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Persönlichkeiten

Inhaltsverzeichnis

1. Otto von Bismarck 

1. Otto von Bismarck

Biographie (1815 - 1898)

B. verlebte seine Kindheit in Kniephof (Pommern), wohin seine Eltern übergesiedelt waren. 1823 kam er auf die Plamannsche Erziehungsanstalt in Berlin, 1827 auf das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, anschließend auf das Gymnasium zum Grauen Kloster. 1832 bezog er die Universität Göttingen und trat bei der Hannovera ein, die sich damals noch als Landsmannschaft bezeichnete. Das Korpsleben füllte ihn nicht aus, er hatte einen vielseitigen Verkehr und schloß eine lebenslange Freundschaft mit dem späteren amerikanischen Historiker und Diplomaten →John Lothrop Motley, die sich noch in gemeinsamen Berliner Jahren vertiefte. 1834 ging er für drei Semester nach Berlin und trat 1835 als Auskultator am Berliner Stadtgericht, dann beim Kammergericht ein. 1836 wurde er Regierungsreferendar in Aachen und auf seine Bitte im November 1837 in Potsdam. 1839 schied er aus dem Staatsdienst aus, den er noch nicht ernst genommen hatte: er wollte Musik machen, wie er sie für gut erkenne, oder gar keine. B. übernahm die Bewirtschaftung von Kniephof, später von Schönhausen. Seine angeborene Neigung zu einem unabhängigen Herrenleben, sein tiefes Naturempfinden zogen ihn zum Lande hin. Doch vermochte ihm diese Tätigkeit auf die Dauer nicht zu genügen. Sein überschäumender Lebensdrang trug ihm bei seinen Nachbarn den Ruf des „wilden B.“ ein; er trieb ausgedehnte Lektüre historischer und staatswissenschaftlicher Werke; die Beschäftigung mit der Philosophie, schon bei der Vorbereitung zum Staatsexamen begonnen, darf dagegen nicht überschätzt werden. 1842 unternahm B. Reisen nach England, Frankreich und der Schweiz. Der Versuch, 1844 nochmals als Regierungsreferendar in Potsdam tätig zu sein, scheiterte nach kurzer Zeit an seiner Abneigung gegen die bürokratische Routine.

B. wurde aus dem Zustand innerer Unruhe und Vereinsamung durch die entscheidenden Eindrücke befreit, die er seit 1843 von dem Kreis der pommerschen Pietisten, vor allem von den Familien Thadden und Blankenburg empfing. Im Verkehr mit diesen harmonischen, innerlich gefestigten Menschen überwand er seinen pantheistischen Skeptizismus und gelangte zu dem Glauben an einen persönlichen Gott, der seinem Denken und Handeln Richtung und Ziel gab. Aus diesem Kreise wählte er seine Lebensgefährtin, mit der er eine überaus glückliche Ehe geführt hat. Die Liebe zu ihr trug dazu bei, daß sein Glaube an eine persönliche göttliche Führung sich festigte. Bei ihrem streitbaren Temperament war freilich →Johanna wenig geeignet, im versöhnlichen und ausgleichenden Sinn auf ihren Gatten einzuwirken.

Auf dem Weg über die ständische Selbstverwaltung (seit 1846 war er Deichhauptmann) gelangte B. im folgenden Jahr in den Vereinigten Landtag, mit dem der absolutistische Staat dem Ende zuging, den auch er nicht wollte. Er fiel schon damals durch sein exzentrisches Wesen, durch den unerschütterlichen Mut auf, mit dem er die Rechte des Königtums verteidigte. Die Märzrevolution von 1848 überraschte ihn auf dem Lande; er wäre gemeinsam mit seinen Bauern zu einer sofortigen Gegenaktion bereit gewesen und zog sich die dauernde Abneigung der damaligen Prinzessin von Preußen, der späteren Kaiserin →Augusta, dadurch zu, daß er sich offenbar darum bemüht hat, sie für eine Gegenrevolution im Namen ihres Sohnes zu gewinnen. Im Februar 1849 wurde B. in die zweite Kammer des preußischen Landtages gewählt, nachdem er sich schon vorher mit unbestreitbarer journalistischer Begabung an der Pressepolemik, hauptsächlich in der Kreuzzeitung, beteiligt hatte. In der Abgeordnetenkammer - 1850 gehörte er auch dem Erfurter Parlament an - war er bestrebt, bei realistischer Anerkennung der veränderten Lage für die Monarchie und die ständischen Interessen das noch Mögliche zu retten. Obwohl er noch die Anschauungen seiner christlich-konservativen Freunde teilte, wurde doch bald in seinen Reden ein abweichender Ton vernehmbar: weniger Prinzipien als die Interessen des preußischen Staates standen für ihn im Vordergrund. Von der mächtigen Kamarilla, insbesondere von →Leopold von Gerlach unterstützt, erfolgte am 15.5.1851 seine Ernennung zum Gesandten am Bundestag. In Frankfurt hat B. vielleicht seine glücklichsten Jahre verlebt. Erst jetzt konnte er sich mit seiner Familie dauernd vereinigen; er befand sich in seinen besten Mannesjahren, bewegte sich in einer anregenden Gesellschaft und war in eine Verantwortlichkeit hineingestellt, die seiner Befähigung entsprach, ohne daß die Last der Arbeit an ihm zehrte. In Frankfurt ist er durch die diplomatische Schule gegangen, die ihm noch fehlte; er kam mit den großen Fragen der Politik in unmittelbare Berührung und sah seine Hauptaufgabe darin, die volle Gleichberechtigung Preußens mit Österreich durchzusetzen, schon damals davon überzeugt, daß für zwei Großmächte in Deutschland kein Platz sei. Während des Krimkrieges (1854–56) mehrfach von seinen Freunden nach Berlin gerufen, befürwortete er nachdrücklich die Neutralität Preußens, für die sich dann auch die Regierung →Manteuffel schließlich entschied. In diesen Jahren löste er sich allmählich von der konservativen Parteiideologie und bekannte sich zu einer Interessenpolitik (Briefwechsel mit →Leopold von Gerlach).

Der Beginn der „Neuen Ära“, die der Prinz von Preußen als Regent für seinen erkrankten Bruder einleitete, hatte B.s Abberufung von Frankfurt und seine Ernennung zum Gesandten in Petersburg (23.1.1859) zur Folge. Noch galt er irrtümlich als ultra-konservativ und hatte durch zwei Unterredungen mit →Napoleon III. (1854 und 1857) das Mißtrauen des Prinzen erregt. Die Tätigkeit in Petersburg wurde durch eine zweimalige schwere Erkrankung, die hart am Tode vorbeiführte, für längere Zeit unterbrochen. Immerhin gelang es B., die traditionelle Freundschaft zwischen der russischen und preußischen Herrscherfamilie zu festigen; er lernte einen seiner wichtigsten Gegenspieler auf der politischen Bühne, den Fürsten Gortschakoff, richtig einschätzen und schrieb Berichte über die damalige innere Lage Rußlands, die zu dem Besten gehören, was darüber gesagt worden ist. Den französisch-österreichischen Krieg von 1859 verfolgte B. mit angespannter Aufmerksamkeit. In seinen verwegensten Träumen beschäftigte er sich mit der Möglichkeit, unter skrupelloser Ausnützung der österreichischen Bedrängnis die Verhältnisse in Deutschland zugunsten Preußens von Grund aus umzugestalten. Der Verfassungskonflikt in Preußen wegen der Militärreform machte ihm den Weg zur höchsten Verantwortung frei. Die Ernennung zum Gesandten in Paris am 22.5.1862 war schon als eine Übergangslösung gedacht. Ende Juli nahm er Urlaub. In Biarritz traf er mit dem russischen Diplomaten Fürst Orloff und dessen Gattin →Katharina zusammen; B. fühlte sich von der jungen und temperamentvollen Frau stark angezogen; er erlebte unvergeßliche Tage voller Romantik, unmittelbar bevor die Sorge um den Staat seine Kräfte voll in Anspruch nahm. Von dem preußischen Kriegsminister →Albrecht von Roon nach Berlin gerufen, fand er den →König zum Thronverzicht bereit, weil es ihm nicht gelungen war, die ihm am Herzen liegende Heeresreform gegen den Willen des Abgeordnetenhauses durchzusetzen. Da sich alle Minister verbraucht hatten, war B. die letzte Reserve. Der König mußte bei seinem Pflichtgefühl den Versuch wagen, obgleich ihm B.s dynamisches Wesen unheimlich war. In den Unterredungen vom 22. und 23.9. in Babelsberg hat er den König mit taktischem Geschick dahin gebracht, ihn nicht an ein festes Programm zu binden; er stellte sich unter Preisgabe konstitutioneller Sicherheiten wie ein Vasall dem Landesherrn zur Verfügung. Es war ein ungeschriebener Vertrag auf gegenseitige Treue, der Preußen bzw. Deutschland für fast drei Jahrzehnte eine überlegene politische Führung gab; aber in dieser Situation lag etwas Problematisches: alles war auf dieses einmalige Verhältnis zwischen König und Minister abgestellt, für eine freie konstitutionelle Entwicklung war kein Raum. Am 24.9. wurde B. interimistisch, am 8.10. endgültig zum Ministerpräsidenten und gleichzeitig zum Minister des Auswärtigen ernannt.

B.s Politik bis 1866 steht unter dem beherrschenden Gedanken, dem preußischen Staat diejenige Stellung zu gewinnen, die →Friedrich der Große angestrebt, aber noch nicht voll erreicht hatte: den Rang einer Großmacht, die hinter Österreich in keiner Hinsicht zurückstand. Hierzu bedurfte es eines in sich geschlossenen Staatskörpers; der preußische Staat mußte nach B.s Überzeugung über die Kräfte Norddeutschlands frei verfügen können. Der Verfassungskonflikt, dessen Verschärfung er anfänglich nicht wünschte, zwang ihm eine bestimmte Taktik auf. Er führte den kompromißlosen Kampf für die Rechte der Krone, für die Integrität der historischen Institutionen, er durfte daher dem preußischen bzw. dem deutschen Liberalismus auch auf außenpolitischem Felde keine Vorteile einräumen. Hinzu kam noch das Bestreben, die persönliche Macht zu behaupten, die in den ersten Jahren nicht so sehr vom Abgeordnetenhaus wie von einer Gruppe bedroht war, die, aus Mitgliedern der königlichen Familie mit ihrer internationalen Koburger Verwandtschaft, aus Beamten und Diplomaten bestehend, seine Politik mit Entschiedenheit bekämpfte. Die Bedeutung des Militärkonfliktes für die künftige Entwicklung läßt sich kaum überschätzen. Wieviele Fehler auch immer von der liberalen Opposition gemacht worden sind, wie sehr das Parlament seine Ansprüche übersteigerte, und betont werden muß, daß die Reform der preußischen Armee aus sachlichen Gründen notwendig war; hier stieß der autoritäre Militär- und Beamtenstaat mit den konstitutionellen Anschauungen einer neuen Zeit in erschreckender Deutlichkeit zusammen; das Mißtrauen der Fortschrittspartei, daß die Errungenschaften der Märzrevolution rückgängig gemacht werden sollten, war bei den in der Umgebung des Königs herrschenden Tendenzen durchaus nicht unbegründet. Der Ausgang war nur scheinbar ein Kompromiß, in Wahrheit eine Niederlage der zur Mitverantwortung drängenden bürgerlichen Kräfte, die nicht wieder gutgemacht werden konnte. Es gelang B., der Staatskrise durch seine außenpolitischen Erfolge die Spitze abzubrechen. Ein dämonischer Grundzug in B.s Handeln vor der Reichsgründung ist nicht zu übersehen. Es war eine revolutionäre Politik, die gelegentlich die Grenze überschritt, die dem Staatsmann in einer konservativen Monarchie gesetzt ist. Das wachsende Mißtrauen der auf dem Boden der christlichen Rechtsordnung stehenden Parteifreunde war nicht unberechtigt. Den Zeitgenossen erschien B.s Außenpolitik zunächst wie ein frivoles Spiel. Aber trotz des Risikos, das sie in sich schloß, war sie keinen Augenblick abenteuerlich, die Aussichten wurden von B. sorgfältig abgewogen, er war stets bereit, vor allzu starken Widerständen einen Schritt zurückzugehen. Er wußte, daß er angesichts der vielfachen europäischen Spannungen verhältnismäßig viel wagen konnte, daß er sich zur Durchsetzung preußischer Ziele auf die Krone, die Zuverlässigkeit der Armee und des Beamtentums, auch auf die Treue des flachen Landes zu verlassen vermochte. Bei dem ungestümen Tempo, in dem sich die Ereignisse vollzogen, konnte die Besorgnis des Auslandes gegen Preußen, das man ohnehin durch seinen inneren Konflikt als geschwächt ansah, nicht so rasch ansteigen, um automatisch eine allgemeine Intervention auszulösen.

Die so genannte Konvention Alvensleben vom 8.2.1863, in der B. Rußland unter bestimmten Umständen aktive Unterstützung bei der Niederwerfung des polnischen Aufstandes zusagte, verursachte allerdings erhebliche Beunruhigung in den westeuropäischen Hauptstädten; aber B. lavierte so geschickt, daß sich keine gefährlichen Konsequenzen ergaben, vielmehr ein preußisch-russisches Einverständnis begründet wurde, das sich in der kommenden Zeit noch als sehr nutzbringend erwies. Bei der Lösung der schleswig-holsteinischen Frage (1863–65) bewies B. vielleicht die größte diplomatische Meisterschaft seiner Regierungszeit. Er mußte im wahrsten Sinne des Wortes allein gegen den Strom schwimmen. Nicht nur liberalen, sondern auch konservativen Kreisen mußte es unbegreiflich erscheinen, daß er nicht die einzigartige Gelegenheit ergriff, Preußen an die Spitze der nationalen Bewegung zu stellen, um das tief gesunkene Ansehen dieses Staates wieder zu heben. Unberührt von den komplizierten Rechtsverhältnissen hat er von Anfang an die Angliederung der Herzogtümer an Preußen für das erwünschte Ziel gehalten, dieses aber nur von Etappe zu Etappe durchzusetzen versucht. Er mußte darauf bedacht sein, Preußen nicht wieder in die gefährliche internationale Isolierung hineinzumanövrieren, die 1848-50 bestanden hatte; er wünschte gleichzeitig zu verhindern, daß der deutsche Liberalismus und die deutschen Mittelstaaten einen außenpolitischen Gewinn zu verbuchen hatten. So hielt er zunächst am Londoner Protokoll von 1852 fest, in welchem die Großmächte zwar die Integrität des dänischen Staates garantiert, diesem aber auch gleichzeitig Verpflichtungen den Herzogtümern gegenüber auferlegt hatten. Nur so gelang es ihm, Österreich zum Mitgehen zu bewegen, so daß ihm dieses nicht in den Rücken fallen konnte; nur so war es möglich, den Deutschen Bund bzw. die deutschen Mittelstaaten lahmzulegen. Nachdem am 18.4.1864 preußische Truppen die Düppeler Schanzen erstürmt hatten, ging auf der Londoner Konferenz (Eröffnung 25.4.) B.s Rechnung auf; der dänische Nationalismus trieb ihm Wasser auf die Mühle, B. hatte wenigstens einen Vorwand, das Londoner Protokoll als erledigt zu betrachten, England unter →Palmerston erlitt eine schwere diplomatische Niederlage. Die Feindseligkeiten wurden wieder aufgenommen, der →Augustenburger Herzog schied als Thronkandidat aus, der Wiener Friedensschluß vom 1.8.1864 stellte die Herzogtümer Schleswig und Holstein unter die gemeinsame Verwaltung Preußens und Österreichs. Die Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Besatzungsmächten konnten nur vorläufig im Vertrag von Gastein (14.8.1865) überbrückt werden.

Gleichzeitig drängte die deutsche Frage gebieterisch zu einer Lösung. B. steuerte nicht von vornherein planmäßig auf die bewaffnete Auseinandersetzung hin. Verhandlungen über einen friedlichen Dualismus waren ernst gemeint, ein Zusammengehen zwischen den konservativen deutschen Vormächten mußte ihm zu diesem Punkt erwünscht sein. Jedoch läßt sich die Frage aufwerfen, ob bei dem historisch gegebenen Antagonismus, bei der extremen Verfechtung des preußischen Machtegoismus ein anderer Ausgang wahrscheinlich war. Auf beiden Seiten wären zur endgültigen Befriedung große Zugeständnisse notwendig gewesen. Es standen sich ja nicht nur zwei Großmächte gegenüber; die beiden Wege, die die deutsche Geschichte in der Neuzeit eingeschlagen hatte, die übernationale und die nationale Konzeption, der|mitteleuropäische und der staatliche Gedanke durchkreuzten sich. Auch in der deutschen Angelegenheit hat B. von Anfang an ausschließlich das preußische Interesse vertreten, alle Bundesreformpläne, die von Österreich oder von den Mittelstaaten ausgingen, zu Fall gebracht; mit dem Abschied drohend verhinderte er es, daß König →Wilhelm dem Fürstentag in Frankfurt im August 1863 beiwohnte, so daß dieser zum Scheitern verurteilt war. Am 9.4.1866 legte B. am Bundestag ein Reformprogramm vor, das den liberalen und demokratischen Forderungen der Zeit weit entgegenkam: die künftige Volksvertretung sollte aus dem gleichen und allgemeinen Wahlrecht hervorgehen, eine Forderung, der Österreich als Nationalitätenstaat nicht zustimmen konnte. Am 14.6.1866 wurde der Bundeskrieg gegen Preußen erklärt. Die internationale Lage war soweit geklärt, daß von Rußland nichts zu befürchten war, Frankreich durch vage Versprechungen hingehalten wurde (Biarritzer Unterredungen mit →Napoleon III., Oktober 1865) und im April 1866 das Bündnis mit Italien zustande gekommen war. Bereits die Schlacht bei Königgrätz (3.7.) brachte die Entscheidung, die meisten deutschen Staaten waren trotz der Abneigung gegen Preußen nur zögernd in den Kampf gegangen. Bei den Friedensschlüssen mußte B. starke Widerstände überwinden. Der von Paris sofort einsetzende Druck und die Rücksicht auf die künftige Gestaltung der Beziehungen zu Österreich und Süddeutschland veranlaßten ihn, die vom König und den Militärs ausgehenden Annexionsforderungen abzulehnen. Nur diejenigen Staaten und Gebiete, die in der preußischen Interessensphäre lagen, wurden angegliedert: Hannover, Hessen-Kassel, Nassau, Schleswig-Holstein und Frankfurt. Hierbei zeigten sich allerdings gefährliche Konsequenzen der revolutionären Außenpolitik B.s. Die Beseitigung der alten Welfendynastie war vom monarchischen Standpunkt aus kaum tragbar, der russische Zar empfand das Bedenkliche dieses Schrittes lebhaft. Österreich schied ohne Gebietsverluste aus dem Bund aus, auch Sachsen und die süddeutschen Staaten wurden bewußt geschont. Mit den Friedensschlüssen war gewissermaßen der Höhepunkt, aber auch gleichzeitig der Abschluß der preußischen Geschichte erreicht. Der Weg Preußens hatte zur Vorherrschaft in Norddeutschland hingeführt. Die gesamtdeutsche Einigung ließ dagegen verschiedene Möglichkeiten offen. Hier erst begann die eigentliche Problematik.

Ob die Voraussetzungen, unter denen B. das Reich begründete, den dauernden Interessen Deutschlands und Europas entsprachen, ist daher heute mehr als je umstritten. Es wird die Frage gestellt, ob er den eigentlichen Auftrag der Geschichte begriffen habe. Der Raum, der dem deutschen Volk zum Leben zugeteilt war, schloß die Möglichkeit aus, alle Deutschen in einen Nationalstaat zu vereinigen; der übernationale Charakter des alten Reiches und auch des Deutschen Bundes war kein Zufall, eine föderalistische mitteleuropäische Lösung wäre den komplizierten Verhältnissen im Osten besser angepaßt gewesen. Es wird jedoch zu sagen sein, daß die Tendenzen der Zeit politisch, wirtschaftlich und ideologisch nach einer Konzentration der Kräfte hindeuteten, der nationalstaatliche Gedanke hatte in sich eine Selbstverständlichkeit und Folgerichtigkeit, der den mitteleuropäischen und großdeutschen Bestrebungen abging. Auch ein föderalistisches Gebilde konnte angesichts der liberalen und nationalen Zeitströmung, der industriellen und bevölkerungspolitischen Dynamik unter Umständen eine Kraft entwickeln, die von Deutschlands Nachbarn als eine noch größere Bedrohung emplunden worden wäre. Es war doch wohl so, wie es ein französischer Historiker formuliert hat, daß das kleindeutsche Reich noch gerade für das übrige Europa tragbar war. Eine andere Frage ist es freilich, ob nicht die durch B. angestrebte Überhöhung der preußischen Großmachtstellung bereits ein Anachronismus war und ob sich nicht bei elastischeren Methoden in irgend einer Form der Gedanke Gagerns vom engeren und weiteren Bund hätte entwickeln lassen.

Die Verfassung des Norddeutschen Bundes, an deren Vorbereitung B. starken persönlichen Anteil nahm, führte das allgemeine und gleiche Wahlrecht in einem Bund beschränkt souveräner Staaten ein, war aber deswegen zentralistischer als die Reichsverfassung von 1871, weil die norddeutschen Staaten, die ihm angehörten, keine Möglichkeit hatten, sich gegen das preußische Übergewicht durch Sonderrechte zu schützen. B., seit 14.7.1867 Bundeskanzler, hat den Prozeß der Weiterentwicklung der deutschen Einheit nicht künstlich beschleunigt; die vorwiegend preußischen Interessen waren zunächst befriedigt, Rücksichten auf das Ausland mahnten zur Vorsicht, Süddeutschland sollte Zeit gelassen werden, sich an die vollendeten Tatsachen zu gewöhnen. Aber durch die Aussöhnung mit einem großen Teil der Liberalen (Indemnitätsvorlage, 3.9.1866) sicherte er sich die Unterstützung der zur Einheit drängenden Kräfte. Das deutsch-französische Verhältnis trat in diesen Jahren in sein entscheidendes Stadium. Die preußischen Erfolge hatten das französische Sicherheitsbedürfnis sehr gesteigert. Eine|grundsätzliche Bereinigung der herrschenden Spannungen konnte nur auf dem Weg über große Konzessionen an Frankreich erreicht werden. Eine Zeitlang schien es so, als ob →Napoleon III. und seine Regierung die Verständigung einem für die Dynastie gefährlichen Kriege vorzögen. Auch der Botschafter des Norddeutschen Bundes Graf →Robert von der Goltz trat für den Ausgleich auf das entschiedenste ein. Es läßt sich schwer entscheiden, ob B. jemals ernstlich eine solche Lösung erwogen hat. Kompensierungen durch Belgien und Luxemburg standen zur Debatte. Das Endergebnis war schließlich, daß Frankreich nichts erhielt (Luxemburg-Krise, April 1867).

Spätestens seit 1868 hat B. eine bewaffnete Auseinandersetzung für unvermeidlich gehalten und im Geheimen die Kandidatur eines Hohenzollernprinzen für den spanischen Thron betrieben, die zwar kaum vorsätzlich den Krieg herbeiführen sollte, aber doch auf eine weitere Einengung der französischen Bewegungsfreiheit hinauslief. Die Entwicklung war eine andere als sich B. gedacht hatte. Das vorzeitige Bekanntwerden der Kandidatur, die Abneigung Wilhelms I., es über eine Familienangelegenheit zum Kriege kommen zu lassen, ließen einen diplomatischen Mißerfolg voraussehen. Erst durch weitergehende Forderungen der französischen Regierung kam B. in die Lage, zur Offensive überzugehen und durch die Redigierung der „Emser Depesche“, die nicht als eine Fälschung bezeichnet werden kann, →Napoleon III. unter dem Druck der öffentlichen Meinung zu zwingen, Preußen und damit Deutschland den Krieg zu erklären. B. beherrschte die ständige Sorge vor der Einmischung des Auslandes, als der Krieg gegen die französische Republik sich in die Länge zog. Am 10.5.1871 kam nach dramatischen Verhandlungen der Frankfurter Friede zustande, in dem Frankreich eine Kriegsentschädigung zahlen und auf Elsaß-Lothringen verzichten mußte. Es mag fraglich erscheinen, ob eine solche Forderung ohne die Zustimmung der Bevölkerung zweckmäßig war. Für B. bestimmend war die militärische Sicherheit, die, wie sich bald zeigen sollte, durch Bevölkerungszuwachs weit besser als durch Festungen garantiert wurde; vor allem hat sich der Besitz von Französisch Lothringen als Belastung erwiesen. Jedenfalls wurde ein hoher Preis für den Friedensschluß gezahlt. Niemals wieder sollte die deutsche Politik die volle Handlungsfreiheit zurückgewinnen, die noch Preußen besessen hatte; mit Frankreichs Zugehörigkeit zu einer feindlichen Gruppierung mußte fortan trotz vorübergehender scheinbarer Entspannungen als mit einer feststehenden Tatsache gerechnet werden.

Das Reich, das nach schwierigen Verhandlungen mit Süddeutschland, vor allem mit König →Ludwig II. von Bayern, dem wie Württemberg erhebliche Sonderrechte eingeräumt wurden, durch die Kaiserproklamation vom 18.1.1871 ins Leben trat, verzichtete von Anfang an bewußt auf universale Überlieferungen; die tausendjährige Gemeinschaft mit großen Teilen Österreichs war zerrissen. Als Hauptziel seiner Politik hat B. fortan die Behauptung und Sicherung des Gewonnenen angesehen. Mit Alterserscheinungen hatte das nichts zu tun. Diese Friedenspolitik beruhte vielmehr auf der Erkenntnis des Staatsmannes, daß die äußere wie die innere Situation des Reiches große Vorsicht gebot. Er hatte mit dem tiefen Mißtrauen des Auslandes zu rechnen, das in der Entstehung eines starken Nationalstaates in der Mitte Europas eine Störung des Gleichgewichts erblickte. Mit der Bildung von Koalitionen gegen Deutschland mußte fortan gerechnet werden. Auch aus innenpolitischen Gründen hielt B. eine möglichst lange Dauer des Friedens für unerläßlich. Das deutsche Nationalbewußtsein schien ihm angesichts der partikularistischen und zentrifugalen Strömungen noch nicht genug gesichert zu sein, um einen großen Krieg wagen zu können. Er war auch überzeugt, daß das Reich auch aus einem siegreichen Kampf keinen wirklichen Gewinn davontragen werde, daß es vielmehr nur die Zahl seiner Feinde vermehren und durch die notwendig werdende Übernahme fremdvölkischer Elemente sich selbst schwächen werde. Auch ahnte er den revolutionären Charakter jedes künftigen Krieges voraus. Seine Friedenspolitik war somit grundsätzlicher Natur, sie war keineswegs nur als taktischer Aufstieg gemeint, wenn B. die Möglichkeit eines Konfliktes auch im Auge behielt und sich diplomatisch und militärisch darauf vorbereitete. Der Gedanke eines Präventivkrieges lag ihm fern, da man der Vorsehung nicht in die Karten sehen könne. Nach dem Kissinger Diktat vom 15.7.1877 schwebte ihm eine Gesamtsituation vor, „in welcher alle Mächte außer Frankreich unserer bedürfen und vor Koalitionen gegen uns durch ihre Beziehungen zueinander nach Möglichkeit abgehalten werden“; in den „Gedanken und Erinnerungen“ empfahl er eine Politik, nach der die anderen Staaten allmählich davon überzeugt werden sollten, daß die deutsche Hegemonie erträglicher sein werde, als etwa eine russische oder französische. B. legte daher bewußt dem jungen Reich das Gesetz der Selbstbeschränkung auf, erklärte es für territorial|saturiert, bekämpfte alle irredentistischen Bestrebungen der außerhalb des Staatsverbandes wohnenden deutschen Volksgruppen, vermied jede bloße Prestigepolitik und war bemüht, fremde Interessen so weit wie möglich zu achten. Er hatte kein starres System, er richtete sich nach den Verhältnissen. Auch wer der Meinung ist, daß der Staatsmann sich nicht über Recht und Sittlichkeit erheben darf, wird kaum finden können, daß B., wenigstens in der späteren Epoche, etwas anderes angestrebt hat als die Selbstbehauptung seines Staates, und wird zugeben müssen, daß die Ziele, die er verfolgte, dem Frieden Europas dienten.

Der negative Pol seiner Politik war die Isolierung Frankreichs, die er aber, als es sich im „Krieg in Sicht“-Jahr 1875 zeigte, daß die anderen Mächte keine weitere Schwächung Frankreichs dulden wollten, nur mit politischen Mitteln zu erreichen suchte. In kolonialen Fragen leitete er sogar in den achtziger Jahren unter Ausnützung der englisch-französischen Spannungen ein Zusammengehen ein, ohne daß er sich Illusionen über eine endgültige Befriedung hingab. Ein gutes Verhältnis zu Österreich und Rußland lag ihm in erster Linie am Herzen; es fehlte dabei nicht die Erkenntnis, daß die großen Monarchien ein Bollwerk gegen Umsturzgefahren darstellten. Vor allem war es ihm wichtig, das glimmende Feuer auf dem Balkan unter Kontrolle zu halten (Dreikaiserbündnis 1872). Die orientalische Krise (seit 1876) stellte allerdings die deutsch-russischen Beziehungen auf eine schwere Belastungsprobe; der Berliner Kongreß von 1878, auf dem B. als „ehrlicher Makler“ im Interesse des Friedens zwischen England und Rußland vermittelte, trug ihm keinen Dank ein. Das Bündnis mit Österreich, eine Antwort auf den bedenklichen russischen Stimmungsumschwung, war keine einseitige Option für Österreich, wohl aber die Anerkennung der natürlichen mitteleuropäischen Schicksalsgemeinschaft (1879). Das traditionelle Einvernehmen mit Rußland ließ sich jedoch nicht wieder herstellen. Als eine Erneuerung des Dreikaiserabkommens von 1884 nicht mehr möglich war, schloß B. 1887 mit Rußland den Rückversicherungsvertrag, der kaum die Annäherung des Landes an Frankreich auf die Dauer verhindert hätte, der aber notwendig war, um dem Reich die Abhängigkeit von Österreich zu ersparen und das gespannte österreichisch-russische Verhältnis zu überwachen. Die Kündigung dieses Vertrages im Jahre 1890, kurz nach B.s Abgang, erfolgte ohne zwingende Not und leitete die verhängnisvolle Isolierung nach allen Seiten ein.

Auch auf freundschaftliche Beziehungen zu England war B. stets bedacht, obgleich er für Geist und Wesen der britischen Politik nie ein rechtes Verständnis aufzubringen vermochte. Die Kolonialpolitik, die er nur ungern einleitete (Erwerbungen 1884/85), wurde von ihm unter dem Gesichtspunkt geführt, daraus keine dauernde Belastung für das deutsch-englische Verhältnis entstehen zu lassen. Die Annäherungsversuche an England 1879 und vornehmlich 1889 waren von der Überzeugung getragen, daß das Reich und Großbritannien in erster Linie an der Erhaltung des Friedens interessiert seien; gleichzeitig wollte er wohl damit den Wert der deutschen Freundschaft in den russischen Augen erhöhen. Wie weit B. damit eine grundsätzliche Neuorientierung anbahnte, läßt sich nicht eindeutig feststellen. Weitere Sicherungen wurden ständig eingebaut; 1882 Erweiterung des Zweibundes zum Dreibund mit Italien; 1883 deutsch-österreichisch-rumänischer Vertrag; 1887 Balkandreibund zwischen Österreich, Italien und England mit späterem Anschluß Spaniens; im gleichen Jahr Orient-Dreibund Österreich, Italien und England. Diese Abkommen hatten den ausschließlichen Zweck, durch die Schaffung von Querverbindungen nach Möglichkeit Konflikte auf dem Balkan und am Mittelmeer vorläufig, wenn nicht dauernd zu verhindern. Die Bedenklichkeit des aufsteigenden Nationalismus in allen Ländern hat B. rechtzeitig erkannt. Als er 1890 aus dem Amt schied, hatte das Reich seine Gefahrenzone noch nicht durchschritten; auch wären die auf die Erhaltung des europäischen Gleichgewichts berechneten Methoden B.s im Zeitalter der weltstaatlichen Entwicklung allein nicht mehr ausreichend gewesen. Jedoch hat der Kanzler die Gesamtlage stets überschaut und keine Möglichkeiten für die Zukunft verschüttet. Es war eine im besten Sinne europäische Politik. Er hatte sich in der internationalen Welt ein großes Kapital an Vertrauen erworben, bei seinem Abgang wurde ihm dies in überraschender Einmütigkeit bescheinigt. Grundsätzliche Bedenken lassen sich gegen seine innere Politik geltend machen. Es war doch nicht so, daß diese sich zwangsläufig von der Staatsraison her ergab, aus der gefährlichen Mittellage des Reiches, so daß die Notwendigkeit zur Zusammenfassung aller Kräfte B.s Abneigung gegen durchgreifende Reformen erklärt. Gerade die neuen Aufgaben, in die Deutschland hineinwuchs, verlangten, daß der auf kleinere und engere Verhältnisse berechnete Zuschnitt des innenpolitischen Lebens, vor allem in Preußen, sich der veränderten Welt anpaßte. Weil es|in Deutschland noch vielfach an Staatsgesinnung fehlte, mußte das Gefühl für Mitverantwortung gestärkt werden. In der Innenpolitik traten die Begrenzungen der B.schen Natur deutlicher in Erscheinung als in der Außenpolitik. Sein Machtwille ließ ihn gegen wirkliche und vermeintliche Gegner mit fragwürdigen Mitteln vorgehen. Bei der Behandlung seiner Mitbürger und der politischen Parteien hatte er keine glückliche Hand, da er für ihre Handlungen nur trübe Motive voraussetzte; für Prinzipien- und Überzeugungstreue besaß er kein Organ. In den Anschauungen der patriarchalischen Gutsherrschaft aufgewachsen, waren ihm die anders gearteten Lebensbedingungen in den großen Städten des Westens mit ihrer aufsteigenden Industriearbeiterschaft nicht recht vertraut.

Die Reichsverfassung (B. seit März 1871 Reichskanzler) unterschied sich von derjenigen des Norddeutschen Bundes hauptsächlich durch die Sonderrechte, die Bayern und Württemberg gewährt worden waren. Von einer völligen Gleichberechtigung der Bundesstaaten konnte bei dem Übergewicht Preußens nicht die Rede sein, obwohl B. großes Verständnis für die geschichtlich bedingte Verschiedenheit der Länder besaß. Mit feinem Takt hat er stets vermieden, im Bundesrat die preußische Hegemonie fühlbar werden zu lassen. Das allgemeine gleiche Wahlrecht war ein kühnes Experiment für die damalige Zeit, als Gegengewicht gegen den fürstlichen Partikularismus gedacht. Überdies war B. vom konservativen Grundcharakter der Landbevölkerung überzeugt; die Umwälzung, die sich im Zeitalter der Technik vollzog, stellte er nicht genügend in Rechnung. Die Verfassung war auf die überragende Stellung des Reichskanzlers zugeschnitten, in Personalunion mit dem preußischen Ministerpräsidenten verbunden. Im parlamentarischen Sinne war der Kanzler dem Reichstag nicht verantwortlich, für dessen positive Mitarbeit blieb nicht genügend Raum. Im ersten Jahrzehnt stützte sich B. auf die nationalliberale Partei. Seit 1878 erfolgte indes der große innen- und außenpolitische Umschwung. B. ging zum Schutzzoll über und zog wieder stärker die konservativen Kräfte heran, die bis dahin in grollender Opposition gestanden hatten. Die nationalliberale Partei spaltete sich; unbedenklich trug B. durch seine Taktik dazu bei, das liberale Gedankengut zu diskreditieren. Nach dem Ausscheiden Rudolfs von Delbrück übernahm B. von 1880-90 selbst das preußische Handelsministerium. Seine Leistungen auf diesem Gebiete waren bedeutend, seine persönlichen Erfahrungen als Leiter eines landwirtschaftlichen Großbetriebes kamen ihm dabei sehr zustatten. In der preußischen Verwaltung kam es zu Reformen (Kreisordnung 1871, Provinzialordnung 1875), eine Angleichung an die allgemeinen deutschen Verhältnisse erfolgte nicht, viele ungelöste Probleme blieben der Zukunft aufgespart.

Sobald es B. mit ihm unbekannten Tiefenkräften zu tun hatte, versagten seine Methoden. Die ihm gesetzten Grenzen zeigten sich vor allem im so genannten Kulturkampf (1873–87). B. hat diese Auseinandersetzung nicht mutwillig heraufbeschworen. Das Bedürfnis nach einer Abgrenzung zwischen der staatlichen und kirchlichen Sphäre entsprach dem Zeitgeist. Der Liberalismus hatte den Kampf ideologisch bereits längst begonnen. Den Staatsmann konnte die schwierige Situation in den Grenzgebieten mit Sorge erfüllen. Von konfessionellem Fanatismus war B. durchaus frei; das Staatsinteresse war für ihn allein bestimmend. Die Wege, die er mit der Maigesetzgebung von 1873 einschlug, für die er später nicht mehr verantwortlich zu sein wünschte, zeigten jedoch, daß er sich in Unkenntnis über das innerste Wesen der katholischen Kirche befand, wie er auch ebenso wenig die Eigengesetzlichkeit der evangelischen Kirche zu würdigen wußte, von der er in diesem Konflikt bedingungslose Unterstützung erwartete. Der große Realist brach dann allerdings sofort den Kampf ab, als er die Ausweglosigkeit einsah. Nach dem Tode →Pius' IX., der 1878 durch den friedlich gesinnten →Papst Leo XIII. abgelöst wurde, leitete er die Aussöhnung ein mit dem Ergebnis, daß bis 1887 so gut wie die ganze Kampfgesetzgebung abgebaut wurde. Es war keine Niederlage des Staates, die Grenzen waren genauer abgesteckt worden. Der angerichtete Schaden für den konfessionellen Frieden ließ sich aber sobald nicht wieder gutmachen.

Ebensowenig vermochte B. die soziale Bewegung in die von ihm gewünschte Richtung zu lenken. Das Sozialistengesetz vom 19.10.1879, die Antwort auf zwei Attentate gegen den alten Kaiser, traf die sozialdemokratische Partei zwar schwer, konnte aber ihren kämpferischen Geist nicht brechen. Die seit 1881 eingeleitete Sozialgesetzgebung (Krankenversicherungsgesetz 1883, Unfallversicherung 1884), aus christlichem Verantwortungsgefühl und aus dem Erbe des aufgeklärten Absolutismus erwachsen, war in vieler Hinsicht vorbildlich. Das tiefer liegende Problem, die Einordnung des vierten Standes in den Staat, war damals bei dessen herrschaftlicher Struktur kaum zu lösen. Jedenfalls trat der von B. zunächst erhoffte staatspolitische Nutzen nicht ein, so daß er nicht geneigt war, den Arbeiterschutz noch weiter zu treiben. Hierüber ist es zum Konflikt mit Wilhelm II. und dessen Beratern gekommen. Im großen und ganzen hatte er sich am Ende seiner Regierung innenpolitisch ziemlich festgefahren. Es war ihm nicht geglückt, sich eine tragfähige Parlamentsmehrheit zu sichern, so daß er sich mit dem Gedanken eines legalen Staatsstreiches trug, der das Schwergewicht der Gesetzgebungsarbeit in die Landtage verlegt hätte. Der Aufbau einer berufsständischen Vertretung war in den Anfängen stecken geblieben.

B. hatte die Monarchie so sehr gestärkt, daß der junge Kaiser →Wilhelm II., nach der Tragödie →Friedrichs III. im Juni 1888 unerwartet auf den Thron berufen, nicht mehr willens war, den ihm unbequem gewordenen Minister weiter zu dulden. So mannigfach auch die Gründe waren, die B.s Sturz herbeiführten, die tiefere Ursache lag in einem persönlichen Machtkampf (Entlassung 20.3.1890). Er verlebte seine letzten Jahre in Friedrichsruh in persönlicher Verbitterung gegen den Kaiser (den ihm verliehenen Titel eines Herzogs von Lauenburg hat er nie geführt), in Sorge um den Bestand seines Werkes. Die Kritik am neuen Kurs brachte er in Reden, Gesprächen, vornehmlich aber durch die von ihm inspirierten Artikel in den „Hamburger Nachrichten“ nicht immer mit der notwendigen Zurückhaltung zum Ausdruck. 1894 kam es wenigstens äußerlich in Berlin zwischen dem Kaiser und B. zu einer Aussöhnung.

Es wird schwerlich je gelingen, eine so vielschichtige Persönlichkeit wie B. eindeutig zu erfassen. Vor einer künstlichen Harmonisierung der großen Gegensätze sollte man sich tunlichst hüten. Nichts jedoch ist falscher, als in ihm nur den skrupellosen Machtpolitiker zu sehen, den Mann von „Blut und Eisen“. Der Breite und Tiefe seines Menschentums wird eine so einseitige Beurteilung nicht gerecht. Seine „Briefe an Braut und Gattin“ gehören mit ihrer bildlichen Ausdrucksfähigkeit differenzierter Seelenvorgänge zu den schönsten Selbstzeugnissen, die wir besitzen. Freilich werden auch das dämonische Element, der Machtwille, der Zynismus und die sich immer mehr steigernde Menschenverachtung nicht zu übersehen sein. B. war historisch gründlich gebildet, ein Sprachkünstler von hohem Rang, als Redner und im Gespräch von sprühendem Geist und souveränem Humor; doch war für seine Entwicklung Deutschlands große literarische und philosophische Epoche, die noch in seine Jugend hineinreichte, von keinem bestimmenden Einfluß gewesen. Wenn seine Persönlichkeit trotz aller in seinem Wesen liegenden Widersprüche den Eindruck einer schöpferischen Einheit vermittelt, liegt es nahe, die ausgleichende Mitte in seiner Religion zu suchen. An der Aufrichtigkeit seines Glaubens ist nicht zu zweifeln, wenn dieser auch in den verschiedenen Lebensabschnitten manche Abwandlung erfahren hat. Für sein Selbstbewußtsein, sein Verantwortungsgefühl vor einer höheren Instanz, für sein kämpferisches Ethos war die Religion Voraussetzung und Rechtfertigung; für das volle Begreifen der christlichen Ethik, für Selbstüberwindung, Nächstenliebe und die Anerkennung objektiver Rechtsnormen war allerdings sein subjektiver Wille zu übermächtig. B. lebte jedoch ganz in der abendländischen Überlieferung; als Mitglied der preußischen Großgrundbesitzerschicht blieb er an ihre ideellen und materiellen Interessen gebunden. Seine Liebe zur Landwirtschaft und vor allem zum Walde lehrte ihn die Bedeutung des organischen Wachstums erkennen. Bei seinem angeborenen Herrengefühl wußte er zu viel von der Unbeständigkeit und Eitelkeit aller Dinge, um sich auch auf der Höhe seiner Macht zu Maßlosigkeit und gar Hybris verleiten zu lassen. Nimmt man hinzu, daß der preußische Staatsgedanke ihn in Zucht hielt und er noch überwiegend zur Diplomatie älteren Stiles gehörte, die ungeschriebenen Spielregeln beachtete und gegen alles Irrationale, Unberechenbare in der Politik ein instinktives Mißtrauen hatte, so erklärt sich jene erstaunliche Selbstbeschränkung, deren B. fähig war und die den Staatsmann vom Abenteurer unterscheidet. Obwohl in mancher Hinsicht zeitgebunden, in späteren Jahren sogar rückwärts gewandt, enthielt doch seine Staatskunst allgemein gültige Maximen, die er in großartiger Verdichtung in seinem Vermächtnis an die Nachwelt, in den „Gedanken und Erinnerungen“, niedergelegt hat.

-> https://www.deutsche-biographie.de/sfz60780.html#ndbcontent

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Stolberg-Wernigerode, Otto Graf zu, "Bismarck, Otto Fürst von" in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 268-277 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11851136X.html#ndbcontent, zuletzt geprüft am 01.09.2025. 

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Sekundärliteratur

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