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Gewalt und Kriegsverbrechen

Inhaltsverzeichnis

1. Kriegsverbrechen in römischer Zeit (Artikel)

1. Kriegsverbrechen in römischer Zeit 

Die in der musealen Vermittlung seit Jahren beliebten Reenactment-Events bringen einerinteres- sierten Öffentlichkeit die Faszination des römischen Militärs nahe. Dabei wird aber oftvergessen, dass, abseits von glänzender Ausrüstung und Truppenparaden, die römische Armeeeine hoch- effiziente Kriegsmaschinerie war.

VON MARTINA MEYR UND CHRISTOF FLÜGEL

Die  hohe  Wirksamkeit  des  römischen  Militärs wurde  von  Zeitgenossen  wie  Flavius  Josephus (bellum Iudaicum 3,245–246)detailliert beschrie- ben, z. B. beim Einsatz einer ballista bei der Bela- gerung von Jotapata 67 n. Chr.: „Einem der Män- ner aufder Mauer wurde dabei der Kopf weggeris- sen, der drei Stadien [603,5 m] weit wegflog. Eine schwangere Frau […] wurde in denBauch getroffen und ihr Kind 100 m weit geschleudert; so groß war die Gewalt der ballista“. Die hier beschriebene riesige Wuchtrömischer Geschütze wird durch ein Skelett aus Maiden Castle (Großbritannien) be- stätigt, dessen Rückgrat durch einen Katapult-bolzen durchtrennt worden war. Eine spätantike Quelle (Prokopios, bellum Gothicum 1,23) berich- tet,dass die Rüstung eines Goten bei der Belage- rung Romsdurch einen Katapultpfeil durchbohrt und er amdahinterstehenden Baum festgeheftet wurde.

Darstellungen auf der Trajans- und der Markus- säule inRom zeigen zahlreiche Szenen wie Hin- richtungen,Zerstörung von ziviler Infrastruktur oder Vertreibung der Bevölkerung, die nach heu- tigen Maßstäben als Kriegsverbrechen einzustu- fen wären. Die römische Kriegsführung schwank- te  zwischen  Milde  gegenüber  den  Besiegten (clementia) und der vollkommenen Vernichtung des Gegners (debellatio; exstirpatio), wie es der unter Kaiser Augustus lebendeDichter Vergil im römischen „Staatsepos“, der Aeneis, formulierte, „die Unterworfenen schonen und die Hochmüti- gen niederkämpfen“ (Aeneis 6,847–853). Mitden Grundzügen des Humanismus und der Aufklä- rung vertraute, aber auch durch die Erfahrungen der Kriege des 19. und 20. Jahrhunderts geprägte Rezipientenvon heute können antike Darstellun- gen daher meist nur bedingt erfassen. So erklärt sich auch das Phänomen einer gewissen Begeiste- rung für römischesMilitär, was sich – sicherlich auch befördert durch Comics wie Asterix oder durch Hollywoodfilme – in gut besuchten Römer- festen und dem Auftreten vonReenactment-Grup- pen in Museen widerspiegelt. Vergessen wird dabei aber stets, dass völkerrechtliche Abkommen zum Verhalten der Kriegsparteien in der Antike unbekannt waren. Der Wirkung von Waffen wird in der Regelkaum Beachtung geschenkt, stehen doch Uniformen, strategisch-historisches Interes- se an Ereignissen und somit die Perspektive sieg- reicher römischerFeldherren oder auch schlicht typologische Betrachtungen im Vordergrund von Museumsbesuchern  oder  Zuschauern  von  TV- Dokumentationen. Daherlohnt sich ein Blick auf römische Schilderungen und bildliche Darstellun- gen von Krieg, dem Umgang mit Gefangenen, Zivilisten oder den erobertenGebieten, in dem Bewusstsein,  dass  moderne  Definitionen  nicht ohne Weiteres auf die antike Wahrnehmung über- tragen werden können.

INTERNATIONALE ABKOMMEN DER NEUZEIT GEGEN KRIEGSVERBRECHEN

Die „Genfer Konvention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Arme- en“ wurde am 22. August 1864 von zwölf europäi- schen Staaten (Baden, Belgien, Frankreich, Hes- sen,Italien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Spa- nien,  Württemberg;  Norwegen  und  Schweden kamen am Jahresende hinzu) angenommen und in Genfunterzeichnet. Vorausgegangen war die- ser Vereinbarung die Initiative von Henry Du- nant, auf den die Gründung des Internationalen Roten Kreuzeszurückgeht. Weitere Abkommen regelten  den  Schutz  von  Schiffbrüchigen  der Streitkräfte zur See (II, 1907), die Behandlung von Kriegsgefangenen (III,1929) sowie den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten (IV, 1949). Aktuell basiert die Genfer Konvention somit auf insge- samt vier Abkommen, die am12. 8. 1949 verein- bart wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich jedoch die Waffentechnik geändert, ebenso wie die strategische und taktischeKriegsführung. Da die „weitgehend unbemannte Kriegsführung“ vollkommen  andere  Bedrohungsszenarien  mit sich bringt, erweitern drei Zusatzprotokolle seit 2005 die Genfer Abkommen. Sie regeln den Schutz der  Persönlichkeit,  der  Ehre,  Sitten,  religiösen Überzeugungen und die Rechte der Familie. Sie untersagen grausame Behandlungen, Vernichtun- gen,Folterungen, Hinrichtungen ohne ordentli- ches Gerichtsverfahren, Verschleppungen, Plün- derungen und ungerechtfertigte Zerstörung von privatemEigentum.

Die Haager Landkriegsordnung ist die Anlage zu dem während der ersten Friedenskonferenz in Den Haag beschlossenen zweiten Haager Abkom- men von1899 „betreffend die Gesetze und Ge- bräuche des Landkriegs“, das 1907 im Rahmen der Nachfolgekonferenz als viertes Haager Abkom- men in leichtgeänderter Fassung erneut ange- nommen wurde. Sie enthält für den Kriegsfall Festlegungen zur Definition von Kombattanten, zum Umgang mit Kriegsgefangenen, zu Beschrän- kungen bei der Wahl der Mittelzur Kriegsfüh- rung, zur Verschonung bestimmter Gebäude und Einrichtungen von sozialer und gesellschaftlicher Bedeutung, zumUmgang mit Spionen, für Kapitu- lationen   und   Waffenstillstandsvereinbarungen sowie zum Verhalten einer Besatzungsmacht ineinem besetzten Territorium. Zum Umgang mit verletzten und erkrankten Soldaten verweist die Haager Landkriegsordnungwiederum auf die ers- te Genfer Konvention in den Fassungen von 1864 bzw. 1906. Die Haager Landkriegsordnung wird juristischauch als Völkergewohnheitsrecht, also allgemein gültiges internationales Recht, angese- hen. Das bedeutet, dass sie auch für Staatengilt, die diese Konvention nicht explizit unterzeichnet haben.

Zusammenfassend kann man festhalten, dass das Genfer Recht, ausgehend von seinen historischen Ursprüngen, vor allem denUmgang mit den sogenannten  Nichtkombattanten  regelt,  also  Personen, die im Fall eines bewaffneten Konflikts nicht an den Kampfhandlungen beteiligt sind. Dabei handelt es sich umverwundete, erkrankte und ge- fangengenommene Soldaten sowie Zivilpersonen. Demgegenüber enthält das Haager Rechtüber- wiegend Festlegungen zu zulässigen Mitteln und Methoden der Kriegführung und damit vor allem Regeln für denUmgang mit den an den Kampf- handlungen beteiligten Personen. Am Internatio- nalen Strafgerichtshof werden schließlichKriegs- verbrechen zur Anzeige gebracht und verhandelt.

LEGITIMATION VON KRIEG

Das Narrativ des Feindes als „Barbar“ – roh, unge- hobelt  und  unzivilisiert  –  erlaubte  es  antiken Herrschern in der Regel,Kriege zu führen und diese vor dem Volk, mitunter auch vor den Göt- tern, zu rechtfertigen. Die Überlegenheit Roms überdiese als minderwertig angesehenen Völker findet ihren Ausdruck daher auch in zahlreichen Beispielen auf Staatsreliefs oderSarkophagen, wo- bei diese Bilder zu standardisierten Darstellungen ohne Bezug zu aktuellen Ereignissen mutierten.Dennoch konnte von römischer Seite eine Kriegs- erklärung erst nach Befragung der Götter gemäß einem vorgegebenenRitus erfolgen. Diese Aufga- be übernahmen spezielle Priester, die fetiales. Diesem aus 20 Mitgliedern bestehenden Priesterkollegium  oblag  die  Einhaltung  und  Überwa- chung des „internationalen Rechtes“, wenngleich dieser Begriff in der römischenAntike nicht im modernen Sinn verwendet wurde. Zudem waren völkerrechtliche  Abkommen  wie  die  oben  be- schriebenen inder Antike unbekannt. Die Römer bestimmten den Inhalt des ius gentium (im allge- meineren Sinn von „allen Kulturvölkerngemein- sames Recht“) in der Frage, ob bestimmte Ereig- nisse einen Kriegsgrund darstellten oder nicht, und  wahrten  dessen  Definitionshoheit.  Neben dem  Abschluss  und  der  Überwachung  völker- rechtlicher Verträge wurde jeder Krieg offiziell durcheinen der genannten Priester erklärt. In der Kaiserzeit stand dieser nicht mehr wie ursprüng- lich an der Grenze zum Feindeslandund warf eine Lanze hinüber, vielmehr wurde diese Handlung auf einem Stück Land beim Tempel der Bellona, das als „Ausland“deklariert wurde, vollzogen. Formal konnte Rom also keinen Krieg beginnen, ohne diesen sowohl von göttlicher Seite als auchgleichzeitig  durch  die  Priester  auf  juristischer Ebene abzusichern. Zudem bedurfte es eines trif- tigen Kriegsgrundes, einer iustacausa, der meist im Bruch von Bündnissen oder (vermeintlichen) Überfällen gefunden wurde. Eine Überwachung desKriegsverlaufs oder des Verhaltens einzelner Truppen gegenüber der Zivilbevölkerung oder dem besiegten Gegner fand nicht statt.

GEWALT GEGEN FEINDLICHE KOMBATTANTEN

Das Hauptelement von Kriegen ist physische – und in der Folge sicherlich auch psychische – Ge- walt.  Eine  Diskussion  über  diese  Formen  der Gewalt imRömischen Reich fand bis vor wenigen Jahren in der Forschung nicht statt und in der Vermittlungsarbeit wird der Fokus auch heute noch fast ausschließlich aufAusrüstung, Taktik und historische Ereignisse gerichtet. Auch Dar- stellungen  von  Krieg  und  Gewalt  –  etwa  auf Schlachtensarkophagen – werden nicht inletzter Konsequenz erfasst, sondern ebenfalls meist nur typologisch und stilistisch betrachtet. Welche Ver- letzungen durch Schwerter, Lanzen, Speere undsonstige Waffen üblich waren, wie gezeichnet die Soldaten oft ihr gesamtes Leben und wie hoch der Anteil „Kriegsversehrter“ innerhalb der Zivilbe- völkerungwaren, wird dabei meist bewusst in den Hintergrund gestellt bzw. komplett ausge- blendet. Neben fehlenden Gliedmaßen und sicht- baren Narben hatten dieehemaligen Soldaten oft durchtrennte Sehnen an Händen und Armen. So- fern sie nicht mehr für den Dienst tauglich waren, wurden sie als bello inutiles facti, alsodurch Kriegseinwirkung untauglich geworden, entlas- sen.  Anthropologisch  vielerorts  an  Skeletten nachweisbare Hiebspuren von Schwertern, Ein- schüsse vonPfeilen und Katapultbolzen sowie abgeschlagene Köpfe sind Beweise für Kampfhand- lungen. Da es sich um „normale“, zumeist tödliche Verletzungen von Schlachten handelt, ohne Vor- liegen   des   Tatbestands   eines   „Kriegsverbre- chens“, wird hier nicht weiter darauf eigegangen. Feindliche Soldaten wurden in der Schlacht aber nicht nur getötet,sondern auch bewusst verstüm- melt. Ein Beispiel dazu findet sich bei Ammian (Res  gestae  17,13,10)  im  Kontext  einer  Schlacht Constantius’ II. gegen dieSarmaten: „Neben den Toten lagen viele mit zerschnittenen Kniekehlen, und so war ihnen jede Aussicht auf Flucht genom- men. Anderen war die Rechteabgeschlagen; eini- ge waren von keinem Stahl berührt, aber vom Ge- wicht derer zermalmt, die über sie hinwegstürz- ten“. Dies ist aus heutiger Sicht eingrausames Vorgehen, wohingegen das römische Kriegsrecht dem Sieger praktisch keinerlei Einschränkungen im Umgang mit den im Kampf unterlegenen Soldaten vorschrieb.

Der Sieger einer Schlacht hatte die Aufgabe, die Toten zu bestatten, doch wurde dies häufig für die Gegner unterlassen. So wird in verschiedenenSchriftquellen  von  stinkenden  Leichenbergen oder von durch Vögel angefressenen Toten auf dem Schlachtfeld noch viele Tage danach berich- tet  (z. B.  Aquae  Sextiae  102  v. Chr.:  Plutarch, Marius 21; Mons Graupius 83 n. Chr.: Tacitus, his- toriae 3,35,1). Selbst während des Bürgerkrieges 69 n. Chr. wurden Römer der gegnerischen Partei nicht bestattet. Tacitus (hist. 2,70,1) berichtet vom Besuch des Schlachtfelds von Cremona durch Vitellius mit einem schrecklichen Anblick der Nie- derlage der Truppen von Otho: „40 Tage nach der Schlacht – zerfetzte Leichen, verstümmelte Glie- der,verwesende Kadaver von Männern und Pfer- den, getränkt von Blut und Moder die Erde, niedergetrampelte Bäume und Saaten: ein Bild grau- siger Verwüstung.“

 

GEWALT GEGEN DIE ZIVILBEVÖLKERUNG

Doch neben der Gewalt unter Soldaten, die diese bei Eintritt in die Armee wissentlich in Kauf nah- men, gab es auch einen nicht zu vernachlässigen- denAnteil an Gewalt gegenüber der Zivilbevölke- rung: Vergewaltigungen, Verkauf in die Sklaverei, Vertreibung und Tod. Auf Kriegsverbrechen nach modernenMaßstäben stößt man daher auch in antiken Quellen allenthalben. Eine der wohl ein- drücklichsten Schilderungen zum brutalen Um- gang mit Zivilistenfindet sich bei Flavius Josephus über den Jüdischen Krieg (siehe auch den Beitrag S. 24): „Mit gezogenem Schwert stürmten die Rö- mer in die Gassen,stießen jeden nieder, der ihnen in den Weg kam, und verbrannten die Häuser mit allen, die darin Zuflucht gesucht hatten. […] [Sie] versperrten die engenGassen mit Leichen, so dass manche Feuersbrunst durch Blut gelöscht wurde. Gegen Abend stellten sie das Morden ein; der Brand wütete aber die ganze Nachthindurch“

(bellum Iudaicum 6,8,5). Die völlige Vernichtung des Gegners, darunter auch Frauen und Kinder, diente als Abschreckung undMachtdemonstrati- on: „Den Mut, die Stadt Jerusalem [während der römischen Belagerung] zu verlassen, flößte den Judäern derHunger ein […]. Sie wurden zunächst gegeißelt und allen möglichen Foltern unterwor- fen, schließlich angesichts der Mauerngekreuzigt und getötet. Titus hatte Mitleid mit ihrem Schick- sal […]. Der Hauptgrund aber, weshalb Titus die Hinrichtung derGefangenen zuließ, war die Hoff- nung,  der  Anblick  werde  die  Belagerten  zum Nachgeben bewegen […]. Die Soldaten nageltenin ihrer Erbitterung die Gefangenen zum Hohn in den verschiedensten Körperlagen an, und da ih- rer so viele waren, fehlte es baldan Raum für die Kreuze und an Kreuzen für die Leiber“ (Jos. bell. Iud. 5,11,1). „Die Gesamtzahl der in diesem Kriege Gefangenenbelief sich auf 97 000; ums Leben ka- men während der Dauer der Belagerung von Jeru- salem 1 100 000“ (Jos. bell. Iud. 6,9,3).Auch wenn diese  Zahlenangaben  nicht  überprüft  werden können, weisen sie doch auf überdurchschnittlich viele Tote unter derZivilbevölkerung.

Bereits Caesar hatte 55 v. Chr. an den Usipetern und Tenkterern (Caesar, de bello Gallico 4,13–15) einen Genozid verübt: Nachderen Ersuchen um Siedlungsmöglichkeiten auf römischem Territori- um, Querelen mit gallischen Siedlern und Ver- handlungenmit Caesar schickte dieser acht Legio- nen in das Lager der Germanen. Die fliehenden Frauen, Kinder und schließlich auchunterlegenen Krieger wurden an der Mündung von Maas und Rhein eingekesselt und allesamt getötet, wobei Caesar von 430 000Toten spricht, moderne Schät- zungen aber immerhin von der Hälfte ausgehen. Das Vorgehen Caesars gegen die germanischenEinwanderer wurde im Senat schwer gerügt und Cato beantragte sogar, man solle ihn als Verräter den Germanen ausliefern, damitnicht der Zorn der  Götter  über  Rom  hereinbreche  (Plutarch, Caesar 22). Auch wenn dieser Antrag keine Mehr- heit fand zeigtdies, dass hier für römische Ver- hältnisse wenngleich keine juristische, so doch eine moralische Linie überschritten worden war.Das Unterlassen des Tötens und sichtbaren Ver- stümmelns der Zivilbevölkerung geschah norma- lerweise  nicht  aus  ethisch-moralischen  Überle- gungen, sondern aus ökonomischen, da die gefan- gen genommenen Menschen als Sklaven verkauft werdenkonnten. Die große Zahl an Sklaven nach der Eroberung Jerusalems ließ wohl sogar die Preise auf dem Sklavenmarkt einbrechen.Eine Szene auf der Markussäule fasst den Umgang mit den Besiegten exemplarisch zusammen: Gezeigt wird im Vordergrund ein Auxiliarsoldat, der eine Frau mit entblößter Brust, eventuell nach einer vorhergehenden Vergewaltigung, an den Haaren reißt, um sie undihr Kind, dessen Hand sie um- klammert, in die Gefangenschaft zu führen. Im Bildhintergrund  ganz  rechts  stecken  weitere Hilfstruppenangehörigeeinheimische Hütten mit Fackeln in Brand, während unten rechts ein Sol- dat das Schwert zur Enthauptung eines vor ihm kauernden Feindes erhebt. DieseHinrichtung fin- det  in  Präsenz  des  stehenden  Kaisers  Marcus Aurelius statt. Ähnliche Szenen finden sich be- reits auf der Trajanssäule. Gezeigt werden dortFlucht und Vertreibung der Zivilbevölkerung (C. Cichorius,  Die  Reliefs  der  Trajanssäule.  Berlin 1896, Taf. LCCV–LXXVI) nach dem Fall von Sarmi-zegethusa im Ersten Dakischen Krieg oder die Verwüstung dakischer Dörfer, wobei Auxiliarsol- daten Häuser in Brand stecken (Cichorius Taf. CLII–CLIII).Auch auf dem Siegesdenkmal Trajans, dem Tropaeum Traiani in Adamklissi (Rumäni- en), im Figurenschmuck der Kaiserforen oder am Konstantinsbogen inRom finden sich Darstellun- gen gefesselter Kriegsgefangener.

Einige  Anführer  gegnerischer  Truppen  sowie hochrangige   Familienangehörige   wurden   als High-Value Targets nach ihrer Gefangennahme nach Romtransportiert und dort beim Triumph- zug des siegreichen Feldherrn vorgeführt. Die be- kanntesten Beispiele dürften Iugurtha und Ver- cingetorix sein, dieanschließend im römischen Staatsgefängnis, dem Carcer Tullianus, erdrosselt wurden. Auch Frauen und Kinder der gegneri- schen  Adelsfamilien  wurden  gefangen  genom- men.Vermutlich wurden sie zumindest vor Ver- gewaltigung verschont, da sie mit dem Sieg der Römer Eigentum des Römischen Staates gewor- den waren.Vergewaltigung ist ohnehin ein mo- derner Begriff ohne antikes Pendant und impli- ziert damit neuzeitliche Ethik und Moral. Die Ver- gewaltigung  von  künftigen  Sklavinnen  wurde jedoch als wertmindernd und somit als Sachbe- schädigung  eingestuft.  Inwiefern  sich  Soldaten nach der Einnahme einer Siedlungallerdings da- ran hielten, Menschen, die verkauft werden soll- ten, zu verschonen, ist unklar. Kriegsgefangene wurden aber auch geschont, da sie mitunter alsVerhandlungsmasse  eingesetzt  wurden  und  je nach Vertrag vom Gegner gegen Geiseln ausge- tauscht  werden  konnten.  Dadurch  wurde  die ÜberlegenheitRoms demonstriert und der Feind gedemütigt.

VERSTÜMMELUNGEN, FOLTER UND HINRICHTUNGEN

Das Abschlagen von Körperextremitäten unterle- gener Gegner und als Bestrafung für Verräter oder postmortale Erniedrigung und Warnung an potenzielle Nachahmer ist nicht auf die römische Welt  beschränkt:  Bereits  König  David  (1008–965 v. Chr.) hatte seinen Männern befohlen, Verrä- ter nach ihrem Tod zu verstümmeln: „Die [jungen Männer] brachten sie [die Feinde] um und schlu- genihnen Hände und Füße ab, hängten sie auf am Teich von Hebron“ (2. Buch Samuel 4,12). Ein ar- chäologischer Beweis für diese im Nahen Osten etabliertePraxis stammt vom Tell el Dab’a in Ägypten. Das Österreichische Archäologische Ins- titut entdeckte hier 16 abgehackte rechte Hände, die um 1500 v. Chr.datiert werden. Körperliche Verstümmelungen an Unterlegenen sind  für  die  römische  Zeit  literarisch  belegt: „Caesar wusste, dass er bei seiner allgemein be- kanntenMilde nicht zu fürchten brauchte, man werde ihm ein zu hartes Vorgehen als Grausam- keit auslegen. […] So ließ er allen Bewohnern von Uxellodunum, dieWaffen getragen hatten, die Hände abschlagen und schenkte ihnen dann das Leben, damit die Strafe für ihre Missetat umso sichtbarer sei“ (Caesar, bell. Gall.8,44,1). Einen ar- chäologischen Beleg für diese Praxis bietet ein Schwertscheiden-Mundblech   der   sogenannten Vindonissa-Edition: Hier sind neben einemknien- den, gefesselten Gallier zwischen zwei Tropaia zwei abgehackte Hände dargestellt. Diese gelten als Zeichen der Untreue und des gebrochenen Eides.Die Szene ist deshalb im Kontext des Sacro- vir-Aufstandes von 21 n. Chr. zu interpretieren. Im anthropologischen Befund lässt sich auch die Folterung vonKriegsgefangenen belegen: Aus Va- lencia stammen 14 menschliche Skelette mit Spu- ren von Folter, die mit den Bürgerkriegsereignis- sen  des  Jahres  75  v.Chr.  im  „Sertorianischen Krieg“ in Verbindung stehen. Viele Skelette zei- gen Spuren von Amputationen. Einem Mann mit hinter dem Rücken gefesseltenHänden war ein Pi- lum in das Rektum getrieben worden. Massenhin- richtungen feindlicher Kombattanten sind auf der Markussäule wiedergegeben.

VERBRANNTE ERDE

Nicht  selten  wurden  „ethnische  Säuberungen" durchgeführt und das Prinzip der verbrannten Erde angewendet, wie bei Caesars Bericht zum Jahr 52 v. Chr.deutlich wird, der aus Wut über den entflohenen  Ambiorix  dessen  gesamten  Besitz verwüsten ließ: „Caesar selbst rückte aus, um das Land des Ambiorixvollständig zu verwüsten. Da er nicht mehr damit rechnete, den eingeschüch- terten Flüchtling in seine Gewalt zu bekommen, so erforderte es, wie er meinte,seine Ehre als nächstes, dessen Land durch Vernichtung von Menschen, Gehöften und Vieh in eine solche Wüs- te zu verwandeln, dass dem Ambiorix nur derHass seiner etwa noch übrig gebliebenen Stam- mesgenossen wegen des so großen Unglücks, in das er sie gestürzt hatte, jede Rückkehr unmög- lich machen musste“ (Caesar, bell. Gall. 8,24,4). „So ließ er […] das ganze Land des Ambiorix teils von den Legionen, teilsvon den Hilfstruppen, die er nach allen Richtungen entsandte, durch Mord, Brand und Plünderung verwüsten, wobei viele Einwohner erschlagen oder gefangen genommenwurden“ (Caesar bell. Gall. 8,25,1).

PLÜNDERUNGEN UND BEUTEKUNST

 Für die Plünderung von Städten wurden geeigne- te Soldaten ausgewählt. Die Beute wurde verkauft und der Erlösanschließend unter den Truppen aufgeteilt. Überwiegend wurde der Gewinn aber der Staatskasse zugeführt und daraus große Infra- strukturprojekte wie das Trajansforumin Rom fi- nanziert: Die von Trajan nach Rom geschleppte Kriegsbeute aus den dakischen Kriegen soll 331 Tonnen Silber und 165 Tonnen Gold betragen ha- ben. EineSzene auf der Trajanssäule (Cichorius Taf. CXXXVII–CXXXVIII) beispielsweise zeigt ei- nen Legionär und zwei Auxiliarsoldaten beim Be- packen von Mulis miterbeutetem Silbergeschirr, wahrscheinlich dem Schatz des Decebal. Plünde- rungen füllten die Staatskasse und stellten die be- teiligten Soldaten materiell zufrieden. Beider Si- cherstellung der Beute direkt auf dem Schlacht- feld  waren  römische  Soldaten  mitunter  nicht zimperlich. So berichtet Prokop (bellum Gothi- cum 3,4), dasseinem gefallenen gotischen Standartenträger einfach die Hand abgehackt wurde, um schneller in den Besitz eines goldenen Arm- reifs zu gelangen. Einfrühkaiserzeitliches Relief von einem Pfeilergrabmal aus Bartringen (Luxem- burg) liefert einen bildlichen Beleg für postmorta-le Verstümmelung zwecks Erlangung der Beute: Ein römischer Soldat packt einen enthaupteten Kelten am Haarschopf; dessentorques, den er dem toten Gegner vom Hals gezogen hat, trägt er über seiner linke Ellenbogenbeuge, um ihn im Schlachtgetümmel nicht zu verlieren. Dies würde nach modernen Gesichtspunkten als nicht „erlaubte“

Verstümmelung von Leichen angesehen werden. Daneben tritt auch das Phänomen der Beutekunst auf (siehe den Beitrag S. 4), die neben den materiel- len  auch  einen  kulturellen  Wert  einbrachte. Beutekunst wurde in vielen Tempeln Roms zur Schau gestellt, es existierten sogar Inventarlisten dieser „Beutekunst-Museen“, etwa für die Porticus Octaviae in Rom mit einem Verzeichnis des Vellei- us Paterculus (historia Romana 1,11,3–5). Oberhalb des Bauchnabels dessogenannten Thermenherr- schers,  einer  lebensgroßen  Bronzestatue  eines hellenistischen Herrschers der Mitte des 2. Jahr- hunderts v. Chr. vom Quirinal inRom (heute im Palazzo Massimo alle Terme, Rom) ist die bereits in  der  Antike  eingravierte  Inventarnummer „L.VI.P.L XXIIX“ zu lesen. Die Abkürzung „L.S.“steht dabei für Loco Sexto, gibt also die Standort- lokalisierung „an sechster Stelle“ innerhalb der Kunstsammlung an. In der Mehrzahl stammtenBeutekunstwerke  aus  Griechenland.  Pausanias (7,16) beschreibt als Augenzeuge die Plünderung Korinths  146  v. Chr.  und  erwähnt  explizit  den Raubbedeutender Kunstwerke, aber auch von Weihegeschenken aus den dortigen Tempeln. Ein im Sturm auf dem Weg nach Italien abgetriebener und dann vor dertunesischen Küste bei Mahdia am Cap Afrique gesunkener römischer Lastenseg- ler zeigt, dass nicht alle Kunstwerke wie geplant ankamen. Die Ladung diesesmit Raubkunst bela- denen Schiffes, das wahrscheinlich in Athen ge- startet  war,  enthielt  griechische  Marmor-  und Bronzeskulpturen, Kapitelle undSäulensegmente, hochwertige Möbelbeschläge sowie weitere Aus- stattungsgegenstände luxuriöser Privathäuser.

SCHLEIFUNG VON STÄDTEN

Korinth wurde nach der Eroberung 146 v. Chr. völ- lig geschleift und das Gebiet größtenteils dem ager publicus zugeschlagen. Die Männer wurden allesamtgetötet, Frauen und Kinder als Sklaven verkauft. Erst 100 Jahre später fand eine Neube- siedlung statt. Mit diesem extremen Vorgehen wurde ein Exempelstatuiert, um alle anderen griechischen Städte davon abzuhalten, sich gegen Rom aufzulehnen. Die aus römischer Sicht unbe- rechenbaren Demokratien wurden inOligarchien umgewandelt, der Rest Griechenlands verlor sei- ne Selbstständigkeit und wurde Bestandteil der bereits 168 v. Chr. gegründete Provinz Macedonia.Die Zerstörung und Plünderung Karthagos, eben- falls im Jahr 146 v. Chr., dürfte wohl der bekann- teste derartige Fall sein. Polybios war Augenzeu- ge derZerstörung der Mittelmeermetropole und stand neben dem weinenden Scipio Africanus, als die Stadt in einem Flammenmeer unterging. Der karthagischeAnführer Hasdrubal hatte seinerseits römische Soldaten foltern lassen und flüchte- te aus Furcht vor der Rache der Römer, wurde spä- ter gefangen genommen und starb in Italien. Seine Frauermordete ihre beiden Söhne und beging Selbstmord, indem sie in die Flammen des kartha- gischen Haupttempels auf dem Stadtberg sprang. Die 50 000überlebenden Einwohner wurden als Sklaven verkauft und Karthago bis in die Zeit Cae- sars nicht mehr besiedelt.

In augusteischer Zeit durchsuchten die Römer den Zerstörungsschutt der Stadt nach Baumateri- alien und planierten diesen mehrere Meter hoch ein, um fürdie Gründung der neuen Hauptstadt der  Provinz  Africa  Proconsularis  einheitliche Bauniveaus zu schaffen. Spuren davon lassen sich archäologisch durchden infolge der Brandeinwir- kung intensiv rot gefärbten „Römisch Bewegten Punischen Schutt“ gut nachweisen. Es handelt sich dabei um eine karthagischeLeitschicht aus mit Küstensand vermischtem, zerkleinertem und gesiebtem Brandschutt der zerstörten Stadt. Der römische Senat hatte bereits 150 v. Chr. ineinem geheimen Beschluss, der erst ein Jahr später veröf- fentlicht wurde, die Zerstörung Karthagos festge- legt. Die offizielle Begründung warenSicherheits- interessen Roms, da Karthago gegen den Vertrag von 201 v. Chr. – ein demütigendes Abkommen nach dem Zweiten Römisch-Punischen Krieg –verstoßen hatte. Daher war die Schleifung der Stadt kein spontaner Akt eines siegreichen Feld- herrn, sondern eine vom Senat gewollte, vollstän- digeAuslöschung des Gegners und dessen gesam- ter materieller und immaterieller Kultur, eine Art damnatio memoriae für ein ganzes Volk.

KRIEGSVERBRECHEN MIT STAATLICHER LEGITIMATION

Die Schleifung von Korinth und Karthago gehörte zu den wichtigsten Etappen auf dem Weg Roms zur Weltmacht in der späten Republik. Daher wa- renderartige Zerstörungen und die völlige Ver- nichtung der Städte keine militärischen Spontan- entscheidungen, sondern unterlagen einem vor- her festgelegtenKriegsplan des Senats. Auch die Vernichtung Judäas mit der Zerstörung des Tem- pels in Jerusalem folgte einem von langer Hand vorbereiteten Plan. Iudaea-Capta-Prägungen der flavischen Kaiser mit Darstellung der gefesselten Personifikation Iudaea an einem Tropaion unter- streichen die politische Absicht desVorgehens, das aus römischer Sicht gerechtfertigt war, und somit auch jede Form von Kriegsverbrechen. Die- se völkerrechtliche Komponente darf nichtaußer Betracht gelassen werden, wenn es um die Erwei- terung des Reiches ging – so auch in Gallien, Ger- manien  oder  Dakien.  Die  römische  Sichtweisewird  beispielsweise  gut  wiedergegeben  durch Plinius, bezogen auf die Wiederherstellung der römischen  Militärdominanz  unter  Trajan:  „Aber jetzt wurden [unsere Feinde] wieder in einen Zu- stand des Terrors, der Angst und des Bettelns ver- setzt, umunseren Befehlen zu gehorchen. Sie se- hen einen römischen Feldherrn, einen der alten Art, derjenigen, die den Imperatoren-Titel verlie- hen bekamen für Massakerauf dem entlegenen Schlachtfeld und auf vom Sieg befleckten Meeren. Wir nehmen Geiseln, wir kaufen sie nicht […]“

(Plinius, Panegyricus 12). Nähere Ausführungen dazu, inwiefern zum Erreichen der römischen Ziele auch militärische „Geheimdienste“ einge- setzt wurden undwelche Verbrechen von diesen begangen  wurden,  würden  den  Rahmen  hier sprengen.  Doch  der  Soldat  Tiberius  Claudius Maximus rühmt sich sogar auf seinemGrabstein aus Philippi in Makedonien (http://lupa.at/19572) damit, dass er so Decebal aufspüren und dessen Kopf dem Kaiser überbringen konnte.

 

FAZIT

Diese wenigen Beispiele mögen genügen, um die schillernde Welt der Reenactors sowie der meis- ten Ausstellungen und auch TV-Dokumentatio- nen mit ihren reinhistorischen und stilistisch- typologischen  Darstellungen  in  einen  histori- schen und funktionalen Kontext zu stellen und damit zu einem reflektierten Umgang mitder Ge- walt und dem nicht vorhandenen Verständnis von Kriegsverbrechen in der römischen Armee beizu- tragen. Die Darstellung aller Kriegsgräuel der An- tikewäre sicherlich ebenso der falsche Ansatz, aber ein bewussteres Hinterfragen, was sich hin- ter manchem Fund und Befund für die damals Be- troffenen wirklichverbarg und welche Konse- quenzen der Einsatz von Waffen und Gewalt – zu- mal ohne internationale Abkommen – hatte, wäre wünschenswert.

 

 

vgl.: Meyr, Martina; Flügel, Christoph: Kriegsverbrechen in römischer Zeit, in: Der Limes. Nachrichtenblatt der deutschen Limeskommission (16. Jahrgang, Heft 2), Stuttgart 2022, S. 16-23.

 

 

 

 

 

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

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Sekundärliteratur

-> Meyr, Martina; Flügel, Christoph: Kriegsverbrechen in römischer Zeit, in: Der Limes. Nachrichtenblatt der deutschen Limeskommission (16. Jahrgang, Heft 2), Stuttgart 2022, S. 16-23.

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