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Persönlichkeiten

Inhaltsverzeichnis

  1. Nikolaus von Amsdorf
  2. Julius Pflug
  3. Lucas Cranach der Ältere
  4. Martin Luther
  5. Albrecht Dürer
  6. Jakob Fugger 
  7. Thomas Müntzer
  8. Katharina von Bora
  9. Margarete Renner
  10. Philipp Melanchthon
  11. Johannes Bugenhagen
  12. Karl V. (HRR)
  13. Georg III. von Waldburg

  14. Sebastian Lotzer
  15. Christoph Schappeler
  16. Ulrich von Württemberg 

1. Nikolaus von Amsdorf

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A. zählt zu den frühesten und engsten Parteigängern Martin Luthers. Als streitbarer Theologe, kirchenpolitischer Berater und produktiver Schriftsteller trug er maßgeblich zur Ausbreitung der Reformation bei und wurde 1542 zum ersten evangelischen Bischof in Deutschland geweiht. Sein Kampf um die Reinerhaltung des theologischen Erbes von Martin Luther machte ihn zu einem Wegbereiter der lutherischen Orthodoxie. – A. entstammte einer Adelsfamilie, die ursprünglich in der Nähe von Eisleben begütert war und seit dem 13. Jahrhundert nachweisbar ist. Offenbar frühzeitig für den geistlichen Stand bestimmt, besuchte er um 1497 die Thomasschule und ab dem Sommersemester 1500 die Universität in Leipzig. Als Baccalaureus wechselte er 1502 nach Wittenberg, wo er einer der ersten Studenten der neugegründeten Universität war. In Wittenberg durchlief der scharfsinnige Denker eine mustergültige akademische Karriere, die seit 1508 mit der Wahl A.s zum Stiftsherrn des Wittenberger Allerheiligenstifts finanziell gut abgesichert war. Auf den Magistergrad am 25.7.1504 folgte am 4.11.1511 das Lizentiat der Theologie. 1510 und 1511 fungierte A. als Dekan der Philosophischen Fakultät, 1513 und 1522 war er Rektor. – Anfangs lehrte A. im traditionellen Rahmen der scholastischen Theologie. Seit 1516 neigte er jedoch immer stärker der Rechtfertigungslehre Luthers zu und schloss sich dem reformatorischen Kreis um Philipp Melanchthon, Johannes Bugenhagen, Andreas Bodenstein (Karlstadt) und Wenzeslaus Linck an. 1519 begleitete er Luther zur Leipziger Disputation und 1521 zum Reichstag nach Worms. Die in jener Zeit bereits sehr freundschaftliche Verbindung zu Luther wird u.a. daran sichtbar, dass der Reformator seine wichtige Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ (1520) A. widmete. Außerdem gehörte A. zu den wenigen Augenzeugen und Mitwissern der fingierten Gefangennahme Luthers und seines Wartburgaufenthalts. – Während der Abwesenheit Luthers von Wittenberg trieb A. die Reformation in der Universitätsstadt weiter voran und gehörte zu den Gutachtern, die dem Kurfürsten Friedrich (dem Weisen) die Abschaffung der Messfeier empfahlen. Er predigte auch in Wittenberg und wirkte an Luthers Bibelübersetzung mit. Zugleich trat er 1522 mit der Herausgabe von Lazarus Spenglers Schrift „Die haubt artickel durch welche gemeyne Christenheyt bysshere verfuret worden ist“ publizistisch in Erscheinung. – Am 24.9.1524 sandte Luther A. auf Bitten des dortigen Rats nach Magdeburg, um die Reformation einzuführen. In seiner Funktion als Pfarrer von St. Ulrich und Superintendent unterzog A. die Stadt einer umfassenden Kirchen- und Schulreform, die zwar starke Widerstände der altgläubigen Domherren erfuhr und von Sektierern um Melchior Hoffmann torpediert zu werden drohte, sich letztlich aber durchsetzte. Als reformatorischer Theologe mittlerweile hinreichend profiliert, blieb A. bis 1542 in Magdeburg und wurde parallel dazu als Berater für die Neuordnung des Kirchenwesens u.a. in Goslar (1528), Hannover (1534) und im albertinischen Herzogtum Sachsen (1539) herangezogen. – Während seines ersten Magdeburger Aufenthalts begann A. mit der Veröffentlichung kirchengeschichtlicher Schriften, die er in den Dienst einer kontroverstheologischen Auseinandersetzung mit der Papstkirche stellte. Mit dem Ziel, den Verfall der römischen Kirche zu zeigen, wertete er chronikalische Werke aus, die einen propäpstlichen Standpunkt vertraten, und wies Widersprüche in diesen nach. Dabei griff er anders als sein Gesinnungsgenosse Matthias Flacius allerdings nicht auf Primärquellen zurück. Das besondere Interesse A.s fand die Gestalt des Jan Hus, dessen Schicksal er 1525 und 1533 in zwei Flugschriften erörterte. In einer weiteren Schrift mit dem Titel „Ein kurtzer auszog aus der Cronica Naucleri wie vntreulich vnd verreterlich die Bebste zu Rom mit den Römischen Keysern gehandelt haben“ (1534) bestritt er die Autorität des Papsttums und betonte antithetisch den unversöhnlichen Gegensatz zwischen der wahren Kirche Jesu Christi und der antichristlichen Papstkirche. – In dem Bestreben, ein treuer Sachwalter Luthers zu sein, trug der stets kompromisslos agierende A. freilich auch zu Spannungen innerhalb des protestantischen Lagers bei. Politisch sorgte er durch seine harsch vorgetragene Kritik an der Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen für Aufsehen. Zunehmend entfernte er sich von Melanchthon, der ihm einst seine „Nubes“ gewidmet hatte, und lehnte dessen Vermittlungstheologie sowie jegliche Konsensfindung zwischen den Wittenberger Theologen und den oberdeutschen Reformatoren schroff ab. A.s unduldsames Wesen erschwerte die von ihm besuchten Religionsgespräche in Schmalkalden (1537), Hagenau (frz. Haguenau) (1540) und Worms (1541). Außerdem trug A. eine nicht unerhebliche Verantwortung für das Scheitern des Regensburger Religionsgesprächs 1541, da er sich den versöhnlichen Positionen Melanchthons offen entgegenstellte und diesen gegenüber dem sächsischen Kurfürsten Johann Friedrichexplizit als Zauderer brandmarkte. In dieser Situation konnte sich A. der Unterstützung Johann Friedrichs gewiss sein, der ihn als den idealen Kandidaten für das Bischofsamt im Bistum Naumburg- Zeitz ansah. Obwohl dort gerade der altgläubige Julius von Pflugk gewählt worden war, setzte der Kurfürst die Berufung A.s durch. Die von Luther am 20.1.1542 vorgenommene Weihe A.s war die erste evangelische Bischofsordination überhaupt. Diese kirchengeschichtliche Zäsur darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass A. in seinem Bistum nie wirklich Fuß fasste und in permanenter Opposition zu dem mit Pflugk sympathisierenden Stiftsadel stand. Außerdem sah sich A. mit einer ungenügenden materiellen Versorgung und der starken Begrenzung seiner Kompetenzen konfrontiert, die ihn in weltlichen Angelegenheiten von einem kurfürstlich gelenkten Stiftshauptmann abhängig machten und ihn in geistlichen Dingen mit Verwaltungsaufgaben überhäuften. Tatsächlich ist für die Naumburger Zeit keine einzige Schrift A.s nachweisbar. Der mit seinen Verhältnissen zutiefst unzufriedene A. bat den Kurfürsten bereits am 16.3.1543 um Dienstentlassung, die jedoch abgelehnt wurde, da Johann Friedrich das kirchenpolitisch und strategisch wichtige Bischofsamt mit einem Vertrauensmann besetzt wissen wollte. – Es waren letztlich die Ereignisse des Schmalkaldischen Kriegs, die A. gewaltsam aus seinem Bistum vertrieben. Vor den Truppen des albertinischen Herzogs Moritz, der Pflugk wieder als Bischof einsetzte, floh A. 1546 nach Weimar. Von dort aus führte er einen scharfen publizistischen Kampf gegen Moritz und prägte die von späteren Geschichtsschreibern übernommene Bezeichnung des Herzogs und späteren Kurfürsten als „Judas von Meißen“. Bis 1553 entstanden vier Streitschriften, u.a. „Ein trost, warnung und vermanung wider den Gottlosen Hertzog Moritz“ (1546). – Nach dem Tod Luthers und mit dem Beginn des Interims avancierte A. zum wichtigsten theologischen Berater Johann Friedrichs, den er in der Gefangenschaft als Seelsorger zu stärken versuchte. Als einer der heftigsten Gegner des Augsburger Interims trat er wiederum v.a. schriftstellerisch in Erscheinung. Unmittelbar nach der Stellungnahme Melanchthons und der Wittenberger Theologen am 16.6.1548 zum Interim verfasste A. seine „Gegenbedenken“, die seiner bereits im Regensburger Religionsgespräch vertretenen Position folgten und von einem unverantwortlichen Nachgeben bei seinen Gegnern um Melanchthon sprachen. Da auch die Weimarer Theologen um Justus Menius und Kaspar Aquila A.s Sichtweise teilten, lehnten daraufhin der gefangene Johann Friedrich und seine Söhne das Augsburger Interim ab. – A. brach nun vollends mit Melanchthon und den Wittenberger Theologen und unterstützte die Bemühungen, eine Universität in Jena als einen Gegenpol zu Wittenberg und als Bewahrerin des reinen Luthertums zu etablieren. Allerdings wurde A.s Kampf gegen das Augsburger und später auch das Leipziger Interim von einem unsteten Leben umrahmt, das ihn Ende 1548 erneut nach Magdeburg und von 1552 bis zu seinem Tod nach Eisenach führte. Ob A. in Weimar als politische Belastung empfunden oder zum eigenen Schutz nach Magdeburg geschickt wurde, ist kaum zu entscheiden. Jedenfalls fand er in Magdeburg deutlich günstigere Bedingungen, um die Auseinandersetzung mit dem Interim fortzusetzen. Zusammen mit Flacius und weiteren Gesinnungsgenossen ließ er aus der Magdeburger „Herrgotts Kanzlei“ unzählige Einzel- und Kollektivschriften gegen das Interim ausgehen. Kennzeichnend für seine Werke wurde eine apokalyptische Deutung des Interims, das einen Angriff auf die Seelen und Gewissen der Menschen darstelle und dem man nur im kämpferischen Festhalten am Erbe Luthers mit der möglichen Konsequenz des Martyriums begegnen könne. Bereits in seiner Schrift „Antwort, Glaub und Bekennnis auff das schöne vnd liebliche Interim“ (1548) bezeichnete sich A. selbst als „verjagten Bischof“ und stilisierte Vertreibung und Exil zum Wahrheitsindikator für die eigenen theologischen Positionen. Allein zwischen 1550 und 1553 deutete er in zehn Publikationen sein eigenes Schicksal in dieser Weise und propagierte das Leiden als Kriterium der wahren Kirche. – Nach der Reichsexekution gegen Magdeburg zog A. im Mai 1552 in das Haus von Menius in Eisenach und trieb von dort aus in den letzten Lebensjahren die Konfessionalisierung im ernestinischen Territorium weiter voran. Aufgrund seiner Fürsprache wurde Flacius an die Universität Jena berufen. Außerdem organisierte er von 1555 bis 1558 die Jenaer Ausgabe der Werke Luthers. Seine erbitterten Streitschriften nicht nur gegen das Papsttum und das Interim, sondern auch gegen Andreas Osiander, Georg Major, Menius, Johann Pfeffinger und andere führende Theologen heizten die großen protestantischen Debatten der Zeit, wie den adiaphoristischen und den synergistischen Streit, stark auf und führten zur zunehmenden Isolierung A.s. – Angesichts der neuerlichen politischen Annäherung zwischen Ernestinern und Albertinern fürchtete A. falsche theologische Zugeständnisse und verfasste 1554 die Neujahrsbotschaft „Ein gut new Jar den grossen Herrn in dieser Welt geschanckt“, in der er die ernestinische Dynastie eindringlich zum Festhalten an der Ablehnung des Interims ermahnte. Diese Absicht verfolgte auch die Schrift auf den Tod Johann Friedrichs von Sachsen, dessen Sterbebegleiter A. 1554 gewesen war. Am 10.1.1558 verfasste A. sein eigenes theologisches Testament, das jedoch erst 1591 von Christoph Irenäus veröffentlicht wurde. Auch die Polemiken des unverheiratet gebliebenen A. entfalteten Wirkung über seinen Tod hinaus und bereiteten gedanklich das orthodoxe Konkordienluthertum der 1570er-Jahre vor. – Insgesamt sind von A. über 110 Druckschriften bekannt. Seine Grabplatte ist im Altarraum der Eisenacher Georgenkirche erhalten.

2. Julius Pflug

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Im Jahre 1499 in Eythra geboren, begann Pflug, Sohn des sächsischen Kanzlers und Oberhofrichters Caesar von Pflug, im Jahre 1510 ein Studium an der Universität Leipzig. 1517 geht er zum Studium nach Bologna. Nach einem kürzerem Studienaufenthalt in Padua beendete er sein Studium an der Universität von Bologna.

Im Jahre 1521 kehrt Pflug nach Leipzig zurück und wird 1522 Rat Herzog Georgs in Dresden, mit einträglichen Pfründen in Meißen, Merseburg und Zeitz versorgt. 1528/29 bereist er große Teile von Italien. 1530 erlangt er ein Kanonikat in Mainz, 1531 die Propstei des Kollegiatstifts Zeitz. Bereits in dieser Zeit steht er mit bedeutenden und einflussreichen Humanisten im Briefwechsel. Auf Vorschlag des sächsischen Herzogs wird er 1537 zum Domdekan von Meißen gewählt.

Den Höhepunkt seiner Laufbahn erreichte Pflug 1541 mit der Wahl zum Bischof von Naumburg. Doch Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen setzte als protestantischer Landesherr seinen eigenen Kandidaten, Nikolaus von Amsdorf (1483–1565), einen protestantischen Theologen aus dem Freundeskreis Luthers, als Bischof ein. Erst 1546 kann Julius Pflug im Verlauf des Schmalkaldischen Krieges unter dem Schutz des Herzogs Moritz sein Bischofsamt antreten. Seine Hauptanstrengungen galten der Reform des Klerus sowie der Reorganisation der kirchlichen Verwaltung. Aufgrund der kirchenpolitischen Kraftverhältnisse konnte er allerdings in seinem Bistum keine großen Veränderungen bewirken. Reichspolitisch unternimmt er beharrliche Anstrengungen, um einen theologischen Ausgleich mit den Protestanten zu erreichen. Eine bleibende Leistung gelingt ihm mit der Errichtung seiner großen Bibliothek in Zeitz.

3. Lucas Cranach der Ältere

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Biographie

Der Vater war erster Lehrer seines Sohnes, Jugendwerke sind unbekannt. C. ging vor 1500 auf Wanderschaft durch Süddeutschland donauaufwärts nach Wien, wo er 1503 im Humanistenkreis der Universität nachweisbar ist. Nach seiner Heirat wurde er von Kurfürst Friedrich dem Weisen nach Wittenberg berufen und im April 1505 in Dienst genommen. Unter diesem (bis 1525), unter dessen Bruder und Nachfolger Johann dem Beständigen und seit 1532 unter Johann Friedrich dem Großmütigen wurde C. vor allem zum Maler der sächsischen und norddeutschen Fürstenhäuser und der Reformation. Am 6.1.1508 verlieh ihm Friedrich der Weise einen Wappenbrief (gekrönte Schlange mit Fledermausflügeln und Ring als Meister- und Werkstattzeichen erwählt). Dr. Scheurls Lobrede und Widmungsbrief an C. ist charakteristisch für die Wertschätzung in dieser Zeit. Die Fülle der Aufträge, der wachsende Werkstattbetrieb, die besondere Geschäftstüchtigkeit machten ihn zum reichsten Bürger der Stadt (Apotheke, Schenke, Buchhandlung und Druckerei sind in seinem Besitz). 1519 war er Mitglied des Wittenberger Rates, oftmals zum Ratsherrn erwählt, verwaltete er 1537, 1540 und bis 1544 das Amt des Bürgermeisters. Er wurde zum engen Vertrauten Luthers, der ihm 1521 aus Frankfurt mitteilte, daß er sich „eintun und verbergen“ ließe und C. heimlich im Dezember des Jahres als Junker Jörg in Wittenberg besuchte. 1525 trat C. als Brautwerber und Trauzeuge des Reformators auf, 1526 als Taufpate seines ersten Sohnes. Auch zum Kreis der Humanisten der Wittenberger Universität, vor allem zu Melanchthon, trat C. in nähere Beziehung. - Von Wittenberg aus unternahm er mehrere größere Reisen: die wichtigste führte ihn um die Wende 1508/09 nach den Niederlanden, 1524 begleitete er Friedrich den Weisen nach Nürnberg und traf mit Dürer zusammen. - Nach der Schlacht bei Mühlberg 1547 und der Gefangennahme Johann Friedrichs folgte C. 3 Jahre später seinem Herrn nach Augsburg (Zusammentreffen mit Tizian) und 1551 nach Innsbruck. 1552 kehrte er mit seinem Herrn, der Weimar zur neuen Residenz erhob, heim. Dort wohnte C. bis zu seinem Tode im Haus am Markt mit seiner Tochter Barbara Brück.

Sein Schaffen begann mit dem stürmischen Aufbruch der Jahre 1500-04, da die Donaulandschaft und der geistige Raum um Wien in ihm elementare Schöpferkräfte wachriefen, erkennbar zu werden. Wichtige Anregungen empfing er von Dürer (Holzschnittfolgen von 1498) und von den in Bayern und Österreich tätigen Malern (Mair, Pollak, Reichlich, Kölderer, Breu). Doch stand hinter der Reihe von Gemälden, Holzschnitten und Handzeichnungen eine Künstlerpersönlichkeit von außergewöhnlicher Aktivität, die ihn als einen der wichtigsten Bahnbrecher der deutschen Kunst des beginnenden 16. Jahrhunderts auszeichnen. Zur Entwicklung der Donauschule, die in den Werken Altdorfers und Hubers ihren Höhepunkt erreichte, legten seine Schöpfungen entscheidende Grundlagen. - Das erste bekannte Werk, die Kreuzigung (Wien, um 1500), zeigt neben der flackernden Farbenglut eine leidenschaftliche Ausdruckskraft, welche sich in den beiden Kreuzigungsholzschnitten (einer 1502 datiert) zu unerhörtem Realismus steigert. Dasselbe Thema erfuhr 1503 eine völlig neuartige Komposition in dem Gemälde: Christus am Kreuz (München), dem Hauptwerk seiner donauländischen Tätigkeit. Die Einbeziehung religiös und geistig erregter Menschen in eine phantasievolle Landschaft ist das besondere Anliegen seiner Kunst, die sich in den Gemälden (Heiliger Valentin, Franziskus, Hieronymus in Wien) überraschend schnell geformt hatte. Es entstanden Bildnisse der Wiener Universitätsprofessoren J. Cuspinian und Dr. Reuss mit ihren Frauen (1503). Treffende Charakteristik der Menschendarstellung verbindet sich mit freier, glücklicher Komposition und einem minutiösen, saftigen Farbvortrag. Seine Handzeichnungen überraschen durch neuartige Technik (Hell-Dunkelblätter). Den idyllischen Abschluß der donauländischen Tätigkeit bildet das Gemälde: Ruhe auf der Flucht (Berlin, 1504).

Mit der Übersiedlung nach Wittenberg 1505 begann eine neue Epoche. Die veränderte Umwelt, die großen fürstlichen Aufträge, brachten einen tiefgreifenden Wandel des künstlerischen Ausdrucks mit sich. Die ursprüngliche Formensprache wurde dem höfisch-humanistischen Zeitgeist angepaßt. Umfangreiche Altarwerke für sächsische Kirchen standen am Beginn. Bei dem Verlust des nach 1505 entstandenen Hauptaltares der Wittenberger Schloßkirche (Dreifaltigkeitsaltar, 1760 verbrannt) kommt dem Flügelaltar mit der Hinrichtung der Heiligen Katharina (1506, Dresden) besondere Bedeutung zu. Das Mittelbild zeigt, trotz hervorragender Einzelheiten, die inneren Widersprüche der Darstellung durch Unruhe und Überlastung der Komposition mit zu vielen bildnismäßigen Köpfen. Erst der Torgauer- oder Sippenaltar (1509, Frankfurt) zeigt den Maler in der gewonnenen Klarheit der Komposition (Renaissancearchitektur), in der strahlenden Farbigkeit auf einem Höhepunkt seiner Kunst, welche durch den niederländischen Aufenthalt starke Impulse erfahren hatte. Der 1948 wiederentdeckte Altar von Mölbis (Austreibung der Wechsler) ist ein charakteristisches Beispiel der Verwertung niederländischer Anregungen (Bosch, Massys).

Aus den Jahren 1505/09 datieren die besten graphischen Blätter, die seinen Namen an die Seite Dürers stellen. Zuerst entstanden großformatige Holzschnitte mit religiösen Darstellungen (Erzengel Michael, Erasmus, Antonius) und weltlich höfischen Themen (Hirschjagd, Turniere, Reiter). Er gelangte zu Sonderleistungen, wie diesen „Kürisser von Gold und Silber“ (Hell-Dunkeldrucke von 1508, die ersten ihrer Art). Das folgende Jahr brachte mit den Holzschnitten (darunter Ruhe auf der Flucht, heilige Sippe, Hieronymus, Christophorus, 14 Passionsholzschnitte) die größte und fruchtbarste Arbeitsleistung. Neben den 117 Holzschnittillustrationen (Werkstatt) des Wittenberger Heiligtumsbuches entstanden Kupferstiche (Chrysostomus, Friedrich der Weise). Im Holzschnitt wurden weltliche Themen erstmals aufgegriffen, die bald in das malerische Werk übergehen sollten. Die Blätter, Urteil des Paris (1508) sowie Venus und Amor (1509), zeigen C.s Bemühen um die Darstellung des weiblichen Aktes und führen zu dem großen Gemälde der Venus mit Cupido von 1509 (Leningrad). Aus demselben Jahr stammt das Bildnis des Dr. Scheurl, das bei dem Verzicht auf landschaftliche Hintergründe die Konzentration auf das Wesentliche der Persönlichkeit zeigt. - Nach den Jahren der niederländischen Reise wurden die Arbeiten an vielen Altarwerken fortgesetzt (1510, Fürstenaltar Halle). Der urkundlich erwähnte Altar für die Johanniskirche in Neustadt/Orla von 1511 beweist den schon beträchtlichen Anteil der Werkstatt, der sich auch in den Altären für Zwickau 1518, Grimma 1519, Halle 1529 kenntlich macht. Die ganze Frische der Naturbeobachtung ist in dem Halbfigurenbild der Madonna mit Kind (Breslau, Dom, 1510) eingefangen, der frühesten Fassung des Marienbildes, das jahrzehntelang in immer neuen Abwandlungen aus C.s Atelier und Werkstatt hervorgehen sollte. Einzelgestalten von Heiligen treten neben vielfigurigen Kompositionen auf, unter denen die Tafel der heiligen Sippe (Wien) durch die ungewöhnliche Einbeziehung C.s und seiner Familie innerhalb des Andachtsbildes herausragt. Um 1510/15 entstanden viele kleinformatige Tafeln mit religiösen und weltlichen Themen, die sichtlich zur Ausschmückung fürstlicher und bürgerlicher Kunstkammern bestimmt waren. Die Darstellung von Adam und Eva geht auf niederländische und Dürersche Anregungen zurück, in der kapriziösen Art der Wiedergabe des Aktes jedoch ohne dessen tiefere Problematik. Bei dem sichtlichen Nachlassen der graphischen Tätigkeit wurden früher geschaffene Themen von dort in das malerische Werk übernommen. Das Parisurteil (München, Sammlung Lenbach, um 1513/14) war|die erste der langen Reihe von Darstellungen, welche die antike Sage in das Gewand mittelalterlicher Ritterromantik kleidet. Das spätgotische Element tritt erneut in Erscheinung. Seltsam kontrastiert das Getümmel von Rittern und Landsknechten des Bethlehemitischen Kindermordes (Dresden) mit der prunkvollen Renaissancearchitektur im Hintergrund. Ohne unmittelbare Kenntnis Italiens und seiner Kunst wandelte C. die zeitgenössischen Renaissanceformen in eine sehr persönliche deutsche Sprache um.

Von einem weitverzweigten Aufgabengebiet ist uns durch Verlust und Zerstörung nichts erhalten: Wandmalereien und dekorative Arbeiten für die kurfürstlichen Schlösser in Wittenberg, Torgau, Lochum und Coburg. Nur wenige Entwürfe (Zeichnungen) weisen neben den erhaltenen Urkunden (mit langen Bildbeschreibungen) auf diese besonderen (teils handwerksmäßigen) Arbeiten hin. Wie weit C.s illustrative Möglichkeiten gingen, zeigen die im Anschluß an Dürers Vorbild geschaffenen 8 Randzeichnungen zum Gebetbuch des Kaisers Maximilian (1515, München). C. entwarf vor allem sehr lebendige Tierdarstellungen, denen zeitlebens seine besondere Vorliebe galt. Vor 1515 wandte sich C. umfangreichen Porträtaufgaben zu. Schon die frühe Wittenberger Zeit hatte in den Altarwerken eine Fülle von Bildnissen aufzuweisen. Unter den fürstlichen Repräsentationsbildern der deutschen Renaissance ragen die beiden lebensgroßen Porträts des Herzogs Heinrich des Frommen und der Herzogin Katharina (1514, Dresden) als frühe selbständige Beispiele hervor. In der feierlich gezierten Haltung der Figuren, in dem betonten Übergewicht von Mode und Beiwerk spiegeln sich die Forderungen der höfischen Welt. Unmittelbarer sprechen die bürgerlichen Bildnisse an (Männliches Bildnis von 1514, Bremen; Bürgermeister von Weißenfels, 1515, Berlin; Moritz und Anna Buchner, 1518). In seiner das Typische treffenden sachlich-zusammenfassenden Kraft des Porträts erreichte C. eine einfache, gemeinverständliche Form von volkstümlicher Wirksamkeit. Die Dargestellten erscheinen als Halbfiguren in Dreiviertelansicht vor einheitlichen Farbgründen. Die ganze Energie des Ausdrucks sammelt sich in den - durch gezeichnete Porträtstudien und Naturaufnahmen vorbereiteten - Köpfen. Mit dem Beginn der Reformation erwuchs für C. als Schöpfer der Lutherbildnisse eine neue Aufgabe. Die frühsten Darstellungen (1520, Kupferstich, Luther als Mönch; 1521, Holzschnitt, als Junker Jörg und davon abhängige Gemälde) stehen unter der zwingenden Kraft der Ereignisse und der Persönlichkeit des Reformators. Sie überragen an Qualität die späteren Bildnisse, welche in Serien (zum Teil als Doppelbildnisse mit Katharina von Bora oder mit Ph. Melanchthon) aus der Werkstatt hervorgegangen sind. In dem Tafelgemälde „Die 10 Gebote“ (1516, Wittenberg) findet sich zum ersten Mal die aneinandergereihte Szenenfolge mit erklärenden Unterschriften, welche zum protestantischen Kirchenbild hinführen sollte und schließlich im „Sündenfall und Erlösung“ (1529, Gotha) in einer frühen Fassung erhalten ist. Unter der Lehrhaftigkeit dieser Gegenüberstellungen von Szenen aus Altem und Neuem Testament muß die künstlerische Einheit des Bildganzen leiden. Mit dem Aufschwung der Reformation breitete sich der von C. und seiner Werkstatt geschaffene Bildtypus in Mittel- und Norddeutschland aus. - Die Aufträge des Kardinals Albrecht von Brandenburg zwischen 1520 und 1530 waren so umfangreich, daß C. sie zum Teil sehr selbständigen Schulkräften übergeben mußte. Die von ihm selbst geschaffenen Gemälde (Der Kardinal vor dem Gekreuzigten kniend, München; als Hieronymus in der Landschaft und im Gehäus, Berlin und Darmstadt) überraschen durch die lebhafte Detailschilderung von Natur und Innenraum, doch treten erneute Anregungen aus dem Werk Dürers, den C.1524 traf, deutlich hervor. Unter den fürstlichen Aufträgen von außerhalb sind Arbeiten (vor allem Porträts) für Herzog Heinrich den Frommen, Georg den Bärtigen, Joachim I. von Brandenburg, König Christian von Dänemark die wichtigsten. Die Bildniskunst C.s erreichte in dieser mittleren Zeit seiner Tätigkeit eine zweite Blüte. Die Bildnispaare Johann Friedrichs des Großmütigen und der Sybille von Cleve (1526, Weimar), von Luthers Eltern (1527, Wartburg), gehören mit dem Porträt des Dr. Schöner (1529, Brüssel) zusammen zu den stärksten künstlerischen Zeugnissen der Zeit. - Der sinnenfrohe Renaissancegeist lebt sich in der Vielzahl von Aktdarstellungen aus, die C.s eigenwillige Schöpfungen sind: schlanke knochenlose Figürchen, mit kokett gezierten und verschränkten Bewegungen. Aus der Bibel, der Legende und Mythologie sind die Darstellungen von Adam und Eva, Lucretia, Venus, Quellnymphe, Apollo und Diana, Herkules und Antäus sowie das Parisurteil, aus der Historie das Goldene und Silberne Zeitalter entnommen. Die Zeitströmung des Manierismus läßt sich in diesen Serien zuerst beobachten, da gleiche Motive in ständiger Abwandlung (unter Vermeidung von genauen Kopien) wiederkehren.

Neben dem Meister war eine wachsende Zahl von Schulkräften beteiligt, doch blieb|die Einheitlichkeit des Stils, trotz starker Qualitätsunterschiede, in erstaunlichem Maße gewahrt. Als Schilderer eigener Naturbeobachtung erwies sich C. unverändert frisch und originell. Die „Hirschjagd“ (1529, Wien) eröffnete die Reihe von gemalten Jagdbildern, welche die Erinnerung an die waidfreudige Atmosphäre des sächsischen Kurfürstenhofes festhalten. So wurde C. zum Schöpfer dieser für die Zukunft wichtigen Bildgattung, deren Tradition sein Sohn fortsetzte. - Der Altersstil C.s, der in Einzelheiten vor 1530 erkennbar wird, gibt sich in der zunehmenden Typisierung seiner Menschen- und Naturdarstellungen zu erkennen. Das Gesamtbild ist kleinteiliger geworden und wird stärker in der Fläche entwickelt. Die Farben haben nicht mehr den früheren emailleartigen Schmelz. Kompositionelle Mängel und Übertreibungen verbinden sich mit einer etwas bieder-trockenen Formensprache. Neue Bildprobleme tauchen kaum mehr auf. Das Werk wird erweitert, aber nicht vertieft. Innerhalb der religiösen Darstellungen mit sehr protestantisch ausgewählten Themen: Christus segnet die Kinder, Christus und die Ehebrecherin, Ecce Homo sowie in vielen Passionsdarstellungen, treten mittelalterlich-spätgotische Bildelemente stark hervor. Renaissanceformen werden dagegen weitgehend aufgegeben. Die vielen Madonnenbilder sind Ausformungen ein und desselben Typus, ebenso die lange Reihe der Venus-Herkules-Caritasbilder. Auf niederländische Anregungen (besonders Massys) gehen die beliebten Sittenbilder zurück (Der verliebte Alte, Die Bezahlung), welche dem Geschmack der Zeit entgegenkamen. Charakteristisch für den Spätstil ist es, daß C.s eigene Leistungen immer schwerer von den Werken der sich angleichenden Werkstattgemeinschaft zu trennen sind. So ist die Autorschaft des in seiner Thematik so reizvollen Gemäldes „Der Jungbrunnen“ (1546, Berlin) zwischen dem Vater und dem Sohn strittig. Vor allem als Porträtist hat sich C. bis an sein Lebensende eine künstlerische Ausdrucksfähigkeit erhalten, die erstaunlich wirkt. Mit ungebrochener Schaffenskraft war er, auf sich selbst gestellt, in Augsburg an der Arbeit, um die zahlreichen Aufträge seines Herrn auszuführen. Diese Energie spricht auch aus dem Bildnis (1550, Florenz), das der Sohn vom Vater kurz vor seiner Abreise aus Wittenberg geschaffen hat. Das kunstarme Mitteldeutschland besaß in C. eine Künstlerpersönlichkeit von raumbeherrschender, stilbildender Kraft, die über seinen Tod hinaus im Schaffen des Sohnes weiterwirkt.

4. Martin Luther

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Bereits 1484 zog die Familie nach Mansfeld, wo es der Vater als Bergmann zu einigem Besitz brachte, so daß er einer der Repräsentanten der Bürgerschaft wurde. Wohl seit 1491 besuchte L. die Mansfelder Trivialschule, seit 1496 oder 1497 die Schule der Brüder vom gemeinsamen Leben in Magdeburg. Schon nach einem Jahr schickten ihn die Eltern zur Schule nach Eisenach, vielleicht wegen dort wohnender Verwandter. Der Vater wollte seinem Ältesten eine gute Ausbildung vermitteln lassen, die ihm einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufstieg ermöglichen konnte. Die Erziehung war streng. In Magdeburg und Eisenach verstärkten sich die religiösen Einflüsse auf L. (in Eisenach wohl vor allem durch Kontakte zu franziskanischer Spiritualität).

1501 begann L. sein Studium in Erfurt in der Artistenfakultät. Ende Sept. 1502 erwarb er den Grad des Baccalaureus artium, im Dez. 1504 den des Magister artium. L. hat in Erfurt den Nominalismus kennengelernt und ihn dem philosophischen Realismus zeit seines Lebens vorgezogen, aber er ist auch dem Humanismus begegnet, der sich nicht mit mittelalterlichen Quellen und Fragestellungen begnügte, sondern der zu den älteren Texten – antiken wie christlich-patristischen – Zugang suchte. Mit der Beendigung des Studiums an der Artistenfakultät standen L. viele Wege offen. Der Vater, der ihm die glänzendsten Aufstiegsmöglichkeiten verschaffen wollte, erlaubte ihm (oder veranlagte ihn?), im Sommersemester 1505 das Studium der Jurisprudenz aufzunehmen: Als gelehrtem Rat wäre dem Sohn damit manches erschlossen gewesen, was früher dem Adel vorbehalten war. Aber L. hat nur wenige Wochen an dieser Fakultät studiert. Während des Semesters reiste er – damals ungewöhnlich – nach Hause. Sicher ist er von der neuen Wissenschaft nicht fasziniert gewesen. Von einem Studienabbruch war aber vermutlich zu Hause nicht die Rede, sonst wäre der Vater von der nächsten Entwicklung nicht überrascht worden. Auf der Rückreise von Mansfeld nach Erfurt geriet L. am 2.7. bei Stotternheim in ein Gewitter, in dem er das Gelübde ablegte, ein Mönch zu werden, wenn die Blitze ihn verschonten. Er hat sich gut zwei Wochen lang überlegt, ob er dem Gelübde folgen und in ein Kloster eintreten oder ob er sich von diesem Versprechen dispensieren lassen sollte. Aber am 17.7.1505 bat er dann doch um Einlaß in das Kloster der Augustinereremiten in Erfurt. Die Eltern informierte er erst nach diesem Schritt. Der Vater war dagegen, vermochte den Sohn aber nicht umzustimmen. Der Eintritt in ein Kloster kam wohl Neigungen L.s entgegen, den schon die Erfahrung einer gefährlichen Verletzung (1503 oder 1504) und die Pest 1505 mit dem Tod und damit mit der Frage nach dem Heil konfrontiert hatten. Nach allgemeiner Überzeugung gab es aber keinen frömmeren und damit sichereren Weg zum Heil als den der Mönche und Nonnen. Im Kloster wurde L.s Gelübde während des Gewitters als eine himmlische Berufung interpretiert, während der Vater hier den Teufel am Werk sah und es lieber gesehen hätte, wenn der Sohn das Studium der Jurisprudenz fortgesetzt hätte.

L. absolvierte sein einjähriges Noviziat, studierte die Ordensregel und las in der Bibel. Ein Hang zu perfekter Frömmigkeit zeichnete ihn aus: Er wollte so fromm wie möglich leben, fühlte er sich doch im Kloster der Welt abgestorben. 1506 legte er die Gelübde ab und war damit auf Lebenszeit seinem Orden und dessen Vorschriften verpflichtet. Er hatte zu gehorchen und ließ sich am 3.4.1507 zum Priester weihen. Dafür hatte er nicht Theologie studieren, sondern sich lediglich mit der zentralen Aufgabe des Priesters, der Meßfeier, befassen müssen, vor allem mit deren Zentrum, dem Meßkanon. Seine erste Messe feierte er mit Verwandten und Freunden am 2.5.1507. Sein Vater kam dazu mit zwanzig Personen nach Erfurt, machte auch dem Kloster ein respektables Geschenk von 20 Gulden, hielt aber dem Sohn nach wie vor seinen Ungehorsam vor.

L., in der Messe unmittelbar Gott konfrontiert, dem er ein Opfer darbrachte, meinte, vor Gott vergehen zu müssen – wie viele andere Mönche nahm er seine Aufgabe auch an dieser Stelle ganz ernst. Er mußte aber feststellen, daß trotz aller religiösen Leistungen der Zweifel blieb, ob er Gottes Anforderungen wirklich gerecht werde. Zwar erlernte er die geistliche Meditation, aber trotzdem blieb die Anfechtung, ob ihn Gott nicht wegen seiner Sünden verstoßen werde. Daß in diesem Lebensabschnitt bei einem jungen Mann unter anderem sexuelle Probleme eine Rolle spielten, ist nur natürlich. Aber für L. war dies kein grundsätzliches Problem. Schwieriger war vielmehr für ihn der Gedanke an den richtenden Gott, vor dem sich jeder Mensch würde verantworten müssen.

L. wurde im Kloster geachtet – einigen Mitmönchen machte er wohl sogar zu schnell „Karriere“. Im Sommersemester 1507 wurde er angewiesen, in Erfurt Theologie zu studieren. Im Herbst 1508 wurde er an die Wittenberger Universität abgeordnet, um dort nicht nur sein Studium fortzusetzen, sondern zugleich einen Lehrauftrag in der Artistenfakultät zu übernehmen, der den Augustinereremiten anvertraut worden war; er hatte über die Nikomachische Ethik des →Aristoteles zu lesen. Am 9.3.1509 konnte L. in Wittenberg den Grad eines Baccalaureus biblicus erwerben, was ihm ermöglichte, kürzere biblische Abschnitte mit Studenten kursorisch zu lesen und knapp auszulegen. Im Herbst 1509 wurde L. Baccalaureus sententiarius, er durfte jetzt das wichtigste scholastische theologische Lehrbuch, den Sentenzenkommentar des →Petrus Lombardus, kursorisch erklären. Bevor er aber damit beginnen konnte, wurde er nach Erfurt zurückbeordert, wo er eine solche Vorlesung begann. Er konnte sie jedoch nicht abschließen, da er etwa im Nov. 1510 zusammen mit einem Ordensbruder nach Rom reisen mußte, wo er an der Kurie gegen ein dort ergangenes Urteil zu appellieren hatte. Das Erfurter Kloster gehörte nämlich zu einem Kreis strenger Augustinereremitenklöster, die sich gegen die Unionspolitik des Generalvikars →Johannes v. Staupitz wehrten, der unter röm. Druck (er war selbst 1506 und 1510 in Rom gewesen) alle Klöster seines Ordens in Deutschland zu vereinigen suchte. L. blieb etwa vier Wochen in Rom, wo die Appellation zwar abgewiesen wurde, aber für ihn die Möglichkeit gegeben war, an dem reichen geistlichen Leben teilzunehmen, was er ohne Vorbehalt tat, wenn ihm auch damals schon eine gewisse Oberflächlichkeit auffiel, z. B. ein sehr rasches Messelesen italienischer Priester. Aber zu einem Kirchenreformer oder gar zu einem Gegner Roms wurde er durch diese Reise nicht. In Rom hatte L. den Eindruck gewonnen, daß die Unionspolitik des Generalvikars →Staupitz unterstützt werden müsse. Als er Ende Januar oder Anfang Februar 1511 in sein Kloster zurückkehrte, brachte ihn dies aber in große Schwierigkeiten, denn die Majorität seines Konventes blieb renitent. →Staupitz, der eine theologische Professur an der Universität Wittenberg innehatte, dürfte veranlaßt haben, daß L. im Sept. 1511 dorthin versetzt wurde, weil er ihn aus seiner schwierigen Lage befreien wollte. Das kleine Städtchen an der Elbe mit etwa 2 000 Einwohnern und der erst 1502 gegründeten Universität sollte nun L.s Heimat werden.

Im Wittenberger Kloster wurde er bereits 1512 zum Subprior gewählt, als Prediger eingesetzt und mit der Ausbildung der jungen Mönche beauftragt. Er hatte sich bis zu dieser Zeit nicht nur mit →Aristoteles und →Petrus Lombardus befaßt, sondern vor allem auch mit Werken Augustins, die in seinem Orden einen hohen Rang einnahmen. Aber auch Schriften von Mystikern dürfte er während dieser Zeit zum ersten Mal begegnet sein. Am 18./19.10.1512 wurde er zum Dr. theol. promoviert und in den Senat der theologischen Fakultät aufgenommen. Er sollte die Professur für biblische Exegese übernehmen, die Staupitz bis dahin innegehabt hatte. Aber erst ein Jahr später, nämlich zum Wintersemester 1513/14 scheint er seine Vorlesungstätigkeit aufgenommen zu haben, möglicherweise weil die Zustimmung seines Ordensgenerals erst im Okt. 1513 eintraf.

In seiner ersten Vorlesung behandelte L. den Psalter, und zwar drei oder vier Semester lang. Im Wintersemester 1515/16 und dem folgenden Semester legte er den Römerbrief aus, im Wintersemester 1516/17 dann den Galaterbrief. Nicht ganz sicher ist, ob sich daran direkt eine zweisemestrige Vorlesung über den Hebräerbrief anschloß oder ob L. im Sommersemester 1517 über den Titusbrief gelesen hat. Davon hängt ab, ob L. seine zweite Vorlesung über die Psalmen im Sommer 1518 oder erst ein Semester später begann. Sicher ist, daß er diese Vorlesung dann im Wintersemester 1520/21 abbrechen mußte. L. hielt sich also strikt an seinen Lehrauftrag, biblische Schriften zu erläutern. Für seine Studenten ließ er die lateinischen Texte der Psalmen und der Briefe an die Römer, Galater und Hebräer mit großem Zeilenabstand und breitem Rand drucken. Dadurch konnten|diese seine Interlinear- und Randglossen direkt in ihren Handexemplaren notieren. Zu diesen Kurzerläuterungen traten längere Erklärungen („Scholien“) hinzu, die ebenfalls diktiert worden sind. Einige studentische Nachschriften sind erhalten.

L. bediente sich damit der üblichen Auslegungsform. Auch inhaltlich legte er die Bibel wie gewohnt aus, nämlich mit Hilfe des vierfachen Schriftsinns, so daß zur wörtlichen Exegese die topologische, die allegorische und die anagogische hinzutraten. Aber im Vordergrund standen schon früh der Wortsinn und die Frage, was die Aussagen der Bibel für den Menschen bedeuten. L. scheute auch nicht vor Kritik an der Kirche zurück, wobei er sich auf →Bernhard von Clairvaux berief, der ihm neben →Augustin wichtig war. Auch Exegeten wie →Nikolaus von Lyra zog er heran. Seit dem Frühjahr 1516 benutzte er die griech. Ausgabe des Neuen Testaments des →Erasmus von Rotterdam: Dafür mußte er das Griechische erlernen, wie er sich auch das Hebräische aneignen mußte, um das Alte Testament von seinem Urtext her interpretieren zu können. Er konnte sich dabei auf die Leistungen des Humanismus stützen: Für das Hebräische hatte →Johannes Reuchlin Entscheidendes geleistet, auf dessen Seite er im Kampf gegen die Kölner Dominikaner stand.

Recht konservativ deutete L. die Psalmen als Gebete Christi, verstand es aber zugleich, sie gerade dadurch zu wichtigen Texten für seine Hörer zu machen. Der Römerbrief veranlaßte ihn, den Menschen als Sünder und dadurch als fern von Gott zu verstehen. Schon jetzt wird der Gekreuzigte als die Kraft Gottes verstanden, denn Gott offenbart sich hier „sub contrario“, unter der Gestalt des Gegenteils: Der ohnmächtige, gekreuzigte Christus ist in Wahrheit der allmächtige Gott, der den Sünder gerechtspricht. „Der Glaube kommt aus dem Hören, das Hören aber durch das Wort Christi“ (Römer 10, 17) – dies gilt es, in Demut zu erfassen.

1516/17 begegnete L. erneut der Mystik. Er beschäftigte sich mit →Johann Tauler, lernte aber auch die „Deutsche Theologie“ kennen, die er für so wichtig hielt, daß er sie zusammen mit einer eigenen Vorrede im Dez. 1516 herausgab. Es handelt sich hier um seine erste Publikation. Bisher war L. nur in seinem Orden und in Wittenberg bekannt gewesen, wo er seit 1514 einen Predigtauftrag an der Stadtkirche übernommen hatte. Im Orden war er 1515 zum Distriktsvikar für die Konvente in Meißen und Thüringen gewählt worden, was Visitationsreisen und viel Arbeit mit sich brachte. Im Frühjahr 1517 veröffentlichte er sein erstes eigenes Werk, eine Auslegung der sieben Bußpsalmen. Vor allem aber ließ er eine Thesenreihe gegen die scholastische Theologie für eine Disputation am 4.9.1517 drucken. In ihr wehrte er sich gegen den Einfluß des Aristoteles auf die Theologie und formulierte gegen die scholastische These: „Ohne Aristoteles wird man kein Theologe“, die Antithese: „Man wird nur Theologe ohne →Aristoteles.“ In Wittenberg fand er damit viel Zustimmung, auch seine Kollegen – vor allem →Andreas Bodenstein von Karlstadt – pflichteten ihm nach anfänglicher Skepsis bei. Aber das übrige spärliche Echo auf diese weitreichenden Thesen mußte ihn doch enttäuschen.

Das war anders bei seinen 95 Thesen über den Ablaß, die er am 31.10.1517 an die für ihn zuständigen Bischöfe, EB →Albrecht von Mainz und Magdeburg und Bischof →Hieronymus Schulze von Brandenburg, verschickte. In dem Brief an →Albrecht, der überliefert ist, zeigt L. sich besorgt über den Ablaß, der zugunsten des Neubaus von St. Peter in Rom verkündet wurde. Er forderte, die Veräußerlichung aufzugeben, die der Ablaß hervorgerufen hatte, und die Bedeutung der Buße neu zu erkennen, die Jesus Christus verkündigt hatte: „Als unser Herr und Meister Jesus Christus sagte: ‚Tut Buße', wollte er, daß das ganze Leben der Gläubigen eine Buße sei“ (These 1). L. verweist auf die Diskussionswürdigkeit des Ablasses, indem er seine Thesen beifügt, die zu einer Disputation unter Gelehrten Anlaß geben sollten. Daß diese Thesen am 31.10. an die Schloßkirche angeschlagen wurden, wohin zum Allerheiligenfest wegen der dort gesammelten Reliquien viele Menschen kamen, wird bezweifelt, da →Melanchthon dies erst nach L.s Tod berichtet. Möglicherweise wurden sie erst Mitte November durch Anschlag publiziert. Keinesfalls wäre ein solcher Anschlag eine Provokation gewesen, da die Universitätslehrer auf diese Weise Thesen zu veröffentlichen pflegten. Auch hatte L. damit nicht im Sinn, die Kirche anzugreifen, sondern er wollte einen Mißstand abgestellt und einen Sachverhalt geklärt sehen – dazu dienten seine Briefe an die kirchlichen Oberen und seine Thesen. Diese wurden rasch verbreitet, auch ins Deutsche übersetzt und an verschiedenen Orten gedruckt. L. hatte sie an einige Freunde verschickt, die für Verbreitung sorgten, wobei sie nicht wissen konnten, daß →Erzbischof Albrecht an einem guten Ertrag des Ablasses interessiert sein mußte: denn er hoffte, damit die Schulden zu|begleichen, die er hatte aufnehmen müssen, als er sich gegen Gebühr die gleichzeitige Inbesitznahme der Erzbistümer Mainz und Magdeburg und die Verwaltung des Bistums Halberstadt von der röm. Kurie hatte genehmigen lassen.

→Albrecht informierte Rom durch Übersendung der Thesen, wo L.s Ordensobere gebeten wurden, auf den Mönch mäßigend einzuwirken. Der Dominikaner →Johann Tetzel, der den Ablaß in Norddeutschland vertrieb und dessen Arbeitsweise L. kannte, fühlte sich zu Recht angegriffen und verteidigte aufgrund von Thesen des →Konrad Wimpina an der Univ. Frankfurt/Oder am 20.1.1518 den Ablaß. L. publizierte im März 1518 den „Sermon von Ablaß und Gnade“, in dem er allgemein verständlich seine Auffassung vortrug. Diese kleine Schrift wurde sein erster literarischer Erfolg, dem sich viele weitere anschließen sollten, weil L. sich nicht scheute, die Volkssprache zu benutzen, in der er sich hervorragend auszudrücken verstand. Der sich ausbreitende Buchdruck beflügelte den Erfolg, weil er Öffentlichkeit herstellte.

Viele von denen, die bemerkten, daß sich hier ein fundamentaler Konflikt um das Verständnis von Kirche anbahnte, widersprachen L. offen; andere hielten sich zurück, z. B. →Erasmus, den L. seit 1517 nicht mehr besonders schätzte, weil er seine Theologie für schwach hielt. Zu den Gegnern L.s gesellte sich im Frühjahr 1518 der Ingolstädter Professor →Johann Eck, auf dessen Publikation L. noch im Mai 1518 antwortete. Inzwischen war er zum Kapitel seines Ordens nach Heidelberg gereist, wo er als Distriktsvikar durch seinen Erfurter Freund →Johann Lang abgelöst wurde. Am 26.4. konnte er dort über von ihm verfaßte Thesen diskutieren, in denen er eine Theologie des Kreuzes formuliert hatte, die christozentrisch und antischolastisch ausgerichtet war. Diese Disputation wurde aber nicht nur wichtig, weil sie L.s Gedanken nun einem breiteren Kreis vermittelte, sondern weil durch sie viele derjenigen Männer für ihn gewonnen wurden, die für die Reformation in Süddeutschland wichtig werden sollten: →Martin Bucer, →Martin Frecht, →Johannes Brenz, →Erhard Schnepf und →Theobald Billican. Es wurde klar, daß es hier nicht um Mönchsgezänk eines Augustinereremiten gegen Dominikaner ging, sondern daß gewichtige theologische Fragen zur Debatte standen. L. unterschrieb in dieser Zeit manche seiner Briefe mit „Eleutherius“, der Freie; er hatte sich zu theologischen Lösungen durchgerungen, die nach seiner Auffassung vorhandene Unklarheiten oder Fehler vermieden.

Am 15.5.1518 kehrte L. nach Wittenberg zurück. Inzwischen war er in Rom auch vom Dominikanerorden der Häresie verdächtigt worden, so daß dort im Sommer 1518 ein Prozeß gegen ihn begonnen wurde. Am 7.8 erhielt er eine Vorladung nach Rom, die unter Androhung des Banns sein Erscheinen innerhalb von 60 Tagen verlangte. Die Anklage fußte auf einem Gutachten des Dominikaners →Silvestro Mazzolini gen. Prierias, der als Magister Sacri Palatii an der röm. Kurie über die Reinheit der kirchlichen Lehre zu wachen hatte. L. gab dessen Gutachten zusammen mit seiner Erwiderung heraus, in der sich antiröm. Animositäten finden, wie sie damals in Deutschland weit verbreitet waren. Einen gewissen Schutz gewährte ihm allein der Umstand, daß er der berühmteste Professor der jungen Wittenberger Universität geworden war, der viele Studenten nach dort zog; so war sein Landesherr, Kf. →Friedrich der Weise, der seine Gründung nicht gefährden wollte, geneigt, ihn zu behalten. →Papst Leo X. aber verlangte von seinem nach Deutschland entsandten Kardinallegaten →Thomas de Vio gen. Cajetan, einem Dominikaner, am 28.8.1518, L. festnehmen zu lassen und ihn zu bannen, wenn er nicht widerrufe. →Leo X. bat auch →Kf. Friedrich, L. in päpstliche Gewalt zu geben; ein gerechtes Verfahren sagte er ihm zu. Rom gestand →Cajetan am 11.9.1518 zu, L.zu verhören; der Legat, der mit →Friedrich auf einem Reichstag in Augsburg zusammentraf, hat vermutlich dem Kurfürsten versprochen, L. bei dieser Gelegenheit nicht festnehmen zu lassen. Dieser reiste Ende September nach Augsburg, wo er am 7.10. ankam. Er war ohne kaiserliches Geleit gekommen, das ihm wohl nachträglich in Augsburg zugesagt wurde.

Das Verhör durch →Cajetan fand vom 12. bis 14.10.1518 statt. Der Legat war freundlich, aber bestimmt. Als Normen für die Entscheidung benannte er Bibel und Kirchenrecht und forderte L. auf, sich der kirchlichen Lehre wieder in allen Punkten anzuschließen. L. dagegen wollte über seine Auffassungen diskutieren. Cajetan hielt ihm die päpstliche Autorität entgegen, was L. veranlaßte, an die kürzlich erfolgte Appellation der Universität Paris an ein Konzil zu erinnern. Der Legat konnte in ihm deswegen nur einen Konziliaristen sehen, der sich dem päpstlichen Entscheidungsanspruch nicht beugte. Das Gespräch verlief daher ergebnislos. L. appellierte zwar an den Papst, der besser zu|informieren sei, aber dies vermochte seine schwierige Lage nicht zu verbessern; auch seine Briefe waren dazu nicht geeignet, die er am 17. und 18.10. an Cajetan richtete, weil er in ihnen nur anbot, sich über den Ablaß nicht zu äußern, solange auch seine Gegner schwiegen. Am 20.10. verließ er heimlich Augsburg und traf am 31.10. wieder in Wittenberg ein. Um sich zu rechtfertigen, publizierte er die „Acta Augustana“, was der Kurfürst nur widerwillig hinnahm. L. trieb den Streit sogar auf die Spitze, als er nicht mehr die päpstliche Entscheidung abwartete, sondern am 28.11.1518 an das Konzil als eine übergeordnete Instanz appellierte. Zwar wußte er dabei einen großen Teil der Öffentlichkeit hinter sich, aber in Rom konnte man jetzt nur konsequent gegen ihn vorgehen, weil er mit dem Appell an ein Konzil den Papst mißachtet hatte.

L. war so selbstbewußt aufgetreten, daß zu fragen ist, worauf er sich dabei stützte. Offenbar hatte er als Exeget so viel an der herrschenden Theologie zu kritisieren, daß er auch einem so fähigen Theologen wie Cajetan zu widersprechen wagte. In der Tat hatte er im Laufe der Jahre aufgrund der Bibel, mit Hilfe Augustins, aber auch unter Rückgriff auf die Mystik und unter dem Einfluß des Humanismus eine Theologie erarbeitet, die er nicht als Neuerung, sondern als Wiederentdeckung der rechten Lehre verstand. Ihm selbst hatte vor allem der Begriff der Gerechtigkeit Gottes Schwierigkeiten bereitet, weil er ihn als die fordernde Gerechtigkeit des richtenden Gottes interpretiert hatte. Die Erkenntnis, daß es in Wahrheit um die schenkende Gerechtigkeit des barmherzigen Vaters Jesu Christi, des Gekreuzigten, gehe, war sein „Turmerlebnis“, das er in seinem Arbeitszimmer im Turm, der an das Kloster angebaut worden war, gehabt hatte. Der Zeitpunkt dieses Erlebnisses ist umstritten. L. selbst legt in einem Rückblick von 1545 nahe, an 1518 zu denken. Tatsächlich war in diesem Jahr seine Entwicklung so weit fortgeschritten, daß er nun in rascher Folge zu den verschiedensten theologischen Themen Stellung nehmen konnte. Andererseits deutet sich auch in früheren Vorlesungen schon mancherlei von seinen späteren Erkenntnissen an, so daß es richtiger sein dürfte, seine theologische Entwicklung zu analysieren, als nach einem speziellen Datum zu suchen.

Seine Theologie war im Hinblick auf die Lehre vom Ablaß frei gewesen, weil es noch keine kirchliche Festlegung gegeben hatte. Auf Veranlassung Cajetans wurde aber am 9.11.1518 ein päpstliches Dekret über den Ablaß publiziert, das L.s Auffassung widersprach. L. überlegte Anfang Dezember, ob er Wittenberg verlassen müsse, um seinem Landesherrn nicht zur Last zu fallen, aber dieser ließ es zu, daß er blieb. Eine Entspannung deutete sich sogar an, als Rom Kontakt zu Kurfürst Friedrich aus politischen Gründen suchte: Es war das baldige Ableben Kaiser →Maximilians I. zu erwarten, der die Wahl seines Enkels →Karl wünschte. Das mußte Rom bedenklich sein, weil dann Ober- und Unteritalien in dieselbe Hand und der dazwischen liegende Kirchenstaat in Schwierigkeiten gekommen wären. Es wurde zwar weiterhin von Rom an Friedrich die Erwartung ausgesprochen, er möge L. ausliefern, aber ohne Dringlichkeit. Zugleich konnte der päpstliche Gesandte →Karl v. Miltitz aus Kursachsen Beruhigendes melden. L. sprach mit ihm am 5./6.1.1519 in Altenburg, bot an zu schweigen, wenn das auch seine Gegner täten, und verpflichtete sich, in einer Publikation zum Gehorsam gegen die Kirche zu mahnen. Diese erschien Ende Feb. 1519. Am 12.1.1519 war Maximilian gestorben und Friedrich als Reichsvikar eine wichtige Aufgabe zugefallen. Es wurde jetzt ein Verhör L.s in Deutschland erwogen, aber Friedrich sprach sich wegen der Kaiserwahl dagegen aus. Faktisch wurde deswegen L.s Prozeß weder in Rom noch in Deutschland weitergeführt. Als am 28.6.1519 doch Karl von Spanien zum röm. König gewählt wurde, war für Rom die befürchtete politische Lage eingetreten. Karls Abgesandte hatten zudem in einer Wahlkapitulation beschworen, daß der neue Kaiser keinen Häretiker unverhört verurteilen werde, was von erheblicher Bedeutung werden sollte.

Vor allem aber erschienen Werke L.s, die seinen Namen noch bekannter werden ließen: 1518 seine „Resolutiones“ über den Ablaß und im Sept. 1519 seine Erklärung des Galaterbriefes, wobei →Philipp Melanchthon ihn unterstützte, der seit 1518 als Professor für Griechisch in Wittenberg lehrte, aber auch theologische Vorlesungen hielt. Wie er, so schlossen sich auch zahlreiche andere jüngere Humanisten der Bewegung an, die von L. ausgegangen war. Dessen deutschsprachige Schriften wurden weit verbreitet und sprachen Bevölkerungsgruppen an, die nicht akademisch gebildet waren. In ihnen hat L.Katechismusstücke ausgelegt (etwa das Vaterunser) oder sich über die Buße, die Ehe, das Leiden Christi oder den Wucher geäußert. Aber auch einen „Sermon von der Bereitung|zum Sterben“ hat er verfaßt. Die Wirkung und die Ausstrahlung dieser frühen deutschsprachigen Werke L.s sind früher unterschätzt worden.

Von großer theologischer und politischer Bedeutung sollte die Leipziger Disputation werden, die vom 27.6. bis zum 16.7.1519 gegen den Widerstand des Bischofs von Merseburg, aber mit der Zustimmung Hzg. →Georgs von Sachsen, Kf. Friedrichs und Hzg. →Ludwigs von Bayern durchgeführt wurde. Unmittelbarer Anlaß war eine Disputation zwischen →Johann Eck und →Karlstadt, aber auch L. war von Eck angegriffen worden, so daß er darum bat, zur Diskussion zugelassen zu werden, was Hzg. Georg erst erlaubte, als Eck sein Einverständnis gegeben hatte. Während die Disputation zwischen Eck und Karlstadt wenig Öffentlichkeit mobilisierte, war das bei derjenigen Ecks mit L. vom 4. bis zum 13.7. anders. Eck versuchte, L. als Hussiten zu entlarven, weil er den päpstlichen Primat in Frage gestellt hatte. Dies konnte L. in Leipzig nur diskreditieren, weil das Land unter den Hussitenkriegen erheblich gelitten hatte. L. – jeder Diplomatie abhold – gab Berührungspunkte zu, was ihm die erbitterte Feindschaft Hzg. Georgs einbrachte. Die Leipziger Disputation wurde zu einem Kampf um die Deutung der Kirchengeschichte, weil L. die Behauptung vortrug, der Papst habe erst seit 400 Jahren seine jetzige Bedeutung. Da →Huß von einem Konzil verurteilt worden war, konnte Eck von L. die Äußerung erreichen, daß auch Konzile irren können – damit war auch das Konzil als unfehlbare Instanz geschwunden, und L. konnte sich jetzt nur noch auf die Bibel als verpflichtende Norm der Kirche stützen. Insofern trug diese Diskussion erheblich zur weiteren Klärung seiner Position bei, aber manche, die mit ihm bisher sympathisiert hatten, wurden nun wegen solcher Konsequenzen bedenklich gestimmt oder ihm feindlich gesinnt. Die Universitäten Paris und Erfurt sollten über die Disputation zwischen Eck und L. urteilen. Aber man wartete vergeblich auf Äußerungen von dort. Statt dessen verurteilten die Kölner und die Löwener Theologen L. Dem Urteil Hzg. Georgs schlossen sich Kf.→Joachim I. von Brandenburg und die Landesherren Ecks, die bayer. Herzöge, an. Auch Kardinal →Adrian von Utrecht, der Erzieher des neugewählten Kaisers und spätere →Papst Hadrian VI., kam zu einem negativen Urteil über die Theologie L.s. Kf. Friedrich ließ sich dagegen auch durch eine Denunziation Ecks nicht zu einem Vorgehen gegen L. veranlassen, während Eck den ersten Streit um dessen Theologie, der in einer Gemeinde (Jüterbog) entbrannt war, zu einem Angriff auf den Wittenberger und dessen Parteigänger nutzte, die hier von ihm zum ersten Mal „Lutheraner“ genannt wurden, während sie selber sich als „Martinianer“ bezeichneten.

Auch während dieser Zeit bemühte Miltitz sich weiterhin um Vermittlung zwischen Rom und Kursachsen. Aber am päpstlichen Hof drängte man Ende 1519 zur Eile, nicht zuletzt aufgrund eines Berichtes von Eck über die Leipziger Disputation und L.s „hussitische Häresie“. Eck selbst reiste im Frühjahr 1520 nach Rom und trug dazu bei, daß der dortige Prozeß gegen L. weitergeführt und beendet wurde. Die Bannandrohungsbulle „Exsurge Domine“ trägt das Datum des 15.6.1520. Sie wurde in Rom am 24.7.1520 durch Anschlag an der Peterskirche und auf dem Campo de' Fiori publiziert. Mit ihrer Verbreitung in Ober- und Niederdeutschland wurde Eck, in Westdeutschland und den Niederlanden der päpstliche Bibliothekar →Hieronymus Aleander beauftragt. L.wurde eine Widerrufsfrist von 60 Tagen nach Zustellung eingeräumt. Eck publizierte die Bulle im September in Meißen, Merseburg und Brandenburg und versandte sie Anfang Oktober von Leipzig aus an die Univ. Wittenberg, wo sie am 10.10. eintraf. L. sah sich durch die schlecht formulierte Bulle nicht veranlaßt zu widerrufen, ging aber auf den Vorschlag von Miltitz ein, einen Brief direkt an Leo X. zu richten, den jener nach Rom bringen wollte. Er verfaßte die Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“, die zusammen mit einem Brief an den Papst Ende November deutsch und lateinisch gedruckt vorlag. Aber L. räumte dem Vermittlungsversuch von Miltitz offenbar keine große Bedeutung ein, denn er machte sich an eine Widerlegung der Bulle, die Anfang 1521 in lateinischer und am 1.3.1521 in deutscher Fassung erschien. Schon im Dez. 1520 hatte er außerdem seine Appellation an ein Konzil wiederholt. Schließlich lud Melanchthon zum 10.12.1520 zum Schindanger vor dem Elstertor von Wittenberg ein, wo eine Bücherverbrennung durchgeführt werden sollte. Tatsächlich ist dort das Corpus Iuris Canonici verbrannt worden, das gültige Recht der abendländischen Kirche. Weitere Schriften kamen hinzu, vor allem übergab L. selbst einen Druck der Bannandrohungsbulle dem Feuer. Nicht zuletzt durch die Bestreitung der Geltung des Kirchenrechtes war der Graben nun im Grunde unüberbrückbar geworden. Es war die Frage, wie sich der neue Kaiser verhalten würde, dem aufgrund eben dieses Rechtes|die Vollstreckung des kirchlichen Urteils oblag.

Nuntius →Aleander erreichte es, daß bereits am 28.9.1520 Karl V. die Verbrennung von Büchern L.s in den Niederlanden anordnete. Weitere Verbrennungen fanden dann auch in Westdeutschland statt. Jedoch forderte der Kaiser am 28.11. den Kurfürsten auf, L. mit zum Reichstag nach Worms zu bringen, wo er verhört werden, ihm aber kein Unrecht geschehen solle – der Kaiserhof wollte offenbar die in der Wahlkapitulation gemachte Zusage einhalten. Am 14.12.1520 wurde diese Aufforderung jedoch zurückgenommen, weil L. inzwischen gebannt sei und allen Orten das Interdikt drohe, an denen er sich aufhalte. Während der nächsten Wochen ging das Tauziehen um die Frage, ob ein bereits Gebannter nochmals verhört werden solle, weiter. Auf dem am 27.1.1521 eröffneten Reichstage versuchte Nuntius Aleander, die Stände dahin zu bringen, auf ein solches Vorhaben zu verzichten, weil es dem geltenden Recht widerspreche. Der Papst hatte am 18.1.1521 den Kaiser gebeten, diejenigen Schritte zu unternehmen, die seinem Amt entsprächen. Zwar hatte Rom in einer weiteren Bulle „Decet Romanum Pontificem“ vom 3.1.1521 den Bann über L. bestätigt, aber dies war wohl nur ein vorsorglicher Schritt, denn die Bannandrohung war ohnehin 60 Tage nach dem Datum, an dem L. sie erhalten und nicht widerrufen hatte, gültig geworden. Die röm. Kurie hat dann auch vorwiegend ihre Aufgabe darin gesehen, den Kaiser zu bitten, das Urteil zu vollstrecken. Das Ihre hatte sie nach ihrer Meinung getan.

Daß Karl V. unter dem 6.3.1521 L. doch nach Worms zu einem Verhör vorlud und ihm auch freies Geleit zubilligte, muß als Abkehr vom bisherigen Ketzerrecht verstanden werden. Dem Kaiser blieb aber unter dem Druck der Stände kaum etwas anderes übrig – über seine persönliche Einstellung zu L.besagte diese Vorladung deswegen nichts. L. trat wohl am 2.4. die Reise an. In verschiedenen Städten predigte er; viele Menschen nahmen Anteil, da er es gewagt hatte, den ungeliebten Römern zu widerstehen. In Oppenheim traf →Bucer den Vorgeladenen und überbrachte ihm eine Einladung zu →Sickingen auf die Ebernburg: Der kaiserliche Beichtvater Glapion hatte vorgeschlagen, dort Geheimverhandlungen zu führen und eine Verständigung mit dem Kaiserhof herzustellen. L. ging aber darauf nicht ein, sondern reiste nach Worms weiter, wo er am 16.4. eintraf. 2 000 Menschen sollen auf den Straßen gewesen sein – auch hier glich sein Erscheinen eher einem Triumph als dem Einzug eines Gebannten. Am 17.4. trat er vor Kaiser und Reich: Er sollte nur auf die vorgelegten Fragen antworten dürfen. Es wurden ihm einige Titel von Schriften genannt, die unter seinem Namen erschienen waren, und er wurde gefragt, ob er diese verfaßt habe und sich zu ihnen bekenne oder etwas widerrufen wolle. L. antwortete zunächst deutsch, dann lateinisch; er bekannte sich zu seinen Büchern und bat wegen eines eventuellen Widerrufs um Bedenkzeit. Da in der Vorladung nur von einer Erkundigung über seine Bücher die Rede gewesen war, mag L. tatsächlich überrascht gewesen sein. Vielleicht ist er auch vom kursächs. Hof in diesem Sinne beraten worden, jedenfalls wurde die Bedenkzeit gewährt. Im Verhör am 18.4. unterteilte er seine Bücher in drei Gruppen: solche, in denen er über die Frömmigkeit spreche, die nicht getadelt würden; andere, in denen er gegen die Tyrannei des Papsttums kämpfe, wovon er nichts zurücknehmen könne; schließlich solche, in denen er vielleicht gegen einzelne Personen zu heftig gekämpft habe. Inhaltlich aber müsse alles von der Bibel her beurteilt werden. Der Befragende, der Trierer Offizial →Johann v. der Eck, entgegnete, er möge eindeutig erklären, ob er die von ihm verbreiteten Irrtümer widerrufe. L. faßte daraufhin zusammen, daß er durch Zeugnisse der Bibel oder klare Vernunftgründe widerlegt werden müsse; solange dies nicht geschehe, sei er in seinem Gewissen in Gottes Wort gefangen und könne um seiner Seligkeit willen nicht widerrufen. Daraufhin konnte er in seine Herberge zurückkehren, wo er erleichtert in den Ruf ausbrach: „Ich bin hindurch!“

Am folgenden Tag ließ Karl V. den Ständen sein eigenes Bekenntnis vortragen: Er bejahte die Tradition seiner Familie und lehnte es ab, diese von einem einzelnen Mönch in Frage stellen zu lassen. Er bekannte sich zu seinem kaiserlichen Amt im Sinne des überkommenen Kirchenrechts und erklärte, gegen L.s Sache seine Reiche und sein Leben einsetzen zu wollen. Die Stände würdigten zwar am 20.4. diese Erklärung des Kaisers, wollten aber dennoch einen weiteren Vermittlungsversuch unternehmen. Der Kaiser bewilligte dafür am 22.4. drei Tage Zeit. Würde auch dann L. nicht widerrufen haben, müsse die Reichsacht ausgehen, die dem Ketzerrecht zufolge auf den Bann zu folgen hatte. Auch die neuen Gespräche, die am 24. und 25.4. mit L. geführt wurden, konnten ihn nicht zu einer grundlegenden Änderung seiner Ansichten bewegen, so daß ihm eröffnet wurde, er möge nach Hause zurückkehren. Das Geleit blieb ihm für eine begrenzte Zeit zugesagt; er solle aber im Gegensatz zur Hinreise weder predigen noch schreiben oder das Volk aufwiegeln. Bereits am 26.4. brach L. auf – am Vorabend war ihm vom kursächs. Hof eröffnet worden, daß er in Sicherheit gebracht werden solle, ein Gedanke, der schon nach dem Verhör durch Cajetan erwogen worden war. Am 29.4. entließ L. in Friedberg (Hessen) den Reichsherold – sein Verschwinden sollte nicht durch diesen Zeugen beobachtet werden. Karl V. ließ ein Mandat ausarbeiten, durch das die Acht über L. und seine Anhänger ausgesprochen wurde: L. sollte an den Kaiser ausgeliefert werden; der Besitz seiner Anhänger durfte konfisziert werden; die Lektüre und die Verbreitung seiner Schriften wurden verboten. Das Mandat, das Wormser Edikt, trägt das Datum des 8.5.1521. Den Ständen wurde es am 25.5. nach der Beendigung des Reichstages verlesen; es war ein kaiserliches Edikt (gemäß der bisherigen Ordnung) und wurde deswegen auch nicht im Abschied des Reichstages erwähnt. Wer es mißachtete, mußte mit dem Kaiser als dem weltlichen Arm der Kirche rechnen. Auch die röm. Kurie war der Meinung, daß Karl V. nun für die Vernichtung der neuen Lehre zu sorgen habe.

Diese war durch wichtige Werke, die 1520 erschienen waren, einem noch größeren Kreis von Menschen bekannt geworden. In der Arbeit „Von den guten Werken“ stellte L. eine Ethik dar, die vom Glauben begründet wurde. In seinem Appell „An den christlichen Adel deutscher Nation“ bat er, daß die Adligen ihre Verantwortung wahrnehmen und gemäß der mittelalterlichen Tradition zu „des christlichen Standes Besserung“ beitragen sollten, nachdem die Kleriker und vor allem Papst und Bischöfe nicht das Notwendige täten; diese Schrift wurde zu einem großen buchhändlerischen Erfolg, allerdings nur für kurze Zeit, während L.s Erbauungsschriften immer wieder nachgedruckt wurden. Von dem für L.s literarische Produktion so wichtigen Jahr 1520 sei nur noch „De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“ genannt, weil L. in diesem Werk die traditionelle Sakramentenlehre kritisch behandelt. Nach seiner Meinung sind nur Taufe und Abendmahl von Christus eingesetzte, mit Zeichen versehene Handlungen, denen er Gnadenzusagen gemacht hat; der Buße fehlt das sichtbare Zeichen, während Firmung, Ehe, Priesterweihe und letzte Ölung nicht als Sakramente anerkannt werden. Diese Schrift mußte die Frömmigkeit erheblich beeinflussen und konnte deswegen nicht nur im Elfenbeinturm der Wissenschaft diskutiert werden; sie sollte zur Klärung der Fronten zwischen Freunden und Feinden L.s erheblich beitragen.

L. aber war inzwischen verschwunden. Am 4.5. war sein Wagen in der Nähe der Burg Altenstein „überfallen“ worden. Auf Umwegen gelangte er in der Nacht zur Wartburg bei Eisenach, wo er seine Mönchskutte ablegen und sich in einen „Junker Jörg“ verwandeln mußte; nur der Burghauptmann wußte, wen er aufgenommen hatte. Viele (z. B. →Albrecht Dürer) meinten, L. sei erschlagen worden. Aber Aleander vermutete sofort, daß Kf. Friedrich seine Hand im Spiel gehabt habe. Dieser hatte vor seiner Abreise vom Reichstag noch erreicht, daß ihm kein Exemplar des Wormser Ediktes offiziell vom Kaiserhof zugeschickt wurde, so daß er die Entscheidung Karls nicht zur Kenntnis nehmen mußte.

Auf der Wartburg nutzte L. die Zeit zur Arbeit. Er hielt auch Kontakt mit Wittenberg, vor allem mit Melanchthon und mit →Spalatin. Unter seinen Werken sind weiterhin lateinisch und deutsch geschriebene zu finden: L. führte also sowohl die wissenschaftliche Auseinandersetzung wie die Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit fort. Diese wurde in einem bis dahin ungewohnten und ungeahnten Ausmaß mobilisiert: Es wurden von zahlreichen Autoren viele „Flugschriften“ verfaßt, kurze Traktate oder Einblattdrucke, häufig mit bildlichen Darstellungen versehen, die den Streit popularisierten und die sich zum allergrößten Teil auf L.s Seite stellten. Von den auf der Wartburg geschriebenen oder fertiggestellten Werken seien seine Auslegung des „Magnifikat“, des Lobgesanges der Maria aus Lukas 1, seine Auseinandersetzung mit den Mönchsgelübden („De votis monasticis iudicium“) und seine Postille genannt, die den Predigern helfen sollte, das Evangelium Jesu Christi richtig auszulegen. Vor allem aber übersetzte L. auf der Wartburg das Neue Testament ins Deutsche. In der fast unglaublich kurzen Zeit von etwa elf Wochen legte er ein Werk von solcher Geschlossenheit vor, daß dieses seit seinem ersten Erscheinen im Sept. 1522 immer wieder neu aufgelegt wurde. L. legte der Übersetzung den griech. Text zugrunde, den Erasmus 1519 in 2. Auflage ediert hatte, verstand es aber, sich nicht sklavisch daran zu binden, sondern verständlich und einprägsam zu übersetzen, was in diesem Maße bei älteren Verdeutschungen nicht der Fall gewesen war. L. hat in den folgenden Jahren auch das Alte Testament übersetzt, einschließlich der alttestamentlichen Apokryphen. Dabei haben ihm Wittenberger Kollegen, vor allem Melanchthon, geholfen. 1534 lag die gesamte Bibel in seiner Übersetzung vor, aber bis zu seinem Tod hat er zusammen mit seinen Mitarbeitern daran gefeilt. Wie wichtig ihm „das Dolmetschen“ war und wie ernst er es nahm, das beweist nicht nur diese Tatsache, sondern auch sein „Sendbrief“ über dieses Thema von 1530. Niemals hat L. Honorare für seine Bücher genommen.

Besorgt mußte L. auf der Wartburg feststellen, daß es in Wittenberg zu Unruhen kam, derer Melanchthon nicht Herr zu werden vermochte. Es wurden dort praktische Veränderungen vorgenommen – vor allem unter dem Einfluß Karlstadts -, die L. wegen des Vorbildcharakters von Wittenberg veranlaßten, sich im Dezember 1521 incognito dorthin zu begeben. Er wohnte drei Tage lang bei Melanchthon, mußte dann aber die Stadt wieder verlassen, weil Gerüchte über seine Rückkehr zu kursieren begannen. L. hatte nur seine Freunde beraten können; zu einem wirklichen Eingreifen fehlten ihm die Möglichkeiten. Immerhin verdanken wir diesem Besuch das Porträt des Junkers Jörg durch →Cranach. Als die Unruhen andauerten, entschloß er sich, am 1.3.1522 zurückzukehren. Der Kurfürst hatte gewünscht, daß L. wenigstens bis zum Ende des bevorstehenden Reichstages auf der Wartburg bliebe, denn wenn man dort von seiner Existenz erfahren würde und seine Auslieferung verlangte, mußte Friedrich in Schwierigkeiten geraten. L. verließ trotzdem die Wartburg und nahm die Verantwortung dafür in einem Brief an seinen Landesherren vom 5.3.1522 auf sich. Um den Kurfürsten zu entlasten, verfaßte er ein weiteres Schreiben, das vom kursächs. Hof politisch verwendet werden konnte.

Am 6.3.1522 in Wittenberg eingetroffen, legte L. wieder sein Mönchsgewand an und kehrte in sein Kloster zurück. Vom Sonntag Invokavit an (9.3.1522) predigte er täglich in der Stadtkirche. Es gelang ihm, mit diesen Predigten die Unruhen zu beenden und die Reformation auf den Weg der Reform zurückzuführen, der durch Überzeugung und nicht durch Emotionen oder Gewalt beschritten wird. Bereits Ende 1521 hatte er „eine treue Vermahnung“ an „alle Christen“ gerichtet, „sich zu hüten vor Aufruhr und Empörung“: Wer den Weg der Gewalt beschreite, schade dem Evangelium und behindere das Wirken Gottes (gedruckt 1522). Karlstadt und seine Anhänger, die die Kindertaufe ablehnten, ließen sich jedoch nicht von ihren Ideen abbringen, so daß es zu zahlreichen Neugruppierungen kam, in denen L. abgelehnt wurde. L. widmete sich nun Fragen der Reform des Gottesdienstes, der kirchlichen Finanzen, aber auch Grundsatzproblemen theologischer und politischer Art („Daß eine christliche Gemeine Recht und Macht habe, alle Lehre zu erteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen“ bzw. „Von weltlicher Oberkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“, beide von 1523). Zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung zwang ihn Erasmus, der 1524 eine Schrift über den freien Willen publizierte, worauf L. 1525 mit der Gegenthese „vom geknechteten Willen“ des Menschen antwortete. L. behauptete, daß der Mensch zwar frei sei in allem, was unter ihm stehe, daß er aber in bezug auf das Heil ganz von Gott abhängig sei.

Diese Entgegnung hatte auch deswegen so lange auf sich warten lassen, weil es 1525 zum Bauernkrieg gekommen war. Es erhoben sich dieses Mal mehr Bauern als bei früheren Aufständen, und es schlossen sich ihnen auch Bewohner von Städten und sogar einzelne Adlige an. L. beantwortete die wichtigste der Bauernschriften, die „12 Artikel der Bauernschaft in Schwaben“, mit einer „Ermahnung zum Frieden“. Er forderte die Adligen auf, Mißstände zu beenden und begründete Forderungen zu akzeptieren, mahnte aber die Bauern, sich nicht selbst ihr Recht zu suchen, denn „niemand soll sein eigener Richter sein“. Die Zeit des Fehdewesens war durch den ewigen Landfrieden von 1495 abgelöst worden. L. versuchte während einer Reise in die thüringischen Gebiete mäßigend auf die aufständischen Bauern einzuwirken, mußte aber feststellen, daß hier die Kraft seines Wortes versagte. Unter dem Eindruck, daß der kursächs. Hof nichts gegen den Aufstand unternahm (Kf. Friedrich lag im Sterben), forderte er die Obrigkeiten auf, „wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“ mit Gewalt vorzugehen, während auf der Gegenseite →Thomas Müntzer die Aufständischen zum Kampf aufrief. L.s Schrift hat zur Niederschlagung des Aufstandes weder in Süddeutschland noch in Thüringen beigetragen. Als die am 4.5. verfaßte Schrift bekannt wurde, hatte dort inzwischen der Schwäb. Bund die entscheidenden Schlachten geschlagen, und hier waren es Landgf. →Philipp von Hessen und sein|Schwiegervater Georg von Sachsen, die ohne Kursachsen gegen die Revolutionäre vorgingen. Aber L.s Worte erregten doch Kritik, die auch nicht verstummte, als er Anfang Juni in einem „Sendbrief von dem harten Büchlein wider die Bauern“ deutlich gemacht hatte, daß seine Stellungnahme gegen die Bauern nicht in einer Unterordnung unter die Fürsten ihren Grund hatte, sondern in einer Parteinahme für die göttliche Gerechtigkeit und Ordnung, deren Sachwalter die Fürsten sein sollten. Der Aufstand wurde von L. als ein Zeichen der Endzeit gedeutet. Um, wie er meinte, dem Teufel ein Schnippchen zu schlagen, heiratete L. am 13.6.1525 die ehemalige Nonne →Katharina v. Bora. Sie brachen damit beide das von ihnen abgelegte Gelübde der Keuschheit, was nicht nur L.s Feinde, sondern auch einige Freunde schockierte, unter ihnen Melanchthon. L. aber wurde es nun möglich, ein großes Haus zu führen, in dem viele Freunde einkehrten, zumal seine Frau sehr tatkräftig war und die wirtschaftlichen Probleme trotz der Sorglosigkeit ihres Mannes meisterte. Im Mai 1524 hatte L. seine Vorlesungstätigkeit wieder aufgenommen, und neue literarische Verpflichtungen kamen auf ihn zu, als Karlstadt und Ulrich Zwingli theologische Ansichten äußerten, die er nicht zu billigen vermochte. Der Streit über das Verständnis des Abendmahls zog sich jahrelang hin. Gleichzeitig aber galt es, Fürsten und Städte zu beraten, die das neue Kirchenwesen einführen wollten. Das erste Land, in dem dies offiziell geschah, war das Ordensland Preußen, das der Hochmeister →Albrecht 1523/25 in ein Herzogtum umwandelte, indem er das neue Bekenntnis einführte. 1526 legte L.ein Meßformular in deutscher Sprache vor; zwar sollte nichts vorgeschrieben werden, aber die Gemeinden sollten auch nicht hilflos an Pfarrer ausgeliefert sein, die die christliche Freiheit „zu eigner Lust oder Nutzen und nicht zu Gottes Ehre und des Nächsten Besserung“ gebrauchten. Den hess. Landgrafen beriet L. Anfang 1527 dahin, nicht die Reformation vom grünen Tisch aus einzuführen, sondern die Entwicklung abzuwarten und das Ergebnis dann in Gesetze zu fassen. In Kursachsen wurden seit 1527 die Pfarrer visitiert: Es wurden ihre theologischen Fähigkeiten und ihre Verwaltungspraxis geprüft. Da sich die Bischöfe diesen Visitationen entzogen, wurde der Landesfürst gebeten, als Notbischof einzuspringen. L. hat nur gelegentlich an solchen Visitationen teilgenommen. Was er hörte, war aber zum Teil so erschütternd, daß er sich entschloß, den Pfarrern zusätzlich zur Postille weitere Hilfsmittel in die Hand zu geben. So entstanden sein Großer und sein Kleiner Katechismus, letzterer für den Unterricht und als Hausbuch gedacht, damit der Familienvater auf Fragen antworten konnte, ersterer zur Lektüre für die Pfarrer, aber auch für Eltern und Erwachsene bestimmt. Seine Katechismen – besonders der Kleine – waren denen anderer Theologen so überlegen, daß sie sich im luth. Bereich durchsetzten und jahrhundertelang – teilweise bis heute – in Gebrauch blieben.

Die politische Lage verschärfte sich, als vom Speyer Reichstag 1529 beschlossen wurde, das Wormser Edikt sei durchzuführen. Die Protestation der Minorität, die der Reformation anhing, war ein Rechtsakt, dessen Bedeutung vom politischen Gewicht der Protestierer abhing. Landgf. Philipp bemühte sich um eine große antihabsburg. Koalition mit der Schweiz, Venedig und Frankreich, um dieses politische Gewicht zu verstärken. Dafür mußte als Voraussetzung eine theologische Verständigung zwischen den deutschen und den Schweizer Reformatoren, vor allem zwischen L. und Zwingli erreicht werden. Er setzte es durch, daß in Marburg vom 1. bis 3.10.1529 ein Theologengespräch durchgeführt wurde, zu dem L. nur unter dem Druck des kursächs. Hofes anreiste. In 15 Artikeln wurden am 4.10. fundamentale Übereinstimmungen in der Trinitätslehre, der Christologie, der Erlösungs- oder Rechtfertigungslehre bekundet; in der Abendmahlslehre wurde konstatiert: daß Brot und Wein allen Kommunikanten zu reichen seien und daß es „ein Sakrament des wahren Leibes und Blutes Jesu Christi“ sei. Jedoch blieb der Streitpunkt, „ob der wahre Leib und Blut Christi leiblich im Brot und Wein sei“. Man versprach, sich gegenseitig christliche Liebe zu erzeigen, soweit man dazu gewissensmäßig imstande sei, aber es sollte sich bald zeigen, daß das Gewissen beiden Seiten hier keine Toleranz ermöglichte.

Als Karl V. am 21.1.1530 zu einem Reichstag nach Augsburg einlud, wo er zum Zweck einer friedlichen Einigung in der Glaubensfrage „eines jeden Gutdünken, Meinung und Opinion“ hören und darüber entscheiden wollte, bereitete man sich in Kursachsen gut vor. Zunächst war wohl nur an eine Verteidigung der Beendigung von „Mißbräuchen“ gedacht (z. B. Entzug des „Laienkelches“), aber dann wurde deutlich, daß auch Glaubensfragen behandelt werden mußten. Kurfürst Johann nahm L. bis zur Coburg mit, der südlichsten Spitze seines Landes, um möglichst gut mit ihm in Kontakt bleiben zu|können; die Nürnberger hatten es abgelehnt, L. während dieser Zeit in ihrer Stadt aufzunehmen, weil sie den Kaiser nicht provozieren wollten. L.s Briefe während seines Coburger Aufenthaltes vom April bis zum Okt. 1530 zeigen seine Fürsorge für Frau und Kinder und seinen Einfluß auf Entscheidungen seines Kurfürsten in Augsburg. L. lobte das sächs. Bekenntnis, lehnte es aber ab, durch eine Vereinbarung in wenigen kirchlich-theologischen Fragen eine Unterordnung unter Rom zu akzeptieren. Da →Papst Clemens VII. einer solchen Vereinbarung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zustimmte, forderte Karl V. die Rückkehr der ev. Stände zur alten Kirche innerhalb von 6 Monaten. Damit stellte sich die Frage, ob sich die Evangelischen gegen den Kaiser, ihren Herrn, wehren dürften, wenn dieser wegen ihres Glaubens mit Gewalt gegen sie vorgehen sollte. L. verneinte dies zunächst, beugte sich aber dann dem Argument, es handele sich um ein Wahlkaisertum, das die „fürstliche Libertät“ nicht aufhebe. So kam es zur Gründung des Schmalkaldischen Bundes, in dem sich Kursachsen, Hessen und andere ev. Stände zur Verteidigung ihres Glaubens zusammenschlossen.

L. führte während dieser Jahre seine literarischen Arbeiten fort. Er mahnte z. B. 1530, „daß man Kinder zur Schule halten solle“ – die Bildungsangebote waren nicht umfassend genug und wurden vor allem auch nicht angemessen wahrgenommen. In seiner „Warnung an seine lieben Deutschen“ vom folgenden Jahr verteidigte er die Politik der ev. Stände während des Augsburger Reichstages und machte die Gegenseite verantwortlich, wenn es zu einer Beendigung des Landfriedens kommen sollte. Auch seine Auslegungen biblischer Texte, die Publikation von Predigten und von erbaulichen Schriften wurden fortgesetzt, 1535 etwa mit der Anleitung: „Eine einfältige Weise zu beten für einen guten Freund.“ Neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer nahmen ihn mehr und mehr praktische Aufgaben in Anspruch: Einführung und Festigung der Reformation warfen in vielen Städten und Ländern – auch über Deutschland hinaus – Probleme auf. Hinzu kamen politische Fragen; so äußerte er sich in verschiedenen Schriften, wie man sich gegenüber den Türken verhalten solle, deren Bedrohung Mitteleuropas die Menschen bewegte. Innerhalb des Reiches setzte er sich für eine Politik der Verständigung ein und riet, die Evangelischen sollten dem Kaiser möglichst weitgehend entgegenkommen, wenn dieser nur die evangelische Verkündigung dulde. Deswegen unterstützte er die Bemühungen, die 1532 zur Nürnberger Übereinkunft führten, in einem Maße, die ihm erhebliche Kritik im eigenen Lager einbrachte; Karl hatte hier den Evangelischen die Gewährung des Landfriedens bis zum Konzil oder dem nächsten Reichstag zugesichert. Größere Werke L.s wurden jetzt seltener. Doch konnte er 1535 eine neue Exegese des Galaterbriefes vorlegen, die eine wichtige Quelle seiner Theologie bildet.

Immer häufiger belasteten ihn Krankheiten. Hatten ihn während der 20er Jahre eher psychische Beschwerden bedrückt, so waren es jetzt vor allem körperliche Gebrechen, die ihn bis an den Rand des Grabes brachten. Während er schon 1528 seiner Schrift über das Abendmahl ein „Bekenntnis“ hinzugefügt hatte, um festzuhalten, was er wirklich glaubte, verfaßte er 1537 in den „Schmalkaldischen Artikeln“ sein theologisches Testament, das zugleich auch für die Vertretung des evangelischen Glaubens auf einem Konzil dienen konnte, zu dem →Papst Paul III. 1536 eingeladen hatte. Kf. Johann Friedrich hegte aber große Bedenken gegen die Beschickung dieses Konzils – er folgte L.s Ratschlägen nicht in dem Maße, in dem dies sein Vater Kf. Johann getan hatte. Aber auch Fragen, die allein für die theologische Auseinandersetzung wichtig waren, mußte L. sich widmen, z. B. der Bedeutung des göttlichen Gesetzes für den Glaubenden oder der guten Werke bei der Rechtfertigung. In akademischen Disputationen ging L. zentralen Glaubensfragen nach, um möglichst viele Unklarheiten zu beseitigen. Aber auch für weitere Kreise behandelte er grundsätzliche Fragen, so in dem Werk „Von den Konzilien und Kirchen“ (1539), in dem sich wichtige ekklesiologische Aussagen finden.

Schwierigkeiten bereitete L. der Wunsch Landgraf Philipps, eine Doppelehe zu schließen. Dieser berief sich dafür auf alttestamentliche Vorbilder, obwohl in Deutschland auf Bigamie die Todesstrafe stand. L. riet ab, meinte aber, wenn Gewissensnot vorliege, könne eine zweite heimliche Ehe geschlossen werden, die dann nur vor Gott und nicht vor der Welt gelte. Der Reformator verstand dies als einen Beichtrat, aber Philipp konnte die Nebenehe nicht geheimhalten und zog L. und andere Theologen, die ihn beraten hatten, in das Verfahren hinein, das durch einen Vertrag mit dem Kaiser sein Ende fand, der Philipp Amnestie zusagte, aber dafür den führenden Politiker der Evangelischen jetzt fest an sich gebunden hatte. L. hat die politische Tragweite seiner Beratung nicht erkannt und stand sicher auch zu sehr unter dem Einfluß der Tradition, die dem hohen Adel erhebliche Abweichungen von der Norm einräumte. Bei anderer Gelegenheit hat er dagegen Widerspruch auch gegen hohe Adlige nicht gescheut und sich dabei zum Teil so polemisch geäußert, daß er diese zutiefst verletzte, zumal sie einen solchen Ton nicht gewohnt waren. So hatte er z. B. schon 1523 „Contra Henricum regem Angliae“ geschrieben, der die spätmittelalterliche Sakramentenlehre gegen L.s Angriff verteidigt hatte. Ein anderes Exempel schärfster Polemik ist L.s Buch „Wider Hans Worst“ (1541), das gegen Hzg. Heinrich von Braunschweig-Wolfenbüttel gerichtet war. Mit zunehmender Schärfe äußerte er sich auch gegen das Papsttum. Hatte er noch 1535 gemeint, dem Bischof von Rom könne nach menschlichem Recht ein gewisser Vorrang eingeräumt werden, so bezeichnete er 1545 in der Schrift „Wider das Papsttum zu Rom“ das Papsttum als „vom Teufel gestiftet“. L. wollte in diesem Werk den Kaiser, der von →Papst Paul III. kritisiert worden war, in Schutz nehmen. Der Stil ist aber so polemisch, und auch die beigegebenen Illustrationen entbehren teilweise so sehr des guten Geschmacks, daß das Buch auch von Anhängern der Reformation nach seinem Erscheinen kritisiert wurde.

Auch gegen die Juden hat L. sich während seiner letzten Lebensjahre sehr aggressiv geäußert. Zwar war er nie ein heimlicher Anhänger des mosaischen Glaubens, wie manche Juden meinten (weil L. jene Kirche kritisierte, die sie so lange und so hart verfolgt hatte), aber 1523 hatte er in einer Schrift darauf hingewiesen, „daß Jesus Christus ein geborener Jude sei“, und die Christen aufgefordert, den Juden das Evangelium zu verkündigen und sie nicht zu verfolgen. Die erhoffte Bekehrung der Juden, die L. auch deswegen erwartete, weil er das Ende der Zeit für nahe bevorstehend ansah, zu dem der Apostel Paulus dies angekündigt hatte, blieb jedoch aus. Im Gegenteil: Manche Christen übernahmen die Sabbatfeier, so daß L. 1538 „Wider die Sabbather“ schrieb. Am schärfsten wandte er sich 1543 gegen die Juden mit der Schrift: „Von den Juden und ihren Lügen“. Sie war als eine Warnung für Christen gedacht, die sie vom Abfall von ihrem Glauben abhalten sollte. Mit ihrer übertriebenen Polemik ist sie aber doch weit von dem entfernt, was L. 20 Jahre zuvor geschrieben hatte. Zwar sind seine „Ratschläge“ seinerzeit unbeachtet geblieben – weder wurden die Synagogen verbrannt, noch wurden in Deutschland aufgrund dieser Schrift die Juden aus dem Land gewiesen. Aber fast 400 Jahre danach erinnerte man sich an diese Polemik, als man nicht nur Synagogen verbrannte, sondern auch Menschen – was L. nie gewollt hat. Mit dem Vorschlag der Vertreibung der Juden wollte er „Gefahren“ für Christen abgewendet sehen, wie er sich überhaupt – gut mittelalterlich – nur denken konnte, daß in einer Gemeinschaft von Menschen derselbe Glaube von allen vertreten werden müsse.

L. hat bis zum 17.11.1545 Vorlesungen gehalten, zuletzt etwa ein Jahrzehnt lang über die Genesis, unterbrochen nur 1543 und 1544 von zwei kleinen Kollegs über Jesaja 9 und 53. Seine letzte Vorlesung schloß er mit den Worten: „Unser Herr Gott geb, das andere nach mir besser machen. Ich kan nit mehr, ich bin schwach, orate Deum pro me, das er mir ein gutes, seliges stündlin verleihe.“ Aber gepredigt hat er auch noch nach diesem Datum. Er unternahm sogar noch mehrere Reisen ins Mansfeldische, um Streitigkeiten zwischen den dortigen Grafen zu beenden – L. war ja dort geboren und fühlte sich deswegen diesem Haus besonders verbunden. Die letzte Reise begann er am 23.1.1546. Sie führte ihn – begleitet unter anderen von seinen drei Söhnen – zunächst nach Halle, wo er am 26.1. predigte. Am 29.1. traf er in Eisleben ein, wo er zwischen dem 31.1. und dem 15.2. viermal predigte. An den Verhandlungen, die ihn nach dort geführt hatten, konnte er täglich nur ein bis eineinhalb Stunden teilnehmen. Aber er erlebte noch, daß sie am 16.2. erfolgreich abgeschlossen wurden. Am 17. konnte er noch zu einem weiteren Vertrag seine Unterschrift geben, aber er klagte über Schmerzen und fühlte den Tod nahen. Mehrfach wiederholte er im Gebet Psalm 31, 6. Gefragt, ob er bei Christus und der Lehre bleiben wolle, die er gepredigt hatte, antwortete er mit Ja – seinem letzten Wort. In der dritten Stunde des 18.2.1546 starb er. Die Leiche wurde nach Wittenberg überführt, wo sie am 22.2. eintraf. Sie wurde in die Schloßkirche gebracht, wo L. begraben wurde. Karl V. ließ das Grab nach der Niederlage des Schmalkaldischen Bundes unberührt – mit dem von ihm Geächteten hatte ihn das Wissen um die Notwendigkeit einer Reform der Kirche verbunden.

5. Albrecht Dürer

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D. ist, wie er selbst in seiner 1524 zusammengestellten und in Abschriften erhaltenen Familienchronik angibt, nach seiner Schulzeit beim Vater im Goldschmiedehandwerk ausgebildet worden, das schon seine beiden Großväter ausübten. Aber bereits am Ende seiner Lehrlingszeit, 1486, trieb es den Jungen zur Malerei. Der Vater war damit nicht recht zufrieden, gab aber nach und ließ den Sohn drei Jahre lang in der großen Werkstatt von →Michael Wolgemut arbeiten, wo er nicht nur mit der Malerei, sondern auch mit der Buchillustration wie mit dem Druck- und Verlagswesen vertraut wurde. Aber er mußte von den Gesellen der Werkstatt, wie er selbst bemerkt, „viel leiden“. Nach Beendigung der Lehrzeit ließ der Vater den jungen D. nach Ostern 1490 für 4 Jahre auf die Wanderschaft gehen. D. gibt in seiner Familienchronik leider nicht an, wo er sich aufgehalten hat, doch können wir mit Sicherheit erschließen, daß er in den Jahren 1492-94 am Oberrhein in Basel, Kolmar und Straßburg bei verschiedenen Druckern und Verlegern als Graphiker für die Buchillustration tätig gewesen ist. In Basel hat sich der Holzstock für den Holzschnitt eines Heiligen Hieronymus (als Titelblatt für eine in Basel 1492 gedruckte Ausgabe der Briefe des Heiligen Hieronymus) erhalten, auf dessen Rückseite geschrieben steht: „Albrecht dürer von normergk“. D.s Wunsch, in Kolmar bei dem bedeutendsten Graphiker seiner Zeit, →Martin|Schongauer, arbeiten zu dürfen, erfüllte sich nicht mehr, da Schongauer Anfang 1491 starb. 1494 nach Pfingsten kehrte D. auf Wunsch des Vaters nach Nürnberg zurück. Am 7. Juli des gleichen Jahres fand die Hochzeit mit Agnes Frey statt, der Tochter eines angesehenen Bürgers, der mit dem Vater Dürer diese Verbindung ausgemacht hatte. Schon im Herbst darauf trat D. eine Reise über Innsbruck nach Venedig an, wo er bis Anfang 1495 blieb. Diese erste italienische Reise ist zwar in den Quellen nicht ausdrücklich als solche erwähnt, läßt sich aber mit Sicherheit erschließen. Ob der Anlaß rein künstlerischer Natur war aus dem Wunsche D.s heraus, italienische Kunst im Lande selbst kennen zu lernen, oder ob andere Gründe mitsprachen, wissen wir nicht.

Als er im Frühjahr 1495 über den Brenner zurückkehrte, machte er sich in Nürnberg als Meister mit eigener Werkstatt seßhaft, arbeitete hauptsächlich als Graphiker für den Holzschnitt und Kupferstich, übernahm aber auch Aufträge für die kirchliche Kunst in der Herstellung von Altären. 1498 gab er im eigenen Verlag die Holzschnittfolge der „Heimlichen Offenbarung Johannis“ in 15 großen Blättern (Apokalypse) heraus, und zwar in Buchform, je eine Ausgabe mit deutschem und eine mit lateinischem Text. Die darin zu Tage tretende gewaltige Gestaltungskraft stellte ihn in die erste Reihe der deutschen Künstler. D.s Ansehen in seiner Vaterstadt wuchs, je mehr neben seinem Künstlertum seine Persönlichkeit nach ihrer geistigen Bedeutung hervortrat. Seine ein Leben lang währende Freundschaft mit dem knapp ein halbes Jahr älteren Humanisten →Willibald Pirckheimer aus dem angesehenen Patriziat der Reichsstadt Nürnberg brachte ihn in engere Berührung mit der Gedankenwelt der gelehrten humanistischen Kreise wie auch mit den Sammlungen und der Bibliothek Pirckheimers, die ihm eine Fülle von Kenntnissen vermittelten. 1505, zehn Jahre nach seiner ersten italienischen Reise, finden wir D. zum zweiten Male in Venedig als einen hauptsächlich durch seine Graphik bereits berühmt gewordenen Künstler. In Venedig übernahm er den Auftrag, für die Kirche der deutschen Kaufleute dort ein großes Altargemälde mit dem Thema des „Rosenkranzfestes“ zu malen. Es wurde das Hauptwerk seiner künstlerischen Tätigkeit in Venedig (heute im Museum zu Prag). Den besten Aufschluß über seinen Aufenthalt in Venedig, zugleich über seine freundschaftliche Beziehung zu Pirckheimer, vermitteln die noch erhaltenen 10 Briefe, die er dem Freunde aus Venedig schrieb. Gegen den 13.10.1506 teilte er ihm mit, daß er für 8 oder 10 Tage Bologna besuchen wolle, „um Kunst willen in heimlicher Perspectiva, die mich einer lehren will“. Von →Christoph Scheurl, der in Bologna studiert hatte und dort 1506 zum Doktor der Rechte promovierte, wissen wir, daß D. in Bologna von den italienischen Künstlern mit hohen Ehren empfangen wurde. Anfang 1507, nach mehr als einjährigem Aufenthalt in Venedig, kehrte er nach Nürnberg zurück, wo wir ihn in seiner umfangreichen künstlerischen Tätigkeit sowohl als Maler wie als Graphiker weiterhin verfolgen können. In das Jahr 1509 fällt der Ankauf des Hauses am Tiergärtner Tor, das als „Dürer-Haus“ bekannt ist. 1511 brachte D. in eigenem Verlag eine ganze Reihe von Holzschnittfolgen in Buchform heraus, an denen er in den vorangehenden Jahren gearbeitet hatte. Alle diese Holzschnittfolgen, die dem religiösen Bedürfnis eine ganz neue und reiche Bildwelt boten, fanden immer wieder Absatz.

1512 traten neue Aufgaben an D. heran. Kaiser →Maximilian I. hielt sich in diesem Jahr vom 4.-15. Februar in Nürnberg auf. In der Folge wurde D. für die künstlerischen Arbeiten zur Verherrlichung des Kaisers herangezogen und arbeitete vor allem an der Herstellung der umfangreichen „Ehrenpforte“, eines bildlichen Triumphbogens auf 92 Holzschnitten, für die D. die Zeichnungen zu liefern hatte, „ein schwerverdaulicher Brocken für die Bewunderer Dürers“ (→H. Wölfflin). 1515 erhielt D. auf sein Ansuchen vom Kaiser ein lebenslänglich zu zahlendes Jahresgeld von 100 Gulden rheinisch. Zu einem persönlichen Verkehr zwischen dem Kaiser und D. kam es 1518 auf dem Reichstage zu Augsburg, wohin D. zusammen mit zwei Vertretern der Stadt Nürnberg geschickt wurde. Am 28. Juni ließ Maximilian sich von D. porträtieren in einer Kohlezeichnung, die D. dem Gemälde (Wien) und dem Bildnisholzschnitt des Kaisers 1519 zu Grunde legte. Die künstlerisch reizvollsten Arbeiten für den Kaiser besitzen wir in den „Randzeichnungen zum Gebetbuch Kaiser Maximilians“, 1515 vollendet (München, Staatsbibliothek). Unabhängig von den Aufträgen für den Kaiser schuf D. in diesen Jahren als Kupferstecher Meisterwerke wie „Ritter, Tod und Teufel“ (1513), die „Melancholie“ (1514) und „Hieronymus im Gehäus“ (1514). 1519 begleitete er W. Pirckheimer auf einer Gesandtschaftsreise in die Schweiz. Den wichtigsten Einschnitt in das Leben D.s in der Folgezeit brachte seine Reise in die Niederlande, die er mit Frau und Magd am 12.7.1520 antrat und die ihn über Bamberg, Frankfurt, Mainz, Köln nach Antwerpen führte, wo|er für ein ganzes Jahr sein Standquartier nahm. Den Anlaß zu dieser Reise gab der Tod des Kaisers 1519. Um sich sein von Maximilian verliehenes Jahresgeld zu sichern, mußte D. die amtliche Bestätigung von dem neugewählten Kaiser →Karl V. erlangen, der zur Kaiserkrönung nach Aachen fuhr. In der Tat wohnte D. der Feierlichkeit am 23. Oktober des Jahres in Aachen bei, erhielt die Bestätigungsurkunde über sein Jahresgehalt indessen erst in Köln am 12. November. D. benutzte dann die Reise, um die Niederlande von Antwerpen aus nach allen Seiten kennen zu lernen. Sein alle Einzelheiten verzeichnendes Tagebuch über diese Reise hat sich in Abschriften erhalten und läßt etwas von den reichen Erlebnissen, Ehrungen durch die Zunftgenossen, von zahlreichen neuen Bekanntschaften und Begegnungen erkennen. D. war jetzt als ein Künstler von europäischem Rang geachtet. Als er 1521 schon mit dem Aufbruch zur Heimreise beschäftigt war, lud ihn der in die Niederlande geflüchtete König →Christian II. von Dänemark ein und ließ sich von ihm porträtieren. Auch an dem Bankett, das der König von Dänemark zu Ehren des Kaisers und der Statthalterin →Margarete von Österreich gab, nahm D. teil, - ein Zeichen nicht nur für die Schätzung seiner Kunst, sondern auch für die neue, sozial gehobene Stellung, die der Künstler einnahm.

Als 50jähriger kehrte D. in seine Vaterstadt zurück. Neben seinen weiterlaufenden künstlerischen Arbeiten traten jetzt die für den Druck bestimmten theoretischen Überlegungen stärker hervor, die ihn seit früher Zeit beschäftigten. 1525 erschien zunächst die „Unterweisung der Messung mit dem Zirkel und Richtscheid“, 1527 die „Befestigungslehre“ unter dem Titel: „Etliche underricht zu befestigung der Stett Schloß und flecken“ (mit 21 Holzschnitten), worin D. sich als Theoretiker der Kriegsbaukunst erweist (vergleiche →W. Waetzoldt, D.s Befestigungslehre, 1916). 1528 begann der Druck der „Vier Bücher von menschlicher Proportion“, doch erlebte D. das Erscheinen des Buches nicht mehr. Die Freunde, vor allem Pirckheimer, überwachten den Druckabschluß.

In der Zeit nach der niederländischen Reise D.s waren auch für Nürnberg die Jahre gekommen, in denen D. und seine Freunde mehr und mehr von den religiösen Kämpfen der Reformationszeit in Anspruch genommen wurden, die besonders seit 1524 in Nürnberg die Geister erregten. D. stand auf der Seite der lutherisch Gesinnten, lehnte aber in seiner festen und klaren Haltung die Auswüchse der neuen Lehre, die in den Reihen der Wiedertäufer, Schwarmgeister und Bilderstürmer sich äußerten, ab. In der Folge bekannte er sich als Künstler anschaulich im Bildwerk zu dem, was er für rechtens hielt. Nicht ein äußerer Auftrag, sondern sein innerer eigener Auftrag veranlaßte ihn, jene monumentalen Gestalten der „Apostel“ zu schaffen, die er 1526 dem Rate der Stadt schenkte und die zusammen mit den Unterschriften als ein öffentliches politisch-religiöses Bekenntnis zu werten sind (München, Pinakothek). Zwei Jahre nach Vollendung dieser Apostelbilder starb D. Der Tod kam so rasch, daß nicht einmal sein nächster Freund Pirckheimer von ihm als einem Lebenden Abschied nehmen konnte.

D.s Name besitzt für unsere Vorstellung von der deutschen Kunst um 1500 symbolhaften Klang, obschon sein Schaffen keineswegs die einzige Seite deutscher Kunst darstellt. Doch erscheint die schöpferische und ringende Kraft jener Epoche deutscher Kunst in keinem anderen Künstler so zusammengefaßt wie bei D. In seinem Künstlertum verfügt er über eine Spannweite seines Schaffens, eine Beweglichkeit des Geistes, die ihn über andere Meister hervorhebt. In jener fruchtbaren, problemreichen, in Glaubensfragen aufgewühlten Blütezeit des Bürgertums, die wir nach den herrschenden geistigen Mächten als Zeit der Reformation und des Humanismus kennen und die so viele bedeutende Persönlichkeiten auf allen Gebieten hervorbrachte, ist D. der problemreichste unter den deutschen Künstlern. Im Geistigen gehört er selbst mit zu den formenden Kräften der Epoche.

D.s Schaffen quillt aus einer tief religiösen Natur. Sie spiegelt sich deutlich in weiten Bereichen seines Werks. Wie stark D. im religiösen Leben seiner Zeit steht, zeigt sich gleich darin, daß der erste graphische Zyklus, den der 27jährige im eigenen Verlag herausbringt, die „Offenbarung Johannis“ in 15 großen Blättern behandelt (Apokalypse), ein eschatologisches Thema, das im Zusammenhang mit der in Glaubensdingen erregten Volksfrömmigkeit verstanden werden will. Auch besitzen wir schriftliche Äußerungen D.s, zumal jenes leidenschaftlich hervorbrechende Bekenntnis im Tagebuch der niederländischen Reise bei der Nachricht über das ungewisse Schicksal Luthers, die bezeugen, daß D. vom religiösen Geschehen der Zeit im Innersten betroffen wurde. Das „Leiden Christi“ in unablässigem Ringen um die Veranschaulichung der einzelnen Szenen darzustellen, bleibt ein Hauptthema seiner Graphik. Zwar spielt ohnehin in der deutschen kirchlichen Kunst der Zeit|vor D., im 15. Jahrhundert, das Passionsthema eine im Vergleich mit benachbarten Ländern stark hervortretende Rolle. Aber bei D. erfahren wir noch eine sowohl nach seinem Umfang wie nach seinem Gehalt besondere Steigerung in der Behandlung dieses Stoffes. In seiner Druckgraphik finden wir eine „Große Holzschnittpassion“ (12 Blatt), eine „Kleine Holzschnittpassion“ (37 Blatt) und eine Kupferstichpassion (15 Blatt), in den Handzeichnungen weitere Folgen wie die „Grüne Passion“ (Wien, Albertina) und die nach der niederländischen Reise entstandenen Entwürfe zu einer im späten Stil des Meisters aufgefaßten Holzschnittpassion in Breitformat, von der nur das „Abendmahl“ 1523 im Druck erschien. Im Stoffbereich der D.-schen Kunst nimmt sodann die Marienverehrung einen breiten Platz ein. Nicht nur, daß D. mit glücklicher Hand der Volksfrömmigkeit eine Veranschaulichung des Marienlebens als Holzschnittfolge bietet, sondern auch in einzelnen Darstellungen als Holzschnitt, Kupferstich, in Zeichnungen oder Gemälden begleitet das Marienthema sein gesamtes Schaffen, wobei D. in seiner Auffassung der Muttergottes gern die menschliche und mütterliche Seite betont. Diese Themen wurzeln im gotischen Mittelalter. Aber die Art, wie D. seine Bildgedanken durch die Druckgraphik gestaltet, zeigt umwälzende Züge schon darin, daß sie als graphische Kunstwerke sich an den einzelnen wandten und die religiösen Bildvorstellungen ins Haus brachten. Das gab es im Mittelalter nicht. Das Gleiche gilt für die Einzelblätter mit verschiedensten, auch profanen Themen. Während D. die volkstümlichen biblischen Stoffe hauptsächlich, wenn auch keineswegs ausschließlich, dem Holzschnitt und seiner in die Breite gehenden Wirkung anvertraute, so traten im Kupferstich andere Gedankenbereiche hervor, Kuriositäten (Mißgeburt eines Schweins), Zeitgenössisches und Sittenbildliches, Bauern, Soldaten, Reiter, Spaziergang, das „große Pferd“ und das „kleine Pferd“, auch Wappen, ferner Vorstellungen gelehrter Bildung und Allegorisches (der „Traum des Doktors“, die „Nemesis“, die „Gerechtigkeit“, die „Melancholie“), Fabulierendes („das Meerwunder“), Antikisches („Herkules“, „Apollo und Diana“, „Satyrfamilie“), Bildgedanken freier schöpferischer Phantasie wie in den wenigen Eisenradierungen D.s um 1516 („Entführung auf dem Einhorn“, „Der Verzweifelnde“). Die breite Wirkung D.scher Graphik, auch auf das Ausland, wo Figurenwelt und Technik D.s im ganzen und im einzelnen bald aufgenommen und nachgeahmt wurden, wäre nicht möglich gewesen ohne die Kraft D.s, die Graphik zu einem völlig neuen Ausdrucksmittel zu formen. Dazu gehörten zwei Voraussetzungen: 1) Eine unbegrenzte figürliche Phantasie. Daß D. über sie verfügte, erwies sich bereits in den Jugendarbeiten seiner Wanderjahre, als er am Oberrhein für die Buchillustration zeichnete. Die Illustrationen zu den Komödien des Terenz (davon 126 ungeschnittene Stöcke mit Zeichnungen in Basel erhalten), die 45 Holzschnitte zum „Ritter vom Turn“, („Von den Exempeln der Gottesfurcht und Ehrbarkeit“), wie Dreiviertel der etwas über 100 Holzschnitte zu →Sebastian Brants „Narrenschiff“ (vergleiche zuletzt F. Winkler, D. und die Illustrationen zum Narrenschiff, 1951) zeigen, mit welcher Mühelosigkeit der junge D. in Bildern dachte. Sein gesamtes Schaffen im Anschaulichen, und zumal die Graphik, gewinnt ihr Leben durch diese figürliche Fantasie. D. ist sich ihrer Bedeutung bewußt. Von der Kunst hegt er die höchste Vorstellung. Die Kunst kommt von Gott. Gott ist es, „der alle Kunst beschaffen hat“. „Dann ein guter Maler ist inwendig voller Figur, und obs müglich wär, daß er ewiglich lebte, so hätt er aus den inneren Ideen, dovan Plato schreibt, allweg etwas Neus durch die Werk auszugießen“ (K. Lange und F. Fuhse, S. 295). Das tat D. von Anbeginn an und nicht nur in den Visionen der „Apokalypse“, in den immer wieder neu durchdachten Szenen der Passion und in zahlreichen Einzelblättern. Auf der Höhe seines Schaffens bewundern wir sein Ingenium, wie er in den (nicht für den Druck bestimmten) Randzeichnungen zum Gebetbuch Kaiser Maximilians den ganzen Reichtum seiner Figurenwelt im freien Spiel der Formen entfaltet. Th. Hetzer hat das Rätselhafte und Wunderbare dieser D.schen Welt der Fabeltiere, Naturtiere, Gesichter, Fratzen, Schnörkel, Ornamente, Säulen, Geräte zutreffend beschrieben, wenn er sagt, daß bei D. „das Phantasievolle zugleich die ganze Kraft des Gegenwärtigen, wirklich Existierenden hat. D.s Phantasie spinnt sozusagen den Faden der Schöpfung weiter“ (in Zeitschrift für deutsche Geisteswissenschaft, 1941, S. 178 folgende). Die zweite Voraussetzung für die breite Wirkung D.s liegt in seiner von aller Welt bewunderten Beherrschung des Technischen und Handwerklichen seiner Kunst, sowohl in dem Sinne, daß ihm von früh auf die Arbeit mit dem Grabstichel vertraut war wie auch, daß er als „Reißer“ für den Holzschnitt in seinen Entwürfen die Forderungen des Materials in Rechnung stellte, sie entweder selbst ausführte, wie|etwa in der „Apokalypse“, oder die Formschineider erzog, seinem zeichnerischen Genie zu folgen. Das Neue seiner Stilbildung im Graphischen lag darin, daß er statt der bisherigen, im wesentlichen vom Umriß aus denkenden Zeichnung seine Szenen – über Schongauer hinaus – als Bildräume mit körperhaft empfundenen Figuren und Dingen behandelte, Licht und Schatten als Bildmittel verwendete und die Möglichkeiten des Kolorismus in die Schwarz-Weiß-Wirkung hineinnahm.

Was D. als Maler für die kirchliche Kunst an Altären und Andachtsbildern schuf, gehört in der Hauptsache der Marienverehrung an. Dahin zählen der für die Wittenberger Schloßkirche um 1496 bestellte „Dresdener Altar“, der um 1503 entstandene Paumgärtner Altar mit der Geburt Christi als Mittelstück (München), die „Anbetung der Könige“ 1504 (Florenz), das Rosenkranzbild von 1506, das später von Kaiser →Rudolf II., der die Kunst D.s bewunderte, aus Venedig für die Prager Kunstsammlungen angekauft, in den Gefahren des 30jährigen Krieges beschädigt und als vielfach restauriertes und übermaltes Bild im Prager Museum hängt. Ferner der 1729 in der Münchner Residenz verbrannte, aber in Kopie erhaltene Heller-Altar 1509, mit der Himmelfahrt Mariä als Mittelstück (Frankfurt/Main) und viele Marienbilder in Einzeldarstellungen. 1507 sind die lebensgroßen Figuren von Adam und Eva (Madrid, Prado-Museum) entstanden, die zu den eindrucksvollsten Malereien D.s gehören. Andere Gemälde dieser Jahre behandeln die im Auftrag des sächsischen Kurfürsten gemalte „Marter der zehntausend Christen“, 1508 (Wien) und die „Anbetung der Heiligen Dreifaltigkeit“, 1511 (Wien), bestellt von dem Nürnberger Rotschmied →Matthäus Landauer für die Kapelle eines Altmännerhauses. D. gehört zu den größten Bildnismalern der Neuzeit. Nach Art der physiognomischen Erfassung der Dargestellten, der Schilderung des Charakters, der Größe der Formgesinnung durchläuft seine Bildnismalerei eine lange Entwicklung, die zu immer reiferen Schöpfungen der Spätzeit seines Schaffens führt. Diese Entwicklung ist nicht nur in den Gemälden, sondern auch in den Zeichnungen zu verfolgen, von denen die auf der niederländischen Reise entstandenen Kohlezeichnungen durch Größe und Mächtigkeit der Anschauung einen Höhepunkt bilden. Im Holzschnitt findet sich aus dem Freundeskreise D.s nur Ulrich Varnbüler, 1522. Im Kupferstich bewahrt D. das Gedächtnis führender Köpfe der Zeit: Kardinal →Albrecht von Brandenburg, EB von Mainz (1519 und 1524), →Friedrich der Weise, Kurfürst von Sachsen (1524), Wilibald Pirckheimer (1524), Melanchthon (1526) und →Erasmus (1526). Sein Wunsch, Luthers Aussehen im Kupferstichbildnis zu bewahren „zu einer langen Gedächtnus des christlichen Manns, der mir aus großen Ängsten geholfen hat“, ging nicht in Erfüllung.

Mehr als tausend Handzeichnungen sind uns von D. erhalten. Sie bereichern noch einmal unser Wissen um die unerschöpflich erscheinende Stoffwelt D.s wie um die Einsicht in die Fähigkeiten seiner zeichnerischen Gaben. Vertieft man sich in diese Zeichnungen, so blickt man in das aufgeschlagene Buch der Natur, wie sie Einzigkeiten schafft. Es kann ein Grasbüschel sein, eine einzelne Blume, eine Linde, eine Fichte, ein Steinbruch, ein Käfer, die phantastischen Gebilde eines Hummers oder einer Krabbe, das Maul eines Rindes, Storch oder Reiher, Hase, Hund oder Löwe, Wiesel oder Walroß, für alle Merkwürdigkeiten der Natur hat D. ein offenes Auge, das alles nach seinem besonderen Dasein erfaßt. Dabei handelt es sich nicht etwa nur um die Ergebnisse eines sehr genauen Hinsehens, nicht etwa bloß um „Naturstudien“. D. sieht alle Einzelwesen aus einer besonderen „Nähe“, er sieht sie als Geschöpfe Gottes. Aus der Frühzeit hebt sich hier ein besonderer Bereich in den Landschaftsaquarellen heraus. D. entdeckt in seiner Jugend die Landschaft als eine für sich bestehende Bildwelt. Sie erwächst ihm aus den Studien seiner Wanderjahre und besitzt den Charakter des anschaulich unmittelbar Erlebten und topographisch Benennbaren. Seit D. gibt es eine deutsche Landschaftsmalerei, und niemals ist D., der in diesen Aquarellen über zarteste Farbwirkungen verfügt, mehr Maler gewesen als gerade auf diesem Gebiet.

Eine einzigartige Stellung sodann nimmt D. zu seiner Zeit nördlich der Alpen als Kunsttheoretiker ein. Er hat schon früh, etwa seit 1500, sich um die Frage nach der Gesetzlichkeit der Kunst bemüht. Das bloß praktische Können, die „Gwalt“, wie er es nennt, schien ihm nicht hinreichend. Der Künstler müsse über ein theoretisches Wissen von der „rechten Maß“ verfügen, ohne das er nicht im Stande sei, etwas wahrhaft Gutes zu schaffen. Das unablässige Ringen um solches Wissen, getragen von einem tief gegründeten sittlichen Ernst und von pädagogisch bestimmten Forderungen und Zielen, ist in den gedruckten theoretischen Werken und in handschriftlichen Entwürfen niedergelegt. Zwei Probleme im Sinne der|Kunstanschauungen der Renaissancezeit stehen hier, wie →E. Panofsky in seiner Untersuchung über „Dürers Kunsttheorie“ (1915) dargetan hat, im Vordergrund: das Problem der Richtigkeit und das Problem der Schönheit. Welche Bedeutung die Nachwelt den theoretischen Büchern D.s beimaß, geht aus der Verbreitung der D.-Schriften hervor. Nach →H. Rupprich war D. „bis um die Mitte des 17. Jahrhunderts als Schriftsteller fast ebenso berühmt wie als Maler. Seine gedruckten theoretischen Werke hatten eine hohe Anzahl von Auflagen erlebt: die Unterweisung der Messung bis 1606 fünf deutsche und fünf lateinische, die Befestigung der Städte bis 1603 sieben deutsche und zwei lateinische, die Proportionslehre bis 1662 zwei deutsche, sechs lateinische, drei französische, zwei italienische, eine portugiesische, zwei holländische; 1604 folgende veranstaltete der Arnheimer Drucker Johann Janssen eine Gesamtausgabe der drei Werke sowie zahlreiche Einzelausgaben“ (Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums, Nürnberg, 1954, S. 11). →J. von Schlosser nennt D. neben Leonardo den „bedeutendsten und originellsten Kunsttheoretiker, den die Geschichte kennt“ (Wiener Akademie der Wissenschaften, SB 184, 1917, S. 48 folgende). Zum Einfluß D.s auf die Nachwelt vergleiche man besonders →H. Kauffmann, D. in der Kunst und im Kunsturteil um 1600 (Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums, 1954, S. 18 folgende). In seiner Gesamtpersönlichkeit stellt D. einen neuen Künstlertypus dar, der, verwurzelt im späten Mittelalter, doch das Mittelalter hinter sich gelassen hat. Neben seiner nie sich beruhigenden Wißbegierde und seinem unermüdlichen Bestreben, den Geist zu bereichern, bricht bei ihm ein ganz neues Ichbewußtsein durch. Ein besonders ausgeprägtes autobiographisches Anliegen zeigt sich bei ihm nicht nur in gezeichneten und gemalten Selbstdarstellungen, sondern auch in der Art, wie er die Chronik seiner Familie schreibt oder wie er gelegentlich Tagebuch führt. Das erste gesicherte Werk seines Schaffens stellt ein Selbstbildnis des 13jährigen Knaben dar, der sich vor dem Spiegel porträtiert (Silberstiftzeichnung 1484, Wien, Albertina). Es folgen die Selbstdarstellungen aus den Wanderjahren, eine Federzeichnung in Erlangen, die zum Bedeutendsten gehört, was wir vom jungen D. kennen. Ferner eine Federzeichnung 1493 (Lemberg), und aus dem gleichen Jahre das erste gemalte Selbstbildnis D.s (Paris, Louvre), zugleich das erste autonome Selbstbildnis eines Künstlers in der abendländischen Malerei. 1498 ist das in festlicher Kleidung und selbstbewußter Haltung gegebene Selbstbildnis des Prado-Museums, Madrid, entstanden. Die Reihe schließt mit dem Selbstbildnis von 1500, einer feierlichen Überhöhung der Ich-Darstellung des Meisters, in der er der Nachwelt am vertrautesten geblieben ist (München, Pinakothek). Wirkung und Bedeutung seiner Persönlichkeit, wie die Zeitgenossen es sahen, das Universale seiner Geistesrichtung ist von Melanchthon angedeutet, als er nach dem Tode D.s schrieb: „Albertus Durer pictor, vir sapiens, in quo pictoria ars. quae fuit excellentissima, minima fuit“: D. der Maler, ein weiser Mann, an dem die künstlerische Begabung, so hervorragend sie war, noch das mindeste wäre.

6. Jakob Fugger

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F. ward als jüngster Sohn für den geistlichen Stand bestimmt und frühzeitig mit einer Pfründe im mittelfränkischen Stift Herrieden ausgestattet. Noch nicht der Heimgang des Vaters (1469) brachte die entscheidende Veränderung. Erst der Tod des Bruders Peter in Nürnberg (1473) bestimmte den ältesten Bruder, Ulrich, wahrscheinlich einem Wunsche F.s folgend, diesen als Nachwuchskraft für den personalen Bedarf des Familiengeschäftes in die Lehre zu geben. F.s Ausbildung erfolgte ohne humanistische Zutat aus der kaufmännischen Praxis des bei In- und Exportgeschäften jeder Art bewanderten gemeinsamen Unternehmens der Mutter und ihrer älteren Söhne Ulrich und Georg. Aufenthalte F.s werden 1478 in Venedig und Rom erkennbar. Sie bleiben für die Ausbildung seines künftigen Wirtschaftsstiles wegweisend, berührten jedoch das menschliche Dasein kaum und bewirkten nirgends echte Vertrautheit mit den ästhetischen Anliegen der Renaissance oder den literarischen Problemen des abendländischen Humanismus. Auch die Zeitnöte von Kirchenreform und Laienfrömmigkeit wurden erst später erfaßt. Zunächst obwaltete der Drang nach eigener wirtschaftlicher Betätigung, zu der ihm seit 1485 als Leiter der Innsbrucker Niederlassung volle Gelegenheit geboten war. Der Tiroler Metallhandel der schwäbischen Kaufmannschaft erfuhr durch den jungen F. eine wichtige Wandlung. An die Stelle der bislang typischen Silber- und Kupfergeschäfte zahlreicher Firmen trat F.s neuartiger Versuch zu deren monopolähnlicher Konzentration in der Hand seiner Firma. Dazu dienten umfangreiche Darlehen an den Landesherrn Sigmund den Münzreichen und die Übernahme der Besoldung seiner obersten Behörden, die ihren Geldgeber mit mäßigem Zins, dafür aber Vorzugspreisen bei Berechnung der Metallieferungen sowie Exportvergünstigungen und anderen Privilegien belohnten. Die Faktorei beherrschte in Kürze den Innsbrucker Hof und dessen Regierung, die Münze von Hall sowie den Schwazer Bergbau. Im Gegensatz zu vielen Kaufleuten der Zeit begnügte sich F. keineswegs mit der Organisation vorteilhafter Darlehens- und Montangeschäfte. Er entwickelte daraus ein kombiniertes System von Politik und Kapital, das für ihn typisch wurde. Seine geballte Kreditkraft überließ F. nicht willkürlich wechselnden Parteien, sondern stellte sie planvoll dem künftigen Oberhaupt des Erzhauses Österreich, dem ihm gleichaltrigen König Maximilian, zur Verfügung. Der hintergründige Kontakt wurde 1490 sichtbar, als das wirtschaftliche Eingreifen F.s zum Rücktritt des Landesherrn und zur Übergabe Tirols an den künftigen Großkunden der Fugger, Maximilian, führte. Dieser behielt die Fühlung bei, als er seine Ehe mit →Bianca Maria Sforza schloß und 1493 seinem Vater Kaiser Friedrich III. folgte. Den damit erwachsenden wirtschaftlichen Möglichkeiten gaben die Fugger den Vorzug gegenüber chinesischen Handelsprojekten. Mit königlichem Schutz und dank der Hilfe schlesisch-polnisch-ungarischen Geschäftsfreunde, vornehmlich des Krakauer Kaufmanns und Ingenieurs Johann der Ältere Thurzo, erfolgte der zunächst unsichtbare, seit 1494 aber offenkundige Eintritt F.s in das ungarische Bergwesen und den Metallhandel mit seinem Schwerpunkt zu Neusohl. Dieser blieb von der 1494 als Gesellschaft „Ulrich Fugger und Gebrüder|von Augsburg“ rechtlich konstituierten Stammfirma geschieden. Die Errichtung von Zweigbetrieben zur Verarbeitung ungarisch Erze in Fuggerau bei Villach in Kärnten und zu Hohenkirchen bei Kloster Georgental in Thüringen belegten 1495 den erstaunlichen Umschwung und die technische Verfeinerung des Unternehmens.

Die wirtschaftliche Expansion geschah nicht aus eigener Kraft der Fugger. Auch die unablässige Protektion Maximilians, dessen Politik in Krieg und Frieden die Firma in Österreich, Italien, Frankreich und den Niederlanden stützte, genügte keineswegs. Seit 1496 wurde Melchior von Meckau, Fürstbischof von Brixen und nachmals Kurienkardinal, zum wichtigsten, heimlichen Geldgeber für die Fuggerbrüder. Seine Einlagen überstiegen deren eigenes Vermögen. Die Tatsache solcher Querverbindungen und ihre Auswirkung auf die römischen Fuggergeschäfte im Sektor der Pfründen-, Ablaß- und Gebührenüberweisung, der Lieferungen an die Kurie oder päpstlicher Münze blieben lange unbekannt. Deshalb glaubte Maximilian I. zu seinem finanzpolitischen Vorteil die konkurrierenden Häuser Fugger, Gossembrot und Paumgartner 1498 als erstes deutsches Kupfersyndikat zwangsweise vereinigen zu können. Dessen 1jähriger Bestand zeigte nur, daß die „frühkapitalistischen“ Tendenzen zwar ähnliche, jedoch die personellen und konkurrenzmäßigen Spannungen so unversöhnliche waren, daß man F. nicht vom Alleingang zum oberdeutschen Wirtschaftsdominat abhalten konnte.

Die dauernde Finanznot der Krone führte nach zeitweiser Verstimmung zur Aussöhnung mit Maximilian. Ebenso blieben die kirchlichen Bemühungen um die Organisation des Jubeljahres von 1500 und die Verbreitung seines Ablasses durch Raymund Kardinal Peraudi zur Verwirklichung auf die europäische Organisation der Fugger angewiesen. In ihr erwarb sich F. mit dem Firmenvertrag von 1502 formale Gleichberechtigung, tatsächlich aber deren Führung. Zeitgenossen galt er als „der rechte Schaffierer“. Seit 1503 wurde die Geltung der Fugger nicht bloß durch die wirtschaftliche Einwirkung auf Papstwahlen, zum Beispiel bei Pius III., oder durch ihren Eintritt in das portugiesische Gewürzgeschäft und als spanische Konkurrenten der Welser wahrnehmbar. Ihren symbolischen Ausdruck erreichte sie 1504 durch den getarnten Ankauf der Juwelen des verstorbenen Herzogs Karl des Kühnen von Burgund aus Baseler Beutebesitz. Die starke Berücksichtigung der Fugger beim Wiederaufbau des 1505 verbrannten Deutschen Hauses zu Venedig und die Anwerbung der 1. Schweizergarde sowie deren Überführung 1505/06 durch die Firma an den römischen Hof Julius' II. verkündeten neben dem Versuch zur Einrichtung eines Post- und Botendienstes die Weitläufigkeit der italienischen Kontakte der Gesellschaft. Für Maximilian blieb F. als Geldgeber wie als Rohstofflieferant seiner Geschützgießerei, ferner als Textil- und Waffenhändler unentbehrlich. Nicht nur am ungarischen Landtag von 1505, auch am Konstanzer Reichstag von 1507 sollte F. die dynastischen Vorhaben des Erzhauses fördern. Als die Stände die königliche Sehnsucht nach Romzug und Kaiserkrönung nicht erfüllten, verkaufte Maximilian seine Grafschaft Kirchberg an der Iller, die benachbarte Stadt Weißenhorn und fernere Herrschaften 1507 an F., um hierdurch seine Heerfahrt zu finanzieren. Eine Zwangsanleihe bei der Großfirma in Gestalt einer Körperschaftsbesteuerung sollte die fehlenden Mittel aufbringen. Unverständiger Geldverbrauch nötigte Maximilian I., sich mit einer formalen Kaiserproklamation zu Trient 1508 zu begnügen. Denn der Handelsherr, mit seiner Beteiligung an der ersten deutschen Gewürzflotte zu den Molukken und Geheimverhandlungen mit dem Kardinallegaten Bernardino Caravajal befaßt, ließ sich zu keiner Nachbewilligung überreden. Höchstens für eine Stärkung der militärischen Front gegen Venedig war F. 1508 zu gewinnen, vorausgesetzt, daß er seine Geschäfte zwischen den feindlichen Linien fortsetzen konnte.

Der plötzliche Tod des Kardinals Melchior von Meggau im Frühjahr 1509 stellte die Wirtschaftskraft F.s in Frage, weil Julius II. Anspruch auf den Nachlaß erhob. Zeitweise geriet die Firma nahe an den Konkurs, dessen Gefahr neue Herrschaftsankäufe und die Stiftung der prunkhaften Augsburger Grabkapelle bei Sankt Anna geschickt verbargen. Da die französische Offensive in Oberitalien seit dem Siege von Agnadello 1509 die Restaurierung der Gesellschaft im Interesse kaiserlicher Kreditbedürfnisse erforderte, half Maximilian als diplomatischer Mittler über die römischen Schwierigkeiten hinweg, so daß die mißlichste Situation 1510 überwunden war.

Die schlechten Erfahrungen dienten zur Warnung. Weder die Beziehung zum Mantuaner Kongreß von 1511 noch die Werbung für die Liga von Blois, nicht einmal die am 8.5.1511 erfolgte Aufnahme F.s in den Reichsadel minderten dessen Abneigung gegen übermäßige Engagements. Die Erwerbung der Fuggerhäuser am Augsburger Weinmarkt unterstrich vielmehr F.s bürgerlichen Sinn und seine Immunität bei sozialen Versuchungen|im Gefolge der Nobilitierung. F.s nüchterne Reaktionsweise gegenüber kaiserlichen Projekten bewährte sich, als Maximilian 1511 in Erwartung des baldigen Todes Papst Julius' II. von den Fuggern finanziellen Beistand erwartete, um durch Vermittlung Pauls von Liechtenstein die Tiara als Altersversorgung für sich zu gewinnen. F. bewahrte volle Loyalität gegenüber dem Roverepapst und versagte Kardinal Caravajal, der mit einem eigenen Konzil selbstische Absichten verfolgte, die erwünschte Unterstützung. Trotzdem blieben 1511/12 die Beziehungen F.s zum Kaiser ungetrübt, da dessen Beistand für die Firma zur Abweisung der Vorwürfe wegen Monopolvergehens unentbehrlich war.

In der Fuggerschen Rechnung von 1512 taucht erstmals ein Sonderkonto „Sankt Ulrich“ auf, aus dem nach dem Beispiel toskanischer und deutscher Großfirmen die kulturelle, religiöse und caritative Spendentätigkeit der Familie und Gesellschaft gespeist wurde. Aus diesen Mitteln entstand neben der Fuggersepultur bei Sankt Anna, der ersten Renaissancekirche auf deutschem Boden, die weltberühmte „Fuggerei“, das Leitbild der gesamten Wohnsiedlungen für Bedürftige, überwiegend aus metaphysischem Antrieb.

Jene Enttäuschung, die Maximilian I. vom Fuggerhaus anläßlich seines romantischen Papstplanes erlebt hatte, scheint fortgewirkt zu haben. Zur Abschirmung der handelsstrategischen Expansion seiner Firma über das Baltikum nach Innerrußland hätte F. eines Beistandes der Krone gegen die Hanse bedurft. Aber die Ächtung Lübecks, das Fugger-Waren kaperte, unterblieb. Die Firma mußte zufrieden sein, wenn publizistische und politische Freunde der Niederdeutschen nicht noch Monopolprozesse gegen die Schwaben beim Reichsfiskal entfesselten. Als Resultat ergab sich, daß F. wohl keine Strafaktion gegen die Hanse bewirkte, diese aber seine Ausbreitung mit dänisch-russischer beziehungsweise polnisch-preußischer Hilfe 1513 im Baltikum hinnehmen mußte. Die Thronbesteigung Leos X. führte in Südeuropa zu keiner Machtsteigerung der römischen Fuggerfiliale, da der Medicipapst seine Landsleute bevorzugte. Dafür mehrte die Spannung zwischen Venedig und dem Kaiser, dessen Kreditbitten an F. nicht nachließen, das soziale Ansehen der Fugger. Am 17.7.1514 wurde F. als erstem deutschen Kaufmann die Reichsgrafenwürde zuteil.

Im Bewußtsein solchen Ansehens wich die Gesellschaft der vatikanischen Anleihenachfrage des Mainzer Kurerzbischofs Albrecht von Brandenburg nicht aus. Sie geriet damit infolge einer Vorfinanzierung der Pfründebemühungen in Mainz, Magdeburg und Halberstadt sowie durch ihre Beteiligung an der deutschen Einhebung des Ablasses für Sankt Peter in die Vorgeschichte der deutschen Reformation hinein. Nach zeitüblicher Denkungsart scheinen kaum grundsätzliche Bedenken gegen derartige Transaktionen bestanden zu haben. Ernster waren F.s Widerstände gegen Überschreitungen des herkömmlichen Zinsverbotes, die jedoch für die Firma unvermeidbar wurden. Ohne Beseitigung dieser kanonistischen Regeln wäre jede Fortsetzung ihrer Geschäfte ausgeschlossen geblieben. Der Ingolstädter Gelehrte und schwäbische Landsmann Dr. Johannes Eck wagte, nach früheren Universitäts-Vorlesungen über die Zulässigkeit eines 5%igen Zinssatzes, im Sommer 1515 an der Hohen Schule von Bologna ein Streitgespräch in diesem Sinne, das jedoch trotz F.s Unterstützung zu keinem durchschlagenden Erfolg gedieh. Die bevorstehenden Heiratsverhandlungen zwischen den ungarisch-böhmisch-polnischen Jagellonen und den Habsburgern hielten das Interesse F.s überwiegend gefangen. Für grundsätzliche Disputationen blieb wenig Zeit. Unter persönlicher Beteiligung F.s kam auf einer Wiener Tagung 1515 die Regelung der dynastischen Ehepläne, die einer Nachfolge des Erzhauses auf den Thronen von Böhmen und Ungarn den Weg ebneten, bei gleichzeitiger Festigung der Position F.s im slovakischen Montanwesen zustande.

Noch bevor diese Vereinbarungen sich auswirken konnten, steigerte der Fehlschlag Maximilians gegen Venedig die Zusammenarbeit der österreichischen Dynastie mit der Firma, der man kartellähnliche oder monopolistische Regelungen nahelegte. F. scheint diese Intensivierung nicht gesucht zu haben. Er trug sich 1515 aus Arbeitsüberlastung, wegen seiner Kinderlosigkeit und infolge der durch Krankheit geschwächten Gesundheit mit der Absicht zum Rückzug aus den Geschäften. Die internationale Verflechtung seines Unternehmens verbot jedoch derartige private Entscheidungen. Folglich verlagerte sich nach der Überbeanspruchung F.s von Seiten der habsburgischen Kundschaft ihr Schwerpunkt bei diversen Engagements. Die Kreditgespräche mit Heinrich VIII. von England, der F. zum Einsatz gegen Frankreich brauchte, erlebten seit 1516 einen überraschenden Anstieg. Erst die Gefährdung der Südfront der Firma infolge des Venezianer Druckes auf Verona, dem der Einbruch in den Tiroler Silberbergbau folgen konnte, nötigte F. 1516 zur Wiederannäherung an das Erzhaus, das seiner für die erbländische Verteidigung wie zur Sicherung einer römisch-deutschen Hoheitskontinuität durch Finanzierung der Königswahl Karls von Spanien bedurfte.

Der Ausbruch der Reformation und seine eigene Befehdung im Rahmen des Ablaßstreites dürfte den Kaufherrn wenig beunruhigt haben. Da er in seiner Heimat die Grundgedanken religiöser Laienreform mitvertrat, widmete er den reformatorischen wie humanistischen Attacken aus der Feder Huttens und Luthers nur halbe Aufmerksamkeit. Bedenklicher schien die Abneigung Karls von Spanien, der auf seine deutsche Kandidatur wenig ausgeben wollte und als Bankiers neben iberischen und genuesischen Geschäftshäusern vorzüglich an die in Spanien bekannteren Welser dachte.

Die erbländischen Mittel genügten unter keinen Umständen zur Durchführung der Wahl. Dazu waren die wirtschaftlichen Anforderungen der Kurfürsten zu hoch. Deshalb trachteten Maximilians Ratgeber nach einer Unterstützung durch F. anläßlich des Augsburger Reichstags von 1518. Hier erfolgte dank der persönlichen Bürgschaft des Kaufherrn die Verpflichtung der Majorität des Kurkollegs auf die spanische Kandidatur. Im Schatten dieses beherrschenden Geschehens erfolgte nach Reichstagsende die Aussprache Luthers mit dem Legaten Cajetan im Fuggerhaus, Diskussionen, von denen sich der Kaufherr aus Sachfremdheit oder Vorsicht fernhielt. Maximilians überraschender Tod entband die Kurfürsten ihrer Zusage. Da sich Karl in der Folge trotz der Hilferufe verschiedener Räte seines Großvaters und der Intervention seiner Tante, der Erzherzogin Margarethe, zu keiner genügenden Aufnahme von Krediten der Fuggerbank entschloß, bestand 1519 die Möglichkeit eines Übertritts der Firma zu den Franzosen, die sie mit Geldgaben zu betören suchten. Die innere Logik des Geschehens sowie die Verzahnung des Fuggergeschäfts mit der habsburgischen Politik bewirkten freilich zum Schlusse die längst fällige Verständigung Karls V. mit F.. Dieser konzentrierte über 850 000 Dukaten, hauptsächlich aus eigener Kasse, in Frankfurt am Main und feierte den Wahlakt des 28.6.1519 als seinen persönlichen Triumph.

Ungewiß blieb, ob Karl für die Zukunft eine Dankespflicht anerkannte oder ob er sich der Tatsache solcher Verschuldung bei einem einzigen Geldhaus dazu bediente, um kraft der taktisch vorteilhaften Position eines hervorragenden Debitors fernere Kredite zu erlangen. F.s Vertretung bei der Aachener Königskrönung Karls 1520 und am folgenden Wormser Reichstag 1521 ersparte dem Kaufherrn eine persönliche Stellungnahme an der Diskussion um das reformatorische Geschehen. F.s sprödes Verhalten gegenüber Nuntius Aleander verriet seine Neigung, sich ohne Bruch mit Rom vorderhand von diesen Ereignissen zu distanzieren. Einstweilen war die verzögerte Regelung der Schulden Karls V., die am 4.5.1521 erfolgte, wichtiger. Mit ihr steigerte sich die Einschaltung der Firma in das spanische Finanzwesen, und Karls Bruder Ferdinand rückte in die vorderste Reihe der geschäftlichen Vertragspartner. Diesen Vorgang erweiterte seit 1522 das Brüsseler Abkommen zwischen den beiden Habsburgern.

Ihre deutsche Linie nahm F.s Beistand zur Ausbreitung ihrer vorderösterreichischen Machtstellung gegenüber Württemberg in Anspruch. Jedoch Nachlässigkeiten in der Tilgung älterer Verbindlichkeiten der Krone zwangen F. zur Frage nach besseren Sicherheiten. Seit dem Sommer 1521 glaubte er sein Ende nahe. Davon zeugen der Stiftungsbrief, mit dem er unter anderem die soziale Meisterleistung seines Lebens, die Fuggerei, ordnete, ebenso sein erstes Testament. In beiden Urkunden bekannte sich F., gegen den sich die Kritik Luthers und Huttens verschärfte, eindeutig zur römisch-katholischen Kirche. Aus dem Selbstgefühl eines „Reichtums von Gottes Gnaden“ wies er sämtliche Angriffe zurück. Sie wurden allerdings bedenklicher, sobald im Zusammenhang mit den Nürnberger Reichstagen die Diskussion zwischen 1522/23 die wirtschaftsrechtliche Offensive gegen F. verschärfte. In Beantwortung einer Klage des Reichsfiskals und infolge des Kesseltreibens der Nürnberger Ausschüsse suchte die Gesellschaft nun Rückhalt in Spanien. Dieser wurde ihr vom Kaiser, der F.s Beistand zur Türkenabwehr und bei Entfaltung seiner Kolonialschiffahrt brauchte, zuteil. Karl V. befahl die Einstellung der umstrittenen Prozesse und die Vorlage des Aktenmaterials, das hernach in Spanien verschwand. Als F. sich zur Mitfinanzierung der Reichskammergerichtsreform geneigt erklärte, wurde der Monopolstreit 1524 vom Reichstag ausgesetzt.

Kaum schienen diese Sorgen zerstreut, erfolgten neue Angriffe auf die Firma, wobei ihr nationalmagyarische Kreise 1524 planmäßige Münzverschlechterung vorwarfen. Da König Ludwig II. von Ungarn anfangs F.s Partei nahm, verzögerte sich die Krise. Mittlerweile verstärkte sich das Zusammenwirken der Firma mit der spanischen Krone, die ihr vom 1.1.1525 die Liegenschaftspacht der 3 spanischen Ritterorden, die „Maestrazgos“, übertrug. Die daraus resultierende Einschaltung F.s in das iberische Quecksilbergeschäft erklärt die kaiserliche Neigung zu weiterer privater Verständigung|mit F. über Probleme des Metallhandels sowie der Monopolgebräuche. Die Gesellschaft zeigte ihre Dankbarkeit durch Bereitstellung von Bargeld am italienischen Kriegsschauplatz, wo F.s Zahlungen den kaiserlichen Entscheidungssieg bei Pavia über Franz I. von Frankreich 1525 ermöglichten. Karls Gegengabe konzentrierte sich auf Madrider und Toledaner Edikte vom März und Mai 1525, in denen er die umstrittene Monopol- und Montanpraxis ausdrücklich guthieß.

Die Gnade des Reichsoberhauptes konnte F. nicht vor seinen sonstigen Gegnern schützen. Lokale Unruhen zwangen ihn 1524 vorübergehend zum Rückzug aus Augsburg, wo er nur zeitweilig kommunale Ämter bekleidete. Der Schutzbrief von 1525, der F. von einigen Drohungen des Wormser Edikts befreite, ließ ihn den sozialen und konfessionellen Gegenspielern desto verdächtiger erscheinen. Die Führer des schwäbischen Bauernkrieges erhoben leidenschaftliche Klage gegen die Gesellschaft. Dennoch erstaunt, daß F.s Gebiete nicht allein wegen ihrer klugen Verteidigung sich gegen den Aufstand erfolgreich behaupteten. Die Treue der Weberstadt Weißenhorn dürfte in der verständnisvollen Förderung ihrer Textilinteressen durch F. gewurzelt haben. Außerdem zeigte dieser sich in der Freilassung leibeigener Bauern weit großzügiger als der benachbarte Landadel. Auch anläßlich von Knappenunruhen in Tirol und beim mitteldeutschen sowie Tiroler Bergbau, wo der Aufstand von venezianischen Konkurrenten angeeifert wurde, erfuhr die Gesellschaft eher rücksichtsvolle Behandlung. Bauern wie Knappen wagten nicht ernsthaft, F. anzutasten, während die Firma kaum zögerte, die Gegenaktionen des Schwäbischen Bundes und bedrohter Landesfürsten, wie des Kardinals Matthäus Lang von Salzburg, materiell zu fördern.

F.s schwerste Sorge galt 1525 der Erhaltung seines ungarischen Handels, vornehmlich zu Neusohl und in Budapest. Ein Kompromiß mit den unruhig gewordenen Bergarbeitern glückte ohne Schwierigkeit. Bald schlugen sich aber aristokratische Gegner, schließlich das Königspaar selbst, auf die Seite der antideutschen Opposition. Der Sturm auf das Fuggerhaus am Burgberg zu Ofen diente Ludwig II. zur Erpressung eines Unterwerfungsvertrages, den F.verwarf, und zur Beschlagnahme von Geld und Gut. Nach einer prinzipiellen Verteidigung organisierte F. im Sommer und Herbst 1525 taktisch großzügig eine Blockade gegen das ihm entzogene ungarische Kupfer sowie solidarische Interventionsbemühungen Karls V., Ferdinands, des Papstes Clemens VII., des Polenkönigs nebst vieler Reichsfürsten, die der Gesellschaft bedurften. Bis in die letzten Lebenstage F.s dauerte seine einfallreiche, aktive Gegenwehr, wobei der Kaufherr stärker für seine Firmenehre als materielle Interessen stritt. Aber das ungarische Königspaar, das sich eine mühelose Entschuldigung erhoffte, wies die kompromissarische Verständigung zurück.

So erreichte der Tod F., noch bevor in Budapest eine Aussöhnung gelang. Am 28.12.1525 regelte ein 2. Testament die offenen Fragen über das Schicksal der Gesellschaft. Ihr Vermögen wurde einige Zeit später vorsichtig auf 2 Millionen Gulden veranschlagt, von denen 1,8 Millionen durch F. in den letzten 17 Jahren verdient worden waren. Kinderlos verstarb er im Augsburger Fuggerhaus am 30.12.1525. Auf seinen Wunsch folgte ihm am nächsten Morgen sein Neffe Anton Fugger mit nahezu monarchischen Vollmachten als Oberhaupt der im politischen Finanzgeschäft Gesamteuropas maßgeblichen Gesellschaft nach.

7. Thomas Müntzer

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M. stammt vermutlich aus stadtbürgerlichen Kreisen. Erste gesicherte Daten sind die Immatrikulationen in Leipzig 1506 und in Frankfurt/Oder 1512. Offen bleibt, wo er seine akademischen Grade erwarb (baccalaureus artium, magister artium, baccalaureus biblicus). Das Studium wurde wohl durch berufliche Tätigkeit – vielleicht als Hilfslehrer in Aschersleben – unterbrochen. Die Aussage in dem Verhör von 1525, „in der Jugend“ habe er ein Verbündnis gestiftet, konnte bisher nicht entschlüsselt werden. In der Diözese Halberstadt wurde M. zum Priester geweiht, was ihm 1514 ermöglichte, eine niedrig dotierte Altarpfründe an der Michaeliskirche in Braunschweig anzunehmen, die er bis 1522 – davon mehrere Jahre in absentia – innehatte. Hier verkehrte er in einem Kreis angesehener Bürgerfamilien, die sich frühreformatorischen Anschauungen öffneten, die|M. teilte und vielleicht auch beeinflußte. Da er von der Braunschweiger Pfründe allein seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten konnte, übernahm er 1515/16 das Amt eines Präfekten im Kanonissenstift Frose bei Aschersleben und unterhielt hier eine Privatschule, in der er u. a. Söhne aus seinem Braunschweiger Bekanntenkreis unterrichtete. Als M. sich zwischen 1517 und 1519 länger oder mehrmals für kürzere Zeit in Wittenberg aufhielt, war er bemüht, eine Wirkungsstätte zu finden, besuchte aber auch eine humanistische Vorlesung. Ostern 1519 vertrat er in Jüterbog den Prediger Franz Günther, als dieser mit den Franziskanern in Konflikt geriet. M.s dortige Predigten zeugen von frühreformatorisch geprägter Kirchenkritik, die er aber schärfer als die Wittenberger artikulierte. Im Verlauf des Jahres 1519 wurde er Beichtvater im Zisterzienserinnenkloster Beuditz bei Weißenfels, wo er sich intensiv mit antiken, patristischen, mystischen, humanistischen und reformatorischen Schriften befaßte. M. drängte es, seine Erfahrungen anderen zu vermitteln. Gelegenheit dazu bot sich, als er im Mai 1520 für ein halbes Jahr die Vertretung für den Prediger Johannes Egranus an der Marienkirche in Zwickau übernahm und nach dessen Rückkehr an die Katharinenkirche wechselte. Erstmals standen ihm jetzt Kanzeln in einer großen Stadtgemeinde zur Verfügung. Als er mit den Franziskanern in Auseinandersetzungen geriet, deckte ihn der Rat, doch als nach der Rückkehr Egrans auch mit diesem ein heftiger Streit entbrannte und M. gar der Aufruhrstiftung verdächtigt wurde, entließ der Rat den Predigeram 16.4.1521. Die Quittung für sein letztes Gehalt unterschrieb er selbstbewußt als „Thomas Müntzer, qui pro veritate militat in mundo“. In Briefunterschriften bezeichnete er sich von nun an wiederholt als „Knecht der Auserwählten Gottes“, ein Zeichen dafür, daß er seine eigene Rolle in einer apokalyptischen Perspektive sah.

Von Zwickau ging M. nach Böhmen. Der in Prag verfaßte, aber nicht publizierte Sendbrief („Prager Manifest“) gibt erstmals genauer über seinen Standort Auskunft. Der von ihm wahrgenommene Verfall der Kirche seit dem Tod der Apostel sollte durch eine „neue apostolische Kirche“ zuerst in Böhmen, dann überall in der Welt überwunden werden. Die apokalyptische Erwartungshaltung und die Befürwortung einer umfassenden Reformation zielten auf die Sammlung der Auserwählten in der Zeit des Gerichts. M. fand in Prag jedoch nicht die erhoffte Resonanz und angesichts einsetzender Repressionen verließ er im November 1521 die Stadt. Stationen seiner anschließenden Wanderschaft waren wahrscheinlich Jena, Erfurt, Stolberg, Nordhausen, Weimar und ein Ort nahe Wittenberg. Ende 1522 wurde M. für kurze Zeit Kaplan des Nonnenklosters St. Georgen in Glaucha bei Halle. Er sah sich spätestens von jetzt an als „eyn williger botenleuffer Gots“.

Kurz vor Ostern 1523 wurde M. in der kursächs. Amtsstadt Allstedt Prediger an der Johanniskirche. Die von ihm eingeleitete Liturgiereform beabsichtigte, den Hörern das Evangelium in deutscher Sprache zu vermitteln und die Gemeinde in den Gottesdienst einzubeziehen (Deutsches Kirchenamt, 1523; Deutsch-ev. Messe, 1524). Seine liturgischen Schriften fanden über Allstedt hinaus Verbreitung. Sie dienten teilweise als Vorlage für die Einrichtung deutscher Messen in Erfurt und Nürnberg, im Hzgt. Braunschweig-Calenberg, in der Gfsch. Lippe und im Hzgt. Pommern. Da M.s Predigten viele Besucher anzogen, suchte der altgläubige Gf. Ernst von Mansfeld unter Berufung auf ein Mandat des Reichsregiments den Zulauf zu unterbinden, vermochte aber weder ein Eingreifen des Allstedter Rats noch des sächs. Kurfürsten zu bewirken. M. war dadurch erstmals herausgefordert, sein Verhältnis zu den fürstlichen Obrigkeiten zu bedenken. Auch erbot er sich, seine Lehre öffentlich prüfen zu lassen. In diesem Zusammenhang dürften seine Schriften „Protestation oder Erbietung … von dem rechten Glauben und der Taufe“ und „Von dem gedichteten Glauben“ (1524) verfaßt worden sein. Kritisch beleuchtete er den nach seiner Überzeugung von altgläubigen Geistlichen und auch von Reformatoren verbreiteten falschen Glauben, womit die zunächst nur schwer faßbare Distanz zu Luther, der M.s Wirken aufmerksam verfolgte, deutlichere Konturen gewann. Am Morgen des 13.7.1524 bot sich M. die Gelegenheit, Hzg. Johann und seinem Gefolge auf dem Allstedter Schloß seinen Standpunkt vorzutragen. In einer Predigt über Daniel 2 entfaltete er seine Reformationsauffassung und forderte die sächs. Fürsten auf, als sich zu Christus bekennende Regenten dieses Werk zu befördern, da ihnen sonst das Schwert genommen werde (Auslegung des andern Unterschieds Daniels des Propheten, 1524).

Nachdem im März 1524 die Mallerbacher Kapelle nahe Allstedt zerstört und die Tat Anhängern M.s angelastet worden war, eskalierten die Ereignisse, zumal sich verfolgte ev. Untertanen aus benachbarten Gebieten nach Allstedt flüchteten. Der vielleicht schon während des Konflikts mit Gf. Ernst entstandene Bund zur Verteidigung des Evangeliums gewann in dieser Situation eine neue Gestalt. Da nach M.s Meinung der Landfrieden gebrochen wurde und die sächs. Fürsten sich seinen Appellen versagten, sah M. nunmehr ein Widerstandsrecht gegen gottlose Obrigkeiten als gegeben an. Nach einem Verhör in Weimar am 1.8.1524 wurde ihm auferlegt, seinen Bund aufzulösen und den von ihm beschäftigten Drucker zu entlassen. Der Rat sollte zudem endlich die Beteiligten von Mallerbach bestrafen. Nachdem M.s Wirkungsmöglichkeiten dadurch erheblich eingeengt wurden, verließ er in der Nacht vom 7. zum 8. August heimlich Allstedt.

In der Freien Reichsstadt Mühlhausen ist M. seit Mitte August 1524 nachweisbar. Er wurde freundlich aufgenommen und begann seine Tätigkeit ebenfalls mit einer Gottesdienstreform. Im Gefolge von am 19.9. durch einen Streit zwischen einem Kirchner und einem der Bürgermeister ausgelösten Unruhen wurden 11 Artikel verbreitet, an deren Erarbeitung er beteiligt gewesen sein dürfte. Sie verlangten die Einsetzung eines neuen Rates, der „zu Gots ehr und der stadt nutz“ handeln sollte. Während dieser Ereignisse entstand vermutlich ein militärisch organisierter Bund („Ewiger Bund Gottes“). Doch die Bewegung scheiterte, und Anfang Oktober wurden M. und Heinrich Pfeiffer, der schon zuvor in Mühlhausen gewirkt hatte, vom Rat aus der Stadt gewiesen.

Im Südwesten des Reiches begann zu dieser Zeit der Bauernkrieg. Obwohl Reaktionen M.s auf die Ereignisse nicht bekannt sind, ist es auffällig, daß er sich nach der Ausweisung aus Mühlhausen nach Nürnberg begab, ohne öffentlich aufzutreten. Dort wurden vor bzw. nach seinem Aufenthalt seine Schriften „Ausgedrückte Entblößung des falschen Glaubens der ungetreuen Welt“ und „Hochverursachte Schutzrede und Antwort wider das geistlose und sanftlebende Fleisch zu Wittenberg“ im Oktober bzw. Dezember 1524 gedruckt. Letztere war M.s Antwort auf Vorwürfe Luthers, dessen Theologie er kritisch durchleuchtete. Den Fürsten drohte er an, angesichts ihres Versagens werde die Schwertgewalt der Gemeinde übertragen werden. Von Nürnberg führte M.s Weg über Basel nach Grießen im Klettgau, wo er erstmals mit der bäuerlichen Aufstandsbewegung konfrontiert war, ohne daß über seine Aktivitäten Genaueres ausgesagt werden kann. Im Februar 1525 kehrte er nach Mühlhausen zurück und wurde von der Gemeinde als Prediger der Marienkirche angenommen. Unter seinem Einfluß wurde am 17.3. gemäß den elf Artikeln des Vorjahres ein neuer Rat gewählt.

Orientiert an der Bibel und in Auseinandersetzung mit der kirchlichen Tradition, zudem beeinflußt von mystischen und apokalyptischen Überlieferungen, formte M. eine von Luther abweichende reformatorische Theologie, die stark von der spiritualistischen Unterscheidung zwischen dem „lebendigen Reden Gottes“ und dem „toten Buchstaben der Schrift“ geprägt war. Da nach M. die Ordnung, die Gott seiner Schöpfung gegeben hatte, durch den Sündenfall „verkehrt“ wurde, sah er in der Gewinnung des rechten Glaubens durch die Nachfolge Christi in seinen Leiden und das „Gleichförmigwerden“ mit ihm, in der Abkehr von der kreatürlichen Welt mit ihren Lüsten, ihrer Gier nach Gütern und Herrschaft die Voraussetzung für die Wiederherstellung dieser Ordnung. M.wollte die Menschen auf diese „Veränderung der Welt“ vorbereiten. Hinter seinem ständigen Drängen und Ermahnen stand die Überzeugung, in der apokalyptischen „Zeit der Ernte“ zu leben, in der die Scheidung der Auserwählten von den Gottlosen erfolge, um das Gericht und das Reich Christi, eine Welt ohne Herrschaft und Ausbeutung, vorzubereiten. Da die Fürsten sich versagt hatten, dieses Werk zu befördern, meinte M., Gott benutze nunmehr die aufständischen Bauern als sein Werkzeug. Deshalb verband er seine Sache mit der Aufstandsbewegung in Thüringen.

Seit Mitte April 1525 unterstützte M. die Aktionen der thür. Aufständischen. Als aus dem in Frankenhausen sich formierenden Bauernlager ein Hilfeersuchen an Mühlhausen erging, brach nach Verzögerungen ein Mühlhauser Aufgebot unter Führung M.s dorthin auf. In der Wagenburg, die auf einer Anhöhe bei Frankenhausen errichtet wurde, suchte er dann die Aufständischen im Zeichen des Bundes mit Gott – Symbol war der Regenbogen – für den endzeitlichen Kampf zu motivieren. Doch dem plötzlichen Angriff der fürstlichen Truppen am 15.5., die möglicherweise einen zuvor geschlossenen Waffenstillstand brachen, vermochten die Aufständischen nicht standzuhalten. Die meisten wurden erschlagen, nur einer kleinen Zahl gelang es, sich in die Stadt Frankenhausen zu retten. Dort wurde M. entdeckt und an Ernst v. Mansfeld übergeben, der ihn am 16.5. auf Schloß Heldrungen verhören ließ. Seinen letzten Willen bekundete M. in einem Brief an die Mühlhauser Gemeinde vom 17.5.: Das Volk habe ihn nicht recht verstanden, es habe nur den Eigennutz gesucht und sei deshalb|von Gott gestraft worden. Die Bauern und Städtebürger, die eine Neuordnung des sozialen und politischen Lebens erkämpfen wollten, und M., der darin nur einen vorbereitenden Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Ordnung Gottes sah, hatten kurzzeitig zusammengefunden, verfolgten aber unterschiedliche Ziele. M. und Pfeiffer wurden im Feldlager der Fürsten bei Mühlhausen die Köpfe abgeschlagen und allen zur Mahnung aufgespießt.

Für M., der sich als von Gott gesandten Propheten verstand, waren Reformation und apokalyptische Erfüllung eins. In seiner Auseinandersetzung mit dem städtischen Milieu, mit den fürstlichen Obrigkeiten und den Aufständischen während des Bauernkrieges, entstand seine Lehre nicht als direkte Antwort auf die jeweils spezifischen Konfrontationen, aber er formte sie in deren Kenntnis. Sein seelsorgerisches Bemühen richtete sich auf die Verwirklichung seiner Reformationsvorstellung, die letztlich die Rückführung der Menschen in die Ordnung Gottes anstrebte. Dies war aber nicht ohne radikale Umgestaltung der Gesellschaft möglich, so daß der Prediger und Seelsorger zum Revolutionär wurde. Nach M.s Tod wurden Person und Werk verteufelt, aber auf lange Sicht lieferte er kirchenkritischen Strömungen und seit der Franz. Revolution auch revolutionären Bewegungen Argumente für ihre oppositionelle Haltung.

8. Katharina von Bora

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Katharina von Bora wurde am 29. Januar 1499 als Tochter eines verarmten sächsischen Adligen in Lippendorf geboren. Bereits mit sechs Jahren kam sie an die Klosterschule der Benediktinerinnen in Brehna. Dort lernte Katharina Lesen, Schreiben, Rechnen und Latein. Seit 1509 lebte sie im Zisterzienserinnenkloster Marienthron in Nimbschen, wo sie 1515 ihr Gelübde ablegte. 

Angespornt von den Schriften der Reformatoren verließ sie als eine von zwölf Nonnen am Karfreitag 1523 das Kloster. Der Überlieferung nach soll der Torgauer Händler Leonard Koppe die Zisterzienserinnen in Fischfässern versteckt aus dem Kloster geschmuggelt haben. Von Torgau führte die Reise der Frauen nach Wittenberg, wo sie bei guten Bürgerfamilien untergebracht und später verheiratet wurden.

Geschäftstüchtige Ehefrau und Mutter

Katharina von Bora lebte und arbeitete in dieser Zeit im Hause des Malers Lucas Cranach. Nachdem sie den Antrag des Wittenberger Professors Caspar Glatz selbstbewusst abgelehnt hatte, heiratete Katharina am 13. Juni 1525 Martin Luther.

Das Ehepaar bezog nach der Hochzeit das ehemalige Schwarze Kloster in Wittenberg. Sie lebten dort mit ihren Kindern, Verwandten, Studenten, Gästen und Angestellten. Katharina war eine geschäftstüchtige Frau und trug wesentlich zum Wohlstand der Familie bei. Sie verwaltete neben dem großen Haushalt ein Bauerngut, betrieb ein Brauhaus und pachtete einen Elbarm für die Fischzucht. 

Im Laufe der 20-jährigen Ehe gebar sie sechs Kinder: Johannes, Elisabeth, Magdalena, Martin, Paul und Margarete. Als starke Persönlichkeit war Katharina für Luther nicht nur Ehefrau, sondern auch einer seiner wichtigsten Partner. Er nannte sie nicht nur „mein Liebchen“ oder „mein Morgenstern zu Wittenberg“, sondern auch „mein Herr Käthe“.

Nach Luthers Tod – Flucht aus Wittenberg

Luther setzte Katharina in seinem Testament als Alleinerbin und Vormund für die gemeinsamen Kinder ein. Dieser außergewöhnliche letzte Wille widersprach damaligem Recht, nach welchem ein Vormund für die überlebende Ehefrau bestellt werden musste. Das Testament wurde angefochten und wichtige Einnahmequellen gingen der Familie verloren.

Im Sommer 1552 floh Katharina von Bora mit ihrer Tochter Margarete vor der Pest und verließ Wittenberg. Auf dem Weg nach Torgau wurde Katharina bei einem Unfall verletzt. Sie starb am 20. Dezember an den Folgen des Unfalles und wurde in der Torgauer Marienkirche begraben.

9. Margarete Renner

Margarete Renner, auch genannt die „Schwarze Hofmännin“, war eine der wenigen Frauen, die in Verbindung mit dem Bauernkrieg namentlich bekannt ist.

Geboren wurde sie um das Jahr 1475 in Böckingen nahe Heilbronn. Sie war Leibeigene der Brüder Georg, Philipp und Eberhard von Hirschhorn, ihre Eltern bewirtschafteten dort den Hof Rosenberger. Bis 1520 ist nur wenig über sie bekannt. Sie heiratete den Hofmann Peter Albrecht und bewirtschaftete mit ihm einen Hof des Deutschordens. Gemeinsam hatten sie einen Sohn, den sie auf den Namen Thomas taufen ließen.

Im Jahr 1520 wurde Peter Albrecht inhaftiert, da er sich weigerte, die Schatzung zu zahlen. Margarete Renner wandte sich an ihren Leibherrn, um ihn um Unterstützung für die Freilassung Albrechts zu bitten. Trotz dieser Bemühungen kam Albrecht nicht frei und verstarb drei Jahre später in Haft. Fortan weigerte sich Margarete Renner ebenfalls, die Schatzung zu zahlen. Darüber hinaus weigerte sie sich, Frondienste zu leisten.

Als sich Anfang April 1525 die Bauern im Raum Heilbronn unter der Führung des Jakob, genannt „Jäcklin“, Rohrbach aus Böckingen zusammentaten, hatte sich ihnen Margarete Renner noch nicht angeschlossen. Erst als der Neckartaler Haufen unter der Führung Rohrbachs in Sontheim angekommen war, soll Margarete Renner sich ihnen angeschlossen haben. Ihre Funktion innerhalb des Haufens war eher eine moralisierende. Sie wird oft als Ratgeberin und Vertraute Jakob Rohrbachs beschrieben, predigte dem Bauernhaufen unterwegs und soll vor Stürmungen zu Gewalttaten aufgerufen haben. Bei der Stürmung des Klosters Lichtenstern, nachdem sich der Neckartaler mit dem Odenwälder Haufen zusammengeschlossen hatte, war Renner ebenfalls mit dabei.

Eine besondere Rolle wird Margarete Renner in Verbindung mit der Weinsberger Bluttat am 17. April 1525 zugeschrieben. Nachdem der Graf Ludwig von Helfenstein mit weiteren Adligen von den Aufständischen durch die Spieße getrieben worden war, soll Margarete Renner ihm mit einem Messer den Bauch aufgeschlitzt und sich mit seinem Bauchfett die Schuhe eingerieben haben. Anderen Erzählungen zur Folge habe sie lediglich die anderen dazu aufgerufen, dies zu tun.

Nach der Weinsberger Bluttat und dem Auseinanderbrechen des Neckartaler Haufens ist nicht viel über den Verbleib Margarete Renners bekannt. Ob sie mit den Bauernhaufen weiterzog oder direkt nach Heilbronn heimkehrte, lässt sich anhand der Quellen nicht mehr konstruieren.

Greifbar wird sie erst wieder einige Monate später. Für ihre Beteiligung an den Aufständen wurde Margarete Renner im Gefängnis in Heilbronn inhaftiert. Von dort aus kontaktierte sie im August 1525 ihren Leibherrn Georg von Hirschhorn, um ihn abermals um Unterstützung, diesmal für ihre eigene Freilassung zu bitten. Georg von Hirschhorn kam dieser Bitte nach und bat den Heilbronner Rat um die Freilassung Margarete Renners. Als Begründung brachte er an, sie habe zwar ein „onverhutten mont“[1], also ein loses Mundwerk, aber im Aufstand außer bösen Worten nichts weiter angerichtet.

Margarete Renner wurde frühzeitig freigelassen, kehrte auf ihren Hof zurück und starb im Jahr 1535 eines natürlichen Todes.

10. Florian Geyer

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Nach dem frühen Tod seiner beiden älteren Brüder wurde G. Inhaber des Unteren Schlosses zu Giebelstadt und eines Anteils am Schloß Ingolstadt, beide bei Würzburg, und eines nicht unbeträchtlichen Besitzes in der Umgebung, der meist würzburgischen und brandenburgischen, auch Wertheimer und Rienecker Lehen war. G. reiste 1512-13 aus unbekannten Gründen zum König von England. 1517 wurde er in einem Zinsstreit mit dem Stift Neumünster in Würzburg vom Geistlichen Gericht exkommuniziert und blieb bis zu seinem Tode im Bann. 1519 nahm er als Hauptmann im brandenburgischen Dienst an dem Kriegszug des Schwäbischen Bundes gegen Herzog|Ulrich von Württemberg und der Belagerung des von Götz von Berlichingen verteidigten Schlosses Möckmühl teil. Anschließend trat er auf Empfehlung von Markgraf Casimir von Brandenburg-Kulmbach in den Dienst des Hochmeisters Albrecht von Preußen. Er nahm an dem Krieg gegen Polen teil und führte 1520 die Waffenstillstandsverhandlungen; im Auftrag des Hochmeisters reiste er an den Kaiserhof in die Niederlande und anschließend nach Dänemark. Er begleitete den Hochmeister 1522 zum Reichsregiment nach Nürnberg und nahm, ohne hervorzutreten, 1523 an den Verhandlungen des Schweinfurter Rittertages teil. Im Herbst 1523 begegnet G. als (Hof-)Marschall des Hochmeisters. Er wird ihn auch zur Unterredung mit Luther in Wittenberg 1523 begleitet haben. Auf jeden Fall scheint sich G. früh der neuen Lehre angeschlossen zu haben. Nach Ausbruch des Bauernkrieges schloß er sich Mitte April 1525 als Hauptmann oder Bauernrat den Tauberbauern an, die in der fränkischen Bauernschaft aufgingen. Er machte sich ihr Programm einer Reichsreform und die Forderung, daß sich Adel und Kirche künftig nach gemeinen Bürger- und Bauernrechten halten sollten, zu eigen, ohne daß sich erkennen läßt, wie weit er es selbst beeinflußt hat. Die Bauern verwandten ihn vorwiegend zu Verhandlungen. Er brachte die 9 mainzischen Städte im Odenwald ebenso wie die markgräfliche Stadt Kitzingen und die Reichsstadt Rothenburg zum Anschluß an die Bauern. Am 1. Juni nahm er an dem Bauernlandtag in Schweinfurt teil. Sein Einfluß in der Bauernschaft scheint begrenzt gewesen zu sein. Während der Entscheidungsschlachten von Königshofen und Ingolstadt (2. und 4.6.1525) weilte G. erneut in Rothenburg, um auf Verhandlungen mit Markgraf Casimir zu warten. Aus der Stadt ausgewiesen, wandte er sich nordwärts und wurde im Wald Gramschatz nördlich Würzburg von 2 Knechten seines Schwagers Wilhelm von Grumbach auf Rimpar erstochen. – Durch das Schauspiel Gerhart Hauptmanns (1895) wurde das Bild G.s für weite Kreise geprägt.

10. Philipp Melanchthon

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M. wuchs als ältester Sohn in einer wohlhabenden bürgerlichen Familie in Bretten auf. Sein Vater soll 1504 im bayer.-pfälz. Kriege aus einem vergifteten Brunnen in Monheim getrunken haben; nach langem Siechtum starb er am 27.10.1508. M., der den Vater nur als kranken Mann erlebt hatte und von dessen frommer Haltung beeindruckt war, gedachte sein Leben lang dieses Tages. Kurz vor dem Vater war auch der Großvater Reuter gestorben, in dessen Hause M. seine Kindheit verbracht hatte. Als die Großmutter Reuter in ihre Heimatstadt Pforzheim zog, folgten ihr drei Enkel, die dort die bekannte Lateinschule besuchen sollten. Johann Reuchlin, Richter des Schwäb. Bundes in Stuttgart, kümmerte sich um die Ausbildung M.s, beriet ihn und schenkte ihm Bücher. Als M. mit seinen Freunden vor dem berühmten Gelehrten eins von dessen neulat. Schauspielen aufführte, setzte ihm Reuchlin seinen Doktorhut auf und gab seinem Namen die gräzisierte Form, mit der M. in die Geschichte eingegangen ist.

Am 13.10.1509 wurde M. in Heidelberg immatrikuliert. Er wohnte bei Professor →Pallas Spangel, der noch Rudolph Agricola erlebt hatte und seine Eindrücke an M. weitergeben konnte. M. erlangte den Grad des Bakkalaureus. Als Spangel gestorben war, ging er 1512 nach Tübingen, um Reuchlin näher zu sein. Von seinen Lehrern nennt er außer →Stöffler und →Stadian gelegentlich die Theologen Lemp und Steinbach. Er beschäftigte sich nun mit den Schriften des Erasmus von Rotterdam, die ihm die humanistische Bildungswelt weiter erschlossen. 1514 wurde er Magister und lehrte seitdem in der Realisten-Burse Rhetorik und Dialektik. Im Verlag Anshelm bearbeitete er daneben die Chronik des Tübinger Rektors Nauclerus und einige Lehrbücher. Zuletzt übernahm er den Lehrauftrag für Eloquenz, den vor ihm Heinrich Bebel gehabt hatte. Hier zeigte sich auch sein historisches Interesse. Wichtig wurde für ihn der Freundeskreis, der sich damals um ihn sammelte und zu dem auch →Johannes Ökolampad gehörte. Von diesem erhielt er Agricolas „Dialectica“, ein für seine wissenschaftliche Entwicklung wichtiges Buch, das ihn über Cicero und Quintilian hinausführte. Im Streit um Reuchlin stand er auf Seiten seines Großonkels, äußerte sich aber in der Streitliteratur nur zurückhaltend. Auch wenn er mit seinen Freunden verbunden blieb, beklagte er sich in der Vorrede seiner Griechischen Grammatik (1518) über die Tübinger Verhältnisse.

Reuchlin erhielt damals von Kf. Friedrich dem Weisen von Sachsen die Anfrage, ob er ihm für seine Universität einen Lehrer des Griechischen empfehlen könne. Dieser wies auf M. hin, der nach seiner Überzeugung gleich nach Erasmus komme. Der Kurfürst folgte diesem Rat. Über Augsburg, wo er sich dem Kurfürsten vorstellte, Nürnberg und Leipzig ritt M. nach Wittenberg, das ihm für 42 Jahre Heimat werden sollte. In der Schloßkirche hielt er am 29.8.1518 seine vielbeachtete Antrittsvorlesung „De corrigendis adolescentiae studiis“. Das von ihm entwickelte Programm erinnerte an Erasmus und zeigte ein hohes Niveau. Luther war beeindruckt und erblickte in dem „kleinen Griechen“ den David, der gegen den scholastischen Goliath anging. Ihm erschien es als Fügung, daß er einen so tüchtigen Kollegen erhalten sollte. Als er sich im Oktober 1518 vor Kardinal Cajetan verantworten mußte, setzte er M. zu seinem Stellvertreter ein. der sein Werk fortsetzen sollte, falls er nicht wiederkehrte. Dadurch ergab es sich, daß M. von Anfang an außer Vorlesungen über klassische Autoren auch solche über biblische Schriften hielt. Von Luthers Theologie erfaßt, hat auch M. diesen in mancher Hinsicht anregen und weiterführen können. Diese ersten Jahre brachten es mit sich, daß aus dem Humanisten M. zusehends der Theologe und Kirchenmann wurde. Schon im September 1519 wurde er baccalaureus biblicus. In den Thesen zu seiner Disputation vertrat er den Grundsatz der sola scriptura und der sola fides, ging aber schon über Luther hinaus mit der Ablehnung der Transsubstantiationslehre. Kurz zuvor begleitete er Luther zur Leipziger Disputation, nahm schriftlich den Kampf mit Johann Eck auf, schrieb eine Apologie für Luther gegen die Sorbonne und die „Oratio pro Luthero“ gegen den Vatikanischen Theologen Tomaso Radini. Dies tat er neben seinen Vorlesungen in zwei Fakultäten In den fahren des Durchbruchs und der reformatorischen Entscheidungen begann M. auf der Grundlage seiner Römerbrief-Vorlesung eine Zusammenfassung der reformatorischen Lehre zu schreiben, die er „Loci communes“ (Hauptbegriffe) nannte. Diese erste ev. Dogmatik, die im Wesentlichen die Soteriologie behandelte, erschien im Dezember 1521. Luther nannte später in seiner Antwort an Erasmus diese Loci ein unbezwingbares Buch, das wert sei, in den Kanon aufgenommen zu werden. M. war in den ersten Auflagen im Wesentlichen der Auffassung Luthers gefolgt und hatte die humanistischen Gedanken kaum anklingen lassen. Das sollte später anders werden, als er eigene Wege beschritt.

Die Loci bestimmten M.s theologisches Schicksal. Dreimal hat er sie bearbeitet: 1535, 1543 und 1559. Die verschiedenen Bearbeitungen zeigen seine theologische Entwicklung. Die Loci wurden das bestimmende theologische Lehrbuch, nach dem Generationen sich gerichtet haben. Als sich der Gegensatz zwischen Erasmus und Luther zuspitzte, konnte M. seine humanistische Herkunft nicht vergessen. Er bat Erasmus, den Streit nicht zu beginnen. Doch Erasmus konnte nicht mehr zurück, da er sich dazu verpflichtet hatte. Zudem ahnte er nicht, daß dieser Streit so weitgehende Folgen haben würde. M. hielt in dieser Zeit die Verbindung zu ihm aufrecht. 1524 besuchte er zum ersten Mal seine Heimat, während seine Begleiter weiter nach Basel zu Erasmus ritten. Der Wirkung des Streits um die Willensfreiheit konnte er sich freilich auch nicht entziehen. Auf der Rückreise von Bretten traf er im Odenwald Landgf.Philipp von Hessen, für den er einen „Grundriß der ev. Lehre“ schreiben sollte. In dieser kleinen Schrift bestimmte er die Schwerpunkte und gab Erläuterungen zu besserem Verständnis der reformatorischen Verkündigung. Seit dieser Zeit unterhielt er Beziehungen zum Landgrafen.

Seit Anfang der 20er Jahre wurde M. immer häufiger in die kirchliche Praxis gerufen. Als ihm der Rat von Wittenberg ein Predigtamt antrug, lehnte er es wegen seiner „schnarrenden Sprache“ ab. Die Auseinandersetzung mit den Zwickauer Propheten Ende 1521 hatte ihm deutlich gemacht, daß die Praxis nicht sein Feld war. Dabei besaß M. den Blick für kirchliche Notwendigkeiten. Er war es, der Luther nahelegte, das Neue Testament ins Deutsche zu übersetzen, und der Luther von der Wartburg nach Wittenberg zurückrief. Entschied er manche Frage früher als Luther, z. B. die Notwendigkeit, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt in der Gemeinde zu feiern, so war er nicht stark genug, mit den Enthusiasten fertig zu werden oder seine Abendmahlsauffassung durchzusetzen. Außer den theologischen Problemen bedrängten ihn in der schlimmen Zeit um 1524/25 die Nöte des Bauernkrieges. Sein alter Landesherr, der Kurfürst von der Pfalz, rief ihn zu Hilfe; bei den Bauern stand er in so hohem Ansehen, daß sie ihn als Schiedsrichter vorschlugen. M. willigte nicht ein, er schrieb eine beschwichtigende Schrift, die seine Obrigkeitstreue und konservative Art hervortreten ließ. Entsprechend seiner Herkunft aus wohlhabendem Hause hatte er kein Verständnis für das Elend der Bauern. Wie Erasmus so war auch ihm jeder Tumult zuwider. Für ihn war dabei das Obrigkeitsverhältnis nach Römer 13 maßgebend.

Als die Ruhe im Lande hergestellt war und die schon lange fällige Visitation in Kursachsen durchgeführt wurde, gehörte M. zur Visitationskommission. Aufgrund der ersten praktischen Erfahrungen entwarf er die Grundsätze für diese Arbeit in seinem „Unterricht der Visitatoren“, in dem die Lehre kurz zusammengefaßt und die kirchliche und schulische Ordnung behandelt wurde. Die von Luther überprüfte und mit einer Vorrede versehene Schrift wurde 1528 veröffentlicht. M. sah die Belehrung des Volkes als dringende Aufgabe an. Daher befaßte er sich in dieser Zeit erneut mit Fragen des Unterrichts und der Bearbeitung des Katechismus. Als weitere Aufgabe kam auf ihn die lehrmäßige Zusammenfassung evangelischer Bekenntnisse zunächst für innerkirchliche Zwecke, dann auch für die Verständigung mit Glaubensverwandten zu. Über Jahrzehnte hin blieb er damit beschäftigt. Daneben galt er als der gegebene Mann, wenn es sich um Schulfragen handelte. Er besaß dafür auch praktische Erfahrungen, denn 10 Jahre lang unterhielt er eine Privatschule, in der er junge Studenten vorbereitete und begabte Schüler förderte. Nürnberg forderte ihn auf, eine städtische Lateinschule dort einzurichten; die Organisation traf er, die Leitung überließ er Joachim Camerarius. Ihm fiel auch die Reform der Universitäten zu, in Wittenberg ebenso wie in Tübingen und Leipzig. Überall betonte er die Würde der Schule und ihre Bedeutung für den Staat.

M. behielt zeitlebens seine Stellung in der artistischen Fakultät, seit 1535 war er auch Mitglied der theologischen. In Vorlesungen behandelte er die aristotelische Philosophie. Auch gab er Kommentare zu Schriften des|→Aristoteles heraus, dessen Klarheit und Bestimmtheit er bewunderte. Er beschäftigte sich vor allem mit dessen Physik, Ethik und Politik. Unter Physik verstand M. die gesamte Kenntnis der Natur unter Einbeziehung des Menschen. Später gab er seine Anthropologie unter dem Titel „De anima“ gesondert heraus. M. sah den Menschen darauf angelegt, den Willen Gottes in der Schöpfung zu erkennen und das zum Leben Nützliche auszuwählen. Die Erkenntnis führe ihn zu weiterer Entwicklung. Daher solle sich der Mensch nicht mit der Beschreibung äußerer Erscheinungen begnügen, sondern ihre Ursachen zu erfahren suchen. Als einer der ersten neueren Denker bezog M.auch die Psychologie in seine Anthropologie ein. Statt wie →Aristoteles von den Elementen, ging M. von Gott als dem Urheber alles Geschehens aus. In Anknüpfung an die Antike trug er seine Argumente für die Gottesbeweise zusammen: da der Gedanke an den Schöpfer natürlich ist. muß er nach M. auch wahr sein. Auch die Zweckmäßigkeit der Schöpfung führe auf den Schöpfer. Am wirksamsten war für ihn der moralische Beweis.

Nicht weniger anregend als „De anima“ waren M.s ethischen Fragen gewidmete Schriften. Insbesondere beschäftigte ihn der Unterschied zwischen philosophischer und theologischer Ethik. Die auf das öffentliche Leben bezogene Moral nannte M. Politik. Auch hier konnte er nicht blindlings antiken Philosophen folgen, sondern bemühte sich, Anschauungen klassischer Autoren mit biblischen Gedanken zu verbinden. Schafft die Obrigkeit ihrer Pflicht entsprechend „vernünftige Gesetze“, die dem natürlichen Recht entsprechen, dann wird ihnen jeder gehorchen. Mehrfach überarbeitete M. auch seine Dialektik, die die Logik zum Gegenstand hat. Er schätzte die Kunst, methodisch richtig über einen Gegenstand zu denken und zu lehren. Für ihren Initiator hielt er Rudolph Agricola, dessen „Dialectica“ ihm Ökolampad in Tübingen geschenkt hatte; auf sein Denken und auf die Gestaltung seiner Werke übte sie starken Einfluß aus.

Mit 32 Jahren betrat M. die politische Bühne. Er begleitete Kf. Johann den Beständigen nach Speyer zum „Protestationsreichstag“, nahm an den Besprechungen teil und verständigte sich mit Philipp von Hessen über die Einigung der ev. Stände. Beim Marburger Religionsgespräch am 1.10.1529 war M. neben Luther der Wortführer der Wittenberger und disputierte mit Zwingli. Seitdem fehlte er bei fast keinem Religionsgespräch.

Als Karl V. im Januar 1530 den Reichstag nach Augsburg ausschrieb, zog der sächs. Kurfürst M. zu den vorbereitenden Arbeiten heran. War er schon bei den Torgauer Artikeln beteiligt, so erhielt er unterwegs nach Augsburg den Auftrag, die ev. Auffassung seines Landesherrn ausführlich darzulegen und zugleich eine Antwort auf Ecks 404 Artikel zu geben. An dieser Grundschrift, der „Confessio Augustana“ (CA), arbeitete er unentwegt drei Monate lang. Sie bestand aus 28 Artikeln: 21 Glaubensartikeln und 7 Artikeln über die Mißbräuche, die den Torgauer Artikeln entsprachen. Ständig stand er mit Luther in Verbindung, der auf der Coburg bleiben mußte und über dieses „gute Bekenntnis“ sehr erfreut war. Trotz ihrer Kürze brachte diese Schrift Luthers Glauben voll zum Ausdruck und hob gleichzeitig die Übereinstimmung mit der alten Kirche hervor. Am 25.6.1530 wurde sie in deutscher Übersetzung vor Kaiser und Reich verlesen und am 3.8.1530 von den kath. Vertretern in der Confutatio widerlegt. Die Ausgleichsverhandlungen, an denen M. teilnahm, blieben ergebnislos. Nun begann M. gegen die Confutatio der Altgläubigen seine „Apologia Confessionis Augustanae“ (AC) zu schreiben, bei der er keine Rücksichten mehr zu nehmen brauchte und manche Klarstellungen bringen konnte. CA und AC wurden die Grundschriften des Protestantismus, die über Jahrhunderte in Geltung blieben. Obwohl es politische Schriften geworden waren, sah M. sie immer noch als seine Arbeit an und änderte ständig an ihnen, am stärksten 1540 in der sog. „Variata“.

Für M. war der Glaube immer mit Problemen verbunden. In der Zeit der Visitationen brachte er gegen Johann Agricola das Verhältnis von Buße und Glaube in seiner Weise zum Ausdruck, in der Abendmahlsfrage verständigte er sich 1534 mit Bucer und schuf die Voraussetzungen zur Wittenberger Konkordie (1536) mit den Oberdeutschen, in der Rechtfertigungslehre bestimmte er Luther, seine Position zu verdeutlichen, ohne seine Linie aufzugeben. Andererseits trat er als Vermittler hervor: gegenüber Erasmus 1533, gegenüber Albrecht von Mainz in seinem Römerbrief-Kommentar 1532, beim Religionsgespräch in Leipzig im Januar 1534. Im Rufe des Vermittlers stehend, wurde M. nach Paris und nach London eingeladen, um dort die Gegensätze konfessioneller Art zu überwinden. Diese Reisen verwehrte ihm sein Landesherr. Indessen war die Religionsvergleichung ein Mittel der kaiserlichen Politik geworden. Jedesmal war M. einer der Colloquenten In Worms (Jan. 1541) disputierte er mit Johann Eck, in Regensburg (Mai 1541) mußte er dieselbe Stellung einnehmen. Trotz der Verständigung mit dem Legaten Gasparo Contarini in der Rechtfertigungsfrage war M. mit den auf der Grundlage des „Regensburger Buches“ geführten Verhandlungen unzufrieden. Diese Art von Verständigung lehnte er ab. Seine Auffassung hatte er schon bei den Tagungen in Schmalkalden verdeutlicht, als er 1537 den „Tractatus de potestate et primatu papae“ verfaßte, um die Stellung der Protestierenden zum päpstl. Konzil zu verdeutlichen. 1539 hatte er in seiner Schrift „De ecclesia et autoritate verbi Dei“ seine Position deutlich markiert, konnte sie aber angesichts der politischen Ereignisse in dieser Unbedingtheit nicht aufrechterhalten. Als die Gegensätze sich schon erheblich verschärft hatten, schrieb M., der auf Einladung des Erzbischofs Hermann von Wied nach Bonn und Köln gereist war, fünf Kapitel der für die Kölner Reformation bestimmten Grundordnung „Das einfältige Bedencken“ (1543). Über die in diesem Buch von M. vertretene Abendmahlslehre war Luther verstimmt, doch vermied er es, zu einem Zeitpunkt, an dem die Evangelischen Stände sich im Verteidigungszustand befanden, einen inneren Gegensatz aufbrechen zu lassen. Als die Wittenberger 1544 aufgefordert wurden, ihr äußerstes Angebot für den Kaiser zu formulieren, war es wieder M., der die Reformatio Wittenbergica in fünf Punkten formulierte.

Als Luther bald darauf starb und M. ihm die lat. Gedächtnisrede bei der Beerdigung gehalten hatte, mußte er auch dessen Aufgaben weitgehend übernehmen. Ihm fehlte freilich die Autorität Luthers. Da er in den nun einsetzenden theologischen Streitigkeiten häufig selbst Partei war, konnte er nicht über den Parteien stehen und schlichten. Das Urteil fällten häufig solche, die nicht dazu berufen waren. Dazu kam, daß für den Protestantismus nunmehr schwere Zeiten anbrachen: das Eindringen der Jesuiten, das Tridentinische Konzil und der Schmalkaldische Krieg.

Tief betroffen davon, daß die Evangelischen weder politisch noch theologisch zusammenhalten konnten, schrieb sich M., den der Krieg zeitweilig aus Wittenberg vertrieb, den Kummer in den „Loci consolationis“ vom Herzen. Trotz der neuen Verhältnisse kehrte er nach Wittenberg zurück, was ihm sein alter Landesherr verübelte. M. meinte, den Ort, an dem die Reformation entstanden war, nicht verlassen zu dürfen. Karl V. verlangte zuerst seine Auslieferung, verzichtete aber bald darauf. In Augsburg versammelte Karl den „geharnischten“ Reichstag 1547, um die kirchliche Lage aus eigener Vollmacht zu bereinigen, und ließ dort ein Reichsgesetz schaffen, das den Evangelischen gleiches Recht versagte. M. sollte das im März 1548 verkündete „Interim“ für Sachsen prüfen. In Leipzig und Grimma mußte es geändert werden, bis die Stände bereit waren, es anzunehmen. M. schrieb, von diesem Vorgang deprimiert, an den Kanzler des Kf. Moritz, Christoph v. Carlowitz, einen (scheinbar) kompromißbereiten Brief, der ihm in der Öffentlichkeit schwer geschadet hat. Von den streng luth. Kreisen wurde er nun bekämpft, weil er das Einhalten äußerer Ordnungen für ethisch indifferent erklärte (adiaphoristischer Streit). Als sein Schüler Georg Maior die alte Frage der Mitwirkung des Menschen an seinem Heil aufnahm (synkretistischer Streit), machte Flacius Illyricus M. dafür verantwortlich. M. hatte aber auch andere theologische Gegner: Osiander, mit dem er sich Ende 1551 auseinandersetzte, oder die Renegaten Staphylus, Thamer u. a. Auf Verlangen des Kf. Moritz sollte M. 1552 zur Zweiten Periode des Konzils nach Trient reisen. Dafür arbeitete M. die „Confessio Saxonica“, auch „Repetitio confessionis Augustanae“ genannt, aus, die insgesamt von fast 3000 Theologen unterschrieben wurde. Die Unterbrechung des Konzils infolge der Erhebung des Kurfürsten gegen den Kaiser machte seine Weiterreise über Nürnberg hinaus unnötig.

Nach dem Passauer Vertrag und dem Augsburger Religionsfrieden konnte M. daran gehen, für die innere Sicherung der ev. Kirche einzutreten. Er schrieb das „Examen ordinandorum“. trat für die bekenntnismäßige Verpflichtung der Prediger ein und sorgte für die Abgrenzung von den Methoden der Inquisition. Sein Leben war ausgefüllt von Ereignissen, die die ev. Gemeinden schwer trafen, wie die Deportation der Bevölkerung von Dorpat und Narva ins Innere Rußlands und die Verwüstung ganz Livlands. Aber auch die Auseinandersetzungen des Hamburgers Joachim Westphal mit Calvin wegen der Behandlung calvinistischer Flüchtlinge sowie der Abendmahlsstreit in Heidelberg und Bremen erregten ihn sehr. Obwohl es viele Mißverständnisse zu beheben galt, lehnte er es ab, für alle ein Einigungsbekenntnis aufzusetzen. Am Federkrieg hatte er keine Lust, denn „das Disputieren muß ein Maß haben“. Als Kaiser Ferdinand bestimmte, daß in Worms ein letztes Religionsgespräch abzuhalten sei, mußte M. dort die ev.|Seite vertreten. Angriffe der anwesenden Flacianer machten das Gespräch zunichte. Müde kam M. im Herbst 1557 nach Heidelberg, wo ihn die Universität feierte. Dort erfuhr er, daß inzwischen seine Frau in Wittenberg gestorben war. Er reagierte, wie Camerarius berichtet, mit den Worten: „Fahr wohl, bald folge ich dir nach“. Die wenigen Jahre, die ihm noch blieben, benutzte er zum Abschluß seines wissenschaftlichen Werkes. Nun grenzte er seine Auffassung gegen Michael Servet, den Spiritualismus und die in Bayern einsetzende scharfe Gegenreformation ab. Seine entscheidenden größeren Schriften faßte er in einem Corpus doctrinae (Philippicum) zusammen, zu dem er noch selbst die Vorrede schrieb. Dieser Band wurde zum Muster für viele Werke dieser Art, die bis in die folgenden Jahrhunderte ihre Bedeutung behielten. Die Nachricht vom Tode Hzg. Philipps von Pommern nahm er als ein Omen. Wie Luther notierte er kurz vor seinem Tod auf einem Blatt, was ihm der Tod bedeutete: „Du wirst von der Sünde erlöst, von den Sorgen und von der Wut der Theologen. Du kommst zum Licht, du wirst Gott schauen und seinen Sohn. Du wirst die wunderbaren Geheimnisse erkennen, die du in diesem Leben nicht begreifen konntest: Warum wir so geschaffen sind und nicht anders und worin die Vereinigung der beiden Naturen in Christo besteht.“

M.s Einfluß ist zu seinen Lebzeiten wie auch später groß gewesen. Er hat die Bildungswelt für die Reformation gewonnen und galt als wissenschaftliche, vor allem als pädagogische Autorität. Die Confessio Augustana ist die verfassungsmäßige Grundlage der meisten reformatorischen Kirchen geworden.

11. Johannes Bugenhagen

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B. studierte in Greifswald 1502/04, zum Teil humanistisch beeinflußt, und wurde 1504 durch den Abt des Prämonstratenserstifts Belbuck, Heinrich Beggerow, zum Rektor der Stadtschule in Treptow/Rega berufen, 1505 auch kirchlicher Notar, 1509 ohne theologisches Studium vom Bischof von Cammin zum Priester geweiht und Vikar im Kanonikerkolleg Sankt Marien in Treptow. Durch Erasmus bestimmtes Bibelstudium wirkte sich aus, als B. nach privaten Vorlesungen 1517 auch Lektor der Bibel und der Väter an der Klosterschule Belbuck wurde. Im Auftrag Herzog Bogislaws X. sammelte er 1517 auf Reisen durch ganz Pommern für die historisch-genealogischen Arbeiten Spalatins Material zu einer Geschichte des Landes, das, verbunden mit freimütiger Schilderung der vorgefundenen Verhältnisse, Ende Mai 1518 in den „Pomerania“ (Greifswald 1728, Neuausgabe von O. Heinemann, in: Quellen zur Pommerschen Geschichte IV, 1900) zusammengefaßt wurde.

Im Zusammenhang mit seiner humanistischen Theologie tauchten bei B. erste kirchenreformerische Bestrebungen auf. Sie wurden durch Lektüre von Schriften Luthers vertieft und führten an Hand von Luthers „De captivitate Babylonica ecclesiae“ 1520/21 zum Bruch auch mit der humanistischen Theologie und zu vollem Anschluß an Luther. 1521 ging B. nach Wittenberg (Immatrikulation 29.4.), wo er seine biblischen Vorlesungen privat und später öffentlich bei geringer Besoldung fortsetzte und bald Melanchthons und Luthers Freundschaft gewann. 1523 wurde er nach dem Tod Simon Heins vom Rat und der Gemeinde Wittenberg gegen die Verschleppungstaktik des besetzungsberechtigten, zum Teil noch katholischen Kapitels der Schloßkirche zum Stadtpfarrer gewählt und begann mit konservativer Reorganisation von Gottesdienst, Seelsorge, Schulwesen und Armenpflege sowie mit der Veröffentlichung seiner Bibelkommentare (Psalter, Deuteronomium, Samuelis, paulinische Briefe). 1532 wurde B. Obersuperattendent, 1533 (mit C. Cruciger und J. Aepinus) D. theol. und 1535 ordentliches Mitglied der theologischen Fakultät. Kraft seines Amts war er Luthers Seelsorger und Beichtiger, der diesen auch 1525 traute und ihm 1546 die Grabrede hielt. Die reformatorische Lehre vertrat B. in engem Anschluß an Luther in einer größeren Anzahl volkstümlicher Schriften besonders zum religiösen Leben, in der Polemik gegen Zwingli und Wiedertäufer, als Vertreter Luthers auf Kanzel und Katheder, als Mitarbeiter an der Bibelübersetzung (und niederdeutschen Ausgaben), dem Katechismuswerk und liturgischen Neuerungen.

Seine besondere Begabung entfaltete B. als Organisator des reformatorischen Kirchen- und Schulwesens in Norddeutschland, wofür er immer wieder aus Wittenberg beurlaubt wurde. Niederschlag dieser Arbeit sind zahlreiche Kirchenordnungen, an denen neben dem praktischen und konservativen Zug, dem Streben nach Einfachheit und Uniformität im Liturgischen die Sorge um Schul- und Armenwesen auffallen (Kirchenordnungen: Stadt Braunschweig, September 1528; Hamburg, Mai 1529; Lübeck, Mai 1531; Pommern, Ende 1534; Dänemark [Revision der Hans Tausenschen Kirchenordnung], 1537; Schleswig-Holstein [Übertragung der dänischen Kirchenordnung], 1542; Braunschweig-Wolfenbüttel, Herbst 1543; Hildesheim, 1544). Die Reformation in Pommern führte er auf Wunsch der Herzöge Barnim und Philipp als Visitator im Anschluß an den grundlegenden Treptower Landtag von November 1534 bis Sommer 1535 durch, ohne die Reorganisation der Universität Greifswald durchsetzen zu können. In Dänemark wirkte er in ähnlicher Weise auf Bitten Christians III. vom Juli 1535 bis April 1539 (Krönung des Königspaars, Einsetzung von 7 Superattendenten auf die durch Staatsstreich erledigten Bischofssitze, Reorganisation der Universität Kopenhagen). Berufungen auf die Bistümer Cammin und Schleswig lehnte B. ebenso ab wie an die Universität Kopenhagen, die er nur 1538 als Rektor verwaltete. Er blieb in Wittenberg, auch in den Pestjahren, nach Luthers Tod und nach dem Ausgang des Schmalkaldischen Krieges („Wie es uns in Wittenberg ergangen in diesem vergangenen Kriege“, Wittenberg 1547), wo die seinem liturgischen Konservatismus entsprechende Stellungnahme in der Interimspolitik des Herzogs Moritz ihn das Vertrauen des Kurfürsten Johann Friedrich, des Herzogs Albrecht von Preußen und alter Freunde kostete und ihn zu einer|Rechtfertigung durch Darlegung seiner unverändert antirömischen Haltung im Kommentar zum Propheten Jonas (Wittenberg 1550) nötigte.

12. Karl V. (HRR)

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Erforschung und Interpretation der Biographie K. sind durch eine Fülle von unterschiedlichen Fragestellungen bestimmt. Eine klare nationalstaatliche Zuordnung ist unmöglich. K. hat eine ganze Epoche der frühen neuzeitlichen Geschichte Europas nachhaltig geprägt. Vor allem in dieser Tatsache ist der Grund dafür zu sehen, daß trotz der großen Kontinuität der Historiographie K. heute zahlreiche Probleme unaufgearbeitet anstehen: verschiedene Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung K., seines Regierungs-, Behörden- und Propagandaapparates, der Religionspolitik, der Reichspolitik und der Familienpolitik, insbesondere das Verhältnis zu →Ferdinand, um nur die wichtigsten zu nennen. Unbefriedigend geblieben ist die Durcharbeitung der finanz- und wirtschaftsgeschichtlichen Aspekte seiner Herrschaft. Das Verdienst der umfangreichen Forschungen von →Brandi und →Rassow lag vor allem in der Überwindung der konfessionellen Polemik des 19. Jahrhunderts. Die Aufarbeitung anderer Probleme wurde aber durch diese Interpretationen weniger gefördert. Brandis Darstellung bewirkte, daß die volle Härte des Konflikts zwischen K. und Frankreich, die zentrale Problematik der europäischen Politik des Kaisers, die für die mittleren Regierungsjahre schon →Cardauns einsichtig gemacht hatte, im Sinne einer harmonisierenden dynastisch-europäischen Sichtweise überdeckt wurde. Erst →Lutz hat versucht, die Irreversibilität des Hegemoniekampfes Habsburg und Valois seit dem Scheitern der Ausgleichsversuche von 1516 aufzuzeigen. Entgegen der Auffassung Rassows, der einen zentralistisch organisierten französischen Nationalstaat einem mittelalterlich strukturierten Imperium K. gegenüberstellte, betonte →Lutz die Vergleichbarkeit der strukturellen Voraussetzungen und die Ähnlichkeit der hegemonialen Zielsetzungen. Für Frankreich konnte die Erringung der Kaiserwürde die rechtliche Sicherung der italienischen Ansprüche (mit den Mitteln der „iura imperialia“), die Bereinigung der burgundischen Frage und die europäische Hegemonie bedeuten. Die Entscheidung zugunsten Habsburgs in der Kaiserwahl von 1519 zog einen Dauerkonflikt mit Frankreich nach sich. Nun war „Frankreich langfristig in die Rolle des Verteidigers der ‚Unterdrückten' und der von K. Monarchie bedrohten Freiheit der Christenheit gedrängt“ (→Lutz).

Bis heute umstritten ist die Beurteilung der Staatsauffassung und Reichsidee K. Brandi sah in ihm hauptsächlich den Vertreter einer dynastisch gebundenen und insofern statischen Konzeption. Der Grundgedanke seines Lebens sei „die Einheit eines rechtgläubigen|kaiserlichen Weltreiches in den Händen der burgundischen Dynastie“ gewesen. Aufbauend auf dem Familienrecht, der „denkbar friedlichsten Grundlage“, seien die konstitutiven Elemente die dynastische Idee und die Glaubenseinheit. Brandis starke Betonung der burgundischen Tradition („altburgundische Grundhaltung“ K.) bedingte unter anderem eine Überschätzung der dynastischen Idee als Mittel europäisch-universalistischer Politik, insbesondere zur Lösung des Konflikts mit Frankreich. Die Friedensschlüsse von Madrid bis Crépy hingegen zeigen deutlich deren Versagen.

Im Gegensatz zu Brandi betonte Rassow stärker die Kaiser- und Reichsidee und stellte die Frage nach der Sinngebung der dynastischen Macht durch die Kaiseridee. Die ideelle Klammerfunktion des Kaisertums für die Einheit von K. heterogenem Herrschaftsgebiet ist auch vor und nach Rassow öfter betont worden. Ein starkes, aber durchaus variables Spannungsverhältnis zwischen dynastischer Idee und Kaiseridee läßt sich zweifellos konstatieren. Dabei beachtet die Forschung neuerdings, daß auf starke Interdependenzen zwischen Kaiserwürde und dynastischer Politik in den 1520er Jahren Phasen der Auflockerung folgen.

Die Interpretationen der Kaiseridee K. sind stets mit der Frage nach ihren mittelalterlichen Grundlagen verbunden. Dabei hat sich die Forschung der letzten Jahrzehnte in besonderer Weise mit der Tatsache auseinandergesetzt, daß im entscheidenden ersten Jahrzehnt des Kaisertums K. ein außerordentlich starker Einfluß von seiten des Großkanzlers →Mercurino Gattinara festzustellen ist. Das Programm →Gattinaras, aufgrund seiner Autobiographie gut faßbar, ist verschieden beurteilt worden. Zuletzt hat Lutz die Konzeption des Piemonteser Juristen, die auf römisches Rechtsdenken, ghibellinischer Tradition und den Erfahrungen der labilen politischen Kleinwelt Italiens basiert, als ein rationales Einheitsprogramm von neuartiger Tragweite, das dem spätmittelalterlichen Pluralismus entgegengesetzt war, charakterisiert. Die Prämisse →Gattinaras, Italien zu befrieden und dort das Zentrum der kaiserlichen Herrschaft zu errichten – „l'Italie est le principal fondement de tout le fruict que pourrez cueillir de cest Empire“ – mußte Krieg gegen Frankreich bedeuten. Die französische Monarchie wurde zum größten Hindernis auf dem Weg zum Dominium mundi; dies wollte →Gattinaras antifeudaler Rationalismus mit der Zerstörung der staatlichen Existenz Frankreichs radikal beseitigen. Diesem hegemonialen Einheitsprogramm standen ebenso die bereits entwickelte Staatlichkeit in anderen Teilen Europas wie die innere ständische Verfassung der einzelnen Länder des kaiserlichen Machtbereiches entgegen. Andererseits wies auch →Gattinaras Empfehlung, die kaiserliche Herrschaft in Italien lediglich auf indirekte Weise auszuüben, erhebliche Schwächen auf: die zentrale Frage kaiserlicher Machtentfaltung war dadurch kompliziert, daß die Vielfalt der politisch-dynastischen Faktoren überaus schwer kalkulierbar war.

Die Frage nach der Bedeutung von Gattinaras Konzeption hängt aufs engste zusammen mit der Einschätzung der strukturellen Voraussetzungen und Möglichkeiten sowie der Spannungsverhältnisse, die in K. Umgebung zwischen dynastischer Tradition und neuem Einheitsprogramm bestanden. Die Forschung stellte mit Recht fest, daß der junge Monarch nicht bedingungslos folgte, sondern sich im Sinne der monarchischen Solidarität gegen die Errichtung eines französischen Satellitenstaates unter Bourbon entschied. Dies kommt zum Ausdruck in einer projektierten dynastischen Lösung, nämlich in der Ehe der →älteren Schwester K. mit →Franz I. Der Weg des Kompromisses zwischen Dominium mundi und christlicher Solidarität der Monarchen war eingeschlagen; er führte in den 1530er Jahren zum System der freien Partnerschaft mit Frankreich. K. ist an diesem System gescheitert; es konnte den irreversiblen Hegemoniekampf zwischen Habsburg und Valois nicht beenden.

Seit Rassow und Brandi hat sich die Forschung bemüht, die eigenen politischen Überzeugungen des Kaisers im allgemeinen und die Ziele seiner Kaiserpolitik im besonderen herauszuarbeiten. Die dominierende Stellung eines Chièvres oder Gattinara in der politischen Willensbildung K. – Brandi spricht sogar von „politischer Erziehung“ des Kaisers durch Gattinara – hat die spezifische Frage nach dem Emanzipationsprozeß des Monarchen von seinem Kanzler und seinen Ratgebern aufgeworfen. Gewiß zeigen die von Brandi hervorgehobenen eigenhändigen Aufzeichnungen K. vom Winter 1524/25 eine große Affinität zu Denkschriften Gattinaras. Doch ist die Entwicklung nach dem Tode Gattinaras (1530) von der Forschung noch zu wenig untersucht, als daß in der Frage der Eigenständigkeit und der Rolle der Berater eine abschließende Beurteilung möglich ist.

Die spanische Forschung hat seit Menéndez-Pidal immer wieder die Wichtigkeit der spanischen Komponente im Rahmen der Kaiseridee und der Biographie K. betont. Zweifellos hat der Kaiser Traditionen kastilischer und aragonesischer Politik (Italien- und Mittelmeerpolitik, Kreuzzugsmentalität) fortgesetzt. Aber in der Umgebung des Kaisers übten Männer wie Pedro Ruiz de la Mota, Alfonso de Valdés und Antonio de Guevara wohl einen eher geringen ideellen Einfluß aus. Auch für K. Persönlichkeit hat die Einwurzelung in die spanische Wertwelt seit den 20er Jahren, auch im Zusammenhang mit seiner Heirat mit einer portugiesischen Prinzessin (1526), viel bedeutet. Die Wirtschafts- und Finanzkraft der spanischen Königreiche gab dem Kaiser den erforderlichen Rückhalt für seine europäische Politik. Für die Spätzeit dürfte eher ein Zurücktreten einer spanisch gefärbten „Idea imperial“ gegenüber den mitteleuropäischen Aspekten in Rechnung zu setzen sein.

Alle Fragen zur Persönlichkeit K. sind durch das methodische Problem gekennzeichnet, über die Selbstdarstellung der „Institution“ zur Person vordringen zu müssen. So ist die Religiosität des Kaisers kaum anders faßbar als über dessen Einstellung zu Kirchenreform, Papsttum und Protestantismus. Aber ist etwa die Einstellung zur Kirchenreform aus dem Bewußtsein höherer Berufung (Brandi), oder kraft kaiserlichen Amtes als Vogt der Kirche (Ludolphy), oder aus einer außerinstitutionellen Grundeinstellung, von der religiösen Erziehung des Adrian von Utrecht her ableitbar? Bis heute sind die Nachwirkungen der älteren Literatur zu spüren, die im Banne eines Persönlichkeitsideals des 19. Jahrhunderts die konkreten Bedingungen des frühneuzeitlichen Fürstentums zu wenig berücksichtigte. Demgegenüber sollte die Persönlichkeitsentwicklung nicht nur unter dem Aspekt der politischen Erziehung, sondern im weiteren Rahmen politischer und soziokultureller Konstellationen gesehen werden.

Kindheit und Jugend verliefen in den Bahnen der burgundischen Kultur. K. wuchs elternlos mit seinen Schwestern Eleonore und Isabella am Hofe seiner Tante Margarete in Mecheln auf. Seinen Vater hat er kaum gekannt, seine geisteskranke Mutter hat er erst später in Spanien gesehen. Genauer bestimmen zu wollen, welche Bedeutung der seit 1504 verwitweten Erzherzogin Margarete in der Erziehung K. zukommt, ist schwierig. Besser faßbar ist die religiöse Erziehung durch Adrian von Utrecht im Geiste des praktischen Frömmigkeitsideals der „Devotio moderna“. Die Einführung in das höfische Leben und in die Politik erfolgte durch Wilhelm von Croy, Herrn von Chièvres, den ersten Kämmerer K. Er war ein Exponent des vorwiegend profranzösisch eingestellten burgundischen Hochadels, dem eine proenglische Richtung um die Erzherzogin gegenüberstand. Chièvres hat den jugendlichen K. am nachhaltigsten geprägt.

Sehr früh spielte die Person K. in den Kombinationen der dynastischen Erbfälle eine große Rolle. Der Tod von Isabella, Juanas älterer Schwester, und deren Sohn, vor allem aber der frühe Tod seines Vaters (1506) eröffneten K. neben seiner Mutter die Erbberechtigung in Kastilien, seit 1516 auch in Aragon und im weiteren in den von Kaiser Maximilian regierten Erblanden. 1515 wurde K. auf Drängen des burgundischen Hochadels für großjährig und regierungsfähig erklärt. Als Herzog von Burgund unterstand ihm fortan ein Territorialkomplex, der keine staatliche Einheit darstellte; der größere Teil gehörte zum Reich, Flandern und Artois standen unter französischer Lehensherrschaft. Mit dem Tod Ferdinands des Katholischen (1516) wurde die Nachfolge K. in Kastilien und Aragon aktuell. Die Regierungsunfähigkeit seiner Mutter erforderte seine persönliche Anwesenheit in Spanien, damit er von den Cortes als König anerkannt werden konnte. Die Verhandlungen mit den Cortes seit seiner Ankunft in Spanien (Herbst 1517) zogen sich in die Länge. Die Stände von Kastilien huldigten ihm am 5.2.1518 in Valladolid, die Stände von Aragon am 16.4.1519 in Barcelona.

Als K. 1518 in den Wahlkampf um die Kaiserwürde gegen Franz I. eintrat, gelang der habsburgischen Propaganda das Eingehen auf die Erwartungen der Reichsstände und der deutschen Öffentlichkeit besser als Franz I. Die Linie, K. zwar als „deutschen“ Kandidaten, aber in geschickter Distanz zur Politik des Hauses Habsburg, verkörpert durch Maximilian I., zu profilieren, wurde gefunden. Entscheidend war aber die Tatsache, daß die Fuggersche Großbank bereit war, im Falle der Wahl K. die Finanzierung der kurfürstlichen Wahlforderungen sicherzustellen.

Die verfassungsgeschichtliche Bedeutung der Wahlkapitulation von 1519 kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß die verfassungspolitischen Vorstellungen K. und seiner Berater weit entfernt waren von den darin gemachten Zusagen. Die Annahme, daß er „die Auflagen seiner Wahlverschreibung getreu zu erfüllen dachte“ (Engel), läßt sich nicht halten. Die 1519 in Frankfurt zwischen den Kurfürsten und habsburgischen Räten ausgehandelten Bestimmungen faßte er vielmehr als notwendige Etappe auf dem Weg zur Wahl auf. Die Entscheidungen über die ständischen Ziele in der Kompetenzverteilung|(betreffend Reichsregierung und Außenpolitik) waren auf eine persönliche Konfrontation verschoben. Spätestens auf dem Wormser Reichstag 1521 muß den Reichsständen klar geworden sein, daß K. eine monarchische, antiständische Konzeption vertrat, die mit dem reichsständischen Föderalismus kaum in Einklang zu bringen war. So verwundert es auch nicht, daß K. in der politischen Praxis sehr oft Einzelbestimmungen der Wahlkapitulation verletzt hat.

Natürlich waren die politisch-sozialen Strukturen der spanischen Königreiche nicht vergleichbar mit denen des Reiches, doch die Konfliktsituation, die sich 1519/20 in Spanien ankündigte und während der Abwesenheit K. zum Ausbruch kam, ist in mancher Hinsicht ähnlich, in manchen Einzelzügen verschieden. Die Aufstandsbewegung der Comuneros, die vom Bürgertum der kastilischen Städte – voran Toledo – getragen und von Teilen der Geistlichkeit und des Adels unterstützt wurde, verweigerte der Regentschaft Adrians von Utrecht den Gehorsam. Sie verfolgte eine Neuordnung von Regierung und Verwaltung, die auf eine weitgehende Beschränkung der monarchischen Gewalt durch die Cortes hinauslief. Die Bewegung der Comuneros fand jedoch außerhalb Kastiliens kaum Unterstützung. Mit der sozialrevolutionären Bewegung der Germanía in den Städten des Königreiches Valencia gelang keine zielführende Koordinierung. Die antifeudalen Tendenzen der Comuneros führten den Großteil des Adels an die Seite K. Dadurch gelang der entscheidende Sieg gegen die Aufständischen unter Juan de Padilla bei Villalar (23.4.1521). Mit dem Zusammenbruch der Aufstandsbewegungen fiel die Vorentscheidung für die politisch-militärische Verfassung Spaniens und dessen künftige Rolle als wichtigste Machtbasis der kaiserlichen Politik.

Im Mai/Juni 1520 kehrte K. in die Niederlande zurück, am 23.10.1520 erfolgte seine Krönung in Aachen. Er stand fortan vor dem Problem der zentralen Regierung und Verwaltung seines heterogenen und weitläufigen Herrschaftskomplexes. Eine familienrechtliche Verklammerung hat K. stets betrieben. Er nahm seine Position als Chef des Hauses Habsburg voll in Anspruch und setzte seine Geschwister, Tante, Gattin, seinen Sohn und seine illegitime Tochter Margarete für Regierungs- und Verwaltungsaufgaben im Reich, in den Niederlanden und den spanischen Königreichen ein. Im Reich behielt er sich eine Art von familienrechtlichem „Obereigentum“ an den Ferdinand 1521 und 1522 übergebenen deutschen Erblanden vor. Zur Errichtung „eigentlicher institutioneller Gesamtreichsbehörden kam es nicht“ (Walser-Wohlfeil). Statt dessen förderte K. den Ausbau der bestehenden Landesverfassungen in den spanischen Königreichen und in den Niederlanden. Der Aufbau eines gesamtheitlichen Staatsrats blieb in den Anfängen stecken. Die Machtfülle eines Chièvres und Gattinara haben die späteren leitenden „Minister“ Granvella der Ältere und Granvella der Jüngere (Arras) nicht mehr erreicht. Seit 1530 löste ein Dualismus der Regierungs- und Verwaltungsspitzen den anfangs intendierten Unitarismus ab. Einerseits nahm das spanische Staatssekretariat, an dessen Spitze Francisco de los Cobos stand, die spanischen Angelegenheiten (mit Italien und Übersee) wahr, andererseits existierte das „burgundische“ Staatssekretariat, dem Granvella vorstand, und das dem Reichsvizekanzler faktisch übergeordnet war. In der Spätzeit versuchte K. das Problem der Zentralregierung immer mehr in einer Kabinettspolitik zu lösen, die jedoch eine Verschleppung der Entscheidungen bewirkte. Die unter Philipp II. durchgeführte Organisation getrennter oberster Verwaltungsbehörden (Indienrat, Rat für Italien) ist bei K. erst vorbereitet und nicht systematisch durchgeführt worden.

Fragen der Reichsverfassung und Luthers Reformation standen im Mittelpunkt des Wormser Reichstages (27.1.-26.5.1521), mit dessen Vorbereitung die kaiserliche Regierung im November 1520 in Köln begonnen hatte. Der Kaiser hat in Worms die politisch-rechtlichen Prärogativen seines Amtes voll in Anspruch genommen und für seine politischen Ziele eingesetzt. In der Frühzeit seines Kaisertums, zumal in Worms, ist der Anteil K. an den Entscheidungen schwer faßbar. Im Gegensatz zu den mittleren und späten Regierungsjahren ist die Rolle seiner Ratgeber – Chièvres, Glapion, Gattinara – hoch einzuschätzen. Dennoch sind bestimmte Züge seines Verhaltens gegenüber der Verfassungsfrage und der Reformation schon hier festzustellen.

Die Verfassungsfrage umfaßte die Materien des Reichsregiments, des Reichskammergerichts und des Landfriedens. Das Ringen um die Regierungsgewalt zwischen Reichsoberhaupt und Reichsständen war unter der Regierung Maximilians nicht klar entschieden worden. Die Reichsstände verfolgten nun aufs neue eine Lösung in ihrem Sinn, das heißt eine permanente, institutionell abgesicherte Mitregierung. Die Einsetzung eines Reichsregiments, eine Forderung der Wahlkapitulation, war auch dem Monarchen willkommen, weil von Anfang an seine bevorstehende Abwesenheit vom Reich einkalkuliert worden war. Aber für K. reduzierte sich die Frage eines Regiments auf die Reichsregierung „absente imperatore“. Der Standpunkt des Reichsoberhaupts, daß es nur einen Herrn im Reich geben sollte, war klar und wurde in der Regimentsordnung (26.5.1521) weitgehend durchgesetzt. Mit der Einsetzung Erzherzog Ferdinands als kaiserlicher Statthalter, der das Reichsregiment leiten sollte, schienen die Ingerenzmöglichkeiten K. weitgehend gesichert. Für die verfassungspolitische Zukunft des Reiches blieb jedoch das Faktum bestehen, daß 1521 nur ein unfester Kompromiß erzielt wurde, der eine Lösung zugunsten der monarchischen oder der ständisch-föderativen Ordnung nur vertagte.

In der Behandlung der Lutherfrage hatte sich der Kaiserhof schon in den Vorverhandlungen mit Kursachsen nicht eindeutig festgelegt. Zeitweilig erwog man, im erasmianischen Sinne die Lutherfrage durch ein Schiedsgerichtsverfahren beizulegen. Auch nach dem kurialen Verlangen eines scharfen Vorgehens gegen Luther (seit 20.12.1520) legte sich die kaiserliche Regierung nicht eindeutig auf ein Widerrufsverhör fest, sondern ließ Alternativen im Zusammenwirken mit Kursachsen offen. Nicht zuletzt ist die Lutherfrage vom Kaiserhof als Druckmittel in der Annäherung an Leo X. eingesetzt worden.

Die Haltung der Reichsstände in der Lutherfrage war unklar. Der mangelnde Konsens in Fragen eines Schiedsgerichts oder Widerrufverhörs führte in der Konfrontation mit der kaiserlichen Regierung zu widersprüchlichen Formulierungen. Man weiß sehr wenig darüber, wie K. vor dem Wormser Reichstag zu Luther und der Reformationsbewegung gestanden ist. Äußerungen Glapions weisen auf eine differenzierte Einstellung K. zu Luthers Schriften hin. Dem steht das obrigkeitliche Vorgehen K. gegen alle Schriften des Reformators in außerdeutschen Herrschaftsgebieten (Niederlande, Kastilien) entgegen. Das Verhältnis zum Papsttum erscheint hier wie später vielschichtig und ist keineswegs im Sinne einer nachtridentinischen Loyaltät zur erneuerten Papstkirche interpretierbar. Sehr stark war dabei die politische Komponente. Darüber hinaus sind im Zuge der späteren Erfahrungen Symptome einer prinzipiellen Kritik am Verhalten der Päpste wie überhaupt im kirchlichen Bereich faßbar.

Die offizielle Stellungnahme K. vor den Reichsständen gegen Luther (19.4.1521) als „gleichwertige“ Antwort auf Luthers Erklärung vom Vortag einordnen zu wollen, trifft nicht den Kern des Problems. Wohl deshalb nicht, weil sich die Frage nach dem persönlichen Glaubensbekenntnis bei K. ungleich komplizierter stellt als bei Luther. Auch der Umstand, daß diese Erklärung als eigenhändiges Aktenstück überliefert ist, ändert daran nichts. Vielmehr ist beachtenswert, daß der Kaiser als „Institution“ spricht und seiner kirchlichen Stellungnahme ein fixer Punkt in seinem politischen Gesamtsystem einzuräumen ist. Die Rücksichtnahme auf die politische Annäherung an Leo X. und auf den englischen und französischen Hof in der Situation der beginnenden Auseinandersetzung mit Frankreich ist evident. Bedenkt man darüber hinaus die verbale Selbstverpflichtung K. – Einsatz aller zur Verfügung stehender Machtmittel gegen Luther und seine Anhänger – ferner den Inhalt des Wormser Edikts (8./26.5.), so ergibt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen den kaiserlichen Erklärungen und deren praktischer Durchsetzung. In den folgenden Jahren setzte K. seine Machtmittel gegen Frankreich ein, das Wormser Edikt blieb weitgehend unausgeführt; gegenüber Kursachsen hat er es durch geheime Schutzerklärungen selbst durchlöchert.

K. hat 1521 keinen wirklichen Zugang zum Reich gefunden. Er schied wieder, ohne die verfassungsrechtlichen Probleme und die Causa Lutheri auf die Bahn einer Lösung gebracht zu haben. Vielleicht konnte man die theologischen Aspekte der Lutherfrage richtig einschätzen; aber die institutionellen und politischen Folgerungen konnten noch nicht abgesehen werden. K. hat damals und später, infolge seiner fehlenden Erfahrungen mit der politisch-kirchlichen Kleinwelt im Reich, das Schwergewicht der durch die Reformation in Gang gekommenen institutionellen und politischen Veränderungen unterschätzt. So neigte er fortgesetzt dazu, auf der Ebene der politisch-militärischen Macht eine Revision schon irreversibler Entwicklungen für möglich zu halten.

Der Ausgang des Wormser Reichstages stand im Zeichen des ausbrechenden Krieges zwischen K. und Frankreich. Als seine Nachfolge in Spanien und Neapel-Sizilien feststand, hatte das Verhältnis zu Frankreich im Vertrag zu Noyon (1516) friedlich geregelt werden können. Durch den Wahlkampf von 1518 verschlechterten sich die Beziehungen rasch und unaufhaltsam und nahmen zeitweilig die Züge einer persönlichen Rivalität an. Im Frühjahr 1521 leiteten lokale, von französischen Parteigängern eröffnete Grenzkriege in Navarra und an der niederländisch-französischen Grenze den jahrzehntelangen Konflikt zwischen Habsburg und Valois ein.

Von großer Bedeutung für eine endgültige Weichenstellung zugunsten des Krieges gegen Frankreich war das Einschwenken Leos X. auf die kaiserliche Seite durch den Abschluß eines Offensivbündnisses (8./28.5.1521), das K. die Kaiserkrönung und vor allem die Investitur in Neapel sicherte. Damit waren zur Inanspruchnahme der „iura imperialia“ in Ober- und Mittelitalien die strategisch-militärischen Voraussetzungen gegeben. Ferner war durch den Tod Chièvres' (28.5.) Gattinara zur treibenden Kraft in der kaiserlichen Regierung geworden. Er riet K. im Sommer 1521 zum Krieg in Italien; ein Einfall in Frankreich sollte nach der Absprache mit England, die den Endpunkt der vordergründigen Vermittlungspolitik Kardinal Wolseys in Calais (Aug./Nov. 1521) bildete, erst im Mai 1523 mit Unterstützung Heinrichs VIII. erfolgen. In finanzieller Hinsicht war K. für den bevorstehenden Krieg schlecht gerüstet; an der Jahreswende 1524/25 waren die finanziellen Reserven erschöpft.

Die Eroberung Mailands (November 1521) eröffnet eine Reihe kaiserlicher Erfolge, die bis zum Sieg bei La Bicocca (24.7.1522) anhielten, Mailand sicherten und den Gewinn von Genua – ausgenommen die Flotte Andrea Dorias – einbrachten. K. befolgte Gattinaras Programm der indirekten Herrschaft in Italien, als er Mailand der dort angestammten Dynastie der Sforza zurückgab. Erst der fehlgeschlagene Feldzug in Nordfrankreich ermöglichte den französischen Truppen die Rückgewinnung Mailands (Herbst 1523). Auch der kaiserlich-venezianische Vertrag (29.7.1523), ergänzt durch die Defensivliga mit dem entgegen K. Erwartungen sehr zurückhaltenden Hadrian VI. (3.8.1523), hatte daran nichts ändern können. Im Hinblick auf Frankreich beschränkte sich der Plan K. nicht auf den Angriff von außen; er gewann auch den Connétable de Bourbon, den ersten Würdenträger Frankreichs, der mit Franz I. in eine privatrechtliche Auseinandersetzung verwickelt war, für seine Sache. Doch mißlang die zwischen K. und Bourbon verabredete Aufstandsbewegung. Bourbon, der nach Italien hatte fliehen können, sollte im folgenden Jahr an der Spitze eines kaiserlichen Heeres in die Provence einmarschieren und in Aix sich zum Grafen der Provence ausrufen lassen. Die Zusage einer dynastischen Verbindung – die Verheiratung Bourbons mit Eleonore, der Schwester K. – in dem Vertrag zwischen dem Kaiser und dem Connétable (4.8.1523) verfolgt die Absicht, „in Südfrankreich aus den Trümmern der französischen Monarchie ein Satellitenkönigtum“ zu errichten, „das die Landverbindung zwischen Italien und Spanien hergestellt hätte“ (Lutz). Aber der Feldzug in der Provence scheiterte vor Marseille; Ende September mußten sich die kaiserlichen Truppen unter Rückzugsgefechten nach Oberitalien durchschlagen. Nach einem raschen Vorstoß in die Lombardei zog Franz Ende Oktober in Mailand ein. Die erschöpften kaiserlichen Truppen unter General Leyva zogen sich in die Festung Pavia zurück und hielten hier den französischen Angriffen im folgenden Winter stand.

Die politisch-militärische Lage wurde weiter erschwert durch die offene Schwenkung des neuen Papstes Clemens VII. auf die Seite von Franz I. und Venedig (Dezember 1524). Die Bindung der italienischen Mittel- und Kleinstaaten an den Kaiser war ernsthaft in Frage gestellt. Mit dem Aufkommen eines „antihabsburgischen Patriotismus“ gegen die Ausübung kaiserlicher Herrschaft in Italien ging eine „zentrale Voraussetzung der von Gattinara konzipierten Weltherrschaftspläne des Kaisers unwiederbringlich verloren“ (Lutz) – die Befriedung Italiens im Sinne der ghibellinischen Konzeption Gattinaras war mißlungen. Die prekäre politisch-militärische und finanzielle Situation, in der sich die kaiserliche Politik im Winter 1524/25 befand, schlug sich auch in den „Reflexionen vor Pavia“ nieder. Brandi hat allerdings die Aussagekraft dieser Aufzeichnungen für K. Persönlichkeitsentwicklung weit überschätzt.

Der Sieg der kaiserlichen Truppen vor Pavia (am 24.2.1525, also an K. 25. Geburtstag) hat im politischen und religiösen Selbstbewußtsein K. einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen. Dieser bisher bedeutendste Sieg eines kaiserlichen Heeres, der auf der Heranführung einer Entsatzarmee aus Tirol sowie auf strategischen Fehlern Franz' I. beruhte, brachte den französischen König in Gefangenschaft. Die Franzosen räumten hierauf Mailand. Die Voraussetzungen für die Entscheidung des Hegemoniekampfes zugunsten K. schienen gegeben. In den Staatsratsdebatten hielt Gattinara an seinem radikalen Programm (Restitution aller altburgund. Gebiete und Errichtung eines provençalischen Königreiches einschließlich der Dauphiné), das auf die Vernichtung der französischen Monarchie abzielte, fest. Er konnte sich gegen den burgundischen und kastilischen Adel, der an der geburtsständischen Solidarität festhielt, jedoch nicht durchsetzen. Diesen Auffassungen neigte auch K. zu. Lannoy, seit 1522 Vizekönig in Neapel, ebenfalls aus altburgundischem Adel stammend, sicherte sich nachträglich K. Zustimmung zu seinem eigenmächtigen Vorgehen, Franz I. nicht nach Neapel, sondern nach Spanien zu bringen. Nun trat jene Situation ein, vor der Gattinara gewarnt hatte: die Chancen für eine radikale Ausnützung des Sieges von Pavia waren vorbei. Im Zeichen der monarchischen Solidarität, zu der K. sich bekannte, kam ein Kompromißfriede zustande, dessen Vollziehung problematisch erscheinen mußte.

Der Friede von Madrid (14.1.1526) verpflichtete Franz I. zur Restitution des Herzogtums Burgund und zum Verzicht auf Mailand, Genua, Neapel und die Lehenshoheit über Flandern und Artois. Die Schwester des Kaisers, ursprünglich Bourbon zugedacht, sollte nun mit Franz I. vermählt werden. K.verstand diesen Frieden als Etappe im gemeinsamen Kampf gegen die Ungläubigen und Häretiker. Der französischen Seite mußte Madrid jedoch als überaus harter Unterwerfungsfriede erscheinen. Franz I. ratifizierte den Madrider Frieden nicht; in Frankreich angelangt, fühlte er sich an den Vertrag nicht mehr gebunden. Es trat das ein, was Gattinara vorausgesagt hatte, nämlich die Unvollziehbarkeit des Friedens. Objektiv gesehen kommt dem Frieden von Madrid daher nur die Bedeutung eines Waffenstillstandes zu. Am 22.5.1526 schloß Franz I. mit Clemens VII., dem Herzog von Mailand, Venedig und Florenz zu Cognac eine Liga. Erstmals seit dem Regierungsantritt K. formierte sich eine antihabsburgische Opposition der europäischen Mächte, die bis in die Reihen der Reichsstände (Bayern) hineinreichte. Als eine französische Gesandtschaft vor K. Mitte August auf die neue Mächtekonstellation anspielte, forderte er den französischen König zum ritterlichen Zweikampf heraus. So begann noch im Jahre des Friedens von Madrid der Krieg zwischen K. und Franz I. aufs neue.

Der Konflikt mit Frankreich war für K. europäische Politik von zentraler Bedeutung. Die dauernde Fixierung darauf hatte eine Ablenkung von den deutschen Problemen zur Folge. Vor allem stellte sich hier die Frage nach einem praktikablen Modell europäischer Hegemoniepolitik. Das Verhalten des Kaisers zeigt, daß er im Hinblick auf Frankreich von festen Grundvorstellungen ausging, diese aber flexibel handhabte. Die Rolle, die er Frankreich in seinem europäischen Hegemonialsystem einräumte, war unvereinbar mit der selbständigen Stellung der französischen Monarchie seit dem Hochmittelalter. Die staatliche Inktegrität, die der Kaiser für seinen eigenen Herrschaftsbereich beanspruchte, konzedierte er Frankreich nicht. Er erneuerte vielmehr die alten Ansprüche auf das Herzogtum Burgund, die Pikardie, die Somme-Städte, ganz Navarra, das Languedoc und die Provence. Hierbei hatte er keinen Erfolg. Ungleich wichtiger hingegen wurde die italienische Frage. Im Zusammenwirken der spanischen Königreiche mit den Machtpositionen in Ober- und Unteritalien (einschließlich Nordafrika) schien dem Kaiser zeitweilig die Möglichkeit nahegerückt, Frankreich als Mittelmeermacht auszuschalten. Für das Papsttum resultierte aus dem Konflikt zwischen K. und Frankreich eine prekäre Lage, die bewirkte, daß es keine kirchenpolitische Entscheidung ohne Abwägung der politischen Konsequenzen für den Kirchenstaat und der kirchlichen und politischen Konsequenzen hinsichtlich Frankreichs treffen konnte.

Die kriegerischen Ereignisse von 1526-29 hatten ihren Mittelpunkt in Italien, sie brachten K. den definitiven Sieg in Italien, woran sich der Versuch einer neuerlichen Friedenslösung schloß. Gegenüber der Liga von Cognac drängte Gattinara bei K. auf die Durchführung der seit langem geplanten Italienfahrt. Denn nach Meinung des Kanzlers trug die Nichtausnützung der Chancen von 1525 die Schuld am neuerlichen italienischen Krieg. K. schwankte noch. Um ihm den Rücken freizuhalten, trat Gattinara für religionspolitische Konzessionen an die evangelischen Reichsstände ein, die bis zu einem Konzil befristet sein sollten. Der Speyrer Reichstag 1526, auf dem mit Zustimmung des Kaisers solche Konzessionen zustande kamen, läßt bereits eine Grundlinie der Religions- und Konzilspolitik K. und dessen Verhalten gegenüber dem Papsttum erkennen. Den evangelischen Reichsständen brachte der Reichstagsabschied vom 27.8.1526 die reichsrechtliche Voraussetzung für die weitere Entfaltung der Reformation, mit deren Ergebnissen K.Ende der 20er Jahre in voller Breite konfrontiert werden sollte.

Gleichzeitig mit den italienischen Kriegsereignissen, die sich zumeist sehr ungünstig für die kaiserliche Seite entwickelten, erfolgten die folgenschwere Niederlage und der Tod König Ludwigs II. bei Mohács (29.8.). Für Erzherzog Ferdinand begann damit das zähe Ringen mit Johann Zápolya um die Stephanskrone. Die neue, dem habsburgischen Besitz Ferdinands nähergerückte türkische Front nimmt K. nur zögernd und ungern zur Kenntnis. Von nun an besteht für die Politik des Kaisers eine unlösbare Verbindung zwischen dem Problem der Reformation, der Türkendrohung und der Auseinandersetzung mit Frankreich.

Die Situation der kaiserlichen Truppen in Italien besserte sich Anfang 1527, als Jörg Frundsberg von den Alpen nach Mailand vorstieß und sich mit den Truppen unter Leyva und Bourbon vereinigte. Das unbesoldete meuternde Heer stieß hierauf in den Kirchenstaat vor und stürmte am 6.5. Rom. Der Papst geriet in die Gefangenschaft der kaiserlichen Truppen. Für K. erhob sich die Frage, entweder das eigenmächtige Vorgehen der kaiserlichen Soldateska und den Sacco di Roma zu decken oder sich davon zu distanzieren. Ähnlich wie 1525 im Falle Franz I. bot sich die Möglichkeit, die Gefangenschaft des Papstes auszunützen. Während Ferdinand in Erwägung der religionspolitischen Entwicklung im Reich dazu riet, Clemens VII. zur Abhaltung eines Konzils zu zwingen, traten K. und Gattinara für eine schonende politische Zusammenarbeit mit dem Papst ein. Diese Entscheidung war von dem Gedanken geleitet, daß die italienischen Probleme nur im Bündnis mit dem Papsttum einer dauerhaften Lösung im habsburgischen Sinne zugeführt werden könnten. Vor der europäischen Öffentlichkeit hat K. sich dann auch deutlich von den Vorgängen in Rom distanziert.

Unterdessen entfalteten die Gegner K., Frankreich und das mit diesem seit April 1527 verbündete England, weitere militärische Aktivitäten. Sie führten zur Einnahme Genuas durch Lautrec und Andrea Doria, wodurch die spanischen Truppen unter Leyva in Oberitalien in Bedrängnis gerieten. Mitte August schickte K. daher Pierre de Veyre zu Friedensverhandlungen nach Rom. Eine Einigung mit Clemens VII. kam zustande: Gegen seine Freilassung und die Wiederherstellung des Kirchenstaates versprach er Neutralität und die Zahlung von 400 000 Dukaten, was für die prekäre Finanzlage des Kaisers von großer Bedeutung war.

1528/29 konnte der Kaiser den Kampf um Mailand und Neapel für sich entscheiden. Ein Umschwung der militärischen Situation trat ein durch den Übertritt der Flotte von Andrea Doria ins Lager des Kaisers (Konvention von Madrid, 10.8.1528). So wie Genua Verkehrs- und finanzpolitisch eine große Rolle für die Verbindung des habsburgischen Machtpotentials in Italien und Spanien spielte, so brachte der Gewinn der genuesischen Flotte die Sicherung der maritimen Überlegenheit und damit des ungestörten Nachschubs von Spanien nach Italien für die kaiserliche Seite. Die Verfügbarkeit über Dorias Flotte löste auf beiden Kriegsschauplätzen die Probleme rasch zugunsten K.: die Blockade Neapels konnte von den Franzosen allein nicht mehr durchgehalten werden, und die Rückgewinnung Genuas und anderer Plätze am Ligurischen Meer durch Doria verbesserten die militärische Lage der kaiserlichen Truppen in der Lombardei. Als Leyva im Juni 1529 bei Landriano die Truppen der Liga schlug, war der Weg zu Friedensverhandlungen frei.

Zunächst schloß K. mit Clemens VII. den Frieden von Barcelona (29.6.1529), der durch eine Defensivallianz ergänzt wurde. Dem Papst wurde die Restitution von Ravenna, Modena und Reggio an den Kirchenstaat sowie die Restauration der Medici in Florenz zugesichert (die illegitime Tochter K., Margarete, sollte Alessandro de' Medici heiraten). Clemens VII. erneuerte die Investitur K. mit Neapel und sicherte ihm eine weitgehende Verfügung über kirchliche Finanzquellen zu. Gegen die Sicherung der mediceischen Dynastie war der Papst also bereit, die habsburgische Hegemonie in Italien und Europa anzuerkennen. Der Kaiser sagte zu, gegen Häretiker und Türken vorzugehen – ohne klare Bezugnahme auf die Förderung des Konzils durch den Papst. Sein Nahziel war die Kaiserkrönung, und es mußte erst die Zukunft erweisen, ob die Aussöhnung mit dem Papst den politischen Belastungen standhielt.

Der Friede von Cambrai (3.8.1529) mit Franz I. reduzierte das kaiserliche Forderungsprogramm von 1526 auf eine realistische Linie, indem K. auf die gewaltsame Durchsetzung der Restitution des Herzogtums Burgund verzichtete. Jedoch ist zu beachten, daß der Vorbehalt des Rechtsweges die Möglichkeit implizierte, jederzeit die „querelle de Bourgogne“ wieder aufzugreifen. Dieses altburgundische Problem trat nun aber gegenüber denjenigen Artikeln in den Hintergrund, die den Verzicht Frankreichs auf alle italienischen Gebietsansprüche (Mailand, Genua, Neapel) und Souveränitätsrechte in Artois, Flandern betrafen. Die dynastische Verbindung mit dem Hause Habsburg sollte durch die Verehelichung von Franz I. mit Eleonore, der älteren Schwester K. enger geknüpft werden. Mit dem Frieden von Cambrai war zwischen Frankreich und Habsburg das italienische Problem entschieden, und der Weg für eine Kooperation zur Lösung der anderen vordringlichen europäischen Probleme – Glaubens- und Türkenfrage – schien frei. K. konnte endlich seine lange geplante Italienfahrt antreten. Sein Aufenthalt in Bologna zur Kaiserkrönung dauerte von Dezember 1529 bis März 1530. Ferdinand drängte auf sein Erscheinen im Reich im Hinblick auf die Türken und Glaubensfrage. K. hingegen erschien nach dem türkischen Abzug vor Wien (Herbst 1529) die Osmanengefahr vorläufig gebannt, und er erwog zeitweise sogar seine Krönung in Rom und den Besuch seiner neapolitanischen Besitzungen. Schließlich erfolgte die Krönung zum Kaiser durch den Papst, mit Rücksicht auf die Erinnerungen an den Sacco di Roma, in Bologna (24.2.1530). Es war die letzte Kaiserkrönung durch einen Papst. Im Hinblick auf die kirchlichen Probleme in Deutschland suchte K. sich der ausdrücklichen päpstlichen Konzilszusage zu versichern. Doch Clemens VII. war nur zur Unterstützung einer kaiserlichen Ausgleichspolitik bereit, die ohne Konzil auskam.

Die Konzilsfrage bildete das zentrale Problem in den Beziehungen K. zum Papsttum. Der Kaiser nahm die jahrhundertealten Rechte des „Vicarius ecclesiae“ in Anspruch und verlangte vom Papsttum den vollen Anschluß an seine Kirchenpolitik. Der innerstaatliche Aspekt seiner Kirchenpolitik war, wie fast überall im damaligen Europa, gekennzeichnet durch den immer stärkeren Ausbau der staatlichen Verfügungsrechte (auch in finanzieller Hinsicht) im kirchlichen Bereich. So wie hier zeigt sich K. auch in der Hochschätzung des Konzils als Mittel der kirchlichen Wiedervereinigung von der spätmittelalterlichen Tradition beeinflußt. Aber die Skepsis gegenüber einem Konzil, die auf den Erinnerungen an den Konziliarismus des 15. Jahrhunderts basierte, die Gefährdung der päpstlichen Primatialrechte durch den Kaiser und die politische Rücksichtnahme auf Frankreich beeinträchtigten das Engagement des Papsttums für die vom Kaiser verfolgte Konzilspolitik. Wo das Papsttum zu einer Kooperation nicht bereit war, versuchte K. eine Politik der religions- und kirchenpolitischen Aushilfen, die eine künftige Zusammenarbeit mit dem Papsttum durchaus offenhielt. Seine Kritik an den meisten Päpsten seiner Zeit bezog sich auf ihre dynastische Politik in Italien und ihre Verbindungen zu Frankreich. Auch die Neutralitätspolitik Pauls III., die seine Einbeziehung in das politische Spannungsfeld Kaiser-Frankreich zu verhindern trachtete, hat K. als Begünstigung seines Gegners aufgefaßt.

Die kirchlichen und politischen Verhältnisse im Reich hatten sich seit den Reichstagen in Worms 1521 und Speyer 1526 erheblich gewandelt. Seit dem Speyrer Reichstagsabschied (1529) stand den Altgläubigen ein reichsständisch organisierter Protestantismus gegenüber. K. und seine Berater knüpften nun nicht an das Wormser Edikt an, sondern versuchten einen neuen kirchenpolitischen Kurs. Der Kaiser konnte sich dabei auf die weitverbreiteten Ideen eines kirchlichen Ausgleichs stützen (Erasmus), andererseits konnte gegenüber den radikalen Richtungen der Reformation (Zwingli) mit der gemäßigten Richtung Kursachsens – und hier besonders mit dem Flügel um Melanchthon – gerechnet werden. Der Kaiser nahm dabei als „Vicarius ecclesiae“ ein Entscheidungsrecht in Anspruch, das tief in theologische Fragen hineinreichte. Nach der Überreichung der Confessio Augustana (25.6.1530) wurde es für den Kaiser zunehmend schwieriger, die Position eines unparteiischen Schiedsrichters weiter aufrecht zu erhalten. Im kaiserlichen Staatsrat wurden folgende alternative Etappen des Vorgehens gegenüber den Protestanten festgelegt: Schiedsgericht, Konzil, Gewalt. Es zeigte sich rasch, daß dieses Programm problematisch und in der Durchführung außerordentlich schwierig war, besonders im Hinblick auf die Haltung des Papstes und der katholischen Reichsstände.

K. und seine Räte konnten den provokanten Ton, den die altgläubigen Theologen Eck und Cochläus in die vom Kaiser in Auftrag gegebene Confutatio des Augsburger Bekenntnisses brachten, mäßigen. Gleichzeitig aber führte der Versuch, von Clemens VII. eine bindende Zusage in der Konzilsfrage zu erhalten, nicht zum Erfolg. August 1530 wurden die Reunionsverhandlungen in den Reichstagsausschüssen ergebnislos abgebrochen. Eine Wendung zum harten Kurs von 1521 wurde von K. vollzogen, die so weit ging, daß er Anfang September die Bereitschaft der katholischen Reichsstände zu einem gewaltsamen Vorgehen gegen die Protestanten sondierte. Die Katholiken zeigten sich vorsichtig und mißtrauisch, und auch K. war augenblicklich zur militärischen Zerschlagung des Protestantismus weder in der Lage noch willens. Schon hier zeichnet sich die später vorherrschende Problematik der Überlagerung verfassungspolitischer und konfessionspolitischer Fronten ab; der Kaiser hat auch und gerade bei den katholischen Ständen zunehmend mit politischer Opposition gegen alles zu rechnen, was dem Ausbau seiner monarchischen Stellung auf Kosten der Stände dienen konnte. Deshalb rückte der Konzilsgedanke wieder in den Vordergrund: im Reichstagsabschied wird binnen Jahresfrist ein allgemeines Konzil in Aussicht gestellt. Aber es ist nicht zu übersehen, daß unter Androhung reichsrechtlicher Sanktionen auch die Restitution säkularisierten Kirchengutes gefordert wird. Die Frage der kirchlichen Wiedervereinigung Deutschlands hatte sowohl|für den Kaiser als für seine Gegner eine starke politische Komponente. Es wäre eine falsche Idealisierung der kaiserlichen Politik, davon abzusehen, daß eine Reunion Deutschlands eine politische Stärkung des Kaisers bedeutete. Aus dieser Erkenntnis resultiert die französische Gegnerschaft gegen diese Politik.

Auf dem Augsburger Reichstag wurde zwischen K., den Kurfürsten und Ferdinand über dessen Wahl zum römischen König verhandelt. Am 5.1.1531 wurde Ferdinand in Köln von den katholischen Kurfürsten zum römischen König gewählt und am 11.1. in Aachen gekrönt. Der sächsische Kurfürst hatte an dem Akt nicht teilgenommen. Sein prinzipieller Ausschluß von der Wahl, den K. gewünscht hatte, war am Widerstand der anderen Kurfürsten gescheitert. Der Kaiser konnte nicht verhindern, daß Kursachsen einen förmlichen Protest gegen Ferdinands Wahl erhob. Ferdinand schloß ein Defensivbündnis mit seinen Wählern. In beidem zeigt sich die Verhärtung der konfessionellen Fronten. Für das Reich bedeutete die Durchsetzung der Königswahl Ferdinands einen „weiteren Schritt zu einer habsburgischen Erbmonarchie“ (Lutz). Als dessen Folge ist der Zusammenschluß evangelischer Fürsten und finanzstarker Reichsstädte zu Schmalkalden (27.2.1531) zu sehen. Der Kaiser hatte von nun an im Reich mit einer fest organisierten Opposition zu rechnen. Zu ihr stießen zeitweilig auch die Herzoge von Bayern, weil in der Nichtanerkennung der Königswahl Ferdinands und in der Abwehr der kaiserlichen Präpunderanz eine Interessengleichheit bestand. K. hatte sich in einem Geheimvertrag mit seinem Bruder („Moderación del poder“) alle entscheidenden politischen Prärogativen weiterhin gesichert.

Unter diesen Umständen und vor dem außenpolitischen Hintergrund der nicht gebannten Türkengefahr war an die Durchführung der Augsburger Beschlüsse nicht zu denken. Nimmt man die Unmöglichkeit, das Konzil in Gang zu bringen, ferner die Zurückhaltung Frankreichs und die Verstimmung Englands hinzu, so begreift man K. Intention, mit den Protestanten einen vorläufigen Frieden abzuschließen. Auf dem Regensburger Reichstag (April/Juli 1532) verhandelte er mit den Altgläubigen, parallel dazu mit den Evangelischen in Schweinfurt und Nürnberg, unter Vermittlung von Mainz und Pfalz. Diese Verhandlungen führten zum Nürnberger „Anstand“ (23.7.1532), einem bis zu einem Konzil befristeten Religionsfrieden. Seinem Rechtscharakter nach stellt er einen Vertrag K. mit evangelischen Reichsständen außerhalb des Regensburger Reichsabschiedes dar. Gegen die Beteiligung an der Türkenhilfe wurden die Religionsprozesse am Reichskammergericht eingestellt. Das Reich geriet dadurch „verfassungsrechtlich in den Zustand eines permanenten Provisoriums“ (Zeeden). Die Kehrtwendung K. von der harten Linie (November 1530) zur Kompromißbereitschaft verdeutlicht, wie unterschiedlich – weil eben abgestimmt auf die außenpolitische Situation – der Stellenwert der deutschen Glaubensfrage im Kontext seiner Gesamtpolitik war. Für den deutschen Protestantismus resultierte aus K. Entscheidung von 1532 die Möglichkeit, sich weiter auszubreiten und zu konsolidieren.

K. konnte sich nun dem Türkenproblem zuwenden. Aber nur mit Mühe war er durch Ferdinand zu bewegen, mit seinem Heer bis Wien zu ziehen. Die Umkehr Suleimans nach der vergeblichen Belagerung von Güns (August 1532) kam K. Plänen, so rasch wie möglich über Italien nach Spanien zurückzukehren, sehr entgegen. Von dort aus wollte er seinen „Kreuzzugsplan“ gegen die Türken realisieren. Der Einsatz an der kontinentalen Türkenfront hingegen sollte Sache seines Bruders bleiben. Im Rahmen des habsburgisch-französischen Hegemoniekampfes bewirkte die Türkenfrage eine Ausweitung der Konfliktstoffe im Reich und in Europa. Diese Entwicklung erreichte in den 30er und 40er Jahren des 16. Jahrhunderts einen Höhepunkt. Aufgrund ihrer Einkreisungsmentalität tendierte die französische Politik zur Verbindung mit Johann Zápolya und dem Sultan. Die europäische Solidarität in der Abwehrhaltung zum Osmanenreich löste sich im Gefolge des habsburgisch-französischen Hegemoniekampfes auf. Dabei ist zu beachten, daß nicht nur Frankreich der treibende Teil war. Auch K. hat zeitweilig, wenn auch ohne Erfolg, die Barbareskenstaaten in sein politisches Konzept zu integrieren versucht (Verhandlungen mit Chaireddin Barbarossa 1534, 1537 f.). Bei den Reichsständen bewirkte die Türkenfrage eine überkonfessionelle, reichspatriotische Solidarität. Deswegen waren die Beziehungen Frankreichs zu den Reichsständen andauernd Belastungsproben ausgesetzt.

In Bologna traf K. wieder mit Clemens VII. zusammen (Dezember 1532-Februar 1533). Das Klima hatte sich seit dem Nürnberger Religionsfrieden verschlechtert; K. gelang weder die Durchsetzung der Konzilsforderung – geschickt schob der Papst das Problem auf die Sondierung einer französischen Teilnahme ab – noch die Revision der Annäherung Clemens VII. an Franz I. Der Beitritt des Papstes zu einer Allianz mit Mailand, Mantua, Ferrara,|Genua, Siena, Lucca und dem Kaiser zur Sicherung des Status quo in Italien war nur ein Augenblickserfolg für K. Franz I. hatte bei Clemens VII. schon 1531 die von K. im Frieden von Barcelona zugesagte, später je doch verweigerte Restitution von Reggio und Modena an die Kurie für den Vorschlag eines Eheprojekts (Orléans–Katharina von Medici, Nichte des Papstes) nützen können. Die von Clemens VII. versprochene Mitgift – Parma, Piacenza, Reggio, Modena etc. – hätte die Begründung einer französischen Sekundogenitur in Italien bedeutet. Obwohl letzteres nicht verwirklicht werden konnte, blieb die politische Grundlinie des Papstes nun bis zu seinem Tod (25.9.1534) die Unterstützung Frankreichs. Als Gegenleistung für die Blockierung des Konzils erreichte Franz I. vom Papst die Unterstützung seiner Zusammenarbeit mit Hessen zur Rückführung Herzog Ulrichs nach Württemberg. Aus dieser politischen Konstellation resultierten zu einem beträchtlichen Teil die Isolierung des Hauses Habsburg und die Rückschläge von 1534 im Reich. Hinzu kam das Einschwenken Heinrichs VIII. auf einen antihabsburgischen Kurs (1533).

Am Verhältnis des Kaisers zum Reich in den 30er Jahren zeigt sich, wie schon früher, daß K. im Rahmen seiner erop. Politik den deutschen Problemen nur eine sekundäre Bedeutung beimaß. Da der habsburgische Territorialbesitz im Reich (abgesehen von den Niederlanden und der Freigrafschaft Burgund, die eine Sonderstellung einnahmen) seit Anfang der 20er Jahre Ferdinand unterstand, war K. nirgendwo direkt mit den reichsrechtlichen Problemen der um sich greifenden Reformation konfrontiert.

Seit dem Scheitern der Verlängerung des Schwäbischen Bundes (Ende 1533) und den darauffolgenden französisch-hessischen Bündnisverhandlungen drohte eine militärische Auseinandersetzung um das seit 1520/21 in habsburgischer Hand befindliche Württemberg. Das württembergische Engagement paßte damals weder in K. noch in Ferdinands Konzept. „Wenn man an die Schlüsselstellung Württembergs für die habsburgische Macht im alten Deutschland denkt, … so bleibt es schwer begreiflich, weshalb die kaiserliche Politik, die um Mailand ein Menschenalter lang kämpfte, den Verlust so leicht hinnahm“ (Brandi). Seit dem Beginn seines Kaisertums waren für K. Mailand und Württemberg inkommensurable Größen. Zudem nahm den seit 1533 in Spanien weilenden K. die ureigenste aragonesische Expansionspolitik in Anspruch, hinter die auch ein Angriff auf Frankreich, mit dem Franz I. damals gerechnet hat, zurücktrat: das Flottenunternehmen gegen Tunis. Diese geglückte Expedition, die auf dem Zusammenwirken von Landheer und Flotte im Juli 1535 gegen den seit 1534 mit Frankreich verbündeten Korsaren Chaireddin Barbarossa beruhte, hatte eine starke Wirkung auf K.Selbstbewußtsein, auch steigerte sie sein Ansehen in der europäischen Öffentlichkeit. Der anschließende Besuch seines neapolitanischen Königreiches und sein Einzug in Rom (Herbst 1535) glichen einem Triumphzug. Die politische Bedeutung des Tunisunternehmens hingegen darf nicht überschätzt werden (wie von Rassow), denn die Macht der Barbaresken war keineswegs vernichtet oder auch nur für längere Zeit geschwächt.

In den 30er Jahren stiegen die Kosten für Militärorganisation und Kriegführung stark an. Die Ausrüstung des Heeres und der Flotte und die Anwerbung von Söldnern erforderten die kurzfristige Aufbringung von Geldmitteln, insbesondere im Frühjahr, wenn die Kriegführung begann. Die Kriegskosten belasteten den kaiserlichen Finanzhaushalt mit über 50%. Die relativ hohen Einnahmen K. in den spanischen Königreichen allein schufen keine Abhilfe. Erst der steigende Zustrom von Edelmetallen aus der Neuen Welt gab vor allem die Basis für eine Anleihepolitik ab, deren Rahmen sich bis in die 50er Jahre mehr als verdoppelte. Doch haben diese Kreditoperationen die Staatsverschuldung nur beschleunigt.

Mit dem Pontifikat Pauls III., der die Mittelmeerpolitik K. von 1535 unterstützt hatte, ergaben sich neue Voraussetzungen zur Lösung der europäischen Probleme. Der neue Papst stufte die Wiederherstellung der Glaubenseinheit hoch ein und stand der Konzilsfrage positiv gegenüber. Vorbedingung dazu schien ihm aber die Erneuerung des europäischen Friedens, die er zunächst durch einen kompromißlos neutralen Kurs bei K. und Franz I. zu erlangen versuchte.

Der Tod des Herzogs von Mailand, Francesco Sforza (1.11.1535), veränderte die Situation in Italien schlagartig – die Mailänder Frage wurde wieder akut. Franz I., der von seiner Verwandtschaft mit den Visconti Ansprüche auf Mailand ableitete, schlug K. vor, das französische Königshaus mit dem Herzogtum zu belehnen. K. ließ im Winter 1535/36 verhandeln, stellte aber hohe Bedingungen, voran den weiteren Besitz der lombardischen Festungen, und die Belehnung Angoulêmes (3. Sohn Franz' I.) statt Orléans'. K. war es damals jedoch mit dem Gedanken der Abtretung Mailands an einen französischen Prinzen nicht ernst. Dies hat Brandi mit Recht betont, wogegen Rassow K. Bereitschaft behauptete, für das Ziel der Erhaltung des Friedens und einer in Gang zu bringenden Konzilspolitik den hohen Preis von Mailand als Apanage für einen französischen Prinzen zu zahlen. Doch war nicht zu erwarten, „daß der Sieger von 1529 auf den Preis langjähriger Kämpfe verzichten werde“ (Lutz). Entgegen Rassow läßt sich in der Mailandpolitik K. eine gerade Linie bis zur geheimen Investitur Philipps (1540) ziehen.

Es war nur noch eine Frage der Zeit, wann der Krieg gegen Frankreich wieder ausbrechen würde. Als K. auf Einladung Pauls III. Fragen des Konzils in Rom besprach, traf ihn die Nachricht vom französischen Einmarsch in Piemont und der Einnahme von Turin (3.4.1536). Franz I. sicherte sich mit diesem Überraschungserfolg ein Tauschobjekt für das erstrebte Mailand, für dessen Eroberung seine Kräfte zu schwach gewesen wären (Rassow).

K. benützte diese Nachricht zu einer großangelegten politischen Demonstration. Am Ostermontag (11.4.) hielt er im Vatikan vor dem Papst, den Kardinälen und den Diplomaten eine eineinhalbstündige Rede in spanischer Sprache. Er klagte Franz I. an, den Frieden von Cambrai verletzt und den Krieg begonnen zu haben. An den Papst appellierte er, seines Schiedsrichteramtes gegen den Friedensbrecher zu walten. Dieser Schritt K. ist keineswegs als spontaner Ausdruck persönlicher Entrüstung über Franz I., sondern als überlegter, propagandistisch motivierter Auftritt zu werten: hier in Rom sollte der französische König vor der europäischen Öffentlichkeit, insbesondere vor der italienischen, als notorischer Friedensstörer denunziert werden. Die beabsichtigte Wirkung auf den Papst blieb aus. Er ließ sich nicht auf die Seite K. ziehen, sondern blieb neutral und lediglich zur Friedensvermittlung bereit. Denn in politischen Fragen war ihm eine Schwächung K. in Italien wünschenswert. Zu einer Unterstützung in der Konzilspolitik hingegen war er bereit: für Mai 1537 wurde nach Mantua ein allgemeines Konzil anberaumt.

Auf Seiten K. war man für den militärischen Gegenschlag mit Land- und Seestreitkräften gleichermaßen gut gerüstet. Zwei strategische Konzepte standen zur Debatte: Leyva trat für eine Rückeroberung Piemonts ein. Dorias Konzept bestand darin, mit den Seestreitkräften Marseille zu erobern. K. entschied sich für Doria; ex post gesehen war dies eine Fehlentscheidung. Ausgehend von den Erfahrungen im Falle von Tunis, die allerdings auf Marseille nicht paßten, gab K. dem Offensivprojekt den Vorrang. Von noch größerer Bedeutung für den Mißerfolg des Kriegsplanes war die Taktik von Montmorency – Wegschaffen der Vorräte, starke Befestigung von Marseille. Vor allem deshalb konnte Marseille durch einen kombinierten Angriff von Land- und Seestreitkräften nicht eingenommen werden. Anfang September mußte die kaiserliche Armee in die Lombardei zurückkehren. Indessen beschleunigte das französisch-türkische Bündnis, das in Italien als bedrohlich empfunden wurde, die Zusammenarbeit zwischen Papst und Kaiser. Die zwischen Paul III., K., Ferdinand und Venedig am 8.2.1538 abgeschlossene Türkenliga war ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Die Verhandlungen Pauls III. mit Franz I. und K.seit dem 19.5. in Nizza endeten am 17./18.6. mit einem zehnjährigen Waffenstillstand, der den Status quo in Italien sanktionierte. Danach ging K. auch auf die Territorialinteressen des Hauses Farnese ein und vereinbarte mit Paul III. in Genua die Eheschließung seiner natürlichen Tochter Margarete mit Ottavio Farnese, dem Enkel des Papstes – sie erfolgte am 4.11.1538 – gegen die hohe Bewilligung auf die Einkünfte der spanischen Kirche. Auf dem familiären Treffen K. mit Franz I. in Aigues-mortes (14.-16.7.) kam es zu Absprachen, die das Programm einer künftigen Zusammenarbeit in der Türken- und Glaubensfrage – bei letzterer im Sinne einer Reunionspolitik – entwarfen. Auf der persönlichen Ebene schien die Freundschaft der „princes chrétiens“ eingekehrt. Aber das Faktum, daß kein Friede zustande gekommen war und somit alle Streitfragen ungelöst blieben, wog ungleich schwerer.

Der Gedanke einer kirchlichen Reunionspolitik trat nun immer stärker in den Mittelpunkt der Beziehungen zwischen Kaiser und Reich. Die Mission des Reichsvizekanzlers Matthias Held bei den Schmalkaldenern (1537) scheiterte. Ein Konzil, das in Mantua stattfinden sollte, schien den Protestanten unannehmbar. Hierauf folgte die Gründung eines katholischen Gegenbundes in Nürnberg (10.6.1538). In zeitlicher Parallele zu seinen Verhandlungen in Nizza ließ K. einen „weichen“ Kurs zur „pacification de l'Allemagne“ einschlagen. Der Gruppe der intransigenten Mitglieder des katholischen Bundes stand eine fürstliche Mittelgruppe, voran Kurfürst Joachim II. von Brandenburg, gegenüber. Dieser bot nun K. seine Vermittlerdienste für Religionsverhandlungen an. Auf diese Initiative war K. bereit einzugehen. Auch die|Kurie schien zur Duldung oder Unterstützung dieser Politik bereit. Johann von Weeze, Erzbischof von Lund, wurde noch 1538 ins Reich abgefertigt, um in Kooperation mit Ferdinand den Frankfurter „Anstand“ (19.4.1539) auszuhandeln, der den Protestanten ähnliche Zusicherungen gab wie 1532. So wie damals erhoffte sich Ferdinand Unterstützung zur Türkenhilfe; nun aber berief K. ein Religionsgespräch zum Zwecke der theologischen Verständigung und der kirchlichen Reunion ein. Das in Hagenau geplante, in Worms Ende 1540 unter Beteiligung führender Theologen auf altgläubiger wie evangelischer Seite und unter Leitung Granvellas begonnene Colloquium erwies sich als schwierig. Der Kaiser ließ es auf den für den 6.1.1541 nach Regensburg ausgeschriebenen Reichstag verlegen. Dort waren die Voraussetzungen für ein kaiserliches Eingreifen in die Verhandlungen gegeben. Gerade durch die Kombination eines theologischen und politischen Ausgleichs versprach sich K.eine religiöse Wiedervereinigung Deutschlands. Doch war für deren Gelingen auch die europäische Situation entscheidend.

Am Vorabend des Reichstags waren die Beziehungen K. zu Frankreich weit entfernt von jener, gewiß künstlichen Atmosphäre des Entgegenkommens der Jahre 1538/39. Denn Franz I. hatte die Erwerbung Mailands im Auge zu behalten; er versuchte sie mit den Mitteln der dynastischen Politik. Verschiedene Eheprojekte für Orléans– nach dem Tode des Dauphins Franz (1536) rückte Karl, der dritte Sohn Franz I., nach – trug er an K. heran, worauf dieser sich auf die gewohnte Verschleppungstaktik verlegte und Alternativen wie die Betrauung mit der Regentschaft in den Niederlanden vorbrachte, um der Begründung einer französischen Sekundogenitur in Mailand vorzubeugen. Solche Mittel waren nicht geeignet, die Probleme zwischen K. und Frankreich zu lösen. Im Oktober 1540 beschloß K., den unsicheren dynastischen Wechselfällen durch die geheime Investitur seines Sohnes Philipp mit Mailand zuvorzukommen.

Im Hintergrund arbeitete die französische Diplomatie seit dem Frühjahr 1540 auf einen neuen Krieg hin. Ihre Kooperation mit den Türken beeinflußte den Friedensschluß Venedigs mit dem Sultan (2.10.1540), und für 1541 waren weitreichende französisch-türkische Operationen in Italien geplant. An die weitgespannten Ziele der kaiserlich-päpstlichen Türkenliga von 1538 war nun schon wegen Venedigs Neutralitätspolitik nicht mehr zu denken. Doch begann sich auch K. außenpolitisch abzusichern. 1540 vollzog er eine vorsichtige Annäherung an Heinrich VIII., um im Falle des Bruchs mit Frankreich einen Bündnispartner zu haben. In Deutschland ließ der Kaiser auf Anraten seines Bruders den „Fall des Landgrafen von Hessen“ (Bigamie) sondieren. Die Auseinandersetzungen mit Kursachsen wegen der erbrechtlichen Folgen aus der Doppelehe sowie die Angst vor reichsrechtlichen Konsequenzen ließen Philipp schließlich auf die Linie K. einschwenken.

Das Scheitern der Reunionspolitik des Kaisers auf dem Regensburger Reichstag 1541 hat verschiedene Gründe: es gab theologischen und politischen Widerstand auf katholischer Seite (eine intransigente Gruppe um Bayern, Mainz; die Kurie), Zögern und theologischen Widerstand auf protestantischer Seite (Luther). Als die Konkordienverhandlungen der Theologen Gropper, Pflugk, Eck, Bucer und Pistorius in der Kernfrage der Sakramentenlehre zu keiner Einigung führten, war man auf keiner Seite bereit, den in anderen theologischen Fragen erreichten Konsens als „Teilkonkordie“ zu akzeptieren. Seitens der Kurie und der katholischen Fürsten wurde nun wieder die Lösung der Kirchenfrage durch ein Konzil in den Vordergrund gerückt. Die Fronten hatten sich neuerdings verhärtet. K. war auf die Linie der Politik einzelner befristeter Konzessionen den Protestanten gegenüber zurückgeworfen. Der Reichsabschied verlängerte den Nürnberger Religionsfrieden von 1532; darüber hinaus sicherte eine Geheimabsprache ohne reichsrechtliche Verbindlichkeit den Protestanten weiterreichende kirchenpolitische Zugeständnisse (unter anderem die Reformation landsässiger Stifte und Klöster) zu. Ebenfalls auf dem Wege einer geheimen Deklaration versuchten die Altgläubigen eine kirchenpolitische Absicherung: die Bestätigung des katholischen Bundes. Dieses Vorgehen K. hat den verworrenen Rechtszustand noch weiter belastet. In machtpolitischer Hinsicht verfolgte es das Ziel, ein gewisses Gleichgewicht unter den Religionsparteien zu erhalten; die Ergebnisse der Heldschen Mission zur Bildung eines katholischen Gegengewichtes waren ihm nun willkommen. Aber er hat auf die Vertreibung Herzog Heinrichs von Braunschweig-Wolfenbüttel (1542) durch die Schmalkaldener, die dies Gleichgewicht zum Nachteil des katholisch Bundes verschob, nicht reagiert. Die Vereinbarungen K. mit einzelnen nichtkatholischen Reichsfürsten am Rande des Reichstags in Regensburg sind als die „Grundlegung der späteren Triumphe des Kaisers“ zu werten (Cardauns). Die Verträge mit Hessen (13.6.1541) und Joachim II. von|Brandenburg (24.7.) liefen auf die Schwächung der äußeren Politik des Schmalkaldischen Bundes hinaus. Gegen die Tolerierung der Doppelehe beziehungsweise die Anerkennung der brandenburgischen Kirchenordnung wurde beiden Fürsten ein Bündnis mit Frankreich und eine Aufnahme von dessen Verbündetem, dem Herzog von Kleve, in den Schmalkaldischen Bund untersagt. Für die Politik K.fiel die vom Landgrafen ausgehandelte Conditio, daß der Vertrag im Falle eines Krieges gegen alle Schmalkaldener null und nichtig sein sollte, einstweilen nicht ins Gewicht.

Diese Vertragspolitik K.s verhinderte bis zum Schmalkaldischen Krieg einen Erfolg der französischen Bündniswerbungen bei den deutschen Protestanten. Aber auch die französisch-türkische Allianz trug zur reservierten Haltung der deutschen Fürsten gegenüber Frankreich bei. Denn die ursprünglich im Mittelmeerraum vorgesehene Kooperation der Türken mit Frankreich erhielt nach dem Tode Zápolyas (21.7.1540) wieder einen kontinentalen Aspekt: Suleiman wollte eine Festsetzung Ferdinands in ganz Ungarn verhindern.

Von der Mittelmeerpolitik zum „großen Plan“ K.s führt eine deutlich sichtbare Linie. Zunächst hatte die Intensivierung der französisch-türkischen Beziehungen eine Verschärfung der europäischen Spannungen zur Folge. Sie finden ihren Ausdruck in der Ermordung des französischen Gesandten Rincone und seines Begleiters Fregoso – beide befanden sich auf der Rückreise nach Konstantinopel – am 3.7.1541 durch spanische Soldaten auf dem Po bei Pavia. K. hat zwar jegliche Verantwortung zurückgewiesen, aber eine gewisse Mitwisserschaft läßt sich nachweisen (Cardauns). K. beeilte sich, nach dem Regensburger Reichsabschied (Ende Juli) nach Italien zu reisen, um von dort aus mit den seit 1538 zur Verfügung stehenden spanisch-genuesisch-neapolitanischen Flottenverbänden einen Schlag gegen die neuerdings mit den Türken verbündeten Barbaresken zu führen. Die Eroberung von Algier entsprach der offensiven Afrikapolitik, wie sie seit langem von Spanien aus projektiert wurde. K. wollte den Erfolg Dorias an der italienischen und afrikanischen Küste von 1540 mit einer Expedition nach Algier krönen und die habsburgische Herrschaft im westlichen Mittelmeer sichern. Zunächst galt es jedoch, Italien vor einem französischen Angriff zu sichern, und Doria ist auch noch im Sommer 1541 in erster Linie für den Schutz Genuas eingetreten. Dazu kamen nautische Bedenken gegen das Algierprojekt angesichts der fortgeschrittenen Jahreszeit. Dennoch setzte K. den Algierplan durch. Auch die bedrängte Lage seines Bruders in Ungarn – vor Ofen – konnte daran nichts ändern. Die Entscheidungssituation war analog zu 1532: K. hatte sich zwischen dem mediterranen Kriegsschauplatz und dem ungarischen zu entscheiden. „Und genau wie damals ist die Entscheidung zugunsten der Mittelmeer-Länder gefallen“ (Cardauns). Nicht Ungarn, sondern Algier eröffnete die Aussicht auf Waffenruhm und auf eine maritime Konsolidierung des spanisch-italienischen Herrschaftsbereiches – beides wurde durch den Verlust der Flotte am 24./25.10.1541 in den Herbststürmen vor der Küste von Algier begraben.

Frankreich hat dies Scheitern K. nicht sofort auszunützen vermocht. Erst im folgenden Jahr setzte der Krieg ein. In einer Zwangslage seinem türkischen Verbündeten gegenüber erklärte Franz I. am 10.7.1542 dem in Spanien weilenden Kaiser den Krieg – in einer Situation, in der eine Hilfe durch türkische Flottenverbände nicht erwartet werden konnte. Der gut gerüstete K. hingegen hatte mit einem Defensivkonzept – kein Einfall in Piemont, statt dessen Konzentration auf die Verteidigung der niederländischen und spanischen Grenze – Erfolg. Van Rossem scheiterte im Juli an der Maas, der Dauphin vor Perpignan. Die Bündnisse Franz I. mit Dänemark-Norwegen und Schweden (seit 1541) erwiesen sich als wenig ergiebig. K. hingegen konnte nach langen, schwierigen Verhandlungen am 11.2.1543 einen Bündnisvertrag mit England abschließen. Es war von großer Wichtigkeit für den weiteren Waffengang, daß darin eine gemeinsame Operation in Nordfrankreich geplant war.

Mit dem Verlassen seiner spanischen Königreiche im Frühjahr 1543 – der 16jährige Philipp wurde mit der Regentschaft betraut – trat K. in eine neue Phase der militärischen Auseinandersetzung mit Franz I. ein, die Brandi mit Recht als wesentliches Teilstück der Realisierung des „großen Plans“ bezeichnet hat. Auch wenn die Kohärenz der kaiserlichen Politik 1543-47 vielleicht durch Brandi überschätzt worden ist, kann man sich doch dem Eindruck nicht entziehen, daß K. nunmehr nach den mangelhaften Erfolgen in Südeuropa und im Mittelmeer konsequent in Mitteleuropa Entscheidungen und Erfolge sucht. Programmatik und Faktizität der kaiserlichen Politik kamen deshalb weitgehend zur Deckung, weil die Folgerichtigkeit der gesuchten Entscheidungen gegeben war: nacheinander Vorgehen gegen Kleve, Frankreich, die deutschen Protestanten und Lösung der Kirchenfrage auf einem allgemeinen Konzil. Sein erster Weg führte K. nach Italien zu Paul III. In|der Zusammenkunft von Busseto bei Parma (Juni 1543) versuchte er den Papst gegen Frankreich zu gewinnen. Paul III. gab sich neutral und friedensvermittelnd, verlangte aber einen hohen Preis für die Bundesgenossenschaft, nämlich das Herzogtum Mailand für seinen Enkel Ottavio. Der Kaiser war empört, das Klima der Zusammenarbeit auch weiterhin empfindlich getrübt.

Während auf dem italienischen Kriegsschauplatz Nizza von der gemeinsam operierenden französisch-türkischen Flotte eingenommen wurde, führte K. den Feldzug gegen Herzog Wilhelm von Kleve fort, der von Frankreich im Stich gelassen worden war. Dieser kapitulierte nach der Zerstörung Dürens. Der Vertrag von Venlo (7.9.1543) legte ihm die Rückkehr zur „Religion des Kaisers“ und den Verzicht auf das französische Bündnis auf. Zur Arrondierung der niederländischen Besitzungen K. mußte er Geldern und Zütphen abtreten. Die Unterwerfung Kleves war von großer Bedeutung für K. militärisch-politische Position, sie festigte seine Autorität im Reich erheblich. Zudem schob er den niederrheinischen Reformationsbestrebungen (in Kleve, Köln, Westfalen) einen Riegel vor. Franz I. ging der letzte Kontakt zu den Reichsständen verloren.

Auf dem am 20.2.1544 eröffneten Reichstag von Speyer stand an erster Stelle das Hilfegesuch K. gegen Frankreich zur Debatte. Propagandistisch wurde es untermauert durch die Verurteilung des französisch-türkischen Bündnisses: der Kaiser müsse den „Erbfeind der Christenheit“ nun indirekt bekämpfen; erst nach der Niederwerfung Frankreichs könne auch der Türke bezwungen werden. Tendenzen gegen einen Frankreichfeldzug und für die Annahme der päpstlichen Friedensvermittlung bestanden unter den süddeutschen Fürsten (Bayern, Württemberg, Salzburg); doch die Mehrheit der Reichsstände reagierte auf K. Initiative positiv: eine Truppe von 28 000 Mann, als Türkenhilfe deklariert, wollte man für 6 Monate aufbieten. Die habsburgische Politik errang damit gegenüber den Reichsständen ihren größten Erfolg seit 1532. Nun erst wurde über die ständischen Gegenforderungen verhandelt. Seitens der Protestanten wurden die alten Forderungen nach Sicherheitsgarantien auf der Basis der 1542/43 verlängerten Regensburger Deklaration (1541) erhoben und erweitert durch das Verlangen nach reichsrechtlicher Gleichstellung der Augsburger Konfession. Ihre Erfüllung glaubte K.unter dem Zwang des Handelns nicht verweigern zu können. Jedoch befristete er diese Zusagen bis zu einem Nationalkonzil – hierbei reicht der Bogen bis 1524 zurück – oder Reichstag. Die Vertagung einer Lösung der kirchenpolitischen Fragen, ein von K. oft praktizierter Ausweg, läßt nicht die Zusagen, sondern das Verfahren als solches problematisch erscheinen. K. Gewissensvorbehalt scheitert schließlich an strukturellen Entwicklungen, die im Schutze der kaiserlichen befristeten Zusagen zu kaum oder überhaupt nicht widerrufbaren Ergebnissen in Kirchenorganisation, Säkularisierung und religiösem Bewußtsein der Ober- und Bildungsschichten führten. Deshalb ist der taktische, nicht der sachliche Stellenwert der Zusagen im Rahmen der politischen Konzeption des Monarchen hoch einzuschätzen. Die Zusage einer „christlichen Reformation“ läßt wohl keinen Zweifel an absichtlicher Zweideutigkeit; denn die dehnbare Formel konnte protestantische Reformation, katholische papsttreue Reform oder ein antipapales, cäsaropapistisches Reformwerk des „mittleren Weges“ bedeuten.

1544 ist K. die Integrierung der reichsständischen Kräfte im Konflikt mit Frankreich gelungen. Die Auswirkungen dieser einmaligen Identität zwischen „Kaiser und Reich“ erhellen, daß sich dieser Konflikt bei einer dauerhaften Unterstützung seitens der Reichsstände wohl anders entwickelt hätte. Dagegen zeigt das propagandistische Schlagwort der „spanischen Servitut“, das in den 40er Jahren aufkommt, wie stark die Stände im allgemeinen den Kontrast zwischen ihren Zielsetzungen und jenen des Kaisers und letztlich zwischen Kaiser und Reich empfanden. Entscheidend für K. Beziehungen zum Reich in den späteren Jahren seines Kaisertums war die Erfahrung, daß er sich nicht einmal auf dem Höhepunkt seiner Macht in den anstehenden religions- und verfassungspolitischen Fragen gegen die Stände durchsetzen konnte.

Die Konzessionen an die Protestanten, die ohne Konsultation der Kurie erfolgt waren, führten in Rom zu einer scharfen Reaktion, die sich in einem päpstlichen Dokument entlud, das in ganz Europa verbreitet wurde („Tadelsbreve“ vom 24.8.1544) und unter anderem die katholischen Reichsstände gegen die Kompromißpolitik des Reichsoberhauptes mobilisieren sollte. Die nicht minder heftigen publizistischen Gegenaktionen der Protestanten zeigen, wie stark deren Vertrauen in K. zu diesem Zeitpunkt war, als er den Krieg an Maas und Marne nach Frankreich hineingetragen hatte. Trotz erheblicher militärischer Erfolge K. ging die Taktik des Gegners, keine Entscheidungsschlacht anzunehmen,|sondern die kaiserlichen Truppen an den Festungen aufzuhalten und die Rückzugslinien abzuschneiden, im großen und ganzen auf. Schon vor der Festung Sankt Dizier begann die allmähliche Zersetzung des kaiserlichen Heeres, die durch den ausbleibenden Sold beschleunigt wurde. Da Heinrich VIII. seine Kräfte auf die Belagerung von Boulogne konzentrierte, mußte K. auf den Vorstoß nach Paris verzichten. „Der Vormarsch war weiter nichts als ein strategisches Manöver zur Beendigung des Krieges“ (Cardauns).

Durch den raschen Friedensschluß hoffte der Kaiser freie Hand für seine Pläne im Reich zu gewinnen. Im ostensiblen Friedensinstrument von Crépy (20./22.9.1544) gewann Franz I. rechtlich begründete Ansprüche auf Mailand: der Herzog von Orléans sollte binnen Jahresfrist mit der Infantin Maria oder mit Erzherzogin Anna von Österreich verheiratet werden. Allerdings war auch eine Alternative vorgesehen, die sich auf die Niederlande bezog. K. verzichtete somit auf eine völlige Niederwerfung seines Rivalen. Erst aus der Zusammenschau mit dem geheimen Vertragsannex ergibt sich dafür eine Erklärung: Franz I. wurde zur Beschickung des Konzils (nach Trient, Cambrai oder Metz) und zur Unterstützung der Rückführung der Protestanten verpflichtet. „Frankreich sollte in der Rolle eines Trabanten, dem eigene politische Entscheidungen weitgehend genommen waren, die kirchenpolitischen Ziele des Kaisers unterstützen. Diese Ziele waren universal in einem doppelten Sinne. Bei der Wiederherstellung der kirchlichen Einheit – durch den Einsatz diplomatischer Mittel oder auch kriegerischer Macht – ging es nicht nur um Deutschland, sondern um die religiöse Zukunft der ganzen Christenheit“ (Lutz).

Die Erwartungen K. erfüllten sich nicht. Der Kooperationswille Frankreichs hing davon ab, ob die dynastische Lösung für Mailand zustande kam. K.verzögerte die Einlösung dieser Verpflichtung, und als am 9.9.1545 der für diese dynastische Lösung vorgesehene 2. Sohn Franz I. starb, war K. nicht willens, eine Alternativlösung zu erörtern. Damit war die zentrale Voraussetzung einer dauerhaften Aussöhnung mit Frankreich nicht mehr gegeben. Im Augenblick hatte jedoch K. auch ohne französische Unterstützung die Hände frei zur weiteren Verfolgung seines „großen Planes“.

Die nächsten Jahre führten den Kaiser mit dem Sieg über die Schmalkaldener auf den Höhepunkt seiner Machtentfaltung im Reich und in Europa. Paul III. hatte das Konzil für den 15.3.1545 nach Trient ausgeschrieben. Dies stand in einem gewissen Widerspruch zu der Zusage K.s (Speyrer Reichstag 1544), daß auf dem Reichstag in Worms 1545 über eine „christliche Reformation“ verhandelt werden sollte. Das rasche Umschwenken K. zu dem Entschluß eines Protestantenkrieges war durch zwei Faktoren beeinflußt: zum einen die Weigerung der Protestanten, das Konzil zu besuchen, zum andern die Bereitschaft des nach Worms entsandten Kardinallegaten Farnese, die Mitwirkung des Papstes bei einem Protestantenkrieg zuzusagen. K. sah das militärische Vorgehen gegen die Häupter des Schmalkaldischen Bundes als Mittel, die Protestanten zum Besuch des Konzils zu zwingen. Aber er war weder gerüstet noch im Reich bündnispolitisch abgesichert. Die Rüstungen wurden nun systematisch vorbereitet, in außenpolitischer Hinsicht konnte er eine Annäherung Englands an Frankreich verhindern; Ferdinand konnte einen Waffenstillstand mit dem Sultan abschließen. Im Reich triumphierte einstweilen die Hinhaltepolitik. K. dürfte allerdings auch innerlich geschwankt haben und von der Vorstellung ausgegangen sein, vor der Entscheidung für den Krieg alle Versuche zur friedlichen Beilegung der Streitfragen ausschöpfen zu sollen.

Auf dem am 5.6.1546 in Regensburg eröffneten Reichstag herrschte kein gutes Verhandlungsklima. Beide Konfessionsparteien schoben einander die Schuld am bisherigen Scheitern der Religionsverhandlungen zu. Der Reichstagsabschied vom 24.6., nach der Abreise der meisten protestantischen Reichsstände verkündet, war der kürzeste seit langem. Die kaiserliche Diplomatie brachte ein Bündnis mit Bayern und Dienstverträge mit Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach und Herzog Erich von Braunschweig-Calenberg unter Dach und Fach. Angesichts der Schwäche der katholischen Reichsstände mußte K. auch protestantische Verbündete gewinnen. Er knüpfte an das System religionspolitischer Aushilfen von 1541/44 an und verpflichtete die protestantischen Bündnispartner auf ein Konzil („ein gemein, frei, christlich Konzil in deutschen Landen“), dessen Form absichtlich unklar gehalten war. Die Ambivalenz dieser Aussagen sollte sich nach dem Sieg über die Schmalkaldener gegen K. wenden. Herzog Moritz von Sachsen wurde der wichtigste Bündnispartner. Seine Länder besaßen eine strategische Schlüsselstellung. Der Vertrag mit K. (19.6.) stellte ihm die sächsische Kurwürde in Aussicht. Gegen die Anerkennung des|Konzils erhielt er die Schutzherrschaft über Magdeburg und Halberstadt – im übrigen sollte sich Moritz zunächst neutral verhalten. Die benötigte Aufmarschbasis sollte das nach außen neutrale Bayern sichern. Der Regensburger Vertrag (7.6.1546) stellte den bayerischen Herzögen – allerdings unter der Voraussetzung, daß sich die Pfalz der Politik K. gewaltsam widersetzen sollte – die Pfälzer Kurwürde und Pfalz-Neuburg in Aussicht. Eine engere Bindung sollte jenes dynastische Projekt bringen, das 1534 schon ausgehandelt, dann aber nicht zustandegekommen war: die Verheiratung Herzog Albrechts mit Anna von Österreich.

Mit der Achterklärung an Kursachsen und Hessen wegen ihres um Jahre zurückliegenden Überfalls auf Braunschweig eröffnete K. den Krieg. Er beabsichtigte damit die Trennung der schmalkaldischen Städte von den tonangebenden Fürsten (Sachsen und Hessen). In der Sprache der habsburgischen Propaganda hieß dies: Bestrafung der Widder, nicht der Schafe. Allerdings trat die erhoffte Spaltung nicht ein. In der ersten Phase des Schmalkaldischen Kriegs, dem Donaufeldzug, der sich im Sommer und Herbst in Oberdeutschland abspielte, mußte K. zwecks Heranführung von Truppen aus den Niederlanden und Italien auf Zeitgewinn hinarbeiten. Er ging deshalb jeder Schlacht aus dem Weg. Die „Neutralität“ Bayerns trug entscheidend dazu bei, daß schmalkaldische Truppen die Donau nicht überschritten. Sie nützten ihre zahlenmäßige Überlegenheit nicht aus. Die Wendung im Donaufeldzug ergab sich durch den Einfall von Herzog Moritz in Kursachsen (Anfang November 1546). Der nun erfolgende Rückzug der Schmalkaldener, der ohnehin durch Mangel an Geld und Proviant notwendig geworden war, machte K. den Weg frei zur Niederwerfung der süddeutschen Städte und Herzog Ulrichs von Württemberg. Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen konnte die raschen Erfolge von Herzog Moritz rückgängig machen. Erst der Aufmarsch K. in Kursachsen verschob die Kräfteverhältnisse wieder eindeutig zuungunsten der Schmalkaldener. Die strategische Nachlässigkeit Johann Friedrichs ermöglichte K. den raschen und durchschlagenden Erfolg bei Mühlberg an der Elbe (24.4.1547). Der in der Schlacht gefangene sächsische Kurfürst war hierauf gezwungen, in der Wittenberger Kapitulation (19.5.) auf die Kurfürstenwürde zu verzichten und die Kurlande an Moritz abzutreten. Einen Teil der ernestinischen Lande mußte dieser allerdings an die Söhne des abgesetzten Kurfürsten wieder abtreten.

Die kaiserliche Politik hat bewußt darauf hingearbeitet, daß dem „Judas von Meißen“ durch die jungen Ernestiner „ein Pfahl ins Fleisch gesetzt wurde“ (Hartung). Diese Voraussetzungen, die sein Taktieren zwischen dem Kaiser und den protestantischen Nachbarn im Zeichen der Erhaltung seiner erworbenen Position so schwierig machten, erklären seine spätere Politik. Die sächsische Frage hat K. also rasch lösen können. Aber mit der Gefangensetzung des zu Verhandlungen erschienenen Landgrafen Philipp überspannte er den Bogen. Von übersteigertem Stolz war das persönliche Verhalten K. in diesen Monaten geprägt. Aber von einer völligen militärischen Niederlage der Schmalkaldener konnte keine Rede sein. Der Widerstand Magdeburgs und Bremens sowie die Vertreibung Herzog Erichs von Braunschweig-Calenburg symbolisieren die Machtlosigkeit K. in Norddeutschland.

Seit der letzten Phase des Schmalkaldischen Krieges hatte sich das Verhältnis K. zu Paul III. rasch verschlechtert. Auf der militärischen Ebene vollzog sich der Abzug der päpstlichen Hilfstruppen während des sächsischen Feldzuges (Frühjahr 1547). Als der Papst das Konzil aus Trient nach Bologna verlegte, fühlte sich der Kaiser in dem Augenblick vom Papsttum im Stich gelassen, als er die militärische Niederwerfung der Protestanten und die kirchliche Reunion in die Hand nahm.

In der Verfassungsfrage sah der Kaiser den Zeitpunkt gekommen, den seit dem Wormser Reichstag 1521 bestehenden verfassungsrechtlichen Kompromiß durch eine monarchische Lösung zu ersetzen. Sein Reformprogramm verfolgte den Plan eines (allgemeinen) Reichsbundes unter äußerlicher Schonung der Reichsverfassung. In diesen Bund sollten auch die Niederlande, vielleicht auch Mailand und Neapel einbezogen werden. Die Verfassungsreformpläne K. waren schon vor dem Augsburger Reichstag gescheitert: auf den Bundestagen zu Ulm und Augsburg (Juni/Juli 1547), die unter dem unmittelbaren Eindruck des kaiserlichen Sieges von vielen süddeutschen Reichsständen besucht worden waren, hatte dieser Bund nur bei den Reichsstädten und kleineren Reichsständen Zustimmung gefunden. Das Scheitern dieser „großen Lösung“, die dem Territorialfürstentum ein starkes Machtinstrument übergeordnet und somit dessen zentrifugale Kräfte integriert hätte, an der Opposition der Kurfürsten und Fürsten (zum Beispiel Bayern) bereitete den raschen Verfall der kaiserlichen Machtpositionen im Reich seit 1552 vor. Auch die verfassungsrechtlichen Teilregelungen auf dem „geharnischten Reichstag“ in Augsburg 1547/48, in denen der Kaiser sich durchsetzte, änderten an dem Gesamtergebnis nichts. – Der Burgundische Vertrag (26.6.1548), vereinbart zwischen dem Kaiser – in seiner Doppelfunktion als Reichsoberhaupt und Landesherr der niederländisch-burgundischen Erblande – und den Reichsständen, arrondierte den Burgundischen Reichskreis mit Geldern, Zütphen, Artois, Flandern und der Freigrafschaft Burgund. Gegen die Verpflichtung zu einem höheren Aufgebot im Falle von Reichsanschlägen oder Türkenhilfen war er von der Jurisdiktion des Reichskammergerichts eximiert, sollte aber den militärischen Schutz des Reiches genießen. Diese Regelung verlieh den Niederlanden nun auch de jure eine starke Sonderstellung innerhalb des Reiches. Ihre Bedeutung für die spätere Entwicklung dieser Gebiete, die vom Reich wegführte, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Schaffung eines „Vorrates“ zur raschen Aufbringung von Truppen durch den Kaiser sicherte diesem eine kurzfristige, jedoch einmalige und in der Höhe beschränkte Finanzhilfe.

Die anstehenden religionspolitischen Maßnahmen erforderten die Kooperation der Reichsstände und des Papstes. Beides kam nur in eingeschränktem Maße zustande. Damit trugen die auf dem Reichstag getroffenen reichsgesetzlichen Regelungen den Keim des Scheiterns in sich. Da infolge des päpstlichen Vorgehens das Konzil nicht arbeitsfähig war, und da die Reichsstände die Mitarbeit an einem religionspolitischen Provisorium ablehnten, mußte K. aus eigener Machtvollkommenheit das sogenannte Interim erlassen: eine Rahmenordnung für die deutschen Protestanten bis zur Konzilsentscheidung, die im Zeichen einer reformfreundlichen katholischen Gesinnung lehramtliche und kirchenrechtliche Fragen regeln sollte. – Der Tatbestand säkularisierten Kirchengutes wurde stillschweigend anerkannt. In der praktischen Durchführung dieses Gesetzes, die K. den Ständen anheimstellte, zeigte sich der größte Mangel. Nur ein geringer Teil der protestantischen Prediger fand sich dazu bereit; das Interim führte zu einer tiefgreifenden Spaltung im deutschen Protestantismus. Für die Katholiken hingegen trat eine andere Reformordnung in Kraft, die sogenannte Formula reformationis (9.7.1548), die im Gegensatz zum Interim nicht im Reichsabschied Aufnahme fand. Sie verpflichtete die geistlichen Reichsstände zur Abhaltung von Diözesan- und Provinzialsynoden. In vielen Fällen zeigte sie eine positive Wirkung.

Die Jahre von 1548 bis 1556 sind geprägt vom wachsenden Widerstand im Reich und in Europa gegen die Machtentfaltung des Kaisers und vom Niedergang der Herrschaft K. Gegen K. formierte sich ein organisierter Widerstand europäischen Ausmaßes, der von den deutschen Protestanten über Heinrich II. bis nach Italien reichte. Im Reich wurde Magdeburg zum Symbol des wachsenden protestantischen Widerstandes. Ferner läßt sich am Beispiel der Achtexekution gegen diese Stadt erkennen, daß K. die Initiative in der Person Kurfürst Moritz an das Territorialfürstentum abtrat. Das im Februar 1550 zwischen Markgraf Johann von Brandenburg-Küstrin, Herzog Albrecht von Preußen und Herzog Albrecht von Mecklenburg abgeschlossene Defensivbündnis bildete den ersten Ansatzpunkt der protestantischen Fürstenopposition. Ein Jahr später wurde diese durch den Beitritt von Kurfürst Moritz und durch die Kontakte zu Heinrich II. von Frankreich zu einer Gefahr für K. Auf dem Augsburger Reichstag 1550/51 schlug dem Reichsoberhaupt die Kritik an den kaiserlichen Errungenschaften von 1548 entgegen. Nur unter dem beharrenden Einsatz seiner Autorität erreichte er ein dringliches Nahziel, nämlich die Organisation des Reichskrieges gegen Magdeburg – aber die Bestreitung der Kriegskosten aus dem „Vorrat“ bedeutete praktisch dessen Erschöpfung. Diese Politik, für die eine Zurückstellung grundsätzlicher Fragen der Reichs- und Kirchenpolitik charakteristisch ist, wird nur auf dem Hintergrund der fortdauernden Konzilskrise und der damaligen innerhabsburgischen Erbfolgeprobleme verständlich.

Nach dem Scheitern der Verfassungsreformpläne auf dem Augsburger Reichstag rückte die Nachfolgeregelung im Hause Habsburg in den Vordergrund. Aufgrund der Tatsache, daß Ferdinands Nachfolge in der Kaiserwürde seit seiner Wahl zum römischen König feststand, versuchte K. durch eine Lösung, die ein Alternieren der Kaiserwürde zwischen seiner Linie und jener seines Bruders vorsah, die transpersonale Einheit des habsburgischen Machtbereiches zu sichern. Auf Ferdinand sollte zunächst Philipp, dann erst Ferdinands Sohn Maximilian folgen. Dieser Plan rief den Widerstand Ferdinands und Maximilians hervor. Aus dynastischer Solidarität erklärte sich schließlich die Wiener Linie mit der „spanischen Sukzession“ Philipps im Reich einverstanden (Familienverträge März 1551). Maximilian gab die Opposition nicht auf. Abgesehen von den mannigfachen politischen und verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten, die der dauerhaften Sicherung des habsburgischen Universalsystems entgegenstanden, war das rasche Scheitern|des kaiserlichen Sukzessionsplans in den folgenden Jahren auch durch diese innerhabsburgischen Gegensätze bedingt.

Seit dem Beginn des Pontifikates von Julius III. (Februar 1550) hatte K. auf die Rückverlegung des Konzils von Bologna nach Trient gedrängt. Am 1.5.1551 erfolgte die Wiedereröffnung des Konzils in Trient. Frankreich boykottierte die Kirchenversammlung. Von großer Bedeutung für die kaiserliche Konzilspolitik war die Präsenz des deutschen Episkopats (die rheinischen Erzbischöfe und einige Bischöfe) und der protestantischen Delegation (Württemberg, Kursachsen und Straßburg). Aber rasch zeigten sich die gegensätzlichen Auffassungen der Protestanten über das Konzil – vor allem in der Nichtanerkennung der bisherigen Beschlüsse –, die K. bisher bewußt überspielt hatte. Bereits Ende 1551 geriet das Konzil in eine Krise, am 24.4.1552 erfolgte die Suspension durch den Papst.

König Heinrich II. von Frankreich, ein entschlossener Gegner K. aus der jüngeren Fürstengeneration, arbeitete seit 1550 auf ein Offensivbündnis mit der Türkei gegen Habsburg hin. Ihm ging es um die Beseitigung des Waffenstillstandes zwischen Ferdinand und dem Sultan von 1547, der eine Konsequenz des Friedens von Crépy gewesen war. Das Beharren K. auf den Erfolgen gegen den Korsaren Dragut in Nordafrika (1550) – dieser war türkischer Vasall geworden – ließ Ferdinands Verhandlungen mit dem Sultan zur Regelung der nach dem Tod Zápolyas in Siebenbürgen und im Banat aufgeworfenen Herrschaftsprobleme scheitern und die Gefahr eines kombinierten französisch-türkischen Angriffs in Ungarn und in Italien stark anwachsen.

Durch den Abschluß des Vertrages von Chambord zwischen Heinrich II. und der protestantischen Fürstenopposition (15.1.1552) waren die Voraussetzungen gegeben für ein Losschlagen gegen den Kaiser im Reich. Bis Februar 1552 schenkte K. den Warnungen seiner Schwester und Ferdinands über die Absichten dieser „Kriegsfürsten“ keinen Glauben. Er unterschätzte die Persönlichkeit Moritz' von Sachsen und vertraute zu sehr auf das Druckmittel der Freilassung des abgesetzten sächsischen Kurfürsten. Im Frühjahr 1552 erfolgte der rasche Vorstoß der Kriegsfürsten unter Kurfürst Moritz nach Süddeutschland. Die meisten Reichsstände verhielten sich neutral, es kam nicht zu der von den Kriegsfürsten erwarteten allgemeinen Parteinahme gegen K. Dieser Umstand ließ Kurfürst Moritz auf Verhandlungen mit Ferdinand in Linz (April 1552) eingehen. Die Forderungen der Kriegsfürsten nach einem Religionsfrieden liefen praktisch auf die Beseitigung des Interims hinaus. Hier war K. zu keiner Konzession bereit. Der sächsische Kurfürst nützte schließlich die Wochen bis zu den für Juni vereinbarten Passauer Verhandlungen zu einem raschen Vorstoß gegen Innsbruck, um K. zum Frieden zu zwingen. Dieser konnte im letzten Moment einer Gefangennahme entgehen (19.5.) und nach Villach flüchten. Eine Besserung der Position der Kriegsfürsten trat nicht ein – im Gegenteil. Das Bündnis mit Frankreich zerbrach, vor allem wegen der kompromittierenden Wirkung der französisch-türkischen Allianz; K. gewann seine Entschlußkraft zurück, begann systematisch zu rüsten und erwartete von den Verhandlungen vor allem Zeitgewinn.

In den Linzer und Passauer Verhandlungen ist Ferdinand stark in den Vordergrund getreten. In Passau konnte er sich an die Spitze einer ständischen Mittelpartei stellen und als Vermittler („superarbitre“) zwischen den Kriegsfürsten und K. wesentliche Positionen seines Bruders retten. Über diese Tatsache kann auch das Zögern K. vor dem Abschluß und der Ratifikation des Passauer Vertrages nicht hinwegtäuschen. In zwei Materien des Vertragswerkes setzte sich das Beharrungsvermögen K. durch: in der Reduktion der religionspolitischen Forderungen auf ein Provisorium bis zum nächsten Reichstag und in der Zurückweisung jeglicher Kritik an seiner Rechtsstellung und Regierungsweise.

Obwohl der Kaiser im Reich isoliert blieb, ging es ihm weiterhin um eine Neukonsolidierung seiner Stellung in Deutschland. In der zweiten Jahreshälfte 1552 lassen sich Neuansätze seiner Deutschlandpolitik verfolgen: Reorganisation des kaiserlichen Hofrates – die Verstärkung des deutschen Elements –, Religions- und Bündnispolitik, Aufgreifen der „spanischen Sukzession“ – wenn auch nur zur Beruhigung Philipps. Sie sollten der Gewinnung einer günstigen Ausgangsposition für das „remedio de lo Alemaña“ auf einem künftigen Reichstag dienen. Erst im September 1552, nach dem Übertritt des Markgrafen Albrecht Alcibiades auf die Seite K., fiel die Entscheidung für die Offensive gegen Frankreich, das heißt für den Marsch gegen Metz – die militärisch-politische Abrechnung mit den deutschen Kriegsfürsten wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Vorgehen im Falle des Markgrafen, das das Reichsrecht korrumpierte, zeigt K. Fixierung auf das französische Problem. Im Winter scheitert er vor|der gut verteidigten Festung Metz. Die Frage, ob er nach dieser Katastrophe nach Oberdeutschland zwecks Abhaltung des Reichstages zurückkehren oder sich in die Niederlande begeben sollte, wurde durch die massive Argumentation Arras' (als Exponent der burgundischen Führungsschicht in der Umgebung K.) für letzteres entschieden. Mit dieser Wendung nach Brüssel beginnt die schrittweise „Lösung“ K. vom Reich.

Nochmals aktivierte K. 1553 die Bundesbestrebungen. Der Plan, in einem ständisch gemischten Bund, der regional auf Süddeutschland beschränkt sein sollte, ein Instrument kaiserlicher Revisionspolitik zu errichten, scheiterte an der Ablehnung der Fürsten (Bayern, Württemberg) und an den divergierenden Absichten Ferdinands. Dieser versuchte K. vergeblich für eine koordinierte habsburgische Reichspolitik zu gewinnen, die einen Kompromiß zwischen gesamthabsburgischen Interessen und der Anerkennung des Passauer Status quo, das heißt die Befriedung des Reiches durch religionspolitische Zugeständnisse verfolgte. Das Eingreifen K. in die englische Frage nach dem Tode Eduards VI. (Juli 1553) wirkte stark auf die europäische Gesamtsituation, insbesondere auf das Reich und das Verhältnis zu Frankreich zurück. Die Verehelichung Philipps mit Maria von England, die der Diplomatie K. schließlich gelang, eröffnete die Möglichkeit, die Einkreisung Frankreichs zu vollenden durch die Errichtung eines habsburgischen Nordreiches, das neben der älteren Linie – sie sollte von Philipps Sohn Don Carlos fortgeführt werden – und der ferdinandeischen einen dritten Schwerpunkt bilden würde. Im Reich und bei Ferdinand stieg die Furcht vor der „spanischen Sukzession“ nochmals an, auch wenn die Konzeption, die K.jetzt verfolgte, zunächst wie ein Verzicht auf Philipps Kandidatur für die römische Königswahl aussehen konnte.

Ende 1553 nahm K. Ferdinands Initiative für den in Passau zugesagten Reichstag positiv auf. Auf dem Reichstag sollte ein religionspolitisches Provisorium verfügt werden, dem in enger Koordination mit der erfolgreichen Beendigung des Krieges gegen Frankreich ein theologisches Colloquium folgen sollte. Bedenklich war der Schritt zur „vollkommenen Anheimstellung“ kaiserlicher Autorität und Verantwortung für die Reichstagsleitung an Ferdinand (8./10.1554), den K. mit seinen „scrupules de la religion“ motivierte. Es war dies eine „staatsrechtliche Fiktion“ (Lutz), denn ein römischer König konnte vivente imperatore nicht anders als namens des Kaisers einen Reichstag abhalten. Was K. damit beabsichtigte, die Verantwortung für den kommenden Reichstag abzulehnen, ohne die Übertragung des Kaisertums an Ferdinand vorzunehmen, schloß sich gegenseitig aus. In der harten, bis Anfang 1555 mit Ferdinand geführten Auseinandersetzung ist K. schließlich unterlegen.

Bald nach dem Beginn des im Februar 1555 eröffneten Augsburger Reichstages trat in der Religionsfrage die Wendung zu einer reichsrechtlichen Dauerlösung („immerwährender Religionsfriede“) ein, bei Zurückstellung der theologischen Probleme. Nach der Übersendung des Religionsfriedensentwurfs des Fürstenrates nach Brüssel (26.3.) war dem Kaiser klar, daß er angesichts der unnachgiebigen Position, die Ferdinand in der Kompetenzfrage einnahm, in die Verantwortung einbezogen werden würde. Ihm blieb nur der Ausweg der Abdankung und des Verzichts auf die Kaiserkrone. Das Scheitern der Friedenskonferenz in Marcq (Mai/Juni 1555), der Fehlschlag der Hoffnungen auf einen Thronerben in England sowie die bedrohliche Lage, die durch das Einschwenken des neugewählten Papstes Paul IV. auf die Seite Frankreichs entstanden war, bestärkten K. in den folgenden Monaten in diesem Entschluß.

Philipp hatte inzwischen auf die Nachfolge im Kaisertum verzichtet, nicht jedoch auf das Reichsvikariat in Italien, das ihm K. in einer reichsrechtlich diskutablen Weise im Januar 1556 übertrug. In den Monaten nach dem Reichstag in Augsburg vollzog der Kaiser zunächst seine Abdankung vor den niederländischen Ständen (25.10.1555) in Brüssel. Die Übertragung der spanischen Königreiche und Siziliens an Philipp, ebenfalls in Brüssel, verzögerte sich bis zum 16.1.1556. Die Ansprachen K. anläßlich der beiden Abdankungsakte gehören zu den wichtigsten Selbstzeugnissen des Monarchen. Die Niederlegung der Kaiserwürde und ihre Übertragung an Ferdinand hatte K. schon vor Ende des Augsburger Reichstages, im September 1555, beabsichtigt. Unmittelbar vor der Abreise nach Spanien übertrug er seinem Bruder die „Administratio imperii“ (5./7.9.1556). Die formale Übertragung des Kaisertitels an Ferdinand erfolgte erst durch den Wahlakt der Kurfürsten in Frankfurt am Main (Februar 1558).

Die letzten eineinhalb Jahre seines Lebens verbrachte K. in jenem Landhaus, das er an das Kloster San Jeronimo de Yuste hatte anbauen lassen. Keineswegs zurückgezogen in die klösterliche Einsamkeit verfolgte er bis zu seinem Tode vorwiegend beobachtend|die politischen Ereignisse, voran den andauernden Krieg, den Philipp in Flandern gegen Frankreich führte.

13. Georg III. von Waldburg

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W. wurde bei Verwandten, u. a. Bf. →Friedrich zu Augsburg (* 1451, reg. 1486–1505), teilweise in Dillingen erzogen. Möglicherweise studierte er kurze Zeit in Freiburg (Br.). Seine Bildung war, gerade im Vergleich mit Standesgenossen seiner Zeit, niveauvoll und breit gefächert. Sein Herrschaftsantritt in der Herrschaft Waldsee, der Herrschaft Wolfegg und in Zeil 1511 wurde durch Proteste der Stadt Waldsee wegen Streitigkeiten um die Abgrenzung adeliger und gemeindlicher Rechte überschattet. Auf dem Land sorgte die adelige und klösterliche Politik, freie Bauern der Leibeigenschaft zu unterwerfen und die herrschaftliche Eigenwirtschaft auszuweiten, spätestens 1523 für Zündstoff.

Politisch riskanten Rückhalt fand W. durch Dienste bei süddt. Landesfürsten. Ab 1510 agierte er als Diener von Haus aus für den gewalttätigen Hzg.→Ulrich I. von Württemberg (1487–1550) und besuchte den Landtag von 1514, auf dem am 8. Juli mit dem Tübinger Vertrag die erste einigermaßen freiheitliche Verfassung eines dt. Herzogtums formuliert wurde. Allerdings wurde der Vertrag auch genutzt, um die ländliche Widerstandsbewegung des „Armen Konrad“, die den Vertrag mit erzwungen hatte, niederzuwerfen. Hieran wirkte W. als Truppenführer im Raum Urach mit. 1515 wechselte er als Diplomat und Verwalter an den Hof Hzg. →Wilhelms IV. von Bayern (1493–1550), wo er hartnäckig dessen Interessen gegen die bayer. Landstände vertrat. Nachdem Hzg. Ulrich 1519 die Reichsstadt Reutlingen überfallen und damit Landfriedensbruch begangen hatte, vertrieb W. auf Wilhelms Befehl als Söldnerführer des Schwäb. Bundes von März bis Mai Ulrich aus seinem Herzogtum. Am 24. 6. 1520 wurde er Rat und Diener Ehzg.→Ferdinands von Österreich.

Aufgrund eines tödlichen Überfalls des →Hans Thomas v. Absberg auf W.s Schwiegervater,→ Joachim Gf. von Oettingen, wurde W. ab Ende Juni 1520 in die damaligen fränk. Ritterfehden hineingezogen. Als oberster Feldhauptmann des Schwäb. Bundes und des Ehzg. →Ferdinand von Habsburg (Tiroler Linie) ließ er von Mitte Juni bis Mitte Juli 1523 zahlreiche Adelssitze niederbrennen und unterwarf somit die opponierenden fränk. Ritter. Unter denselben Auftraggebern bekämpfte er im Febr. und März 1525 die aufständischen Bauern am Hochrhein und im Hegau und vereitelte die Rückkehr des vertriebenen Hzg. Ulrich nach Stuttgart. V. a. mit Hilfe seiner vom Adel dominierten Reiterei gelangen ihm vernichtende Siege gegen die bäuerlichen (zu geringen Teilen kleinbürgerlichen) Rebellen des Baltringer Haufens bei Leipheim (4. 4. 1525). Durch den Weingartener Vertrag vom 26. 4. 1525 erreichte er in einer militärisch unentschiedenen Situation das Stillhalten der oberschwäb. Bauern. Danach zog er über Tuttlingen, Herrenberg und Esslingen an den Neckar. Grausam rächte er das tödliche bäuerliche Spießgericht gegen Gf. →Ludwig v. Helfenstein, indem er das Städtchen Weinsberg am 21. 5. 1525 komplett zerstören ließ. Danach zog er über den Odenwald und das Taubertal bis tief nach Franken (Bamberg). Im Juli 1525 warf W. die Allgäuer Bauern nieder.

Der Bauernkrieg wurde von W. extrem grausam geführt. Gefangene wurden kaum gemacht; angebliche „Rädelsführer“ reihenweise gefoltert und hingerichtet. Durch das Niederbrennen von Dörfern – auch gegen Kritik v. a. aus den Städten im Schwäb. Bund – wurde der ländliche Widerstand rasch zermürbt. Nach Ende des Bauernkrieges schloß W. mit den Insassen seiner eigenen Herrschaften Verträge, die u. a. auch den Loskauf aus der Leibeigenschaft ermöglichten. Sein geschicktes rechtliches Vorgehen führte jedoch letztlich zu einem homogenen, leibeigenen Untertanenverband. Im Nov. 1525 wurde W. von Ks. →Karl V. belobigt und erhielt zusammen mit seinem Vetter →Wilhelm I. v. Waldburg für sein Haus 1525 die Erbtruchsessenwürde, womit diese durch den Pfalzgrafen bei Rhein als Reichserztruchsessen zu belehnen seien.

Seinem Vetter →Wilhelm folgte W. 1525 auch in ksl. Auftrag als Verwalter des Hzgt. Württemberg. Obwohl infolge einer Syphilis zunehmend körperlich geschwächt, verhandelte er geschickt und kompromißorientiert auf den Reichstagen 1526, 1529 und 1530 v. a. mit Vertretern der jungen reformatorischen Bewegung. Die gravierenden reichspolitischen Folgen der Glaubensspaltung konnte er jedoch auch nicht verhindern.

W.s Persönlichkeit ist hoch umstritten. Der Adelsfraktion unter den Zeitgenossen galt er als Beschützer des Reiches; aus bäuerlichen Redewendungen kann man andererseits die traumatisierende Wirkung seiner brutalen Kriegführung erschließen. Als hoch gebildeter und begabter Adeliger erreichte W. mit großem taktischem Geschick und hohem persönlichen Einsatz das maximal Mögliche für seine Herren und Auftraggeber, aber auch für sich und sein Haus. Als einer von wenigen süddt. Adeligen betrieb er nicht nur die Unterwerfung seiner Bauern, sondern beschritt auch im Geist des Weingartener Vertrags den Weg der Verrechtlichung der zeittypischen Agrarkonflikte. Seine Bemühungen, die eigene Hausgeschichte aufarbeiten und publizieren zu lassen, gelten als beispielgebend für seine Standesgenossen.

14. Sebastian Lotzer

Lotzer: Sebastian L., reformatorischer Schriftsteller, geboren 1490. Die Familie, aus der Seb. L. stammt, hieß ursprünglich Laitzer nach dem Dorfe Laiz bei Sigmaringen. Ein Walter L. von Ebingen studirte 1520 in Freiburg (Württb. Vierteljahrshefte 3, 187). Die Form Loytzer braucht Seb. L. selbst im Titel seiner Schrift „Ain christlicher Sendbrief“. In Horb aber, wohin die Familie erst im 15. Jahrhundert gezogen sein dürfte, da sie sich früher dort nicht findet (Schmid, Geschichte der Grafen von Zollern-Hohenberg, S. 461) sprach man den Namen Lotzer. Zu den Verwandten gehörte der Tübinger Professor und Kanzler Jak. Beurlin aus dem ca. 12 Kilometer entfernten Städtchen Dornstetten, der auch in Horb die Schule besuchte. Der Vater Sebastian's hieß ebenfalls so. Er ist wahrscheinlich jener Sebastianus Lotzer de Horw, der am 13. Januar 1485 für einige Zeit die Universität|Tübingen bezog (Roth, Urkunden der Universität Tübingen 497, Nr. 45), ahne seine Studien weiter zu verfolgen; denn er begnügte sich mit einem bürgerlichen Berufe, wurde aber von seinen Mitbürgern wahrscheinlich zum Amt eines Pflegers der Kirche zu Horb gewählt. Daß er Arzt gewesen sei, wie Götze (Seb. Lotzer's Schriften S. 1, Anm.) vermuthet, ist unwahrscheinlich, da ihn sein Sohn in dem Sendbrief nur einen Bürger zu Horb nennt. Vielleicht wollte der Vater seinen Sohn Sebastian eine gelehrte Laufbahn einschlagen lassen und schickte ihn darum schon frühe, ehe er nur ordentlich Latein gelernt hatte, zur Hochschule. Gerade bei einem Knaben ließe es sich verstehen, daß er bei der Immatrikulation nur seinen Vornamen nannte. Es ist deshalb möglich, daß er jener Sebastianus ex Horb wäre, der am 12. December 1505 in Tübingen immatrikulirt wurde (Roth, a. a. O. 562, 27); aber es müßte dies eine ganz kurze Episode aus dem Leben des jungen L. gewesen sein. Götze schließt aus einer Stelle des Beschirmbüchleins, daß der Vater seinen Sohn zum Studium der Theologie habe nöthigen wollen. Das setzt eine Entfremdung von Vater und Sohn voraus, was nicht der Fall war, wie der Sendbrief an den Vater klar beweist. Man wird vielmehr annehmen dürfen, daß die Lehrer bei der mangelnden Vorbildung des Sohnes dem Vater riethen, ihn zu einem Handwerk anzuhalten. Er wählte das angesehene Kürschnerhandwerk, das auch Melch. Hofmann von Hall und Jacob Groß von Waldshut, zwei hervorragende Häupter der Täufer, gelernt hatten. Dagegen ließ der Vater im J. 1508 (25. October) seinen zweiten Sohn Johannes die Hochschule in Tübingen beziehen (Roth, Urkunden der Univ. Tüb. 573, 52), um Medicin zu studiren. Er bekam bald als Arzt einen Namen, war 1519 Leibarzt des Bischofs Wilhelm von Straßburg und widmete damals seinem Vater seine Schrift „Nützlich Regimen vnd vnderweysung, welcher massen den menschen mit dem gifft der Pestilentz beladen, mit hailsamer Arzney zu helffen sey“. Er war mit Erasmus befreundet (Erasmi opera ed. Cleric. 3, 1162. Horawitz in den Wiener Sitzungsberichten 108, 2, 774). Dieser entlehnte von ihm am 8. März 1529 eine Handschrift des Quintilian, während L., der inzwischen Leibarzt des Kurfürsten Ludwig von der Pfalz geworden war, am 4. April 1530 seinen Sohn von Heidelberg nach Freiburg zu Erasmus schickte, daß er dort studire (Bl. f. w. K.-G. 1886, 59). Auch Melanchthon kannte den trefflichen und in Heidelberg einflußreichen Mann, durch dessen Vermittlung er hoffte, für Micyllus 1532 eine Professur in Heidelberg zu erlangen (Corp. Ref. 2, 596). Seine ärztliche Kunst preist in eleganten Distichen 1530 der Humanist Menrad Molther, der spätere Heilbronner Prediger, in seiner Ausgabe von Christiani Druthmari Matthaeus (Bl. f. K.-G. 1887, 60). Ein dritter Bruder dürfte Jacob L. sein, der am 26. October 1518 die Universität Tübingen bezog, später längere Zeit Pfarrer in der Pfalz war, sich nach Württemberg wandte und 1542 Diakonus in Markgröningen wurde (Roth 614, 5. Acten des Finanzarchivs Ludwigsburg).

Nach Handwerksbrauch mußte Seb. L. auf die Wanderschaft gehen und wandte sich dem Osten zu. Aeußerungen Lotzer's machen wahrscheinlich, daß er Augsburg und die dortigen Zustände kannte (Götze a. a. O. 7, 2). Er ließ sich aber in Memmingen nieder, wo ihm ein Mitglied der angesehenen Kramerzunft, Weigelin, seine Tochter zur Frau gab. Natürlich wäre das nicht möglich gewesen, wenn L. es nicht zum selbständigen Meister in der Kürschnerzunft gebracht hätte, wie Götze annimmt, da nach Bericht Joh. Keßler's in seinem Sabbata (s. u.) L. von sich gesagt habe: So bin ich ain ainfaltiger, gemainer handtwerksgesell. Aber diese Aeußerung ist nicht im Sinne des mittelalterlichen Zunftrechts zu verstehen, das einem Gesellen kaum möglich|gemacht hätte, die Tochter eines Krämers zu ehelichen, sondern will nur seine bescheidene Bildung und sociale Stellung kennzeichnen. Fortan hieß er in Memmingen beim Volk der Weigelin Kramer (Vogt, Correspondenz des Ulrich Arzt Nr. 242). Innig befreundet war L. mit dem gelehrten Prediger Dr. Christoph Schappeler, dem Pathen seiner Kinder. Durch ihn wurde L. früh mit der neuen Bewegung, die von Wittenberg ausging, bekannt. Eifrig las er nun Luther's deutsche Schriften, vor allem aber das Neue Testament, wahrscheinlich in einem Augsburger Nachdruck (vgl. Josenhans, Württb. Vierteljahrshefte für Landesgeschichte 1894, S. 391); aber auch das Alte Testament in der vorlutherischen Uebersetzung, wahrscheinlich in dem Druck von 1490 (vgl. a. a. O. 392). Am meisten beeinflußten ihn Eberlin's fünfzehn Bundesgenossen. Aber er kannte auch Vadian's Flugschrift „vom alten und neuen Gott“, den „Neue Karsthans“, die Schrift Hartmut's von Kronberg an die Einwohner zu Kronberg, wie Götze nachgewiesen hat.

L. stand in naher Verbindung mit seiner Vaterstadt Horb, wo der Schulmeister Aegid. Krautwasser schon 1521 evangelisch gesinnt war, ebenso ein Stiftsherr der dortigen Collegiatkirche zum h. Kreuz, der drei noch unbekannte Flugschriften in diesem Sinne schrieb (vgl. Enders, Eberlin's ausgewählte Schriften 1, 4, und sein Sendschreiben an die Städte Horb und Rottenburg und alle Bürger im Lande Hochburg, vgl. Radlkofer, Eberlin S. 112. Blätter für württb. Kirchengeschichte 1887, S. 89). Denn jene ganze Gegend kam in nahe Verbindung mit Joh. Eberlin und war in den ersten Monaten des Jahres 1523 durch Karsthans und seine volksthümlichen Predigten kräftig angeregt worden, bis er am 4. März 1523 als Gefangener von Balingen nach Tübingen und endlich auf die Bergfeste Reichenberg gebracht wurde, wo ihn die Bauern 1525 vergebens zu befreien gedachten. Die Nachrichten von Karsthans' Wirken und seiner Verhaftung bewog L., „Ain hailsame Ermanunge an die ynwoner zu horw, das sy bestendig beleyben an dem hailigen wort Gottes mit anzaigung der göttlichen hailigen geschrifft, durch Sebastian lotzer von Horw. Im Jar M. D. XX i i j“ an seine Landsleute ergehen zu lassen, indem er sie ermahnt, am Wort Gottes festzuhalten, sich ein Neues Testament zu kaufen und die Schriftwidrigkeit der bisherigen Festfeier, des Ablasses, des Heiligendienstes, der Wallfahrten und Bruderschaften darlegt. Diese Flugschrift muß sehr bald, nachdem L. von Karsthans' Gefangenschaft gehört hatte, entstanden sein, wohl noch in der Fastenzeit. Das beweist die ausführliche Besprechung des Fastens. Die Annahme von W. Vogt, daß die Zuschrift an die Horber nur eine Deckadresse für Memmingen sei, fällt dahin, sobald man die Lage der Dinge in Horb berücksichtigt. Der Schluß der Schrift beweist, daß L.sich als einflußreicher Bürger einer großen Stadt fühlt, der mitten in der großen Bewegung steht und darum der kleinen Vaterstadt etwas bieten zu können glaubt. Seine Schrift fand Widerspruch bei „etlichen großen Hansen“, wie ihm sein Vater mittheilte, deswegen schrieb er jetzt „Ain christlicher Sendbrief, darinn angetzaigt wird, dz die layen macht vnd recht haben, von dem hailigen wort gots reden, lern vnd schreiben, auch von der speiß vnd dergleichen ander artickel grund auß der götlichen hailigen schrifft vast haylsam vnd fruchtbar (1523) lych, Auch den armen gewissen trostlich gethon, durch Sebastian Loytzer, burger zu Memmingen, an seinen lieben vatter, burger zu Horb. Wir lernen hier all die Einwürfe kennen, die von der Ehrbarkeit und Geistlichkeit in Horb gegen die neue Bewegung erhoben wurden, daß sie einen neuen Glauben bringe, die Sittlichkeit und die Autorität der Kirche untergrabe. Aber L. weiß die Herrlichkeit des Glaubensprincips, die Selbständigkeit der christlichen Ueberzeugung, die Selbstverantwortlichkeit|der Christen, gegenüber der trägen Bequemlichkeit des bloßen Kirchenglaubens, die Klarheit und Gewißheit der christlichen Anschauung und den Ernst des Christenlebens schön zu schildern. Vogt hat Recht, der Sendbrief beweist den inneren Fortschritt Lotzer's. Die Schrift kann nicht erst, wie Vogt annimmt, im August entstanden sein, denn L.wäre dann das Sendschreiben, das Eberlin am 13. Juli 1523 an Rottenburg und Horb und die Landschaft Hohenburg ausgehen ließ, wol bekannt gewesen. Der Widerspruch, den L. noch fand, stimmt auch nicht mehr zu der Lage der Dinge in der zweiten Hälfte des Sommers in Horb. Denn der Hofrath in Innsbruck berichtet an Ferdinand, die evangelische Bewegung in Horb sei in starkem Aufschwung. Auch in Memmingen stand L. in der vordersten Reihe der Kämpfer gegen die alte Kirche. Bischof Christoph von Augsburg hatte Grund genug, in seinem Hirtenbriefe an die Memminger vom 19. Juli 1523 über etliche wenige ungelehrte Laien zu klagen, die sich zu Luther's Lehre bekennen und andere dazu verleiten. L. mit elf Genossen überreichte dem altgläubigen Pfarrer, der am 1. Juli die Lutheraner Ketzer gescholten hatte, eine saftige Adzesse. Unter dem Namen Besti Weiglin (so ist statt Wergelin zu lesen bei Dobel, Schappeler 34), erscheint L. am 31. August vor dem Rath, um bestraft zu werden, weil er den altgläubigen Hans Tiefenthaler nach einer Predigt zur Rede gestellt hatte. Aber schon am 2. September mußte Seb. L. wie seinem Freunde Ambros. Bäsch wieder das Disputiren in Glaubenssachen verboten werden.

Die Waffenrüstung, mit der L. kämpfte, lernen wir in seiner nächsten Schrift kennen. Es ist dies das „Beschirmbüchlein“, welches zunächst durch das 1523 herausgegebene unüberwindliche Beschirmbüchlein des späteren Reutlinger Stadtschreibers Benedikt Gretzinger (Augsburg, Steiner), aber wol auch schon früher durch Urban Rhegius' 12 Artikel unseres christlichen Glaubens und „Ain kurze Erklärung etlicher läufiger Punkten ainen jeden Christen nutz und not zu rechtem Verstand der heiligen geschrift“ angeregt war. L. bietet hier dem einfachen Laien eine ganz wohlgeordnete Rüstkammer von Bibelsprüchen gegen die wichtigsten Lehren der alten Kirche in selbständiger An ordnung. Eine weitere kleine Schrift Lotzer's, die Schappeler gewidmet ist, erschien Ende des Jahres 1524. Sie hat den Titel „Ayn außlegung vber dy Euangelium So man lyßt vnd singt, nach brauch der kyrchen am zwayntzigisten Sontag nach der hayligen Triualtigkait, Wöllichs beschreibt Math. am xx i j Capit. von ainem Künig, So seinem Sun hochtzeyt zuberayt hett u. s. w. Sebastian Lotzer in Memmingen M. D. X. X. iii j.“ Die Schrift, eine schlichte Laienpredigt, will nur der großen Freude Ausdruck geben, welche L. das Wort Gottes gewährt, das Schappeler und seinesgleichen verkünden, und das Frauen wie Argula v. Stauff zu Zeugen gewinnt.

Inzwischen war die Bewegung in Memmingen immer stärker angewachsen, die Gegensätze verschärften sich, je weniger der altgläubige Pfarrer Megerich und seine Genossen den Führern der Evangelischen gewachsen war und durch strenges Festhalten am Alten den Widerspruch reizte. Es kam am Weihnachtsfeste 5 Uhr Nachmittags, als Megerich nach altem Brauch die Altäre beräucherte und bis in den späten Abend die vom Volk ersehnte Predigt verhinderte, zu wüsten Auftritten in der Pfarrkirche, die bis zu Thätlichkeiten gegen den Pfarrer fortgingen. Er und seine Genossen mußten sich jetzt zu einer mehrtägigen Disputation stellen. Der Siegesmuth, mit dem Megerich am Christfest im Vollbewußtsein seiner Würde mit dem Rauchfaß von einem Ort zum andern gezogen war, brach hier jäh zusammen. Schwachmüthig stellte er alles Gott und dem Rath anheim. Aber nun kam Memmingen in üblen Ruf. Selbst Urban Rhegius äußerte in einem Briefe: „Ich hab ungern gehört, daß|die Gemaind so uffrierig ist und so ungehorsam ihrer Oberkheit, daran doch das Evangelium kain schuld hatt.“ Man beschuldigte die Stadt der Revolution, ja der Anarchie und des Communismus. Nicht nur Altgläubige, sondern auch Anhänger der evangelischen Partei unter den Wohlhabenden, die im J. 1519 sehr stark gegen die Geistlichkeit aufgebracht waren, wurden irre und riefen, man müsse etliche Lutherische köpfen. Ganz besonders wurde Schappeler für die Auftritte am Weihnachtsfest verantwortlich gemacht. Dies veranlaßte L.Anfang 1525 zu der kleinen Schrift „Entschuldigung ainer Frummen Christlichen Gemain zu Memmingen mit sampt jrem Bischoff und trewen Botten des Herren Christoph schappeler Prediger alda. Von wegen der empörungen so sich bey vns begeben u. s. w. Im jar 1525. Sebastian Lotzer der jünger von Horb jetz in Memmingen.“ L. weist nach, daß Schappeler für die Ereignisse am 25. December 1525 nicht verantwortlich gemacht werden könne, da er nichts davon gewußt und stets gemahnt habe, „stiftig", still und freundlich zu sein. Er sage aber jedermann, reich oder arm, die Wahrheit. Auch die Bürgerschaft könne man nicht des Aufruhrs beschuldigen, denn sie verlange nur das Wort Gottes, die Schuld tragen die, welche die Predigt des Evangeliums wehren. Treffend zeichnet er auch die feige, genußsüchtige Art, die zwar für Aufklärung schwärmt und die „Pfaffen“ haßt, aber von der „evangelischen Ordnung“ Störung ihres behaglichen Daseins fürchtet und feige den weltlichen Arm anruft, weil ihr Wahrheitssinn und sittlicher Ernst fehlen.

Aber nur zu bald galt es, nicht nur die Memminger, sondern die oberschwäbische Bauernschaft zu entschuldigen, deren Lasten durch die Herrschaften immer mehr gesteigert worden waren, und die jetzt sich zusammenschaarten, um ihre Beschwerden gegen ihre Herren geltend zu machen. Das, „was in Oberschwaben als allgemeines Gut landauf landab von Mund zu Mund flog“, fand „einen geschickten Redactor, der dies und jenes aus Eigenem dazu gab, auch wol das Ganze durch seine Auffassung färbte und die äußere Form normirte“ (Götze). Das so entstandene Werk sind die 12 Artikel der Bauern, die, seit sie Mitte März in die Oeffentlichkeit drangen (19. März Verkauf in Ulm auf dem Markt), das Programm der gesammten Bauernschaft wurden, indem sie die Forderungen der Bauern auf „das göttliche Recht“ gründeten und die sociale Revolution mit der religiösen Frage verquickten. Seitdem Götze nachgewiesen hat, daß der Urdruck der 12 Artikel von demselben Drucker, wie die meisten Schriften Lotzer's, von Melchior Ramminger, gedruckt ist, und ebenso die Verwandtschaft der 12 Artikel nicht nur mit der Memminger Eingabe vom 24. Februar, sondern auch mit den Schriften Lotzer's klar gestellt ist, hat die Annahme L. Baumann's, daß die 12 Artikel das Werk Lotzer's sind, den höchsten Grad der Wahrscheinlichkeit erlangt. Es ist nur noch die Frage, ob sie nur Privatarbeit Lotzer's sind (Götze) oder ein mit den Bauern verabredetes officielles Programm (Baumann). Daß Schappeler einen größeren Antheil daran gehabt hätte, als den der geistigen Beeinflussung seiner Zuhörer und besonders Lotzer's, daß er gar die Einleitung zu den Artikeln geschrieben hätte, ist angesichts seiner bestimmten Aussagen durchaus unwahrscheinlich und auch philologisch nicht zu beweisen. Vgl. Blätter für württembergische Kirchengeschichte 1887, S. 75 ff. Sicher ist jedenfalls, daß L. von den Baltringer Bauern zu ihrem Kanzler erwählt wurde. Aus seiner Feder sind wol die schönen ehrerbietigen, durchaus friedlich gehaltenen Schreiben des Bauern-Ausschusses vom 7., 9., 22. März (Vogt, Corresp. des Ulr. Arzt Nr. 108, 115/37) an den Schwäbischen Bund geschrieben. Die friedlichen, aller Gewaltthat abholden Gesinnungen des Bauernführers Ulrich Schmid und Lotzer's waren den wilden Wassern nicht gewachsen. Es kam zu Gewaltthätigkeiten gegen Klöster|und Burgen. Gegen Schmid erhob sich ein Aufstand im eigenen Lager (zwischen 12. und 17. April). Die Schlacht bei Wurzach warf die Bauern völlig darnieder. Schmid und L. flüchteten in die Heimath Schappeler's, nach St. Gallen, wo Keßler sie kennen lernte, so daß er in seinem Sabbata einen sehr werthvollen Bericht über sie geben konnte. Der Schwäbische Bund kam zu spät, als er am 21. April dem Memminger Rath den Befehl zur Verhaftung Lotzer's gab. Dieser war geborgen, aber auch fortan verschollen. Doch ist anzunehmen, daß ihm sein Bruder in Heidelberg als einflußreicher Mann weiter half.

15. Christoph Schappeler

S., der aus einer angesehenen Handwerkerfamilie St. Gallens stammte, studierte in Leipzig 1502/03 und 1505-10 vornehmlich Theologie und bewegte sich im Kreis der oberdt. Humanisten. Er unterrichtete teils an der heimatlichen Lateinschule (1503–05), teils an der Univ. Leipzig (vor 1510) und wird von Zeitgenossen unterschiedlich als Lic. und Dr. theol. bezeichnet. 1513 auf eine hochdotierte Prädikatur nach Memmingen berufen, zog er durch sozial- und kirchenkritische Predigten und charismatische Ausstrahlung die Gemeinde und die Bauern aus dem städt. Hinterland auf seine Seite. Der Bischof von Augsburg verhängte über ihn im Febr. 1524 den Bann, doch die Gemeinde zwang den Rat im Jan. 1525, nach dem Vorbild der Zürcher Disputation 1523, einem Glaubensgespräch zuzustimmen. Aufgrund der Entscheidung des Rates und einer Vertretung der aus den Zünften gewählten Gemeinde wechselte Memmingen als eine der ersten süddt. Reichsstädte in das Lager der Reformation und wurde im März 1525 zum Tagungsort der aufständischen Bauern. Die Programme des Bauernkriegs, die „Zwölf Artikel“ (28 Drucke) und die „Bundesordnung“ der oberschwäb. Bauern, erhielten hier ihre endgültige Form, wobei S.s Beteiligung nicht gänzlich geklärt ist. Zur selben Zeit dürfte er den politiktheoretischen Traktat „An die Versammlung gemeiner Bauernschaft“ verfaßt haben, der anonym Anfang Mai in Nürnberg erschien, vom dortigen Rat aber sogleich konfisziert wurde. S. vertritt darin ein Widerstandsrecht, das durch die herrschende Tyrannei legitimiert ist. Als historische Vorbilder dienen die röm. Republik und die Eidgenossenschaft aufgrund ihrer Erhebung gegen die habsburg. Herrschaft; theologisch wird Zwinglis Auffassung, die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse ließen sich mit Hilfe des Alten und Neuen Testaments verbessern, weiter radikalisiert. Anstelle des durch adelige und geistliche Herrschaften geprägten Reichs sprach sich S. für eine den Reichsstädten ähnliche kommunal-republikanische Verfassung aus. Entschieden gegen Luthers Zwei-Reiche-Lehre gerichtet, elaborierte S. vornehmlich aus dem Neuen Testament jene Belegstellen, mit denen er (persönliche) Freiheit (gegen die bestehende Leibeigenschaft) und politische Partizipation (als Grundrecht von Menschen) begründen konnte. Unter dem Begriff der „göttlichen Juristerey“ teilte er die Auffassung der Aufständischen von 1525 vom „Göttlichen Recht“, das als Umsetzung des „reinen Evangeliums“ in positives Recht verstanden wurde. Als Theorie der „Revolution des gemeinen Mannes“ kann man den Text insofern verstehen, als in ihm nachweislich die Grundauffassungen der „Zwölf Artikel“ und der „Bundesordnung“ eingearbeitet sind.

Als im Juni 1525 der Schwäb. Bund in Memmingen einrückte, konnte sich S. der drohenden Hinrichtung durch Flucht nach St. Gallen entziehen. Dort wirkte er als Prediger und Pfarrer an verschiedenen Kirchen der Stadt (St. Katherina, Münster, St. Mang) und des Hinterlands. Als Vertreter der Stadt nahm er 1528 an der Berner Disputation teil und trat 1529 mit einer allerdings wenig wirksamen Darstellung der reformatorischen Theologie hervor. S. gehört zu den einflußreichsten Persönlichkeiten der Reformation in Oberdeutschland und zu den bedeutenderen politischen Theoretikern des frühen 16. Jh.

 

16. Ulrich von Württemberg 

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U. wurde in einer Zeit dynamischer gesellschaftlicher, religiöser und politischer Umbrüche geboren. Sogleich nach seiner Geburt in der elsäß. Gfsch.Mömpelgard wurde er als Sohn einer Nebenlinie der Grafen von Württemberg an den Hof des kinderlosen Vetters seines Vaters, Gf. →Eberhard im Bart (1445–96), verbracht. Im erbitterten Ringen um die Regierungsnachfolge in dem seit 1488 wieder vereinigten und 1495 zum unteilbaren Herzogtum erhobenen Württemberg wurden die Geschicke U.s schon vor seiner Volljährigkeitserklärung 1503 von den beiden Kräften maßgeblich geprägt, die auch für seine Regierungszeit entscheidend werden sollten: zum einen von der sich als Landschaft formierenden bürgerlichen Führungsschicht des Landes, zum anderen vom ksl. Reichsoberhaupt. Ks. →Maximilian I. war bestrebt, seinen im Südwesten des Reichs seit der Gründung des Schwäb. Bundes (1488) erheblich gewachsenen Einfluß weiter zu festigen. 1498 vermittelte er eine Eheabrede zwischen dem 11jährigen U. und der 6jährigen Hzgn. Sabina von Bayern, einer Enkelin Ks. Friedrichs III. Nachdem U. im kaiserlichen Fahrwasser sein Land infolge des Landshuter Erbfolgekrieges im Hause Bayern (1503/04) erheblich vergrößern konnte, wurde 1511 in Stuttgart prachtvoll Hochzeit gefeiert und damit die Konsolidierung der 1495 neu errungenen württ.Machtposition veranschaulicht.

Am Ende von U.s erstem Regierungsjahrzehnt setzte jedoch eine Entwicklung ein, die 1519 in seiner Vertreibung aus dem Herzogtum kulminierte. Seine Weigerung, 1512 dem Schwäb. Bund erneut beizutreten, zeigt U.s Bestrebungen, sich von seinem bisherigen kaiserlichen Gönner zu emanzipieren, und der Aufstand des „Armen Konrad“ (1514) deutet auf eine Krise als Vorzeichen eines beschleunigten gesellschaftlich-politischen Wandels. Im Tübinger Vertrag (1514) gelang es, dank kaiserlich-fürstlicher Vermittlung den sozialen Konflikt in einem herzoglich-landschaftlichen Kompromiß auszugleichen. Hatte U. die Krise des Jahres 1514 nur bedingt selbst zu verantworten, so trugen die Ereignisse der Jahre 1515–19 seine Handschrift: Mit seiner adelsfeindlichen Politik, gipfelnd in der eigenhändigen Ermordung Hans v. Huttens (1515), zog er sich die publizistisch breit untermauerte Feindschaft des im Schwäb. Bund organisierten mindermächtigen Adels zu. Als am Jahresende 1515 seine Frau Sabina aus ihrer unglücklichen Ehe zu ihren Brüdern nach Bayern floh, ihre beiden Kinder, die noch nicht einmal 2jährige Tochter Anna und den im Mai geborenen Sohn Christoph zurücklassend, wurde dieser in Schrift und Gegenschrift öffentlich verhandelte Ehekonflikt zum Politikum. Der bayer.-württ. Dissens grundierte bis zu Beginn der 1540er Jahre die hzgl. Politik. Als U.1517 überdies Angehörige der „Ehrbarkeit“, der bürgerlichen Führungsschicht des Landes, wegen Hochverrats hinrichten ließ, war auch der fragile Ausgleich des Jahres 1514 mit der Landschaft aufgekündigt. Rasch brach daher U.s Herrschaft im Lande zusammen, als der Schwäb. Bund gegen ihn als Landfriedensbrecher (Eroberung der Reichsstadt Reutlingen) ins Feld zog. 1520 wurde das Herzogtum vom Schwäb. Bund an das Haus Österreich verkauft. Erst 1534 gelang U., militärisch unterstützt durch Lgf. Philipp von Hessen, die Rückeroberung seines Landes.|

Behutsamer und umsichtiger, aber weiterhin unerbittlich bekämpfte U. die Autonomiespielräume der Reichsstadt Esslingen und ging gegen Parteigänger des Hauses Österreich im Innern wie auch im Adel der Nachbarschaft vor. Vor allem aber gestalteten U., seine Räte und die von ihm berufenen Theologen, →Erhard Schnepf (1495–1558), →Ambrosius Blarer (1492–1564) und schließlich →Johannes Brenz (1499–1570) das Kirchenwesen nach reformatorischen Grundsätzen um. Am 16. 5. 1534 wurde in Stuttgart der erste ev. Gottesdienst gefeiert. Eine intensive Gesetzgebung legte rasch und konsequent die ordnungspolitischen Grundlagen für das neue landesherrliche Kirchenregiment, so mit der Gottesdienstordnung und der Landesordnung 1536 sowie dem Beginn der Visitationen, die gleichermaßen der religiösen und der finanziellen Bestandsaufnahme dienten. All diese Maßnahmen gingen einher mit der administrativen Eingliederung von kirchlichem Besitz und Klöstern. Die daraus resultierenden größeren finanziellen Handlungsspielräume nutzte U., um Schulden zu tilgen, die Landesfestungen auszubauen und seit den ausgehenden 1530er Jahren auch das Bildungswesen umzugestalten.

U.s Reformationspolitik drohte am Ende seines Lebens erneut, alles Erreichte zunichte zu machen. 1536 trat er, auch als Absicherung gegen Machtprätentionen seines bis Ende der 1530er Jahre altgläubigen Sohnes Christoph, dem Schmalkald. Bund bei. Dieses Bündnis prot. Fürsten und Städte hatte das Ziel, als ultima ratio auch mit militärischen Mitteln den neuen Glauben und die daraus resultierende neue innerweltliche Ordnung gegen deren Widersacher, allen voran den Kaiser, zu behaupten. Als die Bündner im Schmalkald. Krieg (1546/47) unterlagen, strengte Ks. Karl V. gegen U., der seit 1534 nicht mehr Lehensmann des Reiches, sondern des Hauses Österreich war (Kaadener Vertrag), einen Prozeß an. Als U. starb, drohte zum zweiten Mal der Verlust seiner Lande. Erst die seit dem sog. „Fürstenaufstand“ von 1552 geschwächte Position Karls V. bannte diese Gefahr.

U.s Wirken wurde von Zeitgenossen wie Nachgeborenen kontrovers beurteilt. Der zielstrebigen Anpassung des württ. Gemeinwesens an die sich rasch wandelnden Erfordernisse der Zeit steht U.s Grausamkeit bei der Verfolgung vermeintlicher und tatsächlicher Widersacher gegenüber. Letztlich hinterließ U.seinem Sohn ein wesentlich vergrößertes, reicheres und besser organisiertes Gemeinwesen, als er es selbst vorgefunden hatte.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

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-> Haug-Moritz, Gabriele, "Ulrich I. („der Hertzhaffte“, „der Vielgeprüfte“, Taufname bis 1493 Eitel Heinrich)" in: Neue Deutsche Biographie 26 (2016), S. 600-601 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118625357.html#ndbcontent, zuletzt geprüft am 05.03.2026.

Sekundärliteratur

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