Balduin von Luxemburg war einer der bedeutendsten Erzbischöfe und Kurfürsten von Trier, gleichzeitig einflussreicher Gestalter der Reichspolitik in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts.
Der vermutlich 1285 geborene Balduin war Sohn des im Juni 1288 bei Worringen gefallenen Grafen Heinrich VI. von Luxemburg und der Beatrix von Avesnes. Balduin war von Jugend an für den geistlichen Stand bestimmt und erhielt eine entsprechende Ausbildung. Als durch den Tod Dieters von Nassau die Erzdiözese Trier vakant wurde, erbat das Domkapitel im Dezember 1307 den zum Studium in Paris weilenden Dompropst Balduin als Nachfolger. Weil der das kirchenrechtlich vorgeschriebene Alter von 30 Jahren noch nicht erreicht hatte, war eine Wahl nicht möglich. Der Papst, dem daher die Entscheidung zufiel, erklärte im Februar 1308 die Wahl für ungültig, ernannte aber den Gewählten zum neuen Erzbischof von Trier und erteilte ihm am 11.3.1308 persönlich die Bischofsweihe.
Als Erzbischof war Balduin, wie im Reich üblich, sowohl Oberhirte einer (Erz-) Diözese als auch Landesherr eines weltlichen Territoriums. Die Diözese, eingeteilt in fünf Archidiakonate (Longuyon, Tholey, Trier, Karden und Dietkirchen), erstreckte sich von der Maas im Westen bis an die mittlere Lahn bei Gießen. Zum weltlichen Territorium, dem Erzstift, gehörten beträchtliche – allerdings nur zum Teil geschlossene – Gebietskomplexe in Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus, zentriert um die wichtigsten Städte Trier und Koblenz.
Den Aufgaben als Oberhirte und Landesherr hat er sich mit gleicher Intensität gewidmet. Dies gilt für die Aufsicht über die geistlichen Institutionen (Klöster und Stifte) ebenso wie für die Weihe von Kirchen und Altären, die er – anders als andere Bischöfe seiner Zeit – selbst vornahm. Seine persönliche Frömmigkeit dokumentiert die Gründung von Kartausen in Trier (1330) und Koblenz (1331). In der Trierer Kartause wurde für ihn eine Zelle vorgehalten, in die er sich gelegentlich zur Meditation zurückzog. Aus diesem Kloster stammen auch die zu Lebzeiten Balduins entstandenen Chorstuhlwangen, die den Erzbischof und seinen Bruder Heinrich darstellen; Porträtähnlichkeit ist daher anzunehmen.
Diese Leistungen des Diözesanbischofs sind deshalb zu betonen, weil Balduin bis heute vor allem als erfolgreicher Reichs- und Territorialpolitiker gilt. Als Politiker auf Reichsebene hat er sich bereits sehr früh profilieren können, weil er schon auf dem Rückweg von der päpstlichen Kurie nach Trier erfuhr, dass der römische König Albrecht von Habsburg ermordet worden war. Peter von Aspelt, der aus der Grafschaft Luxemburg stammende Erzbischof von Mainz, konnte zusammen mit Balduin die Wahl auf dessen Bruder lenken, den Grafen Heinrich VII. von Luxemburg (November 1308). Als erster König nach dem Staufer Friedrich II. ließ sich Heinrich VII. im Juni 1312 in Rom zum Kaiser krönen. Für Balduin, der seinen Bruder begleitet hatte, stellte dies ohne Zweifel einen der Höhepunkte seines Lebens dar; der frühe Tod des Bruders am 24.8.1313 war für ihn eine Katastrophe.
Weil es Heinrich VII. gelungen war, seinem Sohn Johann 1310 die erbliche Krone des Königreichs Böhmen zu verschaffen, übte das Haus Luxemburg auch auf die Königswahl im Oktober 1314 großen Einfluss aus. Dennoch kam es zu einer Doppelwahl, in der die luxemburgische Partei den Herzog Ludwig von Bayern unterstütze, der sich in einem bis 1322 währenden Thronstreit schließlich durchsetzte. Zwischen dem König und (seit Januar 1328) Kaiser und dem in Avignon residierenden Päpsten kam es in der Folgezeit zu einer langjährigen Auseinandersetzung, die für die nicht einer Seite anhängenden Reichsfürsten einen beträchtlichen politischen Spielraum schuf. Balduin hatte erheblichen Anteil daran, dass im Juli 1338 die in Rhens versammelten Kurfürsten ihren Rechtsstandpunkt festschrieben, ein von ihnen gewählter König bedürfe nicht der Bestätigung durch den Papst (Rhenser Weistum). Dies wurde vom Kaiser formell, vom Papst de facto anerkannt. Erst im Mai 1346 kam es zum endgültigen Bruch zwischen Balduin und dem Kaiser. Im Sinne des Papstes wählte die von Balduin geführte luxemburgische Partei im Kurkollegium im Juli den Markgrafen Karl von Mähren, Sohn des Königs Johann von Böhmen (und somit Großneffen Balduins) zum römischen König. Da der Kaiser im Oktober 1347 überraschend starb, konnte sich König Karl IV. bald im gesamten Reich durchsetzen.
Im Erzstift Trier hatte bereits Erzbischof Heinrich von Vinstingen (gestorben 1286) eine erfolgreiche Territorialpolitik betrieben, unter anderem durch den Bau von Burgen und die Einrichtung von Verwaltungsstrukturen (Ämtern). Obwohl das Erzstift unter seinem Vorgänger Dieter von Nassau in eine schwere Krise geraten war, konnte Balduin auf vorgefundenen Strukturen aufbauen. Er schuf eine flächendeckende Ämterorganisation, band einen wesentlichen Teil der Nachbarterritorien in seine politischen Initiativen ein, verdichtete das Netz der vom Erzstift lehnsabhängigen Burgen und errichtete neue Landesburgen, von denen er einigen seinen Namen gab (Baldenau und Balduinseck auf dem Hunsrück, Balduinstein an der Lahn). Weil der Erzbischof einen Sinn für das hatte, was heute Wirtschaftsförderung heißt, und vor allem wusste, dass Frieden und Sicherheit die wichtigsten Faktoren für wirtschaftliche und kulturelle Blüte sind, legte er auf die Befriedung des Landes besonderen Wert, unter anderem durch Abschluss von Landfriedensverträgen mit den Nachbarn.
In Einzelfällen scheute Balduin auch nicht vor militärischen Unternehmungen zurück, die allerdings nicht immer erfolgreich verliefen: Im Juli 1328 wurde der zu Schiff die Mosel herunterfahrende Erzbischof bei Enkirch von Leuten der Gräfin Loretta von Sponheim gefangen genommen; im April 1347 wurden etliche im Dienst des Erzbischofs ausgerückte Bürger von Koblenz bei Grenzau erschlagen. Einen Namen machte sich der Erzbischof dabei durch den Einsatz moderner Kriegsmittel: er baute Belagerungsburgen (unter anderem Trutzeltz oberhalb der Burg Eltz), setzte aus Böhmen geholte Bergleute und Feuerwaffen ein. Frieden und Sicherheit aber ermöglichten ein Aufblühen der Städte, gefolgt von steigenden Abgaben der Untertanen, die dem Landesherrn erhebliche politische, von den Zeitgenossen mit Staunen beobachtete Handlungsspielräume eröffneten. An dieser erfolgreichen Finanzpolitik hatten die mit dem Erzbischof eng zusammenarbeitenden Juden einen wichtigen Anteil.
Balduin starb am 21.1.1354 in Trier. Um seinen Nachruhm hatte er sich beizeiten aktiv gekümmert. Die ersten Jahre seines Pontifikats, das Zusammenwirken mit dem Bruder und die Teilnahme an dessen Romzug, hat er in einem „Bilderzyklus von Kaiser Heinrichs Romfahrt" festhalten lassen. Die Schriftgutverwaltung seines Territoriums hat er neu organisiert; die wichtigsten Urkunden wurden in mehreren Handschriften (den so genannten Balduineen) abschriftlich festgehalten; ein Exemplar hat er stets mit sich geführt. Seine Leistungen (wie er sie gesehen wissen wollte) hat er im Vorwort dieser Urkundensammlung und in den seiner Regierungszeit gewidmeten Kapitel in den „Gesta Treverorum" dokumentieren lassen. Dort wird der Zustand von Erzdiözese und Erzstift im Jahr 1307 in düsteren Farben dargestellt – um so heller erstrahlt der Ruhm Balduins, der hier wieder Ordnung schuf. Diese Sichtweise prägt bis heute das Bild Balduins in der historischen Forschung. Selbst wenn bei genauem Hinsehen festzustellen ist, dass Balduin auf Leistungen von Vorgängern (insbesondere Heinrich von Vinstingen) aufbauen konnte, wird an der Tatsache, dass er der bedeutendste Trierer Erzbischof des Spätmittelalters und einer der führenden Reichspolitiker seiner Zeit war, nichts zu deuteln sein.
2. Loretta von Sponheim
Loretta von Sponheim nahm als eine von wenigen Frauen Einfluss auf das politische Geschehen im spätmittelalterlichen Rheinland. Sie regierte von 1324 bis 1331 erfolgreich die Hintere Grafschaft Sponheim. In die Geschichte eingegangen ist die Gräfin besonders durch die aufsehenerregende Entführung ihres Gegners, des Trierer Erzbischofs Balduin von Luxemburg.
Loretta stammte aus dem Geschlecht der Grafen von Salm in den Vogesen. Sie wurde kurz vor 1300 geboren. Ihre Eltern waren Graf Johann I. (belegt 1275 - 1330) und dessen französische Ehefrau Jeanne de Joinville. Soweit bekannt ist, hatte Loretta vier Brüder und eine Schwester. An der deutsch-französischen Sprachgrenze aufgewachsen, lernte sie von der Mutter gewiss Französisch, denn für ihr erstes Siegel wählte sie eine französische Umschrift. Das junge Mädchen wurde 1315 mit dem deutlich älteren Junggrafen Heinrich von Sponheim zu Starkenburg (um 1292 – Oktober 1323) verheiratet. Zur Hochzeit erhielten die Eheleute Burg Herrstein im Hunsrück als Wohnsitz, wo vermutlich ihre drei Söhne zur Welt kamen. Heinrich von Sponheim starb 1323, vor seinem Vater, den er hätte beerben sollen. Er wurde in der Familiengrablege in der Klosterkirche von Himmerod beigesetzt. Loretta zog mit ihren drei Jungen auf die Starkenburg. Als im Frühjahr 1324 auch ihr Schwiegervater starb, der amtierende Graf Johann II. von Sponheim, fehlte dem Grafenhaus ein mündiger männlicher Nachfolger, denn Lorettas ältester Sohn zählte höchstens neun Jahre. Es war mutig und ungewöhnlich, dass die junge Witwe in dieser Lage keinen männlichen Vormund bestimmte, sondern selbst die Regentschaft übernahm.
Ortsansicht von Herrstein mit der gleichnamigen Burg, Foto: Berthold Werner.
Die Gräfin regierte kein Land mit festen Grenzen, damals entstanden die Territorien erst. Ihre Herrschaft gründete in Landbesitz, Rechten und Ansprüchen, die sich in bestimmten Gebieten zwischen Mosel und Nahe konzentrierten: von Enkirch bis Trarbach mit dem Hinterland, im Birkenfelder Ländchen um Allenbach, Herrstein und Birkenfeld sowie in Winningen an der unteren Mosel. Es galt, diesen Machtbereich gegen die konkurrierenden Grafen und Herren der Region zu behaupten; besonders gegen Erzbischof Balduin von Trier, der auf dem Hunsrück eine offensive Territorialpolitik betrieb. Zum Schutz des Birkenfelder Ländchens ließ Loretta gleich zu Anfang in einem Seitental der Nahe, südlich vom heutigen Idar-Oberstein, die Frauenburg errichten.
Eine der wirtschaftlichen Grundlagen feudaler Herrschaft bildeten die Abgaben der Bevölkerung. Daher war es wichtig, die Hintersassen im eigenen Territorium zu halten. Landflucht stellte ein verbreitetes Problem dar. Die Hintere Grafschaft Sponheim war davon stark betroffen, weil hier nur stadtähnliche Orte lagen, während gerade die Städte im Erzstift Trier die Bauern anzogen. Sie erhofften sich dort bessere wirtschaftliche und rechtliche Lebensbedingungen. Abzuwandern drohten auch Männer, die über besondere Kenntnisse verfügten, aber dringend in der gräflichen Verwaltung benötigt wurden. Loretta bediente sich gegen die Landflucht eines modernen Instruments, indem sie sich sogenannte Nichtabzugsverpflichtungen ausstellen ließ. In solchen Urkunden gelobten die Aussteller, dass sie und ihre Familien das Territorium niemals verlassen würden. Häufig mussten sie dafür Bürgen stellen.
Bevor es zur Konfrontation mit Erzbischof Balduin kam, bezwang Loretta 1327 in einer ersten Fehde den Wildgrafen Friedrich von Kyrburg (1298-1367). Der hatte ihr wider geltendes Recht sponheimische Eigenleute streitig gemacht, die in Wörresbach auf wildgräflichem Grund wohnten. Loretta ließ Friedrich und seinen Sohn Gottfried kurzerhand überfallen und setzte die beiden auf der Starkenburg gefangen, bis sie sich ihren Forderungen unterwarfen. Sie erreichte, dass ein Schiedsgericht aus Vertretern der wichtigsten benachbarten Herrschaften die Wildgrafen nicht nur in die Schranken verwies, sondern den Vorrang der Sponheimer im strittigen Gebiet anerkannte.
An der Kontrolle über das Birkenfelder Ländchen entzündete sich auch der Konflikt mit Erzbischof Balduin. Als dieser bei Birkenfeld, auf Land, mit dem die Grafen von Sponheim belehnt waren, eine Burg bauen ließ, fühlte sich Loretta provoziert und bedroht. Die folgende bewaffnete Auseinandersetzung zwischen den Parteien endete mit einem Waffenstillstand. Der Interessengegensatz mit dem Erzstift, mithin der eigentliche Grund des Machtkampfes, schwelte aber weiter. Er bezog sich auf das Kröver Reich an der Mittelmosel, das einen territorialen Riegel zwischen dem oberen und dem niederen Erzstift Trier bildete. Die Sponheimer besaßen dieses Gebiet seit 1274 als Reichspfand. Erzbischof Balduin verfolgte das Ziel, die sponheimischen Rechte im Kröver Reich mehr und mehr zurückzudrängen, um es schließlich seinem eigenen Territorium einzuverleiben. Dagegen verteidigte sich Loretta aus dem Hinterhalt: als Erzbischof Balduin im Mai oder Juni 1328 auf der Mosel von Trier nach Koblenz fuhr, überfielen Lehnsmänner der Gräfin sein Schiffunterhalb der Starkenburg, wo beide Ufer sponheimisch waren. Sie führten den Erzbischof samt Gefolge als Geiseln auf die uneinnehmbare Burg. Mit der Gewalttat gegen den geistlichen Oberhirten waren Loretta und ihre Helfer automatisch exkommuniziert, Trarbach wurde mit dem Interdikt belegt. Trotzdem gelang es Loretta, erfolgreich und politisch gestärkt aus der harten Auseinandersetzung hervorzugehen. Eine Delegation Trierer Domherren begann sofort mit den Verhandlungen über die Freilassung des Erzbischofs. Erst nachdem sich Balduins Neffe, König Johann von Böhmen (Regierungszeit 1310-1346), persönlich eingemischt hatte, kam Anfang Juli eine Einigung zustande. Neben einem Lösegeld erreichte Loretta umfassende politische Zugeständnisse, die die Unabhängigkeit der Grafschaft Sponheim vom Erzstift Trier begründeten. Balduin übergab ihr den Burgbau bei Birkenfeld, seine Herrschaftsrechte im Birkenfelder Ländchen wurden stark beschnitten. Darüber hinaus sicherte er der Gräfin zu, die in ihrem Besitz befindliche Reichspfandschaft Kröv nicht auszulösen. Ihre Lossprechung vom Kirchenbann bahnte Loretta an, indem sie den Erzbischof im Sühnevertrag verpflichtete, sich bei der Kurie für sie zu verwenden. Im Frühjahr 1330 reiste die Gräfin, ausgestattet mit einem Empfehlungsschreiben des Erzbischofs, selbst zum Papst nach Avignon. Papst Johannes XXII. (Pontifikat 1316-1334) legte ihr und ihren Helfern eine Buße auf. Sie mussten einen rituellen Bußgang in den Trierer Dom oder die Hauptkirche einer anderen Stadt unternehmen und verschiedene Sühnestiftungen leisten. Der Papst gewährte Loretta nicht nur die Absolution, für ihre beiden jüngeren Söhne Gottfried (gestorben 1395) und Heinrich (gestorben 1375), die der Familientradition folgend Geistliche werden sollten, erhielt sie die Anwartschaft auf einträgliche Pfründen.
Bevor die Mutter schließlich die Regierung an den Erbfolger übergeben konnte, musste sie den Sohn noch verheiraten. Sie vereinbarte eine für das Grafengeschlecht sehr prestigeträchtige Ehe mit Mechthild (gestorben 1358), der Schwester der Pfalzgrafen Rudolf II. und Ruprecht I., einer Nichte des regierenden Kaisers Ludwig der Bayer (Regierungszeit 1314-1347). Am Tag der Hochzeit, dem 20.9.1331, trat Lorettas ältester Sohn Johann (Johann III., Regierungszeit bis 1398) seine Herrschaft an. Loretta zog sich auf die Frauenburg zurück. Ab 1340 kümmerte sie sich um ihr liturgisches Totengedenken in verschiedenen Kirchen, unter anderem stiftete sie an den Dom in Trier. Lorettas genauer Todestag ist nicht überliefert, sie ist zwischen dem 28.6.1345 und dem 10.2.1346 gestorben und wurde in der Zisterzienserabtei Himmerod begraben.
3. Heinrich III. (Meißen)
Beim Tod seines Vaters Anfang 1221 war H. noch minderjährig. Sein Vater hatte ihm aber ein gesichertes Erbe hinterlassen, sodass die Zeit der Minderjährigkeitsregierung durch seinen Onkel Ludwig IV. von Thüringen keine größeren Probleme für den Erhalt der wettinischen Dynastie mit sich brachte. Dazu trug offensichtlich auch die umsichtige, aber auch energische Regierungsweise Ludwigs bei. So beendete er die Auseinandersetzungen zwischen den Reichsministerialen von Mildenstein und dem Meißner Domkapitel zugunsten des Letzteren, was schließlich dazu führte, dass sich die Mildensteiner von ihren Besitzungen im Muldenland trennen mussten. H. konnte so später ein wichtiges Stück aus dem Leisniger Reichsbezirk herausbrechen. Erst als Jutta, die Schwester Landgraf Ludwigs und Mutter H.s, die in der Minderjährigkeitsregierung ebenfalls eine wichtige Rolle spielte, 1223 eine zweite Ehe mit Graf Poppo VII. von Henneberg einging, kam es zu einer Neugewichtung der politischen Kräfte im Meißner Raum, die schließlich sogar in kriegerische Auseinandersetzungen mündete. Aber schon Mitte 1223 war der Friede wieder hergestellt. Im Gegenzug für seine Teilnahme am Kreuzzug des Kaisers konnte Ludwig von Thüringen die Belehnung durch Friedrich II. im Falle von H.s Tod vor Erreichen der Volljährigkeit aushandeln. Wenig später verstarb Ludwig jedoch selbst und die Eventualbelehnung wurde seinem Sohn Hermann übertragen. Da dieser jedoch selbst noch minderjährig war, wurde Albrecht I. von Sachsen zum Regenten gewählt. 1230 übernahm H. schließlich selbst die Regierungsgeschäfte, trat bis 1235/36 jedoch kaum als eigenständige politische Kraft nach außen in Erscheinung. Er regierte auch weiterhin eingebunden in ein Netzwerk der Großen. In der Auseinandersetzung zwischen Heinrich (VII.)und Friedrich II. neigte er der kaiserlichen Seite zu. Erst durch die Teilnahme am Kreuzzug gegen die Pruzzen 1237 wird eine eigenständige Politik erkennbar. – Nachdem die Bischöfe von Merseburg und Meißen bereits während der Minderjährigkeit H.s versucht hatten, ihr Verhältnis zur markgräflichen Gewalt neu zu ordnen, unternahm der Naumburger Bischof nach H.s Rückkehr vom Kreuzzug Versuche in diese Richtung. Dies gelang ihm mit dem am 26.11.1238 zwischen ihm und H. geschlossenen Vertrag, in dem H. auf wichtige Rechte in Strehla, Dahlen und dem Wald Schraden verzichtete. Im Allgemeinen pflegte H. jedoch ein gutes Verhältnis zu diesen drei Bistümern. Auf die sonstigen Nachbarn traf dies keineswegs zu. In der zweiten Hälfte des Jahres 1239 begann H. eine langwierige und blutige Fehde mit den Markgrafen Johann I.und Otto III. von Brandenburg. Im Kern ging es wohl um den Besitz der Burgen Mittenwald und Köpenick, die H. als Teil der Lausitz für sich reklamierte. H. konnte sie aber auch nach mehreren Feldzügen nicht gewinnen und musste 1243 Frieden mit den Markgrafen von Brandenburg schließen. Die Burgen verblieben in brandenburgischem Besitz. Ob und wie sich H. an der Abwehr der Mongolen beteiligte, die 1241 bis nach Schlesien vorgedrungen waren, ist nicht bekannt, kann jedoch mit einiger Wahrscheinlichkeit angenommen werden, da nun die Mark Meißen auch unmittelbar bedroht war. – 1243 verlieh ihm Kaiser Friedrich II. für den Fall, dass Landgraf Heinrich Raspe von Thüringen ohne männliche Nachkommen sterben sollte, dessen Reichslehen sowie die Landgrafschaft Thüringen und die Pfalzgrafschaft Sachsen. Dieser ließ sich drei Jahre später, nachdem Papst Innozenz IV. Friedrich II. exkommuniziert und für abgesetzt erklärt hatte, zum Gegenkönig wählen. Heinrich Raspe aber konnte H. nicht für sich gewinnen. Der Markgraf blieb auch unter dem folgenden Gegenkönig Wilhelm von Holland stets auf Seiten Friedrichs II. Erst nach dessen Tod setzte sich H. mit Wilhelm in Verbindung. Eine wichtige Wendung in der Geschichte des wettinischen Hauses ergab sich, als Landgraf Heinrich Raspe 1247 unerwartet und ohne Söhne starb. H. erhob sofort Anspruch auf den thüringischen Teil des ludowingischen Herrschaftsbereichs. Diese Ansprüche wurden ihm aber von Herzog Heinrich II. von Brabant und später von dessen zweiter Frau Sophie, aus ludowingischem Haus, streitig gemacht. Daraus entwickelte sich ein langwieriger, immer wieder aufflammender Erbfolgekrieg. Zunächst wurde H. 1249 nach vorausgehenden kriegerischen Auseinandersetzungen von den thüringischen Großen als Landgraf bestätigt, 1252 folgte die Bestätigung durch König Wilhelm von Holland. 1254 gelang ihm sogar die Belehnung mit den Mainzer Lehen der ludowingischen Landgrafen. Doch Sophie von Brabant verbündete sich mit Albrecht I. von Braunschweig und nahm 1256 den Kampf um das thüringische Erbe wieder auf. 1263 gelang ihr und ihrem Sohn schließlich die Belehnung mit den Mainzer Lehen in Hessen durch Erzbischof Werner von Mainz. Im folgenden Jahr schloss sie dann mit H. einen Vertrag, der die Erbfolge endgültig regeln sollte, indem H. auf den hessischen und Sophie auf den thüringischen Teil des ludowingischen Erbes verzichtete. H. besaß mit dem Erwerb der thüringischen Landgrafschaft und der sächsischen Pfalzgrafschaft sowie mit Meißen und der Ostmark vier Reichslehen von größerer Bedeutung. Einen weiteren bedeutenden territorialen Gewinn verzeichnete H. durch die Verlobung seines Sohnes Albrecht mit der Tochter Kaiser Friedrichs II., Margarete, die ihm den Pfandbesitz des Pleißenlandes einbrachte, das er nach dem Tod Friedrichs II. in sein Territorium eingliederte. H. hatte damit den Höhepunkt seiner Macht erreicht und war zu einem der bedeutendsten deutschen Fürsten geworden. Um eine Nachfolgeregelung innerhalb der wettinischen Dynastie bemühte sich H., indem er 1263 das Herrschaftsgebiet unter sich und seinen Söhnen aufteilte, nachdem er Albrecht und Dietrichbereits vorher an der Machtausübung beteiligt hatte. Seit der zweiten Hälfte der 1250er-Jahre nahm Albrecht herrschaftliche Befugnisse als Landrichter von Thüringen wahr, seit 1256 führte er auch den Titel eines Landgrafen von Thüringen und Pfalzgrafen von Sachsen. Der zweite Sohn H.s, Dietrich, erhielt aber später die Landgrafschaft, nachdem er diese zunächst zusammen mit seinem älteren Bruder regiert hatte. Albrecht wurde die neu geschaffene Landgrafschaft Landsberg zugeteilt. Beide fungierten praktisch als Landesherren, während H. weiterhin als Oberhaupt der Dynastie agierte. Spätestens im Januar 1263 gab er diese Oberhoheit jedoch auf und urkundete nur noch als Markgraf von Meißen und der Ostmark. Seine Söhne tauschten die Herrschaftsgebiete. So hoffte H., beide optimal auf die Herrschaftsübernahme vorbereitet zu haben. – Unter der Regierung H.s wurde nicht nur das wettinische Herrschaftsgebiet erweitert, sondern auch die Verwaltung ausgebaut bzw. erst geschaffen. Um 1240 wurde die markgräfliche Kanzlei eingerichtet, die schon 1252 hierarchisch gegliedert erscheint. Neben den traditionellen Hofämtern, deren Inhaber stets dem Ministerialenstand angehört hatten und die mittlerweile erblich geworden waren, entstanden neue, so zunächst das Amt des Hofmeisters. 1263 erstmalig erwähnt, hatte er die Gerichtsbarkeit über das Gesinde inne und leitete den markgräflichen Haushalt, besonders in finanzieller Hinsicht, und rückte damit an die einflussreichste Position in der markgräflichen Verwaltung auf. Bedeutung erlangte daneben der Küchenmeister, der für die Lebensmittelversorgung des Hofes zuständig war und später zu einem Vertrauten H.s wurde. – H. delegierte zunehmend Herrschaftsrechte. So sind Verwalter der wettinischen Kirchenvogtei und ein „villicus“ auf dem Landding zu Collm nachweisbar, ebenso wie eine Anzahl örtlicher Vögte. Man kann dies als die ersten Ansätze beamteter Ausübung von Herrschaftsrechten deuten. Neue Entwicklungen vollzogen sich unter H. auch im Bereich der Jurisdiktion. Das Landding (placitum provinciale) wurde immer seltener abgehalten und schließlich ganz eingestellt. Dessen Aufgaben nahm H. zunehmend in eigener Verantwortung und Vollmacht wahr. Ab 1255 ist dann ein für den landsässigen Adel und die Städte verantwortliches Hofgericht ausdrücklich belegt. Den Vorsitz übte der Hofmeister aus, der deswegen z.T. auch Hofrichter genannt wurde. – Die Finanzkraft seiner Regierung stärkte H. durch eine Neuordnung der Besitzverhältnisse im erzgebirgischen Silberbergbau. Er veranlasste einen Besitztausch zwischen dem Zisterzienserkloster Altzelle und der Stadt Freiberg, die er mit großzügigen Bürgerrechten versah. Die markgräfliche Münze hatte ihren Sitz in Freiberg, das bis zum Ende des Mittelalters Finanzzentrum der Markgrafschaft sein sollte. Auf diese Weise wurde Altzelle rigoros aus dem Bergbau und der Metallverarbeitung verdrängt und H. sicherte sich die Einnahmen aus Berg- und Münzregal. Zur Förderung von Handel und Wirtschaft gründete H. in der Lausitz mehrere Städte, darunter Friedland, Fürstenberg, Lieberose und Sommerfeld. Guben war H.s bevorzugte Stadt in der Lausitz: 1235 verlieh er ihr Magdeburger Recht, was er kurz vor seinem Tod noch einmal bestätigte. Die Stadt Dresden begann sich in den letzten Jahren seiner Herrschaft als dauerhafte Residenz herauszukristallisieren. Zu den wichtigen Klostergründungen H.s zählen Seußlitz und Neuzelle, die er dem Andenken seiner Frau Agnes widmete. – H. gilt als der herausragende Vertreter des wettinischen Hauses im späteren Mittelalter. Er konnte eine bislang nicht gekannte Machtfülle ansammeln. Aber auch seine ritterliche Lebensführung, seine Bildung – er gilt als der Autor von Minneliedern und sogar geistlichen Liedern – und seine Pflege der höfischen Kultur machen ihn für einen Fürsten des 13. Jahrhunderts zu einer außergewöhnlichen Gestalt. Bekannt sind seine Feste und Turniere, von denen besonders die 1263 bei Nordhausen veranstaltete Feierlichkeit Berühmtheit erlangte. Erstmals wird H. von der zwischen 1343 und 1345 entstandenen „Tabula in capella principum“ als „Henricus princeps inclitus“ bezeichnet.
4. Ekkehard II.
E. folgte in der Ostmark wahrscheinlich auf Otto (1032), in Meißen auf seinen Bruder Hermann (1038). Eine dritte Mark, die bei seinem Tode frei wurde, ist in der Oberlausitz zu suchen. Stets in bestem Einvernehmen mit der Reichsgewalt, war er unter Heinrich III. unbestritten der erste Mann in Mitteldeutschland. 1040 und 1041 führte er Heere gegen Böhmen. Das umfangreiche ekkehardingische Eigengut vermachte er kinderlos dem König. Seine bedeutsamste Tat war die Verlegung des Bistums Zeitz nach der ekkehardingischen Naumburg, die er zusammen mit seinem Bruder Hermann veranlaßte, vermutlich um das Seelenheil seines schimpflich ermordeten Vaters besorgt. Die bekannten Stifterfiguren im Naumburger Westchor, hergestellt nach 1240, halten sein und seiner Gemahlin Uta Andenken lebendig.
5. Otto III.
Kaiser, * Juni/Juli 980 Reichswald Kessel (Ketil) bei Kleve, † 24. (23.?) 1.1002 Paterno (Latium), ⚰ Aachen, Pfalzkapelle Eingeweide in Augsburg, Sankt Afra).
Nach seiner Königswahl in Verona durch deutsche und italische Große (Mai 983) wurde der dreijährige O. in Aachen von den Erzbischöfen Willigis von Mainz und Johannes von Ravenna zum König gekrönt (25.12.983). Fast gleichzeitig traf die Nachricht vom Tod seines Vaters ein. Während O.s Mutter →Theophanu noch in Italien war, ließ sich der aus seiner Haft freigekommene frühere Bayernherzog Heinrich d. Zänker als O.s nächster männlicher Verwandter den Knaben vom Kölner Erzbischof Warin übergeben. Heinrich beanspruchte zunächst die Regentschaft für den minderjährigen König, strebte dann aber selbst nach der Königswürde. Jedoch versagte ihm ein Teil des sächs. Adels die Unterstützung, woraufhin Heinrich O. wieder seiner Mutter und Großmutter übergab (29.6.984). Der Quedlinburger Hoftag (Ostern 986) war mit O.s Festkrönung und dem anschließenden Krönungsmahl, bei dem die Herzöge die traditionellen Hofämter ausübten, eine demonstrative Bekräftigung seines Königtums. Durch seine Erzieher Bernward, den späteren Bischof von Hildesheim, und den Griechen Johannes Philagathos erhielt O. eine ungewöhnliche Bildung. Die Regentschaften →Theophanus (bis 991) und dann →Adelheids verliefen bis zu O.s Volljährigkeit (994) ohne Krisen. Im Winter 994/95 und im Herbst 995 setzte O. die seit dem Slavenaufstand von 983 fast jährlichen Züge gegen die heidnischen Elbslaven fort. Auf den Hilferuf Papst Johannes' XV., den der röm. Stadtherr Crescentius II. vertrieben hatte, zog O.nach Rom (März 996). In Pavia erreichte ihn die Nachricht vom Tod des Papstes; O. bestimmte seinen Vetter Brun als Gregor V. zum Papst, der ihn am 21.5.996 in St. Peter zum Kaiser krönte. Wie schon sein Vater nannte sich O.Imperator Romanorum. Auf der Krönungssynode zeigten sich Kaiser und Papst in enger Zusammenarbeit – ein charakteristischer Zug von O.s Herrschaft. Die Synode brachte O. mit zwei für ihn bedeutenden Personen in Kontakt: mit Gerbert von Aurillac, dem bedeutendsten Gelehrten seiner Zeit, den er Ende 996 als Lehrer und politischen|Ratgeber an den Hof zog; und mit Bischof Adalbert von Prag, einem Vertreter der um die Jahrtausendwende erstarkten asketischeremitischen Frömmigkeitsbewegung, den O. nach dessen Märtyrertod bei den heidnischen Pruzzen (27.4.997) als Heiligen verehrte. In Rom entging Crescentius II. auf Bitten Gregors V. der Verbannung, nutzte jedoch seine Machtposition nach O.s Abzug (Juni 996) zur Vertreibung des Papstes und erhob Johannes Philagathos als Johannes XVI. zum Gegenpapst. Diese Herausforderung verursachte O.s zweiten Romzug, die grausame Bestrafung des Gegenpapstes und die Hinrichtung des Crescentius (April 998). Während seiner langen Präsenz in Rom griff O. zunehmend in die örtlichen Verhältnisse ein: Dazu gehören die Ämter einer kaiserlichen Verwaltung (D O III 339), die Einrichtung einer Kaiserpfalz auf dem Palatin, die Gewichtsverlagerungen im Kreis führender Familien, die erneute Erhebung eines Nichtrömers zum Papst (→Gerbert von Aurillac als Silvester II., 9.4.999), die gemeinsam mit Gregor V. und →Silvester II. betriebene Rückgewinnung entfremdeten Kirchenguts sowie der gegen frühere Päpste erhobene Vorwurf der Verschleuderung von Kirchengut und die demonstrative Ablehnung der Konstantinischen Schenkung (D O III 389). Als servus Jesu Christi pilgerte O. im Dez. 999 von Rom aus nach Gnesen an das Grab Adalberts von Prag. Die Stadt wurde zum Erzbistum erhoben (Febr. 1000), die selbständige Kirchenorganisation Polens begründet. Mit dem poln.Hzg.→Boleslaw Chrobry als wichtigem Partner gegen die Elbslaven schloß O. ein Freundschaftsbündnis und soll ihm seine Krone aufgesetzt haben; während unklar ist, ob O. eine Königserhebung des Polen (Fried, 1989) oder seine Ehrung als amicus (Althoff, 1996) beabsichtigte, war ein Jahr später mit der Erhebung Grans zum Erzbistum auch die Begründung des ungar. Königtums verbunden. Daß sich O. später auch servus apostolorum nannte (zuerst in D O III 390), zeigt die Bedeutung, die er der Glaubensverbreitung als Teil seiner kaiserl. Herrschaftsaufgabe zumaß. Nach der Rückkehr aus Gnesen ließ O. in Aachen – Wohl zur Vorbereitung eines Heiligenkults – das Grab Karls d. Gr. öffnen (Pfingsten 1000); seine schon zuvor belegte Sorge für die Karlsmemoria und die Begünstigung Aachens können auf eine frühe Entscheidung O.s für die Pfalzkapelle als seine spätere Grablege deuten (Hehl, 1997; anders Ehlers, 1997). Seit August 1000 wieder in Rom, wurde O. mit Silvester II. im Februar 1001 aus der Stadt vertrieben. Eine versuchte Rückeroberung war erfolglos; vor dem Eintreffen weiterer Verstärkung starb O. – wohl an der Malaria. Sein Kanzler, Ebf. Heribert von Köln, geleitete den Leichnam über die Alpen nach Aachen.
Der frühe Tod mitten in einer Phase der Herausforderung seiner Herrschaft erschwert eine angemessene Beurteilung von O.s Person und Politik. Die Umschrift Renovatio Imperii Romanorum auf dem seit 998 verwendeten Bleisiegel aufnehmend, wurde von O.s „Renovatio-Politik“ gesprochen und ihm mit dem „Röm. Erneuerungsgedanken“ (Schramm) eine realitätsferne Politik mit dem Ziel einer festen Residenz in Rom und der Anbindung der östlichen Nachbarländer an das Imperium unterstellt, die das deutsche regnum vernachlässigt habe. Damit werden aber nicht nur die poln. und ungar. Bemühungen um eine selbständige Kirchenorganisation zur einseitigen Aktion des Kaisers gemacht. Auch deutet die zeitlich befristete Verwendung der Renovatio-Formel (28.4.998-30.5.1000) und ihre Ablösung durch das Siegel mit der Aufschrift Aurea Roma (belegt seit Jan. 1001) auf ein begrenzteres Ziel O.s hin: Der Begriff Renovatio erschließt sich aus dem kaiserl. Schutz des Papsttums vor der zum kirchenpolitischen Skandal gewordenen Abhängigkeit vom röm. Adel – ein Ziel, auf das Gerbert und kirchliche Reformkreise eingewirkt haben dürften (Görich, 1993a). Allerdings wird die Renovatio-Devise auch als Formel nur ganz allgemeiner Durchsetzung der Kaiserherrschaft ohne weitergehende Konzeptualisierung gedeutet (Althoff, 1996). Die ältere Annahme, gegen O.s angebliche Vernachlässigung des deutschen Reichsteils habe sich eine deutsche Opposition gebildet, ist ein Zirkelschluß aus vorausgesetzter, aber nicht bewiesener Existenz eines politisch relevanten Zusammengehörigkeitsbewußtseins der „Deutschen“ schon zu jener Zeit und der Deutung einzelner Konflikte unter eben dieser Prämisse; tatsächlich aber waren präziser benennbare Interessengegensätze die Konfliktursache, wie etwa im Streit mit Ebf.Giselher von Magdeburg O.s Ziel, das 981 aufgehobene Bistum Merseburg wiederherzustellen. Die Interpretation der Quellen ist aufgrund ihrer Tendenzen schwierig: Die Chronik Thietmars von Merseburg entstand erst unter dem Eindruck der politischen Wende von O.s Nachfolger Heinrich II. gegenüber Boleslaw Chrobry; und die hagiographische Darstellungsabsicht in den Viten der Heiligen, mit denen O. in Berührung kam (Bernward von Hildesheim, Adalbert von Prag, Nilus von Rossano, Romuald von Camaldoli) macht diese Quellen wenig transparent für ein authentisches Bild des Kaisers, so daß ihre Aussagen über O.s Charakter und Frömmigkeit größte Skepsis verdienen.
Vor dem Hintergrund der damaligen Spielregeln politischer und sozialer Interaktion erscheint O.s Verhalten wenig singulär (Althoff, 1996), wenngleich die Quellendichte sein persönliches Profil vergleichsweise scharf zu umreißen scheint und Züge eines ebenso selbstbewußten wie dem christlichen Glauben seiner Zeit tief verpflichteten Handelns erkennen läßt. Allerdings war die Voraussetzung für O.s Gnesenzug wie auch für seine Präsenz im Süden eine nördlich der Alpen unangefochtene Herrschaft. Sein Nachfolger Heinrich II. dagegen mußte seit 1002 seinen neuen Rang in langwierigen Fehden erst durchsetzen und behaupten. Diese Herausforderung band ihn vorerst an den deutschen Reichsteil, nicht aber seine persönliche Ablehnung der Rompolitik seines Vorgängers oder gar eine breite Opposition dagegen. Auch deshalb ist die traditionelle Beurteilung O.s als visionär und die seines Nachfolgers als realistisch entschieden zu revidieren.
6. Eike von Repgow
Namensvarianten: Eicko de Ribichowe, Heico de Repechowe, Heiko de Ripchowe, Eico de Repechowe, Eico de Ribecowe, Eico de Repchowe, Eike van Repchowe
um 1180 – nach 1233
Verfasser des „Sachsenspiegels“, wahrscheinlich Schöffenbarfreier, Edelfreier bzw. Ministeriale
Eike von Repgow ist der Verfasser des „Sachsenspiegels“, des wirkmächtigsten deutschen Rechtsbuchs des Mittelalters und zugleich einer der frühesten umfassenden Rechtsaufzeichnungen in deutscher Sprache. Entstanden zwischen 1220 und 1235, fand der „Sachsenspiegel“ bis in das frühe 20. Jahrhundert Beachtung und verbreitete sich in Ost- und Mitteldeutschland sowie in enger Verbindung mit dem Stadtrecht von Magdeburg in großen Teilen Ostmitteleuropas.
Herkunft und Biografie
Eikes Familie nannte sich nach dem anhaltischen Dorf Reppichau (heute Ortsteil der Gemeinde Osternienburger Land, Sachsen-Anhalt). Ob Eike dort geboren wurde, ist nicht belegbar; über seine verwandtschaftlichen Verhältnisse ist nichts bekannt. Eike war kein studierter Jurist, doch besaß er, neben den erforderlichen Lese- und Schreibfertigkeiten, Kenntnisse des kirchlichen Rechts und ein reichhaltiges Bibelwissen. Seine Bildung erwarb er wahrscheinlich an einer Kloster- oder Domschule des mitteldeutschen Raums. In Betracht kommen insbesondere die Domschulen Halberstadt und Magdeburg sowie mehrere Klöster des Elbe-Saale-Raums, in denen auch Bibliotheken zur Verfügung standen. Es kann vermutet werden, dass dieser Bildungsweg als Kompensation für ein nicht erlangtes Familiengut aufgrund der Erbfolge eines älteren Bruders von seiner Familie befördert wurde.
Eike erscheint neben der Selbstnennung in seinem „Sachsenspiegel“ („Eike van Repchowe it dede“) zwischen 1209 und 1233 in sechs Urkunden als Zeuge bei Rechtshandlungen auf den Landgerichtsstätten Mettine (bei Zörbig, heute Sachsen-Anhalt), Lippehne (Wüstung bei Raguhn-Jeßnitz, heute Sachsen-Anhalt), Delitzsch bei Leipzig, Grimma bei Leipzig und Salbke (heute Magdeburg-Salbke). Auf der Mettine ist „Eicko de Ribichowe“ 1209 Zeuge der Veräußerung des Schlosses Spören durch die Burggrafen von Giebichenstein an den Bischof von Naumburg. Diese urkundliche Ersterwähnung Eikes ist für den Rückschluss auf sein mutmaßliches Geburtsjahr von Bedeutung: Um als Zeuge an Rechtsakten mitwirken zu können, musste er volljährig sein. Legt man die sehr verbreitete römisch-rechtliche Volljährigkeitsgrenze von 25 Jahren zugrunde, kommt man auf ein Geburtsjahr um 1180.
1215 bezeugt „Heico de Repechowe“ neben anderen Edlen und Ministerialen in Lippehne bei Raguhn ein Rechtsgeschäft des Fürsten von Anhalt zugunsten des Kollegiatstifts Coswig (Anhalt). In Grimma wird „Heiko de Ripchowe“ 1218 als Zeuge in einer Urkunde des Markgrafen Dietrich von Meißen (1162–1221) genannt, mit der eine Güterzuwendung des Markgrafen an das Kloster Altzella bei Nossen bestätigt wird. 1219 findet sich „Eico de Repechowe“ wiederum als Zeuge in einer Urkunde (ohne Ortsangabe) des Fürsten Heinrich I. von Anhalt (ca. 1175–1252), die eine Streitbeilegung mit dem Stift St. Simonis et Judae zu Goslar fixiert. Die nächste Erwähnung des „Eico de Ribecowe“ liegt im Jahr 1224. Eine Urkunde des Landgrafen Ludwig IV. von Thüringen (1200–1227) weist ihn als Zeugen auf der Landgerichtsstätte zu Delitzsch bei der Bestätigung einer Güterzuwendung an das Kloster Altzella aus. Letztmalig erscheint „Eico de Repchowe“ 1233 in Salbke auf der Landgerichtsstätte der Grafschaft Mühlingen, wo er einen Verkauf von Gütern zwischen den Markgrafen Johann I. (ca. 1213–1266) und Otto III. (ca. 1215–1267) von Brandenburg einerseits und dem Kloster Berge bei Magdeburg andererseits bezeugt. Da Eike nach 1233 nicht mehr erwähnt wird und sein „Sachsenspiegel“ sehr wahrscheinlich vor 1235 vollendet war, darf man annehmen, dass er kurze Zeit nach 1233 starb.
Eike gehörte wahrscheinlich dem Stand der Schöffenbarfreien an. In den genannten Urkunden rangiert er uneinheitlich sowohl unter den Edelfreien als auch unter den Ministerialen. Diese Ambivalenz konnte bis heute nicht hinreichend geklärt werden. Eine besondere Beziehung scheint ihn mit dem Grafen Hoyer II. von Falkenstein (vor 1211–nach 1250) verbunden zu haben: Mit diesem erscheint er in zwei der genannten Urkunden. Näheres dazu lässt sich nicht belegen. Nach eigener Aussage übersetzte Eike auf Bitte des Grafen Hoyer II. von Falkenstein seine ursprüngliche lateinische Fassung des „Sachsenspiegels“ ins Deutsche.
Während die Mitwirkung als Zeuge beim Landgericht allein aus dem sozialen und rechtlichen Stand resultierte, erforderte die Anfertigung eines solch umfassenden und umfangreichen Rechtsbuchs, wie es der „Sachsenspiegel“ darstellt, eine solide rechtliche und religiöse Bildung des Verfassers. Neuere Forschungen betonen die Möglichkeit, dass Eike für die Abfassung des „Sachsenspiegels“ die Bibliotheksbestände des Zisterzienserklosters Altzella bei Meißen genutzt habe.
Entstehung und Inhalt des „Sachsenspiegels“
Der Anlass für die Niederschrift des „Sachsenspiegels“ ist nicht bekannt. Einiges spricht dafür, dass die heterogene Präsenz mehrerer Ethnien (Sachsen, Schwaben, Franken) und ihrer Rechte im östlichen Harzraum zur Aufzeichnung des Rechts der Sachsen im Verhältnis zu den anderen Bevölkerungsgruppen führte. Das Neue war die Schriftform des bisherigen Gewohnheitsrechts, womit erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte ein umfassendes Rechtsbuch in deutscher Volkssprache (mittelniederdeutsch/elbostfälisch) entstand.
Der „Sachsenspiegel“ besteht aus zwei Teilen: Landrecht und Lehnrecht. Vorangestellt sind zumeist (d. h. nicht in allen Handschriften) mehrere Vorreden. Von Eike stammen der zweite Teil der Reimvorrede, der Prolog und der Text des Prologs. Das Landrecht enthält Rechtsnormen, die vorwiegend dem heutigen Verfassungs-, Verwaltungs-, Gerichtsverfassungs-, Prozess-, Straf-, Sachen-, Familien- und Erbrecht zuzuordnen sind. Den dominierenden inhaltlichen Schwerpunkt bilden Regeln des dörflichen und bäuerlichen Zusammenlebens. Stadtrecht enthält der „Sachsenspiegel“ nicht. Das Lehnrecht wurde wegen seiner fundamentalen Bedeutung für die mittelalterliche Gesellschaft in einem eigenen umfangreichen Teil dargestellt.
Wohl aufgrund seiner Wirklichkeitsnähe und seiner Relevanz für das Zusammenleben in den dörflichen Siedlungen verbreitete sich der „Sachsenspiegel“ schnell im Heiligen Römischen Reich und darüber hinaus. Er stellt neben dem Mühlhäuser Rechtsbuch das älteste deutsche Rechtsbuch dar und verkörpert einen außerordentlich kraftvollen Beitrag zur Verwissenschaftlichung und Professionalisierung des Rechts im 13. Jahrhundert. Die Urfassung des Textes ist nicht erhalten; die lateinische Vorlage, auf die Eike in seiner Vorrede Bezug nimmt, gilt als verloren. Die ältesten überlieferten handschriftlichen Fragmente des deutschen „Sachsenspiegels“ stammen aus dem 2. Viertel des 13. Jahrhunderts. Der auf uns gekommene Text unterlag mehreren Entwicklungsstufen, deren Textzeugen bestimmten Klassen und Ordnungen zugeordnet werden. Der Ordnung Ia gehören die frühesten Handschriften und Fragmente aus dem 13. Jahrhundert an, die wahrscheinlich auf Eikes Text zurückgehen (erste deutsche Fassung). Die Ordnung Ib (zweite deutsche Fassung) beinhaltet Textvarianten, die noch von Eike selbst, also vor 1234, ergänzt bzw. verändert wurden. Als Texte der Ordnung Ic (dritte deutsche Fassung) werden Handschriften angesehen, die nach Eikes Tod (nach 1233) entstanden sind. Das frühe 15. Jahrhundert brachte die Vulgataform des „Sachsenspiegels“ hervor, die den ersten Drucken des „Sachsenspiegels“ (1474) und den modernen Ausgaben mit der heute üblichen Bücher- und Artikelzählung zugrunde liegt.
Vorbildcharakter und Fortwirkung des „Sachsenspiegels“
Noch im 13. Jahrhundert beeinflusste der „Sachsenspiegel“ ähnliche Rechtsaufzeichnungen, so eine um 1275 wahrscheinlich in Augsburg entstandene und für den süd- und südostdeutschen Raum bedeutende Bearbeitung, die seit 1609 „Schwabenspiegel“ genannt wird. Weitaus größere Verbreitung fand der „Sachsenspiegel“ in Landschaften und Städten der heutigen Staaten Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Litauen, Lettland, Ukraine und Weißrussland, außerdem in westliche Richtung bis in die Grafschaft Holland („Holländischer Sachsenspiegel“) und die Gegend um Köln („Harffer Sachsenspiegel“). Von herausragender rechts- und kulturgeschichtlicher Bedeutung sind die vier Bilderhandschriften des „Sachsenspiegels“, benannt nach ihren Aufbewahrungsorten (Heidelberger [H], Oldenburger [O], Dresdner [D], Wolfenbütteler Bilderhandschrift [W]), die zwischen etwa 1300 und 1375 angefertigt wurden.
Die Fortgeltung des „Sachsenspiegels“ unter den Bedingungen des eindringenden römisch-kanonischen Rechts („gelehrtes Recht“) seit dem 12. Jahrhundert erforderte eine entsprechende Anpassung. Letztere leistete der gelehrte Jurist Johann von Buch (um 1290–um 1356) („Buch’sche Glosse des Sachsenspiegels“, um 1325). Auch das Lehnrecht wurde „glossiert“, doch ist der Verfasser der frühesten Lehnrechtsglossen nicht bekannt.
Teile des „Sachsenspiegels“ galten in verschiedenen Territorien des Heiligen Römischen Reichs und späteren Deutschen Reichs bis zum Inkrafttreten der großen Kodifikationen des 18. Jahrhunderts (Allgemeines Preußisches Landrecht 1794) und 19. Jahrhunderts (Sächsisches Bürgerliches Gesetzbuch 1865; Bürgerliches Gesetzbuch 1900). Das Reichsgericht griff auf ihn noch 1932 in einer Entscheidung zurück. In der Ukraine galt er in Verbindung mit dem Magdeburger Stadtrecht in bearbeiteter Form bis 1840/42. Im 20. Jahrhundert beeinflusste er das Zivilgesetzbuch der Republik Lettland von 1937. Die frühere Annahme, Eike von Repgow sei auch der Verfasser der „Sächsischen Weltchronik“ gewesen, wurde in den 1980er Jahren weitestgehend widerlegt.
7. Gottfried von Straßburg
G. gehört zu den nicht wenigen Dichtern deutscher Sprache im Mittelalter, deren Persönlichkeit sich einer biographischen Darstellung entzieht, weil historische Überlieferung ihr versagt blieb und die indirekte Erschließung der Person aus dem Werk an diesem zu scheitern verurteilt scheint. Die Aufgabe verliert deshalb nicht an historischem und literaturgeschichtlichem Reiz. Denn über den literarischen wie geistesgeschichtlichen Rang des Werks, das G.s Ruhm begründet, durch das ganze deutsche Mittelalter genährt und seit der Wiedergewinnung des Mittelalters|neu gereift hat, des „Tristan“, ist man sich heute mehr denn je einig, gerade bei kaum mehr aufzulösenden Kontroversen über seinen Sinn.
Das Zeugnis, das Chroniken, Urkunden, ja bloße Zeugenlisten für Literaten deutscher Sprache im Mittelalter nur dann gewähren, wenn sie mit der schriftlich-lateinisch geführten Verwaltung irgendwie, haupt- oder nebenberuflich oder auch nur am Rande wie →Walther von der Vogelweide, in Berührung kamen, schweigt über G. völlig. Es mag das auch am Verlust ihn betreffender Archive liegen. Auf keinen Fall aber gehört er zu der Art von Dichtern deutscher Sprache, deren Hauptberuf sie, als Geistliche wie →Ezzo von Bamberg oder als Hofbeamte wie etwa Friedrich von Hausen, ins Licht der Chroniken und Urkunden rückte. Einzig dichtende Nachfolger geben Zeugnis von ihm, und das zeigt, daß er, wie Hartmann von Aue, Wolfram von Eschenbach und andere Dichter im Hochmittelalter, sich einen rein literarischen Namen schuf, analog zu den in der lateinischen Schriftkultur, getragen von Klöstern, Domschulen und Universitäten, verfestigten Namen bedeutender „literati“. G.s Ruhm mag sogar, mehr als der seiner Zeitgenossen, von einem direkten Abglanz solcher „Literatur“ in die Welt höfischer deutscher Dichtung genährt worden sein. Ein einziges Werk macht seinen Ruhm aus, ein Torso sogar, abgebrochen bei 19 548 Versen: die Erzählung in vierhebigen Reimpaaren von Tristan und Isolt. Ob auch ein Spruch vom „Gläsernen Glück“ G.gehört, den die große Heidelberger Liederhandschrift unter dem Namen Ulrichs von Lichtenstein überliefert, den der Dichter, Literaturkenner und G.-Verehrer Rudolf von Ems aber ihm zuschreibt („Alexander“ 20 621 ff.), bleibt unerheblich – so interessant das Thema für das Bild des Tristan-Dichters sein könnte. Was Liederhandschriften mit seinem Namen bezeichnen, Strophen von Minne, der Jungfrau Maria, von Armut, ist mit Sicherheit unecht und spät, von seinem Ruhm angelockt.
Den Tristan-Dichter aber nennen die Nachfahren, auch die zwei Fortsetzer seines Torsos, Ulrich von Türheim um 1230 und Heinrich von Freiberg um 1290, als „meister Gottfried von Straßburg“. Da auch die Frühüberlieferung des „Tristan“ bis zu der ältesten (Münchener) der rund 25 erhaltenen Handschriften und Fragmente durch Friedrich Ranke mit guten Gründen in Straßburg, vielleicht bei dem „notarius burgensium“ „meister Hesse“, lokalisiert wird, dürfen wir die Bischofstadt zum Herkunftsnamen hinzu auch als Wirkungsstätte G.s annehmen. Doch bleibt es beim Namen. Ohne Spur von seinem Umkreis, von Tätigkeit, Stellung, Amt, ohne zeitgenössische Hinweise auf Pflege und Funktion deutscher Literatur in Straßburg am Bischofshof, bei der Stadt oder beim Adel, wissen wir von G.s Wirkungskreis auch in literarischer Hinsicht weit weniger als von Heinrich von Veldeke, Wolfram von Eschenbach, →Walther von der Vogelweide, Morungen, Reimar am Thüringer Hof oder in Wien, fast so wenig wie von Hartmann von Aue, wo der Ortsname überhaupt nicht weiterhilft. Das ändert zwar nichts an dem dichten Netz deutsch-literarischer Beziehungen und Auseinandersetzungen, in denen gerade G. selbst sich sieht (siehe unten). Aber es zeigt, daß auch diese so selbstbewußte ritterliche Klassik über keinen festen Sitz im Leben verfügte, ja gerade – wie hohe Dichtung aller Zeiten – aus diesem Mangel einen Teil ihrer Thematik bezog, soziologisch am sichtbarsten bei dem Sänger →Walther von der Vogelweide, thematisch auch bei den Epikern Wolfram von Eschenbach („schildes ambet ist min art“ – gegen die „Literaten“ gesagt) und G. (Ausgeliefertsein der absoluten Minne in der Gesellschaft).
Der Titel „meister“, den die Nachfahren G. beilegen, schwebt in seiner Bedeutung zwischen den Extremen einerseits des gelehrten Klerikers, des lateinischen „magister“, womöglich an den Schulen in Paris gebildet, andererseits des epigonischen deutschen „Meisters“ im Sinn der Meistersinger des 14. und 15. Jahrhunderts. Man wird am ehesten an die Bedeutung anknüpfen können, die G. selbst in der „Literaturstelle“ seines „Tristan“ (4589-4960) dem Wort beilegt anläßlich Heinrichs von Veldeke (4736): „meister“ der hochmittelalterlichen literarischen Kunst von Sinn und Form, an griechischer Dichtungsmythologie gemessen, angewandt auf Erzähler wie Veldeke und Hartmann von Aue, mit einem Gegenbild, das wohl Wolfram von Eschenbach meint. Über seinen Stand ist damit zunächst nichts gesagt. Nur aus dem Fehlen eines Adelstitels schließt man, wohl mit Recht, daß G. nicht zum Ritterstand gehörte. Wes Standes er dann war, läßt sich auch aus inneren Gründen, aus der sachlichen oder stilistischen Besonderheit seiner Erzählung, nicht mit Sicherheit kombinieren.
Damit sind wir schon aus dem literarischen Echo auf G.s Werk in seine eigenen Selbstaussagen in diesem Werk, dem „Tristan“, hineingeglitten. Sie fast allein müssen einstehen für unser Bild von ihm. Aber sie sind von ihm selbst, wohl bewußt, so verschlüsselt worden, daß sie bis heute unlösbaren Rätseln gleichen. Das gilt schon vom künstlichsten Teil dieser Selbstaussage. Der Prolog zum „Tristan“, der kunst- und moralphilosophisch mit den Versen beginnt:
Gedaehte man ir ze guote niht, von den der werlde guot geschiht, so waerez allez alse niht, was guotes in der werlde geschiht –
dieser Prolog ist durch zehn gleichgebaute „Strophen“ hindurch mit dem Akrostichon G DIETERICH geschmückt. Dieterich dürfte der Name des Gönners oder Auftraggebers sein, dem damit das Werk gewidmet wird – wir können ihn nicht identifizieren; G mag für Gottfried stehen, aber auch für den Titel „Graf“ des Gönners. Von der 11. und letzten „Strophe“ des Prologs an ziehen sich durch das Werk, auf charakteristische Gliederungsstellen verteilt (Anfang und Ende der folgenden Vorrede, Tristans Geburt Ende, Schwertleite Ende, Minnetrankszene Ende), ebenso gebaute „Strophen“, die mit ihrer Umgebung weitere Akrosticha entfalten. Da G. sie offensichtlich in der Fortsetzung des abgebrochenen Werks oder bei einer späteren Überarbeitung zu Ende zu führen gedachte, sind sie nicht mit Sicherheit aufzulösen. Doch die, gemäß dem Thema des Werks (130) vielfach ineinander verschlungenen, Namen TRIS(tan) und ISOL(…) sind deutlich.
Über seine Person, seinen Beruf, seine Umgebung macht G., anders als die Epiker Hartmann von Aue, Wolfram von Eschenbach oder gar der Sänger →Walther von der Vogelweide, keinerlei Aussagen oder Anspielungen, weder im Prolog noch im Lauf der Erzählung, so freigiebig er sonst mit dem „ich“ der Selbstaussage umgeht. Vielleicht hätte er sich im Epilog enthüllt, wenn er das Werk zu Ende geführt hätte, wie es sein Nachfolger Rudolf von Ems in seinem Erstling, dem „Guten Gerhard“, tut. Warum G.s Tristan abbricht, mitten in der Exposition eines dritten Teils mit ganz neuer Konstellation (siehe unten), sagen seine Fortsetzer eindeutig: der Tod hat ihm die Feder aus der Hand genommen. Wir haben mehr Beispiele solcher Abbrüche, etwa die Kaiserchronik oder den Perceval des Chrétien de Troyes oder Wolframs Willehalm, deren Umstände wir ohne näheren Einblick in Tempo und Arbeitsweise der literarischen Produktion im Mittelalter, vor allem in den Volkssprachen, schwer nachvollziehen können. Man hat auch mehrfach daran gedacht, G. habe freiwillig sein Werk liegen lassen, sei es wegen einer Sinneswandlung, sei es, weil die von der Vorlage gegebene Fortsetzung nach seinem Sinn nicht zu gestalten war und er lieber den Torso als Ganzheit seiner Aussage stehen ließ. Doch eben die Auslegung dieses Sinns bleibt für uns so fraglich, daß daraus nicht wohl ein solches Argument gezogen werden darf; und die traditionelle Art literarischer Quellenbenutzung wie die überlieferte Gestalt des Torsos (die unvollendeten Akrosticha zum Beispiel) sprechen dagegen.
Da uns weder von außen noch in G.s Werk eine Spur absoluter Chronologie gewährt wird, sind wir auf die relative Chronologie angewiesen. Da ist nun G.selbst mit Aussagen recht freimütig, zumindest in der schon erwähnten Literaturschau, einer Beurteilung zeitgenössischer Konkurrenten um den Dichterlorbeer. Den Epiker Heinrich von Veldeke und den Minnesänger Reimar, den er aber nur als „die Nachtigall von Hagenau“ anführt, beklagt er als Tote; Hartmann von Aue, der Freiherr Bligger aus dem oberrheinischen Neckarsteinach und →Walther von der Vogelweide leben ihm noch. Wieweit gerade diese Namen durch landschaftliche Nähe (Bligger! Reimar, Hartmann?), womöglich durch engere literarische und sogar persönliche Beziehungen für ihn nahelagen, entzieht sich unserem Wissen. Jedenfalls sind die genannten Epiker und Minnesänger – außer Bligger, sofern die Überlieferung recht hat – zugleich die bedeutendsten der Zeit auch nach unserem Bild. Es fehlte da höchstens der thüringische Minnesänger Heinrich von Morungen; aber da G.auch keinen der älteren oberrheinischen Minnesänger nennt, mag das an seiner bewußten Abgrenzung von dieser Gattung liegen, und Reimar und Walther allein wären dann am ehesten aufgrund persönlicher Beziehungen und als besondere Konkurrenten in ihrem Fach genannt. Es ergibt sich so nur ein allgemeinstes Datum: circa 1200 bis circa 1210, weil auch für die Genannten die absolute Chronologie nicht mehr hergibt und die relative kontrovers blieb.
Nicht genannt, aber mit Sicherheit gemeint – vielleicht ist die ganze „Literaturschau“ darauf zugeschnitten –, und zwar mit einem erschreckenden Ausmaß von literarischer Kritik, ja persönlicher Feindschaft, ist in den Versen 4637-90 der Zeitgenosse, der auch für uns als Epiker zwar gegensätzlich, aber nach Wert und Sinn seines Werkes ebenbürtig um die Dichterkrone seiner Zeit ringt: Wolfram von Eschenbach. Es ist einigermaßen wahrscheinlich, daß auch er an verschiedenen Stellen seiner Werke (vor allem „Willehalm“ 4, 19 ff., vielleicht im „Parzival“ 114, 5 ff. und andere) G. angreift oder ihm entgegnet. Grund und Art dieser Konkurrenz um alles, um Sinn und Form ritterlich höfischer Erzählung, sind sicherlich schon aus der völlig entgegengesetzten Art und Tendenz in beider Lebenswerk abzulesen: bei Wolfram mythisch oder leidensselig religiöse Überhöhung der ritterlichen Aventiure und Minne, sehr persönlicher und fast barocker Stil – bei G. absolute, aber irdisch realistische Steigerung der Aventiure und Minne, höchste geschmeidige und rhetorisch gesättigte Sprachmelodie. Aber alle Einzelheiten der Auseinandersetzung und damit auch ihre Chronologie bleiben, trotz darauf verwendeten großen Scharfsinns gerade in unseren Tagen, doch ganz unsicher.
Hier sind wir mitten in G.s Werk. Aber gerade da, so scheint es, versagt er sich uns am gründlichsten. Das Urteil der Forscher und Liebhaber schwankt zwar nicht mehr zwischen Dégout über die ehebrecherische, sinnliche, wollüstig aufgeputzte Geschichte - und ihrer rein ästhetischen Bewunderung. Über G.s künstlerische Vollendung und gedankliche Kraft gibt es heute nur eine Stimme, und es bedarf auch nicht mehr Richard Wagners, um G.s Tristanliebe ein überzeitliches Echo zu erwecken. Aber ihr geistiger Ort und ihr Ziel, und damit auch das Herzblut des Dichters, das er nach eigener Aussage eben dahinein verströmt hat, das scheint noch uns so unfaßbar, wie schon im Mittelalter auch für seine Bewunderer und Nachahmer. Tristans Lebensweg ist der Weg, durch Tapferkeit, Bildung, musikalisches Künstlertum und List geführt ins Recht auf ihren Besitz, zu „der minnen vederspil“ Isolt; die Vereinigung durch den Zufall des Zaubergifts, des Minnetranks, begründet ihre Liebeseinheit gegen Recht und Sitte, die sowohl ehebrecherisch unter den Augen des Königs Marke und seines Hofs, wie dann (das hat G. nicht mehr zu Ende gedichtet) durch die räumliche Ferne und die bittersüße Ehe Tristans mit Isolde Weißhand hindurch zum Liebestod leitet. Diese Geschichte keltischen Ursprungs, schon in den (nur aus Bruchstücken zu erschließenden) französischen Vorstufen von unheimlicher, sowohl archaischer wie fast thesenhaft programmatischer Stoffgewalt, wird von G., nach der psychologisch durchweg verfeinerten französischen Fassung des Thomas von Britannien (von der uns auch nur Teile erhalten sind, und zwar gerade aus dem bei G. fehlenden Schluß), weitergetrieben zur konsequentesten Einheit von Stoff, Sinn und Form. Daß sie durchzogen ist von der Melodie von Liebe und Tod, daß sie die Liebe gestaltet zugleich als dämonische Naturmacht auf Leben und Tod wie als höchsten Anruf zur Persönlichkeitsgestaltung „edeler herzen“ in Lust und Leid, im Leben und über den Tod hinaus, darüber gibt es keine Diskussion. Wo aber steht der Dichter?
Man kann, um noch einmal von außen zu beginnen, aus seinem Werk, sofern man seine Vorlage und auch sein Abweichen von ihr berücksichtigt, auf Tatsachen seiner Bildung und seiner Einstellung schließen: 1. eine bewußte literarische Rhetorik sowohl aus deutscher wie aus gründlicher französischer Literaturkenntnis wie sicher auch aus lateinischer Bildung bis hin zum griechischen Dichtermythos, von dem er aber seine allegorisch mittelalterliche Sinngebung ebenso bewußt abhebt – 2. eine bewußt ausgespielte Kenntnis ritterlich höfischer Jagd-, Kampf- und Gesellschaftsregeln (mit einem besonderen Blick für Fremdes, Fernes), die er aber ebenso souverän schildern wie beiseitelegen kann – 3. ein besonderes Interesse für Rechtsfälle, mit mittelalterlich geschichtlicher Vertiefung in die Römersage, getrieben bis zur Problematik des Gottesgerichts im Zweikampf (Tristan-Morolt) oder mit dem glühenden Eisen (Isolt), eine Problematik, die er mit dem berüchtigten Wort vom „vil tugendhaften Christ“, der als Helfer beim „gelüppeten“ Eid Isolts zur Abschwörung des Ehebruchs „wintschaffen als ein ermel ist“ (15736), vielleicht häretisch, vielleicht ironisch, vielleicht tragisch (noch hat es niemand ergründet) auf die Spitze treibt – 4. eine immer bereite sententiöse Kommentierung kleiner und großer Dinge, die das menschliche Herz vor allem nüchtern bloßlegt, aber nirgends höchste Forderungen preisgibt – und schließlich 5. in einer Reihe von langen Exkursen ebenso nüchterne und meist trübe Zeitklagen als „laus temporis acti“, Lob einer Idealwelt reiner Werte, an der G.s Herz und Verstand sich entzündet, die auch in der Minnegrotte (16679-17274) durch allegorische Tempel- und Natur- und Liebes-Unio-Deutung zur Gestalt wird. Das Bild der Bildung G.s, das sich so ergibt, zeigt im gelehrten und souveränen Dichter und Literaten auch den tiefblickenden Psychologen und das edle, ans Absolute verlorene Herz. Nur – an welche Zeitlage, an welche geschichtlichen Umstände anzuschließen? Steht er direkt im Strom bernhardischer Mystik, oder in der schon und gerade in Straßburg beginnenden religiös-mystischen Bewegung „freier Geister“, oder gar in Zusammenhang mit häretischer, neudualistisch-katharischer Apostasie? Oder steigert er, den Dualismus zwischen Welt der „edeln Herzen“ und Welt der „Vielen“ zwar ins Tragische vertiefend, doch nur die bei Chrétien de Troyes und Hartmann von Aue entwickelte neue Ethik von Rittertum und Minne ins Absolute (ähnlich wie es etwa lateinisch scholastisch – und am Ende mit der vom Geistlichen zu erwartenden revocatio! – für|die Minne als gesellschaftliche Institution in „De Amore“ von Andreas Capellanus geschah)? Werden dann auch von ihm Grundelemente christlicher Persönlichkeitsethik, vor allem der mystische Gedanke der absoluten Hingabe, aber in nur formaler Analogie, aus weltlicher Liebes-Unio entwickelt? Oder sieht er, bei allerfeinstem Blick für solche Hingabe, sie doch schon mit den Augen des skeptischen Weisen an, dem Liebesleid und Liebestod als Sold für Liebeslust gelten? Diese, hier nur anzudeutenden Fragen spalten gerade heute die germanistische Forschung und scheinen einer Lösung ferner denn je. Dabei betreffen sie ja nicht nur den geschichtlichen Hintergrund, dessen Kenntnis zwar historisch wichtig ist, sondern den innersten Zusammenhang zwischen Dichter und Werk und damit, gerade hier, angesichts unserer Ferne vom Mittelalter, den Kern und überzeitlichen Sinn des Werks.
Eine Entscheidung ist an dieser Stelle nicht zu treffen. Es muß genügen, die Persönlichkeit des großen deutschen Dichters G. so zu sehen, daß zwar künstlerischer Reichtum und Tiefe des Liebesproblems, daß sogar allgemeine literarische Zeitstelle und überzeitlicher Wert zu greifen sind, ohne daß die letzte Schicht von Persönlichkeit und Werk enthüllt werden kann. Für ihre Erkenntnis mag vielleicht eine Seite gerade des mittelalterlichen Werks und Menschen noch fruchtbarer werden, als es bisher geschehen ist: die Kraft des Stoffes, die schon in den einzelnen Motiven, zwischen Schwankhaftem und Tragischem, zwischen hart Archaischem und psychologisch Modernem schwebend, viele Schichten der unerschöpflichen Liebe schier unauflöslich verdichtet und in einer älteren französischen Gestaltung, greifbar bei Gottfrieds deutschem Vorläufer →Eilhart von Oberg, schon einmal hohe symbolkräftige Einheit erreicht haben muß. G. war, wie er selbst betont, zuallererst von diesem besonderen Stoff fasziniert und fand, nach langem Suchen, dann die seiner Deutung gemäße Vorlage (130–166). Vieles, was uns heute dunkel oder unverständlich an seiner Persönlichkeit bleiben muß, läßt sich ja nicht historisch, psychologisch, literarhistorisch auflösen. Es steckt mit seinen Wurzeln im Überpersönlichen, im Stoff mit seinen breiten und tiefen Anklängen, Gefühls- und Erlebnisschichten. Wer sie zu neuem Leben wecken könnte, käme auch an die von der Geschichte unbeleuchtete Seite der Persönlichkeit G.s näher heran.
Verlinkungen:
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Quellen:
Internetquellen
-> Mötsch, Johannes, Balduin von Luxemburg, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/balduin-von-luxemburg-/DE-2086/lido/57c5726fe4cd67.53143523 (abgerufen am 19.10.2025)
-> Ostrowitzki, Anja, Loretta von Sponheim, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/loretta-von-sponheim/DE-2086/lido/57c943514e08f1.01768733 (abgerufen am 19.10.2025)
-> Christian Hillen, Artikel: Heinrich der Erlauchte, in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde, https://saebi.isgv.de/biografie/2035 [Zugriff 22.10.2025].