Zeitalter der Konfessionsbildung (1555 - 1648)


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Persönlichkeiten

Inhaltsverzeichnis

  1. Franciscus Agricola - Gegner der Hexenverfolgung
  2. Johannes Kepler
  3. Ferdinand II.
  4. Maximilian I. (Bayern)
  5. Gustav II. Adolf
  6. Albrecht von Wallenstein
  7. Rudolf II. (HRR)
  8. Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen

1. Franciscus Agricola - Gegner der Hexenverfolgung

In­fol­ge der kon­fes­sio­nel­len Spal­tung nach 1555 und vor al­lem auch wäh­rend des Acht­zig­jäh­ri­gen Krie­ges ge­wann die He­xen­leh­re neu­en Zu­lauf und evo­zier­te ge­ra­de zu Be­ginn des 17. Jahr­hun­derts ei­ne Mas­sen­hys­te­rie, die zu zahl­rei­chen Ver­däch­ti­gun­gen, De­nun­zia­tio­nen, Pro­zes­sen und Hin­rich­tun­gen führ­te. Ge­ra­de weil die He­xen­ver­fol­gun­gen da­mit ei­ner fast un­ge­zü­gel­ten Volks­be­we­gung gleich­ka­men, ver­such­te die so­wohl auf ka­tho­li­scher wie auch auf pro­tes­tan­ti­scher Sei­te um Ord­nung be­müh­te kirch­li­che Ob­rig­keit, die­ser Hys­te­rie Ein­halt zu ge­bie­ten. Denn an­ders als im Mit­tel­al­ter wa­ren die He­xen­pro­zes­se der Frü­hen Neu­zeit aus­ge­hend von der im Jahr 1532 ver­öf­fent­lich­ten Pein­li­chen Hals­ge­richts­ord­nung Kai­ser Karls V. (1500-1558) sehr viel stär­ker der welt­li­chen Ge­richts­bar­keit un­ter­wor­fen als der geist­li­chen. Ei­ner der be­kann­te­ren kirch­li­chen Kri­ti­ker in die­ser Zeit war Fran­cis­cus Agri­co­la. 

Agri­co­la wur­de zwi­schen 1545 und 1550 in dem klei­nen Ört­chen Lohn an der In­de ge­bo­ren, das es seit 1982 in Fol­ge des Braun­koh­le­ta­ge­baus nicht mehr gibt und das im heu­ti­gen Ge­mein­de­ge­biet von Al­den­ho­ven lag. Es mag die­se sehr länd­li­che Her­kunft ge­we­sen sein, die ihm den Bei­na­men „Agri­co­la“, Bau­er, ein­brach­te. Zeit­le­bens soll­te er sei­ne Hei­mat­re­gi­on im Ge­biet zwi­schen Jü­lich und Aa­chen kaum ver­las­sen, von hier aus je­doch ei­nen be­acht­li­chen Ein­fluss auf oder viel­mehr ge­gen den sich zum En­de des 16. Jahr­hun­derts hin ver­stär­ken­den He­xen­wahn ge­win­nen. 

Agri­co­las Le­ben spie­gelt sich heu­te ganz über­wie­gend in sei­nen Schrif­ten wi­der, über sei­nen Ver­lauf ist we­nig be­kannt. Sein Stu­di­um ab­sol­vier­te er in Köln und Lö­wen: das phi­lo­so­phi­sche Grund­stu­di­um bei Pe­ter Busa­eus (1540-1587) an der Köl­ner Drei­kö­ni­gen­bur­se, Theo­lo­gie dann spä­ter bei dem schon schwer kran­ken, je­doch  be­rühm­ten Kir­chen­ge­lehr­ten Jo­do­kus Ra­ves­teyn (1506-1570). Busa­eus, der selbst aus Nim­we­gen stamm­te, war ei­ner der füh­ren­den frü­hen Je­sui­ten im Hei­li­gen Rö­mi­schen Reich und lehr­te bis et­wa 1569/1570 am Rhein. Da­nach wur­de er nach Wien be­ru­fen, um das dor­ti­ge Je­sui­ten­kol­leg mit auf­zu­bau­en, des­sen Rek­tor er schlie­ß­lich 1586 wur­de. Man darf da­von aus­ge­hen, dass Agri­co­las spä­te­re Hal­tung zur He­xen­ver­fol­gung in die­ser je­sui­ti­schen, al­so eher wis­sen­schaft­lich fun­dier­ten Prä­gung zu su­chen ist. Er­in­nert sei nur an Fried­rich Spee von Lan­gen­feld, ei­ner der be­kann­tes­ten Kri­ti­ker der He­xen­pro­zes­se und glei­cher­ma­ßen Je­su­it. Glei­cher­ma­ßen wird sei­ne theo­lo­gi­sche Aus­bil­dung bei Ra­ves­teyn, der un­ter an­de­rem als kai­ser­li­cher Ge­sand­ter beim Kon­zil von Tri­ent wirk­te und zahl­rei­che Schrif­ten für die Rei­ner­hal­tung der kirch­li­chen Leh­re ver­fass­te, sei­ne Un­nach­gie­big­keit ge­gen die Neu­gläu­bi­gen be­grün­det ha­ben. Ihn we­gen sei­nes la­tei­ni­schen Bei­na­mens als Hu­ma­nis­ten zu be­zeich­nen, wür­de den Be­griff al­ler­dings all­zu weit fas­sen. 

Zum Ab­schluss sei­nes Stu­di­ums in Lö­wen er­warb Agri­co­la das Li­zen­zi­at der Theo­lo­gie, schlug da­mit aber kei­ne aka­de­mi­sche Lauf­bahn ein, son­dern über­nahm 1569 die Pfarr­stel­le in Rö­din­gen (heu­te Ge­mein­de Titz) in der Nä­he sei­nes Ge­burts­or­tes. Hier ent­stan­den meh­re­re Leit­fä­den zum christ­li­chen Le­ben wie et­wa der „Bib­li­scher Ampts­spie­gel, das ist ein Recht un­ge­felscht evan­ge­lisch hand­büch­lein ei­nes wa­ren auf­frich­ti­gen Chris­ten­bur­gers […]. Und dem­nach ein jeg­li­cher Christ, wes standts oder wur­den er ist, als in ei­nem Spie­gel er­lehr­nen kann, wie er nach Got­tes wort in sei­nem ampt und be­ruff le­ben soll und muß, das er ent­lich se­lig wer­de.“ Ver­se­hen mit ei­nem Re­gis­ter und pas­sen­den Bi­bel­zi­ta­ten zu den ver­schie­de­nen The­men­krei­sen wie Ehe, Fa­mi­lie, Han­del, aber auch öf­fent­li­che Ord­nung soll­te die­ses wie auch die fol­gen­den Bü­cher ein ver­ständ­li­ches Nach­schla­ge­werk im Sin­ne christ­li­cher – al­so alt­gläu­bi­ger – Le­bens­füh­rung sein. 

Dass es ihm nicht nur um Rat­ge­ber ging, son­dern auch mit Lei­den­schaft um die ka­tho­li­sche Sa­che, be­wies Agri­co­la, als er „Fürst­li­che und al­ler­ley an­de­re aus­er­le­se­ne feu­ri­ge ca­tho­li­sche Ge­bet­t“ ver­öf­fent­lich­te. Zu die­sem Zeit­punkt, 1585, hat­te er schon die Pfarr­stel­le im heu­ti­gen lim­bur­gi­schen, da­mals je­doch zum Her­zog­tum Jü­lich ge­hö­ren­den Sit­tard (Bis­tum Ro­er­mond) in­ne, die er 1581 über­nom­men hat­te. Seit 1599 war er Land­de­chant des De­ka­na­tes Süs­te­ren. In Sit­tard be­saß er zu­sätz­lich ein Ka­no­ni­kat am Stift von St. Pe­ter, des­sen Ein­künf­te ihm wohl er­laub­ten, ne­ben sei­ner seel­sor­ge­ri­schen Ar­beit, der er mit gro­ßem Ei­fer nach­kam, sei­ne Ar­beit an den Lehr­wer­ken fort­zu­set­zen. 1597 er­schien sein Haupt­werk „Grundt­li­chen Be­richt, Ob Zau­be­rey die args­te und gre­we­lichs­te sünd auff Er­den sey“. Agri­co­la be­kennt sich dar­in zu­nächst zum Phä­no­men der Zau­be­rei, führt dann aber aus, dass das­sel­be sehr sel­ten sei und kei­nes­wegs zu ver­wech­seln mit an­de­ren Las­tern und Schand­ta­ten wie Dieb­stahl, Ehe­bruch, Un­zucht oder Mord. Zau­be­rer und He­xen sei­en schlim­mer als all die­se Ver­bre­cher, schlim­mer üb­ri­gens auch als Ju­den oder Tür­ken. Den­noch könn­ten selbst Zau­be­rer und He­xen Ver­ge­bung er­lan­gen, denn „Got­tes gnad und barm­her­zig­keit uber­trifft weit un­se­re sün­den, wan­nehe sie gleich hun­dert tau­sent­mal mehr und gros­ser we­ren als sie seynd oder er­dacht wer­den kön­nen.“ Dem­zu­fol­ge könn­ten auch all die Ver­bre­chen, die nur vor­geb­lich von Zau­be­rern und He­xen be­gan­gen wor­den sei­en, in Wahr­heit aber le­dig­lich ei­ne mensch­li­che Sün­de sei­en, ver­ge­ben wer­den. Aus­drück­lich weist Agri­co­la dar­auf hin, dass je­dem tat­säch­lich über­führ­ten Zau­be­rer, der kei­ne Bu­ße tue, der Pro­zess zu ma­chen sei, auch in Form von Ver­bren­nun­gen, führt je­doch auch aus, dass die­se Pra­xis stär­ker im welt­li­chen Recht als im kirch­li­chen wur­zelt und ver­weist hier auch auf die pein­li­che Hals­ge­richts­ord­nung. Schlie­ß­lich warnt er die welt­li­che Ob­rig­keit da­vor, aus un­lau­te­rer Ab­sicht und oh­ne hin­rei­chen­de Be­wei­se He­xen­pro­zes­se zu füh­ren, und emp­fiehlt ih­nen ein gott­ge­fäl­li­ges Le­ben – ei­ne kaum ver­hüll­te Dro­hung, im ge­gen­tei­li­gen Fall von der Gna­de Got­tes aus­ge­schlos­sen zu wer­den. Ins­ge­samt ach­tet Agri­co­la aber sehr dar­auf, nicht den Ein­druck zu er­we­cken, sich ge­gen He­xen­pro­zes­se aus­zu­spre­chen; im Schluss­teil lie­fert er so­gar Ar­gu­men­te ge­gen je­ne, die be­haup­te­ten, es ge­be gar kei­ne Zau­be­rei. Nur so war es ihm wohl mög­lich, das Werk un­ter sei­nem Na­men zu ver­öf­fent­li­chen.  

Mit dem „Grundt­li­chen Be­rich­t“, der ihn glei­cher­ma­ßen po­pu­lär wie um­strit­ten mach­te, emp­fahl Agri­co­la sich für wei­te­re Auf­ga­ben. Zu­min­dest aus­weis­lich sei­ner ei­ge­nen Schrif­ten trug er den Ti­tel ei­nes Hof­ka­plans des Her­zogs von Jü­lich. 1599 konn­te er die De­chanei des Land­ka­pi­tels von Süs­te­ren für sich er­wer­ben und da­mit ei­ne Füh­rungs­po­si­ti­on in­ner­halb der Geist­lich­keit des ge­ra­de erst 1559 ge­grün­de­ten Bis­tums Ro­er­mond über­neh­men. Trotz al­len Mah­nens und Ma­ßhal­tens in Be­zug auf die He­xen­ver­fol­gung blieb Agri­co­la auch da­bei ein Kämp­fer der Ge­gen­re­for­ma­ti­on; mehr­fach muss­te er sich vor Ge­richt ver­ant­wor­ten, weil ihm vor­ge­wor­fen wur­de, Pro­tes­tan­ten ver­leum­det zu ha­ben oder von der Kan­zel her­ab ge­gen sie ge­pre­digt zu ha­ben. Ganz be­son­ders en­ga­gier­te er sich ge­gen das Wie­der­täu­fer­tum und ver­öf­fent­lich­te meh­re­re Pro­pa­gan­da­schrif­ten über die Ana­bap­tis­ten. 

Es mag an die­ser ka­tho­li­schen Ve­he­menz Agri­co­las ge­le­gen ha­ben oder auch dar­an, dass mit der na­he­zu ti­tel­glei­chen Schrift „Gründ­li­cher Be­richt Von Zau­be­rey und Zau­be­rern“ von An­ton Prae­to­ri­us (1560-1613) Agri­co­las Buch nicht lang­fris­tig re­zi­piert, ja so­gar ver­drängt wur­de und die Be­kannt­heit wie Be­liebt­heit des Au­tors sank. Im­mer­hin be­kann­te Prae­to­ri­us sich un­gleich kla­rer ge­gen die He­xen­ver­fol­gung, als Agri­co­la es ge­tan hat­te. 

Fran­cis­cus Agri­co­la, im Al­ter er­schöpft und ab­ge­ma­gert, starb am 4.12.1621 in Sit­tard und wur­de dort in sei­ner Pfarr­kir­che ne­ben dem Al­tar be­gra­ben. 

2. Johannes Kepler

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Kindheit und Studienjahre (1571–94)

K. verbrachte die ersten Lebensjahre in Weil der Stadt im Haus des Großvaters. Unruhe und Mißhelligkeiten verbreiteten in der Großfamilie Kepler eine Atmosphäre, unter der das Kind litt; als die Mutter ihrem Mann ins Kriegslager folgte, blieb K. in der lieblosen und strengen Obhut der Großeltern zurück. Als 25jähriger suchte er in den Geburtskonstellationen seiner Vorfahren und Eltern nach einer gleichsam entschuldigenden Begründung für deren weniger gute Charaktereigenschaften; Argumente für sicher auch vorhandene gute Wesenszüge fehlen. Nach der Heimkehr der Eltern vom Kriegsschauplatz in den Niederlanden (1576) erwarb der Vater ein Haus in Leonberg (Württemberg), übersiedelte mit seiner Familie dorthin, pachtete wenige Jahre später in Ellmendingen (Baden) das Wirtshaus zur Sonne und zog 1584 wieder nach Leonberg zurück. Schließlich verließ er Frau und Kinder, um abermals an einem Kriegszug teilzunehmen, von dem er nicht mehr wiederkam.

K. besaß die zarte Konstitution seiner Mutter. Mit 5 Jahren erkrankte er lebensgefährlich an Pocken, die seine Hände und Füße entstellten, das Augenlicht schwächten (zurückbleibende Polyopie), ihn später oft in wiederkehrende Fieberanfälle stürzten. Er erhielt zunächst deutschen Lese- und Schreibunterricht und absolvierte dann – mit Unterbrechungen – 3 Klassen an der Lateinschule in Leonberg. Zwei Erlebnisse blieben ihm besonders im Gedächtnis: der Anblick des Kometen 1577 und die Beobachtung einer Mondfinsternis 1580. Das 1583 in Stuttgart bestandene Landexamen brachte ihn in den Genuß der württembergischen Begabtenförderung: 1584 Aufnahme in die niedere Klosterschule Adelberg und 1586 in die höhere Klosterschule Maulbronn; von hier aus bereits Immatrikulation (mit Deposition) 1587 und Baccalaureat 1588 an der Universität Tübingen (1589–94), wo K., im September 1589 in das „Stift“ aufgenommen, mit dem Studium der Theologie begann. Er genoß das Ruoffsche Stipendium der Stadt Weil. In den beiden ersten Jahren hörte K.Vorlesungen in der Artistenfakultät über →Aristoteles, Ethik, die griechischen Klassiker, Naturrecht sowie Mathematik und Astronomie. Nach der Magisterpromotion im August 1591|begann das 3jährige Studium der Theologie. Während der Entwicklungs- und Studienjahre in den Schulen und auf der Universität überwand K. häufig wiederkehrende Erkrankungen. Sein Denken prägten neuplatonische Spekulationen; stärkste Impulse erhielt er aus dem auf →Pythagoras bezogenen Ideenkomplex. Es drängte ihn, angeregt von den „Exercitationes exotericae“ des →J. C. Scaliger, nach Universalwissen und nach Erforschung ursächlicher Zusammenhänge in den Erscheinungen. Ebenso wie der Chronologie widmete er auch der Astrologie Zeit und Arbeit. Von →M. Mästlin, einem der angesehensten Astronomen seiner Zeit, erhielt K. Unterricht in Geometrie, dem die Elemente Euklids zugrunde lagen, und in Trigonometrie. Für die astronomischen Vorlesungen benützte →Mästlin sein 1582 erschienenes, auf dem System des →Ptolemäus aufgebautes Lehrbuch „Epitome Astronomiae“. Mit Zurückhaltung nur erwähnte er dabei auch die neue Theorie des →Copernicus über den Weltbau. Begeistert und bereits auf der Suche nach wissenschaftlicher Begründung schloß sich K. seit 1593 dieser kopernikanischen Lehre an. Im gleichen Jahr schrieb er eine Disputation über den Mond und begann mit Wetteraufzeichnungen. Weniger befriedigten ihn dagegen die Vorlesungen in seinem eigentlichen Fach, der Theologie. Im Gegensatz zur Schriftauslegung der Theologen glaubte K. aus evangelischer Sicht den Maßstab eigener Prüfung anlegen zu dürfen. Unbehoben blieben seine schon früher gehegten Bedenken gegenüber den Glaubenssätzen von der Prädestination, vom Abendmahl und von der Allgegenwart des Leibes Christi. Kurz vor Abschluß seines Studiums 1594 ging bei der Universität die Bitte der steirischen Stände um Benennung eines tauglichen Nachfolgers für den Landschaftsmathematiker →Georg Stadius ein. Die Wahl des Senats fiel auf K., dem angesichts der Aussicht auf eine Laufbahn im Kirchendienst seiner Heimat der Abbruch seiner Studien schwer wurde; so behielt er sich auch die Rückkehr vor.

Graz (1594–1600)

K. trat im April 1594 seine Stelle als Professor für Mathematik und Astronomie in der obersten Klasse der evangelischen Stiftsschule in Graz an. Da er nur wenig, dann gar keine Hörer mehr hatte, wurde er auch zum Unterricht in Arithmetik, Vergil, Rhetorik, später in noch anderen Fächern herangezogen. Von ihrem Mathematiker erwartete die Landschaft vor allem die Abfassung des jährlichen Kalenders. Bis zur Aufgabe seiner Stellung in Graz verfaßte K. daher 6 Kalender für die Jahre 1595-1600, von denen bis jetzt nur 3 aufgefunden wurden. Hatte er sich schon während seiner Studienzeit in Tübingen mit Astrologie befaßt, so zwang ihn sein jetziger Auftrag, sich mit ihr noch eingehender zu beschäftigen. Dies betraf vor allem das dem Kalendarium angehängte Prognosticum mit seinen auf der Grundlage der Planetenaspekte gemachten Voraussagen über das im kommenden Jahr zu erwartende Wetter, über Krankheiten und politische Ereignisse. Da gleich im ersten Kalender einige seiner Prognosen zutreffend ausfielen, gewann er an Ansehen und wurde angeregt, auch nach den Ursachen der Naturgeheimnisse zu forschen. Er schreibt Kalender, zwar auftragsgemäß, aber nicht ungern, denn dabei kann er auch Einfluß nehmen auf die verderblichen Begierden der sterngläubigen Menge und ihr, als Heilmittel, geeignete Mahnungen einträufeln.

K. heiratete die Tochter Barbara des Mühlenbesitzers Jobst Müller zu Gössendorf bei Graz. Seine Frau brachte einen dann von K. mit der Familie bezogenen Hausanteil in Graz mit in die Ehe. Aufbesserung erfuhren K.s Einnahmen durch die Honorare für seine der Landschaft vorgelegten Kalender, durch Ehrengaben für das den Ständen von Steiermark gewidmete Werk „Mysterium Cosmographicum“ („Weltgeheimnis“) sowie für Dedikationsexemplare und astrologische Gutachten.

Die Lehrtätigkeit entsprach nicht K.s Veranlagung; beherrscht von einem leidenschaftlichen Erkenntnisdrang, der alles und immer Neues in seinen Bereich zog, schweifte er von seiner vorgeschriebenen Aufgabe ab, so daß er dem Tadel nicht entgangen wäre, hätte seine Gelehrsamkeit ihm nicht erlaubt, jegliche Verpflichtung auch aus dem Stegreif erfüllen zu können. So kam ihm denn auch während einer Unterrichtsstunde die letzte Einsicht in die Zusammenhänge einer himmelskundlichen Untersuchung, die ihn schon während des Sommers 1595 beschäftigt hatte: Es kam ihm wieder in den Sinn, was er in Tübingen von Pythagoras, →Plato und →Nikolaus von Kues, von →Ptolemäus und →Copernicus gehört und gelesen hatte, als er – nun ein begeisterter Anhänger des Copernicus – daran ging, aus dessen Lehre Folgerungen auch für eine neue Betrachtung des Weltalls zu ziehen.

Im Glauben an eine im Sonnenbereich waltende geheime Ordnung suchte er nach einer Begründung für die Zahl der Planeten, nach einem die scheinbar unregelmäßigen Abstände der Planeten von der Sonne regelnden Gesetz (die kopernikanische Lehre hatte den großen Vorzug, erstmals etwas über die relativen Entfernungen der Planeten von der Sonne aussagen zu können), sowie nach der Ursache für die Bewegungen der Wandelsterne um die Sonne. Neben ästhetischen, zweckmäßigen und mystischen Vorstellungen sind es metaphysische und physikalische Prinzipien, die K. in dem göttlichen Schöpfungsplan verwirklicht sieht: Alles in der Welt ist nach den Normen der Quantität begründet, und es ist dem Geist des Menschen gegeben, diese Normen zu erfassen. Die 6 damals bekannten Planeten bilden 5 Zwischenräume; nach der Geometrie von Euklid gibt es gerade 5 reguläre Körper. Für diese findet er Zahlenverhältnisse, die nahezu übereinstimmen mit jenen, die →Copernicus für die Planetenabstände von der Sonne angab. Demnach lassen sich diese Körper so zwischen die Planetensphären einschalten, daß jeweils die Sphäre eines Planeten umbeschriebene, die des nächst niederen Planten einbeschriebene Kugel eines der regulären Körper wird. Bis zu einem gewissen Grad traf es zu, daß zwischen Saturn und Jupiter der Würfel, zwischen Jupiter und Mars das Tetraeder, zwischen Mars und Erde das Dodekaeder, zwischen Erde und Venus das Ikosaeder und zwischen Venus und Merkur das Oktaeder eingeschaltet werden konnte. Das bedeutete für die Praxis, daß sich mit dieser Annahme die Ausmaße der Bahnen errechnen ließen und nicht mehr, wie bisher, aus den Beobachtungen abgeleitet werden mußten. An dieser Begründung seines Weltbildes hielt K. im wesentlichen sein Leben lang fest. Indessen erwies sich als weitaus bedeutsamer für die Weiterentwicklung der Astronomie der völlig neue Weg, auf dem er nach einem ursächlichen Zusammenhang zwischen den Umlaufszeiten der Planeten und ihren Sonnenabständen suchte und ihn in der Vorstellung fand, daß in der Sonne der Sitz einer die Planetenbewegungen bewirkenden Kraft sei, die in ihrer Intensität von der größeren oder geringeren Entfernung der Sonne von den Planetenkörpern abhängt. Er spricht dabei von einer „anima motrix“ der Sonne, gebraucht aber schon gleichzeitig den physikalischen Begriff „vigor“. Während der mühevollen Ausarbeitung dieser Vorstellungen, seines „Inventums“, und der Drucklegung des als „Vorbote Kosmographischer Abhandlungen“ angesehenen Werks „Mysterium Cosmographicum“ („Weltgeheimnis“, 1596) fand K. brieflich und bei seinem Aufenthalt in Tübingen (Februar-August 1596) auch mündlich bei Mästlin selbstlose Unterstützung. Das „Weltgeheimnis“ ist das einzige seiner wichtigeren Werke, von dem er eine Neuauflage (1621) besorgte. Auf Verlangen des Tübinger Senats durfte K. das als Einleitung gedachte Kapitel über die Verträglichkeit der kopernikanischen Lehre mit der Heiligen Schrift nicht aufnehmen. Zur Veranschaulichung seines Weltbauplans betrieb K. zuerst die Herstellung eines Modells in Form eines Kredenzbechers, an dessen Stelle ein kunstvolles Planetarium treten sollte; der Plan blieb dann doch unausgeführt. Das „Weltgeheimnis“ K.s fand Zustimmung wie Ablehnung. →Galilei bestätigte umgehend den Empfang des Büchleins; Er freue sich auf die Lektüre, die viel Schönes verspreche. →Tycho Brahe verteilte in abgewogenem Urteil Anerkennung und Kritik. Ihm schien für seine eigenen wissenschaftlichen Pläne der junge Forscher selbst wichtiger zu sein, weshalb er ihn zu einem Besuch in Benatek bei Prag ermunterte.

Mit der Vollendung seines „Weltgeheimnisses“ war sich K. bewußt geworden, daß seine wahre Berufung nicht in der Übernahme eines kirchlichen Lehramtes liege, sondern darin, sich der Astronomie zu widmen und in ihr Gott zu dienen. Der Versuch, eine, wenn auch nur kleine Professur in Tübingen zu erhalten, blieb erfolglos. In dieser Lage begrüßte er →Brahes Einladung und reiste im Januar 1600 nach Prag. Während seines 5monatigen Aufenthaltes in Benatek nahm er an den laufenden theoretischen Arbeiten teil, mit denen →Brahe die Erneuerung der Astronomie anstrebte. Da →Longomontanus, dessen Hauptmitarbeiter, eben mit der Theorie des Mars beschäftigt, an einer schwierigen Stelle nicht weiterkam, übernahm K. auf eigenen Wunsch die Fortführung dieser Aufgabe. Im ständigen Umgang mit →Brahe kam er bald zu der Einsicht, daß dieser zwar die meisten und besten Beobachtungen besaß, jedoch nicht in der Lage war, nach eigenem Plan aus der in der Vielfalt der Erscheinungen verborgenen Wahrheit ein neues Gebäude der Himmelskunde zu errichten. Gerade dazu nun fühlte sich K. berufen – sofern er sich noch 2 Jahre bei Brahe aufhalten könnte. Außerdem hoffte er, in den Beobachtungen Brahes genauere Unterlagen über die Bahnen und die Einzelbewegungen der Planeten für sein bereits im Grundplan entworfenes Werk „Harmonice Mundi“ finden zu können. Doch →Brahe hütete argwöhnisch seinen Beobachtungsschatz. Im Zusammenleben traten Spannungen auf, verursacht durch die Verschiedenheit der Charaktere, der Arbeitsweise und des Lebensstils, die K. beilegte, um angesichts seiner bedrängten Lage in Graz mit →Brahe Abmachungen über zukünftige gemeinsame Arbeiten treffen zu können.

Schon vor K.s Pragreise hatten mit der Regierungsübernahme durch Erzherzog →Ferdinand II. von Innerösterreich die kirchenpolitischen Verhältnisse im Land eine entscheidende Wendung genommen. Dieser verfügte 1598 die Aufhebung des evangelischen Kirchen- und Schulministeriums in Graz. Mit den Predigern und Stiftslehrern verließ K. Ende September die Stadt, kehrte jedoch nach einem Gnadenakt des Erzherzogs, der an K.s Entdeckungen Gefallen fand, Ende Oktober dorthin zurück. Er lernte, sich mit den Zeitverhältnissen auseinander zu setzen. Helfende Anteilnahme am Leid der von der Gegenreformation betroffenen Glaubensgenossen hinderte ihn gleichwohl nicht, menschliche und wissenschaftliche Beziehungen über Konfessions- und Standesgrenzen hinaus anzuknüpfen: mit Herren und Rittern lutherischer und calvinistischer Richtung, mit hohen Vertretern der katholischen Geistlichkeit sowie mit den Jesuiten. Am 1.8.1600 erfolgte die endgültige Ausweisung derer, die sich weigerten, katholisch zu werden; zu ihnen zählte auch K. Die Not erforderte rasche Entscheidung. Wenn auch mit Bedenken, folgte K. dem – auf eine Audienz beim Kaiser gestützten – Ruf Brahes.

Prag (1600-12)

In Prag kam K. mit seiner Familie am 19.10.1600 an. Ungewohnte Lebensverhältnisse, langwieriges Wechselfieber mit Husten sowie finanzielle Ungewißheit wirkten während des ersten Winters lähmend auf ihn ein. Erst der Ende April in Erbschaftsangelegenheiten seiner Frau erforderlich gewordene mehrmonatige Aufenthalt in Graz entfachte neuen Lebensmut. Brahe freute sich an K.s Mitarbeit, wenn sich jetzt auch, schon beim ersten Zusammentreffen zwischen beiden aufgetretene Unstimmigkeiten wiederholten, die vermuten lassen, daß beider Verbindung nicht von längerer Dauer hätte sein können. Gemeinsam mit Brahe, so wünschte es der Kaiser, sollte K. die von diesem geplanten neuen, den Namen Rudolphs im Titel führenden Planetentafeln bearbeiten. Der überraschende Tod Brahes (24.10.1601) schuf jedoch völlig neue Verhältnisse. In den nächsten Tagen bereits übertrug der →Kaiser K. die Sorge für die kostbaren astronomischen Instrumente und die unvollendeten Arbeiten Brahes. Er wurde kaiserlicher Mathematiker mit einem jährlichen Gehalt von 500 Gulden. Die Stellung, zu der K. aufrückte, wie die neue Verpflichtung, die er damit übernahm, beflügelten seinen Arbeitsdrang, brachten ihn dabei aber in schwere, trotz vertraglicher Klärung (1604) immer wieder neu ausbrechende Konflikte mit den Erben Brahes, die in den hinterlassenen Beobachtungsjournalen, die der Kaiser zwar kaufen wollte, aber nur anzahlte, ihr ganzes Vermögen sahen. Da K. ohne deren freie und ungehinderte Benützung die ihm aufgetragene Abfassung neuer Planetentafeln nicht durchführen konnte, hatte er die Journale an sich genommen. Zudem warfen ihm die Erben vor, daß er, als Anhänger des Copernicus, das Weltsystem Brahes ablehne. Die im Namen Brahes begonnene Verteidigungsschrift gegen →R. Ursus, die in methodologischer Hinsicht insofern bedeutsam ist, als K. darin seinen Begriff der astronomischen Hypothese eindeutig herausstellt, legte er nun unvollendet beiseite und setzte seine, schon während des ersten Besuchs bei Brahe angefangenen Untersuchungen zur Theorie der Marsbewegung fort. Glaubte er, in kurzer Zeit diese Arbeit abschließen zu können, so wurden Jahre daraus, da er bei Brahe nicht, wie er gehofft hatte, fertige Werte für die Bahnelemente vorfand, sondern sie erst auf Grund der Braheschen Beobachtungen errechnen mußte. Im Rückblick nannte es K. eine göttliche Fügung, daß er gerade die Marsbahn bestimmen sollte, die nämlich unter den oberen Planeten die größte Exzentrizität aufweist und sich deshalb den früheren Theorien allein nicht fügte. Deshalb konnte K. auch der Nachweis gelingen, daß in den theoretischen Voraussetzungen, mit denen die Astronomen bis zu jener Zeit an die Bahnbestimmung herantraten, Fehler stecken mußten. Er hielt sich bei seinem ersten Versuch der Marsbahnbestimmung, für den er ausgewählte Oppositionsbeobachtungen heranzog, an das auf →Aristoteles zurückgehende und im Glauben an dessen Autorität immer noch gültige Axiom, die Planetenbahnform müsse ein Kreis sein. Nach Copernicus sollten sich die Planeten darauf gleichförmig bewegen. Durch originelle Abänderung des bisherigen Verfahrens gelang es K., eine Bahn zu berechnen, die alle Oppositionsbeobachtungen zwar gut darstellte, bei der Prüfung seines Ergebnisses an anderen, unbezweifelbaren Beobachtungen aber eine Differenz von 8 Minuten aufwies. K. verwarf nun seine Voraussetzung und ging völlig neue Wege. Mit den Rechenhilfsmitteln, welche die Geometrie Euklids und die Trigonometrie lieferten, der Anwendung induktiver Methoden|und der Einführung physikalischer Vorstellungen in die Astronomie gelang es ihm, das die Zahlen der Braheschen Beobachtungen verbindende, später auf alle anderen Planeten ausgedehnte Gesetz aufzustellen: Der Mars bewegt sich in einer Ellipse, in deren einem Brennpunkt die Sonne steht (1. Planetengesetz, auch „Ellipsensatz“) und zwar so, daß der Radius Vector (Verbindungslinie Sonne-Planet) in gleichen Zeiten gleiche Flächen bestreicht (2. Planetengesetz). Die Aufgabe, den Ort eines Planeten in seiner Bahn für einen gegebenen Zeitpunkt zu berechnen, konnte K. nur indirekt lösen. Dieses „Keplersche Problem“ gewann für die Weiterentwicklung der Funktionstheorie große Bedeutung.

Die Sonne ist der Sitz einer Kraft, das Planetensystem wird von inneren Gesetzen beherrscht, von physikalischen Kräften regiert – mit diesen neuartigen Gedanken setzte K. als erster an Stelle des formalen Schemas früherer Astronomen ein dynamisches System, statt der mathematischen Regel das Naturgesetz, an Stelle der geometrischen Beschreibung der Planetenbewegung die kausale Erklärung. Er begründete damit eine neue Wissenschaft, die Himmelsmechanik. Wie nahe K. dabei zu der Erkenntnis vordrang, daß sich die Planetengesetze als notwendige Folge aus dem allgemeinen Naturgesetz der Gravitation ergeben, geht aus seiner Feststellung hervor: „Wenn man einen Stein hinter die Erde setzen und den Fall annehmen würde, daß beide von jeder anderen Bewegung frei sind, so würde nicht nur der Stein auf die Erde zueilen, sondern auch die Erde auf den Stein zu; sie würden den dazwischenliegenden Raum im umgekehrten Verhältnis ihrer Gewichte teilen.“ Der tiefere Grund, warum K. bei der Erklärung des planetarischen Bewegungsmechanismus nicht zu der Erkenntnis, die wir →Newton verdanken, durchdringen konnte, liegt offenbar darin, daß ihm die Vorstellung fehlte, daß eine Masse in gleichförmiger geradliniger Bewegung verharrt, wenn keine äußeren Kräfte auf sie einwirken. Nach der Entdeckung des Ellipsensatzes um Ostern 1605 fanden K.s Untersuchungen über die Marsbahn bald ihren Abschluß. Erneute Streitigkeiten mit Brahes Erben sowie die Verzögerung in der Bereitstellung der vom Kaiser bewilligten Druckkosten hinderten ihre baldige Veröffentlichung. 1609 endlich erschien das Buch mit dem Titel: „Astronomia Nova Αιτιολόγητος seu Physica Coelestis, tradita commentariis de motibus stellae Martis“ („Neue Astronomie“). Als das stattlichste aller Bücher K.s entspricht es auch äußerlich der Bedeutung, die der „Neuen Astronomie“ zukommt als einem der größten Werke der Naturwissenschaft.

Neben der Ausarbeitung seiner Marskommentare brachte K. noch ein zweites Werk, seine „Optik“, zum Abschluß, zu der ihm die auf dem Marktplatz in Graz mit einem nach seinen Angaben aus Holz gefertigten, kostspieligen Ekliptikinstrument angestellte Beobachtung der Sonnenfinsternis vom 10.7.1600 erstes Material geliefert hatte. Nicht nur, daß er mit seinem Instrument die Beobachtungstechnik verbesserte; er entdeckte auch mit Hilfe einer neuen Theorie der Lochkammer (camera obscura) die Ursache für die merkwürdige Wahrnehmung der scheinbaren Verkleinerung des Monddurchmessers bei Sonnenfinsternissen. Noch im Juli desselben Jahres verfaßte er „Paralipomena“ zum 2. Buch der „Perspective“ des →Witelo, einem um 1270 entstandenen und noch zu K.s Zeit die Summe optischen Wissens im christlichen Abendland darstellenden Werk. Im Umgang mit Brahe kam K. ferner zur Einsicht, daß dessen vervollkommnete Beobachtungstechnik neuartige und größere Anforderungen auch an die astronomische Optik stelle, als dieser mit seinen 3 Refraktionstabellen, für Sonne, Mond und Fixsterne, dafür bereitstellen konnte. Einmal mit den Schwierigkeiten vertraut, übernahm K. die Darstellung der astronomischen Optik in allen ihren Teilen. Das fertige Manuskript, zusammen mit den „Paralipomena“, überreichte er dem Kaiser als Neujahrsgabe 1604. Das Werk erschien im gleichen Jahr unter dem Titel: „Ad Vitellionem Paralipomena, quibus Astronomiae Pars Optica traditur“ („Optik“). Seine beiden Teile fassen eine große Zahl von Einzelerscheinungen zu einem ganzen zusammen, das „für die Physik die grundlegende Erklärung des optischen Bildes, die in ihren wesentlichen Zügen endgültige Theorie des Sehvorganges und das Grundgesetz der Photometrie als Vorstufe des Gravitationsgesetzes, für die Astronomie die rechnerische Auswertung der Finsternisse sowie eine rein theoretisch gewonnene verbesserte Refraktionstafel, für die Geometrie endlich eine neue Betrachtungsweise der Kegelschnitte gebracht hat“ (F. Hammer). Die Auffindung des Brechungsgesetzes ist K., in physikalischen Vorstellungen seiner Zeit befangen, nicht gelungen; doch stellte er eine überraschend gute Näherungsformel auf. Mit dem Reichtum an neuen Ideen und mit den klaren Formulierungen der aufgezeigten Probleme und gelieferten Beweise übte K.s „Optik“ nachhaltige Impulse auf die Weiterentwicklung dieser Disziplin aus.

Mit Abschluß der Arbeiten an „Astronomia Nova“ und „Optik“ stand K. bereits auf dem Höhenweg seiner wissenschaftlichen Laufbahn, die ihn bis zum Tod Kaiser Rudolphs 1612 von Erfolg zu Erfolg führte. Im Strom des flutenden Lebens der Stadt, die vom Hof her Form und Farbe erhielt, ragte der kaiserliche Mathematiker, selbst ein Teil jener auf künstlerischem, wissenschaftlichem, politischem und religiösem Gebiet nach neuer Gestaltung drängenden Kräfte, unter vielen heraus. Das starke Lebensgefühl seiner Umgebung durchdrang auch K. und machte ihn zum Lobredner seiner Zeit. Er stellte sich so, „wie wenn er nicht dem Kaiser, sondern dem ganzen Menschengeschlecht und der Nachwelt diente“. Ein Glück bedeutete es, daß der Kaiser bei den zahlreichen Gelehrten und Künstlern, die er an seinen Hof zog, nicht nach ihrem Glaubensbekenntnis fragte, so daß K. in seiner Prager Zeit, trotz religiöser Gegensätze, seines Glaubens wegen nie in Bedrängnis geriet, selbst wenn man ihm den Übertritt zum katholischen Glauben nahelegte. Seine Kinder wurden von utraquistischen Geistlichen getauft.

In den Reihen der für Wissenschaft aufgeschlossenen Hofbeamten, von Männern von Adel aller Konfessionen, der Gesandten und Fürsten wie der ansässigen Gelehrten, fand K. viele Freunde und Gönner. Mit der Vielseitigkeit seines Wissens und seiner Interessen sowie dem Gewicht seiner astrologischen Auskünfte machte der lebhafte Mann auf jeden, der ihm näher trat, einen starken Eindruck. Auch dem „gemeinen Pöfel“ stand er Rede und Antwort, wenn der ihm wegen seiner Wetterprognosen oder astrologischen Anschauungen hart zusetzte. In K.s ausgedehntem Briefwechsel kamen alle Gebiete seiner wissenschaftlichen Betätigung neben den wechselvollen Ereignissen seines Lebens zur Sprache. Besondere Bedeutung ist seinem umfangreichen Gedankenaustausch mit →D. Fabricius beizumessen, weil er uns wertvollen Aufschluß über die Entdeckung der beiden ersten Planetengesetze und die Entstehung der „Astronomia Nova“ gibt. Als guter Beobachter und selbständiger Denker opponierte →Fabricius nicht nur gegen K.s neuartige physikalische Vorstellungen, sondern brachte auch eigene Anregungen ins Gespräch; beides zwang K., seine Ansichten zu verteidigen und sich zu größerer Klarheit durchzuringen. Hervorhebung verdient daneben die Korrespondenz mit →J. Brengger über vielerlei Fragen aus dem Bereich der Optik. Weniger die Gedankenschärfe als die Klarheit im Stil dieses Kaufbeurer Arztes bewunderte K. um so mehr, als sie ihm schon wegen der Neuartigkeit seines zu behandelnden Stoffes häufig fehlte. Chronologische Fragen diskutierte K. mit mehreren Jesuitengelehrten. Nach Brahes Tod bezog K. eine Wohnung in der Neustadt nahe dem Emaus-Kloster, übersiedelte dann ins Wenzels-Kolleg und mietete sich 1607 in der Altstadt gegenüber den Jesuiten ein. Seine Ehe war keine sehr glückliche. Stete Kränklichkeit der zu Schwermut neigenden Frau, die sich in ihrer Umgebung nicht wohlfühlte und sich um ihr Vermögen sorgte, führten nicht selten zu heftigen Auftritten. Die Angst um den Besitz stand in Zusammenhang mit der leidigen Geldnot, dem Schatten, der über K.s Prager Jahren lag. Die Zahlung des Gehalts, der außerordentlichen Zuwendungen und Druckbeihilfen geriet in immer größeren Rückstand. Hatte er größere Zahlungen erhalten, dann wußte er rasch die Gunst der Gelegenheit zu nutzen und, mit ökonomischen Talenten begabt, das Geld in sicheren Schuldbriefen anzulegen. Mit der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage als Folge des Krieges verliefen auch die Bemühungen K.s um Ausbezahlung des gesamten, zum Teil zinstragenden Rückstandes bis gegen sein Lebensende ergebnislos.

In welchem Umfang Rudolph II. die Dienste seines Mathematikers in Anspruch nahm und wie häufig er ihn zum Vortrag befahl, wissen wir nicht. K. erwähnt nie etwas über eine persönliche Zusammenkunft mit dem Kaiser. Des öfteren forderte dieser schriftlich Berichte über astrologische Fragen, bei deren Beantwortung K., wie auch anderwärts, stets Vorsicht und Zurückhaltung übte. Zudem schrieb er 1602-05 wieder Kalender, in deren einem („De Fundamentis Astrologiae certioribus“) er die Grundzüge seiner geometrischen Aspektenlehre systematisch darlegte. Mehrere auffallende Himmelserscheinungen dieser Jahre machten ihm zur Aufgabe, in populären wie in größeren lateinischen Schriften darüber zu berichten. So war bei währender „großer“ Konjunktion der Planeten Saturn und Jupiter, die seit 600 Jahren zum erstenmal wieder in einem „feurigen“ Zeichen, dem Schützen, stattfand, vor kurzem auch Mars getreten, als sich im Oktober 1604 zu den 3 oberen Planeten ein sehr heller Stern im Fuß des Schlangenträgers gesellte. K. gab einen kleinen „Gründlichen Bericht“ über diese Nova in deutscher Sprache heraus, der mehrmals nachgedruckt|wurde. Diesem folgte 1606 eine gelehrte Untersuchung über das auffallende Phänomen („De Stella nova in pede Serpentarii“), die auch auf die Frage seines Entstehens und seiner Bedeutung einging. Nach der totalen Sonnenfinsternis vom 12.10.1605 bat K. in einem offenen Brief („De Solis deliquio Epistola“) an Astronomen und Laien um Mitteilung ihrer Beobachtungsergebnisse – erste Anregung zu einer Gemeinschaftsarbeit in der Astronomiegeschichte. 1608 verfaßte er einen „Ausführlichen Bericht über den im September/Oktober 1607 erschienenen Kometen“ (Halleyscher Komet) in deutscher Sprache mit Vorankündigung einer lateinischen Bearbeitung, die dann aber erst nach dem Auftreten dreier weiterer Kometen (1618) unter dem Titel „De Cometis Libelli tres“ 1619 herauskam. Darin knüpfte er an die von Brahe und Mästlin durch Parallaxenbestimmung am Kometen von 1577 gemachte Feststellung an, wonach die Kometen keine sublunaren Gebilde, sondern echte Himmelskörper sind, die sich auf Kreisbahnen bewegen, womit beide nicht nur der aristotelischen Kometenlehre ein Ende bereitet, sondern auch die Theorie fester Planetensphären umgestoßen hatten. Demgegenüber verteidigte K. seine Annahme einer geradlinigen Kometenbewegung; einen physikalischen Ansatz zur Bahnbestimmung unternahm er nicht. Die Entstehung von Kometen führte er, wie seine Vorgänger, auf Verdichtungen im Äther zurück. Gesetzt als Vorboten künftiger Ereignisse, fand ihre Einwirkung auf irdische Vorgänge in den für K.s Naturbetrachtung grundlegenden Gedanken eine Erklärung. Mit dem Auftreten der Kometen von 1618 nahmen einige Gelehrte den Kampf um die Autorität des →Aristoteles gegen Brahes Auffassung von Ort und Bahn der Kometen wieder auf. Als Anwalt Brahes schaltete sich K. in die Kontroverse ein mit der Schrift: „Tychonis Brahei Dani Hyperaspistes, adversus Scipionis Claramontii Anti-Tychonem“ (1625). Zwei weiteren Naturbeobachtungen widmete K. je eine kleine Abhandlung: in dem „Phaenomenon singulare“ (1609) berichtete er über einen am 28.5.1607 beobachteten schwarzen Fleck auf der Sonne, den er für einen Merkurdurchgang hielt; in Wirklichkeit sah er einen Sonnenfleck. Eine gehaltvolle Betrachtung über die Sechseckgestalt der Schneekristalle enthält die „Strena seu de Nive sexangula“ (1611), mit der K. als geistvoller Mathematiker über Probleme der Raumstruktur und Kugelpackungen schon an die Vorstellung vom Kristallaufbau einer späteren Zeit heranreicht.

Gelegenheit, nach Herzenslust zu disputieren, bot sich K. mit dem Arzt →H. Röslin, einem „argen Astrologen“, und mit →Ph. Feselius, einem Gegner der Astrologie. Ersterer, gekränkt über einen, ihm von K. öffentlich erteilten Tadel, rechtfertigte sich mit scharfen Worten, worauf K. in einer spott- und humorvollen „Antwort auf Röslini Diskurs von heutiger Zeit Beschaffenheit“ (1609) die törichten Auswüchse seines Sternglaubens widerlegte, voran Röslins Kometen-Aberglauben. Gleichzeitig trat Feselius mit einer strikten Ablehnung des astrologischen Aberglaubens hervor; K. schaltete sich als Dritter ein mit dem Rat, das Kind nicht mit dem Bad auszuschütten („Tertius interveniens“, 1610), man müsse vielmehr unterscheiden zwischen Aberglauben und der „Physik“, das heißt der auf Erfahrung begründeten reinen Wissenschaft. Da alle Teile des Kosmos aufeinander bezogen und auf höhere Zwecke hin gerichtet seien, halte er, K., an einer gewissen Beeinflussung durch die Erscheinungen am Himmel fest. Die dazu niedergelegten lebhaften Ausführungen physikalischer, meteorologischer, astronomischer, philosophischer und ethischer Natur eignen sich unter den deutschen Schriften K.s am besten zur Einführung in seine Gedankenwelt.

K.s Aufenthalt in Prag näherte sich bereits seinem Ende, als im März 1610 am Kaiserhof die alarmierende Nachricht eintraf, Galilei habe mit einem „Perspicillum“, einem 2 linsigen Fernrohr, 4 neue Planeten gesichtet. Wenig später teilte er in seinem „Sidereus Nuncius“ Einzelheiten dazu mit: Er hatte 4 um den Jupiter kreisende Monde entdeckt, sodann Mondgebirge, und die Milchstraße in einzelne Sterne aufgelöst gesehen. Mit der Aufforderung, dazu Stellung zu nehmen, ließ Galilei K. diese Schrift überreichen. K. war der erste und zunächst fast der einzige, der sofort, obwohl noch nicht im Besitz eines Fernrohrs, die neuen Entdeckungen mit voller Zustimmung in einer als offenen Brief an Galilei stilisierten „Dissertatio cum Nuncio Sidereo“ (1610) begrüßte, erregt in Erwartung weiterer Enthüllungen. Denn, so legte er ausführlich dar, das Fernrohr habe damit eine für die Himmelskunde kaum zu ermessende Bedeutung gewonnen und gebe den Weg für astronomische Perspektiven frei, womit Galilei den Anfang gemacht habe. Ende August beobachtete K. mit einem ihm von Kurfürst Ernst von Köln nur kurz überlassenen Fernrohr Jupitermonde und Mondgebirge, worüber er, um die Zweifler an Galileis Entdeckungen zu überzeugen, die kleine Schrift „Narratio de observatis a se quatuor|Iovis Satellitibus erronibus“ (1611) veröffentlichte; zum erstenmal wird hier das Wort „Satelliten“ gebraucht. Gleichzeitig verfaßte er innerhalb weniger Wochen eines seiner bedeutendsten und klarsten Werke, in dem er eine neue optische Disziplin vorstellte und mit dem er neben dem Praktiker Galilei als Theoretiker den Siegeszug des Fernrohrs in der Astronomie einleitete: die „Dioptrice“ (1611). Das Wort „Dioptrik“ als Bezeichnung für die Optik der brechenden Medien ist K.s Schöpfung. Er untersucht darin, geleitet auch von eigener Erfahrung im Schleifen von Linsen und im Bau von Fernrohren, die Wirkungsweise der einzelnen Linsen wie der Kombinationen von solchen und begründet damit die Theorie des nach ihm benannten astronomischen Fernrohrs. Außerdem entdeckte K. durch geeignete Kombination einer Konvex- und einer Konkavlinse das Prinzip des Teleobjektivs. In der Vorrede zur „Dioptrik“ gab K. die berühmten Briefe Galileis an Julian von Medici wieder, welche die Auflösung der seine späteren Beobachtungen der Venusphasen und der Saturngestalt enthaltenden Buchstabenrätsel mitteilten. Galilei äußerte sich nie zu K.s „Dioptrik“ und suchte auch keinen weiteren Kontakt mehr mit ihm.

Während dieser Jahre, in denen K. noch einmal einen ihn beglückenden Höhepunkt wissenschaftlichen Erfolges erreichte, hatte die politische Entwicklung eine unheilvolle Wendung genommen, die sich selbst durch die von →Rudolph II. im Juli 1609 den Anhängern der evangelischen Lehre in Böhmen gewährte Gewissensfreiheit nicht mehr aufhalten ließ. Mehr denn je operierten Parteigänger wie Gegner Rudolphs unter Zuhilfenahme auch astrologischer Aspekte. Von beiden Seiten um solche Gutachten angegangen, drängte K. mit Entschiedenheit darauf, die Sterndeuterei bei schwerwiegenden Entscheidungen ganz aus dem Spiel zu lassen, auch bei dem leicht beeinflußbaren Monarchen, auf dessen Seite er im Herzen stand und dem er eben seine „Astronomia Nova“ überreicht hatte. Die über K. hereinbrechende Not erreichte im Unglücksjahr 1611 ihren Höhepunkt. Im Januar erkrankten die 3 Kinder an Pocken; der 6jährige Lieblingssohn Friedrich starb daran. Gleichzeitig führten politische Verwicklungen zur Absetzung →Rudolphs durch →Matthias. Unter diesen Umständen hielt es K. für ein Gebot der Klugheit, sich nach einem neuen Wirkungskreis umzusehen. Eine Anfrage beim Herzog von Württemberg nach einer philosophischen Professur oder einem politischen Dienst wurde, bei zustimmungsbereiter Haltung des Kanzlers, jedoch auf Befinden des Konsistoriums, das K. als „verschlagenen Calvinist“ verdächtigte, im April 1611 abgelehnt. Gönner hatten K. schon früher geraten, seinen Wohnsitz nach Linz zu verlegen. So reiste K. Ende Mai dorthin, um den Ständen seine Dienste anzubieten. Seinem Gesuch wurde entsprochen, die Bestallungsurkunde am 14.6.1611 ausgestellt. Als er nach Prag zurückkehrte, fand er seine Frau von einer lebensgefährlichen ansteckenden Krankheit befallen vor, der sie bald darauf erlag. Er widmete ihr und dem verstorbenen Söhnchen eine Erinnerungsschrift (Funera domestica, 1616). Seinen Umzug nach Linz verschob er auf Verlangen Rudolphs; zudem hoffte er, damit die Ausbezahlung seiner Forderungen an den Hof beschleunigen zu können. Nach Rudolphs Tod (20.1.1612) verließ K. Mitte April 1612 Prag endgültig.

Linz (1612-28)

Kaiser →Matthias hatte K. im März 1612 als kaiserlichen Mathematiker mit einem Jahresgehalt von 300 Gulden bestätigt und seine Einwilligung zur Übersiedlung nach Linz erteilt. Er sollte als „Mathematiker von Österreich ob der Enns“ die in Prag begonnenen „Rudolphinischen Tafeln“ vollenden, eine Karte dieser Landschaft anfertigen und ganz allgemein mit seinen Studien den Ständen wie der adeligen Jugend nützlich sein, wofür er ebenfalls ein Jahresgehalt (400 Gulden) erhielt. Diese eigens für ihn geschaffene Stelle brachte es mit sich, daß er an der 1609 wiedereröffneten evangelischen Landschaftsschule keinen Vorgänger hatte; zudem fehlt jeder aktenmäßige Beleg über seinen Unterricht. Um so mehr verdient K.s tatkräftige Mithilfe an der Erweiterung der im Landhaus aufgestellten vortrefflichen Bibliothek sowie bei der Niederlassung des ersten Buchdruckers in Linz, Hans Planck, hervorgehoben zu werden. Geldsorgen drückten K. weniger als in Prag, wenn auch die rückständigen Bezüge aus der Hofkasse bis zum Tod des Kaisers 1619 erheblich anwuchsen.

1613 ging K. eine 2. Ehe ein mit der in selbstquälerischer Gewissenhaftigkeit auserwählten Schreinerstochter Susanna Reuttinger aus Eferding. Es wurde eine glückliche Ehe. K. sorgte für die religiöse Unterweisung seiner Kinder und seines Hausgesindes und ließ dazu einen von ihm verfaßten „Unterricht vom H. Sacrament“ drucken (1617).

Seine Teilnahme am Leben der von württembergischen Geistlichen betreuten Kirchengemeinde in Linz endete, da er die Konkordienformel aus|Gewissensgründen nicht unterzeichnen konnte, mit seinem Ausschluß aus der Gemeinde. Damit blieb ihm nicht nur die Zulassung zum Abendmahl in Linz und im lutherischen Württemberg verwehrt, sondern er wurde auch der Aussicht auf eine Anstellung in der Heimat beraubt. In „Notae ad Epistolam →D. D. Matthiae Hafenrefferi, 1619“ (1625) ging K. letztmals unter Darlegung seines inneren religiösen Werdegangs und des daraus gewonnenen Standpunktes auf die anstehenden Glaubensfragen ein. In der Folgezeit wurde ihm das Abendmahl von den Predigern adliger Gönner und Freunde gereicht. K.s Streit mit den Theologen drang an die Öffentlichkeit, die mit dem Urteil „Ketzer“ nicht zurückhielt. Darüber im Innersten tief betroffen, verwahrte er sich dagegen, indem er seine religiöse Überzeugung zusammenfassend in deutscher Sprache als „Glaubensbekandtnus vnd Ableinung allerhand desthalben entstandener vngütlichen Nachreden“ (1623) veröffentlichte. Verdächtigungen über K.s Rechtgläubigkeit gefährdeten sogar seine Stellung in Linz. Auf einer Landtagssitzung befaßte sich im Herbst 1616 der Ständeausschuß mit dem Vorschlag, K. der hohen Unkosten wegen zu entlassen. Die an Ansehen und Einfluß hervorragenden Mäzene K.s siegten jedoch, und es wurde ihm sogar eine Ehrengabe für 2 überreichte Werke bewilligt. Darunter befand sich eine seiner bedeutsamsten Schriften, die „Nova Stereometria Doliorum Vinariorum“ (1615), zu der ihm eine Beobachtung beim Weinkauf Anlaß gab, als er sah, wie der Verkäufer unterschiedslos alle Fässer nur mit einer einfachen Visierrute und ohne weitere Berechnungen ausmaß. K. ging dieser Inhaltsbestimmung mathematisch nach. Anknüpfend an →Archimedes führt er in seinem Buch neue Volumenberechnungen von solchen Körpern aus, die durch Rotation von Kegelschnitten oder ihren Teilen entstehen, sowie von Fässern, die als aus 2 Kegelstümpfen bestehend angenommen werden. Zu deren Lösung entwickelte er in einfallsreichen Versuchen als schöpferischer Mathematiker eine infinitesimale Betrachtungsweise, mit der er zur Methode des Integralkalküls wertvollste Vorarbeit leistete. Da er das Verfahren der Algebra oder Coss ablehnte, arbeitete er bei der rechnerischen Darstellung seiner Gedanken noch mit Wortgleichungen, was das Verständnis des ohnehin schwer begreiflichen Stoffes zusätzlich erschwerte. Um die in der „Stereometria“ erarbeiteten Ergebnisse für die Praxis nutzbar zu machen, faßte er diese in deutscher Sprache zusammen als einen „Außzug auß der uralten Messekunst Archimedis“ (1616). Zudem behandelte er darin das Problem des unvollständig gefüllten beziehungsweise geleerten Fasses und fand dafür eine Berechnungsmöglichkeit, mit der er seine Doliometrie krönte. Ein längerer Anhang zielte auf eine Systematisierung der Maßeinheiten ab. Damit wandte er sich erneut der früher schon als dringlich erkannten Verbesserung des gesamten Maßwesens zu. Sein eigener Beitrag zur Erreichung dieses Ziels sind Entwurf und Ausführung eines Maßkessels (1627), an dem die Längen-, Gewichts- und Hohlmaße der Stadt Ulm abgenommen werden konnten. Erfolgreich bemühte sich K. auch, für die zahlreichen mathematischen Fachausdrücke deutsche Wörter zu schöpfen. Manche davon, zum Beispiel „Kegelschnitt“, haben Eingang in die deutsche mathematische Fachsprache gefunden.

K.s Dienst bei Hof beschränkte sich auf bestimmte Anlässe, zu denen Kaiser Matthias seinen Mathematiker um Auskunft heranzog. Kurz nach seiner Übersiedlung nach Linz auf den Reichstag nach Regensburg von 1613 gerufen, sollte er zur Gregorianischen Kalenderreform Stellung nehmen. Seit langem beschäftigte sich K. mit dieser an die Berechnung des 1. Frühlingsvollmondes geknüpften Frage mit dem Erfolg, daß er sich, trotz der Mängel, die in astronomischer Hinsicht auch dem neuen Kalender anhafteten, als „Liebhaber der Wahrheit“ dennoch für die astronomische Praxis der neuen Kalenderrechnung wegen ihrer für viele Jahrhunderte allen Bedürfnissen gerecht werdenden Genauigkeit in 3 Schriftstücken aussprach. Ob und in welcher Weise K.s Vorschläge in Regensburg Gehör fanden, ist unbekannt.

Ebenso eingehend widmete sich K. mit Lust und großem Zeitaufwand dem zu seiner Zeit eifrig diskutierten Problem des Geburtsjahrs Christi. In mehreren Schriften legte er die Ergebnisse seiner Untersuchungen vor, unter denen der als 4. Teil seiner „Stella Nova“ eingeschobene Traktat „De Jesu Christi vero anno natalitio“ (zitiert als „Sylva chronologica“, 1606) die Grundlage bildet zur ergänzenden oder verteidigenden Darstellung seiner Thesen in weiteren 4 Abhandlungen. Für die Feststellung des Geburtsjahres Christi ist wichtigster Anhaltspunkt das nach diesem Ereignis liegende Todesjahr von →Herodes dem Großen. Um dieses zu ermitteln, wertete K. die astronomische Notiz bei Flavius Josephus aus, wonach während der letzten Krankheit des Herodes eine Mondfinsternis stattgefunden habe. Unter 2 Möglichkeiten|entschied sich K. für die Finsternis des Jahres 42 julischer Ära (das ist 4 vor Christus). Damit, und gestützt auch auf historische Argumente, liegt nach ihm der Todestag von Herodes eindeutig zwischen dem 13. März und 11. April 4 vor Christus, so daß die Geburt Christi jedenfalls 5 volle Jahre vor dem Beginn unserer Ära anzusetzen ist. K. machte diesen Zeitpunkt auch astronomischer Berechnung zugänglich, indem er den Stern der Weisen mittels der 800jährigen Periode der großen Konjunktionen in Verbindung mit der Nova von 1604 brachte. Jedoch befriedigte ihn das Ergebnis seines verwickelten Gedankenganges nicht. Streitfragen über chronologische Probleme trug K. mit mehreren Gelehrten aus; so mit →H. Röslin in einem „Bericht über das Geburtsjahr Christi“ (1613), den er auch als erweiterte lateinische Schrift herausbrachte („De anno natali Christi“, 1614); →S. Calvisius antwortete er auf die in einem offenen Brief erhobenen Einwände gegen K.s Standpunkt mit einer „Ad Epistolam Sethi Calvisii Chronologi Responsio“ (1614). Aus dem 1606-11 angefallenen Briefwechsel mit →S. Calvisius, →M. Gerstenberger, →J. Deckers und →H. G. Hörwarth von Hohenburg veröffentlichte er die chronologischen Abschnitte in den „Eclogae chronicae“ (1615). Ein kleines Werk widmete K. der Chronologie des Alten Testaments, die „Kanones pueriles“ (1620), eine Kontroversschrift „wider die so den Jüngsten Tag auf unsicheren und fehlerhaften Grundlagen außrechnen“.

Während sich K., vom Kaiser beordert, von März bis Mai 1617 in Prag aufhielt, kam ihm →J. Nepers „Mirifici Logarithmorum Canonis Descriptio“ (1614) zu Gesicht. Er erinnerte sich, Jahre zuvor beim Zusammentreffen mit →J. Bürgi in Prag von dessen schon vor 1610 entwickelter Idee des logarithmischen Rechnens erfahren zu haben; wieweit er in Einzelheiten eingeweiht war, bleibt fraglich. Erst ein späterer genauer Einblick in das Werk Nepers befreite ihn nicht nur von falschen Ansichten über das Wesen des neuen Rechenhilfsmittels, sondern regte ihn auch dazu an, die vorzugsweise für trigonometrische Rechnungen eingerichtete Tafel Nepers in eine vor allem für logistische Rechnungen brauchbare Tafel umzuarbeiten. Neper hatte seine Leser vorerst in Unkenntnis darüber gelassen, wie seine Logarithmen zu berechnen seien. Die ablehnende Haltung Mästlins und anderer gegenüber den Logarithmen ließ K. nicht ruhen, bis er, wie Neper, unter Zuordnung einer geometrischen zu einer arithmetischen Reihe, eine in methodischer Richtung (Infinitesimalbetrachtungen) bedeutsame Begründung des Neperschen Logarithmus vorlegen und zudem, von einer viel kleineren Proportion ausgehend, noch genauere Logarithmen als die Neperschen berechnen konnte. Die Veröffentlichung seiner neuen Theorie verlangte die Beigabe einer Logarithmentafel, die sowohl seinen verbesserten Zahlen als auch den Aufgaben der Rudolphinischen Tafeln Rechnung tragen sollte. Im Winter 1621/22 schloß K. diese Arbeit ab. Die Drucklegung der „Chilias Logarithmorum“ erfolgte erst 1624, dann aber für K. so überraschend, daß er zu ihrem Gebrauch eine Anweisung in einem „Supplementum Chiliadis Logarithmorum“ (1625) nachholen mußte, der er eine Gesamteinleitung in das Werk mit der Darlegung der von ihm darin bewältigten Probleme hinzufügte. K.s Arbeit an den Rudolphinischen Tafeln, die sich um diese Zeit in der Abschlußphase befand, erlaubte gerade noch eine nachträgliche Umstellung von Prosthaphärese auf logarithmische Rechnung. Als jedoch bald darauf die Neperschen Logarithmen durch die dekadischen Logarithmen von →H. Briggs verdrängt wurden, hatte K. keine Neigung mehr, in den Rudolphinischen Tafeln nun noch auf diese neuen Logarithmen überzugehen, schon gar nicht mehr nach 1624, als seine „Chilias“ gedruckt vorlag.

Im Spätherbst 1617 hielt sich K. längere Zeit in Württemberg auf, um seiner in den Verdacht der Hexerei geratenen Mutter zu helfen. Nachdem im Herbst 1620 Oberösterreich als Pfand in bayerische Verwaltung genommen und von bayerischen Truppen besetzt worden war, geriet K. durch die verschärften Rekatholisierungsmaßnahmen und die Lage der jetzt vom Flammentod bedrohten Mutter in zwiefache Bedrängnis. Er verließ deshalb, das Unglück seiner Mutter geheimhaltend, im September eiligst mit seiner Familie Linz unter Mitnahme seines „mathematischen Hausrats“, brachte die Familie in Regensburg unter und eilte in die Heimat. Dort verbesserte er mit Eingaben an den Herzog die Unterkunft der Mutter im Gefängnis; bei ihm lag auch das Gewicht ihrer Verteidigung. Er operierte schlagfertig, warf seine hohe Stellung in die Waagschale und wich bei den Verhandlungen nicht von der Seite seiner Mutter. Der Herzog verlangte ein Gutachten der Juristischen Fakultät in Tübingen; danach zeigte man der Verhafteten zwar die Marterwerkzeuge, entließ sie aber dann im Oktober 1621 durch richterlichen Spruch.

Über K.s fluchtartiges Verlassen von Linz wurden allerlei Mutmaßungen laut. Zu den Verleumdungen als Abtrünniger trug möglicherweise auch das Bekanntwerden seiner ausgesprochenen Sympathie für König →Jakob I. von England bei, den er als Friedensstifter ansah, den Schwiegervater des Winterkönigs →Friedrich von der Pfalz. Der im November 1621 nach Linz zurückgekehrte K. erhielt von →Ferdinand II., der ihn im Dezember 1621, rückwirkend bis zum Tode seines Vorgängers Matthias, als Kaiserlichen Mathematiker bestätigte, einen starken Rückhalt und Schutz vor drohenden Anfeindungen. Im Zug der gegenreformatorischen Maßnahmen in Linz und Oberösterreich wurden prominente evangelische Ständemitglieder, darunter auch Gönner K.s, kaltgestellt, und zur Last der Besatzung kam die Erregung über die Bedrängnis in der Religionsausübung. Dabei mußte sich K. sowohl gegen die ihn lästernden eigenen Glaubensgenossen wie auch gegen die Katholiken zur Wehr setzen, die ihn in dieser Lage für sich zu gewinnen trachteten. Man verlangte auch von ihm, daß seine Kinder den katholischen Gottesdienst besuchten; das jüngste Kind wurde von einem katholischen Geistlichen getauft. Die Versiegelung seiner Bibliothek (Januar 1626) scheint durch die Intervention von →P. Guldin SJ wieder aufgehoben worden zu sein.

Alle diese Schwierigkeiten vermochten K. nicht von wissenschaftlicher Arbeit abzuhalten, der gerade in diesen Jahren mit dem Abschluß einer Reihe bedeutsamer Werke einem Höhepunkt seines Schaffens zustrebte, vergleichbar jenem, den er in Prag mit der „Neuen Astronomie“ und der „Optik“ erreicht hatte. Bald nach der Fertigstellung der „Astronomia Nova“ plante er eine zusammenfassende Darstellung des astronomischen Weltbildes auf dem Fundament der kopernikanischen Lehre und der von ihm entdeckten Planetengesetze. In Linz vollendet, erhielt sie den Titel „Epitome Astronomiae Copernicanae“. Nach Fragen und Antworten in Katechismusform abgefaßt, wurde der „Auszug“ mehr ein Handbuch für Professoren als, wie beabsichtigt, ein Lehrbuch für Studenten. Die Vollendung der in die Bücher I-VII gegliederten, dreiteiligen Schrift ist eng mit dem wechselvollen Leben K.s in den Jahren 1618-21 verbunden. Die Bücher I-III (Teil 1, 1618), enthaltend die „Doctrina Sphaerica“, gipfeln in der Lehre von der Erdbewegung im kopernikanischen Sinn, die K. mit neuen Argumenten nachdrücklich verteidigt. Trotz Index waren sie sogar in Italien den Gelehrten zugänglich. Der mit Buch IV (Teil 2, 1620; Titelneudruck 1622) beginnende Abschnitt der theoretischen Astronomie stellt als Kernstück des ganzen Werks die „Physica coelestis“ vor. Den Abschluß bilden die Bücher V-VII (Teil 3, 1621) als „Doctrina Theorica“. Die „Epitome“ ist dem Umfang nach das größte aller Werke K.s. 1635 erlebte sie eine 2. Auflage. – Als erster hatte K. es unternommen, der Darstellung der Planetenbewegungen die Lehre des Copernicus zugrunde zu legen. Er verhalf ihr damit nicht nur zum Sieg, sondern ließ mit seiner physikalischen Auffassung einer von der Sonne ausgehenden, die Planeten herumführenden Kraft auch Copernicus weit hinter sich. Ihren Platz findet die „Epitome“ neben dem „Almagest“ des Ptolemäus und den „Revolutiones“ des Copernicus als erste systematische Gesamtdarstellung der modernen Astronomie, in der die von K. begründete Himmelsmechanik eingeführt wird.

Zur gleichen Zeit brachte K. ein Werk zum Abschluß, zu dem er bereits 1599 in Graz eine vorläufige Disposition entworfen hatte: die „Harmonice Mundi“ („Weltharmonik“, 1619). Damals schon war er sich bewußt, daß die in seinem „Mysterium Cosmographicum“ mit Hilfe der 5 regulären Körper aufgestellte Formel für das Verhältnis der Umlaufszeiten der Planeten zu deren mittleren Entfernungen von der Sonne (geometrischer Kosmos) noch nicht stimmte. Sein „natürlicher Instinkt“ sagte ihm, daß sich in den Planetenbewegungen Harmonien verbergen müßten. Bei dem K.schen Zentralbegriff der „Harmonie“ geht es in erster Linie um einen mathematischen Begriff, um gewisse ausgezeichnete Zahlenverhältnisse, die ihm, nach bestimmten Postulaten, die mit Zirkel und Lineal ausführbaren Kreisteilungen, die „wißbaren“, regulären Vielecke liefern. In der Musik stimmen die den melodischen Intervallen (Harmonienstammbaum) zugrunde liegenden Zahlenverhältnisse mit jenen aus der Geometrie abgeleiteten überein; der Astronom begegnet den gleichen weltbildenden Zahlenverhältnissen in den Bewegungen der Gestirne. Sowohl die Begründung für diese Annahmen, wie ihre systematische Darstellung machten Fortschritte, wenngleich K. auch zuverlässige Unterlagen noch fehlten. Die ausgearbeiteten Entwürfe zu dem geplanten Werk brachte K. 1600 bereits mit nach Prag, sehnlichst hoffend, in den Braheschen Beobachtungen vor allem genauere Werte für die Abstände der Planeten von der Sonne und für die Exzentrizitäten ihrer Bahnen zu finden. Aber schon nach seinem ersten Besuch bei Brahe mußte er sich eingestehen, daß ihn dessen Astronomie so sehr gefesselt habe, daß darüber seine harmonischen Spekulationen in den Hintergrund traten. Dennoch erfuhren sie starke Impulse durch die Lektüre und die von ihm selbst besorgte, kommentierte Übersetzung der „Harmonik“ des Ptolemäus. Den entscheidenden Schritt zum Erfolg machte K. in Linz während der Jahre 1615/16. Mit unglaublichem Entzücken erfüllte ihn die Einsicht, daß es die von der Sonne aus gesehenen wechselnden Winkelgeschwindigkeiten der einzelnen Planeten sind, die Bezugsglieder für harmonische Verhältnisse liefern. Zur rechnerischen Auswertung seiner Vorstellungen betonte K., wieviele Umwege er dabei machen, „wieviel Wände er in der Finsternis seiner Unwissenheit abtasten mußte, bis er die Türe fand, durch die das Licht der Wahrheit hereindrang“, die er als drittes seiner Planetengesetze verkündete: Die Quadrate der Umlaufszeiten zweier Planeten verhalten sich wie die 3. Potenzen ihrer mittleren Entfernungen von der Sonne. K. fand dieses Ergebnis sicher durch Probieren. Da ihm bei der Auffindung des Gesetzes am 15. Mai 1618 das Manuskript zum IV. Buch seiner „Epitome“ bereits vorlag, konnte er sowohl Teile daraus in das V. Buch der „Harmonik“ übernehmen, als ihr auch die kausal-physikalische Begründung seines 3. Gesetzes sowie die Überlegungen einfügen, die ihn zum Erfolg geführt hatten. Die König Jakob I. von England gewidmete „Harmonice Mundi“ erschien 1619 zur Frankfurter Herbstmesse, aufgeteilt in V Bücher mathematischen, musiktheoretischen, astrologischen und astronomischen Inhalts. Bedeutsam ist vor allem auch der in Buch III erarbeitete, selbständige Beitrag K.s zur Musiktheorie; in Buch II führt er als neue, bis dahin unbekannte Vielecke 2 Sternpolyeder ein. Ursprünglich wollte K. dem Werk als Anhang seine Übersetzung der Ptolemäischen „Harmonik“ mitgeben, begnügte sich dann aber mit der Inhaltsangabe von deren 3. Buch. Um einer Zensur seiner „Harmonik“ zuvorzukommen, richtete K.ein Sendschreiben an die italienischen Buchhändler, in dem er den durch die Lehre von der Erdbewegung entstandenen Schwierigkeiten zu begegnen suchte.

Bald nach Erscheinen der „Astronomia Nova“ (1609) hatte K. damit begonnen, die nach seinen beiden Planetengesetzen angestellte Berechnungsweise der Marsbewegung auf die übrigen Planeten auszudehnen, um diese an der Erfahrung durch Berechnung von astronomischen Jahrbüchern, Ephemeriden, bestätigen zu können. Zuvor jedoch mußte er bis 1616 in mühevoller Arbeit deren Bahnelemente aus den Braheschen Beobachtungen ermitteln, ehe er nach eigener Mitwirkung beim Druck (1617/19) den ersten, die Jahre 1617-20 umfassenden Teil der „Ephemerides novae motuum coelestium“ herausbringen konnte; die Teile 2 und 3 erschienen erst 1630. Zur Finanzierung des Drucks begann K. wieder Kalender zu schreiben; auch dabei ging die Berechnung der Planetenörter erstmals von seinen neuen Gesetzen aus. Es nimmt nicht wunder, daß die bei Beginn des 30jährigen Krieges für die Jahre 1617-20 und 1623-24 auf den Markt gekommenen Kalender mit Zeit- und Wetterprognosen rasch vergriffen waren. Einblick in die inneren und äußeren Entstehungsphasen seiner großen Werke wie in die Lebensverhältnisse nach Ausbruch des Großen Krieges gewährt der ausgedehnte Briefwechsel K.s. K.lehnte es ab, sein Vaterland zu verlassen und ging weder auf die Einladung des englischen Gesandten Sir →Henry Wotton nach England noch auf das Angebot der Nachfolge →J. A. Maginis auf dem Lehrstuhl in Bologna ein.

Nach 1625 war endlich auch die Zeit gekommen, da K. den Druck seines längst erwarteten astronomischen Hauptwerks, der „Tabulae Rudolphinae“ einleiten konnte. Als er den Auftrag Rudolphs II. zur Erneuerung der Astronomie auf der Grundlage der Braheschen Beobachtungen übernahm, sah er weder die in der Sache noch die in den äußeren Umständen liegenden Schwierigkeiten voraus, die sich jener alten Aufgabe der Himmelskunde, der sicheren Darstellung des Planetenlaufs, entgegenstellen würden. Aber erst die Entdeckung der beiden ersten Planetengesetze und die neuen Methoden der Berechnung der Planetenläufe ermöglichten die – von Anfang an angestrebte – Vollkommenheit der „Tabulae“; die „Epitome“ kann als zugehöriges Textbuch gelten. Einen nicht geringen Teil der Vorarbeit widmete K. allein der Mondtheorie und einer kombinierten Tafel für die 2. und 3. Ungleichheit des Mondes. Erneut behindert wurde der Abschluß der schon 1616 „in praxi fertigen“ Arbeit durch die nachträgliche Umstellung auf Nepersche Logarithmen. Mitte 1624 lag das Manuskript druckfertig vor. Der Druck verzögerte sich durch langwierige Verhandlungen mit den Erben Brahes um die ausreichende Würdigung ihres Vaters im Tafelwerk, die umständliche Papierbeschaffung, die schwierige Finanzierung des kaiserlichen Auftrags und die Wahl des Druckorts. Als Linz im Juni 1626 von Aufständischen eingeschlossen wurde, zerstörte ein Brand den zum Druck vorbereiteten Satz. Sobald sich die Belagerung gelockert hatte, erhielt K. die vom Kaiser erbetene Bewilligung, den Druck|in Ulm fortzusetzen. Am 20.11.1626 verließ er mit seiner Familie Linz für immer.

Letzte Jahre (1627-30)

Nach kurzem Aufenthalt in Regensburg, wo K. die Seinigen unterbrachte, reiste er mit einem Wagen, auf dem sich auch sein eigenes Typenmaterial befand, nach Ulm weiter, wo das Papier zum Druck der Tafeln schon bereitlag. Monate verbrachte er nun in der Druckerei des Jonas Sauer, leitete die typographischen Arbeiten, nahm dabei auch noch an seiner Textvorlage Änderungen vor und legte überall mit Hand an, so daß das Anfang September 1627 fertige Druckwerk, die „Tabulae Rudolphinae“, auch hierin von ihm geprägt wurde.

Die „Rudolphinischen Tafeln“ enthalten als 1. Teil die „Praecepta“ oder Anweisungen zur Benützung der eigentlichen astronomischen Tafeln für Sonne, Mond und Planeten, die als 2. Teil das Hauptstück bilden. Dazu gehören ferner ein Fixsternkatalog („Catalogus stellarum fixarum“) sowie ein alphabetisches Verzeichnis von 560 geographischen Orten („Catalogus locorum“) mit ihren auf den Meridian von Hven (Nullmeridian) bezogenen Koordinaten; eine „Mappa mundi“ (Weltkarte, gestochen 1630 von →I. P. Walch, Nürnberg) wurde nachgeliefert. K. überreichte das vollendete Werk, in dem Tycho Brahe als größter Beobachter seiner Zeit und er selbst als genialster Theoretiker ihr Bestes gegeben hatten, Anfang 1628 →Ferdinand II. in Prag. Mit der huldvollen Aufnahme verband sich der Wunsch des Kaisers, den berühmten Mathematiker auch fernerhin in seinen Diensten zu halten, nur sollte K. katholisch werden. Wir wissen nichts Näheres über das glänzende Angebot, das K. ablehnte, obwohl er nicht wußte, wo er nach Erledigung des alten Rudolphinischen Auftrags unterkommen und womit er seine Familie ernähren sollte. Aber aus diesem Dilemma befreite ihn →Wallenstein, dem er bereits 1608 das Horoskop gestellt und 1624 rektifiziert hatte, und der ihm dafür bei gegebener Gelegenheit zu Gefallen sein wollte. Der von konfessionellen Erwägungen freie →Wallenstein wies – auch um sich selbst damit zu ehren – K. einen ruhigen Platz in Sagan an; zudem setzte er ihm ein gutes Jahresgehalt aus und versprach ihm eine Druckpresse. Der mit dieser Lösung zufriedene Kaiser ersuchte →Wallenstein, K. bei der Erlangung des ihm noch von der Hofkasse geschuldeten Guthabens behilflich zu sein. Der Feldherr, hierum bemüht, bot K. das Gut Görlachsheim zum Kauf an, danach auch eine Professur in Rostock. K. lehnte beides ab. Nach K.s Tod nahm sein Sohn Ludwig 1633 eine kaiserliche Obligation über die dem Vater geschuldeten 12 694 Gulden entgegen. Den letzten, ergebnislosen Versuch, diese Gelder einzutreiben, unternahm 1717 der Ehemann einer Enkelin von Ludwig; er wurde damit von der Schuldenliquidationskommission abgewiesen, die vor 1680 entstandene Schulden nicht mehr anerkannte.

Nach Auflösung seines Dienstverhältnisses bei den oberösterreichischen Ständen kam K. am 26.7.1628 mit seiner Familie in Sagan an. Nicht ohne Bedenken hatte er seine Zukunft in die Hände Wallensteins gelegt. Blieb er selbst auch seines religiösen Bekenntnisses wegen unangefochten, so bedrückten ihn die von Wallenstein aus politischen Gründen getroffenen Maßnahmen zur Rekatholisierung seines neu erworbenen Herzogtums. Dennoch richtete K. eine Druckerei ein, für die er Presse, Drucker, Setzer, Lettern und wohlfeiles Papier nach langen Schreibereien und mehreren Reisen bereitstellte. Den als erstes vorgesehenen Druck der Braheschen Beobachtungen verschob K. zu Gunsten der Fortsetzung der Jahrgänge 1617/20 seines Ephemeridenwerks als Teile 2 und 3 für die Jahre 1621-28 und 1629-36 (erschienen 1630). Bei der mühsamen Berechnung der Ephemeriden fand er den ausgezeichneten Gehilfen →Jakob Bartsch. Während der Druckpausen an den Ephemeriden begann K. mit dem Druck einer weiteren Schrift „Somnium seu Astronomia Lunaris“. Angeregt von der begeistert aufgenommenen Lehre des Copernicus hatte K. schon als Student Gedanken darüber festgehalten, wie sich einem Mondbewohner die Bewegung der Erde darstelle. Das Studium von Plutarchs Schrift über das „Mondgesicht“, späterhin die mit dem Fernrohr wahrgenommenen Einzelheiten auf der Mondoberfläche und Dispute mit gelehrten Freunden kamen fördernd hinzu. Die mit den Jahren tiefer eindringende astronomische und physikalische Naturerkenntnis legte für seine im Dienst der Wissenschaft unternommene Mondreise Probleme frei, an deren Lösung er bis an sein Lebensende arbeitete und besserte, so daß zum Schluß ein Manuskript vorlag, in dem die im Lauf der Jahre hinzugefügten Noten dreimal so lang waren wie der ursprüngliche, in einer phantasievollen Einkleidung dargebotene Text. Allein wie K. versuchte, die Anziehung Erde – Mond als eine aus Trägheit (inertia) und Schwere (gravitas) resultierende Kraft darzustellen, bleibt am damaligen Wissen gemessen, eine großartige Leistung. Den Abschluß des Drucks|erlebte K. nicht mehr; sein Sohn Ludwig brachte das „Somnium“ 1634 an die Öffentlichkeit. Die Dienste, die Wallenstein von seinem Mathematiker K. (nicht Hofastrologen) erwartete, bestanden in der astronomischen Berechnung von Planetenörtern, die, wie er rühmte, keiner so genau ausführen konnte wie K.; mit der Auslegung dieser Ergebnisse wandte er sich dann an seine willfährigeren Astrologen. Denn, wie schon früher in Prag, so hielt sich K. auch jetzt, da die politischen Ereignisse nach Erlaß des Restitutionsedikts durch Ferdinand II. große Spannung und Unruhe hervorriefen, mit astrologischen Prognosen zurück.

Da K. seit Herbst 1629 auf die Landschaft Österreich ob der Enns lautende Obligationen über 3500 Gulden Sorgen bereiteten und ihm außerdem auf Martini 1630 nicht unerhebliche Zinszahlungen zugesagt worden waren, begab er sich am 8. Oktober auf die Reise über Leipzig und Regensburg nach Linz. Mit welchen Absichten K. am 2. November in Regensburg eintraf, läßt sich nur vermuten. Begründet ist die Annahme, daß er bei den hier noch anwesenden Teilnehmern des eben zu Ende gegangenen Kurfürstentags Umschau nach einem anderen Wirkungskreis halten wollte, falls er nach der Absetzung Wallensteins und bei weiterem Vordringen der kriegerischen Ereignisse seinen Wohnsitz in Sagan aufgeben müßte. Bald nach seiner Ankunft in Regensburg erfaßte ihn ein hitziges Fieber, dem er am 15. November erlag.

Mit dem Ziel, vom Sein der Dinge zu den Ursachen ihres Seins vorzudringen, war K. schon mit seinem ersten Werk der große Wurf gelungen, in dem bereits Thema und Richtung seiner späteren Erkenntnisse anklingen. In Vorahnung, daß im Universum ein höheres Ordnungsprinzip verwirklicht sein müsse, führte ihn die Polarität seines Denkens auf zwei Wegen zu bahnbrechenden Einsichten in die Struktur des Kosmos. Begabt mit mathematischem Scharfsinn und geometrischem Vorstellungsvermögen, wurde er als strenger Logiker und klarer Methodiker mit der Auffindung der nach ihm benannten, auf physikalische Ursachen zurückgeführten Planetengesetze zum Wegbereiter der modernen Naturwissenschaft. Auf der Suche nach einem einheitlichen Weltbild, der „forma mundi“, betrachtete er als platonisch geschulter Philosoph und als Theologe in der „Harmonice Mundi“ die Schöpfung, in der sich Gott in seinen Werken offenbare, neben der Offenbarung im überlieferten Wort der Bibel. K. steht mit dieser Weltschau am Anfang der sich trennenden Wege von Theologie und Naturwissenschaft. Selbst Theologe von bedeutender Selbständigkeit, strebte er als hervorragende Gestalt im gegenreformatorischen Zeitalter in irenischer Gesinnung die Wiedervereinigung der getrennten Kirchen an. Sein Forscherleben war durch hohes Ethos gekennzeichnet. Während er in Erkenntnisoptimismus wagemutig alte Vorstellungen aufgab, blieb er sich bewußt, daß noch vieles „in pandectis aevi sequentis“ verborgen liege. Er wollte nicht nur dem Kaiser, sondern dem ganzen Menschengeschlecht dienen. Daß er durch göttliche Fügung an die Tychonischen Beobachtungen gesetzt worden war, rechnete er sich als einzige Ehre an.

3. Ferdinand II.

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Die ineinander verschränkten Pflichtenkreise als Landesfürst, deutscher Kaiser und Hauptfigur der europäischen Politik im Zeitalter des absinkenden Reiches und der Schwerterlösung der Konfessionsfrage lassen diese Kaisergestalt in wechselndem Lichte erscheinen, erschweren die Erfassung der Gesamtpersönlichkeit und verhindern ein einhelliges Urteil. Die Stürme der Zeitereignisse machen es manchmal unmöglich, Vorgegebenes und Eigenes auseinanderzuhalten und die Bezüge der auf verschiedenen Ebenen gleichzeitig sich abspielenden Ereignisse auf F.s Person richtig durchzuführen. Das Tatsachengefüge kann erst unter dem Anhauch ganzheitlicher Auffassung Leben gewinnen.

F. kam 1590 nach Ingolstadt, wo er bei den Jesuiten die entschieden katholische Grundrichtung seines Lebens erhielt. Eine Wallfahrt des 20jährigen Fürsten nach Loreto und Rom im Frühjahr 1598 (Begegnung mit Clemens VIII. in Ferrara) dokumentierte seine religiöse Gesinnung. Unter Mitwirkung des Fürstbischofs →Martin Brenner und des Statthalters von Innerösterreich, des Lavanter Bischofs Georg Stobäus, führte F. 1598/1600 als Landesfürst die Gegenreformation nach den bereits 1579 in der Münchner Konferenz unter seinem Vater festgelegten Grundsätzen durch. Als geistiger Mittelpunkt der Rekatholisierung erwies sich die 1585 gegründete und den Jesuiten übergebene Universität in Graz. Die nach der gescheiterten Aktion gegen Kanisza sich häufenden Einfälle der Türken und später der Ungarn, die Kriegskosten, die Abwanderung protestantischer Bürger und Bauern wie der Rückgang des venetianischeen Handels minderten den Wohlstand Innerösterreichs bedeutend, doch blieben ihm die Schrecken des 30jährigen Krieges erspart. Im habsburg. Bruderzwist trat F. zwar dem Wiener Vertrag (1606) bei, schwankte jedoch zwischen Rudolf und Matthias. Obwohl die Politik Matthias' und seines Erstministers Klesl nicht den Beifall F.s fand, der auf Seite Spaniens stand, gelang F. die Wahl zum König von Böhmen (6.6.1617) und zum König von Ungarn (16.5.1618), wo er sofort die Gegenreformation einleitete. Trotz der böhmischen Rebellion wurde F. am 26.8.1619 zum Kaiser gewählt. Diese Aktion war durch einen Geheimvertrag mit Spanien (1617) und die Verhaftung Klesls, der vermitteln wollte (1618), möglich geworden. Ein Vertrag mit Maximilian von Bayern und der Liga (1619) festigte die Stellung des Kaisers, der einen Vorstoß Thurns auf Wien und die Forderungen der protestantischen Stände Niederösterreichs abgewehrt hatte und sich dem Aufstand in Ungarn unter Bethlen Gabor gegenübersah.

Als auch →Johann Georg I. von Sachsen gewonnen war und der bayerische Herzog die Union von einer Unterstützung Friedrichs abgezogen hatte, rückte Maximilian Ende Juli 1620 in Oberösterreich ein. Am 8.11.1620 schlugen die vereinigten Heere unter Bucquoi und Tilly am Weißen Berg die Truppen des Pfälzers, während der Kurfürst von Sachsen Schlesien und die Lausitzen unterwarf und ein spanisches Heer die Rheinpfalz bis auf einige Festungen besetzte. Rasch unterwarfen sich Mähren, Schlesien und Niederösterreich. Am 21.6.1621 wurden in Prag 28 Rädelsführer hingerichtet, für die Lausitzen und Schlesien hatte der Kurfürst von Sachsen Generalamnestie und die Bestätigung der Rudolfinischen Majestätsbriefe erwirkt. Dagegen wurde die Gegenreformation in Böhmen und Mähren mit aller Schärfe durchgeführt. Sie begann nach der Vertreibung der Prädikanten und der Restauration katholischen Besitzes mit Güterkonfiskationen größten Ausmaßes, die eine starke Abwanderung des Adels und eine soziologische Veränderung der Führungsschicht nach sich zogen. Der Aufstand der Bauern ob der Enns gegen die Gegenreformation und bayerische Pfandherrschaft 1626 brach unter großem Blutvergießen zusammen. Die 1623 an Bayern gekommene Kurwürde weckte jedoch den Argwohn der übrigen Kurfürsten, und die Gewalttaten der Gegenreformation und verschiedene katholische Restaurationsversuche trieben auch konservative protestantische Fürsten der sich bildenden europäischen Front gegen das Haus Habsburg in die Arme. Als Christian IV. von Dänemark zu den Waffen griff und sich der Krieg nach Norddeutschland verlagerte, kam es zum ersten Generalat Wallensteins. Dessen Vorgehen gegen Halberstadt und Magdeburg erregte bei den Protestanten den Anschein der Rekuperation des seit 1555 eingezogenen Kirchengutes und verstimmte auch Bayern.

Als Johann Ernst von Weimar in Böhmen, die Dänen in Schlesien, Bethlen Gabor in Ungarn einfielen, schlugen Tilly und Wallenstein deren Heere. Auf dieser Höhe seiner Macht erließ F. am 6.3.1629 das Restitutionsedikt, formalrechtlich (eine Bestimmung ausgenommen) einwandfrei, politisch aber ein schwerer Fehlgriff, da Absolutismus gegen fürstliche Libertät stand und daher auch Calvinisten und Lutheraner einte. Der Mantuanische Erbfolgekrieg steigerte die Spannung zwischen Kaiser und Papst, diese wiederum vereinigte Richelieu und Gustav Adolf zum Angriff gegen die kaiserliche Gewalt. Am Kurfürstentag von Regensburg (1630) verlangten auch die katholischen Stände die Achtung ihrer Rechte und die Entlassung des verhaßten Wallenstein. F.ernannte den Ligageneral Tilly zum Nachfolger, der jedoch am 17.9.1631 bei Breitenfeld dem Schwedenkönig erlag. Als die Sachsen Prag besetzten und Gustav Adolf siegreich am Mittelrhein kämpfte, griff F. wieder auf Wallenstein zurück. Der Friedländer eroberte Prag und besetzte fast ganz Sachsen. Nach Lützen (16.11.1632) schien Wallenstein Herr der Lage. Seine Passivität 1633 und die verweigerte Zusammenarbeit mit Bayern und den spanischen Truppen – am 14.11.1633 eroberte Bernhard von Weimar sogar Regensburg – weckten am Wiener Hof den Verdacht auf Konspiration mit den Schweden und führten nach längerem Zögern F.s und Ausschaltung Eggenbergs zur Verurteilung Wallensteins und dessen Ermordung zu Eger (25.2.1634). Der Sohn des Kaisers schlug am 6.11.1634 die Schweden entscheidend bei Nördlingen, und im Prager Frieden (30.5.1635) verzichtete der Kaiser für Sachsen und alle dem Frieden beitretenden Reichsstände auf die Durchführung des Restitutionsedikts. Mit der Anerkennung des Vertrages durch die meisten evangelischen Fürsten war für Deutschland das konfessionelle Ringen beendet, und der Kampf galt Schweden und Frankreich, das Schweden 1635beigesprungen war. F. erlebte noch die Wahl seines ältesten Sohnes zum Röm. König. (22.12.1636) trotz der ungünstigen militärischen Lage.

Das Bild F.s schwankt in der Geschichtsschreibung. Von dem Ideal eines katholischen Fürsten und dem eines engstirnigen Fanatikers rückt die neuere Geschichtsschreibung zu einer differenzierenden, auch die positiven Elemente herausstellenden Auffassung. Unbestritten sind Herrscherbewußtsein, Pflichteifer, katholische Religiosität, Zähigkeit in der Verfolgung seiner Ziele. Er war kein rascher Aktivist, doch rechtfertigte die Gefährdung des Reiches von außen und von innen auch Zurückhaltung und Geduld. Jedenfalls haben die großen Umwälzungen der Gegenwart das Verständnis für diesen Kaiser der Katastrophenzeit der deutschen Geschichte wieder geweckt. Die vielberufene Abhängigkeit von seinen Ratgebern hob seine Eigenentschließung nicht auf. Seine jesuitischen Beichtväter (Villery, Becanus, Lamoimaini) bestimmten trotz ihres Einflusses keineswegs seine Politik (Stieve). Ulrich von Eggenberg, später Gundakar von Liechtenstein und Maximilian von Trauttmansdorff hatten zwar das Ohr F.s, aber das letzte Wort sprach der Kaiser, der mit seiner Form des frühen Absolutismus zwischen Gottesgnadentum und Fürstensouveränität steht (Sturmberger).|Nach K. Brandi beginnt mit F.s Eintritt in die Regierung überall eine neue Periode, und deshalb kommt seinem Wirken welthistorische Bedeutung zu.

4. Maximilian I. (Bayern)

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M., der bedeutendste Wittelsbacher neben Kaiser Ludwig d. Bayern und Kg. Ludwig I., wurde in die Welt des Frühabsolutismus, der Gegenreformation und der Kath. Reform geboren, in der bereits seine Vorfahren Wilhelm IV., Albrecht V. und Wilhelm V. dem Herzogtum Bayern einen festumrissenen und bedeutenden Platz zugewiesen hatten. Seine Erziehung übernahm der Jurist J. B. Fickler. Von Herbst 1587 bis Frühjahr 1591 befand sich M. an der von Jesuiten geführten Univ. Ingolstadt, wo er seit 1589 die Rechte studierte. Praktischer Tätigkeit in der Staatsverwaltung folgten 1593 Reisen an den Kaiserhof nach Prag, nach Rom und zur Brautschau nach Nancy, sowie die allmähliche Übernahme der Regierungsgeschäfte für seinen resignierenden Vater bis zum endgültigen Regierungsantritt am 4.2.1598.

Die schwere Verschuldung des bayer. Staates zwang M. im ersten Jahrzehnt seiner Regierung zur strikten Konzentration auf innenpolitische Probleme, doch bot die allgemeine Situation im Reich auch kaum Anlaß zu außenpolitischen Aktivitäten. Es gelang M., das Herzogtum durch Rationalisierung, Kontrolle und wirtschaftliche Entwicklung binnen weniger Jahre auf eine neue finanzielle Basis zu stellen und hierdurch unentbehrliche Grundlagen für größere politische Unabhängigkeit und weiterreichende Aktionen zu gewinnen.

1607 besetzte M. als Exekutor der Reichsacht die Reichsstadt Donauwörth und verleibte sie 1609 als Kostenersatz seinem Herzogtum ein. Die hierdurch hervorgerufene Verschärfung der konfessionspolitischen Gegensätze im Reich führte M. in die große Politik und alsbald an die Spitze der aktivistischen kath. Reichsstände. Die Gründung der prot. Union 1608 beantwortete er 1609 mit dem Zusammenschluß Bayerns und zahlreicher geistlicher Reichsfürsten zur Kath. Liga. Eine erste Konfrontation von Liga und Union in der Jülichschen Erbfolgefrage 1610 endete friedlich, da beide Seiten noch auf Ausgleich bedacht waren. Das intensive politische und finanzielle Engagement M.s im Rahmen der Liga ließ diesen Sonderbund zu einem Instrument der bayer.Politik werden, stieß aber deswegen auf das Mißtrauen und den Widerstand des Hauses Habsburg, so daß sich M. schließlich gezwungen sah, die Liga 1616 praktisch aufzulösen und sich mit einem sehr reduzierten süddeutschen Sonderbund zu begnügen. Seine tiefe Verstimmung über die Politik des Kaisers Matthias und des Kardinals Klesl verleitete ihn zwar nicht, 1618 auf den pfälz. Vorschlag einer bayer. Kaiserkandidatur einzugehen, der ihm zu Recht ganz unrealistisch schien. Jedoch war M. nach dem Prager Fenstersturz 1618 nur dann zur Unterstützung des Hauses Habsburg und zur Neuorganisation der Liga bereif, wenn diese dem habsburgischen Einfluß entzogen blieb und er für seinen Einsatz angemessen entschädigt wurde. Demgemäß gestand der hilfebedürftige Kaiser →Ferdinand II. in dem folgenreichen Münchner Vertrag vom 8.10.1619 die Dispositionsfreiheit M.s für das aufzustellende Ligaheer zu, ferner Ersatz aller Kriegskosten, zunächst durch pfandweise Überlassung eroberter Gebiete, schließlich auch die von den Münchner Wittelsbachern seit langem erstrebte Übertragung der pfälz. Kurwürde. Sowohl diese Aussichten als auch der entschiedene Wille zur Aufrechterhaltung der gefährdeten Reichsverfassung und des Status quo im Reich bewogen M. in den folgenden Jahren zu intensivem Einsatz für die kaiserl.-kath. Sache gegen die böhm. Aufständischen, deren „Winterkönig“ Friedrich V. von der Pfalz und dessen Anhänger im Reich. Nachdem die prot.Union durch Vertrag vom 3.7.1620 neutralisiert und Oberösterreich besetzt worden war, besiegte ein ligistisch-kaiserl. Heer am 8.11.1620 den Winterkönig in der Schlacht|am Weißen Berge; anschließend wurden die Oberpfalz und mit Hilfe der Spanier die Rheinpfalz erobert. Die wertvolle Heidelberger Bibliothek schenkte M. Papst Gregor XV., der ihn diplomatisch und finanziell unterstützt hatte. Beim Regensburger Deputationstag wurde M. am 25.2.1623 auf Lebenszeit mit der pfälz. Kurwürde belehnt; die Oberpfalz und Oberösterreich blieben zunächst bayer. Pfandbesitz. Erst durch Vertrag vom 22.2.1628 wurde auch die Erblichkeit der bayer. Kurwürde zugestanden. Gleichzeitig erhielt M. als Kriegskostenentschädigung die Oberpfalz und die rechtsrhein. Unterpfalz zu erblichem Besitz. Oberösterreich, das ihm durch den Bauernaufstand von 1626 manche Schwierigkeiten bereitet hatte, gab M. dem Kaiser zurück. Die Sicherung von Kurwürde und Oberpfalz für sein Haus blieb künftig ein zentrales Kriegsziel M.s, das allerdings geeignet war, den Weg zum Frieden zu erschweren oder zumindest anderen als Vorwand zur Fortsetzung des Krieges zu dienen.

Die Sorge um Kur und Oberpfalz spielte in den folgenden Jahren auch eine erhebliche Rolle in M.s Beziehungen zu Spanien und Frankreich. Er beschuldigte die Spanier, im Interesse ihres Krieges gegen die Generalstaaten einen Ausgleich in der Pfalzfrage zu betreiben, der auf Kosten Bayerns ging. Gleichzeitig widersetzte er sich allen span. Bemühungen, Reich und Liga in den niederländ. Krieg einzubeziehen. Von Frankreich erhoffte sich M.Unterstützung in der Kurfrage für die Gegenleistung, sich allen antifranz. Werbungen der Spanier zu entziehen. Gleichzeitig war er bemüht, durch positive Kontakte zu Richelieu die Eskalation der antihabsburg. Politik des Kardinals zu reichsfeindlicher Aggression zu verhindern und diesen überhaupt in eine kath. Front gegen den europ. Protestantismus einzubeziehen. Richelieu seinerseits versuchte jahrelang mit dem Argument der reichsständefeindlichen Politik des Hauses Habsburg, M. von der Unterstützung des Kaisers abzuziehen. Weder M. noch Richelieu konnten schließlich ihre diesbezüglichen Pläne verwirklichen.

Zwischen 1623 und 1629 besetzten das Ligaheer unter Tilly und das auch auf Drängen M.s aufgestellte kaiserl. Heer unter Wallenstein ganz Norddeutschland. Der Friede von Lübeck mit Christian IV. von Dänemark am 22.5.1629 und das von M. lebhaft befürwortete Restitutionsedikt vom 6.3.1629 dokumentierten die Machtstellung der kaiserl.-kath. Partei. Jedoch befürchtete M. eine durch Wallenstein ermöglichte Politik des Kaisers, welche die reichsständischen Freiheiten zugunsten kaiserl.-monarchischer Herrschaft bedrohte. Er setzte sich daher an die Spitze einer interkonfessionellen reichsständischen Opposition, der es beim Regensburger Kurfürstentag 1630 gelang, die Absetzung Wallensteins und die Reduzierung der kaiserl. Armee zu erzwingen. Die Übertragung des Oberbefehls auf M. konnte allerdings nicht durchgesetzt werden.

Die Landung Gustav Adolfs in Deutschland brachte auch M. in schwere Bedrängnis, zumal Kursachsen und Kurbrandenburg, die beim Frankfurter Kompositionstag 1631 von M. keine konfessionspolitischen Zugeständnisse erlangt hatten, sich den Schweden anschlossen. Nach der Niederlage des Ligaheeres bei Breitenfeld am 17.9.1631 wurde München am 16.5.1632 von den Schweden besetzt. Franz. Hilfe, die sich M. aufgrund des bayer.-franz.Vertrags von Fontainebleau (30.5.1631) erhoffte, blieb aus. So hatte M., der bis Mai 1635 in Braunau am Inn residierte, die Wiederberufung Wallensteins hinzunehmen, erfuhr von diesem aber in der Folge nur geringe Hilfe gegenüber wiederholten schwed. Einfällen in Bayern. Angesichts dessen betrieb M. die erneute Absetzung Wallensteins, hat dann aber nicht zum Entschluß des Kaisers beigetragen, diesen ermorden zu lassen. Der Tod Wallensteins ermöglichte eine engere Zusammenarbeit der Truppen des Kaisers und der Liga sowie einer span. Armee, die schließlich zu dem wichtigen Sieg von Nördlingen am 6.9.1634 führte. Der Sieg wiederum förderte die von M. begrüßten Friedensverhandlungen des Kaisers mit Kursachsen, die am 30.5.1635 im Frieden von Prag endeten. Der Friedensschluß beließ M. die Kurwürde, die Oberpfalz und die rechtsrhein. Unterpfalz. Andererseits wurde das Restitutionsedikt praktisch preisgegeben; die Liga mußte aufgelöst werden. M. ist dem Frieden dennoch beigetreten, weil ihm dieser seine Erwerbungen bestätigte und er überhaupt die Konsolidierung der Verhältnisse wünschen mußte. Das M. übertragene Kontingent der Reichsarmee wurde in der Folge praktisch zu einer bayer. Armee, die allerdings von M. auch zu finanzieren war.

In der zweiten Kriegshälfte errangen die bayer. Truppen manche Erfolge, doch wurde Bayern auch mehrmals durch franz. und schwed. Truppen verwüstet. Dies war Grund genug für M., fortgesetzt auf Friedensverhandlungen zu drängen, bei denen er allerdings weder Kurwürde und Oberpfalz aufs Spiel setzen, noch weitergehende konfessionspolitische Zugeständnisse machen wollte M. zielte darauf ab, durch Zugeständnisse an Frankreich (Trennung von Spanien und Überlassung des habsburg. Elsaß) dieses und in der Folge auch Schweden zu einem Verhandlungsfrieden zu bewegen. Da der Kaiser zu derartigen Preisgaben zunächst noch nicht bereit war, schloß M. am 14.3.1647 den Ulmer Waffenstillstand mit Frankreich und Schweden, kehrte aber im Vertrag von Passau am 7.9.1647 wieder zum Kaiser zurück. Bei den Friedensverhandlungen in Münster konnte er seine wesentlichen Ziele behaupten. Der Westfäl. Friede vom 24.10.1648 sicherte ihm und seinem Haus die Kurwürde und die Oberpfalz, für die überdies das Konfessions-Normaljahr 1624 keine Geltung hatte, deren Rekatholisierung also nicht rückgängig gemacht wurde. In den folgenden Jahren hat M. noch begonnen, die schweren Schäden zu beseitigen, die Land und Volk durch Krieg und Seuchen erlitten hatten.

M.s Politik seit 1607 hat die im 16. Jh. grundgelegte Bedeutung Bayerns im europ. Kräftefeld befestigt und gesteigert, wenngleich mehrmals deutlich wurde, daß dem Herzogtum wegen seiner schmalen territorialen, demographischen und ökonomischen Basis doch nur eine sekundäre Rolle neben den Großmächten zukam. Diese Begrenzung war M. auch bewußt. In ihrem Rahmen hat er aber in beachtlichem Ausmaß auf die deutschen und in bestimmtem Umfang auch auf die europ. Verhältnisse seiner Zeit eingewirkt. In den säkularen Gegensätzen zwischen Katholizismus und Protestantismus und zwischen den Häusern Habsburg und Bourbon wie auch im Kampf um die künftige Gestaltung der Reichsverfassung hat M. in profilierter Weise Stellung bezogen und zum Ergebnis dieser Kämpfe, wie es in politischer und konfessionspolitischer Hinsicht im Westfäl. Frieden fixiert wurde, beträchtlich beigetragen.

Dies wäre nicht möglich gewesen, wenn M. nicht im Laufe seiner Regierung, vor allem in den beiden Jahrzehnten vor dem Krieg, sein Land einer weitgehenden Reorganisation unterworfen hätte. Es war eine Modernisierung von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft, die gleichzeitig den Auf- und Ausbau frühabsolutistischer Herrschaft beinhaltete. Durch strikte Überwachung der Beamten, strenge Rechnungskontrolle, Reorganisation des Finanzwesens und Steigerung der Erträgnisse der Staatsdomänen und Monopolien wurden die Staatseinnahmen ebenso gesteigert wie durch die Förderung von Handel und Gewerbe im Sinne des Frühmerkantilismus sowie durch strengste Sparsamkeit auf der Ausgabenseite. M. hat die bayer. Behördenorganisation ausgebaut und verfeinert, eine effektivere Beamtenschaft herangebildet, die Einrichtungen der Rechtspflege und der öffentlichen Ordnung kontinuierlich fortentwickelt (Codex Maximilianeus 1616, Rentmeisterinstruktion 1613). Der politische Einfluß der Landstände, bereits unter M.s Vorgängern beschnitten, wurde weitgehend beseitigt; nach den Landtagen von 1605 und 1612 wurde nur noch ein Ausschuß zur Steuerbewilligung einberufen. Diese weitgehende, wenn auch auf älteren Fundamenten ruhende Staatsreorganisation, die Steigerung staatlicher Leistungsfähigkeit und die Festigung der fürstlichen Position im Gesamtgefüge von Staat und Gesellschaft war möglich, weil M. selbst durch eine ungewöhnliche Arbeits- und Willensleistung die Regierungsgeschäfte persönlich zu leiten verstand. Jedoch bediente er sich stets des Rats befähigter Mitarbeiter, von denen vor allem die Geheimräte Donnersberg, Jocher, Richel und Kurtz v. Senftenau zu nennen sind.

In den unter fürstlicher Leitung modernisierten Staat wurde auch die Kirche eingebunden. M. hielt die Bewegungsfreiheit des bayer. Welt- und Ordensklerus in engen Grenzen und suchte auf die Bischofswahlen in seinem Umkreis mit Nachdruck Einfluß zu nehmen. 1611 scheute er sich nicht, Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg mit Waffengewalt zur Abdankung zu zwingen. Er konnte dies alles, weil sich die Päpste der Verdienste M.s um die Kirche bewußt waren. Diese bestanden nicht nur in den konfessionspolitischen Aktivitäten M.s als führender Gestalt der Gegenreformation im Reich, sondern ebenso in der intensiven Förderung der katholischen Reform innerhalb seines Herzogtums. M. hat in teils engem Zusammenwirken mit der röm. Kurie, besonders unter Gregor XV. (1621–23), und durch Förderung der Reformorden, vor allem der Jesuiten, Kapuziner, Franziskanerreformaten und Englischen Fräulein, der tridentinischen Erneuerung die Tore offengehalten, seinen Staat „in seiner sozialen Substanz, seinem Kultur- und Daseinszweck auf das transzendente Ziel ausgerichtet“ (Hubensteiner). Hinter diesem Einsatz stand die ausgeprägte persönliche Religiosität M.s, die sich in religiös bestimmter Lebensführung und zahlreichen frommen und milden Stiftungen äußerte. Die von ihm besonders betonte Marienverehrung suchte er dem ganzen Lande mitzuteilen. Auch seine Staatsauffassung war von einem starken ideellen Impuls erfüllt. Seine Staatsraison war auf das Gemeinwohl ausgerichtet, das|nach antiken und christlichen Quellen definiert wurde. Seine Beichtväter aus dem Jesuitenorden (Buslidius, Contzen, Vervaux) lieferten hierzu theoretische Grundlagen. M.zielte ebenso auf das geistliche wie das leibliche Wohl seiner Untertanen. Mit den Mitteln des konfessionellen Frühabsolutismus suchte er deren Denken und deren Lebensführung zu formen und zu disziplinieren. Seine Wirtschaftspolitik merkantilistischen Zuschnitts sah im Florieren von Landwirtschaft, gewerblicher Produktion und Handel mit den Interessen der Untertanen auch dasjenige des Staates verwirklicht.

M. stand in der barocken Spannung von christlichem Sündenbewußtsein und herrscherlichem Selbstgefühl. Letzteres äußerte sich in manchen Haltungen und großen Gesten, vor allem aber im Bau einer Residenz von imperialen Ausmaßen. Auch die großzügige Förderung von Kunst und Kunsthandwerk diente sowohl religiösem Ausdrucksverlangen wie fürstlicher Repräsentation. M.s Förderung der bayer. Geschichtsforschung, u. a. zur Ehrenrettung Kaiser Ludwigs des Bayern, hatte dem herrscherlichen Anspruch die historische Grundlage zu liefern. Auch als leidenschaftlicher Sammler von Werken Dürers bezeugte M. seinen Sinn für Qualität und Größe.

M.s Bedeutung als Staatsmann und Politiker lag weniger in der Erfindung neuer Zielsetzungen und Methoden, als in der besonderen Zähigkeit und Geschicklichkeit, mit der er traditionelle Mittel verwendete, um im wesentlichen traditionelle Ziele zu erreichen. M. war vorzüglich ein Mann des Willens und der Ausdauer, nicht zugleich eine schöpferische Natur wie Richelieu oder Gustav Adolf. Aber auch in dieser Begrenzung gelang es ihm, seinen Staat gegenüber neuen Anforderungen zu rüsten und im übrigen die Existenz des Territorialstaates gegenüber dem Reich, dem die Modernisierung nicht gelang, zu rechtfertigen. Gleichzeitig hat M. Staat und Untertanen betont in den Dienst einer allgemeinen Idee und Bewegung gestellt - von Kath. Reform und Gegenreformation - und hierdurch Bayerns Staat und Volk enger als bisher mit dem roman. Kulturkreis verbunden. So ist M. einer der Väter der bayer.Barockkultur. Bayerische und europ. Antriebe und Wirkungen finden sich bei ihm in enger Verknüpfung.

6. Albrecht von Wallenstein 

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W. ist der bekannteste Kriegsunternehmer und Söldnerführer des 30jährigen Kriegs. Seit 1625 befehligte er die ksl. Armee, die er aus eigenen Mitteln aufgestellt hatte und die sich dank eines neuen Systems der Heeresfinanzierung zur stärksten militärischen Kraft in Mitteleuropa entwickelte.

Als Abkömmling eines alten, weitverzweigten Geschlechts des böhm. Herrenstandes bekannte sich W. ursprünglich zur hussit.-utraquist. Richtung der Confessio Bohemica, konvertierte aber nach einem kurzen Studienaufenthalt an der luth. Univ. Altdorf (1599 / 1600) zum Katholizismus (vor 1607). Den Grundstein für sein enormes Vermögen legte er durch die Ehe mit seiner ersten Gemahlin, durch die er zu einem der größten Grundbesitzer der Mgfsch.Mähren aufstieg.

Bereits seit 1607 befand sich W. im Dienste verschiedener habsburg. Erzherzöge. Als besonders bedeutsam erwies sich die enge Verbindung zu Ehzg.→Ferdinand, dem späteren böhm. König und röm.-dt. Kaiser Ferdinand II., den W. 1617 im Krieg gegen Venedig mit einem eigenen Regiment unterstützte. Nach Beginn der böhm. Ständerevolution 1618 ergriff W. militärisch Partei für die habsburg. Landesherrschaft. Entsprechend gehörte W. zu den Hauptgewinnern, als nach der Niederschlagung des Ständeaufstands der umfangreiche Besitz der hochadligen böhm. „Rebellen“ enteignet und neu verteilt wurde. Aus großen Teilen der neu erworbenen Ländereien schuf W. ein geschlossenes Herrschaftsgebiet, für das ihm der Kaiser 1625 den Titel eines Herzogs von Friedland verlieh. Dabei zeigte W. beim Landesausbau ein ausgeprägtes – für Angehörige seines Standes in dieser Zeit untypisches – ökonomisches Interesse und organisatorisches Geschick, das auch seine spätere Tätigkeit als Kriegsunternehmer kennzeichnete.

Gestützt auf seinen großen Besitz, bot W. dem Kaiser seit 1623 / 24 an, auf eigene Kosten eine ganze Armee (und nicht, wie üblich, nur ein einzelnes Regiment) aufzustellen. Nach anfänglichem Zögern ging der Kaiserhof 1625 unter dem Eindruck des Kriegseintritts Dänemarks auf W.s Angebot ein.

Dies erwies sich als tiefgehende Zäsur in der Geschichte des 30jährigen Krieges. Schon in dessen ersten Jahren hatte sich gezeigt, daß die fürstl.Kriegsherren die von ihnen aufgestellten Armeen nicht finanzieren konnten und von der Zivilbevölkerung mehr Abgaben verlangten, als reichskriegsrechtlich zulässig war. W. etablierte ein deutlich darüber hinausgehendes System der Heeresfinanzierung, indem er die von seiner Armee besetzten Territorien zwang, durch Kriegssteuern (Kontributionen) sämtliche Aufwendungen seiner Armee (einschließlich des Soldes) zu bezahlen, unabhängig davon, ob es sich um gegnerische, neutrale oder mit dem Kaiser verbündete Territorien handelte. Dieses Verfahren gab W. die Möglichkeit, die ksl. Armee ohne Rücksicht auf die schwierige Finanzlage des Kaiserhofs zu unterhalten, ständig zu vergrößern und dem Kaiser eine militärische Führungsposition im Reich zu verschaffen. Der Kaiser überwand so die militärische Abhängigkeit von seinen Verbündeten (Bayern, Spanien), war aber nun auf W. angewiesen, von dem aufgrund seiner Vertrauensposition zwischen dem Kaiser und den einzelnen Regimentsobristen das Funktionieren des Finanzierungssystems abhing.

Nach dem ksl.-kath. Sieg im Niedersächs.-Dän. Krieg (1625–29) mußte Dänemark im wesentlich von W. ausgehandelten Frieden von Lübeck (1629) auf jede weitere Einmischung im Reich verzichten. Der Kaiser demonstrierte seine neue Macht, auch in bislang kaiserfernen Gebieten, u. a. durch die Einziehung des Hzgt. Mecklenburg, das W. zur Begleichung von Kriegsschulden übertragen wurde, und in der Erhebung W.s zum „General des Ozeanischen und Baltischen Meeres“.

Maßnahmen wie diese ließen die reichsfürstl. Opposition gegen W. weiter wachsen, nachdem schon das Kontributionssystem konfessionsübergreifend zu massiver reichsständischer Kritik geführt hatte. W. wurde verdächtigt, den Kaiser zur Beseitigung der fürstl. Libertät und zu einer Reichsreform im monarchischen Sinne verleiten zu wollen. Es wirkte sich nachteilig für W. aus, daß er – auch zum Mißfallen des Kaiserhofs – den Eigenheiten der Reichsverfassung nie besondere Beachtung schenkte und sich auch vom Kaiserhof bzw. den ksl. Ratsgremien demonstrativ fernhielt. Unter massivem Druck der Kurfürsten, insbesondere →Maximilians von Bayern, stimmte →Ferdinand II. auf dem Regensburger Kurfürstentag 1630 einer Entlassung W.s zu. Anders als von vielen Zeitgenossen befürchtet, beugte sich dieser ohne Widerstand und zog sich auf seine Güter in Böhmen zurück.

Aufgrund des Siegeszugs →Gustav II. Adolfs und der kompletten Umwälzung der militärischen Kräfteverhältnisse sah sich der Kaiser jedoch rasch gezwungen, diese Entscheidung zu revidieren und W. erneut mit dem Oberbefehl über die ksl. Armee zu betrauen (endgültig am 13. 4. 1632). Auch wenn ungeklärt bleibt, welche Zugeständnisse der Kaiser W. bei Übernahme des Zweiten Generalats konkret gemacht hat, darf als sicher gelten, daß die Abhängigkeit Wiens von seinem Generalissimus nun noch größer war als im ersten Generalat.

Zunächst schien es so, als würde W. die Erwartungen des Kaiserhofs erfüllen. Es gelang, die stark geschwächte ksl. Armee dank des Vertrauens der Regimentsobristen in W.s Kreditwürdigkeit und militärische Führungsfähigkeiten wieder aufzurichten, die feindlichen Truppen aus Böhmen zu vertreiben und den Vormarsch des Schwedenkönigs aufzuhalten. Nach vergeblicher Belagerung von W.s Lager bei Nürnberg im Sommer 1632 versuchte →Gustav II. Adolf im Nov. 1632, W. zur Entscheidungsschlacht bei Lützen in Sachsen zu zwingen. Einen entscheidenden Erfolg über W. erzielten die Schweden allerdings auch hier nicht und hatten überdies mit dem Tod →Gustav Adolfs einen unersetzlichen Verlust zu beklagen.

In der Folgezeit kühlte sich das Verhältnis zwischen dem Kaiserhof und W. merklich ab, weil in Wien das Mißfallen über die nach Lützen rein defensive Kriegsführung W.s wuchs. Zum Zerwürfnis kam es, als W. sich im Herbst 1633 trotz eindeutiger ksl. Weisung weigerte, die strategisch bedeutsame Reichsstadt Regensburg zu entsetzen. Die Motive für W.s Handeln 1633 / 34 bleiben trotz intensiver Forschungen wegen des Fehlens eindeutiger Selbstzeugnisse unklar. Weder die Auffassung, daß W. in dieser letzten Lebensphase konsequent Verrat am Kaiser geübt habe (→Pekař), noch jene, daß es ihm um höhere Ziele wie Reichseinheit und Frieden gegangen sei (→Srbik), konnte sich durchsetzen. Einiges spricht dafür, daß W. als schwerkranker Mann in der letzten Phase seines Zweiten Generalats kein eindeutiges politisches Programm verfolgte (Mann).

Im Jan. und Febr. 1634 vollzog sich der endgültige Bruch zwischen dem Kaiser und W. Ausgangspunkt war W.s Versuch, sich im 1. Pilsener Revers (11. 1. 1634) der bedingungslosen Ergebenheit der Regimentsobristen zu versichern, ohne deren Loyalitätspflicht zum Kaiser, gegen den heftige Vorwürfe erhoben wurden, zu erwähnen. Der Kaiser deutete dies als Verrat und betrieb nun den Sturz W.s, nötigenfalls auch mit Gewalt, zunächst geheim, dann auch öffentlich (Patent v. 18. 2. 1634). Daraufhin fiel die Armee in kürzester Zeit von W. ab, ohne daß es – wie befürchtet – zu einer bewaffneten Konfrontation zwischen dem Kaiser und W. kam. Diesem blieb nur die Flucht aus Böhmen, auf der er als geächteter „Rebell“ in Eger von kaisertreuen Offizieren getötet wurde. Der Kaiser ließ W.s Vermögen konfiszieren, das großenteils an die neue Armeeführung unter →Matthias Gf. Gallas (1584–1647) verteilt wurde.

W.s Persönlichkeit, sein Schicksal und sein Scheitern übten eine besondere Faszination auf die Nachwelt aus, auch weil seine Motive – gerade im Zweiten Generalat – rätselhaft blieben. Im 19. Jh. stieg W. unter dem Einfluß →Friedrich Schillers zu einer der meistbehandelten Gestalten in der dt.sprachigen Historiographie auf, die seinen Sturz mitunter als Wendepunkt der dt. Geschichte deutete. Auch wenn dies heute nicht mehr so gesehen wird, kann W.weiterhin als bedeutendster Repräsentant des frühneuzeitlichen Kriegsunternehmertums sowie seiner Möglichkeiten und Grenzen gelten.

7. Rudolf II. (HRR)

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Als ältester Enkel bzw. Sohn wuchs der junge R. in der kosmopolitischen und konfessionell relativ toleranten Atmosphäre der Höfe Ferdinands I. und Maximilians II. auf. 1563-71 lebte er in der strengeren, dezidiert kath. Umgebung seines Onkels Philipp in Spanien. Unter diesen Einflüssen entwickelte sich R.s Persönlichkeit einerseits weitherzig, freundlich, duldsam, humanistisch und künstlerisch, andererseits herrisch, stolz, standesbewußt und einigermaßen orthodox im Sinne des tridentin. Katholizismus. Seit dem Tod Ferdinands 1564 waren die mitteleurop. Länder der Habsburger dreigeteilt. Maximilian blieb zwar die ksl. Oberherrschaft, aber sein Hauptaugenmerk galt dem Reich und den Königreichen Böhmen und Ungarn. R. wurde nach seiner Rückkehr aus Spanien in diesen Territorien durch Krönungen in Preßburg (1572), Prag (1573) und Regensburg (1575), wo sein Vater im Herbst 1576 plötzlich verstarb, allmählich als dessen Nachfolger etabliert.

Die gravierendsten Probleme seit Beginn seiner Regierung waren die wachsenden konfessionellen Konflikte in Deutschland und die anhaltende Bedrohung durch die Türken. R. war bestrebt, den Augsburger Frieden aufrechtzuerhalten und als Vermittler, v. a. in den Niederlanden, aufzutreten. Indessen mußte er eine Verschärfung der Konflikte erfahren, v. a. infolge des Kölner Bistumsstreits, wo durch den gescheiterten Versuch einer prot. Übernahme die Schlagkraft der kath. Kurfürsten von Bayern gestärkt wurde. In den österr. Erblanden bestätigte R. die Konzessionen, welche die ev. Stände seinem Vater abgerungen hatten. Gleichzeitig schränkte er in Städten wie Wien die Tätigkeit der prot. Gemeinden ein und wies radikale Prediger aus. Bald ließ R.s Interesse an Österreich nach, wie er überhaupt in der Tagespolitik wenig Ausdauer zeigte.

Nach einer längeren Krankheit, die Besorgnis um die Nachfolge des unvermählten Kaisers weckte, verlegte R. 1583 seine Residenz und die Verwaltung des Reichs endgültig nach Prag. Diesem Schritt wäre weniger Bedeutung beizumessen, hätte R. – als einziger Habsburger – sich nicht so nachdrücklich mit der böhm. Hauptstadt identifiziert. Führende Politiker des Landes und weite Kreise der Bevölkerung zogen aus R.s Präsenz in Prag großen Nutzen und begrüßten ihn als Reinkarnation Karls IV. Den Hradschin ließ er prunkvoll ausstatten.

In Prag entzog sich R. wohl beabsichtigt dem unmittelbaren Druck der Türken. Zwar herrschte seit 1568 vordergründig Frieden an der ungar. Front, aber die Situation blieb gespannt, nicht zuletzt wegen der ungar. Stände. Obwohl R. die politische Kultur im Osten fremd blieb, versuchte er dort den Einfluß seines Hauses auszudehnen. Die Königskandidatur seines Bruders Maximilian in Polen führte nach 1586 zu einer schmachvollen politischen und militärischen Niederlage. Ein seit 1591 von den Osmanen ausgelöster Krieg|versprach größere Erfolge: R. entwickelte den Plan eines bis Moskau und Persien reichenden christl. Bündnisses und schürte in der öffentlichen Meinung eine Kreuzzugsstimmung. Sogar der Fürst von Siebenbürgen bot sich ihm als Vasall an. Dieser ‚lange' oder ‚fünfzehnjährige' Türkenkrieg brachte der international zusammengesetzten habsburg. Armee erstmals beträchtliche Erfolge. Die Hauptschlacht jedoch gewannen die Osmanen bei Mezkeresztes (1596); das militärische Geschehen, an dem R. selber keinen Anteil nahm, wirkte als Katalysator, um die Situation des Kaisers zu destabilisieren. R.s gebieterisches und argwöhnisches Wesen, das mit einer grundlegenden Unentschlossenheit einherging, entfremdete ihn immer mehr seiner Umwelt, namentlich den Familienangehörigen, welche ihm die anhaltende Unsicherheit in der Nachfolgefrage verübelten. R., der mehrere uneheliche Kinder zeugte, weigerte sich, die vorgeschlagene Heirat mit seiner span. Cousine Isabella einzugehen. Zu seiner Unzufriedenheit trugen auch Forderungen der verschiedenen religiösen Parteien bei. 1599/1600 schien er mit der Entlassung langjähriger gemäßigter Ratgeber wie Wolfgang Siegmund Rumpf (um 1536–1606) und Paul Sixt Gf. Trautson (um 1550–1621) plötzlich einen gegenreformatorischen Kurs einschlagen zu wollen. Damit verstärkte sich der Eindruck, der Kaiser sei geisteskrank.

Die nächsten Jahren waren durch den sog. ‚Bruderzwist' in Habsburg geprägt. Als Vertreter der Dynastie und zugleich aus eigenem Interesse wandte sich Ehzg. Matthias gegen R.s Politik, zuerst in Ungarn, wo Regierungsmaßnahmen gegen prot. verwaltete Städte und leitende prot. Adelige eine Massenempörung unter dem abtrünnigen Feldherrn István Bocskai entfachten. Matthias führte mit der ungar. Opposition eigenmächtig Gespräche, welche in den Wiener Frieden 1606 einmündeten, und schloß in Zsitvatorok im selben Jahr ein Abkommen mit den Osmanen. Als R. die Bestimmungen dieses Vertrags als ungenügend verwarf, rüstete sich Matthias zum Kampf. Mit Unterstützung der ungar., österr. und mähr. Stände nötigte ei dein Kaiser in Schloß Lieben bei Prag den Verzicht auf diese Länder ab. Im unmittelbaren Besitz R.s verblieben nur Böhmen, Schlesien und die Lausitzen.

Auch dort mußte R. Zugeständnisse machen, an erster Stelle durch die erzwungene Gewährung des berühmten ‚Majestätsbriefs', durch den die Freistellung von Protestanten im Sinne der Confessio Bohemica 1575 ihre schriftliche Bestätigung fand. Zugleich sann der kränkliche und verzweifelte Kaiser auf Rache, etwa durch Zuziehung von Verbündeten aus dem Reich. Als aber der wahrscheinlich mit Vorwissen R.s erfolgte militärische Einfall seines Vetters Leopold V. (1586–1632), Bischof von Passau, im Febr. 1611 in Böhmen ohne Erfolg blieb, zerschlugen sich diese Pläne. R. mußte die Krönung Matthias' auch in Prag miterleben. Einige Monate später starb er auf dem Hradschin mit dem leeren Kaisertitel als einzigem Relikt seiner Herrschaftsansprüche.

Im Gegensatz zu seiner politischen Karriere stand das Geistesleben um R. unbestritten auf höchstem Niveau. Er galt als äußerst kultivierter, kenntnisreicher, freigebiger, für alle Wissenschaften und Künste aufgeschlossener Fürst. Er beherrschte mehrere alte und neuere Sprachen. Seine Bildung, gleich derjenigen seines Vaters, gründete auf humanistischen Traditionen, wie sie in der ausgehenden Renaissance neue Orientierung fanden. In seinem Umkreis sammelte sich eine Schar von lat. Dichtern, Historikern und Philologen, wovon manche schon Maximilian gedient hatten. Darüber hinaus förderte R. Naturwissenschaftler aller Art, u. a. Tycho Brahe und Johannes Kepler. Mathematiker, Metallurgen, Mediziner, Botaniker usw. fanden ebenfalls günstige Aufnahme bei Hof.

Noch glänzender war R.s Patronage der bildenden und angewandten Künste. Zwar übernahm er auch hier namhafte Persönlichkeiten aus der Umgebung seines Vaters, darunter den Mailänder Giuseppe Arcimboldo und den jungen Niederländer Bartolomaeus Spranger, der jahrzehntelang als tonangebender Hofmaler äußerst produktiv war. Aus dem Künstlerkreis um R. ragten außer dem Porträtisten Hans von Aachen drei weitere Niederländer hervor: der Bildhauer Adriaen de Vries, der Kupferstecher Aegidius Sadeler, und der frühe Meister der Landschafts-, Tier- und Stillebenmalerei, Roelant Savery. Ebenso kosmopolitisch, wiederum mit niederl. Schwerpunkt, gestaltete sich Prags musikalische Kultur unter R. Lediglich für Architektur erwies sich der Kaiser als weniger empfänglich. Die einmaligen, überaus kostspieligen rudolfinischen Sammlungen nahmen mit Prunkstücken aus Antike und Renaissance. Raritäten aus aller Welt, erlesenen Handschriften, Münzen usw. die erste Stelle im damaligen Europa ein.

Untrennbar verbunden mit diesen geistigen und künstlerischen Anliegen war R.s Umgang mit den Geheimwissenschaften. Sein Hof zog Hunderte von Alchimisten an, unter ihnen prominente Chemiker paracelsischer|Prägung wie international berüchtigte Gaukler. Der Kaiser frönte Weissagern und Astrologen. Zweifelsohne hingen seine okkulten Neigungen mit einer Krise der Spätrenaissance zusammen, mit R.s Mißtrauen gegenüber neuen religiösen Orthodoxien, mit seinem Versagen angesichts der unlösbaren Gegensätze der Reichspolitik und seinen Eroberungsgelüsten im Osten, mit seiner Sammelwut, mit den gekünstelten und emblematischen Figuren seiner manieristischen Hofkunst, mit den sich vertiefenden Erscheinungsformen seines ‚Wahnsinns' überhaupt.

Diese Verbindungen sind noch immer nicht zufriedenstellend aufgeklärt. Insofern bleibt R. der unergründliche ‚Sonderling auf der Prager Burg'. Sein Stellenwert in der politischen Geschichte ist nach wie vor umstritten. Lange Zeit galt er übertrieben entweder als zielstrebiger Gegenreformator oder als unberechenbarer Geistesgestörter, dessen eigensinnige oder fahrlässige Politik das Reich an den Rand des Krieges gebracht habe. Im Verlauf des 20. Jh.wurden seine Leistungen auf anderen Gebieten erheblich höher eingeschätzt, Konjunktur erlebt besonders R.s Rolle als Mäzen und Sammler.

 

8. Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen

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G. ist, wie der Held seines Hauptromans, Simplicissimus, dem er in einem Anagramm des eigenen Namens den Namen Melchior Sternfels von Fuchshaim gibt, im Hessischen geboren und aufgewachsen und schon als etwa 12jähriger Knabe in die Abenteuer des 30jährigen Krieges gezogen worden. Geburtsdatum, Herkunft und Schicksale unterscheiden sich von denen des Helden, sind aber auch auf mannigfache Weise mit ihnen verknüpft. Die 1. Hälfte des Lebens ist überwiegend bekannt durch den Roman, der freilich ins Barocke steigert und dichterisch umformt. Von der 2. Hälfte erfahren wir einiges aus Urkunden, die allerdings nur das kleinbürgerliche, für die poetische Existenz fast bedeutungslose Dasein des Dichters als Schreiber, Verwalter, Wirt und Dorfschultheiß enthüllen. Hinter allem ist die eigentliche Entwicklung des größten und geheimnisvollsten deutschen Dichters seit dem Hochmittelalter nur zu erahnen.

G. stammt aus einer in Gelnhausen bürgerlich gewordenen, ursprünglich adeligen Familie, verlor früh den Vater und wuchs vielleicht unter der Obhut seines Großvaters (dessen Vornamen Melchior er dem Romanhelden gibt und den er vielleicht im Einsiedel porträtiert hat) auf. Er besuchte vermutlich die Lateinschule für etwa 6 Jahre bis zur Plünderung und Zerstörung der Vaterstadt 1634. Nach einem Aufenthalt als Flüchtling in der schwedisch besetzten Festung Hanau (Winter 1634/35) wurde er wahrscheinlich, wieder ähnlich wie Simplicissimus, durch kroatische, hessische, kaiserliche Kriegsvölker mitgeschleppt und kam vom Hessischen (Eschwege, Kassel), wohl über das kaiserliche Lager vor Magdeburg, nach Westfalen, wo er im bayerischen Dragonerregiment des Feldmarschalls Graf Götz Dienst tat (1637). Wie für die frühe Jugend die extreme Armut, Waldeinsamkeit und das Narrenleben, so stellen für die Übergangszeit in Westfalen das äußere Glück und der militärische Erfolg nur romanhafte Elemente der dichterischen Autobiographie dar. Auch wird G. Paris, dem sich der Held der Erzählung dann zuwendet – wenigstens damals – nicht besucht haben. Mit dem Götzischen Regiment erscheint er 1637-39 am Oberrhein und wird Kriegs- und Kanzleidienst wohl bis 1647 in der Festung Offenburg (im Roman „Philippsburg“) getan haben. 1648 bekleidet er die wichtige Stelle des Regimentsekretärs im Elterschen Regiment, mit dem er noch nach Wasserburg am Inn und in die Oberpfalz gelangt. Er muß, aus welchen Gründen auch immer, zum Katholizismus übergetreten sein und den alten Adelsnamen seiner Familie wieder aufgenommen haben. 1649 erfolgt die katholische Eheschließung mit der Tochter eines Wachtmeisterleutnants. Er ist 1649-60 Verwalter („Schaffner“) der Freiherren von Schauenburg in Gaisbach bei Oberkirch, nahe Offenburg, 1662(?)-65 Burgvogt des Straßburger Arztes Dr. Johann Küffer auf der benachbarten Ullenburg und eröffnet, wieder in Gaisbach, 1665, die Wirtschaft „Zum silbernen Stern“. In dieser Zeit (1666) erscheinen seine ersten Schriften („Satyrischer Pilgram“, „Joseph“), bald darauf (Frühjahr 1668) das Hauptwerk „Der Abenteuerliche Simplicissimus“ in 5 Büchern. Sehr schnell folgt eine Erweiterung (Continuatio = 6. Buch, und Neubearbeitung), folgen Jahreskalender (für 1670, 71, 72), weitere „Simplicianische Bücher“ (Courasche, Springinsfeld, Vogelnest I und II, Ratstübel Plutonis), ein großer „Ewigwährender Kalender“, mehrere erbaulich-idealisierende Romane (Dietwald, Musai, Proximus) und kleinere, ganz oder teilweise simplicianische Schriften. Bereits 1667 war G. bischöflich straßburger Schultheiß des ebenfalls benachbarten Ortes Renchen geworden. Er blieb es bis zu seinem Tode 1676.

Freilich ist es schwer, aus der äußeren Chronologie die innere Entwicklung abzulesen. Die Fülle der literarischen Produktion um 1670 wird man nicht nur mit der Verarbeitung volkstümlichen Guts, angelesenen Kompendienwissens und eigener Erlebnisse erklären können. Die frühe Entwicklung wie die spätere Tätigkeit sind wahrscheinlich als weniger primitiv zu sehen, als es zunächst scheint. Schon die Schule vermittelte offenbar Latein vom 1. Jahre an, sowie etwas Griechisch, und damit die wichtigste Grundlage der allgemeinen Bildung. Sogar die Zeit des Kriegs- und Wanderlebens in der 2. Hälfte der 30er Jahre bringt keine größeren Unterbrechungen, als sie auch sonst damals häufig entstanden, und es kann in den Garnisonen Gelegenheit zu ausgedehnter Lektüre gegeben haben.

Geistig-literarische Voraussetzungen der schriftstellerischen Leistungen sind (etwa nach der zeitlichen Schichtung geordnet): vielleicht der „Parzival“ Wolframs von Eschenbach in einem Druck von 1477, für die Jugendgeschichte; die volkstümliche deutsche Dichtung des 16. Jahrhunderts von Hans Sachs bis Fischart, Volksbücher und Schwanksammlungen eingeschlossen; das astrologische und charakterologische Schrifttum des deutschen Renaissance-Theologen Johannes ab Indagine (= von Hagen, im Hain) sowie Wolfgang Hildebrands „Planetenbuch“ und „Magia Naturalis“ und ähnliche Schriften; naturphilosophische Traktate aus dem Kreis des Paracelsus; „Sachschrifttum“ geographischer, historischer und kulturkritischer Art, wie etwa die „Orientalischen Reisebeschreibungen“ des Olearius, die „Jüdischen Altertümer“ des Flavius Josephus und vor allem die umfangreiche „Piazza Universale“ des Garzoni, als „Allgemeiner Schauplatz“ im 17. Jahrhundert ins Deutsche übersetzt, die dem Dichter als unerschöpfliche Fundgrube für immer neue Exkurse und gelehrte Einlagen dient. Daneben haben Geschichtsbücher der Zeit, wie der „Teutsche Florus“ des Eberhard von Wassenberg und das „Theatrum Europaeum“ Stoff für die Schlacht- und Kriegsschilderungen über das Selbsterlebte hinaus geboten.

Die eigentliche Grundlage des erzählerischen Schaffens bieten die aus Spanien eindringenden Schelmenromane, Ich-Erzählungen mit naturalistischer Tendenz und erbaulichem Einschlag – so der „Guzman von Alfarache“ des Aleman und die ebenfalls humoristischen Romane des Franzosen Sorel. Zugleich macht das gegenreformatorische geistliche Schrifttum der Spanier, vermittelt durch Aegidius Albertinus, mit der entscheidenden Vanitas-Idee vertraut. Den stärksten Einfluß jedoch haben zeitgenössische Erzähler und Literaten wie Prätorius, Moscherosch, Francisci und vor allem der Nürnberger Harsdörffer. Über diesen werden Stoffe der internationalen Roman- und Novellenkunst wie auch zahlreiche formale Anregungen vermittelt. G. kann, aus einer unerhörten Fülle des Gelesenen wie Erlebten schöpfend, Motive von Hans Sachs, Wickram, Bandello, Belleforrest, Thuanus, Cervantes, Camus du Bellay, Moscherosch, Sorel, Aleman, Harsdörffer und so weiter mit der eigenen Wirklichkeit verbinden und neu gestalten.

Die Werke sind oft glänzend strukturiert, nur die Kalender- und einige kleinere Schriften wurden offenbar unter Benutzung vorhandenen Materials leicht hingeworfen. Aber auch hier zeigt sich der Sinn des Verfassers für Publikumswirksamkeit. – Im „Satyrischen Pilgram“ arbeitet G. noch nach einem einfachen dialektischen Schema, im „Joseph“ noch konventionell erzählend. Der „Simplicissimus“ selbst jedoch ist nicht nur die souverän dargebotene Geschichte des eigenen Lebens vor dem Hintergrund der Zeit, sondern zugleich auch ein kunstvoll gebauter, weltanschaulich vertiefter Roman. Die Deutung ist bis heute umstritten. Formal lehnt sich G. an den spanischen Schelmenroman an, indem er die Geschichte eines Abenteurers aus sozial niedriger Schicht realistisch gestaltet und teilweise erbaulich kommentiert. Doch erhält der Roman mehr Relief. Es heben sich bei aller scheinbar verwirrenden Fülle des Geschehens und der Umstände bestimmte Phasen heraus: solche der Stille und Einsamkeit, der Schrecken des Krieges, der erwachenden Weltklugheit, des Erfolges und so weiter. Man wird nun hier, entgegen den bisherigen Anschauungen, weder psychologische „Entwicklung“ des Helden noch „Geworfensein“, weder einen symmetrischen, „klassischen“ Aufbau des Romans noch eine verwirrende und bunte Fülle als letztlich bestimmend ansehen dürfen. Eine Lösung ergibt sich (nach noch unveröffentlichten Untersuchungen des Verfassers dieses Artikels) aus der Beobachtung, daß G., der Kalenderschreiber, den Roman nach Planeten gegliedert hat. Es zeigt sich eine ebenso eigenartige wie sinnvolle Struktur: das Buch führt von der Einsicht in die höchste Beständigkeit (Einsiedel) durch alle Phasen schließlich zur Erkenntnis der Unbeständigkeit dieser Welt (Ende des 5. Buches).

Die „Landstörtzerin Courasche“ stellt ein wesentlich kürzeres und einfacheres, symbolisch weniger bedeutsames Beispiel einer Lebensgeschichte dar. Dieses erste Gegenstück zeigt vor allem den Niedergang einer menschlichen Existenz im Zeichen des Krieges. Ebenso sind die folgenden, zwischen romanhafter und novellistischer Form angesiedelten Erzählwerke motivisch wie stilistisch an den Hauptroman angeschlossen. Die Struktur ist freilich jedesmal neu: Der „Springinsfeld“ fügt eine knappe simplicianische Lebensgeschichte in einen Gesprächsrahmen, „Vogelnest I“ und „Vogelnest II“ steigern die Möglichkeiten der Ich-Erzählung durch Einführung eines unsichtbarmachenden Gegenstandes, so daß die Welt gleichsam nur noch von einem abstrakten Ich in ihrer ganzen Fragwürdigkeit gesehen wird. Ungeachtet ihres Eigenwerts stellen die späteren Schriften nur „Anbauten“ dar, die die Geschlossenheit der ursprünglichen Konzeption „Simplicissimus“ eher verdecken.

Abenteuerlich wie der Charakter der Werke gestaltet sich auch die Geschichte ihrer Nachwirkungen. Der überwältigende Publikumserfolg des „Simplicissimus“ führte dazu, daß das Buch selbst nachgedruckt, verändert, erweitert und nachgeahmt wurde. Auch für Schriften, die nicht einmal mehr Nachahmungen waren, bediente man sich des Aushängeschilds „simplicianisch“. Unter den Nachfolgern G.s ist nur Johann Beer zu eigener Bedeutung gelangt. Schon die postume Gesamtausgabe von G.schen Schriften erschien als „Der aus dem Grabe der Vergessenheit wieder erstandene Simplicissimus“, 1684 und später. Im 18. Jahrhundert war weder der Name des Dichters noch die Zusammengehörigkeit seiner Werke bekannt. Goethe (zu Riemer 1809) pries den „Simplicissimus“, tadelte jedoch, daß Verleger und Publikum kein Ende fänden, daher werde alles „kollektiv“.

Aufklärer formten das Werk nach ihrer Art; Romantiker schalteten mit Bärenhäuter, Jupiter, Courasche, Galgenmännlein, Springinsfeld, Herzbruder, Einsiedlerlied und Inselutopie wie mit irgendwelchen Elementen der Volksdichtung. Erst als um 1838 fast gleichzeitig mehreren Forschern die Entschlüsselung der Pseudonyme gelang, wurde ein wissenschaftliches Bild möglich. Es blieb jedoch die Unsicherheit bei der Bestimmung von Sinn und Charakter des Werkes. Wie das 17. Jahrhundert zwischen Weltfreude und moralisch-religiöser Absicht, so wußten auch das 19. und 20. Jahrhundert nicht, sich zwischen Freiheit und Gebundenheit zu entscheiden. Während noch Eichendorff im Simplicissimus ganz den „ungeschickten“, „tölpelhaften“, aber naturwüchsigen und naiven ersten deutschen Roman sah, erblickte Scherer in ihm den großen Entwicklungsroman zwischen Parzival und Wilhelm Meister, dessen Weg von der Einfalt zur Sünde, von der Sünde zur Läuterung führt.

Unabhängig von der literarhistorischen Auseinandersetzung wird der Simplicissimus neben Parzival und Faust zum Sinnbild deutscher Innerlichkeit und rastlosen Strebens. Zahllose Bearbeitungen zeigen ihn als Typ des deutschen Menschen in Zeiten der Not. Der Expressionist Ernst Stadler widmet ihm ein Gedicht („Simplizius wird Einsiedler im Schwarzwald und schreibt seine Lebensgeschichte“), K. A. Hartmann eine Oper („Des Simplicissimus Jugend“, Text von Wolfgang Petzet). Eine Ausnahme von der Regel macht Bert Brecht mit seinem Drama „Mutter Courage und ihre Kinder“. Er formt die Gestalt vollkommen neu, die Landstörtzerin wird bei ihm, wohl in teilweiser Anlehnung an Hauptmanns Mutter Wolffen, zum Symbol der schlauen, resoluten, vom Kriege lebenden und an ihm leidenden mütterlichen Frau aus dem Volke.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Bock, Martin, Franciscus Agricola, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/franciscus-agricola-/DE-2086/lido/57a9c145c634c6.71616803 (abgerufen am 10.11.2025).

-> List, Martha, "Kep(p)ler, Johannes" in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 494-508 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118561448.html#ndbcontent, zuletzt geprüft am 06.01.2026.

-> Eder, Karl, "Ferdinand II." in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 83-85 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118532510.html#ndbcontent, zuletzt geprüft am 02.02.2026.

-> Albrecht, Dieter, "Maximilian I." in: Neue Deutsche Biographie 16 (1990), S. 477-480 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118579355.html#ndbcontent, zuletzt geprüft am 02.02.2026.

-> Kampmann, Christoph, "Albrecht Wenzeslaus Eusebius von Wallenstein (Waldstein, Wahlnstein, Valstein, Valdestain, Valdštejn)" in: Neue Deutsche Biographie 27 (2020), S. 320-323 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118628755.html#ndbcontent, zuletzt geprüft am 02.02.2026.

-> Evans, Robert J. W., "Rudolf II." in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), S. 169-171 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/gnd118603701.html#ndbcontent, zuletzt geprüft am 04.05.2026.

-> Weydt, Günther, "Grimmelshausen, Hans Jakob Christoph von (Pseudonyme Melchior Sternfels von Fuchshaim, Samuel Greifnson vom Hirschfeld und andere)" in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 89-92 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/gnd118542273.html#ndbcontent

Sekundärliteratur

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Kriege


Kriege

Der Dreißigjährige Krieg

Inhaltsverzeichnis

  1. Der Dreißigjährige Krieg: Um Macht und Glauben
  2. 400 Jahre Prager Fenstersturz. Wie ein Aufstand in Böhmen Europa in Brand setzte
  3. Die ,,Schlacht am Weißen Berg''
  4. Der Dreißigjährige Krieg: Ein Bürgerkrieg, der zugleich ein Hegemonialkrieg war
  5. Westfälischer Frieden. Die Stunde der Diplomaten
  6. Medien im Dreißigjährigen Krieg. Die Macht der Sensation.
  7. Ein schwäbischer Schuster und Bauer, der den Dreißigjährigen Krieg überlebt. Hans Heberle (Quelle)
  8. Der Westfälische Frieden 1648 (Quelle)
  9. Der Krieg fängt an. Prager Fenstersturz 1618 (Quelle)
  10. Die Apokalypse vor Ort. Die Zerstörung Magdeburgs (Quelle)
  11. Das Gesicht des Krieges. H. J. C. Grimmelshausens Der abentheuerliche Simplicissimus 1669 (Quelle)

1. Der Dreißigjährige Krieg: Um Macht und Glauben

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Drei Jahrzehnte lang verheert das Ringen Mitteleuropa. Und doch steht an Ende des Dreißigjähriges Krieges das Fundament für die Zukunft des Kontinents

Der Dreißigjährige Krieg ist die Summe aller Krisen seiner Zeit. Er ist ein deutscher Krieg, ein europäischer Krieg, ein Krieg um Macht und um Religion. In ihm kulmi­nieren Streitigkeiten, die seit Jahrzehnten im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation sowie im rest­lichen Europa gären. 30 Jahre lang kämpfen Protestanten und Katholiken um den rechten Glauben, streiten die Herrscher Dänemarks, Schwedens, der Niederlande und Frankreichs in wechselnden Kon­stellationen gegen den habsburgischen Kaiser des Reiches und dessen spanische Verwandte.

Ehe es Diplomaten 1648 gelingt, das Töten mit dem Westfälischen Frieden zu beenden, kommen wohl vier Millionen Menschen durch Gewalt, Hunger und Seuchen auf deutschem Boden um: Denn die Großmächte Europas tragen ihre Konflikte überwiegend auf dem Territorium des römisch-deutschen Reiches aus.

Der Dreißig­jährige Krieg ist eine Serie von Konflikten

Dieses Reich vereint rund 300 Reichsstädte, Grafschaften und Fürstentümer unter einem Herrscher, dem von sieben Kurfürsten gewählten Kaiser. Er ist der oberste Lehnsherr und Richter, sieht sich als Garant für den Frieden und Beschützer der Christenheit. Allerdings bestehen neben ihm mächtige Institu­tionen wie etwa der Reichstag, in dem die Reichsstände Sitz und Stimme haben: Vertreter des Adels, der Geistlichkeit und des Stadtbürgertums. Der Kaiser ist somit kein Alleinherrscher. Er muss sich mit den Ständen im Reichstag arrangieren.

1517 wird die geistliche und welt­liche Ordnung dieses frühmodernen Staates erschüttert: Der Wittenberger Theologe Martin Luther löst mit seinen Thesen zur Reform der Kirche die Spaltung der abendländischen Christenheit aus. Zwar einigen sich Protestanten und Katholiken 1555 im Augsburger Reli­gionsfrieden auf eine Koexistenz der beiden großen Konfessionen – doch Angst und Misstrauen bleiben. Vor allem die Lutheraner fühlen sich angesichts des wiedererstarkten und immer aggressiver auftretenden Katholizismus bedrängt.

Zudem führt seit etwa 1570 eine „kleine Eiszeit“ mit regnerischen Sommern und kühlen Wintern zu schlechten Ernten. Es kommt zu Hungersnöten und Seuchen. Gott scheint der Christenheit zu zürnen. Zu welcher Konfession sollen sich die Menschen in ihrer Not bekennen? Zum Katholizismus? Zu den Lutheranern? Oder den Calvinisten, die den Lehren des französischen Reformators Johannes Calvin folgen? Die Krise des Glaubens verbindet sich mit Existenzängsten, die Frage nach der Konfession mit der Frage nach der Macht – und diese mit den Herrschaftsstrukturen im Heiligen Römi­schen Reich deutscher Nation. Es sind all diese Nöte, die der Krieg der Kriege verschärfen wird.

Denn noch sind Kirche und Staat keine getrennten Instan­zen, die Religion ist in der Politik allgegenwärtig, im Reich wie in den Nachbarländern. In Frankreich etwa kämpft der katholische König gegen die protestantischen Hugenotten. Die calvinistisch geprägten Vereinigten Niederlande führen einen Unabhängigkeitskrieg gegen das katholische Spanien. Und der protestantische Zweig des Königshauses Wasa in Schweden konkurriert mit den katholischen Wasa in Polen sowie mit dem König von Dänemark um die Vorherrschaft im Ostseeraum.

Der gesamte Kontinent steht unter Spannung.

Und so entfacht eine regionale Revolte – der Aufstand böhmischer Adeliger gegen einen Cousin des Habsburger Kaisers – 1618 den euro­päischen Brand. Damit beginnt eine Serie von vier auf­einanderfolgenden Konflikten, die in der Summe den Dreißig­jährigen Krieg bilden. Diese vier Konflikte benennen Historiker heute nicht nach den betei­ligten Kontrahenten, sondern nach den jeweiligen Gegnern des Kaisers.

GEO Epoche

I. Böhmisch-Pfälzischer Krieg 1618–1623

Protestantische Adelige lehnen sich in Böhmen 1618 gegen ihren katholischen Landesherrn auf – und stürzen dessen Beamte aus einem Fenster der Prager Burg in die Tiefe. Im Jahr nach dem Fenstersturz wählen die böhmischen Stände den calvinistischen Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz zu ihrem neuen König. Der abgesetzte Landesherr aber, kurze Zeit später als Ferdinand II. zum Kaiser erhoben, mobilisiert daraufhin ein Verteidigungsbündnis, die katholische „Liga“, und schickt eine mächtige Streitmacht gegen die Aufständischen.

Die erste große Schlacht des Krie­ges wird 1620 am Weißen Berg in der Nähe von Prag geschlagen. Fer­dinand gewinnt, lässt die Anführer der Rebellen öffent- lich hinrichten und Böhmen gewaltsam rekatholisieren.Friedrich V. flieht nach Den Haag. Die calvinistischen Vereinigten Niederlande nehmen ihn in Schutz, spanisch-­katholische Truppen aber besetzen Teile der Kurpfalz, Friedrichs Stammlande. Seine Kurwürde erkennt ihm der Kaiser 1623 ab. Noch im gleichen Jahr endet der Böhmisch-Pfälzische Krieg.

Doch die Folgen des Fenstersturzes haben den Graben zwischen den Konfessionen aufbrechen lassen und die Kluft vergrößert zwischen Ferdinand II. und den protestantischen Fürsten – aber auch zwischen dem Kaiser und dessen euro­päi­schen Konkurrenten. Denn Ferdinand II. hat durch seinen brutalen Umgang mit dem Besitz des Pfälzers Friedrich V. die Reichstradition gebrochen – und so fürchten nun auch die anderen protestantischen Stände im Reich um ihre Rechte und Privilegien.

Zudem fühlen sich jetzt viele Nachbarstaaten von dem Kaiser aus dem Hause Habsburg bedroht. Seit fast zwei Jahrhunderten bringt das österreichische Herrschergeschlecht den römisch-­deut­schen Kaiser hervor; ein weiterer Zweig der Familie regiert Spanien mit seinem expandierenden Kolonialreich und herrscht über die Niederlande. Insbesondere die Franzosen fürchten nun die habsburgische Übermacht: fürchten, von Wien und Madrid abhängig zu werden.

Viele Nachbarstaaten Deutschlands mischen sich daher schon bald in den Konflikt zwischen dem katholischen Kaiser und den protestantischen Fürsten und Ständen ein: um eine Herrschaft der Habsburger über ganz Europa zu verhindern; um die ­eigene Existenz zu schützen; aber auch, um Ansprüche auf Land und Handelswege durchzusetzen. Klare konfessionelle Fronten gibt es dabei nicht. Das katholische Spanien etwa fördert die protestantischen Hugenotten in Frankreich, um die Regierung in Paris zu schwächen. Das katholische Frankreich wiederum unterstützt die protestanti­schen Schweden im Kampf gegen den katholischen Kaiser.

II. Niedersächsisch-Dänischer Krieg 1625–1629

Durch ein altes Lehnsverhältnis ist der König von Dänemark zugleich Herzog von Holstein. Christian IV. sieht sich als Beschützer der norddeutschen Protestanten. Als die durch den strengen Katho­li­zismus Ferdinands II. in Bedrängnis geraten, zieht er als gewählter Heerführer der niedersächsischen Protestanten 1625 gegen den Kaiser – finanziell unterstützt von England, den Vereinigten Niederlanden und Frankreich.

Doch die kaiserlich-katholischen Truppen sind dem Dänen und seiner Koa­lition überlegen. Nach vier Jahren muss sich Christian IV. zurückziehen. Ferdinand II. ist nun so mächtig wie nie zuvor. 1629 verfügt er die Rückführung großer Teile des protestantischen Kirchenbesitzes in katholische Hand.

GEO Epoche

III. Schwedischer Krieg 1630–1635

In die von Christian IV. gelassene Lücke stößt dessen ärgster Rivale im Kampf um die Macht im Ostseeraum: Gustav II. Adolf von Schweden. 1630 landet der König mit Truppen in Pommern – als Retter der deutschen Protestanten. Auch diesen Feldzug gegen die katholischen Habsburger ­finanziert Frankreich mit. Der mit den protestantischen Fürsten in Brandenburg und Sachsen verbündete Schwede rückt bis nach Bayern vor, doch sein Tod in der Schlacht bei Lützen 1632 beendet den Siegeszug seiner Allianz. Ein Jahr nach einer vernichtenden Niederlage der Schweden bei Nördlingen 1634 fallen die deutschen Fürsten von den Skandinaviern ab und schließen mit dem Kaiser den Prager Frieden.

Ordnung und Ruhe bringt der Vertrag aber nicht. Denn die Schweden bleiben mit ihren Truppen im Reich und finden einen mächtigen Verbündeten im Kampf gegen den Kaiser: Frankreich, das nun auch militärisch eingreift.

IV. Schwedisch-Französischer Krieg 1635–1648

Schwedische und französische Truppen kämpfen nun gemeinsam auf deutschem Boden. Für die Zivilbevölkerung beginnt die schlimmste Phase des Krieges. Über Jahre verheeren marodierende, durch das Soldatenleben vollkommen verrohte Söldner das Reich. Deutschland blutet aus. Trotz der zunehmenden Kriegsmüdigkeit auf allen Seiten einigen sich die beteiligten Großmächte erst Ende 1641 darauf, einen allgemeinen Friedenskongress abzuhalten, der schließlich 1643 zusammentritt.

Der westfälische Frieden 1648

Jahrelang und streng getrennt nach Konfessionen tagen mehr als 100 Gesandtschaften der europäischen Staaten sowie der deutschen Fürsten und Städte in Münster und Osnabrück. Als 1648 endlich die Verträge des West­fälischen Friedens unterschrieben werden, endet die schwerste Konfessions­krise und der größte Machtkampf im Europa der Frühen Neuzeit.

Fortan sind die Konfessionen einander gleichberechtigt. Nie wieder soll ein deutscher Fürst seinen Untertanen den eigenen Glauben aufzwingen dürfen. Die Vereinigten Niederlande erlangen offi­ziell ihre Unabhängigkeit von Spanien. Auch die Schweizer Eidgenossenschaft wird eigenständig und gehört nicht mehr zum Reich. 1654 erhebt der Reichstag die Verträge von Münster und Osnabrück zum Grundgesetz.

Und noch etwas schreibt der Westfälische Frieden für alle Zeiten fest: ­Keine Universalmacht – etwa der Kaiser – soll mehr in die politische und konfessio­nelle Eigenständigkeit der europäischen Na­tionen eingreifen. Diese wichtige völkerrechtliche Übereinkunft schafft die Grundlage für das zukünftige Gleich­gewicht der Mächte Europas.

2. 400 Jahre Prager Fenstersturz. Wie ein Aufstand in Böhmen Europa in Brand setzte

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Der Prager Fenstersturz im Jahr 1618 entzündet im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation einen Krieg um Konfessionen und politische Privilegien, der bald weite Teile Europas erschüttert: Eine Generation lang währt das Morden - erst dann gelingt es Diplomaten, das Abendland wieder zu ordnen

Der Dreißigjährige Krieg ist die Summe aller Krisen seiner Zeit. Er ist ein deutscher Krieg, ein europäischer Krieg, ein Krieg um Macht und um Religion. In ihm kulminieren Streitigkeiten, die seit Jahrzehnten gären im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und im restlichen Europa.

30 Jahre lang kämpfen Protestanten und Katholiken um den rechten Glauben, streiten die Herrscher Dänemarks, Schwedens, der Niederlande und Frankreichs in wechselnden Konstellationen gegen den habsburgischen Kaiser des Reiches und dessen spanische Verwandte. Bis Diplomaten das Morden 1648 mit dem Westfälischen Frieden beenden, kommen wohl vier Millionen Menschen durch Gewalt, Hunger und Seuchen auf deutschem Boden um. Denn die Großmächte Europas tragen ihre Konflikte überwiegend auf dem Territorium des römischdeutschen Reiches aus.

Dieses Reich vereint rund 300 Reichsstädte, Grafschaften und Fürstentümer unter einem Herrscher: dem von sieben Kurfürsten gewählten Kaiser. Er ist der oberste Lehensherr und Richter, sieht sich als Garant für den Frieden und Beschützer der Christenheit. Allerdings bestehen neben ihm mächtige Institutionen wie etwa der Reichstag, in dem die Reichsstände Sitz und Stimme haben: Vertreter des Adels, der Geistlichkeit und des Stadtbürgertums. Der Kaiser ist somit kein Alleinherrscher. Er muss sich mit den Ständen im Reichstag arrangieren.

1517 wird die geistliche und weltliche Ordnung dieses frühmodernen Staates erschüttert: Der Wittenberger Theologe Martin Luther löst mit seinen Thesen zur Reform der Kirche die Spaltung der abendländischen Christenheit aus. Zwar einigen sich Protestanten und Katholiken 1555 im Augsburger Religionsfrieden auf eine Koexistenz der beiden großen Konfessionen - doch Angst und Misstrauen bleiben. Insbesondere fühlen sich die Lutheraner angesichts des wiedererstarkten und immer aggressiver auftretenden Katholizismus bedrängt.

Krieg um Macht und Glauben

Zudem führt seit etwa 1570 eine "kleine Eiszeit" mit regnerischen Sommern und kühlen Wintern zu schlechten Ernten.

Es kommt zu Hungersnöten und Seuchen. Gott scheint der Christenheit zu zürnen. Zu welcher Konfession sollen sich die Menschen in ihrer Not bekennen? Zum Katholizismus? Zu den Lutheranern? Oder den Calvinisten, die den Lehren des französischen Reformators Johannes Calvin folgen?

Die Krise des Glaubens verbindet sich mit Existenzängsten, die Frage nach der Konfession mit der Frage nach der Macht - und diese mit den Herrschaftsstrukturen im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Es sind all diese Nöte, die der Krieg der Kriege verschärfen wird. Denn noch sind Kirche und Staat keine getrennten Instanzen, die Religion ist in der Politik allgegenwärtig - im Reich wie in den Nachbarländern. In Frankreich etwa kämpft der katholische König gegen die protestantischen Hugenotten.

Die calvinistisch geprägten Vereinigten Niederlande führen einen Unabhängigkeitskrieg gegen das katholische Spanien. Und der protestantische Zweig des Königshauses Wasa in Schweden konkurriert mit den katholischen Wasa in Polen sowie mit dem König von Dänemark um die Vorherrschaft in Ostsee und Baltikum. Der gesamte Kontinent steht unter Spannung.

Der Prager Fenstersturz

Und so vermag eine regionale Revolte - der Aufstand böhmischer Adeliger gegen einen Cousin des Habsburger Kaisers -, 1618 den europäischen Brand zu entfachen. Mit dem "Prager Fenstersturz" beginnt eine unheilvolle Serie von vier aufeinanderfolgenden Konflikten, die in der Summe jenen großen, den Dreißigjährigen Krieg bilden (diese vier Konflikte benennen Historiker heute nicht nach den beteiligten Kontrahenten, sondern nach den jeweiligen Gegnern des Kaisers).

Der Böhmisch-Pfälzische Krieg (1618-1623)

Protestantische Adelige lehnen sich in Böhmen 1618 gegen ihren katholischen Landesherrn auf - und stürzen dessen Beamte aus einem Fenster der Prager Burg in die Tiefe.

Im Jahr nach dem Fenstersturz wählen die böhmischen Stände den calvinistischen Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz zu ihrem neuen König. Der abgesetzte Landesherr aber, kurze Zeit später als Ferdinand II. zum Kaiser erhoben, mobilisiert daraufhin ein Verteidigungsbündnis, die katholische "Liga". Er rüstet auf und schickt eine mächtige Streitmacht gegen die Aufständischen. Die erste große Schlacht des Krieges wird 1620 am Weißen Berg in der Nähe von Prag geschlagen. Ferdinand gewinnt, lässt die Anführer der "hochabscheulichen Rebellen" zur Abschreckung öffentlich hinrichten und Böhmen gewaltsam rekatholisieren.

Friedrich V., wegen seiner kurzen Regierungszeit als "Winterkönig" verspottet, flieht nach Den Haag. Die calvinistischen Vereinigten Niederlande nehmen ihn in Schutz - spanisch-katholische Truppen aber besetzen Teile der Kurpfalz, Friedrichs Stammlande. Seine Kurwürde erkennt ihm der Kaiser 1623 ab. Noch im selben Jahr wird der Böhmisch-Pfälzische Krieg beendet.

Doch die Folgen des Fenstersturzes lassen nicht nur den Graben zwischen den Konfessionen aufbrechen, sie vergrößern auch die Kluft zwischen dem habsburgischen Herrscher und den protestantischen Fürsten und Ständen, zwischen dem Kaiser und dessen europäischen Konkurrenten. Denn Ferdinand II. hat einerseits durch sein respektloses, ja brutales Verfahren mit der Würde und dem Besitz des Pfälzers Friedrich V. die Reichstradition gebrochen - nun fürchten auch die anderen protestantischen Stände im Reich um ihre Rechte und Privilegien.

Von den Habsburgern fühlen sich andererseits auch viele Nachbarstaaten bedroht. Seit fast zwei Jahrhunderten bringt das österreichische Herrschergeschlecht den römisch-deutschen Kaiser hervor. Ein weiterer Zweig der Familie regiert Spanien mit seinem expandierenden Kolonialreich und herrscht zudem über die Niederlande. Insbesondere die Franzosen fürchten nun die habsburgische Übermacht. Fürchten, von Wien und Madrid abhängig zu werden.

Ein Nachbarstaat nach dem anderen mischt sich deshalb schon bald ein in den "Teutschen Krieg". Um eine Universalherrschaft der Habsburger über Europa zu verhindern. Um die eigene Existenz zu schützen. Um Ansprüche auf Land und Handelswege durchzusetzen.

Klare konfessionelle Fronten gibt es dabei nicht: Das katholische Spanien etwa fördert die protestantischen Hugenotten in Frankreich, um die Regierung in Paris zu schwächen. Das katholische Frankreich wiederum unterstützt die protestantischen Schweden im Kampf gegen den katholischen Kaiser.

Der Niedersächsisch-Dänische Krieg (1625-1629)

Durch ein altes Lehensverhältnis ist der König von Dänemark zugleich Herzog von Holstein. Christian IV. sieht sich als Beschützer der norddeutschen Protestanten. Als die durch den strengen Katholizismus Ferdinands II. in Bedrängnis geraten, zieht er als gewählter Heerführer der niedersächsischen Protestanten 1625 gegen den Kaiser - finanziell unterstützt von England, den Vereinigten Niederlanden und Frankreich.

Doch die kaiserlich-katholischen Truppen sind dem Dänen und seiner Koalition überlegen. Nach vier Jahren muss sich Christian IV. im Frieden von Lübeck 1629 zurückziehen. Ferdinand II. ist nun so mächtig wie nie zuvor. Noch im gleichen Jahr verfügt er mit dem "Restitutionsedikt" (siehe Seite 165) die Rückführung großer Teile des protestantischen Kirchenbesitzes in katholische Hand.

Der Schwedische Krieg (1630-1635)

In die von Christian IV. gelassene Lücke stößt jetzt dessen ärgster Rivale im Kampf um die Macht über Ostsee und Baltikum: Gustav II. Adolf von Schweden. 1630 landet der König mit seinen Truppen in Pommern - als Heilsbringer und Retter der deutschen Protestanten. Auch diesen Feldzug gegen die katholischen Habsburger finanziert Frankreich mit.

Der mit den protestantischen Fürsten von Brandenburg und Sachsen verbündete Schwede rückt bis nach Bayern vor, doch sein Tod in der Schlacht bei Lützen 1632 beendet den Siegeszug seiner Allianz. Ein Jahr nach der vernichtenden Niederlage der Schweden bei Nördlingen 1634 fallen die deutschen Fürsten von den Skandinaviern ab und schließen mit dem Kaiser den Prager Frieden.

Ordnung und Ruhe bringt der Vertrag nicht. Denn die Schweden bleiben im Reich und finden einen mächtigen Verbündeten im Kampf gegen den Kaiser: Frankreich, das nun auch militärisch eingreift.

Der Schwedisch-Französische Krieg (1635-1648)

Als die Schweden sich kaum mehr gegen die vereinten Kräfte von spanischen und österreichischen Habsburgern halten können, geben die Franzosen ihre passive Rolle auf. Schwedische und französische Truppen kämpfen nun gemeinsam auf deutschem Boden.

Für die Zivilbevölkerung beginnt die schlimmste Phase des Krieges. Marodierende, durch das Jahrzehnte andauernde Soldatenleben vollkommen verrohte Söldner verheeren das Reich. Deutschland blutet aus. Trotz der zunehmenden Kriegsmüdigkeit auf allen Seiten einigen sich die beteiligten Großmächte erst Ende 1641 darauf, einen allgemeinen Friedenskongress abzuhalten, der schließlich 1643 zusammentritt.

Der Westfälische Frieden Jahrelang und streng getrennt nach Konfessionen tagen mehr als 100 Gesandtschaften der europäischen Staaten sowie der deutschen Fürsten und Städte in Münster und Osnabrück. Als 1648 die Verträge unterschrieben werden, beendet der Westfälische Frieden die schwerste Konfessionskrise und den größten Machtkampf im Europa der Frühen Neuzeit. Fortan sind die Konfessionen einander gleichberechtigt. Nie wieder soll ein deutscher Fürst seinen Untertanen seinen Glauben aufzwingen dürfen. Die Vereinigten Niederlande erlangen offiziell ihre Unabhängigkeit von Spanien. Auch die Schweizer Eidgenossenschaft wird als eigenständig bestätigt und gehört nicht mehr zum Reich. 1654 erhebt der Reichstag die Verträge von Münster und Osnabrück zum Grundgesetz.

Und noch etwas schreibt der Westfälische Frieden für alle Zeiten fest: Keine Universalmacht - etwa der Kaiser - soll mehr in die politische und konfessionelle Eigenständigkeit der europäischen Nationen eingreifen. Diese wichtige völkerrechtliche Übereinkunft schafft die Grundlage für das zukünftige Gleichgewicht der Mächte Europas.

3. Die ,,Schlacht am Weißen Berg''

Am 8. November 1620 trafen am Weißen Berg nahe Prag Truppen des Habsburger Kaisers und des böhmischen Adels aufeinander. Es kam zu einem kurzen, grausamen Gefecht, das als Auftakt des Dreißigjährigen Krieges in die Geschichte einging.

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„In tiefster Finsternis lebten sie, in tiefster Finsternis gingen sie dahin. Keine Spur von Morgenlicht. Finsternis, Finsternis.“
Das schrieb der tschechische Schriftsteller Alois Jirásek über die Zeit, die diesem Schicksalstag für Böhmen folgte: Am 8. November 1620 kämpften die Truppen des Habsburger Kaisers Ferdinand II. gegen die Truppen des böhmischen Königs Friedrich – die kaiserlichen für den Katholizismus, die königlichen für den Protestantismus. Mit 21.000 Mann war das königliche Heer zahlenmäßig unterlegen und durch lange Märsche erschöpft. Das kaiserliche Heer bestand aus 28.000 Mann. Mit ihm hatten sich die gut ausgerüsteten Truppen von Herzog Maximilian von Bayern verbündet. Nach kleineren Gefechten in der Provinz kam es am Weißen Berg zur ersten großen Schlacht des Dreißigjährigen Krieges.
Böhmen religiös polarisiert

„Der Weiße Berg“ erklärt der Prager Publizist Jaroslav Šonka: liegt im Westen Prags und ist nur 379 Meter hoch. Die Farbe „weiß“ leitet sich vom Kalkstein ab, aus dem der ganze Berg besteht. Dort hat man Stein gebrochen für den Bau der Stadt Prag. Heute befindet sich um die historischen Stellen ein Neubaugebiet.“
Böhmen war zu Beginn des 17. Jahrhunderts in zwei religiöse Lager geteilt. Die Katholiken waren in der Minderheit, den Großteil der Gläubigen machten die Protestanten aus, meist Anhänger des Reformators Jan Hus, der 1415 in Konstanz als „Ketzer“ verbrannt worden war. Erst Anfang des 17. Jahrhunderts war das protestantische Bekenntnis durch einen kaiserlichen Majestätsbrief gestattet worden.
Die Adels-Rebellen gegen König Ferdinand
Doch als der katholische Erzherzog von Innerösterreich, Ferdinand, 1617 das Amt des Königs von Böhmen bekam, ging er sofort gegen den Protestantismus vor und rief damit den Widerstand der böhmischen Stände hervor. Die Adels-Rebellen erklärten Ferdinand als König für abgesetzt, ein Jahr später wurde der calvinistische Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz böhmischer König. Fast gleichzeitig wurde der abgesetzte Ferdinand zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gewählt. Das gab ihm die Macht, nun von Wien aus gegen die Aufständischen in Böhmen vorzugehen. Am Weißen Berg kam es schließlich zum entscheidenden Gefecht.
„abgehauene Hände, Füße, Köpfe, Nasen“
Mit dem Schlachtruf „Sancta Maria“ ging das katholische Heer gegen Mittag auf die defensive protestantische Seite los, die in dem blutigen Kampf vernichtend geschlagen wurde. Nach kaum zwei Stunden waren auf beiden Seiten 2.000 Mann gefallen, die meisten davon auf protestantischer Seite:
„Nun sehe ich, wie sie nicht wenige mit abgehauenen Händen, Füßen, Köpfen, Nasen, durchbohrten Körpern, abgefranster Haut, alle von Blut entstellt, vom Schlachtfeld führen oder tragen, auf die ich aus Leid kaum sehen konnte.“
Dies schrieb der protestantische Theologe und Pädagoge Jan Ámos Komenský, bei uns als Comenius bekannt, unter dem Eindruck der Schlacht.
Die Niederlage entschied für die nächsten drei Jahrhunderte über das Schicksal Böhmens und seine Zugehörigkeit zum Hause Habsburg. Böhmen und Mährer konnten fortan keinen politischen Willen mehr im Habsburger Reich kundtun. Das Land lag nun in der Hand von Kaiser Ferdinand II., der seinen Sieg für eine gnadenlose Gegenreformation nutzte, so Jaroslav Šonka:
„Die Anführer des Aufstandes wurden verhaftet und eingekerkert, 27 von ihnen wurden dann später auf dem Altstädter Ring in Prag hingerichtet. Nicht-katholische Gläubige wie die „Böhmischen Brüder“ verließen das Land. Es sind etwa 36.000 Familien mit 150 000 Menschen weggegangen. Auch Comenius musste ins Exil, genauso auch der nicht-katholische Adel, der zum Teil in Brandenburg oder in Schweden blieb.“
Tschechiens nationales Trauma
Die katholische Religion wurde zum einzig erlaubten Bekenntnis erklärt und die tschechische Sprache in den Folgejahren vom Deutschen zurückgedrängt. Tschechische Schriftsteller und Historiker sahen später in der Niederlage den Beginn einer nationalen Katastrophe, der „Finsternis“. Diese wurde erst mit der Staatsgründung der Tschechoslowakei 1918 überwunden.
4. Der Dreißigjährige Krieg: Ein Bürgerkrieg, der zugleich ein Hegemonialkrieg war

Der Dreißigjährige Krieg war kein bloßer Religionskrieg; in ihm verbanden sich vielmehr konfessionelle mit geostrategischen und machtpolitischen Fragen. Es spricht manches dafür, dass Kriege vom Typus "Dreißigjähriger Krieg" auch das 21. Jahrhundert kennzeichnen werden.

Seit jeher hat es die Historiker erstaunt, dass ein zwar spektakuläres, indes unblutiges Ereignis wie der Prager Fenstersturz vom 23. Mai 1618 einen Krieg ausgelöst haben soll, der 30 Jahre dauerte, in den nahezu alle europäischen Staaten involviert waren und in dessen Verlauf etwa ein Drittel der Bevölkerung auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands den Tod fand. Bezieht man die Todesrate des Dreißigjährigen Krieges auf die Bevölkerung der Territorien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, so hat dieser Krieg stärker in die Demografie dieses Gebiets eingegriffen als die beiden Weltkriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zusammen.

Kann der Prager Fenstersturz tatsächlich für einen solchen Krieg ursächlich gewesen sein? Immerhin ist niemand dabei zu Tode gekommen: Die beiden habsburgischen Staathalter überlebten den Sturz aus den Fenstern der Prager Burg ebenso wie ihr Sekretär, den die rebellierenden Adeligen hinterhergeworfen hatten. Nur einer der Dreien trug größere Blessuren davon. Im Prinzip war dieser demonstrative Akt der Auflehnung gegen die habsburgische Herrschaft in Böhmen so etwas wie ein Happening, in dem ein früherer Fenstersturz in Prag, bei dem die "Defenestrierten" freilich zu Tode gekommen waren, reinszeniert wurde. Der böhmische König Ferdinand hätte nach diesem Akt des Widerstands mit den Ständevertretern verhandeln können; vermutlich wäre es ihm dabei gelungen, deren zeitweilige Einheit aufzusprengen, um anschließend einen für beide Seiten tragfähigen Kompromiss zu finden. Seine Vorgänger Rudolf und Matthias hatten das wiederholt getan. Warum ist Ferdinand ihrem Vorbild nicht gefolgt?

Streit um die Machtverteilung in Böhmen

In der Beschäftigung mit den Ursachen des Dreißigjährigen Krieges gibt es verschiedene Wege der historischen Deutung – darunter einen, bei dem die Ereignisse in Prag zum bloßen Anlasszurückgestuft werden, während die Ursachen des Krieges umfassender gewesen seien und obendrein außerhalb Böhmens gelegen hätten. Danach waren die Selbstblockade der Reichsinstitutionen, vom Reichstag bis zum Reichskammergericht, zusammen mit der konfessionellen Spaltung Deutschlands die eigentliche Ursache des Krieges, und der Prager Fenstersturz war nur der Funke, der die in großer Zahl aufgestellten politischen Pulverfässer zur Explosion brachte. Als einer der ersten ist Friedrich Schiller dieser Spur gefolgt, als er in seiner "Geschichte des Dreißigjährigen Krieges" (1792) die Vorgeschichte dieses Krieges mit Luthers Thesenanschlag in Wittenberg beginnen ließ. Die konfessionelle Spaltung und die Paralyse der Reichsinstitutionen haben dieser Sichtweise zufolge den Krieg unvermeidlich gemacht; anstelle des Prager Fenstersturzes hätte auch ein beliebig anderer Anlass zum Kriegsausbruch führen können.Zur Auflösung der Fußnote[1]

Wir sind inzwischen im Umgang mit solchen Determinationstheorien von Kriegen zurückhaltender geworden – erstens, weil sie auf starken Annahmen beruhen, die sich wissenschaftlich kaum überprüfen lassen, und zweitens, weil sie die politischen Akteure letztlich von der Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen freisprechen: Wenn die Katastrophe ohnehin unvermeidlich war, muss man sich nicht länger mit einzelnen Entscheidungen im Vorfeld des Krieges auseinandersetzen; sie haben den Weg in den Krieg allenfalls beschleunigt, waren aber nicht ursächlich dafür.

Will man diesem Weg einer Generalexkulpation der Politiker im Fall des Dreißigjährigen Krieges nicht folgen, so muss man sich etwas eingehender mit der Frage beschäftigen, warum sich Ferdinand nicht auf Verhandlungen mit den böhmischen Ständen eingelassen, sondern auf deren gewaltsame Niederwerfung gesetzt hat. Wer diesen Weg beschreitet, muss sich nicht so sehr in die Geschichte der konfessionellen Spaltung und der Paralyse der Reichsinstitutionen einarbeiten, sondern kann sich auf politische Akte und Entscheidungen sowie auf Wahrnehmungsmuster und Reaktionsmodelle der Politik konzentrieren. Statt allgemeiner Rahmenbedingungen untersucht er das Handeln der relevanten Akteure im mehr oder weniger direkten Vorfeld des Krieges.Zur Auflösung der Fußnote[2]

Die Rebellion der böhmischen Stände gegen ihren König war nicht die einzige ihrer Art im frühneuzeitlichen Europa. Ihr war einige Jahrzehnte zuvor der Aufstand der niederländischen Stände gegen die spanische Herrschaft vorangegangen, und auch in den Hugenottenkriegen in Frankreich hatte die Frage der Machtverteilung zwischen König und Adel eine zentrale Rolle gespielt. Später kamen dann bei Beginn der Englischen Revolution ähnliche Motive zum Tragen, denn auch hier stand König Karl I. im Verdacht, die herkömmliche Machtbalance zwischen Herrscher und Ständen verändern und ein absolutistisches Regime installieren zu wollen. Bei allen drei Machtkonflikten, dem in den Niederlanden, dem in Frankreich und dem in England, ging es neben der Verfassungsfrage jedoch zudem um konfessionelle Konflikte, die dafür sorgten, dass die zunächst diffusen Trennlinien zwischen den Parteien schärfere Konturen bekamen und eindeutig wurden. In diesen Kontext einer ebenso verfassungs- wie konfessionspolitischen Auseinandersetzung gehört auch der mit dem Prager Fenstersturz beginnende böhmische Aufstand, und die meisten der an ihm Beteiligten dürften ihre Entscheidungen nicht zuletzt unter dem Einfluss dieses Konfliktmusters getroffen haben. Sie haben sich als Akteure in einer von Werten und Wahrheiten geprägten Auseinandersetzung gesehen, und deshalb haben sie ihren Entschlüssen eine prinzipielle Bedeutung beigemessen. Die Folge war, dass pragmatische Lösungen für die Begrenzung und Einhegung des Konfliktes von Anfang an ins Hintertreffen gerieten.

Im Falle Ferdinands kamen noch zwei Faktoren hinzu, die seinen Entschluss begünstigten, mit dem böhmischen Adel nicht zu verhandeln, sondern ihn mit Waffengewalt niederzuwerfen. Das war zunächst der Umstand, dass auf dem Balkan, wo die habsburgische Militärmacht in den Jahrzehnten zuvor durch osmanische Vorstöße gebunden war, zu dieser Zeit weitgehend Ruhe herrschte, da das Gros der osmanischen Streitkräfte in Mesopotamien gebraucht wurde und nicht zur Expansion in nordwestliche Richtung eingesetzt werden konnte. Es gehört in diesem Fall der Kriegsursachenanalyse zu den Paradoxien, dass relativer Frieden in dem einen geografischen Raum die Bedingung der Möglichkeit für die Führung des Krieges in einem anderen Raum war. Für praktische Friedenspolitik ist das eine zutiefst bittere Beobachtung.

Indes hätte Ferdinand den Balkanfrieden zum Krieg gegen die aufständischen Böhmen nicht nutzen können, wenn ihm die spanischen "Vettern" nicht zu Hilfe gekommen wären. Von seinen finanziellen Möglichkeiten her wäre Ferdinand zur Führung eines solchen Krieges nämlich gar nicht in der Lage gewesen: Er verfügte über kein stehendes Heer, sondern hätte ein solches erst aufstellen oder einen Kriegsunternehmer finden müssen, der ihm ein Heer bereitstellt. Dazu aber brauchte er Geld, und das hatte er nicht, und er hätte es von den Ständen seiner Herrschaftsgebiete auch nicht bekommen, da diese keinerlei Interesse daran hatten, einen Krieg des Landesherrn zu finanzieren, dessen Leidtragende letzten Endes sie selbst sein würden. Von den Böhmen hätte Ferdinand ohnehin kein Geld erwarten dürfen, ebensowenig von den mit den Böhmen verbündeten Ständen Mährens, Schlesiens und der beiden Lausitzen, und auch die überwiegend protestantischen Landstände Ober- und Niederösterreichs hätten keine Mittel bereitgestellt, um gegen ihre Glaubensbrüder in Böhmen Krieg zu führen. Der Krieg wäre mangels finanzieller Mittel ausgefallen, wenn nicht Philipp III. in Madrid Ferdinand mit Geld und Truppen unter die Arme gegriffen hätte.

Warum aber hat Philipp III. in dieser Situation Ferdinand geholfen? Das war nämlich alles andere als selbstverständlich; das spanische Reich war von dem langwierigen und aufwändigen Krieg um die Niederlande erschöpft und brauchte eine Erholungsphase. Obendrein hatte man sich in Madrid schon vor Längerem darauf festgelegt, den augenblicklichen Frieden mit den Holländern zu nutzen und das Schwergewicht der eigenen Anstrengungen in den mediterranen Raum zu verlegen. In Mitteleuropa hingegen hatte Spanien keine unmittelbaren eigenen Interessen. Welche Gründe und Motive waren also dafür ausschlaggebend, dass Philipp III. seinen bisherigen Kurs revidierte und sich mit Subsidien (Hilfsgeldern) und Truppen auf ein politisches Projekt einließ, das außerhalb der Räume spanischer Machtprojektion lag?

Zunächst waren da die bis in die Anfänge des 16. Jahrhunderts zurückreichenden verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen der Madrider und der Wiener Linie des Hauses Habsburg, wobei die Ressourcen, über die man in Madrid und Wien jeweils verfügte, sich für eine strategische Kooperation zwecks Behauptung einer imperialen Rolle in Europa geradezu aufdrängten: Madrid verfügte mit dem Silber und Gold aus der "neuen Welt" sowie seinen kriegserfahrenen Truppen über die materiellen Ressourcen für eine europäische Hegemonie, während die Wiener Habsburger seit dem 15. Jahrhundert ununterbrochen die Kaiser des Reiches stellten, also über die Legitimation verfügten, die bei der Ausübung einer imperialen Oberhoheit unverzichtbar war, weil sie Macht in Recht verwandelte. Wenn nun der böhmische Aufstand gegen die Habsburger erfolgreich war, so ließ sich nicht ausschließen, dass bei der nächsten Kaiserwahl das Haus Habsburg den Titel und die Stellung des Kaisers verlieren würde. Das hätte auch die spanische Machtstellung in Europa gravierend beeinträchtigt.Zur Auflösung der Fußnote[3]

Es kam hinzu, dass bereits im 17. Jahrhundert Reputation eine ausschlaggebende Größe der "internationalen Politik" war, also die Rangfolge der Herrscher festlegte. Wer Reputation besaß, durfte davon ausgehen, dass sich die meisten Mächte seinen Vorgaben fügten, ohne mit Zwangsmitteln dazu gebracht werden zu müssen. Reputation war (und ist) ein ausgesprochen kostengünstiges Mittel zur Sicherstellung von Folgebereitschaft. Aber von der Reputation, die Spanien in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts im Ringen mit Frankreich um die Vormachtstellung in Europa auf den Schlachtfeldern Italiens errungen hatte, war einiges dahingeschmolzen, seitdem es der Weltmacht nicht gelungen war, den Aufstand in den Niederlanden mit militärischen Mitteln niederzuschlagen. Trotz der Konzentration einer gewaltigen Heeresmacht hatten es die Spanier nicht geschafft, die nördlichen Provinzen wieder unter ihre Kontrolle zu bringen; man hatte sich mit den südlichen Niederlanden bescheiden müssen. Effektiver Widerstand gegen das spanische Reich war also möglich. Das konnte Schule machen, und in Madrid gab es die Befürchtung, dass ein Erfolg der Böhmen gegen die Habsburger in Wien zum Vorbild für weitere Aufständische werden könne. Zwecks Reputationssicherung sollte an den Böhmen ein Exempel statuiert werden.

Vermutlich hatte man in Madrid aber noch einen weiteren Hintergedanken, und der bezog sich unmittelbar auf die für Spanien missliche Lage in den Niederlanden: Wenn Ferdinand bei der Niederschlagung der Böhmen erfolgreich sein würde, dann konnte man von ihm als Gegenleistung für die dabei geleistete Hilfe die Eröffnung von Kriegsschauplätzen im Westen und Norden der Niederlande erwarten, was den dortigen Krieg wieder in Bewegung bringen und mit großer Wahrscheinlichkeit zur Niederwerfung der rebellischen Holländer führen würde. Die spanische Dominanz über Europa wäre dann für lange Zeit gesichert. So wurde aus dem Verfassungskonflikt in Böhmen eine Auseinandersetzung um Macht und Einfluss in ganz Europa. Und das wiederum hatte zur Folge, dass alle anderen Mächte, die entweder selbst eine europäische Hegemonialstellung anstrebten (Frankreich und England) oder aber von der habsburgischen Vorherrschaft Nachteile für ihre Stellung zu gewärtigen hatten (Holland, Dänemark und Schweden), diesen Krieg nicht ignorieren konnten, sondern aktiv in ihn eingreifen mussten. Der Machtkampf in Böhmen hatte infolgedessen von Anfang an das Potenzial für einen großen europäischen Krieg, zu dem er sich dann auch tatsächlich auswuchs.Zur Auflösung der Fußnote[4]

Geostrategische Imperative, konfessionelle Bindungen und machtpolitische Fragen

Wer den Dreißigjährigen Krieg als einen Religions- beziehungsweise Konfessionskrieg begreift, stellt die konfessionellen Solidaritäten als zwingende Vorgaben für die den Kriegsverlauf prägenden Bündnisse dar. Bei einer solchen Betrachtung ergibt sich freilich das Problem, dass nicht nur die beiden lutheranischen Mächte Skandinaviens, Dänemark und Schweden, in den 1640er Jahren gegeneinander Krieg führten, sondern der sächsische Kurfürst, immerhin das traditionelle Oberhaupt der protestantischen Partei im Reich, zwischen 1618 und 1631 eine prokaiserliche Politik betrieb. Auch Frankreich, für dessen Politik mit Richelieu ein Kardinal der römisch-katholischen Kirche verantwortlich zeichnete, griff notorisch gegen das Wiener Kaiserhaus ein, das die Sache der katholischen Gegenreformation vertrat. Das alles steht einer Deutung des Krieges als einem ausschließlichen Religionskrieg entgegen.

Im Dreißigjährigen Krieg spielten konfessionelle Bindungen ohne Zweifel eine wichtige Rolle, aber sie bildeten keineswegs die einzige Trennlinie und Bündnisvorgabe, die das Kriegsgeschehen prägte. Insofern ist die zusammenfassende Bezeichnung dieses Krieges als Religions- oder Konfessionskrieg allzu vereinfachend und damit letzten Endes falsch. Richtig ist vielmehr, dass dieser Krieg auch ein Religions- beziehungsweise Konfessionskrieg war, daneben aber außerdem ein Krieg um die Machtverteilung im Innern der Herrschaftsgebiete und obendrein ein Krieg um die Frage, wie die politische Ordnung Europas beschaffen sein sollte: als eine eher imperiale Ordnung, an deren Spitze das Haus Habsburg stand, dessen Angehörige in allen großen politischen Fragen den Ausschlag gaben, oder als ein Staatensystem, in dem alle als souverän anerkannten Staaten formell gleich waren, aus dem freilich einige Staaten herausragten, weil sie größer und mächtiger waren als die anderen, weswegen sich eine Reihe kleinerer Staaten unter ihren Schutz stellte.Zur Auflösung der Fußnote[5]

Tatsächlich war ein Ergebnis des Krieges die Formung einer Pentarchie, einer Vorherrschaft von fünf Staaten, die neben ihrem Territorium über Einflussgebiete verfügten, hinsichtlich deren Größe und Reichweite sie mitunter auch Krieg führten. In dieser Pentarchie spielte zunächst Frankreich eine zentrale Rolle, die aber schon bald von England komplementiert wurde. Frankreich nahm eher die Position eines Hegemons für sich in Anspruch, während England die Rolle eines "Züngleins an der Waage" spielte.Zur Auflösung der Fußnote[6] Der Unterschied zwischen Hegemon und Zünglein war geopolitisch begründet, das heißt, er hing an der Nutzung geografischer Gegebenheiten für machtpolitische Zwecke.

Das bedeutet jedoch nicht, dass es in diesem Krieg keine konfessionellen Vorgaben für den Aufbau von Bündnissystemen gegeben hätte. Die Bündnisse, die von der Kurpfalz als Führungsmacht der Protestantischen Union bereits im Vorfeld des Krieges geschmiedet wurden, orientierten sich überwiegend an der konfessionellen Prägung der Partner, und ebenso war die Achse zwischen Wien und München, den Habsburgern und den bayerischen Wittelsbachern, konfessionell geprägt. Sieht man freilich genauer hin, so war es nicht die konfessionelle Zugehörigkeit im Allgemeinen, die für die politische Ausrichtung eines Herzogtums oder einer Stadt ausschlaggebend war, sondern die jeweilige Positionierung eines politischen Akteurs innerhalb des protestantischen oder katholischen Lagers. Bei den Protestanten etwa neigten die reformierten Mächte dazu, den Krieg gegen die katholische Seite für unvermeidlich zu halten und sich deswegen auf ihn nicht nur vorzubereiten, sondern obendrein auch nach einer günstigen Gelegenheit zu suchen, bei der man den Konflikt präventiv eskalieren konnte. Die Lutheraner hingegen vertraten in dieser Frage eine zurückhaltende Position oder standen auf Seiten des Kaisers, wie Sachsen und Hessen-Darmstadt. Auf katholischer Seite wiederum waren es vor allem die von den jesuitischen Vorstellungen der Gegenreformation beeinflussten Herrscher, die auf eine Eskalation des Konfliktes setzten, während andere eine eher moderate Politik betrieben.

Diese spezifische Positionierung ist schließlich auch der Grund dafür, dass eine noch so ausführliche Analyse der Reichsverfassung beziehungsweise deren Blockade infolge der konfessionellen Spaltung den zwangsläufigen Ausbruch des Krieges nicht zu erklären vermag. Das kann allein eine Herangehensweise, die auf die jeweiligen Wahrnehmungsmuster abhebt, nach deren Vorgabe die Lage von den Mächtigen beurteilt wurde und in deren Bann diese bei ihrem Agieren standen. Das heißt: Nicht die Blockade der Reichsinstitutionen selbst hat in den Krieg geführt, sondern das eskalierende Misstrauen der maßgeblichen Akteure in beiden konfessionellen Lagern, wodurch die auf Gewalt setzenden Akteure schließlich die Oberhand gewannen.

Und doch ging deren Vorstellung, auf dem Weg der Konflikteskalation das jeweilige Lager unter ihre politische Führung zu bringen, nicht ohne Weiteres auf: Die Kurfürstentümer Sachsen und Brandenburg hielten sich von der Protestantischen Union fern, und als der Krieg begonnen hatte, zeigte sich, dass die der Union beigetretenen Reichsstädte in einem offenen Krieg gegen den Kaiser derart verwundbar waren, dass sie sich ein ums andere Mal zu politischer Zurückhaltung gezwungen sahen. Unter Führung Herzog Maximilians von Bayern agierte die Katholische Liga um einiges geschlossener und wurde dadurch – im Gegensatz zur Union – zu einem relevanten Machtfaktor des Krieges. Aber Maximilian hatte auch eigene Interessen, die auf die Erhöhung seines Status’ im Reich und die Vergrößerung seines Territoriums hinausliefen, und die Verfolgung und Durchsetzung dieser Interessen lief immer wieder der konfessionellen Geschlossenheit der katholischen Seite zuwider. Vor allem wollten Maximilian und die in der Liga miteinander verbündeten geistlichen Kurfürsten verhindern, dass der Kaiser die Durchsetzung der Gegenreformation im Reich zur Ausweitung seiner eigenen Macht nutzte. Das wäre auf Kosten der Reichsstände gegangen, und deswegen opponierten diese verschiedentlich gegen den Kaiser. Auch für sie ging es neben konfessionellen stets auch um machtpolitische Fragen. Nirgendwo zeigt sich das deutlicher als in ihren Intrigen gegen den kaiserlichen Generalissimus Albrecht von Wallenstein, die dazu führten, dass dieser 1630 auf dem Kurfürstentag von Regensburg entlassen und Anfang 1634 schließlich durch kaiserliche Offiziere in Eger ermordet wurde.

Für den Verlauf des Krieges waren indes auch geostrategische Imperative ausschlaggebend. Sie traten immer dann in den Vordergrund, wenn eine der beiden unter dem Banner des religiösen Bekenntnisses kämpfenden Parteien im Begriff stand, militärische Siege in politische Macht zu verwandeln, was die Einflusskonstellationen in Europa unumkehrbar verändert hätte. Jede sich abzeichnende Veränderung der Kräfteverhältnisse führte dazu, dass Mächte, die bis dahin noch nicht in den Krieg eingegriffen oder sich auf die indirekte Unterstützung einer Seite beschränkt hatten, offen als Kriegspartei hervortraten und intervenierten, um eine für sie nachteilige Verschiebung der europäischen Kräftekonstellationen zu verhindern. Das zeigte sich bei der spanischen Unterstützung für die Wiener Linie des Hauses Habsburg gleich zu Beginn des Krieges und setzte sich mit der dänischen Intervention in den Krieg 1625 fort. Bei Letzterer spielte neben dem Gegensatz zum Kaiser in Wien die indirekte Konkurrenz mit Schweden eine zentrale Rolle: Christian IV. von Dänemark wollte dem schwedischen König Gustav II. Adolf zuvorkommen, mit dem er seit Längerem um die Hegemonie im Ostseeraum konkurrierte; er ging davon aus, dass er durch das Eingreifen in den Krieg im Reich die südliche Ostseeküste unter seine Kontrolle bringen und so seine Position in der gesamten Region deutlich verbessern würde – ein Projekt, das, weil es in einem völligen Fehlschlag endete, im Ergebnis jedoch die Machtstellung Dänemarks erheblich beeinträchtigte.

Die dänische Niederlage und das Vordringen kaiserlicher Truppen bis nach Jütland hatten zur Folge, dass mit dem kaiserlichen Feldherr Wallenstein eine neue Macht im Ostseeraum auftrat, die von Schweden als bedrohliche Herausforderung angesehen wurde. Wallenstein, dessen Strategie ohnehin eher nach geopolitischen als konfessionellen Vorgaben angelegt war, verfolgte nämlich das Ziel, durch die Kontrolle der Handelswege in Nord- und Ostsee dem niederländischen Widerstand gegen Spanien die ökonomische Grundlage zu entziehen, die protestantischen Mächte des Nordens dadurch zu schwächen und so die europäischen Kräfteverhältnisse von Grund auf zu verändern. Das forderte die schwedische Gegenintervention heraus, die Wallenstein wiederum dadurch zu verhindern suchte, dass er ein Armeekorps nach Polen entsandte, um den dort geführten Krieg zwischen Polen und Schweden am Laufen zu halten.Zur Auflösung der Fußnote[7] In der Forschung ist eine lange Debatte über die Gründe für Gustav Adolfs Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg geführt worden; sicherlich hat dabei auch das Motiv der konfessionellen Solidarität eine Rolle gespielt, aber unübersehbar ging es doch auch um machtpolitische Fragen und die Absicherung der schwedischen Position im Ostseeraum, die der König durch Wallensteins Eingreifen dort gefährdet sah.Zur Auflösung der Fußnote[8]

Allerdings sind die Motive zur Intervention das Eine, die Fähigkeit dazu ist das Andere. Gustav Adolf wäre zu einer langfristigen Kriegführung in Deutschland kaum in der Lage gewesen, wenn er nicht regelmäßige französische Subsidien erhalten hätte, die ihm eine deutliche Vergrößerung seines Heeres über die auf Usedom angelandeten nationalschwedischen Regimenter hinaus erlaubten und ihn so erst in die Lage versetzten, seine Operationen nicht auf die Kontrolle eines schmalen Küstenstreifens beschränken zu müssen, sondern bis zur Donau und darüber hinaus vorstoßen zu können. Die durchschlagenden Erfolge der schwedischen Waffen wiederum veranlassten Spanien, sich in dem im Reich geführten Krieg erneut zu engagieren und größere Truppenverbände aus Norditalien nach Deutschland in Marsch zu setzen. Bei Nördlingen gelang es 1634 einem spanisch-kaiserlichen Heer – Gustav Adolf war im November 1632 bei Lützen gefallen, Wallenstein Anfang 1634 mit Billigung des Kaisers ermordet worden –, die schwedische Machtstellung in Süddeutschland zu brechen. Jetzt stand der Kriegsausgang wieder auf der Kippe, und um ein habsburgisches Übergewicht zu verhindern, griff nun Frankreich offen in den Krieg ein und positionierte sich als selbstständige Partei mit eigenen Interessen. Die französische Intervention war zunächst defensiv angelegt, nahm im weiteren Verlauf des Krieges aber mehr und mehr offensive Züge an.Zur Auflösung der Fußnote[9]

Europäischer Krieg mit offener Kriegsökonomie

Die analytische Betrachtung von Kriegsdynamik und Kriegsmotiven zeigt: Als Religionskrieg war der Dreißigjährige Krieg im Wesentlichen eine Auseinandersetzung innerhalb des Reiches, und ebenso war er das als ein gewaltsam ausgetragener Verfassungskonflikt. Im Hinblick auf geostrategische und machtpolitische Fragen war er jedoch von Anfang an ein europäischer Krieg, an dem alle Mächte teilzunehmen sich genötigt sahen, wenn sie in Europa eine politische Rolle spielen wollten. Es war die Lage des Reiches in der Mitte Europas, die den böhmischen Aufstand von den Revolutionen und Bürgerkriegen in Frankreich, den Niederlanden und England unterschied. Dort behielten die Konflikte um die innere Machtverteilung und die konfessionspolitische Ausrichtung den Charakter eines Bürgerkrieges. Das war im Reich nicht möglich. Wenn hier eine der Parteien die Überhand gewann, sei dies nun eine der beiden Konfessionen oder mit Königtum beziehungsweise Ständevertretung (Parlament) eine der beiden Parteien im verfassungspolitischen Konflikt, hatte dies Auswirkungen auf die machtpolitischen Verhältnisse in ganz Europa. Das führte, nachdem der Krieg erst einmal ausgebrochen war, zu einem strukturellen Interventionszwang, dem sich auf Dauer keine der großen Mächte entziehen konnte.

Mit diesem – der im Übrigen nicht mit der Theorie von der Unvermeidbarkeit des Krieges zu verwechseln ist – kam ein weiterer Grund für die lange Dauer des Krieges ins Spiel: die Entstehung einer offenen Kriegsökonomie. Während bei geschlossenen Kriegsökonomien den konfligierenden Mächten nur eine begrenzte Menge von Ressourcen – Geld, Waffen, Soldaten sowie alles, was zur Führung eines Krieges vonnöten ist – zur Verfügung steht, sodass der Krieg zwangsläufig endet, wenn diese Ressourcen verbraucht sind, zeichnen sich offene Kriegsökonomien dadurch aus, dass permanent neue Ressourcen von außen in das Kriegsgebiet einströmen. Die Folge ist, dass auf der Grundlage offener Ökonomien geführte Kriege nicht "ausbrennen", sondern im Prinzip endlos weitergeführt werden – mit dem Begleiteffekt freilich, dass die Möglichkeiten zur Versorgung der Soldaten mit Nahrung immer schwieriger werden, sodass diese dazu übergehen, die Bauern zu drangsalieren, um sie dazu zu zwingen, noch vorhandene Lebensmittel herauszugeben.

Das war vor allem in der zweiten Hälfte des Dreißigjährigen Krieges der Fall, als die Gewaltanwendung sich aus dem Kampf der Heere gegeneinander in ein Schröpfen und Ausplündern der Bevölkerung durch die Soldaten verwandelte. Als schließlich die Zugtiere für die Bestellung der Felder geschlachtet waren, das Saatgut, das im Frühjahr ausgebracht werden sollte, verzehrt war und dann obendrein Seuchenwellen auf eine durch die Hungersnot geschwächte Bevölkerung trafen, stiegen die Todesraten dieses Krieges steil an, oft mit der Folge, dass ganze Landstriche entvölkert wurden. Die Verheerungen dieses Krieges waren nicht nur die Folge unmittelbarer Kriegsgewalt, sondern resultierten nicht zuletzt aus einer Kriegsökonomie, die ständig neue Kriegsressourcen ins Land pumpte, aber nicht in der Lage war, Kombattanten wie Nichtkombattanten mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen.


Friedensschluss von 1648 zwischen Spanien und Niederlanden.

Friedensschluss von 1648 zwischen Spanien und Niederlanden. (© picture-alliance, Heritage images)


Die Diplomaten, die in mehr als vierjährigen Verhandlungen nicht nur den Krieg beendeten, sondern auch eine neue Friedensordnung aushandelten, hatten also mehrere Probleme zu lösen: Zunächst galt es, dafür zu sorgen, dass konfessionelle Konfliktlinien nicht mehr zu Verstärkern und Beschleunigern von Kriegen wurden. Dazu musste das religiöse Bekenntnis neutralisiert und entpolitisiert werden. Weiterhin ging es darum, Staatenkrieg und Bürgerkrieg so zuverlässig voneinander zu trennen, dass sie sich nicht wieder miteinander verbinden konnten. Und schließlich musste eine Ordnung geschaffen werden, in der nicht jeder Krieg um Grenzverschiebungen und Einflussgebiete zu einem um den grundsätzlichen Charakter der politischen Ordnung wurde. Das alles ist in Münster und Osnabrück tatsächlich gelungen, und insofern war das, was man die Westfälische Ordnung nennt, die politisch folgenreiche Antwort auf einen Krieg, der zugleich ein Bürgerkrieg und ein Hegemonialkrieg war.

Der Dreißigjährige Krieg und die Gegenwart

Mit dem Ende der Westfälischen Ordnung und ihres Systems der Kriegsregulation ist der Krieg nicht aus der Geschichte verschwunden. Es spricht manches dafür, dass das 21. Jahrhundert durch Kriege vom Typus "Dreißigjähriger Krieg" gekennzeichnet sein wird. Das heißt nicht, dass alle Kriege der nächsten Jahrzehnte dem Dreißigjährigen Krieg ähnlich sein werden; einige indes schon, und es werden vermutlich diese Kriege sein, die dem globalen Gewaltgeschehen ihren Stempel aufdrücken. Was also kennzeichnet Kriege vom Typus "Dreißigjähriger Krieg" im Unterschied zu den Kriegen der Westfälischen Ordnung, wie wir sie von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis ins 20. Jahrhundert hinein haben beobachten können?

Zunächst ist es die lange Dauer dieser Kriege, ihr zwischenzeitliches Versiegen und dann erneutes Aufflackern, das einige Weltregionen in Räume struktureller Friedlosigkeit verwandelt hat. Der Nahe Osten ist gegenwärtig auf dem Weg dahin, während im Gebiet der Großen Seen im subsaharischen Afrika, im Ostkongo zumal, dieser Zustand seit einigen Jahrzehnten bereits erreicht ist. Mit dem Wiederauftauchen von Söldnern und Kriegsunternehmern wird es in wachsendem Ausmaß zu einer Kommerzialisierung der Gewalt kommen, was heißt, dass nennenswerte Gruppen von Kämpfern buchstäblich vom Krieg leben, also wie im Dreißigjährigen Krieg aus der Gewaltanwendung ihren Lebensunterhalt beziehen. Sie haben deswegen kein Interesse an einer Kriegsbeendigung.

Weiterhin sind solche Kriege dadurch gekennzeichnet, dass sich dem materiellen Kalkül unbedingte Wahrheits- und Wertansprüche zugesellen, insbesondere solche religiös-konfessioneller Art. Diese sorgen dafür, dass über lange Zeit keine Kompromisse zwischen den Konfliktparteien gefunden werden. Das ist neben der offenen Kriegsökonomie, wie wir sie zurzeit vor allem in Syrien beobachten können, eine weitere Ursache dafür, dass diese Kriege so lange dauern und eilends ausgehandelte Waffenstillstände nach kurzer Zeit scheitern. Vor allem das verhängnisvolle Zusammentreffen von Kriegskommerzialisierung und unbedingtem, weil religiös begründetem Wahrheitsanspruch können am Dreißigjährigen Krieg in Mitteleuropa sehr gut studiert werden.

Solche Kriege lassen sich nur durch sorgfältige und langwierige Verhandlungen beenden, in denen nicht bloß Ausgleiche zwischen den Kriegsparteien gefunden werden, sondern auch, wie im Westfälischen Frieden, eine neue politische Ordnung geschaffen wird, die in der Lage ist, die Wahrheits- und Wertansprüche zuverlässig zu neutralisieren sowie Krieg und Frieden klar voneinander zu trennen. Genau das war die große Leistung der Westfälischen Ordnung: die politische Neutralisierung der konfessionellen Streitfragen, deren Separierung von den Fragen der Machtverteilung im Innern der Staaten und sodann die Auflösung des großen Problems der politischen Ordnung Europas, bei der ein System gleichberechtigter Staaten an die Stelle der imperialen Vormacht des Hauses Habsburg getreten ist. Eine solche neue politische Ordnung ist das Ergebnis eines langwierigen Verhandlungsprozesses mit vielen Rückschlägen und gleichzeitig zähen Verhandlungsführern und politischen Architekten, die sich durch einen längeren Stillstand der Gespräche nicht entmutigen lassen.

Die Schnelllebigkeit unserer Gegenwart ist im Vergleich mit dem 17. Jahrhundert freilich nicht geeignet, den Friedensmachern die ihnen aufgetragene Aufgabe zu erleichtern. Es könnte durchaus sein, dass sie dieses Mal scheitern. Die Wahrscheinlichkeit eines Gelingens dürfte sich mit dem Maß eines Lernens aus dem Dreißigjährigen Krieg, seinen Anfängen, seinem Verlauf sowie seiner Beendigung, deutlich erhöhen. Deswegen ist die Auseinandersetzung mit dem Dreißigjährigen Krieg inzwischen politisch sehr viel instruktiver als die mit den Kriegen der Westfälischen Ordnung, mit denen sich nicht nur die Historiker, sondern auch das Gros der Friedens- und Konfliktforscher zuletzt überwiegend beschäftigt haben.

5. Westfälischer Frieden. Die Stunde der Diplomaten.

Ab Sommer 1643 treffen verschiedenste Delegationen in Münster und Osnabrück zum größten Friedenskongress der Neuzeit ein. Jahrelang ringen mehr als 100 deutsche und ausländische Gesandtschaften um die Aussöhnung der verfeindeten Kräfte und Konfessionen. Am 24. Oktober 1648 endlich wird das Vertragswerk unterzeichnet – ein komplexes Konvolut, das nicht weniger schaffen soll als eine neue Ordnung für Europa

Mit Brief und Siegel erkennen die am »Westfälischen Frieden« beteiligten Mächte die im Oktober 1648 geschlossenen Verträge an    (Foto: picture-alliance / akg-images / Erich Lessing | Erich Lessing)

Münster in Westfalen, Ende September 1648. Die Delegierten des Friedenskongresses sind verärgert. Unruhig warten sie auf Nachricht aus Wien. Kaiser Ferdinand III., seit elf Jahren Herr des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, soll seinen Diplomaten – nun endlich! – den Befehl zur Unterzeichnung des Vertragswerks geben, das den „Teutschen Krieg“ beenden wird. Jenen Konflikt, der 1618 mit dem Prager Fenstersturz begann, der seither Mitteleuropa verwüstet und ganze Landstriche entvölkert hat. Den bis dahin verheerendsten Konflikt der abendländischen Geschichte.

Schon seit Wochen liegen die Verträge unterschriftsreif bereit. Doch der Habsburger Herrscher hat immer wieder Aufschub gefordert, zu verzögern versucht, neue Beratungen angeregt, die ihm vielleicht noch geringfügig bessere Bedingungen verschaffen könnten. Die Abgesandten der Reichsstände, der deutschen Landesherren und Städte, verlieren nun die Geduld; der Kurfürst von Bayern droht: Er werde nicht länger warten und eben ohne den Kaiser unterschreiben. Aber ein Abschluss ohne das Oberhaupt des Reiches – welche Bedeutung hätte der Frieden dann noch? Der doch ein pax universalis et perpetua werden soll, eine allgemeine und ewige Friedensordnung für Europa.

Am 30. September schließlich galoppiert ein Reiter der Thurn-und-Taxis-Post auf die Stadt zu. Der Bote bringt die dringend erwartete Depesche aus Wien in die Königsstraße 9, eines der Häuser, in denen die kaiserlichen Abgeordneten residieren.

Eine geplante erste Friedenskonferenz kommt 1636 nicht zustande

Reichshofrat Isaak Volmar, ein 66-jähriger Jurist aus der Habsburger Gesandtschaft, nimmt die Nachricht entgegen. Hastig öffnet er das Siegel, entfaltet den Brief – und ist entsetzt: Er kann nichts lesen. Der Text ist wie üblich kodiert, jedoch in einer Chiffre, die ihm unbekannt ist. Der harte und oft unbeherrschte Unterhändler ist ratlos: Wie soll er den anderen Delegierten mit dieser peinlichen Nachricht gegenübertreten?

Zwei Tage müht sich Volmar, das Schreiben doch noch zu entziffern; vermutlich wendet er alle Techniken der Dechiffrierung an, die er kennt: einfach und doppelt vertauschte Buchstaben, Silbenschlüssel, versucht es mit älteren, schon einmal benutzten Codes. Vergebens. Es bleibt ihm nichts, als den Kongressteilnehmern von dem Missgeschick zu berichten. Häufig haben sich seine Kollegen über die langen, bildreichen Reden des eitlen und ehrgeizigen Volmar mokiert. Doch jetzt findet der Doktor des kirchlichen sowie des weltlichen Rechtes nur schwer die richtigen Worte. Und kaum jemand will ihm glauben. Viele Gesandte meinen, dies sei nur eine weitere Finte des Kaisers, um abermals Zeit herauszuschlagen. Denn einen Boten nach Österreich zu schicken, um die passende Chiffre von dort zu holen, würde mindestens drei Wochen dauern. Trotz des eigens für den Kongress in Münster eingerichteten Postamtes brauchen Briefe mehr als zehn Tage für die Strecke nach Wien.

Der savoyische Gesandte scherzt, man möge den Papst bemühen, der ja alles binden und auflösen könne, sicher auch diese Geheimschrift. Allerdings ist den wenigsten Delegierten zum Scherzen zumute. Seit fünf Jahren ringen Diplomaten aus Frankreich, Deutschland, Schweden, den Niederlanden, Spanien, Italien in Münster und im nahen Osnabrück um den Frieden; sogar Siebenbürgen ist hier vertreten. Nie zuvor hat es einen vergleichbaren Kongress gegeben. Schwierigste Verhandlungen wurden geführt: um den Ausgleich der miteinander tödlich verfeindeten christlichen Konfessionen, um Entschädigungszahlungen an die fremden Mächte, um Gebietsabtretungen. Jetzt liegt, in 120 Paragrafen gefasst, ein Vertrag bereit zwischen dem römisch-deutschen Kaiser Ferdinand III. und König Ludwig XIV. von Frankreich; es fehlen nur noch die Unterschriften der Bevollmächtigten.

Auch der ähnlich umfangreiche Kontrakt zwischen dem Kaiser und Königin Christine von Schweden ist fertig formuliert. Im Januar schon hat Spanien die Vereinigten Niederlande mit einem Separatvertrag nach 80 Jahren Unabhängigkeitskampf in die Freiheit entlassen. Und selbst die deutschen Katholiken und Protestanten haben ihren Konflikt beigelegt, der – offen blutig oder untergründig – das Land bewegt, seit Martin Luther 1517 seine 95 Thesen zur Reformation veröffentlicht hat.bDie Delegierten haben Frieden vereinbart, ein neues Grundgesetz für das Reich und eine neue Ordnung für Europa geschaffen. Und jetzt: weitere Verzögerungen? Oder droht gar alles noch zu scheitern – weil sich ein Brief nicht entziffern lässt?

DABEI HÄTTE DER KRIEG schon mehr als ein Jahrzehnt früher beendet werden können. 1634 bot sich Papst Urban VIII. als Vermittler für Friedensverhandlungen zwischen den katholischen Dynastien in Frankreich, Spanien und Deutschland an. (Freilich: Die Protestanten sollten nicht einbezogen werden. Die Kurie verbot ihren Diplomaten jedes Gespräch mit den „Ketzern“; nicht einmal deren Anwesenheit bei Verhandlungen war geduldet. Allein die Bekehrung der Protestanten könne Ziel der katholischen Bemühungen sein, schrieb der Pontifex; sei diese nicht zu erreichen, bliebe als Option nur deren Vernichtung.)

Viele katholische Fürsten waren damals bereit, der Einladung des Heiligen Vaters zu folgen. Vor allem die deutschen Herren, deren Länder durch die Feldzüge dem Ruin nahe waren. Aber auch Spanien – wie das Heilige Römische Reich ja von einem Habsburger regiert – brauchte den Frieden dringend. Der Staat war fast bankrott, weil er unter anderem seit Jahrzehnten in einen teuren und zunehmend aussichtslosen Krieg mit den Vereinigten Niederlanden verstrickt war.Eine Macht jedoch war noch lange nicht kriegsmüde: Frankreich, das die Armeen anderer Staaten mit Geld subventionierte, aber bis dahin nicht mit eigenen Söldnern an den Kämpfen beteiligt gewesen war. Kardinal Richelieu, der Erste Minister des französischen Königs, wollte die Macht der zwei Habsburger-Herrscher brechen und die Stellung der französischen Monarchie in Europa stärken. Und hintertrieb deshalb die päpstlichen Friedensbemühungen.

Noch dazu wollte der Pariser Regierungschef keinen Kongress, von dem protestantische Verbündete wie Schweden und die Vereinigten Niederlande ausgeschlossen sein würden. Für diesen Fall fürchtete er, allein dem Druck der beiden Habsburger Herrscherhäuser ausgeliefert zu sein und vom Kaiser und dem König von Spanien zu einem ungünstigen Vertrag gedrängt zu werden. Denn Richelieu war davon überzeugt, dass der Friede nur von Dauer sein konnte, wenn ihn auch die evangelischen Mächte garantierten. Wenn etwa die Schweden den Friedensvertrag nicht unterzeichneten – weshalb sollten sie dann den Kampf einstellen?

Offen entgegentreten konnte Richelieu, ein Kardinal, dem Papst und dessen Friedensinitiative freilich nicht. Deshalb nutzte er jeden Vorwand, um die Verhandlungen zu verhindern. Zwar reiste im Oktober 1636 der Botschafter des Vatikan mit großem Gefolge nach Köln, das als Verhandlungsort auserkoren worden war, und auch kaiserliche und spanische Bevollmächtigte erschienen dort. Paris jedoch entfachte einen Streit über den Inhalt der Geleitschreiben, die die Gesandten mit sich führen sollten. Wie sollte etwa die Funktion des Passinhabers auf dem künftigen Kongress lauten? Im Ergebnis blieben Frankreichs Gesandte dem Kongress fern. Eine Zeitlang warteten die anderen Delegierten noch, dann fuhren sie nach Hause. Der Friedensplan des Papstes war gescheitert. Söldnertruppen, die seit 1635 in französischem Auftrag im Reich operierten, setzten ihren Feldzug fort.

Und so blieb der Krieg, Jahr für Jahr. Die Habsburger gerieten immer mehr in Bedrängnis. Zunächst in Deutschland: Franzosen und Schweden rückten im Januar 1641 bis Regensburg vor und beschossen die Stadt, während dort der Reichstag unter Vorsitz des Kaisers tagte. Aber auch auf der Iberischen Halbinsel, wo Portugiesen und Katalanen gegen die spanische Herrschaft revoltierten. Zudem schlossen Schweden und Franzosen eine noch engere Allianz, die den Separatfrieden einer Macht mit dem Kaiser ausschloss. Darüber hinaus vereinbarten sie, da sich der Krieg günstig für sie entwickelte, einen Friedenskongress einzuberufen, mit allen Verbündeten. Ferdinand III. blieb angesichts der katastrophalen Lage des Krieges (und wegen der immer dringenderen Forderungen seiner Fürsten, mit den ausländischen Mächten zu verhandeln) nichts anderes übrig, als nachzugeben.

Am Weihnachtstag 1641 stimmen seine Gesandten in Hamburg einem Vertrag zu, der die Form der Friedensverhandlungen regelte und weitgehend den Forderungen von Franzosen und Schweden entsprach. Es sollte ein Kongress anberaumt werden, der an zwei Orten tagte. Im rund 10 000 Einwohner zählenden katholischen Münster in Westfalen würden die Katholiken verhandeln, im kleineren, vorwiegend evangelischen Osnabrück die protestantischen Mächte; die kaiserlichen Abgesandten sollten in beiden Orten vertreten sein. Nur durch diese Trennung nach Konfessionen konnte der Vatikan als Vermittler gewonnen werden. Für dessen Gesandten wäre es undenkbar gewesen, in der Öffentlichkeit mit Protestanten zu sprechen – diese hatten ihrerseits wenig Interesse an päpstlicher Einmischung.

Neben der geographischen Lage sprach für Münster, dass es im Krieg nur geringe Schäden erlitten hatte – immerhin wurden mehr als 10 000 Besucher erwartet: neben den Delegierten und deren Gefolgsleuten, Dienern und Leibwachen auch Lebensmittelhändler und Prostituierte, Schausteller, Seiltänzer, Akrobaten und Komödianten. (Osnabrück allerdings war ärmlicher und vom Krieg schwerer heimgesucht.) Ende März 1642 sollten die Konferenzen beginnen. Tatsächlich aber dauerte es bis zum Start noch anderthalb Jahre. Denn eine zentrale Forderung der Alliierten wollte der Kaiser nicht erfüllen: auch die rund 300 Reichsstände einzuladen – also sämtliche geistlichen und weltlichen Fürsten Deutschlands, dazu die Grafen und die freien Reichsstädte.

Insbesondere Frankreich drängte darauf. Denn Kardinal Jules Mazarin, Nachfolger des 1642 verstorbenen Richelieu, war davon überzeugt, dass vor allem die kleineren Landesherren den Frieden unbedingt wollten. Deshalb würden sie die Ansprüche der Großmächte (etwa auf Landgewinn auf Kosten des Kaisers) unterstützen, wenn dadurch der Krieg schneller zu beenden war. Ferdinand III. hingegen bestand darauf, das Reich außenpolitisch allein zu vertreten. Den Krieg zu erklären, Bündnisse zu schmieden, Frieden zu schließen – all das betrachtete er als Vorrecht des Kaisers (nur die sieben Kurfürsten sollten einen begrenzten Einfluss darauf haben). Es würde die Autorität des Kaisers also erheblich schwächen, wenn alle 300 Reichsstände an den Verhandlungen mit den europäischen Mächten beteiligt wären.

Obwohl diese Frage noch ungeklärt war, entband Ferdinand die beiden Tagungsstädte im Mai 1643 von allen Pflichten und Eiden gegenüber dem Reich sowie ihren Landesherren; die habsburgische Garnison zog aus Münster, die schwedische aus Osnabrück ab. Die Städte waren nun de facto neutral und für den Schutz der Konferenzen allein verantwortlich; Münster warb dafür eine Truppe von 1200 Soldaten an.

Während die Delegierten disputieren, kämpfen Europas Heere weiter

Im Verlauf der zweiten Jahreshälfte trafen die ersten Gesandtschaften ein: Kaiserliche, Spanier, Schweden. Der schwedische Hauptvertreter Graf Johan Oxenstierna, 32, wartete dagegen noch in Minden, da er es für unter seiner Würde hielt, vor den Franzosen zu erscheinen. Die kamen im Februar 1644 in Münster an, nach ihnen traf der päpstliche Vermittler ein, Bischof Fabio Chigi. Die eigentlichen Verhandlungen unter den Großmächten hätten nun eröffnet werden können. Doch noch fehlten die Reichsstände, ohne sie wollten Schweden und Franzosen nicht beginnen. Und der Kaiser weigerte sich, sie dazuzubitten.

Das übernahmen die französischen Bevollmächtigten am 6. April 1644. Sie verbanden die Einladung mit einem Angriff auf den Unwillen des Kaisers zum Frieden – und einer Idealisierung der eigenen, vermeintlich selbstlosen Kriegsziele: Die Großmächte hätten nur zu den Waffen gegriffen, hieß es im Aufruf der Franzosen an die Reichsstände, um die Freiheit der Deutschen vor dem Machtwillen des Kaisers zu retten. Folge Deutschland dem Ruf des französischen Königs jetzt nicht, werde es unter die Gewaltherrschaft des Kaisers geraten, der allein Schuld trage an der Verzögerung des Friedens. Aber noch wagten es die Stände nicht, gegen den Willen des Kaisers ihre Vertreter zu schicken. Noch scheuten sie diesen Akt der offenen Auflehnung gegen das Oberhaupt des Reiches. Und so ging der Krieg weiter. Obwohl immer mehr Delegierte nach Münster und Osnabrück reisten – um über den Frieden zu verhandeln.

MÜNSTER, 30. JUNI 1645. Henri II. von Bourbon-Orléans, Herzog von Longueville, der französische Hauptbevollmächtigte bei den Friedensverhandlungen, kommt in Münster an. Zuvor hatten sich die beiden bereits akkreditierten Gesandten Frankreichs über die Vorgehensweise zerstritten und waren selbst in Gegenwart fremder Diplomaten aneinandergeraten. Deshalb musste Paris den weltgewandten 60-jährigen Herzog entsenden, um die zwei zur Ordnung zu zwingen. Seine feierliche Ankunft übertrifft alles zuvor Dagewesene; Zeitungen in ganz Europa berichten darüber. Denn Longueville will die größtmögliche Aufmerksamkeit erregen. Jedermann soll die Pracht seines Einzugs bestaunen – und die Macht Frankreichs, die sich darin spiegelt.

Wegen des Regens hat der Herzog einige Tage vor der Stadt gewartet; nur im Sonnenlicht funkeln die Gold- und Silberdekorationen des Festzuges, leuchten die gelben Lederwämse und scharlachroten Mäntel der Lakaien, strahlen die blauen Samtdecken auf den Rücken der Pferde hell genug. Erst als am 30. Juni der Himmel aufklart, kann das Spektakel beginnen. Gegen 16 Uhr erklingen Trompeten, die Prozession setzt sich in Marsch. Den Auftakt machen 100 Karren mit Wein, von den zahlreichen Zuschauern besonders bejubelt; die Münsteraner hoffen, dass der Herzog ihnen den Inhalt der Fässer schenken wird. Den Karren folgen sechs Gepäckwagen, die gelb und rot gewandeten Diener, Pagen mit grün gefütterten Mänteln, Musikanten sowie die zwölf prächtig geschirrten Reitpferde des Aristokraten. Unmittelbar vor der vergoldeten, sechsspännigen Kutsche des Herzogs, die beschirmt wird von Schweizergardisten mit Hellebarden, reiten in Dreierreihen 25 Kavaliere, in den unterschiedlichsten Farben gekleidet.

Mehr als 200 Personen umfasst der Hofstaat, allein 40 für die Küche, dazu Sekretäre, Dolmetscher, Arzt und Barbier sowie zwei Geistliche. Den Zug schließen die zwei anderen französischen Unterhändler mit ihren Dienerschaften, ebenfalls in prächtiger Livree. Durch das Spalier der Soldaten und Bürger der Stadt passiert die Parade das Tor im Südosten des mächtigen Festungswerks und zieht zum Domplatz, wo der Herzog Quartier nimmt. Was für ein Kontrast zu dem vom Krieg verwüsteten Umland von Münster, zu niedergebrannten westfälischen Städten wie Paderborn, den verlassenen Dörfern, von Unkraut überwucherten Feldern. Zur Schlichtheit auch der Kongressorte: Münster wirkt trotz des Doms, des Rat- und des Krameramthauses ländlich; zahlreiche Bürgerhäuser mit Eichenfachwerk, Tenne und Stall, Küche und offenem Herd gleichen eher Bauernhöfen. Das Vieh zieht morgens und abends über die Straßen, Erntewagen holpern durch die Stadt.

Fabio Chigi, der päpstliche Nuntius, ein feingeistiger Theologe und Dichter, notiert: „An beiden Seiten der Straße liegt oft dicker Schmutz, ja sogar Misthaufen dampfen hier vor sich hin. Denn alle wohnen hier unter einem Dach: Menschen, trächtige Kühe, stinkende Ziegenböcke und Schweine.“ Zudem behagt dem gebürtigen Toskaner das Wetter nicht; andauernd regne es. Und Pumpernickel, das örtliche Brot, sei kaum essbar. In Osnabrück, schreibt ein französischer Besucher, seien gar nur drei Straßen der Rede wert, die anderen nur von armen Leuten bewohnt, unansehnlich bebaut, etliche nicht einmal gepflastert.

Es fällt den Stadtoberen der Verhandlungsorte nicht leicht, die 94 Gesandtschaften aus dem Reich und die 15 ausländischen Delegationen angemessen unterzubringen; allein die Franzosen reisen mit fast 500 Personen, die Österreicher mit rund 170 nach Münster. Dort logieren die bedeutenden Mächte in der Nähe des Doms. Sie wohnen in Stadtpalästen von Adeligen aus dem Umland; wer weniger Geld zur Verfügung hat, mietet Bürgerhäuser an. Die Abordnungen in Osnabrück sind deutlich kleiner; nur die schwedische und die dänische haben mehr als 100 Mann, während sich Johann Graf Lamberg, einer der kaiserlichen Bevollmächtigten, mit 27 Gefolgsleuten begnügt. Das macht die Unterbringung einfacher. Zudem haben viele Patrizier die Stadt im Krieg verlassen. Ihre Häuser stehen nun leer und können leicht requiriert werden.

Wem das Vorgefundene nicht repräsentativ genug erscheint, der baut um: So lässt ein Spanier in der Tenne seines Hauses Bretterwände aufstellen und mit Gobelins behängen, um den Eindruck einer vornehmen Zimmerflucht zu erwecken. Repräsentativ muss das Quartier eines Gesandten sein. Denn es gilt als Wohnung seines fürstlichen Herrn, dessen Person er vertritt: Über der Haustür prangt das Herrscherwappen, im Audienzzimmer deutet oft ein erhöhter Sessel mit einem Baldachin den Thron an.

Vor allem aber dienen die Unterkünfte als Tagungsräume. Der größte Friedenskongress der Neuzeit findet in den Quartieren statt: Es gibt weder eine allgemeine Eröffnungszeremonie noch Vollversammlungen noch eine gemeinsame Abschlussveranstaltung. Die Verhandlungspartner besuchen einander oder einen der beiden Vermittler reihum in ihren Unterkünften. Deren Luxus soll die Botschafter der anderen Staaten beeindrucken und den eigenen Rang unter den Mächten Europas betonen.

Aber der Reigen von Besuchen und Gegenbesuchen kommt auch im Sommer 1645 noch nicht richtig in Gang. Denn weiterhin sperrt sich der Kaiser, alle Reichsstände zum Kongress zuzulassen. Erst zwei schwere Niederlagen seiner Truppen stimmen Ferdinand III. um (die Kämpfe dauern die ganze Zeit an; auf einen Waffenstillstand können sich die Kriegsparteien bis zum Schluss nicht einigen): Am 6. März 1645 unterliegen sie in der Nähe von Prag den Schweden, fünf Monate später im schwäbischen Alerheim einer französischen Armee. Damit geraten die habsburgischen Kernlande Böhmen und Österreich erneut in Gefahr.

Und so beugt sich der Kaiser. Am 29. August 1645 lädt er die Reichsstände nach Münster und Osnabrück. Eine schwere Entscheidung: Denn in Zukunft werden neben dem Kaiser die Stände in ihrer Gesamtheit das Reich völkerrechtlich repräsentieren. De facto sind Kriegserklärungen und Friedensschlüsse ohne ihre Zustimmung nun ausgeschlossen. ENDE NOVEMBER TRIFFT SCHLIESSLICH auch Maximilian Graf von Trauttmansdorff in Münster ein, der engste Vertraute des Kaisers und dessen Chefunterhändler. Im Gegensatz zu Longueville, einige Monate zuvor, nähert sich der 61-Jährige mit seiner Kutsche in der Dunkelheit; trotz eines Gefolges von 100 Mann passiert er kaum bemerkt das Tor.

Trauttmansdorff will die ohnehin gereizte Stimmung in der Kongressstadt nicht noch durch einen prahlerischen Einzug anheizen. Vielleicht aber scheut er auch den Aufwand eines solchen Spektakels. Denn das müsste er – als Vertreter des ranghöchsten weltlichen Fürsten der Christenheit – mit noch größerem Gepränge abhalten als der Franzose, um nicht das Prestige seines kaiserlichen Herrn zu beschädigen. Und diese Ausgaben kann sich der Gesandte, als vierter Sohn einer Adelsfamilie deutlich ärmer als Longueville, nicht leisten. Zumal Gelder aus Wien nur spärlich fließen. So soll Johann Ludwig Graf von Nassau, ebenfalls ein kaiserlicher Gesandter, eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1000 Gulden erhalten, doch legt er schon in den ersten zwei Kongressjahren 130 000 Gulden dazu, für die er Familien ländereien und sein silbernes Tafelgeschirr verkaufen und sich verschulden muss.

Die allgemein verbreitete Korruption wird zur wichtigen Einnahmequelle. Reichshofrat Isaak Volmar nutzt sie kräftig; lediglich von den verhassten Franzosen nimmt der Sohn eines einfachen schwäbischen Stadtschreibers nichts. Trotzdem kann er sich nur eine zweispännige Kutsche leisten – sehr zum Spott der ausländischen Gesandten.

Der Kaiser will Land gegen Frieden geben – wenn auch nicht das eigene

Nach vier Jahren Streit um formale Fragen, um Rangfolgen und Quartiere, sind nun im Dezember 1645 alle Botschafter versammelt, mit Pässen ausgestattet, akkreditiert und untergebracht. Die Hauptverhandlungen können beginnen – der erste internationale Friedenskongress in Europa.

GROSSE ERWARTUNGEN knüpfen sich in Münster an den Grafen Trauttmansdorff, den Freunde und Feinde für einen fähigen, verlässlichen Unterhändler halten. Zeitgenossen rühmen seine Großzügigkeit und Ehrenhaftigkeit – auch wenn sie seine wenig stattliche Erscheinung bemängeln: „Er hat eine stumpfe Nase, die Augen liegen ihm tief im Kopf, er sieht sehr mürrisch aus und trägt eine abscheuliche Perücke, die ihm auf den Augen sitzt.“

Vier römisch-deutschen Kaisern hat Trauttmansdorff bereits als Diplomat gedient; jetzt ist er Präsident des Geheimen Rates, des österreichischen Kabinetts, und der einzige Gesandte einer Großmacht, der auf dem Friedenskongress weitgehende Verhandlungsvollmachten hat.

Alle anderen Delegierten müssen stets die Erlaubnis ihrer Regierungen einholen; selbst Johan Oxenstierna, der Sohn des schwedischen Reichskanzlers, darf keine Entscheidung fällen. Was jeden Fortschritt in den Verhandlungen verzögert: Denn die Postboten brauchen lange, von Osnabrück nach Stockholm 20, von Münster nach Paris zehn und nach Madrid gar 30 bis 40 Tage. Bis also die Spanier Antwort erhalten, wie sie sich etwa den Niederländern gegenüber verhalten sollen, vergehen mindestens zwei Monate – wenn die Kuriere nicht überfallen werden: von Straßenräubern oder im Auftrag einer Macht, um Geheiminformationen abzufangen. Was häufig geschieht; deshalb werden die Nachrichten verschlüsselt und meist mehrere Briefe gleichen Inhalts versandt.

Sofort nach seiner Ankunft im November 1645 sucht Trauttmansdorff nach Möglichkeiten der Verständigung mit Frankreich und Schweden. Er weiß: Der Krieg ist für Habsburg nicht mehr zu gewinnen, sogar eine totale Niederlage droht; ein rascher Frieden muss ausgehandelt werden, um die Herrschaft des Kaisers zu sichern. Trauttmansdorff weiß auch, dass die beiden gegnerischen Großmächte als Bedingung für ihren Abzug Kriegsentschädigungen in Form von Territorien fordern werden. Land gegen schnellen Frieden: Das muss die Taktik der Kaiserlichen sein. Dabei sollen die Gebietsverluste aber möglichst andere deutsche Fürsten treffen.

Zunächst bietet Trauttmansdorff den Franzosen einige kleinere Ländereien in Lothringen an. Die Franzosen weisen die Offerte indes als zu gering zurück – Habsburg müsse deutlich weiter reichende Konzessionen machen. Paris verlangt das Elsass, den Breisgau, Teile Vorderösterreichs. Über so große Gebietsabtretungen will der kaiserliche Delegierte freilich nicht diskutieren. In der Hoffnung, in den Schweden nachgiebigere Verhandlungspartner zu finden, reist er am 14. Dezember 1645 nach Osnabrück. Doch er täuscht sich; die schwedischen Kompensationsansprüche sind noch umfangreicher: Die Skandinavier wollen Pommern, Bremen, Magdeburg, Wismar, Verden, Osnabrück sowie ganz Schlesien.

Und die Schweden haben ein schwerwiegendes Druckmittel, um ihre Ziele durchzusetzen: Ihr Heer, das in Deutschland steht, ist fast 64 000 Mann stark. An die Abtretung Schlesiens, der „Pupille in des Kaisers Auge“, sei nicht zu denken, bedeutet Trauttmansdorff den Schweden. Pommern jedoch, darüber ließe sich reden. Da aber gibt es ein Problem: Das Land an der Ostsee gehört nicht zum Territorium der Habsburger, sondern zum Herrschaftsgebiet des Kurfürsten von Brandenburg aus dem Haus der Hohenzollern. Und der will es nicht hergeben. Weder gegen Geld noch gegen andere Ländereien.

Zwingen kann der Kaiser den Kurfürsten nicht. Ebenso wenig wollen die Schweden von ihrer Forderung lassen. Und so kehrt Trauttmansdorff Ende Februar 1646 nach Münster zurück. Der Versuch, einen Sonderfrieden mit den Schweden zu schließen, bleibt erfolglos. Nun nimmt der Habsburger Gesandte wieder Verhandlungen mit den Franzosen auf, im Wissen, dass eine Verständigung das Kaiserhaus schwere Opfer kosten wird; denn Frankreich fordert wertvolle Gebiete der Habsburger. Aber Ferdinand III. ist jetzt zu diesen Opfern bereit. Nichts wäre schlimmer, als den desaströsen Krieg zu verlängern.

Noch im März sendet der Kaiser Instruktionen nach Münster, in denen er Trauttmansdorff anweist, Frankreich das Elsass anzubieten (zumindest die Orte, die ihm gehören; im Elsass herrscht eine höchst komplizierte Rechtslage, die kaum ein Kongressteilnehmer begreift; unzählige Klein- und Kleinstterritorien sowie viele Städte unterstehen dem Kaiser nur in seiner Funktion als Reichsoberhaupt, sind aber nicht sein Besitz und können somit auch nicht abgetreten werden). Im Gegenzug soll Paris seinen schwedischen Verbündeten von unmäßigen Territorialforderungen abbringen. Was die Franzosen aber ablehnen. Demonstrativ lässt Longueville seine schöne junge Frau nach Münster kommen. Die Kaiserlichen sollen sehen, dass sich die französische Gesandtschaft notfalls langfristig einzurichten versteht.

Drei Monate vergehen ohne weitere Fortschritte. Erst als Trauttmansdorff den Franzosen Ende August auch das Recht auf die rechtsrheinische Festung Philippsburg zugesteht, die als militärisches Einfallstor nach Süddeutschland eine hohe strategische Bedeutung hat, willigt Paris ein. Am Nachmittag des 13. September 1646 finden sich die kaiserliche und die französische Delegation in Trauttmansdorffs Quartier in Münster ein: Erstmals treffen beide Gesandtschaften zu einer formellen Sitzung zusammen. Bis dahin haben sie nur per Austausch von Schriftsätzen verhandelt, die an die Vermittler ausgehändigt und von diesen an die Botschafter weitergereicht worden sind.

Fabio Chigi, der päpstliche Nuntius, verliest das Abkommen über die französische Kriegsentschädigung. Jeweils ein Bevollmächtigter hält ebenfalls eine Ausfertigung des Textes in den Händen, um es mit dem Vorgetragenen vergleichen zu können. Graf Trauttmansdorff leidet unter Durchfall, Fieber und einem akuten Gichtanfall; er hat sein Exemplar an Isaak Volmar übergeben. Nachdem Chigi seinen Vortrag beendet hat, stimmen beide Delegationen dem Inhalt zu, formlos mündlich, denn die Abmachung soll nur vorläufig gelten: Einen verbindlichen Vertrag wollen die Franzosen nicht akzeptieren – wohl auch, um nicht gegen den Pakt mit den Schweden zu verstoßen, der einen Separatfrieden verbietet.

Der Ausgleich zwischen den Großmächten gelingt. Wie aber endet der Krieg der Deutschen?

Mit dem Abkommen vom 13. September 1646 übernehmen die Franzosen die Aufgabe, mäßigend auf die Schweden einzuwirken. Keine leichte Aufgabe, auch angesichts der Sturheit des Gesandten Graf Johan Oxenstierna. Schwierig, reizbar und hochfahrend sei der Schwede, notiert ein französischer Delegierter, dabei unentschlossen und ohne Selbstvertrauen, ein „hoch intonirtes, aufgeblasenes Subjectum“, eitel und stolz.

Tatsächlich fährt Oxenstierna täglich mit einer königlichen Karosse aus, umgeben von zwölf Hellebardieren und einer großen Zahl von Edelleuten, Pagen und Lakaien. Wenn er sich vom Bett erhebt, zur Tafel geht oder schlafen legt, lässt der Schwede dieses jedes Mal durch Pauken und Trompetenschall verkünden. Nachmittags ist nicht mehr mit ihm zu verhandeln, er ist dann meist bezecht. Ein Magdeburger Geistlicher isst vor seinen Besuchen bei Oxenstierna stets Bittermandeln, um so länger nüchtern zu bleiben.

Immerhin: Eines können die Franzosen ihrem Partner abtrotzen – die Schweden verzichten auf Schlesien. Aber von Pommern wollen sie nicht abrücken. Doch dessen Herausgabe lehnt der Kurfürst von Brandenburg weiterhin ab. Daraufhin opfert der Kaiser seinen Lehensmann: Er instruiert die Gesandten, sich mit Oxenstierna auch um den Preis eines Konflikts mit dem armen Brandenburg zu einigen – denn der sei leichter zu ertragen als der Krieg mit der Großmacht Schweden.

Trauttmansdorff formuliert einen Kompromiss, den auch die Regierung in Stockholm akzeptiert: Der Kurfürst von Brandenburg soll Hinterpommern behalten dürfen, Vorpommern mit dem wichtigen Hafen Stettin aber abgeben. Kaiserliche, Schweden und Franzosen stellen dem Kurfürsten jetzt ein Ultimatum: Verweigere er sich dieser Lösung, werde er die gesamte Provinz verlieren. Die Antwort des Hohenzollern: Er werde den Vorschlag „in Ewigkeit nicht“ annehmen. Doch im Januar 1647 muss der Kurfürst dem Druck schließlich nachgeben. Einen Monat später unterzeichnen Gesandte des Kaisers und der schwedischen Königin Christine einen Vorvertrag über die Kriegsentschädigung Schwedens.

MIT DEM VORVERTRAG vom 18. Februar 1647 hat der westfälische Friedenskongress seine erste gewaltige Aufgabe vollbracht: den Ausgleich unter den Großmächten. Doch der Dreißigjährige Krieg ist nicht nur ein Konflikt zwischen dem Kaiser und ausländischen Potentaten. Sondern auch ein Bürgerkrieg der Deutschen. Sowie ein Religionskrieg zwischen Protestanten und Katholiken. In der Aussöhnung der beiden Konfessionen aber ist der Kongress bisher kaum vorangekommen.

Obwohl die Voraussetzungen dazu günstig waren: Die Entsendung Trauttmansdorffs, der in der Jugend zur römischen Kirche konvertiert ist und der seit Langem die Verständigung mit den Protestanten betreibt, war ein Zeichen für die Kompromissbereitschaft des Kaisers. Auch Bayern, die zweite katholische Macht im Reich, drängt auf Frieden. Doch die Mehrheit der Reichsstände beider Konfessionen lehnt ein Entgegenkommen ab.

Die Protestanten fordern die völlige Gleichberechtigung ihres Bekenntnisses, was die Katholiken strikt verweigern: Sie bestehen darauf, dass von dem seit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 geltenden Grundsatz, nach dem der Landesherr über die Religion seiner Untertanen bestimmte („cuius regio eius religio“), die Reichsritter, ein Teil der Reichsstädte und vor allem die geistlichen Fürsten weiterhin ausgenommen bleiben. Zudem lehnen die katholischen Stände das von den Protestanten beanspruchte Recht auf öffentliche Religionsausübung in ihren Territorien ab.

Und noch weitere Fragen sind offen: Was soll mit den geistlichen Besitztümern geschehen, die während des Krieges von protestantischen Herrschern säkularisiert, was mit den Gebieten, die zwangsweise rekatholisiert worden sind, etwa die Oberpfalz? Erst im Februar 1647 kommen die Gespräche zwischen den Konfessionen wieder in Fluss – als Trauttmansdorff in Osnabrück allein die Verhandlungen für die katholische Seite übernimmt. Für die Protestanten führt der Schwede Johan Adler Salvius das Wort, ein 57-jähriger kühler Diplomat, studierter Mediziner und Jurist von niedriger Herkunft – und persönlicher Feind seines Vorgesetzten Oxenstierna. Schweden ist Fürsprecher der evangelischen Deutschen.

Trauttmansdorff erkennt die Rechtsgleichheit der Protestanten rasch an. Das Verbot öffentlicher evangelischer Gottesdienste in den Habsburger Erblanden jedoch verteidigt er. Dies hat ihm der Kaiser ausdrücklich aufgegeben: Wenn dieses Gesetz falle, sei das der erste Schritt zur Auslöschung des katholischen Glaubens insgesamt. Ehe der Kaiser in dieser Frage nachgebe, sagt Trauttmansdorff zu Salvius, werde er lieber Zepter und Krone, Leib und Leben verlieren und seine eigenen Söhne vor seinen Augen sterben sehen. Worauf der Schwede erwidert, dazu könne es leicht kommen.

Und tatsächlich: Die Soldaten seines Landes stehen an der Donau, und am 14. März 1647 muss Bayern einen Waffenstillstand mit Schweden und Frankreich schließen. Damit verliert der Kaiser seinen wichtigsten deutschen Verbündeten. Der Streit um die evangelischen Gottesdienste behindert die Gespräche nur kurz. Denn Salvius sind andere Punkte wichtiger: So unterstützt Trauttmansdorff den Plan, die Besitzstände der Konfessionen, wie sie zu Beginn des Jahres 1624 existiert hatten, für die Zukunft festzuschreiben.

Dieses „Normaljahr“, auf das sich die Verhandlungspartner geeinigt haben, fordert von den Katholiken den Verzicht vor allem auf die Errungenschaften des „Restitutionsediktes“ von 1629: Mit jenem Gesetz wollte Ferdinand II., der Vater des jetzt amtierenden Kaisers, auf dem Höhepunkt seiner Macht sämtliche einst von protestantischen Fürsten eingezogenen geistlichen Besitztümer der römischen Kirche zurückgeben. Die protestantischen Reichsstände nehmen das Angebot Trauttmansdorffs zum „Normaljahr“ an.

Doch nun ziehen die Katholiken alle schon gemachten Konzessionen zurück, vom päpstlichen Vermittler Chigi darin insgeheim bestärkt. Der Bischof von Osnabrück, dessen Bistum nach der angestrebten Regelung abwechselnd von einem Katholiken und einem Protestanten regiert werden würde, wirft Trauttmansdorff vor, er handle eigenmächtig und gegen den Willen des Kaisers. Diese Blockade können die kaiserlichen und schwedischen Gesandten erst im März 1648 überwinden, indem sie fortan ausschließlich mit den Gemäßigten aus beiden Konfessionen verhandeln.

Die evangelischen und katholischen Radikalen werden einfach übergangen: Der Kaiser, die ausländischen Großmächte und die Kurfürsten haben sich zuvor geeinigt, dass der Religionsfrieden auch ohne deren Einverständnis gültig sein soll. Graf Trauttmansdorff ist an dieser Einigung allerdings nicht mehr beteiligt. Als sein Schlichtungsversuch im Sommer 1647 zu scheitern schien, übergab er die Leitung der kaiserlichen Gesandtschaft an Isaak Volmar, setzte sich am 16. Juli in seine Kutsche und ließ sich nach Hause fahren. Der Westfälische Friedensvertrag, zu dessen Zustandekommen niemand mehr beigetragen hat als der „geduldigste aller Menschen“, wie ein Franzose Trauttmansdorff nennt, wird seine Unterschrift nicht tragen.

Sieben Jahre sind seit Beschluss zur Konferenz vergangen, 30 seit Beginn des Krieges

MÜNSTER, 24. OKTOBER 1648, SAMSTAG. Isaak Volmar hat es schließlich doch noch geschafft und den Brief des Kaisers entschlüsselt; wahrscheinlich hat er nach zahllosen Versuchen erraten, nach welchem Muster die Buchstaben der Nachricht miteinander vertauscht waren. Nun erklärt er den anderen Delegierten, sein Herr habe die Erlaubnis erteilt, die Friedensverträge von Münster und Osnabrück zu unterschreiben.

Fast sieben Jahre sind seit dem ersten Abkommen zur Eröffnung eines Friedenskongresses vergangen. Nun wollen die Vertreter des Kaisers, Frankreichs, Schwedens und 15 ausgesuchte Reichsfürsten und Städte endlich ihre Siegel und Signaturen unter die beiden Verträge setzen. Alle übrigen Reichsstände haben ebenfalls das Recht zu unterzeichen; doch auch ohne ihre Zustimmung wird der Frieden für sie verbindlich sein.

13.00 Uhr. Der französische Gesandte Abel Graf Servien erscheint im Quartier der Kaiserlichen in der alten Domprobstei, wo ihn Graf Nassau und Isaak Volmar erwarten. Etwa zur gleichen Zeit treffen Johan Oxenstierna und Johan Adler Salvius in einem anderen Sitz der Habsburger Abordnung ein. Die langen Vertragstexte werden verlesen, die Besucher überprüfen dabei das Exemplar der Gastgeber auf Übereinstimmung mit ihrem eigenen – und unterschreiben es schließlich.

Das dauert bis etwa 17.30 Uhr. Dann verabschieden sich die Gäste in ihre Unterkünfte; die kaiserlichen Gesandten folgen ihnen wenig später. In den Quartieren der Schweden und Franzosen kontrollieren sie die anderen Vertragsausfertigungen, unterschreiben und besiegeln auch diese.

Am Ende hat das Reich eine Verfassung und sind die Grundfesten für die Zukunft Europas gelegt

Aber was ist der Inhalt der Dokumente, dieses „Weltwunders“, wie es ein Beobachter nennt?

Das komplexe Vertragswerk schafft auf drei Feldern Klarheit: Es gibt dem Reich eine Verfassung. Es regelt das Zusammenleben der Konfessionen in Deutschland. Und es bestimmt, welche Gebiete an die Siegermächte abgetreten werden. Reichsverfassung: Schon mit ihrer Einladung zu den Verhandlungen haben sich die Reichsstände den Anspruch erkämpft, über Kriegserklärungen und Friedensschlüsse mitzubestimmen. Der Friedensvertrag gibt den deutschen Fürsten und Städten überdies das Recht, Bündnisse untereinander oder mit auswärtigen Mächten einzugehen, solange diese sich nicht gegen Kaiser und Reich richten.

Zum großen Teil jedoch schafft der Frieden keine neue Ordnung, sondern stellt die zerrüttete alte wieder her. So erhält der Erbe des 1621 geächteten Kurfürsten von der Pfalz Land und Würde zurück; er verliert aber Ländereien an Bayern, das zudem die neu erworbene Kur behält (sodass das Kolleg der Kurfürsten, die den König wählen, der dann zum römisch-deutschen Kaiser wird, nun aus acht statt sieben Mitgliedern besteht).

Konfessionsordnung: Die Neuregelung der Religionsverhältnisse entspricht ebenfalls weitgehend dem Vorkriegszustand. Denn das Reich bleibt konfessionell vielfältig, wobei Katholiken, Lutheraner und von nun an auch Calvinisten rechtlich gleichgestellt werden. Neu ist zudem, dass in Gremien wie dem Reichstag keine Konfession eine andere überstimmen darf. Die Situation des ausgehandelten „Normaljahres“ 1624 bestimmt darüber, welches Land welcher Glaubensgemeinschaft angehört. (Diese Verteilung wird – wie auch die durch den Frieden geschaffene politische Ordnung – im Großen und Ganzen bis zum Ende des Reiches 1806 unverändert bleiben und diesem einzigartigen Staatswesen in der Mitte Europas eine lange Phase relativer Stabilität bescheren.)

Schließlich die Gebietsabtretungen an die Siegermächte: Frankreich erwirbt die früheren habsburgischen Besitzungen im Elsass, dazu die lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun und zwei rechtsrheinische Festungen. Schweden gewinnt Vorpommern mit Stettin, die Stadt Wismar und die Stifte Bremen und Verden, kontrolliert somit die Mündungen von Weser, Elbe und Oder. Zudem lassen sich die Skandinavier vom Reich fünf Millionen Taler dafür bezahlen, dass sie ihre Armee entlassen.

MÜNSTER, 24. OKTOBER 1648, 21.00 UHR. Nachdem sie die Friedensverträge geprüft, unterzeichnet und besiegelt haben, bringen die kaiserlichen Gesandten die kostbaren Dokumente in den Bischofshof am Domplatz, wo die reichsständischen Vertreter sie ebenfalls unterschreiben. Alle Kirchenglocken läuten, die 70 Kanonen auf der Stadtmauer feuern je dreimal Salut. Der Dreißigjährige Krieg ist beendet. Es herrscht Frieden in Deutschland. Nicht aber in Europa.

Der Pax universalis et perpetua, die universelle und ewige Waffenruhe, ist von Anfang an Makulatur. Noch elf Jahre werden Spanier und Franzosen weiterkämpfen, werden ihren Krieg erst mit dem „Pyrenäenfrieden“ von 1659 beenden. Und bald wird in Frankreich ein absolutistischer Herrscher glauben, er, Ludwig XIV., der Sonnenkönig von Versailles, müsse das Abendland beherrschen.

Und doch: Der Westfälische Frieden, das Vertragswerk von Münster und Osnabrück, hat Großes geschaffen, es hat nicht weniger gelegt als die völkerrechtlichen Grundfesten für die Zukunft Europas – als einer Gemeinschaft gleichberechtigter Staaten.

Trotz aller Krisen, trotz aller Kriege: Diese Souveränität gilt bis heute lichen in der alten Domprobstei, wo ihn Graf Nassau und Isaak Volmar erwarten. Etwa zur gleichen Zeit treffen Johan Oxenstierna und Johan Adler Salvius in einem anderen Sitz der Habsburger Abordnung ein. Die langen Vertragstexte werden verlesen, die Besucher überprüfen dabei das Exemplar der Gastgeber auf Übereinstimmung mit ihrem eigenen – und unterschreiben es schließlich.

6. Medien im Dreißigjährigen Krieg. Die Macht der Sensation.
Feuerstürme, Vergewaltigungen, Massenmord: Eines der blutigsten Massaker im Dreißigjährigen Krieg war die Eroberung Magdeburgs im Jahr 1631. Die kaiserlich-katholischen Truppen metzelten dabei 20.000 Menschen nieder. Für Verleger und Drucker war die Katastrophe ein glänzendes Geschäft.

Am Morgen des 20. Mai 1631 stürmen mehr als 20.000 Soldaten der kaiserlich-katholischen Truppen Magdeburg. Nach einem halben Jahr Belagerung überlässt Feldherr Johann Tserclaes Graf von Tilly seinen Söldnern die Hochburg der Protestanten nun zur Plünderung. Panisch fliehen die Bewohner in ihre Häuser, suchen Schutz in den Kirchen. Vergebens.

Soldaten schänden Frauen und Mädchen und töten all jene, die Gegenwehr leisten. Bald lodern überall in der Stadt Feuer, säumen Tote die Straßen. Am Ende liegt Magdeburg in Trümmern, nur etwa ein Drittel der ehemals 30.000 Einwohner überlebt. Es ist das gnadenloseste Massaker des Dreißigjährigen Krieges.

Für die Drucker und Verleger des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation hingegen wird der Überfall zu einem einträglichen Geschäft. Bereits wenige Tage später veröffentlichen sie die Nachricht auf Flugblättern und in mehrseitigen Flugschriften, bald darauf auch in Wochenzeitungen. Parteigänger der Protestanten ziehen Vergleiche zum Untergang Trojas oder zur Zerstörung Jerusalems. Magdeburg, dessen Name Zeitgenossen als "Festung der Jungfrau" deuten, sei von Tilly geschändet worden.

Dagegen verkündet eine Flugschrift des kaiserlich-katholischen Lagers: "Vor Jahren hat die alte Magd dem Kaiser einen Tanz versagt. Jetzt tanzt sie mit dem alten Knecht, so geschieht es stolzen Mägden recht." Und die in Köln erscheinenden "Reichs-Zeitungen" verbreiten das Gerücht, die Magdeburger hätten die Stadt selbst in Brand gesteckt.

Der Krieg, der seit 13 Jahren auf dem Boden des Heiligen Römischen Reiches tobt, findet nicht nur auf den Schlachtfeldern statt. Die Parteien bekämpfen sich mit allen Mitteln, auch mit Propagandaschriften. Und die Sensationslust der Menschen, ihre Gier nach Neuigkeiten, garantiert den Verlegern dieser Werke gute Absätze.

Die Post garantiert den Strom von Nachrichten

Seit Johannes Gutenberg um 1450 den Buchdruck mit beweglichen Metalllettern erfunden hat, zirkulieren unüberschaubar viele Druckwerke im Reich. Um 1500 sind bereits etwa 40.000 Buchtitel erschienen, haben sich Städte wie Mainz, Köln oder Augsburg zu Verlegerzentren entwickelt, entstehen allerorten Druckereien. Texte, die Mönche und wenige Gelehrte zuvor mühsam von Hand kopiert haben, können nun massenhaft verbreitet werden.

Bildung vermitteln jetzt nicht mehr allein die Kollegien der Kirchen und Klöster; immer mehr Menschen können und wollen lesen - und nicht nur Bücher, sondern auch Nachrichten. Drucker stillen den Hunger auf Informationen und bringen sie als Verleger selbst unter das Volk. Anfangs mit Flugblättern und Flugschriften, in denen sie politische und religiöse Neuigkeiten verbreiten. Vor allem die durch Martin Luthers Thesen ausgelöste Reformation bringt eine große Menge von Druckerzeugnissen hervor.

Zwei bis vier Kreuzer kostet ein Flugblatt zu Beginn des 17. Jahrhunderts, das entspricht etwa dem Stundenlohn eines Maurers. Fahrende Händler verkaufen die Blätter auf ihren Reisen. In Frankfurt und Leipzig erscheinen zudem während der Buchmessen bis zu 100 Seiten starke Messerelationen mit Berichten vom Geschehen während der vergangenen Monate.

Schreiber lassen sich in den Städten als Korrespondenten nieder, tauschen Texte und Informationen aus. Ihre Meldungen verschicken sie in der Regel über die Kaiserliche Reichspost; die Generalpostmeister überziehen das Reichsgebiet mit einem immer dichteren Netz von Pferde- und Botenstationen.

Benötigte ein Kurier für einen Ritt von Hamburg nach Frankfurt zuvor etwa zehn Tage, erreichen die Nachrichten über ein Stafettensystem von planmäßig startenden Reitern den Empfänger nun schon in etwa einem Drittel dieser Zeit. Die Post garantiert den Verlegern einen nie versiegenden Strom von Nachrichten. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts können die Publizisten erstmals sicher sein, halbwegs aktuell und regelmäßig berichten zu können. Und so erscheinen 1605 in Straßburg und 1609 in Wolfenbüttel mit der "Relation" und der "Aviso" allwöchentlich die ersten Zeitungen des Reiches, ja der Welt.

Nach jeder weiteren Sensationsnachricht stehen sich die Gegner unversöhnlicher gegenüber

Zumeist drucken die neuen Blätter Sammelkorrespondenzen ab, die Schreiber aus dem gesamten Reichsgebiet anhand verschiedener Quellen zusammengestellt und den Zeitungsverlegern verkauft haben. Die präzise Herkunft der einzelnen Informationen geht dabei zwar häufig verloren, ihr Wahrheitsgehalt lässt sich also nur schwer überprüfen. Doch die Abnehmer scheint dies nicht zu stören. Sie schätzen den Vorteil, so auf eigene Korrespondenten verzichten zu können. Die Druckhäuser vertreiben die Zeitungen im Jahresabonnement zu rund zwei Gulden an Adelige, Kaufleute, Studenten, Handwerker, Geistliche. Aber auch Schankwirte ordern die neuen Periodika und lassen ihren Kunden daraus vorlesen. Abonnenten reichen die Blätter nach der Lektüre an Nachbarn weiter, um anschließend gemeinsam über das Gelesene zu diskutieren. So erreichen Auflagen von 350 Exemplaren die zehnfache Zahl an Lesern.

In vielen Städten konkurrieren bald mehrere Verleger um die wissenshungrige Kundschaft. Einen Marktvorteil sichert sich, wer vom Kaiser oder Fürsten ein Zeitungsprivileg oder gar ein Zeitungsmonopol verliehen bekommt. Es stellt unerlaubtes Nachdrucken unter Strafe und garantiert damit gewisse Einkünfte. Allerdings dient der Entzug dieses privilegium impressorium auch als Kontrollmittel der Presse, effektiver noch als die eigentliche Zensur.

Die häufig ungemein polemischen Flugblätter erscheinen dagegen zumeist anonym. Seit der Kaiser im Krieg liegt mit den protestantischen Fürsten, gibt es genug Missstände, die sich gewinnbringend anprangern lassen. Allein über die Geldfälscher, die sich seit 1620 verstärkt am Austausch guter gegen minderwertige Münzen bereichern, werden binnen weniger Jahre rund 100 Flugschriften mit einer Gesamtauflage von 125.000 Exemplaren unter das Volk gebracht.

König Gustav Adolf nutzt die Macht der Medien

Niemand nutzt die Macht der Medien konsequenter als der schwedische König Gustav II. Adolf. Mit Aufrufen wie "Wacht auf, wacht auf, ihr lieben Leut, all die ihr noch nicht schwedisch seid!" versucht er, die eher kriegsmüden Reichsstände gegen den Kaiser zu mobilisieren. Andere Flugblätter feiern den König als Retter aus der Not, als Lichtgestalt mit reinem Herzen, dem die Deutschen vertrauen können.

Den Fall Magdeburgs indes verhindert Gustav Adolf nicht. Satirische Kupferstiche der Protestanten zeigen, wie der Schwedenkönig aus der Asche der Stadt und den Tränen der Bürger eine scharfe Lauge rührt und dem Papst damit den Kopf wäscht: "Nun zwick ich dir mit dieser Laugen dein heiligs Haupt und klare Augen, damit du auch fein sauber bist, wann du wirst werden der Antichrist."

Nach dem Inferno beschreiben Publizisten den Krieg noch mehr als zuvor als einen Konflikt der Konfessionen. Mit jeder weiteren Sensationsnachricht stehen sich die gegnerischen Seiten unversöhnlicher gegenüber. Und so entsteht jene sich häufig verstärkende Wechselwirkung zwischen Politik und loyaler Berichterstattung, die aus einem Geschehnis erst ein wirkmächtiges Ereignis werden lässt. Deshalb verspricht das Geschäft mit den Nachrichten beste Umsätze.

Als der große Krieg 1648 zu Ende geht, gibt es im Reichsgebiet schon etwa 50 Zeitungen. Manche erscheinen mehrmals pro Woche, eine bereits täglich. Als Vermittler von Information und Meinungen sind sie nun unverzichtbar.

7. Ein schwäbischer Schuster und Bauer, der den Dreißigjährigen Krieg überlebt. Hans Heberle.

Kurzbeschreibung

Hans Heberle (1597-1677) hatte eine Schule besucht, bevor er mit vierzehn eine Ausbildung anfing. Er hatte das Handwerk des Schusters gelernt und bewirtschaftete einen kleinen Hof einige Kilometer nördlich von Ulm. Sein Zeytregister, in dem er bemerkenswerte Ereignisse während des dreißigjährigen Krieges beschreibt, stellt ein höchst seltenes Beispiel von Memoiren aus seiner gesellschaftlichen Schicht dar. Nachdem er Augenzeuge des Kometeneinschlags von 1618 geworden war, begann er, seine Erlebnisse sowie die wichtigen Ereignisse seiner Zeit aufzuschreiben. Aus einer Mischung von Ereignissen und ihren Folgen, Gesprächen mit Reisenden und Informationen aus Flugblättern gelang es ihm, eine verblüffende Vielfalt von lokalen und regionalen sowie Nachrichten aus dem Kaiserreich zusammenzutragen. Auf persönlicher Ebene erlitten er und seine Frau Hunger, Mangel und Exil, sowie den Tod von sieben Kindern. Heberle starb 1677 im Alter von 80 Jahren.

Quelle

Zeytregister

Das ist ein denckbbüechlein von mancherley historia und glaubwürdigen sachen, auch von vülen zustenden in der lesten ellenden, betrüebten, argen, beßen, verkerten und schnöden welt, wie es bey uns täglich im schwanckh geht und im vollen lauff ist. Auch was mich verursacht, das ich die hiestorie kürtzlich beschreib, wird einer das selbig in der vorred einfeltig leßen und vernemen.

Alles fleyßig und auff das kürtzest beschriben durch Johannes Heberle, schuomacher von Nensteten.

Anno Domini 1618 Jar.

[…]

1618 und 1619 jar

Anno 1618 ist ein grosser comet erschine in gestalt einer grossen und schröckhlichen rutten, welcher unß von und durch Gott hefftig tröwet, von wegen unsers sindtlichen lebens, die wir vüllfaltig verdient und noch teglich verdienen; der selbig ist gesehen worden vom herpste an biß in der frieling. Was er bedeüt, was auch darauff volgen wirdt, das selbig ist mit heyßen trenen zu beweinen, wie wir leider das selbig woll erfahren und erfahren haben, anno 20 büß anno 30, welches nit gnugsam zu beschreiben ist, wie solches diß büechlin fleißig außweißet. […].

Anno 1619 ist Ferdinandus der 2 zum römischen keyser worden, under welchem ein grosse verfolgung entstanden, durch krieg, auffruohr und vergiessung vüll christenblutt, wie solches die exempel gnug auß weisen. Erstlich hatt er ein grossen krieg angefangen in Böhma, welches er zwungen und erlegt under sein relicon, hernach in volget jaren Braunschweiger landt, Meckhelburger landt, Leineberger land, Frießland, Brandenburger land, Pommerland, Gottland, Ostereich, Mehren, Lendlin ob der Entz, Schleßing, die Chur Heidelberg, ja, fast das ganze Teüschland, welche ich nit ale kan erzellen und beschreiben.

[…]

1622

Was sich aber das selbig jar [1622] mit dem gelt verloffen und zugetragen, das wüll ich kürtzlich anzeigen und ein wenig beschreiben, mit allerley müntzen, welche nit alle zu erkönnen sindt, dan alle keysser und könige, fürsten und herren, graffen und edelleüte, stet und fleckhen, kesler und landtfahrer, haben gemüitzet und müntzen dörffen, das es vüll und mancherley gelt worden ist, das einer ein gelerten zungen und ein gut gesicht hat haben müessen, der alle uberschrifften hat könen lesen und sehen. Dan es ist ein leichtes und falsches gelt gewesen, das keinen bestandt gehabt hat. Dan von anfang war es schön, als wan es lauter silber wer, aber hernach in 3, 4, 5 oder auf leng in die 8 wochen ist es abgefahlen und rott worden wie das kupffer, außgenomen die thaller und das alte gelt. Weil aber ales gelt so beß und nichts werdt wahr, da hatt sich keiner mehr mit solchem schlemmen gelt wolen wichtig und richtig mehr bezallen lassen, dan ursach, es war nichts werdt. Das ist ein grosser jammer entstanden in allen landen. […]

Dan wan einer ein gelt hat ein viertel jar gehabt, so ist es im abgefallen und hatt den halben theil nit mehr gegolten wie zuvor oder aber gar nichts. […]

Was aber das kleine gelt betrüfft, das man an allen orten gemüntzet, das ist lauter kupffergelt, kreitzer, zweyer und pfinging. Erstlich will das selbig jedermann haben, voran das Ulmer kupfergelt, dan an etlichen orten gelten die Ulmer kupfferne kreitzer ein halben batzen, wie ich dan selber ein neuwe Spanabergsichen postila zu Denckhelspill umb 20 batzen kupffer kreizter kaufft hab, welche sunst umb 3 fl gut gelt verkaufft werd. […]

Da aber das kleine gelt ist auß dem landt komen, außgenomen die reichsthaller, dan man wil sie an allen wahren haben. Es hab einer feil, was es imer sey, wan einer nur für ein gulden kaufft oder verkaufft, so wil einer von dem andere reichsthaler haben. Es wil dem armen man niemandt nichts mehr geben, er hab dan reichsthaller, welches der arme nit hat könen uberkomen, das hat er müessen hunger und kumer leiden mit weib und kind, nur von des gelts wegen, dan es war alles sehr grausam theür, waß der mensch zu seiner underhaltung und narung gebraucht. Weil aber ein solcher jammer und noth ist mit dem gelt worden, so haben ethlichen stend und stet im Römischen reich sich mit ein[ander] vereinigt, wie sie der sach möchten vorstan und der ungelegenheit ein wenig wehren. Da haben sie gelt gemüntzet und haben [es] genant landtmüntz oder scheidgelt, ein schlechtes und verachtenes gelt, welches man nierent genomen hatt, dan in deren herrschafft, welcher der herr gemüntzet hat. Allein die Wirtenberger hirsch haben zum lengsten den stich behalten. Die frucht aber war sehr theür, dan der kern, daß Ulmer imen, gilt biß uff die 50 gulden, der rockhen 46 gulden, die gerst 26 fl, haber 15 fl, der lein 24 fl, erbiß 25 fl, dem reichsthaller nach, dan der thaler gilt 10 fl. Wie aber der reichsthaller uff 6 fl gemacht worden, so gilt das imen keren 5 thaler, das macht 30 fl. Der keren kompt wider auf acht halbe thaler, der macht 45 gulden und kompt wider so hoch hinauff, als wie der thaller 10 gulden hat golten. […]

1623

In der erndte, da man geschniten hat, so sindt vüll blutstropfen uff denen halmen gefunden worden, ja, die helm sindt ganz blutig geweßen, welche leider den blutigen krieg bedeütet haben. […]

Es sind auch in disem sommer umb Tübingen und Schorndorff im Wirtenberger landt, umb Jacobi tag, feürigen kuglin vom himel gefallen. An einem sontag 3 mall, am morgen, mittag und abendt. Darvon ist ein öffentlicher truckh außgangen, welchen ich selbst geleßen haben. […]

1628

Den 25 tag Augusti [1628], nachmittag zwischen eins und zwey uhr, hatt mir mein liebe haußfraw in dise welt geboren mein tochter Cathriena, ihr erstes kind, und an dem selbig tag noch getaufft in der vesperpredig am samstag. Ist den tag der sonne auffgang gewessen morgens umb 5 uhr 22 minuten, im zeichen des skorpions ist der tag gewessen, darin der mon geloffen. […]

1635

Den 2 tag Aprielis [1635] ist mir mein hertzallerliebster vatter selig auß diesem jamerthal selliglich in dem Herren entschlaffen, seines alters im 67 jars und 8 wochen 3 tag, morgens zwischen 7 und 8 uhren. Gott dem allmechtigen sey dem für diß gnadenwerckh lob, ehr, preiß und danckh, daß er in in diser grossen gefahr und so vüll räuber und mörder so veterlich und gnediglich behitet hatt, das er eines rechten nathürlichen todt gestorben ist in diser grossen beschwerlichen zeit, da vil taußend menschen sindt erschossen und erschlagen worden. […]

Nota: Es ist aber dise zeit keinem menschen auff dem landt kein leichtpredig gehalten worden, von wegen des grossen kriegs halber. Dan es ist kein pfarrer auf dem land gewessen, vast ein gantzes jar. Ist aber ein baurenmensch in der stat Ulm gestorben, so ist im auch kein leichtpredig gehalten worden, von wegen deß grossen unkostens halber, das der gemeine man nicht vermecht hat. Nachmals ist auch von einem erbaren rath der stat Ulm auch außgangen, das welcher an der pestelentz gestorben, dem selbigen soll auch kein leichtpredig gehalten werden, es sey in der stat oder uff dem landt, er sey reich oder arm, dan die pest in disem jar hefftig graßiert. […]

In denen hölzer und welden hatt einer nit könden bleiben, von wegen deß großen hungers, dan mir haben nit könden brott, salz, schmalz und anders, waß mir zu unßer leibsnarung haben wollen, nit könen uberkomen, das wir mit weib und kleine kinderlein (die wir das mall noch vüll gehabt) nit hunger sterben und verderben, dan wir haben allethalben ruoh gesucht.

Dan ich bin selber mit meinem weib und kleinen kindern, sampt einem grossen hauffen volcks auß dem holz vertriben worden. Da haben wir vermeint, mir werden in dem Wirtenberger landt sicher haben und seyen nach Heichlingen geflohen, aber lieber Gott, da haben wir auch kein friden und müssen wider in zweyen tagen von danen weichen, dan die reiter komen hauffenweiß und blündern ales auß und nemen waß sie finden. Dan sie sindt zu Launßen und Urspring biß in die 14 tag lang. […]

1630 [Restitutionsedikt & Schwedisches Eingreifen]

Auf diß außgeschribne mandat des Keyssers, welches er anno [16] 29 hat laßen außgehen, sein den Chatolischen die kirchengüter wider eingeraumbt worden, wider willens der Evangelischen, welche sich so starckh darwider gesetzet haben, aber vergebendlich. Der einige hertzog von Wirtenberg war der ienige, von welche man mehr als von andern forderte. Die nechste klagen weren deß Nidersächßischen creiß, das ihnen von so vüllen außgestandnen kriegen solches müste fahren laßen. Bey denen reichssteten war es auch gleich dise klag. Appellierten deßwegen an den Keysser und an das Reich, alle mit einander zogen sich auff die reichssatzungen. Da war es von ihrer hilff gantz stüll.

Der Sachs, und waß auß der protestirendten zuvor gut auff deß Keyssers seiten gewessen, baten eben dergleichen. Der Keysser aber hat einen fürstlichen colegialstag zu Regenspurg angestelt und die protestirenden dahin gewissen. Dieweil man aber der geistlichen güeter zu Regenspurg handlet, kompt der Schwed in Pommern und nimpt dem Keysser vast alle bäß ein und treibt das volckh zuruckh. Da haben die Evangelischen einen auffzug gemacht und nicht vill gehandlet, dan sie wolten zuvor sehen, wie es umb den Schweden möcht ablauffen und außgehen.

Auff dem tag zu Regenspurg war wenig außgericht. Dan dazumal stundt es ubel […]. Es wuste schier niemandt, waß er hoffen solt oder ferchten müeste, ruoh und frid war unangenehm. Die uberwinder wünschten nur krieg, die uberwundene hate hoffnung, das glückh werde sie auch wider treffen und hofften, es solte ihr wunsch auch einmal angehen und mit ihnen besser werden. […]

In disem jar [1630] stundt es ubel umb die evangelische religion an allen orten, und wan der könig auß Schweden dem Keysser mit krieg nit widerstanden het, so wer es umb der teütschen fürsten geschehen gewessen. Sie weren allein zu schwach gewessen und [hätten] den listigen hauffen nicht uberwunden. Aber Gott, der alles enden und wenden kan, der selbig hat den in gruben gefelt, der es graben hat.

Zu endt deß jar ist woll auch zu merckhen bey disser schweren betriebten und traurigen zeit, das wir bilich nicht vergessen, was unß Gott bißhero gethan hat an seinem heiligen wort, das unß so klar scheinet und leichtet, da wir Evangelische in allen kirchen gehalten haben den 24 tag Juni, an S. Johanni tag, das danckhfest, da es eben das hundertste jar gewessen, an welchem tag man zu Augspurg die evangelisch confeßion ubergeben hatt durch etliche fürsten und stendt deß Heiligen Reichs, dem großen keysser Carlo den 5 diß namens. Welches fest wir gehalten mit schönen gottesdinsten und gebet und gesang und comunicieren. In der morgenpredig und in der mittagpredig ist die Augspurgische confeßion von dem pfarer auff der cantzel offendtlich verleßen worden, damit ein jeder nun wiße, was die confeßion sey und inhalte.

1631

Als nun die bistumker, abteyen und andere geistlichen güter den Catolischen widerumb eingeraumbt worden, ist under denen geistlichen in der außtheilung selbs uneinigkeit und zanckh entstanden. Wie woll die Catolischen noch nicht völligen sig und die Evangelischen noch nicht uberwunden hate, dannoch zweyeten sie darumb auch under denen, die ir eigen sindt und nie streitig gewessen waren. Dan damall war der könig schon in Pommern und das selbig under sein gewalt gebracht, und die Keysserischen von tag zu tag sündt ruiniert worden und zuruckh gangen. Und weil die Keysserischen so ubel gehaußet, weil sie alles außraubten und blünderten, und der Schwed mit den aufflagen etwas gelinder war, so hat er im ein gute namen gemacht und hat in lieber auffgenomen dan den Keysser.

Dieweil der Keysser der religion auch auffsetzig war, so sind auch vüll, die zuvor auff deß Keyssers seiten gewessen, zu dem Schweden gefallen und sich an in ergeben. Die Keysserischen aber haben etliche stet angefallen, die selbig einzunemen und dem könig in Schweden den baß zu verlegen, damit er seinen fuß nicht weiter setzen möchte. Darunder ist auch gewessen die gewaltig und weite berehumbte und veste stat Magtaburg. Die selbig hat er belegert, eingenomen und zu grundt gericht, vertülget, verherget, welche in wenig stunden in die aschen gelegt worden, in welcher vüll taußendt menschen durch feür und schwert zu grundt gangen.

Dardurch im der general Thili vermeint, er hab im ein großen namen gemacht, aber es ist sein gröstes unglückh gewessen, das er hernach wenig sig und glückh gehabt hat, und sein undergang bald darauff erfolget, da in der Schwed bey Thonawerdt geschlagen, und er, der Tilli, durch einen schuß ist umbkomen. […]

1635 [Schloß Albeckh]

Dan es war ein gute vestung und etliche soldaten sampt einem hauptmann daselbs zu einer besatzung. Die selbigen haben jderman zu ihnen hinein gelassen, damit das arme landtvolckh nit gar zu grundt möchte gerichtet werden. Aber es ist das keißerisch volckh sie schnell uberfahlen und das schloß plocieret, das niemandt mehr hatt kenden auß noch ein komen.

So hatt ihnen der feindt die wasserbronnen abgegraben, das sie kein wasser mehr haben. Gar wenig hatt das gute bauersvolckh: mit brot, mehl, salz und schmalz sindt sie gar nit versehen. So haben die soldaten auch nit vüll zum besten, wie woll sie gehren mitgetheilt heten, wan sie es nur gekent heten. […]

Da ist es an ein metzen gangen. Da hat alles mißen herhalten, vüh und roß, wiewoll es anfangs ein grosser hauffen roß und vüh ist gewessen, aber nachmals gar wenig ist worden. Das wehre alles zu gedulden gewessen, wan sie nur wasser gehabt, dan es ist so mangel an wasser worden, das sie das wasser gebraucht haben, wo man die kutelfleckhen darein geweschen, auch die spielwasser, auch vast ein jeder seinen harn oder deren kinder harn gemeinlich getrunkhen haben, und dannoch das selbig für gutt gehalten. Und nur heten kenden uberkomen, das der durst so gross ist worden, das sie des hungers nicht mehr geachtet, wiewol sie nichts mehr haben dan das roßfleisch.

Alls aber der jamer ist [in] disem schloß, und je lenger je höcher hinauffsteigt, da haben sich das baursvolckh auff mitel bedacht, und haben sich auß dem schloß begeben und ir außflucht genomen, wie sie mögen in die statt Ulm komen.

[…] Es sindt aber etlich wohl darvon komen, aber zum theil sindt vill erschoßen und erschlagen worden, die weibsbilder mehr theils gefangen und alerley mutwilen mit ihnen getriben worden, und darnach wider in die stat komen. Den 7 tag Hewmonet ist das volckh vor Albeckh ab und wegzogen, und ist ein compani reiter und ein companj vußvolckh dabliben.

[…]

In disem [16]35 jar haben wir vüll außgestanden und innen worden mit kriegstheürung und pestelintz, das vül tausendt sindt umbkomen und hunger gestorben.

Was den krieg belangt, so ist er in disem jar weitleffig beschriben worden. [Was] die theürung belangt, so ist es schwerlich hergangen, das der kern ist komen zu Ulm biß uff die 13 fl. Darbey ist es nit verbliben, sonder hat golten von 12 fl biß uff die 16, 17 und herauff biß uff die 20 fl. Dan es ist ja kein korn oder frucht under das kornhauß komen, sonder alethalben heimlich von denen beckhen erkaufft worden. Der rockhen hatt golten biß uff die 12 fl ein imen, erbiß 15 fl, haber 8 fl, schmalz und salz gilt einander gleich im gelt, dem pfundt und metzen nach biß uff die 9, 10, 11, 12 batzen. Der metzen salz ist aber gar hoch verkaufft worden. Zu Weidenstetten hat der Geißlinger metzen golten 17 und 20 batzen, der Ulmer metzen 1 fl, dan ich hab es selbers drumb kaufft und bezahlt, das zeüg ich mit mundt und feder, wie auch mit meiner eigne handtschrifft. Dan es ist so ein grosser jamer und elendt gewessen, das es nit genug zu sagen noch zu schreiben ist.

Dan auß diser teürung und hungersnot ist entstanden noch ein jamer uber alle jamer, nemlich ein sterbet und pestelentz, das vüll taußendt menschen sind zu grundt gangen durch hunger, krieg und pestelenz. Dan durch den hunger ist von denen armen menschen vüll greüwlich und abscheüliches dings auffgefressen worden. Alls nemlich allerley ungereimbten dings: hundt und katzen, meüß und abgangen vüch, roßfleisch, das der schinder und meister uff dem vassen sein fleisch von dem abgangne vüch, als roß, hundt und andere thier, ist hingenomen worden, und haben dannoch einander drumb gerißen und für köstlich gut gehalten.

Es ist auch für gut gehalten worden allerley kraut uff dem feld: die distel, die nesle, schersich, hanefüeß, schmerbel, schertele. In suma allerley kraut ist gut gewessen, dan der hunger ist ein guter koch, wie man im sprichwort sagt. Dan durch diese hunger ist ein grosser sterbet und pestelentz entstanden, das vüll taussend menschen gestorben. Dan Docter Conradt Düeterich von Ulm schreibt in sein neuwen jahrspredig uber das fünff und dreißig jar, das zu Ulm gestorben seyen uber die 15 000 menschen, die zur stat sindt hinauß getragen worden. Darunder sindt gewessen 5000 sechßhundert und 72 arme und betler, 4000 und 33 landtvolckh und außlendisch, fündelkinder 168. Vil tag sind hinaußgetragen worden 150, 160, 170, das ist das meste gewessen. Soll das nit ein jamer gewessen sein. Ja, ich glaub wol, es sey ein jamer uber ale jamer geweßen, dan ich hab es nit nur here sagen, sonder ich hab es selbers gesehen und gehert mit meinen augen und ohren.

Von dem Bragischen friden

Als nun in dem [16]35 jar der Keysser den Schweden wider zimlich getempfft und zuruckh getriben, das er vermeint, er werde kein fuß mehr ins Reich setzen, wiewoll er nit gar auß dem Reich war, sonder an dem endt deß möhres in Hinderpommern, da hat der Keysser sich widerumb befreündet mit dem curfürsten auß Sachßen, welcher vormals mit dem könig in Schweden verbunden und deß Keyssers feindt war.

Und hat der Keysser mit dem Sachßen einen friden in der stat Prag gemacht, dan der Sachß wer das haupt under den Evangelischen. Dan der Keysser vermeint, wan er das haupt habe, so hab er den gantzen evangelischen bundt, wie dan solches geschehen ist. Dan als der Sachß zum Keysser gefalen und sich mit im verbunden, alsdan ist Niereberg die erste darauff gewessen und hat den anfang gemacht. Und nach Niereberg ist gefolget Ulm. Die haben bey dem könig in Ungern, deß Keyssers sohn, welcher damal ungerischer könig war und zu Heilpron war, haben die von Ulm diese freyheiten von im erlangt, wie hernach volget: Jtem das sie bey ihrer freyen iebung der religion bey irem magistrat, recht, gerechtigkeiten, statuten, freyheiten, wie vor alters gewessen ist, sicher und ungehindtert gelaßen werden. […] Darauff ist in allen kirchen das Te Deum Laudamus gesungen, ein gantze stundt lang mit alen glockhen zusamen geleüten, entlich aber auff alen pasteyen drey mall nacheinander umb die stat das grobe geschütz loßgebrandt worden. Nach Ulm ist gefolget Mümingen, darnach Franckhfort. Diß hab ich auß der relation geschrieben. […]

1638 [Kanibalismus in Breisach]

Es sind vast alle hund und katzen in der statt verspeiset worden. Es sind etliche tausendt roß, kie, ochßen, kälber und schaffsheiten verspeißet und gefreßen worden.

Den 24 Novembris [1638] ist in dem stockhhauß ein gefangner soldat gestorben, und als in der profoß wol begraben laßen, haben in die andere gefangne genomen, in verschniten und gespeißet. Es haben die gefangne in den stockhheüser lecher in die mauren gemacht mit denen finger, sich damit zu erlaben. Es sind zwen toden menschen in dem grab auffgeschniten worden, das eingeweid heraußgenomen und gefreßen worden. Es sind auf einen tag drey kinder geßen worden.

Es haben die soldaten eines pastetenbeckhen knaben ein stuckh brot versprochen, er soll mit inen in das leger gehen. Als er aber dahin komen, haben sie in gemetzget und gefreßen. Den 10 Christmonet sind allein in der Fischerhalden 8 namhaffte burgers [kinder] verlohren und vermutlich gefreßen worden, weil niemand gewust, wo sie hinkomen, ohne der frümde und betlerskinder, davon niemand kein wissenschafft hatt. Es sind auff dem platz allein zehen todte, ohne die andere so uff misthauffen und gassen gefunden worden.

Den 12 Christmonet ist wider ein soldat im stockhauß gestorben, und als in der profoß hatt wolen begraben lassen, sindt die andere darin ligenden mit gewalt auff den todten gefallen, mit den zenen zerrissen, und den todten roh gefressen. […]

1640

Im anfang dißes jars, da wir ein wenig ruoh und friden haben vor dem krieg, ist vast unser greste arbeit in disem winter wölff jagen. Dan es sindt vüll wölff in unser landt komen im kriegswessen. Dan Gott schickht unß zur straff beße thier in das landt, die unsere schaff und rinder sollen fressen.

Dan vor dem krieg war es ein wunder, wan man einen wolff gesehen hatt, aber jetzundt in denen jaren war es uns nit seltzum, wan wir vill bey einander sehen, dan es laufft alendthalben voll, jung und allt. Sie la[u]ffen under das vieh, wan schon zwen oder drey man bey dem vich sindt, und nemen von der herdt geißen und schaff. Und wolens ihnen nit nimen laßen, man kom dan mit gantzem gewalt auff sie. Ja, sie komen gar in die dörffer und für die heüßer und nemen katzen und hundt hinwegh, das man die gantze zeit keinen hundt mehr kan in denen derffer haben.

[…]

Quelle: Gerd Zillhardt, Der Dreißigjährige Krieg in zeitgenössischer Darstellung: Hans Heberles „Zeytregister“ (1618-1672), Aufzeichnungen aus dem Ulmer Territorium. Ein Beitrag zu Geschichtsschreibung und Geschichtsverständnis der Unterschichten. Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm, herausgegeben vom Stadtarchiv, Ulm, Band 13. Ulm, 1975, S. 85, 93-94, 98-100, 110, 122-23, 129-31, 154-56, 158-59, 161-63, 176, 182.

8. Der Westfälische Frieden 1648

Kurzbeschreibung

1643 begannen die Verhandlungen über einen Friedensschluss, der den dreißigjährigen Krieg beenden sollte. Der fünf Jahre später unterzeichnete Westfälische Frieden bestand tatsächlich aus zwei Verträgen, ausgehandelt in zwei verschiedenen Sitzen westfälischer Fürstbischöfe. Am 14./24. Oktober 1648 wurde in Osnabrück der Friedensvertrag zwischen Kaiser Ferdinand III. und Königin Christina von Schweden sowie deren Verbündeten unterzeichnet (siehe Abschnitt A); am gleichen Tag unterzeichneten der Kaiser und König Ludwig XIV. von Frankreich sowie deren Verbündete einen weiteren Friedensvertrag in Münster (siehe Abschnitt B). Für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation bedeutete der Friedensschluss eine Beilegung der politischen und territorialen Auseinandersetzungen, die mit der Reformation begonnen hatten sowie das Ende der durch den böhmischen Ständeaufstand von 1618 und die schwedische Invasion von 1631 ausgelösten Konflikte. Der Auszug des Osnabrücker Friedensvertrages bestätigt folgendes: das Wesen des Reiches als aristokratisch-ständischer Staat, regiert durch den Kaiser und die Reichsstände, welche nun das beschränkte Recht erhielten, mit auswärtigen Mächten Bündnisse zu schließen (Art. VIII, §2); die internationale Expansion der Reichsstände durch die Aufnahme Schwedens (Art. X, §9), dessen Monarchin territoriale Reparationen in Form der Hälfte Pommerns und anderer Länder erhielt (Art. X); Brandenburg erhält die andere Hälfte Pommerns sowie das Erzstift Magdeburg (Art. XI-XIV); Bayern behält die Oberpfalz sowie die Kurwürde der Pfälzer Linie der Wittelsbacher (Art. IV, $§3, 5). In konfessioneller Hinsicht bestätigte und verbesserte der Vertrag den Religionsfrieden von 1555; er schuf konfessionelle Parität in der Besetzung der obersten Reichsorgane und ersetzte das bisher auf den Reichstagen geltende Mehrheitsprinzip durch zwei konfessionelle Kurien; konfessionelle Besitzansprüche wurden gemäß den Zuständen im Jahr 1624 anerkannt (Art. V, §2); er schafft das Recht des Territorialherrschers, von seinen Untertanen entweder Konversion oder Emigration zu verlangen, ab (Art. V, § 34). Neben Katholiken und Lutheranern wird mit den Reformierten eine dritte Konfession toleriert (Art. II) und das förmliche Ausscheiden der Schweizer Eidgenossenschaft wurde bestätigt (Art. VI).Diese Regelungen waren, selbst wenn sie forciert wurden, keineswegs in der Lage, die durch den Krieg verursachten Belastungen der deutschen Bevölkerung zu erleichtern. Im Anschluss an die Regelungen des Osnabrücker Friedensvertrages folgt ein Auszug aus dem Münsteraner Vertrag zwischen dem Reich und Frankreich, dessen Sonderregelungen im Wesentlichen Gebietsabtretungen sowie die Beziehungen des französischen Königs zum Reich regelten. Der Westfälische Frieden sollte die politischen Beziehungen des Heiligen Römischen Reiches über die nächsten 150 Jahre hinaus bestimmen.

* Anmerkung: In Europa waren zwischen 1582 und 1752 sowohl der Julianische (alte) als auch der Gregorianische (neue) Kalender im Gebrauch. Während die Protestanten den Julianischen Kalender beibehielten, richteten sich die Katholiken nach dem Gregorianischen. Die beiden Kalender wichen um zehn Tage voneinander ab. Nach dem Julianischen Kalender wurde der Westfälische Friedensvertrag am 14. Oktober 1648 unterzeichnet, nach dem Gregorianischen Kalender war das Datum der Unterzeichnung der 24. Oktober 1648.

Quelle


(A) Friedensvertrag zwischen dem Kaiser (Ferdinand III.) und der Königin von Schweden (Christina) mit ihren jeweiligen Verbündeten. Osnabrück, 14./24. Oktober 1648


Im Namen der hochheiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Amen.

Zu wissen sei allen und jeden, die beteiligt sind oder irgendwie beteiligt sein können: Nachdem die vor vielen Jahren im Römischen Reich entstandenen Streitigkeiten und inneren Unruhen so weit angewachsen waren, daß sie nicht nur ganz Deutschland, sondern auch etliche benachbarte Königreiche, vornehmlich aber Schweden und Frankreich, so darein verwickelten, daß daher ein langwieriger und erbitterter Krieg entstand […], ist es endlich durch Gottes Güte geschehen, daß man beiderseits an einen allgemeinen Frieden zu denken angefangen hat und zu diesem Zwecke […] der 11. Tag neuen, oder der 1. Tag alten Stils des Monats Juli im Jahre des Herrn 1643 für die Abhaltung eines Kongresses der Bevollmächtigten zu Osnabrück und Münster in Westfalen bestimmt worden ist. Es fanden sich also zur bestimmten Zeit und am bestimmten Ort die von beiden Seiten rechtmäßig ernannten bevollmächtigten Gesandten ein […]; und nachdem sie den Beistand Gottes angerufen und ihre Vollmachten (deren Abschriften zu Ende dieses Instruments von Wort zu Wort eingerückt sind) untereinander gehörig ausgetauscht hatten, haben sie in Gegenwart und mit Zustimmung und Einwilligung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des hl. Römischen Reiches zur Ehre Gottes und zum Heil der Christenheit sich untereinander auf nachstehende Friedens- und Freundschaftsbestimmungen geeinigt und sind übereingekommen wie folgt:


Art. I
Es sei ein christlicher, allgemeiner, immerwährender Friede und wahre und aufrichtige Freundschaft zwischen der hl. kaiserlichen Majestät, dem Hause Österreich und allen seinen Verbündeten und Anhängern und deren jeglichen Erben und Nachfolgern, insbesondere dem Katholischen König, den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs einerseits, und der hl. königlichen Majestät und dem Königreich Schweden und allen seinen Verbündeten und Anhängern und deren jeglichen Erben und Nachfolgern, insbesondere dem Allerchristlichsten König und den betreffenden Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs andererseits; und es soll dieser [Friede] dergestalt aufrichtig und ernstlich gehalten und gepflegt werden, daß jeder Teil des andern Nutzen, Ehre und Vorteil fördere und daß in jeder Hinsicht, sowohl seitens des gesamten Römischen Reichs mit dem Königreich Schweden als auch hinwiederum seitens des Königreichs Schweden mit dem Römischen Reiche, vertrauensvolle Nachbarschaft und die gesicherte Pflege der Friedens- und Freundschaftsbestrebungen neu erstarken und erblühen.

Art. II
Beiderseits sei immerwährendes Vergessen und Amnestie alles dessen, was seit Anbeginn dieser Unruhen an irgendeinem Ort und auf irgendeine Weise vom einen oder andern Teil, hüben und drüben, feindlich begangen worden ist […]; vielmehr sollen alle und jede hin und her, sowohl vor dem Kriege als auch im Kriege, mit Worten, Schriften oder Taten zugefügten Beleidigungen, Gewalttaten, Feindseligkeiten, Schäden und Unkosten ohne alles Ansehen der Personen oder Sachen dergestalt gänzlich abgetan sein, daß alles, was deshalb der eine vom andern fordern könnte, in immerwährendem Vergessen begraben sein soll.

Art. III
§ 1. Gemäß diesem Grundsatz allgemeiner und uneingeschränkter Amnestie sollen alle und jede Kurfürsten, Fürsten und Stände des hl. Römischen Reichs (mit Einschluß der unmittelbaren Reichsritterschaft) und ihre Vasallen, Untertanen, Bürger und Einwohner […] vollständig wieder in den Stand eingesetzt sein, dessen sie sich vor ihrer Entsetzung erfreut haben oder von Rechts wegen erfreuen konnten, wobei alle inzwischen erfolgten gegenteiligen Veränderungen nicht im Wege stehen, sondern ungültig sein sollen. […]

Art. IV
[…] § 3. Und zwar soll erstlich, was das Haus Bayern betrifft, die Kurwürde, welche die Kurfürsten von der Pfalz hiebevor innehatten […], sowie auch die ganze Oberpfalz mitsamt der Grafschaft Cham, mit allen ihren Zubehören, Regalien und Rechten, wie bisher, so auch inskünftig dem Herrn Maximilian, Pfalzgrafen bei Rhein, Herzog von Bayern, und seinen Kindern und der ganzen Wilhelmischen Linie verbleiben, solange aus ihr männliche Nachkommen am Leben sein werden. […]


§ 5. Was das pfälzische Haus betrifft, so willigen Kaiser und Reich im Interesse der öffentlichen Ruhe darein, daß kraft gegenwärtigen Vertrages eine achte Kurwürde errichtet sein soll, deren von nun an Herr Karl Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, und seine Erben und Agnaten der ganzen Rudolfischen Linie, gemäß der in der Goldenen Bulle festgelegten Erbfolge-Ordnung, genießen sollen. Dagegen soll dem Herrn Karl Ludwig oder seinen Nachfolgern außer der Gesamtbelehnung keinerlei Recht auf das, was mit der Kurwürde dem Herrn Kurfürsten von Bayern und der ganzen Wilhelmischen Linie verliehen worden ist, zustehen.

§ 6. Ferner soll die ganze Unterpfalz samt allen und jeden geistlichen und weltlichen Gütern, Rechten und Zubehören, deren die Kurfürsten und Fürsten von der Pfalz vor den böhmischen Unruhen genossen haben, mitsamt allen Urkunden, Registern, Urbaren und sonstigen hierzu gehörigen Aktenstücken demselben vollständig zurückerstattet werden; und was dawider geschehen ist, soll aufgehoben sein, und es wird durch kaiserlichen Einfluß erwirkt werden, daß weder der Katholische König noch irgendein anderer, der hievon etwas in Besitz hat, sich dieser Rückerstattung auf irgendeine Weise widersetze. […]

§ 9. Wenn es sich aber zutrüge, daß der Mannsstamm der Wilhelmischen Linie vollständig erlöschte, während die pfälzische Linie weiterbestünde, dann soll nicht allein die Oberpfalz, sondern auch die Kurwürde, welche die Herzoge von Bayern gehabt haben, an die überlebenden Pfalzgrafen, die inzwischen der Gesamtbelehnung teilhaftig sein werden, zurückfallen und gleichzeitig die achte Kur gänzlich aufgehoben werden; so jedoch soll die Oberpfalz in diesem Fall an die überlebenden Pfalzgrafen zurückfallen, daß den Allodialerben des Kurfürsten von Bayern ihre Ansprüche und Vorteile, die ihnen dort von Rechts wegen zukommen, vorbehalten bleiben. […]

§ 13. Ferner soll das ganze pfälzische Haus mit allen und jeden, die ihm auf irgendeine Weise zugetan sind oder waren, vornehmlich aber sollen die Beamten, die ihm bei diesem Kongreß oder anderweitig Dienste geleistet haben, sowie auch alle vertriebenen Pfälzer der oben beschriebenen allgemeinen Amnestie mit gleichem Recht wie die übrigen darin Begriffenen und [der Vorteile] dieses Vertrages im vollsten Umfange genießen, insbesondere in betreff der Beschwerden.

§ 14. Dagegen soll Herr Karl Ludwig mit seinen Brüdern der kaiserlichen Majestät Gehorsam und Treue gleich wie die übrigen Kurfürsten und Fürsten des Reichs leisten, und überdies sollen sowohl er selbst als auch seine Brüder für sich und ihre Erben auf die Oberpfalz verzichten, solange aus der Wilhelmischen Linie rechtmäßige männliche Erben vorhanden sein werden. […]

§ 19. Den Augsburgischen Konfessionsverwandten, die im Besitz von Kirchen waren, und unter ihnen den Bürgern und Einwohnern von Oppenheim, soll in kirchlichen Dingen der Zustand des Jahres 1624 erhalten bleiben, und den übrigen, die es wünschen werden, soll die Ausübung der Augsburgischen Konfession sowohl öffentlich in Kirchen zu festgesetzten Stunden, als auch privat in eigenen oder fremden hiezu bestimmten Häusern durch ihre oder benachbarte Diener des göttlichen Wortes freigestellt sein. […]


§ 51. Endlich sollen alle und jede Offiziere und Soldaten, wie auch zivile Räte und Beamte, weltliche und geistliche, welchen Namens und Standes sie sein mögen, die der einen oder andern Partei oder derselben Verbündeten oder Anhängern zivile oder militärische Dienste geleistet haben […], hinsichtlich ihrer Personen und Güter beiderseits in bezug auf Leben, Ruf, Ehre, Gewissen, Freiheit, ihre Rechte und Vorrechte in den Zustand wieder eingesetzt sein, dessen sie vor den erwähnten Unruhen genossen haben […]. Und zwar soll das alles vollkommen gültig sein für die, welche nicht der kaiserlichen Majestät und des Hauses Österreich Untertanen und Vasallen sind.

§ 52. Die aber, welche Erbuntertanen und Vasallen des Kaisers und des Hauses Österreich sind, sollen derselben Amnestie hinsichtlich ihrer Personen, ihres Lebens, ihres Rufs und ihrer Ehren genießen und es soll ihnen sichere Rückkehr in ihre frühere Heimat gestattet werden, jedoch sollen sie verpflichtet sein, sich den Landesgesetzen der Staaten und Provinzen zu fügen.

§ 53. Was aber ihre Güter betrifft, so sollen sie, wenn sie durch Beschlagnahme oder auf andere Weise verloren gegangen waren, bevor [die Besitzer] auf die Seite der schwedischen oder der französischen Krone übertraten, auch fernerhin verloren sein und ihren jetzigen Besitzern verbleiben […].

Art. V
Da aber die Beschwerden, die zwischen den Kurfürsten, Fürsten und Reichsständen beider Religionen obwalteten, großenteils Ursache und Anlaß zum gegenwärtigen Krieg gegeben haben, so hat man sich ihretwegen wie folgt vereinbart und verglichen.

§ 1. Der im Jahre 1552 zu Passau abgeschlossene Vertrag und der im Jahre 1555 darauf gefolgte Religionsfriede […] soll in allen seinen, mit einmütiger Zustimmung des Kaisers, der Kurfürsten, Fürsten und Stände beider Religionen angenommenen und beschlossenen Artikeln für gültig gehalten und gewissenhaft und unverletzlich beobachtet werden.

Was aber über einige darin [befindliche] streitige Artikel in diesem Vertrag durch gemeinsamen Beschluß der Parteien bestimmt worden ist, das soll für eine immerwährende Erläuterung des besagten Friedens, die sowohl in Gerichten als auch anderswo zu berücksichtigen ist, gehalten werden, bis man sich durch Gottes Gnade über die Religion verständigt haben wird, ungeachtet des von Geistlichen oder Laien innerhalb oder außerhalb des Reiches zu irgendeiner Zeit dagegen eingelegten Widerspruchs oder Protests, die sämtlich kraft gegenwärtigen Vertrags für null und nichtig erklärt werden.

In allen übrigen Dingen aber soll zwischen allen und jeden Kurfürsten, Fürsten und Ständen beider Religionen genaue und gegenseitige Gleichheit herrschen, soweit sie der Verfassung des Staatswesens, den Reichssatzungen und gegenwärtigem Vertrag gemäß ist […], wobei alle Gewalt und Tätlichkeit, wie im übrigen, so auch hier zwischen beiden Teilen auf alle Zeit verboten ist.

§ 2. Der terminus a quo für die Wiederherstellung in geistlichen Dingen und für das, was mit Rücksicht auf sie in weltlichen Dingen geändert worden ist, soll der 1. Januar 1624 sein. […]

§ 3. Die Städte Augsburg, Dinkelsbühl, Biberach und Ravensburg sollen ihre Güter, Rechte und Religionsübung [nach dem Stand] des besagten Jahres und Tages behalten; aber hinsichtlich der Ratsstellen und anderer öffentlicher Ämter soll unter den Anhängern beider Religionen Gleichheit und gleiche Anzahl sein. […]


§ 14. Was die reichsunmittelbaren geistlichen Güter betrifft, […] so sollen diese, ob katholische Reichsstände oder solche Augsburgischer Konfession sie am 1. Januar 1624 besessen haben, samt und sonders gänzlich ohne Ausnahme von den Angehörigen jener Religion, die zur genannten Zeit in ihrem wirklichen Besitz gewesen sind, solange ruhig und ungestört besessen werden, bis man sich wegen der Glaubensspaltung durch Gottes Gnade verglichen haben wird
[…]; wenn aber (was Gott verhüte) wegen der Glaubensspaltung ein gütlicher Vergleich nicht erzielt werden kann, so soll nichtsdestoweniger dieser Vertrag ewig gelten und der Friede immer dauern.

§ 15. Wenn demnach ein katholischer Erzbischof, Bischof oder Prälat, oder ein zum Erzbischof, Bischof oder Prälaten gewählter oder postulierter Augsburgischer Konfessionsverwandter allein oder mit einzelnen oder sämtlichen Domherren, oder auch wenn andere Geistliche inskünftig ihre Religion wechseln werden, so sollen sie auf der Stelle ihres Rechtes verlustig gehen, jedoch unbeschadet ihrer Ehre und ihres Rufs, und ihre Nutzungen und Einkünfte sollen sie unverzüglich und ohne Einrede abtreten, und dem Kapitel, oder wem es von Rechts wegen zusteht, sei es unbenommen, eine andere Person derjenigen Religion, welcher die betreffende Pfründe kraft dieses Vertrags gebührt, zu wählen oder zu postulieren; jedoch sollen dem abtretenden Erzbischof, Bischof, Prälaten, usw. die inzwischen bezogenen und verzehrten Nutzungen und Einkünfte verbleiben. […]

§ 25. Kurfürsten, Fürsten und Stände Augsburgischer Konfession sollen alle mittelbaren […] geistlichen Güter, sowie auch deren Einkünfte und Rechte, wie sie immer heißen mögen, die sie am 1. Januar 1624 im Besitz hatten, samt und sonders […] im Besitz behalten, bis die Glaubensspaltung durch eine allgemeine gütliche Einigung der Parteien beendigt sein wird. Dabei sollen keinerlei Einreden berücksichtigt werden […].

§ 26. Auch die Katholiken sollen alle mittelbaren Klöster, Stifter und Vereinigungen, welche sie am 1. Januar 1624 wirklich besessen haben, in gleicher Weise besitzen, wenngleich dieselben im Territorium und Hoheitsgebiet von Ständen Augsburgischer Konfession gelegen wären; jedoch sollen sie nicht in andere geistliche Orden umgewandelt werden, als die, für deren Regeln sie ursprünglich bestimmt waren […]. In allen derartigen mittelbaren Stiftern, Collegiatkirchen, Klöstern und Spitälern aber, wo Katholiken und Augsburgische Konfessionsverwandte nebeneinander gelebt haben, sollen sie auch künftig nebeneinander leben, [und zwar] durchaus in der gleichen Anzahl, die am 1. Januar 1624 dort vorhanden war. Auch die öffentliche Religionsübung soll gleich bleiben, wie sie an jedem Ort im genannten Jahr und Tag üblich war, ohne Behinderung des einen oder andern Teils. […]

§ 28. Die freie und unmittelbare Reichsritterschaft und ihre Glieder insgesamt und einzeln mit ihren Untertanen und Lehen- und Allodialgütern sollen […] in den die Religion betreffenden Rechten und den daraus erwachsenden Vorteilen dasselbe Recht haben, das den oben genannten Kurfürsten, Fürsten und Ständen zukommt, […] die aber gestört worden sind, sollen alle vollständig wieder in den vorigen Stand eingesetzt werden. […]

§ 31. Jedoch sollen dessenungeachtet die Landsassen, Vasallen und jederlei Untertanen katholischer Stände, die irgendwann im Jahre 1624 die öffentliche oder private Übung der Augsburgischen Konfession entweder vermöge eines bestimmten Vertrags oder Privilegs, oder gemäß altem Herkommen, oder endlich bloß nach der Rechtsübung des genannten Jahres besessen haben, diese auch inskünftig behalten mit allem Zubehör, gleichwie sie solche im besagten Jahre ausgeübt haben oder beweisen können, daß sie ausgeübt worden ist. […]


§ 32. Wer aber beunruhigt oder auf irgendeine Weise entsetzt worden ist, soll ausnahmslos in den Zustand, in dem er sich im Jahr 1624 befunden hat, vollständig wieder eingesetzt werden. […]

§ 34. Ferner ist beschlossen worden, daß jene der Augsburgischen Konfession anhangenden Untertanen von Katholiken, sowie auch die katholischen Untertanen von Ständen Augsburgischer Konfession, die zu keiner Zeit des Jahres 1624 ihren Glauben öffentlich oder auch privat üben durften, und auch die, welche nach der Verkündigung des Friedens inskünftig eine andere Religion bekennen oder annehmen werden als ihr Landesherr, nachsichtig geduldet und nicht gehindert werden sollen, sich mit freiem Gewissen zu Hause ihrer Andacht ohne Nachforschung oder Beunruhigung privat zu widmen, in der Nachbarschaft aber wo und sooft sie es wollen am öffentlichen Gottesdienst teilzunehmen oder ihre Kinder auswärtigen Schulen ihrer Religion oder zu Hause Privatlehrern zur Erziehung anzuvertrauen; jedoch sollen dergleichen Landsassen, Vasallen und Untertanen im übrigen ihre Pflicht mit gebührendem Gehorsam und Untertänigkeit erfüllen und zu keinen Unruhen Anlaß geben.

§ 35. Ob die Untertanen aber katholisch oder Augsburgischer Konfession sind, so sollen sie nirgends wegen ihrer Religion verachtet und nicht von der Gemeinschaft der Kaufleute, Handwerker und Zünfte, von Erbschaften, Vermächtnissen, Spitälern, Siechenhäusern, Almosen und andern Rechten oder Handelsgeschäften, und noch viel weniger von den öffentlichen Friedhöfen oder der Ehre der Bestattung ausgeschlossen werden; für die Bestattung soll von den Hinterlassenen nichts gefordert werden außer den rechtmäßigen Gebühren einer jeden Pfarrkirche, die für die [Bestattung der] Toten entrichtet zu werden pflegen; vielmehr sollen sie, sicher unter gleichem Recht und Schutz, in diesen und ähnlichen Dingen für gleichberechtigt mit ihren Mitbürgern geachtet werden.

§ 36. Wenn aber ein Untertan, der im Jahre 1624 weder die öffentliche noch die private Kultusfreiheit besessen hat, oder auch einer, der nach der Verkündigung des Friedens seine Religion wechseln wird, aus freien Stücken auswandern will oder vom Landesherrn [auszuwandern] geheißen wird, so soll es ihm freistehen, entweder mit Behaltung oder nach Veräußerung seiner Güter wegzuziehen, die behaltenen Güter durch Diener bestellen zu lassen und, sooft die Lage es erfordert, zur Beaufsichtigung seiner Sachen oder zur Führung von Rechtshändeln oder zur Eintreibung von Schulden frei und ohne Geleitsbrief sich dorthin zu begeben. […]

§ 50. Die Obrigkeiten beider Religionen sollen ernstlich und streng verhindern, daß jemand öffentlich oder privat in Predigt, Unterricht, Disputation, Schrift oder Rat den Passauer Vertrag, den Religionsfrieden oder insonderheit diese Erklärung oder diesen Vertrag irgendwo angreift, in Zweifel zieht oder gegenteilige Behauptungen daraus abzuleiten versucht […].

§ 52. In Religionssachen und allen andern Geschäften, wo die Stände nicht als einheitliche Körperschaft betrachtet werden können, sowie auch, wenn die katholischen und die Stände Augsburgischer Konfession zu getrennten Verhandlungen auseinandertreten, soll allein gütlicher Vergleich die Streitigkeiten schlichten, ohne Rücksicht auf die Stimmenmehrheit.

Was aber die Stimmenmehrheit in Steuersachen betrifft, so soll diese Angelegenheit, da sie auf dem gegenwärtigen Kongreß nicht entschieden werden konnte, auf den nächsten Reichstag verschoben sein. […]


Art. VI
Da ferner die kaiserliche Majestät auf die Beschwerden, die im Namen der Stadt Basel und der ganzen Eidgenossenschaft wegen etlicher vom Reichskammergericht gegen die genannte Stadt und andere verbündete Orte der Eidgenossen und ihre Bürger und Untertanen gerichteter Prozesse und Vollziehungsbefehle vor die zu gegenwärtigen Kongressen abgeordneten kaiserlichen Bevollmächtigten gebracht worden sind, nach Einholung der Meinung und des Rates der Reichsstände in einem Sonder-Erlaß vom 14. Mai letztvergangenen Jahres erklärt hat, daß die vorgenannte Stadt Basel und die übrigen Orte der Eidgenossen im Besitz voller Freiheit und Exemtion vom Reiche und in keiner Weise den Gerichtshöfen und Gerichten desselben Reiches unterstellt sind, so ist beschlossen worden, daß das Gleiche in diesen öffentlichen Friedensvertrag aufgenommen werden und rechtskräftig und gültig bleiben und mithin dergleichen Prozesse mitsamt den dadurch veranlaßten zu irgendeiner Zeit verfügten Beschlagnahmen ganz und gar nichtig und ungültig sein sollen.

Art. VII
§ 1. Auch ist mit einmütiger Zustimmung der kaiserlichen Majestät und aller Reichsstände beschlossen worden, daß sämtliche Rechte oder Vergünstigungen, welche […] sowohl alle anderen Reichssatzungen, als besonders der Religionsfriede […] den katholischen und den der Augsburgischen Konfession zugetanen Ständen und Untertanen erteilen, auch denen unter ihnen, die Reformierte genannt werden, zukommen sollen […]. [Es folgen Regelungen für den Fall des Konfessionswechsels zwischen Reformierten und Lutheranern, die analog den Bestimmungen des Art. V gefaßt werden.]

§ 2. Wenn aber irgendeine Gemeinde im Fall einer Änderung die Religion ihres Herrn angenommen und verlangt hätte, auf eigene Kosten die Religion zu üben, der ihr Fürst oder Herr zugetan ist, so soll es ihm freistehen, ihr das ohne Benachteiligung der übrigen zu erlauben, und [diese Erlaubnis] darf von seinen Nachfolgern nicht aufgehoben werden. Aber die Mitglieder der Konsistorien, die Kirchenvisitatoren und die Theologie- und Philosophieprofessoren an Schulen und Akademien sollen ausschließlich der Religion angehören, die zu dieser Zeit an jedem Orte öffentlich angenommen ist. […]

Jedoch soll außer den obbenannten Religionen im hl. Römischen Reich keine andere angenommen oder geduldet werden.


Art. VIII
§ 1. Damit aber vorgesorgt sei, daß künftig in der politischen Ordnung keine Streitigkeiten entstehen, sollen alle und jede Kurfürsten, Fürsten und Stände des Römischen Reichs in ihren alten Rechten, Vorzügen, Freiheit, Privilegien und der freien Ausübung der Landeshoheit sowohl in geistlichen als auch in weltlichen Angelegenheiten, in ihren Gebieten, Regalien und deren aller Besitz kraft dieses Vertrages so befestigt und bestätigt sein, daß sie von niemandem jemals unter irgendeinem Vorwand tätlich gestört werden können oder dürfen.

§ 2. Ohne Widerspruch sollen sie das Stimmrecht in allen Beratungen über Reichsgeschäfte haben, vornehmlich wenn Gesetze zu erlassen oder auszulegen, Krieg zu beschließen, Steuern auszuschreiben, Werbungen oder Einquartierungen von Soldaten vorzunehmen, neue Befestigungen innerhalb des Herrschaftsgebiets der Stände im Namen des Reichs zu errichten oder alte mit Besatzungen zu versehen, und auch wo Frieden oder Bündnisse zu schließen oder andere derartige Geschäfte zu erledigen sind; nichts dergleichen soll künftig jemals ohne die auf dem Reichstag abgegebene freie Zustimmung und Einwilligung aller Reichsstände geschehen oder zugelassen werden.

Vor allem aber soll das Recht, unter sich und mit dem Ausland Bündnisse für ihre Erhaltung und Sicherheit abzuschließen, den einzelnen Ständen immerdar freistehen, jedoch unter der Bedingung, daß dergleichen Bündnisse nicht gegen Kaiser und Reich und dessen Landfrieden oder besonders gegen diesen Vertrag gerichtet, sondern so beschaffen seien, daß der Eid, durch den ein jeder dem Kaiser und Reich verpflichtet ist, in allen Stücken unverletzt bleibt.

§ 3. Es soll aber binnen sechs Monaten nach der Ratifikation des Friedens ein Reichstag abgehalten werden; nachher jedoch, sooft es der gemeine Nutzen oder Notwendigkeit erfordern wird. Auf dem nächsten Reichstag aber sollen vornehmlich die Mängel der früheren Versammlungen verbessert werden, und alsdann soll auch über die Wahl der Römischen Könige, über die Errichtung einer bestimmten und beständigen kaiserlichen Wahlkapitulation, über das Verfahren und die Ordnung, die außer derjenigen, die sonst in den Reichssatzungen beschrieben ist, eingehalten werden soll, wenn der eine oder andere Reichsstand in die Reichsacht zu erklären ist, über die Ergänzung der Reichskreise, die Erneuerung der Reichsmatrikel, die Wiedereinbeziehung der eximierten Reichsstände, die Ermäßigung und Erlassung der Reichssteuern, die Neuordnung des Polizei- und Justizwesens und der Sportelntaxe des Reichskammergerichts, über die ordentlichen Deputierten, wie sie vorschriftsmäßig und zum Vorteil des Staates gehörig zu bestellen sind, über die gesetzliche Obliegenheit der Direktoren in den Reichskollegien und über ähnliche Geschäfte, die hier nicht erledigt werden konnten, gemäß allseitiger Zustimmung der Reichsstände verhandelt und beschlossen werden.

§ 4. Sowohl auf allgemeinen als auch auf besondern reichsständischen Versammlungen soll den freien Reichsstädten nicht minder als den übrigen Reichsständen eine Decisivstimme zukommen, und es sollen ihre Regalien, Zölle, jährlichen Einkünfte, Freiheiten und Privilegien der Gütereinziehung und Steuererhebung und was davon abhängt, und andere Rechte, die sie von Kaiser und Reich rechtmäßig erlangt oder durch langen Gebrauch vor diesen Unruhen erhalten, besessen und ausgeübt haben, samt jeder Art Gerichtsbarkeit innerhalb der Mauern und auf ihrem Gebiet gültig und unangetastet bleiben; was aber durch Repressalien, Beschlagnahmen, Versperrungen der Wege und andere nachteilige Handlungen entweder während des Krieges unter irgendeinem Vorwand dagegen geschehen und bisher eigenmächtig unternommen worden ist, oder künftig, ohne vorgängiges gesetzliches Prozeß- und Vollstreckungsverfahren geschehen oder unternommen werden könnte, soll aufgehoben, nichtig und in Zukunft untersagt sein. – Im übrigen sollen alle löblichen Gewohnheiten und die Verfassungs- und Grundgesetze des hl. Römischen Reichs inskünftig gewissenhaft beobachtet werden und alle Unregelmäßigkeiten, die sich durch die Ungunst der Kriegszeiten eingeschlichen haben, aufgehoben sein. […]


Art. X
§ 1. Da ferner die durchlauchtigste Königin von Schweden verlangt hatte, daß sie für die Zurückgabe der in diesem Kriege besetzten Plätze entschädigt und daß für die Wiederherstellung des öffentlichen Friedens im Reich gebührend gesorgt werde, so überläßt die kaiserliche Majestät mit Zustimmung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reiches, besonders der beteiligten, und kraft gegenwärtigen Vertrags der besagten durchlauchtigsten Königin und ihren künftigen Erben und Nachfolgern, den Königen und dem Königreich von Schweden, folgende Herrschaften zu vollem Recht als immerwährendes und unmittelbares Reichslehen:

§ 2. Erstlich ganz Vorpommern mitsamt der Insel Rügen […]. Zudem von Hinterpommern Stettin, Gartz, Damm, Gollnow und die Insel Wollin, mitsamt der dazwischen fließenden Oder und dem Meer, gewöhnlich das frische Haff genannt, und seinen drei Mündungen Peene, Swine und Dievenow und dem beiderseits anliegenden Land vom Anfang des königlichen Gebietes bis an die Ostsee […].

§ 3. Dieses Herzogtum Pommern und das Fürstentum Rügen mitsamt den anhangenden Herrschaften und Orten und allen und jeden dazugehörigen Gebieten, Ämtern, Städten, Festungen, Kleinstädten, Flecken, Dörfern, Leuten, Lehen, Flüssen, Inseln, Seen, Küsten, Häfen, Landungsplätzen, alten Zöllen und Einkünften und jeglichen andern geistlichen und weltlichen Gütern nebst den Titeln, Würden, Auszeichnungen, Immunitäten und Vorrechten und allen und jeden übrigen geistlichen und weltlichen Rechten und Privilegien, mit denen die früheren Herzoge von Pommern sie besessen, bewohnt und regiert haben, soll die königliche Majestät und das Königreich von Schweden von diesem Tag an auf immer als Erblehen haben, besitzen und in freier Weise nutzen und unverletzlich genießen. […]

§ 6. Zweitens überläßt der Kaiser mit Zustimmung des ganzen Reichs der durchlauchtigsten Königin und ihren Erben und Nachfolgern, den Königen und dem Königreich von Schweden, als immerwährendes und unmittelbares Reichslehen Stadt und Hafen Wismar mitsamt der Festung Walfisch und den Ämtern Poel (ausgenommen die Dörfer Seedorf, Weitendorf, Brandenhausen und Wangern, die dem Hospital zum Hl. Geist in der Stadt Lübeck gehören) und Neukloster
[…].

§ 7. Drittens […] auch das Erzbistum Bremen und das Bistum Verden mit Stadt und Amt Wildeshausen und jeglichem Recht, das den letzten Erzbischöfen von Bremen über Kapitel und Diözese von Hamburg gebührt hatte […].

§ 8. Der Stadt Bremen aber und ihrem Gebiet und ihren Untertanen sollen ihr gegenwärtiger Stand, ihre Freiheit, ihre Rechte und Privilegien in geistlichen und weltlichen Dingen unangefochten gelassen werden. […]

§ 9. Viertens: Wegen aller oben erwähnten Herrschaften und Lehen nimmt der Kaiser mit dem Reich die durchlauchtigste Königin und ihre Nachfolger am Königreich Schweden als unmittelbaren Reichsstand auf, so daß zu den Reichstagen unter den andern Reichsständen auch die Königin und die Könige von Schweden unter dem Titel eines Herzogs von Bremen, von Verden und von Pommern sowie eines Fürsten von Rügen und Herrn von Wismar geladen werden müssen […].

§ 13. Außerdem räumt er derselben königlichen Majestät von Schweden das Recht ein, eine Akademie oder Universität zu errichten, wo und wann es ihr passend scheinen wird.

Zudem überläßt er derselben die neuen Zölle (gemeinhin Licenten genannt) an den Küsten und in den Häfen von Pommern und Mecklenburg zu einem immerwährenden Recht, jedoch sollen sie insoweit ermäßigt werden, daß der Handel an jenen Orten nicht zugrunde geht. […] [§§ 14–16 regeln die Belehnung der Krone Schweden mit den genannten Herrschaften und Lehen; Ständen und Untertanen werden ihre Freiheiten und Privilegien bestätigt.]


[Art. XI-XIV betreffen die Entschädigungen für die von diesen Abtretungen betroffenen Reichsstände. Brandenburg etwa erhält die Bistümer Halberstadt, Cammin, Minden und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg. Die Bistümer Schwerin und Ratzeburg erhält Mecklenburg-Schwerin, als Entschädigung für die Abtretung Wismars. Braunschweig-Lüneburg, das durch die Entschädigungen für Brandenburg und Mecklenburg seinerseits Verluste erleidet, soll im Wechsel mit einem katholischen Bischof einen Prinzen des eigenen Hauses auf den Osnabrücker Bischofsstuhl bringen können.]

[Art. XV spricht die Prinzipien von Amnestie und Restitution auch für Hessen-Kassel aus, das – neben einer Entschädigung von 600 000 Reichstalern – die säkularisierte Abtei Hersfeld bekommt.]

Art. XVI
§ 1. Sobald aber die Friedensurkunde von den Herren Bevollmächtigten und Gesandten unterzeichnet und besiegelt ist, soll alle Feindseligkeit aufhören, und was oben vereinbart worden ist, soll beiderseits unverzüglich vollzogen werden.
[…] [Im Folgenden wird u. a. festgelegt, daß der Friedensschluß durch kaiserliche Edikte an die kreisausschreibenden Fürsten und die Kreisobersten publiziert werden soll, auch wird die Freilassung der Gefangenen beider Seiten vorgesehen und der wechselseitige Abzug von Besatzung – dafür werden von den Untertanen Hand- und Spanndienste und Lebensmittelabgaben eingefordert. Sieben Reichskreise haben für die Abdankung des schwedischen Heeres insgesamt fünf Millionen Reichstaler aufzubringen, die in drei Terminen zu zahlen sind (§§ 8–10). Säumigen Zahlern drohen Pfändungen.]

§ 18. Keiner Stadt soll es weder jetzt noch inskünftig zu irgendwelchem Nachteil oder Schaden gereichen, daß sie von einer der kriegführenden Parteien eingenommen und besetzt worden ist […].

§ 19. Endlich sollen die Truppen und Heere aller im Reiche kriegführenden Parteien entlassen und abgedankt werden, und es soll ein jeder Kriegsteilnehmer nur soviel in seine eigenen Staaten zurückführen, als er für seine Sicherheit nötig erachtet. […]


Art. XVII
[…] § 2. Auch soll, zu mehrerer Bekräftigung und Sicherung dieser Bestimmungen samt und sonders, dieser Vertrag eine immerwährende Satzung und ein Grundgesetz des Reiches sein und inskünftig gleich wie die andern Satzungen und Grundgesetze des Reiches namentlich dem nächsten Reichsabschied und der kaiserlichen Wahlkapitulation selbst einverleibt werden und für die Abwesenden ebensosehr wie für die Anwesenden, für die Geistlichen gleich wie für die Weltlichen, sie mögen Reichsstände sein oder nicht, verbindlich und sowohl den Räten und Beamten des Kaisers wie der Stände, als auch den Richtern und Beisitzern aller Gerichte als eine Richtschnur, die sie immerdar zu befolgen haben, vorgeschrieben sein.

§ 3. Gegen diesen Vertrag oder irgendeinen seiner Artikel oder Vorbehalte sollen keine geistlichen oder weltlichen Rechte, […] Übergabe- oder andere Verträge, und noch viel weniger das Edikt von 1629 oder der Prager Friede mit seinen Anhängen, oder die Konkordate mit den Päpsten, oder das Interim von 1548, oder irgendwelche andern weltlichen oder geistlichen Verordnungen […] oder noch andere Einreden, unter welchem Namen oder Vorwand sie immer erdacht werden mögen, jemals geltend gemacht, angehört oder zugelassen werden […]. [§ 4: Den im Frieden getroffenen Regelungen Zuwiderhandelnde werden als Friedensbrecher behandelt; es wird gegen sie »gemäß den Reichssatzungen die Wiedererstattung und Leistung mit voller Wirkung beschlossen und anbefohlen werden.«]

§ 5. Der geschlossene Friede aber soll nichtsdestoweniger in Kraft bleiben, und alle Vertragspartner sollen verpflichtet sein, alle und jede Bestimmungen dieses Friedens gegen jedermann, ohne Unterschied der Religion, zu schützen und zu verteidigen […].

§ 6. Wenn aber durch keines dieser beiden Mittel die Streitigkeit innerhalb einer Frist von drei Jahren beendigt würde, so sollen alle und jede an diesem Vertrag Beteiligten verpflichtet sein, sich mit Rat und Tat dem geschädigten Teil anzuschließen und die Waffen zu ergreifen zur Abwehr des Unrechts, nachdem sie vom Geschädigten unterrichtet worden, daß weder der Weg des gütlichen Vergleichs noch des Rechts zum Ziele geführt hat […].

§ 7. Und es soll durchaus keinem Reichsstande erlaubt sein, sein Recht mit Waffengewalt zu suchen […].


(B) Friedensvertrag zwischen dem Kaiser (Ferdinand III.) und Frankreich (Ludwig XIV.) mit ihren jeweiligen Verbündeten. Münster, 14./24. Oktober 1648


Im Namen der hochheiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Amen.

Zu wissen sei allen und jeden, die beteiligt sind oder irgendwie beteiligt sein können: Nachdem die vor vielen Jahren im Römischen Reich entstandenen Streitigkeiten und inneren Unruhen so weit angewachsen waren, daß sie nicht nur ganz Deutschland, sondern auch etliche benachbarte Königreiche, vornehmlich aber Frankreich so darein verwickelten, daß daher ein langwieriger und erbitterter Krieg entstand, und zwar zuerst zwischen dem durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ferdinand II. […] mit seinen Verbündeten und Anhängern einerseits, und dem durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ludwig XIII., dem Allerchristlichsten König von Frankreich und Navarra […] und seinen Verbündeten und Anhängern andrerseits; darauf, nach deren Ableben, zwischen dem durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ferdinand III. […] mit seinen Verbündeten und Anhängern einerseits, und dem durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ludwig XIV., dem Allerchristlichsten König von Frankreich und Navarra, und seinen Verbündeten und Anhängern andrerseits, woraus viel Vergießen von Christenblut samt zahlreicher Länder Verödung erfolgte, ist es endlich durch Gottes Güte geschehen, daß man – dank der Bemühungen der durchlauchtigsten Republik Venedig, an deren der allgemeinen Wohlfahrt und dem Frieden dienenden Ratschlägen es in den gefährlichsten Zeiten der Christenheit niemals gemangelt hat – beiderseits an einen allgemeinen Frieden zu denken angefangen hat und zu diesem Zwecke, gemäß gegenseitiger zu Hamburg am 25. Dezember neuen, oder am 15. Dezember alten Stils im Jahre des Herrn 1641 abgeschlossener Übereinkunft der Parteien, der 11. Tag neuen, oder der 1. Tag alten Stils des Monats Juli im Jahre des Herrn 1643 für die Abhaltung eines Kongresses der Bevollmächtigten zu Münster und Osnabrück in Westfalen bestimmt worden ist.

Es fanden sich also zur bestimmten Zeit und am bestimmten Ort die von beiden Seiten rechtmäßig ernannten bevollmächtigten Gesandten ein, und zwar von Seiten des Kaisers: die hoch und wohlgeborenen Herren, Herr Maximilian Graf von Trautmansdorff […] der hl. kaiserlichen Majestät geheimer Rat, Kämmerer und Obersthofmeister, Herr Johann Ludwig Graf von Nassau […] des Kaisers geheimer Rat und Ritter des goldenen Vließes, und Herr Isaac Volmar, beider Rechte Doktor, des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Ferdinand Karl Rat und Kammerpräsident; von Seiten des Allerchristlichsten Königs aber: der durchlauchtigste Fürst, Herr Heinrich von Orléans […] Herr Claude de Mesmes, […] königlicher Oberfinanzintendant und Staatsminister, und Herr Abel Servien, […] ebenfalls Staatsminister, und durch Vermittlung und Mühewaltung des hoch- und wohlgeborenen venezianischen Gesandten und Senators, Herrn Alvise Contarini, Ritters, der das Amt eines Mittlers ohne Parteilichkeit beinahe ganze fünf Jahre lang unverdrossen ausgeübt hat […].

§ 3. Und damit die beiderseitige Freundschaft zwischen dem Kaiser, dem Allerchristlichsten König, den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reiches inskünftig desto sicherer und aufrichtiger gehalten werde (unbeschadet des unten stehenden Garantie-Artikels), so soll der eine des andern jetzige oder künftige Feinde niemals unter irgendeinem Schein oder Vorwand oder wegen irgendeiner Streitigkeit oder eines Krieges gegen den andern mit Waffen, Geld, Soldaten, Proviant oder anderweitig unterstützen, oder den Truppen, die gegen eine der friedenschließenden Mächte von irgendwem geführt werden, Aufnahme, Quartier oder Durchzug gestatten.

Der Burgundische Kreis soll zwar ein Glied des Reiches sein und bleiben und nach Beilegung der Streitigkeiten zwischen Frankreich und Spanien in diesem Friedensschluß mit einbezogen sein; aber in die Kriege, die sich zur Zeit darin abspielen, sollen sich weder der Kaiser noch irgendein Reichsstand einmischen.

Wenn aber in Zukunft zwischen diesen Königreichen Streitigkeiten entstünden, so soll zwischen dem ganzen Römischen Reich und den Königen und der Krone Frankreichs die aus oben genannter gegenseitiger Verpflichtung erwachsende Verbindlichkeit, die beiderseitigen Feinde nicht zu unterstützen, stets gültig bleiben; indessen soll es den einzelnen Reichsständen freistehen, diesem oder jenem Königreich außerhalb der Grenzen des Römischen Reiches Hilfe zu leisten, jedoch nicht anders als gemäß den Reichssatzungen.


§ 4. Die Lothringische Streitsache soll entweder Schiedsrichtern, die von beiden Parteien zu ernennen sind, unterbreitet oder in einem französisch-spanischen Vertrag oder auf anderem gütlichen Wege beigelegt werden […].

§ 6. Wenn aber die Besitzer von zurückzuerstattenden Gütern und Rechten durch begründete Einreden geschützt zu sein vermeinen, so sollen diese [Einreden] zwar die Restitution keineswegs hindern, nach deren Vollziehung aber vor dem zuständigen Richter geprüft und erörtert werden. […]

§ 69. Damit aber der besagte Friede und die Freundschaft zwischen dem Kaiser und dem Allerchristlichsten König desto mehr befestigt werden könne und für die öffentliche Sicherheit besser vorgesorgt werde, so ist mit Zustimmung, Rat und Willen der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs zur Förderung des Friedens vereinbart worden:

§ 70. Erstens, daß die Oberherrschaft, die Landeshoheit und alle andern Rechte auf die Bistümer Metz, Toul und Verdun und die gleichnamigen Städte und die Gebiete jener Bistümer, und namentlich Moyenvic, in derselben Weise, wie sie bisher zum Römischen Reiche gehörten, inskünftig zur Krone Frankreich gehören und ihr auf immer und unwiderruflich einverleibt werden sollen, jedoch mit Vorbehalt des Metropolitanrechts, das dem Erzbistum Trier zukommt.

§ 71. In den Besitz des Bistums Verdun ist Herr Franz, Herzog von Lothringen, als rechtmäßiger Bischof wieder einzusetzen. […]

§ 72. Zweitens: Kaiser und Reich treten ab und übertragen auf den Allerchristlichsten König und seine Thronfolger das Obereigentums-, das Hoheits- und jedes andere Recht, das ihm und dem hl. Römischen Reich bis jetzt an Pinerolo gebührte und gebühren konnte.

§ 73. Drittens: Der Kaiser – für sich wie für das ganze durchlauchtigste Haus Österreich – sowie das Reich begeben sich aller Befugnisse, Eigentumsrechte, Herrschaften, Besitzungen und Gerichtsbarkeiten, die bis jetzt ihm, dem Reich und dem Hause Österreich zustanden auf die Stadt Breisach, die Landgrafschaft Ober- und Unter-Elsaß, den Sundgau und die Landvogtei über die zehn im Elsaß gelegenen Reichsstädte, nämlich Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Weißenburg, Landau, Oberehnheim, Rosheim, Münster im St. Gregoriental, Kaysersberg und Türkheim, sowie auf alle Dörfer und auf alle andern Rechte, die von der besagten Vogtei abhangen, und diese alle und jede übertragen sie auf den Allerchristlichsten König und das Königreich Frankreich, so daß besagte Stadt Breisach […] (jedoch mit Vorbehalt der Privilegien und Freiheiten, welche diese Stadt hiebevor vom Hause Österreich erlangt und erhalten hat).


§ 74. und desgleichen besagte Landgrafschaft beider Elsaß und der Sundgau, ferner auch die Landvogtei über die genannten zehn [Reichs-] Städte und die davon abhangenden Orte, und ebenso alle Vasallen, Landsassen, Untertanen, Leute, Städte, Festungen, Dörfer, Schlösser, Wälder, Forste, Gold-, Silber- und sonstige Mineral-Gruben, Flüsse, Bäche, Weiden und alle Rechte, Regalien und Zubehören, ohne irgendeinen Vorbehalt, mit jederlei Gerichtsbarkeit und Souveränität und der Oberherrschaft von jetzt an auf immer dem Allerchristlichsten König und der Krone Frankreich gehören und als besagter Krone einverleibt betrachtet werden sollen ohne Widerspruch des Kaisers, des Reichs und des Hauses Österreich oder sonst jemandes […].

§ 75. Indessen soll der König verpflichtet sein, in diesen Orten samt und sonders die katholische Religion zu erhalten, wie sie unter den österreichischen Fürsten erhalten worden ist, und alle Neuerungen, die sich während dieses Krieges eingeschlichen haben, wieder zu beseitigen.

§ 76. Viertens: Die Allerchristlichste Majestät und deren Thronfolger sollen mit Einwilligung des Kaisers und des ganzen Reiches das immerwährende Recht haben, in der Festung Philippsburg des Schutzes halber eine Besatzung zu halten, die jedoch auf eine angemessene Anzahl zu beschränken ist, so daß sie den Nachbarn keinen begründeten Anlaß zum Verdacht gewähren kann, und ausschließlich auf Kosten der Krone Frankreich unterhalten werden soll. Auch soll dem König freier Durchzug durch Länder und Gewässer des Römischen Reiches offenstehen, um Soldaten, Proviant und alles übrige, was und sooft es vonnöten sein wird, dorthin zu führen. […]

§ 85. Der Allerchristlichste König wird dem Hause Österreich und insonderheit dem oben genannten Herrn Erzherzog Ferdinand Karl, dem erstgeborenen Sohne des weiland Erzherzogs Leopold, zurückgeben: Die vier Waldstädte Rheinfelden, Säckingen, Laufenburg und Waldshut mit allen Ländereien und Balleien, Höfen, Dörfern, Mühlen, Wäldern, Forsten, Vasallen, Untertanen und allen Zubehören dies- und jenseits des Rheines; ingleichen die Grafschaft Hauenstein, den Schwarzwald und den ganzen Ober- und Unter-Breisgau und die darin gelegenen Städte, die nach altem Recht dem Hause Österreich gehören, nämlich Neuburg, Freiburg, Endingen, Kenzingen, Waldkirch, Villingen und Bräunlingen samt
[…] allem und jedem, was in diesem ganzen Gebiete […] von altersher zur Landeshoheit und zum Erbgut des Hauses Österreich gehört; ingleichen die ganze Ortenau mit den Reichsstädten Offenburg, Gengenbach und Zell am Harmersbach, insoweit sie nämlich dem Amt Ortenau unterstellt sind, dergestalt, daß durchaus kein König von Frankreich irgendein Recht oder eine Gewalt in diesen vorerwähnten, dies- und jenseits des Rheins gelegenen Gebieten jemals beanspruchen oder sich aneignen kann oder darf, jedoch so, daß den österreichischen Fürsten durch die vorgenannte Zurückgabe kein neues Recht zuwächst.

Handel und Verkehr zwischen den Bewohnern der beiden Rheinufer und der auf beiden Seiten angrenzenden Länder sollen durchaus frei sein; vor allem aber soll die Rheinschiffahrt frei und keiner Partei erlaubt sein, die flußauf- oder -abwärts vorüberfahrenden Schiffe zu hindern, anzuhalten, zu beschlagnahmen oder unter irgendeinem Vorwand zu belästigen (mit alleiniger Ausnahme der Besichtigung, die zwecks Durchsuchung oder Beschauung der Waren zu geschehen pflegt); und es soll auch nicht gestattet sein, neue und ungewöhnliche Zölle, Weg- und Brückengelder, Abgaben oder andere Gebühren dieser Art am Rhein zu erheben […].


§ 87. Der Allerchristlichste König soll verpflichtet sein, nicht nur die Bischöfe von Straßburg und Basel, mit der Stadt Straßburg, sondern auch die übrigen, in beiden Elsaß dem Römischen Reich unmittelbar unterstellten Stände […] in derselben Freiheit und dem Besitz der Reichsunmittelbarkeit zu belassen, deren sie sich bisher erfreut haben, dergestalt daß er keine weitergehende königliche Oberhoheit über sie beanspruchen kann […].

§ 88. Ebenso wird der Allerchristlichste König als Entschädigung für die ihm abgetretenen Gebiete besagtem Herrn Erzherzog Ferdinand Karl drei Millionen Livres Tournois in den nächstfolgenden Jahren, nämlich 1649, 1650 und 1651, am Feste des hl. Johannes des Täufers, [und zwar] jedes Jahr ein Drittel, in guter und gangbarer Münze in Basel zu Handen des Herrn Erzherzogs oder seiner Abgeordneten auszahlen lassen. […]

 

Quelle der deutschen Übersetzung: Instrumenta Pacis Westphalicae. Die Westfälischen Friendensverträge. Vollständiger lateinischer Text mit Übersetzung der wichtigeren Teile und Regesten. Dritte, durchgesehene Auflage bearbeitet von Konrad Müller. Verlag Herbert Land & CIE AG. Bern und Frankfurt am Main, 1975, S. 101-66.

Quelle des lateinischen Originaltextes: Instrumenta Pacis Westphalicae. Die Westfälischen Friendensverträge. Vollständiger lateinischer Text mit Übersetzung der wichtigeren Teile und Regesten. Dritte, durchgesehene Auflage bearbeitet von Konrad Müller. Verlag Herbert Land & CIE AG. Bern und Frankfurt am Main, 1975, S. 11-97.

9. Der Krieg fängt an. Prager Fenstersturz 1618

Kurzbeschreibung

Im Mai 1618 trafen sich die protestantischen und hussitischen Stände in Prag, um über die von ihnen empfundene Einmischung des Kronprinzen Ferdinand in böhmische Angelegenheiten allgemein—und in Belange der konfessionellen Koexistenz im Besonderen—zu beraten. Während eines versuchten Staatsstreichs unter der Führung des protestantischen Grafen Heinrich Matthias von Thurn (1567–1640) drangen bewaffnete Söldner in den Amtssaal des Prager Schlosses ein. Sie griffen zwei katholische Statthalter heraus, Jaroslav Borzita von Martinicz (1582–1649) und Wilhelm Slawata (1572–1652), beschuldigten sie der Verschwörung gegen die Religionsfreiheit in Böhmen und warfen die beiden sowie einen Sekretär aus dem Fenster. Diese Handlung war eine bewusste Anspielung auf den ersten Prager Fenstersturz von 1419, bei dem sieben Stadtbeamte aus einem Burgfenster geworfen wurden.

Der Aufstand weitete sich aus, als die durch Hussiten und Protestanten kontrollierten böhmischen Stände eine provisorische Regierung bildeten. Sie begannen, in den protestantischen Ländern Europas nach Verbündeten zu suchen und Maßnahmen zur Unterdrückung des Katholizismus zu ergreifen. Im Mai 1619 verschärfte sich die Krise durch den Tod Kaiser Matthias (reg. 1612–19) und die Thronfolge des Kronprinzen Ferdinand sowohl in Böhmen als auch im Reich als Kaiser Ferdinand II. (reg. 1619–37). Der Konflikt eskalierte nun zum Krieg. Ferdinand wurde zum Kaiser gewählt, doch die Aufständischen setzten ihn zugunsten des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz (1596–1632) ab, der nun zum böhmischen König gekrönt wurde. Die Kriegshandlungen bleiben derweil unentschieden, bis die kaiserlichen Truppen gemeinsam mit denen des katholischen Sonderbunds die Aufständischen in der Schlacht am Weißen Berg (8. November 1620) niederschlugen. Es war die erste Schlacht des Dreißigjährigen Krieges.

Quelle

Den 23. Mai am Mittwoch in Vigilia Ascensionis Domini nachdem die vier Herren Statthalter aus der Hauptkirche Sti Viti nach allda verrichter Procession und abgehörter heiligen Messe, früh 8 1/2 Uhr in die Behaimbische Canzlei ankommen seind, als haben sie bald alle Stühl und Bänken außer einen einigen Sessel mit Fleiß gelassen waren aus der Canzlei hinaustragen […], damit für die ankommenden Herren sub utraque genug Raum sein möchte, da seind etwa nach 9 Uhr die Herren aus allen dreien Ständen sub utraque mit ihren Dienern und Gesind in sehr großen Menge in Ihro kais. Mit Prager Schloß […] in die Böheimbische Canzlei und zwar in die Ratstube, wo die größte Sicherheit und Respekt sein sollte, unangemeldet, gar keck, mit großer Importunitet eingetreten, also daß gemeldete Canzlei fast allein von denen Herren- und Ritterstandspersonen ganz voll gewesen, die Burger aber meistenteils draußen vor der Tür, welche deshalben auch ganz ofen bleiben müssen, gestanden.

Als nun die damals nur 4 gegenwärtige Herren Statthalter wegen besseren Raums in einen Fensterwinkel gleich bei dem Ofen beisammen gestanden und verhoffet, es wurden von Ihnen sub utraque eine Antwort auf Ihro kais. Mt ihnen am Montag vorhero abgelesenes copail. communicirtes Schreiben, darinnen sie nochmalens von der zum andermahl angestellten Zusammenkunft, ganz glimpflich bis auf Ihro kais. Mt Ankunft oder weitere Verordnung abgemahnt worden, damals erfolgen.

Haben sie anstat dessen alsbald durch den Herrn Paul von Rziczan eine Schrift mit heller Stim ablesen lassen dieses ungefährten Inhalts: Nachdem Ihro kais. Mt Ihro Gnaden Herren Statthaltern ein scharfes Schreiben zugeschickt, dessen sie Uns nach Verlesung des Originals auch die Copay gebetenermassen erteilet haben, in welchen sich auf unserer aller dreier Ständen sub utraque höchst erschröckenden Schreiben Ihro Mt allbereits uns alle des Leibs und der Ehre verlustig erklären. Samt sie schon nur allein mit der Execution wider uns fortfahren wolten, deshalben haben wir uns miteinander darauf einhellig vergliechen und bei Verlust Leib und Leben, Ehre und Gut verbunden, daß wir alle beisammen vor einen Mann und einer vor alle festiglich stehen, diesfalls keiner rechtlichen Bekanntnuss erwarten, oder untergeben sein, sondern treulich einander helfen und wider männiglich auf das äußerste beschirmen. Weilen aber kundbar, daß solches Schreiben auf etlicher unserer Religions-Feinde Beratschlagung beschehen, als wollen wir wissen und die anwesende Herren Statthaltere befragt haben, ob sie, oder etliche aus ihnen, von gemeltem Schreiben gewußt, dazu geraten und dasselbig approbirt hätten.

Darauf der Obristburggraf geantwortet, weilen denen Herren Statthaltern, so eine geringe Anzahl derselben in der Böhmischen Kanzlei sein, auch sonsten noch einer aus ihrer Mitte, nemlich Herr Adam von Waldstein, obrister Landhofmeister, sich allda zu Prag in seinem Haus krank liegend befinde, als hätten sie die Herren, aus allen 3 Ständen sub utraque, wollten ihnen die abgelesene Schrift der Copay derselben zustellen, damit sie solche gemeltem Landhofmeister auch notificiren und samt ihm beratschlagen können, sie wollten am nächst kommenden Freitag (weilen Morgen ein großer Feiertag wäre) darauf ihnen wiederum gebührliche Antwort zu geben, nicht unterlassen.

Hierauf haben etliche, als Herr Heinrich Mathes Graf Thurn, Herr Leonhart Colon von Fels und Wilhelm der ältere Popel von Lobcowicz einer um den anderen zu denen Statthaltern also geredet: Na, na, wir wollen damit nicht content sein, was darf man uns aufziehen und auf des Herrn Landeshofmesters weisen, mit welchem wir gar wohl zufrieden sein und gewiß wissen, daß er nicht wider uns sondern ein frommer Mann und unser Freund ist, wir wollen es fluchs wissen […] Da sprachen die obgemelte drei Herren durcheinander: Können wir doch selbst darnach, wenn es uns gefällig, den Herrn Landhofmeister darum befragen, aber wir wollen von Euer Gnaden vieren zuwesenden jetzt darauf clare Antwort haben.

Hierauf sind die 4 Statthalter zum Fenster in das Winkel zusammengetreten und geantwortet, daß sie mit schweren Eid verpflichtet und verbunden zu sein nemlich alles dasjenige, was ihnen von ihren Herren im Rat anvertrauet, oder mit ihnen beratschlaget wird, jederzeit im höchsten Geheim zu halten und nichts zu ofenbahren, wie dann gleichfalls und vielmehr ihnen als Ihro kais. Mt geschworenen Räten, Landoffizieren und Statthaltern im Kgr. Böheimb, außer Rat in dem wenigsten, was im Rat fürgebracht, oder worzu sie geraten oder nicht geraten hätten, zu sagen gar nit gebühren will und warten sie alle dabei keiner Beicht sein. […]

Als sich aber gemelte Herren sub utraque dennoch nicht zufrieden stellen wolten und fürnemlich Herr Graf von Thurn vermeldet: Ist doch diese gar eine schlechte Frage, können sie doch zumahlen Herr Obristburggraf und Herr Großprior darauf antworten, sonsten wollen wir nicht eher von hinnen aus der Böhmischen Canzlei weggehen, denn einmal wollen wir wissen und clare Antwort haben. Und in einem Augenblick hat Herr Hans Litwin von Rziczan seine Pistolen, die er an der Gürtl unter dem Mantel verborgen gehabet, mit Fleiß entdecket an dieselbigen gegrifen und mit großem Drohen entzündet, gerad zu dem Herrn von Martinicz sehr nahe und trotzig getreten und sich damit gespreitzet, so hat der Herr obriste Burggraf nach einem kürzlichen Untereden geredet: Weil die Herren nicht anderst wollen und uns fast darzu nötigen, als wollen wir sammentlich vor Gott dem Allmächtigen, vor Euch Herren und vor der ganzen Welt offentlich und ausdrücklich auf das höchste protestiert haben und darunter sie alle gegenwärtige Herren vor unsere Zeugen nehmen, wofern I. kais. Mt diesfalls mit uns übel content sein wollten […] daß wir vor ihnen zu dieser Antwort gezwungen worden und dies können wir mit unseren guten Gewissen sagen, daß wir zu selbigen Schreiben, so dem Majestätsbrief zuwider laufe, nicht geraten haben […] und weil wir darin nicht so sehr widerwärtiges, vielweniger die von Ihnen genannte Formalia, daß sie in dem wenigsten verurteilt werden, befunden haben, so könnte man, wofern Ihnen gefällig, dasselbige kais. Schreiben zu besserer aller Vernehmung fluchs überlesen lassen.

Welches sie alsbald verredet und vornehmlich Herr Graf von Thurn, von Fels, Wilhelm elterer Popel, Bohuslav Berka, Wenzl Wilhelm von Ruppa, Joachim Adres Schlieck, Hans Litwin von Rziczan, Albrecht Hans Smirzický und Herr Ulbrich Kinský durcheinander laut geschreien, es lauft uns freilich das kais. Schreiben wider unseren Majestätsbrief. Weiter sagten sie: „Herr Obristburggraf und Herr Großprior, wir wissen wohl, daß sie beide Herren für sich selbst from sein und darzu nicht viel raten oder uns schaden wollen, als dann der Herr Slawata und Herr von Martinicz sie überredet und verführet haben.“

Danach wendeten sie sich zu denen beiden Herren d. h. Wilhelm Slawata und von Martinicz also sprechend: „Ihr seind eben dieselbe unsere und unserer Religion Feinde, welche uns um den Majestätsbrief habet bringen wollen, Ihr habet euere Untertanen, desgleichen auch auf I. kais. Mt Herrschaften, sonderlich in Crumau und Straschitz, die sub utraque gewesen, sehr geplagt und zu euerer Religion wieder ihrer Willen gezwungen, oder aus deren Gründen verweisen lassen, die Pfarrherren sub utraque aus den kais. Collaturen abgeschafft und darin andere sub una eingesetzet, auch auf I. kais. Mt Herrschaften Haubtleute und andere alte Diener beurlaubt und entlassen, herentgegen aber an ihre Stelle andere so euerer Religion sub una ergeben, angenohmen.“ Darauf erstlich Herr Slawata geantwortet: „Ich bin Herren sub utraque kein Feind und hab nicht wider den Majestätsbrief getan, habe auch meine Untertanen zum Glauben nicht gezwungen.“ Da sprung ihm der Herr Wilhelm Popel in die Rede mit diesen Worten: „Hast Du sie nicht zu Teltsch genötiget!“ Folgt Herr Slawata weiter in seiner Rede: „Nein, nirgends habe ich sie genötiget, sondern wer nicht gutwillig catholisch hat sein wollen, dem habe ich frei und los gelassen auch erlaubet, daß er sein Gut in wohl geraumer Zeit verkaufen und unverhindert aus meinen Gründen, samt dem Geld, auch der Reicheste, abziehen und sich anderstwo seinen Gefallen nach begeben hat mögen. Darzu es gebühret sich nicht hier die Herrschaft Teltsch einzumischen, weil selbige nicht im Kgr. Boheimb, sondern in Mgt. Mähren gehörig ist.“ Also hat auch Herr von Martinicz geantwortet: „Ich bin zu schwach darzu, daß ich deren Herren Feind sein solle und ihnen Schaden könnte. Was meine Untertanen betrifft, diese habe ich zwar zu dem heiligen katolischen Glauben, doch ohne sonderliche Bedrängnuß und noch vor dem erteilten Majestätsbriefe mit gebührenden Mitteln gleichfalls gebracht, die ich aber dannoch erkauft habe, dieselben sind auf eine gute Unterrichtung und treuherzige Ermahnung für sich selbst gutwillig bekehret worden […] Die Pfarrherren aber einzusetzen hat nicht uns, sondern Ihro fürst. Gnaden dem Herrn Erzbischofen zu Prag gebühret und zugehöret, weil ihnen sowohl jetzige, als die vorige kais. Mt schon vor vielen langen Jahren hervor und nach dem erteilten Majestätsbrief alle und jede daroselben Collaturen mit Pfarrherren zu versehen gnädig anbefohlen haben. Also daß allenthalben in Ihro Mt Herrschaften die Pfarrherren sich mit dem Pragerischen Herren Erzbischofen, als von welchen sie zur Priesterschaft geweihet und auf gemeldte Ihro kais. Mt Pfarren und Collaturen unter seinem Gehorsam eingesetzt worden, gerichtet, welcher aber etwan vom wahren Glauben und der heiligen katolischen Kirchen, gleichfalls des Herrn Erzbischofs Gehorsam mutwillig abgefallen, dem hat er billig verändert und an seine Stelle einen anderen eingesetzt, wie dann auch solches gar clar zwischen denen sub una und sub utraque gemachte Vergleichniß einen jederzeit frei läßt und berechtigt.“

Nach diesem hat der Herr Wilhelm Popel insgemein dieses geredet, wie ist bei dem nächst vergangenen Landtag, mit der Wahl des Königs zugangen, wie hat man uns bei den Nasen geführt, auch gewähret, daß man in den kgl. Revers wegen zukünftiger Confirmation der Privilegien unsern Majestätsbrief nicht in Specie nennen, sondern nur in genere alle Privilegia setzen sollen. So hat man auch den unsrigen frommen ehrlichen Herrn Graf Thurn das Burggrafenamt zu Carlstein genohmen und ihn um die Nutzung desselbigen Guts gebracht. Darauf hat Herr von Martinicz ihm geantwortet, was in dem Landtag von Ihro Mt, als König in Böhmen, mit allen drei Ständen glücklich geschlossen worden, bei dem muß alles unberührt verbleiben. Darnach hat sich Herr Martinicz zu dem Grafen Thurn gewendet sagend: „Herr Graf, ich nimme jetzt den Herrn für einen Zeugen, daß er dies nicht läugnen kann, sondern selbst die rechte Wahrheit rund bekennen muß, wie daß ich bei der Veränderung der Ämter selbsten I. Mt im Beisein des Herrn und anderen Herren obristen Landoffizieren offentlich diese gesagt habe. Nachdem I. kais. Mt den Herrn um eine Stafel erhöhert nemlich Obristenlehenrichteramts, mir aber das Burggrafenamt zu Carlstein gnädig anvertrauet und geben, um welches ich den Herrn umbringen nicht begehrte und weiter er fluchs damals I. kais. Mt auf das ihm solches Amt weiter gelassen werde, gar hoch gebeten hat, daß ich darmit, wann Ihro Mt ihm seiner Bitte genüssen lassen, gar wohl zufrieden sein wollte, welches aber I. kais. Mt nicht wolte, sondern bei dero vorigen Resolution und der Ämter allseits recht geschehenen Austeilung gnädig verbleiben lassen, also daß der Herr noch vor mich zu sein ein Obristlehenrichteramt die gewöhnliche Eidespflicht getan hat, auch danach ich mit dem meinigen Eid zu dem Burggrafenamt zu Carlstein gehörig, folgen müssen, derowegen jetzt in dieser Exprobation mir als unschuldigen gar unrecht beschieht.“ […]

Da haben wiederumben die vorgemelte neun Personen hin und wieder durcheinander und am meisten der Herr Graf Thurn und Herr Wilhelm Popel und alle andere anwesende wider die beiden Herren Slawata und Martinicz stark angereizet mit diesen Worten: „Sehet, alle liebe Herren, diese zwei sind unsere und unserer Religion größte Feind, welche uns um den Majestätsbrief, Vergleichung und andere unsere Religions Freiheiten bringen wollen. Glaubet gewiß, alle Herren, so lang diese im Land verbleiben, daß wir nie mit unsern Majestätsbrief, ja auch selbst alle samt unseren lieben Weibern und Kindern des Lebens nicht sicher sein und wo wir sie beim Leben lassen, da würd es schon um den Majestätsbrief und unsere Religion geschehen, auch wir alle werden hiebei an Leib, Ehre und Gut verdorben und verloren sein, dann dabei und neben ihnen keine Gerechtigkeit zu erlangen ist. Derowegen wär sie vor diejenige, so sie sein, jetzt fluchs declariren und strafen wollen und wann wir Paul Michna, welcher sich aus seiner bösen Gewissen vergrochen hat, wieder bekommen, so werden wir auch wohl uns gegen ihm wie zu verhalten wissen.“

Unter dieser Reed hat Herr Slawata mit einer Seufzer beiseiten den Herrn v. Martinicz in das Ohr mählich gesagt: „Mein Herr Bruder, o wäre es lieber diese Täg, wie ich gewolt, von ihnen weggezogen, aber du hast mir solches wiederraten und siehe, jetzt müssen wir da gar verderben.“ Dem wieder Herr v. Martinicz geantwortet hat. „O mein geliebter Herr Bruder, es ist viel besser also geschehen, dann, wann du als ein Landoffizier und I. kais. Mt Rat und Statthalter mit deinem Fliehen das Land in dieser höchsten Not und Gefahr, wider dein Eidpflicht verlassen hättest, so wärest du für einen untreuen und unehrlichen Mann gehalten worden, aber jetzt leidest und stürbest mit mir als ehrlicher Herr und getreuer Diener, auch Martirer Gottes und des Kaisers unseres Königs und Herrn. Befehlen wir uns nur Gott dem Herr.“ Herr Slawata hat zu allen geredet: „O Herren, wir bitten um Gotteswillen, sie wollen sich in diesem nicht übereilen und wider uns — die wir auch mit den Fürnehmsten aus ihnen gar nahe befreund sein — ohne vorgehende Anklag und Verhör nicht solches feindliches wider alle Billigkeit und Gerechtigkeit ungewöhnlich attentiren, sondern weil wir beide in diesem Königreichtum wohl angesessen und Gott Lob eines ziemlichen Vermögens sein, wofern einer aus ihnen, er seie wer da wolte, sich wider uns beide, oder unser einen, was zu beschweren hat, oder zu klagen, derselbe wolle nur uns gebührlichermassen bei I. kais. Mt als unsern allergnädigsten König, anklagen, oder für das löbliche Landrecht allen gebiligten Gebrauch nach, ordentlich laden, wo wir gar gern erscheinen, wider unsere Ankläger stehen und gegen ihnen recht verantworten, auch die gerichtliche endliche Sentenz oder Ausspruch redlich auswarten und derselben gehorsamlich nachkommen […]“.

Nach diesen alsobald — dunckt mich — H. Wenzl Wilhelm von Ruppa — von den anderen umgezingelt — in der Mitte ihnen abermals eine Schrift mit heller Stimm gelesen, dieses ungefähren Inhalts: „Demnach der Wilhelm Slawata und Jaroslaus von Martinicz noch in dem Jahre 1609 gehaltenen Landtag den von I. Kais. Mt Kaiser Rudolpho uns allen dreien Ständen sub utraque auf die freie unsere Religionexercitium gegebenen Majestätsbrief, wie auch von beiden Teilen der sub una und uns sub utraque aufgerichtete Ausgleichung, sowoll die Amnestien neben anderen obristen Herren Landoffizieren und Landrechtsbeisitzern nicht unterschreiben, weder in dieser und andern Religion-Betreffen, den Landtagsarticuln, die Relation zu der Landtafel, ihnen wollen, wie wir bald zu deroselben Zeit uns gegen ihnen lauter also erkläret haben, sofern jemals uns zu schaden etwas wider den Majestätsbrief, Vergleichung und andere unsere Religion Freiheiten, welche sie uns nicht vergönnet, in dem wenigsten vorgenommen wurde oder geschehen sollte, so wir auf solchen Fall am meisten sie in Verdacht haben und nicht anders als solches alles von ihnen berühret, beduncken und sie also für unsere Feinde halten müssen. Dieweil nun wir jezt genugsam erkennen und gewiß wissen das oftgedachtes schweres kais. Schreiben aus ihrer Beratschlagung herkomme, auch allhier zu Prag concipirt worden und sie also wiederum aus gemeltem Majestätsbrief und Freiheiten unserer Religion nicht zu machen, ja auch die Vergleichung und was sonsten mehrers durch gemeinen Landtag gebilliget und bestätiget worden, gantzlich zu zerstören […] derohalben wir die beide für unser und des Landes Feinde gleichfals Zerstörer des Rechtes und allgemeines Friedens declariren und publiciren. Werden auch wider sie mit ernstlicher Straf alsobald verfahren.“

Nach dieser oder dergleichen Schriftablesung hat der Publikator gar laut alle insgemein mit diesen Worten gefragt: Bekennet Ihr euch zu diesen? So meldet Euch jetziger Zeit. Da haben sie fast alle, auch ihre nächste Blutfreunde, mit großem Geschrei bekennet. Darnach ist eben derselbige Herr Wenzl Wilhelm von Ruppa zu denen obgemelten Herren was nehender zugetreten und gesagt: „Es ist mir sehr leid, also das mir mein Herz Wehe tuet, was da jetzunder geschieht. Ich habe das lang gefürcht und vorgesagt, es werde nichts gutes daraus erfolgen.“

Darauf sie beide Herren, einer nach dem anderen, also geantwortet: „Daß wir bei dem Landtag 1609 uns in etlichen Religion betreffenden Sachen nicht einmischen und unterschreiben, noch mit guten Gewissen können, haben wir uns in diesen bald zu jener Zeit gnugsam verantwortet auch bei denen Herren und anderen aus allen dreien Ständen sub utraque Personen billichermassen entschuldigt, wie es denn männiglich kundig ist. Daß die Unterschreibung des kgl. Majestätsbriefs uns beiden gar nicht gehöret hat, gleichfalls die Amnestion, wie dieselben von I. kais. Mt selbsten und nicht von uns gegeben, auch in dem Landtagsbeschluß eingesetzt worden, hat sich nichts bedörftet, weder wohl geschickt, daß wir sie unterschreiben solten. Die Vergleichung aber, weil sie schon von viel anderen Herren, welche dieselbe gemacht, unterschrieben war und wir dabei nichts geholfen, also ist auch darinnen unser Unterschreibung unnötig gewesen, wie auch in allen andern Glaubensartikeln und geistlichen Sachen. Weil in derselben uns, als einfaltigen Leuten, das wenigste zu disponiren nicht zu stehen noch gebühren wollen, haben wir wider unserer Gewissen darein nicht verwilligen, weder solche Relationes zu der Landtafel tun können. Ebenermassen in die braunauische, als geistliche, danebens auch I. kais. Mt clar ganz billiche Sache, hat uns nicht gebühret von denen Herren ins Berednuß zu begehren, dann mit solchen Tractationen und Vergleichungen bis auf dato allzeit haben wir Katholische zu verschonen gar viel verloren, sondern viel mehr haben die Herren sollen am ersten die ganze Sach in völligen und vorigen Stand bringen und hernach ihre Prätensionen oder vermeinte Gerechtlichkeit friedlich bei dem ordentlichen Recht führen und suchen. Was aber den vorlängst nuns bdrohenden Verdacht anlanget, darauf haben wir auch alsobald damals vor alle Heerren offentlich geantwortet mit klarer Protestation, daß an solcher wider uns concipirten bösen Verdacht nichts wird gelegen sein, sondern es müsse jederzeit alle und angemessene Schulden beim ordentlichen Recht genugsam erwiesen werden. Und protestiren wir darin wieder […], daß man diese ansehentliche I. kais. Mt Stelle und unsere Ämter in bessere Acht nehmen und sich wider uns keines Gewalts gebrauchen, oder in dem wenigsten nicht vergreifen sollen.“

Darauf Herr Wilhelm Popel gesaget: Na, wir nehmen da keine Statthalter, sondern nur die böse, aller unser und des gemeinen Friedens, Feinde. Dazu auch Herr v. Ruppa alsbald zugesetzt: Aj verfahren wir darnach eine Apologia davon ausgeben zu lassen, damit die ganze Welt sehe, daß wir dieses alles billich und wohl getan haben. Nachdem hat Herr Wilhelm Popel und etliche mehr zu denen anderen zweien Statthaltern sich gewendet und gesprochen: „Herr oberster Burggraf und Herr Großprior gehen nun ihren Weg hinaus, es soll ihnen beiden von uns nichts böses geschehen, aber mit diesen zwei wollen wir schon Recht verfahren“, und haben auch den obristen Burggrafen bei der Hand hinausführen wollen.

Da hat Herr von Martinitz gemeldeten Herrn Obristburggrafen bei dem linken Ermel am Rock ergriffen und mit diesen Worten ihm angesprochen: „Herr Obristburggraf, mein geliebter Herr Vater, bitte Euer Gnaden, Sie wollen nicht hinausgehen und sich von uns nicht scheiden, dann wir alle Statthalter sollen billich einander nicht verlassen, sondern sammentlich gut und böses leiden und unzertrennet halten auch beieinander lebendig und tot verbleiben.“ Wie dann Herr Obristburggraf sich aus ihren Händen zurückgezogen und noch länger in der Canzlei verbleiben wollten, auch mit beiden zusammengeregten Händen, damit sie sich an denen zweien Herren mit keiner Gewalttätigkeit übereilen. Es haben aber dannach ihrer etliche den Obristburggrafen samt dem Herrn Großprior aus der Böhmischen Canzlei zu der Tür hinausgewiesen auch mit mahl bei ihren Händen hinausgezogen und weggeführt.

Darnach alsbald haben sie die Herren selbst ihre Hand gewalttätigerweis an die oft gemelte zwei Herren furiose angelanget, also dunckt mich, den Herrn Slawata, der Graf Thurn und der Joachim Andres Graf Schlick samt anderen etlichen und den Herrn von Martinicz der Herr Wilhelm Popel, Hans Litwin v. Rziczan, Herr Ulrich Kinský, Herr Albrecht Smirzický und Herr Paulus Kepler mit Gewalt angegriefen, sie stark hin und wider gerissen und durch die ganze Böhmische Canzlei anfahend von dem Ofen bis zu dem andren Fenster gegenüber schreiend: „Jetzt werden wir uns gegen diesen unsern Religionsfeinden rechtschaffen verhalten.“ In welchen Ziehen hat Herr von Martinicz laut gesagt: „I nu, weils da um Gottes Willen und katolischer Religion und auch Kaisers Willen zu tun ist, so wollen wir für sie alles gern und geduldig leiden“ und obwohlen sie beide ernstlich vermeinet, als man sie zu der Tür hinausführen und etwann in Arrest aufhalten wölte, da sie aber die Tür fürüber passiert und gleich vor sich das Fenster aufmachen sehen, so haben sie beide fluchs nur um Vergünstigung eines Beichtvaters, dem sie alsobald beichten wollten, gar hoch um die jüngste Gerechtigkeit Gottes unaufhörlich gebeten. Darauf aber die Standespersonen sub utraque ungeacht solches ihres inständigen Bittes geantwortet: „Ja, gleich werden wir auch die schelmischen Jesuviten noch hereinführen.“

Und haben also die vorgemelten Personen selbst, erstlich den Herrn v. Martinicz, indem er sich Gott dem Allmächtigen mit diesen Worten „Jesu, fili Die vivi miserere mei, Mater Die memento mei“ treulich befehlend, in schwarzen, kannavassenen Mantl samt Rapier und Dolch, aber ohne Hut, welcher mit schöner von Gold und Edelsteinen gezierter Schnur ihm aus der Hand weggerissen, mit blosen Haubt voran zum Fenster hianus in den, gar bei 30 Ellen tiefen und steinerigen, Schloßgraben jammerlich gestierzet und ausgeworfen. Als er aber allzeit oft nacheinander die heiligsten Namen „Jesu-Maria“ stark ausgeruft, hat ihm solcher erschröcklicher Wurf und Fall, aus sonderbahrer, durch vornehmste unser lieben Frauen Vorbitte erlangten Gnade und Barmhertzigkeit Gottes, nicht allein an leben nichts, sondern auch an der Gesundheit gar wenig geschadet. Wie dann insgemein gesagt, auch von etlichen frommen, gottesfürchtigen Leuten – so selbst dieses deutlich gesehen haben sollen – vor gewiß standhaftig bekennet wird, daß oberhalb des am allerersten hinunterfallenden Herr v. Martinicz in der Luft die allerseeligste und lobwürdigste Jungfrau Maria, Mutter Gottes, als seine vortreffliche Patronin erschienen, welche ihm mit ihrem ausgebreiteten und unterlegten Mantl in dem Fall gleichsam aufgehalten, desto sanfter zu der Erden mählich fallen lassen und also von gewissen Tod beim Leben und Gesundheit gnädiglich zu erhalten geholfen hat. Welches, obwohl er selbst Herr v. Martinicz nicht so deutlich gesehen hat, nichts desto weniger dessen tut, er sich gar wohl erinnern, daß gleich in seinem Hinunterfallen und Anrufung beiden heiligsten Namen, weil er zu gewißer und jeder Zeit längst gewünschter heiliger Märtirercronenerlangung unverzweifentliche starke Hofnung gehabt, ihm wahrhaftig vorkommen ist, als wann sich der allerhöchste Himmel darinnen er in die ewige Gloria alsbald eingehen sollte, recht aufgemacht hätte.

Darnach dem Herrn Slavata, so auch Gott dem Herrn andächtig abgeruft sagend „Deus propitius esto mihi peccatori“, haben sie erst die Finger an seiner rechten Hand, mit der er sich etwan angehalten, sehr bis auf Blut zerschlagen und also immer fort eben durch dasselbige Fenster ohne Hut, in schwarzem, samettern Mantl und mit Rapier hinabgeworfen, welcher alsbald er auf die Erden gefallen, hat sich noch wohl um 8 Ellen weiter und tiefer, als der Herr v. Martinicz, in den Graben hinuntergewältzet und gar sehr mit dem Kopf in seinem schweren Mantl verwickelt. Letztlich noch der dritte, Herr M. Philipus Fabricius, röm. Kais. Mt Rat und des Kgr. Böheim secretarius, meistenteils durch Beförderung des Herrn Albrechts Hansen Smirzitský, von dem er auch zuvor in seinem Schreiben auf allerlei Manir geplaget worden, gleichfalls von ihnen in Mantl und ohne Hut zu diesem Fenster, da er auch fleißig zu Gott gerufen – Deus est propitius animae meae – in den Graben geworfen worden, dessen der Ehrenfried Berbisdorf, unter etlichen anderen, der vornehmste Exekutor gewesen, welcher ihm auch vorher mit Raufen seiner Haar aus dem Kopfe und im Bart nicht zufrieden gelassen.

Quelle: Documenta Bohemica Bellum Tricennale Illustrantia. Tomus II. Der Beginn des Dreißigjährigen Krieges. Der Kampf um Böhmen. Quelle zur Geschichte des Böhmischen Krieges (1618–1621). Academia Prag. Verlag Hermann Böhlaus Nachf.: Wien-Köln-Graz. Pragae, MCMLXXII, S. 42–49.


10. Die Apokalypse vor Ort. Die Zerstörung Magdeburgs 1631 (Quelle)

Kurzbeschreibung

Als König Gustav II. Adolf von Schweden mit seinen Truppen im Juni 1630 auf deutschem Gebiet landete, sahen die Befehlshaber der katholischen Streitkräfte Magdeburg an der Elbe als besten Stützpunkt an, um ihre nördlichen Gebietsgewinne zu verteidigen, Sachsen und Brandenburg im Auge zu behalten sowie den Weg nach Süden für die schwedischen Truppen zu blockieren. Magdeburg war Sitz eines säkularisierten Erzbistums und protestantisch. Ende März 1631 zogen die katholischen Befehlshaber ihre etwa 40.000 Mann starken Truppen vor Magdeburg zusammen, und am 20. Mai des Jahres begann der Sturm auf die Stadt. Unter der Führung von Graf Gottfried Heinrich von Pappenheim durchbrachen die Truppen die Stadtmauer und drangen in die Stadt ein. Während unübersichtlicher und ungeregelter Straßenkämpfe verlor er die Kontrolle über seine Soldaten und der Kommandant der Garnison, Dietrich von Falkenberg, fiel. Die Stadt geriet in Brand, und die angreifenden Truppen plünderten und mordeten willkürlich. Ein Großteil der Stadt fiel den Flammen zum Opfer und geschätzte zwei Drittel der 30.000 Einwohner Magdeburg starben entweder während der Kämpfe oder in deren Folge.

Die Nachricht von der Zerstörung Magdeburgs verbreitete sich im protestantischen Europa wie ein Lauffeuer. Berichte der Tragödie wurden in mindestens zwanzig verschiedenen Rundbriefen, fast 250 Flugblättern sowie gedruckten Predigten, Versen und mindestens einem Bühnenstück mitgeteilt. Eine unmittelbare Konsequenz der Zerstörung Magdeburgs war das Bündnis des Kurfürsten von Brandenburg mit Gustav Adolph, doch die moralischen Auswirkungen waren sicherlich ebenso bedeutend. Bitterkeit und Entsetzen stärkten den protestantischen Wunsch nach Vergeltung, und der Begriff „Magdeburger Quartier“ (keine Gnade) wurde zum bekannten Schlachtruf. Der bekannteste Augenzeugenbericht der Zerstörung Magdeburgs stammt aus einer Chronik des Magdeburger Bürgermeisters Otto Guericke (1602-86), aus der hier einige Auszüge wiedergegeben sind.

Quelle

Als nun gedachter maßen durch den General Pappenheim1 eine ziemliche Anzahl Volkes auf den Wall bei der Reustadt und da herum in die Gassen der Stadt gebracht, auch der von Falckenberg2 erschossen und das Feuer an allen Enden eingelegt worden, da ist es mit der Stadt geschehen und alle Resistenz zu spät und vergebens gewesen. Denn ob sich gleich von Bürgern und Soldaten an etlichen Orten etwas wieder gesetzt und zur Wehr gestellt, haben doch die Kaiserlichen indessen immer mehr und mehr Volkes, auch Reiterei genug – weil der Graben auf der Spitze dieses Bollwerks noch nicht ausgearbeitet und der neue Wall sehr flach, also daß sie auch darüber in die Stadt reiten können – zu Hilfe gekriegt, endlich das Kröckenthor eröffnet und also die ganze Armee der kaiserlichen und katholischen Liga von Hungarn, Croaten, Polacken, Heyducken, Italianern, Hispaniarden, Franzosen, Wallonen, Nieder- und Oberdeutschen etc. hier eingelassen. Da ist es geschehen, daß die Stadt mit allen ihren Einwohnern in die Hände und Gewaltsamkeit ihrer Feinde gerathen – die denn alle heftig und grausam, theils aus gemeinem Haß gegen die augsburgischen Confessions-Verwandten, theils daß man mit Drathkugeln geschossen und sonst etwa von den Wällen, wie es zu gehen pflegt, geschmählet3, erzürnt und erbittert gewesen. – Da ist nichts als Morden, Brennen, Plündern, Peinigen, Prügeln gewesen. Insonderheit hat ein Jeder von den Feinden nach vieler und großer Beute gefraget. Wenn dann eine solche Partei in ein Haus gekommen, und der Herr etwas zu geben vermocht gehabt, hat er sich und die Seinigen so lang salviren und erhalten können, bis eine andere, die auch was haben wollen, wieder angekommen. Endlich aber, wenn es alles hingegeben und nichts mehr vorhanden gewesen, alsdann ist die Noth erst angegangen. Da haben sie angefangen zu prügeln, ängstigen, gedrohet zu erschießen, spießen, henken etc., daß, wenn’s gleich unter die Erde vergraben oder in tausend Schlössern verschlossen gewesen, die Leute dennoch hervorsuchen und herausgeben müssen. Unter welcher währenden Wütherei dann, und da diese so herrliche, große Stadt, die gleichsam eine Fürstinn im ganzen Lande war, in voller brennender Gluth und solchem großen Jammer und unaussprechlicher Noth und Herzeleid gestanden, sind mit gräulichem ängstlichen Mord- und Zetergeschrei viel tausend unschuldige Menschen, Weiber und Kinder kläglich ermordet und auf vielerhand Weise erbärmlich hingerichtet worden, also daß es mit Worten nicht genugsam kann beschrieben und mit Thränen beweint werden.

Es hat aber diese trübselige Zeit nicht viel über zwei Stunden lang in der Stadt gewähret, indem durch den unversehens zustoßenden Wind das Feuer – so zwar anfangs der Graf von Pappenheim, den Bürgern und Einwohnern zur Perturbation und Schrecken einzulegen solle befohlen, nachmals aber die gemeine Soldatesque hierin keine Discretion und Aufhören gewußt haben – dergestalt überhand genommen, daß um 10 Uhr Vormittags alles im Feuer gestanden, und um 10 Uhr gegen die Nacht die ganze Stadt, zusammt dem schönen Rathhause und allen Kirchen und Klöstern, völlig in der Aschen und Steinhaufen gelegen. Daher denn das kaiserliche Kriegesvolk, wenn es nicht selbst verbrennen wollen, wiederum aus der Stadt entweichen und sich in ihre Feldlager retiriren müssen.


Also hat man diese weitberühmte, vornehme Stadt und Zierde des ganzen Landes in einem Tage in Feuer und Rauch aufgehen und ihre übrig gebliebenen Einwohner mit Weib und Kindern gefangen vor dem Feinde hintreiben gesehen, daß das Geschrei, Weinen und Heulen gar weit ist gehört und die Lohe und Asche von der Stadt bis in Wanzleben, Egeln und weitere Orte durch den Wind verführet worden. […]

Mit den Weibern, Jungfrauen, Töchtern und Mägden aber die keine Männer, Eltern oder Verwandten gehabt, so ihrenthalber Ranzion erlegen, noch bei hohen Officieren Hilfe oder Rath suchen können, ist es mit vielen fast übel abgelaufen, sind theils genothzüchtigt und geschändet, theils zu Concubinen behalten worden. […]

Belangend die Anzahl der Erschlagenen und Umgekommenen in der Stadt, weil nicht allein das Schwert, sondern auch das Feuer viel Menschen aufgefressen, kann man dieselbe nicht eigentlich wissen, denn nicht allein bald nach dieser erbärmlichen Einäscherung der General Tilly4 die verbrannten Leichname und sonst Erschlagenen von den Gassen, Wällen und andern Plätzen auf Wagen laden und in’s Wasser der Elbe fahren lassen, sondern man hat auch fast ein ganzes Jahr lang nach der Zeit in den verfallenen Kellern viel todte Körper zu 5, 6, 8, 10 und mehr, die darin erstickt und befallen gewesen, gefunden und weil die, so auf den Gassen gelegen, sehr vom Feuer verzehrt und von den einfallenden Gebäuden zerschmettert gewesen, also daß man oft die Stücken mit Mistgabeln aufladen müssen, wird Niemand die eigentliche Summam benennen können. Insgemein aber hält man dafür, daß mit eingeschlossen die beiden Vorstädte und was von der kaiserlichen Soldatesque – als von denen nicht allein im Sturm hin und wieder viel geblieben, sondern sich auch mancher verspätet, im Keller oder Hause zu lange gesucht oder sonst verirrt gehabt – umgekommen und verbrannt, es auf 20 000 Menschen, klein und groß, gewesen, die bei solchem grausamen Zustande ihr Leben enden oder sonst am Leibe Schaden leiden müssen. Die abgestorbenen Leichname, so vor das Wasserthor hinaus in die Elbe geführt worden, haben, weil an dem Orte alle Wege ein Kräusel oder Wirbel ist, nicht bald hinwegfließen können oder wollen, also daß viele da lange herumgeschwommen, die theils die Köpfe aus dem Wasser gehabt, theils die Hände gleichsam gen Himmel gereckt und dem Anschauer ein fast grausam Spectakel gegeben haben, davon denn viel Geschwätzes gemacht worden, gleich als hätten solche todte Leute noch gebetet, gesungen und zu Gott um Rache geschrieen, wie denn ebenermaßen man von vielen Gesichtern, Gespenstern und dergleichen Dingen zwar sagen, aber von Niemand im Grunde der Wahrheit bejahet werden wollen.

ANMERKUNGEN

1 Gottfried Heinrich Graf von Pappenheim (1594–1632), kaiserlicher Heerführer. Alle Fußnoten stammen aus: Bernd Roeck, Hg., Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg 1555-1648. Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung, herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 4. Stuttgart: P. Reclam, 1996, S. 296-301.
2 Dietrich von Falkenberg (gest. 1631), schwedischer Kommandeur in Magdeburg.
3 Geschmäht.
4 Johann Tserclaes Graf von Tilly (1559–1632), Oberbefehlshaber der kaiserlichen Truppen.

Quelle: Friedrich Wilhelm Hoffmann, Geschichte der Belagerung, Eroberung und Zerstörung Magdeburg’s von Otto von Guericke, Churfürstlich-Brandenburgischem Rath und Bürgermeister besagter Stadt. Magdeburg: Baensch, 1860, S. 82-87; abgedruckt in Bernd Roeck, Hg., Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg 1555-1648. Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung, herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 4. Stuttgart: P. Reclam, 1996, S. 296-301.

 

11. Das Gesicht des Krieges. H. J. C. Grimmelshausens Der abentheuerliche Simplicissimus 1669

Kurzbeschreibung

Die moderne Vorstellung des Dreißigjährigen Kriegs (1618-1648) als drei Jahrzehnte erbarmungslosen Plünderns und Mordens herumziehender Truppen lässt sich im Wesentlichen auf einen Roman zurückführen, Der abenteuerliche Simplicissimus (1669) von Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen (1622-76). Es war der meistgelesene deutsche Roman des 17. Jahrhunderts und das einzige deutsche Werk der Zeit zwischenLuther und Lessing, das Aufnahme in den internationalen Literaturkanon fand. Der Roman beginnt mit der ländlichen Kindheit des Charakters Simplicissimus und folgt seiner Entwicklung zum Landstreicher während des Krieges. Während die erste Hälfte des Buches von Realismus geprägt ist, wird die spätere Handlung von Allegorien und Fantasie bestimmt.

Die folgenden Kapitel aus dem ersten Buch beschreiben die Misshandlung zumeist schutzloser Bauern durch Soldaten, insbesondere der Kavallerie. Grimmelshausens Beschreibung des „schwedischen Trunks“ und anderer Foltermethoden verleihen der Handlung Glaubwürdigkeit und bezeugen, dass Grimmelshausen den Krieg selbst erfahren hatte.

Quelle


DAS DRITTE KAPITEL

Simplex pfeift tapfer auf seiner Sackpfeifen,
Bis die Soldaten ihn mit sich fortschleifen.

DA fieng ich an, mit meiner Sackpfeife so gut Geschirr zu machen daß man den Krotten im Krautgarten damit hätte vergeben mögen, also daß ich vor dem Wolf, welcher mir stetig im Sinn lag mich sicher genug zu sein bedünkte; und weilen ich mich meiner Meuder erinnert (also heißen die Mütter im Spessert und am Vogelsberg, daß sie oft gesagt, sie besorge, die Hühner würden dermaleins von meinem Gesang sterben, als beliebte mir auch zu singen, damit das Remedium wider den Wolf desto kräftiger wäre, und zwar ein solch Lied, das ich von meiner Meuder selbst gelernet hatte:

Du sehr verachteter Baurenstand,
Bist doch der beste in dem Land,
Kein Mann dich gnugsam preisen kann,
Wann er dich nur recht siehet an.

Wie stünd es jetzund um die Welt,
Hätt Adam nicht gebaut das Feld?
Mit Hacken nährt sich anfangs der,
Von dem die Fürsten kommen her.

Es ist fast alles unter dir;
Ja was die Erde bringt herfür,
Wovon ernähret wird das Land,
Geht dir anfänglich durch die Hand.

Der Kaiser, den uns Gott gegebn,
Uns zu beschützen, muß doch lebn
Von deiner Hand; auch der Soldat,
Der dir doch zufügt manchen Schad.

Fleisch zu der Speis zeugst auf allein;
Von dir wird auch gebaut der Wein,
Dein Pflug der Erden tut so not,
Daß sie uns gibt genugsam Brod.

Die Erde wär ganz wild durchaus,
Wann du auf ihr nicht hieltest Haus,
Ganz traurig auf der Welt es stünd,
Wann man kein Bauersmann mehr fünd.

Drum bist du billig hoch zu ehrn,
Weil du uns alle tust ernährn.
Natur, die liebt dich selber auch,
Gott segnet deinen Baurenbrauch.

Vom bitterbösen Podagram
Hört man nicht, daß an Bauren kam,
Das doch den Adel bringt in Not,
Und manchen Reichen gar in Tod.

Der Hoffart bist du sehr befreit,
Absonderlich zu dieser Zeit,
Und daß sie auch nicht sei dein Herr,
So gibt dir Gott des Kreuzes mehr.

Ja der Soldaten böser Brauch
Dient gleichwohl dir zum Besten auch;
Daß Hochmut dich nicht nehme ein,
Sagt er: Dein Hab und Gut ist mein.

Bis hieher und nicht weiter kam ich mit meinem lieblichtönendem Gesang, dann ich ward gleichsam in einem Augenblick von einem Trupp Courassierer samt meiner Herde Schafen umgeben, welche im großen Wald verirret gewesen und durch meine Musik und Hirtengeschrei wieder waren zurecht gebracht worden.

»Hoho«, gedachte ich, »dies seind die rechten Kauzen! dies seind die vierbeinigte Schelmen und Diebe, davon dir dein Knän sagte«; dann ich sahe anfänglich Roß und Mann (wie hiebevor die Amerikaner die spanische Kavallerie) vor eine einzige Kreatur an und vermeinete nicht anders, als es müßten Wölfe sein, wollte derowegen diesen schröcklichen Centauris den Hundssprung weisen und sie wieder abschaffen. Ich hatte aber zu solchem Ende meine Sackpfeife kaum aufgeblasen, da ertappte mich einer aus ihnen beim Flügel und schleuderte mich so ungestüm auf ein leer Baurenpferd, so sie neben andern mehr erbeutet hatten, daß ich auf der andern Seite wieder herab auf meine liebe Sackpfeife fall mußte, welche so erbärmlich anfieng zu schreien und einen so kläglichen Laut von sich zu geben, als wann sie alle Welt zur Barmherzigkeit hätte bewegen wollen; aber es half nichts, wiewohl sie den letzten Atem nicht sparete, mein Unfäll zu beklagen; ich mußte einmal wieder zu Pferd, Gott geb, was meine Sackpfeife sang oder sagte. Und was mich zum meisten verdroß, war dieses, daß die Reuter vorgaben, ich hätte der Sackpfeife im Fallen weh getan, darum sie dann so ketzerlich geschrieen hätte. Also gieng meine Mähr mir dahin in einem stetigen Trab, wie das Primum mobile, bis in meines Knäns Hof. Wunderseltsame Trauben und kauderwelsche Grillen stiegen mir damals ins Hirn, dann ich bildete mir ein, weil ich auf einem solchen Tier säße, dergleichen ich niemals gesehen hatte, so würde ich auch in einen eisernen Kerl vermethomophosiert werden, in dem ich diejenigen, die mich fortführten, auch ganz eisern sahe. Weil aber solche Verwandlung nicht folgte, kamen mir andere Grillen in meinen albern Kopf: ich gedachte, diese fremde Dinger wären nur zu dem Ende da, mir die Schafe helfen heimzuttreiben, sintemal keiner von ihnen keines hinwegfraß, sondern alle so einhellig, und zwar des geraden Wegs, in meines Knäns Hof zueileten. Derowegen sahe ich mich fleißig nach meinem Knän um, ob er und mein Meuder uns nicht bald entgegengehen und uns willkommen sein heißen wollten. Aber vergebens, er und meine Meuder samt unserm Ursele, welches meines Knäens einzige und liebste Tochter war, hatten die Hintertür getroffen, das Reißaus gespielt und wolten dieser heillosen Gäste nicht erwarten.


DAS VIERTE KAPITEL

Simplicius’ Residenz wird ausgeplündert,
Niemand ist, der die Soldaten verhindert.

WIEWOHL ich nicht bin gesinnet gewesen, den friedliebenden Leser mit dieser leichtfertigen Reuter-Bursch in meines Knäns Haus und Hof zu führen, weil es schlimm genug darin hergeben wird, so erfodert jedoch die Folge meiner Histori, daß ich der lieben Posterität hinterlasse, was vor abscheuliche und ganz unerhörte Grausamkeiten in diesem unserm teutschen Krieg hin und wieder verübet worden, zumalen mit meinem eigenen Exempel zu bezeugen, daß alle solche Übel von der Güte des Allerhöchsten zu unserm Nutz oft notwendig haben verhängt werden müssen. Dann, lieber Leser! wer hätte mir gesagt, daß ein Gott im Himmel wäre, wann keine Krieger meines Knäns Haus zernichtet und mich durch solche Fahung unter die Leute gezwungen hätten, von denen ich genugsamen Bericht empfangen? Kurz zuvor konnte ich nichts anders wissen noch mir einbilden, als daß mein Knän, Meuder, Ursele, ich und das übrige Hausgesind allein auf Erden sei, weil mir sonst kein Mensch, noch einzige andre menschliche Wohnung bekannt war als meines Knäns zuvor beschriebner adeliger Sitz, darin ich täglich aus und ein gieng.

Aber bald hernach erfuhr ich die Herkunft der Menschen in diese Welt, und daß sie keine bleibende Wohnung hätten, sondern oftermals, ehe sie sichs versähen, wieder daraus müßten; ich war nur mit der Gestalt ein Mensch und mit dem Namen ein Christenkind, im übrigen aber nur eine Bestia! Aber der Allerhöchste sahe meine Unschuld mit barmherzigen Augen an und wollte mich beides, zu seiner und meiner Erkanntnus bringen. Und wiewohl er tausenderlei Wege hierzu hatte, wollte er sich doch ohn Zweifel nur desjenigen bedienen, in welchem mein Knän und Meuder, andern zum Exempel, wegen ihrer liederlichen Auferziehung gestraft würden.

Das erste, das diese Reuter täten und in den schwarz gemalten Zimmern meines Knäns anfiengen, war, daß sie ihre Pferde einställeten; hernach hatte jeglicher seine sonderbare Arbeit zu verrichten, deren jede lauter Untergang und Verderben anzeigte. Dann obzwar etliche anfiengen zu metzgen, zu sieden und zu braten, daß es sahe, als sollte ein lustig Bankett gehalten werden, so waren hingegen andere, die durchstürmten das Haus unten und oben; ja das heimliche Gemach war nicht sicher, gleichsam ob wäre das gölden Fell von Kolchis darin verborgen. Andere machten von Tuch, Kleidungen und allerlei Hausrat große Päck zusammen, als ob sie irgends einen Krempelmarkt anrichten wollten; was sie aber nicht mitzunehmen gedachten, ward zerschlagen und zugrunde gerichtet; etliche durchstachen Heu und Stroh mit ihren Degen, als ob sie nicht Schaf und Schweine genug zu stechen gehabt hätten; etliche schütteten die Federn aus den Betten und fülleten hingegen Speck, andere Dürrfleisch und sonst Gerät hinein, als ob alsdann besser darauf zu schlafen wäre. Andere schlugen Ofen und Fenster ein, gleichsam als hätten sie einen ewigen Sommer zu verkündigen; Kupfer und Zinngeschirr schlugen sie zusammen und packten die gebogene und verderbte Stücken ein; Bettladen, Tische, Stühle und Bänke verbrannten sie, da doch viel Klafter dürr Holz im Hof lag. Häfen und Schüsseln mußte endlich alles entzwei, entweder weil sie lieber Gebraten aßen oder weil sie bedacht waren, nur eine einzige Mahlzeit allda zu halten.

Unsre Magd ward im Stall dermaßen traktiert, daß sie nicht mehr daraus gehen konnte, welches zwar eine Schande ist zu melden. Den Knecht legten sie gebunden auf die Erde, steckten ihm ein Sperrholz ins Maul und schütteten ihm einen Melkkübel voll garstig Mistlachenwasser in Leib: das nannten sie einen schwedischen Trunk, der ihm aber gar nicht schmeckte, sondern in seinem Gesicht sehr wunderliche Mienen verursachte, wodurch sie ihn zwungen, eine Partei anderwärts zu führen, allda sie Menschen und Viehe hinwegnahmen und in unsern Hof brachten, unter welchen mein Knän, meine Meuder und unsre Ursele auch waren.

Da fieng man erst an, die Steine von den Pistolen und hingegen anstatt deren der Bauren Daumen aufzuschrauben und die arme Schelmen so zu foltern, als wann man hätte Hexen brennen wollen, maßen sie auch einen von den gefangenen Bauren bereits in Backofen steckten und mit Feuer hinter ihm her waren, unangesehen er noch nichts bekannt hatte. Einem andern machten sie ein Seil um den Kopf und raitelten es mit einem Bengel zusammen, daß ihm das Blut zu Mund, Nas und Ohren heraussprang. In Summa, es hatte jeder seine eigne Invention, die Bauren zu peinigen, und also auch jeder Baur seine sonderbare Marter. Allein mein Knän war meinem damaligen Bedünken nach der glücklichste, weil er mit lachendem Munde bekannte, was andere mit Schmerzen und jämmerlicher Weheklage sagen mußten, und solche Ehre widerfuhr ihm ohn Zweifel darum, weil er der Hausvatter war; dann sie satzten ihn zu einem Feur, banden ihn, daß er weder Hände noch Füße regen konnte, und rieben seine Fußsohlen mit angefeuchtem Salz, welches ihm unsre alte Geiß wieder ablecken und dadurch also kützeln mußte, daß er vor Lachen hätte zerbersten mögen. Das kam so artlich und mir so anmutig vor (weil ich meinen Knän niemals ein solches langwieriges Gelächter verführen gehöret und gesehen), daß ich Gesellschaft halber, oder weil ichs nicht besser verstund, von Herzen mitlachen mußte. In solchem Gelächter bekannte er seine Schuldigkeit und öffnete den verborgenen Schatz, welcher von Gold, Perlen und Kleinodien viel reicher war, als man hinter den Bauren hätte suchen mögen. Von den gefangenen Weibern, Mägden und Töchtern weiß ich sonderlich nichts zu sagen, weil mich die Krieger nicht zusehen ließen, wie sie mit ihnen umgiengen. Das weiß ich noch wohl, daß man teils hin und wieder in den Winkeln erbärmlich schreien hörte; schätze wohl, es sei meiner Meuder und unserm Ursele nit besser gangen als den andern. Mitten in diesem Elend wandte ich Braten und war umb nichts bekümmert, weil ich noch nit recht verstunde, wie dieses alles gemeinet wäre; ich half auch Nachmittag die Pferde tränken, durch welches Mittel ich zu unsrer Magd in Stall kam, welche wunderwerklich zerstrobelt aussahe; ich kannte sie nicht, sie aber sprach zu mir mit kränklicher Stimme: »O Bub! lauf weg, sonst werden dich die Reuter mitnehmen! guck, daß du davonkommst, du siehest wohl, wie es so übel –!« Mehrers konnte sie nicht sagen.

[…]


DAS DREIZEHNTE KAPITEL

Simplex will seine Einöde verlassen,
Pflegt doch bald andre Gedanken zu fassen.

ÜBER etliche Tage, nach meines so werten und herzlieben Einsiedels Ableiben verfügte ich mich zu obgemeldtem Pfarrer und offenbarte ihm meines Herrn Tod, begehrte benebenst Rat von ihm, wie ich mich bei so gestalter Sache verhalten sollte? Unangesehen er mir nun stark widerraten, länger im Wald zu verbleiben, und mir die augenscheinliche Gefahr, darinnen ich schwebte, vorhielte, so bin ich jedoch tapfer in meines Vorgängers Fußstapfen getretten, maßen ich den ganzen Sommer hindurch tät, was ein frommer Monachus tun soll. Aber gleichwie die Zeit alles ändert, also ringert sich auch nach und nach das Leid, so ich um meinen Einsiedel trug, und die äußerliche scharfe Winterskälte löschte die innerliche Hitze meines steifen Vorsatzes zugleich aus. Je mehr ich anfieng zu wanken, je träger ward ich in meinem Gebet, weil ich, anstatt göttliche und himmlische Dinge zu betrachten, mich die Begierde, die Welt auch zu beschauen, überherrschen ließ, und als ich dergestalt nichts nutz wurde, im Wald länger gutzutun, gedachte ich wieder zu gedachtem Pfarrer zu gehen, zu vernehmen, ob er mir noch wie zuvor aus dem Wald raten wollte. Zu solchem Ende machte ich mich seinem Dorf zu; und als ich hinkam, fand ichs in voller Flamme stehen, dann es eben eine Partei Reuter ausgeplündert, angezündet, teils Bauren niedergemacht, viel verjaget und etliche gefangen hatten, darunter auch der Pfarrer selbst war. Ach Gott! wie ist das menschliche Leben so viel Mühe und Widerwärtigkeit! Kaum hat ein Unglück aufgehöret, so stecken wir schon in einem andern. Mich verwundert nicht, daß der heidnische Philosophus Timon zu Athen viel Galgen aufrichtete, daran sich die Menschen selber aufknüpfen und also ihrem elenden Leben durch eine kurze Grausamkeit ein Ende machen sollten. Die Reuter waren eben wegfertig und führten den Pfarrer wie einen armen Sünder an dem Strick daher. Unterschiedliche schrieen: »Schieß den Schelmen nieder!« Andere aber wollten Geld von ihm haben. Er aber hub die Hände auf und bat um des Jüngsten Gerichts willen um Verschonung und christliche Barmherzigkeit; aber umsonst; dann einer ritte ihn übern Haufen und versetzte ihm zugleich einen Paragraphum über den Kopf, daß der rote Saft darnach gieng und er im Fallen alle vier von sich streckte und Gott seine Seele befahl. Den andern noch übrigen gefangenen Bauren giengs gar nicht besser.

Da es nun sahe, als ob diese Reuter in ihrer tyrannischen Grausamkeit ganz unsinnig worden wären, kam ein solcher Schwarm bewehrter Bauren aus dem Wald, als wann man in ein Wespennest gestochen hätte. Die fiengen an, so greulich zu schreien, so grimmig dareinzusetzen und daraufzuschießen, daß mir alle Haar gen Berg stunden, weil ich noch niemals bei dergleichen Kürbe gewesen; dann die Spesserter und Vogelsberger Bauren lassen sich fürwahr sowenig als die Hessen, Sauerländer und Schwarzwälder auf ihrem Mist foppen. Davon rissen die Reuter aus und ließen nicht allein das eroberte Rindviehe zurück, sondern warfen auch Sack und Pack von sich, schlugen also ihre ganze Beute in Wind, damit sie nicht selbst den Bauren zur Beute würden; doch kamen ihnen teils in die Hände, mit denen sie leiden übel umgiengen.

Diese Kurzweile benahm mir beinahe die Lust, mich aus meiner Einöde zu begeben und die Welt zu beschauen; dann ich gedachte, wann es so darin hergehet, so ist die Wildnus weit anmutiger. Doch wollte ich auch hören, was der Pfarrer darzu sagte. Derselbe war wegen empfangener Wunden und Stöße ganz matt, schwach und kraftlos; doch hielt er mir vor, daß er mir weder zu helfen noch zu raten wisse, weil er damalen selbst in einen solchen Stand geraten wäre, in welchem er besorglich das Brod am Bettelstab suchen müßte, und wanngleich ich noch länger im Wald verbleiben würde, so hätte ich mich seiner Hülfleistung nichts zu getrösten, weil, wie ich vor Augen sähe, beides, seine Kirche und Pfarrhof, im Feur stünde. Hiermit verfügte ich mich ganz traurig gegen dem Wald zu meiner Wohnung, und demnach ich auf dieser Reis sehr wenig getröstet, hingegen aber um viel andächtiger worden, beschloß ich bei mir, die Wildnus nimmermehr zu verlassen, sondern mein Leben, gleich meinem Einsiedel, in Betrachtung göttlicher Dinge zu beschließen; maßen ich schon nachgedachte, ob nicht müglich wäre, daß ich ohn Salz (so mir bisher der Pfarrer mitgeteilet hatte) leben und also aller Menschen entbehren könnte?


DAS VIERZEHNTE KAPITEL

Simplex erzählt mit Entsetzen und Grausen,
Wie die Soldaten mit fünf Bauren hausen.

DAMIT ich aber diesem meinem Entschluß nachkommen und ein rechter Waldbruder sein möchte, zog ich meines Einsiedlers hinterlassen härin Hembd an und gürtete seine Kette darüber; nicht zwar, als hätte ich sie bedörft, mein unbändig Fleisch zu mortifizieren, sondern damit ich meinem Vorfahren sowohl im Leben als im Habit gleichen, mich auch durch solche Kleidung desto besser vor der rauhen Winterskälte beschützen möchte.

Den andern Tag, nachdem obgemeldtes Dorf geplündert und verbrannt worden, als ich eben in meiner Hütte saß und zugleich neben dem Gebet gelbe Rüben zu meinem Aufenthalt im Feuer briet, umringten mich bei 40 oder 50 Musketierer; diese, obzwar sie ob meiner Person Seltsamkeit erstauneten, so durchstürmten sie doch meine Hütte, durchstankerten alles auf das genaueste und suchten, was da nicht zu finden war; dann nichts als Bücher hatte ich, die sie mir durcheinander geworfen, weil sie ihnen nichts taugten. Endlich, als sie mich besser betrachteten und an meinen Federn sahen, was vor einen schlechten Vogel sie gefangen hätten, konnten sie leicht die Rechnung machen, daß bei mir eine schlechte Beute zu hoffen. Demnach verwunderten sie sich über mein hartes und sehr strenges Leben und hatten mit meiner zarten Jugend ein großes Mitleiden, sonderlich der Offizierer, so sie kommandierte; ja er ehrte mich und begehrte gleichsam bittend, ich wollte ihm und den Seinigen den Weg wieder aus dem Wald weisen, in welchem sie schon lang in der Irre herumgangen wären. Ich widerte mich ganz nicht, sondern, damit ich dieser unfreundlichen Gäste nur desto eher wieder los werden möchte, führte sie den nächsten Weg gegen dem Dorf zu, allwo der obgemeldte Pfarrer so übel traktiert worden, dieweil ich sonst keinen andern Weg wußte. Eh wir aber vor den Wald kamen, sahen wir ungefähr einen Bauren oder zehen, deren ein Teil mit Feurrohren bewehrt, die übrigen aber geschäftig waren, etwas einzugraben. Die Musketierer giengen auf sie los und schrien: »Halt, halt!« Jene aber antworteten mit Rohren. Und wie sie sahen, daß sie von den Soldaten übermannet waren, lief einer da, der ander dort hinaus, also, daß die müden Musketier keinen von ihnen ereilen konnten. Derowegen wollten sie wieder herausgraben, was die Bauren eingescharret. Das schickte sich um so viel desto besser, weil sie die Hauen und Schaufeln, so sie gebraucht, liegen ließen. Sie hatten aber wenig Streiche getan, da höreten sie eine Stimme von unten herauf, die sagte: »O ihr leichtfertige Schelmen! O ihr Erzböswichter! O ihr verfluchte Lauren, vermeinet ihr wohl, daß der Himmel eure unchristliche Grausamkeit und Bubenstücke ungestraft hingehen lassen werde? Nein, es lebet noch mancher redlicher Kerl, durch welche eure Unmenschlichkeit dermaßen vergolten werden soll, daß euch keiner von euren Nebenmenschen mehr den Hindern lecken dörfe.« Hierüber sahen die Soldaten einander an, weil sie nicht wußten, was sie tun sollten. Etliche vermeinten, sie hörten ein Gespenst; ich aber gedachte, es träume mir. Ihr Offizier hieß tapfer zu graben. Sie kamen gleich auf ein Faß, schlugens auf und fanden einen Kerl darin, der weder Nasen noch Ohren mehr hatte und gleichwohl noch lebte. Sobald sich derselbe ein wenig ermunterte und vom Haufen etliche kannte, erzählete er, was maßen die Bauren den vorigen Tag, als einzige seines Regiments auf Fütterung gewesen, ihrer sechs gefangen bekommen, davon sie allererst vor einer Stund fünfe, so hintereinander stehen müssen, totgeschossen; und weil die Kugel ihn, weil er der sechste und letzte gewesen, nicht erlanget, indem sie schon zuvor durch fünf Körper gedrungen, hätten sie ihm Nasen und Ohren abgeschnitten, zuvor aber gezwungen, daß er ihrer fünfen den Hindern lecken müssen. Als er sich nun von den ehr- und gottesvergessenen Schelmen so gar geschmähet gesehen, hätte er ihnen, wiewohl sie ihn mit dem Leben davonlassen wollten, die allerunnützesten Worte gegeben, die er erdenken mögen, und sie alle drei bei ihrem rechten Namen genennet, der Hoffnung, es würde ihm etwan einer aus Ungedult eine Kugel schenken. Aber vergebens; sondern, nachdem er sie verbittert gemacht, hätten sie ihn in gegenwärtig Faß gesteckt und also lebendig begraben, sprechend, weil er des Todes so eiferig begehre, wollten sie ihm zum Possen hierin nicht willfahren.


Indem dieser seinen überstandenen Jammer also klagte, kam eine andre Partei Soldaten zu Fuß überzwerchs den Wald herauf; die hatten obgedachte Bauren angetroffen, fünf davon gefangenbekommen und die übrigen totgeschossen. Unter den Gefangenen waren vier, denen der übelzugerichtete Reuter kurz zuvor so schändlich zu Willen sein müssen. Als nun beide Parteien aus dem Anschreien einander erkannten, einerlei Volk zu sein, traten sie zusammen und vernahmen wiederum vom Reuter selbst, was sich mit ihm und seinen Kameraden zugetragen. Da sollte man seinen blauen Wunder gesehen haben, wie die Bauren getrillt und geschurigelt wurden. Etliche wollten sie gleich in der ersten Furi totschießen, andere aber sagten: »Nein! man muß die leichtfertigen Vögel zuvor rechtschaffen quälen und ihnen eintränken, was sie an diesem Reuter verdienet haben.« Indessen bekamen sie mit den Musketen so treffliche Ribbstöße, daß sie hätten Blut speien mögen. Zuletzt tratt ein Soldat hervor und sagte: »Ihr Herren, dieweil es der ganzen Soldateska eine Schande ist, daß diesen Schurken (deutet damit auf den Reuter) fünf Bauren so greulich getrillt haben, so ist billig, daß wir solchen Schandflecken wieder auslöschen und diese Schelmen den Reuter wieder hundertmal lecken lassen.« Hingegen sagte ein anderer: »Dieser Kerl ist nicht wert, daß ihm solche Ehre widerfahre; dann wäre er kein Bärnhäuter gewesen, so hätte er allen redlichen Soldaten zu Spott diese schändliche Arbeit nicht verrichtet, sondern wäre tausendmal lieber gestorben.« Endlich ward einhellig beschlossen, daß ein jeder von den saubergemachten Bauren solches an zehen Soldaten also wettmachen und zu jedem Mal sagen sollte: »Hiermit lösche ich wieder aus und wische ab die Schande, die sich die Soldaten einbilden empfangen zu haben, als uns ein Bärnhäuter hinten leckte.« Nachgehends wollten sie sich erst resolvieren, was sie mit den Bauren weiters anfahen wollten, wann sie diese saubere Arbeit würden verrichtet haben. Hierauf schritten sie zur Sache; aber die Bauren waren so halsstarrig, daß sie weder durch Verheißung, sie mit dem Leben davonzulassen, noch durch einzigerlei Marter hierzu gezwungen werden kunnten. Einer führete den fünften Baur, der nicht geleckt war worden, etwas beiseits und sagte zu ihm: »Wann du Gott und alle seine Heiligen verleugnen willt, so werde ich dich laufen lassen, wohin du begehrest.« Hierauf antwortete der Baur, er hätte sein Lebtage nichts auf die Heilige gehalten und auch bisher noch geringe Kundschaft mit Gott selbst gehabt, schwur auch daraufsolenniter, daß er Gott nicht kenne und kein Teil an seinem Reich zu haben begehre. Hierauf jagte ihm der Soldat eine Kugel an die Stirn, welche aber so viel effektuiert, als wenn sie an einen stählernen Berg gangen wäre. Darauf zuckte er seine Plaute und sagte: »Holla, bist du der Haar? ich habe versprochen, dich laufen zu lassen, wohin du begehrest; siehe, so schicke ich dich nun ins höllische Reich, weil du nicht in Himmel wilt«, und spaltete ihm damit den Kopf bis auf die Zähne voneinander. Als er dorthin fiel, sagte der Soldat: »So muß man sich rächen und diese lose Schelmen zeitlich und ewig strafen.«

Indessen hatten die andern Soldaten die übrigen vier Bauren, so geleckt waren worden, auch unterhanden; die banden sie über einen umgefallenen Baum mit Händen und Füßen zusammen, so artlich, daß sie (s. v.) den Hindern gerad in die Höhe kehrten, und nachdem sie ihnen die Hosen abgezogen, nahmen sie etliche Klafter Lunden, machten Knöpfe daran und fiedelten ihnen so unsauberlich durch solchen hindurch, daß der rote Saft hernachgieng. »Also«, sagten sie, »muß man euch Schelmen den gereinigten Hindern auströcknen.« Die Bauren schrien zwar jämmerlich, aber es war kein Erbarmen, sondern den Soldaten nur eine Kurzweil; dann sie höreten nicht auf zu sägen, bis Haut und Fleisch ganz auf das Bein hinweg war. Mich aber ließen sie wieder nach meiner Hütte gehen, weil die letztgemeldte Partei den Weg wohl wußte. Also kann ich nicht wissen, was sie endlich mit den Bauren vollends angestellet haben.


DAS FÜNFZEHNTE KAPITEL

Simplex wird von den Soldaten spoliert,
Ihme träumt, wie es im Krieg trieben wird.

ALS ich wieder heimkam, befand ich, daß mein Feurzeug und ganzer Hausrat samt allem Vorrat an meinen armseligen Essenspeisen, die ich den Sommer hindurch in meinem Garten erzogen und auf künftigen Winter vor mein Maul ersparet hatte, miteinander fort war: »Wo nun hinaus?« gedacht ich. Damals lernete mich die Not erst recht beten. Ich gebot aller meiner wenigen Witz zusammen, zu beratschlagen, was mir zu tun oder zu lassen sein möchte. Gleichwie aber meine Erfahrenheit schlecht und gering war, als konnte ich auch nichts Rechtschaffenes schließen: das beste war, daß ich mich Gott befahl und mein Vertrauen allein auf ihn zu setzen wußte, sonst hätte ich ohn Zweifel desperieren und zugrunde gehen müssen. Überdas lagen mir die Sachen mit dem verwundeten Pfarrer und denen fünf so erbärmlich gefiedelten Bauren, so ich denselben Tag gehöret und gesehen, ohn Unterlaß im Sinn: ich dachte nicht soviel um Essenspeise und meiner Erhaltung nach als derjenigen Antipathia, die sich zwischen Soldaten und Bauren enthält; doch konnte meine Alberkeit nichts ersinnen, als daß ich schlosse, auch festiglich glaubte, es müßten ohnfehlbar zweierlei Menschen in der Welt sein, so nicht einerlei Geschlechts von Adam her, sondern wilde und zahme wären, wie andere unvernünftige Tiere, weil sie einander so grausam verfolgen.

In solchen Gedanken entschlief ich vor Unmut und Kälte mit einem hungerigen Magen. Da dünkte mich, gleichwie in einem Traum, als wann sich alle Bäume, die um meine Wohnung stunden, gähling veränderten und ein ganz ander Ansehen gewönnen. Auf jedem Gipfel saß ein Kavalier, und alle Äste wurden anstatt der Blätter mit allerhand Kerlen gezieret; von solchen hatten etliche lange Spieße, andere Musketen, kurze Gewehr, Partisanen, Fähnlein, auch Trommeln und Pfeifen. Dies war lustig anzusehen, weil alles so ordentlich und fein gradweis sich aneinander teilete. Die Wurzel aber war von ungültigen Leuten, als Handwerkern, Taglöhnern, mehrenteils Bauren und dergleichen, welche nichtsdestoweniger dem Baum seine Kraft verliehen und wieder von neuem mitteilten, wann er solche zuzeiten verlor; ja sie ersetzten den Mangel der abgefallenen Blätter aus den ihrigen zu ihrem eigenen noch größern Verderben. Benebenst seufzeten sie über diejenige, so auf dem Baum saßen, und zwar nicht unbillig, dann die ganze Last des Baums lag auf ihnen und druckte sie dermaßen, daß ihnen alles Geld aus den Beuteln, ja hinter sieben Schlössern herfürgieng. Wann es aber nicht herfürwollte, so striegelten sie die Kommissarii mit Besemen, die man militarische Exekution nennet, daß ihnen die Seufzer aus dem Herzen, die Tränen aus den Augen, das Blut aus den Nägeln und das Mark aus den Beinen herausgieng. Noch dannoch waren Leute unter ihnen, die man Fatzvögel nannte; diese bekümmerten sich wenig, nahmen alles auf die leichte Achsel und hatten in ihrem Kreuz anstatt des Trostes allerhand Gespei.


DAS SECHZEHNTE KAPITEL

Simplex träumt ferner vom kriegerischen Leben,
Daß man Geringe nicht pfleg zu erheben.

ALSO mußten sich die Wurzeln dieser Bäume in lauter Mühseligkeit und Lamentieren, diejenige aber auf den untersten Ästen in viel größrer Mühe, Arbeit und Ungemach gedulden und durchbringen, doch waren diese jeweils lustiger als jene, darneben aber auch trotzig, tyrannisch, mehrenteils gottlos und der Wurzel jederzeit eine schwere unerträgliche Last. Um sie stund dieser Reim:

Hunger und Durst, auch Hitz und Kält,
Arbeit und Armut, wie es fällt,
Gewalttat, Ungerechtigkeit
Treiben wir Landsknecht allezeit.

Diese Reimen waren um so viel desto weniger erlogen, weil sie mit ihren Werken übereinstimmten; denn fressen und saufen, Hunger und Durst leiden, huren und buben, raßlen und spielen, schlemmen und demmen, morden und wieder ermordet werden, totschlagen und wieder zu Tod geschlagen werden, tribulieren und wieder gedrillt werden, jagen und wieder gejaget werden, ängstigen und wieder geängstiget werden, rauben und wieder beraubt werden, plündern und wieder geplündert werden, sich förchten und wieder geförchtet werden, Jammer anstellen und wieder jämmerlich leiden, schlagen und wieder geschlagen werden, und in Summa nur verderben und beschädigen, und hingegen wieder verderbt und beschädiget werden, war ihr ganzes Tun und Wesen: woran sie sich weder Winter noch Sommer, weder Schnee noch Eis, weder Hitze noch Kälte, weder Regen noch Wind, weder Berg noch Tal, weder Felder noch Morast, weder Gräben, Pässe, Meer, Mauren, Wasser, Feur noch Wälle, weder Vatter noch Mutter, Brüder noch Schwestern, weder Gefahr ihrer eigenen Leiber, Seelen und Gewissen, ja weder Verlust des Lebens noch des Himmels, oder sonst einzig ander Ding, wie das Namen haben mag, verhindern ließen. Sondern sie weberten in ihren Werken immer emsig fort, bis sie endlich nach und nach in Schlachten, Belägerungen, Stürmen, Feldzügen und in den Quartieren selbsten (so doch der Soldaten irdische Paradeis sind, sonderlich wann sie fette Bauren antreffen), umkamen, starben, verdarben und krepierten, bis auf etliche wenige, die in ihrem Alter, wann sie nicht wacker geschunden und gestohlen hatten, die allerbeste Bettler und Landstürzer abgaben. Zunächst über diesen mühseligen Leuten sassen so alte Hühnerfänger, die sich etliche Jahre mit höchster Gefahr auf den untersten Ästen beholfen, durchgebissen und das Glück gehabt hatten, dem Tod bis dahin zu entlaufen. Diese sahen ernstlich und etwas reputierlicher aus als die unterste, weil sie um einen gradum hinaufgestiegen waren. Aber über ihnen befanden sich noch höhere, welche auch höhere Einbildungen hatten, weil sie die unterste zu kommandieren: diese nannte man Wammesklopfer, weil sie den Pikenierern mit ihren Prügeln und Hellenpotzmarter den Rucken sowohl als den Kopf abzufegen und den Musketierern Baumöl zu geben pflegten, ihr Gewehr damit zu schmieren. Über diesen hatte des Baumes Stamm einen Absatz oder Unterscheid, welches ein glattes Stück war, ohn Äste, mit wunderbarlichen Materialien und seltsamer Saifen des Mißgunsts geschmieret, also daß kein Kerl, er sei dann vom Adel, weder durch Mannheit, Geschicklichkeit noch Wissenschaft hinaufsteigen konnte, Gott geb, wie er auch klettern könnte: dann es war glätter poliert als eine marmorsteinerne Säule oder stählerner Spiegel. Über demselben Ort saßen die mit den Fähnlein; deren waren teils jung und teils bei ziemlichen Jahren; die Junge hatten ihre Vettern hinaufgehoben, die Alte aber waren zum Teil von sich selbst hinaufgestiegen, entweder auf einer silbernen Leiter, die man Schmiralia nennet, oder sonst auf einem Steg, den ihnen das Glück aus Mangel anderer gelegt hatte. Besser oben saßen noch höhere, die auch ihre Mühe, Sorge und Anfechtung hatten; sie genossen aber diesen Vorteil, daß sie ihre Beutel mit demjenigen Speck am besten spicken können, welchen sie mit einem Messer, das sie Kontribution nannten, aus der Wurzel schnitten; am tunlichsten und geschicktesten fiel es ihnen, wann ein Kommissarius daherkam und eine Wanne voll Geld über den Baum abschüttete, solchen zu erquicken, daß sie das Beste von oben herab auffiengen und den untersten soviel als nichts zukommen ließen. Dahero pflegten von den untersten mehr Hungers zu sterben, als ihrer vom Feinde umkamen, welcher Gefahr miteinander die höchste entübrigt zu sein schienen. Dahero war ein unaufhörliches Gekrabbel und Aufklettern an diesem Baum, weil jeder gern an den obristen glückseligen Orten sitzen wollte. Doch waren etliche faule liederliche Schlingel, die das Kommißbrod zu fressen nicht wert waren, welche sich wenig um eine Oberstelle bemüheten, und einen Weg als den andern tun mußten, was ihre Schuldigkeit erforderte. Die Unterste, was ehrgeizig war, hoffeten auf der Obern Fall, damit sie an ihren Ort sitzen möchten, und wann es unter zehen Tausenden einem geriet, daß er so weit gelangte, so geschahe solches erst in ihrem verdrüßlichen Alter, da sie besser hintern Ofen taugten, als im Feld vorm Feind zu liegen und demselben die Spitze zu bieten; und wann schon einer wohl stund und seine Sache rechtschaffen verrichtete, auch sich tapfer in allen Gefahren verhielte, so ward er von andern geneidet oder sonst durch einen unversehenlichen unglücklichen Dunst beides, der Scharge und des Lebens, beraubt. Nirgends hielt es härter als an obgemeldtem glatten Ort; dann welcher einen guten Feldwaibel oder Scherganten hatte, verlor ihn ungern, welches aber geschehen mußte, wann man einen Fähnrich aus ihm gemachet hätte. Man nahm dahero anstatt der alten Soldaten viel lieber Plackscheißer, Kammerdiener, erwachsene Pagen, arme Edelleute, irgends Vettern und sonst Schmarotzer und Hungerleider, die denen, so etwas meritiert, das Brod vorm Maul abschnitten und Fähnrich wurden.

Quelle: H. J. C. Grimmelshausen, Der abentheuerliche Simplicissimus, herausgegeben von Adolf A. Steiner. Zürich: Stauffacher 1969, S. 24-37, 54-62.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

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-> Fries, Anja: 400 JAHRE PRAGER FENSTERSTURZ. Wie ein Aufstand in Böhmen Europa in Brand setzte, in: geo.de, online verfügbar seit 12.12.2018 unter: https://www.geo.de/wissen/weltgeschichte/400-jahre-prager-fenstersturz-wie-ein-aufstand-boehmen-europa-brand-30175460.html, zuletzt geprüft am 02.02.2026.

-> Liebermann, Doris: Die „Schlacht am Weißen Berg“, in: Deutschlandfunk.de, online verfügbar seit 08.11.2020 unter: https://www.deutschlandfunk.de/vor-400-jahren-die-schlacht-am-weissen-berg-100.html, zuletzt geprüft am 02.02.2026.

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-> Berens, Philipp: Medien im Dreißigjährigen Krieg. Die Macht der Sensation, in: Spiegel Online, online verfügbar seit: 06.04.2008 unter: https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/medien-im-dreissigjaehrigen-krieg-die-macht-der-sensation-a-535375.html, zuletzt geprüft am 14.07.2026.

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-> Der Westfälische Frieden (14./24. Oktober 1648)*, veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-3778> [25.09.2026].

-> Die Apokalypse vor Ort – Die Zerstörung Magdeburgs (1631), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-4396> [25.09.2026].

-> Das Gesicht des Krieges – H. J. C. Grimmelshausens Der abentheuerliche Simplicissimus (1669), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-4390> [25.09.2026].

Sekundärliteratur

-> Otto, Frank: Westfälischer Frieden. Die Stunde der Diplomaten, in: Der dreissigjährige Krieg 1618-1648. Vom Prager Fenstersturz bis zum Westfälischen Frieden (GEO Epoche, Jg. 2008, Heft Nr. 29), Hamburg 2008. 

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Kriege

Der Achtzigjährige Krieg

Wissenschaft um 1600

Wissenschaft um 1600

Astronomie

Inhaltsverzeichnis

1. Atronomie. Keplers Welt

1. Astronomie. Keplers Welt.

Mit seinem Werk »Astronomia nova« katapultiert Johannes Kepler die Sternenkunde 1609 in eine neue Ära: Der deutsche Forscher zeigt darin, welchen Gesetzen der Lauf der Planeten folgt. Doch die passen nicht zu der gottgegebenen Vollkommenheit, die seine Zeitgenossen in den himmlischen Bewegungen erkennen wollen

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Fantastische Kreaturen stellen in diesem Schaubild die Konstellationen des südlichen Sternenhimmels dar. Im 17. Jahrhundert kursieren diverse Theorien über die Mechanik der Planeten und Sterne. Der 1660 erschienene Himmelsatlas des Kosmografen Andreas Cellarius, aus dem diese und die folgenden Farbtafeln stammen, stellt sie einzeln vor.

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Am Hof von Kaiser Rudolf II. in Prag macht Johannes Kepler (1571-1630) bahnbrechende Entdeckungen.

Drei lange Jahre hat er warten müssen, der schmale Mann mit der hohen Stirn und dem dunklen Bart, der im Dienst des Kaisers den Nachthimmel erforscht. Warten, bis die Erben seines Vorgängers dessen Beobachtungsdaten freigeben. Warten, bis Rudolf II. ihm endlich die 500 Gulden auszahlt, die er braucht, um sein Manuskript zu vervielfältigen. Warten, bis die Pressen endlich seine auf Latein festgehaltenen Gedanken zu Papier bringen. Schließlich reist der Hofmathematicus persönlich aus Prag zum Drucker nach Heidelberg, um zu überwachen, dass dieser sein Werk auch wirklich setzt. Im Jahr 1609 kann Johannes Kepler, mittlerweile Ende 30, es endlich vorstellen: die „Astronomia nova“, gut 380 Seiten im mächtigen Folioformat. Auf der Titelseite sticht das Wort Martis – Mars – hervor. Denn es ist die Berechnung seiner Umlaufbahn, die das Buch zu einem der bedeutendsten der Sternenkunde macht.

Kepler weiß, dass seine Schrift das Fach revolutionieren wird. Entsprechend selbstbewusst präsentiert er seine „Neue Astronomie“. In der Einführung vergleicht er seine Suche nach den Gesetzen des Himmels mit den Fahrten eines Christoph Kolumbus oder Ferdinand Magellan. Schon vorher sagt er, sein Werk werde „der ganzen Astronomie eine andere Gestalt“ geben. Und er hat recht. Es katapultiert eine Disziplin, die noch an antiken Glaubenssätzen festhält, in die Neuzeit: Bisher nahmen Astronomen an, dass die Regeln der irdischen Physik im Weltall nicht gälten. Vielmehr lasse allein der Wille Gottes Sonne und Planeten um die Erde kreisen.

Kepler ist der Erste, der dieses Weltbild nicht nur infrage stellt – das haben vor ihm schon andere Denker getan –, sondern der es auch widerlegt. In seitenlangen Gleichungen weist der brillante Mathematiker nach, dass die Planeten auf Bahnen durchs All ziehen, die alles andere als göttliche Vollkommenheit verkörpern: Statt perfekter Kreise beschreiben sie Ellipsen und umrunden nicht einmal deren Mittelpunkt. Damit zertrümmert Kepler das herrschende Idealbild des Sonnensystems als einer Art Uhrwerk, von Schöpferhand perfekt justiert. Und vermählt, bisher undenkbar, irdische Naturgesetze mit himmlischen Sphären.

Vor allem aber beweisen seine Berechnungen ohne jeden Zweifel: Der Mensch steht nicht im Mittelpunkt des Kosmos. Alle Planeten, auch die Erde, kreisen um die Sonne. Damit provoziert Kepler eine Frage, die an den Grundfesten des Christentums rüttelt: Wenn das Weltall nicht um den Menschen herum gebaut ist, wenn in ihm alle Himmelskörper denselben Gesetzen folgen: Welche Rolle spielt dann noch Gott? Als Kepler am 27. Dezember 1571 im württembergischen Weil der Stadt geboren wird, deutet nichts auf eine Laufbahn am kaiserlichen Hof hin. Die Mutter behandelt Kranke mit Kräutertinkturen, der Vater verdingt sich im Ausland als Söldner. Mit drei Jahren stirbt der Junge beinahe an den Pocken, die Krankheit hinterlässt Narben auch an den Augen. Zeitlebens bleibt seine Sicht eingeschränkt.

Über seine Eltern wird sich der Astronom später wenig liebevoll äußern, den Vater als lasterhaft, die Mutter als streitsüchtig beschreiben. Eines aber gelingt den Keplers: Sie lenken den Blick des Jungen in den Himmel. Als Johannes fünf Jahre alt ist, führt seine Mutter ihn in einer Herbstnacht hinaus. Am Firmament gleißt, mit bloßem Auge mühelos erkennbar, „eine große leuchtende Kugel, die Feuer spuckte und in Rauch endete“, wie ein Zeitgenosse schreibt. Weltweit wird der „Komet von 1577“ mit seinem langen Schweif beobachtet. Manche Gelehrte vermuten, dass es sich um ein Objekt innerhalb der Erdatmosphäre handelt. Andere nehmen an, dass die Sonne den glühenden Brocken ausgespien hat. Nur über eines sind sich die meisten Betrachter einig: Eine derartige Erscheinung am Himmel bringt Unglück, vielleicht den Tod eines Fürsten.

Denn während europäische Seefahrer längst die Weltmeere erkunden, Buchdrucker Schriften vervielfältigen und die Protestanten die Päpste herausfordern, hat die Sternenkunde das Mittelalter noch nicht hinter sich gelassen. Zwar hat Nikolaus Kopernikus, ein Gelehrter aus dem entlegenen Fürstbistum Ermland an der Ostsee, bereits in einer 1543 erschienenen Schrift behauptet, dass die Erde die Sonne umkreise und nicht umgekehrt. Doch mangels genauer Daten kann Kopernikus seine Theorie nicht beweisen – zumal sie der Erfahrung der Menschen widerspricht: Müsste nicht etwa auf der Erde enormer Fahrtwind entstehen, wenn sie stimmte ?

Weder Rom noch die protestantischen Kirchen erkennen Kopernikus’ Lehre an. Den meisten zeitgenössischen Sternenkundlern gilt sie als Spinnerei; sie halten sich an die Schöpfungsgeschichte oder die Schriften antiker Denker wie Platon oder Pythagoras. Weitgehende Einigkeit herrscht darüber, dass der Kreis als vollendete Form das ordnende Prinzip des Weltraums darstellt: Kreisrund seien die Bahnen der Himmelskörper um die Erde; kreisrund sei auch jene äußere Sphäre, an der die Sterne befestigt seien. Dass selbst die ungenauen Messdaten der Zeit dieser Vorstellung widersprechen, wissen die Astronomen durchaus. Aber bisher hat keiner von ihnen eine bessere Erklärung finden können. Gut 800 Kilometer nördlich von Württemberg, in Dänemark, aber bahnt bereits ein Mann Kepler den Weg – freilich ohne es zu ahnen. In seinem Observatorium auf der Insel Ven vermisst der Astronom Tycho Brahe den Nachthimmel so minutiös wie kein Sternenkundler zuvor. Auch den Kometen von 1577 beschreibt er.

Knapp drei Jahre später zeigt Vater Kepler seinem Sohn eine Mondfinsternis – und weckt damit endgültig das Interesse des Jungen an den Sternen. Noch Jahrzehnte danach, als Hofmathematiker des Kaisers, wird er von der rötlichen Farbe berichten, die der Trabant in jener Nacht annahm. Der jugendliche Kepler ist von schwacher Konstitution, erkrankt häufig. Umso wacher ist sein Geist. 1583 besteht er das Examen, das ihm eine theologische Laufbahn ermöglicht. Mit 17 Jahren schreibt er sich an der Universität Tübingen ein. Den Magisterlehrgang, der auch Astronomie und Mathematik umfasst, besteht er im August 1591 als Zweitbester.

Voller WUNDER ist der Himmel

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GLEISSEND HELL und weltweit sichtbar zieht Ende 1577 ein Komet seine Bahn. Johannes Kepler ist keine sechs Jahre alt, als er dieses Naturschauspiel beobachtet

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NACH DEN LEHREN antiker Astronomen bildet die Erde den Mittelpunkt des Universums; Sonne, Mond und Planeten bewegen sich auf perfekten Kreisbahnen darum herum. Bis in Keplers Zeit glauben auch die meisten Sternenkundler fest an das geozentrische Weltbild, wie es der Geograf Claudius Ptolemäus im 2. Jahrhundert n. Chr. ausgearbeitet hat

Kepler ist aber auch ein Quertreiber. „Ein scharfer Spott“ liege ihm auf der Zunge, schreibt er über sich selbst. Seine Meinung trägt er unverblümt vor, macht sich so schon früh einen Lehrer zum Feind, weil er ihn verbessert. Auch in religiösen Fragen hat er seinen eigenen Kopf, neigt etwa in der Abendmahlslehre dem Calvinismus zu – eine gefährliche Haltung in Württemberg mit seiner streng lutherischen Landeskirche.

Wohl auch deshalb willigt Kepler ein, als er im Januar 1594 die Gelegenheit zu einem Ortswechsel bekommt. Er geht als Mathematikprofessor nach Graz. Neben der Lehre an der dortigen Stiftsschule besteht Keplers Aufgabe darin, sogenannte Prognostica zu erstellen. Voraussagen über Mond- und Sonnenfinsternisse, aber auch über Wetter, Unruhen und Kriege.

Aus den Himmelskörpern die Zukunft zu lesen ist im späten 16. Jahrhundert weder ungewöhnlich noch anrüchig. Natürliches und Übernatürliches sind noch nicht getrennt. An der Universität in Tübingen ist die Sternendeutung gar ein eigenes Fach; Fürsten lassen sich von Astrologen beraten, bevor sie eine Schlacht beginnen oder den Tag einer Hochzeit festlegen. Kepler selbst sagt für 1595 einen Kälteeinbruch, Bauernunruhen und einen Angriff der Türken korrekt voraus. Lieber aber widmet er sich der Frage, die ihn sein ganzes Leben lang beschäftigen wird: Wie lassen sich die Bahnen der Planeten durchs All erklären?

Zu aussagekräftigen Beobachtungen ist er jedoch gar nicht in der Lage. Mit seinen schlechten Augen erkennt er kaum etwas am Nachthimmel; gute Instrumente kann er sich nicht leisten. In seinem 1596 veröffentlichten Erstlingswerk „Mysterium Cosmographicum“ muss er sich deshalb mit Spekulationen begnügen. Noch ist er völlig gefangen in der zeittypischen Annahme, alles im Weltraum folge einem ordnenden göttlichen Prinzip. Trotzdem gibt die Schrift seinem Lebensweg eine alles entscheidende Wendung.

Denn bald erhält Kepler, inzwischen mit der wohlhabenden Witwe Barbara Müller verheiratet, einen Brief von ebenjenem Tycho Brahe, der über den Kometen von 1577 geschrieben hatte. Zwar verwirft der erfahrene Astronom die Theorien seines jungen Kollegen. Von dem Scharfsinn, mit dem dieser seine Überlegungen ausführt, zeigt er sich aber beeindruckt. Kepler wittert seine Chance: Käme er an Brahes Messdaten, könnte er sich seinem großen Ziel, die Mechanik hinter den Planetenbahnen zu verstehen, mit den Mitteln der Mathematik nähern. Im Februar 1600 besucht er Brahe, der kurz zuvor in Prag eine Stelle als Hofmathematiker des Kaisers angetreten hat. Kurzerhand bietet der Däne ihm an, gemeinsam zu arbeiten.

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ASTROLOGIE und Astronomie sind noch eng verbunden. Auch Johannes Kepler erstellt Horoskope, wie dieses für Wallenstein, den kaiserlichen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg

Auf dem abgeschiedenen Schloss Benatek bei Prag kommt ein ungleiches Forscherpaar zusammen. Hier Brahe, der großspurige, kräftige Adelige Mitte 50 mit seinem gewaltigen, blonden Schnurrbart, der sich bei Tisch von einem kleinwüchsigen Hofnarren unterhalten lässt und einen willfährigen Assistenten sucht. Dort Kepler, der 25 Jahre jüngere Deutsche aus bescheidenen Verhältnissen, der die Daten des Kollegen für eigene Zwecke nutzen will. An Selbstbewusstsein mangelt es beiden nicht. Bald geraten sie in Streit, versöhnen sich aber rasch.

Kepler lässt sich darauf ein, dem Dänen „zwei Jahre lang an die Hand zu gehen“. Der Moment, Graz zu verlassen, ist günstig. Der katholische Erzherzog zwingt alle Protestanten zu konvertieren. Gemeinsam mit Barbara und deren Tochter aus erster Ehe macht er sich auf den Weg nach Prag.

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NIKOLAUS KOPERNIKUS (1473–1543) postuliert, dass die Sonne das Zentrum des Universums ist, nicht die Erde. Doch er geht noch von gleichförmigen Bewegungen der Planeten aus

Während allerorten im Reich die Konflikte der Reformationszeit wieder aufbrechen, ragt die Stadt aus dieser Dämmerung heraus wie ein Leuchtturm. Seit Rudolf II. 1583 den kaiserlichen Hof von Wien in die böhmische Hauptstadt verlegte, ist sie zur Metropole erblüht: Unter ihren 60 000 Einwohnern sind Gesandte aus Frankreich, Venedig, dem Vatikan, dazu Polen, Spanier, Griechen, Niederländer. Katholiken, Protestanten und mindestens 3000 Juden leben in Prag friedlich miteinander. Im Gegensatz zu anderen Habsburgern hält Rudolf wenig davon, das eigene Bekenntnis mit Gewalt durchzusetzen. Er sieht seine Aufgabe darin, das Geheimnis der Schöpfung zu ergründen. Wie besessen sammelt er Bücher, Messinstrumente, Tierpräparate, lässt sich Münzen und Waffen aus aller Welt bringen, Statuen aus Bronze, Wachs und Stein.

Für seine Sammlungen hat er eigens ein 100 Meter langes Gebäude umbauen lassen, das überquillt von Gemälden Leonardo da Vincis, Dürers, Arcimboldos. Rudolf hat Künstler, Botaniker, Chemiker, Ärzte, Antiquare in die Stadt geholt. Vor allem aber versammelt er einige der besten Astronomen Europas. Vom Blick zu den Sternen erhofft sich der Kaiser nicht nur ein tieferes Verständnis der Welt. Sondern auch Antworten auf ganz praktische Fragen, etwa nach der Wahl der richtigen Generäle im Kampf gegen die Türken oder nach der Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Attentats zu werden. Kepler kommt an einem Herbsttag an. Obwohl er wieder einmal krank ist, nimmt er sofort die Arbeit auf. Musste er sich bisher mit selbst geschnitztem Holzwerkzeug begnügen, hat er nun Zugriff auf modernstes Beobachtungsgerät.

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LAUT KOPERNIKUS umkreisen die Planeten – und auch die Erde – die Sonne auf regelmäßig runden Bahnen. Kepler folgt diesem von der katholischen Kirche und den Protestanten abgelehnten neuen Weltbild (oben), erkennt aber bald, dass Teile davon nicht ganz richtig sein können

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IN EINEM WERK, das Kepler bereits 1596 veröffentlicht, lässt er die Bahnen der Planeten auf Kugeln verlaufen; ihre Zwischenräume entsprächen dabei exakt den Verhältnissen, die durch bestimmte geometrische Körper definiert werden, etwa einen Würfel im Fall der Sphären von Saturn und Jupiter. Erst später wird Kepler klar: Die Planeten bewegen sich nicht auf perfekten Kreisen, sondern in Ellipsen

Bald darauf nimmt Brahe Kepler mit ins Innerste der Prager Burg, jenes gewaltigen, über die Jahrhunderte immer wieder erweiterten Gebäudekomplexes auf dem Berg Hradschin hoch über der Moldau, der dazu beigetragen hat, dass Prag den Beinamen „die Hunderttürmige“ besitzt. Hier empfängt der Kaiser persönlich Kepler und seinen Hofmathematiker. Die beiden Forscher kehren mit einem Großauftrag zurück. Sie sollen einen neuen Planetenkatalog erstellen, der auf Jahrzehnte die Positionen der Himmelskörper voraussagt – ein unverzichtbares Werkzeug etwa für Seefahrt und Astrologie. Diese Rudolfinischen Tafeln sollen genauer sein als alle vergleichbaren Werke. Um sie zu vollenden, werden die beiden Astronomen jahrelange, auf wendige Berechnungen anstellen müssen.

Brahe aber leidet kurz darauf an schweren Unterleibsschmerzen: vermutlich eine Infektion, von der er sich nicht mehr erholt. Er stirbt am 24. Oktober 1601 im Alter von 54 Jahren (spätere Spekulationen, Kepler habe ihn mit Quecksilber vergiftet, um an seine Daten zu kommen, hat eine Untersuchung von Brahes Skelett ausgeschlossen).

In zahlreichen Schriften wird Kepler betonen, wie sehr er um seinen Mentor trauere. Dessen frühen Tod weiß er aber durchaus für sich zu nutzen. Noch bevor die Erben reagieren, nimmt Kepler einen papiernen Schatz an sich: Brahes Aufzeichnungen. Jahrelang wird er mit den Hinterbliebenen um die Rechte an diesen Daten streiten. Zwei Tage nach Brahes Tod ernennt der Kaiser Kepler zum neuen Hofmathematiker.

Jahrelang rechnet Kepler

Der gerade 29-Jährige hat nun alles, was er braucht, um die Mechanik der Planeten zu verstehen. Den Schlüssel dazu vermutet Kepler im Mars. Dessen Weg durchs All wirkt erratisch, bisweilen scheint er sogar umzukehren. Mit der Annahme, alle Planeten umrundeten die Erde auf kreisrunden Bahnen, lassen sich diese Bewegungen nicht erklären. Mit Brahes Datenschatz, so Keplers Hoffnung, kann er die Marsbahn berechnen, statt nur über sie zu spekulieren. Gut sechs Jahre lang wird Kepler an diesem Werk arbeiten.

Weil der Kaiser sein Gehalt nur sporadisch auszahlt, erstellt Kepler nebenbei für wohlhabende Prager Horoskope. Zwar betont er, Schicksale ließen sich nicht allein aus den Sternen bestimmen. Einem anonymen Auftraggeber prognostiziert er aber, dieser werde dereinst „zue hohen Digniteten, Reichtumb und auch zue stattlicher Heurath gelangen“. Diese Vorhersage trifft nicht nur ein; Jahrzehnte später wird der Unbekannte ihn sogar drängen, in seinen Dienst zu treten. Kepler ist voller Energie, knüpft Kontakte zu anderen Prager Gelehrten, pflegt Freundschaften. Mit seiner Familie lebt er in einem Haus auf dem Hradschin, unweit der Burg. 1602 bringt Barbara die Tochter Susanna zur Welt; das erste von zwei Kindern, die das Säuglingsalter überleben.

Wann immer es seine Pflichten im kaiserlichen Dienst zulassen, wendet sich Kepler dem Mars zu. Unzählige Hypothesen stellt er auf, aber keine lässt sich mit Brahes Daten in Einklang bringen, so sehr er es auch versucht. Hunderte Seiten füllt er mit Entfernungstabellen, Triangulationen, Sinustafeln. Quälend langsam nähert er sich einer Erkenntnis an, die er zunächst für dermaßen abwegig hält, dass er von einem Fehler ausgeht. Ein Jahr lang prüft er sie immer wieder. Für einen einzigen Rechenschritt, wird er hinterher klagen, habe er „181 Mal die gleiche Rechnung“ ausgeführt.

Aber das Ergebnis bleibt gleich. Um Ostern 1605 ist er sich sicher: „Nun habe ich das Ergebnis“, schreibt er dem norddeutschen Astronom David Fabricius. „Die Planetenbahn ist eine vollkommene Ellipse.“ Die Sonne, kann Kepler außerdem zeigen, liegt nicht im Mittel-, sondern in einem der davon abweichenden Brennpunkte der Ellipse. Diese Erkenntnis wird später als Erstes Keplersches Gesetz bezeichnet werden. Mit dem Zweiten Keplerschen Gesetz weist der Astronom nach, dass mit steigender Entfernung zur Sonne die Geschwindigkeit eines Planeten auf einer solchen Ellipse sinkt.

Ein knappes Jahr noch feilt er an der „Astronomia nova“. Doch bevor er das gedruckte Werk in der Hand hält, beginnt ein langes, frustrierendes Warten. Zunächst muss er sich mit den Hinterbliebenen Brahes einigen. Sie verdächtigen Kepler, er wolle den Beitrag seines Vorgängers unterschlagen. Weil Rudolf sein Gehalt weiterhin nur unregelmäßig auszahlt, musste Kepler außerdem die kaiserlichen Zuschüsse für die „Astronomia“ für seinen Lebensunterhalt ausgeben. Nun, da er das Manuskript fertiggestellt hat, fehlt ihm das Geld.

Etwa zwei Jahre lang hält er seinen Heidelberger Drucker hin, erbettelt Aufschub um Aufschub. Als Rudolf schließlich jenen letzten Zuschuss von 500 Gulden freigibt, ist Kepler unter solch finanziellem Druck, dass ihm trotzdem nichts anderes übrigbleibt, als seinem Drucker die gesamte Auflage zu verkaufen. Als die „Astronomia“ im Frühjahr 1609 endlich erscheint, hofft Kepler darauf, einen wissenschaftlichen Austausch anzustoßen, dem kopernikanischen Weltbild zum Durchbruch zu verhelfen. Aber nichts davon geschieht. Die Veröffentlichung ist eine einzige Enttäuschung; in den Monaten danach erhält er kaum Briefe von namhaften Kollegen.

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DIE POSITION eines »neuen Sterns«, der 1604 gesichtet wird (tatsächlich eine Supernova), zeigt Kepler in diesem Schema (kleiner Pfeil rechts). Eingezeichnet sind zudem die »Großen Konjunktionen« von Jupiter und Saturn, vorausberechnet bis zum Jahr 1763

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ANDERE DENKER treibt um 1600 die Frage um, welche Rolle der Mensch im kosmischen Geschehen spielt (Schaubild vom Deckblatt eines esoterischen Werks des englischen Philosophen Robert Fludd)

Deren Zurückhaltung hat mehrere Gründe: Zum einen ist die „Astronomia“ äußerst schwer zu lesen. Im Text springt Kepler zwischen altem und neuem Weltbild und nimmt frühe gedankliche Irrwege mit auf. Er selbst warnt in der Einleitung, dass „die Hindernisse und Dornen auf meinen Gedankenpfaden auch der Leser zu spüren bekommt“.

Der Hauptgrund für den ausbleibenden Ruhm ist aber wohl schlicht: Kepler überfordert viele seiner Kollegen. Mit derselben Sturheit, mit der er einst seine Lehrer verbesserte, hat er jahrelang gerechnet – bis die Himmelsdaten Sinn ergaben. Für die Fachwelt aber kommen seine Erkenntnisse aus dem Nichts. Zumal die „Astronomia nova“ mehr bedeutet als das Ersetzen einer Theorie durch eine andere. Kepler konnte sein Durchbruch erst gelingen, als er bereit war, die Idee der perfekten Kreisbahn zu verwerfen und jene der als unvollkommen empfundenen Ellipse zu akzeptieren. Damit nahm er hin, dass im Weltraum nicht etwa eine göttliche Ordnung gilt, die über den Naturgesetzen steht. Nahm auch hin, dass sich die Wege der Planeten durchs All mit denselben mathematischen Mitteln berechnen lassen, die auch auf Erden funktionieren.

Mit diesem kühnen Sprung hat er nicht nur die moderne Astrophysik begründet. Er hat auch den Raum, in dem Gottes Wirken augenfällig schien, zu einer Art gigantischem Mobile degradiert – auch wenn der tiefgläubige Kepler den allmächtigen Schöpfergott zeitlebens nie infrage stellen wird. Für seine Zeitgenossen jedenfalls ist diese „neue Astronomie“ keine wissenschaftliche Revolution. Sie ist ein Irrtum. Selbst viele kritische Denker der Zeit sind nicht bereit, Kepler auf diesem Weg zu folgen. Nicht einmal seinen Vertrauten Fabricius kann er überzeugen. Viel Zeit, sich zu grämen, bleibt ihm nicht. Mittlerweile spitzt sich auch in Prag der Religionskonflikt zu, denn Rudolf ist von seinem streng katholischen Bruder Matthias weitgehend entmachtet worden. Zudem erliegt Barbara im Juli 1611 dem Fleckfieber. Als im Winter auch Rudolf stirbt, hält Kepler nichts mehr in der Stadt. Im Mai 1612 lässt er sich in Linz als Lehrer und Kartograf nieder.

In den kommenden Jahren muss Kepler, inzwischen mit der Schreinerstochter Susanna Reuttinger verheiratet, immer wieder nach Württemberg reisen, um seine Mutter, die Kräuterfrau, gegen den Vorwurf der Hexerei zu verteidigen. Erst 1621 wird er sie endgültig vor dem Scheiterhaufen retten können. Unterdessen geht in Prag der intellektuelle Zirkel nieder, in dessen Umfeld Kepler seine „Astronomia“ schuf. Nach Rudolfs Tod hat Matthias den Hof wieder nach Wien verlegt. Und als 1618 mit dem Prager Fenstersturz der Dreißigjährige Krieg beginnt, ist das Ende der Stadt als kulturelles Zentrum Mitteleuropas besiegelt.

Kepler dagegen vollendet seine Revolution der Astronomie. In seiner „Weltharmonik“ aus dem Jahr 1619 formuliert er das Dritte Keplersche Gesetz: Planeten brauchen für eine Umrundung der Sonne umso länger, je weiter sie von ihr entfernt sind. Die Dauer einer Umrundung lässt sich aus der Entfernung berechnen – und umgekehrt. Doch auch diese Schrift bringt Kepler nicht den erhofften Ruhm ein. Der Text ist wenig stringent und kommt außerdem zur Unzeit auf den Markt: Rom behandelt Schriften besonders kritisch, die das Weltbild des Kopernikus verbreiten.

Ohnehin haben die Zeitgenossen andere Sorgen. Der bisher rein böhmische Krieg greift auf das Reich über. Im Sommer 1620 besetzt ein Söldnerheer unter bayerischem Befehl Linz. Zwar kann Kepler zunächst weiterarbeiten. Nach beinahe einem Vierteljahrhundert stellt er sogar endlich die Rudolfinischen Tafeln fertig, jene Sammlung von Planetendaten, mit der Rudolf ihn in Prag beauftragt hatte.

Als aber 1626 in den Wirren eines Bauernaufstands die Werkstatt von Keplers Drucker in Flammen aufgeht, verlässt er gemeinsam mit Susanna und seinen Kindern Linz. Die Tafeln lässt er in Ulm vervielfältigen. Sie sind wohl das Werk, für das er zu Lebzeiten die größte Anerkennung erfährt: Seine Erkenntnisse bereitet er darin so praxisnah auf, dass nicht nur Mathematiker sie verstehen. Unter Seeleuten, Kalendermachern und Sterndeutern spricht sich bald herum, dass Keplers Himmelsdaten viel präziser sind als bisherige Verzeichnisse.

Da tritt Anfang 1628 jener Mann an ihn heran, dem er vor beinahe 20 Jahren Reichtum und hohe Ämter vorausgesagt hat: Albrecht von Wallenstein, als kaiserlicher Generalissimus nunmehr auf dem Höhepunkt seiner Macht. Der schwerreiche Söldnerführer hält Kepler für einen derart begnadeten Wahrsager, dass er ihn drängt, in seinen Dienst einzutreten. Er verspricht ihm sogar, die kaiserlichen Schulden bei Kepler in Höhe von 11 817 Gulden zu begleichen und ihm in seinem schlesischen Herzogtum Sagan eine Druckerei zu errichten.

Kepler sagt zu. Doch der Umzug macht ihn nicht glücklich. Den Dialekt der Einheimischen versteht er kaum, klagt über Einsamkeit. Zudem verlangt Wallenstein ständig neue astrologische Gutachten. Nach gut zwei Jahren erfährt Kepler, dass sein umstrittener Dienstherr auf dem Kurfürstentag in Regensburg in Ungnade gefallen ist, und macht sich auf den Weg dorthin. Er will klären, ob seine Stelle bestehen bleibt. Als er Anfang November 1630 in der Stadt eintrifft, ist die Versammlung bereits vorbei. Wie so oft erkrankt der inzwischen 58-jährige Astronom an einem schweren Fieber. Dass der abreisende Kaiser ihm noch ein paar Dukaten schenkt, nimmt er wohl gar nicht mehr zur Kenntnis. Johannes Kepler stirbt am 15. November.

Mit ihm erlischt das hellste Licht, das in der immer tieferen Dunkelheit des Dreißigjährigen Kriegs noch leuchtete. Es wird Jahrzehnte dauern, bis sich Mitteleuropa von der Katastrophe erholt. Noch mehr Zeit wird vergehen, bis die Wissenschaft die Tragweite von Keplers Werk versteht, bis Denker wie Newton, Descartes, Leibniz, Hegel, Einstein die wahre Größe des Astronomen erkennen. Kepler selbst wäre davon nicht überrascht gewesen: „Wohlan, ich werfe die Würfel und schreibe ein Buch für die Gegenwart oder die Nachwelt“, hat er 1619 im Vorwort seiner „Weltharmonik“ notiert. „Mir ist es gleich. Es mag hundert Jahre seines Lesers harren.“

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

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Sekundärliteratur

-> Kretz, Sebastian: Astronomie. Keplers Welt, in: Deutschland um 1600. Katholiken gegen Protestanten (GEO Epoche Jg. 2023, Heft Nr. 124), Hamburg 2023, S. 86-97.

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Gesellschaft

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Die Hexenverfolgung

Inhaltsverzeichnis

  1. So rettete Astronom Johannes Kepler seine Mutter vor der Hinrichtung als Hexe
  2. Hexenverfolgung. Satansweib.
  3. Das bayerische Hexenmandat 1611 (Quelle)
  4. Aus dem Märtyrerspiegel: Die Hinrichtung der Maria van Beckum und ihrer Schwägerin (Quelle)
  5. Ein Skeptiker betrachtet die Hexenverfolgung eingehender—Friedrich von Spee 1631 (Quelle)

1. So rettete Astronom Johannes Kepler seine Mutter vor der Hinrichtung als Hexe
Der berühmte Gelehrte Johannes Kepler forschte über die Erde, Planeten und Sterne. 1615 stellte er sich einer ganz anderen Herausforderung: seine Mutter vor dem Scheiterhaufen zu bewahren.

Durch geschlossene Türen soll sie gegangen sein, unheilvolle Tinkturen gebraut haben, die Krankheit verbreiteten, selbst Wein soll sie verhext haben – das behaupteten im Jahr 1615 Nachbarn über Katharina Kepler. Es hätte ein Hexenprozess wie viele andere zu jener Zeit werden können, wäre nicht zufällig der Sohn der Angeklagten Johannes Kepler gewesen, einer der berühmtesten Astronomen der Weltgeschichte. Und der übernahm persönlich die Verteidigung seiner Mutter: auf erstaunliche, höchst eindrucksvolle Weise .

Ein Jahr lang nahm Kepler sich eine Auszeit von der Forschung, um die Anschuldigungen gegen seine Mutter zu studieren, sich mit den Anklägern vertraut zu machen und juristische Ratschläge einzuholen. Mit streng rationalen Argumenten versuchte er, die Glaubwürdigkeit der Anklage anzufechten – auch wenn einige seiner vermeintlich streng wissenschaftlichen Gedankengänge aus heutiger Sicht kaum weniger befremdlich wirken als der Hexenglaube: So diskreditierte der Wissenschaftler etwa eine Anklägerin damit, diese habe ihre Monatsblutung unterdrückt, wodurch Blut aus ihrem Körper verdunsten wolle und so Verwirrung im Kopf erzeuge.

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»Diese Theorie war auf der Höhe der Zeit«, sagt die Geschichtsprofessorin Ulinka Rublack im Podcast-Interview, »Kepler hatte sich sogar beraten lassen, um medizinisch auf der Höhe der Zeit zu sein.« Allerdings sei Kepler schlau genug gewesen, keinen »Realitätsfetischismus« zu betreiben, erklärt die Historikerin weiter: »Er war klug genug, darüber nachzudenken, wo die Fragen, was rational ist und was Glaube, auch verschwimmen kann.« So stellte Kepler etwa in seiner umfangreichen Verteidigungsschrift nie den damals verbreiteten Hexenglauben an sich infrage.

Mit Erfolg: Am Ende sollte Katharina Kepler tatsächlich der Folter oder gar der Hinrichtung entgehen – allerdings auf einem anderen Weg, als ihr Sohn es wohl vorgesehen hatte.

2. Hexenverfolgung. Satansweib.

Merga Bien ist eine angesehene Fuldaer Bürgerin – bis sie plötzlich als Hexe angeklagt wird. Sie soll Menschen vergiftet haben, und mehrere Zeugen versichern, sie könne fliegen. Und so wird sie das Opfer einer fanatischen Verfolgung

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UM GEMEINSAM SATAN zu huldigen, fliegen Hexen auf Besen, Ziegenböcken oder Forken zu ihren Treffen, so der Volksglaube, der um 1430 aufkommt. Die Schwarzmagierinnen feiern demnach mit dem Teufel (vorn links) Orgien und wollen durch bösen Zauber die Christenheit zerstören (Kupferstich, um 1626)

Der Tag, der Merga Biens Leben in zwei ungleiche Hälften teilt – in vielleicht 38 Jahre und einen letzten Sommer –, kommt im Juni 1603. Bis zu diesem Tag ist ihr Leben eines, das kaum Spuren hinterlässt, eines wie tausend andere ihrer Zeit. Bis zu diesem Tag ist Merga Bien eine Frau wie viele, nicht arm, nicht reich, vielleicht ein wenig bessergestellt als die meisten. Und nun plötzlich: eine Ausgestoßene, mit dem Teufel im Bunde, eine tödliche Bedrohung, die zum Besten der Gemeinschaft, zum Schutz der ganzen Christenheit von der Erde getilgt werden muss.

An diesem 19. Juni 1603 lässt der Fuldaer Hexenrichter Balthasar Nuß die Ehefrau des ehrbaren Bürgers Blasius Bien verhaften, um sie als Hexe anzuklagen. Weil die Gefängnisse überfüllt sind, sperrt man sie in eine Art Hundehütte. Auf allen vieren muss Merga Bien da hineinkriechen. Nicht einmal aufrecht stehen kann sie darin, keinen Arm ausstrecken, kaum das Ungeziefer abschütteln, das sich in Haaren und Kleidern festsetzt. Den Hexen verleiht Satan magische Kräfte, heißt es. Und sie, die eine von ihnen sein soll, ein Teufelsweib, verschworen, die Welt zu vernichten, ist wehrlos gegen Flöhe und Läuse. Gefangen wie ein Tier im Käfig. Enge und Angst schnüren die Luft ab. Und die Ahnung von dem, was kommt.

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ALBRECHT DÜRER schafft mit diesem Kupferstich um 1500 eines der ersten Bildnisse einer Hexe. Zu dieser Zeit setzt sich die Überzeugung durch, dass vor allem Frauen der teuflischen Sekte angehören, weil sie vom Satan einfacher zu beeinflussen seien

Der Vorwurf der Hexerei führt für viele Verdächtige zum Tod. Einem grausamen Tod, entsetzlicher als alle Strafen für geringere Verbrechen. Hexen hängen nicht am Galgen, Hexen brennen. Hat sie ihn kommen sehen, diesen Tag? Merga ist keine Fremde, keine Außenseiterin. Keine, die anders ist auf den ersten Blick, die Misstrauen weckt, verachtet wird, gehasst oder gefürchtet. Aber das spielt keine Rolle. Denn es kann jede treffen.

DAS LEBEN, AUS DEM die Hexenanklage Merga Bien herausreißt, ist ein gewöhnliches Leben. Um 1565 wird sie in Fulda geboren, als Tochter eines Gerbers. Das Handwerk der Löher, der Rotgerber, gilt als unrein, sie siedeln außerhalb der Stadtmauern, zumal sie dort Zugang zu dem Wasser haben, das sie für ihre Arbeit benötigen.

An ihren Werkstätten haftet der Gestank von Fett und Fleischresten, die sie von den rohen Häuten schaben. Die giftig verseuchten Abwässer der Gerbereien fließen in die Gräben hinter ihren Häusern, rot gefärbt von der Lohe, der gemahlenen Eichenrinde, mit der sie das Rindsleder bearbeiten. In der Nähe der Häuserreihen zu beiden Seiten der Löhergasse ist Fuldas größte Vorstadt entstanden. Hier wächst Merga auf, vor dem Kohlhäuser Tor, das sich zur Fernstraße zwischen Frankfurt und Leipzig öffnet, über die im Sommer wie im Winter die Fuhrwerke der Händler ziehen und in Kriegszeiten die Heere.

Merga kommt nicht aus einem armen Elternhaus. Die Arbeit der Löher ist nicht sehr angesehen, aber einträglich, viele von ihnen haben es zu Wohlstand gebracht, und sie verfügen über Einfluss in Fulda, einer Stadt der Handwerker, nicht der Kaufleute. Die Lohgerber gehören zu den acht großen Zünften, die im Rat der Stadt vertreten sind.

Die meisten Handwerker bewirtschaften nebenbei Äcker und Gärten und halten Vieh. Mergas Vater erntet mehr, als er braucht, um den eigenen Haushalt zu versorgen. Er verdient gut mit dem Bauernhandel, den er neben der Gerberei betreibt. Seiner Tochter gibt er eine großzügige Mitgift. Der Mann, den Merga heiratet, ist ein alter Witwer, Wilhelm Franck, ein Weißgerber. Mergas Heirat bedeutet keinen Schritt in die Selbstständigkeit. Ein selbstbestimmtes Leben ist für Frauen ihrer Zeit nicht vorgesehen. Frauen aller Stände und Schichten, Adel oder Bürgertum, arm oder reich, stehen unter der Vormundschaft ihrer Väter oder Ehemänner. Mit der Heirat geht die Gewalt über sie von einem Mann auf einen anderen über.

Verheiratete Frauen stehen unter dem Schutz ihrer Ehemänner, sie schulden ihnen Gehorsam. Von Frauen der unteren Schichten wird erwartet, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen, aber Unabhängigkeit ist unerwünscht. Alleinstehende Frauen müssen mit Argwohn und Verachtung rechnen, ihr Leben gilt als Verstoß gegen die natürliche Ordnung der Dinge. Nicht lange nach der Hochzeit stirbt Wilhelm Franck. Merga Bien hinterlässt er etwas mehr als 50 Gulden, in etwa so viel, wie der Fuldaer Stadtschreiber in einem Jahr verdient. Wahrscheinlich erbt sie auch die Weißgerberei und führt sie mit einem jungen Gesellen weiter.

Bald darauf heiratet sie erneut, den Krämer Christoph Orth. Mit ihm bekommt Merga zwei Kinder – doch wenig später ist sie wieder allein: Kurz nacheinander hat sie Mann und Kinder verloren an eine namenlose Krankheit. In kaum fünf Jahren zweimal verwitwet, zwei Kinder geboren und begraben: ein schweres Schicksal, aber kein seltenes in einer Zeit, in der die Menschen daran gewöhnt sind, dass der Tod plötzlich kommt und unergründlich, und daran, auf Gottes Willen und Trost zu vertrauen.

Viele Kinder sterben noch vor ihrem ersten Geburtstag, in reichen Familien fast genauso häufig wie in armen. Kaum die Hälfte lebt bis ins Erwachsenenalter. Manche Frauen bringen über die Jahre insgesamt 20 Kinder zur Welt. Aber in den wenigsten Familien werden mehr als drei oder vier Kinder groß. Und jede vierte, fünfte neu geschlossene Ehe ist eine Wiederverheiratung von Verwitweten.

Anfangs gelten auch MÄNNER als HEXEN

Um 1587 heiratet Merga ein drittes Mal. In den Jahren darauf folgt sie ihrem Ehemann von Ort zu Ort: Blasius Bien tritt 1591 in Michelsrombach, 15 Kilometer nördlich von Fulda, den Dienst als Schultheiß an, zuständig etwa für das Eintreiben von Abgaben für die Obrigkeit. Wenig später arbeitet er im gleichen Amt in der Nachbargemeinde Hünfeld, und im Jahr 1595 wird er von den Herren von Schlitz, den lokalen Adeligen, zum Samtschultheiß befördert. Er ist jetzt für ein größeres Gebiet zuständig und beaufsichtigt Untergebene.

Weshalb er schließlich den Dienst quittiert, ist unbekannt, vielleicht im Streit um eine Rechnung. Und womöglich macht er sich damit einflussreiche Feinde – Johann Eustachius von Schlitz ist einer der mächtigsten Männer im Fürstentum, zu dem Fulda gehört. Später wird er zu den vielen Zeugen zählen, die Merga der Hexerei beschuldigen. Das Ehepaar Bien zieht zurück nach Fulda, in eine der engen Gassen im Schatten der Burg. Von der dunklen Festung aus gebietet der Landesherr, der Fürstabt, über sein Territorium, das Hochstift Fulda, das aus Stadt und Umland besteht. Der Kaiser hat die Äbte des an die Burg grenzenden Benediktinerklosters zu Reichsfürsten erhoben. Verdient Blasius Bien auch in Fulda sein Geld als Beamter in der Verwaltung? In jedem Fall ist er nach den Maßstäben seiner Zeit ein wohlhabender Mann. In Michelsrombach gehört ihm ein Hof, auch in Hünfeld hat er Land gekauft.

Vom Ansehen, das Merga und Blasius genießen, zeugen auch Fuldas Kirchenbücher, die Merga in den Jahren ihrer dritten Ehe gleich viermal als Taufpatin ausweisen. Die Aufgabe, ein Kind im Sinne der Kirche durchs Leben zu begleiten, wird nicht leichtfertig vergeben. Die meisten Eltern wählen zu Paten ihrer Kinder Männer und Frauen, die ihnen überlegen sind an Vermögen, Rang und Status. Und die Paten übernehmen ihr Amt mit Stolz, als Ausweis ihrer Geltung.

Wer würde eine Frau zur Patin seines Kindes bestimmen, von der es heißt, sie sei der Hexerei schuldig? Die im Ruf steht, sich Satan verschrieben zu haben? Und so muss die Nachricht von Mergas Verhaftung im Sommer 1603 viele in Fulda treffen wie ein Schlag aus dem Nichts, unvorhersehbar, mit jäher Wucht. Aber der Hexenrichter hat Zeugen für seine Anklage. Gleich drei Frauen aus Fulda, die er als Hexen hat verhaften lassen, haben unter der Folter ausgesagt, dass Merga Bien eine von ihnen ist.

ES kann bald JEDE FRAU treffen

Hat der Richter ihnen womöglich Mergas Namen vorgesagt? Balthasar Nuß ist bekannt dafür, dass er Gefangene unter der Tortur drängt, andere zu belasten.

In der Dunkelheit schickt der Hexenrichter seine Knechte aus, die in den Gassen laute Drohungen verkünden gegen Menschen, die es als Nächste treffen wird, die bald geholt und gefoltert werden sollen. Und ihre Drohungen werden wahr – unausweichlich, als könnte der Richter voraussagen, gegen wen er Beweise finden wird. Als wüsste er, wen die Gefolterten in ihren Geständnissen bald als Mitschuldige nennen werden, als Hexen wie sie. Zudem machen seine Helfer alle Aussagen, die er erpresst, überall bekannt. Um den Ruf der Gefolterten und anderer, die sie beschuldigen, zu zerstören, noch bevor sie verurteilt sind. Um Angst zu verbreiten in der Stadt. Die Menschen in Fulda haben also jeden Grund, Balthasar Nuß zu fürchten.

DABEI IST DIE Zauberei seit Jahrhunderten in den Gesellschaften des Abendlandes in allen Schichten allgegenwärtig, gibt es selbst an Fürstenhöfen kaum jemanden, der nicht wenigstens irgendwann einmal in irgendeiner Notlage auf Magie vertraut hätte.

Zauber sollen Unglück aller Art abwenden, Brände bannen, Geburten schützen, Krankheiten heilen bei Vieh und Mensch. Truhen werden dafür mit Segenssprüchen bemalt, Pentagramme in Türen geritzt, Papierzettel mit Zauberformeln versehen, Amulette unter der Schwelle vergraben. Wahrsager lesen aus Spiegeln und Kristallkugeln, aus Handflächen oder dem Sternenhimmel. Lange Zeit stand Magie für die meisten Menschen nicht im Widerspruch zu ihrem christlichen Bekenntnis: Wenn sie dem Guten diente, so glaubten sie, wirke sie nicht anders als die Anrufung mancher katholischer Heiliger, die Wünsche gewähren gegen Gebete oder eine Kerzenspende.

Und christliche Symbole, wie etwa das Kreuz, sollten ebenfalls gegen Schadenzauber schützen. Solange Beschwörungen und Zauber für das Gute eingesetzt wurden, schien es daher keinen Grund zu geben, sie nicht zu tolerieren. Aber auch den Personen, die verdächtig waren, Zauberpraktiken auszuüben, die Schaden anrichten, drohte fast nie Bestrafung. In vielen Dörfern lebten Familien, die über Generationen als zauberkundig galten. Vermeintlich Geschädigte forderten von ihnen Wiedergutmachung oder die Aufhebung eines Zaubers – die Obrigkeit aber riefen sie nicht zu Hilfe. Inzwischen denken die Menschen jedoch anders über Taten der Schwarzen Magier. Sie sehen in ihnen nicht mehr Einzelne, die Übernatürliches vollbringen können, sondern eine Verschwörung vieler: von Hexen.

Von den Tälern der Westalpen aus hat sich seit etwa 1430 unter Gläubigen und Theologen die Angst vor einer Sekte ausgebreitet, deren überall verstreute Anhänger Schadenzauber anwendeten, sich dem Satan verschrieben hätten und gemeinsam das Christentum bedrohten. Bald gibt es die ersten Prozesse gegen die vermeintlichen Teufelsanbeter. In der Lehre von der Hexensekte verschmelzen die Feindbilder von teufelshörigen Ketzern und brunnenvergiftenden Juden – sowie uralte Vorwürfe von Ritualmorden und geheimen nächtlichen Zusammenkünften.

Unwetter, schlechte Ernte, tödliche Krankheit oder Kinderlosigkeit: Alle Not lässt sich nun als Werk der Hexen erklären. Auf Besen oder Ziegenböcken, so heißt es, fliegen sie zu ihren Treffen, bei denen sie dem Antichrist huldigen. Die Zusammenkünfte gipfeln in Banketten, bei denen Kinder verschlungen werden, und enden mit Orgien. Anfangs trifft die Hexenverfolgung Männer ebenso wie Frauen. Bis sich um 1490 ein Traktat des deutschen Inquisitors Heinrich Kramer verbreitet: der „Hexenhammer“, eine Abhandlung über die Hexenlehre (siehe Seite 104).

Kramer, päpstlicher Beauftragter für die Hexenverfolgung in zahlreichen süddeutschen Bistümern, beruft sich auf verschiedene Autoren des Mittelalters und erklärt Frauen für anfälliger für die Versuchungen des Teufels. Denn sie seien von Natur aus schwächer, leichter zu beeinflussen, aufsässig auch und darauf bedacht, Männern zu schaden. Der „Hexenhammer“ ist ein Buch mit fataler Wirkung: In der Zeit nach seinem Erscheinen werden in Mitteleuropa insbesondere Frauen als Hexen hingerichtet.

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OB SCHLECHTE ERNTEN oder Kinderlosigkeit: Jede Art von Unglück wird auf das Treiben der Hexen zurückgeführt. Und so gibt es bald Zehntausende von Beschuldigten. Dieser Holzschnitt von 1510 zeigt vermutlich, wie zwei der Magierinnen Unwetter herbeizaubern

Für die Prozesse sieht Kramer allerdings weniger kirchliche Tribunale als weltliche Gerichte für zuständig an. Wenn der Zauber der Hexen Menschen tatsächlich und sichtbar schade, ihrer Gesundheit, ihrem Leben, ihrem Eigentum, müssen dann nicht weltliche Richter ihr Tun verhandeln? Vor allem aber: Vor den Inquisitionstribunalen haben reuige Sünder, anders als vor den weltlichen Richtern, Anspruch auf Milde und Vergebung. Kramer aber will, dass die Zauberinnen mit dem Tod bestraft werden – und tatsächlich obliegt im Reich der deutschen Kaiser die Verantwortung für den Kampf gegen die Hexen zu dieser Zeit bereits fast ausschließlich der weltlichen Justiz.

Anfangs fordern die Strafgesetze den Tod durch Verbrennen nur dann, wenn durch einen Zauber nachweislicher Schaden eingetreten ist. Aber bald lassen einige Landesfürsten im Reich die Paragrafen gegen Hexerei verschärfen – etwa um sich im mittlerweile tobenden Krieg der Konfessionen besonders hervorzutun. Denn inzwischen ist nach Martin Luthers Thesen von 1517 das Zeitalter der Reformation angebrochen, und in Mitteleuropa hat ein Ringen protestantischer und katholischer Fürsten um die religiöse Vorherrschaft begonnen.

Nun gilt in etlichen Regionen beider Seiten nicht mehr allein ein erfolgter Schadenzauber als strafbar – sondern schon der Pakt mit dem Teufel, der Abfall von Gott. Ob jemand mit dem Satan paktiert oder an einem Hexensabbat teilgenommen hat, lässt sich mit Indizien aber kaum beweisen. Daher erklären die Juristen in den deutschen Landen die Hexenprozesse zu Sonderverfahren. Die weltlichen Gerichte nehmen sich dabei die Ketzerprozesse der Inquisition zum Beispiel, die Geständnisse und Beschuldigungen gegen andere mit vorgefertigten Fragenkatalogen und Folterungen erzwingen können. Auch Feinde der Angeklagten dürfen als Zeugen angehört werden sowie Personen mit schlechtem Leumund.

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DIE BEI KETZERN üblichen Foltermethoden wenden die Richter auch auf vermeintliche Hexen an: Peitschenhiebe etwa, die Streckbank, das Aufziehen am Seil. Denn die zumeist weltlichen Gerichte, die die Verfolgung der Schwarzmagierinnen übernehmen, führen die Prozesse nach dem Vorbild der Inquisition

Wer der Hexerei beschuldigt wird, hat nur wenige Möglichkeiten, sich zu verteidigen oder gegen ein Urteil Berufung einzulegen. Und es droht Folter, die grausamer ist und länger dauert als alle Torturen, die in gewöhnlichen Verfahren erlaubt sind. Justizirrtümer in Hexenprozessen, so ein Bischof, würde Gott sicher nicht zulassen.

IM FALL MERGA BIEN sammelt Hexenrichter Balthasar Nuß nun Aussage um Aussage, türmt immer neue Beschuldigungen auf für seine Anklage. Eine Magd hat bei vornehmen Leuten erzählt, dass Merga als Witwe nachts Besuch bekam von einem jungen Gesellen, mit dem sie Unzucht getrieben haben soll. Johann Hartmann, der nach Blasius Bien der Schultheiß war im Ort Michelsrombach, sagt aus, ihm seien nach dem Wegzug der Biens zwei Kühe gestorben und ein weiteres Tier krank geworden.

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DIE FOLTER darf in Hexenprozessen länger dauern und schwerer sein als bei gewöhnlichen Verfahren, weil Schwarze Magie als besonders abscheuliches Verbrechen gilt. Doch immer mehr Kirchenmänner bezweifeln, dass die Qual und der Tod so vieler Beschuldigter wirklich in Gottes Sinne sein kann

Ein Bader und ein Müllersknecht aus Hünfeld behaupten, gesehen zu haben, wie Merga über den Stadtgraben geflogen sei. Ein Dritter hat beobachtet, wie sie beim Flugversuch mit einem Rechen in eine Hecke gefallen sei und sich an der Hand verletzt habe. Der mächtige Johann Eustachius von Schlitz erklärt, Merga Bien habe ihm eine schwere Krankheit zugefügt. Und den Tod ihres zweiten Ehemanns sowie ihrer beiden Kinder soll sie selbst herbeigeführt haben, mit Giftmischerei, einer Zaubersalbe.

Merga Bien ist eine von Unzähligen, gegen die sich plötzlich solche Vorwürfe auftun. In vielen Regionen wenden sich Nachbarn, ganze Gemeinden gegen Frauen aus ihrer Mitte. Erkennen in einer der ihren den ärgsten Feind. Die Theologen haben die Hexenlehre geschaffen, die weltlichen Gerichte Anklage und Aburteilung übernommen. Ihren Verfolgern ausgeliefert aber werden die Hexen von Menschen, mit denen sie leben.

Die Zeit der Massenprozesse beginnt lange nachdem der Glaube an die Hexensekte in den Köpfen festgefügt ist. Um das Jahr 1560 bricht sie an, quer durch Europa, vielleicht 50.000 Menschen wird sie bis Mitte des 17. Jahrhunderts das Leben kosten. Fast die Hälfte der Hinrichtungen entfällt auf die Regionen, die heute in Deutschland liegen. Die letzte angebliche Hexe stirbt 1782 in der Schweiz. In Südfrankreich hingegen, in Spanien und Italien, den Machtzentren der Inquisition, ist die Hexenverbrennung nur eine Randerscheinung, weil sie wenig mit tatsächlicher Andersgläubigkeit zu tun hat. Die Kirchenoberen im Vatikan äußern zunehmend Zweifel an der Massenverfolgung der Hexen, fordern gar Mäßigung. Aber im konfessionell zersplitterten Mitteleuropa hört man nicht auf sie.

Die ersten besonders schweren Verfolgungswellen gibt es in katholischen wie protestantischen Gebieten um 1590 – in einer Zeit, die wie kaum eine andere nach Erklärungen, nach Schuldzuweisungen verlangt. Denn über Mitteleuropa hat sich die Kälte der Kleinen Eiszeit gelegt, eine anhaltende Klimaverschlechterung, mit harten Wintern und Frost bis weit ins Frühjahr, mit kühlen, regennassen Sommern, Unwettern und Hagelstürmen, die ganze Ernten vernichten. Missernten machen das Lebensnotwendigste knapp und teuer. Der Mangel bringt Hunger, Krankheiten und Seuchen.

Das Leben ist unsicher, zerbrechlicher noch als sonst. Und die Menschen sind anfällig für die Art von existenzieller Angst, die auf Abwehr bedacht ist, die nach Sündenböcken sucht. Am schwersten trifft der Wetterwandel im deutschsprachigen Raum die Weinregionen im Südwesten, da die Reben sehr witterungsanfällig sind. Hier wütet die Hexenverfolgung am schlimmsten. In jedem Unglück, das sie befällt, sehen die Menschen nun Schadenzauber. In Fehlgeburten, Viehsterben, dem Verlust von Hab und Gut. In vielen Gegenden wählen Dörfer Hexenausschüsse, die belastende Beweise gegen Verdächtige sammeln sollen.

Oft gehen den Verdächtigungen jahrelange Spannungen, Konflikte, Rivalitäten voraus: Erbstreitigkeiten, Familienfehden, Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Nachbarn. Und vor allem sind es seit dem Erscheinen des „Hexenhammers“ Frauen, die unter Verdacht geraten. Manche sind besonders gefährdet. Weil sie Fremde sind oder Außenseiterinnen, arm, alt, alleinstehend, weil sie auffallen durch ihr Äußeres oder ihr Verhalten. Weil sie, zufällig oder nicht, gerade in der Nähe sind, wenn das Schicksal sich für andere zum Schlechten wendet. So sind etwa unter denen, die als Hexen angeklagt werden, besonders viele Hebammen. In Aschaffenburg werden 1592 gleich drei hingerichtet.

Einer von ihnen wirft die Anklage Zauberei vor, nachdem bei einer Geburt, bei der sie helfen sollte, das Kind erst dann zur Welt kam, als nach Stunden Nachbarsfrauen eingriffen. Das Neugeborene war tot, aber äußerlich seltsam unversehrt. Im Verhör gesteht die Hebamme, das tote Kind zu Zaubersalbe verarbeitet zu haben, auch wenn andere bezeugen können, dass es auf dem Kirchhof begraben worden ist. Die Angeklagte stirbt als Hexe. Ihre Nachfolgerin als Hebamme wird jene Frau, die sie beschuldigt hat.

In der süddeutschen Grafschaft Werdenfels steht 1589 die Bauernwitwe Elisabeth Schlamp aus Garmisch als Hexe vor Gericht. Sie ist über 80 Jahre alt und wohl auch wegen ihres seltsamen Äußeren verdächtig. Mit ihr verhaftet man ihre ledige Tochter sowie eine Zuwanderin aus Tirol.

Der VATIKAN MAHNT zur Zurückhaltung

Durch ihre Aussagen unter der Folter reißen die Frauen andere mit in den Tod. Binnen drei Jahren fallen in der Grafschaft 51 Menschen den Hexenverfolgungen zum Opfer. Fast jede Beschuldigung zieht andere nach sich. Aus dem kleinsten Verdacht, den ein Einzelner hegt, kann eine ganze Welle von Verfolgungen, Prozessen, Hinrichtungen erwachsen.

Oft greift die Hexenjagd von einem Ort auf den nächsten über. Landesherren und ihre Behörden geben den Forderungen ihrer Bürger nach, die Hexen zu bekämpfen, um sich so als gute und gerechte Herrscher zu erweisen – und die Wut und Angst, die aus der Not gewachsen sind, einzudämmen und dem allbeherrschenden Wunsch zu folgen, Schuldige zu finden.

Manche der Herrscher treiben die Verfolgung aus tiefer Überzeugung selber voran, oder um ihre Macht zu sichern. Besonders heftig erfasst der Hexenwahn Gebiete, die zwischen dem katholischen und dem neuen protestantischen Glauben stehen, in denen die Menschen nach dem Willen ihres Herrschers die Religion wechseln mussten oder Grund haben zu fürchten, dass ihnen ein anderer Glaube aufgezwungen werden soll.

DAS HOCHSTIFT FULDA ist eines dieser Territorien, die zwischen beiden Religionen schwanken. Die Mehrheit der Einwohner hängt den Lehren Luthers an, vor allem Angehörige der Oberschicht: Stadträte, Bürgermeister, Ritter mit Besitzungen im Umland der Stadt. Doch ihr Herr, der Fürstabt, ist katholisch. Missernten, Hunger, Teuerungen machen hier zudem, wie anderswo im Reich, das Leben mühsam, erschweren die Versorgung von immer mehr Menschen. Die Bevölkerung der Residenzstadt Fulda ist von 1570 bis 1600 von gut 5300 auf mehr als 6200 Menschen angewachsen und versucht nun, sich abzuschotten.

Die Stadtoberen erschweren Fremden den Zuzug, Neubürgern den Eintritt in die Zünfte, neuen Familienverbänden den Zugang zur Macht, indem sie ihnen die Beteiligung am Stadtregiment verwehren. Auf den Dörfern nimmt die Zahl der Ärmsten, der Landlosen und Tagelöhner, immer weiter zu. Auch in Fulda findet die Hexenangst also ihre Gründe – vor allem aber eine Obrigkeit, die gewillt ist, sie zu schüren. Hier trifft ein Richter, der sich an den Prozessen hemmungslos bereichert, auf einen Landesherrn, dem die Verfolgung zumindest gelegen kommt.

Der Hexenrichter Balthasar Nuß, Merga Biens Ankläger, ist ein Vertrauter des Fürstabts Balthasar von Dernbach, der mit missionarischem Eifer danach strebt, das Stift zum katholischen Glauben zurückzuführen. Nach seinem Amtsantritt im Jahr 1570 hat sich der Fürstabt schnell Feinde gemacht mit seinem Glaubenseifer, seinen hartnäckigen Bekehrungsversuchen. Bereits nach wenigen Jahren wird er von seinen Gegnern zur Abdankung gezwungen und erst 1602 nach zähen Verhandlungen um sein Territorium vom Kaiser als Regent wieder eingesetzt. Der Hexenrichter Balthasar Nuß ist in dieser ganzen Zeit treu an der Seite des zwischenzeitlich entmachteten Landesherrn geblieben, belohnt mit Posten, zunächst als Oberförster und Stallmeister, schließlich als sogenannter Zentgraf, der den Vorsitz führt über die Gerichtsbarkeit des gesamten Bezirks.

Nuß sei nicht qualifiziert für sein Amt, heißt es unter den Räten am Hof, er habe nichts anderes gelernt in seinem Leben, als Sättel zu wischen, Pferde zu striegeln und ihren Mist aufzukehren. Und er gilt als Mann, der keine moralischen Bedenken kennt. Jahre zuvor hat er als Diener eines protestantischen Ritters in dessen Auftrag einen ehemaligen Pfarrer erschossen. Am Fürstenhof nennt man ihn „Lügen-Balzer“. Schon sein Vorgänger im Amt des Zentgrafen hat Hexen vor Gericht gebracht. Unter Nuß aber beginnt eine Verfolgungswelle, wie es sie in der Stadt so zuvor nicht gegeben hat. Die ersten Verhaftungen und Prozesse vor dem Stadtgericht in Fulda stützt er auf Beschuldigungen, die er an seinem früheren Dienstort erpresst hat – mithilfe der Folter.

Die FOLTER kennt mehrere STUFEN

Der Weg zum Geständnis führt über gebrochene Körper. Über Qualen, schlimmer als der Tod. Die blutigen Wunden, die ihre Tortur hinterlässt, die verrenkten Leiber, die berstenden Knochen gelten Richtern wie Balthasar Nuß als notwendige Folgen der Beweisfindung. Der Gewalt, die Geständnisse hervorbringt, sind bei Hexen kaum Grenzen gesetzt. Und Nuß ist oft anwesend, wenn der Scharfrichter zur Marter anhebt.

Vier Grade kennt die Peinigung in Fulda, angefangen mit dem Auspeitschen auf dem Vorplatz des Stockhauses in der Judengasse. Auf die Peitsche folgen die Daumenschrauben, dann die Spanischen Stiefel – Beinschrauben aus Eisenplatten, angelegt und immer fester gezogen, bis Blut fließt und Knochen brechen. Am Ende droht die Streckbank. Oder das Aufziehen an einem Tau, der Chorda: Das Seil hängt von einem Haken an der Decke und die Hexe mit den hinterm Rücken gefesselten Händen am Seil, die Füße mit Steinen beschwert. Dann zieht der Scharfrichter sie nach oben, durch das Gewicht renken sich die Schultern aus, der Körper gekrümmt vom Schmerz bis zur Ohnmacht.

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DIE UNTER SCHMERZEN geständigen Hexen werden erwürgt, geköpft oder lebendig verbrannt (oben links eine legendenhafte Foltermethode, bei der der Beschuldigte in einer Bronzeskulptur erhitzt wird). Den Angehörigen stellt der Richter in Fulda die Prozesskosten in Rechnung. Mitunter müssen sie sogar das Holz, Reisig und Stroh für den Scheiterhaufen zahlen (Kupferstich, 1533)

Die Chorda ist Balthasar Nuß unter allen Folterinstrumenten das liebste. Manchen seiner Gefangenen lässt er zudem noch die Füße anbrennen, während sie am Seil schwingen. Steht schreiend daneben mit seinem Richterstab und fordert sie auf, ihre eigene Schuld zu bekennen und die von anderen, die er ihnen vorsagt, mit Namen und den Gassen, in denen ihre Häuser stehen. Und droht damit, dass der Scharfrichter zu Würzburg ihn einen Trank gelehrt habe, der jeden zum Geständnis bringe. Manchmal lässt er den Frauen mit Gewalt Weihwasser einflößen.

Niemand weiß, ob auch Merga Bien bereits in den ersten Tagen nach ihrer Anklage gemartert wird. Dutzenden Peinigungen anderer aber wohnt Balthasar Nuß sicher bei. Einige Opfer sterben noch während der Folterungen oder bald danach. Die wenigen, die nicht gestehen und die überleben, werden als Krüppel aus der Haft entlassen. Die übrigen brennen nach dem erzwungenen Geständnis auf dem Scheiterhaufen, bei lebendigem Leibe, wenn man sie nicht zuvor erwürgt oder enthauptet hat. Für die Jesuitenpatres, die den Fürstabt in seinem Bemühen unterstützen, Fulda wieder katholisch zu machen, fördern die vielen Todesstrafen die Sache der Kirche. Denn die Hexenjagd führt Tausende zurück zum alten Glauben.

Nach den Hinrichtungen treibt Balthasar Nuß bei den Familien der vermeintlichen Hexen die Gebühren ein für die Vorladung der Schöffen, Beisitzer und Zeugen, für die Verpflegung von Richter, Schreiber, Henker und Handlanger. Wein und Bier, die er vorgeblich für die Verköstigung seiner Helfer bestellt und berechnet, liefern die Wirte bisweilen gleich direkt ins Haus des Hexenrichters statt ins Gericht. Oft lässt Nuß die Angehörigen das Doppelte der tatsächlichen Kosten zahlen. Selbst Holz, Reisig und Stroh für die Scheiterhaufen, die er kostenlos aus den Wäldern und Ländereien des Stifts erhält, stellt er in Rechnung. Die Hälfte aller Einnahmen aus den Prozesskosten unterschlägt er. Manche der beschuldigten Frauen entlässt er gegen Bestechungsgelder aus der Haft, oder er verzichtet gleich auf ihre Verfolgung.

WAS ABER BLEIBT von einem Leben, dem erst einmal der Verdacht der Zauberei anhaftet? Geld kann die Freiheit wiederbringen, jedoch keinen Vorwurf aus der Welt schaffen. Muss nicht, wer einmal als Hexe galt, für immer mit dem Misstrauen seiner Nachbarn leben? Vielleicht kann Blasius Bien sich damit nicht zufriedengeben. Er versucht nicht, seine Ehefrau freizukaufen: Er will ihr Gerechtigkeit verschaffen. Der Anwalt, den er beauftragt, legt Widerspruch gegen die Inhaftierung ein beim Reichskammergericht in Speyer, zumindest das ist trotz der begrenzten Rechte der Angeklagten möglich.

Tadellos seien der Ruf und der Lebenswandel seiner Mandantin, einer Frau, die gottesfürchtig großgezogen worden und von Jugend an tugendsam gewesen sei, eine fromme Kirchgängerin, die Freundschaften ausnahmslos mit ehrlichen und achtbaren Leuten pflege, so argumentiert der Anwalt. Die Teufelsweiber dagegen, die sie wohl unter der Folter beschuldigt haben: getrieben vom Neid auf Mergas Vermögen und ihr deshalb spinnefeind. Ihre Aussagen voller Widersprüche, mal wollen sie Merga Bien beim Hexentanz in einem Garten bei der Wiesenmühle gesehen haben, dann in einem Kleegarten, dann auf dem Rasen vor dem Neuenberg, zu Zeiten, als sie nicht in Fulda, sondern in Michelsrombach gelebt hat.

Der Hexenrichter habe gegen geltendes Recht verstoßen, weil er Merga keine Möglichkeit zur Verteidigung gegeben habe, keinen der vielen Zeugen angehört, die für sie sprechen könnten. Stattdessen sollen Schöffen und Beisitzer in Fulda durch die Gassen gegangen sein, um andere zu finden, die Anschuldigungen gegen sie vorbringen. Weder Merga noch ihr Ehemann wissen, was genau man ihr vorwirft. Ihr Anwalt darf sie weder besuchen noch die Protokolle der Aussagen einsehen, auf denen die Beschuldigungen gründen.

Nichtig sei die Anzeige, wenn Ort und Zeit des Verbrechens nicht genau genannt werden könnten, so der Anwalt. Die Zeugen: unglaubwürdig. Die Beweise: nicht eindeutig. Die Verdächtigungen: erlogen. Das Gericht habe kein Recht, seine Mandantin weiter gefangen zu halten, viel weniger noch, sie zu foltern. Er bitte dringend, Merga Bien in Ehren und mit gutem Leumund unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Am 27. Juli 1603, fünf Wochen nach Mergas Verhaftung, erlässt das Reichskammergericht ein Urteil, das in Fulda bei Gericht vor allen Schöffen und Beisitzern verlesen wird. Die Angeklagte ist unverzüglich in ein anderes Gefängnis mit besseren Haftbedingungen zu verlegen und soll für ihre Verteidigung Kontakt zu Freunden und Anwälten aufnehmen dürfen.

Der HEXENWAHN fordert 50.000 TOTE

Dem Stadtgericht wird untersagt, Merga Bien zu foltern, ohne dass erhebliche und zulässige Beweise gegen sie vorliegen, vor allem, weil sie vermutlich schwanger sei (möglicherweise hat die Angeklagte diese besonderen Umstände bei ihrer Festnahme nur behauptet, weil sie sich Milde erhoffte). Sollte sich ihre Unschuld herausstellen, sei sie unverzüglich freizulassen. Halte sich das Fuldaer Gericht nicht an die Auflagen, sei eine Strafe von umgerechnet 2300 Gramm purem Gold fällig.

Vielleicht kommt Merga nach dieser Anordnung tatsächlich für einige Tage frei. Blasius Bien will mit einer Nichtigkeitsklage das Verfahren gegen seine Frau endgültig aufheben lassen. Vielleicht setzt er zu viel Vertrauen in die Macht des Reichskammergerichts. Vielleicht unterschätzt er seinen Gegner. Denn der Hexenrichter lässt seinen Vertreter in Speyer alle Anschuldigungen auflisten und gleichzeitig versichern, man wolle die Angeklagte weder der Folter unterziehen noch verurteilen.

Einen einzigen Tag nur habe sie im Hundestall verbringen müssen, fügt Nuß hinzu, weil die Gefängnisse überfüllt gewesen seien, dann habe man ihr eine eigene Kammer zugewiesen, um die andere Inhaftierte sie beneidet hätten. Und wann immer es Fleisch gegeben habe, sei ihr zweimal täglich Gebratenes gebracht worden sowie frisches Leinen, um sie vor Ungeziefer zu schützen. Jederzeit hätten Ehemann und Anwalt sie besuchen können. Gegenüber Blasius Bien behauptet der Hexenrichter, Merga habe die Vorwürfe längst bereitwillig gestanden. Und für den Fall, dass er sich weiterhin einmische, bekomme er es mit dem Fürstabt zu tun, dem Landesherrn.

Diese unverhohlene Drohung verfehlt ihre Wirkung nicht. Blasius Bien gibt auf. Schon am 4. August wird Merga erneut verhört, diesmal in ihrem eigenen Haus neben der Zunftherberge der Seiler, dem Gasthaus „Zum Güldenen Stern“. Selbst ihre Schwangerschaft, aus Verzweiflung vorgetäuscht oder nicht, wird gegen sie ausgelegt. In 14 Jahren Ehe hat sie kein Kind zur Welt gebracht – vielleicht trägt sie nun ein Teufelsbalg, den Antichrist selbst, im Leib? Balthasar Nuß lässt sie jetzt auf jeden Fall foltern. Der Schmerz frisst sich durch den Körper, verdrängt allen Willen, alle Vernunft.

Am Ende ist es ganz einfach, sich gegen den Schmerz zu entscheiden, ganz selbstverständlich, zu gestehen. Wenige Worte nur, und es ist vorbei. „Ach Gott, so will ich es getan haben“, sagt Merga Bien. Und sie gibt andere preis, die Hexen seien wie sie. In ihren letzten Tagen vor Gericht erklärt sie, ihr Geständnis sei falsch, ebenso die Beschuldigungen und Namen, nur unter den Qualen der Folter genannt. Als man sie fragt, weshalb sie ihre Aussagen nicht offiziell zurücknehme, antwortet sie rätselhaft: Was man an diesem Ort einmal bekannt habe, dürfe man nicht widerrufen. Vielleicht ist diese Entscheidung die einzige, die ihr bleibt: Die Wahl, das alles zu beenden, indem sie das Urteil hinnimmt. Nach 14 Wochen Haft entlässt der Hexenrichter Merga Bien in den Tod.

Im Herbst 1603 stirbt sie auf dem Scheiterhaufen – eine von 60 Frauen, die in diesem Jahr in Fulda brennen. Wochen zuvor sind auch Mergas Mutter und Tante als verurteilte Hexen ins Feuer gegangen. Jesuitenpatres begleiten die Hexen auf dem Weg zum Hinrichtungsplatz vor der Stadt. Tausend stolpernde Schritte, allen Blicken preisgegeben, in denen Abscheu liegt, Furcht und Ekel und manchmal Mitleid. Als abstoßende Gestalten führt man sie den Zuschauern vor, verdreckt und übel riechend von Tagen und Wochen der Haft. Die Gesichter verzerrt, die Körper gezeichnet, die Kleider starr vom Schmutz der Kerker. Todgeweihte, von denen am Ende, wenn das Feuer verlischt, nicht mehr als Aschestaub und Knochensplitter bleiben, die man ins Wasser wirft wie Unrat.

Am 22. März 1604 begleicht Blasius Bien die Rechnung, in der Balthasar Nuß die Kosten für die wochenlange Haft und den Prozess verzeichnet hat. Mit dem Entgelt für den Scharfrichter, der sie gefoltert hat, und der Gebühr für Reisig und Stroh für ihren Scheiterhaufen zahlt Blasius für die Qual und die Hinrichtung seiner Frau 91 und einen halben Gulden und fünf Batzen. Für diese Summe hätte er fünf Pferde kaufen können oder 45 Schweine. Zwischen 1603 und 1606 lässt Balthasar Nuß in Fulda rund 250 Menschen als Hexen hinrichten. Erst der Tod des Fürstabts macht seinem Treiben ein Ende. Kaum einen Monat regiert der neue Landesherr, als Dutzende Bürger eine Klageschrift gegen den Zentgrafen einreichen.

Der neue Fürstabt lässt Nuß im April 1606 absetzen und ordnet eine Untersuchung an. Drei Monate später wird Nuß verhaftet, erhebt das Fuldaer Gericht Anklage gegen den in Ungnade Gefallenen. Das Verfahren zieht sich hin. Im 13. Jahr seiner Haft fällt schließlich das Todesurteil gegen den Hexenrichter. Am Nikolaustag 1618 wird er mit einem Karren zum Gericht gefahren und enthauptet. Hingerichtet wird er wegen Unterschlagung und Verstößen gegen die Prozessvorschriften. Selbst in den Klageschriften der Bürger, die den Prozess gegen ihn betrieben haben, findet sich als Vorwurf nur, dass er ihre Frauen, Mütter, Schwestern unrechtmäßig schnell abgeurteilt und horrende Kosten in Rechnung gestellt hat. Aber kein Wort darüber, dass all diese Frauen eines gemein hatten: Sie waren unschuldig.

3. Das bayerische Hexenmandat 1611 (Quelle)

Kurzbeschreibung

Die deutschen Territorien brachten einen breiten Korpus an Gesetzen zur strafrechtlichen Verfolgung von Anschuldigungen der Hexerei hervor. Ihr Status als Kapitalverbrechen wurde im Reichsgesetz durch das von Kaiser Karl V. 1532 erlassene Gesetzbuch Lex Carolina festgesetzt. Gesetze für einzelne Fürstentümer folgten. Während der überwiegende Teil der früheren Jurisprudenz bei Hexenprozessen den Schadensbeweis [maleficium] verlangte, erklärte ein sächsisches Gesetz aus dem Jahr 1572, dass alle, die Pakte mit dem Teufel schlössen, hingerichtet werden sollten, egal, ob der Schaden nachzuweisen sei oder nicht. Im Laufe der großen Verfolgungs- und Hinrichtungswelle, die zwischen den 1570er und 1660er Jahren über die deutschen Territorien rollte, wurden solche Gesetzesvorschriften in Fürstentümern aller drei Konfessionen erlassen und mehr oder weniger streng durchgesetzt—in katholischen (Baden-Baden, 1588), lutherischen (Kursachsen, 1572) und reformierten (Kurpfalz, 1582). Auf deutschem Gebiet wurden mindestens 22.000, vielleicht sogar 30.000 Personen (darunter unverhältnismäßig viele Frauen) wegen Hexerei hingerichtet, mehr als in jedem anderen europäischen Königreich.

Kein Versuch der modernen Geschichtsforschung, diese Welle an Gesetzen, strafrechtlichen Verfolgungen und Hinrichtungen auf eine Einzelursache zurückzuführen oder selbst auf einen spezifischen Ursachenkomplex, hat der kritischen Prüfung standhalten können. Viel leichter zu erklären ist, wie diese Welle schließlich untergraben wurde. Die Hexenverfolgung durch den Staat, die in dieser Ära eine Innovation darstellte, reagierte auf eine reale Furcht in der Bevölkerung, dass Hexen mit dem Teufel verbündet seien. Sie versuchte jedoch, diese Furcht unter gesetzliche Kontrolle zu bringen. Dieser Schritt und nicht etwa eine allgemein verbreitete skeptische Einstellung gegenüber der Realität der Hexerei, forderte Rechtsgelehrte heraus, indem er ernste Verfahrensfragen hinsichtlich der prozessrechtlichen Angemessenheit—nicht unbedingt der Realität—der Strafverfolgungen aufkommen ließ. Mit diesen Streitpunkten, zuerst in Inquisitionsgerichten (d.h. kirchlichen Gerichten) im katholischen Italien und Spanien thematisiert, wo die Verfolgungen früher als anderswo gestoppt wurden, sahen sich auch die weltlichen Gerichte der deutschen Territorien konfrontiert. Bis zum ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts hatte sich Uneinigkeit über die Wirksamkeit gerichtlicher Lösungen für das Problem verbreitet. Die Unstimmigkeiten hatten sich zunächst in München ergeben, wo eine Debatte unter den Beratern des bayerischen Herzogs zu unterschiedlichen Meinungen führte, die in dem bayerischen Hexenmandat von 1611 zum Ausdruck kamen. Während die Partei, die eine strenge Verfolgung beschuldigter Hexen befürwortete, die Oberhand bei der Abfassung des Gesetzes behielt, vermochte eine Gruppe Moderater die Durchführung des Gesetzes in solchem Maße zu behindern, dass es praktisch unwirksam wurde. In Bayern fanden fortan keine großen Verfolgungswellen mehr statt. Das bayerische Gesetz, so ist argumentiert worden, markierte eine Abkehr von der angestrebten Durchsetzung religiöser Ziele (der Seelenrettung) mit politischen Mitteln (Gesetz und Bestrafung). Die hier wiedergegebene Einleitung und Auszüge vermitteln die Vorstellungen über Hexerei und Zauberei, wie sie von gebildeten Kreisen vertreten wurden—doch nicht nur von ihnen.

Quelle

Landgebott wider die Aberglauben, Zauberey, Hexerey und andere sträffliche Teuffelskünste

Von Gottes Genaden, Wir Maximilian, Pfalzgrave bey Rhein, Hertzog in Obern und Nidern Bayern etc.

[…] Nachdem wir in unserer bißanhero getragenen Landtsfürstlichen Regierung uns nichts mehrers angelegen seyn lassen, als daß wir unsere von Gott anvertraute Landt und Leuth in gewünschtem Friden, guetem gleichmessigem Rechten, auch Christlicher Zucht und Erbarkeit, mit anordnung und anstellung alles deß jenigen, was zu allgemainer wolfart unserer Underthonen, an Seel und Leib, immer befürderlich, fürstendig, und ersprießlich seyn mag, regiern und erhalten möchten, auch solche unsere Vätterliche Christliche fürsorg noch also hinfürters zu continuieren und zu beharren, sonders genaigt, und begierig seyn:

Und aber uns glaubwürdig fürkombt, daß in unserm Landt und Fürstenthumben laider die Superstitiones und Aberglauben, wie auch das verdächtig ansegnen für Kranckheiten an Viech und Leuthen, und in Summa die Sortilegia mit wahrsagen oder angemasten offenbarung haimblicher verborgener und künfftiger ding (die Gott dem Allmechtigen allein zuwissen zustehn und gebüren) nit ohne grossen verdacht der Zauberey, und vermuetlicher expressae invocationis, das ist, außtruckenlicher anrueffung deß bösen Geists, bevorab bey dem gemainen schlechten Volck einreissen und uberhand nemmen wöllen, daß sich nit allein zubesorgen, es möchten hierdurch etliche nach und nach gantz und gar in das hochverbotten und verdambte Laster der Häxerey und Zauberey, auch zu verlaugnung Gottes deß Allmächtigen, seiner würdigsten Mutter der hochgebenedeyten Junckfrawen Mariae, und aller Heiligen verlaytet und verführt (darzu dann die Superstitiones und Aberglauben auch das vermaint ansegnen, so mehrer thails reimen weiß beschicht, der erste staffel und gradus, auch pactum si non expressum, tamen tacitum & impliciatum cum Daemone, das ist, wo nit ein außtruckliche verbündnus, jedoch ein heimbliches verborgenes vertrawen zu dem bösen Feind, als dem die würckung, so auß dergleichen aberglaubigen verhandlungen erfolgt, notwendig zuzeschreiben, gemainiklich mit underlauffen thuet, wie diß ansehenliche Theologi und Rechtsgelehrte bezeugen) sonder auch, wo mit abstellung dergleichen Superstition und Aberglaubens, auch darauß entspringenden Sortilegien und verdächtiger Künst (so an statt der Abgötterey von dem bösen Geist erfunden) nit gebürlich und statlich einsehen fürgenommen werden soll, Gott der Allmechtig zu billichem Zorn gegen uns Menschen bewegt, und unser Landt und Leuth mit thewrung Krieg und Pestilentz auch andern manigfaltigen Plagen straffen und angreiffen möchte:

So haben wir als ein Christlicher Fürst solches alles billich zu gemüt und zu hertzen zuführen, bevorab, daß die Superstitiones und Aberglauben nit so ein geringe oder schlechte Sünd oder Mißhandlung, als ins gemain darvon gehalten werden will, Seytemalen alle Superstitiones und vanae observationes oder Aberglauben von dem Feindt deß gantzen Menschlichen Geschlechts dem verfluchten Teufel (Gott wöll uns gnädiglich vor ime behüten) erfunden, welcher von anbegin der Welt die Menschen alsbaldt zur Abgötterey angeraitzt, und als durch das bitter Leyden und Sterben unsers lieben HErrn Iesu Christi sein deß bösen Geists Reich zerstört, hat er an statt der offenbaren sichtigen Abgötterey (welche durch unsern Christlichen Glauben auffgehebt) die verborgene anruffung seiner hülff, underm schein der guetthätigkeit, durch die Aberglaubische künst gereimbte und ungereimbte Segen und Sortilegia eingefürt, darmit er die Possession und besitzung der armen Seelen, dern er durch den Todt unsers Heylandts am heiligen Creutz entsetzt, widerumb heimblich und mit arglistigkeit einbekommen möcht, also auff dise weiß das erste und höchste Gebott, zu dem sich ein Christenmensch in der heiligen Tauff verbindet, ubertretten und darwider verbrochen, auch die Hoffnung, welche der Mensch zu Gott haben soll, auff die eytele und lähre observationes, Superstitiones und Aberglauben auch vim carminis, das ist, zauberische oder doch Aberglaubige erfundene reymen oder andere ungereimbte vers und sprüch gewendt wurde.

Wann nun zu versöhnung Gottes deß Allmechtigen, und abwendung von demselben antrohender straffen deß Unglaubens und solcher haimblicher Abgötterey kein bessers mittel, als daß durch die Christlich Obrigkeit selbs die Ehr Gottes gerettet, die Superstitiones Aberglauben gereimbte und ungereimbte Segen und Sortilegia ernstlich verbotten, […] haben wir umbsovil mehr ursach dem Exempel und fueßstapffen anderer Christlichen Potentaten, und angedeuten hailsamen satzungen nachzufolgen.

Wollen hierauff nit allein die Artem divinandi, oder das vermaintlich wahrsagen, wie auch das ärgerlich rathfragen solcher Wahrsager und Künstler, bey denen in gemainem Kayserlichen Rechten aufgesetzten Peenen und straffen, sonder auch alle Superstitiones Aberglauben Segen und dergleichen verdächtige Sachen.

Wir wollen auch dißfals kein underschied gehalten haben, ob dergleichen Aberglaubische und verdächtige Künst oder Segen zu einem guten endt, Viech und Leuthen auch den liebseligen Früchten zuhelffen, oder aber zuschaden angesehen seyn, In sonderlicher erwegung alle unnatürliche Künst der Zauberey verdächtig […].

[So sei] nit allein uber diejenige, welche sich Artis divinandi, oder deß wahrsagens, es sey gleich mit widerbringung gestolnen oder verlornen Guets, oder in ander weeg anmassen, sonder auch welche Superstitiones und Aberglauben mit Wercken oder Worten und Segen, oder dergleichen verdächtige sachen gebrauchen, alles fleiß [zu] inquiriern und nach[zu]forschen, insonderheit auff die Nachrichter und dergleichen gesellen, wie auch etliche alte Weiber, bey denen in solchen sachen gemeinigklich raht gesuchet wird, auch auff die jenige Schmidt auff dem Landt, und wol auch in Stätten, die zu zeiten seltzame Künst yeben und gebrauchen, Ir spech und obacht haben […].

Es sollen auch die Beambte diß Mandat sambt dem Libell alle Jahr zweymal, zu Weinachten, und umb oder nach Pfingsten auff offentlichen Cantzeln verlesen lassen.

[…] Geben und geschehen in unser Statt München, under unserm fürgetruckten Secret, den zwölfften Tag Monats Februarij, Anno M.DC.XI.

[Es folgt eine detaillierte Übersicht über abergläubische, magische Praktiken:]

Verzaichnus und Specification etlicher derjenigen Künst und Sortilegien, auch Superstitionen und Aberglauben, welche in gegenwertigem Mandat verbotten, darnach andere, so nit specificiert, leichtlich erkent und geurtheilt werden mögen.

[Das Mandat schließt mit 16 Artikeln, welche detaillierte Strafbestimmungen formulieren. Teufelsanbetung wird mit dem Feuertod bedroht (Art. 1), wer den Teufel anruft, ohne ihn wie Gott anzubeten, wird „nur“ geköpft (Art. 2). Weitere Beispiele:]

3. Articul. Die Wahrsager, Zauberer, Schwartzkünstler und dergleichen gesindel, welche umb der ursachen willen zu andern Leuthen in ihre, oder sonsten in frembde Heuser gehn, damit sie wahrsagen, oder ihr Zauberey und Wahrsagerkunst treiben, und im werck vollbringen, Item die jenige, welche Teuflische Zauberische verbottne Künste brauchen, dardurch sie Wahrsagen, haimbliche sonsten unbekandte unbewuste verborgene sachen erforschen, und entdecken, offenbaren, traum außlegen, Nativitetenstellen etc. wie in gleichem auch die jenige, so sich für dergleichen Künstler außgeben, und darfür wöllen angesehen seyn, und welche sich gegen den jenigen, die umb dergleichen sachen willen zu ihnen kommen und sie fragen, willig und beraith hierzu anerbieten, dise allesambt so solche Verbrechen ernstlich begangen oder doch andere Leuth darmit verführt zuhaben uberwunden, sollen mit dem Schwerdt hingerichtet werden.

4. Articul. Also auch diejenigen, welche durch philtra oder eingebung speiß oder trancks oder anderer ding machen und zuwegen bringen, daß eins das ander muß lieb haben, oder hingegen auff solche oder andere Zauberische weiß neydt und haß under den Leuten erwecken, nicht weniger die Mann und Weiber verzaubern, es geschehe durch eingeben oder Aberglaubische verknüpffung, oder in andere weg, daß sie ohnwiderbringlich untauglich und unfruchtbar werden, oder doch umb all jhre gesundtheit kommen, die auch durch Aberglaubische mittel und Zauberwerck gefährliche und tödtliche Kranckheiten jemants anhengen, sollen alle gleichermassen mit dem Schwerdt gerichtet, und zu zeiten nach gelegenheit der umbständt solcher Verbrechen auch wol hinnach zu Aschen verbrennt werden.

5. Articul. Alle die jhenige, welche zu den Zauberern, Wahrsagern, und andern jetzt vermelten Personen gehn, lauffen, oder sie zu sich beruffen, sie um rath fragen, jnen glauben, auch beyfall geben, und jrer hülff und raths sich gebrauchen, da hierauß kein schaden erfolgt, so höher und am leben zustraffen, die sollen zu ewigen zeitten deß Landts verwiesen und alsdann jre Haab und Güter der Obrigkeit heimbgefallen seyn. […]

7. Articul. Der oder die jenige, welche nicht in ernst, sonder allein auß fürwitz schimpfsweiß, und kurtzweil halben (wie es sich etwan zu zeiten begibt) Zigeuner, Wahrsager, Zauberer, und andere fragen, ihnen die Hände bietten, darein sehen, und wahrsagen lassen, und man ein solches eigentlich von ihnen waiß, der oder dieselben sollen ein gantzes Monat aintweders in der Gefencknuß mit Wasser und Brodt abgestrafft, oder aber in einem Baw und dergleichen Handtarbeit zuverrichten, gegen empfahung der blossen notwendigen Leibs underhaltung geschickt, oder doch an einem Son- oder Feyrtag, wie vorangeregt worden, jederman zu schandt und spott für die Kirchen gestelt, oder ains oder zwaymal in der Keuchen mit Ruethen wol abbüeßt werden. Weren dann solche ursachen oder umbstende verhanden, warumben dern jetzt verstandenen straffen keine statt hette, so mag alsdann ein billich und gleichmessige geltstraff erkent und den verbrecher aufferladen werden. […]

10. Articul. Diejenige so nicht allein den Teuffel wie Gott angeruffen, angebettet, und verehret, sonder noch darzu Menschen, Viech, und den Früchten durch zauberey schaden zugefügt, sollen mit ebenmessiger straf deß Fewrs und einziehung der Gütter, auch nach gestaltsame begangener missethaten und schäden, ehe sie in das Fewr gesetzt, am Leib als mit eim, zweyen oder mehr griffen, durch glüende Zangen oder sonsten abgebüest werden. […]

15. Articul. Die Alchimisterey und Kunst Goldt auß etwem anderm, das nicht Goldt, und Silber auß nicht Silber zu machen, […] solle […] hiemit gentzlich und allerdings verbotten, und die uberfahrer dises verbotts von jedermennigklich für nichtloß und undüchtig gehalten, auch nach jhrem vermögen, umb ein nambhaffte Summa Gelts, oder in mangl dessen mit Gefencknus, Landtsverweisung, etc. oder anderwerts nach rechtlicher ermässigung gestrafft werden.

Quelle: Wolfgang Behringer, Hrsg., Mit dem Feuer vom Leben zum Tod. Hexengesetzgebung in Bayern. München, 1988, S. 165–70; abgedruckt in Bernd Roeck, Hrsg., Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg 1555–1648. Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung, herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 4. Stuttgart: P. Reclam, 1996, S. 160–68.

4. Aus dem Märtyrerspiegel: Die Hinrichtung der Maria van Beckum und ihrer Schwägerin (Quelle)

Kurzbeschreibung

Im 16. Jahrhundert beunruhigte das Aufkommen der Täuferbewegung sowohl protestantische als auch katholische Autoritäten in den deutschsprachigen Ländern. Die verschiedenen Täufergemeinden unterschieden sich in ihren theologischen Ansichten und Gemeinschaftsstrukturen, aber im Allgemeinen machten sie ihr Bekenntnis zur Erwachsenentaufe, die Idealisierung der Trennung von weltlichen Interessen sowie die Ablehnung des Eides in ihren Gemeinden verdächtig. Im 17. Jahrhundert, als sowohl protestantische als auch katholische Autoritäten die Ausbreitung des Täufertums mit Gewalt zu verhindern versuchten, wurden Geschichten über Märtyrer von Glaubensgenossen gesammelt. Im Jahr 1660 veröffentlichte Thieleman J. van Braght „Der blutige Schauplatz oder Märtyrer-Spiegel der Taufgesinnten oder wehrlosen Christen, die um des Zeugnisses Jesu, ihres Seligmachers, willen gelitten haben und getötet worden sind, von Christi Zeit an bis auf das Jahr 1660 “ auf Niederländisch, und es erschien 1685 mit Radierungen von Jan Luyken. 1749 wurde es auf Deutsch veröffentlicht. Die Sammlung hob insbesondere den Märtyrertod vieler Täufer hervor und ist nach wie vor ein wichtiger Prüfstein für Mennoniten, Amische und andere Täuferströmungen. Der Text und die begleitenden Bilder heben die Gewaltlosigkeit der Täufer gegenüber der Gewalttätigkeit ihrer Verfolger hervor.

Diese Textauszug aus dem Märtyrerspiegel schildert die Verbrennung von Maria van Beckum (ca. 1510-1544), einer niederländischen Adligen, die der Ketzerei beschuldigt wurde, und ihrer Schwägerin Ursula van Beckum. Der Text wurde von einer Radierung der Hinrichtungsszene illustriert. Die Geschichten über die Tapferkeit und Standhaftigkeit der Märtyrer unter den Täufern bremsten die Ausbreitung der Täuferbewegung keineswegs, sondern verbesserten ihren Ruf möglicherweise sogar.

Quelle

II. Buch

2.101  Maria von Beckum und Ursel, ihres Bruders Weib, im Jahre 1544.

In diesem Jahre 1544 war eine Schwester im Herrn, Maria von Beckum genannt, welche um ihres Glaubens willen von ihrer Mutter aus dem Hause getrieben wurde; als dies im Stifte Utrecht ruchbar geworden und dem Statthalter gemeldet wurde, hat derselbe Goosen von Raesfeld mit vielen Dienern ausgesandt, um die Jungfrau bei ihrem Bruder Jan von Beckum, wohin sie geflüchtet war, zu fangen; hier musste sie aus dem Bette aufstehen und mit ihnen gehen; als sie aber einen großen Haufen Volkes sah, welcher um ihretwillen gekommen war, fragte sie ihres Bruder Weib Ursel, ob sie mitreisen und ihr Gesellschaft leisten wollte, worauf dieselbe antwortete, wenn Jan von Beckum damit zufrieden ist, so will ich gerne mit dir gehen, und wir wollen uns gemeinschaftlich in dem Herrn erfreuen. Als nun Maria solches von ihrem Bruder begehrte, war er damit wohl zufrieden, und Ursel zog deshalb mit ihr; hier war die Liebe stärker als der Tod und fester als die Hölle. Ihre Mutter und Schwester waren aus Friesland zu ihr gekommen; solches aber konnte sie keineswegs bewegen; sie hat von denselben Abschied genommen und ist mit ihrer Schwester Maria fortgezogen, weil sie lieber Ungemach leiden, als der Welt Freude haben wollte. Sie wurden zusammen nach Deventer geführt; hier kamen die blinden Leiter zu ihnen, die sie mit List zu ihren Menschensatzungen zu überreden suchten; sie aber antwortete: Wir halten uns an Gottes Wort und achten weder des Papstes Satzungen noch die Irrtümer der ganzen Welt; Bruder Grouwel wollte sie auch viel lehren, er konnte aber seine Sachen mit der Schrift nicht beweisen; als er sie nun nicht überwinden konnte, sprach er: Der Teufel redet aus eurem Munde, weg, weg, zum Feuer damit. Sie haben sich aufs Höchste gefreut, dass sie würdig wären, um Christi Namen willen zu leiden und seine Schmach tragen zu helfen; dann hat man sie auf das Haus zu Delden gebracht, wo man, wiewohl umsonst, viel Mühe angewandt hat, sie zum Abfalle zu bringen. Es kam von dem Burgundischen Hofe ein Verordneter, welcher die Messe, sowie die Satzungen des Papstes, trefflich herausstrich, aber er konnte den von ihnen angeführten Schriftstellen nichts abgewinnen. Hierauf hat er sie gefragt, ob sie wiedergetauft wären, worauf sie antworteten: „Wir sind einmal nach dem Befehle Christi getauft, wie er geboten hat, und die Apostel getan haben; denn es ist nur eine rechte Taufe; wer dieselbe empfängt, hat Christo angezogen und führt ein unsträfliches Leben durch den Heiligen Geist im Bunde eines guten Gewissens.“ Er fragte auch, ob sie glaubten, dass Christus ganz im Sakramente sei, welches sie für eine blinde Frage hielten und sagten: „Gott will weder Gleichnis noch Bildnis haben, weder im Himmel noch auf Erden; denn Er sagt durch die Propheten: Ich bin der Herr, und außer mir ist kein Heiland. Von dem Abendmahle aber finden wir, dass es Christus zum Gedächtnisse seines Todes mit Brot und Wein nachgelassen; so oft wir nun solches gebrauchen, sollen wir seinen Tod verkündigen bis Er kommt.“

Als nun diese Maria und Ursel die Einsetzungen des Papstes für Ketzerei hielten, so sind sie den 13. November in dem öffentlichen Gerichte zu Delden vor Pilatus und Kaiphas Gesellen gestellt und zum Tode verurteilt worden, worüber sie sich freuten und Gott lobten. Als nun das Volk ihre Standhaftigkeit sah und man sie zum Pfahl führte, haben viele geweint; sie aber sangen vor Freude und sagten: „Weinet nicht über das, was man uns antut; wir leiden nicht,“ sagte Maria, „als Zauberinnen oder andere Missetäter, sondern weil wir bei Christo bleiben und von Gott nicht weichen wollten; darum bekehret euch, so wird es euch ewig wohl gehen.“

Als nun die Zeit des Leidens herannahte, sprach Maria: „Liebe Schwester! Der Himmel ist uns geöffnet, weil wir hier eine kleine Zeit leiden, so werden wir uns in Ewigkeit mit unserm Bräutigam erfreuen.“ Hierauf haben sie sich einander den Kuss des Friedens gegeben. Auch baten sie dort gemeinschaftlich, dass Er den Richtern ihre Sünden vergeben wolle, denn sie wüssten nicht, was sie täten, und weil die Welt ganz in Blindheit versunken sei, so wolle sich Gott über sie selbst erbarmen und ihre Seelen in sein ewiges himmlisches Reich aufnehmen. Zuerst bemächtigten sie sich der Maria; dieselbe bat die Obrigkeit, dass sie doch nicht noch mehr unschuldiges Blut vergießen wollte, dann verrichtete sie ihr Gebet brünstig zu Gott und bat auch für diejenigen, welche sie töteten; darauf stand sie freudig auf und ging mit so großer Freude zum Holzstoße, dass es nicht beschrieben werden kann; dabei sagte sie: Dir, o Christe, habe ich mich übergeben, ich weiß dass ich ewig mit Dir leben werde. Darum, o Gott vom Himmel, in deine Hände befehle ich meinen Geist. Der Scharfrichter fluchte, weil die Kette nicht nach seinem Sinne war; sie aber sagte: „Freund, bedenke, was du tust, mein Leib ist dessen nicht würdig, dass du Christum darüber lästerst; bessere dich, dass du nicht in der Hölle brennen mögest.“ Der Prediger, welcher Lehrer zu Delden war, hat die Ursel abgewandt, sie aber wandte sich wieder um und sagte aus einem dringenden Gemüte: „Lasst mich meiner Schwester Ende sehen, denn ich begehre Teil zu nehmen an der Herrlichkeit, während sie eingehen wird.“ Als nun Maria verbrannt war, fragten sie jene, ob sie noch nicht abfallen wollte? Sie sagte aber: „Nein, um des Todes willen nicht; ich will den ewigen Gott nicht also verlassen.“ Sie wollten sie auch mit der leichteren Todesart des Schwertes begünstigen, sie aber sagte: „Mein Fleisch ist nicht zu gut, um für Christi Namen verbrannt zu werden.“ Damit sagte sie zu einer ihrer Basen: „Sagt Jan von Beckum gute Nacht, und dass er Gott diene, welchem ich nun geopfert werde.“

Als sie zum Scheiterhaufen kam, schlug sie ihre Hände zusammen und sprach: Unser Vater, der Du bist im Himmel. Ja, sprach der Pfaff, dort findet man ihn. Weil ich Ihn dort suche, sagte sie, muss ich des zeitlichen Todes sterben; hätte ich Ihn im Brote bekennen wollen, ich hätte wohl noch länger leben können. Als sie nun auf das Holz trat, glitt sie aus, worauf sie sagte: Es dünkt mich, ich falle ab; der Tyrann aber rief: Haltet ein, denn sie will abfallen! Nein, sprach sie, der Block weicht unter meinen Füßen; ich will in Gottes Wort nicht schwach werden, sondern bei Christo standhaft bleiben. Also haben sie sich bis an ihr Ende männlich gehalten und haben mit ihrem Tode das Wort Gottes mit großer Geduld und Freimütigkeit versiegelt und uns ein gutes Beispiel hinterlassen.

Quelle: Thieleman Janszoon van Braght, Der blutige Schauplatz oder Märtyrer-Spiegel der Taufgesinnten oder wehrlosen Christen, die um des Zeugnisses Jesu, ihres Seligmachers, willen gelitten haben und getötet worden sind, von Christi Zeit an bis auf das Jahr 1660, 5. Deutsche Auflage, Elkhart, IN, 1870. Online verfügbar unter: https://maertyrerspiegel.de/schriften-und-werke/maertyrerspiegel/teil-2/MSphtmlse104#x120-1070002.101

 
5. Ein Skeptiker betrachtet die Hexenverfolgung eingehender—Friedrich von Spee 1631 (Quelle)

Kurzbeschreibung

Die frühneuzeitliche Vorstellung von Hexerei—Schaden, der durch übernatürliche Mächte von einer Person im Bündnis mit dem Teufel begangen wird—war zu keiner Zeit völlig unangefochten. Johan Wier (auch: Johann oder Johannes Weyer) (1515–88), ein Arzt aus Brabant in den Niederlanden, war einer der ersten, der eine kritische Abhandlung über die strafrechtlichen Verfolgungen und Hinrichtungen wegen des Verbrechens der Hexerei veröffentlichte. Er argumentierte, dass Dämonen zwar existierten und der Teufel tatsächlich Trugbilder zur Irreführung von Menschen schaffen könnten, dieser jedoch nicht in der Lage sei, sie zur Schädigung ihrer Nächsten zu veranlassen. Er plädierte für eine nachsichtige Behandlung von Personen, die der Hexerei beschuldigt waren.

Nahezu 70 Jahre später veröffentlichte 1631 der deutsche Jesuit Friedrich Spee (1591–1635) anonym seine Schrift Cautio Criminalis. Seine scharfe Kritik an der Praxis der Hexenverfolgung basierte nicht auf einer Betrachtung der Teufelsmacht (wie bei Wier), sondern auf seiner Beurteilung, dass die damaligen Gerichtsverfahren es jedem der Hexerei Beschuldigten unmöglich machten, einen fairen Prozess zu bekommen. Dies traf besonders in den deutschen Territorien zu, in denen nach Spees Dafürhalten der Missbrauch gerichtlicher Folter und widernatürliche Verfahren die Verurteilung der Beschuldigten praktisch garantierten. Nach der üblichen Praxis war entweder ein Schuldeingeständnis oder die Leugnung der Schuld ausreichend für die Verurteilung in Hexenprozessen. Er stellte außerdem fest, dass in den deutschen Territorien die Strafverfolgung und Tötung von beschuldigten Hexen praktisch ungehindert ablief, während andere Länder (er nennt Spanien und Italien) sich dem nicht anschlossen.

Quelle

(A) Die Glaubwürdigkeit von Hexendenuntiationen und die Anwendung von Folter.

49. FRAGE

Welches die Argumente derer sind, die meinen, man müsse den Denunziationen der Hexen Glauben schenken, und behaupten, sie seien ausreichend, die Denunzierten daraufhin zu foltern?

Es werden da viele Argumente vorgebracht, aber sie sind alle nicht stichhaltig. Wir werden sie der Reihe nach aufzählen und widerlegen.

I. Argument. Der Richter ist verpflichtet, die angeklagten Zauberer und Hexen nach anderen Schuldigen auszufragen, und sie sind verpflichtet, über andere auszusagen. Folglich muß man ihnen glauben und ihren Denunziationen vertrauen. Beweis: Wenn man ihnen keinen Glauben schenken dürfte, dann wäre es zwecklos, den Richter zur Frage und die Angeklagten zur Aussage zu verpflichten. (Binsfeld S. 248.)

Ich entgegne I: Wir, die wir der Ansicht sind, man dürfe den Denunziationen keinen Glauben beimessen, bestreiten infolgedessen auch, daß der Richter verpflichtet sei, sich um solche Denunziationen zu kümmern und einen Angeklagten danach zu fragen.

Ich entgegne II: Gesetzt auch, wir wollten zugeben, der Richter sei verpflichtet, den angeklagten Zauberer nach Mitschuldigen zu fragen, — so folgt daraus doch noch nicht, daß man ihm (wie jene wollen) alsbald zu glauben hat, wenn er sagt, er habe auf dem Hexensabbat Mittäter gesehen, oder dergleichen, was anderweit nicht zu beweisen ist. Denn die Verpflichtung des Richters zur Frage würde dann nur darum bestehen, weil ja einzelne Angeklagte weitere Aussagen mit Angabe von Einzelheiten und Beweisen machen könnten, die durchaus dartun, daß diese oder jene Denunzianten hier im Augenblick gerade nicht lügen — und wer bezweifelt, daß das zuweilen einmal vorkommen kann? Der Richter mag also fragen, ich kann das nicht verbieten. Glauben soll er aber nur, wenn solche Beweise beigebracht werden, die es völlig dartun, daß die Denunziantin die Wahrheit spricht. Aussagen über den Hexensabbat jedoch, daß jemand dort gesehen worden sei usw., soll er aus den oben erwähnten Gründen keinen Glauben schenken. Ich habe oben auch — um das bei der Gelegenheit hier noch einzuflechten — aus der Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V. gelehrt, man dürfe den auf der Folter abgelegten Geständnissen nur dann glauben, wenn Dinge ausgesagt werden, die „keyn vnschuldiger also sagen vnnd wissen kundt“. Warum, so frage ich, nimmt heute niemand Einblick in die Protokolle und prüft nach, ob nicht alles, was dort von der Mehrzahl der Angeklagten ausgesagt worden ist, auch von Unschuldigen gesagt werden könnte? Und was zögern die Fürsten, strenge gegen diese Richter einzuschreiten, die ihren Kopf verwirkt haben, da sie in einem Prozeß, bei dem es um Tod und Leben geht, entgegen der ausdrücklichen Vorschrift der kaiserlichen peinlichen Gerichtsordnung so leichtfertig geglaubt haben?

II. Argument. Nach dem Urteil aller, Theologen wie Canonisten und Legisten, ist es anerkannt, daß ein Angeklagter, der sich schuldig bekannt hat, nicht über anderer Personen Schuld vernommen werden darf, und wenn es doch geschieht, so darf nach den Bestimmungen des Gesetzes daraufhin kein Prozeßverfahren eingeleitet und ihm nicht geglaubt werden. Gleichwohl schließt diese Regel nicht aus, daß bei den Verbrechen, die man Sonderverbrechen heißt, eine Ausnahme gemacht wird; bei ihnen muß nach Mittätern gefragt und den Angeklagten geglaubt werden. Folglich schaffen ihre Geständnisse Glauben, sonst gäbe es gar keinen Unterschied zwischen Sonderverbrechen und gewöhnlichen Verbrechen. (Binsfeld S. 252.)

Ich entgegne I: Es ist nicht richtig, daß es andernfalls keinen Unterschied zwischen Sonderverbrechen und gewöhnlichen Verbrechen geben würde. Der Unterschied zwischen beiden ist nämlich der, daß es bei Sonderverbrechen nicht erforderlich ist, unter allen Umständen das vom Gesetz für andere Verbrechen vorgeschriebene Prozeßverfahren zu beobachten. Daß man aber Teilnehmern einer Tat, die ihrem innersten Wesen nach lügenhaft sind, nicht glauben darf, sofern nicht andere Umstände und Beweismittel überzeugend dartun, sie lügen nicht, das ist nicht bloß von der Rechtsordnung vorgeschrieben sondern von der Natur, deren Gesetz keine Ausnahme zuläßt.

Ich entgegne II: Es gibt mehr Sonderverbrechen als nur die Hexerei; bei diesen anderen mag es denn zutreffend sein, was man mir entgegenhält. Und wenn die Gegner es wollen, so mögen sie dort den Denunziationen der Teilnehmer glauben. Bei der Hexerei allein aber kann ich dem nicht zustimmen, eben um jener besonderen — oben genannten — Gründe willen, die sich bei den anderen Sonderverbrechen nicht in dieser Weise finden.

III. Argument. Man muß solange der Regel vertrauen und sich an sie halten, als nicht das Vorliegen einer Ausnahme oder ihr Versagen nachgewiesen ist. Die Gesetze aber, auf die wir uns als solche Regel stützen, vertreten den Standpunkt, daß man den Denunziationen der Zauberer zu vertrauen hat, folglich […] Letzteres ist zu beweisen aus L. fin. Cod. de maleficis et mathematicis, wo bestimmt ist, daß die Zauberer gefoltert werden sollen, damit sie ihre Mitschuldigen nennen. Der Gesetzgeber ist also auch der Ansicht, man müsse ihren Denunziationen vertrauen. Vom Wortlaut des Gesetzes, von der Vernunft und gemeinen Meinung abzuweichen aber ist im höchsten Grade unverantwortlich. (Binsfeld S. 253.)

Ich entgegne I: Es ist richtig, daß man solange der Regel vertrauen und sich an sie halten muß, als nicht das Vorliegen einer Ausnahme oder ihr Versagen nachgewiesen ist. Es ist auch richtig, daß es unverantwortlich ist, vom Wortlaut des Gesetzes und von der gemeinen Meinung abzuweichen, wenn es ohne vernünftigen Grund geschieht. Wir erklären ja aber, daß wir von der Regel, dem Wortlaut des Gesetzes und der gemeinen Meinung mit gutem Grunde abweichen und indem wir das Versagen der Regel nachweisen. Das haben wir oben mehr als genug getan. Der Leser mag es sich nur wieder ins Gedächtnis zurückrufen.

Ich entgegne II: Man kann den Zauberern zweierlei Arten von Fragen über andere Schuldige stellen.

I. Nach Mitschuldigen, ob sie welche beim Ermorden von Menschen, Umbringen von Tieren, Schadenstiften und dergleichen Verbrechen gehabt haben.

II. Nach Mitschuldigen ihrer Sabbate und Spiele, die zauberische Künste geübt haben, dort gesehen worden sind usw. Demnach sage ich, die Gesetze meinen nur die Fragen der ersten Art. Wir geben auch zu — wenn die Gegner nur dies wollen —, daß man bei Fragen der ersten Art den Zauberern einigen Glauben schenken darf, ganz besonders, wenn sie noch Einzelheiten angeben, die dazu stimmen und aus denen sich solche Indizien für die Richtigkeit der Denunziation entnehmen lassen, die einen klugen, besonnenen Mann zufriedenstellen können. Das heißt, wenn — nach den Worten der Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V. — etwas ausgesagt wird, was „keyn vnschuldiger also sagen vnnd wissen kundt“, wie ich schon einige Male betont habe. Bei Fragen der zweiten Art jedoch darf man ihnen nicht glauben, weil sie — auch falls sie hier die Wahrheit sagen wollen — es nicht immer können, aus den oben genannten, auf der Gefahr einer Täuschung über die Vorgänge auf dem Hexensabbat beruhenden Gründen. […]

VII. Argument. Es ist in der Praxis der Kirche überliefert, daß man den Hexen glauben soll. Denn die Richter haben zu allen Zeiten auf derartige Denunziationen hin die Inquisition gegen die Denunzierten eingeleitet. (Gleichfalls Binsfeld S. 259.)

Ich entgegne I: Wenn das auch die Praxis vieler Richter war, so ist sie doch nicht von allen befolgt worden. Ich habe ja oben gezeigt, daß es unserer Meinung auch nicht an gelehrten Autoritäten fehlt.

Ich entgegne II: Gesetzt auch, unsere Meinung wiche vollkommen von der übereinstimmenden Ansicht und Praxis aller anderen Gelehrten und Richter ab, so wäre sie doch nicht schon deswegen ohne weiteres zu verdammen, solange es ihr nicht an guten Gründen fehlt. Daran aber fehlt es nicht, wie oben bereits erwiesen. Folglich.

Ich entgegne III: Man kann die Praxis der Richter nicht ohne weiteres als die der Kirche bezeichnen. Das klingt ja so, als ob es sich um eine Frage des Glaubens drehte. Indessen ist gar nicht daran zu denken, daß die Kirche jede allgemein gebräuchliche Praxis guthieße und als die ihre bezeichnet wissen wollte, da viele von ihnen unvernünftig und schlecht sind. Wie lange haben da beispielsweise überall in der Welt die Richter die sogenannte Wasserprobe der Hexen durchgeführt? Sollen wir etwa auch das als kirchliche Praxis bezeichnen? Vergebens sucht uns also Binsfeld mit einem glänzenden Namen einzuschüchtern.

VIII. Argument. Zahlreiche Hexen sagen in ihren Denunziationen übereinstimmend über ein und dieselbe Person aus. Das ist demnach ein Zeichen, daß sie nicht lügen, und folglich muß man ihnen glauben.

Ich entgegne: Daß zahlreiche Hexen übereinstimmend über ein und dieselbe Person aussagen, ist kein Wunder. Das kann auch ihnen allen zusammen keine Glaubwürdigkeit verschaffen, wenn sie sie einzeln sonst nicht besitzen. Denn das kann auf vielerlei Gründen beruhen, wie ich aufzeigen werde. Die Denunziantinnen waren doch entweder wirklich Hexen, oder sie waren Unschuldige, die, von der Folter gezwungen, andere angegeben haben, um sich der Tortur zu entziehen. In beiden Fällen ist eine derartige Übereinstimmung der Aussage nicht verwunderlich. Denn

wenn sie wirklich Hexen waren, dann ist es möglich, daß

1. mehrere sich gegen irgendeine Person niederträchtigerweise verschworen haben, sie mit sich ins Verderben zu reißen und übereinstimmend zu den Einzelheiten der Anschuldigung auszusagen, falls sie selbst in die Hände der Obrigkeit fallen sollten. Es werden nicht wenig Beispiele dieser Art erzählt, die ich der Kürze halber übergehe.

2. Es ist möglich, daß der Teufel — wie oben gesagt — einen Unschuldigen auf dem Hexensabbat hat erscheinen lassen; da dort viele zusammenkommen, wie sie selbst behaupten, ist es möglich, daß er von vielen Hexen gesehen und mit den gleichen Einzelheiten über Ort, Zeit und alles übrige angezeigt worden ist.

3. Es ist möglich, daß der Teufel die Hexen einzeln beeinflußt, angestiftet und beauftragt hat, die betreffenden zu beschuldigen, die er wünscht, und die entsprechenden Einzelheiten dabei anzugeben.

Wenn sie wirklich keine Hexen waren, so ist auch dann die Übereinstimmung in ihren Denunziationen nicht verwunderlich. Denn

1. wo viele Angeklagte gefoltert und verhört werden, was kann da leichter geschehen, als daß einige von ihnen zufällig auf ein und dieselbe Person verfallen? Und ganz besonders, wenn im Dorfe nur noch wenig Leute übrig sind, die noch nicht denunziert und verbrannt worden sind.

2. Da sie keine Mitschuldigen wissen, pflegen die meisten diejenigen zu nennen, über die schon vorher das allgemeine Gerede geht, die schon einmal unter der Beschuldigung der Hexerei eingekerkert waren oder verbrannt worden sind.

3. Es geschieht heute — wie wir alle Tage sehen und Tanner richtig bemerkt hat — in den meisten Fällen, daß die Beamten es nicht geheimhalten und es unter dem Volke verbreiten, wenn jemand angegeben worden ist. Daraufhin nennen dann alle, die danach gefoltert werden, diese Denunzierten, um sich aus der Qual zu befreien.

Und hier wird es für die Obrigkeiten gewiß keine Entlastung von der Gewissensschuld geben können, daß sie nicht Abhilfe schaffen. Schon weiß man, wo ich mich nur hinwende, fast in der ganzen Stadt von mehreren, die letzthin von verschiedenen Angeklagten denunziert worden sind. Das geht für jetzt so hin, bis das Gerücht zunimmt, nach Jahresfrist aber wird auf dieses Gerücht hin der Prozeß angestrengt werden! O, was sind das für Zeiten! Das ist also Deutschlands frommer Eifer!

4. Manche böswilligen Richter fragen aber auch — wie oben dargestellt — während der Tortur mit Namen nach bestimmten Personen. Wie ist es da verwunderlich, wenn viele Angeklagte diejenigen beschuldigen, deren Namen ihnen so in den Mund gelegt werden? Man rufe sich ins Gedächtnis zurück, was ich oben hierzu ausgeführt habe.

IX. Argument. Es zeigen die Strafprozesse, daß in der Mehrzahl der Fälle alle diejenigen, die von anderen denunziert worden sind, wirklich Hexen waren, da sie es hernach selbst auf der Folter eingestanden haben. Daraus folgt, daß die Denunzianten die Wahrheit gesprochen haben und man also den Denunziationen den Glauben nicht versagen darf.

Ich entgegne: Daß die Mehrzahl der Denunzierten wirklich Hexen gewesen sind, ist mit ihren späteren Geständnissen nicht genügend bewiesen. Es ist ja mehr als unstreitig, wie schwankend die durch die Tortur gewonnene Gewißheit ist, und nach dem oben von uns Vorgebrachten liegt es klar zutage. Wäre doch eine Denunzierte, die sich nicht schuldig bekennen wollte, eine Närrin, denn man wird sie mit endlosen Folterqualen zwingen, sodaß sie schließlich unterliegt, und wenn sie das nicht tut, dann wird man sie als verstockte Hexe lebendig verbrennen. Man erinnere sich, was oben hierzu gesagt worden ist. Sie wissen gewiß alle nicht, wie furchtbar die Gewalt der Folter ist, die in Ruhe und Muße ihren Hirngespinsten nachhängen und harten, grausamen Sinnes niemals eine Vorstellung gewonnen haben, was für Schmerzen die Folterwerkzeuge verursachen. Nicht aus böser Absicht, nur aus aufrichtigster christlicher Liebe zu ihrem eigenen Besten und zum Heil ihrer Seelen wünschte ich, es käme ihnen in den Sinn, nur für ein halbes Viertelstündchen die Folter ein wenig versuchen zu wollen und sozusagen einen Vorgeschmack von ihr zu bekommen, ehe sie sich daran machen, diese widerwärtigen Streitigkeiten über das Verhalten der Angeklagten auf der Folter zu erörtern. Ich will ja gar nicht so hartherzig sein, wie jener Fürst — ich weiß nicht, wer es war — gewesen sein soll, der jeden, den er zum Richter in Kriminalsachen machen wollte, vorher ungeachtet allen Sträubens eine halbe Stunde lang foltern ließ, damit er den Schmerz ein wenig gespürt hätte und seine Macht genauer kannte. Er meinte dadurch erreichen zu können, daß durch die nicht übermäßig ausgedehnte Folterung eines einzigen Menschen nicht bloß die Folterung, nein, auch die Tötung vieler anderer Menschen vermieden würde. Und deshalb war er der festen Überzeugung, er dürfe das mit gutem Gewissen zum Nutzen des Staates tun, und der Richter müsse aus demselben Grunde es dulden.

Ich will darüber kein Urteil abgeben; Gott gebe, daß wir ihn alle lieben und durch dies Zeitliche so hindurchgehen, daß wir das Ewige nicht verlieren. […]

Argument X. […] Ich erwidere II. Die Angeklagten, die andere anzeigen müssen, sind entweder wahrhaftige, wirkliche Hexen, oder sie sind es nicht, sondern sozusagen nur dem Namen nach Hexen, die nämlich unter dem Zwange der Tortur das Verbrechen auf sich genommen haben, dessen sie nicht schuldig waren. Sind es wirkliche Hexen, so bestreite ich den zweiten Teil des Syllogismus. Dann werden sie nämlich aus den vorher genannten Gründen mit aller Bereitwilligkeit gern und ungehindert Unschuldige anzeigen. Da nun aber die Angeklagten überall nur mit großer Mühe und mit Anwendung der Folter zur Anzeige gezwungen werden müssen, so möchte ich daraus vollends viel eher schließen, daß es demnach keine wirklichen sondern nur dem Namen nach Hexen sind. Ich wende nämlich überhaupt jenes Argument Goehausens folgendermaßen ins Gegenteil:

Würde man wirkliche Hexen zur Denunziation zwingen, so würden sie, wie der Gegner zugibt, zur Anzeige bereit sein, jedenfalls zur Anzeige Unschuldiger. Nun sind aber die Denunziantinnen nirgends bereit, auch nur irgend jemanden anzuzeigen, wie der Gegner gleichfalls zugeben wird. Folglich sind alle diejenigen, die allenthalben Denunziationen machen, keine wirklichen Hexen. Das ist ein ganz zwingender Schluß.

Daraus ergibt sich dann folgerichtig die Erklärung für das, was oben in jenem Argument gesagt wurde: „Darum nennen die Hexen auch nur bereits verstorbene Personen.“

Die Fürsten mögen bei dieser wichtigen Frage aufmerken, was ich zu sagen habe. Es steht damit nämlich folgendermaßen.

Die Mehrzahl aller unwissenden, sorglosen Richter, auch viele habsüchtige und niederträchtige, schreiten auf haltlose Indizien hin zur Festnahme und Folterung. Die Gewalt der Folterqualen schafft Hexen, die es gar nicht sind, weil sie es gleichwohl sein müssen. Sie müssen auch ihre Lehrmeisterinnen, Schülerinnen und Gefährten angeben, die sie doch nicht haben. Weil ihnen das Gewissensqualen bereitet, leisten sie solange Widerstand, bis sie durch die Folter oder die bloße Furcht vor ihr gezwungen werden. Da sie den Schmerzen nicht gewachsen sind, nennen sie schließlich solche Personen, bei denen es glaubwürdig erscheint und wo sie so wenig Schaden als möglich anrichten: Sie nennen, sage ich, solche, die bereits verstorben, als Hexen verbrannt worden sind. Drängt man sie weiter, so nennen sie noch am Leben befindliche Personen, und zwar zunächst solche, von denen sie früher gehört haben, daß sie verschrieen, auch von andern denunziert oder irgendwann einmal wegen Hexerei festgenommen worden seien usw. So ist es überall, und wenn ich nicht die Wahrheit spreche, dann

„Mag der allmächtige Vater mich mit dem Blitzstrahl erschlagen.“

Aber ich weiß, was ich sage, und woher ich es weiß, werde ich bei jenem letzten Gericht über die Lebendigen und die Toten diesen Obrigkeiten kundtun, die es hätten wissen sollen. Mit Recht rufen all diese Unschuldigen sie zu jenem Tage vor den Richterstuhl, und auch ich tue es.

XI. Argument. Will man den Denunziationen nicht glauben, so gibt es kein Mittel mehr, die Hexen zu entdecken und auszurotten, sodaß man den Staat nicht von den Übeltätern säubern kann. Folglich muß man den Denunziationen Glauben schenken. Das ist das Argument der Richter und aller derjenigen, vor denen ich sage, man müsse die Denunziationen als trügerisch verwerfen. Mit besonders großem Eifer jedoch berufen sich — zu meinem stets neuen Erstaunen — Binsfeld und andere, sonst wohlunterrichtete Männer darauf. So will ich denn zeigen, wie wenig sie sich ihren Einwand überlegt haben.

Ich entgegne nämlich I: Ich bestreite, daß es keine anderen Mittel geben würde, die Schuldigen zu entdecken. Es gibt sonstige Indizien, die genügen, um mit der Inquisition zu beginnen. Tanner und Delrio zählen etliche auf, die ich nicht abschreiben mag. Mögen diejenigen darüber nachlesen, die es angeht.

Du wirst einwenden, wenn sich wohl auch Indizien finden ließen, die gewöhnlichen Hexen zu entdecken, so gibt es doch noch keine für die Rädelsführer, die Lehrmeister der Hexen. Binsfeld sagt: „Wann hat man denn jemals die Rädelsführer dieses Verbrechens dabei gesehen, wie sie den Besen aufrichten, um Regen herbeizuzaubern, oder ihn unter jemandes Stalltür verstecken, Drohungen ausgestoßen oder Unfrieden unter den Leuten gestiftet oder andere sichtbare Zauberstücke ausgeführt haben, die als Indizien zum Beweise dienen könnten? Das tun nämlich nur gewöhnliche, geringe Leute, die auf dem Lande wohnen und sich unter der einfachen Landbevölkerung bewegen. Dort kann man diese und dergleichen Indizien zuweilen einmal sehen.“

Damit will er beweisen und verteidigt eifrig die Meinung, daß man den Denunziationen stattgeben müsse, da es kein anderes Mittel gebe, zumindest um die Rädelsführer der Hexen ans Licht zu bringen.

Ich entgegne darum II: Gesetzt auch, es sei wahr, daß es sonst keinen Weg gibt, die Hexen und ihre Rädelsführer zu entdecken, was dann weiter? Dürfte ich darum den — wie oben dargetan — unbrauchbaren, gefahrvollen Weg gehen, den mich die Denunziationen führen? Hier muß man sich entscheiden: Entweder die Gegner haben sichere und gute Wege, die Hexen zu entdecken, oder sie haben sie nicht. Haben sie welche, gut, dann sollen sie sie benutzen; haben sie keine, dann sollen sie es sein lassen und nichts zu entdecken suchen, was sie doch nicht entdecken können. Wer zwingt sie, ein Unkraut auszujäten, das sie nicht kennen? Warum quälen und sorgen sie sich vergebens und beruhigen sich nicht bei dem Gebot des Evangeliums, beides miteinander wachsen zu lassen bis zur Ernte? Sollte etwa der himmlische Hausvater diese Dinge nicht vorausgesehen haben, als er jenes Gebot gab? Oder sind wir klüger als Gottes Sohn?

Ich entgegne III: Es wundert mich indessen, was denn das überhaupt für ein Beweis sein soll: Es gibt keinen anderen Weg, die Hexen zu entdecken, also ist dieser Weg der Denunziationen gut. Gerade so, als ob ein Pfarrer, der das Hochamt zelebrieren will und keinen Wein sondern nur Essig findet, folgendermaßen folgern wollte: Es ist nichts anderes für die Feier da, folglich ist dieses gut.

Du wirst sagen, das heißt die Hexen in Schutz nehmen.

Ich erwidere jedoch: Das höre ich nicht zum erstenmal und weise es auch nicht zum erstenmal mit Geringschätzung zurück. Ich pflege mich mit Vernunftgründen, nicht mit Narrheiten abzugeben. Gleichwohl gibt Tanner eine schöne Antwort darauf, da er sagt: „Das heißt nicht die Hexen sondern vielmehr die Unschuldigen gegen die Hexen, die ihnen tückisch nach dem Leben trachten, in Schutz nehmen, sie beschützen, damit die Hexen, die es außerhalb des Gerichts nur unter gleichzeitiger eigner Gefahr für Leben und Besitz tun können, ihnen nicht innerhalb des Gerichts, von Gefahr und Angst befreit, je ungehinderter desto nachhaltiger an Leben, Ehre und Vermögen Schaden tun können.“

Ich entgegne IV: Was streite ich überhaupt? Mag es denn wahr sein, was jenes Argument annahm, daß es kein Mittel mehr gebe, die Hexen zu entdecken und auszurotten, wenn man den Denunziationen keinen Glauben schenken darf. Ich will es den Gegnern zugeben, mag es so sein: Es ist nämlich tatsächlich richtig. Doch seht, das spricht ja für mich und bestärkt mich in meiner Ansicht, daß es nur ganz wenig Hexen gibt. Denn ich sage mir immer folgendes.

I. Jedermann versichert, es sei alles voller Hexen; ich frage, woher sie das denn wissen? Wie haben sie die Hexen entdeckt? Sie sagen, es gebe keinen andern Weg, sie zu entdecken, wenn man den Denunziationen nicht glaube. Ich habe jedoch kurz vorher nachgewiesen, daß sie im höchsten Grade trügerisch sind. Also ist deswegen alles voller Hexen, weil man ein ganz trügerisches Mittel angewandt hat. Sie sagen selbst, wenn sie dies nicht gebrauchen, haben sie kein anderes. Was soll man dazu sagen?

II. Alles ist voller Hexen, das ist so sicher, so unbestritten, daß jeder, der daran zweifelt, in üblen Ruf gerät, ausgepfiffen wird, nicht angehört werden darf. Um es kurz zu sagen: Es ist vollkommen gewiß. Nun frage ich, wo leitet sich denn diese große Gewißheit her? Sie sagen, von den Bekundungen der Hexen, von der Autorität des Teufels. Köstlich! Sie schafft also eine ganz gewisse Kenntnis und ist darum ein untrügliches Credo? Von einer trügerischen Autorität kann doch niemals ein sicheres Wissen hergeleitet werden, wie alle Theologen und Dialektiker und das Licht der Vernunft selbst uns lehren.

III. Was sind doch die Gegner untereinander uneins? Manche versichern, sie hätten viele schwere, höchst dringende Indizien dafür, daß beispielsweise Titia eine Hexe sei. Nun versichern Binsfeld und andere, sie hätten außer den Denunziationen keine sonstigen Indizien, wenn sie denen nicht glaubten, könnten sie keine Prozesse führen.

IV. Wie ich höre, haben letzthin einige Inquisitoren erklärt, sie folgten der allgemeinen Praxis, sie könnten gar nicht irren. Genau dasselbe erklären andere, wenn nicht mit Worten, so doch mit Taten, denn sie sind so unbefangen, als ob sie unfehlbar wären. Auch das einfache Volk ist der Meinung, alle Strafgerichtshöfe hätten wer weiß was Heiliges, Unantastbares, sodaß jedes Urteil, daß dort gesprochen sei, schon deshalb gerecht sei. Ich frage nun, wie ist das alles möglich? Weil die Richter sich auf das Zeugnis des Teufels stützen; wenn sie das nicht hätten, sagt Binsfeld, könnten sie keine Prozesse führen.

V. Ich halte das jedoch für eine ungeheuerliche Schurkerei und meine, man kann dem deutschen Volk keine größere Schmach antun, als zu sagen, unsere Obrigkeiten hätten noch bis zur Stunde unnachsichtig Prozesse geführt und konnten dabei nur prozessieren, wenn sie sich letztlich auf das Zeugnis des Satans stützten. Das mag sich der Leser einmal klarmachen.

VI. Noch viel schmählicher wird es sein, wenn man davon hören wird, wie diese Bekundungen des Teufels bei den Deutschen soviel Gewicht haben, daß man sie selbst gegen geistliche Personen gelten läßt und damit die katholische Religion der tiefsten Verachtung der Ketzer preisgibt. Und doch ist das sogar unter geistlichen Fürsten geschehen.

VII. Ich habe hier meine Zweifel hinsichtlich eines Falles, wo ein katholischer Priester, der auf derartige Zeugenaussagen hin der Zauberei angeklagt war, sich durch Überstehen einer zwei-, drei-, viermaligen grausamsten Folterung gereinigt hatte; ob er gleichwohl zum Lebendigverbrennen hätte verurteilt werden dürfen? Ob man ihn mit Recht als verstockt und unbußfertig hätte bezeichnen dürfen, weil er so gewichtigen Zeugenaussagen widersprach? Und wie, wenn er am Tage seines Todes, nach dem Urteil seines Beichtvaters wirklich in bußfertigem Zustande, angesichts des hochwürdigen Altarsakraments mit großer Feierlichkeit seine Unschuld beteuerte? Wie, wenn er sich auf den allgegenwärtigen und einstmals kommenden Richter aus dessen Wort und Evangelium beriefe? Wie, wenn er ihn zum Zeugen anriefe, daß er diese sonst unerträglichen Folterqualen nur habe aushalten können, um nicht den priesterlichen Namen zu beflecken? Wie, wenn er vor der Gerichtsbank, wo er sein Urteil anhören soll, feierlich die gleiche Erklärung wiederholte und den Richtern nachdrücklich ins Gewissen redete, nicht zu ungeheurer Schmach der Religion einem Priester Gottes den Prozeß zu machen, der weder überführt noch des Verbrechens geständig sei? Wie, wenn er all das auf dem Richtplatz vor dem Volke wiederholte, mit dem fühlbaren Ernst, der Macht und Eindringlichkeit der Rede, die jedermann, auch etwa anwesende Ketzer, zu Seufzern und Tränen rühren? Sollten auch dann noch all dieser Bedenken ungeachtet jene so gewichtigen Zeugenaussagen ihre Wirksamkeit und Kraft behalten können? Und wie, wenn er zwar bestritten hätte, der Hexerei schuldig zu sein, gleichwohl aber unter dem Drucke der Folter andere Verbrechen gestanden hätte? Könnte er dann wenigstens um derentwillen verurteilt werden, obwohl er nicht vorher angeklagt und darum nicht rechtmäßig verhört worden war noch ein rechtmäßiges Geständnis abgelegt hatte? Es könnten immerhin die Zustände einmal so werden, daß es auf alle Fälle gut wäre, zu wissen, was man in solchem Falle für richtig halten soll. Doch davon vielleicht ein andermal.

Es bleibt für jetzt dabei, daß es mir lächerlich erscheint, wenn wir uns einbilden, es gebe derartig viele Hexen in Deutschland, während wir in dieser Weise den Prozeß führen wollen. Und das zumal selbst unter den Richtern viele auf wiederholte Denunziationen von Hexen hin nicht bloß zur Gefangennahme und Tortur sondern auch zur Verurteilung geschritten sind. Dabei sind sie natürlich den von Delrio angeführten Schriftstellern gefolgt, die die Meinung verfochten haben, eine Menge solcher Denunziationen stellten einen vollen Beweis dar. Ja, es haben sich sogar, wie ich höre, Leute gefunden, die auf das Zeugnis Besessener hin zur Festnahme und Folterung kommen wollten.

Welche Zeugenaussagen werden wir dann am Ende ausschließen können? Wo werden wir noch hingeraten? Ist das nicht ganz offensichtlich ein Strafgericht über uns? Und was soll ich erst zu den Bettelbuben als Zeugen sagen, die, von Böswilligen gedungen oder — wie man derartige Jugend leicht irremachen kann — durch einiges Geschick beim Verhör und verfängliche Fragen umgarnt oder auch freiwillig, von Essen und Trinken verlockt, zugeben, sie seien von Hexen verführt worden. Und wie man sie wunders was fragt, so erzählen sie auch Wunderdinge, was sie alles auf dem Hexensabbat gesehen haben wollen, was dort getan worden sei, wer dabei war und dergleichen. Werden sie hernach von geistlichen, klügeren Männern danach gefragt, dann wissen sie nichts davon und widerrufen alles.

Als darum — wie ich zum Vergnügen einfüge — kürzlich einmal eine Ziege abhanden gekommen war (ein Soldat hatte sie weggeführt), da war auch sie auf dem Hexensabbat von diesem und jenem, ich weiß nicht, ob sie bereits hingerichtet oder erst verurteilt sind, verzehrt worden. Es gibt eine Menge solcher Beispiele, die ich jedoch übergehe, um rasch zum Ende zu kommen. Ein andermal tragen wir sie vielleicht alle zusammen.

Die Obrigkeit soll jedenfalls wissen, daß sie sich von ihren Beamten in erstaunlicher, beklagenswerter Weise zum besten halten läßt. […]

(B) Das gebräuchliche Verfahren in Hexenprozesse, und ob Kaiser und Volk darüber sollen informiert werden.

51. FRAGE

Wie eine kurze Übersicht des heutzutage bei vielen im Hexenprozesse gebräuchlichen Verfahrens aussieht, die es wert wäre, daß der verehrungswürdige Kaiser sie kennenlernte und das deutsche Volk sie sorgfältig betrachtete?

Ich antworte: Eine solche Übersicht hat jeder Leser selbst aus diesem Buche gewinnen können. Da es jedoch für mich noch leichter zu machen war, will ich sie hier anfügen, freilich unter Auslassung vieler Dinge, die sich nicht gut einfügen ließen. Für sie ziehe man das im Voraufgehenden Gesagte zu Rate, wie auch für das, was im Folgenden angeführt ist, sofern man sich über die einzelnen Fragen eingehender unterrichten will. Folgendes ist also diese Übersicht.

1. Es ist kaum zu glauben, was es bei den Deutschen und besonders (es ist beschämend, auszusprechen) bei den Katholiken unter dem Volke für Aberglauben, Mißgunst, Verleumdung, Ehrabschneiderei, heimliches Gerede und dergleichen gibt. Die Obrigkeit bestraft diese Dinge nicht, und die Prediger rügen sie nicht. Sie sind es, die zu allererst den Verdacht der Hexerei in die Welt setzen. Alle göttlichen Strafen, die Gott in der Heiligen Schrift angedroht hat, stammen von den Hexen her. Gott und die Natur tun jetzt gar nichts mehr sondern alles machen die Hexen.

2. So kommt es, daß alle Welt schreit, die Obrigkeit solle nun die Inquisition gegen die Hexen einleiten, die man in dieser Unmenge doch nur mit den eignen Zungen geschaffen hat.

3. Also befehlen die Fürsten ihren Richtern und Räten, mit dem Prozeß gegen die Hexen zu beginnen.

4. Die wissen zuerst nicht, wo sie anfangen sollen, weil sie keine Indizien und Beweise haben und doch aus Gewissensbedenken nicht wagen, hier etwas ins Blaue hinein zu unternehmen.

5. Derweil werden sie zwei, drei Male ermahnt, den Prozeß anzufangen. Das gemeine Volk schreit, dies Zögern sei nicht unverdächtig; und etwa das gleiche reden sich die Fürsten, von wer weiß wem unterrichtet, ein.

6. Den Unwillen der Fürsten zu erregen und ihnen nicht auf der Stelle zu gehorchen, das ist in Deutschland gefährlich; fast alle, selbst Geistliche, loben regelmäßig über die Maßen, was nur den Fürsten beliebt hat. Dabei beachten sie gar nicht, von wem die Fürsten, mögen sie persönlich noch so vortrefflich sein, sich häufig antreiben lassen.

7. Endlich weichen die Richter also doch dem Willen der Fürsten und finden irgendwie einen Anfang für ihre Prozesse.

8. Andernfalls, wenn sie noch immer zögern und sich fürchten, sich an etwas so Gefährliches heranzumachen, dann wird ein besonders damit beauftragter Inquisitor geschickt. Bringt der nun etwas Unerfahrenheit und ungestümes Wesen mit, wie das eben menschlich ist, so gewinnen diese Dinge hier ein anderes Aussehen, einen anderen Namen und sind nichts als Rechtlichkeit und frommer Eifer. Diesen Eigenschaften ist dann die Aussicht auf Gewinn durchaus nicht abträglich, namentlich, wenn der Inquisitor ein ärmlicher, habgieriger Mann mit vielen Kindern ist und für den Kopf jedes einzelnen zum Feuertode Verurteilten eine Belohnung von etlichen Talern ausgesetzt ist; abgesehen von den gelegentlichen Sammlungen und Zuschüssen, die die Inquisitoren, wie oben geschildert, unbeschränkt von den Bauern fordern dürfen.

9. Belastet dann irgendein Wort eines Besessenen oder eine der heute im Schwange gehenden böswilligen, nicht nachprüfbaren Redereien (ein rechtmäßig bewiesenes Gerücht ist es ja niemals) eine armselige, mißachtete Gaja ernstlich: So ist sie die erste.

10. Damit es jedoch nicht den Anschein hat, als ob der Prozeß nur auf dieses Gerücht hin, ohne weitere Indizien, wie man sagt, angestrengt worden wäre, siehe, da ist gleich ein Indiz zur Hand, da man der Gaja aus allem einen Strick dreht. Ihr Lebenswandel war ja entweder schlecht und sündhaft oder gut und rechtschaffen. War er schlecht, so sagt man, das sei ein starkes Indiz, denn von einer Schlechtigkeit darf man getrost auf die andere schließen. War ihr Lebenswandel indessen gut, so ist auch das kein geringes Indiz: Denn auf diese Weise, sagt man, pflegen die Hexen sich zu verstecken und wollen besonders tugendhaft erscheinen.

11. Es wird also angeordnet, Gaja ins Gefängnis zu schleppen, und seht, da hat man abermals ein neues Indiz, da man ihr ja aus allem einen Strick zu drehen weiß. Denn sie zeigt dann entweder Furcht oder sie tut es nicht. Zeigt sie Furcht (weil sie davon gehört hat, was für entsetzliche Folterqualen man in der Regel im Verfahren wegen Hexerei zur Anwendung bringt), so ist das alsbald ein Indiz, denn man sagt, sie habe ein schlechtes Gewissen. Zeigt sie keine Furcht (weil sie nämlich auf ihre Unschuld vertraut), so ist auch das sogleich ein Indiz: Denn das, sagt man, sei überhaupt eine besondere Eigentümlichkeit der Hexen, daß sie sich ganz unschuldig stellen und den Kopf nicht sinken lassen.

12. Damit man aber immer noch mehr Indizien gegen sie habe, hat der Inquisitor seine Leute an der Hand, oft verworfene, übel beleumdete Burschen, die Gajas ganzes bisheriges Leben durchforschen müssen. Da kann es ja gar nicht ausbleiben, daß man auf irgendein Wort oder eine Tat stößt, die eine abwegige, böswillige Auslegung mit Leichtigkeit zu einem Schuldbeweis der Magie verdrehen und wenden könnte.

13. Gibt es dann aber auch noch Leute, die ihr schon längst übel gesinnt waren, so haben die die schönste Gelegenheit, ihr Schaden zuzufügen; weil sie es gerne möchten, finden sie leicht etwas, was sie vorbringen können. Und an allen Enden zetert man, Gaja sei durch starke Indizien belastet.

14. Daraufhin wird sie schleunigst zur Folter geschleppt, sofern sie nicht, wie es häufig geschieht, noch am gleichen Tage, an dem sie gefangen wurde, gefoltert worden ist.

15. Es wird nämlich niemandem ein Advokat und eine unbeschränkte Verteidigung bewilligt, da man schreit, es sei ein Sonderverbrechen, und da jeder, der die Verteidigung übernehmen, als Rechtsbeistand auftreten wollte, selbst des Verbrechens verdächtigt wird. Gerade so geht es ja auch jedermann, der zu diesen Prozessen etwas sagen und die Richter zur Vorsicht mahnen will, denn sogleich heißt man ihn Beschützer der Hexen. So ist allen der Mund verschlossen und die Feder stumpf gemacht, auf daß sie nichts reden oder schreiben mögen.

16. Meistens jedoch, damit es nicht so aussieht, als ob Gajas Verteidigung nicht wenigstens irgendwie zugelassen worden wäre, wird sie vorerst zum Schein vor Gericht geführt; es werden ihr zunächst die Indizien vorgelesen, und sie wird darüber verhört, sofern man das allerdings ein Verhör nennen kann.

17. Wenn sie da auch diese Indizien widerlegt und zu den einzelnen Punkten vollkommen befriedigende Aufklärungen gibt, so wird das doch nicht beachtet noch aufgeschrieben. Die Indizien behalten sämtlich ihre Kraft und Bedeutung, wie sehr sie auch in vorzüglicher Entgegnung entkräftet sein mögen. Man befiehlt lediglich, die Angeschuldigte in den Kerker zurückzuführen, damit sie sich besser überlege, ob sie verstockt bleiben wolle, denn schon jetzt ist sie, da sie sich rechtfertigt, verstockt. Ja, wenn sie sich vollkommen zu rechtfertigen weiß, dann ist das sogar ein neues Indiz, denn man sagt, wenn sie keine Hexe wäre, würde sie nicht so beredt sein.

18. Wenn sie es sich hat überlegen können, wird sie andern Tages wieder vorgeführt, und man liest ihr den Beschluß vor, sie foltern zu lassen; gerade so, als ob sie nicht schon früher etwas auf die Beschuldigungen entgegnet und nichts widerlegt hätte.

19. Ehe sie jedoch gefoltert wird, wird sie vom Henker beiseite geführt und, damit sie sich nicht mit Zaubermittelchen gegen den Schmerz gefeit macht, nach solchen abgesucht, indem er ihr am ganzen Körper die Haare abschert und sie selbst dort, wo man ihr Geschlecht erkennen kann, schamlos beschaut — obschon man bisher noch niemals etwas Derartiges gefunden hat.

20. Freilich, warum sollte man das bei einem Weibe nicht tun? Es wird ja doch auch mit geweihten Priestern gemacht, und zwar auf Anordnung von Inquisitoren und geistlichen Beamten geistlicher Fürsten. Die deutschen Richter sehen ja die Blitze nicht für gefährlich an, die in der Abendmahlsbulle auf diejenigen geschleudert werden, die ohne besondere, ausdrückliche Genehmigung des Heiligen Stuhles Klerikern den Prozeß machen. Daß die frommen, dem römischen Stuhl gehorsamen Fürsten nichts davon erfahren und daraufhin die Prozesse einschränken, dafür treffen die Inquisitoren schon Vorsorge.

21. Hierauf, wenn Gaja in dieser Weise beguckt und geschoren ist, wird sie gefoltert, damit sie die Wahrheit kundtue, das heißt, damit sie sich schlechtweg für schuldig erklärt. Alles, was sie anderes sagt, ist nicht die Wahrheit, kann es nicht sein.

22. Jedoch wird sie nur mit dem ersten, das heißt leichteren, Grade der Tortur gefoltert. Das ist so zu verstehen, daß dieser freilich schon ganz fürchterlich ist, jedoch im Vergleich mit den anderen, folgenden Graden immer noch leichter ist. Darum behaupten und verbreiten die Richter, wenn Gaja gesteht, sie habe ohne Tortur gestanden.

23. Wer von den Fürsten und anderen Leuten sollte da, wenn er das hört, nicht glauben, Gaja sei ganz gewiß schuldig, weil sie sich so aus freien Stücken ohne Tortur schuldig bekannt hat?

24. So wird sie also nach diesem Geständnis ohne Bedenken hingerichtet. Freilich wird sie, auch wenn sie nichts gestanden hätte, nichtsdestoweniger hingerichtet werden. Denn wo erst einmal mit der Tortur der Anfang gemacht ist, da ist der Würfel bereits gefallen. Sie kann nicht mehr entkommen, muß sterben.

25. Und so gesteht sie oder sie gesteht nicht. In jedem Falle ist es um sie geschehen. Gesteht sie, dann ist es ja klar, sie wird selbstverständlich hingerichtet, wie schon gesagt. Alles Widerrufen ist umsonst; wir haben es oben geschildert. Gesteht sie nicht, so wird die Folter zwei, drei, vier Male wiederholt. Hier ist alles erlaubt, was man haben möchte: Es gibt ja bei einem Sonderverbrechen keinerlei Vorschrift über Dauer, Schärfe noch Wiederholung der Tortur. Die Richter sind sich hier keiner Schuld bewußt, die sie vor ihrem Gewissen zu verantworten hätten.

26. Ob dann die Gaja auf der Folter vor Schmerz die Augen verdreht oder sie starr auf einen Fleck heftet: Das sind neue Indizien. Verdreht sie die Augen, so heißt es: Seht ihr, wie sie ihren Buhlen sucht? Heftet sie sie starr auf einen Fleck, so sagt man: Schaut, sie hat ihn schon gefunden, sie sieht ihn bereits. Bricht sie jedoch trotz mehrmaliger Folterung immer noch nicht ihr Schweigen, verzerrt sie im Ankämpfen gegen die Schmerzen ihr Gesicht, erleidet sie eine Ohnmacht usw., dann schreien sie, sie lache, sie schlafe in der Tortur, sie gebrauche einen Schweigezauber und sei nun umso mehr schuldig, sie gehörte deshalb lebendig verbrannt zu werden. So ist es auch erst kürzlich einigen Angeklagten gegangen, die trotz mehrmaligen Folterns kein Geständnis hatten ablegen wollen.

27. Und das heißen dann selbst die Beichtväter, selbst Geistliche verstockt und unbußfertig gestorben. Da sagen sie, sie habe sich nicht bekehren, nicht von ihrem Buhlen lassen sondern habe ihm die Treue halten wollen.

28. Geschieht es aber, daß irgendeine Angeklagte unter solchen Folterqualen den Geist aufgibt, dann behaupten sie, der Teufel habe ihr das Genick gebrochen. Zum Beweis dafür kommen sie mit einem unwiderleglichen Argument; willst du das verwenden, so wird dir am Ende der Beweis gelingen, daß es keinen einzigen Menschen gibt, dem nicht zuletzt so vom Teufel das Genick gebrochen wird, wie oben dargelegt.

29. Darum wird, wie billig und selbstverständlich, der Leichnam vom Henker unter den Galgen hinausgeschleppt und dort begraben.

30. Stirbt die Gaja aber nicht und wagen ängstliche Richter nicht, sie ohne neue Indizien weiter zu foltern noch sie ohne Geständnis zu verbrennen, dann wird sie im Kerker festgehalten, in festere Ketten gelegt, um dort bis zu einem vollen Jahr mürbe gemacht zu werden, solange bis sie unterliegt.

31. Sie kann sich ja niemals, wie die Gesetze es haben wollten, durch Überstehen der Tortur reinigen und das ihr einmal angehängte Verbrechen abschütteln. Es wäre beschämend für die Inquisitoren, eine einmal gefangene Person so wieder herauszulassen. Wen sie erst einmal gefangen haben, der muß um jeden Preis schuldig sein.

32. Inzwischen wie auch nachher und schon vorher schickt man ihr unwissende, ungestüme Priester, die noch unleidlicher als die Henkersknechte selbst sind. Ihre Aufgabe ist es, die Unglückliche auf jede Weise zu peinigen, bis sie sich zu guter Letzt schuldig bekennt, ob sie es wirklich ist oder nicht. Wenn sie das nicht tue, versichern sie, gebe es schlechtweg keine Rettung für ihre Seele, könne sie nicht mit den Sakramenten versehen werden.

33. Daß aber nicht ruhigere, unterrichtetere Priester Zutritt erhalten, die ein wenig Haar auf den Zähnen haben, dafür ist die äußerste Vorsorge getroffen. Desgleichen auch dafür, daß kein Unbeteiligter ins Gefängnis gelassen wird, der den Angeklagten Rechtsbeistand leisten oder die Fürsten unterrichten könnte. Viele Richter und Inquisitoren fürchten nämlich nichts mehr, als daß sich etwa irgendwie etwas zeigen könnte, durch das die Unschuld der Gefangenen ans Licht käme. Darum behandeln manche fürstlichen Inquisitoren solche Männer, denen die Fürsten selbst nicht nur die Sorge für die Jugend ihrer Reiche, sondern auch für ihr eigenes Seelenheil anvertrauen möchten, derart, daß sie sie von der Seelsorge der Gefangenen fernhalten, wie sehr sie auch nach ihnen verlangen mögen. Und, was noch mehr ist, es haben letzthin einige an der Tafel vornehmer Herren zu äußern gewagt, sie müßten als Störer der Rechtspflege aus dem Lande gejagt werden.

34. Mittlerweile aber, während die Gaja, wie geschildert, noch immer im Gefängnis zurückgehalten und von denjenigen gepeinigt wird, die es am allerwenigsten tun dürften, — da gebricht es den gewissenhaften Richtern nicht an schönen Kunstgriffen, mit denen sie nicht bloß neue Indizien gegen Gaja finden, sondern ihr (so die Götter wollen) ihre Schuld derart ins Gesicht beweisen können, daß sie jedenfalls dann durch den Spruch der Gelehrten einer Akademie zum Feuertode verurteilt werden wird. Das ist weiter oben geschildert worden.

35. Manche jedoch lassen die Gaja zum Überfluß noch exorzieren, sie an einen anderen Ort bringen und danach abermals foltern, ob vielleicht durch diese Ortsveränderung und Entsühnung der Schweigezauber gebrochen werden könnte. Kommt man aber auch damit nicht voran, so lassen sie sie endlich lebendig ins Feuer werfen. Wenn sie so umkommen muß, ob sie ein Geständnis abgelegt hat oder nicht, dann möchte ich um der Liebe Gottes willen wissen, wie hier irgend jemand, er sei noch so unschuldig, soll entrinnen können? Unglückliche, was hast du gehofft? Warum hast du dich nicht gleich beim ersten Betreten des Kerkers für schuldig erklärt? Törichtes, verblendetes Weib, warum willst du den Tod so viele Male erleiden, wo du es nur einmal zu tun brauchtest? Nimm meinen Rat an, erkläre dich noch vor aller Marter für schuldig und stirb. Entrinnen wirst du nicht. Das ist letzten Endes die unselige Folge des frommen Eifers Deutschlands.

36. Hat sich also erst einmal eine Angeklagte, von der Gewalt der Schmerzen getrieben, fälschlich beschuldigt, so richtet das unsagbares Unheil an, denn fast niemals gibt es ein Mittel, zu entkommen. Sie wird gezwungen werden, noch andere, von denen sie gar nichts weiß, zu beschuldigen, deren Namen ihr nicht selten die Verhörrichter in den Mund legen, der Henker ihr einbläst, oder solche, von denen es schon vorher bekannt war, daß sie verschrieen, denunziert oder bereits einmal gefangen und wieder losgelassen worden seien. Die müssen dann wieder andere, und diese ebenfalls andere anzeigen, und so immer fort. Wer sieht nicht, daß das unendlich weitergehen muß?

37. Darum bleibt den Richtern selbst gar nichts anderes übrig, als die Prozesse abzubrechen und ihr eigenes Verfahren zu verurteilen, sonst müssen sie schließlich auch ihre eigenen Angehörigen, sich selbst und alle Welt verbrennen lassen. Denn zuletzt werden die falschen Denunziationen jeden erreichen, und wenn ihnen nur die Tortur nachfolgt, dann wird sie ihn als Missetäter erweisen.

38. So werden am Ende auch diejenigen mit hineingerissen, die am meisten geschrien haben, man solle die Scheiterhaufen ständig schüren. Die Toren haben es ja nicht vorausgesehen, daß notwendig auch an sie selbst die Reihe kommen wird. Sie freilich trifft es als gerechtes Urteil Gottes, weil sie mit ihren giftigen Zungen uns soviel Zauberer geschaffen und damit soviel Unschuldige zum Scheiterhaufen verdammt haben.

39. Viele von den Besonneneren und Aufgeklärteren beginnen das freilich schon einzusehen, wie aus einem tiefen Schlaf erweckt die Augen zu öffnen und ihre Wut zu dämpfen und zu zügeln.

40. Es ist auch nichts daran, wenn die Richter bestreiten, daß sie auf bloße Denunziationen hin zur Tortur schritten. Ich habe ja oben nachgewiesen, daß sie es tatsächlich tun und also mit ihrem Bestreiten ihre vortrefflichen Fürsten irreführen. Denn auch das Gerücht, das sie in der Regel zu den Denunziationen hinzunehmen, ist stets wertlos und nichtig, da es niemals gesetzmäßig bewiesen wird. Und was sie von den Hexenmalen faseln, so wundert es mich, daß die Scharfsinnigen noch nicht bemerkt haben, wie sie fast stets nur eine Täuschung der Henkersknechte sind.

41. Unterdessen aber, während die Prozesse mit solchem Feuereifer betrieben werden und die Gefolterten, von den grausamsten Martern gezwungen, unermüdlich neue denunzieren, sickert es durch, wie dieser und jener denunziert worden ist. So hüten diejenigen, die dem Verhör beiwohnen, das Geheimnis. Und das hat auch seinen Vorteil, da man dadurch sogleich Indizien gegen die Denunzierten bekommen kann, auf Grund folgenden Dilemmas: Erfährt nämlich, was natürlich geschieht, jemand, er sei denunziert, so entzieht er sich entweder der Festnahme durch die Flucht, oder er bleibt getrost da. Ergreift er die Flucht, so erklären sie sogleich, das sei ein außerordentlich starkes Indiz dafür, daß er schuldig sei, ein schlechtes Gewissen habe. Bleibt er indessen da, so ist auch das ein Indiz; der Teufel, sagen sie, hält ihn fest, daß er nicht fort kann. Das habe ich zu, meinem Bedauern mehr als einmal in der letzten Zeit hören müssen.

42. Geht überdies jemand zu den Verhörrichtern und erkundigt sich, ob es wahr sei, daß er verschrieen sei, um sich beizeiten zu verteidigen und auf gerichtlichem Wege dem drohenden Unheil entgegenzutreten, so gilt auch dies schon als Indiz, als ob sein böses Gewissen und seine Schuld ihn trieben, gegen den doch von den Inquisitoren noch gar nichts unternommen worden war.

43. Was er aber auch tun mag, er heftet das Gerücht an seine Fersen. Nach ein bis zwei Jahren ist es groß genug geworden und kann in Verbindung mit Denunziationen zur Tortur hinreichend sein, mag es auch selbst zunächst aus Denunziationen entstanden sein. Auch derartige Fälle habe ich gesehen.

44. Ganz ähnlich geht es jedem, der von irgendeinem Böswilligen verleumdet wird. Denn er wird sich entweder gerichtlich zur Wehr setzen, oder er wird sich nicht wehren. Tut er es nicht, so ist das ein Schuldindiz, daß er stille schweigt. Setzt er sich jedoch zur Wehr, so wird die Verleumdung noch weiter herumgetragen, es wird bei Leuten, die vorher gar nichts davon wußten, Verdacht und Neugier erregt, und bald greift das Gerücht dermaßen um sich, daß es sich hernach gar nicht unterdrücken läßt.

45. So liegt nichts näher, als daß diejenigen, die unterdes gefoltert und gezwungen werden, jemanden anzuzeigen, unbedenklich auch solche zu nennen pflegen, denen es in dieser Weise gegangen ist.

46. Daraus ist denn auch ein Ergebnis abzuleiten, das man rot anstreichen sollte: Wenn nur die Prozesse unablässig und eifrig betrieben werden, dann ist heute niemand, gleich welchen Geschlechtes, in welcher Vermögenslage, Stellung und Würde er sei, mehr sicher genug, sofern er nur einen verleumderischen Feind hat, der ihn verdächtigt und in den Ruf bringt, ein Zauberer zu sein. So steuern wahrhaftig, wohin ich mich nur wende, die Verhältnisse auf ein entsetzliches Unglück hinaus, sofern nicht anderweit Vorsorge getroffen wird. Ich habe es schon oben gesagt und wiederhole es hier ganz kurz: Mit Feuerbränden kann man diese Hexenplage, was es mit ihr auch auf sich haben mag, nicht vertilgen, wohl aber auf eine andere Weise, fast ganz ohne Blutvergießen und mit dem nachhaltigsten Erfolge. Aber wer will davon erfahren? Ich hatte noch mehr sagen wollen, aber der Schmerz übermannt mich, sodaß ich diese zusammenfassende Übersicht nicht sorgfältig und vollständig zu Ende führen noch, was sonst recht nutzbringend sein würde, eine deutsche Übersetzung ins Auge fassen kann. Vielleicht werden einmal Männer kommen, die dem Vaterland und der Unschuld zuliebe das Werk ganz vollenden. Um dies eine endlich beschwöre ich alle gebildeten, frommen, klugen und besonnenen Beurteiler (denn die übrigen sind mir gleichgültig) um des Gerichts des allmächtigen Richters willen, daß sie das, was wir in diesem Buche niedergeschrieben haben, recht aufmerksam studieren und bedenken. Das Seelenheil aller Obrigkeiten und Fürsten ist in großer Gefahr, wenn sie nicht sehr aufmerksam sein wollen. Sie mögen sich nicht wundern, wenn ich sie zuweilen heftig und leidenschaftlich ermahne; es gebührt mir nicht, unter denen zu sein, die der Prophet stumme Hunde heißt, die nicht zu bellen wissen. Sie mögen auf sich und ihre ganze Herde achtgeben, die GOTT einstmals strenge aus ihrer Hand zurückfordern wird.

Quelle der deutschen Übersetzung (aus dem Lateinischen): Friedrich von Spee, Cautio Criminalis, oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse. Deutsche Ausgabe von Joachim Friedrich Ritter. Weimar: Verlag Herm. Böhlaus Nachf., 1939, S. 256–89.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> So rettete Astrnom Johannes Kepler seine Mutter vor der Hinrichtung als Hexe, in: Spiegel Geschichte, online verfügbar seit 04.10.2022 unter: https://www.spiegel.de/geschichte/hexen-prozess-so-rettete-astronom-johannes-kepler-1615-seine-mutter-podcast-a-7063fc14-d646-4d96-afd4-83456112996a, zuletzt geprüft am 12.04.2026.

-> Das bayerische Hexenmandat (1611), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-4515> [25.09.2026].

-> Aus dem Märtyrerspiegel: Die Hinrichtung der Maria van Beckum und ihrer Schwägerin (17. Jhdt.), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-5461> [25.09.2026].

-> Ein Skeptiker betrachtet die Hexenverfolgung eingehender—Friedrich von Spee (1631), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-4516> [25.09.2026].

Sekundärliteratur

-> Kindel, Constanze: Hexenverfolgung. Satansweib, in: Die Inquisition (GEO Epoche Jg. 2018, Heft Nr. 89), Hamburg 2018, S. 90-103.

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