Balduin von Luxemburg war einer der bedeutendsten Erzbischöfe und Kurfürsten von Trier, gleichzeitig einflussreicher Gestalter der Reichspolitik in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts.
Der vermutlich 1285 geborene Balduin war Sohn des im Juni 1288 bei Worringen gefallenen Grafen Heinrich VI. von Luxemburg und der Beatrix von Avesnes. Balduin war von Jugend an für den geistlichen Stand bestimmt und erhielt eine entsprechende Ausbildung. Als durch den Tod Dieters von Nassau die Erzdiözese Trier vakant wurde, erbat das Domkapitel im Dezember 1307 den zum Studium in Paris weilenden Dompropst Balduin als Nachfolger. Weil der das kirchenrechtlich vorgeschriebene Alter von 30 Jahren noch nicht erreicht hatte, war eine Wahl nicht möglich. Der Papst, dem daher die Entscheidung zufiel, erklärte im Februar 1308 die Wahl für ungültig, ernannte aber den Gewählten zum neuen Erzbischof von Trier und erteilte ihm am 11.3.1308 persönlich die Bischofsweihe.
Als Erzbischof war Balduin, wie im Reich üblich, sowohl Oberhirte einer (Erz-) Diözese als auch Landesherr eines weltlichen Territoriums. Die Diözese, eingeteilt in fünf Archidiakonate (Longuyon, Tholey, Trier, Karden und Dietkirchen), erstreckte sich von der Maas im Westen bis an die mittlere Lahn bei Gießen. Zum weltlichen Territorium, dem Erzstift, gehörten beträchtliche – allerdings nur zum Teil geschlossene – Gebietskomplexe in Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus, zentriert um die wichtigsten Städte Trier und Koblenz.
Den Aufgaben als Oberhirte und Landesherr hat er sich mit gleicher Intensität gewidmet. Dies gilt für die Aufsicht über die geistlichen Institutionen (Klöster und Stifte) ebenso wie für die Weihe von Kirchen und Altären, die er – anders als andere Bischöfe seiner Zeit – selbst vornahm. Seine persönliche Frömmigkeit dokumentiert die Gründung von Kartausen in Trier (1330) und Koblenz (1331). In der Trierer Kartause wurde für ihn eine Zelle vorgehalten, in die er sich gelegentlich zur Meditation zurückzog. Aus diesem Kloster stammen auch die zu Lebzeiten Balduins entstandenen Chorstuhlwangen, die den Erzbischof und seinen Bruder Heinrich darstellen; Porträtähnlichkeit ist daher anzunehmen.
Diese Leistungen des Diözesanbischofs sind deshalb zu betonen, weil Balduin bis heute vor allem als erfolgreicher Reichs- und Territorialpolitiker gilt. Als Politiker auf Reichsebene hat er sich bereits sehr früh profilieren können, weil er schon auf dem Rückweg von der päpstlichen Kurie nach Trier erfuhr, dass der römische König Albrecht von Habsburg ermordet worden war. Peter von Aspelt, der aus der Grafschaft Luxemburg stammende Erzbischof von Mainz, konnte zusammen mit Balduin die Wahl auf dessen Bruder lenken, den Grafen Heinrich VII. von Luxemburg (November 1308). Als erster König nach dem Staufer Friedrich II. ließ sich Heinrich VII. im Juni 1312 in Rom zum Kaiser krönen. Für Balduin, der seinen Bruder begleitet hatte, stellte dies ohne Zweifel einen der Höhepunkte seines Lebens dar; der frühe Tod des Bruders am 24.8.1313 war für ihn eine Katastrophe.
Weil es Heinrich VII. gelungen war, seinem Sohn Johann 1310 die erbliche Krone des Königreichs Böhmen zu verschaffen, übte das Haus Luxemburg auch auf die Königswahl im Oktober 1314 großen Einfluss aus. Dennoch kam es zu einer Doppelwahl, in der die luxemburgische Partei den Herzog Ludwig von Bayern unterstütze, der sich in einem bis 1322 währenden Thronstreit schließlich durchsetzte. Zwischen dem König und (seit Januar 1328) Kaiser und dem in Avignon residierenden Päpsten kam es in der Folgezeit zu einer langjährigen Auseinandersetzung, die für die nicht einer Seite anhängenden Reichsfürsten einen beträchtlichen politischen Spielraum schuf. Balduin hatte erheblichen Anteil daran, dass im Juli 1338 die in Rhens versammelten Kurfürsten ihren Rechtsstandpunkt festschrieben, ein von ihnen gewählter König bedürfe nicht der Bestätigung durch den Papst (Rhenser Weistum). Dies wurde vom Kaiser formell, vom Papst de facto anerkannt. Erst im Mai 1346 kam es zum endgültigen Bruch zwischen Balduin und dem Kaiser. Im Sinne des Papstes wählte die von Balduin geführte luxemburgische Partei im Kurkollegium im Juli den Markgrafen Karl von Mähren, Sohn des Königs Johann von Böhmen (und somit Großneffen Balduins) zum römischen König. Da der Kaiser im Oktober 1347 überraschend starb, konnte sich König Karl IV. bald im gesamten Reich durchsetzen.
Im Erzstift Trier hatte bereits Erzbischof Heinrich von Vinstingen (gestorben 1286) eine erfolgreiche Territorialpolitik betrieben, unter anderem durch den Bau von Burgen und die Einrichtung von Verwaltungsstrukturen (Ämtern). Obwohl das Erzstift unter seinem Vorgänger Dieter von Nassau in eine schwere Krise geraten war, konnte Balduin auf vorgefundenen Strukturen aufbauen. Er schuf eine flächendeckende Ämterorganisation, band einen wesentlichen Teil der Nachbarterritorien in seine politischen Initiativen ein, verdichtete das Netz der vom Erzstift lehnsabhängigen Burgen und errichtete neue Landesburgen, von denen er einigen seinen Namen gab (Baldenau und Balduinseck auf dem Hunsrück, Balduinstein an der Lahn). Weil der Erzbischof einen Sinn für das hatte, was heute Wirtschaftsförderung heißt, und vor allem wusste, dass Frieden und Sicherheit die wichtigsten Faktoren für wirtschaftliche und kulturelle Blüte sind, legte er auf die Befriedung des Landes besonderen Wert, unter anderem durch Abschluss von Landfriedensverträgen mit den Nachbarn.
In Einzelfällen scheute Balduin auch nicht vor militärischen Unternehmungen zurück, die allerdings nicht immer erfolgreich verliefen: Im Juli 1328 wurde der zu Schiff die Mosel herunterfahrende Erzbischof bei Enkirch von Leuten der Gräfin Loretta von Sponheim gefangen genommen; im April 1347 wurden etliche im Dienst des Erzbischofs ausgerückte Bürger von Koblenz bei Grenzau erschlagen. Einen Namen machte sich der Erzbischof dabei durch den Einsatz moderner Kriegsmittel: er baute Belagerungsburgen (unter anderem Trutzeltz oberhalb der Burg Eltz), setzte aus Böhmen geholte Bergleute und Feuerwaffen ein. Frieden und Sicherheit aber ermöglichten ein Aufblühen der Städte, gefolgt von steigenden Abgaben der Untertanen, die dem Landesherrn erhebliche politische, von den Zeitgenossen mit Staunen beobachtete Handlungsspielräume eröffneten. An dieser erfolgreichen Finanzpolitik hatten die mit dem Erzbischof eng zusammenarbeitenden Juden einen wichtigen Anteil.
Balduin starb am 21.1.1354 in Trier. Um seinen Nachruhm hatte er sich beizeiten aktiv gekümmert. Die ersten Jahre seines Pontifikats, das Zusammenwirken mit dem Bruder und die Teilnahme an dessen Romzug, hat er in einem „Bilderzyklus von Kaiser Heinrichs Romfahrt" festhalten lassen. Die Schriftgutverwaltung seines Territoriums hat er neu organisiert; die wichtigsten Urkunden wurden in mehreren Handschriften (den so genannten Balduineen) abschriftlich festgehalten; ein Exemplar hat er stets mit sich geführt. Seine Leistungen (wie er sie gesehen wissen wollte) hat er im Vorwort dieser Urkundensammlung und in den seiner Regierungszeit gewidmeten Kapitel in den „Gesta Treverorum" dokumentieren lassen. Dort wird der Zustand von Erzdiözese und Erzstift im Jahr 1307 in düsteren Farben dargestellt – um so heller erstrahlt der Ruhm Balduins, der hier wieder Ordnung schuf. Diese Sichtweise prägt bis heute das Bild Balduins in der historischen Forschung. Selbst wenn bei genauem Hinsehen festzustellen ist, dass Balduin auf Leistungen von Vorgängern (insbesondere Heinrich von Vinstingen) aufbauen konnte, wird an der Tatsache, dass er der bedeutendste Trierer Erzbischof des Spätmittelalters und einer der führenden Reichspolitiker seiner Zeit war, nichts zu deuteln sein.
2. Loretta von Sponheim
Loretta von Sponheim nahm als eine von wenigen Frauen Einfluss auf das politische Geschehen im spätmittelalterlichen Rheinland. Sie regierte von 1324 bis 1331 erfolgreich die Hintere Grafschaft Sponheim. In die Geschichte eingegangen ist die Gräfin besonders durch die aufsehenerregende Entführung ihres Gegners, des Trierer Erzbischofs Balduin von Luxemburg.
Loretta stammte aus dem Geschlecht der Grafen von Salm in den Vogesen. Sie wurde kurz vor 1300 geboren. Ihre Eltern waren Graf Johann I. (belegt 1275 - 1330) und dessen französische Ehefrau Jeanne de Joinville. Soweit bekannt ist, hatte Loretta vier Brüder und eine Schwester. An der deutsch-französischen Sprachgrenze aufgewachsen, lernte sie von der Mutter gewiss Französisch, denn für ihr erstes Siegel wählte sie eine französische Umschrift. Das junge Mädchen wurde 1315 mit dem deutlich älteren Junggrafen Heinrich von Sponheim zu Starkenburg (um 1292 – Oktober 1323) verheiratet. Zur Hochzeit erhielten die Eheleute Burg Herrstein im Hunsrück als Wohnsitz, wo vermutlich ihre drei Söhne zur Welt kamen. Heinrich von Sponheim starb 1323, vor seinem Vater, den er hätte beerben sollen. Er wurde in der Familiengrablege in der Klosterkirche von Himmerod beigesetzt. Loretta zog mit ihren drei Jungen auf die Starkenburg. Als im Frühjahr 1324 auch ihr Schwiegervater starb, der amtierende Graf Johann II. von Sponheim, fehlte dem Grafenhaus ein mündiger männlicher Nachfolger, denn Lorettas ältester Sohn zählte höchstens neun Jahre. Es war mutig und ungewöhnlich, dass die junge Witwe in dieser Lage keinen männlichen Vormund bestimmte, sondern selbst die Regentschaft übernahm.
Ortsansicht von Herrstein mit der gleichnamigen Burg, Foto: Berthold Werner.
Die Gräfin regierte kein Land mit festen Grenzen, damals entstanden die Territorien erst. Ihre Herrschaft gründete in Landbesitz, Rechten und Ansprüchen, die sich in bestimmten Gebieten zwischen Mosel und Nahe konzentrierten: von Enkirch bis Trarbach mit dem Hinterland, im Birkenfelder Ländchen um Allenbach, Herrstein und Birkenfeld sowie in Winningen an der unteren Mosel. Es galt, diesen Machtbereich gegen die konkurrierenden Grafen und Herren der Region zu behaupten; besonders gegen Erzbischof Balduin von Trier, der auf dem Hunsrück eine offensive Territorialpolitik betrieb. Zum Schutz des Birkenfelder Ländchens ließ Loretta gleich zu Anfang in einem Seitental der Nahe, südlich vom heutigen Idar-Oberstein, die Frauenburg errichten.
Eine der wirtschaftlichen Grundlagen feudaler Herrschaft bildeten die Abgaben der Bevölkerung. Daher war es wichtig, die Hintersassen im eigenen Territorium zu halten. Landflucht stellte ein verbreitetes Problem dar. Die Hintere Grafschaft Sponheim war davon stark betroffen, weil hier nur stadtähnliche Orte lagen, während gerade die Städte im Erzstift Trier die Bauern anzogen. Sie erhofften sich dort bessere wirtschaftliche und rechtliche Lebensbedingungen. Abzuwandern drohten auch Männer, die über besondere Kenntnisse verfügten, aber dringend in der gräflichen Verwaltung benötigt wurden. Loretta bediente sich gegen die Landflucht eines modernen Instruments, indem sie sich sogenannte Nichtabzugsverpflichtungen ausstellen ließ. In solchen Urkunden gelobten die Aussteller, dass sie und ihre Familien das Territorium niemals verlassen würden. Häufig mussten sie dafür Bürgen stellen.
Bevor es zur Konfrontation mit Erzbischof Balduin kam, bezwang Loretta 1327 in einer ersten Fehde den Wildgrafen Friedrich von Kyrburg (1298-1367). Der hatte ihr wider geltendes Recht sponheimische Eigenleute streitig gemacht, die in Wörresbach auf wildgräflichem Grund wohnten. Loretta ließ Friedrich und seinen Sohn Gottfried kurzerhand überfallen und setzte die beiden auf der Starkenburg gefangen, bis sie sich ihren Forderungen unterwarfen. Sie erreichte, dass ein Schiedsgericht aus Vertretern der wichtigsten benachbarten Herrschaften die Wildgrafen nicht nur in die Schranken verwies, sondern den Vorrang der Sponheimer im strittigen Gebiet anerkannte.
An der Kontrolle über das Birkenfelder Ländchen entzündete sich auch der Konflikt mit Erzbischof Balduin. Als dieser bei Birkenfeld, auf Land, mit dem die Grafen von Sponheim belehnt waren, eine Burg bauen ließ, fühlte sich Loretta provoziert und bedroht. Die folgende bewaffnete Auseinandersetzung zwischen den Parteien endete mit einem Waffenstillstand. Der Interessengegensatz mit dem Erzstift, mithin der eigentliche Grund des Machtkampfes, schwelte aber weiter. Er bezog sich auf das Kröver Reich an der Mittelmosel, das einen territorialen Riegel zwischen dem oberen und dem niederen Erzstift Trier bildete. Die Sponheimer besaßen dieses Gebiet seit 1274 als Reichspfand. Erzbischof Balduin verfolgte das Ziel, die sponheimischen Rechte im Kröver Reich mehr und mehr zurückzudrängen, um es schließlich seinem eigenen Territorium einzuverleiben. Dagegen verteidigte sich Loretta aus dem Hinterhalt: als Erzbischof Balduin im Mai oder Juni 1328 auf der Mosel von Trier nach Koblenz fuhr, überfielen Lehnsmänner der Gräfin sein Schiffunterhalb der Starkenburg, wo beide Ufer sponheimisch waren. Sie führten den Erzbischof samt Gefolge als Geiseln auf die uneinnehmbare Burg. Mit der Gewalttat gegen den geistlichen Oberhirten waren Loretta und ihre Helfer automatisch exkommuniziert, Trarbach wurde mit dem Interdikt belegt. Trotzdem gelang es Loretta, erfolgreich und politisch gestärkt aus der harten Auseinandersetzung hervorzugehen. Eine Delegation Trierer Domherren begann sofort mit den Verhandlungen über die Freilassung des Erzbischofs. Erst nachdem sich Balduins Neffe, König Johann von Böhmen (Regierungszeit 1310-1346), persönlich eingemischt hatte, kam Anfang Juli eine Einigung zustande. Neben einem Lösegeld erreichte Loretta umfassende politische Zugeständnisse, die die Unabhängigkeit der Grafschaft Sponheim vom Erzstift Trier begründeten. Balduin übergab ihr den Burgbau bei Birkenfeld, seine Herrschaftsrechte im Birkenfelder Ländchen wurden stark beschnitten. Darüber hinaus sicherte er der Gräfin zu, die in ihrem Besitz befindliche Reichspfandschaft Kröv nicht auszulösen. Ihre Lossprechung vom Kirchenbann bahnte Loretta an, indem sie den Erzbischof im Sühnevertrag verpflichtete, sich bei der Kurie für sie zu verwenden. Im Frühjahr 1330 reiste die Gräfin, ausgestattet mit einem Empfehlungsschreiben des Erzbischofs, selbst zum Papst nach Avignon. Papst Johannes XXII. (Pontifikat 1316-1334) legte ihr und ihren Helfern eine Buße auf. Sie mussten einen rituellen Bußgang in den Trierer Dom oder die Hauptkirche einer anderen Stadt unternehmen und verschiedene Sühnestiftungen leisten. Der Papst gewährte Loretta nicht nur die Absolution, für ihre beiden jüngeren Söhne Gottfried (gestorben 1395) und Heinrich (gestorben 1375), die der Familientradition folgend Geistliche werden sollten, erhielt sie die Anwartschaft auf einträgliche Pfründen.
Bevor die Mutter schließlich die Regierung an den Erbfolger übergeben konnte, musste sie den Sohn noch verheiraten. Sie vereinbarte eine für das Grafengeschlecht sehr prestigeträchtige Ehe mit Mechthild (gestorben 1358), der Schwester der Pfalzgrafen Rudolf II. und Ruprecht I., einer Nichte des regierenden Kaisers Ludwig der Bayer (Regierungszeit 1314-1347). Am Tag der Hochzeit, dem 20.9.1331, trat Lorettas ältester Sohn Johann (Johann III., Regierungszeit bis 1398) seine Herrschaft an. Loretta zog sich auf die Frauenburg zurück. Ab 1340 kümmerte sie sich um ihr liturgisches Totengedenken in verschiedenen Kirchen, unter anderem stiftete sie an den Dom in Trier. Lorettas genauer Todestag ist nicht überliefert, sie ist zwischen dem 28.6.1345 und dem 10.2.1346 gestorben und wurde in der Zisterzienserabtei Himmerod begraben.
Verlinkungen:
->
Quellen:
Internetquellen
-> Mötsch, Johannes, Balduin von Luxemburg, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/balduin-von-luxemburg-/DE-2086/lido/57c5726fe4cd67.53143523 (abgerufen am 19.10.2025)
-> Ostrowitzki, Anja, Loretta von Sponheim, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/loretta-von-sponheim/DE-2086/lido/57c943514e08f1.01768733 (abgerufen am 19.10.2025)