Skip to main content

Persönlichkeiten

Inhaltsverzeichnis

  1. Ludwig der Fromme
  2. Pippin der Jüngere
  3. Bonifatius
  4. Karl Martell
  5. Widukind
  6. Alarich 
  7. Childerich I. 

1. Ludwig der Fromme 

L. und sein Zwillingsbruder Lothar (früh verstorben) erhielten als erste Karolingersprossen, freilich erst der dritten Königsgeneration, in „Ansippung“ an die abgelöste alte Dynastie, merowing. Namen (Chlodwig und Chlothar). L. wurde am Ostertage (15.4.) 781 in Rom, zusammen mit seinem Bruder Pippin, von Hadrian I. zum König gesalbt und gekrönt. Es ist die erste klar bezeugte, nicht nur erschließbare Krönung im Karolingerhause. Als vom Vater bestellter Unterkönig verbrachte L. seine Jugend in Aquitanien (wie Pippin in Italien). Daß er eine geistlichliterarische Erziehung genoß, findet sich zwar nur andeutungsweise bezeugt, ist aber aus seinem späteren religiös-kirchlichen Eifer mit Sicherheit zu erschließen. In roman. Umwelt aufgewachsen, beherrschte er das Lateinische völlig, verstand aber auch das Griechische, während er der volkssprachlich-fränk. Tradition weniger Interesse entgegenbrachte als sein Vater.

Bis zur Wehrhaftmachung (791 in Regensburg) blieb L. unter beauftragter vormundschaftlicher Regierung. Er hielt eigene Reichsversammlungen ab (789 in Mourgoudou b. Albi; 790, 795, 801 in Toulouse; 814 in Doué b. Tours) und urkundete 794, 807, 808 als rex Aquitaniae bzw. als rex Aquitanorum. Neben dem Grenzgrafen →Wilhelm von Toulouse († 812 als Mönch in seiner Gründung Gellone) nahm L., allmählich in selbständiger Führung, an den Abwehr- und Sicherungskämpfen gegen Basken und Araber beiderseits der Pyrenäen teil (Einnahme von Barcelona 801, von Tortosa 811, Strafzug nach Pamplona 813), doch wurde er oft auch zu Reichsversammlungen und Heereszügen des Vaters und des Bruders Pippin entboten (785 Paderborn, 790 Worms, 791 Ingelheim-Regensburg-Awarenkrieg, 792/93 Italien, 793 Salz, 798 Sachsenkrieg, 797 Herstal, 799 Aachen-Friemersheim-Sachsenzug, 800 Tours, 804 Sachsenzug, 805/06 Diedenhofen, 809 Aachen). In der Divisio von 806 sprach ihm Karl d. Gr. über Wasconien und Aquitanien hinaus das gesamte südliche Gallien zu, aber der Tod der älteren Brüder (810/11) machte diese Regelung hinfällig. Karl d. Gr., inzwischen von Byzanz als Kaiser anerkannt, krönte nach oström.-byzantin. Stil am 11.9.813 in Aachen den nunmehr alleinigen Nachfolger L. zum Mitkaiser.

Karl starb am 28.1.814; am 27. Februar traf L. in Aachen ein. Als Repräsentant einer stärker verchristlichten Generation, der in Aquitanien die Klöster gefördert und angeblich einmal erwogen hatte, selber Mönch zu werden, übernahm er ein in seinen gewaltigen Dimensionen machtpolitisch saturiertes, von außen vorerst nicht mehr gefährdetes, in der inneren, d. h. auch kirchlichen Ausformung dagegen unfertiges Reich. Die Lebensgeschichte L.s fällt von nun an größtenteils mit der Reichsgeschichte zusammen, in der das individuell-biographische Element im ganzen nur mit ungleicher Deutlichkeit sichtbar wird.

Von persönlichen Initiativen „außenpolitischer“ Art kann bei L. nicht ernstlich die Rede sein. Durch den feierlichen Empfang einer noch an Karl abgeordneten griech. Gesandtschaft (1.8.814 in Aachen) sanktionierte der neue Kaiser den Ausgleich mit Byzanz. Darin war offensichtlich der Verzicht auf den Römernamen im Kaisertitel vereinbart worden: L. und seine fränk.-deutschen Nachfolger nannten sich bis ins späte 10. Jh. nur Imperator augustus, ohne Attribut. Auch die Umschrift des Bullensiegels Renovatio Roman-[orum] imp[erii] entfiel und wurde durch die Formel Renovatio regni Franc[orum]ersetzt. Griechische Abgesandte sind an L.s Hof noch wiederholt, aber eher beiläufig (817, 824, 826, 827, 833, 839) bezeugt. Im übrigen blieb es unter ihm durchweg bei einer im ganzen defensiven Grenzpolitik. L. nahm 814 die Lehnshuldigung des dän. Thronprätendenten Harald entgegen, hob ihn 826 in Mainz aus der Taufe und sandte Ansgar zur Missionierung des Nordens aus; Harald vermochte sich jedoch in seinem Lande nicht durchzusetzen. An der Elbelinie und besonders im Südosten kam es mit den angrenzenden Slawen wiederholt zu Kämpfen, die ihre Wellen zeitweise bis zu den Bulgaren schlugen, aber|diese Geschehnisse gehören, ebenso wie die Auseinandersetzungen in Italien (Benevent und Venedig), nicht zur Biographie L.s, der in solchen Zusammenhängen zwar gelegentlich Gesandtschaften empfing – insbesondere 826 in Ingelheim –, in aller Regel aber diese Aufgaben den Unterkönigen und Grenzgrafen überließ. Er selber zog 818 und 824 gegen die Bretonen zu Felde, offenbar ohne nachhaltigen Erfolg. Sichtlich kein Heerführer von Rang, griff er auch in Wasconien und Spanien, wo es immer wieder brodelte, nicht persönlich ein.

In der „Innenpolitik“, in der Regierung des Reiches und der Kirche, steht dagegen, mindestens für den Anfang, der persönliche Wille und Beitrag L.s außer Zweifel. Hier setzte der Generationswechsel von 814 neue Energien zur Festigung und Mehrung des überkommenen Erbes frei. Persönlich zur Strenge, ja zum Mißtrauen geneigt, verwies L. seine Schwestern vom Hof in ihre Klöster und entließ auch die Brüder Adalhard und Wala, seine bisher sehr einflußreichen Seitenverwandten. Auf die Sicherung der Randländer bedacht, entbot er seinen Neffen Bernhard, den Sohn Pippins und italischen Unterkönig, zur Huldigung. Zugleich bestellte er – schon 814 – seine eigenen Söhne Lothar und Pippin zu Unterkönigen in Bayern und Aquitanien. Oberster Hofkaplan blieb der EB Hildebald von Köln; nach dessen Tod (818) folgte der Abt Hilduin von Saint-Denis. Aus Aquitanien brachte L. seinen Kanzler Helisachar an den Hof, ebenso seinen Jugendfreund Ebbo, den er 816 zum Erzbischof von Reims erhob. Als einflußreicher Berater begegnet bald auch der Graf →Matfrid von Orléans.

Der neue Schwung der kaiserlichen Regierung wird von Anfang an in einer ausgiebigen Beurkundungstätigkeit sichtbar. Die insgesamt nahezu 500 Diplome L.s, ausgefertigt unter der Leitung der Kanzler Helisachar (814–19), Fridugis (819–32), Theoto (832–34) und Hugo (834–40, – 844, Halbbruder L.s, Abt von Saint-Quentin), stellen mit ihrer ausgereiften diplomatischen Kursive und der geschliffenen Latinität ihrer Textformulare, so in der Verbindung des Immunitätsprivilegs mit dem Königsschutz, den mustergebenden Höhepunkt frühmittelalterlicher Kanzleigeschichte dar. Überhaupt stehen die ersten Jahre für Reich und Kirche im Zeichen gesetzgeberisch-programmatischer Normung und Fixierung durch regelmäßige Reichsversammlungen, durch eine stattliche Zahl von gewandt formulierten Kapitularien, in der Tradition Karls d. Gr. und zugleich über ihn hinaus. Mit der Konstituierung der Bistümer Hildesheim und Halberstadt und des Missionserzbistums Hamburg sowie der Klöster Corvey und Herford vollendete L. die Basis der sächsischen Kirchenorganisation. Aus Aquitanien berief er den Mönchsreformer →Benedikt von Aniane zum Abt der Neugründung Inden (Kornelimünster) und betraute ihn mit der Aufsicht über die Reichsklöster insgesamt, die, wie sich besonders an den Kaiserdiplomen ablesen läßt, mit den Hochstiften zu einer gefestigten, an den Herrscher gebundenen Reichskirche zusammenzuwachsen begannen. Auf einer großen Aachener Synode wurden 816 für die Mönchs- und Nonnenklöster eine neu formulierte, von jeder Mischobservanz gereinigte Benediktregel, für die Kanonikerstifte (und analog für die Kanonissen) eine – freilich nur mittelbar an Chrodegang von Metz orientierte – Institutio unter L.s Autorität als verbindliche Normen verkündet. Es folgten 817-19 weitere Bestimmungen für Bischofskirchen und Klöster (Wahlrecht, Reichslasten, Einkünfteregelung, Sicherung und Beaufsichtigung der Eigenkirchen). Rasche Erfolge dieser Vorschriften sind nicht erkennbar, um so bedeutender aber wurde die prägende Fernwirkung der Statuten von 816 im 10. und 11. Jh.

Auch die geltende Oberhoheit über Rom wurde neu formuliert. Als der Papst Leo III. 815 eigenmächtig eine Verschwörung blutig unterdrückte, ordnete L.eine Untersuchung durch Kg. Bernhard an, ließ sich aber durch päpstliche Gesandte beruhigen. Bei der durch Leos Tod 816 eintretenden ersten Vakanz unter dem neuen Kaisertum griff man weder in Rom noch in Aachen auf das seit der Mitte des 8. Jh. faktisch erloschene kaiserliche Bestätigungsrecht zurück, aber der neue Papst Stephan IV. (816–17) ließ die Römer einen Treueid auf den Kaiser schwören und begab sich zu L. nach Reims. Eine segnende Festkrönung mit einer angeblichen Konstantinskrone (Okt. 816) brachte den röm. Ursprung des Kaisertums in Erinnerung. Als mittelbares Ergebnis der Reimser Verhandlungen stellt sich das Pactum Hludovicianum von 817 für den nächsten Papst Paschalis I. (817–24) dar, das – nach dem Verlust des Kaiserprivilegs für Stephan IV. – erste und für spätere Zeiten mustergebend ausformulierte Kaiserprivileg für die röm. Kirche. Es bestätigte mit dem Territorium und der internen Autonomie des Kirchenstaates auch die Freiheit der Papstwahl, die erst nach der Weihe dem Kaiser anzuzeigen war.

Der Wille zur Konsolidierung gewachsener Ordnung gipfelte in einer großzügigen politischen Neuregelung, die, sichtlich von L.s geistlichen Beratern konzipiert, im Juli 817 auf einer Aachener Reichsversammlung verkündet wurde. Die bisher nur faktisch – zuletzt durch die Todesfälle von 810/11 – zustande gekommene Einheit des Gesamtreiches im Zeichen des Kaisertums wurde zum durchdachten Prinzip erhoben. Dem entspricht es, daß seit 814 in den Urkunden hinter dem Kaisertitel auch der Bezug auf Franken und Langobarden verschwunden ist, ungeachtet der erwähnten Bullenumschrift. Dieses Programm wurzelte geistig im christlichen Universalismus, wie ihn mit publizistischer Verve vor allem EB →Agobard von Lyon verfocht, es entsprach aber auch, angesichts der über viele Länder verbreiteten Rechte, Ämter und Güter, den sehr konkreten Wünschen der Kirchen und weitverzweigter Adelsgruppen. Lothar wurde (wie L. selber 813) zum Mitkaiser gekrönt und zum Nachfolger bestimmt, während Pippin und Ludwig (der Deutsche) als Unterkönige in Aquitanien und Bayern eingesetzt wurden. Diese Ordinatio imperii untersagte über L.s Tod hinaus weitere Teilungen und gab der nach Sinn und Tradition genossenschaftlichen Teilung eine herrschaftliche Wendung: Die Teilkönige sollten in allem, was über ihre interne Autonomie hinausging, dem Kaiser untergeordnet bleiben. Dieses theologisch fundierte, imperial formulierte Programm war eine kühne Konzeption, geradezu eine verfrühte Reichs- und Staatsidee, die dem Rechtsdenken des Zeitalters weit vorauseilte. Ob und in welchem Ausmaße sie sich in der dynastischaristokratischen Welt auch würde durchsetzen lassen, war die Frage, die L.s weitere Regierungszeit überschattete. Die Widerstände blieben nicht aus, treten für uns aber nur vordergründig, namentlich im Kaiserhause selber, in helles Licht, während die offenbar wechselnden Gruppierungen im Adel oft undeutlich bleiben. Das Persönlichkeitsbild L.s verliert dabei sehr an Festigkeit und wird immer mehr durch die Unausgeglichenheit seines Charakters bestimmt.

Der ersten Krisen wurde er aber Herr. Der in der Ordinatio übergangene Bernhard von Italien ließ sich zu einer Empörung hinreißen, die jedoch rasch zusammenbrach. Er starb an der Blendung, die L. – statt des Todesurteils der nächsten Aachener Reichsversammlung (April 818) – über ihn verhängte (17.4.818). Erneut mißtrauisch geworden, zwang L. seine jungen Halbbrüder, Karls d. Gr. nicht vollbürtige Söhne →Drogo, Hugo und Theuderich, zum Eintritt in den geistlichen Stand und entsetzte den Bischof Theodulf von Orléans seines Amtes. Die Bemühungen um kirchliche Reformen und politische Konsolidierung gingen jedoch weiter, wenn auch seit dem Tode Benedikts von Aniane (821) sichtlich mit geringerer Energie. – Auf den Reichsversammlungen von 821 (im Mai zu Nimwegen, im Oktober zu Diedenhofen) wurde die Ordinatio von 817 beschworen. Ein Ausgleich mit den bisher ausgeschalteten und bekämpften Gruppen zielte auf eine erneute Sammlung der Kräfte. In Diedenhofen wurden die Teilnehmer an der Verschwörung Bernhards begnadigt, ebenso Adalhard, dessen Bruder Wala gleichfalls an den Hof zurückkehrte. Zu Attigny versöhnte sich L. im August 822 auch mit seinen Halbbrüdern; Drogo wurde Erzbischof in der Karolingerstadt Metz. Zugleich sanktionierte L. sein Friedenswerk durch eine öffentliche Buße für alles Unrecht, das er insbesondere den Seinen angetan hatte; mit einem Bekenntnis ihrer Pflichtvergessenheit folgten die Bischöfe seinem Beispiel. Die neuen Ratgeber, unter denen neben Adalhard († 826) und Wala der Erzkaplan Hilduin hervortrat, blieben bei alledem auf eine nachhaltige Festigung der Reichsautorität bedacht. Begleitet und beraten von Wala, begab sich Lothar 822 nach Italien. Er wurde von Paschalis I. nach Rom eingeladen und am Osterfeste 823 gekrönt; es war abermals eine bloße Festkrönung, aber zum ersten Mal seit 800 wieder eine Krönung in Rom, wo der Zweitkaiser sogleich wieder eine unmittelbare Gerichtsgewalt in Anspruch nahm. Nach des Paschalis Tod erwirkte Wala die Erhebung des frankenfreundlichen Aristokraten Eugen II. (824–27), und bei einem abermaligen Aufenthalt in Rom verkündete Lothar 824 die Constitutio Romana über eine Reorganisation des Kirchenstaates, der jetzt im Auftrage des Kaisers einer steten Kontrolle unterworfen, also über die bisherige Praxis hinaus ins Reich einbezogen wurde, zumal der gewählte Papst vor der Weihe dem Vertreter des Kaisers einen Treueid leisten sollte. Lothar kehrte 825 an den Kaiserhof zurück und wurde, auch formell im Titel der Urkunden, Mitregent L.s, dessen wahrscheinlich im August 825 in Aachen erlassene Admonitio ad omnes regni ordines erneut von lebendigem Reformwillen zeugte. – Aus den Kontakten mit Byzanz und Rom ergab sich die Notwendigkeit, nochmals den Bilderstreit zu erörtern; dies geschah 825 auf einer Synode in Paris, blieb aber ein bloßer Nachhall ohne Bedeutung.

Das erste Jahrzehnt von L.s Regierung darf nach alledem als Höhepunkt der fränk.-karoling. Reichsgeschichte gewertet werden. Die|vielseitige Breitenwirkung der karoling. Bildungsreform relativierte gewiß die bis dahin dominierende Stellung des Kaiserhofes im geistigen Leben, aber seine Schriftkultur, sein hoher Rang und seine ansehnliche Bibliothek bestanden fort und erneuerten sich gar in der Folgezeit; auch L. wurden Verse, theologische Schriften und kostbare Codices gewidmet; nach vorwiegender, jedoch umstrittener Forschungsmeinung war er der Auftraggeber des altsächs. Heliand. Die politische Stabilität geriet dagegen ins Wanken. Es steigerten sich die Unruhen an den Grenzen, im Süden die Übergriffe der Sarazenen, vom Norden her die Vorstöße der Normannen (seit 834 Jahr für Jahr), an deren Abwehr L. nach wie vor keinen Anteil hatte. Die gefährlichen Erschütterungen bahnten sich aber im Innern an. In Reich und Kirche, denen es an einem organisatorischen Unterbau fehlte, lag weiterhin vieles im argen. Angesichts dieser Aufgaben wurden die kaiserliche Autorität, L.s Energie und Führungswille unverkennbar schwächer. Die Passivität des Kaisers hatte zur Folge, daß der hohe Klerus den Kampf um das steckengebliebene Reformwerk stärker als bisher aus eigener Initiative aufnahm und sich seiner Autonomie, ja seines geistigen Führungsanspruches bewußt wurde. Zugleich regten sich in L.s Umgebung, am Hof und im Adel, Widerstände gegen das politische Programm der Ordinatio von 817. Personell zeichnen sich diese rivalisierenden Gruppen weiterhin nicht deutlich ab, doch tritt als zentrale Gestalt allmählich die neue Kaiserin →Judith in den Vordergrund, die ehrgeizige Mutter des 823 geborenen vierten Kaisersohnes →Karl (des Kahlen). Für ihn gewann sie Lothar als Taufpaten und, 829, den Gelehrten und Dichter →Walahfrid Strabo als Erzieher, für ihn erstrebte sie aber auch einen Anteil an der Reichsherrschaft. Das entsprach dem am Teilungsprinzip orientierten überkommenen Rechtsdenken, lief jedoch dem Nachfolgegesetz von 817 zuwider.

Zwar verteidigte der Gf. Bernhard von Barcelona, der Sohn Wilhelms von Toulouse, 827 erfolgreich seine fränk. Bastion in Spanien, im übrigen aber verliefen die Grenzkämpfe dieses Jahres sehr unglücklich. Die Grafen Hugo von Tours und Matfrid von Orléans, aber auch Mgf. Balderich von Friaul wurden Anfang 828 ihrer Ämter enthoben. Mit den immer lebhafter beklagten Mißständen in Reich und Kirche befaßten sich im Winter 828/29 eine Aachener Versammlung, dann Anfang 829 vier Synoden in Mainz, Lyon, Paris und Toulouse. Hier wurden Reformprogramme sehr grundsätzlicher Art entwickelt, die über die Bemühungen des letzten Jahrzehnts hinaus im Geiste der (schon spätantiken) Lehre von den beiden Gewalten – auctoritas sacrata pontificum et regalis potestas – auf eine Auflockerung des Staatskirchentums, ja auf eine Art von geistlicher „Normenkontrolle“ des öffentlichen Lebens zielten. L. aber und die Seinen erwiesen sich nicht – jedenfalls nicht mehr – willens und imstande, auch ihrerseits solche Wege zu beschreiten; naiver Machtwille überwucherte die hochfliegenden, im politischen Bereich freilich auch unrealistischen Reformideen – eben daraus ergab sich die schwere Krise der nächsten Jahre.

Auf die in einer relatio des Episkopats formulierten Reformwünsche ging L. nicht ein. Dagegen übertrug er im Aug. 829 auf einer Wormser Reichsversammlung seinem jüngsten Sohn Karl Alemannien mit Rätien, dem Elsaß und einem Teil Burgunds. Ob dieser Bereich als künftiges regnum im vollen Rechtssinne gedacht war, steht dahin, aber dem Geist der Ordinatio von 817 widersprach diese Regelung sehr, sie bezeichnete einen Sieg Judiths und einen völligen Kurswechsel des Kaiserhofes. Die Verfechter der Reichseinheit waren beiseite geschoben; Lothar, in den Urkunden nicht mehr als Mitregent genannt, wurde nach Italien entlassen; neue Männer, voran der zum Kämmerer berufene Bernhard von Barcelona, herrschten am Hof. Der Kampf um das Programm von 817 wurde ein Kampf um die Macht am Hofe. Die Initiative lag jedoch vorerst nicht bei den älteren Kaisersöhnen. Wala (seit 826 als Nachfolger seines Bruders Adalhard Abt von Corbie), der Erzkaplan Hilduin, der frühere Kanzler Helisachar erscheinen als Anführer einer Gruppe, die durch eine loyale Palastrevolution gegen den Kaiser selber die erstrebte Reichsordnung sichern wollte, sich dabei freilich im Kampf gegen die Gruppe um Judith und Bernhard mit Hugo, Matfrid und anderen Magnaten traf, deren Motive kaum über persönliche Feindschaft hinausreichten. Die Vorbereitungen zu einem auf Frühjahr 830 anberaumten Bretonenfeldzug schlugen in einen großen Aufstand um, dem L. keinen Widerstand entgegenzusetzen wagte. Bernhard floh nach Barcelona, Judith wurde nach Poitiers ins Radegundiskloster verwiesen. Unter der Leitung des aus Italien zurückgekehrten Mitkaisers Lothar tagte im Mai 830 zu Compiègne eine Reichsversammlung, die sich – soweit erkennbar – formal mit der Wiederherstellung des vorherigen Rechtszustandes begnügte: Lothar erscheint jedenfalls wieder als Zweitkaiser in den|Diplomen, in Wirklichkeit aber trat er als Alleinherrscher auf, beschränkte L. auf eine nominelle Rolle und wollte ihn gar zum Eintritt in den Mönchsstand bewegen. Ohne daß wir die Hintergründe im einzelnen durchschauen, gewann L. in kürzester Frist wieder das Übergewicht. Er ließ den jüngeren Söhnen Pippin und Ludwig eine Vergrößerung ihrer Reichsteile anbieten und konnte sich auf der nächsten Reichsversammlung, im Okt. 830 zu Nimwegen, wieder durchsetzen. Lothar leistete einen neuen Treueid, Judith 1 kehrte zurück, die Anführer des Aufstandes wurden vom Hofe verwiesen und dann im Febr. 831 in Aachen abgeurteilt: Wala und Hilduin, nicht mehr Erzkaplan, wurden verbannt; Lothar, nicht mehr Mitregent, mußte nach Italien zurückkehren. Auf dieser Aachener Versammlung wurde wahrscheinlich eine neue Erbteilung verkündet, die Lothar auf Italien beschränkte und im übrigen, wohl im Rückgriff auf die Divisio von 806, Pippins und Ludwigs Anteile weit ins Reichsinnere, Karls. Gebiet um den Mosel- und Rhoneraum erweiterte. Der Aufstand von 830 hatte also nicht zur Sicherung der Ordinatio, sondern zur Preisgabe der Reichseinheit geführt; Judith schien gesiegt zu haben.

Statt einer Beruhigung kam es bald, bei erneut schwindender Führungskraft L.s und wechselnden Gruppierungen, zu neuen Gegensätzen, die sich, wiederum im einzelnen schwer durchschaubar, für uns nur noch als erbitterter Machtkampf in Dynastie und Hochadel darstellen. Daß die großzügige Ausstattung des jungen Karl die älteren Brüder sehr verstimmt hatte, steht außer Zweifel. Offenbar durch Judiths Bemühen, Lothar auf die Seite ihres Sohnes zu ziehen, kam es jedoch zunächst zu einer halben Aussöhnung: Auf einer Reichsversammlung in Ingelheim empfing L. im Mai 831 Lothar und amnestierte die meisten seiner Anhänger, darunter Hilduin, nicht jedoch Wala. Aber die Spannungen zu den anderen Söhnen bestanden fort. Pippin blieb im Okt. 831 einer Diedenhofener Reichsversammlung fern und verließ gegen Jahresende im Unfrieden den Hof, Ludwig von Bayern empörte sich Anfang 832. Dieser Widerstände wurde der Kaiser jedoch Herr. Er beließ dem jüngeren Ludwig Bayern, verwies Pippin dagegen nach Trier und sprach Aquitanien Karl zu. Die Erbteilung vom Vorjahre war damit schon umgestoßen, ja L. erwog nunmehr eine Teilung des Gesamtreiches (außer Bayern) nur zwischen Lothar und Karl.

Statt dessen aber flammte Anfang 833 der schwelende Konflikt zu äußerster Heftigkeit auf, da Pippin und der jüngere Ludwig sich jetzt mit ihrem Bruder Lothar verbündeten, in gemeinsamem Widerstande, aber kaum mit klarem gemeinsamem Ziel. Für Lothar war es ein Kampf um seine Rechte aus der Reichsordnung von 817. Um für dieses ja auch religiös konzipierte Programm und überhaupt für die Friedenswahrung mit seiner geistl. Autorität einzutreten, fand sich Papst Gregor IV. (827–44) bereit, Lothar in die Francia zu begleiten. Wala dagegen trat nach den Erfahrungen von 830 nur widerstrebend neben Ebbo von Reims auf Lothars Seite. Wortführer des Aufstandes wurde Agobard von Lyon, während Drogo von Metz mit anderen Bischöfen ebenso entschieden zu L. hielt. So kam es unvermittelt zu einer Konfrontation von kaiserlichem, reichsbischöflichem und päpstlichem Anspruch. Der von L.s Bischöfen als frater angeredete und an seinen Treueid gemahnte Papst berief sich, ebenso wie Agobard, auf den religiösen Vorrang der priesterlichen, insbesondere päpstlichen Gewalt. Über diesen Prinzipienkampf aber ging der Machtkampf hinweg. Während sich die Heere bei Kolmar gegenüberlagen und L. mit dem Papst über einen Ausgleich verhandelte, wußten die Gegner am 24.6.833 seine Anhänger auf ihre Seite zu ziehen, so daß L. sich sechs Tage später gefangen geben mußte. Diese formlose Preisgabe L.s durch seine Getreuen auf dem Rotfelde, das später „Lügenfeld“ genannt wurde, bedeutete im Rechtsdenken der Zeit seine Absetzung. Ebenso formlos ging die Herrschaft an Lothar über, der den kaiserlichen Urkundentitel L.s annahm, aber seinen eigentlichen Anspruch nicht aufrechtzuerhalten vermochte. Seinen Brüdern Pippin und Ludwig, die ihm vielleicht ein Treueversprechen leisteten, räumte er ausgedehnte Länder zu sofortiger selbständiger Herrschaft ein. Karl blieb von dieser Teilung ausgeschlossen, aber auch von der Ordinatio war nur ein schwacher Abglanz übriggeblieben. Gregor IV. sah seine Autorität mißbraucht und kehrte enttäuscht nach Rom zurück.

Lothar und seine Parteigänger zeigten sich zum äußersten entschlossen, um die labile neue Herrschaft zu stabilisieren. Karl wurde nach Prüm, Judith nach Tortosa, L. in das Medarduskloster nach Soissons verbracht. Von den Erzbischöfen Ebbo und Agobard beraten, wenn nicht gar getrieben, wollte Lothar den Sturz L.s kirchlich sanktioniert und unwiderruflich gemacht wissen. Das Idoneitätsprinzip, die Auffassung vom Herrschertum als einem von Gott verliehenen Amt in der ecclesia, wurde zu einer Waffe|gegen den Kaiser. Im Okt. 833 erklärten die in Compiègne versammelten Bischöfe, L. habe sein Amt – ministerium sibi commissum – schlecht verwaltet und mahnten ihn zur Kirchenbuße. In Saint-Médard zu Soissons folgte eine feierliche Zeremonie, bei der Ebbo von Reims als Ankläger auftrat. Der gestürzte Kaiser bekannte sich ob vielfacher Schuld, insbesondere der Gewalttaten gegen seine Anverwandten und der Verstöße gegen die Reichsordnung, der Herrschaft unwürdig, legte die Waffen ab und nahm als Exkommunizierter das Büßergewand. Seine Thronfähigkeit sollte damit erloschen sein, ja die Kaiser- und Königswürde schien, kaum zwanzig Jahre nach L.s Thronbesteigung, in eine tödliche Krise geraten.

Lothar und seine Ratgeber hatten jedoch den Bogen überspannt. Der Abt →Hrabanus Maurus von Fulda protestierte gegen die Entthronung des alten Kaisers, den Lothar als Gefangenen mit nach Aachen führte und dem abermals der Klostereintritt nahegelegt wurde. In kürzester Zeit kehrten sich die Fronten wieder um. Durch die harte Behandlung des Vaters, anscheinend aber auch durch den Versuch, die politisch-territoriale Position der Brüder wieder zu beschneiden, brachte Lothar zunächst Ludwig von Bayern, dann auch Pippin von Aquitanien gegen sich auf. Er wich nach Saint-Denis aus, ließ dort aber den Vater und den (inzwischen auch an den Hof geholten) Halbbruder Karl zurück und zog am 28.2.834 fluchtartig nach Burgund ab. Schon am 1.3., einem Sonntag, wurde L. dann in Saint-Denis wieder in die Kirchengemeinschaft aufgenommen und als Kaiser anerkannt. Pippin und Ludwig fanden sich bei ihm ein, auch Judith wurde befreit. Der jetzt unausweichlich gewordene, mit grausamer Gewalt ausgetragene offene Kampf schien in eine neue Katastrophe L.s einzumünden, denn an der Bretonengrenze wurde sein Heer geschlagen (der Kanzler Theoto fiel), und Lothar eroberte vom Süden her die Stadt Chalon. Auf die letzte Machtprobe mit den überlegenen Kräften des Vaters ließ er es aber schließlich doch nicht ankommen. So konnte L. im Spätsommer oder Herbst 834 bei Blois die Unterwerfung Lothars entgegennehmen. Er beließ ihm Italien, gebot ihm aber, dieses Land nicht eigenmächtig zu verlassen; mit zahlreichen Getreuen, darunter Wala († 836) und Agobard, kehrte Lothar über die Alpen zurück. Ohne die letzte Teilung anzuerkennen, duldete L., daß Pippin ein nach Norden erweitertes Aquitanien, Ludwig anscheinend die rechtsrheinischen Länder behielt. Mit einer Reichsversammlung in Diedenhofen, einer feierlichen Restitution des Kaisers im Dom der Karolingerstadt Metz (28.2.835) und der Resignation Ebbos als Erzbischof von Reims gingen die fünfjährigen Wirren zu Ende.

Das Amt des obersten Hofkaplans hatte L. anscheinend schon 830 dem nicht sicher bestimmbaren Abt Fulko anvertraut (bezeugt 833), ihn aber wohl gleich 834, spätestens 836 durch seinen in Treue bewährten Halbbruder EB Drogo ersetzt. Die Leitung der Kanzleigeschäfte ging 834 an seinen anderen Halbbruder, den Abt Hugo, über. Am Hofe war damit wieder Stetigkeit eingekehrt, nicht aber im Reich, für dessen Küstenländer sich die Normannen- und Sarazenengefahr von Jahr zu Jahr steigerte. Trotz einer neuen Aachener Reformsynode von 836 fanden auch die kirchlichen Dinge nicht zu wirklicher Konsolidierung. Vor allem aber blieb die Ausstattung des jüngsten Kaisersohnes Karl eine offene Frage. Ohne Verständigung mit Lothar, der sich gegen die Aussöhnungsbemühungen des Hofes sperrte, bestimmte L. 837 in Aachen weite Länder im Raum zwischen Rhein, Seine und Nordküste als – wohl künftigen – Anteil Karls, den er 838 in Quierzy endlich wehrhaft machen und zum König krönen konnte. Der jüngere Ludwig, der sich erneut auflehnte, wurde wieder auf Bayern beschränkt. Als dann aber Pippin I. von Aquitanien am 13.12.838 starb, war die Bahn frei für die von Judith offensichtlich längst erstrebte Lösung. L. überging den Erbanspruch Pippins II, empfing Lothar zu formeller Aussöhnung auf einer Reichsversammlung in Worms (Juni 839), setzte u. a. auch Agobard wieder in sein Erzbistum ein († 840) und ordnete eine Teilung des Gesamtreiches außer Bayern nur zwischen Lothar und Karl an. Italien und die Länder östlich einer Linie von der Maas zum Genfer See sollten an Lothar, der Westen an Karl fallen. Dieser Entscheidung aber widersetzten sich sowohl Ludwig von Bayern wie eine bedeutende Gruppe des aquitanischen Adels, der Pippin II. zum König ausrief. L. zog nun selber zu Felde, 839 nach Aquitanien, 840 gegen Ludwig. In dieser wirren Situation starb L., nachdem er vom Krankenlager aus den Zweitkaiser Lothar durch Zusendung der Reichsinsignien zum Nachfolger designiert hatte. Sein Bruder Drogo setzte ihn im alten Hauskloster der Karolinger bei.

Einem Herrschernamen das Attribut pius (oder piissimus) beizulegen, gehörte allgemein zur rhetorisch geprägten Topik der Literatur, der Urkunden und der Münzen. Dieses Epitheton begegnet im 9. Jh. und noch darüber hinaus bei L., bei Ludwig dem Deutschen und selbst bei Ludwig dem Kinde. Abgesehen von einem isolierten Zeugnis bei Notker von St. Gallen (Hludovicus agnomine pii, 887) hat sich diese Bezeichnung als individueller Beiname L.s erst im 10. und 11. Jh. eingebürgert. Sie ist auch in der Wissenschaft fester Sprachgebrauch geworden und entbehrt nicht der Berechtigung, denn persönliche Frömmigkeit und Aufgeschlossenheit für Wesen und Anliegen der Kirche treten bei L. ausgeprägt und vertieft zutage. An der schillernden Duplizität der französischen Titel Louis le Pieux und Louis le Débonnaire ist freilich abzulesen, daß dem Beinamen auch eine negative Note im Sinne der Schwäche, der Nachgiebigkeit gegenüber geistlichem Machtanspruch eignen kann. Der unverkennbare Kontrast zu Karl d. Gr., dessen Format L. sicherlich nicht hatte, eine isolierte, unnuancierte Blickrichtung auf die Szenen von 822 und 833, unreflektiert nationalliberale. Wertungskategorien der Geschichtsschreibung haben solche Vorstellungen zu einem Klischee verdichtet, das die älteren Darstellungen und Handbücher beherrscht, in jüngeren Studien aber differenzierend aufgelok-kert worden ist. In L.s Regierung begegnen sich Kulmination und Wende des fränk.-karoling. Zeitalters, aber daß diese Jahrzehnte schlechthin eine Periode des Verfalls gewesen seien, behauptet niemand mehr. In der Kirchenpolitik vor allem der Anfangszeit, aber auch im Willen zur organisatorischen Straffung des Reiches ließ L. es, bei allem Verdienst seiner Berater, nicht an eigener Energie fehlen; das geistige Leben, die sog.Karoling. Renaissance, fand unter ihm zu gesteigerter Entfaltung, der politischen Konzeption einer einheitlichen Reichsstruktur eignet fraglos ein großer Zug. Als sich dann freilich die Probleme türmten, wußte L., jetzt anders beraten und wechselnd beeinflußt, seine anfängliche Energie nicht mehr zu behaupten. Es liegt zwar vordergründig nahe, wäre jedoch unhistorisch, in des Kaisers persönlichem Versagen die primäre Erklärung für diese Wende sehen zu wollen. Die entscheidenden Gründe waren objektiver Art. Das Programm von 817 war eine theoretische, von den Zeitgenossen auch geistig kaum erfaßte Konstruktion geblieben, der es an den wirtschaftlichen und verkehrstechnischen, administrativen und militärischen Voraussetzungen fehlte. Der Weg zu einer innerdynastischen Aufgliederung des Riesenreiches erscheint im historischen Rückblick als ein strukturbedingter Sachzwang, dem auch ein Karl d. Gr. schwerlich Einhalt geboten hätte. So ist L. als eine zentrale Gestalt des noch gemeinsamen german.-roman. Europa zu sehen, eines Zeitalters, das zur gemeinsamen Basis deutscher und franz. Geschichte gehört – L. wird als erster in der langen Reihe franz. Könige dieses Namens gezählt -, das aber in manchen Bezügen, so in der Kloster- und Kirchenreform, in der neuartigen Polarität von Herrschertum, Adel und Episkopat wie auch in der sich anbahnenden staatlichen Pluralität schon spezifische hochmittelalterliche Probleme, teilweise sogar normgebend, vorweggenommen hat.

2. Pippin der Jüngere

P. war der zweite Sohn Karl Martells und wurde geboren, als der Vater gerade daran ging, den Kampf um das Erbe Pippins d. M. zu führen. Bezeugt sind seine Taufe durch den hl. Willibrord und eine zeitweilige Erziehung im Kloster Saint-Denis, doch ist im übrigen kaum etwas über ihn wie auch den älteren Bruder Karlmann zu Lebzeiten des Vaters bekannt. Unklar in ihrer Bedeutung ist die Nachricht, →Karl Martell habe P. 737 nach Italien entsandt, wo ihn der Langobardenkönig Liutprand an Sohnes statt annahm. Jedenfalls hinterließ Karl zwei verschiedene Erbfolgeregelungen: Während er zunächst (vielleicht schon 737) das Reich und das Hausmeieramt, das er zuletzt ohne König versehen hatte, allein unter Karlmann (Austrasien, Alemannien, Thüringen) und P.(Neustrien, Burgund, Provence) aufgeteilt hatte, berücksichtigte er auf deren Kosten kurz vor seinem Ende auch Grifo, den um 726 geborenen Sohn seiner zweiten Frau, der Agilolfingerin Swanahild, mit einem ansehnlichen Erbteil in der Mitte des Reiches.

Dies führte nach Karls Tod zu einem kurzen, aber heftigen Machtkampf, in dem die älteren Brüder die Stiefmutter und den Stiefbruder bezwangen. Grifo wurde noch 741 bei Laon umzingelt und schließlich auf dem Chèvremont bei Lüttich gefangengesetzt, seine Mutter verschwand im Kloster Chelles bei Paris. Damit hatten sich Karlmann und P. die Herrschaft als Hausmeier über die zentrale Francia gesichert und begannen sogleich, sich gegen widerstrebende Kräfte an der Peripherie zu wenden. 742 unternahmen sie einen gemeinsamen Feldzug gegen Aquitanien, der zur Einnahme von Bourges führte, und stießen in Alemannien bis zur Donau vor. Außerdem vereinbarten sie in Vieux-Poitiers eine vom väterlichen Willen abweichende Reichsteilung, die Karlmann eine eher nördl., P. eine südl. Zone zugestand, und setzten Anfang 743 noch einmal einen merowing. König namens Childebert III. ein, der ihre Position gegenüber Rivalen legitimieren sollte. So gerüstet nahmen sie den Kampf mit ihrem Schwager Odilo von Bayern auf, der sich am Lech geschlagen geben und der karoling. Oberhoheit beugen mußte. Während Karlmann 743 und nochmals 744 bis ins östl. Sachsen hinein Schrecken verbreitete, setzte sich P. wohl 744 mit Theudebald, dem Bruder des letzten Alemannen-Hzg. Landfrid, auseinander. Das Jahr 745 sah dann beide Brüder wieder zusammen beim Heereszug gegen Hunoald von Aquitanien, der zuvor einen Einfall in Neustrien gewagt hatte und nun zur Kapitulation genötigt wurde. Man ließ ihn seine Tage im Kloster beschließen, gestattete aber seinem Sohn Waifar die Nachfolge im aquitan. Dukat. Den Abschluß dieser neuen Welle der Zentralisierung des Frankenreiches bildete das Einschreiten Karlmanns in Alemannien, der dort 746 eine letzte Empörung niederschlug und das Herzogtum endgültig beseitigte.

Gleichzeitig leiteten beide Brüder eine neue Ära der fränk. Kirchenpolitik ein, die über die bisherige Begünstigung von Klostergründungen und rechtsrhein. Mission hinaus auf eine organisatorische Festigung und umfassende Erneuerung nach kanonischen, zumal von den Angelsachsen (Bonifatius) vermittelten Maßstäben abzielte. Karlmann ging damit in seinem Teilreich voran, doch ist spätestens 744 (Synode v. Soissons) eine Förderung dieser Tendenzen auch durch P. erkennbar, wobei die geforderte Rückgabe entfremdeten Kirchenguts den heikelsten Punkt darstellte. 745 trafen beide Hausmeier bei einer gesamtfränk. Synode (an unbek. Ort) mit Bonifatius zusammen. Seither wuchsen jedoch die Widerstände mit der Folge, daß in P.s Teilreich die beschlossene Einführung der Metropolitanverfassung nicht durchzusetzen war. Es bleibt indes ungewiß, inwieweit Enttäuschung über diese Entwicklung den Entschluß des Hausmeiers Karlmann befördert hat, im Herbst 747 der Welt zu entsagen und sich in Italien dem klösterlichen Leben zu widmen.

Als damit alleiniges Familienoberhaupt war P. nicht gesonnen, die Macht abermals zu teilen, schob Karlmanns Sohn Drogo beiseite (zumal er seit 2.4.748 in Karl d. Gr. einen eigenen Stammhalter hatte) und focht einen neuen Kampf mit Grifo aus, der nach Karlmanns Abdankung zu den Sachsen entkommen war und 748 nach Hzg. Odilos Tod sein Heil in Bayern suchte. P. bezwang ihn 749 durch einen Vorstoß bis zum Inn, gewährte ihm eine Abfindung mit 12 Grafschaften um Le Mans, doch blieb der Stiefbruder unzufrieden und fand schließlich 753 beim Versuch, nach Italien durchzubrechen, den Tod. Erst der Rücktritt Karlmanns und die Überwindung Grifos setzten P. in die Lage, ein eigenes Königtum an Stelle der machtlos gewordenen Merowinger ins Auge zu fassen. Dabei die Autorität des Papsttums einzuschalten, mag ihm der Fortgang der Kirchenreform nahegelegt haben, die er seit 748 zunehmend durch unmittelbare Einholung von Rechtsauskünften in Rom betrieben hatte. Sein besonderes Vertrauen in geistlichen Dingen genossen der vornehme Franke Chrodegang, seit 742 Bf. von Metz, und Fulrad, seit 750 Abt von Saint-Denis. So sandte er im Frühjahr 750 Bf. Burchard von Würzburg, einen Angelsachsen, zusammen mit Fulrad zu Papst Zacharias, den Reichsannalen zufolge mit der Frage „nach den Königen im Frankenreich, die damals keine königliche Gewalt hatten, ob das gut sei oder nicht“. Sie erhielten, vermutlich sogar schriftlich, den Bescheid, „daß es besser sei, der hieße König, welcher die Macht habe, als der, welcher ohne königliche Macht sei“. Das berühmte Responsum des Zacharias bot die erwünschte Grundlage, um die Diskrepanz zwischen Titel und Inhalt der kgl. Würde zu überwinden. Rechtsverbindlich wurde der Dynastiewechsel erst dadurch, daß P. wohl im Nov. 751 in Soissons nach akklamatorischer Huldigung der Großen und förmlicher Thronsetzung das Königtum annahm, während Childerich III. ins Kloster Saint-Bertin verwiesen wurde. Zum traditionellen Ritual trat als neuartiges Element die geistliche Salbung durch die Bischöfe (an Weihnachten 751 ?), die, vielleicht durch irische Anregung, auf Vorbilder im Alten Testament zurückging.

Nicht nur für diese sakrale Fundierung der Monarchie, sondern auch für die Einbeziehung Italiens in das abendländ. Mittelalter ist P.s Herrschaft wegweisend geworden. Als nämlich Papst Stephan II. 753 seine Hilfe gegen den wachsenden Druck der Langobarden erbat, lud er ihn ins Frankenreich ein und schloß mit ihm 754 in Quierzy und Saint-Denis ein Bündnis, das seine Bestellung zum Schutzherrn Roms (patricius Romanorum) und zugleich die Sicherung des dynastischen Vorrangs seiner Familie durch päpstl. Salbung (auch der Söhne Karl und Karlmann) zum Inhalt hatte. Unbeirrt von den Warnungen des aus dem Kloster Montecassino zurückgekehrten Bruders Karlmann, brach P. zu seinem ersten Italienfeldzug auf, der zu einem raschen Sieg über den langobard. Kg. Aistulf führte. Da dieser jedoch entgegen den Vereinbarungen erneut vor Rom rückte, griff P. 756 wiederum ein und erzwang in einem verschärften Friedensvertrag die Übergabe umfangreicher langobard. Eroberungen in Mittelitalien an den Papst (Pippinische Schenkung), womit die Geschichte des Kirchenstaates begann. Die Einzelheiten der Grenzziehung blieben noch lange strittig, konnten aber P. trotz mehrfacher Mahnung Papst Pauls I. (757–67) nicht mehr auf den Plan rufen.

Vielmehr konzentrierte sich P. seit den späten 750er Jahren wieder ganz auf den Herrschaftsaufbau nördl. der Alpen. Er beförderte die weiträumige Verflechtung loyaler Adelsfamilien, ließ seinen Neffen, Hzg. Tassilo III. von Bayern, seit 757 mündig, mit Vorbehalten gewähren und beschränkte sich gegenüber Sachsen auf gelegentliche Strafexpeditionen, um alle Kraft auf den Südwesten Galliens zu richten. 759 nahm er die Küstenlandschaft Septimanien mit dem Zentrum Narbonne, den letzten maur. Vorposten nördl. der Pyrenäen, ein, und seit 760 führte er nahezu jährliche zermürbende Feldzüge gegen Aquitanien unter dem dux Waifar, woran er bald auch seine Söhne Karl und Karlmann beteiligte. 762 fiel Bourges, 766 war die Garonne erreicht, und 768 nahm das Ringen ein wenig rühmliches Ende, als der letzte aquitan. Herzog einem Mordanschlag aus der eigenen Umgebung anheim fiel, an dem schon Zeitgenossen P. die Schuld gaben.

P., der den Aufstieg seines Geschlechts zum Königtum vollendete, stützte sein Regiment auf die neu geschaffene Hofkapelle, einen Verband ergebener Kleriker, die für den herrscherlichen Gottesdienst ebenso wie – anstelle der laikalen referendarii der Merowinger – für den gesamten Schriftverkehr des Hofes zuständig wurden. Dauerhafte geistliche Mitwirkung an Beratung, Formulierung und Vollzug der Politik tritt auch im Fortgang der fränk. Kirchenreform zutage, die unter P. zur Verallgemeinerung des Zehntgebots und zu einer beginnenden Vereinheitlichung der liturgischen Bücher nach röm. Mustern gelangte. Für ein zunehmendes intellektuelles Selbstbewußtsein spricht, daß P. 767 auf der Synode von Gentilly röm. und griech. Theologen vor seinen Bischöfen ein Streitgespräch über Probleme des Bilderkults führen ließ, ein Vorgang, der bereits deutlich auf die nachfolgende Ära Karls d. Gr. vorausweist.

Auf dem Rückweg vom letzten aquitan. Feldzug erkrankte P. im Juni 768 schwer. Er verfügte eine Reichsteilung, die in Anlehnung an diejenige von 742 dem Sohn Karl ein nördl., Karlmann ein südl. Teilreich und beiden je zur Hälfte das eben erst unterworfene Aquitanien zusprach. Tatsächlich wurde schon nach drei Jahren sein alleiniger Erbe Karl d. Gr., dessen historische Leistung ohne die inneren und äußeren Erfolge P.s nicht möglich geworden wäre.

3. Bonifatius

image.jpeg

Einer Grundherrenfamilie entstammend, im Kloster Exeter aufgewachsen, erfuhr B. in Nursling (bei Winchester) die entscheidende Formung: das benediktinische Mönchtum, die festgefügte, der Verbundenheit mit Rom bewußte angelsächsische Landeskirche, die von dem Theologen und Dichter Aldhelm beherrschte Bildungswelt von Wessex gaben ihm das unverlierbare geistige Gepräge. In Nursling wurde er Leiter der Klosterschule; eine Anzahl Dichtungen, eine Grammatik und eine Metrik sind als Niederschlag dieser Lehrtätigkeit zu betrachten. Schon im reifen Mannesalter stehend, entschloß er sich, der iroschottischen und angelsächsischen Tradition der peregrinatio zu folgen und sich der Missionsarbeit bei den stammverwandten Heiden zu widmen. Nachdem ein erster Versuch in Friesland 716 an politischen Widrigkeiten gescheitert war, schied B. 718 für immer aus der Heimat, mit der er nur brieflich zeitlebens in enger Fühlung blieb. Dem Vorbilde des Friesenapostels Willibrord folgend, begab er sich nach Rom, um vom Papste die Ermächtigung zur Heidenbekehrung einzuholen. In einem Schreiben vom 15.5.719, das diesen Auftrag aussprach, erhielt er von Gregor II. den Namen des römischen Heiligen vom Vortage, B., den er seitdem regelmäßig führte. Er wirkte zunächst kurze Zeit in Thüringen, trat aber nach dem Tode des frankenfeindlichen Friesenherzogs Radbod (719) in den Dienst Willibrords.

Er trennte sich jedoch (wohl 721) von seinem Meister und begann mit der Glaubensverkündigung in Hessen; in Amöneburg (östlich von Marburg) entstand sein erstes Kloster. Nach bedeutenden Anfangserfolgen nahm B. neue Verbindung mit dem Papste auf. Gregor II. entbot ihn nach Rom und weihte ihn am 30.11.722 zum Bischof. Angelsächsischer|Missionspraxis entsprechend suchte B. zugleich Rückhalt bei der Staatsgewalt; Karl Martell stellte ihm auch einen Schutzbrief aus (723), aber von einer ernstlichen Förderung durch den Hausmaier ist nichts zu erkennen. B. blieb auf die dem Frankenreiche erst lose angegliederten Randgebiete beschränkt, was sich freilich fürs erste ohnehin in seine Pläne fügte. Mit verstärkter Energie und Autorität nahm er seine Wirksamkeit wieder auf, zunächst in Hessen - die Fällung der Donarseiche in Geismar (unweit von Fritzlar) gehörte in diese Zeit -, bald auch in Thüringen (seit 725), wo weniger das Heidentum als ein noch wenig gefestigtes Christentum ihm Widerstände entgegensetzte. Im glücklichen Fortgang gewann sein Werk eine breitere organisatorische Grundlage. Gregor III. ernannte ihn (wohl 732) zum Erzbischof mit der Befugnis, Bischöfe einzusetzen. Da →Karl Martell seine Hilfe versagte, kam die Errichtung von Bistümern freilich nicht zustande, aber die angelsächsische Heimat lieh moralische und materielle Unterstützung und sandte Gefährten, darunter Wigbert, den ersten Abt von Fritzlar, und des B. Verwandte Lioba (Leobgytha); zu den Klostergründungen Ohrdruf und Fritzlar kamen am Main die Frauenklöster Tauberbischofsheim, Kitzingen und Ochsenfurt; aus Bayern stieß Sturmi als neuer Schüler zu ihm. Bei der dritten Romreise 737/38 erweiterte Gregor III. die Vollmachten und Aufträge des B., der zugleich in den Landsleuten Wunibald, Lul, Burchard abermals Schüler gewann: als legatus Germanicus sollte er das Christentum auch unter seinen eigentlichen Stammesgenossen, den 'Altsachsen', verkünden - diese Krönung seines Werkes blieb ihm freilich versagt -, und vor allem sollte er in Hessen, Thüringen und Bayern eine feste Kirchenorganisation aufbauen. Aber die Unterstützung durch die fränkische Staatsgewalt blieb auch jetzt aus; nur in dem weitgehend selbständigen Bayern konnte B. 739 mit Hilfe Herzog Odilos in Anlehnung an bereits bestehende kirchliche Brennpunkte vier Diözesen errichten und Oberhirten einsetzen: Gawibald in Regensburg, Erembert in Freising, Johannes in Salzburg; in Passau verblieb der bereits früher vom Papste geweihte Vivilo. Die bayerische Landeskirche blieb freilich nicht lange unter der Aufsicht des Erzbischofs B.; Odilo setzte 745 in Salzburg den Iroschotten Virgil ein, mit dem B. über kosmologische Fragen in einen langwierigen Streit geriet.

Der Tod Karl Martells 741 brachte die große Wende. Karlmann und Pippin standen dank einer gewissen geistlichen Erziehung den kirchlichen Anliegen aufgeschlossener gegenüber. Die Bistumsorganisation in Thüringen und Hessen wurde jetzt realisiert (742). B. errichtete die Diözesen Würzburg (erster Bischof Burchard), Büraburg (Witta) und Erfurt (Bischof unbekannt); Büraburg und Erfurt gingen wohl bald nach seinem Tode im Mainzer Sprengel auf. B.weihte am 21.10.742 auch Wunibalds Bruder Willibald, der, aus Montecassino und Rom kommend, im Jahre zuvor zu ihm gestoßen war und seinen Sitz in Eichstätt genommen hatte, zum Bischof, doch scheint es, daß sein Bistum (das dem Verbande der fränkischen, nicht der bayerischen Kirche angehörte) erst nach einigen Jahren (745 ?) wirklich errichtet werden konnte; in seinem Bezirk entstanden die Klöster Heidenheim und Solnhofen. In enger Verschmelzung politischer und kirchlicher Ziele betrieben die neuen Hausmaier, im Bunde mit B. und dem Papsttum, eine Gesamtreform der fränkischen Kirche und den Ausbau ihrer monarchischen Gewalt, im Widerstreit zum austrasischen Adel, der mit Gestalten wie Milo von Trier-Reims und Gewilib von Mainz auch den Episkopat beherrschte. Im so genannten Concilium Germanicum, das am 21.4.743 an unbekanntem Orte tagte, bestätigte Karlmann die neuen Bischöfe und B. als austrasischen Erzbischof; er verkündete strenge Vorschriften über die kirchliche Disziplin und bestimmte die Rückgabe der unter→Karl Martell 'säkularisierten' Kirchengüter. Pippin übernahm ähnliche Prinzipien für Neustrien und leitete eine Wiederherstellung des Metropolitansystems ein, indem er durch B. Erzbischöfe für Rouen (Grimo), Reims (Abel) und Sens (Hartbert) weihen ließ; Papst Zacharias wurde um die Pallien gebeten (Konzil von Soissons, 3.3.744). Diese beiden Synoden und die gleichzeitige wichtigste Klostergründung, Fulda mit Sturmi als erstem Abt (744), bezeichnen den Höhepunkt der bonifatianischen Reform. Aber der heftige Widerstand des fränkischen Adels führte zu rascher Krise, die Karolinger wichen zurück. Schon die zweite Reformsynode Karlmanns in Les Estinnes (Hennegau) vom 1.3.744 schwächte die Bestimmungen über die Restitution des Kirchengutes sehr ab. Auch die neustrischen Pläne blieben stecken: Abel konnte sich in Reims gegen Milo nicht halten, Pippin schränkte die Pallienbitte auf Grimo von Rouen ein. Schließlich scheiterte gar die Errichtung einer eigentlichen Kirchenprovinz in Austrasien, denn ein Synodalbeschluß von 745, Köln zum Metropolitansitz des B. zu erheben, blieb unausgeführt. Immerhin gelang es, Gewilib von Mainz zu stürzen, und B. übernahm (wohl 746) dieses Bistum, aber nur als persönlicher Missionserzbischof; Metropolitanrechte erhielt Mainz erst unter →Karl dem Großen (780/82).

Pippin, durch Karlmanns Abdankung seit 747 alleiniger Hausmaier, ließ B. angesichts der übermächtigen Gegnerschaft in der fränkischen Aristokratie jetzt in den Hintergrund treten. Einer Synode, die B. 747 mit 13 Bischöfen an unbekanntem Orte hielt, kam offenbar nur geringe Bedeutung zu. Der Hausmaier nahm unmittelbare Verbindung mit Rom auf, die Führung im Reformwerk (das keineswegs fallen gelassen wurde!) ging an fränkische Persönlichkeiten wie den Abt Fulrad von St. Denis und den Bischof Chrodegang von Metz über. An den Verhandlungen über die Erhebung Pippins zum Könige war B. nicht beteiligt, wenn es auch möglich bleibt, daß er 751 die Königssalbung vollzog. Er trug schwer an den Hemmnissen und bemühte sich, sein Werk nach Möglichkeit zu sichern: er erwirkte 751 die päpstliche Exemtion für seine Stiftung Fulda und 753 die Nachfolge seines Schülers Lul in Mainz. Nicht einmal bei der Reise Stephans II. ins Frankenreich 754 trat er in Erscheinung. Er kehrte zur Friesenmission zurück und fand den Märtyrertod. Seine Leiche wurde feierlich über Mainz nach Fulda gebracht; seine Eingeweide wurden in Mainz beigesetzt.

„Kein Genie, aber ein Charakter, ein Mann der Tat, des Gewissens und des Gehorsams“ (→Hans von Schubert, S. 312), ist B. durch die Ausbreitung des christlichen Kulturbereiches und der Kirchenorganisation auf deutschem Boden ebenso wie durch die Erneuerung der fränkischen Landeskirche im Bunde mit dem Papsttum zu einem Mitbegründer des abendländischen Mittelalters geworden.

4. Karl Martell

image.png

K.s Vater hatte seit 687 von der austrischen Basis aus einen formal mit dem Amt des maior domus (Hausmeier) verbundenen Prinzipat errichtet, der das Königtum der Merowingerdynastie nominell bestehen ließ, aber in faktisch eigener Herrschaft die austrisch-neustrische Francia zusammenfaßte und bereits in germanische Randgebiete (Friesland, Mainland-Thüringen, Alemannien) ausgriff. Bei Pippins Tode (18.12.714) stand jedoch kein regierungsfähiger Nachfolger bereit, da er seine legitimen Söhne aus der Ehe mit Plektrud überlebt und den Friedelsohn K. von der Nachfolge ausgeschlossen hatte. Plektrud setzte K. gefangen und wollte mit ihren noch unmündigen Enkeln und dem König Dagobert III. († 715/16) die Regierung des Gesamtreiches fortsetzen. Aber ein Aufstand der Neustrier, die alsbald den König Chilperich II. († 721) erhoben, sowie schwere Angriffe der Friesen und Sachsen brachten das politische Werk Pippins dem Zusammenbruch nahe. Die Überwindung dieser Krise und die Sicherung des fränkischen Gesamtreiches, wiederum vom germanischen Austrien aus, ist die historische Leistung K.s.

K. befreite sich aus der Haft, sammelte austr. Anhänger, schlug die Neustrier (716 u. 717) und brachte bis 717 die Herrschaft in Austrien an sich, wo er einen eigenen König, Chlothar IV. (717–20), aufstellte. 719 erreichte er durch einen entscheidenden Sieg bei Soissons die Unterwerfung der mit dem Aquitanierhzg. Eudo verbündeten Neustrier und erleichterte den Frieden, indem er nach dem Tode Chlothars IV. den König Chilperich II. anerkannte; als dieser 721 starb, ließ er Theuderich IV. († 737) als nominellen König folgen. Damit war die von Pippin geschaffene Ordnung wiederhergestellt. K. regierte als Hausmeier dieser Könige, wird aber von den Chronisten als dux und princeps, von den Päpsten gelegentlich als patricius und subregulus bezeichnet.

Auch die ausweitende Sicherung und Festigung der fränkischen Reichsgewalt kam wieder in Gang. K. zog 718 gegen die Sachsen zu Felde, richtete 719 die Herrschaft über Westfriesland wieder auf und schloß 720 Frieden mit Eudo von Aquitanien. Das nächste Jahrzehnt stand im Zeichen des schon von Pippin begonnenen Kampfes mit den germanischen Herzogsgewalten. Nachdem K. schon vor 720 das thüringische Herzogtum hatte zu Ende gehen lassen und 722/24 erneute Heerfahrten gegen die Sachsen unternommen hatte, zog er 725 durch Alemannien nach Bayern; bei der Rückkehr führte er die Herzogin Pilitrud und ihre Nichte Swanahild mit. Obgleich K. 728 abermals in Bayern erschien, kam es noch nicht zu nachhaltiger Bindung an das Reich, geschweige denn zur Beseitigung des agilolfing. Herzogtums. Härter griff K. in Alemannien zu, wo er nach abermaliger militärischer Intervention und dem Tode des Herzogs Lantfrid (730) keine Herzogsgewalt mehr gelten ließ, aber nicht verhindern konnte, daß Lantfrids Bruder Theutbald sich weiterhin behauptete, während im Elsaß um 740 das Herzogtum erlosch. – Der sowohl kirchlichen wie politischen Gewinnung Alemanniens und des Elsaß diente die Förderung, die K. dem Klostergründer Pirmin (Reichenau, Murbach) angedeihen ließ. Sicherlich nicht ohne politische Erwägungen hatte er bereits 723 dem in Hessen und Thüringen wirkenden Bonifatius einen Schutzbrief im Königsstil ausgestellt, aber es blieb ein eher distanzierter Schutz; bei der Reorganisation der bayerischen Kirche durch Bonifatius (739) ist kein Kontakt mit der fränkischen Reichsgewalt erkennbar. Stärkeren Rückhalt erfuhr zwelfellos der Friesenmissionar Willibrord von Utrecht, doch ist darüber im einzelnen fast nichts bekannt. K. unterwarf 733/34 auch das nördliche Friesland, beseitigte hier gleichfalls das Herzogtum und erweiterte Willibrords Missionsfeld. Erwartungen politischer und kirchlicher Expansion verbanden sich 738 auch mit einem großen Unternehmen K.s gegen die Sachsen, doch scheint es über Anfangserfolge und Grenzsicherung nicht hinausgeführt zu haben.

Seit 731 war im übrigen Südgallien zu K.s wichtigstem Aktionsfeld geworden. Eudo von Aquitanien sperrte sich gegen die fränkisch Hoheit (Strafzüge K.s 731), mußte aber K.s Hilfe suchen, als 732 ein arabisch Heer von Spanien aus über Bordeaux und Poitiers vordrang. K. brachte durch die Abwehrschlacht zwischen Poitiers und Tours (Oktober 732) die islamisch Expansion in Westeuropa zum Stehen und behielt seitdem in Gallien die Initiative. Seine Aktionen richteten sich seit 733 im Ringen mit Arabern und einheimischen Magnaten nach Südosten. In harten, bis 739 fast Jahr für Jahr ausgetragenen Kämpfen, teils unter seiner eigenen, teils unter seines Bruders Childebrand Führung – 738 mit einem langobardischen Hilfskorpszwang K. Burgund und die Provence politisch und administrativ in den Reichsverband, während Septimanien mit Narbonne noch unter arabischer Herrschaft verblieb. Nach dem Tode Eudos rückte er 735 erneut in Aquitanien ein, ließ aber das Herzogtum unter Eudos Sohn Hunoald bestehen, nahm jedoch dessen Treueid entgegen (736).

Bei den inneren und äußeren Kämpfen bedurfte K. einer schlagkräftigen berittenen Truppe, einer zuverlässigen Anhängerschaft im – vor allem austr. – Grundbesitz- und Schwertadel, die er teilweise bereits in der Rechtsform der Vasallität an sich band. Zu ihrer Ausstattung griff er auch auf kirchliche Güter und Ämter zurück, indem er geistliches Eigentum nach Leiherecht seinen Vasallen zuteilte, ja Bistümer und Klöster als politisch-wirtschaftliche Macht- und Besitzobjekte seinen Gegnern entzog, um sie an seine Anhänger zu vergeben. Solche Praktiken waren nicht grundsätzlich neu und lassen sich nicht eigentlich als „Säkularisationen“ kennzeichnen, aber sie gingen sichtlich über die bisher bekannten Ausmaße weit hinaus und trugen sehr zur organisatorischen und geistigen Zerrüttung der fränkischen Kirche bei. Ob mangelnde Einsicht oder politische Vorsicht K. von energischen Reformeingriffen abhielt, steht dahin. Die großenteils vertretene Annahme, er habe unmittelbar vor seinem Tode, im Herbst 741, dem EB Bonifatius in einem kirchenpolitischen Kurswechsel die Errichtung der Bistümer Würzburg, Büraburg und Erfurt ermöglicht, beruht auf bloßer Rückrechnung aus späteren Zeugnissen und widerspricht ebensosehr jeder Wahrscheinlichkeit wie die alternative Unterstellung, Bonifatius habe einen solchen Schritt eigenmächtig gewagt. Einem Ansuchen des von dem Langobardenkönig Liutprand bedrängten Papstes Gregor III. wich K. 739/40 aus; er hatte selber langobardische Militärhilfe entgegengenommen und seinen jüngeren Sohn Pippin von Liutprand adoptieren, das heißt zum Königssohn erheben lassen.

K. regierte seit 737 ohne König und verfügte vor seinem Tode eine Reichsteilung nach Königsart, indem er dem älteren Sohn Karlmann Austrien mit Alemannien und Thüringen, Pippin dem Jüngeren Neustrien mit Burgund und der Provence zusprach; Grifo sollte im Reichsinnern ausgestattet werden; Bayern und Aquitanien blieben außerhalb dieser Teilung. K., der seinen Namen in die „karolingische“ Dynastie einbrachte, hat durch die endgültige Festigung des alten Frankenreichs und des neuen Prinzipats seinem Sohn (Pippin des Jüngeren) und seinem Enkel (Karl der Große) in entscheidender Weise einen Weg geebnet, der schließlich sowohl in die deutsche wie in die französische Geschichte geführt hat. Der Nachwelt wurde sein geschichtliches Bild freilich zwiespältig: die bewundernden Beinamen Tudes, Tudites, Martellus, aber auch die Verdammung des Kirchenräubers begegnen seit dem späteren 9. Jahrhundert in schroffem Widerspruch zueinander.

5. Widukind

W. war neben dem bayer. Hzg. →Tassilo III. (741 – n. 794) der bedeutendste Gegner →Karls d. Gr. nördlich der Alpen. Die frühesten Nennungen W.s lassen seine herausragende Rolle schon vor 777 erkennen; sie finden sich innerhalb der Schilderungen der sog. „Fränk. Reichsannalen“ und der „Ältesten Metzer Jahrbücher“ (Annales Mettenses priores) über den Reichstag →Karls d. Gr. 777 in Paderborn.

W. wird erwähnt, weil er an dieser Versammlung nicht teilnahm, sondern „im Aufruhr verharrte“ und „mit seinen Anhängern zu den Dänen geflohen“ war. Die „Einhard-Annalen“, eine Bearbeitung der Reichsannalen, fügen ergänzend hinzu, W. sei „einer der westfälischen Großen“ gewesen und habe bei dem dän.Kg. →Siegfried Aufnahme gefunden. 778, zu Beginn des zweiten Abschnitts des seit 772 währenden Sachsenkriegs, erhoben sich die Sachsen nach dem Zeugnis der Reichsannalen auf Betreiben W.s erneut. Ein sächs. Heer stieß – vielleicht unter W.s Führung – auf der rechten Seite des Rheins sogar bis in das der Moselmündung gegenüberliegende Gebiet vor. 779 und 780 erschien Karl selbst auf dem sächs. Kriegsschauplatz. Über W.s Tätigkeit während dieser beiden Jahre ist nichts bekannt.

Im Frühsommer 782 hielt Karl eine Reichsversammlung in Lippspringe ab. Wie 777 war er offenbar der Überzeugung, das Land sei unterworfen; und wiederum heißt es, daß „alle Sachsen außer dem Aufrührer W.“ erschienen wären, der bei den Dänen Zuflucht gesucht habe. Nachdem Karl sich über den Rhein zurückbegeben hatte, kam es „am Süntel“ zu einer schweren Niederlage des fränk. Heeres. Vermutlich befehligte W. das sächs. Aufgebot. Auf die Kunde von dieser Niederlage eilte Karl nach Sachsen, verwüstete das Land und vollzog ein Strafgericht. W., der von den sächs. Großen als Anführer des Aufstands benannt wurde, war nach Aussage der Reichsannalen erneut nach Dänemark geflohen.

Nach weiteren Feldzügen Karls bzw. seines gleichnamigen Sohnes 783–85 unterwarfen sich W. und sein Schwager oder Schwiegersohn →Abbi(o) 785 und empfingen in Attigny die Taufe. Fraglich bleibt, ob Karl d. Gr. persönlich als Taufpate W.s wirkte, wie die „Jahrbücher von der Mosel“ (Annales Mosellani) und die von ihnen abhängigen Quellen erzählen. Die Reichs- und die Einhardannalen erwähnen eine solche Beteiligung des Königs an der feierlichen Handlung nicht – und schweigen auch in folgendem Punkt: Nachdem Papst →Hadrian I. von Karl die Mitteilung von der Unterwerfung der Sachsen erhalten hatte, ordnete er Anfang 786 für Juni desselben Jahres ein in allen Gebieten der Christenheit zu feierndes Dankfest an. Aus dem Schweigen der höfischen oder wenigstens hofnahen Berichterstattung der Reichsannalen und der Einhardsannalen läßt sich folgern, daß der König später nicht mehr an sein frommes Tun erinnert werden wollte, nachdem sich seine Hoffnung, Sachsen unterworfen zu haben, 785 zum dritten Mal als trügerisch erwiesen hatte.

Es liegt der Verdacht nahe, daß der König mit W. ebenso verfuhr wie mit anderen Gegnern und ihn in Klosterhaft gab – entgegen der damals herrschenden Rechtsvorstellung, wonach Karl als W.s „geistlicher Vater“ nicht strafend gegen ihn hätte vorgehen dürfen. Jedenfalls findet W. nach 785 in den zeitgenössischen Quellen keine Erwähnung mehr.

Seit der Mitte des 9. Jh. erscheint W. wieder in der schriftlichen Überlieferung. Die vor einiger Zeit vorgeschlagene Gleichsetzung eines während des 9. Jh.auf der Reichenau faßbaren gleichnamigen Mönchs mit W. dürfte aus chronologischen Gründen nicht haltbar sein.

Der Nachwelt erschien W. spätestens seit der zweiten Hälfte des 9. Jh. als „Herzog der Sachsen“. So wird er in der zweitältesten Lebensbeschreibung des hl. →Liudger († 809), Bischof von Münster, abwechselnd „dux“ oder „princeps“ genannt. In ähnlicher Weise wurde auf einer Synode 922 in Koblenz vom hinterlassenen Grundbesitz des seinerzeitigen „dux vel comes“ W. gesprochen. In beiden Fällen scheidet die Möglichkeit aus, „dux“ als „(An)führer“ zu übersetzen. Seit dem 10. Jh. erlangte W. immer größeren Nachruhm, u. a. als Ahnherr der späteren Capetinger; →Thietmar von Merseburg († 1018) bezeichnete W. als König. Am Ende des Mittelalters galt er sogar als Heiliger. – Vielleicht bereits um 1000, sicher aber um 1100 herrschte in Enger die Vorstellung, W. sei in der dortigen Stiftskirche bestattet worden – nach den archäologischen Grabungen von 1971 läßt sich dies zwar nicht sicher erweisen, könnte aber möglich sein. (Grab 463, Mittleres Grab im Chor).

Von dem in Enger betriebenen W.-Kult zeugt ein bis heute erhaltenes Epitaph.

 

6. Alarich

Alarich, der erste König der Westgothen, den die Geschichte kennt. Er stammte aus einem Geschlecht, das den Namen der Balthen, d. h. der Kühnen, führte und wol nicht erst von ihm empfangen hat, dem nach dem ostgothischen Königsgeschlecht der Amaler der erste Rang unter dem Adel des gothischen Stammes überhaupt beigelegt wird wird. Er ist geboren auf der Insel Peuce an der südlichen Mündung der Donau, die wahrscheinlich erst nach dem Einbruch der Hunnen ein Theil der von den Sitzen nördlich des Flusses verdrängten Westgothen eingenommen hatte. Da diese damals das Christenthum nach arianischem Bekenntnisse annahmen, ist A. ohne Zweifel von Jugend auf in demselben erzogen und auch ihm immer anhängig geblieben. Er theilte auch sonst die Schicksale seines Volks, das in die Verhältnisse sogenannter Föderaten zum römischen Reich getreten war, betheiligte sich als Führer eines Heerhaufens an dem Krieg des Kaisers Theodosius gegen den im Westen erhobenen Eugenius. Nach des Theodosius Tod 395, da unter seinen jungen Söhnen Arcadius und Honorius das Reich getheilt war, und für jenen im Osten Rufin, für diesen im Westen der Vandale Stilicho die Herrschaft führten, treten die Gothen in größerer Selbständigkeit hervor: sie erheben den A., in welchem Ansehen des Geschlechts und persönliche Tüchtigkeit sich vereinigten, zu ihrem König; nicht volle Unabhängigkeit, aber besondere staatliche Vereinigung auf nationaler Grundlage nahmen sie damit in Anspruch. Der König war Haupt und Führer des Volks, zugleich Behüter desselben dem römischen Reich gegenüber, von dem er sich nicht trennte, dessen Würden er sich ertheilen ließ, auf das er, wie die Deutschen überhaupt, mit ehrfurchtsvoller Scheu blickte, mit dessen Gewalthabern er aber wiederholt in Kampf gerieth, dessen innere Zerrüttung er auszubeuten suchte, um Zugeständnisse mancherlei Art, vor allem für sein Volk feste Niederlassung in günstigen Sitzen zu erlangen. Zuerst versuchte er sein Glück im Osten. Noch im J. 395 zogen die Gothen bis Thessalien, im folgenden durch die Thermopylen nach dem alten Hellas bis tief in den Peloponnes hinab, wo aber Stilicho, von Westen kommend, wie er schon vorher gewollt, dem A. entgegentrat, ihn bedrängte, zur Rückkehr nach dem Norden nóthigte. Hier ward ihm das östliche Illyrien übergeben, wo er einige Jahre hindurch an den Grenzen des Ost- und Westreichs eine beiden drohende Stellung einnahm. Dann, am Ende des Jahres 400,|wandte er sich nach Italien, belagerte Aquileja, später Mailand, wo der Kaiser Honorius sich aufhielt, kämpfte mit dem zum Entsatz herangekommenen Stilicho in der gewaltigen Schlacht bei Polentia (Polenzo südwestlich von Asti) am Osterfest (6. April) 402, nicht Sieger, aber auch nicht besiegt, unglücklicher ein zweites Mal auf dem Rückwege bei Verona. Es kam zu einer Verständigung mit Stilicho, in dessen Interesse A. eine Zeit lang im Osten, aber ohne sonderlichen Erfolg, thätig war. Die Ermordung Stilicho's, die Nichterfüllung von Forderungen, welche A. erhob, führten zu einem neuen Bruch mit dem weströmischen Hof: bald (408) standen die Gothen wieder in Italien, vor Rom, das seine Schonung mit einer reichen Zahlung erkaufen mußte. Längere Unterhandlungen führten zu keinem Resultat. Alarichs Verlangen, außer jährlicher Geldzahlung seinem Volk Noricum und beide Venetien, oder doch eine regelmäßige Getreidelieferung und die erste jener Provinzen zu gewähren, fand kein Gehör: er hätte hier, im Anschluß an die Gebiete stammverwandter Völker, eine für die Erweiterung des deutschen Bodens und den Fortgang der deutschen Geschichte überhaupt wichtige Herrschaft gründen können. Durch Aufstellung eines neuen Kaisers, des Attalus, suchte er seine Absichten zu erreichen. Er wird auch zu der höchsten Würde des Reichs, eines magister utriusque militiae, erhoben; aber weder gelingt es, dem Attalus allgemeine Anerkennung zu verschaffen, noch auf die Dauer das rechte Einverständniß zu erhalten, bald genug ist jener wieder beseitigt. Aber auch mit Honorius wird keine Einigung erreicht, und nun zieht A. aufs neue gegen Rom. Am 24. Aug. 410 fällt die Stadt in die Hände der Gothen: seit der gallischen Eroberung das erste Mal, daß ein Feind innerhalb ihrer Mauern erschien, ein Zeichen, was ihr und dem Reiche drohte, was die Deutschen damals schon vermochten und in Zukunft bedeuten sollten. Auch jetzt war es nicht die Absicht des Gothenkönigs, die Stadt zu behaupten, hier selbst die Herrschaft zu führen: schon nach drei Tagen verließ er sie, zog in den Süden der Halbinsel bis nach Reggio, entschlossen, wie es heißt, nach Sicilien und weiter nach Africa zu gehen, und sich so der reichen Kornlande des römischen Reiches zu bemächtigen. Aber ehe er dazu kam, raffte ein plötzlicher Tod ihn fort, noch in jungen Jahren: der Tag ist, wie Vieles in Alarichs Geschichte, nicht bekannt. Bei Cosenza im Bette des Busento fand er sein Grab, über das die Gothen die Wellen des Flusses strömen ließen, daß niemand die Stätte wisse, wo der König ruhte. — Er, der sein Volk in neue Bahnen geführt, die beiden Halbinseln des Südens durchzogen, auf alle Stätten des classischen Alterthums seinen Fuß gesetzt, fand hier das Ziel seines Lebens, das Volk der Westgothen schon unter seinem Nachfolger die Sitze, welche die Grundlage einer mächtigen Reichsgründung, vornehmlich auf der hispanischen Halbinsel werden sollten. In der großen, die Verhältnisse der alten und der germanischen Welt umgestaltenden Bewegungen der sogenannten Völkerwanderung ragt A. als eine der bedeutendsten Persönlichkeiten hervor; aufgenommen in den Verband des römischen Reichs, hat er von innen heraus, fast wider seinen Willen, an der Zerstörung desselben gearbeitet, zugleich der Verbreitung germanischer Elemente über die Lande des Südens und Westens mächtigen Vorschub geleistet. In die deutsche Heldensage, die sich auf dem Grunde dieser historischen Umwandlungen gebildet, hat seine Person keine Aufnahme gefunden, Dagegen hat am Eingang des Mittelalters die Dichtung sich Alarichs Namens bemächtigt, um die Anfänge selbständigen deutschen Lebens in den Thälern der Alpen mit ihm in Verbindung zu setzen.

 

7. Childerich I. 

Childerich I., des Königs Mervig Sohn, ist ein Zeitgenosse des hunnischen Einbruchs in Gallien. Sagenhafte Ueberlieferung erzählt, wie er mit seiner Mutter von den Hunnen gefangen, von einem treuen Manne, Namens Viomad, befreit worden sei. Als später König Ch., weil er ausschweifend Frauenehre verletzte, von den salischen Franken verjagt wurde, floh er zu den Thüringern, bei deren Königspaare Bisino und Basina er gastfreie Aufnahme fand. Die Franken ergaben sich inzwischen dem römischen Statthalter Aegidius und unter diesem spielte Viomad als subregulus eine Rolle. Vom römischen Steuerdruck beschwert, riefen die Franken den Ch. zurück (angeblich 463). Auch hier weiß die Sage von dem persönlichen Antheil Viomads zu erzählen, auf dessen Rath Aegidius die Steuern auflegt und auf dessen Anzeichen hin Ch. zurückkehrt, auch auf Viomads Veranlassung alle Steuern im Anfang erläßt; ein starker Anachronismus ist es, wenn Ch. am Hofe des um ein Jahrhundert späteren Kaisers Mauricius erscheint. — Nach der Rückkehr kam Basina zu ihm und schloß mit ihm die Ehe, aus welcher Chlodwig und die Töchter Audeflede, Alboflede, Lantechilde entstammten. Die Herrschaft des Ch.nach seiner Rückkehr scheint sich indeß nicht über alle salischen Franken erstreckt zu haben, wenigstens erscheinen dieselben später in mehrere kleine Königreiche getrennt. Die späteren Kämpfe des Königs mit Westgothen, Sachsen, Alamannen sind nur andeutungsweise überliefert. Bei Orleans kämpft er als Bundesgenosse des Aegidius im Krieg wider die Westgothen; ebenda schlägt er die von der Loiremündung unter Führung des Odoaker heranrückenden Sachsen. Nach des Aegidius Tode erscheint er aufs neue als Bundesgenosse des römischen Comes Paulus im Krieg gegen Westgothen und Sachsen (470). In Angers fiel Paulus gegen den Sachsenführer Odoaker, aber Tags darauf erschien Ch., nahm die Stadt und verwüstete in der Folge die von den Sachsen bewohnten Inseln vor der Loiremündung. Mit Odoaker später verbündet, bekämpft er die Alamannen, die von einem Raubzuge nach Italien zurückgekehrt waren. Bei seinem Tode 481 war das Volk der salischen Franken gespalten; sein Nachfolger ist Chlodwig. Childerichs Grab ist 1653 bei Tournay gefunden worden, die darin enthaltenen Münzen, Schwert, Griffel etc. sind dem Pariser Museum einverleibt worden.

 

 

 

Verlinkungen:

->

Quellen:

Internetquellen

-> Schieffer, Theodor, "Ludwig der Fromme" in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 311-318 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118640658.html#ndbcontent, zuletzt geprüft am 12.11.2025.

-> Schieffer, Rudolf, "Pippin" in: Neue Deutsche Biographie 20 (2001), S. 469-472 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118594540.html#ndbcontent, zuletzt geprüft am 12.11.2025.

-> Schieffer, Theodor, "Bonifatius (heilig, ursprünglich Winfrid)" in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 444-446 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118513249.html#ndbcontent, zuletzt geprüft am 16.12.2025.

-> Schieffer, Theodor, "Karl Martell" in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 156 f. [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118720910.html#ndbcontent, zuletzt geprüft am 18.01.2026.

-> Springer, Matthias, "Widukind" in: Neue Deutsche Biographie 28 (2024), S. 44-46 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118503820.html#ndbcontent, zuletzt geprüft am 20.02.2026.

-> Waitz, Georg, "Alarich" in: Allgemeine Deutsche Biographie 1 (1875), S. 173-174 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119403676.html#adbcontent, zuletzt geprüft am 20.02.2026.

-> Albrecht, "Childerich I." in: Allgemeine Deutsche Biographie 4 (1876), S. 123 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118675885.html#adbcontent, zuletzt geprüft am 01.03.2026.

Sekundärliteratur

->

->

->