Politik des Vormärz
Inhaltsverzeichnis
- Das wilde Leben der Lola Montez
- Als König Friedrich Wilhelm IV. Leibesübungen wieder erlaubte
- Die Karlsbader Beschlüsse 1819
- Die Göttinger Sieben
1. Das wilde Leben der Lola Montez
Sie verstieß gegen jede Benimmregel für anständige Frauen, lüpfte auf der Bühne schamlos die Röcke und verdrehte dem König von Bayern so sehr den Kopf, dass es ihn die Krone kostete. Lola Montez war eine der berühmtesten Frauen ihrer Zeit – dabei gab es sie eigentlich gar nicht.
Lola Montez auf einer Daguerreotypie von 1851 (picture-alliance / akg-images | akg-images)
Verliebt in eine Kunstfigur
Die irische Spanierin – berühmt und berüchtigt
Mätresse des Königs von Bayern
Bald schlagen wird dein Uhr
Pfui Teufel Königshaus
Mit unserer Treu ist’s aus“
Ludwig ließ sie fallen – und stürzte selbst
2. Als König Friedrich Wilhelm IV. Leibesübungen wieder erlaubte
Am 6. Juni 1842 wurde per Kabinettsorder durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die sogenannte Turnsperre aufgehoben. Leibesübungen gehörten von nun an zum anerkannten „Bestandtheil der männlichen Erziehung“ – was der Turnbewegung in Deutschland zum Durchbruch verhalf.
Turnen für die Wehrhaftigkeit und Vaterlandsliebe
Gymnastik statt turnen
3. Die Karlsbader Beschlüsse 1819
Im August 1819 fand im böhmischen Karlsbad eine Konferenz mit Vertretern von Österreich, Preußen, Hannover, Sachsen, Bayern, Württemberg, Baden, Nassau und beiden Mecklenburgs statt. Zu den Beratungen eingeladen hatte der österreichische Außenminister Klemens Wenzel von Metternich, ihr unmittelbarer Anlass war der Mord am populären Schriftsteller August von Kotzebue (1761-1819) durch den Burschenschaftler Karl Ludwig Sand (1795-1820) am 23. März 1819 in Mannheim. Als Verteidiger der europäischen Restaurationspolitik und einer losen Gemeinschaft der deutschen Staaten war Kotzebue für viele liberal und national Gesinnte geradezu die Personifizierung reaktionärer Politik gewesen.
Während der Mörder in studentischen und nach nationaler Einheit strebenden Kreisen geradezu hymnisch gefeiert und zu einer märtyrerischen Kultfigur erhoben wurde, erschreckte dessen Tat die politisch Verantwortlichen und große Teile der deutschen Öffentlichkeit zutiefst. Um ein Zeichen gegen gewaltbereiten Fanatismus zu setzen und um die bestehende Ordnung vor nationalen Strömungen zu schützen, nutzte Metternich den Mord an Kotzebue und die anschließende Konferenz in Karlsbad gezielt zur Etablierung repressiver Obrigkeitsmaßnahmen: Die Beschlüsse sahen die Überwachung der Universitäten mit Einschränkung der Lehrfreiheit und Entlassung revolutionär gesinnter Lehrkräfte sowie das Verbot von Burschenschaften vor, die Einschränkung der Meinungsfreiheit mit allgemeiner Pressezensur, die Einrichtung einer Zentraluntersuchungskommission in Mainz, die sich mit der Aufdeckung und Unterdrückung „demagogischer“ Verbindungen und revolutionärer Aktivitäten in Deutschland befassen sollte, sowie nicht zuletzt die Regelung des militärischen Einsatzes des Deutschen Bundes bei politischen Unruhen in den Einzelstaaten.
Zur Erhaltung der inneren Sicherheit und Zerschlagung revolutionärer Umtriebe sollte mit den Karlsbader Beschlüssen der Ruf nach Pressefreiheit, nationaler Einheit und angemessener Repräsentation des Volkes am politischen Geschehen unterdrückt werden. Der Maßnahmekatalog wurde dem Frankfurter Bundestag am 20. September 1819 zur Beschlussfassung vorgelegt und einstimmig als Bundes-Universitätsgesetz, Bundes-Preßgesetz und Bundes-Untersuchungsgesetz angenommen. Während wohl die meisten um das tägliche Brot besorgten Deutschen sich kaum um die für sie lebensfremden Beschlüsse gekümmert oder überhaupt Kenntnis davon erlangten haben dürften, waren deren befürchtete Auswirkungen in der oppositionellen Öffentlichkeit ein beliebtes Motiv auf – in der Regel illegal verbreiteter – Karikaturen: Durch die Karlsbader Beschlüsse sollte Deutschland in tiefen politischen Dämmerschlaf versinken.
4. Die Göttinger Sieben
Die Revolution von 1830 erschütterte auch das Königreich Hannover, das in Personalunion mit Großbritannien regiert wurde. Hier richteten sich die aufwallenden Proteste weniger gegen den in London residierenden König Wilhelm IV. (1765-1837), als vielmehr gegen das altständisch-feudale System seines Repräsentanten in Hannover, des leitenden Ministers Ernst Graf Münster (1766-1839). Treibende Kraft der Proteste war die liberale bürgerliche Intelligenz der Universitätsstadt Göttingen: 1831 putschte eine bewaffnete Menge von Bürgern, Studenten und Dozenten gegen die örtliche Regierung und die Polizeibehörde. Zwar wurde dieser Göttinger Aufstand militärisch niedergeschlagen, doch ließ sich der Systemwechsel nicht mehr aufhalten: Wilhelm IV. entließ seinen leitenden Minister und berief eine neue Ständeversammlung ein, in der die liberalen Stimmen dominierten.
Im September 1833 verabschiedete die Ständeversammlung nach langwierigen Verhandlungen das "Staatsgrundgesetz", das die konstitutionelle Monarchie in Hannover einführte, Bauern und Bürgertum die Zweite Kammer öffnete, den Landständen das Gesetzgebungs- und Budgetrecht übertrug und eine beschränkte Ministerverantwortlichkeit einführte. Der in Göttingen lehrende Historiker und Staatswissenschaftler Friedrich Christoph Dahlmann (1785-1860) war maßgeblich an der Abfassung dieser Verfassung beteiligt.
Nach dem Tod Wilhelms IV. 1837 endete aufgrund des männlichen Thronfolgerechts die Personalunion zwischen Großbritannien und Hannover, wo Ernst August von Cumberland (1771-1851) seinem Bruder auf den Thron folgte. Der 66-jährige ausgesprochen konservative Monarch lehnte den in einer konstitutionellen Monarchie vorgeschriebenen Eid auf die Verfassung ab. Er vertagte den Landtag und erklärte die Verfassung am 1. November 1837 für ungültig und den Eid der Beamten auf die Verfassung für erloschen. Das kam einem monarchischen Staatsstreich gleich, gegen den sich Dahlmann als Mitverfasser des Staatsgrundgesetzes auflehnte. Gemeinsam mit den ebenfalls an der Göttinger Universität lehrenden Professoren Jacob Grimmund Wilhelm Grimm, Wilhelm Eduard Albrecht (1800-1876), Georg Gottfried Gervinus (1805-1871), Heinrich Georg August Ewald (1803-1875) sowie Wilhelm Eduard Weber (1804-1891) erklärte er am 18. November 1837 öffentlich, sich auch weiter an die Verfassung gebunden zu fühlen und an keinen Aktionen gegen das Staatsgrundgesetz teilnehmen zu wollen. Drei Wochen später wurden die als "Göttinger Sieben" bekannt gewordenen Professoren fristlos entlassen; Dahlmann, Gervinus und Jacob Grimm mussten binnen drei Tagen das Land verlassen.
Der Rechtsbruch des Königs von Hannover und sein drastisches Vorgehen gegen die sieben Professoren sowie die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag auf Betreiben Metternichs nichts gegen die Anmaßung König Ernst Augusts unternahm, lösten in Deutschland ein gewaltiges politisches Echo aus. Die für die politischen Rechte der Bürger eingetretenen Professoren wurden als Helden und Märtyrer der Freiheit verehrt. Dies reichte von spontanen öffentlichen Sympathiebekundungen bis zur Bildung von Hilfskomitees, die Geld sammelten, um die Entlassenen finanziell zu unterstützen.
Die revidierte Verfassung, die das Königreich Hannover 1840 erhielt, fiel vor diesem Hintergrund weitaus weniger reaktionär aus, als ursprünglich erwartet. Vier der "Göttinger Sieben" blieben ihrem Verfassungseid weiter treu: Albrecht, Dahlmann, Gervinus und Jacob Grimm waren 1848 als Mitglieder der Nationalversammlung in der Paulskirche maßgeblich an der Abfassung der Grundrechte des Deutschen Volkes sowie an der Ausarbeitung der Verfassung des Deutschen Reiches beteiligt. Für Jahrzehnte prägten sie das Bild der "politischen Professoren" – auch in der Paulskirche, in der 49 der 830 Abgeordneten Professoren waren.
Verlinkungen:
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Quellen:
Internetquellen
-> Rückert, Ulrike: Das wilde Leben der Lola Montez, in: Deutschlandfunk, online verfügbar seit 17.02.2021 unter: https://www.deutschlandfunk.de/vor-200-jahren-geboren-das-wilde-leben-der-lola-montez-100.html, zuletzt geprüft am 29.05.2025.
-> https://www.geschichte.fm/podcast/gag283/, zuletzt geprüft am 29.05.2025.
-> Ulrich, Bernd: ,,Turnsperre'' vor 175 Jahren aufgehoben. Als König Friedrich Wilhelm IV. Leibesübungen wieder erlaubte, in: Deutschlandfunk Kultur, online verfügbar seit 06.06.2017 unter: https://www.deutschlandfunkkultur.de/turnsperre-vor-175-jahren-aufgehoben-als-koenig-friedrich-100.html, zuletzt geprüft am 29.05.2025.
-> https://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/aufsaetze/traub-turnerbewegung-turnsperre-vereinsgruendung-worms-oppenheim-bingen-turnfahrt.html, zuletzt geprüft am 29.05.2025.
-> https://de.wikipedia.org/wiki/Turnsperre, zuletzt geprüft am 29.05.2025.
-> Scriba, Arnulf: Die Karlsbader Beschlüsse 1819, in: lemo (Lebendiges Museum Online), online verfügbar seit 10.10.2014 unter: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/vormaerz-und-revolution/der-deutsche-bund/karlsbader-beschluesse-1819, zuletzt geprüft am 10.11.2025.
-> Blume, Dorlis: Die Göttinger Sieben, in: LeMO (Lebendiges Museum Online), online verfügbar seit 10.10.2014 unter: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/vormaerz-und-revolution/der-deutsche-bund/goettinger-sieben, zuletzt geprüft am 16.03.2026.
Sekundärliteratur
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