Balduin von Luxemburg war einer der bedeutendsten Erzbischöfe und Kurfürsten von Trier, gleichzeitig einflussreicher Gestalter der Reichspolitik in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts.
Der vermutlich 1285 geborene Balduin war Sohn des im Juni 1288 bei Worringen gefallenen Grafen Heinrich VI. von Luxemburg und der Beatrix von Avesnes. Balduin war von Jugend an für den geistlichen Stand bestimmt und erhielt eine entsprechende Ausbildung. Als durch den Tod Dieters von Nassau die Erzdiözese Trier vakant wurde, erbat das Domkapitel im Dezember 1307 den zum Studium in Paris weilenden Dompropst Balduin als Nachfolger. Weil der das kirchenrechtlich vorgeschriebene Alter von 30 Jahren noch nicht erreicht hatte, war eine Wahl nicht möglich. Der Papst, dem daher die Entscheidung zufiel, erklärte im Februar 1308 die Wahl für ungültig, ernannte aber den Gewählten zum neuen Erzbischof von Trier und erteilte ihm am 11.3.1308 persönlich die Bischofsweihe.
Als Erzbischof war Balduin, wie im Reich üblich, sowohl Oberhirte einer (Erz-) Diözese als auch Landesherr eines weltlichen Territoriums. Die Diözese, eingeteilt in fünf Archidiakonate (Longuyon, Tholey, Trier, Karden und Dietkirchen), erstreckte sich von der Maas im Westen bis an die mittlere Lahn bei Gießen. Zum weltlichen Territorium, dem Erzstift, gehörten beträchtliche – allerdings nur zum Teil geschlossene – Gebietskomplexe in Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus, zentriert um die wichtigsten Städte Trier und Koblenz.
Den Aufgaben als Oberhirte und Landesherr hat er sich mit gleicher Intensität gewidmet. Dies gilt für die Aufsicht über die geistlichen Institutionen (Klöster und Stifte) ebenso wie für die Weihe von Kirchen und Altären, die er – anders als andere Bischöfe seiner Zeit – selbst vornahm. Seine persönliche Frömmigkeit dokumentiert die Gründung von Kartausen in Trier (1330) und Koblenz (1331). In der Trierer Kartause wurde für ihn eine Zelle vorgehalten, in die er sich gelegentlich zur Meditation zurückzog. Aus diesem Kloster stammen auch die zu Lebzeiten Balduins entstandenen Chorstuhlwangen, die den Erzbischof und seinen Bruder Heinrich darstellen; Porträtähnlichkeit ist daher anzunehmen.
Diese Leistungen des Diözesanbischofs sind deshalb zu betonen, weil Balduin bis heute vor allem als erfolgreicher Reichs- und Territorialpolitiker gilt. Als Politiker auf Reichsebene hat er sich bereits sehr früh profilieren können, weil er schon auf dem Rückweg von der päpstlichen Kurie nach Trier erfuhr, dass der römische König Albrecht von Habsburg ermordet worden war. Peter von Aspelt, der aus der Grafschaft Luxemburg stammende Erzbischof von Mainz, konnte zusammen mit Balduin die Wahl auf dessen Bruder lenken, den Grafen Heinrich VII. von Luxemburg (November 1308). Als erster König nach dem Staufer Friedrich II. ließ sich Heinrich VII. im Juni 1312 in Rom zum Kaiser krönen. Für Balduin, der seinen Bruder begleitet hatte, stellte dies ohne Zweifel einen der Höhepunkte seines Lebens dar; der frühe Tod des Bruders am 24.8.1313 war für ihn eine Katastrophe.
Weil es Heinrich VII. gelungen war, seinem Sohn Johann 1310 die erbliche Krone des Königreichs Böhmen zu verschaffen, übte das Haus Luxemburg auch auf die Königswahl im Oktober 1314 großen Einfluss aus. Dennoch kam es zu einer Doppelwahl, in der die luxemburgische Partei den Herzog Ludwig von Bayern unterstütze, der sich in einem bis 1322 währenden Thronstreit schließlich durchsetzte. Zwischen dem König und (seit Januar 1328) Kaiser und dem in Avignon residierenden Päpsten kam es in der Folgezeit zu einer langjährigen Auseinandersetzung, die für die nicht einer Seite anhängenden Reichsfürsten einen beträchtlichen politischen Spielraum schuf. Balduin hatte erheblichen Anteil daran, dass im Juli 1338 die in Rhens versammelten Kurfürsten ihren Rechtsstandpunkt festschrieben, ein von ihnen gewählter König bedürfe nicht der Bestätigung durch den Papst (Rhenser Weistum). Dies wurde vom Kaiser formell, vom Papst de facto anerkannt. Erst im Mai 1346 kam es zum endgültigen Bruch zwischen Balduin und dem Kaiser. Im Sinne des Papstes wählte die von Balduin geführte luxemburgische Partei im Kurkollegium im Juli den Markgrafen Karl von Mähren, Sohn des Königs Johann von Böhmen (und somit Großneffen Balduins) zum römischen König. Da der Kaiser im Oktober 1347 überraschend starb, konnte sich König Karl IV. bald im gesamten Reich durchsetzen.
Im Erzstift Trier hatte bereits Erzbischof Heinrich von Vinstingen (gestorben 1286) eine erfolgreiche Territorialpolitik betrieben, unter anderem durch den Bau von Burgen und die Einrichtung von Verwaltungsstrukturen (Ämtern). Obwohl das Erzstift unter seinem Vorgänger Dieter von Nassau in eine schwere Krise geraten war, konnte Balduin auf vorgefundenen Strukturen aufbauen. Er schuf eine flächendeckende Ämterorganisation, band einen wesentlichen Teil der Nachbarterritorien in seine politischen Initiativen ein, verdichtete das Netz der vom Erzstift lehnsabhängigen Burgen und errichtete neue Landesburgen, von denen er einigen seinen Namen gab (Baldenau und Balduinseck auf dem Hunsrück, Balduinstein an der Lahn). Weil der Erzbischof einen Sinn für das hatte, was heute Wirtschaftsförderung heißt, und vor allem wusste, dass Frieden und Sicherheit die wichtigsten Faktoren für wirtschaftliche und kulturelle Blüte sind, legte er auf die Befriedung des Landes besonderen Wert, unter anderem durch Abschluss von Landfriedensverträgen mit den Nachbarn.
In Einzelfällen scheute Balduin auch nicht vor militärischen Unternehmungen zurück, die allerdings nicht immer erfolgreich verliefen: Im Juli 1328 wurde der zu Schiff die Mosel herunterfahrende Erzbischof bei Enkirch von Leuten der Gräfin Loretta von Sponheim gefangen genommen; im April 1347 wurden etliche im Dienst des Erzbischofs ausgerückte Bürger von Koblenz bei Grenzau erschlagen. Einen Namen machte sich der Erzbischof dabei durch den Einsatz moderner Kriegsmittel: er baute Belagerungsburgen (unter anderem Trutzeltz oberhalb der Burg Eltz), setzte aus Böhmen geholte Bergleute und Feuerwaffen ein. Frieden und Sicherheit aber ermöglichten ein Aufblühen der Städte, gefolgt von steigenden Abgaben der Untertanen, die dem Landesherrn erhebliche politische, von den Zeitgenossen mit Staunen beobachtete Handlungsspielräume eröffneten. An dieser erfolgreichen Finanzpolitik hatten die mit dem Erzbischof eng zusammenarbeitenden Juden einen wichtigen Anteil.
Balduin starb am 21.1.1354 in Trier. Um seinen Nachruhm hatte er sich beizeiten aktiv gekümmert. Die ersten Jahre seines Pontifikats, das Zusammenwirken mit dem Bruder und die Teilnahme an dessen Romzug, hat er in einem „Bilderzyklus von Kaiser Heinrichs Romfahrt" festhalten lassen. Die Schriftgutverwaltung seines Territoriums hat er neu organisiert; die wichtigsten Urkunden wurden in mehreren Handschriften (den so genannten Balduineen) abschriftlich festgehalten; ein Exemplar hat er stets mit sich geführt. Seine Leistungen (wie er sie gesehen wissen wollte) hat er im Vorwort dieser Urkundensammlung und in den seiner Regierungszeit gewidmeten Kapitel in den „Gesta Treverorum" dokumentieren lassen. Dort wird der Zustand von Erzdiözese und Erzstift im Jahr 1307 in düsteren Farben dargestellt – um so heller erstrahlt der Ruhm Balduins, der hier wieder Ordnung schuf. Diese Sichtweise prägt bis heute das Bild Balduins in der historischen Forschung. Selbst wenn bei genauem Hinsehen festzustellen ist, dass Balduin auf Leistungen von Vorgängern (insbesondere Heinrich von Vinstingen) aufbauen konnte, wird an der Tatsache, dass er der bedeutendste Trierer Erzbischof des Spätmittelalters und einer der führenden Reichspolitiker seiner Zeit war, nichts zu deuteln sein.
2. Loretta von Sponheim
Loretta von Sponheim nahm als eine von wenigen Frauen Einfluss auf das politische Geschehen im spätmittelalterlichen Rheinland. Sie regierte von 1324 bis 1331 erfolgreich die Hintere Grafschaft Sponheim. In die Geschichte eingegangen ist die Gräfin besonders durch die aufsehenerregende Entführung ihres Gegners, des Trierer Erzbischofs Balduin von Luxemburg.
Loretta stammte aus dem Geschlecht der Grafen von Salm in den Vogesen. Sie wurde kurz vor 1300 geboren. Ihre Eltern waren Graf Johann I. (belegt 1275 - 1330) und dessen französische Ehefrau Jeanne de Joinville. Soweit bekannt ist, hatte Loretta vier Brüder und eine Schwester. An der deutsch-französischen Sprachgrenze aufgewachsen, lernte sie von der Mutter gewiss Französisch, denn für ihr erstes Siegel wählte sie eine französische Umschrift. Das junge Mädchen wurde 1315 mit dem deutlich älteren Junggrafen Heinrich von Sponheim zu Starkenburg (um 1292 – Oktober 1323) verheiratet. Zur Hochzeit erhielten die Eheleute Burg Herrstein im Hunsrück als Wohnsitz, wo vermutlich ihre drei Söhne zur Welt kamen. Heinrich von Sponheim starb 1323, vor seinem Vater, den er hätte beerben sollen. Er wurde in der Familiengrablege in der Klosterkirche von Himmerod beigesetzt. Loretta zog mit ihren drei Jungen auf die Starkenburg. Als im Frühjahr 1324 auch ihr Schwiegervater starb, der amtierende Graf Johann II. von Sponheim, fehlte dem Grafenhaus ein mündiger männlicher Nachfolger, denn Lorettas ältester Sohn zählte höchstens neun Jahre. Es war mutig und ungewöhnlich, dass die junge Witwe in dieser Lage keinen männlichen Vormund bestimmte, sondern selbst die Regentschaft übernahm.
Ortsansicht von Herrstein mit der gleichnamigen Burg, Foto: Berthold Werner.
Die Gräfin regierte kein Land mit festen Grenzen, damals entstanden die Territorien erst. Ihre Herrschaft gründete in Landbesitz, Rechten und Ansprüchen, die sich in bestimmten Gebieten zwischen Mosel und Nahe konzentrierten: von Enkirch bis Trarbach mit dem Hinterland, im Birkenfelder Ländchen um Allenbach, Herrstein und Birkenfeld sowie in Winningen an der unteren Mosel. Es galt, diesen Machtbereich gegen die konkurrierenden Grafen und Herren der Region zu behaupten; besonders gegen Erzbischof Balduin von Trier, der auf dem Hunsrück eine offensive Territorialpolitik betrieb. Zum Schutz des Birkenfelder Ländchens ließ Loretta gleich zu Anfang in einem Seitental der Nahe, südlich vom heutigen Idar-Oberstein, die Frauenburg errichten.
Eine der wirtschaftlichen Grundlagen feudaler Herrschaft bildeten die Abgaben der Bevölkerung. Daher war es wichtig, die Hintersassen im eigenen Territorium zu halten. Landflucht stellte ein verbreitetes Problem dar. Die Hintere Grafschaft Sponheim war davon stark betroffen, weil hier nur stadtähnliche Orte lagen, während gerade die Städte im Erzstift Trier die Bauern anzogen. Sie erhofften sich dort bessere wirtschaftliche und rechtliche Lebensbedingungen. Abzuwandern drohten auch Männer, die über besondere Kenntnisse verfügten, aber dringend in der gräflichen Verwaltung benötigt wurden. Loretta bediente sich gegen die Landflucht eines modernen Instruments, indem sie sich sogenannte Nichtabzugsverpflichtungen ausstellen ließ. In solchen Urkunden gelobten die Aussteller, dass sie und ihre Familien das Territorium niemals verlassen würden. Häufig mussten sie dafür Bürgen stellen.
Bevor es zur Konfrontation mit Erzbischof Balduin kam, bezwang Loretta 1327 in einer ersten Fehde den Wildgrafen Friedrich von Kyrburg (1298-1367). Der hatte ihr wider geltendes Recht sponheimische Eigenleute streitig gemacht, die in Wörresbach auf wildgräflichem Grund wohnten. Loretta ließ Friedrich und seinen Sohn Gottfried kurzerhand überfallen und setzte die beiden auf der Starkenburg gefangen, bis sie sich ihren Forderungen unterwarfen. Sie erreichte, dass ein Schiedsgericht aus Vertretern der wichtigsten benachbarten Herrschaften die Wildgrafen nicht nur in die Schranken verwies, sondern den Vorrang der Sponheimer im strittigen Gebiet anerkannte.
An der Kontrolle über das Birkenfelder Ländchen entzündete sich auch der Konflikt mit Erzbischof Balduin. Als dieser bei Birkenfeld, auf Land, mit dem die Grafen von Sponheim belehnt waren, eine Burg bauen ließ, fühlte sich Loretta provoziert und bedroht. Die folgende bewaffnete Auseinandersetzung zwischen den Parteien endete mit einem Waffenstillstand. Der Interessengegensatz mit dem Erzstift, mithin der eigentliche Grund des Machtkampfes, schwelte aber weiter. Er bezog sich auf das Kröver Reich an der Mittelmosel, das einen territorialen Riegel zwischen dem oberen und dem niederen Erzstift Trier bildete. Die Sponheimer besaßen dieses Gebiet seit 1274 als Reichspfand. Erzbischof Balduin verfolgte das Ziel, die sponheimischen Rechte im Kröver Reich mehr und mehr zurückzudrängen, um es schließlich seinem eigenen Territorium einzuverleiben. Dagegen verteidigte sich Loretta aus dem Hinterhalt: als Erzbischof Balduin im Mai oder Juni 1328 auf der Mosel von Trier nach Koblenz fuhr, überfielen Lehnsmänner der Gräfin sein Schiffunterhalb der Starkenburg, wo beide Ufer sponheimisch waren. Sie führten den Erzbischof samt Gefolge als Geiseln auf die uneinnehmbare Burg. Mit der Gewalttat gegen den geistlichen Oberhirten waren Loretta und ihre Helfer automatisch exkommuniziert, Trarbach wurde mit dem Interdikt belegt. Trotzdem gelang es Loretta, erfolgreich und politisch gestärkt aus der harten Auseinandersetzung hervorzugehen. Eine Delegation Trierer Domherren begann sofort mit den Verhandlungen über die Freilassung des Erzbischofs. Erst nachdem sich Balduins Neffe, König Johann von Böhmen (Regierungszeit 1310-1346), persönlich eingemischt hatte, kam Anfang Juli eine Einigung zustande. Neben einem Lösegeld erreichte Loretta umfassende politische Zugeständnisse, die die Unabhängigkeit der Grafschaft Sponheim vom Erzstift Trier begründeten. Balduin übergab ihr den Burgbau bei Birkenfeld, seine Herrschaftsrechte im Birkenfelder Ländchen wurden stark beschnitten. Darüber hinaus sicherte er der Gräfin zu, die in ihrem Besitz befindliche Reichspfandschaft Kröv nicht auszulösen. Ihre Lossprechung vom Kirchenbann bahnte Loretta an, indem sie den Erzbischof im Sühnevertrag verpflichtete, sich bei der Kurie für sie zu verwenden. Im Frühjahr 1330 reiste die Gräfin, ausgestattet mit einem Empfehlungsschreiben des Erzbischofs, selbst zum Papst nach Avignon. Papst Johannes XXII. (Pontifikat 1316-1334) legte ihr und ihren Helfern eine Buße auf. Sie mussten einen rituellen Bußgang in den Trierer Dom oder die Hauptkirche einer anderen Stadt unternehmen und verschiedene Sühnestiftungen leisten. Der Papst gewährte Loretta nicht nur die Absolution, für ihre beiden jüngeren Söhne Gottfried (gestorben 1395) und Heinrich (gestorben 1375), die der Familientradition folgend Geistliche werden sollten, erhielt sie die Anwartschaft auf einträgliche Pfründen.
Bevor die Mutter schließlich die Regierung an den Erbfolger übergeben konnte, musste sie den Sohn noch verheiraten. Sie vereinbarte eine für das Grafengeschlecht sehr prestigeträchtige Ehe mit Mechthild (gestorben 1358), der Schwester der Pfalzgrafen Rudolf II. und Ruprecht I., einer Nichte des regierenden Kaisers Ludwig der Bayer (Regierungszeit 1314-1347). Am Tag der Hochzeit, dem 20.9.1331, trat Lorettas ältester Sohn Johann (Johann III., Regierungszeit bis 1398) seine Herrschaft an. Loretta zog sich auf die Frauenburg zurück. Ab 1340 kümmerte sie sich um ihr liturgisches Totengedenken in verschiedenen Kirchen, unter anderem stiftete sie an den Dom in Trier. Lorettas genauer Todestag ist nicht überliefert, sie ist zwischen dem 28.6.1345 und dem 10.2.1346 gestorben und wurde in der Zisterzienserabtei Himmerod begraben.
3. Heinrich III. (Meißen)
Beim Tod seines Vaters Anfang 1221 war H. noch minderjährig. Sein Vater hatte ihm aber ein gesichertes Erbe hinterlassen, sodass die Zeit der Minderjährigkeitsregierung durch seinen Onkel Ludwig IV. von Thüringen keine größeren Probleme für den Erhalt der wettinischen Dynastie mit sich brachte. Dazu trug offensichtlich auch die umsichtige, aber auch energische Regierungsweise Ludwigs bei. So beendete er die Auseinandersetzungen zwischen den Reichsministerialen von Mildenstein und dem Meißner Domkapitel zugunsten des Letzteren, was schließlich dazu führte, dass sich die Mildensteiner von ihren Besitzungen im Muldenland trennen mussten. H. konnte so später ein wichtiges Stück aus dem Leisniger Reichsbezirk herausbrechen. Erst als Jutta, die Schwester Landgraf Ludwigs und Mutter H.s, die in der Minderjährigkeitsregierung ebenfalls eine wichtige Rolle spielte, 1223 eine zweite Ehe mit Graf Poppo VII. von Henneberg einging, kam es zu einer Neugewichtung der politischen Kräfte im Meißner Raum, die schließlich sogar in kriegerische Auseinandersetzungen mündete. Aber schon Mitte 1223 war der Friede wieder hergestellt. Im Gegenzug für seine Teilnahme am Kreuzzug des Kaisers konnte Ludwig von Thüringen die Belehnung durch Friedrich II. im Falle von H.s Tod vor Erreichen der Volljährigkeit aushandeln. Wenig später verstarb Ludwig jedoch selbst und die Eventualbelehnung wurde seinem Sohn Hermann übertragen. Da dieser jedoch selbst noch minderjährig war, wurde Albrecht I. von Sachsen zum Regenten gewählt. 1230 übernahm H. schließlich selbst die Regierungsgeschäfte, trat bis 1235/36 jedoch kaum als eigenständige politische Kraft nach außen in Erscheinung. Er regierte auch weiterhin eingebunden in ein Netzwerk der Großen. In der Auseinandersetzung zwischen Heinrich (VII.)und Friedrich II. neigte er der kaiserlichen Seite zu. Erst durch die Teilnahme am Kreuzzug gegen die Pruzzen 1237 wird eine eigenständige Politik erkennbar. – Nachdem die Bischöfe von Merseburg und Meißen bereits während der Minderjährigkeit H.s versucht hatten, ihr Verhältnis zur markgräflichen Gewalt neu zu ordnen, unternahm der Naumburger Bischof nach H.s Rückkehr vom Kreuzzug Versuche in diese Richtung. Dies gelang ihm mit dem am 26.11.1238 zwischen ihm und H. geschlossenen Vertrag, in dem H. auf wichtige Rechte in Strehla, Dahlen und dem Wald Schraden verzichtete. Im Allgemeinen pflegte H. jedoch ein gutes Verhältnis zu diesen drei Bistümern. Auf die sonstigen Nachbarn traf dies keineswegs zu. In der zweiten Hälfte des Jahres 1239 begann H. eine langwierige und blutige Fehde mit den Markgrafen Johann I.und Otto III. von Brandenburg. Im Kern ging es wohl um den Besitz der Burgen Mittenwald und Köpenick, die H. als Teil der Lausitz für sich reklamierte. H. konnte sie aber auch nach mehreren Feldzügen nicht gewinnen und musste 1243 Frieden mit den Markgrafen von Brandenburg schließen. Die Burgen verblieben in brandenburgischem Besitz. Ob und wie sich H. an der Abwehr der Mongolen beteiligte, die 1241 bis nach Schlesien vorgedrungen waren, ist nicht bekannt, kann jedoch mit einiger Wahrscheinlichkeit angenommen werden, da nun die Mark Meißen auch unmittelbar bedroht war. – 1243 verlieh ihm Kaiser Friedrich II. für den Fall, dass Landgraf Heinrich Raspe von Thüringen ohne männliche Nachkommen sterben sollte, dessen Reichslehen sowie die Landgrafschaft Thüringen und die Pfalzgrafschaft Sachsen. Dieser ließ sich drei Jahre später, nachdem Papst Innozenz IV. Friedrich II. exkommuniziert und für abgesetzt erklärt hatte, zum Gegenkönig wählen. Heinrich Raspe aber konnte H. nicht für sich gewinnen. Der Markgraf blieb auch unter dem folgenden Gegenkönig Wilhelm von Holland stets auf Seiten Friedrichs II. Erst nach dessen Tod setzte sich H. mit Wilhelm in Verbindung. Eine wichtige Wendung in der Geschichte des wettinischen Hauses ergab sich, als Landgraf Heinrich Raspe 1247 unerwartet und ohne Söhne starb. H. erhob sofort Anspruch auf den thüringischen Teil des ludowingischen Herrschaftsbereichs. Diese Ansprüche wurden ihm aber von Herzog Heinrich II. von Brabant und später von dessen zweiter Frau Sophie, aus ludowingischem Haus, streitig gemacht. Daraus entwickelte sich ein langwieriger, immer wieder aufflammender Erbfolgekrieg. Zunächst wurde H. 1249 nach vorausgehenden kriegerischen Auseinandersetzungen von den thüringischen Großen als Landgraf bestätigt, 1252 folgte die Bestätigung durch König Wilhelm von Holland. 1254 gelang ihm sogar die Belehnung mit den Mainzer Lehen der ludowingischen Landgrafen. Doch Sophie von Brabant verbündete sich mit Albrecht I. von Braunschweig und nahm 1256 den Kampf um das thüringische Erbe wieder auf. 1263 gelang ihr und ihrem Sohn schließlich die Belehnung mit den Mainzer Lehen in Hessen durch Erzbischof Werner von Mainz. Im folgenden Jahr schloss sie dann mit H. einen Vertrag, der die Erbfolge endgültig regeln sollte, indem H. auf den hessischen und Sophie auf den thüringischen Teil des ludowingischen Erbes verzichtete. H. besaß mit dem Erwerb der thüringischen Landgrafschaft und der sächsischen Pfalzgrafschaft sowie mit Meißen und der Ostmark vier Reichslehen von größerer Bedeutung. Einen weiteren bedeutenden territorialen Gewinn verzeichnete H. durch die Verlobung seines Sohnes Albrecht mit der Tochter Kaiser Friedrichs II., Margarete, die ihm den Pfandbesitz des Pleißenlandes einbrachte, das er nach dem Tod Friedrichs II. in sein Territorium eingliederte. H. hatte damit den Höhepunkt seiner Macht erreicht und war zu einem der bedeutendsten deutschen Fürsten geworden. Um eine Nachfolgeregelung innerhalb der wettinischen Dynastie bemühte sich H., indem er 1263 das Herrschaftsgebiet unter sich und seinen Söhnen aufteilte, nachdem er Albrecht und Dietrichbereits vorher an der Machtausübung beteiligt hatte. Seit der zweiten Hälfte der 1250er-Jahre nahm Albrecht herrschaftliche Befugnisse als Landrichter von Thüringen wahr, seit 1256 führte er auch den Titel eines Landgrafen von Thüringen und Pfalzgrafen von Sachsen. Der zweite Sohn H.s, Dietrich, erhielt aber später die Landgrafschaft, nachdem er diese zunächst zusammen mit seinem älteren Bruder regiert hatte. Albrecht wurde die neu geschaffene Landgrafschaft Landsberg zugeteilt. Beide fungierten praktisch als Landesherren, während H. weiterhin als Oberhaupt der Dynastie agierte. Spätestens im Januar 1263 gab er diese Oberhoheit jedoch auf und urkundete nur noch als Markgraf von Meißen und der Ostmark. Seine Söhne tauschten die Herrschaftsgebiete. So hoffte H., beide optimal auf die Herrschaftsübernahme vorbereitet zu haben. – Unter der Regierung H.s wurde nicht nur das wettinische Herrschaftsgebiet erweitert, sondern auch die Verwaltung ausgebaut bzw. erst geschaffen. Um 1240 wurde die markgräfliche Kanzlei eingerichtet, die schon 1252 hierarchisch gegliedert erscheint. Neben den traditionellen Hofämtern, deren Inhaber stets dem Ministerialenstand angehört hatten und die mittlerweile erblich geworden waren, entstanden neue, so zunächst das Amt des Hofmeisters. 1263 erstmalig erwähnt, hatte er die Gerichtsbarkeit über das Gesinde inne und leitete den markgräflichen Haushalt, besonders in finanzieller Hinsicht, und rückte damit an die einflussreichste Position in der markgräflichen Verwaltung auf. Bedeutung erlangte daneben der Küchenmeister, der für die Lebensmittelversorgung des Hofes zuständig war und später zu einem Vertrauten H.s wurde. – H. delegierte zunehmend Herrschaftsrechte. So sind Verwalter der wettinischen Kirchenvogtei und ein „villicus“ auf dem Landding zu Collm nachweisbar, ebenso wie eine Anzahl örtlicher Vögte. Man kann dies als die ersten Ansätze beamteter Ausübung von Herrschaftsrechten deuten. Neue Entwicklungen vollzogen sich unter H. auch im Bereich der Jurisdiktion. Das Landding (placitum provinciale) wurde immer seltener abgehalten und schließlich ganz eingestellt. Dessen Aufgaben nahm H. zunehmend in eigener Verantwortung und Vollmacht wahr. Ab 1255 ist dann ein für den landsässigen Adel und die Städte verantwortliches Hofgericht ausdrücklich belegt. Den Vorsitz übte der Hofmeister aus, der deswegen z.T. auch Hofrichter genannt wurde. – Die Finanzkraft seiner Regierung stärkte H. durch eine Neuordnung der Besitzverhältnisse im erzgebirgischen Silberbergbau. Er veranlasste einen Besitztausch zwischen dem Zisterzienserkloster Altzelle und der Stadt Freiberg, die er mit großzügigen Bürgerrechten versah. Die markgräfliche Münze hatte ihren Sitz in Freiberg, das bis zum Ende des Mittelalters Finanzzentrum der Markgrafschaft sein sollte. Auf diese Weise wurde Altzelle rigoros aus dem Bergbau und der Metallverarbeitung verdrängt und H. sicherte sich die Einnahmen aus Berg- und Münzregal. Zur Förderung von Handel und Wirtschaft gründete H. in der Lausitz mehrere Städte, darunter Friedland, Fürstenberg, Lieberose und Sommerfeld. Guben war H.s bevorzugte Stadt in der Lausitz: 1235 verlieh er ihr Magdeburger Recht, was er kurz vor seinem Tod noch einmal bestätigte. Die Stadt Dresden begann sich in den letzten Jahren seiner Herrschaft als dauerhafte Residenz herauszukristallisieren. Zu den wichtigen Klostergründungen H.s zählen Seußlitz und Neuzelle, die er dem Andenken seiner Frau Agnes widmete. – H. gilt als der herausragende Vertreter des wettinischen Hauses im späteren Mittelalter. Er konnte eine bislang nicht gekannte Machtfülle ansammeln. Aber auch seine ritterliche Lebensführung, seine Bildung – er gilt als der Autor von Minneliedern und sogar geistlichen Liedern – und seine Pflege der höfischen Kultur machen ihn für einen Fürsten des 13. Jahrhunderts zu einer außergewöhnlichen Gestalt. Bekannt sind seine Feste und Turniere, von denen besonders die 1263 bei Nordhausen veranstaltete Feierlichkeit Berühmtheit erlangte. Erstmals wird H. von der zwischen 1343 und 1345 entstandenen „Tabula in capella principum“ als „Henricus princeps inclitus“ bezeichnet.
Verlinkungen:
->
Quellen:
Internetquellen
-> Mötsch, Johannes, Balduin von Luxemburg, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/balduin-von-luxemburg-/DE-2086/lido/57c5726fe4cd67.53143523 (abgerufen am 19.10.2025)
-> Ostrowitzki, Anja, Loretta von Sponheim, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/loretta-von-sponheim/DE-2086/lido/57c943514e08f1.01768733 (abgerufen am 19.10.2025)