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Der Dreißigjährige Krieg

Inhaltsverzeichnis

  1. Der Dreißigjährige Krieg: Um Macht und Glauben
  2. 400 Jahre Prager Fenstersturz. Wie ein Aufstand in Böhmen Europa in Brand setzte
  3. Die ,,Schlacht am Weißen Berg''
  4. Der Dreißigjährige Krieg: Ein Bürgerkrieg, der zugleich ein Hegemonialkrieg war
  5. Westfälischer Frieden. Die Stunde der Diplomaten
  6. Medien im Dreißigjährigen Krieg. Die Macht der Sensation.
  7. Ein schwäbischer Schuster und Bauer, der den Dreißigjährigen Krieg überlebt. Hans Heberle (Quelle)
  8. Der Westfälische Frieden 1648 (Quelle)
  9. Der Krieg fängt an. Prager Fenstersturz 1618 (Quelle)

1. Der Dreißigjährige Krieg: Um Macht und Glauben

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Drei Jahrzehnte lang verheert das Ringen Mitteleuropa. Und doch steht an Ende des Dreißigjähriges Krieges das Fundament für die Zukunft des Kontinents

Der Dreißigjährige Krieg ist die Summe aller Krisen seiner Zeit. Er ist ein deutscher Krieg, ein europäischer Krieg, ein Krieg um Macht und um Religion. In ihm kulmi­nieren Streitigkeiten, die seit Jahrzehnten im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation sowie im rest­lichen Europa gären. 30 Jahre lang kämpfen Protestanten und Katholiken um den rechten Glauben, streiten die Herrscher Dänemarks, Schwedens, der Niederlande und Frankreichs in wechselnden Kon­stellationen gegen den habsburgischen Kaiser des Reiches und dessen spanische Verwandte.

Ehe es Diplomaten 1648 gelingt, das Töten mit dem Westfälischen Frieden zu beenden, kommen wohl vier Millionen Menschen durch Gewalt, Hunger und Seuchen auf deutschem Boden um: Denn die Großmächte Europas tragen ihre Konflikte überwiegend auf dem Territorium des römisch-deutschen Reiches aus.

Der Dreißig­jährige Krieg ist eine Serie von Konflikten

Dieses Reich vereint rund 300 Reichsstädte, Grafschaften und Fürstentümer unter einem Herrscher, dem von sieben Kurfürsten gewählten Kaiser. Er ist der oberste Lehnsherr und Richter, sieht sich als Garant für den Frieden und Beschützer der Christenheit. Allerdings bestehen neben ihm mächtige Institu­tionen wie etwa der Reichstag, in dem die Reichsstände Sitz und Stimme haben: Vertreter des Adels, der Geistlichkeit und des Stadtbürgertums. Der Kaiser ist somit kein Alleinherrscher. Er muss sich mit den Ständen im Reichstag arrangieren.

1517 wird die geistliche und welt­liche Ordnung dieses frühmodernen Staates erschüttert: Der Wittenberger Theologe Martin Luther löst mit seinen Thesen zur Reform der Kirche die Spaltung der abendländischen Christenheit aus. Zwar einigen sich Protestanten und Katholiken 1555 im Augsburger Reli­gionsfrieden auf eine Koexistenz der beiden großen Konfessionen – doch Angst und Misstrauen bleiben. Vor allem die Lutheraner fühlen sich angesichts des wiedererstarkten und immer aggressiver auftretenden Katholizismus bedrängt.

Zudem führt seit etwa 1570 eine „kleine Eiszeit“ mit regnerischen Sommern und kühlen Wintern zu schlechten Ernten. Es kommt zu Hungersnöten und Seuchen. Gott scheint der Christenheit zu zürnen. Zu welcher Konfession sollen sich die Menschen in ihrer Not bekennen? Zum Katholizismus? Zu den Lutheranern? Oder den Calvinisten, die den Lehren des französischen Reformators Johannes Calvin folgen? Die Krise des Glaubens verbindet sich mit Existenzängsten, die Frage nach der Konfession mit der Frage nach der Macht – und diese mit den Herrschaftsstrukturen im Heiligen Römi­schen Reich deutscher Nation. Es sind all diese Nöte, die der Krieg der Kriege verschärfen wird.

Denn noch sind Kirche und Staat keine getrennten Instan­zen, die Religion ist in der Politik allgegenwärtig, im Reich wie in den Nachbarländern. In Frankreich etwa kämpft der katholische König gegen die protestantischen Hugenotten. Die calvinistisch geprägten Vereinigten Niederlande führen einen Unabhängigkeitskrieg gegen das katholische Spanien. Und der protestantische Zweig des Königshauses Wasa in Schweden konkurriert mit den katholischen Wasa in Polen sowie mit dem König von Dänemark um die Vorherrschaft im Ostseeraum.

Der gesamte Kontinent steht unter Spannung.

Und so entfacht eine regionale Revolte – der Aufstand böhmischer Adeliger gegen einen Cousin des Habsburger Kaisers – 1618 den euro­päischen Brand. Damit beginnt eine Serie von vier auf­einanderfolgenden Konflikten, die in der Summe den Dreißig­jährigen Krieg bilden. Diese vier Konflikte benennen Historiker heute nicht nach den betei­ligten Kontrahenten, sondern nach den jeweiligen Gegnern des Kaisers.

GEO Epoche

I. Böhmisch-Pfälzischer Krieg 1618–1623

Protestantische Adelige lehnen sich in Böhmen 1618 gegen ihren katholischen Landesherrn auf – und stürzen dessen Beamte aus einem Fenster der Prager Burg in die Tiefe. Im Jahr nach dem Fenstersturz wählen die böhmischen Stände den calvinistischen Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz zu ihrem neuen König. Der abgesetzte Landesherr aber, kurze Zeit später als Ferdinand II. zum Kaiser erhoben, mobilisiert daraufhin ein Verteidigungsbündnis, die katholische „Liga“, und schickt eine mächtige Streitmacht gegen die Aufständischen.

Die erste große Schlacht des Krie­ges wird 1620 am Weißen Berg in der Nähe von Prag geschlagen. Fer­dinand gewinnt, lässt die Anführer der Rebellen öffent- lich hinrichten und Böhmen gewaltsam rekatholisieren.Friedrich V. flieht nach Den Haag. Die calvinistischen Vereinigten Niederlande nehmen ihn in Schutz, spanisch-­katholische Truppen aber besetzen Teile der Kurpfalz, Friedrichs Stammlande. Seine Kurwürde erkennt ihm der Kaiser 1623 ab. Noch im gleichen Jahr endet der Böhmisch-Pfälzische Krieg.

Doch die Folgen des Fenstersturzes haben den Graben zwischen den Konfessionen aufbrechen lassen und die Kluft vergrößert zwischen Ferdinand II. und den protestantischen Fürsten – aber auch zwischen dem Kaiser und dessen euro­päi­schen Konkurrenten. Denn Ferdinand II. hat durch seinen brutalen Umgang mit dem Besitz des Pfälzers Friedrich V. die Reichstradition gebrochen – und so fürchten nun auch die anderen protestantischen Stände im Reich um ihre Rechte und Privilegien.

Zudem fühlen sich jetzt viele Nachbarstaaten von dem Kaiser aus dem Hause Habsburg bedroht. Seit fast zwei Jahrhunderten bringt das österreichische Herrschergeschlecht den römisch-­deut­schen Kaiser hervor; ein weiterer Zweig der Familie regiert Spanien mit seinem expandierenden Kolonialreich und herrscht über die Niederlande. Insbesondere die Franzosen fürchten nun die habsburgische Übermacht: fürchten, von Wien und Madrid abhängig zu werden.

Viele Nachbarstaaten Deutschlands mischen sich daher schon bald in den Konflikt zwischen dem katholischen Kaiser und den protestantischen Fürsten und Ständen ein: um eine Herrschaft der Habsburger über ganz Europa zu verhindern; um die ­eigene Existenz zu schützen; aber auch, um Ansprüche auf Land und Handelswege durchzusetzen. Klare konfessionelle Fronten gibt es dabei nicht. Das katholische Spanien etwa fördert die protestantischen Hugenotten in Frankreich, um die Regierung in Paris zu schwächen. Das katholische Frankreich wiederum unterstützt die protestanti­schen Schweden im Kampf gegen den katholischen Kaiser.

II. Niedersächsisch-Dänischer Krieg 1625–1629

Durch ein altes Lehnsverhältnis ist der König von Dänemark zugleich Herzog von Holstein. Christian IV. sieht sich als Beschützer der norddeutschen Protestanten. Als die durch den strengen Katho­li­zismus Ferdinands II. in Bedrängnis geraten, zieht er als gewählter Heerführer der niedersächsischen Protestanten 1625 gegen den Kaiser – finanziell unterstützt von England, den Vereinigten Niederlanden und Frankreich.

Doch die kaiserlich-katholischen Truppen sind dem Dänen und seiner Koa­lition überlegen. Nach vier Jahren muss sich Christian IV. zurückziehen. Ferdinand II. ist nun so mächtig wie nie zuvor. 1629 verfügt er die Rückführung großer Teile des protestantischen Kirchenbesitzes in katholische Hand.

GEO Epoche

III. Schwedischer Krieg 1630–1635

In die von Christian IV. gelassene Lücke stößt dessen ärgster Rivale im Kampf um die Macht im Ostseeraum: Gustav II. Adolf von Schweden. 1630 landet der König mit Truppen in Pommern – als Retter der deutschen Protestanten. Auch diesen Feldzug gegen die katholischen Habsburger ­finanziert Frankreich mit. Der mit den protestantischen Fürsten in Brandenburg und Sachsen verbündete Schwede rückt bis nach Bayern vor, doch sein Tod in der Schlacht bei Lützen 1632 beendet den Siegeszug seiner Allianz. Ein Jahr nach einer vernichtenden Niederlage der Schweden bei Nördlingen 1634 fallen die deutschen Fürsten von den Skandinaviern ab und schließen mit dem Kaiser den Prager Frieden.

Ordnung und Ruhe bringt der Vertrag aber nicht. Denn die Schweden bleiben mit ihren Truppen im Reich und finden einen mächtigen Verbündeten im Kampf gegen den Kaiser: Frankreich, das nun auch militärisch eingreift.

IV. Schwedisch-Französischer Krieg 1635–1648

Schwedische und französische Truppen kämpfen nun gemeinsam auf deutschem Boden. Für die Zivilbevölkerung beginnt die schlimmste Phase des Krieges. Über Jahre verheeren marodierende, durch das Soldatenleben vollkommen verrohte Söldner das Reich. Deutschland blutet aus. Trotz der zunehmenden Kriegsmüdigkeit auf allen Seiten einigen sich die beteiligten Großmächte erst Ende 1641 darauf, einen allgemeinen Friedenskongress abzuhalten, der schließlich 1643 zusammentritt.

Der westfälische Frieden 1648

Jahrelang und streng getrennt nach Konfessionen tagen mehr als 100 Gesandtschaften der europäischen Staaten sowie der deutschen Fürsten und Städte in Münster und Osnabrück. Als 1648 endlich die Verträge des West­fälischen Friedens unterschrieben werden, endet die schwerste Konfessions­krise und der größte Machtkampf im Europa der Frühen Neuzeit.

Fortan sind die Konfessionen einander gleichberechtigt. Nie wieder soll ein deutscher Fürst seinen Untertanen den eigenen Glauben aufzwingen dürfen. Die Vereinigten Niederlande erlangen offi­ziell ihre Unabhängigkeit von Spanien. Auch die Schweizer Eidgenossenschaft wird eigenständig und gehört nicht mehr zum Reich. 1654 erhebt der Reichstag die Verträge von Münster und Osnabrück zum Grundgesetz.

Und noch etwas schreibt der Westfälische Frieden für alle Zeiten fest: ­Keine Universalmacht – etwa der Kaiser – soll mehr in die politische und konfessio­nelle Eigenständigkeit der europäischen Na­tionen eingreifen. Diese wichtige völkerrechtliche Übereinkunft schafft die Grundlage für das zukünftige Gleich­gewicht der Mächte Europas.

2. 400 Jahre Prager Fenstersturz. Wie ein Aufstand in Böhmen Europa in Brand setzte

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Der Prager Fenstersturz im Jahr 1618 entzündet im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation einen Krieg um Konfessionen und politische Privilegien, der bald weite Teile Europas erschüttert: Eine Generation lang währt das Morden - erst dann gelingt es Diplomaten, das Abendland wieder zu ordnen

Der Dreißigjährige Krieg ist die Summe aller Krisen seiner Zeit. Er ist ein deutscher Krieg, ein europäischer Krieg, ein Krieg um Macht und um Religion. In ihm kulminieren Streitigkeiten, die seit Jahrzehnten gären im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und im restlichen Europa.

30 Jahre lang kämpfen Protestanten und Katholiken um den rechten Glauben, streiten die Herrscher Dänemarks, Schwedens, der Niederlande und Frankreichs in wechselnden Konstellationen gegen den habsburgischen Kaiser des Reiches und dessen spanische Verwandte. Bis Diplomaten das Morden 1648 mit dem Westfälischen Frieden beenden, kommen wohl vier Millionen Menschen durch Gewalt, Hunger und Seuchen auf deutschem Boden um. Denn die Großmächte Europas tragen ihre Konflikte überwiegend auf dem Territorium des römischdeutschen Reiches aus.

Dieses Reich vereint rund 300 Reichsstädte, Grafschaften und Fürstentümer unter einem Herrscher: dem von sieben Kurfürsten gewählten Kaiser. Er ist der oberste Lehensherr und Richter, sieht sich als Garant für den Frieden und Beschützer der Christenheit. Allerdings bestehen neben ihm mächtige Institutionen wie etwa der Reichstag, in dem die Reichsstände Sitz und Stimme haben: Vertreter des Adels, der Geistlichkeit und des Stadtbürgertums. Der Kaiser ist somit kein Alleinherrscher. Er muss sich mit den Ständen im Reichstag arrangieren.

1517 wird die geistliche und weltliche Ordnung dieses frühmodernen Staates erschüttert: Der Wittenberger Theologe Martin Luther löst mit seinen Thesen zur Reform der Kirche die Spaltung der abendländischen Christenheit aus. Zwar einigen sich Protestanten und Katholiken 1555 im Augsburger Religionsfrieden auf eine Koexistenz der beiden großen Konfessionen - doch Angst und Misstrauen bleiben. Insbesondere fühlen sich die Lutheraner angesichts des wiedererstarkten und immer aggressiver auftretenden Katholizismus bedrängt.

Krieg um Macht und Glauben

Zudem führt seit etwa 1570 eine "kleine Eiszeit" mit regnerischen Sommern und kühlen Wintern zu schlechten Ernten.

Es kommt zu Hungersnöten und Seuchen. Gott scheint der Christenheit zu zürnen. Zu welcher Konfession sollen sich die Menschen in ihrer Not bekennen? Zum Katholizismus? Zu den Lutheranern? Oder den Calvinisten, die den Lehren des französischen Reformators Johannes Calvin folgen?

Die Krise des Glaubens verbindet sich mit Existenzängsten, die Frage nach der Konfession mit der Frage nach der Macht - und diese mit den Herrschaftsstrukturen im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Es sind all diese Nöte, die der Krieg der Kriege verschärfen wird. Denn noch sind Kirche und Staat keine getrennten Instanzen, die Religion ist in der Politik allgegenwärtig - im Reich wie in den Nachbarländern. In Frankreich etwa kämpft der katholische König gegen die protestantischen Hugenotten.

Die calvinistisch geprägten Vereinigten Niederlande führen einen Unabhängigkeitskrieg gegen das katholische Spanien. Und der protestantische Zweig des Königshauses Wasa in Schweden konkurriert mit den katholischen Wasa in Polen sowie mit dem König von Dänemark um die Vorherrschaft in Ostsee und Baltikum. Der gesamte Kontinent steht unter Spannung.

Der Prager Fenstersturz

Und so vermag eine regionale Revolte - der Aufstand böhmischer Adeliger gegen einen Cousin des Habsburger Kaisers -, 1618 den europäischen Brand zu entfachen. Mit dem "Prager Fenstersturz" beginnt eine unheilvolle Serie von vier aufeinanderfolgenden Konflikten, die in der Summe jenen großen, den Dreißigjährigen Krieg bilden (diese vier Konflikte benennen Historiker heute nicht nach den beteiligten Kontrahenten, sondern nach den jeweiligen Gegnern des Kaisers).

Der Böhmisch-Pfälzische Krieg (1618-1623)

Protestantische Adelige lehnen sich in Böhmen 1618 gegen ihren katholischen Landesherrn auf - und stürzen dessen Beamte aus einem Fenster der Prager Burg in die Tiefe.

Im Jahr nach dem Fenstersturz wählen die böhmischen Stände den calvinistischen Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz zu ihrem neuen König. Der abgesetzte Landesherr aber, kurze Zeit später als Ferdinand II. zum Kaiser erhoben, mobilisiert daraufhin ein Verteidigungsbündnis, die katholische "Liga". Er rüstet auf und schickt eine mächtige Streitmacht gegen die Aufständischen. Die erste große Schlacht des Krieges wird 1620 am Weißen Berg in der Nähe von Prag geschlagen. Ferdinand gewinnt, lässt die Anführer der "hochabscheulichen Rebellen" zur Abschreckung öffentlich hinrichten und Böhmen gewaltsam rekatholisieren.

Friedrich V., wegen seiner kurzen Regierungszeit als "Winterkönig" verspottet, flieht nach Den Haag. Die calvinistischen Vereinigten Niederlande nehmen ihn in Schutz - spanisch-katholische Truppen aber besetzen Teile der Kurpfalz, Friedrichs Stammlande. Seine Kurwürde erkennt ihm der Kaiser 1623 ab. Noch im selben Jahr wird der Böhmisch-Pfälzische Krieg beendet.

Doch die Folgen des Fenstersturzes lassen nicht nur den Graben zwischen den Konfessionen aufbrechen, sie vergrößern auch die Kluft zwischen dem habsburgischen Herrscher und den protestantischen Fürsten und Ständen, zwischen dem Kaiser und dessen europäischen Konkurrenten. Denn Ferdinand II. hat einerseits durch sein respektloses, ja brutales Verfahren mit der Würde und dem Besitz des Pfälzers Friedrich V. die Reichstradition gebrochen - nun fürchten auch die anderen protestantischen Stände im Reich um ihre Rechte und Privilegien.

Von den Habsburgern fühlen sich andererseits auch viele Nachbarstaaten bedroht. Seit fast zwei Jahrhunderten bringt das österreichische Herrschergeschlecht den römisch-deutschen Kaiser hervor. Ein weiterer Zweig der Familie regiert Spanien mit seinem expandierenden Kolonialreich und herrscht zudem über die Niederlande. Insbesondere die Franzosen fürchten nun die habsburgische Übermacht. Fürchten, von Wien und Madrid abhängig zu werden.

Ein Nachbarstaat nach dem anderen mischt sich deshalb schon bald ein in den "Teutschen Krieg". Um eine Universalherrschaft der Habsburger über Europa zu verhindern. Um die eigene Existenz zu schützen. Um Ansprüche auf Land und Handelswege durchzusetzen.

Klare konfessionelle Fronten gibt es dabei nicht: Das katholische Spanien etwa fördert die protestantischen Hugenotten in Frankreich, um die Regierung in Paris zu schwächen. Das katholische Frankreich wiederum unterstützt die protestantischen Schweden im Kampf gegen den katholischen Kaiser.

Der Niedersächsisch-Dänische Krieg (1625-1629)

Durch ein altes Lehensverhältnis ist der König von Dänemark zugleich Herzog von Holstein. Christian IV. sieht sich als Beschützer der norddeutschen Protestanten. Als die durch den strengen Katholizismus Ferdinands II. in Bedrängnis geraten, zieht er als gewählter Heerführer der niedersächsischen Protestanten 1625 gegen den Kaiser - finanziell unterstützt von England, den Vereinigten Niederlanden und Frankreich.

Doch die kaiserlich-katholischen Truppen sind dem Dänen und seiner Koalition überlegen. Nach vier Jahren muss sich Christian IV. im Frieden von Lübeck 1629 zurückziehen. Ferdinand II. ist nun so mächtig wie nie zuvor. Noch im gleichen Jahr verfügt er mit dem "Restitutionsedikt" (siehe Seite 165) die Rückführung großer Teile des protestantischen Kirchenbesitzes in katholische Hand.

Der Schwedische Krieg (1630-1635)

In die von Christian IV. gelassene Lücke stößt jetzt dessen ärgster Rivale im Kampf um die Macht über Ostsee und Baltikum: Gustav II. Adolf von Schweden. 1630 landet der König mit seinen Truppen in Pommern - als Heilsbringer und Retter der deutschen Protestanten. Auch diesen Feldzug gegen die katholischen Habsburger finanziert Frankreich mit.

Der mit den protestantischen Fürsten von Brandenburg und Sachsen verbündete Schwede rückt bis nach Bayern vor, doch sein Tod in der Schlacht bei Lützen 1632 beendet den Siegeszug seiner Allianz. Ein Jahr nach der vernichtenden Niederlage der Schweden bei Nördlingen 1634 fallen die deutschen Fürsten von den Skandinaviern ab und schließen mit dem Kaiser den Prager Frieden.

Ordnung und Ruhe bringt der Vertrag nicht. Denn die Schweden bleiben im Reich und finden einen mächtigen Verbündeten im Kampf gegen den Kaiser: Frankreich, das nun auch militärisch eingreift.

Der Schwedisch-Französische Krieg (1635-1648)

Als die Schweden sich kaum mehr gegen die vereinten Kräfte von spanischen und österreichischen Habsburgern halten können, geben die Franzosen ihre passive Rolle auf. Schwedische und französische Truppen kämpfen nun gemeinsam auf deutschem Boden.

Für die Zivilbevölkerung beginnt die schlimmste Phase des Krieges. Marodierende, durch das Jahrzehnte andauernde Soldatenleben vollkommen verrohte Söldner verheeren das Reich. Deutschland blutet aus. Trotz der zunehmenden Kriegsmüdigkeit auf allen Seiten einigen sich die beteiligten Großmächte erst Ende 1641 darauf, einen allgemeinen Friedenskongress abzuhalten, der schließlich 1643 zusammentritt.

Der Westfälische Frieden Jahrelang und streng getrennt nach Konfessionen tagen mehr als 100 Gesandtschaften der europäischen Staaten sowie der deutschen Fürsten und Städte in Münster und Osnabrück. Als 1648 die Verträge unterschrieben werden, beendet der Westfälische Frieden die schwerste Konfessionskrise und den größten Machtkampf im Europa der Frühen Neuzeit. Fortan sind die Konfessionen einander gleichberechtigt. Nie wieder soll ein deutscher Fürst seinen Untertanen seinen Glauben aufzwingen dürfen. Die Vereinigten Niederlande erlangen offiziell ihre Unabhängigkeit von Spanien. Auch die Schweizer Eidgenossenschaft wird als eigenständig bestätigt und gehört nicht mehr zum Reich. 1654 erhebt der Reichstag die Verträge von Münster und Osnabrück zum Grundgesetz.

Und noch etwas schreibt der Westfälische Frieden für alle Zeiten fest: Keine Universalmacht - etwa der Kaiser - soll mehr in die politische und konfessionelle Eigenständigkeit der europäischen Nationen eingreifen. Diese wichtige völkerrechtliche Übereinkunft schafft die Grundlage für das zukünftige Gleichgewicht der Mächte Europas.

3. Die ,,Schlacht am Weißen Berg''

Am 8. November 1620 trafen am Weißen Berg nahe Prag Truppen des Habsburger Kaisers und des böhmischen Adels aufeinander. Es kam zu einem kurzen, grausamen Gefecht, das als Auftakt des Dreißigjährigen Krieges in die Geschichte einging.

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„In tiefster Finsternis lebten sie, in tiefster Finsternis gingen sie dahin. Keine Spur von Morgenlicht. Finsternis, Finsternis.“
Das schrieb der tschechische Schriftsteller Alois Jirásek über die Zeit, die diesem Schicksalstag für Böhmen folgte: Am 8. November 1620 kämpften die Truppen des Habsburger Kaisers Ferdinand II. gegen die Truppen des böhmischen Königs Friedrich – die kaiserlichen für den Katholizismus, die königlichen für den Protestantismus. Mit 21.000 Mann war das königliche Heer zahlenmäßig unterlegen und durch lange Märsche erschöpft. Das kaiserliche Heer bestand aus 28.000 Mann. Mit ihm hatten sich die gut ausgerüsteten Truppen von Herzog Maximilian von Bayern verbündet. Nach kleineren Gefechten in der Provinz kam es am Weißen Berg zur ersten großen Schlacht des Dreißigjährigen Krieges.
Böhmen religiös polarisiert

„Der Weiße Berg“ erklärt der Prager Publizist Jaroslav Šonka: liegt im Westen Prags und ist nur 379 Meter hoch. Die Farbe „weiß“ leitet sich vom Kalkstein ab, aus dem der ganze Berg besteht. Dort hat man Stein gebrochen für den Bau der Stadt Prag. Heute befindet sich um die historischen Stellen ein Neubaugebiet.“
Böhmen war zu Beginn des 17. Jahrhunderts in zwei religiöse Lager geteilt. Die Katholiken waren in der Minderheit, den Großteil der Gläubigen machten die Protestanten aus, meist Anhänger des Reformators Jan Hus, der 1415 in Konstanz als „Ketzer“ verbrannt worden war. Erst Anfang des 17. Jahrhunderts war das protestantische Bekenntnis durch einen kaiserlichen Majestätsbrief gestattet worden.
Die Adels-Rebellen gegen König Ferdinand
Doch als der katholische Erzherzog von Innerösterreich, Ferdinand, 1617 das Amt des Königs von Böhmen bekam, ging er sofort gegen den Protestantismus vor und rief damit den Widerstand der böhmischen Stände hervor. Die Adels-Rebellen erklärten Ferdinand als König für abgesetzt, ein Jahr später wurde der calvinistische Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz böhmischer König. Fast gleichzeitig wurde der abgesetzte Ferdinand zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gewählt. Das gab ihm die Macht, nun von Wien aus gegen die Aufständischen in Böhmen vorzugehen. Am Weißen Berg kam es schließlich zum entscheidenden Gefecht.
„abgehauene Hände, Füße, Köpfe, Nasen“
Mit dem Schlachtruf „Sancta Maria“ ging das katholische Heer gegen Mittag auf die defensive protestantische Seite los, die in dem blutigen Kampf vernichtend geschlagen wurde. Nach kaum zwei Stunden waren auf beiden Seiten 2.000 Mann gefallen, die meisten davon auf protestantischer Seite:
„Nun sehe ich, wie sie nicht wenige mit abgehauenen Händen, Füßen, Köpfen, Nasen, durchbohrten Körpern, abgefranster Haut, alle von Blut entstellt, vom Schlachtfeld führen oder tragen, auf die ich aus Leid kaum sehen konnte.“
Dies schrieb der protestantische Theologe und Pädagoge Jan Ámos Komenský, bei uns als Comenius bekannt, unter dem Eindruck der Schlacht.
Die Niederlage entschied für die nächsten drei Jahrhunderte über das Schicksal Böhmens und seine Zugehörigkeit zum Hause Habsburg. Böhmen und Mährer konnten fortan keinen politischen Willen mehr im Habsburger Reich kundtun. Das Land lag nun in der Hand von Kaiser Ferdinand II., der seinen Sieg für eine gnadenlose Gegenreformation nutzte, so Jaroslav Šonka:
„Die Anführer des Aufstandes wurden verhaftet und eingekerkert, 27 von ihnen wurden dann später auf dem Altstädter Ring in Prag hingerichtet. Nicht-katholische Gläubige wie die „Böhmischen Brüder“ verließen das Land. Es sind etwa 36.000 Familien mit 150 000 Menschen weggegangen. Auch Comenius musste ins Exil, genauso auch der nicht-katholische Adel, der zum Teil in Brandenburg oder in Schweden blieb.“
Tschechiens nationales Trauma
Die katholische Religion wurde zum einzig erlaubten Bekenntnis erklärt und die tschechische Sprache in den Folgejahren vom Deutschen zurückgedrängt. Tschechische Schriftsteller und Historiker sahen später in der Niederlage den Beginn einer nationalen Katastrophe, der „Finsternis“. Diese wurde erst mit der Staatsgründung der Tschechoslowakei 1918 überwunden.
4. Der Dreißigjährige Krieg: Ein Bürgerkrieg, der zugleich ein Hegemonialkrieg war

Der Dreißigjährige Krieg war kein bloßer Religionskrieg; in ihm verbanden sich vielmehr konfessionelle mit geostrategischen und machtpolitischen Fragen. Es spricht manches dafür, dass Kriege vom Typus "Dreißigjähriger Krieg" auch das 21. Jahrhundert kennzeichnen werden.

Seit jeher hat es die Historiker erstaunt, dass ein zwar spektakuläres, indes unblutiges Ereignis wie der Prager Fenstersturz vom 23. Mai 1618 einen Krieg ausgelöst haben soll, der 30 Jahre dauerte, in den nahezu alle europäischen Staaten involviert waren und in dessen Verlauf etwa ein Drittel der Bevölkerung auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands den Tod fand. Bezieht man die Todesrate des Dreißigjährigen Krieges auf die Bevölkerung der Territorien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, so hat dieser Krieg stärker in die Demografie dieses Gebiets eingegriffen als die beiden Weltkriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zusammen.

Kann der Prager Fenstersturz tatsächlich für einen solchen Krieg ursächlich gewesen sein? Immerhin ist niemand dabei zu Tode gekommen: Die beiden habsburgischen Staathalter überlebten den Sturz aus den Fenstern der Prager Burg ebenso wie ihr Sekretär, den die rebellierenden Adeligen hinterhergeworfen hatten. Nur einer der Dreien trug größere Blessuren davon. Im Prinzip war dieser demonstrative Akt der Auflehnung gegen die habsburgische Herrschaft in Böhmen so etwas wie ein Happening, in dem ein früherer Fenstersturz in Prag, bei dem die "Defenestrierten" freilich zu Tode gekommen waren, reinszeniert wurde. Der böhmische König Ferdinand hätte nach diesem Akt des Widerstands mit den Ständevertretern verhandeln können; vermutlich wäre es ihm dabei gelungen, deren zeitweilige Einheit aufzusprengen, um anschließend einen für beide Seiten tragfähigen Kompromiss zu finden. Seine Vorgänger Rudolf und Matthias hatten das wiederholt getan. Warum ist Ferdinand ihrem Vorbild nicht gefolgt?

Streit um die Machtverteilung in Böhmen

In der Beschäftigung mit den Ursachen des Dreißigjährigen Krieges gibt es verschiedene Wege der historischen Deutung – darunter einen, bei dem die Ereignisse in Prag zum bloßen Anlasszurückgestuft werden, während die Ursachen des Krieges umfassender gewesen seien und obendrein außerhalb Böhmens gelegen hätten. Danach waren die Selbstblockade der Reichsinstitutionen, vom Reichstag bis zum Reichskammergericht, zusammen mit der konfessionellen Spaltung Deutschlands die eigentliche Ursache des Krieges, und der Prager Fenstersturz war nur der Funke, der die in großer Zahl aufgestellten politischen Pulverfässer zur Explosion brachte. Als einer der ersten ist Friedrich Schiller dieser Spur gefolgt, als er in seiner "Geschichte des Dreißigjährigen Krieges" (1792) die Vorgeschichte dieses Krieges mit Luthers Thesenanschlag in Wittenberg beginnen ließ. Die konfessionelle Spaltung und die Paralyse der Reichsinstitutionen haben dieser Sichtweise zufolge den Krieg unvermeidlich gemacht; anstelle des Prager Fenstersturzes hätte auch ein beliebig anderer Anlass zum Kriegsausbruch führen können.Zur Auflösung der Fußnote[1]

Wir sind inzwischen im Umgang mit solchen Determinationstheorien von Kriegen zurückhaltender geworden – erstens, weil sie auf starken Annahmen beruhen, die sich wissenschaftlich kaum überprüfen lassen, und zweitens, weil sie die politischen Akteure letztlich von der Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen freisprechen: Wenn die Katastrophe ohnehin unvermeidlich war, muss man sich nicht länger mit einzelnen Entscheidungen im Vorfeld des Krieges auseinandersetzen; sie haben den Weg in den Krieg allenfalls beschleunigt, waren aber nicht ursächlich dafür.

Will man diesem Weg einer Generalexkulpation der Politiker im Fall des Dreißigjährigen Krieges nicht folgen, so muss man sich etwas eingehender mit der Frage beschäftigen, warum sich Ferdinand nicht auf Verhandlungen mit den böhmischen Ständen eingelassen, sondern auf deren gewaltsame Niederwerfung gesetzt hat. Wer diesen Weg beschreitet, muss sich nicht so sehr in die Geschichte der konfessionellen Spaltung und der Paralyse der Reichsinstitutionen einarbeiten, sondern kann sich auf politische Akte und Entscheidungen sowie auf Wahrnehmungsmuster und Reaktionsmodelle der Politik konzentrieren. Statt allgemeiner Rahmenbedingungen untersucht er das Handeln der relevanten Akteure im mehr oder weniger direkten Vorfeld des Krieges.Zur Auflösung der Fußnote[2]

Die Rebellion der böhmischen Stände gegen ihren König war nicht die einzige ihrer Art im frühneuzeitlichen Europa. Ihr war einige Jahrzehnte zuvor der Aufstand der niederländischen Stände gegen die spanische Herrschaft vorangegangen, und auch in den Hugenottenkriegen in Frankreich hatte die Frage der Machtverteilung zwischen König und Adel eine zentrale Rolle gespielt. Später kamen dann bei Beginn der Englischen Revolution ähnliche Motive zum Tragen, denn auch hier stand König Karl I. im Verdacht, die herkömmliche Machtbalance zwischen Herrscher und Ständen verändern und ein absolutistisches Regime installieren zu wollen. Bei allen drei Machtkonflikten, dem in den Niederlanden, dem in Frankreich und dem in England, ging es neben der Verfassungsfrage jedoch zudem um konfessionelle Konflikte, die dafür sorgten, dass die zunächst diffusen Trennlinien zwischen den Parteien schärfere Konturen bekamen und eindeutig wurden. In diesen Kontext einer ebenso verfassungs- wie konfessionspolitischen Auseinandersetzung gehört auch der mit dem Prager Fenstersturz beginnende böhmische Aufstand, und die meisten der an ihm Beteiligten dürften ihre Entscheidungen nicht zuletzt unter dem Einfluss dieses Konfliktmusters getroffen haben. Sie haben sich als Akteure in einer von Werten und Wahrheiten geprägten Auseinandersetzung gesehen, und deshalb haben sie ihren Entschlüssen eine prinzipielle Bedeutung beigemessen. Die Folge war, dass pragmatische Lösungen für die Begrenzung und Einhegung des Konfliktes von Anfang an ins Hintertreffen gerieten.

Im Falle Ferdinands kamen noch zwei Faktoren hinzu, die seinen Entschluss begünstigten, mit dem böhmischen Adel nicht zu verhandeln, sondern ihn mit Waffengewalt niederzuwerfen. Das war zunächst der Umstand, dass auf dem Balkan, wo die habsburgische Militärmacht in den Jahrzehnten zuvor durch osmanische Vorstöße gebunden war, zu dieser Zeit weitgehend Ruhe herrschte, da das Gros der osmanischen Streitkräfte in Mesopotamien gebraucht wurde und nicht zur Expansion in nordwestliche Richtung eingesetzt werden konnte. Es gehört in diesem Fall der Kriegsursachenanalyse zu den Paradoxien, dass relativer Frieden in dem einen geografischen Raum die Bedingung der Möglichkeit für die Führung des Krieges in einem anderen Raum war. Für praktische Friedenspolitik ist das eine zutiefst bittere Beobachtung.

Indes hätte Ferdinand den Balkanfrieden zum Krieg gegen die aufständischen Böhmen nicht nutzen können, wenn ihm die spanischen "Vettern" nicht zu Hilfe gekommen wären. Von seinen finanziellen Möglichkeiten her wäre Ferdinand zur Führung eines solchen Krieges nämlich gar nicht in der Lage gewesen: Er verfügte über kein stehendes Heer, sondern hätte ein solches erst aufstellen oder einen Kriegsunternehmer finden müssen, der ihm ein Heer bereitstellt. Dazu aber brauchte er Geld, und das hatte er nicht, und er hätte es von den Ständen seiner Herrschaftsgebiete auch nicht bekommen, da diese keinerlei Interesse daran hatten, einen Krieg des Landesherrn zu finanzieren, dessen Leidtragende letzten Endes sie selbst sein würden. Von den Böhmen hätte Ferdinand ohnehin kein Geld erwarten dürfen, ebensowenig von den mit den Böhmen verbündeten Ständen Mährens, Schlesiens und der beiden Lausitzen, und auch die überwiegend protestantischen Landstände Ober- und Niederösterreichs hätten keine Mittel bereitgestellt, um gegen ihre Glaubensbrüder in Böhmen Krieg zu führen. Der Krieg wäre mangels finanzieller Mittel ausgefallen, wenn nicht Philipp III. in Madrid Ferdinand mit Geld und Truppen unter die Arme gegriffen hätte.

Warum aber hat Philipp III. in dieser Situation Ferdinand geholfen? Das war nämlich alles andere als selbstverständlich; das spanische Reich war von dem langwierigen und aufwändigen Krieg um die Niederlande erschöpft und brauchte eine Erholungsphase. Obendrein hatte man sich in Madrid schon vor Längerem darauf festgelegt, den augenblicklichen Frieden mit den Holländern zu nutzen und das Schwergewicht der eigenen Anstrengungen in den mediterranen Raum zu verlegen. In Mitteleuropa hingegen hatte Spanien keine unmittelbaren eigenen Interessen. Welche Gründe und Motive waren also dafür ausschlaggebend, dass Philipp III. seinen bisherigen Kurs revidierte und sich mit Subsidien (Hilfsgeldern) und Truppen auf ein politisches Projekt einließ, das außerhalb der Räume spanischer Machtprojektion lag?

Zunächst waren da die bis in die Anfänge des 16. Jahrhunderts zurückreichenden verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen der Madrider und der Wiener Linie des Hauses Habsburg, wobei die Ressourcen, über die man in Madrid und Wien jeweils verfügte, sich für eine strategische Kooperation zwecks Behauptung einer imperialen Rolle in Europa geradezu aufdrängten: Madrid verfügte mit dem Silber und Gold aus der "neuen Welt" sowie seinen kriegserfahrenen Truppen über die materiellen Ressourcen für eine europäische Hegemonie, während die Wiener Habsburger seit dem 15. Jahrhundert ununterbrochen die Kaiser des Reiches stellten, also über die Legitimation verfügten, die bei der Ausübung einer imperialen Oberhoheit unverzichtbar war, weil sie Macht in Recht verwandelte. Wenn nun der böhmische Aufstand gegen die Habsburger erfolgreich war, so ließ sich nicht ausschließen, dass bei der nächsten Kaiserwahl das Haus Habsburg den Titel und die Stellung des Kaisers verlieren würde. Das hätte auch die spanische Machtstellung in Europa gravierend beeinträchtigt.Zur Auflösung der Fußnote[3]

Es kam hinzu, dass bereits im 17. Jahrhundert Reputation eine ausschlaggebende Größe der "internationalen Politik" war, also die Rangfolge der Herrscher festlegte. Wer Reputation besaß, durfte davon ausgehen, dass sich die meisten Mächte seinen Vorgaben fügten, ohne mit Zwangsmitteln dazu gebracht werden zu müssen. Reputation war (und ist) ein ausgesprochen kostengünstiges Mittel zur Sicherstellung von Folgebereitschaft. Aber von der Reputation, die Spanien in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts im Ringen mit Frankreich um die Vormachtstellung in Europa auf den Schlachtfeldern Italiens errungen hatte, war einiges dahingeschmolzen, seitdem es der Weltmacht nicht gelungen war, den Aufstand in den Niederlanden mit militärischen Mitteln niederzuschlagen. Trotz der Konzentration einer gewaltigen Heeresmacht hatten es die Spanier nicht geschafft, die nördlichen Provinzen wieder unter ihre Kontrolle zu bringen; man hatte sich mit den südlichen Niederlanden bescheiden müssen. Effektiver Widerstand gegen das spanische Reich war also möglich. Das konnte Schule machen, und in Madrid gab es die Befürchtung, dass ein Erfolg der Böhmen gegen die Habsburger in Wien zum Vorbild für weitere Aufständische werden könne. Zwecks Reputationssicherung sollte an den Böhmen ein Exempel statuiert werden.

Vermutlich hatte man in Madrid aber noch einen weiteren Hintergedanken, und der bezog sich unmittelbar auf die für Spanien missliche Lage in den Niederlanden: Wenn Ferdinand bei der Niederschlagung der Böhmen erfolgreich sein würde, dann konnte man von ihm als Gegenleistung für die dabei geleistete Hilfe die Eröffnung von Kriegsschauplätzen im Westen und Norden der Niederlande erwarten, was den dortigen Krieg wieder in Bewegung bringen und mit großer Wahrscheinlichkeit zur Niederwerfung der rebellischen Holländer führen würde. Die spanische Dominanz über Europa wäre dann für lange Zeit gesichert. So wurde aus dem Verfassungskonflikt in Böhmen eine Auseinandersetzung um Macht und Einfluss in ganz Europa. Und das wiederum hatte zur Folge, dass alle anderen Mächte, die entweder selbst eine europäische Hegemonialstellung anstrebten (Frankreich und England) oder aber von der habsburgischen Vorherrschaft Nachteile für ihre Stellung zu gewärtigen hatten (Holland, Dänemark und Schweden), diesen Krieg nicht ignorieren konnten, sondern aktiv in ihn eingreifen mussten. Der Machtkampf in Böhmen hatte infolgedessen von Anfang an das Potenzial für einen großen europäischen Krieg, zu dem er sich dann auch tatsächlich auswuchs.Zur Auflösung der Fußnote[4]

Geostrategische Imperative, konfessionelle Bindungen und machtpolitische Fragen

Wer den Dreißigjährigen Krieg als einen Religions- beziehungsweise Konfessionskrieg begreift, stellt die konfessionellen Solidaritäten als zwingende Vorgaben für die den Kriegsverlauf prägenden Bündnisse dar. Bei einer solchen Betrachtung ergibt sich freilich das Problem, dass nicht nur die beiden lutheranischen Mächte Skandinaviens, Dänemark und Schweden, in den 1640er Jahren gegeneinander Krieg führten, sondern der sächsische Kurfürst, immerhin das traditionelle Oberhaupt der protestantischen Partei im Reich, zwischen 1618 und 1631 eine prokaiserliche Politik betrieb. Auch Frankreich, für dessen Politik mit Richelieu ein Kardinal der römisch-katholischen Kirche verantwortlich zeichnete, griff notorisch gegen das Wiener Kaiserhaus ein, das die Sache der katholischen Gegenreformation vertrat. Das alles steht einer Deutung des Krieges als einem ausschließlichen Religionskrieg entgegen.

Im Dreißigjährigen Krieg spielten konfessionelle Bindungen ohne Zweifel eine wichtige Rolle, aber sie bildeten keineswegs die einzige Trennlinie und Bündnisvorgabe, die das Kriegsgeschehen prägte. Insofern ist die zusammenfassende Bezeichnung dieses Krieges als Religions- oder Konfessionskrieg allzu vereinfachend und damit letzten Endes falsch. Richtig ist vielmehr, dass dieser Krieg auch ein Religions- beziehungsweise Konfessionskrieg war, daneben aber außerdem ein Krieg um die Machtverteilung im Innern der Herrschaftsgebiete und obendrein ein Krieg um die Frage, wie die politische Ordnung Europas beschaffen sein sollte: als eine eher imperiale Ordnung, an deren Spitze das Haus Habsburg stand, dessen Angehörige in allen großen politischen Fragen den Ausschlag gaben, oder als ein Staatensystem, in dem alle als souverän anerkannten Staaten formell gleich waren, aus dem freilich einige Staaten herausragten, weil sie größer und mächtiger waren als die anderen, weswegen sich eine Reihe kleinerer Staaten unter ihren Schutz stellte.Zur Auflösung der Fußnote[5]

Tatsächlich war ein Ergebnis des Krieges die Formung einer Pentarchie, einer Vorherrschaft von fünf Staaten, die neben ihrem Territorium über Einflussgebiete verfügten, hinsichtlich deren Größe und Reichweite sie mitunter auch Krieg führten. In dieser Pentarchie spielte zunächst Frankreich eine zentrale Rolle, die aber schon bald von England komplementiert wurde. Frankreich nahm eher die Position eines Hegemons für sich in Anspruch, während England die Rolle eines "Züngleins an der Waage" spielte.Zur Auflösung der Fußnote[6] Der Unterschied zwischen Hegemon und Zünglein war geopolitisch begründet, das heißt, er hing an der Nutzung geografischer Gegebenheiten für machtpolitische Zwecke.

Das bedeutet jedoch nicht, dass es in diesem Krieg keine konfessionellen Vorgaben für den Aufbau von Bündnissystemen gegeben hätte. Die Bündnisse, die von der Kurpfalz als Führungsmacht der Protestantischen Union bereits im Vorfeld des Krieges geschmiedet wurden, orientierten sich überwiegend an der konfessionellen Prägung der Partner, und ebenso war die Achse zwischen Wien und München, den Habsburgern und den bayerischen Wittelsbachern, konfessionell geprägt. Sieht man freilich genauer hin, so war es nicht die konfessionelle Zugehörigkeit im Allgemeinen, die für die politische Ausrichtung eines Herzogtums oder einer Stadt ausschlaggebend war, sondern die jeweilige Positionierung eines politischen Akteurs innerhalb des protestantischen oder katholischen Lagers. Bei den Protestanten etwa neigten die reformierten Mächte dazu, den Krieg gegen die katholische Seite für unvermeidlich zu halten und sich deswegen auf ihn nicht nur vorzubereiten, sondern obendrein auch nach einer günstigen Gelegenheit zu suchen, bei der man den Konflikt präventiv eskalieren konnte. Die Lutheraner hingegen vertraten in dieser Frage eine zurückhaltende Position oder standen auf Seiten des Kaisers, wie Sachsen und Hessen-Darmstadt. Auf katholischer Seite wiederum waren es vor allem die von den jesuitischen Vorstellungen der Gegenreformation beeinflussten Herrscher, die auf eine Eskalation des Konfliktes setzten, während andere eine eher moderate Politik betrieben.

Diese spezifische Positionierung ist schließlich auch der Grund dafür, dass eine noch so ausführliche Analyse der Reichsverfassung beziehungsweise deren Blockade infolge der konfessionellen Spaltung den zwangsläufigen Ausbruch des Krieges nicht zu erklären vermag. Das kann allein eine Herangehensweise, die auf die jeweiligen Wahrnehmungsmuster abhebt, nach deren Vorgabe die Lage von den Mächtigen beurteilt wurde und in deren Bann diese bei ihrem Agieren standen. Das heißt: Nicht die Blockade der Reichsinstitutionen selbst hat in den Krieg geführt, sondern das eskalierende Misstrauen der maßgeblichen Akteure in beiden konfessionellen Lagern, wodurch die auf Gewalt setzenden Akteure schließlich die Oberhand gewannen.

Und doch ging deren Vorstellung, auf dem Weg der Konflikteskalation das jeweilige Lager unter ihre politische Führung zu bringen, nicht ohne Weiteres auf: Die Kurfürstentümer Sachsen und Brandenburg hielten sich von der Protestantischen Union fern, und als der Krieg begonnen hatte, zeigte sich, dass die der Union beigetretenen Reichsstädte in einem offenen Krieg gegen den Kaiser derart verwundbar waren, dass sie sich ein ums andere Mal zu politischer Zurückhaltung gezwungen sahen. Unter Führung Herzog Maximilians von Bayern agierte die Katholische Liga um einiges geschlossener und wurde dadurch – im Gegensatz zur Union – zu einem relevanten Machtfaktor des Krieges. Aber Maximilian hatte auch eigene Interessen, die auf die Erhöhung seines Status’ im Reich und die Vergrößerung seines Territoriums hinausliefen, und die Verfolgung und Durchsetzung dieser Interessen lief immer wieder der konfessionellen Geschlossenheit der katholischen Seite zuwider. Vor allem wollten Maximilian und die in der Liga miteinander verbündeten geistlichen Kurfürsten verhindern, dass der Kaiser die Durchsetzung der Gegenreformation im Reich zur Ausweitung seiner eigenen Macht nutzte. Das wäre auf Kosten der Reichsstände gegangen, und deswegen opponierten diese verschiedentlich gegen den Kaiser. Auch für sie ging es neben konfessionellen stets auch um machtpolitische Fragen. Nirgendwo zeigt sich das deutlicher als in ihren Intrigen gegen den kaiserlichen Generalissimus Albrecht von Wallenstein, die dazu führten, dass dieser 1630 auf dem Kurfürstentag von Regensburg entlassen und Anfang 1634 schließlich durch kaiserliche Offiziere in Eger ermordet wurde.

Für den Verlauf des Krieges waren indes auch geostrategische Imperative ausschlaggebend. Sie traten immer dann in den Vordergrund, wenn eine der beiden unter dem Banner des religiösen Bekenntnisses kämpfenden Parteien im Begriff stand, militärische Siege in politische Macht zu verwandeln, was die Einflusskonstellationen in Europa unumkehrbar verändert hätte. Jede sich abzeichnende Veränderung der Kräfteverhältnisse führte dazu, dass Mächte, die bis dahin noch nicht in den Krieg eingegriffen oder sich auf die indirekte Unterstützung einer Seite beschränkt hatten, offen als Kriegspartei hervortraten und intervenierten, um eine für sie nachteilige Verschiebung der europäischen Kräftekonstellationen zu verhindern. Das zeigte sich bei der spanischen Unterstützung für die Wiener Linie des Hauses Habsburg gleich zu Beginn des Krieges und setzte sich mit der dänischen Intervention in den Krieg 1625 fort. Bei Letzterer spielte neben dem Gegensatz zum Kaiser in Wien die indirekte Konkurrenz mit Schweden eine zentrale Rolle: Christian IV. von Dänemark wollte dem schwedischen König Gustav II. Adolf zuvorkommen, mit dem er seit Längerem um die Hegemonie im Ostseeraum konkurrierte; er ging davon aus, dass er durch das Eingreifen in den Krieg im Reich die südliche Ostseeküste unter seine Kontrolle bringen und so seine Position in der gesamten Region deutlich verbessern würde – ein Projekt, das, weil es in einem völligen Fehlschlag endete, im Ergebnis jedoch die Machtstellung Dänemarks erheblich beeinträchtigte.

Die dänische Niederlage und das Vordringen kaiserlicher Truppen bis nach Jütland hatten zur Folge, dass mit dem kaiserlichen Feldherr Wallenstein eine neue Macht im Ostseeraum auftrat, die von Schweden als bedrohliche Herausforderung angesehen wurde. Wallenstein, dessen Strategie ohnehin eher nach geopolitischen als konfessionellen Vorgaben angelegt war, verfolgte nämlich das Ziel, durch die Kontrolle der Handelswege in Nord- und Ostsee dem niederländischen Widerstand gegen Spanien die ökonomische Grundlage zu entziehen, die protestantischen Mächte des Nordens dadurch zu schwächen und so die europäischen Kräfteverhältnisse von Grund auf zu verändern. Das forderte die schwedische Gegenintervention heraus, die Wallenstein wiederum dadurch zu verhindern suchte, dass er ein Armeekorps nach Polen entsandte, um den dort geführten Krieg zwischen Polen und Schweden am Laufen zu halten.Zur Auflösung der Fußnote[7] In der Forschung ist eine lange Debatte über die Gründe für Gustav Adolfs Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg geführt worden; sicherlich hat dabei auch das Motiv der konfessionellen Solidarität eine Rolle gespielt, aber unübersehbar ging es doch auch um machtpolitische Fragen und die Absicherung der schwedischen Position im Ostseeraum, die der König durch Wallensteins Eingreifen dort gefährdet sah.Zur Auflösung der Fußnote[8]

Allerdings sind die Motive zur Intervention das Eine, die Fähigkeit dazu ist das Andere. Gustav Adolf wäre zu einer langfristigen Kriegführung in Deutschland kaum in der Lage gewesen, wenn er nicht regelmäßige französische Subsidien erhalten hätte, die ihm eine deutliche Vergrößerung seines Heeres über die auf Usedom angelandeten nationalschwedischen Regimenter hinaus erlaubten und ihn so erst in die Lage versetzten, seine Operationen nicht auf die Kontrolle eines schmalen Küstenstreifens beschränken zu müssen, sondern bis zur Donau und darüber hinaus vorstoßen zu können. Die durchschlagenden Erfolge der schwedischen Waffen wiederum veranlassten Spanien, sich in dem im Reich geführten Krieg erneut zu engagieren und größere Truppenverbände aus Norditalien nach Deutschland in Marsch zu setzen. Bei Nördlingen gelang es 1634 einem spanisch-kaiserlichen Heer – Gustav Adolf war im November 1632 bei Lützen gefallen, Wallenstein Anfang 1634 mit Billigung des Kaisers ermordet worden –, die schwedische Machtstellung in Süddeutschland zu brechen. Jetzt stand der Kriegsausgang wieder auf der Kippe, und um ein habsburgisches Übergewicht zu verhindern, griff nun Frankreich offen in den Krieg ein und positionierte sich als selbstständige Partei mit eigenen Interessen. Die französische Intervention war zunächst defensiv angelegt, nahm im weiteren Verlauf des Krieges aber mehr und mehr offensive Züge an.Zur Auflösung der Fußnote[9]

Europäischer Krieg mit offener Kriegsökonomie

Die analytische Betrachtung von Kriegsdynamik und Kriegsmotiven zeigt: Als Religionskrieg war der Dreißigjährige Krieg im Wesentlichen eine Auseinandersetzung innerhalb des Reiches, und ebenso war er das als ein gewaltsam ausgetragener Verfassungskonflikt. Im Hinblick auf geostrategische und machtpolitische Fragen war er jedoch von Anfang an ein europäischer Krieg, an dem alle Mächte teilzunehmen sich genötigt sahen, wenn sie in Europa eine politische Rolle spielen wollten. Es war die Lage des Reiches in der Mitte Europas, die den böhmischen Aufstand von den Revolutionen und Bürgerkriegen in Frankreich, den Niederlanden und England unterschied. Dort behielten die Konflikte um die innere Machtverteilung und die konfessionspolitische Ausrichtung den Charakter eines Bürgerkrieges. Das war im Reich nicht möglich. Wenn hier eine der Parteien die Überhand gewann, sei dies nun eine der beiden Konfessionen oder mit Königtum beziehungsweise Ständevertretung (Parlament) eine der beiden Parteien im verfassungspolitischen Konflikt, hatte dies Auswirkungen auf die machtpolitischen Verhältnisse in ganz Europa. Das führte, nachdem der Krieg erst einmal ausgebrochen war, zu einem strukturellen Interventionszwang, dem sich auf Dauer keine der großen Mächte entziehen konnte.

Mit diesem – der im Übrigen nicht mit der Theorie von der Unvermeidbarkeit des Krieges zu verwechseln ist – kam ein weiterer Grund für die lange Dauer des Krieges ins Spiel: die Entstehung einer offenen Kriegsökonomie. Während bei geschlossenen Kriegsökonomien den konfligierenden Mächten nur eine begrenzte Menge von Ressourcen – Geld, Waffen, Soldaten sowie alles, was zur Führung eines Krieges vonnöten ist – zur Verfügung steht, sodass der Krieg zwangsläufig endet, wenn diese Ressourcen verbraucht sind, zeichnen sich offene Kriegsökonomien dadurch aus, dass permanent neue Ressourcen von außen in das Kriegsgebiet einströmen. Die Folge ist, dass auf der Grundlage offener Ökonomien geführte Kriege nicht "ausbrennen", sondern im Prinzip endlos weitergeführt werden – mit dem Begleiteffekt freilich, dass die Möglichkeiten zur Versorgung der Soldaten mit Nahrung immer schwieriger werden, sodass diese dazu übergehen, die Bauern zu drangsalieren, um sie dazu zu zwingen, noch vorhandene Lebensmittel herauszugeben.

Das war vor allem in der zweiten Hälfte des Dreißigjährigen Krieges der Fall, als die Gewaltanwendung sich aus dem Kampf der Heere gegeneinander in ein Schröpfen und Ausplündern der Bevölkerung durch die Soldaten verwandelte. Als schließlich die Zugtiere für die Bestellung der Felder geschlachtet waren, das Saatgut, das im Frühjahr ausgebracht werden sollte, verzehrt war und dann obendrein Seuchenwellen auf eine durch die Hungersnot geschwächte Bevölkerung trafen, stiegen die Todesraten dieses Krieges steil an, oft mit der Folge, dass ganze Landstriche entvölkert wurden. Die Verheerungen dieses Krieges waren nicht nur die Folge unmittelbarer Kriegsgewalt, sondern resultierten nicht zuletzt aus einer Kriegsökonomie, die ständig neue Kriegsressourcen ins Land pumpte, aber nicht in der Lage war, Kombattanten wie Nichtkombattanten mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen.


Friedensschluss von 1648 zwischen Spanien und Niederlanden.

Friedensschluss von 1648 zwischen Spanien und Niederlanden. (© picture-alliance, Heritage images)


Die Diplomaten, die in mehr als vierjährigen Verhandlungen nicht nur den Krieg beendeten, sondern auch eine neue Friedensordnung aushandelten, hatten also mehrere Probleme zu lösen: Zunächst galt es, dafür zu sorgen, dass konfessionelle Konfliktlinien nicht mehr zu Verstärkern und Beschleunigern von Kriegen wurden. Dazu musste das religiöse Bekenntnis neutralisiert und entpolitisiert werden. Weiterhin ging es darum, Staatenkrieg und Bürgerkrieg so zuverlässig voneinander zu trennen, dass sie sich nicht wieder miteinander verbinden konnten. Und schließlich musste eine Ordnung geschaffen werden, in der nicht jeder Krieg um Grenzverschiebungen und Einflussgebiete zu einem um den grundsätzlichen Charakter der politischen Ordnung wurde. Das alles ist in Münster und Osnabrück tatsächlich gelungen, und insofern war das, was man die Westfälische Ordnung nennt, die politisch folgenreiche Antwort auf einen Krieg, der zugleich ein Bürgerkrieg und ein Hegemonialkrieg war.

Der Dreißigjährige Krieg und die Gegenwart

Mit dem Ende der Westfälischen Ordnung und ihres Systems der Kriegsregulation ist der Krieg nicht aus der Geschichte verschwunden. Es spricht manches dafür, dass das 21. Jahrhundert durch Kriege vom Typus "Dreißigjähriger Krieg" gekennzeichnet sein wird. Das heißt nicht, dass alle Kriege der nächsten Jahrzehnte dem Dreißigjährigen Krieg ähnlich sein werden; einige indes schon, und es werden vermutlich diese Kriege sein, die dem globalen Gewaltgeschehen ihren Stempel aufdrücken. Was also kennzeichnet Kriege vom Typus "Dreißigjähriger Krieg" im Unterschied zu den Kriegen der Westfälischen Ordnung, wie wir sie von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis ins 20. Jahrhundert hinein haben beobachten können?

Zunächst ist es die lange Dauer dieser Kriege, ihr zwischenzeitliches Versiegen und dann erneutes Aufflackern, das einige Weltregionen in Räume struktureller Friedlosigkeit verwandelt hat. Der Nahe Osten ist gegenwärtig auf dem Weg dahin, während im Gebiet der Großen Seen im subsaharischen Afrika, im Ostkongo zumal, dieser Zustand seit einigen Jahrzehnten bereits erreicht ist. Mit dem Wiederauftauchen von Söldnern und Kriegsunternehmern wird es in wachsendem Ausmaß zu einer Kommerzialisierung der Gewalt kommen, was heißt, dass nennenswerte Gruppen von Kämpfern buchstäblich vom Krieg leben, also wie im Dreißigjährigen Krieg aus der Gewaltanwendung ihren Lebensunterhalt beziehen. Sie haben deswegen kein Interesse an einer Kriegsbeendigung.

Weiterhin sind solche Kriege dadurch gekennzeichnet, dass sich dem materiellen Kalkül unbedingte Wahrheits- und Wertansprüche zugesellen, insbesondere solche religiös-konfessioneller Art. Diese sorgen dafür, dass über lange Zeit keine Kompromisse zwischen den Konfliktparteien gefunden werden. Das ist neben der offenen Kriegsökonomie, wie wir sie zurzeit vor allem in Syrien beobachten können, eine weitere Ursache dafür, dass diese Kriege so lange dauern und eilends ausgehandelte Waffenstillstände nach kurzer Zeit scheitern. Vor allem das verhängnisvolle Zusammentreffen von Kriegskommerzialisierung und unbedingtem, weil religiös begründetem Wahrheitsanspruch können am Dreißigjährigen Krieg in Mitteleuropa sehr gut studiert werden.

Solche Kriege lassen sich nur durch sorgfältige und langwierige Verhandlungen beenden, in denen nicht bloß Ausgleiche zwischen den Kriegsparteien gefunden werden, sondern auch, wie im Westfälischen Frieden, eine neue politische Ordnung geschaffen wird, die in der Lage ist, die Wahrheits- und Wertansprüche zuverlässig zu neutralisieren sowie Krieg und Frieden klar voneinander zu trennen. Genau das war die große Leistung der Westfälischen Ordnung: die politische Neutralisierung der konfessionellen Streitfragen, deren Separierung von den Fragen der Machtverteilung im Innern der Staaten und sodann die Auflösung des großen Problems der politischen Ordnung Europas, bei der ein System gleichberechtigter Staaten an die Stelle der imperialen Vormacht des Hauses Habsburg getreten ist. Eine solche neue politische Ordnung ist das Ergebnis eines langwierigen Verhandlungsprozesses mit vielen Rückschlägen und gleichzeitig zähen Verhandlungsführern und politischen Architekten, die sich durch einen längeren Stillstand der Gespräche nicht entmutigen lassen.

Die Schnelllebigkeit unserer Gegenwart ist im Vergleich mit dem 17. Jahrhundert freilich nicht geeignet, den Friedensmachern die ihnen aufgetragene Aufgabe zu erleichtern. Es könnte durchaus sein, dass sie dieses Mal scheitern. Die Wahrscheinlichkeit eines Gelingens dürfte sich mit dem Maß eines Lernens aus dem Dreißigjährigen Krieg, seinen Anfängen, seinem Verlauf sowie seiner Beendigung, deutlich erhöhen. Deswegen ist die Auseinandersetzung mit dem Dreißigjährigen Krieg inzwischen politisch sehr viel instruktiver als die mit den Kriegen der Westfälischen Ordnung, mit denen sich nicht nur die Historiker, sondern auch das Gros der Friedens- und Konfliktforscher zuletzt überwiegend beschäftigt haben.

5. Westfälischer Frieden. Die Stunde der Diplomaten.

Ab Sommer 1643 treffen verschiedenste Delegationen in Münster und Osnabrück zum größten Friedenskongress der Neuzeit ein. Jahrelang ringen mehr als 100 deutsche und ausländische Gesandtschaften um die Aussöhnung der verfeindeten Kräfte und Konfessionen. Am 24. Oktober 1648 endlich wird das Vertragswerk unterzeichnet – ein komplexes Konvolut, das nicht weniger schaffen soll als eine neue Ordnung für Europa

Mit Brief und Siegel erkennen die am »Westfälischen Frieden« beteiligten Mächte die im Oktober 1648 geschlossenen Verträge an    (Foto: picture-alliance / akg-images / Erich Lessing | Erich Lessing)

Münster in Westfalen, Ende September 1648. Die Delegierten des Friedenskongresses sind verärgert. Unruhig warten sie auf Nachricht aus Wien. Kaiser Ferdinand III., seit elf Jahren Herr des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, soll seinen Diplomaten – nun endlich! – den Befehl zur Unterzeichnung des Vertragswerks geben, das den „Teutschen Krieg“ beenden wird. Jenen Konflikt, der 1618 mit dem Prager Fenstersturz begann, der seither Mitteleuropa verwüstet und ganze Landstriche entvölkert hat. Den bis dahin verheerendsten Konflikt der abendländischen Geschichte.

Schon seit Wochen liegen die Verträge unterschriftsreif bereit. Doch der Habsburger Herrscher hat immer wieder Aufschub gefordert, zu verzögern versucht, neue Beratungen angeregt, die ihm vielleicht noch geringfügig bessere Bedingungen verschaffen könnten. Die Abgesandten der Reichsstände, der deutschen Landesherren und Städte, verlieren nun die Geduld; der Kurfürst von Bayern droht: Er werde nicht länger warten und eben ohne den Kaiser unterschreiben. Aber ein Abschluss ohne das Oberhaupt des Reiches – welche Bedeutung hätte der Frieden dann noch? Der doch ein pax universalis et perpetua werden soll, eine allgemeine und ewige Friedensordnung für Europa.

Am 30. September schließlich galoppiert ein Reiter der Thurn-und-Taxis-Post auf die Stadt zu. Der Bote bringt die dringend erwartete Depesche aus Wien in die Königsstraße 9, eines der Häuser, in denen die kaiserlichen Abgeordneten residieren.

Eine geplante erste Friedenskonferenz kommt 1636 nicht zustande

Reichshofrat Isaak Volmar, ein 66-jähriger Jurist aus der Habsburger Gesandtschaft, nimmt die Nachricht entgegen. Hastig öffnet er das Siegel, entfaltet den Brief – und ist entsetzt: Er kann nichts lesen. Der Text ist wie üblich kodiert, jedoch in einer Chiffre, die ihm unbekannt ist. Der harte und oft unbeherrschte Unterhändler ist ratlos: Wie soll er den anderen Delegierten mit dieser peinlichen Nachricht gegenübertreten?

Zwei Tage müht sich Volmar, das Schreiben doch noch zu entziffern; vermutlich wendet er alle Techniken der Dechiffrierung an, die er kennt: einfach und doppelt vertauschte Buchstaben, Silbenschlüssel, versucht es mit älteren, schon einmal benutzten Codes. Vergebens. Es bleibt ihm nichts, als den Kongressteilnehmern von dem Missgeschick zu berichten. Häufig haben sich seine Kollegen über die langen, bildreichen Reden des eitlen und ehrgeizigen Volmar mokiert. Doch jetzt findet der Doktor des kirchlichen sowie des weltlichen Rechtes nur schwer die richtigen Worte. Und kaum jemand will ihm glauben. Viele Gesandte meinen, dies sei nur eine weitere Finte des Kaisers, um abermals Zeit herauszuschlagen. Denn einen Boten nach Österreich zu schicken, um die passende Chiffre von dort zu holen, würde mindestens drei Wochen dauern. Trotz des eigens für den Kongress in Münster eingerichteten Postamtes brauchen Briefe mehr als zehn Tage für die Strecke nach Wien.

Der savoyische Gesandte scherzt, man möge den Papst bemühen, der ja alles binden und auflösen könne, sicher auch diese Geheimschrift. Allerdings ist den wenigsten Delegierten zum Scherzen zumute. Seit fünf Jahren ringen Diplomaten aus Frankreich, Deutschland, Schweden, den Niederlanden, Spanien, Italien in Münster und im nahen Osnabrück um den Frieden; sogar Siebenbürgen ist hier vertreten. Nie zuvor hat es einen vergleichbaren Kongress gegeben. Schwierigste Verhandlungen wurden geführt: um den Ausgleich der miteinander tödlich verfeindeten christlichen Konfessionen, um Entschädigungszahlungen an die fremden Mächte, um Gebietsabtretungen. Jetzt liegt, in 120 Paragrafen gefasst, ein Vertrag bereit zwischen dem römisch-deutschen Kaiser Ferdinand III. und König Ludwig XIV. von Frankreich; es fehlen nur noch die Unterschriften der Bevollmächtigten.

Auch der ähnlich umfangreiche Kontrakt zwischen dem Kaiser und Königin Christine von Schweden ist fertig formuliert. Im Januar schon hat Spanien die Vereinigten Niederlande mit einem Separatvertrag nach 80 Jahren Unabhängigkeitskampf in die Freiheit entlassen. Und selbst die deutschen Katholiken und Protestanten haben ihren Konflikt beigelegt, der – offen blutig oder untergründig – das Land bewegt, seit Martin Luther 1517 seine 95 Thesen zur Reformation veröffentlicht hat.bDie Delegierten haben Frieden vereinbart, ein neues Grundgesetz für das Reich und eine neue Ordnung für Europa geschaffen. Und jetzt: weitere Verzögerungen? Oder droht gar alles noch zu scheitern – weil sich ein Brief nicht entziffern lässt?

DABEI HÄTTE DER KRIEG schon mehr als ein Jahrzehnt früher beendet werden können. 1634 bot sich Papst Urban VIII. als Vermittler für Friedensverhandlungen zwischen den katholischen Dynastien in Frankreich, Spanien und Deutschland an. (Freilich: Die Protestanten sollten nicht einbezogen werden. Die Kurie verbot ihren Diplomaten jedes Gespräch mit den „Ketzern“; nicht einmal deren Anwesenheit bei Verhandlungen war geduldet. Allein die Bekehrung der Protestanten könne Ziel der katholischen Bemühungen sein, schrieb der Pontifex; sei diese nicht zu erreichen, bliebe als Option nur deren Vernichtung.)

Viele katholische Fürsten waren damals bereit, der Einladung des Heiligen Vaters zu folgen. Vor allem die deutschen Herren, deren Länder durch die Feldzüge dem Ruin nahe waren. Aber auch Spanien – wie das Heilige Römische Reich ja von einem Habsburger regiert – brauchte den Frieden dringend. Der Staat war fast bankrott, weil er unter anderem seit Jahrzehnten in einen teuren und zunehmend aussichtslosen Krieg mit den Vereinigten Niederlanden verstrickt war.Eine Macht jedoch war noch lange nicht kriegsmüde: Frankreich, das die Armeen anderer Staaten mit Geld subventionierte, aber bis dahin nicht mit eigenen Söldnern an den Kämpfen beteiligt gewesen war. Kardinal Richelieu, der Erste Minister des französischen Königs, wollte die Macht der zwei Habsburger-Herrscher brechen und die Stellung der französischen Monarchie in Europa stärken. Und hintertrieb deshalb die päpstlichen Friedensbemühungen.

Noch dazu wollte der Pariser Regierungschef keinen Kongress, von dem protestantische Verbündete wie Schweden und die Vereinigten Niederlande ausgeschlossen sein würden. Für diesen Fall fürchtete er, allein dem Druck der beiden Habsburger Herrscherhäuser ausgeliefert zu sein und vom Kaiser und dem König von Spanien zu einem ungünstigen Vertrag gedrängt zu werden. Denn Richelieu war davon überzeugt, dass der Friede nur von Dauer sein konnte, wenn ihn auch die evangelischen Mächte garantierten. Wenn etwa die Schweden den Friedensvertrag nicht unterzeichneten – weshalb sollten sie dann den Kampf einstellen?

Offen entgegentreten konnte Richelieu, ein Kardinal, dem Papst und dessen Friedensinitiative freilich nicht. Deshalb nutzte er jeden Vorwand, um die Verhandlungen zu verhindern. Zwar reiste im Oktober 1636 der Botschafter des Vatikan mit großem Gefolge nach Köln, das als Verhandlungsort auserkoren worden war, und auch kaiserliche und spanische Bevollmächtigte erschienen dort. Paris jedoch entfachte einen Streit über den Inhalt der Geleitschreiben, die die Gesandten mit sich führen sollten. Wie sollte etwa die Funktion des Passinhabers auf dem künftigen Kongress lauten? Im Ergebnis blieben Frankreichs Gesandte dem Kongress fern. Eine Zeitlang warteten die anderen Delegierten noch, dann fuhren sie nach Hause. Der Friedensplan des Papstes war gescheitert. Söldnertruppen, die seit 1635 in französischem Auftrag im Reich operierten, setzten ihren Feldzug fort.

Und so blieb der Krieg, Jahr für Jahr. Die Habsburger gerieten immer mehr in Bedrängnis. Zunächst in Deutschland: Franzosen und Schweden rückten im Januar 1641 bis Regensburg vor und beschossen die Stadt, während dort der Reichstag unter Vorsitz des Kaisers tagte. Aber auch auf der Iberischen Halbinsel, wo Portugiesen und Katalanen gegen die spanische Herrschaft revoltierten. Zudem schlossen Schweden und Franzosen eine noch engere Allianz, die den Separatfrieden einer Macht mit dem Kaiser ausschloss. Darüber hinaus vereinbarten sie, da sich der Krieg günstig für sie entwickelte, einen Friedenskongress einzuberufen, mit allen Verbündeten. Ferdinand III. blieb angesichts der katastrophalen Lage des Krieges (und wegen der immer dringenderen Forderungen seiner Fürsten, mit den ausländischen Mächten zu verhandeln) nichts anderes übrig, als nachzugeben.

Am Weihnachtstag 1641 stimmen seine Gesandten in Hamburg einem Vertrag zu, der die Form der Friedensverhandlungen regelte und weitgehend den Forderungen von Franzosen und Schweden entsprach. Es sollte ein Kongress anberaumt werden, der an zwei Orten tagte. Im rund 10 000 Einwohner zählenden katholischen Münster in Westfalen würden die Katholiken verhandeln, im kleineren, vorwiegend evangelischen Osnabrück die protestantischen Mächte; die kaiserlichen Abgesandten sollten in beiden Orten vertreten sein. Nur durch diese Trennung nach Konfessionen konnte der Vatikan als Vermittler gewonnen werden. Für dessen Gesandten wäre es undenkbar gewesen, in der Öffentlichkeit mit Protestanten zu sprechen – diese hatten ihrerseits wenig Interesse an päpstlicher Einmischung.

Neben der geographischen Lage sprach für Münster, dass es im Krieg nur geringe Schäden erlitten hatte – immerhin wurden mehr als 10 000 Besucher erwartet: neben den Delegierten und deren Gefolgsleuten, Dienern und Leibwachen auch Lebensmittelhändler und Prostituierte, Schausteller, Seiltänzer, Akrobaten und Komödianten. (Osnabrück allerdings war ärmlicher und vom Krieg schwerer heimgesucht.) Ende März 1642 sollten die Konferenzen beginnen. Tatsächlich aber dauerte es bis zum Start noch anderthalb Jahre. Denn eine zentrale Forderung der Alliierten wollte der Kaiser nicht erfüllen: auch die rund 300 Reichsstände einzuladen – also sämtliche geistlichen und weltlichen Fürsten Deutschlands, dazu die Grafen und die freien Reichsstädte.

Insbesondere Frankreich drängte darauf. Denn Kardinal Jules Mazarin, Nachfolger des 1642 verstorbenen Richelieu, war davon überzeugt, dass vor allem die kleineren Landesherren den Frieden unbedingt wollten. Deshalb würden sie die Ansprüche der Großmächte (etwa auf Landgewinn auf Kosten des Kaisers) unterstützen, wenn dadurch der Krieg schneller zu beenden war. Ferdinand III. hingegen bestand darauf, das Reich außenpolitisch allein zu vertreten. Den Krieg zu erklären, Bündnisse zu schmieden, Frieden zu schließen – all das betrachtete er als Vorrecht des Kaisers (nur die sieben Kurfürsten sollten einen begrenzten Einfluss darauf haben). Es würde die Autorität des Kaisers also erheblich schwächen, wenn alle 300 Reichsstände an den Verhandlungen mit den europäischen Mächten beteiligt wären.

Obwohl diese Frage noch ungeklärt war, entband Ferdinand die beiden Tagungsstädte im Mai 1643 von allen Pflichten und Eiden gegenüber dem Reich sowie ihren Landesherren; die habsburgische Garnison zog aus Münster, die schwedische aus Osnabrück ab. Die Städte waren nun de facto neutral und für den Schutz der Konferenzen allein verantwortlich; Münster warb dafür eine Truppe von 1200 Soldaten an.

Während die Delegierten disputieren, kämpfen Europas Heere weiter

Im Verlauf der zweiten Jahreshälfte trafen die ersten Gesandtschaften ein: Kaiserliche, Spanier, Schweden. Der schwedische Hauptvertreter Graf Johan Oxenstierna, 32, wartete dagegen noch in Minden, da er es für unter seiner Würde hielt, vor den Franzosen zu erscheinen. Die kamen im Februar 1644 in Münster an, nach ihnen traf der päpstliche Vermittler ein, Bischof Fabio Chigi. Die eigentlichen Verhandlungen unter den Großmächten hätten nun eröffnet werden können. Doch noch fehlten die Reichsstände, ohne sie wollten Schweden und Franzosen nicht beginnen. Und der Kaiser weigerte sich, sie dazuzubitten.

Das übernahmen die französischen Bevollmächtigten am 6. April 1644. Sie verbanden die Einladung mit einem Angriff auf den Unwillen des Kaisers zum Frieden – und einer Idealisierung der eigenen, vermeintlich selbstlosen Kriegsziele: Die Großmächte hätten nur zu den Waffen gegriffen, hieß es im Aufruf der Franzosen an die Reichsstände, um die Freiheit der Deutschen vor dem Machtwillen des Kaisers zu retten. Folge Deutschland dem Ruf des französischen Königs jetzt nicht, werde es unter die Gewaltherrschaft des Kaisers geraten, der allein Schuld trage an der Verzögerung des Friedens. Aber noch wagten es die Stände nicht, gegen den Willen des Kaisers ihre Vertreter zu schicken. Noch scheuten sie diesen Akt der offenen Auflehnung gegen das Oberhaupt des Reiches. Und so ging der Krieg weiter. Obwohl immer mehr Delegierte nach Münster und Osnabrück reisten – um über den Frieden zu verhandeln.

MÜNSTER, 30. JUNI 1645. Henri II. von Bourbon-Orléans, Herzog von Longueville, der französische Hauptbevollmächtigte bei den Friedensverhandlungen, kommt in Münster an. Zuvor hatten sich die beiden bereits akkreditierten Gesandten Frankreichs über die Vorgehensweise zerstritten und waren selbst in Gegenwart fremder Diplomaten aneinandergeraten. Deshalb musste Paris den weltgewandten 60-jährigen Herzog entsenden, um die zwei zur Ordnung zu zwingen. Seine feierliche Ankunft übertrifft alles zuvor Dagewesene; Zeitungen in ganz Europa berichten darüber. Denn Longueville will die größtmögliche Aufmerksamkeit erregen. Jedermann soll die Pracht seines Einzugs bestaunen – und die Macht Frankreichs, die sich darin spiegelt.

Wegen des Regens hat der Herzog einige Tage vor der Stadt gewartet; nur im Sonnenlicht funkeln die Gold- und Silberdekorationen des Festzuges, leuchten die gelben Lederwämse und scharlachroten Mäntel der Lakaien, strahlen die blauen Samtdecken auf den Rücken der Pferde hell genug. Erst als am 30. Juni der Himmel aufklart, kann das Spektakel beginnen. Gegen 16 Uhr erklingen Trompeten, die Prozession setzt sich in Marsch. Den Auftakt machen 100 Karren mit Wein, von den zahlreichen Zuschauern besonders bejubelt; die Münsteraner hoffen, dass der Herzog ihnen den Inhalt der Fässer schenken wird. Den Karren folgen sechs Gepäckwagen, die gelb und rot gewandeten Diener, Pagen mit grün gefütterten Mänteln, Musikanten sowie die zwölf prächtig geschirrten Reitpferde des Aristokraten. Unmittelbar vor der vergoldeten, sechsspännigen Kutsche des Herzogs, die beschirmt wird von Schweizergardisten mit Hellebarden, reiten in Dreierreihen 25 Kavaliere, in den unterschiedlichsten Farben gekleidet.

Mehr als 200 Personen umfasst der Hofstaat, allein 40 für die Küche, dazu Sekretäre, Dolmetscher, Arzt und Barbier sowie zwei Geistliche. Den Zug schließen die zwei anderen französischen Unterhändler mit ihren Dienerschaften, ebenfalls in prächtiger Livree. Durch das Spalier der Soldaten und Bürger der Stadt passiert die Parade das Tor im Südosten des mächtigen Festungswerks und zieht zum Domplatz, wo der Herzog Quartier nimmt. Was für ein Kontrast zu dem vom Krieg verwüsteten Umland von Münster, zu niedergebrannten westfälischen Städten wie Paderborn, den verlassenen Dörfern, von Unkraut überwucherten Feldern. Zur Schlichtheit auch der Kongressorte: Münster wirkt trotz des Doms, des Rat- und des Krameramthauses ländlich; zahlreiche Bürgerhäuser mit Eichenfachwerk, Tenne und Stall, Küche und offenem Herd gleichen eher Bauernhöfen. Das Vieh zieht morgens und abends über die Straßen, Erntewagen holpern durch die Stadt.

Fabio Chigi, der päpstliche Nuntius, ein feingeistiger Theologe und Dichter, notiert: „An beiden Seiten der Straße liegt oft dicker Schmutz, ja sogar Misthaufen dampfen hier vor sich hin. Denn alle wohnen hier unter einem Dach: Menschen, trächtige Kühe, stinkende Ziegenböcke und Schweine.“ Zudem behagt dem gebürtigen Toskaner das Wetter nicht; andauernd regne es. Und Pumpernickel, das örtliche Brot, sei kaum essbar. In Osnabrück, schreibt ein französischer Besucher, seien gar nur drei Straßen der Rede wert, die anderen nur von armen Leuten bewohnt, unansehnlich bebaut, etliche nicht einmal gepflastert.

Es fällt den Stadtoberen der Verhandlungsorte nicht leicht, die 94 Gesandtschaften aus dem Reich und die 15 ausländischen Delegationen angemessen unterzubringen; allein die Franzosen reisen mit fast 500 Personen, die Österreicher mit rund 170 nach Münster. Dort logieren die bedeutenden Mächte in der Nähe des Doms. Sie wohnen in Stadtpalästen von Adeligen aus dem Umland; wer weniger Geld zur Verfügung hat, mietet Bürgerhäuser an. Die Abordnungen in Osnabrück sind deutlich kleiner; nur die schwedische und die dänische haben mehr als 100 Mann, während sich Johann Graf Lamberg, einer der kaiserlichen Bevollmächtigten, mit 27 Gefolgsleuten begnügt. Das macht die Unterbringung einfacher. Zudem haben viele Patrizier die Stadt im Krieg verlassen. Ihre Häuser stehen nun leer und können leicht requiriert werden.

Wem das Vorgefundene nicht repräsentativ genug erscheint, der baut um: So lässt ein Spanier in der Tenne seines Hauses Bretterwände aufstellen und mit Gobelins behängen, um den Eindruck einer vornehmen Zimmerflucht zu erwecken. Repräsentativ muss das Quartier eines Gesandten sein. Denn es gilt als Wohnung seines fürstlichen Herrn, dessen Person er vertritt: Über der Haustür prangt das Herrscherwappen, im Audienzzimmer deutet oft ein erhöhter Sessel mit einem Baldachin den Thron an.

Vor allem aber dienen die Unterkünfte als Tagungsräume. Der größte Friedenskongress der Neuzeit findet in den Quartieren statt: Es gibt weder eine allgemeine Eröffnungszeremonie noch Vollversammlungen noch eine gemeinsame Abschlussveranstaltung. Die Verhandlungspartner besuchen einander oder einen der beiden Vermittler reihum in ihren Unterkünften. Deren Luxus soll die Botschafter der anderen Staaten beeindrucken und den eigenen Rang unter den Mächten Europas betonen.

Aber der Reigen von Besuchen und Gegenbesuchen kommt auch im Sommer 1645 noch nicht richtig in Gang. Denn weiterhin sperrt sich der Kaiser, alle Reichsstände zum Kongress zuzulassen. Erst zwei schwere Niederlagen seiner Truppen stimmen Ferdinand III. um (die Kämpfe dauern die ganze Zeit an; auf einen Waffenstillstand können sich die Kriegsparteien bis zum Schluss nicht einigen): Am 6. März 1645 unterliegen sie in der Nähe von Prag den Schweden, fünf Monate später im schwäbischen Alerheim einer französischen Armee. Damit geraten die habsburgischen Kernlande Böhmen und Österreich erneut in Gefahr.

Und so beugt sich der Kaiser. Am 29. August 1645 lädt er die Reichsstände nach Münster und Osnabrück. Eine schwere Entscheidung: Denn in Zukunft werden neben dem Kaiser die Stände in ihrer Gesamtheit das Reich völkerrechtlich repräsentieren. De facto sind Kriegserklärungen und Friedensschlüsse ohne ihre Zustimmung nun ausgeschlossen. ENDE NOVEMBER TRIFFT SCHLIESSLICH auch Maximilian Graf von Trauttmansdorff in Münster ein, der engste Vertraute des Kaisers und dessen Chefunterhändler. Im Gegensatz zu Longueville, einige Monate zuvor, nähert sich der 61-Jährige mit seiner Kutsche in der Dunkelheit; trotz eines Gefolges von 100 Mann passiert er kaum bemerkt das Tor.

Trauttmansdorff will die ohnehin gereizte Stimmung in der Kongressstadt nicht noch durch einen prahlerischen Einzug anheizen. Vielleicht aber scheut er auch den Aufwand eines solchen Spektakels. Denn das müsste er – als Vertreter des ranghöchsten weltlichen Fürsten der Christenheit – mit noch größerem Gepränge abhalten als der Franzose, um nicht das Prestige seines kaiserlichen Herrn zu beschädigen. Und diese Ausgaben kann sich der Gesandte, als vierter Sohn einer Adelsfamilie deutlich ärmer als Longueville, nicht leisten. Zumal Gelder aus Wien nur spärlich fließen. So soll Johann Ludwig Graf von Nassau, ebenfalls ein kaiserlicher Gesandter, eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1000 Gulden erhalten, doch legt er schon in den ersten zwei Kongressjahren 130 000 Gulden dazu, für die er Familien ländereien und sein silbernes Tafelgeschirr verkaufen und sich verschulden muss.

Die allgemein verbreitete Korruption wird zur wichtigen Einnahmequelle. Reichshofrat Isaak Volmar nutzt sie kräftig; lediglich von den verhassten Franzosen nimmt der Sohn eines einfachen schwäbischen Stadtschreibers nichts. Trotzdem kann er sich nur eine zweispännige Kutsche leisten – sehr zum Spott der ausländischen Gesandten.

Der Kaiser will Land gegen Frieden geben – wenn auch nicht das eigene

Nach vier Jahren Streit um formale Fragen, um Rangfolgen und Quartiere, sind nun im Dezember 1645 alle Botschafter versammelt, mit Pässen ausgestattet, akkreditiert und untergebracht. Die Hauptverhandlungen können beginnen – der erste internationale Friedenskongress in Europa.

GROSSE ERWARTUNGEN knüpfen sich in Münster an den Grafen Trauttmansdorff, den Freunde und Feinde für einen fähigen, verlässlichen Unterhändler halten. Zeitgenossen rühmen seine Großzügigkeit und Ehrenhaftigkeit – auch wenn sie seine wenig stattliche Erscheinung bemängeln: „Er hat eine stumpfe Nase, die Augen liegen ihm tief im Kopf, er sieht sehr mürrisch aus und trägt eine abscheuliche Perücke, die ihm auf den Augen sitzt.“

Vier römisch-deutschen Kaisern hat Trauttmansdorff bereits als Diplomat gedient; jetzt ist er Präsident des Geheimen Rates, des österreichischen Kabinetts, und der einzige Gesandte einer Großmacht, der auf dem Friedenskongress weitgehende Verhandlungsvollmachten hat.

Alle anderen Delegierten müssen stets die Erlaubnis ihrer Regierungen einholen; selbst Johan Oxenstierna, der Sohn des schwedischen Reichskanzlers, darf keine Entscheidung fällen. Was jeden Fortschritt in den Verhandlungen verzögert: Denn die Postboten brauchen lange, von Osnabrück nach Stockholm 20, von Münster nach Paris zehn und nach Madrid gar 30 bis 40 Tage. Bis also die Spanier Antwort erhalten, wie sie sich etwa den Niederländern gegenüber verhalten sollen, vergehen mindestens zwei Monate – wenn die Kuriere nicht überfallen werden: von Straßenräubern oder im Auftrag einer Macht, um Geheiminformationen abzufangen. Was häufig geschieht; deshalb werden die Nachrichten verschlüsselt und meist mehrere Briefe gleichen Inhalts versandt.

Sofort nach seiner Ankunft im November 1645 sucht Trauttmansdorff nach Möglichkeiten der Verständigung mit Frankreich und Schweden. Er weiß: Der Krieg ist für Habsburg nicht mehr zu gewinnen, sogar eine totale Niederlage droht; ein rascher Frieden muss ausgehandelt werden, um die Herrschaft des Kaisers zu sichern. Trauttmansdorff weiß auch, dass die beiden gegnerischen Großmächte als Bedingung für ihren Abzug Kriegsentschädigungen in Form von Territorien fordern werden. Land gegen schnellen Frieden: Das muss die Taktik der Kaiserlichen sein. Dabei sollen die Gebietsverluste aber möglichst andere deutsche Fürsten treffen.

Zunächst bietet Trauttmansdorff den Franzosen einige kleinere Ländereien in Lothringen an. Die Franzosen weisen die Offerte indes als zu gering zurück – Habsburg müsse deutlich weiter reichende Konzessionen machen. Paris verlangt das Elsass, den Breisgau, Teile Vorderösterreichs. Über so große Gebietsabtretungen will der kaiserliche Delegierte freilich nicht diskutieren. In der Hoffnung, in den Schweden nachgiebigere Verhandlungspartner zu finden, reist er am 14. Dezember 1645 nach Osnabrück. Doch er täuscht sich; die schwedischen Kompensationsansprüche sind noch umfangreicher: Die Skandinavier wollen Pommern, Bremen, Magdeburg, Wismar, Verden, Osnabrück sowie ganz Schlesien.

Und die Schweden haben ein schwerwiegendes Druckmittel, um ihre Ziele durchzusetzen: Ihr Heer, das in Deutschland steht, ist fast 64 000 Mann stark. An die Abtretung Schlesiens, der „Pupille in des Kaisers Auge“, sei nicht zu denken, bedeutet Trauttmansdorff den Schweden. Pommern jedoch, darüber ließe sich reden. Da aber gibt es ein Problem: Das Land an der Ostsee gehört nicht zum Territorium der Habsburger, sondern zum Herrschaftsgebiet des Kurfürsten von Brandenburg aus dem Haus der Hohenzollern. Und der will es nicht hergeben. Weder gegen Geld noch gegen andere Ländereien.

Zwingen kann der Kaiser den Kurfürsten nicht. Ebenso wenig wollen die Schweden von ihrer Forderung lassen. Und so kehrt Trauttmansdorff Ende Februar 1646 nach Münster zurück. Der Versuch, einen Sonderfrieden mit den Schweden zu schließen, bleibt erfolglos. Nun nimmt der Habsburger Gesandte wieder Verhandlungen mit den Franzosen auf, im Wissen, dass eine Verständigung das Kaiserhaus schwere Opfer kosten wird; denn Frankreich fordert wertvolle Gebiete der Habsburger. Aber Ferdinand III. ist jetzt zu diesen Opfern bereit. Nichts wäre schlimmer, als den desaströsen Krieg zu verlängern.

Noch im März sendet der Kaiser Instruktionen nach Münster, in denen er Trauttmansdorff anweist, Frankreich das Elsass anzubieten (zumindest die Orte, die ihm gehören; im Elsass herrscht eine höchst komplizierte Rechtslage, die kaum ein Kongressteilnehmer begreift; unzählige Klein- und Kleinstterritorien sowie viele Städte unterstehen dem Kaiser nur in seiner Funktion als Reichsoberhaupt, sind aber nicht sein Besitz und können somit auch nicht abgetreten werden). Im Gegenzug soll Paris seinen schwedischen Verbündeten von unmäßigen Territorialforderungen abbringen. Was die Franzosen aber ablehnen. Demonstrativ lässt Longueville seine schöne junge Frau nach Münster kommen. Die Kaiserlichen sollen sehen, dass sich die französische Gesandtschaft notfalls langfristig einzurichten versteht.

Drei Monate vergehen ohne weitere Fortschritte. Erst als Trauttmansdorff den Franzosen Ende August auch das Recht auf die rechtsrheinische Festung Philippsburg zugesteht, die als militärisches Einfallstor nach Süddeutschland eine hohe strategische Bedeutung hat, willigt Paris ein. Am Nachmittag des 13. September 1646 finden sich die kaiserliche und die französische Delegation in Trauttmansdorffs Quartier in Münster ein: Erstmals treffen beide Gesandtschaften zu einer formellen Sitzung zusammen. Bis dahin haben sie nur per Austausch von Schriftsätzen verhandelt, die an die Vermittler ausgehändigt und von diesen an die Botschafter weitergereicht worden sind.

Fabio Chigi, der päpstliche Nuntius, verliest das Abkommen über die französische Kriegsentschädigung. Jeweils ein Bevollmächtigter hält ebenfalls eine Ausfertigung des Textes in den Händen, um es mit dem Vorgetragenen vergleichen zu können. Graf Trauttmansdorff leidet unter Durchfall, Fieber und einem akuten Gichtanfall; er hat sein Exemplar an Isaak Volmar übergeben. Nachdem Chigi seinen Vortrag beendet hat, stimmen beide Delegationen dem Inhalt zu, formlos mündlich, denn die Abmachung soll nur vorläufig gelten: Einen verbindlichen Vertrag wollen die Franzosen nicht akzeptieren – wohl auch, um nicht gegen den Pakt mit den Schweden zu verstoßen, der einen Separatfrieden verbietet.

Der Ausgleich zwischen den Großmächten gelingt. Wie aber endet der Krieg der Deutschen?

Mit dem Abkommen vom 13. September 1646 übernehmen die Franzosen die Aufgabe, mäßigend auf die Schweden einzuwirken. Keine leichte Aufgabe, auch angesichts der Sturheit des Gesandten Graf Johan Oxenstierna. Schwierig, reizbar und hochfahrend sei der Schwede, notiert ein französischer Delegierter, dabei unentschlossen und ohne Selbstvertrauen, ein „hoch intonirtes, aufgeblasenes Subjectum“, eitel und stolz.

Tatsächlich fährt Oxenstierna täglich mit einer königlichen Karosse aus, umgeben von zwölf Hellebardieren und einer großen Zahl von Edelleuten, Pagen und Lakaien. Wenn er sich vom Bett erhebt, zur Tafel geht oder schlafen legt, lässt der Schwede dieses jedes Mal durch Pauken und Trompetenschall verkünden. Nachmittags ist nicht mehr mit ihm zu verhandeln, er ist dann meist bezecht. Ein Magdeburger Geistlicher isst vor seinen Besuchen bei Oxenstierna stets Bittermandeln, um so länger nüchtern zu bleiben.

Immerhin: Eines können die Franzosen ihrem Partner abtrotzen – die Schweden verzichten auf Schlesien. Aber von Pommern wollen sie nicht abrücken. Doch dessen Herausgabe lehnt der Kurfürst von Brandenburg weiterhin ab. Daraufhin opfert der Kaiser seinen Lehensmann: Er instruiert die Gesandten, sich mit Oxenstierna auch um den Preis eines Konflikts mit dem armen Brandenburg zu einigen – denn der sei leichter zu ertragen als der Krieg mit der Großmacht Schweden.

Trauttmansdorff formuliert einen Kompromiss, den auch die Regierung in Stockholm akzeptiert: Der Kurfürst von Brandenburg soll Hinterpommern behalten dürfen, Vorpommern mit dem wichtigen Hafen Stettin aber abgeben. Kaiserliche, Schweden und Franzosen stellen dem Kurfürsten jetzt ein Ultimatum: Verweigere er sich dieser Lösung, werde er die gesamte Provinz verlieren. Die Antwort des Hohenzollern: Er werde den Vorschlag „in Ewigkeit nicht“ annehmen. Doch im Januar 1647 muss der Kurfürst dem Druck schließlich nachgeben. Einen Monat später unterzeichnen Gesandte des Kaisers und der schwedischen Königin Christine einen Vorvertrag über die Kriegsentschädigung Schwedens.

MIT DEM VORVERTRAG vom 18. Februar 1647 hat der westfälische Friedenskongress seine erste gewaltige Aufgabe vollbracht: den Ausgleich unter den Großmächten. Doch der Dreißigjährige Krieg ist nicht nur ein Konflikt zwischen dem Kaiser und ausländischen Potentaten. Sondern auch ein Bürgerkrieg der Deutschen. Sowie ein Religionskrieg zwischen Protestanten und Katholiken. In der Aussöhnung der beiden Konfessionen aber ist der Kongress bisher kaum vorangekommen.

Obwohl die Voraussetzungen dazu günstig waren: Die Entsendung Trauttmansdorffs, der in der Jugend zur römischen Kirche konvertiert ist und der seit Langem die Verständigung mit den Protestanten betreibt, war ein Zeichen für die Kompromissbereitschaft des Kaisers. Auch Bayern, die zweite katholische Macht im Reich, drängt auf Frieden. Doch die Mehrheit der Reichsstände beider Konfessionen lehnt ein Entgegenkommen ab.

Die Protestanten fordern die völlige Gleichberechtigung ihres Bekenntnisses, was die Katholiken strikt verweigern: Sie bestehen darauf, dass von dem seit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 geltenden Grundsatz, nach dem der Landesherr über die Religion seiner Untertanen bestimmte („cuius regio eius religio“), die Reichsritter, ein Teil der Reichsstädte und vor allem die geistlichen Fürsten weiterhin ausgenommen bleiben. Zudem lehnen die katholischen Stände das von den Protestanten beanspruchte Recht auf öffentliche Religionsausübung in ihren Territorien ab.

Und noch weitere Fragen sind offen: Was soll mit den geistlichen Besitztümern geschehen, die während des Krieges von protestantischen Herrschern säkularisiert, was mit den Gebieten, die zwangsweise rekatholisiert worden sind, etwa die Oberpfalz? Erst im Februar 1647 kommen die Gespräche zwischen den Konfessionen wieder in Fluss – als Trauttmansdorff in Osnabrück allein die Verhandlungen für die katholische Seite übernimmt. Für die Protestanten führt der Schwede Johan Adler Salvius das Wort, ein 57-jähriger kühler Diplomat, studierter Mediziner und Jurist von niedriger Herkunft – und persönlicher Feind seines Vorgesetzten Oxenstierna. Schweden ist Fürsprecher der evangelischen Deutschen.

Trauttmansdorff erkennt die Rechtsgleichheit der Protestanten rasch an. Das Verbot öffentlicher evangelischer Gottesdienste in den Habsburger Erblanden jedoch verteidigt er. Dies hat ihm der Kaiser ausdrücklich aufgegeben: Wenn dieses Gesetz falle, sei das der erste Schritt zur Auslöschung des katholischen Glaubens insgesamt. Ehe der Kaiser in dieser Frage nachgebe, sagt Trauttmansdorff zu Salvius, werde er lieber Zepter und Krone, Leib und Leben verlieren und seine eigenen Söhne vor seinen Augen sterben sehen. Worauf der Schwede erwidert, dazu könne es leicht kommen.

Und tatsächlich: Die Soldaten seines Landes stehen an der Donau, und am 14. März 1647 muss Bayern einen Waffenstillstand mit Schweden und Frankreich schließen. Damit verliert der Kaiser seinen wichtigsten deutschen Verbündeten. Der Streit um die evangelischen Gottesdienste behindert die Gespräche nur kurz. Denn Salvius sind andere Punkte wichtiger: So unterstützt Trauttmansdorff den Plan, die Besitzstände der Konfessionen, wie sie zu Beginn des Jahres 1624 existiert hatten, für die Zukunft festzuschreiben.

Dieses „Normaljahr“, auf das sich die Verhandlungspartner geeinigt haben, fordert von den Katholiken den Verzicht vor allem auf die Errungenschaften des „Restitutionsediktes“ von 1629: Mit jenem Gesetz wollte Ferdinand II., der Vater des jetzt amtierenden Kaisers, auf dem Höhepunkt seiner Macht sämtliche einst von protestantischen Fürsten eingezogenen geistlichen Besitztümer der römischen Kirche zurückgeben. Die protestantischen Reichsstände nehmen das Angebot Trauttmansdorffs zum „Normaljahr“ an.

Doch nun ziehen die Katholiken alle schon gemachten Konzessionen zurück, vom päpstlichen Vermittler Chigi darin insgeheim bestärkt. Der Bischof von Osnabrück, dessen Bistum nach der angestrebten Regelung abwechselnd von einem Katholiken und einem Protestanten regiert werden würde, wirft Trauttmansdorff vor, er handle eigenmächtig und gegen den Willen des Kaisers. Diese Blockade können die kaiserlichen und schwedischen Gesandten erst im März 1648 überwinden, indem sie fortan ausschließlich mit den Gemäßigten aus beiden Konfessionen verhandeln.

Die evangelischen und katholischen Radikalen werden einfach übergangen: Der Kaiser, die ausländischen Großmächte und die Kurfürsten haben sich zuvor geeinigt, dass der Religionsfrieden auch ohne deren Einverständnis gültig sein soll. Graf Trauttmansdorff ist an dieser Einigung allerdings nicht mehr beteiligt. Als sein Schlichtungsversuch im Sommer 1647 zu scheitern schien, übergab er die Leitung der kaiserlichen Gesandtschaft an Isaak Volmar, setzte sich am 16. Juli in seine Kutsche und ließ sich nach Hause fahren. Der Westfälische Friedensvertrag, zu dessen Zustandekommen niemand mehr beigetragen hat als der „geduldigste aller Menschen“, wie ein Franzose Trauttmansdorff nennt, wird seine Unterschrift nicht tragen.

Sieben Jahre sind seit Beschluss zur Konferenz vergangen, 30 seit Beginn des Krieges

MÜNSTER, 24. OKTOBER 1648, SAMSTAG. Isaak Volmar hat es schließlich doch noch geschafft und den Brief des Kaisers entschlüsselt; wahrscheinlich hat er nach zahllosen Versuchen erraten, nach welchem Muster die Buchstaben der Nachricht miteinander vertauscht waren. Nun erklärt er den anderen Delegierten, sein Herr habe die Erlaubnis erteilt, die Friedensverträge von Münster und Osnabrück zu unterschreiben.

Fast sieben Jahre sind seit dem ersten Abkommen zur Eröffnung eines Friedenskongresses vergangen. Nun wollen die Vertreter des Kaisers, Frankreichs, Schwedens und 15 ausgesuchte Reichsfürsten und Städte endlich ihre Siegel und Signaturen unter die beiden Verträge setzen. Alle übrigen Reichsstände haben ebenfalls das Recht zu unterzeichen; doch auch ohne ihre Zustimmung wird der Frieden für sie verbindlich sein.

13.00 Uhr. Der französische Gesandte Abel Graf Servien erscheint im Quartier der Kaiserlichen in der alten Domprobstei, wo ihn Graf Nassau und Isaak Volmar erwarten. Etwa zur gleichen Zeit treffen Johan Oxenstierna und Johan Adler Salvius in einem anderen Sitz der Habsburger Abordnung ein. Die langen Vertragstexte werden verlesen, die Besucher überprüfen dabei das Exemplar der Gastgeber auf Übereinstimmung mit ihrem eigenen – und unterschreiben es schließlich.

Das dauert bis etwa 17.30 Uhr. Dann verabschieden sich die Gäste in ihre Unterkünfte; die kaiserlichen Gesandten folgen ihnen wenig später. In den Quartieren der Schweden und Franzosen kontrollieren sie die anderen Vertragsausfertigungen, unterschreiben und besiegeln auch diese.

Am Ende hat das Reich eine Verfassung und sind die Grundfesten für die Zukunft Europas gelegt

Aber was ist der Inhalt der Dokumente, dieses „Weltwunders“, wie es ein Beobachter nennt?

Das komplexe Vertragswerk schafft auf drei Feldern Klarheit: Es gibt dem Reich eine Verfassung. Es regelt das Zusammenleben der Konfessionen in Deutschland. Und es bestimmt, welche Gebiete an die Siegermächte abgetreten werden. Reichsverfassung: Schon mit ihrer Einladung zu den Verhandlungen haben sich die Reichsstände den Anspruch erkämpft, über Kriegserklärungen und Friedensschlüsse mitzubestimmen. Der Friedensvertrag gibt den deutschen Fürsten und Städten überdies das Recht, Bündnisse untereinander oder mit auswärtigen Mächten einzugehen, solange diese sich nicht gegen Kaiser und Reich richten.

Zum großen Teil jedoch schafft der Frieden keine neue Ordnung, sondern stellt die zerrüttete alte wieder her. So erhält der Erbe des 1621 geächteten Kurfürsten von der Pfalz Land und Würde zurück; er verliert aber Ländereien an Bayern, das zudem die neu erworbene Kur behält (sodass das Kolleg der Kurfürsten, die den König wählen, der dann zum römisch-deutschen Kaiser wird, nun aus acht statt sieben Mitgliedern besteht).

Konfessionsordnung: Die Neuregelung der Religionsverhältnisse entspricht ebenfalls weitgehend dem Vorkriegszustand. Denn das Reich bleibt konfessionell vielfältig, wobei Katholiken, Lutheraner und von nun an auch Calvinisten rechtlich gleichgestellt werden. Neu ist zudem, dass in Gremien wie dem Reichstag keine Konfession eine andere überstimmen darf. Die Situation des ausgehandelten „Normaljahres“ 1624 bestimmt darüber, welches Land welcher Glaubensgemeinschaft angehört. (Diese Verteilung wird – wie auch die durch den Frieden geschaffene politische Ordnung – im Großen und Ganzen bis zum Ende des Reiches 1806 unverändert bleiben und diesem einzigartigen Staatswesen in der Mitte Europas eine lange Phase relativer Stabilität bescheren.)

Schließlich die Gebietsabtretungen an die Siegermächte: Frankreich erwirbt die früheren habsburgischen Besitzungen im Elsass, dazu die lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun und zwei rechtsrheinische Festungen. Schweden gewinnt Vorpommern mit Stettin, die Stadt Wismar und die Stifte Bremen und Verden, kontrolliert somit die Mündungen von Weser, Elbe und Oder. Zudem lassen sich die Skandinavier vom Reich fünf Millionen Taler dafür bezahlen, dass sie ihre Armee entlassen.

MÜNSTER, 24. OKTOBER 1648, 21.00 UHR. Nachdem sie die Friedensverträge geprüft, unterzeichnet und besiegelt haben, bringen die kaiserlichen Gesandten die kostbaren Dokumente in den Bischofshof am Domplatz, wo die reichsständischen Vertreter sie ebenfalls unterschreiben. Alle Kirchenglocken läuten, die 70 Kanonen auf der Stadtmauer feuern je dreimal Salut. Der Dreißigjährige Krieg ist beendet. Es herrscht Frieden in Deutschland. Nicht aber in Europa.

Der Pax universalis et perpetua, die universelle und ewige Waffenruhe, ist von Anfang an Makulatur. Noch elf Jahre werden Spanier und Franzosen weiterkämpfen, werden ihren Krieg erst mit dem „Pyrenäenfrieden“ von 1659 beenden. Und bald wird in Frankreich ein absolutistischer Herrscher glauben, er, Ludwig XIV., der Sonnenkönig von Versailles, müsse das Abendland beherrschen.

Und doch: Der Westfälische Frieden, das Vertragswerk von Münster und Osnabrück, hat Großes geschaffen, es hat nicht weniger gelegt als die völkerrechtlichen Grundfesten für die Zukunft Europas – als einer Gemeinschaft gleichberechtigter Staaten.

Trotz aller Krisen, trotz aller Kriege: Diese Souveränität gilt bis heute lichen in der alten Domprobstei, wo ihn Graf Nassau und Isaak Volmar erwarten. Etwa zur gleichen Zeit treffen Johan Oxenstierna und Johan Adler Salvius in einem anderen Sitz der Habsburger Abordnung ein. Die langen Vertragstexte werden verlesen, die Besucher überprüfen dabei das Exemplar der Gastgeber auf Übereinstimmung mit ihrem eigenen – und unterschreiben es schließlich.

6. Medien im Dreißigjährigen Krieg. Die Macht der Sensation.
Feuerstürme, Vergewaltigungen, Massenmord: Eines der blutigsten Massaker im Dreißigjährigen Krieg war die Eroberung Magdeburgs im Jahr 1631. Die kaiserlich-katholischen Truppen metzelten dabei 20.000 Menschen nieder. Für Verleger und Drucker war die Katastrophe ein glänzendes Geschäft.

Am Morgen des 20. Mai 1631 stürmen mehr als 20.000 Soldaten der kaiserlich-katholischen Truppen Magdeburg. Nach einem halben Jahr Belagerung überlässt Feldherr Johann Tserclaes Graf von Tilly seinen Söldnern die Hochburg der Protestanten nun zur Plünderung. Panisch fliehen die Bewohner in ihre Häuser, suchen Schutz in den Kirchen. Vergebens.

Soldaten schänden Frauen und Mädchen und töten all jene, die Gegenwehr leisten. Bald lodern überall in der Stadt Feuer, säumen Tote die Straßen. Am Ende liegt Magdeburg in Trümmern, nur etwa ein Drittel der ehemals 30.000 Einwohner überlebt. Es ist das gnadenloseste Massaker des Dreißigjährigen Krieges.

Für die Drucker und Verleger des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation hingegen wird der Überfall zu einem einträglichen Geschäft. Bereits wenige Tage später veröffentlichen sie die Nachricht auf Flugblättern und in mehrseitigen Flugschriften, bald darauf auch in Wochenzeitungen. Parteigänger der Protestanten ziehen Vergleiche zum Untergang Trojas oder zur Zerstörung Jerusalems. Magdeburg, dessen Name Zeitgenossen als "Festung der Jungfrau" deuten, sei von Tilly geschändet worden.

Dagegen verkündet eine Flugschrift des kaiserlich-katholischen Lagers: "Vor Jahren hat die alte Magd dem Kaiser einen Tanz versagt. Jetzt tanzt sie mit dem alten Knecht, so geschieht es stolzen Mägden recht." Und die in Köln erscheinenden "Reichs-Zeitungen" verbreiten das Gerücht, die Magdeburger hätten die Stadt selbst in Brand gesteckt.

Der Krieg, der seit 13 Jahren auf dem Boden des Heiligen Römischen Reiches tobt, findet nicht nur auf den Schlachtfeldern statt. Die Parteien bekämpfen sich mit allen Mitteln, auch mit Propagandaschriften. Und die Sensationslust der Menschen, ihre Gier nach Neuigkeiten, garantiert den Verlegern dieser Werke gute Absätze.

Die Post garantiert den Strom von Nachrichten

Seit Johannes Gutenberg um 1450 den Buchdruck mit beweglichen Metalllettern erfunden hat, zirkulieren unüberschaubar viele Druckwerke im Reich. Um 1500 sind bereits etwa 40.000 Buchtitel erschienen, haben sich Städte wie Mainz, Köln oder Augsburg zu Verlegerzentren entwickelt, entstehen allerorten Druckereien. Texte, die Mönche und wenige Gelehrte zuvor mühsam von Hand kopiert haben, können nun massenhaft verbreitet werden.

Bildung vermitteln jetzt nicht mehr allein die Kollegien der Kirchen und Klöster; immer mehr Menschen können und wollen lesen - und nicht nur Bücher, sondern auch Nachrichten. Drucker stillen den Hunger auf Informationen und bringen sie als Verleger selbst unter das Volk. Anfangs mit Flugblättern und Flugschriften, in denen sie politische und religiöse Neuigkeiten verbreiten. Vor allem die durch Martin Luthers Thesen ausgelöste Reformation bringt eine große Menge von Druckerzeugnissen hervor.

Zwei bis vier Kreuzer kostet ein Flugblatt zu Beginn des 17. Jahrhunderts, das entspricht etwa dem Stundenlohn eines Maurers. Fahrende Händler verkaufen die Blätter auf ihren Reisen. In Frankfurt und Leipzig erscheinen zudem während der Buchmessen bis zu 100 Seiten starke Messerelationen mit Berichten vom Geschehen während der vergangenen Monate.

Schreiber lassen sich in den Städten als Korrespondenten nieder, tauschen Texte und Informationen aus. Ihre Meldungen verschicken sie in der Regel über die Kaiserliche Reichspost; die Generalpostmeister überziehen das Reichsgebiet mit einem immer dichteren Netz von Pferde- und Botenstationen.

Benötigte ein Kurier für einen Ritt von Hamburg nach Frankfurt zuvor etwa zehn Tage, erreichen die Nachrichten über ein Stafettensystem von planmäßig startenden Reitern den Empfänger nun schon in etwa einem Drittel dieser Zeit. Die Post garantiert den Verlegern einen nie versiegenden Strom von Nachrichten. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts können die Publizisten erstmals sicher sein, halbwegs aktuell und regelmäßig berichten zu können. Und so erscheinen 1605 in Straßburg und 1609 in Wolfenbüttel mit der "Relation" und der "Aviso" allwöchentlich die ersten Zeitungen des Reiches, ja der Welt.

Nach jeder weiteren Sensationsnachricht stehen sich die Gegner unversöhnlicher gegenüber

Zumeist drucken die neuen Blätter Sammelkorrespondenzen ab, die Schreiber aus dem gesamten Reichsgebiet anhand verschiedener Quellen zusammengestellt und den Zeitungsverlegern verkauft haben. Die präzise Herkunft der einzelnen Informationen geht dabei zwar häufig verloren, ihr Wahrheitsgehalt lässt sich also nur schwer überprüfen. Doch die Abnehmer scheint dies nicht zu stören. Sie schätzen den Vorteil, so auf eigene Korrespondenten verzichten zu können. Die Druckhäuser vertreiben die Zeitungen im Jahresabonnement zu rund zwei Gulden an Adelige, Kaufleute, Studenten, Handwerker, Geistliche. Aber auch Schankwirte ordern die neuen Periodika und lassen ihren Kunden daraus vorlesen. Abonnenten reichen die Blätter nach der Lektüre an Nachbarn weiter, um anschließend gemeinsam über das Gelesene zu diskutieren. So erreichen Auflagen von 350 Exemplaren die zehnfache Zahl an Lesern.

In vielen Städten konkurrieren bald mehrere Verleger um die wissenshungrige Kundschaft. Einen Marktvorteil sichert sich, wer vom Kaiser oder Fürsten ein Zeitungsprivileg oder gar ein Zeitungsmonopol verliehen bekommt. Es stellt unerlaubtes Nachdrucken unter Strafe und garantiert damit gewisse Einkünfte. Allerdings dient der Entzug dieses privilegium impressorium auch als Kontrollmittel der Presse, effektiver noch als die eigentliche Zensur.

Die häufig ungemein polemischen Flugblätter erscheinen dagegen zumeist anonym. Seit der Kaiser im Krieg liegt mit den protestantischen Fürsten, gibt es genug Missstände, die sich gewinnbringend anprangern lassen. Allein über die Geldfälscher, die sich seit 1620 verstärkt am Austausch guter gegen minderwertige Münzen bereichern, werden binnen weniger Jahre rund 100 Flugschriften mit einer Gesamtauflage von 125.000 Exemplaren unter das Volk gebracht.

König Gustav Adolf nutzt die Macht der Medien

Niemand nutzt die Macht der Medien konsequenter als der schwedische König Gustav II. Adolf. Mit Aufrufen wie "Wacht auf, wacht auf, ihr lieben Leut, all die ihr noch nicht schwedisch seid!" versucht er, die eher kriegsmüden Reichsstände gegen den Kaiser zu mobilisieren. Andere Flugblätter feiern den König als Retter aus der Not, als Lichtgestalt mit reinem Herzen, dem die Deutschen vertrauen können.

Den Fall Magdeburgs indes verhindert Gustav Adolf nicht. Satirische Kupferstiche der Protestanten zeigen, wie der Schwedenkönig aus der Asche der Stadt und den Tränen der Bürger eine scharfe Lauge rührt und dem Papst damit den Kopf wäscht: "Nun zwick ich dir mit dieser Laugen dein heiligs Haupt und klare Augen, damit du auch fein sauber bist, wann du wirst werden der Antichrist."

Nach dem Inferno beschreiben Publizisten den Krieg noch mehr als zuvor als einen Konflikt der Konfessionen. Mit jeder weiteren Sensationsnachricht stehen sich die gegnerischen Seiten unversöhnlicher gegenüber. Und so entsteht jene sich häufig verstärkende Wechselwirkung zwischen Politik und loyaler Berichterstattung, die aus einem Geschehnis erst ein wirkmächtiges Ereignis werden lässt. Deshalb verspricht das Geschäft mit den Nachrichten beste Umsätze.

Als der große Krieg 1648 zu Ende geht, gibt es im Reichsgebiet schon etwa 50 Zeitungen. Manche erscheinen mehrmals pro Woche, eine bereits täglich. Als Vermittler von Information und Meinungen sind sie nun unverzichtbar.

7. Ein schwäbischer Schuster und Bauer, der den Dreißigjährigen Krieg überlebt. Hans Heberle.

Kurzbeschreibung

Hans Heberle (1597-1677) hatte eine Schule besucht, bevor er mit vierzehn eine Ausbildung anfing. Er hatte das Handwerk des Schusters gelernt und bewirtschaftete einen kleinen Hof einige Kilometer nördlich von Ulm. Sein Zeytregister, in dem er bemerkenswerte Ereignisse während des dreißigjährigen Krieges beschreibt, stellt ein höchst seltenes Beispiel von Memoiren aus seiner gesellschaftlichen Schicht dar. Nachdem er Augenzeuge des Kometeneinschlags von 1618 geworden war, begann er, seine Erlebnisse sowie die wichtigen Ereignisse seiner Zeit aufzuschreiben. Aus einer Mischung von Ereignissen und ihren Folgen, Gesprächen mit Reisenden und Informationen aus Flugblättern gelang es ihm, eine verblüffende Vielfalt von lokalen und regionalen sowie Nachrichten aus dem Kaiserreich zusammenzutragen. Auf persönlicher Ebene erlitten er und seine Frau Hunger, Mangel und Exil, sowie den Tod von sieben Kindern. Heberle starb 1677 im Alter von 80 Jahren.

Quelle

Zeytregister

Das ist ein denckbbüechlein von mancherley historia und glaubwürdigen sachen, auch von vülen zustenden in der lesten ellenden, betrüebten, argen, beßen, verkerten und schnöden welt, wie es bey uns täglich im schwanckh geht und im vollen lauff ist. Auch was mich verursacht, das ich die hiestorie kürtzlich beschreib, wird einer das selbig in der vorred einfeltig leßen und vernemen.

Alles fleyßig und auff das kürtzest beschriben durch Johannes Heberle, schuomacher von Nensteten.

Anno Domini 1618 Jar.

[…]

1618 und 1619 jar

Anno 1618 ist ein grosser comet erschine in gestalt einer grossen und schröckhlichen rutten, welcher unß von und durch Gott hefftig tröwet, von wegen unsers sindtlichen lebens, die wir vüllfaltig verdient und noch teglich verdienen; der selbig ist gesehen worden vom herpste an biß in der frieling. Was er bedeüt, was auch darauff volgen wirdt, das selbig ist mit heyßen trenen zu beweinen, wie wir leider das selbig woll erfahren und erfahren haben, anno 20 büß anno 30, welches nit gnugsam zu beschreiben ist, wie solches diß büechlin fleißig außweißet. […].

Anno 1619 ist Ferdinandus der 2 zum römischen keyser worden, under welchem ein grosse verfolgung entstanden, durch krieg, auffruohr und vergiessung vüll christenblutt, wie solches die exempel gnug auß weisen. Erstlich hatt er ein grossen krieg angefangen in Böhma, welches er zwungen und erlegt under sein relicon, hernach in volget jaren Braunschweiger landt, Meckhelburger landt, Leineberger land, Frießland, Brandenburger land, Pommerland, Gottland, Ostereich, Mehren, Lendlin ob der Entz, Schleßing, die Chur Heidelberg, ja, fast das ganze Teüschland, welche ich nit ale kan erzellen und beschreiben.

[…]

1622

Was sich aber das selbig jar [1622] mit dem gelt verloffen und zugetragen, das wüll ich kürtzlich anzeigen und ein wenig beschreiben, mit allerley müntzen, welche nit alle zu erkönnen sindt, dan alle keysser und könige, fürsten und herren, graffen und edelleüte, stet und fleckhen, kesler und landtfahrer, haben gemüitzet und müntzen dörffen, das es vüll und mancherley gelt worden ist, das einer ein gelerten zungen und ein gut gesicht hat haben müessen, der alle uberschrifften hat könen lesen und sehen. Dan es ist ein leichtes und falsches gelt gewesen, das keinen bestandt gehabt hat. Dan von anfang war es schön, als wan es lauter silber wer, aber hernach in 3, 4, 5 oder auf leng in die 8 wochen ist es abgefahlen und rott worden wie das kupffer, außgenomen die thaller und das alte gelt. Weil aber ales gelt so beß und nichts werdt wahr, da hatt sich keiner mehr mit solchem schlemmen gelt wolen wichtig und richtig mehr bezallen lassen, dan ursach, es war nichts werdt. Das ist ein grosser jammer entstanden in allen landen. […]

Dan wan einer ein gelt hat ein viertel jar gehabt, so ist es im abgefallen und hatt den halben theil nit mehr gegolten wie zuvor oder aber gar nichts. […]

Was aber das kleine gelt betrüfft, das man an allen orten gemüntzet, das ist lauter kupffergelt, kreitzer, zweyer und pfinging. Erstlich will das selbig jedermann haben, voran das Ulmer kupfergelt, dan an etlichen orten gelten die Ulmer kupfferne kreitzer ein halben batzen, wie ich dan selber ein neuwe Spanabergsichen postila zu Denckhelspill umb 20 batzen kupffer kreizter kaufft hab, welche sunst umb 3 fl gut gelt verkaufft werd. […]

Da aber das kleine gelt ist auß dem landt komen, außgenomen die reichsthaller, dan man wil sie an allen wahren haben. Es hab einer feil, was es imer sey, wan einer nur für ein gulden kaufft oder verkaufft, so wil einer von dem andere reichsthaler haben. Es wil dem armen man niemandt nichts mehr geben, er hab dan reichsthaller, welches der arme nit hat könen uberkomen, das hat er müessen hunger und kumer leiden mit weib und kind, nur von des gelts wegen, dan es war alles sehr grausam theür, waß der mensch zu seiner underhaltung und narung gebraucht. Weil aber ein solcher jammer und noth ist mit dem gelt worden, so haben ethlichen stend und stet im Römischen reich sich mit ein[ander] vereinigt, wie sie der sach möchten vorstan und der ungelegenheit ein wenig wehren. Da haben sie gelt gemüntzet und haben [es] genant landtmüntz oder scheidgelt, ein schlechtes und verachtenes gelt, welches man nierent genomen hatt, dan in deren herrschafft, welcher der herr gemüntzet hat. Allein die Wirtenberger hirsch haben zum lengsten den stich behalten. Die frucht aber war sehr theür, dan der kern, daß Ulmer imen, gilt biß uff die 50 gulden, der rockhen 46 gulden, die gerst 26 fl, haber 15 fl, der lein 24 fl, erbiß 25 fl, dem reichsthaller nach, dan der thaler gilt 10 fl. Wie aber der reichsthaller uff 6 fl gemacht worden, so gilt das imen keren 5 thaler, das macht 30 fl. Der keren kompt wider auf acht halbe thaler, der macht 45 gulden und kompt wider so hoch hinauff, als wie der thaller 10 gulden hat golten. […]

1623

In der erndte, da man geschniten hat, so sindt vüll blutstropfen uff denen halmen gefunden worden, ja, die helm sindt ganz blutig geweßen, welche leider den blutigen krieg bedeütet haben. […]

Es sind auch in disem sommer umb Tübingen und Schorndorff im Wirtenberger landt, umb Jacobi tag, feürigen kuglin vom himel gefallen. An einem sontag 3 mall, am morgen, mittag und abendt. Darvon ist ein öffentlicher truckh außgangen, welchen ich selbst geleßen haben. […]

1628

Den 25 tag Augusti [1628], nachmittag zwischen eins und zwey uhr, hatt mir mein liebe haußfraw in dise welt geboren mein tochter Cathriena, ihr erstes kind, und an dem selbig tag noch getaufft in der vesperpredig am samstag. Ist den tag der sonne auffgang gewessen morgens umb 5 uhr 22 minuten, im zeichen des skorpions ist der tag gewessen, darin der mon geloffen. […]

1635

Den 2 tag Aprielis [1635] ist mir mein hertzallerliebster vatter selig auß diesem jamerthal selliglich in dem Herren entschlaffen, seines alters im 67 jars und 8 wochen 3 tag, morgens zwischen 7 und 8 uhren. Gott dem allmechtigen sey dem für diß gnadenwerckh lob, ehr, preiß und danckh, daß er in in diser grossen gefahr und so vüll räuber und mörder so veterlich und gnediglich behitet hatt, das er eines rechten nathürlichen todt gestorben ist in diser grossen beschwerlichen zeit, da vil taußend menschen sindt erschossen und erschlagen worden. […]

Nota: Es ist aber dise zeit keinem menschen auff dem landt kein leichtpredig gehalten worden, von wegen des grossen kriegs halber. Dan es ist kein pfarrer auf dem land gewessen, vast ein gantzes jar. Ist aber ein baurenmensch in der stat Ulm gestorben, so ist im auch kein leichtpredig gehalten worden, von wegen deß grossen unkostens halber, das der gemeine man nicht vermecht hat. Nachmals ist auch von einem erbaren rath der stat Ulm auch außgangen, das welcher an der pestelentz gestorben, dem selbigen soll auch kein leichtpredig gehalten werden, es sey in der stat oder uff dem landt, er sey reich oder arm, dan die pest in disem jar hefftig graßiert. […]

In denen hölzer und welden hatt einer nit könden bleiben, von wegen deß großen hungers, dan mir haben nit könden brott, salz, schmalz und anders, waß mir zu unßer leibsnarung haben wollen, nit könen uberkomen, das wir mit weib und kleine kinderlein (die wir das mall noch vüll gehabt) nit hunger sterben und verderben, dan wir haben allethalben ruoh gesucht.

Dan ich bin selber mit meinem weib und kleinen kindern, sampt einem grossen hauffen volcks auß dem holz vertriben worden. Da haben wir vermeint, mir werden in dem Wirtenberger landt sicher haben und seyen nach Heichlingen geflohen, aber lieber Gott, da haben wir auch kein friden und müssen wider in zweyen tagen von danen weichen, dan die reiter komen hauffenweiß und blündern ales auß und nemen waß sie finden. Dan sie sindt zu Launßen und Urspring biß in die 14 tag lang. […]

1630 [Restitutionsedikt & Schwedisches Eingreifen]

Auf diß außgeschribne mandat des Keyssers, welches er anno [16] 29 hat laßen außgehen, sein den Chatolischen die kirchengüter wider eingeraumbt worden, wider willens der Evangelischen, welche sich so starckh darwider gesetzet haben, aber vergebendlich. Der einige hertzog von Wirtenberg war der ienige, von welche man mehr als von andern forderte. Die nechste klagen weren deß Nidersächßischen creiß, das ihnen von so vüllen außgestandnen kriegen solches müste fahren laßen. Bey denen reichssteten war es auch gleich dise klag. Appellierten deßwegen an den Keysser und an das Reich, alle mit einander zogen sich auff die reichssatzungen. Da war es von ihrer hilff gantz stüll.

Der Sachs, und waß auß der protestirendten zuvor gut auff deß Keyssers seiten gewessen, baten eben dergleichen. Der Keysser aber hat einen fürstlichen colegialstag zu Regenspurg angestelt und die protestirenden dahin gewissen. Dieweil man aber der geistlichen güeter zu Regenspurg handlet, kompt der Schwed in Pommern und nimpt dem Keysser vast alle bäß ein und treibt das volckh zuruckh. Da haben die Evangelischen einen auffzug gemacht und nicht vill gehandlet, dan sie wolten zuvor sehen, wie es umb den Schweden möcht ablauffen und außgehen.

Auff dem tag zu Regenspurg war wenig außgericht. Dan dazumal stundt es ubel […]. Es wuste schier niemandt, waß er hoffen solt oder ferchten müeste, ruoh und frid war unangenehm. Die uberwinder wünschten nur krieg, die uberwundene hate hoffnung, das glückh werde sie auch wider treffen und hofften, es solte ihr wunsch auch einmal angehen und mit ihnen besser werden. […]

In disem jar [1630] stundt es ubel umb die evangelische religion an allen orten, und wan der könig auß Schweden dem Keysser mit krieg nit widerstanden het, so wer es umb der teütschen fürsten geschehen gewessen. Sie weren allein zu schwach gewessen und [hätten] den listigen hauffen nicht uberwunden. Aber Gott, der alles enden und wenden kan, der selbig hat den in gruben gefelt, der es graben hat.

Zu endt deß jar ist woll auch zu merckhen bey disser schweren betriebten und traurigen zeit, das wir bilich nicht vergessen, was unß Gott bißhero gethan hat an seinem heiligen wort, das unß so klar scheinet und leichtet, da wir Evangelische in allen kirchen gehalten haben den 24 tag Juni, an S. Johanni tag, das danckhfest, da es eben das hundertste jar gewessen, an welchem tag man zu Augspurg die evangelisch confeßion ubergeben hatt durch etliche fürsten und stendt deß Heiligen Reichs, dem großen keysser Carlo den 5 diß namens. Welches fest wir gehalten mit schönen gottesdinsten und gebet und gesang und comunicieren. In der morgenpredig und in der mittagpredig ist die Augspurgische confeßion von dem pfarer auff der cantzel offendtlich verleßen worden, damit ein jeder nun wiße, was die confeßion sey und inhalte.

1631

Als nun die bistumker, abteyen und andere geistlichen güter den Catolischen widerumb eingeraumbt worden, ist under denen geistlichen in der außtheilung selbs uneinigkeit und zanckh entstanden. Wie woll die Catolischen noch nicht völligen sig und die Evangelischen noch nicht uberwunden hate, dannoch zweyeten sie darumb auch under denen, die ir eigen sindt und nie streitig gewessen waren. Dan damall war der könig schon in Pommern und das selbig under sein gewalt gebracht, und die Keysserischen von tag zu tag sündt ruiniert worden und zuruckh gangen. Und weil die Keysserischen so ubel gehaußet, weil sie alles außraubten und blünderten, und der Schwed mit den aufflagen etwas gelinder war, so hat er im ein gute namen gemacht und hat in lieber auffgenomen dan den Keysser.

Dieweil der Keysser der religion auch auffsetzig war, so sind auch vüll, die zuvor auff deß Keyssers seiten gewessen, zu dem Schweden gefallen und sich an in ergeben. Die Keysserischen aber haben etliche stet angefallen, die selbig einzunemen und dem könig in Schweden den baß zu verlegen, damit er seinen fuß nicht weiter setzen möchte. Darunder ist auch gewessen die gewaltig und weite berehumbte und veste stat Magtaburg. Die selbig hat er belegert, eingenomen und zu grundt gericht, vertülget, verherget, welche in wenig stunden in die aschen gelegt worden, in welcher vüll taußendt menschen durch feür und schwert zu grundt gangen.

Dardurch im der general Thili vermeint, er hab im ein großen namen gemacht, aber es ist sein gröstes unglückh gewessen, das er hernach wenig sig und glückh gehabt hat, und sein undergang bald darauff erfolget, da in der Schwed bey Thonawerdt geschlagen, und er, der Tilli, durch einen schuß ist umbkomen. […]

1635 [Schloß Albeckh]

Dan es war ein gute vestung und etliche soldaten sampt einem hauptmann daselbs zu einer besatzung. Die selbigen haben jderman zu ihnen hinein gelassen, damit das arme landtvolckh nit gar zu grundt möchte gerichtet werden. Aber es ist das keißerisch volckh sie schnell uberfahlen und das schloß plocieret, das niemandt mehr hatt kenden auß noch ein komen.

So hatt ihnen der feindt die wasserbronnen abgegraben, das sie kein wasser mehr haben. Gar wenig hatt das gute bauersvolckh: mit brot, mehl, salz und schmalz sindt sie gar nit versehen. So haben die soldaten auch nit vüll zum besten, wie woll sie gehren mitgetheilt heten, wan sie es nur gekent heten. […]

Da ist es an ein metzen gangen. Da hat alles mißen herhalten, vüh und roß, wiewoll es anfangs ein grosser hauffen roß und vüh ist gewessen, aber nachmals gar wenig ist worden. Das wehre alles zu gedulden gewessen, wan sie nur wasser gehabt, dan es ist so mangel an wasser worden, das sie das wasser gebraucht haben, wo man die kutelfleckhen darein geweschen, auch die spielwasser, auch vast ein jeder seinen harn oder deren kinder harn gemeinlich getrunkhen haben, und dannoch das selbig für gutt gehalten. Und nur heten kenden uberkomen, das der durst so gross ist worden, das sie des hungers nicht mehr geachtet, wiewol sie nichts mehr haben dan das roßfleisch.

Alls aber der jamer ist [in] disem schloß, und je lenger je höcher hinauffsteigt, da haben sich das baursvolckh auff mitel bedacht, und haben sich auß dem schloß begeben und ir außflucht genomen, wie sie mögen in die statt Ulm komen.

[…] Es sindt aber etlich wohl darvon komen, aber zum theil sindt vill erschoßen und erschlagen worden, die weibsbilder mehr theils gefangen und alerley mutwilen mit ihnen getriben worden, und darnach wider in die stat komen. Den 7 tag Hewmonet ist das volckh vor Albeckh ab und wegzogen, und ist ein compani reiter und ein companj vußvolckh dabliben.

[…]

In disem [16]35 jar haben wir vüll außgestanden und innen worden mit kriegstheürung und pestelintz, das vül tausendt sindt umbkomen und hunger gestorben.

Was den krieg belangt, so ist er in disem jar weitleffig beschriben worden. [Was] die theürung belangt, so ist es schwerlich hergangen, das der kern ist komen zu Ulm biß uff die 13 fl. Darbey ist es nit verbliben, sonder hat golten von 12 fl biß uff die 16, 17 und herauff biß uff die 20 fl. Dan es ist ja kein korn oder frucht under das kornhauß komen, sonder alethalben heimlich von denen beckhen erkaufft worden. Der rockhen hatt golten biß uff die 12 fl ein imen, erbiß 15 fl, haber 8 fl, schmalz und salz gilt einander gleich im gelt, dem pfundt und metzen nach biß uff die 9, 10, 11, 12 batzen. Der metzen salz ist aber gar hoch verkaufft worden. Zu Weidenstetten hat der Geißlinger metzen golten 17 und 20 batzen, der Ulmer metzen 1 fl, dan ich hab es selbers drumb kaufft und bezahlt, das zeüg ich mit mundt und feder, wie auch mit meiner eigne handtschrifft. Dan es ist so ein grosser jamer und elendt gewessen, das es nit genug zu sagen noch zu schreiben ist.

Dan auß diser teürung und hungersnot ist entstanden noch ein jamer uber alle jamer, nemlich ein sterbet und pestelentz, das vüll taußendt menschen sind zu grundt gangen durch hunger, krieg und pestelenz. Dan durch den hunger ist von denen armen menschen vüll greüwlich und abscheüliches dings auffgefressen worden. Alls nemlich allerley ungereimbten dings: hundt und katzen, meüß und abgangen vüch, roßfleisch, das der schinder und meister uff dem vassen sein fleisch von dem abgangne vüch, als roß, hundt und andere thier, ist hingenomen worden, und haben dannoch einander drumb gerißen und für köstlich gut gehalten.

Es ist auch für gut gehalten worden allerley kraut uff dem feld: die distel, die nesle, schersich, hanefüeß, schmerbel, schertele. In suma allerley kraut ist gut gewessen, dan der hunger ist ein guter koch, wie man im sprichwort sagt. Dan durch diese hunger ist ein grosser sterbet und pestelentz entstanden, das vüll taussend menschen gestorben. Dan Docter Conradt Düeterich von Ulm schreibt in sein neuwen jahrspredig uber das fünff und dreißig jar, das zu Ulm gestorben seyen uber die 15 000 menschen, die zur stat sindt hinauß getragen worden. Darunder sindt gewessen 5000 sechßhundert und 72 arme und betler, 4000 und 33 landtvolckh und außlendisch, fündelkinder 168. Vil tag sind hinaußgetragen worden 150, 160, 170, das ist das meste gewessen. Soll das nit ein jamer gewessen sein. Ja, ich glaub wol, es sey ein jamer uber ale jamer geweßen, dan ich hab es nit nur here sagen, sonder ich hab es selbers gesehen und gehert mit meinen augen und ohren.

Von dem Bragischen friden

Als nun in dem [16]35 jar der Keysser den Schweden wider zimlich getempfft und zuruckh getriben, das er vermeint, er werde kein fuß mehr ins Reich setzen, wiewoll er nit gar auß dem Reich war, sonder an dem endt deß möhres in Hinderpommern, da hat der Keysser sich widerumb befreündet mit dem curfürsten auß Sachßen, welcher vormals mit dem könig in Schweden verbunden und deß Keyssers feindt war.

Und hat der Keysser mit dem Sachßen einen friden in der stat Prag gemacht, dan der Sachß wer das haupt under den Evangelischen. Dan der Keysser vermeint, wan er das haupt habe, so hab er den gantzen evangelischen bundt, wie dan solches geschehen ist. Dan als der Sachß zum Keysser gefalen und sich mit im verbunden, alsdan ist Niereberg die erste darauff gewessen und hat den anfang gemacht. Und nach Niereberg ist gefolget Ulm. Die haben bey dem könig in Ungern, deß Keyssers sohn, welcher damal ungerischer könig war und zu Heilpron war, haben die von Ulm diese freyheiten von im erlangt, wie hernach volget: Jtem das sie bey ihrer freyen iebung der religion bey irem magistrat, recht, gerechtigkeiten, statuten, freyheiten, wie vor alters gewessen ist, sicher und ungehindtert gelaßen werden. […] Darauff ist in allen kirchen das Te Deum Laudamus gesungen, ein gantze stundt lang mit alen glockhen zusamen geleüten, entlich aber auff alen pasteyen drey mall nacheinander umb die stat das grobe geschütz loßgebrandt worden. Nach Ulm ist gefolget Mümingen, darnach Franckhfort. Diß hab ich auß der relation geschrieben. […]

1638 [Kanibalismus in Breisach]

Es sind vast alle hund und katzen in der statt verspeiset worden. Es sind etliche tausendt roß, kie, ochßen, kälber und schaffsheiten verspeißet und gefreßen worden.

Den 24 Novembris [1638] ist in dem stockhhauß ein gefangner soldat gestorben, und als in der profoß wol begraben laßen, haben in die andere gefangne genomen, in verschniten und gespeißet. Es haben die gefangne in den stockhheüser lecher in die mauren gemacht mit denen finger, sich damit zu erlaben. Es sind zwen toden menschen in dem grab auffgeschniten worden, das eingeweid heraußgenomen und gefreßen worden. Es sind auf einen tag drey kinder geßen worden.

Es haben die soldaten eines pastetenbeckhen knaben ein stuckh brot versprochen, er soll mit inen in das leger gehen. Als er aber dahin komen, haben sie in gemetzget und gefreßen. Den 10 Christmonet sind allein in der Fischerhalden 8 namhaffte burgers [kinder] verlohren und vermutlich gefreßen worden, weil niemand gewust, wo sie hinkomen, ohne der frümde und betlerskinder, davon niemand kein wissenschafft hatt. Es sind auff dem platz allein zehen todte, ohne die andere so uff misthauffen und gassen gefunden worden.

Den 12 Christmonet ist wider ein soldat im stockhauß gestorben, und als in der profoß hatt wolen begraben lassen, sindt die andere darin ligenden mit gewalt auff den todten gefallen, mit den zenen zerrissen, und den todten roh gefressen. […]

1640

Im anfang dißes jars, da wir ein wenig ruoh und friden haben vor dem krieg, ist vast unser greste arbeit in disem winter wölff jagen. Dan es sindt vüll wölff in unser landt komen im kriegswessen. Dan Gott schickht unß zur straff beße thier in das landt, die unsere schaff und rinder sollen fressen.

Dan vor dem krieg war es ein wunder, wan man einen wolff gesehen hatt, aber jetzundt in denen jaren war es uns nit seltzum, wan wir vill bey einander sehen, dan es laufft alendthalben voll, jung und allt. Sie la[u]ffen under das vieh, wan schon zwen oder drey man bey dem vich sindt, und nemen von der herdt geißen und schaff. Und wolens ihnen nit nimen laßen, man kom dan mit gantzem gewalt auff sie. Ja, sie komen gar in die dörffer und für die heüßer und nemen katzen und hundt hinwegh, das man die gantze zeit keinen hundt mehr kan in denen derffer haben.

[…]

Quelle: Gerd Zillhardt, Der Dreißigjährige Krieg in zeitgenössischer Darstellung: Hans Heberles „Zeytregister“ (1618-1672), Aufzeichnungen aus dem Ulmer Territorium. Ein Beitrag zu Geschichtsschreibung und Geschichtsverständnis der Unterschichten. Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm, herausgegeben vom Stadtarchiv, Ulm, Band 13. Ulm, 1975, S. 85, 93-94, 98-100, 110, 122-23, 129-31, 154-56, 158-59, 161-63, 176, 182.

8. Der Westfälische Frieden 1648

Kurzbeschreibung

1643 begannen die Verhandlungen über einen Friedensschluss, der den dreißigjährigen Krieg beenden sollte. Der fünf Jahre später unterzeichnete Westfälische Frieden bestand tatsächlich aus zwei Verträgen, ausgehandelt in zwei verschiedenen Sitzen westfälischer Fürstbischöfe. Am 14./24. Oktober 1648 wurde in Osnabrück der Friedensvertrag zwischen Kaiser Ferdinand III. und Königin Christina von Schweden sowie deren Verbündeten unterzeichnet (siehe Abschnitt A); am gleichen Tag unterzeichneten der Kaiser und König Ludwig XIV. von Frankreich sowie deren Verbündete einen weiteren Friedensvertrag in Münster (siehe Abschnitt B). Für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation bedeutete der Friedensschluss eine Beilegung der politischen und territorialen Auseinandersetzungen, die mit der Reformation begonnen hatten sowie das Ende der durch den böhmischen Ständeaufstand von 1618 und die schwedische Invasion von 1631 ausgelösten Konflikte. Der Auszug des Osnabrücker Friedensvertrages bestätigt folgendes: das Wesen des Reiches als aristokratisch-ständischer Staat, regiert durch den Kaiser und die Reichsstände, welche nun das beschränkte Recht erhielten, mit auswärtigen Mächten Bündnisse zu schließen (Art. VIII, §2); die internationale Expansion der Reichsstände durch die Aufnahme Schwedens (Art. X, §9), dessen Monarchin territoriale Reparationen in Form der Hälfte Pommerns und anderer Länder erhielt (Art. X); Brandenburg erhält die andere Hälfte Pommerns sowie das Erzstift Magdeburg (Art. XI-XIV); Bayern behält die Oberpfalz sowie die Kurwürde der Pfälzer Linie der Wittelsbacher (Art. IV, $§3, 5). In konfessioneller Hinsicht bestätigte und verbesserte der Vertrag den Religionsfrieden von 1555; er schuf konfessionelle Parität in der Besetzung der obersten Reichsorgane und ersetzte das bisher auf den Reichstagen geltende Mehrheitsprinzip durch zwei konfessionelle Kurien; konfessionelle Besitzansprüche wurden gemäß den Zuständen im Jahr 1624 anerkannt (Art. V, §2); er schafft das Recht des Territorialherrschers, von seinen Untertanen entweder Konversion oder Emigration zu verlangen, ab (Art. V, § 34). Neben Katholiken und Lutheranern wird mit den Reformierten eine dritte Konfession toleriert (Art. II) und das förmliche Ausscheiden der Schweizer Eidgenossenschaft wurde bestätigt (Art. VI).Diese Regelungen waren, selbst wenn sie forciert wurden, keineswegs in der Lage, die durch den Krieg verursachten Belastungen der deutschen Bevölkerung zu erleichtern. Im Anschluss an die Regelungen des Osnabrücker Friedensvertrages folgt ein Auszug aus dem Münsteraner Vertrag zwischen dem Reich und Frankreich, dessen Sonderregelungen im Wesentlichen Gebietsabtretungen sowie die Beziehungen des französischen Königs zum Reich regelten. Der Westfälische Frieden sollte die politischen Beziehungen des Heiligen Römischen Reiches über die nächsten 150 Jahre hinaus bestimmen.

* Anmerkung: In Europa waren zwischen 1582 und 1752 sowohl der Julianische (alte) als auch der Gregorianische (neue) Kalender im Gebrauch. Während die Protestanten den Julianischen Kalender beibehielten, richteten sich die Katholiken nach dem Gregorianischen. Die beiden Kalender wichen um zehn Tage voneinander ab. Nach dem Julianischen Kalender wurde der Westfälische Friedensvertrag am 14. Oktober 1648 unterzeichnet, nach dem Gregorianischen Kalender war das Datum der Unterzeichnung der 24. Oktober 1648.

Quelle


(A) Friedensvertrag zwischen dem Kaiser (Ferdinand III.) und der Königin von Schweden (Christina) mit ihren jeweiligen Verbündeten. Osnabrück, 14./24. Oktober 1648


Im Namen der hochheiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Amen.

Zu wissen sei allen und jeden, die beteiligt sind oder irgendwie beteiligt sein können: Nachdem die vor vielen Jahren im Römischen Reich entstandenen Streitigkeiten und inneren Unruhen so weit angewachsen waren, daß sie nicht nur ganz Deutschland, sondern auch etliche benachbarte Königreiche, vornehmlich aber Schweden und Frankreich, so darein verwickelten, daß daher ein langwieriger und erbitterter Krieg entstand […], ist es endlich durch Gottes Güte geschehen, daß man beiderseits an einen allgemeinen Frieden zu denken angefangen hat und zu diesem Zwecke […] der 11. Tag neuen, oder der 1. Tag alten Stils des Monats Juli im Jahre des Herrn 1643 für die Abhaltung eines Kongresses der Bevollmächtigten zu Osnabrück und Münster in Westfalen bestimmt worden ist. Es fanden sich also zur bestimmten Zeit und am bestimmten Ort die von beiden Seiten rechtmäßig ernannten bevollmächtigten Gesandten ein […]; und nachdem sie den Beistand Gottes angerufen und ihre Vollmachten (deren Abschriften zu Ende dieses Instruments von Wort zu Wort eingerückt sind) untereinander gehörig ausgetauscht hatten, haben sie in Gegenwart und mit Zustimmung und Einwilligung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des hl. Römischen Reiches zur Ehre Gottes und zum Heil der Christenheit sich untereinander auf nachstehende Friedens- und Freundschaftsbestimmungen geeinigt und sind übereingekommen wie folgt:


Art. I
Es sei ein christlicher, allgemeiner, immerwährender Friede und wahre und aufrichtige Freundschaft zwischen der hl. kaiserlichen Majestät, dem Hause Österreich und allen seinen Verbündeten und Anhängern und deren jeglichen Erben und Nachfolgern, insbesondere dem Katholischen König, den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs einerseits, und der hl. königlichen Majestät und dem Königreich Schweden und allen seinen Verbündeten und Anhängern und deren jeglichen Erben und Nachfolgern, insbesondere dem Allerchristlichsten König und den betreffenden Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs andererseits; und es soll dieser [Friede] dergestalt aufrichtig und ernstlich gehalten und gepflegt werden, daß jeder Teil des andern Nutzen, Ehre und Vorteil fördere und daß in jeder Hinsicht, sowohl seitens des gesamten Römischen Reichs mit dem Königreich Schweden als auch hinwiederum seitens des Königreichs Schweden mit dem Römischen Reiche, vertrauensvolle Nachbarschaft und die gesicherte Pflege der Friedens- und Freundschaftsbestrebungen neu erstarken und erblühen.

Art. II
Beiderseits sei immerwährendes Vergessen und Amnestie alles dessen, was seit Anbeginn dieser Unruhen an irgendeinem Ort und auf irgendeine Weise vom einen oder andern Teil, hüben und drüben, feindlich begangen worden ist […]; vielmehr sollen alle und jede hin und her, sowohl vor dem Kriege als auch im Kriege, mit Worten, Schriften oder Taten zugefügten Beleidigungen, Gewalttaten, Feindseligkeiten, Schäden und Unkosten ohne alles Ansehen der Personen oder Sachen dergestalt gänzlich abgetan sein, daß alles, was deshalb der eine vom andern fordern könnte, in immerwährendem Vergessen begraben sein soll.

Art. III
§ 1. Gemäß diesem Grundsatz allgemeiner und uneingeschränkter Amnestie sollen alle und jede Kurfürsten, Fürsten und Stände des hl. Römischen Reichs (mit Einschluß der unmittelbaren Reichsritterschaft) und ihre Vasallen, Untertanen, Bürger und Einwohner […] vollständig wieder in den Stand eingesetzt sein, dessen sie sich vor ihrer Entsetzung erfreut haben oder von Rechts wegen erfreuen konnten, wobei alle inzwischen erfolgten gegenteiligen Veränderungen nicht im Wege stehen, sondern ungültig sein sollen. […]

Art. IV
[…] § 3. Und zwar soll erstlich, was das Haus Bayern betrifft, die Kurwürde, welche die Kurfürsten von der Pfalz hiebevor innehatten […], sowie auch die ganze Oberpfalz mitsamt der Grafschaft Cham, mit allen ihren Zubehören, Regalien und Rechten, wie bisher, so auch inskünftig dem Herrn Maximilian, Pfalzgrafen bei Rhein, Herzog von Bayern, und seinen Kindern und der ganzen Wilhelmischen Linie verbleiben, solange aus ihr männliche Nachkommen am Leben sein werden. […]


§ 5. Was das pfälzische Haus betrifft, so willigen Kaiser und Reich im Interesse der öffentlichen Ruhe darein, daß kraft gegenwärtigen Vertrages eine achte Kurwürde errichtet sein soll, deren von nun an Herr Karl Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, und seine Erben und Agnaten der ganzen Rudolfischen Linie, gemäß der in der Goldenen Bulle festgelegten Erbfolge-Ordnung, genießen sollen. Dagegen soll dem Herrn Karl Ludwig oder seinen Nachfolgern außer der Gesamtbelehnung keinerlei Recht auf das, was mit der Kurwürde dem Herrn Kurfürsten von Bayern und der ganzen Wilhelmischen Linie verliehen worden ist, zustehen.

§ 6. Ferner soll die ganze Unterpfalz samt allen und jeden geistlichen und weltlichen Gütern, Rechten und Zubehören, deren die Kurfürsten und Fürsten von der Pfalz vor den böhmischen Unruhen genossen haben, mitsamt allen Urkunden, Registern, Urbaren und sonstigen hierzu gehörigen Aktenstücken demselben vollständig zurückerstattet werden; und was dawider geschehen ist, soll aufgehoben sein, und es wird durch kaiserlichen Einfluß erwirkt werden, daß weder der Katholische König noch irgendein anderer, der hievon etwas in Besitz hat, sich dieser Rückerstattung auf irgendeine Weise widersetze. […]

§ 9. Wenn es sich aber zutrüge, daß der Mannsstamm der Wilhelmischen Linie vollständig erlöschte, während die pfälzische Linie weiterbestünde, dann soll nicht allein die Oberpfalz, sondern auch die Kurwürde, welche die Herzoge von Bayern gehabt haben, an die überlebenden Pfalzgrafen, die inzwischen der Gesamtbelehnung teilhaftig sein werden, zurückfallen und gleichzeitig die achte Kur gänzlich aufgehoben werden; so jedoch soll die Oberpfalz in diesem Fall an die überlebenden Pfalzgrafen zurückfallen, daß den Allodialerben des Kurfürsten von Bayern ihre Ansprüche und Vorteile, die ihnen dort von Rechts wegen zukommen, vorbehalten bleiben. […]

§ 13. Ferner soll das ganze pfälzische Haus mit allen und jeden, die ihm auf irgendeine Weise zugetan sind oder waren, vornehmlich aber sollen die Beamten, die ihm bei diesem Kongreß oder anderweitig Dienste geleistet haben, sowie auch alle vertriebenen Pfälzer der oben beschriebenen allgemeinen Amnestie mit gleichem Recht wie die übrigen darin Begriffenen und [der Vorteile] dieses Vertrages im vollsten Umfange genießen, insbesondere in betreff der Beschwerden.

§ 14. Dagegen soll Herr Karl Ludwig mit seinen Brüdern der kaiserlichen Majestät Gehorsam und Treue gleich wie die übrigen Kurfürsten und Fürsten des Reichs leisten, und überdies sollen sowohl er selbst als auch seine Brüder für sich und ihre Erben auf die Oberpfalz verzichten, solange aus der Wilhelmischen Linie rechtmäßige männliche Erben vorhanden sein werden. […]

§ 19. Den Augsburgischen Konfessionsverwandten, die im Besitz von Kirchen waren, und unter ihnen den Bürgern und Einwohnern von Oppenheim, soll in kirchlichen Dingen der Zustand des Jahres 1624 erhalten bleiben, und den übrigen, die es wünschen werden, soll die Ausübung der Augsburgischen Konfession sowohl öffentlich in Kirchen zu festgesetzten Stunden, als auch privat in eigenen oder fremden hiezu bestimmten Häusern durch ihre oder benachbarte Diener des göttlichen Wortes freigestellt sein. […]


§ 51. Endlich sollen alle und jede Offiziere und Soldaten, wie auch zivile Räte und Beamte, weltliche und geistliche, welchen Namens und Standes sie sein mögen, die der einen oder andern Partei oder derselben Verbündeten oder Anhängern zivile oder militärische Dienste geleistet haben […], hinsichtlich ihrer Personen und Güter beiderseits in bezug auf Leben, Ruf, Ehre, Gewissen, Freiheit, ihre Rechte und Vorrechte in den Zustand wieder eingesetzt sein, dessen sie vor den erwähnten Unruhen genossen haben […]. Und zwar soll das alles vollkommen gültig sein für die, welche nicht der kaiserlichen Majestät und des Hauses Österreich Untertanen und Vasallen sind.

§ 52. Die aber, welche Erbuntertanen und Vasallen des Kaisers und des Hauses Österreich sind, sollen derselben Amnestie hinsichtlich ihrer Personen, ihres Lebens, ihres Rufs und ihrer Ehren genießen und es soll ihnen sichere Rückkehr in ihre frühere Heimat gestattet werden, jedoch sollen sie verpflichtet sein, sich den Landesgesetzen der Staaten und Provinzen zu fügen.

§ 53. Was aber ihre Güter betrifft, so sollen sie, wenn sie durch Beschlagnahme oder auf andere Weise verloren gegangen waren, bevor [die Besitzer] auf die Seite der schwedischen oder der französischen Krone übertraten, auch fernerhin verloren sein und ihren jetzigen Besitzern verbleiben […].

Art. V
Da aber die Beschwerden, die zwischen den Kurfürsten, Fürsten und Reichsständen beider Religionen obwalteten, großenteils Ursache und Anlaß zum gegenwärtigen Krieg gegeben haben, so hat man sich ihretwegen wie folgt vereinbart und verglichen.

§ 1. Der im Jahre 1552 zu Passau abgeschlossene Vertrag und der im Jahre 1555 darauf gefolgte Religionsfriede […] soll in allen seinen, mit einmütiger Zustimmung des Kaisers, der Kurfürsten, Fürsten und Stände beider Religionen angenommenen und beschlossenen Artikeln für gültig gehalten und gewissenhaft und unverletzlich beobachtet werden.

Was aber über einige darin [befindliche] streitige Artikel in diesem Vertrag durch gemeinsamen Beschluß der Parteien bestimmt worden ist, das soll für eine immerwährende Erläuterung des besagten Friedens, die sowohl in Gerichten als auch anderswo zu berücksichtigen ist, gehalten werden, bis man sich durch Gottes Gnade über die Religion verständigt haben wird, ungeachtet des von Geistlichen oder Laien innerhalb oder außerhalb des Reiches zu irgendeiner Zeit dagegen eingelegten Widerspruchs oder Protests, die sämtlich kraft gegenwärtigen Vertrags für null und nichtig erklärt werden.

In allen übrigen Dingen aber soll zwischen allen und jeden Kurfürsten, Fürsten und Ständen beider Religionen genaue und gegenseitige Gleichheit herrschen, soweit sie der Verfassung des Staatswesens, den Reichssatzungen und gegenwärtigem Vertrag gemäß ist […], wobei alle Gewalt und Tätlichkeit, wie im übrigen, so auch hier zwischen beiden Teilen auf alle Zeit verboten ist.

§ 2. Der terminus a quo für die Wiederherstellung in geistlichen Dingen und für das, was mit Rücksicht auf sie in weltlichen Dingen geändert worden ist, soll der 1. Januar 1624 sein. […]

§ 3. Die Städte Augsburg, Dinkelsbühl, Biberach und Ravensburg sollen ihre Güter, Rechte und Religionsübung [nach dem Stand] des besagten Jahres und Tages behalten; aber hinsichtlich der Ratsstellen und anderer öffentlicher Ämter soll unter den Anhängern beider Religionen Gleichheit und gleiche Anzahl sein. […]


§ 14. Was die reichsunmittelbaren geistlichen Güter betrifft, […] so sollen diese, ob katholische Reichsstände oder solche Augsburgischer Konfession sie am 1. Januar 1624 besessen haben, samt und sonders gänzlich ohne Ausnahme von den Angehörigen jener Religion, die zur genannten Zeit in ihrem wirklichen Besitz gewesen sind, solange ruhig und ungestört besessen werden, bis man sich wegen der Glaubensspaltung durch Gottes Gnade verglichen haben wird
[…]; wenn aber (was Gott verhüte) wegen der Glaubensspaltung ein gütlicher Vergleich nicht erzielt werden kann, so soll nichtsdestoweniger dieser Vertrag ewig gelten und der Friede immer dauern.

§ 15. Wenn demnach ein katholischer Erzbischof, Bischof oder Prälat, oder ein zum Erzbischof, Bischof oder Prälaten gewählter oder postulierter Augsburgischer Konfessionsverwandter allein oder mit einzelnen oder sämtlichen Domherren, oder auch wenn andere Geistliche inskünftig ihre Religion wechseln werden, so sollen sie auf der Stelle ihres Rechtes verlustig gehen, jedoch unbeschadet ihrer Ehre und ihres Rufs, und ihre Nutzungen und Einkünfte sollen sie unverzüglich und ohne Einrede abtreten, und dem Kapitel, oder wem es von Rechts wegen zusteht, sei es unbenommen, eine andere Person derjenigen Religion, welcher die betreffende Pfründe kraft dieses Vertrags gebührt, zu wählen oder zu postulieren; jedoch sollen dem abtretenden Erzbischof, Bischof, Prälaten, usw. die inzwischen bezogenen und verzehrten Nutzungen und Einkünfte verbleiben. […]

§ 25. Kurfürsten, Fürsten und Stände Augsburgischer Konfession sollen alle mittelbaren […] geistlichen Güter, sowie auch deren Einkünfte und Rechte, wie sie immer heißen mögen, die sie am 1. Januar 1624 im Besitz hatten, samt und sonders […] im Besitz behalten, bis die Glaubensspaltung durch eine allgemeine gütliche Einigung der Parteien beendigt sein wird. Dabei sollen keinerlei Einreden berücksichtigt werden […].

§ 26. Auch die Katholiken sollen alle mittelbaren Klöster, Stifter und Vereinigungen, welche sie am 1. Januar 1624 wirklich besessen haben, in gleicher Weise besitzen, wenngleich dieselben im Territorium und Hoheitsgebiet von Ständen Augsburgischer Konfession gelegen wären; jedoch sollen sie nicht in andere geistliche Orden umgewandelt werden, als die, für deren Regeln sie ursprünglich bestimmt waren […]. In allen derartigen mittelbaren Stiftern, Collegiatkirchen, Klöstern und Spitälern aber, wo Katholiken und Augsburgische Konfessionsverwandte nebeneinander gelebt haben, sollen sie auch künftig nebeneinander leben, [und zwar] durchaus in der gleichen Anzahl, die am 1. Januar 1624 dort vorhanden war. Auch die öffentliche Religionsübung soll gleich bleiben, wie sie an jedem Ort im genannten Jahr und Tag üblich war, ohne Behinderung des einen oder andern Teils. […]

§ 28. Die freie und unmittelbare Reichsritterschaft und ihre Glieder insgesamt und einzeln mit ihren Untertanen und Lehen- und Allodialgütern sollen […] in den die Religion betreffenden Rechten und den daraus erwachsenden Vorteilen dasselbe Recht haben, das den oben genannten Kurfürsten, Fürsten und Ständen zukommt, […] die aber gestört worden sind, sollen alle vollständig wieder in den vorigen Stand eingesetzt werden. […]

§ 31. Jedoch sollen dessenungeachtet die Landsassen, Vasallen und jederlei Untertanen katholischer Stände, die irgendwann im Jahre 1624 die öffentliche oder private Übung der Augsburgischen Konfession entweder vermöge eines bestimmten Vertrags oder Privilegs, oder gemäß altem Herkommen, oder endlich bloß nach der Rechtsübung des genannten Jahres besessen haben, diese auch inskünftig behalten mit allem Zubehör, gleichwie sie solche im besagten Jahre ausgeübt haben oder beweisen können, daß sie ausgeübt worden ist. […]


§ 32. Wer aber beunruhigt oder auf irgendeine Weise entsetzt worden ist, soll ausnahmslos in den Zustand, in dem er sich im Jahr 1624 befunden hat, vollständig wieder eingesetzt werden. […]

§ 34. Ferner ist beschlossen worden, daß jene der Augsburgischen Konfession anhangenden Untertanen von Katholiken, sowie auch die katholischen Untertanen von Ständen Augsburgischer Konfession, die zu keiner Zeit des Jahres 1624 ihren Glauben öffentlich oder auch privat üben durften, und auch die, welche nach der Verkündigung des Friedens inskünftig eine andere Religion bekennen oder annehmen werden als ihr Landesherr, nachsichtig geduldet und nicht gehindert werden sollen, sich mit freiem Gewissen zu Hause ihrer Andacht ohne Nachforschung oder Beunruhigung privat zu widmen, in der Nachbarschaft aber wo und sooft sie es wollen am öffentlichen Gottesdienst teilzunehmen oder ihre Kinder auswärtigen Schulen ihrer Religion oder zu Hause Privatlehrern zur Erziehung anzuvertrauen; jedoch sollen dergleichen Landsassen, Vasallen und Untertanen im übrigen ihre Pflicht mit gebührendem Gehorsam und Untertänigkeit erfüllen und zu keinen Unruhen Anlaß geben.

§ 35. Ob die Untertanen aber katholisch oder Augsburgischer Konfession sind, so sollen sie nirgends wegen ihrer Religion verachtet und nicht von der Gemeinschaft der Kaufleute, Handwerker und Zünfte, von Erbschaften, Vermächtnissen, Spitälern, Siechenhäusern, Almosen und andern Rechten oder Handelsgeschäften, und noch viel weniger von den öffentlichen Friedhöfen oder der Ehre der Bestattung ausgeschlossen werden; für die Bestattung soll von den Hinterlassenen nichts gefordert werden außer den rechtmäßigen Gebühren einer jeden Pfarrkirche, die für die [Bestattung der] Toten entrichtet zu werden pflegen; vielmehr sollen sie, sicher unter gleichem Recht und Schutz, in diesen und ähnlichen Dingen für gleichberechtigt mit ihren Mitbürgern geachtet werden.

§ 36. Wenn aber ein Untertan, der im Jahre 1624 weder die öffentliche noch die private Kultusfreiheit besessen hat, oder auch einer, der nach der Verkündigung des Friedens seine Religion wechseln wird, aus freien Stücken auswandern will oder vom Landesherrn [auszuwandern] geheißen wird, so soll es ihm freistehen, entweder mit Behaltung oder nach Veräußerung seiner Güter wegzuziehen, die behaltenen Güter durch Diener bestellen zu lassen und, sooft die Lage es erfordert, zur Beaufsichtigung seiner Sachen oder zur Führung von Rechtshändeln oder zur Eintreibung von Schulden frei und ohne Geleitsbrief sich dorthin zu begeben. […]

§ 50. Die Obrigkeiten beider Religionen sollen ernstlich und streng verhindern, daß jemand öffentlich oder privat in Predigt, Unterricht, Disputation, Schrift oder Rat den Passauer Vertrag, den Religionsfrieden oder insonderheit diese Erklärung oder diesen Vertrag irgendwo angreift, in Zweifel zieht oder gegenteilige Behauptungen daraus abzuleiten versucht […].

§ 52. In Religionssachen und allen andern Geschäften, wo die Stände nicht als einheitliche Körperschaft betrachtet werden können, sowie auch, wenn die katholischen und die Stände Augsburgischer Konfession zu getrennten Verhandlungen auseinandertreten, soll allein gütlicher Vergleich die Streitigkeiten schlichten, ohne Rücksicht auf die Stimmenmehrheit.

Was aber die Stimmenmehrheit in Steuersachen betrifft, so soll diese Angelegenheit, da sie auf dem gegenwärtigen Kongreß nicht entschieden werden konnte, auf den nächsten Reichstag verschoben sein. […]


Art. VI
Da ferner die kaiserliche Majestät auf die Beschwerden, die im Namen der Stadt Basel und der ganzen Eidgenossenschaft wegen etlicher vom Reichskammergericht gegen die genannte Stadt und andere verbündete Orte der Eidgenossen und ihre Bürger und Untertanen gerichteter Prozesse und Vollziehungsbefehle vor die zu gegenwärtigen Kongressen abgeordneten kaiserlichen Bevollmächtigten gebracht worden sind, nach Einholung der Meinung und des Rates der Reichsstände in einem Sonder-Erlaß vom 14. Mai letztvergangenen Jahres erklärt hat, daß die vorgenannte Stadt Basel und die übrigen Orte der Eidgenossen im Besitz voller Freiheit und Exemtion vom Reiche und in keiner Weise den Gerichtshöfen und Gerichten desselben Reiches unterstellt sind, so ist beschlossen worden, daß das Gleiche in diesen öffentlichen Friedensvertrag aufgenommen werden und rechtskräftig und gültig bleiben und mithin dergleichen Prozesse mitsamt den dadurch veranlaßten zu irgendeiner Zeit verfügten Beschlagnahmen ganz und gar nichtig und ungültig sein sollen.

Art. VII
§ 1. Auch ist mit einmütiger Zustimmung der kaiserlichen Majestät und aller Reichsstände beschlossen worden, daß sämtliche Rechte oder Vergünstigungen, welche […] sowohl alle anderen Reichssatzungen, als besonders der Religionsfriede […] den katholischen und den der Augsburgischen Konfession zugetanen Ständen und Untertanen erteilen, auch denen unter ihnen, die Reformierte genannt werden, zukommen sollen […]. [Es folgen Regelungen für den Fall des Konfessionswechsels zwischen Reformierten und Lutheranern, die analog den Bestimmungen des Art. V gefaßt werden.]

§ 2. Wenn aber irgendeine Gemeinde im Fall einer Änderung die Religion ihres Herrn angenommen und verlangt hätte, auf eigene Kosten die Religion zu üben, der ihr Fürst oder Herr zugetan ist, so soll es ihm freistehen, ihr das ohne Benachteiligung der übrigen zu erlauben, und [diese Erlaubnis] darf von seinen Nachfolgern nicht aufgehoben werden. Aber die Mitglieder der Konsistorien, die Kirchenvisitatoren und die Theologie- und Philosophieprofessoren an Schulen und Akademien sollen ausschließlich der Religion angehören, die zu dieser Zeit an jedem Orte öffentlich angenommen ist. […]

Jedoch soll außer den obbenannten Religionen im hl. Römischen Reich keine andere angenommen oder geduldet werden.


Art. VIII
§ 1. Damit aber vorgesorgt sei, daß künftig in der politischen Ordnung keine Streitigkeiten entstehen, sollen alle und jede Kurfürsten, Fürsten und Stände des Römischen Reichs in ihren alten Rechten, Vorzügen, Freiheit, Privilegien und der freien Ausübung der Landeshoheit sowohl in geistlichen als auch in weltlichen Angelegenheiten, in ihren Gebieten, Regalien und deren aller Besitz kraft dieses Vertrages so befestigt und bestätigt sein, daß sie von niemandem jemals unter irgendeinem Vorwand tätlich gestört werden können oder dürfen.

§ 2. Ohne Widerspruch sollen sie das Stimmrecht in allen Beratungen über Reichsgeschäfte haben, vornehmlich wenn Gesetze zu erlassen oder auszulegen, Krieg zu beschließen, Steuern auszuschreiben, Werbungen oder Einquartierungen von Soldaten vorzunehmen, neue Befestigungen innerhalb des Herrschaftsgebiets der Stände im Namen des Reichs zu errichten oder alte mit Besatzungen zu versehen, und auch wo Frieden oder Bündnisse zu schließen oder andere derartige Geschäfte zu erledigen sind; nichts dergleichen soll künftig jemals ohne die auf dem Reichstag abgegebene freie Zustimmung und Einwilligung aller Reichsstände geschehen oder zugelassen werden.

Vor allem aber soll das Recht, unter sich und mit dem Ausland Bündnisse für ihre Erhaltung und Sicherheit abzuschließen, den einzelnen Ständen immerdar freistehen, jedoch unter der Bedingung, daß dergleichen Bündnisse nicht gegen Kaiser und Reich und dessen Landfrieden oder besonders gegen diesen Vertrag gerichtet, sondern so beschaffen seien, daß der Eid, durch den ein jeder dem Kaiser und Reich verpflichtet ist, in allen Stücken unverletzt bleibt.

§ 3. Es soll aber binnen sechs Monaten nach der Ratifikation des Friedens ein Reichstag abgehalten werden; nachher jedoch, sooft es der gemeine Nutzen oder Notwendigkeit erfordern wird. Auf dem nächsten Reichstag aber sollen vornehmlich die Mängel der früheren Versammlungen verbessert werden, und alsdann soll auch über die Wahl der Römischen Könige, über die Errichtung einer bestimmten und beständigen kaiserlichen Wahlkapitulation, über das Verfahren und die Ordnung, die außer derjenigen, die sonst in den Reichssatzungen beschrieben ist, eingehalten werden soll, wenn der eine oder andere Reichsstand in die Reichsacht zu erklären ist, über die Ergänzung der Reichskreise, die Erneuerung der Reichsmatrikel, die Wiedereinbeziehung der eximierten Reichsstände, die Ermäßigung und Erlassung der Reichssteuern, die Neuordnung des Polizei- und Justizwesens und der Sportelntaxe des Reichskammergerichts, über die ordentlichen Deputierten, wie sie vorschriftsmäßig und zum Vorteil des Staates gehörig zu bestellen sind, über die gesetzliche Obliegenheit der Direktoren in den Reichskollegien und über ähnliche Geschäfte, die hier nicht erledigt werden konnten, gemäß allseitiger Zustimmung der Reichsstände verhandelt und beschlossen werden.

§ 4. Sowohl auf allgemeinen als auch auf besondern reichsständischen Versammlungen soll den freien Reichsstädten nicht minder als den übrigen Reichsständen eine Decisivstimme zukommen, und es sollen ihre Regalien, Zölle, jährlichen Einkünfte, Freiheiten und Privilegien der Gütereinziehung und Steuererhebung und was davon abhängt, und andere Rechte, die sie von Kaiser und Reich rechtmäßig erlangt oder durch langen Gebrauch vor diesen Unruhen erhalten, besessen und ausgeübt haben, samt jeder Art Gerichtsbarkeit innerhalb der Mauern und auf ihrem Gebiet gültig und unangetastet bleiben; was aber durch Repressalien, Beschlagnahmen, Versperrungen der Wege und andere nachteilige Handlungen entweder während des Krieges unter irgendeinem Vorwand dagegen geschehen und bisher eigenmächtig unternommen worden ist, oder künftig, ohne vorgängiges gesetzliches Prozeß- und Vollstreckungsverfahren geschehen oder unternommen werden könnte, soll aufgehoben, nichtig und in Zukunft untersagt sein. – Im übrigen sollen alle löblichen Gewohnheiten und die Verfassungs- und Grundgesetze des hl. Römischen Reichs inskünftig gewissenhaft beobachtet werden und alle Unregelmäßigkeiten, die sich durch die Ungunst der Kriegszeiten eingeschlichen haben, aufgehoben sein. […]


Art. X
§ 1. Da ferner die durchlauchtigste Königin von Schweden verlangt hatte, daß sie für die Zurückgabe der in diesem Kriege besetzten Plätze entschädigt und daß für die Wiederherstellung des öffentlichen Friedens im Reich gebührend gesorgt werde, so überläßt die kaiserliche Majestät mit Zustimmung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reiches, besonders der beteiligten, und kraft gegenwärtigen Vertrags der besagten durchlauchtigsten Königin und ihren künftigen Erben und Nachfolgern, den Königen und dem Königreich von Schweden, folgende Herrschaften zu vollem Recht als immerwährendes und unmittelbares Reichslehen:

§ 2. Erstlich ganz Vorpommern mitsamt der Insel Rügen […]. Zudem von Hinterpommern Stettin, Gartz, Damm, Gollnow und die Insel Wollin, mitsamt der dazwischen fließenden Oder und dem Meer, gewöhnlich das frische Haff genannt, und seinen drei Mündungen Peene, Swine und Dievenow und dem beiderseits anliegenden Land vom Anfang des königlichen Gebietes bis an die Ostsee […].

§ 3. Dieses Herzogtum Pommern und das Fürstentum Rügen mitsamt den anhangenden Herrschaften und Orten und allen und jeden dazugehörigen Gebieten, Ämtern, Städten, Festungen, Kleinstädten, Flecken, Dörfern, Leuten, Lehen, Flüssen, Inseln, Seen, Küsten, Häfen, Landungsplätzen, alten Zöllen und Einkünften und jeglichen andern geistlichen und weltlichen Gütern nebst den Titeln, Würden, Auszeichnungen, Immunitäten und Vorrechten und allen und jeden übrigen geistlichen und weltlichen Rechten und Privilegien, mit denen die früheren Herzoge von Pommern sie besessen, bewohnt und regiert haben, soll die königliche Majestät und das Königreich von Schweden von diesem Tag an auf immer als Erblehen haben, besitzen und in freier Weise nutzen und unverletzlich genießen. […]

§ 6. Zweitens überläßt der Kaiser mit Zustimmung des ganzen Reichs der durchlauchtigsten Königin und ihren Erben und Nachfolgern, den Königen und dem Königreich von Schweden, als immerwährendes und unmittelbares Reichslehen Stadt und Hafen Wismar mitsamt der Festung Walfisch und den Ämtern Poel (ausgenommen die Dörfer Seedorf, Weitendorf, Brandenhausen und Wangern, die dem Hospital zum Hl. Geist in der Stadt Lübeck gehören) und Neukloster
[…].

§ 7. Drittens […] auch das Erzbistum Bremen und das Bistum Verden mit Stadt und Amt Wildeshausen und jeglichem Recht, das den letzten Erzbischöfen von Bremen über Kapitel und Diözese von Hamburg gebührt hatte […].

§ 8. Der Stadt Bremen aber und ihrem Gebiet und ihren Untertanen sollen ihr gegenwärtiger Stand, ihre Freiheit, ihre Rechte und Privilegien in geistlichen und weltlichen Dingen unangefochten gelassen werden. […]

§ 9. Viertens: Wegen aller oben erwähnten Herrschaften und Lehen nimmt der Kaiser mit dem Reich die durchlauchtigste Königin und ihre Nachfolger am Königreich Schweden als unmittelbaren Reichsstand auf, so daß zu den Reichstagen unter den andern Reichsständen auch die Königin und die Könige von Schweden unter dem Titel eines Herzogs von Bremen, von Verden und von Pommern sowie eines Fürsten von Rügen und Herrn von Wismar geladen werden müssen […].

§ 13. Außerdem räumt er derselben königlichen Majestät von Schweden das Recht ein, eine Akademie oder Universität zu errichten, wo und wann es ihr passend scheinen wird.

Zudem überläßt er derselben die neuen Zölle (gemeinhin Licenten genannt) an den Küsten und in den Häfen von Pommern und Mecklenburg zu einem immerwährenden Recht, jedoch sollen sie insoweit ermäßigt werden, daß der Handel an jenen Orten nicht zugrunde geht. […] [§§ 14–16 regeln die Belehnung der Krone Schweden mit den genannten Herrschaften und Lehen; Ständen und Untertanen werden ihre Freiheiten und Privilegien bestätigt.]


[Art. XI-XIV betreffen die Entschädigungen für die von diesen Abtretungen betroffenen Reichsstände. Brandenburg etwa erhält die Bistümer Halberstadt, Cammin, Minden und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg. Die Bistümer Schwerin und Ratzeburg erhält Mecklenburg-Schwerin, als Entschädigung für die Abtretung Wismars. Braunschweig-Lüneburg, das durch die Entschädigungen für Brandenburg und Mecklenburg seinerseits Verluste erleidet, soll im Wechsel mit einem katholischen Bischof einen Prinzen des eigenen Hauses auf den Osnabrücker Bischofsstuhl bringen können.]

[Art. XV spricht die Prinzipien von Amnestie und Restitution auch für Hessen-Kassel aus, das – neben einer Entschädigung von 600 000 Reichstalern – die säkularisierte Abtei Hersfeld bekommt.]

Art. XVI
§ 1. Sobald aber die Friedensurkunde von den Herren Bevollmächtigten und Gesandten unterzeichnet und besiegelt ist, soll alle Feindseligkeit aufhören, und was oben vereinbart worden ist, soll beiderseits unverzüglich vollzogen werden.
[…] [Im Folgenden wird u. a. festgelegt, daß der Friedensschluß durch kaiserliche Edikte an die kreisausschreibenden Fürsten und die Kreisobersten publiziert werden soll, auch wird die Freilassung der Gefangenen beider Seiten vorgesehen und der wechselseitige Abzug von Besatzung – dafür werden von den Untertanen Hand- und Spanndienste und Lebensmittelabgaben eingefordert. Sieben Reichskreise haben für die Abdankung des schwedischen Heeres insgesamt fünf Millionen Reichstaler aufzubringen, die in drei Terminen zu zahlen sind (§§ 8–10). Säumigen Zahlern drohen Pfändungen.]

§ 18. Keiner Stadt soll es weder jetzt noch inskünftig zu irgendwelchem Nachteil oder Schaden gereichen, daß sie von einer der kriegführenden Parteien eingenommen und besetzt worden ist […].

§ 19. Endlich sollen die Truppen und Heere aller im Reiche kriegführenden Parteien entlassen und abgedankt werden, und es soll ein jeder Kriegsteilnehmer nur soviel in seine eigenen Staaten zurückführen, als er für seine Sicherheit nötig erachtet. […]


Art. XVII
[…] § 2. Auch soll, zu mehrerer Bekräftigung und Sicherung dieser Bestimmungen samt und sonders, dieser Vertrag eine immerwährende Satzung und ein Grundgesetz des Reiches sein und inskünftig gleich wie die andern Satzungen und Grundgesetze des Reiches namentlich dem nächsten Reichsabschied und der kaiserlichen Wahlkapitulation selbst einverleibt werden und für die Abwesenden ebensosehr wie für die Anwesenden, für die Geistlichen gleich wie für die Weltlichen, sie mögen Reichsstände sein oder nicht, verbindlich und sowohl den Räten und Beamten des Kaisers wie der Stände, als auch den Richtern und Beisitzern aller Gerichte als eine Richtschnur, die sie immerdar zu befolgen haben, vorgeschrieben sein.

§ 3. Gegen diesen Vertrag oder irgendeinen seiner Artikel oder Vorbehalte sollen keine geistlichen oder weltlichen Rechte, […] Übergabe- oder andere Verträge, und noch viel weniger das Edikt von 1629 oder der Prager Friede mit seinen Anhängen, oder die Konkordate mit den Päpsten, oder das Interim von 1548, oder irgendwelche andern weltlichen oder geistlichen Verordnungen […] oder noch andere Einreden, unter welchem Namen oder Vorwand sie immer erdacht werden mögen, jemals geltend gemacht, angehört oder zugelassen werden […]. [§ 4: Den im Frieden getroffenen Regelungen Zuwiderhandelnde werden als Friedensbrecher behandelt; es wird gegen sie »gemäß den Reichssatzungen die Wiedererstattung und Leistung mit voller Wirkung beschlossen und anbefohlen werden.«]

§ 5. Der geschlossene Friede aber soll nichtsdestoweniger in Kraft bleiben, und alle Vertragspartner sollen verpflichtet sein, alle und jede Bestimmungen dieses Friedens gegen jedermann, ohne Unterschied der Religion, zu schützen und zu verteidigen […].

§ 6. Wenn aber durch keines dieser beiden Mittel die Streitigkeit innerhalb einer Frist von drei Jahren beendigt würde, so sollen alle und jede an diesem Vertrag Beteiligten verpflichtet sein, sich mit Rat und Tat dem geschädigten Teil anzuschließen und die Waffen zu ergreifen zur Abwehr des Unrechts, nachdem sie vom Geschädigten unterrichtet worden, daß weder der Weg des gütlichen Vergleichs noch des Rechts zum Ziele geführt hat […].

§ 7. Und es soll durchaus keinem Reichsstande erlaubt sein, sein Recht mit Waffengewalt zu suchen […].


(B) Friedensvertrag zwischen dem Kaiser (Ferdinand III.) und Frankreich (Ludwig XIV.) mit ihren jeweiligen Verbündeten. Münster, 14./24. Oktober 1648


Im Namen der hochheiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Amen.

Zu wissen sei allen und jeden, die beteiligt sind oder irgendwie beteiligt sein können: Nachdem die vor vielen Jahren im Römischen Reich entstandenen Streitigkeiten und inneren Unruhen so weit angewachsen waren, daß sie nicht nur ganz Deutschland, sondern auch etliche benachbarte Königreiche, vornehmlich aber Frankreich so darein verwickelten, daß daher ein langwieriger und erbitterter Krieg entstand, und zwar zuerst zwischen dem durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ferdinand II. […] mit seinen Verbündeten und Anhängern einerseits, und dem durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ludwig XIII., dem Allerchristlichsten König von Frankreich und Navarra […] und seinen Verbündeten und Anhängern andrerseits; darauf, nach deren Ableben, zwischen dem durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ferdinand III. […] mit seinen Verbündeten und Anhängern einerseits, und dem durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ludwig XIV., dem Allerchristlichsten König von Frankreich und Navarra, und seinen Verbündeten und Anhängern andrerseits, woraus viel Vergießen von Christenblut samt zahlreicher Länder Verödung erfolgte, ist es endlich durch Gottes Güte geschehen, daß man – dank der Bemühungen der durchlauchtigsten Republik Venedig, an deren der allgemeinen Wohlfahrt und dem Frieden dienenden Ratschlägen es in den gefährlichsten Zeiten der Christenheit niemals gemangelt hat – beiderseits an einen allgemeinen Frieden zu denken angefangen hat und zu diesem Zwecke, gemäß gegenseitiger zu Hamburg am 25. Dezember neuen, oder am 15. Dezember alten Stils im Jahre des Herrn 1641 abgeschlossener Übereinkunft der Parteien, der 11. Tag neuen, oder der 1. Tag alten Stils des Monats Juli im Jahre des Herrn 1643 für die Abhaltung eines Kongresses der Bevollmächtigten zu Münster und Osnabrück in Westfalen bestimmt worden ist.

Es fanden sich also zur bestimmten Zeit und am bestimmten Ort die von beiden Seiten rechtmäßig ernannten bevollmächtigten Gesandten ein, und zwar von Seiten des Kaisers: die hoch und wohlgeborenen Herren, Herr Maximilian Graf von Trautmansdorff […] der hl. kaiserlichen Majestät geheimer Rat, Kämmerer und Obersthofmeister, Herr Johann Ludwig Graf von Nassau […] des Kaisers geheimer Rat und Ritter des goldenen Vließes, und Herr Isaac Volmar, beider Rechte Doktor, des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Ferdinand Karl Rat und Kammerpräsident; von Seiten des Allerchristlichsten Königs aber: der durchlauchtigste Fürst, Herr Heinrich von Orléans […] Herr Claude de Mesmes, […] königlicher Oberfinanzintendant und Staatsminister, und Herr Abel Servien, […] ebenfalls Staatsminister, und durch Vermittlung und Mühewaltung des hoch- und wohlgeborenen venezianischen Gesandten und Senators, Herrn Alvise Contarini, Ritters, der das Amt eines Mittlers ohne Parteilichkeit beinahe ganze fünf Jahre lang unverdrossen ausgeübt hat […].

§ 3. Und damit die beiderseitige Freundschaft zwischen dem Kaiser, dem Allerchristlichsten König, den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reiches inskünftig desto sicherer und aufrichtiger gehalten werde (unbeschadet des unten stehenden Garantie-Artikels), so soll der eine des andern jetzige oder künftige Feinde niemals unter irgendeinem Schein oder Vorwand oder wegen irgendeiner Streitigkeit oder eines Krieges gegen den andern mit Waffen, Geld, Soldaten, Proviant oder anderweitig unterstützen, oder den Truppen, die gegen eine der friedenschließenden Mächte von irgendwem geführt werden, Aufnahme, Quartier oder Durchzug gestatten.

Der Burgundische Kreis soll zwar ein Glied des Reiches sein und bleiben und nach Beilegung der Streitigkeiten zwischen Frankreich und Spanien in diesem Friedensschluß mit einbezogen sein; aber in die Kriege, die sich zur Zeit darin abspielen, sollen sich weder der Kaiser noch irgendein Reichsstand einmischen.

Wenn aber in Zukunft zwischen diesen Königreichen Streitigkeiten entstünden, so soll zwischen dem ganzen Römischen Reich und den Königen und der Krone Frankreichs die aus oben genannter gegenseitiger Verpflichtung erwachsende Verbindlichkeit, die beiderseitigen Feinde nicht zu unterstützen, stets gültig bleiben; indessen soll es den einzelnen Reichsständen freistehen, diesem oder jenem Königreich außerhalb der Grenzen des Römischen Reiches Hilfe zu leisten, jedoch nicht anders als gemäß den Reichssatzungen.


§ 4. Die Lothringische Streitsache soll entweder Schiedsrichtern, die von beiden Parteien zu ernennen sind, unterbreitet oder in einem französisch-spanischen Vertrag oder auf anderem gütlichen Wege beigelegt werden […].

§ 6. Wenn aber die Besitzer von zurückzuerstattenden Gütern und Rechten durch begründete Einreden geschützt zu sein vermeinen, so sollen diese [Einreden] zwar die Restitution keineswegs hindern, nach deren Vollziehung aber vor dem zuständigen Richter geprüft und erörtert werden. […]

§ 69. Damit aber der besagte Friede und die Freundschaft zwischen dem Kaiser und dem Allerchristlichsten König desto mehr befestigt werden könne und für die öffentliche Sicherheit besser vorgesorgt werde, so ist mit Zustimmung, Rat und Willen der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs zur Förderung des Friedens vereinbart worden:

§ 70. Erstens, daß die Oberherrschaft, die Landeshoheit und alle andern Rechte auf die Bistümer Metz, Toul und Verdun und die gleichnamigen Städte und die Gebiete jener Bistümer, und namentlich Moyenvic, in derselben Weise, wie sie bisher zum Römischen Reiche gehörten, inskünftig zur Krone Frankreich gehören und ihr auf immer und unwiderruflich einverleibt werden sollen, jedoch mit Vorbehalt des Metropolitanrechts, das dem Erzbistum Trier zukommt.

§ 71. In den Besitz des Bistums Verdun ist Herr Franz, Herzog von Lothringen, als rechtmäßiger Bischof wieder einzusetzen. […]

§ 72. Zweitens: Kaiser und Reich treten ab und übertragen auf den Allerchristlichsten König und seine Thronfolger das Obereigentums-, das Hoheits- und jedes andere Recht, das ihm und dem hl. Römischen Reich bis jetzt an Pinerolo gebührte und gebühren konnte.

§ 73. Drittens: Der Kaiser – für sich wie für das ganze durchlauchtigste Haus Österreich – sowie das Reich begeben sich aller Befugnisse, Eigentumsrechte, Herrschaften, Besitzungen und Gerichtsbarkeiten, die bis jetzt ihm, dem Reich und dem Hause Österreich zustanden auf die Stadt Breisach, die Landgrafschaft Ober- und Unter-Elsaß, den Sundgau und die Landvogtei über die zehn im Elsaß gelegenen Reichsstädte, nämlich Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Weißenburg, Landau, Oberehnheim, Rosheim, Münster im St. Gregoriental, Kaysersberg und Türkheim, sowie auf alle Dörfer und auf alle andern Rechte, die von der besagten Vogtei abhangen, und diese alle und jede übertragen sie auf den Allerchristlichsten König und das Königreich Frankreich, so daß besagte Stadt Breisach […] (jedoch mit Vorbehalt der Privilegien und Freiheiten, welche diese Stadt hiebevor vom Hause Österreich erlangt und erhalten hat).


§ 74. und desgleichen besagte Landgrafschaft beider Elsaß und der Sundgau, ferner auch die Landvogtei über die genannten zehn [Reichs-] Städte und die davon abhangenden Orte, und ebenso alle Vasallen, Landsassen, Untertanen, Leute, Städte, Festungen, Dörfer, Schlösser, Wälder, Forste, Gold-, Silber- und sonstige Mineral-Gruben, Flüsse, Bäche, Weiden und alle Rechte, Regalien und Zubehören, ohne irgendeinen Vorbehalt, mit jederlei Gerichtsbarkeit und Souveränität und der Oberherrschaft von jetzt an auf immer dem Allerchristlichsten König und der Krone Frankreich gehören und als besagter Krone einverleibt betrachtet werden sollen ohne Widerspruch des Kaisers, des Reichs und des Hauses Österreich oder sonst jemandes […].

§ 75. Indessen soll der König verpflichtet sein, in diesen Orten samt und sonders die katholische Religion zu erhalten, wie sie unter den österreichischen Fürsten erhalten worden ist, und alle Neuerungen, die sich während dieses Krieges eingeschlichen haben, wieder zu beseitigen.

§ 76. Viertens: Die Allerchristlichste Majestät und deren Thronfolger sollen mit Einwilligung des Kaisers und des ganzen Reiches das immerwährende Recht haben, in der Festung Philippsburg des Schutzes halber eine Besatzung zu halten, die jedoch auf eine angemessene Anzahl zu beschränken ist, so daß sie den Nachbarn keinen begründeten Anlaß zum Verdacht gewähren kann, und ausschließlich auf Kosten der Krone Frankreich unterhalten werden soll. Auch soll dem König freier Durchzug durch Länder und Gewässer des Römischen Reiches offenstehen, um Soldaten, Proviant und alles übrige, was und sooft es vonnöten sein wird, dorthin zu führen. […]

§ 85. Der Allerchristlichste König wird dem Hause Österreich und insonderheit dem oben genannten Herrn Erzherzog Ferdinand Karl, dem erstgeborenen Sohne des weiland Erzherzogs Leopold, zurückgeben: Die vier Waldstädte Rheinfelden, Säckingen, Laufenburg und Waldshut mit allen Ländereien und Balleien, Höfen, Dörfern, Mühlen, Wäldern, Forsten, Vasallen, Untertanen und allen Zubehören dies- und jenseits des Rheines; ingleichen die Grafschaft Hauenstein, den Schwarzwald und den ganzen Ober- und Unter-Breisgau und die darin gelegenen Städte, die nach altem Recht dem Hause Österreich gehören, nämlich Neuburg, Freiburg, Endingen, Kenzingen, Waldkirch, Villingen und Bräunlingen samt
[…] allem und jedem, was in diesem ganzen Gebiete […] von altersher zur Landeshoheit und zum Erbgut des Hauses Österreich gehört; ingleichen die ganze Ortenau mit den Reichsstädten Offenburg, Gengenbach und Zell am Harmersbach, insoweit sie nämlich dem Amt Ortenau unterstellt sind, dergestalt, daß durchaus kein König von Frankreich irgendein Recht oder eine Gewalt in diesen vorerwähnten, dies- und jenseits des Rheins gelegenen Gebieten jemals beanspruchen oder sich aneignen kann oder darf, jedoch so, daß den österreichischen Fürsten durch die vorgenannte Zurückgabe kein neues Recht zuwächst.

Handel und Verkehr zwischen den Bewohnern der beiden Rheinufer und der auf beiden Seiten angrenzenden Länder sollen durchaus frei sein; vor allem aber soll die Rheinschiffahrt frei und keiner Partei erlaubt sein, die flußauf- oder -abwärts vorüberfahrenden Schiffe zu hindern, anzuhalten, zu beschlagnahmen oder unter irgendeinem Vorwand zu belästigen (mit alleiniger Ausnahme der Besichtigung, die zwecks Durchsuchung oder Beschauung der Waren zu geschehen pflegt); und es soll auch nicht gestattet sein, neue und ungewöhnliche Zölle, Weg- und Brückengelder, Abgaben oder andere Gebühren dieser Art am Rhein zu erheben […].


§ 87. Der Allerchristlichste König soll verpflichtet sein, nicht nur die Bischöfe von Straßburg und Basel, mit der Stadt Straßburg, sondern auch die übrigen, in beiden Elsaß dem Römischen Reich unmittelbar unterstellten Stände […] in derselben Freiheit und dem Besitz der Reichsunmittelbarkeit zu belassen, deren sie sich bisher erfreut haben, dergestalt daß er keine weitergehende königliche Oberhoheit über sie beanspruchen kann […].

§ 88. Ebenso wird der Allerchristlichste König als Entschädigung für die ihm abgetretenen Gebiete besagtem Herrn Erzherzog Ferdinand Karl drei Millionen Livres Tournois in den nächstfolgenden Jahren, nämlich 1649, 1650 und 1651, am Feste des hl. Johannes des Täufers, [und zwar] jedes Jahr ein Drittel, in guter und gangbarer Münze in Basel zu Handen des Herrn Erzherzogs oder seiner Abgeordneten auszahlen lassen. […]

 

Quelle der deutschen Übersetzung: Instrumenta Pacis Westphalicae. Die Westfälischen Friendensverträge. Vollständiger lateinischer Text mit Übersetzung der wichtigeren Teile und Regesten. Dritte, durchgesehene Auflage bearbeitet von Konrad Müller. Verlag Herbert Land & CIE AG. Bern und Frankfurt am Main, 1975, S. 101-66.

Quelle des lateinischen Originaltextes: Instrumenta Pacis Westphalicae. Die Westfälischen Friendensverträge. Vollständiger lateinischer Text mit Übersetzung der wichtigeren Teile und Regesten. Dritte, durchgesehene Auflage bearbeitet von Konrad Müller. Verlag Herbert Land & CIE AG. Bern und Frankfurt am Main, 1975, S. 11-97.

9. Der Krieg fängt an. Prager Fenstersturz 1618

Kurzbeschreibung

Im Mai 1618 trafen sich die protestantischen und hussitischen Stände in Prag, um über die von ihnen empfundene Einmischung des Kronprinzen Ferdinand in böhmische Angelegenheiten allgemein—und in Belange der konfessionellen Koexistenz im Besonderen—zu beraten. Während eines versuchten Staatsstreichs unter der Führung des protestantischen Grafen Heinrich Matthias von Thurn (1567–1640) drangen bewaffnete Söldner in den Amtssaal des Prager Schlosses ein. Sie griffen zwei katholische Statthalter heraus, Jaroslav Borzita von Martinicz (1582–1649) und Wilhelm Slawata (1572–1652), beschuldigten sie der Verschwörung gegen die Religionsfreiheit in Böhmen und warfen die beiden sowie einen Sekretär aus dem Fenster. Diese Handlung war eine bewusste Anspielung auf den ersten Prager Fenstersturz von 1419, bei dem sieben Stadtbeamte aus einem Burgfenster geworfen wurden.

Der Aufstand weitete sich aus, als die durch Hussiten und Protestanten kontrollierten böhmischen Stände eine provisorische Regierung bildeten. Sie begannen, in den protestantischen Ländern Europas nach Verbündeten zu suchen und Maßnahmen zur Unterdrückung des Katholizismus zu ergreifen. Im Mai 1619 verschärfte sich die Krise durch den Tod Kaiser Matthias (reg. 1612–19) und die Thronfolge des Kronprinzen Ferdinand sowohl in Böhmen als auch im Reich als Kaiser Ferdinand II. (reg. 1619–37). Der Konflikt eskalierte nun zum Krieg. Ferdinand wurde zum Kaiser gewählt, doch die Aufständischen setzten ihn zugunsten des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz (1596–1632) ab, der nun zum böhmischen König gekrönt wurde. Die Kriegshandlungen bleiben derweil unentschieden, bis die kaiserlichen Truppen gemeinsam mit denen des katholischen Sonderbunds die Aufständischen in der Schlacht am Weißen Berg (8. November 1620) niederschlugen. Es war die erste Schlacht des Dreißigjährigen Krieges.

Quelle

Den 23. Mai am Mittwoch in Vigilia Ascensionis Domini nachdem die vier Herren Statthalter aus der Hauptkirche Sti Viti nach allda verrichter Procession und abgehörter heiligen Messe, früh 8 1/2 Uhr in die Behaimbische Canzlei ankommen seind, als haben sie bald alle Stühl und Bänken außer einen einigen Sessel mit Fleiß gelassen waren aus der Canzlei hinaustragen […], damit für die ankommenden Herren sub utraque genug Raum sein möchte, da seind etwa nach 9 Uhr die Herren aus allen dreien Ständen sub utraque mit ihren Dienern und Gesind in sehr großen Menge in Ihro kais. Mit Prager Schloß […] in die Böheimbische Canzlei und zwar in die Ratstube, wo die größte Sicherheit und Respekt sein sollte, unangemeldet, gar keck, mit großer Importunitet eingetreten, also daß gemeldete Canzlei fast allein von denen Herren- und Ritterstandspersonen ganz voll gewesen, die Burger aber meistenteils draußen vor der Tür, welche deshalben auch ganz ofen bleiben müssen, gestanden.

Als nun die damals nur 4 gegenwärtige Herren Statthalter wegen besseren Raums in einen Fensterwinkel gleich bei dem Ofen beisammen gestanden und verhoffet, es wurden von Ihnen sub utraque eine Antwort auf Ihro kais. Mt ihnen am Montag vorhero abgelesenes copail. communicirtes Schreiben, darinnen sie nochmalens von der zum andermahl angestellten Zusammenkunft, ganz glimpflich bis auf Ihro kais. Mt Ankunft oder weitere Verordnung abgemahnt worden, damals erfolgen.

Haben sie anstat dessen alsbald durch den Herrn Paul von Rziczan eine Schrift mit heller Stim ablesen lassen dieses ungefährten Inhalts: Nachdem Ihro kais. Mt Ihro Gnaden Herren Statthaltern ein scharfes Schreiben zugeschickt, dessen sie Uns nach Verlesung des Originals auch die Copay gebetenermassen erteilet haben, in welchen sich auf unserer aller dreier Ständen sub utraque höchst erschröckenden Schreiben Ihro Mt allbereits uns alle des Leibs und der Ehre verlustig erklären. Samt sie schon nur allein mit der Execution wider uns fortfahren wolten, deshalben haben wir uns miteinander darauf einhellig vergliechen und bei Verlust Leib und Leben, Ehre und Gut verbunden, daß wir alle beisammen vor einen Mann und einer vor alle festiglich stehen, diesfalls keiner rechtlichen Bekanntnuss erwarten, oder untergeben sein, sondern treulich einander helfen und wider männiglich auf das äußerste beschirmen. Weilen aber kundbar, daß solches Schreiben auf etlicher unserer Religions-Feinde Beratschlagung beschehen, als wollen wir wissen und die anwesende Herren Statthaltere befragt haben, ob sie, oder etliche aus ihnen, von gemeltem Schreiben gewußt, dazu geraten und dasselbig approbirt hätten.

Darauf der Obristburggraf geantwortet, weilen denen Herren Statthaltern, so eine geringe Anzahl derselben in der Böhmischen Kanzlei sein, auch sonsten noch einer aus ihrer Mitte, nemlich Herr Adam von Waldstein, obrister Landhofmeister, sich allda zu Prag in seinem Haus krank liegend befinde, als hätten sie die Herren, aus allen 3 Ständen sub utraque, wollten ihnen die abgelesene Schrift der Copay derselben zustellen, damit sie solche gemeltem Landhofmeister auch notificiren und samt ihm beratschlagen können, sie wollten am nächst kommenden Freitag (weilen Morgen ein großer Feiertag wäre) darauf ihnen wiederum gebührliche Antwort zu geben, nicht unterlassen.

Hierauf haben etliche, als Herr Heinrich Mathes Graf Thurn, Herr Leonhart Colon von Fels und Wilhelm der ältere Popel von Lobcowicz einer um den anderen zu denen Statthaltern also geredet: Na, na, wir wollen damit nicht content sein, was darf man uns aufziehen und auf des Herrn Landeshofmesters weisen, mit welchem wir gar wohl zufrieden sein und gewiß wissen, daß er nicht wider uns sondern ein frommer Mann und unser Freund ist, wir wollen es fluchs wissen […] Da sprachen die obgemelte drei Herren durcheinander: Können wir doch selbst darnach, wenn es uns gefällig, den Herrn Landhofmeister darum befragen, aber wir wollen von Euer Gnaden vieren zuwesenden jetzt darauf clare Antwort haben.

Hierauf sind die 4 Statthalter zum Fenster in das Winkel zusammengetreten und geantwortet, daß sie mit schweren Eid verpflichtet und verbunden zu sein nemlich alles dasjenige, was ihnen von ihren Herren im Rat anvertrauet, oder mit ihnen beratschlaget wird, jederzeit im höchsten Geheim zu halten und nichts zu ofenbahren, wie dann gleichfalls und vielmehr ihnen als Ihro kais. Mt geschworenen Räten, Landoffizieren und Statthaltern im Kgr. Böheimb, außer Rat in dem wenigsten, was im Rat fürgebracht, oder worzu sie geraten oder nicht geraten hätten, zu sagen gar nit gebühren will und warten sie alle dabei keiner Beicht sein. […]

Als sich aber gemelte Herren sub utraque dennoch nicht zufrieden stellen wolten und fürnemlich Herr Graf von Thurn vermeldet: Ist doch diese gar eine schlechte Frage, können sie doch zumahlen Herr Obristburggraf und Herr Großprior darauf antworten, sonsten wollen wir nicht eher von hinnen aus der Böhmischen Canzlei weggehen, denn einmal wollen wir wissen und clare Antwort haben. Und in einem Augenblick hat Herr Hans Litwin von Rziczan seine Pistolen, die er an der Gürtl unter dem Mantel verborgen gehabet, mit Fleiß entdecket an dieselbigen gegrifen und mit großem Drohen entzündet, gerad zu dem Herrn von Martinicz sehr nahe und trotzig getreten und sich damit gespreitzet, so hat der Herr obriste Burggraf nach einem kürzlichen Untereden geredet: Weil die Herren nicht anderst wollen und uns fast darzu nötigen, als wollen wir sammentlich vor Gott dem Allmächtigen, vor Euch Herren und vor der ganzen Welt offentlich und ausdrücklich auf das höchste protestiert haben und darunter sie alle gegenwärtige Herren vor unsere Zeugen nehmen, wofern I. kais. Mt diesfalls mit uns übel content sein wollten […] daß wir vor ihnen zu dieser Antwort gezwungen worden und dies können wir mit unseren guten Gewissen sagen, daß wir zu selbigen Schreiben, so dem Majestätsbrief zuwider laufe, nicht geraten haben […] und weil wir darin nicht so sehr widerwärtiges, vielweniger die von Ihnen genannte Formalia, daß sie in dem wenigsten verurteilt werden, befunden haben, so könnte man, wofern Ihnen gefällig, dasselbige kais. Schreiben zu besserer aller Vernehmung fluchs überlesen lassen.

Welches sie alsbald verredet und vornehmlich Herr Graf von Thurn, von Fels, Wilhelm elterer Popel, Bohuslav Berka, Wenzl Wilhelm von Ruppa, Joachim Adres Schlieck, Hans Litwin von Rziczan, Albrecht Hans Smirzický und Herr Ulbrich Kinský durcheinander laut geschreien, es lauft uns freilich das kais. Schreiben wider unseren Majestätsbrief. Weiter sagten sie: „Herr Obristburggraf und Herr Großprior, wir wissen wohl, daß sie beide Herren für sich selbst from sein und darzu nicht viel raten oder uns schaden wollen, als dann der Herr Slawata und Herr von Martinicz sie überredet und verführet haben.“

Danach wendeten sie sich zu denen beiden Herren d. h. Wilhelm Slawata und von Martinicz also sprechend: „Ihr seind eben dieselbe unsere und unserer Religion Feinde, welche uns um den Majestätsbrief habet bringen wollen, Ihr habet euere Untertanen, desgleichen auch auf I. kais. Mt Herrschaften, sonderlich in Crumau und Straschitz, die sub utraque gewesen, sehr geplagt und zu euerer Religion wieder ihrer Willen gezwungen, oder aus deren Gründen verweisen lassen, die Pfarrherren sub utraque aus den kais. Collaturen abgeschafft und darin andere sub una eingesetzet, auch auf I. kais. Mt Herrschaften Haubtleute und andere alte Diener beurlaubt und entlassen, herentgegen aber an ihre Stelle andere so euerer Religion sub una ergeben, angenohmen.“ Darauf erstlich Herr Slawata geantwortet: „Ich bin Herren sub utraque kein Feind und hab nicht wider den Majestätsbrief getan, habe auch meine Untertanen zum Glauben nicht gezwungen.“ Da sprung ihm der Herr Wilhelm Popel in die Rede mit diesen Worten: „Hast Du sie nicht zu Teltsch genötiget!“ Folgt Herr Slawata weiter in seiner Rede: „Nein, nirgends habe ich sie genötiget, sondern wer nicht gutwillig catholisch hat sein wollen, dem habe ich frei und los gelassen auch erlaubet, daß er sein Gut in wohl geraumer Zeit verkaufen und unverhindert aus meinen Gründen, samt dem Geld, auch der Reicheste, abziehen und sich anderstwo seinen Gefallen nach begeben hat mögen. Darzu es gebühret sich nicht hier die Herrschaft Teltsch einzumischen, weil selbige nicht im Kgr. Boheimb, sondern in Mgt. Mähren gehörig ist.“ Also hat auch Herr von Martinicz geantwortet: „Ich bin zu schwach darzu, daß ich deren Herren Feind sein solle und ihnen Schaden könnte. Was meine Untertanen betrifft, diese habe ich zwar zu dem heiligen katolischen Glauben, doch ohne sonderliche Bedrängnuß und noch vor dem erteilten Majestätsbriefe mit gebührenden Mitteln gleichfalls gebracht, die ich aber dannoch erkauft habe, dieselben sind auf eine gute Unterrichtung und treuherzige Ermahnung für sich selbst gutwillig bekehret worden […] Die Pfarrherren aber einzusetzen hat nicht uns, sondern Ihro fürst. Gnaden dem Herrn Erzbischofen zu Prag gebühret und zugehöret, weil ihnen sowohl jetzige, als die vorige kais. Mt schon vor vielen langen Jahren hervor und nach dem erteilten Majestätsbrief alle und jede daroselben Collaturen mit Pfarrherren zu versehen gnädig anbefohlen haben. Also daß allenthalben in Ihro Mt Herrschaften die Pfarrherren sich mit dem Pragerischen Herren Erzbischofen, als von welchen sie zur Priesterschaft geweihet und auf gemeldte Ihro kais. Mt Pfarren und Collaturen unter seinem Gehorsam eingesetzt worden, gerichtet, welcher aber etwan vom wahren Glauben und der heiligen katolischen Kirchen, gleichfalls des Herrn Erzbischofs Gehorsam mutwillig abgefallen, dem hat er billig verändert und an seine Stelle einen anderen eingesetzt, wie dann auch solches gar clar zwischen denen sub una und sub utraque gemachte Vergleichniß einen jederzeit frei läßt und berechtigt.“

Nach diesem hat der Herr Wilhelm Popel insgemein dieses geredet, wie ist bei dem nächst vergangenen Landtag, mit der Wahl des Königs zugangen, wie hat man uns bei den Nasen geführt, auch gewähret, daß man in den kgl. Revers wegen zukünftiger Confirmation der Privilegien unsern Majestätsbrief nicht in Specie nennen, sondern nur in genere alle Privilegia setzen sollen. So hat man auch den unsrigen frommen ehrlichen Herrn Graf Thurn das Burggrafenamt zu Carlstein genohmen und ihn um die Nutzung desselbigen Guts gebracht. Darauf hat Herr von Martinicz ihm geantwortet, was in dem Landtag von Ihro Mt, als König in Böhmen, mit allen drei Ständen glücklich geschlossen worden, bei dem muß alles unberührt verbleiben. Darnach hat sich Herr Martinicz zu dem Grafen Thurn gewendet sagend: „Herr Graf, ich nimme jetzt den Herrn für einen Zeugen, daß er dies nicht läugnen kann, sondern selbst die rechte Wahrheit rund bekennen muß, wie daß ich bei der Veränderung der Ämter selbsten I. Mt im Beisein des Herrn und anderen Herren obristen Landoffizieren offentlich diese gesagt habe. Nachdem I. kais. Mt den Herrn um eine Stafel erhöhert nemlich Obristenlehenrichteramts, mir aber das Burggrafenamt zu Carlstein gnädig anvertrauet und geben, um welches ich den Herrn umbringen nicht begehrte und weiter er fluchs damals I. kais. Mt auf das ihm solches Amt weiter gelassen werde, gar hoch gebeten hat, daß ich darmit, wann Ihro Mt ihm seiner Bitte genüssen lassen, gar wohl zufrieden sein wollte, welches aber I. kais. Mt nicht wolte, sondern bei dero vorigen Resolution und der Ämter allseits recht geschehenen Austeilung gnädig verbleiben lassen, also daß der Herr noch vor mich zu sein ein Obristlehenrichteramt die gewöhnliche Eidespflicht getan hat, auch danach ich mit dem meinigen Eid zu dem Burggrafenamt zu Carlstein gehörig, folgen müssen, derowegen jetzt in dieser Exprobation mir als unschuldigen gar unrecht beschieht.“ […]

Da haben wiederumben die vorgemelte neun Personen hin und wieder durcheinander und am meisten der Herr Graf Thurn und Herr Wilhelm Popel und alle andere anwesende wider die beiden Herren Slawata und Martinicz stark angereizet mit diesen Worten: „Sehet, alle liebe Herren, diese zwei sind unsere und unserer Religion größte Feind, welche uns um den Majestätsbrief, Vergleichung und andere unsere Religions Freiheiten bringen wollen. Glaubet gewiß, alle Herren, so lang diese im Land verbleiben, daß wir nie mit unsern Majestätsbrief, ja auch selbst alle samt unseren lieben Weibern und Kindern des Lebens nicht sicher sein und wo wir sie beim Leben lassen, da würd es schon um den Majestätsbrief und unsere Religion geschehen, auch wir alle werden hiebei an Leib, Ehre und Gut verdorben und verloren sein, dann dabei und neben ihnen keine Gerechtigkeit zu erlangen ist. Derowegen wär sie vor diejenige, so sie sein, jetzt fluchs declariren und strafen wollen und wann wir Paul Michna, welcher sich aus seiner bösen Gewissen vergrochen hat, wieder bekommen, so werden wir auch wohl uns gegen ihm wie zu verhalten wissen.“

Unter dieser Reed hat Herr Slawata mit einer Seufzer beiseiten den Herrn v. Martinicz in das Ohr mählich gesagt: „Mein Herr Bruder, o wäre es lieber diese Täg, wie ich gewolt, von ihnen weggezogen, aber du hast mir solches wiederraten und siehe, jetzt müssen wir da gar verderben.“ Dem wieder Herr v. Martinicz geantwortet hat. „O mein geliebter Herr Bruder, es ist viel besser also geschehen, dann, wann du als ein Landoffizier und I. kais. Mt Rat und Statthalter mit deinem Fliehen das Land in dieser höchsten Not und Gefahr, wider dein Eidpflicht verlassen hättest, so wärest du für einen untreuen und unehrlichen Mann gehalten worden, aber jetzt leidest und stürbest mit mir als ehrlicher Herr und getreuer Diener, auch Martirer Gottes und des Kaisers unseres Königs und Herrn. Befehlen wir uns nur Gott dem Herr.“ Herr Slawata hat zu allen geredet: „O Herren, wir bitten um Gotteswillen, sie wollen sich in diesem nicht übereilen und wider uns — die wir auch mit den Fürnehmsten aus ihnen gar nahe befreund sein — ohne vorgehende Anklag und Verhör nicht solches feindliches wider alle Billigkeit und Gerechtigkeit ungewöhnlich attentiren, sondern weil wir beide in diesem Königreichtum wohl angesessen und Gott Lob eines ziemlichen Vermögens sein, wofern einer aus ihnen, er seie wer da wolte, sich wider uns beide, oder unser einen, was zu beschweren hat, oder zu klagen, derselbe wolle nur uns gebührlichermassen bei I. kais. Mt als unsern allergnädigsten König, anklagen, oder für das löbliche Landrecht allen gebiligten Gebrauch nach, ordentlich laden, wo wir gar gern erscheinen, wider unsere Ankläger stehen und gegen ihnen recht verantworten, auch die gerichtliche endliche Sentenz oder Ausspruch redlich auswarten und derselben gehorsamlich nachkommen […]“.

Nach diesen alsobald — dunckt mich — H. Wenzl Wilhelm von Ruppa — von den anderen umgezingelt — in der Mitte ihnen abermals eine Schrift mit heller Stimm gelesen, dieses ungefähren Inhalts: „Demnach der Wilhelm Slawata und Jaroslaus von Martinicz noch in dem Jahre 1609 gehaltenen Landtag den von I. Kais. Mt Kaiser Rudolpho uns allen dreien Ständen sub utraque auf die freie unsere Religionexercitium gegebenen Majestätsbrief, wie auch von beiden Teilen der sub una und uns sub utraque aufgerichtete Ausgleichung, sowoll die Amnestien neben anderen obristen Herren Landoffizieren und Landrechtsbeisitzern nicht unterschreiben, weder in dieser und andern Religion-Betreffen, den Landtagsarticuln, die Relation zu der Landtafel, ihnen wollen, wie wir bald zu deroselben Zeit uns gegen ihnen lauter also erkläret haben, sofern jemals uns zu schaden etwas wider den Majestätsbrief, Vergleichung und andere unsere Religion Freiheiten, welche sie uns nicht vergönnet, in dem wenigsten vorgenommen wurde oder geschehen sollte, so wir auf solchen Fall am meisten sie in Verdacht haben und nicht anders als solches alles von ihnen berühret, beduncken und sie also für unsere Feinde halten müssen. Dieweil nun wir jezt genugsam erkennen und gewiß wissen das oftgedachtes schweres kais. Schreiben aus ihrer Beratschlagung herkomme, auch allhier zu Prag concipirt worden und sie also wiederum aus gemeltem Majestätsbrief und Freiheiten unserer Religion nicht zu machen, ja auch die Vergleichung und was sonsten mehrers durch gemeinen Landtag gebilliget und bestätiget worden, gantzlich zu zerstören […] derohalben wir die beide für unser und des Landes Feinde gleichfals Zerstörer des Rechtes und allgemeines Friedens declariren und publiciren. Werden auch wider sie mit ernstlicher Straf alsobald verfahren.“

Nach dieser oder dergleichen Schriftablesung hat der Publikator gar laut alle insgemein mit diesen Worten gefragt: Bekennet Ihr euch zu diesen? So meldet Euch jetziger Zeit. Da haben sie fast alle, auch ihre nächste Blutfreunde, mit großem Geschrei bekennet. Darnach ist eben derselbige Herr Wenzl Wilhelm von Ruppa zu denen obgemelten Herren was nehender zugetreten und gesagt: „Es ist mir sehr leid, also das mir mein Herz Wehe tuet, was da jetzunder geschieht. Ich habe das lang gefürcht und vorgesagt, es werde nichts gutes daraus erfolgen.“

Darauf sie beide Herren, einer nach dem anderen, also geantwortet: „Daß wir bei dem Landtag 1609 uns in etlichen Religion betreffenden Sachen nicht einmischen und unterschreiben, noch mit guten Gewissen können, haben wir uns in diesen bald zu jener Zeit gnugsam verantwortet auch bei denen Herren und anderen aus allen dreien Ständen sub utraque Personen billichermassen entschuldigt, wie es denn männiglich kundig ist. Daß die Unterschreibung des kgl. Majestätsbriefs uns beiden gar nicht gehöret hat, gleichfalls die Amnestion, wie dieselben von I. kais. Mt selbsten und nicht von uns gegeben, auch in dem Landtagsbeschluß eingesetzt worden, hat sich nichts bedörftet, weder wohl geschickt, daß wir sie unterschreiben solten. Die Vergleichung aber, weil sie schon von viel anderen Herren, welche dieselbe gemacht, unterschrieben war und wir dabei nichts geholfen, also ist auch darinnen unser Unterschreibung unnötig gewesen, wie auch in allen andern Glaubensartikeln und geistlichen Sachen. Weil in derselben uns, als einfaltigen Leuten, das wenigste zu disponiren nicht zu stehen noch gebühren wollen, haben wir wider unserer Gewissen darein nicht verwilligen, weder solche Relationes zu der Landtafel tun können. Ebenermassen in die braunauische, als geistliche, danebens auch I. kais. Mt clar ganz billiche Sache, hat uns nicht gebühret von denen Herren ins Berednuß zu begehren, dann mit solchen Tractationen und Vergleichungen bis auf dato allzeit haben wir Katholische zu verschonen gar viel verloren, sondern viel mehr haben die Herren sollen am ersten die ganze Sach in völligen und vorigen Stand bringen und hernach ihre Prätensionen oder vermeinte Gerechtlichkeit friedlich bei dem ordentlichen Recht führen und suchen. Was aber den vorlängst nuns bdrohenden Verdacht anlanget, darauf haben wir auch alsobald damals vor alle Heerren offentlich geantwortet mit klarer Protestation, daß an solcher wider uns concipirten bösen Verdacht nichts wird gelegen sein, sondern es müsse jederzeit alle und angemessene Schulden beim ordentlichen Recht genugsam erwiesen werden. Und protestiren wir darin wieder […], daß man diese ansehentliche I. kais. Mt Stelle und unsere Ämter in bessere Acht nehmen und sich wider uns keines Gewalts gebrauchen, oder in dem wenigsten nicht vergreifen sollen.“

Darauf Herr Wilhelm Popel gesaget: Na, wir nehmen da keine Statthalter, sondern nur die böse, aller unser und des gemeinen Friedens, Feinde. Dazu auch Herr v. Ruppa alsbald zugesetzt: Aj verfahren wir darnach eine Apologia davon ausgeben zu lassen, damit die ganze Welt sehe, daß wir dieses alles billich und wohl getan haben. Nachdem hat Herr Wilhelm Popel und etliche mehr zu denen anderen zweien Statthaltern sich gewendet und gesprochen: „Herr oberster Burggraf und Herr Großprior gehen nun ihren Weg hinaus, es soll ihnen beiden von uns nichts böses geschehen, aber mit diesen zwei wollen wir schon Recht verfahren“, und haben auch den obristen Burggrafen bei der Hand hinausführen wollen.

Da hat Herr von Martinitz gemeldeten Herrn Obristburggrafen bei dem linken Ermel am Rock ergriffen und mit diesen Worten ihm angesprochen: „Herr Obristburggraf, mein geliebter Herr Vater, bitte Euer Gnaden, Sie wollen nicht hinausgehen und sich von uns nicht scheiden, dann wir alle Statthalter sollen billich einander nicht verlassen, sondern sammentlich gut und böses leiden und unzertrennet halten auch beieinander lebendig und tot verbleiben.“ Wie dann Herr Obristburggraf sich aus ihren Händen zurückgezogen und noch länger in der Canzlei verbleiben wollten, auch mit beiden zusammengeregten Händen, damit sie sich an denen zweien Herren mit keiner Gewalttätigkeit übereilen. Es haben aber dannach ihrer etliche den Obristburggrafen samt dem Herrn Großprior aus der Böhmischen Canzlei zu der Tür hinausgewiesen auch mit mahl bei ihren Händen hinausgezogen und weggeführt.

Darnach alsbald haben sie die Herren selbst ihre Hand gewalttätigerweis an die oft gemelte zwei Herren furiose angelanget, also dunckt mich, den Herrn Slawata, der Graf Thurn und der Joachim Andres Graf Schlick samt anderen etlichen und den Herrn von Martinicz der Herr Wilhelm Popel, Hans Litwin v. Rziczan, Herr Ulrich Kinský, Herr Albrecht Smirzický und Herr Paulus Kepler mit Gewalt angegriefen, sie stark hin und wider gerissen und durch die ganze Böhmische Canzlei anfahend von dem Ofen bis zu dem andren Fenster gegenüber schreiend: „Jetzt werden wir uns gegen diesen unsern Religionsfeinden rechtschaffen verhalten.“ In welchen Ziehen hat Herr von Martinicz laut gesagt: „I nu, weils da um Gottes Willen und katolischer Religion und auch Kaisers Willen zu tun ist, so wollen wir für sie alles gern und geduldig leiden“ und obwohlen sie beide ernstlich vermeinet, als man sie zu der Tür hinausführen und etwann in Arrest aufhalten wölte, da sie aber die Tür fürüber passiert und gleich vor sich das Fenster aufmachen sehen, so haben sie beide fluchs nur um Vergünstigung eines Beichtvaters, dem sie alsobald beichten wollten, gar hoch um die jüngste Gerechtigkeit Gottes unaufhörlich gebeten. Darauf aber die Standespersonen sub utraque ungeacht solches ihres inständigen Bittes geantwortet: „Ja, gleich werden wir auch die schelmischen Jesuviten noch hereinführen.“

Und haben also die vorgemelten Personen selbst, erstlich den Herrn v. Martinicz, indem er sich Gott dem Allmächtigen mit diesen Worten „Jesu, fili Die vivi miserere mei, Mater Die memento mei“ treulich befehlend, in schwarzen, kannavassenen Mantl samt Rapier und Dolch, aber ohne Hut, welcher mit schöner von Gold und Edelsteinen gezierter Schnur ihm aus der Hand weggerissen, mit blosen Haubt voran zum Fenster hianus in den, gar bei 30 Ellen tiefen und steinerigen, Schloßgraben jammerlich gestierzet und ausgeworfen. Als er aber allzeit oft nacheinander die heiligsten Namen „Jesu-Maria“ stark ausgeruft, hat ihm solcher erschröcklicher Wurf und Fall, aus sonderbahrer, durch vornehmste unser lieben Frauen Vorbitte erlangten Gnade und Barmhertzigkeit Gottes, nicht allein an leben nichts, sondern auch an der Gesundheit gar wenig geschadet. Wie dann insgemein gesagt, auch von etlichen frommen, gottesfürchtigen Leuten – so selbst dieses deutlich gesehen haben sollen – vor gewiß standhaftig bekennet wird, daß oberhalb des am allerersten hinunterfallenden Herr v. Martinicz in der Luft die allerseeligste und lobwürdigste Jungfrau Maria, Mutter Gottes, als seine vortreffliche Patronin erschienen, welche ihm mit ihrem ausgebreiteten und unterlegten Mantl in dem Fall gleichsam aufgehalten, desto sanfter zu der Erden mählich fallen lassen und also von gewissen Tod beim Leben und Gesundheit gnädiglich zu erhalten geholfen hat. Welches, obwohl er selbst Herr v. Martinicz nicht so deutlich gesehen hat, nichts desto weniger dessen tut, er sich gar wohl erinnern, daß gleich in seinem Hinunterfallen und Anrufung beiden heiligsten Namen, weil er zu gewißer und jeder Zeit längst gewünschter heiliger Märtirercronenerlangung unverzweifentliche starke Hofnung gehabt, ihm wahrhaftig vorkommen ist, als wann sich der allerhöchste Himmel darinnen er in die ewige Gloria alsbald eingehen sollte, recht aufgemacht hätte.

Darnach dem Herrn Slavata, so auch Gott dem Herrn andächtig abgeruft sagend „Deus propitius esto mihi peccatori“, haben sie erst die Finger an seiner rechten Hand, mit der er sich etwan angehalten, sehr bis auf Blut zerschlagen und also immer fort eben durch dasselbige Fenster ohne Hut, in schwarzem, samettern Mantl und mit Rapier hinabgeworfen, welcher alsbald er auf die Erden gefallen, hat sich noch wohl um 8 Ellen weiter und tiefer, als der Herr v. Martinicz, in den Graben hinuntergewältzet und gar sehr mit dem Kopf in seinem schweren Mantl verwickelt. Letztlich noch der dritte, Herr M. Philipus Fabricius, röm. Kais. Mt Rat und des Kgr. Böheim secretarius, meistenteils durch Beförderung des Herrn Albrechts Hansen Smirzitský, von dem er auch zuvor in seinem Schreiben auf allerlei Manir geplaget worden, gleichfalls von ihnen in Mantl und ohne Hut zu diesem Fenster, da er auch fleißig zu Gott gerufen – Deus est propitius animae meae – in den Graben geworfen worden, dessen der Ehrenfried Berbisdorf, unter etlichen anderen, der vornehmste Exekutor gewesen, welcher ihm auch vorher mit Raufen seiner Haar aus dem Kopfe und im Bart nicht zufrieden gelassen.

Quelle: Documenta Bohemica Bellum Tricennale Illustrantia. Tomus II. Der Beginn des Dreißigjährigen Krieges. Der Kampf um Böhmen. Quelle zur Geschichte des Böhmischen Krieges (1618–1621). Academia Prag. Verlag Hermann Böhlaus Nachf.: Wien-Köln-Graz. Pragae, MCMLXXII, S. 42–49.

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Quellen:

Internetquellen

-> Fries, Anja; Peters, Stefanie: Der Dreißigjährige Krieg: Um Macht und Glauben, in: geo.de, online verfügbar seit 12.12.2018 unter: https://www.geo.de/wissen/weltgeschichte/1618-1648-der-dreissigjaehrige-krieg-um-macht-und-glauben-30176762.html, zuletzt geprüft am 02.02.2026.

-> Fries, Anja: 400 JAHRE PRAGER FENSTERSTURZ. Wie ein Aufstand in Böhmen Europa in Brand setzte, in: geo.de, online verfügbar seit 12.12.2018 unter: https://www.geo.de/wissen/weltgeschichte/400-jahre-prager-fenstersturz-wie-ein-aufstand-boehmen-europa-brand-30175460.html, zuletzt geprüft am 02.02.2026.

-> Liebermann, Doris: Die „Schlacht am Weißen Berg“, in: Deutschlandfunk.de, online verfügbar seit 08.11.2020 unter: https://www.deutschlandfunk.de/vor-400-jahren-die-schlacht-am-weissen-berg-100.html, zuletzt geprüft am 02.02.2026.

-> Münkler, Herfried: Der Dreißigjährige Krieg: Ein Bürgerkrieg, der zugleich ein Hegemonialkrieg war, in: bpb.de, online verfügbar seit 20.07.2018 unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/272824/der-dreissigjaehrige-krieg-ein-buergerkrieg-der-zugleich-ein-hegemonialkrieg-war/, zuletzt geprüft am 02.02.2026.

-> Berens, Philipp: Medien im Dreißigjährigen Krieg. Die Macht der Sensation, in: Spiegel Online, online verfügbar seit: 06.04.2008 unter: https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/medien-im-dreissigjaehrigen-krieg-die-macht-der-sensation-a-535375.html, zuletzt geprüft am 14.07.2026.

-> Ein schwäbischer Schuster und Bauer, der den Dreißigjährigen Krieg überlebt – Hans Heberle (1672), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-3709> [24.09.2026].

-> Der Krieg fängt an—Prager Fenstersturz (Mai 1618), veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-4394> [26.09.2026].

-> Der Westfälische Frieden (14./24. Oktober 1648)*, veröffentlicht in: German History in Documents and Images, <https://germanhistorydocs.org/de/von-den-reformationen-bis-zum-dreissigjaehrigen-krieg-1500-1648/ghdi:document-3778> [25.09.2026].

Sekundärliteratur

-> Otto, Frank: Westfälischer Frieden. Die Stunde der Diplomaten, in: Der dreissigjährige Krieg 1618-1648. Vom Prager Fenstersturz bis zum Westfälischen Frieden (GEO Epoche, Jg. 2008, Heft Nr. 29), Hamburg 2008. 

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