaiser“.

**Bruch mit der alten Ordnung**

Auf dem Marktplatz und vor dem Haus des neuen Maires wurden Freiheitsbäume aufgestellt, die noch verbliebenen Insignien der herzoglichen Regierung wurden abgerissen und auf dem Kirchturm wurde die Trikolore gehisst. Jeder Bürger musste sich dann auch mit der Nationalkokarde Blau-Weiß-Rot schmücken. Als Zeichen der Ablösung der Feudalgerichtsbarkeit wurde der Galgen auf dem Marktplatz verbrannt. Die Bürger weigerten sich, wie zuvor die Schlosswache zu stellen. Sie schlugen die herzoglichen Wappen am Riesentor und am Ludwigsbau des Schlosses aus und entfernten das pfalz-zweibrückische Wappen aus seiner Steinfassung. Es kam auch zu Übergriffen auf Personen, die man enger Beziehung zum alten Herrscherhaus verdächtigte.

Vier Tage später, am 10. November, baten 32 südpfälzische Gemeinden um die Aufnahme in die Französische Republik. In Bergzabern unterschrieben 273 von 285 wahlberechtigten Bürgern diese Petition. Das war ein veritabler und gewagter Aufstand, auf den der Herzog mit Waffengewalt reagierte – allerdings vergeblich. Die Einheiten, etwa 300 Mann stark, mussten bei Vorderweidenthal umkehren. Ein Aufgebot aus dem Oberamt mit einer Verstärkung aus Weißenburg zog den zweibrückischen Truppen entgegen, um sie aufzuhalten. Die Kommandeure der Zweibrücker Einheiten scheuten den offenen Konflikt mit der Bergzaberner Nationalgarde und zogen sich zurück. Selbst Remling kommt nicht umhin zu schreiben: „Die Bergzaberer waren bereits mit den Franzosen zu eng verbunden, für die Freiheit und Gleichheit zu leben und zu sterben“.

Am 19. November wurde die Bergzaberner Adresse in der Nationalversammlung in Paris verlesen. Der Text sollte gedruckt und an alle Departements verschickt werden. In dem Text werden die Orte des Oberamtes Bergzabern ausdrücklich genannt.

**Die Republik Bergzabern**

Am 7. Dezember 1792 beschlossen die meisten südpfälzischen Dörfer, keine Abgaben mehr zu entrichten und ihre Kirchen und Lehrer selbst zu wählen. Am 22. Januar beschlossen die Gemeinden, bis zur Aufnahme in die Französische Republik einen Freistaat zu gründen. Die neue Volksvertretung nannte sich „schweizerischer Landtag“. Dieser Landtag sollte im Amt bleiben, bis die Aufnahme nach Frankreich vollzogen wäre.

„Das größte Kuriosum der Revolution in der Pfalz ist jedoch Bergzabern, für einige Zeit eine richtige kleine Republik, die von Bergzaberns Bürgern aus eigener Kraft und ohne militärische Macht ausgerufen wurde.“

Am 15. März wurden die 32 aufständischen Dörfer vom Nationalkonvent in die Französische Republik aufgenommen. Sie bildeten nun einen Bestandteil des Distriktes Landau.

**Die Restauration**

Lange existierte dieses demokratische Gebilde allerdings nicht. Die französischen Truppen wurden im Jahr 1793 von den Preußen und Österreichern zurückgedrängt und die alte Ordnung kehrte unter ihrem Schutz wieder zurück. Nun flohen die Anhänger der Revolution mit den Franzosen. Die Bürger mussten im gesamten zweibrückischen Territorium dem Herzog erneut huldigen.

Mit der französischen Rheinarmee flohen viele Bürger, die an der Revolution beteiligt gewesen waren, aus Bergzabern. Ihr namhaftester Vertreter war der bereits erwähnte Johann Adam Mayer, der auch der erste „Maire“ der Stadt gewesen war. Er sollte es späterhin in der französischen Armee bis zum Divisionsgeneral bringen.

Man glaubte, die alte feudale Ordnung nun wieder sicher hergestellt zu haben. Dem war aber nicht so: Schon im Dezember 1793 erfolgte der Gegenangriff der Franzosen und mit der Befreiung der von den Preußen und Österreichern belagerten Festung Landau endete das kurze Wiederaufleben der alten Feudalordnung.

Was bleibt?Wenig Sichtbares. Einzig die ausgeschlagenen Wappen der Herzöge von Zweibrücken am Schloss in Bad Bergzabern erinnern heute noch an dieses Ereignis in der Südpfalz. Die „Bergzaberner Republik“ sollte für die Stadt Bergzabern eine revolutionäre Tradition einleiten. Aus diesem Ort stammen Männer, die beim Hambacher Fest aktiv waren und sich auch noch in der Revolution von 1848/49 engagierten. Sie gehörten zu den Verfechtern freiheitlichen Gedankengutes. In ihren Familien wurden die Ereignisse der Französischen Revolution zum lebendigen Familienerbe.

##### 3. 18. März 1793: Ausrufung der Mainzer Republik

[![199416_original.jpg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-09/scaled-1680-/199416-original.jpg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-09/199416-original.jpg)

Der Tanz um einen Freiheitsbaum: Wo Freiheitsbäume außerhalb Frankreichs errichtet wurden, war das Gebiet von der französischen Revolutionsarmee besetzt worden. In der Regel lebten an jedem Ort einige Anhänger der Aufklärung und der Ideen von Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit. (© Bundesarchiv, Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte, Rastatt)

Da das Protokoll gerade dieser Sitzung des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents nur fragmentarisch erhalten ist, orientiert sich die folgende Darstellung der Geschehnisse in Mainz am 18. März 1793, soweit dies den Sitzungsverlauf betrifft, an der Beschreibung des Ereignisses in der von Georg Forster redigierten Zeitung "Die neue Mainzer Zeitung oder der Volksfreund" vom Dienstag, dem 19. März 1793 (Nr. 34) mit der Überschrift "Mainz, den 18ten März. Nationalkonvent der freien Deutschen diesseits des Rheins":  
  
"Am Montag, dem 18. März 1793, tritt um 8 Uhr morgens im Rittersaal des Deutschhauses zu Mainz der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent zu seiner dritten Sitzung zusammen. Die ersten beiden Sitzungen hatten tags zuvor am gleichen Ort stattgefunden, vor- und nachmittags. Das Deutschhaus war eines der Residenzgebäude des Kurfürsten und Erzbischofs von Mainz gewesen. Der Kurfürst und sein Hofstaat waren aus der Stadt geflohen, als sich die französische Revolutionsarmee im Herbst 1792 der Stadt näherte, die dann am 21. Oktober besetzt wurde.  
  
Der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent ist eine Versammlung, wie es sie noch nie in der deutschen Geschichte gegeben hat. Die Mitglieder sind an ihren Herkunftsorten in der Pfalz und in den linksrheinischen Gebieten Rheinhessens von ihren Mitbürgern gewählt und als deren Repräsentanten nach Mainz gesandt worden. Vorbild waren die Wahlen zum Nationalkonvent in Frankreich im Herbst 1792. An diesem Tag sind 59 Deputierte anwesend. (An den folgenden Tagen trafen weitere Deputierte ein, sodass der Nationalkonvent letztlich 128 Deputierte hatte, die 126 Orte vertraten – Anm. d. Verf.).  
  
Nach der Eröffnung der Versammlung durch den Präsidenten, den Professor der Philosophie Andreas Joseph Hofmann, bildet der Konvent vier Ausschüsse, nämlich den Ausschuss des Unterrichts, der Wachsamkeit, der Finanzen und der Petitionen. Der Bürger Dorsch aus Neubamberg, Professor der Philosophie in Straßburg, erklärt in einer patriotischen Rede, der Tag sei von einzigartiger geschichtlicher Bedeutung. Von Mainz würde nunmehr an alle noch unterdrückten Deutschen die Botschaft der Befreiung von dem jahrhundertelangen Despotismus der Fürsten ausgehen. Die Menschen würden ihre natürlichen Rechte der Freiheit und Gleichheit wiedererlangen, die ihnen in der Vorzeit geraubt worden seien und die ihnen seither durch Gewalt und Unterdrückung verwehrt sein würden. Nun sei das Ende der Gewaltherrschaft nahe; eine freie Republik der Deutschen müsse gegründet werden. Danach erheben sich die gewählten Volksvertreter und erklären feierlich, dass sie nur die Gewalt des Volkes als rechtmäßig anerkennen und dass die bislang bestehenden Rechte aller weltlichen Fürsten und geistlichen Herren in den Ländern diesseits des Rheins von Landau bis Bingen ab sofort erloschen seien.  
  
Hiernach wird über ein Dekret beraten, in dem die neuen Rechtsverhältnisse dargelegt werden sollen. Letztendlich wird der Text des Bürgers Forster, Bibliothekar der Universität, von der Versammlung angenommen. 30 Kanonenschüsse verkünden auf der Stelle diesen ersten wichtigen Akt der deutschen Volkssouveränität. Damit der Beschluss der freien Deutschen der ganzen Welt bekannt gemacht werden kann, soll das Dekret 30.000mal gedruckt und in allen Orten des Rheinisch-Deutschen Freistaats feierlich proklamiert werden.  
  
Sodann sprechen Gesandte des Nationalkonvents aus Paris sowie der französische General (Adam Philippe de) Custine den versammelten Stellvertretern des freien deutschen Volkes Lob und Anerkennung aus. Der General erklärt, seine Soldaten, die Söhne Frankreichs, würden den neuen Freistaat verteidigen wie ihr eigenes Vaterland. Frankenbürger\* Haußmann weist in einer Rede darauf hin, "dass alles Unglück der Völker von den Beherrschern und Fürsten herrühre, dass hingegen alle Völker, welche frei sein wollen, ihre Feinde immer überwunden haben". Im Namen der Frankenrepublik\* verspricht er, "niemals zu dulden, dass je wieder ein Despot dies von nun an ewig freie Land unterjoche". Präsident Hofmann dankt für den Großmut der Franken und nimmt – stellvertretend für das deutsche Volk – die Brüderküsse der Gesandten der Frankenrepublik entgegen. Zu dieser erhabenen Szene spielt Musik, die alle Anwesenden zu Tränen rührt. Die Versammlung endet um 12 Uhr mit dem Schwur der Treue gegenüber dem deutschen Volk.  
  
Vor dem Deutschhaus werden die Mitglieder des Nationalkonvents von einer größeren Zahl Bürger und Bürgerinnen freudig erwartet. Gemeinsam ziehen sie zum Marktplatz am Dom, wobei sie Freiheitslieder anstimmen. Auf dem Marktplatz steht seit dem Januar ein Freiheitsbaum, daneben zwei Piken, geschmückt mit der Jakobinermütze. Musiker spielen auf. Um den Baum herum tanzen Männer und Frauen Reigen. Unter ihnen auch französische Soldaten. Ein Bürger trägt ein neues Lied vor, ein "Freiheitslied für die lieben Mainzer". Da ist zu hören: "Seht Deutschlands erste freie Stadt …"  
  
Am Tag darauf wird im Konvent die Frage beraten, "in welcher Form der von Deutschland getrennte und auf die allgemeinen Grundsätze von Freiheit und Gleichheit gegründete Staat künftighin bestehen solle". Die Debatten dauern drei Tage. Schließlich setzt sich die Auffassung durch, dass der neue Freistaat zu schwach wäre, um den Armeen der deutschen Fürsten Widerstand leisten zu können. Daher soll die freie Republik sich mit der Frankenrepublik vereinigen. Am 21. März wird in diesem Sinne ein Dekret beschlossen. Tags darauf werden drei Emissäre gewählt, die dem Konvent in Paris das Anliegen vortragen sollen. Dies sind die Bürger Georg Forster, Andrè Potocki (Kaufmann aus Colmar) und Adam Lux (Dr. philos. und Landwirt aus Kostheim)."  
  
*\* Unter "Frankenrepublik" ist die Erste Französische Republik zu verstehen, die am 21. September 1792 ausgerufen worden war, mit "Franken" sind demnach die französischen Staatsbürger gemeint.*

**Die Dekrete des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents vom 18. und 21. März 1793**

  
In den beiden (unten stehenden) Dekreten ist allgemein von einer Staatsgründung die Rede sowie von einem "Freistaat", was nichts anderes als "Republik" bedeutet. Der neu gegründete Staat bleibt in diesen Dokumenten namenlos. Einen Namen gab es jedoch bereits, nämlich "Mainzer Republik". So nannten ihn etwa Revolutionsanhänger aus Oberolm am 3. Januar 1793 in einer Eingabe an die Mainzer Zivilverwaltung (im Faksimile unten re., Mi.).  
  
Die Aufzählung der territorialen Gewalten in Artikel 3 des Gründungsdekrets der Mainzer Republik vermittelt einen Eindruck von der damaligen Zersplitterung des linksrheinischen Reichsgebietes. Dabei war die Anzahl der "Herrschaften" tatsächlich noch wesentlich höher als hier dargestellt. Es existierten sogar einzelne Gemeinden, die unter mehreren Herrschaften aufgeteilt waren (vgl. Hellmut G. Haasis: Morgenröte der Republik. Die linksrheinischen deutschen Demokraten 1789-1849, Berlin 1984). Das machte es in Einzelfällen dem Reichsgericht in Wetzlar schwer, Herrschaftsansprüche verbindlich zu klären. Die Zahl der Menschen, die in dem Gebiet des "deutschen Freistaates" gelebt haben, wird auf 250.000 geschätzt.  
  
Zum Dekret vom 21. März 1793: Das Ersuchen des "rheinisch-deutschen Nationalkonvents", der Französischen Republik angegliedert zu werden, wurde am 30. März 1793 im Pariser Nationalkonvent behandelt und fand dort begeisterte Zustimmung. Die drei Emissäre aus Mainz konnten allerdings nicht zurückkehren, weil die Armeen der deutschen Fürsten das Gebiet um die Stadt bereits wieder eingenommen hatten.

**Zum geschichtlichen Zusammenhang**

  
Als 1789 die Französische Revolution die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Europa erschütterte, bestand noch das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, ein "Flickenteppich" mit über 300 Territorien unterschiedlichster Größe. In diesem Reich hatte Mainz, durch seine Funktion als Sitz eines Erzbischofs und Kurfürsten, neben Wien, dem Sitz des Kaisers, eine große Bedeutung. Der Erzbischof von Mainz war der Erste unter den Kurfürsten, der Reichserzkanzler für "Germanien", wie es traditionell hieß. Folglich war Mainz als Residenzstadt von regem diplomatischen Verkehr und einer dauerhaften Anwesenheit zahlreicher Adeliger geprägt. Von den Erfordernissen, die mit ihrer standesgemäßen Hofhaltung verbunden waren, profitierten auch viele ortsansässige Bürger.  
  
Schon aus geografischen Gründen war die Region seit 1789 schnell mit den Ideen und den Folgen der Umwälzung in Frankreich konfrontiert. Französische Adelige und andere Anhänger der Monarchie suchten Zuflucht in Mainz. Andererseits waren revolutionäre Publikationen ohne weiteres in der Stadt zu erstehen, so etwa die erste deutschsprachige Übersetzung der französischen Menschenrechtserklärung.  
  
Als sich nach dem Artillerieduell von Valmy am 20. September 1792 die preußisch-österreichische Interventionsarmee zurückziehen musste und die französischen Revolutionstruppen zum Rhein vordrangen, flohen der Erzbischof mit seinem Hofstaat und die adelige Einwohnerschaft aus der Stadt, unter ihnen die französischen Emigranten. Am 21. Oktober 1792 zog die französische Armee kampflos in die Festung Mainz ein, fünf Tage später in Frankfurt. Noch am 14. Juli jenes Jahres – also bewusst am dritten Jahrestag des Revolutionsbeginns in Frankreich – war dort Franz II. zum Kaiser des Reiches gekrönt worden, mit anschließendem Fest in Mainz.  
  
Anders als 100 Jahre zuvor im Pfälzischen Erbfolgekrieg, der mit seinen Mordbrennereien noch immer Bestandteil des kollektiven Gedächtnisses der Menschen in der Pfalz war, traten die französischen Truppen nun als Überbringer von Freiheitsbotschaften auf, die sie unter den Menschen verbreiten wollten. Die Soldaten gaben sich als "Brüder" – zunächst jedenfalls. In Dörfern und Städten verbreiteten sich die Symbole der Französischen Revolution, die ersten demokratischen Symbole überhaupt: Freiheitsbäume, Jakobinermützen und Kokarden in den Revolutionsfarben Blau, Weiß, Rot. Revolutionäre Lieder wurden in die deutsche Sprache übertragen. Und es bildeten sich erste politische Klubs, von denen sich einige "Jakobinerclub" nannten.  
  
Die Bezeichnung "Jakobiner" war zu diesem Zeitpunkt in den Augen vieler Zeitgenossen noch positiv besetzt. Die Jakobiner in den deutschen Staaten und Reichsstädten verstanden die Naturrechtslehre, wonach jeder Mensch von Natur aus unveräußerliche Rechte hat, gleichsam als ein philosophisches Grundgesetz und befürworteten eine republikanische Staatsform. Sie begrüßten enthusiastisch die Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, wie sie in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 formuliert waren. Die Schreckensherrschaft in Frankreich ab Herbst 1793, die dann gemeinhin mit dem Begriff "Jakobiner" verbunden wurde, hat die meisten von ihnen erschüttert, nur wenige hielten sie für unvermeidbar.  
  
Schon zwei Tage nach der Besetzung von Mainz bildete sich dort eine "Gesellschaft der Freunde der Republik", deren Mitglieder "Clubisten" genannt wurden. Anfänglich gehörten der Vereinigung etwa 20 Professoren und Beamte der Universität an, später auch Handwerker und kleine Kaufleute. Die Mitgliederzahl stieg auf mehrere Hundert an, sank dann aber wieder rapide, als sich die militärische Lage zu Ungunsten der Revolutionsarmee veränderte. Dies war bereits am 2. Dezember 1792 der Fall, als Frankfurt wieder von anrückenden Reichstruppen eingenommen wurde.  
  
In Mainz wie in den deutschen Staaten generell herrschte keine genuine revolutionäre Stimmung. Die Menschen sollten daher mobilisiert werden, unter anderem durch eine Abstimmung über die Annahme der französischen republikanischen Verfassung. Das Wahlrecht war einzigartig, denn stimmberechtigt waren alle "selbstständigen" Männer über 21 Jahren, unabhängig von ihrem Stand und Einkommen. Auf den Dörfern, wo allenthalben noch feudale Abhängigkeitsverhältnisse herrschten und die Befreiung daher konkret spürbar war, war die Zustimmung größer als in den Städten. In Mainz stimmten 17 Prozent der Bürger ab. Eine weitere Wahl gab es dann zu dem "Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent", an der in Mainz nur noch 8 Prozent der Wahlberechtigten teilnahmen.  
  
Eine, wenn auch nicht die alleinige Ursache für diese Zurückhaltung war vermutlich der Umstand, dass die Armeen der deutschen Fürsten in jenen Wochen Zug um Zug die von Franzosen besetzten Gebiete zurückeroberten. Da erschien es wenig klug, sich auf die Seite der Revolutionäre zu stellen. Ab dem 14. April 1793 wurde Mainz durch Truppen Österreichs, Preußens, Sachsens, Bayerns und Hessens belagert, die von weiteren deutschen Fürsten Hilfeleistungen erhielten. Ab Mitte Juni war die Stadt über mehrere Wochen dem Beschuss von über 200 Kanonen ausgesetzt. Das Kriegsgeschehen erzeugte geradezu touristisches Interesse: Angehörige der Hofgesellschaften wie auch Bürgerinnen und Bürger reisten heran, um das "Spektakel" der Beschießung von der rechten Rheinseite aus mitzuerleben. Ein neuer Begriff kam auf: Schlachtenbummler. Am 23. Juli kapitulierten die französischen Truppen. Mainz war durch die Kanonade zu einem Drittel zerstört. Die in der Stadt verbliebenen Jakobiner mussten sich Übergriffen der Einwohnerschaft erwehren und wurden gefangen gesetzt.  
  
Doch Ende 1794 hatten die französischen Revolutionsheere erneut den größten Teil, ab Dezember 1797 dann das ganze linksrheinische Gebiet unter ihrer Kontrolle. Bis zum Mai 1814 hieß Mainz nun wieder "Mayence". Ein Versuch von rheinischen Jakobinern, westlich des Rheins eine "Cisrhenanische Republik" zu gründen, scheiterte, denn in Frankreich verstand man den Rhein als "natürliche" östliche Staatsgrenze. Nachdem Preußen und Österreich bereits in Geheimverträgen der Annexion der linksrheinischen Gebiete durch Frankreich zugestimmt hatten (1796 bzw. 1797), wurde 1801 mit dem Vertrag von Lunéville eine völkerrechtlich verbindliche Regelung erzielt. 1804 wurde linksrheinisch der "Code Civil", das französische Zivilgesetzbuch, eingeführt. Dort galten nun die Grundsätze der Französischen Revolution, nämlich die Anerkennung der Freiheit des Individuums und des Eigentums, die Rechtsgleichheit der Menschen sowie die Trennung von Staat und Kirche, die sich für die Menschen am deutlichsten in der Einführung der Zivilehe zeigte. Als Bewohner Frankreichs mussten die Menschen allerdings auch die Lasten der Kriege tragen, mit denen Napoleon seine Vorherrschaft in Europa zu stabilisieren suchte. Als das napoleonische Frankreich militärisch niedergerungen war, wurden die annektierten linksrheinischen Gebiete den Staaten Bayern, Preußen und Hessen zugeschlagen. Diese waren nach dem Ende des Reichs nunmehr Staaten des auf dem Wiener Kongress 1815 gegründeten Deutschen Bundes.

**"Ihr seid das Volk!" – der Versuch, aus Untertanen Revolutionäre machen zu wollen**

  
"Keine erzwungenen Abgaben und Dienste mehr!" – So verheißungsvoll stellten sich die Ideen der Französischen Revolution für die den Grundherren untertane Landbevölkerung dar. Anders die Interessenlage eines großen Teils der städtischen Bevölkerung, die wie in der Residenz Mainz von den feudalen Verhältnissen durchaus profitierte. Sie teilte deshalb überwiegend auch nicht den Wunsch der Freiheitsfreunde, eine neue Gesellschaftsordnung gestalten zu können. Im Sinne der revolutionären politisch-philosophischen Lehren der Aufklärung huldigten die Anhänger der Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit einem vernunftgeleiteten Modell politischen Lernens. Unter anderem sollten Publikationen eine prorevolutionäre Einstellung befördern. In Mainz erschienen nicht weniger als 7 revolutionäre Zeitungen, die teilweise mit geschliffenen Argumenten den Menschen ihre "wahre" Interessenlage darzulegen suchten. Abgesehen davon, dass breite Bevölkerungsteile damals kaum lesen konnten, unterschätzten die Reformer dabei allerdings auch die Beharrungskräfte von religiösen Überzeugungen oder die Bedeutung emotionaler Dispositionen, etwa der "Angst vor der Freiheit". Solches stieß vielmehr bei den Mainzer Jakobinern auf Unverständnis.  
  
Schnell verloren die Jakobiner, auch getrieben von den Erwartungen in Paris, die Geduld. Nur wer einen Eid ablegte, durfte wählen. "Ich, (Name), schwöre treu zu sein dem Volke und den Grundsätzen der Freiheit und Gleichheit, und entsage hierdurch feierlich dem Kurfürsten und seinem Anhang als auch allen meinen bisher genossenen Privilegien und Vorrechten." Die Unwilligen und Zögernden sollten durch Diskriminierungen und Zwangsausweisungen "bekehrt" bzw. bestraft werden. Diese "Despotie der Demokratie" (so der Historiker Franz Dumont) führte im Übrigen im Klub selbst zu Auseinandersetzungen. Kein Wunder jedenfalls, dass die Jakobiner beträchtlichen Unmut auf sich zogen, der sich nach der Eroberung von Mainz durch die fürstlichen deutschen Armeen entlud.

**Georg Forster und Adam Lux – zwei Mainzer Jakobiner**

  
Unter den Akteuren der Mainzer Republik gab es eine Reihe hervorragender Denker, Publizisten und Redner. Zwei von ihnen sollen im Folgenden näher vorgestellt werden.  
  
**Georg Forster (1754-1794)** hatte sich als Entdeckungsreisender, als Ethnologe und Naturforscher sowie als Schriftsteller und Journalist bereits zu Lebzeiten international einen Namen gemacht. Forster wurde in der Nähe von Danzig geboren. Sein wichtigster Lehrer war sein umfassend gebildeter Vater, ursprünglich ein Prediger. Bereits als Zehnjähriger begleitete der Hochbegabte seinen Vater im Auftrag der Zarin auf einer Inspektionsreise zu den deutschstämmigen Siedlungen an der Wolga. In London, wohin die Familie zog, suchte der Vater Kontakt zu dem Weltumsegler James Cook. Vater und Sohn nahmen ab 1772 an dessen zweiter (drei Jahre währenden) Weltumseglung teil. Dabei betrieben sie umfangreiche Naturstudien.  
  
1777 erschien Forsters über 1000 Seiten umfassendes Werk "A Voyage Round the World". Mit dem Erscheinen der deutschsprachigen Fassung (1778-1784) avancierte er zum bekanntesten Reiseschriftsteller seiner Zeit. Danach fand er Tätigkeiten als Lehrer bzw. Professor in Kassel und Wilna. 1788 erging an ihn der Ruf des Erzbischofs und Kurfürsten von Mainz, die Leitung der dortigen Universitätsbibliothek zu übernehmen. 1790 reiste er gemeinsam mit Alexander von Humboldt durch Brabant, Holland, England und Frankreich und veröffentlichte darüber ein weiteres Reisebuch.  
  
In Mainz war Forster einer der führenden Köpfe des Jakobinerklubs wie auch des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents. Als einer der drei Gesandten, die den Konvent in Paris um die Aufnahme der Mainzer Republik in die "Frankenrepublik" ersuchen sollten, konnte er wegen der militärischen Lage nicht zurück nach Mainz. In Paris vermochte er seinen Lebensunterhalt kaum zu bestreiten. Eine angestrebte Stelle in der Nationalbibliothek blieb ihm verwehrt; er erhielt allerdings von der Revolutionsregierung kleinere diplomatische Aufträge. Die Gewalt der Jakobinerherrschaft bedrückte Forster zwar, er hielt sie allerdings für unvermeidbar, denn die Revolution empfand er als eine Naturgewalt. Am 10. Januar 1794 starb Forster vereinsamt in Paris.  
  
**Adam Lux (1766-1793)** verdient Aufmerksamkeit wegen seines einzigartig kompromisslosen Eintretens für die Ideale der Französischen Revolution. In Obernburg bei Aschaffenburg geboren, fiel er bereits im Kindesalter durch hohe Intelligenz auf. Er studierte anfangs Medizin, dann Philosophie und promovierte 1784 mit der Schrift "De enthusiasmo" in lateinischer Sprache. Der junge Privatgelehrte heiratete in eine wohlhabende Familie ein, was ihm den Erwerb eines Landgutes und ein Leben im Geiste der naturphilosophischen Lehren Jean-Jacques Rousseaus ermöglichte, der seinerseits ein Wegbereiter der französischen Revolution war. Mit Begeisterung verfolgte Lux die Geschehnisse in Frankreich. Nach dem Einmarsch der Revolutionsarmee versuchte er, die Landbevölkerung für die revolutionären Ideen zu gewinnen und nahm Kontakt zu Georg Forster auf. Bald zog er mit seiner Familie nach Mainz, wurde Mitglied des Jakobinerklubs und des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents. Seine Sprachkenntnisse führten ihn an der Seite Forsters als Emissär nach Paris. Doch die dortige Schreckensherrschaft entsetzte ihn. Er wollte den Terror nicht auch nur als unvermeidliches Übel hinnehmen, sondern verurteilte ihn als Perversion der revolutionären Ideale. Mit kritischen Pamphleten (Schriften), in denen er unter anderem den Mut von Charlotte Corday, der Mörderin des einflussreichen Publizisten und radikalen Jakobiners Jean Marat, anerkannte, provozierte er die Machthabenden. Am 4. November 1793 wurde er unmittelbar nach der Urteilsverkündung hingerichtet.  
  
Die ursprünglichen Freiheitsideale der französischen Revolution übten auch Strahlkraft auf Frauen aus, die durch ihre Geschlechtszugehörigkeit mehr noch als Männer gesellschaftlichen Zwängen unterlagen. 1792/93 lebten einige der emanzipiertesten Frauen ihrer Zeit in Mainz. Zu ihnen zählten drei sogenannte Universitätsmamsellen, Töchter aus bildungsorientierten Göttinger Professorenfamilien: Therese Heyne (1764-1829) war zeitweilig mit Georg Forster verheiratet. Als Therese Huber wurde sie eine renommierte zeitgenössische Schriftstellerin. Caroline Michaelis (1763-1809), zunächst mit ihrem Jugendfreund Johann Franz Wilhelm Böhmer, später nacheinander mit den Philosophen August Wilhelm Schlegel und Friedrich Wilhelm Schelling vermählt, war eine überzeugte Anhängerin der revolutionären Ideen. 1792/93 lebte sie, jung verwitwet und mit Georg Forster befreundet, in Mainz und geriet dort in die Kriegswirren hinein. Die Nähe zu ihrem Bruder, dem Jakobiner Georg Wedekind, hatte auch Meta Forkel-Liebeskind (1765-1853) gesucht, die eine gefragte Übersetzerin war. Auf Anregung von Georg Forster übertrug sie unter anderem die Schrift "Rights of Man" von Thomas Paine ins Deutsche, die sie eine "Urkunde der Menschheit" nannte.  
  
***Literatur:** Stefan Zweig, Adam Lux. Mit Essays von Franz Dumont und Erwin Rotermund, Obernburg 2003, 208 S.; Klaus Harpprecht, Georg Forster oder Die Liebe zur Welt. Eine Biographie, Reinbek 1987, 640 S.; Eckart Kleßmann, Universitätsmamsellen. Fünf aufgeklärte Frauen zwischen Rokoko, Revolution und Romantik, Frankfurt a. M., 2008, 336 S.*

**Zur Wirkungsgeschichte des Mainzer Demokratieversuchs**

  
Die Mainzer Republik von 1793 war ein erster Versuch, die Ideen der Menschenrechte, der Volkssouveränität und der demokratischen Mitbestimmung in Deutschland zu verwirklichen. Die Einschätzung seiner Wirkungsgeschichte wird erschwert durch den Umstand, dass dieser ohnehin zeitlich begrenzte Versuch in das epochale Geschehen der Französischen Revolution eingebettet war. In Frankreich hatte der Sieg des Bürgertums über die feudale politische Ordnung eine historisch neue Gesellschaftsordnung hervorgebracht. Diese "Proklamation der politischen Ordnung für die neue europäische Gesellschaft", so Karl Marx in der "Neuen Rheinischen Zeitung" vom 15. Dezember 1848, stellte somit eine existenzielle Herausforderung für alle weiterhin bestehenden feudalen oder halbfeudalen politischen Ordnungen in Europa dar. Allein in den mehr oder weniger großen Staaten des 1815 auf dem Wiener Kongress gegründeten Deutschen Bundes regierten 34 Fürsten. Sie suchten jahrzehntelang mit massiven polizeistaatlichen Maßnahmen ("System Metternich") das Herrschaftsmodell der monarchischen Souveränität mit seinem Selbstverständnis eines "Gottesgnadentums" gegen die Idee der Volkssouveränität, gestützt auf Menschen- und Bürgerrechte, zu verteidigen.  
  
Die Idee der Volkssouveränität wurde getragen von gesellschaftlichen Gruppen, die im Geiste der Aufklärung ihre traditionelle passive Untertanenrolle aufkündigten. Dabei wandelte sich die Bedeutung des Begriffs "Bürger". Der Bürger war nun nicht mehr lediglich der Angehörige einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht (Händler, Handwerker) und der typische Stadtbewohner, sondern er war eine Person, die sich aktiv in die gesellschaftlichen und politischen Angelegenheiten einmischte und universellen menschlichen Werten von Freiheit und Gleichheit verpflichtet war. Für dieses Verständnis des engagierten Bürgers setzte sich in Frankreich mit der Revolution der Begriff "Citoyen" bzw. "Citoyenne" durch. Dort ersetzte er ab 1792 die Anredeformel Monsieur bzw. Madame. Als Gesinnungszeichen blieb der Begriff "Citoyen" in der politischen Restauration nach 1815 erhalten. Georg Büchner und gleichgesinnte Mitschüler pflegten beispielsweise den Gruß "Bonjour Citoyen".  
  
Die "Franzosenzeit" von 1798 bis 1814 hatte auf die politischen und sozialen Gegebenheiten in Deutschland nachhaltigere Auswirkungen als die kurze Zeitspanne der Mainzer Republik. Sie brachte den linksrheinischen Gebieten einen politisch-gesellschaftlichen Modernisierungsvorsprung. Nach der endgültigen Niederlage Napoleons wurden die von Frankreich annektierten linksrheinischen Gebiete den Staaten des Deutschen Bundes Bayern, Preußen bzw. Hessen zugeschlagen. Hier widersetzten sich in der Folgezeit das Bürgertum und seine Repräsentanten anhaltend den Bestrebungen der Fürsten, die freiheitlichen Rechtsgrundsätze des Code Civil rückgängig zu machen. Dies erklärt auch, warum gerade im pfälzischen Hambach, also in "Rheinbayern", 1832 die "erstepolitische Volksversammlung der neueren deutschen Geschichte" (so der erste Bundespräsident Theodor Heuss), das "Hambacher Fest", stattfinden konnte. Das französische Recht wurde unter dem Begriff "Rheinische Institutionen" bewahrt. Dieser Umstand begünstigte im Übrigen über die "Franzosenzeit" hinaus die beruflichen Betätigungsmöglichkeiten von (vormaligen) deutschen Jakobinern, soweit sie eine juristische Laufbahn eingeschlagen hatten. Im 1871 gegründeten deutschen Kaiserreich galt das "Rheinische Recht" bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 mithin in einem Sechstel des Staatsgebietes.  
  
Die Lebenswege deutscher Jakobiner zeigen, wie nicht anders zu erwarten, eine Spannweite von Überzeugungstreue bis zur Distanzierung von einstigen Einstellungen. Zum Teil finden sich demokratische Überzeugungen in der familiären Generationsfolge, wie an Teilnehmern des Hambacher Festes ausgemacht werden kann. Ein Mann, dessen Lebensweg den Bogen von der Mainzer Republik bis zur Revolution von 1848/49 spannt, ist Johann Adam von Itzstein (1775-1855). Der Sohn des Direktors des Mainzer Hofgerichts besuchte Versammlungen des Mainzer Jakobinerklubs, und er erlebte die Belagerung und Rückeroberung der Stadt durch die deutschen fürstlichen Truppen, weshalb die Familie auf das Landgut Hallgarten im Rheingau floh. Mit diesen prägenden Erfahrungen nahm Itzstein seine berufliche Tätigkeit als Jurist im Staatsdienst auf. Als ihm seine freiheitlichen Überzeugungen zunehmend Schwierigkeiten einbrachten, schied er 1825 aus dem Staatsdienst aus und zog sich nach Hallgarten zurück. 1832 gehörte Itzstein zu den prominenten Teilnehmern des Hambacher Festes. Denkbar, dass dort der Plan reifte, ein möglichst breites Zusammenwirken von liberalen und demokratischen Politikern in den deutschen Staaten zu organisieren. Jedenfalls lud Itzstein in den Folgejahren Oppositionelle aus unterschiedlichen Lagern regelmäßig zum Gedankenaustausch nach Hallgarten ein, darunter Robert Blum, Johann Jacoby, Karl Mathy, Daniel Bassermann, Heinrich von Gagern, Hoffmann von Fallersleben, Ferdinand Freiligrath und Georg Herwegh. Der Hallgarten-Kreis gilt heute als eine Keimzelle der Frankfurter Nationalversammlung. Dort schloss sich Itzstein den Befürwortern einer demokratischen Republik an (Deutscher Hof). Als Teilnehmer des Rumpfparlaments galt er in der Restaurationszeit als Hochverräter. Wie schon 1793 musste er vor preußischen Truppen fliehen, nun in die Schweiz. 1850 konnte er nach Hallgarten zurückkehren.  
  
Die "Franzosenzeit" hat in den linksrheinischen Gebieten vielfältige Spuren in der Alltagskultur hinterlassen, nicht allein sprachlich im "Kölschen" sondern zum Beispiel auch in den Karnevalsbräuchen. Während der Restaurationszeit wurde nämlich der mit der Jakobinermütze verknüpfte herrschaftskritische Impuls im rheinischen Karneval aufgegriffen. Narrenkappe und Jakobinermütze verschmolzen miteinander. Auch die Bedeutung der Zahl Elf, der traditionellen Narrenzahl, soll in einem Bezug zu den Idealen der Französischen Revolution stehen. Lassen sich die drei Buchstaben des Wortes doch aus den Anfangsbuchstaben der Losung "Egalité, Liberté, Fraternité" bilden. Der "Elferrat", das närrische Parlament, würde demnach symbolisch für ein Volkstribunal stehen.

##### Verlinkungen:

-&gt;

##### Quellen:

**Internetquellen**

-&gt; Schweigard, Jörg: <span class="article-heading__kicker">Mainzer Republik</span><span class="visually-hidden">: </span><span class="article-heading__title">Aufbruch am Rhein, in: Zeit online, online verfügbar seit 14.03.2028 unter: [https://www.zeit.de/zeit-geschichte/2016/03/mainzer-republik/komplettansicht](https://www.zeit.de/zeit-geschichte/2016/03/mainzer-republik/komplettansicht), zuletzt geprüft am 16.02.2026.</span>

-&gt; Jochheim, Gernot: 18. März 1793: Ausrufung der Mainzer Republik, in: bpb.de (Bundeszentrale für politische Bildung), online verfügbar seit 20.11.2024 unter: [https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/info-aktuell/195470/18-maerz-1793-ausrufung-der-mainzer-republik/](https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/info-aktuell/195470/18-maerz-1793-ausrufung-der-mainzer-republik/), zuletzt geprüft am 22.09.2026.

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**Sekundärliteratur**

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# Die ''Franzosenzeit''

#### Inhaltsverzeichnis

1\. 1794 bis 1815 - Aufbruch in die Moderne. Die "Franzosenzeit"

##### 1. 1794 bis 1815 - Aufbruch in die Moderne. Die "Franzosenzeit"

<figure data-reader-unique-id="186" id="bkmrk-einzug-napoleons-in-"><div data-master-src="/sites/default/files/external-resources/images/Iview/digicult_derivate_00016643%2FLVR_ILR_0000147836.jpg/full/1600/0/default.jpg" data-reader-unique-id="187">![](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/sites/default/files/external-resources/images/Iview/digicult_derivate_00016643%2FLVR_ILR_0000147836.jpg/full/600/0/default.jpg)</div>[![image.jpeg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-05/scaled-1680-/Rl2image.jpeg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-05/Rl2image.jpeg)

<figcaption data-reader-unique-id="190">Einzug Napoleons in Düsseldorf am 3.11.1811, kolorierte Lithographie von Johann Petersen, Original im Stadtmuseum Düsseldorf. (Stadtarchiv Düsseldorf)

</figcaption></figure>**1. Einleitung**

Wie kaum ein an­de­res Er­eig­nis hat die fran­zö­si­sche Re­vo­lu­ti­on die Ge­schich­te des Rhein­lan­des nach­hal­tig ge­prägt. Rund 20 Jah­re herrsch­ten die Fran­zo­sen zwi­schen 1794 und 1814 am Rhein. In die­sen Jah­ren ent­wi­ckel­te sich Frank­reich vom Land der Re­vo­lu­ti­on zum Kai­ser­reich und zur do­mi­nie­ren­den Macht im Staa­ten­ge­bil­de des da­ma­li­gen Eu­ro­pa.

Die vier links­rhei­ni­schen De­par­te­ments [Ro­er](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57d1184bc2edd4.39615379 "Roerdepartement"), [Rhein-Mo­sel](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57d117f0c31583.92081080 "Rhein-Moseldepartement"), Don­ners­berg und [Saar](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57d1187a131616.61141777 "Saardepartement") wa­ren seit 1798/1801 Teil die­ses Ge­fü­ges, das rechts­rhei­nisch ge­le­ge­ne [Gro­ßher­zog­tum Berg](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57d11981116210.76405013 "Großherzogtum Berg") war ihm seit 1806 ver­bun­den. Bei­der­seits des Rheins wur­den jahr­hun­der­te­al­te Struk­tu­ren mit un­ter­schied­li­cher In­ten­si­tät grund­le­gend um­ge­stal­tet. Die Be­sei­ti­gung der zahl­rei­chen vor­ma­li­gen Staats­ge­fü­ge des Al­ten Rei­ches, die ter­ri­to­ria­le Neu­ein­tei­lung mit ei­ner straff ge­glie­der­ten Ver­wal­tung, die Neu­ord­nung der Jus­tiz, die Um­schich­tung der Ge­sell­schaft durch Auf­he­bung des Adels, die Ent­eig­nung der Klös­ter und die Ab­schaf­fung der Ab­hän­gig­keits­ver­hält­nis­se so­wie al­ler Feu­dal­rech­te sorg­ten für ei­nen grund­le­gen­den Wan­del und lei­te­ten ei­nen Mo­der­ni­sie­rungs­schub gro­ßen Aus­ma­ßes ein.

[![image.jpeg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-05/scaled-1680-/VP8image.jpeg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-05/VP8image.jpeg)

<div class="content-images" id="bkmrk-prise-de-la-bastille"><figure class="content-images__image"><figcaption class="content-images__caption">Prise de la Bastille, Gemälde von Jean-Pierre Louis Laurent Houel (1735-1813), 1789.

</figcaption></figure></div>Die von der nach­fol­gen­den preu­ßi­schen Re­gie­rung seit 1814 in­ten­dier­te Re­stau­ra­ti­on der stän­di­schen Ge­sell­schaft traf rechts und vor al­lem links des Rheins auf star­ke Op­po­si­ti­on. So er­reich­ten die 1822 in der preu­ßi­schen Rhein­pro­vinz zu­sam­men­ge­schlos­se­nen Ge­bie­te in Preu­ßen ei­nen Son­der­sta­tus. Er ga­ran­tier­te ih­nen zahl­rei­che Er­run­gen­schaf­ten der fran­zö­si­schen Jah­re, al­len vor­an das Rhei­ni­sche Recht.

**2. Politische Geschichte und allgemeine Verwaltung**

Mit der Kriegs­er­klä­rung des re­vo­lu­tio­nä­ren Frank­reichs an Ös­ter­reich und da­mit auch an das mit Ös­ter­reich ver­bün­de­te Preu­ßen im April 1792 wur­den die deut­schen Län­der in ein nicht mehr auf­zu­hal­ten­des po­li­ti­sches Ge­sche­hen hin­ein­ge­zo­gen, das erst mit dem Wie­ner Kon­gress 1814/1815 sei­nen Ab­schluss fand. Nach ei­nem ers­ten vor­über­ge­hen­den Er­folg ge­lang es den fran­zö­si­schen Trup­pen 1794, Bel­gi­en und das links­sei­ti­ge Rhein­ufer auf Dau­er zu be­set­zen. Auch das rechts­sei­ti­ge Rhein­land kam zwi­schen 1795 und 1801 un­ter mi­li­tä­ri­sche Auf­sicht der Fran­zo­sen und wur­de 1806 als Gro­ßher­zog­tum Berg zum fran­zö­si­schen Mo­dell­staat.

Die Jah­re zwi­schen 1794 und 1813/ 1814, die so ge­nann­te Fran­zo­sen­zeit, ha­ben das Rhein­land nach­hal­ti­ger als an­de­re Tei­le Deutsch­lands und Eu­ro­pas ge­formt. Na­po­le­on Bo­na­par­te (1769-1821) be­stimm­te seit 1799 als Ers­ter Kon­sul die Ge­schi­cke Frank­reichs. Im Jah­re 1804 krön­te er sich zum Kai­ser, 1813 wur­de er in der Völ­ker­schlacht bei Leip­zig ver­nich­tend ge­schla­gen. Im wei­te­ren Ver­lauf fiel das vor­mals fran­zö­si­sche Ter­ri­to­ri­um zum grö­ß­ten Teil an Preu­ßen und wur­de seit 1822 als Rhein­pro­vinz von Ber­lin aus ver­wal­tet.

**2.1 Zeit der militärischen Okkupation**

In den Jah­ren bis 1797 hat­te man in Pa­ris noch kei­ne Vor­stel­lun­gen, was mit den er­ober­ten rhei­ni­schen Land­stri­chen, be­ste­hend aus ei­ner Viel­zahl von grö­ße­ren und klei­ne­ren Staa­ten, ge­sche­hen soll­te. Die fran­zö­si­sche Be­sat­zungs­po­li­tik ziel­te da­mals auf den Un­ter­halt der ei­ge­nen Ar­mee und war durch die Er­he­bung von Re­qui­si­tio­nen, Kont­ri­bu­tio­nen und Ein­quar­tie­run­gen cha­rak­te­ri­siert. So ent­stan­den im Links­rhei­ni­schen ei­ne Rei­he kurz­le­bi­ger zi­vi­ler und mi­li­tä­ri­scher In­sti­tu­tio­nen.

Trotz al­ler be­ste­hen­den Be­drü­ckung durch die Fremd­herr­schaft gab es auch im Rhein­land An­hän­ger der Re­vo­lu­ti­ons­be­we­gung. Nach fran­zö­si­schem Vor­bild grün­de­ten sie pa­trio­ti­sche Zir­kel oder Klubs, er­reg­ten mit ra­di­kal­de­mo­kra­ti­schen Schrif­ten und po­li­ti­schen Jour­na­len Auf­se­hen und rie­fen vor­über­ge­hend mit der Main­zer (1793) und der Cis­rhen­a­ni­schen Re­pu­blik (1797) re­vo­lu­tio­när ge­präg­te Staa­ten auf rhei­ni­schem Bo­den aus.

Durch zum Teil ge­hei­me Ver­zichts­er­klä­run­gen Preu­ßens und Ös­ter­reichs in den Frie­dens­schlüs­sen von Ba­sel (1795) und Cam­po For­mio (1797) wur­de in je­nen Jah­ren in Pa­ris der Plan zur In­te­gra­ti­on des links­rhei­ni­schen Ge­bie­tes ge­fasst. Der Rhein wur­de 1798 zur Gren­ze Frank­reichs.

**2.2 Annexion des linken Rheinufers**

Im Früh­jahr 1798 be­gan­nen die Fran­zo­sen im Links­rhei­ni­schen mit der Or­ga­ni­sa­ti­on der Ver­wal­tung und Jus­tiz nach fran­zö­si­schem Mus­ter. Mit der Ein­rich­tung der neu­en Be­hör­den­ver­fas­sung wur­de der El­säs­ser François Jo­seph Rud­ler (1757-1837) un­ter Er­nen­nung zum Re­gie­rungs­kom­mis­sar be­auf­tragt und dem Pa­ri­ser Jus­tiz­mi­nis­ter un­ter­stellt. Rud­ler nahm sei­nen Amts­sitz in Mainz. Von dort aus lei­te­ten er und sei­ne sechs Amts­nach­fol­ger die Ge­schi­cke des Rhein­lan­des. Die Amts­in­ha­ber führ­ten seit 1800 den Ti­tel „Ge­ne­ral­re­gie­rungs­kom­mis­s­ar“ und wa­ren al­len zu­stän­di­gen Pa­ri­ser Mi­nis­te­ri­en wei­sungs­ge­bun­den.

Oh­ne Rück­sicht auf die vor­ma­li­gen po­li­ti­schen Gren­zen wur­de 1798 das Ge­biet in vier De­par­te­ments ein­ge­teilt: Ro­er, Saar, Rhein-Mo­sel und Don­ners­berg mit den je­wei­li­gen Haupt­or­ten [Aa­chen](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57d11ee6c78f89.85456777 "Aachen"), Trier, [Ko­blenz](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57d11fd00472a0.61506310 "Koblenz") und Mainz. Bei die­ser Flur­be­rei­ni­gung ver­schwan­den die be­ste­hen­den zahl­rei­chen al­ten Herr­schafts­ge­bil­de. Die 1798 fest­ge­leg­te Um­schrei­bung des Ter­ri­to­ri­ums blieb im wei­te­ren Ver­lauf im We­sent­li­chen bis 1814 ver­bind­lich.

In den neu­en De­par­te­ments wur­den die ver­schie­de­nen Ver­wal­tungs- und Ge­richts­be­hör­den gleich­för­mig nach fran­zö­si­schem Vor­bild ein­ge­rich­tet. Die­se Über­gangs­pe­ri­ode en­de­te 1801: Mit der Un­ter­zeich­nung des Frie­dens­ver­tra­ges von Lun­é­vil­le am 9.2.1801 trat das Hei­li­ge Rö­mi­sche Reich das lin­ke Rhein­ufer for­mell an Frank­reich ab. Am 23.9.1802 wur­de die fran­zö­si­sche Ver­fas­sung ein­ge­führt. Das Amt des Ge­ne­ral­re­gie­rungs­kom­mis­sars wur­de we­nig spä­ter im Fe­bru­ar 1803 auf­ge­ho­ben. Die Rhein­län­der der vier De­par­te­ments wa­ren fran­zö­si­sche Bür­ger, Na­po­le­on als­bald ihr Kai­ser.

Die durch den Lun­é­vil­ler Frie­den be­trof­fe­nen welt­li­chen Ge­bie­te links des Rheins wur­den mit dem Reichs­de­pu­ta­ti­ons­haupt­schluss (1803) auf rechts­rhei­ni­schem Reichs­ge­biet ent­schä­digt. So er­hiel­ten die nas­saui­schen Her­zog­tü­mer Usin­gen und Weil­burg die rechts­rhei­nisch an­gren­zen­den Ge­bie­te von [Kur­trier](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57d11a5b205329.64268865 "Kurfürstentum Trier") (un­ter an­de­rem Amt Ham­mer­stein, Eh­ren­breit­stein und En­gers), [Kur­k­öln](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57d118e0651e25.73195779 "Kurfürstentum Köln") (un­ter an­de­rem Deutz, Linz, Kö­nigs­win­ter) und der sayn­schen und wie­di­schen Graf­schaf­ten. Die 1803 er­wor­be­nen Be­sit­zun­gen Deutz und Kö­nigs­win­ter so­wie die Ab­tei Vil­lich muss­ten 1806 an das Gro­ßher­zog­tum Berg ab­ge­tre­ten wer­den. Im glei­chen Jahr tra­ten so­wohl Nas­sau-Usin­gen als auch Weil­burg dem [Rhein­bund](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/R#term-721) bei und schlos­sen sich zum ver­ei­nig­ten Her­zog­tum Nas­sau zu­sam­men. So wur­den fort­an bis 1815 al­le rechts­rhei­ni­schen Ter­ri­to­ri­en süd­lich von Kö­nigs­win­ter von Wies­ba­den aus ver­wal­tet.

Die 1798 ein­ge­rich­te­te neue Ver­wal­tung in den links­rhei­ni­schen De­par­te­ments war zu­nächst nach der fran­zö­si­schen Ver­fas­sung von 1795 kon­zi­piert. Die De­par­te­ments glie­der­ten sich in Kan­to­ne, die Kan­to­ne wie­der­um in Ge­mein­den. An der Spit­ze ei­nes je­den De­par­te­ments stand ei­ne fünf­köp­fi­ge Zen­tral­ver­wal­tung. Ihr un­ter­ge­ord­net wa­ren die Kan­to­ne mit ih­ren Mu­ni­zi­pa­li­tä­ten. Sie setz­ten sich aus Agen­ten und Ad­junk­ten zu­sam­men und wa­ren nach Grö­ße der Ge­mein­den or­ga­ni­siert. De­par­te­ments- und Kan­tons­ver­wal­tun­gen wur­den je­weils von Re­gie­rungs­kom­mis­sa­ren über­wacht und kon­trol­liert. Im Ge­gen­satz zu Frank­reich wur­de in den rhei­ni­schen De­par­te­ments das Ver­wal­tungs­per­so­nal nicht ge­wählt, son­dern vom Main­zer (Ge­ne­ral-) Re­gie­rungs­kom­mis­sar er­nannt. Be­reits 1798 wur­de Fran­zö­sisch als Amts­spra­che ver­bind­lich - ei­ne Be­stim­mung, die sich für vie­le Funk­ti­ons­trä­ger als pro­ble­ma­tisch er­wei­sen soll­te.

**2.3 Präfektursystem und Integration der rheinischen Departements**

Im Früh­jahr des Jah­res 1800 wur­de die Zi­vil­ver­wal­tung Frank­reichs grund­le­gend ge­än­dert. Die Neue­run­gen wur­den auch für die rhei­ni­schen De­par­te­ments ver­bind­lich. Je­des De­par­te­ment lei­te­te fort­an ein von Na­po­le­on er­nann­ter [Prä­fekt](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/P#term-429). Die­se wich­ti­gen, mit um­fang­rei­chen Amts­be­fug­nis­sen aus­ge­stat­te­ten Pos­ten wur­den im Rhein­land vor­nehm­lich mit El­säs­sern und Loth­rin­gern, al­so ge­bür­ti­gen Fran­zo­sen, be­setzt.

Die Ar­beit des Prä­fek­ten wur­de un­ter­stützt durch ei­nen Ge­ne­ral­se­kre­tär, ein Prä­fek­tur­bü­ro, durch Prä­fek­tur­rä­te als per­ma­nent ta­gen­des Ver­wal­tungs­ge­richt und schlie­ß­lich durch ei­nen De­par­te­ments- oder Ge­ne­ral­rat. Die De­par­te­ments wur­den in Ar­ron­dis­se­ments (Ge­mein­de­be­zir­ke) ein­ge­teilt. Je­des [Ar­ron­dis­se­ment](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/A#term-8) lei­te­te ein dem Prä­fek­ten un­ter­stell­ter Un­ter­prä­fekt mit ei­nem ihm zu­ge­ord­ne­ten Ar­ron­dis­se­ments­rat (Be­zirks­rat).

Auf der un­ters­ten Ebe­ne der Ver­wal­tungs­hier­ar­chie wur­den gleich­falls im Jah­re 1800 die Kan­to­ne als Ein­hei­ten der all­ge­mei­nen Ver­wal­tung auf­ge­löst (ih­re Be­deu­tung für an­de­re Ad­mi­nis­tra­ti­ons­zwei­ge blieb er­hal­ten). An die Stel­le der Kan­to­ne tra­ten Mai­ri­en (Bür­ger­meis­te­rei­en). Da­zu wur­den in der Re­gel meh­re­re Ge­mein­den zu­sam­men­ge­fasst. Den Mai­re, der wie­der­um dem Un­ter­prä­fek­ten un­ter­ge­ord­net war, un­ter­stütz­te ein Ad­junkt oder [Bei­ge­ord­ne­ter](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/B#term-38). Die Be­set­zung der kom­mu­na­len Ver­wal­tung rich­te­te sich nach der Be­völ­ke­rungs­zahl. Je nach Grö­ße der Ge­mein­den er­höh­te sich die Zahl der Ad­junk­ten. An je­der [Mai­rie](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/M#term-339) wur­de zu­dem ein Mu­ni­zi­pal­rat aus zehn bis drei­ßig Mit­glie­dern be­ru­fen.

Der klar ge­glie­der­te drei­stu­fi­ge Ver­wal­tungs­auf­bau der fran­zö­si­schen De­par­te­ments­ver­fas­sung, die 1808 auch im Gro­ßher­zog­tum Berg ein­ge­führt wur­de, wies auf je­der Ebe­ne die glei­chen Struk­tu­ren auf. Der je­weils lei­ten­de Be­am­te hat­te in­ner­halb sei­nes Be­rei­ches die Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz. Den aus der be­gü­ter­ten Eli­te be­stell­ten De­par­te­ments-, Ar­ron­dis­se­ments- und Mu­ni­zi­pal­rä­ten hin­ge­gen kam le­dig­lich be­ra­ten­de Stim­me zu, ihr Ein­fluss be­schränk­te sich auf die Ver­tei­lung der ein­zu­for­dern­den Ab­ga­ben. In dem neu­en Sys­tem ent­fie­len die vor­ma­li­gen Un­ter­schie­de zwi­schen Stadt- und Land­ge­mein­de. Durch die Zen­tra­li­sie­rung und Bü­ro­kra­ti­sie­rung der Ver­wal­tung wur­de im Rhein­land ein Mo­der­ni­sie­rungs­schub ein­ge­lei­tet. Die ein­heit­li­che Ver­wal­tung konn­te bes­se­re Leis­tun­gen er­brin­gen als die schwer­fäl­li­gen Be­hör­den der zer­split­ter­ten Ter­ri­to­ri­en des Al­ten Rei­ches. So über­dau­er­te die fran­zö­si­sche Kom­mu­na­l­ord­nung die Zeit nach 1814 und wur­de zu ei­nem wich­ti­gen Ele­ment des rhei­ni­schen [Par­ti­ku­la­ris­mus](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/P#term-404).

**3. Gerichtswesen und Napoleonische Gesetzbücher**

1794 fan­den die Fran­zo­sen in dem an­nek­tier­ten Ge­biet ei­ne un­über­schau­ba­re Rechts­zer­split­te­rung mit ei­ner kaum be­frie­di­gen­den Ge­richts­or­ga­ni­sa­ti­on und ei­nem ver­al­te­ten, oft­mals nicht ge­druckt vor­lie­gen­den Recht vor. 1798 bra­chen sie ra­di­kal mit den herr­schen­den Ver­hält­nis­sen und ho­ben im Links­rhei­ni­schen al­le be­ste­hen­den rich­ter­li­chen Ge­wal­ten auf. Das mehr­stu­fi­ge Jus­tiz­we­sen war nach den Be­stim­mun­gen der fran­zö­si­schen Ver­fas­sung von 1795 auf­ge­baut; es wur­de 1802 und noch­mals 1810 re­for­miert. Die Neu­or­ga­ni­sa­tio­nen im­pli­zier­ten je­weils ver­schärf­te Aus­bil­dungs- und An­stel­lungs­be­din­gun­gen für das Per­so­nal und ei­ne zu­neh­men­de staat­li­che Kon­trol­le.

Auf der un­ters­ten Ebe­ne am­tier­te seit 1798 in je­dem [Kan­ton](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/K#term-258) ein Frie­dens­rich­ter. Er war für Ba­ga­tell­sa­chen in Zi­vil- und Straf­an­ge­le­gen­hei­ten zu­stän­dig. Ihm über­ge­ord­net wa­ren für Zi­vil- und Kri­mi­nal­de­lik­te Be­hör­den mit wech­seln­den Be­zeich­nun­gen und sich aus­wei­ten­den Funk­tio­nen.

[![image.jpeg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-05/scaled-1680-/Egbimage.jpeg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-05/Egbimage.jpeg)

<div class="content-images" id="bkmrk-titelblatt-des-code-"><figure class="content-images__image"><figcaption class="content-images__caption">Titelblatt des Code Civil, 1804.

</figcaption></figure></div>In je­dem Ar­ron­dis­se­ment war in den rhei­ni­schen De­par­te­ments seit 1802 für Zi­vil­sa­chen ein Ge­richt ers­ter In­stanz zu­stän­dig. Ge­gen die Ur­tei­le die­ser Ge­rich­te konn­te beim Ap­pel­la­ti­ons­ge­richts­hof in Trier (für das Ro­er­de­par­te­ment seit 1805 in Lüt­tich) Be­ru­fung ein­ge­legt wer­den. Über­ge­ord­ne­te In­stanz war der Kas­sa­ti­ons­hof in Pa­ris.

Für grö­ße­re Straf­sa­chen wur­de in je­dem Ar­ron­dis­se­ment ein Straf­ge­richt in­stal­liert. Ge­gen des­sen Ur­tei­le konn­te an ei­nem Kri­mi­nal­ge­richt im Haupt­ort des De­par­te­ments Be­ru­fung ein­ge­legt wer­den. Vor dem Kri­mi­nal­ge­richt wur­den Schwerst­ver­bre­cher ver­ur­teilt. Häu­fig ver­häng­te Stra­fen wa­ren Haft, Pran­ger, Zwangs­ar­beit und Tod durch die [Guil­lo­ti­ne](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/G#term-209).

Das Amt des Rich­ters war grund­sätz­lich von dem des Ver­wal­ters ge­trennt. In Frank­reich wur­den die Rich­ter ge­wählt, in den rhei­ni­schen De­par­te­ments hin­ge­gen wur­den sie vom Main­zer (Ge­ne­ral-) Re­gie­rungs­kom­mis­sar, spä­ter von Na­po­le­on er­nannt. An den hö­he­ren Ge­rich­ten am­tier­ten zu­sätz­lich Ge­schwo­re­ne. Auch war die­sen Ein­rich­tun­gen das so ge­nann­te Öf­fent­li­che Mi­nis­te­ri­um als Vor­läu­fer der heu­ti­gen Staats­an­walt­schaft zu­ge­ord­net. Die Ver­fah­ren wa­ren münd­lich und öf­fent­lich. Al­le Bür­ger wa­ren vor dem Ge­setz gleich und hat­ten An­spruch auf ei­nen münd­li­chen Pro­zess. Fran­zö­sisch war als Amts­spra­che vor­ge­schrie­ben. Die Par­tei­en muss­ten sich sel­ber ver­tei­di­gen oder sich von ei­nem Be­voll­mäch­tig­ten ver­tei­di­gen las­sen. Das zwang die Rechts­su­chen­den häu­fig, sich an ju­ris­tisch ver­sier­te Ver­mitt­ler und ge­le­gent­lich frag­wür­di­ge Ge­set­zes­kun­di­ge (Hom­mes de loi) zu wen­den.

In der Fran­zo­sen­zeit herrsch­te für die Rhein­län­der durch die auch hier gül­ti­gen Na­po­leo­ni­schen Ge­setz­bü­cher ei­ne bis da­hin un­be­kann­te Rechts­si­cher­heit und Rechts­ein­heit. Das im Bür­ger­li­chen oder Na­po­leo­ni­schen Ge­setz­buch (Code ci­vil, 1804; [Code Na­po­lé­on](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/C#term-836), 1807), in der Zi­vil­pro­zess­ord­nung (Code de pro­cé­du­re ci­vil, 1806), dem Han­dels­ge­setz­buch (Code de com­mer­ce, 1807), der Straf­pro­zess­ord­nung (Code d’in­struc­tion cri­mi­nel­le, 1808) und dem Straf­ge­setz­buch (Code pé­nal, 1810) nie­der­ge­schrie­be­ne Recht wur­de als­bald in den rhei­ni­schen De­par­te­ments ver­bind­lich. Die neue Ju­ris­dik­ti­on wur­de durch Über­set­zun­gen ei­nem brei­ten Kreis be­kannt und zog ei­ne gro­ße Po­pu­la­ri­tät des fran­zö­si­schen Rechts nach sich.

Im Gro­ßher­zog­tum Berg trat 1810 gleich­falls das Na­po­leo­ni­sche Ge­setz­buch in Kraft. Die fran­zö­si­sche Ge­richts­or­ga­ni­sa­ti­on wur­de mit De­kret vom 17.12.1811 ver­ab­schie­det und 1812 eben­so wie die Zi­vil­pro­zess­ord­nung und das Han­dels­ge­setz­buch ein­ge­führt. Der ent­spre­chen­de Ap­pel­la­ti­ons­ge­richts­hof wur­de in Düs­sel­dorf eta­bliert. Ihm über­ge­ord­net war eben­falls der Kas­sa­ti­ons­ge­richts­hof in Pa­ris.

Die zwei Jahr­zehn­te fran­zö­si­scher Herr­schaft wa­ren für die Jus­tiz des lin­ken, aber auch des rech­ten Rhein­lan­des ei­ne Zeit des voll­stän­di­gen Um­bru­ches; sie zo­gen ei­ne sich aus­wei­ten­de Rechts­si­cher­heit nach sich. Die Grund­sät­ze der fran­zö­si­schen Or­ga­ni­sa­ti­on über­dau­er­ten die Zeit nach 1814. Auch nach dem Rück­zug der Fran­zo­sen blieb das fran­zö­si­sche Rechts­we­sen im Rhein­land weit­ge­hend er­hal­ten. Das Bür­ger­li­che Ge­setz­buch als ju­ris­ti­sche Fest­schrei­bung der ge­sell­schaft­li­chen Ord­nung hat­te hier noch bis zum Jahr 1900 Gül­tig­keit.

**4. Kirchenpolitik**

Neu­ord­nung des Kir­chen­we­sens  
Die Stel­lung der das links­sei­ti­ge Rhein­land do­mi­nie­ren­den ka­tho­li­schen Kir­che und ih­rer In­sti­tu­tio­nen war be­reits ge­gen En­de des 18. Jahr­hun­derts stark an­ge­grif­fen. Der Zu­sam­men­bruch des Al­ten Rei­ches nach 1794 ver­setz­te den geist­li­chen Staa­ten den To­des­stoß. Die Ver­kün­dung der Men­schen­rech­te hat­te im Rhein­land die Re­li­gi­ons- und Kul­tus­frei­heit zur Fol­ge. Al­ler­dings fand auch die zu­nächst scharf an­ti­kirch­li­che Ge­setz­ge­bung, die vor al­lem Klos­ter- und Kir­chen­gü­ter, die Geist­lich­keit und das kirch­li­che Le­ben be­traf, in dem be­setz­ten Land­strich An­wen­dung. Be­schlag­nah­mung der geist­li­chen Gü­ter, Ein­grif­fe in die kirch­li­che Selbst­ver­wal­tung und in die noch be­ste­hen­de kirch­li­che Recht­spre­chung, Ent­fer­nung re­li­giö­ser Sym­bo­le in der Öf­fent­lich­keit, Un­ter­sa­gung der öf­fent­li­chen Re­li­gi­ons­aus­übung, Ein­füh­rung des pries­ter­li­chen Bür­ge­rei­des, Auf­nah­me­ver­bot von No­vi­zen, sys­te­ma­ti­sche staat­li­che Re­gis­trie­rung des Kir­chen­gu­tes, Ein­füh­rung der Zi­vil­stands­ge­set­ze und des re­pu­bli­ka­ni­schen Ka­len­ders wa­ren Maß­nah­men, wel­che die vor­han­de­nen Struk­tu­ren grund­le­gend zer­schlu­gen.

Mit dem Staats­streich Na­po­le­ons im Jah­re 1799 hat­te die stark an­ti­kirch­li­che Ent­wick­lung ein En­de und wur­de mit dem Kon­kor­dat zwi­schen Na­po­le­on und Papst Pi­us VII. (Epis­ko­pat 1800-1823) im Jahr 1801 in neue Bah­nen ge­lenkt. Das als Staats­ge­setz er­las­se­ne Kon­kor­dat wur­de zu­sam­men mit den so ge­nann­ten Or­ga­ni­schen Ar­ti­keln ein Jahr spä­ter in den rhei­ni­schen De­par­te­ments ver­kün­det. Mit dem zen­tra­lis­ti­schen na­po­leo­ni­schen Staats­kir­chen­tum wur­de ei­ne grund­le­gen­de Neu­or­ga­ni­sa­ti­on des Re­li­gi­ons­we­sens in­iti­iert und die rö­misch-ka­tho­li­sche Re­li­gi­on als die der Mehr­heit der Staats­bür­ger an­er­kannt. Frank­reich wur­de fort­an in zehn Erz­bis­tü­mer auf­ge­teilt. Die neu ge­schaf­fe­nen rhei­ni­schen Bis­tü­mer [Aa­chen](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57d11a029d3842.44397041 "Aachen Bistum") mit den De­par­te­ments Ro­er und Rhein-Mo­sel, Trier mit dem Saar- und Mainz mit dem Don­ners­berg­de­par­te­ment wur­den dem Erz­bis­tum Me­cheln zu­ge­ord­net. Zu Bi­schö­fen wur­den ge­bür­ti­ge Fran­zo­sen er­nannt. Sie er­hiel­ten eben­so wie die Pfar­rer staat­li­che Be­sol­dung. Die Pfar­rei­be­zir­ke wur­den neu um­schrie­ben, für je­den Kan­ton war ei­ne Haupt­pfar­rei und ei­ne An­zahl Suk­kur­sal­pfar­rei­en vor­ge­se­hen. Ih­re Zir­kumskrip­ti­on er­folg­te 1802; sie wur­de 1804 und noch­mals 1807/1808 re­vi­diert. 1806 wur­de der in ganz Frank­reich ver­bind­li­che Reichs­ka­te­chis­mus pu­bli­ziert.

Gleich­zei­tig mit dem ka­tho­li­schen Kul­tus wur­den auch die Kir­chen der re­for­mier­ten und lu­the­ri­schen Pro­tes­tan­ten 1802 in den vier rhei­ni­schen De­par­te­ments neu struk­tu­riert. Erst­mals er­hiel­ten die Pro­tes­tan­ten vol­le Re­li­gi­ons­frei­heit mit ei­ner zen­tra­lis­ti­schen Kir­chen­ver­wal­tung. Die pro­tes­tan­ti­sche Kir­che mit Kon­sis­to­ri­al­kir­chen un­ter Lei­tung ei­nes Lo­kal­kon­sis­to­ri­ums kam eben­falls un­ter stren­ge Staats­auf­sicht. Als über­ge­ord­ne­te Auf­sichts­or­ga­ne wur­den Syn­oden für die Re­for­mier­ten und In­spek­tio­nen für die Lu­the­ra­ner ein­ge­setzt. Über den In­spek­tio­nen be­stan­den zu­dem Ge­ne­ral­kon­sis­to­ri­en ([Köln](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57cd5d2f2acc68.36305193 "Köln") für die De­par­te­ments Ro­er und Rhein-Mo­sel, Mainz für die De­par­te­ments Saar und Don­ners­berg).

[![image.jpeg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-05/scaled-1680-/9qWimage.jpeg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-05/9qWimage.jpeg)

<div class="content-images" id="bkmrk-marc-antoine-berdole"><figure class="content-images__image"><figcaption class="content-images__caption">Marc Antoine Berdolet, erster Bischof des Bistums Aachen (1802-1809), Ölgemälde von Johann Peter Scheuren (1774-1844), 1807. (Domschatzkammer Aachen)

</figcaption></figure></div>Mit der fran­zö­si­schen Herr­schaft wur­den die Ju­den erst­mals gleich­be­rech­tigt. 1808 wur­den für sie in Frank­reich drei­zehn Syn­ago­gen mit je ei­nem Kon­sis­to­ri­um er­öff­net. Ent­spre­chen­de Syn­ago­gen mit über­re­gio­na­lem Ein­zugs­be­reich ent­stan­den im Rhein­land in Ko­blenz, [Kre­feld](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/link/DE-2086/lido/57d120098edaa9.85225473 "Krefeld"), Trier und Mainz. Die Kon­sis­to­ri­en soll­ten auch die Glau­bens­brü­der zur Aus­übung ei­nes nütz­li­chen Ge­wer­bes und zur Ein­hal­tung der Mi­li­tär­pflicht an­trei­ben. Da­mit wur­den die­se In­sti­tu­tio­nen zu ei­nem staat­li­chen In­te­gra­ti­ons­mit­tel.

In dem­sel­ben Jahr ver­schlech­ter­te sich die La­ge der Ju­den je­doch durch das so ge­nann­te „Schänd­li­che De­kre­t“. Es un­ter­warf sie in ih­rer Ge­schäfts­tä­tig­keit et­li­chen Re­strik­tio­nen und zwang sie, fes­te Fa­mi­li­en­na­men an­zu­neh­men. Die­se dis­kri­mi­nie­ren­de Son­der­ge­setz­ge­bung wur­de auch nach dem Über­gang des lin­ken Rhein­lan­des an Preu­ßen im Jah­re 1815 zu­nächst nicht rück­gän­gig ge­macht. Im Gro­ßher­zog­tum Berg, wo es für kei­ne Re­li­gi­on zu ei­ner ent­spre­chen­den Neu­or­ga­ni­sa­ti­on des Kir­chen­we­sens kam, wur­de das „Schänd­li­che De­kre­t“ erst nach En­de der Fran­zo­sen­zeit un­ter preu­ßi­scher Herr­schaft ver­bind­lich.

**4.1 Säkularisation**

1801 wur­de in den vier neu­en fran­zö­si­schen De­par­te­ments die in Frank­reich be­reits er­folg­te Sä­ku­la­ri­sa­ti­on, die Ent­eig­nung des geist­li­chen Be­sit­zes durch den Staat, ein­ge­lei­tet. Ein Jahr spä­ter wur­de die Auf­he­bung na­he­zu al­ler Klös­ter und Stif­te an­ge­ord­net; aus­ge­nom­men wa­ren nur geist­li­che An­stal­ten, die Ein­rich­tun­gen für den öf­fent­li­chen Un­ter­richt und die Kran­ken­pfle­ge un­ter­hiel­ten. Der Klos­ter- und Stifts­be­sitz ging in die Ver­wal­tung des fran­zö­si­schen Staa­tes über und wur­de nach und nach zum Kauf an­ge­bo­ten. Un­ter den Käu­fern mach­ten An­ge­hö­ri­ge des ge­ho­be­nen Bür­ger­tums die Mehr­heit aus.

[![image.jpeg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-05/scaled-1680-/oM6image.jpeg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-05/oM6image.jpeg)

<div class="content-images" id="bkmrk-jakobinerm%C3%BCtze%2C-besi"><figure class="content-images__image"><figcaption class="content-images__caption">Jakobinermütze, Besitz des Kölnischen Stadtmuseum, Foto: Wolfgang F. Meier. (Rheinisches Bildarchiv Köln)

</figcaption></figure></div>Durch die Sä­ku­la­ri­sa­ti­on ging im Rhein­land ei­ne reich­hal­ti­ge jahr­hun­der­te­al­te Klos­ter- und Stifts­land­schaft un­ter. Der Pro­zess er­fass­te durch den Reichs­de­pu­ta­ti­ons­haupt­schluss von 1803 auch das Her­zog­tum und spä­te­re Gro­ßher­zog­tum Berg. Mit die­ser Fi­nanzope­ra­ti­on zur Ret­tung der Staats­bud­gets er­leb­te das Rhein­land ei­ne Be­sitz- und Ver­mö­gensum­schich­tung von bis da­hin un­vor­stell­ba­rem Aus­maß. Die Um­struk­tu­rie­rung, die Auf­he­bung der kirch­li­chen Pri­vi­le­gi­en und die Ver­staat­li­chung ge­sell­schaft­li­cher Auf­ga­ben hat­ten zahl­rei­che Ver­än­de­run­gen in ver­schie­de­nen Be­rei­chen zur Fol­ge und be­ein­fluss­ten be­son­ders das wirt­schaft­li­che und ge­sell­schaft­li­che Ge­fü­ge nach­hal­tig. Die ka­tho­li­sche Kir­che er­leb­te ei­ne ein­schnei­den­de Zä­sur. Sie konn­te sich von dem Zu­sam­men­bruch der sie tra­gen­den Ord­nung erst im Ver­lauf des 19. Jahr­hun­derts lang­sam er­ho­len, der Ver­lust an welt­li­chem Ein­fluss zwang sie zu ei­ner grund­le­gen­den Neu­auf­stel­lung.

**5. Wirtschaftspolitik beidseits des Rheins und neue Elite**

Ne­ben der Kir­chen­po­li­tik war der Wirt­schafts­auf­schwung im links­sei­ti­gen Rhein­land ein grund­le­gen­des Ele­ment der In­te­gra­ti­on der Rhein­län­der in den fran­zö­si­schen Staat. Schon vor der Fran­zo­sen­zeit hat­te die rhei­ni­sche Wirt­schaft trotz der Be­schrän­kun­gen durch den Feu­da­lis­mus und das Zunftsys­tem an Pros­pe­ri­tät ge­won­nen. Die Be­set­zung des Rhein­lan­des hat­te für al­le Wirt­schafts­zwei­ge links­rhei­nisch nur vor­über­ge­hend Sta­gna­ti­on und Nie­der­gang zur Fol­ge. Mit der Ver­le­gung der Zoll­gren­ze an den Rhein er­hol­te sich die Wirt­schaft hier nach 1798 zu­se­hends. Den rhei­ni­schen Wa­ren stand mit ei­nem Ma­le der gan­ze fran­zö­si­sche Wirt­schafts­raum als Ab­satz­ge­biet zur Ver­fü­gung, die ho­hen Zöl­le am Rhein schütz­ten zu­dem vor der Kon­kur­renz aus dem Rechts­rhei­ni­schen. Die Ab­schaf­fung der Zünf­te und die neue bür­ger­li­che Rechts­ord­nung mach­ten die [Ge­wer­be­frei­heit](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/G#term-193) mög­lich.

Das wirt­schaft­li­che Le­ben wur­de nach­hal­tig ge­för­dert durch die Ein­füh­rung des ein­heit­li­chen Münz­we­sens, ei­ner fes­ten Wäh­rung und des me­tri­schen Maß- und Ge­wichts­sys­tems. Eben­so tru­gen im wei­te­ren Ver­lauf das Han­dels­ge­setz­buch, Han­dels­ge­rich­te, so ge­nann­te Rä­te der Ge­wer­be­ver­stän­di­gen als Ar­beits­ge­rich­te und die Er­öff­nung von Han­dels­kam­mern ent­schei­dend zum wirt­schaft­li­chen Er­folg bei. Mit Ge­wer­be­aus­stel­lun­gen, Preis­aus­schrei­ben oder Pa­tent­ver­ga­ben kur­bel­te der Staat zu­sätz­lich die Wirt­schaft an. Ma­nu­fak­tu­ren und Fa­bri­ken brei­te­ten sich aus, neue Ma­schi­nen ka­men zum Ein­satz. Die Über­sie­de­lung zahl­rei­cher Un­ter­neh­mer aus dem Ber­gi­schen sorg­te links­rhei­nisch für wei­te­ren Auf­schwung. Köln, bis da­hin ein Sym­bol wirt­schaft­li­cher Rück­stän­dig­keit, wur­de in na­po­leo­ni­scher Zeit zur grö­ß­ten rhei­ni­schen Han­dels- und Ge­wer­be­stadt.

An­ders sah es rechts­rhei­nisch aus. Hier wirk­te sich die Ver­le­gung des Zolls an den Rhein fa­tal aus, denn die Un­ter­neh­mer ver­lo­ren ei­nen Gro­ß­teil ih­res be­ste­hen­den Ab­satz­mark­tes. Der Rhein wur­de zur streng be­wach­ten Zoll­gren­ze. Die Ab­sper­rung hat­te ei­nen schwung­haf­ten Schmug­gel zur Fol­ge, ei­ge­ne Doua­ne­ge­rich­te ent­stan­den in We­sel, Köln, Mainz und 1812 auch im Gro­ßher­zog­tum Berg. Seit 1806 führ­te Na­po­le­on mit der Ver­hän­gung der [Kon­ti­nen­tal­sper­re](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/K#term-293) ei­nen Wirt­schafts­krieg. Er­neut wur­de da­durch vor al­lem das rechts­rhei­ni­sche Ge­biet be­trof­fen. Der Nie­der­gang der ber­gi­schen Wirt­schaft führ­te 1813 zum Auf­stand der so ge­nann­ten Knüp­pel­rus­sen, der ein­zi­gen schwe­ren Re­vol­te ge­gen die fran­zö­si­sche Herr­schaft am Rhein.

Im All­ge­mei­nen wur­den die Be­las­tun­gen der fran­zö­si­schen Herr­schaft, be­son­ders die Be­steue­rung und Kon­skrip­ti­on, oh­ne öf­fent­li­chen Wi­der­stand hin­ge­nom­men. Bei den zwei­ma­li­gen Be­su­chen Na­po­le­ons im Rhein­land in den Jah­ren 1804 und 1811 wur­den ihm gro­ße Eh­ren­be­zeu­gun­gen dar­ge­bracht. In wei­ten Tei­len des lin­ken Rhein­ufers wur­de er als Wie­der­her­stel­ler von Ord­nung und Re­li­gi­on und als gro­ßer Kriegs­held be­wun­dert. Die Mehr­heit der Bür­ger war be­reit, sich loy­al an­zu­pas­sen. Ge­führt wur­de sie von den No­ta­beln, den An­ge­hö­ri­gen der so­zia­len Ober­schicht des neu­en Frank­reich und den Höchst­be­steu­er­ten des Lan­des, be­ste­hend aus Mit­glie­dern des al­ten Adels und er­folg­rei­chen Wirt­schafts­bür­gern. Mit die­ser Eli­te des Be­sit­zes und Gel­des ver­such­te Na­po­le­on sei­ne Herr­schaft zu fes­ti­gen. An die Stel­le des ge­burts­stän­di­schen Ge­sell­schafts­auf­baus war da­mit der be­sitz­stän­di­sche ge­tre­ten. Die No­ta­beln knüpf­ten viel­fach an In­sti­tu­tio­nen der Auf­klä­rungs­zeit an und fan­den sich in Frei­mau­rer­lo­gen, Le­se- oder Ka­si­no­ge­sell­schaf­ten zu­sam­men. Die 1801 ge­grün­de­te „Ge­sell­schaft für nütz­li­che For­schun­gen“ in Trier be­steht noch heu­te und ist ei­ne der äl­tes­ten wis­sen­schaft­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen Deutsch­lands.

**6. Öffentliche Gesundheitspolitik und Wohlfahrtsverwaltung**

Die fran­zö­si­sche Ver­wal­tung nahm sich nach den zer­stö­re­ri­schen Kriegs­wir­ren und der pro­vi­so­ri­schen Über­gangs­pha­se be­son­ders in der Kai­ser­zeit aus wirt­schaft­li­chen und mi­li­tä­ri­schen Er­wä­gun­gen her­aus aus­drück­lich der öf­fent­li­chen Ge­sund­heits­po­li­tik an. Sie wur­de in den rhei­ni­schen De­par­te­ments mit un­ter­schied­li­cher In­ten­si­tät rea­li­siert. Mit Ge­setz von 1803 kam es zu ver­schärf­ter Re­gle­men­tie­rung der Ärz­te­schaft und des sons­ti­gen Heil­per­so­nals und zur ver­stärk­ten Kon­trol­le des öf­fent­li­chen Ge­sund­heits­we­sens durch staat­lich be­auf­trag­te und be­zahl­te Ärz­te. Die Heb­am­men­aus­bil­dung wur­de durch Ein­füh­rung ent­spre­chen­der Schu­len mit prak­ti­schem kli­ni­schen Un­ter­richt am Kran­ken­bett ver­bes­sert. Vor­bild­lich wur­de die Ein­füh­rung der da­mals erst vor we­ni­gen Jah­ren von Dr. Ed­ward Jen­ner (1749-1823) ent­deck­ten Po­cken­imp­fung. Da­durch wur­de der seit Jahr­hun­der­ten wü­ten­den Seu­che erst­mals groß­flä­chig Ein­halt ge­bo­ten.

Durch die Auf­he­bung der Klös­ter und Stif­tun­gen wur­de die Über­nah­me der Ar­men- und Kran­ken­für­sor­ge ver­stärkt in die Pflicht und un­ter die Kon­trol­le des Staa­tes ge­stellt. Es wur­den Hos­pi­zi­en­kom­mis­sio­nen und Wohl­tä­tig­keits­bü­ros ein­be­ru­fen und mit Hos­pi­zi­en, Hos­pi­tä­lern und häus­li­chen Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen ent­spre­chen­de staat­li­che und öf­fent­li­che Ein­rich­tun­gen zur Ver­fü­gung ge­stellt. Im Gro­ßher­zog­tum Berg lie­fen In­itia­ti­ven zur Re­ge­lung ei­nes ein­heit­li­chen Ar­men­we­sens erst 1809 an und konn­ten nur par­ti­ell rea­li­siert wer­den.

Eben­falls spät wur­de im Links­rhei­ni­schen das Bet­tel­we­sen durch die Ein­rich­tung von Bet­tel­häu­sern in Brau­wei­ler (Ro­er­de­par­te­ment), Trier (Saar­de­par­te­ment) und Fran­ken­thal (Don­ners­berg­de­par­te­ment) un­ter be­trächt­li­chem Auf­wand staat­lich or­ga­ni­siert. Dort wa­ren meh­re­re hun­dert In­sas­sen ar­re­tiert. Al­le drei In­sti­tu­tio­nen krank­ten an Dis­zi­plin­lo­sig­keit und feh­len­der Ar­beits­ren­ta­bi­li­tät. Nur im Ro­er­de­par­te­ment ent­wi­ckel­te sich die An­stalt im wei­te­ren Ver­lauf zu ei­nem Re­nom­mier­ob­jekt und be­stand un­ter wech­seln­den Na­men und In­ten­tio­nen bis 1967 fort.

**7. Bildung und Kultur**

Nach dem Ein­marsch der fran­zö­si­schen Trup­pen war die Kul­tur­po­li­tik der Fran­zo­sen zu­nächst de­struk­tiv und durch kon­fis­ka­to­ri­sche Maß­nah­men ge­kenn­zeich­net. Öf­fent­li­che und pri­va­te, be­son­ders kirch­li­che Kunst­wer­ke, Ma­nu­skrip­te, Bi­blio­theks­be­stän­de und sons­ti­ge Samm­lun­gen wur­den ge­sich­tet. Die wich­tigs­ten Ob­jek­te ka­men nach Pa­ris. Erst ab 1798 er­folg­te ei­ne sys­te­ma­ti­sche Bil­dungs- und Kul­tur­po­li­tik. Be­reits zu Be­ginn war in Pa­ris die För­de­rung der fran­zö­si­schen Spra­che aus­drück­lich als In­stru­ment zur Be­frei­ung der Rhein­län­der von den Ein­rich­tun­gen des Al­ten Rei­ches und zur Ge­wöh­nung an die fran­zö­si­schen Ge­set­ze pro­pa­giert wor­den.

Das si­chers­te Mit­tel war die Ein­füh­rung des Fran­zö­sisch­un­ter­rich­tes an Schu­len, aber auch die För­de­rung fran­zö­si­scher Thea­ter, pa­trio­ti­scher Na­tio­nal­fes­te und re­pu­bli­ka­ni­scher Zei­tun­gen. Bin­nen we­ni­ger Mo­na­te wur­de Fran­zö­sisch als Amts­spra­che ver­bind­lich. We­nig spä­ter wur­de das Schul­we­sen nach dem fran­zö­si­schen Un­ter­richts­ge­setz von 1795 mit den Grund­prin­zi­pi­en der [Frei­heit](safari-reader://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Verzeichnisse/Glossar/F#term-166), Gleich­heit und Lai­zi­tät der Bil­dung neu ge­ord­net. Die be­ste­hen­den Bil­dungs­ein­rich­tun­gen (dar­un­ter die Uni­ver­si­tä­ten in Köln, Bonn, Trier und Mainz) wur­den auf­ge­ho­ben. An Stel­le der al­ten In­sti­tu­tio­nen soll­ten Pri­mär­schu­len und als wei­ter­füh­ren­de An­stal­ten Zen­tral- und Spe­zi­al­schu­len nach fran­zö­si­schem Mus­ter tre­ten. Im No­vem­ber 1798 wur­de die Er­öff­nung der Zen­tral­schu­len in den vier vor­ma­li­gen Uni­ver­si­täts­städ­ten des links­sei­ti­gen Rhein­lan­des an­ge­ord­net.

Zur Wen­de im Be­reich von Bil­dung und Kul­tur wur­de das Jahr 1802. An die Stel­le der re­pu­bli­ka­ni­schen Fes­te tra­ten Sie­ges­fei­ern und Ver­an­stal­tun­gen zu Eh­ren des Ers­ten Kon­suls und spä­te­ren Kai­sers Na­po­le­on und sei­ner Dy­nas­tie. Nach und nach wur­de kul­tu­rel­le Auf­bau­ar­beit ge­leis­tet. Ge­sell­schaf­ten zur För­de­rung der Wis­sen­schaf­ten und der Lan­des­kul­tur ent­stan­den in Aa­chen, Köln und Trier. Schau­samm­lun­gen und Mu­se­en wur­den ge­grün­det, teil­wei­se er­folg­te die Rück­füh­rung der zu­vor ent­wen­de­ten Kunst­wer­ke. Es wur­den neue Stadt­wap­pen ver­lie­hen, Denk­mä­ler wur­den er­rich­tet und mit öf­fent­li­chen In­schrif­ten ver­se­hen. Die Pres­se­frei­heit hin­ge­gen wur­de er­heb­lich ein­ge­schränkt, 1810 war für je­des De­par­te­ment nur noch ei­ne Zei­tung amt­lich zu­ge­las­sen. In die­sel­be Rich­tung ging die Ein­tei­lung Frank­reichs in Thea­ter­be­zir­ke, seit 1806 wur­de das Thea­ter staat­li­cher Kon­trol­le un­ter­stellt.

Auch das bis da­hin vom Staat weit­ge­hend un­ab­hän­gi­ge Schul­we­sen wur­de durch ein grund­le­gen­des Schul­ge­setz von 1802 zu­neh­mend zen­tra­li­siert und ei­nem dem In­nen­mi­nis­te­ri­um in Pa­ris an­ge­glie­der­ten Staats­rat un­ter­ge­ord­net. Die Re­form sah vier Schul­ty­pen vor: Im An­schluss an die Pri­mär­schu­len folg­ten auf Gym­na­si­al­ni­veau Se­kun­där­schu­len und Ly­ze­en und schlie­ß­lich pra­xis­ori­en­tier­te, fach­ge­bun­de­ne Spe­zi­al­schu­len für die ein­zel­nen Zwei­ge hö­he­rer Bil­dung. Wäh­rend es in je­dem De­par­te­ment ei­ni­ge Se­kun­där­schu­len gab, ver­füg­ten nur Bonn im Rhein-Mo­sel­de­par­te­ment und Mainz im Don­ners­berg­de­par­te­ment über Ly­ze­en.

Das Schul­ge­setz von 1802 blieb bis zur Ein­rich­tung der Kai­ser­li­chen Uni­ver­si­tät 1806/ 1808 in Kraft. Mit der Grün­dung der Kai­ser­li­chen Uni­ver­si­tät un­ter Lei­tung ei­nes Gro­ß­meis­ters in Pa­ris wur­de das ge­sam­te Bil­dungs­we­sen mit Aus­nah­me der pri­va­ten Mäd­chen­aus­bil­dung ver­ein­heit­licht und kam durch das staat­li­che Schul­mo­no­pol un­ter stren­ge Hier­ar­chie. Die Kai­ser­li­che Uni­ver­si­tät war in Aka­de­mi­en un­ter­teilt (Lüt­tich für das Ro­er­de­par­te­ment, Mainz für die an­de­ren drei rhei­ni­schen De­par­te­ments). Al­le be­ste­hen­den Un­ter­richts­ein­rich­tun­gen wur­den bei­be­hal­ten, die kom­mu­na­len Se­kun­där­schu­len wur­den je­doch in Kol­le­gi­en und die Spe­zi­al­schu­len in Fa­kul­tä­ten um­be­nannt.

In den rhei­ni­schen De­par­te­ments gab es an staat­lich sank­tio­nier­ten In­sti­tu­tio­nen auf Fa­kul­täts­ni­veau nur ei­ne aus der al­ten Uni­ver­si­tät her­vor­ge­gan­ge­ne Me­di­zin­schu­le (1803-1822) in Mainz und ei­ne neue Rechts­schu­le (1806-1816) und ei­ne Nor­mal­schu­le zur Leh­rer­aus­bil­dung (1807-1813) in Ko­blenz.

Ins­ge­samt be­fand sich im links­sei­ti­gen Rhein­land das Schul­we­sen bis zum En­de der Fran­zo­sen­herr­schaft in ei­ner de­so­la­ten La­ge. Die Um­ge­stal­tung des vor­mals zum gro­ßen Teil von der Kir­che ge­tra­ge­nen Er­zie­hungs­we­sens ge­stal­te­te sich schwie­rig und ent­täu­schend. Vor al­lem die Pri­mär­schu­len krank­ten an Per­so­nal- und Geld­man­gel. Die feh­len­de Kon­se­quenz der fran­zö­si­schen Kul­tur­po­li­tik und ih­re Un­ter­ord­nung un­ter mi­li­tä­ri­sche und wirt­schaft­li­che In­ter­es­sen lie­ßen die ur­sprüng­li­chen Ab­sich­ten schei­tern: Die Ver­brei­tung der fran­zö­si­schen Spra­che konn­te sich nicht durch­set­zen. Nur ei­ne klei­ne Grup­pe der Rhein­län­der be­herrsch­te Fran­zö­sisch, die Sprach­bar­rie­re blieb er­hal­ten.

Im Ge­gen­satz zu den rhei­ni­schen De­par­te­ments gab es im Gro­ßher­zog­tum Berg kei­ne ge­ziel­te Sprach­po­li­tik, Ver­wal­tungs- und Schul­spra­che blie­ben deutsch, eben­so die Leh­rer- und Be­am­ten­schaft mit Aus­nah­me der obe­ren Ver­wal­tungs­spit­ze. An ei­ne kurz­fris­ti­ge Ver­ein­heit­li­chung des Schul­we­sens war an­ge­sichts der zahl­rei­chen Schul­ty­pen und Cur­ri­cu­la nicht zu den­ken. 1811 wur­de in Düs­sel­dorf zwar die ber­gi­sche Lan­des­uni­ver­si­tät nach preu­ßi­schem Vor­bild pro­kla­miert, der Russ­land­feld­zug Na­po­le­ons ver­hin­der­te je­doch ih­re Grün­dung. Die links­rhei­nisch weit­ge­hend durch­ge­führ­te An­pas­sung an das fran­zö­si­sche Bil­dungs­sys­tem kam auf dem rech­ten Rhein­ufer trotz be­ste­hen­der Vor­ha­ben nicht über ers­te An­sät­ze hin­aus.

##### Verlinkungen:

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##### Quellen:

**Internetquellen**

-&gt; Graumann, Sabine, 1794 bis 1815 - Aufbruch in die Moderne. Die "Franzosenzeit", in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Epochen/1794-bis-1815---aufbruch-in-die-moderne.-die-%2522franzosenzeit%2522/DE-2086/lido/57ab23d29508f8.06009224 (abgerufen am 18.05.2026)

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</div></div></div></div>-&gt;

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**Sekundärliteratur**

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