Persönlichkeiten
Inhaltsverzeichnis
- Balduin von Luxemburg
- Loretta von Sponheim
- Heinrich III. (Meißen)
- Ekkehard II.
- Otto III.
- Eike von Repgow
- Gottfried von Straßburg
- Johannes Gutenberg
- Friedrich I. Barbarossa
- Heinrich der Löwe
- Chlodwig I.
- Albertus Magnus
1. Balduin von Luxemburg
Balduin von Luxemburg war einer der bedeutendsten Erzbischöfe und Kurfürsten von Trier, gleichzeitig einflussreicher Gestalter der Reichspolitik in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts.
Der vermutlich 1285 geborene Balduin war Sohn des im Juni 1288 bei Worringen gefallenen Grafen Heinrich VI. von Luxemburg und der Beatrix von Avesnes. Balduin war von Jugend an für den geistlichen Stand bestimmt und erhielt eine entsprechende Ausbildung. Als durch den Tod Dieters von Nassau die Erzdiözese Trier vakant wurde, erbat das Domkapitel im Dezember 1307 den zum Studium in Paris weilenden Dompropst Balduin als Nachfolger. Weil der das kirchenrechtlich vorgeschriebene Alter von 30 Jahren noch nicht erreicht hatte, war eine Wahl nicht möglich. Der Papst, dem daher die Entscheidung zufiel, erklärte im Februar 1308 die Wahl für ungültig, ernannte aber den Gewählten zum neuen Erzbischof von Trier und erteilte ihm am 11.3.1308 persönlich die Bischofsweihe.
Als Erzbischof war Balduin, wie im Reich üblich, sowohl Oberhirte einer (Erz-) Diözese als auch Landesherr eines weltlichen Territoriums. Die Diözese, eingeteilt in fünf Archidiakonate (Longuyon, Tholey, Trier, Karden und Dietkirchen), erstreckte sich von der Maas im Westen bis an die mittlere Lahn bei Gießen. Zum weltlichen Territorium, dem Erzstift, gehörten beträchtliche – allerdings nur zum Teil geschlossene – Gebietskomplexe in Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus, zentriert um die wichtigsten Städte Trier und Koblenz.
Den Aufgaben als Oberhirte und Landesherr hat er sich mit gleicher Intensität gewidmet. Dies gilt für die Aufsicht über die geistlichen Institutionen (Klöster und Stifte) ebenso wie für die Weihe von Kirchen und Altären, die er – anders als andere Bischöfe seiner Zeit – selbst vornahm. Seine persönliche Frömmigkeit dokumentiert die Gründung von Kartausen in Trier (1330) und Koblenz (1331). In der Trierer Kartause wurde für ihn eine Zelle vorgehalten, in die er sich gelegentlich zur Meditation zurückzog. Aus diesem Kloster stammen auch die zu Lebzeiten Balduins entstandenen Chorstuhlwangen, die den Erzbischof und seinen Bruder Heinrich darstellen; Porträtähnlichkeit ist daher anzunehmen.
Diese Leistungen des Diözesanbischofs sind deshalb zu betonen, weil Balduin bis heute vor allem als erfolgreicher Reichs- und Territorialpolitiker gilt. Als Politiker auf Reichsebene hat er sich bereits sehr früh profilieren können, weil er schon auf dem Rückweg von der päpstlichen Kurie nach Trier erfuhr, dass der römische König Albrecht von Habsburg ermordet worden war. Peter von Aspelt, der aus der Grafschaft Luxemburg stammende Erzbischof von Mainz, konnte zusammen mit Balduin die Wahl auf dessen Bruder lenken, den Grafen Heinrich VII. von Luxemburg (November 1308). Als erster König nach dem Staufer Friedrich II. ließ sich Heinrich VII. im Juni 1312 in Rom zum Kaiser krönen. Für Balduin, der seinen Bruder begleitet hatte, stellte dies ohne Zweifel einen der Höhepunkte seines Lebens dar; der frühe Tod des Bruders am 24.8.1313 war für ihn eine Katastrophe.
Weil es Heinrich VII. gelungen war, seinem Sohn Johann 1310 die erbliche Krone des Königreichs Böhmen zu verschaffen, übte das Haus Luxemburg auch auf die Königswahl im Oktober 1314 großen Einfluss aus. Dennoch kam es zu einer Doppelwahl, in der die luxemburgische Partei den Herzog Ludwig von Bayern unterstütze, der sich in einem bis 1322 währenden Thronstreit schließlich durchsetzte. Zwischen dem König und (seit Januar 1328) Kaiser und dem in Avignon residierenden Päpsten kam es in der Folgezeit zu einer langjährigen Auseinandersetzung, die für die nicht einer Seite anhängenden Reichsfürsten einen beträchtlichen politischen Spielraum schuf. Balduin hatte erheblichen Anteil daran, dass im Juli 1338 die in Rhens versammelten Kurfürsten ihren Rechtsstandpunkt festschrieben, ein von ihnen gewählter König bedürfe nicht der Bestätigung durch den Papst (Rhenser Weistum). Dies wurde vom Kaiser formell, vom Papst de facto anerkannt. Erst im Mai 1346 kam es zum endgültigen Bruch zwischen Balduin und dem Kaiser. Im Sinne des Papstes wählte die von Balduin geführte luxemburgische Partei im Kurkollegium im Juli den Markgrafen Karl von Mähren, Sohn des Königs Johann von Böhmen (und somit Großneffen Balduins) zum römischen König. Da der Kaiser im Oktober 1347 überraschend starb, konnte sich König Karl IV. bald im gesamten Reich durchsetzen.
Im Erzstift Trier hatte bereits Erzbischof Heinrich von Vinstingen (gestorben 1286) eine erfolgreiche Territorialpolitik betrieben, unter anderem durch den Bau von Burgen und die Einrichtung von Verwaltungsstrukturen (Ämtern). Obwohl das Erzstift unter seinem Vorgänger Dieter von Nassau in eine schwere Krise geraten war, konnte Balduin auf vorgefundenen Strukturen aufbauen. Er schuf eine flächendeckende Ämterorganisation, band einen wesentlichen Teil der Nachbarterritorien in seine politischen Initiativen ein, verdichtete das Netz der vom Erzstift lehnsabhängigen Burgen und errichtete neue Landesburgen, von denen er einigen seinen Namen gab (Baldenau und Balduinseck auf dem Hunsrück, Balduinstein an der Lahn). Weil der Erzbischof einen Sinn für das hatte, was heute Wirtschaftsförderung heißt, und vor allem wusste, dass Frieden und Sicherheit die wichtigsten Faktoren für wirtschaftliche und kulturelle Blüte sind, legte er auf die Befriedung des Landes besonderen Wert, unter anderem durch Abschluss von Landfriedensverträgen mit den Nachbarn.
In Einzelfällen scheute Balduin auch nicht vor militärischen Unternehmungen zurück, die allerdings nicht immer erfolgreich verliefen: Im Juli 1328 wurde der zu Schiff die Mosel herunterfahrende Erzbischof bei Enkirch von Leuten der Gräfin Loretta von Sponheim gefangen genommen; im April 1347 wurden etliche im Dienst des Erzbischofs ausgerückte Bürger von Koblenz bei Grenzau erschlagen. Einen Namen machte sich der Erzbischof dabei durch den Einsatz moderner Kriegsmittel: er baute Belagerungsburgen (unter anderem Trutzeltz oberhalb der Burg Eltz), setzte aus Böhmen geholte Bergleute und Feuerwaffen ein. Frieden und Sicherheit aber ermöglichten ein Aufblühen der Städte, gefolgt von steigenden Abgaben der Untertanen, die dem Landesherrn erhebliche politische, von den Zeitgenossen mit Staunen beobachtete Handlungsspielräume eröffneten. An dieser erfolgreichen Finanzpolitik hatten die mit dem Erzbischof eng zusammenarbeitenden Juden einen wichtigen Anteil.
Balduin starb am 21.1.1354 in Trier. Um seinen Nachruhm hatte er sich beizeiten aktiv gekümmert. Die ersten Jahre seines Pontifikats, das Zusammenwirken mit dem Bruder und die Teilnahme an dessen Romzug, hat er in einem „Bilderzyklus von Kaiser Heinrichs Romfahrt" festhalten lassen. Die Schriftgutverwaltung seines Territoriums hat er neu organisiert; die wichtigsten Urkunden wurden in mehreren Handschriften (den so genannten Balduineen) abschriftlich festgehalten; ein Exemplar hat er stets mit sich geführt. Seine Leistungen (wie er sie gesehen wissen wollte) hat er im Vorwort dieser Urkundensammlung und in den seiner Regierungszeit gewidmeten Kapitel in den „Gesta Treverorum" dokumentieren lassen. Dort wird der Zustand von Erzdiözese und Erzstift im Jahr 1307 in düsteren Farben dargestellt – um so heller erstrahlt der Ruhm Balduins, der hier wieder Ordnung schuf. Diese Sichtweise prägt bis heute das Bild Balduins in der historischen Forschung. Selbst wenn bei genauem Hinsehen festzustellen ist, dass Balduin auf Leistungen von Vorgängern (insbesondere Heinrich von Vinstingen) aufbauen konnte, wird an der Tatsache, dass er der bedeutendste Trierer Erzbischof des Spätmittelalters und einer der führenden Reichspolitiker seiner Zeit war, nichts zu deuteln sein.
2. Loretta von Sponheim
Loretta von Sponheim nahm als eine von wenigen Frauen Einfluss auf das politische Geschehen im spätmittelalterlichen Rheinland. Sie regierte von 1324 bis 1331 erfolgreich die Hintere Grafschaft Sponheim. In die Geschichte eingegangen ist die Gräfin besonders durch die aufsehenerregende Entführung ihres Gegners, des Trierer Erzbischofs Balduin von Luxemburg.
Loretta stammte aus dem Geschlecht der Grafen von Salm in den Vogesen. Sie wurde kurz vor 1300 geboren. Ihre Eltern waren Graf Johann I. (belegt 1275 - 1330) und dessen französische Ehefrau Jeanne de Joinville. Soweit bekannt ist, hatte Loretta vier Brüder und eine Schwester. An der deutsch-französischen Sprachgrenze aufgewachsen, lernte sie von der Mutter gewiss Französisch, denn für ihr erstes Siegel wählte sie eine französische Umschrift. Das junge Mädchen wurde 1315 mit dem deutlich älteren Junggrafen Heinrich von Sponheim zu Starkenburg (um 1292 – Oktober 1323) verheiratet. Zur Hochzeit erhielten die Eheleute Burg Herrstein im Hunsrück als Wohnsitz, wo vermutlich ihre drei Söhne zur Welt kamen. Heinrich von Sponheim starb 1323, vor seinem Vater, den er hätte beerben sollen. Er wurde in der Familiengrablege in der Klosterkirche von Himmerod beigesetzt. Loretta zog mit ihren drei Jungen auf die Starkenburg. Als im Frühjahr 1324 auch ihr Schwiegervater starb, der amtierende Graf Johann II. von Sponheim, fehlte dem Grafenhaus ein mündiger männlicher Nachfolger, denn Lorettas ältester Sohn zählte höchstens neun Jahre. Es war mutig und ungewöhnlich, dass die junge Witwe in dieser Lage keinen männlichen Vormund bestimmte, sondern selbst die Regentschaft übernahm.
Ortsansicht von Herrstein mit der gleichnamigen Burg, Foto: Berthold Werner.
Die Gräfin regierte kein Land mit festen Grenzen, damals entstanden die Territorien erst. Ihre Herrschaft gründete in Landbesitz, Rechten und Ansprüchen, die sich in bestimmten Gebieten zwischen Mosel und Nahe konzentrierten: von Enkirch bis Trarbach mit dem Hinterland, im Birkenfelder Ländchen um Allenbach, Herrstein und Birkenfeld sowie in Winningen an der unteren Mosel. Es galt, diesen Machtbereich gegen die konkurrierenden Grafen und Herren der Region zu behaupten; besonders gegen Erzbischof Balduin von Trier, der auf dem Hunsrück eine offensive Territorialpolitik betrieb. Zum Schutz des Birkenfelder Ländchens ließ Loretta gleich zu Anfang in einem Seitental der Nahe, südlich vom heutigen Idar-Oberstein, die Frauenburg errichten.
Eine der wirtschaftlichen Grundlagen feudaler Herrschaft bildeten die Abgaben der Bevölkerung. Daher war es wichtig, die Hintersassen im eigenen Territorium zu halten. Landflucht stellte ein verbreitetes Problem dar. Die Hintere Grafschaft Sponheim war davon stark betroffen, weil hier nur stadtähnliche Orte lagen, während gerade die Städte im Erzstift Trier die Bauern anzogen. Sie erhofften sich dort bessere wirtschaftliche und rechtliche Lebensbedingungen. Abzuwandern drohten auch Männer, die über besondere Kenntnisse verfügten, aber dringend in der gräflichen Verwaltung benötigt wurden. Loretta bediente sich gegen die Landflucht eines modernen Instruments, indem sie sich sogenannte Nichtabzugsverpflichtungen ausstellen ließ. In solchen Urkunden gelobten die Aussteller, dass sie und ihre Familien das Territorium niemals verlassen würden. Häufig mussten sie dafür Bürgen stellen.
Bevor es zur Konfrontation mit Erzbischof Balduin kam, bezwang Loretta 1327 in einer ersten Fehde den Wildgrafen Friedrich von Kyrburg (1298-1367). Der hatte ihr wider geltendes Recht sponheimische Eigenleute streitig gemacht, die in Wörresbach auf wildgräflichem Grund wohnten. Loretta ließ Friedrich und seinen Sohn Gottfried kurzerhand überfallen und setzte die beiden auf der Starkenburg gefangen, bis sie sich ihren Forderungen unterwarfen. Sie erreichte, dass ein Schiedsgericht aus Vertretern der wichtigsten benachbarten Herrschaften die Wildgrafen nicht nur in die Schranken verwies, sondern den Vorrang der Sponheimer im strittigen Gebiet anerkannte.
An der Kontrolle über das Birkenfelder Ländchen entzündete sich auch der Konflikt mit Erzbischof Balduin. Als dieser bei Birkenfeld, auf Land, mit dem die Grafen von Sponheim belehnt waren, eine Burg bauen ließ, fühlte sich Loretta provoziert und bedroht. Die folgende bewaffnete Auseinandersetzung zwischen den Parteien endete mit einem Waffenstillstand. Der Interessengegensatz mit dem Erzstift, mithin der eigentliche Grund des Machtkampfes, schwelte aber weiter. Er bezog sich auf das Kröver Reich an der Mittelmosel, das einen territorialen Riegel zwischen dem oberen und dem niederen Erzstift Trier bildete. Die Sponheimer besaßen dieses Gebiet seit 1274 als Reichspfand. Erzbischof Balduin verfolgte das Ziel, die sponheimischen Rechte im Kröver Reich mehr und mehr zurückzudrängen, um es schließlich seinem eigenen Territorium einzuverleiben. Dagegen verteidigte sich Loretta aus dem Hinterhalt: als Erzbischof Balduin im Mai oder Juni 1328 auf der Mosel von Trier nach Koblenz fuhr, überfielen Lehnsmänner der Gräfin sein Schiffunterhalb der Starkenburg, wo beide Ufer sponheimisch waren. Sie führten den Erzbischof samt Gefolge als Geiseln auf die uneinnehmbare Burg. Mit der Gewalttat gegen den geistlichen Oberhirten waren Loretta und ihre Helfer automatisch exkommuniziert, Trarbach wurde mit dem Interdikt belegt. Trotzdem gelang es Loretta, erfolgreich und politisch gestärkt aus der harten Auseinandersetzung hervorzugehen. Eine Delegation Trierer Domherren begann sofort mit den Verhandlungen über die Freilassung des Erzbischofs. Erst nachdem sich Balduins Neffe, König Johann von Böhmen (Regierungszeit 1310-1346), persönlich eingemischt hatte, kam Anfang Juli eine Einigung zustande. Neben einem Lösegeld erreichte Loretta umfassende politische Zugeständnisse, die die Unabhängigkeit der Grafschaft Sponheim vom Erzstift Trier begründeten. Balduin übergab ihr den Burgbau bei Birkenfeld, seine Herrschaftsrechte im Birkenfelder Ländchen wurden stark beschnitten. Darüber hinaus sicherte er der Gräfin zu, die in ihrem Besitz befindliche Reichspfandschaft Kröv nicht auszulösen. Ihre Lossprechung vom Kirchenbann bahnte Loretta an, indem sie den Erzbischof im Sühnevertrag verpflichtete, sich bei der Kurie für sie zu verwenden. Im Frühjahr 1330 reiste die Gräfin, ausgestattet mit einem Empfehlungsschreiben des Erzbischofs, selbst zum Papst nach Avignon. Papst Johannes XXII. (Pontifikat 1316-1334) legte ihr und ihren Helfern eine Buße auf. Sie mussten einen rituellen Bußgang in den Trierer Dom oder die Hauptkirche einer anderen Stadt unternehmen und verschiedene Sühnestiftungen leisten. Der Papst gewährte Loretta nicht nur die Absolution, für ihre beiden jüngeren Söhne Gottfried (gestorben 1395) und Heinrich (gestorben 1375), die der Familientradition folgend Geistliche werden sollten, erhielt sie die Anwartschaft auf einträgliche Pfründen.
Bevor die Mutter schließlich die Regierung an den Erbfolger übergeben konnte, musste sie den Sohn noch verheiraten. Sie vereinbarte eine für das Grafengeschlecht sehr prestigeträchtige Ehe mit Mechthild (gestorben 1358), der Schwester der Pfalzgrafen Rudolf II. und Ruprecht I., einer Nichte des regierenden Kaisers Ludwig der Bayer (Regierungszeit 1314-1347). Am Tag der Hochzeit, dem 20.9.1331, trat Lorettas ältester Sohn Johann (Johann III., Regierungszeit bis 1398) seine Herrschaft an. Loretta zog sich auf die Frauenburg zurück. Ab 1340 kümmerte sie sich um ihr liturgisches Totengedenken in verschiedenen Kirchen, unter anderem stiftete sie an den Dom in Trier. Lorettas genauer Todestag ist nicht überliefert, sie ist zwischen dem 28.6.1345 und dem 10.2.1346 gestorben und wurde in der Zisterzienserabtei Himmerod begraben.
3. Heinrich III. (Meißen)
Beim Tod seines Vaters Anfang 1221 war H. noch minderjährig. Sein Vater hatte ihm aber ein gesichertes Erbe hinterlassen, sodass die Zeit der Minderjährigkeitsregierung durch seinen Onkel Ludwig IV. von Thüringen keine größeren Probleme für den Erhalt der wettinischen Dynastie mit sich brachte. Dazu trug offensichtlich auch die umsichtige, aber auch energische Regierungsweise Ludwigs bei. So beendete er die Auseinandersetzungen zwischen den Reichsministerialen von Mildenstein und dem Meißner Domkapitel zugunsten des Letzteren, was schließlich dazu führte, dass sich die Mildensteiner von ihren Besitzungen im Muldenland trennen mussten. H. konnte so später ein wichtiges Stück aus dem Leisniger Reichsbezirk herausbrechen. Erst als Jutta, die Schwester Landgraf Ludwigs und Mutter H.s, die in der Minderjährigkeitsregierung ebenfalls eine wichtige Rolle spielte, 1223 eine zweite Ehe mit Graf Poppo VII. von Henneberg einging, kam es zu einer Neugewichtung der politischen Kräfte im Meißner Raum, die schließlich sogar in kriegerische Auseinandersetzungen mündete. Aber schon Mitte 1223 war der Friede wieder hergestellt. Im Gegenzug für seine Teilnahme am Kreuzzug des Kaisers konnte Ludwig von Thüringen die Belehnung durch Friedrich II. im Falle von H.s Tod vor Erreichen der Volljährigkeit aushandeln. Wenig später verstarb Ludwig jedoch selbst und die Eventualbelehnung wurde seinem Sohn Hermann übertragen. Da dieser jedoch selbst noch minderjährig war, wurde Albrecht I. von Sachsen zum Regenten gewählt. 1230 übernahm H. schließlich selbst die Regierungsgeschäfte, trat bis 1235/36 jedoch kaum als eigenständige politische Kraft nach außen in Erscheinung. Er regierte auch weiterhin eingebunden in ein Netzwerk der Großen. In der Auseinandersetzung zwischen Heinrich (VII.)und Friedrich II. neigte er der kaiserlichen Seite zu. Erst durch die Teilnahme am Kreuzzug gegen die Pruzzen 1237 wird eine eigenständige Politik erkennbar. – Nachdem die Bischöfe von Merseburg und Meißen bereits während der Minderjährigkeit H.s versucht hatten, ihr Verhältnis zur markgräflichen Gewalt neu zu ordnen, unternahm der Naumburger Bischof nach H.s Rückkehr vom Kreuzzug Versuche in diese Richtung. Dies gelang ihm mit dem am 26.11.1238 zwischen ihm und H. geschlossenen Vertrag, in dem H. auf wichtige Rechte in Strehla, Dahlen und dem Wald Schraden verzichtete. Im Allgemeinen pflegte H. jedoch ein gutes Verhältnis zu diesen drei Bistümern. Auf die sonstigen Nachbarn traf dies keineswegs zu. In der zweiten Hälfte des Jahres 1239 begann H. eine langwierige und blutige Fehde mit den Markgrafen Johann I.und Otto III. von Brandenburg. Im Kern ging es wohl um den Besitz der Burgen Mittenwald und Köpenick, die H. als Teil der Lausitz für sich reklamierte. H. konnte sie aber auch nach mehreren Feldzügen nicht gewinnen und musste 1243 Frieden mit den Markgrafen von Brandenburg schließen. Die Burgen verblieben in brandenburgischem Besitz. Ob und wie sich H. an der Abwehr der Mongolen beteiligte, die 1241 bis nach Schlesien vorgedrungen waren, ist nicht bekannt, kann jedoch mit einiger Wahrscheinlichkeit angenommen werden, da nun die Mark Meißen auch unmittelbar bedroht war. – 1243 verlieh ihm Kaiser Friedrich II. für den Fall, dass Landgraf Heinrich Raspe von Thüringen ohne männliche Nachkommen sterben sollte, dessen Reichslehen sowie die Landgrafschaft Thüringen und die Pfalzgrafschaft Sachsen. Dieser ließ sich drei Jahre später, nachdem Papst Innozenz IV. Friedrich II. exkommuniziert und für abgesetzt erklärt hatte, zum Gegenkönig wählen. Heinrich Raspe aber konnte H. nicht für sich gewinnen. Der Markgraf blieb auch unter dem folgenden Gegenkönig Wilhelm von Holland stets auf Seiten Friedrichs II. Erst nach dessen Tod setzte sich H. mit Wilhelm in Verbindung. Eine wichtige Wendung in der Geschichte des wettinischen Hauses ergab sich, als Landgraf Heinrich Raspe 1247 unerwartet und ohne Söhne starb. H. erhob sofort Anspruch auf den thüringischen Teil des ludowingischen Herrschaftsbereichs. Diese Ansprüche wurden ihm aber von Herzog Heinrich II. von Brabant und später von dessen zweiter Frau Sophie, aus ludowingischem Haus, streitig gemacht. Daraus entwickelte sich ein langwieriger, immer wieder aufflammender Erbfolgekrieg. Zunächst wurde H. 1249 nach vorausgehenden kriegerischen Auseinandersetzungen von den thüringischen Großen als Landgraf bestätigt, 1252 folgte die Bestätigung durch König Wilhelm von Holland. 1254 gelang ihm sogar die Belehnung mit den Mainzer Lehen der ludowingischen Landgrafen. Doch Sophie von Brabant verbündete sich mit Albrecht I. von Braunschweig und nahm 1256 den Kampf um das thüringische Erbe wieder auf. 1263 gelang ihr und ihrem Sohn schließlich die Belehnung mit den Mainzer Lehen in Hessen durch Erzbischof Werner von Mainz. Im folgenden Jahr schloss sie dann mit H. einen Vertrag, der die Erbfolge endgültig regeln sollte, indem H. auf den hessischen und Sophie auf den thüringischen Teil des ludowingischen Erbes verzichtete. H. besaß mit dem Erwerb der thüringischen Landgrafschaft und der sächsischen Pfalzgrafschaft sowie mit Meißen und der Ostmark vier Reichslehen von größerer Bedeutung. Einen weiteren bedeutenden territorialen Gewinn verzeichnete H. durch die Verlobung seines Sohnes Albrecht mit der Tochter Kaiser Friedrichs II., Margarete, die ihm den Pfandbesitz des Pleißenlandes einbrachte, das er nach dem Tod Friedrichs II. in sein Territorium eingliederte. H. hatte damit den Höhepunkt seiner Macht erreicht und war zu einem der bedeutendsten deutschen Fürsten geworden. Um eine Nachfolgeregelung innerhalb der wettinischen Dynastie bemühte sich H., indem er 1263 das Herrschaftsgebiet unter sich und seinen Söhnen aufteilte, nachdem er Albrecht und Dietrichbereits vorher an der Machtausübung beteiligt hatte. Seit der zweiten Hälfte der 1250er-Jahre nahm Albrecht herrschaftliche Befugnisse als Landrichter von Thüringen wahr, seit 1256 führte er auch den Titel eines Landgrafen von Thüringen und Pfalzgrafen von Sachsen. Der zweite Sohn H.s, Dietrich, erhielt aber später die Landgrafschaft, nachdem er diese zunächst zusammen mit seinem älteren Bruder regiert hatte. Albrecht wurde die neu geschaffene Landgrafschaft Landsberg zugeteilt. Beide fungierten praktisch als Landesherren, während H. weiterhin als Oberhaupt der Dynastie agierte. Spätestens im Januar 1263 gab er diese Oberhoheit jedoch auf und urkundete nur noch als Markgraf von Meißen und der Ostmark. Seine Söhne tauschten die Herrschaftsgebiete. So hoffte H., beide optimal auf die Herrschaftsübernahme vorbereitet zu haben. – Unter der Regierung H.s wurde nicht nur das wettinische Herrschaftsgebiet erweitert, sondern auch die Verwaltung ausgebaut bzw. erst geschaffen. Um 1240 wurde die markgräfliche Kanzlei eingerichtet, die schon 1252 hierarchisch gegliedert erscheint. Neben den traditionellen Hofämtern, deren Inhaber stets dem Ministerialenstand angehört hatten und die mittlerweile erblich geworden waren, entstanden neue, so zunächst das Amt des Hofmeisters. 1263 erstmalig erwähnt, hatte er die Gerichtsbarkeit über das Gesinde inne und leitete den markgräflichen Haushalt, besonders in finanzieller Hinsicht, und rückte damit an die einflussreichste Position in der markgräflichen Verwaltung auf. Bedeutung erlangte daneben der Küchenmeister, der für die Lebensmittelversorgung des Hofes zuständig war und später zu einem Vertrauten H.s wurde. – H. delegierte zunehmend Herrschaftsrechte. So sind Verwalter der wettinischen Kirchenvogtei und ein „villicus“ auf dem Landding zu Collm nachweisbar, ebenso wie eine Anzahl örtlicher Vögte. Man kann dies als die ersten Ansätze beamteter Ausübung von Herrschaftsrechten deuten. Neue Entwicklungen vollzogen sich unter H. auch im Bereich der Jurisdiktion. Das Landding (placitum provinciale) wurde immer seltener abgehalten und schließlich ganz eingestellt. Dessen Aufgaben nahm H. zunehmend in eigener Verantwortung und Vollmacht wahr. Ab 1255 ist dann ein für den landsässigen Adel und die Städte verantwortliches Hofgericht ausdrücklich belegt. Den Vorsitz übte der Hofmeister aus, der deswegen z.T. auch Hofrichter genannt wurde. – Die Finanzkraft seiner Regierung stärkte H. durch eine Neuordnung der Besitzverhältnisse im erzgebirgischen Silberbergbau. Er veranlasste einen Besitztausch zwischen dem Zisterzienserkloster Altzelle und der Stadt Freiberg, die er mit großzügigen Bürgerrechten versah. Die markgräfliche Münze hatte ihren Sitz in Freiberg, das bis zum Ende des Mittelalters Finanzzentrum der Markgrafschaft sein sollte. Auf diese Weise wurde Altzelle rigoros aus dem Bergbau und der Metallverarbeitung verdrängt und H. sicherte sich die Einnahmen aus Berg- und Münzregal. Zur Förderung von Handel und Wirtschaft gründete H. in der Lausitz mehrere Städte, darunter Friedland, Fürstenberg, Lieberose und Sommerfeld. Guben war H.s bevorzugte Stadt in der Lausitz: 1235 verlieh er ihr Magdeburger Recht, was er kurz vor seinem Tod noch einmal bestätigte. Die Stadt Dresden begann sich in den letzten Jahren seiner Herrschaft als dauerhafte Residenz herauszukristallisieren. Zu den wichtigen Klostergründungen H.s zählen Seußlitz und Neuzelle, die er dem Andenken seiner Frau Agnes widmete. – H. gilt als der herausragende Vertreter des wettinischen Hauses im späteren Mittelalter. Er konnte eine bislang nicht gekannte Machtfülle ansammeln. Aber auch seine ritterliche Lebensführung, seine Bildung – er gilt als der Autor von Minneliedern und sogar geistlichen Liedern – und seine Pflege der höfischen Kultur machen ihn für einen Fürsten des 13. Jahrhunderts zu einer außergewöhnlichen Gestalt. Bekannt sind seine Feste und Turniere, von denen besonders die 1263 bei Nordhausen veranstaltete Feierlichkeit Berühmtheit erlangte. Erstmals wird H. von der zwischen 1343 und 1345 entstandenen „Tabula in capella principum“ als „Henricus princeps inclitus“ bezeichnet.
4. Ekkehard II.
E. folgte in der Ostmark wahrscheinlich auf Otto (1032), in Meißen auf seinen Bruder Hermann (1038). Eine dritte Mark, die bei seinem Tode frei wurde, ist in der Oberlausitz zu suchen. Stets in bestem Einvernehmen mit der Reichsgewalt, war er unter Heinrich III. unbestritten der erste Mann in Mitteldeutschland. 1040 und 1041 führte er Heere gegen Böhmen. Das umfangreiche ekkehardingische Eigengut vermachte er kinderlos dem König. Seine bedeutsamste Tat war die Verlegung des Bistums Zeitz nach der ekkehardingischen Naumburg, die er zusammen mit seinem Bruder Hermann veranlaßte, vermutlich um das Seelenheil seines schimpflich ermordeten Vaters besorgt. Die bekannten Stifterfiguren im Naumburger Westchor, hergestellt nach 1240, halten sein und seiner Gemahlin Uta Andenken lebendig.
5. Otto III.
Kaiser, * Juni/Juli 980 Reichswald Kessel (Ketil) bei Kleve, † 24. (23.?) 1.1002 Paterno (Latium), ⚰ Aachen, Pfalzkapelle Eingeweide in Augsburg, Sankt Afra).
Nach seiner Königswahl in Verona durch deutsche und italische Große (Mai 983) wurde der dreijährige O. in Aachen von den Erzbischöfen Willigis von Mainz und Johannes von Ravenna zum König gekrönt (25.12.983). Fast gleichzeitig traf die Nachricht vom Tod seines Vaters ein. Während O.s Mutter →Theophanu noch in Italien war, ließ sich der aus seiner Haft freigekommene frühere Bayernherzog Heinrich d. Zänker als O.s nächster männlicher Verwandter den Knaben vom Kölner Erzbischof Warin übergeben. Heinrich beanspruchte zunächst die Regentschaft für den minderjährigen König, strebte dann aber selbst nach der Königswürde. Jedoch versagte ihm ein Teil des sächs. Adels die Unterstützung, woraufhin Heinrich O. wieder seiner Mutter und Großmutter übergab (29.6.984). Der Quedlinburger Hoftag (Ostern 986) war mit O.s Festkrönung und dem anschließenden Krönungsmahl, bei dem die Herzöge die traditionellen Hofämter ausübten, eine demonstrative Bekräftigung seines Königtums. Durch seine Erzieher Bernward, den späteren Bischof von Hildesheim, und den Griechen Johannes Philagathos erhielt O. eine ungewöhnliche Bildung. Die Regentschaften →Theophanus (bis 991) und dann →Adelheids verliefen bis zu O.s Volljährigkeit (994) ohne Krisen. Im Winter 994/95 und im Herbst 995 setzte O. die seit dem Slavenaufstand von 983 fast jährlichen Züge gegen die heidnischen Elbslaven fort. Auf den Hilferuf Papst Johannes' XV., den der röm. Stadtherr Crescentius II. vertrieben hatte, zog O.nach Rom (März 996). In Pavia erreichte ihn die Nachricht vom Tod des Papstes; O. bestimmte seinen Vetter Brun als Gregor V. zum Papst, der ihn am 21.5.996 in St. Peter zum Kaiser krönte. Wie schon sein Vater nannte sich O. Imperator Romanorum. Auf der Krönungssynode zeigten sich Kaiser und Papst in enger Zusammenarbeit – ein charakteristischer Zug von O.s Herrschaft. Die Synode brachte O. mit zwei für ihn bedeutenden Personen in Kontakt: mit Gerbert von Aurillac, dem bedeutendsten Gelehrten seiner Zeit, den er Ende 996 als Lehrer und politischen|Ratgeber an den Hof zog; und mit Bischof Adalbert von Prag, einem Vertreter der um die Jahrtausendwende erstarkten asketischeremitischen Frömmigkeitsbewegung, den O. nach dessen Märtyrertod bei den heidnischen Pruzzen (27.4.997) als Heiligen verehrte. In Rom entging Crescentius II. auf Bitten Gregors V. der Verbannung, nutzte jedoch seine Machtposition nach O.s Abzug (Juni 996) zur Vertreibung des Papstes und erhob Johannes Philagathos als Johannes XVI. zum Gegenpapst. Diese Herausforderung verursachte O.s zweiten Romzug, die grausame Bestrafung des Gegenpapstes und die Hinrichtung des Crescentius (April 998). Während seiner langen Präsenz in Rom griff O. zunehmend in die örtlichen Verhältnisse ein: Dazu gehören die Ämter einer kaiserlichen Verwaltung (D O III 339), die Einrichtung einer Kaiserpfalz auf dem Palatin, die Gewichtsverlagerungen im Kreis führender Familien, die erneute Erhebung eines Nichtrömers zum Papst (→Gerbert von Aurillac als Silvester II., 9.4.999), die gemeinsam mit Gregor V. und →Silvester II. betriebene Rückgewinnung entfremdeten Kirchenguts sowie der gegen frühere Päpste erhobene Vorwurf der Verschleuderung von Kirchengut und die demonstrative Ablehnung der Konstantinischen Schenkung (D O III 389). Als servus Jesu Christi pilgerte O. im Dez. 999 von Rom aus nach Gnesen an das Grab Adalberts von Prag. Die Stadt wurde zum Erzbistum erhoben (Febr. 1000), die selbständige Kirchenorganisation Polens begründet. Mit dem poln. Hzg. →Boleslaw Chrobry als wichtigem Partner gegen die Elbslaven schloß O. ein Freundschaftsbündnis und soll ihm seine Krone aufgesetzt haben; während unklar ist, ob O. eine Königserhebung des Polen (Fried, 1989) oder seine Ehrung als amicus (Althoff, 1996) beabsichtigte, war ein Jahr später mit der Erhebung Grans zum Erzbistum auch die Begründung des ungar. Königtums verbunden. Daß sich O. später auch servus apostolorum nannte (zuerst in D O III 390), zeigt die Bedeutung, die er der Glaubensverbreitung als Teil seiner kaiserl. Herrschaftsaufgabe zumaß. Nach der Rückkehr aus Gnesen ließ O. in Aachen – Wohl zur Vorbereitung eines Heiligenkults – das Grab Karls d. Gr. öffnen (Pfingsten 1000); seine schon zuvor belegte Sorge für die Karlsmemoria und die Begünstigung Aachens können auf eine frühe Entscheidung O.s für die Pfalzkapelle als seine spätere Grablege deuten (Hehl, 1997; anders Ehlers, 1997). Seit August 1000 wieder in Rom, wurde O. mit Silvester II. im Februar 1001 aus der Stadt vertrieben. Eine versuchte Rückeroberung war erfolglos; vor dem Eintreffen weiterer Verstärkung starb O. – wohl an der Malaria. Sein Kanzler, Ebf. Heribert von Köln, geleitete den Leichnam über die Alpen nach Aachen.
Der frühe Tod mitten in einer Phase der Herausforderung seiner Herrschaft erschwert eine angemessene Beurteilung von O.s Person und Politik. Die Umschrift Renovatio Imperii Romanorum auf dem seit 998 verwendeten Bleisiegel aufnehmend, wurde von O.s „Renovatio-Politik“ gesprochen und ihm mit dem „Röm. Erneuerungsgedanken“ (Schramm) eine realitätsferne Politik mit dem Ziel einer festen Residenz in Rom und der Anbindung der östlichen Nachbarländer an das Imperium unterstellt, die das deutsche regnum vernachlässigt habe. Damit werden aber nicht nur die poln. und ungar. Bemühungen um eine selbständige Kirchenorganisation zur einseitigen Aktion des Kaisers gemacht. Auch deutet die zeitlich befristete Verwendung der Renovatio-Formel (28.4.998-30.5.1000) und ihre Ablösung durch das Siegel mit der Aufschrift Aurea Roma (belegt seit Jan. 1001) auf ein begrenzteres Ziel O.s hin: Der Begriff Renovatio erschließt sich aus dem kaiserl. Schutz des Papsttums vor der zum kirchenpolitischen Skandal gewordenen Abhängigkeit vom röm. Adel – ein Ziel, auf das Gerbert und kirchliche Reformkreise eingewirkt haben dürften (Görich, 1993a). Allerdings wird die Renovatio-Devise auch als Formel nur ganz allgemeiner Durchsetzung der Kaiserherrschaft ohne weitergehende Konzeptualisierung gedeutet (Althoff, 1996). Die ältere Annahme, gegen O.s angebliche Vernachlässigung des deutschen Reichsteils habe sich eine deutsche Opposition gebildet, ist ein Zirkelschluß aus vorausgesetzter, aber nicht bewiesener Existenz eines politisch relevanten Zusammengehörigkeitsbewußtseins der „Deutschen“ schon zu jener Zeit und der Deutung einzelner Konflikte unter eben dieser Prämisse; tatsächlich aber waren präziser benennbare Interessengegensätze die Konfliktursache, wie etwa im Streit mit Ebf.Giselher von Magdeburg O.s Ziel, das 981 aufgehobene Bistum Merseburg wiederherzustellen. Die Interpretation der Quellen ist aufgrund ihrer Tendenzen schwierig: Die Chronik Thietmars von Merseburg entstand erst unter dem Eindruck der politischen Wende von O.s Nachfolger Heinrich II. gegenüber Boleslaw Chrobry; und die hagiographische Darstellungsabsicht in den Viten der Heiligen, mit denen O. in Berührung kam (Bernward von Hildesheim, Adalbert von Prag, Nilus von Rossano, Romuald von Camaldoli) macht diese Quellen wenig transparent für ein authentisches Bild des Kaisers, so daß ihre Aussagen über O.s Charakter und Frömmigkeit größte Skepsis verdienen.
Vor dem Hintergrund der damaligen Spielregeln politischer und sozialer Interaktion erscheint O.s Verhalten wenig singulär (Althoff, 1996), wenngleich die Quellendichte sein persönliches Profil vergleichsweise scharf zu umreißen scheint und Züge eines ebenso selbstbewußten wie dem christlichen Glauben seiner Zeit tief verpflichteten Handelns erkennen läßt. Allerdings war die Voraussetzung für O.s Gnesenzug wie auch für seine Präsenz im Süden eine nördlich der Alpen unangefochtene Herrschaft. Sein Nachfolger Heinrich II. dagegen mußte seit 1002 seinen neuen Rang in langwierigen Fehden erst durchsetzen und behaupten. Diese Herausforderung band ihn vorerst an den deutschen Reichsteil, nicht aber seine persönliche Ablehnung der Rompolitik seines Vorgängers oder gar eine breite Opposition dagegen. Auch deshalb ist die traditionelle Beurteilung O.s als visionär und die seines Nachfolgers als realistisch entschieden zu revidieren.
6. Eike von Repgow
Namensvarianten: Eicko de Ribichowe, Heico de Repechowe, Heiko de Ripchowe, Eico de Repechowe, Eico de Ribecowe, Eico de Repchowe, Eike van Repchowe
um 1180 – nach 1233
Verfasser des „Sachsenspiegels“, wahrscheinlich Schöffenbarfreier, Edelfreier bzw. Ministeriale
Eike von Repgow ist der Verfasser des „Sachsenspiegels“, des wirkmächtigsten deutschen Rechtsbuchs des Mittelalters und zugleich einer der frühesten umfassenden Rechtsaufzeichnungen in deutscher Sprache. Entstanden zwischen 1220 und 1235, fand der „Sachsenspiegel“ bis in das frühe 20. Jahrhundert Beachtung und verbreitete sich in Ost- und Mitteldeutschland sowie in enger Verbindung mit dem Stadtrecht von Magdeburg in großen Teilen Ostmitteleuropas.
Herkunft und Biografie
Eikes Familie nannte sich nach dem anhaltischen Dorf Reppichau (heute Ortsteil der Gemeinde Osternienburger Land, Sachsen-Anhalt). Ob Eike dort geboren wurde, ist nicht belegbar; über seine verwandtschaftlichen Verhältnisse ist nichts bekannt. Eike war kein studierter Jurist, doch besaß er, neben den erforderlichen Lese- und Schreibfertigkeiten, Kenntnisse des kirchlichen Rechts und ein reichhaltiges Bibelwissen. Seine Bildung erwarb er wahrscheinlich an einer Kloster- oder Domschule des mitteldeutschen Raums. In Betracht kommen insbesondere die Domschulen Halberstadt und Magdeburg sowie mehrere Klöster des Elbe-Saale-Raums, in denen auch Bibliotheken zur Verfügung standen. Es kann vermutet werden, dass dieser Bildungsweg als Kompensation für ein nicht erlangtes Familiengut aufgrund der Erbfolge eines älteren Bruders von seiner Familie befördert wurde.
Eike erscheint neben der Selbstnennung in seinem „Sachsenspiegel“ („Eike van Repchowe it dede“) zwischen 1209 und 1233 in sechs Urkunden als Zeuge bei Rechtshandlungen auf den Landgerichtsstätten Mettine (bei Zörbig, heute Sachsen-Anhalt), Lippehne (Wüstung bei Raguhn-Jeßnitz, heute Sachsen-Anhalt), Delitzsch bei Leipzig, Grimma bei Leipzig und Salbke (heute Magdeburg-Salbke). Auf der Mettine ist „Eicko de Ribichowe“ 1209 Zeuge der Veräußerung des Schlosses Spören durch die Burggrafen von Giebichenstein an den Bischof von Naumburg. Diese urkundliche Ersterwähnung Eikes ist für den Rückschluss auf sein mutmaßliches Geburtsjahr von Bedeutung: Um als Zeuge an Rechtsakten mitwirken zu können, musste er volljährig sein. Legt man die sehr verbreitete römisch-rechtliche Volljährigkeitsgrenze von 25 Jahren zugrunde, kommt man auf ein Geburtsjahr um 1180.
1215 bezeugt „Heico de Repechowe“ neben anderen Edlen und Ministerialen in Lippehne bei Raguhn ein Rechtsgeschäft des Fürsten von Anhalt zugunsten des Kollegiatstifts Coswig (Anhalt). In Grimma wird „Heiko de Ripchowe“ 1218 als Zeuge in einer Urkunde des Markgrafen Dietrich von Meißen (1162–1221) genannt, mit der eine Güterzuwendung des Markgrafen an das Kloster Altzella bei Nossen bestätigt wird. 1219 findet sich „Eico de Repechowe“ wiederum als Zeuge in einer Urkunde (ohne Ortsangabe) des Fürsten Heinrich I. von Anhalt (ca. 1175–1252), die eine Streitbeilegung mit dem Stift St. Simonis et Judae zu Goslar fixiert. Die nächste Erwähnung des „Eico de Ribecowe“ liegt im Jahr 1224. Eine Urkunde des Landgrafen Ludwig IV. von Thüringen (1200–1227) weist ihn als Zeugen auf der Landgerichtsstätte zu Delitzsch bei der Bestätigung einer Güterzuwendung an das Kloster Altzella aus. Letztmalig erscheint „Eico de Repchowe“ 1233 in Salbke auf der Landgerichtsstätte der Grafschaft Mühlingen, wo er einen Verkauf von Gütern zwischen den Markgrafen Johann I. (ca. 1213–1266) und Otto III. (ca. 1215–1267) von Brandenburg einerseits und dem Kloster Berge bei Magdeburg andererseits bezeugt. Da Eike nach 1233 nicht mehr erwähnt wird und sein „Sachsenspiegel“ sehr wahrscheinlich vor 1235 vollendet war, darf man annehmen, dass er kurze Zeit nach 1233 starb.
Eike gehörte wahrscheinlich dem Stand der Schöffenbarfreien an. In den genannten Urkunden rangiert er uneinheitlich sowohl unter den Edelfreien als auch unter den Ministerialen. Diese Ambivalenz konnte bis heute nicht hinreichend geklärt werden. Eine besondere Beziehung scheint ihn mit dem Grafen Hoyer II. von Falkenstein (vor 1211–nach 1250) verbunden zu haben: Mit diesem erscheint er in zwei der genannten Urkunden. Näheres dazu lässt sich nicht belegen. Nach eigener Aussage übersetzte Eike auf Bitte des Grafen Hoyer II. von Falkenstein seine ursprüngliche lateinische Fassung des „Sachsenspiegels“ ins Deutsche.
Während die Mitwirkung als Zeuge beim Landgericht allein aus dem sozialen und rechtlichen Stand resultierte, erforderte die Anfertigung eines solch umfassenden und umfangreichen Rechtsbuchs, wie es der „Sachsenspiegel“ darstellt, eine solide rechtliche und religiöse Bildung des Verfassers. Neuere Forschungen betonen die Möglichkeit, dass Eike für die Abfassung des „Sachsenspiegels“ die Bibliotheksbestände des Zisterzienserklosters Altzella bei Meißen genutzt habe.
Entstehung und Inhalt des „Sachsenspiegels“
Der Anlass für die Niederschrift des „Sachsenspiegels“ ist nicht bekannt. Einiges spricht dafür, dass die heterogene Präsenz mehrerer Ethnien (Sachsen, Schwaben, Franken) und ihrer Rechte im östlichen Harzraum zur Aufzeichnung des Rechts der Sachsen im Verhältnis zu den anderen Bevölkerungsgruppen führte. Das Neue war die Schriftform des bisherigen Gewohnheitsrechts, womit erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte ein umfassendes Rechtsbuch in deutscher Volkssprache (mittelniederdeutsch/elbostfälisch) entstand.
Der „Sachsenspiegel“ besteht aus zwei Teilen: Landrecht und Lehnrecht. Vorangestellt sind zumeist (d. h. nicht in allen Handschriften) mehrere Vorreden. Von Eike stammen der zweite Teil der Reimvorrede, der Prolog und der Text des Prologs. Das Landrecht enthält Rechtsnormen, die vorwiegend dem heutigen Verfassungs-, Verwaltungs-, Gerichtsverfassungs-, Prozess-, Straf-, Sachen-, Familien- und Erbrecht zuzuordnen sind. Den dominierenden inhaltlichen Schwerpunkt bilden Regeln des dörflichen und bäuerlichen Zusammenlebens. Stadtrecht enthält der „Sachsenspiegel“ nicht. Das Lehnrecht wurde wegen seiner fundamentalen Bedeutung für die mittelalterliche Gesellschaft in einem eigenen umfangreichen Teil dargestellt.
Wohl aufgrund seiner Wirklichkeitsnähe und seiner Relevanz für das Zusammenleben in den dörflichen Siedlungen verbreitete sich der „Sachsenspiegel“ schnell im Heiligen Römischen Reich und darüber hinaus. Er stellt neben dem Mühlhäuser Rechtsbuch das älteste deutsche Rechtsbuch dar und verkörpert einen außerordentlich kraftvollen Beitrag zur Verwissenschaftlichung und Professionalisierung des Rechts im 13. Jahrhundert. Die Urfassung des Textes ist nicht erhalten; die lateinische Vorlage, auf die Eike in seiner Vorrede Bezug nimmt, gilt als verloren. Die ältesten überlieferten handschriftlichen Fragmente des deutschen „Sachsenspiegels“ stammen aus dem 2. Viertel des 13. Jahrhunderts. Der auf uns gekommene Text unterlag mehreren Entwicklungsstufen, deren Textzeugen bestimmten Klassen und Ordnungen zugeordnet werden. Der Ordnung Ia gehören die frühesten Handschriften und Fragmente aus dem 13. Jahrhundert an, die wahrscheinlich auf Eikes Text zurückgehen (erste deutsche Fassung). Die Ordnung Ib (zweite deutsche Fassung) beinhaltet Textvarianten, die noch von Eike selbst, also vor 1234, ergänzt bzw. verändert wurden. Als Texte der Ordnung Ic (dritte deutsche Fassung) werden Handschriften angesehen, die nach Eikes Tod (nach 1233) entstanden sind. Das frühe 15. Jahrhundert brachte die Vulgataform des „Sachsenspiegels“ hervor, die den ersten Drucken des „Sachsenspiegels“ (1474) und den modernen Ausgaben mit der heute üblichen Bücher- und Artikelzählung zugrunde liegt.
Vorbildcharakter und Fortwirkung des „Sachsenspiegels“
Noch im 13. Jahrhundert beeinflusste der „Sachsenspiegel“ ähnliche Rechtsaufzeichnungen, so eine um 1275 wahrscheinlich in Augsburg entstandene und für den süd- und südostdeutschen Raum bedeutende Bearbeitung, die seit 1609 „Schwabenspiegel“ genannt wird. Weitaus größere Verbreitung fand der „Sachsenspiegel“ in Landschaften und Städten der heutigen Staaten Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Litauen, Lettland, Ukraine und Weißrussland, außerdem in westliche Richtung bis in die Grafschaft Holland („Holländischer Sachsenspiegel“) und die Gegend um Köln („Harffer Sachsenspiegel“). Von herausragender rechts- und kulturgeschichtlicher Bedeutung sind die vier Bilderhandschriften des „Sachsenspiegels“, benannt nach ihren Aufbewahrungsorten (Heidelberger [H], Oldenburger [O], Dresdner [D], Wolfenbütteler Bilderhandschrift [W]), die zwischen etwa 1300 und 1375 angefertigt wurden.
Die Fortgeltung des „Sachsenspiegels“ unter den Bedingungen des eindringenden römisch-kanonischen Rechts („gelehrtes Recht“) seit dem 12. Jahrhundert erforderte eine entsprechende Anpassung. Letztere leistete der gelehrte Jurist Johann von Buch (um 1290–um 1356) („Buch’sche Glosse des Sachsenspiegels“, um 1325). Auch das Lehnrecht wurde „glossiert“, doch ist der Verfasser der frühesten Lehnrechtsglossen nicht bekannt.
Teile des „Sachsenspiegels“ galten in verschiedenen Territorien des Heiligen Römischen Reichs und späteren Deutschen Reichs bis zum Inkrafttreten der großen Kodifikationen des 18. Jahrhunderts (Allgemeines Preußisches Landrecht 1794) und 19. Jahrhunderts (Sächsisches Bürgerliches Gesetzbuch 1865; Bürgerliches Gesetzbuch 1900). Das Reichsgericht griff auf ihn noch 1932 in einer Entscheidung zurück. In der Ukraine galt er in Verbindung mit dem Magdeburger Stadtrecht in bearbeiteter Form bis 1840/42. Im 20. Jahrhundert beeinflusste er das Zivilgesetzbuch der Republik Lettland von 1937. Die frühere Annahme, Eike von Repgow sei auch der Verfasser der „Sächsischen Weltchronik“ gewesen, wurde in den 1980er Jahren weitestgehend widerlegt.
7. Gottfried von Straßburg
G. gehört zu den nicht wenigen Dichtern deutscher Sprache im Mittelalter, deren Persönlichkeit sich einer biographischen Darstellung entzieht, weil historische Überlieferung ihr versagt blieb und die indirekte Erschließung der Person aus dem Werk an diesem zu scheitern verurteilt scheint. Die Aufgabe verliert deshalb nicht an historischem und literaturgeschichtlichem Reiz. Denn über den literarischen wie geistesgeschichtlichen Rang des Werks, das G.s Ruhm begründet, durch das ganze deutsche Mittelalter genährt und seit der Wiedergewinnung des Mittelalters|neu gereift hat, des „Tristan“, ist man sich heute mehr denn je einig, gerade bei kaum mehr aufzulösenden Kontroversen über seinen Sinn.
Das Zeugnis, das Chroniken, Urkunden, ja bloße Zeugenlisten für Literaten deutscher Sprache im Mittelalter nur dann gewähren, wenn sie mit der schriftlich-lateinisch geführten Verwaltung irgendwie, haupt- oder nebenberuflich oder auch nur am Rande wie →Walther von der Vogelweide, in Berührung kamen, schweigt über G. völlig. Es mag das auch am Verlust ihn betreffender Archive liegen. Auf keinen Fall aber gehört er zu der Art von Dichtern deutscher Sprache, deren Hauptberuf sie, als Geistliche wie →Ezzo von Bamberg oder als Hofbeamte wie etwa Friedrich von Hausen, ins Licht der Chroniken und Urkunden rückte. Einzig dichtende Nachfolger geben Zeugnis von ihm, und das zeigt, daß er, wie Hartmann von Aue, Wolfram von Eschenbach und andere Dichter im Hochmittelalter, sich einen rein literarischen Namen schuf, analog zu den in der lateinischen Schriftkultur, getragen von Klöstern, Domschulen und Universitäten, verfestigten Namen bedeutender „literati“. G.s Ruhm mag sogar, mehr als der seiner Zeitgenossen, von einem direkten Abglanz solcher „Literatur“ in die Welt höfischer deutscher Dichtung genährt worden sein. Ein einziges Werk macht seinen Ruhm aus, ein Torso sogar, abgebrochen bei 19 548 Versen: die Erzählung in vierhebigen Reimpaaren von Tristan und Isolt. Ob auch ein Spruch vom „Gläsernen Glück“ G.gehört, den die große Heidelberger Liederhandschrift unter dem Namen Ulrichs von Lichtenstein überliefert, den der Dichter, Literaturkenner und G.-Verehrer Rudolf von Ems aber ihm zuschreibt („Alexander“ 20 621 ff.), bleibt unerheblich – so interessant das Thema für das Bild des Tristan-Dichters sein könnte. Was Liederhandschriften mit seinem Namen bezeichnen, Strophen von Minne, der Jungfrau Maria, von Armut, ist mit Sicherheit unecht und spät, von seinem Ruhm angelockt.
Den Tristan-Dichter aber nennen die Nachfahren, auch die zwei Fortsetzer seines Torsos, Ulrich von Türheim um 1230 und Heinrich von Freiberg um 1290, als „meister Gottfried von Straßburg“. Da auch die Frühüberlieferung des „Tristan“ bis zu der ältesten (Münchener) der rund 25 erhaltenen Handschriften und Fragmente durch Friedrich Ranke mit guten Gründen in Straßburg, vielleicht bei dem „notarius burgensium“ „meister Hesse“, lokalisiert wird, dürfen wir die Bischofstadt zum Herkunftsnamen hinzu auch als Wirkungsstätte G.s annehmen. Doch bleibt es beim Namen. Ohne Spur von seinem Umkreis, von Tätigkeit, Stellung, Amt, ohne zeitgenössische Hinweise auf Pflege und Funktion deutscher Literatur in Straßburg am Bischofshof, bei der Stadt oder beim Adel, wissen wir von G.s Wirkungskreis auch in literarischer Hinsicht weit weniger als von Heinrich von Veldeke, Wolfram von Eschenbach, →Walther von der Vogelweide, Morungen, Reimar am Thüringer Hof oder in Wien, fast so wenig wie von Hartmann von Aue, wo der Ortsname überhaupt nicht weiterhilft. Das ändert zwar nichts an dem dichten Netz deutsch-literarischer Beziehungen und Auseinandersetzungen, in denen gerade G. selbst sich sieht (siehe unten). Aber es zeigt, daß auch diese so selbstbewußte ritterliche Klassik über keinen festen Sitz im Leben verfügte, ja gerade – wie hohe Dichtung aller Zeiten – aus diesem Mangel einen Teil ihrer Thematik bezog, soziologisch am sichtbarsten bei dem Sänger →Walther von der Vogelweide, thematisch auch bei den Epikern Wolfram von Eschenbach („schildes ambet ist min art“ – gegen die „Literaten“ gesagt) und G. (Ausgeliefertsein der absoluten Minne in der Gesellschaft).
Der Titel „meister“, den die Nachfahren G. beilegen, schwebt in seiner Bedeutung zwischen den Extremen einerseits des gelehrten Klerikers, des lateinischen „magister“, womöglich an den Schulen in Paris gebildet, andererseits des epigonischen deutschen „Meisters“ im Sinn der Meistersinger des 14. und 15. Jahrhunderts. Man wird am ehesten an die Bedeutung anknüpfen können, die G. selbst in der „Literaturstelle“ seines „Tristan“ (4589-4960) dem Wort beilegt anläßlich Heinrichs von Veldeke (4736): „meister“ der hochmittelalterlichen literarischen Kunst von Sinn und Form, an griechischer Dichtungsmythologie gemessen, angewandt auf Erzähler wie Veldeke und Hartmann von Aue, mit einem Gegenbild, das wohl Wolfram von Eschenbach meint. Über seinen Stand ist damit zunächst nichts gesagt. Nur aus dem Fehlen eines Adelstitels schließt man, wohl mit Recht, daß G. nicht zum Ritterstand gehörte. Wes Standes er dann war, läßt sich auch aus inneren Gründen, aus der sachlichen oder stilistischen Besonderheit seiner Erzählung, nicht mit Sicherheit kombinieren.
Damit sind wir schon aus dem literarischen Echo auf G.s Werk in seine eigenen Selbstaussagen in diesem Werk, dem „Tristan“, hineingeglitten. Sie fast allein müssen einstehen für unser Bild von ihm. Aber sie sind von ihm selbst, wohl bewußt, so verschlüsselt worden, daß sie bis heute unlösbaren Rätseln gleichen. Das gilt schon vom künstlichsten Teil dieser Selbstaussage. Der Prolog zum „Tristan“, der kunst- und moralphilosophisch mit den Versen beginnt:
Gedaehte man ir ze guote niht,
von den der werlde guot geschiht,
so waerez allez alse niht,
was guotes in der werlde geschiht –
dieser Prolog ist durch zehn gleichgebaute „Strophen“ hindurch mit dem Akrostichon G DIETERICH geschmückt. Dieterich dürfte der Name des Gönners oder Auftraggebers sein, dem damit das Werk gewidmet wird – wir können ihn nicht identifizieren; G mag für Gottfried stehen, aber auch für den Titel „Graf“ des Gönners. Von der 11. und letzten „Strophe“ des Prologs an ziehen sich durch das Werk, auf charakteristische Gliederungsstellen verteilt (Anfang und Ende der folgenden Vorrede, Tristans Geburt Ende, Schwertleite Ende, Minnetrankszene Ende), ebenso gebaute „Strophen“, die mit ihrer Umgebung weitere Akrosticha entfalten. Da G. sie offensichtlich in der Fortsetzung des abgebrochenen Werks oder bei einer späteren Überarbeitung zu Ende zu führen gedachte, sind sie nicht mit Sicherheit aufzulösen. Doch die, gemäß dem Thema des Werks (130) vielfach ineinander verschlungenen, Namen TRIS(tan) und ISOL(…) sind deutlich.
Über seine Person, seinen Beruf, seine Umgebung macht G., anders als die Epiker Hartmann von Aue, Wolfram von Eschenbach oder gar der Sänger →Walther von der Vogelweide, keinerlei Aussagen oder Anspielungen, weder im Prolog noch im Lauf der Erzählung, so freigiebig er sonst mit dem „ich“ der Selbstaussage umgeht. Vielleicht hätte er sich im Epilog enthüllt, wenn er das Werk zu Ende geführt hätte, wie es sein Nachfolger Rudolf von Ems in seinem Erstling, dem „Guten Gerhard“, tut. Warum G.s Tristan abbricht, mitten in der Exposition eines dritten Teils mit ganz neuer Konstellation (siehe unten), sagen seine Fortsetzer eindeutig: der Tod hat ihm die Feder aus der Hand genommen. Wir haben mehr Beispiele solcher Abbrüche, etwa die Kaiserchronik oder den Perceval des Chrétien de Troyes oder Wolframs Willehalm, deren Umstände wir ohne näheren Einblick in Tempo und Arbeitsweise der literarischen Produktion im Mittelalter, vor allem in den Volkssprachen, schwer nachvollziehen können. Man hat auch mehrfach daran gedacht, G. habe freiwillig sein Werk liegen lassen, sei es wegen einer Sinneswandlung, sei es, weil die von der Vorlage gegebene Fortsetzung nach seinem Sinn nicht zu gestalten war und er lieber den Torso als Ganzheit seiner Aussage stehen ließ. Doch eben die Auslegung dieses Sinns bleibt für uns so fraglich, daß daraus nicht wohl ein solches Argument gezogen werden darf; und die traditionelle Art literarischer Quellenbenutzung wie die überlieferte Gestalt des Torsos (die unvollendeten Akrosticha zum Beispiel) sprechen dagegen.
Da uns weder von außen noch in G.s Werk eine Spur absoluter Chronologie gewährt wird, sind wir auf die relative Chronologie angewiesen. Da ist nun G.selbst mit Aussagen recht freimütig, zumindest in der schon erwähnten Literaturschau, einer Beurteilung zeitgenössischer Konkurrenten um den Dichterlorbeer. Den Epiker Heinrich von Veldeke und den Minnesänger Reimar, den er aber nur als „die Nachtigall von Hagenau“ anführt, beklagt er als Tote; Hartmann von Aue, der Freiherr Bligger aus dem oberrheinischen Neckarsteinach und →Walther von der Vogelweide leben ihm noch. Wieweit gerade diese Namen durch landschaftliche Nähe (Bligger! Reimar, Hartmann?), womöglich durch engere literarische und sogar persönliche Beziehungen für ihn nahelagen, entzieht sich unserem Wissen. Jedenfalls sind die genannten Epiker und Minnesänger – außer Bligger, sofern die Überlieferung recht hat – zugleich die bedeutendsten der Zeit auch nach unserem Bild. Es fehlte da höchstens der thüringische Minnesänger Heinrich von Morungen; aber da G.auch keinen der älteren oberrheinischen Minnesänger nennt, mag das an seiner bewußten Abgrenzung von dieser Gattung liegen, und Reimar und Walther allein wären dann am ehesten aufgrund persönlicher Beziehungen und als besondere Konkurrenten in ihrem Fach genannt. Es ergibt sich so nur ein allgemeinstes Datum: circa 1200 bis circa 1210, weil auch für die Genannten die absolute Chronologie nicht mehr hergibt und die relative kontrovers blieb.
Nicht genannt, aber mit Sicherheit gemeint – vielleicht ist die ganze „Literaturschau“ darauf zugeschnitten –, und zwar mit einem erschreckenden Ausmaß von literarischer Kritik, ja persönlicher Feindschaft, ist in den Versen 4637-90 der Zeitgenosse, der auch für uns als Epiker zwar gegensätzlich, aber nach Wert und Sinn seines Werkes ebenbürtig um die Dichterkrone seiner Zeit ringt: Wolfram von Eschenbach. Es ist einigermaßen wahrscheinlich, daß auch er an verschiedenen Stellen seiner Werke (vor allem „Willehalm“ 4, 19 ff., vielleicht im „Parzival“ 114, 5 ff. und andere) G. angreift oder ihm entgegnet. Grund und Art dieser Konkurrenz um alles, um Sinn und Form ritterlich höfischer Erzählung, sind sicherlich schon aus der völlig entgegengesetzten Art und Tendenz in beider Lebenswerk abzulesen: bei Wolfram mythisch oder leidensselig religiöse Überhöhung der ritterlichen Aventiure und Minne, sehr persönlicher und fast barocker Stil – bei G. absolute, aber irdisch realistische Steigerung der Aventiure und Minne, höchste geschmeidige und rhetorisch gesättigte Sprachmelodie. Aber alle Einzelheiten der Auseinandersetzung und damit auch ihre Chronologie bleiben, trotz darauf verwendeten großen Scharfsinns gerade in unseren Tagen, doch ganz unsicher.
Hier sind wir mitten in G.s Werk. Aber gerade da, so scheint es, versagt er sich uns am gründlichsten. Das Urteil der Forscher und Liebhaber schwankt zwar nicht mehr zwischen Dégout über die ehebrecherische, sinnliche, wollüstig aufgeputzte Geschichte - und ihrer rein ästhetischen Bewunderung. Über G.s künstlerische Vollendung und gedankliche Kraft gibt es heute nur eine Stimme, und es bedarf auch nicht mehr Richard Wagners, um G.s Tristanliebe ein überzeitliches Echo zu erwecken. Aber ihr geistiger Ort und ihr Ziel, und damit auch das Herzblut des Dichters, das er nach eigener Aussage eben dahinein verströmt hat, das scheint noch uns so unfaßbar, wie schon im Mittelalter auch für seine Bewunderer und Nachahmer. Tristans Lebensweg ist der Weg, durch Tapferkeit, Bildung, musikalisches Künstlertum und List geführt ins Recht auf ihren Besitz, zu „der minnen vederspil“ Isolt; die Vereinigung durch den Zufall des Zaubergifts, des Minnetranks, begründet ihre Liebeseinheit gegen Recht und Sitte, die sowohl ehebrecherisch unter den Augen des Königs Marke und seines Hofs, wie dann (das hat G. nicht mehr zu Ende gedichtet) durch die räumliche Ferne und die bittersüße Ehe Tristans mit Isolde Weißhand hindurch zum Liebestod leitet. Diese Geschichte keltischen Ursprungs, schon in den (nur aus Bruchstücken zu erschließenden) französischen Vorstufen von unheimlicher, sowohl archaischer wie fast thesenhaft programmatischer Stoffgewalt, wird von G., nach der psychologisch durchweg verfeinerten französischen Fassung des Thomas von Britannien (von der uns auch nur Teile erhalten sind, und zwar gerade aus dem bei G. fehlenden Schluß), weitergetrieben zur konsequentesten Einheit von Stoff, Sinn und Form. Daß sie durchzogen ist von der Melodie von Liebe und Tod, daß sie die Liebe gestaltet zugleich als dämonische Naturmacht auf Leben und Tod wie als höchsten Anruf zur Persönlichkeitsgestaltung „edeler herzen“ in Lust und Leid, im Leben und über den Tod hinaus, darüber gibt es keine Diskussion. Wo aber steht der Dichter?
Man kann, um noch einmal von außen zu beginnen, aus seinem Werk, sofern man seine Vorlage und auch sein Abweichen von ihr berücksichtigt, auf Tatsachen seiner Bildung und seiner Einstellung schließen: 1. eine bewußte literarische Rhetorik sowohl aus deutscher wie aus gründlicher französischer Literaturkenntnis wie sicher auch aus lateinischer Bildung bis hin zum griechischen Dichtermythos, von dem er aber seine allegorisch mittelalterliche Sinngebung ebenso bewußt abhebt – 2. eine bewußt ausgespielte Kenntnis ritterlich höfischer Jagd-, Kampf- und Gesellschaftsregeln (mit einem besonderen Blick für Fremdes, Fernes), die er aber ebenso souverän schildern wie beiseitelegen kann – 3. ein besonderes Interesse für Rechtsfälle, mit mittelalterlich geschichtlicher Vertiefung in die Römersage, getrieben bis zur Problematik des Gottesgerichts im Zweikampf (Tristan-Morolt) oder mit dem glühenden Eisen (Isolt), eine Problematik, die er mit dem berüchtigten Wort vom „vil tugendhaften Christ“, der als Helfer beim „gelüppeten“ Eid Isolts zur Abschwörung des Ehebruchs „wintschaffen als ein ermel ist“ (15736), vielleicht häretisch, vielleicht ironisch, vielleicht tragisch (noch hat es niemand ergründet) auf die Spitze treibt – 4. eine immer bereite sententiöse Kommentierung kleiner und großer Dinge, die das menschliche Herz vor allem nüchtern bloßlegt, aber nirgends höchste Forderungen preisgibt – und schließlich 5. in einer Reihe von langen Exkursen ebenso nüchterne und meist trübe Zeitklagen als „laus temporis acti“, Lob einer Idealwelt reiner Werte, an der G.s Herz und Verstand sich entzündet, die auch in der Minnegrotte (16679-17274) durch allegorische Tempel- und Natur- und Liebes-Unio-Deutung zur Gestalt wird. Das Bild der Bildung G.s, das sich so ergibt, zeigt im gelehrten und souveränen Dichter und Literaten auch den tiefblickenden Psychologen und das edle, ans Absolute verlorene Herz. Nur – an welche Zeitlage, an welche geschichtlichen Umstände anzuschließen? Steht er direkt im Strom bernhardischer Mystik, oder in der schon und gerade in Straßburg beginnenden religiös-mystischen Bewegung „freier Geister“, oder gar in Zusammenhang mit häretischer, neudualistisch-katharischer Apostasie? Oder steigert er, den Dualismus zwischen Welt der „edeln Herzen“ und Welt der „Vielen“ zwar ins Tragische vertiefend, doch nur die bei Chrétien de Troyes und Hartmann von Aue entwickelte neue Ethik von Rittertum und Minne ins Absolute (ähnlich wie es etwa lateinisch scholastisch – und am Ende mit der vom Geistlichen zu erwartenden revocatio! – für|die Minne als gesellschaftliche Institution in „De Amore“ von Andreas Capellanus geschah)? Werden dann auch von ihm Grundelemente christlicher Persönlichkeitsethik, vor allem der mystische Gedanke der absoluten Hingabe, aber in nur formaler Analogie, aus weltlicher Liebes-Unio entwickelt? Oder sieht er, bei allerfeinstem Blick für solche Hingabe, sie doch schon mit den Augen des skeptischen Weisen an, dem Liebesleid und Liebestod als Sold für Liebeslust gelten? Diese, hier nur anzudeutenden Fragen spalten gerade heute die germanistische Forschung und scheinen einer Lösung ferner denn je. Dabei betreffen sie ja nicht nur den geschichtlichen Hintergrund, dessen Kenntnis zwar historisch wichtig ist, sondern den innersten Zusammenhang zwischen Dichter und Werk und damit, gerade hier, angesichts unserer Ferne vom Mittelalter, den Kern und überzeitlichen Sinn des Werks.
Eine Entscheidung ist an dieser Stelle nicht zu treffen. Es muß genügen, die Persönlichkeit des großen deutschen Dichters G. so zu sehen, daß zwar künstlerischer Reichtum und Tiefe des Liebesproblems, daß sogar allgemeine literarische Zeitstelle und überzeitlicher Wert zu greifen sind, ohne daß die letzte Schicht von Persönlichkeit und Werk enthüllt werden kann. Für ihre Erkenntnis mag vielleicht eine Seite gerade des mittelalterlichen Werks und Menschen noch fruchtbarer werden, als es bisher geschehen ist: die Kraft des Stoffes, die schon in den einzelnen Motiven, zwischen Schwankhaftem und Tragischem, zwischen hart Archaischem und psychologisch Modernem schwebend, viele Schichten der unerschöpflichen Liebe schier unauflöslich verdichtet und in einer älteren französischen Gestaltung, greifbar bei Gottfrieds deutschem Vorläufer →Eilhart von Oberg, schon einmal hohe symbolkräftige Einheit erreicht haben muß. G. war, wie er selbst betont, zuallererst von diesem besonderen Stoff fasziniert und fand, nach langem Suchen, dann die seiner Deutung gemäße Vorlage (130–166). Vieles, was uns heute dunkel oder unverständlich an seiner Persönlichkeit bleiben muß, läßt sich ja nicht historisch, psychologisch, literarhistorisch auflösen. Es steckt mit seinen Wurzeln im Überpersönlichen, im Stoff mit seinen breiten und tiefen Anklängen, Gefühls- und Erlebnisschichten. Wer sie zu neuem Leben wecken könnte, käme auch an die von der Geschichte unbeleuchtete Seite der Persönlichkeit G.s näher heran.
8. Johannes Gutenberg
Über G.s Leben und Persönlichkeit gibt es nur wenige stichhaltige Nachrichten. Sein Name „Henchin zu Gudenberg“ wird zum ersten Male in einer Mainzer Urkunde vom 28.3.1430 genannt, die einen Streit zwischen Patriziern und Zünften abschloß. In ihr wird dem etwas mehr als 30jährigen die Rückkehr in seine Vaterstadt gestattet, die er aus politischen Gründen verlassen hatte. Er scheint von dieser Erlaubnis keinen Gebrauch gemacht zu haben. Von Frühjahr 1434 bis Frühjahr 1444 ist er als „Johannes Gensfleisch zum Gutenberg aus Mainz“ in Straßburg nachweisbar, wo er sowohl in den Listen der|Patrizier als auch in denen der Goldschmiedemeister sowie in Gerichts- und Steuerakten wiederholt verzeichnet ist. Seine Wohnung hatte er in der Vorstadt Sankt Arbogast. Hier betrieb er eine Goldschmiedewerkstatt, unterstützt von dem Fachgesellen Dünne und dem Diener Beildeck. Da die Stadt Mainz dem hartnäckig in der Verbannung Bleibenden die ihm schuldigen Leibrenten sperrte, ließ G. im Frühjahr 1434 den nach Straßburg gekommenen Mainzer Stadtschreiber Nicolaus verhaften und schwören, die rückständigen Renten, die inzwischen auf 310 Gulden angestiegen waren, aus eigener Tasche zu zahlen. Er gab aber sein lebendiges Faustpfand wieder frei, als die Stadt Mainz sich anschickte, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
G. wurde niemals Straßburger Bürger, obwohl er dies durch eine Heirat mit der Straßburger Patriziertochter Ennelin zu der Iserin Türe ohne weiteres hätte werden können. Ja er ließ sich sogar 1436 von ihr vor dem geistlichen Gericht wegen Bruch des Eheversprechens verklagen. Dieser Prozeß zog sich bis Mitte 1437 hin; sein Urteil ist unbekannt. Soviel dürfte aber sicher sein, daß G. die Klägerin nicht heiratete. Im Frühjahr 1444 verließ G. Straßburg für immer.
G.s Rückkehr nach Mainz wird zuerst am 17.10.1448 urkundlich bezeugt. Damals war er schon etwa 50 Jahre alt. Nach Eroberung der Stadt Mainz am 28.10.1462 konfiszierte der neue EB Adolf von Nassau auch den Hof zum Gutenberg. Somit ist es sicher, daß auch dessen erblicher Eigentümer G. am 29.10.1462 mit 800 anderen Mainzern aus der Stadt verjagt wurde. Aber am 14.1.1465 nahm derselbe EB Adolf den nach Mainz zurückgekehrten G. zu seinem Hofmanne an, versprach ihm, die Hofkleidung und die Leibesnahrung (jährlich 20 Malter Korn und 2 Fuder Wein) kostenfrei nach Mainz zu liefern, und befreite ihn von Diensten und Abgaben, die die anderen Bewohner dieser Stadt zu leisten hatten. Also sollte und wollte der etwa 66jährige G. den Rest seines Lebens in Mainz verbringen. In dieser seiner Vaterstadt ist G. etwa 70jährig und vielleicht erblindet 1468 gestorben. Dies bezeugt der Kapitular des Mainzer Viktorstiftes Leonhard Mengoss circa 1470.
Etwa Mittsommer 1438 gründete G. mit den drei Straßburger Bürgern Hans Riffe, →Andreas Heilmann und →Andreas Dritzehn eine Geschäftsgemeinschaft zur Ausnutzung einer von ihm erfundenen Kunst, die selbst den Erben der Teilhaber geheim bleiben sollte. G. sollte die Hälfte, Riffe ein Viertel und die beiden anderen (trotz Einlage von je 125 Gulden) nur ein Achtel des Gewinns erhalten. Nun starb aber Dritzehn schon zu Weihnachten 1438. Seine Brüder verlangten Aufnahme in G.s Geheimunternehmen und strengten dafür einen Prozeß an, der durch Urteil des Straßburger Rates vom 12.12.1439 unter Abweisung der Klage abgeschlossen wurde. Aus dem erhaltenen Urteil und den großenteils erhaltenen Zeugenprotokollen geht hervor, daß wiederholt Blei angekauft und „Formen“ hergestellt wurden, daß der Drechsler Conrad Saspach für G. eine Presse mit Geheimteilen baute, die von Dritzehn, in dessen Haus sie stand, fleißig bedient wurde, daß G. am Weihnachtstage 1438 bei Dritzehn und bei Heilmann „Formen“ abholen ließ, die er einschmolz, und daß der Goldschmiedegeselle Hans Dünne unter Zeugeneid erklärte, von G. seit 3 Jahren 100 Gulden Lohn erhalten zu haben, „allein für das, was zum Drucken gehört“.
Die Genossen hofften, schon für 1439 hohen Gewinn zu erzielen. Aber bis zum heutigen Tag ist nicht das geringste Bruchstück eines typographischen Druckes aufgefunden worden, das bis in die Zeit des Aufenthalts G.s in Straßburg zurückreicht. – Aus dem Original eines in der Universitätsbibliothek Göttingen erhaltenen Mainzer Notariatsakts vom 6.11.1455 geht hervor, daß G. in Mainz etwa Anfang 1450 dem Mainzer Geldmakler Johannes Fust für geliehenes Geld anzufertigendes Werkgerät verpfändete und diesen etwa 1452 gegen weitere Geldeinlagen zum Teilhaber an dem „Werk der Bücher“ machte. Mitte 1455 klagte Fust das zur Verfügung gestellte Geld ein. Er scheint jedoch nicht mehr erhalten zu haben, als die ihm verpfändeten Teile der Werkstatt G.s, mit denen er und sein Gehilfe Peter Schöffer ein erfolgreiches Druckereiunternehmen betrieben.
1438 mußten die beiden Genossen G.s (Dritzehn und Heilmann) in dessen Geheimkunst je 125 Gulden zeichnen. Darüber hinaus behaupteten die Erben Dritzehns, ihr Bruder habe weitere erhebliche Summen (zwischen 300 und 500 Gulden) an das Werk G.s verwandt. Außerdem wurden weitere Kapitalien von verschiedenen Geldgebern geliehen. Obwohl die Genossen baldigen hohen Gewinn erhofften, scheint dieser gänzlich ausgeblieben zu sein. Denn G.mußte 1442 beim Straßburger Thomasstift¶ einen persönlichen Kredit von 80 Pfund zu 5% in Anspruch nehmen. Die Zinsen wurden bis 1458 bezahlt, kamen aber später auch durch ein Urteil des kaiserlichen Hofgerichts nicht mehr ein. Das Kapital wurde nie zurückgezahlt und 1473 als uneinbringlich abgebucht; damals war G. schon 5 Jahre tot.
Nach Mainz zurückgekehrt, lieh G. unter Bürgschaft seines Verwandten Arnold Gelthuss 150 Gulden. Ob er die Zinsen (6%) je zahlte, ist unbekannt; das Kapital hat er nie zurückbezahlt. Denn es stand 1503 (also 35 Jahre nach seinem Tod) noch offen.
1449/50 lieh G. von dem Mainzer Geldmakler Johannes Fust 800 Gulden gegen 5%ige Verzinsung. Laut mündlicher Vereinbarung brauchte er die Zinsen nicht zu bezahlen. Etwa 1452 wurde Fust durch eine weitere Zahlung von 800 Gulden Teilhaber G.s. 1455 klagte Fust sein Geld mit Zinsen und Zinseszinsen in Höhe von 2026 Gulden ein. Es ist zweifelhaft, ob Fust auch nur einen Teil in bar erhielt. Jedoch scheint ihm der verpfändete Teil der Druckerei G.s zugefallen zu sein, den Fust und Schöffer gewinnbringend weiterführten.
Vor der Mitte des 15. Jahrhunderts n. Chr. wurde das Wissen der Menschheit fast ausschließlich durch Schreiber in Einzelexemplaren nur lückenhaft und ungenügend überliefert. Seit dem 5. Jahrhundert n. Chr. druckten die Chinesen und seit etwa 1420 auch die Europäer Texte von ausgeschnittenen Holztafeln. Diese Technik hat ebensowenig auf G.s Erfindung eingewirkt wie das Abdrucken von Typen aus Ton bei den Chinesen um 1050 und von gegossenen Kupfertypen bei den Koreanern (um 1300). Die Druckkunst, die die Welt eroberte, wird G. verdankt. Seine Erfindung besteht darin, daß er die Buchstaben des Alphabets spiegelverkehrt in Stahl ausstichelte, sie dann in Kupferblöckchen einschlug, in die so entstandene Matrize Blei eingoß, wodurch nach dem schnellen Erkalten des Bleis harte spiegelverkehrte Schriftzeichen entstanden, die nach Einfärben beim Abdrucken auf Papier direkt lesbare Buchstaben erscheinen lassen.
Die Technik, in das Eisen oder Kupfer der Münz- und Siegelstempel stählerne Buchstabenpunzen einzuschlagen, war den Goldschmieden längst bekannt. G. benutzte sie aber für einen neuen wichtigen Zweck. Auch die von G. neu geschaffene Druckpresse sowie die neue ausgezeichnete Druckerschwärze waren Weiterentwicklungen. Aber eine Erfindung G.s war absolut neu, nämlich das kleine Instrument, das es ermöglichte, die Typen aus Metallmatrizen nicht nur schnell und massenweise, sondern auch mit größter Präzision so zu gießen, daß sie glatt zu ganzen Seiten zusammengefügt werden konnen und in den Buchstabenköpfen eine Ebene bildeten, bei der alle Buchstaben beim Einfärben gleich viel Farbe erhielten und alle gleich gut auf Papier abgedruckt werden konnten.
Die Größe der Erfindung G.s besteht nicht in ihrer verhältnismäßig einfachen Technik, sondern in ihrer weltweiten Auswirkung; denn nun konnten die Bücher massenweise hergestellt und in alle Welt verbreitet werden. Dadurch wurde das bisherige und künftige Wissen der Menschheit erhalten, unverlierbar und unzerstörbar gemacht und konnte fortzeugend immer neue kulturelle und zivilisatorische Leistungen hervorbringen.
Obwohl G. in keinem einzigen seiner Drucke seinen Namen nannte, können wir ihm doch mit großer Sicherheit die ersten Drucke folgender Typengattungen zuschreiben:
1. Donat- und Kalendertype, die von Jahr zu Jahr verbessert wurde. Mit ihr wurden gedruckt:
a) das deutsche Gedicht vom Weltgericht (etwa 28 Druckseiten, in einem handgroßen zweiseitig bedruckten Originalfragment auf Papier im Gutenberg-Museum zu Mainz erhalten). Es gilt als der älteste typographische Druck der Welt; b) 24 Ausgaben der lateinischen Schulgrammatik des Donatus (je 28 Seiten, von allen nur Bruchstücke erhalten); c) mehrere Kalender (2-3 in Plakat- und einer in Buchform, letzterer vollständig erhalten in München, Bayerische Staatsbibliothek); d) eine deutsche Übersetzung der Türkenbulle des Papstes Calixtus III. (vollständig erhalten in der ehemals Preußischen Staatsbibliothek Berlin); e) ein Provinciale Romanum (1939 fast vollständig in Kiew aufgefunden). In der vollkommensten Form dieser Urtype G.s wurde gegen 1460 wohl von seinen Schülern in Bamberg die 36zeilige Bibel gedruckt, die die 42zeilige Bibel als Druckvorlage benutzten.
2. Die Type der 42zeiligen Bibel. Etwa 1450/52 schuf sich G. (mit Fustens Geld) eine etwas kleinere und elegantere Type in 299 verschiedenen Zeichen und druckte mit ihnen 1452-55 das gewaltige Werk der lateinischen Bibel, die 1282 Folioseiten oder 2564 Spalten zu je 42 Zeilen zählt. Dieses erste größere gedruckte Buch ist das Meisterwerk der Buchdruckerkunst aller Zeiten; denn es ist in seiner unvergänglichen Schönheit und Ebenmäßigkeit von keinem anderen Druckwerk wieder erreicht oder gar übertroffen worden. In der 42zeiligen Bibel zeigte G., daß er nicht nur ein erfindungsreicher Techniker, sondern auch ein gottbegnadeter Künstler war. Von der 42zeiligen Bibel wurden etwa 150 auf Papier und etwa 30 auf Pergament hergestellt; heute sind noch 47 Exemplare erhalten, davon 12 in Deutschland (Aschaffenburg, Berlin, Frankfurt/M., Fulda, Göttingen, Leipzig, Mainz, München und Trier), 4 davon sind auf Pergament gedruckt. Die 42-|zeilige Bibeltype (mit der G. auch einen Donat und einen liturgischen Psalter druckte) kam Ende 1455 in die Druckerei Fust und Schöffer.
3. Die Typen der Ablaßbriefe. Als 1454 die Druckerei G.s den Auftrag erhielt, die Urkunden über den Türkenablaß in einer Massenauflage (der ersten der Welt) herzustellen, wurde eine neue, viel kleinere, gerundete Type in zwei voneinander abweichenden Formen hergestellt, für einen 30zeiligen und für einen 31zeiligen Ablaßbrief. Manche Gutenbergforscher glauben, daß schon damals in Mainz zwei Druckereien tätig gewesen seien, von denen jede eine der beiden Formen herstellte.
4. Die großen und kleinen Psaltertypen. Am 14.8.1457 erschien unter den Drucker-Verlegernamen Fust und Schöffer in Mainz ein in drei Farben gedrucktes Psalterium. Die fast 500 Schriftzeichen dürften noch von G. geschaffen sein, der wohl auch das erste Drittel des Satzes und Druckes überwachte. Ob das in der kleinen Psaltertype hergestellte Missale speciale schon vorher von G. gedruckt wurde, ist durch die neuere Wasserzeichenforschung zweifelhaft gemacht worden.
5. Die Catholicontype. Das 1460 in Mainz in der bisher kleinsten Type gedruckte umfangreiche Catholicon, das vielfach G. zugeschrieben wird, ist ziemlich sicher aus der Druckerei Fust und Schöffer hervorgegangen.
Als früheste Zeugen für G.s Erfinderschaft seien genannt: König Karl VII. von Frankreich (4.10.1458); Mainzer Chronik, 1462; G. Fichet in Paris (1471); mehrere Humanisten (1474–1506); Schlußschriften von Frühdrucken (1468–92); Nachruf des Adam Gelthuss (1499); Kölner Chronik, 1499; Gedenkstein Wittigs im Hofe zum Gutenberg (1504); Johann Schöffer (1505). – Die Erfinderehre wurde beansprucht für: →Prokop Waldvogel in Avignon, Johanes Brito in Brügge; Johann Fust und Peter Schöffer (1509), Johann Mentelin in Straßburg (1520), L. J. Coster in Haarlem (1568) und P. Castaldi in Feltre (17. Jahrhundert). Alle diese Ansprüche können widerlegt werden.
9. Friedrich I. Barbarossa
F. wurde, wohl noch 1122, als einziger Sohn jenes zweiten staufischen Schwabenherzogs Friedrich geboren, der 1125 vergeblich nach der Krone strebte. Nachdem König Konrad III. den Fürsten vor seinem Tode nicht seinen 6jährigen Sohn Friedrich, sondern den gleichnamigen Neffen empfohlen hatte, erhoben diesen die Fürsten zu Frankfurt am 5.3.1152 zum König. Am 9.3. wurde er in Aachen von EB Arnold von Köln gekrönt. Der Geschichtschreiber des neuen Königs, sein salisch-babenbergischer Oheim Otto, Bischof von Freising, schreibt den einhelligen Entschluß der Fürsten der tapferen Unermüdlichkeit (virtutes et industria) F.s zu, der, seit dem Tode des Vaters in heimischen Fehden ritterlich geübt, auf dem 2. Kreuzzug kriegerisch bewährt war, aber auch der Tatsache, daß er, Sohn der Judith, Schwester →Heinrichs des Stolzen, sowohl welfischen wie staufischen Blutes, als „Eckstein 2 auseinanderstrebende Wände binden“, nämlich den seit der Wahl Lothars III. (1125) währenden welfisch-staufischen Streit beenden könne. Doch hatte es der Bemühungen vornehmlich von F. selbst sowie von Bischöfen wie Arnold von Köln, Hillin, Erwähltem von Trier, Gebhard von Würzburg und Eberhard von Bamberg, aber auch Abt Wibalds von Stablo bedurft, um die Absicht des Mainzer Erzbischofs Heinrich zu vereiteln, das Königskind wählen zu lassen und sich bis zu dessen Mündigkeit die Regierung zu sichern. So betont der offiziöse Geschichtschreiber die freie Wahl F.s, dem doch als einem Enkel der Salierin Agnes und Urenkel Kaiser →Heinrichs IV. der Erbgedanke ebensogut zu Munde stand. Nachdem es auf dem ersten von F. im Zuge des Reichs-Umrittes gehaltenen Hoftag an Pfingsten in Merseburg wie ein gutes Vorzeichen gewirkt hatte, daß sich der Dänenkönig Sven, im Zusammenhang eines Thronstreites, als Vasall des Reiches bekannte – in verwandter Lage, unter Waldemar, sollte die Lehnbarkeit Dänemarks vom Deutschen Reich 1162 eingeschärft werden – und nachdem es, Zeichen einer neuen Zeit, ebenfalls auf dem Merseburger Hoftag, dem König gelungen war, einer zwiespältigen Wahl gegenüber gegen kirchenrechtliche Bedenken und gegen päpstlichen erst von Anastasius IV. aufgegebenen Protest die Wahl des jungen Bischofs Wichmann von Naumburg zum Erzbischof von Magdeburg durchzusetzen, wurde sowohl die welfische Frage angegriffen als auch das Verhältnis zur Römischen Kirche auf eine neue Basis gestellt. Letzteres bedeutete den Entschluß zu dem für Papst Eugen III. in der Besorgnis vor der nach Italien strebenden Politik des byzantinischen Kaisers Manuel Komnenos und in der Bedrängnis durch Arnold von Brescia und durch Roger von Sizilien erwünschten Romzug, zu dem Konrad III. nicht mehr gekommen war. Der König strebte darnach, den einige Jahre jüngeren welfischen Vetter →Heinrich den Löwen, Herzog von Sachsen, in seinem Rechtsanspruch auf das von dem Babenberger Heinrich Jasomirgott besessene Herzogtum Bayern zu befriedigen, wobei peinlich Rücksicht auf die Babenberger zu nehmen war – denn Heinrich Jasomirgott war Gemahl einer byzantinischen Prinzessin (Theodora). Das komnenische Byzanz war eine Großmacht, der mit →Bertha von Sulzbach vermählte Kaiser Manuel I. in seinen babenbergischen, welfischen, normannisch-sizilianischen, ungarischen Kombinationen um so sorgfältiger zu beachten, als dem neuen deutschen König, der 1153 die Scheidung von Adelheid von Vohburg-Cham-Nabburg erreichte, trotz lässiger, Kaiser Manuel die Initiative überlassender Byzanzpolitik der Gedanke an eine Ehe mit der Komnenin Maria nicht fremd blieb.
Auf dem Würzburger Hoftag Oktober 1152 hatte F. →Heinrich den Löwen in Sachsen befriedigen und damit dieses Herzogtum befrieden können, indem →Albrecht der Bär mit dem zwischen ihm und dem →Löwen strittigen Erbe der Plötzkauer abgefunden und dem →Löwen das Erbe der Winzenburger zugesprochen wurde. Dem Rechtsverfahren um Bayern entzog sich der Babenberger dadurch, daß er in Würzburg nicht erschien; wieder in dessen Abwesenheit sprach ein Fürstenspruch zu Goslar, Juni 1154, Bayern →Heinrich dem Löwen zu, und der König verpflichtete sich den welfischen Vetter, indem er ihm und seinen Nachfolgern für die zu gründenden Bistümer Oldenburg, Mecklenburg und Ratzeburg das Recht verlieh, den Bischöfen von eigener Hand die Regalien zu verleihen. Während der gekränkte Babenberger zu Hause blieb, begleitete der Welfe den König, als dieser im Oktober 1154 von Augsburg aus den schon in Würzburg beschlossenen Zug über den Brenner mit dem Ziel der Kaiserkrönung antrat. Deren diplomatische Vorbereitung hatte zu Ende des Wahljahres begonnen, als F. an Papst Eugen III. eine Gesandtschaft abfertigte; an der Spitze ihrer geistlichen Mitglieder stand der Schüler des heiligen Norbert, der Prämonstratenser Bischof Anselm von Havelberg, an der Spitze der weltlichen Graf Ulrich von Lenzburg. Päpstliche Bevollmächtigte banden den Papst zu Rom im Dezember 1152 auf Artikel, welche der König zu Konstanz im März 1153 unter wörtlicher Wiederholung des römischen Vertragstextes bestätigte. Dieser „Konstanzer Vertrag“ bedeutet sowohl eine von der Byzanzpolitik Konrads III. abweichende Konzeption wie eine neue diplomatische Technik. Im 3. Artikel des Vertrages verbot sich der König, im 6. Artikel verbot sich der Papst, dem „König der Griechen“ in Italien Land einzuräumen. So wenig sich F. eine aktive antibyzantinische Politik erlaubte – noch nach der Kaiserkrönung verhandelte er in Ancona und in Konstantinopel, hier durch Wibald von Stablo, über seinen Heiratsplan –, so wich der Artikel doch von jenem auf dem Heimweg vom Kreuzzug (1149) wohl in Saloniki zwischen den Schwägern Konrad und Manuel geschlossenen Vertrag ab, der eine Aufteilung des normannisch-sizilianischen Reiches unter die beiden Imperien vorgesehen hatte. In Konstanz wurde jenes Programm der Koalition der 3 alten Mächte: des Ostreichs, des Westreichs, der Römischen Kirche gegen Rogers II. neue Macht durch die König und Papst gegen das Normannenreich vereinigende „integrale westliche Kaiseridee“ ersetzt. Die neue diplomatische Kunst aber lag in dem zweiteiligen Aufbau des Instruments in drei königliche und drei, jeweils korrespondierende päpstliche Verpflichtungen. Der König wird ohne den Papst keinen Frieden mit den Römern oder mit Roger schließen und dem Papst die Römer unterwerfen (1), der Papst den König ohne Umstände zum Kaiser krönnen (4); der König wird die Regalien des heiligen Petrus bewahren beziehungsweise wiedergewinnen und verteidigen (2), der Papst Feinden des Reichsrechts mit kanonischer Ermahnung und Strafe begegnen (5). Die Wahl der Ausdrücke zeigt, daß die königliche Seite der päpstlichen jetzt diplomatisch-juristisch gewachsen war. Die Rechte der Römischen Kirche wie die des Reiches heißen mit einem allgemeinen, Einzelstreit nicht erwähnenden Wort: „Ehre“: honor papatus (2), honor regni. Die königliche|Seite versteht es, volltönende eigene Verpflichtungen so zu formulieren, daß sie in Wahrheit eingeschränkt werden. Der Vertrag kommt Eugens Nachfolgern zugute, „die ihn halten wollen“; nicht nur der Papst, auch der König will „nach Kräften“ handeln, der letztere „nach Maßgabe der Kräfte des Reiches“ die Römer dem Papst unterwerfen, „wie sie es vor 100 Jahren waren“: eine Einschränkung und zugleich ein Vorbau gegen etwaige Vorwürfe der Nichterfüllung, da der König nur mit Zustimmung der Fürsten über die „Kräfte des Reiches“ gebot; auch war die Zeit vor 100 Jahren geeignet, an die römische Machtstellung Heinrichs III. zu erinnern. Der Papst ermahnt oder straft auf Bitten des Königs: dieser wünscht den päpstlichen Bann auszulösen, nicht ihn automatisch wirken zu sehen. Wibald, der Kenner byzantinischer Verhältnisse, machte die Konstanzer Bestätigung der römischen Abmachungen zu einer nach Byzanz blickenden Manifestation, indem er den „Honor regni“ in einen „Honor imperii“ korrigierte und den noch nicht zum Kaiser Gekrönten sich in Konrads III. Tradition als „imperator augustus“ bezeichnen ließ.
Auf dem Weg nach Rom glaubte der König, Oberitalien ordnen zu können, obwohl er, mit Rücksicht auf den babenbergischen Widerstand, nur mit kleinem Heer gekommen war. Er war der dortigen sozialen, der königlichen Waltung seit 1125 entwöhnten, stadtstaatlich gewordenen Zustände unkundig und wird wie sein Oheim Otto bürgerliche Macht als nicht-adlige und nicht-monarchische Herrschaft „barbarisch“ gefunden und Verachtung für die Mailänder empfunden haben, die, um ihre Nachbarn zu knechten, Handwerkern den Rittergürtel gäben. Er hörte noch in Konstanz Klagen Comos, Cremonas, Pavias und besonders Lodis gegen Mailand. Auf den Roncalischen Feldern, links des Po, aufwärts von Piacenza, ließ er sich von den dazu willigen Städten huldigen und erließ dort am 5.12.1154 ein Lehensgesetz, welches, ein Gesetz Kaiser Lothars vom 6.11.1136 benutzend, erweiternd und verschärfend, zur Wahrung des „Honor imperii“ Veräußerungen von Lehen, die von geistlichen und weltlichen Großen rührten, für die Vergangenheit kassierte und für die Zukunft verbot, versäumte Mutung mit Lehnsverlust bedrohte. Dieser wurde auch Vasallen angedroht, die ihren Herren nicht zum Kaiserzug folgen würden. Mit seinem kleinen Heer konnte der König nur schwächere Städte demütigen, wie das im April 1155 grausam zerstörte Tortona. Inzwischen, nach dem Tod des milden, von seinem Lehrer Bernhard von Clairvaux auf ein betrachtendes Leben gewiesenen Eugen III. (8.7.1153) und dem kurzen, von Unfreundlichkeiten gegen F. schon nicht freien Pontifikat des 80jährigen Anastasius IV., war am 5.12.1154 der alsbald argwöhnische Engländer Nikolaus Breakspear als Hadrian IV. Papst geworden. Er hatte durch Verhängung des Interdikts über Rom Arnold von Brescia aus Rom drängen, sich in der Stadt aber nicht halten können; nachdem der Kaiser die Zumutung des Senats, aus dessen Hand die Kaiserkrone zu nehmen, zurückgewiesen und bei dieser Gelegenheit den fränkisch-deutschen Charakter des Reiches betont und das Erobererrecht auf das Imperium gegen Übertragungsansprüche sowohl des Papstes wie des Senates geltend gemacht hatte, gewann das königliche Heer die Peterskirche, wo der Papst den König zum Kaiser krönte; doch am Krönungstag, dem 18.6.1155, dem die Verleihung des Palliums an den im Mai zum Erzbischof von Ravenna erhobenen Anselm von Havelberg besonderen Glanz gab, konnten die vor Sankt Peter dringenden Römer nur mit den Waffen, besonders →Heinrichs des Löwen und seiner Sachsen, zurückgedrängt werden. Im Rate des Kaisers setzten sich nicht diejenigen durch, die wie EB Arnold von Köln den Marsch gegen das normannische Königreich befürworteten, das nach dem Tod des großen Roger (26.2.1154) und in dem von adligem Widerstand bedrängten Wilhelm I. wenig Furcht zu bieten schien; vielmehr ließ sich F. von den weltlichen Fürsten bestimmen umzukehren. Der Papst, dem F. doch Arnold von Brescia zur Exekution ergriffen und ausgeliefert hatte, fand in neuer, durch Beschwichtigung eines sizilianischen Aufstandes und Vertreibung der Griechen durch Wilhelm I. gegebener Lage für gut, in dem kaiserlichen Versagen einen Bruch des im Januar 1155 von ihm erneuerten Konstanzer Vertrages zu sehen und schloß im Juni 1156 mit König Wilhelm I. von Sizilien einen Vertrag, welcher dem König neben Rechten über die Kirchen seines Reiches die päpstliche Anerkennung seines Königtums und die Belehnung mit dem Königreich Sizilien wie mit dem Herzogtum Apulien gewährte. F. konnte bei dem unbestimmten Sinn des „Honor imperii“ diesen Vertrag von Benevent nicht juristisch, doch politisch als Verstoß gegen den Vertrag von Konstanz empfinden, da Hadrian mit Wilhelm als mit einem päpstlichen Lehnsmann abgeschlossen und in derzwischen Kaiser und Papst jedenfalls seit Lothars|2. Italienzug strittigen Frage kaiserlicher oder päpstlicher Lehnshoheit über die süditalienischen Normannen für F.s Auffassung gegen den „Honor imperii“ gehandelt hatte. Nach der Rückkehr aus Italien konnte die bayerische Frage gelöst und der babenbergische Heinrich befriedigt werden. Die Mark an der Donau – das „Österreich“ – wurde durch Fürstenspruch zu Regensburg zu einem Herzogtum erhoben und, nachdem Heinrich Jasomirgott das Herzogtum Bayern dem Kaiser aufgelassen, dem Babenberger verliehen. In berühmter, die Verleihung dokumentierender Urkunde („Privilegium Minus“) vom 17.9.1156 wurden Heinrich Jasomirgott und die ebenfalls mit dem neuen Herzogtum belehnte Theodora mit besonderen Vorrechten ausgestattet. Diese bestanden unter anderem darin, daß dem Herzogspaar die weibliche Erbfolge im Herzogtum Österreich, im Falle erwarteter Erbenlosigkeit sogar das Recht zugestanden wurde, dem königlichen Lehnsherrn den Nachfolger vorzuschlagen. Auch erlaubt das Privileg dem neuen Herzog, sich auf den Besuch in Bayern zu haltender Hoftage und auf Heerfolge in benachbarte Lande zu beschränken.
Seit Ostern 1150 erschließt sich der seit dem Regierungsantritt vor allem von Bischof Eberhard von Bamberg beratene Kaiser dem vorwärtsdrängenden Einfluß seines seit 10.5. im Amt bezeugten Kanzlers Rainald aus der sächsischen Familie von Dassel, Papst Hadrian aber tritt in den Schatten des schon seit Mai 1153 amtierenden Kanzlers der Römischen Kirche, des Kardinals Roland. Daß der in Paris dialektisch geschulte adlige Dompropst von Hildesheim, Stiftspropst in Hildesheim und Goslar, Dompropst von Münster, der dann, dem Papste zum Trotz, Frühjahr 1159, bis 2.10.1165 ungeweiht bleibend, Erzbischof von Köln und Erzkanzler für Italien werden sollte, und der in Bologna als Rechtslehrer berühmt gewordene Sienese aus der Bürgerfamilie Bandinelli an Eifer, an juristischem Sinn, an Zuspitzung von im Konstanzer Vertrag zunächst beruhigten Gegensätzen einander wert waren, zeigte der im September und Oktober 1157 zu Besançon gehaltene Hoftag. Der Kaiser kam dorthin von Polen; er hatte den Herzog Boleslaw IV. im August 1157, von Halle aus, durch einen bis vor Posen vorangetriebenen, mit Ritterschaften aus Thüringen und Sachsen ausgeführten Heerzug gezwungen, die seit 1146 bestehende, durch Nichtbeteiligung des Herzogs am 1. Italienzug verletzte Reichslehnbarkeit Polens unter Zahlung einer Buße anzuerkennen, Folge nach Italien zu versprechen, seinem von ihm verdrängten Bruder Ladislaus Mitherrschaft in Polen und Herrschaft in Schlesien einzuräumen. In Besançon huldigten die Adligen der Grafschaft Burgund, nachdem am 10.6.1156 zu Würzburg der Kaiser die Erbtochter dieser Grafschaft, die damals 12- bis 16jährige Beatrix, geheiratet hatte. Die päpstlichen Legaten, die auf dem Hoftag erschienen, konnten als „Deutschlandexperten“ gelten. Bernhard, Kardinalpriester von S. Clemente, und eben Roland, Kardinalpriester von S. Marco, hatten zu denen gehört, welche für die päpstliche Seite den Konstanzer Vertrag verhandelt und geschlossen hatten; der erstere hatte sich mit einem 3. Kardinal schon 1153 durch die mit einer kirchenrechtlichen Begründung versehene Absetzung des der Wahl von 1152 widrigen Heinrich von Mainz den königlichen Dank verdient. Die Legaten hatten dem Kaiser den Vorwurf zu machen, daß er die – im Zusammenhang dänisch-bremischer Streitigkeiten um den nordischen Primat geschehene – Gefangennahme des EB Eskil von Lund auf Reichsboden trotz Mahnung ohne Sühne gelassen hatte. Die Rüge war mit der Vorhaltung verbunden, wie „gnädig“ die Römische Kirche den König empfangen, wie viel Gewalt und „Ehre“ sie ihm zugewendet, wie „gern“ sie ihm die Kaiserkrone „übertragen“ habe, wie sehr sie sich gefreut haben würde, wenn F. noch größere „beneficia“ aus der Hand des Papstes erhalten haben würde. Der in dem Schreiben in wenig verdeckter Weise als „Unkrautsäer“ angegriffene Kanzler Rainald organisierte die Empörung der zum Hoftag versammelten Fürsten, indem er das Wort „beneficia“ bei öffentlichem Übersetzen des Schreibens nicht in der unverfänglich-allgemeinen Wortbedeutung „Wohltaten“, sondern mit dem technisch-verfänglichen Wort „Lehen“ wiedergab. Vom Kaiser wurden die Legaten vor dem Schwert Ottos von Wittelsbach gerettet, als der Kardinal Bernhard in die Erregung die Frage warf, von wem denn sonst als vom Papst der Kaiser das Imperium habe. Rainald hielt den Augenblick für gekommen, eine seit 25 Jahren eiternde Wunde zu öffnen. Damals, 1131 in Lüttich und wieder 1133 in Rom, hatte Lothar dem Papst neben dem „Strator“-Dienst (Führen des Pferdes und Freimachen der Straße) den „Marschalldienst“ geleistet und der Interpretation dieses Steigbügelhaltens als einer königlich-kaiserlichen Lehnspflicht dem Papst gegenüber nicht widersprochen. Denselben Dienst hatte Hadrian von F. vor der Kaiserkrönung am 8.6.1155 beim Zusammentreffen in Sutri erwartet, F. ihn verweigert. Als der König, in dem Sinn belehrt, daß der Dienst eine einfache Devotionshandlung, kein Vasallendienst sei, endlich doch den päpstlichen Bügel hielt, wurde zwar die peinliche Situation überwunden, der königliche Zorn aber nicht verwunden, zumal der Hof in Sutri die Entfernung eines Bildes aus dem Lateran gefordert und erreicht hatte, das Kaiser Lothar vor dem Papst kniend malte und durch Beischrift als (Lehens-) „Mann“ des Papstes bezeichnete. Eines kam zum andern, als der Vertrag von Benevent den päpstlichen Lehnsanspruch gegen das Normannenreich in einseitiger, den Kaiser nicht beachtender Weise vorschob. Bei erregendem Anlaß zog Rainald die Konsequenz aus der seinerzeit zwar von dem kurial denkenden Wibald verfaßten, aber von Eberhard von Bamberg überarbeiteten Wahlanzeige an Papst Eugen, die das durch Wahl der Fürsten gewonnene Königtum als von Gott verliehen bezeichnet und den Vorsatz königlicher Verteidigung der Kirche zum Anlaß genommen hatte, die alt-gelasianische Lehre von den 2 Schwertern, welche die Welt regierten, zu manifestieren; auf die Unabhängigkeit nicht nur des Regnums, sondern auch des Imperiums zielte F., wenn er im Sinne seiner den Römern abgegebenen Erklärung an →Otto von Freising von dem Aachener Erhebungsakt als von seiner „ersten“ Salbung schrieb: damit war wie mit dem Imperator-Titel des Konstanzer Vertrags angedeutet, daß die Kaisersalbung in Rom, die „zweite“, nicht eine Gabe, gar ein Lehen des Papstes, sondern ein Recht des Königs sei. In einer Enzyklika vom Oktober, in welcher Rainald in raffinierter Stilkunst mit Worten des päpstlichen Schreibens zurückschlägt, wird zusammengetragen, was als Formulierung der Unabhängigkeit des Reiches verstanden werden mußte: der Kaiser ist – wie der Bischof – der Gesalbte Gottes – wie der Bischof „sakramental“ geweiht. Gott hat dem König den Frieden der Kirche anvertraut, der Papst hat ein „Schisma“ zwischen Regnum und Sacerdotium verursacht, F. besitzt nicht nur das Regnum, sondern auch das Imperium „durch die Wahl der Fürsten allein von Gott“: auch das Roncalische Lehnsgesetz des noch nicht zum Kaiser Gekrönten hatte sich als Akt „kaiserlicher“ Vorsorge bezeichnet. Einer päpstlichen Mahnung, den König auf den rechten Weg zu bringen, insbesondere ihn von Rainald von Dassel und Otto von Wittelsbach zu trennen, antworteten die deutschen Bischöfe im kaiserlichen Sinne, indem sie eine kaiserliche Antwort auf die ihnen anbefohlene Vermahnung mitteilten: 2 Schwerter, die freie Kaiserkrone ein „Lehen“ (beneficium) nur von Gott; ja sie lassen den Kaiser zurückgreifen: auf die päpstliche „Concordia“ mit Sizilien, zurück in den Lateran: „Mit dem gemalten Bild begann es, zum Bilde kam die Schrift, diese wollte Gesetz werden. Wir werden es nicht leiden, nicht ertragen, eher die Krone niederlegen“. Dieses von Eberhard von Bamberg im Januar 1158 dem Papst überreichte Schreiben veranlaßte diesen, nach Verhandlungen, in denen sich Eberhard von Bamberg und →Heinrich der Löwe Verdienst erwarben, das Wort „Deneficia“ als „Wohltaten“ zu interpretieren. Zu diesem Sieg hatten dem Kaiser die Bischöfe durch einmütige Stellungnahme gegen die Legaten geholfen; in deren Gepäck gefundene Akten erregten Widerstand gegen eine in die Diözesen hineinwirkende päpstliche Visitationsabsicht, und so war es im Sinn auch der Bischöfe gewesen, wenn den Legaten sofortige Abreise befohlen, jede geistliche Appellation und Reise von Geistlichen nach Rom an bischöfliche Erlaubnis gebunden wurde.
Der im Juni 1158 mit großem Heer unternommene 2. Italienzug sollte neuer Auseinandersetzung mit Hadrian Nachdruck geben, galt aber zunächst der Exekution jener Acht, welche, unter Aberkennung der Regalien und Verlegung des Münzrechts nach Cremona, vor 3 Jahren der aus Italien abziehende Kaiser über Mailand verhängt hatte. Der damals von Kaiser Manuel vollzogene Verzicht auf militärische Aktionen in Italien erleichterte den Erfolg. Nach Demütigung Brescias und Entfestigung Piacenzas ergab sich Mailand am 7.9. in demütigender Form auf Frieden für Como und auf Lodi und Crema in den Frieden einschließende Bedingungen, welche F.s Programm für Reichsitalien andeuten: Treueid aller Mailänder vom 14. bis zum 70. Jahr, Wahl der Konsuln durch die Bürger wie bisher, aber deren kaiserliche Bestätigung, Gefangene durch die Hand des Böhmenkönigs zurück, Buße, 300 Geiseln, Bau einer Pfalz, wo Kaiserboten wohnen und richten, Rückgabe der „Regalien“ Zu deren Feststellung und Herstellung wurde im November, wieder auf den Feldern von Roncaglia, Reichstag gehalten. Ein Reichs-Landfriede wurde erlassen, das Lehnsgesetz wiederholt und erweitert. Ein Weistum von 28 Bürgern aus den Städten und von 4 Juristen der Schule von Bologna, mit denen F. schon auf dem Romzug zusammengekommen war, sprach dem Reich Hoheitsrechte zu, welche das für Italien typische Ausgreifen der Städte auf ihre Umländer gestoppt und Oberitalien zu einem Land gemacht hätten, in dem eine durch kaiserliche Konsulnbestätigung gemäßigte Städtefreiheit einem monarchischen Regiment eingeordnet gewesen wäre. Zu den „Regalien“ als dem „Inbegriff der nutzbaren kaiserlichen Hoheitsrechte“ gehörte die königliche Verfügung über die großen Herren, wie denn F., als er →Heinrich den Löwen befriedigte, das Herzogtum Spoleto und die Markgrafschaft Tuscien Heinrichs Oheim, Welf VI., übertragen hatte; sodann das den Städten besonders lästige Recht des Königs, in den Städten – wenn auch nur in den „hergebrachten“ – Pfalzen zu bauen; die Konsulnbestätigung, dann aber, für das Reich ebenso einträglich wie der städtischen Wirtschaft abträglich scheinend, Reichshoheit und Reichseinnahmen ans öffentlichem Wasserweg und Landweg, Zoll und Geleit, endlich die Münze. Neben der weistumsartigen Feststellung der Regalien wurden weitere 3 Gesetze erlassen, welche wiederum Regalien, jedenfalls Pfalzenbau und „Tribut“ betrafen. Diese Regalien sollten, übrigens in Wiederanwendung eines Grundsatzes, den F. schon 1157 gegen Inhaber von Mainzöllen geltend gemacht hatte, denen gelassen werden, welche über ihren Besitz Verleihungsurkunden vorweisen konnten. Das konnte selten geschehen, da die Städte Regalien gewohnheitsrechtlich besaßen, die seit 1125 nicht wahrgenommen waren – auch hatten die Städte die Regalien vielfach nicht dem König, sondern ihren Bischöfen weggenommen; wurden die Regalien jetzt dem König selbst vindiziert, so lag darin eine radikale Handhabung jener „Reform des Römischen Reiches zu seiner alten Kraft“, die F. als sein Programm seit der Wahlanzeige immer wieder verkündete. Einfluß römischen Rechtsdenkens ist spürbar in dem Satz des Lehnsgesetzes, daß lehnsherrliche Rechte nicht der „praescriptio temporis“ unterliegen, nicht „verjähren“ könnten, die Regalien selbst waren alte, langobardisch-fränkisch-deutsche Königsrechte. Ihr finanzieller Ertrag wurde von Zeitgenossen außerordentlich hoch geschätzt, zumal sie durch kaiserliche Beamte verwaltet, nicht verlehnt werden sollten. Als F. nach Mailand Gesandte schickte, welche die Regalien festsetzen, aber auch einen Podestà einsetzen sollten, steifte sich Mailand und sein Trabant Crema. Wie vor 6 Jahren Tortona, so verfiel jetzt, in Exekution verhängter Acht, das von Juli 1159 bis Januar 1160 grausam-terroristisch belagerte Crema der Zerstörung. Schon hatte Hadrian IV., seit Frühjahr 1159, die Mailänder gegen F. ermutigt, bestärkt durch die Entfremdung des westlichen und des östlichen Kaisertums, welche im Vorjahr, wohl vor September, zu einem päpstlich vermittelten byzan- tinisch-sizilianischen Frieden gediehen war. Der Stoß auf Mailand mußte im großen Zusammenhang geführt werden, als dem Tod des durch die Politik F.s besonders in der Toscana bedrohten und in Feindschaft getriebenen Hadrian IV. (1.9.) am 7.9.1159 eine gespaltene Papstwahl folgte. Das Kolleg der wählenden Kardinäle brach in seine eigenen Gegensätze auseinander: die Mehrheit, Anhänger der Politik von Benevent und Besançon, wählte deren Befürworter, den Kardinal Roland: dessen Papstname Alexander III. erinnerte an den 2. Alexander, Führer der Mailänder Pataria. Die Minderheit von nur 2 Kardinälen erhob den adligen Kardinal Oktavian Monticelli als Viktor IV. Er führte die Partei derer, welche dem Konstanzer, nicht dem Beneventer Vertrag anhingen, welche nicht mailändisch-bürgerlich, sondern mit den feudalen Bischöfen kaiserlich-aristokratisch empfanden. F.berief ein Konzil auf den 13.1.1160 in das den Mailändern besonders feindliche Pavia. Das Konzil entschied für Viktor und bannte Alexander. Dieser antwortete mit der Bannung Viktors, des Kaisers und seiner Räte sowie der einer Absetzung des Kaisers gleichkommenden Eidentbindung von F.s Untertanen – mit um so größerer Zuversicht, als die Geistlichkeit sowohl Frankreichs wie des weit mächtigeren England in Pavia ausgeblieben war und die beiden westlichen Könige mit den Bischöfen ihrer Reiche| Alexander anerkannten; ihnen folgten Kastilien und Venedig, und in Deutschland stellte sich EBEberhard I. von Salzburg mit seinen Suffraganen und unter seinem Einfluß auch das nach Byzanz blickende Ungarn auf die Seite Alexanders.
So zwang ein Schisma die kaiserliche Politik unter sein Gesetz. Der Angriff auf Mailand wurde fortgesetzt, der Stoß auf Sizilien vorbereitet. Das kaiserliche Heer schnürte Mailand ab, nach einem Jahr erzwangen Hunger und Elend im März 1162 bedingungslose Übergabe. Während der Kaiser die Gräben so weit zuschütten, die Mauern so breit niederlegen ließ, daß das Heer einziehen konnte, rissen die feindlichen Städte, denen nicht gewehrt wurde, Mauern, Türme und Häuser nieder. Mailand wurde als Stadtgemeinde ausgelöscht, ein Podestà regierte über die in 4 Dörfern zu Bauern herabgedrückten, doch persönlich frei bleibenden Bürger. Der Terror, der freilich in Mailands Grausamkeit sein Vorbild hatte, das 1111 die Bewohner des von ihm zerstörten Lodi in 6 Dörfer zerstreut hatte, ließ die Verbündeten Mailands auf Bedingungen einlenken, welche|auch bei ihnen die Stadtfreiheit vernichteten: Regalienverwaltung durch Podestàs, Schleifung der Mauern, Öffnung der Burgen. Den Kaisertreuen wurde die Regalienverwaltung durch Konsuln erlaubt.
Es war eine bedeutsame und eine die Bedingungen staufischer Politik bezeichnende Wendung, daß F. den vorbereiteten Zug nach Süden wie vor 7 Jahren wieder unterließ und aus der Tatsache die Folgerung zog, daß Alexander III. Zuflucht in Frankreich gefunden hatte. Ludwig VII. von Frankreich, durch englandfreundlichen Kurs Alexanders verstimmt, schien auf den kaiserlichen Vorschlag einzugehen, ein Schiedsgericht über das Schisma entscheiden zu lassen. Aber Alexander, der schon das vom Kaiser berufene, geradezu als Hoftag bezeichnete Konzil von Pavia nicht besucht hatte, weil er von einem weltlichen Richter nicht gerichtet werden könne, war nicht, wie in einem Vertrag des Kaisers mit dem König von Frankreich vorgesehen, an die bei S. Jean de Losne über den Grenzfluß, die Saône, führende Brücke zu bringen, wo sich am 29.8.1162 die Könige und die Päpste treffen sollten. Auch Ludwig blieb – vertragsbrüchig (so daß seine Geiseln in die kaiserliche Gefangenschaft wanderten) – zum Termin aus, da der französische Klerus auf Alexanders Seite stand; ein neuer Termin, der 19.9., bis zu dem Ludwig glaubte oder vorgab, Alexander beibringen zu können, wurde vom Kaiser nicht wahrgenommen. Die erneute Verdammung Alexanders auf einer in Dôle gehaltenen Synode unterstrich nur das Scheitern der kirchenpolitischen Kombination mit Frankreich. Nach 1jährigem Aufenthalt in Deutschland – damals wurde Boleslaw IV., der seinen 1157 gegebenen Zusagen nicht nachgekommen war, gezwungen, Schlesien den 2 Söhnen seines Bruders Wladislaw II. zu übergeben (noch einmal, 1172 mußte ein Piast, diesmal Herzog Miseko III., durch einen Heerzug zur Anerkennung der Reichslehnbarkeit, außerdem zur Duldung eines Neffen, Boleslaw, in Schlesien gezwungen werden) – zog Barbarossa im Oktober 1163 zum 3. Male nach Italien, wo nun dem Angriff auf Sizilien die Durchsetzung Viktors in Rom vorgeschaltet werden sollte. Aber es kam nicht zum einen und nicht zum andern, als, statt des zerstörten Mailand, dem Kaiser eine neue oberitalienische Kraft entgegenwuchs. Das für Flottenhilfe gegen Sizilien ausersehene Venedig verbündete sich gegen kaiserliches Verbot mit Padua, Vicenza und Verona. Papst Viktor war am 20.4. gestorben – die damals wohl vorhandene Chance eines ohne Prestigeverlust vom Reich zu vollziehenden Anschlusses an Alexander wurde verhindert, als Rainald im Sinne einer starren Haltung, auch →Heinrichs des Löwen, durch Wahl eines Viktor gesinnungsverwandten hochadligen Papstes, des aus Crema stammenden Paschalis III. (Guido, Kardinalpriester von San Callisto), vorgriff.
Dem Kaiser bot sich nach der Enttäuschung mit dem Kaperinger Beistand des Plantagenet an. Von dem Widerstand des EB Thomas Becket von Canterbury gegen seine Kirchenpolitik irritiert, schloß Heinrich II. von England nach Verhandlungen, die Rainald nach Ostern 1165 mit ihm in Rouen geführt hatte, einen Vertrag mit F., der ihn dazu verpflichtete, der englischen Geistlichkeit den Gehorsam gegen Paschalis zu befehlen, sobald der Kaiser es verlangen würde. Heinrichs 9jährige Tochter Mathilde wurde mit →Heinrich dem Löwen verlobt, eine Verlobung des eben von Beatrix geborenen ersten Kaisersohnes Friedrich mit der 3jährigen Tochter Heinrichs von England, Eleonore, vereinbart. Unter dem Einfluß Englands und Rainalds schwuren der im Februar 1165 von Italien zurückgekehrte Kaiser, weltliche Fürsten, an ihrer Spitze →Heinrich der Löwe, die auf dem Reichstag den Ausschlag gebenden englischen Gesandten und nach manchem Sträuben und mit Vorbehalten, wie sie etwa Bischof Adalbert von Freising bei verspäteter Eidleistung machte, von der englisch-rainaldschen Politik überraschte Bischöfe auf dem Pfingstreichstag zu Würzburg, niemals einen anderen Papst als Paschalis anerkennen zu wollen. Mit dessen kanonisierender Vollmacht ließ F. am 29.12. in Aachen die Gebeine Karls des Großen als eines Heiligen erheben und in neuem Schrein unter der von F. gestifteten Lichterkrone beisetzen: eine deutsche Manifestation gegen die damals von Saint Denis ausgehende Legende von dem Gründer französischer Freiheit, ja französischem Herrschaftsrechtes über die Völker. Die zu Würzburg beschlossenen scharfen Maßnahmen gegen alle, welche 6 Wochen nach dem Reichstag die dortigen Eide nicht nachgeschworen hätten, wurden als Lehns- und Eigenverlust durchgeführt. In die Acht geriet EB Konrad von Salzburg; Konrad von Mainz, Bruder des treuen →Otto von Wittelsbach, wurde durch den Thüringer Christian von Buch, ein hervorragendes militärisches und politisches Talent, ersetzt. Mit der Heiligkeit Karls des Großen, des Urbilds königlicher und kaiserlicher Kirchenherrschaft, im Rücken wurde im Oktober 1166 mit großem Heer, das neben den Lehnskontingenten auch frei geworbene Söldner (die nach ihrem vornehmlichen Herkunftsland sogenannten Brabanzonen) enthielt, wieder von Augsburg aus von neuem zum Angriff auf das mit Frankreich verbündete und mit Alexander einige Sizilien ausgeholt, das seit Mai, nach dem Tode Wilhelms I., mit dem gegen alten Adelswiderstand ohnmächtigen unmündigen Wilhelm II. Widerstand nicht erwarten ließ; auf dem Wege sollte Rom für Paschalis erobert werden – inzwischen war Alexander nach Rom gegangen. Der 4. Italienzug vertrieb die Byzantiner aus dem von ihnen besetzten Ancona und dämpfte die großartige Konzeption Kaiser Manuels: kirchliche Union von Byzanz und Rom, Geld und Waffen für Alexander, Kaiserkrönung des Griechen in Rom. Im Mai 1167 siegten die Brabanzonen Christians von Mainz und Rainalds von Köln bei Tivoli über die Römer, wurde die Leostadt gewonnen. Am 1.8. nach Festkrönung des Kaisers salbte und krönte der am 30.7. inthronisierte Papst Paschalis die Kaiserin in der Peterskirche; neben der im Kampf zerstörten Kirche S. Maria in Turri – auch das Rom links des Tiber hatten die Deutschen in die Hand bekommen – hatte der Kaiser mit den Römern einen Vertrag geschlossen, der ihm ihre Hilfe, ihnen kaiserliche Senatsbestätigung und Schutz ihrer Rechte bot: da wurde am selben 1.8. Rom von der Malaria überfallen. Die Seuche dezimierte auch das kaiserliche Heer so, daß statt des Weitermarsches gegen Sizilien der Rückzug angetreten werden mußte. Unter den Todesopfern war F.s Vetter Friedrich („von Rothenburg“), war der eben zum Hofrichter für Italien ernannte Bischof Daniel von Prag; der Malaria erlag aber auch, am 14.8., Rainald von Dassel. Zudem war bis etwa 1171/72 – danach näherte sich Kaiser Manuel dem westlichen Kaiser wieder – mit Energie und Erfolg der byzantinischen Politik in Italien zu rechnen. Der Komnene nahm zu nicht genau zu bestimmender Zeit einen mailändischen Treueid entgegen, traute sich zu, Städte zu kaufen und an die Bürger zu Lehen zu geben und in Rom als Kaiser anerkannt zu werden. Die städtische Bündnisbewegung griff von Venedig-Verona auf die Lombardei über. Der neue, von dem bis 1166 kaiserlich gesinnten Cremona geführte Lombardenbund enthielt Mailand, dessen Bürger im Frühjahr zurückgekehrt waren und Konsuln gewählt hatten und dessen Mauerbau mit byzantinischer Geldhilfe in Gang kam; eine neue, westlich von Asti aus mehreren Dorfgemeinden gegründete Stadt nannte sich „Alessandria“. Der Kaiser, der, noch in Susa von einem Überfall bedroht, im September 1167 nach Deutschland entkam, überließ Italien zunächst der besonders in der Toscana mit wachsender Stetigkeit arbeitenden Verwaltung und widmete sich Deutschland. Am 1.12.1167 schlossen sich zugleich in Erwartung byzantinischer Subsidien veronesischer und lombardischer Bund zusammen. Mailand erstarkte, wurde die Vormacht des von zunächst 16 lombardischen Städten geschlossenen Bundes, dessen weitere Ausbreitung – so zwang man 1170 Pavia in den Bund – und Festigung freilich auch mit alten und neuen Spannungen erkauft war. Seit September 1174 konnte der Kaiser, dem schon 1171 Christian von Mainz nach Italien vorangegangen war, mit mäßig großem Heer versuchen, das römische Ziel von 1166/67 zu erreichen – das bedeutete jetzt den Kampf gegen den Lombardenbund, dem sich Venedig wieder entfremdet hatte. So stieß F. gegen Alessandria, das aber seit 29.10. schwerer Winterbelagerung standhielt. Daß der Kaiser solchen Widerstand erfuhr und daß er die ihm 20 Jahre vorher unbegreifliche innere Gewalt der städtischen Bewegung begriff, daß den lombardischen Bündnern die kaiserliche Verwaltung haltbar und das kaiserliche Heer furchtbar erschien, macht verständlich, daß beide Seiten, als das von Alessandria ablassende Heer F.s und die zum Entsatz Alessandrias aufgebotene Streitmacht des Bundes sich näherten, nicht zum Schlagen, sondern zum Verhandeln bereit waren, daß F. vom Krieg zur Diplomatie überging. In Montebello unterwarfen sich am 17.4. die Bundesstädte, doch ohne Alessandria, dem Kaiser; in Wahrheit kam eine aus der Lage sich ergebende Vereinbarung zwischen dem Kaiser und dem entgegen dem Roncalischen Einungsverbot stillschweigend anerkannten Lombardenbund zustande. Die Abmessung städtischer Rechte auf die Regalien war schon am 16.4. einem Schiedsgericht aus je 3 Vertretern der kaiserlichen und der bündischen Seite übertragen worden; für den Fall der Uneinigkeit dieser 6 Schiedsleute verpflichteten sich beide Seiten eidlich zur Anerkennung eines von den Cremoneser Konsuln erwarteten Spruches. Als dieser nötig geworden war, enthielt er zwar die Anerkennung des Bundes und der städtischen Konsulnverfassung, gab aber dem Kaiser die Konsulnbestätigung sowie die Regalien nicht entsprechend dem Wunsch der Städte nach dem Stande der Zeit nach 1125, sondern entsprechend dem Wunsch des Kaisers nach dem Bestände der Zeit vor 1125. Wirkte der Spruch schon in diesen Punkten wie eine cremonesische Parteinahme für den Kaiser, so konnten alexandrin. Prediger um so hellere Empörung entfachen, als der Spruch das tapfere Alessandria als Stadt vernichtete und dem Papst Alexander zwar die lombardardische Obödienz nicht entzog, dem Kaiser aber ein Weiterkämpfen gegen Alexander freistellte. Es charakterisiert das Vertrauen F.s in die Abmachungen von Montebello, wohl auch seine Abhängigkeit von den Fürsten und Rücksicht auf seine Finanzen, daß er schon in Montebello große Heeresteile entlassen hatte. Die Bischöfe Philipp von Köln, Konrad von Worms, Reinhard von Würzburg, Adelog von Hildesheim, Hugo von Verden und der Abt von Murbach schickten Ritter und Knechte; ebenso blieb Berthold IV. von Zähringen – einst (1152) zum Verwalter von Burgund gemacht, nach des Kaisers burgundischer Heirat dort zugunsten eigener kaiserlicher Verwaltung verdrängt, mit Königsrechten an burgundischen Bistümern ungenügend entschädigt, durch die 1162 erfolgte Scheidung seiner Schwester Clementia von →Heinrich dem Löwen gekränkt, von F. vom Bernhardpaß abgedrängt – dem Kaiser treu. Doch warb F., auf einer Zusammenkunft zu Chiavenna, vergeblich um den Zuzug→Heinrichs des Löwen. Dieser wollte sich in Auseinandersetzungen mit seinen sächsischen Feinden nicht stören lassen; der Kaiser, der, vielleicht bis zur leidenschaftlichen Geste eines Fußfalls, den von ihm so mächtig gemachten Vetter bedrängte, verweigerte die höchste Forderung des Herzogs nach Übergabe von Goslar aus königlicher in herzogliche Hand. So wenig der Herzog zu einer Heerfahrt verpflichtet war, die er nicht beschworen hatte, so verbittert schied der Kaiser, getäuscht in seiner Rechnung auf Dank, Vetternschaft und auf Nothilfe des Vasallen. Als er die neuen deutschen Scharen zur Vereinigung mit den Italienern nach Pavia führen wollte, traf er nordwestlich von Mailand auf ein um dessen Fahnenwagen geschartes Lombardenheer. Die Niederlage, welche zumal die zu Fuß kämpfende Mailänder Ritterschaft dem Kaiser am 29.3.1176 bei Legnano beibrachte, war ein großer Verlust an Menschen und Prestige; der Kaiser, der, seiner Art gemäß, selbst ins Gefecht ritt, wurde aus dem Sattel gestoßen. Unterstützt vor allem von Wichmann von Magdeburg und Christian von Mainz, auch bestimmt von fürstlichem Rat, rang sich der Kaiser zu einer neuen Politik durch. Hatte er in Montebello Abschluß mit den Lombarden ohne den Papst im Sinne gehabt, so ließ es ihn die durch Legnano gegebene schlechtere Verhandlungsbasis nicht verdrießen, sich einen kirchlichen Frieden unter möglichster Isolierung Alexanders von dessen byzantinischen, sizilianischen, besonders lombardischen Verbündeten vorzunehmen. Für Verständigung mit Alexander waren objektive Vorbedingungen vorhanden. Neben der Friedenssehnsucht des alternden Papstes waren sie in Geschichte und Natur der damaligen Kirchenspaltung gegeben. Der Tod Rainalds von Dassel erleichterte ein Abgehen von den Beschlüssen von Würzburg. Als Paschalis III. am 20.9.1168 starb, wählten zwar die 2 aus Viktors Zeit übriggebliebenen Kardinäle den Abt Johann von Struma als Calixt III., doch war dessen Anerkennung durch den Hof so lässig, daß von ihm nicht die Rede war, als die Fürsten dem Kaiser den zweitgeborenen, damals 4jährigen Heinrich in Bamberg am 15.8.1169 zum König wählten. Das Hauptverdienst an diesem Erfolg gebührte dem Mainzer Erzbischof Christian; Übergehung des erstgeborenen Friedrich und Bevorzugung des zweitgeborenen Heinrich beschwichtigte den Wahlanspruch der Fürsten und sicherte doch die Nachfolge der „kaiserlichen Sippschaft“, wie sich, in erbrechtlicher Vorstellung, F.s Kapellan Gottfried von Viterbo ausdrückt. Über eine Anerkennung des schon 1163 bei Salzburger Vermittlung verhandlungsbereiten Alexander verhandelte der Kaiser durch die Äbte von Citeaux und Clairvaux und durch den hier noch einmal tätig werdenden Eberhard von Bamberg mit dem Papst, ohne Erfolg, am 19.3.1170. Durch die Ermordung Thomas Beckets (29.12.1170) wieder auf Alexanders Seite gedrängt, schied Heinrich von England aus F.s Kirchenpolitik aus; wenn aber der Kaiser sich 3 Jahre später, nach Verhandlungen, die er zu Vaucouleurs im Februar 1171 mit Ludwig VII. geführt hatte, mit Frankreich verband, so geschah das ohne Rücksicht auf die Kirchenfrage; diese hörte auf, das Gesetz von F.s Politik zu sein. Das Schisma der Barbarossazeit war von anderer, weniger tödlicher Natur als einst die Spaltung zwischen Gregor VII. und Wibert: wenn auch der Kaiser im Juni 1170, als die Verständigung mit Alexander an dessen Solidarität mit den Lombarden gescheitert war, zu Fulda die Würzburger Beschlüsse wiederholte und es ihm, da er Byzanz keine italienischen Zugeständnisse machen wollte, nicht gelang, Kaiser Manuel aus dem alexandrinischen Bund zu lösen – vom Hoftag zu Fulda weg hatte Christian von Mainz in Byzanz über eine Ehe Friedrichs von Schwaben mit einer Tochter Manuels verhandelt. Es ist die Zeit, da Manuel ohne Erfolg seine gegen Deutschland gerichtete Ungarnpolitik betrieb, nachdem das Ungarn Gezas II., 1152 vielleicht von Heinrich Jasomirgott vor königlichem Heerzug bewahrt, seit Stephan III. 1161 in 5jährigem Vertrag zwischen seinem König Geza und Kaiser Manuel gebunden, doch 1162 byzantinische Invasion erlitten hatte. Unter Stephan III. (1162–72) stand Ungarn unter dem von Böhmen, Österreich und Steiermark geübten Einfluß des Reiches, unter dem unmündigen Bela III. (1172–96) wandte es sich seit 1172 wieder Byzanz zu, seit 1180 konnte sich Ungarn zwischen den beiden Imperien selbständig halten. Vielleicht spiegeln fingierte, EB Hillin von Trier zugeschriebene Briefe vermittelnde Stimmungen von mit Rainald nicht übereinstimmenden Räten F.s wider. Das Schisma verwirrte das kirchliche Leben und bedrückte die Gewissen; dafür aber, daß es F.nicht vernichten konnte wie den vierten Heinrich, ist wohl der sprechendste Zeuge →Gerhoch von Reichersberg, der 5 Jahre für seine Entscheidung für Alexander brauchte; Konrad von Mainz hielt zwar aus Gewissensgründen seit 1163 zu Alexander, verlor seit Würzburg den Mainzer Erzstuhl an Christian von Buch, brach aber, schon als Bruder Ottos von Wittelsbach, nicht mit dem Kaiser; dieser blieb mit dem Alexandriner Eberhard von Salzburg in erträglichem Verhältnis. Auch die heilige Seherin Hildegard, Meisterin des von ihr gegründeten Benediktinerinnenhauses auf dem Rupertsberg bei Bingen¶, als edelfreie Dame nicht nur ihrem Neffen, EB Arnold von Trier, sondern auch dem Pfalzgrafen Hermann verbunden, hatte an dem etwa 20 Jahre jüngeren Kaiser zu Papst Viktors Zeit noch nichts auszusetzen. Sie folgte wohl, im April 1163, seiner Einladung auf die Pfalz Ingelheim und empfing, von Mainz aus, am 18.4. für ihr Kloster eine kaiserliche Schutzurkunde; in einem im Kern echten Briefwechsel mit F. droht sie erst nach der Wahl Paschalis' III. und wieder nach der Erhebung Calixts III. mit der Rache Gottes. Eine gewisse Politisierung und Ernüchterung der Kirchenfrage, eine innere Disposition der Partner und die Sternstunde eines relativen Gleichgewichts der Chancen, letzten Endes die das 12. Jahrhundert überhaupt charakterisierende beginnende Säkularisierung der weltlichen Gewalt gegenüber dem von der Kirche durchgesetzten kirchlichen Eigengesetz (Libertas ecclesiae) ließ es zu einer diplomatischen Heilung des Risses der Kirche kommen.
Zu Anfang November 1176, nach am 21.10. begonnenen Verhandlungen, schlossen die kaiserlichen Bevollmächtigten, die Bischöfe Wichmann von Magdeburg, Christian von Mainz und Konrad von Worms und der Protonotar Wortwin, mit den päpstlichen Bevollmächtigten in Papst Alexanders damaliger Residenz Anagni einen vorläufigen Frieden. Er verpflichtet den Kaiser, die Kaiserin, König Heinrich und die Fürsten zur Anerkennung Alexanders. Von den 30 Artikeln enthielt der 10. die kaiserliche Verpflichtung, mit Alexanders Helfern, namentlich mit Sizilien und Byzanz, zum Frieden zu kommen, gemäß dem 9. Artikel wird F. „mit den Lombarden den wahren Frieden machen“. Noch mußte also der Kaiser die vom Papst gewünschte Verbindung von Papstfrieden und Lombardenfrieden hinnehmen, und doch ist es schon eine Spur von geglückter diplomatischer Arbeit, wenn die Friedensschlüsse mit den Lombarden, mit Sizilien und mit Byzanz in nebengeordneten futurischen Sätzen, nicht in konditionaler Verknüpfung mit dem Papstfrieden formuliert sind. Hier weiterzuarbeiten gelang der kaiserlichen Seite in den nächsten Monaten. Hatten die Unterhändler schon in Anagni einen Vorteil erzielt, indem sie statt des öffentlichen Konsistoriums Geheimverhandlungen durchsetzten, welche die Lombarden in ein dem Kaiser erwünschtes Mißtrauen gegen den Papst versetzten; hatte in Anagni die Regelung des Friedenspaktes die Lombarden vom Papst abgerückt, indem in letzter Instanz ein päpstlich-kaiserlicher, die Lombarden ausschließender Schied vorgesehen war, so verbreiterten die Kaiserlichen nach Anagni die Risse im Lombardenbund und den Spalt des päpstlich-lombardischen Mißtrauens. Es gelang, Cremona und Tortona durch Separatverträge vom Bund abzusprengen. Neue kaiserlich-päpstliche Verhandlungen unter Zuziehung von Lombardenbund und Sizilien, zunächst, im April 1177, in Ferrara, seit der ersten Hälfte des Mai in Venedig, endlich kaiserlich-päpstlich, am 22.7. abgeschlossene Verhandlungen in Chioggia führten zu dem nach dem Ort der Ratifikation vom 1.8.1177 genannten Frieden von Venedig. Im Sinne der von F. stets festgehaltenen Nebenordnung der 2 Schwerter, in dem schon den Konstanzer Vortrag charakterisierenden Streben nach Zweiseitigkeit der Abmachungen bedeutet Venedig einen Fortschritt gegenüber Anagni. Wenn der 3. Artikel von Anagni, die Rückgabe von der Römischen Kirche vom Kaiser entfremdeten Besitzungen stipulierend, eine entsprechende Verpflichtung des Papstes zufügt und für die eine wie für die andere Verpflichtung die Klausel „vorbehaltlich des Rechts des Reiches“ beziehungsweise „der römischen Kirche“ eingefügt wurde, blieben die zwischen Reich und Kirche stehenden italienischen Gebietsfragen tatsächlich offen und möglicher Verschiebung zugunsten der kaiserlichen Seite ausgesetzt. Vor allem aber war es nun gelungen, den Papst von seinem sizilianischen und erst recht von seinem lombardischen Verbündeten zu trennen. Indem der Kaiser gegenüber dem ersteren zu einem 15jährigen, gegenüber dem|letzteren gar nur zu einem 6jährigen Frieden verpflichtet wurde, erhielt er gegen Sizilien von 1192, gegen die Lombarden von 1183 ab freie Hand. 21 Artikel des Friedens von Anagni wurden unverändert in den Frieden von Venedig übernommen. Die politische Art, in der das Schisma abgebaut wurde, zeigt sich in der mehr faktischen als rechtlichen Erledigung der Reste des Kirchenstreites. Für den „sogenannten Calixtus“ wurde „eine Abtei“ vorgesehen – tatsächlich wurde er dann als Rektor von Benevent abgefunden. Mit einem „Nachfolger“, dem von „einigen von der schismatischen Sekte“ erhobenen Innozenz (III.) (September 1179- Januar1180), hatte der Kaiser nichts mehr zu schaffen. Die kirchenrechtliche Form wurde gewahrt, indem, bei Beseitigung des schismatischen Balduin von Bremen, die kanonische Rechtmäßigkeit des 1168 von der kaiserlichen Partei des Domkapitels zum Erzbischof von Bremen gewählten, von F. Ende 1173 zum Bischof von Brandenburg ernannten Siegfried, eines Sohnes Albrechts des Bären, geprüft werden sollte. Kurzerhand in ihren Ämtern blieben, obwohl von Alexanders Standpunkt schismatisch, Christian von Mainz und Philipp von Köln, während dem aus Mainz verdrängten Alexandriner Konrad von Wittelsbach der nächste freiwerdende deutsche Erzstuhl, soweit er ihm gefallen würde, versprochen wurde. Am 24.7. leistete dem vor der Markuskirche thronenden Papst der mit bewußtem Pomp sich nähernde Kaiser den Fußkuß und erhielt mit dem Kuß des Friedens die Lösung vom Banne. Den Papst mußte ein Heer unter Führung Christians von Mainz in Rom zur Geltung bringen.
Während sich der Kaiser für seine Freunde in Mainz und Köln in den Verhandlungen angestrengt hatte, setzte er strenger alexandrinischer Auffassung keinen Widerstand entgegen, als diese in Halberstadt Ulrich gegen Gero zur Geltung brachte, den Feind gegen den Freund →Heinrichs des Löwen. Solches zweierlei Maß spiegelt den Stimmungsumschwung nach Chiavenna. Dieser machte sich erst recht bemerkbar, als der Kaiser nach Deutschland kam. Am 30.7.1178 ging er in Arles unter der burgundischen Krone und erhob so in salischer Tradition auf Gesamtburgund den Anspruch, den er bisher auf das gräflich-hochburgundische Erbe der Beatrix durchgesetzt hatte. Ende Oktober kam er nach Speyer, wohin auch →Heinrich der Löwe mit Klage gegen seine Feinde gereist war. Aber jetzt war die Zeit vorbei, da, wie noch in den deutschen Jahren 1168–74, der Kaiser den Vetter mit seinen Gegnern verglichen hatte; erst recht erschöpft war jene familiäre Solidarität, mit der F. mit Urkunde vom 14.6.1158 und bei Wahrung eines Freisinger Zoll- und Münzanteils duldete, daß Heinrich einem →Otto von Freising Markt und Zoll, Münze und Isarbrücke in Föhring zerstört und isaraufwärts in seine neue Marktstätte München gesetzt hatte. Jetzt in Speyer wurde der klagende Heinrich angewiesen, seinen Klägern demnächst, Januar 1179, in Worms vor dem Königsgericht zu antworten. Damals waren seine Hauptfeinde der Halberstädter Bischof Ulrich, der diesem verbündete EB Philipp von Köln und EBWichmann von Magdeburg; Philipp war 1178 der angreifende Teil, er, Wichmann, Landgraf Ludwig von Thüringen rannten 1179 vergeblich gegen Heinrichs Burg Haldensleben an. Nachdem Heinrich die Ladung jedenfalls nach Worms und wieder nach Magdeburg versäumt hatte, verkündete der Kaiser hier, am 24.6.1179, den Herzog als Gerichtsflüchtigen („Contumax“) in die Acht, welche ein Fürstenspruch vielleicht schon im Januar zu Worms als gegeben ausgesprochen hatte. Der Markgraf →Dietrich von Landsberg, neben Philipp von Köln und Ulrich von Halberstadt einer der Hauptfeinde des Löwen, bot diesem vergeblich gerichtlichen Zweikampf an. So schob F., angesichts weiterer Anfälle des Löwen auf seine Gegner – im September verbrannte dieser Halberstadt – in den bisher nach Landrecht geführten Prozeß ein Verfahren nach Lehnrecht ein, dessen Ziel nicht die vor Jahr und Tag ablösbare Acht, sondern der Lehnsverlust war. Im Lehnrecht ergriff der Kaiser gegen den Herzog die Initiative, die er im Landrecht den Fürsten überlassen hatte. Heinrichs Ausbleiben gegenüber den landrechtlichen Ladungen wurde jetzt als „Majestätsverbrechen“ zum Grund für Ladungen nach Lehnrecht. Das Ende war, im Januar 1180 zu Würzburg, da Heinrich auch die lehnrechtlichen Termine versäumte, die Aberkennung der Reichslehen. Das Verfahren nach Landrecht lief neben dem Lehnsprozeß aus, indem Jahr und Tag nach der Achterklärung von Magdeburg (Juni 1179) die eine Achtlösung nicht mehr zulassende Aberacht eintrat (Regensburg, Juni 1180). Während F. in Bayern seinen Lebensretter, Kampfgefährten und Berater Otto von Wittelsbach zum Herzog machte (auf Hoftag zu Regensburg Juli 1180 und, mit Belehnung, zu Altenburg am 16.9.), wobei Bayern, in Analogie zu den Akten von 1156, durch Erhebung der Steiermark zu einem Herzogtum für den Traungauer Markgrafen Otakar weiter verkleinert und von der Reichsgrenze abgedrängt wurde, zerschlug er das welfische Sachsen. Dessen westliche, räumlich auf die Diözesen Köln und Paderborn bezogene Grafschaften und sonstige Rechte gab er laut berühmter, in ihrem erzählenden Teil den Prozeßverlauf kürzend wiedergebender Urkunde in der Pfalz Gelnhausen am 13.4.1180 als Herzogtum Westfalen und Engern an die Kölner Kirche, einen kleinen, den sächsischen Herzogsnamen festhaltenden Teil an Bernhard von Anhalt, Albrechts des Bären Sohn. Dem Prozeß folgte der Reichskrieg gegen den vom englischen Schwiegervater im Stich gelassenen Herzog, der im August 1181 mit Lübeck seine letzte Stütze verlor: Obotritenland und Pommern wurden Reichslehen.
Mit dem Lombardenbund und dem größten Teil der damaligen zu ihm gehörenden Städte: Vercelli, Novara, Mailand, Lodi, Bergamo, Brescia, Mantua, Verona, Vicenza, Modena, Reggio, Parma und Piacenza kamen die kaiserlichen Unterhändler zu Piacenza am 30.4.1183 zu einer vorläufigen Einigung; in Konstanz auf einem Reichstag beurkundete der Kaiser am 25.6. den Frieden durch ein dem Vorfrieden fast gleichlautendes Privileg, wobei ältere, vor dem Krieg für die Städte gegebene Privilegien ungültig sein sollten. Den Friedensverhandlungen ging, als ein für beide Teile unabdingbares Ende 16 Jahre alter Verbitterung, die rechtliche Auflösung, aber auch Neugründung des in Kaiserurkunde vom 14.3. schon nicht mehr so genannten Alessandria als Stadtgemeinde voraus. Die Einwohner wurden zum Auszug in 7 Dörfer veranlaßt und von einem Kaiserboten hinter den Mauerring zurückgeführt. Der Kaiser gründete die Stadt aus den Dörfern und nannte sie „Kaiserstadt“: Cesaria – der alte Name sollte sich freilich in Urkunden nach 1188 wieder neben den neuen setzen.
Das Konstanzer Privileg erkannte den gegenwärtigen Lombardenbund an und erlaubte künftige Erneuerungen. Die Regalien wurden den Städten innerhalb der Mauern im ganzen damals von ihnen behaupteten Umfang, außerhalb der Mauern wie „seit alters“ besessen zugesprochen: so war es dem Kaiser gelungen, die städtische Herrschaft über deren Landgebiete zu beschränken. Wenn die Städte auf den Vorschlag eingegangen waren, daß über von ihnen wie vom Kaiser behauptete Regalien unparteiliche Schiedsgerichte entscheiden sollten, so stellte ihnen das Privileg auch frei, unter Verzicht auf Schiedsgerichte die bestrittenen Regalien gegen einen – im Verhandlungswege zu ermäßigenden – Jahrzins zu üben: der Kaiser ist auf dem Wege vom Recht zur Politik und zur Wahrung eines finanziellen Anteils an der italienischen Stadtwirtschaft. Diesen Weg nicht der rechtlichen, sondern der politischen Verfügung über die lombardischen Städte bezeichnet auch ein Artikel, der in Form eines pflichtmäßigen Zusatzes zu dem erwarteten Treueid die Städte verpflichtet, dem Kaiser bei Bewahrung oder Wiedererwerb von Reichsrechten in der Lombardei außerhalb des Bundes behilflich zu sein; das Fodrum mußten sie wieder für alle Reichsheerfahrten in Italien, nicht nur für den Krönungszug leisten. Weit entfernt sich von harter ronkalischer Forderung: Königspfalzen in gewohnten Orten, ein dem Kaiser abgekämpfter Verzicht: „Überflüssigen Aufenthalt zum Schaden der Stadt werden wir in Stadt und Bistum nicht nehmen.“ Die neue, in der Widerlegung des ronkalischen Standpunktes gegebene Lage, das diplomatische Ringen der Gegner zeigt sich in den feinen Differenzierungen bezüglich der Konsulnverfassung und der Gerichtsbarkeit. Die Konsuln werden, wo entsprechende Privilegien vorliegen, vom bischöflichen Stadtherrn, sonst vom Kaiser bestätigt. Die Bestätigung geschieht – hier war städtisches Prestige im Spiel – bei Abwesenheit des Kaisers von der Lombardei nur in den nächsten 5 Jahren durch einen kaiserlichen Gewaltboten, dann nur durch den Kaiser selbst. Von den Stadtgerichten wird an den Kaiser appelliert – doch kann niemand gezwungen werden, nach Deutschland zu gehen; so müssen die Städte doch wieder einen kaiserlichen Podestà dulden, der freilich auf die Appellationsfälle beschränkt, auf raschen Prozeß verpflichtet und an das Stadtrecht gebunden ist. Das Konstanzer Privileg ist eine Urkunde des Verzichtes, des Eingeständnisses der Tatsache, daß die Politik von Roncaglia so gescheitert war wie die kaiserliche Schismapolitik. Aber verzichtende Einsicht verminderte nicht den Stolz, mit dem F. an Pfingsten 1184 zu Mainz die Schwertleite Heinrichs VI. zu einem Fest deutscher, französischer, slavischer, italienischer, spanischer Ritterschaft gestaltete, auf dem sich der Provenzale Guiot und der niederrheinische Dichter der Eneit, →Heinrich von Veldeke, auf dem großen Felde, rechtsrheinisch bei Kostheim im Winkel von Rhein und Main, trafen, wo eine Zelt- und Hüttenstadt aufgebaut war – mitten in den Turnierfreuden stürzte die hölzerne Hofkapelle unter einem Sturm zusammen.
Der altgewordene Kaiser – er war Witwer, Beatrix war am 11.11.1184 in der Pfalz Gelnhausen gestorben, nachdem sie schon seit 1178 meist in ihrer Grafschaft Burgund, sie selbständig regierend, gelebt hatte – zeigte die|Neigung, alten Rechtsstreit durch politische und finanzielle Lösungen zu ersetzen, auch gegenüber der Kurie. Die Frage des mathildischen Gutes sollte nicht gelöst, sondern beseitigt werden. Bald nach dem Konstanzer Frieden, im Juli, schrieb F. an Alexanders Nachfolger Lucius III. einen Brief, welcher zum Entgelt für den in Anspruch genommenen kaiserlichen Weiterbesitz des mathildischen Gutes dem Papst einen Zehnten, dem Kardinalskolleg einen Neunten von den italienischen Reichsbesitzungen anbot. Die im Herbst 1184 zu Verona zwischen Papst und Kaiser geführten Verhandlungen – beide vereinbarten dabei in feierlicher Form den Kampf gegen die Ketzer und erörterten die Frage eines Kreuzzuges – endeten damit, daß der Papst auf der Rechtsfrage bestand: der Zehnte hätte die römische Kirche um so mehr zu einem Pensionär des Reiches gemacht, als er nicht etwa von den strittigen Rechten, sondern von den italienischen Reichsrechten überhaupt gegeben werden sollte. Noch zur Zeit des Papstes Lucius, vielleicht noch in Verona wurde bekannt, daß der Kaiser eine Verlobung des jetzt 19jährigen Königs Heinrich VI. mit der 30jährigen →Konstanze, Tochter Rogers II., Halbschwester des verstorbenen Wilhelm I., Tante des regierenden Königs Wilhelm II. von Sizilien, veranlaßt hatte. Daß dieser junge König schon am 16.11.1189 kinderlos sterben, daß Sizilien – freilich im Widerstreit mit der päpstlichen Lehnshoheit und mit den Ansprüchen Tancreds von Lecce – staufisches Erbe werden würde, war 1184 nicht zu erwarten. Als die deutsch-sizilianische Hochzeit am 26.1.1186 in demselben Mailand gefeiert und Heinrich VI. vom Patriarchen von Aquileja zum König von Italien gekrönt wurde, das F. vor 24 Jahren hatte zu Boden reißen lassen, vermischten sich die Triumphe der alten Feinde in neuer Zeit: jeder ein Triumph der Erhaltung. In Verschiebung früherer Feindschaften rebellierte jetzt Cremona gegen Mailand und gegen den Kaiser. Für den neuen Papst Urban III., seit Januar Erzbischof von Mailand, war der Cremoneser Aufstand das Signal, um in alter Verbitterung – seine Familie, Avicelli, hatte 1162, bei Zerstörung Mailands, ihre Güter verloren – seinen Ärger über das kaiserliche Festhalten der mathildischen Güter, über die sizilianische Heirat und über die Mailänder Krönung akut werden zu lassen. In einer auf das Jahr 1183 zurückgehenden Trierer Doppelwahl war er dem vom Kaiser schon mit den Regalien belehnten Kandidaten Rudolf von Wied zuwider und weihte, gegen das Gewohnheitsrecht des Wormser Konkordats, den appellierenden Gegenkandidaten Folmar am 1.6.1186. Zugleich glaubte er durch Aufbringen einer Streitfrage zwischen den Kaiser und die Reichsbischöfe einen Keil zu treiben, indem er diesem das Recht bestritt, während der Vakanz eines Bistums dessen Regalien zu nutzen (Regalienrecht) und den Mobiliarnachlaß der Bischöfe zu nehmen. So lästig zumal dieses letztere „Spolienrecht“ den Bischöfen sein mußte, so entschieden wandten sie sich Ende November 1186 zu Gelnhausen gegen den Papst. Als Urban III., durch Gegenkräfte im Kardinalskolleg behindert, durch Unterwerfung Cremonas schon im Mai 1186 und bei Besetzung des Kirchenstaats durch Heinrich VI. sofort nach der Trierer Entscheidung in Verona isoliert, am 20.10.1187 gestorben war, ließen die friedwilligen Pontifikate Gregors VIII. und Clemens' III. dem Kaiser Raum für seinen letzten und weitesten Schritt. Er konnte ihn mit dem Gefühl der Rückenfreiheit tun, da er sich seit 17.5.1187 in einem Bündnis mit Philipp II. von Frankreich befand, welches dem Trierer Folmar das diesem bisher gewährte französische Asyl entzog und wohl zu einem dem Kreuzzug dienlichen englisch-französischem Frieden beitrug. Der Papst zwang Folmar am 26.6.1189, den Trierer Stuhl zu räumen und ihn dem Speyrer Archidiakon Johannes, Kanzler F.s, zu überlassen.
Der Sultan Saladin von Ägypten, mit dem der Kaiser seit einer Gesandtschaft Saladins (1174) und einer Gesandtschaftsreise des bischöflich straßburgischen Vitztums Burchard (1175) eine an die Beziehung Karls des Großen und Harun-al-Raschids erinnernde Freundschaft großer Herren gepflegt hatte, schlug, seit den 70er Jahren mit der Eroberung Syriens beschäftigt, am 5.7.1187 am See Tiberias den König Guido von Jerusalem und besetzte im Oktober die Heilige Stadt. F. folgte dem Hilferuf der orientalischen Christen. Im Dezember versuchte er – ohne Erfolg – König Philipp II. zum Anschluß an das kaiserliche Kreuzheer zu bewegen, im April 1188 hielt er Reichstag in Mainz („Hoftag Christi“), konnte die Unterwerfung Philipps von Köln entgegennehmen und nahm selbst das Kreuz, ein Jahr später „Tasche und Stab“ in Hagenau.
Auf dem Hoftag Christi verhinderte er Ausschreitungen gegen die Mainzer Juden und erließ Strafbestimmungen für jede gegen Juden geübte Gewalt. Zur Vorbereitung des Landweges nach dem Heiligen Land wurde EB Konrad von Mainz zu König Bela III. von Ungarn, der Ritter Gottfried von Wieselbach an den Sultan Kilidsch Arslan von Iconium, an Saladin aber Graf Heinrich von Diez abgeordnet. Das diesem mitgegebene Schreiben, in der überlieferten Form freilich eine in England|hergestellte Fiktion, war eine formelle Kriegserklärung an Saladin für den Fall, daß er das Heilige Land nicht verlasse und das Kreuz Christi nicht ausliefere.
Die diplomatische Vorbereitung des kaiserlichen Anteils am 3. Kreuzzug wurde Anfang 1189 auf einem Nürnberger Hoftag vollendet. An Weihnachten empfing F. die Mahnung des Markgrafen Konrad von Montferrat, des Verteidigers von Tyrus, bald zu kommen; dieser brauchte nicht nur gegen Saladin, sondern auch gegen christliche Gegenwirkungen im Lande Hilfe, in dieser Zeit kam wohl auch die Antwort Saladins, welche die Auslieferung von Tyrus, Tripolis und Antiochia von F., dem „König von Deutschland“, forderte, während er das Kreuz geben und die Übung der christlichen Religion in Jerusalem erlauben wollte. Eine Gesandtschaft des Großzupans von Serbien und eine seldschukische Gegengesandtschaft versprachen günstige Aufnahme des Kreuzheeres. Der Gesandte des Kaisers Isaak Angelos, Johannes Dukas, beschwor erst nach eidlicher Beseitigung des Verdachtes, F. wolle das byzantinische Reich erobern, eine Verpflichtung auf Geleit, Markt, Überfahrt, während ein Gegeneid des Bischofs von Würzburg und der Herzoge von Schwaben und Österreich friedlichen Zug durch das byzantinische Gebiet zusicherte. Am 3.4. endlich, zu Straßburg, wurde eine vorläufige Befriedigung der territorialen Ansprüche der Römischen Kirche gefunden – unbeschadet der Reichsrechte! Über die Reichsverwaltung verfügte der Kaiser, indem er eine schon vor 10 Jahren, im Januar zu Worms vollzogene Teilung bestätigte, welche dem Pfalzgrafen Otto die Güter und Reichslehen →Friedrichs von Rothenburg, darunter das Egerland übergeben hatte; aus mütterlichem Erbe wurde jetzt →Otto Pfalzgraf von Burgund; Philipp, Propst von Aachen, kam in die Kölner Domschule, die Reichsverwaltung wurde Heinrich VI. übergeben.
Seit 11. Mai dem Landweg des Heeres von Regensburg bis Wien auf der Donau folgend, hielt der Kaiser am 27. und 28.5. Heerschau auf den Feldern bei Wieselburg, wo er einen Lagerfrieden erließ; beim Empfang durch den König von Ungarn am 4.6., bei Gran, wurde Herzog →Friedrich von Schwaben mit einer Tochter Belas von Ungarn verlobt; die dadurch angebahnte Verschwägerung der Staufer mit den Angeloï – denn eine andere Tochter Belas war Kaiser →Isaaks Gemahlin – konnte die aus Versagen der byzantinischen Lokalverwaltung und gegenseitigem Mißtrauen sich ergebenden Versäumnisse, Mißverständnisse und bewaffneten Feindseligkeiten nicht hindern, die zumal seit dem Eintreffen des Kreuzheeres in Philippopel (29.8.) zu ärgerlichen Auseinandersetzungen, vor allem auch in der Frage des dem Staufer von Byzanz zuzugestehenden Herrschertitels führten. Nach Verteilung des Heeres auf die europäischen Gebiete des griechischen Reiches und nach landverwüstenden Kämpfen, zumal von dem seit 22.11. als Winterquartier dienenden Adrianopel aus, kam es im Februar 1190 zu vertraglichen Abmachungen auch in der Titelfrage mit F., dem „Kaiser der Römer“, welche den ungestörten, zwischen 22. und 28.3. nicht ohne Prunkentfaltung vollendeten Übergang über die Dardanellen garantierten. Der Wechsel von gutem Markt, Entbehrungen, loyaler Hilfe und schweren Kämpfen, welcher den Weg des Kreuzheeres durch das griechische (Sardes, Philadelphia) und das seldschukische Kleinasien (Laodicea, Philomelium, Eroberung von Iconium am 18.5.1190) zu einer Folge von Mühen, Heldentaten und Verlusten machte (so fiel am 6.5. der Minnesänger →Friedrich von Hausen), ergab sich wieder aus der Tatsache, daß weder die griechische noch die seldschukische Verwaltung ihrer nomadisierenden Volksteile Herr waren; bei dem Sultan von Ikonium mußte man sich freilich wirklichen Vertragsbruches erwehren, zumal er Schwiegersohn →Saladins geworden war. Der Kaiser vollzog den Seldschuken gegenüber den gegen die Lombarden bewährten endlichen Verzicht auf den Buchstaben des Rechts und sicherte sich den raschen Marsch von Ikonium nach dem christlichen Armenien. Hier, am Mittellauf des Selef (Gök-Su), von Leon II. von Mopsuestia freundlich aufgenommen, zog das Kreuzheer den von steilen Taurushängen begleiteten Selef abwärts nach Seleukia. Der Kaiser, der mit Gefolge, den Weg des Heeres über das Hochufer vermeidend, in der Flußaue selbst abwärts strebte, schwamm am 10.6. mit seinem Pferd über den Fluß. Nach einer Mahlzeit hatte er Lust zu schwimmen – und konnte nur mehr tot aus dem schnellfließenden Fluß geborgen werden. Seine Eingeweide wurden in Tarsus, das „Fleisch“ im Dom von Antiochia beigesetzt, die Gebeine sind in Tyrus, wohin man sie auf dem Weg nach Jerusalem gebracht hatte, verloren gegangen. Mit dem Tode →Friedrichs von Schwaben vor Akkon, Januar 1191 wurde der kaiserliche Kreuzzug ein französisch-englisches Unternehmen unter dem Banner des Königs Richard Löwenherz von England.
Die Seele F.s und ihr leiblicher Ausdruck haben gute Schilderer gefunden. Ein mit einer Silberschale, welche F.s Taufe darstellt, zusammengehöriger, zeitweise als Reliquiar|benutzter, wohl Ostern 1156 von dem etwa 34jährigen Kaiser an Graf Otto, den Mitbegründer des westfälischen Prämonstratenserstiftes Cappenberg und Taufpaten F.s, geschenkter Bronzekopf ist nach urkundlichem Zeugnis „nach dem Ebenbilde des Kaisers geformt“; daß der Künstler dem Herrschertyp als solchem, daß er einem Schema verpflichtet blieb, schließt die Absicht und den – relativen – Erfolg eines bildlichen „Porträts“ ebenso wenig aus, wie die nachgewiesene Abhängigkeit der ausführlichsten Schilderung des Kaisers durch Propst Rahewin von Freising von Vorlagen die Echtheit des literarischen Bildes beeinträchtigt. Der mehr schreckhaft-altertümlich-heroisch als „ritterlich“ wirkende Kopf bestätigt Rahewins Erinnerung an den etwas über-mittelgroßen Mann mit dem blonden, in die Stirn gelockten Haar, dem rötlichen Backen- und Kinnbart („Barbarossa“ nannten die Italiener den Roten, Rubeus, gewiß schon zu Lebzeiten, wenn die volkssprachliche Bezeichnung auch erst aus dem späten 13. Jahrhundert bezeugt ist) – alles, einschließlich eines Lippenbärtchens, „zur Ehre des Imperiums“ regelmäßig kurz gehalten, an die scharfen, durchdringenden Augen, die nicht gebogene Nase, die feinen Lippen eines kleinen Mundes. Echt wirkt Rahewins Bemerkung, die helle Haut erleide an Kehle und Hals häufige Rötung weniger aus Zorn als aus scheuer Überraschtheit – zu ihr paßt die Neigung zu rasch verfliegenden Fiebern. Ein wenig vorfallende Schultern, fester Schritt, lange Beine, mangelnde Korpulenz bilden die ritterliche Erscheinung; als königlich wird Jagdverstand und rechtes Maß bei Tafel und Spiel empfunden. Der durchdringende, auch andere Reichsfürsten in deren äußerer Erscheinung charakterisierende Lodeser Jurist Acerbus Morena sagt vom Gesicht des Kaisers, es sei heiter, als wolle er immer lachen – eine dem gefrorenen Lächeln des Bronzekopfes entsprechende Beobachtung „mehr von Haltung als von Stimmung“ (Grundmann), zu der „Constantia animi“ passend, welche, nach Richard von London, den Gesichtsausdruck gleichmäßig erscheinen lasse, „von Schmerz nicht verdunkelt, von Zorn nicht gespannt, nicht entspannt von Freude“. Doch konnte der Kaiser, 1162 gegen die Mailänder, „sein Gesicht festmachen wie einen Stein“, und während alle weinen, bleibt das kaiserliche Antlitz unbewegt. Wenn Acerbus Morena nur die Kaiserin Beatrix „literarisch gebildet“ nennt, so war F. durch Sicard von Cremona als „illiteratus“ gewiß richtig charakterisiert – zu dem Bildungsunterschied der Gatten mag die von dem Engländer Radolf de Diceto gebrauchte Bezeichnung als vir „uxorius“ passen: also als eines Mannes, der mehr als üblich auf Urteil und Willen seiner – jungen, schönen, reichen, kinderreichen und gebildeten – Frau gab, ihr übrigens auch die Freiheit eigener Beurkundungen ließ. Den historischen Sinn des Kaisers zu preisen, hatte Rahewin als Fortsetzer Ottos von Freising, der einst dem Kaiser seine Chronik gewidmet hatte, vollen Anlaß – er mag den Kaiser mit der Bemerkung, er habe Latein besser verstanden als gesprochen, etwas überhöhen, dem Diplomaten F. aber mit vollem Recht nachsagen, daß er „in der Vatersprache recht beredt“ sei – was ebenso Wibald von Stablo von dem Neugewählten dem Papste rühmte. Echt und individuell wirkt der Bericht, den →Gerhoch von Reichersberg von einem Gespräch über die Kirchenspaltung bietet, in das ihn der Kaiser zu Pavia 1164 zog – in deutscher Sprache, wie Gerhoch ausdrücklich anmerkt. In der Regierung der Kirche, sagte der Kaiser auf das Bestimmteste, wolle er dem Papst das Seine geben und sich mit seinem Recht bescheiden, aber mit des ganzen Reiches Kräften einem Papste widerstehen, der ihm sein Recht mindere. Sein Papst sei nicht dem Reich entgegen, sei nicht mit Reichsfeinden verbündet, wolle nicht im Königreich König sein. Als Gerhoch den kaiserlichen Papst tadelte, erregten sich die Fürsten: Galgen, Güterverlust, alles Schlechte wird ihm angewünscht; der Kaiser aber „hörte das geduldig an und stimmte doch nicht zu“ – so offenbarte der Kaiser selbst seine Fähigkeit des Zuhörens.
Den Staatsmann ziert die Höflichkeit des Gedächtnisses, das gemäß →Burchard von Ursberg auch den lange Zeit nicht Gesehenen sofort mit dem Namen begrüßt. Den Tageslauf deutet Rahewin an: Gebet, Messe, Reliquienverehrung in Dom und Pfalzkapelle vor Tag, aufmerksamer als in Italien üblich, ohne Geschäfte; dann diese; Jagd und Jagdglück mit Pferden, Hunden, Vögeln, Tafel mit Maß, Spiel ohne blutigen Ernst. Die Frömmigkeit ist die zeitgemäße, laienhafte, königliche; wie der Vater seine Siege seinem byzantinischen Brustkreuz mit den Johannesreliquien zuschrieb, so gewann sich der Sohn das Heil des Sieges durch das „Verstreuen“ von Geschenken an die Kirchen, 1158 zu Kaiserslautern vor dem Aufbruch nach Italien, wobei er, gewiß im Angesicht des erwarteten Zusammenstoßes mit Papst Hadrian, wie „Orakel“ fromme Männer befragte, zumal Bischof Hartmann von Brixen, den treuen „Sekretär“ seines Seelenheils. Doch schützte dieser nicht die vornehmen Geiseln davor, als Pfeil- und Steinfang, 1159, an den Belagerungsturm vor|Crema gebunden zu werden – wobei freilich beobachtet werden muß, wie überlegene Hindernisse auch die Befestigungen kleiner italienischer Städte den kaiserlichen Heeren entgegenstellten. Alle Zeugen rühmen F.s Gerechtigkeit: unbegnadigt geht von dem Unerbittlichen einer seiner Ministerialen sogar aus der Aachener Krönungskirche; wegen fehdemäßigem „Raub und Brand“ trug der vornehme Pfalzgraf Hermann von Stahleck Weihnachten 1155 zu Worms den Hund; freilich, was diesem verargt, wurde damals seinem Gegner Arnold von Mainz, wurde später →Heinrich dem Löwen nachgesehen, dann wieder, in neuer Lage, der „Gerechtigkeit“ gegen diesen nachgeholfen.
Wie sich Altes und Neues in F. mischte, machte seine Stellung in seinem neuernden, in Deutschland aber archaischen Jahrhundert aus. Seine geistlichen Berater, →Otto von Freising, Hillin von Trier, Konrad von Mainz, Daniel von Prag, studierten in Paris, hörten Abälard und seinesgleichen; aber im Reichsdienst wollten sie das alte: die adlige, die Königskirche. Der junge König und die Seinen verkannten, mißachtelen das Neue der italienischen Stadtkultur, den Stadtstaat. F. lebte in einem fortgeschrittenen, durch den kirchlichen Sieg im Investiturstreit geprägten Jahrhundert. Er mußte auf das neue, in seiner Jugend im Dekret Gratians gesammelte Kirchenrecht Rücksicht nehmen; nicht nur Bauernkindern, auch Priestersöhnen verweigerte der von F. in Nürnberg am 29.12.1186 erlassene Landfriede „wider die Brandstifter“ den Rittergürtel. Die alte, „simonistische“ Königskirche war nicht mehr herzustellen; doch bot das – in F.s Zeit schon wenig bekannte – Wormser Konkordat die von F. ergriffene Möglichkeit, den Bischöfen mit der nun durchgesetzten lehnsmäßigen Auffassung der Regalien Lehnseid und „Mannschaft“ aufzuerlegen und sie so erst recht dem Reich anzuschließen, die hohen Geistlichen im Sinne eines „neuen“ Reichsfürstenstandes wie die weltlichen Fürsten als fürstl. Lehnsleute erst recht an sich zu binden, im Sinne einer neuen geistlichen Feudalität. Im übrigen aber konnte F. nicht mehr wählen: er mußte die politischen Kräfte kombinieren, wie sie herangewachsen waren. Die größten Unterschiede walteten zwischen Italien und Deutschland. Freilich gab es große Herren dort wie hier; wie deutsche Fürsten wurden durch Delegation der Königsrechte, durch Übertragung von Regalien privilegiert Getreue wie Markgraf Bonifaz von Montferrat, Graf Guido von Biandrate, Bischöfe zumal des Nordens wie die Patriarchen von Aquileja oder der Bischof von Trient, der 1182 die von der Stadt an das Reich zurückgenommenen Regalien erhielt. Sonst aber bot das verstädterte Italien einen neuen eigenartigen Regalienbegriff: finanziell nutzbare Hoheitsrechte; mochten auch sie verlehnt, in Verträgen einzelnen Städten lehnsmäßig überlassen werden – das Streben ging doch nach unmittelbarer beamtenmäßiger Verwaltung oder nach Überlassung der Regalien gegen finanzielle und politische Leistungen. Das stets umkämpfte mathildische Gut, Tuscien und Spoleto, hätten von Ministerialen verwaltete „Königslandschaften“ werden können, den Reichsländern in Deutschland vergleichbar. Hier zogen sie sich, angelegt seit salischer, den Staufern vorbildlicher Zeit, als salisches Reichsgut, als altstaufisches Hausgut, als Erbe erlöschender Geschlechter wie der Pfullendorfer (Vogtei über Chur, Kreuzungen, Sankt Gallen, Säckingen), der Lenzburger, der Sulzbacher (nach Verträgen mit Bischof Eberhard von Bamberg erwarb F. insbesondere Vogteien über bambergische Güter in der Oberpfalz und in Ostfranken, aber auch an der Donau), der Welfen (nach Welfs VII. römischem Tod 1167 verkaufte der kinderlos gewordene Vater an F. wohl 1174 seine italienischen Lehen, während er sein schwäbisches Eigen →Heinrich dem Löwen verkaufte, der freilich durch Nichtzahlung der Kaufsumme schließlich doch F. zum Zuge kommen ließ), von der oberrheinischen Tiefebene bis Aachen, Kaiserswerth und Dortmund, ballten sich, vom Oberrhein durch den zähringischen Schwarzwald getrennt, im altstaufischen Schwaben, bildeten Schwerpunkte wie Frankfurt mit dem Dreieich-Forst, wie Friedberg in der Wetterau. Am 23.4.1188 schloß F. mit dem König von Kastilien Vertrag über eine Ehe seines Sohnes Konrad mit der Kastilischen Königstochter Beringaria, bei weiblichem, den Staufer vom Thron ausschließendem, ihn auf beschränkte Stellvertretung wie einen „Prinzgemahl“ festlegendem Erbrecht, wobei als Bestandteil des vom Rothenburger Friedrich überkommenen, von F. ausgebauten „Herzogtums“ Rothenburg in Schwaben und Franken unter anderem erscheinen Bopfingen mit dem Flochberg, Giengen an der Brenz (diepoldisch aus Adelas Mitgift), Dinkelsbühl, Weißenburg am Sand und Rothenburg. Von den Saliern, dann besonders von Konrad III. vorbereitet war die Königsherrschaft und Königsministerialität in und um Nürnberg; F.s eigenes Werk war das Ausgreifen in das Rodungsgebiet der nördlichen Oberpfalz (wieder aus Sulzbacher Erbe). Nördlich des Fichtelgebirges sind Königsländer elsterabwärts das Vogtland, pleißeabwärts das Pleißenland mit dem wichtigen Altenburg, wo 1172 ein Reichsdienstmann als Landrichter und Bauherr der Burg Waldenburg bezeugt ist, der klösterliche Fernhändlermarkt Chemnitz erhielt, in Erweiterung eines von Konrad III. gegebenen königlichen Marktprivilegs, wohl durch F. zwischen 1165 und 1172, dem Gründungsjahr der königlichen Stadt Pegau, das Stadtrecht, muldeabwärts schließt sich das Osterland an.
Zusammen mit Reichsgut, Reichsburgen, Reichsdienstmannen in der Goldenen Aue (mit dem die Pfalz Tilleda schützenden Kyffhäuser, dessen Ministerialen seit 1147 bezeugt sind), in Thüringen (Mühlhausen) und in der gegen →Heinrich den Löwen festgehaltenen Harzpfalz Goslar mit der von F. für das Reichsgut eingerichteten Vogtei eine – im Gegensatz zur geschlossenen und zentralen Ile de France zerstreute – Menge von „Reichen“ („Reich“ von Ingelheim), ausbaufähig und doch anfällig bei ungünstigem Schicksal des Gesamtreiches; anfällig schon zu F. Zeiten für feudale Verluste. Wie die Hauptstadt fehlte dem Reich außer den altertümlichen Einrichtungen wie Hofkapelle, Königskanonikaten, Verfügung über Stiftspfründen, Pfalzen eine die Kräfte zur Mitte bindende zentrale Institution. F. hat nicht und bildet nicht aus eine Finanzbehörde wie den in seinem Jahrhundert sich ausbildenden englischen Exchequer, vor dessen Kontrolle die Ministerialen hätten zittern können; kein Registerwesen bildete sich aus wie alsbald das päpstliche. Da half keine italienische Einheitsmünze, nicht die neuen Münzstätten wie die berühmte, von F. eingerichtete Schwäbisch-Haller. In F.s Deutschland sank alle „neue Politik“ in den altertümlichen Stil von Rechtswahrung, Privileg, Kampf zurück. Auch sein Königtum konnte nicht nehmen ohne zu geben. Wohl stärkt er die unmittelbare Reichsgeltung durch die Anlage von Städten; aber die Stadt Mainz, wo am 24.6.1160 der EB Arnold wegen einer für den Italienzug geforderten Steuer ermordet worden war, verlor 3 Jahre später ihre Privilegien. Das noch ganz herrschaftlich gefaßte Stadtrecht, das die Siedlung bei der Pfalz Hagenau 1164 erhielt, mußte zugleich das dortige königliche Herbergsrecht einschränken. Auch die Ministerialenschaften blieben nicht was sie bleiben sollten, wurden nicht Beamtengruppen, sondern im Zuge der allgemeinen Entwicklung wurden ihre Dienstlehen zu rechten Lehen: Ministerialen wie die Hagen auf dem wetterauischen Münzenberg oder die Durne auf dem odenwäldischen Wildenberg wurden Herren mit erblichen, teilbaren Herrenrechten. Um so wertvoller waren Lande, in denen F. nicht mit Bischöfen, Fürsten und Dynasten teilen mußte wie an Rhein und Main – durch Privileg vom 10.7.1168 erhielt Bischof Herold geradezu ein fränkisches „Herzogtum“ für die Würzburger Kirche, mit allem Gericht „in allen Grafschaften über Raub und Brand, Eigen und Lehen, Leute und Blutschuld“ – aber auch in Nürnberg mit seinem hochadligen Burggrafen. Daher sein Eifer zu roden oder durch Klöster roden zu lassen, Bauern anzusetzen, Neuland zu erwerben wie das Egerland. Von Süden, von der alten Mark um Nabburg her schon unter →Heinrich IV. in Angriff genommen, von dem von Diepold III. von Giengen-Vohburg-Cham-Nabburg, F.s Schwiegervater, gegründeten Kloster Reichenbach¶ weiter besiedelt, erhielt es ein System von Burgen wie Eger (schon diepoldisch, 1125), Lumma im Norden, Lichtenstein im Süden. Mit der Zisterze Waldsassen¶ (1133) hatte das Land einen neuen Rodungsmittelpunkt erhalten. Nach Diepolds Tod (1146) zog Konrad III. das Egerland, es von der Mark trennend, als erledigtes Reichslehen ein und übergab es seinem Sohn Friedrich von Rothenburg: nach dessen Tod verwaltete F. das Land und übte den Schutz über Waldsassen. Unter ihm entstand vor 1179 die Egerer Pfalz mit der der Nürnberger verwandten Doppelkapelle. Seit Juni 1179 – damals entschied F. in Eger einen böhmisch-österreichischen Grenzstreit – wurde die Pfalz beliebter Aufenthalt. Auch sonst hat F. Pfalzen gebaut. „Pfalzen in gewohnten Orten“ gehören zu den Regalien von Roncaglia, eine Pfalz zu bauen versprachen die Mailänder 1158 und 1162. Die Karlspfalzen Nymwegen und Ingelheim stellte F. her. Auf Alt-Egisheimer Besitz, im Heiligen Forst, wo 1175 in auch sonst verfolgter Abrundungspolitik das Kloster Neuenburg ein Gut im Tausch gegen ein anderswo gelegenes geben mußte – denn der Kaiser „sammelte um seiner lieben Nachkommenschaft willen mehrere Güter in eines“ – baute F. in seinen Königsjahren auf der Moderinsel in einer schon 1143 bezeugten Wasserburg die Pfalz Hagenau mit dem Forstvogt als Hochrichter, den Kaisersaal, dessen Decke er, wenn Gottfried von Viterbo Glauben verdient, mit „goldenen Bildern“ der Könige schmücken ließ, mit Darstellungen aus Vergangenheit und Zukunft; in der turmbewehrten Pfalz fand Gottfried wie in Aachen die Bücher, aus denen er gelernt haben will, was er schrieb. Dann, im Forst Lutra, (Kaisers-)Lautern, die vor 1160 „aus roten Steinen“ gebaute Pfalz auf karolingischem, ottonischem, salischem Grund, eine Tiefburg mit Wasser für Fischweide und Vogeljagd und mit einem Tiergehege, zusammen mit der|Zisterze Otterberg Rodungsmittelpunkt, seit 1176 mit einem Spital versehen, das den auch für den Gottesdienst in oberer und unterer Pfalzkapelle zuständigen Prämonstratensern übergeben wurde.
Mit dem hohen Adel konkurrierte F. wie Vorgänger und Nachfolger im Erwerb und Festhalten von Kirchenlehen – so war Breisach ein Lehen des Bistums Basel für den Sohn Heinrich und sogar das Gelände der Pfalz Gelnhausen war (mainzisches) Lehen – besonders aber von Kirchenvogteien wie der Vogtei über das Bistum Augsburg, und, ebenso aus welfischer Hand, über Weingarten und Reichenau; da und dort gelang es, die kaiserliche Vogtei über Zisterzienserklöster und Prämonstrantenserstifter geltend zu machen. Aber zwischen den neuen Kräften oder doch Möglichkeiten einer unmittelbaren königlichen Waltung: italienischen und burgundischen Regalien, italienischen und deutschen Königsländern, Kirchenlehen, Kirchenvogteien, königlichen Landfrieden (1152, 1156, 1158, 1186), Pfalzbau, Zoll- und Münzpolitik stecken doch längst die ebenfalls sich neu formierenden Kräfte des hohen Adels. F.führte nicht die politische Entwicklung, er folgte ihr. Denn Reichsitalien und die „Reiche“, Ministerialengruppen, Burgen und Städte vom Bodensee bis Eger waren doch nur Ausweichräume des Königtums gegenüber einer an die Fürsten und Dynasten, mögen sie weltliches, mögen sie geistliches Gewand tragen, vergebenen Welt. Da wurde der Böhmenherzog zum Dank für Polenhilfe und Italienzug durch Geheimvertrag (1158) in seinem auf die Zeit →Heinrichs IV. zurückgehenden Anspruch auf den Königstitel bestätigt, →Heinrich dem Löwen königliche Rechte delegiert. Wenn der König in seinen Ländern zum „Flächenstaat“, zur Landesherrschaft strebte, so taten die Fürsten dasselbe. Noch – gerade noch, in der Gunst einer zwischen Altem und Neuem noch nicht entschiedenen deutschen Weltstunde – sahen Fürsten und Dynasten ihren ersten Ehrgeiz im Reichsdienst, aber schon ließ sich der österreichische Heinrich dessen Beschränkung verbriefen, und →Heinrich der Löwe, noch beim Mailänder Zug von 1162 einer der ersten, wollte sich in der Folge in seiner Landesherrschaft nicht mehr stören lassen; es ist die Landesherrschaft, ihr Eigengewicht und ihr Eigengesetz, welche dem Kaiser als „Undank“ entgegentrat, 1176 als Undank →Heinrichs des Löwen, 1186 als Undank Philipps von Köln. F. stieß Fallendes, wenn er in Sachsen 1180, in Bayern 1156 und 1180 alte Stammesherzogtümer zerschlug, aber er mußte es dulden, daß die Trümmerstücke von den neuen Herren, Babenbergern, Wittelsbachern, Kölner Erzbischöfen zu Landesherrschaften ausgebildet wurden. Wohl gelang es, das „Herzogtum“ Rothenburg nach 1167 F. selbst zu unterstellen, Schwaben und die nicht allzu bedeutende, freilich durch das Hausgut verstärkte Herzogsgewalt 1152 aus der Hand des unmündigen Friedrich von Rothenburg vormundschaftlich zu verwalten, 1167 kaiserlich werden zu lassen, 1156, nach Tod Hermanns von Stahleck, die rheinische Pfalzgrafschaft an F.s Sohn Konrad zu geben, die Fürsten durch das Lehensband ans Reich zu binden, einen vom König her konstruierten einheitlicheren Reichsfürstenstand der Heerschildordnung zu schaffen; aber es gelang nicht, auf die Vasallen der Vasallen zu greifen. Es war eine Ausnahme, wenn, wohl auf dem Mainzer Pfingstfest, der neue Markgraf von Namur als „homo ligius“ bezeichnet und so die „Ligesse“, das Doppelvasallitäten ausschließende strenge Lehnsverhältnis betont wird, das sich nicht in Deutschland, sondern in Frankreich durchsetzte. Die Urkunde, in der dies geschah, ist ein klassisches Zeugnis des „neueren Reichsfürstenstandes“: denn Balduin, Graf von Hennegau, hatte dem Kaiser das Allod seines Oheims, des Grafen von Namur aufgelassen. Nun erhielt er es mit den Reichslehen des Oheims zusammen als eine Mark des Reiches, die neue Belehnung machte ihn zum Reichsfürsten. Die italienischen Lehensgesetze F.s verpflichteten immerhin die Vasallen der dortigen königlichen Lehensleute zur Teilnahme am kaiserlichen Heereszug. Und in Italien begegnete F. – zumal in der Rechtsschule von Bologna, welche im November 1158 kaiserliches Privileg erhielt – dem römischen Recht als einer neuen Ausweichmöglichkeit gegenüber dem hochadlig festgelegten deutschen. Doch ist das Römische in F. nicht zu überschätzen. Von italienischen Juristen ließ sich F. Begriffe und Ansprüche des römischen Staatsrechts, nämlich des justinianischen Kaiserrechtes, nahebringen, so seit 1157 auch in Deutschland die Formel vom Heiligen Reich und von heiligen Reichsinstitutionen (sacrum imperium, palatium und so weiter). Neben der guten Gewohnheit der Vorfahren sind es jetzt, wie Rainald im Anschluß an die Szenen von Besançon schreiben ließ, die „heiligen Gesetze der Kaiser“, durch welche „unser Imperium“ gelenkt wird. Er ließ sich beim Prozeß gegen Mailand von gelehrten Juristen beraten, und da er Rom besaß, da er römischer Kaiser war, da das Recht für ihn nicht ein römisches oder langobardisches oder deutsches, sondern eben das Recht war, lag es ihm nahe, bei Streitigkeiten unter Geistlichen eine justinianische Novelle anzuführen. Rezipiert wurde der Begriff des Majestätsverbrechens. Formeln von der Weltherrschaft ließ F. sich gefallen, ließ wohl auch schreiben, daß er über „Urbs et Orbis“ gebiete. Aber sollte wirklich er oder Rainald 1162 den englischen und den französischen König als Kleinkönige und somit als Untertanen des Imperiums bezeichnet haben, so wäre das eine rasch widerlegte Anwandlung gewesen. F. wollte Heinrich von England nicht daran hindern, ihm ein großes Prunkzelt zu schenken und dabei in einem Briefe sein Reich dem „Wink des Imperiums“ zu unterwerfen, da ihm der Wille des Gehorchens, dem Kaiser die „Autorität“ des Befehlens zukomme: dies war bei feierlicher Gelegenheit, auf dem Würzburger Hoftag im März 1157, wo neben Heinrichs Boten auch Dänen, Ungarn, Italiener, Burgunder und byzantinische Gesandte der Schwertleite Friedrichs von Rothenburg beiwohnten. Die Byzantiner erhielten eine Rüge wegen falscher Anrede an den westlichen Kaiser. Als „Herrn der Welt“ redete der sogenannte Erzpoet im Auftrag seines Brotherrn, des Kanzlers Rainald, den Kaiser, wohl 1163, im Lager vor Novara in einem Hymnus an, und als Herrn der Welt ließ das Spiel vom Antichrist den Kaiser sich mit den Waffen gegen den französischen König durchsetzen. Und doch mußte sich F. nicht nur aus Frankreich, sondern auch aus England, nämlich von Johann von Salisbury, Bischof von Chartres, die Frage gefallen lassen, wer die Deutschen zu Richtern der Völker gemacht habe. Aus demselben England stammte dann wieder ein fingierter Kaiserbrief F.s an Saladin von 1189, der den Kaiser als Weltherrscher sprechen läßt: kein Zeugnis dafür, daß F. von der Weltherrschaft geträumt hätte, wohl aber dafür, daß man in der Situation des Kreuzzuges dem Heiden Saladin gegenüber für gut fand, einen obersten Herrn der Christenheit zu haben. In justinianischer Tradition konnten Otto und Rahewin von Freising den Kaiser über die Gesetze stellen oder den König als den definieren, der anders als alle Sterblichen alles ungestraft tun könne. Die Meinung F.s war dieser Widerspruch gegen die Tradition doch nicht: wie er mit den Fürsten regierte, in Italien wie in Deutschland, so richtete er mit ihnen, ließ Weistümer aussprechen, als Vorsitzender des Königsgerichtes. Er stellte sich nicht über, sondern unter das Recht, und die Formel in seinen Urkunden, welche bei Verleihungen das Recht des Reichs, den honor imperii vorbehielt, folgte nicht römischem, nicht kaiserlichem, sondern schon im ersten Jahr der Regierung und ohne Berührung mit Italien päpstlichem Vorbild.
F. ist die durch langes Leben, Lernfähigkeit und persönliche Größe sein Jahrhundert prägende deutsche Gestalt in den Gegensätzen des Jahrhunderts von Altem und Neuem, von Adel und Staat, von herrschaftlichen und rationalen Strebungen, von Geistlichem und Weltlichem, von bodengebundener Kleinwelt und weltbejahender wie weltüberwindender Gesamtschau eines an Gott gebundenen Lebens. Nicht von ihm vorgefundene oder geschaffene Reichsinstitutionen, sondern ein langes, Überwindung von Schlägen und Fehlern ermöglichendes, in die Gunst der Kreuzzugs-Stunde auslaufendes Leben, F.s Persönlichkeit, seine Autorität, seine Majestät hielten Kräfte in einem Gleichgewicht, das über seinen Tod hinaus nicht dauern konnte.
10. Heinrich der Löwe
Über den Zeitpunkt und den Ort der Geburt und über die Jugend H.s, die durch den staufisch-welfischen Gegensatz bestimmt wurde, ist nichts bekannt. Beim Tode seines Vaters, dem Konrad III. die beiden Herzogtümer Bayern und Sachsen abgesprochen hatte, wurde seine Großmutter →Richenza, die Witwe →Lothars III., die Vorkämpferin der welfischen Sache in Sachsen. Nach ihrem Tode versuchte Konrad III., eine friedliche Lösung herbeizuführen. Auf dem Frankfurter Reichstag im Mai 1142 wurde H. als Herzog von Sachsen anerkannt, mußte aber auf Bayern verzichten. Seine Mutter Gertrud vermählte sich mit Heinrich Jasomirgott von Österreich, der mit Bayern belehnt wurde; doch starb sie schon am 18.4.1143. Eine der ersten Maßnahmen H.s in Sachsen war die Neuordnung der Verhältnisse in Nordelbingen. Adolf II. von Schauenburg wurde wieder in der Grafschaft Holstein-Stormarn eingesetzt; sein Gegner, Heinrich von Badwide, erhielt die neugeschaffene Grafschaft Ratzeburg. Durch den Erwerb der Stader Erbschaft, die er 1145 mit einem Handstreich gegen EB Adalbero von Bremen in seinen Besitz brachte, konnte H. seine Stellung im nordöstlichen Sachsen festigen. Während des 2. Kreuzzuges nahm er 1147 mit den meisten sächsischen Fürsten am Wendenkreuzzug teil, der jedoch keine wirklichen Erfolge brachte. Seit 1149 kam es zwischen ihm und EB Hartwig von Bremen zu einem längeren Streit, als dieser die seit 1066 nicht mehr bestehenden Bistümer Oldenburg, Ratzeburg und Mecklenburg wieder errichten wollte. Als Markgraf dieses Gebietes nahm H. dieses Recht und die Investitur der Bischöfe für sich in Anspruch und zwang Vizelin, den ersten Bischof von Oldenburg, von ihm die Investitur entgegenzunehmen. Seit 1147 erhob H. auch wieder Ansprüche auf Bayern, ohne sie während der Regierung Konrads durchsetzen zu können.
Der Regierungsantritt seines Vetters, Friedrichs I., für dessen Wahl sich auch H. eingesetzt hatte, schuf eine neue Lage. An die Stelle des bisherigen Gegensatzes trat der friedliche Ausgleich zwischen Staufern und Welfen. Dabei hat Friedrich den Nordosten des Reiches als Interessensphäre H.s anerkannt und ihm hier wichtige Reichsrechte delegiert. Bereits im Frühjahr 1152 überließ er ihm die Reichsvogtei Goslar. Im Oktober des Jahres entschied Friedrich den Streit zwischen H. und →Albrecht dem Bären über das Erbe der Geschlechter von Plötzkau und Winzenburg in der Weise, daß H. die Winzenburger Besitzungen (am Westrand des Harzes), →Albrecht das Plötzkausche Erbe erhielt. Bayern wurde, da →Heinrich Jasomirgott mehreren Ladungen im Rechtsverfahren nicht Folge leistete, im Juni 1154 in Goslar H. zugesprochen. Hier wurde auch der Streit mit Hartwig von Bremen zugunsten H.s entschieden. Friedrich übertrug ihm das Recht, in Nordelbingen Bistümer zu errichten und als Vertreter des Königs deren Bischöfen die Investitur zu erteilen. Noch im Sommer 1154 hat H. das Bistum Ratzeburg neu gegründet. Dann leistete er dem König auf dem 1. Italienzug (1154/55) wertvolle Hilfe und hat am Tage der Kaiserkrönung mit seinen sächsischen Rittern einen Aufstand der Römer niedergeschlagen. Nach der Rückkehr aus Italien wurde die bayerische Frage im September 1156 in Regensburg endgültig geregelt. H. erhielt das Herzogtum zurück, trat aber die Mark Österreich ab, die als neues Herzogtum mit besonderen im „Privilegium minus“ beurkundeten Vorrechten an →Heinrich Jasomirgott und dessen Gemahlin Theodora verliehen wurde. Im nächsten Jahr hat H. die dem Bischof →Otto von Freising gehörende Markt- und Zollstätte bei Föhring aufgehoben, die dort über die Isar führende Brücke zerstört und durch die Errichtung eines neuen Marktes den Grundstock für die spätere Stadt München geschaffen. Auch sonst hat er sich die finanziellen Erträgnisse des Landes nutzbar zu machen und Einfluß auf die wichtigen Verkehrsstraßen in Bayern zu gewinnen versucht. Doch blieb es für ihn mehr ein Nebenland.
Das Schwergewicht seiner Politik lag auch weiterhin in Sachsen. Die Erweiterung und|der innere Ausbau seiner herzoglichen Gewalt war sein wichtigstes Ziel. Mit einer Reihe von Zügen ins Slawenland, bei denen der dänische König Waldemar I. teils sein Bundesgenosse, gelegentlich aber auch sein Widersacher war, hat er seit 1158 trotz einiger Rückschläge seinen Machtbereich bis zur Peene ausgedehnt. Nach dem siegreichen Feldzug 1160, bei dem der Obodritenfürst →Niclot den Tod fand, verlegte er den Sitz des Bistums Mecklenburg nach Schwerin und verlieh dem Ort Stadtrecht. Den Versuch, das eroberte Gebiet durch seine Ministerialen verwalten zu lassen, mußte er allerdings später aufgeben und 1167 Niclots Sohn →Pribislaw wieder im Lande einsetzen. Nach dem Brande der von Adolf II. errichteten deutschen Siedlung Lübeck und dem vergeblichen Versuch, weiter landeinwärts eine eigene Löwenstadt anzulegen, hat H. 1159 zusammen mit einer Gruppe von Kaufleuten die Neugründung der Stadt Lübeck vollzogen und ihr durch Handelsverträge mit den Ländern des Nordens und Ostens eine führende Stellung im Ostseehandel gesichert. 1160 wurde das Bistum Oldenburg nach Lübeck verlegt. Ein Jahr später stiftete er auf Gotland zwischen den Einheimischen und den deutschen Kaufleuten Frieden. Gleichzeitig baute H. durch eine planmäßige Erwerbspolitik, vor allem im östlichen Sachsen, seine herzogliche Stellung aus. Mittelpunkt seiner Herrschaft wurde Braunschweig, wo er 1166 neben den bereits bestehenden Siedlungskernen die Hagenstadt anlegte. Im Burgbezirk wurde die Burg Dankwarderode erbaut und zu Ehren des heiligen Blasius eine neue stattliche Kirche errichtet; auf dem Burghof wurde 1166 das Löwendenkmal als Sinnbild der herzoglichen Macht und als Zeichen seiner Gerichtshoheit aufgestellt. Auch in Stade, Bremen, Hannover, später auch in Lüneburg, vielleicht aber auch in anderen Orten wurde der Prozeß der Stadtwerdung durch H. weitergeführt oder durch die Verleihung eines Stadtrechtes zum Abschluß gebracht, doch läßt sich bei dem Fehlen von herzoglichen Urkunden für Städte diese Frage nicht überall mit Sicherheit beantworten.
Das gute Einvernehmen mit Friedrich I. blieb auch nach dem Ausbruch des alexandrinischen Schismas bestehen. Während des 2. Italienzuges leistete H.dem Kaiser bei der Belagerung und Einnahme der Stadt Crema Hilfe, nahm am Konzil von Pavia im Februar 1160 teil und war auch an den Kämpfen vor Mailand 1162 beteiligt. Als Friedrich auf dem Würzburger Reichstag 1165 seine Unversöhnlichkeitserklärung gegen Alexander III. erneuerte, legte H. als erster der weltlichen Fürsten den Eid ab, Alexander niemals als Papst anzuerkennen. 1168 bildete er mit den Erzbischöfen von Mainz und Köln eine kaiserliche Gesandtschaft, die den Frieden zwischen England und Frankreich vermitteln sollte. Dafür fand H. die Unterstützung des Kaisers in Sachsen, wo die rücksichtslose Art seines Vorgehens, insbesondere sein Bestreben, die bis dahin reichsunmittelbaren Dynasten seiner herzoglichen Obergewalt unterzuordnen, auf eine wachsende Opposition stieß. Seit der Mitte der 50er Jahre schlossen sich seine Gegner zu immer neuen Koalitionen zusammen und nahmen den Kampf gegen ihn auf. Besonders bedrohlich wurden das große Fürstenbündnis des Jahres 1166 und die harten Kämpfe in Ostsachsen 1166/67. Wenn der Herzog aus diesen Auseinandersetzungen im wesentlichen ohne größere Einbußen hervorging, so verdankte er dies immer wieder dem Eingreifen des Kaisers, der auch 1168 den Frieden in Sachsen vermittelte.
So stand H. um 1170 auf dem Höhepunkt seiner Macht. Sein Ziel, die verschiedenen ihm überkommenen oder neu erworbenen Herrschaftsrechte auf der höheren Basis des territorialen Herzogtums zu einer Einheit zusammenzufassen, schien weitgehend erreicht zu sein. Ausdruck dieser fast königlichen Stellung war seine Pilgerfahrt nach Jerusalem 1172, bei der er in Byzanz und Jerusalem eine glänzende Aufnahme fand. Diese Machtstellung drohte aber das Gefüge des staufischen Staates zu zerbrechen. Das zeigte sich, als Friedrich I. während seines 5. Italienzuges bei einer persönlichen Zusammenkunft in Chiavenna Anfang 1176 den Herzog, möglicherweise sogar in Form eines Kniefalles, um militärische Hilfe bat. H. machte eine solche Hilfeleistung von der Rückgabe der Stadt Goslar, die er etwa 1168/69 wieder verloren hatte, abhängig und lehnte sie ab, als Friedrich seine Forderung abschlug. Lehnsrechtlich war H. nicht zur Hilfe verpflichtet; Friedrich konnte aber erwarten, daß ihn der Herzog in dieser schwierigen Situation nicht im Stich ließ. Die Hilfsverweigerung ist zwar nicht der Rechtsgrund für das spätere Vorgehen gegen H., wohl aber eine der entscheidenden Ursachen für die Entfremdung zwischen Kaiser und Herzog geworden.
Nachdem die Kämpfe in Sachsen 1177 erneut ausgebrochen waren, erhoben H. und seine Gegner nach der Rückkehr des Kaisers in Speyer im November 1178 Klage. Jetzt ließ Friedrich dem Rechtsverfahren seinen Lauf und lud den Herzog nach Landrecht vor Gericht. Da H. sowohl einer ersten Ladung nach Worms im Januar 1179 wie auch späteren Ladungen nicht Folge leistete, wurde auf einem Reichstag zu Magdeburg Ende Juni 1179 die Acht über ihn verhängt. Nachdem eine persönliche Begegnung zwischen Kaiser und Herzog ergebnislos verlaufen war und die Kämpfe in Sachsen wieder begonnen hatten, strengte Friedrich wegen Nichtachtung der kaiserlichen Majestät ein zweites Verfahren nach Lehnrecht an. Da H. auch diesmal einer dreimaligen Ladung nicht folgte, wurden ihm in Würzburg im Januar 1180 durch Fürstenspruch die Reichslehen aberkannt. Im Juni des Jahres verfiel er ein Jahr nach dem Achtspruch der Oberacht und damit der vollen Rechtlosigkeit.
Bereits im April 1180 wurde in Gelnhausen das Herzogtum Sachsen neu vergeben. Es wurde geteilt. Das Gebiet der beiden Diözesen Köln und Paderborn kam als neues Herzogtum Westfalen an EB Philipp von Köln; zum Herzog des östlichen Sachsens wurde Bernhard, der jüngste Sohn →Albrechts des Bären, erhoben. Mit dem um die Steiermark verkleinerten Herzogtum Bayern wurde im September 1180 Pfalzgraf →Otto von Wittelsbach belehnt. In dem jetzt beginnenden allgemeinen Reichskrieg gegen den Löwen konnte sich dieser zunächst noch im nördlichen Sachsen und im rechtselbischen Gebiet halten. Im Sommer 1181 mußte er auch hier den Widerstand aufgeben und sich im November auf einem Reichstag zu Erfurt unterwerfen. Er verzichtete auf seine Herzogtümer, erhielt aber von seinem Allodialbesitz Braunschweig und Lüneburg zurück. Außerdem mußte er sich verpflichten, zunächst in die Verbannung zu gehen. Im Sommer 1182 begab er sich zu seinem Schwiegervater Heinrich II. von England. Während des Mainzer Hoftages 1184 konnte er vorübergehend, 1185 endgültig nach Deutschland zurückkehren.
Vor Beginn des 3. Kreuzzuges mußte sich H., da er nicht am Kreuzzug teilnehmen wollte, im Frühjahr 1189 abermals zu seinem Schwiegervater in die Normandie begeben, kehrte aber unter Bruch seiner Versprechungen im Oktober nach Deutschland zurück und konnte im nordöstlichen Sachsen schnell wieder Fuß fassen. Heinrich VI. nahm den Kampf gegen ihn auf, entschloß sich aber trotz guter Erfolge, im Juli 1190 in Fulda mit H. einen für diesen glimpflichen Frieden zu schließen, um in Sizilien die Erbansprüche seiner Gattin Konstanze wahrnehmen zu können. Während der Abwesenheit des neuen Herrschers brachen in Sachsen die Kämpfe wieder aus und zogen sich auch nach der Rückkehr des Kaisers länger hin. Erst Anfang 1194 kam es zu einem Ausgleich. H.s ältester gleichnamiger Sohn vermählte sich mit Agnes, der Tochter des Pfalzgrafen →Konrad von Staufen, und erwarb dadurch die Anwartschaft auf die Pfalzgrafschaft bei Rhein. Bei einer persönlichen Zusammenkunft mit H. schloß Heinrich VI. im März 1194, ein Jahr vor seinem Tode, in Tilleda mit ihm Frieden.
Ein zuverlässiges Porträt H.s besitzen wir nicht. Die Bilder in dem in seinem Auftrag um 1173 im Kloster Helmarshausen¶ entstandenen Evangeliar dürften seiner äußeren Erscheinung am nächsten kommen. Nach den zeitgenössischen Schilderungen war er von kleiner Statur mit dunklen Augen und schwarzen Haaren. Ob bei den Ausgrabungen im Dom zu Braunschweig 1935 seine Gebeine gefunden sind, läßt sich mit letzter Sicherheit nicht sagen. Der Beiname „der Löwe“ findet sich für ihn bereits in zeitgenössischen Quellen; doch wird er auch schon seinem Vater, →Heinrich dem Stolzen, beigelegt. Der Löwe, gelegentlich schon früher als Sinnbild der Welfen betrachtet, wird durch ihn endgültig das Zeichen dieses Geschlechtes. An diesen Beinamen knüpfen seit dem 13. Jahrhundert auch Dichtung und Sage über ihn an.
H. ist vom Mittelalter bis in die Gegenwart hinein eine der umstrittensten Gestalten der mittelalterlichen deutschen Geschichte geblieben. Der Versuch der kleindeutschen Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts, ihn zum Gegner der Kaiser- und Italienpolitik Friedrichs I. zu machen, ist längst widerlegt. Über das Wesen seiner Herrschaft in Sachsen gehen auch heute die Meinungen noch auseinander. Sie war keine Wiederherstellung des alten Stammesherzogtums, sie läßt in vieler Hinsicht schon die Züge des späteren Territorialstaates erkennen. Doch kann man nicht von einem „Staat“ H.s sprechen, für den das Vorbild der anglo-normannischen Staatsform bestimmend gewesen wäre. An der Übersteigerung seiner Machtpolitik ist er gescheitert. Bedeutsam blieb seine Leistung in den Gebieten östlich der Elbe bis zur Peene. Hier hat er durch die politische Befriedung die Voraussetzungen für die deutsche Besiedlung des Landes geschaffen. Starke Impulse sind vom Hof H.s als dem Mittelpunkt eines Kunstkreises auch auf das kulturelle Leben Niedersachsens auf dem Gebiet der bildenden Künste und der Literatur ausgegangen. In Braunschweig schuf er durch den Ausbau der Burg Dankwarderode und die Errichtung einer neuen Stiftskirche zu Ehren des heiligen Blasius, des sogenannten Domes, der das Vorbild für die von H.begonnenen Dome in Lübeck und Ratzeburg wurde, eine in Deutschland in dieser Art damals einmalige Residenz. Das|Evangeliar und der Psalter, die in seinem Auftrag im Kloster Helmarshausen¶ entstanden, gehören zu den bedeutendsten Werken der Buchmalerei des 12. Jahrhunderts In Regensburg dichtete um 1170 Konrad, ein Kaplan des Herzogs, das Rolandslied. Etwa gleichzeitig schuf sein Ministeriale Eilhard von Oberg (bei Hildesheim) die erste deutsche Tristandichtung. Auf H.s Veranlassung sammelten Braunschweiger Geistliche im „Lucidarius“ nach Art einer mittelalterlichen Summa das Wissen der Zeit.
11. Chlodwig I.
482 folgte Chlodwig seinem Vater als König des stärksten Teilstammes der salischen Franken mit dem Zentrum Tournai. In 30 kampfreichen Regierungsjahren vereinte er den größten Teil Galliens und rechtsrheinische Gebiete zu einem fränkischen Reich. Gemeinsam mit anderen salischen Königen besiegte er den in Soissons herrschenden Römer Syagrius (486/87) und unterwarf das Land zwischen Somme und Loire; er bekriegte die Burgunder unter Gundobad (500/01) und gewann durch den Sieg über den Westgotenkönig Alarich Aquitanien bis zur Garonne sowie Toulouse (507/08). Neben diesen Eroberungen gallo-römischen Kulturbodens steht die Ausdehnung der Herrschaft über rein germanische Gebiete: Chlodwig besiegte und unterwarf die Alemannen, er erbte nach Beseitigung der anderen merowingischen Teilkönige deren Herrschaften und ließ sich nach der Ermordung des Ribuarierkönigs Sigibert zu dessen Nachfolger wählen. (Ohne befriedigende Erklärung bleibt die Nachricht vom Sieg über die „Thoringer“.) Unter dem Einfluß seiner Gattin Chrodchild und des Bischofs Remigius von Reims trat Chlodwig vom Heidentum zum katholischen Christentum über. Dieser Schritt wirkte sich nicht nur auf die Beziehungen zu den katholischen Romanen Galliens und zu den arianischen Germanenreichen aus, sondern führte zur allmählichen Bekehrung aller Franken und legte damit den Grund für den Sieg des katholischen Christentums bei allen Germanen. Da die Chronologie der Taufe und der Erfolge im Osten des Reiches trotz großer Anstrengungen der Forschung unlösbare Fragen zu stellen scheint, entgleitet die Möglichkeit, ein klares Bild von der Politik Chlodwigs zu gewinnen. In den 90er Jahren stand er dem von Theoderich angestrebten Bund der arianischen Germanenstaaten nahe, später brach er mit den Goten und näherte sich Byzanz, das seine Herrschaft anerkannte; Burgund folgte jetzt Chlodwigs Politik. Die Ausdehnung der Franken ans Mittelmeer konnte Theoderich jedoch noch verhindern (Kämpfe in der Provence und Septimanien 508/11). Nach Chlodwigs Tod wurde das Königtum unter seine vier Söhne geteilt.
Die kriegerischen Erfolge erlaubten Chlodwig eine große Steigerung der Königsmacht, deren Sitz er nach Paris verlegte. Der gallo-römischen Bevölkerung gegenüber nahm er die Rechte des römischen Staates in Anspruch, er bediente sich der Einrichtungen der römischen Zivilverwaltung und ließ das römische Recht für die Romanen in Kraft. Das römische Fiskalland wurde als Königsland eine seiner wichtigsten Machtgrundlagen. Für den eigenen Stamm hat Chlodwig wahrscheinlich gegen Ende seiner Regierungszeit die Lex Salica in der ältesten Fassung aufzeichnen lassen. Das Ausmaß der fränkischen Siedlung in den eroberten Landen und der Anteil des Königtums an ihr sind umstritten; jenseits der Somme und vor allem zwischen Seine und Loire ist nur Streusiedlung anzunehmen, die teilweise durch Vergabung des Fiskallandes an die Gefolgsleute des Königs entstand. - Als erster mittelalterlicher Herrscher hat Chlodwig germanisches Gefolgschaftskönigtum, römische Staatsgewalt und katholisches Christentum an der Spitze eines germanisch-romanisch-christlichen Reiches vereint; die Bedeutung dieser Reichsgründung für die Geschichte des mittelalterlichen Abendlandes kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Über die Persönlichkeit dieses nur aus seinen Erfolgen erkennbaren Herrschers ist|wenig bekannt; es scheint jedoch richtig, ihn als einen klugen, verschlagenen, energischen und oft brutalen Krieger- und Bauernkönig anzusehen, dem die Bildungsfähigkeit der Goten mangelte, der aber große staatsmännische Fähigkeiten bewies.
12. Albertus Magnus
Wegen seiner herausragenden Leistungen auf fast allen Wissensgebieten seiner Zeit schon zu Lebzeiten berühmt, wurde er als einzige Persönlichkeit der Wissenschaftsgeschichte durch die Nachwelt mit dem Beinamen „Magnus" (der Große) und dem Ehrentitel „Doctor universalis" (der Universalgelehrte) ausgezeichnet. Die katholische Kirche sprach ihn heilig und erhob ihn zum Kirchenlehrer (1931) sowie zum Schutzpatron der Naturwissenschaftler (1941).
Um 1200 in Lauingen an der Donau als Sohn eines staufischen Beamten geboren und im Familienkreis aufgewachsen, ging Albert zum Studium der Freien Künste (darunter Rhetorik, Logik und Arithmetik) nach Padua, wo er 1223 Jordan von Sachsen (um 1200-1237), Ordensmeister der Dominikaner und erster Nachfolger im Amt des Ordensgründers hl. Dominikus, begegnete und dem Dominikanerorden beitrat. Das Noviziat und die theologische Ausbildung absolvierte er in Köln und wurde anschließend Lektor der Theologie an den Ordenshäusern in Hildesheim, Freiburg im Breisgau, Regensburg und in Straßburg.
Anfang der 1240er-Jahre als erster deutsche Dominikaner zum Promotionsstudium an die Universität in Paris entsandt, wurde er dort 1245 promoviert und bis 1248 Theologieprofessor. Im Sommer 1248 kehrte er in Begleitung seines Schülers Thomas von Aquin (um 1225-1274) in seinen Heimatkonvent nach Köln mit dem Auftrag zurück, hier das Studium generale der Dominikaner, die erste Hochschule Deutschlands und Vorläuferin der Kölner Universität, einzurichten und zu leiten. Dieser organisatorischen und wissenschaftlichen Aufgabe widmete er sich mit einer dreijährigen Unterbrechung für die Wahrnehmung des Amtes des Provinzials der deutschen Dominikanerprovinz Teutonia (1254-1257) bis zu seiner Ernennung zum Bischof von Regensburg am 5.1.1260.
Als Provinzial visitierte er, stets zu Fuß unterwegs, die Konvente des Ordens in einem Raum, der sich im Norden von Antwerpen, Utrecht, Stralsund und Riga bis Leipzig, Wien, Ptuj (Slowenien), Zürich, Straßburg und Trier im Süden erstreckte. 1256 trat er im Auftrag des Ordensmeisters an der päpstlichen Kurie nach Anagni als Verteidiger der Bettelorden (Dominikaner und Franziskaner) auf, die vom Weltklerus bekämpft wurden. Er nahm dort öffentlich Stellung zu den arabisch-islamischen Strömungen in der Philosophie an der Pariser Universität (Monopsychismus und astraler Determinismus), die mit den zentralen Aussagen des biblisch-christlichen Glaubens (zum Beispiel die individuelle Unsterblichkeit der menschlichen Seele und die Willensfreiheit des Menschen) unvereinbar waren. Von diesen öffentlichen Auftritten in Anagni sind Niederschriften erhalten, die in kritischen Druckausgaben vorliegen: „De unitate intellectus" („Über die Einheit des Intellekts") und „De fato" („Über das Schicksal").
Die päpstliche Ernennung zum Bischof von Regensburg nahm Albert trotz des Einspruchs des Ordensmeisters Humbert von Romans an. Doch schon ein Jahr später – nach dem Tod Alexanders IV. (25.5.1261) – gab er das Bischofsamt an Papst Urban IV. (Pontifikat 1261-1264) zurück. Um seine Entpflichtung zu erreichen, begab er sich im Frühjahr 1261 zur päpstlichen Kurie nach Viterbo nördlich von Rom, wo Urban IV. die Resignation annahm. Am päpstlichen Hof in Viterbo und anschließend in Orvieto blieb er mit verschiedenen Aufgaben betraut, wohl bis zu seiner am 13.2.1263 erfolgten Ernennung zum Kreuzzugsprediger für Deutschland, Böhmen und den übrigen deutschsprachigen Raum. Als dieser Auftrag 1264 mit dem Tod Urbans IV. erloschen war, ging er nach Würzburg, wo sein Bruder Heinrich als Dominikaner lebte; hier wirkte er wissenschaftlich und pastoral bis 1267.
Seit Herbst 1267 bis 1270 hielt sich Albert im Straßburger Dominikanerkonvent auf. Anfang 1271 folgte er einer eindringlichen Bitte der Ordensmeisters Johannes von Vercelli, er möge nach Köln gehen, um in einem langwierigen und eskalierenden Streit zwischen der Bürgerschaft und dem Erzbischof von Köln, Engelbert von Falkenburg (Amtszeit: 1261-1274) zu vermitteln und die Stadt vom päpstlichen Interdikt und dessen verhängnisvollen Folgen zu befreien. Wie Albert schon 1252 im so genannten Kleinen Schied und 1258 im Großen Schied den Frieden zwischen dem Kölner Erzbischof Konrad von Hochstaden und den Bürgern von Köln wiederherstellen konnte, hat er auch 1271 die Stadt aus einer politisch, wirtschaftlich und geistig akuten Notlage herausgeführt. Seinem großen Ansehen, seiner Umsicht und politischen Klugheit war es zu verdanken, dass er die verfeindeten Parteien, vor allem aber den Erzbischof Engelbert von Falkenburg, umstimmen und dessen Aussöhnung mit der Kölner Bürgerschaft herbeiführen konnte. Nach seiner 1271 erfolgten Übersiedlung nach Köln blieb Albertus der Stadt treu bis zu seinem Tode. In diesem letzten Lebensabschnitt war er trotz nachlassender Kräfte und fortgeschrittener Erblindung noch vielfältig aktiv. Er nahm Aufgaben innerhalb und außerhalb der Stadt wahr, die zum Teil dem Erzbischof beziehungsweise einem bischöflichen Generalvikar oblagen, wie Konsekrationen von Kirchen und Altarweihen, Beglaubigung von Ablassbriefen und verschiedenen Urkunden. Im Auftrag des Papstes betätigte er sich als Bevollmächtigter, Schiedsrichter und Schlichter in rechtspolitischen Streitfragen und disziplinarischen Angelegenheiten.
In kirchenpolitisch besonders schwierigen Fällen für die Stadt und ihre Bürger griff er teilweise auch ohne einen Auftrag der päpstlichen Kurie vermittelnd ein. In dieser Kölner Zeit war er auch für König Rudolf von Habsburg (Regierungszeit 1273-1291) tätig, der ihn 1275 beauftragte, dem Propst von St. Georg, Eberhard von Diest, als dem ernannten Bischof von Münster nach dem Treueid die entsprechende Urkunde über das Hoheitsrecht zu übergeben und ihm den Eid abzunehmen, dass er noch im selben Jahr beim König persönlich erscheine. Alberts Teilnahme am allgemeinen Konzil in Lyon 1274 und seine Reise nach Paris 1277 zwecks Verteidigung der Lehre seines Schülers Thomas von Aquin vor der Verurteilung sind historisch nicht gesichert und wegen seines hohen Alters als fragwürdig anzusehen.
Siegel des Albertus Magnus, 1252, Foto: Wolfgang F. Meier. (Rheinisches Bildarchiv)
In Köln schrieb Albert die meisten seiner zahlreichen (mehr als 70) und zum Teil sehr umfangreichen Werke und hielt seine Vorlesungen über die Nikomachische Ethik des Aristoteles (384-322). Mit der Kommentierung der aristotelischen Physik begann er hier sein philosophisches, mit größtem Erfolg gekröntes Projekt der Auslegung aller in lateinischer Sprache zugänglichen Schriften des Aristoteles und solcher, die Aristoteles zugeschrieben wurden. Ebenfalls in Köln verfasste er einer Reihe von Werken, die das Schriftenkorpus des Aristoteles ergänzen („De nutrimento et nutribili", „De intellectu et intelligibili", „De motibus animalium" und „De natura et origine animae"), ferner seinen Kommentar zum Matthäus-Evangelium und einige andere seiner Kommentare zur Hl. Schrift des Alten und Neuen Testaments sowie seine Spätwerke („De XV problematibus", „Problemata determinata", „Summa theologiae sive de mirabili scientia dei", den Doppeltraktat über die hl. Messe und die Eucharistie „Super missam" und „De corpore domini").
Am 15.11.1280 starb Albert im Kölner Dominikanerkonvent in der Stolkgasse und wurde in der Klosterkirche Heilig Kreuz begraben. Als 1802 die französische Verwaltung im Zuge der Säkularisation die Klosterkirche schließen und das Kloster unter Anwendung von Zwang räumen ließ, übertrugen die Dominikaner den Reliquienschrein Alberts in die nahe gelegene Kirche St. Andreas. Er wurde dort im Chor, später im nördlichen Seitenchor aufgestellt. 1954 wurden die sterblichen Überreste in einen antiken Sarkophag übertragen, der seinen vorerst letzten Platz in der Krypta unter dem Hochaltar fand. Die alte Dominikanerkirche, deren Chor Albert aus eigenen Mitteln bauen ließ, wurde 1804 abgerissen.
Auszug aus "De Animalibus", fol. 61v, 13. Jh.. (Rheinisches Bildarchiv)
Die Domstadt am Rhein, in der Albert die meiste Zeit seines Lebens wirkte, um deren Wohlergehen und Bedeutung als Wissenschaftsstandort er sich große Verdienste erworben hat, in der er starb und seine letzte Ruhestätte fand – und so auch als „Albert von Köln" (Dante Alighieri, „La divina commedia", Paradiso X, 97-99) in die Geschichte einging –, diese Stadt verdankt Albertus Magnus, einem ihrer prominentesten Bürger des 13. Jahrhunderts, im erheblichen Maße ihren Weltruhm und ihr Ansehen.
Verlinkungen:
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Quellen:
Internetquellen
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Sekundärliteratur
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