# Die Hexenverfolgung

#### Inhaltsverzeichnis

1. <span class="font-brandUI serifmode:font-serifUI font-extrabold lg:text-7xl md:text-5xl sm:text-4xl leading-tight"><span class="align-middle">So rettete Astronom Johannes Kepler seine Mutter vor der Hinrichtung als Hexe</span></span>
2. <span class="font-brandUI serifmode:font-serifUI font-extrabold lg:text-7xl md:text-5xl sm:text-4xl leading-tight"><span class="align-middle">Hexenverfolgung. Satansweib.</span></span>
3. <span class="font-brandUI serifmode:font-serifUI font-extrabold lg:text-7xl md:text-5xl sm:text-4xl leading-tight"><span class="align-middle">Das bayerische Hexenmandat 1611 (Quelle)</span></span>
4. Aus dem <span class="dta-i">Märtyrerspiegel</span>: Die Hinrichtung der Maria van Beckum und ihrer Schwägerin (Quelle)
5. Ein Skeptiker betrachtet die Hexenverfolgung eingehender—Friedrich von Spee 1631 (Quelle)

##### 1. <span class="font-brandUI serifmode:font-serifUI font-extrabold lg:text-7xl md:text-5xl sm:text-4xl leading-tight"><span class="align-middle">So rettete Astronom Johannes Kepler seine Mutter vor der Hinrichtung als Hexe</span></span>


<div class="RichText RichText--sans RichText--serifmode leading-loose lg:text-xl md:text-xl sm:text-l lg:mt-20 md:mt-20 sm:mt-24" id="bkmrk-der-ber%C3%BChmte-gelehrt" style="text-align: justify;">Der berühmte Gelehrte Johannes Kepler forschte über die Erde, Planeten und Sterne. 1615 stellte er sich einer ganz anderen Herausforderung: seine Mutter vor dem Scheiterhaufen zu bewahren.</div><div class="lg:mb-32 md:mb-32 sm:mb-24" id="bkmrk-" style="text-align: justify;">  
</div>Durch geschlossene Türen soll sie gegangen sein, unheilvolle Tinkturen gebraut haben, die Krankheit verbreiteten, selbst Wein soll sie verhext haben – das behaupteten im Jahr 1615 Nachbarn über Katharina Kepler. Es hätte ein Hexenprozess wie viele andere zu jener Zeit werden können, wäre nicht zufällig der Sohn der Angeklagten Johannes Kepler gewesen, einer der berühmtesten Astronomen der Weltgeschichte. Und der übernahm persönlich [die Verteidigung seiner Mutter: auf erstaunliche, höchst eindrucksvolle Weise <svg class="align-middle mr-px mb-4 sm:scale-90" data-link-flag="Spplus" height="20" width="20"></svg>](https://www.spiegel.de/geschichte/katharina-kepler-als-hexe-angeklagt-wie-johannes-kepler-seine-mutter-verteidigte-a-9be7109f-0002-0001-0000-000179121562).

Ein Jahr lang nahm Kepler sich eine Auszeit von der Forschung, um die Anschuldigungen gegen seine Mutter zu studieren, sich mit den Anklägern vertraut zu machen und juristische Ratschläge einzuholen. Mit streng rationalen Argumenten versuchte er, die Glaubwürdigkeit der Anklage anzufechten – auch wenn einige seiner vermeintlich streng wissenschaftlichen Gedankengänge aus heutiger Sicht kaum weniger befremdlich wirken als der Hexenglaube: So diskreditierte der Wissenschaftler etwa eine Anklägerin damit, diese habe ihre Monatsblutung unterdrückt, wodurch Blut aus ihrem Körper verdunsten wolle und so Verwirrung im Kopf erzeuge.

[![95fb6a88-b056-46ce-ba8d-a0c38aa99da4_w1296_r1.5264586160108549_fpx44_fpy52.jpg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-04/scaled-1680-/95fb6a88-b056-46ce-ba8d-a0c38aa99da4-w1296-r1-5264586160108549-fpx44-fpy52.jpg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-04/95fb6a88-b056-46ce-ba8d-a0c38aa99da4-w1296-r1-5264586160108549-fpx44-fpy52.jpg)

»Diese Theorie war auf der Höhe der Zeit«, sagt die Geschichtsprofessorin Ulinka Rublack im Podcast-Interview, »Kepler hatte sich sogar beraten lassen, um medizinisch auf der Höhe der Zeit zu sein.« Allerdings sei Kepler schlau genug gewesen, keinen »Realitätsfetischismus« zu betreiben, erklärt die Historikerin weiter: »Er war klug genug, darüber nachzudenken, wo die Fragen, was rational ist und was Glaube, auch verschwimmen kann.« So stellte Kepler etwa in seiner umfangreichen Verteidigungsschrift nie den damals verbreiteten Hexenglauben an sich infrage.

<div class="print:hidden advertisement-filled:mb-24 advertisement-filled:clear-right lg:advertisement-filled:float-right md:advertisement-filled:float-right lg:advertisement-filled:mr-1/12 md:advertisement-filled:mr-1/12 lg:advertisement-filled:ml-24 md:advertisement-filled:ml-24 lg:advertisement-filled:px-24 md:advertisement-filled:px-24" data-advertisement="pos_4 desktop pos_4:desktop" id="bkmrk--2" style="text-align: justify;"><div class="iqdcontainer print:hidden md:advertisement-filled:overflow-hidden sm:advertisement-filled:overflow-hidden" data-advertisement="pos_4 desktop pos_4:desktop lg md sm" data-device="desktop" data-placement="pos_4"><div data-placement="pos_4" id="bkmrk--3"></div></div></div>Mit Erfolg: Am Ende sollte Katharina Kepler tatsächlich der Folter oder gar der Hinrichtung entgehen – allerdings auf einem anderen Weg, als ihr Sohn es wohl vorgesehen hatte.

##### 2. Hexenverfolgung. Satansweib.

Merga Bien ist eine angesehene Fuldaer Bürgerin – bis sie plötzlich als Hexe angeklagt wird. Sie soll Menschen vergiftet haben, und mehrere Zeugen versichern, sie könne fliegen. Und so wird sie das Opfer einer fanatischen Verfolgung

[![e5806c5e-af93-4f9f-ba90-2fb9eedd3841.jpg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-08/scaled-1680-/e5806c5e-af93-4f9f-ba90-2fb9eedd3841.jpg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-08/e5806c5e-af93-4f9f-ba90-2fb9eedd3841.jpg)

<figure class="no-tts no-tts wp-block-image article-in-image bild" id="bkmrk-um-gemeinsam-satan-z"><figcaption class="no-tts no-tts wp-element-caption">UM GEMEINSAM SATAN zu huldigen, fliegen Hexen auf Besen, Ziegenböcken oder Forken zu ihren Treffen, so der Volksglaube, der um 1430 aufkommt. Die Schwarzmagierinnen feiern demnach mit dem Teufel (vorn links) Orgien und wollen durch bösen Zauber die Christenheit zerstören (Kupferstich, um 1626)</figcaption></figure>Der Tag, der Merga Biens Leben in zwei ungleiche Hälften teilt – in vielleicht 38 Jahre und einen letzten Sommer –, kommt im Juni 1603. Bis zu diesem Tag ist ihr Leben eines, das kaum Spuren hinterlässt, eines wie tausend andere ihrer Zeit. Bis zu diesem Tag ist Merga Bien eine Frau wie viele, nicht arm, nicht reich, vielleicht ein wenig bessergestellt als die meisten. Und nun plötzlich: eine Ausgestoßene, mit dem Teufel im Bunde, eine tödliche Bedrohung, die zum Besten der Gemeinschaft, zum Schutz der ganzen Christenheit von der Erde getilgt werden muss.

An diesem 19. Juni 1603 lässt der Fuldaer Hexenrichter Balthasar Nuß die Ehefrau des ehrbaren Bürgers Blasius Bien verhaften, um sie als Hexe anzuklagen. Weil die Gefängnisse überfüllt sind, sperrt man sie in eine Art Hundehütte. Auf allen vieren muss Merga Bien da hineinkriechen. Nicht einmal aufrecht stehen kann sie darin, keinen Arm ausstrecken, kaum das Ungeziefer abschütteln, das sich in Haaren und Kleidern festsetzt. Den Hexen verleiht Satan magische Kräfte, heißt es. Und sie, die eine von ihnen sein soll, ein Teufelsweib, verschworen, die Welt zu vernichten, ist wehrlos gegen Flöhe und Läuse. Gefangen wie ein Tier im Käfig. Enge und Angst schnüren die Luft ab. Und die Ahnung von dem, was kommt.

[![bc15e2cb-13fb-4261-9b62-932ab96587ad.jpg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-08/scaled-1680-/bc15e2cb-13fb-4261-9b62-932ab96587ad.jpg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-08/bc15e2cb-13fb-4261-9b62-932ab96587ad.jpg)

<figure class="no-tts no-tts wp-block-image article-in-image bild" id="bkmrk-albrecht-d%C3%9Crer-schaf"><figcaption class="no-tts no-tts wp-element-caption">ALBRECHT DÜRER schafft mit diesem Kupferstich um 1500 eines der ersten Bildnisse einer Hexe. Zu dieser Zeit setzt sich die Überzeugung durch, dass vor allem Frauen der teuflischen Sekte angehören, weil sie vom Satan einfacher zu beeinflussen seien</figcaption></figure>Der Vorwurf der Hexerei führt für viele Verdächtige zum Tod. Einem grausamen Tod, entsetzlicher als alle Strafen für geringere Verbrechen. Hexen hängen nicht am Galgen, Hexen brennen. Hat sie ihn kommen sehen, diesen Tag? Merga ist keine Fremde, keine Außenseiterin. Keine, die anders ist auf den ersten Blick, die Misstrauen weckt, verachtet wird, gehasst oder gefürchtet. Aber das spielt keine Rolle. Denn es kann jede treffen.

**DAS LEBEN, AUS DEM** die Hexenanklage Merga Bien herausreißt, ist ein gewöhnliches Leben. Um 1565 wird sie in Fulda geboren, als Tochter eines Gerbers. Das Handwerk der Löher, der Rotgerber, gilt als unrein, sie siedeln außerhalb der Stadtmauern, zumal sie dort Zugang zu dem Wasser haben, das sie für ihre Arbeit benötigen.

An ihren Werkstätten haftet der Gestank von Fett und Fleischresten, die sie von den rohen Häuten schaben. Die giftig verseuchten Abwässer der Gerbereien fließen in die Gräben hinter ihren Häusern, rot gefärbt von der Lohe, der gemahlenen Eichenrinde, mit der sie das Rindsleder bearbeiten. In der Nähe der Häuserreihen zu beiden Seiten der Löhergasse ist Fuldas größte Vorstadt entstanden. Hier wächst Merga auf, vor dem Kohlhäuser Tor, das sich zur Fernstraße zwischen Frankfurt und Leipzig öffnet, über die im Sommer wie im Winter die Fuhrwerke der Händler ziehen und in Kriegszeiten die Heere.

Merga kommt nicht aus einem armen Elternhaus. Die Arbeit der Löher ist nicht sehr angesehen, aber einträglich, viele von ihnen haben es zu Wohlstand gebracht, und sie verfügen über Einfluss in Fulda, einer Stadt der Handwerker, nicht der Kaufleute. Die Lohgerber gehören zu den acht großen Zünften, die im Rat der Stadt vertreten sind.

Die meisten Handwerker bewirtschaften nebenbei Äcker und Gärten und halten Vieh. Mergas Vater erntet mehr, als er braucht, um den eigenen Haushalt zu versorgen. Er verdient gut mit dem Bauernhandel, den er neben der Gerberei betreibt. Seiner Tochter gibt er eine großzügige Mitgift. Der Mann, den Merga heiratet, ist ein alter Witwer, Wilhelm Franck, ein Weißgerber. Mergas Heirat bedeutet keinen Schritt in die Selbstständigkeit. Ein selbstbestimmtes Leben ist für Frauen ihrer Zeit nicht vorgesehen. Frauen aller Stände und Schichten, Adel oder Bürgertum, arm oder reich, stehen unter der Vormundschaft ihrer Väter oder Ehemänner. Mit der Heirat geht die Gewalt über sie von einem Mann auf einen anderen über.

Verheiratete Frauen stehen unter dem Schutz ihrer Ehemänner, sie schulden ihnen Gehorsam. Von Frauen der unteren Schichten wird erwartet, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen, aber Unabhängigkeit ist unerwünscht. Alleinstehende Frauen müssen mit Argwohn und Verachtung rechnen, ihr Leben gilt als Verstoß gegen die natürliche Ordnung der Dinge. Nicht lange nach der Hochzeit stirbt Wilhelm Franck. Merga Bien hinterlässt er etwas mehr als 50 Gulden, in etwa so viel, wie der Fuldaer Stadtschreiber in einem Jahr verdient. Wahrscheinlich erbt sie auch die Weißgerberei und führt sie mit einem jungen Gesellen weiter.

Bald darauf heiratet sie erneut, den Krämer Christoph Orth. Mit ihm bekommt Merga zwei Kinder – doch wenig später ist sie wieder allein: Kurz nacheinander hat sie Mann und Kinder verloren an eine namenlose Krankheit. In kaum fünf Jahren zweimal verwitwet, zwei Kinder geboren und begraben: ein schweres Schicksal, aber kein seltenes in einer Zeit, in der die Menschen daran gewöhnt sind, dass der Tod plötzlich kommt und unergründlich, und daran, auf Gottes Willen und Trost zu vertrauen.

Viele Kinder sterben noch vor ihrem ersten Geburtstag, in reichen Familien fast genauso häufig wie in armen. Kaum die Hälfte lebt bis ins Erwachsenenalter. Manche Frauen bringen über die Jahre insgesamt 20 Kinder zur Welt. Aber in den wenigsten Familien werden mehr als drei oder vier Kinder groß. Und jede vierte, fünfte neu geschlossene Ehe ist eine Wiederverheiratung von Verwitweten.

> Anfangs gelten auch MÄNNER als HEXEN

Um 1587 heiratet Merga ein drittes Mal. In den Jahren darauf folgt sie ihrem Ehemann von Ort zu Ort: Blasius Bien tritt 1591 in Michelsrombach, 15 Kilometer nördlich von Fulda, den Dienst als Schultheiß an, zuständig etwa für das Eintreiben von Abgaben für die Obrigkeit. Wenig später arbeitet er im gleichen Amt in der Nachbargemeinde Hünfeld, und im Jahr 1595 wird er von den Herren von Schlitz, den lokalen Adeligen, zum Samtschultheiß befördert. Er ist jetzt für ein größeres Gebiet zuständig und beaufsichtigt Untergebene.

Weshalb er schließlich den Dienst quittiert, ist unbekannt, vielleicht im Streit um eine Rechnung. Und womöglich macht er sich damit einflussreiche Feinde – Johann Eustachius von Schlitz ist einer der mächtigsten Männer im Fürstentum, zu dem Fulda gehört. Später wird er zu den vielen Zeugen zählen, die Merga der Hexerei beschuldigen. Das Ehepaar Bien zieht zurück nach Fulda, in eine der engen Gassen im Schatten der Burg. Von der dunklen Festung aus gebietet der Landesherr, der Fürstabt, über sein Territorium, das Hochstift Fulda, das aus Stadt und Umland besteht. Der Kaiser hat die Äbte des an die Burg grenzenden Benediktinerklosters zu Reichsfürsten erhoben. Verdient Blasius Bien auch in Fulda sein Geld als Beamter in der Verwaltung? In jedem Fall ist er nach den Maßstäben seiner Zeit ein wohlhabender Mann. In Michelsrombach gehört ihm ein Hof, auch in Hünfeld hat er Land gekauft.

Vom Ansehen, das Merga und Blasius genießen, zeugen auch Fuldas Kirchenbücher, die Merga in den Jahren ihrer dritten Ehe gleich viermal als Taufpatin ausweisen. Die Aufgabe, ein Kind im Sinne der Kirche durchs Leben zu begleiten, wird nicht leichtfertig vergeben. Die meisten Eltern wählen zu Paten ihrer Kinder Männer und Frauen, die ihnen überlegen sind an Vermögen, Rang und Status. Und die Paten übernehmen ihr Amt mit Stolz, als Ausweis ihrer Geltung.

Wer würde eine Frau zur Patin seines Kindes bestimmen, von der es heißt, sie sei der Hexerei schuldig? Die im Ruf steht, sich Satan verschrieben zu haben? Und so muss die Nachricht von Mergas Verhaftung im Sommer 1603 viele in Fulda treffen wie ein Schlag aus dem Nichts, unvorhersehbar, mit jäher Wucht. Aber der Hexenrichter hat Zeugen für seine Anklage. Gleich drei Frauen aus Fulda, die er als Hexen hat verhaften lassen, haben unter der Folter ausgesagt, dass Merga Bien eine von ihnen ist.

> ES kann bald JEDE FRAU treffen

Hat der Richter ihnen womöglich Mergas Namen vorgesagt? Balthasar Nuß ist bekannt dafür, dass er Gefangene unter der Tortur drängt, andere zu belasten.

In der Dunkelheit schickt der Hexenrichter seine Knechte aus, die in den Gassen laute Drohungen verkünden gegen Menschen, die es als Nächste treffen wird, die bald geholt und gefoltert werden sollen. Und ihre Drohungen werden wahr – unausweichlich, als könnte der Richter voraussagen, gegen wen er Beweise finden wird. Als wüsste er, wen die Gefolterten in ihren Geständnissen bald als Mitschuldige nennen werden, als Hexen wie sie. Zudem machen seine Helfer alle Aussagen, die er erpresst, überall bekannt. Um den Ruf der Gefolterten und anderer, die sie beschuldigen, zu zerstören, noch bevor sie verurteilt sind. Um Angst zu verbreiten in der Stadt. Die Menschen in Fulda haben also jeden Grund, Balthasar Nuß zu fürchten.

**DABEI IST DIE** Zauberei seit Jahrhunderten in den Gesellschaften des Abendlandes in allen Schichten allgegenwärtig, gibt es selbst an Fürstenhöfen kaum jemanden, der nicht wenigstens irgendwann einmal in irgendeiner Notlage auf Magie vertraut hätte.

Zauber sollen Unglück aller Art abwenden, Brände bannen, Geburten schützen, Krankheiten heilen bei Vieh und Mensch. Truhen werden dafür mit Segenssprüchen bemalt, Pentagramme in Türen geritzt, Papierzettel mit Zauberformeln versehen, Amulette unter der Schwelle vergraben. Wahrsager lesen aus Spiegeln und Kristallkugeln, aus Handflächen oder dem Sternenhimmel. Lange Zeit stand Magie für die meisten Menschen nicht im Widerspruch zu ihrem christlichen Bekenntnis: Wenn sie dem Guten diente, so glaubten sie, wirke sie nicht anders als die Anrufung mancher katholischer Heiliger, die Wünsche gewähren gegen Gebete oder eine Kerzenspende.

Und christliche Symbole, wie etwa das Kreuz, sollten ebenfalls gegen Schadenzauber schützen. Solange Beschwörungen und Zauber für das Gute eingesetzt wurden, schien es daher keinen Grund zu geben, sie nicht zu tolerieren. Aber auch den Personen, die verdächtig waren, Zauberpraktiken auszuüben, die Schaden anrichten, drohte fast nie Bestrafung. In vielen Dörfern lebten Familien, die über Generationen als zauberkundig galten. Vermeintlich Geschädigte forderten von ihnen Wiedergutmachung oder die Aufhebung eines Zaubers – die Obrigkeit aber riefen sie nicht zu Hilfe. Inzwischen denken die Menschen jedoch anders über Taten der Schwarzen Magier. Sie sehen in ihnen nicht mehr Einzelne, die Übernatürliches vollbringen können, sondern eine Verschwörung vieler: von Hexen.

Von den Tälern der Westalpen aus hat sich seit etwa 1430 unter Gläubigen und Theologen die Angst vor einer Sekte ausgebreitet, deren überall verstreute Anhänger Schadenzauber anwendeten, sich dem Satan verschrieben hätten und gemeinsam das Christentum bedrohten. Bald gibt es die ersten Prozesse gegen die vermeintlichen Teufelsanbeter. In der Lehre von der Hexensekte verschmelzen die Feindbilder von teufelshörigen Ketzern und brunnenvergiftenden Juden – sowie uralte Vorwürfe von Ritualmorden und geheimen nächtlichen Zusammenkünften.

Unwetter, schlechte Ernte, tödliche Krankheit oder Kinderlosigkeit: Alle Not lässt sich nun als Werk der Hexen erklären. Auf Besen oder Ziegenböcken, so heißt es, fliegen sie zu ihren Treffen, bei denen sie dem Antichrist huldigen. Die Zusammenkünfte gipfeln in Banketten, bei denen Kinder verschlungen werden, und enden mit Orgien. Anfangs trifft die Hexenverfolgung Männer ebenso wie Frauen. Bis sich um 1490 ein Traktat des deutschen Inquisitors Heinrich Kramer verbreitet: der „Hexenhammer“, eine Abhandlung über die Hexenlehre (siehe Seite 104).

Kramer, päpstlicher Beauftragter für die Hexenverfolgung in zahlreichen süddeutschen Bistümern, beruft sich auf verschiedene Autoren des Mittelalters und erklärt Frauen für anfälliger für die Versuchungen des Teufels. Denn sie seien von Natur aus schwächer, leichter zu beeinflussen, aufsässig auch und darauf bedacht, Männern zu schaden. Der „Hexenhammer“ ist ein Buch mit fataler Wirkung: In der Zeit nach seinem Erscheinen werden in Mitteleuropa insbesondere Frauen als Hexen hingerichtet.

[![ff8f94a9-14ad-42a2-afdc-c83aa6c6b5f5.jpg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-08/scaled-1680-/ff8f94a9-14ad-42a2-afdc-c83aa6c6b5f5.jpg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-08/ff8f94a9-14ad-42a2-afdc-c83aa6c6b5f5.jpg)

<figure class="no-tts no-tts wp-block-image article-in-image bild" id="bkmrk-ob-schlechte-ernten-"><figcaption class="no-tts no-tts wp-element-caption">OB SCHLECHTE ERNTEN oder Kinderlosigkeit: Jede Art von Unglück wird auf das Treiben der Hexen zurückgeführt. Und so gibt es bald Zehntausende von Beschuldigten. Dieser Holzschnitt von 1510 zeigt vermutlich, wie zwei der Magierinnen Unwetter herbeizaubern</figcaption></figure>Für die Prozesse sieht Kramer allerdings weniger kirchliche Tribunale als weltliche Gerichte für zuständig an. Wenn der Zauber der Hexen Menschen tatsächlich und sichtbar schade, ihrer Gesundheit, ihrem Leben, ihrem Eigentum, müssen dann nicht weltliche Richter ihr Tun verhandeln? Vor allem aber: Vor den Inquisitionstribunalen haben reuige Sünder, anders als vor den weltlichen Richtern, Anspruch auf Milde und Vergebung. Kramer aber will, dass die Zauberinnen mit dem Tod bestraft werden – und tatsächlich obliegt im Reich der deutschen Kaiser die Verantwortung für den Kampf gegen die Hexen zu dieser Zeit bereits fast ausschließlich der weltlichen Justiz.

Anfangs fordern die Strafgesetze den Tod durch Verbrennen nur dann, wenn durch einen Zauber nachweislicher Schaden eingetreten ist. Aber bald lassen einige Landesfürsten im Reich die Paragrafen gegen Hexerei verschärfen – etwa um sich im mittlerweile tobenden Krieg der Konfessionen besonders hervorzutun. Denn inzwischen ist nach Martin Luthers Thesen von 1517 das Zeitalter der Reformation angebrochen, und in Mitteleuropa hat ein Ringen protestantischer und katholischer Fürsten um die religiöse Vorherrschaft begonnen.

Nun gilt in etlichen Regionen beider Seiten nicht mehr allein ein erfolgter Schadenzauber als strafbar – sondern schon der Pakt mit dem Teufel, der Abfall von Gott. Ob jemand mit dem Satan paktiert oder an einem Hexensabbat teilgenommen hat, lässt sich mit Indizien aber kaum beweisen. Daher erklären die Juristen in den deutschen Landen die Hexenprozesse zu Sonderverfahren. Die weltlichen Gerichte nehmen sich dabei die Ketzerprozesse der Inquisition zum Beispiel, die Geständnisse und Beschuldigungen gegen andere mit vorgefertigten Fragenkatalogen und Folterungen erzwingen können. Auch Feinde der Angeklagten dürfen als Zeugen angehört werden sowie Personen mit schlechtem Leumund.

[![64698fec-2366-41d1-8d30-73e63bb50a21.jpg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-08/scaled-1680-/64698fec-2366-41d1-8d30-73e63bb50a21.jpg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-08/64698fec-2366-41d1-8d30-73e63bb50a21.jpg)

<figure class="no-tts no-tts wp-block-image article-in-image bild" id="bkmrk-die-bei-ketzern-%C3%BCbli"><figcaption class="no-tts no-tts wp-element-caption">DIE BEI KETZERN üblichen Foltermethoden wenden die Richter auch auf vermeintliche Hexen an: Peitschenhiebe etwa, die Streckbank, das Aufziehen am Seil. Denn die zumeist weltlichen Gerichte, die die Verfolgung der Schwarzmagierinnen übernehmen, führen die Prozesse nach dem Vorbild der Inquisition</figcaption></figure>Wer der Hexerei beschuldigt wird, hat nur wenige Möglichkeiten, sich zu verteidigen oder gegen ein Urteil Berufung einzulegen. Und es droht Folter, die grausamer ist und länger dauert als alle Torturen, die in gewöhnlichen Verfahren erlaubt sind. Justizirrtümer in Hexenprozessen, so ein Bischof, würde Gott sicher nicht zulassen.

**IM FALL MERGA BIEN** sammelt Hexenrichter Balthasar Nuß nun Aussage um Aussage, türmt immer neue Beschuldigungen auf für seine Anklage. Eine Magd hat bei vornehmen Leuten erzählt, dass Merga als Witwe nachts Besuch bekam von einem jungen Gesellen, mit dem sie Unzucht getrieben haben soll. Johann Hartmann, der nach Blasius Bien der Schultheiß war im Ort Michelsrombach, sagt aus, ihm seien nach dem Wegzug der Biens zwei Kühe gestorben und ein weiteres Tier krank geworden.

[![de2984cd-a536-428b-b7c2-2dd1b3e46c94.jpg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-08/scaled-1680-/de2984cd-a536-428b-b7c2-2dd1b3e46c94.jpg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-08/de2984cd-a536-428b-b7c2-2dd1b3e46c94.jpg)

<figure class="no-tts no-tts wp-block-image article-in-image bild" id="bkmrk-die-folter-darf-in-h"><figcaption class="no-tts no-tts wp-element-caption">DIE FOLTER darf in Hexenprozessen länger dauern und schwerer sein als bei gewöhnlichen Verfahren, weil Schwarze Magie als besonders abscheuliches Verbrechen gilt. Doch immer mehr Kirchenmänner bezweifeln, dass die Qual und der Tod so vieler Beschuldigter wirklich in Gottes Sinne sein kann</figcaption></figure>Ein Bader und ein Müllersknecht aus Hünfeld behaupten, gesehen zu haben, wie Merga über den Stadtgraben geflogen sei. Ein Dritter hat beobachtet, wie sie beim Flugversuch mit einem Rechen in eine Hecke gefallen sei und sich an der Hand verletzt habe. Der mächtige Johann Eustachius von Schlitz erklärt, Merga Bien habe ihm eine schwere Krankheit zugefügt. Und den Tod ihres zweiten Ehemanns sowie ihrer beiden Kinder soll sie selbst herbeigeführt haben, mit Giftmischerei, einer Zaubersalbe.

Merga Bien ist eine von Unzähligen, gegen die sich plötzlich solche Vorwürfe auftun. In vielen Regionen wenden sich Nachbarn, ganze Gemeinden gegen Frauen aus ihrer Mitte. Erkennen in einer der ihren den ärgsten Feind. Die Theologen haben die Hexenlehre geschaffen, die weltlichen Gerichte Anklage und Aburteilung übernommen. Ihren Verfolgern ausgeliefert aber werden die Hexen von Menschen, mit denen sie leben.

Die Zeit der Massenprozesse beginnt lange nachdem der Glaube an die Hexensekte in den Köpfen festgefügt ist. Um das Jahr 1560 bricht sie an, quer durch Europa, vielleicht 50.000 Menschen wird sie bis Mitte des 17. Jahrhunderts das Leben kosten. Fast die Hälfte der Hinrichtungen entfällt auf die Regionen, die heute in Deutschland liegen. Die letzte angebliche Hexe stirbt 1782 in der Schweiz. In Südfrankreich hingegen, in Spanien und Italien, den Machtzentren der Inquisition, ist die Hexenverbrennung nur eine Randerscheinung, weil sie wenig mit tatsächlicher Andersgläubigkeit zu tun hat. Die Kirchenoberen im Vatikan äußern zunehmend Zweifel an der Massenverfolgung der Hexen, fordern gar Mäßigung. Aber im konfessionell zersplitterten Mitteleuropa hört man nicht auf sie.

Die ersten besonders schweren Verfolgungswellen gibt es in katholischen wie protestantischen Gebieten um 1590 – in einer Zeit, die wie kaum eine andere nach Erklärungen, nach Schuldzuweisungen verlangt. Denn über Mitteleuropa hat sich die Kälte der Kleinen Eiszeit gelegt, eine anhaltende Klimaverschlechterung, mit harten Wintern und Frost bis weit ins Frühjahr, mit kühlen, regennassen Sommern, Unwettern und Hagelstürmen, die ganze Ernten vernichten. Missernten machen das Lebensnotwendigste knapp und teuer. Der Mangel bringt Hunger, Krankheiten und Seuchen.

Das Leben ist unsicher, zerbrechlicher noch als sonst. Und die Menschen sind anfällig für die Art von existenzieller Angst, die auf Abwehr bedacht ist, die nach Sündenböcken sucht. Am schwersten trifft der Wetterwandel im deutschsprachigen Raum die Weinregionen im Südwesten, da die Reben sehr witterungsanfällig sind. Hier wütet die Hexenverfolgung am schlimmsten. In jedem Unglück, das sie befällt, sehen die Menschen nun Schadenzauber. In Fehlgeburten, Viehsterben, dem Verlust von Hab und Gut. In vielen Gegenden wählen Dörfer Hexenausschüsse, die belastende Beweise gegen Verdächtige sammeln sollen.

Oft gehen den Verdächtigungen jahrelange Spannungen, Konflikte, Rivalitäten voraus: Erbstreitigkeiten, Familienfehden, Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Nachbarn. Und vor allem sind es seit dem Erscheinen des „Hexenhammers“ Frauen, die unter Verdacht geraten. Manche sind besonders gefährdet. Weil sie Fremde sind oder Außenseiterinnen, arm, alt, alleinstehend, weil sie auffallen durch ihr Äußeres oder ihr Verhalten. Weil sie, zufällig oder nicht, gerade in der Nähe sind, wenn das Schicksal sich für andere zum Schlechten wendet. So sind etwa unter denen, die als Hexen angeklagt werden, besonders viele Hebammen. In Aschaffenburg werden 1592 gleich drei hingerichtet.

Einer von ihnen wirft die Anklage Zauberei vor, nachdem bei einer Geburt, bei der sie helfen sollte, das Kind erst dann zur Welt kam, als nach Stunden Nachbarsfrauen eingriffen. Das Neugeborene war tot, aber äußerlich seltsam unversehrt. Im Verhör gesteht die Hebamme, das tote Kind zu Zaubersalbe verarbeitet zu haben, auch wenn andere bezeugen können, dass es auf dem Kirchhof begraben worden ist. Die Angeklagte stirbt als Hexe. Ihre Nachfolgerin als Hebamme wird jene Frau, die sie beschuldigt hat.

In der süddeutschen Grafschaft Werdenfels steht 1589 die Bauernwitwe Elisabeth Schlamp aus Garmisch als Hexe vor Gericht. Sie ist über 80 Jahre alt und wohl auch wegen ihres seltsamen Äußeren verdächtig. Mit ihr verhaftet man ihre ledige Tochter sowie eine Zuwanderin aus Tirol.

> Der VATIKAN MAHNT zur Zurückhaltung

Durch ihre Aussagen unter der Folter reißen die Frauen andere mit in den Tod. Binnen drei Jahren fallen in der Grafschaft 51 Menschen den Hexenverfolgungen zum Opfer. Fast jede Beschuldigung zieht andere nach sich. Aus dem kleinsten Verdacht, den ein Einzelner hegt, kann eine ganze Welle von Verfolgungen, Prozessen, Hinrichtungen erwachsen.

Oft greift die Hexenjagd von einem Ort auf den nächsten über. Landesherren und ihre Behörden geben den Forderungen ihrer Bürger nach, die Hexen zu bekämpfen, um sich so als gute und gerechte Herrscher zu erweisen – und die Wut und Angst, die aus der Not gewachsen sind, einzudämmen und dem allbeherrschenden Wunsch zu folgen, Schuldige zu finden.

Manche der Herrscher treiben die Verfolgung aus tiefer Überzeugung selber voran, oder um ihre Macht zu sichern. Besonders heftig erfasst der Hexenwahn Gebiete, die zwischen dem katholischen und dem neuen protestantischen Glauben stehen, in denen die Menschen nach dem Willen ihres Herrschers die Religion wechseln mussten oder Grund haben zu fürchten, dass ihnen ein anderer Glaube aufgezwungen werden soll.

**DAS HOCHSTIFT FULDA** ist eines dieser Territorien, die zwischen beiden Religionen schwanken. Die Mehrheit der Einwohner hängt den Lehren Luthers an, vor allem Angehörige der Oberschicht: Stadträte, Bürgermeister, Ritter mit Besitzungen im Umland der Stadt. Doch ihr Herr, der Fürstabt, ist katholisch. Missernten, Hunger, Teuerungen machen hier zudem, wie anderswo im Reich, das Leben mühsam, erschweren die Versorgung von immer mehr Menschen. Die Bevölkerung der Residenzstadt Fulda ist von 1570 bis 1600 von gut 5300 auf mehr als 6200 Menschen angewachsen und versucht nun, sich abzuschotten.

Die Stadtoberen erschweren Fremden den Zuzug, Neubürgern den Eintritt in die Zünfte, neuen Familienverbänden den Zugang zur Macht, indem sie ihnen die Beteiligung am Stadtregiment verwehren. Auf den Dörfern nimmt die Zahl der Ärmsten, der Landlosen und Tagelöhner, immer weiter zu. Auch in Fulda findet die Hexenangst also ihre Gründe – vor allem aber eine Obrigkeit, die gewillt ist, sie zu schüren. Hier trifft ein Richter, der sich an den Prozessen hemmungslos bereichert, auf einen Landesherrn, dem die Verfolgung zumindest gelegen kommt.

Der Hexenrichter Balthasar Nuß, Merga Biens Ankläger, ist ein Vertrauter des Fürstabts Balthasar von Dernbach, der mit missionarischem Eifer danach strebt, das Stift zum katholischen Glauben zurückzuführen. Nach seinem Amtsantritt im Jahr 1570 hat sich der Fürstabt schnell Feinde gemacht mit seinem Glaubenseifer, seinen hartnäckigen Bekehrungsversuchen. Bereits nach wenigen Jahren wird er von seinen Gegnern zur Abdankung gezwungen und erst 1602 nach zähen Verhandlungen um sein Territorium vom Kaiser als Regent wieder eingesetzt. Der Hexenrichter Balthasar Nuß ist in dieser ganzen Zeit treu an der Seite des zwischenzeitlich entmachteten Landesherrn geblieben, belohnt mit Posten, zunächst als Oberförster und Stallmeister, schließlich als sogenannter Zentgraf, der den Vorsitz führt über die Gerichtsbarkeit des gesamten Bezirks.

Nuß sei nicht qualifiziert für sein Amt, heißt es unter den Räten am Hof, er habe nichts anderes gelernt in seinem Leben, als Sättel zu wischen, Pferde zu striegeln und ihren Mist aufzukehren. Und er gilt als Mann, der keine moralischen Bedenken kennt. Jahre zuvor hat er als Diener eines protestantischen Ritters in dessen Auftrag einen ehemaligen Pfarrer erschossen. Am Fürstenhof nennt man ihn „Lügen-Balzer“. Schon sein Vorgänger im Amt des Zentgrafen hat Hexen vor Gericht gebracht. Unter Nuß aber beginnt eine Verfolgungswelle, wie es sie in der Stadt so zuvor nicht gegeben hat. Die ersten Verhaftungen und Prozesse vor dem Stadtgericht in Fulda stützt er auf Beschuldigungen, die er an seinem früheren Dienstort erpresst hat – mithilfe der Folter.

> Die FOLTER kennt mehrere STUFEN

Der Weg zum Geständnis führt über gebrochene Körper. Über Qualen, schlimmer als der Tod. Die blutigen Wunden, die ihre Tortur hinterlässt, die verrenkten Leiber, die berstenden Knochen gelten Richtern wie Balthasar Nuß als notwendige Folgen der Beweisfindung. Der Gewalt, die Geständnisse hervorbringt, sind bei Hexen kaum Grenzen gesetzt. Und Nuß ist oft anwesend, wenn der Scharfrichter zur Marter anhebt.

Vier Grade kennt die Peinigung in Fulda, angefangen mit dem Auspeitschen auf dem Vorplatz des Stockhauses in der Judengasse. Auf die Peitsche folgen die Daumenschrauben, dann die Spanischen Stiefel – Beinschrauben aus Eisenplatten, angelegt und immer fester gezogen, bis Blut fließt und Knochen brechen. Am Ende droht die Streckbank. Oder das Aufziehen an einem Tau, der Chorda: Das Seil hängt von einem Haken an der Decke und die Hexe mit den hinterm Rücken gefesselten Händen am Seil, die Füße mit Steinen beschwert. Dann zieht der Scharfrichter sie nach oben, durch das Gewicht renken sich die Schultern aus, der Körper gekrümmt vom Schmerz bis zur Ohnmacht.

[![95214fc5-c6ea-449a-99b4-7790df4d6b10.jpg](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-08/scaled-1680-/95214fc5-c6ea-449a-99b4-7790df4d6b10.jpg)](https://wiki.pickablue.info/uploads/images/gallery/2026-08/95214fc5-c6ea-449a-99b4-7790df4d6b10.jpg)

<figure class="no-tts no-tts wp-block-image article-in-image bild" id="bkmrk-die-unter-schmerzen-"><figcaption class="no-tts no-tts wp-element-caption">DIE UNTER SCHMERZEN geständigen Hexen werden erwürgt, geköpft oder lebendig verbrannt (oben links eine legendenhafte Foltermethode, bei der der Beschuldigte in einer Bronzeskulptur erhitzt wird). Den Angehörigen stellt der Richter in Fulda die Prozesskosten in Rechnung. Mitunter müssen sie sogar das Holz, Reisig und Stroh für den Scheiterhaufen zahlen (Kupferstich, 1533)</figcaption></figure>Die Chorda ist Balthasar Nuß unter allen Folterinstrumenten das liebste. Manchen seiner Gefangenen lässt er zudem noch die Füße anbrennen, während sie am Seil schwingen. Steht schreiend daneben mit seinem Richterstab und fordert sie auf, ihre eigene Schuld zu bekennen und die von anderen, die er ihnen vorsagt, mit Namen und den Gassen, in denen ihre Häuser stehen. Und droht damit, dass der Scharfrichter zu Würzburg ihn einen Trank gelehrt habe, der jeden zum Geständnis bringe. Manchmal lässt er den Frauen mit Gewalt Weihwasser einflößen.

Niemand weiß, ob auch Merga Bien bereits in den ersten Tagen nach ihrer Anklage gemartert wird. Dutzenden Peinigungen anderer aber wohnt Balthasar Nuß sicher bei. Einige Opfer sterben noch während der Folterungen oder bald danach. Die wenigen, die nicht gestehen und die überleben, werden als Krüppel aus der Haft entlassen. Die übrigen brennen nach dem erzwungenen Geständnis auf dem Scheiterhaufen, bei lebendigem Leibe, wenn man sie nicht zuvor erwürgt oder enthauptet hat. Für die Jesuitenpatres, die den Fürstabt in seinem Bemühen unterstützen, Fulda wieder katholisch zu machen, fördern die vielen Todesstrafen die Sache der Kirche. Denn die Hexenjagd führt Tausende zurück zum alten Glauben.

Nach den Hinrichtungen treibt Balthasar Nuß bei den Familien der vermeintlichen Hexen die Gebühren ein für die Vorladung der Schöffen, Beisitzer und Zeugen, für die Verpflegung von Richter, Schreiber, Henker und Handlanger. Wein und Bier, die er vorgeblich für die Verköstigung seiner Helfer bestellt und berechnet, liefern die Wirte bisweilen gleich direkt ins Haus des Hexenrichters statt ins Gericht. Oft lässt Nuß die Angehörigen das Doppelte der tatsächlichen Kosten zahlen. Selbst Holz, Reisig und Stroh für die Scheiterhaufen, die er kostenlos aus den Wäldern und Ländereien des Stifts erhält, stellt er in Rechnung. Die Hälfte aller Einnahmen aus den Prozesskosten unterschlägt er. Manche der beschuldigten Frauen entlässt er gegen Bestechungsgelder aus der Haft, oder er verzichtet gleich auf ihre Verfolgung.

**WAS ABER BLEIBT** von einem Leben, dem erst einmal der Verdacht der Zauberei anhaftet? Geld kann die Freiheit wiederbringen, jedoch keinen Vorwurf aus der Welt schaffen. Muss nicht, wer einmal als Hexe galt, für immer mit dem Misstrauen seiner Nachbarn leben? Vielleicht kann Blasius Bien sich damit nicht zufriedengeben. Er versucht nicht, seine Ehefrau freizukaufen: Er will ihr Gerechtigkeit verschaffen. Der Anwalt, den er beauftragt, legt Widerspruch gegen die Inhaftierung ein beim Reichskammergericht in Speyer, zumindest das ist trotz der begrenzten Rechte der Angeklagten möglich.

Tadellos seien der Ruf und der Lebenswandel seiner Mandantin, einer Frau, die gottesfürchtig großgezogen worden und von Jugend an tugendsam gewesen sei, eine fromme Kirchgängerin, die Freundschaften ausnahmslos mit ehrlichen und achtbaren Leuten pflege, so argumentiert der Anwalt. Die Teufelsweiber dagegen, die sie wohl unter der Folter beschuldigt haben: getrieben vom Neid auf Mergas Vermögen und ihr deshalb spinnefeind. Ihre Aussagen voller Widersprüche, mal wollen sie Merga Bien beim Hexentanz in einem Garten bei der Wiesenmühle gesehen haben, dann in einem Kleegarten, dann auf dem Rasen vor dem Neuenberg, zu Zeiten, als sie nicht in Fulda, sondern in Michelsrombach gelebt hat.

Der Hexenrichter habe gegen geltendes Recht verstoßen, weil er Merga keine Möglichkeit zur Verteidigung gegeben habe, keinen der vielen Zeugen angehört, die für sie sprechen könnten. Stattdessen sollen Schöffen und Beisitzer in Fulda durch die Gassen gegangen sein, um andere zu finden, die Anschuldigungen gegen sie vorbringen. Weder Merga noch ihr Ehemann wissen, was genau man ihr vorwirft. Ihr Anwalt darf sie weder besuchen noch die Protokolle der Aussagen einsehen, auf denen die Beschuldigungen gründen.

Nichtig sei die Anzeige, wenn Ort und Zeit des Verbrechens nicht genau genannt werden könnten, so der Anwalt. Die Zeugen: unglaubwürdig. Die Beweise: nicht eindeutig. Die Verdächtigungen: erlogen. Das Gericht habe kein Recht, seine Mandantin weiter gefangen zu halten, viel weniger noch, sie zu foltern. Er bitte dringend, Merga Bien in Ehren und mit gutem Leumund unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Am 27. Juli 1603, fünf Wochen nach Mergas Verhaftung, erlässt das Reichskammergericht ein Urteil, das in Fulda bei Gericht vor allen Schöffen und Beisitzern verlesen wird. Die Angeklagte ist unverzüglich in ein anderes Gefängnis mit besseren Haftbedingungen zu verlegen und soll für ihre Verteidigung Kontakt zu Freunden und Anwälten aufnehmen dürfen.

> Der HEXENWAHN fordert 50.000 TOTE

Dem Stadtgericht wird untersagt, Merga Bien zu foltern, ohne dass erhebliche und zulässige Beweise gegen sie vorliegen, vor allem, weil sie vermutlich schwanger sei (möglicherweise hat die Angeklagte diese besonderen Umstände bei ihrer Festnahme nur behauptet, weil sie sich Milde erhoffte). Sollte sich ihre Unschuld herausstellen, sei sie unverzüglich freizulassen. Halte sich das Fuldaer Gericht nicht an die Auflagen, sei eine Strafe von umgerechnet 2300 Gramm purem Gold fällig.

Vielleicht kommt Merga nach dieser Anordnung tatsächlich für einige Tage frei. Blasius Bien will mit einer Nichtigkeitsklage das Verfahren gegen seine Frau endgültig aufheben lassen. Vielleicht setzt er zu viel Vertrauen in die Macht des Reichskammergerichts. Vielleicht unterschätzt er seinen Gegner. Denn der Hexenrichter lässt seinen Vertreter in Speyer alle Anschuldigungen auflisten und gleichzeitig versichern, man wolle die Angeklagte weder der Folter unterziehen noch verurteilen.

Einen einzigen Tag nur habe sie im Hundestall verbringen müssen, fügt Nuß hinzu, weil die Gefängnisse überfüllt gewesen seien, dann habe man ihr eine eigene Kammer zugewiesen, um die andere Inhaftierte sie beneidet hätten. Und wann immer es Fleisch gegeben habe, sei ihr zweimal täglich Gebratenes gebracht worden sowie frisches Leinen, um sie vor Ungeziefer zu schützen. Jederzeit hätten Ehemann und Anwalt sie besuchen können. Gegenüber Blasius Bien behauptet der Hexenrichter, Merga habe die Vorwürfe längst bereitwillig gestanden. Und für den Fall, dass er sich weiterhin einmische, bekomme er es mit dem Fürstabt zu tun, dem Landesherrn.

Diese unverhohlene Drohung verfehlt ihre Wirkung nicht. Blasius Bien gibt auf. Schon am 4. August wird Merga erneut verhört, diesmal in ihrem eigenen Haus neben der Zunftherberge der Seiler, dem Gasthaus „Zum Güldenen Stern“. Selbst ihre Schwangerschaft, aus Verzweiflung vorgetäuscht oder nicht, wird gegen sie ausgelegt. In 14 Jahren Ehe hat sie kein Kind zur Welt gebracht – vielleicht trägt sie nun ein Teufelsbalg, den Antichrist selbst, im Leib? Balthasar Nuß lässt sie jetzt auf jeden Fall foltern. Der Schmerz frisst sich durch den Körper, verdrängt allen Willen, alle Vernunft.

Am Ende ist es ganz einfach, sich gegen den Schmerz zu entscheiden, ganz selbstverständlich, zu gestehen. Wenige Worte nur, und es ist vorbei. „Ach Gott, so will ich es getan haben“, sagt Merga Bien. Und sie gibt andere preis, die Hexen seien wie sie. In ihren letzten Tagen vor Gericht erklärt sie, ihr Geständnis sei falsch, ebenso die Beschuldigungen und Namen, nur unter den Qualen der Folter genannt. Als man sie fragt, weshalb sie ihre Aussagen nicht offiziell zurücknehme, antwortet sie rätselhaft: Was man an diesem Ort einmal bekannt habe, dürfe man nicht widerrufen. Vielleicht ist diese Entscheidung die einzige, die ihr bleibt: Die Wahl, das alles zu beenden, indem sie das Urteil hinnimmt. Nach 14 Wochen Haft entlässt der Hexenrichter Merga Bien in den Tod.

Im Herbst 1603 stirbt sie auf dem Scheiterhaufen – eine von 60 Frauen, die in diesem Jahr in Fulda brennen. Wochen zuvor sind auch Mergas Mutter und Tante als verurteilte Hexen ins Feuer gegangen. Jesuitenpatres begleiten die Hexen auf dem Weg zum Hinrichtungsplatz vor der Stadt. Tausend stolpernde Schritte, allen Blicken preisgegeben, in denen Abscheu liegt, Furcht und Ekel und manchmal Mitleid. Als abstoßende Gestalten führt man sie den Zuschauern vor, verdreckt und übel riechend von Tagen und Wochen der Haft. Die Gesichter verzerrt, die Körper gezeichnet, die Kleider starr vom Schmutz der Kerker. Todgeweihte, von denen am Ende, wenn das Feuer verlischt, nicht mehr als Aschestaub und Knochensplitter bleiben, die man ins Wasser wirft wie Unrat.

Am 22. März 1604 begleicht Blasius Bien die Rechnung, in der Balthasar Nuß die Kosten für die wochenlange Haft und den Prozess verzeichnet hat. Mit dem Entgelt für den Scharfrichter, der sie gefoltert hat, und der Gebühr für Reisig und Stroh für ihren Scheiterhaufen zahlt Blasius für die Qual und die Hinrichtung seiner Frau 91 und einen halben Gulden und fünf Batzen. Für diese Summe hätte er fünf Pferde kaufen können oder 45 Schweine. Zwischen 1603 und 1606 lässt Balthasar Nuß in Fulda rund 250 Menschen als Hexen hinrichten. Erst der Tod des Fürstabts macht seinem Treiben ein Ende. Kaum einen Monat regiert der neue Landesherr, als Dutzende Bürger eine Klageschrift gegen den Zentgrafen einreichen.

Der neue Fürstabt lässt Nuß im April 1606 absetzen und ordnet eine Untersuchung an. Drei Monate später wird Nuß verhaftet, erhebt das Fuldaer Gericht Anklage gegen den in Ungnade Gefallenen. Das Verfahren zieht sich hin. Im 13. Jahr seiner Haft fällt schließlich das Todesurteil gegen den Hexenrichter. Am Nikolaustag 1618 wird er mit einem Karren zum Gericht gefahren und enthauptet. Hingerichtet wird er wegen Unterschlagung und Verstößen gegen die Prozessvorschriften. Selbst in den Klageschriften der Bürger, die den Prozess gegen ihn betrieben haben, findet sich als Vorwurf nur, dass er ihre Frauen, Mütter, Schwestern unrechtmäßig schnell abgeurteilt und horrende Kosten in Rechnung gestellt hat. Aber kein Wort darüber, dass all diese Frauen eines gemein hatten: Sie waren unschuldig.

##### 3. Das bayerische Hexenmandat 1611 (Quelle)

<section class="info" id="bkmrk-kurzbeschreibung-die">**Kurzbeschreibung**

Die deutschen Territorien brachten einen breiten Korpus an Gesetzen zur strafrechtlichen Verfolgung von Anschuldigungen der Hexerei hervor. Ihr Status als Kapitalverbrechen wurde im Reichsgesetz durch das von Kaiser Karl V. 1532 erlassene Gesetzbuch <span class="dta-i">Lex Carolina</span> festgesetzt. Gesetze für einzelne Fürstentümer folgten. Während der überwiegende Teil der früheren Jurisprudenz bei Hexenprozessen den Schadensbeweis \[<span class="dta-i">maleficium</span>\] verlangte, erklärte ein sächsisches Gesetz aus dem Jahr 1572, dass alle, die Pakte mit dem Teufel schlössen, hingerichtet werden sollten, egal, ob der Schaden nachzuweisen sei oder nicht. Im Laufe der großen Verfolgungs- und Hinrichtungswelle, die zwischen den 1570er und 1660er Jahren über die deutschen Territorien rollte, wurden solche Gesetzesvorschriften in Fürstentümern aller drei Konfessionen erlassen und mehr oder weniger streng durchgesetzt—in katholischen (Baden-Baden, 1588), lutherischen (Kursachsen, 1572) und reformierten (Kurpfalz, 1582). Auf deutschem Gebiet wurden mindestens 22.000, vielleicht sogar 30.000 Personen (darunter unverhältnismäßig viele Frauen) wegen Hexerei hingerichtet, mehr als in jedem anderen europäischen Königreich.

Kein Versuch der modernen Geschichtsforschung, diese Welle an Gesetzen, strafrechtlichen Verfolgungen und Hinrichtungen auf eine Einzelursache zurückzuführen oder selbst auf einen spezifischen Ursachenkomplex, hat der kritischen Prüfung standhalten können. Viel leichter zu erklären ist, wie diese Welle schließlich untergraben wurde. Die Hexenverfolgung durch den Staat, die in dieser Ära eine Innovation darstellte, reagierte auf eine reale Furcht in der Bevölkerung, dass Hexen mit dem Teufel verbündet seien. Sie versuchte jedoch, diese Furcht unter gesetzliche Kontrolle zu bringen. Dieser Schritt und nicht etwa eine allgemein verbreitete skeptische Einstellung gegenüber der Realität der Hexerei, forderte Rechtsgelehrte heraus, indem er ernste Verfahrensfragen hinsichtlich der prozessrechtlichen Angemessenheit—nicht unbedingt der Realität—der Strafverfolgungen aufkommen ließ. Mit diesen Streitpunkten, zuerst in Inquisitionsgerichten (d.h. kirchlichen Gerichten) im katholischen Italien und Spanien thematisiert, wo die Verfolgungen früher als anderswo gestoppt wurden, sahen sich auch die weltlichen Gerichte der deutschen Territorien konfrontiert. Bis zum ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts hatte sich Uneinigkeit über die Wirksamkeit gerichtlicher Lösungen für das Problem verbreitet. Die Unstimmigkeiten hatten sich zunächst in München ergeben, wo eine Debatte unter den Beratern des bayerischen Herzogs zu unterschiedlichen Meinungen führte, die in dem bayerischen Hexenmandat von 1611 zum Ausdruck kamen. Während die Partei, die eine strenge Verfolgung beschuldigter Hexen befürwortete, die Oberhand bei der Abfassung des Gesetzes behielt, vermochte eine Gruppe Moderater die Durchführung des Gesetzes in solchem Maße zu behindern, dass es praktisch unwirksam wurde. In Bayern fanden fortan keine großen Verfolgungswellen mehr statt. Das bayerische Gesetz, so ist argumentiert worden, markierte eine Abkehr von der angestrebten Durchsetzung religiöser Ziele (der Seelenrettung) mit politischen Mitteln (Gesetz und Bestrafung). Die hier wiedergegebene Einleitung und Auszüge vermitteln die Vorstellungen über Hexerei und Zauberei, wie sie von gebildeten Kreisen vertreten wurden—doch nicht nur von ihnen.

<div class="container" style="text-align: justify;"><div class="row article-wrapper"><div class="col-md-9 col-lg-8 article-part content volume-1 hidden" id="bkmrk-alles-anzeigen-%E2%8C%B5"><div><div class="source-description">  
</div></div>[Alles anzeigen ⌵](https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/das-bayerische-hexenmandat-1611)</div></div></div></section><section class="source" id="bkmrk-quelle-landgebott-wi">**Quelle**

**Landgebott wider die Aberglauben, Zauberey, Hexerey und andere sträffliche Teuffelskünste**

Von Gottes Genaden, Wir Maximilian, Pfalzgrave bey Rhein, Hertzog in Obern und Nidern Bayern etc.

<span class="gap">\[<span title="irrelevantes Material">…</span>\]</span> Nachdem wir in unserer bißanhero getragenen Landtsfürstlichen Regierung uns nichts mehrers angelegen seyn lassen, als daß wir unsere von Gott anvertraute Landt und Leuth in gewünschtem Friden, guetem gleichmessigem Rechten, auch Christlicher Zucht und Erbarkeit, mit anordnung und anstellung alles deß jenigen, was zu allgemainer wolfart unserer Underthonen, an Seel und Leib, immer befürderlich, fürstendig, und ersprießlich seyn mag, regiern und erhalten möchten, auch solche unsere Vätterliche Christliche fürsorg noch also hinfürters zu continuieren und zu beharren, sonders genaigt, und begierig seyn:

Und aber uns glaubwürdig fürkombt, daß in unserm Landt und Fürstenthumben laider die Superstitiones und Aberglauben, wie auch das verdächtig ansegnen für Kranckheiten an Viech und Leuthen, und in Summa die Sortilegia mit wahrsagen oder angemasten offenbarung haimblicher verborgener und künfftiger ding (die Gott dem Allmechtigen allein zuwissen zustehn und gebüren) nit ohne grossen verdacht der Zauberey, und vermuetlicher expressae invocationis, das ist, außtruckenlicher anrueffung deß bösen Geists, bevorab bey dem gemainen schlechten Volck einreissen und uberhand nemmen wöllen, daß sich nit allein zubesorgen, es möchten hierdurch etliche nach und nach gantz und gar in das hochverbotten und verdambte Laster der Häxerey und Zauberey, auch zu verlaugnung Gottes deß Allmächtigen, seiner würdigsten Mutter der hochgebenedeyten Junckfrawen Mariae, und aller Heiligen verlaytet und verführt (darzu dann die Superstitiones und Aberglauben auch das vermaint ansegnen, so mehrer thails reimen weiß beschicht, der erste staffel und gradus, auch pactum si non expressum, tamen tacitum &amp; impliciatum cum Daemone, das ist, wo nit ein außtruckliche verbündnus, jedoch ein heimbliches verborgenes vertrawen zu dem bösen Feind, als dem die würckung, so auß dergleichen aberglaubigen verhandlungen erfolgt, notwendig zuzeschreiben, gemainiklich mit underlauffen thuet, wie diß ansehenliche Theologi und Rechtsgelehrte bezeugen) sonder auch, wo mit abstellung dergleichen Superstition und Aberglaubens, auch darauß entspringenden Sortilegien und verdächtiger Künst (so an statt der Abgötterey von dem bösen Geist erfunden) nit gebürlich und statlich einsehen fürgenommen werden soll, Gott der Allmechtig zu billichem Zorn gegen uns Menschen bewegt, und unser Landt und Leuth mit thewrung Krieg und Pestilentz auch andern manigfaltigen Plagen straffen und angreiffen möchte:

So haben wir als ein Christlicher Fürst solches alles billich zu gemüt und zu hertzen zuführen, bevorab, daß die Superstitiones und Aberglauben nit so ein geringe oder schlechte Sünd oder Mißhandlung, als ins gemain darvon gehalten werden will, Seytemalen alle Superstitiones und vanae observationes oder Aberglauben von dem Feindt deß gantzen Menschlichen Geschlechts dem verfluchten Teufel (Gott wöll uns gnädiglich vor ime behüten) erfunden, welcher von anbegin der Welt die Menschen alsbaldt zur Abgötterey angeraitzt, und als durch das bitter Leyden und Sterben unsers lieben HErrn Iesu Christi sein deß bösen Geists Reich zerstört, hat er an statt der offenbaren sichtigen Abgötterey (welche durch unsern Christlichen Glauben auffgehebt) die verborgene anruffung seiner hülff, underm schein der guetthätigkeit, durch die Aberglaubische künst gereimbte und ungereimbte Segen und Sortilegia eingefürt, darmit er die Possession und besitzung der armen Seelen, dern er durch den Todt unsers Heylandts am heiligen Creutz entsetzt, widerumb heimblich und mit arglistigkeit einbekommen möcht, also auff dise weiß das erste und höchste Gebott, zu dem sich ein Christenmensch in der heiligen Tauff verbindet, ubertretten und darwider verbrochen, auch die Hoffnung, welche der Mensch zu Gott haben soll, auff die eytele und lähre observationes, Superstitiones und Aberglauben auch vim carminis, das ist, zauberische oder doch Aberglaubige erfundene reymen oder andere ungereimbte vers und sprüch gewendt wurde.

Wann nun zu versöhnung Gottes deß Allmechtigen, und abwendung von demselben antrohender straffen deß Unglaubens und solcher haimblicher Abgötterey kein bessers mittel, als daß durch die Christlich Obrigkeit selbs die Ehr Gottes gerettet, die Superstitiones Aberglauben gereimbte und ungereimbte Segen und Sortilegia ernstlich verbotten, <span class="gap">\[<span title="irrelevantes Material">…</span>\]</span> haben wir umbsovil mehr ursach dem Exempel und fueßstapffen anderer Christlichen Potentaten, und angedeuten hailsamen satzungen nachzufolgen.

Wollen hierauff nit allein die Artem divinandi, oder das vermaintlich wahrsagen, wie auch das ärgerlich rathfragen solcher Wahrsager und Künstler, bey denen in gemainem Kayserlichen Rechten aufgesetzten Peenen und straffen, sonder auch alle Superstitiones Aberglauben Segen und dergleichen verdächtige Sachen.

Wir wollen auch dißfals kein underschied gehalten haben, ob dergleichen Aberglaubische und verdächtige Künst oder Segen zu einem guten endt, Viech und Leuthen auch den liebseligen Früchten zuhelffen, oder aber zuschaden angesehen seyn, In sonderlicher erwegung alle unnatürliche Künst der Zauberey verdächtig <span class="gap">\[<span title="irrelevantes Material">…</span>\]</span>.

\[So sei\] nit allein uber diejenige, welche sich Artis divinandi, oder deß wahrsagens, es sey gleich mit widerbringung gestolnen oder verlornen Guets, oder in ander weeg anmassen, sonder auch welche Superstitiones und Aberglauben mit Wercken oder Worten und Segen, oder dergleichen verdächtige sachen gebrauchen, alles fleiß \[zu\] inquiriern und nach\[zu\]forschen, insonderheit auff die Nachrichter und dergleichen gesellen, wie auch etliche alte Weiber, bey denen in solchen sachen gemeinigklich raht gesuchet wird, auch auff die jenige Schmidt auff dem Landt, und wol auch in Stätten, die zu zeiten seltzame Künst yeben und gebrauchen, Ir spech und obacht haben <span class="gap">\[<span title="irrelevantes Material">…</span>\]</span>.

Es sollen auch die Beambte diß Mandat sambt dem Libell alle Jahr zweymal, zu Weinachten, und umb oder nach Pfingsten auff offentlichen Cantzeln verlesen lassen.

<span class="gap">\[<span title="irrelevantes Material">…</span>\]</span> Geben und geschehen in unser Statt München, under unserm fürgetruckten Secret, den zwölfften Tag Monats Februarij, Anno M.DC.XI.

\[Es folgt eine detaillierte Übersicht über abergläubische, magische Praktiken:\]

**Verzaichnus und Specification etlicher derjenigen Künst und Sortilegien, auch Superstitionen und Aberglauben, welche in gegenwertigem Mandat verbotten, darnach andere, so nit specificiert, leichtlich erkent und geurtheilt werden mögen.**

\[Das Mandat schließt mit 16 Artikeln, welche detaillierte Strafbestimmungen formulieren. Teufelsanbetung wird mit dem Feuertod bedroht (Art. 1), wer den Teufel anruft, ohne ihn wie Gott anzubeten, wird „nur“ geköpft (Art. 2). Weitere Beispiele:\]

3\. Articul. Die Wahrsager, Zauberer, Schwartzkünstler und dergleichen gesindel, welche umb der ursachen willen zu andern Leuthen in ihre, oder sonsten in frembde Heuser gehn, damit sie wahrsagen, oder ihr Zauberey und Wahrsagerkunst treiben, und im werck vollbringen, Item die jenige, welche Teuflische Zauberische verbottne Künste brauchen, dardurch sie Wahrsagen, haimbliche sonsten unbekandte unbewuste verborgene sachen erforschen, und entdecken, offenbaren, traum außlegen, Nativitetenstellen etc. wie in gleichem auch die jenige, so sich für dergleichen Künstler außgeben, und darfür wöllen angesehen seyn, und welche sich gegen den jenigen, die umb dergleichen sachen willen zu ihnen kommen und sie fragen, willig und beraith hierzu anerbieten, dise allesambt so solche Verbrechen ernstlich begangen oder doch andere Leuth darmit verführt zuhaben uberwunden, sollen mit dem Schwerdt hingerichtet werden.

4\. Articul. Also auch diejenigen, welche durch philtra oder eingebung speiß oder trancks oder anderer ding machen und zuwegen bringen, daß eins das ander muß lieb haben, oder hingegen auff solche oder andere Zauberische weiß neydt und haß under den Leuten erwecken, nicht weniger die Mann und Weiber verzaubern, es geschehe durch eingeben oder Aberglaubische verknüpffung, oder in andere weg, daß sie ohnwiderbringlich untauglich und unfruchtbar werden, oder doch umb all jhre gesundtheit kommen, die auch durch Aberglaubische mittel und Zauberwerck gefährliche und tödtliche Kranckheiten jemants anhengen, sollen alle gleichermassen mit dem Schwerdt gerichtet, und zu zeiten nach gelegenheit der umbständt solcher Verbrechen auch wol hinnach zu Aschen verbrennt werden.

5\. Articul. Alle die jhenige, welche zu den Zauberern, Wahrsagern, und andern jetzt vermelten Personen gehn, lauffen, oder sie zu sich beruffen, sie um rath fragen, jnen glauben, auch beyfall geben, und jrer hülff und raths sich gebrauchen, da hierauß kein schaden erfolgt, so höher und am leben zustraffen, die sollen zu ewigen zeitten deß Landts verwiesen und alsdann jre Haab und Güter der Obrigkeit heimbgefallen seyn. <span class="gap">\[<span title="irrelevantes Material">…</span>\]</span>

7\. Articul. Der oder die jenige, welche nicht in ernst, sonder allein auß fürwitz schimpfsweiß, und kurtzweil halben (wie es sich etwan zu zeiten begibt) Zigeuner, Wahrsager, Zauberer, und andere fragen, ihnen die Hände bietten, darein sehen, und wahrsagen lassen, und man ein solches eigentlich von ihnen waiß, der oder dieselben sollen ein gantzes Monat aintweders in der Gefencknuß mit Wasser und Brodt abgestrafft, oder aber in einem Baw und dergleichen Handtarbeit zuverrichten, gegen empfahung der blossen notwendigen Leibs underhaltung geschickt, oder doch an einem Son- oder Feyrtag, wie vorangeregt worden, jederman zu schandt und spott für die Kirchen gestelt, oder ains oder zwaymal in der Keuchen mit Ruethen wol abbüeßt werden. Weren dann solche ursachen oder umbstende verhanden, warumben dern jetzt verstandenen straffen keine statt hette, so mag alsdann ein billich und gleichmessige geltstraff erkent und den verbrecher aufferladen werden. <span class="gap">\[<span title="irrelevantes Material">…</span>\]</span>

10\. Articul. Diejenige so nicht allein den Teuffel wie Gott angeruffen, angebettet, und verehret, sonder noch darzu Menschen, Viech, und den Früchten durch zauberey schaden zugefügt, sollen mit ebenmessiger straf deß Fewrs und einziehung der Gütter, auch nach gestaltsame begangener missethaten und schäden, ehe sie in das Fewr gesetzt, am Leib als mit eim, zweyen oder mehr griffen, durch glüende Zangen oder sonsten abgebüest werden. <span class="gap">\[<span title="irrelevantes Material">…</span>\]</span>

15\. Articul. Die Alchimisterey und Kunst Goldt auß etwem anderm, das nicht Goldt, und Silber auß nicht Silber zu machen, <span class="gap">\[<span title="irrelevantes Material">…</span>\]</span> solle <span class="gap">\[<span title="irrelevantes Material">…</span>\]</span> hiemit gentzlich und allerdings verbotten, und die uberfahrer dises verbotts von jedermennigklich für nichtloß und undüchtig gehalten, auch nach jhrem vermögen, umb ein nambhaffte Summa Gelts, oder in mangl dessen mit Gefencknus, Landtsverweisung, etc. oder anderwerts nach rechtlicher ermässigung gestrafft werden.

Quelle: Wolfgang Behringer, Hrsg., <span class="dta-i">Mit dem Feuer vom Leben zum Tod. Hexengesetzgebung in Bayern</span>. München, 1988, S. 165–70; abgedruckt in Bernd Roeck, Hrsg., <span class="dta-i">Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg 1555</span>–<span class="dta-i">1648</span>. Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung, herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 4. Stuttgart: P. Reclam, 1996, S. 160–68.

</section>##### 4. Aus dem <span class="dta-i">Märtyrerspiegel</span>: Die Hinrichtung der Maria van Beckum und ihrer Schwägerin (Quelle)

<section class="info" id="bkmrk-kurzbeschreibung-im-">**Kurzbeschreibung**

Im 16. Jahrhundert beunruhigte das Aufkommen der Täuferbewegung sowohl protestantische als auch katholische Autoritäten in den deutschsprachigen Ländern. Die verschiedenen Täufergemeinden unterschieden sich in ihren theologischen Ansichten und Gemeinschaftsstrukturen, aber im Allgemeinen machten sie ihr Bekenntnis zur Erwachsenentaufe, die Idealisierung der Trennung von weltlichen Interessen sowie die Ablehnung des Eides in ihren Gemeinden verdächtig. Im 17. Jahrhundert, als sowohl protestantische als auch katholische Autoritäten die Ausbreitung des Täufertums mit Gewalt zu verhindern versuchten, wurden Geschichten über Märtyrer von Glaubensgenossen gesammelt. Im Jahr 1660 veröffentlichte Thieleman J. van Braght <span class="dta-i">„Der blutige Schauplatz oder Märtyrer-Spiegel der Taufgesinnten oder wehrlosen Christen, die um des Zeugnisses Jesu, ihres Seligmachers, willen gelitten haben und getötet worden sind, von Christi Zeit an bis auf das Jahr 1660</span> “ auf Niederländisch, und es erschien 1685 mit Radierungen von Jan Luyken. 1749 wurde es auf Deutsch veröffentlicht. Die Sammlung hob insbesondere den Märtyrertod vieler Täufer hervor und ist nach wie vor ein wichtiger Prüfstein für Mennoniten, Amische und andere Täuferströmungen. Der Text und die begleitenden Bilder heben die Gewaltlosigkeit der Täufer gegenüber der Gewalttätigkeit ihrer Verfolger hervor.

Diese Textauszug aus dem <span class="dta-i">Märtyrerspiegel</span> schildert die Verbrennung von Maria van Beckum (ca. 1510-1544), einer niederländischen Adligen, die der Ketzerei beschuldigt wurde, und ihrer Schwägerin Ursula van Beckum. Der Text wurde von einer Radierung der Hinrichtungsszene illustriert. Die Geschichten über die Tapferkeit und Standhaftigkeit der Märtyrer unter den Täufern bremsten die Ausbreitung der Täuferbewegung keineswegs, sondern verbesserten ihren Ruf möglicherweise sogar.

</section><section class="source" id="bkmrk-quelle-ii.-buch-2.10">**Quelle**

<span class="dta-b">II. Buch</span>

<span class="dta-b">2.101 Maria von Beckum und Ursel, ihres Bruders Weib, im Jahre 1544.</span>

In diesem Jahre 1544 war eine Schwester im Herrn, Maria von Beckum genannt, welche um ihres Glaubens willen von ihrer Mutter aus dem Hause getrieben wurde; als dies im Stifte Utrecht ruchbar geworden und dem Statthalter gemeldet wurde, hat derselbe Goosen von Raesfeld mit vielen Dienern ausgesandt, um die Jungfrau bei ihrem Bruder Jan von Beckum, wohin sie geflüchtet war, zu fangen; hier musste sie aus dem Bette aufstehen und mit ihnen gehen; als sie aber einen großen Haufen Volkes sah, welcher um ihretwillen gekommen war, fragte sie ihres Bruder Weib Ursel, ob sie mitreisen und ihr Gesellschaft leisten wollte, worauf dieselbe antwortete, wenn Jan von Beckum damit zufrieden ist, so will ich gerne mit dir gehen, und wir wollen uns gemeinschaftlich in dem Herrn erfreuen. Als nun Maria solches von ihrem Bruder begehrte, war er damit wohl zufrieden, und Ursel zog deshalb mit ihr; hier war die Liebe stärker als der Tod und fester als die Hölle. Ihre Mutter und Schwester waren aus Friesland zu ihr gekommen; solches aber konnte sie keineswegs bewegen; sie hat von denselben Abschied genommen und ist mit ihrer Schwester Maria fortgezogen, weil sie lieber Ungemach leiden, als der Welt Freude haben wollte. Sie wurden zusammen nach Deventer geführt; hier kamen die blinden Leiter zu ihnen, die sie mit List zu ihren Menschensatzungen zu überreden suchten; sie aber antwortete: Wir halten uns an Gottes Wort und achten weder des Papstes Satzungen noch die Irrtümer der ganzen Welt; Bruder Grouwel wollte sie auch viel lehren, er konnte aber seine Sachen mit der Schrift nicht beweisen; als er sie nun nicht überwinden konnte, sprach er: Der Teufel redet aus eurem Munde, weg, weg, zum Feuer damit. Sie haben sich aufs Höchste gefreut, dass sie würdig wären, um Christi Namen willen zu leiden und seine Schmach tragen zu helfen; dann hat man sie auf das Haus zu Delden gebracht, wo man, wiewohl umsonst, viel Mühe angewandt hat, sie zum Abfalle zu bringen. Es kam von dem Burgundischen Hofe ein Verordneter, welcher die Messe, sowie die Satzungen des Papstes, trefflich herausstrich, aber er konnte den von ihnen angeführten Schriftstellen nichts abgewinnen. Hierauf hat er sie gefragt, ob sie wiedergetauft wären, worauf sie antworteten: „Wir sind einmal nach dem Befehle Christi getauft, wie er geboten hat, und die Apostel getan haben; denn es ist nur eine rechte Taufe; wer dieselbe empfängt, hat Christo angezogen und führt ein unsträfliches Leben durch den Heiligen Geist im Bunde eines guten Gewissens.“ Er fragte auch, ob sie glaubten, dass Christus ganz im Sakramente sei, welches sie für eine blinde Frage hielten und sagten: „Gott will weder Gleichnis noch Bildnis haben, weder im Himmel noch auf Erden; denn Er sagt durch die Propheten: Ich bin der Herr, und außer mir ist kein Heiland. Von dem Abendmahle aber finden wir, dass es Christus zum Gedächtnisse seines Todes mit Brot und Wein nachgelassen; so oft wir nun solches gebrauchen, sollen wir seinen Tod verkündigen bis Er kommt.“

Als nun diese Maria und Ursel die Einsetzungen des Papstes für Ketzerei hielten, so sind sie den 13. November in dem öffentlichen Gerichte zu Delden vor Pilatus und Kaiphas Gesellen gestellt und zum Tode verurteilt worden, worüber sie sich freuten und Gott lobten. Als nun das Volk ihre Standhaftigkeit sah und man sie zum Pfahl führte, haben viele geweint; sie aber sangen vor Freude und sagten: „Weinet nicht über das, was man uns antut; wir leiden nicht,“ sagte Maria, „als Zauberinnen oder andere Missetäter, sondern weil wir bei Christo bleiben und von Gott nicht weichen wollten; darum bekehret euch, so wird es euch ewig wohl gehen.“

Als nun die Zeit des Leidens herannahte, sprach Maria: „Liebe Schwester! Der Himmel ist uns geöffnet, weil wir hier eine kleine Zeit leiden, so werden wir uns in Ewigkeit mit unserm Bräutigam erfreuen.“ Hierauf haben sie sich einander den Kuss des Friedens gegeben. Auch baten sie dort gemeinschaftlich, dass Er den Richtern ihre Sünden vergeben wolle, denn sie wüssten nicht, was sie täten, und weil die Welt ganz in Blindheit versunken sei, so wolle sich Gott über sie selbst erbarmen und ihre Seelen in sein ewiges himmlisches Reich aufnehmen. Zuerst bemächtigten sie sich der Maria; dieselbe bat die Obrigkeit, dass sie doch nicht noch mehr unschuldiges Blut vergießen wollte, dann verrichtete sie ihr Gebet brünstig zu Gott und bat auch für diejenigen, welche sie töteten; darauf stand sie freudig auf und ging mit so großer Freude zum Holzstoße, dass es nicht beschrieben werden kann; dabei sagte sie: Dir, o Christe, habe ich mich übergeben, ich weiß dass ich ewig mit Dir leben werde. Darum, o Gott vom Himmel, in deine Hände befehle ich meinen Geist. Der Scharfrichter fluchte, weil die Kette nicht nach seinem Sinne war; sie aber sagte: „Freund, bedenke, was du tust, mein Leib ist dessen nicht würdig, dass du Christum darüber lästerst; bessere dich, dass du nicht in der Hölle brennen mögest.“ Der Prediger, welcher Lehrer zu Delden war, hat die Ursel abgewandt, sie aber wandte sich wieder um und sagte aus einem dringenden Gemüte: „Lasst mich meiner Schwester Ende sehen, denn ich begehre Teil zu nehmen an der Herrlichkeit, während sie eingehen wird.“ Als nun Maria verbrannt war, fragten sie jene, ob sie noch nicht abfallen wollte? Sie sagte aber: „Nein, um des Todes willen nicht; ich will den ewigen Gott nicht also verlassen.“ Sie wollten sie auch mit der leichteren Todesart des Schwertes begünstigen, sie aber sagte: „Mein Fleisch ist nicht zu gut, um für Christi Namen verbrannt zu werden.“ Damit sagte sie zu einer ihrer Basen: „Sagt Jan von Beckum gute Nacht, und dass er Gott diene, welchem ich nun geopfert werde.“

Als sie zum Scheiterhaufen kam, schlug sie ihre Hände zusammen und sprach: Unser Vater, der Du bist im Himmel. Ja, sprach der Pfaff, dort findet man ihn. Weil ich Ihn dort suche, sagte sie, muss ich des zeitlichen Todes sterben; hätte ich Ihn im Brote bekennen wollen, ich hätte wohl noch länger leben können. Als sie nun auf das Holz trat, glitt sie aus, worauf sie sagte: Es dünkt mich, ich falle ab; der Tyrann aber rief: Haltet ein, denn sie will abfallen! Nein, sprach sie, der Block weicht unter meinen Füßen; ich will in Gottes Wort nicht schwach werden, sondern bei Christo standhaft bleiben. Also haben sie sich bis an ihr Ende männlich gehalten und haben mit ihrem Tode das Wort Gottes mit großer Geduld und Freimütigkeit versiegelt und uns ein gutes Beispiel hinterlassen.

Quelle: Thieleman Janszoon van Braght, <span class="dta-i">Der blutige Schauplatz oder Märtyrer-Spiegel der Taufgesinnten oder wehrlosen Christen, die um des Zeugnisses Jesu, ihres Seligmachers, willen gelitten haben und getötet worden sind, von Christi Zeit an bis auf das Jahr 1660,</span> 5. Deutsche Auflage, Elkhart, IN, 1870. Online verfügbar unter: [https://maertyrerspiegel.de/schriften-und-werke/maertyrerspiegel/teil-2/MSphtmlse104#x120-1070002.101](https://maertyrerspiegel.de/schriften-und-werke/maertyrerspiegel/teil-2/MSphtmlse104#x120-1070002.101)

</section>#####  

##### 5. Ein Skeptiker betrachtet die Hexenverfolgung eingehender—Friedrich von Spee 1631 (Quelle)

<section class="info" id="bkmrk-kurzbeschreibung-die-1">**Kurzbeschreibung**

Die frühneuzeitliche Vorstellung von Hexerei—Schaden, der durch übernatürliche Mächte von einer Person im Bündnis mit dem Teufel begangen wird—war zu keiner Zeit völlig unangefochten. Johan Wier (auch: Johann oder Johannes Weyer) (1515–88), ein Arzt aus Brabant in den Niederlanden, war einer der ersten, der eine kritische Abhandlung über die strafrechtlichen Verfolgungen und Hinrichtungen wegen des Verbrechens der Hexerei veröffentlichte. Er argumentierte, dass Dämonen zwar existierten und der Teufel tatsächlich Trugbilder zur Irreführung von Menschen schaffen könnten, dieser jedoch nicht in der Lage sei, sie zur Schädigung ihrer Nächsten zu veranlassen. Er plädierte für eine nachsichtige Behandlung von Personen, die der Hexerei beschuldigt waren.

Nahezu 70 Jahre später veröffentlichte 1631 der deutsche Jesuit Friedrich Spee (1591–1635) anonym seine Schrift <span class="dta-i">Cautio Criminalis</span>. Seine scharfe Kritik an der Praxis der Hexenverfolgung basierte nicht auf einer Betrachtung der Teufelsmacht (wie bei Wier), sondern auf seiner Beurteilung, dass die damaligen Gerichtsverfahren es jedem der Hexerei Beschuldigten unmöglich machten, einen fairen Prozess zu bekommen. Dies traf besonders in den deutschen Territorien zu, in denen nach Spees Dafürhalten der Missbrauch gerichtlicher Folter und widernatürliche Verfahren die Verurteilung der Beschuldigten praktisch garantierten. Nach der üblichen Praxis war entweder ein Schuldeingeständnis oder die Leugnung der Schuld ausreichend für die Verurteilung in Hexenprozessen. Er stellte außerdem fest, dass in den deutschen Territorien die Strafverfolgung und Tötung von beschuldigten Hexen praktisch ungehindert ablief, während andere Länder (er nennt Spanien und Italien) sich dem nicht anschlossen.

</section><section class="source" id="bkmrk-quelle-%28a%29-die-glaub">**Quelle**

**(A) Die Glaubwürdigkeit von Hexendenuntiationen und die Anwendung von Folter.**

49\. FRAGE

<span class="dta-i">Welches die Argumente derer sind, die meinen, man müsse den Denunziationen der Hexen Glauben schenken, und behaupten, sie seien ausreichend, die Denunzierten daraufhin zu foltern?</span>

Es werden da viele Argumente vorgebracht, aber sie sind alle nicht stichhaltig. Wir werden sie der Reihe nach aufzählen und widerlegen.

I. Argument. Der Richter ist verpflichtet, die angeklagten Zauberer und Hexen nach anderen Schuldigen auszufragen, und sie sind verpflichtet, über andere auszusagen. Folglich muß man ihnen glauben und ihren Denunziationen vertrauen. Beweis: Wenn man ihnen keinen Glauben schenken dürfte, dann wäre es zwecklos, den Richter zur Frage und die Angeklagten zur Aussage zu verpflichten. (Binsfeld S. 248.)

Ich entgegne I: Wir, die wir der Ansicht sind, man dürfe den Denunziationen keinen Glauben beimessen, bestreiten infolgedessen auch, daß der Richter verpflichtet sei, sich um solche Denunziationen zu kümmern und einen Angeklagten danach zu fragen.

Ich entgegne II: Gesetzt auch, wir wollten zugeben, der Richter sei verpflichtet, den angeklagten Zauberer nach Mitschuldigen zu fragen, — so folgt daraus doch noch nicht, daß man ihm (wie jene wollen) alsbald zu glauben hat, wenn er sagt, er habe auf dem Hexensabbat Mittäter gesehen, oder dergleichen, was anderweit nicht zu beweisen ist. Denn die Verpflichtung des Richters zur Frage würde dann nur darum bestehen, weil ja einzelne Angeklagte weitere Aussagen mit Angabe von Einzelheiten und Beweisen machen könnten, die durchaus dartun, daß diese oder jene Denunzianten hier im Augenblick gerade nicht lügen — und wer bezweifelt, daß das zuweilen einmal vorkommen kann? Der Richter mag also fragen, ich kann das nicht verbieten. Glauben soll er aber nur, wenn solche Beweise beigebracht werden, die es völlig dartun, daß die Denunziantin die Wahrheit spricht. Aussagen über den Hexensabbat jedoch, daß jemand dort gesehen worden sei usw., soll er aus den oben erwähnten Gründen keinen Glauben schenken. Ich habe oben auch — um das bei der Gelegenheit hier noch einzuflechten — aus der Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V. gelehrt, man dürfe den auf der Folter abgelegten Geständnissen nur dann glauben, wenn Dinge ausgesagt werden, die „keyn vnschuldiger also sagen vnnd wissen kundt“. Warum, so frage ich, nimmt heute niemand Einblick in die Protokolle und prüft nach, ob nicht alles, was dort von der Mehrzahl der Angeklagten ausgesagt worden ist, auch von Unschuldigen gesagt werden könnte? Und was zögern die Fürsten, strenge gegen diese Richter einzuschreiten, die ihren Kopf verwirkt haben, da sie in einem Prozeß, bei dem es um Tod und Leben geht, entgegen der ausdrücklichen Vorschrift der kaiserlichen peinlichen Gerichtsordnung so leichtfertig geglaubt haben?

II. Argument. Nach dem Urteil aller, Theologen wie Canonisten und Legisten, ist es anerkannt, daß ein Angeklagter, der sich schuldig bekannt hat, nicht über anderer Personen Schuld vernommen werden darf, und wenn es doch geschieht, so darf nach den Bestimmungen des Gesetzes daraufhin kein Prozeßverfahren eingeleitet und ihm nicht geglaubt werden. Gleichwohl schließt diese Regel nicht aus, daß bei den Verbrechen, die man Sonderverbrechen heißt, eine Ausnahme gemacht wird; bei ihnen muß nach Mittätern gefragt und den Angeklagten geglaubt werden. Folglich schaffen ihre Geständnisse Glauben, sonst gäbe es gar keinen Unterschied zwischen Sonderverbrechen und gewöhnlichen Verbrechen. (Binsfeld S. 252.)

Ich entgegne I: Es ist nicht richtig, daß es andernfalls keinen Unterschied zwischen Sonderverbrechen und gewöhnlichen Verbrechen geben würde. Der Unterschied zwischen beiden ist nämlich der, daß es bei Sonderverbrechen nicht erforderlich ist, unter allen Umständen das vom Gesetz für andere Verbrechen vorgeschriebene Prozeßverfahren zu beobachten. Daß man aber Teilnehmern einer Tat, die ihrem innersten Wesen nach lügenhaft sind, nicht glauben darf, sofern nicht andere Umstände und Beweismittel überzeugend dartun, sie lügen nicht, das ist nicht bloß von der Rechtsordnung vorgeschrieben sondern von der Natur, deren Gesetz keine Ausnahme zuläßt.

Ich entgegne II: Es gibt mehr Sonderverbrechen als nur die Hexerei; bei diesen anderen mag es denn zutreffend sein, was man mir entgegenhält. Und wenn die Gegner es wollen, so mögen sie dort den Denunziationen der Teilnehmer glauben. Bei der Hexerei allein aber kann ich dem nicht zustimmen, eben um jener besonderen — oben genannten — Gründe willen, die sich bei den anderen Sonderverbrechen nicht in dieser Weise finden.

III. Argument. Man muß solange der Regel vertrauen und sich an sie halten, als nicht das Vorliegen einer Ausnahme oder ihr Versagen nachgewiesen ist. Die Gesetze aber, auf die wir uns als solche Regel stützen, vertreten den Standpunkt, daß man den Denunziationen der Zauberer zu vertrauen hat, folglich <span class="gap">\[<span title="irrelevantes Material">…</span>\]</span> Letzteres ist zu beweisen aus L. fin. Cod. de maleficis et mathematicis, wo bestimmt ist, daß die Zauberer gefoltert werden sollen, damit sie ihre Mitschuldigen nennen. Der Gesetzgeber ist also auch der Ansicht, man müsse ihren Denunziationen vertrauen. Vom Wortlaut des Gesetzes, von der Vernunft und gemeinen Meinung abzuweichen aber ist im höchsten Grade unverantwortlich. (Binsfeld S. 253.)

Ich entgegne I: Es ist richtig, daß man solange der Regel vertrauen und sich an sie halten muß, als nicht das Vorliegen einer Ausnahme oder ihr Versagen nachgewiesen ist. Es ist auch richtig, daß es unverantwortlich ist, vom Wortlaut des Gesetzes und von der gemeinen Meinung abzuweichen, wenn es ohne vernünftigen Grund geschieht. Wir erklären ja aber, daß wir von der Regel, dem Wortlaut des Gesetzes und der gemeinen Meinung mit gutem Grunde abweichen und indem wir das Versagen der Regel nachweisen. Das haben wir oben mehr als genug getan. Der Leser mag es sich nur wieder ins Gedächtnis zurückrufen.

Ich entgegne II: Man kann den Zauberern zweierlei Arten von Fragen über andere Schuldige stellen.

I. Nach Mitschuldigen, ob sie welche beim Ermorden von Menschen, Umbringen von Tieren, Schadenstiften und dergleichen Verbrechen gehabt haben.

II. Nach Mitschuldigen ihrer Sabbate und Spiele, die zauberische Künste geübt haben, dort gesehen worden sind usw. Demnach sage ich, die Gesetze meinen nur die Fragen der ersten Art. Wir geben auch zu — wenn die Gegner nur dies wollen —, daß man bei Fragen der ersten Art den Zauberern einigen Glauben schenken darf, ganz besonders, wenn sie noch Einzelheiten angeben, die dazu stimmen und aus denen sich solche Indizien für die Richtigkeit der Denunziation entnehmen lassen, die einen klugen, besonnenen Mann zufriedenstellen können. Das heißt, wenn — nach den Worten der Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V. — etwas ausgesagt wird, was „keyn vnschuldiger also sagen vnnd wissen kundt“, wie ich schon einige Male betont habe. Bei Fragen der zweiten Art jedoch darf man ihnen nicht glauben, weil sie — auch falls sie hier die Wahrheit sagen wollen — es nicht immer können, aus den oben genannten, auf der Gefahr einer Täuschung über die Vorgänge auf dem Hexensabbat beruhenden Gründen. <span class="gap">\[<span title="irrelevantes Material">…</span>\]</span>

VII. Argument. Es ist in der Praxis der Kirche überliefert, daß man den Hexen glauben soll. Denn die Richter haben zu allen Zeiten auf derartige Denunziationen hin die Inquisition gegen die Denunzierten eingeleitet. (Gleichfalls Binsfeld S. 259.)

Ich entgegne I: Wenn das auch die Praxis vieler Richter war, so ist sie doch nicht von allen befolgt worden. Ich habe ja oben gezeigt, daß es unserer Meinung auch nicht an gelehrten Autoritäten fehlt.

Ich entgegne II: Gesetzt auch, unsere Meinung wiche vollkommen von der übereinstimmenden Ansicht und Praxis aller anderen Gelehrten und Richter ab, so wäre sie doch nicht schon deswegen ohne weiteres zu verdammen, solange es ihr nicht an guten Gründen fehlt. Daran aber fehlt es nicht, wie oben bereits erwiesen. Folglich.

Ich entgegne III: Man kann die Praxis der Richter nicht ohne weiteres als die der Kirche bezeichnen. Das klingt ja so, als ob es sich um eine Frage des Glaubens drehte. Indessen ist gar nicht daran zu denken, daß die Kirche jede allgemein gebräuchliche Praxis guthieße und als die ihre bezeichnet wissen wollte, da viele von ihnen unvernünftig und schlecht sind. Wie lange haben da beispielsweise überall in der Welt die Richter die sogenannte Wasserprobe der Hexen durchgeführt? Sollen wir etwa auch das als kirchliche Praxis bezeichnen? Vergebens sucht uns also Binsfeld mit einem glänzenden Namen einzuschüchtern.

VIII. Argument. Zahlreiche Hexen sagen in ihren Denunziationen übereinstimmend über ein und dieselbe Person aus. Das ist demnach ein Zeichen, daß sie nicht lügen, und folglich muß man ihnen glauben.

Ich entgegne: Daß zahlreiche Hexen übereinstimmend über ein und dieselbe Person aussagen, ist kein Wunder. Das kann auch ihnen allen zusammen keine Glaubwürdigkeit verschaffen, wenn sie sie einzeln sonst nicht besitzen. Denn das kann auf vielerlei Gründen beruhen, wie ich aufzeigen werde. Die Denunziantinnen waren doch entweder wirklich Hexen, oder sie waren Unschuldige, die, von der Folter gezwungen, andere angegeben haben, um sich der Tortur zu entziehen. In beiden Fällen ist eine derartige Übereinstimmung der Aussage nicht verwunderlich. Denn

wenn sie wirklich Hexen waren, dann ist es möglich, daß

1\. mehrere sich gegen irgendeine Person niederträchtigerweise verschworen haben, sie mit sich ins Verderben zu reißen und übereinstimmend zu den Einzelheiten der Anschuldigung auszusagen, falls sie selbst in die Hände der Obrigkeit fallen sollten. Es werden nicht wenig Beispiele dieser Art erzählt, die ich der Kürze halber übergehe.

2\. Es ist möglich, daß der Teufel — wie oben gesagt — einen Unschuldigen auf dem Hexensabbat hat erscheinen lassen; da dort viele zusammenkommen, wie sie selbst behaupten, ist es möglich, daß er von vielen Hexen gesehen und mit den gleichen Einzelheiten über Ort, Zeit und alles übrige angezeigt worden ist.

3\. Es ist möglich, daß der Teufel die Hexen einzeln beeinflußt, angestiftet und beauftragt hat, die betreffenden zu beschuldigen, die er wünscht, und die entsprechenden Einzelheiten dabei anzugeben.

Wenn sie wirklich keine Hexen waren, so ist auch dann die Übereinstimmung in ihren Denunziationen nicht verwunderlich. Denn

1\. wo viele Angeklagte gefoltert und verhört werden, was kann da leichter geschehen, als daß einige von ihnen zufällig auf ein und dieselbe Person verfallen? Und ganz besonders, wenn im Dorfe nur noch wenig Leute übrig sind, die noch nicht denunziert und verbrannt worden sind.

2\. Da sie keine Mitschuldigen wissen, pflegen die meisten diejenigen zu nennen, über die schon vorher das allgemeine Gerede geht, die schon einmal unter der Beschuldigung der Hexerei eingekerkert waren oder verbrannt worden sind.

3\. Es geschieht heute — wie wir alle Tage sehen und Tanner richtig bemerkt hat — in den meisten Fällen, daß die Beamten es nicht geheimhalten und es unter dem Volke verbreiten, wenn jemand angegeben worden ist. Daraufhin nennen dann alle, die danach gefoltert werden, diese Denunzierten, um sich aus der Qual zu befreien.

Und hier wird es für die Obrigkeiten gewiß keine Entlastung von der Gewissensschuld geben können, daß sie nicht Abhilfe schaffen. Schon weiß man, wo ich mich nur hinwende, fast in der ganzen Stadt von mehreren, die letzthin von verschiedenen Angeklagten denunziert worden sind. Das geht für jetzt so hin, bis das Gerücht zunimmt, nach Jahresfrist aber wird auf dieses Gerücht hin der Prozeß angestrengt werden! O, was sind das für Zeiten! Das ist also Deutschlands frommer Eifer!

4\. Manche böswilligen Richter fragen aber auch — wie oben dargestellt — während der Tortur mit Namen nach bestimmten Personen. Wie ist es da verwunderlich, wenn viele Angeklagte diejenigen beschuldigen, deren Namen ihnen so in den Mund gelegt werden? Man rufe sich ins Gedächtnis zurück, was ich oben hierzu ausgeführt habe.

IX. Argument. Es zeigen die Strafprozesse, daß in der Mehrzahl der Fälle alle diejenigen, die von anderen denunziert worden sind, wirklich Hexen waren, da sie es hernach selbst auf der Folter eingestanden haben. Daraus folgt, daß die Denunzianten die Wahrheit gesprochen haben und man also den Denunziationen den Glauben nicht versagen darf.

Ich entgegne: Daß die Mehrzahl der Denunzierten wirklich Hexen gewesen sind, ist mit ihren späteren Geständnissen nicht genügend bewiesen. Es ist ja mehr als unstreitig, wie schwankend die durch die Tortur gewonnene Gewißheit ist, und nach dem oben von uns Vorgebrachten liegt es klar zutage. Wäre doch eine Denunzierte, die sich nicht schuldig bekennen wollte, eine Närrin, denn man wird sie mit endlosen Folterqualen zwingen, sodaß sie schließlich unterliegt, und wenn sie das nicht tut, dann wird man sie als verstockte Hexe lebendig verbrennen. Man erinnere sich, was oben hierzu gesagt worden ist. Sie wissen gewiß alle nicht, wie furchtbar die Gewalt der Folter ist, die in Ruhe und Muße ihren Hirngespinsten nachhängen und harten, grausamen Sinnes niemals eine Vorstellung gewonnen haben, was für Schmerzen die Folterwerkzeuge verursachen. Nicht aus böser Absicht, nur aus aufrichtigster christlicher Liebe zu ihrem eigenen Besten und zum Heil ihrer Seelen wünschte ich, es käme ihnen in den Sinn, nur für ein halbes Viertelstündchen die Folter ein wenig versuchen zu wollen und sozusagen einen Vorgeschmack von ihr zu bekommen, ehe sie sich daran machen, diese widerwärtigen Streitigkeiten über das Verhalten der Angeklagten auf der Folter zu erörtern. Ich will ja gar nicht so hartherzig sein, wie jener Fürst — ich weiß nicht, wer es war — gewesen sein soll, der jeden, den er zum Richter in Kriminalsachen machen wollte, vorher ungeachtet allen Sträubens eine halbe Stunde lang foltern ließ, damit er den Schmerz ein wenig gespürt hätte und seine Macht genauer kannte. Er meinte dadurch erreichen zu können, daß durch die nicht übermäßig ausgedehnte Folterung eines einzigen Menschen nicht bloß die Folterung, nein, auch die Tötung vieler anderer Menschen vermieden würde. Und deshalb war er der festen Überzeugung, er dürfe das mit gutem Gewissen zum Nutzen des Staates tun, und der Richter müsse aus demselben Grunde es dulden.

Ich will darüber kein Urteil abgeben; Gott gebe, daß wir ihn alle lieben und durch dies Zeitliche so hindurchgehen, daß wir das Ewige nicht verlieren. <span class="gap">\[<span title="irrelevantes Material">…</span>\]</span>

Argument X. <span class="gap">\[<span title="irrelevantes Material">…</span>\]</span> Ich erwidere II. Die Angeklagten, die andere anzeigen müssen, sind entweder wahrhaftige, wirkliche Hexen, oder sie sind es nicht, sondern sozusagen nur dem Namen nach Hexen, die nämlich unter dem Zwange der Tortur das Verbrechen auf sich genommen haben, dessen sie nicht schuldig waren. Sind es wirkliche Hexen, so bestreite ich den zweiten Teil des Syllogismus. Dann werden sie nämlich aus den vorher genannten Gründen mit aller Bereitwilligkeit gern und ungehindert Unschuldige anzeigen. Da nun aber die Angeklagten überall nur mit großer Mühe und mit Anwendung der Folter zur Anzeige gezwungen werden müssen, so möchte ich daraus vollends viel eher schließen, daß es demnach keine wirklichen sondern nur dem Namen nach Hexen sind. Ich wende nämlich überhaupt jenes Argument Goehausens folgendermaßen ins Gegenteil:

Würde man wirkliche Hexen zur Denunziation zwingen, so würden sie, wie der Gegner zugibt, zur Anzeige bereit sein, jedenfalls zur Anzeige Unschuldiger. Nun sind aber die Denunziantinnen nirgends bereit, auch nur irgend jemanden anzuzeigen, wie der Gegner gleichfalls zugeben wird. Folglich sind alle diejenigen, die allenthalben Denunziationen machen, keine wirklichen Hexen. Das ist ein ganz zwingender Schluß.

Daraus ergibt sich dann folgerichtig die Erklärung für das, was oben in jenem Argument gesagt wurde: „Darum nennen die Hexen auch nur bereits verstorbene Personen.“

Die Fürsten mögen bei dieser wichtigen Frage aufmerken, was ich zu sagen habe. Es steht damit nämlich folgendermaßen.

Die Mehrzahl aller unwissenden, sorglosen Richter, auch viele habsüchtige und niederträchtige, schreiten auf haltlose Indizien hin zur Festnahme und Folterung. Die Gewalt der Folterqualen schafft Hexen, die es gar nicht sind, weil sie es gleichwohl sein müssen. Sie müssen auch ihre Lehrmeisterinnen, Schülerinnen und Gefährten angeben, die sie doch nicht haben. Weil ihnen das Gewissensqualen bereitet, leisten sie solange Widerstand, bis sie durch die Folter oder die bloße Furcht vor ihr gezwungen werden. Da sie den Schmerzen nicht gewachsen sind, nennen sie schließlich solche Personen, bei denen es glaubwürdig erscheint und wo sie so wenig Schaden als möglich anrichten: Sie nennen, sage ich, solche, die bereits verstorben, als Hexen verbrannt worden sind. Drängt man sie weiter, so nennen sie noch am Leben befindliche Personen, und zwar zunächst solche, von denen sie früher gehört haben, daß sie verschrieen, auch von andern denunziert oder irgendwann einmal wegen Hexerei festgenommen worden seien usw. So ist es überall, und wenn ich nicht die Wahrheit spreche, dann

„Mag der allmächtige Vater mich mit dem Blitzstrahl erschlagen.“

Aber ich weiß, was ich sage, und woher ich es weiß, werde ich bei jenem letzten Gericht über die Lebendigen und die Toten diesen Obrigkeiten kundtun, die es hätten wissen sollen. Mit Recht rufen all diese Unschuldigen sie zu jenem Tage vor den Richterstuhl, und auch ich tue es.

XI. Argument. Will man den Denunziationen nicht glauben, so gibt es kein Mittel mehr, die Hexen zu entdecken und auszurotten, sodaß man den Staat nicht von den Übeltätern säubern kann. Folglich muß man den Denunziationen Glauben schenken. Das ist das Argument der Richter und aller derjenigen, vor denen ich sage, man müsse die Denunziationen als trügerisch verwerfen. Mit besonders großem Eifer jedoch berufen sich — zu meinem stets neuen Erstaunen — Binsfeld und andere, sonst wohlunterrichtete Männer darauf. So will ich denn zeigen, wie wenig sie sich ihren Einwand überlegt haben.

Ich entgegne nämlich I: Ich bestreite, daß es keine anderen Mittel geben würde, die Schuldigen zu entdecken. Es gibt sonstige Indizien, die genügen, um mit der Inquisition zu beginnen. Tanner und Delrio zählen etliche auf, die ich nicht abschreiben mag. Mögen diejenigen darüber nachlesen, die es angeht.

Du wirst einwenden, wenn sich wohl auch Indizien finden ließen, die gewöhnlichen Hexen zu entdecken, so gibt es doch noch keine für die Rädelsführer, die Lehrmeister der Hexen. Binsfeld sagt: „Wann hat man denn jemals die Rädelsführer dieses Verbrechens dabei gesehen, wie sie den Besen aufrichten, um Regen herbeizuzaubern, oder ihn unter jemandes Stalltür verstecken, Drohungen ausgestoßen oder Unfrieden unter den Leuten gestiftet oder andere sichtbare Zauberstücke ausgeführt haben, die als Indizien zum Beweise dienen könnten? Das tun nämlich nur gewöhnliche, geringe Leute, die auf dem Lande wohnen und sich unter der einfachen Landbevölkerung bewegen. Dort kann man diese und dergleichen Indizien zuweilen einmal sehen.“

Damit will er beweisen und verteidigt eifrig die Meinung, daß man den Denunziationen stattgeben müsse, da es kein anderes Mittel gebe, zumindest um die Rädelsführer der Hexen ans Licht zu bringen.

Ich entgegne darum II: Gesetzt auch, es sei wahr, daß es sonst keinen Weg gibt, die Hexen und ihre Rädelsführer zu entdecken, was dann weiter? Dürfte ich darum den — wie oben dargetan — unbrauchbaren, gefahrvollen Weg gehen, den mich die Denunziationen führen? Hier muß man sich entscheiden: Entweder die Gegner haben sichere und gute Wege, die Hexen zu entdecken, oder sie haben sie nicht. Haben sie welche, gut, dann sollen sie sie benutzen; haben sie keine, dann sollen sie es sein lassen und nichts zu entdecken suchen, was sie doch nicht entdecken können. Wer zwingt sie, ein Unkraut auszujäten, das sie nicht kennen? Warum quälen und sorgen sie sich vergebens und beruhigen sich nicht bei dem Gebot des Evangeliums, beides miteinander wachsen zu lassen bis zur Ernte? Sollte etwa der himmlische Hausvater diese Dinge nicht vorausgesehen haben, als er jenes Gebot gab? Oder sind wir klüger als Gottes Sohn?

Ich entgegne III: Es wundert mich indessen, was denn das überhaupt für ein Beweis sein soll: Es gibt keinen anderen Weg, die Hexen zu entdecken, also ist dieser Weg der Denunziationen gut. Gerade so, als ob ein Pfarrer, der das Hochamt zelebrieren will und keinen Wein sondern nur Essig findet, folgendermaßen folgern wollte: Es ist nichts anderes für die Feier da, folglich ist dieses gut.

Du wirst sagen, das heißt die Hexen in Schutz nehmen.

Ich erwidere jedoch: Das höre ich nicht zum erstenmal und weise es auch nicht zum erstenmal mit Geringschätzung zurück. Ich pflege mich mit Vernunftgründen, nicht mit Narrheiten abzugeben. Gleichwohl gibt Tanner eine schöne Antwort darauf, da er sagt: „Das heißt nicht die Hexen sondern vielmehr die Unschuldigen gegen die Hexen, die ihnen tückisch nach dem Leben trachten, in Schutz nehmen, sie beschützen, damit die Hexen, die es außerhalb des Gerichts nur unter gleichzeitiger eigner Gefahr für Leben und Besitz tun können, ihnen nicht innerhalb des Gerichts, von Gefahr und Angst befreit, je ungehinderter desto nachhaltiger an Leben, Ehre und Vermögen Schaden tun können.“

Ich entgegne IV: Was streite ich überhaupt? Mag es denn wahr sein, was jenes Argument annahm, daß es kein Mittel mehr gebe, die Hexen zu entdecken und auszurotten, wenn man den Denunziationen keinen Glauben schenken darf. Ich will es den Gegnern zugeben, mag es so sein: Es ist nämlich tatsächlich richtig. Doch seht, das spricht ja für mich und bestärkt mich in meiner Ansicht, daß es nur ganz wenig Hexen gibt. Denn ich sage mir immer folgendes.

I. Jedermann versichert, es sei alles voller Hexen; ich frage, woher sie das denn wissen? Wie haben sie die Hexen entdeckt? Sie sagen, es gebe keinen andern Weg, sie zu entdecken, wenn man den Denunziationen nicht glaube. Ich habe jedoch kurz vorher nachgewiesen, daß sie im höchsten Grade trügerisch sind. Also ist deswegen alles voller Hexen, weil man ein ganz trügerisches Mittel angewandt hat. Sie sagen selbst, wenn sie dies nicht gebrauchen, haben sie kein anderes. Was soll man dazu sagen?

II. Alles ist voller Hexen, das ist so sicher, so unbestritten, daß jeder, der daran zweifelt, in üblen Ruf gerät, ausgepfiffen wird, nicht angehört werden darf. Um es kurz zu sagen: Es ist vollkommen gewiß. Nun frage ich, wo leitet sich denn diese große Gewißheit her? Sie sagen, von den Bekundungen der Hexen, von der Autorität des Teufels. Köstlich! Sie schafft also eine ganz gewisse Kenntnis und ist darum ein untrügliches Credo? Von einer trügerischen Autorität kann doch niemals ein sicheres Wissen hergeleitet werden, wie alle Theologen und Dialektiker und das Licht der Vernunft selbst uns lehren.

III. Was sind doch die Gegner untereinander uneins? Manche versichern, sie hätten viele schwere, höchst dringende Indizien dafür, daß beispielsweise Titia eine Hexe sei. Nun versichern Binsfeld und andere, sie hätten außer den Denunziationen keine sonstigen Indizien, wenn sie denen nicht glaubten, könnten sie keine Prozesse führen.

IV. Wie ich höre, haben letzthin einige Inquisitoren erklärt, sie folgten der allgemeinen Praxis, sie könnten gar nicht irren. Genau dasselbe erklären andere, wenn nicht mit Worten, so doch mit Taten, denn sie sind so unbefangen, als ob sie unfehlbar wären. Auch das einfache Volk ist der Meinung, alle Strafgerichtshöfe hätten wer weiß was Heiliges, Unantastbares, sodaß jedes Urteil, daß dort gesprochen sei, schon deshalb gerecht sei. Ich frage nun, wie ist das alles möglich? Weil die Richter sich auf das Zeugnis des Teufels stützen; wenn sie das nicht hätten, sagt Binsfeld, könnten sie keine Prozesse führen.

V. Ich halte das jedoch für eine ungeheuerliche Schurkerei und meine, man kann dem deutschen Volk keine größere Schmach antun, als zu sagen, unsere Obrigkeiten hätten noch bis zur Stunde unnachsichtig Prozesse geführt und konnten dabei nur prozessieren, wenn sie sich letztlich auf das Zeugnis des Satans stützten. Das mag sich der Leser einmal klarmachen.

VI. Noch viel schmählicher wird es sein, wenn man davon hören wird, wie diese Bekundungen des Teufels bei den Deutschen soviel Gewicht haben, daß man sie selbst gegen geistliche Personen gelten läßt und damit die katholische Religion der tiefsten Verachtung der Ketzer preisgibt. Und doch ist das sogar unter geistlichen Fürsten geschehen.

VII. Ich habe hier meine Zweifel hinsichtlich eines Falles, wo ein katholischer Priester, der auf derartige Zeugenaussagen hin der Zauberei angeklagt war, sich durch Überstehen einer zwei-, drei-, viermaligen grausamsten Folterung gereinigt hatte; ob er gleichwohl zum Lebendigverbrennen hätte verurteilt werden dürfen? Ob man ihn mit Recht als verstockt und unbußfertig hätte bezeichnen dürfen, weil er so gewichtigen Zeugenaussagen widersprach? Und wie, wenn er am Tage seines Todes, nach dem Urteil seines Beichtvaters wirklich in bußfertigem Zustande, angesichts des hochwürdigen Altarsakraments mit großer Feierlichkeit seine Unschuld beteuerte? Wie, wenn er sich auf den allgegenwärtigen und einstmals kommenden Richter aus dessen Wort und Evangelium beriefe? Wie, wenn er ihn zum Zeugen anriefe, daß er diese sonst unerträglichen Folterqualen nur habe aushalten können, um nicht den priesterlichen Namen zu beflecken? Wie, wenn er vor der Gerichtsbank, wo er sein Urteil anhören soll, feierlich die gleiche Erklärung wiederholte und den Richtern nachdrücklich ins Gewissen redete, nicht zu ungeheurer Schmach der Religion einem Priester Gottes den Prozeß zu machen, der weder überführt noch des Verbrechens geständig sei? Wie, wenn er all das auf dem Richtplatz vor dem Volke wiederholte, mit dem fühlbaren Ernst, der Macht und Eindringlichkeit der Rede, die jedermann, auch etwa anwesende Ketzer, zu Seufzern und Tränen rühren? Sollten auch dann noch all dieser Bedenken ungeachtet jene so gewichtigen Zeugenaussagen ihre Wirksamkeit und Kraft behalten können? Und wie, wenn er zwar bestritten hätte, der Hexerei schuldig zu sein, gleichwohl aber unter dem Drucke der Folter andere Verbrechen gestanden hätte? Könnte er dann wenigstens um derentwillen verurteilt werden, obwohl er nicht vorher angeklagt und darum nicht rechtmäßig verhört worden war noch ein rechtmäßiges Geständnis abgelegt hatte? Es könnten immerhin die Zustände einmal so werden, daß es auf alle Fälle gut wäre, zu wissen, was man in solchem Falle für richtig halten soll. Doch davon vielleicht ein andermal.

Es bleibt für jetzt dabei, daß es mir lächerlich erscheint, wenn wir uns einbilden, es gebe derartig viele Hexen in Deutschland, während wir in dieser Weise den Prozeß führen wollen. Und das zumal selbst unter den Richtern viele auf wiederholte Denunziationen von Hexen hin nicht bloß zur Gefangennahme und Tortur sondern auch zur Verurteilung geschritten sind. Dabei sind sie natürlich den von Delrio angeführten Schriftstellern gefolgt, die die Meinung verfochten haben, eine Menge solcher Denunziationen stellten einen vollen Beweis dar. Ja, es haben sich sogar, wie ich höre, Leute gefunden, die auf das Zeugnis Besessener hin zur Festnahme und Folterung kommen wollten.

Welche Zeugenaussagen werden wir dann am Ende ausschließen können? Wo werden wir noch hingeraten? Ist das nicht ganz offensichtlich ein Strafgericht über uns? Und was soll ich erst zu den Bettelbuben als Zeugen sagen, die, von Böswilligen gedungen oder — wie man derartige Jugend leicht irremachen kann — durch einiges Geschick beim Verhör und verfängliche Fragen umgarnt oder auch freiwillig, von Essen und Trinken verlockt, zugeben, sie seien von Hexen verführt worden. Und wie man sie wunders was fragt, so erzählen sie auch Wunderdinge, was sie alles auf dem Hexensabbat gesehen haben wollen, was dort getan worden sei, wer dabei war und dergleichen. Werden sie hernach von geistlichen, klügeren Männern danach gefragt, dann wissen sie nichts davon und widerrufen alles.

Als darum — wie ich zum Vergnügen einfüge — kürzlich einmal eine Ziege abhanden gekommen war (ein Soldat hatte sie weggeführt), da war auch sie auf dem Hexensabbat von diesem und jenem, ich weiß nicht, ob sie bereits hingerichtet oder erst verurteilt sind, verzehrt worden. Es gibt eine Menge solcher Beispiele, die ich jedoch übergehe, um rasch zum Ende zu kommen. Ein andermal tragen wir sie vielleicht alle zusammen.

Die Obrigkeit soll jedenfalls wissen, daß sie sich von ihren Beamten in erstaunlicher, beklagenswerter Weise zum besten halten läßt. <span class="gap">\[<span title="irrelevantes Material">…</span>\]</span>

**(B) Das gebräuchliche Verfahren in Hexenprozesse, und ob Kaiser und Volk darüber sollen informiert werden.**

51\. FRAGE

<span class="dta-i">Wie eine kurze Übersicht des heutzutage bei vielen im Hexenprozesse gebräuchlichen Verfahrens aussieht, die es wert wäre, daß der verehrungswürdige Kaiser sie kennenlernte und das deutsche Volk sie sorgfältig betrachtete?</span>

Ich antworte: Eine solche Übersicht hat jeder Leser selbst aus diesem Buche gewinnen können. Da es jedoch für mich noch leichter zu machen war, will ich sie hier anfügen, freilich unter Auslassung vieler Dinge, die sich nicht gut einfügen ließen. Für sie ziehe man das im Voraufgehenden Gesagte zu Rate, wie auch für das, was im Folgenden angeführt ist, sofern man sich über die einzelnen Fragen eingehender unterrichten will. Folgendes ist also diese Übersicht.

1\. Es ist kaum zu glauben, was es bei den Deutschen und besonders (es ist beschämend, auszusprechen) bei den Katholiken unter dem Volke für Aberglauben, Mißgunst, Verleumdung, Ehrabschneiderei, heimliches Gerede und dergleichen gibt. Die Obrigkeit bestraft diese Dinge nicht, und die Prediger rügen sie nicht. Sie sind es, die zu allererst den Verdacht der Hexerei in die Welt setzen. Alle göttlichen Strafen, die Gott in der Heiligen Schrift angedroht hat, stammen von den Hexen her. Gott und die Natur tun jetzt gar nichts mehr sondern alles machen die Hexen.

2\. So kommt es, daß alle Welt schreit, die Obrigkeit solle nun die Inquisition gegen die Hexen einleiten, die man in dieser Unmenge doch nur mit den eignen Zungen geschaffen hat.

3\. Also befehlen die Fürsten ihren Richtern und Räten, mit dem Prozeß gegen die Hexen zu beginnen.

4\. Die wissen zuerst nicht, wo sie anfangen sollen, weil sie keine Indizien und Beweise haben und doch aus Gewissensbedenken nicht wagen, hier etwas ins Blaue hinein zu unternehmen.

5\. Derweil werden sie zwei, drei Male ermahnt, den Prozeß anzufangen. Das gemeine Volk schreit, dies Zögern sei nicht unverdächtig; und etwa das gleiche reden sich die Fürsten, von wer weiß wem unterrichtet, ein.

6\. Den Unwillen der Fürsten zu erregen und ihnen nicht auf der Stelle zu gehorchen, das ist in Deutschland gefährlich; fast alle, selbst Geistliche, loben regelmäßig über die Maßen, was nur den Fürsten beliebt hat. Dabei beachten sie gar nicht, von wem die Fürsten, mögen sie persönlich noch so vortrefflich sein, sich häufig antreiben lassen.

7\. Endlich weichen die Richter also doch dem Willen der Fürsten und finden irgendwie einen Anfang für ihre Prozesse.

8\. Andernfalls, wenn sie noch immer zögern und sich fürchten, sich an etwas so Gefährliches heranzumachen, dann wird ein besonders damit beauftragter Inquisitor geschickt. Bringt der nun etwas Unerfahrenheit und ungestümes Wesen mit, wie das eben menschlich ist, so gewinnen diese Dinge hier ein anderes Aussehen, einen anderen Namen und sind nichts als Rechtlichkeit und frommer Eifer. Diesen Eigenschaften ist dann die Aussicht auf Gewinn durchaus nicht abträglich, namentlich, wenn der Inquisitor ein ärmlicher, habgieriger Mann mit vielen Kindern ist und für den Kopf jedes einzelnen zum Feuertode Verurteilten eine Belohnung von etlichen Talern ausgesetzt ist; abgesehen von den gelegentlichen Sammlungen und Zuschüssen, die die Inquisitoren, wie oben geschildert, unbeschränkt von den Bauern fordern dürfen.

9\. Belastet dann irgendein Wort eines Besessenen oder eine der heute im Schwange gehenden böswilligen, nicht nachprüfbaren Redereien (ein rechtmäßig bewiesenes Gerücht ist es ja niemals) eine armselige, mißachtete Gaja ernstlich: So ist sie die erste.

10\. Damit es jedoch nicht den Anschein hat, als ob der Prozeß nur auf dieses Gerücht hin, ohne weitere Indizien, wie man sagt, angestrengt worden wäre, siehe, da ist gleich ein Indiz zur Hand, da man der Gaja aus allem einen Strick dreht. Ihr Lebenswandel war ja entweder schlecht und sündhaft oder gut und rechtschaffen. War er schlecht, so sagt man, das sei ein starkes Indiz, denn von einer Schlechtigkeit darf man getrost auf die andere schließen. War ihr Lebenswandel indessen gut, so ist auch das kein geringes Indiz: Denn auf diese Weise, sagt man, pflegen die Hexen sich zu verstecken und wollen besonders tugendhaft erscheinen.

11\. Es wird also angeordnet, Gaja ins Gefängnis zu schleppen, und seht, da hat man abermals ein neues Indiz, da man ihr ja aus allem einen Strick zu drehen weiß. Denn sie zeigt dann entweder Furcht oder sie tut es nicht. Zeigt sie Furcht (weil sie davon gehört hat, was für entsetzliche Folterqualen man in der Regel im Verfahren wegen Hexerei zur Anwendung bringt), so ist das alsbald ein Indiz, denn man sagt, sie habe ein schlechtes Gewissen. Zeigt sie keine Furcht (weil sie nämlich auf ihre Unschuld vertraut), so ist auch das sogleich ein Indiz: Denn das, sagt man, sei überhaupt eine besondere Eigentümlichkeit der Hexen, daß sie sich ganz unschuldig stellen und den Kopf nicht sinken lassen.

12\. Damit man aber immer noch mehr Indizien gegen sie habe, hat der Inquisitor seine Leute an der Hand, oft verworfene, übel beleumdete Burschen, die Gajas ganzes bisheriges Leben durchforschen müssen. Da kann es ja gar nicht ausbleiben, daß man auf irgendein Wort oder eine Tat stößt, die eine abwegige, böswillige Auslegung mit Leichtigkeit zu einem Schuldbeweis der Magie verdrehen und wenden könnte.

13\. Gibt es dann aber auch noch Leute, die ihr schon längst übel gesinnt waren, so haben die die schönste Gelegenheit, ihr Schaden zuzufügen; weil sie es gerne möchten, finden sie leicht etwas, was sie vorbringen können. Und an allen Enden zetert man, Gaja sei durch starke Indizien belastet.

14\. Daraufhin wird sie schleunigst zur Folter geschleppt, sofern sie nicht, wie es häufig geschieht, noch am gleichen Tage, an dem sie gefangen wurde, gefoltert worden ist.

15\. Es wird nämlich niemandem ein Advokat und eine unbeschränkte Verteidigung bewilligt, da man schreit, es sei ein Sonderverbrechen, und da jeder, der die Verteidigung übernehmen, als Rechtsbeistand auftreten wollte, selbst des Verbrechens verdächtigt wird. Gerade so geht es ja auch jedermann, der zu diesen Prozessen etwas sagen und die Richter zur Vorsicht mahnen will, denn sogleich heißt man ihn Beschützer der Hexen. So ist allen der Mund verschlossen und die Feder stumpf gemacht, auf daß sie nichts reden oder schreiben mögen.

16\. Meistens jedoch, damit es nicht so aussieht, als ob Gajas Verteidigung nicht wenigstens irgendwie zugelassen worden wäre, wird sie vorerst zum Schein vor Gericht geführt; es werden ihr zunächst die Indizien vorgelesen, und sie wird darüber verhört, sofern man das allerdings ein Verhör nennen kann.

17\. Wenn sie da auch diese Indizien widerlegt und zu den einzelnen Punkten vollkommen befriedigende Aufklärungen gibt, so wird das doch nicht beachtet noch aufgeschrieben. Die Indizien behalten sämtlich ihre Kraft und Bedeutung, wie sehr sie auch in vorzüglicher Entgegnung entkräftet sein mögen. Man befiehlt lediglich, die Angeschuldigte in den Kerker zurückzuführen, damit sie sich besser überlege, ob sie verstockt bleiben wolle, denn schon jetzt ist sie, da sie sich rechtfertigt, verstockt. Ja, wenn sie sich vollkommen zu rechtfertigen weiß, dann ist das sogar ein neues Indiz, denn man sagt, wenn sie keine Hexe wäre, würde sie nicht so beredt sein.

18\. Wenn sie es sich hat überlegen können, wird sie andern Tages wieder vorgeführt, und man liest ihr den Beschluß vor, sie foltern zu lassen; gerade so, als ob sie nicht schon früher etwas auf die Beschuldigungen entgegnet und nichts widerlegt hätte.

19\. Ehe sie jedoch gefoltert wird, wird sie vom Henker beiseite geführt und, damit sie sich nicht mit Zaubermittelchen gegen den Schmerz gefeit macht, nach solchen abgesucht, indem er ihr am ganzen Körper die Haare abschert und sie selbst dort, wo man ihr Geschlecht erkennen kann, schamlos beschaut — obschon man bisher noch niemals etwas Derartiges gefunden hat.

20\. Freilich, warum sollte man das bei einem Weibe nicht tun? Es wird ja doch auch mit geweihten Priestern gemacht, und zwar auf Anordnung von Inquisitoren und geistlichen Beamten geistlicher Fürsten. Die deutschen Richter sehen ja die Blitze nicht für gefährlich an, die in der Abendmahlsbulle auf diejenigen geschleudert werden, die ohne besondere, ausdrückliche Genehmigung des Heiligen Stuhles Klerikern den Prozeß machen. Daß die frommen, dem römischen Stuhl gehorsamen Fürsten nichts davon erfahren und daraufhin die Prozesse einschränken, dafür treffen die Inquisitoren schon Vorsorge.

21\. Hierauf, wenn Gaja in dieser Weise beguckt und geschoren ist, wird sie gefoltert, damit sie die Wahrheit kundtue, das heißt, damit sie sich schlechtweg für schuldig erklärt. Alles, was sie anderes sagt, ist nicht die Wahrheit, kann es nicht sein.

22\. Jedoch wird sie nur mit dem ersten, das heißt leichteren, Grade der Tortur gefoltert. Das ist so zu verstehen, daß dieser freilich schon ganz fürchterlich ist, jedoch im Vergleich mit den anderen, folgenden Graden immer noch leichter ist. Darum behaupten und verbreiten die Richter, wenn Gaja gesteht, sie habe ohne Tortur gestanden.

23\. Wer von den Fürsten und anderen Leuten sollte da, wenn er das hört, nicht glauben, Gaja sei ganz gewiß schuldig, weil sie sich so aus freien Stücken ohne Tortur schuldig bekannt hat?

24\. So wird sie also nach diesem Geständnis ohne Bedenken hingerichtet. Freilich wird sie, auch wenn sie nichts gestanden hätte, nichtsdestoweniger hingerichtet werden. Denn wo erst einmal mit der Tortur der Anfang gemacht ist, da ist der Würfel bereits gefallen. Sie kann nicht mehr entkommen, muß sterben.

25\. Und so gesteht sie oder sie gesteht nicht. In jedem Falle ist es um sie geschehen. Gesteht sie, dann ist es ja klar, sie wird selbstverständlich hingerichtet, wie schon gesagt. Alles Widerrufen ist umsonst; wir haben es oben geschildert. Gesteht sie nicht, so wird die Folter zwei, drei, vier Male wiederholt. Hier ist alles erlaubt, was man haben möchte: Es gibt ja bei einem Sonderverbrechen keinerlei Vorschrift über Dauer, Schärfe noch Wiederholung der Tortur. Die Richter sind sich hier keiner Schuld bewußt, die sie vor ihrem Gewissen zu verantworten hätten.

26\. Ob dann die Gaja auf der Folter vor Schmerz die Augen verdreht oder sie starr auf einen Fleck heftet: Das sind neue Indizien. Verdreht sie die Augen, so heißt es: Seht ihr, wie sie ihren Buhlen sucht? Heftet sie sie starr auf einen Fleck, so sagt man: Schaut, sie hat ihn schon gefunden, sie sieht ihn bereits. Bricht sie jedoch trotz mehrmaliger Folterung immer noch nicht ihr Schweigen, verzerrt sie im Ankämpfen gegen die Schmerzen ihr Gesicht, erleidet sie eine Ohnmacht usw., dann schreien sie, sie lache, sie schlafe in der Tortur, sie gebrauche einen Schweigezauber und sei nun umso mehr schuldig, sie gehörte deshalb lebendig verbrannt zu werden. So ist es auch erst kürzlich einigen Angeklagten gegangen, die trotz mehrmaligen Folterns kein Geständnis hatten ablegen wollen.

27\. Und das heißen dann selbst die Beichtväter, selbst Geistliche verstockt und unbußfertig gestorben. Da sagen sie, sie habe sich nicht bekehren, nicht von ihrem Buhlen lassen sondern habe ihm die Treue halten wollen.

28\. Geschieht es aber, daß irgendeine Angeklagte unter solchen Folterqualen den Geist aufgibt, dann behaupten sie, der Teufel habe ihr das Genick gebrochen. Zum Beweis dafür kommen sie mit einem unwiderleglichen Argument; willst du das verwenden, so wird dir am Ende der Beweis gelingen, daß es keinen einzigen Menschen gibt, dem nicht zuletzt so vom Teufel das Genick gebrochen wird, wie oben dargelegt.

29\. Darum wird, wie billig und selbstverständlich, der Leichnam vom Henker unter den Galgen hinausgeschleppt und dort begraben.

30\. Stirbt die Gaja aber nicht und wagen ängstliche Richter nicht, sie ohne neue Indizien weiter zu foltern noch sie ohne Geständnis zu verbrennen, dann wird sie im Kerker festgehalten, in festere Ketten gelegt, um dort bis zu einem vollen Jahr mürbe gemacht zu werden, solange bis sie unterliegt.

31\. Sie kann sich ja niemals, wie die Gesetze es haben wollten, durch Überstehen der Tortur reinigen und das ihr einmal angehängte Verbrechen abschütteln. Es wäre beschämend für die Inquisitoren, eine einmal gefangene Person so wieder herauszulassen. Wen sie erst einmal gefangen haben, der muß um jeden Preis schuldig sein.

32\. Inzwischen wie auch nachher und schon vorher schickt man ihr unwissende, ungestüme Priester, die noch unleidlicher als die Henkersknechte selbst sind. Ihre Aufgabe ist es, die Unglückliche auf jede Weise zu peinigen, bis sie sich zu guter Letzt schuldig bekennt, ob sie es wirklich ist oder nicht. Wenn sie das nicht tue, versichern sie, gebe es schlechtweg keine Rettung für ihre Seele, könne sie nicht mit den Sakramenten versehen werden.

33\. Daß aber nicht ruhigere, unterrichtetere Priester Zutritt erhalten, die ein wenig Haar auf den Zähnen haben, dafür ist die äußerste Vorsorge getroffen. Desgleichen auch dafür, daß kein Unbeteiligter ins Gefängnis gelassen wird, der den Angeklagten Rechtsbeistand leisten oder die Fürsten unterrichten könnte. Viele Richter und Inquisitoren fürchten nämlich nichts mehr, als daß sich etwa irgendwie etwas zeigen könnte, durch das die Unschuld der Gefangenen ans Licht käme. Darum behandeln manche fürstlichen Inquisitoren solche Männer, denen die Fürsten selbst nicht nur die Sorge für die Jugend ihrer Reiche, sondern auch für ihr eigenes Seelenheil anvertrauen möchten, derart, daß sie sie von der Seelsorge der Gefangenen fernhalten, wie sehr sie auch nach ihnen verlangen mögen. Und, was noch mehr ist, es haben letzthin einige an der Tafel vornehmer Herren zu äußern gewagt, sie müßten als Störer der Rechtspflege aus dem Lande gejagt werden.

34\. Mittlerweile aber, während die Gaja, wie geschildert, noch immer im Gefängnis zurückgehalten und von denjenigen gepeinigt wird, die es am allerwenigsten tun dürften, — da gebricht es den gewissenhaften Richtern nicht an schönen Kunstgriffen, mit denen sie nicht bloß neue Indizien gegen Gaja finden, sondern ihr (so die Götter wollen) ihre Schuld derart ins Gesicht beweisen können, daß sie jedenfalls dann durch den Spruch der Gelehrten einer Akademie zum Feuertode verurteilt werden wird. Das ist weiter oben geschildert worden.

35\. Manche jedoch lassen die Gaja zum Überfluß noch exorzieren, sie an einen anderen Ort bringen und danach abermals foltern, ob vielleicht durch diese Ortsveränderung und Entsühnung der Schweigezauber gebrochen werden könnte. Kommt man aber auch damit nicht voran, so lassen sie sie endlich lebendig ins Feuer werfen. Wenn sie so umkommen muß, ob sie ein Geständnis abgelegt hat oder nicht, dann möchte ich um der Liebe Gottes willen wissen, wie hier irgend jemand, er sei noch so unschuldig, soll entrinnen können? Unglückliche, was hast du gehofft? Warum hast du dich nicht gleich beim ersten Betreten des Kerkers für schuldig erklärt? Törichtes, verblendetes Weib, warum willst du den Tod so viele Male erleiden, wo du es nur einmal zu tun brauchtest? Nimm meinen Rat an, erkläre dich noch vor aller Marter für schuldig und stirb. Entrinnen wirst du nicht. Das ist letzten Endes die unselige Folge des frommen Eifers Deutschlands.

36\. Hat sich also erst einmal eine Angeklagte, von der Gewalt der Schmerzen getrieben, fälschlich beschuldigt, so richtet das unsagbares Unheil an, denn fast niemals gibt es ein Mittel, zu entkommen. Sie wird gezwungen werden, noch andere, von denen sie gar nichts weiß, zu beschuldigen, deren Namen ihr nicht selten die Verhörrichter in den Mund legen, der Henker ihr einbläst, oder solche, von denen es schon vorher bekannt war, daß sie verschrieen, denunziert oder bereits einmal gefangen und wieder losgelassen worden seien. Die müssen dann wieder andere, und diese ebenfalls andere anzeigen, und so immer fort. Wer sieht nicht, daß das unendlich weitergehen muß?

37\. Darum bleibt den Richtern selbst gar nichts anderes übrig, als die Prozesse abzubrechen und ihr eigenes Verfahren zu verurteilen, sonst müssen sie schließlich auch ihre eigenen Angehörigen, sich selbst und alle Welt verbrennen lassen. Denn zuletzt werden die falschen Denunziationen jeden erreichen, und wenn ihnen nur die Tortur nachfolgt, dann wird sie ihn als Missetäter erweisen.

38\. So werden am Ende auch diejenigen mit hineingerissen, die am meisten geschrien haben, man solle die Scheiterhaufen ständig schüren. Die Toren haben es ja nicht vorausgesehen, daß notwendig auch an sie selbst die Reihe kommen wird. Sie freilich trifft es als gerechtes Urteil Gottes, weil sie mit ihren giftigen Zungen uns soviel Zauberer geschaffen und damit soviel Unschuldige zum Scheiterhaufen verdammt haben.

39\. Viele von den Besonneneren und Aufgeklärteren beginnen das freilich schon einzusehen, wie aus einem tiefen Schlaf erweckt die Augen zu öffnen und ihre Wut zu dämpfen und zu zügeln.

40\. Es ist auch nichts daran, wenn die Richter bestreiten, daß sie auf bloße Denunziationen hin zur Tortur schritten. Ich habe ja oben nachgewiesen, daß sie es tatsächlich tun und also mit ihrem Bestreiten ihre vortrefflichen Fürsten irreführen. Denn auch das Gerücht, das sie in der Regel zu den Denunziationen hinzunehmen, ist stets wertlos und nichtig, da es niemals gesetzmäßig bewiesen wird. Und was sie von den Hexenmalen faseln, so wundert es mich, daß die Scharfsinnigen noch nicht bemerkt haben, wie sie fast stets nur eine Täuschung der Henkersknechte sind.

41\. Unterdessen aber, während die Prozesse mit solchem Feuereifer betrieben werden und die Gefolterten, von den grausamsten Martern gezwungen, unermüdlich neue denunzieren, sickert es durch, wie dieser und jener denunziert worden ist. So hüten diejenigen, die dem Verhör beiwohnen, das Geheimnis. Und das hat auch seinen Vorteil, da man dadurch sogleich Indizien gegen die Denunzierten bekommen kann, auf Grund folgenden Dilemmas: Erfährt nämlich, was natürlich geschieht, jemand, er sei denunziert, so entzieht er sich entweder der Festnahme durch die Flucht, oder er bleibt getrost da. Ergreift er die Flucht, so erklären sie sogleich, das sei ein außerordentlich starkes Indiz dafür, daß er schuldig sei, ein schlechtes Gewissen habe. Bleibt er indessen da, so ist auch das ein Indiz; der Teufel, sagen sie, hält ihn fest, daß er nicht fort kann. Das habe ich zu, meinem Bedauern mehr als einmal in der letzten Zeit hören müssen.

42\. Geht überdies jemand zu den Verhörrichtern und erkundigt sich, ob es wahr sei, daß er verschrieen sei, um sich beizeiten zu verteidigen und auf gerichtlichem Wege dem drohenden Unheil entgegenzutreten, so gilt auch dies schon als Indiz, als ob sein böses Gewissen und seine Schuld ihn trieben, gegen den doch von den Inquisitoren noch gar nichts unternommen worden war.

43\. Was er aber auch tun mag, er heftet das Gerücht an seine Fersen. Nach ein bis zwei Jahren ist es groß genug geworden und kann in Verbindung mit Denunziationen zur Tortur hinreichend sein, mag es auch selbst zunächst aus Denunziationen entstanden sein. Auch derartige Fälle habe ich gesehen.

44\. Ganz ähnlich geht es jedem, der von irgendeinem Böswilligen verleumdet wird. Denn er wird sich entweder gerichtlich zur Wehr setzen, oder er wird sich nicht wehren. Tut er es nicht, so ist das ein Schuldindiz, daß er stille schweigt. Setzt er sich jedoch zur Wehr, so wird die Verleumdung noch weiter herumgetragen, es wird bei Leuten, die vorher gar nichts davon wußten, Verdacht und Neugier erregt, und bald greift das Gerücht dermaßen um sich, daß es sich hernach gar nicht unterdrücken läßt.

45\. So liegt nichts näher, als daß diejenigen, die unterdes gefoltert und gezwungen werden, jemanden anzuzeigen, unbedenklich auch solche zu nennen pflegen, denen es in dieser Weise gegangen ist.

46\. Daraus ist denn auch ein Ergebnis abzuleiten, das man rot anstreichen sollte: Wenn nur die Prozesse unablässig und eifrig betrieben werden, dann ist heute niemand, gleich welchen Geschlechtes, in welcher Vermögenslage, Stellung und Würde er sei, mehr sicher genug, sofern er nur einen verleumderischen Feind hat, der ihn verdächtigt und in den Ruf bringt, ein Zauberer zu sein. So steuern wahrhaftig, wohin ich mich nur wende, die Verhältnisse auf ein entsetzliches Unglück hinaus, sofern nicht anderweit Vorsorge getroffen wird. Ich habe es schon oben gesagt und wiederhole es hier ganz kurz: Mit Feuerbränden kann man diese Hexenplage, was es mit ihr auch auf sich haben mag, nicht vertilgen, wohl aber auf eine andere Weise, fast ganz ohne Blutvergießen und mit dem nachhaltigsten Erfolge. Aber wer will davon erfahren? Ich hatte noch mehr sagen wollen, aber der Schmerz übermannt mich, sodaß ich diese zusammenfassende Übersicht nicht sorgfältig und vollständig zu Ende führen noch, was sonst recht nutzbringend sein würde, eine deutsche Übersetzung ins Auge fassen kann. Vielleicht werden einmal Männer kommen, die dem Vaterland und der Unschuld zuliebe das Werk ganz vollenden. Um dies eine endlich beschwöre ich alle gebildeten, frommen, klugen und besonnenen Beurteiler (denn die übrigen sind mir gleichgültig) um des Gerichts des allmächtigen Richters willen, daß sie das, was wir in diesem Buche niedergeschrieben haben, recht aufmerksam studieren und bedenken. Das Seelenheil aller Obrigkeiten und Fürsten ist in großer Gefahr, wenn sie nicht sehr aufmerksam sein wollen. Sie mögen sich nicht wundern, wenn ich sie zuweilen heftig und leidenschaftlich ermahne; es gebührt mir nicht, unter denen zu sein, die der Prophet stumme Hunde heißt, die nicht zu bellen wissen. Sie mögen auf sich und ihre ganze Herde achtgeben, die GOTT einstmals strenge aus ihrer Hand zurückfordern wird.

Quelle der deutschen Übersetzung (aus dem Lateinischen): Friedrich von Spee, <span class="dta-i">Cautio Criminalis, oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse</span>. Deutsche Ausgabe von Joachim Friedrich Ritter. Weimar: Verlag Herm. Böhlaus Nachf., 1939, S. 256–89.

</section>##### Verlinkungen:

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##### Quellen:

**Internetquellen**

-&gt; So rettete Astrnom Johannes Kepler seine Mutter vor der Hinrichtung als Hexe, in: Spiegel Geschichte, online verfügbar seit 04.10.2022 unter: [https://www.spiegel.de/geschichte/hexen-prozess-so-rettete-astronom-johannes-kepler-1615-seine-mutter-podcast-a-7063fc14-d646-4d96-afd4-83456112996a](https://www.spiegel.de/geschichte/hexen-prozess-so-rettete-astronom-johannes-kepler-1615-seine-mutter-podcast-a-7063fc14-d646-4d96-afd4-83456112996a), zuletzt geprüft am 12.04.2026.

-&gt; Das bayerische Hexenmandat (1611), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, &lt;[https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-4515](https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-4515)&gt; \[25.09.2026\].

-&gt; Aus dem Märtyrerspiegel: Die Hinrichtung der Maria van Beckum und ihrer Schwägerin (17. Jhdt.), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, &lt;[https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-5461](https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-5461)&gt; \[25.09.2026\].

-&gt; Ein Skeptiker betrachtet die Hexenverfolgung eingehender—Friedrich von Spee (1631), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, &lt;[https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-4516](https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-4516)&gt; \[25.09.2026\].

**Sekundärliteratur**

-&gt; Kindel, Constanze: Hexenverfolgung. Satansweib, in: Die Inquisition (GEO Epoche Jg. 2018, Heft Nr. 89), Hamburg 2018, S. 90-103.

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