Die Frankfurter Nationalversammlung
Inhaltsverzeichnis
- Die Regierung der Paulskirche: Reichsverweser Erzherzog Johann und die Provisorische Zentralgewalt 1848/49
- Der "Reichsverfauler": Erzherzog Johann
- Revolution und Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849
- Bürger, Revolutionäre, Militärs: Die Reichsverfassungskampagne
1. Die Regierung der Paulskirche: Reichsverweser Erzherzog Johann und die Provisorische Zentralgewalt 1848/49
Am 29. Juni 1848 wählte die Frankfurter Nationalversammlung den Habsburger Erzherzog Johann von Österreich zum deutschen Reichsverweser und damit zum ersten demokratisch legitimierten Staatsoberhaupt Deutschlands. Im Zusammenspiel zwischen den Abgeordneten und Fraktionen der Paulskirche, dem Staatsoberhaupt und den neuen Reichsministern etablierte sich eine moderne parlamentarische Regierungspraxis, in der die Zusammensetzung der Exekutive und ihre Politik erstmals von der Mehrheitsbildung in der Volksvertretung abhängig waren.
Die am 18. Mai in der Frankfurter Paulskirche zusammengetretene Nationalversammlung hatte die zentrale Aufgabe, eine Verfassung für Deutschland zu erarbeiten. Zugleich sah sie sich dazu verpflichtet, die Revolution in rechtlich geregelte Bahnen zu lenken und nationale Interessen gegenüber dem Ausland wie den Einzelstaaten zu wahren. Dafür bedurfte es einer vorläufigen nationalen Staatsgewalt, über deren Einsetzung und Form in der Versammlung jedoch unterschiedliche Vorstellungen bestanden: Durfte die Nationalversammlung ohne die Zustimmung der Regierungen der Einzelstaaten überhaupt über die Staatsspitze bestimmen? Sollte ein Präsident, ein Statthalter oder ein Direktorium eingesetzt werden und sollte das Staatsoberhaupt selbst oder lediglich die Minister dem Parlament gegenüber verantwortlich sein? Erst nach einwöchigen hitzigen Debatten fand sich ein lagerübergreifender, mehrheitsfähiger Kompromiss, mit dem sich das Parlament auf den „Boden praktizierter Volkssouveränität“ (W. Siemann) stellte. Entscheidend war dafür die Intervention des Parlamentspräsidenten Heinrich von Gagern, der in einem „kühnen Griff“ vorschlug, die sogenannte Zentralgewalt selbst zu schaffen und Erzherzog Johann von Österreich bis zur Fertigstellung der Verfassung mit der Leitung der nationalen Exekutive zu betrauen – „nicht weil, sondern obgleich es ein Fürst sei“. Die Lösung verband den Souveränitätsanspruch der Volksvertretung mit einer Anerkennung des dynastischen Prinzips und sicherte der neuen Exekutive eine breite parlamentarische Basis. Mit 450 zu 100 Stimmen beschloss die Nationalversammlung am 28. Juni das „Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland“ und wählte am folgenden Tag mit 436 von 548 Stimmen Erzherzog Johann zum Reichsverweser.
Erzherzog Johann von Österreich – Kaiserbruder und ‚Bürgerfürst‘
Der Erzherzog eignete sich nicht nur deshalb als Kompromisskandidat, weil er der Bruder des letzten deutschen Kaisers war, was – ebenso wie die mittelalterliche Bezeichnung „Reichsverweser“ – auf die Tradition des untergegangenen Heiligen Römischen Reiches verwies. Er war zudem als ein freisinniger ‚Bürgerfürst‘ bekannt: Verheiratet mit einer Postmeisterstochter führte der Habsburger ein hoffernes Leben in der Steiermark und galt ebenso als volksnaher und naturverbundener Förderer der Wissenschaften und Technik wie als Verfechter der deutschen Einheit und als Gegner der vormärzlichen Repressionspolitik Metternichs. Gebildet wurde die Provisorische Zentralgewalt aus dem Reichsverweser, einem Ministerpräsidenten und Reichsministern für das Äußere, Innere, die Finanzen, Justiz, den Handel und Krieg; den einzelnen Ressorts waren Unterstaatssekretäre zugeordnet. Bei der Besetzung spielten neben der persönlichen Eignung auch politische Aspekte eine wichtige Rolle, von der Einbindung verschiedener Fraktionen bis zu einem regionalen Proporz, der insbesondere ein Übergewicht preußischer oder österreichischer Amtsträger vermeiden sollte.
Die Provisorische Zentralgewalt – eine Regierung für Deutschland
Das Reichsgesetz stattete die Zentralgewalt mit umfangreichen Befugnissen aus: Sie sollte die vollziehende Gewalt in Fragen der allgemeinen Sicherheit und Wohlfahrt Deutschlands ausüben, die Oberleitung über das gesamte Militär und die völkerrechtliche und handelspolitische Vertretung übernehmen und – gemeinsam mit der Nationalversammlung – über Krieg und Frieden entscheiden. Darüber hinaus war ein umfassendes Interpellationsrecht der Abgeordneten festgeschrieben und ein eigenes Gesetz zur Ministerverantwortlichkeit angekündigt. Obwohl ein solches Gesetz nicht erlassen wurde, war weithin unumstritten, dass „das Ministerium […] ohne Majorität der Nationalversammlung nicht Einen [!] Tag fortregieren kann“, wie es der spätere Justiz- und Außenminister Johann Gustav Heckscher bereits in der Debatte formuliert hatte. Auch wenn der Reichsverweser gegenüber der Nationalversammlung „unverantwortlich“ war, richteten sich die Reichskabinette unter Karl Fürst zu Leiningen, Anton von Schmerling und Heinrich von Gagern bis zum Mai 1849 nach den wechselnden Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Über die Regierungsbildung entschied formell der Reichsverweser, in der Praxis bestimmte jedoch eine „Neunerkommission“ aus Abgeordneten als eine Art Koalitionsausschuss über deren Zusammensetzung. Erst als sich nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. ein Bürgerkrieg um die Reichsverfassung anzubahnen schien, setzte Erzherzog Johann ein konservatives Ministerium ein, das in der Nationalversammlung über keinerlei Mehrheit verfügte – und dennoch bis zum Dezember 1849 im Amt blieb. Bis zur Wiedereinsetzung der Bundesversammlung 1851 übernahm eine österreichisch-preußische Zentralkommission die Befugnisse der Zentralgewalt.
Die Ministerien, die ohne personelle Ausstattung und nachgeordnete Behörden größtenteils „aus dem Nichts“ (T. Stockinger) entstanden, konnten die hohen Ansprüche des Parlaments und der Öffentlichkeit kaum einlösen: Außenpolitisch erkannten immerhin die USA und einige kleinere europäische Staaten die neuberufenen Gesandten der Zentralgewalt förmlich an, während innenpolitisch insbesondere die Königreiche auf ihrer Eigenständigkeit beharrten. Schon Zeitgenossen spotteten über die scheinbare Machtlosigkeit der Zentralgewalt und bezeichneten Erzherzog Johann etwa als „Reichsvermoderer“ oder „Johann Ohneland“. In der Geschichtswissenschaft ist diese Sichtweise mittlerweile aus mehreren Gründen relativiert worden: Erzherzog Johann war weder nach heutigem noch damaligem Verständnis ein Demokrat, hielt sich aber bis Mai 1849 pflichtbewusst an die demokratischen parlamentarischen Verfahrensweisen. Darüber hinaus ist an der Effizienz und dem Einfluss der Reichszentralgewalt kaum zu zweifeln, solange sie im Dienst für Ruhe und Ordnung agierte und etwa im September 1848 oder in der Reichsverfassungskampagne revolutionäre Aufstände bekämpfte. Auch der Einsatz für eine deutsche Flotte oder einzelne Gesetze, wie etwa eine nationale Wechselordnung, wirkten durchaus nach. Schließlich markierte schon die eigenmächtige Einsetzung der Zentralgewalt durch die Nationalversammlung einen parlamentarischen Aufbruch, der in Regierungsprogrammen, Koalitionsausschüssen, Vertrauensfragen und nicht zuletzt einem institutionalisierten Gesetzgebungsverfahren seinen sichtbaren Ausdruck fand. Dementsprechend wurden die wegweisenden „Grundrechte des deutschen Volkes“ und das demokratische „Reichswahlgesetz“ als eigene Reichsgesetze ausgefertigt und tragen die Unterschriften des Reichsverwesers und der gegenzeichnenden Minister.
https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/paulskirche/regierung-955572
2. Der "Reichsverfauler": Erzherzog Johann
Als "Habsburgs grüner Rebell" wird Erzherzog Johann heute dargestellt. Die in ihn gesetzten großen Hoffnungen konnte er aber nicht ganz erfüllen.
"Deutsche! Eure in Frankfurt versammelten Vertreter haben mich zum deutschen Reichsverweser erwählt", beginnt Erzherzog Johann seine Proklamation vom 15. Juli 1848 nach der Übernahme der Provisorischen Zentralgewalt.
Johann, ein Bruder von Kaiser Franz II./I., hatte in den 1810er Jahren eine wichtige Rolle im Tiroler Freiheitskampf Andreas Hofers gegen Napoleon gespielt. Aufgrund seiner Teilnahme am Alpenbund, einer Tiroler Widerstandsbewegung, die der Kaiser und Metternich als inopportune Verschwörung betrachteten, war er jedoch von seinen politischen Ämtern zurückgetreten, was zu seiner volkstümlichen Popularität beitrug – etwa als "Habsburgs grüner Rebell" wird er in einer 1981 erschienenen Biografie präsentiert. Dabei wird gerne übersehen, dass er trotz aller Meinungsverschiedenheiten loyal zu seinem Bruder, dem Kaiser, stand. Nach 1813 hielt sich Johann zunächst aus dem politischen Leben weitgehend fern. Er wandte sich der Steiermark zu, wo er besondere Beliebtheit in der Bevölkerung erlangte. An dieser Popularisierung hatte seine Ehe mit der Postmeisterstochter Anna Plochl großen Anteil.
Während der Revolution 1848 wurde Johann nochmals politisch aktiv: Am 29. Mai wurde er von den Vertretern der deutschen Staaten in der Frankfurter Paulskirche zum Reichsverweser gewählt. Auch in Wien und Graz bemühte sich der Erzherzog, zwischen den Konfliktparteien schlichtend zu vermitteln: Er eröffnete in Wien am 22. Juli den Reichstag, das Parlament der revolutionären Monarchie. Das Amt des Reichsverwesers, also des Vertreters des Monarchen, sollte er ausüben, bis die Nationalversammlung einen Kaiser als Staatsoberhaupt gewählt hätte – wozu es allerdings nicht kam. Erzherzog Johann konnte keinen echten Einfluss auf eine Umgestaltung Deutschlands nehmen, zu groß waren die Konflikte innerhalb des Bürgertums und zwischen den reaktionären und revolutionären Kräften. Aufgrund seiner politischen Ohnmacht wurde er deswegen als "Reichsverfauler" verspottet. Er legte sein Amt im Dezember 1849 in Frankfurt nieder und ging zurück in die Steiermark, wo er 1850 Bürgermeister von Stainz wurde.
Erzherzog Johanns Optimismus und seine Hoffnungen auf Fortschritt sind in seiner Proklamation "An das deutsche Volk" erkennbar. Gleichzeitig war er jedoch ein Skeptiker, der sich aufgrund seines praktischen Scheiterns in idyllische Gegenwelten zurückzog. Jedenfalls steht der "Reichsverfauler" Johann als deutliches Beispiel dafür, dass die habsburgische Dynastie nicht als geschlossener Block betrachtet werden kann: In der Persönlichkeit Johanns werden zahlreiche Widersprüche zwischen dynastischen Herrschaftsansprüchen und liberalem Gedankengut, zwischen Fortschrittsglaube und Pessimismus erkennbar.
https://www.habsburger.net/de/kapitel/der-reichsverfauler-erzherzog-johann
3. Revolution und Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849
Wirtschaftliche Krisen, Massenarmut und allgemeine politische Unzufriedenheit destabilisierten seit Beginn der 1840er-Jahre die soziale und politische Ordnung in zahlreichen europäischen Staaten und mündeten 1848 schließlich in eine ganz Europa erfassende revolutionäre Welle. Auch in Deutschland wurden auf Versammlungen und Demonstrationen die Gewährung von Grund- und Freiheitsrechten und nationale Einheit gefordert. Unter dem Eindruck der revolutionären Dynamik gaben die restaurativen Kräfte schließlich ihren Widerstand auf und machten der von breiten Schichten getragenen Bewegung wesentliche Zugeständnisse: Die Zensur wurde aufgehoben, politische Aktivitäten zugelassen und reformbereite Regierungen ernannt. Auch der Einberufung einer Nationalversammlung, die die Errichtung eines deutschen Nationalstaats in die Wege leiten sollte, stimmten die Machthaber in den deutschen Einzelstaaten zu.
Deutsche Nationalversammlung in Frankfurt am Main
Ende März 1848 entschied das aus Landtagsabgeordneten und führenden Vertretern der liberalen und demokratischen Opposition zusammengesetzte Vorparlament, die Mitglieder der Deutsche Nationalversammlung nach einem allgemeinen und gleichen Mehrheitswahlrecht von volljährigen, „selbständigen“ Männern wählen zu lassen. Die Durchführung der Wahlen oblag den Einzelstaaten und wurde höchst unterschiedlich gehandhabt. Die gesetzliche Mitgliederzahl des Paulskirchenparlaments betrug 649 Abgeordnete; aufgrund von Wahlboykotten gab es aber nur 587 reguläre Parlamentarier. Einschließlich aller Stellvertreter bzw. nachrückenden Abgeordneten haben bis zur Auflösung des sogenannten Stuttgarter Rumpfparlaments am 18. Juni 1849 insgesamt 809 Abgeordnete an den Verhandlungen des ersten deutschen Nationalparlaments teilgenommen.
Am 18. Mai 1848 versammelten sich in der Frankfurter Paulskirche die Mitglieder des ersten gesamtdeutschen Parlaments, um über eine freiheitliche Verfassung und die Bildung eines deutschen Nationalstaats zu beraten. Zu ihrem ersten Präsidenten wählte die Nationalversammlung den angesehenen liberalen Politiker Heinrich von Gagern. Das Parlament gab sich eine Geschäftsordnung und setzte zur vorbereitenden Beratung Ausschüsse und Kommissionen ein. Unter diesen ragt insbesondere der Verfassungsausschuss hervor, der maßgeblich die später von der Paulskirche verabschiedete Verfassung konzipiert hat.
Fraktionsgründungen
Zur Vorbereitung der Arbeit in Plenum und Ausschüssen kamen Abgeordnete mit ähnlichen politischen Zielvorstellungen und Interessen in Klubs zusammen, um über die anstehenden Fragen zu beraten und das weitere Vorgehen abzustimmen. Diese nach den jeweiligen Tagungslokalen benannten Klubs gelten als Vorformen parlamentarischer Fraktionen, die zwar noch nicht die Geschlossenheit und Verbindlichkeit späterer Parlamentsfraktionen aufwiesen, sich aber gleichwohl für die Organisation und Strukturierung der Debatten und Entscheidungen als unerlässlich erwiesen.
Die parlamentarischen Klubs der Paulskirche repräsentierten maßgebliche politische Strömungen der Zeit: Die monarchistische Rechte (Steinernes Haus, Café Milani) setzte sich für die Wahrung der Vorrechte der Einzelstaaten und der Monarchen ein. Die verschiedenen liberalen Gruppierungen des sogenannten rechten und linken Zentrums (Casino, Augsburger Hof, Landsberg, Pariser Hof, Württemberger Hof) befürworteten eine föderal strukturierte, konstitutionelle Monarchie mit einem Parlament und einem erblichen Kaiser als Staatsoberhaupt. Demgegenüber forderten die Fraktionen der demokratischen Linken (Deutscher Hof, Donnersberg, Nürnberger Hof, Westendhall) die Errichtung einer auf dem Prinzip der Volkssouveränität gründenden parlamentarisch-demokratischen Republik.
Grundrechte und Reichsverfassung
Zu den historisch herausragendsten Leistungen der Frankfurter Nationalversammlung gehört das am 21. Dezember 1848 verabschiedete „Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes“. Zum ersten Mal erlangten damit Menschen- und Bürgerrechte Gesetzeskraft in Deutschland. Der auch die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz maßgeblich beeinflussende Grundrechtskatalog enthielt als Kernelemente die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Aufhebung aller Standesvorrechte, die Gewährleistung persönlicher und politischer Freiheitsrechte (wie Presse-, Meinungs-, Versammlungs-, Gewerbefreiheit, Freizügigkeit etc.) sowie die Abschaffung der Todesstrafe.
Die am 27. März 1849 verabschiedete Reichsverfassung sollte einen föderalen deutschen Einheitsstaat konstituieren, dem mit Ausnahme des Kaisertums Österreich alle Staaten des Deutschen Bundes angehörten (kleindeutsche Lösung). Sie sah einen erblichen Kaiser als Staatsoberhaupt vor, der auch das Recht zur Einsetzung der Regierung hatte. Dem Reichstag, der sich aus einem Staatenhaus und einem demokratisch zu wählenden Volkshaus zusammensetzte, oblagen vor allem die Gesetzgebung, das Budgetrecht und die Kontrolle der Exekutive. Die zentrale Frage der Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament blieb allerdings offen und sollte später geregelt werden.
Scheitern der Revolution
Als im April 1849 der von der Nationalversammlung zum „Kaiser der Deutschen“ gewählte preußische König Friedrich Wilhelm IV. das ihm angetragene Amt unter Berufung auf seine im Gottesgnadentum begründete monarchische Legitimation ablehnte, waren die Bemühungen der Paulskirche um eine Verfassung und die Errichtung eines deutschen Nationalstaats praktisch gescheitert. Angesichts des Wiedererstarkens der monarchisch-restaurativen Kräfte in den deutschen Einzelstaaten resignierte das auch in der Bevölkerung schnell an Rückhalt verlierende Parlament und löste sich Ende Mai selbst auf.
Auch das nach Stuttgart verlegte, vorwiegend aus linken Paulskirchenabgeordneten bestehende Rumpfparlament und die auch mit gewaltsamen Mitteln betriebene Kampagne zur Verteidigung der Reichsverfassung im südwestdeutschen Raum konnten die konterrevolutionäre Entwicklung nicht wirksam aufhalten. Mit der Auflösung des Stuttgarter Rumpfparlaments und der Eroberung der badischen Festung Rastatt im Sommer 1849 war auch der letzte revolutionäre Widerstand gebrochen und die mit großen Hoffnungen angetretene liberale und demokratische Einheits- und Freiheitsbewegung von 1848/49 endgültig gescheitert.
4. Bürger, Revolutionäre, Militärs: Die Reichsverfassungskampagne
1. Einleitung
Mit der endgültigen Ablehnung der Kaiserkrone durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. (1840-1861) am 28.4.1849 begann die letzte Phase der Märzrevolution. Dabei ging es um eine Durchsetzung der Reichsverfassung „von unten“. Die von Mai bis Juli 1849 andauernden Kämpfe werden in der Forschungsliteratur in der Regel nur oberflächlich behandelt, obwohl ihnen eine entscheidende Bedeutung zukommt. Sie stellten den letzten Versuch dar, die in der Deutschen Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche erarbeitete Verfassung doch noch zu retten. Dieser Kampf hatte keinen zentralen Ort, sondern fand regional in unterschiedlichen Konstellationen und mit unterschiedlichen Motivlagen statt. Diese regionale Beschränkung der Aufstände bot den preußischen Truppen die Chance, ausgehend von Sachsen Anfang Mai bis nach Baden im Juli 1849 die Aufstände sukzessive niederzuschlagen.
Für diese letzte Phase der Revolution hat sich der Begriff der „Reichsverfassungskampagne“ etabliert. Diesen prägte der aus Barmen (heute Stadt Wuppertal) stammende Friedrich Engels in einer Artikelserie von 1850. Darin charakterisierte er die „Reichsverfassungskampagne“ folgendermaßen:
Der Kampf in Dresden kam eben zum Ausbruch; in der Pfalz konnte er jeden Augenblick losbrechen. In Baden, in Württemberg, in Franken wurden Monsterversammlungen angesetzt, und man verhehlte kaum noch, daß man entschlossen sei, es auf Entscheidung durch die Waffen ankommen zu lassen. In ganz Süddeutschland waren die Truppen schwankend. Preußen war nicht minder aufgeregt. […] Die Schwüre, mit der Frankfurter Versammlung zu stehen und zu fallen, Gut und Blut für die Reichsverfassung einzusetzen, füllten alle Zeitungen, ertönten in allen Klubsälen und Bierlokalen. Da eröffnete die preußische Regierung die Feindseligkeiten, indem sie einen großen Teil der Landwehr, namentlich in Westfalen und am Rhein, einberief. Die Einberufungsordre war mitten im Frieden ungesetzlich, und nicht nur die kleine, auch die größere Bourgeoisie erhob sich dagegen.[1]
Engels zeichnete den Kampf um die Reichsverfassung auf diese Weise als Kampf gegen die Ungesetzlichkeit der Regierung. Im weiteren Verlauf seiner Artikelserie identifizierte er dann vor allem das Kleinbürgertum und das Proletariat als die zentralen Trägerschichten dieser Endphase der Revolution.
Diese „Reichsverfassungskampagne“ steht im Folgenden im Fokus. Aufgrund des regionalen Charakters der Aufstände lassen sich aus der Analyse dieser letzten Phase der Märzrevolution auch Erkenntnisse über die Machtverhältnisse in den Regionen, über regionale Identitäten und Wahrnehmungen gewinnen. Dabei hat sich die Forschung überwiegend auf die Kernregionen dieser Aufstände, Sachsen, Baden und die bayerische Pfalz konzentriert. Die preußische Rheinprovinz kommt dagegen meistens nur am Rande vor.[2]
Insofern soll im Folgenden beleuchtet werden, wie diese letzte Phase der Revolution im Rheinland verlief. Wer waren die zentralen Akteure? Was waren ihre Ziele? Warum konnten sie diese nicht durchsetzen? Diese Fragen werden hier anhand von Beispielen aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf, aber auch mit Seitenblicken auf den Regierungsbezirk Köln, beleuchtet.
2. Das Paulskirchenparlament, König Friedrich Wilhelm IV. und die Reichsverfassung
In der Deutschen Nationalversammlung waren neben dem Zuschnitt des zukünftigen Reiches vor allem die Staatsform und das Wahlrecht umstritten. Dabei gelang ein Kompromiss, indem Teile der Linken einem Erbkaisertum zustimmten und dafür die gemäßigt Liberalen das allgemeine Männerwahlrecht akzeptierten. Nach der erfolgreichen Abstimmung trat am 28.3.1849 die Reichsverfassung für das kleindeutsche Reich in Kraft.
An diesem Tag stimmte man auch darüber ab, wer das Erbkaisertum antreten sollte. Dabei sprach sich eine Mehrheit für den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. aus. Das Paulskirchenparlament entsandte daraufhin eine Delegation zum preußischen König nach Berlin, die ihm die Kaiserwürde antragen sollte. Die Delegation der Paulskirche wurde am 3.4.1849 von Friedrich Wilhelm IV. empfangen. Der König reagierte verhalten. Er bedankte sich zwar für das Angebot, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass es jetzt an den Regierungen der einzelnen Staaten liege, zu prüfen, ob die Reichsverfassung den Anforderungen genüge und ob die ihm zugedachten Rechte es ihm ermöglichen würden, mit starker Hand zu regieren.[3]
Das lag auf der Linie, die er auch vorher immer vertreten hatte, denn er wollte die Kaiserkrone nicht aus den Händen der Nationalversammlung empfangen, sondern war höchstens bereit, sie aus den Händen legitimer Fürsten und Regierungen entgegenzunehmen. So hatte er bereits im Dezember 1848 an den Gesandten Christian Karl Josias Freiherrn von Bunsen (1791-1860) geschrieben, dass der Kaiserkrone der Ludergeruch der Revolution von 1848 anhafte und er nicht bereit sei [e]inen solchen imaginären Reif, aus Dreck und Letten gebacken als legitimer König von Gottes Gnaden anzunehmen.[4]
In der preußischen Regierung war man sich allerdings nicht ganz so sicher, wie man mit dem Angebot umgehen sollte, denn es bedeute ja auch einen Machtzuwachs für Preußen. Daher taktierte man in verschiedene Richtungen und sandte widersprüchliche Signale. Zudem hatten bis zum 14.4.1849 bereits 28 einzelstaatliche Regierungen von insgesamt 39 die Reichsverfassung anerkannt. Langsam setzten sich die Hardliner in der preußischen Regierung durch. Am 27.4.1849 löste Friedrich Wilhelm IV. zunächst die zweite preußische Kammer auf, da sie die Legalität der Reichsverfassung anerkannt hatte. Einen Tag später gab die preußische Regierung bekannt, dass der König die Kaiserkrone endgültig ablehne.[5] Gleichzeitig bot man denjenigen Staaten militärische Unterstützung an, die sich auch gegen die Reichsverfassung wandten.
Arbeiter vor dem Magistrat, Gemälde von Johann Peter Hasenclever, 1848/1849. (Museum Schloss Burg an der Wupper Solingen)
Damit standen die Zeichen auf Sturm. Eine Konfrontation zwischen den gegenrevolutionären Gewalten und den Verteidigern der Reichsverfassung schien unvermeidbar. Dadurch geriet die Mehrheit der Paulskirchenversammlung in ein Dilemma. Die eher gemäßigten Abgeordneten, die auf eine legale Verständigung zwischen der Nationalversammlung und den regierenden Fürsten über die Verfassung gesetzt hatten, wussten nicht, wie sie mit der Situation umgehen sollten. Der Historiker Veit Valentin hat die entscheidende Frage, die viele Abgeordnete umtrieb, auf den Punkt gebracht: „[S]ollen und können sie das Bündnis mit der Revolution eingehen, dürfen sie ihr heiliges Recht mit den Mitteln der Gewalt durchfechten?“[6]
Aus dem Zwiespalt zwischen Legalitätsdenken und Revolution konnte sich das Paulskirchenparlament nicht mehr befreien. Am 4.5.1849 verabschiedete eine hauchdünne Mehrheit noch einen Aufruf, in dem die Regierungen, gesetzgebenden Körperschaften und das deutsche Volk aufgefordert wurden, die Reichsverfassung anzuerkennen und in dem bereits ein Termin für die Wahlen und die konstituierende Sitzung des neuen Reichsparlaments genannt wurden.[7] Dann zerfiel das Parlament, als immer mehr Abgeordnete der Mitte-Rechts-Gruppierungen aus der Paulskirche austraten und die Linken dadurch eine Mehrheit erhielten. Diese zogen als sogenanntes Rumpfparlament nach Stuttgart um, wo sie nach wenigen Wochen von der württembergischen Regierung gewaltsam vertrieben wurden. Doch wie sah die Situation im Rheinland aus?
3. Gegen die Ungesetzlichkeit der Regierung: Die Reaktion auf die preußische Ablehnung im Rheinland
Im Rheinland flammten nach der Ablehnung der Kaiserkrone viele lokale Proteste auf. Es gelang jedoch nicht, die Aufstände zu koordinieren und damit die preußische Regierung unter Druck zu setzen. Das wird deutlich, wenn wir uns einige herausragende Punkte der Reichsverfassungskampagne im Rheinland anschauen.
3.1 Der Rheinische Städtetag in Köln am 8.5.1849
Am 29.4.1849 berichtete der Kölner Oberregierungsrat Johann Baptist Birck (1804-1869), der Stellvertreter des Regierungspräsidenten, an den preußischen Innenminister Otto von Manteuffel (1805-1882), dass die Auflösung der zweiten preußischen Kammer bei den wohlhabenden Bürgern für großen Unmut gesorgt habe. Zudem hätten diese mit den Verfassungsbeschlüssen der Nationalversammlung sympathisiert und eine Übernahme der Kaiserwürde durch Friedrich Wilhelm IV. erwartet. Die wohlhabenden Bürger befürchteten nun eine Radikalisierung weiter Bevölkerungskreise und zahlreiche Unruhen.[8]
Am Abend desselben Tages fand daher eine Sitzung des eher gemäßigten Kölner Bürgervereins statt, der dem preußischen Staatsministerium das Misstrauen aussprach. Dieses Votum sandte man an den Kölner Gemeinderat, damit sich dieser und die Gemeinderäte der anderen größeren Städte der Rheinprovinz den Beschlüssen anschließen konnten.[9]
Der Gemeinderat und der Kölner Oberbürgermeister riefen daraufhin zu einer Versammlung der Gemeinderäte der Rheinprovinz für den 5.5.1849 auf, die eine Adresse an den König verabschieden sollte. Die preußische Regierung verbot diese Versammlung. Dieses Verbot konnte man jedoch geschickt umgehen: Die Einladung wurde offiziell zurückgenommen. Gleichzeitig luden elf Mitglieder des Stadtrates als Privatpersonen zu einer Versammlung auf den 8.5. ein.[10]
Bei der Versammlung kamen ungefähr 400 Delegierte zusammen. Dabei wurden zum Teil recht weitgehende Beschlüsse gefasst, die sofort gedruckt und verteilt wurden. So bezeichnete man die Reichsverfassung vom 28.3. als endgültiges Gesetz und schlug sich im Konflikt zwischen der preußischen Regierung und der Nationalversammlung auf die Seite des Paulskirchenparlaments. Die Bevölkerung der Rheinlande wurde aufgefordert, in Kollektiverklärungen deutlich zu machen, dass man an der Reichsverfassung festhalten und den Anordnungen der Nationalversammlung Folge leisten wolle. Das Paulskirchenparlament sollte sich an die Spitze der Bewegung stellen und ihr Einheit und Stärke geben. Zudem sollten der Reichsverweser und seine Regierung die Reichstruppen zusammenziehen und auf die Verfassung vereidigen. In Bezug auf die preußische Regierung forderte man die Entlassung des Ministeriums von Ministerpräsident Friedrich Wilhelm Graf von Brandenburg (1792-1850) und Innenminister Manteuffel sowie Wahlen zu den Kammern auf der Basis des bisherigen allgemeinen Wahlrechts (also des Männerwahlrechts und unter Ausschluss derjenigen, die Armenunterstützung erhielten). Heftig wandte sich die Versammlung gegen die Einberufung der Landwehr. Dies gefährde den Frieden in der Rheinprovinz und müsse sofort zurückgenommen werden. Warnend schlossen die Gemeindevertreter, dass der Bestand Preußens gefährdet sei, wenn diese Beschlüsse missachtet würden.[11]
Der Kölner Regierungspräsident Eduard von Moeller wies gegenüber Innenminister von Manteuffel darauf hin, dass viele Gemeinderäte mit den Beschlüssen nicht einverstanden seien. Es habe ihnen jedoch der Mut gefehlt, gegen die radikalen Forderungen zu stimmen. Lakonisch kommentierte er: Die Konservativen sind wieder von den Demokraten ins Schlepptau genommen, wie es bei solchen Gelegenheiten in der Regel geht.[12] Dem letzten Satz der Erklärung, der eine Loslösung der Rheinprovinz von Preußen andeutete, hielt von Moeller entgegen, dass man diese Entwicklung nur durch eine genügende materielle Macht verhindern könne. Das hieß nichts anderes als das Militär einzusetzen. Dementsprechend veröffentlichte der Oberpräsidentder Rheinprovinz, Franz Eichmann, eine Erklärung, die in den Zeitungen parallel zu den Beschlüssen der Gemeindevertreter veröffentlicht wurde, und in der er betonte, dass man bei gewaltsamen Versuchen, die Rheinprovinz von Preußen zu lösen, von Mitteln der Gewalt Gebrauch[13] machen werde. Aufgrund der starken militärischen Präsenz durch die Garnison in Köln blieb es dort auch in der Folge relativ ruhig, im Gegensatz zu Düsseldorf.
Die Frankfurter Paulskirche im Jahr 1848, Aquarell von Jean Nicolas Ventadour (1822- um 1880). (Historisches Museum Frankfurt)
3.2 Die Barrikadenkämpfe in Düsseldorf
Die Ereignisse in Düsseldorf entzündeten sich an einem Gerücht, wie überhaupt die Bedeutung des Gerüchts in der Revolution von 1848/49 nicht überschätzt werden kann. Dieses Gerücht besagte, dass von Düsseldorf nach Elberfeld (heute Stadt Wuppertal) abgesandte Truppen dort besiegt worden seien und man in Elberfeld die Republik ausgerufen habe. Daraufhin entstand der Plan, den im Düsseldorfer Gefängnis inhaftierten Ferdinand Lassalle[14] zu befreien und das Regierungsgebäude sowie das Rathaus zu stürmen. Insbesondere der ehemalige Chef der Düsseldorfer Bürgerwehr, der Kaufmann Laurenz Cantador, spielte hierbei eine prominente Rolle.
Gegen Abend des 9.5.1849 versammelte sich eine große Volksmenge vor dem Rathaus, stimmte dort revolutionäre Lieder an und ließ die Republik hochleben. Einem preußischen Truppenkontingent gelang es zwar, die Protestierenden von dort zu vertreiben, diese zogen jedoch weiter durch die Straßen und versuchten, weitere Düsseldorfer zu aktivieren. Da preußische Truppen bereits nach Elberfeld und in die umliegenden Orte unterwegs waren, um dort für Ruhe zu sorgen, reichten die in Düsseldorf vorhandenen Soldaten nicht aus, um alle neuralgischen Punkte zu besetzen. Daher entschloss sich der ranghöchste preußische Beamte vor Ort, Regierungsrat Otto von Mirbach (1804-1867), zunächst die Soldaten zur Verteidigung des Regierungsgebäudes heranzuziehen. Dort wurden auch bereits Barrikaden von den Aufständischen errichtet. Als das Militär versuchte, eine Barrikade zu räumen, kam es zum Schusswechsel. Die sich daran anschließenden heftigen Kämpfe rund um das Regierungsgebäude dauerten bis morgens um 5 Uhr. Während dieser Zeit läuteten die Glocken Sturm, um weitere Kämpfer aus den umliegenden Orten herbeizurufen. Dies gelang nicht. Regierungsrat von Mirbach hielt in seinem Bericht vom 10.5.1849 über die Ereignisse fest, dass der Aufruhr in der Stadt [...] vollständig unterdrückt[15] sei. Insgesamt waren fünf Soldaten verwundet und 16 Zivilisten getötet worden. Außerdem wurden zahlreiche Beteiligte verhaftet. Schaut man sich die Berufe der getöteten Aufständischen an, so erhält man einen Eindruck davon, welche Schichten bei den Kämpfen vor allem beteiligt waren: Neben fünf Tagelöhnern starben unter anderem ein Eisenbahnschaffner, ein Fuhrmann, ein Schuhmacher und ein Orgelbauer. Auch die künstlerischen Berufe waren vertreten. So starb neben einem Musiker auch der Maler Ludwig Milewsky (1825-1849). Diese Auflistung passt gut zu dem Befund Friedrich Lengers, der die Bedeutung der Handwerker und des Kleinbürgertums für die demokratische Bewegung während der Märzrevolution in Düsseldorf herausgearbeitet hat[16] Die Tagelöhner, die immer von Arbeitslosigkeit bedroht waren und zum Teil von städtischen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen lebten, sieht er vor allem bei spontanen Aktionen aktiv werden.
Laurenz Cantador, Lithographie von Oswald Achenbach, undatiert. (Stadtmuseum Düsseldorf)
Entscheidend für den Sieg der preußischen Truppen war insbesondere die waffentechnische Überlegenheit, denn die Düsseldorfer Bürgerwehr war bereits im Zuge der Unruhen im November 1848 aufgelöst worden. Bei dieser Gelegenheit hatte man auch ihre Waffen beschlagnahmt.[17]
Nach dem Sieg der preußischen Truppen wurde am 10.5.1849 der Belagerungszustand verhängt. Das bedeutete ein Versammlungsverbot für politische Vereine, die man unter anderem für den Aufruhr verantwortlich machte. Kneipen und Gasthäuser mussten um acht Uhr abends schließen. Die wichtigsten Zeitungen wie die Düsseldorfer Zeitung, das Düsseldorfer Journal oder die linke Neue Rheinische Zeitung durften nicht mehr verkauft werden. Außerdem war es verboten, gedruckte Bekanntmachungen ohne Genehmigung der Polizei zu verteilen. Als härteste und abschreckendste Maßnahme war die standrechtliche Erschießung erlaubt. Diese war für Personen vorgesehen, die bewaffneten Widerstand gegen gesetzliche Anordnungen leisteten oder deren Verhalten Gefahr für die preußischen Truppen bedeutete.[18]
So gelang es der preußischen Regierung, die Unruhen in Düsseldorf schlagartig zu beenden. Die Düsseldorfer Zeitung hielt am 12.5.1849 fest: Das Militär ist vollständig Herr der Stadt.[19] Der Belagerungszustand wurde erst am 16.8.1849 wieder aufgehoben.[20] Der amerikanische Historiker Jonathan Sperber hat dieser Straßenschlacht in Düsseldorf für die Reichsverfassungskampagne im Rheinland entscheidende Bedeutung beigemessen. Die preußischen Truppen seien zahlenmäßig deutlich unterlegen gewesen, und eine Niederlage in diesen Kämpfen hätte sicherlich Auswirkungen auf die Umgegend gehabt.[21] Diese Sicht ist durchaus plausibel, wenn man sich die Ereignisse in den umliegenden Städten wie zum Beispiel Krefeld anschaut.
3.3 Der Aufstand in Krefeld
Der Aufstand in Krefeld ist insofern charakteristisch für die Unruhen im Rheinland, als bei ihm die preußische Landwehr eine wichtige Rolle spielte. Diese militärische Organisation war 1813 gegründet worden. In ihr sollten nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht alle wehrfähigen Männer dienen, die zunächst zwei bis drei Jahre bei den Linientruppen im Einsatz gewesen waren und anschließend zwei Jahre der Reserve angehört hatten. Das heißt die Landwehrmänner gingen zivilen Berufen nach und mussten nur regelmäßig an Übungen und Appellen teilnehmen, um für den Ernstfall gewappnet zu sein.[22]
Als sich Anfang Mai 1849 die Aufstände der Reichsverfassungskampagne immer weiter ausdehnten und Preußen Staaten wie Sachsen militärische Unterstützung zukommen ließ, wurde auch die Landwehr mobilisiert.[23] Dies förderte den Unmut in der Bevölkerung, denn durch die Einberufung mussten die Soldaten ihre Familien verlassen und erlitten wirtschaftliche Einbußen, da sie ihrem regulären Beruf zunächst nicht mehr nachgehen konnten. Das traf die Landwehrmänner besonders hart, denn die Landwehr rekrutierte sich vor allem aus den Unterschichten. In seiner Analyse der Landwehr am linken Niederrhein kommt Robert Sackett zu dem Schluss, dass dort vor allem Weber, Ackerer, Tagelöhner, Kleinhändler und Handwerker dienten, die sich einen Einkommensverlust nicht leisten konnten.[24] Zudem drohte ihnen die wenig komfortable Aussicht, mit Waffengewalt gegen die Verteidiger der Reichsverfassung vorgehen zu müssen, obwohl sie die Reichsverfassung zum Großteil selbst für sinnvoll erachteten. Wie sich die Mobilmachung der Landwehr auswirkte, schilderte der Regierungspräsident von Aachen Friedrich Kühlwetter (1809-1882). Er schrieb an das Innenministerium, daß die Einberufung der Landwehr die ,Aufregung’ selbst in die kleinen Landgemeinden hineingetragen hätte. Es gebe außerordentlich viele ,Reklamationen‘, da fast alle Landwehrleute Frauen und Kinder hätten, die durch die Einberufung der Landwehr in wirtschaftliche Not gerieten.[25]
Es kam daher im Rheinland in vielen Orten zu Versammlungen der Landwehrmänner, die darüber debattierten, wie man auf die Mobilmachung reagieren solle. Einige Versammlungen endeten ohne Ergebnis. In einigen Städten gelang es jedoch, eine Verbindung von Landwehrprotest und dem Protest gegen die Reichsverfassung herzustellen.
In Krefeld kam es nach der Einberufung zu mehreren Versammlungen der Landwehr.[26] So verweigerten die Landwehrsoldaten auf einer Versammlung am 5.5.1849, der Einberufung Folge zu leisten. Stattdessen wollte man nur eine entsprechende Aufforderung der Nationalversammlung in Frankfurt akzeptieren. Der Vorschlag, die Waffen aus den Zeughäusern in Neuss und Geldern zu requirieren, fand keine Mehrheit. Am 7.5.1849 versammelte sich die Landwehr auf dem Appellplatz, verhöhnte und schlug die dort anwesenden Offiziere, bis diese die Flucht ergriffen. Am 8.5.1849 erklärten die Landwehrmänner dem Krefelder Oberbürgermeister, dass man nicht bereit sei, gegen Revolutionäre vorzugehen. Als die regulären preußischen Truppen am 10.5.1849 nach Düsseldorf abgezogen wurden, eskalierte die Situation. Unter Führung des Webermeisters Peter Grüter versuchte die Landwehr, die Kontrolle über die Stadt zu erlangen. Landrat Peter Leysner (1805-1880) beschrieb die Situation als dramatisch. Mehrere hundert Landwehrmänner würden die Waffen und Pferde der Krefelder Bürger beschlagnahmen und Geld von Krefeldern fordern. Die Bürgerwehr sei zu schwach, um die Stadt gegen die Landwehr zu verteidigen. Jetzt habe die Landwehr bereits Boten zu den umliegenden Gemeinden gesandt, um von dort Unterstützung anzufordern. Der Landrat hielt nur ein großes Truppenkontingent mit Geschütz für ausreichend, um die irreguläre Truppe zu besiegen.
Das erwies sich als nicht mehr notwendig, denn der Aufstand brach bereits am Abend des 11.5.1849 zusammen. Die Krefelder Stadtchronik schreibt diesen Erfolg dem Oberbürgermeister zu, der in dieser Situation besonnen verhandelt habe.[27] Dieser isolierte Blick kann jedoch den plötzlichen Zusammenbruch des Aufstands nur zum Teil erklären. Erst der Blick auf die anliegenden Städte und die Situation in Düsseldorf macht deutlich, wieso der Aufstand so schnell endete und wo aus Sicht der Landwehr das Problem lag. So hatten zunächst andere Landwehrsoldaten gemeinsam mit Demokraten die Zeughäuser unter anderem in Neuss gestürmt und die Waffen beschlagnahmt.[28] In der gesamten Gegend läutete man die Glocken und sandte Boten aus, um den Aufstand weiterzutragen. Am 10.5.1849 zogen mehrere tausend Aufständische in Richtung Düsseldorf. Auf dem Weg dorthin erfuhren sie vom dortigen Sieg der preußischen Truppen, die sich bereits auf dem Weg nach Neuss befanden und die Stadt am Morgen des 11.5.1849 auch einnahmen. Die Aufständischen kehrten daher wieder um. Am 11.5.1849 zogen auch 500-1000 Aufständische aus der Kempener Gegend nach Viersen und Krefeld, um gemeinsam mit den revolutionären Krefelder Truppen weiter nach Düsseldorf zu ziehen. Als auch dort die Nachrichten vom Sieg der preußischen Truppen in Düsseldorf und Neuss und vom erfolglosen Zug nach Düsseldorf eintrafen, lösten sich die Truppen der Aufständischen auf und der Krefelder Oberbürgermeister konnte sein Amt wieder übernehmen.
Peter Kriedte hat in seiner sozialgeschichtlichen Studie über Krefeld im 19. Jahrhundert die soziale Zusammensetzung der Befürworter der Reichsverfassung in Krefeld genau analysiert und kommt zu einem interessanten Befund. 84,5 Prozent der Unterzeichner einer Eingabe an die Paulskirchenversammlung vom 1.5.1849, in der die Reichsverfassung unterstützt wurde, waren katholisch, nur 13 Prozent evangelisch. Dabei dominierten die Seidenweber und Handwerker. Das kontrastiert scharf mit seiner Auswertung der Mitglieder des Preußen-Vereins, der sich gegen demokratische und republikanische Tendenzen wandte. Dort waren 80,4 Prozent der Mitglieder evangelisch beziehungsweise mennonitisch und nur 18,5 Prozent katholisch und wesentlich mehr Verleger organisiert.[29]
Ludwig von Milewsky, Lithographie von W. Kersten, 1849. (Stadtmuseum Düsseldorf. Foto: LVR-Zentrum für Medien und Bildung)
Hier drängt sich die Vermutung auf, dass die katholische Unter- bis Mittelschicht in Krefeld den Kampf um die Reichsverfassung unterstützte, wohingegen der protestantisch-mennonitischen Oberschicht diese Bewegung zu weit ging. Das bestätigt sich zum Beispiel auch bei dem mennonitischen Krefelder Paulskirchenabgeordneten und Reichsfinanzminister Hermann von Beckerath. Der Bankier hatte sein Ministeramt und sein Mandat am 4.5.1849 niedergelegt, als die Mehrheit des Paulskirchenparlaments zu allgemeinen Wahlen aufgerufen hatte. Da er von den Krefelder Aufständischen als Verräter gebrandmarkt wurde, konnte er zunächst nicht in seinen Heimatort zurückkehren. In einem Brief an seinen Bruder vom 17.5.1849 registrierte er erleichtert das Ende der widerwärtigen Bewegung. Daran schloss er seine Wünsche für die Zukunft an: Möchte nun die Ruhe und Sicherheit dort baldigst ganz wiederhergestellt und unser Rheinland vor größerer Zerrüttung bewahrt werden.[30]
3.4 Die Vorgänge in Elberfeld
Am längsten hielt sich der Aufstand in Elberfeld.[31] Der Protest wurde zunächst von breiten Schichten und insbesondere auch wieder von der Landwehr getragen und richtete sich vor allem gegen die Ablehnung der Reichsverfassung durch Friedrich Wilhelm IV. Als am 9.5.1849 preußische Truppen aus Düsseldorf eintrafen, um in Elberfeld für Ruhe und Ordnung zu sorgen, eskalierte die Situation. Es kam zu Straßenschlachten, wobei das Militär am Morgen des 10.5.1849 unverrichteter Dinge nach Düsseldorf zurückkehren musste, um zunächst die dortigen Truppen zu unterstützen. Daraufhin bildete sich in Elberfeld ein Sicherheitsausschuss aus Mitgliedern des Politischen Klubs und den Führern der Landwehr, der auch die Amtsgeschäfte der geflohenen Verwaltungsspitze in Elberfeld übernahm. Der Sicherheitsausschuss versuchte einerseits für Ruhe und Ordnung zu sorgen und andererseits die Aufständischen auf den bevorstehenden Kampf gegen die erwarteten preußischen Truppen vorzubereiten.
Mittlerweile strömten zahlreiche Freischärler und Revolutionäre wie Friedrich Engels nach Elberfeld, und die Entwicklung drohte zu entgleiten. Im Sicherheitsausschuss gingen die Meinungen über das weitere Vorgehen auseinander. Am 14.5.1849 wurde ein Aufruf zur Unterstützung der Kämpfer in Elberfeld verteilt, in dem der Sicherheitsausschuss deutlich machte, dass man vor allem für die Reichsverfassung kämpfe. Unter Bezugnahme auf die Mobilisierung der Landwehr hielt der Aufruf fest: Es [Elberfeld, H.T.] hat nicht dulden wollen, daß seine Söhne im Dienste der undeutschen Bestrebungen der Regierung gegen ihre eigene Freiheit und gegen ihre eigenen Brüder kämpfen.[32]
Gleichzeitig sandte man eine Delegation von Elberfelder Honoratioren nach Berlin, um den König doch noch zur Annahme der Reichsverfassung zu bewegen. Von dort traf am 16.5.1849 ein Telegramm in Elberfeld ein, in dem behauptet wurde, dass es Preußen gelungen sei, die deutschen Fragen unter wesentlicher Zugrundelegung der Frankfurter Verfassung zur vollständigen Einigung mit den bisher widerstrebenden Königreichen zu führen[33]. Das bezog sich offensichtlich auf die Verhandlungen Preußens mit Hannover und Sachsen, die am 26.5.1849 in das sogenannte Dreikönigsbündnis mündeten. Diese Nachricht nahm der Aufstandsbewegung den Schwung, zumal noch am selben Tag ein Ultimatum des preußischen Kriegs- und Innenministers in Elberfeld eintraf, in dem die Aufständischen aufgefordert wurden, sich der rechtmäßigen Gewalt und dem Gesetze unbedingt zu unterwerfen[34]. Der Aufstand löste sich daraufhin auf, wobei ein Teil der Freischärler Richtung Pfalz weiterzog, um die dortigen Revolutionäre zu unterstützen.
Jetzt versuchte man, das Gemeindeleben wieder zu ordnen. Der Gemeinderat trat zusammen, wobei diejenigen Gemeinderatsmitglieder, die im Sicherheitsausschuss mitgewirkt hatten, zurücktraten. Die Stadt Elberfeld sandte eine Delegation mit einem Unterwerfungsbeschluss zum Oberpräsidenten der Rheinprovinz und dem preußischen General Hermann von Hanneken (1810-1886). Am 19.5.1849 besetzten dann preußische Truppen die Stadt.
4. Fazit
Die Analyse der Reichsverfassungskampagne an den verschiedenen Orten der Rheinprovinz hat gezeigt, dass diese im Rheinland durchaus auch eine große Rolle gespielt hat und zu Unrecht von der historischen Forschung vernachlässigt worden ist. Zudem lassen sich aus den Ereignissen einige Spezifika für das Rheinland herausarbeiten.
So ist vor allem die wichtige Rolle der Landwehr deutlich geworden. Das ist ein Punkt, den bereits Friedrich Engels aus seinen eigenen Erfahrungen heraus betont hatte. In der Landwehr waren überwiegend die Unterschichten vertreten, die sich einerseits gegen die wirtschaftlichen Einbußen durch die Einberufung wehrten und andererseits nicht bereit waren, gegen die Reichsverfassung zu Felde zu ziehen. Bei den Aufständen in Düsseldorf, Krefeld oder Elberfeld waren daher auch immer zahlreiche Landwehrmänner vertreten, die sich mit den regionalen Demokraten verbanden.
Darüber hinaus ist bisher unterschätzt worden, dass es gerade für diese Schicht auch um politische Partizipations- und Einflussmöglichkeiten ging, die durch das allgemeine Wahlrecht eingeräumt wurden. Als das Wahlrecht in der Paulskirche diskutiert wurde, ging zum Beispiel eine Petition mit der Unterschrift von 700 Unterstützern des allgemeinen Wahlrechts aus Elberfeld an die Nationalversammlung. Diese politischen Partizipationsmöglichkeiten waren durch das Scheitern der Reichsverfassung bedroht, was den politischen Protest auch befeuert haben dürfte.
Deutlich geworden ist auch, dass die Taktik der preußischen Regierung, sich zunächst auf die Verteidigung Düsseldorfs zu konzentrieren, aufgegangen war. Als man dort die Aufständischen niedergerungen hatte, konnte man sich wieder auf die Niederschlagung der Aufstände in den anderen Orten konzentrieren. Das wurde durch das unkoordinierte Vorgehen der Landwehrmänner und Verteidiger der Reichsverfassung erleichtert. Die lokalen Ereignisse blieben in der Regel lokal und mit der Niederlage der Aufständischen in Düsseldorf fehlten den Revolutionären in den umliegenden Städten und Dörfern der Elan und die Zuversicht, um weiter für die Reichsverfassung zu kämpfen. Unter dieser Perspektive wird somit auch deutlich, dass die Barrikadenkämpfe in Düsseldorf ein zentrales Ereignis der Reichsverfassungskampagne darstellen und den Sieg der preußischen Truppen im Rheinland sicherstellten.
Verlinkungen:
->
Quellen:
Internetquellen
-> https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/paulskirche/regierung-955572, zuletzt geprüft am 28.05.2025.
-> https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsverweser#Reichsverweser_1848/49, zuletzt geprüft am 28.05.2025.
-> https://www.habsburger.net/de/kapitel/der-reichsverfauler-erzherzog-johann, zuletzt geprüft am 28.05.2025.
-> Revolution und Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849, in: bundestag.de, online verfügbar unter: https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlamentarismus/1848, zuletzt geprüft am 07.05.2026.
-> Türk, Henning, Bürger, Revolutionäre, Militärs: Die Reichsverfassungskampagne im Rheinland 1849, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/buerger-revolutionaere-militaers-die-reichsverfassungskampagne-im-rheinland-1849/DE-2086/lido/668d1804d16999.69545537 (abgerufen am 26.07.2026)
Sekundärliteratur
->
->
->