Mittelalter (919 - 1495)


Die mittelalterliche Gesellschaft

Die mittelalterliche Gesellschaft

Adel

Inhaltsverzeichnis

  1. Minnesang
  2. Jagd
  3. Am Hofe der Burgunder. Leben in Pracht und Tugend

1. Minnesang

Deutschsprachige höfische Liebesdichtung, entstanden zwischen 1150 und 1350. Zentrale Quelle sind fünf Liederhandschriften. Am Anfang stand der frühe Minnesang. Ab 1170 wurden vor allem im Westen des Römisch-Deutschen Reichs die Troubadour- und Trouvère-Dichtungen rezipiert (Rheinischer Minnesang, Friedrich von Hausen), bis sich um 1190 der klassische Minnesang wieder von den französischen Vorbildern löste. Bedeutende Vertreter dieser Phase waren Reinmar der Alte, Walther von der Vogelweide oder Neidhart. Der späte Minnesang datiert in die Zeit zwischen ca. 1250 und 1350.

Begriffsbestimmung

Als Minnesang bezeichnet man die deutschsprachige höfische Liebeslieddichtung von etwa 1150 bis 1350. Der mittelhochdeutsche Begriff 'minne' ist zwar grundsätzlich sehr weit zu fassen und reicht vom 'freundlichen Gedenken' über 'Zuneigung, Freundschaft, Verehrung' bis hin zur 'Gottesliebe' und schließt auch 'Verlangen' und 'Sehnsucht' mit ein; im Zusammenhang mit der literarischen Form ist Minnesang jedoch durchaus mit Liebeslyrik gleichzusetzen.

Diese im deutschen Sprachraum neue Kunstform war adlige Standesdichtung und Gesellschaftskunst, das heißt, dass Minnesang eng an die Ideale der ritterlichen Standeskultur und des höfischen Lebens gebunden war und geradezu als ritualisierte Vollzugsform höfisch-ritterlichen Lebens gelten kann. Ebenso wie die höfische Epik war Minnesang einem elitären adligen Publikum vorbehalten und repräsentierte (mit der Ausnahme Neidharts [Schaffenszeit etwa 1210-1240]) fast ausschließlich adlige Lebensentwürfe.

Als Vortrags- und Formkunst war Minnesang ein Medium, mit dem sich die Adelswelt über Modelle zwischengeschlechtlicher Liebe zu verständigen versuchte. Entscheidend für das Verständnis dieser literarischen Kunstform ist der Rollencharakter des Minnesangs: Ein repräsentatives lyrisches Ich formuliert vor der Hofgesellschaft allgemeingültige Erfahrungen zum Thema Liebe. Thematisch unterscheidet sich Minnesang damit von der Sangspruchdichtung, die vorwiegend ethische, religiöse und politische Themen gestaltete. Formal unterscheidet sich Minnesang vom dritten mittelalterlichen Lyrik-Genre, der Leichdichtung, dadurch, dass alle Strophen eines Minnelieds eine identische Bauform aufweisen. Allen drei Subgenres gemeinsam ist eine durch ein Metrum strukturierte rhythmisierte Sprache, die einem durchdachten Schema von betonten und unbetonten Silben folgt. Die häufigste Strophenform im Minnesang ist vom Ende des 12. bis ins 14. Jahrhundert die Kanzone, eine äußerst artifizielle Form. Eine Kanzonenstrophe (oder auch Stollenstrophe genannt) setzt sich aus einem Auf- und einem Abgesang zusammen. Der Aufgesang ist in (meist zwei) metrisch identische Stollen unterteilt (Hebungszahl, Kadenz, Reim müssen übereinstimmen). Der Abgesang unterscheidet sich metrisch und vor allem in der Reimgestaltung vom Aufgesang.

Minnesang war Aufführungskunst und keine Leselyrik. Die Lieder wurden (halb-)öffentlich im Rahmen höfischer Geselligkeit vorgetragen oder vorgesungen. Zahlreiche Abbildungen in der handschriftlichen Überlieferung lassen darauf schließen, dass eine instrumentale Begleitung beispielsweise durch Handharfe, Tamburin, Posaune, Trommel oder Fiedel stattgefunden hat. Die Jenaer Liederhandschrift (Mitte 14. Jahrhundert) enthält als einzige mittelalterliche Liederhandschrift zahlreiche Melodiennotationen.

Überlieferung

Überliefert sind rund 1.200 Minnelieder von etwa 110 Autoren. Überlieferungsträger sind vor allem die großen Sammelhandschriften der Zeit um 1300:

Traditionen und Kontexte

Der mittelhochdeutsche Minnesang steht in einer langen nahöstlichen und mitteleuropäischen Tradition von Liebeslyrik. In der arabischen Liebeslyrik finden sich bereits ab dem 6. Jahrhundert sog. qassîden (= längere Gedichte mit Endreim und Metrum), die Ähnlichkeiten mit dem mittelhochdeutschen Minnesang aufweisen. Darüber hinaus sind Anklänge an die antike Liebesdichtung und ihre Liebestheorien (z. B. Ovid [43 v. Chr. - 17 n. Chr.]) nicht von der Hand zu weisen. Auch viele mittellateinische Liebesgedichte gestalten Stoffe und Motive, die im mittelhochdeutschen Minnesang wiederbegegnen. Das berühmteste Beispiel ist die Textsammlung der Carmina Burana, die neben moralisch-satirischen Dichtungen auch viele Liebeslieder sowie Trink- und Spielerlieder enthält. Von besonderer Bedeutung für den mittelhochdeutschen Minnesang ist die romanische Lyrik. Sowohl formal als auch in stofflich-motivischer Hinsicht liefern die provenzalischen Trobadors und die nordfranzösichen Trouvères den deutschsprachigen Lyrikern zahlreiche Anregungen. Die Vorstellung von der unerreichbaren domna (= mhd. vrouwe, also 'Herrin, Minneherrin'), deren Unnahbarkeit den Mann zu Klageliedern animiert, findet in der mittelhochdeutschen Subgattung des Hohen Minnesangs rege Aufnahme.

Anfänge: Der frühe Minnesang

Die Geschichte des deutschen Minnesangs beginnt in der Mitte des 12. Jahrhunderts. In dieser Frühphase (1150-1170/80) ist der romanische Einfluss noch von untergeordneter Bedeutung. In der Nachfolge des stilgeschichtlich ältesten deutschen Lyrikers, des Kürenbergers (ca. 12. Jh.), prägen Dichter wie der Burggraf von Regensburg (12. Jh.), der Burggraf von Rietenburg, Meinloh von Sevelingen und Dietmar von Aist den frühen Minnesang, der in der älteren Forschung etwas missverständlich oft "donauländischer Minnesang" genannt wird (nicht alle Minnesang-Dichter dieser Phase stammen aus dem Donauraum).

Themen sind Werbung, Liebeserfüllung, Liebessehnsucht von Mann und Frau, Trennung, eine neidische, missgünstige Umwelt. Die meisten Lieder sind einstrophig und in Langzeilen verfasst. Der Anteil an Frauenrollen ist im Gegensatz zum späteren Minnesang relativ hoch. Die Reimtechnik ist noch schlicht (vorwiegend Paarreime), mit vielen Assonanzen (vokalische Halbreime).

Rheinischer Minnesang

In einer zweiten Phase des Minnesangs ab etwa 1170 wurde vor allem im Westen des Reichs die französische Trobador- und Trouvère-Dichtung rezipiert. Dieser sog. Rheinische Minnesang entwickelte sich im Umkreis des staufischen Hofes. Einer seiner Hauptvertreter, Friedrich von Hausen (gest. 1190), war ein angesehener Ministeriale des Stauferhofes, der nach dem "Chronicon Hanoniense" zu den familiares et secretarii des Kaisers zählte. Seine Kreuzlieder zählen zu den ältesten der deutschen Lyrik. Als namengebender Stammsitz gilt das am Zusammenfluss von Rhein und Neckar gelegene Rheinhausen (Stadt Mannheim, Baden-Württemberg). Zu Friedrich von Hausens Dichterkreis ("Hausenschule") zählten neben Kaiser Heinrich VI. (reg. 1190-1197), dem Sohn Friedrichs I. Barbarossas (reg. 1152-1190, als Kaiser ab 1155), auch Bernger von Horheim (12. Jahrhundert), Bligger von Steinach (1135-1196), Ulrich von Gutenburg (gest. ca. 1220) sowie der aus dem Fränkischen stammende Graf Otto von Botenlauben (1175-1254). Weiter südlich gilt Graf Rudolf II. von Neuenburg, bekannt als Rudolf von Fenis (erw. 1158-1192), als weiterer wichtiger Vertreter des Rheinischen Minnesangs.

Formal hat der Rheinische Minnesang an Komplexität gewonnen: Es dominieren mehrstrophige Lieder in Kanzonenform; die Reimschemata werden differenzierter, der reine Reim wird zur Norm. Inhaltlich wird die Dienst-Minne zur Hohen Minne stilisiert. In Anlehnung an die Terminologie des Lehnswesens wird die Frau zur abstrakten Minneherrin erhoben, die über dem Mann steht. Die prinzipiell unerfüllte Minne des Mannes vollzieht sich im von Beständigkeit getragenen Frauendienst. Im Mittelpunkt stehen die Kontrolle der Affekte und die Sublimierung der Erotik. Ebenfalls bedeutsam ist die Verbindung von Minne- und Kreuzzugsthematik, die im Kontext des Dritten Kreuzzuges (1187-92) zu sehen ist. In zahlreichen Kreuzliedern geht es um den Konflikt zwischen Minne und Kreuzzugsteilnahme. Die weltliche Liebe zu einer adligen Dame muss sich an der Gottesminne messen lassen. Nicht selten wird der Heilserwartung durch den Kreuzzug der Vorrang gegeben und damit der weltlichen Liebe eine Absage erteilt.

Klassischer Minnesang

In der dritten Phase des Minnesangs ab etwa 1190, dem sog. Klassischen Minnesang, waren erneut Dichter aus dem schwäbischen und bayerischen und nunmehr auch verstärkt aus dem fränkischen Raum tonangebend. Der deutsche Minnesang löste sich nun wieder von romanischen Vorbildern und baute auf eigenen Traditionen auf. Der Passauer Ministeriale Albrecht von Johansdorf (erw. 1180-1206) ist vor allem für seine Kreuzlieder bekannt, in denen er nach der Vereinbarkeit von Kreuznahme und Frauenminne sucht. Der als Epiker bekannte Hartmann von Aue (Schaffenszeit etwa 1185-1205), der in der Nähe von Freiburg im Breisgau lebte und vermutlich im Dienste der Zähringer stand, erteilt in seinen Kreuzliedern der Hohen Minne eine Absage, ähnlich wie bereits Friedrich von Hausen. Darüber hinaus problematisiert Hartmann in seinen Minneliedern das Konzept der Hohen Minne und fordert - ähnlich dem frühen Minnesang - gegenseitige Liebe.

Als einer der bedeutendsten Minnesänger der Zeit um 1200 gilt Reinmar der Alte, der zeitweise am Wiener Herzogshof tätig war. Seine genaue Herkunft ist ungeklärt. Reinmar führt die Tradition des Rheinischen Minnesangs fort, variiert allerdings das Konzept der Hohen Minne. Das aus der Aussichtslosigkeit des Minnedienstes resultierende Leid wird in kunstvoll gestalteten Minneklagen ästhetisiert.

Ebenfalls dem Klassischen Minnesang zugeordnet wird der bedeutende Epiker Wolfram von Eschenbach (Schaffenszeit etwa 1200-1220). Wenngleich er sich selbst in seinem "Parzival" einen Bayern nennt (wir Beiern, Pz. 121,7), gilt seine Herkunft aus dem fränkischen Eschenbach (seit 1917 Wolframs-Eschenbach) als gesichert. Auch sein erster Gönnerkreis stammte vermutlich aus Franken (Graf Poppo von Wertheim [gest. 1279], die Freiherrn von Dürn), bevor Wolfram an den großen Höfen bekannt wurde (z. B. am Hof des Landgrafen Hermann von Thüringen [reg. 1190-1217]). Von Wolfram sind neun Lieder überliefert; fünf davon sind Tagelieder, in denen er das Motiv des Wächters, der die Liebenden nach gemeinsam verbrachter Nacht zur Trennung mahnt, in die deutsche Literatur einführt.

Der bekannteste mittelhochdeutsche Lieddichter war Walther von der Vogelweide (ca. 1170-1230). Er war fahrender Berufs-Minnesänger, der sich immer wieder an den wohlhabenden staufischen und staufernahen Höfen aufhielt. Seine Herkunft ist nicht gesichert. Sowohl Franken und Bayern als auch Österreich kommen in Betracht. Beeindruckend ist nicht nur der Umfang, sondern auch die Vielfalt seines Œuvres, das sich vor allem auf die Gattungen Minnesang und Sangspruchdichtung erstreckt. Unter seinen Minneliedern finden sich konventionelle Lieder in der Nachfolge Reinmars, Lieder, in denen er sich kritisch mit der Hohen Minne auseinandersetzt, sog. Mädchenlieder, in denen die Liebeserfüllung mit nicht-adligen Mädchen thematisiert wird, sowie "Lieder der neuen hohen Minne", in denen er eine neue Geschlechterkultur fordert. Die Lieder Walthers gelten als Höhepunkt und Überwindung des Hohen Minnesangs. Seine Sangsprüche gingen über die gattungsübliche religiöse, moralische und ständische Belehrung hinaus und erschlossen den Themenbereich Politik für die Lieddichtung.

Der Minnesänger Neidhart, ein Zeitgenosse Walthers, wurde in Bayern geboren und wanderte später nach Österreich ab, wo er von Herzog Friedrich II. dem Streitbaren (reg. als Herzog von Österreich und Steiermark 1230–46) unterstützt wurde. Neidhart begründete Anfang des 13. Jahrhunderts den sog. Gegensang, in dem er die höfischen Elemente der Hohen Minne in ein fiktives Bauernmilieu transponierte. In seinen Sommerliedern setzt ein höfischer Ritter (der Riuwentaler) es sich zum Ziel, einfache Mädchen vom Land zu erobern. Immer wieder gestaltet Neidhart dabei äußerst unterhaltsame Auseinandersetzungen zwischen (liebestollen) Müttern und (mahnenden) Töchtern. In seinen Winterliedern, die häufig in bäuerlichen Gaststuben spielen, rücken Streitereien mit den männlichen Vertretern des Bauernstandes in den Vordergrund. Es wird deutlich, dass Neidhart in seiner Auseinandersetzung mit der literarischen Tradition ganz eigene Akzente setzt.

Der späte Minnesang

Um die Mitte des 13. Jahrhunderts setzt der späte Minnesang ein, der sich bis etwa 1350 erstreckt. Rund zwei Drittel der vorwiegend in der Großen Heidelberger Liederhandschrift (C) überlieferten Minnelieder gehören in diese Phase. Hier wurden neben der Nachahmung Neidharts vor allem konventionelle Ansätze höfischen Minnesangs auf hohem Formniveau variiert und konkretisiert. Es entwickelte sich eine Tendenz zur Lehrhaftigkeit.

Viele der um diese Zeit produktiven Minnesänger stammen aus dem alemannischen Raum. Die neuere Forschung zweifelt indes an der Existenz des lange Zeit als prominent angesehenen sog. spätstaufischen Dichterkreises um Gottfried von Neifen (erw. 1234/55), Burkhard von Hohenfels (erw. 1226) und den aus einem einflussreichen schwäbischen Ministerialengeschlecht stammenden Ulrich von Winterstetten (1225-1280) am Königshof Heinrichs VII. (reg. 1222/28-1235) und Konrads IV. in Schwaben (reg. als Herzog von Schwaben 1235–1254, als römisch-deutscher König 1237-1254). Wo und wann genau diese Dichter ihre Lieder vortrugen, gilt als unsicher. Weitere bedeutsame Minnesänger des 13. Jahrhunderts waren Ulrich von Singenberg, Steinmar (beide 13. Jahrhundert), Johannes Hadlaub (gest. 1340), Konrad von Würzburg (gest. 1287), der fahrende Berufsdichter Tannhäuser (gest. nach 1266), dessen Wurzeln in Thannhausen vermutet werden, sowie der schwäbische Lied- und Spruchdichter der Wilde Alexander (Mitte/Ende 13. Jh.).

Nachwirkung

In den folgenden Jahrhunderten wurde vor allem in Bayern immer wieder an die Tradition des Minnesangs und der Sangspruchdichtung angeknüpft. Im 14. Jahrhundert versuchte Hadamar III. von Laber (14. Jahrhundert) mit seiner Minneallegorie "Die Jagd", den hochmittelalterlichen Liebesdiskurs zu aktualisieren. Auch die Meistersinger des 15.-17. Jahrhunderts, deren Meistergesang vor allem in den süddeutschen Reichsstädten wie Nürnberg und Augsburg verbreitet war, sahen die mittelhochdeutschen Sangspruchdichter als Begründer ihrer Kunst an.

2. Jagd

von Gerhard Immler

Die Jagd auf wilde Tiere, die mit den damaligen Wurf- und Stichwaffen nicht ungefährlich war, hat dem Adel das ganze Mittelalter hindurch zur körperlichen Ertüchtigung und als Mutprobe gedient. Dies gilt sowohl für Niederadelige wie für Könige und hochadelige Landesherren, die mit ihrem Gefolge große Jagden veranstalteten, um den Untertanen einen Beweis ihrer persönlichen Tüchtigkeit wie ihrer Macht vor Augen zu führen.

Voraussetzungen in der antiken Kultur

Sowohl in den antiken Hochkulturen des Orients wie in den aristokratisch verfassten Stadtstaaten in der frühen Phase des antiken Griechenland vom Einsetzen der mykenischen Kultur (um 1680/1600 v. Chr.) bis ins 6. Jahrhundert vor Christus inszenierten sich die Könige bzw. die adelige Oberschicht gerne als Jäger, um sich der Masse der Bevölkerung als Beschützer vor den durch wilde Tiere drohenden Gefahren zu präsentieren. Im Römischen Reich dagegen spielte die Jagd für die Selbstdarstellung der Führungsschicht der Republik wie anschließend der Kaiser kaum eine Rolle; in der bildenden Kunst wurden sie in der Regel als Redner oder Heerführer, nicht als Jäger abgebildet. Nach römischem Recht war die Jagd kein Privileg der gesellschaftlichen Oberschicht, sondern jedermann erlaubt, der die erforderliche Ausrüstung besaß. Ähnlich waren die rechtlichen Voraussetzungen bei den germanischen Völkerschaften, doch stand bei diesen die Jagd in hohem Ansehen. Sie wurde darum mit Vorliebe vom Adel ausgeübt, der durch diese körperlich anstrengende und gefährliche Betätigung seine Tüchtigkeit unter Beweis stellen konnte.

Die Jagd im Frühmittelalter

Die Herrscher der Dynastien, die am Ende der Völkerwanderungszeit allmählich aus lockeren Stammesverbänden Königreiche und Herzogtümer formten, benötigten, wenn sie mit ihrem zahlreichen Gefolge von Ort zu Ort zogen, große Mengen an Fleisch. Diese wurden neben der hierfür vorrangigen Viehhaltung auf Königs- und Herzogshöfen auch durch die Jagd beschafft. Gleichzeitig bot diese den Herrschern eine Gelegenheit, ihren Völkern die eigene körperliche Leistungsfähigkeit zu demonstrieren, die als wesentlicher Teil der Regierungsfähigkeit galt. Schon die merowingischen und karolingischen Könige der Franken wie auch die bayerischen Herzöge aus dem Hause der Agilolfinger wiesen daher seit dem 7. Jahrhundert Wälder in der Nähe ihrer Pfalzen als "Forste" aus und behielten sich darin neben dem Holzschlag auch das Jagdrecht selbst vor. Unter den ostfränkischen Karolingern begegnen in Bayern Amtsträger mit Titeln wie "princeps super omnes forestes" (erster unter allen Forstleuten) oder "regis summus venator" (Oberster Jäger des Königs) als Verwalter dieser Königsforste.

Der vom König oder Herzog gebannte Forst unterschied sich damit vom Wald, in dem gemäß den germanischen Volksrechten jeder Freie zur Jagd gehen durfte. Ihre Ausübung war jedoch wegen der Pferde- und Hundehaltung kostspielig und setzte bei den damaligen Jagdwaffen (Spieße, Lanzen, Armbrust, Pfeil und Bogen) ein erhebliches Maß an Geschicklichkeit und somit Übung voraus. Daher dürfte der Bevölkerungsanteil, der sich mit der Hetzjagd abgab, schon damals klein gewesen sein. Bauern werden sich in der Regel mit der gelegentlichen Fallen- und Schlingenjagd auf Kleinwild begnügt haben. Der Anteil von Wildbret an ihrer Ernährung war anders als beim Adel marginal.

Die Entwicklung der Jagd zum Adelsprivileg im Hoch- und Spätmittelalter

Seit Beginn des Hochmittelalters, in Bayern nachweisbar seit Beginn des 11. Jahrhunderts, erteilten die Kaiser und Könige zunächst vor allem Bischöfen und Klöstern Privilegien, durch die denselben in bestimmten Bezirken der Wildbann zuerkannt wurde. Dieser beinhaltete das Recht, selbst zu jagen und die Jagdausübung durch andere zu regeln. Um Schmälerungen dieses Rechts fernzuhalten, konnte damit die Befugnis verbunden sein, Rodungen durch andere Herrschaftsträger zu untersagen. Wildbannprivilegien definierten notwendigerweise Bezirke, innerhalb derer sie gelten sollten, und enthielten damit Grenzbeschreibungen. Nicht wie sonst im Früh- und Hochmittelalter vage definierte Grenzsäume, sondern fixierte Linien umfingen das Gebiet, in dem ein Herrschaftsträger die "Forstliche Obrigkeit" ausübte. Dabei musste man mit einer gewissen Großzügigkeit verfahren, denn für die Abgrenzung von Jagdrevieren sind in der Landschaft leicht erkennbare Merkmale notwendig, da bei der Verfolgung des Wildes keine Zeit bleibt, Grenzsteine aufzusuchen. Kleinteiligkeit verbot sich damit von selbst. Wildbanngrenzen waren darum bestens geeignet, entlang leicht erkennbarer und weithin sichtbarer Landmarken (Flußläufe, Gebirgskämme und Höhenzüge, von Weitem sichtbare natürliche Erhebungen und Gebäude) den Raum abzustecken, innerhalb dessen einer der geistlichen und weltlichen Großen des Reiches nach territorialer Herrschaft strebte und diesen Anspruch durch Jagdausübung augenfällig machen konnte. Diese fand stets mit zahlreichem Gefolge, darunter Berufsjäger und Hundemeute, statt und war somit für jedermann leicht wahrnehmbar. So entwickelte sich die 1059 in einem Privileg Heinrichs IV. (reg. 1053/56-1105, Kaiser ab 1084) festgelegte Grenze des Wildbanns der Augsburger Bischöfe bis zum Ende des Spätmittelalters auf weiten Strecken zur Außengrenze von deren Territorium. Bezeichnenderweise mussten die Bischöfe lediglich im Osten und Südosten gegen konkurrierende Ansprüche der mächtigeren Fürsten von Bayern und Tirol Abstriche an der beanspruchten Grenze entlang des Lechs hinnehmen.

Als in der Zeit von der Mitte des 12. bis zum Ende des 13. Jahrhunderts die Herrschaftskomplexe des hohen Adels und der Institutionen der Reichskirche zu Territorialfürstentümern wurden, entwickelte sich der Wildbann zu einem landesherrlichen Regal. Als Ausfluss des fürstlichen Ranges wurde dieses auch dort in Anspruch genommen, wo, wie meist bei den weltlichen Fürsten, eine königliche Privilegierung nicht nachweisbar ist. In Franken sicherten sich seit dem Ende des 13. Jahrhunderts Grafenhäuser in Konkurrenz zu den großen Territorialherren kleinere Wildbannbezirke als Reichslehen. Herzog Ludwig VII. von Bayern-Ingolstadt (reg. 1413-1447) beanspruchte 1435 in einem Streit mit dem Bischof von Passau um Wildbannrechte erstmals das Jagdrecht in seinem ganzen Territorium für sich als Ausfluss seiner Landeshoheit ("wie der wildpann ein solche herlichkeit wer, die in als einem lanndfürsten billich zugehört in seinem lannd", Monumenta Boica 31/2, 280).

Die Hauptkonfliktlinie verlief jedoch nicht zwischen benachbarten Territorialherren, sondern zwischen den jeweiligen Landesherren und den ihnen unterworfenen kleineren adeligen und kirchlichen Grundherren, die das Jagdrecht als Ausfluss ihres Geburtsstandes oder ihres Eigentums an Wäldern ansahen. Diese Streitigkeiten fanden ihre Lösung vereinzelt durch fürstliche Wildbannbelehnungen oder Einräumungen eines "Mitjagens", d. h. der Befugnis zur Ausübung der Jagd mit und neben dem Wildbanninhaber, hauptsächlich aber durch die einsetzende Differenzierung nach jagdbaren Tieren. Dabei wurde die Jagd auf Rot- und Schwarzwild als "hohe Jagd" für den Wildbanninhaber reserviert, während die Grundherren sich mit der "niederen Jagd" auf Füchse, Hasen, Federwild und andere Kleintiere begnügen mussten. In landesherrlichen Einzelprivilegien und allgemeinen Vereinbarungen der Fürsten mit ihren Landständen fanden solche Regeln ihre rechtliche Fixierung.

Die Bauern dagegen gingen mit wenigen Ausnahmen im Zuge dieser Einpassung des Jagdwesens in die Ständegesellschaft des Rechts auf Jagdausübung gänzlich verlustig. Eingesetzt hatte dies schon in der Zeit der späten Karolinger, als immer mehr freie Bauern sich unter dem Druck der auf ihnen lastenden Kriegsdienstpflicht davon freikauften, indem sie ihren eigenen Status minderten und sich als Halbfreie in den Schutz eines adeligen oder kirchlichen Großen begaben. Mehr noch als diese Minderung des persönlichen Standes wirkte sich die immer weiter getriebene Ausweisung ehedem herrenloser Wälder als königliche und insbesondere fürstliche Bannforste aus. Als dritter Faktor kam gegen Ende des Mittelalters die einsetzende landesherrliche Polizeigesetzgebung dazu, die das Recht, in der Öffentlichkeit Waffen zu führen - oft in ständisch abgestufter Weise - beschränkte.

Zu einer Belastung entwickelten sich zudem für die Bauern die Verpflichtung zur Beherbergung der Jäger sowie die Jagdfronen (d. h. die unentgeltliche Unterstützung der Herrschaft bei der Jagd). Besonders stark scheint dies, wie Beschwerdeartikel im Umkreis des Bauernkriegs von 1525 zeigen, in Franken und Schwaben mit ihren vielen kleinen Territorialherrschaften der Fall gewesen zu sein. Klösterliche Grundherren, bei denen das Jagdrecht meist auf den Vogt übergegangen war, suchten mitunter ihre Bauern durch königliche oder landesherrliche Privilegien gegen eine übermäßige Beanspruchung dieser Rechte durch die adeligen Vögte zu schützen.

Die Formen der Jagdausübung

Die im Mittelalter vorherrschende Jagdform war die Pirschjagd, besonders bei geistlichen Jagdrechtsinhabern, denen die persönliche Teilnahme an Treib- oder Hetzjagden vom Kirchenrecht verboten war. Auch die Pirsch wurde jedoch in der Regel nicht von einem einzelnen Jäger, sondern in Gruppen ausgeübt. Als Waffen wurden auf Hirsche die Armbrust sowie Pfeil und Bogen, bei Wildschweinen der Sauspieß eingesetzt, wobei die Hunde das Wild zu hetzen und zu stellen hatten. Vögel wurden mit Netzen und Röhren gefangen. Die Jagd auf Bären oder Wölfe wird in Franken niemals als Bestandteil der Hofjagd erwähnt. Im dünner besiedelten Herzogtum Bayern scheint sie eine gewisse Rolle gespielt zu haben: Ludwig der Bayer (reg. 1314-1347, Kaiser ab 1328) verstarb 1347 während der Bärenjagd bei Fürstenfeld (Stadt Fürstenfeldbruck). Der Starnberger See, dessen Umkreis neben den Forsten nahe München (Ebersberger Forst, Perlacher Forst, Forstenrieder Forst) das bevorzugte Jagdgebiet der Münchner Herzöge war, wurde auch zur Jagd auf Wasservögel genutzt. Eine Sonderform war die Beizjagd mit Hilfe von Greifvögeln. An ihr beteiligten sich auch Frauen.

Die landesherrliche Jagdverwaltung in Bayern

Das fürstliche Jagdpersonal war dem Hofstaat zugeordnet. So sind in der niederbayerischen Hofordnung von 1294 ein Jägermeister mit acht Jägern und einem Falkner erwähnt (Rosenthal, Geschichte, 356f.; Störmer, Hofjagd, 307).

Erstmals führte Herzog Georg der Reiche von Bayern-Landshut (reg. 1479-1503) 1490 in Bayern eine regional gegliederte Jagd- und Forstverwaltung ein: Das Jägermeisteramt in Landshut benannte er in "Forstmeisteramt" um, wobei der bisherige Jägermeister den Titel "Oberster Forstmeister" erhielt und mit der Oberaufsicht über alle herzoglichen Forste im Viztumamt Landshut betraut wurde. In Burghausen fasste er die beiden dort ansässigen Forstmeisterämter für den Öttinger Forst und den Weilhartforst (Österreich) ebenfalls zum Amtsbereich eines "Obersten Forstmeisters" zusammen. In Ingolstadt blieb es zwar bei der Bezeichnung "Jägermeister", doch scheint auch mit diesem Amt nunmehr die Oberaufsicht über das gesamte Forstwesen im Viztumamt Ingolstadt verbunden worden zu sein. (Ziegler, Staatshaushalt, 97, 128, 195).

Quellenlage

Schon antike Autoren verfassten Lehrbücher zur Jagdausübung. In den frühmittelalterlichen Stammesrechten wird sie mitunter erwähnt; so enthält die Lex Baiuvariorum rechtliche Regelungen über die Jagd mit Hunden und Habichten sowie über den Wert von Jagdhunden. Zwar erst im Hochmittelalter entstanden, aber sicher die frühmittelalterlichen Verhältnisse einigermaßen richtig wiedergebend sind Schilderungen der Jagdausübung durch die agilolfingischen Herzöge von Bayern in den Gründungslegenden der Klöster Kremsmünster (Österreich), Polling und Wessobrunn. Auch Chroniken und Lebensbeschreibunegn von Herrschern erzählen mitunter von großen, von diesen veranstalteten Jagden. Die wittelsbachischen Herzogurbare seit dem 13. Jahrhundert - das älteste stammt von 1230 - lassen zwar die Jagdgerechtigkeiten unerwähnt - was darauf hindeutet, dass ihr wirtschaftlich-finanzieller Ertrag für die fürstliche Kammer bedeutungslos war -, doch wird man davon ausgehen dürfen, dass die darin genannten Forste auch als Jagdgebiete dienten.

Seit dem 13. Jahrhundert entstanden auch wieder, besonders im französischen Sprachraum, hand- und lehrbuchartige Darstellungen der Jagdausübung. Berühmt ist das von Friedrich II. (reg. 1212-1250, Kaiser seit 1220) verfasste Werk über die Falknerei "De arte venandi cum avibus".

3. Am Hofe der Burgunder. Leben in Pracht und Tugend. 

Zwar dominieren Ritter um 1450 nicht mehr die Schlachtfelder Europas. Doch sie sind die kulturelle Elite des Kontinents: Ihre Ideale und Regeln bestimmen das Leben an den Fürstenhöfen. Und der prunkvollste von allen befindet sich im Herzogtum Burgund – dessen Herrscher seine Standesgenossen zu einem neuen Kreuzzug aufruft

KAMPFESLUSTIG, gelehrt, fromm und kultiviert: Philipp der Gute (oben links, in schwarzem Gewand) gebietet ab 1419 über das Herzogtum Burgund im Osten Frankreichs und verkörpert Chronisten zufolge den idealen Ritter (zeitgenössische Darstellung)

Welche Stunden des Rausches, prunkvoll, maßlos! Aus einem Brunnen in Frauengestalt strömt gewürzter Wein, feines Orangenwasser rinnt aus den Türmen eines kunstvoll modellierten Schlosses samt Umgebung mit Gräben, Hügeln und Windmühle. Nicht weit davon ragt auf einer Tafel eine meterhohe Pastete empor – so gewaltig, dass in einer Aussparung im Inneren der Speise 28 Musiker Platz finden. Auf ihren Instrumenten spielen sie Kompositionen, die eigens für dieses Fest in Auftrag gegeben worden sind.

Philipp der Gute, Herzog von Burgund, hat an diesem 17. Februar 1454 im großen Saal seiner Residenz in Lille zum Bankett geladen. In seiner bacchantischen Üppigkeit ist dieses Festmahl aber mehr als ein bloßes Essen: Es ist eine Feier seiner Herrschaft, seiner Herrlichkeit – und seines Rittertums. Mit der Organisation der Gala hat der Herrscher seine besten Männer betraut.

Philipp thront an diesem Abend an einer von drei Tafeln, beschirmt von einem Baldachin aus golddurchwirktem Tuch. Um ihn sitzen, nach strenger Ordnung, die Edlen und Wichtigen des burgundischen Reiches. Viele von ihnen sind Ritter, gehüllt in grauen und schwarzen Damast, darunter die gut 30 Mitglieder des Ordens vom Goldenen Vlies, den Philipp vor einigen Jahren gegründet hat.

AB 1419 herrscht Philipp (hier bei der Entgegennahme eines kostbaren Buches) über Burgund – und versucht, aus dem Herzogtum ein Großreich zu schmieden

Zu erkennen sind diese hohen Adeligen am Ordenszeichen, einer Kette mit goldenem Anhänger in Form eines Widderfells. Es soll ein Vlies darstellen, das die Griechen der Sage nach einst erbeuteten. Diener tragen das Mahl auf: mehrere Gänge mit jeweils 48 Speisen, darunter Fisch in Aspik, Dutzende Fleischgerichte, Wild – und viel Geflügel. Denn Tiere, die sich in die Luft erheben, gelten als sehr edel. Daher gibt es gebratene Tauben, Rebhühner, Rohrdommeln, Reiher. Zudem Fasan, bestäubt mit Goldpuder.

Auch die Saucen schimmern golden, sie sind mit Safran gefärbt, von dem ein Pfund so viel kostet wie ein ganzes Pferd. Zum Dessert lässt Philipp Kuchen und eingemachtes Obst kredenzen – vor allem Pflaumen und Kirschen, denn die wachsen so hoch, wie die Vögel fliegen, weit entfernt von den Früchten des Bodens, die dem Volk genügen müssen.

Zwischendurch werden die Anwesenden immer wieder durch spektakuläre Einlagen unterhalten. Ein singender Knabe reitet auf dem Rücken eines weißen Hirsches mit vergoldeten Hörnern durch den Raum. Die Figur eines feuerspeienden Drachens gleitet (vermutlich an einer eigens angebrachten Seilkonstruktion) über die Köpfe der Gäste hinweg. Darsteller führen Szenen aus den Sagen um Jason auf – jenen antiken Helden, der sich einst auf die abenteuerliche Suche nach dem Goldenen Vlies gemacht hat: In Begleitung seiner Getreuen, allein dem guten Ziel verpflichtet, brach er ins sagenhafte Schwarzmeerland Kolchis auf. Die Ritter versuchen solchen Vorbildern nachzueifern; brüderlich, tapfer, von absoluter Moral.

Und wie kaum ein Zweiter hat sich Philipp der Gute diesen Idealen verschrieben. Leben und Streben nach dem Geist des Ritters: Das ist sein Leitbild, der Kern seiner Herrschaft. Am burgundischen Hof, der im späten Mittelalter als Europas prächtigster gilt, folgen die Edlen den traditionellen Umgangsformen der Gepanzerten daher mit besonderer Hingabe.

Sie pflegen ritterliche Tugenden wie Disziplin und Tapferkeit, Gemeinschaft und Gelehrtheit, organisieren wie ihre großen Vorbilder früherer Jahrhunderte regelmäßige Turnierkämpfe. Und setzen auf largesse, Großzügigkeit: Nirgendwo auf dem Kontinent sind die Bankette ausladender, die Inszenierungen üppiger, die Geschenke wertvoller als in Burgund.

DOCH DIESE NACHT in Lille dient einem noch höheren Ziel als der festlichen Freigebigkeit: Plötzlich sind Laute des Erstaunens zu hören, als ein Hüne, als Türke verkleidet, einen Elefanten hereinführt. Auf dessen Rücken steht in Frauenkleidern Philipps Hofmeister als personifizierte Heilige Kirche. Mit einstudierten Worten fleht er eindringlich den Herzog an, der Kirche zu Hilfe zu eilen. Sogleich verstummen alle im Saal.

Jeder der Anwesenden weiß um den Hintergrund des Schauspiels: Kein Jahr zuvor ist Konstantinopel, letzte Bastion der Christenheit im Osten, in die Hände des osmanischen Sultans gefallen. Daraufhin hat der Papst die europäischen Herrscher zum Kampf gegen die Türken aufgerufen.

Tief sitzt in den Köpfen von Fürsten und Rittern die Erinnerung an früheres Versagen: Die meisten Kreuzzüge gegen die Muslime sind gescheitert. Noch die letzte bewaffnete Wallfahrt, an der 1396 auch der burgundische Herzog Johann teilnahm, endete desaströs. Johann wurde gefangen genommen und kam erst nach der Zahlung eines hohen Lösegeldes frei.

Philipp, sein Sohn, kann trotzdem (oder gerade deshalb) nicht von diesem höchsten aller Ritterideale lassen: Jerusalem zu befreien. Denn haben nicht erst die Kreuzzüge aus den berittenen Kriegern edle Ritter gemacht, deren Ideal und ihren Geist geprägt? Der Herzog ist fest entschlossen, diese ritterliche Tradition wiederaufzunehmen und seine Gefolgschaft für diese Idee zu begeistern. Und jetzt sieht er die Zeit dafür gekommen. Daher trägt nun einer der Ordensritter einen Fasan herbei, der an Kolchis erinnern soll, jenen Ort, von dem das Goldene Vlies einst geraubt worden sein soll.

Behutsam legt Philipp seine Hand auf das glänzende Gefieder des Vogels – und schwört mit fester Stimme, einen Kreuzzug gegen die Türken nach Kräften zu unterstützen. Jubel brandet auf.

DIE BÜRGER DER STADT GENT unterwerfen sich nach einer Rebellion: Herzog Philipp (auf dem Pferd vorn) inszeniert sich zwar als ritterlichster aller Ritter, ist jedoch ein pragmatischer Politiker und Kriegsherr. In der Schlacht setzt er nicht nur auf Panzerreiter, sondern auch auf moderne Geschütze

Gut 100 weitere Ritter legen noch an diesem Abend ihr Gelübde auf den Fasan ab. In den Tagen danach, als Herolde und Boten überall die Kunde eines neuen Kreuzzugs verbreiten, sind es fast noch einmal so viele, die den Eid schwören – als wollten sie sich ihrer Bedeutung vergewissern in einer Zeit, da ihr Stand auf den Schlachtfeldern bedroht ist.

Denn zu Philipps Zeiten gelten die Panzerreiter längst nicht mehr als unumschränkte militärische Elite des Kontinents – wohl aber als kulturelle Führungsschicht: Werte und Regeln ritterlichen Lebens sind über die Jahrhunderte hinweg zum Maßstab der Mächtigen geworden. Vor allem an den großen Herrscherhöfen huldigen und folgen sie ihnen. Und niemand übertrifft darin Philipp den Guten, der den schönsten aller Ritterhöfe führt. So alt die Rittertraditionen auch sind, auf die sich der 57-jährige Herzog von Burgund beruft, seine Dynastie ist noch ziemlich jung – und deren Aufstieg geradezu rasant.

Gut 90 Jahre zuvor hat Frankreichs König seinem vierten Sohn Philipp das Herzogtum Burgund zum Lehen gegeben. Das Land umfasst da, 1363, neben dem Kerngebiet um die Hauptstadt Dijon nur ein spärlich besiedeltes, bäuerliches Gebiet an der Loire.

Doch schon diesem Philipp, genannt der „Kühne“, gelingt es, sein Reich rasch auszuweiten, vor allem durch geschickte Hochzeitspolitik. Er heiratet Margarete, die Erbtochter des Grafen von Flandern, und gewinnt so bedeutende flämische Gebiete hinzu – das europäische Zentrum des Tuchgewerbes, aus dem bald schon üppige Zoll- und Steuereinnahmen an den burgundischen Hof fließen. Das Erbe seiner Frau verschafft Philipp zudem weitere Territorien in den heutigen Niederlanden sowie französische Gebiete und die zum römisch- deutschen Reich gehörende Freigrafschaft Burgund (siehe Karte Seite 144). Durch die neuen Territorien steigt der Herzog zu einem der bedeutendsten europäischen Fürsten auf; er ist nun fast ebenso mächtig wie der französische König, sein durch Kriege geschwächter Lehnsherr.

Die Tuchindustrie verbindet Burgund mit England, das die Wolle für die Produktion liefert. London jedoch steht mit Frankreich im schon lange währenden „Hundertjährigen Krieg“ – und die burgundischen Herzöge nutzen diesen Konflikt für ihre Zwecke. Mehrmals werden sie in den folgenden Jahrzehnten die Seiten wechseln und erlangen so immer größere Eigenständigkeit. Als Philipp der Gute 1419 an die Macht kommt, übernimmt er ein politisch und finanziell starkes Herzogtum. Er wird es in nie gekannte Höhen führen.

BEI SEINEM AMTSANTRITT ist Philipp gerade erst 22 Jahre alt, ein Jüngling noch, groß gewachsen, dichte Brauen. Maler seiner Zeit porträtieren ihn mit Ehrgeiz und Entschlossenheit im Blick. Die Aufgabe ist plötzlich über ihn gekommen: Handlanger des französischen Kronprinzen haben seinen Vater ermordet. Der Prinz fürchtete die Macht und den Einfluss, den der ebenfalls aus der Königsfamilie stammende Burgunder am Hof in Paris ausübte.

DAS SCHWERT IM KAMPF, DIE HARFE AM HOF

Dennoch ist Philipp gut vorbereitet. Er hat eine ritterlichadelige Ausbildung genossen, wie sie mittlerweile Standard ist in den hohen Fürstenhäusern Europas: Sie umfasst den Kampf mit Schwert und Lanze, aber auch den Tanz und das Spiel auf der Harfe. Der Jüngling ist mit antiker und mittelalterlicher Literatur vertraut, beherrscht neben Französisch, der feinen Sprache des Hofes, auch Flämisch und natürlich sämtliche Regeln der höfischen Etikette.

In dieser Zeit gehört das Rittersein längst zum Wesen eines adeligen Herrschers. Romane und Epen feiern die Reiterkämpfer als einzig verbliebene Helden in einer Welt voll Gier, Furcht und Rachsucht. Sie verkörpern alles Geschätzte, das Harte und das Moralische: Sie sind Gewaltund Ehrenmänner, eigensinnig und brüderlich, wissen in der Schlacht ebenso zu glänzen wie in der Philosophie. Um sich selbst noch einmal zu erhöhen, mit dem Nimbus von Stärke und moralischem Glanz zu versehen, richten viele europäische Fürsten ihr Leben am Ideal des vollkommenen Kämpfers aus.

Nach und nach sind Aristokratie und Rittertum so immer weiter verschmolzen. Fürsten lassen ihre Söhne zu Rittern erziehen, schmücken sich mit ritterlichen Titeln, zeichnen Verwandte und Verbündete damit aus. Zugleich aber nimmt die militärische Bedeutung der Panzerreiter ab – auch weil es immer weniger Schlachten gibt, in denen sie gebraucht werden.An den Fürstenhöfen gelten jedoch weiterhin ritterliche Ideale: außerordentliche Großzügigkeit, präzise Benimmregeln, besondere Kleider, eigene Tänze.

Philipp der Gute entspricht perfekt dem Bild des fürstlichen Ritters, da sind sich die Chronisten einig. Kampfeslustig sei er, fast täglich trainiere er. Zugleich beherrsche er aber auch das Duell mit Worten, sei respektvoll, großmütig und loyal. Und wie er tanze, unübertroffen!

Dazu dieser Sinn für alles Schöne, ja Extravagante. Sein Hut, den er bei öffentlichen Auftritten trägt, ist dicht mit Rubinen, Diamanten und Perlen besetzt. Seine Gewänder sind zuweilen so lang und weit, dass sie beim Reiten vom Ross bis auf den Boden reichen. Beim Regieren ist Philipp allerdings weitaus weniger stilvoll, agiert durchtrieben und skrupellos. Sein Ziel: Burgund noch größer und mächtiger zu machen.

Im Jahr 1421 erwirbt der Herzog die Grafschaft Namur. Deren Herrscher ist hoch verschuldet, und Philipp ergreift die Gelegenheit: Für 132.000 Goldkronen (25.000 in bar, den Rest in drei Jahresraten) erhält er das Erbrecht an der Grafschaft. Später fällt ihm unter anderem auch das Herzogtum Brabant mit der wichtigen Stadt Brüssel als eine glückliche Erbschaft zu.

Zuvor schon hat ein Ringen um weitere Gebiete in den heutigen Niederlanden, Belgien sowie Frankreich begonnen: um die Erbschaft der Gräfin Jacqueline von Holland, Seeland und Hennegau, eine Verwandte des Hauses Burgund. Geschickt nutzt Philipp einen familiären Zwist, um zu versuchen, seine Cousine Jacqueline unter seinen Einfluss zu bringen.

DIE RITTER GELTEN ALS DIE LETZTEN HELDEN

Als die Gräfin ihre Unabhängigkeit mit englischer Unterstützung verteidigt, nimmt sich Philipp schließlich mit Gewalt, was er anders nicht erringen kann. Am 13. Januar 1426 greift sein Heer die Hafenstadt Brouwershaven an, in der seeländische und englische Krieger Stellung bezogen haben. Philipps 4000 Mann starke Armee besteht vor allem aus holländischen Einheiten, die sich auf das Kämpfen mit Armbrüsten und schwerer Artillerie verstehen – und nur zum geringen Teil aus gepanzerten Reitern.

Denn so groß seine Ritterbegeisterung auch sein mag: Philipp weiß, dass sich mit Rittern allein kaum mehr eine Schlacht gewinnen lässt. Die zum Teil schwer gepanzerten Kämpfer sind oft zu behäbig – und zu eigensinnig. Daher setzt er neben den Rittern auch Infanteristen und Kanoniere ein. Bald schon gibt es in Burgund die modernste Artillerie des Kontinents mit fahrbaren Lafetten, gar ein stehendes Heer aus regelmäßig übenden Infanteristen – die beweglicher, flexibler, disziplinierter sind als ein Trupp individualistischer Panzerreiter.

Die Macht seines Militärs bekommen nun, in Seeland, auch Philipps frühere englische Verbündete zu spüren. Zwar gelingt es deren Langbogenschützen, die burgundischen Kämpfer nach deren Landung im Hafen in die Defensive zu drängen. Dann aber schlagen Philipp und seine Mannen zurück, geordnet und bestens gerüstet, angetrieben von markerschütternden Tönen aus Hörnern und Trompeten.

Sie treiben die Gegner auf einen Deich hinauf und metzeln sie nieder. Einige der Zurückweichenden ertrinken in einem Graben hinter dem Damm. Der Ausgang der Schlacht ist verheerend für Jacqueline. Zwar leistet sie noch einige Zeit Widerstand. Doch gut zwei Jahre später erkennt sie Philipp als Mitregenten an und setzt ihn als ihren Erben ein, sodass ihm ihre Gebiete nach ihrem Tod 1436 zufallen.

Binnen nicht einmal zwei Jahrzehnten hat der Burgunder sein Reich um mehr als ein Drittel anwachsen lassen. Es ist jetzt eine europäische Mittelmacht von Gewicht, die strategisch exponiert zwischen Frankreich und dem römisch-deutschen Reich liegt.

Philipp aber hegt noch größere Ambitionen. Und dafür benötigt er das Rittertum auf andere Weise wieder umso mehr. Im Jahr 1430 begründet er eine neue Gemeinschaft von Rittern, den Orden vom Goldenen Vlies. Feierlich überreicht er am 10. Januar während der Feier zu seiner dritten Hochzeit (mit der Tochter des portugiesischen Königs) den 24 Gründungsmitgliedern seines Ordens, alles hohe Adelige aus seinem Herrschaftsgebiet, das Zeichen ihres Zusammenschlusses: eine schwere Halskette, an der das goldene Widdervlies prangt.

Das Collier ist ein Werk vollkommener Goldschmiedekunst, voller dunkler Edelsteine – und tiefer Symbolik; so sind die Glieder der Kette derart ineinander verhakt, dass sie nur bei Zug zusammenhalten. Fehlt diese Kraft – fehlt, so das Sinnbild, die Solidarität –, fällt alles auseinander.

Philipp gebietet seinen Ordensbrüdern, das Collier täglich zu tragen, zum Beweis ihres steten Ringens um Zusammengehörigkeit, diesem ritterlichen Ideal. Den Statuten des Ordens nach verpflichten sich die Mitglieder, den christlichen Glauben zu fördern und zu verteidigen. Doch für Philipp selbst ist die Gründung nicht nur Dienst an Gott. Sie ist Politik. Denn der Herzog, der dem Orden vorsitzt, stützt damit seine Autorität, feiert sich als ritterlicher Herrscher und würdiger Nachfolger antiker Helden. Zugleich schmeichelt er den Adeligen und bindet die hohen Herren enger an sich – indem er sie heraushebt, schmückt, auf vielfache Weise verwöhnt.

EINMAL IM JAHR treffen sich die Vliesritter zu einer vornehmen Versammlung, dem Ordenskapitel. Das Treffen ist ein oft wochenlanger Reigen aus Gottesdiensten, Unterredungen und Banketten, der stets mit Gebeten zu Ehren des burgundischen Schutzpatrons beginnt.

In vollem Ordensornat schreiten die Ritter dafür zur Kirche. Gehüllt in lange rote Umhänge, auf ihren Häuptern rote Mützen, an ihren Füßen lederne Schnabelschuhe, deren lange Spitzen das Gehen erschweren (dies ist das typische Schuhwerk des Adels jener Zeit, das auch bei den anderen Ständen immer beliebter wird).

WEITE TEILE BURGUNDS unterstehen formal zwar dem König von Frankreich (hier Karl VI., mit Speer), doch im 15. Jahrhundert werden die beiden Mächte immer mehr zu Rivalen

Die Klänge der Hofkapelle flirren durch die Luft, ergreifend verbinden sich die Lauten und Flöten mit den Gesängen der Musiker. Sie intonieren mehrstimmig. Philipp holt immer wieder bedeutende Musiker und Komponisten an seinen Hof, um die Kirchenmusik zu verfeinern – zu Gottes Ehren. Zwischen den diversen Messen tritt der Orden beim Kapitel zu Gesprächen zusammen, ehrt verstorbene Mitglieder, benennt neue, schließt allzu widerspenstige aus.

Die Runde versucht, mögliche Streitfälle zwischen dem Herzog und den anderen Adeligen beizulegen, rügt einzelne Ritter wegen ihrer Lebensführung. Denn die Mitglieder verpflichten sich zu einer gottgefälligen Existenz, das bedeutet auch, die herrscherliche und eheliche Treue zu wahren. Für Philipp selbst allerdings scheinen andere Regeln zu gelten: Er hat, wie viele Herrscher seiner Zeit, bald etliche uneheliche Kinder. Immerhin lässt er täglich Messen lesen und Weihwasser sprenkeln, um sich von dieser Sünde reinzuwaschen.

WÄHREND DER Kapiteltreffen bewirtet der Herzog die Ordensbrüder fürstlich. Philipp weiß, wie wichtig es ist, um die Loyalität seines Adels zu buhlen. Denn so groß sein Reich auf der Landkarte erscheint: Es bleibt ein Flickenteppich einander fremder, oft miteinander konkurrie render großer und kleiner Unterherrschaften und stolzer Städte.

Zwar gelingt es dem Fürsten 1435 auf einer Konferenz, den lange schwelenden Konflikt mit dem französischen König vorerst beizulegen: Er muss dem Monarchen, der einst als Kronprinz den Mord an seinem Vater in Auftrag gegeben hatte und sich nun für die Tat entschuldigt, fortan nicht mehr persönlich einen Lehnseid für die französischen Territorien seines Herrschaftsgebietes leisten.

Doch Ende der 1430er Jahre schaffen Kämpfe und Revolten in weiten Landesteilen ernsthafte Probleme. Im Norden kommt es zu Auseinandersetzungen mit den Engländern, Städte leiden unter den wirtschaftlichen Folgen und begehren gegen den Herzog auf. Und im Süden marodieren arbeitslose Soldaten, die nach dem Friedensschluss zwischen Burgund und Frankreich nicht mehr gebraucht werden. Hat sie der französische König, der in Philipp noch immer einen Gegenspieler sieht, nach Burgund geschickt?

Die Bewohner der betroffenen Regionen jedenfalls geben dem Herzog und seiner Politik die Schuld an diesem Plünderzug. Ständig ist Philipp im Land unterwegs, pendelt zwischen seinen fünf Hauptresidenzen in Dijon, Lille, Brüssel, Brügge und Hesdin im Artois hin und her, um Vertrauen zurückzugewinnen und sich als mächtiger Herrscher zu inszenieren. Als jemand, zu dem man ehrfurchtsvoll aufblickt. Schon der reisende Hof ist ja ein Spektakel: eine Kolonne von 72 Wagen, jeder von fünf oder sechs Pferden gezogen. Zwei Zimmerleute begleiten den Konvoi, um unterwegs gebrochene Wagenräder auszubessern oder mit Holzkonstruktionen allzu holprige oder verschlammte Wege zu überbrücken.

Die Pferdegespanne, deren Anmietung große Summen verschlingt, bergen alles, was die ansonsten beinahe verwaisten Residenzen mit Glanz und Pracht erfüllt. Fünf Wagen allein transportieren die Juwelen und Schätze des Herzogs. Vier weitere Gefährte sind gefüllt mit kunstvollen Wandteppichen, um die angesteuerte Residenz neu zu verzieren. Tapissiers haben antike Heldengeschichten und religiöse Szenen auf die Wandbehänge gebannt. Für jede Residenz, jedes Fest fertigen sie immer neue Sujets an.

Ein weiteres Gefährt transportiert die Instrumente der Hofkapelle. Die Küchenutensilien füllen fünf Karren, der Wein drei weitere Gespanne. Hinzu kommen noch einmal mindestens 15 Karren, in denen Herzogin Isabella Kleider, Schmuck und edle Gewürze verstaut hat. Sogar für Karl, den jungen Sohn des Herrscherpaares, gibt es zwei eigene Wagen, für Kleider und Spielzeug.

Sind der Transportkonvoi und der Herrscher am Ziel angekommen, nehmen rund 300 Höflinge meist adeliger Herkunft sowie ungezählte weitere Bedienstete ihre Arbeit auf – vom Almosenmeister, der während der herzoglichen Reisen den Armen am Wegesrand Geld spendet, bis zum Zeremonialtrompeter.

Nachdem sich der Hof in der neuen Residenz eingerichtet hat – für einige Wochen oder gar Monate –, beginnt ein eindrucksvolles Schauspiel, wie man es im Europa des ausgehenden Mittelalters sonst nirgendwo so erlebt: das höfische Zeremoniell des Alltags. Denn so gut wie nichts am burgundischen Hofe erfolgt zufällig oder aus eigenem Antrieb. Jedes Mitglied, jeder Beteiligte hat sich teils absurd strengen Regeln und Ritualen zu unterwerfen.

Die Idee dahinter: Ritterliche Tugenden wie Disziplin, Respekt und Demut, kombiniert mit Extravaganz und Exklusivität, sollen nicht nur während der großen und prächtigen Feste gepflegt werden, sondern auch im Alltäglichen.

Zugleich aber dient die ritterliche Lebensart bei Hofe noch einem anderen, praktischen Zweck: Sie zähmt das Verhalten mehrerer Hundert Menschen unterschiedlicher Herkunft und mitunter rivalisierender Absichten, die hier auf engem Raum zusammenkommen. Das ritterliche, respektvolle, im Wortsinne „höfliche“ Benehmen mindert das Risiko für Zank oder sogar Handgreiflichkeiten.

Und so durchwaltet in Burgund ein minutiöses Regelwerk das Hofleben bis in die Schlafkammern. Jeden Morgen lässt sich Philipp von zwölf Trompetern vor seinem Fenster wecken. Nur die Träger höchster Ämter (etwa die Kammerherren, die ihn stets begleiten und bewachen) schlafen in jenem Trakt, in dem auch die Gemächer des Herzogs liegen.

Der Herrscher hat alle ranghohen Positionen unter den Höflingen ausschließlich mit Rittern besetzt. Sie sind ihm nahe wie niemand sonst – so darf ihm etwa abends der Erste Kammerherr gar seine Schlafmütze zur Nacht richten, ein großes Privileg. Denn die Nähe zum Herzog drückt dessen Wertschätzung aus, symbolisiert Einfluss und Macht.

DER HERZOG WILL DIE KRONE DES KÖNIGS

Zugleich würden die Amtsträger aber niemals in Erwägung ziehen, etwa Philipps Bett auszuschütteln, wenn er es verlassen hat; es wäre unter ihrer Würde. Solche einfachen Aufgaben haben einfache Bedienstete zu erledigen.

Eine strenge Hierarchie bestimmt das höfische Leben überall: So speisen die meisten Höflinge stets in Gruppen mit ranggleichen Kollegen. Der Erste Kammerherr hat dagegen das Recht, allein zu essen und sich zudem zweimal am Tag mit warmen Mahlzeiten bedienen zu lassen, je einem Teller Fleisch, zwei Vierteln Wein sowie weißem und braunem Brot. Philipps Mahlzeiten gleichen liturgischen Handlungen. Mit fest vorgeschriebenen Handgriffen reichen ihm Mundschenke polierte Krüge und Becher mit Wein und Wasser an, tragen Diener Salz, Brot und delikate Speisen herbei.

Alles ist so geplant, dass die rangniederen Höflinge stets als Erste mit dem Essen fertig sind, um anschließend vor den Herzog treten zu können, der noch an seiner Tafel sitzt, dort niederzufallen und ihm die Ehre zu erweisen. Das Hinknien vor einem Rangoberen ist bei Hof unerlässlich, dies zu missachten eine unverzeihliche Sünde. Treffen in einem Raum mehrere Adelige hohen Ranges aufeinander, führt das mitunter zu hochkomplizierten Kaskaden von Verbeugungen und Ehrerbietungen – ein langwieriges, umständliches Ritual, das aber unter allen Beteiligten als Ausweis von höchster Verfeinerung und Ritterlichkeit gilt.

Doch nicht nur im Alltag, auch bei besonderen Gelegenheiten zelebriert Philipp die ritterliche Kultur, um sich mit der Aura des Erhabenen zu umgeben: Er fördert Turniere. Was in Frankreich vier Jahrhunderte zuvor als blutige Schlacht zweier ritterlicher Mannschaften begonnen hat (siehe Seite 56), ist längst zu einem sorgsam reglementierten Kräftemessen geworden. Mehr noch: Philipps Turniere gleichen bisweilen glanzvollen Theateraufführungen. Im Sommer 1443 etwa lädt Pierre de Bauffremont, ein enger Vertrauter Philipps, zu einem Turnier am Rand von Dijon, das einem bekannten Ritterepos gewidmet ist: dem Rolandslied.

Es erzählt vom tapferen Kampf eines Reiterkriegers gegen Heiden zur Zeit Karls des Großen: wie er mit Gefährten in einen Hinterhalt gerät, in dem er sich letztlich allein behaupten muss; wie er stirbt und für seinen gottgefälligen Heldenmut sogleich in den Himmel aufgenommen wird. Ein gutes Dutzend burgundischer Ritter mimen bei dem Turnier Roland und dessen Getreue, die sich – kühn wie ihr legendäres Vorbild – immer neuen Angreifern stellen (die von angereisten Kriegern aus Italien, Frankreich und Spanien verkörpert werden).

Gekämpft wird wohl, wie inzwischen üblich, mit stumpfen Waffen und prunkvollen Rüstungen, fein geschmiedet, mitunter 30 Kilogramm schwer, in die die Reiterkrieger von ihren Bediensteten beinahe hineingeschraubt werden. Wahrscheinlich studieren manche der Ritter auch Texte ein, die sie während der Wettbewerbe aufsagen, streifen sich besondere, schillernde Kostüme über, greifen zu Requisiten – alles, um der Rahmenhandlung Genüge zu tun.

Insgesamt fünf Wochen dauert das Schauspiel. Immer montags, dienstags und mittwochs treten die Männer hoch zu Ross gegeneinander an, donnerstags, freitags und samstags finden Bodenkämpfe mit Streitaxt und Schwert statt: Auf ein Zeichen hin begeben sich die Ritter in ihre Gefechte, die durchaus als ernster Wettbewerb ausgeführt werden.

Enden die Duelle für den Tag, strömen die Zuschauer – Adelige wie auch einfache Untertanen – zu einem nahe gelegenen Anwesen des Veranstalters, um sich auf dessen Kosten zu stärken. Philipp finanziert den Wettbewerb mit und wohnt ihm zweimal als Kampfrichter bei. Er kann zufrieden sein: Das Turnier zelebriert abermals die Macht und Herrlichkeit der Ritter seines Reiches. Und da Kämpfer und Zuschauer aus vielen Regionen anreisen, eint die Veranstaltung – zumindest eine Zeit lang – seine sonst oft zerstrittenen Untertanen.

DAS VERSEPOS um den tapferen Roland wird den meisten Adeligen schon vor dem Turnier wohlbekannt gewesen sein. Sich in der antiken Sagenwelt auszukennen, mittelalterliche Verse und Lieder rezitieren zu können, ist längst gute ritterliche Pflicht. Nur ein gebildeter Ritter gilt im 15. Jahrhundert als ein vollkommener Ritter. Er muss die Schrift ebenso wertschätzen wie das Schwert.

Dass auch dies am burgundischen Hofe ernst genommen wird, zeigt die herzogliche Bibliothek. Philipp hat bereits in jungen Jahren Schreiber und Buchmaler beschäftigt, die den Bestand der höfischen Büchersammlung über die Jahre um das Doppelte auf rund 850 schwere Folianten haben anwachsen lassen.

PHILIPPS SOHN Karl, hier von Höflingen umgeben (o. r.), wird nach dem Tod des Vaters 1467 zum neuen Herzog. Doch unter anderem weil er keinen männlichen Erben hinterlässt, beginnt der Niedergang Burgunds

Der Herzog zählt zu Europas ersten Herrschern, die einen Hofchronisten beschäftigen, schätzt aber auch Unterhaltungsliteratur: In einem Buch lässt er heitere und erotische Geschichten bündeln, die man sich bei Geselligkeiten erzählt.

Auch andere Künstler und Kunsthandwerker wirbt sein Hof an. Sticker verzieren über Monate hinweg die Prachtkleider und Messgewänder der herzoglichen Familie, der Höflinge und der Mitglieder des Ritterordens mit Gold- und Silberfäden, Perlen und Glassteinen. Bildhauer schaffen detailreiche steinerne Statuen von Heiligen und Herrschern, die Residenzen und Kapellen im Reich zieren. Goldschmiede fertigen Geschirr, Pokale, verziert mit persischen Rubinen, Broschen, Schachspiele mit Figuren aus Bergkristall. Der Maler Jan van Eyck, der bereits seit 1425 als Hofkünstler angestellt ist, bannt biblische Szenen auf hölzerne Leinwände, porträtiert Höflinge und Herrscher.

Van Eyck beherrscht die Ölmalerei, wie sie die Welt bis dahin noch nicht gesehen hat: detailreich, präzise, vielschichtig und von einer Lebendigkeit, die Staunen erzeugt. (Später gilt der Groß-Stanmeister als Begründer der altniederländischen Malerei.)

Künstler wie van Eyck erhalten ein stattliches Gehalt – und zudem viele Aufträge anderer burgundischer Adeliger, Kleriker, Bürgermeister und Kaufleute aus den Städten. Die Kunden wollen dem Herzog nacheifern und ordern daher von den gleichen Malern Kunst für ihre eigenen Gemächer und Kapellen.

Da Philipp 1443 auch Luxemburg erobert hat, ist das Herrschaftsgebiet des Herzogs von Burgund nun so groß und mächtig wie nie zuvor. Und nach einem Sieg über die Stadt Gent in Flandern, die sich jahrelang geweigert hat, bestimmte Steuern zu zahlen, ist die Macht des Herrschers auch im Inneren vorerst unangefochten.

Doch Philipp denkt wohl schon weiter, sehnt sich nach dem Titel eines Königs von Burgund. Der Lehnsherr seiner im römisch-deutschen Reich liegenden Gebiete aber, Kaiser Friedrich III., zögert, das Ansinnen zu unterstützen (ohnehin würden die anderen hohen Fürsten des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation Philipps höchst selbstbewusstem Ansinnen niemals zustimmen).

Bald darauf erreicht den Hof in Dijon die Nachricht vom Fall Konstantinopels. Der Hilferuf des Papstes, der die europäischen Fürsten bittet, erneut Kreuzritter gen Osten zu schicken, um die Stadt von den Türken zu befreien, findet bei Philipp volle Zustimmung: Er, der fromme Christ, der wahre Ritter, ist fest entschlossen, mit seinen Brüdern vom Goldenen Vlies und anderen Adeligen seines Reiches aufzubrechen.

Die Kunde vom pompösen Fasanenfest in Lille, vom Kreuzzugsschwur Philipps und seiner Getreuen, dringt durch ganz Europa – voll im Sinne Philipps: Auf diese Weise will er auf dem Kontinent breite Euphorie für sein Vorhaben entfachen. Und so reist er nur wenig später, im April 1454, nach Regensburg, um dort während eines Reichstages den römisch- deutschen Kaiser und dessen Fürsten für das Vorhaben zu gewinnen. Auch dort spricht er laut das Kreuzzugsgelübde, auch dort gibt es Applaus und das vielfache Versprechen, sich ihm anzuschließen.

Philipp plant, im kommenden Frühjahr aufzubrechen. Kriegsstrategien werden geschmiedet, Standarten und Banner gefertigt, die das burgundische Heer kenntlich machen sollen. Doch es bleibt bei kühnen Plänen und ersten Vorbereitungen. Der Herzog wird nie in den Kampf gegen die Ungläubigen ziehen.

Hat er sich vom türkischen Herrscher einschüchtern lassen, der ihm einen Brief geschickt und ihn darin mit dem Tode gedroht hat, sollte der Burgunder gen Osten ziehen? Verunsichert ihn der Tod des Papstes, der zu dem Kreuzzug aufgefordert hat? Oder will er sein Land nicht allein zurücklassen?

Dafür gäbe es gute Gründe, denn der französische König ist ihm offenbar nach wie vor nicht wohlgesonnen. Womöglich fürchtet Philipp, der Franzose könne seine lange Abwesenheit nutzen, um Burgund anzugreifen.

Zudem gibt es bald innerhalb der fürstlichen Familie Zank. Als Phillips Sohn Karl, mittlerweile 24 Jahre alt, bei der Besetzung eines wichtigen Amtes für seinen eigenen Hofstaat vom Vater übergangen wird, kommt es zum heftigen Streit, der auf beiden Seiten tiefes Misstrauen zurücklässt. Zunehmend begehrt der Thronfolger gegen den Vater auf, kritisiert dessen beschwichtigende Politik gegenüber Frankreich. Karl, der schon als Kind niemals Zweiter sein wollte, nimmt sich schließlich kurzerhand, was ihm der Vater nicht gibt.

Als Philipp im Jahr 1465 schwer erkrankt (woran, ist heute nicht mehr bekannt), hintergeht Karl ihn, ersetzt Getreue seines Vaters am Hof durch eigene Gefolgsleute und lässt sich als Generalstatthalter bevollmächtigen. Damit ist Philipp entmachtet. Jener Herrscher, der seit mehr als vier Jahrzehnten mit Stärke und Strenge Burgund gelenkt, es zu nie da gewesener Macht und Größe gebracht hat, wird in einem seiner wenigen schwachen Momente von der Spitze seines Staates verdrängt – und dann auch noch von dem eigenen Sohn. Philipp zieht sich in den letzten Lebensjahren nach Brüssel zurück. Gelegentlich reist er zu seinem Schloss nach Brügge. Dort stirbt er unerwartet in den Abendstunden des 15. Juni 1467, im Alter von 71 Jahren.

DIE TRAUERFEIERLICHKEITEN, die sechs Tage später beginnen, sind wie alle anderen Feste bei Hofe überbordend, pompös – und minutiös geplant. Als der Leichnam in die Sankt-Donatus-Kirche von Brügge überführt wird, folgt der gesamte Hofstaat, in streng hierarchischer Ordnung, dem Sarg. 1600 Fackelträger säumen den Zug.

Weitere 350 Fackelträger sorgen im Innenraum des Gotteshauses für ein wogendes Lichtermeer. Mehr als 6000 Pfund des teuren Rohstoffs Wachs verbrennen zu Ehren des Verstorbenen. Auch das Volk trauert um den strengen, aber beliebten Herrscher. Viele Menschen weinten, so berichten es Chronisten, als ob die Welt unterginge. Bereits zu Philipps Lebzeiten haben manche am Hof befürchtet, dass nach dem Tode des Herrschers eine andere Zeit anbrechen werde. Und so kommt es nun auch. Denn Philipps Sohn Karl, genannt der „Kühne“, ist von Ehrgeiz und Ungeduld getrieben. Er will den Vater überflügeln, will noch fleißiger, disziplinierter, ritterlicher sein als der.

Auch er fördert die ritterlich-höfische Kultur, auch er versucht die Macht Burgunds weiter zu mehren. Doch anders als seinem Vater fehlt ihm dafür das diplomatische und kriegerische Geschick. Mitte der 1470er Jahre erleidet Karl mehrere militärische Niederlagen und kommt schließlich, nach nur zehnjähriger Regierungszeit, am 5. Januar 1477 in einer Schlacht in Lothringen um. Bald darauf zerfällt das eben noch blühende Burgund: Frankreichs König nimmt sich Territorien zurück, sichert sich auch das Kernland des Herzogtums. Um die niederländischen Regionen entbrennt ein langer, zäher Kampf zwischen Frankreich und den Habsburgern, in deren Königsgeschlecht Karls Tochter Maria eingeheiratet hat.

Zwar kann sich ihr Mann Maximilian zunächst behaupten. Doch vom 16. Jahrhundert an wird sich aus den nördlichen niederländischen Grafschaften ein neuer Staat entwickeln, die späteren Niederlande. Und Burgund wird endgültig untergehen. Etwas aber überdauert: die Hofkultur und jener prächtige Ritterorden, den Philipp gegründet hat. Als Ehemann von Herzogin Maria wird Maximilian zum neuen Großmeister des elitären Zirkels berufen. Und die Habsburger führen dessen Tradition gern weiter.

Auch in anderen europäischen Reichen haben Herrscher Ritterorden gegründet, etwa den Hosenbandorden in England sowie den Drachenorden in Ungarn, dem legendären Drachentöter Sankt Georg gewidmet. Der Ritterorden vom Goldenen Vlies aber überstrahlt sie alle – durch seinen Reichtum, durch die herausragende Stellung der Habsburger in der europäischen Adelswelt und die besonders prachtvolle Aura.

In ihm und in den anderen Zirkeln konservieren sich über viele Generationen hinweg die Ideale des vollkommenen Ritters, jenes großmütigen, glanzvollen Kämpfers und Ehrenmannes. Und so existieren selbstständige Zweige des Ordens vom Goldenen Vlies noch heute in den ehemals habsburgischen Ländern Österreich und Spanien. Als Großmeister der iberischen Ritterschaft nimmt Spaniens König hochrangige Persönlichkeiten für „Verdienste um die Krone“ in den Orden auf. Und im Jahr 2015 die Thronfolgerin Leonor als erstes weibliches Mitglied.

In Österreich führt Karl Habsburg-Lothringen, Enkel des letzten Wiener Kaisers, die 46 ausnahmslos männlichen Ritter des dortigen Zweigs weitgehend gemäß jener Statuten, die Philipp der Gute vor rund 600 Jahren in Burgund hat formulieren lassen. Jedes Jahr um den 30. November, den Tag des Ordenspatrons St. Andreas, treten sie weiterhin zum Kapitel zusammen, darunter der belgische König Philipp, und bestärken ihre Bruderschaft. Das schwere Collier, Zeichen ihres Zusammenhalts, prangt dabei wie damals um ihre Hälse. Manche Ordensritter tragen sogar darüber hinaus ein Vlies an einer Kette. Und zwar täglich.


DAS REICH DER BURGUNDER, 1467

BURGUNDS KERNLAND liegt im Osten von Frankreich. Seine Herzöge vergrößern das Herrschaftsgebiet zwischen 1363 und 1467 durch Heirat, Erbschaft und Krieg. Doch sie schaffen es nicht, alles zu einem zusammenhängenden Territorium zu vereinen

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Sonja Emmerling, Minnesang, publiziert am 19.04.2017, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Minnesang (18.01.2026)

-> Gerhard Immler, Jagd, Jagdwesen (Mittelalter), publiziert am 20.02.2017; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Jagd,_Jagdwesen_(Mittelalter)> (18.01.2026)

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Sekundärliteratur

-> Ruschkowski, Katharina von: Am Hofe der Burgunder. Leben in Pracht und Tugend, in: GEO Epoche (Jg. 2018, Heft Nr. 94).

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Die mittelalterliche Gesellschaft

Bauern

Die mittelalterliche Gesellschaft

Bürger und Kaufleute

Die mittelalterliche Gesellschaft

Frauen

Inhaltsverzeichnis

  1. Frauen im Mittelalter. Dem Manne Untertan.
  2. Von Pilgerinnen und Königinnen: Die wahre Macht der Frauen im Mittelalter
  3. Hildegard von Bingen. Die mächtige Äbtissin

1. Frauen im Mittelalter. Dem Manne Untertan.

Verlogen, treulos, gierig und schwach: Frauen gelten im Mittelalter als minderwertige Wesen, die sich den Männern zu unterwerfen haben. Doch um 1400 begehrt die Französin Christine de Pizan gegen diese vermeintlich gottgegebene Ordnung auf. Sie wagt es sogar, Rittern Ratschläge zu erteilen. Ihre Waffe ist die Schreibfeder – und ihr Ziel eine gerechtere Welt

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CHRISTINE DE PIZAN belehrt eine Gruppe von Männern: Die Autorin schreibt in ihren Texten Ungeheuerliches – etwa, dass Mädchen nicht dümmer seien als Jungen (Buchmalerei, 1405)

Was, wenn eine andere Welt möglich wäre? Eine Welt, in der nicht eine Hälfte der Menschheit als schwach, minderwertig, ja gefährlich gebrandmarkt wäre. In der diese Hälfte nicht verleumdet würde, misshandelt, wieder und wieder mit geringeren Rechten abgespeist. Was, wenn Mann und Frau gleich viel zählten? Dies ist ein revolutionärer Gedanke im Paris der Jahre um 1400. Man muss kühn sein und selbstbewusst, um so zu denken. Und genau diese Eigenschaften besitzt Christine de Pizan, Dichterin in einer Männerwelt – und eine außergewöhnliche Frau.

Im schlichten dunkelblauen Kleid sitzt sie da, das lockige Haar versteckt unter dem weißen Tuch einer Hörnerhaube, die das Gesicht umschließt. Über den Schreibtisch gebeugt, die Schreibfeder in der rechten, das Radiermesser in der linken Hand, versunken in ihrer Arbeit, ihrer Kunst, in der Einsamkeit ihres Studierzimmers. So sieht man sie auf einer Illustration ihrer Zeit in einem ihrer Werke. Im Jahr 1405 vollendet sie ihren bedeutendsten Text: „Das Buch von der Stadt der Frauen“. Rund 250 Seiten, die einen großen Wurf enthalten. Die Vision von einem Ort, an dem die Frauen genauso klug, genauso stark, genauso anerkannt sind wie die Männer.

Christines Kühnheit ist umso bemerkenswerter, weil sie allein steht. Und sie weiß, wie sehr sie Ausnahme ist in einer Epoche, die kaum schreibende Frauen kennt und keine wie sie: eine Dichterin, für die das Schreiben nicht Fingerübung, Zeitvertreib ist, sondern Beruf. Sie ist eine gelehrte Frau, die sich ihr Wissen und Handwerk selbst beigebracht hat. Eine Mahnerin und Moralistin, die erfahren hat, was es heißt, am Rande der Gesellschaft zu leben, als Witwe, machtund mittellos, und die sich als Dichterin zur Wehr setzt gegen die Selbstverständlichkeit, mit der Frauen niedergehalten werden, in der Literatur und im Leben.

Ihr BUCH ist eine Unverschämtheit

„Ich, Christine“: So schreibt sie. Selbstsicher, sendungsbewusst. Überzeugt, dass jeder ihrer Gedanken es verdient, gelesen zu werden. Dass ihre Ideen sich mit denen eines Mannes messen können. In fast jedem ihrer Werke tritt sie in Erscheinung, schreibt sich in den Text, zeigt sich auf den Miniaturen, die ihre Buchmanuskripte schmücken.

PARIS, UM 1400. Christine ist Mitte dreißig und hat erst wenige Jahre zuvor mit dem Schreiben begonnen, als sie jenes Werk veröffentlicht, das ihr den Durchbruch bringen wird: „Der Sendbrief der Othea“, eine Unterweisung für Ritter und andere hochgestellte Personen, Ratschläge für ein rechtschaffenes Leben.

Keines ihrer Bücher wird zu Christines Lebzeiten mehr gelesen werden als die Lektionen der fiktiven Göttin Othea an den Königssohn Hektor von Troja. Dieses Werk ist anders als alle Bücher, die zuvor erschienen sind – und eigentlich eine Unverschämtheit. Die Autorin nimmt sich heraus, Männer zu belehren, mehr noch: Ritter zu belehren. Jenen Stand, auf den sich ein ganzer Staat stützt. Zudem treten in vielen der mythologischen Geschichten, in die sie ihre Lektionen für die Ritter kleidet, Frauen als Vorbilder auf. Auch das unerhört.

Zwar erklären Ritter edle Frauen stets zum Ziel ihrer Sehnsüchte, begehren und verehren sie, schmachten sie in Minneliedern an. Zwar heben die Gläubigen eine Frauenfigur, die Muttergottes, im Marienkult aufs höchste Podest. Zugleich aber werden Frauen als sündhafte Kreaturen verachtet, nicht würdig, eine eigene Meinung zu haben, einen eigenen Beitrag zu leisten.

Daher sei es Aufgabe der Männer, festzulegen, welchen Platz weibliche Geschöpfe in Kirche, Wirtschaft und Familie einzunehmen hätten. Predigten, Moralschriften und Volksweisheiten geben ihnen unmissverständlich vor, wie sie zu sein haben: mäßig und keusch, gehorsam, schweigsam und den Blick stets gesenkt. Mit einem Wort: unterwürfig.

Doch genau das ist Christine de Pizan nicht. Sie setzt sich zur Wehr gegen die Selbstverständlichkeit, mit der Frauen verleumdet werden. Und geht am Ende noch viel weiter. Denn sie besitzt – weit vor der Zeit – die Kühnheit, eine ganz neue Welt zu entwerfen: eine der gleichberechtigten Geschlechter. Schicksalsschläge haben die Autorin geformt. 1365 wird sie in Norditalien geboren. Ihr Vater Tommaso, der dem Landadel der Hügelstadt Pizzano südöstlich von Bologna entstammt, hat an der Universität Bologna Medizin und Recht studiert, dann als Professor für Astrologie gelehrt. Kurz nach Christines Geburt geht er als Leibarzt und Astrologe an den Hof des französischen Königs.

Christine verehrt ihren gelehrten Vater, der sie so wie ihre beiden älteren Brüder unterrichtet. Üblich ist das nicht: Lesen, Schreiben, Rechnen lernen manche Mädchen aus bessergestellten Familien vielleicht noch – der Zugang zu höherer Bildung aber ist für sie nicht vorgesehen. Auf die Universitäten, die gerade in immer größerer Zahl gegründet werden, dürfen nur Männer gehen. Tommaso gehört nicht zu jenen, die glauben, zu viel Wissen schade einer Frau, aber die Mutter stellt sich dem Lernwillen der Tochter entgegen und will sie mit Handarbeiten beschäftigen, mit Nähen und Spinnen. Zusammenklauben muss Christine sich ihr Wissen, in kleinsten Bruchstücken, erinnert sich die Autorin später, muss mühsam sammeln, was für sie abfällt von der Weltkenntnis des Vaters. Als 15-Jährige wird sie mit Étienne du Castel verheiratet, einem Notar am französischen Königshof. Nach einigen Jahren des Glücks stürzt der Tod dramatisch in ihr Leben: In kurzer Folge sterben der alternde Vater und, wohl an der Pest, ihr Ehemann.

Christine bleibt, 25-jährig, allein zurück mit der Verantwortung für drei Kinder und ihre Mutter – und das in einer Zeit, in der von Witwen schnelle Wiederheirat erwartet wird oder ein Leben in völliger Zurückgezogenheit. „Nun musste ich auf einmal selbst Hand anlegen, die Verwöhnte und Behütete, die dies alles nicht gelernt hatte“, schreibt sie später über diese Jahre. Ihr Vater, am Ende seiner Karriere verarmt, hat ihr kaum etwas vererbt. Und nichts wusste sie über die Geldgeschäfte ihres Mannes. Jetzt muss sie streiten und Prozesse führen um sein Vermögen, um Darlehen und Grundbesitz. Die Familie hungert, Geldeintreiber tragen ihr bei Zwangsvollstreckungen die Habe fort aus dem Haus. Angst treibt sie um, die Scham, wenn sie sich Geld leihen muss, die schlaflosen Nächte, die ungezählten Tage im königlichen Gericht. Jahre später wird sie in einem Gedicht beschreiben, was sie schließlich rettet: Wie sie wie aus einem langen Schlaf erwacht, verwandelt. Der Moment, in dem sie lernt, sich auf sich selbst zu verlassen, unabhängig zu leben und zu denken. Der Körper nun kräftiger, die Stimme lauter, der Kopf ohne Angst: „Ich spürte mein starkes und kühnes Herz, staunte darüber und merkte, dass ich wahrhaftig ein Mann geworden war.“

Die KIRCHE prägt das Frauenbild

DIE FRAU: EIN FEHLER DER NATUR. Ein Mängelwesen, im Leben nur dazu bestimmt, Kinder zu gebären. Schwach an Körper, Geist, Moral, dem Mann untertan, seiner Führung anvertraut, dabei eine ständige Gefahr für sein Seelenheil.

So sehen es viele Kleriker des Mittelalters. „Dieses Geschlecht“, schreibt ein Abt eines Benediktinerklosters in Frankreich, hat Adam „unseren Stammvater vergiftet, hat Johannes den Täufer zugrunde gerichtet, den überaus mutigen Samson dem Tode ausgeliefert. In gewisser Weise hat es auch den Heiland getötet, denn wenn seine Sünde es nicht heraufbeschworen hätte, hätte unser Heiland nicht sterben müssen. Wehe diesem Geschlecht, das weder Furcht noch Güte noch Freundschaft kennt, und das mehr zu fürchten ist, wenn es geliebt als wenn es gehasst wird.“ Die Kirche prägt das Frauenbild. Seit sie im 12. Jahrhundert den Zölibat für Priester zur Pflicht gemacht und Klerikern Ehe und Sex verboten hat, sind die Geistlichen ständig bemüht, die ihnen auferlegte Enthaltsamkeit zu rechtfertigen. Sie stützen ihre Lehren auf Denker der Antike, die den Mann zum Maß aller Dinge erklärt haben. Schwach und dem Mann unterworfen, so sieht die Kirche die Frau – aber auch als Verführerin, sündhaft und verdorben, ein Hindernis auf dem Pfad der Tugend. Als Werkzeug des Teufels beschreiben Kleriker sie in ihren Traktaten, und die Laien machen es ihnen nach. In Gedichten und Erzählungen finden sich Aufzählungen jener Laster, die Frauen vorzuwerfen sind: Eifersucht, Heuchelei, Habgier, Doppelzüngigkeit, Treulosigkeit, Verschwendungssucht – all das angeblich belegt durch die Bibel, durch Sagen und die Geschichte.

Diese Sicht bleibt nicht ohne Folgen für die Wirklichkeit: Während Männer sich Geliebte halten und Prostituierte besuchen, während Adelige sich mit Frauen aus niederen Ständen so gut wie alles erlauben, können Frauen für Ehebruch verstoßen werden, mit schweren Bußen belegt, mit dem Tode bestraft. Tagelöhnerin, Bäuerin, Bürgersfrau, Aristokratin: So unterschiedlich diese Frauen sein mögen, so sehr ähneln sie sich im Verhältnis zum anderen Geschlecht. Denn auch die Frauen des Adels sind Männern untergeordnet, rechtlich und sozial. Sie können nicht entscheiden, ob sie einen Mann erhören. Sie haben keine Wahl. Ihre Heirat arrangieren andere. Liebe spielt dabei keine Rolle.

Gewöhnlich haben sich die Mädchen, kaum dass sie die Pubertät erreichen, in die Heiratspolitik ihrer Familien zu fügen. Die geben ihre Töchter vorzugsweise in die Hände derer, die Vermögen und Einfluss der Sippe sichern. Nie sind die Frauen selbstbestimmt, immer unter Vormundschaft: von Vater, Bruder, Ehemann. Wichtige Rechtsgeschäfte der Frau müssen in der Regel vom Gatten ausgeführt oder gestattet werden. In höchsten Sphären, immerhin, sind den Frauen weniger enge Grenzen gesetzt. In vielen Reichen dürfen die Gattinnen von Herrschern bei Abwesenheit oder nach dem Tod des Mannes regieren – wenn auch meist nur so lange, bis der eigentliche Thronfolger mündig ist.

Ganz ohne Autorität sind die Frauen nicht: In Haushalt und Familie, haben sie das Sagen, etwa bei der Erziehung der Kinder. Oder auf der Burg, wenn der Herr abwesend ist, im Krieg oder auf Reisen; bei einem Angriff beaufsichtigen sie nicht selten sogar die Verteidigung. Doch die Macht endet an den Mauern, außen bleibt davon wenig. Auch in den Städten haben Frauen politisch nur geringen Einfluss, haben bei der Besetzung von Ämtern keine Mitsprache, dürfen nicht selbst kandidieren.

Wenigstens können sie in den Metropolen erfolgreich werden: In Paris und Köln beherrschen Frauen im 14. und 15. Jahrhundert das Seidenmachergewerbe. Weberinnen und Stickerinnen kommen zu Meisterehren und bilden Lehrlinge aus. In Köln reüssiert die Kauffrau Cathringen Broelmann im Eisenimport. In Lübeck sind Frauen an Schiffen beteiligt und befrachten sie, andere treiben Handel bis nach Schweden.

Christine de Pizan muss nach ihrer Lebenswende ihr neues Gewerbe erst finden. Wahrscheinlich arbeitet sie anfangs als Kopistin von Texten anderer. Daneben liest und lernt sie, gründlich und selbstvergessen. Beginnt mit der Frühgeschichte der Menschheit wie ein Kind mit dem Abc. Und schließlich fängt sie an zu schreiben, Liebesgedichte zunächst, Balladen. Auch die Lyrik setzt viel Lernen und Wissen voraus, über Formen, über Regeln für Reime und Versmaß. Christine macht das Dichten zu ihrem Handwerk, in einer Zeit, in der Frauen Leserinnen sind, auch Mäzeninnen, aber fast nie Verfasserinnen von Literatur.

Ihre Texte kreisen vor allem um Trauer, Verlust, Einsamkeit. Sie hat großes Talent, das merkt sie wohl. Und Chancen, die anderen Frauen versagt bleiben: Über ihren toten Gatten verfügt sie über Verbindungen zu Höflingen und königlichen Beamten, deren Fürsprache und Unterstützung ihr den Weg ebnen. Christine verlässt sich nicht allein auf ihre Verse, um adelige Gönner zu überzeugen. Stets achtet sie darauf, ihre Werke besonders kostbar zu gestalten, sie aufwendiger illustrieren zu lassen als die Bücher vieler männlicher Autoren.

Wahrscheinlich ist sie sich bewusst, dass sie auch Aufmerksamkeit findet, weil sie anders ist, eine Exotin – endlich ein Vorteil in der Welt der Ungleichheit. Aber immer wieder gibt es auch harsche Kritik an ihrer Arbeit, verdammen Männer ihre Werke als einer Frau nicht im Geringsten schickliche Gelehrsamkeit.

IM JAHR 1399 gelingt es Christine, ihre erste Gedichtsammlung, „Hundert Balladen“, Frankreichs Königin Isabella zukommen zu lassen; und sie findet in der Monarchin wohl eine Unterstützerin. Wenig später jedenfalls schreibt sie den „Sendbrief der Othea“, jene Unterweisung für Ritter, die zu ihren Lebzeiten beliebter sein wird als jedes andere ihrer mehr als 40 Bücher.

Für das Werk über das sittliche Verhalten von Rittern und anderen Adeligen hat sie lange und gründlich recherchiert, zeigt nun, dass sie nicht nur Lyrik, sondern auch Prosa beherrscht. Die Ritter, denen sie hier Ratschläge erteilt, sind es, die den Frauen im Mittelalter etwas Hoffnung zu verschaffen scheinen. Denn an Fürstenhöfen ist eine lyrische Gegenwelt entstanden, die Frauen geradezu überschwänglich feiert: die ritterliche Minne, eine Kombination aus Gesten, Wort und Gesang, mit der Dichter Frauen anbeten, ihre Schönheit, Tugendhaftigkeit und Verehrungswürdigkeit zelebrieren, um sie werben.


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CHRISTINE DE PIZAN hat gute Kontakte zum französischen Hof: Hier überreicht sie der Königin (im Bild links) persönlich einen Band mit ihrer Lyrik

Der Blick der Minnesänger auf die Frauen ist durchaus positiv – aber viel mehr als Schmuck und idealisiertes Objekt sind sie dennoch meist nicht. Und mit der Wirklichkeit der Liebe an den Höfen haben die Gedichte ohnehin wenig zu tun: Auch bei Rittern herrschen Grobheit und Unterwerfung vor.

Weitaus lebensnaher ist da schon eine andere, offen frauenverachtende Art von literarischen Werken. Für viele dieser Autoren ist Verleumdung des weiblichen Geschlechts längst zur literarischen Mode geworden, zum satirischen Stilmittel, zum komischen Element. Breit gelesen etwa wird der „Rosenroman“, in dem der Verfasser Frauen wortreich und offen allen Verstand abspricht und alle Ehre, in Sätzen wie: „Ihr seid, werdet oder wart alle Huren, durch die Tat oder durch den bloßen Willen.“ Christine de Pizan, inzwischen erfolgreich und selbstbewusst, kann solche Texte kaum ertragen. Begreifen die Menschen nicht, was sie da lesen?

„Dieses Werk ist ein sehr gefährliches Buch“, schreibt sie an einen Gelehrten in Paris. Zum Beleg berichtet sie von einem Mann, der den Rosenroman als eine Art Evangelium betrachte: „Dieser Ehemann ist nun über alle Maßen eifersüchtig, und wenn diese Krankheit ihm besonders stark zusetzt, dann greift er zu jenem Buch, liest seiner Frau daraus vor, schlägt auf sie ein und sagt: ‚Du Drecksweib, du bist genauso, wie er es sagt, und du legst mich genau so rein, wie er es beschreibt.‘ Und bei jedem Wort, das diesen Mann in seiner Meinung zu bestätigen scheint, versetzt er ihr einen oder zwei Fußtritte oder Hiebe.“

Doch Christine belässt es nicht bei der Kritik des Machwerks. Vielleicht braucht die Welt keine gelehrte Debatte, um ihre Sicht der Dinge zu begreifen – vielleicht braucht sie eine andere Vision. Eine Heldinnenerzählung. Und so beginnt sie, die Geschichte der Frauen neu zu schreiben. 1405 legt sie ihr „Buch von der Stadt der Frauen“ vor.

Zu Beginn des Textes sitzt sie selbst als Hauptfigur des Buches in einem Studierzimmer. Dort erscheinen ihr die Traumbilder dreier Frauenfiguren, die Vernunft, Rechtschaffenheit und Gerechtigkeit verkörpern und die jedes männliche Vorurteil über Frauen mit Beispielen außergewöhnlicher weiblicher Gestalten aus Geschichte und Mythologie widerlegen.

Mit all diesen vorbildlichen Frauen – den Gelehrten, Märtyrerinnen, Heiligen, deren Geschichten die Welt so leicht vergesse – soll die Protagonistin eine Stadt bauen und bevölkern, so tragen es ihr die drei traumähnlichen Besucherinnen auf, und verkünden: „Dies ist der Beginn eines neuen Reiches der Frauen.“ Eine Stadt als Zufluchtsort, als Gegenentwurf zur wirklichen Welt, in der Männer herrschen, allein und selbstherrlich. Jede zu dieser Zeit verbreitete böse Nachrede über Frauen können die drei Traumfiguren entkräften. Etwa den Vorwurf, verheiratete Frauen machten ihren Ehemännern das Leben mit ihrer Verschwendungssucht, ihrer ständigen Nörgelei zur Hölle: Ist es nicht viel eher umgekehrt?

Sind es nicht Männer, die ihre Frauen schlagen, beschimpfen, erniedrigen, sich in Wirtshäusern und Bordellen herumtreiben, während ihre Familien in Hunger und Armut leben? Zu der Meinung, Männer seien klüger als Frauen, sagen sie: „Wenn man Mädchen in die Schule schicken, sie studieren lassen würde, dann würden sie genauso gut lernen und die letzten Feinheiten aller Künste und Wissenschaften ebenso mühelos begreifen.“ Und wie viel mehr könnten Frauen wissen und leisten, wenn ihre Welt nicht so eng wäre, beschränkt auf ihren Haushalt mit seinen Pflichten.

Christine de Pizan fordert in diesem Buch Respekt. Aber sie nimmt Frauen auch in die Pflicht, sich die Anerkennung der Männer zu verdienen: Im Anschluss an die „Stadt der Frauen“ veröffentlicht sie 1405 das „Buch von den drei Tugenden“. Auf die Utopie folgt hier die praktische Lebenshilfe: In einem Erziehungsratgeber (wie ihn zuvor nur Männer, meist Kleriker, für Frauen verfasst haben) schreibt sie Lebensregeln fest für Bäuerinnen, Bürgerinnen, Dienstmägde, Adelige, Frauen aller sozialen Schichten, am Hof, auf dem Land, in der Stadt.

Die Autorin misst Frauen nicht an ihrer Beziehung zu einem Mann, teilt sie nicht wie alle anderen nur in Jungfrauen, Ehefrauen, Witwen: Christine sieht Frauen als Teil der Gesellschaft, und die wichtigste Tugend, die sie ihnen für ihr Leben mitgibt, ist nicht Glaube, Geduld, Gehorsam, sondern prudentia, Weltklugheit.

NIEMAND KANN HEUTE sagen, welche Wirkung diese so ungewöhnlichen Texte in der Zeit ihrer Entstehung gehabt haben – zu wenig ist dazu überliefert. Entzünden sie das Bewusstsein ihrer Geschlechtsgenossinnen? Wühlen sie die Menschen auf? Oder tut man sie als die abseitigen Äußerungen einer Einzelkämpferin ab? In jedem Fall ist die Autorin ihrer Zeit weit voraus, nimmt Inhalte und Argumente der modernen Frauenbewegung vorweg.

Im Juli 1429 veröffentlicht Christine de Pizan ihr wahrscheinlich letztes Werk: ein Gedicht auf Jeanne d’Arc, die Jungfrau von Orléans. Jene Bauerntochter aus Lothringen, der himmlische Stimmen angeblich aufgetragen haben, die englischen Besatzer aus Frankreich zu vertreiben. Eine 17-Jährige in ritterlicher Rüstung an der Spitze der Armee, die im Mai 1429 das belagerte Orléans von der englischen Herrschaft befreit und dem französischen König Karl VII. zu seiner Krönung in Reims verhilft.

Eine Frau wie eine Figur aus dem „Buch von der Stadt der Frauen“, zum Leben erwacht. Nur Monate nach diesem Erfolg aber wird Jeanne d’Arc bei dem Versuch, Paris einzunehmen, verwundet und gefangen genommen, an die Engländer verkauft, verurteilt und am 29. Mai 1431 als Hexe und Ketzerin verbrannt.

Es ist nicht klar, ob Christine das Ende der Kämpferin noch erlebt. Ihr Gedicht über Jeanne ist das letzte Lebenszeichen der Autorin, über ihr weiteres Schicksal ist kaum etwas bekannt. Doch noch ehe das Jahrhundert endet, gehören ihre Bücher zu den ersten, die in Frankreich nicht mehr handgeschrieben, sondern – nach der gerade erst erfundenen Vervielfältigungstechnik – gedruckt erscheinen. Zahlreiche ihrer Schriften verbreiten sich in Europa, werden übersetzt ins Deutsche, Englische, Portugiesische.

Aber es wird lange dauern, bis man in Christine de Pizan nicht nur eine begabte Schriftstellerin und bestaunte Ausnahme erkennt, sondern eine Frau, die ihrem Jahrhundert enteilt war und sich nicht damit abfinden wollte, nur im Blick der Männer zu existieren: mal ritterlich verehrt, mal als schwach und minderwertig verdammt und verurteilt. Die Autorin jedenfalls hat sich diesen Nachruhm – darin kaum weniger kühn als in ihren Visionen – schon früh selbst prophezeit. In einem ihrer Texte heißt es: „Künftig wird mehr von dir die Rede sein als zu deinen Lebzeiten.“

2. Von Pilgerinnen und Königinnen: Die wahre Macht der Frauen im Mittelalter

Die Wissenschaft erkennt immer deutlicher, wieviel Einfluss Frauen im Mittelalter besaßen. Männer haben sie bloß systematisch aus der Geschichte herausgeschrieben.

Die Roben um ihre Schultern scheinen das Mädchen fast zu verschlingen. Ein Schleier schmückt ihren Kopf, darauf ein zartes Krönchen. Mit gesenktem Haupt kniet sie vor dem Bischof, der seinen Stab über sie hält. Er weiht das Mädchen feierlich zur Äbtissin: Mathilde von Quedlinburg wird das 11-jährige Kind von nun an heißen. Eigentlich müsste nur ein einziges Kirchenoberhaupt für die Zeremonie anwesend sein. Aber Mathildes Eltern, Kaiser Otto und Kaiserin Adelheid, haben die wichtigsten Größen des Landes eingeladen. Aufmerksam beobachten sie jedes Wort, jede Bewegung, jede Geste. Denn eines zeigt das Gemälde, das den Augenblick im Jahr 966 festhält und heute im Quedlinburger Rathaus hängt, ganz deutlich: Hier wird nicht einfach ein Mädchen ins Klosterstift abgeschoben. Die Weihe ist der Beginn von Mathildes Karriere, während der sie es bis zur Reichsverweserin bringen wird. Dieser Eintritt in die Welt der Kirche ist der Grundstein ihrer Macht.

Bis heute gilt das Mittelalter vielen als "dunkles Zeitalter", in dem das Leben schmutzig, brutal und kurz war – vor allem für Frauen. Lange ging man davon aus, dass Frauen damals vor allem eine Rolle hatten: als Gehilfin und Besitz des Mannes, früh verheiratet oder eben im Kloster geparkt.

Aber vieles, was wir über diese Epoche zu wissen glaubten, wird heute von der Geschichtswissenschaft völlig neu bewertet. Weil sie Quellen aufarbeitet, neue Technologien benutzt und ihre eigenen Annahmen hinterfragt. Und plötzlich ergibt sich ein ganz anderes Bild von der Macht der Frauen im Mittelalter.

Da ist die Kriegerin von Birka, die seit der Entdeckung ihres Grabes 1870 von der Wissenschaft stur für einen Mann gehalten wurde – bis fast 150 Jahre später eine DNA-Analyse ihr eigentliches Geschlecht bewies. Da sind die Pilgerinnen, die sich in den wilden Zeiten nach dem Auseinanderbrechen des weströmischen Reiches auf den Weg machten, das Christentum nördlich der Alpen zu verbreiten. Und während Otto der Große heute für fast jeden in Deutschland ein Begriff ist, wissen die wenigsten: Nach seinem Tod kümmerte sich das Dreiergespann aus Mathilde, ihrer Mutter Adelheid und Schwägerin Theophanu jahrelang um die Geschäfte des Kaiserreiches.

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In ihrem Haus wimmelte es von starken Frauen: Mathilde, die Ältere, auf ihrem Sterbebett in Quedlinburg 968. Sie war die Mutter Ottos des Großen; ihre Schwiegertochter Adelheid und Schwiegerenkelin Theophanu wurden später Kaiserin. Ihre Enkelin Mathilde, die sie am Anfang in deren Amt als Äbtissin von Quedlinburg unterstützte, wurde zur Reichsverweserin ernannt

Mächtige Frauen im Mittelalter – so sieht sie die Wissenschaft

Darin ist sich die Geschichtsforschung heute einig: Frauen im Mittelalter besaßen mehr Macht, als wir es lange glaubten. Und sie hatten damals wohl deutlich mehr Einfluss als später in Reformation und Renaissance. Für die deutsche Historikerin Amalie Fößel begann die Diskriminierung von Frauen erst flächendeckend, als Universitäten und Staatsapparate entstanden – von deren Besuch beziehungsweise Ämtern sie ausgeschlossen wurden. Kein Wunder also, dass die Suffragetten – die britischen Frauenrechtlerinnen am Anfang des 20. Jahrhunderts –, für mittelalterliche Frauen schwärmten.

Der Weg zur Gleichberechtigung ist dann eben kein linearer, von Unfreiheit zu immer mehr Freiheit. Diese Vorstellung passte nur sehr gut in das Weltbild, das Europa seit der Aufklärung prägt: von einem vermeintlichen Barbarentum hin zu Vernunft und Zivilisation.

Janina Ramirez, eine bekannte Historikerin und Autorin aus Großbritannien, geht sogar noch weiter: Frauen seien systematisch aus der Geschichte herausgeschrieben worden. "Femina" heißt eines ihrer Bücher, und der Titel ist ein Beispiel für genau solches Unsichtbarmachen. Als Ramirez in den Tiefen der Archive recherchierte, begegnete ihr das Wort immer wieder auf Dokumenten aus dem 17. bis 19. Jahrhundert, mitunter waren auch die Worte "Häresie", "Hexenwerk" oder "Unorthodox" daneben gekritzelt. Die Bibliothekare sortierten mit diesen Vermerken jene Werke aus, die ihnen der Bewahrung nicht wert schienen. Denn "Femina" bedeutete schlicht: von einer Frau geschrieben.

"Ich bin immer wieder erschrocken, auf wie viel Lüge und Manipulation unser Geschichtsverständnis basiert", sagt Ramirez im Gespräch mit der Unizeitung der Universität Oxford. Natürlich interpretiere jede Gegenwart ihre eigene Vergangenheit, das sei ein normaler, gesellschaftlicher Prozess. "Aber die Gelehrten des 19. Jahrhunderts haben sich schuldig gemacht." Denn sie hätten die Historie zu einer Geschichte weniger großer Männer umgeschrieben – und die Macht der Frauen verschwinden lassen.

Dabei waren die Frauen des Mittelalters alles andere als wehr- und mittellos. Sie waren Königinnen und Königmacherinnen und bekleideten hohe Ämter in der Kirche. Und auch das Leben nichtadeliger Frauen war nicht nur auf Haus und Herd beschränkt: Sie pflegten und verteidigten den Hof, leiteten Werkstätten und handelten mit Waren. Und: Sie lasen und schrieben. Denn derlei intellektuelle Fertigkeiten behrrschten lange Zeit vor allem Frauen.

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Ihrer Zeit voraus: Hildegard von Bingen (hier auf einem Bildnis um 1230) war eine Universalgelehrte. "Ein Leonardo da Vinci, 400 Jahre bevor Leonardo da Vinci überhaupt geboren wurde", nennt sie die britische Historikerin Janina Ramirez © akg-images / picture alliance

Die Hofherrin: Die Macht der Schrift

Der Gürtel ist über tausend Jahre alt und schimmert trotzdem noch leuchtend rot. Einst wurde er als kostbares Geschenk an die Kirche gestiftet, heute liegt er im Diözesanmuseum St. Afra in Augsburg. Seine Schöpferin beherrschte die damalige Technik des Brettchenwebens perfekt. Das bezeugt auch die gut lesbare Inschrift in schlanken, hohen Lettern, mit der sie sich selbst verewigt hat: "Albecunde" prangt auf der Seide.

Der Gürtel stammt aus dem 9. oder 10. Jahrhundert, als es in unseren Breiten nur wenige Städte gab. Das Leben in Mitteleuropa war damals oft um einen Herrenhof organisiert. Und der wurde meist von Mann und Frau gemeinsam geleitet. Auch die Gürtel-Weberin war wahrscheinlich eine solche Hofherrin. Zu ihren Aufgaben gehörte die Beaufsichtigung der Textilproduktion – und das Lesen und Schreiben. Handwerke und Schrift lernten Mädchen aus der Oberschicht in den Klosterschulen, während die Jungen an Waffen und in Kampftechniken ausgebildet wurden. So waren es dann auch meist die Ehefrauen, die sich um alles kümmerten, was mit Papier- (oder besser Pergament-)kram zu tun hatte. Das bezeugt auch der Sachsenspiegel aus dem 13. Jahrhundert: Im ersten Rechtsbuch in deutscher Sprache ist klar geregelt, wer etwas erben oder bei einer Scheidung behalten durfte. Schriften und Bücher gingen an die Frau – die Männer konnten sowieso nicht viel damit anfangen. Sogar Otto der Große soll lesen und schreiben erst in höherem Alter gelernt haben, und das nie besonders gut.

Im Alltag waren es also wohl meistens Frauen, die Mitteilungen aufzeichneten, Notizen machten und wichtige Dokumente verwahrten. Eine Studie von Anfang 2025 zeigt, dass auch unter den professionellen Schreibern mehr Frauen waren als lange angenommen. Jede hundertste mittelalterliche Schrift konnte eindeutig einer weiblichen Person zugeordnet werden, über Namen oder eine Selbstbezeichnung, die wahre Zahl liegt sicher noch höher. 2019 fanden Forschende Lapislazuli-Pigment im Zahn einer Frau, die vor etwa 1000 Jahren gelebt hatte. Dieses Pigment wurde für besonders wertvolle Manuskripte verwendet, womöglich war die Frau eine Illustratorin.

Christine de Pizan und Hildegard von Bingen

Gleichzeitig erinnern wir uns heute nur an wenige Schriftstellerinnen aus dieser Zeit. Eine der bekanntesten ist Christine de Pizan (1364–1430), die im ausgehenden Mittelalter sogar von ihrer Autorentätigkeit leben konnte. "Der Sendbrief der Othea", eine Anleitung für Ritter, wurde zum Bestseller. Noch bemerkenswerter ist "Das Buch von der Stadt der Frauen": Pizan entwirft darin eine Utopie, den Beginn "eines neuen Reiches der Frauen". Pizan schreibt damit explizit gegen männliche Kollegen an, die das weibliche Geschlecht als minderwertig und den Ursprung allen Übels brandmarkten. Sie schreibt sich auch selbst in das Werk hinein und verkündet selbstbewusst: "Wenn man Mädchen in die Schule schicken, sie studieren lassen würde, dann würden sie genauso gut lernen und die letzten Feinheiten aller Künste und Wissenschaften ebenso mühelos begreifen." Heute sieht man in Pizan eine der ersten Feministinnen.

In intellektuellen Kreisen waren Frauen im Mittelalter ebenfalls vertreten. Hildegard von Bingen (1098-1179) etwa war schon zu Lebzeiten hoch angesehen. "Sie war Wissenschaftlerin, betrieb Astrologie, erfand eine komplette Sprache, war Linguistin", sagt Historikerin Janina Ramirez im Onlinemagazin Culturall über von Bingen. "Sie war außergewöhnlich in allem. Ein Leonardo da Vinci, 400 Jahre bevor Leonardo da Vinci überhaupt geboren wurde."

Noch früher, um etwa 800 n.Chr., entstand unter Karl dem Großen eine Art erster geistiger Elite. Ein Thinktank aus Gelehrten, Adeligen und Kirchenvertretern, in dem auch gestritten werden durfte. Zum Beispiel darüber, ob die Erde eine Kugel sei oder nicht. Sie trafen sich am Hof und schrieben sich Briefe in endlosen Versen. Sie duzten sich und rissen sogar derbe Witze übereinander: "Eine Ära, in der Denken ausdrücklich erlaubt war", nennt es Hermann Schefers, Historiker und Leiter des Welterbes Kloster Lorsch. Und auch Frauen mischten mit, unter anderem die Tochter Karls.

Größer als die Unterschiede zwischen den Geschlechtern waren damals eher die zwischen den Schichten: Das Leben von Bauern und Bäuerinnen, abhängig und gebunden in Herrschaftsverhältnissen, war von andere Einflüssen bestimmt als das hochgeborener Menschen.

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Ob sie jemals tatsächlich existiert hat, ist nicht überliefert. Aber Ursula von Köln ging in die Legende ein, als tapfere Pilgerin und Märtyrerin. Tatsächlich waren auch Frauen am Anfang des Christentums unterwegs, den rechten Glauben zu verbreiten, genau wie Wandermönche
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Ursula von Köln: Als Pilgerin zu Fuß in die Freiheit

Als die Pilgerin im späten 4. Jahrhundert aufbricht, haben sich die Grenzen des weströmischen Reiches gerade aufgelöst. Es ist eine Zeit des Umbruchs und der Bewegung: von Waffentrupps, Familien, Tieren, ganzen Dörfern. Die Reise und die Pilgerin werden zu Legenden, als Ursula von Köln und das Martyrium der 11.000 Jungfrauen.

Die Geschichte wird so erzählt: Eigentlich sollte Ursula heiraten, willigte aber nur unter einer Bedingung ein. Die Edelfrau wollte vorher eine Pilgerreise unternehmen, von der Bretagne nach Rom und zurück, begleitet von mehreren Gefährtinnen. Was mag ihnen auf ihrem Zug widerfahren, wer ihnen begegnet sein? Ihre Prozession, sämtlich Frauen, unbegleitet und selbstbestimmt, muss auf die Menschen eine schockierende Wirkung gehabt haben: eine Provokation für die heidnische Bevölkerung – und für Männer.

Im Frühmittelalter fanden mehrere Missionsbewegungen statt, die das Christentum über den europäischen Kontinent verbreiteten. Die Forschung hat etwa die Routen der keltisch-irischen und der angelsächsischen Mission gut nachgezeichnet. Wir kennen bis heute das Bild des Wandermönchs: Männer mit Tonsur und nicht mehr Besitz als die Kutte am Leib. Klöster tragen ihre Namen, ihre Geschichten werden immer noch erzählt. Etwa die von Bonifatius, der angeblich die Chatten bekehrte, indem er ihre heilige Donar-Eiche fällen ließ.

Derart ausführliche Lebensschilderungen fehlen für die Pilgerinnen. Ihre Namen finden sich zwar in schriftlichen Quellen: Eangyth und Lioba, Hugeburc von Heidenheim und Hildegund von Schönau, Egeria und Gerberga. Doch Bücher und Aufsätze über die Fürsprecherinnen des Christentums sind rar, obwohl es offensichtlich einige gab. Im Fall von Ursula ist die Geschichtswissenschaft nicht mal sicher, ob eine reale Person dieses Namens jemals existierte.

In der Legende findet Ursula einen gewaltsamen Tod. Auf dem Rückweg der Pilgerreise halten Hunnen das Schiff der Pilgerinnen auf dem Rhein bei Köln auf und stellen sie vor die Wahl: Entweder geben sie ihren Glauben auf und heiraten die Männer – womöglich eine Chiffre für Sex –, oder sie müssen sterben. Die Frauen wählen den Tod. Und wurden so unsterblich: Aus der Pilgerreise einer Frauengruppe wird die Legende der 11.000 Jungfrauen, die sich lieber dem Martyrium aussetzen, als ihren Gott aufzugeben.

Genau solche Erzählungen inspirierten die Menschen, den christlichen Glauben anzunehmen – und waren effektiver als das Schwert, argumentieren einige Historiker. Gerade Pilgerinnen müssen eine große Faszination ausgeübt haben, mit ihrer starken Überzeugung und dem Mut, die Gefahren der heiligen Reise auf sich zu nehmen. Ohne sie hätte das Christentum wohl viel länger gebraucht, um sich gegen die heidnischen Religionen durchzusetzen. Und im Pilgerwesen fanden diese Frauen eine Möglichkeit, ihr Leben und die Welt zu gestalten.

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Disziplin, Stärke, Wachsamkeit, Tatkraft und Klugheit: Viele scheinbar männliche Tugenden sagte man Theophanu aus dem Geschlecht der Byzantiner nach. Sie heiratete den Kaiser Otto II. – und als ihr Mann früh verstarb, hielt sie gemeinsam mit ihrer Schwiegermutter Adelheid und ihrer Schwägerin Mathilde von Quedlinburg das Reich zusammen

Königin und Power Couples: Zeichen der Herrschaft 

Den Thron sichern und einen Nachfolger gebären, möglichst männlich: Das gehörte auf jeden Fall zur Aufgabe von Herrscherinnen im Mittelalter. Schaut man aber genauer hin, hört ihr Einflussbereich dort bei weitem nicht auf. Im Gegenteil: Damals führten Adelshäuser mitunter regelrechte "Power Couples" an, wie es der Historiker Tobias Daniels von der Universität Heidelberg nennt. Das zeigt sich auch auf Bildnissen dieser Zeit, "die den Eindruck erwecken, dass man gemeinsam an der ‚Spitze des Reiches‘ stand", schreibt die Historikerin Amalie Fößel: Königin und König werden nebeneinander und gleich groß dargestellt.

Waren Frauen schon vorher wichtig, wurde die Doppelherrschaft unter den Ottonen geradezu zur Regel. Schon zu Lebzeiten ihrer Männer wurden Adelheid und ihre Schwiegertochter zu Kaiserinnen gekrönt. Sie fungierten als Beraterinnen, Bittstellerinnen und Fürsprecherinnen, unentbehrliche Funktionen einer Herrschaft. In einem Viertel aller Urkunden unter Otto dem Großen finden sich Interventionen durch die Herrscherin, bei Theophanu sind es sogar fast ein Drittel.

Theophanu, Adelheid und Mathilde 

Nach Ottos Tod 973 und, nur kurze Zeit später, dem seines Sohns und Nachfolgers Otto II., hielten sogar drei Frauen gemeinsam die Macht im Reich: Theophanu und Adelheid auf Reisen als eine Art Außenministerinnen, Mathilde auf dem Stammsitz in Quedlinburg.

Als Mathilde mit nur elf Jahren zur Äbtissin von Quedlinburg ernannt wurde, war das sicher kein Posten, um eine Königstochter auf dem Abstellgleis zu parken. Eher ein weiterer Schritt auf einer steilen Karriereleiter, die sie schon kurz nach ihrer Geburt bestieg. Während der Reisekönig und Kaiser den Großteil seiner Amtszeit in Italien auf Schlachtfeldern und in Verhandlungsrunden verbrachte, repräsentierte Mathilde den Willen der kaiserlichen Familie nördlich der Alpen. Einen Hinweis darauf bietet eine päpstliche Urkunde von 967, das dem Quedlinburger Stift die Exemtion erteilte: Dessen Rechtsprechung unterstand damit nicht länger dem Halberstädter Bischof, sondern der Äbtissin. In der Urkunde wird Mathilde sogar als "Augusta", als Kaiserin bezeichnet. Später ernannte man sie als einzige kirchliche Frau jemals zur Reichsverweserin. "Domina imperialis", kaiserliche Herrin, hieß sie nun in den Quellen.

20 regierende Königinnen qua Geburtsrecht zählt die Geschichtswissenschaft zwischen 1100 und 1600 in Europa, mehr als in späteren Jahrhunderten. Wieso aber verloren die Frauen ihre Macht? Dafür gibt es mehrere Gründe. Während ihnen die Kirche in ihren Anfängen Freiheit und Einfluss gewährte, belebte sie später die aristotelische Vorstellung vom "Mängelwesen Frau" wieder, allen voran durch Thomas von Aquin im 13. Jahrhundert. Historikerin Fößel verweist außerdem auf "Staatswerdungsprozesse und den Ausbau von Ämter- und Verwaltungseinheiten": Staaten und Institutionen, von Männern für Männer geschaffen, übernahmen nun die Herrschaftsaufgaben. Und von den damals neuen Universitäten waren Frauen ohnehin von Anfang an ausgeschlossen.

Die Idee, dass Frauen sich aus dem öffentlichen Leben ganz herauszuhalten hätten, ist sogar noch jünger: Erst die bürgerliche Gesellschaft der Neuzeit dachte sich Heim und Herd als natürlichen Wirkungsbereich der Frau aus. Dabei lässt sich das Mittelalter auch anders imaginieren, wie das International Journal of Historical Researches schreibt: als "eine Welt, in der außergewöhnliche Frauen sich als verdiente Anführerinnen, Diplomatinnen, religiöse Entscheiderinnen, Abenteurerinnen, Unternehmerinnen, Künstlerinnen, Fördererinnen, Mystikerinnen, Bewegerinnen und Rüttlerinnen, Kriegerinnen, Universalgelehrte und Forscherinnen bewiesen".

3. Hildegard von Bingen. Die mächtige Äbtissin

Nur wenige Frauen haben im Mittelalter so viel Einfluss wie Hildegard von Bingen. Verehrt als Prophetin, die den Willen des Höchsten empfängt, möchte die Äbtissin die Welt von Schuld und Sünde befreien und den Menschen den Weg zu Gott weisen. Selbst Kaiser und Könige können sich ihren Worten nicht entziehen

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Die Äbtissin Hildegard (Mitte) hält ihre Visionen für göttliche Eingebungen und lässt sie von ihrem Sekretär Volmer aufschreiben (Bild: Dommuseum Mainz)

Das Rupertsberger Kloster bei Bingen, um 1168. Die alte Äbtissin zürnt. Hat sie den Herrscher nicht gewarnt? Hat sie, Hildegard, Friedrich I. nicht bereits in mehreren Briefen geschrieben, dass der Höchste ihn „zu Boden strecken“ könne, falls er seine Regierung weiterhin so wie bisher führe? Ihm klar zu verstehen gegeben, dass auch er ein Diener Gottes ist? Aber trotz ihrer Briefe setzt der Kaiser seinen seit Jahren andauernden Machtkampf mit dem Papst fort.

Friedrich I. Barbarossa, 1155 zum Kaiser des Römischen Reiches gekrönt, versteht sich nicht nur als oberste weltliche Gewalt – er will auch über die Kirche herrschen. Um seine Ansprüche durchzusetzen, hat er den von der Mehrheit der Kardinäle gewählten Papst Alexander III. nicht anerkannt, sondern nach und nach drei ihm ergebene Gegenpäpste unterstützt, zuletzt Kalixt III. Seit 1159 währt nun schon das Schisma. Krone gegen Tiara. Die Kirche, ja das Abendland: gespalten. In einem weiteren Brief schleudert Hildegard dem Kaiser erneut schneidend scharfe Worte entgegen: „Der da IST, spricht: Die Widerspenstigkeit zerstöre Ich, und den Widerstand derer, die Mir trotzen, zermalme Ich durch Mich selbst. Wehe, wehe, diesem bösen Tun der Frevler, die Mich verachten! Das höre, König, wenn du leben willst! Sonst wird Mein Schwert dich durchbohren!“

Wohl keine andere Frau würde es wagen, den Herrscher des Römischen Reiches derart anzugreifen. Doch Hildegard von Bingen ist keine Frau wie andere: Sie versteht sich als Seherin, die Gottes Wort und Gottes Willen offenbart. Als eine Prophetin, die der Welt die Absichten des Höchsten selbst kundgibt. Die Äbtissin vom Rupertsberg pflegt einen intensiven Briefwechsel mit Königen und Herzögen, Päpsten und Bischöfen. Sie verfasst gewaltige prophetische Schriften, sie predigt in aller Öffentlichkeit. Keine Frau nimmt in diesen Tagen größeren Einfluss auf die Mächtigen in Politik und Kirche als sie.Dabei hat sie lange Zeit ihres Lebens geschwiegen – aus Angst.

HILDEGARD WIRD 1098 als zehntes Kind einer adeligen Familie in Bermersheim im heutigen Rheinland-Pfalz geboren. Das kleine Mädchen ist ständig krank, bald sieht es unerklärliche Bilder. Im Alter von fünf Jahren hat Hildegard, so wird später erzählt, eine Vision: Sie beschreibt das Aussehen eines – erst wenige Tage später geborenen – Kälbchens. Doch als sie merkt, dass außer ihr niemand solche Erscheinungen hat, ängstigt sie sich: „Aus Furcht vor den Menschen wagte ich niemandem zu sagen, was ich schaute“, notiert sie später. Auch ihre Eltern sorgen sich: Eine Vermählung der Tochter im Alter von 13 oder 14 Jahren, wie es Brauch ist, scheint schon wegen der schwachen Konstitution des Mädchens kaum möglich. Sie beschließen, ihr Kind Gott zu weihen und in ein Kloster zu geben – so wie viele Adelige, welche die meist erwartete „Mitgift“ an eine Abtei aufbringen können.

Denn Mönche und Nonnen genießen hohes Ansehen, da sie als vollkommene Christen gelten; mit ihren Gebeten und Gesängen vermitteln sie, so der Glaube, zwischen Himmel und Erde. Besonders für Frauen hat das Leben im Kloster viele Vorteile: Als Nonnen sind sie materiell versorgt, müssen sich nicht den Ansprüchen der Ehemänner unterwerfen und gefährden ihre Gesundheit nicht durch Schwangerschaften und Geburten. Und wie nirgendwo sonst können sie sich intellektuell betätigen.

Viele Klöster des 12. Jahrhunderts sind, neben den bischöflichen Domschulen, auch Zentren der Wissenschaften. Universitäten gibt es in Deutschland noch nicht. In den Klosterschulen lernen Schüler Psalmen auswendig, lesen die Bibel und werden von hochgebildeten Ordensleuten in Disziplinen der artes liberales, der sieben freien Künsten der Antike, unterrichtet: Grammatik und Rhetorik, Dialektik, Arithmetik, Astronomie, Geometrie und Musik. In den Klosterbibliotheken finden sich neben religiösen Schriften auch historische Werke; hier stehen Enzyklopädien, Gedichtbände und medizinische Literatur. Nicht überall aber füllen die Schriftrollen und gebundenen Codices gleich ganze Räume. Die in mühsamer, oft jahrelanger Handarbeit angefertigten Abschriften und Bücher sind teuer, in manch ärmerem Kloster birgt eine einzige Holztruhe die gesamte Bibliothek.

Ob die Schüler, zumeist Kinder adeliger Familien, außer den für den Unterricht notwendigen Werken noch andere, kostbare Bücher in die Hand bekommen, ist ungewiss. Vielleicht aber zeigt der Bibliothekar ihnen zuweilen ein Manuskript, preist die präzise Handschrift des Kopisten oder erläutert eine kunstvoll gemalte Szene einer illustrierten Bibel. Doch die Regeln in der Klosterschule sind streng: Während des Unterrichts und der Pausen etwa dürfen die Schüler ausschließlich Latein sprechen. Auch Hildegard wird die Sprache der Gelehrten bald verstehen.

WAHRSCHEINLICH IM ALTER von 14 Jahren zieht sie in Begleitung ihrer Erzieherin Jutta von Sponheim und eines anderen Mädchens in eine steinerne Klause, die an das Kloster der Benediktinermönche auf dem Disibodenberg unweit von Bingen grenzt. Obwohl sich die Zahl der Klöster zwischen 1050 und 1150 verzehnfacht, mangelt es an reinen Frauenklöstern. Viele Nonnen leben bei Männerkonventen.

Nur ein einziges Fenster verbindet die rasch wachsende Gemeinschaft der Nonnen am Disibodenberg mit der Außenwelt. Die Mönche versorgen die Frauen mit dem Lebensnotwendigen, ein vom Abt bestimmter Priester ist Beichtvater der Nonnen und übernimmt die religiöse Unterweisung. Eine Schulausbildung erhalten die Novizinnen der Klause jedoch nicht.

Hildegard liest die Bibel, studiert Schriften der Kirchenväter – und lernt die Klosterregel des Benedikt von Nursia. Die „Regula Benedicti“ des Klostergründers aus dem 6. Jahrhundert hat sich in ganz Europa als Richtschnur für monastisches Leben durchgesetzt und bestimmt den gesamten Klosteralltag: Gebetszeiten und -formen, Ämter und Hierarchien, Arbeit, Kleidung, Speisen, Schlaf. Ora et labora – „bete und arbeite“.

Benedikt fordert von den Mönchen ein einfaches und tugendhaftes Leben: „Nicht stolz sein. Nicht trunksüchtig. Nicht essgierig. Nicht schlafsüchtig. Nicht träge.“ In vielen Punkten jedoch bleibt seine Regula sehr vage. Über deren richtige Interpretation entbrennt deshalb unter Ordensleuten immer wieder heftiger Streit, in den sich später auch Hildegard einmischen wird.

Noch vor ihrem 18. Geburtstag legt sie gemäß den Regeln Benedikts die ewigen Gelübde ab. Und empfängt ihre neue Kleidung: ein weißes Untergewand, die Tunika, und eine dunkle, weitärmelige Kukulle, die einem Engelsgewand gleichen soll. Ihr Gesicht ist von einem weißen Gebände umgeben, unter dem Schleier versteckt die Nonne ihre Haare. Zur Ausstattung der Benediktinerinnen gehören unter anderem auch Strümpfe, Schuhe, Sandalen und ein Gürtel. Persönlicher Besitz jedoch ist ihnen verboten. Über Hildegard berichten die Quellen dieser Jahre nur wenig; sie ist oft krank, fastet häufig, spricht kaum – so viel ist bekannt. Im Jahr 1136 wird sie, nach Juttas Tod, die Leiterin des Frauenkonvents. Und sie hat weiterhin Visionen.

Ein Licht, so schildert es Hildegard später, dringe aus offenem Himmel in ihr Innerstes und lasse sie plötzlich den Sinn der biblischen Schriften begreifen. „Ich habe sie (die Visionen; die Red.) bei vollem Bewusstsein erhalten, im vollkommenen Wachzustand meines Körpers. Die inneren Augen meines Geistes und die inneren Ohren haben mir meine Visionen übermittelt.“ Kein Rausch, kein Wahn, keine Ekstase. Und doch hält Hildegard ihre „Schauen“ geheim. Bis sie mit 42 Jahren einen inneren Befehl vernimmt: „Schreibe sie, wohlbelehrt, nieder und sprich davon.“

Hildegard jedoch fühlt sich überfordert, erkrankt. Erst danach beginnt sie zu schreiben. „Ich sah etwas wie einen großen eisenfarbenen Berg. Darauf thronte eine Gestalt von solchem Glanz, dass ihre Herrlichkeit meine Augen blendete“, beginnt ihre erste theologische Schrift. Insgesamt 26 Visionen ritzt Hildegard in den folgenden zehn Jahren in Wachstafeln: Ihr Werk „Scivias“ – „Wisse die Wege“ – wird ein gewaltiges Welt- und Heilsdrama voller Zahlensymbolik und apokalyptischer Bilder, in dessen Mittelpunkt der Kampf zwischen dem Himmlischen Vater und dem Leibhaftigen steht.

Hildegard lebt in einer Zeit des Umbruchs und der Widersprüche. Einerseits wächst die Bevölkerungszahl, lassen Stadtbürger prächtige Gotteshäuser errichten, stiften Adelige zahlreiche neue Klöster. Andererseits beklagen Gläubige, dass Priester die Seelsorge vernachlässigen, missachten Ordensleute vielerorts ihr Gelübde, indem sie ein bequemes Leben in Wohlstand führen. Strenggläubige Christen fordern vom Klerus den Verzicht auf irdische Güter und weltliche Macht – manche von ihnen wenden sich sogar enttäuscht von der Kirche ab und schließen sich ketzerischen Sekten an.

Gegen heftigen Widerstand ihres Abtes gründet Hildegard ein eigenes Kloster

Ihre Visionen aber, davon ist Hildegard überzeugt, können den Menschen Wege aus der Sünde zu Gott zeigen – sie wird im Laufe ihres Lebens noch zwei weitere Werke mit göttlichen Eingebungen füllen, in denen sie Ketzerei, Hochmut, Stolz und Heuchelei anprangert und die Christenheit zur Umkehr auffordert.

Hildegards Beichtvater, der Mönch Volmar, überträgt die Texte auf Pergament und glättet dabei das ungelenke Latein der Nonne. Wer aber wird den Worten einer unbekannten Nonne Glauben schenken? Und hat der Apostel Paulus die Frauen nicht geheißen, in der Kirche zu schweigen?

Doch ihre Sorgen sind offenbar unbegründet. Auf Bitten des Mainzer Erzbischofs, der für das Disibodenberger Kloster zuständig ist, lässt Papst Eugen III. im Jahr 1147 Hildegards Visionen von einer Kommission untersuchen – so berichtet es jedenfalls ihr Biograf, der Mönch Theoderich von Echternach, um 1185. Als die Kommission die göttliche Inspiration der Glaubensbilder bestätigt, erteilt der Papst Hildegard „im Namen Christi die Erlaubnis, alles zu veröffentlichen, was sie vom heiligen Geist erfahren habe“, so Theoderich.

Bald kursiert Hildegards Name auf den Marktplätzen des Reiches, in Klöstern, Domkapiteln und Burgen. Und wenig später bricht sie aus der Frauenklause auf dem Disibodenberg aus und beschließt, etwa 30 Kilometer entfernt auf dem Rupertsberg bei Bingen ein Kloster zu gründen. Für eine Äbtissin, die sich auserkoren fühlt, der Welt Gottes Willen zu verkünden, ein perfekter Standort: Nur durch einen Fluss von Bingen getrennt, liegt die Anhöhe an den wichtigsten Fernrouten des Reiches. Die alte Römerstraße von Mainz nach Köln führt mitten durch die Stadt und geradewegs auf den Rupertsberg zu. In und um Bingen verzweigen sich die Wege nach Trier, Koblenz, Metz und Worms. Vor allem aber per Schiff strömen Menschen und Waren herbei. Die Stadt liegt direkt am Rhein und an der Nahe.

DIE TRENNUNG vom Disibodenberg gerät zum Machtkampf. Der Abt und seine Mönche wollen die berühmte Frau nicht ziehen lassen. Sie weigern sich, jene Güter herauszugeben, welche die Nonnen einst als Mitgift in die Gemeinschaft eingebracht haben. Hildegard aber wendet sich über eine adelige Bekannte an den Mainzer Erzbischof: Und der bricht nun den Widerstand des Abts. Um 1150 siedelt Hildegard mit 20 Nonnen auf den Rupertsberg über, wo bereits eine Kapelle steht. Den notwendigen Grundbesitz stiften oder finanzieren Hildegards Verwandte sowie weitere Gönner. Denn ihre Mitgift müssen die Frauen zum größten Teil dem Männerkloster überlassen – der Preis für die Unabhängigkeit, die der Mainzer Erzbischof den Frauen 1158 endgültig zusichert. Ganz aber kann die Äbtissin auch danach nicht auf die Mönche verzichten: Sie sind für liturgische Handlungen zuständig und stellen den Propst, den wirtschaftlichen Leiter des Stifts.

Kern der Klosteranlage wird eine dreischiffige Basilika. Über den Kreuzgang auf der Südseite gelangen die Nonnen in den Wohntrakt: Schlafsaal, Speisesaal und Latrinen, Küche und Vorratskammern sind nach außen streng verschlossen. An die Klausur schließen sich wahrscheinlich Schreibstuben und Krankenzimmer an. Im Laufe der Zeit entstehen um die Kirche mehrere hohe und niedrige Gebäude – darunter vermutlich das Wohnhaus des Propstes, ein Gästehaus sowie Unterkünfte für das Gesinde, ferner Wirtschaftsgebäude und eine Schule. Zum Kloster gehören außerdem ein Garten, ein Friedhof mit Kapelle, Gehöfte und Mühlen, Weinberge, Ackerland und Wiesen. Reisende, die an Bingen vorbeikommen, verbreiten Hildegards Ruf als Seherin in ganz Europa. Aus allen Himmelsrichtungen eilen Boten mit Nachrichten herbei, Geistliche und Laien bitten um Gebete und tragen persönliche Anliegen vor. Die frommen Menschen hören auf ihre Worte – auch, weil sie im Namen des Herrn spricht.

Obwohl die Äbtissin niemals das Schicksal einzelner Menschen voraussagt, gilt sie ihren Zeitgenossen als Prophetin. Sie spendet Rat und Trost, und wo sie Ungerechtigkeiten, Unglauben oder Machtmissbrauch ausmacht, reagiert sie mit mahnenden und warnenden Briefen. Gleichgültig, ob es sich um den König von England, den Bischof von Prag, den Papst oder den deutschen Kaiser Friedrich I. handelt, den sie in der nahe gelegenen Ingelheimer Kaiserpfalz persönlich trifft. Im Jahr 1163 stellt Friedrich I. ihr Kloster unter seinen Schutz. Gleichwohl scheut sie vor Kritik an seiner Politik nicht zurück. Friedrich indes schlägt alle Mahnungen in den Wind: 1167 nimmt er Rom ein. Doch als es papsttreuen Truppen gelingt, die heilige Stadt zurückzuerobern, muss der Unterlegene Papst Alexander III. die Ehre des Fußkusses erweisen und ihm den Steigbügel halten. Damit geht das Schisma zu Ende.

MIT DEN IDEALEN des Klosterlebens ist Hildegards öffentliches Wirken nur schwer in Einklang zu bringen: „Sich dem Treiben der Welt entfremden“, fordert die Regel des Mönchsvaters Benedikt. Ein immergleicher Rhythmus aus Beten, Singen und Arbeiten bestimmt das Leben in der benediktinischen Gemeinschaft, gleich ob Frauen- oder Männerkloster. Inmitten der Nacht, zwischen null und zwei Uhr, erheben sich die Nonnen und Mönche von ihren Strohsäcken im Schlafsaal. Von dort aus begeben sie sich direkt in die Klosterkirche, wo sie mit der Morgenfeier im Chorraum den Tag beginnen. Bis zum Abend folgt etwa alle drei Stunden eine weitere Andacht mit Gebeten, Lesungen aus der Heiligen Schrift und gregorianischen Gesängen – in kleinen Intervallen dahinfließende, einstimmige Choräle, die nach Papst Gregor I. (590–604) benannt sind. Wie neuartig und kühn klingt dagegen der Gesang auf dem Rupertsberg! Hildegard komponiert für die Messe ebenfalls einstimmige, aber variantenreichere Melodien mit größerem Tonumfang und weiteren Intervallen als bis dahin in der Kirchenmusik üblich. Mehr als 70 Lieder verfasst die Äbtissin, für die Musik mehr ist als bloße Wortvertonung: ein Spiegel der himmlischen Harmonie.

Sie erlernt die Kunst des Heilens – und führt die Klostermedizin zu ihrer letzten Blüte

Die Zeit zwischen den Chorgebeten verbringen die Konventsangehörigen mit Arbeit. „Sie sticken, spinnen, weben und nähen vom Morgengrauen bis zum Abendbrot. Müßiggang wird nicht geduldet. Kein ungeziemendes Wort fällt“, beschreibt Hildegards Sekretär Wibert den Alltag der Nonnen. Gesinde und Handwerker aus der Umgebung übernehmen oft die körperlich anstrengenden Tätigkeiten. Etwa das Anfertigen des Pergaments: Für eine Evangelienhandschrift müssen „Buchfeller“ genannte Spezialisten die Häute von 400 Schafen mehrere Wochen einweichen, anschließend mit einem halbmondförmigen Schabeisen die oberste Schicht sowie das Untergewebe entfernen, sodann die Lederhaut in einer Kalklösung entfetten und sie über einen Rahmen spannen. Erst nach dem Trocknen übergeben die Handwerker das reißfeste Material an Nonnen oder Mönche.

Die schneiden die Bögen zu, falten sie im Skriptorium des Klosters jeweils zu Lagen aus mehreren Blättern und ziehen gleichmäßige Linien über die Seiten. Ihre Federn tauchen die Kopisten in Tinte, die etwa aus einem Sud von Weißdorn- oder Schlehenzweigen unter Zusatz von Wein oder Eisensulfat hergestellt wird. Gekrümmt sitzen die Schreiber an ihren Pulten, kopieren liturgische Gebetsund Liedtexte, schreiben Klosterannalen und Heiligenviten ab oder „Miracula“, Wundergeschichten. Im Gegensatz zu den Klosterschülern müssen die Kopisten für ihr Werk nicht unbedingt Latein verstehen – einige Schreiber malen die Texte einfach ab, Buchstabe für Buchstabe. Von Zeit zu Zeit schärfen die Ordensleute dabei den Kiel ihrer Feder mit einem Messer, schaben falsch geschriebene Passagen sorgfältig vom kostbaren Pergament.

Je nach Inhalt der Texte schmücken Maler die Seiten mit kunstvollen Ornamenten, szenischen Bildern, Pflanzenoder Tiermotiven. Die meisten ihrer Farben werden aus Mineralien gewonnen, das leuchtend blaue Ultramarin etwa aus dem sehr teuren Halbedelstein Lapislazuli. Erst wenn alle Schreib- und Malarbeit vollendet ist, näht der Buchbinder die einzelnen Pergamentlagen zusammen, versieht sie mit einem schützenden Einband aus Leder oder Holz, schlicht oder mit Gold und Edelsteinen verziert. Ohne Unterlass arbeiten die Mönche, sommers wie winters. In der kalten Jahreszeit fällt es ihnen schwer, oft frieren den Schreibern die Finger steif: Das Kloster hat nur einen beheizbaren Raum, die Wärmestube.

Während die Kopisten und Maler dem Kloster im Skriptorium dienen, kümmern sich andere Mönche und Nonnen um den Garten, versorgen neu eingetroffene Pilger – oder pflegen die Kranken. Denn Benedikt von Nursia hatte die Krankenpflege zur Pflicht der Stifte erhoben. Manche Klöster sind für lange Zeit Horte der Heilkunde: Dort wird medizinisches Wissen systematisch vermittelt und angewendet; kennen Brüder und Schwestern die pharmakologische Wirkung von Kräutern und Pflanzen; werden Gebrechliche im Spital betreut und in speziellen Räumen zur Ader gelassen. Und dort, in den Kräutergärten der Klöster, wachsen die notwendigen Heilmittel.

AUCH HILDEGARD tut sich als Heilkundige hervor. Zwischen 1150 und 1160 verfasst die Autodidaktin natur- und heilkundliche Schriften, die als „Physica“ und „Causa et curae“ überliefert sind. Doch längst haben mehrere Konzilien den Ordensleuten jede ärztliche Tätigkeit verboten. Weil die Behandlung von Kranken, mittlerweile ein lukratives Geschäft, sie allzu oft von ihren theologischen Studien ablenke. Und schon bald wird aus der Heilkunst eine universitäre Wissenschaft. So gehören die Arbeiten Hildegards zu den letzten großen Werken der Klostermedizin.

Die Äbtissin schreibt in der „Physica“ über Pflanzen, Metalle und Mineralien, verzeichnet deren medizinische Wirkung, erläutert die Herstellung von Pillen, Pulvern, Spülungen und Räucherungen. Einem Menschen mit „übermäßig viel Schleim im Kopf, in der Brust oder im Magen“ empfiehlt sie einen Sud aus gekochten Ameisen: „Er atme den Dampf zehn- oder fünfmal durch die Nase und den Mund ein.“ In der Schrift „Causa et curae“ widmet sich Hildegard unter anderem dem Grund der Krankheiten: Sie glaubt, dass der Mensch durch den Sündenfall zu Unheil und Siechtum neigt. Freimütig schreibt die Äbtissin auch über Sexualität, den weiblichen Fruchtbarkeitszyklus und Geburtenkontrolle. Und sie beschäftigt sich mit Ernährung: „Speisen mit zu viel Fett“ seien ungesund, Wein und Bier besser als Wasser.

Zur Mittagszeit werden im Kloster in der Regel gekochte Hülsenfrüchte, Gemüse, Fisch oder Eiergerichte serviert. Die Benediktregel erlaubt für das Hauptmahl zwei warme Speisen, dazu werden Wein, Brot und zuweilen Obst gereicht. Fleisch, zumindest das von Vierfüßern, sollen die Ordensleute nach Benedikt nicht verzehren. Dennoch bereiten die Klosterköche nicht selten auch Gerichte aus Hammel- oder Schweinefleisch zu. Wie im Schlafraum und in der Kirche gilt an der langen Tafel im Speisesaal ein striktes Sprechverbot, während an anderen Orten des Klosters zumindest über das Notwendigste gesprochen werden darf, wenn auch oft nur zu bestimmten Tageszeiten. Die Mönche und Nonnen verständigen sich mithilfe einer Zeichensprache. Beim Verteilen der Speisen etwa bedeutet Hand an die Gurgel „Essig“, eine Schwimmbewegung „Fisch“.

Nach einem kalten Abendimbiss und dem letzten Chorgebet des Tages, der Komplet, zwischen 18 und 20 Uhr, beginnt im Benediktinerkloster die Nachtruhe. Obwohl die Mönche und Nonnen auch eine Mittagspause haben, reicht der Schlaf kaum: Immer wieder nickt beim Chorgebet jemand ein. Laut Benedikt ein schweres Vergehen. Hildegard jedoch sorgt sich um das körperliche und seelische Wohlbefinden der Ordensleute. Im Streit um die richtige monastische Lebensweise legt sie die Klosterregel deshalb milde aus und lehnt eine allzu asketische Lebensweise ab: Alles, was Benedikt nicht ausdrücklich verboten habe, sei erlaubt; etwa der Genuss von Geflügel. Die Äbtissin wendet sich gegen übermäßiges Fasten, setzt sich für kürzere Gebetszeiten und ausreichend Schlaf ein.

SIE SELBST ABER kommt nicht zur Ruhe. Ab ihrem 60. Lebensjahr macht sich Hildegard zu mehreren Predigtfahrten durch die deutschen Lande auf. Das Reisen ist eine Qual. Zu Pferd, zu Fuß, in schwankenden Booten und rumpelnden Kutschen legt sie 25 bis 30 Kilometer am Tag zurück. In Mainz, Trier, Köln, Bamberg und anderen Städten sucht sie die großen Plätze und Kirchen auf. Dort ermahnt sie die Menschen zu Umkehr und Buße, „gemäß dem, was Gott ihr offenbart hatte“, schreibt ihr Biograf Theoderich. Hildegard predigt vor allem gegen die Ketzerei der Katharer. Die angeblich „wahren Christen“ leben in strengster Armut und sind mit ihrer weltfeindlichen, antikirchlichen Lehre inzwischen von Südfrankreich aus über Mainz bis nach Köln vorgedrungen. Auch der weltliche Lebenswandel des Klerus ist ihr zuwider: „Ihr seid Nacht, die Finsternis aushaucht, und wie ein Volk, das nicht arbeitet und aus Trägheit nicht im Lichte wandelt“, geißelt sie etwa die Kölner Priester.

Der Klerus ist erschüttert, das Volk erstaunt. Wohl nie zuvor hat eine Nonne in aller Öffentlichkeit das Wort ergriffen. Dennoch sind die Zuhörer von Hildegard fasziniert: „Als ihr von uns gegangen wart“, schreibt ihr der Domdekan von Köln, „waren wir von großer Bewunderung ergriffen, dass Gott in ein so zerbrechliches Gefäß solche Wunder Seiner Geheimnisse wirkt.“ In Scharen strömen die Menschen zum Rupertsberg. Wohl schon zu Lebzeiten werden der alten Äbtissin in den Dörfern und Städten Wundertaten nachgesagt – Spontanheilungen etwa, nur durch das bloße Auflegen ihrer Hände.

Hildegard rühmt sich solcher Wunder freilich nicht; sie spendet Rat und gibt den Kranken Heilmittel für ihre Gebrechen. Selbst hat sie oft solche Schmerzen, „dass sie mich zu Tode zu bringen drohen“. Nicht nur auf dem Rupertsberg ist Hildegard jetzt gefordert: In Eibingen bei Rüdesheim hat sie, weil ihr Kloster so beliebt ist, eine Dependance gegründet. Die letzte Kraft aber raubt ihr ein Kampf mit der Mainzer Kirche. 1179 verhängt das Erzbistum ein Interdikt über das Rupertsberger Kloster. Hildegard hat einen exkommunizierten Adeligen auf ihrem Friedhof beisetzen lassen und sich später geweigert, dessen Leiche wieder zu entfernen.

Selbst nach ihrem Tod provoziert sie noch mit ihren Schriften

Mit der Kirchenstrafe nehmen ihr die Mainzer Geistlichen das Liebste: Hildegard und ihre Nonnen dürfen das Gotteslob nicht mehr singen. Auch die Kommunion und das Glockengeläut fallen unter das Interdikt. Die 81-jährige Äbtissin reist nach Mainz; erklärt, dass sich der Gebannte vor seinem Tod mit der Kirche ausgesöhnt habe, protestiert, weint, fleht. Vergebens. Erst der Erzbischof, der beim Papst in Rom weilt, hebt auf Bitten Hildegards das Interdikt auf.

Ausgezehrt von Kampf und Krankheit, stirbt die von ihren Zeitgenossen als prophetissa teutonica, als „deutsche Prophetin“ verehrte Äbtissin wenige Monate später am 17. September 1179 im Kloster auf dem Rupertsberg. Bei ihrer Beerdigung läuten wieder die Kirchenglocken. Hildegards Grab wird schnell zu einer Pilgerstätte. 1228 beantragt der Rupertsberger Konvent in Rom die Heiligsprechung der Äbtissin. Obwohl der Versuch scheitert, wird sie später in das „Martyrologium Romanum“, den vatikanischen Heiligenkalender, aufgenommen. Hildegard bleibt einstweilen inoffizielle Heilige.

Aber auch als solche provoziert die Äbtissin noch. Um 1270 meldet sich der künftige Erzbischof von Canterbury zu Wort, John Pecham. Hildegards Prophetie entspringe „unmittelbar aus der List des Teufels“, erbost er sich. Und ihre Schriften bezeichnet der englische Theologe als „Geschreibsel einer Vermessenen“. Denn Hildegard von Bingen hatte das Unerhörte getan: als Frau ihre Stimme erhoben.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Göring, Marlene: Von Pilgerinnen und Königinnen. Die wahre Macht der Frauen im Mittelalter, in: Geo.de, online verfügbar seit 08.12.2025 unter: https://www.geo.de/wissen/weltgeschichte/frauen-im-mittelalter--einblick-in-die-geschichtsforschung-36933752.html, zuletzt geprüft am 05.03.2026.

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Sekundärliteratur

-> Martins, Thea: Frauen im Mittelalter. Dem Manne Untertan, in: Die Welt der Ritter (GEO Epoche, Jg. 2018, Heft Nr. 94), Hamburg 2018, S. 84-88.

-> Holst, Insa: Hildegard von Bingen. Die mächtige Äbtissin, in: Kaiser, Ritter, Hanse. Deutschland im Mittelalter (GEO Epoche, Jg. 2007, Heft Nr. 25), Hamburg 2007.

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Die mittelalterliche Gesellschaft

Juden im Mittelalter

Inhaltsverzeichnis

  1. 10. bis 14. Jahrhundert: bedrohte Blütezeit
  2. Juden im Mittelalter. Taufe oder Tod.

1. 10. bis 14. Jahrhundert: bedrohte Blütezeit

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Jüdische Siedlungen im mittelalterlichen Kaiserreich

Im Zentrum des Karolingerreiches und am Hofe Karls des Großen (Reg.: 768-814) tauchten Juden nach Angabe der Quellen nur sporadisch als Händler auf. Sie bildeten keine festen Gemeinden. Vereinzelt übernahmen sie diplomatische Dienste für den Kaiser, wie der in den Fränkischen Reichsannalen genannte "Jude Isaac", der 797 von Karl dem Großen mit einer dreiköpfigen Delegation zum Kalifen Harun al-Raschid nach Bagdad entsandt wurde. In der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts ließen sich Juden dann im Süden des Karolingerreiches, in der Kathedralstadt Lyon, nieder, wo sie 825 Kaiser Ludwig der Fromme unter seinen Schutz stellte. Wie im muslimischen Südspanien bevorzugten die Juden auch im Karolingerreich die Ansiedlung in den Städten.

Nach der Völkerwanderung hatten von den einst blühenden römischen Städten nördlich der Alpen nur die Kathedralstädte, also die Bischofssitze, einen (quasi) urbanen Charakter bewahrt. Hier entstanden auch die ersten Niederlassungen der Aschkenasim, wie die im deutschen Raum siedelnden Juden im Mittelalter auf Hebräisch genannt wurden. Nach der Aufteilung des Karolingerreiches und der Herausbildung des Ostfränkischen Reiches finden sich seit dem 10. Jahrhundert jüdische Kaufmannssiedlungen in den Kathedralstädten am Rhein. Ob die im Osten des Reiches in Magdeburg (965) und Halle (973) nachgewiesenen jüdischen Kaufleute bereits Gemeinden gebildet haben, bleibt fraglich. Im ausgehenden 10. Jahrhundert gab es nach vorsichtigen Schätzungen ca. 4000 bis 5000 jüdische Einwohner im mittelalterlichen Kaiserreich, die aus Frankreich und aus Italien eingewandert waren. Es handelte sich dabei um Sippenverbände, wie die Kalonymos-Sippe, welche der Chronist Thietmar von Merseburg (975-1018) erwähnt. Nach seiner Schilderung soll sie aus Lucca nach Mainz gekommen sein, nachdem sie angeblich 982 Kaiser Otto II. (Reg.: 973-983) in der Schlacht bei Cotrone gegen die Araber das Leben gerettet hatte. Einen Zuzug jüdischer Familien aus der Romana (Frankreich, Italien: Lucca) belegen für die Jahrtausendwende auch hebräische Quellen.

Die älteste jüdische Gemeinde siedelte in Mainz (erste Hälfte 10. Jahrhundert). Von dieser Zentralgemeinde aus bildeten sich weitere Gemeinden in Trier (1066), Worms (1084) und Speyer (1090). Ein weiteres jüdisches Zentrum war im frühen 11. Jahrhundert wiederum Köln. Auch in Regensburg, das für den Osthandel bedeutend war, sind bereits 981 Juden als Einwohner bezeugt. Könige und Bischöfe forcierten die jüdischen Niederlassungen und verliehen den dort ansässigen Juden Handelsprivilegien, um die wirtschaftliche Bedeutung ihrer Städte zu fördern. Die Juden erwiesen sich somit als Schrittmacher dieses frühen Urbanisierungsprozesses in Deutschland.

Nach 1100 weiteten sich die jüdischen Siedlungen entlang des Rhein-Flussnetzes aus und entstanden nun auch in Orten, die sich allmählich zu Städten entwickelten wie Bingen, Boppard oder Bacharach. In den hebräischen Quellen werden diese Orte als Kfarim, als Dörfer, bezeichnet. Da die Juden aufgrund ihrer Speisegesetze ihren eigenen (koscheren) Wein produzieren mussten, gab es bereits im 12. Jahrhundert im Rheingebiet Dörfer mit jüdischen Einwohnern. Doch bildeten diese hier keine eigenen Gemeinden, sondern gehörten zu den Stadtgemeinden. Entlang des Mains entstanden im 12. Jahrhundert jüdische Gemeinden in Frankfurt, Aschaffenburg, in den Kathedralstädten Würzburg und Bamberg sowie südlich davon in den königlichen Städten Nürnberg und Rothenburg ob der Tauber. Die jüdischen Siedlungen im 11. und 12. Jahrhundert entstanden ausschließlich in bischöflichen bzw. königlichen Besitzungen und in Besitzungen der so genannten Ministerialen, der kaiserlichen Beamten, die die unterste Gruppe in der Adelshierarchie bildeten.

War bis zum 10. Jahrhundert der Fernhandel für jüdische Kaufleute typisch, so wurden sie im 11. Jahrhundert zu ortsansässigen Kaufleuten und trieben ab jetzt vorwiegend Handel mit der in den frühen Städten lebenden Bevölkerung. Zu den Handelsprodukten zählten Waren des täglichen Gebrauchs: Wein, Getreide, gesalzene Fische, Metallwaren, Viehzeug, Felle und Textilien. Ein wichtiger Erwerbszweig für jüdische Kaufleute bildete auch der Geldwechsel fremder Währungen sowie die Beschaffung von Edelmetall. Die Pfandleihe spielte für Juden zu dieser Zeit noch keine Rolle, wie den Rechtsauskünften der Rabbiner, den so genannten Responsen, zu entnehmen ist.

Gemeindeleben, Sitten und Gesetze

In Mainz, Worms und Speyer (nach den hebräischen Anfangsbuchstaben wurden die drei Städte auch unter dem Begriff ShUM zusammengefasst) entstanden im 11. Jahrhundert bedeutende Gelehrtenschulen, so genannte Jeschiwen. Neben den großen jüdischen Zentren im Orient und in Spanien entwickelten sie ein eigenes geistliches und geistiges Profil und erreichten im ausgehenden 11. Jahrhundert ihre Blütezeit.

In Mainz lehrte der große Gelehrte Rabbi Gerschom ben Jehuda, das "Licht des Exils" (um 960 - 1028), der das jüdische Recht mit dem allgemein gültigen Recht in Einklang zu bringen versuchte. Nach dem Talmud, der Sammlung und Auslegung gesetzlicher Vorschriften, galt beispielsweise der Satz: Gesetze des Staates sind für Juden verbindlich. In Anpassung an das allgemeine Recht verzichteten die Juden deshalb auf Verordnung Gershom ben Jehudas hin auf die ihnen nach ihrem traditionellen Recht eigentlich zugestandene, wenn auch nicht übliche Polygamie. Da die jüdischen Zentren in Deutschland ohne Tradition waren, spielte die Festigung eigener Sitten (Minhagin) eine wichtige Rolle.

Die jüdische Gemeinde verstand sich als "heilige Gemeinde", was einen hohen moralischen Anspruch bedeutete. Da das mittelalterliche Stammesrecht, so das der Franken, die so genannte Lex Salica, sowohl für Einzelpersonen als auch für Gruppen gelten konnte, waren bei internen Rechtsfällen die jüdischen Gemeinden in ihrer Rechtsprechung autonom. Diese oblag den Rabbinern, die, im Unterschied zu den christlichen Geistlichen, als Rechtslehrer, nicht aber im liturgischen Dienst tätig waren, wenngleich sie gelegentlich als Verfasser liturgischer Dichtungen hervortraten. Die Rabbiner saßen den lokalen Gerichtshöfen vor und bestimmten in Eheangelegenheiten, über Sanktionen bei Regelverletzungen und internen Streitigkeiten, was Geld- und Körperstrafen und sogar die Konfiszierung des Eigentums beinhalten konnte. Sie bestimmten ferner über den Cherem, den Bann, also den Ausschluss von Einzelnen aus der Gemeinschaft. Mit dem Bann konnten auch Zuzügler ausgeschlossen werden, die der jüdischen Gemeinde bzw. ihrer Führungsschicht unerwünscht waren.

Die Gelehrten kamen im 10. und 11. Jahrhundert aus der Oberschicht der Großhändler, die miteinander eng versippt waren. Diese Oberschicht stellte in dieser Zeit auch die Parnassim, die Gemeindevorsteher, und deren Vertrauensmänner. Doch kam es mit Anwachsen der Gemeinden zu einer sozialen Differenzierung, infolge derer die aristokratische Gemeindeführung gegen Ende des 11. Jahrhunderts problematisch wurde.

Das Kreuzzugspogrom von 1096

Die Blütezeit jüdischen Lebens am Rhein, das durch die Kaiser und Bischöfe gefördert und geschützt worden war, wurde erstmals durch ein Pogrom gefährdet, das so genannte Kreuzzugspogrom von 1096. Im Jahr zuvor hatte Papst Urban II. (Amtszeit: 1088 - 1099) im französischen Clermont die Christenheit zu einem Kreuzzug aufgerufen, der die Stadt Jerusalem von den muslimischen Seldschuken befreien sollte. Sein Aufruf löste eine große Begeisterung auch unter dem einfachen Volk, den städtischen und ländlichen Unterschichten, aus, die in Fanatismus umschlug. Im Vorgriff auf die erwartete Auseinandersetzung mit den muslimischen Andersgläubigen richtete sich ihre Aggression gegen die Juden als Andersgläubige im eigenen Land. Wirtschaftliche Motive spielten dabei eine Rolle. Christliche Chronisten begründeten die bald einsetzenden Pogrome mit dem Satz: "Gott hat die Juden reich werden lassen, damit die Armen sich ihren Reichtum aneignen können." Trotz der Warnschreiben französischer jüdischer Gemeinden, die bereits unter den Kreuzfahrerheeren gelitten hatten, vertrauten die jüdischen Gemeinden am Rhein auf den Schutz, den sie bisher durch die Kaiser und Bischöfe erfahren hatten. Doch Kaiser Heinrich IV. (Reg.: 1056 - 1106), der den Juden noch 1090 ausdrücklich seinen Schutz zugesichert hatte, befand sich auf Italienfahrt, und auch die Bischöfe, die vielfach selbst bedroht wurden, weil sie die Juden zu schützen versuchten, vermochten trotz vorausgegangener Garantien und Geldgeschenke weitgehend keinen Schutz zu leisten. Der Ermordung durch die Kreuzfahrer bzw. der Zwangstaufe zogen zahlreiche Juden den Freitod vor. Viele von ihnen, die sich der Taufe verweigerten, wurden erschlagen.

Obwohl die menschlichen Verluste sehr hoch waren, konnten sich die Gemeinden bald nach 1100 wieder bilden. In Köln bestätigen die so genannten Schreinsurkunden, die die Besitzverhältnisse festhielten, für das zweite Viertel des 12. Jahrhunderts vielfach den Erwerb von Haus- und Grundbesitz durch jüdische Zuwanderer. Es handelte sich dabei teils um Neuzuzüge, teils um Juden, die mangels Alternativen in ihre alten Gemeinden zurückkehren mussten. Kaiser Heinrich IV. gestattete nach seiner Rückkehr aus Italien gegen die Entscheidung des Papstes den Zwangsgetauften die Rückkehr zum Judentum.

Mystische Deutung der religiösen Gewalt

Die Erinnerung an das Pogrom von 1096 wirkte in den Gemeinden nach. In Memorbüchern und geistlichen Gesängen wurde der Ermordeten gedacht. Mit den "Frommen von Aschkenas" (Chassidej Aschkenas) entwickelte sich eine mystische Bewegung, die Elemente volkstümlicher Religiosität aufnahm, welche dem gelehrten Judentum der rheinischen Jeschiwen fremd gewesen waren. Zu diesen Elementen gehörte auch die Vorstellung, die Bewahrung der jüdischen Religion, auch durch den Freitod mitsamt der Kinder, geschähe zur Heiligung des Namens Gottes (Kiddusch-Ha-Schem). Diese Auslegung gab dem Martyrium der Ermordeten und derjenigen, die sich selbst getötet hatten, einen tieferen Sinn und fand einen biblischen Bezug in der Bereitschaft des Patriarchen Abraham, auf Aufforderung Gottes hin seinen Sohn Isaac zu töten. Nach dem jüdischen Moralgesetz der Halacha war der Freitod allerdings verboten. Während das sefardische, also das spanische, Judentum, eine "Erlösung durch Konversion" (Übertritt in eine andere Glaubensgemeinschaft) als möglich ansah, da sich nach seiner Vorstellung am Ende der Tage alle Menschen zum Judentum bekehren würden, entwickelte die aschkenasische synagogale Liturgie die Vorstellung von der "Erlösung durch Rache" für das Blut der Märtyrer. Gemäß dieser Auffassung wird Gott am Ende der Tage "Edom", also das mittelalterliche Christenreich, vernichten. Die Verinnerlichung dieser Deutung bestimmte noch 250 Jahre später bei den so genannten Pestpogromen von 1350 das Verhalten zum Beispiel der Mindener Juden, als diese in den Tod getrieben wurden. So berichtet der Chronist Heinrich von Herford, ein Dominikaner: "Zum Tode eilten sie jedoch fröhlich und Tänze aufführend, wobei sie zuerst die Kinder, dann die Frauen, hernach sich selbst den Flammen übergaben, damit nicht durch menschliche Schwachheit etwas gegen das Judentum vorgebracht werden könnte."

Strukturwandel in den Gemeinden

In den wieder neu erstehenden jüdischen Gemeinden des 12. Jahrhunderts vollzog sich ein Strukturwandel, der unter anderem auch eine Folge der vom Kloster Cluny angestoßenen innerkirchlichen Reformbestrebungen war. Neben das christliche Armutsideal und die Befreiung der Kirche von weltlicher Abhängigkeit trat 1179 das allgemeine Verbot für Christen, gegen Zinsen Geld zu verleihen. Für jüdische Händler, die diesem Verbot nicht unterlagen, bot sich dadurch eine neue Chance, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, denn sonstige städtische Berufe durften nur Mitglieder christlicher Handwerkszünfte oder Kaufmannsgilden ausüben, und der Aufstieg in den niederen Ministerialadel blieb Juden verwehrt, weil ihnen das Tragen von Waffen verboten war. Auch die Nutzung von ländlichem Grundbesitz war für Juden sehr eingeschränkt, da sie keine Arbeitskräfte beschäftigen durften, und beschränkte sich deshalb weitgehend auf die Eigenproduktion von koscherem Wein.

Die Geldleihe ermöglichte bei geringem Arbeitseinsatz Gewinne, die zur Existenz ausreichten. Diese materiellen Voraussetzungen hatten Einfluss auf die Gestaltung des Familienlebens und die Beziehung der Geschlechter. Obgleich Frauen in der jüdischen Kultusgemeinde einen nachrangigen Platz hatten - zur Bildung einer Gemeinde und für den Gottesdienst waren ausschließlich (zehn) Männer vonnöten - kam ihnen im Familien- und Geschäftsleben ein hoher Rang zu. Zwar bestimmten die Brautwahl in der Regel die Eltern, zumal das Brautpaar in sehr jungen Jahren verheiratet wurde. Doch die Geldleihgeschäfte erforderten eine Konzentration des Familienbesitzes in einer Hand, was beim Todesfall des Mannes den Witwen zugute kam, die das Geschäft weiterführen mussten. In den zeitgenössischen Quellen treten häufig jüdische Frauen als Gläubigerinnen auf. So befanden sich 1338 in der Stadt Oberwesel unter den 29 jüdischen Kreditgebern zehn Frauen.

Mit dem Übergang des Geldhandels auf die Juden bildete sich in den Gemeinden eine neue Mittelschicht heraus, die den Führungsanspruch der alten Sippen in Frage stellte und durch Häusererwerb in zentraler Lage der Städte auch in der Öffentlichkeit stärker in Erscheinung trat. Sie forderte nachdrücklich ein Mitspracherecht in den Gemeinden, so dass nun die Wahl der Rabbiner und der "Judenbischöfe" nicht mehr nur bei den alten Familien lag. Während die Rabbiner als Lehrer, Prediger und Fachleute für religiöse Fragen die Gemeinden leiteten, fungierte der Judenbischof als Vorsteher und Sprecher seiner Gemeinde gegenüber der weltlichen, christlichen Obrigkeit. Er musste deshalb von den Bischöfen oder Kaisern im Amt bestätigt werden und war für die regelmäßige Zahlung der Gemeindesteuern an den Stadtherren verantwortlich. Dabei konnte der Beitrag der einzelnen Gemeindemitglieder zur gemeinschaftlichen Steuerleistung bis ins 18. Jahrhundert entweder durch eidlich beschworene Selbsteinschätzung oder durch einen gewählten Schätzer bestimmt werden.

Das Gemeindeleben erforderte zahlreiche Einrichtungen, die entweder ehrenamtlich oder durch besoldete Funktionsträger verwaltet wurden. So musste eine Synagoge ebenso zur Verfügung stehen wie die so genannte Mikwe, ein Bad für kultische Reinigungen, dazu eine Schlachterei und eine Bäckerei, Brunnen und Backöfen, die koscher waren, also die jüdischen Speisevorschriften beachteten. Erforderlich waren außerdem ein Hospital für die Armen sowie ein Haus für Gemeindeversammlungen und für Feiern. Besonders wichtig war ein eigener Friedhof, wo den Toten nach jüdischem Recht ein Begräbnisplatz für "ewige Zeiten" garantiert wurde. Gemeinden, die so einen Friedhof besaßen, hatten eine Vorrangstellung inne, Zu ihnen wurden die Verstorbenen teils aus weiten Entfernungen gebracht.

Vor 1350 gab es im Reich nur circa 30 Gemeinden mit derart umfassender Infrastruktur. Sie erstreckten sich im Osten bis nach Breslau, wo ein Grabstein von 1203 beweist, dass um 1200 dort schon eine Gemeinde mit Synagoge und Friedhof existiert haben muss, und im Norden bis nach Dortmund und Magdeburg. Im Süden reichten sie bis Basel und Villach, im Westen bis Brüssel und Mecheln. Das geografische Zentrum jüdischen Lebens im Reich bildete jedoch nach wie vor das Gebiet des Rheins und seiner Nebenflüsse, die wichtige Verkehrs- und Handelsstraßen waren.

Seit dem 13. Jahrhundert stieg die Zahl der jüdischen Niederlassungen im Reichsgebiet an, um Mitte des 14. Jahrhunderts einen Höchststand zu erreichen. Gefördert wurden die Ansiedlungen nun auch durch die Landesherren, die zur Stärkung ihrer Territorien vermehrt Städte gründeten und dazu die Juden als Kapitalgeber benötigten. Zum Anstieg der Niederlassungen trug wohl auch bei, dass die Juden 1290 aus England und 1306 aus den französischen Kronlanden vertrieben wurden. Hinter diesen Maßnahmen stand eine Vermischung religiöser und wirtschaftlicher Motive (Bereicherung, Entschuldung). Das Vertreibungsedikt des englischen Königs Edward I. begründet sie mit dem Verstoß der Juden gegen das Zinsverbot. Im Reichsgebiet waren Judenverfolgungen und -vertreibungen zu diesem Zeitpunkt noch relativ selten. Doch ließ sich aus den Vorgängen in den Nachbarländern schließen, dass der Erwerbszweig der Geldleihe für die Juden neben Chancen auch Risiken bot.

Die wirtschaftliche Bedeutung der Juden in den neu entstehenden Städten des ausgehenden 12. und des 13. Jahrhunderts, sei es als Händler, Geldleiher oder Verwalter von Münzstätten, dokumentiert sich in der marktnahen Lage des Judenviertels. So lag zum Beispiel das Judenviertel in Münster/Westfalen in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts hinter dem Rathaus, ebenso in Köln und Nürnberg, wogegen der Friedhof sich, anders als die christlichen Friedhöfe, die um die Kirche herum angelegt wurden, vor der Stadtmauer befand.

Bis zum Basler Konzil (1431-1449) gab es keine Verpflichtung zur Ghettobildung. Die Infrastruktur der jüdischen Gemeinde erforderte allerdings ein enges Zusammenwohnen, und so schlossen sich schon im 11. Jahrhundert die Juden häufig in eigenen Vierteln zusammen und umgaben sie vielfach mit einer Mauer, um ihre Waren und ihr Kapital zu schützen.

Verhältnis zur christlichen Obrigkeit

Im 13. und beginnenden 14. Jahrhundert besaßen die Juden in der städtischen Bürgerschaft eine "weitreichende rechtliche Gleichstellung" - so der Historiker Alfred Haverkamp -, auch wenn sie keine ausgesprochen hoheitlichen Ämter ausüben durften. Doch sind Juden auch als Leiter von Münzstätten oder Zolleinnehmer bezeugt.

Seit den ersten jüdischen Niederlassungen in Deutschland standen die Juden unter dem Schutz des Kaisers bzw. der Bischöfe. Die "Königsnähe" spielte im Hochmittelalter eine wichtige Rolle. Kaiser Friedrich Barbarossa (Reg.: 1152 - 1190) bezeichnete in mehreren Urkunden die Juden als "der kaiserlichen Kammer zugehörig", womit er an alte römische Vorstellungen anknüpfte. Sein Enkel, Kaiser Friedrich II. (Reg.: 1212 - 1250), bezeichnete sie als "servi camere nostre", als Kammerknechte, was unter anderem ihre Verpflichtung zur Steuerzahlung an den kaiserlichen Fiskus beschrieb. Diese Formulierung diente auch dazu, Ansprüche des mit dem Kaiser um die Vormachtstellung konkurrierenden Papstes abzuwenden.

Die Auseinandersetzungen zwischen Papsttum und Kaisertum beeinträchtigten jedoch im laufenden 13. Jahrhundert die kaiserliche Schutzgewalt. Bischöfe und weltliche Fürsten beanspruchten mit Erfolg das "Judenregal" (Regal = mittelalterliches königliches Hoheitsrecht) für sich und erließen in der Folgezeit eigene Judenverordnungen. Den Kaisern verblieb nur noch das Verfügungsrecht über die Juden in den Reichsstädten, wobei sie zunehmend von ihrem Steuerrecht gegenüber den Juden Gebrauch machten, während sie ihre Schutzverpflichtung immer mehr aufgaben. Schon 1241 wurden erste Steuerlisten für Juden angelegt, in den Reichsstädten brachten diese 13 Prozent der königlichen Einnahmen auf. In der Folgezeit wurden die Hebesätze immer stärker heraufgesetzt, so dass zum Beispiel in Rothenburg o. T. die Juden im 14. Jahrhundert achtmal mehr Steuern abführen mussten als die übrigen Bürger.

Ab 1342 musste zudem jeder Jude, egal ob Mann oder Frau, ab dem zwölften Lebensjahr jährlich den "goldenen Opferpfennig" zahlen. Dies betraf alle Juden, auch wenn sie inzwischen den Landesfürsten unterstellt waren. Die Juden gerieten so in eine "Schwammfunktion". Sie mussten durch möglichst hohe Zinsen hohe Einnahmen erzielen, die dann an den Fiskus des Kaisers bzw. des Landesherren wanderten. Beliebt machte sie das nicht. Mit kaiserlichem Schutz konnten sie dagegen kaum noch rechnen, eher mit dem der meist vom städtischen Patriziat dominierten Stadtobrigkeiten. Dies bedeutete neue Verpflichtungen, so einen Beitrag zu den Verteidigungsanlagen der Stadt, auch zum Wach- und so genannten Kriegsdienst, obgleich Juden nach dem Gesetz keine Waffen tragen durften. In den Städten bildete sich an der Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert ein so genanntes Judenbürgerrecht heraus, das offiziell "verbrieft", also den Juden urkundlich zugesprochen wurde. Wenn diese auch von den offiziellen Versammlungen der Stadtbürger oder der Zünfte ausgeschlossen blieben, so durften sie doch an den allgemeinen Festen - außer den religiösen - teilnehmen. Trotz vieler positiver Entwicklungen mehrten sich jedoch im Laufe des 13. Jahrhunderts Anzeichen für eine Verschlechterung des Verhältnisses zwischen den Juden und den übrigen Stadtbürgern.

Christliche Judenfeindschaft

Diese Verschlechterung war auch eine Folgewirkung offizieller Verlautbarungen und Beschlüsse der Kirche. Papst Innozenz III. hatte bereits 1205 die "ewige Knechtschaft" der Juden erklärt, die sie den Christen sozial und rechtlich unterstellte. Auch die Beschlüsse der römischen Laterankonzile von 1179 und 1215 zielten darauf ab, die Lebensbedingungen der Juden zu verschärfen. So sollte ihnen der Zugang zu öffentlichen Ämtern verwehrt, und sie sollten durch ihre Kleidung als Juden erkennbar sein. Sie durften keine "unangemessen hohen Zinsen" verlangen und mussten sie den Kreuzfahrern erlassen. Diese Bestimmungen wurden in Deutschland jedoch lange Zeit nicht streng beachtet.

Daneben sorgten auch theologische Entwicklungen in der Kirche für eine wachsende Judenfeindschaft. Die drastischen Darstellungen des Gekreuzigten, die in der Gotik aufkamen, erinnerten die einfachen Menschen an die "Schuld" der Juden, die mit der Verurteilung Jesu sein Blut auf sich und ihre Kinder herabgerufen hätten (Mt. 27,25). Sie galten deshalb als die Mörder Christi. 1215 erhob das IV. Laterankonzil die so genannte Transsubstantiationslehre zum Dogma, also zu einem festen Glaubenssatz. Sie besagt, dass durch die Wandlung in der Messe Brot und Wein real in Christi Leib und Blut verwandelt werde.

In diesem Zusammenhang konnte der Vorwurf des so genannten Hostienfrevels Exzesse und Pogrome auslösen. Danach besorgten sich die Juden geweihte Hostien, um sie zu schänden. Die Juden würden - so der Vorwurf - durch fünf Nadelstiche in die geweihte Hostie - analog zu den fünf Wunden Christi - den Martertod Christi wiederholen. Möglicherweise diente hierbei den Christen ein jüdischer Brauch als Vorwand: In manchen jüdischen Gemeinden wurde zur Bestimmung des Eruv, des Bezirks, in dem sich ein Jude am Sabbat frei bewegen durfte, eine Mazza, ein ungesäuertes Brot, an die Wand der Synagoge genagelt.

Noch gravierender war die Anschuldigung des Ritualmordes. Sie unterstellte den Juden, Christen ermordet zu haben, um deren Blut für rituelle Zwecke zu nutzen. Dieser Vorwurf tauchte erstmals 1144 im englischen Norwich auf; in Deutschland dann verstärkt im 13. Jahrhundert. Nachdem 1234/35 im fränkischen Lauda und Tauberbischofsheim sowie in Fulda angeblich dergleichen Morde vorgekommen sein sollten, setzte Kaiser Friedrich II. 1236 eine Untersuchungskommission ein, welche die Juden von diesen Vorwürfen freisprach. Auch Papst Innozenz IV. (Amtszeit: 1243-1254) erließ 1247 auf Bitten der Juden eine Bulle, die diesen Irrglauben verurteilte. In seinem Schreiben an die deutschen Bischöfe legt er ihm vielmehr unter anderem wirtschaftliche Motive zugrunde: "[...] um ungerechterweise ihre Güter zu plündern und sich anzueignen". Auch setzte sich Papst Innozenz IV. 1246 in einer Urkunde zugunsten der Kölner Juden für den Schutz des jüdischen Kultus ein. Demnach durften den Juden die Synagogen nicht weggenommen, ihre Feste nicht gestört und ihre Friedhöfe nicht geschändet werden.

Mochte Papst Innozenz IV. in diesem Fall die Juden in Schutz nehmen, so war die generelle Politik der Päpste allerdings eher auf eine starke Eingrenzung des Judentums bedacht. So befahl der Vorgänger Papst Innozenz' IV. Gregor IX. (Amtszeit: 1227-41) 1239 in einem Brief an die Könige von Aragon, England, Frankreich, Kastilien und Portugal die Talmudtexte einzuziehen. Vorausgegangen war eine Denunziation des jüdischen Konvertiten Nikolaus Donin, der Talmud und die damit verbundene Legendensammlung Haggada enthielten Lästerungen Christi. Gegen die Herabsetzung der jüdischen Religion durch christliche Theologen sowie deren Missionierungsversuche wehrten sich jüdische Gelehrte mit polemischen Schriften wie dem Toldot Jeshu (Leben Jesu), einer Evangelienparodie, die nach dem Kreuzzugspogrom entstanden war.

Auf anderen Gebieten grenzte sich das Judentum jedoch keineswegs von seiner Umwelt ab. So hatten christliche Vorstellungen und Praktiken durchaus Einfluss auf die jüdische Religion bis in die Sprache hinein, wie im Sefer Chassidim, dem Buch der Frommen. Dass sich die Juden in ihre soziale und kulturelle Umwelt integrierten, beweist auch der jüdische Minnesänger Süßkind von Trimberg in der staufischen Epoche. Juden verpflichteten christliche Künstler zur Illustrierung ihrer Handschriften und christliche Handwerker zum Bau der Synagogen, die im 13. Jahrhundert zum Beispiel in Worms und Regensburg entstanden. Auch in ihrer Sprache grenzten sich die Juden zunächst nicht von den Christen ab. Erst im 14. Jahrhundert bildete sich im fränkisch-schwäbischen Raum eine spezifisch deutsch-jüdische Sprache heraus, die sich zum Jiddischen weiter entwickelte und auch von den Juden gesprochen wurde, die infolge der Pestpogrome nach Polen auswanderten. Unter dem Einfluss ihrer slawischen Nachbarn erhielt in Polen und Litauen das Ostjiddische eine eigene Prägung.

1242 kam es in Frankreich auf Befehl König Ludwigs des Heiligen, der unter dem Einfluss der judenfeindlichen Bettelmönche stand, zur Einziehung aller talmudischen Schriften, die nach einer Disputation zwischen christlichen und jüdischen Gelehrten öffentlich verbrannt wurden. Die Juden in Deutschland blieben vor dergleichen Autodafés verschont, obgleich auch hier Bettelmönche, Minoriten wie Dominikaner, gegen den Talmud polemisierten. Da die Bettelmönche ihre Seelsorge vor allem in den Städten betrieben, war ihr dortiger Einfluss groß. Auch in den Rechtsbüchern, die in Deutschland im 13. Jahrhundert entstanden, sind die judenfeindlichen Vorstellungen der Bettelmönche nachzuweisen, so im Schwabenspiegel von 1275, der auf einen Minoriten zurückgeht und die Trennungsbestimmungen zwischen Juden und Christen betont. Die von den Bettelmönchen geförderten Kulte des leidenden Christus wiesen den Juden eine negative Rolle im christlichen Heilsgeschehen zu. Die Synagoga, das Symbol für das Judentum, hatte nach Auffassung der christlichen Theologen ihre Heilsträgerschaft verloren. Die Erlösung, die Gott einst seinem auserwählten Volk verheißen hatte, war auf die Christen übergegangen. Dies wurde nun auch den einfachen, nicht lesekundigen Menschen durch die Bilddarstellungen der neu entstehenden Kathedralen vermittelt. Die Figur der Ecclesia, Symbol der christlichen Kirche, blickt siegreich in die Welt, wogegen der Figur der Synagoga die Augen verbunden sind und ihr Stab zerbrochen ist. Ihren Händen entgleiten die Gesetzestafeln.

Während es im Rhônetal bereits in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts anlässlich der Vorbereitung eines neuen Kreuzzuges zur Beschlagnahme jüdischen Besitzes und zu Zwangstaufen kam, sind für Deutschland in der Zeit von 1251 bis 1280 nur lokale Pogrome bezeugt. Trotz des Verbots Kaiser Friedrichs II., die Juden des Ritualmords zu bezichtigen, kam es 1267 in Pforzheim zu einem entsprechenden Prozess, in dessen Folge vermutlich alle Juden des Ortes ermordet wurden. 1270 ereignete sich ein ähnlicher Exzess in Weißenburg/Elsass.

Pogromwellen im Reichsgebiet

Im Reichsgebiet setzten die ersten regionsübergreifenden Pogrome seit 200 Jahren 1281 im Mittelrheingebiet ein. Auslöser war ein Ritualmordvorwurf im mittelrheinischen Oberwesel. Angeblich sollte hier ein Junge, Werner von Womrath, von einem Juden und seinen Glaubensgenossen gemartert worden sein. Dem Opfer wurde in christlichen Kreisen anschließend kultische Verehrung zuteil. Die Pogromwelle verlief den Mittelrhein hinauf bis zur Ruhr und erfasste circa 20 jüdische Gemeinden.

Den Pogromen im Reich an der Wende zum 14. Jahrhundert lagen vor allem wirtschaftliche Motive zugrunde: Sie ereigneten sich weitgehend in Weinbaugebieten (Rhein, Mosel, Main, Tauber), wo Missernten zu existenzgefährdenden Verschuldungen bei jüdischen Geldverleihern führen konnten. Mit ihrer physischen Vernichtung, die als gottgefällige Rache für die Untaten der Juden ausgegeben wurde, entledigte man sich gleichzeitig auch der Gläubiger.

Mit angeblichem Hostienfrevel, der die ökonomischen Motive verarmter Handwerker verdeckte, wurden auch die so genannten Rintfleisch-Pogrome begründet, die im Frühjahr 1298 in dem fränkischen Ort Röttingen ihren Ausgang nahmen und in fast allen Städten Frankens über 1500 jüdische Opfer forderten; darunter allein in Nürnberg 628 und in Würzburg 900 Ermordete. Die Pogrome reichten bis nach Schwaben, Hessen und in die Oberpfalz. Beteiligt waren daran ländliche und städtische Unter- und Mittelschichten, aber auch Adlige, wenngleich der Anführer Rintfleisch, ein Metzger aus Röttingen, nicht - wie häufig angegeben - zu deren Gruppe zählte. Erst der neugewählte König Albrecht von Habsburg machte im Herbst des Jahres mit seinen Truppen dem Schrecken ein Ende, wobei er allerdings nicht vergaß, die Hinterlassenschaft seiner ermordeten "Kammerknechte" für sich zu reklamieren.

Unter der antijüdischen Stimmung des ausgehenden 13. Jahrhunderts litt vor allem das blühende geistige Leben der jüdischen Gemeinden. Vom Mittelrhein aus, wo im 11. und 12. Jahrhundert die bedeutendsten Schulen existierten, hatte es sich inzwischen stärker nach Osten verlagert. In Regensburg, Würzburg und Wien gab es vielbesuchte jüdische Lehrhäuser. Der bedeutendste Rabbiner der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts war Meir ben Baruch in Rothenburg (um 1215 - 1293), der, wie seine mehr als 1000 geistlichen Auskünfte (die so genannten Responsen) beweisen, von allen jüdischen Gemeinden im Reich als Autorität anerkannt wurde. Sein Schicksal dokumentiert aufschlussreich die kritische Situation der Juden im Deutschland und Westeuropa des ausgehenden 13. Jahrhunderts: Meir beschloss Mitte der 1280er Jahre Europa zu verlassen und nach Palästina auszuwandern. Doch zuvor hatte der Kaiser ein Auswanderungsverbot für Juden erlassen. Meir wurde ergriffen und eingekerkert. Da er seiner Gemeinde verbot, für seine Freilassung ein hohes Lösegeld zu zahlen, musste er bis zu seinem Tod 1293 in Kerkerhaft bleiben. Erst 1307 wurde sein Leichnam gegen eine hohe Geldzahlung freigegeben und konnte auf dem Wormser Judenfriedhof beigesetzt werden.

1336 kam es zu einer erneuten Pogromwelle, die ihren Ausgang wiederum in Franken nahm und bis ins Elsass 65 jüdische Gemeinden traf. Dass sich diesmal - so in Kitzingen und Würzburg - die städtischen Oberschichten dem so genannten König Armleder und seinen Horden entgegenstellten, ist wohl dem Umstand zu verdanken, dass die Oberschichten ihre eigene Herrschaft gefährdet sahen. Denn König Armleder, der Desperado Arnold von Uissigheim, ein verarmter fränkischer Adliger, destabilisierte mit seinen Anhängern, in der Mehrzahl aufrührerischen Bauern, das gewohnte gesellschaftliche Kräfteverhältnis. Auch dieses Pogrom berief sich auf einen angeblichen Hostienfrevel und ereignete sich in den Weinanbaugebieten. Der Würzburger Bischof Otto von Wolfskehl ließ Arnold von Uissigheim in Kitzingen hinrichten. Sein Grabstein zeigt das Schwert an seiner Kehle. Die ehrlose Art seines Todes hinderte die Bewohner von Uissigheim jedoch nicht, dem Hingerichteten in der Kirche ein Hochgrab zu errichten und ihn als "beatus Arnoldus", als seligen Arnoldus zu verehren. Die Schwertspitze an seinem Hals verlieh ihm die Gloriole eines Märtyrers.

Die Pogrome des ausgehenden 13. und beginnenden 14. Jahrhunderts gipfelten in den so genannten Pestpogromen von 1348 bis 1350, die ganz West- und Mitteleuropa erfassten und zwei Drittel der jüdischen Gemeinden und ihre Bewohner vernichteten.

Die Pestpogrome

Seit der Antike war Europa von der Pest verschont geblieben. 1348 wurden die Menschen daher mit einer Seuche konfrontiert, für die sie keine Erklärung hatten. Von der Hafenstadt Marseille aus hatte sie um die Jahreswende 1347/48 die Provence und Katalonien befallen, wo sich von der Karwoche 1348 an bis in den Juni die ersten Pogrome ereigneten. Die Seuche breitete sich schnell nach Norden aus. Parallel dazu setzte sich im Herbst 1348 die Welle der Ausschreitungen gegen die Juden über Burgund fort. Hier gelang es den Territorialgewalten allerdings noch, durch Prozesse und Ausweisungen der Juden die Verfolgungen einzudämmen. In einer weiteren Welle erreichten diese von November 1348 bis März 1349 über Savoyen, die Schweiz und das Elsass Deutschland, wo es in Schwaben, aber auch in Thüringen und Sachsen sowie im Rheingebiet zu Ausschreitungen kam. Neu und typisch für diese Pogrome war das Zusammengehen breiter, gewaltbereiter Bevölkerungskreise mit den weltlichen Territorial- oder Stadtherrschaften, die die Juden vor Gericht zu erpressen und sich ihrer anschließend zu entledigen versuchten. So wurden die meisten thüringischen Judenschaften auf Veranlassung des Markgrafen von Meißen im Februar 1349 verfolgt und vernichtet. Nach einem vorübergehenden Abflauen gingen die Verfolgungen von Juni bis Dezember 1349 an Rhein und Mosel, in den Niederlanden, Lothringen und Franken weiter.

Für die Morde führen die zeitgenössischen Quellen unterschiedliche Motive an. Im Zentrum stand der Vorwurf der Brunnenvergiftung als Auslöser der Seuche. Religiöse Motive, so der Vorwurf der Schuld der Juden am Tod Jesu, wurden den Ausschreitungen während der Karwoche zugeschrieben, während die Beteiligung der Stadtherrschaften an den Pogromen vielfach mit Herrschaftssicherung und materiellem Gewinnstreben begründet wird. Auch auf der Ebene der Reichspolitik fand sich ein Motiv. In der Auseinandersetzung zwischen König Karl IV. (Reg.: 1347-1378) und seinem Konkurrenten Günther von Schwarzburg, die bis zum April 1349 dauerte, versuchten beide Seiten sich Parteigänger zu verschaffen, indem sie Anhänger mit Gütern der verfolgten Juden bedachten. Die Quellenzeugnisse dokumentieren trotz der Angst vor der Seuche eine immense Gier nach materiellen Gütern, die sich vor allem auf den Besitz der wohlhabenden Juden richtete, denn die Mehrheit von ihnen lebte relativ bescheiden. Die Stadtobrigkeiten gingen dabei sehr durchdacht vor. Auf der einen Seite sorgten sie dafür, dass die "sammelinge", die Pöbelexzesse, ihre Herrschaft nicht gefährdeten, um auf der anderen Seite aber von der Einziehung der Güter zu profitieren. In zahlreichen Städten wie in Basel, Straßburg, Schlettstadt und Konstanz kam es bereits zu Exzessen, bevor die Pest auftrat, in Nürnberg sogar unabhängig von ihr. Hier hatte Karl IV. die städtische Obrigkeit ausdrücklich zu Übergriffen ermächtigt. Nachdenkliche Chronisten wie der Mindener Dominikaner Heinrich von Herford hielten die Behauptung, die Juden hätten "überall auf Erden" verbrecherisch und bösartig die Brunnen vergiftet, daher eher für unglaubwürdig. Als eigentliches Motiv sieht er die Gier nach dem Besitz der Juden und vergleicht ihre Vernichtung mit der der Templer, die 1291 in Frankreich der Ketzerei beschuldigt und vielfach hingerichtet worden waren, wonach ihr Besitz an die französische Krone fiel. Auch Papst Klemens VI. (Amtszeit: 1342-1352) wandte sich von seinen Amtssitz Avignon aus gegen den Vorwurf der Brunnenvergiftung und des Ritualmords und verwies sie ins Reich der Legende.

An die 300 Gemeinden im Reich wurden während der Pestpogrome vernichtet, lediglich 58 Orte blieben verschont. Diese lagen nicht im Zentrum, sondern an der Peripherie des Reichs, so in Böhmen, Mähren und Österreich. Viele der Überlebenden wanderten nach Norditalien oder nach Polen aus. Die Pestpogrome bedeuteten eine wichtige Zäsur in der Geschichte der Juden in Deutschland, sie waren - wie Alfred Haverkamp zu Recht feststellt - der "tiefgreifendste Einschnitt in der Geschichte des deutschen Judentums von den Anfängen der Ansiedlung bis zur nationalsozialistischen "Endlösung"."

2. Juden im Mittelalter. Taufe oder Tod.

Im 11. Jahrhundert sind die Städte Speyer, Worms und Mainz wirtschaftliche und geistige Zentren der mitteleuropäischen Juden, der Aschkenasim. Schon seit langem siedeln sie hier: häufig als Händler, die kostbare Waren aus dem Orient importieren, und als Gelehrte. Am Rhein entstehen die bedeutendsten Talmudschulen des Abendlandes. Doch in Sicherheit leben die Gemeinden nicht, im Gegenteil. Als der Papst zum Kreuzzug gen Jerusalem aufruft, ziehen 1096 nicht alle christlichen Streiter direkt in das Heilige Land, um gegen die Muslime zu kämpfen. Vielmehr belagert schon bald ein aufgehetzter Mob die rheinischen Metropolen – und stellt die Juden vor die Wahl: Taufe oder Tod

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Speyer ist Heimat einer großen aschkenasischen Gemeinde. Deren Verbindungen zu Worms und Mainz sind so eng, dass die drei Städte von vielen Juden mit einem einzigen Namen belegt werden: »Schum«. Die Bezeichnung ist aus den Anfangsbuchstaben der hebräischen Namen dieser drei Metropolen zusammengesetzt

Ihr Gott ist der Schöpfer der Welt und der Herr der Geschichte. Er ist transzendent und unfassbar. Aber sie besitzen Gottes Wort: die Tora. Und Sein Wort, Sein Gesetz beherrscht auch das Leben der Juden am Rhein. Der Juden, die sich „Aschkenasim“ nennen. Nach Aschkenas, der hebräischen Bezeichnung für das Gebiet nördlich der Alpen. Die ältesten Zeugnisse jüdischer Ansiedlungen am Rhein reichen zurück in die Zeit der Römer. So belegen zwei Dekrete des Kaisers Konstantin aus den Jahren 321 und 331 die Anwesenheit von Juden in Köln. In dieser Zeit gibt es wohl auch jüdische Gemeinden in anderen römischen Städten an Mosel und Rhein. In Trier, Straßburg, Bonn und Xanten, in Speyer, Worms und in Mainz. Doch für eine dauerhafte jüdische Präsenz in diesen Orten über das 5. Jahrhundert hinaus gibt es keine Quellen. Wahrscheinlich sind die jüdischen Gemeinden weggezogen oder untergegangen, als das Imperium Romanum von Germanenvölkern zerstört wurde. Erst im 9. und 10. Jahrhundert lassen sich dann wieder Juden in der Region nieder – zunächst wohl Kaufleute im Fernhandel. Einige dieser jüdischen Händler stammen aus Spanien, die meisten sind Einwanderer aus Frankreich und Italien.

Die wahrscheinlich älteste und bedeutendste mittelalterliche Ansiedlung von Aschkenasim am Rhein ist Mainz. Die erste sichere Nachricht über dort ansässige Juden datiert aus dem frühen 10. Jahrhundert. Und aus der Zeit um 938 ist eine Anfrage des Mainzer Erzbischofs Friedrich bekannt, in der er den Papst um Rat bei der Judenmission bittet. Die Bekehrung der Juden, so die Weisung von Leo VII., sei wünschenswert. Doch Zwangstaufen verbietet der Heilige Vater. Das heißt: Der Papst will seine Herde zwar vergrößern. Aber zum Christentum Konvertierte, die aus nackter Angst vor dem Schwert ihrem alten Glauben abschwören, die will er nicht. „Magenza“ nennen die Juden ihr Mainz. Dessen Blütezeit beginnt im späten 10. Jahrhundert. Mit der Familie Kalonymos, die aus dem italienischen Lucca zugewandert ist. Moses ben Kalonymos der Ältere bringt die reiche und in Palästina wurzelnde Tradition der liturgischen Dichtung nach Mainz. Und um diese Zeit wird in der Stadt auch die erste Jeschiwa gegründet. Mit dieser religiösen Hochschule nimmt in der Welt der Aschkenasim das systematische Studium des Talmuds seinen Anfang.

Rasch verbreitet sich der Ruf der Jeschiwa zu Mainz. Ihr Ansehen wächst, und der Mainzer Rabbi Gerschom ben Jehuda, der den Ehrentitel „Leuchte des Exils“ trägt, wird erst am Rhein und dann in ganz Aschkenas zum einflussreichsten Lehrer des Talmuds. Der Rabbi entscheidet, wie das jüdische Recht im Alltag der Gemeinden anzuwenden ist. Er erlässt Verordnungen zu den Religionsgesetzen; so untersagt er etwa die Polygamie und die Ehescheidung gegen den Willen der Frau. Unermüdlich kommentiert er die heiligen Schriften, verfasst liturgische Werke, und die Idee seines Gottes, der nah ist und fern zugleich und kein Abbild seiner selbst duldet, muss in ihm brennen wie ein loderndes Feuer Unter Gerschom ben Jehuda entwickelt sich das jüdische Mainz zu einem Zentrum der rabbinischen Gelehrsamkeit, der Freude am Studium der heiligen Schrift und der Lust am Streit um ihre Anwendung. Damit machen sich die Aschkenasim unabhängig von der Auslegung des Talmuds durch Gelehrte in Babylonien, dem bis dahin wichtigsten Zentrum jüdischer Lehre. Der Rabbi stirbt vermutlich 1028, vielleicht auch erst 1040. Ein grob behauener Gedenkstein auf dem „Judensand“ in Mainz, dem ältesten bekannten jüdischen Friedhof in Europa, erinnert an ihn.

SCHÜLER DES GERSCHOM BEN JEHUDA gründen in Speyer und Worms weitere religiöse Hochschulen. An der Wormser Schule beendet etwa Salomo ben Isaak aus dem französischen Troyes sein in Mainz begonnenes Studium. Er wird später unter dem Namen „Raschi“ (Rabbi Schelomo ben Iizchaki) berühmt – als einer der bedeutendsten jüdischen Gelehrten überhaupt und als richtungsweisender Kommentator der Tora und des Babylonischen Talmuds. Schritt für Schritt treten die Juden am Rhein so aus dem Schatten der alten jüdischen Zentren im Orient und in Italien und begründen ihre eigene, die aschkenasische Kultur.

Wenigstens 5000 Juden leben Anfang des 11. Jahrhunderts im Deutschen Reich, gegen Ende des Jahrhunderts sind es etwa 20 000. Die meisten von ihnen haben sich in den Städten entlang der bedeutenden Wasserstraßen Rhein, Main, Donau, Saale oder Elbe niedergelassen. Denn diese Städte sind wirtschaftliche Zentren, und vor allem jüdische Kaufleute sind auf urbane Strukturen angewiesen, auf Märkte und auf Flüsse als Handelswege. Nach Schätzungen heutiger Forscher hat Mainz im frühen 11. Jahrhundert mindestens 6000 bis 7000 Einwohner, darunter etwa 600 oder 700 Juden. Als Fernkaufleute haben die Mainzer Juden über ihre Glaubensbrüder im islamischen Teil Spaniens, in Sizilien, in Nordafrika und im Nahen und Mittleren Osten Zugang zu den großen Handelsrouten des Orients – zur Seidenstraße nach Indien und China und zur Weihrauchstraße, die vom Mittelmeer nach Südarabien führt. Also in den Jemen und nach Oman, wo jene Bäume wachsen, deren kostbares Harz die Christen in ihren Kirchen als Weihrauch verbrennen.

So versorgen die jüdischen Kaufleute das Rheinland mit den Luxuswaren des Orients. Mit Perlen, Seide und Brokat, mit Weihrauch und exotischen Gewürzen. Sie dominieren den Fernhandel so sehr, dass sich in christlichen Dokumenten der Zeit oftmals die Wendung findet: judaei et ceteri mercatores: „Juden und andere Kaufleute.“ Doch längst nicht alle Juden sind Händler; manche stehen etwa als Lehrer oder Schreiber im Dienste ihrer Gemeinde, andere arbeiten als Arzt oder Viehdoktor. Wieder andere sind Gehilfen reicher Kaufleute, koschere Schlachter, Winzer oder Bäcker – oder sie üben in Städten, wo sie nicht durch Verbote gehindert werden, ein anderes Handwerk aus.

Viele der jüdischen Händler zu Mainz sind wohlhabend. Manche sogar so reich, dass sie in der Art von Bankiers Geld gegen Zinsen zur Finanzierung aufwendiger kirchlicher und weltlicher Bauten zur Verfügung stellen. Im Gegensatz zur überwältigenden Mehrheit der christlichen Bevölkerung können fast alle Juden, Männer wie Frauen, lesen und schreiben. Einige beherrschen überdies mehrere Sprachen.

Vom Mainzer Erzbischof, dem Herrn ihrer Stadt, sind die Juden als Gemeinde anerkannt. Ihr Viertel liegt im Herzen der Ortschaft, mitten zwischen Kirchen, Klöstern und Märkten. Es trägt den Namen „Unter den Juden“. An den rechten Türpfosten der jüdischen Häuser sind kleine Kapseln mit winzigen Pergamentrollen angebracht – beschrieben mit Versen aus dem fünften Buch des Moses. „Und du sollst sie auf deines Hauses Pfosten schreiben und an die Tore.“ Im Judenviertel mit seinen kleinen Häusern stehen die Synagoge, die Jeschiwa des Rabbi Gerschom ben Jehuda und das Wohnheim für Talmudstudenten. Es gibt ein kaltes Tauchbad zur rituellen Reinigung und ein Warmbad für die körperliche Hygiene. Dazu ein Hospital, das Schlachthaus zum Schächten der Tiere, die Bäckerei und das Tanzhaus für Familienfeiern und Feste der Gemeinde.

Das jüdische Viertel zu Mainz ist praktisch eine Stadt in der Stadt. Selbstverwaltet von einem Ratsgremium, das meist aus zwölf Mitgliedern besteht und in der Regel von allen jüdischen Männern gewählt wird. Den Vorsitzenden der Gemeinde bestimmen die zwölf Ratsvertreter aus ihrer Mitte – ebenso die Richter, welche über die innerjüdischen Rechtsfälle zu entscheiden haben. Darüber hinaus ist das Gremium verantwortlich für das Entrichten der Steuern an die christliche Obrigkeit von Mainz.

Jüdische Männer und Frauen können lesen und schreiben – anders als die meisten Christen

Anders als bei den Christen leben in den jüdischen Häusern selten mehr als zwei Generationen unter einem Dach. Land gibt es wenig zu vererben unter den Juden, und eine frühe Ehe wird unterstützt. Jungen heiraten mit 15 oder 16 Jahren, Mädchen oft schon im Alter von 13 oder 14.

Direkt an das Mainzer Judenviertel schließt ein Stadtteil an, der überwiegend von christlichen Händlern bevölkert wird und bis ans Rheinufer reicht. Doch auch im Judenviertel wohnen Christen. Denn im 11. Jahrhundert gibt es keine Ghettos, deren Mauern die Juden hermetisch ab-schließen von den Christen. Erst im Jahr 1310 wird ein Mainzer Konzil festsetzen: „Christen dürfen nicht bei Juden wohnen.“  Im 11. Jahrhundert müssen Juden auch keine diskriminierende Kleidung tragen. Sie sind weder besonderen Handelsbeschränkungen unterworfen, noch ist es ihnen verboten, Grund und Boden zu erwerben. Und zwischen Juden und Christen gibt es über viele Jahre zahllose Kontakte.

Christen kaufen die Waren des Orients bei Juden. Juden Dinge des täglichen Bedarfs bei Christen. In jüdischen Haushalten arbeiten christliche Diener, jüdische Ärzte kurieren Christen, und auf den Straßen gehören Juden zum alltäglichen Bild – zumindest in den drei Bischofsstädten Mainz, Speyer und Worms. Doch sind sie praktisch rechtlos jeder fürstlichen Willkür ausgesetzt. So ordnet König Heinrich II. im Jahre 1012 an, diejenigen Mainzer Aschkenasim zu vertreiben, die sich nicht taufen lassen wollen. Heinrichs Gründe sind nicht überliefert – möglicherweise aber bestraft er die ganze jüdische Gemeinde, weil ein Priester namens Wezelin zum Judentum konvertiert ist.

Den Vertriebenen wird zwar bald die Rückkehr gestattet. Aber manche Mitglieder der jüdischen Gemeinde haben sich dem massiven Druck des Monarchen gefügt und die Taufe auf sich genommen. Darunter sogar ein Sohn von Rabbi Gerschom ben Jehuda. Solche Akte der Willkür führen den Juden eindringlich vor Augen, dass sie einer kleinen und nur geduldeten Minderheit angehören, der gelegentlich offener Hass entgegenschlägt. Woher rührt dieser Hass? Und was befeuert ihn? Ist es die christliche Vulgärpropaganda, die behauptet, die Juden – alle Juden – seien die Mörder Gottes? Oder mehr die beharrliche Weigerung der Juden, Jesus Christus als Messias und Gottes Sohn anzuerkennen? Ist es ihre unerschütterliche Gewissheit, das von Gott auserwählte Volk zu sein? Die Tatsache, dass sie in manchen ihrer polemischen Schriften Christus als „gehängten Bastard“ bezeichnen, die Kirche als „Haus der Unreinheit“ und die Taufe als „Beschmutzung“? Oder einfach der Umstand, dass viele von ihnen reicher sind als die meisten der Christen und auch gebildeter? All dies mag den Hass mancher Christen zwar entzünden – doch wie ein Sturm das Feuer facht den Hass vermutlich vor allem die Tatsache an, dass die Juden in der geschlossenen Welt der Christen das Fremde schlechthin verkörpern. Das Unbekannte. Das Bedrohliche.

DIE JUDEN BETEN angeblich zu einem anderen Gott als die Christen, einem älteren Gott, dessen Namen sie niemals aussprechen. Sie haben eine andere Zeitrechnung und leben bereits am Ende ihres fünften Jahrtausends. Ihr Jahr, das im Herbst beginnt, berechnen sie nach den Mondphasen und dem Lauf der Sonne zugleich. Und ihre Monate tragen archaische babylonische Namen wie Tischri, Siwan, Kislew oder Tammuz.

Sie feiern auch andere Feste als die Christen. Jom Kippur, Sukkot, Chanukka, Passa. Unbeirrbar heiligen sie den Sabbat und nicht den Sonntag. Sie meiden vielerlei Nahrung der Christen, schächten ihr Schlachtvieh und trennen ihre Küche nach Milch und Fleisch. Sie schreiben auch in einer anderen Schrift – und das von rechts nach links. Wahrscheinlich empfinden im 11. Jahrhundert selbst gebildete Christen die Juden nicht zuletzt deshalb als fremd und als bedrohlich, weil sich deren Religion, ihr Geist und ihre Ideen in Zeichen äußern, welche die Christen nicht zu entziffern vermögen. Die Juden werden zunächst wohl gelegentlich verspottet, verlästert und verleumdet: Sie stinken angeblich, sind, so erzählt man, falsch, treulos, hässlich, verschlagen, hinterhältig oder geldgierig. Vielleicht raunen sich manche Christen im 11. Jahrhundert auch schon zu, dass die Juden ihre Brunnen vergiften würden. (Andere Schauerfabeln, dass etwa die Juden Christenkinder schächten würden, um ihr Blut für barbarische Riten zu verwenden, und dass sie Hostien schänden, werden dagegen erst in den folgenden Jahrhunderten erfunden.)

So leben die Juden von Mainz als Fremde im Rhythmus ihrer religiösen Feste. An Rosch ha-Schana, dem ersten Tag des neuen Jahres, blasen sie das Schofar, das aus dem Horn eines Widders gefertigt wird. Am Abend vor Jom Kippur, dem heiligsten aller Feiertage, stimmen sie das aramäische Gebet „Kol Nidre“ an, mit dem der Tag der Sühne und der Versöhnung beginnt; an Jom Kippur selbst fasten sie. An Sukkot, dem jüdischen Fest der Laubhütten, schütteln sie im Gottesdienst Zitrusfrüchte, Palmwedel und Zweige von Myrthen und Weiden. An Chanukka, den acht Tagen der Tempellichter, zünden sie Kerzen an: eine am ersten, zwei am zweiten – acht am letzten Tag. Und an Passa, das an den Auszug der Kinder Israels aus Ägypten erinnern soll und an das Ende der Knechtschaft unter Pharao, verzehren sie ungesäuertes Brot.

Ausdauernd und an allen Tagen beten sie. Sie beten am Morgen. Sie beten am Nachmittag. Sie beten am Abend. Und die „Amida“, die aus 18 Lobpreisungen und Bitten besteht, sprechen sie stehend und in Richtung Jerusalem. Denn dort erhebt sich mitten in der Stadt Har ha-Bajit. Der Berg des Gotteshauses. Der Tempelberg ist der zentrale Ort der jüdischen Erinnerung. Deshalb sehnen sich auch die Juden von Mainz nach Jerusalem, dem Symbol ihrer heilvollen Vergangenheit und zukünftigen Erlösung. Ausgerechnet im fernen Jerusalem spielen sich im 11. Jahrhundert dramatische Ereignisse ab. Mit katastrophalen Folgen für die Juden von Aschkenas. Aber was wissen zum Beispiel die Juden in Mainz von den Vorgängen im Orient? Von den Kämpfen? Den Ketzereien?

Die jüdischen Kaufleute im Fernhandel sind angewiesen auf zuverlässige Nachrichten aus aller Welt. Auf aktuelle Botschaften über bedeutsame Vorfälle und neue Entwicklungen. Und auf politische Analysen, überbracht von Boten, ankommenden Reisenden, Verwandten, Geschäftspartnern. Er muss wissen: Welche Pfade, Bergpässe, Furten, Seewege sind sicher? Wo lauern Diebe, Wegelagerer, Marodeure oder Piraten? Wo toben Kriege? Und welcher König, welcher Stammesfürst ist den Juden gewogen? All das muss ein Händler auf den Routen der Seiden- und der Weihrauchstraße berücksichtigen. Denn nur so kann er die Risiken für sein Leben und für seine Unternehmungen abwägen. Und Großkaufleute sowie deren Gehilfen haben den Mainzer Juden mit Sicherheit von den politischen Verhältnissen und brisanten Vorfällen im Orient berichtet.

DENN IM SEPTEMBER des Jahres 1009 ereignet sich in Jerusalem Ungeheuerliches: Die Grabeskirche wird auf Befehl des Kalifen al-Hakim geplündert und mitsamt dem Felsengrab Christi zerstört. Al-Hakim, ein strenggläubiger Muslim, residiert in Kairo und stammt aus der schiitischen Dynastie der Fatimiden, die nicht nur am Nil herrschen, sondern auch in Palästina und in Syrien.

Die Juden leben seit Generationen am Rhein und bleiben in Deutschland doch Fremde

Der Kalif hat den Christen in seinem Reich alle öffentlichen Prozessionen und das öffentliche Begehen ihrer religiösen Feste untersagt und ihnen das Läuten von Glocken und das Zeigen von Kreuzen verboten. Darüber hinaus sollen die Christen von nun an besondere Gürtel tragen und schwarze Turbane oder Kopftücher, damit man sie jederzeit erkenne unter den Muslimen. Und bereits im Jahr zuvor hat der Kalif damit begonnen, Kirchen, Klöster und auch Synagogen zu zerstören und zu plündern (denn er benötigt Geld – vor allem, um seine Armee zu bezahlen, aber auch um zerfallene Moscheen wiederaufzubauen). Schon damit beging al-Hakim Unrecht. Weshalb provoziert der Kalif jetzt auf diese unerhörte Weise die Christen? Die lateinischen in Rom ebenso wie die griechischen zu Byzanz und die koptischen in seinem eigenen Reich.

Historiker haben auf diese Frage bis heute keine befriedigende Antwort gefunden. Lange Zeit galt ihnen al-Hakim als „verrückter Kalif“. Für muslimische Chronisten ist er ein Ketzer. Denn in Kairo entsteht eine Sekte, die in al-Hakim eine Inkarnation Gottes sieht (sie existiert noch heute, vor allem im Libanon: Es sind die Drusen). Christliche Autoren beschreiben ihn als fürchterlichen Tyrannen und bösartigen Verfolger. Andererseits sind unter den höchsten Beamten seines Hofstaates manche Christen – etwa sein Kanzleichef (der das Dekret zur Zerstörung der Grabeskirche ausgefertigt hat). Zudem stellt der Kalif die Plünderung von Gotteshäusern bald wieder ein und gibt geraubtes Kirchengut an die Gemeinden zurück. Aber die Demütigung durch die Muslime sitzt tief im Bewusstsein der Christen. Und die Nachricht über die Zerstörung ihrer heiligsten Kirche gelangt mit heimkehrenden Pilgern aus Jerusalem und durch jüdische Fernkaufleute zu den Christen am Rhein. Zweifellos ausgeschmückt mit Gräuelgeschichten.

Zudem stoßen um diese Zeit arabische Stämme entlang der Südküste des Mittelmeers vehement nach Westen vor. Dabei arabisieren sie Nordafrika. Das Kreuz muss dem Halbmond weichen, die lateinischen Dialekte der Christen der Sprache des Propheten. Von den um das Jahr 1000 bezeugten 47 nordafrikanischen Bistümern sind um die Mitte des 11. Jahrhunderts nur noch fünf geblieben. Etwa gleichzeitig mit der arabischen Expansion am Südrand des Mittelmeers erhebt sich auch im Osten ein gewaltiger Sturm. Kriegerische Nomaden stürmen in Richtung Kleinasien heran: Türken, angeführt von der Sippe der Seldschuken. Die Turkvölker haben bereits ganz Zentralasien erobert und in den 30er Jahren des 11. Jahrhunderts auch den Osten Persiens.

Unaufhaltsam drängen die Türken nach Westen vor. Im August 1071 besiegt das Heer der Türken die Truppen des byzantinischen Kaisers. Nun ist das christlich-orthodoxe Kleinasien offen für die türkische Eroberung. Und 1077 erobern die Seldschuken Jerusalem. Die lateinischen Christen sind nicht unmittelbar gefährdet durch die Kriege und Machtkämpfe im Orient. Aber die Gerüchte und Nachrichten über die niedergerissene Grabeskirche, über drangsalierte Glaubensbrüder und den Ansturm von Türken und Arabern erzeugen in Europa ein Gefühl der kollektiven Bedrohung. Der Ohnmacht und der Verwundbarkeit.

DIE PSYCHOLOGISCHE WIRKUNG dieser Empfindung muss gewaltig sein. Und das veränderte Christusbild, das im Verlauf des 11. Jahrhunderts in Europa entsteht, spiegelt dies eindringlich. Denn jetzt rückt unter den römischen Christen der Mensch gewordene Gottessohn in den Vordergrund. Der von den Heiden Verfolgte, der Gemarterte, der Gekreuzigte. Für das Martyrium und den Tod Christi aber werden nun radikaler als jemals zuvor die Juden verantwortlich gemacht. So entsteht – aus Angst vor den Muslimen und aus Hass auf die Juden – die Idee der Kreuzzüge. Urban II., dessen Pontifikat 1088 beginnt, ist ihr Mentor. Für den Papst, der aus dem französischen Châtillon-sur-Marne stammt, ist der Kreuzzug nach Jerusalem und zur Befreiung der heiligsten Stätten des Christentums ein Heiliger Krieg. Und diese Vorstellung trägt er unter die lateinischen Christen. In den Gottesdiensten werden nun verstärkt Ritter, die das Christentum gegen die Ungläubigen verteidigen sollen, einbezogen in die Gebete. Schwerter werden geweiht.

Doch wie nehmen die Juden im Reich die Ereignisse im Orient wahr? Spüren sie den zunehmenden Judenhass der Christen, die religiösen Spannungen, die Kriegsstimmung? Fühlen sie sich besonders bedroht? Den wachsenden Hass ihrer Nachbarn bemerken sie wohl. Viel bedrückender für sie sind wahrscheinlich aber die Nachrichten aus Orléans und anderen französischen Städten, die sich jetzt mehren: Dort werden Glaubensbrüder, welche die Taufe verweigerten, vom christlichen Pöbel bedrängt, vertrieben oder ermordet. Aber in akuter Gefahr wähnen sich die Juden am Rhein offenbar nicht. Jedenfalls ist nichts bekannt darüber. Die jüdischen Kaufleute von Mainz gehen zwischen den Gebeten des Morgens und denen des Abends weiterhin ihrem Handel und ihren Kreditgeschäften nach. Die Studenten der Jeschiwa vertiefen sich in die Lehren der alten rabbinischen Schule Palästinas – und in den Babylonischen Talmud, diesen gewaltigen Korpus aus Lehren und Kontroversen, der die Tora erklärt und kommentiert.

Die Gelehrten verfassen ihre „Takkanot“ – Anweisungen, welche die Gemeinden als Gesetze anerkennen – und widmen sich alltäglichen Problemen: der Stellung kinderloser Witwen etwa, dem Scheidungsrecht, der Synagogenordnung, der Zulässigkeit bestimmter Haar und Bartmoden oder den Geboten der rituellen Reinheit. Häufig fallen ihre Takkanot wohl sehr streng aus. Denn die rabbinische Hochschule von Mainz ist eine der konservativsten Europas. Am Sabbat jedoch ruhen die Juden. Und das von ihrem Gott bestimmte Verbot der Arbeit legen sie so umfassend aus, dass sie am Sabbat noch nicht einmal kochen oder ein Feuer entzünden. In der Synagoge, wo Männer und Frauen in getrennten Räumen sitzen, psalmodieren sie Verse der Tora und danken Gott für seine Gnade. So leben die Juden zu Mainz ihr alltägliches Leben. Bis 1084. In diesem Jahr schlägt der Hass der getauften Mainzer wohl erstmals in offene Gewalt gegen ihre jüdischen Nachbarn um: Nach einer Feuersbrunst im Wohnviertel der Aschkenasim werden viele Opfer des Brandes bedrängt und geschlagen, sodass sie aus ihrer Vaterstadt fliehen müssen.

IM MÄRZ 1095 wird im italienischen Piacenza ein Kirchenkonzil einberufen. Es geht unter anderem um die Priesterehe und den Handel mit kirchlichen Ämtern. Doch ganz im Vordergrund steht ein anderes, ein politisches Ereignis: Eine Gesandtschaft aus Byzanz ist eingetroffen, um im Namen des Kaisers Alexios I. Komnenos um Waffenhilfe gegen die Türken zu bitten. Urban II. nutzt die Gelegenheit. Denn dieser Ruf nach Hilfe ist der ideale Anlass, um seinen Heiligen Krieg zu beginnen, den Kreuzzug gegen den Islam. So hofft er, die heiligen Stätten in Jerusalem und Palästina zu erobern. Und dabei vielleicht sogar das geschwächte byzantinische Christentum, das sich im Schisma vom lateinischen getrennt hat, zur Unterwerfung unter Rom zu zwingen. Um der westlichen Christenheit die heilige Notwendigkeit des Kreuzzugs begreiflich zu machen, lädt Urban für den 18. November 1095 zu einem weiteren Konzil ein. Nach Clermont. Am 27. November 1095 ruft der Papst dort am Ende des Konzils auf freiem Feld vor Bischöfen, Äbten und Adeligen sowie einer großen Menge einfachen Volkes zum Heidenkrieg auf. „Mit höchlichst beredtem Munde“, wie ein zeitgenössischer Chronist vermerkt. Und um „das göttliche Geheiß zu enthüllen“. Denn in Wahrheit, so behauptet der Papst, „ist es Christus, der befiehlt“. Den Heiligen Krieg. Den Kreuzzug. Gott will es!

Als Belohnung stellt der Papst jenen, die im Krieg gegen die Muslime ihr Leben lassen sollten, die Vergebung ihrer Sünden in Aussicht. Außerdem verspricht er reiche Beute. Und auch das Gesindel vergisst er nicht einzuladen zu dem Kreuzzug. „Mögen denn alle, die früher nur Räuber waren, nun Christi Soldaten werden.“ Der Beginn des Kreuzzugs wird auf den 15. August 1096 festgesetzt. Den Tag von Mariä Himmelfahrt. Urbans Rede löst einen beispiellosen Massenwahn aus. Nach dem Konzil durchziehen vor allem in Frankreich Hetzprediger die Lande – Missionare des Hasses. Der erfolgreichste von ihnen ist Peter von Amiens, genannt der Eremit, der auf einem Esel reitet und von Marktplatz zu Marktplatz zieht, um die Christen aufzuwiegeln zum Kampf gegen die Heiden. Ihm zur Seite stehen bald wilde Heerführer wie etwa Walter „Sans-Avoir“ („der Habenichts“).

Im Dezember 1095 treffen am Rhein abermals beunruhigende Nachrichten aus den jüdischen Gemeinden in Frankreich ein. Riesige Volkshorden, heißt es, hätten sich im Land versammelt, um gen Jerusalem zu ziehen. Und diese würden Juden bedrängen und berauben. Das beutegierige Gesindel wolle sich bald auf den Weg an den Rhein machen. Man werde fasten für die gefährdeten Gemeinden, antworten die Mainzer Juden auf die Warnungen ihrer französischen Glaubensbrüder. „Aber für uns selbst“, ergänzen sie, „gibt es keinen Anlass zu irgendeiner Befürchtung.“

Sorglos bleiben die Juden zu Mainz bis Anfang des Jahres 1096. Erst die Drohungen hoher Herren, so des Herzogs von Niederlothringen und Grafen der Boulogne, Gottfried von Bouillon, der an den Juden das Blut Christi rächen und sie alle erschlagen will, rütteln auch die Mainzer wach. Jetzt schickt Kalonymos bar Meschullam, der Vorsteher der Mainzer Gemeinde, einen Boten zu Heinrich IV. nach Italien und verweist auf das Schutzversprechen des Kaisers für die Juden. Und der Regent enttäuscht den Rabbiner nicht. Er fordert alle Fürsten schriftlich auf, die Juden zu schonen und zu schützen. Doch gegen die Horden aus Räubern, Verhetzten, Plünderern und Judenhassern, die nun auch in Deutschland allerorts zusammenlaufen, nutzt ein Dekret des Königs wenig. Und diese Streiter Christi warten auch nicht bis zum allgemeinen Aufbruch der Kreuzritter am 15. August 1096. Sie machen sich bereits im April auf den Weg.

AM 15. NISAN 4856 , dem 10. April 1096, feiern die Mainzer Juden das Passafest. Nach den Vorschriften der Tora haben sie jegliches chamez – alle gesäuerten Lebensmittel – aus ihren Häusern zu entfernen und sie am Tag vor Passa zu einem symbolischen Preis an ihre nichtjüdischen Nachbarn zu verkaufen oder zu verbrennen. Acht Tage dauert das Fest in der Diaspora. Kurz vor dieser Zeit, in die auch das Osterfest der Christen fällt, brechen die ersten Kreuzfahrerhaufen in Frankreich auf. Bewaffnet mit Stöcken und Sicheln.

Am 10. April, dem Beginn des Passafests, zieht Peter von Amiens mit großem Gefolge in Trier ein. Wie schon zuvor in Metz und anderen Orten erpressen die Christen Geld und Lebensmittel von der jüdischen Gemeinde. Und wie überall auf ihrem Weg schließen sich ihnen wohl auch hier Bettler, Tagelöhner und vielleicht sogar Handwerksgesellen an. Es sind schon weit mehr als 10 000: arm, ungebildet, abergläubisch die meisten, verhetzt, brutal und blindwütig viele. Und dann, am 3. Mai 1096, steht ein Heer dieser selbst ernannten Kreuzfahrer vor Speyer. Ihr Anführer ist wahrscheinlich Vicomte Wilhelm von Mélun. Sie wollen zwar nach Jerusalem. Aber Palästina ist weit. Und der Weg in die Heilige Stadt, wo sie den Muslimen das Grab Jesu entreißen wollen, noch lang und beschwerlich. „Als sie nun auf ihrem Zug durch die Städte kamen, in denen Juden wohnten“, schreibt Salomo bar Simeon aus Mainz über diese Kreuzfahrer, „sprachen sie:, Sehet, wir ziehen den weiten Weg, um die Grabstätte aufzusuchen und uns an den Ismaeliten zu rächen. Und siehe, hier wohnen unter uns die Juden, deren Väter Christus unverschuldet umgebracht und gekreuzigt haben! So lasset zuerst an ihnen uns Rache nehmen und sie austilgen unter den Völkern, dass der Name Israel nicht mehr erwähnt werde. Oder sie sollen unseresgleichen werden und zu unserem Glauben sich bekennen.‘“

Salomo bar Simeon, ein jüdischer Chronist, verfasst seinen Bericht im Jahr 1140. Wahrscheinlich hat er mehrere schriftliche Quellen von Zeitzeugen, die er chronologisch ordnet und durch mündliche Überlieferungen ergänzt. „Am Sabbat, den 8. Ijjar“, fährt Salomo bar Simeon fort in seiner Chronik, „überfielen die Feinde die Gemeinde Speyer und erschlugen elf heilige Personen. Diese waren die Ersten, die ihren Schöpfer heiligten, da sie sich nicht taufen lassen wollten. Die Übrigen wurden, ohne ihren Glauben wechseln zu müssen, von dem Bischof gerettet.“ Tatsächlich ordnet Bischof Johann I. von Speyer am 3. Mai die Verteidigung der jüdischen Gemeinde seiner Stadt an. Wohl deshalb sind nur elf Opfer zu beklagen. Doch der Bischof will für seine Hilfe bezahlt werden: mit jüdischem Geld. Die Kreuzfahrer ziehen weiter den Rhein entlang. Nach Norden – obwohl der Weg nach Jerusalem in die entgegengesetzte Richtung führt.

Unter den Toten von Speyer, berichtet Salomo bar Simeon, sei auch eine Frau gewesen, „die sich zur Heiligung des göttlichen Namens selbst schlachtete“. „Kiddusch ha-Schem“ nennen die Juden die Heiligung des göttlichen Namens. Und nach ihrer Tradition muss sich ein strenggläubiger Jude, der vor die Wahl Tod oder Taufe gestellt ist, von seinen Bedrängern töten lassen. Die Selbsttötung dieser Frau aber ist weit mehr, als der Glaube vorschreibt. Doch viele werden ihrem Vorbild folgen. So sterben unzählige Juden des Mittelalters ganz ähnlich wie die frühen Märtyrer der Christen. Es gibt aber auch andere als religiöse Gründe, weshalb sich so viele Juden der Taufe verweigern. Denn was ist ein getaufter Jude? Doch nichts anderes als ein von allen verachteter Christ ohne Gemeinde, ohne Broterwerb und auch ohne Familie. Und für die Christen bleibt er immer ein halber, beargwöhnter Jude.

Am Sonntag, dem 18. Mai, stürmen die Kreuzfahrerhorden das jüdische Viertel zu Worms. Es ist der 23. Ijjar des jüdischen Kalenders, und die Gemeinde hat sich in zwei Lager geteilt. „Die einen waren in ihren Häusern geblieben“, schreibt Salomo bar Simeon. „Die anderen waren zum Bischof geflüchtet.“ Bischof Albrand von Worms gewährt jenen Juden, die ihn um Hilfe bitten, Asyl in seinem Palast. Die Gemeinde außerhalb der Mauern aber wird sogleich von den Kreuzfahrern angegriffen. Denn die meisten der Juden verweigern die Taufe. Kiddusch ha-Schem. Sie werden erstochen, zerhackt, zu Tode geprügelt oder sterben durch eigene Hand. Danach rauft sich der Mob der Kreuzfahrer vermutlich mit dem Pöbel von Worms um die Beute: die Häuser der Juden, in denen sie wohl nichts als gewaltige Schatullen sehen. Schatztruhen, angefüllt mit Handelsware.

Im Kreuzzug überschreiten viele Christen die Grenze vom heimlichen Hass zur offenen Gewalt

Eine Woche währt das Asyl der Kirche. Dann stürmt der Pöbel den Palast. Taufe oder Tod heißt jetzt auch für die Schützlinge des Bischofs die Alternative. Und wieder wählen die meisten Kiddusch ha-Schem. „Die Feinde zogen sie aus und schleiften und warfen sie umher“, schreibt Salomo bar Simeon. „Sie ließen keinen von ihnen übrig, außer einigen, die sie zur Taufe gezwungen hatten. Bei 800 betrug die Zahl der Erschlagenen. Sie alle wurden nackt zu Grabe gebracht.“

NUR EIN KURZES STÜCK Fluss und kaum 50 Kilometer trennen Worms von Mainz. Die Kunde vom Blutbad unter den Wormser Juden gelangt vermutlich rasch nach Norden, wo bereits seit Tagen die judenfeindliche Stimmung wächst. Erzbischof Ruthard II. herrscht über die Stadt, in deren Mitte die größte, angesehenste und reichste Judengemeinde des Rheinlandes und möglicherweise der gesamten aschkenasischen Welt liegt. Mehr als 1000 jüdische Männer, Frauen, Kinder leben in Mainz. Schockiert von der Nachricht über den Massenmord und gewiss auch erfüllt mit Todesangst, versammelt sich der Rat der Gemeinde zu einer Krisensitzung.

Was ist nun zu tun? Welchen Wert hat der Schutzbrief des Königs, der in Italien weilt? Schließlich treffen die Männer des Rates eine Entscheidung. Und hoffen möglicherweise auf ein Wunder. So wie es sich in Speyer ereignet hat. „Diese kamen nun überein“, berichtet Salomo bar Simeon, „ein Lösegeld für ihr Leben zu zahlen. Ihr Vermögen hinzugeben, um damit die Fürsten, Statthalter, Bischöfe, Grafen zu bestechen.“ Eine große Summe bezahlen die Mainzer Juden dem Bischof. Dafür nimmt er sie und ihre bewegliche Habe in seine Residenz beim Dom auf. Die jüdischen Männer haben sich bewaffnet. Denn die Truppe des Bischofs ist klein und das Vertrauen, das die Juden in die christlichen Soldaten setzen, vermutlich auch. „Es war am Neumondstag des Monats Siwan“, fährt Salomo bar Simeon fort, „da kam der Graf Emicho, der Feind aller Juden – mögen seine Gebeine in einer eisernen Mühle zermalt werden –, mit einem großen Heere und lagerte nebst dem Pöbel außerhalb der Stadt in Zelten. Denn die Tore der Stadt waren vor ihm verschlossen.“

Am 25. Mai 1096 vereinigen sich vor Mainz die Horden des Vicomte Wilhelm von Mélun mit den Leuten des Grafen Emicho – eines Adeligen, der wahrscheinlich in der Nähe der Bischofsstadt ansässig ist. Und sie sind im Fieber des Massenwahns, erregt von der Aussicht auf den freigegebenen Mord und auf die Beute. Zwei Tage lagern sie vor Mainz. „Es war am dritten Tag im Siwan. Um die Mittagszeit, da kam Emicho, der Bösewicht und Judenfeind, mit seinem ganzen Heer vor das Tor. Und die Städter öffneten ihm das Tor. Da sprachen die Feinde des Ewigen:, Sehet, sie haben uns das Tor geöffnet. Jetzt lasset uns das Blut des Gekreuzigten rächen!‘“ Der 3. Siwan fällt in diesem Jahr auf den 27. Mai. Wer den Befehl gibt, die Stadttore schließlich zu öffnen, ist nicht bekannt. Aber mutmaßlich wird er gegen den Willen des Erzbischofs erteilt. Männer mit Stöcken, Sicheln, Spießen und Schwertern stürmen die Stadt.

Die jüdische Gemeinde von Mainz sitzt in der Falle. Mehr als 1000 Männer, Frauen, Kinder. „Als die Söhne des heiligen Bundes jenes Heer so unzählig wie der Sand am Ufer des Meeres sahen, blieben sie dennoch ihrem Schöpfer getreu. Sie legten Panzer an und umgürteten sich mit Kriegswaffen. Rabbi Kalonymos bar Meschullam stand an der Spitze.“ Und so verteidigen die Mainzer Juden die Eingangstore der Bischofsresidenz. „Aber unsere Sünden verursachten, dass die Feinde siegten und die Tore einnahmen. Die Leute des Bischofs flohen zuerst. Auch der Bischof selbst floh aus seiner Kirche, denn auch ihn wollten sie töten. Die Feinde drangen in den Hof. Und es war ein Tag der Dunkelheit. Mögen Finsternis und Todesschatten ihn ablösen. Möge Gott in der Höhe nicht nach ihm fragen.“

Nicht einmal die geistlichen Würdenträger der Christenheit können die Juden schützen

Die jüdischen Männer kämpfen, ihre Frauen und Kinder im Rücken. Doch angesichts der erdrückenden Übermacht ist ihre Lage aussichtslos. Die einen werden niedergemetzelt, und die anderen töten sich selbst. „Der Vater wurde geschlachtet von seinem Sohne, der Bruder von seiner Schwester, die Frau von ihrer Tochter, der Nachbar von seinem Nachbarn, der Bräutigam von seiner Braut. Einer schlachtete, der andere wurde geschlachtet, bis Blut zu Blut zusammenfloss und sich vermischte das Blut der Männer mit dem der Frauen.“

Am 3. Siwan 4856 wird die jüdische Gemeinde zu Mainz nahezu vollständig ausgelöscht. Zwei Tage später zündet ein zwangsgetaufter Überlebender des Mainzer Blutbades erst sein Haus, dann die Synagoge und schließlich sich selbst an. Kiddusch ha-Schem. Bald brennt es überall im jüdischen Viertel. In diesem Jahr morden die Streiter Christi die Juden in vielen weiteren Städten – so in Köln, Neuss und Xanten, in Regensburg und Prag. Und auch in Trier. Dort stellen aus Lothringen nachrückende Kreuzfahrer Juden vor die Wahl: Taufe oder Tod.

WÄHRENDDESSEN IST Walter, der Habenichts, bereits in Byzanz eingetroffen. Ende Juli stößt Peter von Amiens mit seiner Schar hinzu. Allein auf Emicho warten die beiden Anführer vergeblich. Dessen plündernder Haufen ist schon an der Donau von Truppen des ungarischen Königs aufgerieben worden. Aber auch Peters und Walters Gefolgsleute werden Jerusalem nicht sehen: Ein türkisches Heer schlägt sie am 21. Oktober 1096 in Kleinasien, nahe der Stadt Civetot. Damit ist der Kreuzzug des Pöbels beendet – zwei Monate nachdem die Kreuzritter des Papstes in Frankreich aufgebrochen sind. Wahrscheinlich hat der Pöbel auf seinem Zug 5000 Juden ermordet, 3000 allein im Rheinland.

Drei Jahre später, im Sommer des Jahres 1099, erobern christliche Ritter Jerusalem und richten dort das wohl schwerste Massaker des Mittelalters an: 70 000 Menschen metzeln sie nieder – Juden wie Muslime, Männer, Frauen und Kinder. Dann proklamiert sich Gottfried von Bouillon zum Advocatus Sancti Sepulchri, zum „Beschützer des heiligen Grabes“. Er ist nun Herrscher über das Königreich Jerusalem und einige Lehenterritorien wie etwa die Herrschaft Tiberias am See Genezareth. Doch immer wieder trotzen muslimische Kämpfer den Eindringlingen Teile der Ländereien ab. Und immer wieder schicken Päpste neue Kreuzzüge – der siebte und letzte scheitert 1282, nachdem Sultan Saladin schon 1187 Jerusalem zurückerobert hat.

DER AUFRUF von Papst Urban II. zum Überfall auf Jerusalem ist der Auftakt zu den antijüdischen Exzessen der folgenden Jahrhunderte. Zu wüsten Beschimpfungen in Pamphleten und Predigten. Zu Gesetzen, die den Juden etwa bestimmte Wohnorte und diskriminierende Kleidung aufzwingen. Zu den Massenmorden, die in deutschen und anderen Städten hysterische Mobs verüben, als ab 1348 die Pest durch Europa zieht und viele Menschen verzweifelt nach einem Sündenbock suchen. Und für die vollständige Vertreibung der Juden aus zwei Königreichen, 1290 aus England, 1492 aus Spanien.

Noch heute wird in der jüdischen Liturgie der Opfer dieser Bluttaten von Speyer, Worms und Mainz gedacht, die in die jüdischen Annalen als „Gezerot Tatnu“ („die Verfolgungen des Jahres 4856“) eingegangen sind. Als die Massaker des Jahres 1096. Kaiser Heinrich IV., der im Jahr nach den Massakern aus Italien nach Deutschland heimreist, gestattet 1197 den zwangsgetauften Aschkenasim von Mainz und Worms immerhin die Rückkehr zum Glauben ihrer Väter. Und auch an anderen Orten – etwa in Regensburg – dürfen getaufte Juden unter dem Schutz des Kaisers nun wieder Gott den Herrn ehren. Auf ihre Weise.

 

 

 

 

 

 

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Herzig, Arno: 10. bis 14. Jahrhundert: bedrohte Blütezeit, in: Jüdisches Leben in Deutschland (Informationen zur politischen Bildung Nr. 307), Bonn 2012, online verfügbar unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/juedisches-leben-in-deutschland-304/, zuletzt geprüft am 16.05.2026.

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Sekundärliteratur

-> Saller, Walter: Juden im Mittelalter. Taufe oder Tod, in: Die Geschichte des Judentums (GEO Epoche Jg. 2005, Heft Nr. 20), Hamburg 2005.

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Herrscherdynastien

Herrscherdynastien

Die Salier

Inhaltsverzeichnis

  1. Die Sachsenkriege der Salier

1. Die Sachsenkriege der Salier 

Ab dem frühen 8. Jahrhundert wurden die Sachsen immer häufiger von den Franken bedrängt, die seit 718 zahlreiche Heerzüge gegen das sächsische Gebiet führten (Wulf, 1991; Becher, 1999). Christliche Missionierungsversuche bei den Sachsen blieben in dieser Zeit erfolglos. In den Sachsenkriegen Karls des Großen (772 bis 804) wurde Sachsen schließlich gewaltsam erobert, christianisiert und in das Frankenreich eingegliedert. Eingeleitet wurden die Sachsenkriege durch die Eroberung der Eresburg im Süden Engerns und die Zerstörung eines Hauptheiligtums der Sachsen, der heidnischen Weltsäule "Irminsul", im Jahre 772. Auf dem fränkischen Reichstag im Jahre 775 wurde als Ziel des Krieges die allgemeine Missionierung oder - bei Nichterfolg - die Ausrottung der Sachsen beschlossen (Diwald, 1987; Lampen, 1999). Vor allem der sächsische Widerstand unter Widukind ist in die Geschichte eingegangen. Auch in zeitgenössischen Quellen wurden die Sachsenkriege als besonders langwierig, grausam und für die Franken anstrengend dargestellt (Lampen, 1999). Symbol für die Grausamkeit des 33 Jahre dauernden Krieges ist das "Blutbad von Verden an der Aller" im Jahre 782, wo Karl der Große 4500 aufständische Sachsen, die sich der Taufe verweigerten, hinrichten ließ. Die genaue Zahl ist allerdings umstritten, die Existenz dieses sogenannten "Blutgerichtes" gilt aber als sicher (Seltmann, 1999). In dem von Karl dem Großen erlassenen Kriegsrecht der "Capitulatio de partibus Saxoniae" aus dem gleichen Jahr wurde die fränkische Herrschaft festgeschrieben und die Ausübung heidnischer Bräuche bei Todesstrafe verboten (Wulf, 1991). Auch die sächsischen Thingversammlungen wurden verboten, die Teilhabe der unteren Stände am politischen Leben damit beendet (Last, 1978). Die Sachsenkriege endeten mit der Eroberung Wigmodiens und Nordalbingiens (= Nordelbien) im Jahre 804. Unter sächsischer Beteiligung wurde nun das neue sächsische Stammesrecht "Lex Saxonum" aufgezeichnet. Dieses schrieb eine führende Stellung des zum Teil auf fränkischer Seite stehenden sächsischen Adels, der in das neu eingeführte Grafschaftssystem eingebunden wurde, fest (Lampen, 1999). Zwischen 841 und 843 erhoben sich die unteren Stände im sogenannten Stellinga-Aufstand gegen den Adel um die vorfränkischen Verhältnisse wiederherzustellen. Der Aufstand wurde jedoch blutig niedergeschlagen (Wulf, 1991).

Die sächsische Tradition fand durch die gewaltsame Eingliederung in das Frankenreich kein abruptes Ende (Capelle, 1999). Der gesamte sächsische Raum blieb auch nach dem Verlust der politischen Selbständigkeit "sächsischer Kulturraum" (Capelle, 1998). Noch im 12. Jahrhundert waren mancherorts heidnische Bräuche verbreitet (v. Padberg, 2000). Nach dem Zerfall des Frankenreiches unter den Erben Karls des Großen bildete sich im 9. Jahrhundert das Stammesherzogtum Sachsen heraus. Dieses war ein "geschichtliches Schwergewicht" (Diwald, 1987) und konnte im neu entstehenden Deutschen Reich eine führende Position einnehmen: Das aus Gandersheim im Süden des heutigen Niedersachsen stammende sächsische Adelsgeschlecht der Liudolfinger stellte mit Heinrich dem Ersten und den Ottonen ab 919 für über 100 Jahre die ersten deutschen Könige und Kaiser ("Sachsenkönige" und "Sachsenkaiser"). "Der Aufstieg und Erfolg der Sachsen von einem unterworfenen und zwangsmissionierten Volk hin zum führenden Reichsvolk innerhalb eines Jahrhunderts nach der Unterwerfung gehört zu den bemerkenswertesten historischen Entwicklungen des Mittelalters" (Lampen, 1999). Unter den Ottonen wanderte der politische Schwerpunkt Sachsens in das nördliche Harzvorland. Otto der Große gründete das Erzbistum Magdeburg und wurde auch im Magdeburger Dom beigesetzt. Er machte sich unter anderem durch seinen Sieg über die Ungarn in der Schlacht auf dem Lechfeld im Jahre 955 einen Namen. Als seinen Vertreter in Sachsen setzte Otto der Große 966 den Markgrafen Hermann Billung ein, dieser war nun "Herzog von Sachsen". Fortan wurde die sächsische Herzogswürde vom König bzw. Kaiser verliehen, für die nächsten 140 Jahre an die Billunger.

Auf die sächsischen Liudolfinger folgten 1024 die fränkischen Salier auf dem deutschen Königsthron. Diese mußten jedoch mit einer permanenten Opposition sowohl durch den sächsischen Adel (vor allem der mächtigen Billunger und Northeimer) als auch durch das sächsische Volk rechnen (Scheuch, 1997; Kurowski, 1996). Die folgenden militärisch ausgetragenen Konflikte zwischen Sachsen und der königlich-salischen Zentralmacht werden zuweilen auch als "Sachsenkriege" bezeichnet - nicht zu verwechseln mit den "ersten" Sachsenkriegen Karls des Großen rund 250 Jahre zuvor. Als Gegner der Sachsen ist vor allem König Heinrich IV. zu nennen, der (in anderem Zusammenhang) durch den legendären "Gang nach Canossa" berühmt wurde. Nach dem Aussterben der Billunger in männlicher Linie im Jahr 1106 erhält der bislang unbedeutende Lothar von Süpplingenburg die sächsische Herzogswürde. Dieser konnte seine Macht jedoch soweit ausbauen, daß er zum Sieger in den Auseinandersetzungen zwischen Sachsen und fränkischen Saliern wurde. "Die königliche Gewalt der Salier war in Sachsen fortan ausgeschaltet" (Jordan, 1979). 1125 wurde Lothar von Süpplingenburg selbst zum deutschen König erhoben, 1133 auch zum Kaiser. Noch einmal, wie zur Zeit der liudolfingischen Ottonen, wurde Sachsen die wichtigste Kernlandschaft im Deutschen Reich (Jordan, 1979). Kurz vor seinem Tod belehnte Lothar seinen Schwiegersohn, den Welfen Heinrich den Stolzen, mit dem gesamten Herzogtum Sachsen, nachdem dieser von seiner billungischen Mutter umfangreiche Hausgüter in Sachsen geerbt hatte. Der nachfolgende König Konrad III. aus dem Geschlecht der schwäbischen Staufer wollte den Machtzuwachs des Welfen jedoch nicht dulden: Heinrich der Stolze wurde 1138 geächtet und verlor Sachsen. Dieses wurde dem brandenburgischen Markrafen Albrecht dem Bären aus dem Hause der Askanier übertragen. Die Sachsen verwehrten dem Askanier jedoch den Zugang zu ihrem Land, und Albrecht gab es 1142 an den Sohn Heinrich des Stolzen, Heinrich dem Löwen, heraus.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Sachsenkriege, in: https://www.sachsengeschichte.de/sachsenkriege.html, zuletzt geprüft am 22.10.2025.

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Sekundärliteratur

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Herrscherdynastien

Die Staufer

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie Barbarossa in den Kyffhäuser kam
  2. Stupor mundi. Das Staunen der Welt und das Ende der Staufer 

1. Wie Barbarossa in den Kyffhäuser kam

Was hat der in Schwaben geborene Herrscher, der sich offiziell Friedrich I. nannte, mit Mitteldeutschland und dem Kyffhäuser gemein? Und warum bietet sein Leben Stoff für Legenden? Eine Spurensuche.

Der Kyffhäuser in Thüringen: Hier soll der Sage nach Kaiser Barbarossa seiner und seines Reiches Wiederkehr harren. Seit 1896 kann man ihn auf den Berg auch sehen, schlafend mit Zottelbart in Stein gehauen. Doch was hat dieser rotbärtige, in Schwaben geborene Herrscher, der sich offiziell Friedrich I. nannte, mit Mitteldeutschland und dem Kyffhäuser gemein?

1152 wird Friedrich von den deutschen Fürsten zum König gewählt. Zu dieser Zeit krönte den Kyffhäuser eine mächtige Burg. Es ist die wichtigste Bastion Barbarossas im Osten seines Reiches. Friedrich ist, wie alle Herrscher des Mittelalters ein Reisekönig. Nur dort, wo er präsent ist, kann er sich auch behaupten. Auch deshalb führt ihn seine erste Reise zum Kyffhäuser und in die von Dauerfehden zerrüttete Reichsprovinz Sachsen, die damals von der Nordsee bis zum Erzgebirge reicht.

,,In dieser Provinz sitzen unheimlich viele Fürsten, gemessen an den andren Gebieten des Reiches: Erzbischöfe, Bischöfe, Herzöge, Markgrafen, Landgrafen, Pfalzgrafen, Grafen usw. Allein schon von dieser Machtzusammenballung her ist es für den König wichtig, in Sachsen geordnete Verhältnisse herzustellen.''Michael Lindner, Historiker (In: "Barbarossa - Die Legende im Kyffhäuser)

Ein Reich - ebenso groß wie zerrissen

Auf dem Hoftag in Merseburg versucht Barbarossa Pfingsten 1152, zwischen den verfeindeten sächsischen Fürsten zu vermitteln. Dabei setzt er vor allem auf Herzog Heinrich den Löwen, den bislang größten Unruhestifter in Sachsen, ohne den mächtigen Welfen wäre seine Wahl zum König kaum zustande gekommen. Mit Gebietsversprechungen kann er Heinrich, der darüber hinaus sein Vetter ist, für seine Politik gewinnen. Auch für die Gegner des Löwen hat Barbarossa ein Angebot: Er macht Wichmann - einen Wettiner - zum Erzbischof von Magdeburg und damit zum mächtigsten geistlichen Fürsten in Mitteldeutschland. So strebt Barbarossa eine Befriedung des zerissenen Reiches an.

,,Seine hauptsächliche Herrscheraufgabe war die Wahrung von Frieden und Recht. Das muss man sehr ernst nehmen, darin bewährte sich ein mittelalterlicher Herrscher. Sofern das gelang, konnte er damit rechnen, dass er im Jenseits dafür auch seinen Lohn dafür erholen würde. Dafür wurde gebetet, das konnte er erhoffen, das war sein Ziel.''Knut Görich, Historiker (In: "Barbarossa - Die Legende im Kyffhäuser

Eine Herkulesaufgabe, denn Friedrichs Reich ist ebenso groß wie politisch zerissen. Neben den Gebieten nördlich der Alpen, wo sich mächtige Fürstengeschlechter heftige Fehden liefern, gehört Oberitalien dazu, wo sich die reichen Städte gegen Barbarossas Herrschaft auflehnen. Sie sind es leid, Jahr für Jahr Unsummen an Steuern und Abgaben an deutschen König abführen zu müssen. Und schließlich gibt es da noch Rom und den Papst. Nachdem Barbarossa 1155 vom Papst die Kaiserkrone aufs Haupt gesetzt wurde, beginnt ein heftiger Streit darüber, wer denn nun von beiden, wem Gehorsam schuldig sei. Denn Barbarossa sieht sich als neuen Herrn der Christenheit.

..Es ging ihm um eine völlig neue Stellung des Kaisers als eine von Gott gegebene Ordnungsmacht, die neben die kirchliche Ordnungsmacht gestellt würde. Und dies findet auch sehr bald Ausdruck, in dem z.B. von der Reichskanzlei verwendeten Begriff des "Sacrum Imperium" - des Heiligen Reiches.''Camilla Kaul, Historikerin (In: "Barbarossa - Die Legende im Kyffhäuser

Wie das Reichsland Pleißen rund um Altenburg entsteht

Lange Zeit glaubten die Historiker, Friedrich Barbarossa hätte sich allein mit dem Schwert an die Lösung all dieser Probleme gemacht. Bis heute hat das Bild des kämpferischen Rotbarts, der mit Gewalt das Reich zusammenschmiedet, überdauert. Dabei war und blieb der König militärisch schwach, ohne Verbündete und diplomatisches Geschick lief nichts. Das zeigen seine wechselvollen Italienzüge.

Bei seiner ersten Heerfahrt muss er sich vor allem auf Heinrich den Löwen stützen. Er dankt es seinem Vetter mit dem Herzogtum Bayern. Die ostsächsischen Fürsten um Wichmann verweigerten die Teilnahme, hatte sich Barbarossa in Merseburg doch als Verbündeter Heinrichs des Löwen gezeigt. Nach dem Italienzug bestraft Barbarossa einzelne Fürsten nun mit Lehenentzug, lässt aber Wichmann gegenüber Milde walten. Er lässt Wichmann und den anderen Fürsten freie Hand, als sie östlich der Elbe zu blutigen Eroberungszügen in die Slawengebiete aufbrechen. 1157 sichert sich Wichmann in Zusammenspiel mit seinem Nachbarn, dem Askanier Albrecht der Bär, die Mark Brandenburg. 1160 erobert Heinrich der Löwe Mecklenburg, vier Jahre später Westpommern. Während seine Fürsten das Reich nach Norden und Osten ausdehnen, zieht es Barbarossa wieder über die Alpen.

Barbarossa und der Italienfeldzug

Diesmal sind alle Großen des Reiches an seiner Seite. Mailand wird beim Italienzug 1162 komplett niedergebrannt. Der "Furor teutonicus" wird in Italien bald sprichwörtlich. Fünf Jahre später zieht Barbarossa wieder los, um Aufstände in Verona und Rom niederzuschlagen. Er triumphiert, lässt nun auch seine Gattin zur Kaiserin krönen - von seinem Papst. Auf dem Gipfel der Macht angekommen, wendet sich das Blatt, als unter den in Rom kampierenden Rittern die Ruhr ausbricht. Barbarossa muss aus Italien flüchten. Auch zuhause sind in seiner Abwesenheit die alten Fehden wieder ausgebrochen. Unter Wichmann zieht eine mächtige Allianz gegen Heinrich den Löwen. Es kommt zum "sächsischen Krieg". Barbarossa beginnt, seine bisherige Politik zu überdenken. Er muss seine Stellung in Sachsen festigen, ehe er wieder nach Italien aufbrechen kann. Urkunden belegen, wie er durch Landkauf oder Tausch versucht, seine übers Land verstreuten Besitzungen zur "terra imperii" zu vereinen. So entsteht um Altenburg herum das Reichsland Pleißen.

,,Er baut dieses mitteldeutsche Reichsterritorium aus, bestückt es mit Burgen, lässt Städte anlegen und setzt in diese Burgen Ritter, die für ihn ein unheimliches militärisches Potenzial sind. Und das ermöglicht ihm eine unabhängigere Politik in dem Raum. Mit der Bildung des Reichsterritoriums Pleißenland hat Barbarossa einen wichtigen Anfang zur Kultivierung dieses Raumes gemacht. Der gesamte Erzgebirgsraum ist erst in dieser Zeit zwischen 1150 und 1200 kultiviert worden. Städte wie Chemnitz, Zwickau, Altenburg beginnen da aufzublühen.''Michael Lindner,
Historiker
(In: "Barbarossa - Die Legende im Kyffhäuser")

Barbarossa barmt um Getreue

Mitteldeutschland und auch die Reichsburg Kyffhausen rücken ins Zentrum europäischer Politik. Im Sommer 1174 wird die Festung und die zu ihren Füßen gelegene Kaiserpfalz Tilleda zum Sammelpunkt deutscher Ritter. Von der Reichsburg Kyffhausen zieht Barbarossas Heer über das Elsass und die Alpen erneut nach Italien. Allerdings fällt es Friedrich schwer, überhaupt noch deutsche Fürsten für die Teilnahme an seiner Heerfahrt zu gewinnen. Von den großen sächsischen Fürsten begleitet einzig Erzbischof Wichmann den Zug des Kaisers. Besonders schmerzlich trifft Barbarossa die Absage seines bislang treuesten Waffengefährten, Heinrichs des Löwen. Sogar mit einem Kniefall soll Barbarossa versucht haben, seinen Vetter doch noch zur Teilnahme zu bewegen. Die Absage wird sich für Heinrich später bitter rächen ...

Der untreue Heinrich wird verbannt

Barbarossa erkennt die Zeichen der Zeit, auf Dauer sind die Italiener nicht mit Waffengewalt im Reichsverband zu halten. Eine neue Strategie muss her. Jetzt schlägt Wichmanns große Stunde, der Papst Alexander III. 1177 zur Aussöhnung mit Barbarossa bewegt. Nun akzeptiert auch der von Mailand geführte Städtebund die kaiserliche Autorität und erhält im Gegenzug weitgehende Autonomie. Mit diplomatischem Geschick hat Barbarossa das Reich vor dem Zerfall gerettet und seinen Ruf als Friedensfürst gemehrt. Danach rechnet Barbarossa 1181 auf dem Reichstag in Erfurt mit Heinrich dem Löwen ab. Seine Besitztümer werden aufgeteilt, er muss in die Verbannung.

Legenden umwobenes Ende auf dem Kreuzzug

Sechs Jahre später wird im fernen Jerusalem das Schlusskapitel der Barbarossavita eingeleitet. Am 2. Oktober 1187 erobert Sultan Saladin die Heilige Stadt. Vier Wochen später ruft der Papst mit der Bulle "Audita tremendi" zum Dritten Kreuzzug auf. Barbarossa schwört, sich am großen Rachefeldzug der Christenheit zu beteiligen. In Altenburg, im Herzen seines neugeschaffenen Reichslandes, bereitet sich der nun bald 70-jährige Kaiser auf den Waffengang vor. 1189 reitet er das letzte Mal am Kyffhäuser vorbei. Am 10. Juni 1190 stirbt er auf dem Weg nach Jerusalem, beim Bad in einem kalten Gebirgsfluss südöstlich von Antalya. Mit dem toten Barbarossa ziehen die Ritter weiter. Die Spur seines Leichnams verliert sich im Wüstensand Palästinas.

,,Die Ungewissheit, was mit seinen leiblichen Überresten passiert ist, war ein ganz wichtiger Punkt, dass sich die Legendenbildung überhaupt an ihn knüpfen konnte. Schon sehr früh ging die Sage um, er wäre gar nicht gestorben, ... , sondern er wäre nur entrückt und würde an unbekannter Stelle darauf warten, wiederzukommen und sein Reich wiederzuerrichten.'' Camilla Kaul, Historikerin (In: "Barbarossa - Die Legende im Kyffhäuser) Barbarossa hatte alles daran gesetzt, als Friedensfürst und gottgefälliger Kaiser in die Geschichte einzugehen. Und er gab dem mitteldeutschen Raum entscheidende Impulse, als er die verstreuten königlichen Besitzungen zu einem Krongebiet vereinte. Kaum verwunderlich also, dass er ausgerechnet hier zur Sagengestalt aufstieg.

 

2. Stupor mundi. Das Staunen der Welt und das Ende der Staufer 

Geschichte fasziniert viele Menschen aus unterschiedlichen Schichten. Im Fernsehprogramm haben historische Dokumentationen einen festen Platz, in manchen Ländern gibt es sogar spezielle TV-Programme wie den History Channel.

In Buchhandlungen finden sich spezielle Tische mit Neuerscheinungen (bei Waterstone auf der Piccadilly in London wartet fast eine ganze Etage auf den an Geschichte Interessierten) sowohl an Sachbüchern als auch an historischen Romanen. Dank der erzählerischen Brillanz von Autoren wie Ken Follet und Rebecca Gablé ist dieses Genre wahrhaft lukrativ geworden. Das auffallendste Zeichen für das große Interesse an der Geschichte und das Vertrauen in einen profitablen Geschäftszweig sind die sich der Historie widmenden Tochterpublikationen von angesehenen Medien wie der Zeit, dem Spiegel oder Geo, um nur einige zu nennen; das renommierte Magazin Damals ist die älteste existierende Zeitschrift dieser Art und erreicht schon seit fünfzig Jahren seine Leserschaft. Und da Sie dieses Buch in Händen halten, gehören Sie zu den Menschen mit einer besonderen Neigung zu Klio, der griechischen Muse der Geschichtsschreibung.

Nicht immer war Geschichte so populär. Ein Ereignis, das eine Trendwende andeutete, wird möglicherweise jeder Zeithistoriker spontan nennen. Es war die baden-württembergische Landesausstellung »Die Staufer« im Jahr 1977. Sie dauerte nur etwas mehr als zwei Monate, zog aber das Mehrfache der vermuteten Besucher an, mehr als 650000 - es war ein Andrang, der zu langen Schlangen vor dem alten Schloss in Stuttgart führte. Eigentlich, so hat man später nachgerechnet, hätte sich während der Öffnungszeiten auf jedem Quadratmeter begehbarer Fläche stets ein Besucher befinden müssen. Die Staufer-Ausstellung war ein Ereignis, das zahlreiche andere vergleichbare Projekte nach sich zog, wie die inzwischen ebenfalls legendäre Preußen-Ausstellung 1981 direkt an der Mauer im damals noch geteilten Berlin.

Zahlreiche Museen bieten heute reiche historische Exponate und wechselnde Ausstellungen, darunter vor allem das Haus der Geschichte in Bonn und Leipzig sowie das Deutsche Historische Museum in Berlin.

Würdigen wir an dieser Stelle die Staufer als Wegbereiter moderner Geschichtsbegeisterung kurz unter pathobiografischen Gesichtspunkten. Das besondere Interesse an diesem aus dem Schwäbischen stammenden Herrschergeschlecht rührt möglicherweise daher, dass es nicht nur für eine uns ferne und dabei faszinierende Epoche steht, sondern dass es auch eine der glanzvolleren Seiten des in der Laienwahrnehmung lange als »finster« geltenden Mittelalters repräsentiert - nachdem exzellente populärwissenschaftliche Bücher dieses Image korrigierten.' Dieses Attribut kann man mit einigem Recht dem frühen Mittelalter, der Zeit nach der Völkerwanderung zubilligen. Das Spätmittelalter andererseits wird mit zahlreichen Krisen assoziiert wie dem Klimawandel ab etwa 1315, vor allem aber dem Schwarzen Tod ab 1348, den wir im vorausgegangenen Kapitel kennengelernt haben. Die Stauferzeit des 12, und 13. Jahrhunderts ist hingegen eine Epoche, die uns zahlreiche Kulturschätze wie die Dichtkunst Walters von der Vogelweide und prächtige Bauwerke hinterlassen hat - wenngleich eines der berühmtesten, der Kölner Dom, erst 600 Jahre später fertiggestellt wurde. Um nicht missverstanden zu werden: Glanz und kulturelle Blüte sind nur ein Teil der Realität gewesen. Auch in der Stauferzeit gab es Kriege, Gewalt, Mord und Folter; auch in dieser von Wirtschaftswachstum und sich ausbreitender Prosperität geprägten Zeit hungerten Menschen, wenn auch nicht in dem Ausmaß wie in den Epochen zuvor und in manchen der nachfolgenden. Und es starben Menschen an Krankheiten, gegen welche die Heilkundigen der Epoche keine Mittel hatten.

Das galt auch für den vielleicht berühmtesten Staufer, Friedrich II., und für zwei seiner Vorfahren. Der Großvater, Friedrich L., genannt Barbarossa, starb eines für einen König ungewöhnlichen Todes, um den sich zahlreiche Legenden ranken. Einer dieser Legenden zufolge soll er im Berg Kyffhäuser schlafen und irgendwann wieder erwachen, um die Deutschen aus ihrem Elend zu befreien (welcher Art auch immer dies sein mag). Friedrich führte ein Heer von Kreuzfahrern ins Morgenland, als er am 10. Juni 1190 das Lager seiner Streitmacht am Fluss Saleph in der heutigen Türkei dazu nutzen wollte, sich in diesem ein wenig zu erfrischen.

Es war ein brütend heißer Sommertag und das Wasser des aus den Bergen kommenden Flusses verlockend kühl. Der wahrscheinlich 68 Jahre alte Kaiser (das genaue Geburtsdatum ist nicht bekannt) war nach den Vorstellungen seiner Zeit ein Greis, fast ein Methusalem. Den Bitten seiner Gefahrten, nichts ins Wasser zu steigen, folgte er nicht - im Gegensatz zu den meisten seiner Zeitgenossen konnte er schwimmen. Der ausgeprägte Temperaturunterschied zwischen dem kalten Wasser und der flimmernd-heißen Luft indes war zu viel: Friedrich dürfte nicht, wie es vielfach heißt, ertrunken sein, sondern er erlitt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Herzinfarkt. Der Umgang mit seiner sterbliche Hülle mag den heutigen Leser erschüttern: Um die schnelle Verwesung in der Hitze zu vermeiden, löste man seine Muskeln und Gewebe durch Kochen vom Skelett.

Wo die derart präparierten Überreste des Herrschers eine letzte Ruhestätte fanden, ist unbekannt. Den Kreuzzug (es war der dritte) führten nach seinem Tod Philipp II. von Frankreich und Richard Löwenherz von England weiter. Während Barbarossa als älterer Herr das Zeitliche segnete, wurde sein Sohn Heinrich VI. unzeitig, im 31. Lebensjahr, abberufen. Der Herrscher verstarb in Messina an einer Geißel, die über Jahrhunderte vor allem im Mittelmeerraum ihre Opfer fand, in Zeiten warmen Klimas aber vorübergehend auch in England und am Rhein grassierte: die Malaria. Wie beinahe bei jedem plötzlichen Herrschertod kamen auch Gerüchte über einen Giftmord auf, an dem Gattin Konstanze beteiligt gewesen sein soll.

Der frühe Tod Heinrichs VI. war nicht ohne Konsequenzen, über deren Auswirkungen man spekulieren kann. Der römisch-deutsche König und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches war bestrebt, dieses Reich zu einer Erbmonarchie zu machen, und damit unabhängig von den Wahl- und Einflussmöglichkeiten der Fürstenhäuser. Ein erster derartiger Versuch kurz vor seinem Tod scheiterte an deren Widerstand. Wenn ihm, der das Staufergeschlecht auf die Höhe seiner Macht geführt hatte, mehr Zeit verblieben wäre, hätte die deutsche Geschichte möglicherweise einen gänzlich anderen Verlauf genommen: mit einer zentralisierten Macht, ohne die kleinstaatliche Zersplitterung, die bis 1870 vorherrschte. Das Reich wäre dann denselben Weg wie Frankreich, England, Spanien und Schweden gegangen - mithin den der europäischen Normalität.

Friedrich Il schließlich galt als ein so vielfältig begabter Herrscher, als eine ungemein faszinierende und schillernde Persönlichkeit, dass man ihn bald stupor mundi, das Staunen der Welt, nannte. Das überaus positive Image des Kaisers ist vor allem späteren Hagiografien zu verdanken; eine 1927 erschienene Biografie des Historikers Ernst Kantorowicz stilisiert ihn zur idealen Herrscherpersönlichkeit. In der Gegenwart - und vielleicht typisch für diese - versucht man ihn zu entmythologisieren, »nüchterner« zu betrachten. Was ihn heute als beeindruckende Person erscheinen lässt, sind - ebenfalls relativierte und strittig diskutierte - Ansätze einer modern wirkenden Toleranz. An seinem Hof verkehrten jüdische und islamische Gelehrte, in seiner Leibwache dienten Muslime und Soldaten aus Äthiopien. Dass mehrere Päpste seine erbittertsten Gegner waren, ihn mehrfach exkommunizierten und der Vatikan die Nachricht seines Todes mit - überhaupt nicht der christlichen Nächstenliebe entsprechender - Häme und Freudenausbrüchen kommentierte, scheint nicht unbedingt gegen den Charakter des Mannes zu sprechen. Unzweifelhaft ist, dass sein Hof - der Kaiser hielt sich den größten Teil seiner Regierungszeit (1220-1250) in Sizilien auf - ein Mittelpunkt von Kunst, Kultur und einer von Reglementierung weitgehend freien Wissenschaft war.

Dass er in seinem Wissenshunger Kinder in Isolation heranwachsen ließ, um einer vermeintlichen Ursprache des Menschen auf die Spur zu kommen, oder Personen die Bäuche aufschneiden ließ, um Erkenntnisse über den Verdauungsprozess zu gewinnen, sind nur böswillige, von seinen zahlreichen Gegnern in die Welt gesetzte Verleumdungen.Unbestritten ist jedoch seine bedeutende literarische Hinterlassenschaft. Der begeisterte Jäger und Falkner verfasste das Buch De arte venandi cum avibus, Uber die Kunst mit Vögeln zu jagen. Der bibliografische und künstlerische Klassiker hat zahlreiche Auflagen und Übersetzungen erlebt und ist heute in Antiquariaten und im Versandbuchhandel erhältlich - ein über 750 Jahre alter Bestseller.

Die letzte Stunde des vielseitigen Herrschers schlug am

13. Dezember 1250 in seinem Schloss Castel Fiorentino in Apulien. Auch er dürfte einer der damals grassierenden Infektionskrankheiten erlegen sein, die den Verdauungstrakt befallen - wahrscheinlich Typhus oder Paratyphus. Es ist das Jahr, in dem Historiker später die Epochengrenze vom Hochmittelalter zum Spätmittelalter ziehen werden. Die päpstliche Propaganda ließ umgehend wenig appetitliche Details ausstreuen, um Friedrich in seinem Todeskampf unter Brechdurchfällen als Sünder und vom wahren Glauben Abtrünnigen zu zeichnen. Fairer war ein Nachruf des Chronisten Matthäus von Paris, der ungeachtet seines Namens Engländer war und in St. Albans nördlich von London lebte.

Er war es, der den Kaiser 1251 als größten unter den Herrschern der Welt und als ihr Staunen bezeichnete: stupor mundi.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Wie Barbarossa in den Kyffhäuser kam, in: mdr.de, online verfügbar seit 15.06.2021 unter: https://www.mdr.de/geschichte/weitere-epochen/mittelalter/kyffhaeuser-thueringen-friedrich-barbarossa-100.html, zuletzt geprüft am 07.12.2025.

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Sekundärliteratur

-> Ronald D. Gerste: Wie Krankheiten Geschichte machen. Von der Antike bis heute, dritte Auflage, Stuttgart 2021, S. 99-106.

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Herrscherdynastien

Habsburger und das Haus Nassau

Inhaltsverzeichnis

1. Die Schlacht von Worringen 1288

1. Die Schlacht von Worringen 1288

Schlüsselwagen in der Schlacht von Worringen, von Arnold Colyns, Öl auf Leinwand, 1582, Original im Rheinischen Bildarchiv/ rba_d035260_01 . (gemeinfrei)


Am 5.6.1288 kam es auf der Füh­lin­ger Hei­de nörd­lich von Köln zu ei­nem Auf­ein­an­der­tref­fen, das als ei­ne der grö­ß­ten Schlach­ten des deut­schen Mit­tel­al­ters gilt. Hier traf sich na­he­zu die ge­sam­te fürst­li­che Eli­te aus dem Nord­wes­ten des Hei­li­gen Rö­mi­schen Reichs auf dem Schlacht­feld. Auf­grund des ihr früh at­tes­tier­ten Cha­rak­ters als ei­ne der we­ni­gen gro­ßen Ent­schei­dungs­schlach­ten in die­ser Epo­che sind die Er­eig­nis­se um Worrin­gen häu­fig und gründ­lich un­ter­sucht wor­den.[1]

Da­bei war die Schlacht nur ein – wenn­gleich un­ge­mein spek­ta­ku­lä­rer – Teil des Lim­bur­ger Erb­fol­ge­streit, aus­ge­löst durch den Tod Her­zog Wal­rams V. von Lim­burg (ge­stor­ben 1279, Her­zog ab 1247) im Ok­to­ber 1279.[2] So­wohl Wal­rams Schwie­ger­sohn Rai­nald I. von Gel­dern (um 1255–1326) als auch Wal­rams Bru­der Adolf V. von Berg (1220–1259) er­ho­ben An­sprü­che auf die Nach­fol­ge. Letz­te­rer ver­kauf­te je­doch sei­ne An­sprü­che 1283 an Jo­hann I. von Bra­bant (1252/53–1294). Ge­gen den sich da­durch ab­zeich­nen­den bra­ban­ti­schen Macht­zu­wachs op­po­nier­te wie­der­um der Köl­ner Erz­bi­schof Sieg­fried von Wes­ter­burg (ge­stor­ben 1297, Erz­bi­schof ab 1275), der sich auf die Sei­te Rai­nalds stell­te und auch die Gra­fen von Lu­xem­burg, Nas­sau und Al­te­na-Isen­berg für sich ge­win­nen konn­te. Auf die Bra­ban­ter Sei­te schlu­gen sich ne­ben Adolf von Berg zu­dem die Gra­fen von der Mark und Jü­lich und nicht zu­letzt die Stadt Köln. Der Aus­gang der Schlacht be­en­de­te die Vor­macht der Köl­ner Erz­bi­schö­fe im Nord­wes­ten des Reichs, eb­ne­te den Weg für den Auf­stieg der rhei­ni­schen Graf­schaf­ten und wird üb­li­cher­wei­se mit der fak­ti­schen Un­ab­hän­gig­keit der Stadt Köln von den Erz­bi­schö­fen gleich­ge­setzt. Deut­lich zeigt dies et­wa der Ti­tel des gro­ßen Sam­mel­ban­des und Ka­ta­logs ‚Der Na­me der Frei­heit‘, der 1988 an­läss­lich des tau­send­jäh­ri­gen Ju­bi­lä­ums der Schlacht – und un­ter er­kenn­ba­rem Ein­fluss von Um­ber­to Ecos (1932–2016) 1982 in deut­scher Über­set­zung er­schie­ne­nen und 1986 ver­film­ten Klas­si­kers ‚Der Na­me der Ro­se‘ – ver­öf­fent­licht wur­de.[3] 



Siegel Walrams V. von Limburg, aus: Geschichte der Siegel von Gustav Adelbert Seyler, 1894. (gemeinfrei)

 

1. Die Quellen zur Schlacht

Un­ter den zeit­ge­nös­si­schen und aus­führ­li­chen Be­rich­ten über die Schlacht sticht be­son­ders die Reim­chro­nik des Bra­ban­ters Jan van Hee­lu her­vor.[4] Er gilt auf­grund des De­tail­reich­tums sei­nes Tex­tes und auch sei­ner Selbst­aus­sa­gen als Au­gen­zeu­ge der Er­eig­nis­se. Die Ent­ste­hung der Reim­chro­nik dürf­te in die un­mit­tel­ba­ren Fol­ge­jah­re der Schlacht da­tie­ren.[5] Je­doch be­han­de­le van Hee­lu sei­ne Er­zäh­lung, wie Ri­chard Jahn es for­mu­liert, „wie es sei­ne Pflicht als Dich­ter ist, mit poe­ti­scher Frei­heit.“[6] Die, auch in ih­rer hoch­deut­schen Über­set­zung[7], meist nur als ‚Schlacht von Worrin­gen‘ be­zeich­ne­te Chro­nik stellt ei­gent­lich den ge­sam­ten Lim­bur­gi­schen Erb­fol­ge­krieg aus bra­ban­ti­scher Per­spek­ti­ve dar und han­delt erst im zwei­ten Teil von Worrin­gen. Die zwei­te um­fang­rei­che­re zeit­ge­nös­si­sche Dar­stel­lung der Schlacht fin­det sich in der um 1314 ver­fass­ten sog. Stei­ri­schen Reim­chro­nik des Ot­to­kar aus der Gaal (um 1265–zwi­schen 1318 und 1322), die sich Worrin­gen in über 500 Ver­sen wid­met.[8] Ot­to­kar stütz­te sich da­bei nach ei­ge­ner Aus­sa­ge auf Hö­ren­sa­gen, schloss sich aber in wei­ten Tei­len Jan van Hee­lu an. Ge­mein ha­ben bei­de Reim­chro­ni­ken ihr ade­li­ges Pu­bli­kum. Zu­dem ist ge­ra­de Jan van Hee­lu stark auf sei­nen bra­ban­ti­schen Hel­den fo­kus­siert und da­her für die Be­wer­tung der Hand­lun­gen der wei­te­ren Kriegs­par­tei­en nur dann an­satz­wei­se ver­läss­lich, wenn er sie mit den Ak­tio­nen der Bra­ban­ter in Ver­bin­dung setzt.

2. Das Vorspiel der Schlacht

Die ver­läss­lichs­te Re­kon­struk­ti­on der Er­eig­nis­se von 1288 lie­fer­ten Ul­rich Lehn­art und Chris­tel Ma­ria von Grae­ve­nitz, wo­bei letz­te­re ne­ben dem Erb­fol­ge­streit auch die Land­frie­dens­po­li­tik Kö­nig Ru­dolfs von Habs­burg (1218–1291, Kö­nig ab 1273) als we­sent­li­chen Rah­men für die Schlacht her­vor­hob. Be­reits 1279 und 1282 war der Köl­ner Erz­bi­schof Sieg­fried von Wes­ter­burg nur durch mi­li­tä­ri­sche Droh­ku­lis­sen zur Teil­nah­me an ei­nem Land­frie­dens­bund ge­zwun­gen wor­den. Auch der Marsch des Bra­ban­ter Hee­res ins Rhein­land 1288 kann zu­nächst als ein sol­cher Droh­ges­tus ge­deu­tet wer­den, der dies­mal aber er­folg­los blieb. Denn im Früh­jahr kam ein kö­nig­li­cher Land­frie­den Ru­dolfs von Habs­burg oh­ne den Köl­ner Erz­bi­schof zu­stan­de. Er be­ruh­te auf dem Main­zer Reichs­land­frie­den von 1235 und dem Rhei­ni­schen Bund von 1254. In Ab­spra­che oder so­gar in Auf­trag Kö­nig Ru­dolfs be­gan­nen der Her­zog von Bra­bant und der Graf von der Mark als Vög­te die­ses Frie­dens­bun­des im Fe­bru­ar 1288 ge­mein­sam des­sen Er­rich­tung im köl­ni­schen Macht­be­reich.



Reimchronik von Jan van Heelu und Heinricus van den Damme über die Schlacht von Wöringen 1288, um 1440, Original in der Nationalbibliothke der Niederlande, KW 76 E 23, fol. 100r. (gemeinfrei)

 

Die Kämp­fe des Jah­res 1288 wur­den durch den Erz­bi­schof er­öff­net, der im Fe­bru­ar die Graf­schaft Berg über­fiel. Ver­hand­lun­gen des Land­frie­dens­bun­des mit der Stadt Köln be­gan­nen im April 1288 und wur­den wohl zum En­de die­ses Mo­nats ab­ge­schlos­sen. Nun griff Graf Eber­hard von der Mark (ge­stor­ben 1308, Graf ab 1277), der die Ver­hand­lun­gen ge­führt hat­te, in die Kämp­fe ein und er­ober­te die köl­ni­schen Bur­gen Raf­fen­berg und Lim­burg. Zu­gleich rück­te Her­zog Jo­hann aus Bra­bant mit ei­nem gro­ßen Heer nach Os­ten vor. En­de Mai tra­fen sich die Mit­glie­der des Land­frie­dens im Tier­gar­ten zu Brühl. Nach Jan van Hee­lu emp­fing Jo­hann von Bra­bant hier auch die bes­te[n] van den Coel­ne­ren.[9] Sei­ne Reim­chro­nik stellt die Köl­ner als Bitt­stel­ler bei dem Her­zog von Bra­bant dar. Hu­go Steh­käm­per ver­mu­tet aber, dass die Rea­li­tät an­ders­her­um aus­ge­se­hen ha­be.[10] So oder so wur­de in Brühl der Be­schluss ge­fasst, ge­mein­sam die erz­bi­schöf­li­che Burg Worrin­gen zu be­la­gern. Der Chro­nist Ot­to­kar ver­bin­det dies mit dem Hin­weis, dass die Köl­ner grô­zen un­ge­mach[11] vom Erz­bi­schof zu er­lei­den hat­ten. In der Tat er­füll­ten des­sen in Worrin­gen ei­gen­mäch­tig er­ho­be­nen Zöl­le den Tat­be­stand des Land­frie­dens­bruchs, wes­halb das Vor­ge­hen ge­gen die Burg recht­lich ab­ge­si­chert war. Die Be­la­ge­rung der Burg dürf­te zu­dem den (er­folg­rei­chen) Ne­ben­ef­fekt ge­habt ha­ben, den Erz­bi­schof zu ei­nem Kampf zu be­we­gen. Zwi­schen dem 29.5. und dem 5.6.1288 wur­de die Burg Worrin­gen von den Ver­bün­de­ten ein­ge­schlos­sen. Das not­wen­di­ge Be­la­ge­rungs­ge­rät kam vor al­lem aus der Stadt Köln.[12] 

Bald nach dem for­mel­len Bünd­nis zo­gen Jo­hann von Bra­bant und die Gra­fen von Berg, Mark und Jü­lich in die Stadt Köln ein. Auf dem Ge­län­de der di­rekt ne­ben dem Dom ge­le­ge­nen Kir­che St. Ma­ria ad Gra­dus be­schwo­ren sie ge­mein­sam mit der Bür­ger­schaft den Land­frie­den. Dem dar­auf­fol­gen­den Marsch nach Worrin­gen schloss sich ein gro­ßes Auf­ge­bot Köl­ner Bür­ger un­ter ih­rer Stan­dar­te an. 

3. Die Stadt Köln und der Erzbischof vor der Schlacht

Für die Stadt Köln war die Schlacht ei­ner­seits (re­tro­spek­tiv) enorm be­deu­tend, da der Sieg von Worrin­gen mit der Er­rin­gung ei­ner fak­ti­schen Reichs­un­mit­tel­bar­keit gleich­ge­setzt wird. An­de­rer­seits nahm sie aber auch in den Er­eig­nis­sen von 1288 ei­ne wich­ti­ge Rol­le ein. Ne­ben den Trup­pen, die sie in die Schlacht führ­te, lag der Wert der Stadt Köln für den Land­frie­dens­bund vor al­lem in ih­rer Rol­le als Ver­sor­gungs­zen­trum. 

Wenn­gleich die Be­zie­hun­gen zwi­schen der Stadt Köln und ih­rem Erz­bi­schof Sieg­fried von Wes­ter­burg vor al­lem un­ter dem Ein­druck der Es­ka­la­ti­on 1288 ste­hen, wa­ren sie an­fäng­lich durch­aus po­si­tiv. In der Tat be­en­de­te Sieg­fried zu­nächst den hef­tig aus­ge­foch­te­nen Kon­flikt, der un­ter sei­nem Vor­gän­ger En­gel­bert II. von Val­ken­burg (um 1220–1274; Erz­bi­schof ab 1261) aus­ge­bro­chen war und den Erz­bi­schof wich­ti­ge Macht­po­si­tio­nen in sei­ner Stadt ge­kos­tet hat­te. Franz-Rei­ner Er­kens skiz­zier­te dies in sei­ner Bio­gra­phie Sieg­frieds wie folgt: „In­dem er [d.h. Sieg­fried] die Pri­vi­le­gi­en der Stadt und die un­ter sei­nen Vor­gän­gern er­folg­ten Rechts­ent­schei­dun­gen ak­zep­tier­te und auf­nahm, der Stadt al­so ih­re ver­brief­ten Rech­te zu­er­kann­te, gab er die feind­li­che Hal­tung be­son­ders sei­nes di­rek­ten Vor­gän­gers auf, ver­zich­te­te da­mit weit­ge­hend auf stadt­herr­li­che An­sprü­che, ge­wann aber Frie­den und so­gar Rück­halt bei sei­nen Bür­gern, was be­son­ders in Hin­sicht auf sei­ne Ter­ri­to­ri­al­po­li­tik von Be­deu­tung war.“[13]

Dies zeigt sich auch da­durch, dass die Köl­ner Bür­ger als Part­ner des Erz­bi­schofs in sei­nem Kon­flikt mit Jü­lich auf­tra­ten. So be­gann Sieg­fried am 25.11.1276 mit ih­rer Hil­fe den Bau ei­ner Burg beim nörd­lich der Stadt ge­le­ge­nen Ort Worrin­gen auf al­lo­dia­lem Grund der Kir­che – eben je­ner Burg, die 1288 den An­stoß zur Schlacht ge­ben soll­te. Die­se Be­fes­ti­gung rich­te­te sich ge­gen ei­ne in der Nä­he be­find­li­che Burg des Gra­fen von Jü­lich. Sieg­fried ver­sprach den Bür­gern, dass sie bei­de Worrin­ger Bur­gen ab­bre­chen durf­ten, als­bald die Jü­li­cher Burg er­obert sei.[14] Letz­te­res ge­schah am 12.10.1277, ers­te­res blieb aber aus. Auch im wei­te­ren Ver­lauf des Krie­ges un­ter­stüt­zen die Köl­ner den Erz­bi­schof ge­gen Jü­lich. 

Be­mer­kens­wert ist al­ler­dings, dass die ci­ves Co­lo­ni­en­ses in dem Frie­dens­schluss, der am 14.10.1279 be­ur­kun­det wur­de,[15] un­ter den adi­u­to­res (Hel­fer/Un­ter­stüt­zer) der Grä­fin Ri­car­dis von Jü­lich (ge­stor­ben 1293) auf­ge­führt wur­den. Sie schei­nen al­so die Sei­ten ge­wech­selt ha­ben, wann und wie­so ist je­doch nicht be­kannt. Die­ser plötz­li­che Par­tei­wech­sel der Stadt scheint im Ge­gen­satz zur Wie­der­ho­lung die­ses Ma­nö­vers neun Jah­re spä­ter kei­ne weit­rei­chen­den Kon­se­quen­zen ge­habt zu ha­ben. Viel­mehr gab es bis in die 1280er Jah­re kei­ne An­zei­chen auf ei­ne Ver­schlech­te­rung des Ver­hält­nis­ses zwi­schen Stadt und Erz­bi­schof.[16] 

Die Köl­ner Bür­ger stan­den al­so lan­ge auf der Sei­te Erz­bi­schof Sieg­frieds. Die zwei­fels­oh­ne in der Stadt vor­han­de­ne an­tierz­bi­schöf­li­che Par­tei konn­te noch nicht die po­li­ti­sche Ober­hand ge­win­nen. Am 12.7.1287 be­frei­te Sieg­fried sie von neu­en, kriegs­be­ding­ten Zöl­len und ge­lob­te de­ren Auf­he­bung nach Kriegs­en­de. Fer­ner ver­sprach er, kei­ner­lei Bünd­nis ge­gen die Stadt ein­zu­ge­hen. Nach die­sen Zu­si­che­run­gen schwo­ren ihm Rat, Schöf­fen und Bür­ger der Stadt wie­der­um ih­re Treue.[17] Be­son­ders Hu­go Steh­käm­per hat sich um ei­ne Recht­fer­ti­gung der städ­ti­schen Hal­tung be­müht. So führt er an, dass die Zoll­po­li­tik des Erz­bi­schofs am Nie­der­rhein der Stadt Köln seit län­ge­rem ein Är­ger und Be­schwer­nis ge­we­sen sei. Er er­klärt Burg und Zoll von Worrin­gen zu „Mahn­zei­chen der ge­bro­che­nen erz­bi­schöf­li­chen Ver­spre­chen“[18]. So hät­ten die Bür­ger ein­se­hen müs­sen, dass ein Krieg bald wohl oder übel na­he ih­rer Stadt aus­ge­foch­ten wer­den wür­de und da­her ih­ren dem Erz­bi­schof ge­leis­te­ten Eid ge­bro­chen: „Ha­ben die Bür­ger den Ver­trag und Eid ge­bro­chen, so lie­fer­te Sieg­fried ih­nen da­zu al­le Ur­sa­che.“[19] 

Die­se The­sen sind ex­em­pla­risch für die klas­si­sche Hal­tung der köl­ni­schen Ge­schichts­for­schung, die stets ein Ver­ge­hen des Erz­bi­schofs als Grund für die po­li­ti­sche Ent­wick­lung aus­mach­te. Es lie­ße sich gleich­falls von ei­nem be­rech­nen­den Op­por­tu­nis­mus der Köl­ner spre­chen, die die Gunst der Stun­de recht­zei­tig er­kann­ten und ih­rem recht­mä­ßi­gen Herrn in den Rü­cken fie­len. Nütz­lich wa­ren da­bei wohl ge­ra­de je­ne neu­er­ho­be­nen Zöl­le, bei de­nen Sieg­fried der Stadt ei­gent­lich be­reits ent­ge­gen­ge­kom­men war, die ihr aber den­noch als Land­frie­dens­bruch den nö­ti­gen Hand­lungs­spiel­raum ver­schaff­ten und so ih­ren Treue­bruch le­gi­ti­mie­ren hal­fen. Da­bei dürf­te die Be­las­tung der Stadt und ih­rer Wirt­schaft durch den Krieg ge­ra­de auf­grund der Zoll­be­frei­un­gen nicht so gra­vie­rend ge­we­sen sein. Viel­mehr dürf­te der städ­ti­schen Füh­rungs­schicht klar ge­we­sen sein, dass ein Sieg des Erz­bi­schofs über sei­ne Fein­de des­sen He­ge­mo­nie am Nie­der­rhein be­deu­tet hät­te und dies letzt­lich nicht im po­li­ti­schen In­ter­es­se der Stadt sein konn­te.[20] 



König Rudolf von Habsburg verkündet den Landfrieden, aus der Chronik der Bischöfe von Würzburg aus der Mitte des 16. Jahrhunderts. (gemeinfrei)

 

4. Die Schlacht

Die ei­gent­li­che Schlacht lässt sich in An­leh­nung an die For­schun­gen Lehn­arts und von Grae­ve­nitz‘ wie folgt re­kon­stru­ie­ren: nach­dem die Hee­re auf der Füh­lin­ger Hei­de un­weit der Worrin­ger Burg auf­ge­zo­gen wa­ren, stell­ten sie sich in je drei Blö­cken ge­gen­ein­an­der auf. Da­bei nahm die bra­ban­ti­sche Rei­te­rei den zah­len­mä­ßig weit über­le­ge­nen rech­ten Flü­gel ein, kreuz­te aber zu Be­ginn der Schlacht dia­go­nal vor das Heer und zog so al­le Fein­de auf sich. Van Hee­lu be­rich­tet, dass sich der Graf von Berg und die Köl­ner dem Erz­bi­schof ge­gen­über po­si­tio­nier­ten.[21] Nach van Hee­lus An­ga­ben stan­den 3.500 erz­bi­schöf­li­chen Rit­tern nur 2.400 auf der Sei­te des Land­frie­dens­bunds ge­gen­über, von de­nen al­lein 1.500 aus Bra­bant ka­men. Die rhei­ni­schen und west­fä­li­schen Her­ren so­wie die Stadt Köln stell­ten dem­nach die ver­blei­ben­den 900 Rit­ter.[22] Lehn­art stellt Über­le­gun­gen zur theo­re­ti­schen Stär­ke der je­wei­li­gen Kon­tin­gen­te der Ver­bün­de­ten im bra­ban­ti­schen Heer an und kommt auf 2.324 Pan­zer­rei­ter. Die Mit­te der Schlacht­rei­he des Land­frie­dens­bun­des, die von Bra­bant und Lim­burg ge­bil­det wur­de, be­stand ver­mut­lich aus 1.500 Pan­zer­rei­tern. Der rech­te Flü­gel der Kon­tin­gen­te aus Loon, Jü­lich, Kas­ter, Weil­nau, Vir­ne­burg, Reif­fer­scheid, Wil­den­berg, Grei­fen­stein, Dol­len­dorf und Tom­burg aus 454 Pan­zer­rei­tern und der lin­ke Flü­gel aus Berg, Wind­eck, Mark, der Stadt Köln, Wal­deck, Zie­gen­hain, Teck­len­burg und Lip­pe aus 370 Pan­zer­rei­tern. Ne­ben der städ­ti­schen Rei­te­rei, de­ren Grö­ße Lehn­art auf nur 60 Mann schätzt, nahm auch zahl­rei­ches Fu­ß­volk an der Schlacht teil – Ot­to­kar nennt sie die comûn von Köln.[23] Die Grö­ße des Kon­tin­gents der stadt­köl­ni­schen Mi­liz könn­te 1.500 Mann be­tra­gen ha­ben, zu de­nen noch 500 ber­gi­sche Bau­ern ka­men. Die Grö­ße die­ser Auf­ge­bo­te ist al­ler­dings mit ei­ni­gen Fra­ge­zei­chen ver­se­hen.



Johann von Brabant kämpft in der Schlacht von Worringen (1288), Ausschnitt aus der Großen Heidelberger Liederhandschrift (Codex Manesse), enstanden in Zürich, 1305-1340, folio 18r, Original in der Universitätsbibliothek Heidelberg. (gemeinfrei)

 

Den ver­mut­lich ent­schei­den­den Kampf der Schlacht stell­te der Sieg der bra­ban­ti­schen Rit­ter über die lu­xem­bur­gi­sche Rei­te­rei dar. Das köl­ni­sche und ber­gi­sche Fu­ß­volk soll hin­ge­gen eben­so wie die ber­gi­sche Rei­te­rei be­reits in den ers­ten Zü­gen der Schlacht von der erz­bi­schöf­li­chen Rei­te­rei über­rannt wor­den und aus der Schlacht ge­flo­hen sein. Erst in der End­pha­se kehr­ten die ber­gi­schen Rei­ter zu­rück und at­ta­ckier­ten die Flan­ke der erz­bi­schöf­li­chen Trup­pen. Auch die Fu­ß­trup­pen grif­fen wie­der ein, wo­bei sich die köl­ni­schen und ber­gi­schen Fu­ß­trup­pen mit den bra­ban­ti­schen Knech­ten zu­sam­men­ta­ten, den erz­bi­schöf­li­chen Fah­nen­wa­gen er­ober­ten und des­sen Ban­ner nie­der­ris­sen. Der – wohl­ge­merkt ei­ne de­zi­diert ad­li­ge Per­spek­ti­ve wie­der­ge­ben­de – van Hee­lu be­schreibt ih­ren Kampf so, dass sie wahl­los auf Freund und Feind ein­schlu­gen, da sie kei­ne Kennt­nis von den je­wei­li­gen Par­tei­en hat­ten. Erst als ein Bra­ban­ter Rit­ter sich ih­nen an­schloss, lie­ßen sie von ih­rer Ra­se­rei ab und folg­ten sei­ner Füh­rung. Ge­mein­sam mit dem Köl­ner Fu­ß­volk kes­sel­ten sie ih­re Fein­de ein. Rasch hät­ten die Bau­ern wie die Städ­ter dem ade­li­gen Vor­bild nach­ge­ei­fert und be­gon­nen, ih­re Geg­ner ge­fan­gen zu neh­men. Die erz­bi­schöf­li­chen Trup­pen hat­ten sich um ei­nen Wa­gen mit ei­ner gro­ßen erz­bi­schöf­li­chen Fah­ne ge­schart, der nach der Schlacht nach Köln ge­bracht wur­de. Es gibt zu­dem In­di­zi­en da­für, dass es in Worrin­gen auch ei­nen stadt­köl­ni­schen Fah­nen­wa­gen ge­ge­ben hat.[24] Im Köl­ner Zeug­haus wur­de lan­ge Zeit ein ‚Wor­rin­ger Heer­wa­gen‘ auf­be­wahrt, bis er 1794 von den Fran­zo­sen ver­brannt wur­de. 



Reitersiegel (Bleiabguß) des Grafen Adolf V. von Berg, Fotografie, 2017, Foto: Jörg Graff. (CC BY-SA 4.0)

 

Ge­fal­le­nen­zah­len von 600 bis 800 Mann – dar­un­ter Mit­glie­der der Häu­ser Gel­dern, Lu­xem­burg und Loon – auf bra­ban­ti­scher und 1.000 bis 1.200 Mann auf erz­bi­schöf­li­cher Sei­te könn­ten durch­aus rea­lis­tisch sein. Jan van Hee­lus Be­richt über die Ge­fan­gen­nah­me zahl­rei­cher Ade­li­ger durch die Köl­ner kann durch 33 über­lie­fer­te so­ge­nann­te Ur­feh­den, al­so be­ei­de­te Feh­de­ver­zichts­er­klä­run­gen, ve­ri­fi­ziert wer­den, die eben­je­ne Män­ner bei ih­rer Ent­las­sung schwö­ren muss­ten.[25] 

5. Das Nachspiel der Schlacht

Be­mer­kens­wer­ter­wei­se traf das grö­ß­te ju­ris­ti­sche Nach­spiel der Schlacht die eid­brü­chi­ge Stadt Köln. 1290 be­auf­trag­te Papst Ni­ko­laus IV. (1227–1292; Papst ab 1288) ei­nen Pro­zess, der ei­gent­lich ge­gen al­le Land­frie­dens­mit­glie­der ge­rich­tet war. Die von ihm als Rich­ter be­stimm­ten Erz­bi­schö­fe von Trier und Mainz lu­den je­doch nur die Stadt Köln vor Ge­richt. Die Grund­la­ge die­ses Pro­zes­ses war eben je­ner Bruch des städ­tisch-erz­bi­schöf­li­chen Ver­trags von 1287. Der Grund­te­nor der Aus­sa­gen der ge­la­de­nen Zeu­gen lässt sich mit der Stel­lung­nah­me des spä­te­ren Erz­bi­schofs Wig­bold von Hol­te (ge­stor­ben 1304, Erz­bi­schof ab 1297) wie­der­ge­ben, der er­klär­te, dass die Köl­ner Bür­ger der ei­gent­li­che Grund und An­lass der Zer­stö­rung der köl­ni­schen Kir­che und al­len Scha­dens sei­en, der in dem Krieg ent­stand.[26] Al­le an­de­ren Aus­sa­gen grup­pie­ren sich um die­sen Haupt­vor­wurf, der das Ziel ver­folg­te, der Stadt ei­ne schwe­re Geld­stra­fe ab­zu­rin­gen. Auch den Köl­nern scheint re­la­tiv rasch klar ge­we­sen zu sein, dass in die­sem Pro­zess al­lein die Schuld der Stadt an dem Un­ge­mach Sieg­frieds von Wes­ter­burg fest­ge­stellt wer­den soll­te. Da­her ent­sand­te man zwar ei­nen ei­ge­nen Sach­ver­wal­ter, der vor Ge­richt aber nur schwieg und kurz dar­auf wie­der de­mons­tra­tiv ab­reis­te. Letzt­lich ver­ur­teil­te die päpst­li­che Kom­mis­si­on die Stadt Köln auf die – al­le bis­he­ri­gen Ma­ße spren­gen­de – Buß­sum­me von 200.000 Mark, bei de­ren Nicht­zah­lung die Stadt dem Kir­chen­bann un­ter­lie­gen soll­te. Die­ser wur­de dann we­nig über­ra­schend auch ver­hängt und erst acht Jah­re spä­ter just von Sieg­frieds Nach­fol­ger Wig­bold von Hol­te auf­ge­ho­ben.[27] 

We­der der Lim­bur­ger Erb­fol­ge­krieg noch die Land­frie­dens­exe­ku­ti­on ge­gen Sieg­fried von Wes­ter­burg en­de­ten je­doch in Worrin­gen. Die Ver­bün­de­ten er­ober­ten in der Nach­fol­ge des Sie­ges nicht nur die Burg Worrin­gen, son­dern noch 1288 fie­len mit den erz­bi­schöf­li­chen Bur­gen Zons und Neu­en­berg bei Neuss so­wie den Städ­ten Zül­pich und Werl auch an­de­re erz­bi­schöf­li­che Stütz­punk­te. Der Lim­bur­ger Erb­streit wur­de durch die Frie­dens­ver­trä­ge Erz­bi­schof Sieg­frieds mit den fürst­li­chen Sie­gern von Worrin­gen vom 19.5.1289 be­en­det, die Süh­ne mit der Stadt da­tier­te hin­ge­gen erst vom 18.6.[28] Dass der Erz­bi­schof, der nach der Schlacht für drei­zehn Mo­na­te in Ge­fan­gen­schaft ge­ses­sen hat­te, gleich nach sei­ner Frei­las­sung 1289 mit dem Bau der Burg Brühl be­gann, zeigt, dass in den Kon­flik­ten im Rhein­land längst nicht das letz­te Wort ge­spro­chen war. In die­sen Kon­text fällt auch Sieg­frieds För­de­rung Adolfs von Nas­sau (vor 1250–1298, Kö­nig ab 1292) als Kan­di­dat auf den rö­misch-deut­schen Thron, von dem er Hil­fe bei der Un­ter­wer­fung Kölns ver­lang­te – die die­ser ihm aber nach sei­ner Wahl ver­sag­te.



Schlacht bei Worringen, 1288, in der Rechten unteren Ecke ist die Gefangennahme Siegfrieds von Westerburg dargestellt, Illustration um 1440 aus der Chronik „Brabantsche Yeesten“ (ca. 1316–1350) von Jan Van Boendaele, genannt de Clerc (gestorben 1365), Original in der Königlichen Bibliothek Brüssel, KBR mss. IV 684. (gemeinfrei)

 

6. Das Nachleben der Schlacht in der Stadt Köln

An­ge­sichts der über­ra­gen­den Be­deu­tung, die der Schlacht von Worrin­gen ge­ra­de für die Ent­wick­lung der Stadt Köln oft­mals bei­ge­mes­sen wird, über­rascht der Blick auf ih­re in­ner­städ­ti­sche Re­so­nanz. Wäh­rend al­le an­de­ren zen­tra­len Sta­tio­nen der Stadt­ge­schich­te ei­nen ent­spre­chen­den his­to­rio­gra­phi­schen Nie­der­schlag er­fuh­ren, ist kein auch nur an­satz­wei­se zeit­ge­nös­si­scher Köl­ner Be­richt über Worrin­gen be­kannt. Al­ler­dings lässt sich kon­sta­tie­ren, dass die lang­fris­ti­ge Be­deu­tung des Sie­ges in den Jah­ren un­mit­tel­bar nach 1288 noch nicht ab­seh­bar war, da Worrin­gen eben kei­nes­wegs die Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen der Stadt und den Erz­bi­schö­fen be­en­de­te. Ei­ne wirk­li­che Wen­de brach­te erst das Epis­ko­pat Wal­rams von Jü­lich (um 1304–1349; Erz­bi­schof ab 1332). 

Spu­ren ei­ner in­ner­städ­ti­schen Er­in­ne­rung an Worrin­gen las­sen sich erst durch die Stif­tung ei­ner Me­mo­ri­al­ka­pel­le für den Ta­ges­hei­li­gen der Schlacht, den hei­li­gen Bo­ni­fa­ti­us (um 673–754/755), fest­ma­chen – ein für Köln sin­gu­lä­rer Vor­gang. Erst­mals ist 1315 von ei­ner ‚neu­er­bau­ten Ka­pel­le‘ die Re­de, sie dürf­te al­so nicht lan­ge vor die­sem Jahr er­rich­tet wor­den sein. Zum Jahr­tag der Schlacht wur­den hier ei­ne Pro­zes­si­on und Dan­kes­mes­sen ab­ge­hal­ten, die Rats­her­ren rich­te­ten zu­dem ein Fest­mahl aus.[29] Knapp 30 Jah­re nach Worrin­gen war das gan­ze Aus­maß und die lang­fris­ti­ge Be­deu­tung des Sie­ges al­so zu­ta­ge ge­tre­ten. Denn die Erz­bi­schö­fe hat­ten ih­re Macht über die Stadt Köln nicht wie­der­er­lan­gen kön­nen. Eben­so we­nig hat­ten sich die Reichs­ober­häup­ter von Ru­dolf I. bis zu Lud­wig IV. (1282/1286–1347, Kö­nig ab 1314) ge­gen die neu­en Macht­ver­hält­nis­se ge­wandt, son­dern die Stadt so­gar mehr­fach ge­gen die Erz­bi­schö­fe un­ter­stützt. Um 1315 hat­te sich Worrin­gen al­so als der sym­bol­haf­te Tri­umph her­aus­ge­stellt, als der er noch heu­te gilt. 



Denkmal für die Schlacht von Worringen in der Ortsmitte von Köln-Worringen, Inschrift: 5. Juni 1288 Schlacht bei Worringen Historische Entschiedung im kontinentalen Nordwesteuropa Markstein im Kampf der Kölner Bürger um ihre Unabhängigkeit, Fotografie, 2005. (gemeinfrei)

 

Das Feh­len zeit­ge­nös­si­scher stadt­köl­ni­scher Be­rich­te über das Er­eig­nis nimmt sich da­her um­so ekla­tan­ter aus. Die­se Lü­cke führ­te an­ge­sichts der Be­deu­tung des Er­eig­nis­ses zu­se­hends zu my­thi­sier­ten Rück­bli­cken, die ih­re ers­ten Ver­schrift­li­chun­gen im 15. Jahr­hun­dert fan­den. Die­se hat­ten zur Fol­ge, dass die Schlacht und ih­re Be­deu­tung zwar be­kannt wa­ren und ei­nen zen­tra­len Bau­stein der städ­ti­schen Ver­gan­gen­heit dar­stell­ten, die köl­ni­schen Er­zäh­lun­gen von Worrin­gen je­doch nur noch be­dingt mit je­nen Er­eig­nis­sen zu­sam­men­hin­gen, die sich 1288 zu­ge­tra­gen hat­ten.

Die Schlacht taucht erst­mals in der ers­ten Hälf­te des 15. Jahr­hun­derts in den so­ge­nann­ten Köl­ner Jahr­bü­chern auf. De­ren un­be­kann­ter Ver­fas­ser be­rich­tet, dass die Stadt Köln einst für ei­ne lan­ge Zeit auf­grund der Feind­se­lig­kei­ten der Erz­bi­schö­fe un­ter Kir­chen­bann und Reichs­acht ge­le­gen ha­be. Die Köl­ner hät­ten letzt­lich vor der Wahl ge­stan­den, ent­we­der ih­re Stadt dem Erz­bi­schof aus­zu­hän­di­gen oder um die­se zu kämp­fen. Da­her hät­ten sie den Schlüs­sel zu ih­rer Stadt auf ei­nen Kar­ren ge­la­den und sei­en mit die­sem aus­ge­zo­gen. Es sei zu ei­nem gro­ßen Kampf ge­kom­men, in dem die Stadt und ih­re Ver­bün­de­ten ob­sieg­ten.[30]  Die­se ver­gleichs­wei­se knap­pe Schil­de­rung be­grün­de­te ei­ne lan­ge Tra­di­ti­on und wur­de mehr­fach wie­der­holt und aus­ge­baut. Zu­dem taucht hier erst­mals ein Ob­jekt auf, das zu ei­nem klas­si­schen Mo­tiv stadt­köl­ni­scher Iko­no­gra­phie wer­den soll­te: der bzw. die Stadt­schlüs­sel. Der Stadt­schlüs­sel steht hier sym­bo­lisch für den In­be­griff der Stadt­herr­schaft.

Auf­ge­grif­fen wur­de die Ge­schich­te von Schlacht und Schlüs­seln in der um 1470 ent­stan­de­nen Chro­nik Agrip­pi­na des Hein­rich van Beeck und der 1499 ge­druck­ten Ko­el­hoff­schen Chro­nik.[31] Letz­te­re über­lie­fert zu­dem die äl­tes­te be­kann­te Köl­ner Dar­stel­lung der Schlacht von Worrin­gen.



Der Schlüsselwagen in der Schlacht von Worringen, aus der Koelhoffschen Chronik, 1499, fol. 240a, Original in der Universitätsbibliothek Köln, MEVI8114. (gemeinfrei)

 

Ei­ne be­mer­kens­wer­te Aus­ge­stal­tung fin­det die­se mehr­fach bild­lich dar­ge­stell­te Sze­ne in ei­nem in Köln pro­du­zier­ten und ver­leg­ten Kup­fer­stich Franz Ho­gen­bergs von 1571. Er zeigt im Vor­der­grund des rech­ten Bild­teils den Schlüs­sel­wa­gen, der be­glei­tet von Hel­le­bar­den­trä­gern ins Feld von Worrin­gen ge­zo­gen wird. In der Mit­te des rech­ten Bild­teils tobt ein Rei­ter­kampf. Die rech­te Par­tei führt das stadt­köl­ni­sche Drei­kro­nen­ban­ner, wäh­rend die lin­ke un­ter der erz­bi­schöf­li­chen Kreuz­fah­ne rei­tet. Ähn­lich ra­gen aus dem Meer der Lan­zen der hin­ter den Rei­tern kämp­fen­den Fu­ß­kämp­fer sche­ma­ti­sier­te Fah­nen, auf de­ren vor­ders­ter drei Kro­nen zu er­ken­nen sind, wäh­rend sich zwi­schen den Lan­zen ih­rer Geg­ner ein Kreuz zeigt. Hin­ter den Lan­zen­trä­gern deu­ten flie­hen­de Per­so­nen in der lin­ken Bild­hälf­te den Aus­gang der Schlacht an. Im Bild­hin­ter­grund ist das idea­li­siert als um­mau­er­tes Städt­chen dar­ge­stell­te Worrin­gen zu se­hen, aus dem Rauch auf­steigt. Die Dar­stel­lung be­glei­tet ein Text, der sich an die Chro­ni­ken an­lehnt, aber ei­gen­stän­dig aus­ge­stal­tet ist.

Den Hö­he­punkt die­ser re­tro­spek­ti­ven Ge­schichtsan­eig­nung, die die Schlacht zu ei­nem al­lein stadt­köl­ni­schen Tri­umph mach­te, stellt ei­ne Se­rie von sechs Schlach­ten­ge­mäl­den dar, die die Gaf­fel der Bunt­wör­ter um 1582 in Auf­trag gab. Die heu­te er­hal­te­nen Bil­der zei­gen Sze­nen der Schlacht von Worrin­gen und des Neus­ser Krie­ges. Zu­gleich wird hier ei­ne Teil­nah­me der Köl­ner Gaf­feln, al­so der po­li­ti­schen Ver­tre­tung der Zünf­te und Kauf­leu­te, an dem Kampf ins Bild ge­setzt. Wäh­rend im Schlacht­ge­tüm­mel im Hin­ter­grund die Fah­nen der Stadt und des Erz­bi­schofs we­hen, steht der Ban­ner­trä­ger der Bunt­wör­ter in vor­ders­ter Front und blickt die Be­trach­ten­den di­rekt an. Das Bild mar­kiert den End­punkt ei­ner Ent­wick­lung, in der die Schlacht von Worrin­gen zu ei­ner rein köl­nisch-köl­ni­schen An­ge­le­gen­heit ge­wor­den war, in die sich nun so­gar Gaf­feln ein­schrie­ben, die es 1288 noch gar nicht ge­ge­ben hat­te. Dass an­stel­le des Köl­ner Erz­bi­schofs nun­mehr der Her­zog von Bra­bant aus der Schlacht von Worrin­gen als der mäch­tigs­te Mann im Nord­wes­ten des Rei­ches her­vor­ge­gan­gen war, in­ter­es­sier­te die Köl­ner Per­spek­ti­ve nicht.

Es las­sen sich aber auch an­de­re Sie­ger der Schlacht aus­ma­chen. So war auch die Stadt Bonn ei­ne Pro­fi­teu­rin, da der Erz­bi­schof sei­ne Ver­wal­tung lang­fris­tig aus Köln ver­le­gen muss­te. Da­für er­kor er letzt­end­lich die rhei­ni­sche Nach­bar­stadt aus, die so ih­re Blü­te als fürst­li­che Re­si­denz er­leb­te.[32] Und auch ei­ne wei­te­re rhei­ni­sche ‚Kon­kur­ren­tin‘ Kölns ver­dankt der Schlacht – oder zu­min­dest de­ren wei­te­rer Kon­se­quen­zen – ih­ren Be­deu­tungs­zu­wachs. Graf Adolf V. von Berg nutz­te sei­ne in Worrin­gen er­run­ge­ne Au­to­no­mie als Lan­des­herr und ver­lieh schon am 14.8.1288 ei­nem Dorf an dem Flüss­chen Düs­sel die Stadt­rech­te, das heu­te die Haupt­stadt des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len ge­wor­den ist. Die Ge­win­ner wa­ren zahl­reich – und der gro­ße Ver­lie­rer war eben­so klar: Sieg­fried von Wes­ter­burg und sei­ne Nach­fol­ger als Köl­ner Erz­bi­schö­fe. Sie hat­ten ih­ren Vor­rang über die rhei­ni­schen Gra­fen und Her­ren ver­lo­ren, ih­re Gro­ß­macht­po­li­tik der letz­ten Jahr­hun­der­te war zu­sam­men­ge­bro­chen. Zu­dem ver­lo­ren sie die Ver­fü­gung über ihr geist­li­ches und ze­re­mo­ni­el­les Zen­trum und ih­ren na­mens­ge­ben­den Sitz.[33]  



Schlacht von Worringen von Franz Hogenberg, Kupferstich 1571, Rijksmuseum Amsterdam, Objektnummer RP-P-1952-301. (gemeinfrei)

 

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Jansen, Markus, Die Schlacht von Worringen 1288, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/die-schlacht-von-worringen-1288/DE-2086/lido/6835a25e446702.92497663 (abgerufen am 06.01.2026)


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Sekundärliteratur

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Herrscherdynastien

Wittelsbacher

Herrscherdynastien

Welfen

Herrscherdynastien

Luxemburger

Herrscherdynastien

Ottonen

Heiliges Römisches Reich

Heiliges Römisches Reich

Politik und Herrschaft

Inhaltsverzeichnis

1. Die Goldene Bulle 1356

1. Die Goldene Bulle 1356

Kurzbeschreibung

Die „Goldene Bulle“ von 1356, so genannt aufgrund des goldenen Siegels, welches die Authentizität des Dokumentes verbürgt, war der erste große Gesetzesakt des spätmittelalterlichen Kaiserreichs und hatte bis 1803 Bestand. Sie wurde durch Karl IV. (1316–78), römisch-deutscher Kaiser seit 1346 und König von Böhmen seit 1347, erlassen. Die Goldene Bulle regelte die Nachfolge auf den kaiserlichen Thron, legte die Zahl der wahlberechtigten Kurfürsten auf sieben fest—vier weltliche (Böhmen, die Pfalz, Sachsen, Brandenburg) sowie drei geistliche (Mainz, Köln, Trier)—und erklärte deren weltliche Besitzungen für unteilbar. Durch die Goldene Bulle erhielt das Heilige Römische Reich mit die ersten Grundzüge der konstitutionellen Struktur, die es für die nächsten 450 Jahre beibehalten sollte. Die hochgradig symbolische Sprache der Einleitung ist (verglichen mit der Sprache des Öffentlichen Friedens von 1495) beachtenswert. Man mag bezweifeln, dass die deutsche Aristokratie mit Verweisen auf Furien aus der griechischen Mythologie zu beeindrucken war, es handelt sich um ein Stilmittel, welches bezeugt, wie sehr neoklassische Bildung in der Kanzlei Karls geschätzt wurde. Gänzlich traditionell gehalten ist dagegen der Teil des Statuts, der sich dem Problem der Instabilität widmet und sich fast ausschließlich an Einzelpersonen wendet statt an Institutionen, wie es erst ab dem 15. Jahrhundert gebräuchlich wurde.

Quelle

Die Goldene Bulle von 1356

Das Nürnberger Gesetzbuch. 10. Januar 1356

Allmächtiger, ewiger Gott, einzige Hoffnung der Welt, der du dich als Bildner des Himmels und als Schöpfer des Erdkreises offenbarst, sei eingedenk deines Volkes! Von der Höhe des Himmels herab gib gnädig acht, daß es nicht die Schritte dorthin wende, wo Erinys gebietet, Alecto herrscht und Megära Gesetze verkündet; hilf ihm vielmehr, gütiger Gott, mit der Kraft deines geliebten Sohnes Karl, dieses erlauchten Kaisers, daß es unter seiner gewissenhaften Führung durch paradiesisch grünende Fluren stets blühender Wälder und die seligen Gefilde zu dem heiligen Brunnen gelangen kann, wo die Saaten des Lebens mit göttlichen Fluten beseelt werden und die durch himmlischen Quell erquickte junge Saat nach dem Ausreißen der Dornen gereinigt wird; dann kann die Ernte Sache Gottes sein und hundertfältige Frucht künftigen Lohnes in gewaltigen Scheunen anhäufen.

Kapitelverzeichnis

1. Wie das Geleit der Kurfürsten sein soll und von wem durchgeführt

2. Die Wahl des Römischen Königs

3. Die Sitzordnung der Erzbischöfe von Trier, Köln und Mainz

4. Die Kurfürsten allgemein

5. Das Recht des Pfalzgrafen und auch des Herzogs von Sachsen

6. Vergleich der Kurfürsten mit den anderen gewöhnlichen Fürsten

7. Die Erbfolge der Kurfürsten

8. Die Gerichtsfreiheit des Königs von Böhmen und der Einwohner seines Reiches

9. Die Gold-, Silber- und anderen Bergwerke

10. Die Münzen

11. Die Gerichtsfreiheit der Kurfürsten

12. Die Zusammenkunft der Kurfürsten

13. Widerrufung der Privilegien

14. Entzug der Lehnsgüter Unwürdiger

15. Schwureinungen

16. Die Pfahlbürger

17. Das Ansagen von Fehden

18. Wahleinladungsbrief

19. Bevollmächtigungsformular, das durch einen Kurfürsten zu schicken ist, der seine Botschafter zur Durchführung der Wahl glaubt senden zu müssen

20. Die Einheit der Kurfürstentümer und der damit verbundenen Rechte

21. Die Prozessionsordnung der Erzbischöfe

22. Die Prozessionsordnung der Kurfürsten als Insignienträger

23. Die Segensspendung der Erzbischöfe in Gegenwart des Kaisers

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Heil und Segen. Amen. Karl IV., durch das Walten von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, allzeit Mehrer des Reiches, und König von Böhmen; zu ewigem Gedenken an den Vorgang. Jedes Reich, das in sich selbst gespalten ist, wird zerstört, denn seine Fürsten sind zu Diebsgesellen geworden, darum hat der Herr mitten unter sie einen Geist des Schwindels ausgegossen, damit sie am Mittag stolpern wie im Finstern, und er hat ihre Leuchter von ihrer Stelle gerückt, damit sie Blinde sind und Führer von Blinden, und die im Finstern gehen, stoßen an, und blind im Herzen begehen sie Untaten, die bei Spaltung vorkommen. Sprich, Hoffart, wie hättest du mit Luzifer Gerichtszeit halten können, hättest du die Spaltung nicht als Beistand gehabt? Sprich, neidischer Satan, wie hättest du Adam aus dem Paradies vertreiben können, hättest du ihn nicht dem Gehorsam abspenstig gemacht? Sprich, Unkeuschheit, wie hättest du Troja zerstören können, hättest du nicht Helena von ihrem Gatten geschieden? Sprich, Zorn, wie hättest du den Römischen Staat zerstören können, hättest du nicht Pompejus und Julius Cäsar in Spaltung mit wütenden Schwertern zu innerem Krieg aufgestachelt? Besonders du, Mißgunst, hast das christliche Kaisertum, das von Gott zum Gleichnis für die heilige und ungeteilte Dreifaltigkeit mit Glaube, Hoffnung und Liebe—den göttlichen Tugenden—gefestigt ist und dessen Fundament auf dem allerchristlichsten Königtum heilsam und segensreich gegründet ist, mit dem altbösen Gift, das du wie die Schlange in verbrecherischer Untat auf die Zweige des Reiches und seine nächsten Glieder gespritzt hast, um nach Einsturz der Säulen das ganze Gebäude als Ruine zusammenstürzen zu lassen—so hast du also mannigfach Spaltung unter die sieben Kurfürsten des Heiligen Reiches gebracht, durch die, wie durch sieben brennende Leuchter in der Einheit des siebenfältigen Geistes, das Heilige Reich erleuchtet werden soll. Da Wir nun wegen des Amtes, das Wir aufgrund der Kaiserwürde innehaben, künftigen Gefahren aus Spaltung und Zwietracht bei den Kurfürsten, zu deren Zahl Wir, wie man weiß, als König von Böhmen gehören, in doppelter Hinsicht—sowohl wegen des Kaisertums wie auch wegen des von Uns wahrgenommenen Wahlrechts—zu begegnen gehalten sind, haben Wir—zur Förderung der Einigkeit unter den Kurfürsten, zur Herbeiführung einer einstimmigen Wahl und zur Behebung der vorgenannten abscheulichen Spaltung und der mannigfaltigen, aus ihr folgenden Gefahren—auf Unserem feierlichen Hoftag zu Nürnberg die nachstehenden Gesetze, im Beisein aller Unserer geistlichen und weltlichen Kurfürsten, sowie vor einer zahlreichen Menge anderer Fürsten, Grafen, Freiherren, Herren, Edlen und Städte, auf dem Thron kaiserlicher Hoheit, geschmückt mit den kaiserlichen Gewändern, Kleinodien und der Krone, nach vorausgegangener reiflicher Beratung, aus der Fülle kaiserlicher Gewalt vorgelegt, verabschiedet und zu bestätigen für gutbefunden; im Jahre des Herrn 1356, in der 9. Indiktion, am 10. Januar, im 10. Jahr Unserer Königreiche und im 1. Unseres Kaisertums.

Kapitel 1: Wie das Geleit der Kurfürsten sein soll und von wem durchgeführt

[Zusammenfassung: Jeder Kurfürst ist verpflichtet, den anderen Kurfürsten oder deren Botschaftern freies Geleit zu gewähren, wenn eine Wahl ansteht. Kurfürsten, die sich dem widersetzen, sollen ihre Stimme in der jeweiligen Kaiserwahl verlieren; der niedere Adel macht sich des Verrats schuldig und verliert sämtliche Lehen, ungeachtet, von welchen Herren er diese erhalten hat. Bürger, die das Geleit verweigern, sollen sämtliche Rechte, Privilegien und Vorzüge verlieren, und gleichermaßen als meineidig gelten. Städte sind verpflichtet, an zur Wahl Reisende oder der Wahl beiwohnende Kurfürsten und deren Botschafter (Lebensmittel und andere Güter zu gewöhnlichen Preisen) zu verkaufen. Kurfürsten, die in Fehden verwickelt sind, sollen dennoch diese Regeln beachten, genau wie andere Herren, die in Fehden oder Kriege mit einem ihrer Mitkurfürsten verwickelt sind. Folgend eine Auflistung der Herren, die dem jeweiligen Kurfürsten freies Geleit zu gewähren haben. Der Erzbischof von Mainz hat das Datum der Wahl durch von seinen Boten ausgetragene offene Briefe bekannt zu machen sowie den Tag und die Frist anzukündigen, bis zu welchem diese Briefe wahrscheinlich eintreffen können. Innerhalb der folgenden drei Monate muss der Kurfürst in Frankfurt am Main anwesend sein oder seinen gesetzlichen Botschafter dorthin schicken. Wenn der Erzbischof es versäumt, solch ein Treffen innerhalb eines Monats nach dem Tod des Kaisers mitzuteilen, dann sollen die Kurfürsten aus eigenem Antrieb in Frankfurt zusammenkommen. Kein Kurfürst darf mit mehr als zweihundert Berittenen, von denen nicht mehr als fünfzig bewaffnet sein dürfen, Frankfurt betreten. Wenn ein Kurfürst aber nicht kommt oder vor der Wahl wieder abreist, soll er seine Wahlstimme für diese Wahl verlieren. Die Bürger von Frankfurt sind dafür verantwortlich, alle Kurfürsten und ihre Bewaffneten vor dem Überfall eines anderen zu schützen; auch soll niemand anderes während der Wahl in die Stadt hineingelassen werden.]

Kapitel 2: Die Wahl des Römischen Königs

[Zusammenfassung: Sobald die Kurfürsten nach Frankfurt gekommen sind, sollen sie eine Messe singen lassen zu folgendem Zweck: der Heilige Geist erleuchte ihre Herzen und ihren Geist, auf dass sie einen gerechten, guten und geeigneten Mann als Römischen König und künftigen Kaiser wählen; danach sollen sie vor dem Evangelium des Hl. Johannes einen Eid schwören, dass sie einen Römischen König wählen wollen, der tauglich sein muss, ohne alle Bedingung, Bezahlung, Belohnung, Verabredung „oder wie man solches ansonsten nennen kann.“ Dann sollen sie zur Wahl schreiten, die mehrheitlich entschieden werden soll, und sollen nicht abreisen, bevor sie Erfolg gehabt haben. Wenn sie dies zu tun dreißig Tage hinauszögern, sollen sie fortan nur Wasser und Brot essen, bis eine Mehrheit von ihnen einen Herrscher und zeitliches Haupt der Gläubigen gewählt hat. Sobald eine Mehrheit einen König gewählt hat, soll das Ergebnis so angesehen und gehalten werden, als ob es einmütig vollzogen wäre. So ein Kurfürst oder sein Vertreter verspätet eintrifft, soll er zu der Wahl in dem Stand zugelassen werden, in dem sie sich zu dieser Zeit befindet.]

Und weil das Folgende nach alter, bewährter und lobenswerter Gewohnheit bislang stets unverbrüchlich beachtet worden ist, deswegen bestimmen Wir und verfügen aus der Fülle kaiserlicher Macht: Derjenige, der auf die vorgenannte Weise zum Römischen König gewählt wird, soll sofort nach so erfolgter Wahl, bevor er in irgendwelchen Sachen und Geschäften kraft des heiligen Reiches Verfügungen trifft, den geistlichen und weltlichen Kurfürsten, die ja bekanntlich die nächsten Glieder des heiligen Reiches sind, samt und sonders alle ihre Privilegien, Urkunden, Rechte, Freiheiten, Verleihungen, alte Gewohnheiten und auch Würden und all das, was sie bis zum Tag seiner Wahl vom Reich innegehabt und besessen haben, ohne Verzug und Widerspruch durch seine Urkunden und Siegel bestätigen und bekräftigen; er soll ihnen alles Vorgenannte erneuern, nachdem er mit den kaiserlichen Herrschaftszeichen gekrönt worden ist. […]

In dem Falle schließlich, daß drei anwesende Kurfürsten (oder Botschafter von abwesenden) einen vierten aus ihrer Mitte oder Gemeinschaft, das heißt einen anwesenden oder abwesenden Kurfürsten zum Römischen König wählen, soll nach Unserer Verfügung die Stimme dieses Gewählten, wenn er anwesend ist (oder seiner Botschafter, wenn er abwesend sein sollte), volle Kraft haben, die Zahl seiner Wähler erhöhen und die Mehrheit herstellen—genau wie die der anderen Kurfürsten.

Kapitel 3: Die Sitzordnung der Erzbischöfe von Trier, Köln und Mainz

[Zusammenfassung: Reguliert die Beziehungen zwischen den geistlichen Kurfürsten um „alle Anlässe zu jeglichem Hader und Argwohn“ zu beseitigen, der wegen des Vorrangs oder der Würde bei ihrer Sitzordnung auf kaiserlichen oder königlichen Hoftagen künftig aufkommen könnte.]

Kapitel 4: Die Kurfürsten allgemein

Wir verfügen weiterhin: Sooft von jetzt an künftig ein kaiserlicher Hoftag abgehalten wird, soll in jeder Sitzung, das heißt: bei Beratung wie bei Tisch und an jeglichen anderen Orten, wo der Kaiser oder Römische König mit den Kurfürsten Platz zu nehmen hat, auf der rechten Seite des Kaisers oder Römischen Königs unmittelbar nach dem Erzbischof von Mainz beziehungsweise von Köln—das heißt: nach demjenigen, dem es jeweils nach der Lage der Orte und dem Wechsel der Kirchenprovinzen entsprechend dem Wortlaut seines Privilegs zukommt, auf dieser rechten Seite des Kaisers zu sitzen—der König von Böhmen, da er ein gekrönter und gesalbter Fürst ist, den ersten, darauf sofort nach ihm der Pfalzgraf bei Rhein den zweiten Sitzplatz einnehmen; auf der linken Seite aber soll unmittelbar nach demjenigen, dem es von den zuvor genannten Erzbischöfen zukommt, auf der linken Seite zu sitzen, der Herzog von Sachsen und nach ihm der Markgraf von Brandenburg den anderen Platz einnehmen.

[Zusammenfassung: Der Erzbischof von Mainz soll die Befugnis haben, die Kurfürsten zusammenzurufen, wenn künftig das heilige Reich verwaist sein sollte, und er soll ihre in der folgenden Reihenfolge Wahlentscheidung erfragen: Trier, Köln, Böhmen, Pfalz, Sachsen, Brandenburg. Danach sollen diese Fürsten, seine Genossen, ihn ihrerseits ersuchen, er möge seine Meinung ausdrücken und ihnen seine Wahlentscheidung offenbaren. Folgend weitere zeremonielle Ämter der Kurfürsten bei der Abhaltung eines kaiserlichen Hoftages.]

Kapitel 5: Das Recht des Pfalzgrafen und auch des Herzogs von Sachsen

[Zusammenfassung: Der Pfalzgraf bei Rhein, des heiligen Reiches Erztruchseß, soll in den Landen des Rheins und Schwabens sein, sooft das heilige Reich verwaist sein sollte. Und dasselbe Recht der Verweserschaft soll nach Unserem Willen der erlauchte Herzog von Sachsen innehaben an allen Orten, wo sächsisches Recht gilt. Rechtssachen gegen den Kaiser sollen vor dem Kurfürsten der Pfalz verantwortet werden, jedoch nicht anderswo als auf dem kaiserlichen Hoftag.]

Kapitel 6: Vergleich der Kurfürsten mit den anderen gewöhnlichen Fürsten

[Zusammenfassung: Kein anderer Fürst soll den geistlichen und weltlichen Kurfürsten bei der Abhaltung des kaiserlichen Hoftages je vorgezogen werden; dabei sei ausdrücklich hervorgehoben, dass namentlich der König von Böhmen bei der Abhaltung solcher Hoftage samt und sonders jedem anderen König unabänderlich vorangehen soll.]

Kapitel 7: Die Erbfolge der Kurfürsten

[Zusammenfassung: Erneut werden die Gefahren der Uneinigkeit und die wahrhaftige, wichtige Rolle der Kurfürsten hierin beschrieben. Um keinen Anlass zu Ärgernis und Zwist unter den Söhnen von Kurfürsten über ihre Stimme aufkommen zu lassen und dadurch das Gemeinwohl durch gefährlichen Aufschub behindert werde, wird verfügt, dass nachdem einer der weltlichen Kurfürsten verstorben ist, Recht, Stimme und Befugnis zu dieser Wahl auf seinen erstgeborenen, ehelichen Sohn, der Laie ist, frei und ohne Einspruch von irgendwem übergehen sollen. Gibt es diesen aber nicht mehr, so auf den Erstgeborenen dieses Erstgeborenen, gleichfalls Laie. Wenn aber solcher Erstgeborene ohne Erben gestorben ist, geht die Erbfolge auf den nächstälteren Bruder über usw. Sollte der Erbe noch minderjährig sein und unter 18 Jahren, dann soll der nächstältere Bruder dieses Erstgeborenen dessen Vormund und Verwalter sein und seine Stimme ausüben. Wenn aber eines von diesen Fürstentümern dem heiligen Reich ledig werden sollte, dann kann der Kaiser durch Vergabe Vorsorge treffen, unbeschadet der Privilegien (ausgenommen das Königreich von Böhmen, dessen Einwohner das Recht zur Wahl des Königs von Böhmen haben, wenn der Thron frei und ohne Erben sein sollte).]

Kapitel 8: Die Gerichtsfreiheit des Königs von Böhmen und der Einwohner seines Reiches

[Zusammenfassung: Legt die Gerichtsfreiheit des Königreichs Böhmen und seiner Einwohner vor allen anderen Gerichten fest.]

Kapitel 9: Die Gold-, Silber- und anderen Bergwerke

[Zusammenfassung: Dem König von Böhmen sowie den anderen Kurfürsten sollen die Rechte an sämtlichen Gold- und Silbergruben und sonstigen Bergwerken zustehen, sie dürfen Juden haben und alle Zölle einnehmen, wie in der Vergangenheit festgesetzt und angesagt.]

Kapitel 10: Die Münzen

[Zusammenfassung: Der König von Böhmen soll im unangefochtenen Besitz über die Gold- und Silbermünzen sein und es soll ihm erlaubt sein, irgendwelche Ländereien oder Güter zu erhalten oder zu kaufen, und das, was er auf diese Weise erwirbt und dem Königreich Böhmen beifügt, soll die früheren und gewohnten Rechtsobliegenheiten dem heiligen Reich erfüllen und leisten. Diese Bestimmung wird ebenso auf alle anderen Kurfürstentümer ausgedehnt.]

Kapitel 11: Die Gerichtsfreiheit der Kurfürsten

[Zusammenfassung: Legt die Gerichtsfreiheit der drei geistlichen Kurfürsten fest.]

Kapitel 12: Die Zusammenkunft der Kurfürsten

Unter den mannigfaltigen Sorgen für das Gemeinwesen, durch die Unsere Gedanken beständig in Anspruch genommen werden, hat Unsere Hoheit nach reiflicher Überlegung als notwendig erkannt, daß die Kurfürsten des heiligen Reiches öfter als bisher üblich zu Verhandlungen über das Wohl dieses Reiches und des Erdkreises zusammenkommen—sie, die die festen Grundpfeiler und unverrückbaren Säulen des Reiches sind; so wie sie durch die weiten Entfernungen ihrer Länder voneinander getrennt wohnen, so können sie auch über die einbrechenden Mißstände der ihnen bekannten Gebiete zugleich berichten und beraten, und es ist ihnen wohlvertraut, durch vernünftige Ratschläge aus ihrer Umsicht heraus heilsame Hilfe zu leisten zur angemessenen Behebung solcher Mißstände. So kommt es, daß Wir auf Unserem festlichen Hoftag, der zu Nürnberg zusammen mit den hochwürdigen geistlichen und den erlauchten weltlichen Kurfürsten sowie vielen anderen Fürsten und edlen Herren kraft Unserer Hoheit feierlich durchgeführt wurde, nach Beratung mit diesen Kurfürsten und auf deren Ratschlag hin, zum guten und allgemeinen Wohl, zusammen mit diesen geistlichen und weltlichen Kurfürsten anzuordnen für gut befunden haben: Diese Kurfürsten sollen künftig in jedem Jahr einmal nach dem Ende von vier Wochen (zusammenhängend gezählt) seit dem Osterfest der Auferstehung des Herrn in einer Stadt des heiligen Reiches selbst zusammenkommen; und zu dieser demnächst kommenden Zeit, oder: in dem gegenwärtigen Jahr soll dieses Gespräch (oder: solcher Hoftag oder solche Versammlung) in Unserer kaiserlichen Stadt Metz von Uns und diesen Fürsten feierlich begangen werden, und danach und künftig soll von Uns an einem Tag dieser Zusammenkunft dann der Ort, an dem sie im folgenden Jahr zusammenkommen sollen, auf deren Rat hin festgesetzt werden; diese Unsere Ordnung soll selbstverständlich nur nach Unserem und deren Willen gelten. Solange diese Geltung hat, nehmen Wir sie alle in Unser kaiserliches Geleit beim Hinweg zu diesem Hoftag, beim Aufenthalt, auch bei der Heimfahrt. Außerdem, damit die Verhandlung des Gemeinwohls und Friedens nicht durch Verzug oder Verzögerung der Hilfeleistung oder durch übermäßigen Fleiß beim Besuch von Gastmählern gehemmt wird, wie es mitunter zu geschehen pflegte, glaubten Wir anordnen zu sollen, daß es künftig, solange dieser Hoftag oder diese Zusammenkunft dauert, keinem erlaubt ist, allgemeine Einladungen der Fürsten feierlich zu veranstalten; Einzeleinladungen aber, die den Fortgang der Tagesordnung nicht behindern, können mit Maßen zugelassen werden.

Kapitel 13: Widerrufung der Privilegien

[Zusammenfassung: Privilegien, egal ob sie nun von früheren oder von künftigen Kaisern gewährt wurden, dürfen die Rechte, Freiheiten und Privilegien der Kurfürsten weder beschädigen noch beeinträchtigen, und wir widerrufen solche Privilegien und tun sie ab.]

Kapitel 14: Entzug der Lehnsgüter Unwürdiger

In recht vielen Gegenden kündigen die Dienstmannen und Lehnsleute der Herren die Lehen oder Pfründe, die sie von ihren Herren innehaben, zur Unzeit mündlich und arglistig oder lassen diese auf; und wenn sie solche Auflassung vollzogen haben, widersagen sie verschlagen ihren Herren und kündigen ihnen Feindschaft an, wobei sie dann in der Folge schweren Schaden zufügen und Pfründen und Lehen, die sie so aufgelassen haben, unter dem Vorwand einer Fehde oder Feindschaft erneut überfallen, besetzen und besetzt halten. Deshalb gebieten Wir durch gegenwärtiges Gesetz, das für immer und ewig gültig sein soll, daß eine solche Auflassung oder Aufkündigung für nicht geschehen angesehen werden soll, falls sie nicht von diesen freiwillig und tatsächlich so geschieht, daß der Besitz solcher Pfründen oder Leben den Herren körperlich und tatsächlich übereignet wird, auch in der Weise, daß die Widersage-Leistenden überhaupt zu keiner Zeit bei den Gütern, Lehen oder Pfründen, auf die sie verzichtet haben, diese Herren selbst oder durch andere belästigen oder schädigen noch Rat, Hilfe oder Gunst dazu leihen dürfen. Wer dem zuwiderhandelt oder seine Herren wegen der Lehen und Pfründen, auf die er verzichtet hat oder nicht verzichtet hat, irgendwie überfällt oder belästigt, ihnen Schaden zufügt oder denen, die solches tun, Rat, Hilfe oder Gunst leiht, der soll sofort diese Lehen und Pfründen verlieren, ehrlos sein und der kaiserlichen Acht verfallen; und weder Zugang noch Rückkehr zu diesen Lehen und Pfründen soll ihm künftig zu irgendeiner Zeit offenstehen; und eine dem zuwiderlaufende, ihm gegenüber erfolgte Gewährung oder Belehnung hätte keinerlei Rechtskraft. Zuletzt bestimmen Wir kraft gegenwärtiger Verordnung: Wer ohne solche zuvor erfolgte Auflassung gegen seinen Herrn freventlich handelt und ihn wissentlich überfällt nach einer vorherigen oder unterlassenen Aufkündigung, verfällt sofort allen vorgenannten Strafen.

Kapitel 15: Schwureinungen

Die schmählichen und von den heiligen Gesetzen verworfenen Schwureinungen und unerlaubten Vereinigungen oder Verbindungen in den Städten und außerhalb oder zwischen Stadt und Stadt, zwischen Person und Person oder zwischen Person und Stadt unter dem Vorwand eines Schutzverhältnisses oder der Aufnahme in die Zahl der Bürger oder unter irgendeinem anderen Schein, ferner Schwureinungen, Bünde und Bündnisse sowie eine diesbezüglich eingeführte Gewohnheit (die Wir vielmehr als Verirrung einschätzen) verwerfen, verurteilen und erklären Wir aus sicherer Kenntnis für ungültig; also solche, die von Städten oder Personen, ganz gleich welcher Würde, Ehre oder Standes, untereinander oder mit anderen ohne Erlaubnis der Herren, deren Untertanen oder Dienstmannen sie sind oder in deren Gebiet sie wohnen, ohne namentliche Herausnahme ihrer Herren, bisher abgeschlossen wurden und künftig dreist abgeschlossen werden; so wird es keinen Zweifel geben, daß sie durch die heiligen Gesetze Unserer Vorgänger, der gottseligen Mehrer des Reiches, verboten und für null und nichtig erklärt worden sind; nur solche Bündnisse und Bindungen sind selbstverständlich ausgenommen, die die Fürsten und Städte sowie andere bekanntlich wegen des allgemeinen Landfriedens ihrer Gebiete untereinander bestätigt haben; diese behalten Wir nämlich eigens Unserer Bestimmung vor und entscheiden, daß sie in Kraft bleiben sollen, bis Wir über sie anders glauben entscheiden zu sollen. Eine Einzelperson, die künftig gegen den Wortlaut dieser Unserer Verfügung und des darüber ergangenen alten Gesetzes Verbindungen, Bündnisse, Schwureinungen und Verträge solcherart einzugehen sich vermißt, verfällt, so entscheiden Wir, über die Buße dieses Gesetzes hinaus sofort dem Makel des Verlustes ihrer Ehre und der Buße von zehn Pfund Gold; eine Stadt aber oder eine Gemeinde, die ebenfalls so gegen dieses Gesetz handelt, verfällt sofort der Strafe von hundert Pfund Gold sowie dem Verlust oder Entzug der kaiserlichen Freiheiten und Privilegien, wobei die eine Hälfte dieser Buße als Geldzahlung dem kaiserlichen Säckel, der Rest aber dem Herrn des Landes zufällt, zu dessen Schaden es geschehen ist.

Kapitel 16: Die Pfahlbürger

Ferner: Weil einige Bürger und Untertanen von Fürsten, Landherren und anderen Leuten, wie häufige Klage an Uns vorgebracht hat, die Bürde angeborener Untertänigkeit abzuwerfen suchen, ja diese in freventlichem Unterfangen mißachten, und weil sie sich deshalb darum bemühen, als Bürger anderer Städte aufgenommen zu werden (und in der Vergangenheit sich öfter darum bemüht haben), gleichwohl aber persönlich auf dem Land, in den Städten, Marktorten und Dörfern der früheren Herren wohnend, die mit solcher Tücke zu verlassen sie sich vermessen haben oder vermessen, bemühen sie sich darum, die Freiheiten der Städte zu genießen, in denen sie sich auf diese Weise eingebürgert haben, und von ihnen Schutz und Schirm zu erhalten; diese heißen in deutschen Landen gemeinhin Pfahlbürger; weil also Tücke und List niemandem einen Vorteil verschaffen dürfen, gebieten Wir aus der Fülle kaiserlicher Amtsgewalt, unter Hinzukommen des heilsamen Rates aller geistlichen und weltlichen Kurfürsten, in sicherem Wissen, und verfügen durch gegenwärtiges Gesetz, das für immer und ewig gültig sein soll: Diese Bürger und Untertanen, die diejenigen, denen sie untertan sind, so verspotten in allen Landen, Orten und Gebieten des heiligen Reiches, sollen vom heutigen Tag an künftig in keiner Hinsicht die Rechte und Freiheiten der Städte, als deren Bürger aufgenommen zu werden sie sich mit solcher Tücke bemühen oder bislang bemüht haben, genießen, falls sie nicht leiblich und tatsächlich in diese Städte ziehen, dort ständig ihren eigenen Herd und wirklich, nicht vorgeblich, ihre Wohnung haben und dort die gebotenen Lasten und städtischen Steuern auf sich nehmen. Wenn aber welche gegen den Wortlaut dieses Unseres gegenwärtigen Gesetzes aufgenommen sind oder künftig aufgenommen werden, soll deren Aufnahme jeder Rechtskraft entbehren, und die Aufgenommenen, ganz gleich welchen Standes, welcher Würde und welchen Ranges sie sind, sollen sich bei überhaupt keinem Fall oder Anlaß etwa der Rechte oder Freiheiten der Städte, in die aufgenommen zu werden sie sich bemühen, irgendwie erfreuen oder diese genießen; dagegen helfen auch nicht die Rechte, Privilegien oder Gewohnheiten, die seit irgendwelcher Zeit beobachtet und erlangt sind und die Wir, soweit sie Unserem gegenwärtigen Gesetz entgegenstehen, aus sicherem Wissen mit Gegenwärtigem aus der Fülle kaiserlicher Amtsgewalt widerrufen, und Wir bestimmen, daß sie jeglicher Kraft von Rechtsgültigkeit entbehren; was alles Vorausgeschickte anlangt, so sollen die Rechte stets unangetastet bleiben, welche Fürsten, Herren und anderen Leute, die derartig verlassen wurden oder künftig verlassen werden, gegenüber Leib und Gut solcher Untertanen besitzen, die sie auf oft genannte Weise verlassen. Außerdem: Die sich vermessen oder in der Vergangenheit vermessen haben, die genannten Bürger und auswärtigen Untertanen gegen die Verfügung Unseres gegenwärtigen Gesetzes aufzunehmen, verfallen, wenn sie diese nicht alle innerhalb eines Monats nach erfolgter Bekanntmachung der gegenwärtigen Bestimmungen entlassen, nach Unserem Entscheid bei jeder künftigen Übertretung einer Buße von hundert Mark lauteren Goldes; davon soll die Hälfte Unserem kaiserlichen Säckel, das übrige aber ohne Ablaßmöglichkeit den Herren derjenigen zufallen, die in die Städte aufgenommen werden.

Kapitel 17: Das Ansagen von Fehden

Alle, die künftig vorgeben, sie hätten gegen jemanden einen gerechten Grund zum Ansagen einer Fehde, und die an den Orten, wo sie keine Wohnungen innehaben oder auch nicht gemeinsam wohnen, zur Unzeit Fehde ansagen, können, so erklären Wir, keinerlei Schäden durch Brand, Plünderung oder Raub den Befehdeten zufügen, ohne ihre Ehre zu verlieren. Und weil Tücke und List niemandem einen Vorteil verschaffen dürfen, verfügen Wir durch gegenwärtigen Erlaß, der für immer und ewig gültig sein soll, daß solche Fehdeansagen gegen irgendwelche Herren oder Personen, mit denen sie in Gemeinschaft, Genossenschaft oder irgendeiner ehrenvollen Freundschaft verkehrt haben, soweit sie ergangen sind oder künftig ergehen werden, keine Rechtskraft haben, auch daß es nicht erlaubt ist, unter dem Vorwand der Ansage einer Fehde jemanden zu überfallen mit Brand, Plünderung oder Raub, falls diese Fehdeansage nicht drei volle Tage lang demjenigen, dem Fehde angesagt werden soll, selbst oder an dem Ort, wo er gewöhnlich wohnt, öffentlich verkündet wird und falls über diese Verkündung nicht durch geeignete Zeugen volle Sicherheit erlangt werden kann. Wer sich aber herausnimmt, gegen jemanden die Fehde anders anzusagen und ihn auf obengenannte Weise zu überfallen, der soll sofort der Ehrlosigkeit verfallen, so als ob keine Fehdeansage erfolgt sei; Wir setzen fest, daß er auch als Verräter von jedem Richter mit den gesetzlichen Strafen belegt werden soll.

Wir verbieten auch und verurteilen die unrechtmäßigen Waffengänge und Fehden samt und sonders, ferner sämtliche ungerechten Brandschatzungen, Plünderungen und Räubereien, ungebührlichen und unüblichen Zölle und Geleite und das übliche Erpressen von Abgaben für solches Geleit—bei Strafen, mit denen die heiligen Gesetze das Vorgenannte und jedes einzelne davon zu bestrafen befehlen.

[…]

Quelle des lateinischen Originals und dieser modernen deutschen Übersetzung: Lorenz Weinrich, Hrsg., Quellen zur Verfassungsgeschichte des Römisch-Deutschen Reiches im Spätmittelalter (1250–1500). Darmstadt: WBG, 1983, S. 315–21, 337, 341, 357–59, 361–67.
Zusammenfassungen von Thomas A. Brady Jr. und Randolph C. Head

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Die Goldene Bulle (1356), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-3739> [24.09.2026].

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Sekundärliteratur

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Ritter

Ritter

Tugenden, Kodex etc.

Inhaltsverzeichnis

1. Die Fehde. Um Macht und Ehre.

1. Die Fehde. Um Macht und Ehre.

In deutschen Landen hat der König für Frieden und Sicherheit zu sorgen. Doch meist weilt er in der Ferne, und so ist die Fehde, die kriegerische Form der Selbstjustiz, für einen Adeligen häufig das einzige Mittel, sich Recht zu verschaffen: gegen Ehrabschneider, Raubritter, falsch erhobene Ansprüche. Wie im Streit um die Schmidtburg, der 1328 zwischen einem Erzbischof und einem Grafen entbrennt – und der eigentlich ein Machtkampf ist um die Vorherrschaft im Hunsrück

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Graf Johann von Dhaun sitzt in der Falle. Seine Burg auf einem Bergrücken, hoch über einem Seitental der Nahe im Hunsrück, wird belagert, denn Erzbischof Balduin von Trier hat ihm die Fehde angesagt. Im Herbst des Jahres 1341 lagern dessen schwer bewaffnete Ritter und Kriegsknechte in den Wäldern rund um die Feste Dhaun. Die Angreifer im Auftrag des mächtigen Kirchenfürsten haben sogar schon Gegenburgen errichtet und sind nun in der Lage, von einem dieser rasch hochgezogenen, wahrscheinlich aus Steinen errichteten Bollwerke aus die Burg mit Katapulten zu beschießen.

Seine Feste droht Graf Johann zum Verhängnis zu werden. Der Zugang zur Anhöhe – ein steiler, enger Weg – endet zwar vor einem wuchtigen Torbau im Mauerring der Burg: Von dessen Zinnen und Schießscharten aus können die Verteidiger jeden Angreifer mit Pfeilen und Armbrustbolzen beschießen. Doch die Männer des Erzbischofs denken gar nicht an einen Angriff. Denn unter diesen Umständen käme eine frontale Attacke einem Selbstmord gleich. Stattdessen haben sie mit einem Wall den Zugangsweg zur Dhauner Feste blockiert – und warten nun ab.

Im Rücken der belagerten Burg liegt ein steil zum Fluss hin abfallender, zerklüfteter Berghang, den der Feind nicht kontrollieren kann. Vermutlich über diesen Weg schmuggeln die Männer des Grafen Vorräte in die Burg: Getreide, Wasser, Pökelfleisch, Pech, Feuerholz und andere Dinge. Der Pfad über den Hang ist jedoch gefährlich und schwer zu gehen. So erreicht nur wenig Nachschub die Eingeschlossenen. Zu wenig.

Ein Ausfall kommt für Johann von Dhaun nicht infrage. Der Graf befehligt wohl kaum 20 Bewaffnete – der Erzbischof dagegen verfügt allein an Berittenen über fast die zehnfache Zahl. Der Ausfall brächte den sicheren Tod.

Aber auch Balduins Männer scheuen die Attacke. Denn selbst wenn sie den Geschosshagel auf dem Zuweg überleben und die Burgmauer erreichen könnten, wäre ein Sturm nahezu unmöglich. Die Kämpfer des Grafen würden sie von den Zinnen aus mit Steinen bewerfen, mit brennendem Pech, heißem Öl und Fäkalien übergießen – sowie mit ungelöschtem Kalk, der Haut und Augen verätzt.

Sollte es den Angreifern dennoch gelingen, den Burggraben mit Erde oder Reisigbündeln aufzufüllen, liegen auf den Wehrgängen der Feste Stangen und Haken bereit. Mit ihnen können herangeschobene Holzbauten umgestürzt werden, sollten Balduins Männer unter deren schützendem Dach versuchen, das Tor einzurammen. Auch Sturmleitern lassen sich so von der Außenmauer fernhalten. Damit diese gar nicht erst einen sicheren Halt finden, ist die Mauer zudem aus unregelmäßigen, buckligen Quadern errichtet.

Erzbischof Balduin von Trier weiß um diese Gefahren. Immer wieder besucht er seine Truppen, lässt sich sogar eigens einen Tragaltar für den Gottesdienst auf eine nahe gelegene Burg bringen, die ihm als Quartier dient. Weshalb also Verluste riskieren, wenn er die Widersacher aus sicherer Distanz beschießen und von ihrem Nachschub abschneiden kann? Der Kirchenfürst wartet, denn die Zeit ist seine beste Waffe.

DER KAMPF DES ERZBISCHOFS gegen den Grafen ist nur einer von unzähligen Konflikten um Macht und Ehre, in denen Adelige in deutschen Landen gegeneinander ins Feld ziehen. So alltäglich sind die Privatkriege im Reich, dass sich die Chronisten kaum je die Mühe machen, deren Einzelheiten niederzuschreiben.

Das Ringen um die Burg Dhaun ist eine Ausnahme, denn hier haben sich einige Urkunden und Dokumente erhalten, aus denen die Machenschaften des Kirchenmanns herauszulesen sind – so etwa aus den kurzen Einträgen der zeitgenössischen Chronik der Erzbischöfe von Trier „Gesta Treverorum“. Oder aus den penibel geführten Listen über die Lieferungen zur Versorgung der Belagerungsmannschaften. Rare, wertvolle Details jenes gewalttätigen Brauchs, der jahrhundertelang für Unruhe sorgt im Römischen Reich: der Fehde.

Der Papst belegt die Armbrust mit einem Bann. Doch sein Verbot kümmert niemanden

Dem römisch-deutschen König und Kaiser obliegt es, für den Frieden im Reich zu sorgen. Zumeist jedoch ist er fern, und außerhalb seiner unmittelbaren Umgebung gelten die von ihm erlassenen Befehle wenig. Denn der Herrscher kommandiert kein stehendes Heer, seine Finanzen sind strapaziert. Keine oberste Autorität sichert den Frieden im Reich der Deutschen, niemand gibt den Menschen Sicherheit.

Streitfälle werden häufig in einem Schiedsverfahren vor einem von beiden Seiten akzeptierten Dritten beigelegt, nach schriftlich festgehaltenen Gesetzen und Gewohnheitsrecht. Die Alternative ist: Selbstjustiz.

Wenn sich ein freier Mann in seinem Recht gekränkt sieht, hat er die Möglichkeit, seinem Widersacher die Fehde zu erklären und die eigenen Ansprüche mit Gewalt durchzusetzen.

Der Tradition gemäß eröffnet ein Bote die Feindschaft, er überreicht dem Gegner einen Fehdebrief sowie ein oft blutbesprengtes Schwert und zuweilen einen Handschuh. Gegenseitige Verfluchungen werden ausgesprochen. Zum Verfahren gehört, nach dem Fehdebescheid drei Tage Frieden zu halten oder sich in dieser Frist zu einigen.

Erreichen die Kontrahenten keine gütliche Einigung, beginnt nach Ablauf der Friedenszeit die Fehde. Auch dafür gelten bestimmte Regeln; und nur wer sie einhält, ist ein Mann von Ehre. So sollen Kleriker und wehrlose Personen wie Schwerkranke, Frauen und Kinder geschont werden. Frauen lässt man ihre Kleider am Leib, vornehmen Damen sogar ihren Schmuck. Befehdet ein Adeliger den anderen, ist er außerdem gehalten, sich nicht an seinem Gegner persönlich zu vergreifen und auch dessen Residenz unversehrt zu lassen. Oft aber bleibt das bloße Theorie.

Denn das erste Ziel der Fehde ist es, dem Gegner möglichst großen Schaden zuzufügen. Dessen Land wird überfallen, Dörfer, Vieh, die Ernte des Feldes, alles wird geraubt oder zerstört. Selbst an einfachsten Gebrauchswaren vergreifen sich die Plünderer. Röcke und Hosen werden gestohlen, auch Bettzeug und Hausrat.

Weder Untertanen noch Angehörige des Feindes sind ihres Lebens sicher: Sie werden verprügelt, gefangen genommen und entführt oder getötet. Jeder Verlust schwächt den Befehdeten, sei es an Besitz, oder, so er sich unehrenhaft verhält und die Seinen im Stich lässt, an Ansehen.

Haben die Entführten Vermögen, erpresst man Lösegeld von ihren Familien; selbst für gestohlene Kühe wird zuweilen vom Eigentümer ein Betrag für die unversehrte Herausgabe verlangt. Sind die Verschleppten hingegen arm, verfaulen sie in elender Haft.

Und nicht nur hohe Herren befehden sich. Im späten Mittelalter sind es zunehmend auch Fuhrleute, Kleinhändler, Handwerker, gewöhnliche Bürger, die Adeligen und Städten die Feindschaft erklären – oder einander: In Leipzig etwa kündigen Schuhknechte einigen Professoren der Stadt die Fehde an.

Zumeist geht es um Geld – und immer um die Ehre, auch wenn die Gründe für die Streitigkeiten heute zuweilen lächerlich erscheinen: Ein Junker fühlt sich zu einer Kampfansage an die Bürger Frankfurts provoziert, weil einem Verwandten von einer Frankfurterin ein Tanz abgeschlagen worden sei. Ein Ritter behauptet, dass eine Stadt einem seiner Vorfahren noch Geld schulde. Ein anderer erklärt die Fehde, weil ein Untergebener geschlagen worden sei.

Wenn es bei der Fehde zu Feindseligkeiten kommt, reiten meist nur wenige Ritter aufeinander los. Der Kampfplatz wird vorher verabredet. Hinterhalte sind verpönt. Das direkte Duell Ritter gegen Ritter ist die ehrenhafteste Form, den Konflikt auszutragen. Stets gilt es, im Sattel zu bleiben. Häufig binden sich Ritter sogar daran fest. Denn wer erst einmal vom Pferd gefallen ist, den hemmt die schwere eherne Rüstung bei jeder Gegenwehr.

Kommt es aber doch zu einem großen Kampf, marschieren die Armbrustschützen voran. Auf bis zu 100 Meter Entfernung können sie mit ihren Bolzen eine Rüstung durchbohren. Zwar hat der Papst die Waffe mit dem Bann belegt. Auch gilt sie als wenig ehrenhaft, da sie es jedem Schwächling ermöglicht, den edelsten Ritter zu erschießen; doch hält sich niemand an das Verbot.

Hinter den Schützen formieren sich Reiter mit der Lanze im Anschlag; sie galoppieren in geschlossener Phalanx in die gegnerischen Linien.

Gefolgt werden sie von gepanzerten Reitern, umgürtet mit Schwertern – dem Zeichen der Ritter. Erst durch die feierliche Übergabe seiner Waffe in der Schwertleite wird ja der junge Edelmann zum Ritter erhoben.

Zu Seiten der Panzerreiter laufen deren leicht bewaffnete Fußknechte. Im Gegensatz zu den schweren, teuren Harnischen und aufwendigen Visierhelmen der ritterlichen Herren tragen sie zumeist nur ein mit Metallplatten verstärktes Lederhemd oder einen Ringelpanzer. Ihren Kopf schützt ein Eisenhut, ihr Gesicht bleibt frei. Die Knechte stechen die Rösser des Feindes nieder. Und sollte ihr Ritter straucheln, helfen sie ihm wieder auf.

Die Kämpfer streiten mit Hämmern und Flegeln, Äxten und Keulen, Schwertern und Dolchen. Die Fahne sowie Trompeten-, Horn- und Trommelsignale sind die einzigen Mittel, um die eigenen Männer im Lärm des Getümmels zu führen.

Leichen werden geplündert und ihrer Kleidung beraubt. Noch auf dem Schlachtfeld teilen sich die Sieger Beute und Gefangene.

In Dhaun jedoch bleiben die Ritter hinter Burg und Gegenburg verschanzt. Hier wird die Fehde mit anderen Waffen ausgefochten.

DIE KRÄFTE SIND ungleich verteilt. Johann von Dhaun gehört zu den Wildgrafen, einem von vielen Zweigen eines Nahegau-Adelsgeschlechts. Als Verbündete kann er lediglich auf einige Adelige im Umland zählen. Erzbischof Balduin von Trier dagegen ist ein hoher Kleriker und durch sein Amt einer jener sieben Kurfürsten, die den römisch-deutschen König wählen. 1308 hat er seinem Bruder Heinrich VII. zur Königswürde verholfen und ihn 1312 zur Kaiserkrönung nach Rom begleitet.

Balduin hat Großes vor. Er will seine Territorien, die im Westen des Reiches verstreut sind, zu einem großen, zusammenhängenden Herrschaftsgebiet vereinen. Deshalb gerät der Hunsrück in seinen Blick.

Wie ein gewaltiger Riegel trennt der von Burgen bekrönte Höhenzug zwischen Mosel und Nahe das Trierer Gebiet des Erzbischofs von seinen Besitzungen um Koblenz am Rhein. Leicht zu erobern ist diese Landschaft nicht: Hinter starken Mauern sitzen die Adeligen dort auf ihren Burgen – und sie leisten dem zur Eroberung entschlossenen Erzbischof Gegenwehr.

Gegen die Panzerreiter des Erzbischofs haben die Männer des Grafen keine Chance

Eine der wichtigsten Festen im Hunsrück ist die Schmidtburg über dem Tal des Hahnenbaches. Balduin ist klar: Nur wer sie beherrscht, kann auch das umliegende Land kontrollieren. Doch mit Waffengewalt ist dem Bollwerk wohl nicht beizukommen.

Die Feste gehört Heinrich von Schmidtburg, der keinen legitimen Sohn und Erben hat. Bei seinem Tod würde die Burg deshalb an einen Vetter aus einem der vielen anderen Zweige der Familie fallen. Mit diesem Verwandten jedoch hat sich der Herr der Schmidtburg schon vor Jahren überworfen.

Balduin nutzt diesen Familienzwist für seine Zwecke. Nach etlichen Verwicklungen erklärt der Kirchenfürst nach Heinrichs Tod dessen Erben die Fehde. 1328 fällt er in den Hunsrück ein, erobert eine dort liegende Burg und belagert die Stadt Kreuznach. Einnehmen kann das erzbischöfliche Heer die Stadt zwar nicht. Dafür brandschatzt es die Dörfer in der Umgebung, nimmt deren Einwohner gefangen und schleppt reiche Beute weg. Nur Kirchen und Klöster verschont der geistliche Herr.

Seine Gegner bitten den überlegenen Kirchenfürsten um Frieden, der ihnen auch gewährt wird. Nun ist Balduin Gebieter über die Schmidtburg. Doch noch gibt es einen aus der Familie der früheren Herren, der auf seine Erbansprüche nicht verzichtet hat: Wildgraf Johann von Dhaun.

Lanze, Schwert und Dolch sind die Waffen des Ritters. Alles andere gilt als unehrenhaft

Balduin sammelt Partner für ein Bündnis gegen den Wildgrafen und kann schließlich einen mächtigen Alliierten gewinnen: den Erzbischof von Mainz, den ranghöchsten aller Kurfürsten und Kanzler für die deutschen Lande.

Noch aber warten die Verbündeten ab, weil Balduin andere Eroberungsfeldzüge wichtiger sind. Anfang 1340 endlich, zwölf Jahre nach den ersten Kämpfen, scheint den Kirchenmännern der rechte Zeitpunkt gekommen, um den letzten Widerstand zu brechen. Die Verbündeten erklären Johann von Dhaun die Fehde. Mit der Belagerung seiner Burg über einem Seitental der Nahe beginnt ein weiterer Kampf um den Hunsrück.

Während die Feste schon umzingelt wird, regeln die Belagerer – die beiden Erzbischöfe sowie fünf Adelige aus der Umgebung – in detaillierten Verträgen, wie nun vorzugehen ist.

Wichtigster Stützpunkt der Angreifer wird die acht Kilometer entfernte Schmidtburg. Jeder der Bündnispartner hat zwischen 20 und 30 Ritter zu stellen. Insgesamt umfasst die Streitmacht 180 Schwerbewaffnete zu Pferde, dazu eine stattliche Anzahl Kriegsknechte zu Fuß. Entsprechend der Größe ihrer Kontingente soll auch die Beute unter den Kriegsherrn verteilt werden. Ihre Soldaten stationieren sie am Belagerungswall und dort, wo sie Wildgraf Johann durch Überfälle auf seinen Landbesitz am meisten schaden können.

Für den Bau von drei Belagerungsburgen sind jeweils 1500 Pfund Heller vorgesehen. Dafür hätten die Verbündeten eine Herde von 2000 Rindern oder rund 300 Arbeitspferde kaufen können – aber nur ein Dutzend jener kostbaren Rösser, auf denen Ritter in die Schlacht ziehen. Zwei Drittel der Kosten übernehmen die beiden Erzbischöfe, die zahlungskräftigsten unter den sieben Alliierten.

BURG DHAUN, HERBST 1341. Nach anderthalb Jahren Belagerung haben die beiden Kirchenfürsten auch ihre dritte Gegenburg bemannt. Oberhalb der Dhauner Feste und nur etwa 300 Meter entfernt auf einem Bergsporn gelegen, gemahnt sie Wildgraf Johann beim Blick über die Mauerzinnen an die Gegenwart seiner Feinde – Stunde um Stunde, Tag für Tag. Dass die Erzbischöfe die Residenz ihres Gegners nach den Regeln der Fehde eigentlich nicht antasten dürften, schert die geistlichen Herren und deren Verbündete wenig. Denn nun liegt Dhaun in Wurfdistanz für das wirkungsvollste Geschütz dieser Zeit: die Blide – ein Katapult, das ein Chronist als „teuflisches Werkzeug“ beschreibt.

Zentnerschwere Steine lassen sich damit halbwegs zielgenau über eine Entfernung von bis zu einem halben Kilometer verschießen. Aber auch mit Exkrementen oder Viehkadavern gefüllte Fässer. Oder die Köpfe enthaupteter Feinde, wie es schreckliche Sitte der Kreuzritter war im Heiligen Land.

Den dicken Mauern einer Feste wie Dhaun können die Katapultkugeln kaum Schaden zufügen. Anders sieht es bei empfindlicheren Zielen aus, etwa bei den über die Außenmauer hinausreichenden Aborten, in denen die Belagerten ihre Notdurft verrichten. Erker können abgeschossen, Dächer durchschlagen und hölzerne Wehrgänge zermalmt werden. Auch eine Rüstung mit eisernem Helm und Harnisch gibt keine Sicherheit vor der Blide; trifft den Ritter ein Steingeschoss, wird sein Panzer wie dünnes Blech zerquetscht.

Mit dem Katapult schießen Angreifer sogar die Köpfe enthaupteter Feinde in die belagerte Burg

Nicht jeder Kriegsherr kann sich ein solches Katapult leisten. Das Gerät ist groß und schwer: Bis zu 20 Meter misst der Hebelarm, der das Geschoss in einer Lederschlinge emporwuchtet; allein das Gegengewicht, dessen Fall den Arm beschleunigt, wiegt mehrere Tonnen.

Nur spezialisierte Handwerker sind in der Lage, eine Blide zu konstruieren. Zudem ist die Herstellung viel zu kompliziert, um sie am Ort der Belagerung vorzunehmen. Bau, Transport und Endmontage des zerlegten hölzernen Riesen sind daher teuer.

Balduin könnte freilich gleich mehrere Bliden nach Dhaun bestellen. Der Erzbischof ist reich, seine Mannschaften leben im Überfluss. In der Etappe auf der Schmidtburg spielen Musikanten zur Unterhaltung auf. Aus Trier erreichen die Burg Getreide und Hafer für die Pferde. Die Verbündeten schicken Erbsen, Schinken und Heringe, treiben in fünf Monaten 157 Ochsen und 104 Schafe heran, die ein eigens angestellter Metzger schlachtet und zerlegt.

Während in Balduins Lager Ochsen am Spieß braten und Musikanten aufspielen, geht es in der eingeschlossenen Dhauner Feste deutlich karger zu. Schon im Frieden ist das Burgleben hart. Denn ein solches Bollwerk, von denen es im deutschen Sprachraum insgesamt wohl mehr als 20000 gibt, ist nicht zum behaglichen Wohnen des Adeligen und seiner Familie gebaut, sondern dient als befestigte Kampfstellung – und dieser Funktion ist jeder Komfort untergeordnet.

Oft mehrere Meter dick und praktisch uneinnehmbar sind die Außenmauern, bestückt mit Zinnen, Türmen und einem überdachten Wehrgang zum Schutz der Verteidiger. Das Tor ist der einzige Schwachpunkt und daher besonders gesichert: durch eine Zugbrücke über den Graben, durch Fallgatter sowie mit Eisenblech beschlagene Türflügel. Sie sollen das Holz vor den Rammen des Angreifers schützen. Oft hat eine Burg mehrere Toranlagen hintereinander.

Gelingt es dem Feind dennoch einzudringen, zieht sich die Besatzung in den Bergfried zurück, den Hauptturm. Er ist besonders stabil gebaut, der Zugang kann leicht unterbrochen werden. Im Notfall wird der Bergfried also zu einer Burg in der Burg. Einzunehmen ist er nur schwer.

Schon ein einzelner Kämpfer kann die steile Wendeltreppe im Turm gegen eine Übermacht halten. Sie ist extra eng angelegt, damit die Angreifer sie nur einzeln erklimmen können. Hohe Stufen machen dem Feind den Sturm unmöglich. Zudem windet sich die Treppe im Uhrzeigersinn hinauf, was den Angreifer im Gebrauch des rechten Arms und der Schwerthand behindert. Die Türöffnungen sind extrem niedrig. Der Feind muss sich bücken, will er sie durchschreiten, und ist daher gegenüber einem Verteidiger stets im Nachteil.

Je kürzer die Burgmauer, desto weniger Soldaten werden benötigt, um sie zu bemannen. Im Inneren der Feste herrscht deshalb eine geradezu bedrückende Enge. Stallungen für Vieh und Pferde liegen neben dunklen Kammern, angefüllt mit Waffen, Rüstungen und Vorräten. Fast unerträglich sei der Gestank, so überliefert ein Zeitzeuge: etwa vom Pech, das zum Abdichten von Fässern benötigt wird und das die Verteidiger erhitzt auf den anrennenden Feind gießen. Oder von den Ausdünstungen und Ausscheidungen der Tiere und Menschen.

Und dann die alles durchdringende Kälte von November bis März, hinter klammem Stein und mit Läden verrammelten Fensteröffnungen, die kaum Schutz bieten vor Wind und Wetter. Wahrscheinlich lässt sich in der Dhauner Feste nur ein Raum heizen. Doch da Feuerholz ein sperriges Gut ist und sich nur schwer durch den Belagerungsring schmuggeln lässt, wird auch dort der Kamin wohl selten angezündet.

Vielleicht 30 Menschen leben unter dem Kommando des Wildgrafen auf der Burg: Kriegsknechte, Mägde, Diener, vermutlich auch ein Geistlicher. Der Familie des Grafen ist der Palas vorbehalten, das Wohngebäude des Burgherrn.

Dort befindet sich ein geschmückter Saal zur Repräsentation. In ihm werden in Friedenszeiten Gäste bewirtet und Feste gefeiert. Nur in den Privatgemächern der adeligen Familie, etwa den Schlafzimmern, gibt es hölzerne Dielen, Teppiche, vielleicht sogar Federbetten.

Die Bediensteten hausen gemeinsam in einem nicht geheizten Raum mit Steinfußboden. Glücklich ist, wer an der offenen Feuerstelle der Küche arbeitet; er hat es wenigstens tagsüber warm.

WAS ALSO SOLL der eingeschlossene Wildgraf tun: ausharren und dem Dauerbeschuss trotzen – bis der Feind doch irgendwann zum Sturm ansetzt? Es droht der zweite Belagerungswinter, mit kargen Rationen von Erbsen, Stockfisch, Zwiebeln und Pökelfleisch, dessen zunehmend fauliger Geschmack sich auch durch kräftige Gewürze kaum überdecken lässt.

Graf Johann von Dhaun will die Entbehrungen nicht länger ertragen und riskiert einen Gegenschlag. Er flieht unerkannt und reitet zur Burg eines verbündeten Ritters: Felsberg an der Saar, rund 80 Kilometer entfernt. Von dort aus unternimmt er nächtliche Überfälle, plündert und brandschatzt im nahen Trierer Gebiet des Erzbischofs. Balduin schickt einen Trupp Ritter hinterher. Die 24 Mann sollen eine Belagerung der Burg Felsberg vorbereiten.

Diesmal legt es der Kirchenfürst nicht auf eine monatelange Blockade an – Burg Felsberg will er rasch nehmen. Eine längere Belagerung könnte mit der ehrenvollen Übergabe der Feste enden. Er aber will sie zerstören, den Feind zur Kapitulation zwingen und damit den Kampf beenden. 30 Jahre zuvor hat Balduins Neffe, König Johann von Böhmen, Bergleute eingesetzt, die eine Burg untergruben und dadurch deren Mauern zum Einsturz brachten. An diese Operation erinnert sich der Erzbischof; er bittet einen befreundeten Prager Bürger um die Vermittlung geeigneter Mineure.

Die Aufgabe solcher Bergleute ist gefährlich. Einige Meter tief in der Erde treiben sie einen Stollen in Richtung Burg. Dann schlagen sie in das Fundament der Burgmauer eine Minenkammer, die sie mit einem Holzgerüst abstützen. Dort schichten die Mineure Reisigbündel auf, die mit leicht entflammbaren Substanzen wie etwa Schweineschmalz getränkt sind – und zünden sie an.

Zerstört das Feuer das Holzgerüst, verliert die Mauer ihr Fundament und stürzt in sich zusammen. Durch die entstandene Bresche können die Angreifer die Burg erstürmen.

Es gibt nur eine Möglichkeit, einen derartigen Angriff aus dem Untergrund zu orten: in den Kellerräumen der Burg Wassereimer aufzustellen und sie ständig zu beobachten. Das Hämmern der Mineure sendet Schallwellen durch Erdboden und Mauerwerk. Wenn sich das Wasser an der Oberfläche der Bottiche kräuselt, ist dies ein Zeichen für die näher rückenden Bergarbeiter.

Dann können Verteidiger ebenfalls einen Tunnel graben und durch diesen die Angreifer bekämpfen. Oder Wasser aus einem Fluss oder Burggraben in den Angriffsstollen leiten und ihn fluten. Das jedoch ist eine Arbeit, die nur Bergleute ausführen können. Die aber gibt es nicht auf Burg Felsberg.

Anfang November 1341 treffen Balduins böhmische Bergknappen ein. Als auch noch ein Verbündeter des Felsberger Burgherrn – der mit seinen Truppen eigentlich für Entsatz sorgen wollte – angesichts von Balduins Heeresmacht auf dessen Seite wechselt, flieht Graf Johann abermals.

Der nun entmutigte Herr der Burg Felsberg ergibt sich. Die Sieger schonen sein Leben – doch die Feste wird komplett zerstört.

Johann kehrt auf verborgenen Pfaden nach Dhaun zurück. Die Belagerung dort dauert an. Immer schwieriger wird die Situation. Als am 16. Januar 1342 der Burgherr einer rund zwei Kilometer flussaufwärts gelegenen Feste die Reihen Balduins verstärkt, ist auch der letzte Versorgungsweg versperrt. Vermutlich erhofft sich der Adelige schnellen Gewinn bei dem nun absehbaren Sieg.

Der Wildgraf sieht ein, dass weiterer Widerstand aussichtslos ist. Noch kann er um einen ehrenvollen Frieden nachsuchen. Denn ohne Zweifel werden Balduins Ritter bald zum Sturm auf die ausgehungerten Verteidiger ansetzen – und das Schicksal einer gestürmten Feste ist deren völlige Vernichtung. Also schleicht sich Johann nach Trier und bittet um Frieden.

Die Verhandlungen mit dem Erzbischof sind kurz, die Bedingungen des Friedensvertrags, den die Kontrahenten im Juli 1342 unterzeichnen, hart – aber erträglich: Johann verzichtet für alle Zeiten auf den Besitz der Schmidtburg und verliert eines seiner Dörfer an den Erzbischof. Doch er darf seine Heimatburg Dhaun behalten – muss lediglich Balduin dort aufnehmen, wann immer dieser es wünscht.

Nach 14 Jahren Streit und zwei Jahren offener Fehde ist der Kampf um die Vorherrschaft im Hunsrück beendet. Wie viele Menschenleben er gefordert hat, ist nicht überliefert. Die Opfer auf Seiten der Belagerten sind unbekannt. Das Lager der Angreifer hat zumindest einen Toten zu beklagen. Einen Kriegsknecht, für dessen Totenmessen die Kanzlisten der Belagerungstruppen auf der Schmidtburg die Ausgabe für Kerzenwachs verzeichnet haben. Seinen Namen haben die Schreiber ebenfalls notiert: Rudolf.

WILDGRAF JOHANN VON DHAUN stirbt wahrscheinlich 1354, zwölf Jahre nach dem Ende der Fehde – und im selben Jahr wie sein einstiger Widersacher Balduin. Der Erzbischof hat sein Ziel erreicht. Bis zu seinem Tod mit 68 Jahren hat er die zersplitterten Besitzungen zu einem geschlossenen Territorium zusammengefügt. Über mehr als 160 Kilometer reicht die Herrschaft des Erzbistums Trier nun, von der Saar im Süden bis Limburg an der Lahn im Norden.

Die komplette Zerstörung seiner Burg kann der Graf gerade noch abwenden – er gibt auf

Die Schmidtburg, jene Feste, die so wertvoll ist, dass zwei Erzbischöfe mit dem Wildgrafen von Dhaun eine erbitterte Fehde um sie geführt haben, bleibt fast ein halbes Jahrtausend lang der Mittelpunkt der Trierer Herrschaft im Hunsrück.

Dort sitzen jene Ritter, Lehnsmänner und später Beamte des Erzbischofs, die das Gebiet überwachen und in seinem Namen verwalten. So lange, bis französische Truppen 1794 das Rheinland besetzen und den kirchlichen Landesherren ihre Territorialgewalt nehmen.

Das Fehdewesen im Heiligen Römischen Reich wird sich in den folgenden Jahrzehnten noch ausdehnen und ungeheuren Schaden anrichten. Verantwortlich dafür sind zum einen die großen Herren: So ist Kurfürst Balduin nicht der Einzige, der Land und Geld erbeuten will. Zum anderen suchen viele Ritter geradezu nach Anlässen für Streitigkeiten, denn sie sehen den bewaffneten Kampf als ihre Hauptaufgabe an.

Mancher Ritter verarmt, weil er ohne Unterlass in Privatkriege verstrickt ist. Etliche sinken zu bloßen Strauchdieben herab, denen jetzt als Broterwerb dient, was sie zuvor ruiniert hat: die Fehde, die zur kaum kaschierten Form des Straßenraubs verkommen ist.

Erst Kaiser Maximilian I. aus dem Hause Habsburg leitet 1495 das Ende dieser Form der Selbstjustiz ein. Sein „Ewiger Landfriede“ verbietet die Fehde endgültig und setzt an ihre Stelle eine verbindliche Ordnung, die auch den Ritter zwingt, sich an ein Gericht zu wenden, um Genugtuung für eine Ehrverletzung oder anderes erlittenes Unrecht zu erlangen.

Wer jetzt noch eine Fehde beginnt, begeht Landfriedensbruch, verfällt der Reichsacht, wird nach einem Jahr vogelfrei – und ist damit für die gesamte Gesellschaft, was Erzbischof Balduin schon in den Augen seines Opfers Johann von Dhaun war: ein beutegieriger Kriegstreiber und Länderdieb. Ein Gesetzesbrecher.


Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Otto, Frank: Die Fehde. Um Macht und Ehre, in: GEO Epoche (Jg. 2007, Heft Nr. 25).

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Sekundärliteratur

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Ritter

Rittertum und Öffentlichkeit

Inhaltsverzeichnis

  1. Ritterturnier. Um Ruhm, um Ehre und um Geld.
  2. Adelsrebellion. Der Aufstand des letzten Ritters.

1. Ritterturnier. Um Ruhm, um Ehre und um Geld.

Im November 1179 treffen sich 3000 Adelige nahe Paris zum wohl größten Turnier des Zeitalters. Für die Kämpfer ist es eine Möglichkeit, sich vor den Augen des französischen Hofs auszuzeichnen – und durch Siege reich zu werden. Unter den Angereisten ist auch der Engländer William Marshal, der bei seinen Standesgenossen als der beste aller Ritter gilt

IM 12. JAHRHUNDERT fechten die Recken im Turnier mit echten Waffen – wie hier mit scharfen Schwertern, aber auch mit Streitäxten, Keulen und Lanzen. Zwar ist der Tod des Gegners nicht das Ziel der Kämpfer; dennoch sterben immer wieder Ritter in den Duellen

Der förmliche Teil der Feier ist beendet: Frankreichs neuer König ist gekrönt und gesalbt. Würdevoll haben Fürsten, Ritter und Honoratioren aus ganz Europa an diesem 1. November 1179 die jahrhundertealten Rituale in der Kathedrale von Reims verfolgt, haben beobachtet, wie ein Erzbischof Stirn, Brust und Schultern des Thronfolgers mit heiligem Salböl bestrich, wie er dem neuen König die Krone feierlich auf das Haupt legte.

Einige Tage später beginnt der zweite, entfesselte Teil des Programms: das Ritterturnier. Zunächst jedoch müssen die Gäste eine beträchtliche Strecke hinter sich bringen. Der nächstgelegene Platz für ein Turnier dieser Größe liegt gut 100 Kilometer entfernt, bei Lagny, einem Dorf an der Marne, nicht weit von Paris. Mehrere Tage dauert die Anreise zu Pferd.

NUR ADELIGEN ist die Teilnahme an einem Turnier gestattet. Manche Ritter weisen ihre aristokratische Herkunft durch ihr Wappen nach, das sie auf dem Schild tragen

Als sich die Ankömmlinge Lagny nähern, sehen sie schon von Weitem, welch ein Spektakel geplant ist. Rings um den Ort und entlang des Marne-Ufers stehen Dutzende Zelte, eine wachsende Stadt aus Segeltuch, über der der Rauch von Lagerfeuern aufsteigt. Die meisten Besucher sind direkt von den Krönungsfeierlichkeiten angereist, selbst wenn nicht alle Festgäste die Mühen auf sich genommen haben; der eben gekrönte König etwa ist in Reims geblieben. Aber es kommen zahlreiche adelige Zuschauer, Höflinge, Hofdamen.

Und natürlich erscheinen die Ritter: einzeln, in kleinen Teams, aber auch in Mannschaften, die Armeen gleichen. Insgesamt 3000 Reiterkämpfer sind schließlich versammelt – zum vermutlich größten Turnier des Mittelalters. Fast jeder Ritter bringt ein Gefolge von Bediensteten mit: ihre Knappen, die die Waffen pflegen, polieren und vorbereiten, die Pferde füttern und einsatzbereit machen; Knechte, die das Lager organisieren, Bäume und Hecken fällen, um an dringend benötigtes Feuerholz zu kommen. Im Dorf selbst bieten Bauern Schinken, Wein und Brot an. Fahrende Händler verkaufen Zaumzeug, Gürtel, Rüstungsteile für jene Ritter, die ihre Ausstattung noch vervollständigen müssen. Schmiede hämmern, um schadhafte Helme, Schwerter und Kettenhemden für den Kampf herzurichten.

EUROPAS Elite REIST ZUM TURNIER

In einiger Entfernung von Lagny erbauen Zimmerleute die letzten Tribünen und Unterstände für das Publikum; in den Tavernen des Dorfes warten Prostituierte und Diebe auf Freier und Beute. Quacksalber preisen schon ihre Fähigkeiten an, falls es Knochenbrüche und Wunden geben wird. Das Starterfeld ist illuster: Die Elite der europäischen Turnierkämpfer hat sich an der Marne versammelt; die meisten der Panzerreiter sind hart im Zweikampf, talentiert und erfahren.

Das größte Team bringt Englands Thronfolger Heinrich mit nach Lagny: insgesamt 560 Kämpfer. Die Ankunft seiner gefürchteten Mannschaft ringt den Anwesenden Respekt ab. Aber auch Heinrich selbst: Er ist stattlich und hochgewachsen. Edler kann ein Ritter kaum sein. Auch unter seinen Gefolgsleuten sind berühmte Adelige, etwa Guillaume des Barres aus der Umgebung von Lagny, ein „kluger, tapferer Ritter“, wie ein zeitgenössischer Chronist notiert. Oder Jean de Préaux, ein Normanne, von dem es heißt, er sei „Gold wert, wenn es darum geht, Schläge wegzustecken“.

DER BEDEUTENDSTE Kämpfer in Heinrichs Equipe aber ist William Marshal – ein Mann, der vielen als der beste Ritter seiner Zeit gilt. Keiner teile so mächtige Schläge aus wie der 30-Jährige, erzählt man sich ehrfurchtsvoll, keiner lenke so geschickt sein Pferd, keiner könne wie er die Zügel des Tieres eines Gegners ergreifen und es samt Reiter einfach abführen. So hervorragend ist der Ruf von William, so tadellos sein Leumund, dass ihn Englands König zum Mentor und Beschützer seines Sohnes Heinrich ernannt hat. Zudem ist Marshal dank seiner langjährigen Erfahrung auch Chefstratege des englischen Teams. Endlich ist es so weit: Fünf Tage nach der Krönung in Reims beginnt der Wettkampf. Einige Stunden nach Sonnenaufgang rufen Herolde die Ritter auf den Kampfplatz, ein gewaltiges, mehrere Quadratkilometer großes Areal am abfallenden Ufer der Marne.

Ein Turnier besteht in dieser Zeit noch nicht aus besonderen technischen Einzeldisziplinen wie etwa dem Lanzenstechen (das beginnt erst im folgenden Jahrhundert), sondern ist im Prinzip die Simulation einer echten Schlacht. Die Panzerreiter messen sich in einem nur wenig geordneten Massenkampf mit scharfen Waffen. Der wichtigste Unterschied zum Krieg: Die Beteiligten versuchen es nach aller Möglichkeit zu vermeiden, den durch seine Rüstung ohnehin geschützten Gegner ernsthaft zu verletzen oder gar zu töten (auch wenn trotzdem immer wieder Ritter im Wettkampf ihr Leben lassen). Die Angereisten sind wie üblich in zwei Lager eingeteilt worden. Diesmal treten Engländer, Normannen und Franzosen gegen Krieger aus den Regionen Anjou, Poitou und der Bretagne an. Die beiden Lager, jeweils etwa 1500 Mann stark, haben keine obersten Anführer, in ihnen verbinden sich lediglich zahlreiche Einzelkämpfer mit größeren Teams.

Für jedes Lager haben die Organisatoren einen besonderen Bereich des Areals eingerichtet, in dem später, wenn die Duelle toben, die Knappen erschöpfte und verwundete Ritter in Empfang nehmen sowie ihre Herren mit frischen Pferden und Waffen versorgen werden.Inzwischen haben die Turnierkämpfer ihre Position eingenommen, stehen auf breiter Front der gegnerischen Mannschaft gegenüber. Die Männer tragen Kettenhemden und topfförmige Helme, sitzen auf kräftigen Araberpferden.

Über den Rüstungen haben sie Waffenröcke mit ihren persönlichen Wappen oder den Zeichen ihres Teams angelegt – nicht aber Erkennungszeichen für eines der beiden Großlager. Die Beteiligten müssen selber versuchen, den Überblick zu behalten, sich durch Rufe verständigen. Eine übergeordnete Strategie gibt es ohnehin nicht. Nur drei Ziele. Zum einen soll das eigene Lager den Schlagabtausch sichtbar gewinnen, die gegnerischen Formationen aufbrechen und niederringen. Zum anderen hofft jeder Ritter auf die Auszeichnung als bester Einzelkämpfer, die die anwesenden Herolde vergeben – jene Beobachter, die das Kampfgeschehen für die Zuschauer kommentieren, und alle Teilnehmer genau kennen.

Und schließlich geht es auch darum, Beute zu machen. Denn wer einen anderen Turnierteilnehmer vom Pferd stößt, überwältigt und gefangen nimmt, darf dessen wertvolle Kampfausrüstung und die Pferde an sich nehmen. Oft handeln die Kontrahenten auch eine Art Lösegeld aus, für das die Gefangenen nach kurzer Zeit schon wieder freigelassen werden. Die adeligen Zuschauer, viele Damen darunter, haben nun die Tribünen eingenommen, die am Saum des Turnierplatzes emporragen. Volk aus der Umgebung hat sich ebenfalls eingefunden und steht an den Rändern des Areals. Endlich schmettern die Fanfaren durch die Herbstluft. „Helme auf!“, ruft ein Herold. „Dex Aie“, erschallt der Ruf vieler Ritter: „Gott helfe uns.“

KURZ DARAUF galoppieren die Vertreter beider Lager aufeinander zu, die Lanzen erhoben. Pferde wiehern, Metall scheppert. Nur Meter vor einem Aufprall senken die Ritter ihre Waffen. Wer jetzt panisch wird oder die Kontrolle über sein Pferd verliert, der gehört schon zu den Verlierern. Einmal, zweimal wiederholen die Männer diese Attacke. Nun erst beginnt der Nahkampf, verkeilen die Kontrahenten ihre Pferde ineinander, prügeln mit Keulen und Schwertern aufeinander ein, bis einer aufgibt, vom Pferd fällt oder so benommen ist, dass ihn sein Gegner samt Ross in die eigene Schutzzone abführen kann.

ENTOURAGE EINES RITTERS. Die meisten Turnierkämpfer werden von ihren Knappen begleitet, die sich um Waffen, Rüstung und Pferde kümmern

Die Duelle sind wild, heftig, chaotisch. Die Zuschauer können kaum erkennen, was genau vor sich geht. Sie sind auf die Herolde angewiesen, die ihnen Informationen über das Kampfgeschehen zurufen. Für die Engländer um William Marshal läuft es gut: Panik scheint in den Reihen der Gegner auszubrechen, viele flüchten. Williams Männer fühlen sich sicher (können wohl auch ihre Gier nach Ruhm und Beute nicht unterdrücken) und preschen den Fliehenden auf Befehl Heinrichs hinterher – so schnell, dass sie es versäumen, den Thronfolger abzusichern. Plötzlich steht Heinrich allein da.

Binnen Kurzem umringen Ritter des gegnerischen Lagers den prominentesten Turnierteilnehmer und versuchen ihn vom Pferd zu stoßen. Einem Kämpfer gelingt es, Heinrichs Helm herunterzureißen. William Marshal hat den Thronfolger im Auge behalten, ist nicht, wie die anderen Kameraden, davongesprengt. Er hat bereits viele Turniere bestritten, bei Dutzenden Wettkämpfen brilliert. Die Erfolge haben ihn berühmt und wohlhabend gemacht. Doch nun droht unglaubliche Schmach. Wird Englands Thronfolger auf dem größten aller Turniere in Gefangenschaft geraten? William Marshals Familie stammt ursprünglich aus der Normandie und ist wahrscheinlich 1066 mit Wilhelm dem Eroberer nach England gekommen. Der Großvater war Ritter und königlicher Beamter mit dem Titel eines marshal. Daher der Beiname der Familie.

PROFIKÄMPFER: Vielen Turnierstreitern geht es vor allem um Lösegelder für besiegte Gegner. William Marshal erwirbt sich so beträchtliche Summen

William kommt um 1147 zur Welt, als vierter von sechs Söhnen eines niederen Adeligen. Wohl im Jahr 1160 schickt ihn der Vater in die Normandie. Dort soll der 13-Jährige zum Ritter werden – als Knappe im Dienste des Normannen William von Tancarville. Der weithin geachtete Reiterkrieger, dessen Burg auf einem Felsen oberhalb der Seine thront, ist ein Vetter von Williams Mutter.

Eigentlich ist der Junge für eine Ausbildung zum Knappen schon zu alt, denn meist beginnt die Lehre bereits mit acht bis zehn Jahren und endet acht Jahre später. In dieser Zeit sollen aus den Eleven Männer geformt werden, die auf dem Schlachtfeld ebenso angemessen aufzutreten vermögen wie bei Hofe, die das Kriegshandwerk so gut beherrschen wie die Jagd und im Spielen von Instrumenten ebenso gewandt sind wie in ihren aristokratischen Umgangsformen.

Die Ausbildung ist überall in Europa ähnlich, doch manche Höfe werden für ihre besonders exzellente Lehre gerühmt, etwa der Welfs V., des Markgrafen der Toskana. Die Knappen müssen meist kein Geld bezahlen – die Ausbilder ziehen ihren Vorteil daraus, dass sich eine enge Verbindung zur Familie des Jünglings ergibt. Denn die Ritterausbildung ist ein wichtiger Teil der Adelsbeziehungen, die große Teile Europas überziehen. William erhält Kleider und Waffen gestellt, für Essen und Unterbringung auf dem Anwesen des Dienstherrn ist ebenfalls gesorgt.

EIN GUTES Ross IST KOSTBAR

MIT DEM ENGLÄNDER durchläuft ein gutes Dutzend anderer Knappen die Ritterschule des William von Tancarville. Sie werden zu seiner neuen Familie – auch wenn er selbst anfangs wie am falschen Platze wirkt. Er schläft morgens zu lang (wie ein Biograf vermerkt, der im Auftrag von William Marshals Sohn um 1225 eine Chronik über den Ritter verfassen wird). Die Tanz- und Musikstunden absolviert er sichtbar unmotiviert. Ein wenig mehr Eifer zeigt der Junge beim Polieren und Pflegen der Waffen.

Doch er brennt aufs Reiten und Kämpfen: Tausende Stunden wird William bis zum Ende seiner Ausbildung auf dem Rücken eines Pferdes verbringen. Die Knappen trainieren den Faustkampf, angeleitet von Meistern aus dem Gefolge des Dienstherrn, sowie den Umgang mit Waffen. Die wichtigste ist das Schwert. Zu Williams Zeiten ist es 90 Zentimeter lang und so fein aus Eisen geschmiedet, dass es nur gut ein Kilogramm wiegt. Ein geübter Ritter kann mit einem Schlag ein Bein durchtrennen. Immer wieder üben die Knappen die gleichen Hiebfolgen, bis die in ihr motorisches Gedächtnis übergegangen sind, sie mit der Waffe zu Pferd und am Boden ebenso wendig wie schlagkräftig sind.

Auch den Kampf mit Lanze, Keule, Axt und Kriegshammer trainieren die Jungen. Treffsicherheit und Reaktionsschnelle übt man an einer Puppe, die sich nach jedem Stoß um die eigene Achse dreht und den Angreifer trifft, wenn der nicht schnell genug ausweicht. Als Williams Körper stark genug ist, bringen ihm ältere Ritter bei, wie eine Rüstung anzulegen ist: zuerst das gefütterte Wams aus Leinen oder Wolle, darüber das Kettenhemd, danach einen Waffenrock und schließlich den eisernen Helm mit Nasenschutz (Plattenpanzer gibt es vermehrt erst im 14. Jahrhundert).

Er lernt, mit dem 15 Kilogramm schweren Kettenhemd ein Pferd zu besteigen und im Galopp die drei Meter lange Lanze, unter dem rechten Arm eingeklemmt, auf ein Ziel auszurichten, während er in der linken Zügel und Schild hält. Nur wenige Pferde sind dazu geeignet, ein gutes Schlachtross kostet daher bis zu 100 Pfund – dafür bekommt man 4500 Schafe. Die Pferde sind auf Ausdauer, Stärke und Beweglichkeit gezüchtet und werden darauf trainiert, selbst unter Lärm, Stößen und Tritten nicht in Panik zu geraten.

Eine wichtige Aufgabe der Knappen ist es, die Schlachtrösser der älteren Ritter zu pflegen. Auch sorgen sie dafür, dass deren Harnische und Waffen immer in bestem Zustand sind. Als Helfer begleiten sie die Kämpfer auf Reisen, bei Turnieren und auf Feldzügen. Nur selten greifen sie in das Getümmel ein, bewachen meist abseits des Geschehens Pferde und Tross. Höhepunkte der Ausbildungszeit sind die gemeinsamen Jagden mit den anderen Lehrlingen und dem ausbildenden Ritter.

Mit Hunden zieht die berittene Mannschaft dann in die Wälder, um Hirsche, Wildschweine, Wölfe mit Pfeil und Bogen oder Armbrüsten zu erlegen. Zudem erjagen abgerichtete Falken oder Habichte Kleinwild wie Kaninchen und Fasane. Abends trifft sich die Gruppe in der Halle der Burg von Tancarville zu einer ausgiebigen Mahlzeit. Auch hier gibt es Regeln: William lernt, nicht mit vollem Mund zu sprechen, sich bei jeder Bemerkung stets dem Ranghöheren zuzuwenden – und während des Essens nicht in der Nase zu bohren.

Zudem soll sich ein Ritter bei Tisch weder die Nägel putzen noch in seiner Hose nach Flöhen suchen und möglichst das Urinieren innerhalb des Gebäudes unterlassen (all das ist im Volk üblich). Regelmäßig wird in der großen Halle Fleisch serviert, ein Privileg der höheren Stände. Zu trinken gibt es meist niedrigprozentiges Bier, manchmal auch Wein, fast immer aber alkoholische Getränke, denn die sind durch den Gärprozess hygienischer als pures Wasser. Auch bei diesen Mahlzeiten fällt William nicht gerade positiv auf. Er trinkt und isst oft derart viel, dass man ihn bald den „Gierschlund“ nennt, wie sein Biograf später vermerkt.

Mit 20 Jahren aber kann der angehende Ritter so hart zuschlagen wie ein „Schmied auf Eisen“ und zugleich heftige Gegenhiebe ertragen. Er vermag ohne fremde Hilfe in voller Rüstung auf ein Pferd zu steigen, im Galopp auf ein Ziel zuzureiten, komplizierte Wendemanöver mit dem Tier auszuführen. Er kann schwimmen, jagen, mit dem Bogen schießen, Schach spielen und weiß, sich in der Gegenwart von Edelleuten zu benehmen.

Vor allem hat er ein Gefühl dafür bekommen, was den Ehrenkodex eines Ritters ausmacht: Er muss tapfer und mutig sein, seinem Dienstherrn gehorchen und die Schwachen beschützen. Als Edelmann darf er keinen anderen Ritter mutwillig töten, sondern ihn nur gefangen nehmen. Auf sein Ehrenwort muss Verlass sein. Nun ist er reif für den wichtigsten Tag in seinem Leben: die Schwertleite, seine feierliche Erhebung zum Ritter.

Dieser Brauch ist auf alte germanische Mannbarkeitsriten zurückzuführen, die sich später mit christlichen Segnungsideen verbunden haben. Bereits im 11. Jahrhundert werden junge Männer erstmals rituell in den Kreis der Ritter aufgenommen, anfangs in Frankreich (siehe Seite 24), bald auch in England und in deutschen Landen, mit der Zeit entwickelt sich eine Anzahl zeremonieller Elemente. Die Nacht zuvor verbringt der Anwärter häufig betend in seiner Kammer. Den Morgen beginnt er mit einem feierlichen Bad, damit er sich geistig und körperlich reinigt.

Fällt die Schwertleite besonders festlich aus, legen Bedienstete dem Knappen anschließend ein weißes, golddurchwirktes Gewand an, darüber einen purpurfarbenen Umhang, dazu seidene Schuhe. Derart gewandet, tritt er vor die geladenen Gäste, unter denen sich hohe Adelige befinden können, und bekommt von einem erfahrenen Ritter feierlich Rüstung, goldene Sporen, Schwert überreicht sowie ein Pferd geschenkt.

Jedes Detail hat Bedeutung: Das Weiß steht für die Reinheit des jungen Mannes, das Purpurrot für seine Bereitschaft, notfalls zum Schutz der Kirche das Blut seiner Kontrahenten zu vergießen. Die goldenen Sporen symbolisieren die Schnelligkeit, mit der jeder Ritter die Gebote Gottes zu verteidigen hat, während die beiden Schneiden des Schwertes ihn zur Treue und Gerechtigkeit mahnen sollen. Doch nicht immer sind die Zeremonien derartig aufwendig – und Williams Schwertleite fällt sogar eher bescheiden aus: Im Jahr 1166 gürtet ihn sein Gönner, William von Tancarville, mit einem Schwert und übergibt ihm einen Umhang. Mehr nicht.

Schnell muss es gehen, denn schon bald soll der neue Ritter zu einem Gefecht ausreiten, es geht um Grenzstreitigkeiten mit einem Nachbarfürsten. Vielleicht erhält William auch einen leichten Schlag mit dem Schwert auf den Kopf oder auf die Schulter, doch wird sich dieser klassische Ritterschlag erst ein Jahrhundert später durchsetzen. William Marshal ist nun ein professioneller Krieger. Tapfer schlägt er sich in den Kämpfen unmittelbar im Anschluss an seine Schwertleite.

Doch schon bald darauf ist er: arbeitslos. Denn nachdem der Herr von Tancarville alle Meinungsverschiedenheiten mit seinem normannischen Nachbarn beigelegt hat, beschließt er, sein Rittergefolge (offenbar aus finanziellen Gründen) deutlich zu verkleinern. Auch William Marshal muss gehen. Seinen Umhang, den er gerade erst erhalten hat, muss der junge Ritter versetzen, um sich von dem Geld zumindest ein günstiges Reisepferd kaufen zu können.

Zusammen mit einem Diener verlässt er die Burg von Tancarville und begibt sich auf Arbeitssuche, wie so viele andere junge Kämpfer: Wenn nicht gerade Krieg herrscht, bemühen sich Hunderte ambitionierter Nachwuchsritter um eine einträgliche Aufgabe, einen Platz im Gefolge eines adeligen Herrn, für den sie etwa von Festungen aus dessen Untertanen überwachen oder Abgaben eintreiben.

DOCH ES GIBT für junge Ritter noch eine weitere Möglichkeit, in Friedenszeiten nicht nur Geld zu verdienen, sondern auch Ruhm zu erlangen: das Turnier. Solche Wettbewerbe werden wohl bereits seit dem 11. Jahrhundert organisiert, aber erst ab etwa 1150 wird das Turnier – abgeleitet vom lateinischen Wort für „wenden“, tornare – zum zentralen Bestandteil des ritterlichen Lebens, zunächst vor allem in den Weiten von Nordfrankreich und Flandern. Zu William Marshals Zeiten gibt es in dieser Region mehr als ein Dutzend Turnierorte – Areale von jeweils bis zu 50 Quadratkilometer Größe, die meist von Wäldern und Flüssen begrenzt werden. Für die Grafen und Herzöge, die die Wettbewerbe auf ihren Ländereien veranstalten, sind die Zusammenkünfte eine Gelegenheit, um nach guten Kämpfern Ausschau zu halten und nebenbei Politik zu betreiben, Allianzen zu schmieden oder Vermählungen zu arrangieren. Vor allem aber sollen die Turniere die Großzügigkeit und das Ansehen des Veranstalters demonstrieren.

DAS BANNER, das dieser Standartenträger mit sich führt, soll im Kampfgetümmel jederzeit die Position seines adeligen Herrn anzeigen

Der Prestigegewinn wiegt die Kosten auf für die Verpflegung der Ritter, die ausgelobten Preise – und die aufwendige Werbung. Denn meist ziehen Ausrufer zwei bis sechs Wochen zuvor durchs Land, um die Veranstaltungen anzukündigen. An besonders wichtige Fürsten erfolgen die Einladungen auch schriftlich. Mundpropaganda tut überdies ihren Teil. Fast das gesamte Jahr über kommt es irgendwo zu einem Turnier, zeitweilig alle 14 Tage. Für die Ritter sind die Veranstaltungen eine Möglichkeit, unter realen Bedingungen ihre Fähigkeiten zu schärfen – denn echte Ritterschlachten sind selten. Nur während der Fastenzeit vor Ostern gibt es keine Treffen.

Die Turniere sind zur Zeit William Marshals stets Massenkämpfe, dabei aber zugleich Mannschafts- und Einzeldisziplin. Denn zum einen können die Teams als Gruppe brillieren, zum anderen vermag jeder einzelne Teilnehmer die Wertung als bester Kämpfer zu gewinnen und dafür einen symbolischen Preis entgegenzunehmen, etwa eine Falkenfigur. Die Wettbewerbe sind ein Messen mit scharfen Waffen. Anders als in einer echten Schlacht aber ist meist der Einsatz von Fußsoldaten, vor allem von Bogenschützen, untersagt. Zudem geht es nicht darum, den Gegner zu töten, auch schützen die Rüstungen vor Hieb- und Stichwunden. Dennoch kommt es immer wieder zu gefährlichen Verletzungen, stürzen Kämpfer vom Pferd oder brechen zuweilen überhitzt zusammen. Es gibt sogar Todesfälle. Auch deshalb äußern die Vertreter der Kirche mitunter heftige Kritik an den Ritterturnieren, fordern Verbote. Anstatt sich gegenseitig zu drangsalieren, so die Geistlichen, sollten Ritter besser ihrem religiösen Auftrag nachkommen und Heiden bekämpfen.

LANZENDUELLE werden ab 1250 zum beliebtesten Turnier-wettbewerb. Denn beim Zweikampf kann der einzelne Ritter dem Publikum das eigene Können viel wirkungsvoller präsentieren

Manche Kleriker verweigern getöteten Turnierkämpfern sogar ein christliches Begräbnis. Wegen der kirchlichen Kritik an den rauen Turniersitten (und weil große Fürsten die Wettkämpfe fortan häufig nutzen, um sich und ihre Höfe effektvoll zu inszenieren) wird sich das Turnierwesen im Verlauf des 13. Jahrhunderts nach und nach wandeln: Anstelle von Massenkämpfen, wie William Marshal sie noch erlebt, wird die „Tjost“ zum Kern der Wettbewerbe, das Lanzen-Duell zweier aufeinander zureitender Ritter, die versuchen, sich gegenseitig aus dem Sattel zu heben. Stumpfe Waffen werden ab etwa 1250 immer häufiger die scharfen ersetzen. Schwere Plattenpanzer, vor Beginn des Duells aufs Genaueste überprüft, schützen bald jeden der Kämpfer vor Verletzungen.

Die Regeln und Rituale nehmen zu. Kampfrichter vergeben nun sogar Haltungsnoten, je nach Schwere und Art des Aufpralls. Turniere werden mit theaterähnlichen Aufführungen verbunden, bei denen Ritter in die Rolle von Sagengestalten schlüpfen. All das aber ist zu William Marshals Lebzeiten noch undenkbar. Der junge Ritter bestreitet sein erstes Massenturnier 1166 in Sainte-Jamme nahe der Stadt Le Mans. Ein Schlachtross muss er sich zuvor leihen. Doch gelingt es ihm, während des Getümmels mehrere Gefangene zu machen. Denen bleibt nichts übrig, als sich zu ergeben und ein Lösegeld zu versprechen. Wie es sich gehört, nimmt William ihr Ehrenwort an und lässt sie für den Rest des Turniers weiterkämpfen.

Als das Turnier endet, gehören dem am Morgen noch mittellosen Ritter vier Schlachtrösser sowie einige gewöhnliche Reitpferde und mehrere Zelte und Packtiere – ein kleines Vermögen. William zieht nun von Turnier zu Turnier, wird immer besser und zunehmend bekannter. Nicht jedes Mal geht er als Sieger hervor: Einmal wird er selbst gefangen genommen und muss Lösegeld bezahlen. Ein anderes Mal wird ihm im Kampfgetümmel der Helm derart durch Hiebe verformt, dass er fast erstickt. Doch trotz dieser Rückschläge gilt er bereits um 1167 als einer der fähigsten Turnierkämpfer seiner Generation. Es wird Zeit für den nächsten Schritt.

ZU BEGINN DES JAHRES 1168 begleitet William seinen Onkel, den Earl von Salisbury, auf einen Feldzug nach Südfrankreich. Die beiden Edelleute wollen dem englischen König Heinrich II. gegen aufständische Adelige helfen. Denn der Monarch herrscht nicht nur auf der Insel, sondern auch über Gebiete auf dem Kontinent: die Normandie, die Provinz Anjou bei Paris, die Bretagne sowie, durch seine Heirat mit Eleonore von Aquitanien, auch deren Herzogtum, das ganz Südwestfrankreich umfasst. Damit gebietet er über ein Reich, das sich von den Pyrenäen bis Schottland erstreckt, eines der mächtigsten Feudalgebilde Europas. Doch gerade in Aquitanien kommt es oft zu Aufständen rebellischer Aristokraten.

William fällt gemeinsam mit seinem Onkel die Aufgabe zu, Königin Eleonore auf einer Reise durch das Rebellengebiet zu beschützen. Aber die Gruppe gerät in einen Hinterhalt der Aufrührer. Die Königin kann sich in Sicherheit bringen, doch der Onkel (dem die Zeit fehlte, seine Rüstung anzulegen) stirbt, als ihn ein Gegner mit der Lanze durchbohrt. Eine Untat! Niemand tötet einen Ritter vom Rang eines Earls – schon gar nicht, wenn er ohne Panzer dasteht. Wie „ein hungriger Löwe“, so Williams Biograf, stürzt sich der junge Ritter auf die Mörder seines Onkels. Mehrere Männer kann er niederstrecken, ehe er am Oberschenkel verwundet und gefangen genommen wird.

Königin Eleonore kauft den mutigen Kämpfer zum Dank mit einem Lösegeld frei – und beruft ihn in ihr Gefolge. Als Heinrich II. im Juni 1170 seinen 15-jährigen Sohn Heinrich zum Mitkönig krönen lässt, ist wohl auch William anwesend. Denn kurz darauf wird er zum Kampf- und Waffenlehrer des jungen Monarchen bestimmt. Doch von der Macht hält König Heinrich seinen Sohn noch fern. So verlegt sich der Thronfolger auf den Turniersport, um zumindest dort Ruhm und Ehre zu sammeln. Um 1175 beginnt er systematisch, eine Mannschaft aus Wettkämpfern um sich zu scharen. Das ist nicht unüblich: Zu dieser Zeit kaufen sich viele reiche Fürsten ihre Teams aus den besten Turnierrittern zusammen und zahlen ihnen üppige Gehälter. Und dank einer königlichen Apanage seines Vaters ist der junge Heinrich der finanzkräftigste Turnierteam-Besitzer in ganz Europa.

Wer für ihn antritt, erhält üppige 20 Schilling täglich, auch an wettkampffreien Tagen. Bald kostet Heinrichs internationale, mehr als 200 Ritter zählende Truppe rund 200 Pfund Sterling pro Tag – das entspricht dem jährlichen Steueraufkommen der Grafschaft Worcester. Kopf des Teams wird William Marshal. Seine Kämpfer zählen zwar zu den besten ihres Metiers, besitzen die eindrucksvollsten Rüstungen und Waffen, aber sie agieren zunächst eher wie undisziplinierte Einzelkämpfer, nicht wie ein Team.

Statt strategisch im richtigen Moment und gemeinsam zuzuschlagen, preschen sie auf eigene Faust nach vorn und werden so leicht zum Opfer ihrer Gegner. Auch William kann sich oft nicht beherrschen – zu sehr liebt er den Nahkampf, um taktisch abwartend vorzugehen. Die Engländer verlieren Turnier um Turnier. Die gut trainierten französischen Ritter machen sich einen Spaß daraus, Marshals Männer zu demütigen, sie gefangen zu nehmen und von Heinrich Lösegeld zu erpressen. Zuweilen teilen sie schon vor einem Turnier die erwartete Beute untereinander auf.

18 Monate vergehen so. Doch langsam wachsen die englischen Einzelkämpfer zu einer schlagkräftigen Mannschaft zusammen. Sie lernen, nicht zu früh aus dem Glied auszubrechen, die Formation länger zu halten und erst später ins Kampfgeschehen einzugreifen, wenn die anderen Teams bereits erschöpft sind. Spätestens Ende des Jahres 1177 gehört die Equipe des Thronfolgers zu Europas erfolgreichsten Turniermannschaften. Und William Marshal ist mittlerweile auch Bannerherr – er besitzt nun ein eigenes Wappen: ein Löwe auf grün-goldenem Grund.

Selbst König Heinrich II., eigentlich kein großer Freund des Turnierwesens, wird auf die Erfolge seines Sohnes aufmerksam. Und so sendet er ihn mit prachtvollem Gefolge und üppigen Geschenken zur Salbung des französischen Königs nach Reims. Und zum anschließenden Großwettkampf. Lagny, November 1179, kurz nach Turnierbeginn. Englands Thronfolger ist trotz seiner illustren Mannschaft in höchster Gefahr: Mehrere Kämpfer aus dem feindlichen Lager haben einen Kreis um ihn gebildet und versuchen, ihn zu überwältigen.

Doch jetzt stürzt sich William Marshal (der das Geschehen aufmerksam verfolgt hat) gemeinsam mit einem zweiten Ritter auf die Männer, die Heinrich angreifen; er attackiert sie mit kräftigen Hieben, während sein Partner versucht, den Thronfolger aus dem Getümmel herauszuziehen. Und tatsächlich, die Gegner lassen schließlich ab, Heinrich kann sich in Sicherheit bringen.

Diese Tat macht William noch berühmter. Und die Kunde von seiner glorreicher Rettungsaktion übersteht die Zeitläufte besser als andere Nachrichten: Wer das Turnier von Lagny gewonnen hat, weiß heute niemand. Noch drei weitere Jahre feiert das englische Team Erfolge, eilt von Sieg zu Sieg. Doch im Juni 1183 erkrankt Heinrich plötzlich an einem Fieber und stirbt mit kaum 28 Jahren, wahrscheinlich an der Ruhr. William Marshal ist in seiner letzten Stunde bei ihm.

Mit dem Tod des Thronfolgers endet auch Marshals Turnierkarriere. Das Team wird aufgelöst, und William zieht (ein letzter Wunsch des sterbenden Heinrich) ins Heilige Land und unterstützt zwei Jahre lang die dort entstandenen Kreuzfahrerstaaten. Zurück in Europa, tritt er um 1185 in die Dienste Heinrichs II., des immer noch amtierenden englischen Königs. William ist jetzt Anfang 40, und er spürt nun wohl die vielen Jahre des Kampfes. Zudem ist er wieder fast mittellos. Denn genau zu wirtschaften, Geld zu sparen, Rücklagen zu schaffen: All das sind in den Augen eines Ritters krämerische, verachtenswerte Tugenden.

William hat seine bei den Turnieren erkämpften Reichtümer immer an Günstlinge weitergegeben, sie der Kirche gespendet oder für besonders wertvolle Waffen, Pferde und Gelage ausgegeben. Doch die Geschenke sind eine soziale Investition, sie schaffen ein Netz von potenziellen Unterstützern. Marshals Ruf ist exzellent, und er verfügt über viele loyale Gönner, darunter Heinrich II. Der belohnt William jetzt mit einem Lehen. Und es kommt noch besser: 1189 vermittelt der König seinem verdienten Ritter die Hochzeit mit einer Frau aus höchstem Hause, die durch ihr Erbe Williams Besitz auf 65 Lehen vergrößert; die meisten davon liegen in Wales sowie im 18 Jahre zuvor eroberten Irland.

Als Heinrich II. im gleichen Jahr stirbt, tritt William in die Dienste von dessen zweitem Sohn Richard (den man später wegen seiner militärischen Erfolge „Löwenherz“ nennen wird). Nach Richards zehnjähriger Amtszeit steht er dessen Bruder Johann zur Seite – und nach dessen Tod wird er zum offiziellen Vormund des minderjährigen Thronfolgers Heinrich III. Noch mit 70 Jahren führt William Marshal 1217 in einer Schlacht gegen die Franzosen persönlich eine Attacke an – und gewinnt.

ZWEI JAHRE SPÄTER, im Frühling 1219, neigt sich das Leben des berühmten Ritters dem Ende zu. Tagelang ruht er auf einer Bettstatt im Herrenhaus von Caversham, seinem Wohnsitz an der Themse westlich von London, und spürt den Tod kommen. Viele Mitstreiter und Edelleute reisen an, um ihm die letzte Ehre zu erweisen, darunter der päpstliche Legat und alle großen englischen Barone. Es sind so viele Männer, dass sie längst nicht alle im Herrenhaus Platz finden. Sie lagern auf der anderen Flussseite – und der Anblick der Zelte mag den alten Ritter an seine besten Tage erinnern, an die Turniere mit dem jungen Heinrich.

Anfang April 1219 setzen die Angereisten gemeinsam über die Themse. Der zwölfjährige König Heinrich III. geleitet die Würdenträger und Ritter in die Kammer des Sterbenden. Auf seinem Lager spricht William zu Heinrich, ermahnt ihn wie ein Vater – und bittet ihn um Entschuldigung dafür, dass er sich nicht länger um ihn wird kümmern können. Nachdem die Anwesenden das Amen gesprochen haben, entlässt er sie. Es ist Abend, und er spürt die Müdigkeit. Tag und Nacht halten seine engsten Gefährten nun abwechselnd Wache am Bett.

In den kommenden Tagen verteilt William sein Erbe. Um den Übertritt ins Jenseits so befreit wie möglich zu vollziehen, halten Geistliche den Sterbenden dazu an, all seinen Besitz von sich zu geben. Vor allem aber beschwören ihn die Priester, zu beichten, zu bereuen, sich all die Namen ins Gedächtnis zu rufen, denen er in seinem Leben unrecht getan hat. Da erhebt der alte Ritter noch einmal seine Stimme und erklärt: „Mehr als 500 Ritter habe ich in meinem Leben besiegt, ihre Harnische, Waffen und Pferde genommen!“ Wie solle sich ein Mensch da an jeden Einzelnen erinnern und Buße tun?

Am 14. Mai 1219 stirbt William Marshal, der Mann, der fünf Königen gedient hat, Sieger vieler Turniere. Wenige Tage später erreicht die Kunde den französischen Hof, an dem noch immer Philipp II. residiert – jener Monarch, auf dessen Krönung 1179 das große Turnier von Lagny gefolgt war. Der König hat gerade im Kreis einiger Adeliger das Abendessen beendet. Nun gedenken die Männer reihum des Verstorbenen und erklären, William Marshal sei einer der heldenmutigsten, treuesten, weisesten Männer gewesen, die sie je gekannt hätten. Kurz: der beste aller Ritter.

2. Adelsrebellion. Aufstand des letzten Ritters.

Um 1500 endet in den deutschen Landen die Ära der Ritter – denn ihre militärische Bedeutung nimmt ab, ihre Einkünfte brechen ein, und ihre Eigenständigkeit wird von machthungrigen Landesfürsten beschränkt. Doch viele der berittenen Edlen wollen das nicht hinnehmen. Einer von ihnen ist Franz von Sickingen, der versucht, seine Standesgenossen für eine Rebellion zu gewinnen.

An einem Tag im August des Jahres 1522 rücken etwa 600 Ritter in voller Rüstung auf die Pfälzer Stadt Landau vor. Ohne auf Widerstand zu stoßen, passieren die Schwerbewaffneten die Wälle des Ortes und reiten ins Zentrum. Vor dem „Haus am Maulbeerbaum“, der vornehmsten Herberge am Platz, steigen sie ab und quartieren sich in dem früheren Adelshof und einigen anderen Unterkünften ein. Die Krieger aus dem Rheinland, aus Schwaben und Franken sind nicht gekommen, um zu kämpfen. Sie wollen miteinander reden.

Niemand weiß heute noch genau, wie viele Tage sie in dem Gasthaus verbringen, wie die Meinungen hin und her wogen. Doch am 13. August 1522 gründen die versammelten Ritter feierlich eine „brüderliche Vereinigung“ und verabschieden eine Art Satzung. Darin halten sie fest, dass sie sich künftig gotteslästerlicher Reden, ausschweifender Trinkgelage und unehrenhafter Taten enthalten wollen. Sie verzichten darauf, Fehden untereinander zu führen; sämtliche Streitigkeiten sollen eigene Schiedsleute, Obmänner oder das Los entscheiden.

In Landau, so scheint es, zivilisiert sich ein kriegerischer Berufsstand, dessen Metier über Jahrhunderte das Kämpfen und Töten war: Er gibt sich Vorschriften. Tatsächlich aber ist die Gründung dieses Bundes ein rebellischer Akt. Ein Affront gegen die Rechtsordnung des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, dessen Gerichte die Ritter nicht anerkennen. Ein ebenso trotziges wie verzweifeltes Aufbegehren gegen eine neue Zeit, in der die Kämpfer ihre Bedeutung schwinden sehen, sich an den Rand der Gesellschaft gedrängt fühlen.

Davor soll sie vor allem einer ihrer Standesgenossen bewahren: Gegen Ende der Versammlung wählen sie Franz von Sickingen zum Hauptmann ihrer Vereinigung. Der 41-Jährige hatte zu dem Treffen geladen. Franz ist der berühmteste Kriegsunternehmer im Reich. Und er soll der Ritterschaft wieder Einfluss verschaffen, sie zu altem Glanz führen. Nur die wenigsten Männer ahnen, dass der Hauptmann angeschlagen ist.

UM 1500 ERLEBT EUROPA einen Sturm der Veränderung. Kaufleute knüpfen immer dichtere, grenzüberschreitende Handelsnetze, bauen (wie etwa die Augsburger Fugger) ihre Unternehmen binnen weniger Jahre zu mächtigen Konzernen mit Niederlassungen in den bedeutendsten Metropolen des Kontinents aus.

Zugleich sorgt der um 1450 erfundene Buchdruck dafür, dass sich Wissen in rasanter Geschwindigkeit ausbreitet – Kenntnisse etwa über neu entdeckte Erdregionen, über gewinnträchtige Handelsrouten, aber auch Gedanken, die die Obrigkeiten herausfordern. Gerade Städte profitieren von dieser Dynamik: Durch Handel und Gewerbe zu Wohlstand gekommene Bürger kaufen verarmten Adeligen ihre Landsitze ab; mancher Kaufmann leiht Fürsten, ja selbst dem König, Geld und nimmt so Einfluss auf deren Politik. Gleichzeitig streben weltliche und geistliche Fürsten danach, ihre Macht auszuweiten: Sie formen ihre Territorien zu immer fester gefügten Staaten mit arrondierten Herrschaftsgebieten.

Dieser Prozess schadet den niederen Adeligen, die bislang als autonome Herren über ihre Güter herrschten. Ihre Gebiete, oft Enklaven in einem größeren Staat, werden mitunter von den Landesherren geschluckt. Die versuchen zudem, alle Niederadeligen ihrer Steuerhoheit und Gerichtsbarkeit zu unterwerfen, sie also zu Untertanen zu machen. Der deutsche König kann nichts dagegen tun, denn er ist bei der Erhebung etwa von Kriegssteuern auf die Zustimmung der Landesherren angewiesen.

Im Jahr 1495 verabschiedet eine von König Maximilian I. einberufene Versammlung der Städte und hohen Fürsten den „Ewigen Landfrieden“: Damit sind fortan Fehden aller Art verboten; das alte Privileg, sich mit Gewalt selbst Recht zu verschaffen, erlischt. Stattdessen soll nun ein Reichsgericht alle juristischen Streitfälle friedlich in letzter Instanz regeln. Der Landfrieden ist ein Schlag vor allem gegen die Ritter. Denn das Fehdeprivileg war ein von ihnen seit Langem genutztes Vorrecht, ein Mittel zur Konfliktlösung oder Selbstjustiz. Und anders als König, Fürsten und Städte haben sie keinerlei Einfluss auf die Besetzung der Richter am Reichsgericht.

So sind gerade die Panzerreiter, die zum großen Teil dem unter Druck geratenen niederen Adel angehören, die Verlierer der neuen Zeit. Auch militärisch haben sie ihre dominante Rolle verloren. Denn die Art, Krieg zu führen, hat sich radikal gewandelt, und die Gerüsteten gelten längst nicht mehr als unbesiegbar.

ZUM WICHTIGSTEN ELEMENT der Kriegführung werden im Verlauf des 15. Jahrhunderts große Söldnerarmeen zu Fuß. Die schwer gerüsteten Panzerreiter, hier noch im Zentrum der Darstellung, sind nur noch selten schlachtentscheidend

Wieder und wieder haben in den Jahrzehnten zuvor gut trainierte Fußtruppen große Reiterheere besiegt. Und gezeigt: Wenn sich Tausende entschlossene Infanteristen zu einer Igelformation zusammenschließen und ihre Langspieße senken, scheut jedes Pferd zurück.

Noch gefährlicher für die Reiterkrieger sind die Armbrustschützen, deren Bolzen bis zu 200 Meter weit fliegen und das Stahlblech der Rüstungen durchschlagen können. Solche Distanzwaffen machen den traditionellen Ritterkampf von Mann zu Mann unmöglich. Zudem nutzen Heerführer zunehmend Kanonen, deren steinerne Geschosse die Mauern von Burgen, Türmen und Befestigungsanlagen aufbrechen. Kleinere Geschütze werden bei Feldschlachten eingesetzt – wie auch Handfeuerwaffen. Zwar haben die anfangs nur eine geringe Reichweite von höchstens 50 Metern, dennoch entscheiden die modernen Waffen nun immer häufiger eine Schlacht, während die Panzerreiter zur Hilfstruppe der Infanterie werden. Auch wirtschaftlich kämpfen etliche Ritter gegen den Abstieg. Viele von ihnen besitzen kleinere Grundherrschaften als Lehen, die oft nur ein oder zwei Dörfer umfassen; am lukrativen Handel haben sie kaum Anteil.

Um 1500 zahlen jene Bauern, die die Felder der Ritter bewirtschaften, ihre Abgaben oft nicht mehr in Naturalien, sondern mit Geld zu festen Summen. Doch eine schleichende Inflation entwertet die Silbermünzen, und so haben die Ritter de facto ein immer geringeres Einkommen. Bald können viele von ihnen ihren aufwendigen Lebensstil nicht mehr aufrechterhalten. Manche werden Söldner, andere nehmen eine Stelle als Verwalter im Dienst eines Fürsten an und geben damit ihre ritterliche Freiheit auf.

Diejenigen, die ihrem Stand treu bleiben, wirken in ihren Burgen wie Relikte einer versunkenen Zeit – vor allem mit ihrem Beharren auf dem althergebrachten Fehderecht. Denn das gefährdet den sicheren Austausch von Waren und Wissen: Unter Berufung auf angeblich legitime Selbstjustiz attackieren Ritter Reisende und Stadtbewohner, überfallen Kaufleute, erpressen Lösegeld, drohen Kommunen mit Brandschatzung. Längst ist der Übergang zwischen Fehderecht und krimineller Räuberei fließend. Der Ewige Landfrieden soll all das endlich unterbinden. Er soll die Ritter in die Schranken weisen.

Mitten in dieser Epoche von Wandel und Niedergang wächst Franz von Sickingen auf. Seine Familie ist wohlhabend. Der Vater besitzt Bergwerke, in denen er nach Kohle, Quecksilber, Kupfer und Silber graben lässt, handelt mit Erzen. 1505 erbt Franz den Besitz – mit 24 Jahren ist er ein reicher Mann. Doch das genügt ihm offenbar nicht. Er wird Amtmann eines Fürsten, schlichtet in dessen Auftrag Streitigkeiten und hält dafür auf seiner Burg Reiter und 20 Fußsoldaten bereit. 1509 schließt er einen Solddienstvertrag mit dem Erzbischof von Mainz und muss dafür sechs Pferde, einen Knappen und vier Knechte stellen. Dann tritt er als ritterlicher Lehnsmann in den Dienst des Bischofs von Straßburg. Er investiert überdies in Weinberge, kauft Güter und Ländereien.

1515 löst er sich von alten Verpflichtungen, um Söldnerführer zu werden: So wie viele Adelige zuvor in Italien offeriert er militärische Dienste gegen Honorar. Rasch bietet sich ihm dazu eine Gelegenheit: Hilfesuchend wendet sich an ihn ein Notar, dem ein Bürger aus Worms 150 Gulden schuldig geblieben ist. Franz übernimmt die Geldforderung wie ein Inkasso-Agent. Nach einem ergebnislosen Briefwechsel mit der Stadt Worms, die auf ihren Bürger einwirken solle, die Schuld zu begleichen, sammelt er Bewaffnete um sich und lauert auf dem Rhein einem Schiff Wormser Kaufleute auf, die zu einer Messe nach Frankfurt reisen. Ein Teil seiner Männer patrouilliert mit Booten auf dem Strom, die Reiter verstecken sich im Ufergebüsch.

Mit dem Streitfall haben die Händler gar nichts zu tun. Doch Franz will einen Pfand: Er beschlagnahmt die Waren, lässt die Kaufleute in eine Burg verschleppen und setzt ein Lösegeld zu ihrer Freilassung fest, das Worms zahlen soll. Damit hat er das Gesetz zum Landfrieden gebrochen. Und die Reaktion ist hart: Dreieinhalb Wochen später verhängt das Reichskammergericht die Reichsacht gegen ihn, die Maximilian I. wenig später bestätigt. Franz verliert all seine Besitzungen und ist fortan völlig rechtlos. Jedermann darf ihn nun töten, wer ihm zur Hilfe eilt, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

Allerdings ist der Bann einstweilen bloße Theorie – denn dem Reichskammergericht fehlt die Macht, um das Gewaltmonopol auch zur Geltung zu bringen: Es gibt kein stehendes Reichsheer, und die Landesherren (die für die Durchsetzung der Urteile verantwortlich sind) entsenden ihre Truppen gewöhnlich nur, wenn es für sie vorteilhaft ist. Doch Maximilian will den Landfriedensbrecher unbedingt exemplarisch bestrafen. Er bittet Fürsten und Städte um Hilfe. Die missbilligen zwar den Rechtsbruch des Adelsmannes, doch scheuen sie die Kosten eines Feldzugs, dessen Ausgang angesichts der vielen Söldner Sickingens ohnehin ungewiss ist.

KANONEN HABEN die Mauern einer Stadt zertrümmert, die Sieger ziehen in sie ein. Und auch die Burgen der Ritter halten modernen Geschützen nicht stand. Damit ist die steinerne Festung, zentrales Symbol ihres Standes, obsolet geworden

Bald darauf stellt auch Maximilian die Verfolgung des Ritters ein, weil er gerade Krieg gegen Frankreich führt – und die Hilfe des Kriegsunternehmers vielleicht bald brauchen wird. Und so kann Franz seinen Kampf gegen Worms ungehindert fortführen: Er zieht mit 6000 Landsknechten und 1100 Reitern vor die Mauern der Stadt und lässt sie mit Artillerie unter Feuer nehmen. Zwar vermag die Wormser Bürgerwehr seine Truppen von einem Sturmangriff abzuhalten, aber die Stadtmiliz ist nicht stark genug, um sie zu vertreiben. Und so erzwingt der Ritter von der Stadt schließlich eine Zahlung von 15.000 Gulden – so viel, wie zehn Burgen kosten. Franz verschafft sich damit im gesamten Land Respekt. 1516 unterstützt er einen anderen Edelmann bei einer Fehde gegen den Herzog von Lothringen und verheert mit 1000 Reitern dessen Ländereien.

Dabei fällt der Krieger einem Verbündeten des Lothringers auf: Frankreichs König Franz I., der gegen Maximilian I. nach militärischen Verbündeten in Deutschland sucht (unter anderem weil er das ursprünglich zum Reich gehörende Herzogtums Mailand, das er 1516 erobert hat, dauerhaft halten will). Der Monarch empfängt Franz in seiner Residenz, beschenkt ihn reich und sichert sich gegen einen Jahressold von 2000 Franken seine Unterstützung. Dieses Bündnis ist für Maximilian I. so gefährlich, dass er es nun für ratsam hält, den Ritter auf seine Seite zu ziehen: Er nimmt die Reichsacht gegen Sickingen offiziell zurück und engagiert ihn gegen beträchtlichen Sold.

Rechtlich ist Franz nun vollkommen rehabilitiert, obwohl er weiterhin zu Fehden auszieht. Und sein königlicher Dienstherr ermahnt den Adeligen nur noch selten zur Mäßigung. Als Maximilian 1519 stirbt, bemüht sich auch sein Nachfolger Karl V. Sofort um den Söldnerführer. Noch vor seiner Krönung nimmt er ihn für eine jährliche Pension von 3000 Gulden in seine Dienste – ohne ihn persönlich zu kennen.

IN DIESEN JAHREN wird das Land von einer Welle des Protestes erschüttert. Ein Aufstand bricht sich Bahn – in Glaubensfragen. 1517 hat der Augustinermönch Martin Luther seine Thesen gegen den Ablasshandel der Kirche formuliert. Er fordert eine grundlegende Erneuerung, bezweifelt gar die Autorität des Papstes. Und entfesselt eine Revolution, die Deutschland entzweit. Luthers Vorstoß wird auch zur Machtfrage: Franz und andere Ritter sehen in der religiösen Umwälzung eine Chance, die römische durch eine unabhängige deutsche Reichskirche zu ersetzen, so den Kaiser zu stärken und ihre Feinde, die Landesherren, zu schwächen.

Für den Ritter (und Dichter) Ulrich von Hutten sind die altgläubigen Kleriker grundsätzlich eine Geißel. Mit polemischen Streitschriften führt er einen Kampf gegen die Papstkirche, deren Ausschweifungen, Prachtentfaltung und Verschwendung. Die „römischen Goldsauger“ hätten „die Reinigkeit der jungfräulichen Kirchen geschändet und verunreinigt“, die deutschen Lande zudem mit hohen Geldforderungen ausgezehrt.

Franz und Ulrich sind befreundet. Seit sich Sickingen für einen Gelehrten eingesetzt hat, der im Streit mit Rom liegt und die päpstliche Inquisition fürchten muss, verehrt ihn Hutten. Er nennt ihn „edel, starkmütig und ehrenfest“, erklärt ihn zu einem deutschen Freiheitshelden, versteigt sich sogar dazu, in dem Soldritter den wahren Anführer der Reformation zu sehen. Burgen, in denen der Ritter auch einigen bedrängten reformatorischen Theologen Unterschlupf gewährt, verklärt Ulrich zu „Herbergen der Gerechtigkeit“.

Eine ungewöhnliche Allianz. Denn niemand kann sagen, ob Franz wirklich von Luthers Botschaft ergriffen ist. Gemein ist den beiden Rittern, dass es gegen die katholische Kurie geht. Und gegen deutsche Landesfürsten, die dem König immer mehr Macht und Mitsprache abtrotzen und die Adeligen gängeln. Im Sommer 1521 zieht Franz für Karl V. gegen Frankreich. Doch bald bezichtigen ihn Karls Beamte des Ungehorsams und Verrats – zu Unrecht. Dennoch muss er seinen Abschied nehmen und bleibt mit Kriegskosten von mehr als 76.000 Gulden zurück.

Der Soldritter hat Kredite aufgenommen, um sein Heer anwerben zu können, in der Hoffnung auf spätere Entlohnung, die nun ausbleibt. Zusammen mit einem Darlehen, das er seinem stets in Geldnöten befindlichen Herrscher früher gewährt hatte, schuldet Karl V. ihm inzwischen 100.000 Gulden. Solche Summen bringen selbst den reichen Ritter Sickingen in Verlegenheit. Plötzlich ist sein Geschäft in Gefahr. Denn bisher diente jeder Kriegseinsatz dazu, den nächsten Beutezug zu finanzieren. Franz benötigt Einnahmen. Und vielleicht kann er die Not seiner Standesgenossen und die Aufruhrstimmung im Land mit dem Kampf für die eigenen Interessen verbinden.

IM SOMMER 1522 lädt Franz die Ritter aus dem Südwesten des Reiches nach Landau – in eine Stadt, deren Bürger und Magistrat sich bereits der Lehre Martin Luthers angeschlossen haben. Aus dem Kraichgau kommen die Ritter Stefan von Fenningen und Wilhelm von Sternenfels, aus dem Hunsrück und der Nahe Heinrich Schwarzenberg und Melchior von Rüdesheim, aus dem Grenzgebiet zu Frankreich Philipp Kämmerer von Worms und Friedrich von Flersheim, vom Oberrhein Jörg von Bach und Wolf von Windeck – sowie Hunderte mehr. Sie wollen ein Bündnis schmieden, erhoffen sich mehr ritterliche Einigkeit und vor allem politisches Gewicht. Die Satzung der „brüderlichen Vereinigung“ vom 13. August 1522 ist auf den ersten Blick ein Regelwerk zur Beilegung von Konflikten unter Standesgenossen. Streitigkeiten mit anderen Ständen sollen Gerichte schlichten, die paritätisch mit Vertretern von Rittern und Fürsten (oder Städten) besetzt sind.

Die Autorität des Reichsgerichts erkennen die Versammelten dagegen nicht an, da sie keinen Standesgenossen in diese Kammer entsenden dürfen. Das aber ist ein direkter Angriff auf die Rechtsordnung des Reiches – und eine subtile Drohung an die Fürsten und Städte, zumal die Ritter den unberechenbaren Franz an ihre Spitze wählen. Ein offizielles militärisches Bündnis bringt das Treffen zwar nicht hervor, aber im Verborgenen scheint Sickingen mit jenen, denen er vertraut, über den nächsten Schachzug gesprochen zu haben. Denn nun baut er in den folgenden gut 14 Tagen mit dem Kapital, über das er noch verfügt, eine neue Streitmacht auf. Er hat einen Plan, wie er sich mit einem spektakulären Schlag aus seinen Geldnöten befreien kann: Er will eine Fehde gegen einen der mächtigsten Fürsten des Reichs führen.

MIT 1500 REITERN und 7000 Fußsoldaten zieht Franz von Sickingen gegen die Stadt Trier, der er die Fehde erklärt hat. Zu einer offenen Feldschlacht, wie auf diesem zeitgenössischen Holzschnitt gezeigt, kommt es jedoch nicht: Franz kann die Stadt nicht stürmen und muss abrücken. Angesichts der feindlichen Übermacht flieht er auf seine Burg Nanstein – wo er bald seinerseits angegriffen wird

Schwer zu sagen, ob es ihm dabei vor allem ums Geld geht – oder auch um eine Demonstration ritterlicher Macht. Vermutlich um beides. Am 27. August 1522 schickt Franz einen Boten an den Trierer Erzbischof. Der Kleriker ist einer der einflussreichsten Männer der deutschen Lande, zählt zu den sieben Kurfürsten, die den König wählen. Wieder ist der Vorwand für die Fehde vergleichsweise geringfügig: Zwei Trierer Bürger schulden dem Söldnerführer Geld (aufgrund einer Verwicklung, die er wahrscheinlich selbst eingefädelt hat). Weil die Zahler säumig sind und auf den zähen Rechtsweg bestehen, rüstet der Ritter zum Angriff. Er wirbt 1500 Reiter und 7000 Fußknechte an, dazu Kanoniere mit Geschützen. Zudem folgen ihm noch von dem Treffen in Landau aus etliche Standesgenossen, für deren Freundschaftsdienste er nicht zahlen muss.

Am 8. September steht er mit seinem Heer vor den Toren Triers. Er glaubt, leichtes Spiel zu haben – es soll Zerwürfnisse geben zwischen dem Fürstbischof und den Bürgern. Doch Franz irrt. Der Trierer Erzbischof ist auf den Angriff bestens vorbereitet und hat zudem bereits 1518 ein Verteidigungsbündnis mit dem Landgrafen von Hessen und dem Kurfürsten der Pfalz geschlossen. Drei Territorialherren finden sich nun zusammen, um sich gegen die lästigen und widerrechtlichen Fehden des berühmtesten Ritters im Reich und seiner Genossen zu wehren.

An der Mosel bahnt sich ein Lagerkampf an, der nicht nur über die Zukunft des Söldnerführers entscheidet. Am 9. September gibt Franz seinen Kanonieren Befehl, eines der Stadttore unter Feuer zu nehmen. Doch der Beschuss zeigt kaum Wirkung, Mauerwerk und die Flügel des Portals sind zu mächtig. Noch in der Nacht lässt Franz seine Artillerie an eine andere Stelle der Stadtmauer verlegen, doch auch dort gelingt es seinen Schützen nicht, eine entscheidende Bresche freizuschießen.

HINRICHTUNG EINES aufständischen Ritters: Die herausgeforderten Fürsten schlagen die Rebellion Franz von Sickingens mit aller Härte nieder. Zwei seiner Burgen werden zerstört, etliche Mitverschwörer hingegen kommen mit hohen Geldstrafen davon

Verärgert weist er seine Männer am nächsten Abend an, Brandsätze auf Trier zu feuern. Zwei Tage dauert das Bombardement. Doch kein Feuer breitet sich aus – wohl weil die Wachen zu aufmerksam sind und alle aufflackernden Brandherde sofort ersticken. Mehrmals setzt der Ritter seine Geschütze nun an verschiedenen Stellen ein. Fordert schließlich 200.000 Gulden für die Einstellung der Kämpfe. Dann, am 14. September, zieht er plötzlich ab. Denn Boten haben ihm zugetragen, dass Truppen der Verbündeten Triers im Anmarsch sind. Das Vabanquespiel ist nicht aufgegangen. Die Stadt hat Franz von Sickingen getrotzt, und er steht mit leeren Händen da. Der Nimbus des gefürchteten Ritters und Söldnerführers hat Schaden genommen.

Plündernd und sengend zieht Franz aus dem Kurfürstentum ab. Jenseits der Grenzen löst er sein Heer fast vollständig auf und bezahlt es wohl mit Krediten, die ihm Freunde beschafft haben, sowie mit Geld aus noch offenen Forderungen, die er nun überall eintreiben lässt. Mit einer Resttruppe begibt er sich zur Ebernburg, dem Stammsitz seiner Familie. Dort wartet er auf den nächsten Zug seiner Gegner. Fortan ist er der Gejagte. Denn im Oktober 1522 verhängt das Reichsregiment, ein Gremium der Reichsfürsten und Städte, erneut die Acht über ihn.

Seine Gegner werben Truppen an. Auch Franz versucht noch einmal, seine fränkischen Standesgenossen zu mobilisieren: Die Reichsfürsten, so schreibt er ihnen, „wollen alle von der Ritterschaft mit Gewalt ihrem Willen unterwerfen“. Doch kaum jemand eilt ihm zur Hilfe – das Reichsregiment hat sie davor gewarnt, den Landfriedensbrecher zu unterstützen. Franz von Sickingen steht fast allein da. Die Machtverhältnisse haben sich endgültig verschoben. Am 22. April 1523 sammeln die Fürsten aus Trier, Hessen und der Pfalz ihre Truppen bei Kreuznach. Mit 3000 Mann rücken sie gegen die nahe gelegene Burg Nanstein vor, in die sich der Soldritter inzwischen zurückgezogen hat.

Mit 46 Geschützen bombardieren sie vom 30. April an die Mauern, die einem solchen Beschuss nicht gewachsen sind. Keiner seiner Männer, so schreibt Franz in einem Brief, habe „dergleichen Schießen“ jemals gehört. Am 6. Mai gibt er das Zeichen, dass er bereit ist, über eine Aufgabe zu verhandeln – die Burg ist inzwischen sturmreif geschossen, Franz von einem herabstürzenden Balken schwer verwundet.

Als der Trierer Erzbischof und die beiden anderen Fürsten die Feste einen Tag später betreten, finden sie ihn mit aufgerissenem Leib in einem dunklen Gewölbekeller liegen. „Franz, was hat dich verursacht und bewegt, mich und meine armen Leute mit Krieg zu überziehen und schädigen?“, fragt ihn der Trierer Kurfürst. Die knappe Antwort des Schwerverletzten: „Darüber wäre viel zu reden. Ein andermal. Nichts ohne Ursache.“ Wenig später stirbt Franz von Sickingen an seinen Verletzungen.

Die verbündeten Fürsten aus Trier, Hessen und der Pfalz erstürmen auch seine anderen Burgen, plündern sie und reißen sie teilweise nieder. Im Juni ergeben sich die letzten Getreuen auf der Ebernburg. Die Alliierten lassen den Stammsitz der Sickinger komplett abtragen und teilen den Besitz des Aufrührers unter sich auf. Dann gehen sie gegen die Unterstützer des Söldnerführers vor, doch kommen viele mit einer Geldstrafe davon – denn inzwischen bedrohen die Osmanen das Reich im Südosten, und man braucht die Hilfe der erfahrenen Kämpfer.

Franz von Sickingen stirbt als der letzte Ritter, der es gewagt hat, mit den traditionellen Mitteln seines Standes – dem Kampf, der Fehde – die Politik des Reiches zu beeinflussen, für die Interessen der Ritter zu streiten. Zwar dauert es noch bis Mitte des 16. Jahrhunderts, ehe die letzten ritterlichen Händel enden. Doch dann greift der Landfrieden, ist das Gewaltmonopol der Landesherren weitgehend etabliert.

SO ENDET DIE ZEIT der Ritter. Die schweren Panzerreiter, die die Geschicke Europas über Jahrhunderte geprägt haben, die als Glaubenskrieger ins Heilige Land und an die anderen Ränder der Christenheit gezogen sind, die einen neuen Adelsstand geformt haben und eine eigene höfische Kultur erschufen, haben ihre Dominanz endgültig verloren.

Einigen Mitgliedern des Ritterstandes aber wird es gelingen, sich in die Zeit der stehenden Heere und mächtigen Territorialstaaten einzufügen. Als Mitglieder der Offizierskorps (die bis zum Ersten Weltkrieg fast ausschließlich aus Adeligen rekrutiert werden) lassen sie im Dienste von Fürsten, Königen und Kaisern Armeen aufmarschieren, schicken die Artillerie ins Feld und kommandieren die Infanterie. Bald schon begründen Herrscher wie Preußens König Friedrich der Große sogar neue Ritterschaften, etwa die des Ordens Pour le Mérite („Für das Verdienst“), in den vor allem besonders tapfere Offiziere aufgenommen werden. Auch viele Rittergüter bleiben unter Schutz von Kaiser und König noch jahrhundertelang als autonome Gebiete bestehen – und sie genießen eine Unabhängigkeit, zu der die zähen Kämpfe des Franz von Sickingen womöglich beigetragen haben.

Und schließlich sind es nicht zuletzt die von den Rittern so erbittert bekämpften Landesfürsten, die deren Kultur vor dem Untergang retten. So wird etwa das Turnier – in kunstvoll stilisierter Form – zum Bestandteil mancher Fürstenhochzeit und vieler bedeutender Hoffeste. Unter Adeligen, aber auch unter Bürgern bleibt das Interesse, ja die Begeisterung für die Kampftechnik der Reiterkrieger, für ihre Fehde und die ritterliche Minne auch nach Ende des Mittelalters ungebrochen. Eine wachsende Zahl von Ritterromanen zeugt nach der Erfindung des Buchdrucks davon.

Das stärkste Vermächtnis der mittelalterlichen Reiterkrieger aber offenbart sich vielleicht in der Sphäre des Ungreifbaren: in einem Kodex von Tugenden und Verhaltensweisen, orientiert an Begriffen wie Ehre, Loyalität, Anstand und dem Einsatz für eine höhere Sache. Aus dem einst überaus handfesten Rittertum wird so im Laufe der Jahrhunderte ein scheinbar überzeitlicher und zugleich flüchtiger Wert. Die Ritterlichkeit.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

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Sekundärliteratur

-> Mattheis, Philipp: Ritterturnier. Um Ruhm, um Ehre und um Geld, in: Die Welt der Ritter (GEO Epoche, Jg. 2018, Heft Nr. 94), Hamburg 2018, S. 56-66.

-> Berhorst, Ralf: Adelsrebellion. Der Aufstand des letzten Ritters, in: Die Welt der Ritter (GEO Epoche, Jg. 2018, Heft Nr. 94), Hamburg 2018, S. 148-152.

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Kirche und Klerus

Kirche und Klerus

Das große Abendländische Schisma (1378-1418)

Inhaltsverzeichnis

1. Das Konstanzer Konzil 1414-1418

1. Das Konstanzer Konzil 1414-1418

Von 1414 bis 1418 war die Stadt Konstanz am Bodensee der Mittelpunkt der christlichen Welt. Internationale Vertreter diskutierten vier Jahre lang um die Lösung innerkirchlicher Konflikte und damit auch um eine stabile politische Ordnung.

Von Ana Rios

Was ist ein Konzil?

Ein Konzil ist eine Versammlung, in der sich Kirchenvertreter der römisch-katholischen Kirche über Fragen der Kirche und des Glaubens austauschen und Beschlüsse fassen. Das Konstanzer Konzil wurde vor mehr als 600 Jahren auf Initiative des damaligen römisch-deutschen Königs Sigismund einberufen.

Der Kirche drohte die Spaltung

Drei Päpste beanspruchten damals für sich, Oberhaupt der Christenheit zu sein: Papst Gregor XII. in Rom, Papst Benedikt XIII. in Avignon und Papst Johannes XXIII. in Bologna. Ursache waren Machtkämpfe innerhalb der katholischen Kirche, vor allem zwischen Frankreich und Italien.

Es drohte die Spaltung der Kirche. Der Konflikt, der sich von 1378 bis 1417 hinzog, ging als das "Abendländische Schisma" (Schisma = Spaltung) in die Geschichte ein.

Schwarz-weiß Zeichnung von Papst Johannes XXIII.

Gegenpapst Johannes XXIII.

Der römisch-deutsche König ruft nach Konstanz

Außer der drohenden Spaltung standen während des Konzils die Reformierung der Kirche und die beginnende Reformation auf der Tagesordnung. Das Konstanzer Konzil wurde vom römisch-deutschen König Sigismund einberufen.

Sein Ziel: Er wollte durch Verhandlungen die Einheit der Christen erreichen. Kardinäle, Patriarchen, Erzbischöfe und Bischöfe sowie weltliche Doktoren kamen mit ihren Delegationen aus der gesamten christlichen Welt nach Konstanz.

Da der Glaube im Mittelalter in der Gesellschaft sehr verankert war, galt eine stabile Kirche als Voraussetzung für eine stabile staatliche Ordnung. Zudem hatte Sigismund den Plan, sich zum römischen Kaiser krönen zu lassen. Die Krönung durfte damals nur der Papst vornehmen.

Die Legitimität dieses Aktes setzte voraus, dass es nur einen Papst gab. Die Stadt Konstanz war wegen der guten geografischen Lage in Europa und ihrer Funktion als Reichsstadt und Bistumssitz von Sigismund zur Konzilsstadt gewählt worden.

Papst Johannes (Bildmitte) und der deutsche König Sigismund (links), der 1433 zum Kaiser gekrönt wurde

Nur der Papst durfte den Kaiser krönen

Was war das Ergebnis des Konzils?

Während des Konstanzer Konzils wurde die Papstfrage gelöst. Es wurde in den Verhandlungen sehr bald deutlich, dass sich die Kirchenvertreter nicht auf einen der amtierenden Päpste einigen konnten. Deshalb wurden die drei Päpste vom Konzil aufgefordert zurückzutreten. Am Ende langwieriger Verhandlungen dankten die Päpste ab und der Weg war frei für die Wahl von nur einem Papst.

Am 17. November trat im Konstanzer Kaufhaus das Konklave zusammen und einigte sich nach nur vier Tagen auf Papst Martin V.. Es war das einzige Mal, dass ein Papst auf deutschem Boden gewählt wurde.

Doch viele innerkirchliche Probleme blieben ungelöst. Ein Zeichen dafür war die Verurteilung des Theologen und Reformators Jan Hus während des Konzils. Er wurde nach einem Schauprozess vor den Toren der Stadt Konstanz verbrannt und gilt heute als der erste Märtyrer der Reformation.



Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Rios, Ana: Das Konstanzer Konzil 1414-1418, in: planetwissen online, verfügbar seit 26.06.2029, unter: https://www.planet-wissen.de/geschichte/mittelalter/leben_im_mittelalter/pwiedaskonstanzerkonzileinweltereignis100.html, zuletzt geprüft am 07.11.2025.

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Sekundärliteratur

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Kirche und Klerus

Der Ablasshandel

Inhaltsverzeichnis

1. Ablass (Mittelalter)

1. Ablass (Mittelalter)

Das im Spätmittelalter praktizierte Ablasswesen wurde grundlegend auf dem Vierten Laterankonzil 1215 reglementiert. Ein reumütiger und zur Beichte gewillter Gläubiger konnte durch Verrichtung eines Ablasswerkes den Erlass zeitlicher Sündenstrafen erlangen. Gewährt werden konnten partielle oder vollkommene Ablässe. Während es sich bei den Ablassgebern um Päpste, Erzbischöfe, Bischöfe und andere kirchliche Würdenträger handelte, waren die Ablassanbieter Pfarrkirchen, Hospitäler, Klöster, Stifte und dergleichen. Seit dem 13. Jahrhundert oft wegen seiner Fiskalisierung kritisiert, bestand die Praxis des Ablasses als wichtiger Bestandteil des religiösen Lebens im lateinischen Europa fort.

Begriffsklärung

Der Ablass (lat. indulgentia; vor dem 13. Jahrhundert auch absolutio, remissio oder relaxatio; gelegentlich venia) bezeichnet einen Nachlass zeitlicher Sündenstrafen, der durch einen dazu berechtigten kirchlichen Amtsträger gewährt wird. Er entwickelte sich während des 11. Jahrhunderts in der römisch-katholischen Kirche aus den altkirchlichen Absolutionen und der Praxis der Redemption (ersatzweise Ablösung) und Kommutation (Umwandlung) von Bußstrafen. Bei der Ablassgewährung werden kirchliche Bußstrafen erlassen, die dem Gläubigen in der Beichte auferlegt wurden; zugleich wird die Wirksamkeit des Nachlasses vor Gott angenommen, so dass dem Gläubigen jenseitige Sündenstrafen (Fegefeuer) erspart bleiben. Voraussetzung für den gültigen Erwerb des Ablasses waren Reue, Beichte und die Verrichtung eines Ablasswerks. Das konnte eine Spende für einen als wohltätig anerkannten Zweck sein, aber auch ein Gebet, das Anhören einer Predigt, die Begleitung beim Versehgang (häusliche Krankensalbung für Sterbende) oder ein anderes frommes Werk ohne zwingende materielle Implikation. Der Ablass prägte das religiöse Leben im lateinischen (= katholischen) Europa vom 13. Jahrhundert bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts in umfassender Weise.

Grundlegende kanonistische und theologische Begründung

Die grundlegende kirchenrechtliche Regelung des Ablasswesens erfolgte auf dem Vierten Laterankonzil (1215), das die Vollmachten der Ablassverleiher festlegte und bestehende Missstände bei ablassbezogenen Almosensammlungen einzudämmen versuchte. Seit Mitte des 13. Jahrhunderts setzte sich die Lehre vom "Kirchenschatz" (thesaurus ecclesiae) für die theologische Begründung des Ablasses durch (lehramtlich sanktioniert 1343, Bulle "Unigenitus Dei filius"). Demnach wurde der Strafnachlass durch die "überschüssigen Verdienste" Christi und seiner Heiligen kompensiert, was den Ablass endgültig zu einer kirchlich vermittelten Gnade machte. Die Leistung des Ablassnehmers verlor an Bedeutung. Immer größere Ablässe wurden für vergleichsweise geringe Gegenleistungen verliehen. Das rief mehrfach Kritik hervor, die bis zur Reformation für die kirchliche Praxis jedoch weitgehend folgenlos blieb.

 

Partielle Ablässe

Die Maße des durch den Ablass gewährten Strafnachlasses entstammten der frühmittelalterlichen Tarifbuße (zum Beispiel 40, 80 oder 100 Tage, eine Karene, ein Jahr Buße). Die Bußtarife kamen zwar bald nach dem Aufkommen des Ablasses im 11. und 12. Jahrhundert außer Gebrauch, die Zeitmaße blieben aber maßgeblich für die Ablassformulierung; ob sie im späten Mittelalter immer hinreichend verstanden wurden, ist zweifelhaft. In frühen Ablässen wurden oft auch bestimmte Anteile der Bußstrafe erlassen (etwa ein Drittel, ein Siebtel) und zwischen der Strafe für schwere (criminalia) und lässliche (venialia) Sünden unterschieden. Ablässe, die einen Teil der Bußstrafe nachlassen, werden als partielle Ablässe bezeichnet.

Vollkommene Ablässe

Mit den Kreuzzügen entstand Ende des 11. Jahrhunderts der vollkommene Ablass (Plenarablass; voll ausgebildet 1198 unter Papst Innozenz III. , reg. 1198-1216), der zunächst nur den Kreuzfahrern gewährt wurde. Mit einem vollkommenen Ablass konnte man auf einen Schlag alle zeitlichen Sündenstrafen tilgen, sofern man die notwendigen Voraussetzungen erfüllte (Reue, Beichte, Ablasswerk). Im 13. Jahrhundert erhielten diese Gnade auch Unterstützer eines Kreuzzuges, wobei die Züge ins Heilige Land zunehmend mit anderen Kriegen gleichgestellt wurden (z. B. gegen die Mauren, die Prußen oder gegen Ketzer).

Darüber hinaus gewährten die Päpste seit dem späten 13. Jahrhundert personalisierte Beichtbriefe. Unter dem Pontifikat Johannes' XXII.(reg. 1316–1334) nahm ihre Zahl stark zu. Aufgrund eines Beichtbriefes (Confessionale) konnte der Beichtvater des Ablass-Empfängers diesem in der Todesstunde einen vollkommenen Ablass gewähren. Oft waren Kreuzfahrer direkte Adressaten, aber auch anderen Empfängern wurde das Privileg zuteil. Die Bedingungen wechselten, häufig wurde jedoch kein konkretes Ablasswerk bestimmt. Zuweilen galt der Ablass auch einmal im Leben und einmal in der Todesstunde. Diese Bestimmung kehrte später in vielen Beichtbriefen wieder, die im Rahmen der großen Ablasskampagnen ausgegeben wurden (Abb. 10).

Seit dem 14. Jahrhundert konnten Gläubige einen Plenarblass zudem in Form des römischen Jubiläums gewinnen. Das erste "Jubeljahr" (oder Heilige Jahr) wurde 1300 in Rom gefeiert, weitere Jubiläen beging man 1350, 1390, 1423, 1450, 1475 und 1500. Das Jubiläum von 1390 war erstmals auch außerhalb Roms zu gewinnen, 1392 beispielsweise in München. Für das Jubiläum 1450 erhielt die Diözese Augsburg ein ähnliches Privileg. Nikolaus von Kues (1401-1464) verkündigte zudem in den Jahren 1451/52 als päpstlicher Legat den Jubiläumsablass reichsweit und verband damit seine Bemühungen um eine umfassende Reform des kirchlichen Lebens. Zugleich ließ er – wie die meisten Kardinallegaten – während seiner Legation zahlreiche partielle Ablässe ausfertigen (Abb. 5). Papst Sixtus IV. (reg. 1471–1484) weitete die Vergabe des Jubiläums stark aus. Das Jubiläum von 1475 erlebte Nachfeiern auch in zahlreichen deutschen Städten, unter anderem in München, Eichstätt, Memmingen und Nördlingen. Für den Neubau der Münchener Frauenkirche wurde 1479 ein vollkommener Ablass nach Art des Jubiläums gewährt, der von 1480 bis 1482 jeweils vom Sonntag Laetare bis zum Sonntag Judica zu gewinnen war.

Aus den Kreuzzugsablässen und den Indulgenzen der Jubiläen entwickelten sich die Ablasskampagnen des Spätmittelalters, bei denen Plenarablässe zur Finanzierung von Kriegen gegen Häretiker, die Osmanen oder die Russen sowie für Bauvorhaben überregional und losgelöst von den Jubiläen verbreitet wurden. Seit 1476 wurde ferner die Möglichkeit propagiert, vollkommene Ablässe den Verstorbenen im Fegefeuer zuzuwenden, was auf großen Zuspruch, aber auch auf heftige theologische Kritik stieß und die Ablasspraxis vor der Reformation nachhaltig prägte. Insbesondere der französische Theologe und spätere Kardinal Raimund Peraudi (1435–1505) popularisierte dieses umfassende Gnadenangbot in den von ihm organisierten Ablasskampagnen.

Die großen Predigtkampagnen für Plenarablässe berührten das Gebiet des heutigen Bayern je nach päpstlicher Ausschreibung und lokaler Zulassung in unterschiedlichem Maße. Der Nürnberger Rat verweigerte beispielsweise 1516 die Verkündigung des Ablasses für den Heiliggeistorden. Seit 1486 waren die folgenden Ablasskampagnen für das bayerische Gebiet relevant. Kampagnen, die Bayern nicht berührten, sind nicht angegeben:

Zweck Zeitraum Verbreitungsgebiet
1. Türkenkrieg 1486-88 reichsweit
2. Türkenkrieg 1489-90 reichsweit
3. Türkenkrieg 1501-03 reichsweit
Deutscher Orden in Livland 1507-10 Diözesen Würzburg/Eichstätt/Augsburg/Bistum Bamberg
Wiederaufbau des Münsters zu Konstanz 1513-14 Diözese Augsburg
Heiliggeistorden 1514-18 reichsweit, besonders in Süddeutschland
Dominikanerkirche Augsburg 1514-19 Kirchenprovinzen Mainz und Salzburg
Petersablass 1515-18 Kirchenprovinzen Mainz und Salzburg
Abb. 7: Ablassinschrift an der 1475 erbauten Schäferkapelle in Rothenburg ob der Tauber: Romisch · Ablas · vf · den · cristag · ostertag · pfingstag [.] dinstag · nach · bar/tholomei · S · wolfgāg · allerheiligen ·vnser · frauuē · cōcepoīs · / anvnciaciacoīs [lies: annvnciacionis] · iglichs · fest · xii · c [= carene] · xl · tag ·vf · dē · tag · der · / kirwei · xxiii · c [= carene] · lxxx · tag · du’ch · dz [= daz] · gātz · ior · all · tag · xl ·tag · (Quelle: Wikimedia Commons)
Abb. 8: Epitaph der Subpriorin des Nürnberger Dominikanerinnenklosters St. Katharinen, Dorothea Schürstab (gest.1475) mit Darstellung der Messe des hl. Gregor, Nürnberg um 1475; Ablassinschrift: "Wer dise figur kniennd ert mit einem pater noster und ave Maria, der hat von der erscheinung, die sant Gregorius erschain in ainer kirchhen, dy heist portacrucis [= Santa Croce in Gerusalemme], den selben ablas der selben kirchen, des ist xxx m [= 30.000] iar ablas, und von ij pebsten von idem xx [= 20] iar ablas und von xliij [= 43] pischofen von ydem xl [= 40] tag ablas und von xxx [= 30] pebsten von ydem cc [= 200] tag ablas. Den ablas allen hat pestetigt pabst Clementzeus und allen den, di den ablas fürbas kunden, dise haben mcc [= 1200] tag ablas." (Germanisches Nationalmuseum Nürnberg, Gm 521)

Ad-instar-Ablässe

Eine besondere Form der Ablassverleihung, die unter dem Pontifikat Bonifaz' IX. (reg. 1389–1404) gebräuchlich wurde, waren die so genannten Ad-instar-Ablässe (ad instar = nach Art von). Diese Indulgenzen übertrugen den Ablass eines Ortes auf einen anderen. Vielfach wurden auf diese Weise legendarische Ablässe verbreitet. So erhielt das Klarissenkloster St. Jakob am Anger in München 1401 einen Ablass "ad instar" der Kapelle S. Maria degli Angeli in Portiuncula zu Assisi (Abb. 4). Unter dem letztlich fiktiven Portiuncula-Ablass verstand man einen vollkommenen Ablass. Schon 1399 hatte das Nürnberger Augustinerkloster St. Veit sich einen Ablass ad instar San Marco zu Venedig beschafft, der ebenfalls als Plenarablass galt. Obwohl im Dezember 1402 alle Ad-instar-Ablässe widerrufen worden waren, haben die Empfänger sie oft weiter genutzt (z. B. in Würzburg für die Heiltumsweisung am Kilianstag); auch wurden weiterhin neue Ad-instar-Ablässe verliehen. Für die römischen Päpste während des Schismas stellten die Gebühren für die Vergaben von Ad-instar-Ablässen überdies eine wichtige Einnahmequelle dar. Diese Praxis leistete der oft beschworenen Inflationierung des Ablasswesens erheblichen Vorschub.

Legendarische Devotionsablässe

Seit dem 14. Jahrhundert verbreiteten sich in Gebetbüchern legendarische päpstliche Ablässe für Gebete und Bildbetrachtungen, denen keine Ablassgewährung zugrunde lag. Das zeigt sich oft schon an den Ablassmaßen. Eine besondere Rolle spielt dabei die Gregorsmesse (Darstellung einer eucharistischen Vision Papst Gregors I., reg. 590-604). Für Gebete vor Bildern der Messe wurden oft zehntausende Jahre Ablass in Aussicht gestellt (Abb. 8). In Pilgerführern versahen die Autoren heilige Stätten ebenfalls gerne mit exorbitant hohen Ablasszahlen. So wurde der geistliche Stellenwert von Orten und Reliquien hervorgehoben. Eine Erklärung für diese Praxis könnte sein, dass man sich "Ablass von Gott" erhoffte; die ordnungsgemäße Gewährung des Ablasses war dafür sekundär oder sogar gleichgültig.

Ablasspraxis

Je nach Art kann der praktische Gebrauch eines Ablasses unterschiedlich ausfallen. Ein ortsgebundener partieller Ablass etwa wurde nicht in der gleichen Weise publiziert wie ein überregional verkündeter Plenarablass. Grundsätzlich soll hier in Anlehnung an die diplomatische Forschung (Thalmann) zwischen dem Ablassgeber, dem Ablassanbieter und dem Ablassnehmer unterschieden werden. Der Ablassanbieter als Zwischeninstanz entfällt bei Beichtbriefen, die vom Papst direkt an individuelle Petenten ausgegeben werden.

Ablassgeber

Ablässe konnten verliehen werden von Päpsten (Abb. 1), Erzbischöfen, Bischöfen, Patriarchen, Weihbischöfen, päpstlichen Legaten und Kardinälen (Abb. 5 und 6), nicht jedoch von Äbten oder Pfarrern. Nur Päpste durften Plenarablässe ausschreiben. Bischöfe gaben in der Regel Ablässe von 40 Tagen, in besonderen Fällen auch bis zu einem Jahr (Kirchweih). Ablässe ortsfremder Bischöfe mussten vom Diözesanbischof genehmigt werden (Abb. 2). Die kanonischen Bestimmungen wurden oft dadurch unterlaufen, dass die begünstigten Institutionen als Ablassanbieter Ablässe unterschiedlicher Aussteller für denselben Zweck addierten, wodurch potentiellen Wohltätern größere Ablasssummen angeboten werden konnten.

Das führte zum Aufkommen der Sammelindulgenzen, in denen mehrere bischöfliche Aussteller in einer Urkunde Ablass gewährten (Abb. 2). Zusammenkünfte wie das Würzburger Konzil von 1287 oder ein Aufenthalt an der Kurie waren bevorzugte Gelegenheiten für die Beschaffung solcher Urkunden. Seit dem frühen 15. Jahrhundert wurden Sammelindulgenzen ausschließlich von Kurienkardinälen gewährt (Abb. 6). Oftmals wurden kuriale Sammelindulgenzen aufwändig verziert (Abb. 3).

Im deutschsprachigen Raum sind partielle päpstliche und bischöfliche Ablassverleihungen nicht vor dem frühen 13. Jahrhundert festzustellen. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts scheinen besonders viele solcher Indulgenzen ausgefertigt worden zu sein, bevor es im 14. Jahrhundert zu einem Rückgang der Einzelablässe kam. Dafür wurden kuriale Sammelindulgenzen stärker nachgefragt und vorhandene Ablässe summiert. Unter Bonifaz IX. kam es zu einem erneuten Aufschwung der päpstlichen Ablassverleihungen, die sich qualitativ deutlich veränderten und zu einer stärkeren Verbreitung von Plenarablässen führten.

Grundsätzlich erhält der Ablassgeber für die Vergabe des Ablasses etwas vom Empfänger. In der Regel handelt es sich dabei um eine Geldzahlung (Kanzleigebühr, Gewinnbeteiligung bei Plenarablässen). Die Vergabe von Ablässen weist daher nicht unbedingt auf einen bewussten "kirchlichen Förderungswillen" hin, als vielmehr auf das Bemühen von Institutionen oder Einzelnen, Ablässe für bestimmte Zwecke zu bekommen und diese dementsprechend anzubieten. Ablässe wurden von den Ablassgebern nicht "verschenkt", wie in der älteren Literatur zuweilen suggeriert wird.

Ablassanbieter

Die primären Empfänger von Ablassprivilegien mussten diese bekannt machen, um daraus Vorteile ziehen zu können. Sie boten daher den gewährten Ablass werbend an. Ablassanbieter in diesem Sinne waren Pfarrkirchen (Abb. 2, 5, 6), Kapellen (Abb. 3, 7), Hospitäler (Abb. 1), Klöster (Abb. 4, 9), Stifte, Orden, Bruderschaften (Abb. 11) und andere Personenverbände sowie Kathedralen. Zudem konnten bestimmte kommunale Vorhaben, wie der Deich- oder Brückenbau, durch Ablässe begünstigt werden, weil sie als Werke christlicher Nächstenliebe galten. Auch die Weisung der Reichskleinodien in Nürnberg war, wie die meisten Heiltumsweisungen in Klöstern oder Kathedralen, mit Ablässen verbunden. Einzelne Stifter beschafften auf eigene Kosten Ablassurkunden für eine Pfarrkirche, einen Altar oder ein Hospital und versprachen sich davon geistlichen Gewinn (Fürbitten, Memoria).

Ablässe dienten erklärtermaßen oft dem Zweck, Almosen einzuwerben. Vielfach wurden sie bei überörtlichen Almosensammlungen eingesetzt. Welche tatsächlichen Einnahmen ein Ablass generierte, ist jedoch bei partiellen Ablässen in der Regel unbekannt. Für ihre Beschaffung fielen andererseits auf jeden Fall Kosten in Form von Gebühren und Spesen an. Die Einnahmen aus Plenarablässen sind in einigen Fällen dokumentiert. Plenarablässe waren deutlich ertragreicher als andere Ablassangebote, sie boten aber keine Garantie für hohe Einnahmen. Seit etwa 1514 zeigte sich im Reichsgebiet, dass die immer häufiger verkündeten Plenarablässe auf wachsende Ablehnung stießen, was den Boden für Martin Luthers (1483-1546) fundamentale Ablasskritik bereitete.

Fälschungen

Ablassanbieter hatten ein Interesse, möglichst attraktive Ablässe anbieten zu können. Viele Ablassanbieter gingen spätestens seit dem 14. Jahrhundert dazu über, Ablässe zu ihren Gunsten in umfassenden Summarien und Ablasskalendern zusammenzufassen. Insbesondere die Bettel- und Hospitalorden sowie die Ritterorden beförderten diese Praxis. Durch die Summierung wurde oftmals der Umfang und die Gültigkeit der Ablässe verschleiert und vergrößert. Auch fanden legendarische Ablässe Eingang in die Verzeichnisse. Bei Almosensammlungen konnten die Ablässe der Orden und Kommunitäten so zu einer starken Konkurrenz stationärer Ablässe werden, wie sie beispielsweise in Pfarrkirchen angeboten wurden. Für die Zeitgenossen ließ sich die Glaubwürdigkeit solcher Zusammenstellungen kaum überprüfen. Weitaus seltener wurden einzelne Ablassurkunden gefälscht. Während überführten Urkundenfälschern im Allgemeinen harte Strafen drohten, wurden die Kompilatoren von Ablassverzeichnissen, so sie denn namentlich bekannt waren, kaum für Fälschungsvergehen belangt. Nur gelegentlich versuchten Vertreter der Hierarchie der Verbreitung zweifelhafter Ablässe Einhalt zu gebieten, jedoch meist ohne längerfristigen Erfolg.

Ablassnehmer

Soweit sich sagen lässt, waren Menschen aller Stände am Ablass interessiert. Auch Angehörige von Institutionen, die selbst als Ablassanbieter auftraten, haben sich darum bemüht, Ablässe für ihr eigenes Seelenheil zu gewinnen. Oft bestand das Ablasswerk im Besuch eines geistlichen Ortes, einer Kirche oder Kapelle an bestimmten Tagen oder Festen, verbunden mit einer in ihrer Höhe häufig nicht näher bestimmten Spende. Seltener sind Sachspenden wie Baumaterial oder Kerzenwachs. Auch Gebete für den Bischof oder andere Personen konnten als Ablasswerk zählen. Für den Plenarablass waren je nach Art die Teilnahme an einem Kreuzzug oder andere näher spezifizierte materielle und geistliche Werke erforderlich (z. B. Ausrüstung eines Kreuzfahrers, Geldspenden, Wallfahrten). Mit dem Erwerb von Ablässen war die Hoffnung verbunden, dass sie zum Seelenheil helfen mögen, wie die wenigen Selbstzeugnisse von Ablassnehmern zeigen. Gefälschte Ablässe konnten diesem Ansinnen zuwiderlaufen. Manche Theologen warnten daher vor dem Bemühen um Ablässe, deren Rechtmäßigkeit nicht klar war. Doch schon das fromme Bemühen um einen Ablass – echt oder falsch – sei geistlich verdienstvoll, relativierten andere. Von Seiten der Ablassnehmer selbst konnte Kritik laut werden, wenn Ablassgelder erkennbar nicht dem ausgewiesenen Zweck zugute kamen.

Ablassmedien

Das primäre Ablassmedium waren die Ablassverleihungen selbst, also Urkunden. Ablassurkunden wurden zum Teil als Werbemittel ausgestellt, vorzugsweise durch Aushang. Vor allem für Sammelindulgenzen ist diese Praxis vielfach bezeugt, sie muss aber auch für viele Einzelablässe angenommen werden (Abb. 2, 5, 6). Zum Teil wurden mehrere Einzelablässe in einem Kollekturbrief zusammengefasst und von einem Abt oder dem Ortsbischof beglaubigt, um damit Almosensammlungen durchzuführen. Im Rahmen der Liturgie konnten Ablassurkunden verlesen und auch gesungen werden. Die künstlerische Verzierung kurialer Sammelindulgenzen trug zu einer plakatartigen Wirkung bei, die auch illiterate Betrachter beeindruckt haben dürfte (Abb. 3); im Ganzen spielte aber wohl die mündliche Bekanntmachung von Ablässen die größte Rolle bei ihrer Nutzung.

Für eine dauerhafte Präsentation wurden Ablässe auf Tafeln übertragen (Abb. 9). Auch Inschriften an der Außenseite von Gebäuden (Abb. 7), auf Tafelbildern (Abb. 8) und in seltenen Fällen in Kirchenfenstern (für Bayern nicht belegt) sollten über Ablässe informieren. Volkssprachliche Übertragungen insbesondere von Ablassverzeichnissen und -kalendern dienten ebenso der Vermittlung und wohl auch als Predigtgrundlage. In Bruderschafts-, Heiltums- und Mirakelbüchern sowie in Pilgerführen wurden häufig Ablassverzeichnisse angelegt.

Seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts spielten Einblattdrucke eine wachsende Rolle für die Präsentation von Ablässen (Abb. 10, 11). Die Ablasskampagnen des 15. und frühen 16. Jahrhunderts lassen sich als "multimediale Inszenierungen" (Eisermann, 99) charakterisieren, bei denen neben den materiellen Medien auch eine besondere liturgische Ausgestaltung zur Propagierung des Ablasses beitrug.

Ablasskritik

Kritik an der Ablasspraxis begegnet in Mitteleuropa vom 13. bis zum 16. Jahrhundert immer wieder. Im heutigen bayerischen Raum kommt sie wie andernorts sowohl von Theologen als auch aus dem städtischen Laienmilieu sowie aus humanistischen Kreisen. Berthold von Regensburg (ca. 1210–1272) tadelte das verhalten professioneller Almosensammler und Ablassprediger ebenso wie der RegensburgerDomherr Konrad von Megenberg (1309–1374). Für grundsätzliche Kritik am Plenarablass, den das Basler Konzil ausgeschrieben hatte, musste sich Siegfried Wanner aus Nördlingen um 1443 vor der Inquisition verantworten. Über das Münchener Jubiläum von 1392 ätzte rückblickend der Augsburger Chronist Burkhard Zink (1396–ca. 1475), es sei dabei nur um das Geld gegangen. Der BambergerGeneralvikar Johann von Aurbach (15. Jh.) kritisierte die missverständliche Benennung von Plenarablässen als "Ablass von Schuld und Strafe" (a poena et culpa). Besondere Kritik zog die Verkündigung des Plenarablasses von 1514–19 für die Augsburger Dominikanerkirche auf sich, gegen die unter anderem der Würzburger Domprediger Johann Reyss (ca. 1457–1517), der Generalvikar der deutschen Augustinereremiten Johann Staupitz (1465–1524) in seinen Nürnberger Adventspredigten und der Augsburger Domkanoniker Bernhard Adelmann von Adelmannsfelden (1459–1523) ihre Stimmen erhoben. Der Ingolstädter Theologe Johannes Eck (1486–1543) befand später, diese Kampagne habe das Ansehen des Ablasses nachhaltig beschädigt. Solche Kritik griff meist die Fiskalisierung des Ablasses und die Art der Ablasswerbung an, bedeutete jedoch in der Regel keine grundsätzliche Ablehnung von Ablässen.

Fundamental in Frage gestellt wurde der Ablass nur von Theologen und Gruppen, die von der Kirche als häretisch eingestuft wurden (vor allem John Wyclif [1320-1384] und die Lollarden, Jan Hus [1369-1415] und die Hussiten), denn sie griffen die Autorität des Papstes an. Erst die reformatorische Bewegung zu Beginn des 16. Jahrhunderts fand mit ihrer grundsätzlichen Ablasskritik nachhaltige Resonanz und führte auch in Bayern zu einem Zusammenbruch des mittelalterlichen Ablassmarktes.

Forschungslage

Die Theologie des Ablasses kann als gut erforscht und dokumentiert gelten, wenn auch die entsprechenden theologischen Schriften aus dem Spätmittelalter längst nicht alle ediert sind. Diplomatische Aspekte von Ablassurkunden wurden in jüngerer Zeit eingehend untersucht, ebenso der Ablassgebrauch einzelner Orden, wie etwa der Franziskaner, des Heiliggeist-Ordens und des Deutschen Ordens. Landes- und ortsgeschichtlich ausgerichtete Arbeiten haben sich unter verschiedenen Fragestellungen mit dem Ablass befasst (etwa für Schlesien, Niedersachsen, Westfalen, die Innerschweiz, Köln).

Speziell für das Ablasswesen in Bayern fehlen umfassende Studien. Romuald Bauerreiss (1893-1971) behandelte Ablässe nur oberflächlich im vierten Band seiner Kirchengeschichte Bayerns (1953, 171–174). Im Handbuch der Bayerischen Kirchengeschichte (1998) finden sich einige verstreute Angaben ohne systematischen Überblick (Bd. I,1 und I,2, siehe Register). Ortsgeschichtliche Studien und Miszellen untersuchen meist einzelne Ablassverleihungen. Punktuell wird der Einsatz von Ablässen durch Almosensammler dokumentiert.

Nach derzeitigem Kenntnisstand lassen sich keine nennenswerten Abweichungen der Ablasspraxis in Bayern von anderen Regionen benennen. Ablässe waren in Bayern ähnlich präsent wie andernorts, sie bildeten einen integralen Bestandteil des kirchlichen Lebens. Mögliche Unterschiede zwischen Bischofsstädten, Reichsstädten, Residenzen und dem ländlichen Raum wären noch herauszuarbeiten. Wie die vielfältigen und oft gleichzeitigen Erscheinungsformen des Ablasses von den Gläubigen angenommen wurden, wäre im Sinne einer vergleichenden regionalen Ablasstopographie untersuchungswürdig.

Quellen und Überlieferung

Spätmittelalterliche Quellen zum Ablasswesen sind oftmals nur handschriftlich überliefert. Viele Urkunden- und Regesteneditionen reichen nicht über das 14. Jahrhundert hinaus. Pfarrarchive, Klosterarchive, Spitalarchive, Ordensüberlieferung, päpstliche Register und städtische Archive kommen als Orte ablassbezogenen Schriftguts in Betracht. Chroniken, insbesondere Städtechroniken, berichten punktuell über einzelne Ablässe, vor allem aber über die großen Ablasskampagnen des 15. und frühen 16. Jahrhunderts. Die Einblattdrucke stellen eine wichtige Quellengruppe für das 15. und frühe 16. Jahrhundert dar. Alle Staatsarchive und großen Bibliotheken weisen entsprechende Bestände auf.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Axel Ehlers, Ablass (Mittelalter), publiziert am 01.12.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Ablass_(Mittelalter) (18.01.2026)

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Sekundärliteratur

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Kirche und Klerus

Der Investiturstreit (11. und 12. Jh.)

Kirche und Klerus

Die Kreuzzüge

Inhaltsverzeichnis

  1. Gottfried von Bouillon. Der Kreuzfahrer.
  2. Erster Kreuzzug. Blutige Pilgerfahrt.
  3. Christen gegen Muslime. Krieg im Namen Gottes.

1. Gottfried von Bouillon. Der Kreuzfahrer

Als der Papst zum Krieg im Heiligen Land aufruft, verkauft ein tiefgläubiger Aristokrat einen großen Teil seines Besitzes: Herzog Gottfried von Bouillon erobert mit den Kreuzfahrern Jerusalem – und wird von den Zeitgenossen zur Idealfigur des Ritters verklärt

Dieser Mann ist der scheinbar ideale Ritter: tapfer und fromm, hochgewachsen und schön, mit flachsblondem Haar und Bart. Keiner würde sich besser als Symbolfigur für den gottgewollten Kampf der Christen gegen die Ungläubigen eignen als Gottfried von Bouillon. Und genau so einen Mann braucht der Heilige Vater. Denn als Papst Urban II. die Gläubigen 1095 zur Befreiung Jerusalems von den Muslimen aufruft, nimmt er ein großes Risiko auf sich: Geht sein Appell unter, ist seine Autorität dahin; wird der Krieg aber ausgefochten, steigt sein Ansehen enorm – auch unter Europas Mächtigen.

Die (oft militärisch schwachen) Monarchen leiden unter den endlosen Fehden der Ritter, die in ihrer Streitlust mitunter ganze Regionen verheeren. Daher sehen viele Herrscher in dem Kreuzzug eine Chance, die unkontrollierbaren Krieger loszuwerden. Urban II. muss also auf Ritter hoffen, die seinem Aufruf folgen und so andere adelige Kämpfer mit sich ziehen. Auf Ritter wie Gottfried von Bouillon. Der tiefgläubige Herzog von Niederlothringen ist wohl ehrlich entflammt vom Appell des Papstes. Er verkauft oder verpfändet die meisten seiner Burgen und Ländereien und zieht im August 1096 gen Osten. Tausende Männer schließen sich ihm an, darunter viele Ritter; manche mag Gottfrieds Hingabe inspiriert haben, andere hoffen vermutlich eher auf reiche Beute.

In Konstantinopel schließt sich Gottfrieds Tross mit denen weiterer Kreuzfahrer zusammen. Als die Armeen im Mai 1097 über den Bosporus auf muslimisches Gebiet setzen, zählen sie 50.000 Fußsoldaten und 7000 Ritter. Der Kampfkraft dieser Reiterkrieger vor allem ist es zu verdanken, dass die Christen mehrere Schlachten gegen feindliche Heere gewinnen. Denn die mit Schwert und Lanze bewaffneten und gepanzerten Reiter sind den nur leicht geschützten muslimischen Soldaten weit überlegen.

Im Juni des Jahres 1099 erreicht das Kreuzfahrerheer (aufgehalten unter anderem durch die Belagerung der Stadt Antiochia) endlich Jerusalem. Die Verteidiger haben alle Brunnen und Zisternen im Umkreis von zehn Kilometern zugeschüttet oder vergiftet. Entweder gelingt es den Europäern, die Stadt schnell einzunehmen – oder sie werden verdursten.

Gottfried führt einen Großangriff auf die Nordmauer. Die Muslime wehren sich mit Pfeilen und Steinen, einem Ritter direkt neben ihm zerschmettert ein Brocken das Genick. Doch dann lodern Flammen auf der Nordmauer, ausgelöst durch Brandpfeile der lothringischen Bogenschützen. Die Muslime weichen zurück. Über die herabgelassene Außenwand eines Belagerungsturms, die nun als Brücke dient, stürmen die Kreuzfahrer die Stadt, plündern sie und töten Tausende. Manche schlitzen ihren Opfern auf der Suche nach verschluckten Münzen die Bäuche auf. Besonders in den Gotteshäusern machen die Angreifer Beute, reißen allein im reich geschmückten Felsendom tonnenweise Gold, Silber und Diamanten an sich.

Dem Rausch der Eroberung folgt Ratlosigkeit: Urban II. hat nie gesagt, wie es nach der Eroberung Jerusalems weitergehen soll. Nach langen Beratungen versuchen die Anführer des Kreuzfahrerheeres, Gottfried zum König von Jerusalem zu erheben. Der sagt zu, weigert sich aber, die Würde eines Königs anzunehmen, sondern begnügt sich mit dem ungleich demütigeren Titel „Fürst und Verteidiger“ Jerusalems. Am 22. Juli 1099 wird ihm dieser neue Rang offiziell verliehen.

Mit ihm bleiben viele andere Ritter im Nahen Osten, einige als Herrscher von eigens gegründeten Fürstentümern: den neuen Außenposten der Christenheit. Gottfried gebietet nur ein Jahr im Heiligen Land, dann stirbt er, wohl an Typhus. Doch seine Eroberung Jerusalems lebt weiter in Liedern und Chroniken, zugespitzt und überhöht vor allem auf Betreiben der Kirche. Denn sein Triumph ist auch ihr Triumph. Das Volk ist nach dem Sieg gegen die Muslime im christlichen Glauben bestärkt. Und die Mächtigen sind dem Pontifex dankbar, dass Hunderte der unruhestiftenden Ritter auf lange Zeit aus Europa verschwunden sind.

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NACH DER ERSTÜRMUNG Jerusalems im Jahr 1099 erwählen die Kreuzfahrer Gottfried von Bouillon zum Herrscher der eroberten Stadt. Und Europas Chronisten stellen ihn fortan auf eine Stufe mit König Artus und Karl dem Großen

2. Erster Kreuzzug. Blutige Pilgerfahrt

Im Jahr 1095 ruft Papst Urban II. die Christen zu einem Glaubenskampf auf: Sie sollen in einen gottgewollten Krieg gegen die Muslime bis ins Heilige Land ziehen und Jerusalem befreien. Groß ist die Begeisterung, die Urban entgegenschlägt – so stark, dass selbst das Kirchenoberhaupt sie nicht mehr kontrollieren kann. Bald machen sich Ritter und Habenichtse, Bischöfe und entlaufene Nonnen auf einen fast 4000 Kilometer langen Marsch. Doch vier Fünftel von ihnen werden die Stadt Jesu nie erreichen

Mehrfach stellen Muslime die Fremden zum Kampf. Oft sind ihre Armeen größer, doch die Ritter sind gepanzert und kämpfen fanatisch (Bild: Alamy)

Es ist Freitag, der 15. Juli 1099. Vor Jerusalem steht Gottfried von Bouillon auf einem 20 Meter hohen hölzernen Belagerungsturm und gibt seinen Männern Befehle. Ein rotes Kreuz ziert den Umhang des Herzogs aus Lothringen, neben seinem Banner ragt ein goldenes Kruzifix in den Himmel. Pfeile und Steine prasseln gegen die Schutzschilde des Turms, einem Ritter neben Gottfried bricht ein Brocken das Genick.

In den ausgedörrten Hügeln Judäas kämpft unter der Führung Gottfrieds und anderer europäischer Adeliger ein Heer, wie es noch keines gegeben hat: Mehrere Tausend Fußsoldaten, manche gepanzert, andere nur in Lumpen gehüllt, in den Fäusten Spieße, Hämmer und erbeutete Schwerter, stehen neben ein paar Hundert Kriegern in Kettenhemd und Helm, auf den Umhängen aufgenähte rote Kreuze, die Gesichter hager, bärtig, sonnenverbrannt. Hinter ihnen recken Priester in zerschlissenen Kutten Kreuze in den Himmel und singen fromme Lieder. Nahebei liegt ein Lager mit Frauen, Kindern und Kranken, mit Schlachtrössern, die zu Kleppern abgemagert sind, mit räudigen Hunden und schmutzigen Schweinen. Gott allein mag wissen, wie dieser Haufen bis nach Jerusalem gelangt ist.

Al-Quds nennen die muslimischen Verteidiger ihre Stadt, „Heiliger Ort“. Heilig den Juden, denn hier stand ihr Tempel. Heilig den Christen als Ort der Kreuzigung und Auferstehung Jesu. Und heilig den Muslimen, denn hier, so überliefert es der Koran, ist Mohammed einst gen Himmel aufgestiegen. Die Stadt der Religionen ist seit 462 Jahren in der Hand der Muslime: seit ein Nachfolger Mohammeds die Metropole einnehmen konnte. Bislang hat die lateinische Christenheit nie einen Versuch unternommen, den Ort der Passion ihres Heilands zu erobern. Nicht bis zu diesem heißen Sommer des Jahres 1099. Seit fast sechs Wochen belagert das Heer schon die Heilige Stadt. Und seit den Morgenstunden des Vortags bestürmen die Kämpfer deren Mauer.

Zwei hölzerne Türme haben sie über die Hügel gezogen. Einen bewegen sie nun auf den südlichen Wall der Stadt zu, der andere wird von Kriegern Zentimeter für Zentimeter an die nördliche Befestigung geschoben – es ist jener Turm, auf dem der Herzog aus Lothringen seine Männer anfeuert. „Deus lo volt!“, rufen die Angreifer in verschliffenem Latein: „Gott will es!“ Die Verteidiger legen Brandgeschosse auf ihre Katapulte: wachsgetränkte Reisigbündel, mit Lumpen zusammengebunden, mit Nägeln gespickt. Brennend werden sie hochgeschleudert, um die Türme zu entzünden. Dazu lodernde Strohballen, die Gras und Gebüsch treffen. Die Christen gehen durch Flammen.

MITTAG . Hitze, Rauch, am Himmel Geier und Raben. Der Gestank von Feuer und Pech, Schweiß und Blut. Staub im Mund. Schreie, Kommandos, Gebete. Unter den Schutzschilden die glühende Luft. Das Dröhnen abprallender Steine, das Zittern der hölzernen Konstruktion, das Knistern der Flammen.

Wie lange noch? „Wir hatten große Angst“, notiert später ein christlicher Chronist. Da sirrt ein Brandpfeil in einen der Säcke, mit denen die Muslime ihre Mauer gegen Steine gepolstert haben, und entzündet das Häcksel darin. Schwarzer Qualm zieht über die Zinnen. Die Verteidiger ringen nach Atem. Dann weichen die ersten zurück. Auf der mittleren Etage von Herzog Gottfrieds Belagerungsturm spähen Ritter auf die Mauer: Sie wirkt verlassen. Rauch überall, man kann nur wenige Schritte weit sehen. Eine Falle?

Vorsichtig senken die Kreuzfahrer eine der Außenwände des Belagerungsturms als Fallbrücke hinab. Ein flämischer Ritter wagt den Weg auf die andere Seite, gefolgt von mehreren Mann. Mit dem Schwert in der Faust, keuchend, durstig und erschöpft, sichern sie die kostbaren Zentimeter Mauer. Plötzlich Schemen im Qualm: die Verteidiger. Einer stürzt den Männern entgegen – und wird mit einem Schwerthieb enthauptet. Sein Schädel fliegt vom Zinnenkranz in die Gassen. Gottfried von Bouillon, der nun erst erkennt, dass bereits auf der Mauer gekämpft wird, eilt über die Fallbrücke. Er ist endlich in Jerusalem!

Und so wird der Herzog aus den Ardennen zum Helden eines Krieges, der als Erster Kreuzzug in die Annalen eingeht. Zu einem Idol der Trouba-doure. Zur eisernen Faust des Papstes. Zum Symbol eines epischen Kampfes zwischen Abend- und Morgenland, zwischen Christen und Muslimen: eines mörderischen Zeitalters, das zwei Jahrhunderte währen und das Verhältnis der beiden Weltreligionen noch fast ein Jahrtausend später zerrütten wird. Des Zeitalters der Kreuzzüge.

Die Geschichte des Ersten Kreuzzugs handelt von Rittern und Habenichtsen, von Bischöfen und Eremiten, Männern und Frauen, die auf eine bewaffnete Pilgerfahrt in die Fremde ziehen, Einöden durchqueren und Burgen belagern, mit dem einen großen Ziel: Jerusalem wieder zu einer christlichen Stadt zu machen. Drei Kulturen sind in dieses historische Drama verwickelt: das christliche Abendland, Byzanz sowie die islamischen Mächte des Orients. Sie verkämpfen sich in einem Ringen, in dem es vor allem um den Glauben geht, aber auch um Macht und Land, um Häfen und Handelsrouten.

Das lateinische Christentum dominiert den größten Teil Europas. Im Zentrum des Kontinents erstreckt sich das Heilige Römische Reich von der dänischen Grenze bis nach Italien, von Lothringen bis an den Oberlauf der Donau. Nominell herrscht in diesem Reich der römisch-deutsche Kaiser, de facto aber fechten Herzöge und Ritter, Bischöfe und Äbte in jeder Region um die eigentliche Macht. Nur wenige Städte zählen mehr als 10 000 Einwohner, die Adeligen leben auf Burgen aus Holz und Stein, die Mehrheit des Volkes bilden die Bauern, die in Dörfern hausen – winzigen Inseln der Zivilisation in einem Ozean aus Wald.

Etwas straffer hat der englische Monarch sein Reich organisiert, während der König von Frankreich nur über einen kleinen Teil seines Landes tatsächliche Kontrolle ausübt. Skandinavien und Ungarn sind erst seit einigen Generationen christianisiert, weite Regionen Nordosteuropas gar noch heidnisch. In Konstantinopel regiert seit Jahrhunderten der Kaiser von Byzanz. Der Herrscher, dessen Reich sich von der Ostküste der Adria und der Mündung der Donau bis nach Kleinasien erstreckt, sieht sich in der Tradition der römischen Imperatoren.

Legendär der Wohlstand dieser Monarchie, in der Handelsrouten aus Europa und Asien zusammenlaufen. Legendär die Raffinesse des Hofes mit seinem jahrhundertealten Zeremoniell. Legendär Geschick und Verschlagenheit der byzantinischen Diplomaten. Noch um die Mitte des 11. Jahrhunderts scheint das Reich auf dem Höhepunkt seiner Macht zu stehen. Doch hinter der stolzen Fassade antiker Größe verfault das Reich langsam. Stets sind die Kaiser durch Hofintrigen bedroht, angezettelt von Adelscliquen. Landstriche sind entvölkert, die Steuereinnahmen gehen zurück, während die Armee sich vor allem aus Söldnern rekrutiert, die immer kostspieliger werden.

Im Jahr 1071 leitet eine verheerende Niederlage gegen die muslimischen Seldschuken den allmählichen Niedergang des Byzantinischen Reiches ein. In den Jahren darauf geht durch die Einwanderung türkisch-muslimischer Nomadenstämme fast ganz Anatolien verloren, sodass sich das Herrschaftsgebiet des Kaisers bald nur noch auf einige kleinasiatische Küstenregionen sowie die Balkanhalbinsel erstreckt.

Die Seldschuken, Angehörige eines nomadischen Turkvolks aus dem Gebiet des Aralsees, sind in diesen Jahrzehnten die aufstrebende Macht innerhalb der islamischen Welt – und die ist riesig. In einem beispiellosen Siegeszug haben sich Mohammeds Erben im 7. und 8. Jahrhundert die Welt von Nordindien bis zu Afrikas Atlantikküste unterworfen und dem Abendland sogar einen Großteil der Iberischen Halbinsel entrissen.

Die Muslime sind selbstbewusst, denn sie sehen sich als Krieger Gottes, ihre Triumphe sind ihnen Beweise für die Gunst ihres Herrn. Sie sind reich, denn in ihrer Welt werden Gewürze, Gold, Elfenbein und Sklaven gehandelt. Sie sind kultiviert, denn sie pflegen das Erbe antiker Wissenschaftler sowie persischer und indischer Gelehrter. Geeint jedoch sind die Muslime am Ende des 11. Jahrhunderts schon lange nicht mehr: Der Kalif in Bagdad, nach seinem eigenen Anspruch noch immer der Herrscher über die gesamte islamische Welt, verfügt kaum noch über tatsächliche Macht.

Dafür gibt es im Mittelmeerraum neben dem Seldschukenreich zwei weitere islamische Imperien: In Spanien und einem Teil Nordafrikas regiert die Dynastie der Almoraviden, in Ägypten herrscht ein fatimidischer Kalif. Syrien und Palästina mit der Heiligen Stadt Jerusalem, die fast ein Jahrhundert lang unter Kontrolle der Fatimiden waren, werden seit 1076 von den Seldschuken beherrscht. Die Jahre unmittelbar vor dem Aufruf Papst Urbans zum Kreuzzug sind eine unruhige Zeit für die islamischen Reiche des Orients: Durch einen historischen Zufall kommen im Jahr 1092 sowohl der seldschukische Sultan als auch dessen wichtigster Beamter ums Leben, zwei Jahre später wiederholt sich dieser Vorgang im Fatimidenreich. Thronstreitigkeiten und Unruhen sind die Folge.

Vielleicht ist es gerade dieser historische Moment der Schwäche – Byzanz in der Krise, die Machtverhältnisse bei Seldschuken wie Fatimiden unklar –, in dem unbekannte Strategen irgendwo im Abendland eine einmalige Gelegenheit erkennen: Befreien wir das Heilige Land von der Herrschaft der Muslime! Pilger wagen sich seit jeher aus Europa zu den biblischen Stätten. Italienische Seefahrer erkunden das östliche Mittelmeer. Gesandte reisen nach Konstantinopel. Es kann also durchaus so sein, dass zumindest an manchen christlichen Höfen eine recht genaue Vorstellung von den Wirrnissen im Morgenland herrscht. Sicher ist: Spätestens 1095 kommt ein neuer Gedanke auf an einem der bestorganisierten und ehrgeizigsten Höfe Europas – der Kurie zu Rom.

IM 9. UND 10. JAHRHUNDERT ist der Papst kaum mehr als der Bischof der heruntergekommenen einstigen Weltmetropole Rom gewesen: nominell zwar das Haupt der Christenheit, doch politisch und spirituell jenseits der Stadtmauern fast machtlos. Erst im 11. Jahrhundert besteigen ehrgeizige Kleriker den Stuhl Petri, die gewillt sind, die Kirche gründlich zu reformieren und das Papsttum an die Spitze des Abendlandes zu stellen. Es sind Oberhirten, die unter anderem versuchen, in der Kirche den Zölibat durchzusetzen und den Handel mit kirchlichen Ämtern zu unterbinden. Und die ab etwa 1070 dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches dessen hergebrachtes Recht entreißen wollen, die Bischöfe und Äbte zu ernennen.

Viele einflussreiche Kleriker dieser Zeit entstammen der französischen Abtei Cluny – so auch ein Mönch, der von diesem Kloster aus als kirchlicher Diplomat zu den Höfen Europas reist: Odo von Châtillon. Dieser französische Prior, der 1088 zum Papst gewählt wird und den Namen Urban II. annimmt, fasst einen kühnen Plan. Er will die Christenheit zu einer bewaffneten Pilgerfahrt aufrufen, um das Heilige Land aus der Hand der Ungläubigen zu befreien.

Urbans Entscheidung gibt Forschern noch fast ein Jahrtausend danach viele Rätsel auf. Wann hat der Papst erstmals diese Idee gefasst: schon vor seiner Wahl zum Oberhirten – oder irgendwann danach? Welche Motive treiben ihn? Und welche Rolle spielt das Verhältnis des Papstes zum Kaiser in Konstantinopel? Byzanz hat im Abendland schon oft Söldner angeworben. Auch Anfang 1095 bat eine Delegation aus Konstantinopel den Papst um Unterstützung, denn Byzanz brauchte dringend Ritter für den Kampf gegen die Seldschuken.

Auch wenn keine direkte Reaktion auf dieses Hilfegesuch überliefert ist, war der Besuch jener byzantinischen Gesandtschaft sicherlich ein Auslöser des Kreuzzuges.* Doch er war vermutlich nur der letzte Anstoß zum Abenteuer. Denn die Idee eines Kreuzzuges – einer bewaffneten Pilgerfahrt ins Heilige Land gegen die Muslime – muss Urban II. schon vorher gekommen sein. Zwar sind keine Einzelheiten überliefert, aber es spricht viel für die These, dass der Papst nach dem Besuch der byzantinischen Delegation Anfang 1095 geglaubt hat, nun endlich könne er jenen Traum wahr werden lassen, den er schon lange gehegt hat. Einen Traum allerdings, der in vielen Details noch höchst unkonkret ist.

Wie groß etwa soll das Territorium sein, das im Heiligen Land erobert wird: nur ein Streifen um Jerusalem – oder der gesamte Nahe Osten? Wie soll es regiert werden: als eine Art Provinz des Heiligen Stuhls, als unabhängiges Fürstentum? Wer soll die Macht ausüben? Niemand kann heute mehr sagen, welche Pläne Urban II. wann schmiedet; Zeugnisse aus der Kurie fehlen. Es bleiben bloß Spekulationen.

Sicher ist, dass gerade die Cluniazenser, zu denen Urban II. zählt, das Pilgerwesen fördern. Die Mönche von Cluny kennen den Weg ins Heilige Land, sie organisieren seit Jahrzehnten Fahrten in die Ferne, ihnen ist Jerusalem nicht bloß ein mythischer Ort, der in der Bibel genannt wird, sondern auch eine konkrete Stadt. Zudem sind die Cluniazenser gebildet und selbstbewusst. Ihre Klöster werden von bedeutenden Fürsten gefördert, sodass die Mönche mit dem Adelsstand und dessen Idealen vertraut sind. Sie bilden einen Orden des Geistes und der Macht, mit guten Verbindungen zur Elite.

Gut möglich also, dass der Plan, Jerusalem zu befreien, in Cluny und den anderen Abteien erstmals Gestalt annimmt: die Idee, jene Stadt zurückzugewinnen, die man als heiligen Ort verehrt und deren Befreiung mit Hilfe der fördernden Ritterfamilien nun möglich erscheint. Papst Urban verfolgt mit seinem Aufruf aber noch ein weiteres Ziel: Er will innere Konflikte nach außen kehren. Denn er ruft mit diesen Worten zum Kampf auf: „Jene, die leichtfertig einen persönlichen Krieg gegen die Gläubigen zu führen pflegen, mögen nun gegen die Ungläubigen in den Krieg ziehen.“

In Europa sind Kaiser und Könige meist schwach; sie verfügen nicht über die Macht, um die Adeligen zu zähmen, die in endlosen Fehden übereinander herfallen. Urban will diese mörderische Energie nun auf ein neues Ziel lenken: Nicht gegeneinander sollen die Ritter fechten, sondern gemeinsam gegen den ungläubigen Feind. Da dieser Feldzug zudem auf Wunsch des Papstes stattfindet, wird er dessen Autorität gegenüber den Monarchen Europas noch weiter erhöhen. Doch widersprechen Kriege und die Tötung von Menschen nicht dem christlichen Gebot der Nächstenliebe?

Tatsächlich ist das Christentum ursprünglich ein Glaube radikaler GewaltPredilosigkeit – doch wandelt sich dies bereits in der Antike: Schon Augustinus, einer der „Kirchenväter“ des lateinischen Christentums, schreibt im 5. Jahrhundert, dass ein Christ auf Befehl Gottes sehr wohl in die Schlacht ziehen mag. Einige Historiker, etwa Prof. Nikolas Jaspert (siehe Interview Seite 156), sind anderer Ansicht: Demnach will Urban II. mit seinem Aufruf anfangs nur ein Kontingent von Rittern zusammentrommeln, das er als Hilfe nach Byzanz senden will. Die Begeisterung im Volk ist jedoch so unerwartet groß, dass erst daraus spontan die Kreuzzugsbewegung entsteht – an deren Spitze sich der Papst dann stellt. Die Redaktion GEOEPOCHE hat sich aber für die andere Lesart entschieden, da sie ihr insgesamt plausibler erscheint.

Papst Leo IV. dekretiert um 850, dass jeder Gläubige, der bei der Verteidigung der Kirche sterbe, himmlische Belohnung erhalte. Einige seiner Nachfolger stellen die Gefallenen solcher Kämpfe gar Märtyrern gleich. Damit ist die Idee eines „heiligen Krieges“ spätestens im 11. Jahrhundert in der abendländischen Welt bekannt – und etabliert eine neue Art der Kriegsrechtfertigung: Wenn Menschen zuvor einander Gewalt antaten, ging es meist um Land und Beute. Nun wird die Religion zum Hauptmotiv von Kriegen.

AM 27. NOVEMBER 1095 predigt Urban II. in Clermont – wo er sich bei einem Konzil mit französischen Geistlichen trifft – vor einer großen Menge über einen heiligen Krieg gegen die Muslime. Einen Krieg, der die Menschen des Abendlandes einen und sie bis zur Befreiung Jerusalems führen soll. Maßlos übertreibend schildert Urban, wie die Muslime die Christen im Osten verfolgen und die heiligen Stätten schänden. Das Volk, so überliefern es Chronisten, reagiert ekstatisch. „Deus lo volt!“ erschallt es zum ersten Mal – ein Schlachtruf, der bald zwei Kontinente erbeben lässt.

Doch Urban verliert die Kontrolle über die Geister, die er rief. Er träumt von einem Kriegszug unter seiner spirituellen Führung, ausgefochten von den Edlen des Abendlandes. Nun aber stellen sich Männer auf die Marktplätze und in die Kirchen, die kein Bischof autorisiert hat. Sie verkünden, was ihnen gefällt – und das entspricht oft nicht dem, was Urban angeordnet hat. Der einflussreichste dieser Agitatoren wird Peter der Einsiedler: ein Wanderprediger aus Amiens und feuriger Redner, umglänzt von einem Charisma, das ihn im Volk zum Heiligen macht. Ende 1095 taucht er zum ersten Mal in der Grafschaft Berry in Zentralfrankreich auf, wo er eine Rede hält. Von dort zieht er weiter ostwärts.

Steckt dahinter Absicht – oder lässt sich Peter vom Zufall treiben? Niemand weiß es. Ostern 1096 erreicht er den Rhein. Und inzwischen ist er längst kein Einsiedler mehr. Überall folgen ihm Anhänger, vor allem Arme, darunter auffallend viele Frauen. Etliche haben alles aufgegeben: Beruf, Familie, Haus. Menschen, die niemals zuvor ihr Dorf verlassen haben, machen sich auf einen Weg, der sie auf einen anderen Kontinent führen soll. Für diese Kreuzfahrer bedeutet der Zug ins Heilige Land ein zweifaches Glücksversprechen.

Papst Urban hat ihnen wie allen bewaffneten Pilgern ein ungeheures spirituelles Glück in Aussicht gestellt: Befreit die heiligen Stätten der Christen, und euch werden die Sünden vergeben! Doch viele verstehen die Worte des Heiligen Vaters sicherlich auch in einem anderen Sinn: Erobert die christlichen Stätten – und bleibt im Heiligen Land! Als Siedler, Handwerker, Beutemacher. Sie erhoffen sich materielles Glück. Denn in Kontinentaleuropa wüten Hungersnöte und Überschwemmungen. In den Jahren 1094 und 1095 sind die Ernten schlecht ausgefallen. Vielerorts essen die Armen Wurzeln aus den Wäldern, um zu überleben. Seuchen und andere Krankheiten plagen die Menschen, etwa das Antoniusfeuer, das durch einen Pilzbefall von Getreide ausgelöst wird. Manche der Erkrankten leiden unter Wahnvorstellungen. Und da erscheint dieser arme Prediger und kündet vom Heiligen Land.

Dies ist die erste der vielen Wundergeschichten, die sich um den Kreuzzug ranken werden: Ein abgerissener Prediger stellt aus dem Nichts eines der größten Heere der Christenheit auf. Denn als Peter der Einsiedler zu Ostern vor Köln eintrifft, folgen ihm, so berichten Chronisten, bereits 15 000 Männer und Frauen – fast so viele, wie die größte deutsche Stadt Einwohner zählt. Inzwischen haben auch die ersten Adeligen das Kreuz genommen, darunter Gottfried von Bouillon, der Herzog von Niederlothringen. Er ist etwa 35 Jahre alt, groß, wohlgestaltet, mit flachsblondem Haupthaar und ebensolchem Bart, fromm und gottesfürchtig, tapfer und kriegserfahren: das Idealbild eines Ritters.

Gottfried ist ein mächtiger Edler im römisch-deutschen Reich und ein treuer Gefolgsmann des Kaisers – der meist gegen den Papst agiert, nicht mit ihm. Doch der Herzog ist sehr gläubig, durchglüht von den Ideen der Cluniazenser, deren Förderer er ist. Und so stellt er sich in den Dienst des Heiligen Vaters. Er verkauft oder verpfändet Burgen und Ländereien aus seinem Besitz an benachbarte Bischöfe. Das bringt ihm ein Vermögen ein. Viele wallonische und lothringische Ritter schließen sich ihm an: sicherlich aus religiöser Begeisterung, vielleicht aber auch, weil sie das Geld Gottfrieds und die Aussicht auf militärischen Ruhm locken.

Ende August 1096 zieht Gottfried mit einigen Tausend Streitern von Lothringen aus los. Ihre Route führt sie zum Rhein, dann die Donau entlang, quer durch Ungarn. Die meisten Kreuzfahrer legen den fast 4000 Kilometer langen Weg bis nach Jerusalem zu Fuß zurück, bepackt mit bis zu 30 Kilogramm Ausrüstung. Die Hälfte des Gewichts machen Rüstung, Waffen und Kleidung aus. Bleiben 15 Kilo für Brot, Getreide und andere Vorräte. Da ein Mann gut 1,5 Kilo Nahrung am Tag braucht, kommt ein Heer aus Fußsoldaten also höchstens zehn Tage voran, dann muss neuer Proviant her.

Einen noch größeren Bedarf verursachen die Reiter – ein Pferd benötigt pro Tag fünfmal so viel Getreide wie ein Mensch. Dieses Futter wird auf Karren transportiert, die mindestens 500 Kilogramm fassen. Die Gefährte werden meistens von Ochsen gezogen, gelegentlich aber auch von Pferden; von Tieren also, die selber einen erheblichen Teil ebenjenes Futters verbrauchen. Unter optimalen Bedingungen – wenn die Straßen trocken sind, das Wetter angenehm ist, wenn keine Feinde drohen – schaffen Fußsoldaten auf Dauer 20 Kilometer am Tag, unter ungünstigen Umständen viel weniger.

Also ist das Kreuzzugsheer zu ewiger, doch quälend langsamer Bewegung verdammt: Niemals kann man irgendwo länger verweilen, denn Pferde und Ochsen fressen binnen weniger Tage alle Weiden leer, die Menschen und wiederum die Pferde verbrauchen die Vorräte. Weiter, nur weiter! Spätestens alle 200 Kilometer muss das Heer alles Lebensnotwendige frisch einkaufen – oder plündern. Und das gilt nun für jeden Tag des langen Marsches bis Jerusalem. Weiter, nur weiter!

Der Zug durch das christliche Königreich Ungarn verläuft ohne größere Probleme. Vorsorglich hat Gottfried mit dem Herrscher verhandelt und die Zusage erhalten, dass die Kreuzfahrer zu günstigen Preisen versorgt werden. Ende November 1096 sind die Kreuzfahrer an der Save, gelangen bei Belgrad auf byzantinisches Gebiet. Vor Niš erreichen Boten des dortigen Statthalters von Byzanz das Heer: Er lässt freundliche Worte des Kaisers in Konstantinopel ausrichten, der sich ja Beistand gegen die Seldschuken erhofft, und bietet Geleitschutz. Weiter! Durch den Balkan. Wälder, Berge, Dörfer.

Mit den byzantinischen Begleittruppen erreichen Gerüchte Gottfrieds Männer: Andere Kreuzfahrer seien bereits in Konstantinopel – doch sie seien vom Kaiser gefangen genommen worden. Nein, ganz im Gegenteil: Sie seien vom Herrscher reich beschenkt worden! Unruhe beim Herzog: Was soll er davon glauben? Unruhe auch im Heer, Goldgier, Ungeduld. Ein paar Ritter setzen sich ab, reiten voraus, wollen die sagenhafte Stadt zwischen den Kontinenten vor den anderen erreichen und dort kaiserliche Geschenke empfangen.

Anfang Dezember quält sich der Heerzug bei der Stadt Selymbria das Marmarameer entlang. Da plötzlich plündern die Soldaten: Sie rauben, marodieren, verwüsten das Umland der Hafenstadt. Wie es dazu kommt, ist bis heute ein Rätsel. Erst nach acht Tagen hört das Plündern auf. Entschuldigungen gegenüber den entsetzten byzantinischen Gesandten, dann marschiert man voran. Weiter, nur weiter! Am 23. Dezember 1096 erreicht Gottfried von Bouillon mit seiner Armee endlich Konstantinopel. Was er dort sieht, wird ihm nicht unbedingt gefallen: verarmte Ritter, entlaufene Nonnen, elende Bauern und Tagelöhner aus Frankreich, Deutschland, Italien. Es ist der letzte Rest jener Massen, die Peter dem Einsiedler gefolgt sind. Den Rhein entlang sind sie gewandert. Sie raubten in Ungarn, sie plünderten im byzantinischen Balkangebiet.

Andere Gruppen dieses „Volkskreuzzuges“, die nicht unter Peters Führung standen, begannen schon in Deutschland damit, vermeintliche Gegner der Christenheit zu bekämpfen. In ihrem religiösen Wahn, euphorisiert durch die Reden Peters und anderer Prediger, sahen sie in den Juden, die seit Jahrhunderten in Gemeinden entlang des Rheins lebten, „Gottesmörder“, die ebenso den Tod verdienten wie die Muslime. Und so töteten sie Hunderte Juden in Köln, Speyer, Mainz und anderen Städten; es waren die ersten Pogrome des christlichen Mittelalters. Bald darauf jedoch ereilte diese mörderischen Glaubenskämpfer ihr Schicksal: In Ungarn ließ der König sie nach Plünderungen bis auf den letzten Mann niedermachen.

Das Heer Peters des Einsiedlers jedoch erreichte Konstantinopel und setzte mit Hilfe des Kaisers auf das jenseitige Ufer des Bosporus über. Dort trafen sie schon bald in heilloser Unordnung auf ein seldschukisches Heer – und wurden bis auf wenige allesamt erschlagen (Peter aber überlebt). Die fliehen konnten, verstärken nun das Heer Gottfrieds: entwurzelte Gestalten, gedemütigt, doch glaubensglühend. In den folgenden Monaten immerhin ziehen weitere gut bewaffnete Heere gen Konstantinopel. Sie kommen über den Donauraum oder durch Italien und über die Adria, und sie werden von Fürsten angeführt: von Normannen sowie Kriegern aus Frankreich und Flandern.

Am 21. April 1097 trifft Raimund von Toulouse in Konstantinopel ein: ein Graf von Mitte fünfzig, mit Narben unter dem grauen Bart und einem ausgeschlagenen Auge. Höflich und zivilisiert, doch auch eitel und starrsinnig. Raimund beherrscht große Teile Südwestfrankreichs. Über seine Gattin ist er mit iberischen Königshäusern verwandt. In Spanien hat er bei der Reconquista mitgekämpft. Und er war schon einmal in Jerusalem, als Pilger. Raimund von Toulouse hat nach der Predigt des Papstes als erster weltlicher Fürst das Kreuz genommen – ist nun aber fast als letzter am Bosporus angelangt, weil seine Vorbereitungen so lange gedauert haben.

Als ältester und mächtigster der Kreuzfahrerfürsten sieht er sich als Anführer des gesamten Unternehmens. Doch Urban II. hat niemals einen Oberbefehlshaber ernannt; jeder Herr befehligt sein eigenes Heer. Mit Raimund von Toulouse marschieren wohl mehr als 10 000 Mann. Niemand kann sich in Geld und Heeresgröße mit ihm messen – nicht einmal Gottfried von Bouillon mit seinen Lothringern. Der Graf aus dem Süden und der Herzog aus dem Norden: Sie werden zu den herausragenden Gestalten des Krieges. Ohne den jeweils anderen kann keiner siegen. Am Ende aber wird nur einer über Jerusalem herrschen können.

ANFANG MAI 1097 setzen die letzten Kreuzfahrer über den Bosporus. Endlich sind sie im Gebiet der Muslime – 18 Monate nach dem Aufruf des Papstes. Ihre Zahl kennt niemand; es sind vermutlich rund 60 000 Kämpfer, darunter wohl 7000 Ritter. Im Tross: Tausende Geistliche, Marketender, Gattinnen der Ritter Belaund Prostituierte, Nonnen und Abenteurerinnen, die der heimischen Enge entflohen sind und durch den Zug gen Osten ihr Seelenheil sichern wollen. Kinder, manche Sprösslinge der Krieger, andere Waisen, schließen sich zu Banden zusammen. Eine gemeinsame Sprache gibt es nicht, mit Ausnahme des Lateins, das die Kleriker sprechen.

Das Land, das sie durchqueren, ist von Kriegen gezeichnet. Die Sultane und Emire der Region – Fürsten im Reich der Seldschuken – befehden einander und verbünden sich nicht gegen die Eindringlinge. Zwar stellen sich den Christen mehrmals muslimische Heere entgegen, zwingen ihnen große Schlachten auf, aber sie sind nie stark genug, um den Fremden standzuhalten. Die Ritter sind im Gefecht den nur leicht geschützten Seldschuken überlegen.

Seine Rüstung macht den Ritter zu einer höchst effektiven Kampfmaschine. Das Haupt verschwindet unter dem aus einem einzigen Eisenstück getriebenen Helm. Eine Nasenschiene schützt oft das Gesicht, Eisenplatten liegen an den Ohren, Kettenringe am Nacken. Die Rüstung am Leib besteht aus ineinandergeflochtenen Eisenringen, über die ein Umhang aus Stoff geworfen wird, auf dessen rechten Schulterbereich die Kämpfer ein rotes Kreuz haben nähen lassen, wie vom Papst gefordert. Eisenschienen schützen Arme und Beine.

Das Schwert des Ritters ist etwa einen Meter lang und 1,5 Kilogramm schwer. Die Lanze ragt in der Schlacht zunächst in den Himmel. Nur zum Angriff wird die drei Meter lange Stoßwaffe gesenkt. Die Schlachtrösser – Hengste oder Wallache, die kräftiger und aggressiver sind als Stuten – werden von Überhängen aus Weidengeflecht oder Leder geschützt. Sie sind so trainiert, dass sie im Galopp mit den rechten Beinen etwas weiter ausgreifen, um bei einem Angriff die ungleichmäßigen Bewegungen des Ritters auszugleichen. Der nämlich muss die rechte Schulter, unter die er die Lanze geklemmt hält, starr halten; die linke Schulter mit dem Schildarm schwingt hingegen vor und zurück. Auf jeden Ritter kommen mehrere Fußsoldaten in Helm und Brustschutz, die mit Spießen, Schwertern, Streitäxten bewaffnet sind.

SCHLIMMER als die Seldschuken setzen den Wallfahrern Hitze und Durst zu. Zerstörte Zisternen am Wegesrand. Kein Baum, keine Wiese, bloß Dornbüsche. Die Europäer kauen deren bittere, harte Blätter in der Hoffnung auf etwas Flüssigkeit. Flirrende Luft. Unerträglich für die Ritter in den Kettenhemden. Irgendwann kollabieren die ersten Pferde – und ihre Reiter müssen nun auf Ochsen oder Maultieren weiterkommen. Sie schnallen ihre Vorräte und Waffen Hammeln, Ziegen, Schweinen und sogar Hunden auf. Vielen Tieren wird der Rücken wund gescheuert. Schwangere Frauen im Tross, dehydriert und erschöpft, gebären ihre Kinder zu früh. Weiter! Mit jedem Kilometer nimmt das Misstrauen im Heer zu: Lothringer und Normannen auf der einen Seite, die Provenzalen auf der anderen. Vorwürfe von Feigheit und Gier, Hohnworte.

Nicht einmal das Ziel Jerusalem bindet noch alle Kämpfer: So schlägt sich der jüngere Bruder Gottfrieds von Bouillon mit einigen lothringischen Abenteurern bis an den Euphrat durch, bringt dort die Stadt Edessa in seinen Besitz – und gründet im syrisch-anatolischen Grenzbereich eine eigene Grafschaft. Es wird das erste jener vier Kreuzfahrerreiche, die Chronisten später „Outremer“ nennen: „Jenseits des Meeres“. Das Hauptkontingent der Kreuzfahrer durchquert Kleinasien, hält sich dann aber acht Monate mit der BelaKilogerung und Eroberung der von den Seldschuken beherrschten Metropole Antiochia im Nordwesten Syriens auf.

Ein weiteres halbes Jahr vergeht, bis die Fürsten sich darauf einigen können, was mit der unterworfenen Stadt und deren Umland geschehen soll. Unter dem Druck des Fußvolkes, das endlich gen Jerusalem ziehen will, entscheiden sie sich dafür, das Territorium fürs Erste in der Hand des Normannenführers Bohemund zu belassen. Im Januar 1099 machen sie sich auf in Richtung Süden. Mai: Endlich erreicht das Heer Palästina, das seit Kurzem zum Reich der von Kairo aus herrschenden Fatimiden gehört. Wie geht es nun weiter? Diskussionen unter den Anführern. Einige halten es für einen Fehler, Jerusalem im Sommer zu belagern: zu heiß, zu trocken. Besser erst nach Ägypten marschieren, die Fatimiden schlagen und im Herbst die Heilige Stadt berennen. Doch die Befürworter eines baldigen Angriffs auf Jerusalem setzen sich durch – vielleicht auch, weil das Fußvolk für den Umweg über Ägypten viel zu ungeduldig ist. Niemand wird diese Glaubenskämpfer mehr aufhalten.

DIENSTAG, 7. JUNI 1099 . Graf Raimund von Toulouse steigt vom Pferd, streift sich die Stiefel ab und geht barfuß die letzten Meter hügelan im Staub. Vor ihm liegt, eingebettet zwischen Bergen, eine mit Zinnen bekrönte Mauer, darüber Dächer und eine große Kuppel: Jerusalem. Die Verteidiger zeigen sich nicht; sie vertrauen auf die Stadtmauern, die sie verstärkt haben, indem sie Kirchen und andere Gebäude niederrissen und deren Steine auf die Wälle schafften. Der fatimidische Statthalter Jerusalems kommandiert große Einheiten sudanesischer Bogenschützen und arabischer Kämpfer. Außerdem unterstehen ihm mehrere Zehntausend Menschen, die in der Stadt ausharren: muslimische Bürger, geflohene Bauern der umliegenden Dörfer sowie einige Tausend Juden in ihrem Viertel im Nordosten (die meisten christlichen Einwohner hat er kurz zuvor vertrieben).

Der Statthalter weiß, dass er zwei Verbündete hat: Hitze und Durst. Alle Brunnen und Zisternen in zehn Kilometer Umkreis haben seine Soldaten zugeschüttet oder vergiftet. Bis auf 40 Grad Celsius werden Sonne und Wüstenwinde die Bergrücken schon bald aufheizen. Ein Ritter in Helm und Kettenhemd braucht pro Tag mindestens fünf Liter Wasser – und ein Schlachtross säuft das Zehnfache. Wo sollen die Christen derartige Mengen hernehmen? Die einzige ergiebige Wasserstelle, die die Kreuzfahrer schnell erreichen können, ist der Schiloach-Teich unterhalb der Mauern Jerusalems, in den sich das Wasser einer nahebei gelegenen Quelle ergießt.

Doch aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Quelle füllt sich der Tümpel in der Sommerzeit nur etwa alle drei Tage. Zudem können ihn Pfeile der besten Bogenschützen erreichen. Den Christen wird wohl schnell deutlich, dass die Heilige Stadt für sie zur tödlichen Falle werden könnte. Wie viele mögen es jetzt noch sein? Die Chronisten machen vage Angaben. Höchstens 1300 Ritter, dazu etwa 12 000 Fußsoldaten sowie wohl 8000 Priester, Marketender, Frauen und Kinder.

Die verbliebenen Kreuzfahrer konzentrieren ihre Angriffsbemühungen auf zwei Abschnitte: Gottfried von Bouillon sowie die Normannen und Flamen lagern vor der Nordmauer, Raimund von Toulouse führt seine Provenzalen und die Armen auf den Berg Zion im Südwesten. Dazwischen: Hügel, Schluchten – und Hass. Die Normannen verhöhnen die Provenzalen; die seien gut beim Plündern, aber wann hätte man sie je kämpfen sehen? Die Südfranzosen schmähen die Lothringer als „Dreck“. Es kann nur einen Plan geben: ein Sturmangriff. Dafür aber müssen sie Belagerungstürme errichten. Es wird Wochen dauern, zwei dieser Ungetüme in der Einöde zu zimmern.

Die Gluthitze zerrüttet die Nerven der Europäer. Wer noch kräftig genug ist, kämpft sich zum Rand des Schiloach-Teiches vor, sobald für kurze Zeit klares Wasser aus dem Felsen sprudelt. Den Schwächeren bleibt das verschlammte Restwasser, den Schwächsten nur Betteln. Tote Tiere liegen im Wasser. Blutegel treiben im Tümpel, die sich bei Trinkenden am Hals festsaugen. Die Körper reagieren mit Schwellungen, die die Kehle zudrücken, bis das Opfer erstickt.

Die ersten Abendländler geben auf: Haben sie nicht Jerusalem erblickt? Sie ziehen zum Jordan, lassen sich ein zweites Mal taufen und wandern zur Küstenstadt Jaffa, in der Hoffnung auf ein Schiff nach Europa. Andere sind so verzweifelt, dass sie auf die Mauern Jerusalems zurennen. Mit letzter Kraft erreichen viele ihr Ziel, küssen die Steine des Walls – und werden von herabgeschleuderten Brocken erschlagen. Ihre Leichen verwesen vor den Mauern der Heiligen Stadt.

Erst Mitte Juli vollenden Zimmerleute die zwei Belagerungstürme. Am 14. Juli 1099 lässt Gottfried von Bouillon seinen Turm erstmals gegen die Nordmauer schleppen. Graf Raimund von Toulouse befiehlt die Attacke vom Berg Zion im Südwesten aus. Doch beide Angriffe werden von den Verteidigern mit Pfeilen, Steinen und Brandgeschossen zurückgeworfen. Mit knapper Not können die Christen ihre beschädigten Türme retten und sie außerhalb der Reichweite der muslimischen Schleudern und Bögen zerren. In der Nacht flicken sie die Ungetüme wieder zusammen. Nun soll die Entscheidung am nächsten Morgen fallen.

FREITAG, 15. JULI 1099 . Die Christen sind auf den Mauern Jerusalems! Der fatimidische Statthalter befiehlt seinen Reitern, quer durch Jerusalems Gassen zu galoppieren. Doch die arabischen Krieger kommen zu spät. Chaos an der Nordmauer: tote Verteidiger, erschlagene Einwohner, dazwischen Gottfrieds lothringische Ritter, die Schwerter schwingen. Panisch wendet die Kavallerie des Statthalters, reitet zur einzigen Festung, die den Männern noch sicher zu sein scheint: der Davidsburg. Die Zitadelle im Westen der Stadt ist vom Rest Jerusalems durch Mauer und Graben getrennt. Alles verloren! Der Statthalter befiehlt nun auch den Bogenschützen und Steinschleuderern auf der Mauer den Rückzug. Die Soldaten erreichen ihr Ziel mit knapper Not, nur wenige Augenblicke, ehe die ersten normannischen und lothringischen Ritter nachdrängen.

Die johlenden Christen greifen nach den Araberpferden, die die Reiter vor der Festung haben zurücklassen müssen. Es gibt niemanden mehr, der Jerusalem jetzt noch verteidigt. Die Angreifer fluten in die Gassen, gierig nach Schätzen, nach Rache. Und so wird die Eroberung der Heiligen Stadt an jenem Nachmittag des 15. Juli 1099 durch das entfesselte Kreuzfahrerheer zu einer der brutalsten Plünderungen einer an Brutalitäten reichen Zeit. „Es gab keinen Platz, wo sie unseren Schwertern entgehen konnten“, berichtet ein Augenzeuge.

„Einige unserer Männer – und das war noch gnädig – schlugen den Feinden die Köpfe ab“, überliefert ein weiterer Chronist. „Andere erschossen sie mit Pfeilen, sodass sie von den Türmen stürzten; andere folterten sie länger, indem sie sie lebenden Leibes in die Flammen stießen. Haufen von abgeschlagenen Köpfen, Händen und Füßen waren in den Straßen der Stadt zu sehen.“

Für viele Kreuzfahrer ist die Plünderung die letzte Gelegenheit, zu Reichtum zu kommen. Denn diese Ordnung bleibt erhalten in all der grausigen Unordnung: Wer ein Haus als erster Kämpfer betritt, rammt als Zeichen seines Anspruchs eine Waffe in die Tür und darf hier alles an sich nehmen, niemand wird es ihm streitig machen.Nur einige Hundert reiche Muslime und Juden haben das Glück, an einen Ritter zu geraten, der sie nicht tötet, sondern gefangen nimmt: in der Erwartung, seine Geiseln später gegen Lösegeld freilassen zu können.

Raimund von Toulouse lässt zudem den muslimischen Statthalter abziehen, als der ihm kampflos die schwer befestigte Davidsburg übergibt. Der Statthalter, seine Soldaten und deren Familien dürfen unbeschadet zur Küste ziehen. Viele Juden erreichen noch ihre Synagoge. Doch die Ritter verriegeln deren Pforte, schichten Holz um das Gebäude und brennen das Gotteshaus nieder. Gebete hört man noch aus dem Inneren, dann schreckliche Schreie. In der al-Aqsa-Moschee halten Bewaffnete mehrere Stunden aus, bis gepanzerte Christen die Türen aufhacken. Bald darauf sind die Wände der Moschee rot verschmiert, und auf dem Boden steht das Blut angeblich so hoch, dass es den rasenden Rittern bis zu den Knien schwappt.

JERUSALEM wird zu einer Stadt der Toten

Mancher Angreifer versinkt, kaum hat er endlich die Heilige Stadt betreten, in einen Weinrausch. Andere klammern Kerzenständer aus Messing an sich – im Glauben, sie hätten ein Objekt aus Gold ergattert. Die gierigsten Plünderer schlagen ihren Opfern Finger und Ohren ab, um Ringe und Ohrgehänge zu erbeuten; und sie schlitzen die Eingeweide der Toten aus den Bäuchen auf der Suche nach verschluckten Münzen. (Später werden sie noch die Asche der verbrannten Leichen auf der Suche nach Gold zerwühlen.)

Mit Schwertern in den eisengepanzerten Fäusten stürmen 70 Kämpfer über den Tempelberg. Fürchterlich wüten sie unter den Muslimen, die es bis vor die Kuppel des Felsendoms geschafft haben. Und dann: Gold, Silber, Seide, Brokat, Diamanten, Rubine! Eine 50 Kilogramm schwere Schale aus Gold hängt an silbernen Ketten von der Decke; 40 silberne Lampen erhellen das Innere; silberne Beschläge schmücken die Innenmauern. Edelsteine sind in die Ornamente eingesetzt, kostbare Stoffe flattern im Wind. Allein das Silber, das sie von den Wänden reißen, wiegt etwa 25 Tonnen. Später werden die Plünderer Gottfried von Bouillon einen Anteil geben und einen weiteren den Armen des Heeres spenden, um sich durch diese frommen Almosen das Wohlwollen Gottes zu erkaufen.

SONNTAG, 17. JULI 1099 . Dreieinhalb Jahre sind vergangen, seit Urban II. zum Kreuzzug gerufen hat. Aber so unglaublich das auch klingen mag: Nie hat der Papst erklärt, was eigentlich geschehen soll, wenn Jerusalem erst einmal zurückerobert ist. Deshalb entscheidet sich die Zukunft der Heiligen Stadt nun in der Konkurrenz zwischen den beiden mächtigsten Männern des Kreuzzugs: Raimund von Toulouse und Gottfried von Bouillon. Die zwei erschöpften Fürsten verhandeln an diesem Sonntag in der eroberten Stadt darüber, wie es weitergehen soll mit Jerusalem. Die Diskussionen wogen danach noch mehrere Tage hin und her, ehe die Kämpfer schließlich Graf Raimund die Würde eines Königs von Jerusalem anbieten. Doch der – lehnt ab.

Warum? Verweigert sich Graf Raimund aus Frömmigkeit nicht der Macht , sondern bloß dem Titel ? Weil ein Christ keine Krone tragen soll in jener Stadt, in der Jesus die Dornenkrone trug? Ist es ein taktisches Manöver? Der Provenzale weiß, dass er nicht sonderlich beliebt ist. Lehnt Graf Raimund die Königswürde ab, weil ihn das fromm erscheinen lässt und populärer machen soll? Und weil er glaubt, dass er bloß abwarten muss, bis er noch einmal gefragt wird und er sich doch noch zum König aufschwingen kann?

Ein LOTHRINGER herrscht nun über das Heilige Land

Wenn es so ist, dann unterläuft ihm ein verhängnisvoller Fehler. Denn nun wenden sich die Fürsten an Gottfried von Bouillon, fragen ihn, ob er der Herrscher Jerusalems sein will. Und der Herzog sagt zu. Zwar lehnt auch er die Königswürde in christlicher Demut ab, doch offenbar hat er Helfer, Kleriker wahrscheinlich, die ihm in seiner Antwort einen eleganten Ausweg anbieten: Er wolle als Princeps et Defensor in Jerusalem herrschen, als Fürst und Verteidiger.

Das ist ein Titel, wie es ihn nie zuvor im Abendland gegeben hat, ein Titel zudem, von dem während all der Jahre des Kreuzzuges nie die Rede gewesen ist. Ist dieser Princeps nun ein weltlicher Herrscher? Oder eher eine Art Verwalter im Namen des Papstes? Verschiedene Interpretationen sind möglich. Aber im Moment ist das nur Theorie. Realität ist, dass jener Princeps et Defensor fortan de facto der Herrscher von Jerusalem ist. Graf Raimund fühlt sich überrumpelt, doch fehlen ihm Ritter, die jetzt noch für ihn kämpfen würden – er hat ja die Würde zuvor selbst abgelehnt. Zornbebend zieht er einige Monate später ab in Richtung Konstantinopel (und stirbt 1105 auf einem Kriegszug im Libanon).

„Am achten Tag, nachdem die Stadt gefallen war, wählten sie Herzog Gottfried als ihren Regenten, damit er gegen die Heiden kämpfen und die Christen beschützen könnte“, berichtet später ein anonymer Augenzeuge. Und so geht die Heilige Stadt am 22. Juli 1099 an den Herzog aus Niederlothringen.

DIENSTAG, 18. JULI 1100 . Gut ein Jahr nach der Eroberung Jerusalems stirbt Gottfried von Bouillon, wohl an Typhus. Sein jüngerer Bruder Balduin wird zu seinem Nachfolger. Der herrscht nur noch über etwa 300 Ritter und 2000 Fußsoldaten; alle anderen sind tot, in die Heimat zurückgekehrt oder in die anderen Fürstentümer von Outremer gezogen: nach Edessa oder Antiochia. Zu Balduins Reich gehören Jerusalem und ein Teil des Berglandes, zudem ein Streifen Küste – mehr nicht.

Gegen alle Wahrscheinlichkeit ist die Eroberung Jerusalems gelungen. Die Christen haben über Tausende Kilometer ein Heer entsandt, das nicht einmal geeint und seinen Gegnern zahlenmäßig oft unterlegen war. Doch mit der Kraft ihres Glaubens sowie einer Brutalität und Entschlossenheit, die Seldschuken und Fatimiden – für die die Christen nichts als Barbaren waren – sträflich unterschätzten, kämpften sich die Kreuzfahrer bis in die Mauern Jerusalems vor.

Es ist ein Triumph des Papsttums: Die Eroberung der Heiligen Stadt stärkt das Prestige des Heiligen Stuhles – auch wenn Urban II. davon nichts mehr erfährt; er ist zwei Wochen nach der Eroberung Jerusalems gestorben. Die Heldentat befeuert zum einen die religiöse Begeisterung im Volk. Zum anderen sind nun Tausende kampfdürstende Ritter aus Europa verschwunden. Und manche der Adeligen, die im Abendland sonst vielleicht Fehden oder gar verheerende Eroberungskriege angezettelt hätten, sitzen nun als Fürsten im Nahen Osten.

Fast zwei Jahrhunderte lang werden die Christen Teile des Heiligen Landes beherrschen, zeitweilig gar das gesamte Gebiet kontrollieren. Dennoch bleibt Outremer ein schwacher Außenposten der Christenheit – und eine offene Wunde in der muslimischen Welt. Zwar erschließt sich die volle Bedeutung der Katastrophe zunächst nur wenigen Muslimen. Doch einige Jahrzehnte später werden Herrscher von Kairo bis Bagdad zum Gegenschlag rüsten. Und nur auf eine Gelegenheit warten, um Rache zu nehmen.

 

3. Christen gegen Muslime. Krieg im Namen Gottes.

Im Kampf um Lissabon verknüpfen sich im Jahr 1147 zwei gewaltige Konflikte des Mittelalters: die Kreuzzüge und die Reconquista – der Krieg der Christen gegen die Muslime in der Levante und die Rückeroberung der von Mauren beherrschten Iberischen Halbinsel Dies ist die Zeit eines epischen Ringens zwischen dem Christentum und dem Islam um Glauben und Macht, das über Jahrhunderte auf drei Kontinenten ausgefochten wird. In Europa, Asien und Afrika.

Seit dem 7. Jahrhundert haben muslimische Herrscher ihre christlichen Rivalen mehr und mehr zurückgedrängt, haben zunächst die Stätten der Bibel im Heiligen Land erobert, sind dann über Afrika bis auf die Iberische Halbinsel und zeitweilig sogar ins Frankenreich vorgedrungen. Um das Jahr 1080 erstreckt sich das Herrschaftsgebiet des Islam von der portugiesischen Atlantikküste über Nordafrika, Arabien, die Levante mit Jerusalem und das Zweistromland bis weit über den Indus im Osten. Und immer wieder fallen muslimische Reiterkrieger in das zu Byzanz gehörende Kleinasien ein und preschen sogar gegen Konstantinopel vor, die größte Stadt der christlichen Welt.

Doch jetzt holt die vereinte Christenheit zum Gegenschlag aus: Im Jahr 1095 bittet der byzantinische Kaiser seine Glaubensbrüder im Westen um militärischen Beistand gegen die islamische Bedrohung. Und trotz der sich immer weiter vertiefenden Spaltung von griechisch-orthodoxer und römisch-katholischer Kirche (siehe Seite 82) entschließt sich Papst Urban II., der Bitte nachzukommen. Am 27. November 1095 appelliert Urban II. bei einer Versammlung im französischen Clermont an die abendländischen Fürsten, Ritter und Männer jeden Standes, den Christen im Osten beizustehen. Der genaue Wortlaut seiner Rede ist nicht überliefert. Nur eines ist gewiss: Die Anwesenden verstehen sie als Aufruf zur Befreiung Jerusalems von den Muslimen.

Damit beginnt ein Jahrhunderte währender Kampf der Christen gegen die Muslime, ein Kampf anders als alle früheren, die die Christenheit bisher geschlagen hat. An seinem Beginn haben die Christen nur ein verschwommenes Bild von ihren Gegnern. In seinem Verlauf aber werden sie den Muslimen immer unversöhnlicher gegenüberstehen. Mit weitreichenden Folgen.

Dabei hat Urban II. anfangs wohl nur einen begrenzten Feldzug im Sinn. Wer sich auf die gefährliche Pilgerreise begebe, predigt er, dem würden alle gebeichteten Sünden vergeben. Spätere Prediger werden die Verheißungen für all jene, die im Zeichen des Kreuzes kämpfen, noch konkreter formulieren: Der französische Zisterzienserabt Bernhard von Clairvaux wird sogar „Totschlägern, Räubern, Ehebrechern, Meineidigen und Verbrechern aller Art“ göttliche Rettung zusagen, wenn sie nur aus reinen Motiven ins Heilige Land ziehen.

Das Versprechen auf den Erlass ihrer Sünden lockt Tausende fromme Christen an – darunter Bauern, Handwerker, Städter. Mindestens 130 000 Männer, Frauen und Kinder schließen sich ab dem Frühjahr 1096 dem Ersten Kreuzzug an. Viele lassen ihre Familien und Besitzungen zurück, ziehen zu Pferd und zu Fuß über den Balkan oder per Schiff übers Mittelmeer. Schon auf dem Weg sterben Tausende. Dennoch können die Kämpfer Jerusalem von den Muslimen erobern. Mehr noch: Sie lassen sich in der Region nieder und gründen dort bis 1102 vier Kreuzfahrerstaaten; die gesamte Küste der Levante ist bald in europäischer Hand.

Gott, so muss es den Siegern erscheinen, ist mit den Christen. Und er werde den frommen Kämpfern auch im Westen helfen, hoffen die christlichen Fürsten in Nordspanien und Portugal: beim heiligen Krieg um die Iberische Halbinsel.

„Reconquista“ werden Historiker später die Auseinandersetzung zwischen den Muslimen und Christen in Spanien nennen: Rückeroberung. Im Verlauf des 8. Jahrhunderts haben die Muslime große Teile der Iberischen Halbinsel erobert und als Provinz al-Andalus dem Reich der Kalifen einverleibt, der Nachfolger des Religionsgründers Mohammed. Erst nach der Schlacht bei Tours und Poitiers 732 konnte ihr Vormarsch gestoppt werden. Die Muslime zogen sich südlich der Pyrenäen zurück.

Doch im 11. Jahrhundert beginnt der Zusammenhalt innerhalb der muslimischen Welt zu bröckeln, auch in al-Andalus regieren nun mehrere Herrscher, erschüttern Kämpfe zwischen Rivalen die einstige Provinz der Kalifen. Zugleich erstarken im Norden Spaniens einige christliche Königreiche, die zwar ebenfalls miteinander um Macht und Einfluss konkurrieren, sich aber nun in wechselnden Bündnissen gegen ihre muslimischen Nachbarn wenden.

Die Könige von León, Navarra, Aragón und Kastilien drängen die von inneren Konflikten geschwächten Muslime nach und nach immer weiter zurück nach Süden jenseits des Rio Douro, der bei Porto in den Atlantik mündet. Auch Alfons I. nimmt im Frühjahr 1147 mit Santarém eine wichtige gegnerische Festung ein. Erst acht Jahre zuvor hat er sich zum ersten König Portugals aufgeschwungen und krönen lassen. Doch für die Eroberung des immer noch muslimisch beherrschten Lissabon, der bedeutendsten Hafenstadt der Region, reichen seine militärischen Mittel nicht aus. Die Bastion an der Mündung des Tejo in den Atlantik ist von massiven Mauern und von einer starken Garnison geschützt.

Da kommt der Papst dem Monarchen zu Hilfe. Denn seit er keine zwei Jahre zuvor abermals zum Kreuzzug gegen die Heiden aufgerufen hat, ist fast ganz Europa von Kriegseuphorie erfasst. Den Anstoß gibt diesmal die Eroberung der christlichen Festung Edessa in der heutigen Türkei durch Muslime. Die Verteidigung der Kreuzfahrerstaaten gilt in Europa als heiliger Auftrag. Selbst viele der mächtigsten weltlichen Herrscher können sich dem nicht entziehen. Sowohl der französische König als auch der römisch-deutsche Herrscher führen jeweils ein eigenes Heer über den Balkan Richtung Osten. Und in der englischen Hafenstadt Dartmouth schiffen sich Einheimische, Schotten, Rheinländer, Friesen, Flamen und Normannen auf 164 Schiffen ein, um ins Heilige Land zu segeln.

Am 16. Juni 1147 legt die Flotte einen Zwischenhalt im Hafen Portos auf der Iberischen Halbinsel ein. Um die Kämpfer für seine Eroberungspläne zu gewinnen, ersinnt Alfons I. einen Plan: Er schickt den Bischof von Porto an den Hafen, wo der Geistliche den Fremden erklärt, der Monarch sei mit seiner Armee zum rund 300 Kilometer entfernten Lissabon geeilt. Dort erwarte er die Kreuzfahrer, um die Stadt mit ihnen zu erobern. „Denn die lobenswerte Sache ist es nicht, in Jerusalem gewesen zu sein“, ruft der Bischof den Männern zu, „sondern ein gutes Leben geführt zu haben auf dem Weg dorthin.“

Wen der Gewissensappell allein nicht überzeugt, den lässt der Kleriker wissen: Der König werde den Kreuzfahrern so viel Geld schenken, wie sein Staatsschatz hergebe. Zudem dürften sie die gesamte Beute aus der Plünderung Lissabons für sich behalten. Davon lassen sich die Krieger überzeugen. Und so vereinigen sich Kreuzzug und Reconquista in diesem Sommer zu einer Bewegung von unwiderstehlicher Wucht.

Hunger soll die Muslime zur AUFGABE zwingen

Der Kampf um Lissabon beginnt am Nachmittag des 1. Juli 1147, und er wird zu einer der entscheidenden Schlachten der Reconquista. Gut 13 000 Mann der vereinten christlichen Truppen stehen vor der Metropole, die an einer Anhöhe liegt, gekrönt von einem gut gesicherten Festungsbau. Mit Schleudern schießen sie Steinbrocken über die Mauern, um die Verteidiger herauszulocken.

Ein Trupp von 3000 Mann berennt die ungeschützte Vorstadt. Aber immer wieder müssen die Angreifer Deckung suchen. Denn von den Dächern werfen die Verteidiger Steine auf sie hinab. Auch von der höher gelegenen Stadtmauer aus prasseln Pfeile auf sie nieder. Plötzlich wagen die Muslime einen Ausfall, stürmen durch ein Tor in Lissabons Vorstadt. In den Gassen kämpfen die Kontrahenten Mann gegen Mann. Kreuzritter gehen verwundet zu Boden, ihre Kameraden aber hasten weiter bergauf, suchen nach einem offenen Zugang zur Stadtmauer. Vergebens. Bis zum Abend wogt die Schlacht hin und her, ohne dass einer Seite ein entscheidender Schlag gelingt. Als die Sonne untergeht, haben die Ritter nur die Vorstadt besetzt, die Verteidiger ziehen sich hinter die sicheren Mauern zurück.

Die Einnahme Lissabons im Handstreich ist gescheitert: Ganz so leicht wie erhofft wird der Sieg für die Kreuzfahrer wohl nicht sein. Sie beginnen mit der Vorbereitung einer Belagerung. Die christlichen Krieger zimmern eine Ramme sowie zwei hölzerne, knapp 30 Meter hohe Belagerungstürme. Sie lassen Boote an der Küste patrouillieren; nachts stehen Hunderte vor den Mauern Wache: Lissabon ist abgeriegelt.

Vermutlich hoffen die Angreifer darauf, dass in der belagerten Stadt eine Hungersnot ausbrechen und die Verteidiger zur Übergabe zwingen wird. Denn viele Bewohner der umliegenden Orte sind vor den herannahenden Kriegern nach Lissabon geflüchtet. Die Versorgung ist knapp, die außerhalb der Mauern gelegenen Proviantdepots sind für die Verteidiger nicht mehr zu erreichen. Trotzdem halten die Muslime durch. Sie setzen Belagerungstürme in Brand und halten die Christen durch ständigen Beschuss davon ab, einen Tunnel in Richtung Stadtmauer zu graben.

Sechs Wochen vergehen im täglichen Kleinkrieg mit Attacken auf die Bastion, die zurückgeworfen werden, mit vergeblichen Rammstößen an die Tore und missglückten Vorstößen der Belagerungstürme. Die Kreuzfahrer werden ungeduldig: Wieso riskieren sie überhaupt Gesundheit und Leben hier am Rande Europas? Sie könnten ihre Kraft doch besser im Heiligen Land einsetzen. Für die Eingeschlossenen wird die Lage immer dramatischer. Leichengeruch erfüllt mittlerweile die Straßen, weil es keinen Platz gibt, um die Toten zu begraben.

Im September gelingt es den Belagerern, trotz aller Widrigkeiten einen Tunnel bis unter die Stadtmauer zu treiben. An dessen Ende schichten sie brennbares Material auf und zünden es an. Als die Flammen die hölzernen Stützbalken des Stollens aufgezehrt haben, geht der Plan auf: Bei Sonnenaufgang des 16. Oktober 1147 stürzt die Mauer auf mehr als 60 Metern ein. Lissabon steht den Angreifern offen. Wie entfesselt rennen sie über die Trümmer der Stadtmauer. Doch sie kommen nicht weit. Entschlossen versperren die Verteidiger den Zugang. Sie weichen nicht zurück. Selbst dann nicht, als sie mit Pfeilen beschossen werden. Die Getroffenen „sahen aus wie Igel“, berichtet ein Augenzeuge, und „harrten unbeweglich aus, als wären sie unverletzt“. Gegen diesen Todesmut kommen die Angreifer unten an der Mauer nicht an.

Erst als es ihnen gelingt, einen Belagerungsturm bis an den Wall zu schieben (vor Brandpfeilen schützen sie Matten aus Rindsleder) und so die Zinnen zu überwinden, ist der Fall der Stadt besiegelt. Die Verteidiger sind zu geschwächt, um die Angreifer zugleich oben auf der Mauer und unten an der Bresche abzuwehren. Am Abend des 21. Oktober legen sie ihre Schwerter nieder und bitten um Waffenstillstand. Nach 15 Wochen Belagerung sind die Christen am Ziel. Wieder einmal haben sie die Gewissheit: Sie kämpfen mit dem Segen Gottes.

Doch ausgerechnet im Moment des Triumphs droht die Einheit der Angreifer zu zerbrechen. Drei Tage lang streiten sich Kreuzfahrer und Portugiesen über die Bedingungen der Kapitulation: Wie viel Beute dürfen die verschiedenen Landsmannschaften der bewaffneten Pilger mitnehmen? Und wer darf wann wie viele Männer in die Stadt schicken? Schließlich stürmen am 24. Oktober 1147 mehrere Hundert Rheinländer und Flamen in die Stadt, um zu plündern. Die Engländer und der portugiesische König ziehen dagegen feierlich hinter den Bischöfen und einer Fahne mit einem Kreuz in Lissabon ein. Dabei singen sie das Te Deum laudamus: „Dich, Gott, loben wir“. Der Dankgesang begleitet ein Gemetzel: Die Kreuzfahrer brechen in Häuser ein, zerren die Bewohner unter Beschimpfungen heraus, rauben, morden, quälen.

In der Moschee finden die Eroberer fast 200 Leichen, die während der Belagerung nicht beerdigt werden konnten. Daneben liegen mehr als 800 Kranke in ihrem eigenen Unrat. Unter den Muslimen grassieren Seuchen. In der Stadt und in den Nachbarorten sterben in den kommenden Tagen und Wochen noch Tausende Menschen. Ihre leblosen Körper liegen in Weinbergen, Dörfern und auf öffentlichen Plätzen, werden von wilden Tieren gefressen. Die Christen haben einen wichtigen Sieg errungen. Denn mit Lissabon fallen auch die umgebenden Festungen der Muslime: Cintra ergibt sich, die Bewohner von Palmela sind bereits geflohen. Der gesamte Norden der Iberischen Halbinsel ist nun in christlicher Hand.

Und es geht weiter mit der Rückeroberung, wenn auch in langsamen Schritten: Im Jahr 1212 fechten portugiesische Truppen in der Entscheidungsschlacht der Reconquista an der Seite von Kämpfern aus den nordspanischen Königreichen und vernichten bei Las Navas de Tolosa eine Armee des Kalifen. Damit ist der Weg in den äußersten Süden frei.

Zum Ende des 13. Jahrhunderts gibt es kaum noch muslimisch beherrschte Gebiete auf der Iberischen Halbinsel. Die Reconquista ist fast beendet. Nur das Emirat Granada wird noch bis 1492 den Christen widerstehen (siehe Karte); im gleichen Jahr erreicht die Flotte des Christoph Kolumbus im Auftrag der katholischen Majestäten Spaniens die Neue Welt. Der Kampf um die Iberische Halbinsel hat die christlichen Herrscher gestärkt, hat sie in ihrem Glauben gefestigt – und in ihrer Zuversicht. Beim Aufbau ihrer Kolonialreiche in Amerika werden sich die Sieger der Reconquista immer auch als Missionare verstehen, die den Menschen jenseits des Ozeans einen Heil versprechenden Glauben und eine überlegene Kultur bringen.

Damit aber verlängern sie nur den Riss, der durch die Welt geht. Denn im Nahen Osten wendet sich das Blatt in dem epischen Ringen mit den Muslimen gegen die Christenheit. Die Kreuzfahrer von Lissabon setzen erst im Februar 1148 ihre Reise ins Heilige Land fort. Als sie in der Levante auf die anderen Teilnehmer des Zweiten Kreuzzuges treffen, muss deren Anblick ein schwerer Schlag für sie sein: Von den Armeen der zwei Könige aus Deutschland und Frankreich sind nur noch erschöpfte Reste übrig.

Auf dem Weg durch Kleinasien haben sich die beiden Heere in Gefechten mit Muslimen aufgerieben. Und ihr Ziel Edessa liegt nach zwischenzeitlichen Kämpfen längst in Trümmern. Damit existiert das ursprüngliche Motiv für den Zweiten Kreuzzug nicht mehr, außerdem haben es viele Kreuzfahrer gar nicht bis ins Heilige Land geschafft. Dennoch wollen die Überlebenden nicht mit leeren Händen heimkehren. Und so beginnen sie am 24. Juli 1148 mit der Belagerung des muslimisch beherrschten Damaskus.

Aber sie unterschätzen die Stärke des Gegners. Nach nur vier Tagen müssen die Christen aufgeben. Gedemütigt und geschlagen ziehen sie aus dem Heiligen Land ab. So endet der Zweite Kreuzzug trotz der Eroberung Lissabons als Katastrophe. Und die Kreuzfahrer haben ihre Gewissheit verloren, mit Gottes Segen zu kämpfen. Das christliche Abendland steht unter Schock. Zeitgenossen beschuldigen die Byzantiner sowie die christlichen Einwohner des Heiligen Landes, sie hätten die Kreuzfahrer im Stich gelassen. Ein Kleriker erklärt den Zweiten Kreuzzug im Nachhinein gar zu einem Werk des Antichristen. Der Teufel habe damit die wahren Motive der Kämpfer offengelegt: Habgier und die Furcht vor Bestrafung ihrer Sünden.

Die Christen aber verlieren das HEILIGE LAND

Dennoch wird es noch zahlreiche Appelle Roms zu weiteren Kreuzzügen geben. Der Papst erklärt den Kampf ums Heilige Land zur Sache der gesamten Christenheit – auch, um seinen Führungsanspruch zu untermauern und gegen die weltlichen Herrscher durchzusetzen. Neben dem Ziel, die heiligen Stätten der Bibel zu verteidigen, gewinnt der Kampf um päpstliche Vorherrschaft immer mehr an Bedeutung. Denn manche Stellvertreter Christi rufen nun auch zum heiligen Krieg gegen ihre politischen Gegner und christliche Häretiker auf, und so kommt es nicht nur im Nahen Osten zu Kreuzzügen, sondern auch mitten in Europa.

Als 1204 bewaffnete Pilger sogar Konstantinopel erobern und plündern – die Metropole der östlichen Christenheit –, ist die Kreuzzugsidee für viele endgültig diskreditiert. Zugleich verfestigt sich mit dieser Attacke die Entfremdung des päpstlichen Abendlandes von den griechisch-orthodoxen Glaubensbrüdern im Osten.

Das Zeitalter der Kreuzzüge endet mit dem Fall Akkons im Jahr 1291, der letzten bedeutenden Kreuzfahrerbastion in der Levante. Nach fast zwei Jahrhunderten gibt es kein christliches Königreich im Heiligen Land mehr zu verteidigen. Das Erbe der Kriege im Zeichen des Kreuzes wird das Christentum dauerhaft prägen – wie auch den Islam. Die Erfahrung des gemeinsamen Kampfes trägt entscheidend dazu bei, dass die lateinische Christenheit sich als kulturelle und religiöse Einheit begreift. Aufseiten der Muslime etabliert sich der Gedanke eines Heiligen Krieges, auch wenn sich ihre Führer nie so eng zusammenschließen werden wie die Länder Europas, die geeint sind durch das römisch-katholische Papsttum.

Das Ringen zwischen Herrschern der beiden Glaubensrichtungen aber geht weiter: 1354 erobern erstmals Truppen des osmanischen Sultans europäisches Gebiet und stehen bald an der Donau. Erst vor den Mauern Wiens endet diese Welle der muslimischen Ausdehnung. Und wie einst auf der Iberischen Halbinsel wird auch auf dem Balkan der Expansion des Islam eine jahrhundertelange Wiedereroberung durch christliche Mächte folgen. Sie wird erst 1918 enden.

 
 
 
 
Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

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Sekundärliteratur

-> Teschner, Johannes: Gottfried von Bouillon. Der Kreuzfahrer, in: Die Welt der Ritter (GEO Epoche Jg. 2018, Heft Nr. 94), Hamburg 2018.

-> Radermacher, Cay: Erster Kreuzzug. Blutige Pilgerfahrt, in: Die Zeit der Kreuzritter. 1096-1291. Der Kampf um das Heilige Land (GEO Epoche, Jg. 2013, Heft Nr. 59), Hamburg 2013.

-> Lohre, Matthias: Christen gegen Muslime. Krieg im Namen Gottes, in: Das Christentum (GEO Epoche Jg, 2016, Heft Nr. 81), Hamburg 2016, S. 76-81.

Kirche und Klerus

Die Inquisition

Inhaltsverzeichnis

  1. Kampf gegen die Katharer. Krieg gegen die Ketzer.
  2. Heinrich Kramer. Der Wahn des Eiferers.

1. Kampf gegen die Katharer. Krieg gegen die Ketzer.

Die Katharer sind eine der mächtigsten aller mittelalterlichen Häretikergruppen. Vor allem in Südfrankreich hat die Sekte viele Anhänger, auch unter Adeligen. In deren Burgen verschanzt sich die Gemeinschaft vor den Häschern der Kirche. Weder Missionierungsversuche noch ein Kreuzzug bringen die Ketzer unter Kontrolle des Papstes. Und so setzt der Heilige Stuhl beim Kampf gegen die Abweichler schließlich auf die Inquisition

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KASTELL DER KETZER. Die Burg Quéribus im Grenzland zwischen Frankreich und Spanien ist eine von vielen Festungen, die adeligen Sympathisanten der Katharer gehören. Wann immer die katholische Obrigkeit Truppen gegen die Abweichler entsendet, finden Häretiker hier Schutz

Die Wohnstatt des Satans ist eine überaus liebliche Landschaft. Eine weite, sanft gewellte Ebene, auf deren fruchtbaren Böden Weizen wächst und Wein, an deren Horizont die schneebedeckten Gipfel der Pyrenäen schimmern. Im Frühling des Jahres 1242 reisen durch dieses Idyll zwei Ordensmönche, zu Pferd und mit einem kleinen Gefolge aus Geistlichen und Schreibern. Ihre Mission: Irrgläubige jagen.

Ketzer, Häretiker, vom Teufel Verführte – in kaum einer anderen Region des Abendlands gibt es so viele radikale Abweichler von den Glaubensdogmen der römischen Kirche wie im Lauragais, einem Landstrich im Süden Frankreichs. In Städten und Dörfern, in den Burgen der Ritter und den Gütern des Landadels verkehren Männer und Frauen in schwarzen Talaren, die bleich sind und hager vom beständigen Fasten und die sich „Vollkommene“ nennen. Heimlich reisen sie von Ort zu Ort, um Unaussprechliches zu predigen: dass nicht Gott die sichtbare Welt geschaffen habe, sondern Satan. Dass die Seelen nach dem Tod eines Menschen in andere Körper wanderten, sogar in die von Tieren. Dass Jesus Christus möglicherweise ein Engel gewesen sei, keinesfalls aber der fleischgewordene Gott, wie die Amtskirche es lehrt.

Viele Einheimische im Lauragais verehren die Schwarzgekleideten, bieten ihnen Unterkunft, suchen sie vor den Nachforschungen der Kirche zu beschützen: Erst im Jahr zuvor haben Bewohner eines Dorfes einen Pfarrer, der zu neugierig nach den Glaubensfeinden fragte, in einen Hinterhalt gelockt. Er selbst konnte zwar fliehen, doch seinen Begleiter haben die Dörfler ermordet und den Leichnam in einen Brunnen geworfen. Seit Monaten sind nun schon die beiden Mönche Guillaume Arnaud und Étienne de Saint-Thibéry, zwei Ketzerjäger des Heiligen Stuhls, im Lauragais unterwegs – und bislang ist ihnen nichts geschehen. Am 28. Mai jedoch, dem Tag vor Christi Himmelfahrt, sind sie Gäste auf einer Burg bei Avignonet – und dies ist eine Falle.

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Während die zwei Mönche und ihre Begleiter zu Abend essen und sich dann schlafen legen, sammeln sich in einem nahen Wäldchen gut 50 schwer bewaffnete Ritter und Kriegsknechte. Auf ihrem Weg zur Festung schließen sich den Männern noch einige Bewohner der Umgebung an, der Burgvogt gewährt ihnen bereitwillig Einlass. In der Festung reißt einer der Angreifer mit der Axt die Pforte zum Grafensaal ein, in dem die Gäste schlafen, dann stürzen sich die Männer auf die wehrlosen Gottesleute. Die stimmen im Angesicht des Todes das Gebet „Salve Regina“ („Sei gegrüßt, o Königin“) an.

Die Attentäter verschonen niemanden – weder die Mönche noch deren Schreiber, den Notar, die zwei Amtsdiener oder den Prior des Ortes, der den Besuchern an diesem Abend nur etwas Gesellschaft leisten wollte. Besonders grausam richten die Mörder die beiden Anführer der Gruppe zu – ein Ritter wird später erklären, Guillaume Arnaud die Zunge herausgerissen zu haben. Und mit fast ebenso großer Wut zerfetzen und verbrennen die Angreifer die unzähligen Papiere, welche die Mönche in ihrem Gepäck mit sich führen – Namenslisten, Berichte, Protokolle, Geständnisse.

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WIDERSTAND. 1208 ruft Papst Innozenz III. zum Kreuzzug gegen die Katharer auf. Als sich der mit den Häretikern verbundene Burgherr von Peyrepertuse (hier der Aufgang zum Kastell) weigert zu kapitulieren, wird der Adelige exkommuniziert; seine Festung fällt an die französische Krone

Als sich die Nachricht von dem Anschlag verbreitet, feiern die Menschen überall im Lauragais, ja bald in ganz Südfrankreich. „Wir sind frei, wir sind erlöst“, jubeln sie in einem Dorf. „Bruder Arnaud ist verreckt, die verdammten Register sind zerrissen“, heißt es in einem anderen. Doch nach Jahrzehnten des Zögerns ist die katholische Kirche jetzt entschlossen, jene Häretikersekte zu besiegen, die weite Teile Südfrankreichs im Griff hat. Die mächtigste Ketzerbewegung ihrer Zeit: die Katharer.

Aus diesem Namen, wohl vom griechischen katharoi („die Reinen“) abgeleitet, hat sich überhaupt erst das deutsche Wort „Ketzer“ geformt, das zu Beginn des 13. Jahrhunderts aufkommt. Ketzer (oder Häretiker) sind nach Kirchensicht all jene, die sich eine eigene Version des Christentums erschaffen – und auch noch daran festhalten, wenn eine kirchliche Autorität sie dazu ermahnt, die Irrlehre aufzugeben.

In der Antike waren es vor allem die Arianer, die sich mit ihrer Leugnung der Dreifaltigkeit (der Einheit von Gottvater, Jesus Christus und Heiligem Geist) gegen das Dogma der jungen christlichen Kirche stellten. Nach ihrer Auffassung war Jesus nur wesensähnlich mit dem Vater, aber nicht „wesensgleich“. Auf einem Bischofskonzil im Jahr 325 wurde die Bewegung daher als häretisch verurteilt. Andere Bewegungen wie etwa die der Manichäer predigten ein dualistisches Weltbild mit einem guten und einem bösen Schöpfergott. Nach dem Untergang des Römischen Reichs aber verschwanden die antiken Häresien in Westeuropa allmählich. Streitfragen wurden jetzt nicht mehr in Predigten angesprochen, sondern in theologischen Schriften behandelt oder von Mönchen hinter den Mauern ihres Klosters diskutiert.

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ÜBERRESTE. 20 Jahre lang verwüsten die Kreuzritter ab 1209 Südfrankreich. Sie zerstören zahlreiche Burgen – etwa Peyrepertuse (o.) –, zünden Städte an, ermorden Zehntausende vermeintliche Ketzer. Doch die Bewegung der Katharer übersteht die Verfolgung

Erst im 11. Jahrhundert berichteten geistliche Chronisten wieder von vereinzelten ketzerischen Bewegungen. Denn viele Gläubige waren von Endzeiterwartungen erfüllt und fürchteten das Gottesgericht am Jüngsten Tag. Im französischen Orléans etwa trat eine Sekte auf, die Jungfrauengeburt sowie Auferstehung leugnete und sich vom Heiligen Geist erfüllt sah. 1022 wurden mehrere Glaubensabweichler von einer Bischofsversammlung verurteilt und auf Befehl des französischen Königs hingerichtet: die erste belegte Ketzerverbrennung Europas, angeordnet jedoch nicht von der Kirche, sondern von einem weltlichen Herrscher. Ein festes Strafmaß für Häresie gab es noch nicht – außer der Exkommunikation. Eine mitunter scharfe Waffe: In Arras etwa disputierten Geistliche im Jahr 1025 mit einer Gruppe von Häretikern, doch erst als die Sünder aus der Gemeinschaft Christi verstoßen wurden, schworen sie ihrem Glauben ab. Aber weshalb reagiert die Kirche so empfindlich auf jede unorthodoxe Auslegung der Heiligen Schrift? Warum kann sie Andersgläubige nicht einfach gewähren lassen?

Das ist vor allem mit der Vorstellungswelt der Menschen im Mittelalter zu erklären, in der die Gesellschaft in drei Stände aufgeteilt ist: Priester, Bauern, Krieger – eine göttliche Ordnung, davon sind fast alle Theologen überzeugt. Denn jede dieser Gruppen kann nur durch das Werk der anderen beiden bestehen, jede hat ihren Platz und ihre Aufgabe: eben für die Gemeinschaft zu beten, zu arbeiten oder sie zu schützen. Ketzer aber zersetzen dieses Gefüge. Denn jeder, der anderes als die „heilsamen Worte unseres Herrn Jesus Christus“ lehre, sei nur „süchtig nach Wortgefechten“, hat um 50 n. Chr. schon der Apostel Paulus geschrieben, einer der ersten christlichen Theologen: „Daraus entspringen Neid, Hader, Lästerung, böser Argwohn.“

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GRENZGEBIET. Die Kernregion der Katharer im Languedoc ist zwischen Frankreich, England und Aragón umkämpft. Daher kann sich dort lange keine starke Zentralmacht entwickeln – und damit auch keine koordinierte Verfolgung der Abweichler. Zudem gibt es in dem Gebiet zahlreiche Wehrbauten wie die Burg Peyrepertuse auf ihrem 800 Meter hohen Kalkfelsen

Zudem glauben viele Geistliche, Häresie würde sich wie eine Seuche verbreiten und Leichtgläubige der Amtskirche entfremden. Daher müsse jede abweichende Lehre rasch und konsequent bekämpft werden.

DIE KETZERBEWEGUNGEN, die im 11. Jahrhundert aufkommen, sind vor allem enttäuscht von der Amtskirche. Viel zu reich sei sie, viel zu sehr in weltliche Angelegenheiten verstrickt, der Gottesdienst zu pompös, das Gros der Priester lasterhaft. Das Volk sehnt sich nach glaubwürdigen Klerikern, die demütig und bescheiden wie einst die Apostel leben – und vor allem nicht den Zehnt erheben, einen Anteil an den Ernteerträgen.

In weiten Teilen Europas folgen Menschen nun Wanderpredigern, die oft selbst dem Klerus entstammen und für Armut, Enthaltsamkeit und Buße eintreten – Männern wie Tanchelm von Antwerpen in den Niederlanden, Peter von Bruis in Frankreich, Arnold von Brescia in Italien. Dabei hat der Heilige Stuhl doch Besserung gelobt! Gregor VII., Papst von 1073 bis 1085, hat versprochen, dass die Kirche, „die Braut Christi, zu ihrer wahren Pracht und Herrlichkeit zurückkehren und unbefleckt dastehen“ werde.

Tatsächlich geht es bei den Reformen, die nach ihm benannt werden, aber vor allem darum, das westliche Papsttum nach dem Bruch mit der Ostkirche von Byzanz 1054 zu einer zentral organisierten Institution zu machen, hierarchisch von Rom regiert, mit einer einheitlichen Dogmatik und Lehre. Der Heilige Stuhl soll nun zur unangefochtenen Autorität der westlichen Kirche werden – oberster Gesetzgeber, Richter und Lehrer. Für Andersdenkende ist kaum mehr Platz in der Christenheit, Ungehorsam ist Häresie. Andererseits bedeuten die Bewegungen keine wirkliche Gefahr – meist zerstreuen sie sich mit dem Tod ihres Gründers in alle Winde. Noch sieht der Papst keine Notwendigkeit zu handeln.

Im Jahr 1143 schreibt ein Propst aus der Eifel dem französischen Mönch Bernhard von Clairvaux – der größten theologischen Autorität der Zeit. In seinem Brief berichtet der Deutsche von einem neuen Irrglauben, direkt „aus dem Schlund der Hölle“. Es handele sich um Häretiker, denen man in Köln den Prozess machte und die sich weigerten zu widerrufen – woraufhin sie vom Volk ergriffen und verbrannt wurden. Ein Schicksal, dem die vermeintlich Irrgläubigen „mit Freude entgegengingen“, wie der Propst hinzufügt. „Darauf, ehrwürdiger Vater, möchte ich gern eine Antwort von dir haben, woher diese Häretiker eine solche Stärke in ihrem Glauben finden.“

Alles, was der Propst über die Abweichler zu erzählen weiß, ist zutiefst beunruhigend: Offenbar halten sich die Mitglieder dieser Gemeinschaft für die „wahre Kirche“ und für Nachfolger der Apostel. Ähnlich wie der katholische Klerus haben sich die Häretiker eine hierarchische Struktur gegeben, mit Bistümern, Bischöfen und Diakonen. Vor allem aber behaupten sie, dass ihre Bewegung „überall auf der Welt verbreitet“ sei. Das klingt nicht mehr nach der kleinen Sekte eines Wanderpredigers.

Der Propst nennt die Ketzergruppe zwar nur unbestimmt „Apostel des Satans“, aber seine Beschreibung ihrer Riten und Dogmen lässt keinen Zweifel daran, dass es sich bei dem Schreiben aus Köln um einen der ersten überlieferten Berichte über das Treiben jener Gemeinschaft handelt, die später Katharer genannt wird. So schreibt der Propst etwa, dass die Sekte Glaubensbrüder im Byzantinischen Reich habe.

Tatsächlich hat etwa 200 Jahre zuvor ein bulgarischer Dorfpriester namens Bogomil auf dem Balkan eine Gemeinschaft gegründet, die in manchen ihrer theologischen Vorstellungen der katharischen Glaubenswelt ähnelt. In Varianten und unter verschiedenen Namen verbreitet sie sich rasch im Byzantinischen Reich. Über Konstantinopel könnten Katharer durch Kreuzfahrer, Fernhändler und Pilger von ihren Brüdern im Osten erfahren haben.

Zur Zeit des Briefes aus Köln hat die Bewegung der Katharer längst nicht nur im Rheinland Fuß gefasst, sondern auch in Italien und Südfrankreich, in Flandern, dem Burgund und der Champagne. Ihr wesentlicher Glaubensgrundsatz ist der Dualismus: Satan – nach mancher Lehre ein Sohn Gottes, nach anderer ein ebenso mächtiger, zweiter Gott – hat einen Teil der Engel im Himmel verführt und mit sich in den Abgrund gerissen, dann die Welt und die menschlichen Körper erschaffen und die Seelen der gefallenen Engel in die Körper der Menschen gesperrt. Durch ein reines, asketisches Leben streben die Gläubigen danach, mit dem Tod wieder ins himmlische Reich des Herrn aufgenommen zu werden.

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GEHEIMER GLAUBE. Auf die Kreuzritter folgen die Inquisitoren. Vor dem zunehmenden Verfolgungsdruck flüchten sich Katharer in die Einsamkeit der Bergfestungen. Und die Gläubigen in den Städten tarnen sich, indem sie nach außen katholische Riten praktizieren (Burg Peyrepertuse)

Besonders die Version des Dualismus mit dem zweiten, bösen Schöpfergott ist eine ganz andere Religion als die römisch-katholische – schon weil sie im Widerspruch zur biblischen Schöpfungsgeschichte steht und nicht von der Göttlichkeit Jesu Christi ausgeht. Doch da die Worte Jesu, die Evangelien sowie das Vaterunser im Zentrum ihres Glaubens stehen, sehen sich die Katharer selbst auch als Christen.

Alles in der dualistischen Lehre bewegt sich zwischen Gut und Böse: Gut sind die Seelen und der Himmel, böse sind die Schöpfung, die Welt und die Menschen, weil Satan sie erschaffen hat. Alles Weltliche lehnen die Katharer daher radikal ab: etwa die Ehe und den Geschlechtsverkehr, Eigentum und festen Wohnsitz – sowie Speisen wie Käse, Milch und Fleisch, die allesamt aus einem sündigen Zeugungsvorgang entstanden sind. Allerdings muss sich nur eine kleine Elite den strengen Lebensregeln unterwerfen: die perfecti, die „Vollkommenen“, die ihr Dasein ganz dem katharischen Dogma geweiht haben und schwarz gekleidet als Prediger durchs Land ziehen.

Um zu einem Vollkommenen zu werden, muss ein Anhänger ein Jahr Probezeit mit strengen Fastenregeln hinter sich bringen und erhält dann in einem besonderen Ritual die Seelentaufe, bei der er ein Leben in Enthaltsamkeit gelobt. Auch die gewöhnlichen katharischen Gläubigen, die credentes, empfangen von den Vollkommenen die Seelentaufe – jedoch erst auf dem Sterbebett. Der Lohn aber ist der gleiche, nämlich die Errettung vor dem Satan. Diese Sündentilgung ohne Gegenleistung ist eines der Motive, weshalb der katharische Glaube auf viele Menschen so anziehend wirkt.

Auch der Dualismus sowie die Idee, dass die Welt von einem bösen Gott erschaffen wurde, erscheint den Menschen des Mittelalters – die von Elend, Unterdrückung, Krankheit und frühem Tod gepeinigt werden – ausgesprochen einleuchtend. Und nicht zuletzt passt die massive Kritik der Katharer an der verweltlichten und maßlosen Amtskirche in die Zeit. Die asketischen Vollkommenen erscheinen dem Volk wie eine bessere Version des sündhaften Klerus. So nennen sich die Anhänger der Bewegung selbst auch boni christiani, gute Christen. Ihre Gegner aber meinen, sie seien mit dem Teufel im Bunde.

EINE ANTWORT von Bernhard von Clairvaux auf den Brief des Propstes ist nicht überliefert. Zwei Jahre später jedoch wird der berühmte Geistliche auf einer Reise durch Südfrankreich selber Zeuge der neuen Häresie: Als er in dem Dorf Verfeil die Kanzel besteigt, verlassen alle Bürger die Kirche. Daraufhin spricht er im Freien weiter, doch die Bewohner schließen die Läden der Fenster – und einige anwesende Ritter lassen vernehmlich ihre Waffen klirren, um seine Worte zu übertönen. „Sitz des Satans“ nennt Bernhard den Ort später.

Verfeil liegt im Lauragais zwischen den drei Städten Toulouse, Albi und Carcassonne – in einer Region, die schon bald „Ketzerdreieck“ genannt wird. Der Glaube der Katharer findet hier mit der Zeit so viele Anhänger, dass er schon fast die katholische Kirche verdrängt. Ein Pfarrer klagt, er müsse alle Bewohner seiner Gemeinde bis auf vier zu den Katharern zählen. Weil die Katharer keine Kirchengebäude nutzen, sondern sich in wechselnden Häusern von Anhängern versammeln, sind ihre Amtsträger fortwährend auf Reisen. Die Vollkommenen leben und predigen ganz offen in den Dörfern, hochverehrt von den Bewohnern. In den großen Städten wie Toulouse gehören ihre Anhänger zu den obersten Schichten des Bürgertums.

Weshalb können die Katharer ausgerechnet in Südfrankreich so unbehelligt ihre Lehre verbreiten? Zum einen gibt es hier kaum Autoritäten, die sich ihnen entgegenstellen könnten. Über weite Teile herrscht der Graf von Toulouse, aber weil auch die Könige von Frankreich, England und Aragón Ansprüche auf Teile seines Territoriums erheben, zählt sein Wort nur wenig: Und so sind die Landadeligen vielfach unabhängig von der Kontrolle ihres Lehnsherrn. Da sie sich oft den der Kirche zustehenden Zehnt aneignen, ist der katholische Klerus zu arm, um sich um Bedürftige zu kümmern. Zudem fehlt ihm die Unterstützung der adeligen Kämpfer, die sich stattdessen häufig als Schutzherren der Häretiker verstehen – und sogar Fehden gegen die Kirchenmänner führen.

Bernhard von Clairvaux erkennt, dass der Klerus im Lauragais den Kampf gegen die Häretiker verloren hat, und fordert den Papst daher auf, selbst tätig zu werden. „Es ist deine Aufgabe, für diese Wunde ein Heilmittel zu finden“, schreibt er nach Rom. Aber was ist überhaupt ein Ketzer? Wie findet und erkennt man ihn? Und welche Strafe soll ihn treffen? Es existieren zu diesen Fragen zwar einige private Textsammlungen einzelner Gelehrter, aber was fehlt, ist eine einheitliche und verbindliche Rechtspraxis. Und die einzige Strafe, die das Kirchenrecht kennt, ist die Exkommunikation – eine eher stumpfe Waffe gegen überzeugte Häretiker, die die Amtskirche ohnehin nicht anerkennen.

So sind viele Bischöfe ratlos, was gegen die Häresie in ihrem Amtsbereich zu tun ist – und bleiben tatenlos. Erst 1184, als immer mehr Menschen den Katharern folgen, handelt der Vatikan und verpflichtet die Bischöfe mit einer Urkunde, zwei- bis dreimal im Jahr verdächtige Gemeinden aufzusuchen und nach Ketzern zu fahnden. Zwar liefert das päpstliche Dokument noch immer wenig Hinweise darauf, wie ein Ketzer zu erkennen sei, doch nennt es zum ersten Mal Namen häretischer Bewegungen: neben den Katharern auch die Waldenser und die Humiliaten.

Die einen haben sich nach ihrem Gründer, dem Kaufmann Valdès aus Lyon, benannt und ziehen als Wanderprediger durchs Land. Außerdem lässt Valdès eine volkssprachliche Übersetzung der Bibel erstellen. Die Humiliaten, die „Demütigen“, sind eine Büßergemeinschaft in Norditalien, die sich in Gewänder aus ungefärbter Wolle kleidet und keinen persönlichen Besitz kennt. Beide Gruppen geraten mit der Kirche vor allem deshalb in Konflikt, weil sie sich als Laien das Recht zur Predigt herausnehmen. Eine weitere päpstliche Urkunde, „Vergentis in senium“, 1199 ausgestellt, behandelt die Frage der Bestrafung. Dabei bedient sich der Verfasser eines juristischen Tricks, indem er die Häresie mit dem Majestätsverbrechen gleichsetzt, einem weltlichen Delikt noch aus der Zeit des Römischen Reichs. Denn ist Gotteslästerung nicht genau das – die Majestätsbeleidigung Christi?

„Vergentis in senium“ stammt von einem neuen Papst, im Vorjahr erst gewählt, der in Paris und Bologna studiert hat und als großer Kenner des Kirchenrechts gilt: Innozenz III. Er ist der erste Kirchenobere, der die Auseinandersetzung mit der Häresie zu einem Hauptanliegen macht. Dabei setzt er anfangs auf Überzeugungskraft und wechselt erst später zu härtester Gewalt. Schon kurz nach seiner Ernennung beauftragt Innozenz südfranzösische Mönche, die Häretiker für die Amtskirche zurückzugewinnen. Bis zu 30 Geistliche reisen bald in Zweiergruppen durchs Land, predigen den rechten Glauben und führen theologische Disputationen mit den Ketzern, die zuweilen 15 Tage lang andauern.  Außerdem lässt er zehn Bischöfe Südfrankreichs wegen Unfähigkeit oder Begünstigung der Häresie absetzen und verbessert die Ausbildung der Priester, die lernen sollen, in klarer Sprache und eingängigen Bildern zum Volk zu sprechen.

Aber es hilft alles nicht. Von den vielen Tausend Menschen, vor denen die Geistlichen predigen, sei kaum eine Handvoll zum katholischen Glauben zurückgekehrt, so ein Chronist. Dennoch: Die Kirche kann gerade die Katharer unmöglich gewähren lassen. Mit ihrer Lehre des Dualismus stellt die Gemeinschaft die fundamentalsten Dogmen überhaupt infrage.

Denn wenn die katharischen Prediger behaupten, ein teuflischer Schöpfergott habe die Welt erschaffen – machen sie damit nicht auch die katholische Kirche, die diesen Gott der Genesis anbetet, zu einer Kirche des Teufels? Der Papst besäße seine Autorität dann zu Unrecht, seine Kleriker wären im Irrtum, die Sakramente null und nichtig. Wenn sich die Ketzer also nicht zur Umkehr bewegen oder zum Schweigen bringen lassen, müssen sie vernichtet werden. Schon bald findet sich ein Anlass zur Gewalt.

Im Januar 1208 wird ein Legat des Papstes in Südfrankreich ermordet. Ein spanischer Gesandter in Rom beobachtet, wie Innozenz III., als er davon erfährt, den Kopf zwischen die Hände sinken lässt, um anschließend am Grab des Heiligen Petrus zu beten. Ein Legat ist ein Botschafter des Heiligen Stuhls – seine Ermordung eine Ungeheuerlichkeit! Obwohl die Umstände des Verbrechens unklar bleiben, sieht Innozenz die Katharer am Werk und tut etwas Unerhörtes: Er ruft zum Kreuzzug auf, doch nicht gegen irgendein Heidenreich, sondern zum ersten Mal gegen eine Region des christlichen Europa.

Im Jahr darauf ziehen mehr als 20.000 Kreuzfahrer nach Südfrankreich und greifen die Stadt Béziers an. Als die Krieger den Legaten des Papstes fragen, wie sie unter den Einwohnern denn Häretiker von guten Christen unterscheiden könnten, antwortet der: „Tötet sie alle, der Herr wird die Seinen schon erkennen.“

Gewiss handelt es sich bei dem Zitat um die spätere Ausschmückung eines Chronisten. Aber es verbildlicht den Verlauf dieses Krieges: Ausgerufen als Feldzug gegen die Häresie, entgleist der Konflikt schon bald zu einem reinen Eroberungskrieg, an dem neben dem Papst auch England, Frankreich und Aragón diplomatisch oder militärisch beteiligt sind. 20 schreckliche Jahre lang verwüsten die Heere Südfrankreich – und festigen damit nur den katharischen Glauben, den Hass vieler Einheimischer auf die Kirche. Im Jahr 1226, noch mitten im Krieg, halten die Katharer sogar ein Konzil ab und gründen ein neues Bistum. Zwar sind viele Gläubige und viele der Vollkommenen in den Exzessen des Kreuzzugs getötet worden, doch die Strukturen ihrer Bewegung halten stand.

Weder Milde noch Härte haben also etwas ausrichten können gegen die teuflische Irrlehre in Südfrankreich. Als die beiden weltlichen Hauptkontrahenten des Krieges, der französische König und der Graf von Toulouse, 1229 in Paris einen Friedensvertrag unterzeichnen, ist Innozenz III. schon 13 Jahre tot. Gregor IX., der neue Papst, erbt die Bürde der Ketzerbekämpfung von seinen Vorgängern – und er wird die Lösung finden. Die päpstlichen Verfügungen von 1184 und 1199 haben den Kampf kirchenrechtlich vorbereitet, die häretischen Gruppen benannt, einen Strafkatalog ermöglicht. Wie geht es jetzt weiter?

Gregor und die Kurie in Rom kommen zu dem Schluss, dass eine neue Institution ins Leben gerufen werden muss, deren einzige Aufgabe in der Ketzerjagd bestehen soll: eine Gruppe von Sonderbefugten, mit allen Vollmachten ausgestattet, unabhängig von weltlichen und kirchlichen Autoritäten, verpflichtet nur dem Papst. Zugleich Spezialisten der Häresie mit umfangreichen Kenntnissen über jede Art des Irrglaubens. Es ist die Erfindung des „Heiligen Amts der Inquisition“. Inquisitio bedeutet zunächst einfach nur: „Untersuchung“. Der verstorbene Papst Innozenz hat das neuartige Verfahren als innerkirchlichen Gerichtsprozess bei Verfehlungen von Priestern entwickelt und eine Reihe von Regeln für den Umgang mit Ketzern eingeführt, die Gregor IX. nun verfeinert und ergänzt.

Zuvor ist vor kirchlichen wie weltlichen Gerichten vor allem das Akkusationsverfahren üblich gewesen, das aus dem römischen Recht stammt: Ein Gericht trat nur dann zusammen, wenn es einen privaten Kläger gab. Die einzigen Beweismittel waren Eide von Bürgen, die beispielsweise für den Leumund des Angeklagten einstanden, sowie archaische Gottesurteile wie etwa die Wasserprobe, bei der als schuldig galt, wer im Wasser nicht unterging.

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DAS ENDE. Im März 1244 nehmen Truppen des französischen Königs Montségur nach zehnmonatiger Belagerung ein und überwältigen die sich dort verschanzenden Katharer. Unterhalb der Burg errichten die Sieger einen Scheiterhaufen, auf dem 224 Ketzer verbrannt werden

Der Inquisitionsprozess ist da weitaus rationaler und moderner. Ein kirchlicher Richter (der zugleich Ankläger ist) kann von sich aus ein Verfahren eröffnen. Er kann Verdächtige vorladen und sie zur Aussage zwingen, Nachforschungen anordnen, Indizien sammeln. Und nur wenn die Beweislast es erlaubt, darf er einen Schuldspruch verhängen und gegebenenfalls den Delinquenten zur Bestrafung der weltlichen Macht überstellen.

DOCH WELCHE MÄNNER sind die Richtigen für das neu geschaffene Amt des Inquisitors?

Im April 1233 schreibt Papst Gregor an die Vorsteher einiger Dominikanerklöster und fordert sie auf, unter ihren Mönchen geeignete Männer für die Aufgabe auszuwählen. Seit Gründung der Bruderschaft um 1215 durch den spanischen Geistlichen Dominikus de Guzmán, der den Orden ins Leben gerufen hat, um den christlichen Glauben mit besonderem Eifer zu verkünden, ist die Bruderschaft rasant gewachsen, mit Klosterstiftungen in ganz Mitteleuropa. Die „Predigerbrüder“ zeichnen sich durch ein hohes Sendungsbewusstsein aus, tiefen Glaubenseifer und unbedingte Treue zum Papst. Vor allem aber gelten sie als die Intellektuellen in der Welt der Kirche: häufig ausgebildet an den besten Klosterschulen und Universitäten der Zeit, bewandert in Theologie und Jura. Bald treffen die ersten Inquisitoren in der Region um Toulouse ein. Einer von ihnen ist Guillaume Arnaud aus Montpellier – jener Mann, dem sein Mörder gut neun Jahre später in Avignonet die Zunge herausreißen wird.

Der erste offizielle Prozess der Inquisition wird Ende 1233 in Toulouse gegen einen Bürger namens Johannes Textor eröffnet, den die Inquisitoren als Katharer ansehen. Er esse Fleisch, widerspricht der Angeklagte, schlafe mit seiner Frau und lüge regelmäßig – mit anderen Worten: Er sei ein guter Katholik. Textor, der Überlieferung nach wohl unschuldig, wird zum Tode verurteilt, in den Kerker geworfen, lernt dort eine Gruppe Vollkommener kennen, lässt sich tief beeindruckt die Seelentaufe spenden und wird mit ihnen wenig später auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

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GEDENKEN. Am Fuß der Festung Montségur erinnert ein Mahnmal an den massenhaften Feuertod der Katharer am 16. März 1244. Doch trotz der brutalen Repression durch die Inquisition wird ihre Bewegung im Verborgenen noch jahrzehntelang weiterbestehen

Es dauert nicht lange, bis sich die Inquisitoren erbitterte Feinde machen. Schon lange ist bekannt, dass es in den angesehensten Familien von Toulouse Anhänger der Katharer gibt. 1235 lässt es Guillaume Arnaud auf eine Kraftprobe ankommen und lädt zwölf Patrizier zum Verhör. Sie weigern sich zu erscheinen und lassen den Inquisitor aus der Stadt werfen.

Arnaud beauftragt nun die Mönche des Dominikanerkonvents in Toulouse, die Untersuchung fortzusetzen. Einige Ordensbrüder werden daraufhin verprügelt, ihr Kloster wird von einer aufgebrachten Menge belagert; schließlich müssen alle Dominikaner für Monate die Stadt verlassen. Besonders viel Abscheu ruft bei der Bevölkerung hervor, dass die Inquisitoren auch Tote verurteilen. Denn überführte Häretiker dürfen nicht in geweihter Erde begraben liegen. Wenn sich bei den Ermittlungen also belegen lässt, dass ein Verstorbener Katharer war, lassen ihn die Inquisitoren exhumieren und in einer schaurigen Prozession durch die Stadt tragen. Vorneweg ein Ausrufer, der psalmodiert: „Wer so handelt, wird so enden.“ Dann werden die Gebeine auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Wenig verbreitet wohl mehr Schrecken bei der Bevölkerung als diese Schändung der Totenruhe. Und wenig mehr Wut: In der Stadt Albi schlagen die Einheimischen einen Glaubenswächter, der einen Verstorbenen exhumieren will, fast tot und versuchen ihn in einem Fluss zu ertränken. Wenn die Inquisitoren durchs Land reisen, treffen sie meist auf Schweigen. Viele Vorgeladene verstecken sich oder fliehen. Denunzianten werden eingeschüchtert und ermordet. Längst leben die Katharer ihren Glauben nicht mehr offen wie in den Jahrzehnten vor dem Kreuzzug. Doch im Verborgenen wächst der Widerstand.

Und zum Zentrum der katharischen Bewegung wird die Burg Montségur. Die Feste, in 1200 Meter Höhe auf einem Berggipfel gelegen, zugänglich nur über einen schmalen Grat, gilt mit ihrer Ringmauer als uneinnehmbar. Die adelige Familie, der die Burg gehört, steht den örtlichen Katharern nahe und hat ihnen 1204 erlaubt, dort eine klosterähnliche Gemeinschaft einzurichten.

Nun, unter dem Druck der Verfolgung, wird die Zitadelle zum Zufluchtsort der Abweichler. Reiche Anhänger der Katharer finanzieren den Ausbau der Verteidigungsanlagen sowie eine Söldnertruppe. Katharer aus ganz Südfrankreich zieht es zur Burg, zeitweilig halten sich bis zu 1000 Menschen in Montségur auf. Im Mai 1242 erreicht ein Bote die Burg. Der Vogt einer Festung in Avignonet, selbst ein heimlicher Anhänger der Katharer, lässt in einem Brief mitteilen, dass zwei Inquisitoren bei ihm Quartier genommen hätten. Der Kommandant der Garnison von Montségur lässt sofort 50 seiner Ritter und Kriegsknechte zusammenkommen und bricht noch am selben Tage auf. Die Ketzerjäger sollen ihm auf keinen Fall entkommen …

DIE MORDE an Guillaume Arnaud und Étienne de Saint-Thibéry sowie ihrem Gefolge sorgen für Empörung in Rom. Als sich herumspricht, dass die Attentäter aus Montségur gekommen sind, lässt der französische König, der sich zur Bekämpfung der Ketzerei verpflichtet hat, die Katharerburg belagern. Im Mai 1243 blockiert das ausgesandte Heer den Zugang zur Festung. Da Montségur kaum einzunehmen ist, sollen die Bewohner ausgehungert werden.

Mehr als 360 Männer, Frauen und Kinder harren in der Burg aus, darunter 95 Kämpfer. Weil die Eingeschlossenen über reichlich Vorräte verfügen, geschieht sieben Monate lang nichts. Erst im Dezember steigen Soldaten der Franzosen mit ortskundigen Führern im Schutz der Nacht über Felswände hinauf und erobern einen Wachturm am anderen Ende des Bergkamms, 800 Meter von der Burg entfernt.

Jetzt verfügen die Belagerer über einen Vorposten auf dem Berg und können Katapulte und Armbrüste auf den Bergkamm schaffen. In den folgenden Wochen nehmen sie die Burg unter Dauerfeuer. Im Frühjahr müssen die Belagerten erkennen, dass ihre Lage aussichtslos geworden ist, und verhandeln eine Übergabe. Der Garnisonsbesatzung und den Zivilisten versprechen die Franzosen friedliches Geleit – nur die Perfecti unter den Eingeschlossenen müssen sich den Inquisitoren stellen.

Die Vollkommenen wissen, dass sie der Feuertod erwartet, wenn sie ihrem Glauben nicht abschwören. Am 16. März 1244 errichten Arbeiter unterhalb der Burg ein Rund aus Palisaden und stecken darin Holz in Brand. Jeder der Perfecti bekennt sich erneut zu seinem Glauben. Daraufhin schicken die Soldaten sie in die Flammen. 224 Männer und Frauen finden an diesem Tag den Tod. Was für ein Schlag für die Katharer! Rom ist nun noch entschlossener, die Ketzer zu vernichten. Neue Inquisitoren nehmen die Arbeit auf: Zwischen Mai 1245 und August 1246 wird die gesamte erwachsene Bevölkerung des Lauragais zum Verhör nach Toulouse geladen. 5400 Protokolle sind erhalten, sicher nur ein Bruchteil.

Ein großer Stab von Schreibern und Notaren arbeitet den Inquisitoren nun zu, die Zeugen werden in Gruppen von 20 oder 30 gleichzeitig vernommen, nach einem standardisierten Fragenkatalog. Der Kirche geht es jetzt nicht mehr darum, ein paar Vollkommene auf den Scheiterhaufen zu bringen: Sie will auch die Helfer aufspüren. Das Volk erkennt, dass die Inquisition keine vorübergehende Prüfung ist, sondern ein neu geschaffener Apparat, der nicht wieder verschwinden wird.

Die Katharer erholen sich in Südfrankreich kaum mehr von der Katastrophe von Montségur. Der größte Teil ihrer geistlichen Elite ist vernichtet: Neben den 224 bereits hingerichteten Perfecti enden gut 70 weitere nach der Verhörwelle auf dem Scheiterhaufen. Noch einmal so viele werden eingekerkert, fast 30 schwören ihrem Glauben ab, 60 fliehen nach Norditalien, wo es noch katharische Gruppen gibt.

Die Glaubensgemeinschaft kann diesen Aderlass und den weiteren Verfolgungsdruck der Inquisition langfristig nicht überstehen. Die letzten ihrer Bischöfe in Südfrankreich fliehen 1275 in die Lombardei. Doch der Katharismus lässt sich nicht so einfach auslöschen und bleibt im Verborgenen bestehen. An der Wende zum 14. Jahrhundert gelingt es einem Brüderpaar aus einem Dorf der Pyrenäen sogar noch einmal für kurze Zeit, den Glauben gegen erneute Anstürme der Inquisition zu behaupten (siehe Seite 62). Dennoch: Eine der mächtigsten Häretikerbewegungen des Mittelalters schrumpft im Laufe des 14. Jahrhunderts weiter und verschwindet schließlich völlig. Jene Institution aber, die einzig deshalb gegründet wurde, um sie zu schlagen, wird sich von Südfrankreich über ganz Europa und eines Tages sogar in die Neue Welt ausbreiten: die Inquisition.

2. Heinrich Kramer. Der Wahn des Eiferers.

Wie besessen ist Inquisitor Heinrich Kramer von den vermeintlichen Gefahren durch böse Zauberinnen. Der Geistliche verfasst den »Hexenhammer«, einen Ratgeber, in dem er all sein Wissen über Schwarze Magie sammelt – und befeuert so eine Menschenjagd, der Zehntausende Frauen zum Opfer fallen

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DER PAPST ernennt den Dominikaner Heinrich Kramer (hier das zeitgenössische Porträt eines Dominikanermönchs) zum Inquisitor gegen Ketzer, Zauberer und Teufelsbuhlen

Was für eine Niederlage! Heinrich Kramer, Inquisitor und vom Papst beauftragter Hexenjäger, muss 1485 in Innsbruck erleben, wie sieben von ihm der Schwarzen Magie beschuldigte Frauen einfach in die Freiheit entlassen werden. Mehr noch: Auf einmal ist er es, gegen den Anschuldigungen erhoben werden. Doch Kramer wird sich wehren. Mit einem Buch, das die Hexenverfolgung schon bald zu einem Instrument vieltausendfachen Mordes macht.

Jahrhundertelang haben sich die Häscher der Inquisition vor allem auf Glaubensabtrünnige konzentriert. Gegen vermeintliche Hexen, nach Ansicht der Kirche mit dem Teufel verbündet, gab es dagegen kaum Verfahren. Doch ab etwa 1430 schüren Priester und Theologen die Angst vor Hexengemeinschaften (siehe Seite 90). In jener Zeit erhält Heinrich Kramer, um 1430 im elsässischen Schlettstadt geboren, seine Ausbildung. Er studiert vermutlich im örtlichen Dominikanerkloster und wird Inquisitor. Ab etwa 1474 klagt er als reisender Ermittler Hexen an. Doch häufig gibt es mit Bürgermeistern und Fürsten Streitereien um die Zuständigkeit.

Kramer geht nach Rom, sucht die Unterstützung des Papstes. Und tatsächlich lässt sich Innozenz VIII. von ihm einen Erlass soufflieren. Darin erklärt der Pontifex die Hexenverfolgung für notwendig und ernennt den Dominikaner in dieser Sache zu seinem Abgesandten in zahlreichen deutschen Bistümern. Doch 1485 erlebt Kramer in Innsbruck, wie schwach seine Autorität ist. Als der dortige Landesfürst erfährt, wie der Inquisitor bei einem Hexenprozess die Angeklagten foltert, deren Aussagen verdreht und ihnen rechtlichen Beistand verweigert, interveniert er und ordnet an, der Prozess solle fortan von einem Kollegium unter Vorsitz eines bischöflichen Gesandten geleitet werden.

Die Gerichtsherren sorgen dafür, dass die Frauen einen Verteidiger erhalten, der den Verlauf des Verfahrens bald umkehrt, Kramer formale Mängel vorwirft und anmahnt, die Angeklagten freizulassen und stattdessen den Inquisitor festzunehmen. Der vorsitzende Richter teilt die Auffassung des Advokaten und entlässt die Frauen. Kramer wird zwar nicht verhaftet, doch der Bischof fordert ihn auf, aus seiner Diözese zu verschwinden. Der Inquisitor geht – und schreibt nun ein Buch, das den Zeitgenossen die Hexengefahr vor Augen führen soll. Wenige Monate später ist „Der Hexenhammer“ vollendet (der Titel des 1487 erscheinenden Werkes spielt auf die Ehrbezeichnung „Ketzerhammer“ für besonders erfolgreiche Inquisitoren an).

Hexen, heißt es darin, könnten dank des Teufels Hilfe durch die Luft fliegen und sich in Tiere verwandeln. Rund 250 Schadensfälle nennt der Autor, berichtet von Blitzeinschlägen durch Hexen, von Männern, „die an der Zeugungskraft behext“ werden, von Krankheit und „Liebestollheit“ – und von Hebammen, die Kinder töten und den Dämonen opfern. Am Schluss des Buches stellt er Strategien für das Vorgehen der Anklage in Hexenprozessen vor, gibt Ratschläge zu Ermittlung, Zeugenbefragung, Folter. In den theologischen Abschnitten verdreht Kramer Schriften kirchlicher Autoritäten, damit sie zu seiner Argumentation passen. In den Beispielen aus seiner Praxis gibt er Niederlagen als Erfolge aus. Er führt auch einen Mitautor an, den Kölner Ordensoberen Jakob Sprenger – wohl um seinem Werk mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen. Doch das ist gelogen.

Trotzdem wird das Buch ein großer Erfolg. Kramer hat so effektvoll und alarmierend formuliert, dass seine Ideen nach und nach immer mehr Einfluss gewinnen. Der päpstliche Erlass, der Schrift prominent vorangestellt, gibt dem Werk zudem scheinbar offiziellen Charakter. In weiten Teilen Europas ist Kramers Buch schon bald eine Art Leitfaden für die Verurteilung vermeintlicher Hexen. Wie nichts zuvor befeuert der Dominikaner die Furcht vor Magie, lässt die Zahl verfolgter Frauen deutlich steigen. Zugleich werden bildliche Darstellungen von Magierinnen populär, die auch auf den Ausführungen des Inquisitors fußen. Unter anderem verfestigt sich ein Klischeebild, das noch heute bekannt ist: von der Frau, die auf ihrem Besen des Nachts durch die Luft reitet.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

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Sekundärliteratur

-> Strempel, Johannes: Kampf gegen die Katharer. Krieg gegen die Ketzer, in: Die Inquisition (GEO Epoche Jg. 2016, Heft Nr. 89), Hamburg 2016, S. 25-41.

-> Kuhla, Karoline: Heinrich Kramer. Der Wahn des Eiferers, in: Die Inquisition (GEO Epoche Jg. 2016, Heft Nr. 89), Hamburg 2016, S. 104ff.

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Orden und Klöster

Orden und Klöster

Die Zisterzienser

Inhaltsverzeichnis

1. Die Zisterzienserabtei Marienstatt

1. Die Zisterzienserabtei Marienstatt

1. Einleitung

Die Ab­tei Ma­ri­en­statt wur­de 1212 von Heis­ter­ba­cher Mön­chen in der Nä­he von Neunk­hau­sen im Wes­ter­wald ge­grün­det. Schon bald muss­te der Stand­ort ver­legt wer­den. Graf Hein­rich III. von Sayn und sei­ne Frau Mecht­hild stat­te­ten sie gro­ßzü­gig mit Be­sit­zun­gen im Nis­ter­tal aus. Dort­hin über­sie­del­ten die Mön­che und er­rich­te­ten ei­ne der frü­hes­ten go­ti­schen Kir­chen rechts des Rheins. Die Gra­fen von Sayn emp­fan­den sich seit­dem als Schutz­her­ren der Ab­tei, was de­ren Ge­schich­te über Jahr­hun­der­te prä­gen soll­te. Die teil­wei­se hef­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen, vor al­lem nach­dem die Gra­fen zum Pro­tes­tan­tis­mus kon­ver­tiert wa­ren, zo­gen sich bis zur Auf­he­bung Ma­ri­en­statts 1803 hin. 1888 wur­de Ma­ri­en­statt als ers­tes Zis­ter­zi­en­ser­klos­ter nach den Ver­bo­ten des „Kir­chen­kampf­s“ von Wet­tin­gen-Meh­rerau aus wie­der­ge­grün­det. Die Ab­tei be­steht noch heu­te und be­treibt das ein­zi­ge hu­ma­nis­ti­sche Gym­na­si­um der Re­gi­on.

2. Die Gründung

Das ge­naue Grün­dungs­jahr Ma­ri­en­statts ist um­strit­ten. Wahr­schein­lich muss man von Vor­be­rei­tun­gen im Jahr 1212 aus­ge­hen, die dann 1215 in die Tat um­ge­setzt wur­den. Dies ist nicht un­ge­wöhn­lich bei mit­tel­al­ter­li­chen Klos­ter­grün­dun­gen, die sich oft über Jah­re er­streck­ten und ei­nen er­heb­li­chen or­ga­ni­sa­to­ri­schen und nicht zu­letzt auch lo­gis­ti­schen Auf­wand ver­ur­sach­ten. Eben­falls nicht sel­ten war die Ver­le­gung ei­nes Klos­ters an ei­nen an­de­ren als den ur­sprüng­li­chen Grün­dungs­ort. Auch die Ab­tei Heis­ter­bach wur­de kurz nach ih­rer Er­rich­tung vom Berg ins Tal ver­legt und ähn­lich ge­schah auch mit Ma­ri­en­statt.


 

Im­mer­hin war der Vor­gang für die Be­tei­lig­ten doch so un­ge­wöhn­lich, dass sie ihn aus­führ­lich in Bild und Schrift fest­hiel­ten. Die so­ge­nann­ten Ma­ri­en­stat­ter Ta­feln sind da­her die wich­tigs­te Quel­le für die Grün­dung der Ab­tei. Das Le­ben in der Neu­grün­dung, so be­rich­ten die Ta­feln in sa­gen­haf­ter Aus­schmü­ckung der Be­ge­ben­heit, sei so be­schwer­lich und ent­beh­rungs­reich ge­we­sen, dass die Mön­che die Rück­kehr in ih­re Mut­ter­ab­tei ge­plant hät­ten. Doch der Abt gab noch nicht auf. Er bat, da er zu al­lem Über­fluss auch noch krank wur­de, um drei Ta­ge Be­denk­zeit, die al­le Mön­che in ge­mein­sa­mem Ge­bet ver­har­ren und die Barm­her­zig­keit Got­tes er­fle­hen soll­ten. Der sich an­bah­nen­de Kon­flikt zwi­schen Abt und Kon­vent über die Fra­ge der Rück­kehr ins Mut­ter­klos­ter wur­de dann tat­säch­lich durch ei­ne Vi­si­on des Ab­tes ge­löst. In ihr ver­sprach die Mut­ter­got­tes Hil­fe und Trost und be­zeich­ne­te dem Abt ei­ne Stel­le im Tal der Nis­ter, an der ein blü­hen­der Wei­ßdorn­zweig zu fin­den sei. Dort sol­le er das neue Klos­ter er­rich­ten. Im tiefs­ten Win­ter mach­ten sich Abt und Kon­vent auf die Su­che und fan­den tat­säch­lich an der vor­her­ge­sag­ten Stel­le den be­sag­ten Wei­ßdorn­zweig. So­mit wur­de die Ver­le­gung Ma­ri­en­statts be­schlos­sen.



Teil 1: Die Marienstatter Tafeln (entstanden um 1324/25) enthalten die Gründungslegende der Abtei. Sie sind damit das einzige historiografische Zeugnis für die frühe Geschichte Marienstatts. Sie waren ursprünglich an einer Säule in der Abteikirche angebracht und befinden sich heute im Rheinischen Landesmuseum in Bonn. (LVR Landesmuseum Bonn)

 

So ein­fach wie es die Grün­dungs­le­gen­de uns glau­ben ma­chen will, war die Ver­le­gung aber nicht. Das ur­sprüng­lich von dem Köl­ner Burg­gra­fen Eber­hard von Arem­berg und sei­ner Frau Adel­heid von Mols­berg ge­grün­de­te und do­tier­te Klos­ter hat­te im Nis­ter­tal kei­nen Be­sitz. Au­ßer­dem lag es in der Erz­diö­ze­se Trier, der neue Stand­ort hin­ge­gen – ob­wohl nur we­ni­ge Ki­lo­me­ter vom al­ten ent­fernt – in der Erz­diö­ze­se Köln. Es ist da­her wahr­schein­li­cher an­zu­neh­men, Graf Hein­rich III. von Sayn und sei­ne Frau Mecht­hild hät­ten die Ver­le­gung aus ter­ri­to­ri­al­po­li­ti­schen Grün­den be­trie­ben und zu­gleich für die Zu­stim­mung des Trie­rer Erz­bi­schofs zu die­sem Schritt ge­wor­ben. Hein­rich von Sayn stif­te­te zu die­sem Zweck am 27.2.1222 sei­ne Be­sit­zun­gen an der Nis­ter. Der Köl­ner Erz­bi­schof stimm­te der Ver­le­gung noch am sel­ben Tag zu, der Trie­rer nur we­nig spä­ter.

Der say­ni­sche Graf konn­te sich von der Ver­le­gung ei­ni­ge Vor­tei­le für sei­ne Lan­des­herr­schaft in die­sem Teil des Wes­ter­wal­des ver­spre­chen. Ma­ri­en­statt dien­te ihm im Zu­sam­men­spiel mit dem ge­gen En­de des 12. Jahr­hun­derts ge­grün­de­ten Ha­chen­burg, das auf dem bes­ten We­ge war, sich zu ei­ner re­gel­rech­ten Stadt zu ent­wi­ckeln, der Fes­ti­gung sei­ner Herr­schaft im Os­ten sei­nes Herr­schafts­ge­bie­tes. Zu­sam­men mit dem welt­li­chen Zen­trum Ha­chen­burg soll­te Ma­ri­en­statt auch dem wei­te­ren Aus­bau und der Er­schlie­ßung des Lan­des die­nen. Mit der Nie­der­le­gung der Burg Nis­ter, die in un­mit­tel­ba­rer Nä­he des neu­en Ma­ri­en­stat­ter Stand­or­tes ge­le­gen war, schuf er ein macht­po­li­ti­sches Va­ku­um, das er mit­hil­fe des Klos­ters zu sei­nen Guns­ten gleich wie­der schloss.

Zwar starb die Li­nie der äl­te­ren Gra­fen von Sayn im männ­li­chen Stamm mit Hein­rich III. 1247 aus und das Er­be zer­streu­te sich in den fol­gen­den Jahr­zehn­ten rasch zwi­schen nach­fol­gen­den Li­ni­en, de­ren Ge­schich­te im Spät­mit­tel­al­ter sehr un­über­sicht­lich wird, aber den­noch gab es im­mer ein en­ge Ver­bin­dung zwi­schen den ge­ra­de re­gie­ren­den Gra­fen von Sayn zu Ma­ri­en­statt. Nach ei­nem an­fäng­lich gu­ten Ver­hält­nis ent­stan­den ab dem 15. Jahr­hun­dert im­mer wie­der Kon­flik­te, die sich ab dem 16. Jahr­hun­dert zu ei­nem Dau­er­streit über die Fra­ge der Stel­lung Ma­ri­en­statts zum Gra­fen­haus ent­wi­ckeln soll­te, und der erst mit dem Aus­ster­ben al­ler Ne­ben- und Sei­ten­li­ni­en be­zie­hungs­wei­se der Auf­he­bung der Ab­tei im Jah­re 1803 en­den soll­te.



Teil 2: Die Marienstatter Tafeln (entstanden um 1324/25) enthalten die Gründungslegende der Abtei. Sie sind damit das einzige historiografische Zeugnis für die frühe Geschichte Marienstatts. Sie waren ursprünglich an einer Säule in der Abteikirche angebracht und befinden sich heute im Rheinischen Landesmuseum in Bonn. (LVR Landesmuseum Bonn)

 

Doch zu­nächst über­sie­del­ten die Mön­che 1227 an die Nis­ter, nach­dem man dort ei­ni­ger­ma­ßen ge­eig­ne­te – wahr­schein­lich zu­nächst noch pro­vi­so­ri­sche – Ge­bäu­de er­rich­tet hat­te. Um 1246 be­gann man mit dem Bau ei­ner stei­ner­nen Kir­che, für de­ren Er­rich­tung der Graf von Sayn er­neut gro­ßzü­gig spen­de­te. Sie wur­de in meh­re­ren Bau­pha­sen bis An­fang des 15. Jahr­hun­derts fer­tig­ge­stellt, konn­te aber be­reits seit dem 14. Jahr­hun­dert in vol­ler Län­ge ge­nutzt wer­den. Ar­chi­tek­tur­ge­schicht­lich ori­en­tier­te sie sich be­son­ders im Be­reich des Chors an der Kir­che der Mut­ter­klos­ters Heis­ter­bach. Das ein­heit­li­che äu­ße­re Er­schei­nungs­bild könn­te dar­auf schlie­ßen las­sen, dass man sich im Ver­lauf der et­wa 200-jäh­ri­gen Bau­zeit nach den ur­sprüng­li­chen Plä­nen ge­rich­tet hat. Nach dem Ab­schluss der auf­wän­di­gen Re­stau­rie­rungs- und Si­che­rungs­ar­bei­ten im Jah­re 2008 kann ei­ne der be­deu­tends­ten früh­go­ti­schen Kir­chen öst­lich des Rheins wie­der an­ge­mes­sen be­wun­dert wer­den.

Nach an­fäng­li­chen Schwie­rig­kei­ten bei der Stand­ort­wahl und Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit den Ver­wand­ten der Stif­te­rin Adel­heid von Mols­berg ge­dieh die Ab­tei aber gut. Zahl­rei­che Gro­ße der Re­gi­on füg­ten der ur­sprüng­li­chen Aus­stat­tung wei­te­re Be­sit­zun­gen durch Schen­kung hin­zu. Die Ab­tei be­trieb aber auch selbst ei­ne ak­ti­ve Er­werbs­po­li­tik, die durch ge­ziel­ten Kauf oder Tausch dar­um be­müht war, den ei­ge­nen Be­sitz zu ar­ron­die­ren.



Das Wappen der Abtei zeigt den Weißdornzweig, der bei der Verlegung der Abtei in Nistertal eine wichtige Rolle gespielt haben soll. (Fr. Maur Cocheril: La Documentation Cistercienne)

 

3. Die Ausstattung: Äcker, Wiesen, Wälder, Stadthöfe

Wenn­gleich die Ma­ri­en­stat­ter Be­sit­zun­gen in ei­nem geo­gra­phisch ver­gleichs­wei­se eng­um­ris­se­nen Um­kreis, mit Schwer­punk­ten um die Ab­tei selbst, Ko­blenz und das Mit­tel­rhein­tal bis Leu­tes­dorf und nörd­lich der Lahn um Dorch­heim (heu­te Ge­mein­de Elb­tal) im Mit­tel­hes­si­schen la­gen, so kann man je­doch kei­nes­falls von ei­nem ar­ron­dier­ten Be­sitz­kom­plex aus­ge­hen. Der Streu­be­sitz mach­te die Ein­hal­tung der zis­ter­zi­en­si­schen Ide­al­vor­stel­lung von der voll­stän­di­gen Ei­gen­wirt­schaft bei gleich­zei­ti­ger Be­ach­tung der Ge­bets- und Got­tes­dienst­zei­ten un­mög­lich und so rich­te­te auch Ma­ri­en­statt Gran­gi­en oder Ei­gen­bau­hö­fe ein. Die­se wa­ren zu­nächst mit ei­nem Mönch oder ei­nem Kon­ver­sen (ei­nem Lai­en­bru­der) als Lei­ter be­setzt. Spä­ter wur­den sie auch häu­fig an ei­nen Ver­wal­ter ver­pach­tet. Die­se Gran­gi­en dien­ten nicht nur als Ei­gen­wirt­schafts­be­trieb, son­dern oft auch als Zen­trum, von dem aus die in der Um­ge­bung lie­gen­den Hö­fe ver­wal­tet und be­treut wur­den. Gran­gi­en be­zie­hungs­wei­se de­ren funk­tio­na­le Äqui­va­len­te be­saß Ma­ri­en­statt in Geh­lert (süd­lich Ha­chen­burg), Met­ter­nich (heu­te Stadt Ko­blenz), Hön­nin­gen (heu­te Bad Hön­nin­gen), Al­ten­klos­ter­hof (ur­sprüng­li­cher Stand­ort der Ab­tei bei Neunk­hau­sen), Ho­hen­sayn (Ge­mein­de Laut­zen­brü­cken), Idel­berg, Ari­en­hel­ler (Ge­mein­de Rhein­brohl) und Dorch­heim. Ei­ni­ge die­ser Hö­fe wa­ren nicht nur mit den für die Land­wirt­schaft nö­ti­gen Ge­bäu­den aus­ge­stat­tet, son­dern bo­ten auch Un­ter­künf­te für ei­ne grö­ße­re Zahl von Mön­chen. Sie wur­den als Her­ber­ge und Aus­weich­quar­tier im Fal­le der Be­dro­hung der Ab­tei ge­nutzt.

Ne­ben Be­sit­zun­gen in Form von Äckern, Wie­sen oder Wäl­dern, such­te Ma­ri­en­statt auch ge­zielt in den Städ­ten der Re­gi­on Fuß zu fas­sen. Zu den be­deu­tends­ten Stadt­hö­fen Ma­ri­en­statts zähl­ten die in Ko­blenz, An­der­nach und Köln. Wei­te­re gab es in Sin­zig, Lim­burg und Wetz­lar. Sie dien­ten nicht nur dem Ab­satz der er­zeug­ten Pro­duk­te auf den Markt­plät­zen der Städ­te oder der Nut­zung der Hä­fen für den Fern­han­del, son­dern im Fal­le von An­der­nach und be­son­ders von Ko­blenz als Re­fu­gi­um im Fal­le von Ge­fahr. In­ner­halb der schüt­zen­den Stadt­mau­ern fühl­te man sich nicht nur vor den schwe­di­schen Be­set­zern im Drei­ßig­jäh­ri­gen Krieg si­cher, son­dern auch vor dem Gra­fen von Sayn flüch­te­te der Kon­vent mehr­fach in die Stadt­hö­fe. Der Köl­ner Stadt­hof hat­te zu­sätz­lich die Funk­ti­on, den Kon­takt zum Erz­bi­schöf­li­chen Hof nicht ab­rei­ßen zu las­sen, wich­ti­ger war aber mit Si­cher­heit die Be­deu­tung Kölns als Han­dels­platz. Be­zeich­nend ist, dass Ma­ri­en­statt kei­nen Stadt­hof in Trier un­ter­hielt.

4. Schulden, Krisen und Konflikte

Ver­lie­fen die ers­ten bei­den Jahr­hun­der­te der Ma­ri­en­stat­ter Ge­schich­te in ei­ni­ger­ma­ßen ru­hi­gen Bah­nen, so tra­ten im 15. Jahr­hun­dert erst­mals erns­te­re Pro­ble­me auf. Be­reits 1436 gab es An­zei­chen fi­nan­zi­el­ler Schwie­rig­kei­ten. Man sal­dier­te ei­ne Ge­samt­schuld von et­wa 9.000 Mark. Das Klos­ter be­gann, Be­sit­zun­gen zu ver­kau­fen oder zu ver­pach­ten. 1490 kon­sta­tier­te der Graf von Sayn ei­ne er­heb­li­che Schul­den­last des Klos­ters. Die Kri­se ver­tief­te sich im 16. und 17. Jahr­hun­dert. Die stei­gen­de An­zahl der Ver­leh­nun­gen und Ver­pach­tun­gen von Gü­tern deu­tet dar­auf hin, dass sich Ma­ri­en­statt in ei­ner Pha­se des Struk­turum­bruchs be­fand: weg von der Ei­gen­wirt­schaft, hin zur Ren­ten­wirt­schaft. Der Drei­ßig­jäh­ri­ge Krieg tat sein Üb­ri­ges, um die wirt­schaft­li­che Si­tua­ti­on zu ver­schär­fen. Erst da­nach ging es wie­der auf­wärts. Bei ih­rer Auf­lö­sung im Zu­ge der Sä­ku­la­ri­sa­ti­on stand die Ab­tei wirt­schaft­lich ge­sund da.

Die Gra­fen von Sayn wuss­ten je­den­falls die Si­tua­ti­on Ma­ri­en­statts zu ih­ren Guns­ten aus­zu­nut­zen, denn zu den schwie­ri­ger wer­den­den wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­sen der Ab­tei ka­men gra­vie­ren­den Pro­ble­me mit der Klos­ter­dis­zi­plin hin­zu. So hat­ten die ers­ten bei­den be­zeug­ten Vi­si­ta­tio­nen durch die Mut­ter­ab­tei Heis­ter­bach in den Jah­ren 1436 und 1452 ne­ben Ver­säum­nis­sen bei der Be­wirt­schaf­tung sol­cher­lei Män­gel fest­ge­stellt. Da ent­spre­chen­de Er­mah­nun­gen sei­tens Heis­ter­bachs und des Erz­bi­schofs nicht fruch­te­ten, wur­de der Graf von Sayn 1457 mit der Durch­füh­rung der Re­for­men be­zie­hungs­wei­se de­ren Über­wa­chung be­auf­tragt. Die Chan­ce, sich in die An­ge­le­gen­hei­ten Ma­ri­en­statts ein­zu­mi­schen und die seit je­her be­an­spruch­ten Herr­schafts­rech­te durch­zu­set­zen, ließ sich das Gra­fen­haus nicht ent­ge­hen. Doch auch ihm ge­lang es nicht, den Kon­vent zu ei­ner grund­le­gen­den Er­neue­rung von Klos­ter­dis­zi­plin und Wirt­schafts­füh­rung an­zu­hal­ten. Nach­dem er be­reits den Or­dens­obers­ten um Un­ter­stüt­zung ge­be­ten hat­te, wand­te sich der Graf so­gar an den Papst und bat ihn, Ni­ko­laus von Ku­es mit ei­nem Re­form­auf­trag für Ma­ri­en­statt aus­zu­stat­ten. Da die­ser zu be­schäf­tigt war, um die Re­for­men selbst durch­zu­füh­ren, be­auf­trag­te er sei­ner­seits ei­ne Kom­mis­si­on mit der Durch­füh­rung von Maß­nah­men. Doch die­se spiel­ten den Ball wie­der zu­rück an den Gra­fen, dem sie nun die Ge­walt des welt­li­chen Arms ge­gen die un­ge­hor­sa­men Mit­brü­der ver­lie­hen.

Die Si­tua­ti­on war ziem­lich ver­fah­ren, zu­mal nun das zis­ter­zi­en­si­sche Ge­ne­ral­ka­pi­tel den Kon­vent auf­for­der­te, ge­gen die Ein­mi­schung des Gra­fen Wi­der­stand zu leis­ten. Un­ter dem neu­en Abt Fried­rich Schar­nekell ent­spann­te sich das Ver­hält­nis zwi­schen Graf und Kon­vent wie­der et­was, Ma­ri­en­statt schien die Herr­schafts­an­sprü­che des Gra­fen zu ak­zep­tie­ren. Doch der Streit ruh­te le­dig­lich. 1476 wur­den aber­mals gra­vie­ren­de Dis­zi­plin­pro­ble­me fest­ge­stellt und dem Gra­fen er­neut ein Ein­grei­fen in die An­ge­le­gen­hei­ten des Kon­vents ge­stat­tet. Die­ses Mal schei­nen dau­er­haf­te­re Lö­sun­gen ge­fun­den wor­den zu sein, denn es soll­te län­ge­re Zeit ei­ni­ger­ma­ßen ru­hig blei­ben, je­doch auf Kos­ten der Ei­gen­stän­dig­keit Ma­ri­en­statts, die nun nicht mehr un­an­ge­tas­tet war.

Doch Mit­te des 16. Jahr­hun­derts flamm­ten die Kon­flik­te zwi­schen Gra­fen­haus und Kon­vent wie­der auf. Wie schon zu­vor ging es ne­ben dem ernst­ge­mein­ten Be­mü­hen, den dis­zi­pli­na­ri­schen und wirt­schaft­li­chen Zu­stand des Kon­vents zu ver­bes­sern, auch die­ses Mal um die Fra­gen der Lan­des­ho­heit über die Ab­tei. In der Zwi­schen­zeit hat­te die Ab­tei ih­ren Kurs ge­gen­über den Ein­mi­schun­gen der say­ni­schen Gra­fen in­so­fern ge­än­dert, als sie Ein­grif­fe und Ein­fluss­nah­me zu­min­dest de fac­to ge­stat­te­te. So fun­gier­ten die Gra­fen als Ver­mitt­ler in Rechts­strei­tig­kei­ten mit Drit­ten oder sie be­zie­hungs­wei­se ih­re Ver­tre­ter nah­men so­gar an Abts­wah­len teil. Durch die Re­for­ma­ti­on än­der­ten sich je­doch die Vor­zei­chen für Ma­ri­en­statt. Denn das Gra­fen­haus war zum Pro­tes­tan­tis­mus kon­ver­tiert und hat­te 1560/1561 die­sen auch in der Graf­schaft ein­ge­führt. Nun wur­de der Kon­flikt zwi­schen Ma­ri­en­statt und den Gra­fen von Sayn auch noch durch die kon­fes­sio­nel­le Dif­fe­renz an­ge­heizt. Die Kon­fes­si­ons­ho­heit des Lan­des­herrn gab den Gra­fen ganz neue Mit­tel in die Hand, die Ab­tei zu­sätz­lich un­ter Druck zu set­zen.

Ma­ri­en­statt ver­such­te sich da­ge­gen durch Schut­z­ur­kun­den be­zie­hungs­wei­se Schutz­er­su­chen des Kai­sers und der Erz­bi­schö­fe von Köln und Trier zu wapp­nen, die je­doch oh­ne un­mit­tel­ba­ren Ef­fekt blie­ben. Graf Adolph setz­te das Klos­ter im­mer wie­der mit neu­en Ab­ga­ben und Diens­ten un­ter Druck. 1568 ließ er in ei­nem Hand­streich so­gar das Klos­ter­ar­chiv nach Ha­chen­burg über­füh­ren. Als er aber 1573 ver­such­te, die Ent­schei­dung über die Vor­wür­fe ge­gen die Ab­tei, den 13-jäh­ri­gen Mi­cha­el Bier­baum miss­han­delt zu ha­ben, an sein Ge­richt zu zie­hen, wehr­te sich der Kon­vent und reich­te Kla­ge beim Reichs­kam­mer­ge­richt ein.

Da­mit war das Tisch­tuch zwi­schen der Ab­tei und dem say­ni­schen Gra­fen­haus bis zum En­de des Al­ten Rei­ches end­gül­tig zer­schnit­ten. Zwar wur­de auf Druck des Kai­sers 1582 ei­ne Ei­ni­gung er­zielt, die zu­guns­ten Ma­ri­en­statts und sei­ner Ei­gen­stän­dig­keit aus­fiel und die Gra­fen von Sayn in ih­re Schran­ken wies. Doch die­se Re­ge­lung wur­de von den Gra­fen im­mer wie­der über­tre­ten oder igno­riert, so­dass Ma­ri­en­statt da­ge­gen Kla­ge vor dem Reichs­kam­mer­ge­richt oder dem Reichs­hof­rat er­he­ben muss­te. Zwar si­cher­te die­ser Rück­griff auf die höchs­ten Reichs­ge­rich­te auf Dau­er die Un­ab­hän­gig­keit der Ab­tei, weil sich die Gra­fen letzt­lich doch nicht trau­ten oder in der La­ge sa­hen, of­fen ge­gen de­ren An­ord­nun­gen zu ver­sto­ßen, er band aber auch für die­se Zeit die Kräf­te der Ab­tei. Von der Kom­ple­xi­tät der ju­ris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen zeu­gen die er­hal­te­nen um­fang­rei­chen Streit­schrif­ten, die zur öf­fent­li­chen Recht­fer­ti­gung der ei­ge­nen Po­si­ti­on ver­fasst wur­den. Der letz­te Pro­zess war seit 1786 vor dem Reichs­kam­mer­ge­richt an­hän­gig, wur­de dort aber nicht mehr ent­schie­den, denn 1806 wur­de das Ge­richt auf­ge­löst.

5. Marienstatt im Dreißigjährigen Krieg

Die wirt­schaft­li­che Si­tua­ti­on Ma­ri­en­statts hat­te sich noch nicht dau­er­haft ver­bes­sert, als der Drei­ßig­jäh­ri­ge Krieg aus­brach. Ma­ri­en­statt war prak­tisch von An­fang an da­von be­trof­fen. Zwar hat­te sich 1619 ei­ne Schwa­dron nie­der­län­di­scher Ka­val­le­rie auf dem Weg nach Böh­men für kur­ze Zeit dort ein­quar­tiert. Sie zog je­doch oh­ne viel Auf­he­ben wei­ter. Die kai­ser­li­chen Trup­pen hin­ge­gen, die 1621 und 1622 den Ge­gen­feld­zug führ­ten und Ma­ri­en­statt als Quar­tier nutz­ten, rich­te­ten er­heb­li­chen Scha­den an und zwan­gen den Kon­vent zur Flucht. Die Ver­wüs­tung der Be­sit­zun­gen und Be­hin­de­rung der Bau­ern bei den Feld­ar­bei­ten durch die Kriegs­par­tei­en tru­gen nicht zur Ver­bes­se­rung der wirt­schaft­li­chen Si­tua­ti­on der Ab­tei in die­ser Zeit bei. 1625 wur­de Ma­ri­en­statt ein wei­te­res Mal über­fal­len und ge­plün­dert. Die La­ge spitz­te sich aber erst mit der Be­set­zung durch den schwe­di­schen Be­voll­mäch­tig­ten Gos­win Grim­me rich­tig zu. Der Kon­vent hat­te sich nach Ko­blenz und An­der­nach zu­rück­ge­zo­gen und muss­te hilf­los mit­an­se­hen, wie Grim­me das kur­k­öl­ni­sche Wap­pen ge­gen das schwe­di­sche aus­tau­schen ließ. Der Spuk dau­er­te je­doch nicht lan­gen, denn nach dem Zu­sam­men­bruch der schwe­di­schen Po­si­ti­on am Mit­tel­rhein mit der Schlacht von Nörd­lin­gen 1634 konn­te sich Grim­me nicht mehr lang hal­ten.

6. Vom Ende des Dreißigjährigen Krieges bis zur Säkularisation

Nach dem En­de des Drei­ßig­jäh­ri­gen Krie­ges brauch­te Ma­ri­en­statt ei­ni­ge Jahr­zehn­te, bis es sich von den Fol­gen er­holt hat­te, be­fand sich aber schon En­de des 17. Jahr­hun­derts wie­der in ei­ner so gu­ten Ver­fas­sung, dass man grö­ße­re In­stand­set­zungs- und Um­bau­ar­bei­ten an den Kon­vents­ge­bäu­den durch­füh­ren konn­te. Zwi­schen 1734 und 1751 wur­den die Kon­vents- und Wirt­schafts­ge­bäu­de voll­stän­dig nie­der­ge­legt und im ba­ro­cken Stil neu er­rich­tet. Den Ab­schluss bil­de­te 1754 das Pfor­ten­haus. Da­mit er­hielt Ma­ri­en­statt die äu­ße­re Ge­stalt, die es – ab­ge­se­hen von den Schul­an- und Um­bau­ten – heu­te noch hat. Vom mit­tel­al­ter­li­chen Er­schei­nungs­bild ist le­dig­lich die Ab­tei­kir­che er­hal­ten ge­blie­ben.

Sieht man ein­mal von den ver­schie­de­nen Pro­zes­sen vor dem Reichs­kam­mer­ge­richt und dem Reichs­hof­rat ab, die Ma­ri­en­statt nicht nur mit den Gra­fen von Sayn, son­dern auch mit den um­lie­gen­den Ge­mein­den führ­te, ver­lief das 18. Jahr­hun­dert ru­hig und war von ei­ner deut­li­chen wirt­schaft­li­chen Er­ho­lung ge­kenn­zeich­net. Erst die Fran­zö­si­sche Re­vo­lu­ti­on soll­te wie­der für Auf­re­gung sor­gen. Der Be­schuss Lim­burgs durch fran­zö­si­sche Re­vo­lu­ti­ons­trup­pen im No­vem­ber 1792 ver­an­lass­te den Abt, das Klos­ter räu­men zu las­sen und den Kon­vent nach Ari­en­hel­ler zu eva­ku­ie­ren. Ein ös­ter­rei­chisch-kai­ser­li­ches Hu­sa­ren­re­gi­ment nahm die Ab­tei auch prompt in Be­schlag, so­dass man erst im Fe­bru­ar 1793 zu­rück­keh­ren konn­te. In den fol­gen­den Jah­ren wech­sel­ten sich kai­ser­li­che und fran­zö­si­sche Trup­pen in der Be­le­gung der Ab­tei ab, die da­durch und durch ge­ziel­te Plün­de­run­gen im Ok­to­ber 1795 gro­ßen Scha­den nahm.

Der Kon­vent hat­te kei­ne Zeit mehr, die Schä­den zu be­he­ben, denn am 19.10.1802 er­griff der Fürst von Nas­sau-Weil­burg von Ma­ri­en­statt Be­sitz und lös­te auf der Grund­la­ge der Ver­ein­ba­run­gen des Reichs mit Frank­reich die Ab­tei am 3.1.1803 auf. Am 13.4.1803 wur­de in Ma­ri­en­statt der letz­te Got­tes­dienst ge­hal­ten.

7. Die Wiedergründung

In den über 80 Jah­ren, die bis zur Wie­der­grün­dung Ma­ri­en­statts als Ab­tei ver­ge­hen soll­ten, wur­den die Klos­ter­ge­bäu­de in viel­fäl­ti­ger Wei­se ge­nutzt. Nach­dem sich die neu­en Lan­des­her­ren zu­nächst um die An­sied­lung von Wirt­schafts­be­trie­ben auf dem Ab­tei­ge­län­de be­müht hat­ten, was von we­nig Er­folg ge­krönt war, stan­den die Ge­bäu­de län­ge­re Zeit leer, be­vor das zum Her­zog­tum auf­ge­stie­ge­ne Nas­sau die Ab­tei zu­rück­kauf­te, um dort ein Al­ten- und Ar­men­heim ein­zu­rich­ten. In der Zwi­schen­zeit war Ma­ri­en­statt dem 1827 ge­grün­de­ten Bis­tum Lim­burg zu­ge­schla­gen und 1831 die Pfar­rei Ma­ri­en­statt ge­grün­det wor­den.

Das ge­plan­te Heim wur­de nie ver­wirk­licht, die Ab­tei statt­des­sen 1864 er­neut ver­kauft, und zwar an das neue Lim­bur­ger Bis­tum, das dort nach ei­ni­gen Schwie­rig­kei­ten ei­ne Er­zie­hungs­an­stalt für ver­wahr­los­te Kin­der ein­rich­te­te. Die­se wur­de von den Vä­tern der Kon­gre­ga­ti­on vom Hei­li­gen Geist (Spi­ri­ta­ner) ge­lei­tet. Der Wech­sel Nas­saus un­ter preu­ßi­sche Herr­schaft im Jah­re 1868 und die Ge­setz­ge­bung des so­ge­nann­ten Kul­tur­kampfs, die ins­be­son­de­re ge­gen ka­tho­li­sche Or­den ge­rich­tet war, ver­an­lass­ten die Spi­ri­ta­ner je­doch schon 1873, die Ab­tei wie­der zu ver­las­sen. Erst die schritt­wei­se Zu­rück­nah­me der Maß­nah­men des Kul­tur­kampfs er­öff­ne­te die Ge­le­gen­heit, in Ma­ri­en­statt wie­der Zis­ter­zi­en­ser an­zu­sie­deln.

1887 ent­stand bei ei­nem Kur­auf­ent­halt in Bad Wö­ris­ho­fen bei Abt Mau­rus von Wet­tin­gen-Meh­rerau (Ab­ba­ti­at 1878-1893) der Plan, in Deutsch­land wie­der ei­ne Zis­ter­zi­en­ser­ab­tei ein­zu­rich­ten. Aus Ko­blenz stam­mend, konn­te er sich schnell für den Stand­ort Ma­ri­en­statt be­geis­tern und traf auch beim nun­mehr zu­stän­di­gen Lim­bur­ger Bi­schof auf gro­ßes In­ter­es­se. Ganz so schnell, wie sich Abt Mau­rus die Wie­der­be­sied­lung ge­wünscht hat­te, ging die­se doch nicht von­stat­ten, denn zu­vor wa­ren noch fi­nan­zi­el­le und ad­mi­nis­tra­ti­ve Pro­ble­me zu klä­ren. Be­son­ders schwie­rig ent­wi­ckel­te sich die Fra­ge der Staats­an­ge­hö­rig­keit der Mit­glie­der des Grün­dungs­kon­vents, denn im­mer­hin lag Wet­tin­gen-Meh­rerau in Ös­ter­reich und hat­te zahl­rei­che schwei­ze­ri­sche Mön­che. Nach­dem die­se Pro­ble­me ge­löst wa­ren, konn­ten zwölf Mön­che un­ter Lei­tung des Pri­ors Do­mi­ni­kus Wil­li (1844-1913) am 20.8.1888 wie­der in die Ab­tei ein­zie­hen.



Das Wappen der Abtei Marienstatt, es kombiniert den Weißdornzweig mit dem Wappen des heiligen Bernhard von Clairvaux. (Abtei Marienstatt)

 

Nach zu­nächst be­schei­de­nen An­fän­gen ent­wi­ckel­te sich Ma­ri­en­statt aber in der Fol­ge sehr gut. Wil­li, be­reits 1889 zum Abt er­ho­ben, 1898 dann zum Bi­schof von Lim­burg, hat­te ei­ne sta­bi­le Grund­la­ge für die wei­te­re Ent­wick­lung ge­legt. Schon un­ter sei­nem Ab­ba­ti­at gab es zahl­rei­che Plä­ne zur Er­wei­te­rung der Kon­gre­ga­ti­on, des Klos­ter­ver­ban­des, der heu­te als Meh­rer­au­er Kon­gre­ga­ti­on be­zeich­net wird. Kaum ei­ner ließ sich je­doch ver­wirk­li­chen. Wil­li spiel­te auch ei­ne Rol­le bei den Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen den bei­den Ob­ser­van­zen des Zis­ter­zi­en­ser­or­dens, die schlie­ß­lich zur Ab­spal­tung der Trap­pis­ten im Jah­re 1892 füh­ren soll­ten.

Be­reits im neu­en Jahr­hun­dert stand Ma­ri­en­statt wie­der auf so si­che­ren Fü­ßen, dass man die Ab­tei bau­lich er­wei­tern konn­te. 1908 wur­de der Bi­blio­theks­flü­gel er­rich­tet, 1911 nahm die Ob­la­ten­schu­le ih­ren Be­trieb auf. Aus ihr ging nach vie­len wei­te­ren Um- und An­bau­ten so­wie or­ga­ni­sa­to­ri­schen Ver­än­de­run­gen das heu­ti­ge Gym­na­si­um her­vor. Un­ter Do­mi­ni­kus Wil­lis Nach­fol­ger Kon­rad Kolb (1852-1918) wur­de die Fra­ge der Kor­po­ra­ti­ons­rech­te im­mer din­gen­der, denn de­ren Feh­len mach­te es Ma­ri­en­statt un­mög­lich, selb­stän­dig Grund­be­sitz zu er­wer­ben oder zu ver­äu­ßern und an­de­re Rechts­ge­schäf­te zu tä­ti­gen. Stets war man ab­hän­gig von der Mut­ter­ab­tei Wet­tin­gen-Meh­rerau, die bei­spiels­wei­se als Ei­gen­tü­me­rin im Grund­buch ein­ge­tra­gen war. Streit war da­durch vor­pro­gram­miert, der noch da­durch be­feu­ert wur­de, dass Abt Kon­rad oh­ne­hin mit wach­sen­dem Selbst­be­wusst­sein mehr Un­ab­hän­gig­keit von der Mut­ter­ab­tei for­der­te. Die recht­li­chen Fra­gen wur­den 1939 da­durch ge­löst, dass man die Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft Ab­tei Ma­ri­en­statt mbH (VVG) grün­de­te, der 1949 end­lich die Grund­stü­cke über­tra­gen wur­den. Die VVG ver­wal­tet bis heu­te die Be­trie­be und das be­weg­li­che Ver­mö­gen der Ab­tei. Sie ist die Hol­ding für al­le an­de­ren klös­ter­li­chen Be­trie­be. 

8. Marienstatt in zwei Weltkriegen

Der Ers­te Welt­krieg be­rühr­te die Ab­tei le­dig­lich in­di­rekt, in­dem Roh­stof­fe und Le­bens­mit­tel knapp wur­den. Auch die Mön­che lit­ten Hun­ger und sa­hen sich – wie spä­ter im Zwei­ten Welt­krieg – ge­zwun­gen, zur Auf­recht­er­hal­tung der Land­wirt­schaft auf kriegs­ge­fan­ge­ne Zwangs­ar­bei­ter zu­rück­zu­grei­fen. Wie­der wur­de die Ab­tei zum La­za­rett um­funk­tio­niert. Nach­dem man auch dies und die re­vo­lu­tio­nä­ren Nach­kriegs­wir­ren un­be­scha­det über­stan­den hat­te, ge­lang es 1927, die Ab­tei Har­de­hau­sen (Stadt War­burg) zu er­wer­ben und mit ei­nem Ma­ri­en­stat­ter Grün­dungs­kon­vent wie­der­zu­be­sie­deln. Da­mit hat­te Ma­ri­en­statt sein ers­tes voll­gül­ti­ges Tochter­klos­ter. Da Har­de­hau­sen aber von An­fang an mit Schul­den be­las­tet war, sa­hen die Na­tio­nal­so­zia­lis­ten ei­nen gu­ten An­satz, die Ent­wick­lung der Ab­tei zu be­hin­dern, was schlie­ß­lich 1938 zu de­ren er­neu­ter Auf­he­bung führ­te.

Auch Ma­ri­en­statt selbst hat­te un­ter den Na­tio­nal­so­zia­lis­ten zu lei­den, die nichts un­ver­sucht lie­ßen, um die Ab­tei zu be­hin­dern und die Mön­che zur Auf­ga­be zu be­we­gen. Ma­ri­en­statt muss­te De­vi­sen- und Sitt­lich­keits­pro­zes­se über sich er­ge­hen las­sen, die Schu­le wur­de 1939 ge­schlos­sen und die Ge­sta­po stand des Öf­te­ren vor der Tür. Der Kon­vent ver­folg­te – be­wusst oder un­be­wusst – ei­ne Stra­te­gie der ge­schmei­di­gen An­pas­sung an die Vor­ga­ben des Re­gimes, oh­ne die ei­ge­nen Über­zeu­gun­gen auf­zu­ge­ben. Der Rück­halt in der ka­tho­li­schen Be­völ­ke­rung er­leich­ter­te es der Ab­tei, den Na­tio­nal­so­zia­lis­ten ge­le­gent­lich auch ent­ge­gen­zu­tre­ten.

An­ders als im Ers­ten Welt­krieg blieb Ma­ri­en­statt dies­mal nicht von di­rek­ten Aus­wir­kun­gen des Kriegs ver­schont. Man be­her­berg­te Aus­ge­bomb­te aus ei­nem Al­ters­heim, war Hilfs- und Aus­weich­kran­ken­haus so­wie Aus­weich­de­pot für die Stadt­bi­blio­the­ken Trier und Düs­sel­dorf so­wie das Rhei­ni­sche Lan­des­mu­se­um Bonn. Von Bom­ben- und Tief­flie­ger­an­grif­fen blieb man weit­ge­hend ver­schont. Der grö­ß­te Scha­den wur­de durch ei­ne ab­ge­stürz­te V2-Ra­ke­te ver­ur­sacht, die le­dig­lich 600 Me­ter von der Ab­tei ent­fernt beim Stall nie­der­ging und die Schei­ben zu Bruch ge­hen ließ.



Eines der frühesten Fotos von Marienstatt zeigt Kirche und Konventsgebäude von der Ostseite im Zustand von vor 1896. (Abtei Marienstatt)

 

9. Marienstatt seit 1945

Un­mit­tel­bar nach Kriegs­en­de konn­te die Schu­le ih­ren Be­trieb wie­der auf­neh­men. Be­reits am 18.10.1945 er­hielt man die Ge­neh­mi­gung zur Wie­der­er­öff­nung. Sie wur­de in den 1950er und 1960er Jah­ren für die Ab­tei zur wich­tigs­ten Auf­ga­be, be­son­ders nach­dem 1971 die Land­wirt­schaft nach an­nä­hernd 800 Jah­ren auf­ge­ge­ben wor­den war. Die Schu­le, die bis 1982 noch ein an­ge­glie­der­tes In­ter­nat hat­te, hat heu­te et­wa 900 Schü­ler. Aus ei­ner rei­nen Ob­la­ten­schu­le für ka­tho­li­sche Jun­gen ent­wi­ckel­te sich ein voll­gül­ti­ges Gym­na­si­um für Jun­gen und Mäd­chen al­ler Kon­fes­sio­nen.

Zu den gro­ßen Kraft­an­stren­gun­gen der letz­ten Jah­re ge­hör­te die Re­no­vie­rung und Re­stau­rie­rung der Ab­tei­kir­che. Sie er­streck­te sich über mehr als 20 Jah­re und wur­de erst 2008 voll­endet. In Rhein­land-Pfalz gilt die Re­no­vie­rung auch we­gen der Me­tho­dik der In­stand­set­zung und der Ver­wen­dung nach­ge­stell­ter his­to­ri­scher Ma­te­ria­li­en als Jahr­hun­dert­pro­jekt.

Verlinkungen:

-> Hillen, Christian, Die Zisterzienserabtei Marienstatt, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/die-zisterzienserabtei-marienstatt/DE-2086/lido/5df297991633f3.51637963 (abgerufen am 19.10.2025)

Quellen:

Internetquellen

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Sekundärliteratur

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Orden und Klöster

Ritterorden

Inhaltsverzeichnis

  1. Deutscher Orden: Politische Geschichte (Mittelalter)
  2. Ritterorden
  3. Deutscher Orden. Im Reich der Ordensritter. 
  4. Kampf gegen die Templer. Das Ende der Ritter Gottes.

1. Deutscher Orden: Politische Geschichte (Mittelalter)

von Dieter J. Weiß

Seit 1190 im Heiligen Land entstandener Ritterorden, der den Schwerpunkt seiner Tätigkeit ab dem ersten Drittel des 13. Jahrhunderts über Siebenbürgen nach Preußen und ins Baltikum verlagerte. Dort baute er einen eigenen Staat unter der Leitung des Hochmeisters auf. Der Deutsche Orden verfügte im römisch-deutschen Reich, wo er dem Deutschmeister unterstand, über eine breite Besitzbasis und spielte auch in der Reichspolitik eine bedeutende Rolle. Ein besonderes Zentrum des Ordens bildete Franken, wo sich die territoriale Machtbasis des 1494 in den Reichsfürstenstand erhobenen Deutschmeisters konzentrierte. 1525 verlor der Deutsche Orden nicht nur Preußen, sondern war in Franken massiv vom Bauernkrieg betroffen, bei dem auch die Residenz des Deutschmeisters Horneck zerstört wurde.

Die Gründung

Im Verlauf des dritten Kreuzzuges richteten 1190 Kaufleute aus Bremen und Lübeck vor Akkon ein Feldspital ein, aus dem der Deutsche Orden hervorging. Die Brüder mit Mönchsgelübden widmeten sich der Betreuung erkrankter Pilger und verwundeter Kreuzfahrer. 1199 verlieh Papst Innozenz III. (reg. 1198-1216) dem Orden die Johanniterregel für die Kleriker. Für die Ritter und Brüder, die ihre Aufgabe im Kampf gegen die Feinde des Glaubens sahen, bestimmte er die Templerregel.

Noch vor dem Verlust der christlichen Bastionen im Heiligen Land übernahm der Deutsche Orden nicht nur Stützpunkte zur Rekrutierung von Geld und Mannschaften, sondern auch neue Aufgaben fern des Heiligen Landes. Dabei konnte er sich der Unterstützung Kaiser Friedrichs II. (reg. 1212-1250) und der ihm besonders verbundenen Dynasten- und Ministerialengeschlechter erfreuen. Der Gesamtorden stand unter der Leitung des Hochmeisters, der bis 1291 im Heiligen Land, kurzfristig in Venedig und ab 1309 (bis 1457) auf der Marienburg (heute Polen) residierte. Dort baute er den Staat des Deutschen Ordens, ein wirtschaftlich starkes und wohlorganisiertes Staatswesen, in Preußen aus.

Der Deutsche Orden im Reich während des 13. Jahrhunderts

Territorien und Besitz im römisch-deutschen Reich waren aus einer Vielzahl von Schenkungen der staufischen Herrscher, des Adels und der Reichsministerialität durch die Übertragung geistlicher Institute sowie durch Zukäufe erwachsen. Sie stellten sich entsprechend disparat dar. Die Stifter sprach die Verbindung des ritterlichen Elements mit dem Gedanken christlicher Nächstenliebe besonders an. Die meisten Gründungen erfolgten auf altem Reichsgut in königsnahen Landschaften. Das Stiftungsgut konnte aus Spitälern, Pfarreien, aufgelassenen Klöstern, Reichsgut, adeligen Lehen und Allodien bestehen.

Der Zweig des Deutschen Ordens im römisch-deutschen Reich stand unter der Leitung des erstmals 1235 genannten Deutschmeisters. 13 Balleien (Ordensprovinzen) entstanden im Laufe des 13. Jahrhunderts: Thüringen, Sachsen, Lothringen, Marburg, Westfalen, Utrecht, Biesen und Franken; die Balleien Koblenz, Böhmen, Österreich, Bozen (Land an der Etsch und im Gebirg) und Elsaß-Burgund entwickelten sich zu Kammerballeien des Hochmeisters.

Verbindung zu Kaiser Ludwig dem Bayern

Auf die Aufbauphase des 13. Jahrhunderts folgte eine Zeit der Konsolidierung, der Sicherung des Besitzes, der gezielten Gütererweiterung und der Versuche, Herrschaftsrechte zu erwerben. Der fränkische Landkomtur (Leiter einer Ballei) und spätere Deutschmeister Konrad von Gundelfingen (reg. 1311-1324; 1324-1328/29) führte den Orden in enge Gefolgschaft des Herrschers. Begleitete er schon Heinrich VII. (reg. 1308-1313) auf dessen Romzug, so wurde er unter Ludwig dem Bayern (reg. 1314-1347) zu einem einflussreichen Ratgeber des Königs. Er unterstützte dessen Politik auch noch, als sie zur schroffen Frontstellung der Kurie geführt hatte. Auch Deutschmeister Wolfram von Nellenburg (reg. 1331-1361) ist im Rat Kaiser Ludwigs nachweisbar. Der Komtur von Donauwörth und Ulm Heinrich von Zipplingen (reg. 1329-1346) engagierte sich ebenfalls im Reichsdienst und vertrat den König auf mehreren Auslandsgesandtschaften.

Dem Einfluss dieser Ordensritter sind der Ausbau Mergentheims und (Wolframs-)Eschenbachs zu Ordensstädten sowie die Begabung Ellingens und Virnsbergs mit dem Hochgericht zu verdanken. Die Kumulation von Stadt-, Markt- und Gerichtsrechten legte die Basis für die Territorialisierung des Ordensbesitzes in Franken.

Die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts

Auch wenn der Orden im Reich die Politik Ludwigs des Bayern unterstützt hatte, fand er nach dessen Tode sofort Zugang zu Karl IV. (reg. 1346-1378). Noch im November 1347 erreichten Wolfram von Nellenburg und der fränkische Landkomtur Burggraf Berthold von Nürnberg(reg. 1345-1349; 1351-1365 Bischof von Eichstätt) die Bestätigung der Ordensprivilegien.

In der Mitte des 14. Jahrhunderts traten auch im Deutschen Orden krisenhafte Symptome auf. Nur undeutlich zeigt dies der Versuch des ehemaligen Ellinger und nunmehrigen Aichacher Komturs Albrecht von Paulsdorf (1350/51), im Jahr 1351 die Häuser der wittelsbachischen Herzogtümer in einer eigenständigen Ballei Bayern zu organisieren. In der anschließenden Konsolidierungsphase wurde der Mergentheimer Komtur Philipp von Bickenbach (reg. 1352-1357), der Karl IV. auf dessen Romzug begleitet hatte, zur führenden Persönlichkeit in der Ballei Franken, ab 1358 als Landkomtur und von 1361 bis 1375 als Deutschmeister. Dabei stützte er sich besonders auf Mergentheim, das sich zum Zentrum des Einflussbereichs des Deutschmeisters entwickelte.

Belastungen brachte der aus vielen Einzelaktionen bestehende Städtekrieg. In Mergentheim musste der Orden 1380 seine Position als Stadtherr gegen die aufbegehrende Bürgerschaft verteidigen. Die Reichsstädte Nördlingen und Windsheim gingen mit Gewalt gegen Ordensbesitzungen vor, Rothenburger Bürger zerstörten die Burg Archshofen. Die daraus resultierenden finanziellen Belastungen konnten 1388 nur durch einen Kredit des Hochmeisters, dem dafür durch den Deutschmeister die Ballei Elsaß-Burgund verpfändet wurde, aufgefangen werden. Die Regierungszeit König Wenzels (reg. 1376-1400, gest. 1419) bedeutete eine Phase der Stagnation, geprägt vom raschen Wechsel der Deutschmeister und Landkomture.

Das Verhältnis zwischen Hochmeister, Deutschmeister und Ballei Franken

Der Ellinger Komtur und Landkomtur Konrad von Egloffstein (reg. 1392-1396, gest. 1416) wurde von 1396 bis 1416 Deutschmeister und Vertrauter König Ruprechts von der Pfalz (reg. 1400-1410). Während sich die Deutschmeister auf Franken als ihre reale Machtgrundlage zurückzogen, gewannen die Belange des Gesamtordens an Bedeutung für diese Ballei. Da die Ordensoberen an die Territorialisierung ihrer jeweiligen Besitzungen gingen, führte dies angesichts der Auflösung der ursprünglichen Ordensidee zu Konflikten.

Die Niederlage des Ordensaufgebots 1410 bei Tannenberg (heute Stębark in Masuren, Polen) gegenüber der polnisch-litauischen Übermacht bedeutete eine Zäsur, auch wenn im Ersten Frieden von Thorn (1411) der Besitzstand des Ordens gewahrt werden konnte. Der Hochmeister forderte Hilfe für sein bedrohtes Staatswesen vom Orden im Reich. Trotz anfänglichen Widerstands finanzierte die Ballei Franken 1419 neuerliche Kriegsvorbereitungen gegen Polen mit über 4.000 Gulden, die das Haus Nürnberg für den Verkauf seiner Rechte innerhalb der Stadtmauern erhalten hatte.

Unter Hochmeister Paul von Rusdorf (reg. 1422-1441) verschärfte sich der Konflikt mit dem deutschen Zweig, der sich nur gegen Erstattung seiner Unkosten zur Besiegelung des Friedens vom Melno-See (1422) mit Polen bereit fand. 1437 brachte Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (reg. 1420-1443) angeblich vom Hochmeister Werner von Orseln (reg. 1324-1330) erlassene Statuten ins Spiel, die dem Deutschmeister ein Aufsichtsrecht über den Hochmeister zubilligten. Hochmeister Konrad von Erlichshausen (reg. 1441-1449) erkannte zwar die umstrittenen Gesetze an, verhinderte aber ihre Aufnahme in die reformierten Statuten. Diese Auseinandersetzung bedeutete einen weiteren Schritt der Entfremdung zwischen dem Hochmeister, den man im Reich nur noch als Repräsentanten des Staates Preußen sah, und dem deutschen Ordenszweig.

Die fränkischen Komture dominierten auf Grund ihrer Wirtschaftskraft den Ordenszweig im Reich und die Wahl der Deutschmeister. Das Mergentheimer Kapitel von 1444 band den Deutschmeister verfassungsmäßig an die aus dem Landkomtur und den Komturen der Ballei Franken gebildete Korporation der Ratsgebietiger (Beratungsgremium der genannten Komture). Der Deutschmeister hatte sich damit auf seine reale Machtgrundlage zurückgezogen.

Mit dem Ausbruch des Dreizehnjährigen Krieges (1454-1466) zwischen dem Orden in Preußen und Polen mit dem preußischen Bund wurde die Ballei Franken herangezogen, um die Politik des Hochmeisters zu unterstützen. Ordensritter leisteten Heerfolge; die Kommenden Archshofen und Obermässing wurden verkauft, um die Schulden zu vermindern. Im Zweiten Frieden von Thorn (1466) musste der Hochmeister den König von Polen als sein Oberhaupt anerkennen.

Reformanstrengungen

In der Mitte des 15. Jahrhunderts erlebte der Deutsche Orden Reformbestrebungen, die auf den wirtschaftlichen Aspekt konzentriert blieben. Mit der Christianisierung Litauens und damit dem Ende des Heidenkampfes am Ende des 14. Jahrhunderts und dem Zurücktreten des Spitalwesens hatte er sich von seiner ursprünglichen Bestimmung entfernt. Seine geistliche Dimension beschränkte sich weitgehend auf die Betreuung von Pfarreien durch den Priesterzweig des Ordens. Der Orden im Reich machte als "Spital des deutschen Adels" den Versorgungsgedanken zu seiner Existenzrechtfertigung.

Im Auftrag des Hochmeisters wurde 1451/1452 in den Balleien des deutschen Gebiets eine Visitation durchgeführt. Die Visitatoren sollten die Einhaltung der Ordensregel und die Abhaltung der Gottesdienste überprüfen. Erhalten ist nur eine Namensliste der Ritter- und Priesterbrüder.

Der Prager Friede von 1463, der den Fürstenkrieg beendete, ermöglichte eine ungestörte Entwicklung der Deutschen Häuser in Franken. Unter Landkomtur Melchior von Neuneck (reg. 1463-1491) nahmen Ellingen und Nürnberg großen Aufschwung. Der Besitz des Ordensamtes Nördlingen im Ries konnte durch Ankäufe erweitert werden. Dahinter stand das Bemühen, den Kernbesitz zu arrondieren. Im Jahr 1494 belehnte König Maximilian I. (reg. 1486/93-1519) den Deutschmeister mit den Reichsregalien und erkannte ihn als Reichsfürstan.

Existenzkrise 1525: Der Verlust Preußens und der Bauernkrieg

1510 wurde Markgraf Albrecht von Brandenburg (reg. 1510-1525, Herzog von Preußen 1525-1568), Sohn des Markgrafen Friedrich IV. von Ansbach-Kulmbach (reg. 1486-1515, gest. 1536), zum Hochmeister berufen. Der Krieg von 1519 bis 1521 gegen Polen brachte für den Orden zusätzliche Belastungen. Die Situation wurde verschärft durch die Reformation und das Sendschreiben Martin Luthers (1483-1546) von 1523 "An die Herrn deutschs Ordens, daß sie falsche Keuscheit meiden, und zur rechten ehelichen Keuscheit greifen". Darin forderte er sie zum Bruch der Ordensgelübde und zur Eheschließung auf. Für ihren Unterhalt schlug er vor, den Ordensbesitz zu säkularisieren.

Zum Jahresende 1524 erkannte Hochmeister Albrecht die reichsrechtlich seit 1494 fundierte Selbständigkeit des Deutschmeisters an. Schließlich glaubte Albrecht von Brandenburg, seine Stellung als Landesherr nur durch den Bruch der Ordensgelübde und die Übertragung Preußens als Lehen an die Krone Polens retten zu können. Am 8. April 1525 verließ er den Orden, unterschrieb den Friedensvertrag mit König Sigismund von Polen (reg. 1506-1548) und ließ sich mit dem nunmehrigen Herzogtum Preußen belehnen. Der im Reich wie in Livland (bis 1561) fortbestehende Deutsche Orden erkannte diesen Akt nie an. In dieser Frage verlor er den Sinn für die politischen Realitäten, die markiert wurden durch die Einwurzelung des Protestantismus in Preußen, den Willen der Stände und die schwache Position des Kaisers. Noch gegen die preußische Königskrönung 1701 legte der Deutsche Orden Protest ein.

Auch der Bauernkrieg brach in diesem Schicksalsjahr 1525 aus. Die Aufständischen überrannten den Ordensbesitz an Tauber und Neckar. Die Residenz des Deutschmeisters, Horneck, und dessen Archiv gingen in Flammen auf. Die Landkommende Ellingen konnte dank der Besatzung des Ansbacher Schirmherren gehalten werden; die Ordenshäuser in den Reichsstädten mussten meist deren Bürgerrecht annehmen. Schließlich unterdrückte der Schwäbische Bund den Bauernaufstand.

Die Sicherung des Fortbestandes

Der Orden war als geistliche Korporation wie als feudale Institution von den Sprengkräften der Reformation, der Territorialisierungspolitik der Reichsfürsten und dem Bauernaufstand besonderen Gefahren ausgesetzt. Der Verlust Preußens raubte ihm einen wesentlichen Teil seiner Existenzberechtigung. Die Leitung des Gesamtordens übernahm 1527 der Deutschmeister als Administrator des Hochmeisters, der seine Residenz von der Horneck nach Mergentheim verlegte. Der Orden konnte seine Position nur durch enge Anlehnung an den Kaiser behaupten. Die Ritter hielten am Fortbestand des Ordens als adelig-ständischer Korporation fest.

Archivsituation und Forschungsstand

Die Archivalien sind zwischen dem Deutschordenszentralarchiv Wien (Zentralüberlieferung) und den Nachfolgestaaten, dem Staatsarchiv Ludwigsburg für Württemberg und dem Staatsarchiv Nürnberg für Bayern aufgeteilt. Während für die Ordensgeschichte des Mittelalters in Preußen wie in der Ballei Franken neuere Darstellungen vorliegen, bilden das Amt des Deutschmeisters und die Entwicklung der einzelnen Kommenden wie Nürnberg oder Ellingen Forschungsdesiderate.

2. Ritterorden
Wappen des Deutschordens-Hochmeisters Wolfgang Schutzbar gen. Milchling (gest. 1566). Das Hochmeisterkreuz (Lilienkreuz), als Herzschild der Reichsadler, bildet vier Felder, die das Deutschordenskreuz, zweimal das Wappen der Schutzbar und eine Prälatenmütze enthalten. (BSB Cod.Icon. 308, fol. 57)
Wappen des Johanniterordens. Die Bezeichnung "Rhodensis" nimmt auf den Sitz des Ordensgroßmeisters auf Rhodos (bis 1522) Bezug. (BSB Cod.Icon. 269, fol 1).
Auch Wittelsbacher waren Mitglieder des Ordens vom Goldenen Vlies. Das Blatt (ca. 1530) zeigt das Wappen der Wittelsbacher umgeben von einer Collane des Ordens. Konkret geht es um Kurfürst Friedrich II. von der Pfalz (reg. 1544-1556), der 1515 Ordensmitglied wurde. (BSB Cod.Icon. 391 fol. 68 r)
Titelblatt aus dem Bruderschaftsbuch des Hubertusordens, angelegt um 1500. (BSB Cod.Icon. 318, VS)
Prinz Carl von Bayern (1795-1875) als Großprior des St. Georg-Ritterordens, zusammen mit einem Kandidaten und einem Ritter. (BSB Porträt- und Ansichtensammlung)
Ritter vom Hl. Grab bei der Beerdigung des Münchner Erzbischofs Joseph Kardinal Wendel (1901-1960). In der Mitte der ersten Reihe Alois Hundhammer (1900-1974). (BSB Fotoarchiv Fruhstorfer)

von Dieter J. Weiß

Ritterorden, deren Ideal der "monachus et miles" (Mönch und Ritter) war, entstanden erstmals im Hochmittelalter im Rahmen der Kreuzzüge im Heiligen Land, auf der Iberischen Halbinsel und im Baltikum (u. a. Templer, Johanniterorden, Deutscher Orden). Die Orden errichteten bald auch Stützpunkte in den Herkunftsländern der Kreuzfahrer und schufen sich so eine Basis für die Zeit, als ihr ursprüngliches Ziel, der Kampf gegen die Heiden, zunehmend zurücktrat und sie zu Versorgungseinrichtungen für den Adel wurden. Gleichwohl blieb das Ideal lebendig und inspirierte immer wieder dazu, Orden neu zu gründen. So entstanden im Spätmittelalter auf fürstliche Initiative hin höfische Ritterorden, die mit Dynastien verbunden waren und einen Kern des sich entwickelnden Hofadels bildeten (z. B. Orden vom Goldenen Vlies in Burgund, Schwanenorden der Hohenzollern). Auch im 18. und 19. Jahrhundert wurden Ritterorden gegründet oder wieder belebt, wie die bayerischen Hausritterorden St. Georg und St. Hubertus oder der Ritterorden vom Hl. Grab. Die alten Orden überstanden sowohl die Reformation als auch die Säkularisation. Während sie in der Frühen Neuzeit teilweise noch im Kampf gegen die Türken die alten Aufgaben wahrnahmen, entwickelten sie sich im 19. und 20. Jahrhundert zu Trägern sozialer Einrichtungen.

Die Entstehung

Die Kreuzzüge, die nach dem Aufruf Papst Urbans II. (reg. 1088-1099) im Jahr 1095 zur Befreiung des Heiligen Grabes in Jerusalem geführt wurden, gehören zu den innovativen Ereignissen der abendländischen Geschichte. In ihrem Zuge kam es mit der Entstehung der Ritterorden zu einer Umprägung des klassischen, von Askese und Kontemplation bestimmten Mönchsideals. Romanische Ritter scharten sich 1119 zur Regierungszeit König Balduins II. von Jerusalem (reg. 1118-1131) um Hugo von Payns (gest. 1137/38) zu gemeinsamem Leben nach Art der Regularkleriker. Gleichzeitig widmeten sie sich dem bewaffneten Schutz der Jerusalempilger. Den Namen Templer empfingen sie vom sog. Tempel Salomons ("templum Salomonis") in Jerusalem. Die Verbindung von geistlichem Leben nach den evangelischen Räten und Kampf sprengte die mittelalterliche Ständeordnung. Der hl. Bernhard von Clairvaux (gest. 1153) errang für sie mit seiner Rechtfertigungsschrift "De laude novae militiae" (1128) allgemeine Anerkennung und entwickelte das Ideal vom "monachus et miles" (Mönch und Ritter). Damit war das Fundament eines Ritterordens entstanden.

Als der Gemeinschaft, welche das Spital des Heiligen Johannes von Jerusalem betreute, herrschaftliche Rechte und militärische Aufgaben zugewachsen waren, bildete sich ab etwa 1113 mit den Johannitern ein weiterer Ritterorden. Auch der Dritte der großen Ritterorden entstand im caritativen Bereich. Aus einem Feldspital vor Akkon ging 1190 der Deutsche Orden hervor. 1199 verlieh ihm Papst Innozenz III. (reg. 1198-1216) die Johanniterregel für die Kleriker; für die Ritter und Brüder, die ihre Aufgabe im Kampf gegen die Feinde des Glaubens sahen, bestimmte er die Templerregel.

Neben Aufgaben im sozialen Bereich beteiligten sich die Mitglieder der Ritterorden bald an Kämpfen und bauten umfangreiche weltliche Herrschaften im Heiligen Land auf. Päpstliche Privilegien sicherten ihren Status als Orden. Noch zu Zeiten der Kreuzzüge übernahmen sie aber in Europa nicht nur Stützpunkte zur Rekrutierung von Geld und Mannschaften, sondern auch neue Aufgaben. Besonders heimgekehrte Kreuzfahrer stifteten reiche Besitzungen. Entscheidend dafür dürfte der Wunsch gewesen sein, von den umfangreichen geistlichen Privilegien der Ritterorden, Ablässen und der Erlaubnis der Sakramentenspendung bei allgemeinem Interdikt profitieren zu können.

Die Ritterorden im Abendland

Ritterorden hatten sich ebenfalls auf der Iberischen Halbinsel gebildet, wo sie sich bei der Rückdrängung der moslemischen Herrschaft (Reconquista) engagierten: Calatrava (1157/87), Évora (Avis) (1166/76), Santiago (1170), Alcántara (1176). In Portugal übernahm der 1319 päpstlich bestätigte Christusorden die Nachfolge der Templer, in Aragón der Orden von Montesa.

Mit dem Ende der christlichen Herrschaft im Heiligen Land (1291) verloren die Ritterorden einen wesentlichen Teil ihrer ursprünglichen Aufgabenstellung. Der Reichtum des Templerordens weckte die Begehrlichkeit König Philipps IV. von Frankreich (reg. 1285-1314) und führte zur Auflösung des Ordens durch Papst Clemens V. (reg. 1305-1314) am 3. April 1312.

Der Johanniterorden kämpfte von seinem neuen Sitz auf Rhodos (1309-1522) aus noch an der Türkenfront, doch gelang es ihm im ausgehenden Mittelalter zumindest im römisch-deutschen Reich nicht mehr, daraus ausreichende Unterstützung für seine Niederlassungen zu ziehen. Der Deutsche Orden hatte seinen Sitz 1208 nach Preußen verlegt, doch verlor er nach der Christianisierung der benachbarten Völker im 14. Jahrhundert seine Aufgabenstellung im Heidenkampf. In ihm gingen der Schwertbrüderorden (1202) und der Orden von Dobrin (1228) auf.

Wirtschaftlicher Verfall und weitgehender Rückzug aus dem Spitalwesen waren Johannitern und Deutschem Orden seit dem 14. Jahrhundert gemeinsam - ebenso wie das Bemühen, durch meist zaghafte Reformversuche dagegen anzugehen. Die Ritterorden entwickelten sich zum "Spital des Adels", wie der Blick auf die Mitgliederstruktur verdeutlicht: Die führenden Ordensmitglieder rekrutierten sich aus Adelsfamilien. Die Ritterorden boten ihnen eine Möglichkeit standesgemäßen Lebens im geistlichen Gewande. Es gab unterschiedliche Arten der Mitgliedschaft: Ritterbrüder, dienende Brüder, Priester und Schwestern. Für das 13. und 14. Jahrhundert scheint nur die Fähigkeit zu ritterlicher Lebensführung für die volle Mitgliedschaft erforderlich gewesen zu sein. Erst im Laufe des 15. Jahrhunderts verdichtete sich die ständische Abschließung. Das Spätmittelalter bedeutete für die verbliebenen Ritterorden eine Zeit der Besitzstandwahrung, des Zurücktretens des Spitalwesens und einer Betonung des Versorgungsgedankens für den Adel.

Deutscher Orden und Johanniter im heutigen Bayern

Die größte Dynamik in Franken, Schwaben und Bayern entfaltete der Deutsche Orden. Obwohl er erst nach den Templern und Johannitern Besitzungen im römisch-deutschen Reich erhalten hatte, überflügelte er diese bald. Auffällig ist dies in den Städten, wo Johanniter und Deutscher Orden über Niederlassungen verfügten, wie in Regensburg, Würzburg, Mergentheim und Rothenburg.

Deutscher Orden und Johanniter hatten ihre Besitzschwerpunkte in der alten terra imperii (Reichsland) am Main und seinen Zuflüssen, wo die Hochstifte und die Reichsministerialität Macht und Einfluss hatten behaupten können. Dagegen konnten die Ritterorden in den weltlichen Fürstentümern wie im Herzogtum Bayern kaum Fuß fassen.

Strukturelle Gründe für die höhere Attraktivität des Deutschen Ordens lassen sich nicht nachweisen. So verfügten die Johanniter durch Schenkung Alberts von Hohenlohe in Mergentheim seit 1208 über die Pfarrei und wurden trotzdem vom Deutschen Orden überflügelt. Auch in Rothenburg übertraf der Deutsche Orden als Inhaber der Pfarrei die über ein halbes Jahrhundert ältere Johanniterkommende an Bedeutung. Mit dem Eintritt mehrerer Angehöriger des Hauses Hohenlohe in den Deutschen Orden 1219 wandte sich die Unterstützung dieses Geschlechtes ganz dem Deutschen Orden zu. Sicher war es die Förderung, die dieser Orden durch Kaiser Friedrich II. (reg. 1212-1250) erfuhr, eventuell auch das deutsche Übergewicht (anders als bei den Templern und Johannitern), die ihn attraktiver als seine älteren Konkurrenten erscheinen ließ. Seine führenden Mitglieder blieben bis ins 15. Jahrhundert in steter Nähe zum Kaiser. Nur dem Deutschen Orden gelang es, in Franken die Reichsunmittelbarkeit durchzusetzen und im Spätmittelalter die Reichsfürstenwürde zu erwerben.

Die Spiritualität

Aussagen über die besondere Spiritualität der Ritterorden sind schwer zu treffen. Das Frömmigkeitsleben vollzog sich im Rahmen des in der Zeit Üblichen, war geprägt vom Bemühen um das Heil der eigenen Seele, wie es sich besonders in der Teilnahme am hl. Messopfer, in der Stiftung von Seelenmessen und im Erwerb von an das Bußsakrament gebundenen Ablässen manifestierte. Die Jungfrau und Gottesmutter Maria ist die Schutzpatronin des Deutschen Ordens, Ordenskirchen und Kapellen waren der Himmelskönigin geweiht. Zweite Ordenspatronin ist die hl. Elisabeth von Thüringen (1207-1231), die sich bei der Pflege der Armen und Kranken in dem bei ihrem Marburger Witwensitz errichteten Spital aufgezehrt hatte. Wenige Jahre nach ihrem Tode übernahm der Deutsche Orden mit diesem Spital die Pflege ihrer Grabstätte und erreichte 1235 ihre Heiligsprechung. Ihre hochadelige Geburt qualifizierte sie zur Standesheiligen, ihr Wirken zum Vorbild für tätige Nächstenliebe. Außerdem begegnen in Franken Ritterheilige wie St. Georg und St. Pankratius als Patrone von Kirchen des Deutschen Ordens, die gemeinsam mit der Gottesmutter Maria und Elisabeth die in den Ordensregeln festgelegte Verbindung von ritterlichem und geistlichem Leben widerspiegeln.

Patron der Johanniter ist Johannes der Täufer, dem die meisten Ordenskirchen geweiht waren. Übernahm der Orden eine bestehende Kirche mit einem älteren Patrozinium wie in Würzburg die St. Oswalds-Kapelle, so wurde dieses bei einem Neubau durch St. Johannes verdrängt. In Altmühlmünster (Lkr. Kelheim) blieb St. Achatius zwar Patron der vom Orden übernommenen älteren Pfarrkirche, der Hauptaltar wurde aber dem hl. Johannes geweiht. Laien konnten sich in Form von Bruderschaften an die Orden anschließen.

Fürstliche Neugründungen im Spätmittelalter

Während die klassischen Ritterorden mit der Verschiebung ihrer ursprünglichen Aufgabenstellung einen Bedeutungsverlust erlitten, entstand neues adeliges Gesellschaftsleben nach ihrem Vorbild. Eine Übergangsform bildete das kurzlebige Kollegium von zwölf Rittern mit Ehefrauen unter einem Meister, das Kaiser Ludwig der Bayer (reg. 1314-1347) 1332 neben einem Konvent von 20 Benediktinermönchenan der von ihm gestifteten Abtei Ettal (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) einrichtete.

Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts riefen Fürsten eigene Orden ins Leben, um das Ansehen ihrer Dynastien zu erhöhen und den Adel ihrer Territorien an sich zu binden, aber auch aus Kreuzzugsbegeisterung. Dazu gehören der englische Hosenbandorden (1348) und der savoyische Annunziatenorden (1355). Wichtig wurde auch der 1431 durch Herzog Philipp den Guten von Burgund (reg. 1419-1467) gestiftete Orden vom Goldenen Vlies. Diese Orden hatten allerdings keine kämpferische Aufgabe mehr, sondern waren Ausdruck romantischer Rittersehnsucht, fürstlicher Reputation und zugleich ein Bildungsinstrument für den Adel. Die Ordensritter unterliegen weder dem Zölibat noch führen sie ein Gemeinschaftsleben.

Das bekannteste Beispiel aus Franken bildet der erst im 19. Jahrhundert so bezeichnete Schwanenorden, dessen Name vom Kleinod der Ordenskette herrührt. Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg (reg. 1440-1470) stiftete 1440 die "Gesellschaft Unserer Lieben Frau" in der Marienkirche auf dem Harlunger Berg (bei Brandenburg). Markgraf Albrecht Achilles (reg. 1437-1486, Kurfürst 1470) richtete 1459 eine oberdeutsche Zunge des Schwanenordens mit Sitz in der Georgs-Kapelle bei St. Gumbertus in Ansbach ein. Wie in anderen europäischen Staaten sollte sich der Ritterorden zum Kern des in Entstehung begriffenen Hofadels entwickeln.

Die geistlichen Ritterorden in der Neuzeit

Die Reformation traf die geistlichen Ritterorden in mehrfacher Hinsicht. Gegen Säkularisationsbestrebungen protestantischer Landesfürsten und Reichsstädte bot besonders dem Deutschen Orden seine reichsrechtliche Stellung einen Rückhalt. Hier hielt das ritterliche Element am Fortbestand des Ordens als adelig-ständische Korporation fest und stützte sich dabei auf die Nähe zum Kaiser. Nach Übergangsformen verblieben innerhalb des Deutschen Ordens die evangelisch-lutherischen Balleien Sachsen und Thüringen sowie die trikonfessionelle (ab 1680/81) Ballei Hessen. Die calvinistische Ballei Utrecht löste sich 1637 aus dem Gesamtverband. Die Ballei Brandenburg des Johanniterordens ging ab 1538 zum Protestantismus über, blieb aber in lockerer Form Bestandteil des Gesamtordens. Trotzdem gingen bei den Ritterorden durch Säkularisationen zahlreiche Besitzungen verloren.

Der Priesterzweig des Deutschen Ordens starb während des 16. Jahrhunderts fast völlig aus; ähnlich verlief die Entwicklung bei den Johannitern. Für ausreichenden Priesternachwuchs im Deutschen Orden sorgte erst 1606/07 die Errichtung des Priesterseminars in Mergentheim durch Hochmeister Erzherzog Maximilian von Österreich (reg. 1590/95-1618). Für das ritterliche Ordenselement bot sich eine neue Aufgabe im Türkenkampf. Seit 1696 unterhielt der Deutsche Orden ein eigenes Regiment, dessen Offiziersstellen meist von Ordensangehörigen versehen wurden. Für den katholisch gebliebenen Johanniterorden bürgerte sich seit der Verlegung seines Hauptsitzes nach Malta 1530 die Bezeichnung Malteser ein. Der Orden engagierte sich von hier im Seekrieg gegen die Osmanen, wobei sich auch deutsche Ordensritter beteiligten. Kurfürst Karl Theodor von Bayern (reg. 1778-1799) gründete zur Versorgung seines natürlichen Sohnes Karl August Graf zu Bretzenheim (1768-1823) eine bayerische Zunge (Ordensprovinz) des Malteserordens, die 1808 säkularisiert wurde.

Trotz aller Verfallserscheinungen im ausgehenden Mittelalter und in der Reformationszeit erwiesen sich die Strukturen der Ritterorden als tragfähig genug, um als geistliche wie weltliche Korporationen auch in der Neuzeit bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches zu bestehen.

Königliche Hausritterorden in Bayern

Auf Bitten Kurfürst Karl Albrechts von Bayern (reg. 1726-1745, Kaiser 1742-1745) bestätigte Papst Benedikt XIII. (reg. 1724-1730) 1728 den Ritterorden vom Hl. Georg und verlieh ihm alle Privilegien des Deutschen Ordens. Die Stiftung erfolgte am 28. März 1729; die Ritter mussten sich in ihrem Gelöbnis zur Verteidigung der Unbefleckten Empfängnis Mariens verpflichten. König Ludwig II. (reg. 1864-1886) erneuerte die Statuten und betonte die karitative Aufgabenstellung. Der Orden dient neben seiner geistlichen Zielsetzung auch nach der Revolution von 1918 der Bindung des bayerischen Adels an das Königliche Haus, dessen Chef als Großmeister fungiert. Prinzen des Königlichen Hauses werden im Rang von Großprioren aufgenommen.

Mit dem Regierungsantritt Kurfürst Karl Theodors von der Pfalz (reg. 1777-1799) in München gelangte der Ritterorden vom Hl. Hubertusnach Bayern. Dieser 1444 von Herzog Gerhard von Jülich-Berg (reg. 1437-1475) gestiftete und verschiedentlich erneuerte Orden bildete nach einer Verordnung vom 18. Mai 1808 den höchsten des Königreiches Bayern. Der Hubertus-Orden wird bis heute durch den Chef des Königlichen Hauses an Angehörige des Hochadels verliehen.

Ritterorden in der Gegenwart

Der im Kaiserreich Österreich fortbestehende Deutsche Orden wurde unter der Bezeichnung Deutscher Ritterorden 1839 grundlegend reformiert. Ein Priesterzweig wurde eingerichtet und ein Schwesterninstitut geschaffen. Der letzte habsburgische Hochmeister Erzherzog Eugen von Österreich (reg. 1894-1923, gest. 1955) resignierte 1923 zugunsten eines priesterlichen Nachfolgers, der ab 1929 einem Priesterorden vorstand. Heute blüht der Deutsche Orden in einem Priester- und Schwesternzweig; für dem Orden verbundene Laien besteht das Familiareninstitut (in Bayern existieren die Komtureien "An der Donau" und Franken). Das Priorat der Deutschen Brüderprovinz des Deutschen Ordens hat seit 1998 seinen Sitz in Weyarn (Lkr. Miesbach). Der Orden betreut Krankenhäuser und Heime. Der katholische Malteserorden wie der evangelische Johanniterorden unterhalten eigene Hilfsdienste. Das Adelsprinzip gilt weiterhin für den Orden vom Goldenen Vlies (Österreichischer Zweig), die Königlichen Hausritterorden und den Malteserorden, wobei teilweise gestufte Mitgliedschaften existieren.

Einer anderen Tradition ist der Ritterorden vom Heiligen Grab zuzuordnen. Nach dem Zusammenbruch des christlichen Königreichs Jerusalem erbaten adelige Pilger - belegt seit 1332/36 - den Ritterschlag beim Heiligen Grab. Seit dem Ausgang des 15. Jahrhunderts wurde seine Erteilung ein Vorrecht der Franziskaner auf dem Berg Sion. Erst 1868 organisierte Papst Pius IX. (reg. 1846-1878) alle Ritter vom Hl. Grab als päpstlichen Ritterorden (also einem in direkter Beziehung zum Heiligen Stuhl stehenden Orden), der sich besonders der Unterstützung der Christen im Heiligen Land widmet.

3. Deutscher Orden. Im Reich der Ordensritter

Jedes Jahr reisen einige von Europas angesehensten Kämpfern mit ihrem Gefolge in das Gebiet des Deutschen Ordens an der Ostsee. Von dort ziehen die christlichen Ritter gegen die heidnischen Litauer, brandschatzen deren Dörfer, töten Männer, Frauen und Kinder. Im Jahr 1368 macht sich Graf Johann von Blois aus Holland auf zur Jagd auf die Ungläubigen

Am 20. November 1368 geht Johann von Blois auf Reisen. Er nimmt mit: einen Bäcker, einen Mundschenk, mehrere Köche, einen Stallmeister, fünf Pagen und einen Arzt; dazu seinen Schatzmeister, einen Priester für regelmäßige Gottesdienste sowie drei Pfeifer, die unterwegs für Musik und Zerstreuung sorgen werden. Gewaltiges Gepäck ist auf zwei Wagen verstaut, die von Johanns holländischem Adelssitz aus über die Landstraßen rumpeln, darunter ein transportables Bett mit wärmender Schafsfelldecke, ein großes Zelt mit Ankleideseparee und ein faltbarer Altar, vom Papst abgesegnet.

An nichts soll es der Reisegesellschaft fehlen. Geplant sind sogar Bankette entlang des Wegs. Die Lastgespanne sind schwer beladen mit Bier, Wein und Met. Und mit Waffen. Johann ist zu Pferde unterwegs, wie es einem adeligen Ritter geziemt. Ihn begleiten mehrere Dutzend weiterer Panzerreiter. Vor ihnen liegen mehr als 1000 Kilometer. Es geht ins Baltikum.

Und sie sind nicht die einzigen Ritter, die in diesem Herbst Richtung Ostsee aufbrechen. Aus Holland, Frankreich und England, dem Rheinland, Schottland und Polen streben jedes Jahr zu dieser Zeit Kämpfer in die Gegend zwischen Weichsel und Memel: in das Territorium des Deutschen Ordens. Denn die dort herrschenden Deutschritter laden ihre europäischen Standesgenossen seit 1304 regelmäßig zu Kriegszügen gegen ihre heidnischen Nachbarn ein, die Litauer.

Diese sogenannten Preußenfahrten sind für die Ritter gesellschaftliche Großereignisse: Sie treffen sich in Königsberg zu Banketten, Festen und Gelagen. Feiern ihre Verbundenheit, stählen sich im Kampf mit den Ungläubigen. Viele Knappen erwerben den Ritterschlag. Der 25-jährige Johann von Blois entstammt einer französisch-niederländischen Adelsfamilie und gebietet über die von der Mutter geerbten Besitzungen in Holland und Seeland. Dies ist seine zweite Preußenfahrt.

Nach der Abreise aus Gouda Ende November reitet er über Aachen, Köln und Lübeck nach Königsberg, eine beliebte Route unter Preußenfahrern. Gut 60 Tage benötigt er für die knapp 1500 Kilometer; immer wieder halten Schnee, Eis und Unwetter den Tross auf. Die Preußenfahrer lockt die Aussicht auf Ruhm und Ehre. Zudem hat der Papst ihnen den Ablass ihrer Sündenstrafen versprochen, wenn sie gegen die Heiden in den Kampf ziehen. Nichts ist ehrenhafter als der Waffengang gegen ungläubige Krieger. Herolde sind auf diesen Reisen stets dabei und preisen – bei Festen, in Reden und Gedichten – die Heldentaten ihres Brotgebers. Johann von Blois hat gleich zwei mitgenommen.

Am 27. Dezember erreicht Johanns Reisegruppe, die mit unterwegs angeheuerten Kriegern aus dem niederen Adel auf mehr als 100 Reiter angewachsen ist, sicher Danzig, ihre erste Anlaufstation im Land des Deutschen Ordens. Pferde und Menschen müssen erst einmal ruhen, Untergebene kaufen Proviant ein. Johann füllt seine Reisekasse und leiht sich gegen Schuldbriefe Geld. Wie andere Preußenfahrer auch finanziert er den Großteil seiner Ausgaben auf Kredit: bei Kaufleuten oder Städten, bei reichen Fürsten oder direkt beim Deutschen Orden. Später wird er in der Heimat das geliehene Geld samt Vermittlungsgebühren an Vertreter der Gläubiger zurückzahlen.

Lange halten sich die Preußenfahrer nicht auf in Danzig. Das Gesinde zieht von hier aus meist direkt zum Sammelpunkt Königsberg; viele Herren reiten dagegen zunächst mit wenigen Getreuen gen Süden: zur Marienburg. Die Festung, fast vollständig gefügt aus rot schimmernden Backsteinen, ist eine der größten Burgen des Mittelalters. Hier residiert der Hochmeister des Deutschen Ordens. Die Ritterbrüder wählen ihn auf Lebenszeit, er ist geistliches Oberhaupt des Ordens – und zugleich ein weltlicher Herrscher mit eigenem Hofstaat.

1368 hat Winrich von Kniprode das Amt inne. Seit fast 20 Jahren treibt er die Besiedlung des Ordensgebiets mit deutschen Einwanderern voran, lässt neue Dörfer gründen. Und dank erfolgreichen Getreideexports sowie der Monopole auf den Bernstein- und Salzhandel, die die Deutschritter halten, gehört ihr Gemeinwesen zu den wenigen Staaten in Europa, die Überschüsse erwirtschaften.

DIE URSPRÜNGE des Deutschen Ordens liegen an einer ganz anderen, weit entfernten Küste am Rande des Mittelmeeres: im Heiligen Land. Während der Kreuzzüge haben Lübecker und Bremer Kaufleute dort im Jahr 1190 ein Feldlazarett für christliche Kämpfer gegründet. Aus der Laiengemeinschaft, die das Hospital führte, entstand 1199 mit Genehmigung des Papstes ein Ritterorden.

BASTION AUS BACKSTEIN Es gibt in der Region kaum Steinbrüche, aus denen sich Baumaterial gewinnen lässt. Daher nutzen die Architekten gebrannte Ziegel. Die Ordensburgen errichten sie streng und klar: Drei oder vier Burgflügel schützen einen viereckigen Innenhof. Nach außen hin ein geschlossener, mächtiger Block

Fortan nahm die Bruderschaft der Krankenpfleger auch adelige Krieger auf, die Armut, Gehorsam und Keuschheit gelobten – und die Burgen der Europäer gegen die Muslime verteidigten.

Als die Lage im Heiligen Land für die Christen immer schwieriger wurde und viele ihrer Stützpunkte in die Hände muslimischer Truppen fielen, fand der Orden in Europa eine neue Aufgabe. Der Papst und einige Fürsten versprachen den Rittern eigene Territorien an der Ostsee, falls es ihnen gelänge, die dort lebenden heidnischen Prußen zu unterwerfen.

Tatsächlich eroberten die Ordenskrieger dort ab 1230 große Gebiete, gründeten einen Staat und annektierten binnen weniger Jahrzehnte die gesamte Küste von Danzig bis ins heutige Estland. Das neue Gemeinwesen war ein Solitär in Europa, geführt nicht von einem fürstlichen Herrscher, sondern einem Ritterkollektiv, dem ein Hochmeister vorstand. Einige Hundert Ordensleute kontrollierten ihr Territorium mithilfe eines dichten Netzes von weit über 100 Festungen.

Die Verwaltung gehörte zu den modernsten ihrer Zeit. So konnten die Ordensritter dank eines komplexen Postsystems (mit Ein- und Ausgangsvermerk und der Möglichkeit für Eilbriefe) Informationen schnell verbreiten. Das half, Handel und Wirtschaft zu organisieren: Als größter Grundbesitzer der Region führte der Orden bedeutende Agrarbetriebe, verdiente viel Geld durch die Kooperation mit den Kaufleuten der Hanse. Die unterworfenen Einheimischen wurden zwangsgetauft und zur Arbeit herangezogen. Wer sich anpasste, konnte im Staat durchaus Karriere machen.

Um das Jahr 1300 begann der Hochmeister des Ordens, Adelige aus ganz Europa zu Feldzügen gegen die benachbarten heidnischen Litauer einzuladen. Wer sich diesen begrenzten Militäraktionen von wenigen Wochen Dauer anschloss, dem verhieß der Papst den Ablass von Sündenstrafen. Schon bald war die Preußenfahrt ein fester Termin im Kalender vieler europäischer Ritter, die zum Teil sogar aus Spanien anreisten.

AM 31. DEZEMBER 1368 empfängt Winrich von Kniprode, Hochmeister des Ordens, Johann von Blois in der Marienburg. Die beiden tauschen Gefälligkeiten aus. Der Angereiste nimmt drei Verwandte Winrichs als Ritter in seinen Dienst auf. Der Hochmeister verteilt Präsente, wie sie von einem Manne seines Ranges erwartet werden, darunter vier Falken.

Von der Marienburg geht Johanns Reise weiter nach Königsberg. Die Stadt ist ein Schmelztiegel der Völker. Neben einheimischen Prußen (die die Unterschicht bilden) leben hier wohlhabende Kaufleute, etwa aus den deutschen Landen, aber auch Polen und Litauer. In der Königsberger Burg residiert der Oberste Marschall des Ordens. Er koordiniert die alljährlichen Militärexpeditionen und ist einer der wichtigsten Ansprechpartner für die Gäste.

Wahrscheinlich kommen in diesem Herbst rund 200 adelige Ritter in den Ordensstaat; mit den untergebenen Kämpfern sind es insgesamt etwa 700 Kombattanten, eine übliche Teilnehmerzahl. Und eine wesentliche Verstärkung für die Deutschritter. Johann von Blois befehligt als vornehmster Herr der Saison wohl ein Fünftel des Gästekontingents. Sobald sich alle Kämpfer in Königsberg versammelt haben, geben die Ordensoberen in der Regel die Marschbefehle für die diesjährige Expedition bekannt.

Aber in diesem Winter geschieht erst einmal: nichts. Denn die Witterung ist viel zu mild. Da die Sümpfe östlich von Königsberg nicht zugefroren sind oder von Schnee bedeckt, würden die Pferde mitsamt den schwer gerüsteten Kriegern kaum vorankommen. Die Ritter sind zum Ausharren gezwungen. Johann mietet einige Räume im Haus eines reichen Kaufmanns.

In den folgenden Wochen laden sich die Adeligen gegenseitig zu Gastmählern und Festen ein. Sie kennen sich von früher, knüpfen Kontakte, halten sich auf dem neuesten Stand, betreiben Politik. Dabei benehmen sich die Edelleute oft wenig ritterlich: Sie trinken viel Alkohol, würfeln um Geld, tändeln mit Prostituierten. Ein Graf zahlt einem Knecht Geld, damit der sich zur Belustigung anderer hoher Herren wieder und wieder auf den Kopf schlagen lässt.

Auch Johann von Blois genießt das Gesellschaftsleben. Sein mitreisender Buchhalter notiert penibel die Ausgaben für Bankette, Trinkgelder, Souvenirs, Spielschulden. Immer wieder versäumt Johann die tägliche Messe und übergibt seinem Kaplan deshalb insgesamt sechs Gulden für Almosen. Und nicht alle Ritter kommen gut miteinander aus. Politische Ereignisse wie der Hundertjährige Krieg zwischen England und Frankreich werfen ihre Schatten. So empfängt Johann von Blois Franzosen und Italiener bei Tisch, aber keine Engländer.

Die wiederum reißen im Königsberger Dom einige Wappentafeln nieder, die der aus französischer Familie stammende Johann bei seiner früheren Reise hat aufhängen lassen. Zuweilen muss der Oberste Marschall als Schiedsrichter auftreten – etwa als sich Engländer und Schotten prügeln. Zum „Ehrentisch“ aber kommen alle höhergestellten Ritter einträchtig zusammen. Es ist der gesellschaftliche Gipfel der Königsberger Saison, das letzte und größte Fest vor dem Aufbruch zu den Expeditionen. In diesem Jahr ist Winrich von Kniprode der Gastgeber. Im Speisesaal der Burg bewirtet er alle angereisten Gäste.

ZENTRUM DES ORDENSSTAATES Um 1310 entsteht als Sitz des Hochmeisters der Deutschritter nahe Danzig die Marienburg, eines der mächtigsten Bauwerke des Mittelalters. Fast 40 Jahre dauert der Ausbau zur Residenz, die mit mehreren Burgmauern und einem tiefen Graben geschützt wird

Während des Festmahls preisen Herolde die Taten der Teilnehmer. Am Ehrentisch sitzen die tapfersten der fremden Ritter – wohl eine Anspielung auf die Sage von König Artus und dessen Tafelrunde, die sich die Menschen gern erzählen und der viele Ritter nacheifern. Nach dem Mahl mit Dankgebet tragen Ordensbrüder die Satzung und Geschichte der Ehrentafel vor, dann heftet einer von ihnen den am Tisch sitzenden Rittern eine Devise in goldenen Lettern an die Schulter: „Ehre besiegt alles.“

Der Ehrentisch von Königsberg ist in ganz Europa bekannt und erhöht die Anziehungskraft der Preußenfahrten. Einige Jahre lang scheint er sogar eine Art Rangfolge vorzugeben: Wer am Kopfende des Tisches sitzt – eine nur einmal im Leben gewährte Ehre –, hat die Spitze der internationalen Ritterschaft erklommen. Auch der Königsberger Dom, in dem alle Preußenfahrer ihre Wappen an die Wände malen lassen, wird zu einer Ruhmeshalle des Rittertums.

Der Staat der Deutschritter reicht um 1400 von der Danziger Bucht bis zum Finnischen Meerbusen

LANGE MUSS JOHANN VON BLOIS in Königsberg warten, ehe es schließlich losgeht. In der Regel durchqueren die Ritter zunächst die „Große Wildnis“, das Grenzgebiet zu Litauen im Osten. Gut sieben Tage lang reiten sie durch eine fast menschenleere, morastige Gegend, in der sich selbst Ortskundige gelegentlich verirren. Oft müssen sich die Kämpfer ihre Wege erst mühsam selber bahnen. Die Gegner am anderen Ende dieser Wildnis sind ein ebenbürtiger Feind. Die Litauer ringen im Osten mit dem Großherzogtum Moskau um Einfluss; im Süden erstreckt sich ihre Herrschaft bis nach Kiew.

Die angereisten Ritter erzählen sich grausame Geschichten über ihre Feinde: Gefangene, heißt es, verbrennen die Litauer lebendig, samt Ross und Rüstung. Mit dem Deutschen Orden liegen die Einheimischen seit Jahren in einem unruhigen Patt. Immer wieder kommt es im Grenzgebiet zu gegenseitigen Raubzügen, ist diese Region heftig umkämpft.

Brutal ist die Kriegführung auf beiden Seiten. Denn es geht weniger darum, Gebiete zu erobern, sondern um die Demoralisierung und Schwächung des Gegners: Man verwüstet sein Land, dezimiert die Bevölkerung, raubt seinen Besitz. Und das mit schnellen, überraschenden, überaus harten Attacken. Diese Art des Kampfes hat im Baltikum Tradition, und die christlichen Ritter übernehmen sie mit grausamer Präzision. Ihr Vorgehen nennen sie vastacio, „Verheerung“. Sobald die Preußenfahrer das feindliche Gebiet erreicht haben, schlagen sie ein Basislager auf, von dem aus kleinere Trupps in die Umgebung aufbrechen. Die plündern, brandschatzen, zerstören Häuser, Gehöfte, Dörfer, jagen Menschen. Sie ergreifen Männer, Frauen und Kinder, töten oder entführen sie. Rauben Rinder und Pferde, vernichten die Ernte, Getreide, brennen Felder nieder.

Ehe die angegriffenen Litauer ernsthaft zum militärischen Gegenschlag ausholen können, ziehen die Ritter weiter und wiederholen ihr tödliches Werk an anderer Stelle. Nur etwa zwei Wochen dauert ein solcher Verheerungszug, kaum länger als einen Tag und eine Nacht bleiben die Angreifer an einem Ort. Geraten die Trupps beim Rückzug in Bedrängnis, töten sie meist alle Gefangenen, alle erbeuteten Tiere. Lebend Entführte verkaufen sie als Sklaven oder siedeln sie unter Zwang auf Ordensgebiet an. Rund 200.000 Litauer werden auf diese Weise insgesamt von den Rittern verschleppt, wohl um ein Vielfaches mehr Menschen bei den Attacken getötet. Im Laufe der Jahre kommt es vom Gebiet des Deutschen Ordens aus zu mehr als 120 Verheerungszügen der christlichen Krieger, 16 allein in den zehn Jahren vor Johanns Zug 1369. Und stets meiden die Ritter – wie auch die Litauer – große Konfrontationen mit den feindlichen Kämpfern. Denn wenn es dazu kommt, kann vieles schiefgehen.

BEDRÄNGTE MACHT Die Herrschaft der Deutschritter ist ständig gefährdet. Denn der kleinen Zahl von Ordensbrüdern steht eine einheimische Mehrheit entgegen, die immer wieder gegen die fremden Herren aufbegehrt. Und jenseits der Grenze bildet sich eine feindliche Allianz Litauens mit dem Königreich Polen (Ruine der Burg Wesenberg)

Zwei Jahre vor Johanns Reise haben Preußenfahrer versucht, eine Festung der Litauer auf der Höhe des späteren Kaunas an der Memel zu erobern. Aber die Einheimischen waren stärker. Sie schlugen die Ritter zurück, verfolgten sie ein Stück den Fluss hinunter, versperrten ihnen den Weg zu den Schiffen und griffen mit einer Übermacht an: Lanzenreiter, Krieger, bewaffnet mit Doppeläxten, Knüppeln und Steinen. Nur mit letzter Not gelang es den christlichen Kämpfern schließlich doch noch, per Schiff zu fliehen.

MANCHE HISTORIKER werden später bezweifeln, ob die winterlichen Feldzüge der schweren Panzerreiter durch die Sümpfe Litauens militärisch wirklich sinnvoll waren. Oder eher ein gewalttätiger Sport für gelangweilte Adelige, die Heiden jagen und Feste feiern wollten.

Doch richtig ist: Für einen bloßen Zeitvertreib waren die Reisen der Ritter zu entbehrungsreich und gefährlich. Immer ging es auch um wertvolles Prestige im Kampf für die Sache des Christentums. Zudem übten die Litauer von Osten her beständig Druck aus. Ohne die alljährliche Verstärkung der Truppen durch die Preußenfahrer hätten die Ordensbrüder dem wohl nicht dauerhaft standhalten können.

Die ritterlichen Gäste halfen, das Gebiet und damit das Überleben des Deutschordensstaates zu sichern. Johann von Blois bekommt im Frühjahr 1369 einen besonderen Auftrag. Er soll mit seinen Kriegern diesmal keinen Verheerungszug unternehmen, sondern einen dauerhaften militärischen Stützpunkt an strategisch wichtiger Stelle aufbauen, mitten im Grenzland.

Auf Anweisung des Hochmeisters reist er, begleitet von 50 Rittern und Knechten, mit Booten auf der Memel nach Osten, um einen Vorposten zu errichten. Eine wehrhafte Holzbastion, umgeben von Erdwällen, die den Namen „Gotteswerder“ erhalten soll. Während die Knechte an der Burg arbeiten, schützen Ritter den Bauplatz, kundschaften die Umgebung aus und sichern die mit Material und Proviant beladenen Schiffe. Vermutlich kommt es auch zu Scharmützeln mit dem Feind. In der neu entstehenden Festung kleidet Johann einen hölzernen Saal mit seinem Wappenschmuck aus. Wahrscheinlich lässt sich Johanns Bruder Guido hier im Feindesland feierlich in den Ritterstand erheben. Im Einsatz gegen Heiden zum Ritter geschlagen zu werden gilt als besonders ehrenvoll.

1369 zieht Ritter Johann von Blois von Königsberg über die Memel bis tief in Feindesland, um dort eine Festung zu errichten

Im Mai 1369 reist Johann zurück. Und am 29. Juni kehrt er schließlich heim in sein Schloss Schoonhoven bei Gouda, nach 222 Tagen Reise. Als einer von wenigen Rittern hat er es sich geleistet, bis zum Frühling im Deutschordensstaat zu bleiben.

Das gut siebenmonatige Abenteuer hat ihn etwa 17.000 preußische Mark gekostet – die teuerste bekannte Preußenfahrt. Gut 1000 Menschen hätten davon ein Jahr lang leben können. Die Kredite, die er für die Reise aufgenommen hat, zahlt er pünktlich zurück, zum Teil allerdings, indem er sich neue Darlehen verschafft. Es ist sehr wahrscheinlich, dass er sich nach seiner Rückkehr von Untertanen und auf Banketten mit anderen Adeligen für seine Heldentaten preisen lässt. Gut möglich auch, dass er dem Deutschorden weiter durch regelmäßige Geldspenden verbunden bleibt.

Noch einmal wird der Ritter die lange Reise aber nicht auf sich nehmen. 1381 stirbt Johann, mit knapp 40 Jahren, ohne eheliche Nachkommen, sein Erbe fällt an den jüngeren Bruder Guido. Der Deutsche Orden lädt auch danach noch zu Preußenfahrten ein. Doch schon bald folgen immer weniger Ritter dem Ruf. Das liegt unter anderem daran, dass sich der litauische Großfürst Jogaila 1386 taufen lässt und nach seiner Hochzeit mit der Königin von Polen den dortigen Thron besteigt. Ein Kampf gegen ihn ist für die Edlen nun kein ehrbarer Kreuzzug gegen Heiden mehr.

Den Deutschrittern ist die neue Union aus Polen und Litauern allerdings ein umso mächtigerer Gegner. Nur wenige Freiwillige kommen dem Orden zu Hilfe, als dessen Truppen im Jahr 1410 nahe Tannenberg einem polnisch-litauischen Heer gegenüberstehen. Bei dieser Feldschlacht – mit 50.000 Kämpfern eine der größten des Mittelalters – fallen am Ende der Hochmeister und nahezu der gesamte Führungszirkel des Deutschen Ordens, dazu 200 seiner Ritter.

Von der Niederlage wird sich die Rittergemeinschaft nicht mehr erholen. Der Orden muss dem siegreichen Gegner hohe Kontributionen leisten und später die Oberhoheit des Königs von Polen anerkennen. 1525 wandelt der Hochmeister den Ordensstaat schließlich in ein weltliches Herzogtum um. 176 Jahre später wird diese Herrschaft einem neuen, militärisch und politisch überaus erfolgreichen Königreich seinen Namen geben: Preußen.

4. Kampf gegen die Templer. Das Ende der Ritter Gottes.

Sie sind Kämpfer, Bankiers und Besitzer großer Ländereien: Die Bruderschaft der Tempelritter – einst gegründet, um Pilger zu schützen – ist ungemein einflussreich und derart wohlhabend, dass sie sogar an Europas mächtigste Herrscher Geld verleiht. Doch 1307 macht sich König Philipp IV. von Frankreich daran, den christlichen Orden zu zerschlagen, um dessen Vermögen an sich zu bringen. Für seine Intrige nutzt der Monarch eine Waffe der Kirche

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DAS ROTE KREUZ auf dem weißen Mantel ist das Erkennungszeichen der Tempelritter, Jerusalem ihr ursprünglicher Stammsitz. Bald gelten sie als beste Kämpfer der Christen im Heiligen Land

Die Männer des Königs schlagen im Morgengrauen zu. Überall in Frankreich dringen Trupps in den frühen Stunden des 13. Oktober 1307 in Anwesen und Güter ein, hämmern an Türen und Tore, überwältigen Wachen, verhaften Menschen. Das Ziel der Aktion ist eine mächtige Organisation von Rittern und Geistlichen, eine der berühmtesten Gemeinschaften der Christenheit, wohlhabend, mit Besitzungen in ganz Europa, von Gerüchten umweht: der Templerorden. In Toulouse im Süden Frankreichs nehmen die königlichen Häscher Tempelritter im Stadtpalais gefangen. Sie setzen Mitglieder des Ordens auch im mittelfranzösischen Burgund fest sowie weit im Norden des Landes, in der Normandie. Im Verwaltungsbezirk Caen umstellen sie fünf Anwesen gleichzeitig und verhaften alle anwesenden Templer. Selbst in das kleine Dorf Louvagny, wo nur ein einziges Ordensmitglied lebt, rückt ein bewaffneter Trupp vor.

In Arras kommt es zu blutigen Auseinandersetzungen, als Sergeanten des Königs das dortige Gebäude der Templer stürmen. Vielleicht wehren sich die Bewohner. Jedenfalls erdrosseln die Büttel des Königs die Hälfte der anwesenden Ordensbrüder. Der wichtigste Schlag aber trifft den Hauptsitz des Ordens in Paris, ein mauerbewehrtes Areal im Norden vor den Toren der Stadt. Die Wachen sind überrascht, als die Garde des Königs am frühen Morgen im Fackelschein Einlass begehrt. Die bewaffneten Eindringlinge stoßen die Wächter beiseite und verlangen barsch, zu Jacques de Molay gebracht zu werden, dem Großmeister des Ordens. Kurz darauf verhaften sie das Oberhaupt und anschließend auch alle anderen Brüder. Die werden zunächst im Templerhaus festgehalten.

Sorgfältig erstellen die Männer des Königs Inventare, notieren alles, was sie vorfinden: die Zahl der Pferde und das Vieh in den Ställen, Waffen, Rüstung, Handwerkszeug, Bücher, liturgische Gerätschaften. Alles, auch die Gebäude und den Grund und Boden, beschlagnahmen sie im Namen des Königs.

Die gewaltige Razzia, bei der rund 2000 Templer in die Gewalt des Königs kommen, ist gut geplant. In einem Geheimbefehl hat Frankreichs König Philipp IV. seine Beamten bereits Wochen zuvor angewiesen, die Besitzungen des Ordens unauffällig zu beobachten. Er hat seine Leute Listen mit den Namen der Tempelritter anlegen lassen, damit keiner der Verhaftungsaktion entgehen würde. Schon der Zugriff an so vielen Orten gleichzeitig hatte genauer Vorbereitung und Koordination bedurft.  Doch der Vorwurf, der dieser Großaktion zugrunde liegt, ist ja ebenfalls gewaltig. Der Haftbefehl, den die Häscher Jacques de Molay bei seiner Festnahme vorlegen, behauptet Unerhörtes: Das Oberhaupt und seine Ordensleute sollen Ketzer und Gottesleugner sein.

Ausgerechnet die Templer, die einst im Heiligen Land gekämpft haben, im Bündnis mit dem Teufel? Und Jacques de Molay, der noch bis vor Kurzem beste Beziehungen zum Königshaus hatte, der dabei war, als die Schwägerin des Monarchen feierlich zu Grabe getragen wurde, soll sich Verbrechen schuldig gemacht haben, bei denen man den Schwefelhauch des Antichristen schon zu riechen glaubt, wenn man nur von ihnen hört?

Die Indizien seien überwältigend, heißt es im Haftbefehl. Angeblich müssten Novizen bei der Aufnahme in den Orden das Kreuz bespucken. Zudem gäben die angehenden Templer dem älteren Bruder, der sie jeweils in den Orden aufnimmt, einen Kuss nicht nur auf den Mund, wie bei derlei Zeremonien üblich, sondern auch auf den Anus. Von Geschlechtsverkehr unter den Tempelrittern ist die Rede, von der Anbetung abscheulicher Idole, gruseliger Köpfe, angeblich aus dem Schoß toter Frauen geboren. Und bei der Messe unterließen sie es, die Hostie zu weihen, das Symbol des Leibs Christi. Das sind grässliche Frevel. Todeswürdige Verbrechen gegen Gott und die Kirche. Und ein Fall für die Inquisition.

Daher habe Guillaume de Paris, der Großinquisitor von Frankreich, „nach der Hilfe unseres Arms“ gerufen, schreibt der König in seinem Geheimbefehl. Und die Glaubenswächter der Kirche sollen sich nun, gemeinsam mit den Beamten des Königs, der Sache annehmen. Allein: Wer wen gerufen hat, wer hier wen für seine Zwecke einspannt, ist nicht ganz klar. Wahrscheinlich verhält es sich sogar umgekehrt: dass der König die Inquisition für seine Absicht nutzt, eine unliebsam gewordene Macht in seinem Reich unschädlich zu machen.

Denn in Wahrheit sind alle Anschuldigungen gegen den Templerorden wohl frei erfunden. Die konstruierten Vorwürfe haben nur ein Ziel: mithilfe der Inquisition eine der angesehensten Institutionen der Zeit zu zerschlagen. Und so ist der 13. Oktober 1307 der Beginn eines ruchlosen Verfahrens. Eines Kriminalfalls, der sich über Jahre hinziehen und für Dutzende Beschuldigte auf dem Scheiterhaufen enden wird. Herrscher aus dem gesamten Abendland werden sich mit der Templeraffäre befassen. Und selbst der Papst wird in diesen Skandal eingreifen, einen der spektakulärsten des Mittelalters.

DIE ANFÄNGE DES TEMPLERORDENS liegen da schon fast 200 Jahre zurück. Sie sind bescheiden. Um das Jahr 1119 beschließen zwei französische Ritter, gemeinsam mit weiteren Gefährten die christlichen Pilger im Heiligen Land vor Wegelagerern zu schützen – zwei Jahrzehnte nachdem Kreuzfahrer Jerusalem erobert und ein christliches Königreich im Morgenland gegründet haben.

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FAST UNANTASTBAR scheinen die Templer zu sein. Sie unterstehen in Frankreich nicht dem König, sondern ihrem Großmeister Jacques de Molay. Hier ist er bei seiner Aufnahme in den Bund zu sehen: Während er vor einer Bibel kniet, hält ein Ordensbruder schon den Mantel mit dem roten Kreuz bereit

Als Quartier gibt der christliche Herrscher von Jerusalem den Rittern eine Unterkunft an der Al-Aqsa-Moschee auf jenem Berg, wo einst der Tempel Salomos stand, daher ihr Name. Die Templer leben und beten wie Mönche, mit streng geregeltem Tagesablauf und striktem Gehorsam gegenüber den Oberen. Orden und Ordensregel werden vom Papst bestätigt, der der Bruderschaft den Auftrag erteilt, „die Katholische Kirche zu verteidigen und die Feinde Christi zu bekämpfen“. Fortan dienen die Tempelritter als Elitetruppe im Kampf der Kreuzfahrer gegen die als Ungläubige angesehenen muslimischen Feinde.

Die Opferbereitschaft der Templer macht tiefen Eindruck im Abendland. Rasch folgen den ersten kämpfenden Brüdern Freiwillige aus ganz Europa. Und bald gilt es als gottgefällige Tat, dem Orden Ländereien zu überschreiben. Binnen weniger Jahrzehnte entsteht ein ausgedehntes Netz von Besitzungen vor allem in Frankreich, aber nicht nur dort – bis nach Schottland und Polen erstrecken sich die Güter. Auch auf der Iberischen Halbinsel kämpfen Tempelritter gegen Muslime und besitzen bald strategisch wichtige Festungen, die ihnen die christlichen Herren von Barcelona und Aragón überschrieben haben.

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GUT 170 JAHRE LANG haben die Tempelritter in Palästina gegen Muslime gekämpft, traten das Erbe jener Kreuzfahrer an, die hier 1099 Jerusalem erobern. Doch 1291 wurden die Ordensmänner vertrieben. Seither verwalten sie vor allem ihren Besitz in Europa – und bauen eine Art Großbank auf

Mit den Einnahmen aus ihren Gütern finanzieren die Tempelritter den Nachschub für den Kampf im Heiligen Land. Sie verfügen bald über derart enorme Ressourcen und Barmittel, dass sie beginnen, Geld zu verleihen. Auf diese Weise werden die Templer im Laufe des 13. Jahrhunderts nach und nach zu Bankiers der Mächtigen, vor allem der französischen Könige. Sogar die Steuereintreibung organisieren sie zeitweise für Frankreichs Herrscher. Nur wenige Ordensbrüder sind noch kämpfende Ritter – die meisten verwalten nun Geld und Güter oder sind als Bauern, Zimmerleute und Weinverkäufer für den Orden tätig. Manche Templer arbeiten auch nur als Schäfer oder Pflüger; es sind einfache Leute, ohne Bildung oder theologische Schulung.

Ende des 13. Jahrhunderts aber erleidet der Nimbus der Templer als Speerspitze der Christenheit einen irreparablen Schaden: 1291 geht Akkon, die letzte bedeutende von den Tempelrittern gehaltene Stadt in Palästina, an die Muslime verloren. Die Kreuzfahrer sind aus dem Heiligen Land vertrieben (der Versuch der Ordensbrüder, ein gutes Jahrzehnt später noch einmal dort Fuß zu fassen, scheitert desaströs). Die Templer ziehen sich auf die Insel Zypern zurück. De facto haben sie ihre Existenzberechtigung verloren: die Verteidigung des Abendlandes im Orient.

WENIGE JAHRE SPÄTER, 1306, zitiert Papst Clemens V., der sich zu jener Zeit in Frankreich aufhält, Großmeister Jacques de Molay aus Zypern zu sich. Der Orden ist nach wie vor direkt dem Heiligen Vater unterstellt. Zwei große Themen will Clemens bereden: die Zukunft des Ordens sowie seinen Wunsch, zu einem neuen Kreuzzug aufzurufen.

DIE VORWÜRFE WIEGEN SCHWER — UND SIND ALLESAMT ERFUNDEN

Die Templer sollen mit den Johannitern, dem anderen großen Ritterorden aus dem Heiligen Land, in einer Bruderschaft zusammengefasst werden: In der Kirche sind viele unzufrieden mit der Arbeit der beiden Orden. Zu viel Energie und Geld, so lautet der Vorwurf, fließe in die Verwaltung ihrer Güter und Anwesen, zu wenig in den Kampf gegen die Heiden. Und diesen Kampf will der Papst mit seinen Kreuzzugsplänen wieder aufnehmen. Doch Meister Jacques lehnt eine Fusion der Bruderschaften brüsk ab. Hauptaufgabe der Johanniter sei die Pflege kranker Pilger – die Templer hingegen seien für den „Waffendienst“ gegründet worden.

Der Papst hat indes wohl noch etwas anderes mit dem Großmeister zu besprechen: „befremdliche und unerhörte Dinge über den Orden“, wie Clemens V. es formuliert. Hier und da sind sie ihm zugetragen worden. Es ist nicht klar, wie weit Clemens ins Detail geht. Haben der Reichtum des Ordens und seine nunmehr fehlende Mission die düstere Fantasie der Menschen provoziert? Klar ist nur, dass es in den Nachreden um zutiefst unchristliche Praktiken geht, um Teufelsanbetung und Frevel – und dass Meister Jacques alles entrüstet zurückweist.

Immerhin bittet er Clemens V. im Sommer 1307 um eine kirchliche Untersuchung der Vorwürfe. Überzeugt davon, dass sich alle Gerüchte als haltlos erweisen werden, ist die Sache für den Großmeister damit wohl erledigt. Offenbar ahnt Jacques de Molay nicht, welche Tragweite die Affäre da bereits hat. Und ihm fehlt die politische Weitsicht, um zu erkennen, in welch großes Machtspiel sein Orden geraten ist. Denn seit Jahren schon gärt ein Konflikt zwischen dem französischen König und den Päpsten in Rom.

Anfangs ging es ums Geld. Die Kirche ist traditionell von Abgaben befreit – der chronisch finanzschwache Philipp IV. aber brauchte dringend Einnahmen und erlegte Frankreichs Klerus Steuern auf. Das wollte der damalige Papst Bonifatius VIII., ein Vorgänger von Clemens V., nicht dulden, würden ihm dann doch selbst Einkünfte fehlen. Der Streit hatte aber noch eine weitere Dimension: Als Stellvertreter Christi verlangte der Papst die Unterordnung aller Monarchen unter seinen Willen, also auch der „Allerchristlichsten Majestät“ in Frankreich, und drohte mit der Exkommunikation des Königs. Doch Philipp gab nicht nach, schimpfte Bonifatius umgekehrt einen Häretiker. Einmal versuchte er sogar, ihn entführen zu lassen.

Selbst als 1305 der Franzose Bertrand de Got als Clemens V. Papst wurde, entspannte sich der Konflikt nicht. Beide Lager blieben im Streit verhakt.Und so wird der Templerorden zu einer Figur auf dem Spielfeld der beiden mächtigen, rivalisierenden Männer. Denn über die Bruderschaft kann der König den Papst treffen: Wenn der Monarch gegen den Orden vorgeht, schadet er zugleich dem Pontifex, unter dessen Oberhoheit, aber auch Verantwortung die Templer stehen.

Als Waffe gegen den Orden will er ausgerechnet die Inquisition einsetzen. Formell untersteht sie zwar auch in Frankreich dem Papst, tatsächlich aber hat Philipp IV. direkten Zugriff auf sie: Denn der Großinquisitor des Königreichs ist sein Beichtvater und sehr enger Vertrauter. Es ist indes nicht allein das Ringen mit dem Pontifex, das den König seine Augen auf den Orden werfen lässt – der Monarch hat weitere Motive, sich die Bruderschaft vorzunehmen. Die Templer erscheinen wie das perfekte Opfer.

Finanziell: Nach jahrelangem Krieg in Flandern ist die königliche Kasse leer. Den weit gestreuten Besitz der Templer in Frankreich könnte Philipp gut gebrauchen – zumindest aber die Einnahmen aus ihren Gütern. Wenn er die beschlagnahmen lässt, wer soll sie ihm nehmen? Politisch: Seit Jahren müht sich Philipp, straffere staatliche Strukturen in seinem Reich durchzusetzen – mit dem Königshof als Machtzentrum. Die französischen Gebiete im Besitz des Ordens aber entziehen sich seinem Zugriff. Die Templer sind gleichsam eine überstaatliche Organisation, die nur den Anweisungen ihres Großmeisters gehorcht. Und der hält sich meist auf Zypern auf.

Persönlich: Da ist noch eine Rechnung offen zwischen Königshaus und Orden. Die Templer hatten sich einst geweigert, Lösegeld für Philipps Großvater Ludwig IX. zu zahlen, als der 1250 während des Sechsten Kreuzzugs in muslimische Gefangenschaft geriet. Philipp verehrt seinen Großvater sehr und hat sogar die Heiligsprechung des frommen Monarchen durchgesetzt. Strategisch: Der „Allerchristlichste“ König kann sich gegenüber anderen Mächtigen als Hüter des Glaubens, als europäische Autorität beweisen, wenn er einen internationalen Skandal aufdeckt – schließlich haben die Templer Besitzungen nahezu überall im Abendland.

Religiös: Philipp ist bei allem Machtkalkül auch ein strenggläubiger Mensch, überzeugt davon, dass Gut und Böse um die Herrschaft der Welt ringen. Als Christ, so glaubt er, müsse er sich dem Wirken des Teufels entgegenstemmen, wo er es ausmacht. Und hat nicht der Prophet Daniel einst geweissagt, dass sich der Antichrist im Tempel zu Jerusalem einnisten werde? Der Orden hatte eben dort früher sein Quartier, hat seinen Namen vom Tempel Salomos. Könnte es nicht also sein, dass sich der Teufel tatsächlich der Templer bemächtigt hat?

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KRONE GEGEN KIRCHE Seit Generationen schon schwelt im 14. Jahrhundert ein Machtkampf zwischen den Päpsten und Frankreichs Herrschern, hier bei einer Zusammenkunft im Pariser Sitz der Templer (links der Papst, rechts der Monarch). Denn der Stellvertreter Gottes verlangt, dass sich ihm jeder Monarch unterordnet

Denn das, was Philipp über die Bruderschaft erfährt, sind wirklich ausgemachte Abscheulichkeiten; sie entstammen den Gerüchten, die schon seit Längerem kreisen. Der König weiß zwar, dass alles nur auf Hörensagen beruht. Trotzdem fertigt er daraus eine groß angelegte Beschuldigung. Gleichzeitig versucht er, den Wahrheitsgehalt des Getuschels durch Spitzel bestätigen zu lassen. Wenn sich auch nur ein Bruchteil der Vorwürfe als wahr herausstellen sollte, wenn die Templer sie mit Geständnissen bestätigen würden, dann stünde er auf der richtigen Seite. Dann hätte er seine Pflicht als Christ erfüllt (und auch seine Interessen wirkungsvoll verfolgt).

Mit dem Papst jedenfalls spricht der König sein Vorgehen nicht ab. Dafür aber mit seinem Vertrauten, dem Großinquisitor Guillaume de Paris. Der hat bereits 1290 ganz allgemein die päpstliche Erlaubnis erhalten, Häresieverfahren im französischen Königreich einzuleiten. Diese Befugnis seines Freundes macht sich der König nun zunutze – indem er sie ausgerechnet gegen eine dem Papst unterstellte Institution richtet. Dass Philipp IV. mit Mitgliedern des Ordens, etwa dem Großmeister de Molay, in den führenden Kreisen des Landes selbst regelmäßig verkehrt, ist dem Monarchen offenbar gleichgültig. Im Herbst 1307 scheint der Zeitpunkt günstig, um zuzuschlagen: Neben dem Großmeister halten sich viele führende Templer wegen erneuter Gespräche mit dem Papst in Frankreich auf. Am 14. September erteilt Philipp seinen Geheimbefehl. Vier Wochen später rücken seine Schergen aus.

DER 13. OKTOBER 1307 bringt den gewünschten Erfolg: Nur wenige Templer entkommen. Stolz vermeldet der königliche Hof, dass unter mehr als 2000 Ordensbrüdern nur zwölf die Flucht gelungen sei. Tatsächlich sind wohl einige mehr entkommen, aber die allermeisten Templer sind überrumpelt worden.

Die Anweisungen Philipps an seine Beamten sind klar: Der König will Geständnisse, und zwar schnell. Seine Leute sollen die Templer sofort befragen und die geständigen Sünder dann den kirchlichen Inquisitionstribunalen überstellen. König und Großinquisitor arbeiten Hand in Hand. Alles ist genau geplant. Die Beschuldigten werden in Ketten gelegt, erhalten nur Wasser und Brot. Wer schläft, wird unter Flüchen und Tritten der Wächter geweckt. Und sie werden gnadenlos gefoltert. Die Delinquenten kommen aufs Streckbrett; die Seile, mit denen Arme und Beine gefesselt sind, werden mit einer Winde verknüpft, die so lange angezogen werden kann, bis die Gelenke aus den Gelenkpfannen springen. Oder sie werden, die Hände auf dem Rücken gefesselt, daran mit einem Seil emporgezogen und ruckartig fallen gelassen.

Manchen Gefangenen binden die Folterknechte Gewichte an Füße und Hoden, um die Qualen zu erhöhen. Andere werden der Feuermarter unterworfen, ihre Fußsohlen mit Fett bestrichen und an lodernde Flammen gehalten. Die Verhöre bringen schnell die gewünschten Resultate. Die Templer gestehen, was ihnen vorgehalten wird. Schreiber protokollieren die Schuldbekenntnisse und überlassen sie anschließend dem Inquisitionstribunal. Aussagen von insgesamt 138 Beschuldigten haben sich in den Archiven erhalten – 134 legen Geständnisse ab, darunter Großmeister Jacques de Molay.

Sie beugen sich den Vorwürfen, erklären, schreien es vermutlich unter Qualen heraus, schon als junge Männer Christus geleugnet zu haben. Manche geben zu, Idole angebetet zu haben, andere eine Katze, wieder andere berichten vom Anuskuss. Es handelt sich um Anschuldigungen und Geständnisse, die auch aus anderen Häresieverfahren bekannt sind, um typische Muster. Schon 1233 hat Papst Gregor IX. die Katzenanbetung und homosexuellen Geschlechtsverkehr als Riten und Praktiken von Ketzern beschrieben. Auch den als Glaubensabtrünnige verfolgten Waldensern und Katharern waren in den Jahrzehnten zuvor ähnliche Umtriebe vorgeworfen worden.

Aus dem Blickwinkel späterer Zeiten sind die erpressten Geständnisse der Templer wertlos und die standardisierten Anschuldigungen nicht zu halten. In der Logik des mittelalterlichen Inquisitionsverfahrens ist das aber nicht ganz so: Dessen Ziel ist die Reue des Sünders, damit der wieder in die Kirche aufgenommen werden kann. Wie diese Reue zustande gekommen ist, ist letztlich gleichgültig. Jacques de Molay und seine Ordensbrüder geben ja schließlich ihre Verfehlungen zu. Allein das zählt. Am 25. Oktober 1307 wird der Ordensmeister den Juristen und Theologen der Universität von Paris vorgeführt, den klügsten Köpfen des Reiches. Es ist wie ein Schauprozess, vor einem Publikum, das in der Öffentlichkeit den Ton angibt. Jacques de Molay wiederholt sein Geständnis. Es ist eine tiefe Demütigung des stolzen Mannes – und ein großer Erfolg für den König. Der Auftritt von de Molay und die Masse der Geständnisse lassen die Verhaftungen gerechtfertigt erscheinen.

ERFREUT ÜBER SEINEN raschen Triumph, informiert Philipp den Papst und schreibt den anderen Mächtigen Europas – darunter Eduard II. von England, sein Erzfeind. Die Monarchen sollen seinem Beispiel folgen und die Templer in ihren Reichen festsetzen. Doch die Herrscher zögern. Sie wissen von der Fehde zwischen Frankreichs König und dem Papst.

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SELBST DIE MAUERN ihres Hauptsitzes in Paris können die Templer nicht schützen, als ihn Truppen 1307 stürmen. Zeitgleich lässt König Philipp IV. Hunderte Ordensleute in ganz Frankreich verhaften – und wegen angeblicher Ketzerei der Inquisition übergeben, deren Oberhaupt ein Vertrauter des Monarchen ist

Clemens V. reagiert denn auch wutentbrannt: Eine „beleidigende Missachtung“ des Heiligen Stuhls seien die Festnahmen. Der Pontifex durchschaut die Verhaftungsaktion: Sie stellt einen unerhörten Angriff auf seine Autorität dar – schließlich ist er der Schirmherr des Ordens, er allein sollte solche rechtlichen Schritte einleiten. Und so steht für den Papst nicht das Schicksal des Ordens im Vordergrund, sondern die Machtfrage: Wer behält in dem Streit die Oberhand – der weltliche Herrscher oder die Kirche?

Nun überstürzen sich die Ereignisse. Clemens V. versucht, die Sache an sich zu reißen. Am 22. November 1307 erlässt er eine päpstliche Anweisung: Alle christlichen Monarchen sollen Tempelritter im Namen des Papstes verhaften und deren Besitz konfiszieren. In der Folge gibt es daher nicht nur in Frankreich Inquisitionsprozesse gegen die Ordensbrüder, sondern auch auf der Iberischen Halbinsel und in deutschen Landen. Doch nirgendwo werden die Templer so brutal verfolgt wie in Frankreich. Nach Paris schickt Clemens zwei Kardinäle. Sie sollen mit den Ordensoberen sprechen. Der Pontifex will sich so ein eigenes Bild verschaffen. Doch die Einmischung des Papstes verändert plötzlich die Lage. Überzeugt davon, dass nun der Pontifex die Hoheit in dem Verfahren erlangt hat, widerrufen Jacques de Molay und andere Ritter ihre Geständnisse.

Daraufhin stoppt Clemens im Februar 1308 tatsächlich die von Philipp in Gang gesetzten Inquisitionsverfahren und entzieht mit der ihm zur Verfügung stehenden Autorität dem französischen Großinquisitor die Zuständigkeit. Philipp IV. ist konsterniert. Die inhaftierten Templer gibt er dennoch nicht frei. Sie sind sein wichtigstes Pfand. Ein Vierteljahr später, im Mai 1308, treffen sich Papst und König in Poitiers, um die Krise zu entschärfen. Das Ergebnis ist ein Kompromiss: Mögliche Vergehen des Ordens und seiner Führung soll eine Sonderkommission untersuchen, eingesetzt vom Papst. Es ist gleichsam ein gesondertes Inquisitionsverfahren – ein Erfolg für den Pontifex.

BETEN TEMPLER STATT GOTT DEN TEUFEL AN?

Ganz anders aber die Verfahren gegen die einzelnen Ordensbrüder: Sie werden von örtlichen Inquisitionstribunalen unter Aufsicht der Bischöfe und des Großinquisitors wieder aufgenommen. Ein Vorteil für den König.

Denn Frankreichs Bischöfe stehen Philipp näher als dem Papst: Er kann sich auf die Unterstützung der meisten verlassen, nicht wenige wurden auf seinen Vorschlag hin eingesetzt oder sind gar mit ihm verwandt. Ganz besonders gilt diese Nähe für den Erzbischof von Sens, der für Paris zuständig ist – und damit für die meisten Tempelritter-Verfahren (1309 übernimmt Philipp de Marigny, Bruder des königlichen Kämmerers, das Amt; damit ist die Kontrolle des Königs über die Verfahren gesichert).

Für die noch immer eingekerkerten Tempelritter in Frankreich beginnt die Tortur nach der Einigung zwischen Papst und König nun von Neuem. Die Inquisitoren vernehmen sie ein weiteres Mal, viele Beschuldigte gestehen wieder, zermürbt von Kerkerhaft und Folter – obwohl dies ihr Todesurteil sein kann. Denn in der Logik des Inquisitionsverfahrens gilt jeder, der ein Geständnis erst widerrufen und sich unter der Marter dann erneut schuldig bekannt hat, als verstockter Ketzer. Und darauf steht der Feuertod. Anfang 1310 entschließen sich zwei rechtskundige Templer dennoch zum Widerstand. Sie nutzen ein Verhör durch die Sonderkommission, die der Papst zum Ärger des Königs tatsächlich eingesetzt hat, und beteuern abermals ihre Unschuld. Beide erklären, dass dem Orden „unsinnige Dinge“ vorgehalten würden. Alles sei „erlogen, falsch, erfunden“.

Die Geständnisse seien sämtlich erzwungen durch Folter und die Drohung mit dem Scheiterhaufen. Binnen weniger Wochen schließen sich den beiden knapp 600 inhaftierte Ordensleute an und widerrufen erneut. Ein Debakel für den König. Jetzt hat Philipp genug. Mehr als zwei Jahre zieht sich das Verfahren bereits hin. Noch immer ist nichts entschieden, noch immer ist nicht klar, ob die beschlagnahmten Templer-Güter endgültig der Krone zugeschlagen werden.

Der Erzbischof von Sens wird ihm ein williger Helfer und beweist die Durchschlagskraft der Inquisitoren. Am 11. Mai 1310 nimmt er die Verfahren gegen 54 der Templer wieder auf, die ihre Geständnisse zurückgezogen hatten. Nun geht alles ganz schnell: Schließlich hat der Papst den französischen Bischöfen ja das Recht zugestanden, einzelne Ordensbrüder zu richten. Und so verurteilt ein Inquisitionstribunal unter Vorsitz des Erzbischofs die 54 zum Tode, Einspruch ausgeschlossen. Als rückfällige Ketzer werden sie einen Tag später vor den Toren von Paris auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Es sind die ersten vollstreckten Todesurteile der Affäre, und dann gleich in so großer Zahl – ein unmissverständliches Signal.

Auch an anderen Orten sterben Templer den Feuertod. Die beiden Anführer des Widerstands verschwinden einfach aus ihren Kerkerzellen; wahrscheinlich werden sie heimlich ermordet. Der Widerstand der Bruderschaft scheint endgültig gebrochen. Der französische König hat längst alle Argumente auf seiner Seite: Der Orden ist Teufelswerk, wie seine Mitglieder wieder und wieder eingestanden haben.

Die vielen Besitzungen, die ihnen geschenkt wurden, haben sie sich unter Vortäuschung gottgefälligen Tuns erschlichen. In Wahrheit haben sie aber mit ihrem ketzerischen Treiben den Zorn Gottes auf sich gezogen. Deshalb konnten die Heiden sie aus dem Heiligen Land werfen. Wenn der König die Templer in Haft und ihren Besitz in seiner Obhut behält, ist das mehr als gerechtfertigt: Es ist ein Triumph über das Böse.

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GEFANGENER DER INQUISITION Großmeister de Molay (M.) und andere Templer geben unter der Folter ketzerische Taten wie Götzenanbetung und homosexuelle Akte zu, doch viele nehmen ihre Worte später zurück. Vergebens: Dutzende enden auf dem Scheiterhaufen – und die Bruderschaft wird aufgelöst

DER PAPST KANN DEM nur noch wenig entgegensetzen. Als er am 16. Oktober 1311, ein gutes Jahr später, bei Lyon ein Konzil eröffnet – ein Treffen der wichtigsten geistlichen Würdenträger –, das abschließend über Schuld oder Unschuld des gesamten Templerordens befinden soll, geht es ihm nur noch um ein schnelles Ende des Verfahrens. Er will die Bruderschaft auflösen. Aber eines ist ihm im Streit mit dem König wichtig: All das soll unter seiner Oberhoheit ablaufen.

Doch einmal mehr geschieht etwas Unerwartetes. Neun Templer tauchen auf dem Konzil auf, um ihren Orden zu verteidigen. Sie haben sich bis dahin der Verhaftung entziehen können. Clemens ist konsterniert und lässt sie sofort festnehmen. Er fürchtet, seine Pläne zur Auflösung des Ordens und zur Beilegung des Streits mit Frankreichs Herrscher könnten noch einmal durcheinandergeraten. Und die Sorge ist nur zu berechtigt. Denn das Konzil wendet sich gegen ihn. Die Kirchenmänner wollen den Templern Gehör geben, zeigen gar Sympathie für sie. Viele der geistlichen Konzilsteilnehmer, zumal die aus dem Ausland, halten den französischen Monarchen für den wahren Urheber des Skandals. Der Papst beginnt zu schwanken: Soll er die Ritterbrüder verdammen oder ihnen doch zumindest ein faires Verfahren gewähren?

Philipp IV. lässt ihm keine Wahl. Am 20. März 1312 rückt er mit militärischem Gefolge beim Konzil an. Angesichts der Drohkulisse votiert ein vom Papst hastig einberufenes Gremium von Kardinälen nun doch rasch für die Auflösung der Bruderschaft: Am 3. April hebt der Papst den Orden der Tempelritter aufgrund der ketzerischen Verfehlungen seiner Mitglieder offiziell auf. Die Ländereien und Besitzungen überträgt er den Johannitern. Das ist mit Philipp IV. so abgesprochen. Der Monarch bekommt zwar nicht die Ländereien der Bruderschaft überschrieben, so wie er es zu Beginn der Affäre gehofft haben mag. Aber er lässt sich sein Einverständnis für die neue Regelung teuer entlohnen: Sechs Jahre lang erhält er ein Zehntel aller Kircheneinnahmen in Frankreich.

Die Johanniter selbst müssen noch über Jahre sehr hohe Summen an das königliche Schatzamt zahlen – offiziell als Entschädigung für die Prozesskosten gegen die Tempelritter. Das Schicksal der Inhaftierten erscheint nun fast zweitrangig. Geständige Brüder (und auch jene, die man als unschuldig erachtet) erhalten nach dem Willen des Papstes eine lebenslange Pension – aus dem Restvermögen ihres Ordens. Sie finden in Klöstern anderer Bruderschaften Unterschlupf und führen weiter ein zölibatäres Leben. Nahezu im gesamten Abendland geschieht es so. Diejenigen aber, die weiterhin ihre Unschuld beteuern, bekommen die volle Wucht der Inquisition zu spüren. Sie bleiben in ihren Verliesen, vergessen von der Welt.

In einem letzten Akt will Clemens V. die Ordensoberen noch von einem Sonderkonzil aburteilen lassen. Dafür befiehlt er drei Kardinäle nach Paris – ein weiteres Inquisitionsgericht im Namen des Papstes. Das Tribunal ist für den 18. März 1314 anberaumt, und es wird ein kurzer Prozess. Ordensmeister Jacques de Molay und die drei anderen angeklagten Männer sind geständig. Schuldspruch und Strafmaß folgen umgehend: schwere, lebenslange Kerkerhaft.

Doch es gibt noch eine allerletzte Wendung, Großmeister Jacques und Geoffrey de Charnay, der einstige Ordensobere für die Normandie, widerrufen abermals ihre Geständnisse, entrüstet darüber, wieder kein faires Verfahren bekommen zu haben. Das ist zu viel. Umgehend übergibt das Sonderkonzil die beiden Renegaten daraufhin der weltlichen Macht, dem Stadtvogt von Paris und damit dem König. Der zögert nicht und ordnet die sofortige Exekution an. Noch am Abend gehen die Verurteilten „heiter und standhaft“, wie ein Zeitgenosse schreibt, in den Tod, die beiden letzten Opfer der Templerprozesse – verbrannt als Ketzer auf dem Scheiterhaufen.

So endet ein an Verwicklungen überreiches Machtspiel, wie es begonnen hat: mit einer Gewaltdemonstration des französischen Königs. Das Hin und Her der Tribunale und Geständnisse dazwischen, die zahlreichen politischen Geschäfte und Händel – in all dem hatten die Ordensleute vermutlich nie eine echte Chance, war der tragische Ausgang für sie von Anfang an wohl vorherbestimmt. Denn sie waren die perfekten Opfer in einem Skandal, in dem ihre Bruderschaft – einst geschaffen, um die Unversehrtheit des Glaubens und der Kirche zu sichern – zu einem Spielball der großen Politik geriet.

Die Inquisition war seit ihren Gründungsjahren machtvoll geworden, ihr Personal eingespielt und ambitioniert, ihre Beschuldigungen waren von weithin wirksamer, düsterer Kraft. Und so brauchte es nur einen geschickten Taktiker und gewieften Herrscher, der dieses schlagkräftige Instrument für die eigenen Zwecke einsetzte, um es zu etwas gänzlich Neuem zu machen: zu einer tödlichen politischen Waffe.

 
 
 
Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Dieter J. Weiß, Deutscher Orden: Politische Geschichte (Mittelalter), publiziert am 01.03.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Deutscher_Orden:_Politische_Geschichte_(Mittelalter)> (18.01.2026)

-> Dieter J. Weiß, Ritterorden, publiziert am 20.09.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Ritterorden> (18.01.2026)

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Sekundärliteratur

-> Bardow. Dominik: Deutscher Orden. Im Reich der Ordensritter, in: Die Welt der Ritter (GEO Epoche, Jg. 2018, Heft Nr. 94) Hamburg 2018, S. 141-145.

-> Klüver, Reymer: Kampf gegen die Templer. Das Ende der Ritter Gottes, in: Die Inquisition (GEO Epoche Jg. 2018, Heft Nr. 89). Hamburg 2018, S. 76-87.

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Orden und Klöster

Die Benediktiner

Inhaltsverzeichnis

1. Reichsabtei und Fürstentum Prüm

1. Reichsabtei und Fürstentum Prüm

Am Ober­lauf des Flus­ses Prüm in der Ei­fel grün­de­ten 721 die ade­li­ge Da­me Ber­tra­da und ihr Sohn He­ri­bert (Cha­ri­bert) ei­ne Be­ne­dik­ti­ner­ab­tei und über­tru­gen ihr Grund­be­sitz. Die­se Grün­dung scheint kei­nen Be­stand ge­habt zu ha­ben, denn 752 und 762 kam es durch die Ka­ro­lin­ger zu ei­ner zwei­ten Grün­dung.

Schon bei der ers­ten Grün­dung wur­de dem Klos­ter um­fang­rei­cher Be­sitz, mit der Be­zeich­nung „Fo­res­tis" über­tra­gen. In die­sem Be­zirk la­gen die spä­te­ren Or­te Blei­alf, Gon­den­brett, Sel­le­rich, Win­ter­spelt und der Hof Amel­scheid. In un­mit­tel­ba­rer Um­ge­bung des Klos­ters ka­men 762 durch ei­ne gro­ße Schen­kung Pip­pins des Jün­ge­ren (714-768, Kö­nig der Fran­ken 751-768), dem Va­ter Karls des Gro­ßen, wei­te­re er­heb­li­che Gü­ter­kom­ple­xe in Klos­ter­be­sitz, un­ter an­de­rem die ge­sam­te „vil­la" Prüm, die bis da­hin nur zur Hälf­te dem Klos­ter zu­ge­stan­den hat­te. Die Ko­lo­ni­sie­rung und Ur­bar­ma­chung gro­ßer Land­stri­che im süd­west­li­chen Ei­fel­raum ging ma­ß­geb­lich auf die Ak­ti­vi­tä­ten des Klos­ters in­ner­halb die­ser frü­hen Schen­kun­gen zu­rück.

Als ka­ro­lin­gi­sches Reichs­klos­ter hat­te Prüm im 8. und 9. Jahr­hun­dert ei­ne her­aus­ra­gen­de Stel­lung. Ei­nen Hö­he­punkt bil­de­te das Ver­hält­nis zu Kai­ser Lo­thar I. (ge­bo­ren 795, Kai­ser: 823-855), der 855 in der Ab­tei starb und hier sein Grab fand.

Das Prü­mer Ur­bar, das be­rühm­te Gü­ter­ver­zeich­nis von 893, und der spä­te­re Kom­men­tar von 1222 nen­nen zwar den ge­sam­ten Be­sitz des Klos­ters, er­wäh­nen aber noch kein ab­ge­grenz­tes Ter­ri­to­ri­um, da die Ver­fas­ser of­fen­bar grö­ße­res Ge­wicht auf die ent­fernt lie­gen­den Be­sit­zun­gen als auf die Gü­ter in der Nä­he des Klos­ters ge­legt zu ha­ben schei­nen.

Zahl­rei­che Schen­kun­gen und Pre­ka­rie­ver­trä­ge ver­grö­ßer­ten im Mit­tel­al­ter den Be­sitz des Klos­ters er­heb­lich. Die­ser Be­sitz er­streck­te sich bis zur Maas, bis zum Ober­rhein und bis an den Un­ter­lauf des Rheins. Zen­trum des Be­sit­zes war die Ei­fel­ab­tei. Ne­ben dem Fern­be­sitz, der von Prüm aus ver­wal­tet wur­de, bil­de­te sich im nä­he­ren Um­feld der Ab­tei ein ge­schlos­se­nes Ter­ri­to­ri­um, das im­mer mehr durch mas­sier­ten Be­sitz in sich ab­ge­run­det und schlie­ß­lich im Mit­tel­al­ter „Fürs­ten­tum Prüm" be­zeich­net wur­de. We­sent­li­che Be­stand­tei­le des Fürs­ten­tums wa­ren ein al­ter Bann­forst (ein ur­sprüng­lich kö­nig­li­cher Jagd­be­zirk) des 8. Jahr­hun­derts und das Kern­ge­biet des frän­ki­schen Ca­ros­gaus. Die Gren­ze im Wes­ten bil­de­te der Our-Fluss, im Os­ten stre­cken­wei­se die Kyll. Bis zum 13. Jahr­hun­dert scheint es der Ab­tei ge­lun­gen zu sein, ih­re Lan­des­ho­heit über die­ses ge­schlos­se­ne Ter­ri­to­ri­um aus­zu­bau­en.

Das Fürs­ten­tum zer­fiel deut­lich in zwei grö­ße­re, in sich aber ge­schlos­se­ne Tei­le. Zwi­schen bei­de Tei­le scho­ben sich Ort­schaf­ten, die zum kur­trie­ri­schen Amt Schöne­cken ge­hör­ten und die klei­ne Herr­schaft Fle­rin­gen, die bis En­de des 18. Jahr­hun­derts in Aren­ber­ger Be­sitz war. Die Edel­leu­te von Schöne­cken, ei­ne Ne­ben­li­nie der Gra­fen von Vi­an­den, be­sa­ßen die Vog­tei­rech­te im grö­ß­ten Teil des Fürs­ten­tums. Schöne­cken kam 1384 an den Trie­rer Erz­bi­schof; da­mit er­hielt der Erz­bi­schof die an Schöne­cken ge­knüpf­ten Vog­tei­rech­te im Prü­mer Ge­biet. Fast zur sel­ben Zeit (1374) konn­te der Erz­bi­schof von Trier auch die Rech­te an Burg Schön­berg er­lan­gen, die an der nörd­li­chen Gren­ze des Bann­fors­tes lag und die von Prüm lehn­rüh­rig war. Da­mit um­klam­mer­te kur­trie­rer Ein­fluss die Ab­tei und ihr Fürs­ten­tum.

Mit be­dingt durch die­se Um­klam­me­rung ver­lor das Fürs­ten­tum Prüm sei­ne Selbst­stän­dig­keit 1576, als der Trie­rer Kur­fürst nach län­ge­ren Strei­tig­kei­ten die Ab­tei ein­zog und in den Kur­staat Trier in­kor­po­rier­te. In der Fol­ge­zeit spre­chen die Quel­len nur noch vom Amt oder Ober­amt Prüm, das ein Be­stand­teil des Kur­fürs­ten­tums Trier wur­de. Der Kur­fürst von Trier war gleich­zei­tig Ad­mi­nis­tra­tor (Ver­wal­ter) des Be­ne­dik­ti­ner­klos­ters.

In ei­ner Be­schrei­bung von 1784 wur­de das ehe­ma­li­ge Fürs­ten­tum als Amt Prüm be­zeich­net. Haupt­ort des Ter­ri­to­ri­ums war das zen­tral ge­le­ge­ne Prüm mit Ab­tei und Stift. Hier führ­te ein kur­trie­ri­scher Amt­mann die Auf­sicht über 16 Schult­hei­ße­rei­en und 6 Zen­ne­rei­en. Die Schult­hei­ße­rei­en wa­ren Ge­richts- und Ver­wal­tungs­be­zir­ke mit je­weils ei­nem Schult­hei­ßen und sie­ben Schöf­fen. Im so ge­nann­ten Dau­ner Hof trug der Schult­heiß die Be­zeich­nung Mei­er. In den Zen­ne­rei­en war der Bür­ger­meis­ter oder Zenn­ner / Zend­ner für die Ein­zie­hung der Lan­des­steu­ern und für die Ver­kün­di­gung der lan­des­herr­li­chen Er­las­se zu­stän­dig. Ein Feu­er­buch (Feu­er­stät­ten­ver­zeich­nis) von 1684 nennt nur 14 Schult­hei­ße­rei­en oder Hö­fe; da­von un­ter­stan­den vier Hö­fe der kur­fürst­li­chen Kell­ne­rei Schön­berg (Alf, Win­ter­spelt, Sel­le­rich und der Dau­ni­sche Hof), die rest­li­chen wur­den von Schöne­cken aus ver­wal­tet (Nie­der­prüm, Sef­fern, Gon­den­brett, Schwirz­heim, Ols­heim, Her­me­spand, Wal­lers­heim, Wet­tel­dorf, Bü­des­heim, Rom­mers­heim).

Kur­trier be­grün­de­te sei­ne In­kor­po­ra­ti­on 1576 auch mit dem Ar­gu­ment, dass in Prüm die Ge­fahr der Ein­füh­rung der Re­for­ma­ti­on be­stün­de. Ob dies tat­säch­lich so ge­se­hen wer­den kann, ist um­strit­ten. Je­den­falls blieb das Ter­ri­to­ri­um nach der Ein­glie­de­rung in den Kur­staat ka­tho­lisch.

Die Ab­tei ge­hör­te zum Ober­rhei­ni­schen Kreis und führ­te ei­ne Stim­me im Reichs­fürs­ten­rat (Kol­leg der Reichs­fürs­ten auf den Reichs­ta­gen). Die Grö­ße des Fürs­ten­tums oder Amts Prüm wird um 1790 mit rund 39.500 Hekt­ar an­ge­ge­ben.

Das ehe­ma­li­ge Amt oder Fürs­ten­tum Prüm wur­de 1794 durch fran­zö­si­sche Re­vo­lu­ti­ons­trup­pen be­setzt, das Klos­ter 1802 auf­ge­ho­ben. Durch den Frie­den von Lun­é­vil­le 1801 wur­de es zu­sam­men mit den an­de­ren links­rhei­ni­schen Ter­ri­to­ri­en dem fran­zö­si­schen Staats­ge­biet ein­ge­glie­dert. Es ge­hör­te, zu­sam­men mit Trier, zum Saar­de­par­te­ment, bis es 1815 ein Teil der (ab 1830 so ge­nann­ten) preu­ßi­schen Rhein­pro­vinz wur­de. Der grö­ß­te Teil des ehe­ma­li­gen Fürs­ten­tums bil­de­te den Kern des neu ge­bil­de­ten Krei­ses Prüm, der bis zur Ver­wal­tungs­re­form von 1970 Be­stand hat­te und dann im Land­kreis Bit­burg-Prüm auf­ging.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Neu, Peter, Reichsabtei und Fürstentum Prüm, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Orte-und-Raeume/reichsabtei-und-fuerstentum-pruem/DE-2086/lido/57d1196426e1a0.41537212 (abgerufen am 31.07.2026)

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Sekundärliteratur

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Städte und Reichsstädte

Städte und Reichsstädte

Die Hanse

Inhaltsverzeichnis

  1. Mittelalter: Die Hanse beherrscht den Norden
  2. Ende eines Handelsbündnisses. Das letzte Treffen der Hanse
  3. Kampf gegen Dänemark. Der Krieg der Krämer. 
  4. Kaufleute. Ein Händler der Hanse

1. Mittelalter: Die Hanse beherrscht den Norden

Unter Führung von Kaufleuten aus Lübeck entwickelt sich Ende des 13. Jahrhunderts der Städtebund Hanse. Er verbindet Dutzende Orte und beschert den beteiligten Städten großen Reihtum.

Ende des 13. Jahrhunderts beginnt in Norddeutschland eine wirtschaftliche Blütezeit: die Ära der Hanse. Der Städtebund entwickelt sich aus einer losen Interessengemeinschaft von Kaufleuten. Unter Führung von Lübecker Händlern entsteht daraus ein Netz von Wirtschaftsverbindungen zwischen Hafenstädten an Nord- und Ostsee sowie Handelsstädten im Binnenland. Den Begriff Hanse für den Städtebund verwenden erstmals um 1282 deutsche Kaufleute, die in England arbeiten - ein konkretes Gründungsdatum für die Hanse gibt es nicht.

Vom Kaufmannsbund zum Machtfaktor

Auch Rostock zählte zu den wichtigen Kaufmannsstädten.

Zu ihrer bedeutendsten Zeit gehören der Hanse etwa 200 Städte im Nord- und Ostseeraum an, darunter alle wichtigen Kaufmannsstädte: von Lübeck, Bremen, Hamburg und Rostock über Königsberg und Danzig bis zu Orten im Binnenland wie Duderstadt, Hameln und Uelzen. Die Warenströme fließen meist über die Ostsee. Holz, Felle, Getreide und andere Rohstoffe gelangen nach Westeuropa, fertige Produkte wie Wein und Tuche an die östliche Ostseeküste. Die Organisation wird zu einer wirtschaftlichen Großmacht. Das Netz der Handelswege erstreckt sich im 16. Jahrhundert von Portugal bis nach Russland, von Skandinavien bis nach Süditalien.

Koggen transportieren Ware der Hanse

Das typische Handelsschiff der Hanse ist die Kogge: bauchig, geräumig und schnell zu bauen. Ein einziger Mast mit einem Rechtecksegel treibt die Kogge an. Bis die Handelsgüter im Zielhafen angelandet werden können, kann viel Zeit vergehen. Die Schiffe segeln fast immer in Sichtweite der Küste. Die Seeleute müssen auf günstige Winde warten, denn gegen den Wind kreuzen können Koggen nicht. Die Arbeit an Bord der Koggen ist hart, dort gilt eine strenge Hierarchie. Decksknechte sind der "letzte Mann", der alles machen muss, was den gestandenen Seeleuten zu lästig ist.

Zweiklassengesellschaft: Kaufleute und Tagelöhner

Profiteure des wachsenden Fernhandels sind die Kaufleute in den Hafenstädten. Sie häufen große Reichtümer an. In den Häfen schuften unterdessen Tagelöhner, die meist unter erbärmlichen Verhältnissen in primitiven Holzbehausungen leben. Einzige Lichtquellen sind dort das offene Feuer und ein Loch im Dach. Viele Menschen müssen um jede Mahlzeit kämpfen.

Lübeck: Tor zum Ostseehandel

Das Holstentor in Lübeck war stets auch ein Symbol für den Reichtum der Bürger und die Macht der Hanse.

Lübeck mit seinem direkten Zugang zur Ostsee ist zeitweise einer der Hauptorte der Hanse. Reeder und Seeleute der Stadt, Bürger und Kaufmänner genießen größtes Ansehen. Im Lübecker Rathaus werden von 1356 an viele Ratsversammlungen abgehalten. An diesen sogenannten Hansetagen nehmen etwa 70 Hansestädte teil. Zusätzliches Gewicht gewinnt Lübeck durch seine Zusammenarbeit mit Hamburg. Die Hamburger Warenströme für den Ostseeraum fließen über die Stadt an der Trave. Auf der Nordsee setzt Hamburg eigene Schiffe ein.

Fernhandel versorgt Hansestädte

Die Hansestädte verdienen durch den Handel nicht nur viel Geld. Sie lassen sich auch zunehmend vom Fernhandel versorgen. Die Schiffe und Fuhrwerke der Hanse bringen Felle und Textilien, aber auch Lebensmittel aller Art, auf die die Bevölkerung der wachsenden Städte angewiesen ist. Getreide und Fisch, Salz, Butter und Pökelfleisch gehören ebenso zur Ladung der Hansekoggen wie Wein und Bier. Tonnenweise wird die Nutzlast von Hand an Bord gebracht.

Die Piraten - Raubritter zur See

Finsterer Pirat oder Robin Hood der Hansezeit? Klaus Störtebeker.

Große Gefahr auf den Meeren droht den Handelsschiffen nicht nur durch Stürme, sondern auch durch Piraten. Auf Nord- und Ostsee lauern sie, bis sie ein Hanseschiff entdecken. Und fast nie geben sie auf, bevor sie mit reicher Beute davonsegeln können. Selbst Menschenleben schonen sie nicht.

Seeräuber sind nicht nur Gesindel und Kriminelle. Auch verarmte Adelige finden sich in ihren Reihen. Im 14. Jahrhundert werden die Piraten sogar Kriegspartei, ausgestattet mit Kaperbriefen der Mecklenburgischen Herzöge im Thronstreit mit Dänemark. Die berühmtesten unter den Seeräubern sind die Vitalienbrüder. Man nennt sie auch Likedeeler - das bedeutet: Sie teilen alle Beute gleichmäßig unter sich auf. Im Gegensatz zu der strengen Ordnung, die sonst im Mittelalter herrscht, bilden sie eine Bruderschaft mit gleichen Rechten. Zu den Likedeelern zählt auch der legendäre Klaus Störtebeker.

Hanse geht gegen die Seeräuber vor

Die Hanse ist lange Zeit wehrlos gegen die Seeräuber, doch im April 1400 gehen die Hansestädte vereint gegen sie vor: Elf Koggen, an Bord 950 Mann unter Waffen, laufen von Hamburg aus, um die Vitalienbrüder auszuschalten - mit Erfolg. Im Jahr 1401 gelingt es den Hamburgern, auch Klaus Störtebeker gefangen zu nehmen: Er wird wenig später in Hamburg hingerichtet.

Im 17. Jahrhundert geht es bergab

In den folgenden Jahrhunderten verliert das Bündnis rasch an Bedeutung. Kaufleute aus anderen Ländern mischen erfolgreich im Handel mit, nationale Interessen stehen dem internationalen Bündnis entgegen. So geht der Hansetag des Jahres 1669 als letzter der alten Hanse in die Geschichte ein - mit nur noch neun Teilnehmern.

Eine neue Hanse entsteht

1980 wird im niederländischen Zwolle die Hanse der Neuzeit gegründet: ein Städtebund, der an die Tradition der alten Hanse anknüpfen will. 2025 gehören ihm fast 200 Städte in 16 Ländern an, die meisten sind deutsche Städte. In jedem Jahr veranstaltet die Vereinigung einen Hansetag in einer der Mitgliedsstädte. Die neue Hanse will den Austausch zwischen den Städten auf kulturellem, wissenschaftlichem und sozialem Gebiet fördern und die Wirtschafts- und Handelskontakte der beteiligten Orte stärken.

2. Ende eines Handelsbündnisses. Das letzte Treffen der Hanse.
Der Stahlhof, die Handelsniederlassung der Hanse in der Thames Street in London, Ausschnitt eines historischen Kupferstiches aus dem 17. Jahrhundert, auf dem Bild markiert als Gebäudekomplex Nr. 55
Der „Stalhof“, die Londoner Handelsniederlassung der Hanse, auf einem historischen Kupferstich© picture-alliance / akg-images


Vor 350 Jahren versammelten sich im Lübecker Rathaus die Abgesandten von neun norddeutschen Städten. Sie vertraten die Städte der Hanse, die im späten Mittelalter den Nord- und Ostseeraum beherrschten. Eine Zukunft hatte die Hanse 1669 aber nicht mehr.
Sie hatten eine prall gefüllte Tagesordnung, die Vertreter Hamburgs, Bremens, Danzigs, Rostocks sowie fünf weiterer Hansestädte, die sich am 29. Mai 1669 im Lübecker Rathaus versammelten. Das letzte vergleichbare Treffen lag bereits vier Jahrzehnte zurück. Mittlerweile war der Dreißigjährige Krieg zu Ende gegangen. Die gemeinsame Niederlassung der Hanse in London, der Stalhof mit seinen Geschäfts-, Lager- und Wohnräumen für die deutsche Kaufmannschaft, war 1666 abgebrannt. Zu entscheiden war über den Wiederaufbau, ferner über die Ernennung eines Syndikus als Geschäftsführer der Hanse sowie nach den Worten der Lübecker Historikerin Angela Huang nicht zuletzt über einen neuen Konföderationsvertrag: „Was deutlich wird, ist, dass die vordringlichsten Punkte (…) das Londoner Kontor, also (…) der Stalhof, waren und die Konföderation der Hansestädte, das nimmt den meisten Raum ein neben der Beratung auch von finanziellen Fragen.“

Mehr als 300 Jahre Handelstradition

Nach zähem Feilschen gelang immerhin eine Einigung über den Stalhof. Der englische König hatte Druck gemacht und gedroht, das Ruinengrundstück an der Themse zu enteignen.
„Letzten Endes beschließt man dann aber, dass Hamburg den Stalhof wiederaufbauen soll, allerdings im Namen der Gemeinschaft und ohne dass die Rechte der anderen Städte davon berührt wurden.“
Die Delegierten, die 1669 im Lübecker Rathaus 18 Sitzungen miteinander verbrachten, standen am Ende einer mehr als drei Jahrhunderte zurückreichenden Tradition. Der erste Hansetag hatte 1356 stattgefunden, als das Handelsbündnis der norddeutschen und Ostseestädte im Zenit seiner Macht stand. Zur Debatte stand damals ein Konflikt mit der Grafschaft Flandern, die die Privilegien der Hanse-Kaufleute in Brügge beschneiden wollte. Die Hanse pflegte in solchen Fällen ein Handelsembargo zu verhängen, mit dem sie die jeweils gegnerische Partei in der Regel in die Knie zwang. Auch Brügge gab nach einigen Jahren klein bei. Dem ersten Treffen der hansischen „Ratsendeboten“ folgten in unregelmäßigen Abständen weitere, in der Regel in Lübeck.

Über 170 Hansetage insgesamt

„Wir gehen derzeit davon aus, dass es etwas über 170 Hansetage gab, allerdings mit abnehmender Frequenz. (…) In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts finden sehr viele Hansetage statt. Das nimmt dann im 16. Jahrhundert allmählich ab und wird (…) schließlich im 17. Jahrhundert durch den Dreißigjährigen Krieg auf (…) ganz wenige Tagfahrten reduziert. Zwischen 1629 und 1669 findet dann (…) gar kein Hansetag mehr statt.“
Die Geschichte der Hansetage spiegelte somit das Schicksal des Handelsbündnisses selber. An dessen Anfang standen genossenschaftliche Zusammenschlüsse von Kaufleuten, die auf auswärtigen Märkten, in Russland, Skandinavien, England, Flandern, gemeinsame Interessen schützen und privilegierte Geschäfte treiben wollten. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts war daraus ein Städtebund hervorgegangen, der den gesamten Handel auf der Achse zwischen Nowgorod, Brügge und London kontrollierte und, wenn es sein musste, auch erfolgreich Krieg führte gegen Großmächte seiner Zeit.

Monarchien läuten Niedergang der Hanse ein

Der Niedergang setzte ein, als sich das politische Umfeld änderte. Die Stabilisierung monarchischer Herrschaft in der frühen Neuzeit ging auf Kosten städtischer Autonomie. Das Geschäftsmodell der Hanse, das auf exklusiven Handelsprivilegien beruhte statt auf dem Prinzip eines freien Warenaustauschs, geriet unter Druck. Auch der innere Zusammenhalt des Bündnisses wurde brüchig. Mehr „umbra“ als „res ipsa“, mit anderen Worten, nur noch ein Schatten ihrer selbst sei die Hanse, konstatierten 1669 die Stadtväter von Wismar. War das Ende also absehbar?
„Rückblickend sehen wir natürlich gerne, dass das ja klar war, dass es sich lange angebahnt hat, dass dies der letzte Hansetag sein sollte. Das war den teilnehmenden Delegierten nicht bewusst. Man war sich durchaus bewusst, dass die Hanse nach dem Dreißigjährigen Krieg nicht mehr in dem Zustand war wie zuvor, dass man also die Hanse wieder aufrichten wollte. (…) Doch werden viele Punkte auch explizit auf einen nächsten Hansetag (…) verschoben. (… ) Insofern wird aus den Protokollen selber (…) sehr klar deutlich, dass man hier keinen Endpunkt gesehen hat.“
Einen weiteren Hansetag hat es dann allerdings nicht mehr gegeben. Für eine neue Konföderation, die Wiederherstellung des alten Glanzes, die Verwirklichung der großen Vorsätze des Delegiertentreffens von 1669 fehlte die Kraft.

3. Kampf gegen Dänemark. Der Krieg der Krämer.

Kaufleute lieben den Krieg nicht, denn er ist schlecht fürs Geschäft. Doch als der dänische König Waldemar IV. den lukrativen Ostseehandel der Hanse bedroht, schmiedet der Städtebund eine Allianz gegen den Monarchen – und zieht 1368 in den Entscheidungskampf

Unter König Waldemar IV. hat Dänemark seine alte Stärke wiedererlangt. Doch der seit 1340 regierende Monarch wil mehr: die Kontrolle über ganz Skandinavien sowie den Handel in der Ostsee (Hafen von Kopenhagen; Gemälde von Johan Christian Clausen Dahl, 1788–1857)

Als an diesem Frühlingstag in der Ostsee eine Kogge vor der Südspitze der langen Insel Hiddensee ankert, deutet wenig darauf hin, dass hier eine Großmacht in den Krieg zieht. Doch dann tauchen immer mehr Schiffe auf: drei Koggen aus Lübeck, zwei aus Rostock, fünf aus den Städten Preußens. Nach und nach sind es 17 bauchige Lastensegler, die sich hier sammeln, dazu zahlreiche schmale Einmaster, die schneller und wendiger sind. Und die Handelsschiffe haben diesmal kein Salz und Getreide an Bord – sondern fast 2000 Krieger.

Auf den Decks drängen sich Männer aus dem Baltikum, Preußen und Norddeutschland, Söldner sind darunter, aber auch Handwerker und Kaufleute, die heute ebenfalls schwere Waffen mit sich tragen: Helme, Brustharnische und Eisenhandschuhe, Schwerter und Streitäxte, Bogen und Armbrüste.

Aus den größeren Schiffen dringt der Geruch von Pferden, die den Männern im Kampf zu Land helfen sollen. Anführer der Flotte ist Bruno Warendorp, ein Mann mit respektgebietendem Kinnbart und welligem Haar. Warendorp ist Bürgermeister von Lübeck, der bedeutendsten Hansestadt, und der Hansetag, eine Versammlung von Kaufmannsstädten, hat ihm einen ebenso großen wie riskanten Auftrag erteilt: Er soll Nordeuropa beweisen, dass Krämer Kriege gewinnen können.

Auf den bevorstehenden Waffengang haben sich er und die Führer anderer Hansestädte deshalb genau vorbereitet, haben unter anderem Allianzen mit Königen und Adeligen geschmiedet. An Nord- und Ostsee sollen ihre Truppen nun gleichzeitig in den Kampf ziehen. Die größte und wichtigste Flotte befehligt Warendorp persönlich. Jetzt muss sich zeigen, ob der ambitionierte Plan funktioniert. Und ob der Lübecker der richtige Stratege an der Spitze ist.

Auf ein Kommando hin lichtet die Flotte die Anker und segelt los, Kurs Nordwesten. Der Lübecker lenkt die Schiffe Richtung Öresund, mitten hinein ins Zentrum des gegnerischen Reichs: zum strategisch wichtigen Kopenhagen. In diesem April 1368 wagt die Hanse den Entscheidungskampf um die Macht im Ostseeraum. Es ist ein Konflikt der Ungleichen: Auf der einen Seite stehen kühl kalkulierende Kaufleute wie Warendorp, die Kriege nach Kräften meiden, denn Waffengänge sind teuer, voller Risiken und zumeist schlecht fürs Geschäft. Warendorp und seine Leute setzen lieber auf Verträge. Erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, greifen sie zu den Waffen.

Auf der anderen Seite steht König Waldemar IV., ein brillanter Taktiker und brutaler Machtmensch. Der Anführer der Dänen hat sein einst zerstückeltes Reich binnen zwei Jahrzehnten zu einer Großmacht geformt. Doch er will mehr: die Vormachtstellung in ganz Skandinavien. Verträge stören ihn da nur. Seine Gegner bezwingt Waldemar durch Überrumpelung, schlaue Allianzen – und immer wieder durch Krieg. Kaufleute und König mögen unterschiedlich sein. Eines allerdings haben sie gemein: Beide wollen vom lukrativen Handel im Ostseeraum profitieren. Und das macht sie nun bereits zum zweiten Mal zu erbitterten Feinden.

Das Duell entzündet sich an zwei meerumspülten Regionen. Zum einen an der Insel Gotland, östlich des schwedischen Festlands gelegen, fast auf halber Strecke zum Baltikum. Sehr grün ist Gotland, fast 150 Kilometer lang und ein bedeutender Umschlagplatz für den Seehandel zwischen Ost- und Westeuropa. In der Hafenstadt Visby landen Pelze, Wachs und Getreide aus Russland und dem Baltikum, Eisen, Stockfisch und Heringe aus Skandinavien. Die Hanse verfügt über verbriefte Privilegien der schwedischen Könige. Visby ist für den Bund als Zwischenstation und Handelsstützpunkt wichtig.

Ähnliches gilt für Schonen, eine Region im Süden des heutigen Schweden. Vor der Küste dort fangen Fischer jedes Jahr gewaltige Mengen an Hering, einem Grundnahrungsmittel. Die Hansekaufleute besitzen in Schonen wichtige Privilegien, verliehen von früheren Fürsten. Auch dank dieser Vorrechte dominieren sie den Handel in der Region. All das gerät mit dem Aufstieg des dänischen Königs Waldemar IV. in Gefahr, der seit 1340 auf dem Thron sitzt. Der Monarch ist gebildet, mit 1,85 Meter Größe imposant für seine Zeit.

Doch anfangs ist er wie ein Herrscher ohne Land. Weite Teile des einst großen Reichs sind aus Geldnot an Fürsten und Adelige verpfändet, das reiche, ursprünglich dänische Schonen steht unter der Oberhoheit des schwedischen Königs. Nun will Waldemar seinen Staat durch militärische Eroberungen ausbauen und festigen. Die Führer der Hansestädte verfolgen seine Bestrebungen zunächst durchaus mit Wohlwollen: Ein einheitliches dänisches Reich kann für mehr Stabilität im Ostseeraum sorgen.

Bald aber wird deutlich, dass Waldemars Vorgehen für den Städtebund Gefahren birgt. 1360 nimmt er Schonen ein, im Jahr darauf unterwirft er in blutigen Kämpfen Gotland und lässt Visby nur deshalb nicht plündern, weil die Bürger der Stadt ihm große Mengen an Gold und Silber aushändigen. Jetzt will Waldemar auch stärker vom Handel an der Ostsee profitieren, denn Söldner sind teuer. Daher erlegt er den Hansekaufleuten in Schonen höhere Abgaben und Zölle auf. Zudem kann er nun jederzeit den wichtigen Handelsweg durch den Öresund in die Nordsee blockieren. Und das ist für die Hansestädte eine Katastrophe.

Und so entschließen sich zahlreiche von ihnen 1361, mit Waffen gegen den dänischen König zu ziehen. Die Hansehändler vertrauen dabei auf eine breite Allianz. Ihre Städte schließen nicht nur Verträge untereinander, sondern auch mit den Königen von Schweden und Norwegen sowie mit dem Deutschen Orden im Baltikum. Erstmals setzen sie eine Steuer fest, um die Kosten des Konflikts aufbringen zu können. Gezahlt wird sie vor allem von norddeutschen und preußischen Städten.

Schon vorher hat sich die Hanse für einzelne Projekte enger zusammengetan, etwa beim Boykott der Stadt Brügge 1358 (siehe Seite 70). Nun aber schmieden Hansemitglieder ein Kriegsbündnis. Doch ehe es 1362 zum ersten Waffengang kommt, geht so gut wie alles schief. Zum einen verweigern sich die niederländischen Hansestädte dem Handelsembargo gegen Dänemark, das den Sieg erleichtern soll. Zum anderen beteiligen sich Städte in Preußen und Westfalen wie Danzig und Soest nicht mit Schiffen an dem kostspieligen Kriegsprojekt. Und schließlich schicken die königlichen Alliierten auch nicht die versprochenen Soldaten. Rasch sind die Hansetruppen, unter anderem aus Rostock und Wismar, weitgehend auf sich gestellt.

In dieser Situation begeht ihr Befehlshaber einen schweren Fehler. Johann Wittenborg, damals Lübecker Bürgermeister und Warendorps Vorgänger als Kommandeur, will den Fall der Festung Helsingborg am Öresund erzwingen. Solange Waldemar das Bollwerk hält, ist ja der Schiffsverkehr zwischen Ost- und Nordsee gefährdet.

Als die Unterstützung der Verbündeten ausbleibt, schlägt Wittenborg einfach los. Er lässt fast alle verfügbaren Krieger von den vor der Küste wartenden Schiffen übersetzen und schickt sie in den Kampf um Helsingborg. Waldemar nutzt die Chance zum Überraschungsangriff von See aus. Mit seiner Flotte segelt er heran, erobert zwölf der 27 fast schutzlos zurückgelassenen Koggen; die Hansetruppen an Land sind mit einem Schlag vom Nachschub abgeschnitten, hilflos, gestrandet vor der Stadt des Feindes, gezwungen aufzugeben; viele geraten in Kriegsgefangenschaft.

Erst als die Hansestädte Lösegelder zahlen und einem ungünstigen Waffenstillstand zustimmen, können die Überlebenden in die Heimat zurückkehren. Die Niederlage von Helsingborg 1362 ist eine militärische Blamage, die gekaperte Flotte zudem ein gewaltiger materieller Schaden. Die Kaufleute müssen den gesamten Krieg verloren geben. Nach langen Verhandlungen schließen König und Kaufleute 1365 Frieden – doch Entspannung bringt dieses Abkommen nicht. Die Rechte der Hansestädte beim Handel in Schonen sind nun stark gestutzt. Ihre Kapitäne haben hohe Gebühren zu entrichten, wenn sie den Öresund passieren. Zuweilen lässt Waldemar Schiffe einfach konfiszieren.

Diesmal fordern die preußischen und niederländischen Handelsstädte als Erste einen neuen Feldzug. Sie sehen ihre Zurückhaltung im vorangegangenen Krieg gegen Waldemar übel belohnt – sie hatten sich mehr Wohlwollen des dänischen Herrschers erhofft. Vor allem aber ist eine ungehinderte Sundpassage für die preußischen und niederländischen Kaufleute lebenswichtig. Auch der neue schwedische König möchte den dänischen Vormarsch stoppen.

Dafür zögern jetzt die Ostseestädte um Lübeck, die die Hauptlast des ersten Krieges getragen haben: Sie wollen den Konflikt mit Waldemar durch Verhandlungen beilegen. Doch die Gespräche mit dem König scheitern. Nun ist auch den zurückhaltendsten Kaufleuten klar, dass sie noch einmal zu tun haben, was sie nach Kräften vermeiden wollten. Sie müssen einen zweiten Krieg gegen den König wagen.

Köln, 19. November 1367 . Der Ort der Verhandlungen ist mit Bedacht gewählt: Näher an den niederländischen Städten als sonst treffen sich Abgesandte der Kaufmannsstädte und konferieren in der hansischen Metropole am Rhein. Der neue Kriegszug soll von weitaus mehr Städten getragen werden. An diesem Tag schließen die Delegierten einen Pakt. Gegen Waldemar und dessen Schwiegersohn, den König von Norwegen. „Um mancherlei Unrecht und Schaden, den die Könige dem gemeinen Kaufmanne tun und getan haben, wollen die Städte ihre Feinde werden und eine der anderen treulich helfen“, verkünden sie.

Erneut soll der amtierende Bürgermeister Lübecks den so beschlossenen Waffengang leiten: Bruno Warendorp hat bereits am ersten Krieg teilgenommen – und miterleben müssen, wie sein Freund und Vorgänger Wittenborg kläglich gescheitert ist. Warendorp weiß also um die Risiken eines erneuten Kampfes.

In den folgenden Monaten treten der Kölner Konföderation insgesamt 57 Städte bei, zudem können die Hansekaufleute Schwedens König, mehrere norddeutsche Fürsten und zahlreiche abtrünnige dänische Adelige in eine Allianz einbinden. Die Hanseleute wollen Dänemark nur schwächen und die eigenen Privilegien sichern, ihre Verbündeten aber wollen es zerstören. Durch komplizierte Verträge suchen die hansischen Vertreter sicherzustellen, dass das Bündnis trotz dieser sehr unterschiedlichen Interessen hält. Ein genauer Plan legt fest, welche Schiffe wann wo zum Einsatz kommen. Um den Krieg zu finanzieren, zahlen die Städte wieder eine Sondersteuer.

Sie können es sich deshalb sogar leisten, ihren weniger wohlhabenden adeligen Verbündeten zehn Schiffe zu stellen und ihnen Geld für die Kosten des Feldzugs vorzustrecken. Abgerechnet wird nach dem Krieg. Der Kampf beginnt mit psychologischer Kriegführung: Der Hansetag in Lübeck schickt Berichte über Waldemars Gewaltakte gegen den „gemeinen Kaufmann“ an den römisch-deutschen Kaiser sowie den Papst, die Könige von England und Polen und fast 30 deutsche Fürsten.

Darin heißt es, Waldemars Taten sähen „mehr nach einem Tyrannen und Piraten als nach einem König“ aus. Der Kaiser möge es ihnen nicht übel nehmen, wenn die Städte mit Gottes Hilfe etwas zu ihrer Verteidigung täten. Denn der deutsche Monarch sei ja zu fern, um seine „schwache und verlassene Herde“ zu schützen. Geschickt stellen sich die Händler in den Berichten aller Welt als aufrechte Vertragspartner dar, die allein aus Notwehr zum Äußersten greifen. Ihr Ziel: Waldemar soll jede Chance genommen werden, selber weitere Verbündete zu gewinnen.

Die Kölner Konföderation ist jedoch weitaus mehr als ein Kriegspakt. „Drei Jahre“, heißt es im Vertrag, „soll diese Verbindung mit allen Artikeln und Punkten feststehen, nachdem wir gemeinsam uns mit den Königen ausgesöhnt haben.

Damit verpflichten sich die verbündeten Städte, ihre Politik noch lange Zeit nach dem gemeinsamen Feldzug miteinander abzusprechen. Die Hansestädte sind innerhalb der breiten Anti-Waldemar- Allianz nun den Fürsten gleichgestellt und de facto ohnehin die treibende Kraft. Nie zuvor ist der Kaufmannsbund derart stark aufgetreten, war er derart gut organisiert, seine Ausgangssituation für einen Krieg so günstig. In dieser für Waldemar brisanten Lage verlässt der Dänenkönig am 6. April 1368 überraschend sein Land und segelt in Richtung Süden.

Der Monarch sucht im letzten Augenblick militärischen Beistand bei deutschen und polnischen Fürsten, unter denen er weiterhin gute Kontakte besitzt. Die Kölner Konföderation muss nun fürchten, dass der geschickte Taktiker doch noch eine Allianz zustande bringt, die die Kräfteverhältnisse zu seinen Gunsten verschiebt.

Sie hat sich zu beeilen. Bereits kurz nach Waldemars Abreise segelt Bruno Warendorp mit seiner Hanseflotte bei Hiddensee los. Bei gutem Wetter können die Krieger auf den Decks der Koggen bald schon die Kreidefelsen der Insel Møn im Südosten des feindlichen Reichs sehen. Wie alle Ostseefahrer dieser Zeit orientieren sich die Schiffer nicht mithilfe von Seekarten oder Kompass, sondern nutzen vor allem mündlich weitergegebenes Wissen über Wegmarken, die am Küstensaum sichtbar sind, sowie ein Lot, um die Tiefe des Wassers zu messen.

Der Auftrag an Warendorp steckt voller Risiken. Er soll die Kontrolle über den Öresund erringen und die Privilegien der Hansekaufleute sichern. Die strategisch wichtige Meerenge ist an ihrer schmalsten Stelle nur vier Kilometer breit. Sie trennt die dänische Insel Seeland im Westen von Schonen im Osten. Durch den Sund verläuft die Hauptschifffahrtsroute zwischen Ost- und Nordsee.

Um sie zu kontrollieren, wollen Warendorps Männer mehrere dänische Stellungen erobern: darunter Kopenhagen auf Seeland und Helsingborg in Schonen. Nur wenn ihnen dies gelingt, können Hanseschiffe wieder ungehindert passieren, und nur dann können sie zudem ihre Privilegien in Schonen sichern. Im Zentrum des Sunds liegt Kopenhagen, hier will Warendorp zuerst attackieren. Die spätere Hauptstadt Dänemarks ist ein strategisch perfekt gelegener Stützpunkt: Ihr Hafen befindet sich geschützt hinter mehreren kleinen Inseln; auf einer von ihnen wacht eine Festung über den Schiffsverkehr.

Die Überfahrt ist strapaziös. Die Kämpfer müssen zumeist auf offenem Deck dicht gedrängt in der Frühlingskühle ausharren, bis zu 100 Personen auf jeder der lediglich gut 20 Meter langen Koggen. Nur die Schiffsführung hat jeweils achtern eine Kammer. Am 2. Mai 1368 kommt eine Hafenstadt in Sicht, das Halbrund einer Stadtmauer mit drei Toren, davor der steinerne Festungsturm: Kopenhagen.

Einige der Männer an Bord sehen den Ort wahrscheinlich nicht zum ersten Mal: Bereits sechs Jahre zuvor haben hansische Truppen Kopenhagen angegriffen, im ersten Krieg gegen Waldemar. Die Kämpfer überprüfen ihre Waffen, Schwerter, Beile, Armbrüste, manche von ihnen verfügen wohl bereits über die neuartigen Schusswaffen. Die Ausrüstung ist teuer – und muss selber gestellt werden; nur Männer, die den Besitz von Handwaffen nachweisen können, dürfen überhaupt den Bürgereid der Hansestädte ablegen.

Jedes Gewerbe daheim hat sich verpflichtet, eine festgelegte Zahl von Kämpfern zu stellen. Die Truppen sind strikt geordnet: Die Rostocker unterstehen Rostocker Hauptleuten, die Stralsunder Befehlshabern aus Stralsund. Und sie alle gehorchen Bruno Warendorp, dem Hauptmann der lübischen Schiffe. Dessen oberstes Ziel ist nun Tempo, denn die Segler nähern sich gerade der Stadt und sind vermutlich schon von den Wachen am Hafen entdeckt worden. Die Angreifer um Warendorp müssen also landen, bevor die Verteidiger sich in Stellung gebracht haben.

Schon gleiten die ersten Schiffe in den Hafen. Die Besatzungen reffen die Segel und verlangsamen so die Gefährte. Einige Schiffe sichern die Landung zur See hin, andere nähern sich den Anlegestellen. Eilig springen Kämpfer von Bord – es scheppert, als die Männer ihre Rüstungen anlegen. Auf ihren Koggen haben sie zudem schweres Belagerungsgerät mitgeführt: große hölzerne Katapulte und gewaltige Armbrüste zum Schleudern und Schießen von Steinen und Pfeilen, dazu eine Art Rammbock auf Rädern

Auch Dutzende Reitpferde werden an Land geführt. Es ist eine der ersten großen amphibischen Landungen in der Geschichte Nordeuropas. Doch kein Augenzeuge, keine spätere Quelle berichtet über die nun beginnenden Kämpfe. Sicher scheint nur so viel: Rasch stürmen fast 2000 schwer Bewaffnete von den Hafenanlagen aus in die Gassen des kaum 6000 Einwohner zählenden Orts. Die Angreifer treffen auf verängstigte Bürger – und so wenig feindliche Kämpfer, dass sie die Stadt wohl binnen eines Tages vollständig erobern.

Warendorp ist wohl selbst überrascht, wie reibungslos alles abläuft. Tatsächlich haben dänische Adelige und Ritter keine Hilfstruppen geschickt, weil viele von ihnen ihrerseits auf die Schwächung ihres machthungrigen Königs hoffen. Doch gesiegt hat Warendorp noch nicht. Er befiehlt seinen Männern, sich einzurichten, vermutlich in konfiszierten Häusern, stellt Wachen auf – und belagert die Festung auf der kleinen vorgelagerten Insel Slotsholmen, die, obwohl von allem Nachschub abgeschlossen, noch immer von dänischen Truppen gehalten wird. Eine Brücke verbindet sie mit der Stadt.

Jetzt setzen die Angreifer das mitgebrachte Belagerungsgerät ein. Mit den Katapulten schleudern sie Steine und Balken in Richtung der Mauern, mit Armbrüsten schießen sie Brandsätze über die Zinnen und beginnen wohl den Burggraben mit Geröll und Erdreich aufzufüllen, um mit dem rollenden Rammbock das Tor zu zerschmettern. Sechs Wochen dauert der Kampf an. Dann geben die Belagerten, von Hunger geschwächt, auf.

Zufrieden zieht Warendorp in die Burg ein, die er zu seinem Hauptquartier macht. Um Waldemar jede Chance zu nehmen, Kopenhagen zurückzuerobern, lässt er im Hafen Schiffe versenken, als Hindernisse, um das Anlanden dänischer Boote zu verhindern. Zudem lässt er die Stadt zerstören. Krieger laufen mit Fackeln durch die Gassen und legen überall Feuer. In den Flammen verbrennen Wohnhäuser, Werkstätten, Läden und Ställe. Vermutlich fliehen die Bewohner ins Landesinnere: Weg von der Küste, an der die Hanse wütet. Deren Befehlshaber handelt im Krieg genauso rücksichtslos wie jeder adelige Feldherr.

Die Kaufleute haben in Kopenhagen zwar eine wichtige Schlacht gewonnen, aber noch immer müssen sie fürchten, dass Waldemar, der sich weiterhin im Ausland aufhält, neue Verbündete gewinnt. Es gilt also wie zuvor, schnell Fakten zu schaffen. Und die Aussichten scheinen gut. Denn es gibt für die Hanse auch Erfolgsmeldungen von den anderen Schauplätzen des Krieges: So kapituliert unter anderem der norwegische König, Waldemars Schwiegersohn, zermürbt von Angriffen niederländischer Schiffe auf seine Küstenstädte.

Den mit der Hanse verbündeten norddeutschen Fürsten und schwedischen Truppen gelingt es, große Teile Dänemarks zu erobern und mit ihren Koggen die Kontrolle über den Handelsverkehr auf dem Öresund zu erringen. Im Juli 1368 scheint der Krieg damit so gut wie gewonnen. Fast alle Bollwerke entlang des Öresunds sind gefallen. Zwar halten die Dänen noch die große Festung Helsingborg, doch wird sie seit dem Winter von Hansetruppen blockiert. Trotzdem ist Waldemar (der sichnoch immer im Ausland aufhält) zu keinen Friedensverhandlungen bereit. Möglich, dass der König erneut einen Überraschungsangriff bei Helsingborg plant, so wie sechs Jahre zuvor.

Was also sollen Warendorp und die anderen Hauptleute tun? Eine Versammlung von 20 Hansestädten überlässt den Befehlshabern die schwere Entscheidung. Wenn sie sich stark genug fühlen, bescheiden sie ihnen, mögen sie die Festung „in Gottes Namen belagern“ – und hoffentlich einnehmen.

Nur wie? Helsingborg ist von einer fünf Meter dicken Mauer geschützt, zudem gesichert von 14 Verteidigungstürmen und einem Burggraben, über den nur eine Zugbrücke führt. Im Zentrum der Festung ragt ein rotbrauner Backsteinturm 35 Meter in die Höhe Aushungern lassen sich die Verteidiger nur sehr schwer, denn der Turm verfügt über eine eigene Wasserversorgung, und das acht Meter hohe Erdgeschoss ist voller Lebensmittel und Brennholz. Belagerte können hier lange ausharren und auf Hilfe warten. Dennoch geht Warendorp die Herausforderung an. Helsingborg muss fallen, sonst schleppt sich der kostspielige Krieg womöglich über Monate hin.

Im Frühjahr 1369 beginnen die Hansetruppen mit Angriffsvorbereitungen. Bald schleudern ihre Katapulte wieder steinerne Geschosse auf eine dänische Festung, wieder schießen Männer brennende Pfeile. Doch Monate verstreichen, ohne dass sich etwas tut. In einer ähnlichen Lage hat Warendorps Vorgänger sechs Jahre zuvor die Geduld verloren und alle verfügbaren Männer in einen stürmischen Kampf geschickt – und so ihre Niederlage besiegelt. Auch Warendorp ändert nun seine Taktik. Allerdings auf ganz andere Art. Denn plötzlich kursieren Gerüchte in den Ostseestädten: Mit einer Übermacht stehe die Hanse vor Helsingborg, insgesamt 2200 Mann.

Die Zahl hat Warendorp selbst in Umlauf bringen lassen, zur Täuschung des Gegners. Sie wirkt so überzeugend, dass sie sogar im heimischen Lübeck für Verwirrung sorgt. Die sparsamen Ratsleute machen ihrem Befehlshaber aus der Ferne Vorwürfe: Die Verpflegungskosten für eine so große Streitmacht, schreiben sie ihm, seien doch viel zu hoch. Warendorp antwortet, in Wahrheit sei er mit nur 1100 Leuten vor Ort, darunter 260 voll Bewaffnete. Der Rest seien Knappen, Köche und Handwerker.

Inzwischen verhandelt er mit den Verteidigern von Helsingborg, die von den in Umlauf gebrachten Zahlen offenbar tatsächlich eingeschüchtert sind. Und jetzt kommt Warendorp die gute Planung des gesamten Feldzugs zugute. Die Hanse und ihre Verbündeten halten sich diesmal nämlich genau an ihre vertraglichen Zusagen über Truppenkontingente. Allmählich sehen auch Waldemars Getreue in Helsingborg ein, dass ihre Lage so gut wie aussichtslos ist.

Am 21. Juli 1369 schließen Verteidiger und Angreifer deshalb einen Vertrag. Den hansisch-fürstlichen Truppen, „die auf dem Felde vor Helsingborg sind“, werde am 8. September die Burg übergeben, sofern bis dahin nicht „König Waldemar und seine Helfer so mächtig würden“, dass sie die Hanse und ihre Verbündeten „mit Macht aus dem Reiche Dänemarks trieben“.

Es ist eine Kapitulation auf Raten. Durch den Vertrag wahren beide Seiten ihr Gesicht. Erleichtert wird den Dänen ihr Aufgeben durch das heimliche Auszahlen von Bestechungsgeldern. Bruno Warendorp gelingt damit ein Meisterstück der Verhandlungskunst, denn tatsächlich verstreicht die Frist, ohne dass Waldemars Lager das Kriegsglück wenden kann.

Mit nur geringen Verlusten gewinnt der Heerführer also die mächtige Festung und besiegt den Dänenkönig. Es ist ein echt hansischer Sieg: Warendorp erreicht vor Helsingborg durch geschickte Diplomatie, überlegte Organisation und Geld, woran sein Vorgänger mit roher Gewalt noch gescheitert ist.

Zerstörung aber haben die Kaufleute dennoch im Sinn: Als die Nachricht vom Fall Helsingborgs die Hansestädte erreicht, schicken sie eilig Handwerker nach Kopenhagen. Die schleifen, nach der Stadt, nun auch die dortige Burg. Nie wieder sollen die Dänen von dort aus den Schiffsverkehr im Sund und damit den Handel bedrohen können. Waldemar erfährt fern der Heimat, dass Kopenhagen und Helsingborg verloren sind. Seit mehr als einem Jahr versucht er Verbündete für den Kampf gegen die Kaufleute zu finden – vergebens.

Zu gut hat die Hanse sich vor Kriegsbeginn nach allen Seiten abgesichert, zu schnell durch Siege gezeigt, wer diesmal der Stärkere ist. Will der Dänenkönig nun nicht noch sein gesamtes Reich verlieren, muss er rasch Frieden schließen. Am 1. Mai 1370 sitzen sich in Stralsund eine dänische Delegation sowie Vertreter von 23 Hansestädten gegenüber. Die Wahl des Verhandlungsorts ist ein Signal: Hier bestimmen Bürger der Kaufmannsstädte die Regeln, keine Monarchen. Selbstbewusst diktieren sie den Abgesandten des dänischen Reichsrats ihre Bedingungen. Nach weniger als vier Wochen steht der Friedensvertrag.

Darin regeln die Hansestädte allerdings nur ihre eigenen Interessen. Ihre fürstlichen Alliierten, die Dänemark unter sich aufteilen wollen, müssen separate Verträge aushandeln – denn die Kaufleute wollen das Königreich nicht zersplittern, fürchten eher Chaos und Revanchegelüste der Besiegten: Handel braucht nun einmal Stabilität. Auch wollen sie verhindern, dass das mit ihnen siegreiche Schweden ohne das dänische Gegengewicht zu mächtig wird.

Die hansischen Städte aber erhalten durch die Verträge in Dänemark ihre alten Handelsprivilegien zurück. Zudem wird ihnen für die nächsten 15 Jahre ein hoher Schadenersatz zugesprochen. Um den langfristig zu sichern, kontrollieren sie in dieser Zeit Helsingborg und weitere Burgen. Als besondere Garantie für den Vertrag erzwingen die Hansestädte ein Mitspracherecht bei der nächsten Kür eines dänischen Königs: So soll Waldemars Nachfolger dazu gebracht werden, die Hanseprivilegien zu bestätigen.

Die Kaufleute inthronisieren – gemeinsam mit dem dänischen Reichsrat – den künftigen Monarchen: Der Städtebund ist auf dem Höhepunkt seiner Macht. Seine Mitglieder haben gezeigt, wozu sie mit gebündelten Kräften fähig sind. Was acht Jahre zuvor mit einer Niederlage gegen Waldemar begonnen hat, endet mit dem bedeutendsten Sieg, den deutsche Bürger im Mittelalter gegen einen Vertreter des Adels erringen. Es zeigt sich: Krämer können tatsächlich Könige besiegen.

Und der Krieg, der Erfolg nach außen, festigt den Hanseverbund auch im Inneren. Die Erkenntnis, dass eine engere Zusammenarbeit sie zu einer einflussreichen politischen und militärischen Macht werden lässt, überzeugt viele Kaufleute, sich unter den Schutz der Hanse zu stellen. In den folgenden Jahren nehmen die Loyalität, der Wille zum gemeinsamen Handeln zu.

Ab 1379 finden nun regelmäßig Hansetage statt, auf denen stets Vertreter aus allen Gebieten der Organisation vertreten sind – während die Treffen zuvor fast immer von Delegierten einzelner Regionen dominiert wurden. Bruno Warendorp erlebt all das nicht mehr mit. Nicht einmal seinen größten Triumph. Denn kurz bevor die Frist vor der endgültigen Kapitulation Helsingborgs abläuft, stirbt der Heerführer aus bis heute unbekannten Gründen fern der Heimat. Er war weitergesegelt, um auch noch die letzten dänischen Stützpunkte einzunehmen. Warendorps Leichnam wird nach Lübeck gebracht und in der Marienkirche bestattet.

Bruno Warendorps großer Gegner, König Waldemar IV., kehrt erst zwei Jahre nach dem Friedensschluss von Stralsund zurück in ein Reich, das er geeint hat und das er fast zerstört hätte. Bis zu seinem Tod im Jahr 1375 führt er weiter Kriege, aber nie mehr gegen die Hanse. Manche Gebiete, die ihm Verbündete der Hanse genommen haben, vermag er dabei sogar zurückzuerobern. Rasch kann er seine Herrschaft in Dänemark wieder festigen – und ist bald so stark, dass er keinen Angriff mehr fürchten muss.

Als es nach seinem Tod um die Kür von Waldemars Nachfolger geht, nutzt der Hanseverbund die ihm in Stralsund gegebene Macht allerdings nicht. Schon vor der Königswahl signalisieren die Kaufleute dem dänischen Reichsrat, dass sie mit dessen Kandidaten, Waldemars minderjährigem Enkel Olaf, einverstanden sind. Sie arrangieren sich, meiden den Konflikt mit den einstigen Gegnern. Viel wichtiger sind ihnen Ruhe und Stabilität. Denn die sind gut fürs Geschäft.

4. Kaufleute. Ein Händler der Hanse

Gut 70 deutsche Städte vereinen sich im 14. Jahrhundert nach und nach zur Handelsorganisation der Hanse. Ihre Schiffe kreuzen Nord- und Ostsee, ihr Reichtum lockt Glücksritter an: Männer wie Hildebrand Veckinchusen, der ein Vermögen verdient – bis ihn sein Schicksal ereilt

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Auch Köln ist damals eine Hansestadt: Der Kaufmann Hermann Hillebrandt Wedigh (oben) stammt aus der Rheinmetropole und exportiert vor allem Wein. Die Fässer werden ebenso wie Pelze und Bernstein, mit denen Hildebrand Veckinchusen handelt, auf Koggen verschifft (Bild: bpk)

Welcher Weg führt zu Ruhm und Macht, wenn einer nicht als Fürst oder Ritter geboren wird? Wenn er sich nicht berufen fühlt oder von seinen Eltern auserwählt wird, Gott in Kirche oder Kloster zu dienen? Wenn er nichts hat als Mut und Ehrgeiz – und den Willen, sein Glück zu versuchen? Dann wird so jemand Kaufmann. Dem wird das Kontor zur Burg und das Rechnungsbuch zur Bibel. Den führen nicht Kreuzzüge in die Fremde, sondern Geschäfte. Dem verleihen weder Schwert noch Hirtenstab Sicherheit, sondern Gulden und Dukaten. Der hat oft keine Vergangenheit, auf die stolz zu sein sich lohnt – wohl aber eine Zukunft, auf die sich Wechsel ziehen lassen.

Dies ist die Geschichte eines Kaufmannes, der aus einer Stadt kommt, deren Namen man heute nicht mehr kennt. Der eines Tages auswandert in die Welt der Messen und Koggen, in der Pelze zu Zehn­tau­sen­den gehandelt werden und dazu Bernstein und Spezereien und alles, was Okzident und Orient hergeben. Wo Schnelligkeit mehr zählt als die Abstammung. Wo man mit einer einzigen Idee ein Vermögen gewinnen und es durch einen Fehler auch wieder verlieren kann. Dies ist die Geschichte vom Aufstieg und Fall des Hansekaufmannes Hildebrand Veckinchusen, von seiner Leidenschaft an der Spekulation, von reich beladenen Schiffen und riskanten Krediten, von Geld und Ehre – und davon, wie einer beides gewinnt und wieder verliert.

DEN KAISER, so wird Hildebrand Veckinchusen schreiben, habe er 1377 in Dortmund gesehen, „als ich noch im Schellenkleide herumhüpfte“, also als Kind. Ein paar Jahre zuvor ist er demnach wohl geboren worden, wahrscheinlich irgendwo in Westfalen. Nichts ist bekannt über die Familie, die vermutlich nicht arm gewesen ist. Wo haben die Veckinchusens gelebt? Was war ihr Gewerbe? Doch Dokumente über die älteren Veckinchusens haben die Zeiten nicht überdauert. Eines nur scheint sicher zu sein: Die Eltern bringen Hildebrand und seine Geschwister in halb Europa unter, im größten Handelsraum der Alten Welt: dem der Hanse. Die Hanse ist eine Macht, wie es zu jener Zeit keine andere gibt in Europa: Sie ist kein Reich, kein militärisches Bündnis – vielmehr eine Handelsvereinigung, deren Grenzen im Ungefähren verlaufen.

Wo liegen die Wurzeln der dudeschen hense? Niemand vermag es genau zu sagen. Im Frühmittelalter haben Wikinger und Friesen Nord- und Ostsee befahren. Spätestens um 1100 bekommen sie Konkurrenz von anderen deutschen Händlern. Aus dieser Zeit sind Urkunden überliefert, die zeigen, dass Kaufleute aus Köln und Bremen nach England und Skandinavien reisen. Sie werden in der Nordsee zu Pionieren der Hanse. An der Ostsee eröffnet Adolf II. von Schauenburg, Graf von Holstein, im Jahr 1143 ein neues Zeitalter. Der Landesherr gründet auf einer von Flüssen umschlossenen, 135 Hektar großen Landzunge eine Niederlassung für deutsche Zuwanderer, die er nach einer slawischen Vorgängersiedlung Lübeck nennt.

Die neue Stadt ist knapp 20 Kilometer vom Meer entfernt, sodass Seeräuber sie nicht leicht überfallen können, doch durch die Trave mit der Ostsee verbunden. Zudem am kürzesten Landweg nach Hamburg gelegen, dem Tor zur Nordsee. Werber schickt der Graf aus, nach Holland, ins Rheinland – und nach Westfalen, der Heimat der Veckinchusens. Diese Abgesandten versprechen Einwanderern Bauland und die Unterstützung der neuen Ansiedelung durch den Landesherren, dazu Freiheit von manchen Abgaben und günstige Bedingungen für den Fernhandel. Und so kommen Abenteurer in den Norden, denen ihre Städte und Dörfer am Rhein oder an der Emscher zu eng geworden sind.

Zunächst säumen nur Buden den Marktplatz. Doch der Ort ist gut gewählt, denn hier kreuzen sich Handelswege von Nord- zu Ostsee, von Osteuropa und Skandinavien nach Mitteleuropa, und so werden die hölzernen Bauten der Pioniere schon bald durch größere Steinhäuser ersetzt. Da es im Land kaum Brüche gibt, aus denen sich Granit oder andere Steine gewinnen lassen, verwenden die Baumeister vor allem gebrannte Ziegel, den „Backstein“. Viele Häuser sind Kontore, Wohn- und Geschäftsgebäude zugleich: schmale, spitzgiebelige Bauten mit einer Diele und manchmal auch der scrivekamere, der „Schreibkammer“ des Kaufmannes, zu ebener Erde. In den Geschossen darüber liegen die Speicher, noch weiter oben die Räume der Händlerfamilien und ihres Gesindes.

Bald fassen steinerne Kais den Hafen ein, später trägt ein Kran die Lasten der Schiffe von Bord. Eine für die Lagerung von Stoffen errichtete Tuchhalle wird zum Rathaus umgewidmet und mehrfach erweitert. Nördlich und südlich des Marktes wachsen Marienkirche und Dom in die Höhe. Vor allem St. Marien, die Kirche des Rates, wird zum Symbol der Stadt: Klar ist dieses Gotteshaus, von außen unverschnörkelt – und himmelstürmend. 125 Meter ragen ihre schmalen Doppeltürme auf, fast doppelt so hoch wie die wuchtigen Stümpfe der berühmten Kathedrale Notre-Dame zu Paris.

Lübeck schwingt sich empor wie nie zuvor eine Stadt im Reich. Um 1400 leben etwa 20000 Menschen an der Trave, ein städtisches Verzeichnis nennt 1876 Häuser. Die Gründung des Grafen von Holstein ist innerhalb von 250 Jahren zur zweitgrößten Gemeinde Deutschlands geworden. Nur Köln mit 40000 Einwohnern ist größer, doch reicht die Geschichte der Rheinmetropole schließlich bis in die Römerzeit zurück. Mehr noch: Zur Zeit von Lübecks Gründung Mitte des 12. Jahrhunderts sehen seine Bürger schnell, dass es anderswo an der Ostsee kaum Städte gibt. In Skandinavien finden sich überwiegend bäuerlich geprägte Weiler, ebenso in Polen, in Livland, in Preußen. So entwickelt sich Lübecks erstes großes Exportgut: Menschen.

Denn unentwegt strömen Glücksritter aus dem Westen hierhin. Viele schleust die Stadt weiter an die Gestade rund um das Mare Balticum. Von Lübeck aus tragen deutsche Kaufleute im 13. Jahrhundert zur Gründung von Rostock, Wismar, Stralsund und Greifswald bei. Manche verschlägt es in die abgelegene Doppelstadt Berlin-Cölln. Andere fahren nach Schleswig, das zu Dänemark gehört, nach Schweden, Norwegen, Nowgorod und ins Innere Russlands; selbst die Wildnis von Finnland hält das Versprechen auf Gewinne bereit.

Einige dieser deutschen Kaufleute, die regelmäßig die im Zentrum der Ostsee gelegene Insel Gotland besuchen und von dort aus weiter nach Osten fahren, schließen sich schon bald zu einer Genossenschaft zusammen, um ihren Handel zu koordinieren. Auch sie sind Wegbereiter der Hanse. In England treffen die Pioniere aufeinander: all die Kölner, Lübecker und Bremer (und inzwischen auch Hamburger) Unternehmer, die in London kaufen und verkaufen – sowie die anderen Händler von der Ostsee, die es im 13. Jahrhundert nun ebenfalls dorthin zieht. Der englische König Heinrich III., der ihnen in den Jahren 1266/67 neue Privilegien zugesteht, nennt sie „hansa“ . Es ist die älteste Überlieferung dieses Namens für eine Gruppe deutscher Kaufleute. (Der Begriff geht auf das germanische Wort für „Schar“ zurück.)

Anfangs konkurrieren die Kaufleute aus deutschen Landen, die nach und nach als „Hansen“ bekannt werden, miteinander. Doch sie merken bald, dass sie günstiger einkaufen und teurer verkaufen können, wenn sie kooperieren. Dass sie sich besser gegen Steuerforderungen lokaler Fürsten behaupten können. Und, vor allem, dass es für sie leichter ist, über große Entfernungen Geschäfte abzuschließen, wenn sie den Handel gemeinschaftlich organisieren. Also arbeiten sie nun zusammen, wenn auch meist nur in eher unverbindlicher Form. Als es 1356 wieder einmal zu einem Konflikt der deutschen Kaufleute mit dem Handelspartner Brügge kommt, lädt der von Kaufleuten dominierte Rat der Stadt Lübeck zu einer Versammlung: Auf diesem ersten „Hansetag“, zu dem andere Städte Abgesandte schicken, soll ein Boykott gegen die flämische Metropole koordiniert werden.

Der Hansetag – der fortan unregelmäßig einberufen wird – entscheidet über Kriege (etwa gegen den König von Dänemark, der immer wieder versucht, die Herrschaft über die Ostsee zu erringen), über Sanktionen oder Friedensschlüsse, über wirtschaftliche Vorschriften (wie Gewichte, Maße oder Stapelrechte), und er löst Konflikte zwischen den Hansestädten. Die Hanse, lange eine lockere Organisation deutscher Kaufleute, ist so zu einer Vereinigung deutscher Städte geworden.

Doch sie ist kein formales Bündnis. Manche ihrer Mitglieder unterstehen als Reichsstädte de jure dem Kaiser, andere hingegen Landesherren wie etwa dem Grafen von Holstein. Sie hat keine einheitliche Verwaltung, keine gemeinsame Armee oder Flotte (im Kriegsfall muss jede Stadt sehen, wie sie Bewaffnete stellt), keine Grenzen, kein Siegel. Es ist nicht einmal festgelegt, wer denn eigentlich zur Hanse gehört. Rund 70 Städte werden schließlich zur Gemeinschaft gerechnet, gut 100 weitere Orte sind assoziiert. Doch auch wenn sich ihre Ursprünge im Dunkeln verlieren und ihre Kompetenzen oft im Ungefähren verlaufen – eines ist um das Jahr 1400 deutlich: Die Hanse ist eine Wirtschaftsmacht, wie es sie in Europa noch nicht gegeben hat.

Denn wer braucht noch Herrscher oder Landesgrenzen, wenn das Geld regiert? So scheinbar gleichgültig gegenüber vielen Insignien und Institutionen die Hanse auch wirkt, in einem ist sie gnadenlos präzise: in Wirtschaftsfragen. Nur Kaufleute einer allseits anerkannten Hansestadt können in den Genuss der hansischen Privilegien kommen. Sie zahlen nur wenige oder gar keine Abgaben an lokale Herren, weil sie oft die einzigen Kaufleute sind, die in großen Mengen wichtige Waren wie etwa Getreide ins Land bringen können. Sie dürfen in der Fremde Häuser und Land erwerben – und werden doch nach ihrem eigenen Recht beurteilt. Streitigkeiten regeln sie untereinander. Sie haben das Recht, Maße und Gewichte anhand von amtlichen Mustern zu prüfen. Werden sie in der Fremde ausgeraubt, sind ihnen die ausländischen Fürsten oder Stadträte häufig zu Schadenersatz verpflichtet.

All die Rechte und Privilegien, die sich deutsche Kaufleute irgendwann zwischen dem 12. und 14. Jahrhundert an verschiedenen Standorten gesichert haben, gelten spätestens ab 1356 für alle Mitglieder der Hanse. So entsteht in gewisser Weise ein gigantischer einheitlicher Markt von England und Flandern im Westen über Mittel- und Norddeutschland, Skandinavien bis hin nach Polen, Litauen und russischen Fürstentümern im Osten. Und das „Haupt der Hanse“ ist Lübeck. Meist sind es die Ratsherren der Travemetropole, die zu Hansetagen einladen. Oft gilt das Lübecker Recht auch in anderen Städten. Viele Warenströme laufen hier zusammen.

Östlich entlang der Küste reihen sich weitere Zentren: Rostock, Stralsund, Danzig, Riga, Reval. Im preußisch-polnischen Binnenland Thorn, Breslau und Krakau. An der Nordsee Bremen, an der Elbe Hamburg und sogar Kampen am Ijsselmeer. In West- und Mitteldeutschland Lüneburg, Osnabrück, Dortmund, Köln, Magdeburg, Erfurt. An den ausländischen Zielorten ihrer Handelsreisen unterhält die Hanse meist „Faktoreien“ genannte Niederlassungen: etwa in Smolensk am Dnjepr, in Viborg und Abo im heutigen Finnland, in Oslo, im südschwedischen Skanör, in Ipswich und einem halben Dutzend weiterer englischer Städte. In den vier wichtigsten Standorten stehen besonders große Faktoreien, die Hansekontore: im norwegischen Bergen, in London, im russischen Nowgorod und im flämischen Brügge, dem bedeutendsten Handelsplatz Westeuropas. Zu den großen Kontoren der Hanse gehören in der Regel Wohn- und Lagerhäuser, Stapel- und Umschlagplätze; dazu meist eine Kirche für das Seelenheil der Kaufleute in der Fremde. Und ein Friedhof für all jene, die über ihren Geschäften verschieden sind.

GEGEN ENDE DES 14. JAHRHUNDERTS finden sich Mitglieder der Familie Veckinchusen an vielen Orten der Hanse. Ein Bruder Hildebrands wird Kaufmann in Reval, ein anderer macht Geschäfte in Riga und bringt es dort zum Ratsherren und Bürgermeister. Ein weiterer ist Geistlicher, wahrscheinlich in Dorpat, eine Schwester „Klosterjungfrau“ im mecklenburgischen Zarrentin. Hildebrands Bruder Sivert schließlich, vielleicht der begabteste Kaufmann der Familie, geht zunächst nach Brügge und lässt sich später in Lübeck nieder, der wichtigsten Hansestadt.

Wie es die Veckinchusens angestellt haben, welche Verbindungen sie nutzten, womit sie ihr erstes Geld verdient haben – darüber ist nichts bekannt. Vielleicht haben sie, wie so viele Auswanderer, Verwandte gehabt, die bereits in der Fremde ihr Glück gemacht haben und den Neuankömmlingen Starthilfe gaben. Heimat ist der Familie jedenfalls, so scheint es, vor allem der Ort, an dem sich Geld verdienen und Karriere machen lässt. Loyalitäten sind, falls überhaupt, den Verwandten und Geschäftspartnern vorbehalten, keinem Land und keiner Stadt. Hildebrand ist vermutlich zwölf bis 15 Jahre alt, als er das Gewerbe des Kaufmanns lernt – wahrscheinlich in Dorpat. Spätestens 1393 lässt er sich in Brügge nieder, dem westlichen Außenposten im entstehenden Handelsimperium der Veckinchusens.

Fortan senden sich die Brüder, vor allem Hildebrand und der ab etwa 1400 in Lübeck residierende Sivert, Briefe zu. Sie setzen Schreiben auf, die sie reitenden Boten mitgeben oder Kapitänen. Über mehr als drei Jahrzehnte verabreden sie in ihren Briefen Geschäfte, tauschen Preise aus, schätzen die Kreditwürdigkeit möglicher Handelspartner ab – und diskutieren auch so manche Privatangelegenheit. Doch das erlauben sie sich nur dann, wenn noch Platz ist auf dem Briefbogen und wenn sie Zeit haben. Denn Zeit ist Geld, und häufig enden die Botschaften abrupt mit der alles erklärenden Formulierung: „gescreven met hast“.

Etwa 550 Schreiben haben die Zeiten überdauert: weit mehr und weit persönlichere Zeugnisse als die irgendeines anderen deutschen Kaufmanns des Mittelalters – vermutlich, weil sich Jahre nach dem Tod aller Protagonisten deren Erben einen Rechtsstreit liefern, für den die Briefe als Beweismittel dem Gericht von Reval vorgelegt und von diesem später dem Archiv übergeben werden. Hildebrand Veckinchusen jedenfalls geht nach Brügge. 1402 mietet er ein Haus für vier Pfund Groten, halbjährlich zahlbar. Das ist ihm Kontor, also Büro, Warenkeller und Wohnstube in einem. Zunächst laufen die Geschäfte blendend. Denn die Welt der Kontore und Marktplätze ist längst grenzenlos geworden. Sie ist ein Universum des Duftes und der exotischen Gerüche; aus ihren Lagern strömt eine sinnenverwirrende Mixtur, die sich über den alltäglichen, fauligen Gestank legt, wie ihn eine gewöhnliche Stadt verbreitet.

In Brügge riecht es nach Wolle und Färbestoffen, denn es werden Tuche feilgeboten, vom kostbaren Scharlach – gewirkt in der Stadt selbst, in Gent, Ypern oder Mechelen – bis zu einfacheren Wollstoffen. Dazu Samt und Brokat, die italienische Händler nach Flandern liefern, und pastellfarbene Tuche aus dem Languedoc. Hier können die Hansekaufleute alle Stoffe erwerben, um sie gen Osten zu bringen. Tuche stellen zeitweilig ein Drittel aller Einfuhren nach Lübeck. Dazu steigen in der Stadt die Ausdünstungen von Pelzen und Tierhäuten auf. Zobel, Marder, Biber, Hermelin, Luchs, Otter, Wiesel, Eichhörnchen und Kaninchen erlegen Jäger in Karelien, an der Wolga, an den Küsten des Weißen Meeres. Vom Hansekontor in Nowgorod aus gehen sie via Lübeck nach Brügge und ins gesamte Abendland.

Auch nach Kerzenwachs aus den russischen Wäldern duftet es; nach Holz; nach Asche, mit der Stoffe gebleicht werden; nach Pech, mit dem man Schiffe kalfatert; nach Baumharz, das als Bindemittel für Farben dient – alles Waren, die vor allem aus Danzig oder Riga angelandet werden. Aus Danzig kommen auch Roggen, Gerste und Weizen, geerntet in Polen und Preußen. Aus Bergen wird Stockfisch angeliefert, aus Schonen Salzhering. Überhaupt Salz: Ein Fass Salz braucht man, um vier bis fünf Fässer Hering zu konservieren oder zehn Fass Butter. Nur durch Salz lassen sich viele Vorräte haltbar machen. Doch die Ostsee ist so salzarm, dass nirgendwo Salinen betrieben werden können.

Steinsalz wird bei Lüneburg gewonnen und von Lübeck aus verschifft, was beide Städte reich macht. Doch jährlich fahren auch Dutzende Schiffe bis nach Bourgneuf an der französischen Atlantikküste, ja bis nach Lissabon, wo sie jeweils tonnenweise Meersalz einlagern für den langen Weg zurück. Bremen, Hamburg, Wismar, Rostock und Danzig liefern Biere, die berühmt sind; in Hamburg allein füllen rund 500 Brauereien jährlich etwa 400000 Hektoliter in Fässer. Kölner Kaufleute verschiffen Wein von Rhein und Mosel nach Brügge, England und Norwegen. Danziger Segler bringen französische Rebensäfte aus La Rochelle, Weine aus Portugal und Spanien.

Und so zirkulieren Waren kreuz und quer über Nord- und Ostsee, über Fernstraßen und Flüsse: Kupfer aus Schweden, Preußen und Ungarn. Westfälisches Leinen, das Hamburger Schiffe nach England transportieren, wo es zu Segeln vernäht wird; das Tauwerk für die Segler wiederum wird aus preußischem und livländischem Flachs und Hanf gedreht. Öl aus Spanien bringen die Segler nach Norden, Butter aus Schweden nach Süden. Seidendecken aus China und Bagdad, die russische Händler über das Schwarze Meer und die Flüsse ihrer Heimat bis Nowgorod transportieren, werden von dort ins Abendland verschifft – eingetauscht wohl unter anderem gegen Honig aus Pommern, Niedersachsen und Mecklenburg, der nun in den Orient gelangt.

Venezianische Händler liefern Safran, Pfeffer, Ingwer und andere orientalische Gewürze sowie Südfrüchte, etwa Feigen, nach Brügge – wo Lübecker die Spezereien aufkaufen. Dafür bringen lübische Händler von der preußischen Küste Bernstein für Rosenkränze, die in Venedig begehrt sind. Für den Transport der Schätze sind große Segler nötig: die Koggen. Diese einmastigen, zwischen 20 und 30 Meter langen Schiffe mit geradem Bug und plumpen Aufbauten auf Vor- und Achterdeck sind wohl schon um das Jahr 1000 von friesischen Seefahrern genutzt worden.

Denn die Koggen mögen gedrungen wirken wie Fässer – die Rumpfbreite entspricht ungefähr einem Drittel der Länge. Sie schleichen gerade mal mit vier, fünf Knoten durch die See und sind damit so ganz anders als die schlanken, wendigen Drachenboote der Wikinger, die zuvor die nördlichen Meere beherrscht haben. Doch eine Kogge fasst bis zu 200 Tonnen Fracht, mehr als das Dreifache der Drachenboote. Auf mancher Kogge stapeln sich, wasserdicht verpackt in Fässern, über 200000 Pelze. Und die Holk, ein modernerer, noch wuchtigerer Schiffstyp, der gerade in den Jahren aufkommt, da Hildebrand Veckinchusen seine Geschäfte macht, fasst sogar die doppelte Frachtmenge einer Kogge. Manches Schiff wird nie wieder gesehen. Vor allem bei Sturm oder Nebel laufen die Segler auf Riffe und Sandbänke entlang der Küsten – oder sie verschwinden auf hoher See. Andere reich beladene Koggen werden von Piraten ausgeplündert. In den Jahren, da die Veckinchusen-Brüder die ersten Geschäfte abschließen, suchen Freibeuter, die von einer Flotte des Deutschen Ordens aus der Ostsee vertrieben wurden, die Nordsee heim. 1401 lassen viele von ihnen, darunter Klaus Störtebeker, in Hamburg ihr Leben auf dem Richtblock des Henkers. Seenot und Piraterie: welche Risiken! Aber auch: was für Möglichkeiten, Geschäfte zu machen! Wenn man die richtigen Verbindungen hat.

HILDEBRAND VECKINCHUSEN heiratet, nachdem seine erste Frau früh verstorben ist, ein Mädchen aus Riga. Die 15-Jährige hat ihm der dort lebende Bruder brieflich angepriesen. Hübsch sei sie, diese Margarete, vor allem aber bringe sie eine gute Mitgift und exzellente Kontakte zu den in Livland aktiven Handelsfamilien mit. Also nimmt Hildebrand sie zur Gattin. Eine kurze Zeit lebt er bei der Schwiegerfamilie in Riga, dann lässt sich Margarete Veckinchusen in Lübeck nieder. Hildebrand ersteht dort ein Haus für seine Gattin und die Kinder, die sie ihm bald gebiert, drei Töchter und vier Söhne. Er selbst ist nur selten in Lübeck, obwohl er das Bürgerrecht der Stadt erwirbt. In manchen Jahren sieht er seine Familie überhaupt nicht. Denn die Geschäfte halten ihn in Brügge fest. So kauft Hildebrand dort Tuche auf und sendet sie gen Osten. In umgekehrter Richtung transportiert er Wachs und Butter, Speck, Bier und Pelze. Rund 200000 Felle führt er jährlich ein. In der Regel bringen die Fahrten mit Pelzen zwischen zwei und 16 Prozent Gewinn.

Erfolgreich ist Hildebrand, angesehen bei Geschäftspartnern, ein Mann mit ere und geloven, „Ehre und Glauben“. Einer, dem Partner bereitwillig Kredit gewähren – und der glaubt, alle Tricks seines Metiers zu beherrschen. Denn Veckinchusen, der wie fast alle Kaufleute wahrscheinlich nur wenige Gehilfen angestellt hat, muss ständig rechnen und kontrollieren. Wenn er etwa in fernen Städten Handel treibt, muss er darauf achten, bei der Umrechnung der Währungen nicht betrogen zu werden: 100 Mark Silbergeld in Lübeck entsprechen 53 Mark in Preußen, 64 Mark in Riga, 15 Pfund Groten in Brügge, 16 Rubel in Nowgorod und 13 Pfund Sterling in London.

Eine Elle Tuch ist in Brügge 67 Zentimeter lang, in Lübeck 57 Zentimeter, in Riga 53 und in Nowgorod 44. Kauft er also in Brügge 100 Ellen Tuch ein, verkauft er sie in Nowgorod als 150 Ellen – allerdings bekommt er dafür Rubel und muss sehen, dass er nicht zu schlecht wegkommt, wenn er sie zurücktauscht. Hildebrand muss wissen, dass ein Hundert französischen Salzes aus Bourgneuf – ungefähr 14 Tonnen – 7,5 hansischen Last entspricht; ein Hundert portugiesischen Salzes hingegen acht Last und somit knapp 15 Tonnen. Er muss wissen, dass die Fischhändler aus Schonen oft gute Heringe oben und unten in die Fässer abfüllen und dazwischen minderwertige Ware stecken.

Dass Weinhändler aus Frankreich oder Köln mit Wasser panschen. Dass russische Verkäufer oft Fett, Eicheln oder Erbsen in ihre Wachsfässer stecken, um die Ware zu strecken. Und dass in manchen Häfen Waren hin und wieder in nassen Säcken verpackt werden, denn die sind schwerer und erhöhen so das Verkaufsgewicht der Ladung. So muss Hildebrand beständig beobachten, prüfen, kalkulieren. Muss über seine Briefpartner herausfinden, wo welche Waren gerade wie im Kurs stehen, wo Mangel herrscht und wo Überfluss. Bei welchen Münzen hat sich der Silbergehalt verschlechtert? Auf welchen Straßen lauern Räuber? Welcher Fürst plant einen Krieg? Und ist dies gut, weil er Waren sucht? Oder schlecht, weil ein Konflikt die Handelswege unpassierbar macht?

Wie erfolgreich sind die Jäger vergangenen Winter in Karelien gewesen? Wie viel Salz werden die Meerwassersalinen von Bourgneuf hergeben dieses Jahr? Sind Rosenkränze aus Bernstein gerade Mode in Venedig? Genießt der König von England lieber Rheinwein oder den aus Frankreich? Mögen die ehrbaren Kaufmannsfrauen von Lübeck wohl Korallenschmuck? Werden Weber, die höhere Löhne fordern, die flämische Tuchproduktion einschränken?

Man muss sich Hildebrand Veckinchusen als einen Mann vorstellen, der niemals Ruhe hat. Der eilig jedes Schreiben liest, das ihm ein Bote aus einer fernen Stadt bringt. Der sich am Hafen bei den Kapitänen umhört, sie nach guten und schlechten Überfahrten befragt, nach dem Wetter, nach Neuigkeiten von allen Küsten. Der in den Kontoren und Markthallen Preise vergleicht und mit einem Griffel auf einer leicht wieder glatt zu streichenden Wachstafel hastige Notizen macht. Der in seinem Kopf in venezianischen Dukaten und Ore aus Riga und rheinischen Gulden kalkuliert. Anno Domini 1407 ist Hildebrand Veckinchusen ein wohlhabender Mann. Bis zu 25000 Mark Vermögen werden die reichsten Handelsherren Lübecks zu jener Zeit besitzen; sein Wohlstand ist vermutlich etwas bescheidener. Er ist jetzt fast 40. Doch statt sich mit seinem Erfolg zufrieden zu geben, stürzt er sich in ein Wagnis, so kühn und weit gespannt wie keines seiner Unternehmen zuvor.

IN BRÜGGE HAT ER GESEHEN, dass die italienischen Händler kostbare Waren des Orients feilbieten, Gewürze vor allem. Weshalb den Konkurrenten dieses Geschäft überlassen? Es ist wohl, das deuten die Briefe an, Hildebrand, der seinen Bruder Sivert und einige mit ihm befreundete Lübecker und Kölner Kaufleute zu einer Expansion überredet, wie sie so vermutlich noch kaum ein Hansekaufmann gewagt hat: Handeln wir doch direkt mit Venedig! Hildebrands Plan: Er will gemeinsam mit seinen in Lübeck residierenden Kompagnons Pelze und Bernstein aus dem Osten heranschaffen und die Waren auf eigene Rechnung den Rhein hinauf und über die Alpen transportieren, um sie schließlich direkt in Venedig den Händlern anzubieten.

Ein Wagnis – auch, weil die Straßen kaum mehr sind als einfache Pfade, seit Generationen begangen, durch Wälder und Gebirge führend, aber meistens unbefestigt. Nur gelegentlich sind die Wege durch Steine, Bohlen oder wenigstens Reisigbündel verstärkt. Ansonsten: blanke Erde. Bei Regen verwandeln sich die Straßen in Morast, in dem Karren und Wanderer vielleicht ein, zwei Kilometer in der Stunde vorankommen, wenn überhaupt. Die meisten Waren werden auf zweiachsige Wagen verladen, gezogen von Ochsen oder Pferden. Diese Karren sind kaum mehr als einen Meter breit, mehr lassen die armseligen Wege nicht zu. In den Wäldern lauern Räuberbanden. Viele Ritter, ständig in finanziellen Nöten, überfallen die Züge der Händler und nehmen den Kaufleuten unter fadenscheinigen Vorwänden Münzen und Fracht ab. Oft verschleppen diese Raubritter ihre Geiseln in finstere Burgverließe, wo sie erst wieder freikommen, wenn Verwandte oder Geschäftspartner das geforderte Lösegeld bezahlt haben.

An jedem Stadttor, an jeder Furt stehen Wachen, die im Auftrag ihres jeweiligen Herren Zölle erheben. Und damit die Karawanen schneller passieren können, plant ein weitsichtiger Kaufmann gleich „Ehrungen“ mit ein – die Bestechungsgelder, die den Wachen ausgezahlt werden, damit diese die Wagen nicht allzu genau kontrollieren. Nach Veckinchusens Plan soll ein Partner in Köln den schwierigen Transport auf dem Weg gen Venedig organisieren. Der Lübecker Peter Karbow vertritt das Unternehmen bereits in der Lagunenstadt an der Adria, im Fondaco dei Tedeschi, der Faktorei der Deutschen. Dort soll er die Hansewaren verkaufen und Gewürze erstehen, die dann wiederum gen Norden geschickt werden.

Wahrscheinlich am 1. Mai 1407 gründen die Brüder Sivert und Hildebrand Veckinchusen mit neun Partnern aus Lübeck, Lüneburg und Köln sowie Peter Karbow und dessen Sohn die „Venedische Gesellschaft“ zu Lübeck. 5200 lübische Mark zahlen die Partner in die gemeinsame Kasse. Mit diesem Geld erstehen sie Pelze und Bernstein im Baltikum – und senden die ersten Waren nach Venedig. Ein Triumph. Denn Peter Karbow gelingt es auf Anhieb, Tausende Pelze zu verkaufen. Dafür ersteht er Gewürze – offenbar, so scheint es, fast wahllos und zu jedem Preis. Was kann schon geschehen? Ohne Zwischenhändler sind die Profite immens. 1409 verfügt die Venedische Gesellschaft bereits über mehr als 11000 Mark Kapital: gut 100 Prozent Zuwachs in nur zwei Jahren.

Die Partner erhöhen ihre Anteile, pumpen Tausende Mark in die Gesellschaft. Ein grenzenloses Geschäft scheint sich da aufzutun. Und der einzige Fehler, so sieht es aus, ist der, nicht rasch genug zu investieren. Ein Rausch. Wen stört da schon, dass die Venedische Gesellschaft kein gemeinsames Rechnungsbuch führt? Jeder Kompagon verzeichnet, so ist es in der Hanse Brauch, nur seine eigenen Transaktionen schriftlich. Ein einheitliches System existiert in der Hanse nicht, jeder Kaufmann trägt Schulden und Außenstände so ein, wie es ihm beliebt. Geschäfte, die sofort bar beglichen werden, tauchen oft gar nicht in den Rechnungsbüchern auf. Für die moderne doppelte Buchführung, wie sie die italienischen Konkurrenten beherrschen, kann sich in der gesamten Hanse kein einziger der konservativen Händler entscheiden.

Und so hat auch in der Venedischen Gesellschaft, aufgeblasen durch viel Geld, kein Partner einen Überblick: Welcher Kunde kauft was zu welchem Preis? Wer hat welche Außenstände? Wem schulden wir wie viel? Hildebrand Veckinchusen hat, so steht zu vermuten, bereits 1409 die Kontrolle über das Unternehmen verloren. Bis zum Frühjahr jenes Jahres hat er 273000 Pelze nach Venedig verfrachtet, das entspricht einer Menge von mehr als zwei Pelzen für jeden einzelnen Einwohner der Stadt. Der Pelzmarkt ist nun übersättigt – und die Preise beginnen zu fallen.

Zugleich kauft Karbow weiterhin wie manisch ein: Zwischen 1409 und 1411 nimmt er Hansewaren für 53000 Dukaten in Empfang, kauft aber für rund 70000 Dukaten ein. Da ihm das Bargeld nicht reicht, kauft Karbow auf Pump: Er zieht Wechsel auf seine Partner – Scheine, die deren Inhaber ermächtigen, bei den Kompagnons das ausstehende Geld einzutreiben. Und so tauchen plötzlich in Brügge, Köln und Lübeck Venezianer auf, die von Hildebrand Veckinchusen und seinen Teilhabern Hunderte, Tausende Mark verlangen. Die Männer müssen wohl oder übel zahlen. Denn sollte ein Wechsel platzen, würde sich das rasch herumsprechen, und niemand würde mehr Geschäfte mit ihnen machen.

Hildebrand ermahnt Karbow. Doch der sitzt in Venedig, und keiner vermag ihn zu kontrollieren. Wie viele Wechsel er schon ausgestellt hat? Er weigert sich, gegenüber seinen Partnern genau abzurechnen. Schlimmer noch: Von einem venezianischen Lieferanten lässt er sich um 1500 Dukaten betrügen. Und als er eine Ladung Ingwer zu Hildebrand nach Brügge schickt, rechnet er eine Menge von 23220 Pfund Gewicht ab. Hildebrand lässt nachwiegen – und stellt fest, dass nur 20856 Pfund angekommen sind. Versucht Karbow ihn zu betrügen? Oder ist er bloß fahrlässig? Zu allem Unglück wird auch noch der Kölner Partner der Gesellschaft von Raubrittern überfallen, die ihm 1700 Gulden stehlen. Da gerät Sivert Veckinchusen, der bereits zuvor unruhig geworden ist, in Panik. Karbows Wechsel haben ihn bereits an den Rand des Bankrotts getrieben: „Von den 800 Gulden, kan ic nicht betalen“, gesteht er seinem Bruder in einem Brief und fleht Hildebrand an, das Geld statt seiner vorzuschießen, denn sonst müsse er „grote noet leyden“. Der Angesprochene ist großzügig und regelt von Brügge aus die Verbindlichkeit.

Sivert, knapp dem Bankrott entronnen, hat nun genug vom Risiko und vom Spiel um das ganz große Geld. Er will zurück zu seinem traditionellen Geschäft. Wenn man dafür die bereits vom Mittelmeer herangeschafften Waren mit Verlust verkaufen müsse, dann sei’s drum. Hauptsache, das Abenteuer Venedische Gesellschaft wird beendet! Doch Hildebrand klammert sich an den Traum vom Handel quer durch das Abendland. Er will weitermachen, will in Italien neue, risikoreiche Geschäfte einfädeln. Zudem verdächtigt er seinen Bruder, dass der gute Geschäfte für sich allein verbucht, risikoreiche hingegen auf die Gesellschaft abwälzt.

Nun wechseln die Brüder bittere Worte. Sivert schreibt düster von „grote unvruntscap (Feindschaft) und schaden“ zwischen den beiden Veckinchusens. Schließlich wird die Gesellschaft mit hohen Verlusten für alle Beteiligten liquidiert. Und zwischen den Brüdern entsteht etwas, das nicht in Zahlen und Bilanzen sichtbar ist: Misstrauen, Verärgerung, Rachsucht, vielleicht gar Hass.

DOCH SELBST JETZT gibt Hildebrand nicht auf: Dann will er es eben allein in Italien wagen! Für mehrere tausend Dukaten kauft er in Brügge auf Kredit einen kostbaren Stoff auf, aus dem Banner und Fahnen genäht werden sollen. Sein Bruder Sivert weigert sich, auch nur einen Pfennig in das Geschäft zu investieren: „Doe segede ic neyn“, teilt er dem Bruder lakonisch mit. Der Vorsichtigere der beiden wird Recht behalten: Der Banner-Stoff lässt sich in Venedig nur mit Verlust verkaufen. Plötzlich ist Hildebrand, der Aufsteiger mit dem großen Vermögen und dem noch größeren Ehrgeiz, ein Getriebener. Denn nun geht ihm das Kapital aus.

Im Mai 1418 platzen zwei Wechsel, die auf Hildebrands Namen gezogen worden sind. Der Händler in Brügge kann nicht zahlen. Er bittet seinen Bruder, den er selbst erst wenige Jahre zuvor finanziell gerettet hat, um Beistand. Doch Sivert lehnt ab – und erhöht zudem noch den moralischen und finanziellen Druck. Denn auch er bekomme ja noch Geld vom Bruder – so behauptet er zumindest –, und der solle gefälligst zahlen, „wat gy my schuldych syn“. Was nun? Da hört Hildebrand irgendwann im Winter 1419/20, dass im kommenden Jahr keine hansische Salzflotte aus Frankreich gen Ostsee abgehen werde. Weshalb das so sein soll, lässt sich heute nicht mehr rekonstruieren. Der Kaufmann jedenfalls reagiert sofort: Wenn das französische Salz nicht nach Riga und Dorpat gelangt, werden dort die Preise dieser lebensnotwendigen Ware gen Himmel steigen. Was für eine verlockende Spekulation. Am 14. Januar 1420 schickt Hildebrand Veckinchusen einen Läufer zum reitenden Boten Philipp Spormaker in Brügge. Der soll einen Brief überbringen, in dem Hildebrand seine Geschäftspartner in Riga und Dorpat auffordert, sofort alles verfügbare Salz aufzukaufen. Der mörderische Ritt ist perfekt organisiert: Hildebrand hat Spormaker Empfehlungsschreiben mitgegeben, die diesem überall bei befreundeten Kaufleuten Quartier und frische Pferde garantieren. Dazu, für die Kosten der ersten Etappe, zwei rheinische und einen Deventerer Gulden.

Spormaker galoppiert los über die unbefestigten, im Winter oftmals vereisten, vom Schnee zugewehten, düsteren Straßen. Er hat Glück: Kein Raubritter lauert ihm auf. Bald ist er in Köln, dann in Dortmund, am 8. Februar zur elften Stunde schon in Danzig, wo er sich ein frisches Pferd nimmt. Weiter geht es über Königsberg und Riga, bis er endlich in Dorpat ist. 19 rheinische Gulden haben Hildebrands Geschäftspartner dem Reiter für Kost, Logis und neue Kleidung vorgestreckt – der Hansekaufmann aus Brügge muss sie ihnen später zurückzahlen, ebenso wie die siebzehneinhalb Gulden, die der Rückritt kosten wird. Spormakers genauer Ankunftstag ist unbekannt, doch ist er wohl in weniger als zwei Monaten durch halb Europa geritten. Und wichtiger noch: Er hat vier Tage Vorsprung auf einen Reiter, den konkurrierende Hansekaufleute aus Brügge abgeschickt haben. Vier Tage! Das sollte reichen, um schnell und doch unverdächtig eine so alltägliche Ware wie Salz zu erstehen.

Veckinchusens Kompagnons, überrascht von der Spekulation, kaufen auch tatsächlich auf, was sie erreichen können, doch offensichtlich fehlt es ihnen an Bargeld, um kurzfristig Salz in großen Mengen zu erwerben. Zudem ist bald auch der andere Bote da, informiert die Konkurrenz – und die grandiose Salzspekulation des Hildebrand Veckinchusen scheitert kläglich, weil es ihm nicht gelingt, ein lokales Monopol auf alle Salzvorräte zu erkämpfen und damit die Preise zu diktieren. Eine Folge allerdings hat der gewagte Handel: Hildebrands Partner im Osten sind wütend auf ihn, weil er sie hektisch in ein letztlich erfolgloses Unternehmen getrieben hat. Erneut hat er Geld und Vertrauen verloren.

Schon lange sieht es so aus, als klebte das Pech an seiner Fracht. Denn sobald er sie gekauft und mit dem Zeichen seiner Handelsfirma markiert hat, bringen Briefe eine schier endlose Kette schlechter Nachrichten. Feigen, die er nach Hamburg verschickt hat, sind feucht geworden und müssen billigst verkauft werden. In Tuchen, die er nach Livland geliefert hat, ist der Wurm, sie sind zerfressen. Zwei Fässer Reis, die von Brügge gen Danzig abgehen, haben Wasser gezogen und die Fracht verdorben. Seide, die Veckinchusen nach Lübeck schickt, Feigen und Öl nach Danzig, Korallen nach Bergen op Zoom: alles mindere Qualität und unverkäuflich.

Da geht Hildebrand in seiner Not zu den „Lombarden“, professionellen Geldverleihern aus Norditalien. Bankiers wie etwa die Spinolas aus Genua dürfen seit 1281 Niederlassungen in Brügge unterhalten. Sie vergeben Geld gegen Zinsen – und die sind so hoch, dass die Italiener im Volksmund woukeraers geschimpft werden, „Wucherer“. Mindestens zweimal leiht sich Veckinchusen von einem Bankier je 400 Gulden, einmal 300 venezianische Dukaten. (Und hier ist auch der Zins verzeichnet: 20 Prozent auf drei Monate Laufzeit.)

Doch welche gewagten Geschäfte auch immer Hildebrand mit diesem teuer geliehenen Kapital abschließen will – sie scheitern offensichtlich. Was er auch anfasst, es zerrinnt ihm zwischen den Fingern. Seine langjährigen Partner in Lübeck, zu denen er persönlich reist: Sie geben nichts. Sein Bruder Sivert, der wissen muss, dass Hildebrand in höchster finanzieller Not ist, leiht ihm keine einzige Mark. Vielleicht, aber das verraten die Briefe nicht, aus Rache für die bitteren Worte der Jahre zuvor. Möglich aber auch, dass sich hier der vorsichtigere, wohl auch fantasielosere Mann in selbstgerechter Zufriedenheit über den wagemutigeren Bruder erhebt, der einmal zu oft spekuliert hat. Hildebrand verhandelt mit Gläubigern um Stundung oder Umschuldung. Bereitet gar heimlich seine Flucht aus Brügge vor, doch lässt er es bleiben, denn wohin sollte er als gescheiterter Kaufmann ohne ere und geloven noch gehen? Schließlich muss Hildebrand einen seiner Gläubiger, den Genuesen Rafael Spinola, unterwürfig um Großzügigkeit anflehen: „Syr Raffeheyl Spinghel, gude vrend“, schreibt er und bittet um Auszahlung einer Kreditrate, um mit dieser andere Schulden zu begleichen: „So bydde ick ju umme Godes wyllen, dat gy my welt myn ysterment (Geldanteil) welt gheven.“ Vergebens.

IM FEBRUAR 1422 erlebt Hildebrand Veckinchusen das schandbare Ende seiner Kunst, mit Geld zu zaubern. Er, der einst geehrte Kaufmann, der Schiffsladungen mit Pelzen und Spezereien durch das halbe Abendland verschickte, landet als Bankrotteur im Schuldgefängnis von Brügge. Joris Spinola aus der Familie der Genueser Bankiers hat einen Haftbefehl erwirkt, denn Hildebrand kann Außenstände von 120 flämischen Pfund nicht zahlen.

Das Gefängnis, der „Stein“, ist zweigeschossig: ein paar Kammern, mit Vorhängen abtrennbar, ein Schlaf- und Aufenthaltsraum, eine Kapelle, annehmbare Verpflegung (Brot, Bier, Suppe, Gemüse je nach Jahreszeit) und die Erlaubnis, Briefe zu schreiben und zu empfangen. Kein finsterer Kerker also. Hildebrand ist zunächst optimistisch und voller Hoffnung, dass Freunde und Verwandte nun einen Teil seiner Schulden oder wenigstens eine Bürgschaft übernehmen werden. Sein erster Brief, „ghescreven in Brugghe op den sten“, geht an „Greteke, leyve wyf“, an seine Frau in Lübeck: „Hebbe guden moyt unde lat uns Gode dancken van al.“ (Hab guten Mut und lass uns Gott danken für alles.) Seitenlang führt er all jene Geschäftspartner auf, die ihm noch Geld schulden. An die soll sich Margarete wenden, sie müssen zahlen. Und der Bruder? „Hedde myn broder Syvert na mynem rade dan, wer uns gheyn noyt.“ (Hätte mein Bruder Sivert nach meinem Rate gehandelt, wäre uns keine Not erwachsen.)

Dann muss Hildebrand warten. Tage. Wochen. Monate. Nur die Briefe geben Zeugnis von dem, was in ihm vorgehen mag, und selbst die werden uns wohl nur ein geschöntes Bild zeigen. Er schreibt sie ja vor allem an seine Frau, und die will er nicht zusätzlich mit Sorgen belasten. Denn Margarete muss bereits genug ertragen. Die Ratsherren zu Lübeck bequemen sich, schriftliche Eingaben zu Hildebrands Gunsten an verschiedene Stellen in Brügge zu schicken; Geld jedoch senden sie nicht. Ein alter Geschäftsfreund hilft Margarete und den Kindern, doch wird er selbst bald wegen ausstehender Schulden inhaftiert. Die anderen früheren Kompagnons halten die Börsen fest verschlossen – und raten der verzweifelt um ihr Vermögen kämpfenden Frau nur immer drängender, die Kinder zu Verwandten nach Livland zu verschicken. Das aber will sie auf keinen Fall.

Ohnmächtig liest Hildebrand im „Stein“ vom rasanten Verfall des Familienvermögens. Schon im März 1422 hat Margarete fast allen Schmuck versetzt, ein Vierteljahr darauf hat sie auch ihren Brautschmuck verkauft und dazu einige Harnische, die Hildebrand gehört haben. Nun gibt es nichts, das sie noch veräußern könnte. Das mit einer Art Hypothek belastete Haus muss sie Ostern 1423 räumen und später verkaufen. Doch da gerade viele Immobilien in Lübeck angeboten werden, macht sie 400 Mark Verlust. Sie zieht in eine Mietwohnung in der Glockengießerstraße, doch droht ihr da die Zwangsräumung zum Michaelistag (29. September).

Einige Kinder gehen nun doch weg: Zwei Töchter werden zeitweilig zur Schwägerin nach Zarrentin entsandt, doch die Nonne erweist sich schnell als überaus strenge Erzieherin. Ein halbwüchsiger Sohn hält das Elend der Familie nicht mehr aus – und wohl auch nicht die Schande, denn bei aller Größe bleibt Lübeck ja doch eine überschaubare Welt, in der jeder jeden kennt. Er segelt 1424 mit dem ersten Schiff des Jahres gen Reval; wahrscheinlich, um dort sein Glück als Geschäftsmann zu versuchen.

Und Sivert? Der gibt seiner Schwägerin und deren Kindern gerade genug zum Essen und für ein wenig Kleidung, denn eine Verwandte als Bettlerin auf den Straßen zu sehen, würde Schande über seine Familie bringen – und es wäre schädlich für seine eigenen, inzwischen wieder gut laufenden Geschäfte. Er denkt nicht daran, den Bruder in Brügge auszulösen, im Gegenteil: Hatte er in früheren Briefen behauptet, Hildebrand schulde ihm 80 Gulden und 22 lübische Mark (was dieser bestritt), so verkündet er der in Not geratenen Margarete nun, Hildebrand stehe bei ihm mit einem veritablen Vermögen von 1200 lübischen Mark im Soll. Wer wird dem Bankrotteur jetzt noch Geld leihen?

UND SO SITZT Hildebrand Veckinchusen weiterhin im Kerker von Brügge und muss in den Briefen seiner Frau nicht nur lesen, wie sein Vermögen zerrinnt, sondern auch, dass seine Familie auseinander bricht. „Ick hebbe dar in Lubeke broder unde andere vrende“, schreibt er Margarete in einem bitteren Brief, „wat hebben sey uns to vrentschapen dan in unsen noden, alsolde ick van hungher sterven unde du dar myt unseren.“ (Ich habe da in Lübeck Bruder und andere Freunde, was haben sie uns in unserer Not Freundschaftsdienste geleistet? Also dass ich hier Hungers sterben muss und du dort mit den Unseren.“)

Aber schließlich gelingt es ihm doch, sich aus der Haft zu befreien. Gemeinsam mit einigen ihm in Brügge verbliebenen Freunden schafft er es – es ist nicht ganz klar, wie genau –, dass im Herbst 1424 auch Joris Spinola wegen angeblich nicht gezahlter Schulden im „Stein“ inhaftiert wird. Vielleicht wirkt der Kerker beim bislang so unbarmherzigen Bankier Wunder, möglicherweise einigen sich Spinola und Hildebrand Veckinchusen dort auf einen Vergleich. Jedenfalls wird der Hansekaufmann, wohl am 14. April 1425, nach über drei Jahren Haft wieder auf freien Fuß gesetzt. Hildebrand nimmt nun nicht etwa das erste Schiff, das ihn nach Lübeck zu Frau und Kindern zurückbringen könnte. Er bleibt vielmehr in Brügge und will sich sofort wieder in Geschäfte stürzen. Macht da ein unverbesserlicher Optimist und Spekulant neue Pläne, den auch mehr als drei Jahre Haft nicht belehrt haben? Oder ist er, im Gegenteil, ein Verzweifelter, der um keinen Preis wieder hinter Kerkermauern schmachten will? Denn in Brügge hat er noch immer Schulden, jederzeit könnte ihn ein anderer Gläubiger wieder in den „Stein“ werfen lassen. Seine Briefe lassen beides möglich erscheinen – und vielleicht trifft dies auch seinen Charakter am besten, die Lust am Risiko ebenso wie das Getriebene.

Eindeutig hingegen sind die Schreiben seiner Frau. Sie lebt in Not – und der Gatte schert sich, so scheint es, nicht darum. „Bin en armb elent wyf“, klagt sie ihm, „wes scal yk bogynnen myt mynen klenen kinderen?“ (Ich bin eine arme, elende Frau. Was soll ich anfangen mit meinen kleinen Kindern?) Erst diese Klagen und wohl auch die durch die Haft zerrüttete Gesundheit zwingen ihn schließlich zur Rückkehr. Am 1. Mai 1426 schifft sich Hildebrand gen Lübeck ein. Brügge, wo er mehr als 30 Jahre lang wirkte, verlässt er als armer, entehrter und gescheiterter Mann. Die Kosten für die Schiffspassage – sieben flämische Pfund und fünf Schillinge – übernimmt einer seiner Neffen, der es als Kaufmann inzwischen zu Wohlstand gebracht hat. Es sind vielleicht die letzten Schulden, die Hildebrand Veckinchusen in seinem Leben macht. Wie mag das Wiedersehen mit seiner Frau und den noch nicht fortgezogenen Kindern in Lübeck gewesen sein? Ob er wohl seinem Bruder Sivert Auge in Auge gegenübergetreten ist? Wird er noch einmal neue, womöglich fantastische Geschäftspläne gemacht haben?

Keiner kann es sagen. Denn nun, da er in Lübeck lebt, versiegt der Strom der Briefe. Und so ist nichts über die letzten Tage des Hildebrand Veckinchusen bekannt – und fast nichts über das weitere Schicksal seiner Frau und seiner Kinder. Nur so viel: Irgendwann zwischen den Jahren 1426 und 1428 stirbt der Hansekaufmann Hildebrand Veckinchusen zu Lübeck, und es ist durchaus zu vermuten, dass der „Stein“ ihn letztlich ins Grab gebracht hat. Seiner Familie wird er kaum mehr hinterlassen haben als Schulden – und seinen Briefwechsel. Und so ist es vielleicht eine späte Genugtuung der Geschichte, dass sich gerade diese Briefe als sein dauerhaftestes Erbe erwiesen haben. Dauerhafter vielleicht als das größte Vermögen, das er als Hansekaufmann jemals hätte zusammenraffen können.

Von Münzen und Preisen

Lübeck geht mit Hamburg (seit 1255) sowie Wismar (seit 1379), Lüneburg, Rostock und Stralsund (alle seit 1381) eine Art Währungsunion ein. Die Geldstücke dieses „Wendischen Münzvereins“, größtenteils aus Silber geprägte Pfennige, haben den gleichen Feinmetallgehalt, werden also im Kurs 1:1 getauscht.

Dabei ist eine Mark = 16 Schillinge = 48 Witten = 192 Pfennige, doch stellt die lübische Mark lediglich eine Recheneinheit dar. Erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts wird sie tatsächlich geprägt. Zur Zeit Hildebrand Veckinchusens werden 100 lübische Mark getauscht zu 53 preußischen Mark, 13 englischen Pfund Sterling und 16 Rubel aus Nowgorod.

Daneben wird in Lübeck auch ein Goldgulden geprägt. 100 lübische Goldgulden entsprechen 64 englischen Nobeln, 47 Genter Nobeln, 92 französischen Kronen, 119 rheinischen Gulden und 100 venezianischen Dukaten.

Es ist nahezu unmöglich, die Kaufkraft von Münzen aus vorindustriellen Gesellschaften mit der moderner Währungen zu vergleichen. Deshalb zur besseren Einschätzung des Geldwertes einige zeitgenössische Daten.

Gesamtvolumen des Lübecker Handels mit Brügge 1419: 651000 lübische Mark. Gesamtvermögen der reichsten Kaufmannsfamilien in Lübeck oder Hamburg: bis zu 25000 lübische Mark.

Vertragsheuer eines Hamburger Matrosen für eine siebenwöchige Fahrt nach Flandern und zurück: zwölf Schillinge.

Wert einer Kogge von 50 Last (93 Tonnen): etwa 500 lübische Mark.

Kapital einer von Hildebrand Veckinchusen und drei Kompagnons gegründeten Pelzhandelsgesellschaft: 100 flämische Pfund Groten. 

Einkaufspreis für ein Stück Wolltuch in England: zwölf Pfennige. Verkaufspreis für 100 Zobelpelze in Venedig: 82 venezianische Dukaten.

Für 2000 Eichhörnchenfelle in Köln: 87 rheinische Gulden.

Preise können im Mittelalter durch Ereignisse wie Kriege oder Missernten extrem schwanken. Zudem unterliegen die Währungen einer besonderen Art der Inflation: der Verringerung des Edelmetallgehalts. Ein lübischer Pfennig enthält im Jahr 1200 beispielsweise 0,5 Gramm Silber. Knapp 300 Jahre später sind es nur noch 0,1 Gramm.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Mittelalter: Die Hanse beherrscht den Norden, in: NDR Chronologie, online verfügbar seit 24.10.2025 unter: https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Die-Geschichte-des-Staedtebundes-Hanse,hanse30.html, zuletzt geprüft am 19.01.2026.

-> Dollerer, Winfried: Ende eines Handelsbündnisses. Das letzte Treffen der Hanse, in: Deutschlandfunk Kultur, online verfügbar seit 29.05.2019 unter: https://www.deutschlandfunkkultur.de/ende-eines-handelsbuendnisses-das-letzte-treffen-der-hanse-100.html, zuletzt geprüft am 19.01.2026.

-> Lohre, Matthiar: Kampf gegen Dänemark. Der Krieg der Krämer, in: Die Hanse 1150-1600. Europas heimliche Grossmacht (GEO Epoche, Jg. 2016, Heft Ne. 16), Hamburg 2016. 

-> Radermacher, Cay: Kaufleute. Ein Händler der Hanse, in: Kaiser, Ritter, Hanse. Deutschland im Mittelalter (GEO Epoche, Jg. 2007, Heft Nr. 25), Hamburg 2007.

Sekundärliteratur

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Städte und Reichsstädte

Rheinische Städtebünde

Inhaltsverzeichnis

1. Rheinische Städtebünde (13./14. Jahrhundert)

1. Rheinische Städtebünde (13./14. Jahrhundert)

Am Beginn der städtebündischen Epoche nördlich der Alpen stand der überregionale Rheinische Bund von 1254/57, dem auch Städte und Herrschaften des fränkischen Raums angehörten. In dem Rheinisch-Schwäbischen Städtebund von 1381 bis 1389 erreichte die städtische Bündnispolitik dann ihren Höhepunkt. Die rheinischen Städte wurden durch ihr Bündnis mit dem Schwäbischen Städtebund in dessen Auseinandersetzungen mit den bayerischen Herzögen verwickelt. Die überregionalen Bündnisse von 1254, 1327 und 1381 konnten die vielfältigen Interessen und die unterschiedlichen Handlungszwänge ihrer Mitglieder jedoch nicht dauerhaft zum Ausgleich bringen und fielen bereits wenige Jahre nach ihrem Entstehen auseinander. Dauerhafter waren Städtebünde und zwischenstädtische Absprachen auf regionaler Ebene wie am rheinfränkischen Mittelrhein, am Oberrhein, im Elsass und in der Wetterau.

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Der Rheinische Städtebund von 1254 (Entwurf Gerhard Baaken). (aus: Großer Historischer Weltatlas. 2. Teil: Mittelalter, München 1979, 70a. © 1979 und 2009 by Bayerischer Schulbuch Verlag, München)

Vorläufer 1226

Im Jahr des Zweiten Lombardenbunds 1226 lassen sich auch am Mittelrhein – und damit erstmals im nordalpinen Reichsteil – Spuren eines multilateralen städtischen Bündnissesfinden. Am 27. November 1226 befahl König Heinrich (VII.) (reg. 1220–1235) den Städten Mainz, Bingen, Worms, Speyer, Frankfurt, Gelnhausen und Friedberg, ihr Bündnis aufzulösen.

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Der Rheinisch-Schwäbische Städtebund 1381-1389. (aus: Kreutz, Städtebünde und Städtenetz, Karte 4)

Der Rheinische Bund von 1254/57

Vom Mittelrhein nahm im Jahr 1254 das reichsweite Bündnissystem von Städten und Fürsten seinen Ausgang, das in der traditionellen Forschung als "Rheinischer Städtebund" bezeichnet wird. Die neuere Forschung bevorzugt jedoch den Terminus "Rheinischer Bund", da an dem Bündnis zahlreiche bedeutende Reichsfürsten beteiligt waren.

Ausgangspunkt war ein Bündnis zwischen Mainz und Worms vom Februar 1254. Am 13. Juli 1254 schlossen sich dann die BischofsstädteMainz, Köln, Worms, Speyer, Straßburg und Basel sowie weitere ungenannte Städte für zehn Jahre mit den Bischöfen von Mainz, Köln, Trier, Worms, Straßburg, Metz und Basel sowie weiteren Adelsherren zusammen. Bis Ende 1256 wuchs das Bündnis auf mehr als 30 Fürsten und über 60 Städte an. Darunter befanden sich Ludwig der Strenge (reg. 1253–1294) als Pfalzgraf und Herzog von Bayern, Bischof Iring von Würzburg (reg. 1254-1265/66), die Grafen von Wertheim-Walldürn, die Herren von Trimberg und die StädteAschaffenburg, Würzburg, Nürnberg und Regensburg. Regionale Schwerpunkte des Bundes waren der Mittelrhein und Westfalen.

Nach dem Tod König Konrads IV. (reg. 1237–1254) am 21. Mai 1254 in Italien erkannte der Bund Wilhelm von Holland (reg. 1247–1256) als rechtmäßigen König an. Dieser bestätigte daraufhin den Bund seinerseits.

Auf Bundestagen in Mainz und Worms, die als Vororte fungierten, wurden grundlegende Ziele und Strukturen des Bündnisses festgelegt, so die Wahrung von Frieden und Recht, das Verbot von Pfalbürgern, der Schutz von Bauern und ein Wucherverbot. Es wurde ein innerbündisches Schiedsverfahren vereinbart, ebenso wie regelmäßige Bundestage, eine Bundessteuer, eine Bundesflotte und die Errichtung eines Bundeshauses.

Die weit gefasste Programmatik konnte der Rheinische Bund jedoch nur in Ansätzen umsetzen, etwa bei der Bekämpfung adeliger Zölle. Nach der Doppelwahl der Könige Richard von Cornwall (reg. 1257–1272) und Alfons von Kastilien (reg. 1257–1275, Verzicht) im Jahr 1257 gelang es den Bundesmitgliedern nicht, sich auf die Anerkennung eines Thronprätendenten zu einigen. Am Dissens in dieser zentralen Frage und an den divergierenden Interessen von städtischen und fürstlichen Mitgliedern zerbrach das Bündnis bereits zweieinhalb Jahre nach seiner Entstehung.

Die rechtshistorische Forschung bewertet den Rheinischen Bund als reichsweites Friedens- und Verfassungsbündnis in einer Zeit mangelnder kaiserlicher Ordnungsgewalt und gleichzeitig als Durchbruch des Städtebürgertums als neuer, politisch wirksamer Macht.

Das städtische Bündniswesen am Rhein von 1257 bis 1381

Nach dem Scheitern des Rheinischen Bundes im Jahr 1257 setzten die Rheinstädte ihre Bündnispolitik fort. Im Zuge der Königswahl schlossen am 5. Februar 1273 Mainz, Worms und Oppenheim sowie die vier wetterauischen Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen in Erwartung künftiger Thronstreite ein gegenseitiges Schutzbündnis. Am 12. August 1293 verbündeten sich dann Mainz, Worms und Speyer auf unbestimmte Frist. In ihrem Bundesbrief legten sie ein Grundsatzprogramm städtischer "Außenpolitik" gegenüber König, Bischöfen und Adel fest, das für die gemeinsame Politik der drei Rheinstädte bis zum Ende des Mittelalters bestimmend blieb.

Neben dem rheinfränkischen Mittelrhein traten im 13. und 14. Jahrhundert vier weitere rheinische Städtelandschaften hervor, deren Stadtgemeinden eine kontinuierliche Bündnispolitik pflegten. Am nördlichen Mittelrhein bzw. am Niederrhein lassen sich von 1257 bis 1365 zahlreiche bi- und multilaterale Bünde zwischen Bacharach, Oberwesel, Boppard, Koblenz, Andernach, Linz, Ahrweiler, Bonn, Köln und Neuß nachweisen. In der Wetterau schlossen von 1285 bis 1364 die Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen kontinuierlich Bündnisse miteinander. Am Oberrhein betrieben die Städte Straßburg, Freiburg im Breisgau und Basel von 1326 bis 1376 eine nachhaltige Bündnispolitik. Freiburg schied jedoch nach dem Fall an Habsburg 1368 aus, und Straßburg suchte sich 1365 mit Köln, Mainz, Worms und Speyer Bündnispartner im Norden. Im Elsaß kam es 1342 erstmals zu einem Städtebund von sieben Reichsstädten, der 1354 im Zehnstädtebund ("elsässische Dekapolis") mit Hagenau, Weißenburg, Colmar, Schlettstadt, Oberehnheim, Rosheim, Mülhausen, Kaysersberg, Türkheim und Münster seine Fortsetzung fand.

Die Bündnisse der mittel- und oberrheinischen Städte wurden am 2. Mai 1327 auf Betreiben der Stadt Straßburg im "Großen Bund" zusammengeführt, dem Mainz, Worms, Speyer, Straßburg, Freiburg im Breisgau, Basel, Konstanz, Zürich, Lindau, Überlingen und Bern sowie Graf Eberhard II. von Kiburg (reg. 1322–1357) angehörten. Doch dieser überregionale Bund fiel nach kurzer Zeit auseinander.

Der Rheinische Städtebund von 1381 bis 1389

Die kriegerischen Konflikte zwischen dem Erzstift Mainz und der Pfalzgrafschaft, der Ausbruch des Abendländischen Schismas 1378 und das Aufkommen von Ritterbünden in Süddeutschland seit 1379 veranlassten die Rheinstädte, sich wieder zu einem überregionalen Bündnis zusammenzuschließen. Am 20. März 1381 verbündeten sich Mainz, Worms, Speyer, Frankfurt, Straßburg, Hagenau und Weißenburg bis Weihnachten 1384. Dem Bund, der 1382 bis 1392 verlängert wurde, traten bis 1386 noch die Städte Wetzlar, Friedberg, Gelnhausen, Pfeddersheim, Selz, Oberehnheim und Schlettstadt sowie acht Adelsherrschaften aus dem mittelrheinischen Raum bei.

Der Rheinische Städtebund von 1381, in dem die Städte trotz der Mitgliedschaft kleinerer Adelsherrschaften das dominierende Element blieben, umfasste drei Unterbezirke mit jeweils einem Hauptort: den Mittelrhein mit Mainz, den Oberrhein mit Straßburg und die Wetterau mit Frankfurt. Regelmäßiger Tagungsort war Speyer. Der Bundesbrief enthielt detaillierte Regelungen zur Bekämpfung von Bundesfeinden und zur Aufnahme weiterer Mitglieder. Für militärische Konflikte wurde für jedes Bundesmitglied die zu stellende Truppenstärke festgelegt. In der Frage des Schismas legten sich die rheinischen Bundsstädte auf Papst Urban VI. in Rom (reg. 1378–1389) fest.

Am 17. Juni 1381 schloss sich der Rheinische Städtebund mit dem Schwäbischen Städtebund von 1376 zusammen. Im Rheinisch-Schwäbischen Städtebund von 1381 bis 1389 blieben jedoch beide Bünde als organisatorische Einheiten erhalten. Erste militärische Erfolge erzielte der Rheinisch-Schwäbische Städtebund 1381 und 1382 gegen die Ritterbünde der St. Georgs-, der St. Wilhelm- und der Löwengesellschaft. Gemeinsam weigerten sich die Städte des Rheinisch-Schwäbischen Städtebundes, dem Nürnberger Landfrieden König Wenzels (reg. 1376–1400) vom 11. März 1383 beizutreten. Dieser Landfrieden wurde dadurch zur Interessenvertretung der Fürsten im Reich und stand fortan als "Nürnberger Herrenbund" dem Rheinisch-Schwäbischen Städtebund gegenüber. Der Vertrag beider Bundessysteme vom 26. Juli 1384 ("Heidelberger Stallung") entschärfte das Konfliktpotential zwischen Fürsten und Städten nur vorübergehend. An der Verlängerung dieses Vertrages am 5. November 1387 ("Mergentheimer Stallung") nahmen die rheinischen Bundesstädte schon nicht mehr teil.

Am Konflikt zwischen Herzog Friedrich von Bayern-Landshut (reg. 1375–1393) und Erzbischof Pilgrim II. von Salzburg (reg. 1366-1396), der dem Schwäbischen Städtebund beigetreten war, entzündete sich 1387 der erste Süddeutsche Städtekrieg. Die rheinischen Bundesstädte wurden durch ihr Bündnis mit dem Schwäbischen Städtebund in den Konflikt hineingezogen. Während der Vorbereitungen zu dem Neumarkter Schiedsspruch Pfalzgraf Ruprechts I. (reg. 1353-1390 als Kurfürst) zwischen den bayerischen Herzögen und den schwäbischen Städten vom 15. März 1388 führten Mainz, Worms, Speyer und Frankfurt für ihre schwäbischen Bundesgenossen die Verhandlungen. Die von Ruprecht I. gestiftete Neumarkter Sühne konnte den Konflikt jedoch nicht dauerhaft beilegen.

In den fortwährenden Kämpfen gelang es den rheinischen und schwäbischen Städten nicht, ihre Bundestruppen zusammenzuführen. Am 23. August 1388 unterlagen die schwäbischen Städte in der Schlacht von Döffingen den Grafen von Württemberg und ihren Verbündeten. Trotz eines Separatfriedens, den die Städte Mainz, Worms und Speyer am 30. Oktober 1388 mit Erzbischof Adolf I. von Mainz (reg. 1373-1390) schlossen, kam es zur Entscheidungsschlacht zwischen Fürsten und Städten am Rhein. Die Bundestruppen aus Mainz, Worms und Frankfurt erlitten am 6. November 1388 bei Pfeddersheim gegen Pfalzgraf Ruprecht II. (reg. 1390-1398 als Kurfürst) eine verheerende Niederlage.

Im Egerer Landfrieden vom 5. Mai 1389 löste König Wenzel die Städtebünde am Rhein und in Schwaben auf. In der Pfalbürgerfrage entschied er zugunsten der Fürsten. Den Mitgliedern der aufgelösten Städtebünde wurden außerdem hohe Reparationszahlungen auferlegt. So hatten die Rheinstädte z. B. allein den Pfalzgrafen 30.000 fl. zu zahlen.

Quellenlage und Forschungsstand

Aufgrund des städtischen Kanzleiwesens sind die Bundesbriefe der rheinischen Städtebünde des 13. und 14. Jahrhunderts sowie Akten und zwischenstädtische Korrespondenz in großer Zahl überliefert. In den Urkundenbüchern der betreffenden Städte und in gesonderten Editionen (vgl. unten Schaab, Quidde, Weizsäcker, Ruser) liegen sie zum großen Teil gedruckt vor. Auch in den städtischen Chroniken finden die rheinischen Städtebünde vielfach Erwähnung (vgl. unten Hegel).

Die national-liberale Geschichtsschreibung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts sah die Städtebünde als Instrument des bürgerlich-nationalen Freiheitskampfes gegen Adel und Kirche. Ebenso wertete die marxistische Forschung des 20. Jahrhunderts das städtische Bündniswesen als Mittel des Klassenkampfes zwischen Bürgertum und Feudalwesen. Die Verfassungs- und Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts stellte die Frage der Rechtsform und juristischen Legitimation in den Vordergrund. Die neuere Stadtgeschichtsforschung untersucht die Städtebünde zunehmend unter den Gesichtspunkten von Städtelandschaft und Städtenetz (Überlick über die Forschung bei Kreutz, Städtebünde, 18-30, und Distler, Städtebünde, 15-36).










Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Bernhard Kreutz, Rheinische Städtebünde (13./14. Jahrhundert), publiziert am 06.07.2009; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Rheinische_Städtebünde_(13./14._Jahrhundert)> (4.08.2026)

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Sekundärliteratur

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Zunftwesen

Kunst, Kultur und Medien des Mittelalters


Kunst, Kultur und Medien des Mittelalters

Der Buchdruck

Inhaltsverzeichnis

1. Buchdruck (15./16. Jahrhundert)

1. Buchdruck (15./16. Jahrhundert)

von Christoph Reske

Der um 1450 erfundene Buchdruck erlebte eine Verbreitung vor allem in den Städten. Im heutigen Bayern entstanden erste Druckereien 1460 in Bamberg, 1467 in Augsburg und 1469 in Nürnberg. Der altbayerische Raum folgte erst ab 1480. Erste Buchhändler sind seit 1480 nachweisbar. Als Druck- und Buchhandelszentren etablierten sich Nürnberg und Augsburg. Der Buchdruck übernahm die im Handschriftenbereich verbreiteten Inhalte und damit zunächst lateinische und kirchliche Texte sowie Klein- und Gebrauchsschriften. Nachdrucke spielten eine große Rolle. Der Buchdruck war für die Verbreitung des Humanismus und der Reformation von großer Bedeutung. Seit den 1520er Jahren wurden Zensurmaßnahmen eingeführt.

Definition

Buchdruck bezeichnet im 15. und 16. Jahrhundert im engeren Sinne das Drucken von Büchern, im weiteren Sinne jegliche Druckprodukte, die mit der von Johannes Gutenberg(um 1397-1468) um 1450 in Mainz entwickelten Technologie hergestellt wurden.

Titelzahl

Für das 15. Jahrhundert lassen sich bisher fast 30.000 verschiedene Titel (inklusive über 2.300 Einblattdrucke) europaweit nachweisen, davon über 21.000 lateinischsprachige und über 3.200 deutschsprachige Werke (Incunabula Short Title Catalogue). Fast 71 % aller Inkunabeln (Bücher, die vor dem 31. Dezember 1500 hergestellt wurden) waren damit in lateinischer Sprache verfasst, nur etwa 11 % in deutscher. Der überwiegende Teil der deutschsprachigen Drucke entstand im süddeutschen Raum. Mit dem "VE15" (siehe Lit.: Eisermann) liegt ein detailliertes Verzeichnis der typographischen Einblattdrucke im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation vor.

Für das 16. Jahrhundert können bisher im deutschen Sprachraum über 100.000 verschiedene Titel belegt werden (Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 16. Jahrhunderts, VD 16). Eine Auswertung nach Sprache lässt diese Datenbank nicht zu. Leider sind auch die wichtigen Einblattdrucke nicht berücksichtigt. Hilfsmittel sind hier das Verzeichnis von Harms (siehe Literaturliste) und die Datenbank zu den Einblattdrucken der Frühen Neuzeit in der Bayerischen Staatsbibliothek.

Ausbreitung

Für die Ausbreitung und weitere Entwicklung des Buchdrucks waren Städte von großer Bedeutung. Hier gab es Druckvorlagen aus den Bibliotheken; hier lebten Gebildete, die als Setzer oder Korrektoren arbeiten konnten; hier waren die Kapitalgeber; hier existierten Handelswege, was für den Absatz der Bücher wichtig war, und hier befand sich das Lesepublikum (Schmitz).

Der süddeutsche Raum mit seiner ausgeprägten Städtestruktur bot ideale Bedingungen für die neue Technik. Die ersten beiden Städte mit einer Druckerei nach Mainz waren um 1460 die elsässische Reichsstadt Straßburg sowie das fränkische Bamberg. Ab 1465 wurde auch in Italien gedruckt. 1466 folgte als nächste deutsche Metropole Köln, ein Jahr später Eltville (Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen) und 1467 schließlich die schwäbische Reichsstadt Augsburg. Alle genannten Städte waren auch Sitz eines Bistums (in Eltville residierten bis 1480 die Mainzer Erzbischöfe) - ein Umstand, der auf viele der frühen Druckorte zutrifft. Die Bischöfe hatten anfänglich großes Interesse daran, mit der neuen Technik sorgfältig redigierte, einheitliche Texte für ihre Geistlichkeit produzieren zu lassen (Schmitz). Um 1469 folgte mit der fränkischen Reichsstadt Nürnberg eine bedeutende Handelsmetropole. In Altbayern begann man erst 1480 im Bistumssitz Passauzu drucken, im Herzogtum Bayern erst 1482 in München und 1484 in Ingolstadt.

Von der Handschrift zum Druck

Bereits Gutenberg produzierte neben seiner berühmten lateinischsprachigen 42-zeiligen Bibel (B42) auch Klein- und Gebrauchsdrucke, so Schulschriften - wie die schon in der Handschriftenzeit äußerst beliebte lateinische Kurzgrammatik von Aelius Donatus (ca. 310-380) - und politisches Schrifttum im Zeichen der "Türkengefahr". Zu nennen sind lateinischsprachige Ablassbriefe und der deutschsprachige Kalender "Eine Mahnung der Christenheit wider die Türken". Es handelt sich hierbei um einen als Kalender für das Jahr 1455 aufbereiteten Aufruf an die Fürsten und Stände für den Kampf gegen die Türken (das einzige erhaltene Exemplar stammt aus dem Besitz des Augsburger Humanisten Konrad Peutinger [1465-1547]). Kalender waren beliebte Druckprodukte und sprachen alle Volksschichten an. In Form von Almanachen und den umfangreicheren Praktiken, die auch Hinweise zum Wetter, zur Gesundheit bzw. astrologische Prophezeiungen enthielten, waren sie für die Drucker eine sichere Einnahmequelle und wurden gerne aufgelegt. Auch Einblattdrucke - in Form von Lieddrucken oder Flugblättern mit religiösem, erzählendem oder sachlichem Inhalt - waren äußerst beliebt. Sie haben sich häufig aber nur in Form von Buchbindermakulatur erhalten.

Ein kurzzeitiges paralleles Phänomen zum Buchdruck stellten die Blockbücher dar. Bei ihnen wurden die Abbildungen meist gemeinsam mit den Texten in einen Holzstock geschnitten und von diesem gedruckt. Die von etwa 1450 bis insbesondere in den 1480er Jahren entstandenen Blockbücher haben meist religiös-erbauliche oder profan-belehrende Inhalte (Stevenson).

Auch stellte die Einführung des Buchdrucks keine sofortige Ablösung der Handschriften dar, die im 15. Jahrhundert selbst einen Produktionsanstieg erlebten, sondern es herrschte noch einige Jahrzehnte eine Koexistenz. Viele aus den Handschriften gewohnte Inhalte wurden in den Druck übernommen, in erster Linie natürlich religiöse Werke wie Bibeln, Psalter, Evangelien und Episteln. Neun der 18 deutschsprachigen vorlutherischen gedruckten Bibeln erschienen in Augsburg (zwei in Nürnberg). Die um 1475 bei Günther Zainer (gest. 1478) in Augsburg gedruckte deutsche Bibel zeigte nicht nur eine sprachliche Modernisierung, sondern - erstmals bei dieser Gattung - Holzschnittillustrationen in Form von bewohnten Initialen. Von den Handschriften übernommen wurden auch Heiligengeschichten wie die "Legenda aurea" von Jacobus de Voragine (wohl 1226-1298), Naturkundewerke wie das "Buch der Natur" von Konrad von Megenberg (1309-1374) und juristische Werke wie der "Schwabenspiegel", die allesamt erstmals Mitte der 1470er Jahre in Augsburg gedruckt wurden.

Eine Besonderheit war dagegen der Druck der Chronik von Jakob Twinger von Königshofen(1346-1420) und deutscher Epen wie der "Parzival" von Wolfram von Eschenbach (um 1170/1180-ca. 1220). Denn Chroniken und vor allem die großen epischen Werke entstammten der Kulturwelt des Adels und fanden daher oftmals nicht den Weg in den Druck. Dies war sowohl bei der Weltchronik des Rudolf von Ems (um 1200-1250/1254) als auch bei der Chronik des Martin von Troppau (vor 1230-1278) der Fall, die als Handschriften beliebt waren (Schmitt). Das Zielpublikum der Druckereien war nicht mehr der Adel, sondern das bürgerliche Publikum in den Städten.

War ein Text in den Druck überführt, konzentrierte sich dieser auf wenige Fassungen, meist in Form von sprachlicher Modernisierung; "die thematische Vielfalt der im 15. Jahrhundert handschriftlich überlieferten Texte" erreichten die Drucker nicht (Schmitt). Die anspruchsvollen Romane produzierte man vor allem in den süddeutschen Druckzentren mit vielen Auflagen. Insbesondere Augsburg bot ideale Bedingungen, da sich hier viele handschriftliche Exemplare befanden, die als Vorlage herangezogen werden konnten (Schmitt). In Augsburg entstand auch der erste bürgerliche Roman: Der "Fortunatus" wurde 1509 im Auftrag des Apothekers Johann Heybler bei Johann Otmar (gest. 1516) gedruckt.

Unternehmertypen und Handel

Die meisten Drucker stiegen als Nachdrucker in das neue Gewerbe ein. Lediglich ein Drittel wagte es, neue Titel zu verlegen (Schmitt). Nur wenige verfügten über genügend Kapital, um auch als Verleger zu agieren. Als Verleger hatte man auf seine Kosten die Herstellung eines Buches zu finanzieren, ließ also im Voraus bei Lohndruckern produzieren, weshalb das richtige Einschätzen von Titel und Auflagenhöhe über Erfolg oder Misserfolg entschied. Vereinzelt finden sich auch Drucker, die ihre Presse nur betrieben, um eigene Werke zu produzieren. Meist handelt es sich bei diesen um Gelehrte (z. B. in Nürnberg der bedeutende Astronom und Mathematiker Johannes Regiomontanus [1436-1476]). In Nürnberg gehörte hierzu aber auch der Barbier Hans Folz (um 1435/1440-1513), der seine eigenen Werke für die untere Mittelschicht des Stadtbürgertums auf seiner eigenen Presse druckte. Seine einfachen Drucke waren für den regionalen Nürnberger Raum gedacht und wurden dort auch vertrieben (Rautenberg). Das Gegenteil stellte der Nürnberger Drucker Anton Koberger (um 1440-1513) dar. Er agierte im Bereich der Großkaufleute und war der bedeutendste Druckerverleger und Buchhändler der Inkunabelzeit. Seine Produkte wurden über das Fernhandelsnetz abgesetzt, deren wichtigste süddeutsche Knotenpunkte Augsburg und Nürnberg waren. Diese beiden Städte versorgten auch Ober- und Mittelitalien, Nürnberg zusätzlich Osteuropa.

Viele der Druckerverleger verschoben ihre Aktivitäten im 16. Jahrhundert zum Verlag und ließen ihre Werke bei Lohndruckern produzieren. Schon ab etwa 1480 können auch auf eigene Rechnung tätige reine Buchführer (Buchhändler mit Platz- und/oder Wanderhandel) nachgewiesen werden. Einige von ihnen entwickelten sich im 16. Jahrhundert zu großen Sortimentern (Buchhändler mit festem Ladengeschäft). Der bedeutendste Buchhändler der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde der Augsburger Georg Willer (tätig 1548-1593; Rautenberg). Ihm ist die Einführung von Messkatalogen zu verdanken, in denen die Verleger ab 1564 ihre Novitäten ankündigten.

Humanismus und Buchdruck

Humanistische Drucke hatten in Italien, dem Ursprungsland des Humanismus, den größten Anteil. Von den antiken Texten dominierten insbesondere die Schriften von Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.). Die Druckzentren des Humanismus nördlich der Alpen waren Basel und Straßburg. Hier wurden vor allem lateinischsprachige Werke produziert. Franken, Schwaben und Altbayern spielten insbesondere bei den deutschsprachigen humanistischen Drucken eine wesentliche Rolle.

Frühestes Beispiel ist der um 1463 bei Albrecht Pfister (gest. 1466) im fränkischen Bamberg gedruckte "Ackermann aus Böhmen" von Johannes von Tepl (auch Johannes von Saaz, ca. 1350-1414/1415). Pfister war bis 1460 Sekretär des Bamberger Bischofs und hatte im Ackermann wie auch in der 1461 fertiggestellten Fabelsammlung "Der Edelstein" von Ulrich Boner (gest. 1340) Holzschnitte zur Illustration verwendet – die ersten in der Buchdruckgeschichte.

Die Humanisten belebten auch die Gattung der Chroniken. Die sogenannte Schedelsche Weltchronik wurde vom Nürnberger Humanisten Hartmann Schedel (1440-1514) kompiliert und 1493 in Nürnberg bei Anton Koberger auf Kosten von Nürnberger Kaufleuten gedruckt. Den humanistischen Ansprüchen wurde sie jedoch nicht gerecht, so dass man für eine, allerdings nie erschienene zweite Auflage den berühmten Humanisten Conrad Celtis (1459-1508) heranziehen wollte. Er - wie auch der bayerische Geschichtsschreiber Johannes Aventinus (1477-1534) - reisten zu Klosterbibliotheken, um griechische, lateinische und deutsche Handschriften zu entdecken. Ihr Bestreben war, diese durch den Druck nicht nur zu verbreiten, sondern auch für die Nachwelt zu erhalten (Füssel, Buchkultur).

Eine wichtige Aufgabe der deutschen Humanisten lag in ihrer Übersetzertätigkeit. So sorgten sie dafür, dass italienische Novellen in Deutschland rezipiert wurden. Am beliebtesten wurde "Griseldis", die zehnte Novelle aus Giovanni Boccaccios (1313-1375) "Decameron", die in der lateinischen Fassung des italienischen Humanisten Francesco Petrarca (1304-1374) im Umlauf war. Der Ulmer Humanist Heinrich Steinhöwel (1411-1479) nutzte diese für seine Übersetzung ins Deutsche und ließ sie 1471 bei Günther Zainer in Augsburg erscheinen. Sie erlebte zahlreiche Nachdrucke bis ins 16. Jahrhundert hinein. Äußerst beliebt war auch Steinhöwels deutsche Übersetzung der Fabeln des Aesop, die erstmals um 1476/1477 bei Johann Zainer (gest. um 1523) in Ulm mit zahlreichen Holzschnitten erschienen und dann in verschiedenen oberdeutschen Städten nachgedruckt wurden.

Ein sehr aktiver Nachdrucker war Johann Schönsperger d. Ä. (um 1455-1521), der zum Hofbuchdrucker Kaiser Maximilians I. (reg. 1486-1519, Kaiser ab 1508) aufstieg. Der Kaiser war ein Förderer von Kunst und Wissenschaft und war bestrebt, historische Ereignisse für die Nachwelt durch Drucke zu sichern. Schönsperger druckte für ihn 1514 sein "Gebetbuch", versehen mit Federzeichnungen, u. a. von Albrecht Dürer (1471-1528), und 1517 sein Heldenepos "Theuerdanck", das mit Holzschnitten u. a. von Hans Burgkmaier d. Ä. (1473-1531) ausgestattet wurde und das zu den schönsten Büchern des 16. Jahrhunderts gehört.

Reformation und Buchdruck

Als 1517 die Reformation in Deutschland begann, war der Buchdruck bereits etabliert. Martin Luther (1483-1546) sah im Buchdruck ein Gottesgeschenk, welches das Wort Gottes im Sinne der Reformation zu verbreiten half (Schmitz). Erreichten die Auflagen zuvor durchschnittlich etwa 300 Exemplare (pragmatisches Schrifttum wie Ablassbriefe sind deutlich höher anzusetzen), betrugen die Auflagen nun 1.000 Exemplare und mehr (Rautenberg). Das Zentrum der reformatorischen Druckproduktion war zwar Wittenberg, doch bedurften die äußerst begehrten Lutherschriften in Form von Sammelausgaben wegen ihres größeren Umfangs höhere Investitionen und wurden daher vorrangig im süddeutschen Raum, insbesondere in Augsburg, produziert (Schmitz). Ein Drittel der gesamten deutschsprachigen Buchproduktion in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts entfiel auf Lutherschriften. Bis zu Luthers Tod erschienen über 300 seiner Bibelausgaben (Füssel, Gutenberg).

Die charakteristischen Publikationsformen der Reformation waren jedoch Flugschriften und Flugblätter. Die nur aus einem Blatt bestehenden, häufig mit Illustrationen versehenen Flugblätter dienten vor allem der Meinungssteuerung (Moeller). Sie waren schnell und kostengünstig zu produzieren, ebenso wie die oft nur acht Blätter umfassenden Flugschriften. Sie wurden meist ambulant vertrieben und erreichten 1523/1524 ihren quantitativen Höhepunkt. In deren Produktion dominierte neben Straßburg und Basel insbesondere Augsburg. Die anfänglich noch lateinischsprachigen Flugschriften waren zu diesem Zeitpunkt bereits zu über 90 % deutschsprachig (Schmitz).

Bereits 1521 hatte der katholische Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556, als Kaiser ab 1530) alle Lutherschriften verboten. Viele der ihm direkt unterstellten Reichsstädte hinderte dies jedoch nicht daran, sich dem lutherischen Glauben zuzuwenden - so auch Nürnberg und Augsburg. Einige ihrer Drucker produzierten sogar vorrangig reformatorisches Schrifttum, wie etwa Hans Guldenmund (gest. 1560) in Nürnberg oder Philipp Ulhart d. Ä. (um 1500-1567/68) in Augsburg. Wegen dortiger antikatholischer Ressentiments siedelte Alexander Weissenhorn I.(gest. 1549) 1540 nach Ingolstadt über und druckte ausschließlich katholische Werke. Hingegen lassen sich bei Hans Schobser (gest. 1530) in München sowohl katholische als auch reformatorische Werke finden. Welche Bedeutung Druckorten wie Nürnberg zukam, zeigt die Bitte Luthers 1525 an den Nürnberger Rat, doch wegen der Nähe zu Wittenberg mit Nachdrucken seiner Werke etwa zwei Monate zu warten, damit die Wittenberger Drucker auch von ihrer Arbeit leben könnten (Schmitz).

Die Obrigkeiten versuchten stets, die Kontrolle über die Druckprodukte zu behalten. 1529 wurde im Reichsabschied von Speyer eine Vorzensur eingeführt und ein Jahr später im Reichsabschied von Augsburg im Impressum die Nennung von Druckort und Drucker vorgeschrieben. 1548 schrieb die Reichspolizeiordnung noch vor, den Namen des Autors zu nennen. Um die seit der Reformation entstandenen konfessionellen Konflikte beizulegen, wurde 1555 im Augsburger Religionsfrieden den Reichsständen Religionsfreiheit gewährt und auferlegt, dass keine der zugelassenen Religionen durch Druckschriften geschmäht werden dürfe. 1559 ließ der Papst mit dem "Index librorum prohibitorum" eine Liste mit für Katholiken verbotenen Büchern erscheinen; 1564 folgte der tridentinische Index. Mit dem Konzil von Trient (1545-1563) leitete die katholische Kirche die Gegenreformation ein. In deren Dienst stellten sich die Druckereien in Köln, Dillingen und Ingolstadt. Dem Ingolstädter Professor für Mathematik und Medizin Philipp Apian (1531-1589) wurde dies jedoch zum Verhängnis. Er weigerte sich 1569, den Eid auf das Tridentinum zu leisten, und musste deshalb Bayern verlassen. Nur ein Jahr zuvor waren in seiner Ingolstädter Druckerei die "Bairischen Landtaflen. XXIII." erschienen, die auf seiner topographischen Aufnahme von Bayern beruhen.

1570 erleichterte schließlich der Reichsabschied von Speyer die Überwachung der Druckereien, deren Betrieb man nur noch in Reichs-, Residenz- und Universitätsstädten erlaubte (in der Reichspolizeiordnung von 1577 bestätigt).

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Christoph Reske, Buchdruck (15./16. Jahrhundert), publiziert am 11.04.2011; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Buchdruck_(15./16._Jahrhundert) (23.01.2026)

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Sekundärliteratur

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Kunst, Kultur und Medien des Mittelalters

Das Münzwesen

Inhaltsverzeichnis

1. Die königlichen Münzstätten im Rheinland

1. Die königlichen Münzstätten im Rheinland

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Abbildung einer mittelalterlichen Werkstatt von Hans Burgkmair, rechts ist die Verwendung eines Münzstempels zu erkennen. (Gemeinfrei)

 

1. Münzwesen im Hochmittelalter

Münz­prä­gung war im Mit­tel­al­ter grund­sätz­lich ein kö­nig­li­ches Recht. Karl der Gro­ße (Kö­nig 768-814, ab 800 Kai­ser) ord­ne­te En­de des 8. Jahr­hun­derts das Münz­we­sen des Rei­ches. Da­bei ging es im We­sent­li­chen um zwei Punk­te: die Fest­set­zung des Münz­bil­des und des Münz­ge­wichts. So hei­ßt es im Ka­pi­tu­lar der Frank­fur­ter Syn­ode von 794: „Be­züg­lich der Pfen­ni­ge sollt ihr ganz ge­wiß un­se­re Ver­ord­nung ken­nen, daß an je­dem Ort, in je­der Stadt und an je­dem Markt je­ne neu­en Pfen­ni­ge in glei­cher Wei­se um­lau­fen und von al­len an­ge­nom­men wer­den sol­len, so­fern sie näm­lich un­se­ren Na­men tra­gen, von rei­nem Sil­ber sind und das vol­le Ge­wicht ha­ben.“[1] Der Herr­scher brach­te mit der Aus­ga­be der Mün­zen nicht nur Geld in Um­lauf, son­dern ga­ran­tier­te mit­tels Münz­bild und Münz­ge­wicht auch für den Ge­gen­wert und die Zahl­kraft der Stü­cke.

Mün­zen wur­den sei­ner­zeit al mar­co (auf die Mark) ge­schla­gen, was be­deu­tet, dass ei­ne be­stimm­te An­zahl Mün­zen ein Ge­samt­ge­wicht – ein Pfund oder ei­ne Mark im Sinn ei­ner Ge­wichts­ein­heit – er­ge­ben. Dar­an ist zu se­hen, dass es bei den Stü­cken auf den Edel­me­tall­ge­halt an­kam. Im Ge­biet nörd­lich der Al­pen be­stan­den im Hoch­mit­tel­al­ter die Mün­zen nur aus Sil­ber. Ei­ne Gold­prä­gung gab es zu die­ser Zeit nicht, was auch am Man­gel an Ma­te­ri­al ge­le­gen ha­ben dürf­te. Das ge­naue Ge­wicht des so­ge­nann­ten pon­dus Ca­ro­li(Karls­pfund), das auf Karl den Gro­ßen und die Münz­re­form zu­rück­geht, konn­te bis­her nicht ein­deu­tig er­mit­telt wer­den. Das Karls­pfund ist ein Ge­wichts­pfund. Es wur­de in 20 so­li­di (Schil­lin­ge) zu wie­der­um je 12 de­na­rii(Pfen­ni­ge/Den­a­re) ge­schla­gen. Die 20 mal 12, al­so 240 Pfen­ni­ge, die aus ei­nem Pfund ge­schla­gen wur­den, konn­ten bei Be­darf in den grö­ße­ren Re­chen- und Ge­wichts­ein­hei­ten Schil­ling oder Pfund ge­rech­net wer­den. Es gab kei­ne Pfund- oder Schil­lings­mün­ze. Das Durch­schnitts­ge­wicht der ein­zel­nen Pfen­ni­ge lag bei et­wa 1,70 Gramm, wor­aus sich ein Pfund­ge­wicht von et­wa 408 Gramm er­gibt. In der Li­te­ra­tur fin­den sich aber auch ab­wei­chen­de Grö­ßen zwi­schen 367 Gramm und 490 Gramm pro Pfund. Die Ge­wichts­an­ga­be kann da­her nur ei­ner gro­ben Ein­schät­zung die­nen.



Münze mit der Büste Karls des Großen, Nachbildung des silbernen Originals. (Münzkabinett, Staatliche Museen zu Berlin / Christian Stoess/ CC BY-NC-SA)

 

Die Ein­hal­tung des Münz­ge­wichts und der Münz­bil­der woll­te Karl der Gro­ße kon­trol­lie­ren, in­dem er die Münz­pro­duk­ti­on in sei­nen engs­ten Ein­fluss­be­reich zog. Da­zu ver­füg­te er im Ka­pi­tu­lar von Di­eden­ho­fen ge­gen En­de des Jah­res 805: „We­gen der fal­schen Mün­zen, die an vie­len Or­ten ge­gen die Ge­rech­tig­keit und ent­ge­gen un­se­rer Ver­ord­nung ent­ste­hen, wol­len wir, daß an kei­nem an­de­ren Ort als an un­se­rer Pfalz ei­ne Prä­ge­stät­te sei, wenn es nicht viel­leicht von uns an­ders be­stimmt ist. Je­ne Pfen­ni­ge je­doch, die neu­lich ge­münzt wor­den sind, sol­len gel­ten, wenn sie voll[ge]wich­tig und rein sind.“[2] 

Die „Münz­re­for­m“ Karls des Gro­ßen ist ins­ge­samt nur als Ab­schluss ei­ner Ge­wichts- und Ma­ß­re­form un­ter den frü­hen Ka­ro­lin­gern zu ver­ste­hen, die be­reits un­ter Pip­pin dem Jün­ge­ren (Kö­nig 751-768) be­gann. Pip­pin setz­te et­wa um 753-756 das Pfund zu 22 Schil­lin­gen à 12 Pfen­ni­ge fest. Dass Karl der Gro­ße re­la­tiv kur­ze Zeit spä­ter das von Pip­pin ein­ge­führ­te Pfund noch ein­mal neu fest­leg­te, ist auf ei­nen Wert- und da­mit ei­nen Edel­me­tall­ge­halt­ab­fall der Mün­zen zu­rück­zu­füh­ren, was auch aus den bei­den vor­ge­stell­ten Quel­len her­aus zu deu­ten ist. Die­se Be­ob­ach­tung, dass näm­lich Mün­zen im Lau­fe der Zeit an Edel­me­tall­ge­halt ver­lo­ren, lässt sich na­he­zu im gan­zen Mit­tel­al­ter be­ob­ach­ten.



Vorderseite einer Goldmünze Karls des Großen. (© Stadt Ingelheim, Fotograf: Benjamin May)

 

Karl der Gro­ßen schaff­te mit sei­ner Ver­ord­nung ei­ne Struk­tur, die für das ge­sam­te Mit­tel­al­ter von Be­deu­tung blieb. An ei­ner Ur­kun­de Fried­richs I. (rö­misch-deut­scher Kö­nig 1152-1190, ab 1155 Kai­ser) für den Ort Aa­chen aus dem Jahr 1166 ist bei­spiel­haft zu se­hen, dass vie­le Be­stim­mun­gen aus ei­ner ähn­li­chen Grund­la­ge er­wuch­sen: „Au­ßer­dem ha­ben wir auf­grund des Ra­tes un­se­res Ho­fes dort ei­ne Mün­ze schla­gen las­sen, [die] fort­wäh­rend glei­che Rein­heit, Schwe­re, Aus­se­hen und Zahl ha­ben soll, da­mit nicht ei­ne häu­fi­ge Ver­än­de­rung der Mün­ze, die mal schwe­rer, mal leich­ter zu sein pfleg­te, zum Scha­den des be­rühm­ten Or­tes in Zu­kunft über­hand­nimmt. Aus der Mark sol­len 24 Schil­ling ge­prägt wer­den, 12 Schil­lin­gen Köl­ner (Pfen­ni­ge) im­mer gleich­wer­tig, und zwar so, daß man aus die­sen 24 Schil­lin­gen 12 Köl­ner Schil­lin­ge er­hal­ten kann und die 12 Schil­lin­ge Köl­ner (Pfen­ni­ge) ge­gen 24 Schil­lin­ge Aa­che­ner (Pfen­ni­ge) un­ge­hin­dert ge­wech­selt wer­den kön­nen. Das Aus­se­hen aber der Pfen­ni­ge soll der­ar­tig sein, daß auf der ei­nen Sei­te das Bild des hl. Karl und sein Na­me, auf der an­de­ren Sei­te un­ser Bild mit der Auf­schrift un­se­res Na­mens steht.“[3] 

Bar­ba­ros­sa re­agier­te auf Miss­stän­de, da bis­her in Aa­chen schein­bar zu schwe­re oder aber zu leich­te Mün­zen ge­schla­gen wur­den. Die Köl­ner Mün­ze wur­de da­bei als Re­fe­renz an­ge­führt, da in Köln of­fen­sicht­lich kon­ti­nu­ier­lich Mün­zen gleich­wer­ti­ger Qua­li­tät pro­du­ziert wur­den, die we­der an Edel­me­tall­ge­halt noch an Ge­wicht ab­nah­men. Bar­ba­ros­sa leg­te zu­dem fest, wie vie­le Schil­lin­ge aus ei­ner Mark ge­schla­gen wer­den soll­ten und ver­füg­te auch, wie das Münz­bild aus­zu­se­hen ha­be.

Karl der Gro­ße und Fried­rich I. Bar­ba­ros­sa leg­ten in den an­ge­führ­ten Quel­len ähn­li­che Grund­la­gen zum Schla­gen von Mün­zen fest. Al­ler­dings han­del­te es sich bei Karls Er­lass um ei­ne we­sent­lich ge­ne­rel­le­re Fest­set­zung und bei Bar­ba­ros­sa um ei­ne orts­spe­zi­fi­sche Be­stim­mung. Au­ßer­dem liegt zwi­schen bei­den Herr­schern ein Zeit­raum von et­wa 300 Jah­ren, wo­durch gänz­lich ver­schie­de­ne Aus­gangs­si­tua­tio­nen für die Er­las­se an­ge­nom­men wer­den müs­sen. Die bei­den Quel­len sol­len ei­nen gro­ben zeit­li­chen Rah­men vom frü­hen 9. bis ins spä­te 12. Jahr­hun­dert bil­den, um die kö­nig­li­chen Münz­stät­ten des Rhein­lan­des und ih­re Ent­wick­lung im Über­blick vor­zu­stel­len.

2. Münzstätten – Aufbau, Arbeitsweise und Funktion

Erst für das Spät­mit­tel­al­ter und für die Frü­he Neu­zeit sind schrift­li­che und bild­li­che Quel­len zum Ab­lauf der Münz­her­stel­lung über­lie­fert. Es ist je­doch da­von aus­zu­ge­hen, dass die Münz­stät­ten und ih­re Pro­duk­ti­on im Hoch­mit­tel­al­ter nicht we­sent­lich an­ders funk­tio­nier­ten. Der Her­stel­lungs­pro­zess um­fass­te drei Kom­po­nen­ten: die Her­stel­lung der Schröt­lin­ge, die Her­stel­lung der Stem­pel und die Prä­gung.

Für die Her­stel­lung der Schröt­lin­ge wur­de aus Edel­me­tall (Sil­ber) und un­ed­lem Me­tall ei­ne Le­gie­rung ge­mischt. Das Ge­samt­ge­wicht ei­nes Pfen­nigs aus ed­lem und un­ed­lem Me­tall ist das Rau­ge­wicht der Mün­ze. Das Fein­ge­wicht be­zeich­net den An­teil an Edel­me­tall. Der Sil­ber­ge­halt spie­gelt den Wert der Mün­ze. Der Münz­fuß legt fest, wie vie­le Pfen­ni­ge aus ei­ner Ge­wichts­ein­heit Edel­me­tall (Pfund oder Mark) ge­schla­gen wer­den sol­len. Die her­ge­stell­te Le­gie­rung wird in Bar­ren oder For­men ge­gos­sen, da­nach auf die ge­wünsch­te Di­cke ge­häm­mert und schlie­ß­lich in den so­ge­nann­ten Zain ge­schnit­ten. Für das Spät­mit­tel­al­ter sind auch Wal­zen be­legt, die den mü­he­vol­len Ham­mer­vor­gang ver­ein­fach­ten. Aus dem Zain wer­den die Münz­roh­lin­ge, die Schröt­lin­ge, ge­stanzt oder ge­schnit­ten. An­schlie­ßend müs­sen die Schröt­lin­ge noch jus­tiert wer­den, da­mit die vor­ge­ge­be­ne Stück­zahl das Mark- oder Pfund­ge­wicht er­gibt. Die­ser Vor­gang fand in der Münz­stät­te statt.

Schwie­ri­ger ist es, Ge­nau­es zur Stem­pel­her­stel­lung zu sa­gen. Wahr­schein­lich wa­ren die Stem­pel­schnei­der nicht in der Münz­stät­te selbst be­schäf­tigt, son­dern stamm­ten eher aus Gold­schmie­de­werk­stät­ten oder de­ren Um­feld. Da­für sprä­chen auch Par­al­le­len und Ähn­lich­kei­ten im Münz­bild na­he bei­ein­an­der­lie­gen­der Münz­stät­ten, wenn die­se die Stem­pel aus der­sel­ben Werk­statt be­zo­gen. Eben­so schwer ist zu sa­gen, wie der Ein­fluss des di­rek­ten kö­nig­li­chen Um­fel­des auf die Münz­mo­ti­ve aus­sah. Das Feh­len von zeit­ge­nös­si­schen Quel­len spricht im Zwei­fels­fall da­für, dass ei­ne Re­ge­lung nicht not­wen­dig war. Auch Mo­ti­ve, die über Jahr­zehn­te ver­wen­det wer­den, set­zen ei­ne kö­nig­li­che Ein­fluss­nah­me bei der Mo­tiv­ge­stal­tung nicht zwin­gend vor­aus. Geht man aber da­von aus, dass hin­ter der Mo­tiv­wahl auch po­li­ti­sche In­ter­es­sen stan­den, darf ei­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Stem­pel­schnei­dern und kö­nig­li­chem Hof durch­aus an­ge­nom­men wer­den, was na­tür­lich noch nichts über die Ein­fluss­nah­me des Kö­nigs selbst und de­ren Häu­fig­keit sagt.

Für den ei­gent­li­chen Prä­ge­vor­gang wer­den die Prä­ge­stem­pel, der Ober- und Un­terstem­pel so­wie der Schröt­ling be­nö­tigt. Der Un­terstem­pel ist in ei­nem Holz­block oder Ähn­li­chem fi­xiert. Auf ihn wird der Schröt­ling ge­legt und der Oberstem­pel wie­der­um per Hand ge­gen die Ober­sei­te des Schröt­lings ge­hal­ten. Der Oberstem­pel wird durch Ham­mer­schlag auf den Schröt­ling ge­presst, der sich dann in den Ober- und Un­terstem­pel ein­prägt. De­ren ne­ga­tiv ge­schnit­te­ne Bil­der kom­men auf die­se Wei­se po­si­tiv im Schröt­ling zum Vor­schein.

Über die Fra­ge, wie vie­le Mün­zen mit ei­nem Stem­pel ge­prägt wer­den kön­nen, ist kei­ne ver­läss­li­che Aus­sa­ge tref­fen. Die Halt­bar­keit des Stem­pels hängt zu­nächst vom Ma­te­ri­al be­zie­hungs­wei­se sei­ner Her­stel­lungs­qua­li­tät ab. Da­zu kann man an­neh­men, dass die Un­terstem­pel lang­le­bi­ger sind, müs­sen sie doch im Ge­gen­satz zu den Oberstem­peln nicht die Ham­mer­schlä­ge beim Prä­ge­vor­gang aus­hal­ten. Auch der Durch­mes­ser und die Grö­ße der Mün­ze spie­len da­bei ei­ne Rol­le, wird für brei­te­re und di­cke­re Mün­zen doch mehr Kraft bei der Prä­gung auf­ge­wen­det. Von ei­ner Stück­zahl von über 1.000 Mün­zen pro Stem­pel ist aus­zu­ge­hen. Ein ge­nau­er Durch­schnitts­wert ist aber nicht zu er­mit­teln und kann bei vie­len tau­sen­den Stü­cken lie­gen. Heu­te sind nur ver­hält­nis­mä­ßig we­ni­ge Stem­pel, vor­nehm­lich aus dem Spät­mit­tel­al­ter, er­hal­ten. Es ist wahr­schein­lich, dass die de­fek­ten me­tal­le­nen Stem­pel ein­ge­schmol­zen und aus ih­nen neue her­ge­stellt wur­den.

Die Münz­werk­statt des Mit­tel­al­ters war ein Hand­werks­be­trieb. Die Auf­sicht und Ver­ant­wor­tung ei­ner Münz­stät­te lag beim Münz­meis­ter. Er be­auf­sich­tig­te die Ar­beits­schrit­te und muss­te am En­de für die Pro­duk­ti­on ein­ste­hen. Man darf da­von aus­ge­hen, dass im Spät­mit­tel­al­ter, als die Münz­pro­duk­ti­on in der Stück­zahl er­heb­lich um­fang­rei­cher wur­de, die ein­zel­nen Ar­beits­schrit­te von spe­zia­li­sier­tem Per­so­nal vor­ge­nom­men wur­den: die Her­stel­lung des Zain, das Schnei­den der Schröt­lin­ge, bei dem der Auf­zie­her das (Rau-)Ge­wicht prüf­te, das Mün­zen durch den Mün­zer so­wie die Qua­li­täts­prü­fung der Mün­zen durch den Pro­bie­rer.

3. Münzprägung im Rheinland – Die königlichen Münzstätten

Karl der Gro­ße und sein Nach­fol­ger Lud­wig der From­me (Kö­nig 814-840, ab 814 Kai­ser) wa­ren die al­lei­ni­gen Münz­her­ren in ih­rem Reich. Die Ka­ro­lin­ger präg­ten nur an we­ni­gen Or­ten, was auch für die Zeit nach der Reichs­tei­lung durch den Ver­trag von Ver­dun 843 für das Ost­reich und des­sen Herr­scher gilt. Ab dem spä­ten 9. Jahr­hun­dert wur­den ers­te Mün­zen auch von (Stam­mes-)Her­zö­gen oder Bi­schö­fen ge­prägt. Für das Rhein­land sind aus die­ser Zeit nur köl­ni­sche Stü­cke be­legt.

Das Feh­len von Münz­stät­ten im Rhein­land er­klärt sich vor­nehm­lich dar­aus, dass es am Rand der me­ro­win­ger­zeit­li­chen (481-751) und ka­ro­lin­ger­zeit­li­chen (751-911) Kern­ge­bie­te lag. Bis zum Tod Lud­wigs des From­men war das Herr­schafts­zen­trum der Ka­ro­lin­ger im Ge­biet des heu­ti­gen Nord­frank­reich, Bel­gi­ens und Lu­xem­burgs zu ver­or­ten. In die­sem Ge­biet zwi­schen Loire und Rhein fin­den sich auch die meis­ten der Münz­stät­ten nach der Re­form Karls des Gro­ßen. Das Rhein­land bil­de­te den öst­li­chen Rand die­ses Be­reichs, wenn auch Aa­chen mit zahl­rei­chen Herr­scher­be­su­chen be­son­ders Karls des Gro­ßen ein wich­ti­ger Ort war. Den­noch dau­er­te es, bis Münz­stät­ten in die­sen Re­gio­nen ein­ge­rich­tet wa­ren. Mainz und Trier präg­ten im Os­ten des Rei­ches am kon­ti­nu­ier­lichs­ten. Öst­lich des Rheins be­fan­den sich in die­ser Zeit noch kei­ne Münz­stät­ten.

Mit der Über­nah­me der Kö­nigs­herr­schaft durch die Ot­to­nen (936-1024) gab es im Hin­blick auf die Münz­pro­duk­ti­on ei­ni­ge Ver­än­de­run­gen. Die Kö­ni­ge tra­ten nicht mehr in al­len Fäl­len als al­lei­ni­ge Münz­her­ren auf, son­dern präg­ten teil­wei­se mit den Bi­schö­fen ge­mein­sam. Auch er­hiel­ten auf lan­ge Sicht so­wohl die geist­li­chen als auch die welt­li­chen Fürs­ten das Recht zur Münz­pro­duk­ti­on vom Kö­nig, oh­ne dass die Kö­ni­ge es gänz­lich auf­ga­ben.

Das im­mer noch grund­sätz­lich kö­nig­li­che Prä­ge­recht wur­de un­ter den Ot­to­nen ver­mehrt durch Ur­kun­den an ein­zel­ne, vor­nehm­lich geist­li­che Or­te ver­lie­hen. Für die Ein­rich­tung der kö­nig­li­chen Münz­stät­ten selbst gab es da­her auch kei­ne schrift­li­chen Quel­len, lag das Prä­ge­recht doch beim Kö­nig. Nur im Hin­blick auf die Ver­lei­hung des Münz­rechts an geist­li­che oder welt­lich-ade­li­ge Emp­fän­ger ha­ben sich Do­ku­men­te er­hal­ten. Doch zu­min­dest für das 10. Jahr­hun­dert weicht die recht­lich über­lie­fer­te La­ge stark vom Fund­ma­te­ri­al ab.

Die Münz­stät­ten präg­ten nicht not­wen­di­ger­wei­se ih­re ei­ge­nen Bil­der, son­dern ori­en­tier­ten sich viel­mehr an Vor­bil­dern, wenn sie die Prä­ge­stem­pel nicht oh­ne­hin aus Stem­pel­werk­stät­ten er­hiel­ten, die für meh­re­re Or­te ar­bei­te­ten. Der Köl­ner Münz­typ, der im 10. und min­des­tens im frü­hen 11. Jahr­hun­dert von an­de­ren Münz­stät­ten rund um das Rhein­land und auch in ent­fern­te­ren Re­gio­nen nach­ge­ahmt wur­de, ist ein her­vor­ra­gen­des Bei­spiel. Cha­rak­te­ris­tisch für ihn ist der auf der Rück­sei­te der Mün­ze auf­ge­präg­te drei­zei­li­ge Schrift­zug S/CO­LO­NIA/A für SANC­TA CO­LO­NIA AGRIP­PI­NEN­SIS. Ei­ni­ge Prä­ge­stät­ten, dar­un­ter Bre­men, Ti­el und Lüt­tich, ahm­ten das Köl­ner Vor­bild nach und präg­ten ih­ren ei­ge­nen Stadt­na­men drei­zei­lig. An­de­re Stät­ten wie Soest präg­ten den Köl­ner Na­men plus den ei­ge­nen in teil­wei­se ent­stell­ter Form, wie­der an­de­re wie die Münz­stät­te Re­ma­gen nur den Köl­ner Stadt­na­men. We­gen der Über­nah­me der Köl­ner Münz­bil­der – viel­leicht stamm­ten die Stem­pel aus der­sel­ben Werk­statt – be­zeich­net man Or­te wie Re­ma­gen als so­ge­nann­te Ne­ben­münz­stät­te. Auch Na­men, wie bei­spiels­wei­se der des Köl­ner Erz­bi­schofs Brun (Epis­ko­pat 953-965), wer­den nach dem Vor­bild des Stadt­na­mens ge­schrie­ben, wenn das ge­nann­te Bei­spiel BRV­NO/AR­CHIEPS für BRU­NO AR­CHIE­PI­SCO­PUS auch zwei­zei­lig statt drei­zei­lig ist.

Wei­tet man den Blick, zeigt sich, dass die meis­ten Münz­stät­ten di­rekt an gro­ßen Flüs­sen la­gen. Das ist zum ei­nen auf die La­ge der Städ­te zu­rück­zu­füh­ren und zum an­de­ren stell­te es auch die Teil­nah­me der Or­te am Han­del, vor al­lem mit Nord­eu­ro­pa, si­cher, der ins­be­son­de­re im 10. und 11. Jahr­hun­dert von gro­ßer Be­deu­tung war. Die­se Zeit wird auch die Zeit des Fern­han­dels­den­ars ge­nannt, die im Mit­tel­punkt der fol­gen­den Aus­füh­rung ste­hen soll. Al­lein am Rhein sind von der Quel­le bis zur Mün­dung knapp 30 Münz­stät­ten be­legt. Zu den be­deu­tends­ten ge­hö­ren ne­ben Köln Straß­burg, Duis­burg, Spey­er, Worms, Mainz und Ti­el. Wei­te­re wich­ti­ge Prä­ge­stät­ten, ab­seits des Rheins, sind bei­spiels­wei­se Dort­mund, Trier, Re­gens­burg und Huy.



Rückseite einer Goldmünze Karls des Großen. (© Stadt Ingelheim, Fotograf: Benjamin May)

 

3.1 Die Münzstätte Köln

In Köln war die wohl be­deu­tends­te Münz­stät­te im Rhein­land. Vom 9. bis ins 13. Jahr­hun­dert und dar­über hin­aus präg­te sie ver­schie­de­ne Mün­zen aus, wenn sie auch bis in die Mit­te des 10. Jahr­hun­derts nicht re­gel­mä­ßig in Be­trieb war. So­wohl der Kö­nig als auch der Erz­bi­schof tra­ten als Münz­her­ren auf, teil­wei­se so­gar ge­mein­sam, wie et­wa bei der oben er­wähn­ten Mün­ze Erz­bi­schof Bruns, auf de­ren Vor­der­sei­te der Na­me Ot­tos I. (Kö­nig 936-973, ab 962 Kai­ser) steht. Für Köln ist im Ge­gen­satz zu den klei­ne­ren Münz­stät­ten ab die­ser Zeit ei­ne ei­ni­ger­ma­ßen kon­ti­nu­ier­li­che Prä­gung an­zu­neh­men, vor al­lem da Köln als Han­dels­platz von zen­tra­ler Be­deu­tung war. Die rhei­ni­schen Münz­stät­ten Bonn, Re­ma­gen und An­der­nach kön­nen als Köl­ner Ne­ben­münz­stät­ten in Be­tracht ge­zo­gen wer­den. Al­lein Duis­burg als zwei­te gro­ße kö­nig­li­che Münz­stät­te im Rhein­land ist un­ab­hän­gig von Köln zu nen­nen.

Die Ur­sprün­ge Kölns als Prä­ge­ort lie­gen im 3. Jahr­hun­dert. Zwar un­ter­schei­den sich die Köl­ner Stü­cke nicht von de­nen an­de­rer rö­mi­scher Münz­stät­ten, auch lag Köln in die­ser Zeit und in die­ser Hin­sicht an Be­deu­tung weit hin­ter an­de­ren Or­ten wie Ly­on. Den­noch zeigt die Ein­rich­tung der Prä­ge­stät­te die Stel­lung des Or­tes als rö­mi­sche Co­lo­nia Agrip­pi­nen­sis. Ei­ne rö­mi­sche Co­lo­nia (Ko­lo­nie) be­saß im Ver­hält­nis zu ein­fa­chen An­sied­lun­gen oder be­fes­tig­ten Or­ten wei­ter­ge­hen­de Rech­te und Pri­vi­le­gi­en, ins­be­son­de­re hat­ten ih­re Be­woh­ner das rö­mi­sche Bür­ger­recht. Agrip­pi­nen­sis ver­weist auf Agrip­pi­na die Jün­ge­re, Frau des Kai­sers Clau­di­us (Re­gie­rungs­zeit 41-54), die ih­rer Ge­burts­stadt zu die­sem Recht ver­half.

We­der un­ter den Me­ro­win­gern noch un­ter den Ka­ro­lin­gern wuchs die Be­deu­tung der Köl­ner Münz­stät­te be­trächt­lich. In die­ser Zeit ori­en­tier­te man sich an den an­de­ren, grö­ße­ren Prä­ge­stät­ten des Rei­ches und über­nahm de­ren Münz­bil­der. Un­ter Lo­thar I. (Kö­nig 840-855, ab 840 Kai­ser) et­wa ga­ben die Münz­stät­ten Aa­chen und Do­re­stad die Vor­bil­der für die Köl­ner Mün­zen. Mit dem An­fang des 10. Jahr­hun­derts be­gann der Aus­stoß der Köl­ner Münz­stät­te zu stei­gen. Gleich­zei­tig nahm der Ein­fluss an­de­rer Prä­ge­or­te auf die Köl­ner Mün­ze ab und ein ei­ge­nes Münz­bild wur­de eta­bliert. Zwar scheint un­ter den Kö­ni­gen Kon­rad I. (Kö­nig 911-918) und Hein­rich I. (Kö­nig 919-936) nicht in rhei­ni­schen Münz­stät­ten ge­prägt wor­den zu sein, doch ist ab dem Herr­schafts­an­tritt Kö­nig Ot­tos I. ei­ne dau­er­haf­te Prä­gung an­zu­neh­men.

Zwi­schen 936 und 1288 war die Münz­stät­te Köln fast durch­ge­hend von ho­her Be­deu­tung. Wenn von kon­ti­nu­ier­li­cher Prä­gung die Re­de ist, schlie­ßt das nicht aus, dass der Be­trieb auch für ei­ni­ge Wo­chen oder so­gar ei­ni­ge Jah­re nicht statt­fand. Grund da­für kann so­wohl die po­li­ti­sche La­ge, das Feh­len von Sil­ber­vor­rä­ten als auch spä­ter un­ter erz­bi­schöf­li­cher Ho­heit die Kür­ze ei­nes Epis­ko­pats oder die Ab­we­sen­heit des Bi­schofs selbst ge­we­sen sein.

Als Münz­her­ren in Köln tre­ten in die­ser Zeit die deut­schen Kö­ni­ge Ot­to I., Ot­to II. (Mit­kö­nig 961-983, ab 967 Mit­kai­ser), Ot­to III. (Kö­nig 983-1002, ab 996 Kai­ser), Hein­rich II. (Kö­nig 1002-1024, ab 1012 Kai­ser) und Kon­rad II. (Kö­nig 1024-1039, ab 1027 Kai­ser) auf. Ne­ben be­zie­hungs­wei­se mit ih­nen präg­ten der be­reits ge­nann­te Erz­bi­schof Brun I., spä­ter Erz­bi­schof Pil­grim ab 1027 und Erz­bi­schof Her­mann II. (Epis­ko­pat 1036-1056), be­vor nach dem Tod Kai­ser Kon­rads II. der Herr­scher­na­me und das Herr­scher­bild nicht mehr auf den Köl­ner Mün­zen auf­tau­chen. Zwar gibt es noch ei­ni­ge Ge­prä­ge mit dem Na­men Hein­richs IV. (Kö­nig 1056-1105, ab 1084 Kai­ser) un­ter Erz­bi­schof An­no II., doch ver­schwan­den sie bald nach sei­nem Amts­an­tritt. Nach Köl­ner Schlag wur­den au­ßer­dem wei­te­re Stü­cke Hein­richs III. (Kö­nig 1039-1056, ab 1046 Kai­ser) und Hein­richs IV. ge­prägt, doch stamm­ten die­se wohl nicht aus Köln, son­dern aus an­de­ren Münz­stät­ten.

Erz­bi­schof Brun I., Bru­der Ot­tos I., dürf­te wohl auf­grund sei­ner Nä­he zum Kö­nig die Mög­lich­keit er­hal­ten ha­ben, so­wohl mit dem Kö­nig als auch in ei­ge­nem Na­men Mün­zen aus­zu­prä­gen. Es ist je­doch an­zu­neh­men, dass Brun das Münz­re­gal, al­so das Recht, Mün­zen zu prä­gen, als Her­zog von Loth­rin­gen aus­üb­te, ein Amt, das er in Per­so­nal­uni­on in­ne­hat­te, und nicht als Köl­ner Erz­bi­schof, da nach sei­nem Epis­ko­pat zu­nächst die Kö­ni­ge wie­der al­lein in Köln präg­ten. Es fällt al­ler­dings auf, dass Bru­no sich auf den Mün­zen als AR­CHIE­PI­SCO­PUS und nicht als Her­zog be­zeich­net. Erst un­ter Erz­bi­schof Pil­grim än­der­te sich dies. Pil­grim präg­te ge­mein­sam mit Kon­rad II. Mün­zen, die auf ei­ner Sei­te das kö­nig­li­che Bild, auf der an­de­ren Sei­te ein Kir­chen­ge­bäu­de mit dem Na­men des Erz­bi­schofs zei­gen. Nach Pil­grims Tod präg­te Kon­rad II. al­lein in Köln, be­vor er mit Pil­grims Nach­fol­ger Her­mann II. ge­mein­sam als Münz­herr auf­trat. Un­ter An­no II. ging das Münz­re­gal gänz­lich auf die Köl­ner Erz­bi­schö­fe über, das sie bis zum Nie­der­gang der Köl­ner Münz­stät­te aus­üb­ten.



Nachahmung der Kölner Pfennige, welche durch Friedrich I. beauftragt wurde, die Aufschrift beträgt auf der Vorderseite "FRIDE[R-I]CV[S..]?", auf der Rückseite heißt es "[SANCT]A COLONIA". (Raithel, Robert/CC BY-NC-SA)

 

3.2 Die Münzstätte Andernach

Die äl­tes­ten Stü­cke aus An­der­nach stam­men aus dem 10. Jahr­hun­dert, als hier wahr­schein­lich ei­ne Münz­stät­te ein­ge­rich­tet wur­de. Die Kö­ni­ge Ot­to I., Ot­to III. und Kon­rad II. sind als kö­nig­li­che Münz­her­ren für An­der­nach be­legt. Wäh­rend der Herr­schaft Hein­richs II. ließ Her­zog Diet­rich von Loth­rin­gen (984-1026) in An­der­nach prä­gen. Wo­mög­lich hat­te Hein­rich II. ihm die Münz­stät­te über­las­sen. Es sind ei­ni­ge Mün­zen aus An­der­nach er­hal­ten, wenn­gleich es sich um ei­ne deut­lich ge­rin­ge­re An­zahl als bei den Stü­cken aus Köln han­delt. In An­der­nach tra­ten Ot­to I. und Ot­to III. als al­lei­ni­ge Münz­her­ren auf, Kon­rad II. da­ge­gen wie­der ge­mein­sam mit Erz­bi­schof Pil­grim vom Köln. In­wie­weit zwi­schen der An­der­nach­er und Köl­ner Münz­stät­te Ab­hän­gig­kei­ten be­stan­den, lässt sich wie folgt be­schrei­ben: Es fällt auf, dass die Köl­ner Münz­her­ren auch in An­der­nach das Münz­recht aus­üb­ten, zu­mal auch Pil­grims Nach­fol­ger hier präg­ten. Dar­an kann man aber zu­nächst nur fest­stel­len, dass An­der­nach im Ein­fluss­be­reich des Kö­nigs und des Köl­ner Erz­stif­tes lag. Auf den Stü­cken aus der Zeit Ot­tos I. fin­det sich das so­ge­nann­te Co­lo­nia­gramm, al­so der drei­zei­li­ge Stadt­na­me Köln wie auf den Köl­ner Mün­zen. Der An­der­nach­er Stadt­na­me fehlt. Die­se Stü­cke kön­nen über den Bild­ver­gleich nach An­der­nach ver­ord­net wer­den, wenn auch ei­ne ex­ak­te Zu­wei­sung schwie­rig ist. Sieht man sich all­ge­mein An­der­nach­er Stü­cke aus der Zeit 936-1039 an, fin­det man wei­te­re An­leh­nun­gen an den Köl­ner Schlag. Dar­un­ter sind et­wa die Dar­stel­lung des Kreu­zes auf der Vor­der­sei­te, das manch­mal auch den Na­men des Münz­herrn wie­der­gibt, oder aber das Bild ei­nes Kir­chen­ge­bäu­des auf der Rück­sei­te. Das al­les spricht für ei­ne ge­gen­sei­ti­ge Ab­hän­gig­keit der bei­den Münz­stät­ten.

Gleich­zei­tig ge­ben an­de­re Stü­cke aber auch mit AN­DRNA oder ähn­lich den An­der­nach­er Stadt­na­men wie­der. Bei ge­naue­rem Ver­gleich lässt sich zu­dem noch fest­stel­len, dass vor al­lem der kreuz­för­mig an­ge­ord­ne­te Na­me Pil­grims ei­ne An­der­nach­er Ei­gen­art ist, die so nicht auf Köl­ner Stü­cken vor­kommt. Es spricht al­so durch­aus ei­ni­ges da­für, dass die An­der­nach­er Münz­stät­te ei­ge­ne Mün­zen präg­te und nicht nur als Köl­ner Ne­ben­münz­stät­te dien­te. Als wei­te­res In­diz da­für kann ein Drei­spitz im An­der­nach­er Münz­bild gel­ten, der ei­ne Art Er­ken­nungs­zei­chen für die­se Prä­ge­stät­te ist und als Sym­bol der Hei­li­gen Drei­fal­tig­keit ge­deu­tet wer­den kann. Er tritt aber bei Wei­tem nicht auf al­len Stü­cken auf. Ins­ge­samt darf man die An­der­nach­er Stü­cke so ein­ord­nen, dass die Köl­ner Prä­gung Ein­fluss auf die Münz­prä­gung hat­te, wenn auch ein ge­wis­ses Maß an Ei­gen­stän­dig­keit be­stand. Nach dem Tod Kon­rads II. tra­ten kei­ne Kö­ni­ge mehr als An­der­nach­er Münz­her­ren auf und auch die Köl­ner Erz­bi­schö­fe präg­ten nicht mehr kon­ti­nu­ier­lich. Fried­rich I. Bar­ba­ros­sa schenk­te schlie­ß­lich 1167 den Ort An­der­nach mit der Münz­stät­te und den Sil­ber­gru­ben zu Ecken­ha­gen (heu­te Ge­mein­de Reichs­hof) an die Köl­ner Erz­bi­schö­fe, wor­aus deut­lich wird, dass der Kö­nig bis zu die­sem Zeit­punkt no­mi­nell Herr des Or­tes und der Mün­ze war.

3.3 Die Münzstätte Bonn

Frü­her als in An­der­nach gab es in Bonn ei­ne Münz­stät­te. Wenn auch me­ro­win­ger­zeit­li­che Ur­sprün­ge ver­mu­tet wer­den, lässt sich ei­ne Prä­ge­stät­te si­cher erst ab der Ka­ro­lin­ger­zeit un­ter Karl dem Gro­ßen fest­stel­len, die al­ler­dings nicht durch­ge­hend präg­te. Spä­ter tra­ten Ot­to III. und Hein­rich II. als Münz­her­ren in Bonn auf. Es gibt Mün­zen, für de­ren Prä­gung ein Stem­pel aus der Zeit Ot­tos und ein Stem­pel aus der Zeit Hein­richs ge­nutzt wur­den, wo­durch ei­ne kon­ti­nu­ier­li­che Prä­gung für die­se Zeit an­ge­nom­men wer­den kann. Es wer­den zu­nächst der Köl­ner und spä­ter der Bon­ner Stadt­na­men auf den Mün­zen ge­nannt, wo­bei Bonn meist als VE­RO­NA oder FE­RO­NA ge­schrie­ben wird. Kon­rad II. gab die Bon­ner Münz­stät­te schlie­ß­lich an das Köl­ner Erz­stift un­ter Erz­bi­schof Pil­grim, nach­dem bei­de auch hier ei­ne Zeit lang ge­mein­sam präg­ten. Die­sen Stü­cken liegt als Vor­bild das Köl­ner Münz­bild zu­grun­de, wenn­gleich auch Ein­flüs­se der An­der­nach­er Münz­bil­der zu be­mer­ken sind. Hier­aus wird ei­ne Ab­hän­gig­keit zur Köl­ner Prä­ge­stät­te wahr­schein­lich. Die Bon­ner Mün­zen hat­ten in die­ser Zeit den glei­chen Münz­fuß wie die Köl­ner. Auch ist es vor­stell­bar, dass die Stem­pel von der glei­chen Stem­pel­werk­statt her­ge­stellt wur­den. Letzt­lich sind so­wohl An­der­nach als auch Bonn als Köl­ner Ne­ben­münz­stät­ten ein­zu­ord­nen, die zu­nächst kö­nig­li­che und spä­ter erz­bi­schöf­li­che Stü­cke präg­ten, wo­bei je­weils ei­ge­ne De­tails den Münz­stand­ort deut­lich ma­chen.

3.4 Die Münzstätte Remagen

Die Ein­ord­nung der Mün­zen aus Re­ma­gen fällt schwe­rer. Zwar gab es wohl seit dem Be­ginn des 11. Jahr­hun­derts dort ei­ne Prä­gung, je­doch wer­den die Münz­her­ren nicht auf der Mün­ze ge­nannt. So­wohl der Kö­nig als auch der Köl­ner Erz­bi­schof kom­men hier­für in Fra­ge und wo­mög­lich setz­te die Prä­gung in Re­ma­gen un­ter Hein­rich II. ein. Die Rück­sei­te der Re­ma­ge­ner Pfen­ni­ge zeigt den Köl­ner Stadt­na­men. Auf der Vor­der­sei­te sieht man ent­we­der ein Kreuz mit Ku­geln in den vier Win­keln, das Brust­bild des Herr­schers oder aber die Brust­bil­der zwei­er Hei­li­ger, die in An­leh­nung an die Mün­zen Hein­richs III. zu deu­ten sind. Die­se Si­mon-Ju­das-Dar­stel­lun­gen wur­den in Gos­lar ge­schla­gen. Dies lässt ver­mu­ten, dass die Münz­stät­te bis in die Re­gie­rungs­zeit Hein­richs III. oder Hein­richs IV. von kö­nig­li­cher Sei­te be­trie­ben wur­de. Eben­so wä­re es mög­lich, ähn­lich wie für Köln, An­der­nach und Bonn, zu über­le­gen, ob ei­ne ehe­mals kö­nig­li­che Münz­stät­te ab den 1030er Jah­ren in ei­ne kö­nig­lich-erz­bi­schöf­li­che Ge­mein­schaft über­ging, doch feh­len hier­für kon­kre­te An­halts­punk­te. 



Münze mit der Aufschrift "+OTTO REX" auf der Vorder- und "+ANDERNAKA" auf der Rückseite, hergestellt ca. 1024-1050. (Raithel, Robert/CC BY-NC-SA)

 

3.5 Die Münzstätte Duisburg

Die Münz­stät­te Duis­burg münz­te zum ers­ten Mal un­ter Kö­nig Kon­rad II. und war wäh­rend der gan­zen Sa­li­er­zeit (1024-1125) ak­tiv. Al­le sa­li­schen Kö­ni­ge bis Hein­rich V. (Kö­nig 1105-1125, ab 1111 Kai­ser) präg­ten in Duis­burg. Im Ge­gen­satz zu den bis­her vor­ge­stell­ten Münz­stät­ten gab es aus Duis­burg le­dig­lich Stü­cke ei­nes ein­zel­nen Münz­herrn. Wie am Köl­ner und An­der­nach­er Bei­spiel gut er­sicht­lich ist, wur­den im 11. Jahr­hun­dert nach und nach geist­li­che und welt­li­che Fürs­ten in der Münz­prä­gung tä­tig, ei­ne Ten­denz, die sich gut auf das Reich über­tra­gen lässt. In Duis­burg da­ge­gen lie­ßen die Kö­ni­ge al­lein prä­gen, wie auch in Dort­mund oder Gos­lar. Un­ter Hein­rich III. setz­ten sich da­bei neue Münz­bil­der und Münz­sti­le durch, die un­ter an­de­rem in den letzt­ge­nann­ten Städ­ten ge­prägt wur­den. Das ist in­so­fern von Be­deu­tung, als die Kö­ni­ge durch das Me­di­um Mün­ze in reichs­po­li­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit an­de­ren Münz­her­ren tre­ten konn­ten. Ver­ein­facht ge­sagt kon­kur­rier­ten die ein­zel­nen Münz­her­ren auch um die Nut­zung und Ak­zep­tanz ih­rer Mün­zen und Herr­schaf­ten. Wäh­rend die Ka­ro­lin­ger und Ot­to­nen na­he­zu al­lein als Münz­her­ren tä­tig wa­ren, wur­de es al­so ab der Mit­te des 11. Jahr­hun­derts zu­neh­mend wich­tig, die ei­ge­ne Mün­ze ge­gen an­de­re durch­zu­set­zen.

3.6 Die Münzstätte Aachen

Von gro­ßer Be­deu­tung für die kö­nig­li­che Münz­prä­gung war auch die Münz­stät­te in Aa­chen. Die Stadt, bis heu­te eng ver­bun­den mit der Per­son Karls des Gro­ßen, könn­te schon wäh­rend sei­ner Re­gie­rungs­zeit Prä­ge­stät­te kö­nig­li­cher Den­a­re ge­we­sen sein. Si­cher las­sen sich Aa­che­ner Mün­zen erst ab Karls Sohn, Lud­wig dem From­men, nach­wei­sen. Ei­ne Be­son­der­heit der Mün­zen Lud­wigs sind die in Gold ge­präg­ten so­li­di, die ei­ne Aus­nah­me­er­schei­nung für das frü­he und ho­he Mit­tel­al­ter sind. Un­ter den Sa­li­ern gab es ab Kon­rad II. ei­ne kon­ti­nu­ier­li­che, wenn auch nur ge­rin­ge Prä­gung kö­nig­li­cher Mün­zen in Aa­chen, die sich aber nicht am Köl­ner, son­dern am Lüt­ti­cher Schlag – auch im Münz­fuß – ori­en­tier­te. Un­ter Fried­rich I. Bar­ba­ros­sa stieg die Pro­duk­ti­on schlie­ß­lich deut­lich an. Die Ur­kun­de Fried­richs I. von 1166 für Aa­chen, die be­reits vor­ge­stellt wur­de, ist nun in­so­fern von Be­deu­tung, als hier zum ers­ten Mal die Ge­wichts­mark in ei­ner schrift­li­chen Quel­le der Münz­her­stel­lung zu­grun­de ge­legt wur­de: Aus ei­ner Mark soll­ten 24 Schil­lin­ge ge­prägt wer­den, die so viel wert sind wie 12 Köl­ner Schil­lin­ge, die wie­der­um 288 Aa­che­ner Pfen­ni­gen ent­spre­chen.

Fried­rich I. setz­te die Aa­che­ner und Köl­ner Mün­ze in ein Wert­ver­hält­nis. Die­ser Be­zug re­gio­na­ler Mün­zen auf­ein­an­der war cha­rak­te­ris­tisch für die Zeit ab dem 12. Jahr­hun­dert, die auch die Zeit des re­gio­na­len Pfen­nigs ge­nannt wird. Die Mün­zen hat­ten jetzt kür­ze­re Um­lauf­zei­ten, be­vor sie teils sys­te­ma­tisch zu­rück­ge­ru­fen und wie­der ein­ge­schmol­zen wur­den. Zu­dem wa­ren sie nur re­gio­nal gül­tig. Die Stück­zah­len bei der Her­stel­lung stie­gen im Ver­gleich zu den Ver­hält­nis­sen, die mit Karl dem Gro­ßen ih­ren An­fang nah­men. Na­tür­lich han­del­te es sich so­wohl um 800 als auch im 12. Jahr­hun­dert um flie­ßen­de Ent­wick­lungs­pro­zes­se. Das Recht, Mün­zen zu prä­gen, ver­lie­hen die Kö­ni­ge nicht nur im Rhein­land an Bi­schö­fe und Ade­li­ge, was auch an der Zahl ih­rer Münz­stät­ten zu be­ob­ach­ten ist. Nach ei­ner De­zi­mie­rung bis in die Mit­te des 12. Jahr­hun­derts blieb ih­re An­zahl dann na­he­zu gleich. Die Mög­lich­keit, po­li­ti­sche Zie­le auch mit dem Me­di­um Mün­ze zu er­rei­chen, ist bei­spiel­haft an Aa­chen se­hen. Fried­rich I. Bar­ba­ros­sa ließ das Bild des auf sei­ne Ver­an­las­sung hei­lig­ge­spro­che­nen Karls auf die Mün­ze set­zen. Da­durch wur­de nicht nur die christ­li­che Sym­bo­lik, son­dern auch der hei­li­ge Kai­ser als Vor­gän­ger des ak­tu­el­len in­stru­men­ta­li­siert.

4. Emissionen königlicher Münzstätten

Nach der Vor­stel­lung der rhein­län­di­schen Münz­stät­ten und ei­nem klei­nen Ein­blick in die Münz­pro­duk­ti­on, sol­len noch ei­ni­ge Mün­zen aus Köln und Duis­burg ge­nau­er vor­ge­stellt wer­den. Ein Stück, das die we­sent­li­chen Merk­ma­le der Köl­ner Münz­bild­kom­po­nen­ten ver­eint, stammt aus der Zeit Ot­tos I. Auf der Vor­der­sei­te ist ein Kreuz mit je ei­nem Punkt in den Win­keln zu se­hen. Die Um­schrift nennt OD­DO­IM­PAVGS (auf­ge­löst: OD­DO IM­PE­RA­TOR AVGVST­VS), al­so den er­ha­be­nen Kai­ser Ot­to. Auf der Rück­sei­te steht der Köl­ni­sche Stadt­na­me drei­zei­lig S/CO­LO­NIA/A (auf­ge­löst: SANC­TA CO­LO­NIA AGRIP­PI­NEN­SIS) ge­schrie­ben. Die Par­al­le­le zur Mün­ze Erz­bi­schof Bruns ist deut­lich sicht­bar.



Abbildung einer Münze Konrad II. mit der Aufschrift "+CHV[ONRADV]S" auf der Vorder- und "+DIVS-BVRG" auf der Rückseite, ca. 1027-1039. (Raithel, Robert/CC BY-NC-SA)

 

Bis in die Re­gie­rungs­zeit Kon­rads II. bleibt der De­nar in Köln mit die­sem Bild weit­ge­hend in Ge­brauch. Dann wird ein neu­er Typ ge­prägt. Auf der Vor­der­sei­te bleibt das Kreuz als Münz­bild er­hal­ten, die Ku­geln in den Win­keln wer­den je­doch durch den erz­bi­schöf­li­chen Na­men PI-LI-GR-IM in den Win­keln er­setzt, was die Mit­wir­kung des Erz­bi­schofs an der Prä­gung deut­lich zum Aus­druck bringt. An der Na­mens­nen­nung des Herr­schers in der Um­schrift än­dert sich nichts. Hier steht +CHVON­RADVSIMP (auf­ge­löst: CHVON­RADVS IM­PE­RA­TOR), al­so Kai­ser Kon­rad. Die Rück­sei­te hin­ge­gen zeigt an­statt des drei­zei­li­gen Stadt­na­mens ei­ne Säu­len­kir­che, die das Kreuz der Um­schrift gleich­zei­tig als Gie­bel­kreuz nutzt. Der Stadt­na­me +SANCT­A­CO­LO­NIA ist nun in der Um­schrift zu le­sen.

Kurz da­nach, eben­falls Kai­ser Kon­rad und Bi­schof Pil­grim nen­nend, kommt es noch­mals zu ei­ner Neu­kon­zep­ti­on des Bil­des. Auf der Vor­der­sei­te sieht man den Kopf des Kai­sers nach rechts ge­wen­det. Er ist mit ei­nem Dia­dem be­krönt und trägt ei­nen Voll­bart. Am Hals sieht man die An­sät­ze ei­nes Man­tels, der auf den rö­mi­schen Feld­her­ren­man­tel zu­rück­geht und mit dem sich die Kö­ni­ge schon seit ka­ro­lin­gi­scher Zeit dar­stel­len las­sen. An der Um­schrift +CHVON­RADVSIMP än­dert sich nichts. Auf der Rück­sei­te ist in das Kir­chen­ge­bäu­de nun zwei­zei­lig der Na­me PI­LI/GRIM ge­schrie­ben, der nur noch von den Säu­len flan­kiert wird. Da­mit er­scheint der Köl­ner Erz­bi­schof erst­mals seit Brun wie­der al­lei­ne auf ei­ner Münz­sei­te. Die Um­schrift +SANCT­A­CO­LO­NIA bleibt eben­falls gleich. Bei­de Münz­ty­pen wer­den nach den Amts­zei­ten des Kai­sers (Kai­ser­krö­nung März 1027) und des Erz­bi­schofs (starb 1036) in die Zeit 1027-1036 da­tiert. Ge­naue­re An­ga­ben sind auch bei an­de­ren Mün­zen man­gels ex­ak­te­rer Hin­wei­se nur sel­ten mög­lich.

An die­sen drei Stü­cken kann man die Fort­ent­wick­lung ei­nes Münz­bil­des gut nach­voll­zie­hen. Wäh­rend sich das Köl­ner Münz­bild in der Ot­to­nen­zeit kaum ver­än­dert, kommt es mit dem ers­ten Sa­li­er­kö­nig zu Mo­di­fi­zie­run­gen. Zu­nächst wird das Kreuz noch bei­be­hal­ten, spä­ter durch das kö­nig­li­che Bild er­setzt. Der Stadt­na­me wech­selt aus der Bild­mit­te in die Um­schrift und ein Kir­chen­ge­bäu­de wird dort plat­ziert. Mit Bi­schof Her­mann II. wird schlie­ß­lich der Kö­nigs­na­me von der Mün­ze ver­drängt, wo­bei er zu­nächst ana­log zum Na­men Pil­grims den Kreuz­typ mit HE-RIM-AN-VS in den Win­keln präg­te und auf der Rück­sei­te die Säu­len­kir­che bei­be­hielt. Spä­ter zeig­ten die Mün­zen den Erz­bi­schof im Brust­bild mit Krumm­stab und Buch in den Hän­den so­wie des­sen Na­men als Um­schrift. Die Rück­sei­te zeigt ein mau­er­um­ring­tes Ge­bäu­de mit ei­nem Tor­zu­gang. Die Um­schrift nennt die CO­LO­NIA URBS, die Stadt Köln.

Un­ter Kon­rad II. nimmt au­ßer­dem die Duis­bur­ger Münz­stät­te ih­re Ar­beit auf. Die Duis­bur­ger Mün­zen zei­gen den Herr­scher­kopf fron­tal mit ei­ner Kro­ne so­wie mit Voll­bart. Der Feld­her­ren­man­tel ist eben­falls sicht­bar. Die Ähn­lich­kei­ten der Mo­ti­ve zu den Köl­ner Stü­cken lie­gen zwar auf der Hand, durch die Wahl des Pro­fil­bil­des he­ben sich die Duis­bur­ger Mün­zen aber deut­lich ab. Die Um­schrift +CHVON­RADVSIMP da­ge­gen ist gleich. Die Rück­sei­te zeigt den Duis­bur­ger Stadt­na­men in kreuz­för­mi­ger Schreib­wei­se DI­VS/BVRG, der in den Kreuzwin­keln je­weils ei­nen Punkt mit Rin­gel hat. Die frei­en Ecken wer­den durch Vier­tel­krei­se ge­füllt. Die An­leh­nung an die Kreu­ze mit den Ku­geln in den Win­keln ist nicht von der Hand zu wei­sen.

Un­ter Kon­rads Nach­fol­gern än­dert sich an den Duis­bur­ger Mün­zen bei­spiels­wei­se die Dar­stel­lung des Herr­scher­kop­fes, der ins Pro­fil ge­dreht wird. Auf der Rück­sei­te er­schei­nen der thro­nen­de Herr­scher, ei­ne Ge­bäu­de­dar­stel­lung (nicht un­ähn­lich der Köl­ni­schen un­ter Herr­mann II.) oder der Stadt­na­me auf­ge­teilt in vier kreuz­för­mig an­ge­ord­ne­ten Krei­sen mit DI-VS-BV-RG. Auch die an­de­ren Rück­sei­ten tra­gen den Stadt­na­men in der Um­schrift. An die­sen we­ni­gen Bei­spie­len lässt sich gut zei­gen, wel­che Kon­ti­nui­tä­ten und auch Ver­än­de­run­gen die Münz­bil­der der kö­nig­lich-rhei­ni­schen Münz­stät­ten er­fuh­ren. Die be­kann­ten Bil­der der Ot­to­nen­zeit wur­den lang­sam und un­ter Bei­be­hal­tung der grund­le­gen­den Sym­bo­lik ver­än­dert. Die Um­schrift mit dem Herr­scher­na­men und Ti­tel än­der­te sich nicht, eben­so wie die Nen­nung des Orts­na­mens der Münz­stät­te.



Münze König Konrad II. und Erzbischof Pilgrims, auf der Vorderseite ist deutlich die Aufschrift "+CHVONRADVS IMP" sowie "PILGRIM" in der Mitte der Münze. Die Aufschrift auf der Rückseite lautet "+SANCTA COLONIA". (Raithel, Robert/CC BY-NC-SA)

 

5. Zusammenfassung

Im 9. Jahr­hun­dert wa­ren im Rhein­land kaum Münz­stät­ten in Be­trieb. Nur ver­ein­zelt lie­ßen Herr­scher in Aa­chen oder Köln prä­gen. Mit dem Herr­schafts­an­tritt Kö­nig Ot­tos I. wur­de der Münz­be­trieb der Köl­ner Prä­ge­stät­te re­gel­mä­ßi­ger. Die ka­ro­lin­gi­schen und ot­to­ni­schen Kö­ni­ge üb­ten das Münz­recht na­he­zu voll­stän­dig al­lei­ne aus, ganz wie es Karl der Gro­ße kurz vor 800 ver­füg­te. Wäh­rend des 10. Jahr­hun­derts wur­den nach und nach ver­ein­zelt Prä­ge­rech­te an vor­nehm­lich geist­li­che, aber auch welt­li­che Emp­fän­ger ver­lie­hen. In Köln präg­te ne­ben Ot­to I. für ei­ne kur­ze Zeit Erz­bi­schof Brun, Ot­tos Bru­der, wahr­schein­lich in sei­ner Stel­lung als Her­zog von Loth­rin­gen. Das kö­nig­li­che Münz­re­gal für Köln ging mit der Re­gie­rungs­zeit Kon­rads II. lang­sam auf die Köl­ner Erz­bi­schö­fe über. Kon­rad präg­te in Köln ge­mein­sam mit Erz­bi­schof Pil­grim und spä­ter mit Her­mann II.

Die Mün­zen der Kö­ni­ge zei­gen lan­ge Zeit ein Kreuz mit Ku­geln in den Win­keln. Auf der Rück­sei­te wird drei­zei­lig der Köl­ner Stadt­na­me ge­nannt. Die­ses Mo­tiv fand in­ner- und au­ßer­halb des Rhein­lan­des zahl­rei­che Nach­ah­mer. So­wohl von den Köl­ner Münz­her­ren ab­hän­gi­ge Münz­stät­ten wie An­der­nach, Bonn und Re­ma­gen als auch wei­ter ent­fern­te Or­te lie­ßen das Köl­ner Mo­tiv prä­gen. Et­was spä­ter ka­men mit dem Kir­chen­ge­bäu­de und der Nen­nung der Bi­schofs­na­men auf den Köl­ner Mün­zen leich­te Ver­än­de­run­gen in das Münz­bild, die aber bis zur sa­li­schen Herr­schaft mar­gi­nal blie­ben. Die­se Kon­ti­nui­tät dürf­te auch mit ei­nem not­wen­di­gen Wie­der­er­ken­nungs­wert zu­sam­men­hän­gen, wa­ren die­se Mün­zen doch über­re­gio­nal im Um­lauf. Ab der Re­gie­rungs­zeit Kon­rads II. zeig­ten sich für die Münz­stät­ten Köln und Duis­burg Ab­wei­chun­gen des Münz­bil­des, oh­ne dass sie die grund­le­gen­de Mo­ti­vik ver­lie­ßen. Wäh­rend die Köl­ner Münz­stät­te an die Erz­bi­schö­fe über­ging, blieb die Duis­bur­ger in kö­nig­li­cher Hand.

Für Aa­chen leg­te Fried­rich I. Bar­ba­ros­sa 1167 die Mün­ze fest und in­stru­men­ta­li­sier­te mit dem Münz­bild die Prä­gung für sei­ne Herr­schaft. Da­mit nahm er auf die Be­deu­tung Aa­chens als Kai­ser­pfalz Karls des Gro­ßen Be­zug. Die Münz­pri­vi­le­gi­en, die die ot­to­ni­schen und sa­li­schen Herr­scher an geist­li­che und welt­li­che Ade­li­ge ver­ga­ben, führ­ten auch da­zu, dass sich ab der Mit­te des 12. Jahr­hun­derts die An­zahl kö­nig­li­cher Münz­stät­ten im Rhein­land kaum mehr ver­än­der­te.

 

 

 

 

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Stimpert, Maximilian, Die königlichen Münzstätten im Rheinland, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/die-koeniglichen-muenzstaetten-im-rheinland/DE-2086/lido/6038bd1091d1a7.64382697 (abgerufen am 17.05.2026)


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Sekundärliteratur

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Universitäten und Bildung

Die Pest und andere Seuchen

Inhaltsverzeichnis

  1. Lepra und Leprosorien in den Rheinlanden
  2. Geisßlerzüge
  3. Andreas Ryff über die Pest (Quelle)

1. Lepra und Leprosorien in den Rheinlanden
Martin Uhrmacher (Trier)

Christus heilt den Aussätzigen - Codex Egberti, fol. 21v. Der Codex wurde für den Trierer Bischof Egbert zwischen 977 und 993 hergestellt. Die Miniatur zeigt den Aussätzigen mit zerfurchtem Gesicht und Lepramalen auf dem Körper. Als Warninstrument trägt er ein Horn an einer Schnur unter dem linken Arm; die rechte Hand ist bittend zu Christus ausgestreckt, der ihn segnet. Der aus der Gruppe der Apostel hervorgetretene Petrus beobachtet das Geschehen mit dem Gestus des Erstaunens, 977-993 n. Chr.

1. Einleitung

Die Le­pra lässt sich be­reits seit der An­ti­ke im öst­li­chen Mit­tel­meer­raum nach­wei­sen; sie gilt als ei­ne der äl­tes­ten Seu­chen der Mensch­heits­ge­schich­te. Zu­gleich ist sie auch ei­ne Krank­heit mit er­heb­li­chen recht­li­chen und so­zia­len Fol­gen für die Be­trof­fe­nen. Schon in dem Syn­onym "Aus­satz" zeigt sich dies deut­lich; denn die Ab­son­de­rung der Er­krank­ten cha­rak­te­ri­sier­te de­ren Son­der­sta­tus in der mit­tel­al­ter­li­chen und früh­neu­zeit­li­chen Le­bens­welt. Le­pra­kran­ke leb­ten des­halb bis zum Er­lö­schen der Krank­heit in Mit­tel­eu­ro­pa zu Be­ginn des 18. Jahr­hun­derts in Le­pros­ori­en, die auch Sie­chen­häu­ser ge­nannt wur­den. Da­bei han­del­te es sich um In­sti­tu­tio­nen, die spe­zi­ell zur Un­ter­brin­gung und Ver­sor­gung dien­ten und sich stets au­ßer­halb der Städ­te be­fan­den. Sie wa­ren in den Rhein­lan­den weit ver­brei­tet. In dem vom Ge­schicht­li­chen At­las der Rhein­lan­de er­fass­ten Ar­beits­raum konn­ten bis­her 191 Le­pros­ori­en nach­ge­wie­sen wer­den.[1]

Als Ur­sa­che für das „Aus­set­zen“ der Le­pra­kran­ken kann da­bei aber nicht al­lein die Angst vor ei­ner mög­li­chen An­ste­ckung mit ei­ner un­heil­ba­ren, ent­stel­len­den Krank­heit ge­se­hen wer­den. Denn es gab be­reits bib­li­sche Ge­bo­te, die die­se Pra­xis for­der­ten. So fin­den sich in den alt­tes­ta­men­ta­ri­schen Bü­chern Le­vi­ti­cus (13,45) und Nu­me­ri (5,1-3) kon­kre­te Vor­schrif­ten, al­le Aus­sät­zi­gen streng von den Wohn­stät­ten der Ge­sun­den ab­zu­son­dern. Auch wenn es sich bei dem hier be­schrie­be­nen „Aus­sat­z“ wohl nicht um Le­pra ge­han­delt hat, wa­ren die­se Vor­schrif­ten die Grund­la­ge der christ­lich ge­präg­ten Rechts­stel­lung der Le­pro­sen im Mit­tel­al­ter.

2. Das Leprosenwesen

2.1 Die historische Verbreitung der Lepra

Me­di­zi­nisch ge­se­hen ist die Le­pra ei­ne In­fek­ti­ons­krank­heit, de­ren Aus­lö­ser, das "my­co­bac­te­ri­um le­prae", 1873 von dem Nor­we­ger Ar­mau­er Han­sen (1841-1912) ent­deckt wur­de. Über­tra­gen wird das Bak­te­ri­um vor­wie­gend durch Tröpf­chen- oder Schmutz­in­fek­ti­on über den Na­sen–Ra­chen–Raum, zu ei­nem ge­rin­gen Teil kommt es auch zu Di­rekt­über­tra­gun­gen bei of­fe­nen Wun­den und an­de­ren äu­ße­ren Ver­let­zun­gen. Seit den 1950er Jah­ren ist ei­ne Le­pra-Er­kran­kung durch neu ent­wi­ckel­te Me­di­ka­men­te – vor al­lem An­ti­bio­ti­ka – und spe­zi­el­le The­ra­pie­me­tho­den auch im fort­ge­schrit­te­nen Sta­di­um heil­bar. Seit den 1980er Jah­ren ist ih­re Ver­brei­tung durch den groß­flä­chi­gen Ein­satz wir­kungs­vol­ler Me­di­ka­men­te auch in den En­de­mie­ge­bie­ten deut­lich zu­rück­ge­gan­gen, sie ist aber bis heu­te vor al­lem in Süd­ost­asi­en, Afri­ka und Bra­si­li­en noch im­mer prä­sent.

2.2 Die rechtliche Stellung der Leprosen

In den Rhein­lan­den sind durch das Tes­ta­ment des Dia­kons Ad­alg­i­sel Gri­mo von 634 erst­mals Le­pros­ori­en zur Auf­nah­me und Pfle­ge von Aus­sät­zi­gen be­legt. Sie be­fan­den sich in den Ka­the­dral­städ­ten Metz, Maas­tricht und Ver­dun. Zu die­ser Zeit wa­ren die Bi­schö­fe für die Ver­sor­gung der Le­pra­kran­ken mit Nah­rung und Klei­dung ver­ant­wort­lich. Bis ins 12. Jahr­hun­dert blie­ben Le­pros­ori­en wohl nur auf die Bi­schofs­städ­te be­schränkt. Die Mehr­zahl der Aus­sät­zi­gen leb­te in die­ser Zeit ver­mut­lich als so­ge­nann­te "Feld­sie­chen" in ein­fa­chen Hüt­ten au­ßer­halb der Sied­lun­gen oder sie zo­gen als Wan­der­bett­ler her­um.

Nach den Be­stim­mun­gen des Edic­tus Rotha­ri, ei­ner Ge­set­zes­samm­lung des lan­go­bar­di­schen Kö­nigs Rothar (636–652) aus dem Jah­re 643, galt der an Aus­satz Er­krank­te als tam­quam mor­tuus, al­so gleich­sam wie ein To­ter. Als Fol­ge die­ses recht­lich de­fi­nier­ten To­des wur­den die Be­trof­fe­nen aus der Rechts­ge­mein­schaft aus­ge­schlos­sen. Es war ih­nen nicht mehr ge­stat­tet, Be­sitz zu ver­wal­ten und Ver­käu­fe zu tä­ti­gen; zu­dem ver­lo­ren sie das Erbrecht und die Ge­richts­fä­hig­keit. Die Be­stim­mun­gen des Rothar-Edik­tes, die wohl auch in an­de­ren Rechts­krei­sen der ger­ma­ni­schen Welt Gül­tig­keit be­ses­sen ha­ben, mar­kie­ren den Be­ginn der ge­setz­lich fest­ge­leg­ten Iso­lie­rung der Le­pro­sen und ih­res recht­li­chen Sta­tus als "le­ben­de To­te".

3. Aufkommen und Verbreitung der Leprosorien

Erst im ho­hen Mit­tel­al­ter kam es zu ei­nem grund­le­gen­den Wan­del der Le­bens­um­stän­de von Le­pra­kran­ken und zur Aus­bil­dung von Le­pros­ori­en als ei­ner weit­ver­brei­te­ten und zu­neh­mend an­ge­se­he­nen In­sti­tu­ti­on. Ei­ne ent­schei­den­de Vor­aus­set­zung hier­für war das ei­ni­ger­ma­ßen ste­ti­ge Be­völ­ke­rungs­wachs­tum in Mit­tel­eu­ro­pa, das je nach Re­gi­on zwi­schen 850 und 1050 ein­setz­te und bis et­wa 1300 an­hielt. Die Ein­woh­ner­zah­len der Städ­te nah­men stark zu, gleich­zei­tig er­höh­te sich auch die An­zahl der Sied­lun­gen ins­ge­samt um ein Viel­fa­ches. Par­al­lel zur Be­völ­ke­rungs­ent­wick­lung dürf­te auch die Zahl der Le­pra­kran­ken ge­stie­gen sein; wahr­schein­lich ver­grö­ßer­te sich ihr An­teil an der Ge­samt­be­völ­ke­rung so­gar noch durch un­zu­rei­chen­de hy­gie­ni­sche Ver­hält­nis­se in den Städ­ten. Zur Un­ter­brin­gung und Ver­sor­gung der le­pra­kran­ken Bür­ger be­gan­nen des­halb vie­le Städ­te ab dem En­de des 12. Jahr­hun­derts mit dem Bau von Le­pros­ori­en vor ih­ren Mau­ern. Ent­schei­dend ge­för­dert wur­de die­se Ent­wick­lung durch Be­schlüs­se des drit­ten La­ter­an­kon­zils von 1179. Dem­nach soll­ten Le­pros­ori­en über ei­ge­ne Kir­chen, Fried­hö­fe und Seel­sor­ger ver­fü­gen  dies wa­ren die Grund­la­gen für ei­ne In­sti­tu­tio­na­li­sie­rung des Le­pro­sen­we­sens.

Nach dem La­ter­an­kon­zil kam es zu ei­nem re­gel­rech­ten 'Grün­dungs­boom' von Le­pro­sen­häu­sern; prä­zi­se Da­ten sind je­doch nicht über­lie­fert. Die äl­tes­ten Be­le­ge stam­men aus dem spä­ten 12. und dem frü­hen 13. Jahr­hun­dert: Köln (1180), Malme­dy (vor 1188) und Aa­chen (1230). Da sich die Erst­erwäh­nun­gen von rhei­ni­schen Le­pros­ori­en meist in Schen­kun­gen oder in Se­kun­där­be­le­gen wie bei­spiels­wei­se städ­ti­schen Rech­nun­gen fin­den, muss da­von aus­ge­gan­gen wer­den, dass vie­le Ein­rich­tun­gen be­reits lan­ge vor ih­rer ur­kund­li­chen Erst­erwäh­nung be­stan­den ha­ben.

Bis 1350 las­sen sich be­reits 19 Le­pros­ori­en nach­wei­sen, sie be­fin­den sich über­wie­gend in drei Re­gio­nen. So sind im Wes­ten und Süd­wes­ten der Rhein­lan­de mit Malme­dy (1188), Aa­chen (1230), Lu­xem­burg (1238), Vi­an­den (1261), zwei Le­pros­ori­en in Trier (bei­de 1283), Elvan­ge (1317) und Ech­ter­nach (1328) be­reits acht Ein­rich­tun­gen be­legt. Die­se Häu­fung ist wohl auf die Nä­he zu Frank­reich zu­rück­füh­ren, wo be­reits ab der Mit­te des 12. Jahr­hun­derts Le­pros­ori­en in gro­ßer Zahl do­ku­men­tiert sind. Die bei­den an­de­ren Ver­dich­tun­gen zei­gen sich ent­lang der bei­den wich­tigs­ten hoch­mit­tel­al­ter­li­chen Han­dels­we­ge: Am Rhein sind mit Köln (1180), Ko­blenz (1267), Lorch (1304), Bonn (1345) und Re­ma­gen (1347) fünf Le­pros­ori­en nach­ge­wie­sen, und auch am Hell­weg exis­tier­ten be­reits vier Ein­rich­tun­gen, näm­lich in Soest (1251), Dort­mund (1263), Es­sen (1322) und Werl (1330). Die an bei­den Ver­kehrs­ach­sen ge­le­ge­nen Städ­te hat­ten schon früh vom Fern­han­del pro­fi­tiert und ei­nen be­acht­li­chen wirt­schaft­li­chen Auf­schwung ge­nom­men. Sie er­füll­ten zwei Vor­aus­set­zun­gen, die zum Ent­ste­hen ei­nes Le­pro­so­ri­ums not­wen­dig wa­ren: Es gab hier ei­ne gro­ße Zahl von an Aus­satz er­krank­ten Bür­gern, die ei­ne ge­si­cher­te Un­ter­brin­gung und Ver­sor­gung be­nö­tig­ten. Die wohl­ha­ben­den Städ­te und ih­re Ein­woh­ner ver­füg­ten zu­dem über die nö­ti­gen Fi­nanz­mit­tel, um ein Le­pro­so­ri­um zu er­rich­ten und dau­er­haft zu er­hal­ten. Dies ge­schah durch Stif­tun­gen, Schen­kun­gen oder Spen­den. Ab­seits der drei ge­nann­ten Re­gio­nen be­fan­den sich die Le­pros­ori­en bei Ichen­dorf (zwi­schen 1196 und 1226) und Kai­sers­lau­tern (1348/49), auch sie la­gen an Fern­han­dels­rou­ten.



Darstellung eines Leprosen und eines Verkrüppelten vor einem Tor - Der Leprose hält eine dreiblättrige Klapper in der rechten und eine Schale in der linken Hand, er trägt einen breitkrempigen Hut, einen langen Mantel und Schuhe; die Lepraerkrankung wird auch durch Punkte im Gesicht, am Hals und an der Hand verdeutlicht, 12. Jahrhundert.

 

Ab 1350 be­stan­den Le­pros­ori­en dann in gro­ßer Zahl auch in an­de­ren kli­ma­tisch und ver­kehrs­geo­gra­phisch be­güns­tig­ten Re­gio­nen, vor al­lem ent­lang der Flüs­se. Hier hat­te sich be­reits im ho­hen Mit­tel­al­ter ein dich­tes Netz von Klein- und Mit­tel­städ­ten aus­ge­bil­det. Hin­ge­gen las­sen sich in den Hö­hen­la­gen von Huns­rück, Ei­fel, Wes­ter­wald, Sie­ger­land und Sau­er­land fast kei­ne Le­pros­ori­en nach­wei­sen. Das Feld­sie­chen­tum scheint in die­sen dörf­lich ge­präg­ten und nur dünn be­sie­del­ten Ge­bie­ten die üb­li­che Wei­se ge­we­sen zu sein, Aus­sät­zi­ge zu iso­lie­ren. Bis 1550 sind 63 Ein­rich­tun­gen in den Rhein­lan­den erst­mals ur­kund­lich be­legt. Hin­zu kom­men 78 Le­pros­ori­en, die erst nach 1551 in den Quel­len über­lie­fert sind so­wie noch 31 nicht da­tier­te be­zie­hungs­wei­se un­ge­si­cher­te Ein­rich­tun­gen.

4. Die Lepraschau

Be­stand der Ver­dacht ei­ner Le­pra-Er­kran­kung, konn­te ei­ne An­zei­ge hier­über – falls der Be­trof­fe­ne sich nicht selbst mel­de­te – von je­der­mann vor dem zu­stän­di­gen Gre­mi­um, ent­we­der dem Bür­ger­meis­ter oder dem Rat der Stadt oder so­gar di­rekt bei der Un­ter­su­chungs­kom­mis­si­on, er­stat­tet wer­den. In den meis­ten Fäl­len dürf­te die Mel­dung je­doch durch Ver­tre­ter be­stimm­ter Per­so­nen- oder Be­rufs­grup­pen vor­ge­nom­men wor­den sein, die bei Kennt­nis von Ver­dachts­mo­men­ten so­gar eid­lich zur An­zei­ge ver­pflich­tet wa­ren – hier­zu zähl­ten Ärz­te, Ba­der und Sche­rer. Zur end­gül­ti­gen Klä­rung der Fra­ge, ob mög­li­cher­wei­se ei­ne Le­pra-Er­kran­kung vor­lag, ord­ne­te das zu­stän­di­ge Gre­mi­um dann ei­ne of­fi­zi­el­le Le­pra­schau an.



Das ehemalige Trierer Leprosorium St. Jost - nahe bei dem heutigen Stadtteil Biewer an der Mosel gelegen. Im Vordergrund die Wohn- und Wirtschaftsgebäude, im Hintergrund die Kapelle, 2011, Foto: Martin Uhrmacher.

 

Die im spä­ten Mit­tel­al­ter und in der frü­hen Neu­zeit prak­ti­zier­te Le­pra­schau er­mög­lich­te bei ord­nungs­ge­mä­ßer Durch­füh­rung die Tren­nung der we­ni­gen wirk­li­chen Aus­sät­zi­gen von der Grup­pe der Le­pra­ver­däch­ti­gen; denn sie stütz­te sich auf ei­ne gan­ze Rei­he krank­heits­ty­pi­scher Sym­pto­me. Die für den Zeit­raum von 1491 bis 1664 über­lie­fer­ten Le­pra-Un­ter­su­chungs­pro­to­kol­le der Köl­ner Me­di­zi­ni­schen Fa­kul­tät  be­le­gen die in al­ler Re­gel sorg­fäl­tig und fach­kun­dig durch­ge­führ­te Be­se­hung: So wur­de bei 179 durch­ge­führ­ten und pro­to­kol­lier­ten Un­ter­su­chun­gen nur in zehn Fäl­len ei­ne Le­pra­er­kran­kung fest­ge­stellt.

Das in ei­nem be­sie­gel­ten Le­pra­schau-Brief fest­ge­leg­te Er­geb­nis der Un­ter­su­chung ent­schied dann über das wei­te­re Schick­sal der Pa­ti­en­ten. Drei Ur­teils­va­ri­an­ten wa­ren mög­lich: Mun­dus be­deu­te­te, dass kei­ne Le­pra fest­ge­stellt wor­den war, der Pa­ti­ent so­mit als 'rein' galt. Im­mun­dus et le­pro­sus be­zeich­ne­te den Pa­ti­en­ten als 'un­rein' und le­pra­krank, die so­for­ti­ge Ab­son­de­rung von den Ge­sun­den war die Fol­ge. Häu­fig wa­ren die Prü­fer je­doch auf­grund der schwie­ri­gen Dia­gno­se nicht in der La­ge, sich ab­schlie­ßend auf mun­dus oder im­mun­dus fest­zu­le­gen. In sol­chen Fäl­len wur­de ei­ne Nach­un­ter­su­chung des Pa­ti­en­ten an­ge­ord­net, bei der dann in al­ler Re­gel ein Ur­teil zu­stan­de kam.

Auf­grund der gro­ßen Be­deu­tung der Le­pra­schau für das Schick­sal der Aus­satz­ver­däch­ti­gen und we­gen des um­fang­rei­chen und kom­pli­zier­ten Dia­gno­se­sche­mas bil­de­ten sich im Spät­mit­tel­al­ter über­re­gio­na­le Un­ter­su­chungs­zen­tren her­aus, in de­nen ein mehr­köp­fi­ges Gre­mi­um, meist be­ste­hend aus den äl­tes­ten und er­fah­rens­ten Sie­chen des Le­pro­so­ri­ums, die Un­ter­su­chun­gen vor­nahm. In den Rhein­lan­den kam dem Köl­ner Sie­chen­haus Me­la­ten die zen­tra­le Be­deu­tung als Le­pra­schau­ort zu. Ab der Mit­te des 15. Jahr­hun­derts nahm dann auch die Me­di­zi­ni­sche Fa­kul­tät der Uni­ver­si­tät zu Köln sol­che Un­ter­su­chun­gen vor.

Für den Zeit­raum von 1491 bis 1664 sind die Pro­to­kol­le al­ler 179 hier vor­ge­nom­me­nen Un­ter­su­chun­gen über­lie­fert. Da­bei zei­gen die oft­mals weit von Köln ent­fernt ge­le­ge­nen Her­kunfts­or­te der Le­pra­ver­däch­ti­gen ein­drucks­voll, welch gro­ßes Pres­ti­ge die Fa­kul­tät als Ort der Le­pra­schau in den Rhein­lan­den und dar­über hin­aus ge­noss. Wie ein Blick auf die in der ne­ben­ste­hen­den Kar­te ver­zeich­ne­ten Her­kunfts­or­te ver­deut­licht, reich­te das Ein­zugs­ge­biet von Harps­tedt bei Bre­men im Nor­den über Ant­wer­pen im Wes­ten und bis nach Hei­del­berg im Süd­os­ten. Ein ähn­li­ches Bild zeigt die Kar­te auch bei der Lo­ka­li­sie­rung der Her­kunfts­or­te von Le­pra­ver­däch­ti­gen, für die als Un­ter­su­chungs­ort Köln-Me­la­ten vor­ge­se­hen war.



Lepraschau - Untersuchung eines Lepraverdächtigen durch drei Ärzte. Holzschnitt von Hans Wechtlin vom Beginn des 16. Jahrhunderts aus dem Feltbuch der Wundartzney von Hans von GERSTDORFF (fol. LXXIIr). Ein Arzt deute auf ein Geschwür am Kopf des Patienten und diskutiert mit seinem Kollegen. Der dritte Arzt betrachtet eine Urinprobe in einem Glaskolben. Ein Gehilfe am linken Bildrand ist mit dem Auswaschen des Blutkuchens in einer Schüssel beschäftigt, Beginn des 16. Jahrhundert. (bpk – Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte)

 

5. Lebensweise und soziale Stellung der Leprosen

Die so­zia­le Stel­lung der Le­pro­sen und ihr An­se­hen in der Ge­sell­schaft wur­den ma­ß­geb­lich durch die Ori­en­tie­rung an ei­ni­gen Bi­bel­stel­len zum "Aus­satz" be­stimmt. Da­bei ka­men vor al­lem zwei Ge­schich­ten zen­tra­le Be­deu­tung zu: der vom 'Dul­der' Hi­ob (Hi­ob 2,7), der trotz bös­ar­ti­ger Ge­schwü­re am gan­zen Kör­per im Glau­ben an Gott fest­hielt und des­halb von der Krank­heit er­löst wur­de, so­wie dem Gleich­nis vom 'rei­chen Pras­ser' und dem 'ar­men La­za­rus' (Lu­kas 16, 19-31), wo­nach der le­pra­kran­ke La­za­rus im Ge­gen­satz zum mit­leid­lo­sen Rei­chen al­le Lei­den be­reits zu Leb­zei­ten er­dul­de­te und nach dem Tod mit himm­li­schem Trost in Abra­hams Schoß be­lohnt wur­de. So­mit konn­ten die Le­pro­sen als von Gott Aus­er­wähl­te an­ge­se­hen wer­den, die durch das Er­lei­den der Krank­heit ih­re Sün­den be­reits zu Leb­zei­ten ver­bü­ß­ten und de­nen ei­ne himm­li­sche Er­lö­sung si­cher schien.



Das Einzugsgebiet des Lepraschau-Zentrums Köln. (Martin Uhrmacher)

 

Ne­ben die­ser po­si­ti­ven Be­wer­tung der Krank­heit konn­te man im Al­ten Tes­ta­ment je­doch auch Stüt­zen für die Auf­fas­sung fin­den, dass die Le­pra ei­ne Fol­ge von Sün­de und Aus­druck gött­li­cher Stra­fe sei: So be­kam Mi­ri­am Aus­satz, weil sie miss­ach­tend von ih­rem Bru­der Mo­ses ge­spro­chen hat­te (Nu­me­ri 12, 9-16), und bei Kö­nig Usi­ja zeig­te sich nach ei­ner Fre­vel­tat wäh­rend ei­ner Op­fer­hand­lung "Aus­satz auf der Stirn" (2 Kö­ni­ge 15, 5). Die­se ne­ga­ti­ve In­ter­pre­ta­ti­on der Le­pra­er­kran­kung als Stra­fe Got­tes war vor al­lem in der mit­tel­al­ter­li­chen Li­te­ra­tur ein be­lieb­tes und weit­ver­brei­te­tes Mo­tiv.

Der of­fen­kun­di­ge Ge­gen­satz zwi­schen zwei glei­cher­ma­ßen bib­lisch fun­dier­ten Sicht­wei­sen präg­te das Ver­hal­ten der Ge­sell­schaft den Le­pra­kran­ken ge­gen­über: Ei­ner­seits wur­den die Aus­sät­zi­gen mit dem Vor­ur­teil der durch sünd­haf­tes Le­ben selbst­ver­schul­de­ten Krank­heit kon­fron­tiert, an­de­rer­seits leb­ten sie in den Le­pros­ori­en als 'Aus­er­wähl­te Got­tes' in ei­ner klos­ter­ähn­li­chen, bru­der­schaft­lich ge­präg­ten Ge­mein­schaft, der in be­son­de­rem Ma­ße Stif­tun­gen und Al­mo­sen zu­ka­men. Ei­ner un­ge­recht­fer­tigt ein­sei­ti­gen Deu­tung der Krank­heit als selbst­ver­schul­de­te Stra­fe stand auch ei­ne ge­wis­se Furcht vor An­ste­ckung ge­gen­über, die zahl­rei­che Vor­schrif­ten zur Ver­mei­dung ei­nes zu en­gen Kon­takts mit den Kran­ken wi­der­spie­geln.

In der Diö­ze­se Trier gal­ten für die Le­pro­sen un­ter an­de­rem fol­gen­de Be­stim­mun­gen:

Sie durf­ten nicht mit Ge­sun­den, son­dern nur in Ge­mein­schaft mit Aus­sät­zi­gen es­sen und trin­ken. Kir­chen, Märk­te, Müh­len, Wirts­häu­ser, Back­öfen und Volks­ver­samm­lun­gen durf­ten nicht be­sucht wer­den. Ver­bo­ten wa­ren der Bei­schlaf, auch mit dem Ehe­part­ner, so­wie das Wa­schen an Quel­len und Bä­chen. Die Le­pro­sen muss­ten ei­ne spe­zi­el­le Tracht tra­gen, durf­ten Ge­län­der nur mit Hand­schu­hen und Ge­gen­stän­de beim Kauf nur mit ei­nem Stäb­chen be­rüh­ren. Zu­dem soll­ten sie beim Ge­spräch mit Ge­sun­den aus der Wind­rich­tung ge­hen und nicht ge­ra­den We­ges auf je­man­den zu­lau­fen.

Grund­sätz­lich dür­fen die Aus­sät­zi­gen nicht als ho­mo­ge­ne Grup­pe be­trach­tet wer­den, son­dern man muss zwi­schen den 'in­sti­tu­tio­na­li­sier­ten' Le­pro­sen, das hei­ßt den­je­ni­gen, die dau­er­haft Auf­nah­me in ei­nem Sie­chen­haus ge­fun­den hat­ten, und den va­gie­ren­den Le­pro­sen, die als Wan­der­bett­ler um­her­zo­gen, un­ter­schei­den. Da zum Ein­tritt in ein Le­pro­so­ri­um in der Re­gel ei­ne Pfrün­de  er­wor­ben wer­den muss­te, war es für ar­me oder mit­tel­lo­se Le­pra­kran­ke schwie­rig, ei­nen Platz in ei­nem Sie­chen­haus zu er­hal­ten, zu­mal die An­zahl der Pfründ­ner ge­wöhn­lich be­schränkt war und wohl­ha­ben­de Aus­sät­zi­ge be­vor­zugt auf­ge­nom­men wur­den. Falls ein Le­pro­se in der nä­he­ren Um­ge­bung sei­nes Hei­mat­or­tes kei­ne dau­er­haf­te Un­ter­kunft fand, war es für ihn fast un­mög­lich, in an­de­ren, wei­ter ent­fern­ten Le­pros­ori­en ei­nen Platz zu er­hal­ten, da die Städ­te bei der Zu­las­sungs­ent­schei­dung sehr streng zwi­schen Ein­hei­mi­schen und Frem­den dif­fe­ren­zier­ten. Da die Pfründ­ner ei­nes Sie­chen­hau­ses so­mit in der Re­gel aus der zu­ge­hö­ri­gen Stadt oder ih­rer un­mit­tel­ba­ren Um­ge­bung stamm­ten, konn­ten sie ih­re so­zia­len und fa­mi­liä­ren Kon­tak­te wei­ter­hin, wenn­gleich ein­ge­schränkt, auf­recht­er­hal­ten. Folg­lich ge­nos­sen sie auch ein viel hö­he­res So­zi­al­pres­ti­ge als va­gie­ren­de Sie­chen, die sich ih­ren Le­bens­un­ter­halt er­bet­teln muss­ten. Wie groß die Zahl der bet­telnd um­her­zie­hen­den Aus­sät­zi­gen wäh­rend des Mit­tel­al­ters und der frü­hen Neu­zeit war, lässt sich nicht be­stim­men. Um zu über­le­ben, wa­ren sie al­lein auf Al­mo­sen an­ge­wie­sen und auf­grund der feh­len­den Un­ter­kunft zu stän­di­gem Um­her­zie­hen ge­zwun­gen.

5.1 Kleidung

Bild­li­che Dar­stel­lun­gen und Be­klei­dungs­vor­schrif­ten in den Le­pro­sen­ord­nun­gen be­le­gen, dass sich spä­tes­tens seit dem 14. Jahr­hun­dert ei­ne cha­rak­te­ris­ti­sche Tracht der Le­pro­sen her­aus­ge­bil­det hat­te. In der Re­gel be­stand sie aus ei­nem lan­gen grau­en oder schwar­zen Man­tel, lan­gen Ho­sen, ei­nem breit­krem­pi­gen Hut, ähn­lich der Kopf­be­de­ckung von Pil­gern, aus Hand­schu­hen, Schuh­werk und ei­nem Warn­in­stru­ment, meis­tens ei­ner drei­tei­li­gen Le­pro­sen­klap­per. Er­gänzt wur­de die­se Aus­stat­tung in ei­ni­gen Fäl­len noch durch ei­ne Trink­fla­sche und ei­nen Zei­ge­stock. In Köln be­stand der Le­pro­sen­ha­bit aus Jop­pe, Knie­ho­se, ei­nem bis zu den Kni­en rei­chen­den wei­ten Man­tel, wei­ßen Hand­schu­hen, ei­nem gro­ßen Hut und der ob­li­ga­to­ri­schen Klap­per. Das so­ge­nann­te Köl­ner Le­pro­sen­männ­chen, ei­ne Sand­stein­plas­tik von 1629/1630, die aus der Köl­ner Le­pro­se­rie Me­la­ten stammt, zeigt die­se Klei­dungs­stü­cke.

6. Die Leprosorien – Typologie der Bauform und der inneren Organisation

Der Be­griff „Le­pro­so­ri­um“ be­zeich­net al­le Ein­rich­tun­gen, die spe­zi­ell zur Un­ter­brin­gung Le­pra­kran­ker ge­dient ha­ben. Bei nä­he­rer Be­trach­tung zeigt sich je­doch, dass die Le­pros­ori­en in Grö­ße und Aus­stat­tung stark va­ri­ier­ten. Von der ein­fa­chen Hüt­te ei­nes Feld­sie­chen reicht das Spek­trum bis zu klos­ter­ähn­li­chen, wirt­schaft­li­chen Groß­be­trie­ben mit Ver­wal­tern und Dienst­per­so­nal, ei­ner ei­ge­nen Ka­pel­le und ei­nem mit­un­ter be­acht­li­chen Ver­mö­gen. Trotz die­ser fun­da­men­ta­len Un­ter­schie­de las­sen sich ei­ni­ge für ein Le­pro­so­ri­um cha­rak­te­ris­ti­sche Merk­ma­le de­fi­nie­ren.



Der Reiche und der arme Lazarus. - Darstellung nach Lk 16, 19–31, Echternacher Evangeliar aus dem 10. Jh. Der Reiche sitzt mit seiner Frau und einem Sohn im Haus am reich gedeckten Tisch, ein Diener bringt gerade eine weitere Schüssel mit Speisen herein. Am rechten Rand des Bildes hockt Lazarus vor der offenen Tür des Hauses und hebt bittend die rechte Hand; die Geschwüre an seinen Füßen werden dabei gemäß der biblischen Vorlage von den Hunden des Reichen geleckt. Der Körper des nur mit einem leichten Hemd bekleideten Lazarus – sein Name steht in senkrechter Schrift über seinem Kopf – ist ähnlich wie bei den Hiob-Darstellungen mit dreieckig gemalten Geschwüren überdeckt, die keine spezifischen Krankheitssymptome wiedergeben; Künstler: Meister des Codex Aureus Epternacencis - Buchmalerei, Schule von Reichenau unter Abt Humbert von Echternach (1028-1051).

 

An ers­ter Stel­le sind die ty­pi­schen Stand­ort­fak­to­ren zu nen­nen. So be­fan­den sich Le­pros­ori­en stets vor den To­ren der zu­ge­hö­ri­gen Stadt oder Ort­schaft, meist in ei­ner Ent­fer­nung von ma­xi­mal fünf Ki­lo­me­tern. Da die Ein­rich­tun­gen ei­nen be­deu­ten­den Teil ih­rer Ein­nah­men aus Al­mo­sen be­strit­ten, war es wich­tig, dass sie di­rekt an den wich­tigs­ten Zu­fahrts­stra­ßen la­gen, be­son­ders häu­fig an Kreu­zun­gen und Weg­ga­be­lun­gen. Hier war der Durch­gangs­ver­kehr von Händ­lern, Rei­sen­den und Pil­gern am grö­ß­ten und die Ein­nah­men aus den an der Stra­ße auf­ge­stell­ten Al­mo­sen­käs­ten und Op­fer­stö­cken wa­ren am höchs­ten. Auch die Nä­he zu ei­nem flie­ßen­den Ge­wäs­ser war wich­tig, um ei­ne aus­rei­chen­de Was­ser­ver­sor­gung des Le­pro­so­ri­ums zu ge­währ­leis­ten. Was­ser spiel­te über­dies ei­ne wich­ti­ge Rol­le für die Be­hand­lung der Kran­ken.

Ne­ben den ge­trenn­ten Wohn­stät­ten der Aus­sät­zi­gen und ih­rer Pfle­ge- und Hilfs­kräf­te konn­te ein Le­pro­so­ri­um noch wei­te­re Ge­bäu­de um­fas­sen. Nach den Be­schlüs­sen des drit­ten La­ter­an­kon­zils von 1179 soll­te je­des Le­pro­so­ri­um über ei­ne Ka­pel­le mit Fried­hof ver­fü­gen. Die Um­set­zung die­ser Vor­schrift hing je­doch von der Fi­nanz­kraft der zu­ge­hö­ri­gen Stadt und ih­rer Be­woh­ner ab. Ei­ge­ne Ka­pel­len be­sa­ßen des­halb nur die Le­pros­ori­en re­la­tiv gro­ßer, fi­nanz­kräf­ti­ger Städ­te wie Köln, Aa­chen, Bonn, Es­sen, Dort­mund, We­sel, Trier und Lu­xem­burg. Klei­ne­re Ein­rich­tun­gen ver­füg­ten mit­un­ter le­dig­lich über ei­nen Ka­pel­len­raum im Le­pro­sen­haus. Falls den Le­pro­sen kei­ne Ka­pel­le zur Ver­fü­gung stand, muss­ten sie ei­ne Kir­che mit ei­nem so­ge­nann­ten „Ha­gio­skop“ auf­su­chen. Da­bei han­del­te es sich um ei­nen Durch­bruch in ei­ner Kir­chen­mau­er, ähn­lich ei­nem Fens­ter­schlitz, der den Aus­sät­zi­gen trotz des Ver­bots, ei­ne Kir­che zu be­tre­ten, ei­ne Teil­nah­me am Got­tes­dienst er­mög­lich­te. Auf dem Le­pro­sen­hof konn­ten sich zu­dem je nach der Grö­ße des land­wirt­schaft­li­chen Be­sit­zes  noch Scheu­nen, Stäl­le und Schup­pen be­fin­den. Das ge­sam­te Ge­bäu­de­en­sem­ble war schlie­ß­lich mit ei­ner Mau­er, ei­nem Gra­ben oder ei­nem Ge­bück um­schlos­sen.



Die Trierer Leprosorien Estrich und St. Jost - Die Karte zeigt exemplarisch die typische Lage von Leprosorien an Hauptstraßen im städtischen Umland. Hier befinden sich beide Leprosorien exponiert an Engstellen zwischen Moselufer und Berghängen. Reisende und Passanten mussten die Einrichtung mit ihren Opferstöcken und repräsentativen Kapellen ganz nah passieren.

 

6.1 Innere Organisation

Die Ver­wal­tung des Le­pro­so­ri­ums wur­de meist von den in ei­ner Bru­der­schaft zu­sam­men­ge­schlos­se­nen Be­woh­nern selbst or­ga­ni­siert. Ei­ne sol­che Le­pro­sen­bru­der­schaft war al­so ei­ne Ge­mein­schaft von Lai­en, die sich durch ei­ne klos­ter­ähn­li­che Le­bens­wei­se aus­zeich­ne­te und ei­nen fest­ge­leg­ten Bru­der­schafts­zweck ver­folg­te. Cha­rak­te­ris­ti­sche Kenn­zei­chen ei­ner sol­chen Bru­der­schaft wa­ren die in münd­li­cher oder schrift­li­cher Form tra­dier­ten Sta­tu­ten der Ge­mein­schaft, re­gel­mä­ßi­ge ge­mein­sa­me Mahl­zei­ten und ge­mein­schaft­li­che re­li­giö­se Ver­rich­tun­gen in der Le­pro­sen­ka­pel­le. Dar­über hin­aus stell­te das ge­nos­sen­schaft­li­che Ele­ment ei­ne wich­ti­ge Grund­la­ge je­der Le­pro­sen­bru­der­schaft dar. So wur­de das durch Pfrün­den­gel­der, Spen­den, Ver­mächt­nis­se und sons­ti­ge Ein­künf­te er­wach­se­ne Ver­mö­gen der Ge­mein­schaft in der Re­gel selbst ver­wal­tet.

Trotz die­ser weit­ge­hen­den Au­to­no­mie der Le­pros­ori­en lag die Ober­auf­sicht üb­li­cher­wei­se in den Hän­den von Pro­vi­so­ren. Sie stamm­ten aus der städ­ti­schen Füh­rungs­schicht und wur­den vom Rat er­nannt. Nach au­ßen führ­ten sie al­le wich­ti­gen Ge­schäf­te des Hau­ses, über­prüf­ten die Fi­nanz­ver­wal­tung, ent­schie­den über die Auf­nah­me oder den Aus­schluss ei­nes Aus­sät­zi­gen, er­nann­ten die Be­diens­te­ten und ver­tra­ten die Le­pro­sen in recht­li­chen und wirt­schaft­li­chen An­ge­le­gen­hei­ten. Bei grö­ße­ren Le­pro­sen­häu­sern ist häu­fig auch ein fest an­ge­stell­ter, nicht le­pra­kran­ker Ver­wal­ter, der so­ge­nann­te "Schel­lenk­necht", be­legt, der für die Le­pro­sen Al­mo­sen sam­mel­te. Sein Na­me lei­tet sich von der Sie­chen­klap­per oder der Schel­le ab, mit der er sein Kom­men an­kün­dig­te. Nur aus den be­deu­tends­ten Le­pros­ori­en sind schrift­lich fi­xier­te Sta­tu­ten über­lie­fert; ei­ni­ge wa­ren zu­dem Haupt­sitz ei­ner über­re­gio­na­len Le­pro­sen­bru­der­schaft.

6.2 Statuten

In den Rhein­lan­den sind ins­ge­samt neun Sta­tu­ten von sie­ben Le­pros­ori­en über­lie­fert; für die Le­pro­sen­häu­ser in Soest-zur Mar­be­ke und Trier-St. Jost lie­gen je­weils zwei Sta­tu­ten vor. Man kann sie als ei­ne Samm­lung von Vor­schrif­ten be­schrei­ben, die das Zu­sam­men­le­ben der Be­woh­ner, ih­re Kon­tak­te mit der Au­ßen­welt und die recht­li­che Stel­lung der Ein­rich­tung re­gel­ten. Sie spie­geln vie­le Le­bens­um­stän­de in den be­tref­fen­den Le­pros­ori­en wi­der und bie­ten Ein­bli­cke in die ad­mi­nis­tra­ti­ven Struk­tu­ren der Ein­rich­tung, in das nor­ma­ti­ve Ide­al­bild ge­mein­schaft­li­chen Zu­sam­men­le­bens so­wie in den All­tag der Be­woh­ner.



Leprosorium der Stadt Wesel - Die Abbildung zeigt das vor der Stadt Wesel an der Ecke Reeser/Hamminkelner Landstraße gelegene Leprosorium. Das Gelände des Anwesens besteht aus vier voneinander abgegrenzten Parzellen; es ist zur Straße hin mit einer Mauer umgeben. Im Zentrum der Anlage steht die Kapelle. Rechts von der Kapelle befindet sich eine Parzelle, die als 'Melaten vor Wesel' bzw. 'Leprosen vor weesel' bezeichnet ist. Darin liegt ein repräsentatives zweigeschossiges Haus mit einem gotischen Treppengiebel und einem großen Kamin, das Wohnhaus der Leprosen, 17. Jahrhundert. (Landesarchiv NRW)

 

Die Sta­tu­ten ent­hal­ten je­doch kei­ne grund­le­gen­de Ord­nung der Le­bens­um­stän­de in den rhei­ni­schen Le­pros­ori­en. Sie sind viel­mehr als er­gän­zen­de Re­ge­lun­gen zu be­trach­ten, als Re­ak­tio­nen auf kon­kre­te Vor­fäl­le aus der Pra­xis oder auch als Spie­gel­bild sich ab­zeich­nen­der Wand­lungs­pro­zes­se. Ge­ra­de in die­ser Hin­sicht er­mög­li­chen die Sta­tu­ten ei­nen Blick auf das all­täg­li­che Le­ben in den Le­pros­ori­en, das sich oft­mals doch deut­lich von dem weit­ver­brei­te­ten Bild un­ter­schied, das die über­lie­fer­ten Nor­men des Le­pro­sen­rechts sug­ge­rie­ren und das in der Li­te­ra­tur viel­fach pla­ka­tiv ge­zeich­net wird: le­bens­lan­ge voll­kom­me­ne Iso­la­ti­on und strengs­te Re­gle­men­tie­rung des All­tags als "le­ben­de To­te". Dass die­ses Bild in vie­len Be­rei­chen nicht der Rea­li­tät ent­sprach, zei­gen die an der Pra­xis ori­en­tier­ten Nor­men der Le­pros­ori­en­sta­tu­ten. Sie wer­fen un­ter an­de­rem ein neu­es Licht auf den ho­hen Grad an Selbst­ver­wal­tung durch die Le­pro­sen­bru­der­schaft und ei­ne in der Pra­xis of­fen­bar we­nig stren­ge Iso­la­ti­on der Be­woh­ner.

6.3 Siegel

Mehr noch als al­le bis­her ge­nann­ten Kri­te­ri­en sym­bo­li­siert die Exis­tenz ei­nes Sie­gels Grö­ße, Be­deu­tung und An­se­hen so­wie ei­nen ho­hen Grad von Selbst­ver­wal­tung ei­nes Le­pro­so­ri­ums. Aus die­sem Grund ver­wun­dert es nicht, dass von den rhei­ni­schen Sie­chen­häu­sern nur die­je­ni­gen in Aa­chen, Köln-Me­la­ten und Trier-St. Jost ei­ge­ne Sie­gel führ­ten; bei den an­de­ren Le­pros­ori­en be­dien­te man sich wohl frem­der Sie­gel, die den städ­ti­schen Pro­vi­so­ren oder den Geist­li­chen der Le­pro­sen­ka­pel­le zur Ver­fü­gung stan­den. Das Aa­che­ner Sie­gel ist nur ein­mal, an ei­ner Ur­kun­de von 1422 hän­gend, in sehr schlech­tem Zu­stand er­hal­ten. Es zeigt den hei­li­gen Ge­org als Rit­ter mit Schwert und Schild.

Das Sie­gel des Trie­rer Le­pro­so­ri­ums St. Jost ist nicht im Ori­gi­nal er­hal­ten, es wird je­doch in den Sta­tu­ten vom 28.8.1448 an­ge­kün­digt. Aus dem Text­zu­sam­men­hang geht deut­lich her­vor, dass das Le­pro­so­ri­um ein ei­ge­nes Sie­gel be­saß, das von den Pro­vi­so­ren oder der In­sas­sen­bru­der­schaft ge­führt wur­de. Da­ge­gen sind vom Köl­ner Le­pro­so­ri­um Me­la­ten seit der ers­ten Hälf­te des 13. Jahr­hun­derts meh­re­re ver­schie­de­ne Sie­gel­ty­pen er­hal­ten. Erst­mals er­wähnt wird das Me­la­te­ner Sie­gel in ei­ner Ur­kun­de von 1227, das äl­tes­te über­lie­fer­te Sie­gel hängt an ei­ner Ur­kun­de von 1242, be­son­ders gut er­hal­ten ist es an ei­ner Ur­kun­de von 1249.

Dar­ge­stellt wird der ers­te Teil der Ge­schich­te vom rei­chen Pras­ser und dem ar­men La­za­rus nach Lu­kas 16, 19-21, die für das Selbst­ver­ständ­nis der Aus­sät­zi­gen von zen­tra­ler Be­deu­tung war. Auf der rech­ten Sei­te sitzt der als DI­VES ge­kenn­zeich­ne­te rei­che Pras­ser an ei­nem üp­pig ge­deck­ten Tisch in ei­nem sche­ma­ti­siert dar­ge­stell­ten Haus. Links vor der Tür steht der nur halb be­klei­de­te LA­ZA­RUS mit ei­nem um­ge­häng­ten Beu­tel und auf ei­nen Krück­stock ge­stützt. Die rech­te Hand hat er bit­tend zum Rei­chen er­ho­ben, doch die­ser weist ihn mit eben­falls er­ho­be­ner Hand ab. Dem Text des Evan­ge­li­ums ent­spre­chend hat der Sie­gel­schnei­der auch ei­nen Hund dar­ge­stellt, der die Ge­schwü­re an den Bei­nen des La­za­rus leckt. Als Zei­chen der be­vor­ste­hen­den Er­lö­sung er­scheint über dem Aus­sät­zi­gen die seg­nen­de Hand Got­tes. Die Um­schrift des Sie­gels lau­tet: SI­GIL­LUM LE­PRO­SORUM CO­LO­NIEN­I­SI­UM, wo­bei das über­zäh­li­ge I auf man­geln­de La­tein­kennt­nis­se des Sie­gel­schnei­ders ver­weist. Von be­son­de­rer Be­deu­tung ist die mit 87 mm Durch­mes­ser au­ßer­ge­wöhn­li­che Grö­ße des Sie­gels, wel­ches das For­mat der meis­ten Stadt­sie­gel im Rhein­land deut­lich über­trifft und so­mit nicht nur die her­aus­ra­gen­de Stel­lung Me­la­tens un­ter den rhei­ni­schen Le­pros­ori­en un­ter­streicht, son­dern auch die Wirt­schafts­kraft und das Selbst­ver­ständ­nis der Ein­rich­tung wi­der­spie­gelt.

6.4 Leprosorien als städtische Repräsentationsobjekte

Um­fang und Aus­stat­tung ei­nes Le­pro­so­ri­ums wa­ren di­rekt von der Grö­ße und Be­deu­tung der zu­ge­hö­ri­gen Stadt ab­hän­gig. Auf­grund ih­rer be­son­ders pro­mi­nent und ex­po­niert aus­ge­wähl­ten Stand­or­te an Kreu­zun­gen, Brü­cken und Haupt­aus­fall­stra­ßen gal­ten sie als prä­sen­te und das städ­ti­sche Um­land prä­gen­de kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen, die ein fes­ter Be­stand­teil der städ­ti­schen Le­bens­welt wa­ren. Sie dien­ten nicht da­zu, ih­re Be­woh­ner zu ver­ste­cken, son­dern wa­ren viel­mehr mit Stif­tun­gen und Spen­den ver­se­he­ne städ­ti­sche Ein­rich­tun­gen, die vom Rat und den Bür­gern auch als Pres­ti­ge­ob­jek­te be­trach­tet wur­den. Dies zeigt sich in der re­prä­sen­ta­ti­ven bau­li­chen Ge­stal­tung vie­ler Ka­pel­len und Wohn­häu­ser rhei­ni­scher Le­pros­ori­en, der An­brin­gung städ­ti­scher Wap­pen und nicht zu­letzt auch der für die grö­ß­ten Ein­rich­tun­gen über­lie­fer­ten Sie­gel­füh­rung. 

7. Der Rückgang der Lepra und das Ende der rheinischen Leprosorien

Im 13. und 14. Jahr­hun­dert hat­te die Le­pra­durch­seu­chung der Be­völ­ke­rung in Mit­tel­eu­ro­pa wahr­schein­lich ih­ren Hö­he­punkt er­reicht. Ein all­mäh­li­cher Rück­gang der Le­pra setz­te dann ab der zwei­ten Hälf­te des 14. Jahr­hun­derts ein; er führ­te schlie­ß­lich über ei­nen Zeit­raum von meh­re­ren Jahr­hun­der­ten zum Ver­schwin­den der Krank­heit. Die Ur­sa­chen hier­für sind nicht ein­deu­tig zu be­stim­men. In­fol­ge der schlech­ten Quel­len­la­ge ist der Rück­gang zu­dem nur durch In­di­zi­en punk­tu­ell greif­bar, da nur we­ni­ge ver­ein­zel­te In­sas­sen­zah­len von Le­pros­ori­en über­lie­fert sind. Spä­tes­tens ab der Mit­te des 17. Jahr­hun­derts war die Le­pra in Mit­tel­eu­ro­pa weit­ge­hend zu­rück­ge­drängt; sie blieb je­doch in ge­rin­gem Ma­ße bis zum En­de des Jahr­hun­derts und ver­ein­zelt so­gar noch in den ers­ten De­ka­den des 18. Jahr­hun­derts nach­weis­bar, be­vor sie voll­kom­men ver­schwand. Die­se Ent­wick­lung lässt sich für die Rhein­lan­de we­nigs­tens als Ten­denz an­hand der in Ab­hän­gig­keit vom Be­darf ver­rin­ger­ten Ak­ti­vi­tät des Le­pra­schau­zen­trums der Me­di­zi­ni­schen Fa­kul­tät der Uni­ver­si­tät zu Köln nach­wei­sen. So sind hier im Zeit­raum zwi­schen 1491 und 1580 173 Un­ter­su­chun­gen durch­ge­führt wor­den (= 96,7 Pro­zent der ins­ge­samt 179 be­leg­ten Pro­to­kol­le), wäh­rend auf die Jah­re 1581 bis 1664 le­dig­lich noch sechs der über­lie­fer­ten Pro­to­kol­le (= 3,3 Pro­zent) ent­fal­len.



Die Statuten des Trierer Leprosoriums St. Jost von 1464 - Das Schaubild visualisiert am Beispiel des Trierer Leprosoriums St. Jost die in den Statuten enthaltenen Angaben und verdeutlicht in vereinfachter Form die Zusammenhänge. Die Graphik zeigt somit eine Momentaufnahme der Verfassung eines Leprosoriums.

 

Die rück­läu­fi­gen Kran­ken­zah­len be­wirk­ten seit dem 15. Jahr­hun­dert ei­nen grund­sätz­li­chen Wan­del in der Or­ga­ni­sa­ti­ons­form und Fi­nanz­si­tua­ti­on der Le­pros­ori­en. Es zeich­ne­te sich bei ih­nen, ähn­lich wie bei den Hos­pi­tä­lern, ei­ne ver­stärk­te Aus­bil­dung des Pfrün­den­we­sens ab, wo­durch das Prin­zip der un­ent­gelt­li­chen Auf­nah­me von Hilfs­be­dürf­ti­gen zu­neh­mend dem Prin­zip der Ent­gelt­lich­keit für die Leis­tun­gen der Spi­tal­pfle­ge wich. Die­ser Wan­del re­sul­tier­te nicht zu­letzt aus dem Be­stre­ben der Für­sor­ge­ein­rich­tun­gen be­zie­hungs­wei­se ih­rer Pro­vi­so­ren, zur Be­stands­si­che­rung neue Ein­nah­me­quel­len zu er­schlie­ßen. Ne­ben Le­pra­kran­ken wur­den nun – zu­nächst nur zö­ger­lich und un­ter be­stimm­ten Be­din­gun­gen – auch ge­sun­de Pfründ­ner in das Le­pro­so­ri­um auf­ge­nom­men. In Köln stamm­te der äl­tes­te über­lie­fer­te Pfründ­ver­trag Nicht-Le­pra­kran­ker mit dem Le­pro­so­ri­um Me­la­ten be­reits aus dem Jah­re 1428. Al­ler­dings er­hiel­ten die Pfründ­ner, ein Köl­ner Ehe­paar, ei­ne Woh­nung in der Stadt, sie wa­ren folg­lich nicht dem di­rek­ten Kon­takt mit Sie­chen aus­ge­setzt.

Ab dem En­de des 16. Jahr­hun­derts führ­te der fort­schrei­ten­de Rück­gang der Le­pra­er­kran­kun­gen ver­stärkt zur Un­ter­be­le­gung und in­fol­ge­des­sen zum Ver­fall, zur Auf­lö­sung oder zur Zweck­ent­frem­dung von Le­pros­ori­en. Die Ein­künf­te, Ren­ten und Stif­tun­gen der Ein­rich­tun­gen fie­len dann meist Hos­pi­tä­lern oder an­de­ren so­zia­len Ein­rich­tun­gen zu.

7.1 Ein spektakulärer Prozess als Auslöser für die Schließung von Leprosorien

Die für vie­le rhei­ni­sche Le­pros­ori­en be­leg­te Schlie­ßung und Zer­stö­rung zwi­schen 1712 und 1719 er­folg­te in ur­säch­li­chem Zu­sam­men­hang mit dem Pro­zess ge­gen die Mit­glie­der der so­ge­nann­ten "Gro­ßen Sie­chen­ban­de" in den Jah­ren 1710 bis 1712. Am En­de ei­nes lang­wie­ri­gen und auf­se­hen­er­re­gen­den Ver­fah­rens, das die Le­pros­ori­en des Her­zog­tums Jü­lich-Berg in das Blick­feld der Jus­tiz ge­rückt hat­te, konn­ten den Mit­glie­dern der Räu­ber­ban­de ins­ge­samt 18 Mor­de und Mord­ver­su­che, Raub­de­lik­te so­wie wei­te­re Straf­ta­ten wie Heh­le­rei, Un­ter­schla­gung, Ehe­bruch, Pro­sti­tu­ti­on, In­zest und Kinds­mord nach­ge­wie­sen wer­den, die seit 1698 ver­übt wor­den wa­ren.

Im Zu­ge der Er­mitt­lun­gen zeig­te sich, dass ein be­sie­gel­ter Le­pra­schau­brief kei­nes­wegs mehr als Be­leg für ei­ne ord­nungs­ge­mä­ße und fach­kun­di­ge Un­ter­su­chung durch ein Un­ter­su­chungs­gre­mi­um aus ver­ei­dig­ten Spe­zia­lis­ten an­ge­se­hen wer­den konn­te. Ob­wohl al­le ver­meint­li­chen Sie­chen der von der Un­ter­su­chung be­trof­fe­nen Le­pros­ori­en über ei­nen Schau­brief ver­füg­ten, stell­te sich schon bald her­aus, dass kein Mit­glied der Sie­chen­ban­de tat­säch­lich an Le­pra er­krankt war; viel­mehr hat­ten sich die­se des fal­schen Sie­chen-Man­tels und der fal­schen Sie­chen-Klap­pern be­die­net, al­so die cha­rak­te­ris­ti­sche Le­pro­sen­tracht imi­tiert. Of­fen­bar gab es we­gen kaum noch auf­tre­ten­der Neu­er­kran­kun­gen schon lan­ge kei­ne of­fi­zi­el­le Un­ter­su­chungs­kom­mis­si­on mehr, was da­zu ge­führt hat­te, dass der Küs­ter des Köl­ner Sie­chen­hau­ses Me­la­ten in al­lei­ni­ger Ver­ant­wor­tung und oh­ne je­de ärzt­li­che Kon­trol­le be­sie­gel­te Le­pra­schau­brie­fe aus­stel­len konn­te. Der zu­dem mit ei­ni­gen Ban­den­mit­glie­dern ver­wand­te Küs­ter nutz­te die sich bie­ten­de Chan­ce und ver­kauf­te Le­pra­schau­brie­fe an Mit­glie­der der Sie­chen­ban­de und an Per­so­nen aus de­ren Um­feld.

Der Er­werb ei­nes Sie­chen­brie­fes stell­te für vie­le Bett­ler, De­ser­teu­re, Die­be und Gau­ner ei­ne loh­nen­de In­ves­ti­ti­on dar: reiz­voll war die vor­städ­ti­sche La­ge der Le­pros­ori­en bei gleich­zei­ti­ger Nä­he zu Haupt­ver­kehrs­stra­ßen, ei­ne ge­wis­se Furcht der Be­völ­ke­rung vor An­ste­ckung, die vie­le von den Häu­sern fern­hielt, und vor al­lem das Recht, sich mit ei­nem Schau­brief über­all aus­wei­sen und gleich­zei­tig in je­dem Sie­chen­haus ein Ob­dach er­hal­ten zu kön­nen. Auf­grund die­ser Vor­aus­set­zun­gen konn­te sich ein re­gel­rech­tes Netz­werk von ehe­ma­li­gen Le­pros­ori­en aus­bil­den, in de­nen gan­ze Gau­ner­fa­mi­li­en leb­ten, die un­ter­ein­an­der in en­gem Kon­takt stan­den und ge­mein­sam Ver­bre­chen ver­üb­ten. Die Ban­de hat­te dem­nach die trotz des star­ken Rück­gangs der Le­pra­er­kran­kun­gen vie­ler­orts im­mer noch in­tak­te In­fra­struk­tur der Le­pros­ori­en ge­nutzt und mit ei­nem ei­ge­nen Be­zie­hungs­ge­flecht über­la­gert.

Nach der 1712 voll­streck­ten Hin­rich­tung der meis­ten Ban­den­mit­glie­der ord­ne­te Kur­fürst  Jo­hann Wil­helm un­ver­züg­lich die Auf­he­bung und Zer­stö­rung al­ler Le­pros­ori­en in den Her­zog­tü­mern Jü­lich und Berg an. Dar­über hin­aus ließ der Kur­fürst ei­nen de­tail­lier­ten Be­richt des Sach­ver­hal­tes aus den Kri­mi­nal­ak­ten dru­cken, den er an be­nach­bar­te Lan­des­her­ren schick­te. Dar­in for­der­te er die­se aus­drück­lich zur all­ge­mei­nen Auf­he­bung der Sie­chen­häu­ser auf. Die­ser Auf­ruf führ­te je­doch of­fen­bar zu kei­nen di­rek­ten Re­ak­tio­nen; denn vie­le Le­pros­ori­en be­stan­den wei­ter, man­che wur­den erst vie­le Jahr­zehn­te spä­ter end­gül­tig auf­ge­ho­ben. Al­lein in Kur­k­öln folg­te man dem Bei­spiel von Jü­lich-Berg.

Auch das En­de des ehe­mals grö­ß­ten und be­deu­tends­ten Le­pro­so­ri­ums der Rhein­lan­de in Köln-Me­la­ten war ei­ne Fol­ge des Pro­zes­ses; denn nach ei­ner 1712 vom Rat der Stadt Köln durch­ge­führ­ten Un­ter­su­chung, in de­ren Ver­lauf sich her­aus­stell­te, dass le­dig­lich ei­ne Be­woh­ne­rin von Me­la­ten leich­te Le­pra­sym­pto­me auf­wies, war das En­de der Ein­rich­tung nach über 500-jäh­ri­gem Be­ste­hen end­gül­tig be­sie­gelt.

 

2. Geißlerzüge

Bereits in den 1260er Jahren, besonders aber infolge der Pest 1348/49 kam es im ganzen Reich zu großen Geißlerzügen. Zur Buße ihrer Sünden und in Nachfolge des Vorbilds Christi verübten die an diesen Zügen teilnehmenden Laien ritualisierte Selbstgeißelungen. Die dabei gesungenen Lieder zählen zu den ältesten überlieferten geistlichen Liedern in Volkssprache. Die Züge der Männern vorbehaltenen Geißlergruppen führten vor allem in größere Städte, in denen sich die Teilnehmer öffentlich selbstgeißelten und zur Buße aufriefen. Mit Judenpogromen in Städten, in die sie gelangten, standen die Geißler nicht in direktem Zusammenhang. Die große Unterstützung, die die Laienbewegung anfänglich erfuhr, wich im Laufe der Zeit kritischen Tönen, besonders auch der Amtskirche. Die päpstliche Littera Inter sollicitudines erklärte die Geißlerbewegung 1349 schließlich für häretisch. Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts bestanden noch vereinzelt Geißlergruppen; diese erreichten aber nicht mehr die Bedeutung von 1348/49.

Bezeichnung, zeitlicher und geographischer Rahmen, Verbreitung

Der Begriff "Geißler" dürfte eine Selbstbezeichnung der Teilnehmer dieser Bußbewegung sein, da er in den volkssprachlichen Quellen fast durchgängig Verwendung findet. In den lateinischen Texten tauchen die Bezeichnungen "flagellarii" und "cruciferi" auf, letzteres nimmt Bezug auf die Kleidung der Geißler, an der (Stoff-)Kreuze befestigt waren. Nachdem bereits in den 1260er Jahren in Italien und im Reich Gruppen von Flagellanten aufgetreten waren, entwickelten sich vor allem im Zusammenhang mit der Pest 1348/49 im gesamten Reich Geißlerzüge. Um der herannahenden oder bereits grassierende Seuche zu entgehen, die als Strafe Gottes für die Sünden der Menschen betrachtet wurde, begannen zunächst die Bewohner der Steiermark und Niederösterreichs, sich im Spätsommer und Herbst 1348 zur Buße öffentlich selbst zu geißeln. Innerhalb eines Jahres, bis zum Oktober 1349, traten überall im Reich Geißler auf. Durch die "Littera Inter sollicitudines" vom 20. Oktober 1349 sprach Papst Clemens VI. (reg. 1342-1352) ein Verbot der Geißlerzüge aus, allerdings dauerte es noch bis Anfang 1350, bis die letzten Flagellanten verschwunden waren.

In späteren Jahren gab es nur noch vereinzelt zeitlich und örtlich sehr begrenzte Geißlerzüge, so etwa 1391 in Heidelberg, 1392 in Würzburg und 1400 im Raum um Aachen. In Thüringen entwickelte sich aus den Geißlerzügen heraus eine Glaubensgemeinschaft, die bis zum Ende des 15. Jahrhunderts als "Heresis flagellatorum" verfolgt wurde. Doch ein reichsweites, massenhaftes und öffentliches Auftreten von Geißlern ist nach 1349 nicht mehr zu beobachten.

Für die Ausbreitung des Phänomens spielten die größeren Städte eine wichtige Rolle: Bei den Bürgern fanden die Geißlergruppen nicht nur Unterkunft und Verpflegung, sondern auch ein großes Publikum, das seinerseits dazu angeregt wurde, ebenfalls auf Geißelfahrt zu gehen.

Verlauf eines Geißlerzuges

Die Angaben der Quellen zur Größe der einzelnen Geißlerzüge schwanken, Gruppen von hundert und mehr Mitgliedern dürften jedoch keine Seltenheit gewesen sein.

Auf die Mäntel und Hüte, die sie während ihrer Wanderung über Land trugen, hatten sie Kreuze geheftet, wodurch sie als Büßer erkennbar waren. Ferner führten sie wie bei einer Prozession Fahnen, Kerzen und Tragekreuze mit sich.

Über das Ritual der Selbstgeißelung, das jeden Tag morgens und abends abzuleisten war, berichtet am ausführlichsten der Straßburger Chronist und Augenzeuge Fritsche Closener (gest. zwischen 1372 und 1396); es ist zu vermuten, dass die Bußübung andernorts ähnlich ausgesehen haben dürfte. Die Geißel selbst wird in den Quellen detailliert beschrieben: Sie bestand aus einem Stab, an dem drei Stränge mit großen Knoten befestigt waren. In den Knoten steckten jeweils über Kreuz zwei Nägel. Nach dem Zug zu dem Ort, an dem die Geißelung stattfinden sollte, legten die Büßer ihre Obergewänder ab; das Ritual wurde mit nacktem Oberkörper durchgeführt. Anschließend mussten sie eine Abfolge von Geißelungen und Kniebeugen durchlaufen, während der sie sich mehrmals vornüber mit ausgestreckten Armen auf den Boden fallen ließen. Im Verlauf des Rituals erhielten die Geißler vom Vorsteher der Gruppe die Absolution ihrer Sünden. In manchen Städten hielt der sogenannte Meister auch eine Predigt, in der die Menschen zu Umkehr und Buße sowie zur Einhaltung des Sonntagsgebotes aufgerufen wurden.

Die Geißlergruppen, denen grundsätzlich nur Männer angehören durften, waren hierarchisch organisiert und auch außerhalb des eigentlichen Rituals strengen Bestimmungen unterworfen. Diese betrafen etwa den Eintritt in die Gemeinschaft und den Aufenthalt der Geißlerbrüder bei ihren Gastgebern. Besonders streng war der Umgang mit Frauen geregelt, mit denen teilweise nicht gesprochen werden durfte. Manche Quellen berichten auch von Geißlerinnen, die jedoch immer getrennt von den Männern auftraten und deren Verhalten meist als skandalös wahrgenommen wurde.

Die Teilnahme an einem Geißlerzug muss als außergewöhnliche Form des angestrebten religiösen Ideals der Imitatio Christi betrachtet werden. Die Pilgerschaft innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums von 33 ½ Tagen ist als symbolisches Nachvollziehen des Lebens Christi und seiner Wanderungen durch das Heilige Land zu verstehen, das Vergießen des eigenen Blutes durch die Selbstgeißelung stellte die weitest mögliche Nachfolge im Leiden dar, zu der ein Mensch fähig war.

Lieder

Besondere Bedeutung kommt den Geißlerliedern zu, die zu den ältesten schriftlich überlieferten geistlichen Lieder in der Volkssprache zählen. Die unterschiedlichen Gesänge wurden zur Prozession und zur Selbstgeißelung in einer bestimmten Reihenfolge vorgetragen. Nur die sogenannte Liturgie, das Hauptlied, ist eine genuin geißlerische Erfindung, ansonsten wurden ältere Melodien und Texte für den Anlass umgearbeitet. Entstehungsort und -zeit der Lieder sind unbekannt.

Es ist fraglich, ob der Bestand an Gesängen bei allen Geißlergruppen gleich war; zumindest die Liturgie ist aber sowohl für den südwestdeutschen als auch für den mitteldeutschen als auch für den brabantisch-limburgischen Raum nachzuweisen. Die Liedtexte bringen die Furcht vor dem Tod (durch die Pest) und vor der ewigen Verdammnis der Menschen aufgrund ihrer Sündhaftigkeit zum Ausdruck. Im Zentrum der Liturgie steht Christus, der dem Sünder seine Passion vor Augen hält und ihn fragt, was er als Gegenleistung dafür erbringen wolle. An anderer Stelle wird Maria als Fürsprecherin bei ihrem Sohn und als Sterbehelferin angesprochen. Insgesamt bieten Ritual und Lieder ein geschlossenes Bild, das - wenn auch in extremer Ausprägung - vor allem in seiner Konzentration auf das blutige Leiden Christi charakteristisch für die spätmittelalterliche Frömmigkeit ist.

Geißler und Judenverfolgungen

Pest, Geißler und Judenpogrome des Jahres 1349 wurden oft miteinander in Verbindung gesetzt. Während der Kausalzusammenhang zwischen dem Schwarzen Tod und den Geißlerzügen in den Quellen klar zutage tritt, ist es wesentlich schwieriger, deren Beteiligung an Judenverfolgungen zu bestimmen. In manchen Städten gab es ein zeitliches Zusammenfallen, und einige Quellen bezichtigen die Geißler ausdrücklich des Aufrufs zum Judenmord; doch bei genauerem Hinsehen erscheinen gerade diese Anschuldigungen aus der Perspektive der städtischen Geschichtsschreibung als ein Versuch, das hiesige Bürgertum zu entlasten, wie etwa die Darstellung der Frankfurter Ereignisse in einem Chronikfragment des 16. Jahrhunderts zeigt. Zieht man zudem in Betracht, dass die Geißler strengen Lebensregeln unterworfen waren, die ihnen u. a. das Tragen von Waffen untersagten und ihren Aufenthalt in einer Gemeinde auf einen Tag begrenzten, so erscheint es eher unwahrscheinlich, dass sich die Bußbrüder aktiv an den Pogromen beteiligten. Welchen Einfluss das Auftreten eines Geißlerzuges allerdings auf die Stimmung in der Bevölkerung hatte, kann nur vermutet werden. Das körperliche Nachempfinden der Passion Christi rief starke Emotionen bei den Zuschauern hervor und war vermutlich auch in der Lage, antijüdische Tendenzen zu verstärken.

Entwicklung und Reaktionen

In den Quellen ist vielfach von einem "Verfall" der Geißlerbewegung die Rede: "sus gerietent sü als unwert werden daz man lutzel ahte uf sü hete" (Closener, 119.) Zunächst trieb die Teilnehmer, die keineswegs nur den unteren sozialen Schichten angehörten, offenbar das ehrliche Bedürfnis nach Buße an. Die Bewohner in den Städten rissen sich förmlich darum, die Geißler zu bewirten und so ebenfalls des von diesen bewirkten Heils anteilig zu werden. Als jedoch immer mehr und immer größere Gruppen kamen, ließ die Begeisterung der Bevölkerung spürbar nach und es regte sich Kritik.

Die städtischen Obrigkeiten reagierten unterschiedlich auf die Bußzüge. Oft fanden die Geißler Unterstützung, erhielten Geld für ihre Verpflegung oder ihre Ausstattung mit Kerzen und Fahnen; andernorts beschlossen die Magistrate jedoch, ihnen die Stadttore zu verschließen, oder setzten sie fest. Eine einheitliche Linie im Umgang mit den Büßern oder ein Verbot von weltlicher Seite gab es nicht, zumal sich der Luxemburger Karl IV. (reg. 1346-1378, Kaiser seit 1355) erst im Juni 1349 endgültig als alleiniger römischer König etablieren konnte. Der Herrscher dürfte den Geißlern mehrfach im Verlauf des Jahres 1349 begegnet sein, deren Anwesenheit in Aachen sogar seine Krönung verzögerte, und dennoch ist keine Urkunde oder ein Mandat aus seiner Hand erhalten.

Auch der Klerus war sich alles andere als einig in seiner Einschätzung der Geißlerbewegung. Diese ging von Laien aus, und Geistliche durften sich den Zügen wohl anschließen, aber keine Führungsrolle übernehmen. Die Geißler waren nicht ausgesprochen antiklerikal, wie es in der älteren Literatur gern behauptet wurde; Selbstgeißelung und Wanderschaft waren vielmehr als asketische Übungen innerhalb der Kirche seit alters anerkannt, und als Ergänzungen zur konventionellen Seelsorge und genuiner Ausdruck der Frömmigkeit fanden sie durchaus auch Unterstützer innerhalb des Klerus. Doch die ablehnenden Stimmen überwogen: Dem Verbot Clemens' VI. im Oktober 1349 ging eine Predigt des Pariser Theologen Jean Bernier de Fayt (gest. 1395) voraus, der die Irrtümer der Geißler in allen Einzelheiten durch Belege aus der Heiligen Schrift und den kirchenrechtlichen Sammlungen widerlegte. Dreh- und Angelpunkt der päpstlichen Littera Inter sollicitudines war schließlich, dass die Geißlergemeinschaften die Schlüsselgewalt der Kirche missachteten. Somit war klar, dass diese spontan entstandene Bewegung, die keine einheitliche, übergeordnete Leitung hatte und nicht in die Kirchenhierarchie eingebunden werden konnte, als Häresie zu betrachten war.

Geißlerzüge auf dem Gebiet des heutigen Bayern

Auch wenn die Geißlerbewegung aufgrund der Quellenlage in anderen Regionen des Reiches, etwa im Südwesten und Nordwesten, besser belegt ist, kann davon ausgegangen werden, dass sie in Bayern, Franken und Schwaben eine vergleichbare Ausprägung hatte. Die Quellen lassen nicht immer eine genaue zeitliche Bestimmung der Ereignisse zu, doch dürfte die Hochphase der Geißlerzüge in diesem Raum auf Frühjahr und Sommer 1349 zu datieren sein.

Das Auftreten von Geißlergruppen ist in den Quellen aus den Klöstern Ensdorf(Lkr. Amberg-Sulzbach), Heilsbronn (Lkr. Ansbach) und Engelthal (Lkr. Nürnberger Land) erwähnt und kann für die Städte Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Eichstätt und Würzburg nachgewiesen bzw. vermutet werden. Es ist anzunehmen, dass die großen Reichsstädte eine ähnliche Anziehungskraft auf die Geißler ausübten wie Straßburg, für das durch die dortige Geschichtsschreibung (Mathias von Neuenburg, gest. zwischen 1364 und 1370, und v. a. Fritsche Closener) eine fast ideale Überlieferungssituation vorliegt.

Konrad von Megenberg (1309-1374) könnte in Regensburg mit den Geißlerzügen in Berührung gekommen sein. Er berichtet jedenfalls über sie in seinem Buch der Natur, im Kapitel über den Pirol, der für ihn ein Symbol des Papstes und der Priester ist (Konrad von Megenberg, Buch der Natur, 217). In diesem Zusammenhang wirft er auch einen Blick auf diejenigen, die sich gegen die Kirche stellen, also die Ketzer im Allgemeinen und die Geißler im Besonderen.

In Eichstätt wurde der Domherr Heinrich Taube von Selbach (gest. 1364) vermutlich Augenzeuge der Geißlerzüge, zumindest berichtet er über sie in seiner Chronik. In einer Stadt in der Diözese Bamberg hätten Juden eine Gruppe der Büßer völlig unerwartet angegriffen und eine Anzahl von Geißlern und Bürgern, die zu deren Verteidigung eilten, getötet; dann sei die ganze Stadt in Flammen aufgegangen (Chronik Heinrichs Taube, 76f.). Da jegliche Parallelüberlieferung fehlt, kann weder genau eruiert werden, um welche Stadt es sich dabei handelte, noch eine Aussage über den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte mit der einzigartigen Konstellation – Juden als Geißlermörder, nicht umgekehrt! – getroffen werden.

Die Würzburger Situation ist uns durch den Bericht des Michael de Leone (gest. 1355) bekannt. Er lässt von Anfang an keinen Zweifel daran, dass er die Geißler als Ketzer betrachtet, die zu Recht von der Kirche verurteilt worden seien. Bevor er den Wortlaut der päpstlichen Littera wiedergibt, fügt er eine Prophezeiung Hildegards von Bingen in Versform hinzu, in der das Auftreten der Geißler angekündigt worden sei (Michael de Leone, 476f.). Hier wird die Taktik fassbar, mit der man im Bistum Würzburg den Geißlern zu begegnen suchte, nämlich durch Gegenpropaganda in Traktaten, öffentlichen Verurteilungen und eben gezielt verbreiteten Prophezeiungen.

Bewertung

Waren die Geißler bereits den meisten ihren Zeitgenossen aufgrund der Radikalität ihrer Buße suspekt, so setzte sich die Kritik an dieser "provokatorischen Selbststigmatisierung" (Graus, Pest-Geißler-Judenmorde, 59) in den folgenden Jahrhunderten und in der wissenschaftlichen Literatur fort. Neben der allgemeinen Klassifizierung der Geißlerzüge als Symptom der Unaufgeklärtheit des Mittelalters wurde in der Forschung auch die These von einer groß angelegten Verschwörung der Büßer gegen die Kirche vertreten sowie der Verdacht protosozialistischer Umtriebe geäußert (hierzu Graus, Pest-Geißler-Judenmorde, 42, 52).

Betrachtet man die Geißlerbewegung der Jahre 1348/49 in einem frömmigkeitsgeschichtlichen Kontext, so stellt sie sich als eine extreme, aber nicht untypische Ausprägung spätmittelalterlicher Religiosität dar. Sie kann als Ausdruck eschatologischer Ängste und als Reaktion auf die außergewöhnliche krisenhafte Situation im Reich um die Jahrhundertmitte verstanden werden: Der Aufenthalt der Päpste in Avignon und das langandauernde Interdikt, das Kaiser Ludwig IV. (reg. 1314-1347, Kaiser ab 1328) auf sich und seine Herrschaftsgebiete gezogen hatte, sorgten für spirituelle Unsicherheit; das Doppelkönigtum Karls IV. und Günthers von Schwarzburg (1304-1349, reg. 1349) verursachte politische Unruhen, und die existenzielle Bedrohung durch den "Schwarzen Tod" ließ schließlich das Bedürfnis nach einer besonders wirksamen Möglichkeit, das Seelenheil zu erlangen, übermächtig werden.

3. Andreas Ryff über die Pest

Kurzbeschreibung

Andreas Ryff (1550-1603) war ein Basler Geschäftsmann und Staatsmann, der in seinen Erinnerungen über seine Erfahrungen mit dem Ausbruch der Pest in Basel in den Jahren 1563-4 schrieb. Viele seiner Geschwister erkrankten an der Pest und vier seiner Brüder starben innerhalb von siebzehn Tagen an der Seuche. Während sein Bericht über die Pest an sich schon von Bedeutung ist, stellt seine Autobiografie zudem ein wichtiges Beispiel für frühneuzeitliche Selbstzeugnisse dar, die das zunehmende Bewusstsein des Individuums im frühneuzeitlichen Europa belegen.

Quelle

[…]

Indem gieng in der Basel-Martinemeß anno 1563 der grosse pestilentzische sterbent ahnn, der regieret den gantzen winther starckh, […] Indem aber der sterbent im julio unnd augusto anno 64 so gar überhandt genomen, desglichen in 100 jaren keiner gwesen, […] anfangs im september anno 64, ware noch niemandt darinen kranck worden, aber
bald daruf ward mein schwester Salome kranck, lag 3 oder
4 dag an der pestelentz, verschwand iren wider und ward
wider gesundt. Den 17. september anno 64 ward mein
gingster bruoder Diebolt kranck und starb den 20. september; den 24. september ward Hanß Jacob, mein vaters halben stieffbruoder, kranck und starb den 28. dito; den
26. september ward Wolffgang, difers Jacoben rechter und
mein stieffbruoder, war almuosenschaffner, kranck und starb
den 29. dito; Jacob und Wolfgang kamen in ein grab.
Den 1. october anno 64 ward mein mitelster bruoder kranck
und starb den 3. dito, also daß inerhalb 17 dagen mir dise
4 brieder an der pestilentz verscheiden. Gott verlich gnad, daß
wir im ewigen leben einander anschauwent, do grössere freidt
sein wirt, dann in diser mieyseligen welt. […]

Ueber das Haus zur Mücke, das vor einigen Jahren der Realschule
eingeräunt worden ist […]
An Sannt Martiß dag anno 64 […] ward ich auch in der
Mucken am stand, grad am selben orth, auch in derselben
stundt kranckh, stuoß mich mit einem frost ahn, guong heim
und satzt mich hinder den offen. Bald war mein vater do,
bracht ein scherer mit im, schluogen mir ein adern uff dem
rechten arm, legten mich in ein beth in kleideren, do bin ich
entschlofen. Fir daß hin weiß nit, wie eß mir in 4 wuchen ergangen, dan mich glich die hitz und hauptwehe überilet, das ich nichts von mir gewist, sonder starck gefabuliert
und gewietet hab. Allein ist mir ingedenck, des grossen schmertzens halben, wan der scherer mich verbunden […]

Ichhat ein bylen under dem lincken arm, so man mir etlich
dag, nachdem ich kranck glegen, mit einer flietten uffgerissen,
und ich gar woll entpfunden und dorab erwacht bin, daruß
ist ein sollicher haufen bluot und eiter geflossen, daß sich mäniglich verwundert hat, eß hat auch uf 3 wunchen lang geflossen, daß man mir alle dag 2 moll halbe linlachen zemengewicklet under den arm gestossen, so gantz durchflossen.

Alß nun der neiwe jorß dag, den 1. january anno 65 vorhanden, gelustet mich nach frembder spiiß,
erbaath also meinen vater, daß er mich mit ime uff die zunft
zuom Schlissel nam, do aß ich zimiß 1) Alß ich aber noch
wund, schwach und krankh gwesen, guong ich gemechlich heim,
gedochte mein noturft ze thuon und entschlieff uff dem stuoll,
ward also von danen inß beth gehept, mir on wissent, und
8 dag lang darinn bliben.

[…]

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Uhrmacher, Martin, Lepra und Leprosorien in den Rheinlanden, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/lepra-und-leprosorien-in-den-rheinlanden/DE-2086/lido/57d11f7d7901b1.00768832 (abgerufen am 06.01.2026)

-> Ingrid Würth, Geißlerzüge, publiziert am 19.08.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Geißlerzüge> (18.01.2026)

-> Andreas Ryff über die Pest (2. Hälfte des 16. Jhdts), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-5451> [07.06.2026], zuletzt geprüft am 17.09.2026.

Sekundärliteratur

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Herrschaft und Rechtswesen

Herrschaft und Rechtswesen

Lehnswesen

Inhaltsverzeichnis

1. Lehnswesen

1. Lehnswesen

Unter dem historischen Fachterminus Lehnswesen versteht man das durch Lehnsrecht geregelte personale Verhältnis zwischen Lehnsherrn und adligen Vasallen mit seinen Auswirkungen auf die politischen, militärischen und wirtschaftlichen Strukturen des europäischen Mittelalters (Feudalgesellschaft). Der oft synonym verwendete Begriff Feudalismus wird in der wissenschaftlichen Terminologie als universalhistorische Kategorie aufgefasst und ist vom Lehnswesen klar zu unterscheiden. Die mittelalterliche Wortbedeutung von lêhen (lateinisch beneficium) umfasst nicht nur das vasallitische Lehen, sondern auch das grundherrliche und das durch städtischen Besitz begründete Abhängigkeitsverhältnis. In der wissenschaftlichen Diskussion wird dagegen zwischen dem vasallitischen Lehnsverhältnis (Lehen) und dem bürgerlichen bzw. bäuerlichen Leiheverhältnis (Leihe) unterschieden. Der lateinische Quellenbegriff feudumleitet sich vom germanischen Ausdruck fihu, d.h. Vieh, ab. Erst in der karolingischen Periode schränkte sich der Begriff auf den lehnsweisen Grundbesitz ein.

Der Belehnungsakt, ein formeller Rechtsakt, umfasste die Mannschaftsleistung (lateinisch homagium), d.h. die vom Vasallen zeremoniell bekundete Verpflichtung zu Dienst und Gehorsam, den Lehnseid (Eid) und im französisch-savoyischen Gebiet zudem den Lehnskuss des Vasallen, schliesslich die Investitur bzw. Übergabe des Lehnsobjekts. Nach einem Heimfall des Lehens beim Tode des Herrn (in der rechtshistorischen Literatur als Herrenfall bezeichnet) oder des Vasallen (Mannfall) fand eine Lehnserneuerung für die Erbberechtigten statt. Die Lehnspflichten umfassten Ehrendienste und Rat am Hof, Kriegsdienst und Burghut (Burglehen) von Seiten des Lehnsmannes sowie die Garantie des Lehnsbesitzes und des Beistands von Seiten des Herrn. Der Bruch der Lehnstreue (Felonie) zog den Lehnsentzug nach sich. Lehnsfähig waren im frühen Mittelalter nur Hochadlige (Adel), ab dem Hochmittelalter wurden Lehen auch an Ministeriale und Bürger vergeben. Die Heerschildordnung, ein Begriff der mittelalterlichen Lehnrechtstheorie (Sachsenspiegel, Schwabenspiegel), regelte die standesgemässe Lehnsverbindung (sogenannte siebenstufige Lehnspyramide). Im Spätmittelalter kam es zu einer Kommerzialisierung des Lehnswesens (Geldrenten, Rentenlehen).

Entstehung

Das fränkische Lehnswesen, das bereits im 6. und 7. Jahrhundert aus einem persönlichen und einem dinglichen Element bestand, entwickelte sich aus zwei unterschiedlichen Wurzeln. Eine Wurzel ist die königliche Schutzherrschaft über Personen freien Standes, die sich dem Dienst des Königs unterworfen hatten; Hinweis auf die ursprüngliche Unfreiheit der Lehnsmänner sind die lateinischen Quellenbegriffe vassus und vassallus, die vom gallorömischen Ausdruck gwas (Knecht) abgeleitet sind, ferner die Zeremonie des sogenannten Handgangs (homagium), des Einlegens in die Hände des Herrn, sowie die Hervorhebung der Gehorsamspflicht. Die zweite Wurzel ist das germanische Gefolgschaftswesen, das die gegenseitige Treue von Vasall und Herrn betont. Dieser Einfluss wertete im 8. Jahrhundert die Vasallität sozial auf.

Neben der persönlichen Rechtsbeziehung spielte schon früh das Benefizium, das Lehnsobjekt, eine wichtige Rolle. Das Benefizium geht zurück auf die merowingischen Landschenkungen aus dem Hausgut, die Vasallen für die Leistung von Kriegsdiensten zur Nutzung übertragen wurden. Durch die Heeresreform Karls des Grossen wuchs die militärische Bedeutung der Vasallen: Die allgemeine Dienstpflicht aller Freien wurde ersetzt durch die Dienstpflicht der Vasallen; der Reiterkrieger wurde zum Krieger schlechthin (Rittertum). Die Vasallität, ein heterogenes Sozialgebilde, umfasste sowohl die Kronvasallen als auch die Vasallen der geistlichen und weltlichen Herren. In die gleiche Zeit fällt auch die Feudalisierung des Ämterwesens: Inhaber königlicher Ämter (z.B. Markgrafen, Grafen) wurden dabei durch vasallitische Bindung der Krone verpflichtet, und die Ämter wurden neben dem damit verliehenen Lehnsgut mehr und mehr selbst als Lehen betrachtet. Schon zu diesem Zeitpunkt bahnte sich durch das Eindringen allodialrechtlicher Vorstellungen (Allod) die Erbfolge im Lehen (Erbrecht) und durch die Gewohnheit der Mehrfachvasallität eine zunehmende Verselbstständigung der Lehnsobjekte an. Durch die Vererbbarkeit verlor die Lehnsbindung ihren ursprünglich personalen Charakter. Das Lehen wurde Grundlage für ein Dienstverhältnis, das eingegangen wurde, eben weil der Lehnsmann ein Lehen empfangen hatte. Mit dem Lehnswesen wurde auch der kirchliche Bereich für den Staatsaufbau nutzbar gemacht, indem Bischöfe und Äbte in lehnsrechtlicher Form eingesetzt wurden.

Hoch- und Spätmittelalter

Nach dem Auseinanderbrechen des fränkischen Reiches entwickelte sich das Lehnswesen in den Nachfolgereichen unterschiedlich. Eine bewusste Lehnspolitik setzte im deutschen Reich in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts wieder ein. Das Lehnsrecht wurde zur Grundlage bei der Vergabe von Ämtern und in Bezug auf die Reichskirche; dem Wormser Konkordat von 1122 gemäss wurden geistliche Reichsfürsten königliche Lehnsträger. Der Investiturstreit beseitigte das ottonische Reichskirchensystem, der König verlieh nur noch die weltlichen Herrschaftsrechte an geistliche Würdenträger. Dadurch wurden die geistlichen Reichsfürsten in das lehnsrechtliche System eingebunden. Da in Schwaben vom 11. Jahrhundert an eine starke herzogliche Gewalt fehlte, kam es zu einer zunehmenden Feudalisierung der Gesellschaft. Bis um 1200 bildete sich der jüngere weltliche Reichsfürstenstand, die Herzogtümer wurden zu rein territorial definierten Lehnsfürstentümern, die ihre Lehen unmittelbar vom König erhielten. Anders als den Königen von Frankreich und England gelang es den Staufern jedoch nicht, einen voll ausgebildeten Lehnsstaat zu errichten. Verstärkt durch den staufisch-welfischen Thronstreit kam es zum Niedergang der Königsmacht.

Dies schuf im Spätmittelalter eine der Voraussetzungen für den Aufbau von Territorialherrschaften: Das Lehnswesen spaltete sich in das Reichslehnswesen und das Lehnswesen in den sich bildenden fürstlichen Territorien auf. Die Verpflichtung der Vasallen auf das Territorium ist Ausdruck einer Lehnspolitik, welche die innere Festigung der Landesherrschaft sowie die Vergrösserung und Abrundung des Territoriums mit dem Mittel der lehnsrechtlichen Bindung zu erreichen suchte. Ein wichtiges Instrument war dabei die Lehnsauftragung (feudum oblatum), durch die aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen bisheriger Allodialbesitz durch Übergabe an Mächtigere in Lehen umgewandelt wurde. Die Unterwerfung unter die sich bildende Landesherrschaft wurde durch die neu geschaffenen Lehnsbindungen unterstützt. Im Übergang zum Spätmittelalter setzte sich die Tendenz zur Territorialisierung des Lehnswesens durch. Die persönliche Bindung zwischen Herrn und Lehnsträger rückte in den Hintergrund, dagegen entstand eine engere Beziehung zwischen dem Territorium und den darin begüterten Vasallen. Die Inhaber der landesherrlichen Oberhoheit versuchten, die lehnsrechtlichen Ansprüche anderer Herren innerhalb ihres Territoriums auszuschalten. Der Charakter des Lehnswesens hatte sich so bis um 1300 verändert; in der Verwaltungs- und Gerichtsorganisation kam es zu neuen, amtsrechtlichen Formen, die militärische Bedeutsamkeit hatte abgenommen. Seine herrschaftsfunktionale Bedeutung hatte das Lehnswesen aber noch nicht völlig verloren, wie in der älteren Forschung behauptet wird. Die in Lehnsurkunden oft erwähnten Vorkaufsklauseln, das Festlegen des Rückkaufrechts durch den Lehnsherrn, die fortgesetzte Wiederverleihung nach Heimfall und Ausgabe in Form von Rentenlehen zeigen deutlich, dass die Lehnsherren auch im 14. und 15. Jahrhundert von der Lehnsbindung noch etwas erwarteten. Hinderlich wurde das Lehnswesen erst im 17. Jahrhundert bei der Schaffung eines einheitlichen Untertanenverbandes (Absolutismus).

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Franziska Hälg-Steffen: "Lehnswesen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 25.11.2009. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/009923/2009-11-25/, konsultiert am 12.11.2025.

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Sekundärliteratur

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Herrschaft und Rechtswesen

Burgen

Inhaltsverzeichnis

1. Burgen am Mittelrhein

1. Burgen am Mittelrhein

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Burgruine Deuernburg („Maus“), Lithographie von [ ] Villeneuve nach Zeichnung von [Otto] Howen, vor 1824.

Einleitung

Die un­ter dem Sam­mel­be­griff „Mit­tel­rhein“ zu­sam­men­ge­fass­te Bur­gen­land­schaft um­fasst ei­ne Viel­zahl von An­la­gen un­ter­schied­lichs­ter Pro­ve­ni­enz, Eig­ner­schaft und bau­li­cher Aus­prä­gung. Im Sin­ne der De­fi­ni­ti­on ei­ner „Bur­g“ als mehr­teils (hoch- und spät-) mit­tel­al­ter­li­cher Wehr-, aber auch Wohn­an­la­ge zeigt das Mit­tel­rhein­ge­biet ei­ne Bur­gen­bau­tä­tig­keit vom frü­hen 11. bis in das 15. Jahr­hun­dert hin­ein.

Un­ge­ach­tet des ho­hen Be­kannt­heits­gra­des der rhei­ni­schen Bur­gen muss fest­ge­stellt wer­den, dass der Stand ih­rer Er­for­schung in wei­ten Be­rei­chen und sämt­li­chen be­tei­lig­ten Wis­sen­schafts­dis­zi­pli­nen noch un­zu­rei­chend ist. Selbst von der neu­es­ten Über­blicks­li­te­ra­tur wird auf die fast gänz­lich vor 1945 er­schie­ne­nen Kunst­denk­mä­ler­in­ven­ta­re zu­rück­ge­grif­fen. Fun­dier­te Ein­zel­stu­di­en von his­to­ri­scher, kunst­his­to­ri­scher oder mit­tel­al­ter­ar­chäo­lo­gi­scher Sei­te sind die Aus­nah­me.

Von ganz ent­schei­den­der Be­deu­tung ist dar­über hin­aus auch die Tat­sa­che, dass we­gen oft­mals ekla­tan­ten Schrift­quel­len­man­gels ei­ne ein­deu­ti­ge Zu­ord­nung ei­ner Burg zu ei­nem Grün­der oder Ei­gen­tü­mer nur mit gro­ßen Vor­be­hal­ten mög­lich ist. Auch kann nicht sel­ten an Hand der kei­nes­wegs ein­deu­ti­gen zeit­ge­nös­si­schen Ter­mi­no­lo­gie ins­be­son­de­re bei ab­ge­gan­ge­nen Ob­jek­ten nicht mehr ent­schie­den wer­den, ob es sich um ei­ne Burg han­del­te oder le­dig­lich um ein Burg­haus oder ei­nen Hof mit nur min­de­rer Be­fes­ti­gung oder gar um ei­nen Stadt­mau­er­turm (Nol­lig über Lorch). Schlie­ß­lich lässt sich der Zeit­punkt der Er­bau­ung meis­tens nicht ge­nau fest­stel­len, son­dern nur der Zeit­punkt der ers­ten Er­wäh­nung, der na­tür­lich kei­ner­lei Aus­kunft dar­über gibt, wie lan­ge zu­vor die je­wei­li­ge Burg schon be­stan­den hat. In Ein­zel­fäl­len kann nicht ein­mal der ge­naue Stand­ort lo­ka­li­siert wer­den (Fürs­ten­eck).

Be­trach­tet man un­ge­ach­tet die­ser Im­pon­de­ra­bi­li­en zu­nächst die Grün­dungs­ge­schich­te der ein­zel­nen An­la­gen, so er­schlie­ßt sich schnell die gro­ße Zahl be­tei­lig­ter geist­li­cher und welt­li­cher Herr­schafts­trä­ger, die sich ins­be­son­de­re im Spät­mit­tel­al­ter um den Auf­bau ei­nes ge­schlos­se­nen Ter­ri­to­ri­ums be­müh­ten. Rück­bli­ckend be­trach­tet war da­bei das Erz­stift Trier am er­folg­reichs­ten. Die Erz­bi­schö­fe grif­fen von ih­rer zwei­ten Re­si­denz (ne­ben Trier) auf dem Eh­ren­breit­stein aus über An­la­gen wie Wer­ner­s­eck und Ku­nostein (heu­te En­gers) nach Nor­den und über Ko­blenz, Stol­zen­fels und Deu­ern­burg (heu­te Maus) nach Sü­den aus. Ver­hält­nis­mä­ßig we­ni­ge Bur­gen wa­ren da­bei Ei­gen­grün­dun­gen, viel­mehr wur­den weit­aus öf­ter be­ste­hen­de Be­fes­ti­gungs­an­la­gen lehns­recht­lich in­te­griert und da­mit als po­ten­zi­el­le geg­ne­ri­sche Stütz­punk­te eli­mi­niert.

In mehr­fa­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit den Trie­rer Erz­bi­schö­fen ge­lang es den bei­den an­de­ren Erz­stif­ten Köln und Mainz, sich am nörd­li­chen und süd­li­chen En­de des Mit­tel­rheins zu be­haup­ten. Wäh­rend die Erz­bi­schö­fe von Köln ih­re durch ei­ge­ne Burg­grün­dun­gen wie Stahl­berg und Fürs­ten­berg ge­si­cher­ten Be­sit­zun­gen am obe­ren Mit­tel­rhein um Ba­cha­rach im spä­te­ren 13. Jahr­hun­dert an die Pfalz­gra­fen bei Rhein ver­lo­ren, konn­ten sie am un­te­ren Mit­tel­rhein ih­ren ei­ni­ger­ma­ßen ge­schlos­se­nen Be­sitz­kom­plex um die Bur­gen Dra­chen­fels, Go­des­burg und Ro­lands­eck nach Sü­den hin durch An­la­gen in An­der­nach und Linz so­wie den Neu­bau von Rheineck er­wei­tern. Das Erz­stift Mainz hin­ge­gen setz­te sich ins­be­son­de­re ge­gen die rhei­ni­schen Pfalz­gra­fen im Sü­den auf den Bur­gen Klopp, Eh­ren­fels, Fautsberg (heu­te Rhein­stein), Rei­chen­stein, So­oneck und Heim­burg fest und er­hielt sich dar­über hin­aus sei­ne nörd­li­che Ex­kla­ve (Ober-)Lahn­stein mit den bei­den An­la­gen Lahneck und Lahn­stein (heu­te Mar­tins­burg).

Dem­ge­gen­über war das rö­misch-deut­sche Kö­nig­tum seit dem Hoch­mit­tel­al­ter im Mit­tel­rhein­tal le­dig­lich mit den – al­ler­dings mehr­teils sehr be­deu­ten­den – An­la­gen Ham­mer­stein, Lands­kron, Ster­ren­berg, Schön­burg, Bop­pard, Ah­ren­thal (zur Hälf­te), wohl auch Kaub (heu­te Gu­ten­fels) so­wie dem noch im 14. Jahr­hun­dert er­rich­te­ten Sin­zig ver­tre­ten. Von die­sen Bur­gen ver­blie­ben bis in das 15. Jahr­hun­dert hin­ein je­doch al­lein Sin­zig und Lands­kron in un­mit­tel­ba­rem Reichs­ei­gen­tum, wäh­rend die an­de­ren über­wie­gend in die Hän­de der Trie­rer Erz­bi­schö­fe fie­len.

Un­ter den Grün­dun­gen gräf­li­cher und edel­frei­er Fa­mi­li­en ra­gen vor al­lem die An­la­gen der Pfalz­gra­fen bei Rhein und der Gra­fen von Kat­zeneln­bo­gen her­vor. Er­staun­li­cher­wei­se tra­ten die Pfalz­gra­fen über­haupt erst im 13. Jahr­hun­dert mit der Über­nah­me von Stahl­berg, Stah­leck und Fürs­ten­berg aus köl­ni­schem und Kaub aus Reichs­be­sitz als Burg­be­sit­zer in Er­schei­nung. In mehr­fa­chen, durch­aus nicht er­folg­lo­sen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit den Erz­bi­schö­fen von Mainz und Trier ent­stan­den im 14. Jahr­hun­dert als Ei­gen­grün­dun­gen der Pfalz­gra­fen­stein, die Sau­er­burg und der (un­voll­endet ge­blie­be­ne) Her­zo­gen­stein. In ganz ähn­li­cher Wei­se wa­ren auch die Gra­fen von Kat­zeneln­bo­gen seit dem 13. Jahr­hun­dert be­strebt, aus­ge­hend von dem noch in die­ser Zeit ge­grün­de­ten Rhein­fels ein ei­ge­nes Ter­ri­to­ri­um zu be­grün­den. Dies ge­lang in be­schei­de­nem Aus­maß mit den spä­ter er­rich­te­ten Bur­gen Rei­chen­berg und Neu­kat­zeneln­bo­gen (heu­te Katz), be­vor die Gra­fen 1479 aus­star­ben und ih­re Be­sit­zun­gen an die Land­gra­fen von Hes­sen fie­len.

Am un­te­ren Mit­tel­rhein tre­ten die Bur­gen Wied (heu­te Alt­wied) und Sayn als Stamm­sit­ze der gleich­na­mi­gen Gra­fen­fa­mi­li­en her­vor, die bei­de spä­tes­tens schon im 12. Jahr­hun­dert ent­stan­den. Eben­falls in die­ser Zeit lässt sich erst­mals die Isen­burg im Sayn­tal mit der dor­ti­gen edel­frei­en Fa­mi­lie nach­wei­sen, de­ren An­ge­hö­ri­ge im 13. Jahr­hun­dert Aren­fels und Grenzau er­bau­ten und ei­ge­ne Sei­ten­li­ni­en ins Le­ben rie­fen. Al­lein dem Gra­fen­ge­schlecht von Wied soll­te es je­doch ge­lin­gen, sei­ne Stamm­burg von frem­den Zu­grif­fen frei­hal­ten zu kön­nen, wäh­rend die An­la­gen der Say­ner Gra­fen und der Her­ren von Isen­burg und ih­rer Sei­ten­li­ni­en fast voll­stän­dig durch Lehn­s­auf­tra­gung, Ver­pfän­dung oder sel­ten auch durch Ge­walt an die Erz­bi­schö­fe von Trier fie­len.

Die Zahl der nicht von den be­reits ge­nann­ten Bur­gen­grün­dern er­rich­te­ten mit­tel­rhei­ni­schen An­la­gen, zu de­nen die Obe­re und Un­te­re Burg in Rhein­breit­bach, Dat­ten­berg, Brau­bach (heu­te Marksburg) so­wie Lie­ben­stein ge­hö­ren, ist ins­ge­samt ver­gleichs­wei­se klein und dem­entspre­chend in ih­rer Be­deu­tung zu re­la­ti­vie­ren.

Be­trach­tet man den über­kom­me­nen Bau­be­stand, dann reicht der Al­ters­quer­schnitt von der nach Schrift­quel­len äl­tes­ten be­leg­ten Burg am Mit­tel­rhein, dem Ham­mer­stein (vor 1020), bis hin zum klei­nen, voll­stän­dig ein­ge­bau­ten Wohn­turmder Obe­ren Burg in Rhein­breit­bach aus dem spä­ten 15. Jahr­hun­dert. Da­bei lässt sich vom 12.-14. Jahr­hun­dert ei­ne an­nä­hernd kon­stan­te Bur­gen­bau­tä­tig­keit nach­wei­sen. Erst im 15. Jahr­hun­dert bricht die­se Ent­wick­lung mit nur noch drei An­la­gen (Obe­re Burg Rhein­breit­bach, Fels­eck/Vils­zelt, Wer­ner­s­eck) und dem eher als Turm ein­zu­ord­nen­den Trutz-Bin­gen ab.

Aus­ge­hend von po­ly­go­na­len, dem Ge­län­de an­ge­pass­ten Grund­ris­sen mit ei­nem Stre­ben zum Oval im 12. Jahr­hun­dert, wird die Grund­form im 13. Jahr­hun­dert zu­se­hends gleich­mä­ßi­ger, bis sich im 14./15. Jahr­hun­dert über­wie­gend re­gel­mä­ßi­ge For­men fin­den. Bei äl­te­ren An­la­gen wird das vor al­lem durch das Vor­le­gen von Zwin­gern be­zie­hungs­wei­se Vor­bur­gen er­reicht, wo­bei Zwin­ger in der Re­gi­on schon im 14. Jahr­hun­dert kei­ne Aus­nah­me mehr sind (Wied, Go­des­burg, Lands­kron). Auch im Mit­tel­rhein­tal be­sa­ßen fast al­le Bur­gen ei­nen Berg­fried – im 12. Jahr­hun­dert vier­eckig, im 13. über­wie­gend rund. Der fünf­ecki­ge, heu­te voll­stän­dig ver­schwun­de­ne Turm des Eh­ren­breit­stein aus den 1150er Jah­ren war viel­leicht der frü­hes­te Turm mit fünf­ecki­gem Grund­riss auf deut­schem Bo­den. Aus die­sem Sche­ma fällt die un­ge­wöhn­li­che Burg Wied (heu­te Alt­wied) her­aus, de­ren Grün­dungs­bau des 12. Jahr­hun­derts wohl ein längs­recht­ecki­ger Wohn­bau/Wohn­turm war, der spä­ter auf­wän­dig um­ge­stal­tet wur­de. Ähn­li­ches gilt für Grün­dun­gen des 14. Jahr­hun­derts wie Rei­chen­berg und Fautsberg, die eben­falls oh­ne Berg­fried aus­kom­men. Wohn­tür­me sind im be­tref­fen­den Raum im Hoch­mit­tel­al­ter grund­sätz­lich die Aus­nah­me und kom­men erst wie­der im Spät­mit­tel­al­ter in Mo­de (Wer­ner­s­eck, Obe­re Burg Rhein­breit­bach). Ei­nen ge­son­der­ten Hin­weis ver­die­nen die Res­te der Burg­ka­pel­len auf Sayn, Lands­kron, Stahl­berg (jüngst er­gra­ben) und Rheineck. Letz­te­re ist zwar ein Neu­bau des 19. Jahr­hun­derts, hält sich je­doch deut­lich an das zu­vor ab­ge­ris­se­ne Ori­gi­nal. Die Bu­ckel­qua­der am ver­läss­lich da­tier­ten Turm des Dra­chen­fels (kurz vor 1149) zäh­len zu den frü­hes­ten am Mit­tel­rhein und in Deutsch­land.

2. Burgenbau am Mittelrhein im 11. Jahrhundert

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Burgen am Mittelrhein, 11. Jahrhundert. (LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte)

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Burg Hammerstein, Kupferstich von Matthäus Merian dem Älteren (1593-1650) nach einer unbekannten Vorlage, vor 1646.

Im 11. Jahr­hun­dert lässt sich am ge­sam­ten Mit­tel­rhein mit dem Ham­mer­stein le­dig­lich ei­ne Wehr­an­la­ge ge­si­chert nach­wei­sen, die da­mit als äl­tes­te Burg in die­ser Re­gi­on zu gel­ten hat.

Burg Ham­mer­stein wur­de be­reits 1020 im be­kann­ten „Ham­mer­stei­ner Ehe­streit“ von Kai­ser Hein­rich II. (Re­gie­rungs­zeit 1002-1024) be­la­gert und nach drei Mo­na­ten er­obert. Nach Er­lö­schen des gleich­na­mi­gen Gra­fen­ge­schlechts 1034/1036 als Reichs­gut ein­ge­zo­gen und so­mit Reichs­burg, ließ Kö­nig Hein­rich IV. (Re­gie­rungs­zeit 1056-1106) 1071 die An­la­ge „mit höchs­tem Auf­wan­d“ wie­der­auf­bau­en. Spä­tes­tens seit 1074 exis­tier­te bei Ham­mer­stein ei­ne Zoll­stät­te, seit 1215 ei­ne Münz­stät­te. 1105 hielt sich Kai­ser Hein­rich IV. für kur­ze Zeit auf dem Ham­mer­stein auf, dem im 12. Jahr­hun­dert als La­ger­ort der Reichs­in­si­gni­en und Haft­stät­te hoch­ran­gi­ger Ge­fan­ge­ner reichs­wei­te Be­deu­tung zu­kam. Das den reichs­mi­nis­te­ria­li­schen Burg­man­nen seit dem Be­ginn des 13. Jahr­hun­derts vor­ge­setz­te Burg­gra­fen­ge­schlecht be­stand bis zum 15. Jahr­hun­dert und ge­lang­te über die Erb­lich­keit des Amts rasch zu ei­ner be­grenz­ten Selbst­stän­dig­keit. 1255 weil­te mit Kö­nig Wil­helm (von Hol­land) (Re­gie­rungs­zeit 1247-1256) letzt­mals ein rö­misch-deut­scher Kö­nig auf der An­la­ge. Mit der Über­tra­gung der Burg durch Kai­ser Karl IV. (Re­gie­rungs­zeit 1346-1378) auf das Erz­stift Trier 1374 war ih­re Zeit als Reichs­burg fak­tisch be­en­det. 1576 letzt­mals aus­ge­bes­sert, be­setz­ten 1633 schwe­di­sche und 1646 loth­rin­gi­sche Trup­pen den Ham­mer­stein, der 1654 nach dem Rück­fall an das Erz­stift Trier auf Be­fehl des Erz­bi­schofs um­ge­hend ge­schleift wur­de, um wei­te­ren Fremd­be­sat­zun­gen vor­zu­beu­gen.

Die heu­te kaum auf­fal­len­de Rui­ne liegt über nie­ren­ähn­li­chem Grund­riss mit ei­ner Län­ge von et­wa 120 Me­tern und ei­ner Brei­te von 35 Me­tern auf ei­nem schroff zum Rhein und zur an­de­ren Sei­te hin sanft ab­fal­len­den Berg­rü­cken. Be­deu­tends­ter Bau­rest der Burg ist der nord­öst­li­che Ring­mau­er­be­reich (fälsch­lich „Bar­ba­ros­sa­mau­er“ ge­nannt) mit bis zu 4,2 Me­tern Mau­er­stär­ke und zwei in­nen­lie­gen­den Gän­gen, de­ren Bu­ckel­qua­der zu den äl­tes­ten be­kann­ten im deut­schen Sprach­raum ge­hö­ren.

3. Burgenbau am Mittelrhein im 12. Jahrhundert

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Burgen am Mittelrhein, 12. Jahrhundert. (LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte)

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Burg Drachenfels (im Vordergrund) und Wolkenburg (im Hintergrund), Kupferstich von [Johann Ph.] W[aldmann] nach unbekannter Vorlage, vor 1630.

Das 12. Jahr­hun­dert lässt be­reits ei­ne ver­mehr­te Bur­gen­bau­tä­tig­keit er­ken­nen. Mit Aus­nah­me des Erz­stifts Mainz tra­ten mit den Erz­stif­ten Trier und Köln so­wie den Pfalz­gra­fen bei Rhein erst­mals je­ne geist­li­chen und welt­li­chen Fürs­ten als Bur­gen­grün­der und -ei­gen­tü­mer ne­ben dem rö­misch-deut­schen Kö­nig­tum in Er­schei­nung, die ent­schei­den­den An­teil an der ter­ri­to­ria­len Auf­glie­de­rung des Mit­tel­rheins ha­ben soll­ten.

Da­bei dräng­ten die Köl­ner Erz­bi­schö­fe als Bau­her­ren in den Vor­der­grund: Ne­ben den köl­ni­schen Grün­dun­gen Dra­chen­fels (vor 1149) und Wol­ken­burg (zwi­schen 1099 und 1118) so­wie – nicht ganz ge­si­chert – Ro­lands­eck (wohl zwi­schen 1099 und 1131) im Nor­den dürf­ten auch die über und na­he Ba­cha­rach ge­le­ge­nen An­la­gen Stah­leck (vor 1135) und Stahl­berg (um 1156/1164) auf ihr Be­trei­ben ent­stan­den sein. Zu­dem ge­lang es nach Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Pfalz­graf Kon­rad (von Stau­fen) (1156-1195), das vor 1129 als pfalz­gräf­li­che Grün­dung ent­stan­de­ne Rheineck zu er­obern.

Un­ter den köl­ni­schen An­la­gen ver­dient Burg Dra­chen­fels die grö­ß­te Auf­merk­sam­keit. Vor 1149 un­ter Erz­bi­schof Ar­nold I. von Köln be­gon­nen, voll­ende­te der Propst des Bon­ner Cas­si­us­stifts, Ger­hard von Are (Propst 1124-1169), den Burg­bau. Im 13. Jahr­hun­dert wur­de die Burg von ur­sprüng­lich mi­nis­te­ria­li­schen köl­ni­schen Burg­gra­fen ver­wal­tet, de­nen durch die be­nach­bar­ten Stein­brü­che ei­ne be­acht­li­che Herr­schafts­bil­dung ge­lang. Ein­drucks­voll ver­an­schau­li­chen die von 1395-1398 über­lie­fer­ten Rech­nun­gen der Burg­gra­fen die Haus­halts­füh­rung auf ei­ner spät­mit­tel­al­ter­li­chen Burg. Nach Er­lö­schen des Ge­schlechts 1530 wur­de die An­la­ge 1632 von schwe­di­schen Sol­da­ten be­setzt und war schon zwei Jah­re spä­ter Rui­ne. Von fort­dau­ern­der Stein­bruch­tä­tig­keit im Bau­be­stand de­zi­miert, kam die Rui­ne 1836 an den preu­ßi­schen Fis­kus. Mehr­fach ge­si­chert und sa­niert, zeigt die aus äl­te­rer Ober­burg und erst­mals 1345 ge­nann­ter Nie­der­burg be­ste­hen­de An­la­ge be­deu­ten­de Bau­tei­le, dar­un­ter den 1149 er­wähn­ten Berg­fried mit den frü­hes­ten si­cher da­tier­ten Trachyt­bu­ckel­qua­dern im deut­schen Sprach­raum.

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Burg/Festung Ehrenbreitstein, Aquarellierte Federzeichnung von Wenzel Hollar (1607-1677), 1636.

Im Ge­gen­satz zum Dra­chen­fels ha­ben sich von der zwi­schen 1099 und 1118 ge­grün­de­ten Wol­ken­burg und dem heu­te als Ro­lands­bo­gen be­kann­ten Ro­lands­eck nur noch mar­gi­na­le Bau­res­te er­hal­ten. Ähn­li­ches gilt auch für die ge­mäß Bau­be­fund nach 1167 er­rich­te­te Was­ser­burg in An­der­nach, die un­ge­ach­tet ih­rer als Rui­ne äu­ßerst be­ein­dru­cken­den Bau­ge­stalt nur mehr ge­rin­ge Mau­er­sub­stanz des 12. Jahr­hun­derts auf­weist. Burg Stah­leck (ge­grün­det vor 1135) gibt nach ei­nem fast voll­stän­di­gen Wie­der­auf­bau le­dig­lich den aus Ab­bil­dun­gen des 17. Jahr­hun­derts über­lie­fer­ten Bau­zu­stand wie­der. Da­ge­gen konn­te die land­ein­wärts ge­le­ge­ne Nach­bar­burg Stahl­berg mit noch be­deu­ten­den Rui­nen von zwei Tür­men, der Tor­an­la­ge und der kürz­lich er­gra­be­nen Ka­pel­le nach Er­geb­nis­sen von den­d­ro­chro­no­lo­gi­schen Un­ter­su­chun­gen im­mer­hin auf den Zeit­raum um 1156/1164 rück­da­tiert wer­den. Be­ach­tung ver­dient eben­falls der im­po­san­te, teil­wei­se aus gro­ßen Bu­ckel­qua­dern er­rich­te­te Berg­fried von Burg Rheineck, der im Ge­gen­satz zum Rest der von 1832-1836 er­rich­te­ten Ge­bäu­de noch dem köl­ni­schen Wie­der­auf­bau der Zeit nach 1164 an­ge­hört.

Zwi­schen den köl­ni­schen Be­sit­zun­gen im Nor­den und Sü­den ver­such­te das Erz­stift Trier zu ex­pan­die­ren. Im Mit­tel­punkt stand da­bei die vor 1137 und je­den­falls un­ter Erz­bi­schof Hil­lin er­rich­te­te Burg Eh­ren­breit­stein. Heu­te voll­stän­dig von der 1816-1832 er­rich­te­ten preu­ßi­schen Fes­tung über­la­gert, ha­ben sich kei­ner­lei ober­ir­di­sche Res­te der mit­tel­al­ter­li­chen An­la­ge er­hal­ten, die im 12. Jahr­hun­dert ei­nen mäch­ti­gen, wohl fünf­ecki­gen Berg­fried, ei­nen – bei Um­bau­ten vor kur­zem an­ge­schnit­te­nen – Gra­ben und ei­ne Zis­ter­ne be­saß. In un­mit­tel­ba­rer Nach­bar­schaft be­fand sich zu­dem die von dem gleich­na­mi­gen trie­ri­schen Mi­nis­te­rialen­ge­schlecht be­wohn­te und vor 1161 an­zu­neh­men­de Burg Hel­fen­stein, von der eben­falls nichts mehr zu se­hen ist. Von grö­ße­rer Be­deu­tung für die Ex­pan­si­ons­be­stre­bun­gen der Trie­rer Erz­bi­schö­fe war die Lehns­bin­dung der Gra­fen von Sayn de­ren ers­te gleich­na­mi­ge Burg 1152 von Erz­bi­schof Ar­nold II. von Köln zer­stört wor­den war. Der Nach­fol­ge­bau an der Stel­le der heu­ti­gen Burg Sayn ent­stand erst zu Be­ginn des 13. Jahr­hun­derts und war wohl von An­fang an trie­ri­sches Le­hen.

Ge­gen­über den bei­den Erz­stif­ten Köln und Trier las­sen sich im 12. Jahr­hun­dert ne­ben dem Ham­mer­stein le­dig­lich zwei wei­te­re Bur­gen nach­wei­sen, die dem rö­misch-deut­schen Kö­nig­tum di­rekt un­ter­stan­den: Burg Ster­ren­berg dürf­te ori­gi­när ei­ne Reichs­burg ge­we­sen sein, die sich nach Aus­sa­ge des Lehns­buchs des pfäl­zi­schen Reichs­mi­nis­te­ria­len Wer­ners II. von Bo­lan­den (vor 1134 - um 1190) von 1189/1193 als Reichs­le­hen in des­sen Hän­den be­fand. Von den heu­te vor­han­de­nen um­fang­rei­chen Bau­res­ten mit (mo­dern er­höh­tem) qua­dra­ti­schem Berg­fried und zwei Schild­mau­ern kann al­ler­dings nichts mit Si­cher­heit in das 12. Jahr­hun­dert da­tiert wer­den. Die ur­sprüng­lich als Le­hen des Erz­bis­tums Mag­de­burg nach­weis­ba­re Schön­burg über dem heu­ti­gen Ober­we­sel war spä­tes­tens 1166 Reichs­burg und wur­de von Reichs­mi­nis­te­ria­len ver­wal­tet. Im 14. Jahr­hun­dert dürf­te die An­la­ge von den ver­schie­de­nen Fa­mi­li­en­zwei­gen der Schön­bur­ger er­wei­tert und zu ei­ner Gan­er­ben­burg ge­wor­den sein. Wie den­d­ro­chro­no­lo­gi­sche Un­ter­su­chun­gen er­ge­ben ha­ben, stammt we­nigs­tens noch der Tor­turm der Kern­an­la­ge aus der Zeit zwi­schen 1141 und 1161.

Ne­ben den Reichs­bur­gen und An­la­gen der Erz­stif­te Köln und Trier exis­tier­ten im 12. Jahr­hun­dert le­dig­lich Rheineck, Wied, Sayn und Schön­burg als Grün­dun­gen an­de­rer Pro­ve­ni­enz. Da­von ge­lang es le­dig­lich den Gra­fen von Wied im Fall von Wied (heu­te Alt­wied), ih­re Ei­gen­grün­dung über die Jahr­hun­der­te hin­weg bis heu­te in Fa­mi­li­en­be­sitz zu hal­ten. Je­den­falls die Kern­burg mit ih­rem mo­nu­men­ta­len Wohn­turm geht in Tei­len bis in das 12. Jahr­hun­dert zu­rück.

4. Burgenbau am Mittelrhein im 13. Jahrhundert

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Burgen am Mittelrhein, 13. Jahrhundert. (LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte)

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Burg Ehrenfels, Kupferstich nach einer unbekannten Vorlage, vor 1629.

Nach heu­ti­gem For­schungs­stand lässt sich fest­stel­len, dass der Hö­he­punkt der Bur­gen­bau­tä­tig­keit am Mit­tel­rhein zwei­fel­los im 13. und ab­ge­schwächt auch noch im 14. Jahr­hun­dert an­zu­set­zen ist. Be­dingt durch die ins­be­son­de­re zu Zei­ten des In­ter­regn­ums un­si­che­ren po­li­ti­schen Ver­hält­nis­se kam es zu zahl­rei­chen Neu­bau­ten, die gleich­sam die di­ver­si­fi­zier­ten Zu­stän­de des 14. und 15. Jahr­hun­derts be­grün­den soll­ten. Be­son­ders ins Au­ge fal­len im Sü­den die mas­si­ven Am­bi­tio­nen des nun erst­mals auch hier mit Bur­gen ope­rie­ren­den Erz­stifts Mainz und der rhei­ni­schen Pfalz­gra­fen, die aber zu die­ser Zeit le­dig­lich be­ste­hen­de An­la­gen über­nah­men. 

Die Erz­bi­schö­fe von Mainz grif­fen da­bei seit Be­ginn des 13. Jahr­hun­derts vom Süd­ende des Mit­tel­rheins nach Nor­den aus. Aus­gangs­punkt wa­ren da­bei Bin­gen mit der nicht vor 1276/1282 nach­weis­ba­ren Burg Klopp und die auf der an­de­ren Rhein­sei­te auf na­he­zu glei­cher Hö­he ge­le­ge­ne Burg Eh­ren­fels (er­rich­tet zwi­schen 1208 und 1220). Hin­zu ka­men nach 1270 die von der Ab­tei Kor­ne­li­müns­ter ge­grün­de­ten An­la­gen Rei­chen­stein (vor 1213) und So­oneck (vor 1271), die sich als ab­tei­li­che be­zie­hungs­wei­se main­zi­sche Le­hen in der Hand des pfäl­zi­schen Reichs­mi­nis­te­ria­len Phil­ipps I. von (Bo­lan­den-)Ho­hen­fels (cir­ca 1225/1227-1277) be­fan­den. Gleich­sam wie ei­ne Ex­kla­ve zwi­schen Reichs­gut und trie­ri­schen Be­sit­zun­gen ge­le­gen, wur­de das main­zi­sche Ober­lahn­stein mit dem 1220 von Kö­nig Fried­rich II. (Re­gie­rungs­zeit 1211-1250) über­tra­ge­nen Sil­ber­berg­werk Tief­en­tal durch die bei­den An­la­gen Lahneck (um 1231/1244 er­rich­tet) und Lahn­stein (heu­te Mar­tins­burg, nach 1298) ge­si­chert.

Von die­sen Wehr­an­la­gen be­ein­druckt noch heu­te die Rui­ne der auf hal­ber Berg­hö­he ge­le­ge­nen Burg Eh­ren­fels, die im Na­men Erz­bi­schof Sieg­frieds II. von Mainz (Epis­ko­pat 1200-1230) durch den dem schon ge­nann­ten Ge­schlecht der pfäl­zi­schen Reichs­mi­nis­te­ria­len von Bo­lan­den ent­stam­men­den Phil­ipp III. (1199-1220) zwi­schen 1208 und 1220 er­rich­tet wor­den ist. Seit spä­tes­tens 1308 Zoll­stel­le für die Rhein­schiff­fahrt, be­zeu­gen zahl­rei­che Auf­ent­hal­te der Main­zer Erz­bi­schö­fe im 14. Jahr­hun­dert die Be­deu­tung von Eh­ren­fels, das um 1350 aus­ge­baut wur­de. Die im Drei­ßig­jäh­ri­gen Krieg mehr­fach und auch er­folg­reich be­la­ger­te An­la­ge be­fand sich in der Mit­te des 17. Jahr­hun­derts im Ge­gen­satz zu den dar­un­ter lie­gen­den um­fang­rei­chen Zoll­ge­bäu­den am Rhein­ufer noch in fast un­ver­sehr­tem Zu­stand. 1689 von fran­zö­si­schen Trup­pen zer­stört, wur­den die Rui­nen nicht mehr auf­ge­baut und ver­fie­len. Noch heu­te sind in der ge­gen den Berg­hang ge­rich­te­ten, in zwei tur­mar­ti­gen En­den aus­lau­fen­den Schild­mau­er hoch­mit­tel­al­ter­li­che Bau­tei­le er­kenn­bar.

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Burg Lahneck, Gesamtansicht von Nordosten, 2011, Foto: Alexander Thon.

Da­ge­gen zei­gen die be­nach­bar­ten Bur­gen Rei­chen­stein, So­oneck und Klopp nach durch­grei­fen­den Wie­der­auf­bau­maß­nah­men des 19. Jahr­hun­derts nur noch we­nig mit­tel­al­ter­li­che Mau­er­sub­stanz und spie­geln le­dig­lich die ur­sprüng­li­chen Grund­riss­plä­ne wi­der. Dies gilt auch für die nörd­li­cher ge­le­ge­nen Lahneck und Lahn­stein: Wäh­rend Lahneck mit sei­nem be­mer­kens­wer­ten fünf­ecki­gen Berg­fried nach Zer­stö­rung durch schwe­di­sche Trup­pen 1636 nach 1852 eben­falls, wenn auch ver­gleichs­wei­se scho­nend, wie­der­er­rich­tet wur­de, fin­den sich auf der heu­te Mar­tins­burg ge­nann­ten Burg Lahn­stein ne­ben dem aus dem 14. Jahr­hun­dert stam­men­den prä­gen­den sechs­ecki­gen Haupt­turm mit vier Ge­schos­sen vor­dring­lich jün­ge­re schloss­ähn­li­che Ge­bäu­de.

Ein ge­spal­te­nes Bild hin­ter­las­sen die Be­mü­hun­gen der Köl­ner Erz­bi­schö­fe um die Si­che­rung ih­rer Be­sit­zun­gen im 13. Jahr­hun­dert. Am obe­ren Mit­tel­rhein schlu­gen die Ver­su­che ei­ner Kon­so­li­die­rung fehl, ob­wohl noch 1219 Burg Fürs­ten­berg als völ­li­ger Neu­bau er­rich­tet wor­den war. Ein 1243 zwi­schen dem Köl­ner Erz­bi­schof Kon­rad von Hoch­sta­den und Pfalz­graf Ot­to II. (1228-1253) ge­schlos­se­ner Ver­gleich be­stimm­te, dass ne­ben Stah­leck nun auch Fürs­ten­berg und Stahl­berg als köl­ni­sche Le­hen an die Pfalz­gra­fen aus­ge­ge­ben wur­den – ei­ne Lehns­ver­ga­be, die sehr schnell da­für sorg­te, dass al­le drei An­la­gen der köl­ni­schen Kir­che völ­lig ent­frem­det wur­den. An­ders stell­te sich die Si­tua­ti­on am un­te­ren Mit­tel­rhein dar, wo sämt­li­che be­ste­hen­den Bur­gen ge­hal­ten wer­den konn­ten und mit der Neu­grün­dung Go­des­burg (zwi­schen 1208 und 1212) so­wie der Ein­glie­de­rung des ur­sprüng­lich sayn­schen Ren­nen­berg (1250) noch zwei wei­te­re An­la­gen hin­zu­ka­men.

Von die­sen ge­nann­ten Wehr­bau­ten er­lau­ben Fürs­ten­berg und in Tei­len auch die Go­des­burg noch be­mer­kens­wer­te Rück­schlüs­se auf ih­re ur­sprüng­li­che Ge­stalt. Die Rui­ne von Fürs­ten­berg zeigt mit ih­rem 25 Me­ter ho­hen run­den Berg­fried hin­ter Hals­gra­ben und Schild­mau­er und deut­li­chen Spu­ren des ori­gi­na­len Put­zes noch zu gro­ßen Tei­len mit­tel­al­ter­li­ches Mau­er­werk. Auf der Go­des­burg geht der eben­falls run­de Berg­fried mit Aus­nah­me des letz­ten, im 14. Jahr­hun­dert auf­ge­sat­tel­ten Ge­schos­ses auf den 1249 be­zeug­ten Turm­bau zu­rück.

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Marksburg, Gesamtansicht von Nordwesten, 2011, Foto: Alexander Thon.

Den Am­bi­tio­nen der Erz­stif­te Mainz und Köln hat­ten die Erz­bi­schö­fe von Trier we­ni­ge er­folg­rei­che Be­mü­hun­gen ent­ge­gen­zu­set­zen. Zwar ver­blie­ben mit dem Eh­ren­breit­stein und dem Hel­fen­stein so­wie dem an die gleich­na­mi­gen Gra­fen ver­lehn­ten Sayn al­le bis­her schon vor­han­de­nen Bur­gen wei­ter­hin in trie­ri­schem Be­sitz, doch ka­men mit der nach 1277 in Ko­blenz er­rich­te­ten Burg (heu­te Al­te Burg) und dem un­weit ent­fern­ten Stol­zen­fels (zwi­schen 1242 und 1248/1259) nur zwei wei­te­re Be­fes­ti­gungs­an­la­gen hin­zu.

So­wohl Stol­zen­fels als auch Ko­blenz ge­stat­ten in ih­rem ge­gen­wär­ti­gen Zu­stand kei­nen di­rek­ten Ein­blick in die Bau­sub­stanz des 13. Jahr­hun­derts. Das nach sei­nem Wie­der­auf­bau von 1835-1842/1845 rich­tig als Schloss be­ti­tel­te Stol­zen­fels prä­sen­tiert sich im­mer­hin als ein Wohn­bau, des­sen fünf­ecki­ger Berg­fried und den Schloss­hof um­la­gern­de Wohn­ge­bäu­de hin­ter dem Hals­gra­ben dem al­ten Burg­plan fol­gen. Von Ko­blenz (heu­te Al­te Burg Ko­blenz) hat sich das ei­gent­li­che Burg­haus mit zwei zur Mo­sel ge­wand­ten Rund­tür­men und ei­nem Trep­pen­turm (16. Jahr­hun­dert) er­hal­ten, des­sen run­der Ost­turm mit acht­ecki­gem Ka­pel­len­auf­satz eben­so aus der ers­ten Hälf­te des 15. Jahr­hun­derts stammt wie der ur­sprüng­lich frei ste­hen­de West­turm.

Auch das rö­misch-deut­sche Kö­nig­tum konn­te sich im 13. Jahr­hun­dert mit der Zahl sei­ner Wehr­an­la­gen am Mit­tel­rhein kaum mehr als be­haup­ten. Wäh­rend Ham­mer­stein, Ster­ren­berg und Schön­burg wei­ter­hin dem Reichs­gut ver­blie­ben, ging Kaub 1277 in pfalz­gräf­li­ches Ei­gen­tum über. Ge­gen die Erz­bi­schö­fe von Köln ließ Kö­nig Phil­ipp (von Schwa­ben) (Re­gie­rungs­zeit 1198-1208) 1206 am En­de des Ahr­tals Burg Lands­kron er­rich­ten und von den Reichs­mi­nis­te­ria­len von Sin­zig be­treu­en, die bald als Burg­gra­fen am­tier­ten. Grö­ße­re Be­deu­tung kam auch der je­den­falls noch vor 1257 er­bau­ten Burg in Bop­pard zu, die sich in den Wir­ren des In­ter­regn­ums als Rück­halt des Kö­nig­tums be­wäh­ren soll­te.

Von bei­den An­la­gen sind aus un­ter­schied­li­chen Grün­den nur ge­rin­ge Res­te der Ge­bäu­de des 13. Jahr­hun­derts er­hal­ten. Das im­po­san­te, 100 Me­ter lan­ge und 40 Me­ter brei­te Lands­kron glie­dert sich in Ober- und Nie­der­burg, weist je­doch nach gründ­li­cher Zer­stö­rung 1682 kaum noch auf­ge­hen­des Mau­er­werk auf. Mög­li­cher­wei­se han­delt es sich bei dem knapp un­ter­halb der Burg ge­le­ge­nen klei­nen Kir­chen­ge­bäu­de noch um die 1212 von Kai­ser Ot­to IV. (Re­gie­rungs­zeit 1198-1218) ge­stif­te­te Burg­ka­pel­le. Aus den Ge­bäu­den der mit Was­ser­grä­ben ge­gen Stadt und Um­land ge­si­cher­ten An­la­ge von Bop­pard ragt der den­d­ro­chro­no­lo­gisch auf 1265 da­tier­te Haupt­turm her­vor, in des­sen vier­tem Ge­schoss in neue­rer Zeit ei­ne Ka­pel­le mit Al­tar­ni­sche und sehr be­mer­kens­wer­ten Wand­fres­ken aus der zwei­ten Hälf­te des 14. Jahr­hun­derts frei­ge­legt wer­den konn­ten.

Aus den Rei­hen der Gra­fen und Edel­frei­en un­ter­nah­men im 13. Jahr­hun­dert meh­re­re Ge­schlech­ter Ver­su­che, ih­re Be­sit­zun­gen durch den Bau von Bur­gen zu si­chern und zu er­wei­tern. Da­zu ge­hö­ren die Gra­fen von Sayn (Lö­wen­burg, er­rich­tet vor 1247), die Her­ren von Breit­bach (Un­te­re Burg Rhein­breit­bach, er­rich­tet wohl noch im 13. Jahr­hun­dert), die Her­ren von Ren­nen­berg (Ren­nen­berg, er­rich­tet vor 1217), die Her­ren von Isen­burg (Aren­fels, er­rich­tet kurz vor 1259), die Her­ren von Eppstein (Brau­bach, heu­te Marksburg, vor 1231/1239), die Gra­fen von Spon­heim (Lie­ben­stein, er­rich­tet vor 1294) und die Her­ren von Wal­deck (Wal­deck, vor 1206). Grö­ße­re Be­deu­tung für die Fol­ge­zeit soll­ten aber al­lein die Be­mü­hun­gen der rhei­ni­schen Pfalz­gra­fen und der Gra­fen von Kat­zeneln­bo­gen ha­ben. Wäh­rend die Pfalz­gra­fen ih­re Bur­gen Stah­leck, Stahl­berg und Fürs­ten­berg 1243 von den Erz­bi­schö­fen von Köln lehns­wei­se über­nah­men und Kaub 1277 käuf­lich er­war­ben, ge­lang den Gra­fen von Kat­zeneln­bo­gen ne­ben dem Zu­ge­winn von Brau­bach 1245/1246 mit Rhein­fels im­mer­hin die Grün­dung ei­ner völ­lig neu­en Wehr­an­la­ge.

Eben die­se bei­den letzt­ge­nann­ten kat­zeneln­bo­gi­schen An­la­gen be­ein­dru­cken auf ganz un­ter­schied­li­che Wei­se. Rhein­fels lässt in den gro­ßräu­mi­gen Rui­nen­fel­dern sei­nes 1796/1797 ge­spreng­ten Fes­tungs­kom­ple­xes im­mer­hin noch deut­lich das Ter­rain der ur­sprüng­li­chen mit­tel­al­ter­li­chen Kern­burg er­ken­nen. Brau­bach (heu­te Marksburg), in­zwi­schen ge­ra­de­zu das Ide­al­bild ei­ner Rit­ter­burg am Rhein, be­wahrt im un­te­ren Teil des Berg­frieds und im ro­ma­ni­schen Pa­las der Kern­burg Bau­be­stand der Zeit um 1239. 

5. Burgenbau am Mittelrhein im 14. Jahrhundert

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Burgen am Mittelrhein, 14. Jahrhundert. (LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte)

Die ver­stärk­te Bur­gen­bau­tä­tig­keit des 13. Jahr­hun­derts fand in den nach­fol­gen­den 100 Jah­ren ei­ne fast eben­so star­ke Fort­set­zung. Gro­ße Ver­än­de­run­gen blie­ben al­ler­dings aus, viel­mehr zei­gen so­wohl welt­li­che als auch geist­li­che Fürs­ten das Be­stre­ben, die er­wor­be­nen ter­ri­to­ria­len Po­si­tio­nen durch ei­ne Mehr­zahl von Wehr­an­la­gen zu ver­stär­ken und nach Mög­lich­keit aus­zu­bau­en. Zwei­fel­los am er­folg­reichs­ten wa­ren die Erz­bi­schö­fe von Trier, wäh­rend die rö­misch-deut­schen Kö­ni­ge ins­be­son­de­re am obe­ren Mit­tel­rhein die letz­ten Reichs­bur­gen ein­bü­ß­ten.

Die Zu­ge­win­ne des Trie­rer Erz­stifts, das kei­ne ein­zi­ge Burg ver­lor, re­sul­tier­ten da­bei zu­nächst auf ei­ner be­acht­li­chen Zahl an An­la­gen, die durch Lehn­s­auf­tra­gung oder auf an­de­ren, zu­meist fried­li­chen We­gen er­wor­ben wer­den konn­ten (Spor­ken­burg 1310, Bop­pard 1312, Broh­leck 1325, ei­ne Hälf­te von Ster­ren­berg 1316/20, Aren­fels 1371, Ham­mer­stein und Schön­burg 1374). Hin­zu ka­men mit der Deu­ern­burg (er­rich­tet 1356) und Ku­nostein (er­rich­tet vor 1371) zwei völ­li­ge Neu­bau­ten, so dass sich der all­mäh­lich zu ei­nem Ter­ri­to­ri­um aus­for­men­de trie­ri­sche Ein­fluss­be­reich am Mit­tel­rhein nun von Aren­fels über Hön­nin­gen bis zur Schön­burg über (Ober-)We­sel er­streck­te.

Un­ter den ge­nann­ten An­la­gen muss die Deu­ern­burg als ori­gi­när trie­ri­sches Bau­pro­jekt her­vor­ge­ho­ben wer­den. Im Som­mer 1356 un­ter Erz­bi­schof Bo­e­mund II. be­gon­nen und zu­nächst als „Pe­ter­s­eck“ be­zeich­net, rich­te­te sie sich ge­gen die be­nach­bar­ten kat­zeneln­bo­gi­schen An­la­gen Neu­kat­zeneln­bo­gen und Rhein­fels, was ihr spä­ter den Spitz­na­men „Maus“ ein­brach­te. Pri­mär als Wohn­sitz ge­nutzt, wur­de die klei­ne An­la­ge nie zer­stört, ver­fiel je­doch schon seit dem 16. Jahr­hun­dert. Mit Aus­nah­me der berg­sei­tig auf­ge­führ­ten, je­doch we­nig ein­drucks­vol­len Schild­mau­er und des run­den, dar­in ein­ge­stell­ten Turms fin­den sich kaum Bau­ele­men­te, die auf ei­ne wehr­tech­ni­sche Nut­zung schlie­ßen las­sen. Von der zwei­ten, kurz vor 1371 in En­gers (heu­te Neu­wied-En­gers) un­ter Erz­bi­schof Ku­no II. be­gon­ne­nen und ge­gen die Gra­fen von Wied ge­rich­te­ten An­la­ge Ku­nostein (heu­te En­gers), die ei­nen mäch­ti­gen run­den Berg­fried auf­wies, ha­ben sich nach dem 1759-1762 dar­über auf­ge­führ­ten Schloss­bau von En­gers kei­ner­lei Spu­ren er­hal­ten. Er­wäh­nung ver­dient au­ßer­dem noch das aus­ge­fal­le­ne Bau­en­sem­ble der kurz vor 1310 er­rich­te­ten Spor­ken­burg, das mög­li­cher­wei­se schon un­ter Mit­wir­kung Erz­bi­schof Bal­du­ins ent­stan­den ist.

Wie sich be­reits im 13. Jahr­hun­dert an­ge­kün­digt hat­te, kon­zen­trier­ten sich die Bur­gen und Be­sit­zun­gen des Erz­stifts Köln im 14. Jahr­hun­dert auf das Ge­biet zwi­schen Bonn und An­der­nach, oh­ne dass Ver­lus­te zu ver­zeich­nen ge­we­sen wä­ren. Mit der Über­nah­me der je­weils wohl nur kurz zu­vor er­rich­te­ten An­la­gen Dat­ten­berg durch Kauf (zwi­schen 1306 und 1331) und zur Ley­en (heu­te Ocken­fels) durch Lehn­s­auf­tra­gung (1341) so­wie die Neu­grün­dun­gen Ah­ren­thal (Kern­burg, vor 1331), Schwep­pen­burg (vor 1364) und der Stadt­burg in Linz (1365) konn­ten im an­ge­spro­che­nen Ge­biet die köl­ni­schen Am­bi­tio­nen ins­be­son­de­re ge­gen die trie­ri­schen Ex­pan­si­ons­be­stre­bun­gen un­ter­mau­ert wer­den.

Die klei­ne An­la­ge der Schwep­pen­burg be­sitzt eben­so wie das 1722/1890 zum Schloss um­ge­bau­te Ah­ren­thal (zu­nächst Bo­ven­berg/Bo­ven­dorf ge­nannt) heu­te nur noch sehr ge­rin­ge spät­mit­tel­al­ter­li­che Bau­res­te. Da­ge­gen stam­men der fünf­ge­schos­si­ge, von ei­nem Zelt­dach ab­ge­schlos­se­ne Turm und der süd­sei­ti­ge Haupt­ein­gang der Burg Linz noch aus ih­rer Er­bau­ungs­zeit nach 1365. Von den in der Mit­te des 15. Jahr­hun­derts vor der An­la­ge noch vor­han­de­nen Grä­ben, Gär­ten und ei­nem Kel­ter­haus hat sich nichts mehr er­hal­ten.

Ge­ring­fü­gi­ge Ver­bes­se­run­gen zei­gen die Be­mü­hun­gen des Erz­stifts Mainz um Er­werb und Er­rich­tung neu­er Bur­gen. In lang­jäh­ri­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit den be­nach­bar­ten Pfalz­gra­fen konn­ten die Erz­bi­schö­fe zwar, nach­dem auch das kurz­zei­tig ver­lo­re­ne Rei­chen­stein 1344 zu­rück­ge­won­nen wor­den war, ih­re Wehr­an­la­gen oh­ne Ein­bu­ßen be­hal­ten, doch glück­te mit Aus­nah­me des nun lehns­ab­hän­gi­gen Wal­deck kein we­sent­li­cher ter­ri­to­ria­ler Zu­er­werb. Die Neu­grün­dun­gen Fautsberg (heu­te Rhein­stein, 1316/1317) und Heim­burg (um 1320), die nach um­fas­sen­den Wie­der­auf­bau­maß­nah­men kaum noch Auf­schluss über ih­ren mit­tel­al­ter­li­chen Bau­zu­stand ge­ben, ge­hö­ren in die­sen Zu­sam­men­hang.

Das rö­misch-deut­sche Kö­nig­tum soll­te im 14. Jahr­hun­dert am obe­ren Mit­tel­rhein sei­ne letz­ten Reichs­bur­gen ver­lie­ren. Bop­pard fiel be­reits 1312 an Erz­bi­schof Bal­du­in von Trier, der 1316/1320 auch ei­ne Hälf­te von Ster­ren­berg als Ei­gen­tum be­saß und die an­de­re Hälf­te als Le­hen er­hielt. Le­dig­lich am un­te­ren Mit­tel­rhein ver­blieb Lands­kron mit sei­ner Burg­gra­fen­fa­mi­lie in un­ge­stör­tem Reichs­be­sitz. Das vor 1331 er­rich­te­te Ah­ren­thal, des­sen Kern­burg köl­ni­sches Ei­gen­tum war, er­hielt nach 1336 mit Er­laub­nis Kai­ser Lud­wigs IV. (des Bay­ern) (Re­gie­rungs­zeit 1314-1347) ei­ne reichs­lehn­ba­re Vor­burg und hat­te da­mit zwei klar von­ein­an­der ge­schie­de­ne Ei­gen­tü­mer. Ei­nen in­ter­es­san­ten und sonst kaum be­kann­ten Son­der­fall stellt Burg Sin­zig dar, die nach 1337 mit Er­laub­nis des­sel­ben Kai­sers von Mark­graf Wil­helm I. von Jü­lich er­rich­tet wor­den ist. Wie spä­te­re Be­leh­nungs­vor­gän­ge ver­deut­li­chen, be­saß das Reich die Lehns­ho­heit und war al­so Ei­gen­tü­mer – Sin­zig ist da­mit die zu­letzt er­rich­te­te Reichs­burg am Mit­tel­rhein. Um­so be­dau­er­li­cher bleibt es, dass von der wohl ur­sprüng­lich als Was­ser­burg an­zu­spre­chen­den An­la­ge nach ei­nem grund­le­gen­den Um­bau zu ei­ner schloss­ar­ti­gen Vil­la (1854-1858) kei­ner­lei mit­tel­al­ter­li­che Res­te über­kom­men sind.

Nicht un­be­deu­ten­de, je­doch ter­ri­to­ri­al kaum ins Ge­wicht fal­len­de Zu­wäch­se ge­lan­gen so­wohl den Pfalz­gra­fen bei Rhein als auch den Gra­fen von Kat­zeneln­bo­gen. Zu den pfalz­gräf­lich ge­blie­be­nen An­la­gen Stah­leck, Stahl­berg, Fürs­ten­berg und Kaub ka­men als Neu­bau­ten der Pfalz­gra­fen­stein (1327), die ge­gen das main­zi­sche Wal­deck ge­rich­te­te Sau­er­burg (1355) und der be­wusst na­he (Ober-)We­sel be­gon­ne­ne, je­doch nicht voll­ende­te Her­zo­gen­stein (1360). Die Gra­fen von Kat­zeneln­bo­gen, wei­ter­hin im Be­sitz von Rhein­fels und Brau­bach, lie­ßen auf der rech­ten Rhein­sei­te ab 1319 das gro­ßar­ti­ge Rei­chen­berg und vor 1371 Neu­kat­zeneln­bo­gen (heu­te Katz) er­rich­ten.

Aus dem Kreis die­ser Neu­bau­ten ist vor al­lem auf den Pfalz­gra­fen­stein und Rei­chen­berg als mar­kan­te Zeu­gen der Bur­gen­bau­kunst des 14. Jahr­hun­derts hin­zu­wei­sen. Pfalz­gra­fen­stein wur­de 1327 von Kö­nig Lud­wig dem Bay­ern auf ei­ner schma­len Rhein­in­sel zur Zol­ler­he­bung als frei ste­hen­der Turm er­rich­tet, je­doch schon we­nig spä­ter mit ei­ner schüt­zen­den Ring­mau­er um­ge­ben. In der Fol­ge­zeit aus­ge­baut und ver­stärkt, wur­de die schlie­ß­lich ei­nem Schiff äh­neln­de An­la­ge nie zer­stört und erst 1803 von ih­rer letz­ten Be­sat­zung ver­las­sen. Bei Burg Rei­chen­berg han­delt es sich trotz we­sent­li­chen Bau­ver­lus­ten um die zwei­fel­los ein­drucks­volls­te Burg­an­la­ge am gan­zen Rhein. Be­gon­nen 1319 mit Er­laub­nis Erz­bi­schof Bal­du­ins von Trier von Graf Wil­helm I. von Kat­zeneln­bo­gen (1276-1331), er­fuh­ren die Pla­nun­gen 1352 ei­ne ent­schei­den­de Än­de­rung, wor­auf­hin die ei­gent­li­che „Vor­bur­g“ aus­ge­baut wur­de; zu ei­ner Voll­endung ist es nicht ge­kom­men. 1647 be­schä­digt und wie­der­her­ge­rich­tet, stürz­ten 1813 der süd­li­che und 1971 der nörd­li­che Schild­mau­er­turm zu­sam­men. Heu­te be­ein­druckt ins­be­son­de­re der drei­ge­schos­si­ge Saal­bau mit sei­nen über­ein­an­der ge­stell­ten Säu­len­kon­struk­tio­nen.

Durch den Ver­kauf von Aren­fels an das Erz­stift Trier 1372 wur­de die oh­ne­hin ver­gleichs­wei­se ge­rin­ge An­zahl von Bur­gen an­de­rer edel­frei­er und gräf­li­cher Fa­mi­li­en noch­mals re­du­ziert. Die Neu­grün­dun­gen Dat­ten­berg (vor 1306/1331, Her­ren von Dat­ten­berg), Spor­ken­burg (vor 1310, Her­ren von Hel­fen­stein), Broh­leck (vor 1325, Burg­gra­fen von Rheineck) und zur Ley­en (heu­te Ocken­fels, vor 1341, Her­ren von der Ley­en) wur­den be­zeich­nen­der­wei­se je­weils be­reits bei ih­ren Erst­erwäh­nun­gen den Erz­bi­schö­fen von Köln be­zie­hungs­wei­se Trier zu Le­hen auf­ge­tra­gen oder wa­ren be­reits Lehns­be­sitz. Von Fremd­zu­grif­fen un­be­las­tet blie­ben da­mit nur die Lö­wen­burg (Gra­fen von Spon­heim), Rhein­breit­bach (Her­ren von Breit­bach), Wied (Gra­fen von Wied) und das ge­mäß Bau­be­fund wohl erst um 1350 von den Gra­fen von Spon­heim neu ge­grün­de­te Os­ter­spai.

6. Burgenbau am Mittelrhein im 15. Jahrhundert

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Burgen am Mittelrhein, 15. Jahrhundert. (LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte)

Mit dem 15. Jahr­hun­dert bricht der Bau von Wehr­an­la­gen am Mit­tel­rhein aus ver­schie­de­nen Grün­den ge­ra­de­zu ein. Ins­be­son­de­re die Fort­schrit­te in Bau­kunst und Tech­nik be­ding­ten es, dass bei Not­wen­dig­keit ver­stärkt die be­reits vor­han­de­nen An­la­gen um- und aus­ge­baut wur­den, um den sich rasch fort­ent­wi­ckeln­den Feu­er­waf­fen stand­hal­ten zu kön­nen. An Neu­bau­ten sind le­dig­lich die An­la­gen Wer­ner­s­eck (1401/1402), Fels­eck/Vils­zelt (vor 1438), Obe­re Burg Rhein­breit­bach (um 1450) und Trutz-Bin­gen (1493) nach­zu­wei­sen.

Bei re­la­tiv schlech­tem For­schungs­stand scheint es der­zeit, dass kei­ner­lei Ver­än­de­run­gen in den Be­sitz­stän­den der ein­zel­nen Bur­gei­gen­tü­mer mehr ein­ge­tre­ten sind. Be­zeich­nen­der­wei­se han­del­te es sich bei der grö­ß­ten Ver­än­de­rung um den – letzt­lich von äu­ße­ren Ein­flüs­sen re­la­tiv un­ge­stör­ten – Über­gang der Be­sit­zun­gen und Bur­gen der 1479 aus­ge­stor­be­nen Gra­fen von Kat­zeneln­bo­gen auf die Land­gra­fen von Hes­sen.

Das ein­drucks­volls­te Bei­spiel für den aus­klin­gen­den Bur­gen­bau im 15. Jahr­hun­dert bie­tet das un­weit des Mit­tel­rheins in der Ei­fel ge­le­ge­ne, lei­der zu we­nig be­ach­te­te Wer­ner­s­eck, das zu gro­ßen Tei­len noch die un­ver­fälsch­te Bau­sub­stanz sei­ner Ur­sprungs­ge­bäu­de prä­sen­tiert. Be­gon­nen im letz­ten Vier­tel des Jah­res 1401 un­ter Erz­bi­schof Wer­ner von Trier als völ­li­ger Neu­bau und schlie­ß­lich ge­gen die wohl nicht ganz un­be­rech­tig­ten Ei­gen­tums­an­sprü­che Erz­bi­schof Fried­richs III. von Köln und Graf Ru­prechts/Ro­berts IV. von Vir­ne­burg (1383-1444) durch­ge­setzt, wur­de die Burg nach 1409 Sitz des kur­trie­ri­schen Amts Och­ten­dung (spä­ter Wer­ner­s­eck). 1632/1636 be­reits ver­fal­len, un­ter­blie­ben un­ge­ach­tet da­für vor­ge­se­he­ner Fi­nanz­mit­tel ge­plan­te Wie­der­her­stel­lungs­maß­nah­men. Die ver­gleichs­wei­se gut er­hal­te­nen Ge­bäu­de las­sen den ur­sprüng­li­chen, an­nä­hernd recht­ecki­gen Grund­riss der durch drei Eck­tür­me und Wohn­turm im Zen­trum ge­bil­de­ten Kern­burg deut­lich er­ken­nen, der west­lich ei­ne kaum noch er­kenn­ba­re Vor­burg vor­ge­la­gert war. Der im­po­san­te, 2004-2007 sa­nier­te Bruch­stein­bau des Wohn­turms mit sei­nen drei Ge­schos­sen wird von vier po­ly­go­na­len Eck­tou­rel­len auf ei­ner aus­kra­gen­den Wehr­plat­te be­krönt und be­sitzt auf der Ost­sei­te ei­nen leicht vor­tre­ten­den Ka­pel­len­er­ker mit frag­men­ta­ri­schem Drei­pass­fens­ter.

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Burgruine Wernerseck, Gesamtansicht von Süden, 2010, Foto: Alexander Thon.

Im Ver­gleich zu Wer­ner­s­eck zei­gen die drei in ih­ren Ur­sprün­gen eben­falls dem 15. Jahr­hun­dert zu­zu­wei­sen­den An­la­gen Fels­eck/Vils­zelt, Trutz-Bin­gen und Obe­re Burg Rhein­breit­bach nur noch we­nig Bau­sub­stanz die­ser Zeit. Wäh­rend das mög­li­cher­wei­se äl­te­re, aber erst da­mals si­cher be­leg­te Fels­eck/Vils­zelt 1713-1716 völ­lig um­ge­stal­tet wur­de, ha­ben im Fall der Obe­ren Burg Rhein­breit­bach neue Bau­for­schun­gen er­ge­ben, dass hier ein Wohn­turm aus der Zeit um 1450 mehr­fach und zu­letzt noch zu Be­ginn des 20. Jahr­hun­derts aus­ge­baut und mit an­schlie­ßen­den Ge­bäu­den um­ge­ben wor­den ist. Das mehr als Ge­schütz­turm denn als Burg an­zu­spre­chen­de Trutz-Bin­gen (er­rich­tet 1493) zeigt als Rui­ne im­mer­hin noch na­he­zu die Hälf­te des ur­sprüng­li­chen Rund­turms mit lie­gen­den Ge­schütz­schar­ten.

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Obere Burg Rheinbreitbach, Gesamtansicht von Südosten, 2010, Foto: Alexander Thon.

7. Zerstörungen und Nachleben

Als von ih­ren Bau­her­ren zwar nicht nur, aber eben auch für mi­li­tä­ri­sche Zwe­cke an­ge­leg­te Wehr­bau­ten sa­hen sich die Bur­gen am Mit­tel­rhein oft­mals und zahl­rei­chen Er­obe­rungs­ver­su­chen aus­ge­setzt. Die­ser mi­li­tä­ri­sche As­pekt – in­zwi­schen in der For­schung im Ver­gleich zu wirt­schaft­li­chen und/ oder sym­bo­li­schen Be­lan­gen über Ge­bühr mar­gi­na­li­siert – sorg­te da­für, dass es zu zahl­rei­chen, schon seit dem 11. Jahr­hun­dert nach­weis­ba­ren Aus­ein­an­der­set­zun­gen kam, die mit ei­ner Zer­stö­rung en­den konn­ten, aber nicht nö­ti­ger­wei­se muss­ten. Grob zu un­ter­schei­den sind Kon­flik­te zu Zei­ten des Mit­tel­al­ters, in de­nen Bur­gen als zeit­ge­mä­ße Macht­mit­tel ver­wen­det wur­den, von den nach­ma­li­gen neu­zeit­li­chen Zer­stö­rungs­wel­len, in de­nen die ver­al­te­ten, meh­ren­teils nicht mehr den mo­der­nen wehr­tech­ni­schen Er­for­der­nis­sen an­ge­pass­ten An­la­gen sich über­holt hat­ten.

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Burg Pfalzgrafenstein, Gesamtansicht von Norden, 2011, Foto: Alexander Thon.

Die Span­ne der in den Schrift­quel­len ge­nann­ten mit­tel­al­ter­li­chen Be­la­ge­run­gen, Er­obe­run­gen und Zer­stö­run­gen von Bur­gen um­fasst die ge­sam­te Zeit vom 11. bis zum 15. Jahr­hun­dert, wo­bei es sich schon bei der Erst­erwäh­nung der äl­tes­ten mit­tel­rhei­ni­schen An­la­ge Ham­mer­stein für das Jahr 1020 um die Nach­richt über ei­ne letzt­lich er­folg­rei­che Be­la­ge­rung han­delt. Die oft­mals be­dau­er­li­cher­wei­se sehr spär­li­che Quel­len­la­ge und ein ge­gen­wär­tig recht un­be­frie­di­gen­der, da sel­ten wis­sen­schaft­li­cher Quel­len­kri­tik ge­nü­gen­der For­schungs­stand las­sen al­ler­dings kaum mehr als all­ge­mei­ne und nur punk­tu­ell ver­bind­li­che Aus­sa­gen zu. Dem­nach be­leg­bar sind bei­spiels­wei­se Kon­flik­te um die Bur­gen Rei­chen­stein (1253 er­obert, De­tails un­be­kannt), Rhein­fels (1256 durch den Rhei­ni­schen Bund er­folg­los be­la­gert), So­oneck und er­neut Rei­chen­stein (1282 durch Kö­nig Ru­dolf I. be­la­gert und zer­stört), Klopp (1301 durch Kö­nig Al­brecht I. er­folg­reich be­la­gert), Ro­lands­eck (1469 durch Pfalz­graf Fried­rich I. er­obert) und Linz (1475 von Kur­fürst Al­brecht III. Achil­les von Bran­den­burg er­folg­reich be­la­gert). Be­mer­kens­wer­ter­wei­se exis­tiert kei­ne Nach­richt über ei­ne An­la­ge, die nach Er­obe­rung und Zer­stö­rung of­fen ge­las­sen wur­de, tat­säch­lich er­folg­te stets ein Wie­der­auf­bau.

In nach­mit­tel­al­ter­li­cher Zeit sorg­ten ne­ben dem tech­ni­schem Fort­schritt oder Um­bau­maß­nah­men, die den Cha­rak­ter der Wehr­an­la­ge hin zur Fes­tung (Rhein­fels, Eh­ren­breit­stein) oder zum Schloss ver­än­der­ten (Schwep­pen­burg, Linz, Fels­eck/Vils­zelt) meh­re­re krie­ge­ri­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen für den Nie­der­gang der mit­tel­rhei­ni­schen Bur­gen. Dem so ge­nann­ten Truch­ses­si­schen Krieg fiel 1583 die Go­des­burg zum Op­fer, dem Drei­ßig­jäh­ri­gen Krieg Burg Lahneck (1636). Von den Ei­gen­tü­mern be­zie­hungs­wei­se Be­sit­zern ge­schleift wur­den Ham­mer­stein (1654), Lands­kron (1682) und Klopp (1713 nach Zer­stö­rung 1689). Die bei fast je­der An­la­ge an­zu­tref­fen­de An­nah­me ei­ner Zer­stö­rung durch fran­zö­si­sche Trup­pen im Ver­lauf des Pfäl­zi­schen Erb­fol­ge­kriegs (vor al­lem 1688/1689) be­darf oft­mals noch der Ve­ri­fi­zie­rung. Un­zer­stört blie­ben we­gen ih­rer ge­rin­gen Be­deu­tung al­lein die Marksburg und der Pfalz­gra­fen­stein.

Das 19. Jahr­hun­dert und die da­mit ver­bun­de­ne Rhein­ro­man­tik als Ur­sa­che auch für die Ent­de­ckung des ver­meint­lich schö­nen Mit­tel­al­ters und sei­ner Bur­gen hat­ten über­aus zahl­rei­che Wie­der­auf­bau­maß­nah­men zur Fol­ge, an de­nen ma­ß­geb­lich ver­schie­de­ne An­ge­hö­ri­ge des preu­ßi­schen Kö­nigs­hau­ses be­tei­ligt wa­ren. Be­gin­nend mit der Neu­er­rich­tung von Fautsberg (1825-1829, 1842, seit­dem als „Rhein­stein“ be­ti­telt) er­stan­den un­ter un­ter­schied­lichs­ter Trä­ger­schaft und In­ten­ti­on die An­la­gen Rheineck (Ka­pel­le, 1832-1836), Stol­zen­fels (1835-1842/1845), So­oneck (1843-1861), Lahneck (ab 1852), Klopp (1853, 1875-1879), Heim­burg (1866-1868), Broh­leck (nach 1888), Kaub/Gu­ten­fels (1889-1892), Go­des­burg (1895/1896, 1960), Neu­kat­zeneln­bo­gen (1896-1899), Name­dy (nach 1896), Rei­chen­stein (1899-1902), Deu­ern­burg (1900-1906, heu­te Maus), zur Ley­en (heu­te Ocken­fels, 1924-1927), Stah­leck (1925-1931, 1965-1967) mit mehr oder min­der gro­ßen Re­mi­nis­zen­zen an die ur­sprüng­li­che Burg neu. Wei­te­re Wie­der­auf­bau­vor­ha­ben (Fürs­ten­berg, Rhein­fels, Ham­mer­stein) un­ter­blie­ben.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Thon, Alexander, Burgen am Mittelrhein, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/burgen-am-mittelrhein/DE-2086/lido/57d11eca54e538.70270242 (abgerufen am 18.05.2026)


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Sekundärliteratur

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Herrschaft und Rechtswesen

Geistliche Herrschaft: Äbte und Klöster

Inhaltsverzeichnis

  1. Vermittlung zwischen einem Abt und dessen Untertanen. Weingarten 1432 (Quelle)
  2. Die Beschwerden der bäuerlichen Untertanen. Kempten 1492 (Quelle)

1. Vermittlung zwischen einem Abt und dessen Untertanen. Weingarten 1432 (Quelle)

Kurzbeschreibung

Die Reichsabtei Weingarten, ein Benediktinerkloster, gehörte zu den reichsten Klöstern der süddeutschen Territorien. Ihr Abt, der zugleich ein Reichsfürst war, herrschte über Ländereien, die sich über ca. 306 Quadratkilometer vom Allgäu bis zum nördlichen Ufer des Bodensees erstreckten und sowohl Ackerland als auch Wälder und Weinberge einschlossen. Die Geschichte der Abtei war von Machtkämpfen zwischen dem Abt und seinen ländlichen Untertanen gezeichnet, deren Ergebnis ein parlamentarischer Staat war, an dessen Verwaltung die Untertanen ein hohes Maß an Mitsprache hatten. Dieses Dokument vom 9. Dezember 1432 stellt eine Stufe in dieser politischen Entwicklung dar. Es gibt die Ergebnisse einer Zusammenkunft im Rathaus der Reichsstadt Ravensburg wieder, bei der königliche Gesandte zwischen dem Abt und seinen Untertanen vermittelten. Die Verhandlungen betrafen die Regulierung wesentlicher Belange des täglichen Lebens: Erbschaftssteuer, Pachtverträge, sowie die Rechtssituation der Untertanen.

Quelle

Wir, dis nachgeschriben Marquart von Kungsegk, landcomnitur in Elsässe tutsches ordens, Jacob Truchsess zů Walpurg und Houpt zů Bappenhaim, des hailigen römischen richs erbmarschalck, verienhen offenlich und tügen [kund] allen den, die disen brieff yemmer ansienhend oder hörend lesen, als umb sölich zwaiung, stosse und spenn, so gewesen und ufferstanden sind, zwuschen den erwirdigen gaistlichen herren, hern Johannsen Plaurer, apt des gotzhus zů Wingarten, und sinen conventherren desselben gotzhus uff ain und iren armen luten uff die andern sÿte. Darumb uns der allerdurchluchtigost furst und herre, hern Sigmund, romischer kunig, zů allen zÿten merer des richs und zů Ungern, Beheim, Dalmatien, Croatien etc. kunig, unser allergnädigoster herre, under sinem kunglichen insigel geschriben, befolhen, gebotten und gantze volle maht gegeben hat, baid obgenannt parthie fur uns zů vordern, tag zů setzen und sÿ mit der minne oder mit dem rechten zů verrichten und entschaiden etc., alsdenn das derselb brieff clärlicher inhalt.

Und uff das so haben wir baid obgenannt parthÿe umb die berürten ir spenne fur uns gevordert und in darumb ainen tag her gen Ravenspurg verkundet und gesetzt, uff den tag als diser brieff geben ist.

Und als nu baid tail fur uns kommen sind, so sigen wir hie zů Ravenspurg uff dem rathus nÿder gesessen und haben baid tail durch ir fursprechen umb alle ir spenne mit statten luter gehört und darzů ir brieff, der sÿ begerten, vor uns zů verlesen. Und als das beschach, so haben wir sovil darin gerett und zwuschen in getädingt, das baid tail mit irem gůten willen, gunst und unbezwungenlich derselben ir spenne gantz hinder uns und uff uns kommen und gegangen sind und uns daruff die egenannten apt Johanns und sin conventherren in gegenwirtikait der erwirdigen gaistlichen herren, hern Martins, apt zů Rot, und hern Johannsen, apt in der Mindern Ow bÿ Ravenspurg gelegen Premonstrater ordens, und suss vil ander erber, biderber lute, die och dabÿ waren, mit iren truwen in min, deß egenannten Jacoben Truchsessen, hannd zů Gott und den hailigen gelopt und verhaissen haund. So haben die egenannten armen lut, die dem bedauhten gotzhus zů Wingarten zů gehören, och in min, Jacob Truchsessen, hannd mit iren truwen geloupt und daruff allesampt liplich aide mit uffgebotten vingern zů Gott und zů den hailigen geschworn, also wie wir sy umb ir spenn ußrichten, entschaiden und zwuschen in ußsprechen, es sÿ gütlich oder rechtlich, das sÿ das baider syte fur sich selbe, alle ir nachkommen und erben ymmer, öwenglich, getruwlich, war, stet, vest und unzerbrochenlich halten und dabÿ beliben söllen und wöllen und dawider nymmer mer getůn noch von yeman anders schaffen getan werden weder haimlich noch offenlich noch in kainen wege alles an alle gevärde.

[1.] Und uff das so haben wir alle drÿ zům ersten ainmütiglich zwuschen in ußgesprochen, das aller unwille, zwaÿunge und stösse und was sich bis uff hut disen tag, als diß brieff geben ist, unfruntlichß zwuschen baiden obgenannten parthÿen, und wer von iren wegen darzů gewant und verdauht ist, ain schlehte, gesünte gerichte sach haissen und sin sol fur sÿ und menglichs von iren wegen, und söllen die egenannten unser herren, der apt und sin conventherren, die berürten irs gotzhus armen lute dehainer vergangen sache noch handels nit engelten laussen, sunder ir gnädig herren sin. Es söllen och dieselben armen lute hinfur der egenannten unser herren und irs gotzhus getruw und gehorsam lute haissen und sin und inen von dehainer vergange sache wegen och nit dest unwilliger sin, alles ane alle gevärd und argliste.

[2.] Furo haben wir zwuschen in ainhellenglich ußgesprochen, das der egenannten unser herren, des aptes und sins convents, und irs gotzhus stifftebrieff, alle ander frÿhait und begnadbrieff, so sÿ haben von römischen kaisern und kungen und der urtailbrieff, so herrüret von des flegken Hagnowen wegen, den der von Swartzenburg selig, wÿland des benannten unsers gnädigosten herren des römischen etc. kungs hofrichter und ander mit im gesprochen hand, die och vor uns gewesen und in gůter maß all verlesen sind, das dieselben brieff alle gantz bÿ iren krefften beliben söllen an all gevärde.

[3.] Und umb des willen, das die egenannten unser herren, der apt und sin convent des gotzhus zů Wingarten, und irs gotzhus armelut dest furderlicher unn baß in růw, frid, gemach unn an zwaÿunge hinfur öwenklich in kunftigen zÿten gegen ainander bestan und beliben mögen, so lutern und sprechen wir alle drÿ ainhellenglich in der gütliche, wenn ain mensch bÿ sinem genoß verfert und von tod abgaut und dehain kind laut oder laut es kind, die gesundersausset sind, das dem egenannten gotzhus voruß werden sol ain vale mit nammen das bestgewand, als es am stoltzen mentag zů kirchen und zů strausse gieng an gevärde, und das best hopt vichs fur das hoptrecht und darzů ain drittail alles sins gůts, das es nach tod verlaussen hat, ußgenomen alles ysengeschiere mit namen wagen, karren und pflüg, das zů dem buw gehört, won das billich uff dem gůt beliben sol ungeverlich.

[4.] Stirbt aber ains und laut kind, die nit ußgesturt sind, so sol dem gotzhus werden ain vale und ain hoptrecht in der maß, als hie oben von der välle und hoptrecht wegen och begriffen ist ungeverlich, das ander gůt alles den erben beliben sol och an all geverde.

[5.] Mer haben wir alle drÿ ainhellenglich in der gütliche gesprochen, stirbt ains, es sÿ frow oder mann, und hat uff die zÿt dehain elich wib oder mann, das von demselben dem egenannten gotzhus werden sol ain val und ain hoptrecht und ain drittail des gůts, so es nach tod verlaut, och in der mauß als hie oben berürt ist von välle, hoptrecht und tails wegen, das ubrig gůt den erben beliben sol ungeverlich.

[6.] Furo haben wir in der gütliche ainmütiglich gesprochen, stirbt ain mann, der sin ungenössinen hat, und das nit hat abgetragen mit der egenannten unser herren des apts und des convents willen, das dem gotzhus von demselben werden sol ain vale mit namen das bestgewand und ain hoptrecht mit namen das besthopt vichs und darzů ain halbtail alles gůts, so er gelaussen hat, es sÿ ligend oder varend gůt, nihts ußgenomen ungeverlich.

[7.] Stirbt aber ain frow, die des gotzhus ist und laut ainen elichen mann, der nit hat nach ir gehört, so sol dem gotzhus von ir werden ain vale mit namen das bestgewand, als sÿ am stoltzen mentag zů kilchen unn zů strausse gieng, unn ain drittail alles des gůts, so sÿ nach tod verlaussen hat, ußgenommen alles ysengeschire, wägen, karren und pflüg, won das billich uff dem gůt beliben sol, das uberig gůt sol den erben werden ungeverlich.

[8.] Och so haben wir alle drÿ aber ainhelliglich in der gütliche gesprochen, wer der were, ir wer ainer oder mer, der sich durch sinen gůten willen an das egenannt gotzhus erkoufft oder sich daran ergeben und des brieffe hetten[!], das die egenannten unser herren, der apt und convente zů Wingarten, dieselben personen nach sölicher ir brieff sag halten und sÿ dabÿ beliben laussen söllen ungeverlich.

[9.] Mer haben wir all drÿ ainhellenglich in der gütliche gesprochen, wer, ob ain person oder mer, die uff des gotzhus zů Wingarten gůten sässen, wider dis unser richtung und spruche täten und diser obgeschriben stugk und artigkel ainen oder mer nit hielten nach dis brieffs sag und das sich das kuntlich erfunde, das dieselben gůt und lehen, daruff sÿ sässen, dem egenannten gotzhus zů Wingarten uff stund ledig sin söllen, das ain apt und convent daselbs furo damit schaffen und tůn mag nach irs gotzhus nutze unn frommen, dabÿ sÿ och denn ain yeglich landvogt des richs in Swaben getruwlich hanthaben und beschirmen sol ungeverlich.

[10.] Were aber ob ain person oder mer, die uff des gotzhus gůten nit sässen, wider dis richtung täten und der berürten stugk und artigkel ainen oder mer nit hielten nach dis brieffs sag und das sich das kuntlichen funde, dieselben personen, ir wer aine oder mer, söllen denn uff stund [einem] yeglichen landvogt des richs in Swaben uff stund zů rechter pen verfallen sin zů geben zwaintzig malter habern Ravenspurger messes, die sÿ im och alsdenn unlässlich raichen und betzalen söllen und darzů so sol dannenhin den egeschriben unsern herren dem apt und convent zů Wingarten zů denselben, die also wider dis richtung getan hetten, als vor stat, alle ire recht behalten sin nach ußwisunge irs gotzhus stifftbrieff und sins alten herkommens, dabÿ och sÿ und das gotzhus ain yeglich landvogt des richs in Swaben och getruwlich hanthaben und beschirmen sol alles an all gevärde.

[11.] Furo und zůletst, so haben wir aber alle drÿ in der gütliche ainhellenglich gesprochen, ob das were, dz des egeschriben gotzhus lute, ir were ainer oder mer, denselben unsern herren, dem apt und convente des gotzhus zů Wingarten, ungehorsam weren oder wurden und sich in irem willen nit hielten, es were uber kurtz oder uber lang, und das sich das kuntlich fünde, dieselben söllen denn diser unser gütlichen richtung, entschidung und spruche niht geniessen, sunder es sol den egenannten unsern heren, dem apt, convent und irem gotzhus zů inen alle ire recht behalten sin nach ußwisunge irs berürten gotzhus stifftbrieff und sins alten herkomens, dabÿ och sy und ir gotzhus ain yeglich landvogt des richs in Swaben getruwlich hanthaben und beschirmen sol, alle böß fund arglist und gevärde in disen sachen allen gantz ußgeschaiden.

Und wann der sachen, die nit beschriben und mit brieffen gevestnet werden, schier vergessen wirt, darumb und des alles so an disem brieff gesch[rieben] staut zů waurem gůtem urkunde und vester, öwiger sicherhait, so haben wir obgenannten Marquart von Kungsegk, landcomintur in Elsässe tutsches ordens, Jacob Truchsesse zů Walpurg und Hopt zů Bappenhaim, des hailigen römischen richs erbmarschalk, unsere aigne insigel mit wissen laussen hengken an disen brieff, doch uns und unsern erben ane allen schaden, der zwen von wort ze wort glich gemaht sind, derer yeglicher parthÿe ainer gegeben ist und ist dis beschienhen und diser brieff geben uff den nehsten zinstag vor sant Lucien tag der hailigen junkfrowen nach Cristi geburt als man zalt tusendvierhundert und in den zwainunddrÿssigosten jaren.

Quelle: Peter Blickle und André Holenstein, Hrsg., Agrarverfassungsverträge. Eine Dokumentation zum Wandel in den Beziehungen zwischen Herrschaften und Bauern am Ende des Mittelalters. Stuttgart, 1996, S. 34–37.

 

2. Die Beschwerden der bäuerlichen Untertanen. Kempten 1492

Kurzbeschreibung

Die drei bestimmenden Faktoren des Kleinbauerntums waren Land, Heirat und Freizügigkeit. Die Fürstabtei Kempten, eine der wohlhabendsten des Heiligen Römischen Reiches, war in eine ungewöhnliche hohe Zahl von Konflikten mit ihren Untertanen verstrickt. Die Situation wurde durch die angespannten Beziehungen des Fürstabts zur reichsfreien Stadt Kempten sowie durch die Zuständigkeit dreier verschiedener Gerichtsbarkeiten für verschiedene Teile der Bauernbevölkerung zusätzlich erschwert. Der Schlussparagraph dieses Dokuments veranschaulicht die fundamentale Ungleichheit der beteiligten Parteien, hinter der die für diese Epoche durchaus übliche Gewaltandrohung des Fürsten gegenüber seinen Untertanen steht. Das in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts einsetzende Bevölkerungswachstum verursachte eine Vielzahl sozioökonomischer Probleme für die Landbevölkerung. In Oberschwaben reagierten die Fürsten darauf, indem sie frühere Formen der Abhängigkeit wiedereinzuführen versuchten—Historiker sprechen in diesem Zusammenhang von der „zweiten Leibeigenschaft“. Die Bauern wiederum versuchten, ihre Freiheiten zu schützen und erweitern. Dieses Dokument gewährt einen ungewöhnlich guten Einblick in die verschärften Lebensbedingungen, welche zum Deutschen Bauernkrieg von 1525 führten.

Quelle

Item die nachgeschriben Clagstuck und Artikel hand des Gotzhus Kempten Armlut zu irem g. H. von Kempten zu elagen und zu sprechen, darumb si sich dann zusamen versamelt haben gehapt.

[1] Des ersten vermainten wir uns beschwert ze sin der Stur und des Raisgelts halben. Nachdem der Gestiftbrief inhalt und ausweist, das ain Herr und Abt von Kempten uns bi demselben Gestiftbrief beliben lassen sol und nit weiter staigen noch tringen, uber das alles so laßt der Abt, u. g. H., uns bi solicher Stur und unsern Gelupten, so wir tun mussen, nit beliben und tut uns weiter und mer uflegen on unser Wissen.

2. der frien Zinser halb, die je und allwegen irn freien Zug gehapt haben und noch hinfur haben sollen nach Lut irer Frihait. Bi solicher irer Frihait will si ir g. H., der Abt von Kempten, nit beliben lassen und tut si fahen, turnen, stoken und blöcken und si zu unbillichen Beschribungen nöten, zwingen und tringen, das si sich verschriben mussen, von dem Gotzhus nit ze weichen und ze stellen, auch kainen andern Schirmherren an sich ze nemen, dann allein hinder im und dem Gotzhus zu beleiben, das doch wider ir Frihait ist und wider die Frihaitsbrief und die Gestift; und strauft den Zinser an sinem Lib und benugt in nit, so straft er si an irem Gut, auch etlichen umb 40 fl. oder umb 60 fl., nach dem und er hat.

3. der aignen Lut halben vermainen si sich beschwert ze sin also. Nachdem ir g. H. von Kempten, wann ainer oder aine mit Tod abgat, der oder die eliche Kind hinder in verlassent, so tut ir g. H. des abgegangnen und erstorbnen Gut glich halb zu sinen Handen nemen. Wann ir ains oder si baide mit Tod abgangen sind, so tut er das Gut zn sinen Handen nemen. Wann auch ainer oder aine mit Tod abgat, der oder die kain Libserben hinder in verlassent, so niempt er ir verlassen Gut gar zu sinen Handen und die Geschwistergit enterbt er und die andern Erben auch, das doch frömbd und unbillich, auch wider ir alts Herkomen ist und in aller Landschaft nit erhort ist worden.

4. so erclagen si sich und vermainen sich beschwart ze sin ab dem, das vor nie gewesen und erhart worden ist, wann ain frier Zinser ain aigne Tochter oder ain frie Tochter ain eigen Mann zu der Ee nimpt, das er oder si sich dem Aigen nach auch zu Aigen ergeben mussen, auch kain Strauf darauf nie gesetzt noch gestanden ist.

5. so tut er sinen Aigen, auch den frien Zinsern verbieten, das si ire aigne Guter, die si hand, aus der Herrschaft nit verkaufen, noch auch kain Zins und Gulten darus nit verkaufen noch darein nit schlahen sollen, dann allain den Sinen das zu kaufen geben; und mussen also bi solichen iren gelegenen Guten verderben und grosse Nott laiden.

6. so verbut er sinen aigen Luten und auch den Zinsern, das ir kainer Vich an kain Gemaind oder Alb annem noch zu im stellen sol ausserhalb der Herrschaft.

(6a) Item wann ainem ain Gut verlihen wird, so vermainen si, man sol si das bruchen lassen, si und ire Sun, si haben Weiber oder nit, alle die Weile der Vater lebt.

7. der von Guntzburg halb. Nachdem zwischen irem g. H. und ir durch Herr Marquarten von Schellenberg ain Bericht beschehen ist, also das die von Guntzburg irem g. H. dem Abt 30 Pfund H. geben sollen, als si auch getan hand und er si auch dargegen bi irem altem Herkomen beleiben lassen sol hinfur in allen Stucken und Artikeln, dem derselbig ir g. H. in vil Stucken und Artikeln, die si muntlich, wann es ir Notturft erhaischen wird, wol erzellen kunden, nit nachkomen ist.

8. von der Fravel wegen, so vermainen si, si sollen kainen Urtailen und Gerichten nit weiter noch höher gedrungen werden umb die Fräflinen, dann wie von alter Herkommen ist.

Von der obgeschriben und ander artikel halb, die nit beschrieben sind, ist die Landschaft versamelt zusamen komen, und hand von irer Beschwarnus wegen zu einem Convent des Gotzhus Kempten ir Leut und Botschaften darzu verordnet geschickt, Red mit in ankert und ain solich Bett tan, das man si beliben laussen soll bi iren Frihaiten, auch bi irem altem Herkomen, auch ir Gerechtigkaiten und bi dem Gestift- und Frihaitsbriefen, was die mit irer Inhaltung begreifung, so wöllent si herwiderumb im und dem Gotzhus zu allen zimlichen und gepurlichen Sachen mit Laib und Gut verhelfen, warzu er Recht hat.

Uf solich ir Zusamentun sien si etlich Tag versamelt bi ainander beliben. Da si zu in komen

[ . . . ] Herr Marquart von Schellenberg und Herr Hanns von Fruntsperg, baid Ritter etc., und Ott Zwicker, Burger zu Memingen, und hat Her Hans von Fruntsperg ain soliche Red mit in ankert, als si das Recht darboten und furgeschlagen hand, er si nit da von Rechtens wegen und wöll in auch kains Rechten gestatnen, in auch kain Recht lassen gan, sonder er wöl si zu Gehorsam bringen und sein Schwert uber si bruchen und ire Weiber und Kinder zu Witwen und Waisen machen, auch ir Spies mussen ir Kierhof und Freythof sein. […]

Quelle: Quellen zur Geschichte des Bauernkrieges, gesammelt und herausgegeben von Günther Franz. Darmstadt: WBG, 1963, S. 25–28.


Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Vermittlungen zwischen einem Abt und dessen Untertanen—Weingarten (Oberschwaben) (1432), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-3967> [25.09.2026].

-> Die Beschwerden der bäuerlichen Untertanen—Kempten (Oberschwaben) (1492), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-3968> [25.09.2026].

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Sekundärliteratur

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Persönlichkeiten

Persönlichkeiten

Persönlichkeiten

Inhaltsverzeichnis

  1. Balduin von Luxemburg
  2. Loretta von Sponheim 
  3. Heinrich III. (Meißen)
  4. Ekkehard II. 
  5. Otto III. 
  6. Eike von Repgow
  7. Gottfried von Straßburg
  8. Johannes Gutenberg 
  9. Friedrich I. Barbarossa
  10. Heinrich der Löwe
  11. Chlodwig I.
  12. Albertus Magnus
  13. Pippin der Jüngere
  14. Ludwig der Fromme
  15. Otto I. 
  16. Konstanze von Aragon 
  17. Hildegard von Bingen
  18. Karl der Große
  19. Heinrich I. (Ostfrankenreich)
  20. Adelheid von Burgund 
  21. Elisabeth von Thüringen
  22. Roswitha von Gandersheim
  23. Albrecht der Bär 
  24. Uta von Naumburg
  25. Ursula von Köln
  26. Mathilde von Quedlinburg

  27. Heinrich IV. (Salier)
  28. Conrad von Soest
  29. Gerschom ben Jehuda
  30. Konrad II.

1. Balduin von Luxemburg

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Bal­du­in von Lu­xem­burg war ei­ner der be­deu­tends­ten Erz­bi­schö­fe und Kur­fürs­ten von Trier, gleich­zei­tig ein­fluss­rei­cher Ge­stal­ter der Reichs­po­li­tik in der ers­ten Hälf­te des 14. Jahr­hun­derts.

Der ver­mut­lich 1285 ge­bo­re­ne Bal­du­in war Sohn des im Ju­ni 1288 bei Worrin­gen ge­fal­le­nen Gra­fen Hein­rich VI. von Lu­xem­burg und der Bea­trix von Aves­nes. Bal­du­in war von Ju­gend an für den geist­li­chen Stand be­stimmt und er­hielt ei­ne ent­spre­chen­de Aus­bil­dung. Als durch den Tod Die­ters von Nas­sau die Erz­diö­ze­se Trier va­kant wur­de, er­bat das Dom­ka­pi­tel im De­zem­ber 1307 den zum Stu­di­um in Pa­ris wei­len­den Dom­propst Bal­du­in als Nach­fol­ger. Weil der das kir­chen­recht­lich vor­ge­schrie­be­ne Al­ter von 30 Jah­ren noch nicht er­reicht hat­te, war ei­ne Wahl nicht mög­lich. Der Papst, dem da­her die Ent­schei­dung zu­fiel, er­klär­te im Fe­bru­ar 1308 die Wahl für un­gül­tig, er­nann­te aber den Ge­wähl­ten zum neu­en Erz­bi­schof von Trier und er­teil­te ihm am 11.3.1308 per­sön­lich die Bi­schofs­wei­he.

Als Erz­bi­schof war Bal­du­in, wie im Reich üb­lich, so­wohl Ober­hir­te ei­ner (Erz-) Diö­ze­se als auch Lan­des­herr ei­nes welt­li­chen Ter­ri­to­ri­ums. Die Diö­ze­se, ein­ge­teilt in fünf Ar­ch­idia­ko­na­te (Lon­guyon, Tho­ley, Trier, Kar­den und Diet­kir­chen), er­streck­te sich von der Maas im Wes­ten bis an die mitt­le­re Lahn bei Gie­ßen. Zum welt­li­chen Ter­ri­to­ri­um, dem Erz­stift, ge­hör­ten be­trächt­li­che – al­ler­dings nur zum Teil ge­schlos­se­ne – Ge­biets­kom­ple­xe in Ei­fel, Huns­rück, Wes­ter­wald und Tau­nus, zen­triert um die wich­tigs­ten Städ­te Trier und Ko­blenz.

Den Auf­ga­ben als Ober­hir­te und Lan­des­herr hat er sich mit glei­cher In­ten­si­tät ge­wid­met. Dies gilt für die Auf­sicht über die geist­li­chen In­sti­tu­tio­nen (Klös­ter und Stif­te) eben­so wie für die Wei­he von Kir­chen und Al­tä­ren, die er – an­ders als an­de­re Bi­schö­fe sei­ner Zeit – selbst vor­nahm. Sei­ne per­sön­li­che Fröm­mig­keit do­ku­men­tiert die Grün­dung von Kar­tau­sen in Trier (1330) und Ko­blenz (1331). In der Trie­rer Kar­tau­se wur­de für ihn ei­ne Zel­le vor­ge­hal­ten, in die er sich ge­le­gent­lich zur Me­di­ta­ti­on zu­rück­zog. Aus die­sem Klos­ter stam­men auch die zu Leb­zei­ten Bal­du­ins ent­stan­de­nen Chor­stuhl­wan­gen, die den Erz­bi­schof und sei­nen Bru­der Hein­rich dar­stel­len; Por­trätähn­lich­keit ist da­her an­zu­neh­men.

Die­se Leis­tun­gen des Diö­ze­san­bi­schofs sind des­halb zu be­to­nen, weil Bal­du­in bis heu­te vor al­lem als er­folg­rei­cher Reichs- und Ter­ri­to­ri­al­po­li­ti­ker gilt. Als Po­li­ti­ker auf Reichs­ebe­ne hat er sich be­reits sehr früh pro­fi­lie­ren kön­nen, weil er schon auf dem Rück­weg von der päpst­li­chen Ku­rie nach Trier er­fuhr, dass der rö­mi­sche Kö­nig Al­brecht von Habs­burg er­mor­det wor­den war. Pe­ter von As­pelt, der aus der Graf­schaft Lu­xem­burg stam­men­de Erz­bi­schof von Mainz, konn­te zu­sam­men mit Bal­du­in die Wahl auf des­sen Bru­der len­ken, den Gra­fen Hein­rich VII. von Lu­xem­burg (No­vem­ber 1308). Als ers­ter Kö­nig nach dem Stau­fer Fried­rich II. ließ sich Hein­rich VII. im Ju­ni 1312 in Rom zum Kai­ser krö­nen. Für Bal­du­in, der sei­nen Bru­der be­glei­tet hat­te, stell­te dies oh­ne Zwei­fel ei­nen der Hö­he­punk­te sei­nes Le­bens dar; der frü­he Tod des Bru­ders am 24.8.1313 war für ihn ei­ne Ka­ta­stro­phe.


 

Weil es Hein­rich VII. ge­lun­gen war, sei­nem Sohn Jo­hann 1310 die erb­li­che Kro­ne des Kö­nig­reichs Böh­men zu ver­schaf­fen, üb­te das Haus Lu­xem­burg auch auf die Kö­nigs­wahl im Ok­to­ber 1314 gro­ßen Ein­fluss aus. Den­noch kam es zu ei­ner Dop­pel­wahl, in der die lu­xem­bur­gi­sche Par­tei den Her­zog Lud­wig von Bay­ern un­ter­stüt­ze, der sich in ei­nem bis 1322 wäh­ren­den Thron­streit schlie­ß­lich durch­setz­te. Zwi­schen dem Kö­nig und (seit Ja­nu­ar 1328) Kai­ser und dem in Avi­gnon re­si­die­ren­den Päps­ten kam es in der Fol­ge­zeit zu ei­ner lang­jäh­ri­gen Aus­ein­an­der­set­zung, die für die nicht ei­ner Sei­te an­hän­gen­den Reichs­fürs­ten ei­nen be­trächt­li­chen po­li­ti­schen Spiel­raum schuf. Bal­du­in hat­te er­heb­li­chen An­teil dar­an, dass im Ju­li 1338 die in Rhens ver­sam­mel­ten Kur­fürs­ten ih­ren Rechts­stand­punkt fest­schrie­ben, ein von ih­nen ge­wähl­ter Kö­nig be­dür­fe nicht der Be­stä­ti­gung durch den Papst (Rhen­ser Weis­tum). Dies wur­de vom Kai­ser for­mell, vom Papst de fac­to an­er­kannt. Erst im Mai 1346 kam es zum end­gül­ti­gen Bruch zwi­schen Bal­du­in und dem Kai­ser. Im Sin­ne des Paps­tes wähl­te die von Bal­du­in ge­führ­te lu­xem­bur­gi­sche Par­tei im Kur­kol­le­gi­um im Ju­li den Mark­gra­fen Karl von Mäh­ren, Sohn des Kö­nigs Jo­hann von Böh­men (und so­mit Großn­ef­fen Bal­du­ins) zum rö­mi­schen Kö­nig. Da der Kai­ser im Ok­to­ber 1347 über­ra­schend starb, konn­te sich Kö­nig Karl IV. bald im ge­sam­ten Reich durch­set­zen.

Im Erz­stift Trier hat­te be­reits Erz­bi­schof Hein­rich von Vinstin­gen (ge­stor­ben 1286) ei­ne er­folg­rei­che Ter­ri­to­ri­al­po­li­tik be­trie­ben, un­ter an­de­rem durch den Bau von Bur­gen und die Ein­rich­tung von Ver­wal­tungs­struk­tu­ren (Äm­tern). Ob­wohl das Erz­stift un­ter sei­nem Vor­gän­ger Die­ter von Nas­sau in ei­ne schwe­re Kri­se ge­ra­ten war, konn­te Bal­du­in auf vor­ge­fun­de­nen Struk­tu­ren auf­bau­en. Er schuf ei­ne flä­chen­de­cken­de Äm­ter­or­ga­ni­sa­ti­on, band ei­nen we­sent­li­chen Teil der Nach­bar­ter­ri­to­ri­en in sei­ne po­li­ti­schen In­itia­ti­ven ein, ver­dich­te­te das Netz der vom Erz­stift lehns­ab­hän­gi­gen Bur­gen und er­rich­te­te neue Lan­des­bur­gen, von de­nen er ei­ni­gen sei­nen Na­men gab (Bal­denau und Bal­du­ins­eck auf dem Huns­rück, Bal­du­in­stein an der Lahn). Weil der Erz­bi­schof ei­nen Sinn für das hat­te, was heu­te Wirt­schafts­för­de­rung hei­ßt, und vor al­lem wuss­te, dass Frie­den und Si­cher­heit die wich­tigs­ten Fak­to­ren für wirt­schaft­li­che und kul­tu­rel­le Blü­te sind, leg­te er auf die Be­frie­dung des Lan­des be­son­de­ren Wert, un­ter an­de­rem durch Ab­schluss von Land­frie­dens­ver­trä­gen mit den Nach­barn.

In Ein­zel­fäl­len scheu­te Bal­du­in auch nicht vor mi­li­tä­ri­schen Un­ter­neh­mun­gen zu­rück, die al­ler­dings nicht im­mer er­folg­reich ver­lie­fen: Im Ju­li 1328 wur­de der zu Schiff die Mo­sel her­un­ter­fah­ren­de Erz­bi­schof bei En­kirch von Leu­ten der Grä­fin Lo­ret­ta von Spon­heim ge­fan­gen ge­nom­men; im April 1347 wur­den et­li­che im Dienst des Erz­bi­schofs aus­ge­rück­te Bür­ger von Ko­blenz bei Grenzau er­schla­gen. Ei­nen Na­men mach­te sich der Erz­bi­schof da­bei durch den Ein­satz mo­der­ner Kriegs­mit­tel: er bau­te Be­la­ge­rungs­bur­gen (un­ter an­de­rem Trut­zeltz ober­halb der Burg Eltz), setz­te aus Böh­men ge­hol­te Berg­leu­te und Feu­er­waf­fen ein. Frie­den und Si­cher­heit aber er­mög­lich­ten ein Auf­blü­hen der Städ­te, ge­folgt von stei­gen­den Ab­ga­ben der Un­ter­ta­nen, die dem Lan­des­herrn er­heb­li­che po­li­ti­sche, von den Zeit­ge­nos­sen mit Stau­nen be­ob­ach­te­te Hand­lungs­spiel­räu­me er­öff­ne­ten. An die­ser er­folg­rei­chen Fi­nanz­po­li­tik hat­ten die mit dem Erz­bi­schof eng zu­sam­men­ar­bei­ten­den Ju­den ei­nen wich­ti­gen An­teil.

Bal­du­in starb am 21.1.1354 in Trier. Um sei­nen Nach­ruhm hat­te er sich bei­zei­ten ak­tiv ge­küm­mert. Die ers­ten Jah­re sei­nes Pon­ti­fi­kats, das Zu­sam­men­wir­ken mit dem Bru­der und die Teil­nah­me an des­sen Rom­zug, hat er in ei­nem „Bil­der­zy­klus von Kai­ser Hein­richs Rom­fahrt" fest­hal­ten las­sen. Die Schrift­gut­ver­wal­tung sei­nes Ter­ri­to­ri­ums hat er neu or­ga­ni­siert; die wich­tigs­ten Ur­kun­den wur­den in meh­re­ren Hand­schrif­ten (den so ge­nann­ten Bal­duine­en) ab­schrift­lich fest­ge­hal­ten; ein Ex­em­plar hat er stets mit sich ge­führt. Sei­ne Leis­tun­gen (wie er sie ge­se­hen wis­sen woll­te) hat er im Vor­wort die­ser Ur­kun­den­samm­lung und in den sei­ner Re­gie­rungs­zeit ge­wid­me­ten Ka­pi­tel in den „Ges­ta Tre­ver­o­rum" do­ku­men­tie­ren las­sen. Dort wird der Zu­stand von Erz­diö­ze­se und Erz­stift im Jahr 1307 in düs­te­ren Far­ben dar­ge­stellt – um so hel­ler er­strahlt der Ruhm Bal­du­ins, der hier wie­der Ord­nung schuf. Die­se Sicht­wei­se prägt bis heu­te das Bild Bal­du­ins in der his­to­ri­schen For­schung. Selbst wenn bei ge­nau­em Hin­se­hen fest­zu­stel­len ist, dass Bal­du­in auf Leis­tun­gen von Vor­gän­gern (ins­be­son­de­re Hein­rich von Vinstin­gen) auf­bau­en konn­te, wird an der Tat­sa­che, dass er der be­deu­tends­te Trie­rer Erz­bi­schof des Spät­mit­tel­al­ters und ei­ner der füh­ren­den Reichs­po­li­ti­ker sei­ner Zeit war, nichts zu deu­teln sein.

2. Loretta von Sponheim

Lo­ret­ta von Spon­heim nahm als ei­ne von we­ni­gen Frau­en Ein­fluss auf das po­li­ti­sche Ge­sche­hen im spät­mit­tel­al­ter­li­chen Rhein­land. Sie re­gier­te von 1324 bis 1331 er­folg­reich die Hin­te­re Graf­schaft Spon­heim. In die Ge­schich­te ein­ge­gan­gen ist die Grä­fin be­son­ders durch die auf­se­hen­er­re­gen­de Ent­füh­rung ih­res Geg­ners, des Trie­rer Erz­bi­schofs Bal­du­in von Lu­xem­burg.

Lo­ret­ta stamm­te aus dem Ge­schlecht der Gra­fen von Salm in den Vo­ge­sen. Sie wur­de kurz vor 1300 ge­bo­ren. Ih­re El­tern wa­ren Graf Jo­hann I. (be­legt 1275 - 1330) und des­sen fran­zö­si­sche Ehe­frau Jean­ne de Join­ville. So­weit be­kannt ist, hat­te Lo­ret­ta vier Brü­der und ei­ne Schwes­ter. An der deutsch-fran­zö­si­schen Sprach­gren­ze auf­ge­wach­sen, lern­te sie von der Mut­ter ge­wiss Fran­zö­sisch, denn für ihr ers­tes Sie­gel wähl­te sie ei­ne fran­zö­si­sche Um­schrift. Das jun­ge Mäd­chen wur­de 1315 mit dem deut­lich äl­te­ren Jung­gra­fen Hein­rich von Spon­heim zu Star­ken­burg (um 1292 – Ok­to­ber 1323) ver­hei­ra­tet. Zur Hoch­zeit er­hiel­ten die Ehe­leu­te Burg Herrstein im Huns­rück als Wohn­sitz, wo ver­mut­lich ih­re drei Söh­ne zur Welt ka­men. Hein­rich von Spon­heim starb 1323, vor sei­nem Va­ter, den er hät­te be­er­ben sol­len. Er wur­de in der Fa­mi­li­en­grable­ge in der Klos­ter­kir­che von Him­merod bei­ge­setzt. Lo­ret­ta zog mit ih­ren drei Jun­gen auf die Star­ken­burg. Als im Früh­jahr 1324 auch ihr Schwie­ger­va­ter starb, der am­tie­ren­de Graf Jo­hann II. von Spon­heim, fehl­te dem Gra­fen­haus ein mün­di­ger männ­li­cher Nach­fol­ger, denn Lo­ret­t­as äl­tes­ter Sohn zähl­te höchs­tens neun Jah­re. Es war mu­tig und un­ge­wöhn­lich, dass die jun­ge Wit­we in die­ser La­ge kei­nen männ­li­chen Vor­mund be­stimm­te, son­dern selbst die Re­gent­schaft über­nahm.



Ortsansicht von Herrstein mit der gleichnamigen Burg, Foto: Berthold Werner.

 

Die Grä­fin re­gier­te kein Land mit fes­ten Gren­zen, da­mals ent­stan­den die Ter­ri­to­ri­en erst. Ih­re Herr­schaft grün­de­te in Land­be­sitz, Rech­ten und An­sprü­chen, die sich in be­stimm­ten Ge­bie­ten zwi­schen Mo­sel und Na­he kon­zen­trier­ten: von En­kirch bis Trar­bach mit dem Hin­ter­land, im Bir­ken­fel­der Länd­chen um Al­len­bach, Herrstein und Bir­ken­feld so­wie in Win­nin­gen an der un­te­ren Mo­sel. Es galt, die­sen Macht­be­reich ge­gen die kon­kur­rie­ren­den Gra­fen und Her­ren der Re­gi­on zu be­haup­ten; be­son­ders ge­gen Erz­bi­schof Bal­du­in von Trier, der auf dem Huns­rück ei­ne of­fen­si­ve Ter­ri­to­ri­al­po­li­tik be­trieb. Zum Schutz des Bir­ken­fel­der Länd­chens ließ Lo­ret­ta gleich zu An­fang in ei­nem Sei­ten­tal der Na­he, süd­lich vom heu­ti­gen Idar-Ober­stein, die Frau­en­burg er­rich­ten.

Ei­ne der wirt­schaft­li­chen Grund­la­gen feu­da­ler Herr­schaft bil­de­ten die Ab­ga­ben der Be­völ­ke­rung. Da­her war es wich­tig, die Hin­ter­sas­sen im ei­ge­nen Ter­ri­to­ri­um zu hal­ten. Land­flucht stell­te ein ver­brei­te­tes Pro­blem dar. Die Hin­te­re Graf­schaft Spon­heim war da­von stark be­trof­fen, weil hier nur stadt­ähn­li­che Or­te la­gen, wäh­rend ge­ra­de die Städ­te im Erz­stift Trier die Bau­ern an­zo­gen. Sie er­hoff­ten sich dort bes­se­re wirt­schaft­li­che und recht­li­che Le­bens­be­din­gun­gen. Ab­zu­wan­dern droh­ten auch Män­ner, die über be­son­de­re Kennt­nis­se ver­füg­ten, aber drin­gend in der gräf­li­chen Ver­wal­tung be­nö­tigt wur­den. Lo­ret­ta be­dien­te sich ge­gen die Land­flucht ei­nes mo­der­nen In­stru­ments, in­dem sie sich so­ge­nann­te Nicht­ab­zugs­ver­pflich­tun­gen aus­stel­len ließ. In sol­chen Ur­kun­den ge­lob­ten die Aus­stel­ler, dass sie und ih­re Fa­mi­li­en das Ter­ri­to­ri­um nie­mals ver­las­sen wür­den. Häu­fig muss­ten sie da­für Bür­gen stel­len.

Be­vor es zur Kon­fron­ta­ti­on mit Erz­bi­schof Bal­du­in kam, be­zwang Lo­ret­ta 1327 in ei­ner ers­ten Feh­de den Wild­gra­fen Fried­rich von Kyr­burg (1298-1367). Der hat­te ihr wi­der gel­ten­des Recht spon­hei­mi­sche Ei­gen­leu­te strei­tig ge­macht, die in Wör­res­bach auf wild­gräf­li­chem Grund wohn­ten. Lo­ret­ta ließ Fried­rich und sei­nen Sohn Gott­fried kur­zer­hand über­fal­len und setz­te die bei­den auf der Star­ken­burg ge­fan­gen, bis sie sich ih­ren For­de­run­gen un­ter­war­fen. Sie er­reich­te, dass ein Schieds­ge­richt aus Ver­tre­tern der wich­tigs­ten be­nach­bar­ten Herr­schaf­ten die Wild­gra­fen nicht nur in die Schran­ken ver­wies, son­dern den Vor­rang der Spon­hei­mer im strit­ti­gen Ge­biet an­er­kann­te.

An der Kon­trol­le über das Bir­ken­fel­der Länd­chen ent­zün­de­te sich auch der Kon­flikt mit Erz­bi­schof Bal­du­in. Als die­ser bei Bir­ken­feld, auf Land, mit dem die Gra­fen von Spon­heim be­lehnt wa­ren, ei­ne Burg bau­en ließ, fühl­te sich Lo­ret­ta pro­vo­ziert und be­droht. Die fol­gen­de be­waff­ne­te Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen den Par­tei­en en­de­te mit ei­nem Waf­fen­still­stand. Der In­ter­es­sen­ge­gen­satz mit dem Erz­stift, mit­hin der ei­gent­li­che Grund des Macht­kamp­fes, schwel­te aber wei­ter. Er be­zog sich auf das Krö­ver Reich an der Mit­tel­mo­sel, das ei­nen ter­ri­to­ria­len Rie­gel zwi­schen dem obe­ren und dem nie­de­ren Erz­stift Trier bil­de­te. Die Spon­hei­mer be­sa­ßen die­ses Ge­biet seit 1274 als Reichs­pfand. Erz­bi­schof Bal­du­in ver­folg­te das Ziel, die spon­hei­mi­schen Rech­te im Krö­ver Reich mehr und mehr zu­rück­zu­drän­gen, um es schlie­ß­lich sei­nem ei­ge­nen Ter­ri­to­ri­um ein­zu­ver­lei­ben. Da­ge­gen ver­tei­dig­te sich Lo­ret­ta aus dem Hin­ter­halt: als Erz­bi­schof Bal­du­in im Mai oder Ju­ni 1328 auf der Mo­sel von Trier nach Ko­blenz fuhr, über­fie­len Lehns­män­ner der Grä­fin sein Schiffun­ter­halb der Star­ken­burg, wo bei­de Ufer spon­hei­misch wa­ren. Sie führ­ten den Erz­bi­schof samt Ge­fol­ge als Gei­seln auf die un­ein­nehm­ba­re Burg. Mit der Ge­walt­tat ge­gen den geist­li­chen Ober­hir­ten wa­ren Lo­ret­ta und ih­re Hel­fer au­to­ma­tisch ex­kom­mu­ni­ziert, Trar­bach wur­de mit dem In­ter­dikt be­legt. Trotz­dem ge­lang es Lo­ret­ta, er­folg­reich und po­li­tisch ge­stärkt aus der har­ten Aus­ein­an­der­set­zung her­vor­zu­ge­hen. Ei­ne De­le­ga­ti­on Trie­rer Dom­her­ren be­gann so­fort mit den Ver­hand­lun­gen über die Frei­las­sung des Erz­bi­schofs. Erst nach­dem sich Bal­du­ins Nef­fe, Kö­nig Jo­hann von Böh­men (Re­gie­rungs­zeit 1310-1346), per­sön­lich ein­ge­mischt hat­te, kam An­fang Ju­li ei­ne Ei­ni­gung zu­stan­de. Ne­ben ei­nem Lö­se­geld er­reich­te Lo­ret­ta um­fas­sen­de po­li­ti­sche Zu­ge­ständ­nis­se, die die Un­ab­hän­gig­keit der Graf­schaft Spon­heim vom Erz­stift Trier be­grün­de­ten. Bal­du­in über­gab ihr den Burg­bau bei Bir­ken­feld, sei­ne Herr­schafts­rech­te im Bir­ken­fel­der Länd­chen wur­den stark be­schnit­ten. Dar­über hin­aus si­cher­te er der Grä­fin zu, die in ih­rem Be­sitz be­find­li­che Reichs­pfand­schaft Kröv nicht aus­zu­lö­sen. Ih­re Los­spre­chung vom Kir­chen­bann bahn­te Lo­ret­ta an, in­dem sie den Erz­bi­schof im Süh­ne­ver­trag ver­pflich­te­te, sich bei der Ku­rie für sie zu ver­wen­den. Im Früh­jahr 1330 reis­te die Grä­fin, aus­ge­stat­tet mit ei­nem Emp­feh­lungs­schrei­ben des Erz­bi­schofs, selbst zum Papst nach Avi­gnon. Papst Jo­han­nes XXII. (Pon­ti­fi­kat 1316-1334) leg­te ihr und ih­ren Hel­fern ei­ne Bu­ße auf. Sie muss­ten ei­nen ri­tu­el­len Bu­ßgang in den Trie­rer Dom oder die Haupt­kir­che ei­ner an­de­ren Stadt un­ter­neh­men und ver­schie­de­ne Süh­ne­stif­tun­gen leis­ten. Der Papst ge­währ­te Lo­ret­ta nicht nur die Ab­so­lu­ti­on, für ih­re bei­den jün­ge­ren Söh­ne Gott­fried (ge­stor­ben 1395) und Hein­rich (ge­stor­ben 1375), die der Fa­mi­li­en­tra­di­ti­on fol­gend Geist­li­che wer­den soll­ten, er­hielt sie die An­wart­schaft auf ein­träg­li­che Pfrün­den.

Be­vor die Mut­ter schlie­ß­lich die Re­gie­rung an den Erb­fol­ger über­ge­ben konn­te, muss­te sie den Sohn noch ver­hei­ra­ten. Sie ver­ein­bar­te ei­ne für das Gra­fen­ge­schlecht sehr pres­ti­ge­träch­ti­ge Ehe mit Mecht­hild (ge­stor­ben 1358), der Schwes­ter der Pfalz­gra­fen Ru­dolf II. und Ru­precht I., ei­ner Nich­te des re­gie­ren­den Kai­sers Lud­wig der Bay­er (Re­gie­rungs­zeit 1314-1347). Am Tag der Hoch­zeit, dem 20.9.1331, trat Lo­ret­t­as äl­tes­ter Sohn Jo­hann (Jo­hann III., Re­gie­rungs­zeit bis 1398) sei­ne Herr­schaft an. Lo­ret­ta zog sich auf die Frau­en­burg zu­rück. Ab 1340 küm­mer­te sie sich um ihr lit­ur­gi­sches To­ten­ge­den­ken in ver­schie­de­nen Kir­chen, un­ter an­de­rem stif­te­te sie an den Dom in Trier. Lo­ret­t­as ge­nau­er To­des­tag ist nicht über­lie­fert, sie ist zwi­schen dem 28.6.1345 und dem 10.2.1346 ge­stor­ben und wur­de in der Zis­ter­zi­en­ser­ab­tei Him­merod be­gra­ben.

3. Heinrich III. (Meißen)

Beim Tod seines Vaters Anfang 1221 war H. noch minderjährig. Sein Vater hatte ihm aber ein gesichertes Erbe hinterlassen, sodass die Zeit der Minderjährigkeitsregierung durch seinen Onkel Ludwig IV. von Thüringen keine größeren Probleme für den Erhalt der wettinischen Dynastie mit sich brachte. Dazu trug offensichtlich auch die umsichtige, aber auch energische Regierungsweise Ludwigs bei. So beendete er die Auseinandersetzungen zwischen den Reichsministerialen von Mildenstein und dem Meißner Domkapitel zugunsten des Letzteren, was schließlich dazu führte, dass sich die Mildensteiner von ihren Besitzungen im Muldenland trennen mussten. H. konnte so später ein wichtiges Stück aus dem Leisniger Reichsbezirk herausbrechen. Erst als Jutta, die Schwester Landgraf Ludwigs und Mutter H.s, die in der Minderjährigkeitsregierung ebenfalls eine wichtige Rolle spielte, 1223 eine zweite Ehe mit Graf Poppo VII. von Henneberg einging, kam es zu einer Neugewichtung der politischen Kräfte im Meißner Raum, die schließlich sogar in kriegerische Auseinandersetzungen mündete. Aber schon Mitte 1223 war der Friede wieder hergestellt. Im Gegenzug für seine Teilnahme am Kreuzzug des Kaisers konnte Ludwig von Thüringen die Belehnung durch Friedrich II. im Falle von H.s Tod vor Erreichen der Volljährigkeit aushandeln. Wenig später verstarb Ludwig jedoch selbst und die Eventualbelehnung wurde seinem Sohn Hermann übertragen. Da dieser jedoch selbst noch minderjährig war, wurde Albrecht I. von Sachsen zum Regenten gewählt. 1230 übernahm H. schließlich selbst die Regierungsgeschäfte, trat bis 1235/36 jedoch kaum als eigenständige politische Kraft nach außen in Erscheinung. Er regierte auch weiterhin eingebunden in ein Netzwerk der Großen. In der Auseinandersetzung zwischen Heinrich (VII.)und Friedrich II. neigte er der kaiserlichen Seite zu. Erst durch die Teilnahme am Kreuzzug gegen die Pruzzen 1237 wird eine eigenständige Politik erkennbar. – Nachdem die Bischöfe von Merseburg und Meißen bereits während der Minderjährigkeit H.s versucht hatten, ihr Verhältnis zur markgräflichen Gewalt neu zu ordnen, unternahm der Naumburger Bischof nach H.s Rückkehr vom Kreuzzug Versuche in diese Richtung. Dies gelang ihm mit dem am 26.11.1238 zwischen ihm und H. geschlossenen Vertrag, in dem H. auf wichtige Rechte in Strehla, Dahlen und dem Wald Schraden verzichtete. Im Allgemeinen pflegte H. jedoch ein gutes Verhältnis zu diesen drei Bistümern. Auf die sonstigen Nachbarn traf dies keineswegs zu. In der zweiten Hälfte des Jahres 1239 begann H. eine langwierige und blutige Fehde mit den Markgrafen Johann I.und Otto III. von Brandenburg. Im Kern ging es wohl um den Besitz der Burgen Mittenwald und Köpenick, die H. als Teil der Lausitz für sich reklamierte. H. konnte sie aber auch nach mehreren Feldzügen nicht gewinnen und musste 1243 Frieden mit den Markgrafen von Brandenburg schließen. Die Burgen verblieben in brandenburgischem Besitz. Ob und wie sich H. an der Abwehr der Mongolen beteiligte, die 1241 bis nach Schlesien vorgedrungen waren, ist nicht bekannt, kann jedoch mit einiger Wahrscheinlichkeit angenommen werden, da nun die Mark Meißen auch unmittelbar bedroht war. – 1243 verlieh ihm Kaiser Friedrich II. für den Fall, dass Landgraf Heinrich Raspe von Thüringen ohne männliche Nachkommen sterben sollte, dessen Reichslehen sowie die Landgrafschaft Thüringen und die Pfalzgrafschaft Sachsen. Dieser ließ sich drei Jahre später, nachdem Papst Innozenz IV. Friedrich II. exkommuniziert und für abgesetzt erklärt hatte, zum Gegenkönig wählen. Heinrich Raspe aber konnte H. nicht für sich gewinnen. Der Markgraf blieb auch unter dem folgenden Gegenkönig Wilhelm von Holland stets auf Seiten Friedrichs II. Erst nach dessen Tod setzte sich H. mit Wilhelm in Verbindung. Eine wichtige Wendung in der Geschichte des wettinischen Hauses ergab sich, als Landgraf Heinrich Raspe 1247 unerwartet und ohne Söhne starb. H. erhob sofort Anspruch auf den thüringischen Teil des ludowingischen Herrschaftsbereichs. Diese Ansprüche wurden ihm aber von Herzog Heinrich II. von Brabant und später von dessen zweiter Frau Sophie, aus ludowingischem Haus, streitig gemacht. Daraus entwickelte sich ein langwieriger, immer wieder aufflammender Erbfolgekrieg. Zunächst wurde H. 1249 nach vorausgehenden kriegerischen Auseinandersetzungen von den thüringischen Großen als Landgraf bestätigt, 1252 folgte die Bestätigung durch König Wilhelm von Holland. 1254 gelang ihm sogar die Belehnung mit den Mainzer Lehen der ludowingischen Landgrafen. Doch Sophie von Brabant verbündete sich mit Albrecht I. von Braunschweig und nahm 1256 den Kampf um das thüringische Erbe wieder auf. 1263 gelang ihr und ihrem Sohn schließlich die Belehnung mit den Mainzer Lehen in Hessen durch Erzbischof Werner von Mainz. Im folgenden Jahr schloss sie dann mit H. einen Vertrag, der die Erbfolge endgültig regeln sollte, indem H. auf den hessischen und Sophie auf den thüringischen Teil des ludowingischen Erbes verzichtete. H. besaß mit dem Erwerb der thüringischen Landgrafschaft und der sächsischen Pfalzgrafschaft sowie mit Meißen und der Ostmark vier Reichslehen von größerer Bedeutung. Einen weiteren bedeutenden territorialen Gewinn verzeichnete H. durch die Verlobung seines Sohnes Albrecht mit der Tochter Kaiser Friedrichs II., Margarete, die ihm den Pfandbesitz des Pleißenlandes einbrachte, das er nach dem Tod Friedrichs II. in sein Territorium eingliederte. H. hatte damit den Höhepunkt seiner Macht erreicht und war zu einem der bedeutendsten deutschen Fürsten geworden. Um eine Nachfolgeregelung innerhalb der wettinischen Dynastie bemühte sich H., indem er 1263 das Herrschaftsgebiet unter sich und seinen Söhnen aufteilte, nachdem er Albrecht und Dietrichbereits vorher an der Machtausübung beteiligt hatte. Seit der zweiten Hälfte der 1250er-Jahre nahm Albrecht herrschaftliche Befugnisse als Landrichter von Thüringen wahr, seit 1256 führte er auch den Titel eines Landgrafen von Thüringen und Pfalzgrafen von Sachsen. Der zweite Sohn H.s, Dietrich, erhielt aber später die Landgrafschaft, nachdem er diese zunächst zusammen mit seinem älteren Bruder regiert hatte. Albrecht wurde die neu geschaffene Landgrafschaft Landsberg zugeteilt. Beide fungierten praktisch als Landesherren, während H. weiterhin als Oberhaupt der Dynastie agierte. Spätestens im Januar 1263 gab er diese Oberhoheit jedoch auf und urkundete nur noch als Markgraf von Meißen und der Ostmark. Seine Söhne tauschten die Herrschaftsgebiete. So hoffte H., beide optimal auf die Herrschaftsübernahme vorbereitet zu haben. – Unter der Regierung H.s wurde nicht nur das wettinische Herrschaftsgebiet erweitert, sondern auch die Verwaltung ausgebaut bzw. erst geschaffen. Um 1240 wurde die markgräfliche Kanzlei eingerichtet, die schon 1252 hierarchisch gegliedert erscheint. Neben den traditionellen Hofämtern, deren Inhaber stets dem Ministerialenstand angehört hatten und die mittlerweile erblich geworden waren, entstanden neue, so zunächst das Amt des Hofmeisters. 1263 erstmalig erwähnt, hatte er die Gerichtsbarkeit über das Gesinde inne und leitete den markgräflichen Haushalt, besonders in finanzieller Hinsicht, und rückte damit an die einflussreichste Position in der markgräflichen Verwaltung auf. Bedeutung erlangte daneben der Küchenmeister, der für die Lebensmittelversorgung des Hofes zuständig war und später zu einem Vertrauten H.s wurde. – H. delegierte zunehmend Herrschaftsrechte. So sind Verwalter der wettinischen Kirchenvogtei und ein „villicus“ auf dem Landding zu Collm nachweisbar, ebenso wie eine Anzahl örtlicher Vögte. Man kann dies als die ersten Ansätze beamteter Ausübung von Herrschaftsrechten deuten. Neue Entwicklungen vollzogen sich unter H. auch im Bereich der Jurisdiktion. Das Landding (placitum provinciale) wurde immer seltener abgehalten und schließlich ganz eingestellt. Dessen Aufgaben nahm H. zunehmend in eigener Verantwortung und Vollmacht wahr. Ab 1255 ist dann ein für den landsässigen Adel und die Städte verantwortliches Hofgericht ausdrücklich belegt. Den Vorsitz übte der Hofmeister aus, der deswegen z.T. auch Hofrichter genannt wurde. – Die Finanzkraft seiner Regierung stärkte H. durch eine Neuordnung der Besitzverhältnisse im erzgebirgischen Silberbergbau. Er veranlasste einen Besitztausch zwischen dem Zisterzienserkloster Altzelle und der Stadt Freiberg, die er mit großzügigen Bürgerrechten versah. Die markgräfliche Münze hatte ihren Sitz in Freiberg, das bis zum Ende des Mittelalters Finanzzentrum der Markgrafschaft sein sollte. Auf diese Weise wurde Altzelle rigoros aus dem Bergbau und der Metallverarbeitung verdrängt und H. sicherte sich die Einnahmen aus Berg- und Münzregal. Zur Förderung von Handel und Wirtschaft gründete H. in der Lausitz mehrere Städte, darunter Friedland, Fürstenberg, Lieberose und Sommerfeld. Guben war H.s bevorzugte Stadt in der Lausitz: 1235 verlieh er ihr Magdeburger Recht, was er kurz vor seinem Tod noch einmal bestätigte. Die Stadt Dresden begann sich in den letzten Jahren seiner Herrschaft als dauerhafte Residenz herauszukristallisieren. Zu den wichtigen Klostergründungen H.s zählen Seußlitz und Neuzelle, die er dem Andenken seiner Frau Agnes widmete. – H. gilt als der herausragende Vertreter des wettinischen Hauses im späteren Mittelalter. Er konnte eine bislang nicht gekannte Machtfülle ansammeln. Aber auch seine ritterliche Lebensführung, seine Bildung – er gilt als der Autor von Minneliedern und sogar geistlichen Liedern – und seine Pflege der höfischen Kultur machen ihn für einen Fürsten des 13. Jahrhunderts zu einer außergewöhnlichen Gestalt. Bekannt sind seine Feste und Turniere, von denen besonders die 1263 bei Nordhausen veranstaltete Feierlichkeit Berühmtheit erlangte. Erstmals wird H. von der zwischen 1343 und 1345 entstandenen „Tabula in capella principum“ als „Henricus princeps inclitus“ bezeichnet.
 

4. Ekkehard II.

E. folgte in der Ostmark wahrscheinlich auf Otto (1032), in Meißen auf seinen Bruder Hermann (1038). Eine dritte Mark, die bei seinem Tode frei wurde, ist in der Oberlausitz zu suchen. Stets in bestem Einvernehmen mit der Reichsgewalt, war er unter Heinrich III. unbestritten der erste Mann in Mitteldeutschland. 1040 und 1041 führte er Heere gegen Böhmen. Das umfangreiche ekkehardingische Eigengut vermachte er kinderlos dem König. Seine bedeutsamste Tat war die Verlegung des Bistums Zeitz nach der ekkehardingischen Naumburg, die er zusammen mit seinem Bruder Hermann veranlaßte, vermutlich um das Seelenheil seines schimpflich ermordeten Vaters besorgt. Die bekannten Stifterfiguren im Naumburger Westchor, hergestellt nach 1240, halten sein und seiner Gemahlin Uta Andenken lebendig.

5. Otto III. 

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Kaiser, * Juni/Juli 980 Reichswald Kessel (Ketil) bei Kleve, † 24. (23.?) 1.1002 Paterno (Latium), ⚰ Aachen, Pfalzkapelle Eingeweide in Augsburg, Sankt Afra).

Nach seiner Königswahl in Verona durch deutsche und italische Große (Mai 983) wurde der dreijährige O. in Aachen von den Erzbischöfen Willigis von Mainz und Johannes von Ravenna zum König gekrönt (25.12.983). Fast gleichzeitig traf die Nachricht vom Tod seines Vaters ein. Während O.s Mutter →Theophanu noch in Italien war, ließ sich der aus seiner Haft freigekommene frühere Bayernherzog Heinrich d. Zänker als O.s nächster männlicher Verwandter den Knaben vom Kölner Erzbischof Warin übergeben. Heinrich beanspruchte zunächst die Regentschaft für den minderjährigen König, strebte dann aber selbst nach der Königswürde. Jedoch versagte ihm ein Teil des sächs. Adels die Unterstützung, woraufhin Heinrich O. wieder seiner Mutter und Großmutter übergab (29.6.984). Der Quedlinburger Hoftag (Ostern 986) war mit O.s Festkrönung und dem anschließenden Krönungsmahl, bei dem die Herzöge die traditionellen Hofämter ausübten, eine demonstrative Bekräftigung seines Königtums. Durch seine Erzieher Bernward, den späteren Bischof von Hildesheim, und den Griechen Johannes Philagathos erhielt O. eine ungewöhnliche Bildung. Die Regentschaften →Theophanus (bis 991) und dann →Adelheids verliefen bis zu O.s Volljährigkeit (994) ohne Krisen. Im Winter 994/95 und im Herbst 995 setzte O. die seit dem Slavenaufstand von 983 fast jährlichen Züge gegen die heidnischen Elbslaven fort. Auf den Hilferuf Papst Johannes' XV., den der röm. Stadtherr Crescentius II. vertrieben hatte, zog O.nach Rom (März 996). In Pavia erreichte ihn die Nachricht vom Tod des Papstes; O. bestimmte seinen Vetter Brun als Gregor V. zum Papst, der ihn am 21.5.996 in St. Peter zum Kaiser krönte. Wie schon sein Vater nannte sich O. Imperator Romanorum. Auf der Krönungssynode zeigten sich Kaiser und Papst in enger Zusammenarbeit – ein charakteristischer Zug von O.s Herrschaft. Die Synode brachte O. mit zwei für ihn bedeutenden Personen in Kontakt: mit Gerbert von Aurillac, dem bedeutendsten Gelehrten seiner Zeit, den er Ende 996 als Lehrer und politischen|Ratgeber an den Hof zog; und mit Bischof Adalbert von Prag, einem Vertreter der um die Jahrtausendwende erstarkten asketischeremitischen Frömmigkeitsbewegung, den O. nach dessen Märtyrertod bei den heidnischen Pruzzen (27.4.997) als Heiligen verehrte. In Rom entging Crescentius II. auf Bitten Gregors V. der Verbannung, nutzte jedoch seine Machtposition nach O.s Abzug (Juni 996) zur Vertreibung des Papstes und erhob Johannes Philagathos als Johannes XVI. zum Gegenpapst. Diese Herausforderung verursachte O.s zweiten Romzug, die grausame Bestrafung des Gegenpapstes und die Hinrichtung des Crescentius (April 998). Während seiner langen Präsenz in Rom griff O. zunehmend in die örtlichen Verhältnisse ein: Dazu gehören die Ämter einer kaiserlichen Verwaltung (D O III 339), die Einrichtung einer Kaiserpfalz auf dem Palatin, die Gewichtsverlagerungen im Kreis führender Familien, die erneute Erhebung eines Nichtrömers zum Papst (→Gerbert von Aurillac als Silvester II., 9.4.999), die gemeinsam mit Gregor V. und →Silvester II. betriebene Rückgewinnung entfremdeten Kirchenguts sowie der gegen frühere Päpste erhobene Vorwurf der Verschleuderung von Kirchengut und die demonstrative Ablehnung der Konstantinischen Schenkung (D O III 389). Als servus Jesu Christi pilgerte O. im Dez. 999 von Rom aus nach Gnesen an das Grab Adalberts von Prag. Die Stadt wurde zum Erzbistum erhoben (Febr. 1000), die selbständige Kirchenorganisation Polens begründet. Mit dem poln. Hzg. →Boleslaw Chrobry als wichtigem Partner gegen die Elbslaven schloß O. ein Freundschaftsbündnis und soll ihm seine Krone aufgesetzt haben; während unklar ist, ob O. eine Königserhebung des Polen (Fried, 1989) oder seine Ehrung als amicus (Althoff, 1996) beabsichtigte, war ein Jahr später mit der Erhebung Grans zum Erzbistum auch die Begründung des ungar. Königtums verbunden. Daß sich O. später auch servus apostolorum nannte (zuerst in D O III 390), zeigt die Bedeutung, die er der Glaubensverbreitung als Teil seiner kaiserl. Herrschaftsaufgabe zumaß. Nach der Rückkehr aus Gnesen ließ O. in Aachen – Wohl zur Vorbereitung eines Heiligenkults – das Grab Karls d. Gr. öffnen (Pfingsten 1000); seine schon zuvor belegte Sorge für die Karlsmemoria und die Begünstigung Aachens können auf eine frühe Entscheidung O.s für die Pfalzkapelle als seine spätere Grablege deuten (Hehl, 1997; anders Ehlers, 1997). Seit August 1000 wieder in Rom, wurde O. mit Silvester II. im Februar 1001 aus der Stadt vertrieben. Eine versuchte Rückeroberung war erfolglos; vor dem Eintreffen weiterer Verstärkung starb O. – wohl an der Malaria. Sein Kanzler, Ebf. Heribert von Köln, geleitete den Leichnam über die Alpen nach Aachen.

Der frühe Tod mitten in einer Phase der Herausforderung seiner Herrschaft erschwert eine angemessene Beurteilung von O.s Person und Politik. Die Umschrift Renovatio Imperii Romanorum auf dem seit 998 verwendeten Bleisiegel aufnehmend, wurde von O.s „Renovatio-Politik“ gesprochen und ihm mit dem „Röm. Erneuerungsgedanken“ (Schramm) eine realitätsferne Politik mit dem Ziel einer festen Residenz in Rom und der Anbindung der östlichen Nachbarländer an das Imperium unterstellt, die das deutsche regnum vernachlässigt habe. Damit werden aber nicht nur die poln. und ungar. Bemühungen um eine selbständige Kirchenorganisation zur einseitigen Aktion des Kaisers gemacht. Auch deutet die zeitlich befristete Verwendung der Renovatio-Formel (28.4.998-30.5.1000) und ihre Ablösung durch das Siegel mit der Aufschrift Aurea Roma (belegt seit Jan. 1001) auf ein begrenzteres Ziel O.s hin: Der Begriff Renovatio erschließt sich aus dem kaiserl. Schutz des Papsttums vor der zum kirchenpolitischen Skandal gewordenen Abhängigkeit vom röm. Adel – ein Ziel, auf das Gerbert und kirchliche Reformkreise eingewirkt haben dürften (Görich, 1993a). Allerdings wird die Renovatio-Devise auch als Formel nur ganz allgemeiner Durchsetzung der Kaiserherrschaft ohne weitergehende Konzeptualisierung gedeutet (Althoff, 1996). Die ältere Annahme, gegen O.s angebliche Vernachlässigung des deutschen Reichsteils habe sich eine deutsche Opposition gebildet, ist ein Zirkelschluß aus vorausgesetzter, aber nicht bewiesener Existenz eines politisch relevanten Zusammengehörigkeitsbewußtseins der „Deutschen“ schon zu jener Zeit und der Deutung einzelner Konflikte unter eben dieser Prämisse; tatsächlich aber waren präziser benennbare Interessengegensätze die Konfliktursache, wie etwa im Streit mit Ebf.Giselher von Magdeburg O.s Ziel, das 981 aufgehobene Bistum Merseburg wiederherzustellen. Die Interpretation der Quellen ist aufgrund ihrer Tendenzen schwierig: Die Chronik Thietmars von Merseburg entstand erst unter dem Eindruck der politischen Wende von O.s Nachfolger Heinrich II. gegenüber Boleslaw Chrobry; und die hagiographische Darstellungsabsicht in den Viten der Heiligen, mit denen O. in Berührung kam (Bernward von Hildesheim, Adalbert von Prag, Nilus von Rossano, Romuald von Camaldoli) macht diese Quellen wenig transparent für ein authentisches Bild des Kaisers, so daß ihre Aussagen über O.s Charakter und Frömmigkeit größte Skepsis verdienen.

Vor dem Hintergrund der damaligen Spielregeln politischer und sozialer Interaktion erscheint O.s Verhalten wenig singulär (Althoff, 1996), wenngleich die Quellendichte sein persönliches Profil vergleichsweise scharf zu umreißen scheint und Züge eines ebenso selbstbewußten wie dem christlichen Glauben seiner Zeit tief verpflichteten Handelns erkennen läßt. Allerdings war die Voraussetzung für O.s Gnesenzug wie auch für seine Präsenz im Süden eine nördlich der Alpen unangefochtene Herrschaft. Sein Nachfolger Heinrich II. dagegen mußte seit 1002 seinen neuen Rang in langwierigen Fehden erst durchsetzen und behaupten. Diese Herausforderung band ihn vorerst an den deutschen Reichsteil, nicht aber seine persönliche Ablehnung der Rompolitik seines Vorgängers oder gar eine breite Opposition dagegen. Auch deshalb ist die traditionelle Beurteilung O.s als visionär und die seines Nachfolgers als realistisch entschieden zu revidieren.

6. Eike von Repgow

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Namensvarianten: Eicko de Ribichowe, Heico de Repechowe, Heiko de Ripchowe, Eico de Repechowe, Eico de Ribecowe, Eico de Repchowe, Eike van Repchowe

um 1180 – nach 1233

Verfasser des „Sachsenspiegels“, wahrscheinlich Schöffenbarfreier, Edelfreier bzw. Ministeriale

Eike von Repgow ist der Verfasser des „Sachsenspiegels“, des wirkmächtigsten deutschen Rechtsbuchs des Mittelalters und zugleich einer der frühesten umfassenden Rechtsaufzeichnungen in deutscher Sprache. Entstanden zwischen 1220 und 1235, fand der „Sachsenspiegel“ bis in das frühe 20. Jahrhundert Beachtung und verbreitete sich in Ost- und Mitteldeutschland sowie in enger Verbindung mit dem Stadtrecht von Magdeburg in großen Teilen Ostmitteleuropas.

Herkunft und Biografie

Eikes Familie nannte sich nach dem anhaltischen Dorf Reppichau (heute Ortsteil der Gemeinde Osternienburger Land, Sachsen-Anhalt). Ob Eike dort geboren wurde, ist nicht belegbar; über seine verwandtschaftlichen Verhältnisse ist nichts bekannt. Eike war kein studierter Jurist, doch besaß er, neben den erforderlichen Lese- und Schreibfertigkeiten, Kenntnisse des kirchlichen Rechts und ein reichhaltiges Bibelwissen. Seine Bildung erwarb er wahrscheinlich an einer Kloster- oder Domschule des mitteldeutschen Raums. In Betracht kommen insbesondere die Domschulen Halberstadt und Magdeburg sowie mehrere Klöster des Elbe-Saale-Raums, in denen auch Bibliotheken zur Verfügung standen. Es kann vermutet werden, dass dieser Bildungsweg als Kompensation für ein nicht erlangtes Familiengut aufgrund der Erbfolge eines älteren Bruders von seiner Familie befördert wurde.

Eike erscheint neben der Selbstnennung in seinem „Sachsenspiegel“ („Eike van Repchowe it dede“) zwischen 1209 und 1233 in sechs Urkunden als Zeuge bei Rechtshandlungen auf den Landgerichtsstätten Mettine (bei Zörbig, heute Sachsen-Anhalt), Lippehne (Wüstung bei Raguhn-Jeßnitz, heute Sachsen-Anhalt), Delitzsch bei Leipzig, Grimma bei Leipzig und Salbke (heute Magdeburg-Salbke). Auf der Mettine ist „Eicko de Ribichowe“ 1209 Zeuge der Veräußerung des Schlosses Spören durch die Burggrafen von Giebichenstein an den Bischof von Naumburg. Diese urkundliche Ersterwähnung Eikes ist für den Rückschluss auf sein mutmaßliches Geburtsjahr von Bedeutung: Um als Zeuge an Rechtsakten mitwirken zu können, musste er volljährig sein. Legt man die sehr verbreitete römisch-rechtliche Volljährigkeitsgrenze von 25 Jahren zugrunde, kommt man auf ein Geburtsjahr um 1180.

1215 bezeugt „Heico de Repechowe“ neben anderen Edlen und Ministerialen in Lippehne bei Raguhn ein Rechtsgeschäft des Fürsten von Anhalt zugunsten des Kollegiatstifts Coswig (Anhalt). In Grimma wird „Heiko de Ripchowe“ 1218 als Zeuge in einer Urkunde des Markgrafen Dietrich von Meißen (1162–1221) genannt, mit der eine Güterzuwendung des Markgrafen an das Kloster Altzella bei Nossen bestätigt wird. 1219 findet sich „Eico de Repechowe“ wiederum als Zeuge in einer Urkunde (ohne Ortsangabe) des Fürsten Heinrich I. von Anhalt (ca. 1175–1252), die eine Streitbeilegung mit dem Stift St. Simonis et Judae zu Goslar fixiert. Die nächste Erwähnung des „Eico de Ribecowe“ liegt im Jahr 1224. Eine Urkunde des Landgrafen Ludwig IV. von Thüringen (1200–1227) weist ihn als Zeugen auf der Landgerichtsstätte zu Delitzsch bei der Bestätigung einer Güterzuwendung an das Kloster Altzella aus. Letztmalig erscheint „Eico de Repchowe“ 1233 in Salbke auf der Landgerichtsstätte der Grafschaft Mühlingen, wo er einen Verkauf von Gütern zwischen den Markgrafen Johann I. (ca. 1213–1266) und Otto III. (ca. 1215–1267) von Brandenburg einerseits und dem Kloster Berge bei Magdeburg andererseits bezeugt. Da Eike nach 1233 nicht mehr erwähnt wird und sein „Sachsenspiegel“ sehr wahrscheinlich vor 1235 vollendet war, darf man annehmen, dass er kurze Zeit nach 1233 starb.

Eike gehörte wahrscheinlich dem Stand der Schöffenbarfreien an. In den genannten Urkunden rangiert er uneinheitlich sowohl unter den Edelfreien als auch unter den Ministerialen. Diese Ambivalenz konnte bis heute nicht hinreichend geklärt werden. Eine besondere Beziehung scheint ihn mit dem Grafen Hoyer II. von Falkenstein (vor 1211–nach 1250) verbunden zu haben: Mit diesem erscheint er in zwei der genannten Urkunden. Näheres dazu lässt sich nicht belegen. Nach eigener Aussage übersetzte Eike auf Bitte des Grafen Hoyer II. von Falkenstein seine ursprüngliche lateinische Fassung des „Sachsenspiegels“ ins Deutsche.

Während die Mitwirkung als Zeuge beim Landgericht allein aus dem sozialen und rechtlichen Stand resultierte, erforderte die Anfertigung eines solch umfassenden und umfangreichen Rechtsbuchs, wie es der „Sachsenspiegel“ darstellt, eine solide rechtliche und religiöse Bildung des Verfassers. Neuere Forschungen betonen die Möglichkeit, dass Eike für die Abfassung des „Sachsenspiegels“ die Bibliotheksbestände des Zisterzienserklosters Altzella bei Meißen genutzt habe.

Entstehung und Inhalt des „Sachsenspiegels“

Der Anlass für die Niederschrift des „Sachsenspiegels“ ist nicht bekannt. Einiges spricht dafür, dass die heterogene Präsenz mehrerer Ethnien (Sachsen, Schwaben, Franken) und ihrer Rechte im östlichen Harzraum zur Aufzeichnung des Rechts der Sachsen im Verhältnis zu den anderen Bevölkerungsgruppen führte. Das Neue war die Schriftform des bisherigen Gewohnheitsrechts, womit erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte ein umfassendes Rechtsbuch in deutscher Volkssprache (mittelniederdeutsch/elbostfälisch) entstand.

Der „Sachsenspiegel“ besteht aus zwei Teilen: Landrecht und Lehnrecht. Vorangestellt sind zumeist (d. h. nicht in allen Handschriften) mehrere Vorreden. Von Eike stammen der zweite Teil der Reimvorrede, der Prolog und der Text des Prologs. Das Landrecht enthält Rechtsnormen, die vorwiegend dem heutigen Verfassungs-, Verwaltungs-, Gerichtsverfassungs-, Prozess-, Straf-, Sachen-, Familien- und Erbrecht zuzuordnen sind. Den dominierenden inhaltlichen Schwerpunkt bilden Regeln des dörflichen und bäuerlichen Zusammenlebens. Stadtrecht enthält der „Sachsenspiegel“ nicht. Das Lehnrecht wurde wegen seiner fundamentalen Bedeutung für die mittelalterliche Gesellschaft in einem eigenen umfangreichen Teil dargestellt.

Wohl aufgrund seiner Wirklichkeitsnähe und seiner Relevanz für das Zusammenleben in den dörflichen Siedlungen verbreitete sich der „Sachsenspiegel“ schnell im Heiligen Römischen Reich und darüber hinaus. Er stellt neben dem Mühlhäuser Rechtsbuch das älteste deutsche Rechtsbuch dar und verkörpert einen außerordentlich kraftvollen Beitrag zur Verwissenschaftlichung und Professionalisierung des Rechts im 13. Jahrhundert. Die Urfassung des Textes ist nicht erhalten; die lateinische Vorlage, auf die Eike in seiner Vorrede Bezug nimmt, gilt als verloren. Die ältesten überlieferten handschriftlichen Fragmente des deutschen „Sachsenspiegels“ stammen aus dem 2. Viertel des 13. Jahrhunderts. Der auf uns gekommene Text unterlag mehreren Entwicklungsstufen, deren Textzeugen bestimmten Klassen und Ordnungen zugeordnet werden. Der Ordnung Ia gehören die frühesten Handschriften und Fragmente aus dem 13. Jahrhundert an, die wahrscheinlich auf Eikes Text zurückgehen (erste deutsche Fassung). Die Ordnung Ib (zweite deutsche Fassung) beinhaltet Textvarianten, die noch von Eike selbst, also vor 1234, ergänzt bzw. verändert wurden. Als Texte der Ordnung Ic (dritte deutsche Fassung) werden Handschriften angesehen, die nach Eikes Tod (nach 1233) entstanden sind. Das frühe 15. Jahrhundert brachte die Vulgataform des „Sachsenspiegels“ hervor, die den ersten Drucken des „Sachsenspiegels“ (1474) und den modernen Ausgaben mit der heute üblichen Bücher- und Artikelzählung zugrunde liegt.

Vorbildcharakter und Fortwirkung des „Sachsenspiegels“

Noch im 13. Jahrhundert beeinflusste der „Sachsenspiegel“ ähnliche Rechtsaufzeichnungen, so eine um 1275 wahrscheinlich in Augsburg entstandene und für den süd- und südostdeutschen Raum bedeutende Bearbeitung, die seit 1609 „Schwabenspiegel“ genannt wird. Weitaus größere Verbreitung fand der „Sachsenspiegel“ in Landschaften und Städten der heutigen Staaten Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Litauen, Lettland, Ukraine und Weißrussland, außerdem in westliche Richtung bis in die Grafschaft Holland („Holländischer Sachsenspiegel“) und die Gegend um Köln („Harffer Sachsenspiegel“). Von herausragender rechts- und kulturgeschichtlicher Bedeutung sind die vier Bilderhandschriften des „Sachsenspiegels“, benannt nach ihren Aufbewahrungsorten (Heidelberger [H], Oldenburger [O], Dresdner [D], Wolfenbütteler Bilderhandschrift [W]), die zwischen etwa 1300 und 1375 angefertigt wurden.

Die Fortgeltung des „Sachsenspiegels“ unter den Bedingungen des eindringenden römisch-kanonischen Rechts („gelehrtes Recht“) seit dem 12. Jahrhundert erforderte eine entsprechende Anpassung. Letztere leistete der gelehrte Jurist Johann von Buch (um 1290–um 1356) („Buch’sche Glosse des Sachsenspiegels“, um 1325). Auch das Lehnrecht wurde „glossiert“, doch ist der Verfasser der frühesten Lehnrechtsglossen nicht bekannt.

Teile des „Sachsenspiegels“ galten in verschiedenen Territorien des Heiligen Römischen Reichs und späteren Deutschen Reichs bis zum Inkrafttreten der großen Kodifikationen des 18. Jahrhunderts (Allgemeines Preußisches Landrecht 1794) und 19. Jahrhunderts (Sächsisches Bürgerliches Gesetzbuch 1865; Bürgerliches Gesetzbuch 1900). Das Reichsgericht griff auf ihn noch 1932 in einer Entscheidung zurück. In der Ukraine galt er in Verbindung mit dem Magdeburger Stadtrecht in bearbeiteter Form bis 1840/42. Im 20. Jahrhundert beeinflusste er das Zivilgesetzbuch der Republik Lettland von 1937. Die frühere Annahme, Eike von Repgow sei auch der Verfasser der „Sächsischen Weltchronik“ gewesen, wurde in den 1980er Jahren weitestgehend widerlegt.

7. Gottfried von Straßburg 

G. gehört zu den nicht wenigen Dichtern deutscher Sprache im Mittelalter, deren Persönlichkeit sich einer biographischen Darstellung entzieht, weil historische Überlieferung ihr versagt blieb und die indirekte Erschließung der Person aus dem Werk an diesem zu scheitern verurteilt scheint. Die Aufgabe verliert deshalb nicht an historischem und literaturgeschichtlichem Reiz. Denn über den literarischen wie geistesgeschichtlichen Rang des Werks, das G.s Ruhm begründet, durch das ganze deutsche Mittelalter genährt und seit der Wiedergewinnung des Mittelalters|neu gereift hat, des „Tristan“, ist man sich heute mehr denn je einig, gerade bei kaum mehr aufzulösenden Kontroversen über seinen Sinn.

Das Zeugnis, das Chroniken, Urkunden, ja bloße Zeugenlisten für Literaten deutscher Sprache im Mittelalter nur dann gewähren, wenn sie mit der schriftlich-lateinisch geführten Verwaltung irgendwie, haupt- oder nebenberuflich oder auch nur am Rande wie →Walther von der Vogelweide, in Berührung kamen, schweigt über G. völlig. Es mag das auch am Verlust ihn betreffender Archive liegen. Auf keinen Fall aber gehört er zu der Art von Dichtern deutscher Sprache, deren Hauptberuf sie, als Geistliche wie →Ezzo von Bamberg oder als Hofbeamte wie etwa Friedrich von Hausen, ins Licht der Chroniken und Urkunden rückte. Einzig dichtende Nachfolger geben Zeugnis von ihm, und das zeigt, daß er, wie Hartmann von Aue, Wolfram von Eschenbach und andere Dichter im Hochmittelalter, sich einen rein literarischen Namen schuf, analog zu den in der lateinischen Schriftkultur, getragen von Klöstern, Domschulen und Universitäten, verfestigten Namen bedeutender „literati“. G.s Ruhm mag sogar, mehr als der seiner Zeitgenossen, von einem direkten Abglanz solcher „Literatur“ in die Welt höfischer deutscher Dichtung genährt worden sein. Ein einziges Werk macht seinen Ruhm aus, ein Torso sogar, abgebrochen bei 19 548 Versen: die Erzählung in vierhebigen Reimpaaren von Tristan und Isolt. Ob auch ein Spruch vom „Gläsernen Glück“ G.gehört, den die große Heidelberger Liederhandschrift unter dem Namen Ulrichs von Lichtenstein überliefert, den der Dichter, Literaturkenner und G.-Verehrer Rudolf von Ems aber ihm zuschreibt („Alexander“ 20 621 ff.), bleibt unerheblich – so interessant das Thema für das Bild des Tristan-Dichters sein könnte. Was Liederhandschriften mit seinem Namen bezeichnen, Strophen von Minne, der Jungfrau Maria, von Armut, ist mit Sicherheit unecht und spät, von seinem Ruhm angelockt.

Den Tristan-Dichter aber nennen die Nachfahren, auch die zwei Fortsetzer seines Torsos, Ulrich von Türheim um 1230 und Heinrich von Freiberg um 1290, als „meister Gottfried von Straßburg“. Da auch die Frühüberlieferung des „Tristan“ bis zu der ältesten (Münchener) der rund 25 erhaltenen Handschriften und Fragmente durch Friedrich Ranke mit guten Gründen in Straßburg, vielleicht bei dem „notarius burgensium“ „meister Hesse“, lokalisiert wird, dürfen wir die Bischofstadt zum Herkunftsnamen hinzu auch als Wirkungsstätte G.s annehmen. Doch bleibt es beim Namen. Ohne Spur von seinem Umkreis, von Tätigkeit, Stellung, Amt, ohne zeitgenössische Hinweise auf Pflege und Funktion deutscher Literatur in Straßburg am Bischofshof, bei der Stadt oder beim Adel, wissen wir von G.s Wirkungskreis auch in literarischer Hinsicht weit weniger als von Heinrich von Veldeke, Wolfram von Eschenbach, →Walther von der Vogelweide, Morungen, Reimar am Thüringer Hof oder in Wien, fast so wenig wie von Hartmann von Aue, wo der Ortsname überhaupt nicht weiterhilft. Das ändert zwar nichts an dem dichten Netz deutsch-literarischer Beziehungen und Auseinandersetzungen, in denen gerade G. selbst sich sieht (siehe unten). Aber es zeigt, daß auch diese so selbstbewußte ritterliche Klassik über keinen festen Sitz im Leben verfügte, ja gerade – wie hohe Dichtung aller Zeiten – aus diesem Mangel einen Teil ihrer Thematik bezog, soziologisch am sichtbarsten bei dem Sänger →Walther von der Vogelweide, thematisch auch bei den Epikern Wolfram von Eschenbach („schildes ambet ist min art“ – gegen die „Literaten“ gesagt) und G. (Ausgeliefertsein der absoluten Minne in der Gesellschaft).

Der Titel „meister“, den die Nachfahren G. beilegen, schwebt in seiner Bedeutung zwischen den Extremen einerseits des gelehrten Klerikers, des lateinischen „magister“, womöglich an den Schulen in Paris gebildet, andererseits des epigonischen deutschen „Meisters“ im Sinn der Meistersinger des 14. und 15. Jahrhunderts. Man wird am ehesten an die Bedeutung anknüpfen können, die G. selbst in der „Literaturstelle“ seines „Tristan“ (4589-4960) dem Wort beilegt anläßlich Heinrichs von Veldeke (4736): „meister“ der hochmittelalterlichen literarischen Kunst von Sinn und Form, an griechischer Dichtungsmythologie gemessen, angewandt auf Erzähler wie Veldeke und Hartmann von Aue, mit einem Gegenbild, das wohl Wolfram von Eschenbach meint. Über seinen Stand ist damit zunächst nichts gesagt. Nur aus dem Fehlen eines Adelstitels schließt man, wohl mit Recht, daß G. nicht zum Ritterstand gehörte. Wes Standes er dann war, läßt sich auch aus inneren Gründen, aus der sachlichen oder stilistischen Besonderheit seiner Erzählung, nicht mit Sicherheit kombinieren.

Damit sind wir schon aus dem literarischen Echo auf G.s Werk in seine eigenen Selbstaussagen in diesem Werk, dem „Tristan“, hineingeglitten. Sie fast allein müssen einstehen für unser Bild von ihm. Aber sie sind von ihm selbst, wohl bewußt, so verschlüsselt worden, daß sie bis heute unlösbaren Rätseln gleichen. Das gilt schon vom künstlichsten Teil dieser Selbstaussage. Der Prolog zum „Tristan“, der kunst- und moralphilosophisch mit den Versen beginnt:

Gedaehte man ir ze guote niht,
von den der werlde guot geschiht,
so waerez allez alse niht,
was guotes in der werlde geschiht –

dieser Prolog ist durch zehn gleichgebaute „Strophen“ hindurch mit dem Akrostichon G DIETERICH geschmückt. Dieterich dürfte der Name des Gönners oder Auftraggebers sein, dem damit das Werk gewidmet wird – wir können ihn nicht identifizieren; G mag für Gottfried stehen, aber auch für den Titel „Graf“ des Gönners. Von der 11. und letzten „Strophe“ des Prologs an ziehen sich durch das Werk, auf charakteristische Gliederungsstellen verteilt (Anfang und Ende der folgenden Vorrede, Tristans Geburt Ende, Schwertleite Ende, Minnetrankszene Ende), ebenso gebaute „Strophen“, die mit ihrer Umgebung weitere Akrosticha entfalten. Da G. sie offensichtlich in der Fortsetzung des abgebrochenen Werks oder bei einer späteren Überarbeitung zu Ende zu führen gedachte, sind sie nicht mit Sicherheit aufzulösen. Doch die, gemäß dem Thema des Werks (130) vielfach ineinander verschlungenen, Namen TRIS(tan) und ISOL(…) sind deutlich.

Über seine Person, seinen Beruf, seine Umgebung macht G., anders als die Epiker Hartmann von Aue, Wolfram von Eschenbach oder gar der Sänger →Walther von der Vogelweide, keinerlei Aussagen oder Anspielungen, weder im Prolog noch im Lauf der Erzählung, so freigiebig er sonst mit dem „ich“ der Selbstaussage umgeht. Vielleicht hätte er sich im Epilog enthüllt, wenn er das Werk zu Ende geführt hätte, wie es sein Nachfolger Rudolf von Ems in seinem Erstling, dem „Guten Gerhard“, tut. Warum G.s Tristan abbricht, mitten in der Exposition eines dritten Teils mit ganz neuer Konstellation (siehe unten), sagen seine Fortsetzer eindeutig: der Tod hat ihm die Feder aus der Hand genommen. Wir haben mehr Beispiele solcher Abbrüche, etwa die Kaiserchronik oder den Perceval des Chrétien de Troyes oder Wolframs Willehalm, deren Umstände wir ohne näheren Einblick in Tempo und Arbeitsweise der literarischen Produktion im Mittelalter, vor allem in den Volkssprachen, schwer nachvollziehen können. Man hat auch mehrfach daran gedacht, G. habe freiwillig sein Werk liegen lassen, sei es wegen einer Sinneswandlung, sei es, weil die von der Vorlage gegebene Fortsetzung nach seinem Sinn nicht zu gestalten war und er lieber den Torso als Ganzheit seiner Aussage stehen ließ. Doch eben die Auslegung dieses Sinns bleibt für uns so fraglich, daß daraus nicht wohl ein solches Argument gezogen werden darf; und die traditionelle Art literarischer Quellenbenutzung wie die überlieferte Gestalt des Torsos (die unvollendeten Akrosticha zum Beispiel) sprechen dagegen.

Da uns weder von außen noch in G.s Werk eine Spur absoluter Chronologie gewährt wird, sind wir auf die relative Chronologie angewiesen. Da ist nun G.selbst mit Aussagen recht freimütig, zumindest in der schon erwähnten Literaturschau, einer Beurteilung zeitgenössischer Konkurrenten um den Dichterlorbeer. Den Epiker Heinrich von Veldeke und den Minnesänger Reimar, den er aber nur als „die Nachtigall von Hagenau“ anführt, beklagt er als Tote; Hartmann von Aue, der Freiherr Bligger aus dem oberrheinischen Neckarsteinach und →Walther von der Vogelweide leben ihm noch. Wieweit gerade diese Namen durch landschaftliche Nähe (Bligger! Reimar, Hartmann?), womöglich durch engere literarische und sogar persönliche Beziehungen für ihn nahelagen, entzieht sich unserem Wissen. Jedenfalls sind die genannten Epiker und Minnesänger – außer Bligger, sofern die Überlieferung recht hat – zugleich die bedeutendsten der Zeit auch nach unserem Bild. Es fehlte da höchstens der thüringische Minnesänger Heinrich von Morungen; aber da G.auch keinen der älteren oberrheinischen Minnesänger nennt, mag das an seiner bewußten Abgrenzung von dieser Gattung liegen, und Reimar und Walther allein wären dann am ehesten aufgrund persönlicher Beziehungen und als besondere Konkurrenten in ihrem Fach genannt. Es ergibt sich so nur ein allgemeinstes Datum: circa 1200 bis circa 1210, weil auch für die Genannten die absolute Chronologie nicht mehr hergibt und die relative kontrovers blieb.

Nicht genannt, aber mit Sicherheit gemeint – vielleicht ist die ganze „Literaturschau“ darauf zugeschnitten –, und zwar mit einem erschreckenden Ausmaß von literarischer Kritik, ja persönlicher Feindschaft, ist in den Versen 4637-90 der Zeitgenosse, der auch für uns als Epiker zwar gegensätzlich, aber nach Wert und Sinn seines Werkes ebenbürtig um die Dichterkrone seiner Zeit ringt: Wolfram von Eschenbach. Es ist einigermaßen wahrscheinlich, daß auch er an verschiedenen Stellen seiner Werke (vor allem „Willehalm“ 4, 19 ff., vielleicht im „Parzival“ 114, 5 ff. und andere) G. angreift oder ihm entgegnet. Grund und Art dieser Konkurrenz um alles, um Sinn und Form ritterlich höfischer Erzählung, sind sicherlich schon aus der völlig entgegengesetzten Art und Tendenz in beider Lebenswerk abzulesen: bei Wolfram mythisch oder leidensselig religiöse Überhöhung der ritterlichen Aventiure und Minne, sehr persönlicher und fast barocker Stil – bei G. absolute, aber irdisch realistische Steigerung der Aventiure und Minne, höchste geschmeidige und rhetorisch gesättigte Sprachmelodie. Aber alle Einzelheiten der Auseinandersetzung und damit auch ihre Chronologie bleiben, trotz darauf verwendeten großen Scharfsinns gerade in unseren Tagen, doch ganz unsicher.

Hier sind wir mitten in G.s Werk. Aber gerade da, so scheint es, versagt er sich uns am gründlichsten. Das Urteil der Forscher und Liebhaber schwankt zwar nicht mehr zwischen Dégout über die ehebrecherische, sinnliche, wollüstig aufgeputzte Geschichte - und ihrer rein ästhetischen Bewunderung. Über G.s künstlerische Vollendung und gedankliche Kraft gibt es heute nur eine Stimme, und es bedarf auch nicht mehr Richard Wagners, um G.s Tristanliebe ein überzeitliches Echo zu erwecken. Aber ihr geistiger Ort und ihr Ziel, und damit auch das Herzblut des Dichters, das er nach eigener Aussage eben dahinein verströmt hat, das scheint noch uns so unfaßbar, wie schon im Mittelalter auch für seine Bewunderer und Nachahmer. Tristans Lebensweg ist der Weg, durch Tapferkeit, Bildung, musikalisches Künstlertum und List geführt ins Recht auf ihren Besitz, zu „der minnen vederspil“ Isolt; die Vereinigung durch den Zufall des Zaubergifts, des Minnetranks, begründet ihre Liebeseinheit gegen Recht und Sitte, die sowohl ehebrecherisch unter den Augen des Königs Marke und seines Hofs, wie dann (das hat G. nicht mehr zu Ende gedichtet) durch die räumliche Ferne und die bittersüße Ehe Tristans mit Isolde Weißhand hindurch zum Liebestod leitet. Diese Geschichte keltischen Ursprungs, schon in den (nur aus Bruchstücken zu erschließenden) französischen Vorstufen von unheimlicher, sowohl archaischer wie fast thesenhaft programmatischer Stoffgewalt, wird von G., nach der psychologisch durchweg verfeinerten französischen Fassung des Thomas von Britannien (von der uns auch nur Teile erhalten sind, und zwar gerade aus dem bei G. fehlenden Schluß), weitergetrieben zur konsequentesten Einheit von Stoff, Sinn und Form. Daß sie durchzogen ist von der Melodie von Liebe und Tod, daß sie die Liebe gestaltet zugleich als dämonische Naturmacht auf Leben und Tod wie als höchsten Anruf zur Persönlichkeitsgestaltung „edeler herzen“ in Lust und Leid, im Leben und über den Tod hinaus, darüber gibt es keine Diskussion. Wo aber steht der Dichter?

Man kann, um noch einmal von außen zu beginnen, aus seinem Werk, sofern man seine Vorlage und auch sein Abweichen von ihr berücksichtigt, auf Tatsachen seiner Bildung und seiner Einstellung schließen: 1. eine bewußte literarische Rhetorik sowohl aus deutscher wie aus gründlicher französischer Literaturkenntnis wie sicher auch aus lateinischer Bildung bis hin zum griechischen Dichtermythos, von dem er aber seine allegorisch mittelalterliche Sinngebung ebenso bewußt abhebt – 2. eine bewußt ausgespielte Kenntnis ritterlich höfischer Jagd-, Kampf- und Gesellschaftsregeln (mit einem besonderen Blick für Fremdes, Fernes), die er aber ebenso souverän schildern wie beiseitelegen kann – 3. ein besonderes Interesse für Rechtsfälle, mit mittelalterlich geschichtlicher Vertiefung in die Römersage, getrieben bis zur Problematik des Gottesgerichts im Zweikampf (Tristan-Morolt) oder mit dem glühenden Eisen (Isolt), eine Problematik, die er mit dem berüchtigten Wort vom „vil tugendhaften Christ“, der als Helfer beim „gelüppeten“ Eid Isolts zur Abschwörung des Ehebruchs „wintschaffen als ein ermel ist“ (15736), vielleicht häretisch, vielleicht ironisch, vielleicht tragisch (noch hat es niemand ergründet) auf die Spitze treibt – 4. eine immer bereite sententiöse Kommentierung kleiner und großer Dinge, die das menschliche Herz vor allem nüchtern bloßlegt, aber nirgends höchste Forderungen preisgibt – und schließlich 5. in einer Reihe von langen Exkursen ebenso nüchterne und meist trübe Zeitklagen als „laus temporis acti“, Lob einer Idealwelt reiner Werte, an der G.s Herz und Verstand sich entzündet, die auch in der Minnegrotte (16679-17274) durch allegorische Tempel- und Natur- und Liebes-Unio-Deutung zur Gestalt wird. Das Bild der Bildung G.s, das sich so ergibt, zeigt im gelehrten und souveränen Dichter und Literaten auch den tiefblickenden Psychologen und das edle, ans Absolute verlorene Herz. Nur – an welche Zeitlage, an welche geschichtlichen Umstände anzuschließen? Steht er direkt im Strom bernhardischer Mystik, oder in der schon und gerade in Straßburg beginnenden religiös-mystischen Bewegung „freier Geister“, oder gar in Zusammenhang mit häretischer, neudualistisch-katharischer Apostasie? Oder steigert er, den Dualismus zwischen Welt der „edeln Herzen“ und Welt der „Vielen“ zwar ins Tragische vertiefend, doch nur die bei Chrétien de Troyes und Hartmann von Aue entwickelte neue Ethik von Rittertum und Minne ins Absolute (ähnlich wie es etwa lateinisch scholastisch – und am Ende mit der vom Geistlichen zu erwartenden revocatio! – für|die Minne als gesellschaftliche Institution in „De Amore“ von Andreas Capellanus geschah)? Werden dann auch von ihm Grundelemente christlicher Persönlichkeitsethik, vor allem der mystische Gedanke der absoluten Hingabe, aber in nur formaler Analogie, aus weltlicher Liebes-Unio entwickelt? Oder sieht er, bei allerfeinstem Blick für solche Hingabe, sie doch schon mit den Augen des skeptischen Weisen an, dem Liebesleid und Liebestod als Sold für Liebeslust gelten? Diese, hier nur anzudeutenden Fragen spalten gerade heute die germanistische Forschung und scheinen einer Lösung ferner denn je. Dabei betreffen sie ja nicht nur den geschichtlichen Hintergrund, dessen Kenntnis zwar historisch wichtig ist, sondern den innersten Zusammenhang zwischen Dichter und Werk und damit, gerade hier, angesichts unserer Ferne vom Mittelalter, den Kern und überzeitlichen Sinn des Werks.

Eine Entscheidung ist an dieser Stelle nicht zu treffen. Es muß genügen, die Persönlichkeit des großen deutschen Dichters G. so zu sehen, daß zwar künstlerischer Reichtum und Tiefe des Liebesproblems, daß sogar allgemeine literarische Zeitstelle und überzeitlicher Wert zu greifen sind, ohne daß die letzte Schicht von Persönlichkeit und Werk enthüllt werden kann. Für ihre Erkenntnis mag vielleicht eine Seite gerade des mittelalterlichen Werks und Menschen noch fruchtbarer werden, als es bisher geschehen ist: die Kraft des Stoffes, die schon in den einzelnen Motiven, zwischen Schwankhaftem und Tragischem, zwischen hart Archaischem und psychologisch Modernem schwebend, viele Schichten der unerschöpflichen Liebe schier unauflöslich verdichtet und in einer älteren französischen Gestaltung, greifbar bei Gottfrieds deutschem Vorläufer →Eilhart von Oberg, schon einmal hohe symbolkräftige Einheit erreicht haben muß. G. war, wie er selbst betont, zuallererst von diesem besonderen Stoff fasziniert und fand, nach langem Suchen, dann die seiner Deutung gemäße Vorlage (130–166). Vieles, was uns heute dunkel oder unverständlich an seiner Persönlichkeit bleiben muß, läßt sich ja nicht historisch, psychologisch, literarhistorisch auflösen. Es steckt mit seinen Wurzeln im Überpersönlichen, im Stoff mit seinen breiten und tiefen Anklängen, Gefühls- und Erlebnisschichten. Wer sie zu neuem Leben wecken könnte, käme auch an die von der Geschichte unbeleuchtete Seite der Persönlichkeit G.s näher heran.

8. Johannes Gutenberg 

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Über G.s Leben und Persönlichkeit gibt es nur wenige stichhaltige Nachrichten. Sein Name „Henchin zu Gudenberg“ wird zum ersten Male in einer Mainzer Urkunde vom 28.3.1430 genannt, die einen Streit zwischen Patriziern und Zünften abschloß. In ihr wird dem etwas mehr als 30jährigen die Rückkehr in seine Vaterstadt gestattet, die er aus politischen Gründen verlassen hatte. Er scheint von dieser Erlaubnis keinen Gebrauch gemacht zu haben. Von Frühjahr 1434 bis Frühjahr 1444 ist er als „Johannes Gensfleisch zum Gutenberg aus Mainz“ in Straßburg nachweisbar, wo er sowohl in den Listen der|Patrizier als auch in denen der Goldschmiedemeister sowie in Gerichts- und Steuerakten wiederholt verzeichnet ist. Seine Wohnung hatte er in der Vorstadt Sankt Arbogast. Hier betrieb er eine Goldschmiedewerkstatt, unterstützt von dem Fachgesellen Dünne und dem Diener Beildeck. Da die Stadt Mainz dem hartnäckig in der Verbannung Bleibenden die ihm schuldigen Leibrenten sperrte, ließ G. im Frühjahr 1434 den nach Straßburg gekommenen Mainzer Stadtschreiber Nicolaus verhaften und schwören, die rückständigen Renten, die inzwischen auf 310 Gulden angestiegen waren, aus eigener Tasche zu zahlen. Er gab aber sein lebendiges Faustpfand wieder frei, als die Stadt Mainz sich anschickte, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

G. wurde niemals Straßburger Bürger, obwohl er dies durch eine Heirat mit der Straßburger Patriziertochter Ennelin zu der Iserin Türe ohne weiteres hätte werden können. Ja er ließ sich sogar 1436 von ihr vor dem geistlichen Gericht wegen Bruch des Eheversprechens verklagen. Dieser Prozeß zog sich bis Mitte 1437 hin; sein Urteil ist unbekannt. Soviel dürfte aber sicher sein, daß G. die Klägerin nicht heiratete. Im Frühjahr 1444 verließ G. Straßburg für immer.

G.s Rückkehr nach Mainz wird zuerst am 17.10.1448 urkundlich bezeugt. Damals war er schon etwa 50 Jahre alt. Nach Eroberung der Stadt Mainz am 28.10.1462 konfiszierte der neue EB Adolf von Nassau auch den Hof zum Gutenberg. Somit ist es sicher, daß auch dessen erblicher Eigentümer G. am 29.10.1462 mit 800 anderen Mainzern aus der Stadt verjagt wurde. Aber am 14.1.1465 nahm derselbe EB Adolf den nach Mainz zurückgekehrten G. zu seinem Hofmanne an, versprach ihm, die Hofkleidung und die Leibesnahrung (jährlich 20 Malter Korn und 2 Fuder Wein) kostenfrei nach Mainz zu liefern, und befreite ihn von Diensten und Abgaben, die die anderen Bewohner dieser Stadt zu leisten hatten. Also sollte und wollte der etwa 66jährige G. den Rest seines Lebens in Mainz verbringen. In dieser seiner Vaterstadt ist G. etwa 70jährig und vielleicht erblindet 1468 gestorben. Dies bezeugt der Kapitular des Mainzer Viktorstiftes Leonhard Mengoss circa 1470.

Etwa Mittsommer 1438 gründete G. mit den drei Straßburger Bürgern Hans Riffe, →Andreas Heilmann und →Andreas Dritzehn eine Geschäftsgemeinschaft zur Ausnutzung einer von ihm erfundenen Kunst, die selbst den Erben der Teilhaber geheim bleiben sollte. G. sollte die Hälfte, Riffe ein Viertel und die beiden anderen (trotz Einlage von je 125 Gulden) nur ein Achtel des Gewinns erhalten. Nun starb aber Dritzehn schon zu Weihnachten 1438. Seine Brüder verlangten Aufnahme in G.s Geheimunternehmen und strengten dafür einen Prozeß an, der durch Urteil des Straßburger Rates vom 12.12.1439 unter Abweisung der Klage abgeschlossen wurde. Aus dem erhaltenen Urteil und den großenteils erhaltenen Zeugenprotokollen geht hervor, daß wiederholt Blei angekauft und „Formen“ hergestellt wurden, daß der Drechsler Conrad Saspach für G. eine Presse mit Geheimteilen baute, die von Dritzehn, in dessen Haus sie stand, fleißig bedient wurde, daß G. am Weihnachtstage 1438 bei Dritzehn und bei Heilmann „Formen“ abholen ließ, die er einschmolz, und daß der Goldschmiedegeselle Hans Dünne unter Zeugeneid erklärte, von G. seit 3 Jahren 100 Gulden Lohn erhalten zu haben, „allein für das, was zum Drucken gehört“.

Die Genossen hofften, schon für 1439 hohen Gewinn zu erzielen. Aber bis zum heutigen Tag ist nicht das geringste Bruchstück eines typographischen Druckes aufgefunden worden, das bis in die Zeit des Aufenthalts G.s in Straßburg zurückreicht. – Aus dem Original eines in der Universitätsbibliothek Göttingen erhaltenen Mainzer Notariatsakts vom 6.11.1455 geht hervor, daß G. in Mainz etwa Anfang 1450 dem Mainzer Geldmakler Johannes Fust für geliehenes Geld anzufertigendes Werkgerät verpfändete und diesen etwa 1452 gegen weitere Geldeinlagen zum Teilhaber an dem „Werk der Bücher“ machte. Mitte 1455 klagte Fust das zur Verfügung gestellte Geld ein. Er scheint jedoch nicht mehr erhalten zu haben, als die ihm verpfändeten Teile der Werkstatt G.s, mit denen er und sein Gehilfe Peter Schöffer ein erfolgreiches Druckereiunternehmen betrieben.

1438 mußten die beiden Genossen G.s (Dritzehn und Heilmann) in dessen Geheimkunst je 125 Gulden zeichnen. Darüber hinaus behaupteten die Erben Dritzehns, ihr Bruder habe weitere erhebliche Summen (zwischen 300 und 500 Gulden) an das Werk G.s verwandt. Außerdem wurden weitere Kapitalien von verschiedenen Geldgebern geliehen. Obwohl die Genossen baldigen hohen Gewinn erhofften, scheint dieser gänzlich ausgeblieben zu sein. Denn G.mußte 1442 beim Straßburger Thomasstift einen persönlichen Kredit von 80 Pfund zu 5% in Anspruch nehmen. Die Zinsen wurden bis 1458 bezahlt, kamen aber später auch durch ein Urteil des kaiserlichen Hofgerichts nicht mehr ein. Das Kapital wurde nie zurückgezahlt und 1473 als uneinbringlich abgebucht; damals war G. schon 5 Jahre tot.

Nach Mainz zurückgekehrt, lieh G. unter Bürgschaft seines Verwandten Arnold Gelthuss 150 Gulden. Ob er die Zinsen (6%) je zahlte, ist unbekannt; das Kapital hat er nie zurückbezahlt. Denn es stand 1503 (also 35 Jahre nach seinem Tod) noch offen.

1449/50 lieh G. von dem Mainzer Geldmakler Johannes Fust 800 Gulden gegen 5%ige Verzinsung. Laut mündlicher Vereinbarung brauchte er die Zinsen nicht zu bezahlen. Etwa 1452 wurde Fust durch eine weitere Zahlung von 800 Gulden Teilhaber G.s. 1455 klagte Fust sein Geld mit Zinsen und Zinseszinsen in Höhe von 2026 Gulden ein. Es ist zweifelhaft, ob Fust auch nur einen Teil in bar erhielt. Jedoch scheint ihm der verpfändete Teil der Druckerei G.s zugefallen zu sein, den Fust und Schöffer gewinnbringend weiterführten.

Vor der Mitte des 15. Jahrhunderts n. Chr. wurde das Wissen der Menschheit fast ausschließlich durch Schreiber in Einzelexemplaren nur lückenhaft und ungenügend überliefert. Seit dem 5. Jahrhundert n. Chr. druckten die Chinesen und seit etwa 1420 auch die Europäer Texte von ausgeschnittenen Holztafeln. Diese Technik hat ebensowenig auf G.s Erfindung eingewirkt wie das Abdrucken von Typen aus Ton bei den Chinesen um 1050 und von gegossenen Kupfertypen bei den Koreanern (um 1300). Die Druckkunst, die die Welt eroberte, wird G. verdankt. Seine Erfindung besteht darin, daß er die Buchstaben des Alphabets spiegelverkehrt in Stahl ausstichelte, sie dann in Kupferblöckchen einschlug, in die so entstandene Matrize Blei eingoß, wodurch nach dem schnellen Erkalten des Bleis harte spiegelverkehrte Schriftzeichen entstanden, die nach Einfärben beim Abdrucken auf Papier direkt lesbare Buchstaben erscheinen lassen.

Die Technik, in das Eisen oder Kupfer der Münz- und Siegelstempel stählerne Buchstabenpunzen einzuschlagen, war den Goldschmieden längst bekannt. G. benutzte sie aber für einen neuen wichtigen Zweck. Auch die von G. neu geschaffene Druckpresse sowie die neue ausgezeichnete Druckerschwärze waren Weiterentwicklungen. Aber eine Erfindung G.s war absolut neu, nämlich das kleine Instrument, das es ermöglichte, die Typen aus Metallmatrizen nicht nur schnell und massenweise, sondern auch mit größter Präzision so zu gießen, daß sie glatt zu ganzen Seiten zusammengefügt werden konnen und in den Buchstabenköpfen eine Ebene bildeten, bei der alle Buchstaben beim Einfärben gleich viel Farbe erhielten und alle gleich gut auf Papier abgedruckt werden konnten.

Die Größe der Erfindung G.s besteht nicht in ihrer verhältnismäßig einfachen Technik, sondern in ihrer weltweiten Auswirkung; denn nun konnten die Bücher massenweise hergestellt und in alle Welt verbreitet werden. Dadurch wurde das bisherige und künftige Wissen der Menschheit erhalten, unverlierbar und unzerstörbar gemacht und konnte fortzeugend immer neue kulturelle und zivilisatorische Leistungen hervorbringen.

Obwohl G. in keinem einzigen seiner Drucke seinen Namen nannte, können wir ihm doch mit großer Sicherheit die ersten Drucke folgender Typengattungen zuschreiben:

1. Donat- und Kalendertype, die von Jahr zu Jahr verbessert wurde. Mit ihr wurden gedruckt:

a) das deutsche Gedicht vom Weltgericht (etwa 28 Druckseiten, in einem handgroßen zweiseitig bedruckten Originalfragment auf Papier im Gutenberg-Museum zu Mainz erhalten). Es gilt als der älteste typographische Druck der Welt; b) 24 Ausgaben der lateinischen Schulgrammatik des Donatus (je 28 Seiten, von allen nur Bruchstücke erhalten); c) mehrere Kalender (2-3 in Plakat- und einer in Buchform, letzterer vollständig erhalten in München, Bayerische Staatsbibliothek); d) eine deutsche Übersetzung der Türkenbulle des Papstes Calixtus III. (vollständig erhalten in der ehemals Preußischen Staatsbibliothek Berlin); e) ein Provinciale Romanum (1939 fast vollständig in Kiew aufgefunden). In der vollkommensten Form dieser Urtype G.s wurde gegen 1460 wohl von seinen Schülern in Bamberg die 36zeilige Bibel gedruckt, die die 42zeilige Bibel als Druckvorlage benutzten.

2. Die Type der 42zeiligen Bibel. Etwa 1450/52 schuf sich G. (mit Fustens Geld) eine etwas kleinere und elegantere Type in 299 verschiedenen Zeichen und druckte mit ihnen 1452-55 das gewaltige Werk der lateinischen Bibel, die 1282 Folioseiten oder 2564 Spalten zu je 42 Zeilen zählt. Dieses erste größere gedruckte Buch ist das Meisterwerk der Buchdruckerkunst aller Zeiten; denn es ist in seiner unvergänglichen Schönheit und Ebenmäßigkeit von keinem anderen Druckwerk wieder erreicht oder gar übertroffen worden. In der 42zeiligen Bibel zeigte G., daß er nicht nur ein erfindungsreicher Techniker, sondern auch ein gottbegnadeter Künstler war. Von der 42zeiligen Bibel wurden etwa 150 auf Papier und etwa 30 auf Pergament hergestellt; heute sind noch 47 Exemplare erhalten, davon 12 in Deutschland (Aschaffenburg, Berlin, Frankfurt/M., Fulda, Göttingen, Leipzig, Mainz, München und Trier), 4 davon sind auf Pergament gedruckt. Die 42-|zeilige Bibeltype (mit der G. auch einen Donat und einen liturgischen Psalter druckte) kam Ende 1455 in die Druckerei Fust und Schöffer.

3. Die Typen der Ablaßbriefe. Als 1454 die Druckerei G.s den Auftrag erhielt, die Urkunden über den Türkenablaß in einer Massenauflage (der ersten der Welt) herzustellen, wurde eine neue, viel kleinere, gerundete Type in zwei voneinander abweichenden Formen hergestellt, für einen 30zeiligen und für einen 31zeiligen Ablaßbrief. Manche Gutenbergforscher glauben, daß schon damals in Mainz zwei Druckereien tätig gewesen seien, von denen jede eine der beiden Formen herstellte.

4. Die großen und kleinen Psaltertypen. Am 14.8.1457 erschien unter den Drucker-Verlegernamen Fust und Schöffer in Mainz ein in drei Farben gedrucktes Psalterium. Die fast 500 Schriftzeichen dürften noch von G. geschaffen sein, der wohl auch das erste Drittel des Satzes und Druckes überwachte. Ob das in der kleinen Psaltertype hergestellte Missale speciale schon vorher von G. gedruckt wurde, ist durch die neuere Wasserzeichenforschung zweifelhaft gemacht worden.

5. Die Catholicontype. Das 1460 in Mainz in der bisher kleinsten Type gedruckte umfangreiche Catholicon, das vielfach G. zugeschrieben wird, ist ziemlich sicher aus der Druckerei Fust und Schöffer hervorgegangen.

Als früheste Zeugen für G.s Erfinderschaft seien genannt: König Karl VII. von Frankreich (4.10.1458); Mainzer Chronik, 1462; G. Fichet in Paris (1471); mehrere Humanisten (1474–1506); Schlußschriften von Frühdrucken (1468–92); Nachruf des Adam Gelthuss (1499); Kölner Chronik, 1499; Gedenkstein Wittigs im Hofe zum Gutenberg (1504); Johann Schöffer (1505). – Die Erfinderehre wurde beansprucht für: →Prokop Waldvogel in Avignon, Johanes Brito in Brügge; Johann Fust und Peter Schöffer (1509), Johann Mentelin in Straßburg (1520), L. J. Coster in Haarlem (1568) und P. Castaldi in Feltre (17. Jahrhundert). Alle diese Ansprüche können widerlegt werden.

9. Friedrich I. Barbarossa

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F. wurde, wohl noch 1122, als einziger Sohn jenes zweiten staufischen Schwabenherzogs Friedrich geboren, der 1125 vergeblich nach der Krone strebte. Nachdem König Konrad III. den Fürsten vor seinem Tode nicht seinen 6jährigen Sohn Friedrich, sondern den gleichnamigen Neffen empfohlen hatte, erhoben diesen die Fürsten zu Frankfurt am 5.3.1152 zum König. Am 9.3. wurde er in Aachen von EB Arnold von Köln gekrönt. Der Geschichtschreiber des neuen Königs, sein salisch-babenbergischer Oheim Otto, Bischof von Freising, schreibt den einhelligen Entschluß der Fürsten der tapferen Unermüdlichkeit (virtutes et industria) F.s zu, der, seit dem Tode des Vaters in heimischen Fehden ritterlich geübt, auf dem 2. Kreuzzug kriegerisch bewährt war, aber auch der Tatsache, daß er, Sohn der Judith, Schwester →Heinrichs des Stolzen, sowohl welfischen wie staufischen Blutes, als „Eckstein 2 auseinanderstrebende Wände binden“, nämlich den seit der Wahl Lothars III. (1125) währenden welfisch-staufischen Streit beenden könne. Doch hatte es der Bemühungen vornehmlich von F. selbst sowie von Bischöfen wie Arnold von Köln, Hillin, Erwähltem von Trier, Gebhard von Würzburg und Eberhard von Bamberg, aber auch Abt Wibalds von Stablo bedurft, um die Absicht des Mainzer Erzbischofs Heinrich zu vereiteln, das Königskind wählen zu lassen und sich bis zu dessen Mündigkeit die Regierung zu sichern. So betont der offiziöse Geschichtschreiber die freie Wahl F.s, dem doch als einem Enkel der Salierin Agnes und Urenkel Kaiser →Heinrichs IV. der Erbgedanke ebensogut zu Munde stand. Nachdem es auf dem ersten von F. im Zuge des Reichs-Umrittes gehaltenen Hoftag an Pfingsten in Merseburg wie ein gutes Vorzeichen gewirkt hatte, daß sich der Dänenkönig Sven, im Zusammenhang eines Thronstreites, als Vasall des Reiches bekannte – in verwandter Lage, unter Waldemar, sollte die Lehnbarkeit Dänemarks vom Deutschen Reich 1162 eingeschärft werden – und nachdem es, Zeichen einer neuen Zeit, ebenfalls auf dem Merseburger Hoftag, dem König gelungen war, einer zwiespältigen Wahl gegenüber gegen kirchenrechtliche Bedenken und gegen päpstlichen erst von Anastasius IV. aufgegebenen Protest die Wahl des jungen Bischofs Wichmann von Naumburg zum Erzbischof von Magdeburg durchzusetzen, wurde sowohl die welfische Frage angegriffen als auch das Verhältnis zur Römischen Kirche auf eine neue Basis gestellt. Letzteres bedeutete den Entschluß zu dem für Papst Eugen III. in der Besorgnis vor der nach Italien strebenden Politik des byzantinischen Kaisers Manuel Komnenos und in der Bedrängnis durch Arnold von Brescia und durch Roger von Sizilien erwünschten Romzug, zu dem Konrad III. nicht mehr gekommen war. Der König strebte darnach, den einige Jahre jüngeren welfischen Vetter →Heinrich den Löwen, Herzog von Sachsen, in seinem Rechtsanspruch auf das von dem Babenberger Heinrich Jasomirgott besessene Herzogtum Bayern zu befriedigen, wobei peinlich Rücksicht auf die Babenberger zu nehmen war – denn Heinrich Jasomirgott war Gemahl einer byzantinischen Prinzessin (Theodora). Das komnenische Byzanz war eine Großmacht, der mit →Bertha von Sulzbach vermählte Kaiser Manuel I. in seinen babenbergischen, welfischen, normannisch-sizilianischen, ungarischen Kombinationen um so sorgfältiger zu beachten, als dem neuen deutschen König, der 1153 die Scheidung von Adelheid von Vohburg-Cham-Nabburg erreichte, trotz lässiger, Kaiser Manuel die Initiative überlassender Byzanzpolitik der Gedanke an eine Ehe mit der Komnenin Maria nicht fremd blieb.

Auf dem Würzburger Hoftag Oktober 1152 hatte F. →Heinrich den Löwen in Sachsen befriedigen und damit dieses Herzogtum befrieden können, indem →Albrecht der Bär mit dem zwischen ihm und dem →Löwen strittigen Erbe der Plötzkauer abgefunden und dem →Löwen das Erbe der Winzenburger zugesprochen wurde. Dem Rechtsverfahren um Bayern entzog sich der Babenberger dadurch, daß er in Würzburg nicht erschien; wieder in dessen Abwesenheit sprach ein Fürstenspruch zu Goslar, Juni 1154, Bayern →Heinrich dem Löwen zu, und der König verpflichtete sich den welfischen Vetter, indem er ihm und seinen Nachfolgern für die zu gründenden Bistümer Oldenburg, Mecklenburg und Ratzeburg das Recht verlieh, den Bischöfen von eigener Hand die Regalien zu verleihen. Während der gekränkte Babenberger zu Hause blieb, begleitete der Welfe den König, als dieser im Oktober 1154 von Augsburg aus den schon in Würzburg beschlossenen Zug über den Brenner mit dem Ziel der Kaiserkrönung antrat. Deren diplomatische Vorbereitung hatte zu Ende des Wahljahres begonnen, als F. an Papst Eugen III. eine Gesandtschaft abfertigte; an der Spitze ihrer geistlichen Mitglieder stand der Schüler des heiligen Norbert, der Prämonstratenser Bischof Anselm von Havelberg, an der Spitze der weltlichen Graf Ulrich von Lenzburg. Päpstliche Bevollmächtigte banden den Papst zu Rom im Dezember 1152 auf Artikel, welche der König zu Konstanz im März 1153 unter wörtlicher Wiederholung des römischen Vertragstextes bestätigte. Dieser „Konstanzer Vertrag“ bedeutet sowohl eine von der Byzanzpolitik Konrads III. abweichende Konzeption wie eine neue diplomatische Technik. Im 3. Artikel des Vertrages verbot sich der König, im 6. Artikel verbot sich der Papst, dem „König der Griechen“ in Italien Land einzuräumen. So wenig sich F. eine aktive antibyzantinische Politik erlaubte – noch nach der Kaiserkrönung verhandelte er in Ancona und in Konstantinopel, hier durch Wibald von Stablo, über seinen Heiratsplan –, so wich der Artikel doch von jenem auf dem Heimweg vom Kreuzzug (1149) wohl in Saloniki zwischen den Schwägern Konrad und Manuel geschlossenen Vertrag ab, der eine Aufteilung des normannisch-sizilianischen Reiches unter die beiden Imperien vorgesehen hatte. In Konstanz wurde jenes Programm der Koalition der 3 alten Mächte: des Ostreichs, des Westreichs, der Römischen Kirche gegen Rogers II. neue Macht durch die König und Papst gegen das Normannenreich vereinigende „integrale westliche Kaiseridee“ ersetzt. Die neue diplomatische Kunst aber lag in dem zweiteiligen Aufbau des Instruments in drei königliche und drei, jeweils korrespondierende päpstliche Verpflichtungen. Der König wird ohne den Papst keinen Frieden mit den Römern oder mit Roger schließen und dem Papst die Römer unterwerfen (1), der Papst den König ohne Umstände zum Kaiser krönnen (4); der König wird die Regalien des heiligen Petrus bewahren beziehungsweise wiedergewinnen und verteidigen (2), der Papst Feinden des Reichsrechts mit kanonischer Ermahnung und Strafe begegnen (5). Die Wahl der Ausdrücke zeigt, daß die königliche Seite der päpstlichen jetzt diplomatisch-juristisch gewachsen war. Die Rechte der Römischen Kirche wie die des Reiches heißen mit einem allgemeinen, Einzelstreit nicht erwähnenden Wort: „Ehre“: honor papatus (2), honor regni. Die königliche|Seite versteht es, volltönende eigene Verpflichtungen so zu formulieren, daß sie in Wahrheit eingeschränkt werden. Der Vertrag kommt Eugens Nachfolgern zugute, „die ihn halten wollen“; nicht nur der Papst, auch der König will „nach Kräften“ handeln, der letztere „nach Maßgabe der Kräfte des Reiches“ die Römer dem Papst unterwerfen, „wie sie es vor 100 Jahren waren“: eine Einschränkung und zugleich ein Vorbau gegen etwaige Vorwürfe der Nichterfüllung, da der König nur mit Zustimmung der Fürsten über die „Kräfte des Reiches“ gebot; auch war die Zeit vor 100 Jahren geeignet, an die römische Machtstellung Heinrichs III. zu erinnern. Der Papst ermahnt oder straft auf Bitten des Königs: dieser wünscht den päpstlichen Bann auszulösen, nicht ihn automatisch wirken zu sehen. Wibald, der Kenner byzantinischer Verhältnisse, machte die Konstanzer Bestätigung der römischen Abmachungen zu einer nach Byzanz blickenden Manifestation, indem er den „Honor regni“ in einen „Honor imperii“ korrigierte und den noch nicht zum Kaiser Gekrönten sich in Konrads III. Tradition als „imperator augustus“ bezeichnen ließ.

Auf dem Weg nach Rom glaubte der König, Oberitalien ordnen zu können, obwohl er, mit Rücksicht auf den babenbergischen Widerstand, nur mit kleinem Heer gekommen war. Er war der dortigen sozialen, der königlichen Waltung seit 1125 entwöhnten, stadtstaatlich gewordenen Zustände unkundig und wird wie sein Oheim Otto bürgerliche Macht als nicht-adlige und nicht-monarchische Herrschaft „barbarisch“ gefunden und Verachtung für die Mailänder empfunden haben, die, um ihre Nachbarn zu knechten, Handwerkern den Rittergürtel gäben. Er hörte noch in Konstanz Klagen Comos, Cremonas, Pavias und besonders Lodis gegen Mailand. Auf den Roncalischen Feldern, links des Po, aufwärts von Piacenza, ließ er sich von den dazu willigen Städten huldigen und erließ dort am 5.12.1154 ein Lehensgesetz, welches, ein Gesetz Kaiser Lothars vom 6.11.1136 benutzend, erweiternd und verschärfend, zur Wahrung des „Honor imperii“ Veräußerungen von Lehen, die von geistlichen und weltlichen Großen rührten, für die Vergangenheit kassierte und für die Zukunft verbot, versäumte Mutung mit Lehnsverlust bedrohte. Dieser wurde auch Vasallen angedroht, die ihren Herren nicht zum Kaiserzug folgen würden. Mit seinem kleinen Heer konnte der König nur schwächere Städte demütigen, wie das im April 1155 grausam zerstörte Tortona. Inzwischen, nach dem Tod des milden, von seinem Lehrer Bernhard von Clairvaux auf ein betrachtendes Leben gewiesenen Eugen III. (8.7.1153) und dem kurzen, von Unfreundlichkeiten gegen F. schon nicht freien Pontifikat des 80jährigen Anastasius IV., war am 5.12.1154 der alsbald argwöhnische Engländer Nikolaus Breakspear als Hadrian IV. Papst geworden. Er hatte durch Verhängung des Interdikts über Rom Arnold von Brescia aus Rom drängen, sich in der Stadt aber nicht halten können; nachdem der Kaiser die Zumutung des Senats, aus dessen Hand die Kaiserkrone zu nehmen, zurückgewiesen und bei dieser Gelegenheit den fränkisch-deutschen Charakter des Reiches betont und das Erobererrecht auf das Imperium gegen Übertragungsansprüche sowohl des Papstes wie des Senates geltend gemacht hatte, gewann das königliche Heer die Peterskirche, wo der Papst den König zum Kaiser krönte; doch am Krönungstag, dem 18.6.1155, dem die Verleihung des Palliums an den im Mai zum Erzbischof von Ravenna erhobenen Anselm von Havelberg besonderen Glanz gab, konnten die vor Sankt Peter dringenden Römer nur mit den Waffen, besonders →Heinrichs des Löwen und seiner Sachsen, zurückgedrängt werden. Im Rate des Kaisers setzten sich nicht diejenigen durch, die wie EB Arnold von Köln den Marsch gegen das normannische Königreich befürworteten, das nach dem Tod des großen Roger (26.2.1154) und in dem von adligem Widerstand bedrängten Wilhelm I. wenig Furcht zu bieten schien; vielmehr ließ sich F. von den weltlichen Fürsten bestimmen umzukehren. Der Papst, dem F. doch Arnold von Brescia zur Exekution ergriffen und ausgeliefert hatte, fand in neuer, durch Beschwichtigung eines sizilianischen Aufstandes und Vertreibung der Griechen durch Wilhelm I. gegebener Lage für gut, in dem kaiserlichen Versagen einen Bruch des im Januar 1155 von ihm erneuerten Konstanzer Vertrages zu sehen und schloß im Juni 1156 mit König Wilhelm I. von Sizilien einen Vertrag, welcher dem König neben Rechten über die Kirchen seines Reiches die päpstliche Anerkennung seines Königtums und die Belehnung mit dem Königreich Sizilien wie mit dem Herzogtum Apulien gewährte. F. konnte bei dem unbestimmten Sinn des „Honor imperii“ diesen Vertrag von Benevent nicht juristisch, doch politisch als Verstoß gegen den Vertrag von Konstanz empfinden, da Hadrian mit Wilhelm als mit einem päpstlichen Lehnsmann abgeschlossen und in derzwischen Kaiser und Papst jedenfalls seit Lothars|2. Italienzug strittigen Frage kaiserlicher oder päpstlicher Lehnshoheit über die süditalienischen Normannen für F.s Auffassung gegen den „Honor imperii“ gehandelt hatte. Nach der Rückkehr aus Italien konnte die bayerische Frage gelöst und der babenbergische Heinrich befriedigt werden. Die Mark an der Donau – das „Österreich“ – wurde durch Fürstenspruch zu Regensburg zu einem Herzogtum erhoben und, nachdem Heinrich Jasomirgott das Herzogtum Bayern dem Kaiser aufgelassen, dem Babenberger verliehen. In berühmter, die Verleihung dokumentierender Urkunde („Privilegium Minus“) vom 17.9.1156 wurden Heinrich Jasomirgott und die ebenfalls mit dem neuen Herzogtum belehnte Theodora mit besonderen Vorrechten ausgestattet. Diese bestanden unter anderem darin, daß dem Herzogspaar die weibliche Erbfolge im Herzogtum Österreich, im Falle erwarteter Erbenlosigkeit sogar das Recht zugestanden wurde, dem königlichen Lehnsherrn den Nachfolger vorzuschlagen. Auch erlaubt das Privileg dem neuen Herzog, sich auf den Besuch in Bayern zu haltender Hoftage und auf Heerfolge in benachbarte Lande zu beschränken.

Seit Ostern 1150 erschließt sich der seit dem Regierungsantritt vor allem von Bischof Eberhard von Bamberg beratene Kaiser dem vorwärtsdrängenden Einfluß seines seit 10.5. im Amt bezeugten Kanzlers Rainald aus der sächsischen Familie von Dassel, Papst Hadrian aber tritt in den Schatten des schon seit Mai 1153 amtierenden Kanzlers der Römischen Kirche, des Kardinals Roland. Daß der in Paris dialektisch geschulte adlige Dompropst von Hildesheim, Stiftspropst in Hildesheim und Goslar, Dompropst von Münster, der dann, dem Papste zum Trotz, Frühjahr 1159, bis 2.10.1165 ungeweiht bleibend, Erzbischof von Köln und Erzkanzler für Italien werden sollte, und der in Bologna als Rechtslehrer berühmt gewordene Sienese aus der Bürgerfamilie Bandinelli an Eifer, an juristischem Sinn, an Zuspitzung von im Konstanzer Vertrag zunächst beruhigten Gegensätzen einander wert waren, zeigte der im September und Oktober 1157 zu Besançon gehaltene Hoftag. Der Kaiser kam dorthin von Polen; er hatte den Herzog Boleslaw IV. im August 1157, von Halle aus, durch einen bis vor Posen vorangetriebenen, mit Ritterschaften aus Thüringen und Sachsen ausgeführten Heerzug gezwungen, die seit 1146 bestehende, durch Nichtbeteiligung des Herzogs am 1. Italienzug verletzte Reichslehnbarkeit Polens unter Zahlung einer Buße anzuerkennen, Folge nach Italien zu versprechen, seinem von ihm verdrängten Bruder Ladislaus Mitherrschaft in Polen und Herrschaft in Schlesien einzuräumen. In Besançon huldigten die Adligen der Grafschaft Burgund, nachdem am 10.6.1156 zu Würzburg der Kaiser die Erbtochter dieser Grafschaft, die damals 12- bis 16jährige Beatrix, geheiratet hatte. Die päpstlichen Legaten, die auf dem Hoftag erschienen, konnten als „Deutschlandexperten“ gelten. Bernhard, Kardinalpriester von S. Clemente, und eben Roland, Kardinalpriester von S. Marco, hatten zu denen gehört, welche für die päpstliche Seite den Konstanzer Vertrag verhandelt und geschlossen hatten; der erstere hatte sich mit einem 3. Kardinal schon 1153 durch die mit einer kirchenrechtlichen Begründung versehene Absetzung des der Wahl von 1152 widrigen Heinrich von Mainz den königlichen Dank verdient. Die Legaten hatten dem Kaiser den Vorwurf zu machen, daß er die – im Zusammenhang dänisch-bremischer Streitigkeiten um den nordischen Primat geschehene – Gefangennahme des EB Eskil von Lund auf Reichsboden trotz Mahnung ohne Sühne gelassen hatte. Die Rüge war mit der Vorhaltung verbunden, wie „gnädig“ die Römische Kirche den König empfangen, wie viel Gewalt und „Ehre“ sie ihm zugewendet, wie „gern“ sie ihm die Kaiserkrone „übertragen“ habe, wie sehr sie sich gefreut haben würde, wenn F. noch größere „beneficia“ aus der Hand des Papstes erhalten haben würde. Der in dem Schreiben in wenig verdeckter Weise als „Unkrautsäer“ angegriffene Kanzler Rainald organisierte die Empörung der zum Hoftag versammelten Fürsten, indem er das Wort „beneficia“ bei öffentlichem Übersetzen des Schreibens nicht in der unverfänglich-allgemeinen Wortbedeutung „Wohltaten“, sondern mit dem technisch-verfänglichen Wort „Lehen“ wiedergab. Vom Kaiser wurden die Legaten vor dem Schwert Ottos von Wittelsbach gerettet, als der Kardinal Bernhard in die Erregung die Frage warf, von wem denn sonst als vom Papst der Kaiser das Imperium habe. Rainald hielt den Augenblick für gekommen, eine seit 25 Jahren eiternde Wunde zu öffnen. Damals, 1131 in Lüttich und wieder 1133 in Rom, hatte Lothar dem Papst neben dem „Strator“-Dienst (Führen des Pferdes und Freimachen der Straße) den „Marschalldienst“ geleistet und der Interpretation dieses Steigbügelhaltens als einer königlich-kaiserlichen Lehnspflicht dem Papst gegenüber nicht widersprochen. Denselben Dienst hatte Hadrian von F. vor der Kaiserkrönung am 8.6.1155 beim Zusammentreffen in Sutri erwartet, F. ihn verweigert. Als der König, in dem Sinn belehrt, daß der Dienst eine einfache Devotionshandlung, kein Vasallendienst sei, endlich doch den päpstlichen Bügel hielt, wurde zwar die peinliche Situation überwunden, der königliche Zorn aber nicht verwunden, zumal der Hof in Sutri die Entfernung eines Bildes aus dem Lateran gefordert und erreicht hatte, das Kaiser Lothar vor dem Papst kniend malte und durch Beischrift als (Lehens-) „Mann“ des Papstes bezeichnete. Eines kam zum andern, als der Vertrag von Benevent den päpstlichen Lehnsanspruch gegen das Normannenreich in einseitiger, den Kaiser nicht beachtender Weise vorschob. Bei erregendem Anlaß zog Rainald die Konsequenz aus der seinerzeit zwar von dem kurial denkenden Wibald verfaßten, aber von Eberhard von Bamberg überarbeiteten Wahlanzeige an Papst Eugen, die das durch Wahl der Fürsten gewonnene Königtum als von Gott verliehen bezeichnet und den Vorsatz königlicher Verteidigung der Kirche zum Anlaß genommen hatte, die alt-gelasianische Lehre von den 2 Schwertern, welche die Welt regierten, zu manifestieren; auf die Unabhängigkeit nicht nur des Regnums, sondern auch des Imperiums zielte F., wenn er im Sinne seiner den Römern abgegebenen Erklärung an →Otto von Freising von dem Aachener Erhebungsakt als von seiner „ersten“ Salbung schrieb: damit war wie mit dem Imperator-Titel des Konstanzer Vertrags angedeutet, daß die Kaisersalbung in Rom, die „zweite“, nicht eine Gabe, gar ein Lehen des Papstes, sondern ein Recht des Königs sei. In einer Enzyklika vom Oktober, in welcher Rainald in raffinierter Stilkunst mit Worten des päpstlichen Schreibens zurückschlägt, wird zusammengetragen, was als Formulierung der Unabhängigkeit des Reiches verstanden werden mußte: der Kaiser ist – wie der Bischof – der Gesalbte Gottes – wie der Bischof „sakramental“ geweiht. Gott hat dem König den Frieden der Kirche anvertraut, der Papst hat ein „Schisma“ zwischen Regnum und Sacerdotium verursacht, F. besitzt nicht nur das Regnum, sondern auch das Imperium „durch die Wahl der Fürsten allein von Gott“: auch das Roncalische Lehnsgesetz des noch nicht zum Kaiser Gekrönten hatte sich als Akt „kaiserlicher“ Vorsorge bezeichnet. Einer päpstlichen Mahnung, den König auf den rechten Weg zu bringen, insbesondere ihn von Rainald von Dassel und Otto von Wittelsbach zu trennen, antworteten die deutschen Bischöfe im kaiserlichen Sinne, indem sie eine kaiserliche Antwort auf die ihnen anbefohlene Vermahnung mitteilten: 2 Schwerter, die freie Kaiserkrone ein „Lehen“ (beneficium) nur von Gott; ja sie lassen den Kaiser zurückgreifen: auf die päpstliche „Concordia“ mit Sizilien, zurück in den Lateran: „Mit dem gemalten Bild begann es, zum Bilde kam die Schrift, diese wollte Gesetz werden. Wir werden es nicht leiden, nicht ertragen, eher die Krone niederlegen“. Dieses von Eberhard von Bamberg im Januar 1158 dem Papst überreichte Schreiben veranlaßte diesen, nach Verhandlungen, in denen sich Eberhard von Bamberg und →Heinrich der Löwe Verdienst erwarben, das Wort „Deneficia“ als „Wohltaten“ zu interpretieren. Zu diesem Sieg hatten dem Kaiser die Bischöfe durch einmütige Stellungnahme gegen die Legaten geholfen; in deren Gepäck gefundene Akten erregten Widerstand gegen eine in die Diözesen hineinwirkende päpstliche Visitationsabsicht, und so war es im Sinn auch der Bischöfe gewesen, wenn den Legaten sofortige Abreise befohlen, jede geistliche Appellation und Reise von Geistlichen nach Rom an bischöfliche Erlaubnis gebunden wurde.

Der im Juni 1158 mit großem Heer unternommene 2. Italienzug sollte neuer Auseinandersetzung mit Hadrian Nachdruck geben, galt aber zunächst der Exekution jener Acht, welche, unter Aberkennung der Regalien und Verlegung des Münzrechts nach Cremona, vor 3 Jahren der aus Italien abziehende Kaiser über Mailand verhängt hatte. Der damals von Kaiser Manuel vollzogene Verzicht auf militärische Aktionen in Italien erleichterte den Erfolg. Nach Demütigung Brescias und Entfestigung Piacenzas ergab sich Mailand am 7.9. in demütigender Form auf Frieden für Como und auf Lodi und Crema in den Frieden einschließende Bedingungen, welche F.s Programm für Reichsitalien andeuten: Treueid aller Mailänder vom 14. bis zum 70. Jahr, Wahl der Konsuln durch die Bürger wie bisher, aber deren kaiserliche Bestätigung, Gefangene durch die Hand des Böhmenkönigs zurück, Buße, 300 Geiseln, Bau einer Pfalz, wo Kaiserboten wohnen und richten, Rückgabe der „Regalien“ Zu deren Feststellung und Herstellung wurde im November, wieder auf den Feldern von Roncaglia, Reichstag gehalten. Ein Reichs-Landfriede wurde erlassen, das Lehnsgesetz wiederholt und erweitert. Ein Weistum von 28 Bürgern aus den Städten und von 4 Juristen der Schule von Bologna, mit denen F. schon auf dem Romzug zusammengekommen war, sprach dem Reich Hoheitsrechte zu, welche das für Italien typische Ausgreifen der Städte auf ihre Umländer gestoppt und Oberitalien zu einem Land gemacht hätten, in dem eine durch kaiserliche Konsulnbestätigung gemäßigte Städtefreiheit einem monarchischen Regiment eingeordnet gewesen wäre. Zu den „Regalien“ als dem „Inbegriff der nutzbaren kaiserlichen Hoheitsrechte“ gehörte die königliche Verfügung über die großen Herren, wie denn F., als er →Heinrich den Löwen befriedigte, das Herzogtum Spoleto und die Markgrafschaft Tuscien Heinrichs Oheim, Welf VI., übertragen hatte; sodann das den Städten besonders lästige Recht des Königs, in den Städten – wenn auch nur in den „hergebrachten“ – Pfalzen zu bauen; die Konsulnbestätigung, dann aber, für das Reich ebenso einträglich wie der städtischen Wirtschaft abträglich scheinend, Reichshoheit und Reichseinnahmen ans öffentlichem Wasserweg und Landweg, Zoll und Geleit, endlich die Münze. Neben der weistumsartigen Feststellung der Regalien wurden weitere 3 Gesetze erlassen, welche wiederum Regalien, jedenfalls Pfalzenbau und „Tribut“ betrafen. Diese Regalien sollten, übrigens in Wiederanwendung eines Grundsatzes, den F. schon 1157 gegen Inhaber von Mainzöllen geltend gemacht hatte, denen gelassen werden, welche über ihren Besitz Verleihungsurkunden vorweisen konnten. Das konnte selten geschehen, da die Städte Regalien gewohnheitsrechtlich besaßen, die seit 1125 nicht wahrgenommen waren – auch hatten die Städte die Regalien vielfach nicht dem König, sondern ihren Bischöfen weggenommen; wurden die Regalien jetzt dem König selbst vindiziert, so lag darin eine radikale Handhabung jener „Reform des Römischen Reiches zu seiner alten Kraft“, die F. als sein Programm seit der Wahlanzeige immer wieder verkündete. Einfluß römischen Rechtsdenkens ist spürbar in dem Satz des Lehnsgesetzes, daß lehnsherrliche Rechte nicht der „praescriptio temporis“ unterliegen, nicht „verjähren“ könnten, die Regalien selbst waren alte, langobardisch-fränkisch-deutsche Königsrechte. Ihr finanzieller Ertrag wurde von Zeitgenossen außerordentlich hoch geschätzt, zumal sie durch kaiserliche Beamte verwaltet, nicht verlehnt werden sollten. Als F. nach Mailand Gesandte schickte, welche die Regalien festsetzen, aber auch einen Podestà einsetzen sollten, steifte sich Mailand und sein Trabant Crema. Wie vor 6 Jahren Tortona, so verfiel jetzt, in Exekution verhängter Acht, das von Juli 1159 bis Januar 1160 grausam-terroristisch belagerte Crema der Zerstörung. Schon hatte Hadrian IV., seit Frühjahr 1159, die Mailänder gegen F. ermutigt, bestärkt durch die Entfremdung des westlichen und des östlichen Kaisertums, welche im Vorjahr, wohl vor September, zu einem päpstlich vermittelten byzan- tinisch-sizilianischen Frieden gediehen war. Der Stoß auf Mailand mußte im großen Zusammenhang geführt werden, als dem Tod des durch die Politik F.s besonders in der Toscana bedrohten und in Feindschaft getriebenen Hadrian IV. (1.9.) am 7.9.1159 eine gespaltene Papstwahl folgte. Das Kolleg der wählenden Kardinäle brach in seine eigenen Gegensätze auseinander: die Mehrheit, Anhänger der Politik von Benevent und Besançon, wählte deren Befürworter, den Kardinal Roland: dessen Papstname Alexander III. erinnerte an den 2. Alexander, Führer der Mailänder Pataria. Die Minderheit von nur 2 Kardinälen erhob den adligen Kardinal Oktavian Monticelli als Viktor IV. Er führte die Partei derer, welche dem Konstanzer, nicht dem Beneventer Vertrag anhingen, welche nicht mailändisch-bürgerlich, sondern mit den feudalen Bischöfen kaiserlich-aristokratisch empfanden. F.berief ein Konzil auf den 13.1.1160 in das den Mailändern besonders feindliche Pavia. Das Konzil entschied für Viktor und bannte Alexander. Dieser antwortete mit der Bannung Viktors, des Kaisers und seiner Räte sowie der einer Absetzung des Kaisers gleichkommenden Eidentbindung von F.s Untertanen – mit um so größerer Zuversicht, als die Geistlichkeit sowohl Frankreichs wie des weit mächtigeren England in Pavia ausgeblieben war und die beiden westlichen Könige mit den Bischöfen ihrer Reiche| Alexander anerkannten; ihnen folgten Kastilien und Venedig, und in Deutschland stellte sich EBEberhard I. von Salzburg mit seinen Suffraganen und unter seinem Einfluß auch das nach Byzanz blickende Ungarn auf die Seite Alexanders.

So zwang ein Schisma die kaiserliche Politik unter sein Gesetz. Der Angriff auf Mailand wurde fortgesetzt, der Stoß auf Sizilien vorbereitet. Das kaiserliche Heer schnürte Mailand ab, nach einem Jahr erzwangen Hunger und Elend im März 1162 bedingungslose Übergabe. Während der Kaiser die Gräben so weit zuschütten, die Mauern so breit niederlegen ließ, daß das Heer einziehen konnte, rissen die feindlichen Städte, denen nicht gewehrt wurde, Mauern, Türme und Häuser nieder. Mailand wurde als Stadtgemeinde ausgelöscht, ein Podestà regierte über die in 4 Dörfern zu Bauern herabgedrückten, doch persönlich frei bleibenden Bürger. Der Terror, der freilich in Mailands Grausamkeit sein Vorbild hatte, das 1111 die Bewohner des von ihm zerstörten Lodi in 6 Dörfer zerstreut hatte, ließ die Verbündeten Mailands auf Bedingungen einlenken, welche|auch bei ihnen die Stadtfreiheit vernichteten: Regalienverwaltung durch Podestàs, Schleifung der Mauern, Öffnung der Burgen. Den Kaisertreuen wurde die Regalienverwaltung durch Konsuln erlaubt.

Es war eine bedeutsame und eine die Bedingungen staufischer Politik bezeichnende Wendung, daß F. den vorbereiteten Zug nach Süden wie vor 7 Jahren wieder unterließ und aus der Tatsache die Folgerung zog, daß Alexander III. Zuflucht in Frankreich gefunden hatte. Ludwig VII. von Frankreich, durch englandfreundlichen Kurs Alexanders verstimmt, schien auf den kaiserlichen Vorschlag einzugehen, ein Schiedsgericht über das Schisma entscheiden zu lassen. Aber Alexander, der schon das vom Kaiser berufene, geradezu als Hoftag bezeichnete Konzil von Pavia nicht besucht hatte, weil er von einem weltlichen Richter nicht gerichtet werden könne, war nicht, wie in einem Vertrag des Kaisers mit dem König von Frankreich vorgesehen, an die bei S. Jean de Losne über den Grenzfluß, die Saône, führende Brücke zu bringen, wo sich am 29.8.1162 die Könige und die Päpste treffen sollten. Auch Ludwig blieb – vertragsbrüchig (so daß seine Geiseln in die kaiserliche Gefangenschaft wanderten) – zum Termin aus, da der französische Klerus auf Alexanders Seite stand; ein neuer Termin, der 19.9., bis zu dem Ludwig glaubte oder vorgab, Alexander beibringen zu können, wurde vom Kaiser nicht wahrgenommen. Die erneute Verdammung Alexanders auf einer in Dôle gehaltenen Synode unterstrich nur das Scheitern der kirchenpolitischen Kombination mit Frankreich. Nach 1jährigem Aufenthalt in Deutschland – damals wurde Boleslaw IV., der seinen 1157 gegebenen Zusagen nicht nachgekommen war, gezwungen, Schlesien den 2 Söhnen seines Bruders Wladislaw II. zu übergeben (noch einmal, 1172 mußte ein Piast, diesmal Herzog Miseko III., durch einen Heerzug zur Anerkennung der Reichslehnbarkeit, außerdem zur Duldung eines Neffen, Boleslaw, in Schlesien gezwungen werden) – zog Barbarossa im Oktober 1163 zum 3. Male nach Italien, wo nun dem Angriff auf Sizilien die Durchsetzung Viktors in Rom vorgeschaltet werden sollte. Aber es kam nicht zum einen und nicht zum andern, als, statt des zerstörten Mailand, dem Kaiser eine neue oberitalienische Kraft entgegenwuchs. Das für Flottenhilfe gegen Sizilien ausersehene Venedig verbündete sich gegen kaiserliches Verbot mit Padua, Vicenza und Verona. Papst Viktor war am 20.4. gestorben – die damals wohl vorhandene Chance eines ohne Prestigeverlust vom Reich zu vollziehenden Anschlusses an Alexander wurde verhindert, als Rainald im Sinne einer starren Haltung, auch →Heinrichs des Löwen, durch Wahl eines Viktor gesinnungsverwandten hochadligen Papstes, des aus Crema stammenden Paschalis III. (Guido, Kardinalpriester von San Callisto), vorgriff.

Dem Kaiser bot sich nach der Enttäuschung mit dem Kaperinger Beistand des Plantagenet an. Von dem Widerstand des EB Thomas Becket von Canterbury gegen seine Kirchenpolitik irritiert, schloß Heinrich II. von England nach Verhandlungen, die Rainald nach Ostern 1165 mit ihm in Rouen geführt hatte, einen Vertrag mit F., der ihn dazu verpflichtete, der englischen Geistlichkeit den Gehorsam gegen Paschalis zu befehlen, sobald der Kaiser es verlangen würde. Heinrichs 9jährige Tochter Mathilde wurde mit →Heinrich dem Löwen verlobt, eine Verlobung des eben von Beatrix geborenen ersten Kaisersohnes Friedrich mit der 3jährigen Tochter Heinrichs von England, Eleonore, vereinbart. Unter dem Einfluß Englands und Rainalds schwuren der im Februar 1165 von Italien zurückgekehrte Kaiser, weltliche Fürsten, an ihrer Spitze →Heinrich der Löwe, die auf dem Reichstag den Ausschlag gebenden englischen Gesandten und nach manchem Sträuben und mit Vorbehalten, wie sie etwa Bischof Adalbert von Freising bei verspäteter Eidleistung machte, von der englisch-rainaldschen Politik überraschte Bischöfe auf dem Pfingstreichstag zu Würzburg, niemals einen anderen Papst als Paschalis anerkennen zu wollen. Mit dessen kanonisierender Vollmacht ließ F. am 29.12. in Aachen die Gebeine Karls des Großen als eines Heiligen erheben und in neuem Schrein unter der von F. gestifteten Lichterkrone beisetzen: eine deutsche Manifestation gegen die damals von Saint Denis ausgehende Legende von dem Gründer französischer Freiheit, ja französischem Herrschaftsrechtes über die Völker. Die zu Würzburg beschlossenen scharfen Maßnahmen gegen alle, welche 6 Wochen nach dem Reichstag die dortigen Eide nicht nachgeschworen hätten, wurden als Lehns- und Eigenverlust durchgeführt. In die Acht geriet EB Konrad von Salzburg; Konrad von Mainz, Bruder des treuen →Otto von Wittelsbach, wurde durch den Thüringer Christian von Buch, ein hervorragendes militärisches und politisches Talent, ersetzt. Mit der Heiligkeit Karls des Großen, des Urbilds königlicher und kaiserlicher Kirchenherrschaft, im Rücken wurde im Oktober 1166 mit großem Heer, das neben den Lehnskontingenten auch frei geworbene Söldner (die nach ihrem vornehmlichen Herkunftsland sogenannten Brabanzonen) enthielt, wieder von Augsburg aus von neuem zum Angriff auf das mit Frankreich verbündete und mit Alexander einige Sizilien ausgeholt, das seit Mai, nach dem Tode Wilhelms I., mit dem gegen alten Adelswiderstand ohnmächtigen unmündigen Wilhelm II. Widerstand nicht erwarten ließ; auf dem Wege sollte Rom für Paschalis erobert werden – inzwischen war Alexander nach Rom gegangen. Der 4. Italienzug vertrieb die Byzantiner aus dem von ihnen besetzten Ancona und dämpfte die großartige Konzeption Kaiser Manuels: kirchliche Union von Byzanz und Rom, Geld und Waffen für Alexander, Kaiserkrönung des Griechen in Rom. Im Mai 1167 siegten die Brabanzonen Christians von Mainz und Rainalds von Köln bei Tivoli über die Römer, wurde die Leostadt gewonnen. Am 1.8. nach Festkrönung des Kaisers salbte und krönte der am 30.7. inthronisierte Papst Paschalis die Kaiserin in der Peterskirche; neben der im Kampf zerstörten Kirche S. Maria in Turri – auch das Rom links des Tiber hatten die Deutschen in die Hand bekommen – hatte der Kaiser mit den Römern einen Vertrag geschlossen, der ihm ihre Hilfe, ihnen kaiserliche Senatsbestätigung und Schutz ihrer Rechte bot: da wurde am selben 1.8. Rom von der Malaria überfallen. Die Seuche dezimierte auch das kaiserliche Heer so, daß statt des Weitermarsches gegen Sizilien der Rückzug angetreten werden mußte. Unter den Todesopfern war F.s Vetter Friedrich („von Rothenburg“), war der eben zum Hofrichter für Italien ernannte Bischof Daniel von Prag; der Malaria erlag aber auch, am 14.8., Rainald von Dassel. Zudem war bis etwa 1171/72 – danach näherte sich Kaiser Manuel dem westlichen Kaiser wieder – mit Energie und Erfolg der byzantinischen Politik in Italien zu rechnen. Der Komnene nahm zu nicht genau zu bestimmender Zeit einen mailändischen Treueid entgegen, traute sich zu, Städte zu kaufen und an die Bürger zu Lehen zu geben und in Rom als Kaiser anerkannt zu werden. Die städtische Bündnisbewegung griff von Venedig-Verona auf die Lombardei über. Der neue, von dem bis 1166 kaiserlich gesinnten Cremona geführte Lombardenbund enthielt Mailand, dessen Bürger im Frühjahr zurückgekehrt waren und Konsuln gewählt hatten und dessen Mauerbau mit byzantinischer Geldhilfe in Gang kam; eine neue, westlich von Asti aus mehreren Dorfgemeinden gegründete Stadt nannte sich „Alessandria“. Der Kaiser, der, noch in Susa von einem Überfall bedroht, im September 1167 nach Deutschland entkam, überließ Italien zunächst der besonders in der Toscana mit wachsender Stetigkeit arbeitenden Verwaltung und widmete sich Deutschland. Am 1.12.1167 schlossen sich zugleich in Erwartung byzantinischer Subsidien veronesischer und lombardischer Bund zusammen. Mailand erstarkte, wurde die Vormacht des von zunächst 16 lombardischen Städten geschlossenen Bundes, dessen weitere Ausbreitung – so zwang man 1170 Pavia in den Bund – und Festigung freilich auch mit alten und neuen Spannungen erkauft war. Seit September 1174 konnte der Kaiser, dem schon 1171 Christian von Mainz nach Italien vorangegangen war, mit mäßig großem Heer versuchen, das römische Ziel von 1166/67 zu erreichen – das bedeutete jetzt den Kampf gegen den Lombardenbund, dem sich Venedig wieder entfremdet hatte. So stieß F. gegen Alessandria, das aber seit 29.10. schwerer Winterbelagerung standhielt. Daß der Kaiser solchen Widerstand erfuhr und daß er die ihm 20 Jahre vorher unbegreifliche innere Gewalt der städtischen Bewegung begriff, daß den lombardischen Bündnern die kaiserliche Verwaltung haltbar und das kaiserliche Heer furchtbar erschien, macht verständlich, daß beide Seiten, als das von Alessandria ablassende Heer F.s und die zum Entsatz Alessandrias aufgebotene Streitmacht des Bundes sich näherten, nicht zum Schlagen, sondern zum Verhandeln bereit waren, daß F. vom Krieg zur Diplomatie überging. In Montebello unterwarfen sich am 17.4. die Bundesstädte, doch ohne Alessandria, dem Kaiser; in Wahrheit kam eine aus der Lage sich ergebende Vereinbarung zwischen dem Kaiser und dem entgegen dem Roncalischen Einungsverbot stillschweigend anerkannten Lombardenbund zustande. Die Abmessung städtischer Rechte auf die Regalien war schon am 16.4. einem Schiedsgericht aus je 3 Vertretern der kaiserlichen und der bündischen Seite übertragen worden; für den Fall der Uneinigkeit dieser 6 Schiedsleute verpflichteten sich beide Seiten eidlich zur Anerkennung eines von den Cremoneser Konsuln erwarteten Spruches. Als dieser nötig geworden war, enthielt er zwar die Anerkennung des Bundes und der städtischen Konsulnverfassung, gab aber dem Kaiser die Konsulnbestätigung sowie die Regalien nicht entsprechend dem Wunsch der Städte nach dem Stande der Zeit nach 1125, sondern entsprechend dem Wunsch des Kaisers nach dem Bestände der Zeit vor 1125. Wirkte der Spruch schon in diesen Punkten wie eine cremonesische Parteinahme für den Kaiser, so konnten alexandrin. Prediger um so hellere Empörung entfachen, als der Spruch das tapfere Alessandria als Stadt vernichtete und dem Papst Alexander zwar die lombardardische Obödienz nicht entzog, dem Kaiser aber ein Weiterkämpfen gegen Alexander freistellte. Es charakterisiert das Vertrauen F.s in die Abmachungen von Montebello, wohl auch seine Abhängigkeit von den Fürsten und Rücksicht auf seine Finanzen, daß er schon in Montebello große Heeresteile entlassen hatte. Die Bischöfe Philipp von Köln, Konrad von Worms, Reinhard von Würzburg, Adelog von Hildesheim, Hugo von Verden und der Abt von Murbach schickten Ritter und Knechte; ebenso blieb Berthold IV. von Zähringen – einst (1152) zum Verwalter von Burgund gemacht, nach des Kaisers burgundischer Heirat dort zugunsten eigener kaiserlicher Verwaltung verdrängt, mit Königsrechten an burgundischen Bistümern ungenügend entschädigt, durch die 1162 erfolgte Scheidung seiner Schwester Clementia von →Heinrich dem Löwen gekränkt, von F. vom Bernhardpaß abgedrängt – dem Kaiser treu. Doch warb F., auf einer Zusammenkunft zu Chiavenna, vergeblich um den Zuzug→Heinrichs des Löwen. Dieser wollte sich in Auseinandersetzungen mit seinen sächsischen Feinden nicht stören lassen; der Kaiser, der, vielleicht bis zur leidenschaftlichen Geste eines Fußfalls, den von ihm so mächtig gemachten Vetter bedrängte, verweigerte die höchste Forderung des Herzogs nach Übergabe von Goslar aus königlicher in herzogliche Hand. So wenig der Herzog zu einer Heerfahrt verpflichtet war, die er nicht beschworen hatte, so verbittert schied der Kaiser, getäuscht in seiner Rechnung auf Dank, Vetternschaft und auf Nothilfe des Vasallen. Als er die neuen deutschen Scharen zur Vereinigung mit den Italienern nach Pavia führen wollte, traf er nordwestlich von Mailand auf ein um dessen Fahnenwagen geschartes Lombardenheer. Die Niederlage, welche zumal die zu Fuß kämpfende Mailänder Ritterschaft dem Kaiser am 29.3.1176 bei Legnano beibrachte, war ein großer Verlust an Menschen und Prestige; der Kaiser, der, seiner Art gemäß, selbst ins Gefecht ritt, wurde aus dem Sattel gestoßen. Unterstützt vor allem von Wichmann von Magdeburg und Christian von Mainz, auch bestimmt von fürstlichem Rat, rang sich der Kaiser zu einer neuen Politik durch. Hatte er in Montebello Abschluß mit den Lombarden ohne den Papst im Sinne gehabt, so ließ es ihn die durch Legnano gegebene schlechtere Verhandlungsbasis nicht verdrießen, sich einen kirchlichen Frieden unter möglichster Isolierung Alexanders von dessen byzantinischen, sizilianischen, besonders lombardischen Verbündeten vorzunehmen. Für Verständigung mit Alexander waren objektive Vorbedingungen vorhanden. Neben der Friedenssehnsucht des alternden Papstes waren sie in Geschichte und Natur der damaligen Kirchenspaltung gegeben. Der Tod Rainalds von Dassel erleichterte ein Abgehen von den Beschlüssen von Würzburg. Als Paschalis III. am 20.9.1168 starb, wählten zwar die 2 aus Viktors Zeit übriggebliebenen Kardinäle den Abt Johann von Struma als Calixt III., doch war dessen Anerkennung durch den Hof so lässig, daß von ihm nicht die Rede war, als die Fürsten dem Kaiser den zweitgeborenen, damals 4jährigen Heinrich in Bamberg am 15.8.1169 zum König wählten. Das Hauptverdienst an diesem Erfolg gebührte dem Mainzer Erzbischof Christian; Übergehung des erstgeborenen Friedrich und Bevorzugung des zweitgeborenen Heinrich beschwichtigte den Wahlanspruch der Fürsten und sicherte doch die Nachfolge der „kaiserlichen Sippschaft“, wie sich, in erbrechtlicher Vorstellung, F.s Kapellan Gottfried von Viterbo ausdrückt. Über eine Anerkennung des schon 1163 bei Salzburger Vermittlung verhandlungsbereiten Alexander verhandelte der Kaiser durch die Äbte von Citeaux und Clairvaux und durch den hier noch einmal tätig werdenden Eberhard von Bamberg mit dem Papst, ohne Erfolg, am 19.3.1170. Durch die Ermordung Thomas Beckets (29.12.1170) wieder auf Alexanders Seite gedrängt, schied Heinrich von England aus F.s Kirchenpolitik aus; wenn aber der Kaiser sich 3 Jahre später, nach Verhandlungen, die er zu Vaucouleurs im Februar 1171 mit Ludwig VII. geführt hatte, mit Frankreich verband, so geschah das ohne Rücksicht auf die Kirchenfrage; diese hörte auf, das Gesetz von F.s Politik zu sein. Das Schisma der Barbarossazeit war von anderer, weniger tödlicher Natur als einst die Spaltung zwischen Gregor VII. und Wibert: wenn auch der Kaiser im Juni 1170, als die Verständigung mit Alexander an dessen Solidarität mit den Lombarden gescheitert war, zu Fulda die Würzburger Beschlüsse wiederholte und es ihm, da er Byzanz keine italienischen Zugeständnisse machen wollte, nicht gelang, Kaiser Manuel aus dem alexandrinischen Bund zu lösen – vom Hoftag zu Fulda weg hatte Christian von Mainz in Byzanz über eine Ehe Friedrichs von Schwaben mit einer Tochter Manuels verhandelt. Es ist die Zeit, da Manuel ohne Erfolg seine gegen Deutschland gerichtete Ungarnpolitik betrieb, nachdem das Ungarn Gezas II., 1152 vielleicht von Heinrich Jasomirgott vor königlichem Heerzug bewahrt, seit Stephan III. 1161 in 5jährigem Vertrag zwischen seinem König Geza und Kaiser Manuel gebunden, doch 1162 byzantinische Invasion erlitten hatte. Unter Stephan III. (1162–72) stand Ungarn unter dem von Böhmen, Österreich und Steiermark geübten Einfluß des Reiches, unter dem unmündigen Bela III. (1172–96) wandte es sich seit 1172 wieder Byzanz zu, seit 1180 konnte sich Ungarn zwischen den beiden Imperien selbständig halten. Vielleicht spiegeln fingierte, EB Hillin von Trier zugeschriebene Briefe vermittelnde Stimmungen von mit Rainald nicht übereinstimmenden Räten F.s wider. Das Schisma verwirrte das kirchliche Leben und bedrückte die Gewissen; dafür aber, daß es F.nicht vernichten konnte wie den vierten Heinrich, ist wohl der sprechendste Zeuge →Gerhoch von Reichersberg, der 5 Jahre für seine Entscheidung für Alexander brauchte; Konrad von Mainz hielt zwar aus Gewissensgründen seit 1163 zu Alexander, verlor seit Würzburg den Mainzer Erzstuhl an Christian von Buch, brach aber, schon als Bruder Ottos von Wittelsbach, nicht mit dem Kaiser; dieser blieb mit dem Alexandriner Eberhard von Salzburg in erträglichem Verhältnis. Auch die heilige Seherin Hildegard, Meisterin des von ihr gegründeten Benediktinerinnenhauses auf dem Rupertsberg bei Bingen, als edelfreie Dame nicht nur ihrem Neffen, EB Arnold von Trier, sondern auch dem Pfalzgrafen Hermann verbunden, hatte an dem etwa 20 Jahre jüngeren Kaiser zu Papst Viktors Zeit noch nichts auszusetzen. Sie folgte wohl, im April 1163, seiner Einladung auf die Pfalz Ingelheim und empfing, von Mainz aus, am 18.4. für ihr Kloster eine kaiserliche Schutzurkunde; in einem im Kern echten Briefwechsel mit F. droht sie erst nach der Wahl Paschalis' III. und wieder nach der Erhebung Calixts III. mit der Rache Gottes. Eine gewisse Politisierung und Ernüchterung der Kirchenfrage, eine innere Disposition der Partner und die Sternstunde eines relativen Gleichgewichts der Chancen, letzten Endes die das 12. Jahrhundert überhaupt charakterisierende beginnende Säkularisierung der weltlichen Gewalt gegenüber dem von der Kirche durchgesetzten kirchlichen Eigengesetz (Libertas ecclesiae) ließ es zu einer diplomatischen Heilung des Risses der Kirche kommen.

Zu Anfang November 1176, nach am 21.10. begonnenen Verhandlungen, schlossen die kaiserlichen Bevollmächtigten, die Bischöfe Wichmann von Magdeburg, Christian von Mainz und Konrad von Worms und der Protonotar Wortwin, mit den päpstlichen Bevollmächtigten in Papst Alexanders damaliger Residenz Anagni einen vorläufigen Frieden. Er verpflichtet den Kaiser, die Kaiserin, König Heinrich und die Fürsten zur Anerkennung Alexanders. Von den 30 Artikeln enthielt der 10. die kaiserliche Verpflichtung, mit Alexanders Helfern, namentlich mit Sizilien und Byzanz, zum Frieden zu kommen, gemäß dem 9. Artikel wird F. „mit den Lombarden den wahren Frieden machen“. Noch mußte also der Kaiser die vom Papst gewünschte Verbindung von Papstfrieden und Lombardenfrieden hinnehmen, und doch ist es schon eine Spur von geglückter diplomatischer Arbeit, wenn die Friedensschlüsse mit den Lombarden, mit Sizilien und mit Byzanz in nebengeordneten futurischen Sätzen, nicht in konditionaler Verknüpfung mit dem Papstfrieden formuliert sind. Hier weiterzuarbeiten gelang der kaiserlichen Seite in den nächsten Monaten. Hatten die Unterhändler schon in Anagni einen Vorteil erzielt, indem sie statt des öffentlichen Konsistoriums Geheimverhandlungen durchsetzten, welche die Lombarden in ein dem Kaiser erwünschtes Mißtrauen gegen den Papst versetzten; hatte in Anagni die Regelung des Friedenspaktes die Lombarden vom Papst abgerückt, indem in letzter Instanz ein päpstlich-kaiserlicher, die Lombarden ausschließender Schied vorgesehen war, so verbreiterten die Kaiserlichen nach Anagni die Risse im Lombardenbund und den Spalt des päpstlich-lombardischen Mißtrauens. Es gelang, Cremona und Tortona durch Separatverträge vom Bund abzusprengen. Neue kaiserlich-päpstliche Verhandlungen unter Zuziehung von Lombardenbund und Sizilien, zunächst, im April 1177, in Ferrara, seit der ersten Hälfte des Mai in Venedig, endlich kaiserlich-päpstlich, am 22.7. abgeschlossene Verhandlungen in Chioggia führten zu dem nach dem Ort der Ratifikation vom 1.8.1177 genannten Frieden von Venedig. Im Sinne der von F. stets festgehaltenen Nebenordnung der 2 Schwerter, in dem schon den Konstanzer Vortrag charakterisierenden Streben nach Zweiseitigkeit der Abmachungen bedeutet Venedig einen Fortschritt gegenüber Anagni. Wenn der 3. Artikel von Anagni, die Rückgabe von der Römischen Kirche vom Kaiser entfremdeten Besitzungen stipulierend, eine entsprechende Verpflichtung des Papstes zufügt und für die eine wie für die andere Verpflichtung die Klausel „vorbehaltlich des Rechts des Reiches“ beziehungsweise „der römischen Kirche“ eingefügt wurde, blieben die zwischen Reich und Kirche stehenden italienischen Gebietsfragen tatsächlich offen und möglicher Verschiebung zugunsten der kaiserlichen Seite ausgesetzt. Vor allem aber war es nun gelungen, den Papst von seinem sizilianischen und erst recht von seinem lombardischen Verbündeten zu trennen. Indem der Kaiser gegenüber dem ersteren zu einem 15jährigen, gegenüber dem|letzteren gar nur zu einem 6jährigen Frieden verpflichtet wurde, erhielt er gegen Sizilien von 1192, gegen die Lombarden von 1183 ab freie Hand. 21 Artikel des Friedens von Anagni wurden unverändert in den Frieden von Venedig übernommen. Die politische Art, in der das Schisma abgebaut wurde, zeigt sich in der mehr faktischen als rechtlichen Erledigung der Reste des Kirchenstreites. Für den „sogenannten Calixtus“ wurde „eine Abtei“ vorgesehen – tatsächlich wurde er dann als Rektor von Benevent abgefunden. Mit einem „Nachfolger“, dem von „einigen von der schismatischen Sekte“ erhobenen Innozenz (III.) (September 1179- Januar1180), hatte der Kaiser nichts mehr zu schaffen. Die kirchenrechtliche Form wurde gewahrt, indem, bei Beseitigung des schismatischen Balduin von Bremen, die kanonische Rechtmäßigkeit des 1168 von der kaiserlichen Partei des Domkapitels zum Erzbischof von Bremen gewählten, von F. Ende 1173 zum Bischof von Brandenburg ernannten Siegfried, eines Sohnes Albrechts des Bären, geprüft werden sollte. Kurzerhand in ihren Ämtern blieben, obwohl von Alexanders Standpunkt schismatisch, Christian von Mainz und Philipp von Köln, während dem aus Mainz verdrängten Alexandriner Konrad von Wittelsbach der nächste freiwerdende deutsche Erzstuhl, soweit er ihm gefallen würde, versprochen wurde. Am 24.7. leistete dem vor der Markuskirche thronenden Papst der mit bewußtem Pomp sich nähernde Kaiser den Fußkuß und erhielt mit dem Kuß des Friedens die Lösung vom Banne. Den Papst mußte ein Heer unter Führung Christians von Mainz in Rom zur Geltung bringen.

Während sich der Kaiser für seine Freunde in Mainz und Köln in den Verhandlungen angestrengt hatte, setzte er strenger alexandrinischer Auffassung keinen Widerstand entgegen, als diese in Halberstadt Ulrich gegen Gero zur Geltung brachte, den Feind gegen den Freund →Heinrichs des Löwen. Solches zweierlei Maß spiegelt den Stimmungsumschwung nach Chiavenna. Dieser machte sich erst recht bemerkbar, als der Kaiser nach Deutschland kam. Am 30.7.1178 ging er in Arles unter der burgundischen Krone und erhob so in salischer Tradition auf Gesamtburgund den Anspruch, den er bisher auf das gräflich-hochburgundische Erbe der Beatrix durchgesetzt hatte. Ende Oktober kam er nach Speyer, wohin auch →Heinrich der Löwe mit Klage gegen seine Feinde gereist war. Aber jetzt war die Zeit vorbei, da, wie noch in den deutschen Jahren 1168–74, der Kaiser den Vetter mit seinen Gegnern verglichen hatte; erst recht erschöpft war jene familiäre Solidarität, mit der F. mit Urkunde vom 14.6.1158 und bei Wahrung eines Freisinger Zoll- und Münzanteils duldete, daß Heinrich einem →Otto von Freising Markt und Zoll, Münze und Isarbrücke in Föhring zerstört und isaraufwärts in seine neue Marktstätte München gesetzt hatte. Jetzt in Speyer wurde der klagende Heinrich angewiesen, seinen Klägern demnächst, Januar 1179, in Worms vor dem Königsgericht zu antworten. Damals waren seine Hauptfeinde der Halberstädter Bischof Ulrich, der diesem verbündete EB Philipp von Köln und EBWichmann von Magdeburg; Philipp war 1178 der angreifende Teil, er, Wichmann, Landgraf Ludwig von Thüringen rannten 1179 vergeblich gegen Heinrichs Burg Haldensleben an. Nachdem Heinrich die Ladung jedenfalls nach Worms und wieder nach Magdeburg versäumt hatte, verkündete der Kaiser hier, am 24.6.1179, den Herzog als Gerichtsflüchtigen („Contumax“) in die Acht, welche ein Fürstenspruch vielleicht schon im Januar zu Worms als gegeben ausgesprochen hatte. Der Markgraf →Dietrich von Landsberg, neben Philipp von Köln und Ulrich von Halberstadt einer der Hauptfeinde des Löwen, bot diesem vergeblich gerichtlichen Zweikampf an. So schob F., angesichts weiterer Anfälle des Löwen auf seine Gegner – im September verbrannte dieser Halberstadt – in den bisher nach Landrecht geführten Prozeß ein Verfahren nach Lehnrecht ein, dessen Ziel nicht die vor Jahr und Tag ablösbare Acht, sondern der Lehnsverlust war. Im Lehnrecht ergriff der Kaiser gegen den Herzog die Initiative, die er im Landrecht den Fürsten überlassen hatte. Heinrichs Ausbleiben gegenüber den landrechtlichen Ladungen wurde jetzt als „Majestätsverbrechen“ zum Grund für Ladungen nach Lehnrecht. Das Ende war, im Januar 1180 zu Würzburg, da Heinrich auch die lehnrechtlichen Termine versäumte, die Aberkennung der Reichslehen. Das Verfahren nach Landrecht lief neben dem Lehnsprozeß aus, indem Jahr und Tag nach der Achterklärung von Magdeburg (Juni 1179) die eine Achtlösung nicht mehr zulassende Aberacht eintrat (Regensburg, Juni 1180). Während F. in Bayern seinen Lebensretter, Kampfgefährten und Berater Otto von Wittelsbach zum Herzog machte (auf Hoftag zu Regensburg Juli 1180 und, mit Belehnung, zu Altenburg am 16.9.), wobei Bayern, in Analogie zu den Akten von 1156, durch Erhebung der Steiermark zu einem Herzogtum für den Traungauer Markgrafen Otakar weiter verkleinert und von der Reichsgrenze abgedrängt wurde, zerschlug er das welfische Sachsen. Dessen westliche, räumlich auf die Diözesen Köln und Paderborn bezogene Grafschaften und sonstige Rechte gab er laut berühmter, in ihrem erzählenden Teil den Prozeßverlauf kürzend wiedergebender Urkunde in der Pfalz Gelnhausen am 13.4.1180 als Herzogtum Westfalen und Engern an die Kölner Kirche, einen kleinen, den sächsischen Herzogsnamen festhaltenden Teil an Bernhard von Anhalt, Albrechts des Bären Sohn. Dem Prozeß folgte der Reichskrieg gegen den vom englischen Schwiegervater im Stich gelassenen Herzog, der im August 1181 mit Lübeck seine letzte Stütze verlor: Obotritenland und Pommern wurden Reichslehen.

Mit dem Lombardenbund und dem größten Teil der damaligen zu ihm gehörenden Städte: Vercelli, Novara, Mailand, Lodi, Bergamo, Brescia, Mantua, Verona, Vicenza, Modena, Reggio, Parma und Piacenza kamen die kaiserlichen Unterhändler zu Piacenza am 30.4.1183 zu einer vorläufigen Einigung; in Konstanz auf einem Reichstag beurkundete der Kaiser am 25.6. den Frieden durch ein dem Vorfrieden fast gleichlautendes Privileg, wobei ältere, vor dem Krieg für die Städte gegebene Privilegien ungültig sein sollten. Den Friedensverhandlungen ging, als ein für beide Teile unabdingbares Ende 16 Jahre alter Verbitterung, die rechtliche Auflösung, aber auch Neugründung des in Kaiserurkunde vom 14.3. schon nicht mehr so genannten Alessandria als Stadtgemeinde voraus. Die Einwohner wurden zum Auszug in 7 Dörfer veranlaßt und von einem Kaiserboten hinter den Mauerring zurückgeführt. Der Kaiser gründete die Stadt aus den Dörfern und nannte sie „Kaiserstadt“: Cesaria – der alte Name sollte sich freilich in Urkunden nach 1188 wieder neben den neuen setzen.

Das Konstanzer Privileg erkannte den gegenwärtigen Lombardenbund an und erlaubte künftige Erneuerungen. Die Regalien wurden den Städten innerhalb der Mauern im ganzen damals von ihnen behaupteten Umfang, außerhalb der Mauern wie „seit alters“ besessen zugesprochen: so war es dem Kaiser gelungen, die städtische Herrschaft über deren Landgebiete zu beschränken. Wenn die Städte auf den Vorschlag eingegangen waren, daß über von ihnen wie vom Kaiser behauptete Regalien unparteiliche Schiedsgerichte entscheiden sollten, so stellte ihnen das Privileg auch frei, unter Verzicht auf Schiedsgerichte die bestrittenen Regalien gegen einen – im Verhandlungswege zu ermäßigenden – Jahrzins zu üben: der Kaiser ist auf dem Wege vom Recht zur Politik und zur Wahrung eines finanziellen Anteils an der italienischen Stadtwirtschaft. Diesen Weg nicht der rechtlichen, sondern der politischen Verfügung über die lombardischen Städte bezeichnet auch ein Artikel, der in Form eines pflichtmäßigen Zusatzes zu dem erwarteten Treueid die Städte verpflichtet, dem Kaiser bei Bewahrung oder Wiedererwerb von Reichsrechten in der Lombardei außerhalb des Bundes behilflich zu sein; das Fodrum mußten sie wieder für alle Reichsheerfahrten in Italien, nicht nur für den Krönungszug leisten. Weit entfernt sich von harter ronkalischer Forderung: Königspfalzen in gewohnten Orten, ein dem Kaiser abgekämpfter Verzicht: „Überflüssigen Aufenthalt zum Schaden der Stadt werden wir in Stadt und Bistum nicht nehmen.“ Die neue, in der Widerlegung des ronkalischen Standpunktes gegebene Lage, das diplomatische Ringen der Gegner zeigt sich in den feinen Differenzierungen bezüglich der Konsulnverfassung und der Gerichtsbarkeit. Die Konsuln werden, wo entsprechende Privilegien vorliegen, vom bischöflichen Stadtherrn, sonst vom Kaiser bestätigt. Die Bestätigung geschieht – hier war städtisches Prestige im Spiel – bei Abwesenheit des Kaisers von der Lombardei nur in den nächsten 5 Jahren durch einen kaiserlichen Gewaltboten, dann nur durch den Kaiser selbst. Von den Stadtgerichten wird an den Kaiser appelliert – doch kann niemand gezwungen werden, nach Deutschland zu gehen; so müssen die Städte doch wieder einen kaiserlichen Podestà dulden, der freilich auf die Appellationsfälle beschränkt, auf raschen Prozeß verpflichtet und an das Stadtrecht gebunden ist. Das Konstanzer Privileg ist eine Urkunde des Verzichtes, des Eingeständnisses der Tatsache, daß die Politik von Roncaglia so gescheitert war wie die kaiserliche Schismapolitik. Aber verzichtende Einsicht verminderte nicht den Stolz, mit dem F. an Pfingsten 1184 zu Mainz die Schwertleite Heinrichs VI. zu einem Fest deutscher, französischer, slavischer, italienischer, spanischer Ritterschaft gestaltete, auf dem sich der Provenzale Guiot und der niederrheinische Dichter der Eneit, →Heinrich von Veldeke, auf dem großen Felde, rechtsrheinisch bei Kostheim im Winkel von Rhein und Main, trafen, wo eine Zelt- und Hüttenstadt aufgebaut war – mitten in den Turnierfreuden stürzte die hölzerne Hofkapelle unter einem Sturm zusammen.

Der altgewordene Kaiser – er war Witwer, Beatrix war am 11.11.1184 in der Pfalz Gelnhausen gestorben, nachdem sie schon seit 1178 meist in ihrer Grafschaft Burgund, sie selbständig regierend, gelebt hatte – zeigte die|Neigung, alten Rechtsstreit durch politische und finanzielle Lösungen zu ersetzen, auch gegenüber der Kurie. Die Frage des mathildischen Gutes sollte nicht gelöst, sondern beseitigt werden. Bald nach dem Konstanzer Frieden, im Juli, schrieb F. an Alexanders Nachfolger Lucius III. einen Brief, welcher zum Entgelt für den in Anspruch genommenen kaiserlichen Weiterbesitz des mathildischen Gutes dem Papst einen Zehnten, dem Kardinalskolleg einen Neunten von den italienischen Reichsbesitzungen anbot. Die im Herbst 1184 zu Verona zwischen Papst und Kaiser geführten Verhandlungen – beide vereinbarten dabei in feierlicher Form den Kampf gegen die Ketzer und erörterten die Frage eines Kreuzzuges – endeten damit, daß der Papst auf der Rechtsfrage bestand: der Zehnte hätte die römische Kirche um so mehr zu einem Pensionär des Reiches gemacht, als er nicht etwa von den strittigen Rechten, sondern von den italienischen Reichsrechten überhaupt gegeben werden sollte. Noch zur Zeit des Papstes Lucius, vielleicht noch in Verona wurde bekannt, daß der Kaiser eine Verlobung des jetzt 19jährigen Königs Heinrich VI. mit der 30jährigen →Konstanze, Tochter Rogers II., Halbschwester des verstorbenen Wilhelm I., Tante des regierenden Königs Wilhelm II. von Sizilien, veranlaßt hatte. Daß dieser junge König schon am 16.11.1189 kinderlos sterben, daß Sizilien – freilich im Widerstreit mit der päpstlichen Lehnshoheit und mit den Ansprüchen Tancreds von Lecce – staufisches Erbe werden würde, war 1184 nicht zu erwarten. Als die deutsch-sizilianische Hochzeit am 26.1.1186 in demselben Mailand gefeiert und Heinrich VI. vom Patriarchen von Aquileja zum König von Italien gekrönt wurde, das F. vor 24 Jahren hatte zu Boden reißen lassen, vermischten sich die Triumphe der alten Feinde in neuer Zeit: jeder ein Triumph der Erhaltung. In Verschiebung früherer Feindschaften rebellierte jetzt Cremona gegen Mailand und gegen den Kaiser. Für den neuen Papst Urban III., seit Januar Erzbischof von Mailand, war der Cremoneser Aufstand das Signal, um in alter Verbitterung – seine Familie, Avicelli, hatte 1162, bei Zerstörung Mailands, ihre Güter verloren – seinen Ärger über das kaiserliche Festhalten der mathildischen Güter, über die sizilianische Heirat und über die Mailänder Krönung akut werden zu lassen. In einer auf das Jahr 1183 zurückgehenden Trierer Doppelwahl war er dem vom Kaiser schon mit den Regalien belehnten Kandidaten Rudolf von Wied zuwider und weihte, gegen das Gewohnheitsrecht des Wormser Konkordats, den appellierenden Gegenkandidaten Folmar am 1.6.1186. Zugleich glaubte er durch Aufbringen einer Streitfrage zwischen den Kaiser und die Reichsbischöfe einen Keil zu treiben, indem er diesem das Recht bestritt, während der Vakanz eines Bistums dessen Regalien zu nutzen (Regalienrecht) und den Mobiliarnachlaß der Bischöfe zu nehmen. So lästig zumal dieses letztere „Spolienrecht“ den Bischöfen sein mußte, so entschieden wandten sie sich Ende November 1186 zu Gelnhausen gegen den Papst. Als Urban III., durch Gegenkräfte im Kardinalskolleg behindert, durch Unterwerfung Cremonas schon im Mai 1186 und bei Besetzung des Kirchenstaats durch Heinrich VI. sofort nach der Trierer Entscheidung in Verona isoliert, am 20.10.1187 gestorben war, ließen die friedwilligen Pontifikate Gregors VIII. und Clemens' III. dem Kaiser Raum für seinen letzten und weitesten Schritt. Er konnte ihn mit dem Gefühl der Rückenfreiheit tun, da er sich seit 17.5.1187 in einem Bündnis mit Philipp II. von Frankreich befand, welches dem Trierer Folmar das diesem bisher gewährte französische Asyl entzog und wohl zu einem dem Kreuzzug dienlichen englisch-französischem Frieden beitrug. Der Papst zwang Folmar am 26.6.1189, den Trierer Stuhl zu räumen und ihn dem Speyrer Archidiakon Johannes, Kanzler F.s, zu überlassen.

Der Sultan Saladin von Ägypten, mit dem der Kaiser seit einer Gesandtschaft Saladins (1174) und einer Gesandtschaftsreise des bischöflich straßburgischen Vitztums Burchard (1175) eine an die Beziehung Karls des Großen und Harun-al-Raschids erinnernde Freundschaft großer Herren gepflegt hatte, schlug, seit den 70er Jahren mit der Eroberung Syriens beschäftigt, am 5.7.1187 am See Tiberias den König Guido von Jerusalem und besetzte im Oktober die Heilige Stadt. F. folgte dem Hilferuf der orientalischen Christen. Im Dezember versuchte er – ohne Erfolg – König Philipp II. zum Anschluß an das kaiserliche Kreuzheer zu bewegen, im April 1188 hielt er Reichstag in Mainz („Hoftag Christi“), konnte die Unterwerfung Philipps von Köln entgegennehmen und nahm selbst das Kreuz, ein Jahr später „Tasche und Stab“ in Hagenau.

Auf dem Hoftag Christi verhinderte er Ausschreitungen gegen die Mainzer Juden und erließ Strafbestimmungen für jede gegen Juden geübte Gewalt. Zur Vorbereitung des Landweges nach dem Heiligen Land wurde EB Konrad von Mainz zu König Bela III. von Ungarn, der Ritter Gottfried von Wieselbach an den Sultan Kilidsch Arslan von Iconium, an Saladin aber Graf Heinrich von Diez abgeordnet. Das diesem mitgegebene Schreiben, in der überlieferten Form freilich eine in England|hergestellte Fiktion, war eine formelle Kriegserklärung an Saladin für den Fall, daß er das Heilige Land nicht verlasse und das Kreuz Christi nicht ausliefere.

Die diplomatische Vorbereitung des kaiserlichen Anteils am 3. Kreuzzug wurde Anfang 1189 auf einem Nürnberger Hoftag vollendet. An Weihnachten empfing F. die Mahnung des Markgrafen Konrad von Montferrat, des Verteidigers von Tyrus, bald zu kommen; dieser brauchte nicht nur gegen Saladin, sondern auch gegen christliche Gegenwirkungen im Lande Hilfe, in dieser Zeit kam wohl auch die Antwort Saladins, welche die Auslieferung von Tyrus, Tripolis und Antiochia von F., dem „König von Deutschland“, forderte, während er das Kreuz geben und die Übung der christlichen Religion in Jerusalem erlauben wollte. Eine Gesandtschaft des Großzupans von Serbien und eine seldschukische Gegengesandtschaft versprachen günstige Aufnahme des Kreuzheeres. Der Gesandte des Kaisers Isaak Angelos, Johannes Dukas, beschwor erst nach eidlicher Beseitigung des Verdachtes, F. wolle das byzantinische Reich erobern, eine Verpflichtung auf Geleit, Markt, Überfahrt, während ein Gegeneid des Bischofs von Würzburg und der Herzoge von Schwaben und Österreich friedlichen Zug durch das byzantinische Gebiet zusicherte. Am 3.4. endlich, zu Straßburg, wurde eine vorläufige Befriedigung der territorialen Ansprüche der Römischen Kirche gefunden – unbeschadet der Reichsrechte! Über die Reichsverwaltung verfügte der Kaiser, indem er eine schon vor 10 Jahren, im Januar zu Worms vollzogene Teilung bestätigte, welche dem Pfalzgrafen Otto die Güter und Reichslehen →Friedrichs von Rothenburg, darunter das Egerland übergeben hatte; aus mütterlichem Erbe wurde jetzt →Otto Pfalzgraf von Burgund; Philipp, Propst von Aachen, kam in die Kölner Domschule, die Reichsverwaltung wurde Heinrich VI. übergeben.

Seit 11. Mai dem Landweg des Heeres von Regensburg bis Wien auf der Donau folgend, hielt der Kaiser am 27. und 28.5. Heerschau auf den Feldern bei Wieselburg, wo er einen Lagerfrieden erließ; beim Empfang durch den König von Ungarn am 4.6., bei Gran, wurde Herzog →Friedrich von Schwaben mit einer Tochter Belas von Ungarn verlobt; die dadurch angebahnte Verschwägerung der Staufer mit den Angeloï – denn eine andere Tochter Belas war Kaiser →Isaaks Gemahlin – konnte die aus Versagen der byzantinischen Lokalverwaltung und gegenseitigem Mißtrauen sich ergebenden Versäumnisse, Mißverständnisse und bewaffneten Feindseligkeiten nicht hindern, die zumal seit dem Eintreffen des Kreuzheeres in Philippopel (29.8.) zu ärgerlichen Auseinandersetzungen, vor allem auch in der Frage des dem Staufer von Byzanz zuzugestehenden Herrschertitels führten. Nach Verteilung des Heeres auf die europäischen Gebiete des griechischen Reiches und nach landverwüstenden Kämpfen, zumal von dem seit 22.11. als Winterquartier dienenden Adrianopel aus, kam es im Februar 1190 zu vertraglichen Abmachungen auch in der Titelfrage mit F., dem „Kaiser der Römer“, welche den ungestörten, zwischen 22. und 28.3. nicht ohne Prunkentfaltung vollendeten Übergang über die Dardanellen garantierten. Der Wechsel von gutem Markt, Entbehrungen, loyaler Hilfe und schweren Kämpfen, welcher den Weg des Kreuzheeres durch das griechische (Sardes, Philadelphia) und das seldschukische Kleinasien (Laodicea, Philomelium, Eroberung von Iconium am 18.5.1190) zu einer Folge von Mühen, Heldentaten und Verlusten machte (so fiel am 6.5. der Minnesänger →Friedrich von Hausen), ergab sich wieder aus der Tatsache, daß weder die griechische noch die seldschukische Verwaltung ihrer nomadisierenden Volksteile Herr waren; bei dem Sultan von Ikonium mußte man sich freilich wirklichen Vertragsbruches erwehren, zumal er Schwiegersohn →Saladins geworden war. Der Kaiser vollzog den Seldschuken gegenüber den gegen die Lombarden bewährten endlichen Verzicht auf den Buchstaben des Rechts und sicherte sich den raschen Marsch von Ikonium nach dem christlichen Armenien. Hier, am Mittellauf des Selef (Gök-Su), von Leon II. von Mopsuestia freundlich aufgenommen, zog das Kreuzheer den von steilen Taurushängen begleiteten Selef abwärts nach Seleukia. Der Kaiser, der mit Gefolge, den Weg des Heeres über das Hochufer vermeidend, in der Flußaue selbst abwärts strebte, schwamm am 10.6. mit seinem Pferd über den Fluß. Nach einer Mahlzeit hatte er Lust zu schwimmen – und konnte nur mehr tot aus dem schnellfließenden Fluß geborgen werden. Seine Eingeweide wurden in Tarsus, das „Fleisch“ im Dom von Antiochia beigesetzt, die Gebeine sind in Tyrus, wohin man sie auf dem Weg nach Jerusalem gebracht hatte, verloren gegangen. Mit dem Tode →Friedrichs von Schwaben vor Akkon, Januar 1191 wurde der kaiserliche Kreuzzug ein französisch-englisches Unternehmen unter dem Banner des Königs Richard Löwenherz von England.

Die Seele F.s und ihr leiblicher Ausdruck haben gute Schilderer gefunden. Ein mit einer Silberschale, welche F.s Taufe darstellt, zusammengehöriger, zeitweise als Reliquiar|benutzter, wohl Ostern 1156 von dem etwa 34jährigen Kaiser an Graf Otto, den Mitbegründer des westfälischen Prämonstratenserstiftes Cappenberg und Taufpaten F.s, geschenkter Bronzekopf ist nach urkundlichem Zeugnis „nach dem Ebenbilde des Kaisers geformt“; daß der Künstler dem Herrschertyp als solchem, daß er einem Schema verpflichtet blieb, schließt die Absicht und den – relativen – Erfolg eines bildlichen „Porträts“ ebenso wenig aus, wie die nachgewiesene Abhängigkeit der ausführlichsten Schilderung des Kaisers durch Propst Rahewin von Freising von Vorlagen die Echtheit des literarischen Bildes beeinträchtigt. Der mehr schreckhaft-altertümlich-heroisch als „ritterlich“ wirkende Kopf bestätigt Rahewins Erinnerung an den etwas über-mittelgroßen Mann mit dem blonden, in die Stirn gelockten Haar, dem rötlichen Backen- und Kinnbart („Barbarossa“ nannten die Italiener den Roten, Rubeus, gewiß schon zu Lebzeiten, wenn die volkssprachliche Bezeichnung auch erst aus dem späten 13. Jahrhundert bezeugt ist) – alles, einschließlich eines Lippenbärtchens, „zur Ehre des Imperiums“ regelmäßig kurz gehalten, an die scharfen, durchdringenden Augen, die nicht gebogene Nase, die feinen Lippen eines kleinen Mundes. Echt wirkt Rahewins Bemerkung, die helle Haut erleide an Kehle und Hals häufige Rötung weniger aus Zorn als aus scheuer Überraschtheit – zu ihr paßt die Neigung zu rasch verfliegenden Fiebern. Ein wenig vorfallende Schultern, fester Schritt, lange Beine, mangelnde Korpulenz bilden die ritterliche Erscheinung; als königlich wird Jagdverstand und rechtes Maß bei Tafel und Spiel empfunden. Der durchdringende, auch andere Reichsfürsten in deren äußerer Erscheinung charakterisierende Lodeser Jurist Acerbus Morena sagt vom Gesicht des Kaisers, es sei heiter, als wolle er immer lachen – eine dem gefrorenen Lächeln des Bronzekopfes entsprechende Beobachtung „mehr von Haltung als von Stimmung“ (Grundmann), zu der „Constantia animi“ passend, welche, nach Richard von London, den Gesichtsausdruck gleichmäßig erscheinen lasse, „von Schmerz nicht verdunkelt, von Zorn nicht gespannt, nicht entspannt von Freude“. Doch konnte der Kaiser, 1162 gegen die Mailänder, „sein Gesicht festmachen wie einen Stein“, und während alle weinen, bleibt das kaiserliche Antlitz unbewegt. Wenn Acerbus Morena nur die Kaiserin Beatrix „literarisch gebildet“ nennt, so war F. durch Sicard von Cremona als „illiteratus“ gewiß richtig charakterisiert – zu dem Bildungsunterschied der Gatten mag die von dem Engländer Radolf de Diceto gebrauchte Bezeichnung als vir „uxorius“ passen: also als eines Mannes, der mehr als üblich auf Urteil und Willen seiner – jungen, schönen, reichen, kinderreichen und gebildeten – Frau gab, ihr übrigens auch die Freiheit eigener Beurkundungen ließ. Den historischen Sinn des Kaisers zu preisen, hatte Rahewin als Fortsetzer Ottos von Freising, der einst dem Kaiser seine Chronik gewidmet hatte, vollen Anlaß – er mag den Kaiser mit der Bemerkung, er habe Latein besser verstanden als gesprochen, etwas überhöhen, dem Diplomaten F. aber mit vollem Recht nachsagen, daß er „in der Vatersprache recht beredt“ sei – was ebenso Wibald von Stablo von dem Neugewählten dem Papste rühmte. Echt und individuell wirkt der Bericht, den →Gerhoch von Reichersberg von einem Gespräch über die Kirchenspaltung bietet, in das ihn der Kaiser zu Pavia 1164 zog – in deutscher Sprache, wie Gerhoch ausdrücklich anmerkt. In der Regierung der Kirche, sagte der Kaiser auf das Bestimmteste, wolle er dem Papst das Seine geben und sich mit seinem Recht bescheiden, aber mit des ganzen Reiches Kräften einem Papste widerstehen, der ihm sein Recht mindere. Sein Papst sei nicht dem Reich entgegen, sei nicht mit Reichsfeinden verbündet, wolle nicht im Königreich König sein. Als Gerhoch den kaiserlichen Papst tadelte, erregten sich die Fürsten: Galgen, Güterverlust, alles Schlechte wird ihm angewünscht; der Kaiser aber „hörte das geduldig an und stimmte doch nicht zu“ – so offenbarte der Kaiser selbst seine Fähigkeit des Zuhörens.

Den Staatsmann ziert die Höflichkeit des Gedächtnisses, das gemäß →Burchard von Ursberg auch den lange Zeit nicht Gesehenen sofort mit dem Namen begrüßt. Den Tageslauf deutet Rahewin an: Gebet, Messe, Reliquienverehrung in Dom und Pfalzkapelle vor Tag, aufmerksamer als in Italien üblich, ohne Geschäfte; dann diese; Jagd und Jagdglück mit Pferden, Hunden, Vögeln, Tafel mit Maß, Spiel ohne blutigen Ernst. Die Frömmigkeit ist die zeitgemäße, laienhafte, königliche; wie der Vater seine Siege seinem byzantinischen Brustkreuz mit den Johannesreliquien zuschrieb, so gewann sich der Sohn das Heil des Sieges durch das „Verstreuen“ von Geschenken an die Kirchen, 1158 zu Kaiserslautern vor dem Aufbruch nach Italien, wobei er, gewiß im Angesicht des erwarteten Zusammenstoßes mit Papst Hadrian, wie „Orakel“ fromme Männer befragte, zumal Bischof Hartmann von Brixen, den treuen „Sekretär“ seines Seelenheils. Doch schützte dieser nicht die vornehmen Geiseln davor, als Pfeil- und Steinfang, 1159, an den Belagerungsturm vor|Crema gebunden zu werden – wobei freilich beobachtet werden muß, wie überlegene Hindernisse auch die Befestigungen kleiner italienischer Städte den kaiserlichen Heeren entgegenstellten. Alle Zeugen rühmen F.s Gerechtigkeit: unbegnadigt geht von dem Unerbittlichen einer seiner Ministerialen sogar aus der Aachener Krönungskirche; wegen fehdemäßigem „Raub und Brand“ trug der vornehme Pfalzgraf Hermann von Stahleck Weihnachten 1155 zu Worms den Hund; freilich, was diesem verargt, wurde damals seinem Gegner Arnold von Mainz, wurde später →Heinrich dem Löwen nachgesehen, dann wieder, in neuer Lage, der „Gerechtigkeit“ gegen diesen nachgeholfen.

Wie sich Altes und Neues in F. mischte, machte seine Stellung in seinem neuernden, in Deutschland aber archaischen Jahrhundert aus. Seine geistlichen Berater, →Otto von Freising, Hillin von Trier, Konrad von Mainz, Daniel von Prag, studierten in Paris, hörten Abälard und seinesgleichen; aber im Reichsdienst wollten sie das alte: die adlige, die Königskirche. Der junge König und die Seinen verkannten, mißachtelen das Neue der italienischen Stadtkultur, den Stadtstaat. F. lebte in einem fortgeschrittenen, durch den kirchlichen Sieg im Investiturstreit geprägten Jahrhundert. Er mußte auf das neue, in seiner Jugend im Dekret Gratians gesammelte Kirchenrecht Rücksicht nehmen; nicht nur Bauernkindern, auch Priestersöhnen verweigerte der von F. in Nürnberg am 29.12.1186 erlassene Landfriede „wider die Brandstifter“ den Rittergürtel. Die alte, „simonistische“ Königskirche war nicht mehr herzustellen; doch bot das – in F.s Zeit schon wenig bekannte – Wormser Konkordat die von F. ergriffene Möglichkeit, den Bischöfen mit der nun durchgesetzten lehnsmäßigen Auffassung der Regalien Lehnseid und „Mannschaft“ aufzuerlegen und sie so erst recht dem Reich anzuschließen, die hohen Geistlichen im Sinne eines „neuen“ Reichsfürstenstandes wie die weltlichen Fürsten als fürstl. Lehnsleute erst recht an sich zu binden, im Sinne einer neuen geistlichen Feudalität. Im übrigen aber konnte F. nicht mehr wählen: er mußte die politischen Kräfte kombinieren, wie sie herangewachsen waren. Die größten Unterschiede walteten zwischen Italien und Deutschland. Freilich gab es große Herren dort wie hier; wie deutsche Fürsten wurden durch Delegation der Königsrechte, durch Übertragung von Regalien privilegiert Getreue wie Markgraf Bonifaz von Montferrat, Graf Guido von Biandrate, Bischöfe zumal des Nordens wie die Patriarchen von Aquileja oder der Bischof von Trient, der 1182 die von der Stadt an das Reich zurückgenommenen Regalien erhielt. Sonst aber bot das verstädterte Italien einen neuen eigenartigen Regalienbegriff: finanziell nutzbare Hoheitsrechte; mochten auch sie verlehnt, in Verträgen einzelnen Städten lehnsmäßig überlassen werden – das Streben ging doch nach unmittelbarer beamtenmäßiger Verwaltung oder nach Überlassung der Regalien gegen finanzielle und politische Leistungen. Das stets umkämpfte mathildische Gut, Tuscien und Spoleto, hätten von Ministerialen verwaltete „Königslandschaften“ werden können, den Reichsländern in Deutschland vergleichbar. Hier zogen sie sich, angelegt seit salischer, den Staufern vorbildlicher Zeit, als salisches Reichsgut, als altstaufisches Hausgut, als Erbe erlöschender Geschlechter wie der Pfullendorfer (Vogtei über Chur, Kreuzungen, Sankt Gallen, Säckingen), der Lenzburger, der Sulzbacher (nach Verträgen mit Bischof Eberhard von Bamberg erwarb F. insbesondere Vogteien über bambergische Güter in der Oberpfalz und in Ostfranken, aber auch an der Donau), der Welfen (nach Welfs VII. römischem Tod 1167 verkaufte der kinderlos gewordene Vater an F. wohl 1174 seine italienischen Lehen, während er sein schwäbisches Eigen →Heinrich dem Löwen verkaufte, der freilich durch Nichtzahlung der Kaufsumme schließlich doch F. zum Zuge kommen ließ), von der oberrheinischen Tiefebene bis Aachen, Kaiserswerth und Dortmund, ballten sich, vom Oberrhein durch den zähringischen Schwarzwald getrennt, im altstaufischen Schwaben, bildeten Schwerpunkte wie Frankfurt mit dem Dreieich-Forst, wie Friedberg in der Wetterau. Am 23.4.1188 schloß F. mit dem König von Kastilien Vertrag über eine Ehe seines Sohnes Konrad mit der Kastilischen Königstochter Beringaria, bei weiblichem, den Staufer vom Thron ausschließendem, ihn auf beschränkte Stellvertretung wie einen „Prinzgemahl“ festlegendem Erbrecht, wobei als Bestandteil des vom Rothenburger Friedrich überkommenen, von F. ausgebauten „Herzogtums“ Rothenburg in Schwaben und Franken unter anderem erscheinen Bopfingen mit dem Flochberg, Giengen an der Brenz (diepoldisch aus Adelas Mitgift), Dinkelsbühl, Weißenburg am Sand und Rothenburg. Von den Saliern, dann besonders von Konrad III. vorbereitet war die Königsherrschaft und Königsministerialität in und um Nürnberg; F.s eigenes Werk war das Ausgreifen in das Rodungsgebiet der nördlichen Oberpfalz (wieder aus Sulzbacher Erbe). Nördlich des Fichtelgebirges sind Königsländer elsterabwärts das Vogtland, pleißeabwärts das Pleißenland mit dem wichtigen Altenburg, wo 1172 ein Reichsdienstmann als Landrichter und Bauherr der Burg Waldenburg bezeugt ist, der klösterliche Fernhändlermarkt Chemnitz erhielt, in Erweiterung eines von Konrad III. gegebenen königlichen Marktprivilegs, wohl durch F. zwischen 1165 und 1172, dem Gründungsjahr der königlichen Stadt Pegau, das Stadtrecht, muldeabwärts schließt sich das Osterland an.

Zusammen mit Reichsgut, Reichsburgen, Reichsdienstmannen in der Goldenen Aue (mit dem die Pfalz Tilleda schützenden Kyffhäuser, dessen Ministerialen seit 1147 bezeugt sind), in Thüringen (Mühlhausen) und in der gegen →Heinrich den Löwen festgehaltenen Harzpfalz Goslar mit der von F. für das Reichsgut eingerichteten Vogtei eine – im Gegensatz zur geschlossenen und zentralen Ile de France zerstreute – Menge von „Reichen“ („Reich“ von Ingelheim), ausbaufähig und doch anfällig bei ungünstigem Schicksal des Gesamtreiches; anfällig schon zu F. Zeiten für feudale Verluste. Wie die Hauptstadt fehlte dem Reich außer den altertümlichen Einrichtungen wie Hofkapelle, Königskanonikaten, Verfügung über Stiftspfründen, Pfalzen eine die Kräfte zur Mitte bindende zentrale Institution. F. hat nicht und bildet nicht aus eine Finanzbehörde wie den in seinem Jahrhundert sich ausbildenden englischen Exchequer, vor dessen Kontrolle die Ministerialen hätten zittern können; kein Registerwesen bildete sich aus wie alsbald das päpstliche. Da half keine italienische Einheitsmünze, nicht die neuen Münzstätten wie die berühmte, von F. eingerichtete Schwäbisch-Haller. In F.s Deutschland sank alle „neue Politik“ in den altertümlichen Stil von Rechtswahrung, Privileg, Kampf zurück. Auch sein Königtum konnte nicht nehmen ohne zu geben. Wohl stärkt er die unmittelbare Reichsgeltung durch die Anlage von Städten; aber die Stadt Mainz, wo am 24.6.1160 der EB Arnold wegen einer für den Italienzug geforderten Steuer ermordet worden war, verlor 3 Jahre später ihre Privilegien. Das noch ganz herrschaftlich gefaßte Stadtrecht, das die Siedlung bei der Pfalz Hagenau 1164 erhielt, mußte zugleich das dortige königliche Herbergsrecht einschränken. Auch die Ministerialenschaften blieben nicht was sie bleiben sollten, wurden nicht Beamtengruppen, sondern im Zuge der allgemeinen Entwicklung wurden ihre Dienstlehen zu rechten Lehen: Ministerialen wie die Hagen auf dem wetterauischen Münzenberg oder die Durne auf dem odenwäldischen Wildenberg wurden Herren mit erblichen, teilbaren Herrenrechten. Um so wertvoller waren Lande, in denen F. nicht mit Bischöfen, Fürsten und Dynasten teilen mußte wie an Rhein und Main – durch Privileg vom 10.7.1168 erhielt Bischof Herold geradezu ein fränkisches „Herzogtum“ für die Würzburger Kirche, mit allem Gericht „in allen Grafschaften über Raub und Brand, Eigen und Lehen, Leute und Blutschuld“ – aber auch in Nürnberg mit seinem hochadligen Burggrafen. Daher sein Eifer zu roden oder durch Klöster roden zu lassen, Bauern anzusetzen, Neuland zu erwerben wie das Egerland. Von Süden, von der alten Mark um Nabburg her schon unter →Heinrich IV. in Angriff genommen, von dem von Diepold III. von Giengen-Vohburg-Cham-Nabburg, F.s Schwiegervater, gegründeten Kloster Reichenbach weiter besiedelt, erhielt es ein System von Burgen wie Eger (schon diepoldisch, 1125), Lumma im Norden, Lichtenstein im Süden. Mit der Zisterze Waldsassen (1133) hatte das Land einen neuen Rodungsmittelpunkt erhalten. Nach Diepolds Tod (1146) zog Konrad III. das Egerland, es von der Mark trennend, als erledigtes Reichslehen ein und übergab es seinem Sohn Friedrich von Rothenburg: nach dessen Tod verwaltete F. das Land und übte den Schutz über Waldsassen. Unter ihm entstand vor 1179 die Egerer Pfalz mit der der Nürnberger verwandten Doppelkapelle. Seit Juni 1179 – damals entschied F. in Eger einen böhmisch-österreichischen Grenzstreit – wurde die Pfalz beliebter Aufenthalt. Auch sonst hat F. Pfalzen gebaut. „Pfalzen in gewohnten Orten“ gehören zu den Regalien von Roncaglia, eine Pfalz zu bauen versprachen die Mailänder 1158 und 1162. Die Karlspfalzen Nymwegen und Ingelheim stellte F. her. Auf Alt-Egisheimer Besitz, im Heiligen Forst, wo 1175 in auch sonst verfolgter Abrundungspolitik das Kloster Neuenburg ein Gut im Tausch gegen ein anderswo gelegenes geben mußte – denn der Kaiser „sammelte um seiner lieben Nachkommenschaft willen mehrere Güter in eines“ – baute F. in seinen Königsjahren auf der Moderinsel in einer schon 1143 bezeugten Wasserburg die Pfalz Hagenau mit dem Forstvogt als Hochrichter, den Kaisersaal, dessen Decke er, wenn Gottfried von Viterbo Glauben verdient, mit „goldenen Bildern“ der Könige schmücken ließ, mit Darstellungen aus Vergangenheit und Zukunft; in der turmbewehrten Pfalz fand Gottfried wie in Aachen die Bücher, aus denen er gelernt haben will, was er schrieb. Dann, im Forst Lutra, (Kaisers-)Lautern, die vor 1160 „aus roten Steinen“ gebaute Pfalz auf karolingischem, ottonischem, salischem Grund, eine Tiefburg mit Wasser für Fischweide und Vogeljagd und mit einem Tiergehege, zusammen mit der|Zisterze Otterberg Rodungsmittelpunkt, seit 1176 mit einem Spital versehen, das den auch für den Gottesdienst in oberer und unterer Pfalzkapelle zuständigen Prämonstratensern übergeben wurde.

Mit dem hohen Adel konkurrierte F. wie Vorgänger und Nachfolger im Erwerb und Festhalten von Kirchenlehen – so war Breisach ein Lehen des Bistums Basel für den Sohn Heinrich und sogar das Gelände der Pfalz Gelnhausen war (mainzisches) Lehen – besonders aber von Kirchenvogteien wie der Vogtei über das Bistum Augsburg, und, ebenso aus welfischer Hand, über Weingarten und Reichenau; da und dort gelang es, die kaiserliche Vogtei über Zisterzienserklöster und Prämonstrantenserstifter geltend zu machen. Aber zwischen den neuen Kräften oder doch Möglichkeiten einer unmittelbaren königlichen Waltung: italienischen und burgundischen Regalien, italienischen und deutschen Königsländern, Kirchenlehen, Kirchenvogteien, königlichen Landfrieden (1152, 1156, 1158, 1186), Pfalzbau, Zoll- und Münzpolitik stecken doch längst die ebenfalls sich neu formierenden Kräfte des hohen Adels. F.führte nicht die politische Entwicklung, er folgte ihr. Denn Reichsitalien und die „Reiche“, Ministerialengruppen, Burgen und Städte vom Bodensee bis Eger waren doch nur Ausweichräume des Königtums gegenüber einer an die Fürsten und Dynasten, mögen sie weltliches, mögen sie geistliches Gewand tragen, vergebenen Welt. Da wurde der Böhmenherzog zum Dank für Polenhilfe und Italienzug durch Geheimvertrag (1158) in seinem auf die Zeit →Heinrichs IV. zurückgehenden Anspruch auf den Königstitel bestätigt, →Heinrich dem Löwen königliche Rechte delegiert. Wenn der König in seinen Ländern zum „Flächenstaat“, zur Landesherrschaft strebte, so taten die Fürsten dasselbe. Noch – gerade noch, in der Gunst einer zwischen Altem und Neuem noch nicht entschiedenen deutschen Weltstunde – sahen Fürsten und Dynasten ihren ersten Ehrgeiz im Reichsdienst, aber schon ließ sich der österreichische Heinrich dessen Beschränkung verbriefen, und →Heinrich der Löwe, noch beim Mailänder Zug von 1162 einer der ersten, wollte sich in der Folge in seiner Landesherrschaft nicht mehr stören lassen; es ist die Landesherrschaft, ihr Eigengewicht und ihr Eigengesetz, welche dem Kaiser als „Undank“ entgegentrat, 1176 als Undank →Heinrichs des Löwen, 1186 als Undank Philipps von Köln. F. stieß Fallendes, wenn er in Sachsen 1180, in Bayern 1156 und 1180 alte Stammesherzogtümer zerschlug, aber er mußte es dulden, daß die Trümmerstücke von den neuen Herren, Babenbergern, Wittelsbachern, Kölner Erzbischöfen zu Landesherrschaften ausgebildet wurden. Wohl gelang es, das „Herzogtum“ Rothenburg nach 1167 F. selbst zu unterstellen, Schwaben und die nicht allzu bedeutende, freilich durch das Hausgut verstärkte Herzogsgewalt 1152 aus der Hand des unmündigen Friedrich von Rothenburg vormundschaftlich zu verwalten, 1167 kaiserlich werden zu lassen, 1156, nach Tod Hermanns von Stahleck, die rheinische Pfalzgrafschaft an F.s Sohn Konrad zu geben, die Fürsten durch das Lehensband ans Reich zu binden, einen vom König her konstruierten einheitlicheren Reichsfürstenstand der Heerschildordnung zu schaffen; aber es gelang nicht, auf die Vasallen der Vasallen zu greifen. Es war eine Ausnahme, wenn, wohl auf dem Mainzer Pfingstfest, der neue Markgraf von Namur als „homo ligius“ bezeichnet und so die „Ligesse“, das Doppelvasallitäten ausschließende strenge Lehnsverhältnis betont wird, das sich nicht in Deutschland, sondern in Frankreich durchsetzte. Die Urkunde, in der dies geschah, ist ein klassisches Zeugnis des „neueren Reichsfürstenstandes“: denn Balduin, Graf von Hennegau, hatte dem Kaiser das Allod seines Oheims, des Grafen von Namur aufgelassen. Nun erhielt er es mit den Reichslehen des Oheims zusammen als eine Mark des Reiches, die neue Belehnung machte ihn zum Reichsfürsten. Die italienischen Lehensgesetze F.s verpflichteten immerhin die Vasallen der dortigen königlichen Lehensleute zur Teilnahme am kaiserlichen Heereszug. Und in Italien begegnete F. – zumal in der Rechtsschule von Bologna, welche im November 1158 kaiserliches Privileg erhielt – dem römischen Recht als einer neuen Ausweichmöglichkeit gegenüber dem hochadlig festgelegten deutschen. Doch ist das Römische in F. nicht zu überschätzen. Von italienischen Juristen ließ sich F. Begriffe und Ansprüche des römischen Staatsrechts, nämlich des justinianischen Kaiserrechtes, nahebringen, so seit 1157 auch in Deutschland die Formel vom Heiligen Reich und von heiligen Reichsinstitutionen (sacrum imperium, palatium und so weiter). Neben der guten Gewohnheit der Vorfahren sind es jetzt, wie Rainald im Anschluß an die Szenen von Besançon schreiben ließ, die „heiligen Gesetze der Kaiser“, durch welche „unser Imperium“ gelenkt wird. Er ließ sich beim Prozeß gegen Mailand von gelehrten Juristen beraten, und da er Rom besaß, da er römischer Kaiser war, da das Recht für ihn nicht ein römisches oder langobardisches oder deutsches, sondern eben das Recht war, lag es ihm nahe, bei Streitigkeiten unter Geistlichen eine justinianische Novelle anzuführen. Rezipiert wurde der Begriff des Majestätsverbrechens. Formeln von der Weltherrschaft ließ F. sich gefallen, ließ wohl auch schreiben, daß er über „Urbs et Orbis“ gebiete. Aber sollte wirklich er oder Rainald 1162 den englischen und den französischen König als Kleinkönige und somit als Untertanen des Imperiums bezeichnet haben, so wäre das eine rasch widerlegte Anwandlung gewesen. F. wollte Heinrich von England nicht daran hindern, ihm ein großes Prunkzelt zu schenken und dabei in einem Briefe sein Reich dem „Wink des Imperiums“ zu unterwerfen, da ihm der Wille des Gehorchens, dem Kaiser die „Autorität“ des Befehlens zukomme: dies war bei feierlicher Gelegenheit, auf dem Würzburger Hoftag im März 1157, wo neben Heinrichs Boten auch Dänen, Ungarn, Italiener, Burgunder und byzantinische Gesandte der Schwertleite Friedrichs von Rothenburg beiwohnten. Die Byzantiner erhielten eine Rüge wegen falscher Anrede an den westlichen Kaiser. Als „Herrn der Welt“ redete der sogenannte Erzpoet im Auftrag seines Brotherrn, des Kanzlers Rainald, den Kaiser, wohl 1163, im Lager vor Novara in einem Hymnus an, und als Herrn der Welt ließ das Spiel vom Antichrist den Kaiser sich mit den Waffen gegen den französischen König durchsetzen. Und doch mußte sich F. nicht nur aus Frankreich, sondern auch aus England, nämlich von Johann von Salisbury, Bischof von Chartres, die Frage gefallen lassen, wer die Deutschen zu Richtern der Völker gemacht habe. Aus demselben England stammte dann wieder ein fingierter Kaiserbrief F.s an Saladin von 1189, der den Kaiser als Weltherrscher sprechen läßt: kein Zeugnis dafür, daß F. von der Weltherrschaft geträumt hätte, wohl aber dafür, daß man in der Situation des Kreuzzuges dem Heiden Saladin gegenüber für gut fand, einen obersten Herrn der Christenheit zu haben. In justinianischer Tradition konnten Otto und Rahewin von Freising den Kaiser über die Gesetze stellen oder den König als den definieren, der anders als alle Sterblichen alles ungestraft tun könne. Die Meinung F.s war dieser Widerspruch gegen die Tradition doch nicht: wie er mit den Fürsten regierte, in Italien wie in Deutschland, so richtete er mit ihnen, ließ Weistümer aussprechen, als Vorsitzender des Königsgerichtes. Er stellte sich nicht über, sondern unter das Recht, und die Formel in seinen Urkunden, welche bei Verleihungen das Recht des Reichs, den honor imperii vorbehielt, folgte nicht römischem, nicht kaiserlichem, sondern schon im ersten Jahr der Regierung und ohne Berührung mit Italien päpstlichem Vorbild.

F. ist die durch langes Leben, Lernfähigkeit und persönliche Größe sein Jahrhundert prägende deutsche Gestalt in den Gegensätzen des Jahrhunderts von Altem und Neuem, von Adel und Staat, von herrschaftlichen und rationalen Strebungen, von Geistlichem und Weltlichem, von bodengebundener Kleinwelt und weltbejahender wie weltüberwindender Gesamtschau eines an Gott gebundenen Lebens. Nicht von ihm vorgefundene oder geschaffene Reichsinstitutionen, sondern ein langes, Überwindung von Schlägen und Fehlern ermöglichendes, in die Gunst der Kreuzzugs-Stunde auslaufendes Leben, F.s Persönlichkeit, seine Autorität, seine Majestät hielten Kräfte in einem Gleichgewicht, das über seinen Tod hinaus nicht dauern konnte.

10. Heinrich der Löwe

Über den Zeitpunkt und den Ort der Geburt und über die Jugend H.s, die durch den staufisch-welfischen Gegensatz bestimmt wurde, ist nichts bekannt. Beim Tode seines Vaters, dem Konrad III. die beiden Herzogtümer Bayern und Sachsen abgesprochen hatte, wurde seine Großmutter →Richenza, die Witwe →Lothars III., die Vorkämpferin der welfischen Sache in Sachsen. Nach ihrem Tode versuchte Konrad III., eine friedliche Lösung herbeizuführen. Auf dem Frankfurter Reichstag im Mai 1142 wurde H. als Herzog von Sachsen anerkannt, mußte aber auf Bayern verzichten. Seine Mutter Gertrud vermählte sich mit Heinrich Jasomirgott von Österreich, der mit Bayern belehnt wurde; doch starb sie schon am 18.4.1143. Eine der ersten Maßnahmen H.s in Sachsen war die Neuordnung der Verhältnisse in Nordelbingen. Adolf II. von Schauenburg wurde wieder in der Grafschaft Holstein-Stormarn eingesetzt; sein Gegner, Heinrich von Badwide, erhielt die neugeschaffene Grafschaft Ratzeburg. Durch den Erwerb der Stader Erbschaft, die er 1145 mit einem Handstreich gegen EB Adalbero von Bremen in seinen Besitz brachte, konnte H. seine Stellung im nordöstlichen Sachsen festigen. Während des 2. Kreuzzuges nahm er 1147 mit den meisten sächsischen Fürsten am Wendenkreuzzug teil, der jedoch keine wirklichen Erfolge brachte. Seit 1149 kam es zwischen ihm und EB Hartwig von Bremen zu einem längeren Streit, als dieser die seit 1066 nicht mehr bestehenden Bistümer Oldenburg, Ratzeburg und Mecklenburg wieder errichten wollte. Als Markgraf dieses Gebietes nahm H. dieses Recht und die Investitur der Bischöfe für sich in Anspruch und zwang Vizelin, den ersten Bischof von Oldenburg, von ihm die Investitur entgegenzunehmen. Seit 1147 erhob H. auch wieder Ansprüche auf Bayern, ohne sie während der Regierung Konrads durchsetzen zu können.

Der Regierungsantritt seines Vetters, Friedrichs I., für dessen Wahl sich auch H. eingesetzt hatte, schuf eine neue Lage. An die Stelle des bisherigen Gegensatzes trat der friedliche Ausgleich zwischen Staufern und Welfen. Dabei hat Friedrich den Nordosten des Reiches als Interessensphäre H.s anerkannt und ihm hier wichtige Reichsrechte delegiert. Bereits im Frühjahr 1152 überließ er ihm die Reichsvogtei Goslar. Im Oktober des Jahres entschied Friedrich den Streit zwischen H. und →Albrecht dem Bären über das Erbe der Geschlechter von Plötzkau und Winzenburg in der Weise, daß H. die Winzenburger Besitzungen (am Westrand des Harzes), →Albrecht das Plötzkausche Erbe erhielt. Bayern wurde, da →Heinrich Jasomirgott mehreren Ladungen im Rechtsverfahren nicht Folge leistete, im Juni 1154 in Goslar H. zugesprochen. Hier wurde auch der Streit mit Hartwig von Bremen zugunsten H.s entschieden. Friedrich übertrug ihm das Recht, in Nordelbingen Bistümer zu errichten und als Vertreter des Königs deren Bischöfen die Investitur zu erteilen. Noch im Sommer 1154 hat H. das Bistum Ratzeburg neu gegründet. Dann leistete er dem König auf dem 1. Italienzug (1154/55) wertvolle Hilfe und hat am Tage der Kaiserkrönung mit seinen sächsischen Rittern einen Aufstand der Römer niedergeschlagen. Nach der Rückkehr aus Italien wurde die bayerische Frage im September 1156 in Regensburg endgültig geregelt. H. erhielt das Herzogtum zurück, trat aber die Mark Österreich ab, die als neues Herzogtum mit besonderen im „Privilegium minus“ beurkundeten Vorrechten an →Heinrich Jasomirgott und dessen Gemahlin Theodora verliehen wurde. Im nächsten Jahr hat H. die dem Bischof →Otto von Freising gehörende Markt- und Zollstätte bei Föhring aufgehoben, die dort über die Isar führende Brücke zerstört und durch die Errichtung eines neuen Marktes den Grundstock für die spätere Stadt München geschaffen. Auch sonst hat er sich die finanziellen Erträgnisse des Landes nutzbar zu machen und Einfluß auf die wichtigen Verkehrsstraßen in Bayern zu gewinnen versucht. Doch blieb es für ihn mehr ein Nebenland.

Das Schwergewicht seiner Politik lag auch weiterhin in Sachsen. Die Erweiterung und|der innere Ausbau seiner herzoglichen Gewalt war sein wichtigstes Ziel. Mit einer Reihe von Zügen ins Slawenland, bei denen der dänische König Waldemar I. teils sein Bundesgenosse, gelegentlich aber auch sein Widersacher war, hat er seit 1158 trotz einiger Rückschläge seinen Machtbereich bis zur Peene ausgedehnt. Nach dem siegreichen Feldzug 1160, bei dem der Obodritenfürst →Niclot den Tod fand, verlegte er den Sitz des Bistums Mecklenburg nach Schwerin und verlieh dem Ort Stadtrecht. Den Versuch, das eroberte Gebiet durch seine Ministerialen verwalten zu lassen, mußte er allerdings später aufgeben und 1167 Niclots Sohn →Pribislaw wieder im Lande einsetzen. Nach dem Brande der von Adolf II. errichteten deutschen Siedlung Lübeck und dem vergeblichen Versuch, weiter landeinwärts eine eigene Löwenstadt anzulegen, hat H. 1159 zusammen mit einer Gruppe von Kaufleuten die Neugründung der Stadt Lübeck vollzogen und ihr durch Handelsverträge mit den Ländern des Nordens und Ostens eine führende Stellung im Ostseehandel gesichert. 1160 wurde das Bistum Oldenburg nach Lübeck verlegt. Ein Jahr später stiftete er auf Gotland zwischen den Einheimischen und den deutschen Kaufleuten Frieden. Gleichzeitig baute H. durch eine planmäßige Erwerbspolitik, vor allem im östlichen Sachsen, seine herzogliche Stellung aus. Mittelpunkt seiner Herrschaft wurde Braunschweig, wo er 1166 neben den bereits bestehenden Siedlungskernen die Hagenstadt anlegte. Im Burgbezirk wurde die Burg Dankwarderode erbaut und zu Ehren des heiligen Blasius eine neue stattliche Kirche errichtet; auf dem Burghof wurde 1166 das Löwendenkmal als Sinnbild der herzoglichen Macht und als Zeichen seiner Gerichtshoheit aufgestellt. Auch in Stade, Bremen, Hannover, später auch in Lüneburg, vielleicht aber auch in anderen Orten wurde der Prozeß der Stadtwerdung durch H. weitergeführt oder durch die Verleihung eines Stadtrechtes zum Abschluß gebracht, doch läßt sich bei dem Fehlen von herzoglichen Urkunden für Städte diese Frage nicht überall mit Sicherheit beantworten.

Das gute Einvernehmen mit Friedrich I. blieb auch nach dem Ausbruch des alexandrinischen Schismas bestehen. Während des 2. Italienzuges leistete H.dem Kaiser bei der Belagerung und Einnahme der Stadt Crema Hilfe, nahm am Konzil von Pavia im Februar 1160 teil und war auch an den Kämpfen vor Mailand 1162 beteiligt. Als Friedrich auf dem Würzburger Reichstag 1165 seine Unversöhnlichkeitserklärung gegen Alexander III. erneuerte, legte H. als erster der weltlichen Fürsten den Eid ab, Alexander niemals als Papst anzuerkennen. 1168 bildete er mit den Erzbischöfen von Mainz und Köln eine kaiserliche Gesandtschaft, die den Frieden zwischen England und Frankreich vermitteln sollte. Dafür fand H. die Unterstützung des Kaisers in Sachsen, wo die rücksichtslose Art seines Vorgehens, insbesondere sein Bestreben, die bis dahin reichsunmittelbaren Dynasten seiner herzoglichen Obergewalt unterzuordnen, auf eine wachsende Opposition stieß. Seit der Mitte der 50er Jahre schlossen sich seine Gegner zu immer neuen Koalitionen zusammen und nahmen den Kampf gegen ihn auf. Besonders bedrohlich wurden das große Fürstenbündnis des Jahres 1166 und die harten Kämpfe in Ostsachsen 1166/67. Wenn der Herzog aus diesen Auseinandersetzungen im wesentlichen ohne größere Einbußen hervorging, so verdankte er dies immer wieder dem Eingreifen des Kaisers, der auch 1168 den Frieden in Sachsen vermittelte.

So stand H. um 1170 auf dem Höhepunkt seiner Macht. Sein Ziel, die verschiedenen ihm überkommenen oder neu erworbenen Herrschaftsrechte auf der höheren Basis des territorialen Herzogtums zu einer Einheit zusammenzufassen, schien weitgehend erreicht zu sein. Ausdruck dieser fast königlichen Stellung war seine Pilgerfahrt nach Jerusalem 1172, bei der er in Byzanz und Jerusalem eine glänzende Aufnahme fand. Diese Machtstellung drohte aber das Gefüge des staufischen Staates zu zerbrechen. Das zeigte sich, als Friedrich I. während seines 5. Italienzuges bei einer persönlichen Zusammenkunft in Chiavenna Anfang 1176 den Herzog, möglicherweise sogar in Form eines Kniefalles, um militärische Hilfe bat. H. machte eine solche Hilfeleistung von der Rückgabe der Stadt Goslar, die er etwa 1168/69 wieder verloren hatte, abhängig und lehnte sie ab, als Friedrich seine Forderung abschlug. Lehnsrechtlich war H. nicht zur Hilfe verpflichtet; Friedrich konnte aber erwarten, daß ihn der Herzog in dieser schwierigen Situation nicht im Stich ließ. Die Hilfsverweigerung ist zwar nicht der Rechtsgrund für das spätere Vorgehen gegen H., wohl aber eine der entscheidenden Ursachen für die Entfremdung zwischen Kaiser und Herzog geworden.

Nachdem die Kämpfe in Sachsen 1177 erneut ausgebrochen waren, erhoben H. und seine Gegner nach der Rückkehr des Kaisers in Speyer im November 1178 Klage. Jetzt ließ Friedrich dem Rechtsverfahren seinen Lauf und lud den Herzog nach Landrecht vor Gericht. Da H. sowohl einer ersten Ladung nach Worms im Januar 1179 wie auch späteren Ladungen nicht Folge leistete, wurde auf einem Reichstag zu Magdeburg Ende Juni 1179 die Acht über ihn verhängt. Nachdem eine persönliche Begegnung zwischen Kaiser und Herzog ergebnislos verlaufen war und die Kämpfe in Sachsen wieder begonnen hatten, strengte Friedrich wegen Nichtachtung der kaiserlichen Majestät ein zweites Verfahren nach Lehnrecht an. Da H. auch diesmal einer dreimaligen Ladung nicht folgte, wurden ihm in Würzburg im Januar 1180 durch Fürstenspruch die Reichslehen aberkannt. Im Juni des Jahres verfiel er ein Jahr nach dem Achtspruch der Oberacht und damit der vollen Rechtlosigkeit.

Bereits im April 1180 wurde in Gelnhausen das Herzogtum Sachsen neu vergeben. Es wurde geteilt. Das Gebiet der beiden Diözesen Köln und Paderborn kam als neues Herzogtum Westfalen an EB Philipp von Köln; zum Herzog des östlichen Sachsens wurde Bernhard, der jüngste Sohn →Albrechts des Bären, erhoben. Mit dem um die Steiermark verkleinerten Herzogtum Bayern wurde im September 1180 Pfalzgraf →Otto von Wittelsbach belehnt. In dem jetzt beginnenden allgemeinen Reichskrieg gegen den Löwen konnte sich dieser zunächst noch im nördlichen Sachsen und im rechtselbischen Gebiet halten. Im Sommer 1181 mußte er auch hier den Widerstand aufgeben und sich im November auf einem Reichstag zu Erfurt unterwerfen. Er verzichtete auf seine Herzogtümer, erhielt aber von seinem Allodialbesitz Braunschweig und Lüneburg zurück. Außerdem mußte er sich verpflichten, zunächst in die Verbannung zu gehen. Im Sommer 1182 begab er sich zu seinem Schwiegervater Heinrich II. von England. Während des Mainzer Hoftages 1184 konnte er vorübergehend, 1185 endgültig nach Deutschland zurückkehren.

Vor Beginn des 3. Kreuzzuges mußte sich H., da er nicht am Kreuzzug teilnehmen wollte, im Frühjahr 1189 abermals zu seinem Schwiegervater in die Normandie begeben, kehrte aber unter Bruch seiner Versprechungen im Oktober nach Deutschland zurück und konnte im nordöstlichen Sachsen schnell wieder Fuß fassen. Heinrich VI. nahm den Kampf gegen ihn auf, entschloß sich aber trotz guter Erfolge, im Juli 1190 in Fulda mit H. einen für diesen glimpflichen Frieden zu schließen, um in Sizilien die Erbansprüche seiner Gattin Konstanze wahrnehmen zu können. Während der Abwesenheit des neuen Herrschers brachen in Sachsen die Kämpfe wieder aus und zogen sich auch nach der Rückkehr des Kaisers länger hin. Erst Anfang 1194 kam es zu einem Ausgleich. H.s ältester gleichnamiger Sohn vermählte sich mit Agnes, der Tochter des Pfalzgrafen →Konrad von Staufen, und erwarb dadurch die Anwartschaft auf die Pfalzgrafschaft bei Rhein. Bei einer persönlichen Zusammenkunft mit H. schloß Heinrich VI. im März 1194, ein Jahr vor seinem Tode, in Tilleda mit ihm Frieden.

Ein zuverlässiges Porträt H.s besitzen wir nicht. Die Bilder in dem in seinem Auftrag um 1173 im Kloster Helmarshausen entstandenen Evangeliar dürften seiner äußeren Erscheinung am nächsten kommen. Nach den zeitgenössischen Schilderungen war er von kleiner Statur mit dunklen Augen und schwarzen Haaren. Ob bei den Ausgrabungen im Dom zu Braunschweig 1935 seine Gebeine gefunden sind, läßt sich mit letzter Sicherheit nicht sagen. Der Beiname „der Löwe“ findet sich für ihn bereits in zeitgenössischen Quellen; doch wird er auch schon seinem Vater, →Heinrich dem Stolzen, beigelegt. Der Löwe, gelegentlich schon früher als Sinnbild der Welfen betrachtet, wird durch ihn endgültig das Zeichen dieses Geschlechtes. An diesen Beinamen knüpfen seit dem 13. Jahrhundert auch Dichtung und Sage über ihn an.

H. ist vom Mittelalter bis in die Gegenwart hinein eine der umstrittensten Gestalten der mittelalterlichen deutschen Geschichte geblieben. Der Versuch der kleindeutschen Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts, ihn zum Gegner der Kaiser- und Italienpolitik Friedrichs I. zu machen, ist längst widerlegt. Über das Wesen seiner Herrschaft in Sachsen gehen auch heute die Meinungen noch auseinander. Sie war keine Wiederherstellung des alten Stammesherzogtums, sie läßt in vieler Hinsicht schon die Züge des späteren Territorialstaates erkennen. Doch kann man nicht von einem „Staat“ H.s sprechen, für den das Vorbild der anglo-normannischen Staatsform bestimmend gewesen wäre. An der Übersteigerung seiner Machtpolitik ist er gescheitert. Bedeutsam blieb seine Leistung in den Gebieten östlich der Elbe bis zur Peene. Hier hat er durch die politische Befriedung die Voraussetzungen für die deutsche Besiedlung des Landes geschaffen. Starke Impulse sind vom Hof H.s als dem Mittelpunkt eines Kunstkreises auch auf das kulturelle Leben Niedersachsens auf dem Gebiet der bildenden Künste und der Literatur ausgegangen. In Braunschweig schuf er durch den Ausbau der Burg Dankwarderode und die Errichtung einer neuen Stiftskirche zu Ehren des heiligen Blasius, des sogenannten Domes, der das Vorbild für die von H.begonnenen Dome in Lübeck und Ratzeburg wurde, eine in Deutschland in dieser Art damals einmalige Residenz. Das|Evangeliar und der Psalter, die in seinem Auftrag im Kloster Helmarshausen entstanden, gehören zu den bedeutendsten Werken der Buchmalerei des 12. Jahrhunderts In Regensburg dichtete um 1170 Konrad, ein Kaplan des Herzogs, das Rolandslied. Etwa gleichzeitig schuf sein Ministeriale Eilhard von Oberg (bei Hildesheim) die erste deutsche Tristandichtung. Auf H.s Veranlassung sammelten Braunschweiger Geistliche im „Lucidarius“ nach Art einer mittelalterlichen Summa das Wissen der Zeit.

11. Chlodwig I. 

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482 folgte Chlodwig seinem Vater als König des stärksten Teilstammes der salischen Franken mit dem Zentrum Tournai. In 30 kampfreichen Regierungsjahren vereinte er den größten Teil Galliens und rechtsrheinische Gebiete zu einem fränkischen Reich. Gemeinsam mit anderen salischen Königen besiegte er den in Soissons herrschenden Römer Syagrius (486/87) und unterwarf das Land zwischen Somme und Loire; er bekriegte die Burgunder unter Gundobad (500/01) und gewann durch den Sieg über den Westgotenkönig Alarich Aquitanien bis zur Garonne sowie Toulouse (507/08). Neben diesen Eroberungen gallo-römischen Kulturbodens steht die Ausdehnung der Herrschaft über rein germanische Gebiete: Chlodwig besiegte und unterwarf die Alemannen, er erbte nach Beseitigung der anderen merowingischen Teilkönige deren Herrschaften und ließ sich nach der Ermordung des Ribuarierkönigs Sigibert zu dessen Nachfolger wählen. (Ohne befriedigende Erklärung bleibt die Nachricht vom Sieg über die „Thoringer“.) Unter dem Einfluß seiner Gattin Chrodchild und des Bischofs Remigius von Reims trat Chlodwig vom Heidentum zum katholischen Christentum über. Dieser Schritt wirkte sich nicht nur auf die Beziehungen zu den katholischen Romanen Galliens und zu den arianischen Germanenreichen aus, sondern führte zur allmählichen Bekehrung aller Franken und legte damit den Grund für den Sieg des katholischen Christentums bei allen Germanen. Da die Chronologie der Taufe und der Erfolge im Osten des Reiches trotz großer Anstrengungen der Forschung unlösbare Fragen zu stellen scheint, entgleitet die Möglichkeit, ein klares Bild von der Politik Chlodwigs zu gewinnen. In den 90er Jahren stand er dem von Theoderich angestrebten Bund der arianischen Germanenstaaten nahe, später brach er mit den Goten und näherte sich Byzanz, das seine Herrschaft anerkannte; Burgund folgte jetzt Chlodwigs Politik. Die Ausdehnung der Franken ans Mittelmeer konnte Theoderich jedoch noch verhindern (Kämpfe in der Provence und Septimanien 508/11). Nach Chlodwigs Tod wurde das Königtum unter seine vier Söhne geteilt.

Die kriegerischen Erfolge erlaubten Chlodwig eine große Steigerung der Königsmacht, deren Sitz er nach Paris verlegte. Der gallo-römischen Bevölkerung gegenüber nahm er die Rechte des römischen Staates in Anspruch, er bediente sich der Einrichtungen der römischen Zivilverwaltung und ließ das römische Recht für die Romanen in Kraft. Das römische Fiskalland wurde als Königsland eine seiner wichtigsten Machtgrundlagen. Für den eigenen Stamm hat Chlodwig wahrscheinlich gegen Ende seiner Regierungszeit die Lex Salica in der ältesten Fassung aufzeichnen lassen. Das Ausmaß der fränkischen Siedlung in den eroberten Landen und der Anteil des Königtums an ihr sind umstritten; jenseits der Somme und vor allem zwischen Seine und Loire ist nur Streusiedlung anzunehmen, die teilweise durch Vergabung des Fiskallandes an die Gefolgsleute des Königs entstand. - Als erster mittelalterlicher Herrscher hat Chlodwig germanisches Gefolgschaftskönigtum, römische Staatsgewalt und katholisches Christentum an der Spitze eines germanisch-romanisch-christlichen Reiches vereint; die Bedeutung dieser Reichsgründung für die Geschichte des mittelalterlichen Abendlandes kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Über die Persönlichkeit dieses nur aus seinen Erfolgen erkennbaren Herrschers ist|wenig bekannt; es scheint jedoch richtig, ihn als einen klugen, verschlagenen, energischen und oft brutalen Krieger- und Bauernkönig anzusehen, dem die Bildungsfähigkeit der Goten mangelte, der aber große staatsmännische Fähigkeiten bewies.

12. Albertus Magnus 

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We­gen sei­ner her­aus­ra­gen­den Leis­tun­gen auf fast al­len Wis­sens­ge­bie­ten sei­ner Zeit schon zu Leb­zei­ten be­rühmt, wur­de er als ein­zi­ge Per­sön­lich­keit der Wis­sen­schafts­ge­schich­te durch die Nach­welt mit dem Bei­na­men „Ma­gnus" (der Gro­ße) und dem Eh­ren­ti­tel „Doc­tor uni­ver­sa­lis" (der Uni­ver­sal­ge­lehr­te) aus­ge­zeich­net. Die ka­tho­li­sche Kir­che sprach ihn hei­lig und er­hob ihn zum Kir­chen­leh­rer (1931) so­wie zum Schutz­pa­tron der Na­tur­wis­sen­schaft­ler (1941). 

Um 1200 in Lau­in­gen an der Do­nau als Sohn ei­nes stau­fi­schen Be­am­ten ge­bo­ren und im Fa­mi­li­en­kreis auf­ge­wach­sen, ging Al­bert zum Stu­di­um der Frei­en Küns­te (dar­un­ter Rhe­to­rik, Lo­gik und Arith­me­tik) nach Pa­dua, wo er 1223 Jor­dan von Sach­sen (um 1200-1237), Or­dens­meis­ter der Do­mi­ni­ka­ner und ers­ter Nach­fol­ger im Amt des Or­dens­grün­ders hl. Do­mi­ni­kus, be­geg­ne­te und dem Do­mi­ni­ka­ner­or­den bei­trat. Das No­vi­zi­at und die theo­lo­gi­sche Aus­bil­dung ab­sol­vier­te er in Köln und wur­de an­schlie­ßend Lek­tor der Theo­lo­gie an den Or­dens­häu­sern in Hil­des­heim, Frei­burg im Breis­gau, Re­gens­burg und in Straß­burg. 


 

An­fang der 1240er-Jah­re als ers­ter deut­sche Do­mi­ni­ka­ner zum Pro­mo­ti­ons­stu­di­um an die Uni­ver­si­tät in Pa­ris ent­sandt, wur­de er dort 1245 pro­mo­viert und bis 1248 Theo­lo­gie­pro­fes­sor. Im Som­mer 1248 kehr­te er in Be­glei­tung sei­nes Schü­lers Tho­mas von Aquin (um 1225-1274) in sei­nen Hei­mat­kon­vent nach Köln mit dem Auf­trag zu­rück, hier das Stu­di­um ge­ne­ra­le der Do­mi­ni­ka­ner, die ers­te Hoch­schu­le Deutsch­lands und Vor­läu­fe­rin der Köl­ner Uni­ver­si­tät, ein­zu­rich­ten und zu lei­ten. Die­ser or­ga­ni­sa­to­ri­schen und wis­sen­schaft­li­chen Auf­ga­be wid­me­te er sich mit ei­ner drei­jäh­ri­gen Un­ter­bre­chung für die Wahr­neh­mung des Am­tes des Pro­vin­zi­als der deut­schen Do­mi­ni­ka­ner­pro­vinz Teu­to­nia (1254-1257) bis zu sei­ner Er­nen­nung zum Bi­schof von Re­gens­burg am 5.1.1260. 

Als Pro­vin­zi­al vi­si­tier­te er, stets zu Fuß un­ter­wegs, die Kon­ven­te des Or­dens in ei­nem Raum, der sich im Nor­den von Ant­wer­pen, Ut­recht, Stral­sund und Ri­ga bis Leip­zig, Wien, Ptuj (Slo­we­ni­en), Zü­rich, Straß­burg und Trier im Sü­den er­streck­te. 1256 trat er im Auf­trag des Or­dens­meis­ters an der päpst­li­chen Ku­rie nach Ana­gni als Ver­tei­di­ger der Bet­tel­or­den (Do­mi­ni­ka­ner und Fran­zis­ka­ner) auf, die vom Welt­kle­rus be­kämpft wur­den. Er nahm dort öf­fent­lich Stel­lung zu den ara­bisch-is­la­mi­schen Strö­mun­gen in der Phi­lo­so­phie an der Pa­ri­ser Uni­ver­si­tät (Mo­no­psy­chis­mus und as­tra­ler De­ter­mi­nis­mus), die mit den zen­tra­len Aus­sa­gen des bib­lisch-christ­li­chen Glau­bens (zum Bei­spiel die in­di­vi­du­el­le Un­sterb­lich­keit der mensch­li­chen See­le und die Wil­lens­frei­heit des Men­schen) un­ver­ein­bar wa­ren. Von die­sen öf­fent­li­chen Auf­trit­ten in Ana­gni sind Nie­der­schrif­ten er­hal­ten, die in kri­ti­schen Druck­aus­ga­ben vor­lie­gen: „De unita­te in­tel­lec­tus" („Über die Ein­heit des In­tel­lekts") und „De fa­to" („Über das Schick­sal"). 

Die päpst­li­che Er­nen­nung zum Bi­schof von Re­gens­burg nahm Al­bert trotz des Ein­spruchs des Or­dens­meis­ters Hum­bert von Ro­mans an. Doch schon ein Jahr spä­ter – nach dem Tod Alex­an­ders IV. (25.5.1261) – gab er das Bi­schofs­amt an Papst Ur­ban IV. (Pon­ti­fi­kat 1261-1264) zu­rück. Um sei­ne Ent­pflich­tung zu er­rei­chen, be­gab er sich im Früh­jahr 1261 zur päpst­li­chen Ku­rie nach Vi­ter­bo nörd­lich von Rom, wo Ur­ban IV. die Re­si­gna­ti­on an­nahm. Am päpst­li­chen Hof in Vi­ter­bo und an­schlie­ßend in Or­vieto blieb er mit ver­schie­de­nen Auf­ga­ben be­traut, wohl bis zu sei­ner am 13.2.1263 er­folg­ten Er­nen­nung zum Kreuz­zugs­pre­di­ger für Deutsch­land, Böh­men und den üb­ri­gen deutsch­spra­chi­gen Raum. Als die­ser Auf­trag 1264 mit dem Tod Ur­bans IV. er­lo­schen war, ging er nach Würz­burg, wo sein Bru­der Hein­rich als Do­mi­ni­ka­ner leb­te; hier wirk­te er wis­sen­schaft­lich und pas­to­ral bis 1267. 

Seit Herbst 1267 bis 1270 hielt sich Al­bert im Straß­bur­ger Do­mi­ni­ka­ner­kon­vent auf. An­fang 1271 folg­te er ei­ner ein­dring­li­chen Bit­te der Or­dens­meis­ters Jo­han­nes von Ver­cel­li, er mö­ge nach Köln ge­hen, um in ei­nem lang­wie­ri­gen und es­ka­lie­ren­den Streit zwi­schen der Bür­ger­schaft und dem Erz­bi­schof von Köln, En­gel­bert von Fal­ken­burg (Amts­zeit: 1261-1274) zu ver­mit­teln und die Stadt vom päpst­li­chen In­ter­dikt und des­sen ver­häng­nis­vol­len Fol­gen zu be­frei­en. Wie Al­bert schon 1252 im so ge­nann­ten Klei­nen Schied und 1258 im Gro­ßen Schied den Frie­den zwi­schen dem Köl­ner Erz­bi­schof Kon­rad von Hoch­sta­den und den Bür­gern von Köln wie­der­her­stel­len konn­te, hat er auch 1271 die Stadt aus ei­ner po­li­tisch, wirt­schaft­lich und geis­tig aku­ten Not­la­ge her­aus­ge­führt. Sei­nem gro­ßen An­se­hen, sei­ner Um­sicht und po­li­ti­schen Klug­heit war es zu ver­dan­ken, dass er die ver­fein­de­ten Par­tei­en, vor al­lem aber den Erz­bi­schof En­gel­bert von Fal­ken­burg, um­stim­men und des­sen Aus­söh­nung mit der Köl­ner Bür­ger­schaft her­bei­füh­ren konn­te. Nach sei­ner 1271 er­folg­ten Über­sied­lung nach Köln blieb Al­ber­tus der Stadt treu bis zu sei­nem To­de. In die­sem letz­ten Le­bens­ab­schnitt war er trotz nach­las­sen­der Kräf­te und fort­ge­schrit­te­ner Er­blin­dung noch viel­fäl­tig ak­tiv. Er nahm Auf­ga­ben in­ner­halb und au­ßer­halb der Stadt wahr, die zum Teil dem Erz­bi­schof be­zie­hungs­wei­se ei­nem bi­schöf­li­chen Ge­ne­ral­vi­kar ob­la­gen, wie Kon­se­kra­tio­nen von Kir­chen und Al­tar­wei­hen, Be­glau­bi­gung von Ab­lass­brie­fen und ver­schie­de­nen Ur­kun­den. Im Auf­trag des Paps­tes be­tä­tig­te er sich als Be­voll­mäch­tig­ter, Schieds­rich­ter und Schlich­ter in rechts­po­li­ti­schen Streit­fra­gen und dis­zi­pli­na­ri­schen An­ge­le­gen­hei­ten.  

In kir­chen­po­li­tisch be­son­ders schwie­ri­gen Fäl­len für die Stadt und ih­re Bür­ger griff er teil­wei­se auch oh­ne ei­nen Auf­trag der päpst­li­chen Ku­rie ver­mit­telnd ein. In die­ser Köl­ner Zeit war er auch für Kö­nig Ru­dolf von Habs­burg (Re­gie­rungs­zeit 1273-1291) tä­tig, der ihn 1275 be­auf­trag­te, dem Propst von St. Ge­org, Eber­hard von Diest, als dem er­nann­ten Bi­schof von Müns­ter nach dem Treu­eid die ent­spre­chen­de Ur­kun­de über das Ho­heits­recht zu über­ge­ben und ihm den Eid ab­zu­neh­men, dass er noch im sel­ben Jahr beim Kö­nig per­sön­lich er­schei­ne. Al­berts Teil­nah­me am all­ge­mei­nen Kon­zil in Ly­on 1274 und sei­ne Rei­se nach Pa­ris 1277 zwecks Ver­tei­di­gung der Leh­re sei­nes Schü­lers Tho­mas von Aquin vor der Ver­ur­tei­lung sind his­to­risch nicht ge­si­chert und we­gen sei­nes ho­hen Al­ters als frag­wür­dig an­zu­se­hen. 



Siegel des Albertus Magnus, 1252, Foto: Wolfgang F. Meier. (Rheinisches Bildarchiv)

 

In Köln schrieb Al­bert die meis­ten sei­ner zahl­rei­chen (mehr als 70) und zum Teil sehr um­fang­rei­chen Wer­ke und hielt sei­ne Vor­le­sun­gen über die Ni­ko­ma­chi­sche Ethik des Aris­to­te­les (384-322). Mit der Kom­men­tie­rung der aris­to­te­li­schen Phy­sik be­gann er hier sein phi­lo­so­phi­sches, mit grö­ß­tem Er­folg ge­krön­tes Pro­jekt der Aus­le­gung al­ler in la­tei­ni­scher Spra­che zu­gäng­li­chen Schrif­ten des Aris­to­te­les und sol­cher, die Aris­to­te­les zu­ge­schrie­ben wur­den. Eben­falls in Köln ver­fass­te er ei­ner Rei­he von Wer­ken, die das Schrif­ten­kor­pus des Aris­to­te­les er­gän­zen („De nut­ri­men­to et nut­ri­bi­li", „De in­tel­lec­tu et in­tel­li­gi­bi­li", „De mo­ti­bus ani­ma­li­um" und „De na­tu­ra et ori­gi­ne ani­mae"), fer­ner sei­nen Kom­men­tar zum Mat­thä­us-Evan­ge­li­um und ei­ni­ge an­de­re sei­ner Kom­men­ta­re zur Hl. Schrift des Al­ten und Neu­en Tes­ta­ments so­wie sei­ne Spät­wer­ke („De XV pro­ble­ma­ti­bus", „Pro­ble­ma­ta de­ter­mi­na­ta", „Sum­ma theo­lo­giae si­ve de mi­ra­bi­li sci­en­tia dei", den Dop­pel­t­rak­tat über die hl. Mes­se und die Eu­cha­ris­tie „Su­per mis­sam" und „De cor­po­re do­mi­ni"). 

Am 15.11.1280 starb Al­bert im Köl­ner Do­mi­ni­ka­ner­kon­vent in der Stolk­gas­se und wur­de in der Klos­ter­kir­che Hei­lig Kreuz be­gra­ben. Als 1802 die fran­zö­si­sche Ver­wal­tung im Zu­ge der Sä­ku­la­ri­sa­ti­on die Klos­ter­kir­che schlie­ßen und das Klos­ter un­ter An­wen­dung von Zwang räu­men ließ, über­tru­gen die Do­mi­ni­ka­ner den Re­li­qui­en­schrein Al­berts in die na­he ge­le­ge­ne Kir­che St. An­dre­as. Er wur­de dort im Chor, spä­ter im nörd­li­chen Sei­ten­chor auf­ge­stellt. 1954 wur­den die sterb­li­chen Über­res­te in ei­nen an­ti­ken Sar­ko­phag über­tra­gen, der sei­nen vor­erst letz­ten Platz in der Kryp­ta un­ter dem Hoch­al­tar fand. Die al­te Do­mi­ni­ka­ner­kir­che, de­ren Chor Al­bert aus ei­ge­nen Mit­teln bau­en ließ, wur­de 1804 ab­ge­ris­sen. 



Auszug aus "De Animalibus", fol. 61v, 13. Jh.. (Rheinisches Bildarchiv)

 

Die Dom­stadt am Rhein, in der Al­bert die meis­te Zeit sei­nes Le­bens wirk­te, um de­ren Wohl­er­ge­hen und Be­deu­tung als Wis­sen­schafts­stand­ort er sich gro­ße Ver­diens­te er­wor­ben hat, in der er starb und sei­ne letz­te Ru­he­stät­te fand – und so auch als „Al­bert von Köln" (Dan­te Ali­ghie­ri, „La di­vina com­me­dia", Pa­ra­di­so X, 97-99) in die Ge­schich­te ein­ging –, die­se Stadt ver­dankt Al­ber­tus Ma­gnus, ei­nem ih­rer pro­mi­nen­tes­ten Bür­ger des 13. Jahr­hun­derts, im er­heb­li­chen Ma­ße ih­ren Welt­ruhm und ihr An­se­hen.

13. Pippin der Jüngere

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P. war der zweite Sohn Karl Martells und wurde geboren, als der Vater gerade daran ging, den Kampf um das Erbe Pippins d. M. zu führen. Bezeugt sind seine Taufe durch den hl. Willibrord und eine zeitweilige Erziehung im Kloster Saint-Denis, doch ist im übrigen kaum etwas über ihn wie auch den älteren Bruder Karlmann zu Lebzeiten des Vaters bekannt. Unklar in ihrer Bedeutung ist die Nachricht, →Karl Martell habe P. 737 nach Italien entsandt, wo ihn der Langobardenkönig Liutprand an Sohnes statt annahm. Jedenfalls hinterließ Karl zwei verschiedene Erbfolgeregelungen: Während er zunächst (vielleicht schon 737) das Reich und das Hausmeieramt, das er zuletzt ohne König versehen hatte, allein unter Karlmann (Austrasien, Alemannien, Thüringen) und P.(Neustrien, Burgund, Provence) aufgeteilt hatte, berücksichtigte er auf deren Kosten kurz vor seinem Ende auch Grifo, den um 726 geborenen Sohn seiner zweiten Frau, der Agilolfingerin Swanahild, mit einem ansehnlichen Erbteil in der Mitte des Reiches.

Dies führte nach Karls Tod zu einem kurzen, aber heftigen Machtkampf, in dem die älteren Brüder die Stiefmutter und den Stiefbruder bezwangen. Grifo wurde noch 741 bei Laon umzingelt und schließlich auf dem Chèvremont bei Lüttich gefangengesetzt, seine Mutter verschwand im Kloster Chelles bei Paris. Damit hatten sich Karlmann und P. die Herrschaft als Hausmeier über die zentrale Francia gesichert und begannen sogleich, sich gegen widerstrebende Kräfte an der Peripherie zu wenden. 742 unternahmen sie einen gemeinsamen Feldzug gegen Aquitanien, der zur Einnahme von Bourges führte, und stießen in Alemannien bis zur Donau vor. Außerdem vereinbarten sie in Vieux-Poitiers eine vom väterlichen Willen abweichende Reichsteilung, die Karlmann eine eher nördl., P. eine südl. Zone zugestand, und setzten Anfang 743 noch einmal einen merowing. König namens Childebert III. ein, der ihre Position gegenüber Rivalen legitimieren sollte. So gerüstet nahmen sie den Kampf mit ihrem Schwager Odilo von Bayern auf, der sich am Lech geschlagen geben und der karoling. Oberhoheit beugen mußte. Während Karlmann 743 und nochmals 744 bis ins östl. Sachsen hinein Schrecken verbreitete, setzte sich P. wohl 744 mit Theudebald, dem Bruder des letzten Alemannen-Hzg. Landfrid, auseinander. Das Jahr 745 sah dann beide Brüder wieder zusammen beim Heereszug gegen Hunoald von Aquitanien, der zuvor einen Einfall in Neustrien gewagt hatte und nun zur Kapitulation genötigt wurde. Man ließ ihn seine Tage im Kloster beschließen, gestattete aber seinem Sohn Waifar die Nachfolge im aquitan. Dukat. Den Abschluß dieser neuen Welle der Zentralisierung des Frankenreiches bildete das Einschreiten Karlmanns in Alemannien, der dort 746 eine letzte Empörung niederschlug und das Herzogtum endgültig beseitigte.

Gleichzeitig leiteten beide Brüder eine neue Ära der fränk. Kirchenpolitik ein, die über die bisherige Begünstigung von Klostergründungen und rechtsrhein. Mission hinaus auf eine organisatorische Festigung und umfassende Erneuerung nach kanonischen, zumal von den Angelsachsen (Bonifatius) vermittelten Maßstäben abzielte. Karlmann ging damit in seinem Teilreich voran, doch ist spätestens 744 (Synode v. Soissons) eine Förderung dieser Tendenzen auch durch P. erkennbar, wobei die geforderte Rückgabe entfremdeten Kirchenguts den heikelsten Punkt darstellte. 745 trafen beide Hausmeier bei einer gesamtfränk. Synode (an unbek. Ort) mit Bonifatius zusammen. Seither wuchsen jedoch die Widerstände mit der Folge, daß in P.s Teilreich die beschlossene Einführung der Metropolitanverfassung nicht durchzusetzen war. Es bleibt indes ungewiß, inwieweit Enttäuschung über diese Entwicklung den Entschluß des Hausmeiers Karlmann befördert hat, im Herbst 747 der Welt zu entsagen und sich in Italien dem klösterlichen Leben zu widmen.

Als damit alleiniges Familienoberhaupt war P. nicht gesonnen, die Macht abermals zu teilen, schob Karlmanns Sohn Drogo beiseite (zumal er seit 2.4.748 in Karl d. Gr. einen eigenen Stammhalter hatte) und focht einen neuen Kampf mit Grifo aus, der nach Karlmanns Abdankung zu den Sachsen entkommen war und 748 nach Hzg. Odilos Tod sein Heil in Bayern suchte. P. bezwang ihn 749 durch einen Vorstoß bis zum Inn, gewährte ihm eine Abfindung mit 12 Grafschaften um Le Mans, doch blieb der Stiefbruder unzufrieden und fand schließlich 753 beim Versuch, nach Italien durchzubrechen, den Tod. Erst der Rücktritt Karlmanns und die Überwindung Grifos setzten P. in die Lage, ein eigenes Königtum an Stelle der machtlos gewordenen Merowinger ins Auge zu fassen. Dabei die Autorität des Papsttums einzuschalten, mag ihm der Fortgang der Kirchenreform nahegelegt haben, die er seit 748 zunehmend durch unmittelbare Einholung von Rechtsauskünften in Rom betrieben hatte. Sein besonderes Vertrauen in geistlichen Dingen genossen der vornehme Franke Chrodegang, seit 742 Bf. von Metz, und Fulrad, seit 750 Abt von Saint-Denis. So sandte er im Frühjahr 750 Bf. Burchard von Würzburg, einen Angelsachsen, zusammen mit Fulrad zu Papst Zacharias, den Reichsannalen zufolge mit der Frage „nach den Königen im Frankenreich, die damals keine königliche Gewalt hatten, ob das gut sei oder nicht“. Sie erhielten, vermutlich sogar schriftlich, den Bescheid, „daß es besser sei, der hieße König, welcher die Macht habe, als der, welcher ohne königliche Macht sei“. Das berühmte Responsum des Zacharias bot die erwünschte Grundlage, um die Diskrepanz zwischen Titel und Inhalt der kgl. Würde zu überwinden. Rechtsverbindlich wurde der Dynastiewechsel erst dadurch, daß P. wohl im Nov. 751 in Soissons nach akklamatorischer Huldigung der Großen und förmlicher Thronsetzung das Königtum annahm, während Childerich III. ins Kloster Saint-Bertin verwiesen wurde. Zum traditionellen Ritual trat als neuartiges Element die geistliche Salbung durch die Bischöfe (an Weihnachten 751 ?), die, vielleicht durch irische Anregung, auf Vorbilder im Alten Testament zurückging.

Nicht nur für diese sakrale Fundierung der Monarchie, sondern auch für die Einbeziehung Italiens in das abendländ. Mittelalter ist P.s Herrschaft wegweisend geworden. Als nämlich Papst Stephan II. 753 seine Hilfe gegen den wachsenden Druck der Langobarden erbat, lud er ihn ins Frankenreich ein und schloß mit ihm 754 in Quierzy und Saint-Denis ein Bündnis, das seine Bestellung zum Schutzherrn Roms (patricius Romanorum) und zugleich die Sicherung des dynastischen Vorrangs seiner Familie durch päpstl. Salbung (auch der Söhne Karl und Karlmann) zum Inhalt hatte. Unbeirrt von den Warnungen des aus dem Kloster Montecassino zurückgekehrten Bruders Karlmann, brach P. zu seinem ersten Italienfeldzug auf, der zu einem raschen Sieg über den langobard. Kg. Aistulf führte. Da dieser jedoch entgegen den Vereinbarungen erneut vor Rom rückte, griff P. 756 wiederum ein und erzwang in einem verschärften Friedensvertrag die Übergabe umfangreicher langobard. Eroberungen in Mittelitalien an den Papst (Pippinische Schenkung), womit die Geschichte des Kirchenstaates begann. Die Einzelheiten der Grenzziehung blieben noch lange strittig, konnten aber P. trotz mehrfacher Mahnung Papst Pauls I. (757–67) nicht mehr auf den Plan rufen.

Vielmehr konzentrierte sich P. seit den späten 750er Jahren wieder ganz auf den Herrschaftsaufbau nördl. der Alpen. Er beförderte die weiträumige Verflechtung loyaler Adelsfamilien, ließ seinen Neffen, Hzg. Tassilo III. von Bayern, seit 757 mündig, mit Vorbehalten gewähren und beschränkte sich gegenüber Sachsen auf gelegentliche Strafexpeditionen, um alle Kraft auf den Südwesten Galliens zu richten. 759 nahm er die Küstenlandschaft Septimanien mit dem Zentrum Narbonne, den letzten maur. Vorposten nördl. der Pyrenäen, ein, und seit 760 führte er nahezu jährliche zermürbende Feldzüge gegen Aquitanien unter dem dux Waifar, woran er bald auch seine Söhne Karl und Karlmann beteiligte. 762 fiel Bourges, 766 war die Garonne erreicht, und 768 nahm das Ringen ein wenig rühmliches Ende, als der letzte aquitan. Herzog einem Mordanschlag aus der eigenen Umgebung anheim fiel, an dem schon Zeitgenossen P. die Schuld gaben.

P., der den Aufstieg seines Geschlechts zum Königtum vollendete, stützte sein Regiment auf die neu geschaffene Hofkapelle, einen Verband ergebener Kleriker, die für den herrscherlichen Gottesdienst ebenso wie – anstelle der laikalen referendarii der Merowinger – für den gesamten Schriftverkehr des Hofes zuständig wurden. Dauerhafte geistliche Mitwirkung an Beratung, Formulierung und Vollzug der Politik tritt auch im Fortgang der fränk. Kirchenreform zutage, die unter P. zur Verallgemeinerung des Zehntgebots und zu einer beginnenden Vereinheitlichung der liturgischen Bücher nach röm. Mustern gelangte. Für ein zunehmendes intellektuelles Selbstbewußtsein spricht, daß P. 767 auf der Synode von Gentilly röm. und griech. Theologen vor seinen Bischöfen ein Streitgespräch über Probleme des Bilderkults führen ließ, ein Vorgang, der bereits deutlich auf die nachfolgende Ära Karls d. Gr. vorausweist.

Auf dem Rückweg vom letzten aquitan. Feldzug erkrankte P. im Juni 768 schwer. Er verfügte eine Reichsteilung, die in Anlehnung an diejenige von 742 dem Sohn Karl ein nördl., Karlmann ein südl. Teilreich und beiden je zur Hälfte das eben erst unterworfene Aquitanien zusprach. Tatsächlich wurde schon nach drei Jahren sein alleiniger Erbe Karl d. Gr., dessen historische Leistung ohne die inneren und äußeren Erfolge P.s nicht möglich geworden wäre.

14. Ludwig der Fromme

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L. und sein Zwillingsbruder Lothar (früh verstorben) erhielten als erste Karolingersprossen, freilich erst der dritten Königsgeneration, in „Ansippung“ an die abgelöste alte Dynastie, merowing. Namen (Chlodwig und Chlothar). L. wurde am Ostertage (15.4.) 781 in Rom, zusammen mit seinem Bruder Pippin, von Hadrian I. zum König gesalbt und gekrönt. Es ist die erste klar bezeugte, nicht nur erschließbare Krönung im Karolingerhause. Als vom Vater bestellter Unterkönig verbrachte L. seine Jugend in Aquitanien (wie Pippin in Italien). Daß er eine geistlichliterarische Erziehung genoß, findet sich zwar nur andeutungsweise bezeugt, ist aber aus seinem späteren religiös-kirchlichen Eifer mit Sicherheit zu erschließen. In roman. Umwelt aufgewachsen, beherrschte er das Lateinische völlig, verstand aber auch das Griechische, während er der volkssprachlich-fränk. Tradition weniger Interesse entgegenbrachte als sein Vater.

Bis zur Wehrhaftmachung (791 in Regensburg) blieb L. unter beauftragter vormundschaftlicher Regierung. Er hielt eigene Reichsversammlungen ab (789 in Mourgoudou b. Albi; 790, 795, 801 in Toulouse; 814 in Doué b. Tours) und urkundete 794, 807, 808 als rex Aquitaniae bzw. als rex Aquitanorum. Neben dem Grenzgrafen →Wilhelm von Toulouse († 812 als Mönch in seiner Gründung Gellone) nahm L., allmählich in selbständiger Führung, an den Abwehr- und Sicherungskämpfen gegen Basken und Araber beiderseits der Pyrenäen teil (Einnahme von Barcelona 801, von Tortosa 811, Strafzug nach Pamplona 813), doch wurde er oft auch zu Reichsversammlungen und Heereszügen des Vaters und des Bruders Pippin entboten (785 Paderborn, 790 Worms, 791 Ingelheim-Regensburg-Awarenkrieg, 792/93 Italien, 793 Salz, 798 Sachsenkrieg, 797 Herstal, 799 Aachen-Friemersheim-Sachsenzug, 800 Tours, 804 Sachsenzug, 805/06 Diedenhofen, 809 Aachen). In der Divisio von 806 sprach ihm Karl d. Gr. über Wasconien und Aquitanien hinaus das gesamte südliche Gallien zu, aber der Tod der älteren Brüder (810/11) machte diese Regelung hinfällig. Karl d. Gr., inzwischen von Byzanz als Kaiser anerkannt, krönte nach oström.-byzantin. Stil am 11.9.813 in Aachen den nunmehr alleinigen Nachfolger L. zum Mitkaiser.

Karl starb am 28.1.814; am 27. Februar traf L. in Aachen ein. Als Repräsentant einer stärker verchristlichten Generation, der in Aquitanien die Klöster gefördert und angeblich einmal erwogen hatte, selber Mönch zu werden, übernahm er ein in seinen gewaltigen Dimensionen machtpolitisch saturiertes, von außen vorerst nicht mehr gefährdetes, in der inneren, d. h. auch kirchlichen Ausformung dagegen unfertiges Reich. Die Lebensgeschichte L.s fällt von nun an größtenteils mit der Reichsgeschichte zusammen, in der das individuell-biographische Element im ganzen nur mit ungleicher Deutlichkeit sichtbar wird.

Von persönlichen Initiativen „außenpolitischer“ Art kann bei L. nicht ernstlich die Rede sein. Durch den feierlichen Empfang einer noch an Karl abgeordneten griech. Gesandtschaft (1.8.814 in Aachen) sanktionierte der neue Kaiser den Ausgleich mit Byzanz. Darin war offensichtlich der Verzicht auf den Römernamen im Kaisertitel vereinbart worden: L. und seine fränk.-deutschen Nachfolger nannten sich bis ins späte 10. Jh. nur Imperator augustus, ohne Attribut. Auch die Umschrift des Bullensiegels Renovatio Roman-[orum] imp[erii] entfiel und wurde durch die Formel Renovatio regni Franc[orum]ersetzt. Griechische Abgesandte sind an L.s Hof noch wiederholt, aber eher beiläufig (817, 824, 826, 827, 833, 839) bezeugt. Im übrigen blieb es unter ihm durchweg bei einer im ganzen defensiven Grenzpolitik. L. nahm 814 die Lehnshuldigung des dän. Thronprätendenten Harald entgegen, hob ihn 826 in Mainz aus der Taufe und sandte Ansgar zur Missionierung des Nordens aus; Harald vermochte sich jedoch in seinem Lande nicht durchzusetzen. An der Elbelinie und besonders im Südosten kam es mit den angrenzenden Slawen wiederholt zu Kämpfen, die ihre Wellen zeitweise bis zu den Bulgaren schlugen, aber|diese Geschehnisse gehören, ebenso wie die Auseinandersetzungen in Italien (Benevent und Venedig), nicht zur Biographie L.s, der in solchen Zusammenhängen zwar gelegentlich Gesandtschaften empfing – insbesondere 826 in Ingelheim –, in aller Regel aber diese Aufgaben den Unterkönigen und Grenzgrafen überließ. Er selber zog 818 und 824 gegen die Bretonen zu Felde, offenbar ohne nachhaltigen Erfolg. Sichtlich kein Heerführer von Rang, griff er auch in Wasconien und Spanien, wo es immer wieder brodelte, nicht persönlich ein.

In der „Innenpolitik“, in der Regierung des Reiches und der Kirche, steht dagegen, mindestens für den Anfang, der persönliche Wille und Beitrag L.s außer Zweifel. Hier setzte der Generationswechsel von 814 neue Energien zur Festigung und Mehrung des überkommenen Erbes frei. Persönlich zur Strenge, ja zum Mißtrauen geneigt, verwies L. seine Schwestern vom Hof in ihre Klöster und entließ auch die Brüder Adalhard und Wala, seine bisher sehr einflußreichen Seitenverwandten. Auf die Sicherung der Randländer bedacht, entbot er seinen Neffen Bernhard, den Sohn Pippins und italischen Unterkönig, zur Huldigung. Zugleich bestellte er – schon 814 – seine eigenen Söhne Lothar und Pippin zu Unterkönigen in Bayern und Aquitanien. Oberster Hofkaplan blieb der EB Hildebald von Köln; nach dessen Tod (818) folgte der Abt Hilduin von Saint-Denis. Aus Aquitanien brachte L. seinen Kanzler Helisachar an den Hof, ebenso seinen Jugendfreund Ebbo, den er 816 zum Erzbischof von Reims erhob. Als einflußreicher Berater begegnet bald auch der Graf →Matfrid von Orléans.

Der neue Schwung der kaiserlichen Regierung wird von Anfang an in einer ausgiebigen Beurkundungstätigkeit sichtbar. Die insgesamt nahezu 500 Diplome L.s, ausgefertigt unter der Leitung der Kanzler Helisachar (814–19), Fridugis (819–32), Theoto (832–34) und Hugo (834–40, – 844, Halbbruder L.s, Abt von Saint-Quentin), stellen mit ihrer ausgereiften diplomatischen Kursive und der geschliffenen Latinität ihrer Textformulare, so in der Verbindung des Immunitätsprivilegs mit dem Königsschutz, den mustergebenden Höhepunkt frühmittelalterlicher Kanzleigeschichte dar. Überhaupt stehen die ersten Jahre für Reich und Kirche im Zeichen gesetzgeberisch-programmatischer Normung und Fixierung durch regelmäßige Reichsversammlungen, durch eine stattliche Zahl von gewandt formulierten Kapitularien, in der Tradition Karls d. Gr. und zugleich über ihn hinaus. Mit der Konstituierung der Bistümer Hildesheim und Halberstadt und des Missionserzbistums Hamburg sowie der Klöster Corvey und Herford vollendete L. die Basis der sächsischen Kirchenorganisation. Aus Aquitanien berief er den Mönchsreformer →Benedikt von Aniane zum Abt der Neugründung Inden (Kornelimünster) und betraute ihn mit der Aufsicht über die Reichsklöster insgesamt, die, wie sich besonders an den Kaiserdiplomen ablesen läßt, mit den Hochstiften zu einer gefestigten, an den Herrscher gebundenen Reichskirche zusammenzuwachsen begannen. Auf einer großen Aachener Synode wurden 816 für die Mönchs- und Nonnenklöster eine neu formulierte, von jeder Mischobservanz gereinigte Benediktregel, für die Kanonikerstifte (und analog für die Kanonissen) eine – freilich nur mittelbar an Chrodegang von Metz orientierte – Institutio unter L.s Autorität als verbindliche Normen verkündet. Es folgten 817-19 weitere Bestimmungen für Bischofskirchen und Klöster (Wahlrecht, Reichslasten, Einkünfteregelung, Sicherung und Beaufsichtigung der Eigenkirchen). Rasche Erfolge dieser Vorschriften sind nicht erkennbar, um so bedeutender aber wurde die prägende Fernwirkung der Statuten von 816 im 10. und 11. Jh.

Auch die geltende Oberhoheit über Rom wurde neu formuliert. Als der Papst Leo III. 815 eigenmächtig eine Verschwörung blutig unterdrückte, ordnete L.eine Untersuchung durch Kg. Bernhard an, ließ sich aber durch päpstliche Gesandte beruhigen. Bei der durch Leos Tod 816 eintretenden ersten Vakanz unter dem neuen Kaisertum griff man weder in Rom noch in Aachen auf das seit der Mitte des 8. Jh. faktisch erloschene kaiserliche Bestätigungsrecht zurück, aber der neue Papst Stephan IV. (816–17) ließ die Römer einen Treueid auf den Kaiser schwören und begab sich zu L. nach Reims. Eine segnende Festkrönung mit einer angeblichen Konstantinskrone (Okt. 816) brachte den röm. Ursprung des Kaisertums in Erinnerung. Als mittelbares Ergebnis der Reimser Verhandlungen stellt sich das Pactum Hludovicianum von 817 für den nächsten Papst Paschalis I. (817–24) dar, das – nach dem Verlust des Kaiserprivilegs für Stephan IV. – erste und für spätere Zeiten mustergebend ausformulierte Kaiserprivileg für die röm. Kirche. Es bestätigte mit dem Territorium und der internen Autonomie des Kirchenstaates auch die Freiheit der Papstwahl, die erst nach der Weihe dem Kaiser anzuzeigen war.

Der Wille zur Konsolidierung gewachsener Ordnung gipfelte in einer großzügigen politischen Neuregelung, die, sichtlich von L.s geistlichen Beratern konzipiert, im Juli 817 auf einer Aachener Reichsversammlung verkündet wurde. Die bisher nur faktisch – zuletzt durch die Todesfälle von 810/11 – zustande gekommene Einheit des Gesamtreiches im Zeichen des Kaisertums wurde zum durchdachten Prinzip erhoben. Dem entspricht es, daß seit 814 in den Urkunden hinter dem Kaisertitel auch der Bezug auf Franken und Langobarden verschwunden ist, ungeachtet der erwähnten Bullenumschrift. Dieses Programm wurzelte geistig im christlichen Universalismus, wie ihn mit publizistischer Verve vor allem EB →Agobard von Lyon verfocht, es entsprach aber auch, angesichts der über viele Länder verbreiteten Rechte, Ämter und Güter, den sehr konkreten Wünschen der Kirchen und weitverzweigter Adelsgruppen. Lothar wurde (wie L. selber 813) zum Mitkaiser gekrönt und zum Nachfolger bestimmt, während Pippin und Ludwig (der Deutsche) als Unterkönige in Aquitanien und Bayern eingesetzt wurden. Diese Ordinatio imperii untersagte über L.s Tod hinaus weitere Teilungen und gab der nach Sinn und Tradition genossenschaftlichen Teilung eine herrschaftliche Wendung: Die Teilkönige sollten in allem, was über ihre interne Autonomie hinausging, dem Kaiser untergeordnet bleiben. Dieses theologisch fundierte, imperial formulierte Programm war eine kühne Konzeption, geradezu eine verfrühte Reichs- und Staatsidee, die dem Rechtsdenken des Zeitalters weit vorauseilte. Ob und in welchem Ausmaße sie sich in der dynastischaristokratischen Welt auch würde durchsetzen lassen, war die Frage, die L.s weitere Regierungszeit überschattete. Die Widerstände blieben nicht aus, treten für uns aber nur vordergründig, namentlich im Kaiserhause selber, in helles Licht, während die offenbar wechselnden Gruppierungen im Adel oft undeutlich bleiben. Das Persönlichkeitsbild L.s verliert dabei sehr an Festigkeit und wird immer mehr durch die Unausgeglichenheit seines Charakters bestimmt.

Der ersten Krisen wurde er aber Herr. Der in der Ordinatio übergangene Bernhard von Italien ließ sich zu einer Empörung hinreißen, die jedoch rasch zusammenbrach. Er starb an der Blendung, die L. – statt des Todesurteils der nächsten Aachener Reichsversammlung (April 818) – über ihn verhängte (17.4.818). Erneut mißtrauisch geworden, zwang L. seine jungen Halbbrüder, Karls d. Gr. nicht vollbürtige Söhne →Drogo, Hugo und Theuderich, zum Eintritt in den geistlichen Stand und entsetzte den Bischof Theodulf von Orléans seines Amtes. Die Bemühungen um kirchliche Reformen und politische Konsolidierung gingen jedoch weiter, wenn auch seit dem Tode Benedikts von Aniane (821) sichtlich mit geringerer Energie. – Auf den Reichsversammlungen von 821 (im Mai zu Nimwegen, im Oktober zu Diedenhofen) wurde die Ordinatio von 817 beschworen. Ein Ausgleich mit den bisher ausgeschalteten und bekämpften Gruppen zielte auf eine erneute Sammlung der Kräfte. In Diedenhofen wurden die Teilnehmer an der Verschwörung Bernhards begnadigt, ebenso Adalhard, dessen Bruder Wala gleichfalls an den Hof zurückkehrte. Zu Attigny versöhnte sich L. im August 822 auch mit seinen Halbbrüdern; Drogo wurde Erzbischof in der Karolingerstadt Metz. Zugleich sanktionierte L. sein Friedenswerk durch eine öffentliche Buße für alles Unrecht, das er insbesondere den Seinen angetan hatte; mit einem Bekenntnis ihrer Pflichtvergessenheit folgten die Bischöfe seinem Beispiel. Die neuen Ratgeber, unter denen neben Adalhard († 826) und Wala der Erzkaplan Hilduin hervortrat, blieben bei alledem auf eine nachhaltige Festigung der Reichsautorität bedacht. Begleitet und beraten von Wala, begab sich Lothar 822 nach Italien. Er wurde von Paschalis I. nach Rom eingeladen und am Osterfeste 823 gekrönt; es war abermals eine bloße Festkrönung, aber zum ersten Mal seit 800 wieder eine Krönung in Rom, wo der Zweitkaiser sogleich wieder eine unmittelbare Gerichtsgewalt in Anspruch nahm. Nach des Paschalis Tod erwirkte Wala die Erhebung des frankenfreundlichen Aristokraten Eugen II. (824–27), und bei einem abermaligen Aufenthalt in Rom verkündete Lothar 824 die Constitutio Romana über eine Reorganisation des Kirchenstaates, der jetzt im Auftrage des Kaisers einer steten Kontrolle unterworfen, also über die bisherige Praxis hinaus ins Reich einbezogen wurde, zumal der gewählte Papst vor der Weihe dem Vertreter des Kaisers einen Treueid leisten sollte. Lothar kehrte 825 an den Kaiserhof zurück und wurde, auch formell im Titel der Urkunden, Mitregent L.s, dessen wahrscheinlich im August 825 in Aachen erlassene Admonitio ad omnes regni ordines erneut von lebendigem Reformwillen zeugte. – Aus den Kontakten mit Byzanz und Rom ergab sich die Notwendigkeit, nochmals den Bilderstreit zu erörtern; dies geschah 825 auf einer Synode in Paris, blieb aber ein bloßer Nachhall ohne Bedeutung.

Das erste Jahrzehnt von L.s Regierung darf nach alledem als Höhepunkt der fränk.-karoling. Reichsgeschichte gewertet werden. Die|vielseitige Breitenwirkung der karoling. Bildungsreform relativierte gewiß die bis dahin dominierende Stellung des Kaiserhofes im geistigen Leben, aber seine Schriftkultur, sein hoher Rang und seine ansehnliche Bibliothek bestanden fort und erneuerten sich gar in der Folgezeit; auch L. wurden Verse, theologische Schriften und kostbare Codices gewidmet; nach vorwiegender, jedoch umstrittener Forschungsmeinung war er der Auftraggeber des altsächs. Heliand. Die politische Stabilität geriet dagegen ins Wanken. Es steigerten sich die Unruhen an den Grenzen, im Süden die Übergriffe der Sarazenen, vom Norden her die Vorstöße der Normannen (seit 834 Jahr für Jahr), an deren Abwehr L. nach wie vor keinen Anteil hatte. Die gefährlichen Erschütterungen bahnten sich aber im Innern an. In Reich und Kirche, denen es an einem organisatorischen Unterbau fehlte, lag weiterhin vieles im argen. Angesichts dieser Aufgaben wurden die kaiserliche Autorität, L.s Energie und Führungswille unverkennbar schwächer. Die Passivität des Kaisers hatte zur Folge, daß der hohe Klerus den Kampf um das steckengebliebene Reformwerk stärker als bisher aus eigener Initiative aufnahm und sich seiner Autonomie, ja seines geistigen Führungsanspruches bewußt wurde. Zugleich regten sich in L.s Umgebung, am Hof und im Adel, Widerstände gegen das politische Programm der Ordinatio von 817. Personell zeichnen sich diese rivalisierenden Gruppen weiterhin nicht deutlich ab, doch tritt als zentrale Gestalt allmählich die neue Kaiserin →Judith in den Vordergrund, die ehrgeizige Mutter des 823 geborenen vierten Kaisersohnes →Karl (des Kahlen). Für ihn gewann sie Lothar als Taufpaten und, 829, den Gelehrten und Dichter →Walahfrid Strabo als Erzieher, für ihn erstrebte sie aber auch einen Anteil an der Reichsherrschaft. Das entsprach dem am Teilungsprinzip orientierten überkommenen Rechtsdenken, lief jedoch dem Nachfolgegesetz von 817 zuwider.

Zwar verteidigte der Gf. Bernhard von Barcelona, der Sohn Wilhelms von Toulouse, 827 erfolgreich seine fränk. Bastion in Spanien, im übrigen aber verliefen die Grenzkämpfe dieses Jahres sehr unglücklich. Die Grafen Hugo von Tours und Matfrid von Orléans, aber auch Mgf. Balderich von Friaul wurden Anfang 828 ihrer Ämter enthoben. Mit den immer lebhafter beklagten Mißständen in Reich und Kirche befaßten sich im Winter 828/29 eine Aachener Versammlung, dann Anfang 829 vier Synoden in Mainz, Lyon, Paris und Toulouse. Hier wurden Reformprogramme sehr grundsätzlicher Art entwickelt, die über die Bemühungen des letzten Jahrzehnts hinaus im Geiste der (schon spätantiken) Lehre von den beiden Gewalten – auctoritas sacrata pontificum et regalis potestas – auf eine Auflockerung des Staatskirchentums, ja auf eine Art von geistlicher „Normenkontrolle“ des öffentlichen Lebens zielten. L. aber und die Seinen erwiesen sich nicht – jedenfalls nicht mehr – willens und imstande, auch ihrerseits solche Wege zu beschreiten; naiver Machtwille überwucherte die hochfliegenden, im politischen Bereich freilich auch unrealistischen Reformideen – eben daraus ergab sich die schwere Krise der nächsten Jahre.

Auf die in einer relatio des Episkopats formulierten Reformwünsche ging L. nicht ein. Dagegen übertrug er im Aug. 829 auf einer Wormser Reichsversammlung seinem jüngsten Sohn Karl Alemannien mit Rätien, dem Elsaß und einem Teil Burgunds. Ob dieser Bereich als künftiges regnum im vollen Rechtssinne gedacht war, steht dahin, aber dem Geist der Ordinatio von 817 widersprach diese Regelung sehr, sie bezeichnete einen Sieg Judiths und einen völligen Kurswechsel des Kaiserhofes. Die Verfechter der Reichseinheit waren beiseite geschoben; Lothar, in den Urkunden nicht mehr als Mitregent genannt, wurde nach Italien entlassen; neue Männer, voran der zum Kämmerer berufene Bernhard von Barcelona, herrschten am Hof. Der Kampf um das Programm von 817 wurde ein Kampf um die Macht am Hofe. Die Initiative lag jedoch vorerst nicht bei den älteren Kaisersöhnen. Wala (seit 826 als Nachfolger seines Bruders Adalhard Abt von Corbie), der Erzkaplan Hilduin, der frühere Kanzler Helisachar erscheinen als Anführer einer Gruppe, die durch eine loyale Palastrevolution gegen den Kaiser selber die erstrebte Reichsordnung sichern wollte, sich dabei freilich im Kampf gegen die Gruppe um Judith und Bernhard mit Hugo, Matfrid und anderen Magnaten traf, deren Motive kaum über persönliche Feindschaft hinausreichten. Die Vorbereitungen zu einem auf Frühjahr 830 anberaumten Bretonenfeldzug schlugen in einen großen Aufstand um, dem L. keinen Widerstand entgegenzusetzen wagte. Bernhard floh nach Barcelona, Judith wurde nach Poitiers ins Radegundiskloster verwiesen. Unter der Leitung des aus Italien zurückgekehrten Mitkaisers Lothar tagte im Mai 830 zu Compiègne eine Reichsversammlung, die sich – soweit erkennbar – formal mit der Wiederherstellung des vorherigen Rechtszustandes begnügte: Lothar erscheint jedenfalls wieder als Zweitkaiser in den|Diplomen, in Wirklichkeit aber trat er als Alleinherrscher auf, beschränkte L. auf eine nominelle Rolle und wollte ihn gar zum Eintritt in den Mönchsstand bewegen. Ohne daß wir die Hintergründe im einzelnen durchschauen, gewann L. in kürzester Frist wieder das Übergewicht. Er ließ den jüngeren Söhnen Pippin und Ludwig eine Vergrößerung ihrer Reichsteile anbieten und konnte sich auf der nächsten Reichsversammlung, im Okt. 830 zu Nimwegen, wieder durchsetzen. Lothar leistete einen neuen Treueid, Judith 1 kehrte zurück, die Anführer des Aufstandes wurden vom Hofe verwiesen und dann im Febr. 831 in Aachen abgeurteilt: Wala und Hilduin, nicht mehr Erzkaplan, wurden verbannt; Lothar, nicht mehr Mitregent, mußte nach Italien zurückkehren. Auf dieser Aachener Versammlung wurde wahrscheinlich eine neue Erbteilung verkündet, die Lothar auf Italien beschränkte und im übrigen, wohl im Rückgriff auf die Divisio von 806, Pippins und Ludwigs Anteile weit ins Reichsinnere, Karls. Gebiet um den Mosel- und Rhoneraum erweiterte. Der Aufstand von 830 hatte also nicht zur Sicherung der Ordinatio, sondern zur Preisgabe der Reichseinheit geführt; Judith schien gesiegt zu haben.

Statt einer Beruhigung kam es bald, bei erneut schwindender Führungskraft L.s und wechselnden Gruppierungen, zu neuen Gegensätzen, die sich, wiederum im einzelnen schwer durchschaubar, für uns nur noch als erbitterter Machtkampf in Dynastie und Hochadel darstellen. Daß die großzügige Ausstattung des jungen Karl die älteren Brüder sehr verstimmt hatte, steht außer Zweifel. Offenbar durch Judiths Bemühen, Lothar auf die Seite ihres Sohnes zu ziehen, kam es jedoch zunächst zu einer halben Aussöhnung: Auf einer Reichsversammlung in Ingelheim empfing L. im Mai 831 Lothar und amnestierte die meisten seiner Anhänger, darunter Hilduin, nicht jedoch Wala. Aber die Spannungen zu den anderen Söhnen bestanden fort. Pippin blieb im Okt. 831 einer Diedenhofener Reichsversammlung fern und verließ gegen Jahresende im Unfrieden den Hof, Ludwig von Bayern empörte sich Anfang 832. Dieser Widerstände wurde der Kaiser jedoch Herr. Er beließ dem jüngeren Ludwig Bayern, verwies Pippin dagegen nach Trier und sprach Aquitanien Karl zu. Die Erbteilung vom Vorjahre war damit schon umgestoßen, ja L. erwog nunmehr eine Teilung des Gesamtreiches (außer Bayern) nur zwischen Lothar und Karl.

Statt dessen aber flammte Anfang 833 der schwelende Konflikt zu äußerster Heftigkeit auf, da Pippin und der jüngere Ludwig sich jetzt mit ihrem Bruder Lothar verbündeten, in gemeinsamem Widerstande, aber kaum mit klarem gemeinsamem Ziel. Für Lothar war es ein Kampf um seine Rechte aus der Reichsordnung von 817. Um für dieses ja auch religiös konzipierte Programm und überhaupt für die Friedenswahrung mit seiner geistl. Autorität einzutreten, fand sich Papst Gregor IV. (827–44) bereit, Lothar in die Francia zu begleiten. Wala dagegen trat nach den Erfahrungen von 830 nur widerstrebend neben Ebbo von Reims auf Lothars Seite. Wortführer des Aufstandes wurde Agobard von Lyon, während Drogo von Metz mit anderen Bischöfen ebenso entschieden zu L. hielt. So kam es unvermittelt zu einer Konfrontation von kaiserlichem, reichsbischöflichem und päpstlichem Anspruch. Der von L.s Bischöfen als frater angeredete und an seinen Treueid gemahnte Papst berief sich, ebenso wie Agobard, auf den religiösen Vorrang der priesterlichen, insbesondere päpstlichen Gewalt. Über diesen Prinzipienkampf aber ging der Machtkampf hinweg. Während sich die Heere bei Kolmar gegenüberlagen und L. mit dem Papst über einen Ausgleich verhandelte, wußten die Gegner am 24.6.833 seine Anhänger auf ihre Seite zu ziehen, so daß L. sich sechs Tage später gefangen geben mußte. Diese formlose Preisgabe L.s durch seine Getreuen auf dem Rotfelde, das später „Lügenfeld“ genannt wurde, bedeutete im Rechtsdenken der Zeit seine Absetzung. Ebenso formlos ging die Herrschaft an Lothar über, der den kaiserlichen Urkundentitel L.s annahm, aber seinen eigentlichen Anspruch nicht aufrechtzuerhalten vermochte. Seinen Brüdern Pippin und Ludwig, die ihm vielleicht ein Treueversprechen leisteten, räumte er ausgedehnte Länder zu sofortiger selbständiger Herrschaft ein. Karl blieb von dieser Teilung ausgeschlossen, aber auch von der Ordinatio war nur ein schwacher Abglanz übriggeblieben. Gregor IV. sah seine Autorität mißbraucht und kehrte enttäuscht nach Rom zurück.

Lothar und seine Parteigänger zeigten sich zum äußersten entschlossen, um die labile neue Herrschaft zu stabilisieren. Karl wurde nach Prüm, Judith nach Tortosa, L. in das Medarduskloster nach Soissons verbracht. Von den Erzbischöfen Ebbo und Agobard beraten, wenn nicht gar getrieben, wollte Lothar den Sturz L.s kirchlich sanktioniert und unwiderruflich gemacht wissen. Das Idoneitätsprinzip, die Auffassung vom Herrschertum als einem von Gott verliehenen Amt in der ecclesia, wurde zu einer Waffe|gegen den Kaiser. Im Okt. 833 erklärten die in Compiègne versammelten Bischöfe, L. habe sein Amt – ministerium sibi commissum – schlecht verwaltet und mahnten ihn zur Kirchenbuße. In Saint-Médard zu Soissons folgte eine feierliche Zeremonie, bei der Ebbo von Reims als Ankläger auftrat. Der gestürzte Kaiser bekannte sich ob vielfacher Schuld, insbesondere der Gewalttaten gegen seine Anverwandten und der Verstöße gegen die Reichsordnung, der Herrschaft unwürdig, legte die Waffen ab und nahm als Exkommunizierter das Büßergewand. Seine Thronfähigkeit sollte damit erloschen sein, ja die Kaiser- und Königswürde schien, kaum zwanzig Jahre nach L.s Thronbesteigung, in eine tödliche Krise geraten.

Lothar und seine Ratgeber hatten jedoch den Bogen überspannt. Der Abt →Hrabanus Maurus von Fulda protestierte gegen die Entthronung des alten Kaisers, den Lothar als Gefangenen mit nach Aachen führte und dem abermals der Klostereintritt nahegelegt wurde. In kürzester Zeit kehrten sich die Fronten wieder um. Durch die harte Behandlung des Vaters, anscheinend aber auch durch den Versuch, die politisch-territoriale Position der Brüder wieder zu beschneiden, brachte Lothar zunächst Ludwig von Bayern, dann auch Pippin von Aquitanien gegen sich auf. Er wich nach Saint-Denis aus, ließ dort aber den Vater und den (inzwischen auch an den Hof geholten) Halbbruder Karl zurück und zog am 28.2.834 fluchtartig nach Burgund ab. Schon am 1.3., einem Sonntag, wurde L. dann in Saint-Denis wieder in die Kirchengemeinschaft aufgenommen und als Kaiser anerkannt. Pippin und Ludwig fanden sich bei ihm ein, auch Judith wurde befreit. Der jetzt unausweichlich gewordene, mit grausamer Gewalt ausgetragene offene Kampf schien in eine neue Katastrophe L.s einzumünden, denn an der Bretonengrenze wurde sein Heer geschlagen (der Kanzler Theoto fiel), und Lothar eroberte vom Süden her die Stadt Chalon. Auf die letzte Machtprobe mit den überlegenen Kräften des Vaters ließ er es aber schließlich doch nicht ankommen. So konnte L. im Spätsommer oder Herbst 834 bei Blois die Unterwerfung Lothars entgegennehmen. Er beließ ihm Italien, gebot ihm aber, dieses Land nicht eigenmächtig zu verlassen; mit zahlreichen Getreuen, darunter Wala († 836) und Agobard, kehrte Lothar über die Alpen zurück. Ohne die letzte Teilung anzuerkennen, duldete L., daß Pippin ein nach Norden erweitertes Aquitanien, Ludwig anscheinend die rechtsrheinischen Länder behielt. Mit einer Reichsversammlung in Diedenhofen, einer feierlichen Restitution des Kaisers im Dom der Karolingerstadt Metz (28.2.835) und der Resignation Ebbos als Erzbischof von Reims gingen die fünfjährigen Wirren zu Ende.

Das Amt des obersten Hofkaplans hatte L. anscheinend schon 830 dem nicht sicher bestimmbaren Abt Fulko anvertraut (bezeugt 833), ihn aber wohl gleich 834, spätestens 836 durch seinen in Treue bewährten Halbbruder EB Drogo ersetzt. Die Leitung der Kanzleigeschäfte ging 834 an seinen anderen Halbbruder, den Abt Hugo, über. Am Hofe war damit wieder Stetigkeit eingekehrt, nicht aber im Reich, für dessen Küstenländer sich die Normannen- und Sarazenengefahr von Jahr zu Jahr steigerte. Trotz einer neuen Aachener Reformsynode von 836 fanden auch die kirchlichen Dinge nicht zu wirklicher Konsolidierung. Vor allem aber blieb die Ausstattung des jüngsten Kaisersohnes Karl eine offene Frage. Ohne Verständigung mit Lothar, der sich gegen die Aussöhnungsbemühungen des Hofes sperrte, bestimmte L. 837 in Aachen weite Länder im Raum zwischen Rhein, Seine und Nordküste als – wohl künftigen – Anteil Karls, den er 838 in Quierzy endlich wehrhaft machen und zum König krönen konnte. Der jüngere Ludwig, der sich erneut auflehnte, wurde wieder auf Bayern beschränkt. Als dann aber Pippin I. von Aquitanien am 13.12.838 starb, war die Bahn frei für die von Judith offensichtlich längst erstrebte Lösung. L. überging den Erbanspruch Pippins II, empfing Lothar zu formeller Aussöhnung auf einer Reichsversammlung in Worms (Juni 839), setzte u. a. auch Agobard wieder in sein Erzbistum ein († 840) und ordnete eine Teilung des Gesamtreiches außer Bayern nur zwischen Lothar und Karl an. Italien und die Länder östlich einer Linie von der Maas zum Genfer See sollten an Lothar, der Westen an Karl fallen. Dieser Entscheidung aber widersetzten sich sowohl Ludwig von Bayern wie eine bedeutende Gruppe des aquitanischen Adels, der Pippin II. zum König ausrief. L. zog nun selber zu Felde, 839 nach Aquitanien, 840 gegen Ludwig. In dieser wirren Situation starb L., nachdem er vom Krankenlager aus den Zweitkaiser Lothar durch Zusendung der Reichsinsignien zum Nachfolger designiert hatte. Sein Bruder Drogo setzte ihn im alten Hauskloster der Karolinger bei.

Einem Herrschernamen das Attribut pius (oder piissimus) beizulegen, gehörte allgemein zur rhetorisch geprägten Topik der Literatur, der Urkunden und der Münzen. Dieses Epitheton begegnet im 9. Jh. und noch darüber hinaus bei L., bei Ludwig dem Deutschen und selbst bei Ludwig dem Kinde. Abgesehen von einem isolierten Zeugnis bei Notker von St. Gallen (Hludovicus agnomine pii, 887) hat sich diese Bezeichnung als individueller Beiname L.s erst im 10. und 11. Jh. eingebürgert. Sie ist auch in der Wissenschaft fester Sprachgebrauch geworden und entbehrt nicht der Berechtigung, denn persönliche Frömmigkeit und Aufgeschlossenheit für Wesen und Anliegen der Kirche treten bei L. ausgeprägt und vertieft zutage. An der schillernden Duplizität der französischen Titel Louis le Pieux und Louis le Débonnaire ist freilich abzulesen, daß dem Beinamen auch eine negative Note im Sinne der Schwäche, der Nachgiebigkeit gegenüber geistlichem Machtanspruch eignen kann. Der unverkennbare Kontrast zu Karl d. Gr., dessen Format L. sicherlich nicht hatte, eine isolierte, unnuancierte Blickrichtung auf die Szenen von 822 und 833, unreflektiert nationalliberale. Wertungskategorien der Geschichtsschreibung haben solche Vorstellungen zu einem Klischee verdichtet, das die älteren Darstellungen und Handbücher beherrscht, in jüngeren Studien aber differenzierend aufgelok-kert worden ist. In L.s Regierung begegnen sich Kulmination und Wende des fränk.-karoling. Zeitalters, aber daß diese Jahrzehnte schlechthin eine Periode des Verfalls gewesen seien, behauptet niemand mehr. In der Kirchenpolitik vor allem der Anfangszeit, aber auch im Willen zur organisatorischen Straffung des Reiches ließ L. es, bei allem Verdienst seiner Berater, nicht an eigener Energie fehlen; das geistige Leben, die sog.Karoling. Renaissance, fand unter ihm zu gesteigerter Entfaltung, der politischen Konzeption einer einheitlichen Reichsstruktur eignet fraglos ein großer Zug. Als sich dann freilich die Probleme türmten, wußte L., jetzt anders beraten und wechselnd beeinflußt, seine anfängliche Energie nicht mehr zu behaupten. Es liegt zwar vordergründig nahe, wäre jedoch unhistorisch, in des Kaisers persönlichem Versagen die primäre Erklärung für diese Wende sehen zu wollen. Die entscheidenden Gründe waren objektiver Art. Das Programm von 817 war eine theoretische, von den Zeitgenossen auch geistig kaum erfaßte Konstruktion geblieben, der es an den wirtschaftlichen und verkehrstechnischen, administrativen und militärischen Voraussetzungen fehlte. Der Weg zu einer innerdynastischen Aufgliederung des Riesenreiches erscheint im historischen Rückblick als ein strukturbedingter Sachzwang, dem auch ein Karl d. Gr. schwerlich Einhalt geboten hätte. So ist L. als eine zentrale Gestalt des noch gemeinsamen german.-roman. Europa zu sehen, eines Zeitalters, das zur gemeinsamen Basis deutscher und franz. Geschichte gehört – L. wird als erster in der langen Reihe franz. Könige dieses Namens gezählt -, das aber in manchen Bezügen, so in der Kloster- und Kirchenreform, in der neuartigen Polarität von Herrschertum, Adel und Episkopat wie auch in der sich anbahnenden staatlichen Pluralität schon spezifische hochmittelalterliche Probleme, teilweise sogar normgebend, vorweggenommen hat.

15. Otto I. 

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Jugend und Erziehung O.s, des ältesten Sohnes Heinrichs und Mathildes, liegen weitgehend im Dunkeln, bis der 919 zum König erhobene Vater ihn 929 in der sog. 'Hausordnung' (D H I 20) zum alleinigen Nachfolger im Königsamt bestimmte. Dieser Übergang von der karolingischen Herrschaftsteilung zur Praxis der Individualsukzession schuf das Problem einer angemessenen Versorgung der Brüder O.s, von denen 929 nur Brun mit der Bestimmung zum Geistlichen den Weg vorgezeichnet erhielt. Die Verheiratung mit einer angelsächs. Königstochter unterstrich zusätzlich die hervorgehobene Stellung des ältesten Sohnes. Im übrigen traten O. und Edgith zu Lebzeiten Heinrichs I. nicht weiter hervor, so daß über Formen einer Beteiligung an der Herrschaft nichts gesagt werden kann.

Nach dem Tod des Vaters am 2.7.936 wurde die Nachfolge O.s innerhalb weniger Wochen realisiert, worüber ein detaillierter Bericht Widukinds von Corvey (II, 1-3) vorliegt. Die Darstellung ist in ihrer Faktizität bis heute umstritten. An seinem Beispiel werden die Rahmenbedingungen, die Möglichkeiten und Grenzen von Erinnerung in oralen oder semioralen Gesellschaften diskutiert. Der Bericht akzentuiert folgende Sachverhalte: Aufgliederung der Königserhebung in weltliche und geistliche Akte; Königssalbung in Anknüpfung an karolingische Tradition und im Unterschied zum Vater; Krönungsmahl des ganzen populus mit dem König, bei dem die Herzöge dienend die sog. Erzämter ausübten. Daß mit diesen zeremoniellen Akten eine vom Vater unterschiedliche Herrschaftsauffassung adäquaten Ausdruck fand, zeigten schon die ersten Regierungshandlungen des neuen Königs. Bei der Vergabe von Ämtern überging er bewußt erblich begründete Ansprüche (→Hermann Billung, Mgf. Gero, Söhne Arnulfs v. Bayern); in Adelsfehden griff er mit Schmachstrafen ein (Hzg. Eberhard). Die Herzöge und Hochadeligen, die mit dem Vater durch Freundschaftspakte und Verwandtschaft verbunden gewesen waren, empfanden O.s Betonung seines königlichen Vorrangs bei der Ämtervergabe als Herabsetzung; sie suchten und fanden Unterstützung bei dem Halbbruder und dem Bruder des Herrschers, Thankmar und Heinrich. Es begann eine Serie von ‚Aufständen’ gegen O., die seine Herrschaft zwischen 937 und 941 mehrfach in tiefe Krisen stürzte. Der Widerstand gegen O.s neue Herrschaftspraxis wurzelte in einem Rechtsbewußtsein, das sich zu bewaffnetem Widerstand auch gegen den König berechtigt glaubte, wenn dieser Gewohnheiten veränderte. Mit Geschick und Glück gelang es O., die Krisen zu meistern, wobei er seinen hochadeligen Gegnern nach Genugtuungsleistungen herrscherliche clementia gewährte und sie mehrfach sogar in ihrer früheren Stellung beließ bzw. nach der Vergebung neue ehrenvolle Aufgaben zuwies, wie etwa dem Königsbruder Heinrich das Hzgt. Bayern. Es etablierte sich eine Praxis gütlicher Konfliktbeilegung, die darauf gründete, das Gesicht beider Seiten zu wahren.

Den Krisen folgte ein Jahrzehnt weitgehend ruhiger Herrschaftsausübung (941–51). Einen gewissen Höhepunkt dieser Zeit markiert die Synode von Ingelheim (948), die im Beisein der Könige O. und Ludwig von Westfranken unter Vorsitz des päpstl. Legaten in den westfränk. Thronstreit und in die Auseinandersetzungen um den Reimser Erzstuhl eingriff. Mit der Gründung mehrerer Missionsbistümer (Brandenburg, Havelberg, Ripen, Schleswig, Aarhus) in dieser Zeit deuteten sich zukünftige Initiativen des Herrschers bereits an. Sie wurden jedoch verzögert durch eine zweite Konfliktphase, die 951/52 wieder durch eigene Familienangehörige in Verbindung mit Teilen des Hochadels ausgelöst wurde: Protagonisten des Widerstands waren dieses Mal Sohn und Schwiegersohn des Königs, die Herzöge Liudolf von Schwaben und Konrad von Lothringen. Die Ursachen für die zweite Krise sind komplex: Einmal war O. 952 von ital. Großen gerufen worden, die langobard. Königskrone zu übernehmen. Er leistete diesem Ruf Folge und heiratete die Königinwitwe Adelheid in zweiter Ehe, nachdem Edgith bereits 946 verstorben und in Magdeburg beigesetzt worden war. Adelheid gebar 952 den ersten Sohn, was den bereits designierten Nachfolger Liudolf in Zweifel gestürzt haben könnte, ob seine Nachfolge durch diesen neuen Königssohn in Frage gestellt würde. Überdies waren eigenmächtige ital. Aktivitäten Liudolfs, mit denen er dem Vater helfen wollte, an Intrigen seines Onkels Heinrich gescheitert.

Welches Motiv auch im Vordergrund stand, Liudolf entfernte sich zusammen mit Ebf. Friedrich von Mainz aus dem Heer des Königs in Italien und organisierte im thüring. Saalfeld Widerstand vornehmlich gegen Hzg. Heinrich, aber auch gegen seinen Vater, da dieser den Bruder und nicht den Sohn unterstützte. In Saalfeld hatten sich auch die ersten Widerstände gegen O. formiert. Der Widerstand verbreitete sich, als O. auch seinen Schwiegersohn, Hzg. Konrad den Roten, gegen sich aufbrachte. Dieser hatte den ital. Gegner O.s, Berengar, der selbst nach der Königskrone Italiens strebte, nach Magdeburg begleitet und ihm Zusicherungen gemacht, die O. nicht einzulösen gewillt war. Es wiederholten sich Kämpfe und Versuche gütlicher Beilegung dieses Zwistes wie in der Anfangsphase O.s, bis ein Einfall der Ungarn dazu zwang, die inneren Streitigkeiten zu beenden. Der Sieg auf dem Lechfeld (10.8.955), mit dem O. diesen Einfall erfolgreich abwehrte, erhöhte das Ansehen des siegreichen Herrschers so sehr, daß der Widerstand nicht fortgesetzt wurde. Hzg. Konrad fiel auf dem Lechfeld im Heer des Königs. Liudolf unterwarf sich dem Vater und wurde von ihm nach Italien gesandt, wo er 957 ebenfalls verstarb. Nach der Lechfeldschlacht veranlaßte O. Dankesfeiern in allen Kirchen des Reiches und führte den Sieg so auf die Hilfe Gottes zurück, die das Gottesgnadentum des Herrschers hatte sichtbar werden lassen. Gewiß nicht zufällig werden nach 955 mehr und mehr Stimmen vernehmbar, die auf den imperialen Charakter von O.s Königsherrschaft hinweisen. Im Zusammenhang mit dem Lechfeldsieg aktivierte O. auch seine Bemühungen um die Neugründung von Bistümern im Osten des Reiches, die in dem Plan der Errichtung des Erzbistums Magdeburg gipfelten. Diese Pläne beschäftigten den Herrscher fast bis an sein Lebensende, da sich im Reich und in Sachsen unterschiedlich motivierte Widerstände artikulierten. Es waren im wesentlichen die geistlichen Institutionen, die eigene Einbußen zugunsten der Neugründungen befürchteten. Bischöfe wie Wilhelm von Mainz und Bernhard von Halberstadt verzögerten die Realisierung der Pläne, indem sie kirchenrechtlich zulässig ihre Zustimmung verweigerten. Auch das Einvernehmen mit verschiedenen Päpsten und deren Unterstützung vermochten gegen diesen Widerstand nichts.

Die Hilfestellung, die O. den Päpsten u. a. gegen den Usurpator Berengar gab, führte auch zur Erneuerung des westlichen Kaisertums. Am 2.2.962 salbte und krönte Papst Johannes XII. O. zum Kaiser, der so wiederum die karolingische Nachfolge antrat. Der Papst begründete O.s Befähigung zum Kaisertum ausdrücklich mit dessen Herrschaft über mehrere Völker, mit den Aktivitäten zur Ausbreitung des christlichen Glaubens und mit den Erfolgen im Kampf gegen die Heiden. Zuvor hatte O. seinen gleichnamigen Sohn 961 von den Großen zum Mitkönig erheben lassen. Im Pactum Ottonianum bestätigte der neue Kaiser direkt nach seiner Erhebung dem Papst Rechte in Rom und Mittelitalien, wurde durch das neue Amt jedoch auch mit so vielen neuen Problemen konfrontiert, daß er sich seit 962 mit kurzer Unterbrechung fast ausschließlich in Italien aufhielt. Im 19. Jh. ist leidenschaftlich über Sinn und Nutzen dieser Italienpolitik diskutiert worden. Unter dem Aspekt nationaler Interessen spielte man sie gegen die Ostpolitik aus, die durch die Fixierung auf Italien verhängnisvoll vernachlässigt worden sei. Diese Alternative war dem 10. Jh. gewiß fremd. O., an dem Gott nach den Vorstellungen der Zeit durch seine Hilfe Wunder bewirkt hatte, hatte sich vielmehr der Aufgabe gestellt, den Schutz der Kirche und die Ausbreitung des christlichen Glaubens als Kaiser zu fördern. Verwirklichen ließen sich die Pläne zur Gründung der Missionsbistümer im Osten mit dem Erzbistum Magdeburg an der Spitze jedoch erst 968, als Vakanzen in Mainz und Halberstadt dem Kaiser die Möglichkeit boten, den neuen Bischöfen vor ihrer Erhebung die Zustimmung zu den Änderungen abzuverlangen. Mit →Adalbert († 981), der zuvor als Geschichtsschreiber und Abt von Weißenburg gewirkt hatte, wurde ein Vertrauter Wilhelms von Mainz erster Erzbischof von Magdeburg. Es kennzeichnet wohl die Situation in Italien, daß sich O. nicht persönlich zu der feierlichen Amtseinführung nach Magdeburg begab, sondern bis 972 versuchte, in Italien geordnete Verhältnisse zu schaffen. 967 hatte er seinen Sohn Otto zum Mitkaiser erheben lassen; es folgten Feldzüge nach Kalabrien und Apulien sowie Gesandtschaften nach Byzanz, die dazu dienten, die Verhältnisse in Unteritalien zu klären sowie eine standesgemäße Braut für Otto II. zu finden. Dies gelang nach einer Palastrevolution in Konstantinopel; der Usurpator, →Johannes Tsimiskes, schickte seine Nichte →Theophanu, die 972 in Rom mit Otto vermählt wurde, wobei Papst Johannes XIII. sie selbst zur Kaiserin salbte und krönte. Erst danach folgte O. dringenden Stimmen, die ihn in sein Reich nördlich der Alpen zurückriefen. Eine Reichssynode 972 in Ingelheim war gut besucht, widerrief aber u. a. Abmachungen, die Bf. Ulrich von Augsburg mit O. in Italien über seine Nachfolge getroffen hatte. Erst im Frühjahr 973 zeigte sich O. in Sachsen, feierte den Palmsonntag in Magdeburg, das Osterfest jedoch – wie traditionell – in Quedlinburg. Vielleicht sollte diese Demonstration zeigen, daß die Neugründung nicht alle alten Gewohnheiten außer Kraft setzte. Die Quellen rühmen den zu diesen Gelegenheiten entfalteten Glanz des kaiserl. Herrschers, der Gesandte aus vielen Ländern empfing. Wenige Wochen nach diesen Feiern ist O. – wie sein Vater – in Memleben gestorben.

Zielstrebigkeit, Unbeugsamkeit und Erfolg kennzeichnen O.s Herrschaft. Im Spannungsfeld der Interessen von Königtum, Adel und Kirche hat er Entscheidungsbefugnisse des Königs gerade in der Anfangsphase seiner Regierung gegen adlige Interessen verteidigt. Diesen trug er jedoch auch flexibel Rechnung, wie etwa die Anerkennung dynastischer Erbfolge zeigt, die der adligen Herrschaftsbildung Kontinuität ermöglichte. Die Reichskirchen und ihre führenden Vertreter unterstützte er in vielfältiger Weise, zog sie aber auch intensiv zum Reichsdienst heran. Er gilt als der Begründer des ottonisch-salischen 'Reichskirchensystems', das jedoch nicht dahingehend mißverstanden werden darf, als sei die Kirche als willfähriges Instrument für das Königtum und gegen den Adel genutzt worden. Konsensbildung war für den Herrscher des 10. Jh. unabdingbare Voraussetzung seiner Regierung, hierzu hatte er unterschiedliche Gruppen und Interessen zu integrieren, Wirkungen und Verdienste angemessen zu belohnen, seine Getreuen zu ehren. Machtpolitik und Durchsetzung eigener Interessen waren dagegen nicht das, was man in jener Zeit von einem Herrscher vorrangig erwartete. Aus dieser Perspektive erklären sich viele der Schwierigkeiten, die O. hatte, der temporäre Erfolg seiner verschiedenen Gegner wie die positive Bewertung, die sie bei vielen Zeitgenossen fanden. Seinen eigenen Weg jedoch unbeirrbar und letztlich erfolgreich gegangen zu sein, ist ihm von Zeitgenossen wie Nachwelt stets attestiert worden. Der Beiname 'der Große' wurde ihm bereits von den Zeitgenossen verliehen.

16. Konstanze von Aragón

1183/84 – 1222

Kaiserin, römisch-deutsche Königin, Königin von Ungarn, Königin von Sizilien

Konstanze von Aragón war durch ihre erste Ehe Königin von Ungarn; nach dem Tod König Emmerichs (1174–1204) floh sie aus dem Land und kehrte nach Aragón zurück. 1208 wurde sie mit dem staufischen Kaisersohn und König von Sizilien Friedrich II. (1194–1250)verheiratet. Als dieser 1212 aufbrach, um im staufisch-welfischen Thronstreit sein Königtum im Reich gegen Kaiser Otto IV. (1175/76–1218)durchzusetzen, regierte sie Sizilien für ihren gemeinsamen Sohn Heinrich (VII.) (1211–1242). 1220 wurde sie mit Friedrich II. in Rom zur Kaiserin gekrönt.

Konstanze von Aragón, Tochter des Königs Alfons II. von Aragón (1154–1196) und der Sancha von Kastilien (1154/55–1208), wurde in jungen Jahren König Emmerich von Ungarn (1174–1204) versprochen und mit ihm wahrscheinlich im Oktober 1196 verheiratet. Diese erste ungarisch-iberische Heiratsverbindung fand unter Vermittlung von Papst Innozenz III. (1160–1218) statt. Ein Konflikt zwischen König Emmerich und dessen Bruder Andreas II. (um 1185–1235) überschattete die Regierungszeit, in der Konstanze um 1200 einen Thronfolger gebar. Als König Emmerich im November 1204 starb, musste Konstanze mit ihrem noch im August 1204 gekrönten Sohn Ladislaus III. (um 1200–1205) nach Österreich fliehen. Nach dessen frühem Tod übersandte Konstanze Krone und Insignien an ihren Schwager Andreas und kehrte in ihre Heimat Aragón zurück, wo ihr Bruder, König Peter II. von Aragón (1174–1213), regierte. Von 1205 bis 1208 hielt sie sich im königlichen Familienkloster Santa María de Sigena (Aragón) auf.

Konstanzes Rückkehr wirkte sich auf den staufisch-aragonesischen Heiratsplan aus, da Konstanze von Sizilien (1154–1198), die Witwe des 1197 verstorbenen Kaisers Heinrich VI. (1165–1197), angestrebt hatte, ihren im Mai 1198 zum König von Sizilien gekrönten minderjährigen Sohn Friedrich II. (1194–1250) mit Sancha (1186–1242), einer jüngeren Schwester Peters II. und Konstanzes, zu verheiraten. Nach dem Tod der Kaiserin verfolgte Papst Innozenz III. als Vormund Friedrichs das Vorhaben weiter, doch schloss im September oder Oktober 1208 der Bischof von Mazzara del Vallo (Sizilien) als Vertreter Friedrichs in Saragossa einen Ehevertrag mit Konstanze, die nun als erfahrenere Königswitwe zur Verfügung stand, während Sancha für ein Heiratsbündnis mit der Grafschaft Toulouse eingesetzt wurde.

1209 landete Konstanze mit 500 Berittenen in Palermo und feierte Ende August ihre Hochzeit mit Friedrich, doch dezimierte eine kurz darauf ausgebrochene Seuche die mitgeführte militärische Unterstützung erheblich. Bevor sich der 1211 in Nürnberg von der antiwelfischen Opposition zum römisch-deutschen König gewählte Friedrich II. im März 1212 in Messina (Sizilien) einschiffte, um seine Herrschaft nördlich der Alpen gegen Kaiser Otto IV. (1175/76–1218) durchzusetzen, wurde sein wohl im ersten Halbjahr geborener Sohn Heinrich (VII.) (1211–1242) zur Sicherung der Nachfolge zum König von Sizilien gekrönt. Unterstützt von Beratern führte Konstanze während der vierjährigen Abwesenheit Friedrichs selbstbewusst die Regentschaft in Sizilien. 1213 setzte sie sich erfolgreich beim Bischof Pere de Puigvert von Urgell (amt. 1204–1230) und beim Papst für die Bestattung ihres bei Kämpfen im Languedoc gefallenen Bruders Peter II. von Aragón und die Freilassung von dessen unmündigem Sohn Jakob I. von Aragón (1208–1276) ein. Nachdem Friedrich II. gegen Otto IV. die Oberhand gewonnen hatte und im Dezember 1212 in Mainz zum römisch-deutschen König gekrönt worden war, urkundete Konstanze mit dem erweiterten Titel „Romanorum regina semper augusta et regina Sicilie“. Die Umschrift des Averses ihres 1213 geprägten Münzsiegels bezeichnete sie als REGINA SICILIE DUCATUS APULIE ET PRINCIPATUS CAPUE und betonte damit ihre Regentschaft als Königin Siziliens und der beiden süditalienischen Territorien, während der Revers an ihre Herkunft aus dem Königshaus von Aragón erinnerte.

Nach dem Sieg über Otto IV. und der Befestigungskrönung in Aachen am 25. Juli 1215 ließ Friederich II. Ende 1215 oder Anfang 1216 Konstanze und Heinrich aus Sizilien holen und empfing beide Ende November oder Anfang Dezember 1216 in Nürnberg. Dokumente wie die Privilegienbestätigung für den Deutschen Orden 1218 bezeugen die gemeinsamen Reisen des Königspaares und lassen auf den Fortbestand der Idee von einer Teilhaberschaft der Königin an der Herrschaft schließen. Nach der Königswahl Heinrichs (VII.) im April 1220 in Frankfurt am Main zogen Friedrich II. und Konstanze über die Alpen und empfingen nach einem Aufenthalt in Oberitalien am 22. November 1220 in Rom von Papst Honorius III. (um 1150–1227) die Kaiserkronen.

Im Dezember 1220 nahm Konstanze am Hoftag in Capua und 1221 am Hoftag in Messina teil. Mit päpstlicher Hilfe forderte sie Wiedergutmachung für verlorene Güter in Ungarn, bevor sie am 23. Juni 1222 in Catania starb. Ihre Bestattung in einem römischen Sarkophag aus dem 3. oder 4. Jahrhundert mit reichen Beigaben, darunter eine Krone, im Dom zu Palermo zeugt von der Wertschätzung Friedrichs für die erste seiner drei Ehefrauen.

17. Hildegard von Bingen

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Als 10. Kind Gott geweiht, wird H. der geistlichen Erziehung der Reklusin Jutta von Spanheim anvertraut. Auf dem Disibodenberg bei Bingen erhält die „inclusa“ Elementarunterricht in der „Regula Benedicti“, der Liturgik und einem Teil der „Artes liberales“. Um 1114 nimmt sie aus der Hand des Bischofs Otto von Bamberg den Schleier. Nach Juttas Tod wird H. 1136 zur „magistra“ des Frauenkonvents gewählt. Zwischen 1147 und 1152 gründet sie ein Kloster auf dem Rupertsberg, das durch seine großzügige bauliche und hygienische Konzeption berühmt wurde (1632 durch die Schweden zerstört). 1158 läßt sich H. durch EB Arnold von Mainz die Rechtsgrundlagen ihres Klosters sichern. Am 16.4.1163 stellt ihr Friedrich Barbarossa auf dem Hoftag zu Mainz einen Schutzbrief aus, in dem der Name „abbatissa“ erstmals urkundlich erwähnt ist. Auf dem gegenüberliegenden Rheinufer oberhalb Rüdesheim gründet H.1165 in einer leerstehenden Augustinerabtei ein Filialkloster, das 1802 säkularisiert wurde und heute Sitz der Sankt Hildegardis-Abtei zu Eibingen ist.

Im Jahre 1141 beginnt H., unter dem Eindruck visionärer Erlebnisse und mit Hilfe des Mönches Volmar und der Nonne Richardis von Stade ihre Schau von der Schöpfung und Erlösung der Welt (Sci vias) niederzuschreiben. 1147/48 läßt Papst Eugen III. durch eine Kommission auf dem Disibodenberg die Schrift prüfen, um auf der Trierer Synode ihren visionären Charakter zu bestätigen. Um die Jahrhundertmitte haben diese Visionen wie auch eine weitreichende Korrespondenz und zahlreiche Liedschöpfungen H.s Ruf einer „prophetissa teutonica“ begründet. Bereits in diesen frühen Schriften begegnet uns nicht nur das geschlossene Welt- und Menschenbild, sondern auch ein erstrangiges politisches Dokument, in welchem die Seherin ihre energische Zeitkritik vorträgt. Unmittelbar damit verknüpft sind die vier großen Predigtreisen, die in das Jahrzehnt zwischen 1160 und 1170 fallen und auf denen H. im Stil der evangelischen Volkspredigt ihr weibisches Zeitalter (tempus muliebre) attackiert. Die Predigten richten sich ebenso gegen eine zwiespältige Diplomatie wie gegen den verrotteten Klerus, vor allem aber gegen die aufkommende Häresie der Katharer. Die 1. Missionsreise führt H. um 1160 nach Mainz, Würzburg, Kitzingen, Ebrach und Bamberg, eine zweite nach Trier, Metz und Lothringen. Zwischen 1161 und 1163 fällt eine Rheinfahrt über Boppard und Andernach nach Köln und Werden an der Ruhr. Auf ihrer letzten Predigtfahrt bereist H. um 1170 Maulbronn, Hirsau, Kirchheim unter Teck und Zwiefalten. Inhalt und Echo dieser Missionsreisen, die zu Pferd, per Schiff oder zu Fuß durchgeführt wurden, spiegeln sich in eigenen Sendschreiben sowie im Briefwechsel; sie zeugen vom Ansehen der Prophetin wie auch vom Mut ihres öffentlichen Auftretens. Noch im hohen Alter kämpft H. gegen das 1179 von den Mainzer Prälaten erlassene Interdikt und verschafft ihrem Kloster eine Ehrenrettung. Kurz nach Aufhebung des Interdiktes verstarb H. auf dem Rupertsberg. Seit Beginn des 15. Jahrhunderts wird sie als Heilige in kirchlichen Kalendarien und Martyrologien aufgenommen, obwohl das Kanonisationsverfahren, eingeleitet unter den Päpsten Gregor IX. und Innozenz IV., zu keinem Abschluß kam.

Das ungewöhnlich breit angelegte Werk H.s blieb für Jahrhunderte ohne Wirkung. Zwar weist das „Verfasserlexikon“ der deutschen Literatur des Mittelalters auf die „zahlreichen Sparten kulturgeschichtlicher Gebiete“ hin, die durch H. erschlossen wurden und die uns einen vielseitigen Einblick in das religiöse, politische, wissenschaftliche, ärztliche und gesellschaftliche Denken und Leben der Zeit geben könnten. Der Universalismus ihres Denkens und Handelns aber ist bereits im 13. Jahrhundert nicht mehr zur Geltung gekommen. Die umfassende symbolistische Weltschau H.s wurde durch den neuplatonisch-arabistischen Aristotelismus überflutet; ihre theologisch wie naturphilosophisch unterbaute Anthropologie konnte sich nicht gegen den „neuen →Aristoteles“ behaupten,|wie er an den Schulen von Salerno, Chartres und Toledo assimiliert wurde, um in der thomistischen Scholastik kanonisiert zu werden. Das Gesamtwerk war bald schon auf das vom Prior →Gebeno von Eberbach 1220 kompilierte pseudo-prophetische „Speculum futurorum temporum“ geschrumpft und durch die einseitige Beurteilung in den „Opera historica“ (1601) des Abtes Trithemius in Mißkredit geraten. Immerhin finden wir unter den Frühdrucken sowohl H.s „Scivias“ (1513) als auch die „Physica“ (1533), die auch der Ausgabe Migne, PL 197 (1855) zugrundeliegen. In den letzten 50 Jahren erst zeigt sich eine stärkere Hinwendung auf die Quellen und damit erstmalig auf die weitgespannte und reichgegliederte Thematik des Gesamtschrifttums.

Im Mittelpunkt der Werke H.s steht zweifellos die visionäre Trilogie. 1141-51 schrieb sie am „Liber Scivias“, einer Glaubenslehre, die Kosmologie und Anthropologie aufs engste mit der Theologie verknüpft. Zwischen 1158 und 1163 entstand der „Liber vitae meritorum“, Wechselgespräche der Tugenden und Laster nach Art der traditionellen Psychomachien, vorgestellt unter universalem Aspekt und mit originellem psychologischen Tiefblick. In das Jahrzehnt 1163-73 fallen die grandiosen Kosmosvisionen des „Liber divinorum operum“, der in der Genter Handschrift des 12. Jahrhunderts den Titel „De operatione Dei“ trägt. Das „Buch der Gotteswerke“ wird mit Recht als H.s zentrale schöpferische Leistung angesehen. In zehn Visionen entfaltet sich eine kosmologisch unterbaute Heilsgeschichte von der Genesis bis zur Apokalypse, wobei die Deutung des Johannes-Prologs die verbindliche Sicht auf den Menschen als die leibhaftige Mitte des Kosmos zeigt. In konzentrischen Kreisen ordnen sich die Weltsphären auf die Gestalt des Menschen zu, der seinerseits in das Weltenrad gespannt ist und die Kräfte des Universums in Bewegung hält. Auf geheimnisvolle Weise greift damit der äußere Aufbau der Natur in den Ablauf der Geschichte und das sittliche Schicksal des Menschen ein. Die Einheit dieser Schöpfungsordnung umfaßt die Welt der Engel ebenso wie Pflanzen und Tiere; sie verknüpft das Sinnenleben mit dem Gnadenwirken und stellt den Menschen mit Leib und Seele, Welt und Kirche, Natur und Gnade in die verbindliche Verantwortung seiner „operatio“.

Die gleiche Perspektive des Visionssystems bieten die Briefe und Lieder, die den Ruf der „rheinischen Sibylle“ begründet haben und die sie zum „Orakel“ für Kaiser und Päpste, für den Klerus wie das Volk werden ließen. In einem Briefwechsel, dessen Echtheit durch jüngste Quellenanalysen gesichert ist, begegnen uns die Päpste Eugen III., Anastasius IV., Hadrian IV. und Alexander III., ferner die Erzbischöfe von Mainz, Trier, Köln und Salzburg, an bevorzugter Stelle auch Bernhard von Clairvaux. In einem Schreiben an Kaiser →Friedrich I. Barbarossa wird die Begegnung auf der Pfalz bei Ingelheim erwähnt; in weiteren Briefen wendet sich H. energisch gegen die Papstpolitik Barbarossas. Briefpartner sind König Konrad III., König Heinrich II. von England, Bertha, Gräfin von Sulzbach und Kaiserin von Byzanz, sowie zahlreiche Bischöfe, Herzöge, Äbte, Äbtissinnen, Priester und Laien. Den visionären Duktus in poetischer Verdichtung tragen etwa 75 „Carmina“, die als „Symphonia harmoniae coelestium revelationum“ bezeichnet worden, sowie ein geistliches Singspiel, der „Ordo Virtutum“. Handschriftlich im Neumenstil überliefert sind auch die Kompositionen dieser Hymnen, Sequenzen und Responsorien, in ihren Motiven stark variiert, mit typisch weiten Intervallen und reicher Melismatik. Zum visionären Schrifttum rechnen weiterhin kleinere Lehrstücke wie die „Regulae S. Benedicti Explanatio“, eine „Explanatio Symboli S. Athanasii“, der „Liber expositionis quorundam Evangeliorum“, ferner zwei hagiographische Studien auf lokaler Tradition fußend, die „Vita S. Ruperti“ und die „Vita S. Disibodi“, sowie Fragmente einer Autobiographie, die in die „Lebensbeschreibung“ der Mönche Gottfried und Theoderich aufgegangen sind. Zu erwähnen ist schließlich eine nicht interpretierte „Lingua ignota“.

In das Jahrzehnt zwischen 1150-60 fallen die natur- und heilkundlichen Lehrschriften, die als „Physica“ und „Causae et curae“ ediert wurden, während sie in der handschriftlichen Fassung den Titel „Liber simplicis et compositae medicinae“ tragen. Vermutlich gehen beide Naturschriften auf eine Handschrift zurück, den „Liber subtilitatum diversarum naturarum creaturarum“. Während die „Naturkunde“ im traditionellen Stil von „De natura rerum“ aufgebaut ist und eine Elementenlehre, eine Tier- und eine Pflanzenkunde bringt, läßt die „Heilkunde“ diesen systematischen Aufbau vermissen, was der einzig erhaltenen Kopenhagener Handschrift des 13. Jahrhunderts anzulasten ist, die mit zahlreichen Zwischentiteln, Umstellungen und Zusätzen versehen wurde. In beiden Naturschriften, vor allem aber in der Physiologie, der Pathologie und in einer naturalistisch artikulierten Sexuallehre, sind Mensch und Natur nach einem durchgehenden anthropologischen Korrelationsgesetz aufeinander zugeordnet, da „alles, was in der Satzung Gottes steht, einander Antwort gibt“.

H.s Weltbild behauptet bei aller Berührung mit frühscholastischen Traditionen und bei aller Bezogenheit zur reichhaltigen Kosmologie des 12. Jahrhunderts durchaus seine Sonderstellung. Abhängigkeiten zur Schule von Salerno oder zum Arabismus lassen sich nicht überzeugend nachweisen. Ebenso sind vermutete Relationen zur Schule von Chartres ohne Quellenbelege geblieben. Insbesondere zeigt H.s Bild der „viriditas“ als einer tragenden naturhaften Lebenskraft kaum Analogien mit dem Naturbegriff des Thierry von Chartres oder des Wilhelm von Conches und keinerlei Ähnlichkeit mit dem antikisierenden Naturgemälde des Bernardus Silvestris. Allenfalls finden sich Anklänge an den symbolistischen Weltbau des →Rupert von Deutz, weniger hingegen an die allegorisierende Schematik eines →Honorius Augustodunensis. Kurz vor dem Umbruch ins scholastische System steht diese Bildwelt noch ganz in der archaisch-sakramentalen Lebensordnung des frühen Abendlandes. Von hier aus will das Werk gedeutet werden. Eine kritische Edition liegt jedoch nicht vor. Die Interpretation des Gesamtwerkes steht noch aus.

18. Karl der Große

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Karl der Gro­ße wur­de am 2.4.748 als äl­tes­ter Sohn des frän­ki­schen Haus­mei­ers und spä­te­ren Kö­nigs (seit 751) Pip­pin (714-768) und des­sen Ge­mah­lin Ber­tra­da (um 725-783) ge­bo­ren. Er war 768-814 Kö­nig der Fran­ken und seit 800 rö­mi­scher Kai­ser. Karls Ge­burts­ort ist un­be­kannt, auch wenn Dü­ren als sein Ge­burts­ort er­wo­gen wur­de. Da sich sein Va­ter haupt­säch­lich im heu­ti­gen Frank­reich auf­hielt, dürf­te Karl dort auf­ge­wach­sen sein.

Das Ge­wicht der Rhein­lan­de im Fran­ken­reich hat er ent­schei­dend ver­grö­ßert, da er sich in sei­ner frü­hen Zeit als Kö­nig oft am Mit­tel­rhein auf­hielt und ab den 790er Jah­ren Aa­chen zu sei­ner stän­di­gen Win­ter­pfalz und da­mit zur wich­tigs­ten Re­si­denz des Rei­ches aus­bau­te.

Karl wur­de wäh­rend des Be­suchs Papst Ste­phans II. (Pon­ti­fi­kat 752-757) im Fran­ken­reich 754 zu­sam­men mit sei­nem Bru­der Karl­mann (751-771) zum Kö­nig ge­salbt. Nach Pip­pins Tod 768 wur­den die Brü­der zu Kö­ni­gen der Fran­ken er­ho­ben, das Reich un­ter ih­nen auf­ge­teilt. Als es in Aqui­ta­ni­en 769 zu ei­nem Auf­stand kam, wei­ger­te sich Karl­mann, sei­nen Bru­der zu un­ter­stüt­zen. Karl war zwar auch al­lein sieg­reich, aber die Brü­der wa­ren fort­an ver­fein­det. Al­lein der über­ra­schen­de Tod Karl­manns 771 ver­hin­der­te ei­nen of­fe­nen Krieg. In­ner­halb we­ni­ger Ta­ge über­nahm Karl nun auch die Herr­schaft im Reichs­teil sei­nes Bru­ders, des­sen Wit­we Ger­ber­ga zu­sam­men mit ih­ren jun­gen Söh­nen zum Lan­go­bar­den­kö­nig De­si­de­ri­us (Re­gie­rungs­zeit 757-774, ge­stor­ben nach 786) ent­floh. 

Die­se Kon­stel­la­ti­on führ­te zu ei­nem Krieg ge­gen die Lan­go­bar­den. Karl trenn­te sich von sei­ner zwei­ten Frau, der Toch­ter des De­si­de­ri­us, wäh­rend die­ser Papst Ha­dri­an (Pon­ti­fi­kat 772-795) zwin­gen woll­te, die bei­den Söh­ne Karl­manns zu Kö­ni­gen zu sal­ben, was die Al­lein­herr­schaft Karls im Fran­ken­reich in Fra­ge ge­stellt hät­te. Ha­dri­an wei­ger­te sich und bat Karl um Hil­fe.Die­ser zog da­her im Spät­som­mer 773 über die Al­pen und be­gann mit der Be­la­ge­rung der lan­go­bar­di­schen Haupt­stadt Pa­via. Erst im Som­mer 774 ka­pi­tu­lier­te De­si­de­ri­us, so dass Karl die Kö­nigs­herr­schaft über die Lan­go­bar­den in Nord- und Mit­tel­ita­li­en über­neh­men konn­te. Wäh­rend die­ser Kämp­fe be­gab sich Karl an Os­tern 774 nach Rom. Er er­neu­er­te das al­te Bünd­nis mit dem Papst­tum und be­stä­tig­te auch die so­ge­nann­te Pip­pi­ni­sche Schen­kung. Nach sei­nem Sieg ver­stand er sich ganz selbst­ver­ständ­lich als Schutz­herr der rö­mi­schen Kir­che.

Schon ein Jahr vor sei­nem Auf­bruch nach Ita­li­en hat­te Karl ei­nen Kriegs­zug ge­gen die Sach­sen un­ter­nom­men und die Ir­min­sul, das zen­tra­le Hei­lig­tum der heid­ni­schen Sach­sen, zer­stört. Ne­ben re­li­giö­sen Mo­ti­ven streb­te Karl ver­mut­lich auch ganz ein­fach nach ei­ner wei­te­ren Ex­pan­si­on des Fran­ken­rei­ches und nach ei­ner Stär­kung der ei­ge­nen Stel­lung. Mit dem Krieg ge­gen die Sach­sen ver­la­ger­te sich der Schwer­punkt des Fran­ken­rei­ches all­mäh­lich vom Pa­ri­ser Be­cken an den Rhein, nicht zu­letzt weil sich die­ser Krieg über rund 30 Jah­re hin­zog und die per­sön­li­che An­we­sen­heit Karls in Sach­sen selbst und den un­mit­tel­bar be­nach­bar­ten Ge­bie­ten not­wen­dig mach­te.

Ein ers­ter Rück­schlag für die Fran­ken hing mit Karls Lan­go­bar­den­krieg zu­sam­men. Wäh­rend sei­ner Ab­we­sen­heit nah­men die Sach­sen Ra­che und über­fie­len zahl­rei­che christ­li­che Kir­chen im nörd­li­chen Hes­sen. Seit 775 stieß Karl dann im­mer wie­der kon­se­quent nach Sach­sen vor und er­zwang die Un­ter­wer­fung und Chris­tia­ni­sie­rung ein­zel­ner säch­si­scher Grup­pen. Zwei Jah­re spä­ter hielt er in Pa­der­born ei­ne ers­te Reichs­ver­samm­lung auf säch­si­schem Bo­den ab. Karl schien da­mit sei­ne Kriegs­zie­le er­reicht zu ha­ben und wand­te sich ei­nem an­de­ren, eben­falls nicht­christ­li­chen Nach­barn zu.

Im Jahr 778 zog Karl auf Bit­ten des mus­li­mi­schen Statt­hal­ters von Sa­ra­gos­sa nach Spa­ni­en, um die­sen ge­gen den Emir von Cor­do­ba zu un­ter­stüt­zen. Karls Feld­zug en­de­te al­ler­dings in ei­nem De­ba­kel, un­ter an­de­rem weil es ei­nen Um­sturz in Sa­ra­gos­sa ge­ge­ben hat­te. Auf dem Rück­zug durch die Py­re­nä­en wur­de zu­dem sei­ne Nach­hut von den Bas­ken ver­nich­tet.

Die Sach­sen nutz­ten die­se Ent­wick­lung zu ei­nem er­neu­ten Ge­gen­schlag, der sie 778 so­gar bis an den Rhein führ­te. 779 sieg­te Karl in ei­ner of­fe­nen Schlacht bei Bo­cholt und er­ober­te in den fol­gen­den Jah­ren gro­ße Tei­le des Lan­des. 782 muss­te er je­doch ei­nen gro­ßen Rück­schlag hin­neh­men. Am Sün­tel­ge­bir­ge er­litt ei­nes sei­ner Hee­re ei­ne ver­hee­ren­de Nie­der­la­ge. Dies ver­an­lass­te Karl zu ei­ner – wohl auch in der Per­spek­ti­ve vie­ler Zeit­ge­nos­sen – aus­ge­spro­chen dras­ti­schen Re­ak­ti­on: In Ver­den an der Al­ler ließ er zahl­rei­che Sach­sen – in den Quel­len ist von 4.500 die Re­de – hin­rich­ten. Ein har­tes Be­sat­zungs­recht soll­te je­den Wi­der­stand so­wohl ge­gen den Herr­scher als auch ge­gen die Chris­tia­ni­sie­rung mit dem To­de be­dro­hen. Schlie­ß­lich in­ten­si­vier­te er in den fol­gen­den Jah­ren sei­ne mi­li­tä­ri­schen Maß­nah­men ge­gen wi­der­stän­di­ge Sach­sen. 

In der Sum­me hat­ten Karls Maß­nah­men Er­folg: Der west­fä­li­sche Ad­li­ge Wi­du­kind (ge­stor­ben nach 785), An­füh­rer des Auf­stands, gab 785 sei­nen Wi­der­stand auf und wur­de in At­ti­gny ge­tauft. In der fol­gen­den Zeit wur­den die Sach­sen zwar zu­neh­mend in das Fran­ken­reich in­te­griert, aber in den 790er Jah­ren kam es er­neut zu hef­ti­gen Auf­stän­den, vor al­lem im Nor­den Sach­sens. Erst 804 un­ter­war­fen sich die letz­ten Sach­sen sei­ner Herr­schaft. Ei­ne Vor­aus­set­zung da­für war ge­we­sen, dass Karl vie­le ko­ope­ra­ti­ons­be­rei­te säch­si­sche Ad­li­ge auf sei­ne Sei­te ge­zo­gen und in sein Herr­schafts­sys­tem in­te­griert und so dem Wi­der­stand all­mäh­lich den Bo­den ent­zo­gen hat­te.



Darstellung Karls des Großen in der Chronik des Ekkehard von Aura um 1112/14.

 

Auch nach Süd­os­ten hin er­wei­ter­te Karl das Fran­ken­reich. Als sich sein Ver­hält­nis zu sei­nem Vet­ter, dem Bay­ern­her­zog Tas­si­lo III. (741- nach 11.12.794) ab dem Be­ginn der 780er Jah­re ver­schlech­ter­te, mar­schier­te Karl 787 in Bay­ern ein. Tas­si­lo un­ter­warf sich kampf­los auf dem Lech­feld, leis­te­te ei­nen Treu­eid und nahm sein Her­zog­tum vom frän­ki­schen Kö­nig zu Le­hen. Schon ein Jahr spä­ter wur­de der Her­zog auf ei­ner Reichs­ver­samm­lung in In­gel­heim des Treu­bruchs be­schul­digt und zum To­de ver­ur­teilt. Karl wan­del­te die­se Stra­fe in ei­ne le­bens­lan­ge Kla­ge­haft um. Der Kö­nig über­nahm nun selbst die Herr­schaft in Bay­ern und hielt sich ei­ni­ge Jah­re lang vor al­lem in Re­gens­burg auf. Von dort aus zog er 791 erst­mals ge­gen die Awa­ren, die als Tas­si­los Ver­bün­de­te gal­ten und seit 788 Bay­ern be­un­ru­hig­ten. Das Un­ter­neh­men en­de­te er­folg­los, und erst 795/796 konn­te Karls Sohn Pip­pin die Awa­ren end­gül­tig be­zwin­gen.

Ne­ben all die­sen äu­ße­ren Krie­gen pfleg­te Karl auch sei­ne Be­zie­hun­gen zum Papst. An­ge­sichts der Ent­fer­nung er­schien er selbst nur sel­ten in Ita­li­en, das von sei­nen Amts­trä­gern frän­ki­scher, ale­man­ni­scher und spä­ter auch baye­ri­scher Her­kunft ver­wal­tet wur­de. Zur Fei­er des Os­ter­fes­tes 781 reis­te der Kö­nig dann aber per­sön­lich nach Rom. Er und Papst Ha­dri­an er­neu­er­ten ihr Bünd­nis. Zu­dem salb­te und krön­te Ha­dri­an Pip­pin (777-810) und Lud­wig (813 Mit­kai­ser, 814-840 Kai­ser) die jün­ge­ren Söh­ne Karls, zu Kö­ni­gen (von Ita­li­en und von Aqui­ta­ni­en). Karl über­ließ dem Papst Ein­künf­te be­zie­hungs­wei­se Ge­bie­te in Tus­zi­en und dem Her­zog­tum Spole­to, er­füll­te aber wei­te­re päpst­li­che For­de­run­gen nicht. Auch folg­te er des­sen an­ti­by­zan­ti­ni­scher Hal­tung nicht, son­dern schloss ein Bünd­nis mit dem Kai­ser. Wäh­rend vor­ge­se­hen war, die­ses durch ei­ne Hei­rat von Karls Toch­ter Ro­trud (ge­stor­ben 810) mit dem jun­gen Kon­stan­tin VI. (Re­gie­rungs­zeit 780-797) ab­zu­si­chern, hielt die Ver­lo­bung nicht lan­ge: Sechs Jah­re spä­ter er­schien Karl er­neut in Ita­li­en und brach­te das Fürs­ten­tum Be­nevent in Süd­ita­li­en in sei­ne Ab­hän­gig­keit. Da­mit war er in ost­rö­mi­sches In­ter­es­sens­ge­biet vor­ge­drun­gen und das Bünd­nis mit Ostrom en­de­te.

Ne­ben Karls Vor­ge­hen hat­te auch das Kon­zil von Nicäa im Jahr 787 die frän­kisch-by­zan­ti­ni­schen Be­zie­hun­gen be­las­tet. Wäh­rend Papst Ha­dri­an die Ab­sicht un­ter­stütz­te, mit die­sem Kon­zil den so­ge­nann­ten Bil­der­streit und da­mit die Spal­tung der Kir­che zu be­en­den und Le­ga­ten nach Nicäa ent­sand­te, blie­ben Karl der Gro­ße und die frän­ki­schen Bi­schö­fe au­ßen vor. Als Re­ak­ti­on er­kann­ten die Fran­ken die Be­schlüs­se des Kon­zils nicht an. Da­mit hat­te Karl der Gro­ße in ei­ner der zen­tra­len Fra­gen der Chris­ten­heit ei­ne ei­ge­ne Po­si­ti­on be­zo­gen und mach­te da­mit deut­lich, dass sein Reich selbst in theo­lo­gi­schen Fra­gen ei­ne ei­gen­stän­di­ge Rol­le ne­ben den bei­den Uni­ver­sal­ge­wal­ten spiel­te. 

En­de 795 ver­starb Papst Ha­dri­an. An­schei­nend kam es dar­auf­hin in Rom zu ei­nem Macht­wech­sel. Nicht wie bis­her ein Ver­tre­ter der Aris­to­kra­tie, son­dern mit Leo III. (Pon­ti­fi­kat 795-816) wur­de ein Auf­stei­ger aus dem Kle­rus zum Nach­fol­ger des hei­li­gen Pe­trus ge­wählt. Die in­ne­ren Span­nun­gen ent­lu­den sich in ei­nem Auf­stand, bei dem im Früh­jahr 799 der Papst an­geb­lich ge­blen­det und der Zun­ge be­raubt wur­de. 

Leo flüch­te­te und fand Schutz bei Karl, der sich da­mals in Pa­der­born auf­hielt. Dort wur­de we­ni­ger über ei­ne mög­li­che Kai­ser­krö­nung ver­han­delt als viel­mehr um die Re­ha­bi­li­tie­rung des Paps­tes, ge­gen den sei­ne Geg­ner schwe­re An­kla­gen er­ho­ben. Karl ließ Leo im Herbst nach Rom zu­rück­füh­ren, aber die Vor­wür­fe ge­gen den Papst blie­ben im Raum ste­hen. Erst als Karl ein Jahr spä­ter selbst nach Rom kam, wur­den die An­kla­gen auf ei­ner Syn­ode ver­han­delt. Die­se konn­ten nur aus der Welt ge­räumt wer­den, in­dem Leo ei­nen Rei­ni­gungs­eid leis­te­te. 

Im Ge­gen­zug vo­tier­te der Papst an der Spit­ze der Syn­ode da­für, Karl zum Kai­ser zu er­he­ben. Am Weih­nachts­tag des Jah­res 800 wur­de der Fran­ken­kö­nig vom Papst zum Kai­ser ge­krönt und von den Rö­mern ak­kla­miert. Für sei­ne An­er­ken­nung als Kai­ser war je­doch das Ver­hält­nis zu Ostrom ent­schei­dend. Kai­ser Ni­ke­pho­ros I. (802-811) woll­te den Fran­ken je­doch kei­nes­falls als gleich­be­rech­tig­ten Kai­ser an­er­ken­nen. Di­plo­ma­ti­sche We­ge schei­ter­ten spä­tes­tens als sich Karl in ei­nen in­ne­ren Kon­flikt in dem zu By­zanz ge­hö­ren­den Ve­ne­dig ein­misch­te. Es kam zum Krieg, der un­ent­schie­den en­de­te. Nach lan­gen Ver­hand­lun­gen wur­de Karl En­de 812 vom neu­en ost­rö­mi­schen Kai­ser Mi­cha­el I. (Kai­ser 811-813, ge­stor­ben 844) als Kai­ser letzt­lich an­er­kannt. 

Im In­nern such­te Karl mit Hil­fe von schrift­li­chen Er­las­sen, den so­ge­nann­ten Ka­pi­tu­la­ri­en, der in­ne­ren Pro­ble­me sei­nes Rei­ches Herr zu wer­den: Man­geln­de Dis­zi­plin so­wohl der ho­hen Geist­lich­keit als auch der welt­li­chen Amts­trä­ger, feh­len­de Rechts­ein­heit und vor al­lem ein un­ge­nü­gen­der Bil­dungs­stand in kirch­li­chen Krei­sen. Mit dem Ka­pi­tu­lar von Her­s­tal (779) for­der­te er ei­ne bes­se­re Amts­füh­rung und ei­nen kor­rek­te­ren Le­bens­wan­del von Kle­ri­kern und Mön­chen ein.

Die Ad­mo­ni­tio ge­ne­ra­lis (789) han­del­te eben­falls von den Pflich­ten und dem Le­bens­wan­del der Geist­li­chen. Da­bei streb­te Karl ei­ne ein­heit­li­che Or­ga­ni­sa­ti­on des kirch­li­chen Le­bens im ge­sam­ten Fran­ken­reich an. Ins­be­son­de­re soll­ten Bi­schö­fe die Seel­sor­ge in den Mit­tel­punkt ih­rer Tä­tig­keit stel­len, re­gel­mä­ßig Diö­ze­san­syn­oden ab­hal­ten und den Kle­rus re­gel­mä­ßig vi­si­tie­ren. Zen­tra­les An­lie­gen aber war ei­ne Ver­bes­se­rung des Bil­dungs­stands von Geist­li­chen und Mön­chen. Da­her soll­ten Schu­len an Bi­schofs­kir­chen und in Klös­tern ein­ge­rich­tet wer­den. 

Die Ver­bes­se­rung der Bil­dung war kein Selbst­zweck, son­dern soll­te ei­ne ein­heit­li­che Or­ga­ni­sa­ti­on des kirch­li­chen Le­bens im ge­sam­ten Fran­ken­reich för­dern. Da­zu ge­hör­te auch ei­ne ein­heit­li­che und leicht les­ba­re Schrift, die ka­ro­lin­gi­sche Mi­nus­kel, die ei­ne wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für die Ver­brei­tung neu­er Ide­en und al­ter Tex­te war. Die Lai­en soll­ten schlie­ß­lich der Ad­mo­ni­tio ge­ne­ra­lis zu­fol­ge die Zehn Ge­bo­te ein­hal­ten und am Sonn­tag die Mes­se be­su­chen, wäh­rend ih­nen an die­sem Tag das Ar­bei­ten un­ter­sagt wur­de. 

Die Er­he­bung Karls zum Kai­ser ver­an­lass­te ihn zu noch mehr ge­setz­ge­be­ri­schen An­stren­gun­gen. In den 802 ent­stan­de­nen Aa­che­ner Ka­pi­tu­la­ri­en for­der­te Karl von sei­nen Un­ter­ta­nen zu­nächst vor al­lem Loya­li­tät in Form von Treu­ei­den, aber auch ei­ne christ­li­che Le­bens­füh­rung. Ein zen­tra­les An­lie­gen war der Schutz von Kir­chen, Wit­wen, Wai­sen und Pil­gern, ei­ne Auf­ga­be, die schon der Kir­chen­va­ter Au­gus­ti­nus (354-430) dem christ­li­chen Herr­scher zu­ge­wie­sen hat­te. Ins­ge­samt folg­ten sei­ne Er­las­se die­sen Idea­len, ei­nem zu­tiefst im christ­li­chen Glau­ben ver­wur­zel­ten Herr­sche­re­thos und sei­nem neu­en Selbst­ver­ständ­nis als Kai­ser. 

Auch auf der prak­ti­schen Ebe­ne mach­te der Kai­ser neue Vor­ga­ben: Im Ge­richts­we­sen ver­bes­ser­te er die Stel­lung der Är­me­ren und Macht­lo­sen, in­dem er Selbst­hil­fe und Blut­ra­che ein­schränk­te und die An­nah­me ei­nes Süh­ne­gel­des ver­pflich­tend mach­te. Auch die Rechts­spre­chung selbst re­for­mier­te er: Bei Ge­richt führ­ten Gra­fen oder ih­re Ver­tre­ter im Na­men des Kö­nigs den Vor­sitz und voll­streck­ten das Ur­teil, das von rechts­er­fah­re­nen Män­nern aus dem Volk, so­ge­nann­ten Schöf­fen (sca­bi­ni) ‚ge­fun­den’ wur­de. Wei­ter führ­te Karl so­ge­nann­te Rü­ge­zeu­gen ein, die als An­klä­ger auf­zu­tre­ten hat­ten, wenn ein Ver­bre­chens­op­fer dies nicht selbst tat. Mit die­sen Än­de­run­gen re­agier­te Karl auf die Miss­stän­de bei der ‚Ver­wal­tung‘ sei­nes Rei­ches, et­wa durch Macht- be­zie­hungs­wei­se Amts­miss­brauch. Mit ih­rer Kon­trol­le be­auf­trag­te er Kö­nigs­bo­ten (mis­si do­mi­ni­ci). Sie reis­ten im Reich um­her, kon­trol­lier­ten die ört­li­chen Wür­den­trä­ger und brach­ten den Wil­len des Herr­schers zur Gel­tung. 

In sei­ner per­sön­li­chen Le­bens­füh­rung rich­te­te sich Karl al­ler­dings nicht im­mer nach den kirch­li­chen Idea­len. Sei­ne bei­den ers­ten Ehe­frau­en, Hi­mil­trud und ei­ne na­ment­lich nicht be­kann­te Toch­ter des Lan­go­bar­den­kö­nigs De­si­de­ri­us hat er aus po­li­ti­schen Grün­den ver­sto­ßen. Da­nach hat er noch zwei- oder drei­mal ge­hei­ra­tet. Sei­ne drit­te Ge­mah­lin Hil­de­gard (ge­stor­ben 783) schenk­te ihm die drei für die Nach­fol­ge aus­er­se­he­nen Söh­ne Karl, Pip­pin und Lud­wig, von de­nen aber nur der letz­te­re den Va­ter über­leb­te. Wei­te­re un­ehe­li­che Nach­kom­men spiel­ten po­li­tisch kei­ne Rol­le. Als er im Herbst des Jah­res 813 sein En­de na­hen fühl­te, krön­te er Lud­wig in Aa­chen ei­gen­hän­dig zum Mit­kai­ser, ver­zich­te­te al­so auf ei­ne Be­tei­li­gung des Paps­tes. Karl der Gro­ße starb am 28.1.814 in Aa­chen, wo er noch am sel­ben Tag in der Pfalz­ka­pel­le an heu­te un­be­kann­ter Stel­le bei­ge­setzt wur­de.

19. Heinrich I. (Ostfrankenreich)

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Das Urteil über den ersten deutschen König aus sächsischem Hause hat nicht nur die Familientradition der im Raum von Gandersheim begüterten Liudolfinger zu berücksichtigen, sondern auch H.s fränkische Ahnen, die er seiner Großmutter Oda sowie – mit dem Namen Heinrich – seiner babenbergischen Mutter verdankte. Die Ehe des Vaters stand im Zeichen einer liudolfingisch-babenbergischen Koalition gegen die Konradiner, die nach dem Sieg der Konradiner über ihre mainfränkischen Rivalen (906) zusammenbrach. Zuvor war H. vom Vater mit einem Feldzug gegen die Dalaminzier betraut worden. Der veränderten Konstellation nach 906 entsprach 909 die Eheschließung mit der im Stift Herford erzogenen Mathilde aus dem Geschlecht des Sachsenherzogs Widukind nach kirchlich sanktionierter Auflösung der 1. Ehe mit Hatheburg. Die Liudolfinger gewannen so den nördlichen Eckpfeiler der konradinischen Stellung im oberen Weserraum und damit die Voraussetzung zur Begründung eines gesamtsächsischen Dukats. Als Nachfolger des Vaters im Herzogtum (912) brach H. mit der bisherigen Loyalität gegenüber König Konrad I. und EB Hatto von Mainz. Er okkupierte Mainzer Güter rechts der Weser bis Nörten und in Thüringen und setzte sich bis 915 gegen Eberhard, den Bruder des Königs, im Weserbergland, in Corvey und auf der Eresburg durch. Im Gegenstoß gelangte Konrad I. bis zur Pfalz Grona (bei Göttingen), wo es zu einem konradinisch-liudolfingischen Ausgleich als Grundlage der späteren Thronfolgeregelung kam.

Nach dem Ableben Konrads I. wurde H. 919 tatsächlich mit konradinischer Unterstützung zu Fritzlar von Franken und Sachsen auf Vorschlag Eberhards, der zugleich mit Berufung auf eine letztwillige Weisung seines Bruders den Thronverzicht aussprach, gewählt. H. lehnte allerdings die von EB Heriger von|Mainz angebotene Salbung und Krönung ab. Gemeinsam mit einem anderen Teil der Franken erhoben die Bayern im gleichen Jahr (vorher oder nachher?) wahrscheinlich zu Forchheim den Bayernherzog Arnulf zum König in regno Teutonicorum und somit ebenfalls zum Nachfolger Konrads I. Als Motiv für die Ablehnung der kirchlichen Herrscherweihe kommt neben den territorial-politischen Differenzen zwischen H. und der Mainzer Kirche auch ein grundsätzlicher Vorbehalt in Betracht. In diesem Zusammenhang ist auch der Einschnitt, den H.s Herrschaftsantritt in der Geschichte von Kanzlei und Hofkapelle bildet, von Bedeutung.

H.s Versuch, seine Anerkennung in Schwaben, dessen Herzog Burchard, durch Abwehrkämpfe gegen König Rudolf II. von Hochburgund in Anspruch genommen, beiden Wahlen ferngeblieben war, und in Bayern durch kriegerische Aktionen zu erzwingen, führte zu Kompromißlösungen, die den süddeutschen Herzögen weitgehende Autonomie und vor allem die Herrschaft über die Kirche beließen. Arnulf von Bayern verzichtete zwar auf den Königstitel, wahrte jedoch die einem karolingischen Teilkönig vergleichbare Stellung. Sie ist derjenigen Lotharingiens im westfränkischen Reich Karls des Einfältigen zur Seite zu stellen, wo 920 Giselbert zum princeps (König?), wahrscheinlich mit Unterstützung H.s, erhoben wurde. H. hat jedenfalls damals im Streit um die Besetzung des Bistums Lüttich gegen Karl zu Gunsten Giselberts interveniert. Mit Karl, der sich inzwischen in Lothringen wieder durchgesetzt hatte, gelangte H. im Bonner Vertrag vom 7.11.921 zu einem Ausgleich durch Abschluß einer rechtsförmlichen amicitia bei gegenseitiger Anerkennung der Könige als rex Francorum occidentalium und rex orientalis. Damit erkannte zwar H. die Rheingrenze an, der legitime Karolinger jedoch zugleich das Königtum des Sachsen, wenn auch nicht als ein fränkisches. Zu den Folgen gehörte die Revision der Lütticher Frage zu Gunsten des karolingischen Kandidaten mit Unterstützung Kaiser Berengars und Papst Johanns X. Schon 923 optierte H. für den französischen Gegenkönig Robert und gewann gegenüber dessen Nachfolger Rudolf vor allem in Niederlothringen um so leichter an Boden, als die politischen Ziele dieses Königs durch das westfränkische Burgund, sein vormaliges Herzogtum, geprägt waren. So konnte H. in das Gebiet zwischen Rhein und Mosel einrücken. Nach wechselnden Kämpfen begünstigte eine schwere innere Krise des westfränkischen Königtums den Anschluß ganz Lothringens an H.s Reich (925). Das ehemalige regnum Lotharii, die Heimat der Karolinger, mit Aachen, der Hauptpfalz Karls des Großen, war mit dem einstigen ostfränkischen Reiche wieder vereinigt, und diesem wurden neben bedeutendem materiellen Gewinn auch Träger und Stätten karolingischer Traditionen zugeführt. Das Amt des Herzogs von Lothringen erhielt Konrads I. Bruder Eberhard.

Gegen die Ungarn, die seit der Jahrhundertwende das sich auflösende Frankenreich heimsuchten, sicherte H. wie schon vor ihm Berengar I. von Italien und Arnulf von Bayern sein Reich nach Gefangennahme eines hochgestellten ungarischen Führers 926 durch einen 9jährigen Waffenstillstand sowie durch eine im gleichen Jahr beim Reichstag zu Worms für das ganze Reich erlassene Ordnung zur Errichtung von Fluchtburgen. Ältere karolingische Einzelmaßnahmen gegen die Normannen, bayerische und italienische gegen die Ungarn sowie das fränkische System der Burgwerksordnung dürften dabei von Einfluß gewesen sein. Als systematische und umfassende Maßnahme der Zentralgewalt nimmt H.s Burgenordnung jedoch eine Sonderstellung ein. Die Aufstellung einer gepanzerten Reitertruppe trat ergänzend hinzu. Der Waffenstillstand wurde bereits 3 Jahre vor seinem Ablauf auf dem Erfurter Reichstag 932 gekündigt. Dies löste einen bewaffneten Konflikt aus, der mit H.s Sieg an der Unstrut am 15.3.933 endete. Wie schon bei der Burgenordnung haben auch hier alle deutschen Stämme mitgewirkt, so daß H.s Kriegserfolg, der das Reich und die christlichen Nachbarländer nachhaltig entlastete, die Anerkennung seines Königtums durch alle deutschen Stämme bezeugt und als Markstein auf dem Wege zur Bildung eines überstammlichen deutschen Gemeinschaftsbewußtseins gelten kann.

In H.s Ostpolitik gegenüber den Elbslawen und den Böhmen überwiegt mit der Einnahme der Brennaburg (Brandenburg) im Lande der Heveller sowie der Dalaminzier-Burg Gana, mit der Gründung der Burg Meißen sowie mit dem von Arnulf von Bayern unterstützten Böhmenfeldzug, der bis nach Prag und zur Unterwerfung des Böhmenherrschers Wenzel führte (929), das kriegerische Moment das der Mission, für die in diesem Bereich allenfalls das nach Corvey weisende Prager Vitus-Patrozinium einen Hinweis bietet. Nach dem Ungarnsieg kam es allerdings im Anschluß an den siegreichen Dänenfeldzug und die Unterwerfung des dänischen Unterkönigs Chnuba, des Herrn von Haithabu, zu dessen Taufe und zu einer Missionsreise des EB Unni von Hamburg-|Bremen, die sich auf den Spuren Anskars nach Dänemark und Schweden (Birka) erstreckte.

Seine Stellung in Lothringen und vor allem in Oberlothringen vermochte H. im Schatten innerfranzösischer Thronkämpfe zwischen König Rudolf und Graf Heribert von Vermandois weiter zu festigen. Der ihm vom lothringischen Episkopat gewährten Unterstützung entsprach H. mit der Übertragung weltlicher Herrschaftsbefugnisse an diesen nach westfränkischem Vorbild. Für die Sicherung Niederlothringens bedeutete der 928 in Aachen und Maastricht bewirkte Ausgleich zwischen EB Ruotger von Trier und dem im Maasgebiet (Chèvremont) mächtigen Giselbert, dem dessen Ehe mit H.s Tochter Gerberga und die Anerkennung als Herzog folgten, eine weitere Festigung der deutschen Herrschaft namentlich im Gebiet zwischen Maas und Schelde.

Anders als gegenüber den sonstigen Nachbarn des Reichs lag die Außenpolitik gegenüber Burgund und Italien zunächst weniger in der Hand des Königs als in der der süddeutschen Stammesherzöge. 922-26 vermochte König Rudolf II. von Burgund im Bunde mit Herzog Burchard von Schwaben als Rivale Kaiser Berengars in Italien aufzutreten, ohne sich nach dessen Ermordung (924) durchsetzen zu können. Der Tod Burchards vor Novara beim schwäbisch-burgundischen Feldzug von 926 besiegelte vielmehr den Zusammenbruch der hochburgundischen Italienpolitik, die vom italienischen Königtum Hugos von der Provence abgelöst wurde. Der schwäbischen Italienpolitik ist in der anschließenden Phase eine bayerische zur Seite zu stellen, die im Italienzug Herzog Arnulfs und seines Sohnes Eberhard (933/34) gipfelte und zugleich scheiterte. Auch als Äußerungen süddeutscher Stammesautonomie brauchen diese Aktionen mit H.s politischen Absichten am allerwenigsten nach 926 und vollends nach 933 im Widerspruch gestanden zu haben.

H.s eigene Beziehungen zu Burgund werden durch seine Begegnungen mit dessen König Rudolf II. beim Wormser Reichstag von 926 und beim Dreikönigstreffen zu Ivois am Chiers 935, an dem als dritter Partner König Rudolf von Frankreich teilnahm, markiert. Bei einer von ihnen kam es zur Kommendation des Burgunderkönigs gegenüber H. unter Überreichung der heiligen Lanze, die Rudolf 922 von italienischen Großen mit der Einladung zur Übernahme der italienischen Königswürde erhalten hatte. H.s Gegenleistung bestand in der Anerkennung der burgundischen Herrschaft zwischen Jura und Reuß einschließlich Basels. Die heilige Lanze galt als siegesmächtiger Träger einer Nagel- Reliquie vom Kreuze Christi und vielleicht schon damals als Lanze des heiligen Mauritius, des im burgundischen Königskloster Saint-Maurice d'Agaune verehrten Führers der thebäischen Legion. Für die Spätdatierung des „Lanzenhandels“ (935) würde es sprechen, wenn die Lanze Rudolfs II. Anspruch auf Italien verkörperte, den er förmlich erst 932/33 zu Gunsten König Hugos gegen niederburgundische Gebietsabtretungen aufgegeben hat. Doch auch ohne dies bildet das Dreikönigstreffen von 935, das zu einer amicitia der Teilnehmer führte, in H.s West- und Südwestpolitik den Höhepunkt.

Vorsorge für die Zukunft seines Hauses und Reichs traf H. beim Quedlinburger Hoftag von 929 mit einer Hausordnung, die bereits die Thronfolge seines Sohnes Otto vorgesehen haben dürfte. Dafür spricht auch dessen alsbaldige Eheschließung mit der angelsächsischen Königstochter Edgith. Im Frühjahr 936 sicherte H., bereits erkrankt, auf einer Reichsversammlung zu Erfurt nochmals Ottos Nachfolge.

In seiner Bedeutung für die Bildung des deutschen Volkes und Reiches im Rahmen der sich formierenden nachkarolingischen Völker und Nationalen Europas wird H.s Königtum am hellsten durch die Aachener Wahl seines Nachfolgers beleuchtet, an der alle deutschen Stämme teilnahmen und durch die mit der von H. vorgesehenen Nachfolgeregelung die Prinzipien der Individualsukzession und Unteilbarkeit des Reichs bekräftigt wurden. H.s politische Ziele und Aktionen gehen jedoch über den Bereich der deutschen Stämme an allen seinen Grenzen hinaus und knüpfen darin an die ostfränkischen Karolinger, vor allem an Kaiser Arnulf an. Die unverkennbaren hegemonialen Tendenzen machen es unwahrscheinlich, daß Italien als einziges Nachbarland unberücksichtigt geblieben wäre. Die umstrittene Nachricht Widukinds, H. habe vor seinem Tode einen Romzug geplant, meint jedenfalls keine bloße Wallfahrt und steht mit H.s sonstigen karolingischen Tendenzen im Einklang, die er als Nichtkarolinger besonders zu betonen Anlaß haben konnte und tatsächlich fortschreitend – auch mit der Wiedereinrichtung von Kanzlei und Hofkapelle – betont hat. Der Erwerb der heiligen Lanze kann, wenn sie 935 übergeben wurde, angesichts ihrer italienischen Herkunft ebenfalls in diesen Zusammenhang gehören.

20. Adelheid von Burgund 

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Die Geschichte des 10. Jahrhunderts ist nicht arm an bedeutenden Frauengestalten; A. ist eine der bedeutendsten. Die Zeitgenossen rühmen in konventioneller Weise ihre Schönheit, Sittenreinheit, Frömmigkeit, Mildtätigkeit, vor allem aber, und dies ist nicht konventionell, ihre Klugheit und Urteilskraft. Nicht ohne literarische Bildung, stand sie in Verbindung mit den Äbten →Majolus und →Odilo von Cluny und mit →Gerbert von Aurillac. Teilnahme an den Staatsgeschäften scheint ihr ein Lebensbedürfnis gewesen zu sein, und sie besaß die Gabe zu herrschen. Verwandtschaftliche Beziehungen verschafften ihr Einfluß in Deutschland, Italien, Frankreich und Burgund; →Gerbert nannte sie 987 „Mutter der Königreiche“. - Schon als Kind aus politischen Gründen mit →Lothar, dem Sohn und Erben König →Hugos von Italien, verlobt, heiratete sie diesen nach dem Tode Hugos mit 16 Jahren in kritischster Zeit, da Markgraf →Berengar von Ivrea die tatsächliche Macht an sich gerissen hatte. Nach dem frühen Tode Lothars (950) gewann er den Thron, behandelte A. in unwürdiger Art und setzte sie schließlich gefangen. Sie entkam auf abenteuerliche Weise. Inzwischen war →Otto der Große, an dessen Hof ihr Bruder, König →Konrad von Burgund, erzogen worden war, ihr zu Hilfe gekommen, nahm das regnum Langobardorum als Besitzer der heiligen Lanze und Erbe der Karolinger an sich und vermählte sich im Dezember 951 mit ihr. In dem Aufstande →Liudolfs, Ottos Sohn aus erster Ehe, ist ihre Rolle schwer zu durchschauen; erkennbar ist nur ihre Hinneigung zu Heinrich von Bayern, →Liudolfs Hauptgegner, der sie zur Hochzeit in Pavia geleitet hatte. Gänzlich ohne Einfluß auf die Politik des Gatten war sie wohl nicht; das Schweigen der Quellen schließt ihn nicht aus. Aber hinter der überragenden Königinmutter →Mathilde trat sie zurück. Bei der Kaiserkrönung →Ottos 962 wurde A. ebenfalls gekrönt und erscheint nun als imperatrix augusta, consors imperii u. ä. in den Urkunden. Sie brachte →Otto in Verbindung mit Cluny, doch ohne handgreifliche Wirkung auf die Klöster im Reiche, die sich an Gorze hielten, sofern sie sich der Reformbewegung erschlossen. Nach →Ottos Tod (973) folgte →Otto II. zunächst häufig dem Rate der Mutter, löste sich aber seit 975 von ihr, wohl unter dem Einfluß seiner Gattin →Theophanu. A. lebte seit 976 meist in Italien und Burgund. Eine Aussöhnung fand 980 in Pavia statt. 983 scheint sie hier|Vertreterin des Kaisers gewesen zu sein. Ihrem hohen Ansehen und der Tatkraft →Theophanus ist es nicht zuletzt zu danken, daß nach dem vorzeitigen Tod →Ottos der Thron dem unmündigen →Otto III. erhalten wurde. Für ihn führten beide Frauen die Regentschaft zunächst gemeinsam. Aber nur vorübergehend ließ sie der Zwang der Umstände die Rivalität vergessen. A. mußte 985 vor der energischeren →Theophanu weichen und ging wieder nach Italien, wo sie Herrschaftsrechte ausübte, wurde aber seit 988 von →Theophanu auch hier verdrängt. Erst nach dem Tode der Schwiegertochter (991) erlangte sie nochmals die Regentschaft, die sie, beraten vor allem von Erzbischof →Willigis von Mainz, tatkräftig führte. Den Rückgang der deutschen Vormachtstellung, vor allem im Osten, vermochte sie gleichwohl nicht zu verhindern. Mit dem mündig gewordenen Enkel kam es zum Bruch. Sie zog sich daraufhin in das von ihr gegründete Kloster Selz im Unterelsaß zurück, entsagte aber auch hier der Politik nicht völlig, sondern unternahm noch in ihrem Todesjahr eine Reise nach Burgund, um ihren Neffen König →Rudolf III. mit seinen Gegnern auszusöhnen. Schon bald nach ihrem Tode wurde sie als Heilige verehrt und unter →Urban II. (1088–99) offiziell kanonisiert. Eine Deutung ihrer Persönlichkeit scheitert an der Dürftigkeit der Quellen. Ihr Wesenskern war wohl eine cluniazensisch geprägte, politisch gerichtete Frömmigkeit. - Gertrud Bäumer behandelte ihr Leben in ihrem Roman „A., Mutter der Königreiche“ (1926).

21. Elisabeth von Thüringen

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Die ehrgeizige Territorial- und Heiratspolitik des prachtliebenden und kunstsinnigen Landgrafen Hermann I. brachte die 4jährige Königstochter an den Thüringer Hof als Verlobte des bedächtigen und treuen Ludwig IV., den sie 14jährig heiratete und dem sie 3 Kinder schenkte. Ludwigs Mutter Sophie gab dem Landgrafenpaar das Beispiel kirchlicher, zisterziensischer Devotion; der Einfluß der ersten Franziskaner in Deutschland wirkte seit 1225 auf E., mehr noch die Kreuzzugsbegeisterung. Vom höfischen Leben, aber auch von der versachlichten Finanzwirtschaft des aufsteigenden Territorialstaates wandte sich E. ab zu karitativer Armenfürsorge. Bestärkt wurde sie darin seit 1226 von ihrem Beichtvater →Konrad von Marburg, der Kreuzprediger und vermutlich Prämonstratenser war und auch politisch für den Landgrafen wirkte. Als Ludwig in Erfüllung seines Kreuzzugsgelübdes 1227 in Otranto starb, mußte die junge Witwe im Konflikt mit ihren haushälterischen Schwägern →Heinrich Raspe und Konrad die Wartburg verlassen und ihre Kinder in fremde Hände geben. Ihrer fürstlichen Einkünfte nicht beraubt, suchte sie, zunächst ratlos und rastlos umherziehend, nach Formen christlichen Lebens in der Welt. Bald ließ sie sich wieder beraten und oft knechten von →Konrad von Marburg, dessen herrischen Weisungen sie doch nicht stets folgte und dessen Unschlüssigkeit ihr die Entscheidungsfreiheit nicht abnahm. Sie wollte den Armen als soror in seculo dienen, nicht hinter Klostermauern, aber gebunden durch die Gelübde der Ehelosigkeit und Entsagung, später auch des unbedingten Gehorsams, jedoch nicht der völligen Armut, die ihr die Mittel für ihren Liebesdienst genommen hätte. In spannungsreicher Gemeinschaft mit dem noch in der bernhardinisch-norbertinischen Mönchswelt befangenen →Konrad von Marburg schuf sich E. eigenwillig, jäh und sprunghaft eine Form geistlichen Lebens und aktiven Wirkens, wie sie bislang den Frauen auch von den noch unfertigen franziskanischen Gründungen nicht geboten wurde. (Franziskaner-Tertiarin war sie wohl nicht.) Im Geist der Franziskaner, der Ritterorden, der Prämonstratenserinnen und vor allem der gleichzeitigen „Beginen“ gründete sie 1228 das Franziskus-Hospital in Marburg, wo sie allmählich ihren Hofstaat entließ, zusammen mit nichtadligen Frauen im grauen Gewand der Beginen Spitaldienst tat und eine geistliche Spitalgenossenschaft mit halb klösterlicher Ordnung um sich sammelte. In unermüdlicher Arbeit starb sie vierundzwanzigjährig. Schon an Pfingsten 1235 wurde sie von Papst Gregor IX., dem Gönner Konrads von Marburg und Protektor der neuen Orden, heiliggesprochen (Fest 19.11.) und 1236 im Beisein von Kaiser Friedrich II. dort beigesetzt, wo sich alsbald die Elisabethkirche, einer der frühesten hochgotischen Bauten Deutschlands, erhob; ihr Erbe übernahm der Deutsche Orden, dessen Schutzpatronin sie wurde. Ihre bald verherrlichte und oft verniedlichte Heiligkeit beruht auf der Selbstzucht und Entäußerung eines hochdifferenzierten Charakters, der in einer Zeit religiösen Suchens äußerlich schwankend und tastend, im Kern unbeirrt und selbständig ein weithin wirksames Beispiel weltnahen Christentums gab.

22. Roswitha von Gandersheim 

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H. schrieb selbst ihren Namen gleichbleibend „Hrotsvit“ (mit zusätzlichem h in den flektierten Formen „Hrotsvithae“, „Hrotsvitham“ etc.) und deutete ihn als „starker Klang“ beziehungsweise „helltönende Stimme“. Philologisch ist diese eigenwillige Etymologisierung („hrôtswîth“ = ruhmstark) nicht ganz einwandfrei, unterscheidet sich aber vorteilhaft von späteren Deutungen des Namens als „Weiße Rose“, „Rascher Witz“, „Rauschewind“, „Roß- oder Rosenweide“ etc. Ja, sie erhellt höchst eindrucksvoll den Sinn und die Sendung dieses Lebens und läßt H.s dichterisches Werk als ein „literarisches Kompendium und Programm“ (R. A. Schröder) erkennen. Dagegen liegt der äußere Ablauf ihres Lebens im Dunkel, doch läßt sich aus ihren Dichtungen und insbesondere den Vorreden, Briefen und Widmungsschreiben, die sie diesen beigefügt hat, einiges Biographische erschließen.

H. ist wohl schon in jungen Jahren in das Gandersheimer Stift eingetreten; sie war Kanonisse und keine Nonne, wie oft fälschlich angenommen worden ist. Doch neigte sie einem klösterlich strengen Keuschheitsideal zu und sah das Leben ihrer Stiftsschwestern im Zeichen entschiedener Jungfräulichkeit. Sie hat bereits früh zu dichten begonnen, und ihr wissenschaftlich anspruchsvolles Werk setzt einen jahrelangen, systematisch gründlichen Ausbildungsweg voraus. Entsprechend sind auch die moralischen Verdächtigungen der Dichterin als einer lüsternen Frau, die erst nach einer reichlich bewegten Vergangenheit den Schleier genommen habe und in den Darstellungen von Liebesszenen bedenkliche Erfahrung erkennen lasse, von allen Kennern entschieden zurückgewiesen worden. Was sich in ihren Dichtungen an Anstößigem findet, war nicht ihre eigene Erfindung, sondern stammte aus ihren Quellen. Überdies hat sie diese verfänglichen Stellen bemerkenswert gemildert. Ihre Werke sind die Frucht eines insgesamt ungefährdeten, tätig stillen Lebens in der Studierstube. Gandersheim bot ausgezeichnete Bildungsmöglichkeiten, und H. nennt zwei Lehrerinnen mit besonderer Dankbarkeit: die weise und gütige Rikkardis, die sie ins Quadrivium (Arithmetik, Geometrie, Musik, Astronomie) einführte, und die vielseitig gebildete Äbtissin →Gerberga II. († 1001), die Schwester der Herzogin Hadwig, die sie in den humanistischen Fächern des Triviums (Grammatik, Dialektik, Rhetorik) unterrichtete und zugleich ihre literarischen Ambitionen begünstigte. Auch der persönliche Kontakt mit führenden Gelehrten ist H. gewiß ebenso durch die hochgelehrte, in dem bayerischen Kulturzentrum Sankt Emmeram (Regensburg) ausgebildete →Gerberga vermittelt worden wie die Verbindung mit der kaiserlichen Familie, mit Otto I. und Otto II., und mit EB Wilhelm von Mainz. Die Äbtissin erteilte ihr auch den Auftrag zu historischen Dichtungen. Überhaupt legte die lebenslange Freundschaft mit dieser aus der kaiserlichen Familie stammenden Lehrerin und Gönnerin weithin den Rahmen und die Richtung ihres Wirkens fest. Hinzu kam, daß H. selber aristokratischer Abkunft und von sächsischem Stammesstolz erfüllt war. Hieraus erklärt sich ihre dynastisch orientierte Geschichtsauffassung, ihr Engagement für die als gottgewollt erachtete Weltherrschaft der Sachsenkaiser. Wesentlich →Gerberga verdankt H. die ausgebreitete Belesenheit (→Alcuin, →Boethius, Ekkehart I. u. II., Hieronymus, Horaz, Lucanus, Notker, Ovid, Prudentius, Sedulius, Statius, Terenz, Vergil und andere) und damit auch den Antrieb, ihre dichterischen Werke nach bestem Vermögen mit dieser erworbenen Gelehrsamkeit zu „schmücken“, sei es wie im „Pafnutius“ durch spitzfindige Darlegungen über Harmonielehre, sei es wie in der „Sapientia“ durch anspruchsvolles Dozieren über Zahlentheorie. Fest steht, daß →Boethius ihre fleißig ausgeschöpfte philosophische Hauptquelle gewesen ist. Diese Höhe des Bildungsstandes muß als eine respektable Lebensleistung anerkannt werden. In der Anreicherung ihrer Dichtungen mit Elementen der Philosophie und Theologie hat sie eine ästhetische Erhöhung gesehen und|die Literatur wesentlich als eine Gelehrtenangelegenheit aufgefaßt. Es war ihr höchster Ehrgeiz, als Dichterin die Zustimmung der Gelehrten zu finden und sich als „magistra artium liberalium“ zu erweisen.

Ihre Werke hat H. selber chronologisch und nach Kriterien des Inhaltes und der Form (Gattungen) in 3 Büchern zusammengestellt. Das 1. Buch, das durch eine Vorrede und Widmungsverse an die Äbtissin →Gerberga eingeleitet ist, enthält 8 Legenden (7 in leoninischen Hexametern, 1 in Distichen). Ein kurzes Nachwort leitet zum Liber Secundus über, dem ebenfalls eine Vorrede sowie ein Brief an einige gelehrte Gönner vorausgeht; er bringt die Dramen der Dichterin: „Gallican“, „Dulcitius“, „Calimachus“, „Abraham“, „Pafnutius“, „Sapientia“ und ein Gedicht über die Johannesapokalypse. Auch das 3. Buch hat H.durch ein Vorwort eingeleitet; ihm folgen 2 Widmungsgedichte an Otto I. und Otto II. und eine Historie: „Carmen de gestis Oddonis I., imperatoris“. Historischen Inhaltes ist ferner H.s letzte (nur lückenhaft überlieferte) Dichtung „Primordia coenobii Gandeshemensis“, in der sie die Liudolfingische Gründung gegen Ansprüche der Hildesheimer Bischöfe verteidigte. Durch diese beiden Werke wurde H. die erste Geschichte schreibende Frau in Deutschland. Obwohl sie im Interesse der königlichen Familie manches verschleierte, hat sie doch viele wichtige Tatsachen und insbesondere im Gegensatz zu →Widukind von Corvey, dem sie in der Beherrschung des Latein überlegen war, über die Ereignisse in Italien (Königin Adelheidl berichtet.

H. dichtete zum Lobe Gottes und wollte insbesondere die heiligende Kraft jungfräulicher Christusbrautschaft in eindrucksstarken Beispielen vor Augen stellen. Ihre Dramen hat sie expressis verbis als Gegenstücke zu den lasziven (wenn auch formal eleganten) Komödien des Terenz entworfen: In der gleichen Darstellungsweise, in der man bisher von schändlicher Unzucht üppiger Weiber las, sollte nun die preiswürdige Keuschheit heiliger Jungfrauen gefeiert werden. Die Welt des göttlichen Wunders, der Heiligen und Märtyrer ist die Welt H.s, sowohl in den Legenden als auch in den Dramen und Historien. Immer geht es ihr um den Sieg des Ewigen über das Zeitliche, um die Realität des göttlichen Wunders, vor dem irdische Macht und Herrlichkeit zunichte werden. Die zum Teil grotesk mirakelhaften Begebenheiten, die sie darstellt, sollen sichtbar machen, daß bei Gott nichts unmöglich ist und daß gerade das Unglaubliche seine wirkende Wirklichkeit am stärksten bekundet. Denn wo das Absolute vergegenwärtigt werden soll, hat das Wunder eine legitime Funktion. Deshalb handelt es sich in diesen Dichtungen um schockierende Mirakel- und Märtyrergeschichten, um Verstrickungen in Sünde und reuige Umkehr, um Passionen und Konversionen, um „unerhörte Begebenheiten“, an denen demonstriert werden soll, wessen der Mensch im Guten wie im Bösen fähig ist. Um die Gefährdetheit der menschlichen Natur zu enthüllen, werden die Irrungen der von Gott Abgefallenen jeweils unretouchiert – in der radikalen Form des Exzesses – vergegenwärtigt und Heilige mit Dirnen konfrontiert. Dem entspricht die gestalterische Technik, insbesondere der Zug zur Konzentration und Kulmination der Handlung in einem einzigen Augenblick. Im „Abraham“, dem Meisterwerk H.s, ist das am vollkommensten gelungen. Bekehrung im Bordell – auf diese krasse Formel lassen sich Inhalt und Motiv dieses Dramas bringen.

H.s Motive sind stets einfach und eindeutig. Die Welt der Werte, die sie vertritt, ist eng, aber stark empfunden und absolut gesetzt. Exemplarische Verdeutlichung der christlichen Heilslehre ist das Ziel. Als Letztes und Höchstes erscheint die Verwirklichung des geistlichen Lebensideals: aulam caelestis patriae cum palma virginitatis introire. Auch die Gesamtkomposition des dichterischen Werkes, der Parallelismus, der die Legenden- und Dramenreihe als „wohlgefügten doppelten Kreislauf“ (H. Kuhn) erscheinen läßt, verweist auf einen das Ganze bestimmenden gestalterischen Plan. Diese programmatische Bewußtheit der Gesamtplanung bezeugt sich auch in der Haltung H.s zu ihren Quellen. Gewiß will sie diese inhaltlich zuverlässig wiedergeben, aber sie leistete „mehr als nur die formale Umsetzung einer Prosaquelle in Verse: sie dichtete“ (Stach) und bewährte so eine bemerkenswerte gestalterische Selbständigkeit.

H.s eigentliche Leistung und Bedeutung liegt ohne Frage im Bereich des Dramas. Ihr dramatisches Ingenium war so ausgeprägt, daß sie auch in den Legenden und Historien nicht lediglich berichtete, sondern die zu erzählenden Begebenheiten mit Vorzug in lebendig gestalteten Redeszenen vergegenwärtigte. Entscheidend ist jedoch, daß sie auch formal den Schritt zur dramatischen Gattung vollzog und religiöse Novellenstoffe zu aufführbaren Theaterstücken formte. In den Berichten der „acta sanctorum“ und „vitae patrum“ erspürte sie die in Rede und Gegenrede, Spannung und Lösung sich darbietende „dramatische“ Fabel. Zielsicher griff sie solche Stoffe heraus, die eine Mischung des Tragischen mit dem Burlesken aufwiesen und ihr dadurch ermöglichten, ihr darstellerisches Talent nach verschiedenen Seiten zu entfalten. Der „Dulcitius“ zeigt, daß sie wachen Sinn für bühnenwirksame Entfaltung des Komischen besaß. Ihre Hauptstärke aber lag in der Kunst des Dialogs, in der Fähigkeit, erregendes Geschehen allein durch den Redeauftritt zu vergegenwärtigen. Dieser autonom dramatischen Wortkunst entspricht die scharfe Profilierung der Charaktere. Spieler und Gegenspieler verkörpern jeweils moralische Kräfte. Infolgedessen sind die Helden und Heldinnen stets in unausweichliche sittliche Konflikte gestellt, die sie zum Selbstopfer für die vertretenen höheren Werte verpflichten. Heidnische Diktatoren und grausame Christenverfolger, Repräsentanten totalitärer Hybris also, oder Vertreter des Lasters stehen ihnen gegenüber, so daß sich diese Stücke auch durch die Problemstellung und die Eigenart der Personen als wirkungsvolle Theaterdichtung erweisen.

Die Frage, ob diese Dramen von H. als Theaterstücke konzipiert und im Mittelalter auch aufgeführt wurden, ist bis heute umstritten. Doch spricht die größere Wahrscheinlichkeit dagegen. Es fehlt jeder historische Anhalt, und H. selbst äußerte kein einziges Wort, das solche Absichten erkennen läßt. Wie die Komödien des Terenz, die ihre formalen Vorbilder waren, hat sie wohl auch ihre Stücke als Lesedichtung aufgefaßt. So blieb es erst der neuesten Zeit vorbehalten, die Bühnenfähigkeit dieser Dramen zu erweisen. Seit 1900 sind sie wiederholt und mit zunehmendem Erfolg in Deutschland, England, Amerika, Dänemark und der Schweiz gespielt worden. Daß gerade die jüngsten theatralischen Darstellungen (Heidelberg 1962 und 1963) die stärksten Wirkungen zeitigten, ist kein Zufall. Denn diese Dramen aus dem 10. Jahrhundert wirken in ihrer gestalterischen Technik erstaunlich modern. Sie repräsentieren weithin „Episches Theater“ im Sinne Brechts, also „Lehrtheater“ mit ideologischen Demonstrationsabsichten. In einer exemplarischen Handlung werden jeweils Grunderfahrungen der Zeit als ausgebreitete Bilderfolge vor Augen gestellt.

23. Albrecht der Bär 

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Als einzigem Sohn fiel A. nicht nur das reiche Erbe seiner väterlichen Familie im sächsischen Schwaben- und Thüringergau wie auch im Wendland zu, sondern durch seine Mutter auch ein großer Teil des umfangreichen Besitzes der Billunger und damit ein Anspruch auf die Herzogswürde in Sachsen. Entscheidend für sein ganzes politisches Handeln war seine Beziehung zu seinem westlichen Nachbarn, zu Lothar von Suplingenburg und zu dessen Erben, den Welfen. Das ursprünglich gute Verhältnis zu dem Herzog und späteren König wurde ins Gegenteil verwandelt, als durch die Heirat Gertruds, der Erbin Lothars, mit →Heinrich dem Stolzen sicher war, daß die Herzogswürde in Sachsen an die ihm nahverwandten Welfen übergehen werde und der Besitz Lothars mit den übrigen Teilen der Billunger und dem der Northeimer in ihrer Hand vereinigt werde. Hierdurch war A. vom übrigen Sachsen abgeschnitten und drohte von den Welfen an der Ostgrenze des Landes erdrückt zu werden. Wir finden ihn daher immer unter ihren Gegnern, so auf der Seite Konrads III. im Kampfe gegen →Heinrich den Stolzen. Es gelang ihm nicht, das ihm übertragene Herzogtum Sachsen zu behaupten, ja er konnte erst nach vielen Jahren (1142) in seine verwüsteten Erblande zurückkehren. 1167/68 war er ganz augenscheinlich der Anführer der Fürstenopposition gegen die rücksichtslose Machtpolitik Heinrichs des Löwen, aber auch dieses Mal war trotz der großen Opfer (sein Erbland wurde wiederum verwüstet) sein Bemühen vergeblich, sich vom welfischen Druck zu befreien. Schon vorher (1152) hatte er auch in einem Streit um das Erbe der Grafen von Winzenburg und Plötzkau den Welfen nachgeben müssen. - Waren so auch A.s Bemühungen um die Sicherung und Erweiterung seiner Macht nach Westen erfolglos, so waren sie nach Osten um so erfolgreicher. Schon 1125 verlieh ihm Lothar III. Teile der sächsischen Ostmark und Niederlausitz, und 1134 mußte ihn der Kaiser für seine Dienste auf dem Romzug mit der Nordmark (Altmark) belehnen. 1137 eroberte er die Priegnitz. Nahe Freundschaft mit dem christlichen Hevellerfürsten Pribislaw-Heinrich ließ ihn die Zauche und nach dessen Tode auch noch das Havelland mit dem wichtigen Brandenburg gewinnen. Seit dieser Zeit nannte er sich Markgraf von Brandenburg. Während des Aufstandes der Abodriten 1162 unterstützte er zwar →Heinrich den Löwen aus eigenem Interesse, wie er auch an dem Wendenkreuzzug von 1147 teilnahm. Aber der Waffenhilfe gegen Pommern versagte er sich aus Gegnerschaft gegen die Welfen, die den Besitzungen A.s den Zugang zum Meer abzuschneiden drohten. Der Druck der Welfen war so stark, daß sich die beiden Rivalen an der mittleren Elbe - die Erzbischöfe von Magdeburg und A. - nach anfänglichen Gegensätzen zu gemeinsamer Abwehr zusammenfanden (1167/68). - Ohne gewaltsame Ausrottung der ohnehin schon dünnen slavischen Bevölkerung sorgte A. für eine stetig wachsende Durchdringung zuerst der Nordmark, dann auch der ostelbischen Gebiete mit deutschem Volkstum, indem er niederrheinische, friesische und sächsische Kolonisten ins Land rief, zur Anlage neuer Dörfer „aus grüner Wurzel“ mit günstigem Siedlerrecht befähigte und unter den Schutz deutscher Ritter stellte, die teils aus der Altmark, teils aus Anhalt über die Elbe zogen. Mit ihren Erfahrungen im Deichbau und in der Flußregulierung brachten die flämischen Siedler die Kunst des Backsteinbaues mit. So wandelten sich die unwirtlichen Wald- und Sumpfgebiete mit der Zeit in umsichtiger und großzügiger Aufbauarbeit zu fruchtbringenden Landschaften. Hand in Hand mit der Kolonisation ging unter eifriger Förderung des Markgrafen und tätiger Mitwirkung des Prämonstratenserordens die Christianisierung und kirchliche Organisation der Slavenlande. Eindrücke, die A. auf einer Palästinafahrt im Jahre 1158 gewonnen hatte, mochten seine fromme und kirchenfreundliche Gesinnung befördert haben. Bistümer, die seit dem großen Slavenaufstand von 983|nur mehr dem Namen nach bestanden, traten nun wieder ins Leben. Im Jahre 1151 wurde das Bistum Havelberg und kurze Zeit darauf Brandenburg neu begründet; sein Dom konnte noch in A.s letztem Lebensjahr geweiht werden. Burgenbau und Städtegründung, wobei die neuerrichteten Märkte, mit Sicherheit Stendal, wahrscheinlich auch Brandenburg, Havelberg und Spandau von A. mit Magdeburger Stadtrecht begabt wurden, festigten das Lebenswerk des großen Kolonisators. Der deutsche Pfarrer →Helmold von Bosau weiß in seiner Slavenchronik lehrreich und anziehend von dieser Tätigkeit A.s zu berichten, dem er als erster den Beinamen „der Bär“ beilegte, um den Askanier damit bewußt auf gleiche Linie mit dem Welfen →Heinrich „dem Löwen“ zu stellen. - So dringend dem Markgrafen zeitlebens seine kolonisatorische Tätigkeit am Herzen lag, so heftig und leidenschaftlich ihn die sächsische Pläne auch in andere politische Richtung lenken konnten, von den Pflichten gegen Kaiser und Reich ließ er sich niemals ernstlich durch seine persönlichen Zielsetzungen abspenstig machen. In dieser unverdrossenen Reichstreue unterscheidet sich A. wesentlich von der glänzenden Gestalt seines Nebenbuhlers →Heinrich des Löwen. Auf dem Polenfeldzug von 1157, auf Italienzügen und Reichsversammlungen, im großen Schisma und zuletzt noch bei der Königswahl Heinrichts VI., stets ist er an der Seite des Königs zu finden, ohne freilich eine entscheidende Rolle am Hofe zu spielen. Das geschichtliche Verdienst A.s liegt in seinen Leistungen als deutscher Kolonisator und Bauherr des Brandenburgischen Staates.

24. Uta von Naumburg

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U. wird erstmals 1249 in einer gemeinsam von Bf. →Dietrich II. (reg. 1242–72) und dem Domkapitel von Naumburg ausgestellten Urkunde genannt. Sie erscheint hier als „marchionissa“ neben Mgf. Ekkehard II. von Meißen und neun weiteren männlichen und weiblichen Vertretern des thür.-sächs. Adels aus dem 11. Jh. unter den „primi fundatores – also den Erststiftern – der Naumburger Domkirche. Zeitgenössische Quellen, die über U. bzw. ihr Leben Auskunft geben könnten, fehlen; in den zahlreichen original oder abschriftlich erhaltenen Schenkungsurkunden, die die reiche Stiftertätigkeit der ekkehardinischen Markgrafen von Meißen für die Naumburger Domkirche belegen, wird U. nicht namentlich aufgeführt. Alle Angaben zur familiären Herkunft basieren auf den Ausführungen des um 1570 am Stift Gernode schreibenden Pastors Andreas Popperod sowie auf Hypothesen der historischen Forschung. Nach Ausweis von nekrologischen Quellen starb sie am 23. Okt. wohl vor 1046 und wurde, anders als ihr in der Grablege der Ekkehardiner im Naumburger Georgenkloster beigesetzter Gemahl, in der Naumburger Domkirche vor dem Kreuzaltar begraben.

Zwei Jahrhunderte später wurden im Zuge eines komplexen theologisch und politisch-juridisch motivierten Programms bei der Errichtung des Westchors der Naumburger Domkirche zwischen 1243 und 1249 zwölf lebensgroße Stifterfiguren vom sog. „Naumburger Meister“ und seiner Werkstatt geschaffen. Unter diesen nehmen die sich im Chorquadrum gegenüberstehenden ekkehardinischen Markgrafenpaare →Hermann († 1038) und Reglindis (um 989–um 1016) sowie Ekkehard II. und U. die wichtigsten Positionen ein. Aufgrund ihrer Lebensnähe, ihrer weitgehend erhaltenen Polychromie, der Wiedergabe von Affekten und Mimik, der realistischen Darstellung von Kleidung, Bewaffnung und Schmuck gehören die Naumburger Figuren zu den bedeutendsten Werken der hochmittelalterlichen Skulptur in Deutschland.

Die Figur der U. erfuhr dabei eine einzigartige und vielgestaltige Rezeptionsgeschichte. Nach einer ersten Monographie 1822, die der Naumburger Landrat und Altertumsforscher →Carl Peter Lepsius (1775–1853) verfaßte, erschienen zahlreiche weitere kunsthistorische und historische Arbeiten, u. a. von →August Schmarsow (1853–1936), →Heinrich Bergner (1865–1918) und →Wilhelm Pinder (1878–1947).

Insbesondere durch die Photographien des →Naumburger Photographen Walter Hege (1893–1955) verstand man U. seit den 1920er Jahren als Ikone, die kurz darauf während des Nationalsozialismus zum Idealbild der dt. Frau stilisiert wurde. Als solche wurde sie 1937 in der Ausstellung „Entartete Kunst“ Werken von Otto Dix, →Emil Nolde, →Karl Schmidt-Rottluff und →Werner Scholz gegenübergestellt; Romane, Theaterstücke und Filme entstanden (u. a.„Die steinernen Wunder von Naumburg“, 1932, Drehbuch, Regie u. Co-Produktion →Rudolf Bamberger). Später wurde U. als Schutzpatronin der Frontsoldaten instrumentalisiert. Möglicherweise diente sie Walt Disney als Vorlage für seine Gestaltung der „bösen Königin“ in dem Zeichentrickfilm „Snow White and the Seven Dwarfs“ (1937, dt. UA u. d. T. „Schneewittchen und die sieben Zwerge“, 1950). In Zeiten des Kalten Krieges und der dt. Teilung figurierte U. als Symbol der Einheit Deutschlands. Zuletzt erfuhr sie im Rahmen der Ausstellung „Der Naumburger Meister“ (2011) mit der Gesamtheit des Naumburger Zyklus eine umfassende Würdigung als hervorragendes Beispiel für den west-östlichen Kulturtransfer und die Einheit der europ. Kultur des Hochmittelalters insgesamt.

25. Ursula von Köln

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Die le­gen­den­haf­te hei­li­ge Ur­su­la und ih­re jung­fräu­li­chen Be­glei­te­rin­nen ge­hö­ren zu den Köl­ner Stadt­pa­tro­nen. Ih­re zahl­rei­chen Re­li­qui­en lie­ßen die Dom­stadt zu­sam­men mit de­nen an­de­rer Hei­li­ger zu ei­nem der wich­tigs­ten Wall­fahrts­or­te so­wie Re­li­qui­en­ver­tei­lungs­zen­tren des Mit­tel­al­ters wer­den. Ihr Fest­tag ist der 21. Ok­to­ber.

Ob es sich bei der hei­li­gen Ur­su­la über­haupt um ei­ne his­to­ri­sche Per­son han­delt, ist nicht zu klä­ren. Der Le­gen­de nach – es gibt ei­ne gan­ze Rei­he von Va­ri­an­ten – war sie ei­ne bri­tan­ni­sche Kö­nigs­toch­ter, die ihr Le­ben Chris­tus ge­weiht und Jung­fräu­lich­keit ge­lobt hat­te. Als sie ein heid­ni­scher Kö­nig für sei­nen Sohn zur Gat­tin ge­win­nen woll­te, ging sie wohl auf den An­trag ein, stell­te je­doch die Be­din­gung, dass ihr Bräu­ti­gam Christ wer­den und ihr bis zur Hoch­zeit ei­ne drei­jäh­ri­ge Frist ge­wäh­ren müs­se. Da­nach be­gab sich Ur­su­la mit ih­ren jung­fräu­li­chen Be­glei­te­rin­nen auf ei­ne Rei­se nach Köln, um wei­ter nach Rom zu pil­gern. Nach der Rei­se über Ba­sel nach Rom kehr­te Ur­su­la mit ih­rem Ge­fol­ge wie­der zu­rück nach Köln, das von den Hun­nen be­la­gert wur­de. Die­se er­mor­de­ten Ur­su­las Be­glei­te­rin­nen so­wie den le­gen­den­haf­ten Papst Cy­ria­kus. Da sich Ur­su­la dem Hun­nen­fürs­ten ver­wei­ger­te, wur­de auch sie ge­tö­tet.

Als ein Aus­gangs­punkt der Le­gen­de ist die Cle­ma­ti­us­in­schrift in der ehe­ma­li­gen Köl­ner Stifts- und heu­ti­gen Pfarr­kir­che St. Ur­su­la an­zu­se­hen, die erst im 17. Jahr­hun­dert nach Ur­su­la be­nannt wur­de. Die In­schrift be­rich­tet von ei­nem Mar­ty­ri­um von Jung­frau­en, al­ler­dings oh­ne Na­mens- und Zah­len­an­ga­be und oh­ne den Grund des Mar­ty­ri­ums zu nen­nen. Nach der Bau- und Wei­hein­schrift des Cle­ma­ti­us wur­de die Kir­che zu Eh­ren der für ih­ren Glau­ben ge­tö­te­ten Jung­frau­en wie­der er­rich­tet und er­wei­tert. Es ist al­ler­dings nicht mög­lich, die In­schrift ein­deu­tig zu da­tie­ren. Die Früh­da­tie­rung weist die In­schrift in die rö­mi­sche Zeit und nimmt an, dass die Bau­ten ins 4. be­zie­hungs­wei­se in die ers­te Hälf­te des 5. Jahr­hun­derts zu ver­or­ten sind. Die Ver­tre­ter die­ser Da­tie­rung ge­hen von ei­nem his­to­ri­schen Kern der Ur­su­la­ge­schich­te aus. Für Le­vi­son stellt die In­schrift „das äl­tes­te Denk­mal und den fes­ten Kern der Ur­su­la-Le­gen­de" dar. Die Ver­tre­ter ei­ner Da­tie­rung der In­schrift in die ka­ro­lin­gi­sche Zeit (un­ter an­de­rem Gaut­hier und Kre­mer) set­zen die Kir­chen­bau­ten erst für das 5. oder 6. Jahr­hun­dert an. Tat­säch­lich gibt es kei­ne an­ti­ken Zeug­nis­se wie auch kei­ne Grab­in­schrif­ten des 5. und 6. Jahr­hun­derts, die ein Mar­ty­ri­um von Jung­frau­en in Köln er­wäh­nen. Auch Gre­gor von Tours (538/539-594) hat­te um 590 of­fen­bar noch kei­ne Kennt­nis von ei­ner ent­spre­chen­den Ver­eh­rung. Die Her­kunft Ur­su­las aus Bri­tan­ni­en und der Rei­se­weg von der In­sel über Ti­el und Köln nach Ba­sel wur­den mit den be­reits im 11. Jahr­hun­dert be­ste­hen­den recht in­ten­si­ven Han­dels­be­zie­hun­gen Kölns mit Eng­land er­klärt.

Im Zu­ge der Stadt­er­wei­te­rung von 1106 und dem da­mit ein­her­ge­hen­den Bau ei­ner neu­en Stadt­mau­er fand man im Ge­biet um die spä­te­re St. Ur­su­la­k­ir­che ein aus­ge­dehn­tes rö­mi­sches Grä­ber­feld. Die­ser Fried­hof wur­de durch die ver­schie­de­nen Le­gen­den rasch mit dem Mar­ty­ri­um Ur­su­las und ih­ren Ge­fähr­tin­nen in Ver­bin­dung ge­bracht. Zwar las­sen sich die äl­tes­ten Be­stat­tun­gen auf dem aus­ge­dehn­ten rö­mi­schen Grä­ber­feld bei der Ur­su­la­k­ir­che in die ers­te Hälf­te des 1. Jahr­hun­derts da­tie­ren, doch gibt es kei­nen Hin­weis dar­auf, dass die hier Be­stat­te­ten den Mär­ty­rer­tod er­lit­ten. Nur zwei Grab­in­schrif­ten gal­ten un­ver­hei­ra­te­ten jun­gen Mäd­chen, die als „vir­gi­nes" be­zeich­net sind.

Der Na­me Ur­su­la selbst ist erst­mals Mit­te des 10. Jahr­hun­derts über­lie­fert. 1893 wur­de in der Kir­che ei­ne Grab­in­schrift für ein achtäh­ri­ges Mäd­chen na­mens Ur­su­la frei­ge­legt. Da die In­schrift das ver­stor­be­ne Mäd­chen ei­ne „in­no­cis vir­go" nennt („in­no­cens" ist ein auf spät­an­ti­ken In­schrif­ten häu­fig ge­brauch­tes Bei­wort für früh ver­stor­be­ne Kin­der), führ­te das Auf­fin­den die­ses Grab­steins mög­li­cher­wei­se da­zu, dass Ur­su­la im Lau­fe des 10. Jahr­hun­derts zur An­füh­re­rin der Jung­frau­en­schar avan­cier­te.

Al­ler­dings bleibt die Cle­ma­ti­us­in­schrift auch bei ei­ner Da­tie­rung in die Ka­ro­lin­ger­zeit ei­nes der frü­hes­ten schrift­li­chen Zeug­nis­se für ei­ne Ver­eh­rung hei­li­ger Jung­frau­en in Köln (Win­fried Schmitz, 1999). Man muss auf­grund der Un­ge­nau­ig­keit die­ser In­schrift im Hin­blick auf Na­men und Zahl der Mär­ty­re­rin­nen da­von aus­ge­hen, dass es sich um ei­ne über Jahr­hun­der­te er­stre­cken­de und kei­nes­wegs kon­ti­nu­ier­li­che Ent­wick­lung von ei­ner To­ten­ge­dächt­nis­ka­pel­le auf ei­nem Grä­ber­feld zur mit­tel­al­ter­li­chen Mär­ty­re­rin­nen­kir­che han­delt: Das To­ten­ge­den­ken trans­for­mier­te sich zur Mär­ty­rer­ver­eh­rung.

Die Fest­le­gung auf 11.000 Jung­frau­en, wel­che die hei­li­ge Ur­su­la be­glei­tet ha­ben sol­len, er­folg­te ver­mut­lich auf Grund ei­nes Le­se­feh­lers im Lau­fe des 10. Jahr­hun­derts: Man über­setz­te die Ab­kür­zung „XI M. V." („un­de­cim Mar­ty­res Vir­gi­nes" = 11 jung­fräu­li­che Mär­ty­re­rin­nen) wahr­schein­lich fälsch­lich mit „un­de­cim Mi­lia Vir­gi­nes". Zu­dem ist denk­bar, dass man die Zahl der seit Mit­te des 10. Jahr­hun­derts als be­kannt an­ge­nom­me­nen elf Jung­frau­en mit der gro­ßen Men­ge der auf dem Grä­ber­feld rund um die spä­te­re St. Ur­su­la­k­ir­che schon auf­ge­fun­de­nen Ge­bei­ne zu har­mo­ni­sie­ren ver­such­te. Dar­über hin­aus be­rich­tet die ers­te „pas­sio Ur­su­lae" (969/976), je­der der zehn Ge­fähr­tin­nen Ur­su­las sei ein Ge­fol­ge von je­weils 1.000 Jung­frau­en an die Sei­te ge­stellt wor­den.

Die ha­gio­gra­fi­sche Tra­di­ti­on ist sehr reich und viel­schich­tig. Aus dem 9. und 10. Jahr­hun­dert ist ei­ne Rei­he von Ka­len­da­ri­en, Of­fi­zi­en, Li­ta­nei­en, Mar­ty­ro­lo­gi­en und Mess­tex­ten ei­ner kirch­li­chen Ver­eh­rung be­kannt, in de­nen bis zu elf oder zwölf un­ter­schied­li­che Na­men in va­ri­ie­ren­der Zahl er­schei­nen. Nach 881 tau­chen zu­neh­mend neue Na­men auf. Mit­te des 12. Jahr­hun­derts fand man ei­ne Grab­in­schrift für ei­nen jun­gen Mann na­mens Ae­the­ri­us; die­sen Na­men trägt in der zwei­ten „pas­sio Ur­su­lae" auch der jun­ge Kö­nigs­sohn, der um die Hand der Ur­su­la an­hielt, ihr auf der Rück­kehr von ih­rer Wall­fahrt nach Rom ent­ge­gen zog und mit ihr das Mar­ty­ri­um er­litt.

Beim Grä­berare­al um die Ur­su­la­k­ir­che han­delt sich um den er­gie­bigs­ten Re­li­qui­en­fund­ort nörd­lich der Al­pen. Von die­sem Ort sol­len cir­ca 4.000 Re­li­qui­en­trans­la­tio­nen nach ganz Eu­ro­pa aus­ge­gan­gen sein. Durch Trans­la­tio­nen die­ser als Re­li­qui­en ge­wer­te­ten Ge­bei­ne und mit dem wei­te­ren be­kannt wer­den der Le­gen­de brei­te­te sich die Ver­eh­rung von Köln aus­ge­hend rasch über fast ganz Eu­ro­pa aus und er­reich­te ge­gen En­de des Mit­tel­al­ters ih­ren Hö­he­punkt; be­reits im 12. Jahr­hun­dert gab es ei­ne den hei­li­gen Jung­frau­en ge­weih­te Kir­che in Is­land. Für die gro­ße Be­liebt­heit des Kul­tes spre­chen die vom 13. bis 15. Jahr­hun­dert in vie­len Städ­ten ge­grün­de­ten Bru­der­schaf­ten, die so ge­nann­ten Ur­su­la­schiff­lein. Ins­be­son­de­re stärk­ten Le­gen­de und Ge­bei­ne die Rol­le Kölns als Pil­ger­zen­trum. Ur­su­la ist un­ter an­de­rem Pa­tro­nin der Uni­ver­si­tä­ten Wien, Pa­ris und Co­im­bra (Por­tu­gal). Sie gilt auch als Pa­tro­nin der Ju­gend und der Leh­re­rin­nen.

Im 16. Jahr­hun­dert gab An­ge­la Me­ri­ci (1474–1540) ih­rer 1535 ge­grün­de­ten re­li­giö­sen Frau­en­gemein­schaft den Na­men „Com­pa­gnia di S'Or­so­la" – die nach­ma­li­gen Ur­su­li­nen. Die wei­te Ver­brei­tung und In­ten­si­tät ih­res Kul­tes be­zeu­gen auch zahl­rei­che Ge­mäl­de und Ein­blatt­dru­cke. Gro­ße Ur­su­la-Zy­klen aus Deutsch­land, Flan­dern, Ita­li­en, Spa­ni­en und Nor­we­gen schil­dern das Le­gen­den­ge­sche­hen. Ur­su­la er­scheint als Kö­nigs­toch­ter zu­meist mit Kro­ne über dem of­fe­nen Haar, wo­bei Pfeil, Kreuz­fah­ne, Schiff­chen und Pal­me ih­re At­tri­bu­te sind. Als An­füh­re­rin der ih­rer Ob­hut an­ver­trau­ten Jung­frau­en wird sie als Schutz­man­tel­hei­li­ge ab­ge­bil­det.

Wann an der Stel­le der heu­ti­gen und bis 1106 vor den da­ma­li­gen Stadt­mau­ern ge­le­ge­ne St. Ur­su­la­k­ir­che ein ers­ter Kir­chen­bau ent­stand und das spä­te­re Stift ge­grün­det wur­de, ist um­strit­ten. In ei­ner Gü­ter­um­schrei­bung von 866 wur­de erst­mals ein „mo­nas­te­ri­um bea­tar­um vir­gi­num" – wohl ein Ka­no­ni­ker­stift – er­wähnt, das ver­mut­lich beim Ein­fall der Nor­man­nen 881 zer­stört wur­de. Nach der Wie­der­her­stel­lung der Kir­che er­setz­te der Köl­ner Erz­bi­schof Her­mann I. 922 den Ka­no­ni­ker- durch ei­nen Ka­no­nis­sen­kon­vent, in­dem er hier Stifts­da­men aus Ger­res­heim an­sie­del­te.



Reliquienwandregale an der Nord- und Westseite der Marienkapelle von Sankt Ursula, um 1910, Foto: Anton Legner. (Privatbesitz)

 

Die im 17. Jahr­hun­dert er­bau­te „Gol­de­ne Kam­mer" der St. Ur­su­la­k­ir­che ist das grö­ß­te Bein­haus nörd­lich der Al­pen. Der Gol­de­ne Schrein mit der hei­li­gen Ur­su­la steht hin­ter dem Hoch­al­tar. Ur­su­la ge­hört ne­ben den Hei­li­gen drei Kö­ni­gen und dem hei­li­gen Ge­re­on zu den Köl­ner Stadt­pa­tro­nen. Die elf Flämm­chen oder Bluts­trop­fen im Köl­ner Stadt­wap­pen er­in­nern an sie. 1989 wur­de ei­ne Skulp­tur der hei­li­gen Ur­su­la (Bild­hau­er: Rai­ner Walk) in das Fi­gu­ren­pro­gramm des Köl­ner Ratstur­mes auf­ge­nom­men.

26. Mathilde von Quedlinburg

Nach der königlichen Großmutter und Erzieherin benannt, sollte M. schon in jungen Jahren deren geistliche Aufgaben im vornehmsten otton. Kanonissenstift, Quedlinburg, übernehmen, als dessen erste Äbtissin sie nach Ostern 966, unmittelbar vor dem dritten Italienzug →Ottos I., geweiht wurde. In der Schutzurkunde Papst →Johannes' XIII. (22.4.967) für Quedlinburg ist M. mit Augustaltitel angesprochen. Der Mönch →Widukind von Corvey dedizierte der 13jährigen Kaisertochter seine Sachsengeschichte, in der die Taten von Vater und Großvater verherrlicht werden sollten; die Panegyrik der Widmungsfassung bezieht M. als Vermittlerin der Absichten des Autors ein. Nach dem Tode der Königin →Mathilde gehörte M. zum engsten Kreis der politischen Berater →Ottos II. und →Ottos III. 974 wurden der Äbtissin mehrere Königshöfe übertragen, darunter Ditfurt, Duderstadt und Nienburg/Saale. Im Konflikt zwischen →Otto II. und Kaiserin →Adelheid entschied sich M. 978, diese nach Burgund zu geleiten. Anwesenheit am Hofe ist für M. erst zu Ostern 981 in Rom bezeugt. Beim Tode →Ottos II. im Dez. 983 befand sich M. noch in Italien; zuvor war an sie ein Viertel der kaiserlichen Geldmittel zu karitativen Zwecken verfügt worden. Zu dem von →Heinrich dem Zänker einberufenen Reichstag in Quedlinburg (März 984) erschien M. nicht, sondern reiste gemeinsam mit den Kaiserinnen →Adelheid und →Theophanu über Pavia und Burgund nach Rohr (bei Meiningen), wo ihnen der unmündige →Otto III. übergeben wurde. In M.s Begleitung befand sich auch ihre Nichte (und spätere Nachfolgerin) →Adelheid. Reiche Schenkungen an die Abtei (985 u. a. die Pfalz Wallhausen) und Interventionen bezeugen den großen Einfluß, den M. am Hofe →Ottos III. ausübte. 986 wurde zum Gedenken an →Otto II. ein Kloster für Benediktinerinnen auf dem Münzenberg gestiftet und 995 geweiht; die Servatius-Kirche erhielt ein dreischiffiges Langhaus (997 geweiht) sowie Neubauten von Chor und Krypta. Zu den Osterfesten von 986, 989 und 991 diente die Abtei als Stätte der Herrschaftsrepräsentation. Der Königshof Walbeck wurde 992 zur Gründung eines Quedlinburg übereigneten Nonnenklosters verwandt. Während der vormundschaftlichen Regierung der Kaiserin →Adelheid (991–94) trat M. mehrfach als Intervenientin auf. Bald nach Antritt der Alleinherrschaft →Ottos III. erhielt Quedlinburg ein umfassendes Markt-, Münz- und Zollprivileg (Nov. 994). Während der kaiserlichen Abwesenheit in Italien fungierte M. seit Ende 997 als Statthalterin. Strittig ist, ob sich ihr Amtsbereich nur auf Sachsen oder auf das gesamte Reich erstreckte, wie es die sächs. Quellen nahelegen. In ihrer Grabinschrift ist M. als „matricia“ über Sachsen – in Abwandlung des Patricius-Titels – bezeichnet. 998 hielt sie in Derneburg und Magdeburg sächs. Fürstentage ab, auf denen sie die Verteidigung gegen die Slawen organisierte und Recht sprach; einen weiteren für 999 in Magdeburg anberaumten Termin erlebte M. nicht mehr. Ihr noch erhaltener bleigedeckter Sarg weist einen ungewöhnlich ausführlichen Grabtitel auf, dessen Text →Otto III. zugeschrieben wird. Nicht allein die klösterlichen Hausannalen rühmen M.s Umsicht und herrscherliche Fähigkeiten als domina imperialis, In besonderem Maße wird M. die Fürsorge für geistliche Gemeinschaften (Wendhausen, Walsrode, Walbeck, Selz, St. Wiperti in der Quedlinburger Pfalz) und für die Toten-Memoria der Ottonen nachgesagt.

27. Heinrich IV. (Salier)

H., dessen Taufpate – Ostern 1051 in Köln – der Abt Hugo von Cluny war, wurde nach dem Willen des Vaters im November 1053 in Trebur zum König gewählt, am 17.7.1054 in|Aachen gekrönt und 1055 mit Bertha von Turin verlobt. Der vorzeitige Tod des Vaters (1056), der dem Sechsjährigen nominell die Herrschaft zufallen ließ, war ein Verhängnis, das H.s gesamte Regierung überschattete. – Der Übergang freilich vollzog sich ohne Erschütterung. Der Kaiserin Agnes wurde die mit der Vormundschaft gegebene faktische Regentschaft von niemandem streitig gemacht, zumal ihr Papst Viktor II. zur Seite stand. Aber der Papst starb schon 1057, und die Kaiserin, ohne festen Beraterkreis wechselnden Einflüssen nachgebend, ließ es in der Lenkung des Reiches an Festigkeit und Sicherheit fehlen. Sie setzte in Süddeutschland neue Herzöge ein: in Schwaben 1057 Rudolf von Rheinfelden, in Bayern 1061 den sächsischen Grafen Otto von Northeim, in Kärnten 1061 den schwäbischen Grafen Berthold von Zähringen. Durch den plötzlichen Ausfall der Kaiserwürde und der Reichsautorität in Italien entglitt dem Königshof zugleich die führende Anteilnahme an der seit einigen Jahren von Rom gelenkten kirchlichen Reform, so daß sich das Papsttum zur Anlehnung an andere Mächte und zur Betonung seiner Autonomie gedrängt sah (Wahl Stephans IX. 1057, Papstwahldekret und Normannenbündnis Nikolaus' II. 1059). Wohl wegen einer Maßregelung des EB Anno von Köln durch Nikolaus II. kam es sogar zum offenen Konflikt mit Rom, der darin gipfelte, daß der Königshof – in völliger Verkehrung der Fronten jetzt mit den italischen Reformgegnern verbündet – gegen Alexander II. im Oktober 1061 den Bischof Cadalus von Parma als Gegenpapst Honorius II. aufstellte.

Die vielfältige Mißstimmung über die verfahrene innen- und kirchenpolitische Lage führte im April 1062 zum Staatsstreich von Kaiserswerth, indem Anno den 11jährigen H. zu Schiff nach Köln entführte und der Regentschaft der Kaiserin ein Ende setzte. Die unter seinem vorwaltenden Einfluß stehende neue Reichsregierung suchte mit möglichst geringem Prestigeverlust das Schisma zu liquidieren und lenkte mit den Synoden von Augsburg (Oktober 1062) und Mantua (Pfingsten 1064) schrittweise zur Anerkennung Alexanders II. über. Als faktischer Regent wurde Anno freilich durch den EB Adalbert von Bremen verdrängt, der auch nach der Schwertleite H.s (Worms, 29.3.1065) seine Vorherrschaft behauptete. Er verhinderte aber den in Worms beschlossenen Romzug und schuf sich durch eine robuste Besitzpolitik so viele Feinde, daß H. ihn im Januar 1066 auf einer Fürstenversammlung in Trebur vom Hofe verweisen mußte.

Von da an ist die selbständige Regierung H.s zu rechnen, der sich im gleichen Jahre auch vermählte. Es war ihm nicht vergönnt gewesen, durch eine geordnete Erziehung charakterlich zu reifen und in die Königsaufgaben hineinzuwachsen. Unverkennbar war es sein Ziel, Macht und Rang seines Vaters wiederherzustellen, aber er ließ es dabei an Stetigkeit und moralischer Größe fehlen. Der für 1067 geplante Romzug kam wiederum nicht zustande, und während die Handhabung der Kirchenhoheit durch H. nicht immer vom Geiste der Reform bestimmt blieb, begann die Autorität des aktiver und selbstbewußter gewordenen Papsttums wie allenthalben so auch in der deutschen Kirche spürbar zu werden. H. selber brachte sich in eine schiefe Lage, indem er, offenbar aus reiner Laune, seine Ehe lösen wollte, auf einer Frankfurter Synode aber vor der strengen Mahnung des Eremitenkardinals Petrus Damianizurückweichen mußte (Oktober 1069).

Um diese Zeit bahnten sich die schweren Konflikte an, die Reich und Königtum erschüttern sollten. Den von seinem Vater begonnenen systematischen Ausbau einer königlichen Territorialmacht nahm H. nach dem Rückschlag, den die Zeit der Regentschaft gebracht hatte, mit stürmischen Eifer wieder auf. Vor allem im Harzgebiet bemühte er sich um die Rückgewinnung und Ausweitung des Domanialgutes, sicherte es durch Burgen und bediente sich dabei der Hilfe schwäbischer Ministerialen. Durch diese Hausmachtpolitik brachte er aber den sächsischen Adel gegen sich auf. Mit einem harten Schlage wollte H. die Gefahr ersticken: Unter der Beschuldigung eines Mordplanes gegen den König wurde der northeimische Bayernherzog Otto 1070 abgesetzt und geächtet. Bayern kam an Welf IV. Dieser Zusammenstoß bildete den Auftakt zu einem mehrjährigen, wenn auch wiederholt durch Vermittlung unterbrochenen Kampf, der allmählich weitere Kreise zog und sich 1073 zu einem allgemeinen Aufstande der sächsischen Großen steigerte. H. entkam mit knapper Not aus der Harzburg und mußte einem in Gerstungen (bei Eisenach) geschlossenen Vergleich zustimmen, der den Aufständischen Straffreiheit zusicherte. Dies geschah nicht ohne einigen Druck von Seiten der süddeutschen Herzöge Rudolf, Welf und Berthold, deren Verhältnis zum König gleichfalls sehr gespannt war. In seiner Bedrängnis fand H. freundliche Aufnahme bei den Bürgern von Worms, denen er zum Dank 1074 ein großes Zollprivileg ausstellte. Nach neuerlichen Verhandlungen schloß er am 2.2.1074 den Frieden von Gerstungen; er mußte zwar die|Schleifung der Burgen zusagen, erzielte jedoch die Trennung der Sachsen von den süddeutschen Fürsten. Als aber die Zerstörung der Harzburg durch sächsische Bauern unter schlimmen Ausschreitungen – Schändung von Kirchen und Gräbern – vor sich ging, erklärte H. den Frieden für gebrochen. Er wußte den Stimmungsumschwung geschickt auszunutzen, brachte ein großes Reichsheer gegen die Sachsen zusammen, erfocht am 9.6.1075 bei Homburg an der Unstrut einen vollständigen Sieg und konnte im Herbst die bedingungslose Unterwerfung der Aufständischen entgegennehmen. Als Sieger feierte er das Weihnachtsfest 1075 in Goslar, wo er von den Fürsten bereits die Nachfolge seines kaum 2jährigen Sohnes Konrad beschwören ließ.

Nicht minder dramatisch hatten sich gleichzeitig die kirchenpolitischen Dinge entwickelt. Der Spannungsherd war Mailand, wo die radikale Reformpartei der Pataria die Forderung nach ausschließlicher kanonischer Bischofswahl durch Klerus und Volk zur Kampfparole erhoben hatte. Bald nach dem Tode des EB Wido (1071) kam es zu einem lokalen „Investiturstreit“, indem die Pataria dem von H. zum Nachfolger bestimmten Gottfried den von ihr gewählten Atto entgegenstellte, den der Papst als Erzbischof anerkannte, während H. an seinem Investiturrecht festhielt und veranlaßte, daß Gottfried Anfang 1073 auf einer Synode in Novara von Mailänder Suffraganen geweiht wurde. Die Antwort des Papstes blieb nicht aus: Auf der Fastensynode von 1073 wurden die beteiligten lombardischen Bischöfe und die Berater des Königs exkommuniziert. Bei dem neuen Papst Gregor VII., der am 22.4.1073 auf Alexander folgte, suchte H. in der Bedrängnis des Sachsenkrieges moralische und politische Hilfe: Er ließ ihm ein Ergebenheitsschreiben zugehen und erklärte sich zu einer Regelung der Mailänder Frage nach dem Willen des Papstes bereit (Spätsommer 1073). Gregor betrachtete jetzt H. sogar als Verbündeten im Kampf um die Kirchenreform. Er hob die Exkommunikationen auf und entsandte 1074 zwei Kardinäle, die ein großes Reformkonzil in Deutschland halten sollten. Nicht an H., sondern am gereizten Widerspruch deutscher Bischöfe, voran Liemars von Bremen, scheiterte dieser Plan. Auf der Fastensynode von 1075 ergingen daher gegen ihn und andere Bischöfe Suspensionsurteile. Bei gleichem Anlaß scheint Gregor die Mailänder Investiturfrage wieder aufgegriffen zu haben, während die Nachricht, er habe damals bereits ein prinzipielles Verbot königlicher Bischofsinvestituren erlassen, schlecht bezeugt und sehr zweifelhaft ist. Vielmehr trat eine Beruhigung ein, da Liemar in Rom Genugtuung leistete und auch sonstige Streitfragen geregelt wurden. In Mailand kam es im Frühjahr 1075 durch eine schwere Niederlage der Pataria sogar zu einem für H. günstigen Umschwung – fast gleichzeitig mit dem Sachsensieg in Deutschland.

Auf der Höhe des doppelten Sieges stehend, verlor H. den Blick für die Gebote der Klugheit und Mäßigung. Statt die Gelegenheit zu einem günstigen Kompromiß in der Mailänder Frage zu nutzen, setzte er sich auf herausfordernde Weise ins Unrecht: Ohne Rücksicht auf Gottfried und Atto ernannte er den Hofkaplan und Mailänder Subdiakon Tedald zum Erzbischof. Der bisher zurückhaltende Papst war nicht gewillt, diesen Schlag hinzunehmen. In einem Schreiben, wahrscheinlich vom 8.12.1075, machte er H. strenge Vorhaltungen und wies ihn auf das warnende Beispiel des von Gott verworfenen König Saul hin. Bei aller Schärfe des Tones war diese Botschaft aber sicherlich nicht als Ultimatum gemeint, zumal Gregor über die eigentliche Investiturfrage Verhandlungen anbot, doch H. empfand im Hochgefühl seiner Erfolge das Schreiben, das er am 1.1.1076 in Goslar erhielt, als eine Kampfansage. Auf den 24.1. berief er nach Worms eine Versammlung ein, die von 26 Bischöfen besucht wurde. Hier gingen die Wogen der Erregung hoch, da auch der Episkopat über Gregors herrisches Kirchenregiment erbittert war. In einem zornigen Manifest sagten die Bischöfe dem „Bruder Hildebrand“, der unrechtmäßig die Papstwürde erlangt habe, den Gehorsam auf, und H. befahl ihm kraft seines Patriziatsrechtes, vom Stuhle Petri herabzusteigen.

Der mit diesem Fanfarenstoß eröffnete „Investiturstreit“ hatte sich also gleich beim Ausbruch von der eigentlichen Investiturfrage gelöst und wurde von vornherein ein grundsätzlicher Kampf um das Verhältnis von weltlicher und geistlicher Gewalt. Es ist nicht im einzelnen zu erweisen, aber doch wahrscheinlich, daß den 25jährigen König viel an persönlicher Verantwortung, wenn auch keinesfalls die ausschließliche Schuld an dieser sowohl rechtlich wie politisch unbesonnenen Aktion trifft. Der Frontalangriff auf die päpstliche Würde aktualisierte zwangsläufig den in Gregors Wesen und Denken potentiell enthaltenen hierokratischen Zug: Die Fastensynode vom 14./15.2.1076 wurde ein Strafgericht für die am Wormser Tage beteiligten Bischöfe und erst recht für H., über den der Papst die Exkommunikation, und –|in härtester Konsequenz aus der Binde- und Lösegewalt – darüber hinaus die Absetzung aussprach.

Mit unvermittelter Plötzlichkeit sahen sich die Zeitgenossen in eine Krise der überkommenen Weltordnung hineingerissen. Aber obgleich mehrere Bischöfe sich von H. abwandten, so daß eine Mainzer Versammlung, die am 29.6. den Bann über Gregor aussprach, nur schwach besucht wurde und die Aufstellung eines Gegenpapstes nicht zustande kam, hielt das ottonische Reichskirchensystem im ganzen der Erschütterung stand. Nicht vom Episkopat, sondern von der eben erst niedergekämpften Fürstenopposition kam die tödliche Gefahr für H.s Königtum. Der Sachsenaufstand flammte wieder auf, Otto von Northeim schloß sich an, auch die süddeutschen Herzöge nahmen eine drohende Haltung ein. Man beriet schon über die Wahl eines neuen Königs und traf sich im Oktober 1076 zu einer Fürstenversammlung in Trebur, auf der auch Legaten des Papstes erschienen, während H. im nahen Oppenheim lagerte. Das Ergebnis der Verhandlungen ließ den machtpolitischen Zusammenbruch H.s offenbar werden, aber da Gregor – stets mehr Priester als Politiker – eine Unterwerfung H.s mehr wünschte als eine Neuwahl, die Ziele des Papstes und der Fürsten sich also nicht völlig deckten, konnte der König das Ärgste abwenden. Er sagte dem Papst Gehorsam und Genugtuung zu, und die Fürsten verzichteten auf eine sofortige Neuwahl. Sie sollte aber stattfinden, falls H. über ein Jahr im Bann bliebe; eine auf den 2.2.1077 nach Augsburg einberufene Versammlung, zu der auch Gregor eingeladen wurde, sollte die Entscheidung bringen. Da der Papst schon die Reise nach Deutschland antrat, entschloß sich H., ihm entgegenzueilen, um durch die seit Oppenheim beschlossene kirchliche Unterwerfung noch in Italien die Absolution zu erwirken und die Verbindung Gregors mit den Fürsten zu verhindern. Auf diese Weise kam es zu der Begegnung in Canossa, wo H. nach Erfüllung der kirchlichen Bußpflichten am 28.1.1077 vom Banne gelöst wurde. Er erzielte damit für den Augenblick einen bedeutenden politischen Erfolg, da dem Fürstenaufstande die religiös-kirchliche Rechtsgrundlage entzogen war, aber um diesen Preis hatte er sich bereitgefunden, als Träger der sakral-theokratischen Königswürde die Laienbuße zu leisten.

Trotz der Bannlösung H.s verharrten die süddeutschen Herzöge und Otto von Northeim in ihrer Feindschaft und erhoben am 15.3.1077 in Forchheim den Schwabenherzog Rudolf zum Gegenkönig. Diese Wahl war zugleich ein Angriff auf das dynastische Königsrecht, da Rudolf auf die Sohnesfolge verzichten mußte. H. entsetzte die Herzöge ihrer Ämter und Lehen; er nahm Bayern in eigene Verwaltung und gab Kärnten an die einheimische Familie der Eppensteiner zurück; Schwaben kam 1079 an Friedrich von Büren, der zugleich mit H.s Tochter Agnes verlobt wurde und Stammvater der Staufer werden sollte. Der Krieg der beiden Könige zog sich in den nächsten Jahren ohne Entscheidung hin, aber auch Gregor, der von H. und Rudolf um Anerkennung angegangen wurde, schob eine Stellungnahme im Thronstreit immer wieder auf, bis er um die Jahreswende 1079/80 die Überzeugung gewann, daß seine Friedens- und Schiedsrichterpolitik gescheitert war.

Waren 1076 sogar die Beteiligten im Grunde von den Ereignissen überrumpelt worden, so brachte das Jahr 1080 den seit langem erwarteten und auf lange Zeit unheilbaren Bruch. Auf der Fastensynode im März erließ Gregor präzisierte Vorschriften über Investiturverbot und kanonische Wahl, erneuerte die Bannung und Absetzung H.s und sprach die Anerkennung Rudolfs als König aus. H. dagegen versammelte in Brixen eine deutsch-italische Synode, die am 25.6. Gregor VII. für abgesetzt erklärte, worauf H. als Patricius den EB Wibert von Ravenna zum Papst nominierte. Beiderseits waren damit die Brücken abgebrochen.

Für H. war es ein Kampf, der nur noch gewaltsam ausgetragen werden konnte, und dabei wandte sich ihm das Glück zu, denn sein Gegner Rudolf fand am 15.10.1080 in einem Gefecht unweit der Weißen Elster den Tod. Damit war die Kraft des Gegenkönigtums gebrochen. Der erst im August 1081 erhobene Hermann von Salm blieb ganz auf Sachsen beschränkt, und Otto von Northeim, die Seele der feindlichen Partei, starb 1083. Machtpolitisch und militärisch hatte H. in Deutschland den Rücken frei für den Entscheidungskampf mit Gregor VII. 1081 und 1082 zog er vergeblich gegen Rom, 1083 gelang die Erstürmung der Leostadt, im März 1084 zog H. in Rom ein. Wibert wurde als Papst Clemens III. inthronisiert; am Ostertage (31.3.) vollzog er die Kaiserkrönung H.s und Berthas, vor den Augen Gregors, der in der Engelsburg eingeschlossen war. Zwar mußte H. schon im Mai nach Norden ausweichen vor einem süditalischen Normannenheer, das Gregor zu Hilfe kam, aber da diesem nichts übrig blieb, als seinen Befreiern nach Süden zu folgen, änderte sich|die Gesamtlage nicht: Wibert-Clemens residierte im Lateran, Gregor war gestürzt – er starb am 25.5.1085 in Salerno –, H. kehrte als Sieger im Schmuck der Kaiserkrone nach Deutschland zurück. Zum zweiten Male stand er auf der Höhe des Erfolges. In Mainz hielt er 1085 eine Synode des ihm ergebenen Episkopats. Des vornehmsten Königsamtes waltend, verkündete er hier einen Gottesfrieden für das ganze Reich. Während H.s Sohn Konrad am 30.5.1087 in Aachen zum König gekrönt wurde, erlosch das Gegenkönigtum und schlossen die Sachsen mit dem Kaiser Frieden, ohne jedoch kirchlich in die Obödienz Clemens' III. überzutreten.

Das Reformpapsttum, das mit dem kurzen Pontifikat Viktors III. (1086–87) in eine schwere Krise geraten war, erlebte seit der Wahl Urbans II. (12.3.1088) einen stetigen Wiederaufstieg. Der neue Papst unternahm keinen Versuch, das deutsche Gegenkönigtum zu erneuern, und war wohl auch einem Frieden nicht abgeneigt, aber das Schisma erwies sich als unüberwindliches Hindernis, da H.unbeirrt an seinem Papst festhielt. So setzte der erbitterte Kampf von neuem ein. Für H. wurde es ein abermaliger, auch menschlich bedrückender Absturz. Durch eine absonderliche Eheverbindung (der 43jährigen Markgräfin Mathilde von Tuscien mit dem 17jährigen Welf V.) stellte Urban schon 1089 einen Zusammenschluß der süddeutschen und italischen Widerstandszentren gegen H.her. Dieser war seit 1090 wieder in Italien und konnte sich schon dem Siege nahe glauben. Aber 1093 ließ sich sein eigener Sohn, der schon gekrönte König Konrad, zum Abfall vom Vater bewegen, und im folgenden Jahre begann H.s 2. Gemahlin Adelheid, die sich ganz mit ihm überworfen hatte, Beschuldigungen über seinen angeblich unsittlichen Lebenswandel in Umlauf zu setzen. Sein Kampf um die Kronrechte drohte sinnlos zu werden, aber er hatte auch die Herrschaft über die Lombardei und über die Alpenpässe verloren, so daß er auf Jahre aktionsunfähig im Nordosten Oberitaliens eingeengt war. Urban hatte unterdes den Gegenpapst endgültig aus Rom verdrängt (1093), und der auf seine Initiative 1095/96 eingeleitete Kreuzzug machte offenbar, daß der Papst dem Kaiser die Führung der abendländischen Christenheit entwunden hatte.

Der grundsätzliche Konflikt von regnum und sacerdotium verlor trotz alledem allmählich an Schärfe, indem die kirchliche und die politische Seite des Kampfes sich differenzierten. Die Anhängerschaft Wiberts in der deutschen Kirche schmolz unaufhaltsam dahin, aber H.s politische Hoheit behauptete sich in Deutschland – freilich nicht in Italien – trotz seiner langen Abwesenheit und Ohnmacht, ja sie festigte sich von neuem. Er söhnte sich mit den Welfen aus und setzte den 1077 geächteten Welf IV. 1096 wieder als Herzog von Bayern ein. Nunmehr konnte er 1097 über die Alpen zurückkehren und hielt in Mainz 1098 (wohl Mai) eine Reichsversammlung, auf der Konrad abgesetzt und der jüngere Sohn Heinrich (V.) zum Nachfolger gewählt wurde. Dieser mußte schwören, sich zu Lebzeiten des Vaters nicht in die Reichsgeschäfte zu mischen, und wurde am 6.1.1099 in Aachen gekrönt. Konrad starb am 27.7.1101 in Florenz, ohne politische Bedeutung erlangt zu haben. Mit dem Tode Wiberts (8.9.1100) erlosch das Schisma, an dessen Fortsetzung H. nicht dachte. Aber sein Gegenspieler war seit 1099 der ängstlich-starre Paschalis II., der sich zum Ausgleich mit dem Kaiser nicht bereitfand, obgleich die Investiturfrage, auf die sich der Konflikt reduziert hatte, in Frankreich und England bald gelöst wurde. H. suchte den Frieden, ging seinen Taufpaten Hugo von Cluny um Vermittlung an und betrieb den Plan eines Sühnekreuzzuges, war aber nicht zu bedingungsloser Unterwerfung bereit, zumal er politisch fest im Sattel zu sitzen schien und am 6.1.1103 in Mainz – erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte – einen beschworenen Reichslandfrieden verkünden konnte.

Die offenbar weit verbreitete Enttäuschung über die unerfüllten Friedenserwartungen gab dem Schicksal H.s dann jedoch nochmals eine dramatische Wendung. Die ausweglos gewordene Situation ließ den erst 18jährigen Sohn Heinrich V. eine neuerliche Entfremdung der Fürsten und eine tödliche Gefahr für das salische Königtum befürchten. In der Hoffnung, unter Wahrung der entscheidenden Königsrechte einen Frieden mit dem Papst erzielen zu können, wenn er den Vater opferte, übernahm er selber die Führung und organisierte Ende 1104 von Bayern aus einen Aufstand. Begierig ergriffen Bischöfe und Fürsten die erlösende Gelegenheit, von dem gebannten Kaiser loszukommen. Dessen zeitweilig erfolgversprechende Gegenwehr brach schließlich zusammen; Ende 1105 wich er nach Köln aus, während der Sohn in Mainz einzog. Hierhin wurde auf Weihnachten eine Reichsversammlung zur Entscheidung des Thronstreites einberufen. H. rückte heran, um in Mainz seine Sache zu verfechten. Der Sohn zog ihm entgegen und gewann mit trügerischen Zusicherungen sein Vertrauen. Aber statt ihn nach Mainz zu geleiten, ließ|er ihn über Weihnachten in der Burg Böckelheim an der Nahe gefangenhalten und dann vor die nach Ingelheim verlegte Reichsversammlung bringen. Hier wurde H. am 31.12.1105 unter härtestem Druck zu einer formal freiwilligen Abdankung vermocht, so daß der Thronstreit als erledigt galt. Aber noch einmal bäumte der gestürzte Kaiser sich auf. Er entkam aus Ingelheim nach Köln, schilderte in leidenschaftlichen Manifesten die erlittene Schmach, bekundete durch eine Wallfahrt nach Aachen seine Bußbereitschaft und gewann in Niederlothringen nochmals eine beachtliche Anhängerschaft. Ehe es jedoch zum neuen Entscheidungkampfe kam, starb H. in Lüttich. Er wurde nach Speyer überführt und in einer noch ungeweihten Kapelle, am 7.8.1111 dann im Dom beigesetzt.

Bei aller menschlichen Sympathie, die das bewegte und bewegende Schicksal H.s abzwingt, kann man ihm doch nur sehr bedingt historische Größe zusprechen. Seine Auseinandersetzung mit dem geistigen Umbruch seines Zeitalters, bei der natürlich niemals eine persönliche oder prinzipielle „Unkirchlichkeit“ im Spiele war, blieb im ganzen vordergründig. Auch die mehrfach erkennbare Begünstigung der Ministerialen und der Stadtbürger entsprang kaum schon einer bewußten politischen Konzeption. Schwere Mißgriffe der Anfangsjahre stürzten ihn in einen Konflikt, der den Weg zu einer gesunden Evolution versperrte und an dem er für seine Person zugrunde ging. Aber die heroische Zähigkeit, mit der er die Stöße auffing, hat die Substanz des ottonisch-salischen Reidisgefüges über die tödlich scheinende Krise hinweggerettet. Freilich mußte er die Investiturfrage, an der sich der Streit entzündet hatte, ungelöst seinem Nachfolger hinterlassen.

28. Conrad von Soest

K. ist der bedeutendste Maler des Mittelalters in Westfalen, sein Werk steht am Übergang zur Neuzeit. In seinen Altären findet die im 14. Jahrhundert in Westfalen einsetzende Tradition der großen bemalten Flügelaltäre ihren Höhepunkt. Sein Wildunger Passionsaltar von 1403 (hoc opus completum est per conradum pictorem de Susato) ist noch heute vollständig und in gutem Zustand erhalten und in der Kirche aufgestellt, für die er geschaffen wurde. Auf dem Mittelbild, der großen Kreuzigung, sieht man unter den Kreuzen von Christus und den Schächern die Gruppen der trauernden Frauen und des Longinus sowie die Pharisäer mit dem Hauptmann als Mittelfigur. Die Darstellungsweise ist die des Weichen Stiles, die schwingenden, fließenden Formen erinnern an eine höfische, elegante Welt. Zugleich ist dieses Werk das beste Zeugnis für die Ableitung von K.s Stil. Nach Lehr- und Gesellenjahren in seiner Heimat, vermutlich in der Werkstatt des gleichfalls in Dortmund ansässigen Meisters des Berswordt-Altares, hat er längere Zeit an den Höfen von Paris und Dijon zugebracht, um mit den damals führenden Stilbewegungen bekannt zu werden. In seiner Kunst verbindet sich heimische Tradition mit den modernen Tendenzen der höfischen Kultur des Westens.

Neben seinem Hauptwerk, dem Wildunger Altar, haben sich im Laufe der Zeit einige weitere Tafelbilder zu einem für diese frühe Epoche verhältnismäßig umfangreichen Gesamtwerk zusammengefunden, wobei sich mit Sicherheit nur ein geringer Teil dessen erhalten hat, was einmal vorhanden war. Als Frühwerk, noch in den 90er Jahren des 14. Jahrhunderts entstanden, ist die Nikolaustafel in Soest zu nennen. Hier zeigt sich K. noch vom Stil der vorangehenden Generation abhängig. Vor allem ist der Marienaltar bedeutend, den K. um 1420 für die Marienkirche in Dortmund geschaffen hat. Die Tafeln wurden zu Beginn des 18. Jahrhunderts erheblich beschnitten, um sie in einen Barockaltar einfügen zu können. Am stärksten davon betroffen wurde der „Marientod“. Auch in ihrem fragmentarischen Zustand sind diese Bildtafeln ein großartiges Zeugnis für die hohe Kunst ihres Meisters. Die Kleinteiligkeit und Erzählfreude des Wildunger Altares steigert sich in ihnen zu einer großen, von harmonischem Ausgleich und symmetrischer Komposition geprägten, monumentalen Form. Die Farben werden intensiver, die Einzelheiten von Gebärden, Gewändern und Gesichtern großzügiger. Man darf annehmen, daß dieses Spätwerk erst in erheblichem Abstand zum Wildunger Altar etwa in den 20er Jahren entstanden ist. Nach dem Dortmunder Altar verlieren wir K. aus den Augen. – In Westfalen waren vor allem der Meister des Fröndenberger Altares, der wohl in Soest seine Werkstatt hatte, und der Meister der Altäre von Darup und Warendorf, wohl in Münster ansässig, von ihm abhängig. Darüber hinaus ist die Wirkung seiner Kunst auf die Maler seiner Generation im gesamten niederdeutschen Raum bis nach Lübeck und Schweden hin zu spüren.

29. Gerschom ben Jehuda

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Gerschom b. Jehuda, Begründer des Talmudstudiums in Deutschlands, geb. in Metz um 960, gest. in Mainz 1040. Wie er selbst erzählt, hatte er seine Kenntnisse zumeist seinem Lehrer Sir Leontin (Jehuda b. Meir Ha-Cohen) zu verdanken, der seiner Zeit eine der angesehensten Autoritäten der Judenheit war. Nachdem er sich mit einer Wittwe, Namens Bona, vermählt hatte, machte er sich in Mainz ansässig, wo er ein talmudisches Lehrhaus eröffnete, das von zahlreichen Jüngern aus den verschiedensten Gegenden besucht wurde. Bald hatte er einen klangvollen Namen sich erworben. Wie einst bei den babylonischen Schulhäuptern, wurden jetzt, nachdem die Akademien in Sora und Pumbedita erloschen waren, bei G. gutachtliche Bescheide in religionsgesetzlichen Fragen eingeholt. Durch das Ansehen, das er sich erworben, war er in den Stand gesetzt, Anordnungen zu treffen, die für die Dauer als maßgebend erachtet wurden. Er bestimmte, daß eine Ehescheidung nur mit Einwilligung der Gattin vollzogen werden könne und verbot die Polygamie. Letzteres Verbot wurde, trotzdem es in der Ueberlieferung nicht begründet war, so hoch gehalten, daß ein Uebertreter desselben in der öffentlichen Meinung als ein frecher Mensch galt, den man verstoßen und aus der Gemeinde ausschließen müsse. Nicht minder erfolgreich war seine litterarische Thätigkeit. Er erhob zuerst seine Stimme gegen die Mißhandlung des Talmudtextes durch unberufene Correctoren und stellte selbst einen Mustercodex der Mischna her, wie er auch der biblischen Massora ernste Aufmerksamkeit zuwandte. Durch die kurzen und sachgemäßen Erklärungen, die er zu einzelnen Tractaten des Talmuds schrieb, gab er die Anregung zu weiteren Arbeiten auf diesem Gebiete. Nicht minder als durch seine Gelehrsamkeit zeichnete sich G. durch die edle Versöhnlichkeit seiner Gesinnung aus. Als im J. 1012, in welchem Kaiser Heinrich II. die Ausweisung der Juden aus Mainz decretirte, ein Sohn Gerschom's die Taufe annahm und nachher als Christ verstarb, beobachtete G. die durch das jüdische Gesetz vorgeschriebenen Trauergebräuche. Seine Duldsamkeit erstreckte sich auch auf alle diejenigen, die, um sich den Verfolgungen zu entziehen, die Taufe genommen und nachher in den Schooß des Judenthums zurückgekehrt waren, indem er streng untersagte, ihnen aus ihrem einstigen Abfalle einen Vorwurf zu machen und desgleichen denen unter ihnen, welchen einst in der Synagoge die Function des Priestersegens zukam, dieselbe wieder übertragen ließ. Dem Schmerze über die Leiden, die damals über die Juden ergangen waren, gab er in seinen in den Gottesdienst der Synagoge übergegangenen Bußgedichten empfindungsvollen Ausdruck. Die Nachwelt ehrte sein Andenken, indem sie ihm das Prädicat „die Leuchte der Diaspora“ verlieh, das seinem Namen gewöhnlich hinzugefügt wird.

 

30. Konrad II. (Salier)

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Der Stifter des fränkischen oder salischen Kaiserhauses entstammte einer der vornehmsten Familien des Reiches, die besonders um Worms und Speyer begütert war, ihren Ursprung auf Konrad den Roten, Herzog von Lothringen, und dessen Gattin Liutgard, eine Tochter Ottos des Großen, zurückführte und zeitweilig die Kärntner Herzogswürde an sich brachte. K., der seinen Vater sehr früh verlor, scheint nur einen verhältnismäßig kleinen Anteil an den Allodien und Lehen seines Hauses übernommen zu haben; sowohl der sogenannte Wormser Dukat als auch das Herzogtum Kärnten fielen nicht an ihn, sondern an die jüngere Linie, die mit seinem Erzieher, dem gelehrten Bischof Burchard von Worms, verfeindet war. Es nimmt nicht wunder, daß der vornehme kriegstüchtige K. keine gelehrte Bildung genoß. Als er 1016 die Witwe Herzog Ernsts von Schwaben, Gisela, wohl durch Entführung zur Frau nahm, erregte er wegen des nahen Verwandtschaftsgrades den Unwillen Kaiser Heinrichs II. Der Gegensatz zum Kaiser steigerte sich durch eine Reihe kriegerischer Verwicklungen; schließlich scheint K. der Verbannung verfallen zu sein. Zwar kam es dann zu einer Versöhnung, aber eine Designation K.s für die Nachfolge im Reich durch Heinrich II. ist nicht anzunehmen.

Am 4.9.1024, nicht ganz 8 Wochen nachdem das liudolfingische Kaiserhaus mit dem Tode Heinrichs II. erloschen war, traten die deutschen Fürsten in Kamba im Rheingau am rechten Rheinufer gegenüber Oppenheim zur Königswahl zusammen. Der Leiter der Versammlung war EB Aribo von Mainz. Obwohl vielleicht ursprünglich mehrere Bewerber aufgetreten sein mögen, nennen die Quellen nur zwei Kandidaten, und zwar die beiden gleichnamigen Vettern aus dem salischen Hause. Für den älteren, nämlich K., trat der mächtigste unter den geistlichen Fürsten des Reiches, EB Aribo, ein; auf seiner Seite standen zahlreiche Bischöfe und Herzog Heinrich von Bayern aus der Familie der Luxemburger, während Konrad der Jüngere bei den geistlichen und weltlichen Großen Lothringens Unterstützung fand und die Sachsen an der Wahlhandlung nicht teilgenommen zu haben scheinen. Nach nicht rekonstruierbaren Verhandlungen erklärte Konrad der Jüngere sich unter uns unbekannten Bedingungen bereit, K. seine Stimme zu geben. Nachdem die Lothringer unter der Führung von EB Pilgrim von Köln und Herzog Friedrich den Wahlort verlassen hatten, wurde die einmütige Kur von K. in aller Rechtsform vollzogen. Anschließend übergab ihm die Kaiserinwitwe die Reichsinsignien, die sich bis dahin in ihrer Verwahrung befunden hatten. Am Fest Maria Geburt (8. September) nahm K. in Mainz die Huldigung der Fürsten entgegen und wurde von Aribo in der herkömmlichen Weise zum König gekrönt.

Daß die Verwandtschaft mit den Ottonen für die Kandidatur der beiden Vettern entscheidend war, geht aus den Quellen unzweideutig hervor. Eine Schwierigkeit lag darin, daß der maßgebende Vertreter der K. unterstützenden Partei, EB Aribo, ein extremer Verfechter der strengen Auslegung des Verbotes kanonisch unerlaubter Verwandtenehen war. Offenbar aus diesem Grunde fand er sich nicht dazu bereit, Gisela zur Königin zu krönen. Doch der neue Herrscher erwies sich als gewandter Politiker; er belohnte Aribo für seine so wirksame Unterstützung durch Ernennung zum italienischen Erzkanzler, verständigte sich aber mit EB Pilgrim von Köln, der sich von der nicht ungefährlichen lothringischen Oppositionspartei trennte und die Krönung der Königin vornahm. Der Anspruch des Erzbischofs von Köln auf das Recht der Krönung des römisch-deutschen Königs wurde dadurch endgültig gefestigt.

Der Dynastiewechsel bedeutete keinen Wechsel des politischen Systems oder der Machtverhältnisse. Mit großem Nachdruck und Erfolg betonte K., daß er in alle Rechte seines Vorgängers eintrete, und die maßgebenden Köpfe in den Reihen des deutschen Episkopats teilten offenbar diesen Standpunkt. Bekannt ist der Ausspruch, mit dem K. die aufrührerischen Pavesen zurechtwies, die nach dem Tode Heinrichs II. die Königspfalz in ihrer Stadt zerstört hatten und sich damit entschuldigten, es habe damals keinen König gegeben: „Wenn der König gestorben ist, besteht das Reich doch weiter.“ Mit fester Energie, aber auch mit anpassungsfähiger Klugheit überwand der neue Herrscher die Widerstände, die sich ihm entgegenstellten. Wie nach dem Tode Ottos III. unternahm eine mächtige Adelsgruppe in Italien auch diesmal wieder den Versuch, die deutsche Kaiserherrschaft abzuschütteln. Nachdem König Robert von Frankreich eine Kandidatur seines Sohnes für das italische Königtum abgelehnt hatte, fand sich der gleichnamige Sohn Herzog Wilhelms V. von Aquitanien bereit, als Thronbewerber aufzutreten, und zog nach Italien. Aber als der Adel von dem streng kirchlich gesinnten Fürsten entscheidenden Einfluß auf die Besetzung der Bistümer forderte, scheiterte das Projekt, das von Westen her nicht militärisch unterstützt werden konnte. EB Aribert von Mailand, der mächtigste unter den Prälaten Italiens, begab sich nach Konstanz an den Hof K.s, huldigte ihm und lud ihn zur Heerfahrt nach dem Süden ein. Ähnlich entwickelten sich die Dinge in Deutschland selbst. Dem Beispiel seines Vorgängers folgend, unternahm der König einen Umritt durch das Reich und empfing in Sachsen die Huldigung der Großen dieses Stammes. Eine Verschwörung, an der K.s Vetter Konrad von Worms, sein Stiefsohn Ernst von Schwaben und Graf Welf teilnahmen, war mit der lothringischen Opposition in Verbindung getreten. Die Bewegung zerfiel jedoch wieder, die meisten Fürsten unterwarfen sich. Nachdem er seinen Sohn Heinrich III. zum Nachfolger designiert hatte, brach K. nach Italien auf (1026). Dort empfing er von Aribert die Königskrone; er vermochte die Widerstände des Adels und der Städte zu überwinden und wurde Ostern 1027 von Papst Johann XIX. zum Kaiser gekrönt. Die Anwesenheit zweier Könige, Knuts des Großen von England und Dänemark und Rudolfs III. von Burgund, erhöhte den Glanz der Zeremonie. Ohne in die römischen Verhältnisse näher einzugreifen, unternahm der Kaiser einen kurzen Vorstoß nach Unteritalien, um dort seine Autorität in Erscheinung treten zu lassen, eilte aber dann rasch nach Deutschland zurück, wo unterdessen Herzog Ernst von Schwaben im Bunde mit Graf Welf in offener Fehde das Land verwüstete und vor allem die Reichsabteien Reichenau und Sankt Gallen schwer bedrängte. Doch brach der Widerstand Ernsts zusammen, weil ihm seine eigenen Vasallen die Heeresfolge gegen den Kaiser verweigerten. Konrad von Worms unterwarf sich, das freigewordene Herzogtum Bayern verlieh der Kaiser seinem Sohn Heinrich III., der Ostern 1028 zum König gewählt und gekrönt wurde. Damit war der Bestand der neuen Dynastie gesichert. 1030 endete eine dritte Empörung Ernsts von Schwaben mit dessen Tode.

Eine schwierige Situation hatte Heinrich II. seinem Nachfolger im Osten hinterlassen. Zu Beginn des Jahres 1025, noch bevor sich K.s Herrschaft konsolidiert hatte, ließ sich Boleslaw Chrobry zum ersten polnischen König krönen. Sein Sohn Mesko, der ihm kurz darauf folgte, war anfangs in schwere Bruderkämpfe verwickelt, aber bald fiel er verwüstend in die sächsischen Marken ein. Ein Rachefeldzug, den der Kaiser 1029 mit Unterstützung des Herzog Bretislav von Böhmen unternahm, blieb nach vergeblicher Belagerung Bautzens erfolglos. Erst 1031 gelang es, Mesko zur Herausgabe der Lausitz und zum Frieden zu zwingen. Der durch innere Wirren bedingte Niedergang Polens hatte den Aufstieg Böhmens zur Folge, dessen Herzog Bretislav jedoch durch den jungen König Heinrich III. unterworfen wurde. Auch die heidnischen Liutizen, die unter Heinrich II. zeitweilig mit dem Reich gegen Polen verbündet gewesen waren, gerieten mit dem Kaiser in einen schweren Konflikt und wurden nach blutigen Kämpfen besiegt. Aus Grenzstreitigkeiten zwischen den Bayern und Magyaren scheint sich ein Konflikt mit Ungarn entwickelt zu haben, den K. im Sommer 1030 durch einen Vorstoß nach Pannonien zu entscheiden versuchte; doch Geländeschwierigkeiten und Hunger nötigten ihn zum Rückzug. Im Gegenschlag besiegten ihn die Ungarn bei Wien, das sie einnehmen konnten. Ohne Vorwissen des Kaisers schloß der junge König Heinrich III., zugleich Herzog von Bayern, unter dem Einfluß des Bischofs Egilbert von Freising Frieden mit den Magyaren und trat ihnen das Gebiet zwischen Fischa und Leitha ab, das er später als Kaiser zurückgewinnen konnte.

Einen bedeutenden und dauerhaften Erfolg erzielte K. dadurch, daß er die bereits von Heinrich II. vorbereitete Vereinigung des burgundischen Königreiches mit dem Imperium verwirklichte. Schon 1027 hatte er in Basel mit dem alternden, kinderlosen König Rudolf III. unter Vermittlung der Kaiserin Gisela, einer Nichte des Königs, einen Vertrag geschlossen; Rudolf hatte ihm und seinem Sohn Heinrich die Nachfolge in der gleichen Weise zugesichert, wie er dies Heinrich II. gegenüber getan hatte. Auch in dieser wichtigen Frage war der Grundsatz wirksam, daß der Salier seinem Vorgänger in allen Rechtsansprüchen nachzufolgen befugt sei. Der Erbanspruch der Kaiserin begünstigte die Einbeziehung des jungen Königs in die Vereinbarung. Im Sinne dieses Vertrages wurden dem Kaiser nach dem Ableben Rudolfs die burgundischen Kroninsignien überbracht (September 1032); doch besetzte Graf Odo von der Champagne unter Berufung auf seine nahe Verwandtschaft mit dem Verstorbenen einen Großteil des Königreiches. Schon war Odos Königskrönung in Aussicht genommen, da drang K. mit starker Heeresmacht mitten im Winter in Burgund ein und ließ sich in Peterlingen zum König wählen und anschließend krönen (1033). Zwar vermochte er die festen Burgen Murten und Neuenburg, die Odo besetzt hatte, nicht zu nehmen, doch konnte er auf einem Landtag in Zürich eine Gruppe burgundischer Großer empfangen, die an der Thronerhebung in Peterlingen nicht teilgenommen hatten und ihm nun nachträglich huldigten. Nicht lange darauf traf K. mit König Heinrich I. von Frankreich zusammen und schloß mit ihm ein Bündnis gegen Odo, das durch die Verlobung der Kaisertochter Mathilde mit dem französischen Herrscher bekräftigt wurde. Im Herbst 1033 rückte K. mit überlegenen Streitkräften in das Gebiet des Graf Odo vor und zwang ihn zum Verzicht auf das Königreich Burgund. Da Odo jedoch die Vereinbarung nicht einhielt, kam es im Sommer 1034 zu einem zweiten Feldzug gegen Burgund, der mit einem vollen Erfolg für K. endete; K. nahm große Teile des Königreiches in Besitz und ließ sich von zahlreichen Fürsten, die ihm bisher Widerstand geleistet hatten, im Petersdom zu Genf huldigen. Gegen Ende seiner Regierung übertrug er seinem Sohn Heinrich die Herrschaft über das burgundische Reich.

Mit diesen Auseinandersetzungen hängt es zusammen, daß K. 1033 dem Herzog Gozelo von Niederlothringen auch Oberlothringen verlieh. Wenn er 1038 seinem Sohn neben der Königswürde und dem Herzogtum Bayern auch noch Schwaben übertrug, so erklärt sich das nicht, wie man gemeint hat, aus dem Bestreben, die deutschen Herzogtümer in der Hand des künftigen Herrschers zu vereinigen, sondern aus der Anwartschaft, die der junge Heinrich als letzter überlebender Sohn der Kaiserin Gisela auf Schwaben geltend machen konnte. Gegen den Widerstand König Heinrichs und einer Gruppe von Fürsten erreichte K. 1035 die Absetzung Herzog Adalberos von Kärnten, an dessen Stelle der jüngere Konrad aus der rheinfränkischen (Wormser) Linie des salischen Hauses trat. Auch in diesem Falle wurde ein Erbanspruch berücksichtigt.

Als Gattin seines Sohnes hatte der Kaiser zunächst eine byzantinische Prinzessin in Aussicht genommen, um dadurch die Ebenbürtigkeit der neuen Dynastie mit dem oströmischen Kaisertum vor aller Welt zu demonstrieren, doch scheiterte dieser Plan. 1036 nahm der junge Heinrich Gunhild (Kunigunde), die Tochter Knuts des Großen, des mächtigsten Herrschers in der westlichen Christenheit neben dem Kaiser, zur Frau. Im Zusammenhang damit trat K. die Mark Schleswig zwischen Schlei und Eider an Dänemark ab.

Der große Aufstand der zum Teil in den Städten ansässigen niederen Ritter (Valvassoren) gegen EB Aribert von Mailand und gegen die mit ihm verbündeten Prälaten und Herren, der 1035 weite Teil Oberitaliens erschütterte, war die Ursache des 2. Italienzuges K.s. Vermutlich von beiden Parteien gerufen, griff er als oberster Richter in den Streit ein. Auf einer Reichsversammlung in Pavia wurde Aribert wegen Hochverrats angeklagt, verurteilt und verhaftet. Als Kläger waren neben den Valvasssoren seine Gegner aus den Reihen des italienischen Episkopats und des Hochadels aufgetreten. Damit war die traditionelle Linie der ottonischen Kirchenpolitik verlassen, die in Italien konsequent für die Bischöfe Partei ergriffen hatte. Es gelang Aribert, der Haft zu entfliehen; begeistert trat die mailändische Bürgerschaft auf seine Seite. Während der Belagerung der lombardischen Metropole, die damals zuerst in unversöhnlichen Gegensatz zum deutschen Kaisertum geriet, erließ K. im Mai 1037 jenes berühmte Gesetz, das allen Lehensmannen, besonders also den Valvassoren, die Erblichkeit ihrer Lehen und Schutz gegen deren willkürlichen Entzug zusicherte. Kurz darauf hob der Kaiser die Belagerung Mailands auf und verlieh das Erzbistum Mailand einem seiner Parteigänger. Sein schroffes Vorgehen, das zweifellos den kanonischrechtlichen Grundsätzen der Zeit widersprach, wurde von vielen kirchlich gesinnten Zeitgenossen, offenbar auch von dem jungen König Heinrich III., mißbilligt. In dieser Situation hielt Graf Odo|von der Champagne die Gelegenheit für gekommen, seine ehrgeizigen Pläne wieder aufzunehmen. Er fiel in Lothringen ein; Aribert trug ihm durch eine Gesandtschaft die italienische Königswürde, ja sogar das Kaisertum an. Doch verlor Odo im November 1037 im Kampf gegen Herzog Gozelo von Lothringen bei Bar Schlacht und Leben. Obwohl der Widerstand Mailands nicht gebrochen war, sah sich der Kaiser nun doch in der Lage, nach Süden weiterzuziehen. Ohne Rom selbst zu berühren, erreichte er, daß Papst Benedikt IX. das Vorgehen gegen Aribert durch die Exkommunikation des Erzbischofs nachträglich legalisierte. Dann wandte sich K. nach Süden, um gegen Pandulf, den Fürsten von Capua und Bedrücker des Klosters Montecassino, einzuschreiten. Damals wurde der Normanne Rainulf von Aversa dem Fürsten Waimar von Salerno als Lehensmann unterstellt; es war der erste Ansatzpunkt zur normannischen Staalsbildung in Unteritalien. Eine Seuche, die sich im Heer rasch ausbreitete, beschleunigte den Rückzug der Kaiserlichen nach Deutschland. K.s Gesundheitszustand scheint sich in der Heimat allmählich verschlechtert zu haben; er erkrankte an Gicht.

K.s kaum 15jährige Regierung war äußerst erfolgreich. Obwohl der Friede mit Dänemark und Ungarn durch Gebietsabtretungen erkauft und die Stadt Mailand nicht bezwungen wurde, war die überragende Machtstellung, die die Ottonen hinterlassen hatten, nicht nur behauptet, sondern wesentlich ausgebaut worden. Die Versuche, die Herrschaft des Kaisertums in Italien zu erschüttern und die Nachfolge der Salier im burgundischen Königreich zu vereiteln, waren abgewehrt, die Thronfolge Heinrichs III. und die Autorität des Imperiums in der Christenheit gesichert. Die Reichskirche blieb wie bisher die Hauptstütze einer sich weitgehend in traditionellen Bahnen bewegenden Politik, die vielfach geradezu als direkte Fortsetzung der unter Heinrich II. dominierenden Tendenzen erscheint. Sicher hat K. auch Regierungshandlungen vorgenommen, die in den Augen strenger Kirchenmänner als simonistisch zu verwerfen waren. Aber das hinderte ihn nicht, zu Cluny und zu den Zentren der Reform gute Beziehungen zu pflegen und die Bestrebungen Richards von Sankt Vannes, Poppos von Stablo und anderer um die Erneuerung der Klosterzucht großzügig zu fördern. Allzu grundsätzlich ist er dabei freilich nie verfahren.

Die verschiedensten Motive haben bei den Bischofserhebungen seiner Regierungszeit eine Rolle gespielt; wer will entscheiden, ob Bruno, der spätere Papst Leo IX., mehr wegen seiner hervorragenden Eignung oder wegen seiner hohen Verwandtschaft Bischof von Toul wurde? K. verhielt sich letzten Endes kaum anders als andere Herrscher seiner Zeit; so individuell ausgeprägte kirchenpolitische Initiativen, wie sie sein Vorgänger und in ganz anderer Art sein Nachfolger entwickelt haben, wurden freilich von ihm nicht ergriffen. Aber der geringe Stand seiner Bildung hinderte ihn keineswegs daran, den Vorsitz auf Synoden zu führen, die die Beobachtung kirchlicher Canones einschärften und Bestimmungen gegen die Simonie erließen. Läßt sich also in seiner Kirchenpolitik keine einheitliche Zielsetzung erkennen, so verstand er es mindestens ebenso gut wie sein Vorgänger, die reichsten Einkünfte aus den Reichskirchen zu beziehen. Sein Verfügungsrecht übte er unbekümmert aus; aus politischen Rücksichten unterstellte er das Bistum Lodi dem EB Aribert von Mailand, die Abtei Kempten sogar einem Laienfürsten, seinem Stiefsohn Ernst von Schwaben. In die römischen Verhältnisse einzugreifen vermied er ebenso wie Heinrich II. Großzügig förderte er seine Familienstiftung, das Kloster Limburg (bei Bad Dürkheim), und vor allem den Dom zu Speyerals Grablege des neuen Kaiserhauses.

Auf dem Gebiete des weltlichen Rechtes zeichnen sich unter seiner Regierung Tendenzen ab, die in die Zukunft wiesen. Er scheint als erster deutscher Herrscher den Aufstieg jener unfreien Schicht niederer Ritter begünstigt zu haben, aus der der Stand der Ministerialität hervorgehen sollte. Für die Erblichkeit der Lehen trat er nicht nur zugunsten der lombardischen Valvassoren, sondern grundsätzlich ein; er dürfte sich durch diese Haltung die Sympathien weiter Kreise erworben haben. Auch die allmähliche Entfaltung städtischen Lebens förderte er.

 

 

 

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Quellen:

Internetquellen

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Sekundärliteratur

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Persönlichkeiten

Karl der Große

Inhaltsverzeichnis

  1. Karl der Große. Der Triumphator
  2. Abul Abbas. Das Geschenk des Kalifen
  3. Karl der Große. Der erste Kaiser.

1. Karl der Große. Der Triumphator

Taktisch klug und mit großer Beharrlichkeit gelingt es dem Frankenfürsten Karl, sein Reich zu nie gekannter Größe zu führen. Seinen Aufstieg krönt er im Jahr 800 mit einem sagenhaften Titel: Als erster Herrscher im westlichen Europa seit der Antike wird er in Rom zum Kaiser erhoben

ALS ÄLTESTER SOHN des Frankenkönigs Pippin ist Karl früh vertraut mit der Welt des Hofes und den Insignien der Macht (unten ein Zeremonialschwert späterer Könige aus dem Jahrhundert). Er gilt als geschickter Reiter, guter Kämpfer, begabter Redner. 768 tritt er mit seinem Bruder das Erbe des Vaters an (Gemälde von Ernest Meissonier, um 1840)

Der König der Franken spürt die Gefahr nicht, in die er seine Kämpfer führt. Karl aus dem Geschlecht der Karolinger, ein hochgewachsener Mann um die 30, ahnt nicht, dass in den Wäldern an den Hängen oberhalb des Bergpfads der Feind bereits lauert. Wie viele Augen mögen es sein, die an diesem Augusttag des Jahres 778 das fränkische Heer auf seinem Heimweg durch die Pyrenäen beobachten? Niemand kann es heute noch sagen. Eines aber ist sicher: Die verborgenen Krieger wollen sich rächen.

Den Ort für ihren Hinterhalt, den Pass von Roncesvalles, der rund 35 Kilometer nordöstlich von Pamplona über das Gebirge führt, haben sie gut gewählt. Auf schmalen Wegen zieht sich hier die gegnerische Kolonne noch mehr in die Länge als sonst. Während sich ihre Spitze wohl schon dem Scheitelpunkt des Gebirgsübergangs nähert, marschiert die Masse von Karls Männern noch durch das zerklüftete, dicht bewaldete Tal. Insgesamt misst die Heeressäule mehrere Kilometer. Die reichsten Franken auf ihren Pferden sind von Weitem zu erkennen: Sie tragen Helme, Lanzen und Panzerhemden aus eisernen Ringen, die im Sommerlicht funkeln. Die meisten Krieger, leichter bewaffnet, gehen zu Fuß. Ochsenkarren transportieren Nachschub und die Beute, die sie gemacht haben. Doch kehren sie nicht als Triumphatoren zurück ins Frankenland, die Stimmung wird gedrückt sein.

Woran denkt Karl in diesen Stunden? Sinnt er im Sattel über seinen Feldzug in Spanien nach, zieht er schon innerlich Bilanz? Zerbricht er sich womöglich den Kopf darüber, wie er diesen Rückschlag in der Fremde zu Hause doch noch als Erfolg verkaufen kann? Allzu leichtfertig, so muss es ihm jetzt erscheinen, hat er sich in Ränke eingemischt, von denen die Franken nicht genug verstehen. Es begann damit, dass einige nach Unabhängigkeit strebende muslimische Provinzstatthalter aus dem Norden der Iberischen Halbinsel eine Gesandtschaft zu Karl in seiner Pfalz in Paderborn schickten und um Waffenhilfe gegen ihren Oberherrn, den Emir von Córdoba, baten. Im Gegenzug versprachen sie dem Frankenkönig, ihm die Stadt Saragossa auszuhändigen.

SIEG ÜBER DIE MUSLIME

SCHON KARL MARTELL, der Großvater Karls des Großen, zeigt sich als furchtloser Krieger: 732 stoppt ein Heer unter seiner Führung die über die Pyrenäen vorgedrungenen Araber und Berber. Der Triumph bei Tours und Poitiers, später verklärt als »Rettung des Abendlandes«, festigt Karl Martells Macht, auf der letztlich auch die Herrschaft seines Enkels fußt (Carl von Steuben, 1837)

MIT KREUZ UND SCHWERT GEGEN DIE SACHSEN

ALS CHRISTLICHER HERRSCHER sieht sich Karl berufen, heidnische Völker wie die Sachsen zu unterwerfen. 772 lässt er eines ihrer bedeutendsten Heiligtümer zerstören: die Irminsul, wohl eine mächtige Baumsäule (hier mit einem geschnitzten Götzenbildnis dargestellt; Hermann Wislicenus, um 1890)

Ein verführerisches Angebot. Karl, immer begierig, sein Reich zu vergrößern, rüstete zum Krieg. Doch als er im folgenden Jahr tatsächlich mit seinem Heer vor den Mauern Saragossas erschien, hielten die Muslime entgegen der Absprache die Tore verschlossen. Damit war der Pakt gegen den Emir schon zerbrochen, bevor überhaupt eine Schlacht geschlagen worden war. Um ihren zugesagten Lohn betrogen, plünderten die Franken stattdessen Pamplona, eine von christlichen Basken bewohnte Stadt. Die Krieger aus dem Norden wollten nicht mit leeren Händen in die Heimat zurückkehren. Dadurch aber hat Karl jene Katastrophe heraufbeschworen, die sein Heer an diesem Sommertag in den Pyrenäen treffen wird. Die Kämpfer, die am Pass von Roncesvalles lauern, sind keine muslimischen Araber oder Berber, sondern Basken. Sie wollen es den Franken heimzahlen, dass sie Pamplona angegriffen haben.

Geduldig lassen die baskischen Krieger den Großteil der fränkischen Truppen an sich vorüberziehen. Erst als der Tross mit Gepäck und Ausrüstung des Heeres und die Nachhut den Hinterhalt erreicht haben, stürmen sie aus ihren Verstecken oberhalb des Gebirgspfads. Die Franken, überrumpelt und desorientiert, haben zu wenig Platz, um ihre schweren Waffen einzusetzen, und werden ins Tal zurückgedrängt. Als der Abend dämmert, sind die Wagen ausgeraubt und die Kämpfer der Nachhut bis auf den letzten Mann erschlagen. (Unter den Toten ist auch der Markgraf Roland, er wird später in einem der großen Heldenepen des Mittelalters als idealer Ritter besungen werden.)

Der Frankenherrscher selbst kommt unversehrt davon und hat doch einen schmerzhaften Schlag erlitten. So peinlich ist das Debakel in den Pyrenäen für ihn, den Kriegerkönig, dass sich die Reichsannalen, die offizielle Version der fränkischen Geschichte, darüber ausschweigen (die Niederlage wird erst nach Karls Tod in einer überarbeiteten Version erwähnt). Schwerer noch als die militärische Blamage wiegt aber etwas anderes: Im fernen Land zwischen Rhein und Elbe werden Karls gefährlichste und eigentlich schon besiegt geglaubte Gegner diese Niederlage nutzen, um den Aufstand zu wagen – die Sachsen. Gegen sie muss der König nun seinen längsten und blutigsten Feldzug wiederaufnehmen.

Dieser Kampf wird Karl alles abverlangen, ihn zu ungekannter Grausamkeit provozieren und zugleich seine größte Stärke offenbaren: seine Hartnäckigkeit. Denn der Frankenherrscher wird nicht aufgeben, sondern mit Geschick und Weitblick sein Reich immer weiter ausdehnen, bis er alle Vorgänger übertroffen und nicht weniger als ein neues Zeitalter begründet hat. Karls Sippe beginnt ihren Weg zum Gipfel der Macht mit einem Verrat. Als im Jahr 613, also rund ein Jahrhundert nach dem Tod Chlodwigs (siehe Seite 46), mal wieder mehrere Merowinger um die Führung streiten, wenden sich die Adeligen in einem der fränkischen Teilreiche von ihrer Herrscherclique ab und bringen so dem König eines anderen den Sieg. Unter den Anführern der rebellischen Fraktion sind zwei von Karls Urururgroßvätern. Wohl als Belohnung erhält einer der beiden einige Jahre später erstmals ein hohes Amt: Er wird „Hausmeier“.

Der maior domus, so der lateinische Titel, war ursprünglich der Verwalter des königlichen Besitzes und verfügte nur über begrenzten Einfluss, doch nach und nach entwickelte sich das Amt zu einer Schlüsselposition im Frankenreich. Als die Merowinger im Laufe des 7. Jahrhunderts immer mehr von ihrer Autorität einbüßen, lenken die Hausmeier zunehmend die Geschicke in den Teilgebieten des Reiches, führen die Regierungsgeschäfte, als seien sie die rechtmäßigen Herrscher. Um 680 erlangt ein Urgroßvater von Karl dem Großen zunächst den Posten im Ostteil, um einige Jahre später zum tatsächlichen Machthaber im Gesamtreich aufzusteigen. Dessen Sohn Karl (nach dem dereinst das Geschlecht der Karolinger benannt wird) ist der erste Hausmeier, der zur Legitimation seines Regimes keinen Schattenkönig mehr braucht. Als der amtierende Merowinger 737 stirbt, lässt Karl den Thron unbesetzt.

Seinem einige Generationen später geprägten Beinamen „Martell“, der so viel wie „der Hammer“ bedeutet, macht er alle Ehre: Er führt Feldzüge von Friesland bis Bayern, er schlägt die muslimischen Araber und Berber, die weite Teile der Iberischen Halbinsel erobert haben und über die Pyrenäen bis nach Aquitanien vorgedrungen sind (der fränkische Triumph bei Tours und Poitiers wird später – zu Unrecht – als Rettung des christlichen Abendlandes verklärt werden). Karl Martell ist ein gewaltiger König in allem, bloß dem Titel nach nicht. Mit seinem Tod 741 wird das Reich unter seinen drei Söhnen aufgeteilt.

Doch einige Jahre später hat einer von ihnen, Pippin, die anderen Erben von der Macht verdrängt. 748 wird ihm ein Sohn geboren, der nach seinem kriegerischen Großvater den Namen Karl erhält. Dieser Knabe ist wohl noch keine drei Jahre alt, als Pippin sich, mit Zustimmung des Papstes, zum König erheben lässt. Der letzte Merowinger auf dem Thron wird zum Mönch geschoren und verschwindet in einem Kloster. Im Jahr 768 tritt Karl die Nachfolge seines verstorbenen Vaters an. Er ist 20 Jahre alt, nach den Maßstäben der Zeit ein gestandener Mann. Der neue Herrscher hat gelernt, scharfe Eisen zu führen: Er ist gewandt im Schwertkampf wie in der gefährlichen Eberjagd mit der Lanze. Er kann lesen, allerdings wohl nicht schreiben. Er beherrscht Latein und ist, trotz seiner hohen Stimme, ein begabter Redner.

Mit sechs Jahren ist Karl das erste Mal dem Papst gegenübergetreten, mit 13 wohl ritt er auf seinem ersten Feldzug mit, etwa mit 19 heiratete er erstmals und zeugte einen Sohn: Pippin, den Chronisten später „den Buckligen“ nennen. Der Mann, der nun die Königswürde annimmt, ist in der Welt des Hofes und des Krieges groß geworden. Er ist gut vorbereitet auf sein Erbe. Doch es ist ein lebensgefährliches Erbe, denn es kann zum Fluch werden, König der Franken zu sein. Gleichzeitig nämlich wird auch Karlmann, der jüngere Bruder Karls, zum König erhoben. Es ist ja fatale Tradition bei den Franken, das Reich unter den Söhnen aufzuteilen. Karl beherrscht nun ungefähr den Norden und den Westen, der Rest untersteht seinem Bruder.

AUF NACH ITALIEN

GUT VORBEREITET führt Karl im Sommer 773 seine Kämpfer über die Alpen gegen die in Norditalien herrschenden Langobarden. Mit deren König Desiderius, seinem zeitweiligen Schwiegervater, hatte er sich zuvor überworfen, dessen Tochter verstoßen (Hippolyte Lecomte, 1826)

Es ist keine Verwünschung Karls über diese Teilung überliefert, kein einziges Zorneswort. Man kann das, was Karls Geist bewegt, nur durch seine Taten erschließen: Denn drei Jahre später ist die Familie des Bruders kaltgestellt. Es sind bloß Namen (und manchmal nicht einmal das), die eine Ahnung geben vom rücksichtslosen Machtkampf: Karl hat seinen Erstgeborenen Pippin genannt, nach dem Vater, dem ersten König der Karolinger. Und Karlmann tauft seinen nicht viel später geborenen ersten Sohn auf den gleichen Namen. Eine Provokation? Ein Zeichen, dass jeder Bruder für sich und die Seinen die alleinige Macht beansprucht?

Karl hat zudem seine erste Gattin Himiltrud verstoßen und statt ihrer eine Tochter des Langobardenkönigs in Norditalien geheiratet. Die Prinzessin, deren Namen kein Chronist überliefert, bedeutet ihm vermutlich nichts. Diese Ehe ist für Karl nicht mehr als ein strategisches Bündnis mit einem mächtigen König an der Grenze der Territorien seines Bruders. Denn irgendwann, das weiß er wohl, könnten er und Karlmann Heere gegeneinanderschicken. Doch der Tod kommt schneller als der Krieg: Im Dezember 771 stirbt Karlmann überraschend, wohl auf natürliche Weise. Seine inzwischen zwei kleinen Söhne müssten nach fränkischem Brauch seinen Reichsteil erben. Doch stattdessen proklamieren die mächtigsten Gefolgsleute des Verstorbenen umgehend Karl zum Herrscher. (Gut möglich, dass der die Männer schon vor dem Tod des Bruders auf seine Seite gezogen hat.)

Das Bündnis mit den Langobarden hat Karl da bereits wieder aufgegeben. Die Prinzessin, so scheint es, schickt er vermutlich schon Anfang des Jahres wie eine nutzlos gewordene Sache zurück in ihre Heimat – und nimmt eine junge Adelige zur Gemahlin, deren Vater großen Einfluss im Machtbereich seines Bruders besitzt. Wieder eine Ehe als strategischer Zug: Durch diese Verbindung festigt Karl seine Herrschergewalt. (Vermutlich nur etwa 13 Jahre alt ist seine Braut Hildegard, als Karl sie zur Frau nimmt. In zwölf Ehejahren wird sie ihm mindestens neun Kinder gebären, bis sie, man möchte sich ihren körperlichen und seelischen Zustand kaum vorstellen, mit Mitte 20 ins Grab sinkt.)

KARL VERTRAUT AUF GOTT – UND AUF GEWALT

NACH MONATELANGER BELAGERUNG kann Karl im Sommer 774 in der Langobardenhauptstadt Pavia einziehen (links), deren Reich bricht zusammen. Die Macht Karls, der sich fortan »König der Franken und Langobarden« nennt, erstreckt sich nun bis vor die Pforten Roms (Fresko von Alfred Rethel, um 1850)

Nun sucht die Witwe Karlmanns Schutz bei einem starken Herrscher, und zwar ausgerechnet bei den Langobarden: Mit ihren Kindern flieht sie, nichts Gutes ahnend, zu Karls früherem Schwiegervater. Es wird sie nicht retten. Denn Karl offenbart nun erstmals jene Eigenschaften, die ihn sein gesamtes Herrscherleben über auszeichnen werden: strategischer Weitblick und eine fast fanatische Beharrlichkeit. Anderthalb Jahre rüstet er, dann führt er eine Armee über die Alpen, gegen die Langobarden, die längst seine Feinde sind. Seine Panzerreiter fallen in Norditalien ein, die Angegriffenen ziehen sich in die Städte zurück. Doch Karl lässt die Festungen belagern, Monat um Monat. Im Frühsommer 774 kollabiert das Langobardenreich, die ausgehungerten Verteidiger der Hauptstadt Pavia strecken die Waffen. Rex Francorum et Langobardorum lässt sich Karl fortan nennen, „König der Franken und Langobarden“.

Im ebenfalls eroberten Verona haben die Besiegten ihm die Witwe seines Bruders und deren Söhne ausgeliefert, lebend. Was Karl mit der Schwägerin und seinen Neffen macht, weiß niemand. Kein Chronist schreibt auch nur ein Wort. Mit 26 Jahren ist Karl, wie einst Chlodwig, unangefochtener Alleinherrscher der Franken; sein Einfluss erstreckt sich zudem nun bis an die Pforten Roms, denn bis dorthin reicht das Territorium der Langobarden. Der Karolinger wird zum übermächtigen Nachbarn des Papstes.

Die militärischen Erfolge in Italien ermutigen den König, seine Aufmerksamkeit ganz auf die Sachsen zu richten, mit denen die Frankenherrscher schon seit mehr als zwei Jahrhunderten immer wieder Krieg führen. So zog etwa ein Sohn des großen Chlodwig in den Jahren um 555 gleich zweimal gegen die nordöstlichen Nachbarn. Angeblich erschlug dessen Enkel bei einer weiteren Invasion einen ihrer Herzöge. Unterwerfen konnten die Merowinger die Sachsen aber nicht. Und so sind die meisten Bewohner des Gebietes zwischen Rhein und Elbe auch noch zu Karls Zeiten ungetauft. Fränkische Quellen verteufeln die sächsischen Heiden, bezichtigen sie, einem „Dämonenkult“ anzuhängen.

Als christlicher Herrscher sieht es Karl als seine Pflicht an, die Botschaft Jesu zu verbreiten. Er, der in seinem Handeln vor allem auf zwei Kräfte vertraut – den Glauben und die Gewalt –, ist auf brutale Art fromm: „Unsere Aufgabe ist es, überall Christi heilige Kirche nach außen vor der Zerstörung durch Ungläubige mit Waffen zu schützen und im Innern durch die Erkenntnis des allgemeinen Glaubens zu stärken“, schreibt er einmal an den Papst. Karl, notiert ein frommer Autor ein gutes Jahrhundert später, predige das Christentum „mit eiserner Zunge“. Dabei gilt es, keine Zeit zu verlieren. Wie viele seiner Mitmenschen wähnt der Frankenkönig das Ende aller Tage nahe, fürchtet sich wohl auch vor dem Urteil, das beim Jüngsten Gericht über ihn gefällt werden wird. So sind die Schlachten, die er gegen die Ungläubigen schlägt, zugleich auch ein Kampf um das eigene Seelenheil.

Schon 772 ist Karl zum ersten Mal in das Land der heidnischen Sachsen eingefallen. Die Franken eroberten wichtige Stützpunkte, nahmen Geiseln. Und sie zerstörten die Irminsul, ein bedeutendes Heiligtum des Heidenvolks, vielleicht ein großer Baumstamm, den die Sachsen als „Weltensäule“ verehrten, die alles trägt. Ihr genauer Standort lässt sich heute nicht mehr ermitteln, wahrscheinlich befand sie sich irgendwo im Bereich der oberen Weser. Wenn der König glaubte, dass er damit dem Feind das Rückgrat gebrochen hatte, dann irrte er sich. Die Sachsen geben nicht auf.

Nach seinem Sieg über die Langobarden zieht Karl erneut gegen sie in den Krieg. Erst im Jahr 777 scheint er endlich am Ziel zu sein: In Paderborn, mitten im Heidenland, versammelt er seine führenden Adeligen zu einem Reichstag. Das Treffen ist eine Machtdemonstration, der auch die sächsische Elite nicht fernbleiben kann. In der Pfalz, die Karl an einem Hang oberhalb etlicher sprudelnder Quellen hat errichten lassen, schwören sie ihm die Treue. Ein einflussreicher Sachse aber fehlt: ein Mann namens Widukind. Er ist nach Dänemark geflohen, wo er wohl auf eine günstige Gelegenheit wartet, den Kampf gegen die Franken wiederaufzunehmen. Als deren so kraftvoller König bei Roncesvalles ein Debakel erlebt, das den Glauben an die vermeintliche Unbesiegbarkeit der Franken erschüttert, sieht der Sachsenführer seine Chance gekommen – und geht in die Offensive.

Im Jahr 778 ziehen sächsische Kämpfer plündernd durch die angrenzenden fränkischen Lande, stoßen sogar bis zum Rhein vor, den sie allerdings nicht überqueren können. Köln, eine der wichtigsten Städte des Reiches, bleibt für sie uneinnehmbar. Dafür zerstören die Rebellen unter anderem den fränkischen Stützpunkt in Paderborn, wo die Sachsen noch im Vorjahr Karl gehuldigt hatten. Dem König bleibt nichts, als erneut selbst gegen die Sachsen zu ziehen, um die Situation zu stabilisieren. Doch Widukind kapituliert nicht. 782 – Karl ist gerade wieder nach Gallien zurückgekehrt – besiegt er sogar an einem Höhenzug (möglicherweise im Süntel nördlich von Hameln) ein überlegenes fränkisches Heer. Jetzt sinnt Karl erst recht auf Rache. Schon Jahre zuvor hat er geschworen, die Sachsen so lange zu bekämpfen, bis sie besiegt sind und sich taufen lassen oder aber gänzlich ausgerottet wären.

Und er macht Ernst damit: Noch im Jahr 782 zurück in Sachsen, lässt sich Karl von den ihm ergebenen dortigen Adeligen die „Übeltäter“ ausliefern und diese, angeblich 4500 Mann, an einem einzigen Tag köpfen. Diese Zahl jedenfalls ist in den offiziellen Annalen des Frankenreichs überliefert. Doch waren es wirklich so viele, die am Zusammenfluss von Weser und Aller, beim heutigen Verden, gestorben sind? Auf jeden Fall färbt sich die Erde rot vom Blut.

Zudem erlässt Karl für die Sachsen spezielle Gesetze, die schon bei geringen Vergehen den Tod vorsehen, und presst ihnen den Zehnten als Abgabe an die Kirche ab. Im Sommer 783 reitet der König schließlich selbst in die Schlacht. Am Fluss Hase will er die Entscheidung gegen die dort versammelten Sachsen erzwingen. Einzelheiten dieses Kampfes, der irgendwo bei Osnabrück ausgefochten wird, werden nirgendwo niedergeschrieben. Einhard, ein fränkischer Gelehrter und Vertrauter Karls, schreibt lakonisch: „Die Feinde wurden so niedergeworfen, dass sie es danach nie wieder wagten, den König herauszufordern oder ihm Widerstand zu leisten, wenn sie nicht durch eine Befestigung geschützt waren.“

Trotz des Erfolges führt Karl weiter Krieg in der Region, Teile der Sachsen werden noch 20 Jahre weiterkämpfen. Widukind aber, Karls großer Rivale, streckt nun seine Waffen. 785 nimmt er in der Pfalz im nordfranzösischen Attigny den christlichen Glauben an. Angeblich übernimmt der Frankenherrscher persönlich die Patenschaft. Taufe statt Tod. Karl ist 24, als er die Irminsul zerstört. Er ist 56, als sich endlich die letzten Sachsen unterwerfen – und, wie Einhard schreibt, das Ziel des Königs erreicht ist, dass die Sachsen „sich mit den Franken zu einem Volk vereinigen“. Ein sanfter Satz für die brutale Realität, dass die Sachsen ihre Religion und ihre Unabhängigkeit aufgeben mussten, um im Frankenreich aufgesaugt zu werden. Und nicht wenige auch ihre Heimat: Männer, Frauen und Kinder, ganze Dorfgemeinschaften lässt Karl in entfernte Teile seines Imperiums deportieren.

Während der mehr als 30 Jahre andauernden Schlächterei im Sachsenland hat Karl auch noch Willen und Kraft, an anderen Fronten zu kämpfen: Herzog Tassilo von Bayern, seinen eigenen Vetter, der sein Land trotz der fränkischen Oberherrschaft wie ein König regiert, zwingt er zur Unterwerfung, macht ihm wegen Fahnenflucht einen Schauprozess und lässt den Besiegten hinter Klostermauern verschwinden. Er schickt Heere gegen die Mauren und entreißt ihnen Nordostspanien um Barcelona, bringt so schließlich auch jene Region unter seine Kontrolle, in der er im Sommer 778 einen seiner schwersten Rückschläge erlitten hat. Die Awaren, ein heidnisches Reitervolk, besiegen seine Truppen im heutigen Ungarn. Er bezwingt Aufstände in Aquitanien und der Bretagne.

778 WIRD FÜR KARL EIN ÜBLES JAHR

STETS BESTREBT, seine Herrschaft zu erweitern, will Karl im Jahr 778 auch auf der Iberischen Halbinsel Fuß fassen. Doch dieses Kriegsvorhaben scheitert. Um zumindest etwas Beute zu machen, plündern die Franken das christliche Pamplona im Baskenland (das Fresko von Alfred Rethel zeigt eine fiktive Schlacht bei Córdoba, wohin Karl tatsächlich nie vorgedrungen ist)

DESASTER IN DEN PYRENÄEN

AUF DEM RÜCKWEG aus Spanien gerät Karl mit seinem Heer in den Pyrenäen in einen Hinterhalt: Baskische Kämpfer wollen sich für den Überfall auf Pamplona rächen. Die Nachhut der Franken wird komplett zerrieben. Für den Frankenherrscher eine schlimme Schmach (Vittorino Edel, um 1900)

Gut möglich, dass sich Karl zum Krieg verdammt fühlt. Er, der Herrscher einer noch jungen Dynastie, gewinnt mit jedem Sieg Ansehen und Beute – Raubgut, das er an die Adeligen verteilt, um sich deren Loyalität zu erkaufen. Doch ausgerechnet dieser Kriegerkönig, der wohl mehr als drei Jahrzehnte im Sattel sitzt (rechnet man alle Feldzüge und Reisen durch sein Imperium zusammen) und auf dem Pferderücken eine Strecke zurücklegt, die vermutlich mehrfach um die ganze Erde reichen würde: Ausgerechnet dieser rücksichtslose Totschläger ahnt, dass man auf Dauer mit dem Schwert allein kein Reich zusammenfügen kann. Schon die Frage nach den Grenzen dieses Reiches ist schwer zu beantworten. Wo genau liegen sie? Manchmal am Meer, das ist noch einfach. Doch oft genug verlaufen sie – im Norden, Osten, in Spanien, in Italien – im Ungefähren. Auf gut eine Million Quadratkilometer werden Gelehrte die Ausmaße dieses Imperiums später schätzen – etwa dreimal so groß wie das heutige Deutschland. Vielleicht 20 Millionen, womöglich auch nur zehn Millionen Menschen leben in den Weiten des Reiches. Manche Teile, vor allem jene östlich des Rheins, die nie zum Römischen Reich gehörten, sind so dünn besiedelt, dass man wochenlang auf verschlammten Wegen, auf unregulierten Flüssen unterwegs sein kann, ohne eine einzige Seele zu sehen.

Karl träumt davon, Schneisen durch dieses Dickicht zu schlagen. Er lässt einen Kanal graben, der eine Verbindung zwischen Main und Donau ermöglicht, doch in unendlichen Regenfällen rutscht die Erde ab, sodass die Arbeiter bald erschöpft aufgeben. Er lässt bei Mainz eine hölzerne Brücke über den Rhein bauen, „die zehn Jahre schwerste Arbeit gekostet hatte“, berichtet sein Biograf Einhard. „Durch ein zufällig entstandenes Feuer wurde sie dann binnen dreier Stunden vollkommen eingeäschert, sodass nicht einmal ein Holzspan von ihr übrig blieb.“ Wie es den Menschen geht? Karl, der privilegierteste, am besten umsorgte Mann im ganzen Reich, hat mindestens 18 Kinder von diversen Haupt- und Nebenfrauen – doch drei Königskinder sterben schon als Säuglinge, die meisten anderen holt der Tod im zweiten, dritten, vielleicht vierten Jahrzehnt, wohl nur eine einzige Tochter und ein Sohn werden älter als 60. Für Karls Untertanen schweigen die Quellen, doch sicher ist wohl, dass der Tod in den Hütten noch früher erscheint als in den Palästen. Alle drei bis fünf Jahre, das verraten Skelettbefunde, suchen Hungersnöte einige Regionen heim.

Was an Städten aufragt, sind fast ausnahmslos Reste aus römischer Zeit, zahllose in Italien und Gallien, manche auch im heutigen Deutschland: Köln, Trier, Mainz, Regensburg. Karl setzt aber auch in die Wälder jenseits von Rhein und Donau systematisch Siedlungen, zumal im neu eroberten Sachsen: Königsresidenzen, Klöster, Bischofssitze, Handelsplätze. Neben den alten Römerprovinzen tritt so nun das Land bis zur Elbe in die Geschichte ein.

Die Frankenherrscher sind Reiseherrscher. Kaum je bleiben sie mehr als ein paar Wochen an einem Ort, höchstens im Winter wenige Monate. Zwar erlässt Karl Dutzende Zusammenstellungen von Gesetzen und Anordnungen, lässt er die bis dahin nur mündlich überlieferten Rechte von unterworfenen Völkern wie Friesen und Sachsen erstmals aufschreiben, verwalten Grafen für ihn noch die entlegensten Regionen, ziehen adelige Königsboten als Oberaufseher durch das Reich. Doch in einer Welt, in der selbst der König oft Wochen warten muss, bis er auf einen Brief eine Antwort erhält; in der kaum je ein Untertan ein Wort an die Herrschenden äußert (denn wer könnte schon schreiben, wer strapaziöse lange Reisen auf sich nehmen?); in der Adelige noch der archaischen Blutrache verpflichtet sind und Grafen ob ihrer Habgier als „Freunde Satans“ geschmäht werden; in einer Welt der Finsternis also reicht die Macht des Herrschers oft nur so weit wie sein Augenlicht.

Da, wo Karl ist, beseitigt er Missstände, sitzt zu Gericht, verwaltet seine Güter, setzt Gefolgsmänner auf vakante Grafenposten. Hat er in einer Region Ordnung geschaffen, muss er weiterziehen und weiter und weiter – schätzungsweise 150 Königssitze stehen zwischen Ebro und Elbe. Manche dieser „Pfalzen“ (vom lateinischen Wort für „Palast“: palatium), etwa Worms, sind bedeutender als andere, hierhin werden die Adeligen des Reiches zu Versammlungen einbestellt. In den ersten Jahrzehnten seiner Herrschaft sucht Karl häufig jene Residenzen auf, die schon seine Vorgänger bevorzugt haben, zum Beispiel Quierzy (nordöstlich von Paris) oder Herstal (an der Maas im heutigen Belgien). Später aber verschiebt sich der Schwerpunkt seines Reiches nach Osten in Richtung Rhein. Die meisten Pfalzen indes sind kaum mehr als große Gutshöfe: Wenn Karl dort residiert, wird er morgens mit Pferdewiehern aufwachen, und in den Duft nach Wein und Braten mischt sich der Gestank von Dung und feuchtem Stroh.

Der Zug von Pfalz zu Pfalz ist beschwerlich. Und er ist auch gefährlich, denn manchmal wissen nicht einmal Grafen und Vertraute, wo der Herrscher sich gerade aufhält. Wäre ein zentraler Ort, komfortabel und prächtig, nicht eines Königs angemessener?Aachen, Marienkirche, 796. Eine Messe zur Einweihung der noch unvollendeten Kirche. Schon der Rohbau lässt erkennen: Dieses Gotteshaus wird ein Gebet in Stein, ein gelehrtes Buch, das nur der Eingeweihte zu lesen versteht. Das fertige Gotteshaus wird mit der höchsten Kuppel nördlich der Alpen überwölbt sein, 30 Meter über den Häuptern der Gläubigen. Der achteckige Innenraum hat eine byzantinische Kirche in Ravenna zum Vorbild, in der Karl einige Jahre zuvor gebetet hat. Antike Säulen und anderen wertvollen Schmuck für den Innenausbau lässt der König aus Italien holen.

Grundriss und Maße der Kirche folgen einer mystischen Logik, bei der es vor allem um die Zahlen 6, 8, 16 und 144 geht. Die 6 gilt gelehrten Theologen als Zahl des Menschen, denn Gott schuf ihn am sechsten Tage. Die 8 ist das Zahlzeichen der Auferstehung und Erlösung, nach dem Evangelium des Matthäus zudem die Zahl der Seligpreisungen, und acht Mühen muss der Gläubige nach einem Petrus-Brief auf sich nehmen, um zur Erkenntnis Jesu Christi zu gelangen. 16 Eigenschaften hat die Liebe, so schreibt der Apostel Paulus. Und 144 ist das Quadrat von 12, dem Zahlsymbol der Vollständigkeit – 144 000 Gläubige werden gemäß der Offenbarung des Johannes am Tag der Apokalypse gerettet werden.

Daher formen im Zentrum des Gotteshauses acht Pfeiler ein Oktogon. Der Durchmesser dieses Achtecks beträgt sechs mal acht karolingische Fuß (ein Fuß entspricht gut 32 Zentimetern), darüber wölbt sich in zwölf mal acht Fuß Höhe die Kuppel. Umschlossen ist dieses Achteck von einem 16-seitigen Umgang. Die Länge der Kirche misst 144 Fuß, und in der Höhe leuchtet ein Bild des Weltenrichters, um den 144 Sterne glänzen. Drei Bogenfelder sind unter dem Bild errichtet, Symbol der heiligen Dreifaltigkeit. Und drei mal sechs mal acht ergibt wiederum 144: Die Zahl der gelehrten Anspielungen im Gotteshaus ist so unendlich wie im Text der Bibel.

In der Aachener Kirche verdichtet sich die Kraft des Riesenreiches auf wenigen Quadratmetern unter einem einzigen Dach: Karl schafft die wertvollsten Materialien aus dem Reich, ja von jenseits des Meeres heran. Und er fordert die intellektuelle Kraft der Baumeister bis zum Äußersten. Der König errichtet hier mehr als nur eine Kirche: Er baut ein Abbild des himmlischen Jerusalem ins Zentrum seines Reiches. Zwar wird er niemals offiziell eine Pfalz zur alleinigen Hauptstadt erheben. Doch ab den 790er Jahren, als seine Herrschaft gesichert scheint und er längst kein junger Mann mehr ist, hält er sich häufiger in Aachen auf als an jedem anderen Ort seines Reiches, verbringt er fast jeden Winter hier. Die Kirche ist bloß der monumentalste Ausdruck seines Willens.

Aachen mit seinen bis zu 60 Grad heißen Quellen ist, einmal mehr, ein Relikt der Antike. Auf den Trüm mern der römischen Bäder erbaute schon Karls Vater eine Pfalz. Der Sohn, ein begeisterter Schwimmer, entspannt sich im Thermalwasser und lässt die Quellen in Becken fassen. In den Wäldern von Ardennen und Eifel geht er seiner Leidenschaft für die Jagd nach.

EIN ZENTRUM INTELLEKTUELLER KRAFT

BEREITS UM DAS JAHR 780 ruft Karl Gelehrte an seinen Hof, um Wissenschaft und Bildung im Frankenreich zu fördern, darunter den Angelsachsen Alkuin, der einer seiner wichtigsten Berater wird (Gillot Saint-Evre, 1834)

DIE HEIDEN SIND UNTERWORFEN – SO SCHEINT ES

KARLS ÄRGSTER WIDERSACHER unter den Sachsen, der Adelige Widukind, gibt sich 785 geschlagen. Im nordfranzösischen Attigny nimmt er um Weihnachten den christlichen Glauben an, lässt sich mit Gefolgsleuten taufen. Karl wähnt damit wohl den Widerstand der Sachsen gebrochen, doch noch fast 20 Jahre lang wird dieser immer wieder aufflammen (Ary Scheffer, 1836)

Schon sein erstes Weihnachtsfest als König zelebriert Karl in Aachen. Doch wohl erst Jahrzehnte später lässt er die Pfalz nach seinen Vorstellungen ausbauen. Die Königshalle und die meisten anderen Bauwerke sind in späteren Zeiten allerdings wieder verschwunden. Nur seine Kirche, die ist geblieben. Wie leben, wie arbeiten Karl und seine Gefolgsleute in Aachen? Wenig weiß man von seinen Höflingen, nicht viel von den meisten Ehefrauen, Konkubinen, Kindern. Wohl 2000 Menschen umschwirren den Herrscher, vom Seneschall, dem obersten Hofbeamten, bis hinunter zum Küchengesinde.

Der Mächtige genießt es, überliefert Einhard, mit seinen Getreuen in den heißen Quellen zu baden. Wird dort ein Graf in wohligen Nebelschwaden über den nächsten Feldzug flüstern? Wird eine seiner Frauen auf irgendeiner Schlafstatt irgendeiner Pfalz durch ein wohlgesetztes Wort einen Günstling auf einen wichtigen Posten hieven? Scharen sich um die erbberechtigten Söhne Anhänger, Opportunisten, Unzufriedene? Denn Pippin, dem ersten Sohn Karls mit Himiltrud, sind drei Sprösslinge mit Hildegard gefolgt, der dritten Gattin, die sich nun Hoffnung machen dürfen, einen Teil von Karls Reich zu erben – oder gar das ganze Imperium? Planen sie oder ihre Einflüsterer schon die Machtduelle nach dem Hinscheiden Karls?

Nur so viel ist bekannt: Als Karl einmal wegen des Krieges gegen die Awaren in Bayern überwintert, im Jahr 792, so schreibt Einhard, sei Pippin der Bucklige zum Kopf einer Verschwörung gegen den eigenen Vater geworden. „Führende Franken“ hätten den Prinzen dazu aufgewiegelt. Die „Grausamkeit“ seiner Stiefmutter Fastrada – der inzwischen vierten Gattin Karls – sei „Grund und Ursprung“ der Rebellion gewesen. Was genau sich zugetragen hat und warum, das berichtet Einhard nicht. Möglich, dass Pippin aufbegehrt, weil der Vater die drei jüngeren Söhne aus der Ehe mit Hildegard bereits vor Jahren in verantwortungsvolle Ämter gehoben hat, zwei davon zu Königen in verschiedenen Teilen seines Reiches. Möglich aber auch, dass Karl ihn nun doch an der Regierung beteiligen will. Und dass Fastrada – in der Hoffnung auf einen eigenen Sohn – Pippin durch Intrigen beiseiteschaffen will.

Sicher ist nur, dass der Coup auffliegt und Karl die Verantwortlichen bestraft, den Sohn jedoch eher milde: Pippin der Bucklige wird zum Mönch geschoren und in die Abtei Prüm gebracht. Das Hauskloster der Karolinger in der Eifel liegt wenige Tagesreisen von Aachen entfernt, und doch verschwindet der Älteste für immer aus der Welt. Viele Jahre wird er noch hinter Mauern leben, und falls es wirklich Fastradas Machenschaften waren, die ihn in die Rebellion getrieben hatten, dann wird ihm wenigstens die Befriedigung vergönnt, sie überdauert zu haben. Denn die Königin stirbt, kinderlos, schon zwei Jahre nach der Verschwörung.

Dass überhaupt ein paar Zeilen jener Geschehnisse durch die Jahrhunderte wehen, verdankt sich einer Tat von Karl, die womöglich folgenreicher ist als alle seine Feldzüge: Er holt sich, weit mehr als jeder Frankenherrscher zuvor, Gelehrte an den Hof, Männer der Schrift und nicht des Schwertes. Zu der Zeit, als Karl an die Macht gelangt, ist die römische Kultur, die zu Chlodwigs Zeiten in Gallien noch blühte, einem jahrhundertelangen Niedergang erlegen. Der König muss sich aus Italien und von jenseits der Grenzen gelehrte Männer des Wissens holen, er ernennt sie zu Beratern und Lehrern am Hof, lässt sie Schulen gründen, alte Manuskripte retten, Klöster und Bistümer leiten. Was von der antiken Literatur heute noch existiert, das wird unter anderem in jenen Jahrzehnten der „karolingischen Renaissance“ geborgen (siehe Seite 114).

Mancher moderne Biograf sieht in Karl, dem Krieger, der zeitlebens wohl nie richtig Schreiben lernt, sogar eine Art verhinderten Gelehrten. Tatsächlich hebt ihn sein Bemühen um die Wissenschaften über seine Zeitgenossen heraus. Er hat begriffen, dass sie der Schlüssel zum Verständnis der Welt sind. Und nur wer die Welt versteht, kann sie beherrschen.

DIPLOMATIE IM NAHEN OSTEN

DER MUSLIMISCHE HERRSCHER des gewaltigen Abbasidenreichs, Kalif Harun ar-Raschid, empfängt eine Gesandtschaft des Frankenkönigs. Karl sucht Kontakte zu anderen Potentaten, um seine eigene Macht abzusichern – und sich als gleichrangig zu präsentieren (Julius Köckert, 1864)

Die Gelehrsamkeit, die der Franke an seinem Hof fördert, weist über das Weltliche ins Spirituelle. Karl, tief religiös, glaubt auf nahezu magische Weise an die Korrektheit des Gotteswortes: Nur wenn Gebete und Evangelien, Hymnen und Psalmen fehlerfrei gesprochen werden, sind sie wirksam vor Gott. Hat Gott ihn, Karl, nicht wegen seiner Frömmigkeit zum mächtigsten Mann des Erdkreises werden lassen – und weil er den rechten Glauben verbreitet? Hat er ihn damit nicht schon über all die anderen weltlichen Herrscher erhoben? Und gebührt ihm dann nicht auch das allerhöchste weltliche Amt? Das des Kaisers?

Niemand kann sagen, wann in Karls Geist die Idee heranwächst, er könnte sich zum Imperator aufschwingen. Seit dem Untergang Westroms in den Wirren der Völkerwanderungszeit ist kein abendländischer Fürst auf den Gedanken gekommen, sich den legendären Titel des Augustus anzumaßen. In Konstantinopel, in Ostrom, residiert ja weiterhin ein Kaiser; der allein gilt Griechen, Italienern, Galliern und auch den Nachfahren der germanischen Eroberer als legitimer Erbe antiker Größe.

Folgen schon Karls schier endlose Kriegszüge dem Traum vom Imperium? Steht schon am Beginn seiner Eroberungen die Gier nach dem Kaisertitel? Erobert er sich, soweit seine militärische Kraft reicht, die Länder Westroms, damit er schließlich auch dessen Titel beanspruchen kann? Oder steht das Kaisertum nicht am Beginn, sondern am Ende? Rafft Karl zusammen, was er bekommen kann – und macht sich dann erst, als Sieger, Gedanken, wie er seine Beute nun regieren soll? Und entscheidet er sich dann erst für den alten Titel? Kein Wort von ihm ist dazu überliefert, doch von anderen sehr wohl – und sie deuten an, dass Karl schon sehr früh vom Kaisertum träumt.

Als der 26-Jährige das Reich der Langobarden in Italien vernichtet und damit Papst Hadrian I. vor deren Übergriffen bewahrt, besucht er erstmals Rom. Rom! Antike Tempel, prachtvolle Kirchen, Paläste und Thermen, die noch als Ruinen glänzender sind als jede Pfalz. Als patricius Romanorum empfängt der Heilige Vater den Frankenkönig: als obersten Schutzherrn der Römer. In einem Brief von 778 redet Hadrian dann Karl bereits als novus christianissimus Dei Constantinus imperator an, als „neuen, Gottes allerchristlichsten Kaiser Konstantin“. Schon lange predigen Geistliche zudem, dass im 6000. Jahr nach der Schöpfung ein Zeitalter zu Ende geht. Entweder wird die Apokalypse heraufdämmern – oder ein neues Zeitalter beginnen. Wann wird sich dieser Zyklus vollenden?

Bischof Hildebald von Köln, einer der engsten Berater des Herrschers, lässt 798 in einer Handschrift mehrere Weltaltersberechnungen zusammenstellen. Zumindest einige davon erwarten den Beginn der neuen Ära, an deren Ende Christus als Weltenrichter erscheint, für die nächste Zukunft: für Weihnachten im Jahr 800. Womit aber könnte eine neue Ära sinnfälliger beginnen als mit einem neuen Kaiser?

Um die Zeit, als der Bischof die Berechnungen der Weltzeitalter kompiliert, schickt Karl Gesandte in alle Richtungen, bis in den Orient zum Kalifen Harun ar-Raschid (siehe Seite 110). Meldet er mit diesen diplomatischen Manövern auch den Anspruch an, der Erbe der Cäsaren zu sein? Bischof Hildebald erwähnt gar in besagter Schrift, im Jahr 798 seien Gesandte „aus Griechenland“ – also aus dem Oströmischen Reich – zu Karl gekommen, „um ihm die Kaisergewalt zu übertragen“. Offizielle Chroniken der Franken schweigen zwar darüber, auch die Geschichtsschreiber des Papstes oder des Kaisers in Konstantinopel erwähnen nichts davon. Trotzdem ist es möglich, dass Karl auch mit Ostrom Verhandlungen aufgenommen hat, um sich vielleicht abzusichern, dass seine bevorstehende Kaiserkrönung dort nicht als Kriegsgrund gesehen wird.

In den Gemächern des Papstes wie in den Hallen der fränkischen Pfalzen und vielleicht auch in den Palästen von Konstantinopel und sogar im Reich des Kalifen ahnt man wohl spätestens 798, dass sich der Karolinger zum Kaiser erheben will. Es spricht alles dafür, dass auch Karl selbst sich so sieht, als Wiederhersteller alter Größe, als jemand, der dem Verfall entgegentritt: dem Verfall des Glaubens der Kirchenväter, der römischen Straßen und Städte, der hergebrachten Gesetze, der antiken Literatur und Gelehrsamkeit, des Lateins. Daher führt er nicht bloß Kriege, sondern gründet Schulen, fördert Gelehrte, sammelt Manuskripte, lässt Brücken und Kanäle bauen, errichtet in Aachen eine Kirche nach antiken Vorbildern, gründet Bistümer und Klöster, überschüttet seine Untertanen mit Gesetzen um Gesetzen.

Weil Karl Kaiser sein will, regiert er wie ein Kaiser. Und weil er wie ein Kaiser regiert, hat er irgendwann das Anrecht auf den Kaisertitel. Am Ende ist es der Papst selbst, der zum Anrecht auch noch den passenden Anlass liefert. Leo III. ist der Nachfolger Hadrians – und ein Aufsteiger, der es 795 auf den Stuhl Petri geschafft hat, bei den alten stadtrömischen Adelsfamilien jedoch, die seit Langem das Papsttum meist unter sich verschachert haben, ist er verhasst. Genaueres weiß man, wie so oft, nicht über die Intrigen hinter Palastmauern. Nur dies: Bei einer Prozession am 25. April 799 wird der Heilige Vater mitten in Rom von Schlägern überfallen, misshandelt und in den Kerker geworfen. Seine Gegner aus den alten Adelsfamilien werfen ihm Meineid und Ehebruch vor.

Doch der Papst kann aus der Haft entkommen und rettet sich zu Karl in dessen Pfalz Paderborn. Ausgerechnet im bis vor Kurzem noch heidnischen Sachsenland empfängt der König seinen hohen Gast – und demonstriert dem Heiligen Vater nebenbei, wie erfolgreich er den christlichen Glauben verbreitet hat. Welche Seite in der Seele des Kaisers mag in den kürzer werdenden Tagen des verwehenden Jahrhunderts nun die Oberhand gewinnen?

Zum einen ist da seine tiefe Frömmigkeit: Papst Leo III. von den Römern gestürzt und entehrt – ist das möglicherweise ein Vorzeichen der Apokalypse? Einige seiner engsten Berater sehen es so. Und wird, wie in manchen von Bischof Hildebalds Berechnungen, am 25. Dezember 800 tatsächlich ein neues Zeitalter beginnen? Zum anderen ist da der kühle Machtmensch Karl: Sieht er nicht die Endzeit heraufdämmern, sondern vielmehr eine günstige politische Gelegenheit? Der Papst ist ja nahezu machtlos in seiner Hand. Wenn der Franke nun nach dem Kaisertitel griffe – wer würde es noch verhindern können?

So oder so: Seine Getreuen flüstern ihm jedenfalls ein, die Tat zu wagen. „Auf Dir allein beruht das ganze Wohl der Kirche Christi“, versichert sein angelsächsischer Berater Alkuin. „Du führst die Schlüssel der Kirche“, souffliert ein anderer. Noch im Herbst 799 lässt Karl den Papst von einer Eskorte heim nach Rom geleiten. Er selbst macht sich mit seinen Kämpfern ein Jahr später auf den Weg. In der Stadt leiten König und Papst gemeinsam eine Versammlung hoher Geistlicher und Laien, an deren Ende Leo III. durch einen Eid beschwören muss, dass alle gegen ihn gerichteten Vorwürfe erfunden sind. Karl ist derjenige, der die Kirche ordnet, der Papst tritt vor ihn, als sei er sein Gefolgsmann.

Dann ist Weihnachten, das neue Zeitalter dämmert herauf. Rom, Santa Maria Maggiore, 25. Dezember 800, Mitternacht. Die ersten Stunden des Geburtsfestes Christi verbringt der Papst im Gebet, wie es die Tradition verlangt. Gesänge wehen durch die Basilika auf dem Esquilin, einem der legendären sieben Hügel der Tiberstadt.

Kerzen brennen, kostbare Lichtspender in einer Welt der Düsternis. Ihr rötlicher Glanz umspielt Seine Heiligkeit Leo III. vor dem Altar. Im Kirchenschiff knien Bischöfe und Grafen, Mönche, Gelehrte, Handwerker, Diener, Pöbel, das Volk von Rom. Die Gläubigen werden, auch wenn das keiner so überliefert hat, aufmerksam aus dem Dämmer starren, vielleicht sensationslüstern, vielleicht in stummer Scheu – doch nicht auf den Papst, nicht auf das Kreuz. Sondern auf den geheimnisvollen, den schrecklichen Fremden.

Der Mann überragt die Römer und selbst die meisten Angehörigen seines eigenen Gefolges. Graue Haare, auffallend große Augen, Stiernacken; die geschmeidigen Bewegungen eines Schwertkämpfers und der Gang eines Mannes, der die meisten seiner 52 Jahre im Sattel verbracht hat. Der Frankenkönig Karl, der inzwischen übermächtige Verbündete des Papstes, ist mit Prinzen, Beratern und einem Heer seiner schlachterfahrenen Panzerreiter aus dem Norden gekommen, und er feiert Weihnachten in Rom.

Jede seiner Gesten werden die Gestalten im Kirchendämmer beobachten. Spürt Karl die tausend Blicke? Die Worte der Gebete spricht er mit tiefer Frömmigkeit, Latein fließt aus seinen Lippen. Nach der Mitternachtsmesse führen Leo III. und Karl die Gläubigen in einer Prozession zur Kirche der heiligen Anastasia. Das Gotteshaus steht am Fuße des Palatins, eines anderen der sieben Hügel Roms.

EINE KIRCHE ZU KARLS UND GOTTES EHREN

FÜR SEINE PFALZ IN AACHEN lässt Karl ein prachtvolles Gotteshaus errichten. Die vermutlich bis 805 fertiggestellte Marienkirche, mit dem höchsten Kuppeldach nördlich der Alpen, ausgekleidet mit kostbarsten Materialien, ist als Abbild des himmlischen Jerusalem gestaltet (Joseph Kehren nach Alfred Rethel, um 1855)

Vorbei geht es an Ruinen des Imperium Romanum. Oben auf dem Palatin, im Dunkel des Wintermorgens noch verhüllt, Klippen aus Ziegeln und Marmor, selbst im Verfall noch ehrfurchtheischend: die Reste der römischen Kaiserpaläste. Karl wohnt vermutlich, in angemessener Demut, auch diesem Gottesdienst bei. Dann noch eine weitere Messe der Weihnacht. Papst und Herrscher führen das Gefolge mitten durch die Tiberstadt. Queren den Fluss, überspannt von Brücken, die noch die antiken Römer schlugen. Am jenseitigen Ufer eine Basilika aus Konstantins Zeiten: Sankt Peter.

Das Innere der Kirche eine Allee polierter Säulen. Der Altar errichtet an jener Stelle, wo der Überlieferung nach die Gebeine des Apostelfürsten Petrus ruhen. Auch diese dritte Messe am Weihnachtstag folgt der festgelegten Liturgie. Dann aber geschieht höchst Ungewöhnliches: Der Heilige Vater setzt Karl eine kostbare Krone aufs Haupt. Unmittelbar darauf erhebt das Kirchenvolk seine Stimme zu einem mächtigen Ruf. Dreimal brandet dem Gekrönten ein Satz entgegen, hallt wider zwischen Säulen und Altären: „Karl, dem allerfrommsten Erhabenen, von Gott gekrönt, dem großen und friedenstiftenden Imperator Leben und Sieg!“

Mit dieser Formel akklamieren die Anwesenden den Franken zum Kaiser der Römer. Es sind Worte, wie sie hier seit Jahrhunderten nicht mehr vernommen worden sind. Was genau während jener Messe am Vormittag des 25. Dezember 800 zu Rom geschieht, wird wohl niemals ganz geklärt werden, obwohl, nein gerade weil vier zeitnah verfasste Berichte darüber vorliegen: zwei fränkische Annalen, eine Chronik der Päpste sowie Einhards Zeugnis.

„Bei dieser Gelegenheit erhielt er den Kaiser- und Augustus-Titel“, schreibt Einhard in erstaunlicher Lakonie. Dann fügt der Biograf bloß noch hinzu, Karl habe dieser Titel „anfangs so widerstrebt, dass er erklärte, er würde die Kirche selbst an jenem hohen Feiertage nicht betreten haben, wenn er die Absicht des Papstes geahnt hätte“. Karl, der Herr des Abendlandes und Beschützer der Kirche, vom Papst überrumpelt? Ein Titel zuwider, den er doch offenbar seit Jahren anstrebt?

Tatsächlich wird jene Weihnachtsmesse bis ins kleinste Detail mit Karl abgesprochen worden sein. Zwar sind genau jene Einzelheiten nicht überliefert, doch klar ist, dass Karl bewusst in Rom und zu Weihnachten den antiken Kaisertitel annimmt. Anders jedoch als in der Antike spielt der Papst bei der Kaiserkrönung nun eine herausragende Rolle: Kaisertum und Papsttum ketten sich an diesem Wintertag für Jahrhunderte aneinander. Beide, der Kaiser wie der Papst, sind fortan, zumindest in der Theorie, die Köpfe der Christenheit – und auch der eigentlich weltliche Herrscher durch sein Amt aus dem normalen Irdischen hinausgehoben und in eine sakrale Aura gehüllt. Aber kann ein Leib zwei Köpfe tragen? Sind Kaiser und Papst gleichrangig?

MOMENT DES HÖCHSTEN TRIUMPHS

ZUM WEIHNACHTSFEST des Jahres 800 erreicht Karl, worauf er vermutlich seit Jahren abgezielt hat: Der ihm ergebene Papst Leo III. krönt den 52-Jährigen in Rom zum »großen und friedenstiftenden Kaiser« (Friedrich Kaulbach, 1861)

Ist nicht der Papst, wie jeder andere Bischof in Karls Reich, dem Herrscher letztlich Gefolgsamkeit schuldig? Oder muss nicht umgekehrt der Kaiser vor dem Papst das Haupt beugen, denn ist nicht der Nachfolger Petri der alleinige Herr der Kirche und der Kaiser bloß dessen mächtigster Diener? Jahrhunderte werden über solche Dispute vergehen, Kriege werden geführt, Gegenpäpste eingesetzt werden, es wird der Fluch des gesamten Mittelalters: Kaiser oder Papst? Wem gebührt die höchste Macht?

Für Karl (und wohl auch für Leo) stellt sich diese Frage noch gar nicht: Der Papst ist froh, in seiner eigenen Stadt wieder sicher zu sein. Alles, was er hat, sein Amt, seine Würde verdankt er dem Franken. Der Herrscher aus dem Norden wiederum ist auf dem Zenit abendländischer Größe. Fortan führt er den Titel: „Karolus, durchlauchtigster Augustus, von Gott gekrönter, großer, friedebringender Kaiser, das Reich der Römer lenkend, der auch durch die Barmherzigkeit Gottes König der Franken und Langobarden ist.“ Karl hat etwas Neues geschaffen, das mittelalterliche Kaisertum. Doch er selbst sieht seine Schöpfung womöglich ganz aufrichtig nicht als etwas Neues, sondern als Wiederaufrichtung des Alten: Renovatio imperii Romanorum werden schon Zeitgenossen dies nennen, die Erneuerung des römischen Imperiums im Westen.

Und Karl macht sich nun auch jenseits aller Symbolik daran, das Reich zu renovieren. Statt Soldaten schickt der Herrscher fortan Paragrafen. Vorschriften regnen auf die Untertanen herab. Mit ihnen will der Herrscher „Fehlendes ergänzen, Widersprechendes ausgleichen und alles Falsche und Verkehrte verbessern“, wie Einhard lobt. Aber kümmern sich die Grafen in den Pyrenäen oder in Friesland um das, was der mit den Jahren hinfälliger werdende Kaiser in Aachen dekretiert?

Niemand weiß es. Doch Karl selbst wird wohl ahnen, auf wie tönernem Sockel sein Kaiserthron steht. Im Frühjahr 801, als Karl noch im Land weilt, erschüttert ein Erdbeben Italien, das Dach der Basilika Sankt Paul in Rom stürzt ein. Ein böses Omen? „Pestilenz“, so notieren die Reichsannalen, verheert im selben Jahr die Gegenden entlang des Rheins. An den Küsten von Nordsee und Atlantik tauchen urplötzlich „Nordmänner“ auf: Wikinger, deren Raubzüge seit 799 ins Frankenreich führen. Karl lässt bald darauf in Flussmündungen und Häfen Wachposten stationieren, die vor herannahenden Wikingern warnen sollen. Dennoch überfallen die skandinavischen Krieger mit ihren schnellen Drachenbooten immer wieder fränkische Siedlungen an den Küsten und Flussläufen.

Der Tod holt sich Karls Familie. Die letzte der Ehefrauen ist schon vor der Kaiserkrönung ins Grab gesunken. In den folgenden Jahren stirbt der Vertraute Alkuin, die Äbtissin Gisela als letzte aller Geschwister Karls, es stirbt eine Tochter und dann einer der erbberechtigten Söhne, mit 33 Jahren, und dann noch einer und dann auch Pippin der Bucklige, der ins Kloster Verbannte.

Im Jahr 810, auf einem Feldzug gegen den Dänenkönig, stürzt Karl vom Ross. Ein epileptischer Anfall? Womöglich. Dem König mag das Unglück wie die Botschaft eines strafenden Gottes vorkommen. Wird er vermutlich doch unweit von ebenjenem Ort niedergestreckt, an dem er fast 30 Jahre zuvor Tausende aufständischer Sachsen hat töten lassen: nahe der Mündung der Aller in die Weser bei Verden. In den Jahren nach seinem Sturz wird Karl, so berichtet Einhard, immer wieder von Fieber geschüttelt und verlässt kaum noch seine geliebte Aachener Pfalz.

Dort stirbt er am 28. Januar 814, nachdem er mehr als 46 seiner annähernd 66 Lebensjahre mit Schwert und Pergament, mit Hinterlist und Bildungsgier geherrscht hat. Noch auf dem Sterbelager kreuzt er angeblich mit letzter Kraft selber die Arme über der Brust zur Todesgeste: ein souveräner Herrscher bis zum letzten Atemzug. Sein Leichnam wird in jener Kirche bestattet, die Karl als Abbild des heiligen Jerusalem in Aachen hat errichten lassen. Dort ruht er in einem antiken Sarkophag, über dem sich ein goldener Bogen spannt. Eine Inschrift gedenkt des „großen und rechtgläubigen Kaisers, der das Reich der Franken edel erweiterte und durch 47 Jahre glücklich lenkte“.

Doch das Imperium, das Karl seinem einzig noch lebenden (und legitimen) Sohn Ludwig hinterlässt, ist zu groß für einen Mann mit bloß durchschnittlichen Qualitäten: Zu lang sind die Wege, einander zu fremd die vielen unterworfenen Völker, viel zu dünn ist die Elite der Gebildeten, die mit Verstand und kaltem Herzen ein solches Reich verwalten könnte. Allein Karl hat es mit seinen außerordentlichen Fähigkeiten vermocht, dieses Imperium aufzubauen, zusammenzuhalten und, bei der Kaiserkrönung, zum Gipfel zu führen. In den Jahrzehnten darauf erschüttern Thronwirren, Rebellionen sowie die Teilungen unter den Erben – der ewige Fluch – das Land der Franken, das zudem unter den immer heftigeren Schlägen der Nordmänner erbebt.

Das Großreich zersplittert in drei Territorien, es kommt zu weiteren Intrigen und Machtkämpfen; Grenzen werden gezogen und wieder verschoben – bis Karls Imperium schließlich nur noch eine ferne Erinnerung ist. Doch eine Hinterlassenschaft von Karl überstrahlt diesen politischen Verfall: sein Mythos. Nachfolgende Generationen werden den Frankenkönig, der zum Kaiser aufstieg, als idealen christlichen Herrscher verklären und ihn als Vorgänger und Vorbild verehren. Kurz: als Karl den Großen.

2. Abul Abbas. Das Geschenk des Kalifen

Die Beziehungen der Frankenkönige reichen bis in den Nahen Osten. Mehrfach tauscht man mit dem Herrscher des Abbasidenreichs Gesandtschaften aus. Und kostbare Gaben. Die wohl größte ist ein Elefant aus Indien, der am Hof Karls des Großen für Exotik sorgt

EIN LEIBHAFTIGER ELEFANT gelangt zur Zeit Karls des Großen nach Aachen, als Freundesgabe des Kalifen Harun ar-Raschid an den Kaiser. Das Tier mit dem Namen Abul Abbas (hier die Darstellung eines anderen Elefanten, 13. Jh.) hat da bereits eine Tausende Kilometer lange Reise hinter sich – von Indien über den Nahen Osten, Nordafrika und Italien bis zur Pfalz des Frankenherrschers

Am 20. Juli 802 stampft ein Wesen durch die Straßen von Aachen, wie es die Menschen hier allenfalls aus abenteuerlichen Sagen kennen. Größer ist es als jedes andere Tier, das die Einwohnerinnen und Einwohner bislang gesehen haben. Es hat einen riesigen Schädel mit großen faltigen Ohren, zudem einen Rüssel, aus dem merkwürdige Laute ertönen: ein Elefant. Vorbei an hölzernen Wohnhäusern, Schmieden, Viehställen, Speichern und Werkstätten zieht er zur Lieblingspfalz Karls des Großen (siehe Seite 84). Viele Reisende hat der eineinhalb Jahre zuvor zum Kaiser gekrönte Frankenherrscher bereits empfangen, wohl keine allerdings mit einer so weiten Anreise. 5000 Kilometer liegen hinter dem Dickhäuter Abul Abbas, den Karl an jenem Sommertag als Geschenk aus dem Morgenland erhält. Seine Begleiter haben das Tier, das jeden Tag 200 Kilogramm Gräser, Blätter und Wurzeln verschlingt sowie 100 Liter Wasser trinkt, durch Täler geführt, entlang von Küstenlinien gelenkt, über das Mittelmeer transportiert und gar die Alpen mit ihm überwunden.

Keine Quelle berichtet davon, wie die Begegnung zwischen Kaiser und Elefant ausfällt. Sicher ist: Das Tier wird bleiben – und es hat eine Mission. Abul Abbas soll die Bande zwischen dem mächtigsten Reich des Abendlandes und jenem der muslimischen Welt, dem Abbasiden-Kalifat, stärken. Eine Freundschaft, die einst Karls Vater angebahnt hat. Pippin, der erste Karolinger auf dem Frankenthron, setzt auch auf die Kraft der Diplomatie, um die Position seiner Dynastie zu sichern. Denn wer Respekt und Anerkennung durch andere mächtige Herrscher erfährt, wer mit ihnen Geschenke tauscht und so Schätze aus der ganzen Welt vereint, der muss in den Augen der jeweiligen Untertanen wahrhaft königlich sein. Im Jahr 764 entsendet der König Botschafter zum Kalifen al-Mansur nach Bagdad. Der muslimische Herrscher gebietet über das gewaltige Reich der Abbasiden, eine gleichfalls junge Dynastie, deren Einfluss von Nordafrika bis zum Indus reicht, und revanchiert sich beim Frankenkönig mit kostbaren Geschenken.

Gut 30 Jahre später bringt Pippins Sohn Karl gleichfalls eine Delegation auf den Weg gen Osten. Im Abbasidenreich sitzt mit Harun ar-Raschid inzwischen ein Regent auf dem Thron, der sich seinen Platz mühsam gegen Widersacher erkämpft hat, seither von der Unterstützung durch einflussreiche Militärs abhängig ist und sich immer wieder mit Rebellionen herumschlagen muss. Karls Delegation empfängt er daher wohl nur allzu gern, vermutlich an seinem Hof in Raqqa, knapp 600 Kilometer nordwestlich von Bagdad im heutigen Syrien, das er kurze Zeit zuvor zu seiner neuen Hauptstadt gemacht hat. Und er scheut keine Mühe, die Gunst des aufstrebenden Karolingers durch eine außergewöhnliche Aufmerksamkeit zu erwidern: einen indischen Elefanten.

Wie Harun ar-Raschid an das Rüsseltier gelangt, ist unbekannt. Vielleicht kam es einst als diplomatisches Geschenk mit Gewürzen, Edelsteinen und anderen Handelsgütern per Schiff aus Indien ins Kalifat. Fest steht: In freier Wildbahn leben in seinem Reich keine Elefanten, am Hof des Kalifen sind die Tiere höchst außergewöhnliche Erscheinungen. Vielleicht auch deshalb trägt das für Karl den Großen vorgesehene Exemplar einen klangvollen Namen: Abul Abbas – vermutlich nach Abu l-Abbas as-Saffah, dem Begründer der Abbasidendynastie.

Wohl im Jahr 800 geht es für den Elefanten auf eine noch viel längere Reise als jene, die ihn einst aus seiner indischen Heimat geführt hat. Denn Karls Delegation leitet Abul Abbas nicht etwa auf kürzestem Weg – über Kleinasien – in Richtung Frankenreich: Weil sich die Abbasiden immer wieder im Krieg mit Ostrom befinden, muss das Tier zunächst gen Mittelmeer laufen, folgt dann der Küstenlinie vorbei an Alexandria weiter gen Westen, stets im Einflussgebiet des Kalifen, bis es vermutlich Tunis erreicht. Spezialisten, die das Tier führen, füttern und pflegen, begleiten den Tross.

Karl, inzwischen zum Kaiser gekrönt, hat vier Jahre nichts von der Delegation gehört, als ihn im Juni 801 während eines Aufenthaltes in Norditalien eine Nachricht erreicht: In Pisa, so berichten ihm Boten, seien Abgesandte von Harun ar-Raschid eingetroffen. Umgehend reist der Kaiser den Ankömmlingen entgegen und erfährt, dass seine fränkischen Gesandten inzwischen ums Leben gekommen sind, ihr Begleiter aber sei mit Helfern und großen Geschenken auf der Rückreise aus dem Kalifat – darunter ein Elefant. Karl lässt daraufhin eine Flotte rüsten, um die gewaltige Gabe von Afrika über das Mittelmeer an die ligurische Küste zu holen und von dort weiter bis in seine Pfalz in Aachen zu transportieren.

Für das Rüsseltier muss eigens ein Schiff angefertigt werden, das auch dann nicht kentert, wenn sich ein bis zu 6,5 Tonnen schweres Tier darauf bewegt. Im Herbst des Jahres läuft es samt dem Elefanten in Porto Venere ein. Sogleich nach Aachen kann die Gruppe jedoch nicht ziehen: Die Alpen sind mit Schnee bedeckt, Abul Abbas überwintert in Norditalien. Erst im Frühsommer 802 überschreitet der Trupp die Berge, rund 1000 Jahre nachdem der legendäre karthagische Feldherr Hannibal mit seinen Elefanten die Alpen in umgekehrter Richtung passiert hatte und in Italien eingefallen war.

Am 20. Juli 802 schließlich erscheint Abul Abbas in Aachen, wo Karl in diesen Jahren die prächtigste Pfalz des Frankenreiches errichtet: eine herrschaftliche Anlage mit der monumentalen Königshalle und der 30 Meter gen Himmel ragenden Marienkirche. Karl ist höchst angetan von dem Präsent aus dem Morgenland, wohl die Krönung seiner Sammlung an aufsehen erregenden Geschenken. (Einer einzelnen Quelle zufolge hat er den Elefanten sogar beim Kalifen bestellt.) Er revanchiert sich beim fernen Herrscher unter anderem mit einer Sendung besonders schneller und furchtloser Hunde für die Löwen- und Tigerjagd. Im Gegenzug erhält er weitere kostbare Präsente aus dem Abbasidenreich, darunter eine Wasseruhr und ein großes, farbenprächtiges Zelt aus Leinen als Symbol der Macht – und antwortet wiederum mit Gold und einem kostbaren Mantel.

Der Kaiser revanchiert sich beim Kalifen für den Elefanten – mit einer Sendung besonders schneller Hunde für die Löwen- und Tigerjagd

Abul Abbas verbringt seine Zeit derweil wohl zumeist in Tiergehegen, in denen sich etwa auch Pfauen tummeln, streift vielleicht durch die Obstgärten der Residenz. Und immer wieder wird er womöglich auf kürzere Reisen gehen, mit dem Frankenherrscher von Quartier zu Quartier ziehen, Eindruck schinden bei den Untertanen und Gegner auf Feldzügen in Angst und Schrecken versetzen. Im Jahr 810 begleitet Abul Abbas den Kaiser auf einer Kampagne gegen Dänen, die in Friesland eingefallen sind. Karl will den Nordmännern auch mithilfe seines Elefanten Einhalt gebieten. Doch auf dem Weg stirbt Abul Abbas bei einem Ort namens Lippeham am östlichen Rheinufer, mehrere Tagesreisen von Aachen entfernt – „plötzlich“, wie es in einer fränkischen Quelle heißt. Hat er das kühlere Klima im Frankenreich, in dem er acht Jahre seines Lebens verbrachte, nicht vertragen? Litt er an einer Lungenentzündung? Oder war er unzureichend gepflegt worden? Möglich. Wahrscheinlicher aber ist, dass der Elefant einer Rinderseuche zum Opfer fällt, die in jenem Jahr durch das Frankenreich fegt.

Auf jeden Fall bleibt Abul Abbas unvergessen. Chronisten halten die Erinnerung an das wundersame Tier aus dem Orient wach, das die Menschen noch Jahrhunderte später fasziniert. Um 1746 nimmt der westfälische Gelehrte Hermann Jodokus Nünning in seine Altertumssammlung einen Knochen auf, der auf einem Acker am Rheinufer zum Vorschein gekommen war – dort, wo sich womöglich einst der Königshof Lippeham befand. Nünning klassifiziert den 70 Zentimeter langen Knochen sogleich als Überrest des kaiserlichen Elefanten. Im Jahr 1750 ziehen Fischer drei weitere, heute gleichfalls verschollene Skelettteile aus der Lippe, darunter angeblich ein Schienbein. Auch diese schreiben Zeitgenossen Karls Dickhäuter zu – getrieben wohl von der Sehnsucht, Spuren des legendären Elefanten zu finden.

KARL DER GROSSE weiß um die Macht der Inszenierung und genießt offenbar die Faszination des wundersamen Rüsseltieres, das bei Freund und Feind Eindruck macht. Bis es im Jahr 810, als der Kaiser es auf einen Feldzug mitnimmt, plötzlich verstirbt (Buchmalerei, 14. Jahrhundert)

3. Karl der Große. Der erste Kaiser. 

Mit Klugheit, Brutalität und Hinterlist steigt Karl, der Herrscher der Franken, ab 768 zum mächtigsten König Europas auf. Doch der ehrgeizige Monarch will mehr: Sein Ziel ist der ruhmvolle Titel der antiken Cäsaren. Zu Weihnachten des Jahres 800 erfüllt sich sein Streben. In Rom lässt er sich vom Papst zum Kaiser erheben – und wird so zum Urvater für das Reich der Deutschen

Rom, Santa Maria Maggiore, 25. Dezember 800, Mitternacht. Die ersten Stunden des Geburtstags Christi verbringt der Papst im Gebet, wie es die Tradition verlangt. Hymnen wehen durch die Basilika auf dem Esquilin, einem der legendären sieben Hügel der Tiberstadt. Kerzen flackern, kostbare Lichtspender in einer Welt der Düsternis. Ihr rötlicher Glanz umspielt Seine Heiligkeit Leo III. vor dem Altar. Im Kirchenschiff knien Bischöfe und Grafen, Mönche, Gelehrte, Handwerker, Diener, Pöbel, das Volk von Rom. Die Gläubigen werden, auch wenn das keiner so überliefert hat, aufmerksam aus dem Dämmer starren, vielleicht sensationslüstern, vielleicht in stummer Scheu – doch nicht auf den Papst, nicht auf das Kreuz. Sondern auf den geheimnisvollen, den schrecklichen Fremden.

Der Mann überragt die Römer und selbst die Angehörigen seines eigenen Gefolges um Haupteslänge. Graue Haare, auffallend große Augen, Stiernacken; die geschmeidigen Bewegungen eines Schwertkämpfers und der Gang eines Mannes, der die meisten seiner 52 Jahre im Sattel verbracht hat. Der Frankenkönig Karl aus dem Geschlecht der Karolinger, der übermächtige Verbündete des Papstes, ist mit Prinzen, Beratern und einem Heer seiner schlachterfahrenen Panzerreiter aus dem Norden gekommen, und er wird Weihnachten in Rom feiern. Jede seiner Gesten werden die Gestalten im Kirchendämmer beobachten. Spürt Karl die tausend Blicke? Die Verse der Psalmen spricht er mit tiefer Frömmigkeit, Latein fließt aus seinen Lippen. Zur Messe steigen Papst und König hinab in die Geburtsgrotte unter Santa Maria Maggiore. Anschließend führen Leo III. und Karl die Gläubigen in einer Prozession zu Santa Anastasia. Das Gotteshaus steht am Fuße des Palatin, eines anderen der sieben Hügel Roms.

Vorbei geht es an Ruinen des Imperium Romanum. Oben auf dem Palatin, im Dunkel des Wintermorgens noch verhüllt, Klippen aus Ziegeln und Marmor, selbst im Verfall noch ehrfurchtheischend: die Reste der römischen Kaiserpaläste. Kaiser … Karl wohnt, in angemessener Demut, auch dem Gottesdienst in Santa Anastasia bei. Dann eine weitere Messe der Weihnacht. Papst und Herrscher führen das Gefolge quer durch die Tiberstadt. Überall schäbige Häuser, hineingezwängt in antike Theater und Thermen. Viehweiden und Rebstöcke, wo früher Pflastersteine den Boden versiegelten. Der Fluss, überspannt von Brücken, die noch die antiken Römer schlugen. Am jenseitigen Ufer eine Basilika aus Konstantins Zeiten: Sankt Peter.

Das Innere der Kirche eine Allee polierter Säulen. Der Altar errichtet an jener Stelle, wo der Überlieferung nach die Gebeine Petri ruhen. Der König betet die Oratio, liegend auf dem winterkalten Boden vor dem Hochaltar, wie es die Tradition verlangt. Dann aber brechen Herrscher und Heiliger Vater die Tradition in grundstürzender Weise: Als Karl sich wieder erhebt, setzt ihm Leo III. eine kostbare Krone aufs Haupt.

Unmittelbar darauf bricht im Kirchenvolk ganz und gar unfrommer Lärm aus. Dreimal brandet dem Gekrönten ein Satz entgegen, hallt wider zwischen Säulen und Altären: „dem erhabenen Karl, dem von Gott gekrönten großen und friedenstiftenden Kaiser der Römer, Leben und Sieg!“ Mit dieser Formel akklamieren die Römer den Franken zum Kaiser Roms. Es sind Worte, wie sie seit Jahrhunderten nicht mehr vernommen worden sind. Renovatio imperii werden schon Zeitgenossen dies nennen, die Wiedererrichtung des Imperiums.

Karl begründet ein neues Zeitalter. Er wird durch die Krönung des Papstes und die Akklamation der Römer zum Erben der antiken Cäsaren, zum ersten abendländischen Kaiser des Mittelalters. Er wird damit zum Vorbild all jener Dynastien – der Ottonen, Salier, Staufer und Habsburger–, die ihm Jahrhunderte später im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation nacheifern werden. Und er wird eine Tradition begründen, die einem Tausendjährigen Reich Glanz und Fluch sein wird.

Dabei sind die Franken keine Deutschen, sie hätten einen Begriff wie „Deutschland“ nicht einmal verstanden. Sie treten noch in der Antike, etwa um 250 n. Chr., aus dem Dunkel der Geschichte, als römische Chronisten erstmals ein Germanenvolk bei diesem Namen nennen – wahrscheinlich sind es mehrere Stämme, die ursprünglich zwischen Rhein und Weser siedeln. Als die Herrschaft der Römer im heutigen Frankreich um das Jahr 400 n. Chr. mehr und mehr zusammenbricht, dringen kriegerische Verbände der Franken bis an die Somme vor. Unter König Chlodwig I. aus der Dynastie der Merowinger erobern sie später weitere Regionen im Norden Frankreichs sowie Gebiete zwischen Rhein und Donau. Die Franken übernehmen die antiken Städte, die Garnisonen, die Münzen, die Waffenmanufakturen und schließlich auch die Religion der Besiegten: Um 500 n. Chr. lässt sich Chlodwig taufen.

Er ringt die Alamannen nieder, er schlägt die Westgoten, einer seiner Nachfolger gewinnt 537 die Provence und erlangt so den Zutritt zum Mittelmeer. Kein anderes Germanenvolk rafft sich aus den Trümmern Westroms ein so großes Reich zusammen. Um 560 beherrschen die Franken große Teile des heutigen Frankreichs, Österreichs, Deutschlands und der Schweiz – ein Territorium, das sich von der Nordsee bis zum Mittelmeer, vom Atlantik zum Oberlauf der Donau erstreckt. Ein Imperium jedoch mit einer fatalen Schwäche: der Nachfolgeregelung. Das Reich wird beim Tod eines Königs unter dessen Söhnen geteilt, jeder Erbe herrscht über ein Teilreich – theoretisch. Tatsächlich jedoch ist Machtgier stärker als Familienbande, und so zerfleischen sich die Könige in Bruderkämpfen, da neue Erben stets das ganze Reich für sich beanspruchen.

In den mörderischen Wirren büßt die Merowinger-Dynastie ihre Autorität ein: Statt der oft minderjährigen oder jugendlichen Könige bestimmen nun einflussreiche Adelige als „Hausmeier“, als herrschaftliche Verwalter, die Geschicke des Reiches. Vor allem die Männer einer Familie reißen das hohe Amt immer wieder an sich und führen die Reichsgeschäfte, als seien sie die rechtmäßigen Monarchen: die Karolinger. Karl Martell (nach dem die Dynastie später benannt wird) ist der erste Hausmeier, der zur Legitimation seines Regimes keinen Schattenkönig mehr braucht. Er lässt nach dem Tod des Herrschers im Jahr 737 den Thron unbesetzt.

Der Karolinger führt Feldzüge von Friesland bis Bayern, er schlägt die Araber, die Spanien erobert haben und über die Pyrenäen bis nach Aquitanien vorgedrungen sind – ein gewaltiger König in allem, bloß dem Titel nicht. Kurz vor seinem Tod teilt er das Reich unter seinen Nachkommen auf. Doch schon wenige Jahre später hat sein Sohn Pippin die anderen Erben von der Macht verdrängt. 748 wird ihm ein Sohn geboren, der nach seinem kriegerischen Großvater den Namen Karl erhält. Dieser Knabe ist drei Jahre alt, als Pippin sich, mit Zustimmung des Papstes, zum König der Franken erhebt.

768 wird Karl Nachfolger seines verstorbenen Vaters. Er ist 20 Jahre alt, nach den Maßstäben der Zeit ein gestandener Mann. Der neue Herrscher hat gelernt, scharfe Eisen zu führen: Er ist gewandt im Schwertkampf wie in der gefährlichen Eberjagd mit der Lanze. Er kann lesen, allerdings wohl nicht schreiben. Er beherrscht Latein und ist, trotz seiner hohen Stimme, ein erfahrener Redner. Mit sechs Jahren ist Karl das erste Mal dem Papst gegenübergetreten, mit 13 ritt er auf seinem ersten Feldzug mit, wohl mit 15 heiratete er erstmals und zeugte einen Sohn: Pippin, den Chronisten später „den Buckligen“ nennen. Der Mann, der nun die Königswürde annimmt, ist in der Welt des Hofes und des Krieges groß geworden. Er ist gut vorbereitet auf sein Erbe. Doch es ist ein lebensgefährliches Erbe, denn es kann zum Fluch werden, König der Franken zu sein.

Am selben Tag nämlich wird noch ein weiterer Karolinger zum König erhoben: Karlmann, der jüngere Bruder Karls. Denn es ist ja fatale Tradition, das Reich unter die Söhne aufzuteilen. Karl beherrscht ungefähr den nordwestlichen Teil des Frankenreiches, der Rest untersteht nun seinem Bruder. Es ist keine Verwünschung Karls über diese Teilung überliefert, kein einziges Zorneswort. Man kann das, was Karls Geist bewegt, nur durch seine Taten erahnen, nicht durch seine Worte: Denn drei Jahre später ist die Familie des Bruders so gut wie ausgelöscht.

Es sind bloß Namen (und manchmal nicht einmal das), die eine Ahnung geben vom rücksichtslosen Machtkampf hinter Residenzmauern: Karl hat seinen Erstgeborenen Pippin genannt, nach dem Vater, dem Alleinherrscher. Und Karlmann tauft seinen später geborenen ersten Sohn auf den gleichen Namen.

Eine Provokation? Ein Zeichen, dass jeder Bruder für sich und die Seinen die alleinige Macht beansprucht? Karl hat zudem seine erste Gattin Himiltrud ins Kloster abgeschoben und statt ihrer eine Tochter des Langobardenkönigs in Norditalien geheiratet. Die Prinzessin, deren Namen kein Chronist überliefert, bedeutet ihm nichts. Diese Ehe ist für Karl nicht mehr als ein strategisches Bündnis mit einem mächtigen König an der Südgrenze der Territorien seines Bruders. Denn irgendwann könnten er und Karlmann Heere gegeneinanderschicken.

Doch der Tod kommt schneller als der Krieg: Kurz vor Weihnachten 771 stirbt Karlmann überraschend, wohl auf natürliche Weise. Seine inzwischen zwei kleinen Söhne müssten nach fränkischem Brauch seinen Reichsteil erben. Doch stattdessen proklamieren die mächtigsten Gefolgsleute des Verstorbenen Karl zum Herrscher. (Gut möglich, dass er die Männer schon vor dem Tod des Bruders auf seine Seite gezogen hat.) Damit aber ist das Bündnis mit den Langobarden für Karl wertlos geworden. Und so schickt er die Langobardenprinzessin wie eine nutzlos gewordene Sache zurück an ihren Vatershof – und nimmt eine junge Adelige zur Gemahlin, deren Vater großen Einfluss im ehemaligen Reichsteil seines Bruders besitzt.

Wieder eine Ehe als strategischer Zug: Durch diese Verbindung festigt Karl seine Herrschergewalt. (Hier, immerhin, berichten die Chronisten knapp: Kaum 13 Jahre alt ist seine Braut Hildegard, als Karl sie nimmt. Fast jedes Jahr wird sie ihm ein Kind gebären, bis sie, man möchte sich ihren körperlichen und seelischen Zustand kaum vorstellen, mit 26 ins Grab sinkt.) Nun sucht die Witwe Karlmanns Schutz bei einem starken Herrscher, und zwar ausgerechnet bei den Langobarden: Mit ihren Kindern flieht sie, nichts Gutes ahnend, über die Alpen an den Hof von Karls früherem Schwiegervater.

Es wird sie nicht retten. Denn Karl offenbart nun erstmals jene Eigenschaften, die ihn weit über die halbbarbarischen Germanenkönige erheben werden: effiziente Brutalität, strategischen Weitblick, eine fast fanatische Beharrlichkeit. Anderthalb Jahre rüstet er, dann führt er eine Armee über die Alpen, gegen die Langobarden, die nun seine Feinde sind. Seine Panzerreiter verheeren Norditalien, die Verteidiger ziehen sich in die Städte zurück. Doch Karl lässt die Festungen belagern, Monat um Monat um Monat. Im Sommer 774 kollabiert das Langobardenreich, die ausgehungerten Verteidiger strecken die Waffen. Rex Francorum et Langobardorum lässt sich Karl fortan nennen, „König der Franken und Langobarden“.

Die Besiegten liefern ihm die Witwe seines Bruders und deren Söhne aus, lebend. Was Karl mit der Schwägerin und seinen Neffen macht, weiß niemand: Kein Zeitgenosse schreibt auch nur ein Wort. Es ist, als hätten sie nie existiert. Mit 26 Jahren ist Karl unangefochtener Alleinherrscher der Franken; sein Einfluss erstreckt sich zudem nun bis an die Pforten Roms, denn bis dorthin reicht das Territorium der Langobarden. Der Karolinger wird zum übermächtigen Nachbarn des Papstes. Doch falls er sich in diesem Moment von Gott erwählt fühlt, dann wird er nur zu bald eines Schlimmeren belehrt: Im Osten seines Reiches lodert ein uralter Konflikt wieder auf, und der wird jahrzehntelang brennen.

Teutoburger Wald, Sommer 783. Karl reitet durch eine Welt der Vorzeit, durch ein riesiges Gehölz, in dem schon Roms Legionen für immer verschwunden sind. Der Herrscher verfolgt mit seinen Fußsoldaten und Reitern die Kämpfer einer wilden Völkerschar. Der König und seine Reiterkrieger sind eisenbewehrt, ihre Häupter sind halb unter Helmen verborgen, die Leiber von schweren Kettenhemden geschützt, in den Fäusten tragen sie Schilde, Lanzen, Schwerter. Hier, zwischen Rhein und Elbe, siedeln die Sachsen. In den Augen der christlichen Franken sind sie „Heiden“, Anhänger eines „Dämonenkults“. Seit mehr als zwei Jahrhunderten ringen die Franken mit den Nachbarn. Schon 772 ist Karl in ihr Land eingefallen, ein Angriffskrieg ohne Vorwarnung. Wahrscheinlich wollte er Beute machen – und Gottes Wort verbreiten.

Denn Karl ist auf brutale Art fromm: „Unsere Aufgabe ist es, Christi heilige Kirche vor der Zerstörung durch Ungläubige nach außen mit Waffen zu schützen, im Innern durch die Erkenntnis des katholischen Glaubens zu stärken“, schreibt er einmal an den Papst. Er predigt das Christentum, so ein Zeitgenosse, „mit eiserner Zunge“: Missionsstationen richtet er im Heidenland ein, schickt Truppen, presst den Besiegten den Kirchenzehnten ab. Bei seinem Feldzug 772 zerstörte er die Irminsul, das bedeutendste Heiligtum des Heidenvolks, vielleicht ein großer Baum, der den Sachsen als „Weltensäule“ galt, die alles trägt.

Ein Triumph, so mag er geglaubt haben, der dem Gegner mit einem Schlag das Rückgrat brechen würde. Doch die Sachsen wehrten sich. Während Karl etwas später gegen die Langobarden kämpfte, drangen sie auf fränkisches Gebiet vor, plünderten und zerstörten Kirchen. Voller Zorn schwor der Frankenkönig, die Sachsen so lange zu bekämpfen, bis sie sich unterwerfen und taufen ließen oder „gänzlich ausgerottet“ seien. Und er machte die Drohung wahr: Als ihm einige Sachsenstämme, die er niedergezwungen hatte, vermeintliche „Aufrührer“ aus ihren eigenen Reihen auslieferten, ließ er diese angeblich 4500 Gefangenen an einem einzigen Tag köpfen. Hier, immerhin, hat ein Chronist einmal eine Zahl überliefert. Doch waren es wirklich so viele? Auf jeden Fall färbte sich die Erde rot vom Blut.

Zudem deportierte Karl Männer, Frauen und Kinder, ganze Dorfgemeinschaften ins Frankenreich, erließ für die, die bleiben durften, Gesetze, die schon bei geringen Vergehen den Tod vorsahen. Nun, im Teutoburger Wald, will er den Feind zu einer Entscheidungsschlacht stellen. Einzelheiten dieses Kampfes werden zwar nirgendwo niedergeschrieben. Doch wie die Reiterkämpfer aufeinander einschlagen, das beschreibt das althochdeutsche Hildebrandslied, eine Sage, die zur Zeit Karls entsteht: „Sie strafften ihre Panzerhemden und gürteten ihre Schwerter über die Eisenringe, als sie zum Kampf ritten. Dann ließen sie die Eschenlanzen gegeneinanderrasen, mit einem so harten Stoß, dass sie sich fest in die Schilde gruben. Darauf ließen sie ihre laut dröhnenden Schilde selbst aufeinanderprallen. Sie schlugen voll Ingrimm auf die weißen Schilde ein, bis ihnen das Lindenholz zu Spänen zerfiel.“

Einhard, ein fränkischer Gelehrter und Vertrauter Karls, bilanziert lakonisch: „Die Feinde wurden so niedergeworfen, dass sie es danach nie wieder wagten, den König selbst herauszufordern, wenn sie nicht durch eine Befestigung geschützt waren.“ Wird Karl wie besinnungslos mit dem Schwert um sich hauen? Oder wird er selbst auf einem scheuenden Ross und unter den Hieben der Feinde kühlen Kopf bewahren? Einhard lobt jedenfalls „die Ausdauer und das große Kriegsglück des Königs“, und verletzt wird er offenbar nicht. Die Sachsen, die nicht unter den fränkischen Schwertern fallen oder in Gefangenschaft geraten, fliehen in die Düsternis des Waldes. Doch sie werden noch mehr als 20 Jahre weiterkämpfen.

Karl ist 24, als er die Irminsul zerstört. Er ist 56, als vor ihm, endlich, die letzten Sachsen ihre Waffen strecken – et Francis adunati unus cum eius populus efficerentur , bilanziert Einhard: „und sich mit den Franken zu einem Volk zusammenschließen“. Ein sanfter Satz für die brutale Realität, dass die Sachsen ihre Religion, ihre Traditionen, ihre Lebensart, ihre Unabhängigkeit aufgeben, um im nun gewaltig angewachsenen Frankenreich aufgesaugt zu werden.

Während der mehr als 30 Jahre andauernden Schlächterei im Sachsenland hat Karl unfassbarerweise auch noch Willen und Kraft, an anderen Fronten zu kämpfen: Herzog Tassilo von Bayern, seinem eigenen Vetter, raubt er das Land und lässt den Besiegten hinter Klostermauern verschwinden. Er schickt Heere gegen die Mauren und entreißt ihnen Nordostspanien um Barcelona. Die Awaren, ein heidnisches Reitervolk, besiegen seine Truppen im heutigen Ungarn. Er bezwingt Aufstände in Aquitanien und der Bretagne. Gut möglich, dass sich Karl zum Krieg verdammt fühlt. Er, der Herrscher einer neuen Dynastie, gewinnt mit jedem Sieg Ansehen und Beute – Raubgut, das er an die Adeligen verteilt, um sich deren Loyalität zu erkaufen.

Doch ausgerechnet dieser Kriegerkönig, der wohl mehr als drei Jahrzehnte im Sattel sitzt (rechnet man alle Feldzüge und Reisen durch sein Imperium zusammen) und auf dem Pferderücken eine Strecke zurückgelegt hat, die um die ganze Erde reichen würde: Ausgerechnet dieser rücksichtslose Totschläger ahnt, dass man auf Dauer mit dem Schwert allein kein Reich zusammenfügen kann. Schon die Frage nach den Grenzen dieses Reiches kann niemand beantworten. Wo genau liegen sie? Manchmal am Meer, das ist noch einfach. Doch oft genug verlaufen sie – im Norden, Osten, in Spanien, in Italien – im Ungefähren. Kein Mensch weiß also, welche Ausmaße dieses Imperium überhaupt hat.

Eine Million Quadratkilometer groß könnte es gewesen sein, werden Gelehrte später schätzen. Wohl 180 Diözesen gibt es auf diesem Territorium, 700 Abteien und mehr als 250 Grafschaften. Vielleicht 20 Millionen Menschen verlieren sich in den Weiten dieses Reiches. Man kann wochenlang auf den verschlammten Wegen, den unregulierten Flüssen unterwegs sein, ohne eine einzige Seele zu sehen. Karl träumt davon, Schneisen durch dieses Dickicht zu schlagen. Er lässt einen Kanal vom Main zur Donau graben, doch in unendlichen Regenfällen rutscht die Erde weg, sodass die Arbeiter bald erschöpft aufgeben. Er lässt bei Mainz eine hölzerne Brücke über den Rhein bauen, „die zehn Jahre schwerste Arbeit gekostet hatte“, berichtet Einhard. „Durch ein zufällig entstandenes Feuer wurde sie dann binnen dreier Stunden vollkommen eingeäschert, sodass nicht einmal ein Holzspan von ihr übrig blieb.“

Alle drei bis fünf Jahre, das verraten Skelettbefunde aus der Zeit, suchen Hungersnöte einige der Regionen heim. Wie es den Menschen geht? Karl, der privilegierteste, am aufmerksamsten umsorgte Mann im ganzen Reich, hat 18 Kinder von diversen Ehefrauen und Konkubinen – doch drei Königskinder sterben schon als Säuglinge, die meisten anderen holt der Tod im zweiten, dritten, vielleicht vierten Jahrzehnt, eine einzige Tochter und ein Sohn werden älter als 60. Für Karls Untertanen schweigen die Quellen, doch sicher ist wohl, dass der Tod in den Hütten noch früher erscheint als in den Palästen.

Was an Städten noch aufragt, sind die Reste römischer Gründungen: Paris und Arles, Köln und Trier, Mainz und Regensburg. Karl ist der erste Franke, der in die Wälder systematisch Siedlungen setzt: Königsresidenzen wie Frankfurt, Klöster wie Fulda, Bischofssitze wie Münster, Handelsplätze wie Bremen. Ganz langsam verschiebt er so das politische und geistige Zentrum seines Reiches nach Osten an den Rhein. Und neben den alten Römerprovinzen Galliens und Germaniens tritt nun das Land bis zur Elbe in die Geschichte ein. Die Frankenherrscher sind Reiseherrscher. Niemals bleiben sie mehr als ein paar Wochen an einem Ort. Zwar erlässt Karl Dutzende Gesetze, lässt die bis dahin nur mündlich überlieferten Rechte von Franken, Friesen und Sachsen erstmals aufschreiben, verwalten Grafen für ihn noch die entlegensten Regionen, ziehen adelige Königsboten als Oberaufseher durch das Reich.

Doch in einer Welt, in der selbst der König oft Wochen warten muss, bis er auf einen Brief eine Antwort erhält; in der kaum je ein Untertan ein Wort äußert (denn wer könnte schon schreiben, wer strapaziöse lange Reisen auf sich nehmen?), in der sogar Adelige noch der archaischen Blutrache verpflichtet sind und Grafen ob ihrer Brutalität von Mönchen als „Freunde Satans“ geschmäht werden; in einer Welt der Finsternis also reicht die Macht des Herrschers nur so weit wie sein Augenlicht. Da, wo Karl ist, beseitigt er Missstände, sitzt zu Gericht, verwaltet seine Güter, setzt Gefolgsmänner auf vakante Grafenposten. Hat er in einer Region Ordnung geschaffen, muss er weiterziehen und weiter und weiter – gut 150 Königshöfe stehen zwischen Ebro und Elbe. Manche dieser „Pfalzen“, etwa Worms, sind bedeutender als andere, hierhin werden die Adeligen des Reiches zu Versammlungen einbestellt.

Die meisten Pfalzen sind kaum mehr als große Gutshöfe: Holzhaus für den Herrscher, Kapelle, Schmieden, Ställe, Speicher, eine Mühle, Werkstätten. Für eine Pfalz nahe der französischen Kanalküste hat eine Liste des Viehbestands die Zeiten überdauert: Zu dem Hof gehören in jenen Jahren unter anderem 51 ältere Stuten, fünf dreijährige, sieben zweijährige, sieben einjährige Stuten, zehn zweijährige und acht einjährige Füllen, drei Hengste, 16 Ochsen, zwei Esel, 50 Kühe, 88 Kälber, drei Stiere, 260 Schweine, 100 Ferkel. Karl wird morgens mit Pferdewiehern aufwachen, und in den Duft nach Wein und Braten mischt sich der Gestank von Dung und feuchtem Stroh.

Der Zug von Pfalz zu Pfalz ist beschwerlich. Und er ist auch gefährlich, denn manchmal wissen nicht einmal Grafen und Vertraute, wo der Herrscher sich gerade aufhält. Wäre ein zentraler Ort, komfortabel und prächtig, nicht eines Königs angemessener? Aachen, Marienkirche, 796. Eine Messe zur Einweihung der noch unvollendeten Kirche. Schon der Rohbau lässt erkennen: Dieses Gotteshaus wird ein Gebet in Stein, ein gelehrtes Buch, das nur der Eingeweihte zu lesen versteht. Der Baumeister Odo von Metz hat das Gotteshaus mit der höchsten Kuppel nördlich der Alpen überwölbt, 30 Meter über den Häuptern der Gläubigen. Er hat eine byzantinische Kirche in Ravenna zum Vorbild genommen, in der Karl einige Jahre zuvor gebetet hat. Antike Säulen und anderen wertvollen Schmuck für den Innenausbau lässt der König aus Italien ins Frankenreich holen.

Der Grundriss der Kirche folgt einer mystischen Logik, bei der es vor allem um die Zahlen 6, 8, 16 und 144 geht. Die 6 gilt gelehrten Theologen als vollkommene Zahl, denn Gott schuf die Welt in sechs Tagen. Die 8 ist das Zahlzeichen der Auferstehung und Erlösung, nach Matthäus zudem die Zahl der Seligpreisungen, und acht Mühen muss der Gläubige nach einem Brief des Petrus auf sich nehmen, um Jesus Christus zu erkennen. 16 Eigenschaften hat die Liebe, so schreibt der heilige Paulus. Und 144000 Gläubige werden gemäß der Bibel am Tag der Apokalypse als einzige Menschen gerettet werden. Daher formen im Zentrum des Gotteshauses acht Pfeiler ein Oktogon. Der Durchmesser dieses Achtecks beträgt sechs mal acht karolingische Fuß (ein Fuß entspricht gut 32 Zentimetern), darüber wölbt sich in sechs mal acht Fuß Höhe die Kuppel. Umschlossen ist dieses Achteck von einem 16-seitigen Umgang.

Die Länge der Kirche misst 144 Fuß, und in der Höhe leuchtet ein Bild des Weltenrichters, um den 144 Sterne glänzen. Drei Bogenfelder sind unter dem Bild errichtet, Symbol der heiligen Dreifaltigkeit. Und drei mal sechs mal acht ergibt wiederum 144: Die Zahl der gelehrten Anspielungen im Gotteshaus ist so unendlich wie im Text der Bibel. Aus Jerusalem lässt Karl antike Marmorplatten aus der Grabeskirche nach Aachen bringen und sie zu einem gewaltigen Thron zusammenfügen. Der kostbare Stein zeigt noch Einritzungen aus dem Altertum. An einer Stelle hat jemand eine Kreuzigung in die Oberfläche gegraben, anderswo erkennt man noch das Feld eines Mühlespiels. Haben nicht die Soldaten am Kalvarienberg unter dem Gekreuzigten gewürfelt?

In der Aachener Kirche verdichtet sich die Kraft des Riesenreiches auf wenigen Quadratmetern unter einem einzigen Dach: Karl schafft die wertvollsten Materialien aus dem Reich, ja von jenseits des Meeres heran. Und er fordert die intellektuelle Kraft der Baumeister bis zum Äußersten, sie zu entwerfen. Der König errichtet hier mehr als nur eine Kirche: Er baut ein Abbild des Himmlischen Jerusalem ins Zentrum seines Reiches. Zwar wird er niemals offiziell eine Pfalz zur alleinigen Hauptstadt erheben. Doch nach und nach, je gesicherter seine Herrschaft ist und je älter er wird, hält er sich immer länger in Aachen auf. Die Kirche ist bloß der monumentalste Ausdruck seines Willens. Aachen mit seinen bis zu 60 Grad heißen Quellen ist, einmal mehr, ein Relikt der Antike. Auf den Trümmern der römischen Bäder erbaute schon Karls Vater eine Pfalz. Der Sohn, ein begeisterter Schwimmer, entspannt sich im Thermalwasser und lässt die Quellen in Becken fassen. In den Wäldern von Ardennen und Eifel stellt er Ebern nach.

Schon sein erstes Weihnachtsfest als König zelebriert Karl in Aachen. Wohl von dieser Zeit an baut er die Pfalz dann Zug um Zug aus. Die Königshalle und die meisten anderen Bauwerke sind in späteren Zeiten allerdings wieder verschwunden. Nur seine Kirche, die ist geblieben. Wie leben, wie arbeiten Karl und seine Gefolgsleute in Aachen? Wenig weiß man von seinen Höflingen, nicht viel von den meisten Ehefrauen, Konkubinen, Kindern. Wohl 2000 Menschen umschwirren den Herrscher, vom Seneschall, dem obersten Hofbeamten, bis hinunter zum Küchengesinde. Der Mächtige genießt es, überliefert Einhard, mit seinen Getreuen in den heißen Quellen zu baden.

Wird dort ein Graf in wohligen Nebelschwaden über den nächsten Feldzug flüstern? Wird eine seiner Frauen auf irgendeiner Schlafstatt irgendeiner Pfalz durch ein wohlgesetztes Wort einen Günstling auf einen wichtigen Posten hieven? Scharen sich um die erbberechtigten Söhne Anhänger, Opportunisten, Unzufriedene? Denn Pippin, dem ersten Sohn Karls mit Himiltrud, sind drei Sprösslinge mit Hildegard gefolgt, der dritten Gattin, sodass sich nun vier junge Männer Hoffnung machen dürfen, einen Teil von Karls Reich zu erben – oder gar das ganze Imperium? Planen sie oder ihre Einflüsterer schon die Machtduelle nach dem Hinscheiden Karls? Ganz selten zerrt ein Chronist einmal für einen Moment an jenem Schleier, der über den Hofintrigen liegt. Nur so viel ist bekannt: Im Jahr 792, so raunt Einhard, sei Pippin der Bucklige zum Kopf einer Verschwörung gegen den eigenen Vater geworden.

„Führende Franken“ hätten sich um den Prinzen geschart. Die „Grausamkeit“ seiner Stiefmutter Fastrada – der inzwischen vierten Gattin Karls – habe sie zur Rebellion getrieben. Was genau sich zugetragen hat und warum, das berichtet Einhard nicht. Möglich, dass Pippin aufbegehrt, weil der Vater die drei jüngeren Söhne aus der Ehe mit Hildegard bereits vor Jahren zu Königen in verschiedenen Teilen seines Reiches erhoben hat. Möglich aber auch, dass Karl ihn nun doch an der Regierung beteiligen will. Und dass Fastrada – in der Hoffnung auf einen eigenen Sohn – Pippin nun durch Intrigen beiseiteschaffen will.

Sicher ist nur, dass Karl zuschlägt, wie stets rasch und gnadenlos: Pippin der Bucklige wird zum Mönch geschoren und nach Prüm gebracht. Das Eifelkloster liegt bloß wenige Tagesreisen von Aachen entfernt, und doch verschwindet der Älteste für immer aus der Welt. 18 Jahre wird er noch hinter Mauern leben, und falls Fastrada wirklich seinen Sturz betrieben hat, dann wird ihm wenigstens die Befriedigung vergönnt, sie überdauert zu haben. Denn die Königin stirbt, kinderlos, schon zwei Jahre nach der Verschwörung. Dass überhaupt ein paar Zeilen jener mörderischen Hofintrigen durch die Jahrhunderte wehen, verdankt sich einer Tat von Karl, die folgenreicher ist als jeder seiner Feldzüge: Er holt sich, als erster Frankenherrscher überhaupt, Gelehrte an den Hof, Männer der Schrift und nicht des Schwertes.

Als Karl an die Macht gelangt, sind seine Franken eine Bande rücksichtsloser Analphabeten, von den Nachbarn gefürchtet, aber nicht bewundert. Der Kaiser muss sich von jenseits der Grenzen gelehrte Männer des Wissens holen, er ernennt sie zu Beratern und Lehrern am Hof, lässt sie Schulen gründen, antike Manuskripte retten, Klöster und Bistümer leiten. Es sind Männer wie der Angelsachse Alkuin von York und der Westgote Theodulf (der vor den Mauren aus Spanien ins Reich geflohen ist), wie Paulinus von Aquileia und Paulus Diaconus von den Langobarden, wie der Ire Dungal. All diese Geistesgrößen haben die Bildung von einst bewahrt. Sie haben antike Klassiker studiert und die Texte von Kirchenvätern wie Augustinus, sie beherrschen nicht nur die rohen Volkssprachen, sondern auch gelehrtes Latein, sie interessieren sich für Philosophie und Astronomie. An Karls Hof und in Klosterschulen erziehen die Neuankömmlinge die erste Generation gebildeter Franken, darunter Einhard, den Berater Karls, sowie Adalhard, einen Vetter des Königs, den Abt des bedeutenden Klosters Corbie in der Picardie.

Dort wahrscheinlich entwickeln Mönche die karolingische Minuskel, eine schöne, gut lesbare Schrift mit Groß- und Kleinschreibung, Ober- und Unterlängen, deutlich voneinander getrennten Wörtern. Die Männer um Alkuin von York retten von der Antike, was noch zu retten ist: Denn die im Altertum verfassten Millionen Textrollen sind vor allem auf Papyrus geschrieben worden, einem vergänglichen Material – Kopien der „Germania“ des Tacitus etwa existieren vermutlich nur noch in zwei Klosterbibliotheken, in Fulda und in Hersfeld.

Nun wird das Werk wieder abgeschrieben, auf wesentlich haltbarerem Pergament. Was von der römischen Literatur heute noch existiert, das wird unter anderem in jenen Jahrzehnten der „karolingischen Renaissance“ geborgen. Die Gelehrten hämmern ihren Schülern die Kunst der Rhetorik in die Köpfe, die Finessen der Grammatik sowie die auf Aristoteles zurückgehende Logik des Denkens. Die Ausbildung soll dem Seelenheil der jungen Männer dienen. Denn die antike Weisheit, davon sind die Lehrer überzeugt, befähigt zum wahren Glauben, zur Erkenntnis der von Gott gestifteten Weltordnung und damit auch zur rechten Herrschaftsverwaltung im Dienste des Königs.

Karls Männer des Wissens schreiben neue Bücher, die über die Antike hinausgehen: Einhard wird eine Vita des Herrschers verfassen, eine einzigartige Quelle als mittelalterliche Biografie. Theodulf wird eigenhändig in winziger, gestochener Schrift die gesamte Bibel in einem einzigen Band aufschreiben, die erste einbändige Heilige Schrift überhaupt.

Und Adalhard wird in seinem Kloster den Liber Glossarum zusammenstellen lassen, eine Art Lexikon, 368 Blatt dick (gut 200 Schafen oder Ziegen werden allein für dieses eine Buch die Häute abgezogen und zu Pergament verarbeitet). 10000 Bände, so schätzt man, entstehen unter Karls Regentschaft. Weshalb ordnet Karl an, was keiner seiner Vorgänger je angeordnet hat? Wieso nimmt er, zwischen all den endlosen Zügen von Schlachtfeld zu Schlachtfeld, die intellektuellen Mühen auf sich, über Philosophie oder Astronomie zu disputieren? Warum verschafft ein Herrscher, der mit brutaler Hand und zynischer Ehepolitik gerade riesige Ländereien erobert hat, militärisch nutzlosen Fremden reiche Pfründe?

Prius tamen est nosse quam facere, diktiert der Herrscher in einem Brief: „Das Wissen geht dem Handeln voraus.“ Das ist es, was ihn über seine Zeitgenossen heraushebt: Er sieht, dass die antiken Wissenschaften der Schlüssel zum Verständnis der Welt sind. Und nur wer die Welt versteht, kann sie beherrschen. Gelehrte verfassen in offiziellen Annalen die Reichsgeschichte so, wie Karl es sich wünscht. Sie schreiben mündlich überlieferte Gesetze der Untertanen auf, auf dass fortan Karls Grafen und Boten leichter über sie zu Gericht sitzen können. Und diese Gelehrsamkeit weist über das Weltliche ins Spirituelle. Karl, tief religiös, glaubt auf nahezu magische Weise an die Korrektheit des Gotteswortes: Nur wenn Gebete und Evangelien, Hymnen und Psalmen fehlerfrei gesprochen werden, sind sie wirksam vor Gott.

Hat Gott ihn, Karl, nicht wegen seiner Frömmigkeit zum mächtigsten Mann des Erdkreises werden lassen – und weil er den rechten Glauben verbreitet? Hat er ihn damit nicht schon über all die anderen weltlichen Herrscher erhoben? Und gebührt ihm dann nicht auch das allerhöchste weltliche Amt? Das des Kaisers? Niemand kann sagen, wann in Karls Geist die Idee heranwächst, er könnte sich zum Imperator aufschwingen. Seit dem Untergang Westroms in den Wirren der Völkerwanderung ist kein Fürst auf den Gedanken gekommen, sich den legendären Cäsarentitel anzumaßen. In Byzanz, in Ostrom, residiert ja weiterhin ein Kaiser, der allein gilt Griechen, Italienern und auch den Eroberern aus dem Norden als legitimer Erbe antiker Pracht. Folgen schon Karls schier endlose Kriegszüge dem Traum vom Imperium? Steht schon am Beginn seiner Eroberungen die Gier nach dem Kaisertitel? Erobert er sich, soweit seine militärische Kraft reicht, die Ländereien Westroms, damit er schließlich auch dessen Titel beanspruchen kann?

Oder steht das Kaisertum nicht am Beginn, sondern am Ende jener Eroberungen? Rafft Karl zusammen, was er bekommen kann – und macht sich dann erst, als Sieger, Gedanken, wie er seine Beute nun regieren soll? Und entscheidet er sich dann erst für den alten Titel? Kein Wort von ihm ist dazu überliefert, doch von anderen sehr wohl – und sie deuten an, dass Karl schon zu Beginn oder jedenfalls sehr früh während seiner Eroberungen vom Kaisertum träumt.  Als der 26-Jährige die Langobarden in Italien vernichtet und damit Papst Hadrian vor deren Übergriffen bewahrt, besucht er erstmals Rom. Rom! Antike Tempel, prachtvolle Kirchen, Paläste und Thermen, die noch als Ruinen glänzender sind als jede Pfalz. Als patricius Romanorum empfängt der Heilige Vater den jungen König: als „Schutzherrn Roms“. In einem Brief von 778 redet Hadrian dann Karl bereits als novus christianissimus Dei Constantinus imperator an, als „neuen, Gottes allerchristlichsten Kaiser Konstantin“. Auch Alkuin, der angelsächsische Hofgelehrte, beschreibt Karls Herrschaft 796 als imperiale regnum , als „kaiserliche Königsherrschaft“. Schon lange predigen Geistliche zudem, dass im 6000. Jahr nach der Schöpfung ein Zeitalter zu Ende geht. Entweder wird die Apokalypse heraufdämmern – oder ein neues Zeitalter beginnen. Wann wird sich dieser Zyklus vollenden?

Bischof Hildebald von Köln, einer der engsten Berater des Herrschers, lässt 798 mehrere christliche und jüdische Weltaltersberechnungen zusammenstellen. Zumindest einige davon erwarten den Beginn einer neuen, der letzten Ära, an deren Ende Christus als Weltenrichter erscheint, für die nächste Zukunft: für Weihnachten im Jahr 800. Womit aber könnte eine neue Ära sinnfälliger beginnen als mit einem neuen Kaiser?

Um die Zeit, als der Bischof die Berechnungen der Weltzeitalter kompiliert, schickt Karl Gesandte bis zum Kalifen Harun al-Raschid nach Bagdad. Warum? Al-Raschids Vorgänger haben Chronisten stets als sarracenus beschrieben – er jedoch wird in Reichsdokumenten „Perser“ genannt. Weil, so kann man heute spekulieren, die Perser lange Zeit machtvolle Gegner des Römischen Reiches waren, weil der Großkönig des Mittleren Ostens dem Kaiser von Gleich zu Gleich gegenübertrat. Wenn Karl nun mit dem Kalifen von Gleich zu Gleich Gesandtschaften austauscht, so diese Logik, dann meldet er den Anspruch an, der Erbe der Cäsaren zu sein. Bischof Hildebald erwähnt gar in einer Schrift, im Jahr 798 hätten „Gesandte aus Griechenland“ angeboten, „Karl die Kaisergewalt zu übertragen“.

Offizielle Chroniken der Franken schweigen zwar darüber, auch die Geschichtsschreiber des Papstes oder des Kaisers von Byzanz erwähnen nichts davon. Trotzdem ist es möglich, dass Karl nicht bloß mit dem Kalifen, sondern auch mit Byzanz, der anderen Hochzivilisation der Epoche, Geheimverhandlungen aufgenommen hat, um sich vielleicht abzusichern, dass seine bevorstehende Kaiserkrönung dort nicht als Kriegsgrund gesehen wird. In den Gemächern des Papstes wie in den Hallen der Pfalzen und vielleicht auch in den Palästen von Konstantinopel und sogar von Bagdad ahnt man wohl spätestens 798, dass sich der Karolinger zum Kaiser erheben will.

Es spricht alles dafür, dass auch Karl selbst sich so sieht, als Wiederhersteller alter Größe, als jemand, der dem Verfall entgegentritt: dem Verfall des antiken Glaubens der Kirchenväter, der antiken Straßen und Städte, der antiken Gesetze, der antiken Literatur und Gelehrsamkeit, des antiken Lateins. Daher führt er nicht bloß Kriege, sondern gründet Schulen, fördert Gelehrte, sammelt Manuskripte, lässt Brücken und Kanäle bauen, errichtet in Aachen eine Kirche nach antiken Vorbildern, gründet Bistümer und Klöster, überschüttet seine Untertanen mit Gesetzen um Gesetzen. Weil Karl Kaiser sein will, regiert er wie ein Kaiser. Und weil er wie ein Kaiser regiert, hat er irgendwann das Anrecht auf den Kaisertitel. Am Ende ist es der Papst selbst, der zum Anrecht auch noch den passenden Anlass liefert.

Leo III . ist der Nachfolger Hadrians – und ein Niemand, ein Aufsteiger, der es 795 irgendwie bis auf den Stuhl Petri geschafft hat. Bei den alten stadtrömischen Adelsfamilien, die bislang das Papsttum unter sich verschachert haben, ist er verhasst. Genaueres weiß man, wie so oft, nicht über die Intrigen hinter Palastmauern. Nur dies: Bei einer Prozession zum Markustag, dem 25. April 799, wird der Heilige Vater mitten in Rom von Schlägern überfallen, verprügelt und in den Kerker geworfen. Seine Gegner aus den alten Adelsfamilien werfen ihm „Meineid“ und „Ehebruch“ vor. Doch der Papst kann aus der Haft entkommen und rettet sich zu Karl auf dessen Pfalz Paderborn.

Welche Seite in der Seele des Kaisers mag in den kürzer werdenden Tagen des verwehenden Jahrhunderts nun die Oberhand gewinnen? Zum einen ist da seine tiefe Frömmigkeit: Leo III. von den Römern gestürzt und entehrt – ist das möglicherweise ein Vorzeichen der Apokalypse, die Karl selbst in seiner Aachener Kirche so mächtig heraufbeschworen hat? Wird, wie in Bischof Hildebalds Berechnungen, am 25. Dezember 800 tatsächlich ein neues Zeitalter beginnen? Zum anderen ist da der kühle Machtmensch Karl: Sieht er nicht die Endzeit heraufdämmern, sondern vielmehr eine günstige politische Gelegenheit? Der Papst ist ja nahezu machtlos in seiner Hand. Wenn Karl nun nach dem Kaisertitel griffe – wer würde es noch verhindern können?

So oder so: Seine Getreuen flüstern ihm jedenfalls ein, die Tat zu wagen. „Auf Dir allein beruht das ganze Wohl der Kirche Christi“, versichert Alkuin. „Du führst die Schlüssel der Kirche“, souffliert Theodulf. Noch im Herbst 799 lässt Karl den Papst von einer Eskorte heim nach Rom geleiten. Er selbst macht sich mit seinen Kämpfern ein Jahr später auf den Weg. In der Tiberstadt leiten König und Papst gemeinsam eine Versammlung hoher Geistlicher und Laien, an deren Ende Leo III. durch einen Eid beschwören muss, dass alle gegen ihn gerichteten Vorwürfe erfunden sind. Karl ist derjenige, der die Kirche ordnet, der Papst tritt vor ihn, als sei er sein Gefolgsmann. Dann ist Weihnachten, das neue Zeitalter dämmert herauf.

Was genau während jener Messe am Abend des 25. Dezember 800 zu Rom geschieht, wird wohl niemals ganz geklärt werden, obwohl, nein gerade weil vier Berichte darüber vorliegen: zwei fränkische Annalen, eine Chronik der Päpste sowie Einhards Zeugnis. Quo tempore imperatoris et augusti nomen accepit , schreibt Einhard in erstaunlicher Lakonie: „Bei dieser Gelegenheit erhielt er den Kaiser- und Augustustitel.“ Dann fügt der Biograf bloß noch hinzu, dass Karl dieser Titel „anfangs so zuwider war, dass er erklärte, er würde die Kirche selbst an jenem hohen Feiertage nicht betreten haben, wenn er die Absicht des Papstes geahnt hätte“. Karl, der Herr des Abendlandes und Beschützer der Kirche, vom Papst überrumpelt? Ein Titel zuwider, den er doch offenbar seit Jahren anstrebt?

Nein, vielmehr hat sich Einhard, der Verehrer der Antike, an der Augustus-Biografie des Sueton orientiert. Darin berichtet der Schriftsteller, dass der legendäre Kaiser sich zierte, als ihm die Römer den Titel „Vater des Vaterlandes“ antrugen – um vor dem Volk als rechtschaffen zu erscheinen. Tatsächlich wird jene Weihnachtsmesse bis ins kleinste Detail mit Karl abgesprochen worden sein. Zwar sind genau jene Einzelheiten nicht überliefert, doch klar ist, dass Karl bewusst in Rom und zu Weihnachten den antiken Kaisertitel annimmt. Anders jedoch als in der Antike spielt der Papst bei der Kaiserkrönung nun eine herausragende Rolle: Kaisertum und Papsttum ketten sich an diesem Wintertag für Jahrhunderte aneinander. Beide, Kaiser wie Papst, sind fortan, zumindest in der Theorie, die Köpfe der Christenheit: sind durch ihr Amt aus dem normalen Irdischen hinausgehoben und in eine sakrale Aura gehüllt.

Aber kann ein Leib zwei Köpfe tragen? Sind Kaiser und Papst gleichrangig? Ist nicht der Papst, wie jeder andere Bischof im Kaiserreich, dem Herrscher letztlich Gefolgsamkeit schuldig? Oder muss nicht umgekehrt der Kaiser vor dem Papst das Haupt beugen, denn ist nicht der Nachfolger Petri der alleinige Herr der Kirche und der Kaiser bloß dessen mächtigster Diener? Jahrhunderte werden über solche Dispute vergehen, Kriege werden geführt, Gegen-Päpste eingesetzt werden, es wird der Fluch des späteren Heiligen Römischen Reiches sein, fast während des gesamten Mittelalters: Kaiser oder Papst? Wem gebührt die höchste Macht?

Für Karl (und wohl auch für Leo) stellt sich diese Frage noch gar nicht: Der Papst ist froh, in seiner eigenen Stadt wieder sicher zu sein. Alles, was er hat, sein Amt, seine Würde, sein bisschen Macht verdankt er dem Franken. Der Herrscher aus dem Norden wiederum, Sohn eines Hausmeiers, ist auf dem Zenit abendländischer Größe. Fortan führt er den Titel Serenissimus augustus a Deo coronatus magnus pacificus imperator Romanum gubernans imperium qui et per misericordiam Dei ex Francorum et Langobardorum : „Erhabener Augustus, von Gott gekrönt, großer, friedebringender Kaiser, der das Römische Reich lenkt und der durch die Gnade Gottes König der Franken und Langobarden ist.“

Der das Römische Reich lenkt … Karl hat etwas Neues geschaffen, das mittelalterliche Kaisertum. Mehr noch: Eigentlich beginnt erst mit und durch ihn das Mittelalter wirklich. Doch gerade er sieht seine Schöpfung nicht als etwas Neues, sondern als Wiederaufrichtung des Alten: Das Imperium der Kaiser – und zwar das der spätantiken, weströmischen Kaiser – ist wiedererstanden. Renovatio Romani Imperii. Und Karl macht sich nun auch jenseits aller Politik und Symbolik daran, das Reich zu renovieren.

Statt Soldaten schickt der Herrscher fortan Paragrafen. Vorschriften regnen auf die Untertanen herab: 14 Gesetzessammlungen hat Karl in den 31 Jahren seiner Königsherrschaft erlassen – in den 13 Jahren seiner Kaiserschaft werden ihnen nun 55 weitere folgen. Mit ihnen will der Herrscher „Fehlendes ergänzen, Widersprechendes ausgleichen und alles Falsche und Verkehrte verbessern“, wie Einhard lobt. Milder werden die Strafen freilich nicht: „Leugnet jemand den Mord“, so bestimmt es ein Gesetz, „so soll er sich dem Gottesurteil der neun glühenden Pflugscharen unterziehen.“ Wer also einer solchen Tat bezichtigt wird, hat nur eine Möglichkeit, der Hinrichtung zu entgehen: Er muss über neun glühende Pflugscharen laufen; eitern die fürchterlichen Brandwunden danach nicht, gilt er als unschuldig. Wie viele Männer werden je den Höllenweg über die Pflugscharen gehen? Kümmern sich die Grafen in den Pyrenäen oder in Friesland um das, was der mit den Jahren hinfälliger werdende Kaiser in Aachen dekretiert?

Niemand vermag es zu sagen. Doch Karl selbst wird wohl ahnen, auf wie tönernem Sockel sein Kaiserthron steht. Im Frühjahr 801 erschüttert ein Erdbeben Italien, das Dach der Basilika Sankt Paul stürzt ein. Ein böses Omen? „Pestilenz“, so notieren Chronisten, verheert das Reich. An den Küsten von Nordsee und Atlantik tauchen urplötzlich „Nordmänner“ auf: Wikinger, deren Raubzüge seit 799 ins Frankenreich führen. Karl lässt bald darauf in Flussmündungen und Häfen Wachposten stationieren, die vor herannahenden Wikingern warnen sollen. Dennoch überfallen die skandinavischen Krieger mit ihren schnellen Drachenbooten immer wieder fränkische Siedlungen an den Küsten und Flussläufen.

Der Tod holt sich Karls Familie. Die letzte der Ehefrauen ist schon vor der Kaiserkrönung ins Grab gesunken. In den folgenden Jahren stirbt der Vertraute Alkuin, die Äbtissin Gisela als letzte aller Geschwister Karls, es stirbt eine Tochter und dann ein Sohn mit 33 Jahren und dann noch ein Sohn und dann auch Pippin der Bucklige, der ins Kloster Verbannte. Im Jahr 810, auf einem Feldzug gegen den Dänenkönig, stürzt Karl vom Ross. Ein epileptischer Anfall? Danach wird er, so jedenfalls Einhard, immer wieder „vom Fieber“ geschüttelt und verlässt kaum je noch seine geliebte Aachener Pfalz. Dort stirbt er am 28. Januar 814, nachdem er 46 seiner 65 Lebensjahre mit Schwert und Pergament, mit Hinterlist und Bildungsgier geherrscht hat. Noch auf dem Sterbelager kreuzt er mit schwindender Kraft selber die Arme über der Brust zur Todesgeste: ein souveräner Herrscher bis zum letzten Atemzug.

Doch das Reich, das er seinem einzig noch lebenden (und legitimen) Sohn Ludwig hinterlässt, ist zu groß für einen Mann mit bloß durchschnittlichen Qualitäten: Zu lang und zu beschwerlich sind die Wege, einander zu fremd die vielen unterworfenen Völker, viel zu dünn ist die Elite der Gebildeten, die mit Verstand und kaltem Herzen ein Imperium verwalten könnte und nicht bloß mit der Faust im Eisenpanzer und einer Gier, die nur bis zum nächsten Tag denkt. Allein Karl hat es mit seinen außerordentlichen Fähigkeiten, mit seiner Zähigkeit, mit seiner Langlebigkeit vermocht, dieses Imperium aufzubauen, zusammenzuhalten und – bei der Kaiserkrönung – zum Gipfel zu führen. In den Jahrzehnten darauf erschüttern Thronwirren, Rebellionen sowie die Reichsteilungen unter den Erben – der ewige Fluch der Franken – das Imperium, das zudem unter den immer heftigeren Schlägen der Nordmänner erbebt. Das Reich zersplittert in drei mittelgroße Territorien, es kommt zu weiteren Intrigen, Machtkämpfen; Grenzen werden gezogen und wieder verschoben, das Erbe des großen Karl verkommt.

Es zerfällt in lokale Herrschaften, in Italien, Nord- und Südfrankreich – sowie in jene Regionen, aus denen später einmal Deutschland erwachsen wird. Und auch wenn es immer noch Herrscher gibt, die sich als „Kaiser“ ansprechen lassen, verliert der Titel nun an Bedeutung, denn keiner dieser Monarchen hat sonderlich viel Einfluss. Karls mächtiges Reich ist bald nur noch eine ferne, blasse Erinnerung. Und doch … Das Kaisertum leuchtet wie eine Verheißung aus dem Dunkel der Geschichte. Renovatio Romani Imperii : Es ist möglich, hat Karl das nicht bewiesen? Es ist möglich, die allerchristlichste Macht und den Glanz der römischen Cäsaren wiederauferstehen zu lassen. Es ist möglich, Beschützer, ja Herr der abendländischen Christenheit zu sein. Es ist möglich, ein Reich zu errichten, das Europa überspannt.

Carolus Magnus , „Karl den Großen“, werden bereits Zeitgenossen ihren Herrscher nennen. Und schon bald werden andere Dynastien Teile seines einstigen Reiches übernehmen, ihn sich zum Vorbild erküren und davon träumen, Karl und die Cäsaren zu beerben. Und sie werden sich daran machen, ein noch bedeutenderes Imperium zu errichten als das des legendären Karolingers. Das Heilige Römische Reich deutscher Nation.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

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Sekundärliteratur

-> Radermacher, Cay u. Telgenbüscher, Joachim: Karl der Große. Der Triumphator, in: Die Franken. Grossmacht im Mittelalter (GEO Epoche, Jg. 2025, Heft Nr. 134), Hamburg 2025, S. 84-109.

-> Opitz, Manuel: Abul Abbas. Das Geschenk des Kalifen, in: Die Franken. Grossmacht im Mittelalter (GEO Epoche, Jg. 2025, Heft Nr. 134), Hamburg 2025, S. 110-113.

-> Rademacher, Cay: Karl der Große. Der erste Kaiser, in: Karl der Große und das Reich der Deutschen. 800-1806 (GEO Epoche, Jg. 2014, Heft Nr. 70), Hamburg 2014.

Wirtschaft und Handel

Wirtschaft und Handel

Die Schifffahrt

Inhaltsverzeichnis

  1. Der Kölner Stapel
  2. Rheinzölle im Mittelalter

1. Der Kölner Stapel

1. Einleitung

Der Köl­ner Sta­pel präg­te über Jahr­hun­der­te die Rhein­schiff­fahrt und die wirt­schaft­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten des Nie­der­rheins. Han­del und Wan­del zwi­schen Mainz und Dor­drecht wa­ren oh­ne ihn nicht denk­bar. Selbst wenn man ihn um­ging oder um­ge­hen woll­te, muss­te man sich an sei­ner Prä­senz und sei­nem Wir­kungs­ra­di­us ori­en­tie­ren. Es wä­re je­doch falsch, sich vor­zu­stel­len, beim Köl­ner Sta­pel ha­be es sich um ein klar um­ris­se­nes Recht ge­han­delt. Viel­mehr han­del­te es sich um ei­ne Samm­lung ver­schie­de­ner, im­mer wie­der er­gänz­ter Rech­te und Pri­vi­le­gi­en, die auch im­mer wie­der neu ge­gen kon­kur­rie­ren­de An­sprü­che oder Miss­brauch durch­ge­setzt wer­den muss­ten. Dar­auf ver­wand­te die Stadt Köln im Lau­fe der Zeit viel En­er­gie - ein Auf­wand, der sich aufs Gan­ze ge­se­hen, für Köln be­zahlt ge­macht hat.

Die Ur­sprün­ge des ei­gent­li­chen Sta­pels las­sen sich bis ins 12. Jahr­hun­dert zu­rück­ver­fol­gen. Die Wur­zeln lie­gen aber noch wei­ter zu­rück. Sie sind im erz­bi­schöf­li­chen Zoll­recht zu su­chen. Die ers­te ge­si­cher­te Nach­richt über ei­nen Zoll stammt aus dem Jah­re 975. Es han­del­te sich aber wahr­schein­lich um ei­nen Zoll auf in Köln zu ver­kau­fen­de Gü­ter, nicht auf sol­che, die die Stadt nur pas­sier­ten. Man kann ver­mu­ten, dass bis in 12. Jahr­hun­dert hin­ein der Köl­ner Markt­han­del den Tran­sit­han­del über­traf. Seit der Mit­te des 12. Jahr­hun­derts sind Ten­den­zen greif­bar, den frei­en Han­del auf dem Rhein zu sei­nen ei­ge­nen Guns­ten nicht nur durch Zöl­le zu be­hin­dern, son­dern die Wa­ren in die Stadt zu zwin­gen. Schon vor 1173 gab es ei­nen Zoll für durch­rei­sen­de Kauf­leu­te. 1178 be­gann man flan­dri­schen Händ­lern, die in den An­bau­ge­bie­ten süd­lich der Stadt Wein er­war­ben und in die Nie­der­lan­de ver­kau­fen woll­ten, Auf­la­gen zu ma­chen. 1203 ist die Re­de da­von, dass Kauf­leu­te aus Di­nant kei­ne Ab­ga­ben zu zah­len brauch­ten, wenn sie ih­re Wa­ren ge­zielt in Köln ver­kauf­ten oder dort zu­min­dest zum Ver­kauf an­bo­ten. Noch tru­gen Erz­bi­schof und Stadt die­se Po­li­tik ge­mein­sam: Der Erz­bi­schof nutz­te sei­ne Zoll­pri­vi­le­gi­en, um die Schif­fe in den Köl­ner Ha­fen zu zwin­gen, die Stadt ver­such­te, ih­ren Bür­gern durch das Vor­kaufs­recht ei­nen Vor­teil zu ver­schaf­fen.


 

2. Das Stapelprivileg vom 7.5.1259

Et­wa ein Jahr­hun­dert hielt die­se In­ter­es­sen­ko­ali­ti­on. Als sich im 13. Jahr­hun­dert Erz­bi­schof und Stadt­ge­mein­de zu­neh­mend feind­lich ge­gen­über­stan­den, kam es in ei­ner Si­tua­ti­on, in der Erz­bi­schof Kon­rad von Hoch­sta­den die neu­en, auf­stre­ben­den Kauf­manns­fa­mi­li­en ge­gen die alt­ein­ge­ses­se­nen Pa­tri­zi­er aus­spie­len und auf sei­ne Sei­te brin­gen woll­te, zu ei­ner Ko­di­fi­zie­rung des Sta­pel­rechts. Am 7.5.1259 ver­brief­te Kon­rad der Stadt un­ter Be­zug auf den ein Jahr zu­vor ab­ge­schlos­se­nen „Gro­ßen Schie­d“, ei­nem Mei­len­stein auf dem Weg zur Un­ab­hän­gig­keit der Stadt Köln von der erz­bi­schöf­li­chen Herr­schaft, ein um­fas­sen­des Sta­pel­recht. Mit die­sem ers­ten sys­te­ma­tisch durch­dach­ten Ver­such ei­ner deut­schen Stadt, den Han­dels­ver­kehr durch Zwangs­maß­nah­men zu ih­ren Guns­ten um­zu­lei­ten, war der Grund­stein für ei­nen Über­gang der ex­klu­si­ven Nut­zung des Sta­pel­rechts durch den Köl­ner Rat ge­legt. Aber auch die­ses Pri­vi­leg bil­de­te kei­nen sys­te­ma­ti­schen Rechts­kor­pus, son­dern wur­de in den fol­gen­den Jahr­hun­der­ten im­mer wie­der um wei­te­re Rech­te er­gänzt.

Das Sta­pel­pri­vi­leg von 1259 be­stimm­te im Kern, dass Kauf­leu­te mit ih­ren Wa­ren nicht an Köln vor­bei fah­ren durf­ten, oh­ne die­se in Köln zu ent­la­den und ei­ne Zeit lang – spä­ter wur­den drei Ta­ge fest­ge­legt – zum Ver­kauf an­zu­bie­ten. Au­ßer­dem durf­ten Kauf­leu­te von au­ßer­halb nicht di­rekt mit­ein­an­der Han­del trei­ben. Die­ses Ver­bot des Han­dels un­ter Gäs­ten mach­te die Ein­schal­tung ei­nes Köl­ner Agen­ten not­wen­dig. Die­se wur­den Wir­te ge­nannt, weil sie häu­fig ge­nug tat­säch­lich die Wir­te wa­ren, bei de­nen die frem­den Kauf­leu­te un­ter­ge­bracht wa­ren. Aus den Wir­ten be­zie­hungs­wei­se Un­ter­käu­fern ent­wi­ckel­ten sich die spä­te­ren Spe­di­ti­ons­kauf­leu­te.

Zu­nächst wur­den die neu­ge­won­ne­nen Pri­vi­le­gi­en je­doch nicht oder nur in sehr ge­rin­gem Um­fang ge­nutzt. Fast ein Jahr­hun­dert lang gibt es kaum Nach­rich­ten über den Sta­pel und sei­ne Pra­xis. Erst im letz­ten Drit­tel des 14. Jahr­hun­derts in­ten­si­viert sich die Nut­zung. Von nun ab wur­den im­mer wie­der ver­schie­de­ne Rech­te hin­zu­ge­fügt, die das Sta­pel­recht er­gänz­ten, in­ten­si­vier­ten und aus­dehn­ten. Da­zu ge­hör­ten un­ter an­de­rem das Vor­kaufs­recht der Köl­ner Bür­ger. Sie konn­ten sich be­vor­rech­tigt mit den „ge­sta­pel­ten“ und zum Ver­kauf an­ge­bo­te­nen Wa­ren ein­de­cken. Da­bei dach­te man in ers­ter Li­nie nicht an Pri­vat­haus­hal­te, die ih­ren Be­darf in der Re­gel auf dem Wo­chen­markt oder den ent­spre­chen­den Ge­schäf­ten deck­ten, son­dern an den Gro­ßhan­del, Hand­wer­ker oder Ein­zel­händ­ler. Da dies im Grun­de nichts an­de­res war als Zwi­schen­han­del, stell­ten ver­schie­de­ne Re­ge­lun­gen si­cher, dass Wa­ren, de­ren Emp­fän­ger oh­ne­hin in Köln an­säs­sig war, auch di­rekt zu den Käu­fern ge­lang­ten. So wur­den für die Stadt­be­völ­ke­rung un­nö­ti­ge Preis­stei­ge­run­gen ver­hin­dert. Den Kauf­leu­ten und Händ­lern wur­de ver­sucht, der Vor­kauf durch ei­nen Preis­auf­schlag und vor al­lem die Ver­pflich­tung zum Bar­kauf schmack­haft zu ma­chen. Das be­deu­te­te für die­se in­so­fern ei­nen nicht zu ge­ring zu ver­an­schla­gen­den Vor­teil, weil Hand­wer­ker und Ein­zel­händ­ler die ge­kauf­ten Roh­stof­fe oft­mals erst dann be­zahl­ten, wenn sie sie ver­ar­bei­tet und selbst wie­der ver­kauft hat­ten.



In Köln mussten die Waren von den niederländischen auf die oberländischen schiffe umgeschlagen werden. Der Ausschnitt aus dem Prospekt von Anton Woensam zeigt die Hafensituation. Das markierte Gitter trennte die Anlegestellen der ober- von den niederländischen Schiffen.

 

3. Die Stapelgüter

Seit dem 14. Jahr­hun­dert un­ter­la­gen fol­gen­de Gü­ter des täg­li­chen Be­darfs dem Vor­kaufs­recht: Le­bens­mit­tel, Salz, Vieh, Wein, Pfer­de. Aber auch Mas­sen­gü­ter und Roh­stof­fe wie Holz, Stei­ne, Schie­fer, Kalk, Ei­sen, Blei und an­de­re Me­tal­le, Wol­le, Flachs, Tuch, Lein­wand, Häu­te, Le­der, Lo­he, Teer oder Pech muss­ten zu­nächst Köl­ner Bür­gern an­ge­bo­ten wer­den. Da es in Köln ein be­deu­ten­des Fass­bin­der­ge­wer­be und ei­nen aus­ge­dehn­ten Wein­bau in­ner­halb der Stadt­mau­er gab, galt dies auch für Fass­rei­fen und Wein­berg­pfäh­le. Pro­ble­me mit die­ser Re­ge­lung konn­ten dann auf­tau­chen, wenn die Wa­ren be­reits ei­nen fes­ten Käu­fer jen­seits von Köln hat­ten. Dies kam je­doch an­fäng­lich nicht all­zu oft vor, da die Wa­ren nor­ma­ler­wei­se auf gut Glück auf der Su­che nach ei­nem Käu­fer ver­sandt wur­den.



Nach der Kontrolle des Inhalts wurden die Fässer mit dem sog. Brand versehen, also einem Brandzeichen. Es bedeutete, dass Landung und Fass in Ordnung und für den Weitertransport geeignet waren. Hier sind verschiedene der Brandzeichen zu sehen. (KSM)

 

4. Der Zwangsumschlag

Ei­ne wich­ti­ge Er­gän­zung zum Sta­pel­recht war das Um­schlags­recht be­zie­hungs­wei­se der Zwangs­um­schlag. Er wur­de be­güns­tigt – man könn­te auch sa­gen er­zwun­gen – durch die hy­dro­gra­phi­schen Ver­hält­nis­se süd­lich von Köln. Denn das ei­gent­li­che Pro­blem der Rhein­schiff­fahrt war das Mit­tel­rhein­tal, das den Ver­kehr zwi­schen Köln und Mainz we­gen der ho­hen Flie­ß­ge­schwin­dig­keit und des fel­si­gen Fluss­bet­tes stark be­hin­der­te. Deut­lich wird dies, wenn man sich ver­ge­gen­wär­tigt, dass man um 1800 für den Land­weg von Köln nach Mainz et­wa 36 Stun­den ver­an­schlag­te, für den Was­ser­weg hin­ge­gen vier Ta­ge. Das be­deu­te­te, dass man nicht die glei­chen grö­ße­ren und mit mehr Tief­gang ver­se­he­nen Schif­fe ver­wen­den konn­te wie nörd­lich von Köln auf dem Nie­der­rhein. Al­lein auf­grund die­ser na­tur­räum­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten war es schwie­rig, den Sta­pel in Köln zu um­ge­hen, denn dort stell­te die Stadt ei­ne ent­spre­chen­de In­fra­struk­tur zum Um­la­den auf klei­ne­re „Ober­län­der“ Schif­fe zur Ver­fü­gung. Dar­an än­der­te sich bis zum Auf­kom­men der Dampf­schiff­fahrt nur we­nig, so­dass bis ins 19. Jahr­hun­dert ein Um­schlag nö­tig war. Wirk­sam­keit und Aus­deh­nung des Köl­ner Sta­pels sind dem­nach auf den durch die To­po­gra­phie er­heb­lich un­ter­stütz­ten Zwangs­um­schlag zu­rück­zu­füh­ren, der im Üb­ri­gen erst im Pri­vi­leg Kai­ser Ma­xi­mi­li­ans (Re­gie­rungs­zeit 1486-1519) von 1505 ex­pli­zit be­stä­tigt wur­de. Das wie­der­um er­klärt, war­um Köln das Um­schlags­recht bis zum Schluss zäh ver­tei­dig­te.

Denn au­ßer der Tat­sa­che, dass die Stadt auf die­se Wei­se mit Gü­tern ver­sorgt wur­de – ein As­pekt, auf den noch ein­zu­ge­hen sein wird – wur­den so auch Ein­nah­men für die Stadt­kas­se ge­ne­riert. Der Rat der Stadt Köln fühl­te sich näm­lich zu­stän­dig, die in sei­nem Ein­fluss­be­reich ge­han­del­te Wa­re zu kon­trol­lie­ren, und zwar nicht nur in Be­zug auf die Kor­rekt­heit der Men­gen­an­ga­ben, son­dern auch auf de­ren Qua­li­tät. Seit dem 14. Jahr­hun­dert wur­de ei­ne ent­spre­chen­de In­fra­struk­tur ge­schaf­fen be­zie­hungs­wei­se aus­ge­baut, die die Kon­trol­le vor al­lem der emp­find­li­chen und leicht ver­derb­li­chen „Vent­gü­ter“ er­mög­lich­te. Un­ter „Vent­gü­tern“ sind da­bei He­rin­ge, Stock­fisch, Bück­lin­ge, Schol­len, Ka­bel­jau und sons­ti­ge ge­sal­ze­ne, ge­räu­cher­te oder ge­trock­ne­te See­fi­sche, Rüb- und Lein­öl, But­ter, Talg, Schmalz, Speck, Tran, Teer, Ho­nig und Salz zu ver­ste­hen. Ver­pa­ckun­gen wur­den stich­pro­ben­ar­tig ge­öff­net, ge­prüft und der In­halt ge­ge­be­nen­falls um­sor­tiert und um­ge­packt. Das be­kann­tes­te Bei­spiel für die­se Qua­li­täts­kon­trol­len ist si­cher­lich der He­ring, der in Fäs­sern – den Con­tai­nern der Vor­mo­der­ne – ge­lie­fert wur­de. In Köln wur­den die Fäs­ser ge­öff­net, der He­ring ent­nom­men, in neue Fäs­ser ge­schich­tet, neu ein­ge­sal­zen und die wie­der ver­schlos­se­ne Ton­ne mit ei­nem Brand­zei­chen, den drei Kro­nen, ver­se­hen. Die­ser so­ge­nann­te Köl­ner Brand galt weit­ver­brei­tet als Qua­li­täts­merk­mal für He­ring. Ab­ge­se­hen da­von, dass die­se Qua­li­täts­kon­trol­le auch ein wirk­sa­mes Mit­tel zur Ver­tei­di­gung des Sta­pels war, ge­gen das nicht ein­mal die Sta­pel­geg­ner vor­zu­ge­hen wag­ten, wur­den da­für auch Ge­büh­ren an die Stadt­kas­se fäl­lig. Auch für die Be­nut­zung der zwi­schen vier und sie­ben Krä­ne wur­den Ab­ga­ben fäl­lig, da­ne­ben Ha­fen­ge­bühr, Wie­ge­geld und ei­ne Ge­bühr bei den Kauf­häu­sern, auf die noch wei­ter ein­zu­ge­hen ist. Hin­zu ka­men ver­schie­de­ne Ak­zi­sen, das hei­ßt von der Men­ge ab­hän­gi­ge ver­brauchs- und ver­kehrs­steu­er­ar­ti­ge Ab­ga­ben. Ins­ge­samt ge­wann die Ver­brauchs­be­steue­rung und das im Zu­sam­men­hang mit dem Sta­pel ste­hen­de Ab­ga­ben­sys­tem bei den reichs­städ­ti­schen Fi­nan­zen die Ober­hand über die di­rek­te Be­steue­rung. Schlie­ß­lich soll­te auch der be­schäf­ti­gungs­po­li­ti­sche As­pekt des Sta­pels nicht ver­nach­läs­sigt wer­den, denn im­mer­hin ent­stan­den durch ihn 400-500 Ar­beits­plät­ze im Ha­fen und in den Kauf­häu­sern. Dass es der Stadt mit dem Sta­pel je­doch nicht in ers­ter Li­nie dar­um ging ih­re Fi­nan­zen auf­zu­bes­sern, zeig­te sich 1475. In die­sem Jahr er­hielt man ein Pri­vi­leg für die Er­rich­tung ei­nes Rhein­zolls. Be­reits 1494 gab man ihn je­doch wie­der auf. Die um­lie­gen­den Ter­ri­to­ri­al­fürs­ten sa­bo­tier­ten den Zoll, in­dem sie den Rhein ab Ko­blenz sperr­ten und die Kauf­leu­te zwan­gen, dort zu ent­la­den und Köln auf dem Land­we­ge zu um­fah­ren. Ab Zons durf­te dann wie­der der Was­ser­weg ge­nutzt wer­den. Da­durch ge­lang­ten plötz­lich nur noch we­ni­ge Wa­ren nach Köln, was die Köl­ner Wirt­schaft selbst schä­dig­te. Ge­ne­rell hat­te Köln mit den auf­kom­men­den Ter­ri­to­ri­al­herr­schaf­ten zu kämp­fen, die sich ge­gen den sich recht­lich im­mer wei­ter ver­fes­ti­gen­den Sta­pel wehr­ten. Die Aus­ein­an­der­set­zun­gen führ­ten bis zu Kla­gen vor dem Reichs­kam­mer­ge­richt.

Er­gänzt wur­de das Sta­pel­recht schlie­ß­lich durch die Ein­be­zie­hung des Stra­ßen­ver­kehrs. Auch Vieh­her­den, die in ei­nem be­stimm­ten Um­kreis an Köln vor­bei­ge­trie­ben wur­den, hat­ten di­rekt in die Stadt zu kom­men. Au­ßer­dem wur­den al­les im Um­kreis von 80 Ki­lo­me­tern ge­won­ne­ne Ei­sen so­wie al­les Le­der in die Stadt ge­zwun­gen. Son­der­lich ef­fek­tiv konn­te Köln sei­nen An­spruch auf dem Land­weg je­doch nicht durch­set­zen. Ei­gent­lich en­de­te die Macht des Köl­ner Ra­tes un­mit­tel­bar jen­seits der Stadt­mau­er. Die zur Um­ge­hung des Sta­pels ge­nutz­te Stra­ße von Bonn nach Dor­ma­gen um­ging die Reichs­stadt auf der lin­ken Rhein­sei­te im Ab­stand von nur we­ni­gen Ki­lo­me­tern. Nicht bes­ser war es auf dem an­de­ren Rhein­ufer um die Stra­ße zwi­schen Zün­dorf und Mül­heim be­stellt. Sta­pel­bre­cher lu­den dort ih­re Wa­ren vom Schiff auf den Wa­gen, um sie am Ziel­ort wie­der ein­zu­schif­fen. Die bei­den Or­te, die heu­te zum Köl­ner Stadt­ge­biet ge­hö­ren, er­lang­ten als Um­schlagsor­te für den Sta­pel um­ge­hen­de Wa­ren so­gar ei­nen ge­wis­sen Wohl­stand. Die­se Rou­te war je­den­falls so be­liebt, dass es be­reits 1612 Plä­ne gab, Mül­heim und Zün­dorf mit ei­nem Ka­nal zu ver­bin­den, die je­doch aus fi­nan­zi­el­len Grün­den nicht rea­li­siert wur­den. 

Hier zeigt sich das ei­gent­li­che Pro­blem der Stadt Köln: das feh­len­de Ter­ri­to­ri­um. Mit dem Sieg der Bür­ger­schaft über den Erz­bi­schof war der ef­fek­ti­ve Wir­kungs­be­reich der Stadt auf das ei­gent­li­che Stadt­ge­biet, al­so die von der Mau­er klar be­grenz­te Flä­che von et­wa 400 Hekt­ar be­schränkt. Das Erz­stiftstand der Stadt nicht mehr zur Ver­fü­gung und war gleich­sam geg­ne­ri­sches Ter­ri­to­ri­um ge­wor­den. Zwar war Land­wirt­schaft in­ner­halb des Mau­er­rings von 1180 grund­sätz­lich mög­lich und wur­de auch prak­ti­ziert, reich­te aber zur Ver­sor­gung der Be­völ­ke­rung bei wei­tem nicht aus, Roh­stof­fe gab es gar nicht. Die­sem Pro­blem konn­te man durch Ein­füh­rung des Sta­pels be­geg­nen, denn fast al­le Wa­ren des täg­li­chen und ge­ho­be­nen Be­darfs pas­sier­ten Köln auf dem Rhein und na­tür­lich auch den Stra­ßen. Dien­te der Sta­pel noch un­ter den Erz­bi­schö­fen den Zwe­cken der Ver­sor­gung des erz­bi­schöf­li­chen Ho­fes, so muss man ihm erst recht nach­dem er in das städ­ti­sche Re­gi­ment über­ge­gan­gen war, ei­ne ver­sor­gungs­po­li­ti­sche Di­men­si­on zu­er­ken­nen. Denn das Vor­kaufs­recht er­mög­lich­te es Bür­gern und Hand­wer­kern, sich be­vor­rech­tigt mit Roh­stof­fen und Gü­tern des täg­li­chen Be­darfs zu ver­sor­gen. Aus die­sem Grund hat man das Sta­pel­recht auch die „öko­no­mi­sche Bann­mei­le“ Kölns ge­nannt, die das feh­len­de Ter­ri­to­ri­um er­setz­te. Die Stadt griff aber auch selbst in den Han­del ein und kauf­te ge­sta­pel­tes Salz und Ge­trei­de, um es in Not­zei­ten zu ver­träg­li­chen Prei­sen an die Be­völ­ke­rung ab­ge­ben zu kön­nen. Zu­sam­men mit dem Recht des Ra­tes, Prei­se fest­set­zen zu kön­nen, er­gibt sich dar­aus auch ei­ne so­zi­al­po­li­ti­sche Kom­po­nen­te des Sta­pels.

Ins­ge­samt er­reicht der Sta­pel im 18. Jahr­hun­dert ei­ne Aus­deh­nung von et­wa 70-80 Ki­lo­me­tern rhein­ab­wärts und 30 Ki­lo­me­ter rhein­auf­wärts. Die Ein­schrän­kun­gen des Han­dels­ver­kehrs in ei­nem sol­chen Um­kreis hat­ten auch Ein­fluss auf die Ent­wick­lung der um­lie­gen­den Städ­te. So konn­te sich in Bonn bei­spiels­wei­se kein nen­nens­wer­ter Rhein­han­del ent­wi­ckeln. Ähn­li­ches gilt für Düs­sel­dorf. Duis­burg hin­ge­gen, das au­ßer­halb der Köl­ner Ein­fluss­zo­ne lag, pro­fi­tier­te vom Köl­ner Sta­pel, weil die­ser da­für sorg­te, dass kei­ne an­de­ren Hä­fen in Duis­burgs Nä­he auf­kom­men konn­ten. So­mit kann man ihm ei­nen deut­li­chen An­teil am Auf­stieg Duis­burgs zum wich­tigs­ten Ex­port­ha­fen für die ber­gisch-mär­ki­sche In­dus­trie und die links­rhei­ni­schen Ge­wer­be­zen­tren zu­schrei­ben.



Auf diesem Kupferstich von Abraham Hogenberg aus der ersten Hälfte des 17. Jh. sind die Endpunkte einer Route markiert, die die Stapelbrecher gerne nutzten, um den Kölner Stapel zu umgehen. Zündorf und Mülheim profitierten wirtschaftlich nicht wenig von diesem Schmuggel.

 

5. Die Kölner Kaufhäuser

Aber nicht nur auf die Wirt­schaft­s­to­po­gra­phie und -geo­gra­phie des Um­lan­des wirk­te sich der Köl­ner Sta­pel aus. Auch die stadt­köl­ni­sche To­po­gra­phie wur­de we­sent­lich durch ihn be­ein­flusst. Wäh­rend es Ha­fen und Krä­ne auch schon vor Im­ple­men­tie­rung des Sta­pels ge­ge­ben hat­te, sind Bau und Ent­wick­lung der Kauf­häu­ser im Köl­ner Markt­vier­tel eng mit dem Sta­pel ver­bun­den. Zwar geht die Idee, Kauf­häu­ser ein­zu­rich­ten, nicht auf die Stadt Köln zu­rück, son­dern ist Hand­wer­kern zu ver­dan­ken, die den Ab­satz ih­rer Pro­duk­te be­för­dern und be­auf­sich­ti­gen woll­ten. Aber be­reits im 14. Jahr­hun­dert be­gann die Stadt die bis­her ein­ge­rich­te­ten Kauf­häu­ser wohl aus fi­nanz- und so­zi­al­po­li­ti­schen Grün­den zu über­neh­men. Die Kon­zen­tra­ti­on des Han­dels in die­sen Kauf­häu­sern er­laub­te es ihr, den Wa­ren­ver­kehr bes­ser zu über­wa­chen und da­mit auch die fäl­li­gen Ab­ga­ben ef­fek­ti­ver zu er­he­ben. Das wohl be­kann­tes­te Köl­ner Kauf­haus ist der Gür­ze­nich, der 1447 als städ­ti­sches Fest­haus er­rich­tet wor­den war. Er stand je­doch zu­nächst leer und wur­de be­reits En­de des 15. Jahr­hun­derts als Kauf­haus ge­nutzt. Dort wur­den un­ter an­de­rem Me­tall­tei­le, Ei­sen­wa­ren und Ge­wür­ze ge­han­delt. An wei­te­ren Kauf­häu­sern sind zu nen­nen: Das Lein­wand­haus (1247), das Haus Aa­chen (1278) und sein Nach­bar­haus (1322), das zu­nächst den Woll­we­bern ge­hör­te, an des­sen Stel­le die Stadt aber 1373 die gro­ße Fleisch­hal­le er­rich­te­te, das Haus zum Hirz (1355), das Kauf­haus auf dem Malz­bü­chel (1388), das Kauf­haus für die Seid­ma­cher (1395), dem sich im 15. Jahr­hun­dert ein Haus für Bar­chent, auch Sar­tuch ge­nannt (ein Baum­woll-Lei­nen-Misch­ge­we­be), hin­zu­ge­sell­te und das Fisch­kauf­haus oder Sta­pel­haus (1426). Als das kleins­te Köl­ner Kauf­haus muss wohl die städ­ti­sche Woll­kü­che an St. Cä­ci­li­en gel­ten. Trotz ih­res Na­mens wur­de dort kei­ne Wol­le ge­wa­schen.

Die Ein­rich­tung der Kauf­häu­ser muss als die grö­ß­te to­po­gra­phi­sche Ver­än­de­rung des spät­mit­tel­al­ter­li­chen Kölns an­ge­se­hen wer­den. Nicht nur wur­den die Sta­pel- und Ver­kaufs­flä­chen für die zu sta­peln­den Wa­ren vom Rhein­ufer weg in die Stadt ver­legt. Die Kon­zen­tra­ti­on der Märk­te und Kauf­häu­ser in der Rhein­vor­stadt, in der sich dann auch zahl­rei­che Kauf­leu­te und Ge­wer­be­trei­ben­de an­sie­del­ten, gab die­sem Stadt­vier­tel ihr cha­rak­te­ris­ti­sches Ge­prä­ge.

Seit Mit­te des 16. Jahr­hun­derts gab es be­reits Ver­falls­er­schei­nun­gen beim Sta­pel­recht, das hei­ßt im­mer öf­ter muss­te die freie Vor­bei­fahrt ge­stat­tet wer­den. En­de des 18. Jahr­hun­derts kas­sier­te die Stadt le­dig­lich noch fäl­li­ge Ab­ga­ben, und frem­de Kauf­leu­te durf­ten bei Ein­schal­tung ei­nes Köl­ner Spe­di­teurs mit­ein­an­der Ge­schäf­te ma­chen. Über­haupt schwand der Ei­gen­han­del zu­guns­ten des Kom­mis­si­ons- und Spe­di­ti­ons­han­dels, so­dass Köl­ner Kauf­leu­te ei­gent­lich nur noch als Ver­mitt­ler der Wa­ren fun­gier­ten, die auf dem Rhein an der Stadt vor­bei­zo­gen.

Am 16.11.1792 ver­kün­de­te die fran­zö­si­sche Na­tio­nal­ver­samm­lung die freie Rhein­schiff­fahrt und läu­te­te da­mit die Epo­che der in­ten­si­ven Be­mü­hun­gen um die Frei­heit des Schiffs­ver­kehrs auf dem Rhein ein. Der Be­schluss der Na­tio­nal­ver­samm­lung war je­doch nicht gleich­be­deu­tend mit ei­ner Auf­he­bung des Sta­pelzwangs. Die Städ­te ent­lang des Rheins – al­len vor­an Köln – ver­tei­dig­ten die­ses Pri­vi­leg zäh, da es die Ba­sis des be­son­ders in Köln prak­ti­zier­ten Spe­di­ti­ons- und Kom­mis­si­ons­han­dels war. So be­haup­te­te zum Bei­spiel Dor­drecht sein Sta­pel­recht bis 1795. Köln hielt so­gar noch län­ger am Sta­pel­recht, das sich zu ei­nem rei­nen Um­schlags­recht ent­wi­ckelt hat­te, fest. Es wur­de je­doch seit 1796 fak­tisch nicht mehr aus­ge­übt. Trotz­dem wa­ren die Köl­ner nach wie vor nicht be­reit, es gänz­lich auf­zu­ge­ben.

Mit dem „Rhein­schiff­fahrts-Ok­troi“ vom 15.8.1804, der den un­ter fran­zö­si­scher Herr­schaft ste­hen­den Staa­ten die Re­ge­lung der Ab­ga­ben für die Rhein­schiff­fahrt auf­zwang, wur­de die Grund­la­ge für ei­ne ein­heit­li­che Ge­setz­ge­bung der­sel­ben ge­schaf­fen. Doch auch da­mit wur­de der Köl­ner Sta­pel nicht ab­ge­schafft. Köln und Mainz wur­de auch wei­ter­hin das Um­schlags­recht ga­ran­tiert. Den Köl­nern ge­lang es so­gar ihr Um­schlags­recht ent­ge­gen der Re­ge­lun­gen des Pa­ri­ser Frie­dens­ver­tra­ges vom 30.5.1814 und des Wie­ner Kon­gres­ses zu be­haup­ten.

Der Pa­ri­ser Ver­trag leg­te grund­sätz­lich die freie Rhein­schiff­fahrt fest, es gab in sei­ner Fol­ge je­doch Aus­ein­an­der­set­zun­gen über die Aus­le­gung der For­mu­lie­rung, sie sei frei „jus­qu' à la mer“. Die Nie­der­län­der zo­gen dar­aus den Schluss, dass sie zwar auf dem Rhein kei­ne Ab­ga­ben mehr er­he­ben durf­ten, da­für aber bei der Ein­fahrt ei­nes Schif­fes in die Nord­see und um­ge­kehrt. Köln woll­te da­her sein Um­schlags­recht erst auf­ge­ben, wenn die Nie­der­län­der die­sen Zoll be­sei­tig­ten.

Die vor nicht all­zu lan­ger Zeit ge­grün­de­te Köl­ner Han­dels­kam­mer be­zie­hungs­wei­se de­ren Vor­läu­fer spiel­te ei­ne nicht un­we­sent­li­che Rol­le bei der Ver­tei­di­gung die­ses wirt­schaft­li­chen Pri­vi­legs. Zu ih­ren vor­dring­li­chen han­dels­po­li­ti­schen Zie­len ge­hör­te es, auf der ei­nen Sei­te den Tran­sit­ver­kehr auf dem Rhein zu för­dern, die­sen auf der an­de­ren Sei­te aber dem Um­schlag in Köln zu un­ter­wer­fen. Zu die­sem Zweck nahm die Han­dels­kam­mer noch vor Ab­schluss des Wie­ner Kon­gres­ses Kon­takt mit der preu­ßi­schen Re­gie­rung auf und be­teu­er­te im­mer wie­der die Wich­tig­keit des Wa­ren­um­schlags für die Köl­ner Wirt­schaft. Als im­mer kla­rer wur­de, dass die­se Po­li­tik nicht er­folg­reich sein wür­de, spiel­ten die Köl­ner auf Zeit: Sie ver­such­te die voll­stän­di­ge Auf­he­bung des Sta­pels so lan­ge wie mög­lich zu ver­hin­dern. Soll­te sie aber nicht mehr auf­zu­hal­ten sein, ver­lang­te man vom mitt­ler­wei­le preu­ßi­schen Staat ei­ne an­ge­mes­se­ne Ent­schä­di­gung. Ein sol­che sag­te der Kö­nig 1829 zu. Erst mit der so­ge­nann­ten Main­zer Rhein­schiff­fahrts­ak­te vom 31.3.1831 und ih­rem In­kraft­tre­ten am 17.7.1831 wur­de das Sta­pel­recht bis auf ei­ni­ge Über­res­te end­gül­tig ab­ge­schafft. Preu­ßen sag­te Köln dar­auf­hin ei­nen fi­nan­zi­el­len Aus­gleich in Hö­he von 50.000 Ta­lern jähr­lich bis zu ei­ner Ge­samt­hö­he von ei­ner hal­ben Mil­li­on zu. Im­mer­hin er­hielt die Stadt da­von ins­ge­samt 232.000 Ta­ler in bar. Die letz­ten Res­te des Sta­pel- be­zie­hungs­wei­se Um­schlags­rechts ver­schwan­den erst mit der zwei­ten Rhein­schiff­fahrts­ak­te von 1868.

6. Fazit

Die Be­deu­tung des Sta­pel­rechts für die Köl­ner Wirt­schafts­ge­schich­te kann kaum über­schätzt wer­den. Er si­cher­te nicht nur die Ver­sor­gung mit güns­ti­gen Wa­ren und vor al­lem Roh­stof­fen, die die Reichs­stadt Köln auf­grund des feh­len­den Ter­ri­to­ri­ums selbst nicht hat­te. Er ver­half dem Hand­werk und der Wirt­schaft all­ge­mein zu ei­nem Auf­schwung und hat­te we­sent­li­chen Ein­fluss auf die städ­ti­schen Fi­nan­zen. Sei­ne Aus­wir­kun­gen reich­ten nicht nur bis weit ins 19. Jahr­hun­dert, son­dern sind auch ein Grund, war­um sich seit dem 13. und bis hin­ein ins 20. Jahr­hun­dert kei­ne über­re­gio­na­len Mes­sen in Köln eta­blier­ten: Man be­nö­tig­te kei­ne, denn die Wa­ren fuh­ren mit dem Schiff an Köln vor­bei.

2. Rheinzölle im Mittelalter

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1. Einleitung

Hätt‘ ich den Zoll am Rhein, wer möcht‘ mir gleich sein[1] 

Der Strom, der den Rhein­lan­den den Na­men gibt, war ei­ner der be­deu­tends­ten Ver­kehrs- und Han­dels­we­ge des Mit­tel­al­ters in Eu­ro­pa – und ist es, trotz vie­ler Wand­lun­gen, noch heu­te. Bis zum En­de des Al­ten Reichs und dar­über hin­aus war der Schiffs­ver­kehr auf dem Rhein ho­hen Ab­ga­ben un­ter­wor­fen, die als „Rhein­zöl­le“ sprich­wört­li­che Be­kannt­heit er­lang­ten. Noch heu­te zeu­gen da­von Bur­gen, die man zur Durch­set­zung der Zol­ler­he­bung er­bau­te, wie et­wa die „Pfal­z“ bei Kaub im Mit­tel­rhein.

Für den Han­del stell­ten die Rhein­zöl­le ei­nen be­deu­ten­den, al­ler­dings oft auch über­schätz­ten Kos­ten­fak­tor dar. Für ih­re In­ha­ber, Kö­ni­ge, Fürs­ten, Her­ren, sel­ten auch Städ­te, wa­ren sie von über­ra­gen­der fi­nan­zi­el­ler, mit­un­ter so­gar schick­sal­haf­ter Be­deu­tung, ei­ne Gold­gru­be im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes.


 

Die­ser Bei­trag zeigt ei­ni­ge we­sent­li­che Ent­wick­lungs­li­ni­en und Haupt­merk­ma­le des mit­tel­al­ter­li­chen Rhein­zoll­sys­tems auf:
 
Wer hat seit wann vom Rhein­han­del durch Zol­ler­he­bung pro­fi­tiert? 
Wel­che Be­sitz­struk­tu­ren bil­de­ten sich aus? 
Wer be­stimm­te die Re­geln? 
Wie hat man sich die Zol­ler­he­bung prak­tisch vor­zu­stel­len? 

2. Die Anfänge: 10.−12. Jahrhundert

Be­reits in frän­ki­scher Zeit, viel­leicht schon seit dem 6. Jahr­hun­dert, wur­den in den Rhein­lan­den Tran­sit­zöl­le er­ho­ben, al­so Ab­ga­ben auf den Trans­port von Han­dels­wa­ren zu Was­ser und zu Land. Die frän­ki­schen Zöl­le hat­ten als In­sti­tu­ti­on ein rö­mi­sches Vor­bild. Es gab aber in den Rhein­lan­den wohl kei­ne di­rek­te Kon­ti­nui­tät, auch ist bis­lang kei­ne rhei­ni­sche Tran­sit­zoll­stät­te aus die­ser Zeit be­kannt. Wo von Zol­ler­he­bung die Re­de ist, wur­de wohl der Markt­han­del be­steu­ert. Erst mit der ers­ten Jahr­tau­send­wen­de ge­langt man auf si­che­ren Bo­den. Die frü­hes­te be­kann­te Tran­sit­zoll-He­be­stel­le der Rhein­lan­de lag in Ko­blenz, an der Mün­dung der Mo­sel in den Rhein. Aus dem äl­tes­ten, wohl vor 1000 ent­stan­de­nen Ko­blen­zer Zoll­ta­rif geht her­vor, dass dort Tran­sit­ab­ga­ben auf den Rhein-, den Mo­sel- und den Land­ver­kehr er­ho­ben wur­den. Auch der Markt­han­del wur­de be­steu­ert, in die­ser Zeit der meist noch vor­herr­schen­de An­satz­punkt der Zol­ler­he­bung. Al­le die­se Ab­ga­ben wa­ren un­ter dem Rechts­ti­tel t(h)elo­ne­um zu­sam­men­ge­fasst und ka­men als Zu­be­hör des Kö­nigs­ho­fes Ko­blenz 1018 durch kö­nig­li­che Schen­kung an das Erz­stift Trier und wei­ter an das bi­schöf­li­che Stift St. Si­me­on in Trier.

Es ist be­zeich­nend, dass die­ser ers­te be­kann­te rhei­ni­sche Zoll im Be­sitz des Kö­nigs war. Zol­ler­he­bung zähl­te zu den Re­ga­li­en, das hei­ßt zu den Rech­ten, die nur mit kö­nig­li­cher Ge­neh­mi­gung aus­ge­übt wer­den durf­ten. An die­sem Prin­zip der kö­nig­li­chen Le­gi­ti­mie­rung, die zum Bei­spiel auch für das Ab­hal­ten von Märk­ten, für Münz­prä­gung und Stadt­grün­dun­gen er­for­der­lich war, hat sich bis zum En­de des An­ci­en Ré­gime nichts ge­än­dert. Auch wenn für vie­le Zöl­le kei­ne ex­pli­zi­te kö­nig­li­che Ver­lei­hung be­kannt ist – und wohl auch nie exis­tiert hat –, und auch wenn im Spät­mit­tel­al­ter ei­ne kö­nig­li­che Zoll­ver­lei­hung nicht au­to­ma­tisch ga­ran­tier­te, dass man den neu­en Zoll tat­säch­lich auch er­he­ben konn­te, so wur­de das Prin­zip an sich nie in Fra­ge ge­stellt. In der zwei­ten Hälf­te des 11. Jahr­hun­derts ka­men wei­te­re Zoll­stät­ten hin­zu: Frank­furt, Bop­pard, Ham­mer­stein, Dort­mund, Gos­lar und An­ge­ren wur­den 1074 als Reich­sor­te be­nannt, an de­nen man von Durch­rei­sen­den ei­ne Ab­ga­be er­hob, die in der teu­to­ni­ca lin­gua „zol“ hei­ßen. Der deut­sche Be­griff be­zeich­ne­te mit­hin spe­zi­fi­scher als das la­tei­ni­sche Wort te­lo­ne­um die Be­steue­rung des Durch­gangs­ver­kehrs.

Seit 1062 ist wei­ter­hin ein Zoll im nie­der­rhei­ni­schen Es­ser­den be­zeugt, der spä­ter im na­he­ge­le­ge­nen Schmit­hau­sen durch das Ut­rech­ter Ma­ri­en­stift er­ho­ben wur­de. Die neu­en Ab­ga­ben wur­den dem­nach vor al­lem am Rhein er­ho­ben: Zwei der neu­en Zöl­le la­gen am Mit­tel­rhein (Bop­pard, Ham­mer­stein), zwei wei­te­re am un­te­ren Nie­der­rhein (Es­ser­den, An­ge­ren). Zu­sam­men mit dem wei­ter be­ste­hen­den Zoll Ko­blenz war da­mit am En­de des 11. Jahr­hun­derts ei­ne durch­aus be­acht­li­che Ket­te von fünf Rhein­zöl­len ent­stan­den.

Auch der Land­ver­kehr be­saß, wie das Dort­mun­der und Gos­la­rer Bei­spiel zei­gen, an man­chen Or­ten be­reits so viel „kri­ti­sche Mas­se“, dass ei­ne Zol­ler­he­bung sich lohn­te. An je­der die­ser Zoll­stät­ten muss­te grund­sätz­lich voll ge­zahlt wer­den. Bis zum En­de des Al­ten Rei­ches be­frei­te die Zah­lung an ei­nem Zoll nicht von der Zah­lung am nächs­ten Zoll, selbst wenn der In­ha­ber der glei­che war. Man hat die­ses Prin­zip als über­mä­ßi­ge Be­las­tung des Han­dels sehr kri­tisch ge­wer­tet; die Fra­ge, wie stark die Ab­ga­ben­last tat­säch­lich war, soll für das Spät­mit­tel­al­ter noch ge­nau­er be­trach­ten wer­den. 



Karte der Transitzölle an Rhein, Mosel und Saar um 1490. (Entwurf: Friedrich Pfeiffer/Kartographie: Martin Lutz)

 

Nach län­ge­rer Pau­se hat erst Kon­rad III. (1093/1094-1152, 1127-1135 Ge­gen­kö­nig, 1138-1152 rö­misch-deut­scher Kö­nig) wie­der neue Zöl­le er­rich­tet und da­mit den rhei­ni­schen Han­dels­ver­kehr für das Kö­nig­tum stär­ker fis­ka­lisch ge­nutzt. Spä­tes­tens seit 1145 wur­de in Nim­we­gen ein Fluss­zoll an der Waal er­ho­ben, der als Pen­dant zu An­ge­ren am Neder-Ri­jn nun auch den Tran­sit­ver­kehr auf dem süd­li­chen Rhein­arm er­fass­te. Et­wa gleich­zei­tig und im glei­chen Raum lie­gen die An­fän­ge der Rhein­zöl­le im Erz­stift Köln, das im Spät­mit­tel­al­ter zum be­deu­tends­ten Zoll­herrn der Rhein­lan­de auf­stieg. Die Bi­schofs­stadt Köln spiel­te in die­sem Zu­sam­men­hang kei­ne er­kenn­ba­re Rol­le. Dort ver­füg­ten die Erz­bi­schö­fe zwar schon seit En­de des 10. Jahr­hun­derts über ei­nen vor­nehm­lich markt­be­zo­ge­nen Zoll, ver­zich­te­ten je­doch dar­auf, den Köl­ner Zoll aus­zu­bau­en, viel­leicht auch we­gen der Kon­flik­te, die sie schon früh, in der Zeit Erz­bi­schof An­nos II., mit der ent­ste­hen­den Stadt­ge­mein­de hat­ten.

Fes­ter Kern der köl­ni­schen Rhein­zöl­le wur­de viel­mehr der Zoll Neuss, 1138 erst­mals be­zeugt, 1372 nach Kon­flik­ten mit der Stadt nach Zons ver­legt und dort mit Burg Frie­de­strom ge­si­chert. Spä­tes­tens 1147 trat ein zwei­ter köl­ni­scher Rhein­zoll im Reich­sort An­der­nach hin­zu, der dort mit kö­nig­li­cher Er­laub­nis er­ho­ben wur­de, aber erst 1167 for­mell in Köl­ner Be­sitz kam. Nach dem Kö­nig und durch den Kö­nig war der Köl­ner Erz­bi­schof da­mit in kur­zer Zeit zum zweit­grö­ß­ten Zoll­in­ha­ber am Rhein auf­ge­stie­gen. Sein Trie­rer Amts­kol­le­ge ver­füg­te (in­di­rekt) über den Ko­blen­zer Zoll, mit dem er 1042 das bi­schöf­li­che Trie­rer Si­me­on­stift aus­ge­stat­tet hat­te, der Main­zer Me­tro­po­lit zähl­te hin­ge­gen vor­erst noch nicht zum ex­klu­si­ven Kreis der Rhein­zoll­in­ha­ber.

In der zwei­ten Hälf­te des 12. Jahr­hun­derts bil­de­ten die Reich­sor­te im nie­der­rhei­ni­schen Raum den Schwer­punkt ei­ner kö­nig­li­chen Po­li­tik in den Rhein­lan­den, die kla­re wirt­schaft­li­che und fis­ka­li­sche Ele­men­te auf­weist. In Fort­füh­rung und In­ten­si­vie­rung von För­de­rungs­maß­nah­men aus spät­sa­li­scher Zeit be­trieb vor al­lem Kai­ser Fried­rich Bar­ba­ros­sa (um 1122-1190, ab 1152 rö­misch-deut­scher Kö­nig, ab 1155 Kai­ser) die ge­ziel­te Stär­kung des Reichs­be­sit­zes am Nie­der­rhein. Da­zu zählt die Er­rich­tung von Märk­ten in Aa­chen und Duis­burg in ge­ziel­ter Kon­kur­renz zu den Köl­ner Märk­ten. Hin­zu ka­men zwei neue Zoll­stät­ten am Rhein in Kai­sers­werth (1174) und Duis­burg (1184). Die Zol­ler­he­bung in Kai­sers­werth wur­de als Ver­le­gung des Ti­e­ler Zolls de­kla­riert, doch wur­de dort, wohl un­ter an­de­rem Rechts­ti­tel, wei­ter­hin Zoll er­ho­ben. Bei­de kö­nig­li­chen He­be­stel­len wa­ren er­kenn­bar so plat­ziert, dass der Rhein­han­del zwi­schen Köln und den Nie­der­lan­den be­zie­hungs­wei­se Eng­land zu­sätz­lich ab­ge­schöpft wur­de.

Die als an­tik­öl­nisch ge­wer­te­te (Wirt­schafts-) Po­li­tik der Stauf­er­kö­ni­ge stieß auf er­kenn­ba­ren Wi­der­stand von Stadt und Erz­bi­schof. Sie war mit da­für ver­ant­wort­lich, dass bei­de Ak­teu­re im Thron­streit von 1198 den Wel­fen Ot­to IV. (1175/1176-1218, ab 1198 rö­misch-deut­scher Kö­nig, ab 1209 Kai­ser) ge­gen den Stau­fer Phil­ipp (1177-1208, ab 1198 rö­misch-deut­scher Kö­nig) durch­zu­set­zen ver­such­ten. Als ers­ter Herr­scher über­haupt muss­te Ot­to ei­nem sei­ner Wäh­ler, dem Köl­ner Erz­bi­schof Adolf, als Preis für des­sen Wahl­stim­me be­deu­ten­de zoll­po­li­ti­sche Zu­ge­ständ­nis­se ver­brie­fen: die Auf­he­bung des Kai­sers­wer­t­her Rhein­zolls. Ein­ge­hal­ten hat Ot­to die­se Zu­sa­ge nicht, wich­ti­ger wa­ren dem Kö­nig of­fen­bar die Zoll­ein­nah­men. Eben­so we­nig konn­te der Me­tro­po­lit die Wie­der­er­rich­tung des An­der­nach­er Rhein­zolls er­rei­chen, der ver­mut­lich um 1190 beim vor­über­ge­hen­den Ein­zug An­der­nachs durch das Kö­nig­tum nie­der­ge­legt wor­den war; erst 1234/1235 ist dort der Zoll­be­trieb kurz­zei­tig wie­der be­zeugt. Rhein­zöl­le wa­ren da­mit zu ei­nem kon­tro­ver­sen The­ma der ho­hen Po­li­tik ge­wor­den und er­hiel­ten durch die Ver­knüp­fung von Zoll­fra­gen mit der Kur­stim­me ei­ne grund­le­gen­de ver­fas­sungs­ge­schicht­li­che Be­deu­tung für das spä­te­re Mit­tel­al­ter.

3. Rheinzölle im 13. und frühen 14. Jahrhundert

Die Ent­wick­lung des rhei­ni­schen Fluss­zoll­we­sens in der ers­ten Hälf­te des 13. Jahr­hun­derts ist durch ein ein­schnei­den­des, in sei­nen Kon­se­quen­zen noch lan­ge spür­ba­res Er­eig­nis ge­kenn­zeich­net, den 1235 durch Kai­ser Fried­rich II. (1194-1250, ab 1212 rö­misch-deut­scher Kö­nig, ab 1220 Kai­ser) ver­kün­de­ten Main­zer Reichs­land­frie­den. Die­ses Re­gel­werk war die ers­te um­fas­sen­de Nor­mie­rung des Tran­sit­zoll­we­sens im Reich seit ka­ro­lin­gi­scher Zeit. Un­ter an­de­rem wur­den al­le seit dem Tod Hein­richs VI. (1165-1197, ab 1169 rö­misch-deut­scher Kö­nig, ab 1191 Kai­ser) er­rich­te­ten Fluss- und Land­z­öl­le ver­bo­ten, au­ßer man konn­te kon­kret ih­re Recht­mä­ßig­keit vor dem Kai­ser nach­wei­sen. Für drei Rhein­zöl­le ge­lang ein sol­cher Nach­weis nicht, ihr Be­trieb muss­te in­fol­ge des Land­frie­dens ein­ge­stellt wer­den: Zum ei­nen wa­ren dies die kurz zu­vor (wie­der) er­rich­te­ten Köl­ner Zöl­le Rhein­berg und An­der­nach, zum an­de­ren der kat­zeneln­bo­gi­sche Zoll St. Goar, der ver­mut­lich aus der Zeit des Thron­streits (1198–1218) stamm­te. An­de­rer­seits er­hielt der rhei­ni­sche Pfalz­graf für den Zoll Ba­cha­rach, seit 1226 be­zeugt, die er­for­der­li­che kai­ser­li­che Er­laub­nis. Auch die Gra­fen von Gel­dern, seit der Ver­le­gung des Arn­hei­mer Fluss­zolls nach Lo­bith, (vor) 1220 Rhein­zoll­in­ha­ber, be­hiel­ten die­sen Zoll. Glei­ches gilt für den Gra­fen von Kle­ve, der ab 1229 in den Be­sitz des Reichs­zolls Nim­we­gen ge­langt war. Es hing al­so vor al­lem vom po­li­ti­schen Kal­kül des Herr­schers ab, wer sei­nen Zoll be­hal­ten konn­te und wer nicht. In der For­schung hat man, man­gels De­tail­un­ter­su­chun­gen zur Ge­schich­te der ein­zel­nen Zöl­le, die tat­säch­li­che Wirk­sam­keit des Main­zer Reichs­land­frie­dens in die­sem Be­reich lan­ge stark un­ter­schätzt. 

Die bür­ger­kriegs­ähn­li­che End­pha­se der stau­fi­schen Herr­schaft in Deutsch­land um die Mit­te des 13. Jahr­hun­derts hat­te auf die Rhein­zöl­le so gra­vie­ren­de Aus­wir­kun­gen wie kaum ein an­de­res reichs­po­li­ti­sches Er­eig­nis des Mit­tel­al­ters. Drei Fak­to­ren wirk­ten zu­sam­men, um die Ab­ga­ben­be­las­tung des Rhein­han­dels in­ner­halb kur­zer Zeit auf vor­her nie ge­kann­te Hö­hen zu brin­gen: Kai­ser Fried­rich II. und sein Sohn Kon­rad IV. (1228-1254, ab 1237 rö­misch-deut­scher Kö­nig) stat­te­ten ih­re Par­tei­gän­ger in den Rhein­lan­den mit neu­en Zoll­rech­ten aus. Die Stau­f­er­geg­ner un­ter den Fürs­ten und Her­ren am Rhein leg­ten zur Fi­nan­zie­rung ih­rer Kriegs­an­stren­gun­gen ei­gen­mäch­tig neue Zöl­le auf. Und schlie­ß­lich nutz­ten die füh­ren­den mit­tel­rhei­ni­schen Reichs­mi­nis­te­ria­len aus der Fa­mi­lie Bo­lan­den-Ho­hen­fels-Fal­ken­stein die La­ge, um un­ter dem Schutz der von ih­nen kon­trol­lier­ten Bur­gen am Rhein mehr oder min­der ei­gen­mäch­tig die Er­he­bung von Zöl­len durch­zu­set­zen, sei es zur Fi­nan­zie­rung ei­ner der bei­den Sei­ten, sei es zum Auf­bau ei­ner ei­ge­nen ter­ri­to­ria­len Macht­po­si­ti­on. Die­ser As­pekt dürf­te im Üb­ri­gen auch bei den an­de­ren bei­den Grup­pen ei­ne er­heb­li­che Rol­le ge­spielt ha­ben.

Zur Grup­pe der stau­fi­schen Par­tei­gän­ger ge­hör­ten der Graf von Kle­ve, der 1242 im Nie­der­rhein­ge­biet über Fluss­z­öl­le in Nim­we­gen, Huis­sen (wohl Nach­fol­ger des Reichs­zolls An­ge­ren), Schmit­hau­sen und Or­soy ver­füg­te, so­wie der rhei­ni­sche Pfalz­graf, der seit 1243 am Mit­tel­rhein zu­sätz­lich zu Ba­cha­rach auch in Fürs­ten­berg ei­ne Zoll­stät­te be­trieb. Die zwei­te Grup­pe der Stau­f­er­geg­ner bil­de­ten zu­nächst die drei rhei­ni­schen Erz­bi­schö­fe: Der Köl­ner Me­tro­po­lit er­rich­te­te (vor) 1244/1246 ei­nen neu­en Rhein­zoll in Bonn, der Main­zer Erz­bi­schof leg­te ge­gen 1244 neue Zoll­stät­ten am Mit­tel­rhein auf, viel­leicht in Bin­gen und/oder in Ober­lahn­stein, und der Erz­bi­schof von Trier ent­zog dem Trie­rer Si­me­on­stift den Ko­blen­zer Zoll und er­hob dort selbst er­höh­te Ab­ga­ben. Die Wie­der­er­rich­tung des Zolls St. Goar durch den Gra­fen von Kat­zeneln­bo­gen 1245/1252 ge­hört ver­mut­lich eben­so in die­sen Kon­text wie die Ein­rich­tung des Rhein­zolls Brau­bach, den Ge­gen­kö­nig Wil­helm von Hol­land (1228-1256, 1248-1254 Ge­gen­kö­nig, ab 1254 rö­misch-deut­scher Kö­nig) im Jahr 1252 an den Gra­fen von Hen­ne­berg ver­lieh. Zur drit­ten Grup­pe der mehr oder min­der ei­gen­mäch­tig von Reichs­mi­nis­te­ria­len er­rich­te­ten Rhein­zöl­le zäh­len Mainz-Kas­tel (1243), Ster­ren­berg (1247), Ober­we­sel (1253), In­gel­heim (1254).

In die­ser Si­tua­ti­on bil­de­te sich im Früh­som­mer 1254 un­ter Füh­rung der Städ­te Worms und Mainz der Rhei­ni­sche Bund, der sich die Wie­der­her­stel­lung des Frie­dens und die Ab­schaf­fung der in den vor­an­ge­gan­ge­nen Jah­ren er­rich­te­ten Zöl­le zum Ziel setz­te. Zwar konn­ten ei­ni­ge be­mer­kens­wer­te Er­fol­ge er­zielt wer­den, doch ver­hin­der­te der kur­ze Be­stand des Bun­des (1254–1256/1257) ei­ne nach­hal­ti­ge Be­rei­ni­gung der Si­tua­ti­on, und auch Kö­nig Ri­chard von Corn­wall (1209-1272, ab 1257 rö­misch-deut­scher Kö­nig) un­ter­nahm zu­nächst kei­ne An­stren­gun­gen zur Ein­däm­mung der aus­ufern­den Ab­ga­ben­be­las­tung des Rhein­han­dels. Es sind dann so­gar neue Zöl­le der Reichs­mi­nis­te­rialen­grup­pe in Kaub (1257) und Trecht­ing­s­hau­sen (1260) so­wie, süd­lich von Mainz, Na­cken­heim (1261) und Fal­ken­au (1266) be­zeugt. 

Erst 1269 kam es im Worm­ser Land­frie­den durch das Zu­sam­men­wir­ken Ri­chards mit dem Main­zer Erz­bi­schof Wer­ner von Eppstein (um 1225-1284, Epis­ko­pat 1259-1284) zu der lan­ge fäl­li­gen grund­le­gen­den Re­vi­si­on des (mit­tel-) rhei­ni­schen Zoll­sys­tems, das der eng­li­sche Chro­nist Tho­mas Wy­kes (1222-um 1292) als fu­rio­sa Teu­to­ni­co­rum in­sa­nia, als „ra­sen­den Wahn­sinn der Deut­schen“ kri­ti­sier­te: Es wur­de die Ab­schaf­fung al­ler „un­rech­ten“ Zöl­le zwi­schen Straß­burg und Köln nicht nur pro­kla­miert, son­dern vom Main­zer Erz­bi­schof auch mit mi­li­tä­ri­scher Ge­walt durch­ge­setzt. Al­le seit um 1250 am Mit­tel­rhein er­rich­te­ten He­be­stel­len wur­den nie­der­ge­legt, die Grup­pe der Reichs­mi­nis­te­ria­len wur­de da­mit auf Dau­er aus dem Kreis der Rhein­zoll­in­ha­ber ver­drängt. Von den In­ha­bern „un­rech­ter“ Zöl­le ge­lang es al­lein dem Gra­fen von Kat­zeneln­bo­gen dank sei­ner gu­ten Be­zie­hun­gen zum Main­zer Erz­bi­schof, den Rhein­zoll St. Goar zu be­haup­ten. 

Seit dem letz­ten Vier­tel des 13. Jahr­hun­derts rück­te das Köl­ner Erz­stift in das Zen­trum des Ge­sche­hens am Rhein, denn Erz­bi­schof Sieg­fried von Wes­ter­burg, ei­ner der tat­kräf­tigs­ten mit­tel­al­ter­li­chen Zoll­po­li­ti­ker der Rhein­lan­de, fi­nan­zier­te sei­ne am­bi­tiö­se Ter­ri­to­ri­al­po­li­tik zu gro­ßen Tei­len durch von ihm neu- be­zie­hungs­wei­se wie­der­er­rich­te­te Zöl­le am Rhein. Am An­fang sei­nes Epis­ko­pats be­saß das Erz­stift le­dig­lich den Rhein­zoll in Neuss, am En­de wa­ren drei wei­te­re He­be­stel­len hin­zu­ge­kom­men: An­der­nach, Bonn (be­fris­tet) und Kai­sers­werth (als Reichs­pfand). Zeit­wei­se hat­te Sieg­fried auch in Uer­din­gen, Worrin­gen und Rhein­berg Tran­sit­ab­ga­ben auf den Rhein­han­del er­ho­ben. Sei­nen Amts­brü­dern im Trie­rer und Main­zer Erz­stift war Sieg­fried da­mit weit vor­aus, sie konn­ten erst im frü­hen 14. Jahr­hun­dert auf­ho­len.



Karte des Rheins unterhalb von Emmerich und die Trennung zwischen Rhein und Waal bei Schenkenschans, ein Zollhaus ist links mit "tolhuis" gekennzeichnet, 1605. (Gelders Archive: 0509-297, B. Kempinck, Public Domain Mark 1.0)

 

Be­mer­kens­wert an Sieg­frieds in gro­ßem Stil be­trie­be­ner Zoll­po­li­tik sind nicht nur die Er­fol­ge, son­dern auch die Me­tho­den. Zu­nächst er­rich­te­te er neue Zöl­le ei­gen­mäch­tig, ge­gen den zu­neh­men­den Wi­der­stand sei­ner ter­ri­to­ria­len Nach­barn, der Stadt Köln und Kö­nig Ru­dolfs von Habs­burg (1218-1291, ab 1273 rö­misch-deut­scher Kö­nig). Nach der Nie­der­la­ge von Worrin­gen 1288 wech­sel­te er die Stra­te­gie. Wie sein Vor­gän­ger Adolf I. von Al­te­na 1198 mach­te auch Sieg­fried die Ver­ga­be sei­ner Kur­stim­me bei der Kö­nigs­wahl von 1292 von der Zu­sa­ge neu­er Zoll­pri­vi­le­gi­en ab­hän­gig. Da­mit wur­de er vor­bild­ge­bend für die Po­li­tik der rhei­ni­schen Erz­bi­schö­fe bei den fol­gen­den Kö­nigs­wah­len. Ih­re Wahl­stim­me hat den rhei­ni­schen Kur­fürs­ten, vor al­lem den Erz­bi­schö­fen, die do­mi­nie­ren­de Rol­le als Rhein­zoll­her­ren ver­schafft und ge­si­chert, die sie bis zum En­de des Al­ten Rei­ches in­ne­hat­ten. Im ers­ten Vier­tel des 14. Jahr­hun­derts bil­de­te sich die Be­sitz­struk­tur der Rhein­zöl­le aus, wie sie bis zum En­de des Al­ten Reichs be­ste­hen soll­te. Die­ser Pro­zess ver­lief nicht oh­ne har­te Kämp­fe und bei wei­tem nicht so grad­li­nig, wie es im Rück­blick er­schei­nen mag. Al­brecht von Habs­burg (1255-1308, ab 1298 rö­misch-deut­scher Kö­nig), 1298 an die Stel­le des von den Kur­fürs­ten ab­ge­setz­ten und im Kampf ge­tö­te­ten Adolfs von Nas­sau (vor 1250-1298, ab 1292 rö­misch-deut­scher Kö­nig) ge­tre­ten, hat­te sei­ne Wahl auch mit Zoll­pri­vi­le­gen zu­guns­ten sei­ner rhei­ni­schen Wäh­ler er­mög­licht. Schon bald woll­ten die­se selbst­be­wuss­ten Kö­nigs­ma­cher aber auch ihn ab­set­zen. Der Main­zer Erz­bi­schof soll ge­prahlt ha­ben, er ha­be noch vie­le Kö­ni­ge im Kö­cher. Al­brecht be­hielt aber die Ober­hand: Er zog die ter­ri­to­ria­len Geg­ner der Kur­fürs­ten und die wich­ti­gen rhei­ni­schen Han­dels­städ­te auf sei­ne Sei­te und traf die kur­fürst­li­che Op­po­si­ti­on an ei­ner ih­rer emp­find­lichs­ten Stel­len, den Rhein­zöl­len, die eben­so er­trag­reich für ih­re In­ha­ber wie un­po­pu­lär in der Öf­fent­lich­keit wa­ren. Der Habs­bur­ger wi­der­rief 1301 al­le seit Kai­ser Fried­rich II. er­teil­ten Zol­ler­he­bungs­pri­vi­le­gi­en, er­mäch­tig­te ver­bün­de­te rhei­ni­sche Städ­te zum be­waff­ne­ten Wi­der­stand ge­gen die nun un­recht­mä­ßi­gen Zöl­le und warf sei­ne Geg­ner in schnel­len Feld­zü­gen nie­der. Har­te Frie­dens­be­din­gun­gen nah­men den drei Erz­bi­schö­fen al­le Rhein­zöl­le, die sie in den letz­ten Jah­ren und Jahr­zehn­ten er­langt hat­ten, wäh­rend der Pfalz­graf ge­schont wur­de. Dem vor­mals so do­mi­nie­ren­den Köl­ner Erz­stift ver­blieb le­dig­lich der Neus­ser Zoll, und zwar nur in al­ter Hö­he. Al­brecht nutz­te nun sei­ne star­ke Macht­po­si­ti­on am Rhein zu ei­ner fun­da­men­ta­len Um­ge­stal­tung der Zoll­struk­tur. Er re­du­zier­te den Zoll­be­sitz der rhei­ni­schen Erz­bi­schö­fe auf ein Mi­ni­mum, über­trug den Kai­sers­wer­t­her Reichs­zoll vom Köl­ner Erz­stift an des­sen ter­ri­to­ria­len Ri­va­len, die Gra­fen von Jü­lich, und er­rich­te­te mit Ham­mer­stein und Eh­ren­fels in ge­ziel­ter stra­te­gi­scher Plat­zie­rung zwei neue Reichs­z­öl­le. Die­se Neu­ord­nung hat­te zwar pro­gram­ma­ti­schen Cha­rak­ter, aber kei­nen dau­er­haf­ten Be­stand. Der frü­he Tod Al­brechts 1308 ver­hin­der­te, dass sich die be­ab­sich­tig­ten Struk­tu­ren ver­fes­ti­gen konn­ten. Es stand nun wie­der ei­ne Kö­nigs­wahl an, die drit­te in­ner­halb von 16 Jah­ren. Sie er­mög­lich­te den rhei­ni­schen Erz­bi­schö­fen, mit dem neu­en Herr­scher ei­ne zu­min­dest teil­wei­se Wie­der­her­stel­lung ih­res Rhein­zoll­be­sit­zes aus­zu­han­deln. Er­geb­nis war die reichs­recht­li­che An­er­ken­nung der köl­ni­schen Zöl­le An­der­nach und Bonn, des main­zi­schen Zolls Ober­lahn­stein und die Über­tra­gung des Eh­ren­fel­ser Reichs­zolls an das Main­zer Erz­stift. Der neue Trie­rer Erz­bi­schof Bal­du­in von Lu­xem­burg er­hielt von sei­nem Bru­der Hein­rich VII. (1274-1313, ab 1308 rö­misch-deut­scher Kö­nig, ab 1312 Kai­ser) ei­ne Rei­he von Zoll­pri­vi­le­gi­en für den Ko­blen­zer Rhein­zoll, wo­mit die­se He­be­stel­le reichs­recht­lich neu be­grün­det wur­de.

Da­mit ist nicht ge­sagt, dass die Reichs­ge­walt nicht mehr von der Ab­schöp­fung des Rhein­han­dels pro­fi­tie­ren konn­te. Viel­mehr ließ Hein­rich VII. zur Fi­nan­zie­rung sei­ner Herr­schaft sys­te­ma­tisch Reichs­zu­schlä­ge an den be­ste­hen­den Rhein­zöl­len er­he­ben, wo­mit er ein erst­mals un­ter Ru­dolf von Habs­burg prak­ti­zier­tes und von Al­brecht wie­der auf­ge­grif­fe­nes Ver­fah­ren in­sti­tu­tio­na­li­sier­te. Im Ein­zel­fall be­grün­de­ten sol­che Reichs­zu­schlä­ge auch ei­ne neue He­be­stel­le, wie bei der pfalz­gräf­li­chen He­be­stel­le Kaub (seit 1310). Das Kö­nig­tum nutz­te da­mit ge­schickt die be­ste­hen­de Zoll­in­fra­struk­tur, um den Han­del oh­ne nen­nens­wer­ten ei­ge­nen Auf­wand ab­zu­schöp­fen.

Ih­ren Ab­schluss fand der Wie­der­auf­bau des erz­bi­schöf­li­chen Rhein­zoll­be­stan­des nach der Kö­nigs­wahl von 1314. Zwei Kö­ni­ge wur­den ge­wählt, die ih­ren je­wei­li­gen An­hän­gern Zol­ler­he­bungs­pri­vi­le­gi­en aus­stell­ten: Der Köl­ner Erz­bi­schof un­ter­stütz­te den Habs­bur­ger Fried­rich den Schö­nen (1289-1330, ab 1314 rö­misch-deut­scher Kö­nig), der Main­zer und Trie­rer Me­tro­po­lit hin­ge­gen den Wit­tels­ba­cher Lud­wig den Bay­ern (1282/1286-1347, ab 1314 rö­misch-deut­scher Kö­nig, ab 1328 Kai­ser). Fried­rich ge­neh­mig­te den Rhein­ber­ger Zoll für Köln, Lud­wig be­stä­tig­te die Main­zer Zöl­le in Eh­ren­fels und Ober­lahn­stein und über­trug der Trie­rer Kir­che die Reichs­zol­l­an­tei­le in Bop­pard. Da­ge­gen ver­blieb Kai­sers­werth im Pfand­be­sitz der Gra­fen von Jü­lich und konn­te erst 1424 für das Köl­ner Erz­stift an­ge­kauft wer­den.

Die Ab­ga­ben­last des Rhein­han­dels hat­te in die­sen Jah­ren so stark zu­ge­nom­men, dass selbst die Zoll­her­ren drin­gen­den Hand­lungs­be­darf an­er­kann­ten. Im Ba­cha­ra­cher Land­frie­den (1317–1320/1324) ver­such­te Kö­nig Lud­wig der Bay­er zu­sam­men mit den Erz­bi­schö­fen von Mainz und Trier, mit vor­wie­gend nie­der­rhei­ni­schen Dy­nas­ten so­wie un­ter ma­ß­geb­li­cher Be­tei­li­gung der gro­ßen, von Köln an­ge­führ­ten rhei­ni­schen und wet­teraui­schen Han­dels­städ­te, den Rhein­han­del zu­min­dest vor­über­ge­hend zu ent­las­ten. Al­le Rhein­zöl­le zwi­schen Hördt und Köln wur­den nie­der­ge­legt. Le­dig­lich die He­be­stel­len St. Goar, Bop­pard, Ko­blenz, An­der­nach und Bonn be­stan­den in stark re­du­zier­ter Form be­zie­hungs­wei­se als Land­frie­dens­zoll (Ko­blenz) wei­ter. Zur Fi­nan­zie­rung des Land­frie­dens er­rich­te­te man neue Rhein­zöl­le in Re­ma­gen und Köln, an de­ren Ein­künf­ten der Kö­nig und die Gro­ßen zu zwei Drit­teln und die Städ­te zu ei­nem Drit­tel par­ti­zi­pier­ten. Ins­ge­samt kam es zu ei­ner zeit­wei­li­gen Re­du­zie­rung der no­mi­nel­len Ab­ga­ben­last um cir­ca 40–50 Pro­zent. Ein Teil der Ab­sen­kung blieb nach dem En­de des Land­frie­dens er­hal­ten, die Land­frie­dens­he­be­stel­len Köln und Re­ma­gen fie­len hin­ge­gen fort.

Ver­gli­chen mit dem wech­sel­vol­len 13. und dem frü­hen 14. Jahr­hun­dert war die Rhein­zoll­struk­tur da­nach nur noch ge­rin­gen Än­de­run­gen un­ter­wor­fen. Al­le Ver­su­che von au­ßer­halb, in den bis cir­ca 1325 kon­sti­tu­ier­ten Kreis der Zoll­in­ha­ber ein­zu­bre­chen und neue He­be­stel­len am Rhein zu eta­blie­ren, schei­ter­ten mit nur ei­ner Aus­nah­me: Den Gra­fen von Berg ge­lang es, 1374/1377 mit dem Düs­sel­dor­fer Zoll nicht nur ei­nen neu­en Ab­ga­ben­ti­tel, son­dern auch ei­ne neue He­be­stel­le zu be­haup­ten. Die da­bei auf­tre­ten­den star­ken Wi­der­stän­de von Stadt und Erz­stift Köln konn­te man hier noch über­win­den, da­ge­gen ge­lang es Berg trotz kö­nig­li­cher Pri­vi­le­gi­en we­der ober- noch un­ter­halb Kölns, ei­nen zwei­ten Rhein­zoll durch­zu­set­zen. 

4. Zollerträge, Zolltarifierung und die Belastbarkeit des Rheinhandels

Seit dem zwei­ten Drit­tel des 14. Jahr­hun­derts do­mi­nier­ten die rhei­ni­schen Kur­fürs­ten im­mer kla­rer die Zoll­po­li­tik am Rhein. Sie be­sa­ßen die meis­ten und die wich­tigs­ten Zöl­le und wa­ren da­mit in fis­ka­li­scher Hin­sicht die Haupt­pro­fi­teu­re des Rhein­han­dels. Aus ver­streu­ten Nach­rich­ten las­sen sich Zoll­ein­künf­te in gro­ßer, zum Teil so­gar in enor­mer Hö­he er­schlie­ßen: Mit­te des 13. Jahr­hun­derts be­zif­fer­te man die Er­trä­ge der Rhein­zöl­le in Neuss und Ko­blenz mit bis zu 800–1.200 Mark pro Jahr, was grob ge­rech­net 200–300 Ki­lo­gramm Sil­ber ent­sprach. 1345, al­so et­wa 100 Jah­re spä­ter, konn­te Kur­trier den Ko­blen­zer Zoll für über 13.000 Gul­den pro Jahr ver­pach­ten, was rund 3.250 Mark be­zie­hungs­wei­se 43 Ki­lo­gramm Gold oder über 500 Ki­lo­gramm Sil­ber ent­spricht. Noch ein­mal 20–30 Pro­zent mehr dürf­te in Bonn (Kur­k­öln) und Ober­lahn­stein (Kur­mainz) ein­ge­kom­men sein. Das wa­ren die Grö­ßen­ord­nun­gen der kur­fürst­li­chen Zöl­le zwi­schen Mainz und Köln!

Es liegt auf der Hand, dass die Rhein­zoll­in­ha­ber al­les ta­ten, um die­se Ein­künf­te zu er­hal­ten und an­de­re Kräf­te von die­ser Geld­quel­le fern­zu­hal­ten. Die Kur­fürs­ten ver­bün­de­ten sich erst­mals 1339, nicht zu­fäl­lig bald nach dem Kur­ver­ein von Rhens (1338), ge­gen die Er­he­bung neu­er Rhein­zoll­ab­ga­ben. Oh­ne dem Kö­nig for­mal das Recht der Zoll­ver­lei­hung zu be­strei­ten, ver­such­ten sie, es von ih­rem Kon­sens ab­hän­gig zu ma­chen. Tat­säch­lich ist ih­nen das lang­fris­tig auch weit­ge­hend ge­lun­gen. Ein Bei­spiel il­lus­triert dies: Drei ver­gleich­bar ho­he Zöl­le ver­lieh Kai­ser Fried­rich III. (1415-1492, ab 1440 rö­misch-deut­scher Kö­nig, ab 1452 Kai­ser) 1475 und 1486 im Köl­ner Raum: 1475 den Köl­ner Zoll der Stadt Köln, im glei­chen Jahr den Lin­zer Zoll dem Erz­bi­schof von Köln und 1486 den Lüls­dor­fer Zoll dem Her­zog von Jü­lich-Berg. Es ist be­zeich­nend für die Macht­struk­tu­ren des Rhein­zoll­we­sens am En­de des Mit­tel­al­ters, dass al­lein der Köl­ner Erz­bi­schof als Kur­fürst das kai­ser­li­che Zoll­pri­vi­leg dau­er­haft um­set­zen konn­te, wäh­rend die bei­den an­de­ren Be­güns­tig­ten schei­ter­ten.

Das Fern­hal­ten ter­ri­to­ria­ler Kon­kur­ren­ten von ei­ner er­gie­bi­gen Geld­quel­le war aber nicht das ein­zi­ge Mo­tiv in der Ver­hin­de­rung neu­er Zöl­le. Schon früh hat­te man er­kannt, dass der Rhein­han­del nicht be­lie­big ho­he Ab­ga­ben­las­ten tra­gen konn­te. Kam es et­wa zu ei­nem Rück­gang des Han­dels­vo­lu­mens, hat­ten die Haupt­pro­fi­teu­re auch am meis­ten dar­un­ter zu lei­den. Seit 1354 ver­ein­bar­ten die rhei­ni­schen Kur­fürs­ten ge­mein­sa­me Re­geln der Ver­zol­lung, um dem Han­del ei­ne ver­läss­li­che Kal­ku­la­ti­ons­ba­sis auf der „kur­fürst­li­chen Zoll­rou­te“ des Rheins zu ge­ben (ein Be­griff von 1499). 

Die Be­rech­nung des Zoll­sat­zes war nicht ganz tri­vi­al: In den ent­spre­chen­den kö­nig­li­chen Pri­vi­le­gi­en war meist nur der Zoll­satz auf Wein ge­nannt, meist aus­ge­drückt in der Zahl der „Tur­no­sen“, der seit 1300 in den Rhein­lan­den po­pu­lä­ren fran­zö­si­schen Sil­ber­mün­ze, pro Fu­der Wein, der Haupt­han­dels­wa­re auf dem Strom. Die Sät­ze auf an­de­re gän­gi­ge Gü­ter wie Fisch, Ge­trei­de, Salz, Holz und But­ter wa­ren dann „im Ver­hält­nis“ zu neh­men. Nach wel­cher Me­tho­de das Ver­hält­nis für die je­wei­li­ge Zoll­stät­te be­rech­net wur­de, be­darf noch ei­ner ge­naue­ren Un­ter­su­chung. Ver­su­che der rhei­ni­schen Kur­fürs­ten (1358), ein ein­heit­li­ches, auf ei­ner Wert­re­la­ti­on ba­sie­ren­des Sys­tem zu eta­blie­ren, blie­ben oh­ne lang­fris­ti­gen Er­folg. So konn­te sich et­wa die Re­la­ti­on zwi­schen Wein- und Ge­trei­de­zoll von He­be­stel­le zu He­be­stel­le in ei­ner gro­ßen Band­brei­te be­we­gen.

Mit „Fu­der“ be­zog man sich da­bei nicht di­rekt auf das Han­dels­maß, das in Köln 6 Ohm zu cir­ca 145,6 Li­ter und da­mit cir­ca 873,6 Li­ter um­fass­te, son­dern ge­meint war das so­ge­nann­te „Zoll­fu­der“, das mit ei­ner hö­he­ren An­zahl von Ohm be­rech­net wur­de. Je mehr Ohm pro Zoll­fu­der ver­an­schlagt wur­den, des­to ge­rin­ger war bei glei­cher Tur­no­sen­zahl fak­tisch der Zoll. Die Be­rech­nung des Zoll­fu­ders war va­ria­bel. Zum ei­nen tra­fen die Rhein­zoll­in­ha­ber ent­spre­chen­de An­ord­nun­gen. Die rhei­ni­schen Kur­fürs­ten ha­ben in ge­mein­sa­men Ver­ein­ba­run­gen meist zwi­schen 10 und 12 Ohm als Grö­ße des Zoll­fu­ders fest­ge­setzt. Hin­zu konn­te ein pau­scha­ler Ra­batt von 10 Pro­zent kom­men, die so­ge­nann­te „Wie­der­ga­be“. Für an­de­re Han­dels­wa­ren ver­fuhr man ent­spre­chend: Ent­we­der rech­ne­te man sie in Zoll­fu­der um oder es wur­den ver­gleich­ba­re Zoll­ma­ße ver­wen­det, wie das „Zoll­hun­der­t‟ (Zent­ner) Korn.

Zum an­de­ren ist die kon­kre­te Pra­xis der Ver­zol­lung zu be­ach­ten. Ein spe­zi­el­ler Zoll­be­diens­te­ter, der Be­se­her, be­gab sich da­zu auf das Schiff, um die La­dung zu ta­xie­ren, das hei­ßt die Zahl der Zoll­fu­der fest­zu­le­gen, nach der sich dann die Zoll­ab­ga­be be­rech­ne­te. Der Be­se­her, oft ein ehe­ma­li­ger Schif­fer, hat­te da­mit ei­ne Schlüs­sel­stel­lung in­ne und war nicht oh­ne Grund der am bes­ten be­zahl­te Zoll­be­diens­te­te. Bei ei­nem voll­be­la­de­nen grö­ße­ren Rhein­schiff war es al­ler­dings kaum mög­lich, die ex­ak­te Art und Men­ge der je­wei­li­gen Wa­ren durch Au­gen­schein selbst zu er­mit­teln, denn der Trans­port­raum wur­de mög­lichst voll­stän­dig aus­ge­nutzt. Zu­dem hat­ten es die Schif­fer ei­lig, denn Zeit war auch da­mals schon Geld. 

Der Be­se­her muss­te die La­dung al­so nach bes­tem Wis­sen und auf­grund der An­ga­ben des Schif­fers plau­si­bi­li­sie­ren und schät­zen. Vom Er­geb­nis die­ser Schät­zung hing die Hö­he der Zoll­ab­ga­be und da­mit auch di­rekt der Ge­winn des Schif­fers ab, denn der Händ­ler zahl­te im 15. Jahr­hun­dert für den Trans­port be­reits ei­nen men­gen-, stre­cken- und sai­son­ab­hän­gi­gen Pau­schal­ta­rif, mit dem al­le Zöl­le schon ab­ge­gol­ten wa­ren. Der Schif­fer hat­te dann die Fracht „auf sei­ne Kos­ten und Angst“, wie es in den Quel­len hei­ßt, ver­ein­ba­rungs- und ter­min­ge­mäß ab­zu­lie­fern. 

Es über­rascht da­her nicht, dass die Quel­len des 15. und 16. Jahr­hun­derts von sehr kon­tro­ver­sen Dis­kus­sio­nen über die Hö­he der Schät­zung be­rich­ten: Es wur­de ge­jam­mert, ge­pfif­fen und ge­schrien, mit­un­ter gab es so­gar Tät­lich­kei­ten. Im Er­geb­nis war die Ver­an­schla­gung ein Ver­hand­lungs­er­geb­nis. Nur wenn der Schif­fer par­tout nicht ein­ver­stan­den war, soll­te die La­dung am Zoll ent­la­den und ge­nau ta­xiert wer­den, was na­tür­lich ein Ri­si­ko und auf je­den Fall ei­nen im­men­sen Zeit­ver­lust be­deu­te­te. Mit­un­ter wur­de ein Schiff auch fest­ge­setzt, wenn der Schif­fer et­wa Zoll­be­güns­ti­gun­gen, die sein Auf­trag­ge­ber ge­noss, un­zu­läs­sig auf sei­nen ei­ge­nen Teil der La­dung aus­ge­dehnt hat­te oder frem­des Gut als (zoll­be­güns­tig­te) ei­ge­ne Wa­re de­kla­rier­te. Vie­le Schif­fer be­tä­tig­ten sich näm­lich auch als Händ­ler, wenn sie noch Fracht­raum ver­füg­bar hat­ten.

Die Zöll­ner stan­den ih­rer­seits un­ter dem Druck, die ho­hen Er­trags­er­war­tun­gen ih­rer Dienst­her­ren zu er­fül­len, die sehr ner­vös wur­den, wenn die Zoll­ein­künf­te ge­rin­ger aus­fie­len als kal­ku­liert. Im Ver­lauf des 15. Jahr­hun­derts ver­schärf­te sich die po­ten­zi­el­le Dis­kre­panz zwi­schen Er­war­tung und Rea­li­tät, denn die oh­ne­hin stark schwan­ken­den Zol­l­er­trä­ge nah­men ten­den­zi­ell ab, was die Zoll­in­ha­ber wie­der­um auf Ver­säum­nis­se ih­rer Zoll­die­ner, vor al­lem der Be­se­her, zu­rück­führ­ten. Die klas­si­sche Maß­nah­me war ei­ne neue Zoll­ord­nung mit noch de­tail­lier­te­ren Ver­fah­rens­vor­schrif­ten. Kam al­ler­dings Be­trugs­ver­dacht auf, so droh­te dem Zoll­die­ner Haft, Ent­las­sung aus dem Amt und Ver­lust der ho­hen, bei Amts­an­tritt hin­ter­leg­ten Kau­ti­on. 

Der lang­fris­ti­ge Rück­gang der Er­trä­ge hat­te ei­ne Viel­zahl von Grün­den, dar­un­ter die Ver­la­ge­rung von Han­dels­rou­ten weg von der Rhei­n­ach­se und ein ab­neh­men­der Han­del mit Rhein­wein. Hin­zu kam, deut­lich er­kenn­bar seit dem 15. Jahr­hun­dert, die zu­neh­men­de Kon­kur­renz des Land­ver­kehrs, der oft ei­ne at­trak­ti­ve Kom­bi­na­ti­on aus Preis- und Zeit­vor­teil bie­ten konn­te. Die Rhein­zoll­in­ha­ber, al­len vor­an die rhei­ni­schen Kur­fürs­ten, die ih­re Zoll­ex­per­ten zu jähr­li­chen Be­ra­tun­gen nach Bop­pard kom­men lie­ßen, konn­ten die­sem Struk­tur­wan­del nicht wirk­lich et­was ent­ge­gen­set­zen, au­ßer die Ent­ste­hung neu­er Zoll­ab­ga­ben mög­lichst zu ver­hin­dern. Dies ist ih­nen im­mer­hin so gut ge­lun­gen, dass die nie­der­rhei­ni­sche Schif­fer­dy­nas­tie „van El­ten“ ihr im 15. Jahr­hun­dert ent­stan­de­nes Ver­zeich­nis der no­mi­na­len Zoll­ab­ga­ben zwi­schen Eh­ren­fels am Mit­tel­rhein und der Mün­dung der Rhein­ar­me in die Nord­see über meh­re­re Ge­ne­ra­tio­nen oh­ne grö­ße­re Än­de­run­gen ver­wen­den konn­te. 



Ehrenfels mit Zollhaus unter der Burg, 1646. (Staatliche Bibliothek Regensburg (999/2Hist.pol.619(18/19))/Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek)

 

Folgt man die­sem Ver­zeich­nis, so fin­den sich um 1500 zwi­schen der Na­he­mün­dung und der Ga­be­lung des Rheins in Waal und Neder­ri­jn fol­gen­de Zoll­stät­ten: Die Auf­lis­tung be­ginnt mit dem kur­main­zi­sche Zoll Eh­ren­fels ge­gen­über der Na­he­mün­dung, ge­si­chert durch die gleich­na­mi­ge Burg, zu dem mög­li­cher­wei­se auch der be­kann­te Bin­ger „Mäu­se­tur­m“ auf ei­ner Rhein­in­sel ge­hör­te. Mit den Zoll­stät­ten Ba­cha­rach und Kaub, seit 1326/1327 durch die Burg Pfalz­gra­fen­stein auf ei­ner Rhein­in­sel ge­si­chert, folg­ten die fis­ka­lisch wert­volls­ten Be­sit­zun­gen der Pfalz­gra­fen am Mit­tel­rhein. In St. Goar lag die ein­zi­ge nicht-kur­fürst­li­che Zoll­stät­te am Mit­tel­rhein. Sie war im Be­sitz der Gra­fen von Kat­zeneln­bo­gen be­zie­hungs­wei­se ih­rer Er­ben, der Land­gra­fen von Hes­sen, und wur­de ge­schützt durch die Burg „Kat­z“. Auch am al­ten Reichs­zoll Bop­pard hat­te Kat­zeneln­bo­gen seit 1282 ei­nen An­teil, doch den grö­ße­ren Teil ver­ein­nahm­te seit 1314 der Trie­rer Erz­bi­schof. In Ober­lahn­stein folg­te der zwei­te Kur­main­zer Rhein­zoll. Dort wur­den mit über 3 Gul­den pro Zoll­fu­der nicht nur die höchs­ten no­mi­nel­len Ab­ga­ben von al­len mit­tel­rhei­ni­schen Zöl­len er­ho­ben, auch lie­ßen die dor­ti­gen Zöll­ner nur we­nig mit sich han­deln. Den äl­tes­ten Rhein­zoll in Ko­blenz er­ho­ben die Trie­rer Erz­bi­schö­fe im 14. Jahr­hun­dert zu­nächst fluss­auf­wärts in Ka­pel­len, seit 1412 fluss­ab­wärts im rechts­rhei­ni­schen En­gers. In Ko­blenz ver­blieb nur der Mo­sel­zoll. Nach den Kur­k­öl­ner Zöl­len An­der­nach, Linz und Bonn hat­te ein Schif­fer auf dem Weg nach Köln dann end­lich al­le Zoll­stät­ten pas­siert. In der Dom­stadt selbst be­stand der städ­ti­sche Rhein­zoll nur zwi­schen 1475 und 1494. Ein Trans­port, der um 1500 von Köln fluss­ab­wärts in Rich­tung Nie­der­lan­de un­ter­wegs war, hat­te zu­nächst in Zons an Kur­k­öln, dann in Düs­sel­dorf an Berg und in Kai­sers­werth wie­der an Kur­k­öln zu zah­len. 

Mit Or­soy ge­lang­te der Schif­fer an den ers­ten Zoll des Her­zogs von Kle­ve, ge­folgt vom Kur­k­öl­ner Zoll Rhein­berg, dem nörd­lichs­ten Rhein­zoll des Erz­stifts. Wei­ter fluss­ab­wärts war der kle­vi­sche Zoll Bü­de­rich an­zu­fah­ren. Die He­be­stel­le Em­me­rich war der Nach­fol­ger des Zolls Es­ser­den/Schmit­hau­sen und wur­de vom Ut­rech­ter Ma­ri­en­stift ver­pach­tet. Der Zoll Lo­bith kon­trol­lier­te die (da­ma­li­gen) Ga­be­lung des Rheins in Waal und Neder­ri­jn, für bei­de Zwei­ge gal­ten un­ter­schied­lich ho­he Ta­ri­fe. Ent­stan­den als gel­dri­scher Zoll kam er 1479 an den Her­zog von Kle­ve. Wähl­te der Schif­fer nach Dor­drecht die po­pu­lä­re­re Waal­rou­te, dann ge­lang­te er als Nächs­tes an den gel­dri­schen Zoll Nim­we­gen, fuhr er hin­ge­gen über den Neder­ri­jn war das kle­vi­sche Huis­sen der nächs­te Stopp zur Zoll­zah­lung. Es folg­ten dann je­weils noch wei­te­re Zoll­stät­ten Gel­derns und Hol­lands, auf der Waal Ti­el, Zalt­bom­mel, Go­rin­chem be­zie­hungs­wei­se auf dem Nederi­jn/Lek Arn­heim, Wi­jk und Schoon­ho­ven.



Auszug aus einem Zolltarifbuch des 15. Jahrhunderts mit den Zöllen Ehrenfels, Bacharach und Kaub. (Gelders Archive: 0012-809)

 

Die lan­ge Lis­te der Zoll­stät­ten, die zwi­schen Mit­tel­rhein und Nord­see an­ge­steu­ert wer­den muss­ten, lei­tet über zur Schluss­fra­ge: Wie stark ha­ben die Tran­sit­zöl­le den Han­del be­ein­flusst oder gar be­hin­dert? In der äl­te­ren For­schung, ge­prägt von li­be­ra­len Frei­han­dels­vor­stel­lun­gen, hat man ei­nen klar ne­ga­ti­ven Ein­fluss und ei­ne gro­ße Be­hin­de­rung des Han­dels ge­se­hen. Die­se Ein­schät­zung hat sich ge­wan­delt. 

Zu­nächst ist es nicht nur ahis­to­risch, son­dern es er­gibt auch sonst we­nig Sinn, ei­nen Fern­han­del oh­ne fis­ka­li­sche Ab­ga­ben­er­he­bung, et­wa nur mit „We­ge­ge­büh­ren‟ zu ima­gi­nie­ren. Im Fern­han­del ge­ra­de hö­her­wer­ti­ger Gü­ter wie Wein und Salz wur­de viel Geld um­ge­setzt und ver­dient. In der Per­spek­ti­ve des spät­mit­tel­al­ter­li­chen-früh­mo­der­nen Ter­ri­to­ri­al­staats mit ei­nem ste­tig wach­sen­den Fi­nanz­be­darf, aber mit ei­ner sehr be­grenz­ten Ver­wal­tung, war es schlicht­weg die ef­fi­zi­en­tes­te Lö­sung, sich auch durch Ab­ga­ben auf den Han­del zu fi­nan­zie­ren. 

Auch wenn es bei den Rhein­zöl­len Pha­sen von „Wild­wuchs‟ in po­li­ti­schen Um­bruchs­zei­ten gab, so fand die Zol­ler­he­bung des spä­ten Mit­tel­al­ters in ei­nem recht­lich hoch­re­gu­lier­ten, öf­fent­lich stark be­ob­ach­te­ten Kon­text statt, der auf Dau­er kei­nen Raum für rück­sichts­lo­se Ei­gen­mäch­tig­keit ein­zel­ner auf Kos­ten an­de­rer ließ. Schif­fer und Händ­ler, Städ­te und Zoll­her­ren, Kö­nig und Fürs­ten, – al­le wa­ren sie an ei­nem funk­tio­nie­ren­den Han­del in­ter­es­siert. Die zahl­reich über­lie­fer­ten Kon­flik­te zwi­schen und un­ter die­sen Ak­teu­ren wa­ren Teil ei­nes stän­di­gen, kom­ple­xen Aus­hand­lungs­pro­zes­ses um ei­nen mög­lichst gro­ßen ei­ge­nen An­teil am Ku­chen. Die Viel­zahl der Frik­tio­nen zeigt aber auch ein­deu­tig, dass das Sys­tem als Gan­zes funk­tio­nier­te. 


 

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Hillen, Christian, Der Kölner Stapel, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/der-koelner-stapel/DE-2086/lido/57d11f1ea03797.52066529 (abgerufen am 31.07.2026)

-> Pfeiffer, Friedrich, Rheinzölle im Mittelalter, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/rheinzoelle-im-mittelalter/DE-2086/lido/62a6fc799b0124.18115382 (abgerufen am 03.09.2026)


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Sekundärliteratur

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