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Die deutsche Frauenbewegung

Inhaltsverzeichnis

  1. Die Anfänge und Entwicklung der Frauenbewegung im 19. Jahrhundert (Interview)
  2. Die deutsche Frauenbewegung

1. Die Anfänge und Entwicklung der Frauenbewegung im 19. Jahrhundert  

DDF: Wo liegen die Anfänge der Frauenbewegung in Deutschland?

Susanne Schötz: Die Anfänge der Frauenbewegung lagen bekanntlich nicht erst im Kaiserreich. Nach einer Verstärkung frauenemanzipatorischer Aktivitäten im Vormärz und in der Revolution von 1848/49 gilt die Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) 1865 in Leipzig als Geburtsstunde der organisierten Frauenbewegung Deutschlands. Der ADF unter Vorsitz von Louise Otto-Peters  war die erste gesamtnational ausgerichtete Frauenorganisation, deren Ziel die Gleichberechtigung der Frauen mit den Männern war, die damals weder in Ehe und Familie, noch in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik existierte. Frauen besaßen auf fast keinem Gebiet die gleichen Rechte wie Männer und lebten zumeist in Abhängigkeit vom männlichen Willen und Letztentscheidungsrecht. Doch aufgrund des deutsch-deutschen Bruderkrieges von 1866, der Schaffung des Norddeutschen Bundes 1867 sowie des deutschen Nationalstaats 1870/71 unter Ausschluss Österreichs geriet der ADF gleich in seiner Anfangszeit in schweres Fahrwasser. Er verlor seine österreichischen Mitglieder und fürchtete in den Kriegswirren um seinen Bestand. Nichtsdestotrotz gelang es ihm nach der Reichsgründung rasch, sich zu konsolidieren, neue Mitglieder zu gewinnen – 1877 sollen es etwa 12.000 gewesen sein – und sich in Deutschland auszubreiten.

Kurz nach dem ADF entstanden in einer ersten Welle zwischen 1866 und 1869 auch andere Vereine, die von Frauen gegründet, geleitet oder dominiert wurden und auf unterschiedlichen Feldern die Lebenssituationen von Frauen verbessern wollten. Einige traten dem ADF als Lokalvereine bei, andere nicht. Sie alle lassen sich zur entstehenden Frauenbewegung zählen.

Wie entwickelte sich die Frauenbewegung nach der Reichsgründung 1871 weiter?

Diese Anfangs- oder Formierungsphase der Frauenbewegung endete zu Beginn der 1890er-Jahre. Zum einen durften sich mit dem Fall des Sozialistengesetzes und einer gewissen Liberalisierung der Innenpolitik jetzt auch sozialdemokratisch ausgerichtete Arbeiterinnenvereine gründen, wenngleich sie weiterhin scharf überwacht wurden. Zum anderen trat nun stärker eine jüngere Frauengeneration hervor, die mit dem entstehenden Frauenvereinswesen bereits aufgewachsen war, mitunter im Ausland studiert hatte, manchmal in Kontakt zu ausländischen oder internationalen Fraueninitiativen stand und von dort Anregungen empfing. Für sie war es selbstverständlicher als noch für die Müttergeneration, am gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen, sich in Vereinen zusammenzuschließen und eigene Interessen zu vertreten.

In der Folge entstand eine Vielzahl von Frauenvereinen mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen, von den Bildungs- und Berufsvereinen über karikative und sozialfürsorgerische Vereine, Mutterschutz- und Sittlichkeitsvereine, Rechtsschutzvereine, Sportvereine, Damenclubs, Hausfrauenvereine, proletarische und sozialdemokratische Frauenvereine, gewerkschaftliche Interessenvertretungen, konfessionelle Frauenvereine, sogenannte Fortschrittliche Frauenvereine bis hin zu patriotisch-nationalistischen und kolonialen Frauenvereinen sowie solchen, die ein eng umrissenes Ziel, wie zum Beispiel die Popularisierung von Reformbekleidung, verfolgten. Als es schließlich 1908 für Frauen reichsweit möglich wurde , in politischen Organisationen Mitglied zu sein, bildeten sich schnell auch Frauenwahlrechtsvereine.

Als gemeinsame Dachorganisation der bürgerlichen Frauenbewegung entstand bereits 1894 unter Führung des ADF der Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) in Berlin, dessen Vorsitzende bis 1899 Auguste Schmidt war. Er folgte dem amerikanischen Vorbild und verdeutlicht die beginnende Rezeption und internationale Vernetzung der Frauenbewegungen. Sein Ziel war es, bei aller Vielfalt die Einheit der deutschen Frauenbewegung in grundlegenden Fragen zu stärken. Dem entsprach der Grundsatz, nicht das Trennende, sondern das Verbindende zu betonen und sich als großer Verband für solche Ziele einzusetzen, die mehrheitsfähig waren. Doch immer wieder bröckelte die Einheitsfront, denn es kam zu Richtungskämpfen, Meinungsverschiedenheiten, Abspaltungen. Die unterschiedlichen Auffassungen über zu verfolgende Ziele und einzuschlagende Wege ließen sich in einem Verband, dem entschiedene Verfechterinnen des Frauenstimmrechts ebenso angehörten wie absolute Gegnerinnen, ja in dem es auf nahezu sämtlichen Arbeitsgebieten ‚Radikale‘ und ‚Gemäßigte‘ gab, nur schwer in Einklang zu bringen. Dennoch gingen von den Bundestagungen, Publikationen und den Kommissionen des BDF wichtige Impulse in die Gesellschaft des Kaiserreichs aus, die das wachsende Selbstbewusstsein und die zunehmende Gestaltungskraft der Bewegung verdeutlichten. Spätestens 1904, als die Presse breit über den vom BDF ausgerichteten Internationalen Frauenkongress des Internationalen Frauenbundes ICW (International Council of Women) in Berlin berichtete und international prominente Feministinnen wie Susan B. Anthony von Reichskanzler von Bülow, verschiedenen Ministern und Kaiserin Augusta empfangen wurden, konnte die Frauenbewegung einen bedeutenden Aufmerksamkeits- oder Achtungserfolg verbuchen.  

Welche Ziele verfolgte die Frauenbewegung im Kaiserreich?

Insgesamt erlebte die deutsche Frauenbewegung im Jahrzehnt vor dem Ersten Weltkrieg ihre größte Blüte. Sie verfügte über eine vielfältige Vereinskultur  mit eigenen Publikationsorganen, Vereinshäusern, Beratungsstellen und konkreten Angeboten zur Verbesserung der Situation von Mädchen und Frauen. Ihre Akteurinnen riefen für Frauen beispielsweise Sonntags- und Fortbildungsschulen,  Lesezimmer und Bibliotheken, Haushalts-, Landwirtschafts- und Handelsschulen, Nähmaschinenunterricht, Mägdeherbergen, Speiseanstalten, Stellenvermittlungsbüros, Kindergärten, Kindergärtnerinnenseminare und Mädchenhorte ins Leben. Sie forderten die Öffnung neuer Erwerbsfelder für Frauen durch den Staat und in den Gemeinden, so in Krankenhäusern, Strafanstalten, in der Armenpflege und Kinder- und Jugendfürsorge. Dort, wo sie nicht selbst tätig werden konnten, wandten sie sich auf den Weg von Petitionen an Länderregierungen und Reichstag. Petitionsziele waren zum Beispiel die Anstellung von Frauen im Post- und Telegraphendienst, die Schaffung von Seminaren für Volksschullehrerinnen, die Öffnung der Universitäten für Frauen, die Verbesserung ihrer privatrechtlichen Stellung in Ehe und Familie oder die Abschaffung der reglementierten Prostitution. Darüber hinaus engagierten sich ihre Vertreterinnen in kommunalen Ehrenämtern, beispielsweise Schulausschüssen oder auf dem Gebiet der Armenpflege – diesen Punkt hat unter anderem Kerstin Wolff stark gemacht – und in internationalen Frauenorganisationen, wie dem bereits genannten Internationalen Frauenbund.

Diese zunehmende Einflussnahme im Interesse von Frauen und Mädchen beeindruckte unter anderem den Sozialdemokraten Augst Bebel, der 1910 meinte, dass es keine zweite Bewegung wie die Frauenbewegung gebe, „und zwar die bürgerliche wie die proletarische“, die in so kurzer Zeit so große Fortschritte in allen „Kulturländern“ der Erde erreicht habe. 1913 gehörten dem BDF 2200 Vereine mit zwischen 500.000 und einer Million Mitgliedern an, die bürgerliche Frauenbewegung war zur Massenbewegung geworden. Da das sozialistische Lager im BDF nicht vertreten war, ist die Zahl frauenbewegter Organisationen und Personen im Kaiserreich weitaus größer gewesen. Diese wachsende Bewegung rief natürlich Gegner auf den Plan, deren ‚harter Kern‘ sich 1912 im Deutschen Bund zur Bekämpfung der Frauenemanzipation vereinte.

Wie bewerten Sie die erreichten Ziele/den Erfolg der Frauenbewegung?

Im Fazit möchte ich festhalten: Der 1865 in Leipzig von 35 Frauen gegründete ADF setzte nicht weniger als Frauenpolitik in Deutschland in Gang. Über das organisatorische Mittel des Vereins gelang es den Frauen Jahrzehnte vor der Erlangung des allgemeinen Wahlrechts, eigene Anliegen in die öffentliche Diskussion einzubringen und für ihre Durchsetzung zu wirken. So klein mancher Schritt gewesen sein mag − in der Summe erzeugten all diese Schritte eine innovative gesellschaftspolitische Wirkung und veränderten die Gesellschaft des Kaiserreichs nachhaltig. Die ungleichen Rechte der Frauen und die Forderung, dem ein Ende zu machen, wurden ein Thema, das aus der öffentlichen Debatte nicht mehr verschwand. Das revolutionierte jahrtausendealte patriarchale Denktraditionen und Geschlechterbeziehungen.

Erste Erfolge erzielte die Frauenbewegung auf dem Gebiet der sozialen Arbeit für Mädchen und Frauen im kommunalen Raum sowie auf dem Feld der Bildung  und Erwerbsarbeit. Der größte war die schrittweise Öffnung der deutschen Universitäten seit 1900 und die allmähliche Zulassung von Frauen zu akademischen Berufen. Doch nicht mehr das Kaiserreich, sondern erst die Novemberrevolution brachte 1918 das Frauenwahlrecht. Gleiche Rechte in Ehe und Familie aber ließen weitere Jahrzehnte auf sich warten und wurden zuerst in der DDR und etwas später in der Bundesrepublik gewährt.

https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/die-anfaenge-und-entwicklung-der-frauenbewegung-im-19-jahrhundert

2. Die Deutsche Frauenbewegung

Mit der 1865 erfolgten Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) durch Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt begann die organisierte Form der Frauenbewegung in Deutschland. Frauen hatten bereits mit der Märzrevolution von 1848 Mündigkeit und Selbständigkeit gefordert, wurden aber durch das Versammlungs- und Vereinigungsrecht daran gehindert, sich zusammenzuschließen. Der ADF trat besonders für das Recht auf Bildung und Erwerbsarbeit für bürgerliche Frauen ein. Bis dahin war es Frauen nach Abschluss der Höheren Töchterschule nur möglich, Lehrerin zu werden. Helene Lange gründete dazu verschiedene Ausbildungsinstitute und versuchte über Petitionen, die wissenschaftliche und schulische Ausbildung für Mädchen und Frauen an die der Männer anzugleichen.

Gegen steife Ordnungen in Familie und Gesellschaft formierte sich im wilhelminischen Deutschland eine vielschichtige Reformbewegung. Über Generationen hinweg galt beispielsweise die durch das Korsett hervorgerufene Wespentaille als weibliches Ideal. Seit der Jahrhundertwende bekämpften nun neben Ärzten zumeist Frauenrechtlerinnen das traditionelle Korsett als Gefahr für die Gesundheit, aber auch als Symbol der Unfreiheit der Frauen. Für die meisten Frauen, insbesondere für die Fabrikarbeiterinnen, aber standen wirtschaftliche und soziale Probleme im Vordergrund.

Die Belange der Fabrik- und Lohnarbeiterinnen wurden von der proletarischen Frauenbewegung mit ihrer Führerin Clara Zetkin vertreten. Die proletarische Frauenbewegung war in die internationale sozialistische Arbeiterbewegung eingebettet und wollte daher die volle Frauenemanzipation durch eine Revolution erreichen. Die Frauenerwerbstätigkeit, das "Recht auf Arbeit", war für sie kaum ein Thema. Da die Zahl der Fabrikarbeiterinnen im 19. Jahrhundert kontinuierlich stieg, standen vielmehr die Verbesserung der harten Arbeitsbedingungen und die im Vergleich zu den männlichen Kollegen weitaus schlechtere Bezahlung sowie Arbeiterinnen- und Mutterschutz auf dem Programm.

Zur Vernetzung der vielen unterschiedlichen Frauenvereine wurde 1894 der Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) als Dachverband gegründet, der sich außerdem dem "International Council of Women" (ICW) anschloss. Die Vereine der proletarischen Frauenbewegung blieben wegen politischer Differenzen ausgeschlossen.

Im Zuge der Ausarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuchs um die Jahrhundertwende setzten sich die Frauenbewegungen gemeinsam für die Verbesserung der privatrechtlichen Stellung der Frau ein. Der BDF tastete jedoch die bürgerliche Ehe- und Familienform nicht an. Die Diskussion um die Stellung lediger Mütter und den Abtreibungsparagraph 218 StGB führte innerhalb des BDF zu Richtungsstreitigkeiten zwischen dem konservativen Flügel und reformerischen Vereinen, die die Streichung des Paragraphen forderten. Im BDF setzte sich die konservative Richtung unter Gertrud Bäumer durch, was zu einer weiteren Spaltung der Frauenbewegung führte. Diese Spaltung manifestierte sich im Ersten Weltkrieg, als der BDF aus patriotischen Gründen die Teilnahme am Internationalen Frauenfriedenskongreß in Den Haag verweigerte und sich mit einer vaterländischen Gesinnung beispielsweise in dem von Bäumer organisierten "Nationalen Frauendienst" engagierte.

Die bürgerliche Frauenbewegung mit dem BDF kämpfte weiterhin für das Recht auf Bildung, für freie Berufswahl und die Zulassung zum Universitätsstudium. Das Immatrikulationsrecht wurde zwischen 1900 und 1909 in den Ländern durchgesetzt, 1920 erhielten Frauen das Habilitationsrecht, ab 1924 die Möglichkeit, Richterin zu werden. Außerdem trat 1908 die lang umkämpfte Vereinsfreiheit für Frauen in Kraft, die es Frauen ermöglichte, Mitglieder einer Partei zu werden.

Die Forderung nach politischer Gleichberechtigung blieb innerhalb des BDF umstritten. Erst dem 1902 von Mitgliedern des radikalen Flügels wie Anita Augspurg, Lida Gustava Heymann und Minna Cauer gegründete "Verband für Frauenstimmrecht" gelang es, eine Resolution zum Frauenstimmrecht innerhalb des BDF durchzusetzen. Für die proletarische Frauenbewegung war das Frauenwahlrecht schon immer eine zentrale Forderung gewesen.

Mit der Gründung der Weimarer Republik erhielten Frauen das aktive und passive Wahlrecht. An den Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung beteiligten sich 78 Prozent der wahlberechtigten Frauen, 9,6 Prozent der Abgeordneten waren weiblich. Frauen blieben aber auch in den zwanziger Jahren in allen Parteien weiterhin unterrepräsentiert und waren kaum in hohen Parteiämtern vertreten.

Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler löste sich der BDF auf, um der Gleichschaltung zu entgehen. Dies bedeutete das Ende einer eigenständigen Frauenbewegung in Deutschland und die Loslösung aus internationalen Verflechtungen. Viele der erkämpften Rechte, so das passive Wahlrecht oder der Lohngleichheitsgrundsatz wurden wieder abgeschafft.

Die Tendenz der Zersplitterung setzte sich in der Frauenbewegung in den zwanziger Jahren weiter fort. Der BDF wurde in seiner Ausrichtung konservativer und widmete sich der Bewahrung traditioneller Frauenrollen, während sich die proletarische Frauenbewegung durch die Gründung der Kommunistischen Partei Deutschlands(KPD) weiter zersplitterte. Die Frauen in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands(SPD) gründeten 1919 die "Arbeiterwohlfahrt" (AWO). Die pazifistischen Feministinnen schlossen sich wiederum in der "Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit" (IFFF) zusammen. Helene Stöckers "Bund für Mutterschutz und Sexualreform" setzte sich für Sexualaufklärung ein und kämpfte gegen den das Verbot der Abtreibung. Für Frauen aller politischen Richtungen wurde in der Weimarer Republik Sozialarbeit das wichtigste politische Arbeitsgebiet.

 

 

 

 

 

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Prof. Dr. Susanne Schötz (2024): Die Anfänge und Entwicklung der Frauenbewegung im 19. Jahrhundert , in: Digitales Deutsches Frauenarchiv URL: https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/die-anfaenge-und-entwicklung-der-frauenbewegung-im-19-jahrhundert, zuletzt besucht am: 27.05.2025.

-> https://www.youtube.com/watch?v=vCHVlxqfGv8, zuletzt geprüft am 27.05.2025. 

-> Albrecht, Kai-Britt: Die Deutsche Frauenbewegung, in: LeMO Zeitstrahl (Lebendiges Museum Online), online verfügbar seit 14.09.2024 unter: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/kaiserreich/innenpolitik/frauen, zuletzt geprüft am 15.07.2026.

Sekundärliteratur

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