Die Pest und andere Seuchen
Inhaltsverzeichnis
- Lepra und Leprosorien in den Rheinlanden
GeisterzüGeisßlerzüge
1. Lepra und Leprosorien in den Rheinlanden
Christus heilt den Aussätzigen - Codex Egberti, fol. 21v. Der Codex wurde für den Trierer Bischof Egbert zwischen 977 und 993 hergestellt. Die Miniatur zeigt den Aussätzigen mit zerfurchtem Gesicht und Lepramalen auf dem Körper. Als Warninstrument trägt er ein Horn an einer Schnur unter dem linken Arm; die rechte Hand ist bittend zu Christus ausgestreckt, der ihn segnet. Der aus der Gruppe der Apostel hervorgetretene Petrus beobachtet das Geschehen mit dem Gestus des Erstaunens, 977-993 n. Chr.
1. Einleitung
Die Lepra lässt sich bereits seit der Antike im östlichen Mittelmeerraum nachweisen; sie gilt als eine der ältesten Seuchen der Menschheitsgeschichte. Zugleich ist sie auch eine Krankheit mit erheblichen rechtlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen. Schon in dem Synonym "Aussatz" zeigt sich dies deutlich; denn die Absonderung der Erkrankten charakterisierte deren Sonderstatus in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Lebenswelt. Leprakranke lebten deshalb bis zum Erlöschen der Krankheit in Mitteleuropa zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Leprosorien, die auch Siechenhäuser genannt wurden. Dabei handelte es sich um Institutionen, die speziell zur Unterbringung und Versorgung dienten und sich stets außerhalb der Städte befanden. Sie waren in den Rheinlanden weit verbreitet. In dem vom Geschichtlichen Atlas der Rheinlande erfassten Arbeitsraum konnten bisher 191 Leprosorien nachgewiesen werden.[1]
Als Ursache für das „Aussetzen“ der Leprakranken kann dabei aber nicht allein die Angst vor einer möglichen Ansteckung mit einer unheilbaren, entstellenden Krankheit gesehen werden. Denn es gab bereits biblische Gebote, die diese Praxis forderten. So finden sich in den alttestamentarischen Büchern Leviticus (13,45) und Numeri (5,1-3) konkrete Vorschriften, alle Aussätzigen streng von den Wohnstätten der Gesunden abzusondern. Auch wenn es sich bei dem hier beschriebenen „Aussatz“ wohl nicht um Lepra gehandelt hat, waren diese Vorschriften die Grundlage der christlich geprägten Rechtsstellung der Leprosen im Mittelalter.
2. Das Leprosenwesen
2.1 Die historische Verbreitung der Lepra
Medizinisch gesehen ist die Lepra eine Infektionskrankheit, deren Auslöser, das "mycobacterium leprae", 1873 von dem Norweger Armauer Hansen (1841-1912) entdeckt wurde. Übertragen wird das Bakterium vorwiegend durch Tröpfchen- oder Schmutzinfektion über den Nasen–Rachen–Raum, zu einem geringen Teil kommt es auch zu Direktübertragungen bei offenen Wunden und anderen äußeren Verletzungen. Seit den 1950er Jahren ist eine Lepra-Erkrankung durch neu entwickelte Medikamente – vor allem Antibiotika – und spezielle Therapiemethoden auch im fortgeschrittenen Stadium heilbar. Seit den 1980er Jahren ist ihre Verbreitung durch den großflächigen Einsatz wirkungsvoller Medikamente auch in den Endemiegebieten deutlich zurückgegangen, sie ist aber bis heute vor allem in Südostasien, Afrika und Brasilien noch immer präsent.
2.2 Die rechtliche Stellung der Leprosen
In den Rheinlanden sind durch das Testament des Diakons Adalgisel Grimo von 634 erstmals Leprosorien zur Aufnahme und Pflege von Aussätzigen belegt. Sie befanden sich in den Kathedralstädten Metz, Maastricht und Verdun. Zu dieser Zeit waren die Bischöfe für die Versorgung der Leprakranken mit Nahrung und Kleidung verantwortlich. Bis ins 12. Jahrhundert blieben Leprosorien wohl nur auf die Bischofsstädte beschränkt. Die Mehrzahl der Aussätzigen lebte in dieser Zeit vermutlich als sogenannte "Feldsiechen" in einfachen Hütten außerhalb der Siedlungen oder sie zogen als Wanderbettler herum.
Nach den Bestimmungen des Edictus Rothari, einer Gesetzessammlung des langobardischen Königs Rothar (636–652) aus dem Jahre 643, galt der an Aussatz Erkrankte als tamquam mortuus, also gleichsam wie ein Toter. Als Folge dieses rechtlich definierten Todes wurden die Betroffenen aus der Rechtsgemeinschaft ausgeschlossen. Es war ihnen nicht mehr gestattet, Besitz zu verwalten und Verkäufe zu tätigen; zudem verloren sie das Erbrecht und die Gerichtsfähigkeit. Die Bestimmungen des Rothar-Ediktes, die wohl auch in anderen Rechtskreisen der germanischen Welt Gültigkeit besessen haben, markieren den Beginn der gesetzlich festgelegten Isolierung der Leprosen und ihres rechtlichen Status als "lebende Tote".
3. Aufkommen und Verbreitung der Leprosorien
Erst im hohen Mittelalter kam es zu einem grundlegenden Wandel der Lebensumstände von Leprakranken und zur Ausbildung von Leprosorien als einer weitverbreiteten und zunehmend angesehenen Institution. Eine entscheidende Voraussetzung hierfür war das einigermaßen stetige Bevölkerungswachstum in Mitteleuropa, das je nach Region zwischen 850 und 1050 einsetzte und bis etwa 1300 anhielt. Die Einwohnerzahlen der Städte nahmen stark zu, gleichzeitig erhöhte sich auch die Anzahl der Siedlungen insgesamt um ein Vielfaches. Parallel zur Bevölkerungsentwicklung dürfte auch die Zahl der Leprakranken gestiegen sein; wahrscheinlich vergrößerte sich ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung sogar noch durch unzureichende hygienische Verhältnisse in den Städten. Zur Unterbringung und Versorgung der leprakranken Bürger begannen deshalb viele Städte ab dem Ende des 12. Jahrhunderts mit dem Bau von Leprosorien vor ihren Mauern. Entscheidend gefördert wurde diese Entwicklung durch Beschlüsse des dritten Laterankonzils von 1179. Demnach sollten Leprosorien über eigene Kirchen, Friedhöfe und Seelsorger verfügen dies waren die Grundlagen für eine Institutionalisierung des Leprosenwesens.
Nach dem Laterankonzil kam es zu einem regelrechten 'Gründungsboom' von Leprosenhäusern; präzise Daten sind jedoch nicht überliefert. Die ältesten Belege stammen aus dem späten 12. und dem frühen 13. Jahrhundert: Köln (1180), Malmedy (vor 1188) und Aachen (1230). Da sich die Ersterwähnungen von rheinischen Leprosorien meist in Schenkungen oder in Sekundärbelegen wie beispielsweise städtischen Rechnungen finden, muss davon ausgegangen werden, dass viele Einrichtungen bereits lange vor ihrer urkundlichen Ersterwähnung bestanden haben.
Bis 1350 lassen sich bereits 19 Leprosorien nachweisen, sie befinden sich überwiegend in drei Regionen. So sind im Westen und Südwesten der Rheinlande mit Malmedy (1188), Aachen (1230), Luxemburg (1238), Vianden (1261), zwei Leprosorien in Trier (beide 1283), Elvange (1317) und Echternach (1328) bereits acht Einrichtungen belegt. Diese Häufung ist wohl auf die Nähe zu Frankreich zurückführen, wo bereits ab der Mitte des 12. Jahrhunderts Leprosorien in großer Zahl dokumentiert sind. Die beiden anderen Verdichtungen zeigen sich entlang der beiden wichtigsten hochmittelalterlichen Handelswege: Am Rhein sind mit Köln (1180), Koblenz (1267), Lorch (1304), Bonn (1345) und Remagen (1347) fünf Leprosorien nachgewiesen, und auch am Hellweg existierten bereits vier Einrichtungen, nämlich in Soest (1251), Dortmund (1263), Essen (1322) und Werl (1330). Die an beiden Verkehrsachsen gelegenen Städte hatten schon früh vom Fernhandel profitiert und einen beachtlichen wirtschaftlichen Aufschwung genommen. Sie erfüllten zwei Voraussetzungen, die zum Entstehen eines Leprosoriums notwendig waren: Es gab hier eine große Zahl von an Aussatz erkrankten Bürgern, die eine gesicherte Unterbringung und Versorgung benötigten. Die wohlhabenden Städte und ihre Einwohner verfügten zudem über die nötigen Finanzmittel, um ein Leprosorium zu errichten und dauerhaft zu erhalten. Dies geschah durch Stiftungen, Schenkungen oder Spenden. Abseits der drei genannten Regionen befanden sich die Leprosorien bei Ichendorf (zwischen 1196 und 1226) und Kaiserslautern (1348/49), auch sie lagen an Fernhandelsrouten.
Darstellung eines Leprosen und eines Verkrüppelten vor einem Tor - Der Leprose hält eine dreiblättrige Klapper in der rechten und eine Schale in der linken Hand, er trägt einen breitkrempigen Hut, einen langen Mantel und Schuhe; die Lepraerkrankung wird auch durch Punkte im Gesicht, am Hals und an der Hand verdeutlicht, 12. Jahrhundert.
Ab 1350 bestanden Leprosorien dann in großer Zahl auch in anderen klimatisch und verkehrsgeographisch begünstigten Regionen, vor allem entlang der Flüsse. Hier hatte sich bereits im hohen Mittelalter ein dichtes Netz von Klein- und Mittelstädten ausgebildet. Hingegen lassen sich in den Höhenlagen von Hunsrück, Eifel, Westerwald, Siegerland und Sauerland fast keine Leprosorien nachweisen. Das Feldsiechentum scheint in diesen dörflich geprägten und nur dünn besiedelten Gebieten die übliche Weise gewesen zu sein, Aussätzige zu isolieren. Bis 1550 sind 63 Einrichtungen in den Rheinlanden erstmals urkundlich belegt. Hinzu kommen 78 Leprosorien, die erst nach 1551 in den Quellen überliefert sind sowie noch 31 nicht datierte beziehungsweise ungesicherte Einrichtungen.
4. Die Lepraschau
Bestand der Verdacht einer Lepra-Erkrankung, konnte eine Anzeige hierüber – falls der Betroffene sich nicht selbst meldete – von jedermann vor dem zuständigen Gremium, entweder dem Bürgermeister oder dem Rat der Stadt oder sogar direkt bei der Untersuchungskommission, erstattet werden. In den meisten Fällen dürfte die Meldung jedoch durch Vertreter bestimmter Personen- oder Berufsgruppen vorgenommen worden sein, die bei Kenntnis von Verdachtsmomenten sogar eidlich zur Anzeige verpflichtet waren – hierzu zählten Ärzte, Bader und Scherer. Zur endgültigen Klärung der Frage, ob möglicherweise eine Lepra-Erkrankung vorlag, ordnete das zuständige Gremium dann eine offizielle Lepraschau an.
Das ehemalige Trierer Leprosorium St. Jost - nahe bei dem heutigen Stadtteil Biewer an der Mosel gelegen. Im Vordergrund die Wohn- und Wirtschaftsgebäude, im Hintergrund die Kapelle, 2011, Foto: Martin Uhrmacher.
Die im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit praktizierte Lepraschau ermöglichte bei ordnungsgemäßer Durchführung die Trennung der wenigen wirklichen Aussätzigen von der Gruppe der Lepraverdächtigen; denn sie stützte sich auf eine ganze Reihe krankheitstypischer Symptome. Die für den Zeitraum von 1491 bis 1664 überlieferten Lepra-Untersuchungsprotokolle der Kölner Medizinischen Fakultät belegen die in aller Regel sorgfältig und fachkundig durchgeführte Besehung: So wurde bei 179 durchgeführten und protokollierten Untersuchungen nur in zehn Fällen eine Lepraerkrankung festgestellt.
Das in einem besiegelten Lepraschau-Brief festgelegte Ergebnis der Untersuchung entschied dann über das weitere Schicksal der Patienten. Drei Urteilsvarianten waren möglich: Mundus bedeutete, dass keine Lepra festgestellt worden war, der Patient somit als 'rein' galt. Immundus et leprosus bezeichnete den Patienten als 'unrein' und leprakrank, die sofortige Absonderung von den Gesunden war die Folge. Häufig waren die Prüfer jedoch aufgrund der schwierigen Diagnose nicht in der Lage, sich abschließend auf mundus oder immundus festzulegen. In solchen Fällen wurde eine Nachuntersuchung des Patienten angeordnet, bei der dann in aller Regel ein Urteil zustande kam.
Aufgrund der großen Bedeutung der Lepraschau für das Schicksal der Aussatzverdächtigen und wegen des umfangreichen und komplizierten Diagnoseschemas bildeten sich im Spätmittelalter überregionale Untersuchungszentren heraus, in denen ein mehrköpfiges Gremium, meist bestehend aus den ältesten und erfahrensten Siechen des Leprosoriums, die Untersuchungen vornahm. In den Rheinlanden kam dem Kölner Siechenhaus Melaten die zentrale Bedeutung als Lepraschauort zu. Ab der Mitte des 15. Jahrhunderts nahm dann auch die Medizinische Fakultät der Universität zu Köln solche Untersuchungen vor.
Für den Zeitraum von 1491 bis 1664 sind die Protokolle aller 179 hier vorgenommenen Untersuchungen überliefert. Dabei zeigen die oftmals weit von Köln entfernt gelegenen Herkunftsorte der Lepraverdächtigen eindrucksvoll, welch großes Prestige die Fakultät als Ort der Lepraschau in den Rheinlanden und darüber hinaus genoss. Wie ein Blick auf die in der nebenstehenden Karte verzeichneten Herkunftsorte verdeutlicht, reichte das Einzugsgebiet von Harpstedt bei Bremen im Norden über Antwerpen im Westen und bis nach Heidelberg im Südosten. Ein ähnliches Bild zeigt die Karte auch bei der Lokalisierung der Herkunftsorte von Lepraverdächtigen, für die als Untersuchungsort Köln-Melaten vorgesehen war.
Lepraschau - Untersuchung eines Lepraverdächtigen durch drei Ärzte. Holzschnitt von Hans Wechtlin vom Beginn des 16. Jahrhunderts aus dem Feltbuch der Wundartzney von Hans von GERSTDORFF (fol. LXXIIr). Ein Arzt deute auf ein Geschwür am Kopf des Patienten und diskutiert mit seinem Kollegen. Der dritte Arzt betrachtet eine Urinprobe in einem Glaskolben. Ein Gehilfe am linken Bildrand ist mit dem Auswaschen des Blutkuchens in einer Schüssel beschäftigt, Beginn des 16. Jahrhundert. (bpk – Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte)
5. Lebensweise und soziale Stellung der Leprosen
Die soziale Stellung der Leprosen und ihr Ansehen in der Gesellschaft wurden maßgeblich durch die Orientierung an einigen Bibelstellen zum "Aussatz" bestimmt. Dabei kamen vor allem zwei Geschichten zentrale Bedeutung zu: der vom 'Dulder' Hiob (Hiob 2,7), der trotz bösartiger Geschwüre am ganzen Körper im Glauben an Gott festhielt und deshalb von der Krankheit erlöst wurde, sowie dem Gleichnis vom 'reichen Prasser' und dem 'armen Lazarus' (Lukas 16, 19-31), wonach der leprakranke Lazarus im Gegensatz zum mitleidlosen Reichen alle Leiden bereits zu Lebzeiten erduldete und nach dem Tod mit himmlischem Trost in Abrahams Schoß belohnt wurde. Somit konnten die Leprosen als von Gott Auserwählte angesehen werden, die durch das Erleiden der Krankheit ihre Sünden bereits zu Lebzeiten verbüßten und denen eine himmlische Erlösung sicher schien.
Das Einzugsgebiet des Lepraschau-Zentrums Köln. (Martin Uhrmacher)
Neben dieser positiven Bewertung der Krankheit konnte man im Alten Testament jedoch auch Stützen für die Auffassung finden, dass die Lepra eine Folge von Sünde und Ausdruck göttlicher Strafe sei: So bekam Miriam Aussatz, weil sie missachtend von ihrem Bruder Moses gesprochen hatte (Numeri 12, 9-16), und bei König Usija zeigte sich nach einer Freveltat während einer Opferhandlung "Aussatz auf der Stirn" (2 Könige 15, 5). Diese negative Interpretation der Lepraerkrankung als Strafe Gottes war vor allem in der mittelalterlichen Literatur ein beliebtes und weitverbreitetes Motiv.
Der offenkundige Gegensatz zwischen zwei gleichermaßen biblisch fundierten Sichtweisen prägte das Verhalten der Gesellschaft den Leprakranken gegenüber: Einerseits wurden die Aussätzigen mit dem Vorurteil der durch sündhaftes Leben selbstverschuldeten Krankheit konfrontiert, andererseits lebten sie in den Leprosorien als 'Auserwählte Gottes' in einer klosterähnlichen, bruderschaftlich geprägten Gemeinschaft, der in besonderem Maße Stiftungen und Almosen zukamen. Einer ungerechtfertigt einseitigen Deutung der Krankheit als selbstverschuldete Strafe stand auch eine gewisse Furcht vor Ansteckung gegenüber, die zahlreiche Vorschriften zur Vermeidung eines zu engen Kontakts mit den Kranken widerspiegeln.
In der Diözese Trier galten für die Leprosen unter anderem folgende Bestimmungen:
Sie durften nicht mit Gesunden, sondern nur in Gemeinschaft mit Aussätzigen essen und trinken. Kirchen, Märkte, Mühlen, Wirtshäuser, Backöfen und Volksversammlungen durften nicht besucht werden. Verboten waren der Beischlaf, auch mit dem Ehepartner, sowie das Waschen an Quellen und Bächen. Die Leprosen mussten eine spezielle Tracht tragen, durften Geländer nur mit Handschuhen und Gegenstände beim Kauf nur mit einem Stäbchen berühren. Zudem sollten sie beim Gespräch mit Gesunden aus der Windrichtung gehen und nicht geraden Weges auf jemanden zulaufen.
Grundsätzlich dürfen die Aussätzigen nicht als homogene Gruppe betrachtet werden, sondern man muss zwischen den 'institutionalisierten' Leprosen, das heißt denjenigen, die dauerhaft Aufnahme in einem Siechenhaus gefunden hatten, und den vagierenden Leprosen, die als Wanderbettler umherzogen, unterscheiden. Da zum Eintritt in ein Leprosorium in der Regel eine Pfründe erworben werden musste, war es für arme oder mittellose Leprakranke schwierig, einen Platz in einem Siechenhaus zu erhalten, zumal die Anzahl der Pfründner gewöhnlich beschränkt war und wohlhabende Aussätzige bevorzugt aufgenommen wurden. Falls ein Leprose in der näheren Umgebung seines Heimatortes keine dauerhafte Unterkunft fand, war es für ihn fast unmöglich, in anderen, weiter entfernten Leprosorien einen Platz zu erhalten, da die Städte bei der Zulassungsentscheidung sehr streng zwischen Einheimischen und Fremden differenzierten. Da die Pfründner eines Siechenhauses somit in der Regel aus der zugehörigen Stadt oder ihrer unmittelbaren Umgebung stammten, konnten sie ihre sozialen und familiären Kontakte weiterhin, wenngleich eingeschränkt, aufrechterhalten. Folglich genossen sie auch ein viel höheres Sozialprestige als vagierende Siechen, die sich ihren Lebensunterhalt erbetteln mussten. Wie groß die Zahl der bettelnd umherziehenden Aussätzigen während des Mittelalters und der frühen Neuzeit war, lässt sich nicht bestimmen. Um zu überleben, waren sie allein auf Almosen angewiesen und aufgrund der fehlenden Unterkunft zu ständigem Umherziehen gezwungen.
5.1 Kleidung
Bildliche Darstellungen und Bekleidungsvorschriften in den Leprosenordnungen belegen, dass sich spätestens seit dem 14. Jahrhundert eine charakteristische Tracht der Leprosen herausgebildet hatte. In der Regel bestand sie aus einem langen grauen oder schwarzen Mantel, langen Hosen, einem breitkrempigen Hut, ähnlich der Kopfbedeckung von Pilgern, aus Handschuhen, Schuhwerk und einem Warninstrument, meistens einer dreiteiligen Leprosenklapper. Ergänzt wurde diese Ausstattung in einigen Fällen noch durch eine Trinkflasche und einen Zeigestock. In Köln bestand der Leprosenhabit aus Joppe, Kniehose, einem bis zu den Knien reichenden weiten Mantel, weißen Handschuhen, einem großen Hut und der obligatorischen Klapper. Das sogenannte Kölner Leprosenmännchen, eine Sandsteinplastik von 1629/1630, die aus der Kölner Leproserie Melaten stammt, zeigt diese Kleidungsstücke.
6. Die Leprosorien – Typologie der Bauform und der inneren Organisation
Der Begriff „Leprosorium“ bezeichnet alle Einrichtungen, die speziell zur Unterbringung Leprakranker gedient haben. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die Leprosorien in Größe und Ausstattung stark variierten. Von der einfachen Hütte eines Feldsiechen reicht das Spektrum bis zu klosterähnlichen, wirtschaftlichen Großbetrieben mit Verwaltern und Dienstpersonal, einer eigenen Kapelle und einem mitunter beachtlichen Vermögen. Trotz dieser fundamentalen Unterschiede lassen sich einige für ein Leprosorium charakteristische Merkmale definieren.
Der Reiche und der arme Lazarus. - Darstellung nach Lk 16, 19–31, Echternacher Evangeliar aus dem 10. Jh. Der Reiche sitzt mit seiner Frau und einem Sohn im Haus am reich gedeckten Tisch, ein Diener bringt gerade eine weitere Schüssel mit Speisen herein. Am rechten Rand des Bildes hockt Lazarus vor der offenen Tür des Hauses und hebt bittend die rechte Hand; die Geschwüre an seinen Füßen werden dabei gemäß der biblischen Vorlage von den Hunden des Reichen geleckt. Der Körper des nur mit einem leichten Hemd bekleideten Lazarus – sein Name steht in senkrechter Schrift über seinem Kopf – ist ähnlich wie bei den Hiob-Darstellungen mit dreieckig gemalten Geschwüren überdeckt, die keine spezifischen Krankheitssymptome wiedergeben; Künstler: Meister des Codex Aureus Epternacencis - Buchmalerei, Schule von Reichenau unter Abt Humbert von Echternach (1028-1051).
An erster Stelle sind die typischen Standortfaktoren zu nennen. So befanden sich Leprosorien stets vor den Toren der zugehörigen Stadt oder Ortschaft, meist in einer Entfernung von maximal fünf Kilometern. Da die Einrichtungen einen bedeutenden Teil ihrer Einnahmen aus Almosen bestritten, war es wichtig, dass sie direkt an den wichtigsten Zufahrtsstraßen lagen, besonders häufig an Kreuzungen und Weggabelungen. Hier war der Durchgangsverkehr von Händlern, Reisenden und Pilgern am größten und die Einnahmen aus den an der Straße aufgestellten Almosenkästen und Opferstöcken waren am höchsten. Auch die Nähe zu einem fließenden Gewässer war wichtig, um eine ausreichende Wasserversorgung des Leprosoriums zu gewährleisten. Wasser spielte überdies eine wichtige Rolle für die Behandlung der Kranken.
Neben den getrennten Wohnstätten der Aussätzigen und ihrer Pflege- und Hilfskräfte konnte ein Leprosorium noch weitere Gebäude umfassen. Nach den Beschlüssen des dritten Laterankonzils von 1179 sollte jedes Leprosorium über eine Kapelle mit Friedhof verfügen. Die Umsetzung dieser Vorschrift hing jedoch von der Finanzkraft der zugehörigen Stadt und ihrer Bewohner ab. Eigene Kapellen besaßen deshalb nur die Leprosorien relativ großer, finanzkräftiger Städte wie Köln, Aachen, Bonn, Essen, Dortmund, Wesel, Trier und Luxemburg. Kleinere Einrichtungen verfügten mitunter lediglich über einen Kapellenraum im Leprosenhaus. Falls den Leprosen keine Kapelle zur Verfügung stand, mussten sie eine Kirche mit einem sogenannten „Hagioskop“ aufsuchen. Dabei handelte es sich um einen Durchbruch in einer Kirchenmauer, ähnlich einem Fensterschlitz, der den Aussätzigen trotz des Verbots, eine Kirche zu betreten, eine Teilnahme am Gottesdienst ermöglichte. Auf dem Leprosenhof konnten sich zudem je nach der Größe des landwirtschaftlichen Besitzes noch Scheunen, Ställe und Schuppen befinden. Das gesamte Gebäudeensemble war schließlich mit einer Mauer, einem Graben oder einem Gebück umschlossen.
Die Trierer Leprosorien Estrich und St. Jost - Die Karte zeigt exemplarisch die typische Lage von Leprosorien an Hauptstraßen im städtischen Umland. Hier befinden sich beide Leprosorien exponiert an Engstellen zwischen Moselufer und Berghängen. Reisende und Passanten mussten die Einrichtung mit ihren Opferstöcken und repräsentativen Kapellen ganz nah passieren.
6.1 Innere Organisation
Die Verwaltung des Leprosoriums wurde meist von den in einer Bruderschaft zusammengeschlossenen Bewohnern selbst organisiert. Eine solche Leprosenbruderschaft war also eine Gemeinschaft von Laien, die sich durch eine klosterähnliche Lebensweise auszeichnete und einen festgelegten Bruderschaftszweck verfolgte. Charakteristische Kennzeichen einer solchen Bruderschaft waren die in mündlicher oder schriftlicher Form tradierten Statuten der Gemeinschaft, regelmäßige gemeinsame Mahlzeiten und gemeinschaftliche religiöse Verrichtungen in der Leprosenkapelle. Darüber hinaus stellte das genossenschaftliche Element eine wichtige Grundlage jeder Leprosenbruderschaft dar. So wurde das durch Pfründengelder, Spenden, Vermächtnisse und sonstige Einkünfte erwachsene Vermögen der Gemeinschaft in der Regel selbst verwaltet.
Trotz dieser weitgehenden Autonomie der Leprosorien lag die Oberaufsicht üblicherweise in den Händen von Provisoren. Sie stammten aus der städtischen Führungsschicht und wurden vom Rat ernannt. Nach außen führten sie alle wichtigen Geschäfte des Hauses, überprüften die Finanzverwaltung, entschieden über die Aufnahme oder den Ausschluss eines Aussätzigen, ernannten die Bediensteten und vertraten die Leprosen in rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Bei größeren Leprosenhäusern ist häufig auch ein fest angestellter, nicht leprakranker Verwalter, der sogenannte "Schellenknecht", belegt, der für die Leprosen Almosen sammelte. Sein Name leitet sich von der Siechenklapper oder der Schelle ab, mit der er sein Kommen ankündigte. Nur aus den bedeutendsten Leprosorien sind schriftlich fixierte Statuten überliefert; einige waren zudem Hauptsitz einer überregionalen Leprosenbruderschaft.
6.2 Statuten
In den Rheinlanden sind insgesamt neun Statuten von sieben Leprosorien überliefert; für die Leprosenhäuser in Soest-zur Marbeke und Trier-St. Jost liegen jeweils zwei Statuten vor. Man kann sie als eine Sammlung von Vorschriften beschreiben, die das Zusammenleben der Bewohner, ihre Kontakte mit der Außenwelt und die rechtliche Stellung der Einrichtung regelten. Sie spiegeln viele Lebensumstände in den betreffenden Leprosorien wider und bieten Einblicke in die administrativen Strukturen der Einrichtung, in das normative Idealbild gemeinschaftlichen Zusammenlebens sowie in den Alltag der Bewohner.
Leprosorium der Stadt Wesel - Die Abbildung zeigt das vor der Stadt Wesel an der Ecke Reeser/Hamminkelner Landstraße gelegene Leprosorium. Das Gelände des Anwesens besteht aus vier voneinander abgegrenzten Parzellen; es ist zur Straße hin mit einer Mauer umgeben. Im Zentrum der Anlage steht die Kapelle. Rechts von der Kapelle befindet sich eine Parzelle, die als 'Melaten vor Wesel' bzw. 'Leprosen vor weesel' bezeichnet ist. Darin liegt ein repräsentatives zweigeschossiges Haus mit einem gotischen Treppengiebel und einem großen Kamin, das Wohnhaus der Leprosen, 17. Jahrhundert. (Landesarchiv NRW)
Die Statuten enthalten jedoch keine grundlegende Ordnung der Lebensumstände in den rheinischen Leprosorien. Sie sind vielmehr als ergänzende Regelungen zu betrachten, als Reaktionen auf konkrete Vorfälle aus der Praxis oder auch als Spiegelbild sich abzeichnender Wandlungsprozesse. Gerade in dieser Hinsicht ermöglichen die Statuten einen Blick auf das alltägliche Leben in den Leprosorien, das sich oftmals doch deutlich von dem weitverbreiteten Bild unterschied, das die überlieferten Normen des Leprosenrechts suggerieren und das in der Literatur vielfach plakativ gezeichnet wird: lebenslange vollkommene Isolation und strengste Reglementierung des Alltags als "lebende Tote". Dass dieses Bild in vielen Bereichen nicht der Realität entsprach, zeigen die an der Praxis orientierten Normen der Leprosorienstatuten. Sie werfen unter anderem ein neues Licht auf den hohen Grad an Selbstverwaltung durch die Leprosenbruderschaft und eine in der Praxis offenbar wenig strenge Isolation der Bewohner.
6.3 Siegel
Mehr noch als alle bisher genannten Kriterien symbolisiert die Existenz eines Siegels Größe, Bedeutung und Ansehen sowie einen hohen Grad von Selbstverwaltung eines Leprosoriums. Aus diesem Grund verwundert es nicht, dass von den rheinischen Siechenhäusern nur diejenigen in Aachen, Köln-Melaten und Trier-St. Jost eigene Siegel führten; bei den anderen Leprosorien bediente man sich wohl fremder Siegel, die den städtischen Provisoren oder den Geistlichen der Leprosenkapelle zur Verfügung standen. Das Aachener Siegel ist nur einmal, an einer Urkunde von 1422 hängend, in sehr schlechtem Zustand erhalten. Es zeigt den heiligen Georg als Ritter mit Schwert und Schild.
Das Siegel des Trierer Leprosoriums St. Jost ist nicht im Original erhalten, es wird jedoch in den Statuten vom 28.8.1448 angekündigt. Aus dem Textzusammenhang geht deutlich hervor, dass das Leprosorium ein eigenes Siegel besaß, das von den Provisoren oder der Insassenbruderschaft geführt wurde. Dagegen sind vom Kölner Leprosorium Melaten seit der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts mehrere verschiedene Siegeltypen erhalten. Erstmals erwähnt wird das Melatener Siegel in einer Urkunde von 1227, das älteste überlieferte Siegel hängt an einer Urkunde von 1242, besonders gut erhalten ist es an einer Urkunde von 1249.
Dargestellt wird der erste Teil der Geschichte vom reichen Prasser und dem armen Lazarus nach Lukas 16, 19-21, die für das Selbstverständnis der Aussätzigen von zentraler Bedeutung war. Auf der rechten Seite sitzt der als DIVES gekennzeichnete reiche Prasser an einem üppig gedeckten Tisch in einem schematisiert dargestellten Haus. Links vor der Tür steht der nur halb bekleidete LAZARUS mit einem umgehängten Beutel und auf einen Krückstock gestützt. Die rechte Hand hat er bittend zum Reichen erhoben, doch dieser weist ihn mit ebenfalls erhobener Hand ab. Dem Text des Evangeliums entsprechend hat der Siegelschneider auch einen Hund dargestellt, der die Geschwüre an den Beinen des Lazarus leckt. Als Zeichen der bevorstehenden Erlösung erscheint über dem Aussätzigen die segnende Hand Gottes. Die Umschrift des Siegels lautet: SIGILLUM LEPROSORUM COLONIENISIUM, wobei das überzählige I auf mangelnde Lateinkenntnisse des Siegelschneiders verweist. Von besonderer Bedeutung ist die mit 87 mm Durchmesser außergewöhnliche Größe des Siegels, welches das Format der meisten Stadtsiegel im Rheinland deutlich übertrifft und somit nicht nur die herausragende Stellung Melatens unter den rheinischen Leprosorien unterstreicht, sondern auch die Wirtschaftskraft und das Selbstverständnis der Einrichtung widerspiegelt.
6.4 Leprosorien als städtische Repräsentationsobjekte
Umfang und Ausstattung eines Leprosoriums waren direkt von der Größe und Bedeutung der zugehörigen Stadt abhängig. Aufgrund ihrer besonders prominent und exponiert ausgewählten Standorte an Kreuzungen, Brücken und Hauptausfallstraßen galten sie als präsente und das städtische Umland prägende kommunale Einrichtungen, die ein fester Bestandteil der städtischen Lebenswelt waren. Sie dienten nicht dazu, ihre Bewohner zu verstecken, sondern waren vielmehr mit Stiftungen und Spenden versehene städtische Einrichtungen, die vom Rat und den Bürgern auch als Prestigeobjekte betrachtet wurden. Dies zeigt sich in der repräsentativen baulichen Gestaltung vieler Kapellen und Wohnhäuser rheinischer Leprosorien, der Anbringung städtischer Wappen und nicht zuletzt auch der für die größten Einrichtungen überlieferten Siegelführung.
7. Der Rückgang der Lepra und das Ende der rheinischen Leprosorien
Im 13. und 14. Jahrhundert hatte die Lepradurchseuchung der Bevölkerung in Mitteleuropa wahrscheinlich ihren Höhepunkt erreicht. Ein allmählicher Rückgang der Lepra setzte dann ab der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts ein; er führte schließlich über einen Zeitraum von mehreren Jahrhunderten zum Verschwinden der Krankheit. Die Ursachen hierfür sind nicht eindeutig zu bestimmen. Infolge der schlechten Quellenlage ist der Rückgang zudem nur durch Indizien punktuell greifbar, da nur wenige vereinzelte Insassenzahlen von Leprosorien überliefert sind. Spätestens ab der Mitte des 17. Jahrhunderts war die Lepra in Mitteleuropa weitgehend zurückgedrängt; sie blieb jedoch in geringem Maße bis zum Ende des Jahrhunderts und vereinzelt sogar noch in den ersten Dekaden des 18. Jahrhunderts nachweisbar, bevor sie vollkommen verschwand. Diese Entwicklung lässt sich für die Rheinlande wenigstens als Tendenz anhand der in Abhängigkeit vom Bedarf verringerten Aktivität des Lepraschauzentrums der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln nachweisen. So sind hier im Zeitraum zwischen 1491 und 1580 173 Untersuchungen durchgeführt worden (= 96,7 Prozent der insgesamt 179 belegten Protokolle), während auf die Jahre 1581 bis 1664 lediglich noch sechs der überlieferten Protokolle (= 3,3 Prozent) entfallen.
Die Statuten des Trierer Leprosoriums St. Jost von 1464 - Das Schaubild visualisiert am Beispiel des Trierer Leprosoriums St. Jost die in den Statuten enthaltenen Angaben und verdeutlicht in vereinfachter Form die Zusammenhänge. Die Graphik zeigt somit eine Momentaufnahme der Verfassung eines Leprosoriums.
Die rückläufigen Krankenzahlen bewirkten seit dem 15. Jahrhundert einen grundsätzlichen Wandel in der Organisationsform und Finanzsituation der Leprosorien. Es zeichnete sich bei ihnen, ähnlich wie bei den Hospitälern, eine verstärkte Ausbildung des Pfründenwesens ab, wodurch das Prinzip der unentgeltlichen Aufnahme von Hilfsbedürftigen zunehmend dem Prinzip der Entgeltlichkeit für die Leistungen der Spitalpflege wich. Dieser Wandel resultierte nicht zuletzt aus dem Bestreben der Fürsorgeeinrichtungen beziehungsweise ihrer Provisoren, zur Bestandssicherung neue Einnahmequellen zu erschließen. Neben Leprakranken wurden nun – zunächst nur zögerlich und unter bestimmten Bedingungen – auch gesunde Pfründner in das Leprosorium aufgenommen. In Köln stammte der älteste überlieferte Pfründvertrag Nicht-Leprakranker mit dem Leprosorium Melaten bereits aus dem Jahre 1428. Allerdings erhielten die Pfründner, ein Kölner Ehepaar, eine Wohnung in der Stadt, sie waren folglich nicht dem direkten Kontakt mit Siechen ausgesetzt.
Ab dem Ende des 16. Jahrhunderts führte der fortschreitende Rückgang der Lepraerkrankungen verstärkt zur Unterbelegung und infolgedessen zum Verfall, zur Auflösung oder zur Zweckentfremdung von Leprosorien. Die Einkünfte, Renten und Stiftungen der Einrichtungen fielen dann meist Hospitälern oder anderen sozialen Einrichtungen zu.
7.1 Ein spektakulärer Prozess als Auslöser für die Schließung von Leprosorien
Die für viele rheinische Leprosorien belegte Schließung und Zerstörung zwischen 1712 und 1719 erfolgte in ursächlichem Zusammenhang mit dem Prozess gegen die Mitglieder der sogenannten "Großen Siechenbande" in den Jahren 1710 bis 1712. Am Ende eines langwierigen und aufsehenerregenden Verfahrens, das die Leprosorien des Herzogtums Jülich-Berg in das Blickfeld der Justiz gerückt hatte, konnten den Mitgliedern der Räuberbande insgesamt 18 Morde und Mordversuche, Raubdelikte sowie weitere Straftaten wie Hehlerei, Unterschlagung, Ehebruch, Prostitution, Inzest und Kindsmord nachgewiesen werden, die seit 1698 verübt worden waren.
Im Zuge der Ermittlungen zeigte sich, dass ein besiegelter Lepraschaubrief keineswegs mehr als Beleg für eine ordnungsgemäße und fachkundige Untersuchung durch ein Untersuchungsgremium aus vereidigten Spezialisten angesehen werden konnte. Obwohl alle vermeintlichen Siechen der von der Untersuchung betroffenen Leprosorien über einen Schaubrief verfügten, stellte sich schon bald heraus, dass kein Mitglied der Siechenbande tatsächlich an Lepra erkrankt war; vielmehr hatten sich diese des falschen Siechen-Mantels und der falschen Siechen-Klappern bedienet, also die charakteristische Leprosentracht imitiert. Offenbar gab es wegen kaum noch auftretender Neuerkrankungen schon lange keine offizielle Untersuchungskommission mehr, was dazu geführt hatte, dass der Küster des Kölner Siechenhauses Melaten in alleiniger Verantwortung und ohne jede ärztliche Kontrolle besiegelte Lepraschaubriefe ausstellen konnte. Der zudem mit einigen Bandenmitgliedern verwandte Küster nutzte die sich bietende Chance und verkaufte Lepraschaubriefe an Mitglieder der Siechenbande und an Personen aus deren Umfeld.
Der Erwerb eines Siechenbriefes stellte für viele Bettler, Deserteure, Diebe und Gauner eine lohnende Investition dar: reizvoll war die vorstädtische Lage der Leprosorien bei gleichzeitiger Nähe zu Hauptverkehrsstraßen, eine gewisse Furcht der Bevölkerung vor Ansteckung, die viele von den Häusern fernhielt, und vor allem das Recht, sich mit einem Schaubrief überall ausweisen und gleichzeitig in jedem Siechenhaus ein Obdach erhalten zu können. Aufgrund dieser Voraussetzungen konnte sich ein regelrechtes Netzwerk von ehemaligen Leprosorien ausbilden, in denen ganze Gaunerfamilien lebten, die untereinander in engem Kontakt standen und gemeinsam Verbrechen verübten. Die Bande hatte demnach die trotz des starken Rückgangs der Lepraerkrankungen vielerorts immer noch intakte Infrastruktur der Leprosorien genutzt und mit einem eigenen Beziehungsgeflecht überlagert.
Nach der 1712 vollstreckten Hinrichtung der meisten Bandenmitglieder ordnete Kurfürst Johann Wilhelm unverzüglich die Aufhebung und Zerstörung aller Leprosorien in den Herzogtümern Jülich und Berg an. Darüber hinaus ließ der Kurfürst einen detaillierten Bericht des Sachverhaltes aus den Kriminalakten drucken, den er an benachbarte Landesherren schickte. Darin forderte er diese ausdrücklich zur allgemeinen Aufhebung der Siechenhäuser auf. Dieser Aufruf führte jedoch offenbar zu keinen direkten Reaktionen; denn viele Leprosorien bestanden weiter, manche wurden erst viele Jahrzehnte später endgültig aufgehoben. Allein in Kurköln folgte man dem Beispiel von Jülich-Berg.
Auch das Ende des ehemals größten und bedeutendsten Leprosoriums der Rheinlande in Köln-Melaten war eine Folge des Prozesses; denn nach einer 1712 vom Rat der Stadt Köln durchgeführten Untersuchung, in deren Verlauf sich herausstellte, dass lediglich eine Bewohnerin von Melaten leichte Leprasymptome aufwies, war das Ende der Einrichtung nach über 500-jährigem Bestehen endgültig besiegelt.
2. Geißlerzüge
Bereits in den 1260er Jahren, besonders aber infolge der Pest 1348/49 kam es im ganzen Reich zu großen Geißlerzügen. Zur Buße ihrer Sünden und in Nachfolge des Vorbilds Christi verübten die an diesen Zügen teilnehmenden Laien ritualisierte Selbstgeißelungen. Die dabei gesungenen Lieder zählen zu den ältesten überlieferten geistlichen Liedern in Volkssprache. Die Züge der Männern vorbehaltenen Geißlergruppen führten vor allem in größere Städte, in denen sich die Teilnehmer öffentlich selbstgeißelten und zur Buße aufriefen. Mit Judenpogromen in Städten, in die sie gelangten, standen die Geißler nicht in direktem Zusammenhang. Die große Unterstützung, die die Laienbewegung anfänglich erfuhr, wich im Laufe der Zeit kritischen Tönen, besonders auch der Amtskirche. Die päpstliche Littera Inter sollicitudines erklärte die Geißlerbewegung 1349 schließlich für häretisch. Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts bestanden noch vereinzelt Geißlergruppen; diese erreichten aber nicht mehr die Bedeutung von 1348/49.
Bezeichnung, zeitlicher und geographischer Rahmen, Verbreitung
Der Begriff "Geißler" dürfte eine Selbstbezeichnung der Teilnehmer dieser Bußbewegung sein, da er in den volkssprachlichen Quellen fast durchgängig Verwendung findet. In den lateinischen Texten tauchen die Bezeichnungen "flagellarii" und "cruciferi" auf, letzteres nimmt Bezug auf die Kleidung der Geißler, an der (Stoff-)Kreuze befestigt waren. Nachdem bereits in den 1260er Jahren in Italien und im Reich Gruppen von Flagellanten aufgetreten waren, entwickelten sich vor allem im Zusammenhang mit der Pest 1348/49 im gesamten Reich Geißlerzüge. Um der herannahenden oder bereits grassierende Seuche zu entgehen, die als Strafe Gottes für die Sünden der Menschen betrachtet wurde, begannen zunächst die Bewohner der Steiermark und Niederösterreichs, sich im Spätsommer und Herbst 1348 zur Buße öffentlich selbst zu geißeln. Innerhalb eines Jahres, bis zum Oktober 1349, traten überall im Reich Geißler auf. Durch die "Littera Inter sollicitudines" vom 20. Oktober 1349 sprach Papst Clemens VI. (reg. 1342-1352) ein Verbot der Geißlerzüge aus, allerdings dauerte es noch bis Anfang 1350, bis die letzten Flagellanten verschwunden waren.
In späteren Jahren gab es nur noch vereinzelt zeitlich und örtlich sehr begrenzte Geißlerzüge, so etwa 1391 in Heidelberg, 1392 in Würzburg und 1400 im Raum um Aachen. In Thüringen entwickelte sich aus den Geißlerzügen heraus eine Glaubensgemeinschaft, die bis zum Ende des 15. Jahrhunderts als "Heresis flagellatorum" verfolgt wurde. Doch ein reichsweites, massenhaftes und öffentliches Auftreten von Geißlern ist nach 1349 nicht mehr zu beobachten.
Für die Ausbreitung des Phänomens spielten die größeren Städte eine wichtige Rolle: Bei den Bürgern fanden die Geißlergruppen nicht nur Unterkunft und Verpflegung, sondern auch ein großes Publikum, das seinerseits dazu angeregt wurde, ebenfalls auf Geißelfahrt zu gehen.
Verlauf eines Geißlerzuges
Die Angaben der Quellen zur Größe der einzelnen Geißlerzüge schwanken, Gruppen von hundert und mehr Mitgliedern dürften jedoch keine Seltenheit gewesen sein.
Auf die Mäntel und Hüte, die sie während ihrer Wanderung über Land trugen, hatten sie Kreuze geheftet, wodurch sie als Büßer erkennbar waren. Ferner führten sie wie bei einer Prozession Fahnen, Kerzen und Tragekreuze mit sich.
Über das Ritual der Selbstgeißelung, das jeden Tag morgens und abends abzuleisten war, berichtet am ausführlichsten der Straßburger Chronist und Augenzeuge Fritsche Closener (gest. zwischen 1372 und 1396); es ist zu vermuten, dass die Bußübung andernorts ähnlich ausgesehen haben dürfte. Die Geißel selbst wird in den Quellen detailliert beschrieben: Sie bestand aus einem Stab, an dem drei Stränge mit großen Knoten befestigt waren. In den Knoten steckten jeweils über Kreuz zwei Nägel. Nach dem Zug zu dem Ort, an dem die Geißelung stattfinden sollte, legten die Büßer ihre Obergewänder ab; das Ritual wurde mit nacktem Oberkörper durchgeführt. Anschließend mussten sie eine Abfolge von Geißelungen und Kniebeugen durchlaufen, während der sie sich mehrmals vornüber mit ausgestreckten Armen auf den Boden fallen ließen. Im Verlauf des Rituals erhielten die Geißler vom Vorsteher der Gruppe die Absolution ihrer Sünden. In manchen Städten hielt der sogenannte Meister auch eine Predigt, in der die Menschen zu Umkehr und Buße sowie zur Einhaltung des Sonntagsgebotes aufgerufen wurden.
Die Geißlergruppen, denen grundsätzlich nur Männer angehören durften, waren hierarchisch organisiert und auch außerhalb des eigentlichen Rituals strengen Bestimmungen unterworfen. Diese betrafen etwa den Eintritt in die Gemeinschaft und den Aufenthalt der Geißlerbrüder bei ihren Gastgebern. Besonders streng war der Umgang mit Frauen geregelt, mit denen teilweise nicht gesprochen werden durfte. Manche Quellen berichten auch von Geißlerinnen, die jedoch immer getrennt von den Männern auftraten und deren Verhalten meist als skandalös wahrgenommen wurde.
Die Teilnahme an einem Geißlerzug muss als außergewöhnliche Form des angestrebten religiösen Ideals der Imitatio Christi betrachtet werden. Die Pilgerschaft innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums von 33 ½ Tagen ist als symbolisches Nachvollziehen des Lebens Christi und seiner Wanderungen durch das Heilige Land zu verstehen, das Vergießen des eigenen Blutes durch die Selbstgeißelung stellte die weitest mögliche Nachfolge im Leiden dar, zu der ein Mensch fähig war.
Lieder
Besondere Bedeutung kommt den Geißlerliedern zu, die zu den ältesten schriftlich überlieferten geistlichen Lieder in der Volkssprache zählen. Die unterschiedlichen Gesänge wurden zur Prozession und zur Selbstgeißelung in einer bestimmten Reihenfolge vorgetragen. Nur die sogenannte Liturgie, das Hauptlied, ist eine genuin geißlerische Erfindung, ansonsten wurden ältere Melodien und Texte für den Anlass umgearbeitet. Entstehungsort und -zeit der Lieder sind unbekannt.
Es ist fraglich, ob der Bestand an Gesängen bei allen Geißlergruppen gleich war; zumindest die Liturgie ist aber sowohl für den südwestdeutschen als auch für den mitteldeutschen als auch für den brabantisch-limburgischen Raum nachzuweisen. Die Liedtexte bringen die Furcht vor dem Tod (durch die Pest) und vor der ewigen Verdammnis der Menschen aufgrund ihrer Sündhaftigkeit zum Ausdruck. Im Zentrum der Liturgie steht Christus, der dem Sünder seine Passion vor Augen hält und ihn fragt, was er als Gegenleistung dafür erbringen wolle. An anderer Stelle wird Maria als Fürsprecherin bei ihrem Sohn und als Sterbehelferin angesprochen. Insgesamt bieten Ritual und Lieder ein geschlossenes Bild, das - wenn auch in extremer Ausprägung - vor allem in seiner Konzentration auf das blutige Leiden Christi charakteristisch für die spätmittelalterliche Frömmigkeit ist.
Geißler und Judenverfolgungen
Pest, Geißler und Judenpogrome des Jahres 1349 wurden oft miteinander in Verbindung gesetzt. Während der Kausalzusammenhang zwischen dem Schwarzen Tod und den Geißlerzügen in den Quellen klar zutage tritt, ist es wesentlich schwieriger, deren Beteiligung an Judenverfolgungen zu bestimmen. In manchen Städten gab es ein zeitliches Zusammenfallen, und einige Quellen bezichtigen die Geißler ausdrücklich des Aufrufs zum Judenmord; doch bei genauerem Hinsehen erscheinen gerade diese Anschuldigungen aus der Perspektive der städtischen Geschichtsschreibung als ein Versuch, das hiesige Bürgertum zu entlasten, wie etwa die Darstellung der Frankfurter Ereignisse in einem Chronikfragment des 16. Jahrhunderts zeigt. Zieht man zudem in Betracht, dass die Geißler strengen Lebensregeln unterworfen waren, die ihnen u. a. das Tragen von Waffen untersagten und ihren Aufenthalt in einer Gemeinde auf einen Tag begrenzten, so erscheint es eher unwahrscheinlich, dass sich die Bußbrüder aktiv an den Pogromen beteiligten. Welchen Einfluss das Auftreten eines Geißlerzuges allerdings auf die Stimmung in der Bevölkerung hatte, kann nur vermutet werden. Das körperliche Nachempfinden der Passion Christi rief starke Emotionen bei den Zuschauern hervor und war vermutlich auch in der Lage, antijüdische Tendenzen zu verstärken.
Entwicklung und Reaktionen
In den Quellen ist vielfach von einem "Verfall" der Geißlerbewegung die Rede: "sus gerietent sü als unwert werden daz man lutzel ahte uf sü hete" (Closener, 119.) Zunächst trieb die Teilnehmer, die keineswegs nur den unteren sozialen Schichten angehörten, offenbar das ehrliche Bedürfnis nach Buße an. Die Bewohner in den Städten rissen sich förmlich darum, die Geißler zu bewirten und so ebenfalls des von diesen bewirkten Heils anteilig zu werden. Als jedoch immer mehr und immer größere Gruppen kamen, ließ die Begeisterung der Bevölkerung spürbar nach und es regte sich Kritik.
Die städtischen Obrigkeiten reagierten unterschiedlich auf die Bußzüge. Oft fanden die Geißler Unterstützung, erhielten Geld für ihre Verpflegung oder ihre Ausstattung mit Kerzen und Fahnen; andernorts beschlossen die Magistrate jedoch, ihnen die Stadttore zu verschließen, oder setzten sie fest. Eine einheitliche Linie im Umgang mit den Büßern oder ein Verbot von weltlicher Seite gab es nicht, zumal sich der Luxemburger Karl IV. (reg. 1346-1378, Kaiser seit 1355) erst im Juni 1349 endgültig als alleiniger römischer König etablieren konnte. Der Herrscher dürfte den Geißlern mehrfach im Verlauf des Jahres 1349 begegnet sein, deren Anwesenheit in Aachen sogar seine Krönung verzögerte, und dennoch ist keine Urkunde oder ein Mandat aus seiner Hand erhalten.
Auch der Klerus war sich alles andere als einig in seiner Einschätzung der Geißlerbewegung. Diese ging von Laien aus, und Geistliche durften sich den Zügen wohl anschließen, aber keine Führungsrolle übernehmen. Die Geißler waren nicht ausgesprochen antiklerikal, wie es in der älteren Literatur gern behauptet wurde; Selbstgeißelung und Wanderschaft waren vielmehr als asketische Übungen innerhalb der Kirche seit alters anerkannt, und als Ergänzungen zur konventionellen Seelsorge und genuiner Ausdruck der Frömmigkeit fanden sie durchaus auch Unterstützer innerhalb des Klerus. Doch die ablehnenden Stimmen überwogen: Dem Verbot Clemens' VI. im Oktober 1349 ging eine Predigt des Pariser Theologen Jean Bernier de Fayt (gest. 1395) voraus, der die Irrtümer der Geißler in allen Einzelheiten durch Belege aus der Heiligen Schrift und den kirchenrechtlichen Sammlungen widerlegte. Dreh- und Angelpunkt der päpstlichen Littera Inter sollicitudines war schließlich, dass die Geißlergemeinschaften die Schlüsselgewalt der Kirche missachteten. Somit war klar, dass diese spontan entstandene Bewegung, die keine einheitliche, übergeordnete Leitung hatte und nicht in die Kirchenhierarchie eingebunden werden konnte, als Häresie zu betrachten war.
Geißlerzüge auf dem Gebiet des heutigen Bayern
Auch wenn die Geißlerbewegung aufgrund der Quellenlage in anderen Regionen des Reiches, etwa im Südwesten und Nordwesten, besser belegt ist, kann davon ausgegangen werden, dass sie in Bayern, Franken und Schwaben eine vergleichbare Ausprägung hatte. Die Quellen lassen nicht immer eine genaue zeitliche Bestimmung der Ereignisse zu, doch dürfte die Hochphase der Geißlerzüge in diesem Raum auf Frühjahr und Sommer 1349 zu datieren sein.
Das Auftreten von Geißlergruppen ist in den Quellen aus den Klöstern Ensdorf(Lkr. Amberg-Sulzbach), Heilsbronn (Lkr. Ansbach) und Engelthal (Lkr. Nürnberger Land) erwähnt und kann für die Städte Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Eichstätt und Würzburg nachgewiesen bzw. vermutet werden. Es ist anzunehmen, dass die großen Reichsstädte eine ähnliche Anziehungskraft auf die Geißler ausübten wie Straßburg, für das durch die dortige Geschichtsschreibung (Mathias von Neuenburg, gest. zwischen 1364 und 1370, und v. a. Fritsche Closener) eine fast ideale Überlieferungssituation vorliegt.
Konrad von Megenberg (1309-1374) könnte in Regensburg mit den Geißlerzügen in Berührung gekommen sein. Er berichtet jedenfalls über sie in seinem Buch der Natur, im Kapitel über den Pirol, der für ihn ein Symbol des Papstes und der Priester ist (Konrad von Megenberg, Buch der Natur, 217). In diesem Zusammenhang wirft er auch einen Blick auf diejenigen, die sich gegen die Kirche stellen, also die Ketzer im Allgemeinen und die Geißler im Besonderen.
In Eichstätt wurde der Domherr Heinrich Taube von Selbach (gest. 1364) vermutlich Augenzeuge der Geißlerzüge, zumindest berichtet er über sie in seiner Chronik. In einer Stadt in der Diözese Bamberg hätten Juden eine Gruppe der Büßer völlig unerwartet angegriffen und eine Anzahl von Geißlern und Bürgern, die zu deren Verteidigung eilten, getötet; dann sei die ganze Stadt in Flammen aufgegangen (Chronik Heinrichs Taube, 76f.). Da jegliche Parallelüberlieferung fehlt, kann weder genau eruiert werden, um welche Stadt es sich dabei handelte, noch eine Aussage über den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte mit der einzigartigen Konstellation – Juden als Geißlermörder, nicht umgekehrt! – getroffen werden.
Die Würzburger Situation ist uns durch den Bericht des Michael de Leone (gest. 1355) bekannt. Er lässt von Anfang an keinen Zweifel daran, dass er die Geißler als Ketzer betrachtet, die zu Recht von der Kirche verurteilt worden seien. Bevor er den Wortlaut der päpstlichen Littera wiedergibt, fügt er eine Prophezeiung Hildegards von Bingen in Versform hinzu, in der das Auftreten der Geißler angekündigt worden sei (Michael de Leone, 476f.). Hier wird die Taktik fassbar, mit der man im Bistum Würzburg den Geißlern zu begegnen suchte, nämlich durch Gegenpropaganda in Traktaten, öffentlichen Verurteilungen und eben gezielt verbreiteten Prophezeiungen.
Bewertung
Waren die Geißler bereits den meisten ihren Zeitgenossen aufgrund der Radikalität ihrer Buße suspekt, so setzte sich die Kritik an dieser "provokatorischen Selbststigmatisierung" (Graus, Pest-Geißler-Judenmorde, 59) in den folgenden Jahrhunderten und in der wissenschaftlichen Literatur fort. Neben der allgemeinen Klassifizierung der Geißlerzüge als Symptom der Unaufgeklärtheit des Mittelalters wurde in der Forschung auch die These von einer groß angelegten Verschwörung der Büßer gegen die Kirche vertreten sowie der Verdacht protosozialistischer Umtriebe geäußert (hierzu Graus, Pest-Geißler-Judenmorde, 42, 52).
Betrachtet man die Geißlerbewegung der Jahre 1348/49 in einem frömmigkeitsgeschichtlichen Kontext, so stellt sie sich als eine extreme, aber nicht untypische Ausprägung spätmittelalterlicher Religiosität dar. Sie kann als Ausdruck eschatologischer Ängste und als Reaktion auf die außergewöhnliche krisenhafte Situation im Reich um die Jahrhundertmitte verstanden werden: Der Aufenthalt der Päpste in Avignon und das langandauernde Interdikt, das Kaiser Ludwig IV. (reg. 1314-1347, Kaiser ab 1328) auf sich und seine Herrschaftsgebiete gezogen hatte, sorgten für spirituelle Unsicherheit; das Doppelkönigtum Karls IV. und Günthers von Schwarzburg (1304-1349, reg. 1349) verursachte politische Unruhen, und die existenzielle Bedrohung durch den "Schwarzen Tod" ließ schließlich das Bedürfnis nach einer besonders wirksamen Möglichkeit, das Seelenheil zu erlangen, übermächtig werden.
Verlinkungen:
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Quellen:
Internetquellen
-> Uhrmacher, Martin, Lepra und Leprosorien in den Rheinlanden, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/lepra-und-leprosorien-in-den-rheinlanden/DE-2086/lido/57d11f7d7901b1.00768832 (abgerufen am 06.01.2026)
-> Ingrid Würth, Geißlerzüge, publiziert am 19.08.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Geißlerzüge> (18.01.2026)
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Sekundärliteratur
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