Karneval, Fasnacht, Fasching etc.
Inhaltsverzeichnis
1.
- Warum wir Weiberfastnacht feiern
- Die Verteidigung des rheinischen Karnevals und die politische Festkultur im Vormärz
1. Warum wir Weiberfastnacht feiern

Für manch einen Mann ist es der schlimmste Tag des Jahres: Am Donnerstag vor Aschermittwoch stürmen Frauen überall die Rathäuser der Republik – denn an "Altweiber" haben die Frauen das Sagen.
Mit symbolischen Gesten der Machtübernahme der Frauen startet jedes Jahr der Straßenkarneval in Deutschland. Doch woher kommt dieser Brauch eigentlich?
Ein Gelage unter Weibern
Schon ein Mythos aus der Antike erzählt von einem Fest, bei dem Greisinnen – also betagte Frauen – Fruchtbarkeits- und Wetterzauber zum Jahresbeginn verübten. Für solche Feierlichkeiten gibt es jedoch keine Beweise. Erst für das Mittelalter existieren Zeugnisse, die über den Ursprung des Brauchtums von Weiberfastnacht berichten.
Dokumente aus dem 14. Jahrhundert beschreiben eine frühe Form dieses Rituals: Am Donnerstag vor Aschermittwoch luden einige Städte im Heiligen Römischen Reich Witwen, Ehefrauen und ihre unverheirateten Töchter zu einem Festmahl ein, die Männer waren ausgeschlossen. Im Laufe der Zeit wurde aus dem Festessen ein wüstes Gelage unter Frauen, bei dem die feiernden Weiber über die abwesenden Männer richteten. Später schwappte diese städtische Sitte auch auf die Bevölkerung auf dem Land über.
Wenn sogar die frommen Nonnen feiern
Der Begriff ist eine Kombination aus dem Althochdeutschen "fasta" (Fastenzeit) und "naht" (Vorabend). Ursprünglich meinte "Fastnacht" also den Abend direkt vor Beginn der Fastenzeit. Im späteren Mittelalter war dieser Brauch eng mit dem christlichen Kirchenjahr verwoben: Der Ritus markiert das letzte ausgelassene Feiern, bevor 40 Tage der Besinnung und des Verzichts beginnen. Sogar Nonnen zelebrierten dieses Ritual damals schon ausgelassen.
Das LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte in Bonn kann auf Quellen zum Kloster St. Mauritius in Köln zurückgreifen, in dem Benediktinerinnen in den Nächten vor dem Fasten feierten: "Wir haben die Fastnacht in aller Lust passiert, und seindt alle Geistliche verkleidet gewesen und uns recht lustig gemacht, dann in Tag haben wir gedanzt und sprungen, des Nachts, wenn die Frau Äbtissin schlafen ist gewesen, dann haben wir Thee, Kaffe und Chocolade getrunken und mit der Kart gespielt und auf dem Damenbrett gespielt", zitiert das LVR-Institut aus einer Schrift.
Derartige Sitten, bei denen Frauen vor dem Fasten noch einmal richtig über die Stränge schlugen, Regeln der Männer brachen oder "verkehrte Welt" spielten, verbreiteten sich Anfang des 19. Jahrhunderts vor allem im Rheinland und in der Eifel: Chronisten beschreiben, wie 1810 auf dem Alten Markt ein "wildes Treiben" herrschte, bei dem die Händlerinnen den Männern ihre Hüte vom Kopf rissen. Damals war der Karneval noch ein chaotischer, ungeregelter Brauch, der überall anders gefeiert wurde.
In der Eifel erhielten Frauen an Weiberfastnacht ein besonderes Recht: In Gruppen war es ihnen erlaubt, in den Wald zu gehen und dort einen Baum zu fällen, der so dick war, wie die weiteste Taille der korpulentesten Eifelerinnen, so das Baumstammrecht. Danach verkauften die Frauen das Holz, und von dem Geld machten sie sich einen schönen Abend.
Schon immer ging es bei diesem Brauch auch darum, die von Männern geschaffene Weltordnung zu hinterfragen.
Geburtsstunde der Weiberfastnacht
1823 wurde der anarchische Karneval schließlich strukturiert: Damals gründeten einige Kölner ein "Festordnendes Komitee". Seitdem gibt es Uniformen, Karnevalsorden und die Narrenkappe sowie Straßenumzüge. Nur ein Jahr später fuhren Männer der Wäscherfamilien aus dem Bonner Stadtteil Beuel am Donnerstag vor Aschermittwoch die saubere Wäsche in Köln aus. Anschließend blieben sie bei den Karnevalisten und feierten mit.
Doch das gefiel den Frauen zu Hause in Beuel gar nicht. Die Wäscherinnen arbeiteten täglich unter härtesten Bedingungen: Bei jedem Wetter standen sie teilweise bis zu den Knien im Rhein, denn nur im fließenden Gewässer wurde die Wäsche sauber. Als die Männer an jenem Donnerstag nicht zurückkehrten, legten auch sie ihre Arbeit nieder. Die Beuelerinnen setzten sich zusammen, tranken Gerstenkaffee und tratschten über die Verstöße ihrer Männer: Sie berichteten einander über Ehebrüche, Alkoholexzesse und andere Eskapaden ihrer Partner. Schließlich gründeten sie ein Damenkomitee, das gegen die Ausbeutung und Drangsalierung von Frauen durch ihre Männer vorgehen sollte. Damit wollten sie alle Herren, "denen es an dem nötigen Verständnis für die den Frauen zumutbare Arbeitsleistung fehlte, zur Besinnung zu bringen", so das LVR-Institut.
Das Damenkomitee ahndete fortan jegliche Verstöße, Beleidigungen, Handgreiflichkeiten oder sonstige Fehltritte der Männer am Donnerstag vor Aschermittwoch mit Fastnachtspielchen. Dieser Brauch breitete sich rasant auch jenseits von Bonn-Beuel aus und entwickelte sich im Laufe der Zeit weiter: Mancherorts schnitten die Frauen ihren Männern die Schlipse ab, anderswo stürmten sie das Rathaus.
Ob Wieverfastelovend, Fettdonnerstag, Altweiber oder Weiberfastnacht: Bis heute feiern Menschen überall in Deutschland den Donnerstag vor Aschermittwoch als einen Tag der Frauen. Um 11.11 Uhr übernehmen sie das Zepter in den deutschen Rathäusern, und der Straßenkarneval beginnt.
2. Die Verteidigung des rheinischen Karnevals und die politische Festkultur im Vormärz
1. Der Auftakt
Am 19.2.1822 fand im Gürzenicher Ballsaal ein fulminanter Maskenball „zum Besten der Armen“ statt. Das Fest wurde von mehr als 3.000 Personen besucht und war ein solcher Erfolg, dass sich zahlreiche Gastwirte über ihren Geschäftsausfall beschwerten und es nicht wiederholt wurde. Stattdessen wurde ein Jahr später der erste Rosenmontagszug veranstaltet. Der öffentliche Maskenzug hatte kirchliche Elemente, reichsstädtische Symbole und aktuelle politische Anspielungen zum Inhalt. Die Thronbesteigung des Kölnisch-Wasserfabrikanten Emanuel Ciolina Zanoli (1796-1832) als „König Karneval“ stellte nicht nur den Höhepunkt des Festtags, sondern auch einen allgemeinverständlichen Angriff auf die bestehende Herrschaftsordnung dar, der im Anschluss der Feierlichkeiten verboten wurde. Nur ein Jahr später war aus dem „König“ der „Held Karneval“ und aus circa 10.000 Zuschauern eine Massenansammlung von 50.000 Karnevalstouristen geworden. [1]
Eintrittskarte zu einem Maskenball in Köln, um 1820. (©Rheinisches Bildarchiv Köln/RBA 104 245)
Der rasante Aufstieg Kölns zum Vergnügungszentrum der jungen preußischen Rheinprovinz ging auf einfallsreiche Werbemaßnahmen der „Allgemeinen Cölnischen Karnevalsgesellschaft“ (KG), eine aufwendige Festgestaltung und eine beginnende Kommerzialisierung des Brauchs zurück. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts machten mehr und mehr Krämer, Kaufleute und Handelsfrauen ein Geschäft aus der Fastnachtszeit, indem sie Karnevalsbriefpapier, Narrentabak und andere Erinnerungsstücke auf den Markt brachten. Dabei stellte die Narrenkappe den größten Kassenschlager dar. Sie diente einerseits als obligatorisches Erkennungszeichen, das heißt als Eintrittskarte für die Festveranstaltungen, und wurde andererseits zum sichtbaren „Symbol für die Gleichheit und Eintracht aller Narren“[2] erhoben. Mit dieser Bedeutung erinnerte das Tragen gleicher Kappen an die Ideale der Französischen Revolution, die während der Französischen Zeit im Rheinland verbreitet worden waren. Obwohl die Idee einer gleichen Staatsbürgergesellschaft keineswegs der sozialen Realität entsprach, wurde sie nach dem Übergang von Frankreich zu Preußen als Folge des Wiener Kongresses 1815 aufrechterhalten. Dabei wurde das französische Gerichtswesen als Garant des egalitären Gesellschaftsideals betrachtet und als sogenanntes „Rheinisches Recht“ verteidigt. Auf der Basis des napoleonischen Code Civil sicherte es die Gleichheit vor dem Gesetz, die Unabhängigkeit der Richter und die bürgerlich-liberalen Eigentumsrechte. In Verbindung mit dem Prinzip der Öffentlichkeit und der Beteiligung von Geschworenen stand es dem in Preußen seit 1794 gültigen Allgemeinen Landrecht, den traditionellen Vorrechten des Adels und den weitreichenden Eingriffsmöglichkeiten des preußischen Staates entgegen. Spätestens seit den Karlsbader Beschlüssen 1819 avancierte das Rechtswesen daher zu einer Art Ersatzverfassung – der Karneval zu einem Ersatzforum politischer Kommunikation innerhalb ausgesprochen restriktiver politischer Strukturen.[3] So beschwerte sich der Kölner Zensor Georg Karl Philipp von Struensee (1774-1833) 1829 über die Kölner Karnevalszeitung. Das Witzblatt enthielt zahlreiche ernstgemeinte Anspielungen – zuletzt die Forderung nach einer Verfassung – und war nach objektiven Gesichtspunkten nicht zu zensieren.[4] Als Polizeipräsident, dessen unbeliebte Stellung zum beliebten Karnevalsrepertoire gehörte, erwirkte er das Verbot der Zeitung und eine unerwartete Protestaktion der Redakteure. Karnevalspräsident Johann Heinrich von Wittgenstein (1797-1869) und das Karnevalskomitee sagten den Rosenmontagszug ab, verteilten Totenzettel auf den Karneval und legten Hanswurst, eine prominente Fantasiefigur, in Ketten.[5] Neben solchen aufsehenerregenden Aktionen ließen sich politische Implikationen in Büttenreden, Liedern und Gedichten aufspüren. Sie wurden auf den Straßen gesungen, in der überregionalen Presse diskutiert und weckten das Interesse des preußischen Staatsoberhaupts.[6]
2. Die (Neu-)Erfindung
Am 22.11.1827 erkundigte sich König Friedrich Wilhelm III. (Regentschaft 1797-1840) persönlich darüber, „welche Behörde in neuerer Zeit die Erlaubniß zu diesen in Deutschland nicht üblichen Volksbelustigungen gegeben habe?“[7] Die Verwaltungsbehörden an den Regierungspräsidien in Aachen, Düsseldorf, Koblenz, Köln und Trier bemühten sich daraufhin, die Karnevalsbelustigungen aus moralischer Sicht als völlig unbedenklich auszuweisen. Oberpräsident Karl Freiherr von Ingersleben hatte sich davon persönlich überzeugt und die erste Einladung zum Kölner Maskenfest 1824 sowie die Ehrenmitgliedschaft im Karnevalsverein seines Dienstsitzes in Koblenz 1828 bereitwillig angenommen. Auch sein Stellvertreter dementierte die sozialen Spannungen, die in der Karnevalszeit aufkamen und ein offenes Geheimnis waren.[8] Aufmerksame Zeitungsleser erfuhren, dass die Regierungen in Köln als „schlafendes Verwaltungskollegium“[9] dargestellt wurden und auf einem Maskenball in Koblenz „ein Prophet maskiert den preußischen Beamten gereimte und sehr beißende Prophezeiungen aus[theilte].“[10] Diesen Anekdoten der auswärtigen Presse konnte entgegen gehalten werden, dass satirische Verballhornungen auch andere Autoritäten, zum Beispiel die Kirche, den Provinziallandtag und den Stadtrat sowie die Karnevalisten mitunter selbst, betrafen und „Angriffe gegen harmlose Menschen, gegen ehrsame Familien, gegen im öffentlichen Amte stehende des allgemeinen Zutrauens würdige Personen“[11] von den Verantwortlichen stets verurteilt wurden.[12] Darüber hinaus waren die Initiatoren der frühen Karnevalsumzüge von der praktischen Hilfe des örtlichen Militärs abhängig, indem sie auf Pferde- und Fuhrwerke zurückgriffen und sich aus dem Fundus der französischen Militärausrüstungen bedienten. Ihr öffentliches Auftreten konnte daher sowohl als positive Reminiszenz an vergangene Zeiten oder aber als antifranzösische Satire interpretiert werden. [13]
Simon Meister, Der Kölner Rosenmontagszug des Jahres 1836. (©Rheinisches Bildarchiv Köln/RBA 008 054)
Die jährlich wechselnde Narrenkappe brachte die Mehrdimensionalität der karnevalistischen Symbolsprache beispielsweise dadurch zum Ausdruck, dass sie entweder die Form einer Jakobinermütze oder das Aussehen einer preußischen Pickelhaube annahm.[14] Die Roten Funken in Köln erinnerten an die reichsstädtischen Stadtsoldaten, das heißt an die einstige Autonomie der Stadt, und gaben gleichzeitig „das Bild einer undisziplinierten nicht mutigen und nie nüchternen Truppe ab“[15], das mit dem preußischen Militär kontrastierte. Der Interpretationsspielraum solcher Beobachtungen war groß und lag im Auge des Betrachters, wenngleich die „Carnevals-Comité-Gesellschaft“ laut Struensee „etwa noch nöthige Interpretationen […] im Publikum übern[ommen]“[16] habe. In dieser Deutungsoffenheit lag die Chance zur politischen Meinungsäußerung begründet, die im Vormärz vielfältig ergriffen wurde. Dabei wurden die Vertreter des preußischen Staates vor Ort – ebenso wie stets ihre französischen Vorgänger – im negativen ebenso wie im positiven Sinne in den traditionellen Brauch integriert und trugen mit umfangreichen Verwaltungsrecherchen zu dessen Erhalt bei. [17]
Notwendig war diese außergewöhnliche Hilfe dadurch, dass eine Kabinettsorder vom 20.3.1828 bestimmte, dass „Fastnachtsmaskeraden nur in den größeren Städten, und auch in diesen, nur dann erlaubt sein [sollten], wenn sie daselbst von altersher herkömmlich stattgefunden“[18] hatten. Je mehr sich das preußische Innenministerium für die Feste am Rhein interessierte, desto tiefer musste man in den Akten graben. Wo Beweisstücke in Form von Zeitungsberichten und Gesetzestexten fehlten, wurden die Erinnerungen hochbetagter Einwohner oder – recht pragmatisch – die Armenrechnungen der vergangenen Jahrzehnte angeführt. Da Abgaben auf öffentliche Lustbarkeiten in allen Städten – wie im Übrigen auch in Teilen der östlichen Provinzen Preußens – gängig und insbesondere in der Karnevalszeit der Düsseldorfer Regierung zufolge „nicht unbedeutend“[19] waren, eigneten sie sich als Beweisstück.[20] In Aachen und in Köln betrugen diese „Abgaben von Concerten, Feuerwerken, Kunstausstellungen, Marionetten, Seiltänzen, Wachsfiguren-Cabinetten und Panoramas […] von den gewöhnlichen Bällen – zehn Prozent der Brutto-Einnahmen, von den Masquen-Bällen fünf und zwanzig Prozent der Bruttoeinnahmen.“[21] Da die führenden Mitglieder der Kölner KG diesem Gremium (und dem Stadtrat) angehörten, war es eine Selbstverständlichkeit, dass die Vergnügungssteuern und ein Teil der Festeinnahmen der notdürftigen Bevölkerung zugutekam.[22] Mit diesen und anderen Argumenten wurden die Stadträte Franz Jacob von Herwegh (1773–1848), Joseph Classen (1761–1844), Johann Philipp Biermann (1767–1850), Jacob Hermann Molinari (1768–1831), Jacob Johann Lyversberg (1761–1834) und Friedrich Simons (1764–1834) am 15.4.1830 bei der Regierung vorstellig. Vor allem die Bildung eines „festordnenden Comités“[23], das aus Angehörigen der Oberschicht gebildet wurde und sich für den Ablauf der Feierlichkeiten verantwortlich zeigte, konnte dem in Berlin vorherrschenden Eindruck eines unsittlichen Brauches entgegenwirken. Die daraufhin ausgearbeitete Festordnung kann daher als (Neu-)Erfindung einer Tradition bewertet werden, die seit Jahrhunderten bestand, und den preußischen Herrschaftsverhältnissen angepasst wurde. Gleichsam war diese gewünschte Ordnung nach Außen mit einer Strukturierung im Innern verbunden, die die Herrschaftsverhältnisse im geschlossenen Vereinsleben durch parlamentarische und pseudo-militärische Praktiken einerseits imitierte, konterkarierte und zum Teil demokratisierte.[24] Andererseits widersprachen begrenzte Zugangsmöglichkeiten und die Vergabe von Ämtern, Titeln und Ehrenzeichen dem dahinterstehenden Gleichheitsgedanken, sodass die „politische Partizipation im Karneval“ spätestens in den 1840er Jahren „zu einem Synonym für die politische Partizipation im Staat“[25] wurde.[26]
Doch vorerst blieb das Recht auf öffentliche Maskenumzüge der Domstadt vorbehalten, was die anderen rheinischen Städte allerdings nicht darin hinderte, Karnevalsvereine zu gründen, die das Kölner Regelwerk adaptierten und die Bevölkerung integrierten. So wurde aus der Anfahrt der Gäste zum städtischen Maskenball im Theater von Koblenz 1830 ein öffentliches Großereignis, das einem Umzug nahekam und aus der Narrenkappe 1834 eine blau-weiß-rote Jakobinermütze, die zum endgültigen Maskenverbot am Verwaltungssitz der Rheinprovinz führte. Doch dafür scheint es zu spät gewesen zu sein. Staatsminister Gustav von Brenn (1772-1838) hatte bereits „das unverbürgte Gerücht“ aus Köln gehört, dass infolge des Verbots „eine Anzahl Coblenzer Einwohner im Naussauischen Esel gemiethet, und auf diesen mit Trauerflor behangen, nach Coblenz haben einziehen wollen.“ Auch wusste er, dass „mehrere angesehene Einwohner in Coblenz und selbst Regierungsbeamte zum Carnevals Comité gehör[t]en, letztere aber ihre Erklärung dafür gehalten [hätten], daß für den Fall eine Liste sämmtlicher Mitglieder eingereicht werden sollte, man ihre Namen weglassen möchte, was ihnen auch zugestanden worden sey.“ [27]
Diese Behauptung kam nicht von ungefähr, denn kurze Zeit später wurden elf angesehene Herren vor das Koblenzer Friedensgericht geladen. Ihre Anzahl hatte Symbolcharakter, denn sie sollten dort „auf Ehre und Gewissen“ Aussagen über die historische Herkunft des städtischen Karnevals treffen und das fragliche Gewohnheitsrecht nachweisen. Initiiert wurde das Ganze von der sechsköpfigen Karnevalsdirektion, die seit 1824 die Fastnachtsfeierlichkeiten nach dem Vorbild Kölns organisierte. Ihr gehörten zwei Kaufmänner und jeweils ein Gastwirt, ein Goldarbeiter, ein Advokatanwalt und ein Stadtrat – Sattler Conrad Hasslacher (1801–1874), der Bruder des angehenden Aachener Landrats Franz Karl Hasslacher (1805-1881) – an. Die Zeugen repräsentierten die städtische Oberschicht und die lokale Beamtenschaft. Es handelte sich um den ehemaligen Maire und preußischen Steuerdirektor Johann Dominic Gayer (1771–1861), den Domäneninspektor Goswin Linz (1774–1841), den Landwehrhauptmann Trappet, den kurtrierischen Hofrat und einstigen Steuereinnehmer Marx Aloys Pottgeißer (1762–1839), den ehemaligen Hofingenieur und Bürgermeister von Ehrenbreitstein Jakob von Kirn (1767–1850) und den Handelsgerichtspräsidenten, Landtagsabgeordneten und Beigeordneten Jakob Reiff (1771–1848). Bäcker Valentin Nebel und die Kaufleute Menn, Collig und Müller kamen hinzu. Fünf von ihnen hatten zeit ihres Lebens ein Stadtratsmandat ausgeübt. Der Stadtrat selbst hatte bereits ein schriftliches Gutachten an das Oberpräsidium übermittelt und sich für den Erhalt des Karnevals eingesetzt. Vor Gericht gab Maler Conrad Hackenbruch (1773–1837) an, die Maskenzüge des letzten Trierer Kurfürsten „selbst mitgemacht, beigewohnt und sehr dazu mitgewirkt“ zu haben. Einhellig riefen sich die übrigen Anwesenden diese Maskeraden ins Gedächtnis und erklärten, dass sie die lange Tradition der Karnevalsbelustigungen ihrer Heimatstadt „jederzeit eidlich zu bestätigen bereit seien.“ [28]
Roter Funken, 1851/1875. (©Rheinisches Bildarchiv Köln/RBA C 101520)
Tatsächlich hatte Kurfürst Clemens Wenzeslaus von Sachsen (1739–1812) zuletzt 1787 verordnet, dass „ein öffentlicher Masquenball un¬ter obrigkeitlicher Auffsicht gehalten“ werden durfte, „um die Belustigungen und öffentlichen Zusammenkünfte während der Carnevals-Zeit (von 3 Königen Tag bis Aschermittwoch) in den Schranken der Ehrbarkeit zu erhalten, auch viele Aergernisse und Ruhestörungen der Mitbürger zu beseitigen.“[29] Dies konnte abschließend auch Friedensrichter Anselm Joseph Burret (1770–1840) als Angehöriger einer kurtrierischen Beamtenfamilie „aus eigenem Wissen“ bestätigen und um die Beobachtung ergänzen, dass „dergleichen Volksbelustigungen während der churtrierischen Regierung gern gesehen; und während der französischen Regierung von den Behörden durch geäußerte Wünsche aus Politik dazu aufgefordert wurde, um das Volk durch sein Leben in den früheren Freuden mit der Neuheit der Regierung auszusöhnen.“ Sein Abschlussplädoyer glich einer Handlungsempfehlung, die schließlich befolgt wurde. [30]
Kurfürst Clemens Wenzeslaus nebst Gefolge beim Koblenzer Karneval 1904. Vier Reiter vor dem Kurfürstlichen Schloss. (StAK FA 4,21 Nr. 7 Bild 245)
3. Das Nachspiel
Die königliche Erlaubnis für öffentlichen Maskeraden in Koblenz erfolgte am 19. Januar 1835 und wurde in den darauffolgenden Jahren auf Düsseldorf, Aachen, Trier, Bonn und die übrigen Städte und Dörfer der Rheinprovinz ausgedehnt. Die Verteidigung des rheinischen Karnevals war folglich mit dem Fortbestand des französischen Justizsystems und dem sogenannten „Kampf um das Rheinische Recht“ verbunden. [31]
Fortan waren subtile Formen politischer Meinungsäußerung zumindest einmal im Jahr möglich und die „Politisierung und Polarisierung“[32] des rheinischen Karnevals nicht mehr zu leugnen. In Köln befand man sich bereits 1837 in dem Dilemma, berechtigte Forderungen, den Karneval abzusagen, aus symbolpolitischen Gründen abzuweisen.[33] Nach der Inhaftierung des Kölner Erzbischofs Clemens August von Droste zu Vischering (1773–1845) am 20.11.1837 befürchtete man nicht nur konfessionelle Spannungen und öffentliche Ausschreitungen, sondern auch die aufsehenerregende Wirkung solcher Karnevalsverbote. Die Kölner Regierung achtete daher penibel auf die reibungslose Durchführung der Feierlichkeiten, wohingegen der Aachener Stadtrat die Theaterräume für den alljährlichen Maskenball unter Verschluss hielt. Obwohl die offizielle Karnevalserlaubnis des Königs noch ausstand, hatte der dortige Regierungspräsident Jacob Christoph von Cuny (1779–1848) der Floresei-Karnevalsgesellschaft bereits seine persönliche Zustimmung erteilt. In der Konsequenz musste sich der Rat – dem nach eigenen Aussagen vier Protestanten und einige Mitglieder der Karnevalsgesellschaft angehörten – offenen Anfeindungen und dem wiederholten Vorwurf des mangelnden Wohltätigkeitssinns stellen. Auch soll „von mehrern Seiten die Unterstellung ins Publikum verbreitet [worden sein], als habe die Verweigerungshaltung […] mehr ihren Grund in den jetzt obwaltenden Erzbischöflichen Verhältnissen als in der Sorge für die Erhaltung des Locals.“[34] Dagegen erhoben 22 Räte in einer schriftlichen Eingabe bei der Regierung Einspruch und erhielten die nüchterne Antwort, dass „das Collegium des Stadtraths als Organ und Repräsentant der Stadt eine zu hohe und würdige Stellung einnimmt, als daß dasselbe durch Anspielungen und Witzeleien in seiner Ehre und in seinem Ansehen verletzt werden könne.“ [35]
Am Ende der 1830er Jahre kündigte sich das an, was den Karneval im Vorfeld der Revolution 1848/49 prägte: ein undurchsichtiges Wechselverhältnis zwischen karnevalistischen und politischen Ausdrucks- und Repräsentationsformen, das zentrale Parteibildungsprozesse und politische Forderungen – allen voran jene nach der verfassungsrechtlichen Verankerung bürgerlicher Gleichheitsideale – vorwegnahm. Oder wie der Bonner Professor Gottfried Kinkel (1815–1882) in einer seiner Büttenreden formulierte: „Rufts mit lautem Schall! Bürger sind wir all!“ [36]
Verlinkungen:
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Quellen:
Internetquellen
-> Wegmann, Rebecca: Warum wir Weiberfasnacht feiern, in: geo.de, online verfügbar seit 12.02.2026 unter: https://www.geo.de/wissen/weltgeschichte/wenn-frauen-die-macht-uebernehmen--der-ursprung-der-weiberfastnacht-37122734.html, zuletzt geprüft am 15.02.2026.
-> Thielen, Katharina, Die Verteidigung des rheinischen Karnevals und die politische Festkultur im Vormärz, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/die-verteidigung-des-rheinischen-karnevals-und-die-politische-festkultur-im-vormaerz/DE-2086/lido/62fcd36c3ee508.45432920 (abgerufen am 15.02.2026)
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Sekundärliteratur
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