Militär
Waffen und Kriegsgerät
Inhaltsverzeichnis
1. Antike Schleuder war so tödlich wie eine 44er Magnum (Artikel)
1. Antike Schleuder war so tödlich wie eine 44er Magnum
Eine Ausgrabung in Schottland zeigt, dass römische Soldaten Bleigeschosse mit tödlicher Treffsicherheit einsetzten.
Vor etwa 1.900 Jahren griff eine römische Armee eine Gruppe einheimischer Krieger auf einem befestigten Hügel in Schottland an. Sie verschossen Bleikugeln mit ihren Schleudern, die laut neuen Experimenten etwa die Mannstoppwirkung einer modernen 44er Magnum hatten.
Der Angriff schien mit tödlicher Effektivität erfolgt zu sein, denn die einheimischen Krieger waren nur mit Schwertern und anderen einfachen Waffen ausgerüstet, sagt John Reid. Er ist ein Forscher am Trimontium Trust und einer der Kodirektoren der archäologischen Arbeiten bei Burnswark, südlich von Edinburgh. „Wir sind uns ziemlich sicher, dass man den Einheimischen auf dem Hügel nicht gestattete, weiterzuleben.“
Aber Burnswark war nur die Eröffnungssalve in einem Krieg gegen die widerspenstigen Stämme, die nördlich des Hadrianswalls lebten. Trotz ihrer überlegenen Bewaffnung schienen sich die römischen Soldaten in Schottland jedoch verrannt zu haben, als sie einen zähen und einfallsreichen Feind bekämpften, der sich in die Moore und Hügel zurückziehen konnte. Weniger als zwei Jahrzehnte nach dem römischen Angriff auf Burnswark und auf den besetzten Teil der schottischen Lowlands zogen sie sich auf die südliche Seite des Hadrianswalls zurück. „Das sieht langsam so aus wie das Afghanistan Roms“, sagt Reid.
Mit Schleudern bewaffnete römische Soldaten benutzten diese Bleikugeln, um ihre Gegner niederzumähen. Ein geübter Schleuderer konnte ein Ziel, das kleiner als ein Mensch war, aus einer Entfernung von fast 120 Metern treffen.
Er und sein Kollege Andrew Nicholson, ein Archäologe des Dumfried and Galloway Council, begannen vor fünf Jahren damit, Burnswark zu untersuchen. Sie hofften, dass sie neue Hinweise darauf entdecken könnten, wie sich die Ereignisse an diesem Ort, der auch zwei römische Lager umfasst, abgespielt haben. Zu diesem Zeitpunkt waren schottische Archäologen geteilter Meinung in ihrer Interpretation der Stätte. Manche glaubten, die römische Armee hätte Burnswark als Schießstand oder Trainingscamp genutzt, während andere Forscher die Wallburg als Schauplatz einer längeren Belagerung betrachteten.
Um die Angelegenheit zu klären, beschlossen Reid und Nicholson, Burnswark nach Spuren antiker römischer Munition zu durchkämmen. Amerikanische Archäologen hatten erfolgreich Metalldetektoren am Ort der Schlacht am Little Big Horn eingesetzt, um verborgene Kugeln und Hülsen zu entdecken und die Bewegungen der Soldaten auf dem Schlachtfeld zu kartieren. Also entschlossen sich Reid und Nicholson, etwas Ähnliches bei Burnswark zu versuchen. Zuerst lernten sie, wie man Metalldetektoren so einstellt, dass sie zwischen dem Blei in antiken römischen Schleuderkugeln und anderen Metallgegenständen unterscheiden konnten.
Ausgebildete Metalldetektorgänger durchkämmten dann die Hänge und die Kuppe von Burnswark und fanden über 2.700 Treffer, die Nicholson alle verzeichnete und auf einer Karte markierte. Anschließend verifizierte das Team die Funde, indem es fünf kleine Gräben aushob. Die Ausgrabung förderte mehr als 400 römische Schleuderkugeln zu Tage, genau dort, wo die Metalldetektoren es signalisiert hatten. Außerdem fand man zwei kugelförmige Kalksteingeschosse, die man als Ballistakugeln bezeichnet. Laut den Ergebnissen waren 94 Prozent der Metalldetektorfunde römische Geschosse.
Beeindruckt von den Funden begann das Team mit der Analyse der Orte, an denen die Metalldetektoren angeschlagen hatten, um ein besseres Verständnis für den Hergang zu erhalten. Sie entdeckten eine Konzentration von Bleikugeln entlang des 560 Meter langen, südlichen Befestigungswalls der schottischen Wallburg, direkt über einem der römischen Lager. „Das ist genau das, was wir von einem Belagerungsangriff erwarten würden“, sagt Reid. Eine zweite, geringere Konzentration lag nördlich, wo sich eine erfolglose Fluchtroute der Verteidiger befunden haben könnte.
Die römischen Schleuderschützen hätten einen hohen Tribut gefordert. Kürzlich erfolgte Experimente in Deutschland haben gezeigt, dass eine 50 Gramm schwere römische Kugel, die von einem geübten Schleuderer abgefeuert wird, kaum weniger Mannstoppwirkung aufbringt als ein Projektil, das aus einer 44er Magnum gefeuert wird. Weitere Tests ergaben, dass ein geübter Schleuderer ein Ziel, das kleiner als ein Mensch ist, aus einer Entfernung von fast 120 Metern treffen kann. „Das ist genau die Distanz zwischen dem vorderen Befestigungswall des südlichen [römischen] Camps und dem vorderen Befestigungswall der Wallburg“, bemerkt Reid.
TERRORTAKTIKEN
Die Römer setzten auch eine zuvor unbekannte Form der psychologischen Kriegsführung ein, um die Schotten in Schrecken zu versetzen und ihren Widerstand zu schwächen. Während sie die Kugeln untersuchten, bemerkten Reid und Nicholson kleine Löcher, die absichtlich in etwa zehn Prozent der Munition gebohrt wurden. Verwirrt goss das Team Repliken und bat geübte Schleuderer, sie zu testen. Die Kugeln mit den Löchern gaben ein „seltsames, Banshee-ähnliches Geheul von sich“, so Nicholson. „Man hört da also diese unweltlichen, unnatürlichen Geräusche, die man noch nie zuvor gehört hat, und links und rechts von einem gehen Leute zu Boden.“
Vergleichsstudien zum isotopischen Zerfall der Kugeln aus Burnswark und anderer, gut datierter Stätten lassen darauf schließen, dass der blutige Angriff um etwa 140 n. Chr. stattgefunden hat, in der frühen Regierungszeit des Kaisers Antoninus Pius. „Er war ein neuer Kaiser, der irgendwo einen militärischen Sieg brauchte“, sagt Reid. Indem er an Burnswark ein gewaltsames Exempel statuierte, hatte sich der Kaiser vielleicht einen schnellen Erfolg und die Unterwerfung der Stämme an der nördlichen Grenze erhofft.
Fraser Hunter, ein Archäologe am Nationalmuseum von Schottland in Edinburgh, bezeichnet die neue Studie als „sehr originell und spannend.“ Und er glaubt, dass Burnswark nun Fragen über die Probleme aufwirft, die sich die Römer vielleicht selbst geschaffen haben, als sie den Hadrianswall errichtet und sich neue Feinde unter den schottischen Stämmen gemacht haben. „Die Parallele zu Afghanistan ist interessant“, sagt Hunter, „weil ein Problem von Kaiserreichen im Umgang mit – wenn man so will – von Kriegsherrn geführten Gesellschaften ist, dass sie oft hereinstolpern und Probleme verursachen, von denen sie gar nicht wissen, dass sie sie verursachen.“
Verlinkungen:
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Quellen:
Internetquellen
-> Pringle, Heather: Antike Schleuder war so tödlich wie eine 44er Magnum, in: National Geographic online, online verfügbar seit 09.11.2017 unter: https://www.nationalgeographic.de/history-and-culture/2017/06/antike-schleuder-war-so-toedlich-wie-eine-44er-magnum, zuletzt geprüft am 09.04.2025.
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Sekundärliteratur
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Organisation des Militärs
Inhaltsverzeichnis
- Zwangsrekrutierungen und Kollaborationen
- Stationäre Grenz- und mobile Einsatztruppen. Das römische Militär in der Spätantike. (Artikel)
1. Zwangsrekrutierungen und Kollaborationen
Ein wichtiges Mittel der Herrschaftssicherung war die Zwangsrekrutierung wehrfähiger Männer aus den unterworfenen Stämmen. Damit wurde diesen die Möglichkeit zu künftigen Aufständen genommen und die römische Armee konnte durch neue Soldaten und die Integration fremder Kampftechniken ihre militärische Schlagkraft verbessern. In Raetien gab es bereits ab 15 v. Chr. solche Zwangsrekrutierungen. In der Folgezeit fanden mindestens vier weitere Aushebungen statt, wobei die Truppen entweder allgemein als cohortes Raetorum oder auch nach dem Stamm der Vindeliker als cohortes Vindelicorum bezeichnet wurden. Die insgesamt fünfzehn verschiedenen Kohorten waren von Britannien bis Kleinasien stationiert. Von den Truppen am Limes weisen die cohors | Raetorum in Schwäbisch Gmünd und die cohors I Helvetiorum in Öhringen auf solche Rekrutierungen hin.
Ab dem 2. Jh.n. Chr. stammten neue Soldaten meist aus dem direkten Umfeld der Stationierungsorte. Mit der materiellen Versorgung, den Aufstiegsmöglichkeiten und der Aussicht auf das römische Bürgerrecht nach 25-jähriger Dienstzeit, war die Armee spätestens ab dieser Zeit zu einer geschätzten Möglichkeit des sozialen Aufstiegs geworden.
Bei den einheimischen Eliten lassen sich verschiedene Formen der Kollaboration nach-weisen. Die Spannbreite reichte von der Einsetzung von Klientelkönigen bis zur Erziehung fremder Fürstensöhne in Rom. Dass ein solches Vorgehen nicht ohne Risiko war, beweist das Beispiel des Cheruskers Arminius, der zunächst im römischen Dienst eine Reitereinheit befehligte und dann den germanischen Aufstand gegen Varus anführte.
Ab dem 1. Jh. n. Chr. entwickelte sich die Aufnahme einheimischer Eliten in den römischen Ritter-stand und ihre Integration durch die Übernahme militärischer und ziviler Amter zu einem festen System der Kollaboration oder besser der Romanisierung der Führungsschichten.
-> vgl.: Kemkes, Martin u. Wötzhel, Judith: Römer, Limes, Welterbe. Das Limesmuseum Aalen, Oppenheim am Rhein 2024., S. 36.
2. Stationäre Grenz- und mobile Einsatztruppen. Das römische Militär in der Spätantike. (Artikel)
Die Krisen des Römischen Reiches im 3. Jahrhundert n. Chr., die von zahlreichen feindlichen Einfällen im Osten und vor allem an den Grenzen an Rhein und Donau gekennzeichnet waren, machten es unumgänglich, auch das Militäreiner grundlegenden Neuordnung zu unterziehen.
VON THOMAS FISCHER
Die Neuordnung des römischen Militärs erfolgte im Rahmen der allgemeinen Reichsreform unter Diokletian (284–305) und Konstantin I. (307–337), denn die auf Augustus (27 v. Chr.–14 n. Chr.) zurück- gehende militärische Grundordnung Roms, die keine Reserven im Inneren des Reiches vorsah, hatte sich überlebt:Fast die ganze römische Armee stand in der frühen und mittleren Kaiserzeit an den Grenzen aufgereiht, was bei kleineren lokalen Bedrohungen von außen auch genügte. Allerdings wa- ren bei diesem Systemkurzfristige Schwerpunkt- bildungen im Rahmen größerer militärischer Akti- onen nur bedingt möglich: Beigrößer angelegten Feldzügen oder bei der Abwehr schwerer Überfälle musste man ad hoc zusammengestellteHeeres- gruppen (vexillationes) befristet aus den verschiede- nen Provinzheeren herauslösen und zur Erfüllungkonkreter Kampfaufträge zu größeren Verbänden zusammenziehen. Doch ab den Markomannenkrie- gen zeigten sich immer deutlicher die Schwächen dieses Systems, als es größeren feindlichen Gruppen gelang,den Limes zu durchbrechen und in das praktisch unverteidigte Oberitalien vorzustoßen. Solche Einbrüchewiederholten sich dann im 3. Jahrhundert immer wieder. Ein erster Versuch, das Problem durch eine grundlegende Strukturreform in den Griff zu bekommen, war eine von Gallienus (253–268) eingeführte neueElitetruppe, die in Mailand stationierte sogenannte Schlachtenkavallerie. Sie operierte beweglich imHinterland und sollte den Gegner auch dann stellen, wenn er bereits die Grenzverteidigung durchbrochen hatte und weit in das Landesinnere eingedrungen war.
Unter Diokletian und Konstantin erfolgten nun grundlegende Veränderungen im römischen Heer, die auf die Ansätze des Gallienus zurückgingen: Man teilte das Heer in Grenzeinheiten – die limita- nei/riparienses –in den Grenzkastellen und ein bewegliches Einsatzheer im Hinterland, die comitatenses.
LIMITANEI/RIPARIENSES
Von der ehemaligen Grenzarmee in den germanischen Provinzen und Raetien an Rhein und Donau überdauerten nur wenigeEinheiten, darunter die Legionen. Mit der Neueinteilung der Provinzen wurde nun auch das Militär reformiert. Dabei hat man viele der in den beiden Germanien, der Maxi- ma Sequanorum, in den beiden Raetien sowie in Noricum und Pannonien stationiertenEinheiten ganz neu aufgestellt. Die Einheiten an der Donau- Iller-Rhein-Grenze z. B. in den raetischen Provinzen und der Maxima Sequanorum wurden, wie ihre nach den Kaisern der Tetrarchie gewählten Beinamen Valeria oder Herculea nahelegen, vermutlich erst von Valerius Diocletianus oder Maxi- mianus Herculius (286–305) neu geschaffen. Sie er- setzten die Hilfstruppen, die früher imLimesgebiet links der Donau stationiert waren und weitgehend im Zuge der Kämpfe des 3. Jahrhunderts untergegangen waren. Nun wurden an der Grenze neue und wesentlich verkleinerte Einheiten stationiert. Je nach Land- oder Flussgrenze (limites und ripae)wurden sie limitanei oder riparienses genannt. Sie sollten die Routineaufgaben der Grenzkontrolle wahrnehmen, bei größeren feindlichen Einfällen zogen sie sich in ihre wesentlich verstärkten Kastelle zurück und warteten ab, bis Einheiten des Bewegungsheeres die Situation wieder klären konnten.
COMITATENSES
Neben diesen Grenztruppen gab es noch eine stattliche bewegliche Einsatzreserve. Diese nicht standortgebundenen, weitaus angesehenerenVerbände konnten von ihren meist an Schnittpunkten der großen Militärfernwege im Inneren des Reiches ge-legenen Garnisonen je nachaugenblicklichem Be- darf im jeweiligen Kommandobereich verschoben werden. Rangmäßig war dieses mobile, im 4. Jahr- hundert stetig vergrößerte Feldheer gegliedert in Hof- oder Gardetruppen (palatini, abgeleitet von palatium = Palast) und Linienregimenter (comitatenses) und nach ihrer taktischen Bedeutung in
500 Mann starke Reitereinheiten (vexillationes), 1000 Mann zählende Legionen (legiones) sowie Hilfstruppen (auxilia) zu wiederum je 500 Mann. Schließlich kennt man noch als „unechte Linien- truppen“ (pseudocomitatenses) bezeichnete Einhei- ten,die ihrem Wesen nach umstritten sind. Nach den einen sollen sie unter Valentinian I. (zunächst nicht endgültig) zum Feldheerabkommandierte Grenztruppen gewesen sein, nach anderen seien sie zwar wie die Grenzarmee am Limes stationiert, aber nominell dem Feldheer zugerechnet worden. Den Oberbefehl über die gesamte schlagkräftige Bewegungsarmee teilten sich nachKonstantin I. (auch hier gab es verschiedene Entwicklungsstufen) – je nachdem, ob es sich eben um Fuß- oder Reiterverbände handelte – der „gegenwärtige Meister des Fußvolkes“ (magister peditum praesentalis) und der „gegenwärtige Meister derReiterei“ (magister equitum praesentalis).
Für die Militärgeschichte der Spätantike sind die schriftlichen Quellen allgemein viel dürftiger als für die vorangehende Zeit. So geht auch die Zahl der Inschriften generell stark zurück, die vorher die wichtigste Quelle über Organisation und Verteilung der römischen Truppen darstellten. Die politisch-militärische Ordnung des Reiches und auch der Provinzen an Rhein und Donau lässt sich fast nur nach einer höchst problematischen Schrift schlecht und recht rekonstruieren, nach dem „Verzeichnis aller Ämter, sowohl der zivilen wie der militärischen in den westlichen Reichsteilen“ (Notitia dignitatum omnium, tam civilium quam militari-um, in partibus Occidentis), von den Wissenschaft- lern kurz Notitia dignitatum genannt, das allerdings, etwa im Bereich derGermania secunda, Lücken aufweist. Darin sind u. a. die Gliederung der Grenztruppen, ihre Standorte und Kommandobereiche aufgeführt. Leider enthält dieses um 430 entstandene „Staatshandbuch“ auch sehr viele nachweisbar veraltete Angaben.
TRUPPENSTÄRKE
Grundsätzlich kann man sicher sagen, dass mit der tetrarchisch-konstantinischen Heeresreform zwar die absolute Anzahl derTruppeneinheiten vergrößert worden ist, die Mannschaftsstärken dieser Einheiten aber eine stark gegenläufige Tendenz aufwiesen.Darüber sollte auch die Verwendung von älteren Bezeichnungen, wie legio, ala, cohors und numerus nicht hinwegtäuschen. Eine spätanti-ke Legion zum Beispiel war eben nur noch ca. 1000 Mann stark und umfasste nicht mehr ca. 6500 Mann, wie in der frühen und mittlerenKaiserzeit. In konkreten Fällen, wenn Kastellgrößen und Truppen bekannt sind, etwa in Raetien, ergibt sich vielfach die Gewissheit, dass Grenztruppeneinheiten, die in der Notitia dignitatum als ala oder cohors bezeichnet werden, nicht mehr ihre alten Soll- stärken von500 oder 1000 Mann besaßen, sondern gegenüber der mittleren Kaiserzeit ganz erheblich reduziert waren.
GERMANEN IM RÖMISCHEN MILITÄR DER SPÄTANTIKE
In der Spätantike bestand das römische Heer zu- nehmend aus Germanen, die bis in höchste Posten der Armeeführung aufsteigen konnten.Teilweise geben zum Beispiel die Truppennamen in der Notitia dignitatum direkt Informationen zur germanischen Herkunft einer militärischen Einheit der Spätantike, häufig bleiben aber nur archäologische Quellen aus Militäranlagen: Grab- und Siedlungsfunde mit einschlägigem Fundmaterial liefern im- mer wieder Hinweise, die die germanische Herkunft spätrömischer Soldaten und ihrer Angehörigen belegen.
FOEDERATI
Eine Neuerung der ausgehenden Spätantike stellt das Foederatensystem dar: Die römischen Quellen berichten seit dem Ende des 4.Jahrhunderts zuneh- mend von Militäreinheiten, die aus foederati beste- hen. Das bedeutet: Rom ging nun dazu über, nicht einzelne germanische Soldaten für bestehende Traditionseinheiten zu rekrutieren, sondern mit ganzen barbarischen Gefolgschaften Verträge(foedera) einzugehen. Dabei spielten neben Sach- sen, Franken, Alanen und Vandalen vor allem die Westgoten eine wichtige Rolle. DieAngehörigen dieser nichtrömischen Söldnertruppen – denn um nichts anderes handelte es sich – verpflichteten sich zum römischen Militärdienst und erhielten als Ausgleich Geld und Versorgungsgüter.
In der Folge der Schlacht von Adrianopel (9. August 378) schloss Kaiser Theodosius I. 382 ein Abkom- men mit den Westgoten, wobei es als Präzedenzfall zur Ansiedlung der Goten in derrömischen Pro- vinz Thrakien kam. Von nun an ging die Anzahl regulärer römischer Militäreinheiten zugunsten von Foederatenverbänden allmählich zurück. Das Foederatensystem war für die Römer ausgesprochen vorteilhaft – die Kampfkraft der barbarischen Truppen ließ sich zu einem vergleichsweise gerin- gen Preis „einkaufen“. Ein GesetzKaiser Valentini- ans III. (425–455) belegt, dass ein römischer Soldat jährlich mit 30 Solidi zu Buche schlug, während ein Foederatenkämpfer nur 5 Solidi kostete.
Das Problem war nur, dass auf die Loyalität der Foederatentruppen und ihrer Anführer nicht im- mer Verlass war, sie hing vor allem von der Regelmäßigkeit der Soldzahlungen ab. Da die finanziel- len Mittel Westroms infolge sinkender Steuerein- nahmen knapper wurden und die militärische Situation zunehmend schwierig, bot man den foederati anstelle von Soldzahlungen an, sich im rö-mischen Reichsgebiet anzusiedeln und selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Dies förderte die Bil- dung selbstständiger germanischerReiche auf rö- mischem Boden und damit auch das Ende des west- römischen Reichs.
SPÄTRÖMISCHE KASTELLE UND BURGI
Die Spätantike ab der Tetrarchie (Beginn 293) mit ihrer veränderten Heeresorganisation brachte auch starke Veränderungen inden militärischen und zivilen Festungsbauten mit sich. Das Heer wurde, wie erwähnt, in fest stationierte Grenz- truppen (limitanei, riparienses) und ein Bewe- gungsheer (comitatenses) mit wechselnden Garni- sonen aufgeteilt. Die Größe der Truppenlager wurde reduziert, da ja in der Regel auch die Größe der Limitantruppen wesentlich geringer war als die der vorhergehenden Auxiliareinheiten der mittleren Kaiserzeit. Vielfach sind, gerade im mittleren und unteren Donauraum, diealten La- ger und Kastelle wieder instand gesetzt worden, doch wurden ihre Umwehrungen z. T. erheblich verstärkt. An der Donau und Iller in Raetien, am Oberrhein und an der Donaugrenze in der Provinz Moesia superior mussten die Limesbefestigungen der Spätantike völlig neu errichtet wer- den, da man ja durch die Aufgabe des obergermanisch-raetischen Limesgebietes bzw. der Provinz Dakien auch die weit vorgeschobenen Kastelle verloren hatte. Hier legte man nun bei der Anlage der neuen Kastellkette besonderen Wert auf eine natürliche Schutzlage und erbaute die neuen, stark befestigten Kastelle ähnlich wie die Burgen des Mittelalters auf markanten Höhen. An der Donaugrenze ab Noricum dagegen hat man die Grundform der älteren Lager vielfach auch in der Spätantike beibehalten und diese nur stärker be- festigt, indem man Türme und Tore(Hufeisentür- me und halbrunde Türme) außen an den Mauern anfügte oder die vorhandenen verstärkte und die Mauern entsprechend erhöhte. Oft waren in denwiederhergestellten Mauern der alten Festungen des 3. Jahrhunderts die Truppe und die Zivilbevöl- kerung untergebracht, da man die alten unge- schützten Lagerdörfer aufgegeben hatte. Dabei war das stark reduzierte Militär gelegentlich in ei- nem eigenen Binnenkastell einquartiert, zum Bei- spiel in Eining an der Donau. So entstanden aus den rein militärischenLagern und Kastellen der mittleren Kaiserzeit vielfach die Festungsstädte der Spätantike mit militärischer Besatzung. Eine ähnliche Entwicklung trat auch im Hinterland ein: Städte und vici wurden stark befestigt und erhielten ebenfalls Garnisonen, seltener in Form von fest stationierten Truppen, oft aber in Form von Abteilungen desBewegungsheeres, die in Notfällen oder zum Überwintern in den Städten Quartier bezogen. Schließlich entstanden auch im Hinterland rein militärische Truppengarnisonen, Nachschubbasen oder Wachtturmketten. Die In- nenbebauung war bei vielen spätantiken Kastellen nur nach großflächigen Grabungen zu klären, denn es gab nun keine verbindlichen Muster mehr wie in der frühen und mittleren Kaiserzeit, die auch bei fragmentarischer Erschließung leicht zu ergänzen waren. Fast jedesKastell sah anders aus.
BEWAFFNUNG UND AUSRÜSTUNG
Bewaffnung und Ausrüstung des spätrömischen Soldaten hatten sich zu Beginn des 4. Jahrhunderts im Vergleich zur mittleren Kaiserzeit teilweise stark verändert. Allerdings verfügt die Forschung verglichen mit früheren Phasen der römischen Kaiserzeit über verhältnismäßig wenige Informationen durchOriginalfunde aus Siedlungen oder Gräbern. Zusätzlich ist es dabei oft kaum noch möglich, bei Originalfunden im Einzelnen Unterschiede zwischen Reitern und Fußsoldaten oder gar zwischen limitanei und comitatenses oder Foederaten herauszuarbeiten. Selbst barbarisch-germanische Bewaffnungund die Ausrüstung der oft von Ger- manen gestellten römischen Armee haben sich im- mer mehrangeglichen. Hat man früher zwischen der Bewaffnung der Spätantike und der des frühen Mittelalters schärfere Zäsuren gesehen, so besteht nun in der Forschung zunehmend die Tendenz, hier eine organische Weiterentwicklung festzustellen, wie auch sonst, etwa beim fränkischen Heer, spätantikeWurzeln deutlich sichtbar sind.
Kleidung
Das germanische Kleidungsstück der Hose hatte die römische Armee bereits in der frühen Kaiserzeit in zunehmendem Maße übernommen. Nun wurde die lange Hose Standardkleidung der römischen Soldaten. Eine weitere Neuerung in der Uniform stellt dieÜbernahme einer vorher nur für das pannonische Heer üblichen Pelzmütze, des pilleus Pan- nonicus, durch das gesamte spätantike Heerdar.
Fibeln
In der Spätantike bilden standardisierte militäri- sche Mantelfibeln, die Zwiebelknopffibeln in ihren zeitlich wechselnden Varianten,eine rein römische Entwicklung. Dazu kommen in geringerem Um- fang auch germanische Fibeltypen.
Gürtel
Für die Uniform der Spätantike charakteristisch sind die oft mit auffälligen prächtigen Metallbeschlägen versehenen breiten Ledergürtel. Diese lösen offensichtlich in der Zeit vor 300 ältere Gürteltypen, etwa die Ring- und Rahmenschnallencingula ab. Vorbilder dieser neuen Gürtel sind offenbar nicht im Römischen Reich zu finden, sondern bei Prunkgürteln im germanischen Bereich, etwa in Mitteldeutschland, Norddeutschland und Dänemark, zu suchen. Die Entwicklung dieser Waffengurte, die im weströmischen Gebiet über Gürtel mit Propellerbeschlägen und kerbschnittverzierte Beschläge mit den sogenannten „Einfachen Gürtelgarnituren“ nach H. W. Böhme endet, geht bis in das 5. Jahrhundert hinein weiter.
Helme
Die Kammhelme, die seit der Zeit der Tetrarchie bzw. seit Konstantin I. in der römischen Armee aus- nahmslos üblich waren, hatte man aus dem sassanidischen Bereich übernommen, aber in Details ab- geändert. Die stets aus Eisen bestehende Kalotte war zweiteilig, der Nackenschutz wurde gesondert angesetzt, später trat als neues Element ein Nasenschutz auf. Nach neuesten Erkenntnissen waren fast alle Helme mit einem vergoldeten Silberblech-überzug versehen. Wohl als Rangabzeichen hat man gelegentlich eine hohe Kammscheibe auf den Helm montiert, zu dieser konnte einAbzeichen mit Christogramm treten. Man kann wohl davon aus- gehen, dass diese Helmform im Rahmen einer so- genannten diokletianisch-konstantinischen Heeres- reform aus dem persisch-mesopotamischen Raum übernommen worden ist.
Panzer
Man kennt aus der Spätantike nur wenige Fragmente von Schuppen- und Kettenpanzern. Inwieweit diese sich von älterenModellen unterscheiden, ist unklar. Jedenfalls sind aber die verzierten Schließbleche des 2. und 3. Jahrhunderts in der Spät- antikenicht mehr belegt.
Schilde
Bei den Schilden setzten sich vielfach die germanischen Rundschilde durch. Analog zu den Helmen können die eisernenSchildbuckel mit vergoldetem Silberblech überzogen sein.
Schwerter
Die Hauptangriffswaffe der römischen Armee blieb nach wie vor das Langschwert, die spatha. Sie bildete auch noch im 4. und 5.Jahrhundert und weiter dann im frühen Mittelalter die Hauptwaffe von Reitern und Infanteristen. Mit der Tetrarchie tauchten auch hier Veränderungen auf, die aber weniger die Klingen als vielmehr die Schwertscheiden be- trafen. So wurden die bisher üblichen runden Scheidenabschlussbeschläge, die Dosenortbänder, über Zwischenformen durch gerade endende Metallbeschläge mit Zierknöpfen ersetzt (Ortbänder vom Typ „Gundremmingen“). Am Ende der Ent- wicklung leiten einfache U-förmige Scheidenab- schlüsse aus Metall zu den Schwerttypen des frü- hen Mittelalters über.
Kampfäxte
Die zunehmende Barbarisierung der römischen Armee brachte es mit sich, dass ab dem fortgeschrittenen 4. Jahrhundert untergermanischem Einfluss nun auch Kampfäxte bei der römischen Armee belegt sind. Diese unterscheiden sich allerdings in Details von denen im germanischen Siedlungsgebiet.
Reiterei
Da die Truppen schnell beweglich und zudem zur Abwehr berittener Gegner geeignet sein mussten, war die Reiterei zu immer größerer Bedeutung gekommen. Während sich sonst bei der Bewaffnung der Spätantike kaum spezifische Reiterwaffen identifizieren lassen, kann man wohl die Helme des Typs „Deurne-Berkasovo“ als typische Reiterhelme ansprechen. Häufiger sind nunSporen belegt, die große Ähnlichkeit zu Typen im germanischen Bereich aufweisen.
-> vgl.: Fischer, Thomas: Stationäre Grenz- und mobile Einsatztruppen. Das römische Militär in der Spätantike, in: Der Limes. Nachrichtenblatt der deutschen Limeskommission (14. Jahrgang, Heft 1), Stuttgart 2020, S. 4-9.
Verlinkungen:
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Quellen:
Internetquellen
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Sekundärliteratur
-> Kemkes, Martin u. Wötzhel, Judith: Römer, Limes, Welterbe. Das Limesmuseum Aalen, Oppenheim am Rhein 2024.
-> Fischer, Thomas: Stationäre Grenz- und mobile Einsatztruppen. Das römische Militär in der Spätantike, in: Der Limes. Nachrichtenblatt der deutschen Limeskommission (14. Jahrgang, Heft 1), Stuttgart 2020, S. 4-9.
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Gewalt und Kriegsverbrechen
Inhaltsverzeichnis
1. Kriegsverbrechen in römischer Zeit (Artikel)
1. Kriegsverbrechen in römischer Zeit
Die in der musealen Vermittlung seit Jahren beliebten Reenactment-Events bringen einerinteres- sierten Öffentlichkeit die Faszination des römischen Militärs nahe. Dabei wird aber oftvergessen, dass, abseits von glänzender Ausrüstung und Truppenparaden, die römische Armeeeine hoch- effiziente Kriegsmaschinerie war.
VON MARTINA MEYR UND CHRISTOF FLÜGEL
Die hohe Wirksamkeit des römischen Militärs wurde von Zeitgenossen wie Flavius Josephus (bellum Iudaicum 3,245–246)detailliert beschrie- ben, z. B. beim Einsatz einer ballista bei der Bela- gerung von Jotapata 67 n. Chr.: „Einem der Män- ner aufder Mauer wurde dabei der Kopf weggeris- sen, der drei Stadien [603,5 m] weit wegflog. Eine schwangere Frau […] wurde in denBauch getroffen und ihr Kind 100 m weit geschleudert; so groß war die Gewalt der ballista“. Die hier beschriebene riesige Wuchtrömischer Geschütze wird durch ein Skelett aus Maiden Castle (Großbritannien) be- stätigt, dessen Rückgrat durch einen Katapult-bolzen durchtrennt worden war. Eine spätantike Quelle (Prokopios, bellum Gothicum 1,23) berich- tet,dass die Rüstung eines Goten bei der Belage- rung Romsdurch einen Katapultpfeil durchbohrt und er amdahinterstehenden Baum festgeheftet wurde.
Darstellungen auf der Trajans- und der Markus- säule inRom zeigen zahlreiche Szenen wie Hin- richtungen,Zerstörung von ziviler Infrastruktur oder Vertreibung der Bevölkerung, die nach heu- tigen Maßstäben als Kriegsverbrechen einzustu- fen wären. Die römische Kriegsführung schwank- te zwischen Milde gegenüber den Besiegten (clementia) und der vollkommenen Vernichtung des Gegners (debellatio; exstirpatio), wie es der unter Kaiser Augustus lebendeDichter Vergil im römischen „Staatsepos“, der Aeneis, formulierte, „die Unterworfenen schonen und die Hochmüti- gen niederkämpfen“ (Aeneis 6,847–853). Mitden Grundzügen des Humanismus und der Aufklä- rung vertraute, aber auch durch die Erfahrungen der Kriege des 19. und 20. Jahrhunderts geprägte Rezipientenvon heute können antike Darstellun- gen daher meist nur bedingt erfassen. So erklärt sich auch das Phänomen einer gewissen Begeiste- rung für römischesMilitär, was sich – sicherlich auch befördert durch Comics wie Asterix oder durch Hollywoodfilme – in gut besuchten Römer- festen und dem Auftreten vonReenactment-Grup- pen in Museen widerspiegelt. Vergessen wird dabei aber stets, dass völkerrechtliche Abkommen zum Verhalten der Kriegsparteien in der Antike unbekannt waren. Der Wirkung von Waffen wird in der Regelkaum Beachtung geschenkt, stehen doch Uniformen, strategisch-historisches Interes- se an Ereignissen und somit die Perspektive sieg- reicher römischerFeldherren oder auch schlicht typologische Betrachtungen im Vordergrund von Museumsbesuchern oder Zuschauern von TV- Dokumentationen. Daherlohnt sich ein Blick auf römische Schilderungen und bildliche Darstellun- gen von Krieg, dem Umgang mit Gefangenen, Zivilisten oder den erobertenGebieten, in dem Bewusstsein, dass moderne Definitionen nicht ohne Weiteres auf die antike Wahrnehmung über- tragen werden können.
INTERNATIONALE ABKOMMEN DER NEUZEIT GEGEN KRIEGSVERBRECHEN
Die „Genfer Konvention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Arme- en“ wurde am 22. August 1864 von zwölf europäi- schen Staaten (Baden, Belgien, Frankreich, Hes- sen,Italien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Spa- nien, Württemberg; Norwegen und Schweden kamen am Jahresende hinzu) angenommen und in Genfunterzeichnet. Vorausgegangen war die- ser Vereinbarung die Initiative von Henry Du- nant, auf den die Gründung des Internationalen Roten Kreuzeszurückgeht. Weitere Abkommen regelten den Schutz von Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See (II, 1907), die Behandlung von Kriegsgefangenen (III,1929) sowie den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten (IV, 1949). Aktuell basiert die Genfer Konvention somit auf insge- samt vier Abkommen, die am12. 8. 1949 verein- bart wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich jedoch die Waffentechnik geändert, ebenso wie die strategische und taktischeKriegsführung. Da die „weitgehend unbemannte Kriegsführung“ vollkommen andere Bedrohungsszenarien mit sich bringt, erweitern drei Zusatzprotokolle seit 2005 die Genfer Abkommen. Sie regeln den Schutz der Persönlichkeit, der Ehre, Sitten, religiösen Überzeugungen und die Rechte der Familie. Sie untersagen grausame Behandlungen, Vernichtun- gen,Folterungen, Hinrichtungen ohne ordentli- ches Gerichtsverfahren, Verschleppungen, Plün- derungen und ungerechtfertigte Zerstörung von privatemEigentum.
Die Haager Landkriegsordnung ist die Anlage zu dem während der ersten Friedenskonferenz in Den Haag beschlossenen zweiten Haager Abkom- men von1899 „betreffend die Gesetze und Ge- bräuche des Landkriegs“, das 1907 im Rahmen der Nachfolgekonferenz als viertes Haager Abkom- men in leichtgeänderter Fassung erneut ange- nommen wurde. Sie enthält für den Kriegsfall Festlegungen zur Definition von Kombattanten, zum Umgang mit Kriegsgefangenen, zu Beschrän- kungen bei der Wahl der Mittelzur Kriegsfüh- rung, zur Verschonung bestimmter Gebäude und Einrichtungen von sozialer und gesellschaftlicher Bedeutung, zumUmgang mit Spionen, für Kapitu- lationen und Waffenstillstandsvereinbarungen sowie zum Verhalten einer Besatzungsmacht ineinem besetzten Territorium. Zum Umgang mit verletzten und erkrankten Soldaten verweist die Haager Landkriegsordnungwiederum auf die ers- te Genfer Konvention in den Fassungen von 1864 bzw. 1906. Die Haager Landkriegsordnung wird juristischauch als Völkergewohnheitsrecht, also allgemein gültiges internationales Recht, angese- hen. Das bedeutet, dass sie auch für Staatengilt, die diese Konvention nicht explizit unterzeichnet haben.
Zusammenfassend kann man festhalten, dass das Genfer Recht, ausgehend von seinen historischen Ursprüngen, vor allem denUmgang mit den sogenannten Nichtkombattanten regelt, also Personen, die im Fall eines bewaffneten Konflikts nicht an den Kampfhandlungen beteiligt sind. Dabei handelt es sich umverwundete, erkrankte und ge- fangengenommene Soldaten sowie Zivilpersonen. Demgegenüber enthält das Haager Rechtüber- wiegend Festlegungen zu zulässigen Mitteln und Methoden der Kriegführung und damit vor allem Regeln für denUmgang mit den an den Kampf- handlungen beteiligten Personen. Am Internatio- nalen Strafgerichtshof werden schließlichKriegs- verbrechen zur Anzeige gebracht und verhandelt.
LEGITIMATION VON KRIEG
Das Narrativ des Feindes als „Barbar“ – roh, unge- hobelt und unzivilisiert – erlaubte es antiken Herrschern in der Regel,Kriege zu führen und diese vor dem Volk, mitunter auch vor den Göt- tern, zu rechtfertigen. Die Überlegenheit Roms überdiese als minderwertig angesehenen Völker findet ihren Ausdruck daher auch in zahlreichen Beispielen auf Staatsreliefs oderSarkophagen, wo- bei diese Bilder zu standardisierten Darstellungen ohne Bezug zu aktuellen Ereignissen mutierten.Dennoch konnte von römischer Seite eine Kriegs- erklärung erst nach Befragung der Götter gemäß einem vorgegebenenRitus erfolgen. Diese Aufga- be übernahmen spezielle Priester, die fetiales. Diesem aus 20 Mitgliedern bestehenden Priesterkollegium oblag die Einhaltung und Überwa- chung des „internationalen Rechtes“, wenngleich dieser Begriff in der römischenAntike nicht im modernen Sinn verwendet wurde. Zudem waren völkerrechtliche Abkommen wie die oben be- schriebenen inder Antike unbekannt. Die Römer bestimmten den Inhalt des ius gentium (im allge- meineren Sinn von „allen Kulturvölkerngemein- sames Recht“) in der Frage, ob bestimmte Ereig- nisse einen Kriegsgrund darstellten oder nicht, und wahrten dessen Definitionshoheit. Neben dem Abschluss und der Überwachung völker- rechtlicher Verträge wurde jeder Krieg offiziell durcheinen der genannten Priester erklärt. In der Kaiserzeit stand dieser nicht mehr wie ursprüng- lich an der Grenze zum Feindeslandund warf eine Lanze hinüber, vielmehr wurde diese Handlung auf einem Stück Land beim Tempel der Bellona, das als „Ausland“deklariert wurde, vollzogen. Formal konnte Rom also keinen Krieg beginnen, ohne diesen sowohl von göttlicher Seite als auchgleichzeitig durch die Priester auf juristischer Ebene abzusichern. Zudem bedurfte es eines trif- tigen Kriegsgrundes, einer iustacausa, der meist im Bruch von Bündnissen oder (vermeintlichen) Überfällen gefunden wurde. Eine Überwachung desKriegsverlaufs oder des Verhaltens einzelner Truppen gegenüber der Zivilbevölkerung oder dem besiegten Gegner fand nicht statt.
GEWALT GEGEN FEINDLICHE KOMBATTANTEN
Das Hauptelement von Kriegen ist physische – und in der Folge sicherlich auch psychische – Ge- walt. Eine Diskussion über diese Formen der Gewalt imRömischen Reich fand bis vor wenigen Jahren in der Forschung nicht statt und in der Vermittlungsarbeit wird der Fokus auch heute noch fast ausschließlich aufAusrüstung, Taktik und historische Ereignisse gerichtet. Auch Dar- stellungen von Krieg und Gewalt – etwa auf Schlachtensarkophagen – werden nicht inletzter Konsequenz erfasst, sondern ebenfalls meist nur typologisch und stilistisch betrachtet. Welche Ver- letzungen durch Schwerter, Lanzen, Speere undsonstige Waffen üblich waren, wie gezeichnet die Soldaten oft ihr gesamtes Leben und wie hoch der Anteil „Kriegsversehrter“ innerhalb der Zivilbe- völkerungwaren, wird dabei meist bewusst in den Hintergrund gestellt bzw. komplett ausge- blendet. Neben fehlenden Gliedmaßen und sicht- baren Narben hatten dieehemaligen Soldaten oft durchtrennte Sehnen an Händen und Armen. So- fern sie nicht mehr für den Dienst tauglich waren, wurden sie als bello inutiles facti, alsodurch Kriegseinwirkung untauglich geworden, entlas- sen. Anthropologisch vielerorts an Skeletten nachweisbare Hiebspuren von Schwertern, Ein- schüsse vonPfeilen und Katapultbolzen sowie abgeschlagene Köpfe sind Beweise für Kampfhand- lungen. Da es sich um „normale“, zumeist tödliche Verletzungen von Schlachten handelt, ohne Vor- liegen des Tatbestands eines „Kriegsverbre- chens“, wird hier nicht weiter darauf eigegangen. Feindliche Soldaten wurden in der Schlacht aber nicht nur getötet,sondern auch bewusst verstüm- melt. Ein Beispiel dazu findet sich bei Ammian (Res gestae 17,13,10) im Kontext einer Schlacht Constantius’ II. gegen dieSarmaten: „Neben den Toten lagen viele mit zerschnittenen Kniekehlen, und so war ihnen jede Aussicht auf Flucht genom- men. Anderen war die Rechteabgeschlagen; eini- ge waren von keinem Stahl berührt, aber vom Ge- wicht derer zermalmt, die über sie hinwegstürz- ten“. Dies ist aus heutiger Sicht eingrausames Vorgehen, wohingegen das römische Kriegsrecht dem Sieger praktisch keinerlei Einschränkungen im Umgang mit den im Kampf unterlegenen Soldaten vorschrieb.
Der Sieger einer Schlacht hatte die Aufgabe, die Toten zu bestatten, doch wurde dies häufig für die Gegner unterlassen. So wird in verschiedenenSchriftquellen von stinkenden Leichenbergen oder von durch Vögel angefressenen Toten auf dem Schlachtfeld noch viele Tage danach berich- tet (z. B. Aquae Sextiae 102 v. Chr.: Plutarch, Marius 21; Mons Graupius 83 n. Chr.: Tacitus, his- toriae 3,35,1). Selbst während des Bürgerkrieges 69 n. Chr. wurden Römer der gegnerischen Partei nicht bestattet. Tacitus (hist. 2,70,1) berichtet vom Besuch des Schlachtfelds von Cremona durch Vitellius mit einem schrecklichen Anblick der Nie- derlage der Truppen von Otho: „40 Tage nach der Schlacht – zerfetzte Leichen, verstümmelte Glie- der,verwesende Kadaver von Männern und Pfer- den, getränkt von Blut und Moder die Erde, niedergetrampelte Bäume und Saaten: ein Bild grau- siger Verwüstung.“
GEWALT GEGEN DIE ZIVILBEVÖLKERUNG
Doch neben der Gewalt unter Soldaten, die diese bei Eintritt in die Armee wissentlich in Kauf nah- men, gab es auch einen nicht zu vernachlässigen- denAnteil an Gewalt gegenüber der Zivilbevölke- rung: Vergewaltigungen, Verkauf in die Sklaverei, Vertreibung und Tod. Auf Kriegsverbrechen nach modernenMaßstäben stößt man daher auch in antiken Quellen allenthalben. Eine der wohl ein- drücklichsten Schilderungen zum brutalen Um- gang mit Zivilistenfindet sich bei Flavius Josephus über den Jüdischen Krieg (siehe auch den Beitrag S. 24): „Mit gezogenem Schwert stürmten die Rö- mer in die Gassen,stießen jeden nieder, der ihnen in den Weg kam, und verbrannten die Häuser mit allen, die darin Zuflucht gesucht hatten. […] [Sie] versperrten die engenGassen mit Leichen, so dass manche Feuersbrunst durch Blut gelöscht wurde. Gegen Abend stellten sie das Morden ein; der Brand wütete aber die ganze Nachthindurch“
(bellum Iudaicum 6,8,5). Die völlige Vernichtung des Gegners, darunter auch Frauen und Kinder, diente als Abschreckung undMachtdemonstrati- on: „Den Mut, die Stadt Jerusalem [während der römischen Belagerung] zu verlassen, flößte den Judäern derHunger ein […]. Sie wurden zunächst gegeißelt und allen möglichen Foltern unterwor- fen, schließlich angesichts der Mauerngekreuzigt und getötet. Titus hatte Mitleid mit ihrem Schick- sal […]. Der Hauptgrund aber, weshalb Titus die Hinrichtung derGefangenen zuließ, war die Hoff- nung, der Anblick werde die Belagerten zum Nachgeben bewegen […]. Die Soldaten nageltenin ihrer Erbitterung die Gefangenen zum Hohn in den verschiedensten Körperlagen an, und da ih- rer so viele waren, fehlte es baldan Raum für die Kreuze und an Kreuzen für die Leiber“ (Jos. bell. Iud. 5,11,1). „Die Gesamtzahl der in diesem Kriege Gefangenenbelief sich auf 97 000; ums Leben ka- men während der Dauer der Belagerung von Jeru- salem 1 100 000“ (Jos. bell. Iud. 6,9,3).Auch wenn diese Zahlenangaben nicht überprüft werden können, weisen sie doch auf überdurchschnittlich viele Tote unter derZivilbevölkerung.
Bereits Caesar hatte 55 v. Chr. an den Usipetern und Tenkterern (Caesar, de bello Gallico 4,13–15) einen Genozid verübt: Nachderen Ersuchen um Siedlungsmöglichkeiten auf römischem Territori- um, Querelen mit gallischen Siedlern und Ver- handlungenmit Caesar schickte dieser acht Legio- nen in das Lager der Germanen. Die fliehenden Frauen, Kinder und schließlich auchunterlegenen Krieger wurden an der Mündung von Maas und Rhein eingekesselt und allesamt getötet, wobei Caesar von 430 000Toten spricht, moderne Schät- zungen aber immerhin von der Hälfte ausgehen. Das Vorgehen Caesars gegen die germanischenEinwanderer wurde im Senat schwer gerügt und Cato beantragte sogar, man solle ihn als Verräter den Germanen ausliefern, damitnicht der Zorn der Götter über Rom hereinbreche (Plutarch, Caesar 22). Auch wenn dieser Antrag keine Mehr- heit fand zeigtdies, dass hier für römische Ver- hältnisse wenngleich keine juristische, so doch eine moralische Linie überschritten worden war.Das Unterlassen des Tötens und sichtbaren Ver- stümmelns der Zivilbevölkerung geschah norma- lerweise nicht aus ethisch-moralischen Überle- gungen, sondern aus ökonomischen, da die gefan- gen genommenen Menschen als Sklaven verkauft werdenkonnten. Die große Zahl an Sklaven nach der Eroberung Jerusalems ließ wohl sogar die Preise auf dem Sklavenmarkt einbrechen.Eine Szene auf der Markussäule fasst den Umgang mit den Besiegten exemplarisch zusammen: Gezeigt wird im Vordergrund ein Auxiliarsoldat, der eine Frau mit entblößter Brust, eventuell nach einer vorhergehenden Vergewaltigung, an den Haaren reißt, um sie undihr Kind, dessen Hand sie um- klammert, in die Gefangenschaft zu führen. Im Bildhintergrund ganz rechts stecken weitere Hilfstruppenangehörigeeinheimische Hütten mit Fackeln in Brand, während unten rechts ein Sol- dat das Schwert zur Enthauptung eines vor ihm kauernden Feindes erhebt. DieseHinrichtung fin- det in Präsenz des stehenden Kaisers Marcus Aurelius statt. Ähnliche Szenen finden sich be- reits auf der Trajanssäule. Gezeigt werden dortFlucht und Vertreibung der Zivilbevölkerung (C. Cichorius, Die Reliefs der Trajanssäule. Berlin 1896, Taf. LCCV–LXXVI) nach dem Fall von Sarmi-zegethusa im Ersten Dakischen Krieg oder die Verwüstung dakischer Dörfer, wobei Auxiliarsol- daten Häuser in Brand stecken (Cichorius Taf. CLII–CLIII).Auch auf dem Siegesdenkmal Trajans, dem Tropaeum Traiani in Adamklissi (Rumäni- en), im Figurenschmuck der Kaiserforen oder am Konstantinsbogen inRom finden sich Darstellun- gen gefesselter Kriegsgefangener.
Einige Anführer gegnerischer Truppen sowie hochrangige Familienangehörige wurden als High-Value Targets nach ihrer Gefangennahme nach Romtransportiert und dort beim Triumph- zug des siegreichen Feldherrn vorgeführt. Die be- kanntesten Beispiele dürften Iugurtha und Ver- cingetorix sein, dieanschließend im römischen Staatsgefängnis, dem Carcer Tullianus, erdrosselt wurden. Auch Frauen und Kinder der gegneri- schen Adelsfamilien wurden gefangen genom- men.Vermutlich wurden sie zumindest vor Ver- gewaltigung verschont, da sie mit dem Sieg der Römer Eigentum des Römischen Staates gewor- den waren.Vergewaltigung ist ohnehin ein mo- derner Begriff ohne antikes Pendant und impli- ziert damit neuzeitliche Ethik und Moral. Die Ver- gewaltigung von künftigen Sklavinnen wurde jedoch als wertmindernd und somit als Sachbe- schädigung eingestuft. Inwiefern sich Soldaten nach der Einnahme einer Siedlungallerdings da- ran hielten, Menschen, die verkauft werden soll- ten, zu verschonen, ist unklar. Kriegsgefangene wurden aber auch geschont, da sie mitunter alsVerhandlungsmasse eingesetzt wurden und je nach Vertrag vom Gegner gegen Geiseln ausge- tauscht werden konnten. Dadurch wurde die ÜberlegenheitRoms demonstriert und der Feind gedemütigt.
VERSTÜMMELUNGEN, FOLTER UND HINRICHTUNGEN
Das Abschlagen von Körperextremitäten unterle- gener Gegner und als Bestrafung für Verräter oder postmortale Erniedrigung und Warnung an potenzielle Nachahmer ist nicht auf die römische Welt beschränkt: Bereits König David (1008–965 v. Chr.) hatte seinen Männern befohlen, Verrä- ter nach ihrem Tod zu verstümmeln: „Die [jungen Männer] brachten sie [die Feinde] um und schlu- genihnen Hände und Füße ab, hängten sie auf am Teich von Hebron“ (2. Buch Samuel 4,12). Ein ar- chäologischer Beweis für diese im Nahen Osten etabliertePraxis stammt vom Tell el Dab’a in Ägypten. Das Österreichische Archäologische Ins- titut entdeckte hier 16 abgehackte rechte Hände, die um 1500 v. Chr.datiert werden. Körperliche Verstümmelungen an Unterlegenen sind für die römische Zeit literarisch belegt: „Caesar wusste, dass er bei seiner allgemein be- kanntenMilde nicht zu fürchten brauchte, man werde ihm ein zu hartes Vorgehen als Grausam- keit auslegen. […] So ließ er allen Bewohnern von Uxellodunum, dieWaffen getragen hatten, die Hände abschlagen und schenkte ihnen dann das Leben, damit die Strafe für ihre Missetat umso sichtbarer sei“ (Caesar, bell. Gall.8,44,1). Einen ar- chäologischen Beleg für diese Praxis bietet ein Schwertscheiden-Mundblech der sogenannten Vindonissa-Edition: Hier sind neben einemknien- den, gefesselten Gallier zwischen zwei Tropaia zwei abgehackte Hände dargestellt. Diese gelten als Zeichen der Untreue und des gebrochenen Eides.Die Szene ist deshalb im Kontext des Sacro- vir-Aufstandes von 21 n. Chr. zu interpretieren. Im anthropologischen Befund lässt sich auch die Folterung vonKriegsgefangenen belegen: Aus Va- lencia stammen 14 menschliche Skelette mit Spu- ren von Folter, die mit den Bürgerkriegsereignis- sen des Jahres 75 v.Chr. im „Sertorianischen Krieg“ in Verbindung stehen. Viele Skelette zei- gen Spuren von Amputationen. Einem Mann mit hinter dem Rücken gefesseltenHänden war ein Pi- lum in das Rektum getrieben worden. Massenhin- richtungen feindlicher Kombattanten sind auf der Markussäule wiedergegeben.
VERBRANNTE ERDE
Nicht selten wurden „ethnische Säuberungen" durchgeführt und das Prinzip der verbrannten Erde angewendet, wie bei Caesars Bericht zum Jahr 52 v. Chr.deutlich wird, der aus Wut über den entflohenen Ambiorix dessen gesamten Besitz verwüsten ließ: „Caesar selbst rückte aus, um das Land des Ambiorixvollständig zu verwüsten. Da er nicht mehr damit rechnete, den eingeschüch- terten Flüchtling in seine Gewalt zu bekommen, so erforderte es, wie er meinte,seine Ehre als nächstes, dessen Land durch Vernichtung von Menschen, Gehöften und Vieh in eine solche Wüs- te zu verwandeln, dass dem Ambiorix nur derHass seiner etwa noch übrig gebliebenen Stam- mesgenossen wegen des so großen Unglücks, in das er sie gestürzt hatte, jede Rückkehr unmög- lich machen musste“ (Caesar, bell. Gall. 8,24,4). „So ließ er […] das ganze Land des Ambiorix teils von den Legionen, teilsvon den Hilfstruppen, die er nach allen Richtungen entsandte, durch Mord, Brand und Plünderung verwüsten, wobei viele Einwohner erschlagen oder gefangen genommenwurden“ (Caesar bell. Gall. 8,25,1).
PLÜNDERUNGEN UND BEUTEKUNST
Für die Plünderung von Städten wurden geeigne- te Soldaten ausgewählt. Die Beute wurde verkauft und der Erlösanschließend unter den Truppen aufgeteilt. Überwiegend wurde der Gewinn aber der Staatskasse zugeführt und daraus große Infra- strukturprojekte wie das Trajansforumin Rom fi- nanziert: Die von Trajan nach Rom geschleppte Kriegsbeute aus den dakischen Kriegen soll 331 Tonnen Silber und 165 Tonnen Gold betragen ha- ben. EineSzene auf der Trajanssäule (Cichorius Taf. CXXXVII–CXXXVIII) beispielsweise zeigt ei- nen Legionär und zwei Auxiliarsoldaten beim Be- packen von Mulis miterbeutetem Silbergeschirr, wahrscheinlich dem Schatz des Decebal. Plünde- rungen füllten die Staatskasse und stellten die be- teiligten Soldaten materiell zufrieden. Beider Si- cherstellung der Beute direkt auf dem Schlacht- feld waren römische Soldaten mitunter nicht zimperlich. So berichtet Prokop (bellum Gothi- cum 3,4), dasseinem gefallenen gotischen Standartenträger einfach die Hand abgehackt wurde, um schneller in den Besitz eines goldenen Arm- reifs zu gelangen. Einfrühkaiserzeitliches Relief von einem Pfeilergrabmal aus Bartringen (Luxem- burg) liefert einen bildlichen Beleg für postmorta-le Verstümmelung zwecks Erlangung der Beute: Ein römischer Soldat packt einen enthaupteten Kelten am Haarschopf; dessentorques, den er dem toten Gegner vom Hals gezogen hat, trägt er über seiner linke Ellenbogenbeuge, um ihn im Schlachtgetümmel nicht zu verlieren. Dies würde nach modernen Gesichtspunkten als nicht „erlaubte“
Verstümmelung von Leichen angesehen werden. Daneben tritt auch das Phänomen der Beutekunst auf (siehe den Beitrag S. 4), die neben den materiel- len auch einen kulturellen Wert einbrachte. Beutekunst wurde in vielen Tempeln Roms zur Schau gestellt, es existierten sogar Inventarlisten dieser „Beutekunst-Museen“, etwa für die Porticus Octaviae in Rom mit einem Verzeichnis des Vellei- us Paterculus (historia Romana 1,11,3–5). Oberhalb des Bauchnabels dessogenannten Thermenherr- schers, einer lebensgroßen Bronzestatue eines hellenistischen Herrschers der Mitte des 2. Jahr- hunderts v. Chr. vom Quirinal inRom (heute im Palazzo Massimo alle Terme, Rom) ist die bereits in der Antike eingravierte Inventarnummer „L.VI.P.L XXIIX“ zu lesen. Die Abkürzung „L.S.“steht dabei für Loco Sexto, gibt also die Standort- lokalisierung „an sechster Stelle“ innerhalb der Kunstsammlung an. In der Mehrzahl stammtenBeutekunstwerke aus Griechenland. Pausanias (7,16) beschreibt als Augenzeuge die Plünderung Korinths 146 v. Chr. und erwähnt explizit den Raubbedeutender Kunstwerke, aber auch von Weihegeschenken aus den dortigen Tempeln. Ein im Sturm auf dem Weg nach Italien abgetriebener und dann vor dertunesischen Küste bei Mahdia am Cap Afrique gesunkener römischer Lastenseg- ler zeigt, dass nicht alle Kunstwerke wie geplant ankamen. Die Ladung diesesmit Raubkunst bela- denen Schiffes, das wahrscheinlich in Athen ge- startet war, enthielt griechische Marmor- und Bronzeskulpturen, Kapitelle undSäulensegmente, hochwertige Möbelbeschläge sowie weitere Aus- stattungsgegenstände luxuriöser Privathäuser.
SCHLEIFUNG VON STÄDTEN
Korinth wurde nach der Eroberung 146 v. Chr. völ- lig geschleift und das Gebiet größtenteils dem ager publicus zugeschlagen. Die Männer wurden allesamtgetötet, Frauen und Kinder als Sklaven verkauft. Erst 100 Jahre später fand eine Neube- siedlung statt. Mit diesem extremen Vorgehen wurde ein Exempelstatuiert, um alle anderen griechischen Städte davon abzuhalten, sich gegen Rom aufzulehnen. Die aus römischer Sicht unbe- rechenbaren Demokratien wurden inOligarchien umgewandelt, der Rest Griechenlands verlor sei- ne Selbstständigkeit und wurde Bestandteil der bereits 168 v. Chr. gegründete Provinz Macedonia.Die Zerstörung und Plünderung Karthagos, eben- falls im Jahr 146 v. Chr., dürfte wohl der bekann- teste derartige Fall sein. Polybios war Augenzeu- ge derZerstörung der Mittelmeermetropole und stand neben dem weinenden Scipio Africanus, als die Stadt in einem Flammenmeer unterging. Der karthagischeAnführer Hasdrubal hatte seinerseits römische Soldaten foltern lassen und flüchte- te aus Furcht vor der Rache der Römer, wurde spä- ter gefangen genommen und starb in Italien. Seine Frauermordete ihre beiden Söhne und beging Selbstmord, indem sie in die Flammen des kartha- gischen Haupttempels auf dem Stadtberg sprang. Die 50 000überlebenden Einwohner wurden als Sklaven verkauft und Karthago bis in die Zeit Cae- sars nicht mehr besiedelt.
In augusteischer Zeit durchsuchten die Römer den Zerstörungsschutt der Stadt nach Baumateri- alien und planierten diesen mehrere Meter hoch ein, um fürdie Gründung der neuen Hauptstadt der Provinz Africa Proconsularis einheitliche Bauniveaus zu schaffen. Spuren davon lassen sich archäologisch durchden infolge der Brandeinwir- kung intensiv rot gefärbten „Römisch Bewegten Punischen Schutt“ gut nachweisen. Es handelt sich dabei um eine karthagischeLeitschicht aus mit Küstensand vermischtem, zerkleinertem und gesiebtem Brandschutt der zerstörten Stadt. Der römische Senat hatte bereits 150 v. Chr. ineinem geheimen Beschluss, der erst ein Jahr später veröf- fentlicht wurde, die Zerstörung Karthagos festge- legt. Die offizielle Begründung warenSicherheits- interessen Roms, da Karthago gegen den Vertrag von 201 v. Chr. – ein demütigendes Abkommen nach dem Zweiten Römisch-Punischen Krieg –verstoßen hatte. Daher war die Schleifung der Stadt kein spontaner Akt eines siegreichen Feld- herrn, sondern eine vom Senat gewollte, vollstän- digeAuslöschung des Gegners und dessen gesam- ter materieller und immaterieller Kultur, eine Art damnatio memoriae für ein ganzes Volk.
KRIEGSVERBRECHEN MIT STAATLICHER LEGITIMATION
Die Schleifung von Korinth und Karthago gehörte zu den wichtigsten Etappen auf dem Weg Roms zur Weltmacht in der späten Republik. Daher wa- renderartige Zerstörungen und die völlige Ver- nichtung der Städte keine militärischen Spontan- entscheidungen, sondern unterlagen einem vor- her festgelegtenKriegsplan des Senats. Auch die Vernichtung Judäas mit der Zerstörung des Tem- pels in Jerusalem folgte einem von langer Hand vorbereiteten Plan. Iudaea-Capta-Prägungen der flavischen Kaiser mit Darstellung der gefesselten Personifikation Iudaea an einem Tropaion unter- streichen die politische Absicht desVorgehens, das aus römischer Sicht gerechtfertigt war, und somit auch jede Form von Kriegsverbrechen. Die- se völkerrechtliche Komponente darf nichtaußer Betracht gelassen werden, wenn es um die Erwei- terung des Reiches ging – so auch in Gallien, Ger- manien oder Dakien. Die römische Sichtweisewird beispielsweise gut wiedergegeben durch Plinius, bezogen auf die Wiederherstellung der römischen Militärdominanz unter Trajan: „Aber jetzt wurden [unsere Feinde] wieder in einen Zu- stand des Terrors, der Angst und des Bettelns ver- setzt, umunseren Befehlen zu gehorchen. Sie se- hen einen römischen Feldherrn, einen der alten Art, derjenigen, die den Imperatoren-Titel verlie- hen bekamen für Massakerauf dem entlegenen Schlachtfeld und auf vom Sieg befleckten Meeren. Wir nehmen Geiseln, wir kaufen sie nicht […]“
(Plinius, Panegyricus 12). Nähere Ausführungen dazu, inwiefern zum Erreichen der römischen Ziele auch militärische „Geheimdienste“ einge- setzt wurden undwelche Verbrechen von diesen begangen wurden, würden den Rahmen hier sprengen. Doch der Soldat Tiberius Claudius Maximus rühmt sich sogar auf seinemGrabstein aus Philippi in Makedonien (http://lupa.at/19572) damit, dass er so Decebal aufspüren und dessen Kopf dem Kaiser überbringen konnte.
FAZIT
Diese wenigen Beispiele mögen genügen, um die schillernde Welt der Reenactors sowie der meis- ten Ausstellungen und auch TV-Dokumentatio- nen mit ihren reinhistorischen und stilistisch- typologischen Darstellungen in einen histori- schen und funktionalen Kontext zu stellen und damit zu einem reflektierten Umgang mitder Ge- walt und dem nicht vorhandenen Verständnis von Kriegsverbrechen in der römischen Armee beizu- tragen. Die Darstellung aller Kriegsgräuel der An- tikewäre sicherlich ebenso der falsche Ansatz, aber ein bewussteres Hinterfragen, was sich hin- ter manchem Fund und Befund für die damals Be- troffenen wirklichverbarg und welche Konse- quenzen der Einsatz von Waffen und Gewalt – zu- mal ohne internationale Abkommen – hatte, wäre wünschenswert.
vgl.: Meyr, Martina; Flügel, Christoph: Kriegsverbrechen in römischer Zeit, in: Der Limes. Nachrichtenblatt der deutschen Limeskommission (16. Jahrgang, Heft 2), Stuttgart 2022, S. 16-23.
Verlinkungen:
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Quellen:
Internetquellen
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Sekundärliteratur
-> Meyr, Martina; Flügel, Christoph: Kriegsverbrechen in römischer Zeit, in: Der Limes. Nachrichtenblatt der deutschen Limeskommission (16. Jahrgang, Heft 2), Stuttgart 2022, S. 16-23.
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Zivile Einsatzbereiche
Inhaltsverzeichnis
1. Mit Axt und Eimer. Die römische Feuerwehr in der Antike
1. Mit Axt und Eimer. Die römische Feuerwehr in der Antike
Nam tua res agitur, paries cum proximus ardet, et neglecta solent incendia sumere vires. (Denn dein Besitz steht auf dem Spiel, wenn die Nachbarwand brennt, und Feuers Macht pflegt wo man achtlos bleibt, sich auszubreiten.)
Die freiwillige Feuerwehr spielt in unserer heutigen Gesellschaft eine unverzichtbare Rolle, indem sie bei Bränden, Unfällen und Katastrophen schnelle und effektive Hilfe leistet. In der Antike war die Feuergefahr in Carnuntum, wie auch in anderen römischen Städten, außergewöhnlich hoch. Zahllose offene Feuerstellen im Innen- und Außenbereich, Fackeln, Öllampen und ähnliche Wärme- und Lichtquellen konnten jederzeit verheerende Brände verursachen. Dies zeigt sich bei archäologischen Ausgrabungen in vielen Siedlungen, wobei teils große Brandzerstörungen nachgewiesen werden können, die meist auf versehentlich ausgelöste Schadfeuer zurückzuführen sind. Aus diesem Grund waren beispielsweise metallverarbeitende Betriebe und Handwerker eher außerhalb des Zentrums einer Stadt angesiedelt, um die Feuergefahr zu minimieren.
© Landessammlungen NÖ, Archäologischer Park Carnuntum (Foto: N.Gail)
Die Organisation des Brandschutzes war somit schon in der Antike eine wichtige Aufgabe. Auch im Römischen Reich gab es daher eine Art Feuerwehr. Die stadtrömische Berufsfeuerwehr, genannt vigiles, ist ein frühes Beispiel für gut organisierte (militärische) Feuerwehrtruppen, deren Prinzipien der Brandbekämpfung und Gemeinschaftsverantwortung bis heute relevant sind. In den nördlicheren Provinzen wie Pannonien oder Noricum sind in vielen Städten Handwerkervereinigungen (collegia) bezeugt, die auch zur Brandbekämpfung herangezogen wurden. Diese Vereine ähnelten am ehesten der heutigen Freiwilligen Feuerwehr.
Die Organisation des Brandschutzes war in größeren Städten des Römischen Reiches notwendig, während in kleineren Siedlungen oftmals Nachbarschaftshilfe genügte. Der Fokus lag auf der schnellen Bekämpfung kleinerer Brände, die durch offene Feuerstellen entstanden, um deren Ausbreitung zu verhindern. Aufgrund der engen Bebauung gab es ab der Kaiserzeit Bauvorschriften für Sicherheitsabstände. Zur Brandbekämpfung nutzte man Wassereimer (hamae), mit Essig getränkte Decken (centones), Brechäxte (dolabrae) und Feuerspritzen (siphones), die jedoch nur begrenzte Kapazitäten hatten. Wie ein Feuerwehreinsatz im antiken Carnuntum ausgesehen haben könnte, wurde bereits 2017 bei unserem Fest der Spätantike von dem Verein Gentes Danubii nachgestellt – auch sie konnten erfolgreich unter dem wachsamen Auge der Freiwilligen Feuerwehr Petronell-Carnuntum Brandaus geben.
Feuerwehreinsatz der Gentes Danubii - Foto von Hermann Schneider
Zu den Brandbekämpfern der Antike haben wir heute einige schriftliche Überlieferungen, aber auch, neben den Brandschichten etwaiger Schadfeuer bei Ausgrabungen, den ein oder anderen archäologischen Fund: Einen Beleg für die antike Feuerwehr Carnuntums liefert uns so das Weihemonument des Lucius Octavius Faustinianus (derzeit ausgestellt im Museum Carnuntinum), bekannt als Faustinianusaltar. Dieses wurde Ende der 1950er Jahre bei Grabungen in den Großen Thermen der Zivilstadt entdeckt. Faustinianus, ein hochrangiger Magistrat und aus der Stadtaristokratie stammender Ritter, stiftete dem collegium fabrum, einer Art Freiwilligen Feuerwehr, eine Geniusstatuette, wie eine Weiheinschrift auf dem Sockel der Statue bezeugt. Das Monument wurde am Tag der Volcanalien geweiht (23. August 219 n. Chr.), einem für das collegium fabrum besonders wichtigen Tag, da dieses wie in vielen anderen Städten auch für den Brandschutz zuständig war. Wahrscheinlich war der Weihealtar im Versammlungsraum (schola) dieses Kollegiums in unmittelbarer Nähe der Thermen aufgestellt.
Text auf der Vorderseite:
Genium / pro sal(ute) Imp(eratoris) [[Caes(aris) M(arci) Aur(elii) / Antonini P(ii) F(elicis) Augusti]] / [L(ucius) O]ct(avius) M(arci) f(ilius) Faustinianus / [d]ec(urio) c(oloniae) C(laudiae) A(ugustae) S(avariae) et c(oloniae) S(eptimiae) A(ureliae) A(ntoninianae) K(arnunti) eq(uo) / [p]ubl(ico) sacerdotalis / p(rovinciae) P(annoniae) s(uperioris) trib(unus) mil(itum) leg(ionis) / XIII g(eminae) Ant(oninianae) trib(unus) / coh(ortis) II Mattiacor(um) / (milliariae) eq(uitatae) praef(ectus) alae / [I?]I Sept(imiae) Suror(um) (milliariae) / [c]oll(egio) fabr(um) Karn(untensium) d(onum oder -ono) d(edit)
"Diese Geniusstatue hat zum Wohl des Imperators Caesar Marcus Aurelius Antoninus Pius Felix Augustus Lucius Octavius Faustinianus, Sohn des Marcus, Decurio der colonia Claudia Augusta Savaria und der colonia Septima Aurelia Antoniniana Karnuntum, römischer Ritter, ehemaliger Priester der Provinz Oberpannonien, Militärtribun der Legio XIII gemina Antoniniana, Tribun der berittenen Cohors II Mattiacorum mit einer Sollstärke von 1000 Mann, dem Feuerwehrverein in Carnuntum zum Geschenk gemacht.“
Diese weitreichenden Maßnahmen der antiken Feuerbekämpfung unterstreichen die hohe Bedeutung, die der Brandschutz im Römischen Reich hatte, um Städte vor zerstörerischen Bränden zu bewahren. Die Errungenschaften und Innovationen der römischen Feuerwehren legen den Grundstein für das moderne Feuerwehrwesen, das heute aber noch immer, trotz aller technischen Entwicklungen, wie vor 2.000 Jahren auf den Mut seiner Mitglieder angewiesen ist.
Verlinkungen:
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Quellen:
Internetquellen
-> Kirchengast, Nisa-Iduna: Mit Axt und Eimer. Die römische Feuerwehr in der Antike, in: Blog Römerstadt Carnuntum, online verfügbar unter: https://www.carnuntum.at/de/magazin/mit-axt-und-eimer-die-romische-feuerwehr-in-der-antike/728, zuletzt geprüft am 10.08.2026.
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Sekundärliteratur
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