Persönlichkeiten
Inhaltsverzeichnis
- Nikolaus von Amsdorf
- Julius Pflug
- Lucas Cranach der Ältere
- Martin Luther
1. Nikolaus von Amsdorf
A. zählt zu den frühesten und engsten Parteigängern Martin Luthers. Als streitbarer Theologe, kirchenpolitischer Berater und produktiver Schriftsteller trug er maßgeblich zur Ausbreitung der Reformation bei und wurde 1542 zum ersten evangelischen Bischof in Deutschland geweiht. Sein Kampf um die Reinerhaltung des theologischen Erbes von Martin Luther machte ihn zu einem Wegbereiter der lutherischen Orthodoxie. – A. entstammte einer Adelsfamilie, die ursprünglich in der Nähe von Eisleben begütert war und seit dem 13. Jahrhundert nachweisbar ist. Offenbar frühzeitig für den geistlichen Stand bestimmt, besuchte er um 1497 die Thomasschule und ab dem Sommersemester 1500 die Universität in Leipzig. Als Baccalaureus wechselte er 1502 nach Wittenberg, wo er einer der ersten Studenten der neugegründeten Universität war. In Wittenberg durchlief der scharfsinnige Denker eine mustergültige akademische Karriere, die seit 1508 mit der Wahl A.s zum Stiftsherrn des Wittenberger Allerheiligenstifts finanziell gut abgesichert war. Auf den Magistergrad am 25.7.1504 folgte am 4.11.1511 das Lizentiat der Theologie. 1510 und 1511 fungierte A. als Dekan der Philosophischen Fakultät, 1513 und 1522 war er Rektor. – Anfangs lehrte A. im traditionellen Rahmen der scholastischen Theologie. Seit 1516 neigte er jedoch immer stärker der Rechtfertigungslehre Luthers zu und schloss sich dem reformatorischen Kreis um Philipp Melanchthon, Johannes Bugenhagen, Andreas Bodenstein (Karlstadt) und Wenzeslaus Linck an. 1519 begleitete er Luther zur Leipziger Disputation und 1521 zum Reichstag nach Worms. Die in jener Zeit bereits sehr freundschaftliche Verbindung zu Luther wird u.a. daran sichtbar, dass der Reformator seine wichtige Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ (1520) A. widmete. Außerdem gehörte A. zu den wenigen Augenzeugen und Mitwissern der fingierten Gefangennahme Luthers und seines Wartburgaufenthalts. – Während der Abwesenheit Luthers von Wittenberg trieb A. die Reformation in der Universitätsstadt weiter voran und gehörte zu den Gutachtern, die dem Kurfürsten Friedrich (dem Weisen) die Abschaffung der Messfeier empfahlen. Er predigte auch in Wittenberg und wirkte an Luthers Bibelübersetzung mit. Zugleich trat er 1522 mit der Herausgabe von Lazarus Spenglers Schrift „Die haubt artickel durch welche gemeyne Christenheyt bysshere verfuret worden ist“ publizistisch in Erscheinung. – Am 24.9.1524 sandte Luther A. auf Bitten des dortigen Rats nach Magdeburg, um die Reformation einzuführen. In seiner Funktion als Pfarrer von St. Ulrich und Superintendent unterzog A. die Stadt einer umfassenden Kirchen- und Schulreform, die zwar starke Widerstände der altgläubigen Domherren erfuhr und von Sektierern um Melchior Hoffmann torpediert zu werden drohte, sich letztlich aber durchsetzte. Als reformatorischer Theologe mittlerweile hinreichend profiliert, blieb A. bis 1542 in Magdeburg und wurde parallel dazu als Berater für die Neuordnung des Kirchenwesens u.a. in Goslar (1528), Hannover (1534) und im albertinischen Herzogtum Sachsen (1539) herangezogen. – Während seines ersten Magdeburger Aufenthalts begann A. mit der Veröffentlichung kirchengeschichtlicher Schriften, die er in den Dienst einer kontroverstheologischen Auseinandersetzung mit der Papstkirche stellte. Mit dem Ziel, den Verfall der römischen Kirche zu zeigen, wertete er chronikalische Werke aus, die einen propäpstlichen Standpunkt vertraten, und wies Widersprüche in diesen nach. Dabei griff er anders als sein Gesinnungsgenosse Matthias Flacius allerdings nicht auf Primärquellen zurück. Das besondere Interesse A.s fand die Gestalt des Jan Hus, dessen Schicksal er 1525 und 1533 in zwei Flugschriften erörterte. In einer weiteren Schrift mit dem Titel „Ein kurtzer auszog aus der Cronica Naucleri wie vntreulich vnd verreterlich die Bebste zu Rom mit den Römischen Keysern gehandelt haben“ (1534) bestritt er die Autorität des Papsttums und betonte antithetisch den unversöhnlichen Gegensatz zwischen der wahren Kirche Jesu Christi und der antichristlichen Papstkirche. – In dem Bestreben, ein treuer Sachwalter Luthers zu sein, trug der stets kompromisslos agierende A. freilich auch zu Spannungen innerhalb des protestantischen Lagers bei. Politisch sorgte er durch seine harsch vorgetragene Kritik an der Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen für Aufsehen. Zunehmend entfernte er sich von Melanchthon, der ihm einst seine „Nubes“ gewidmet hatte, und lehnte dessen Vermittlungstheologie sowie jegliche Konsensfindung zwischen den Wittenberger Theologen und den oberdeutschen Reformatoren schroff ab. A.s unduldsames Wesen erschwerte die von ihm besuchten Religionsgespräche in Schmalkalden (1537), Hagenau (frz. Haguenau) (1540) und Worms (1541). Außerdem trug A. eine nicht unerhebliche Verantwortung für das Scheitern des Regensburger Religionsgesprächs 1541, da er sich den versöhnlichen Positionen Melanchthons offen entgegenstellte und diesen gegenüber dem sächsischen Kurfürsten Johann Friedrichexplizit als Zauderer brandmarkte. In dieser Situation konnte sich A. der Unterstützung Johann Friedrichs gewiss sein, der ihn als den idealen Kandidaten für das Bischofsamt im Bistum Naumburg- Zeitz ansah. Obwohl dort gerade der altgläubige Julius von Pflugk gewählt worden war, setzte der Kurfürst die Berufung A.s durch. Die von Luther am 20.1.1542 vorgenommene Weihe A.s war die erste evangelische Bischofsordination überhaupt. Diese kirchengeschichtliche Zäsur darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass A. in seinem Bistum nie wirklich Fuß fasste und in permanenter Opposition zu dem mit Pflugk sympathisierenden Stiftsadel stand. Außerdem sah sich A. mit einer ungenügenden materiellen Versorgung und der starken Begrenzung seiner Kompetenzen konfrontiert, die ihn in weltlichen Angelegenheiten von einem kurfürstlich gelenkten Stiftshauptmann abhängig machten und ihn in geistlichen Dingen mit Verwaltungsaufgaben überhäuften. Tatsächlich ist für die Naumburger Zeit keine einzige Schrift A.s nachweisbar. Der mit seinen Verhältnissen zutiefst unzufriedene A. bat den Kurfürsten bereits am 16.3.1543 um Dienstentlassung, die jedoch abgelehnt wurde, da Johann Friedrich das kirchenpolitisch und strategisch wichtige Bischofsamt mit einem Vertrauensmann besetzt wissen wollte. – Es waren letztlich die Ereignisse des Schmalkaldischen Kriegs, die A. gewaltsam aus seinem Bistum vertrieben. Vor den Truppen des albertinischen Herzogs Moritz, der Pflugk wieder als Bischof einsetzte, floh A. 1546 nach Weimar. Von dort aus führte er einen scharfen publizistischen Kampf gegen Moritz und prägte die von späteren Geschichtsschreibern übernommene Bezeichnung des Herzogs und späteren Kurfürsten als „Judas von Meißen“. Bis 1553 entstanden vier Streitschriften, u.a. „Ein trost, warnung und vermanung wider den Gottlosen Hertzog Moritz“ (1546). – Nach dem Tod Luthers und mit dem Beginn des Interims avancierte A. zum wichtigsten theologischen Berater Johann Friedrichs, den er in der Gefangenschaft als Seelsorger zu stärken versuchte. Als einer der heftigsten Gegner des Augsburger Interims trat er wiederum v.a. schriftstellerisch in Erscheinung. Unmittelbar nach der Stellungnahme Melanchthons und der Wittenberger Theologen am 16.6.1548 zum Interim verfasste A. seine „Gegenbedenken“, die seiner bereits im Regensburger Religionsgespräch vertretenen Position folgten und von einem unverantwortlichen Nachgeben bei seinen Gegnern um Melanchthon sprachen. Da auch die Weimarer Theologen um Justus Menius und Kaspar Aquila A.s Sichtweise teilten, lehnten daraufhin der gefangene Johann Friedrich und seine Söhne das Augsburger Interim ab. – A. brach nun vollends mit Melanchthon und den Wittenberger Theologen und unterstützte die Bemühungen, eine Universität in Jena als einen Gegenpol zu Wittenberg und als Bewahrerin des reinen Luthertums zu etablieren. Allerdings wurde A.s Kampf gegen das Augsburger und später auch das Leipziger Interim von einem unsteten Leben umrahmt, das ihn Ende 1548 erneut nach Magdeburg und von 1552 bis zu seinem Tod nach Eisenach führte. Ob A. in Weimar als politische Belastung empfunden oder zum eigenen Schutz nach Magdeburg geschickt wurde, ist kaum zu entscheiden. Jedenfalls fand er in Magdeburg deutlich günstigere Bedingungen, um die Auseinandersetzung mit dem Interim fortzusetzen. Zusammen mit Flacius und weiteren Gesinnungsgenossen ließ er aus der Magdeburger „Herrgotts Kanzlei“ unzählige Einzel- und Kollektivschriften gegen das Interim ausgehen. Kennzeichnend für seine Werke wurde eine apokalyptische Deutung des Interims, das einen Angriff auf die Seelen und Gewissen der Menschen darstelle und dem man nur im kämpferischen Festhalten am Erbe Luthers mit der möglichen Konsequenz des Martyriums begegnen könne. Bereits in seiner Schrift „Antwort, Glaub und Bekennnis auff das schöne vnd liebliche Interim“ (1548) bezeichnete sich A. selbst als „verjagten Bischof“ und stilisierte Vertreibung und Exil zum Wahrheitsindikator für die eigenen theologischen Positionen. Allein zwischen 1550 und 1553 deutete er in zehn Publikationen sein eigenes Schicksal in dieser Weise und propagierte das Leiden als Kriterium der wahren Kirche. – Nach der Reichsexekution gegen Magdeburg zog A. im Mai 1552 in das Haus von Menius in Eisenach und trieb von dort aus in den letzten Lebensjahren die Konfessionalisierung im ernestinischen Territorium weiter voran. Aufgrund seiner Fürsprache wurde Flacius an die Universität Jena berufen. Außerdem organisierte er von 1555 bis 1558 die Jenaer Ausgabe der Werke Luthers. Seine erbitterten Streitschriften nicht nur gegen das Papsttum und das Interim, sondern auch gegen Andreas Osiander, Georg Major, Menius, Johann Pfeffinger und andere führende Theologen heizten die großen protestantischen Debatten der Zeit, wie den adiaphoristischen und den synergistischen Streit, stark auf und führten zur zunehmenden Isolierung A.s. – Angesichts der neuerlichen politischen Annäherung zwischen Ernestinern und Albertinern fürchtete A. falsche theologische Zugeständnisse und verfasste 1554 die Neujahrsbotschaft „Ein gut new Jar den grossen Herrn in dieser Welt geschanckt“, in der er die ernestinische Dynastie eindringlich zum Festhalten an der Ablehnung des Interims ermahnte. Diese Absicht verfolgte auch die Schrift auf den Tod Johann Friedrichs von Sachsen, dessen Sterbebegleiter A. 1554 gewesen war. Am 10.1.1558 verfasste A. sein eigenes theologisches Testament, das jedoch erst 1591 von Christoph Irenäus veröffentlicht wurde. Auch die Polemiken des unverheiratet gebliebenen A. entfalteten Wirkung über seinen Tod hinaus und bereiteten gedanklich das orthodoxe Konkordienluthertum der 1570er-Jahre vor. – Insgesamt sind von A. über 110 Druckschriften bekannt. Seine Grabplatte ist im Altarraum der Eisenacher Georgenkirche erhalten.
2. Julius Pflug
Im Jahre 1499 in Eythra geboren, begann Pflug, Sohn des sächsischen Kanzlers und Oberhofrichters Caesar von Pflug, im Jahre 1510 ein Studium an der Universität Leipzig. 1517 geht er zum Studium nach Bologna. Nach einem kürzerem Studienaufenthalt in Padua beendete er sein Studium an der Universität von Bologna.
Im Jahre 1521 kehrt Pflug nach Leipzig zurück und wird 1522 Rat Herzog Georgs in Dresden, mit einträglichen Pfründen in Meißen, Merseburg und Zeitz versorgt. 1528/29 bereist er große Teile von Italien. 1530 erlangt er ein Kanonikat in Mainz, 1531 die Propstei des Kollegiatstifts Zeitz. Bereits in dieser Zeit steht er mit bedeutenden und einflussreichen Humanisten im Briefwechsel. Auf Vorschlag des sächsischen Herzogs wird er 1537 zum Domdekan von Meißen gewählt.
Den Höhepunkt seiner Laufbahn erreichte Pflug 1541 mit der Wahl zum Bischof von Naumburg. Doch Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen setzte als protestantischer Landesherr seinen eigenen Kandidaten, Nikolaus von Amsdorf (1483–1565), einen protestantischen Theologen aus dem Freundeskreis Luthers, als Bischof ein. Erst 1546 kann Julius Pflug im Verlauf des Schmalkaldischen Krieges unter dem Schutz des Herzogs Moritz sein Bischofsamt antreten. Seine Hauptanstrengungen galten der Reform des Klerus sowie der Reorganisation der kirchlichen Verwaltung. Aufgrund der kirchenpolitischen Kraftverhältnisse konnte er allerdings in seinem Bistum keine großen Veränderungen bewirken. Reichspolitisch unternimmt er beharrliche Anstrengungen, um einen theologischen Ausgleich mit den Protestanten zu erreichen. Eine bleibende Leistung gelingt ihm mit der Errichtung seiner großen Bibliothek in Zeitz.
3. Lucas Cranach der Ältere
Biographie
Der Vater war erster Lehrer seines Sohnes, Jugendwerke sind unbekannt. C. ging vor 1500 auf Wanderschaft durch Süddeutschland donauaufwärts nach Wien, wo er 1503 im Humanistenkreis der Universität nachweisbar ist. Nach seiner Heirat wurde er von Kurfürst Friedrich dem Weisen nach Wittenberg berufen und im April 1505 in Dienst genommen. Unter diesem (bis 1525), unter dessen Bruder und Nachfolger Johann dem Beständigen und seit 1532 unter Johann Friedrich dem Großmütigen wurde C. vor allem zum Maler der sächsischen und norddeutschen Fürstenhäuser und der Reformation. Am 6.1.1508 verlieh ihm Friedrich der Weise einen Wappenbrief (gekrönte Schlange mit Fledermausflügeln und Ring als Meister- und Werkstattzeichen erwählt). Dr. Scheurls Lobrede und Widmungsbrief an C. ist charakteristisch für die Wertschätzung in dieser Zeit. Die Fülle der Aufträge, der wachsende Werkstattbetrieb, die besondere Geschäftstüchtigkeit machten ihn zum reichsten Bürger der Stadt (Apotheke, Schenke, Buchhandlung und Druckerei sind in seinem Besitz). 1519 war er Mitglied des Wittenberger Rates, oftmals zum Ratsherrn erwählt, verwaltete er 1537, 1540 und bis 1544 das Amt des Bürgermeisters. Er wurde zum engen Vertrauten Luthers, der ihm 1521 aus Frankfurt mitteilte, daß er sich „eintun und verbergen“ ließe und C. heimlich im Dezember des Jahres als Junker Jörg in Wittenberg besuchte. 1525 trat C. als Brautwerber und Trauzeuge des Reformators auf, 1526 als Taufpate seines ersten Sohnes. Auch zum Kreis der Humanisten der Wittenberger Universität, vor allem zu Melanchthon, trat C. in nähere Beziehung. - Von Wittenberg aus unternahm er mehrere größere Reisen: die wichtigste führte ihn um die Wende 1508/09 nach den Niederlanden, 1524 begleitete er Friedrich den Weisen nach Nürnberg und traf mit Dürer zusammen. - Nach der Schlacht bei Mühlberg 1547 und der Gefangennahme Johann Friedrichs folgte C. 3 Jahre später seinem Herrn nach Augsburg (Zusammentreffen mit Tizian) und 1551 nach Innsbruck. 1552 kehrte er mit seinem Herrn, der Weimar zur neuen Residenz erhob, heim. Dort wohnte C. bis zu seinem Tode im Haus am Markt mit seiner Tochter Barbara Brück.
Sein Schaffen begann mit dem stürmischen Aufbruch der Jahre 1500-04, da die Donaulandschaft und der geistige Raum um Wien in ihm elementare Schöpferkräfte wachriefen, erkennbar zu werden. Wichtige Anregungen empfing er von Dürer (Holzschnittfolgen von 1498) und von den in Bayern und Österreich tätigen Malern (Mair, Pollak, Reichlich, Kölderer, Breu). Doch stand hinter der Reihe von Gemälden, Holzschnitten und Handzeichnungen eine Künstlerpersönlichkeit von außergewöhnlicher Aktivität, die ihn als einen der wichtigsten Bahnbrecher der deutschen Kunst des beginnenden 16. Jahrhunderts auszeichnen. Zur Entwicklung der Donauschule, die in den Werken Altdorfers und Hubers ihren Höhepunkt erreichte, legten seine Schöpfungen entscheidende Grundlagen. - Das erste bekannte Werk, die Kreuzigung (Wien, um 1500), zeigt neben der flackernden Farbenglut eine leidenschaftliche Ausdruckskraft, welche sich in den beiden Kreuzigungsholzschnitten (einer 1502 datiert) zu unerhörtem Realismus steigert. Dasselbe Thema erfuhr 1503 eine völlig neuartige Komposition in dem Gemälde: Christus am Kreuz (München), dem Hauptwerk seiner donauländischen Tätigkeit. Die Einbeziehung religiös und geistig erregter Menschen in eine phantasievolle Landschaft ist das besondere Anliegen seiner Kunst, die sich in den Gemälden (Heiliger Valentin, Franziskus, Hieronymus in Wien) überraschend schnell geformt hatte. Es entstanden Bildnisse der Wiener Universitätsprofessoren J. Cuspinian und Dr. Reuss mit ihren Frauen (1503). Treffende Charakteristik der Menschendarstellung verbindet sich mit freier, glücklicher Komposition und einem minutiösen, saftigen Farbvortrag. Seine Handzeichnungen überraschen durch neuartige Technik (Hell-Dunkelblätter). Den idyllischen Abschluß der donauländischen Tätigkeit bildet das Gemälde: Ruhe auf der Flucht (Berlin, 1504).
Mit der Übersiedlung nach Wittenberg 1505 begann eine neue Epoche. Die veränderte Umwelt, die großen fürstlichen Aufträge, brachten einen tiefgreifenden Wandel des künstlerischen Ausdrucks mit sich. Die ursprüngliche Formensprache wurde dem höfisch-humanistischen Zeitgeist angepaßt. Umfangreiche Altarwerke für sächsische Kirchen standen am Beginn. Bei dem Verlust des nach 1505 entstandenen Hauptaltares der Wittenberger Schloßkirche (Dreifaltigkeitsaltar, 1760 verbrannt) kommt dem Flügelaltar mit der Hinrichtung der Heiligen Katharina (1506, Dresden) besondere Bedeutung zu. Das Mittelbild zeigt, trotz hervorragender Einzelheiten, die inneren Widersprüche der Darstellung durch Unruhe und Überlastung der Komposition mit zu vielen bildnismäßigen Köpfen. Erst der Torgauer- oder Sippenaltar (1509, Frankfurt) zeigt den Maler in der gewonnenen Klarheit der Komposition (Renaissancearchitektur), in der strahlenden Farbigkeit auf einem Höhepunkt seiner Kunst, welche durch den niederländischen Aufenthalt starke Impulse erfahren hatte. Der 1948 wiederentdeckte Altar von Mölbis (Austreibung der Wechsler) ist ein charakteristisches Beispiel der Verwertung niederländischer Anregungen (Bosch, Massys).
Aus den Jahren 1505/09 datieren die besten graphischen Blätter, die seinen Namen an die Seite Dürers stellen. Zuerst entstanden großformatige Holzschnitte mit religiösen Darstellungen (Erzengel Michael, Erasmus, Antonius) und weltlich höfischen Themen (Hirschjagd, Turniere, Reiter). Er gelangte zu Sonderleistungen, wie diesen „Kürisser von Gold und Silber“ (Hell-Dunkeldrucke von 1508, die ersten ihrer Art). Das folgende Jahr brachte mit den Holzschnitten (darunter Ruhe auf der Flucht, heilige Sippe, Hieronymus, Christophorus, 14 Passionsholzschnitte) die größte und fruchtbarste Arbeitsleistung. Neben den 117 Holzschnittillustrationen (Werkstatt) des Wittenberger Heiligtumsbuches entstanden Kupferstiche (Chrysostomus, Friedrich der Weise). Im Holzschnitt wurden weltliche Themen erstmals aufgegriffen, die bald in das malerische Werk übergehen sollten. Die Blätter, Urteil des Paris (1508) sowie Venus und Amor (1509), zeigen C.s Bemühen um die Darstellung des weiblichen Aktes und führen zu dem großen Gemälde der Venus mit Cupido von 1509 (Leningrad). Aus demselben Jahr stammt das Bildnis des Dr. Scheurl, das bei dem Verzicht auf landschaftliche Hintergründe die Konzentration auf das Wesentliche der Persönlichkeit zeigt. - Nach den Jahren der niederländischen Reise wurden die Arbeiten an vielen Altarwerken fortgesetzt (1510, Fürstenaltar Halle). Der urkundlich erwähnte Altar für die Johanniskirche in Neustadt/Orla von 1511 beweist den schon beträchtlichen Anteil der Werkstatt, der sich auch in den Altären für Zwickau 1518, Grimma 1519, Halle 1529 kenntlich macht. Die ganze Frische der Naturbeobachtung ist in dem Halbfigurenbild der Madonna mit Kind (Breslau, Dom, 1510) eingefangen, der frühesten Fassung des Marienbildes, das jahrzehntelang in immer neuen Abwandlungen aus C.s Atelier und Werkstatt hervorgehen sollte. Einzelgestalten von Heiligen treten neben vielfigurigen Kompositionen auf, unter denen die Tafel der heiligen Sippe (Wien) durch die ungewöhnliche Einbeziehung C.s und seiner Familie innerhalb des Andachtsbildes herausragt. Um 1510/15 entstanden viele kleinformatige Tafeln mit religiösen und weltlichen Themen, die sichtlich zur Ausschmückung fürstlicher und bürgerlicher Kunstkammern bestimmt waren. Die Darstellung von Adam und Eva geht auf niederländische und Dürersche Anregungen zurück, in der kapriziösen Art der Wiedergabe des Aktes jedoch ohne dessen tiefere Problematik. Bei dem sichtlichen Nachlassen der graphischen Tätigkeit wurden früher geschaffene Themen von dort in das malerische Werk übernommen. Das Parisurteil (München, Sammlung Lenbach, um 1513/14) war|die erste der langen Reihe von Darstellungen, welche die antike Sage in das Gewand mittelalterlicher Ritterromantik kleidet. Das spätgotische Element tritt erneut in Erscheinung. Seltsam kontrastiert das Getümmel von Rittern und Landsknechten des Bethlehemitischen Kindermordes (Dresden) mit der prunkvollen Renaissancearchitektur im Hintergrund. Ohne unmittelbare Kenntnis Italiens und seiner Kunst wandelte C. die zeitgenössischen Renaissanceformen in eine sehr persönliche deutsche Sprache um.
Von einem weitverzweigten Aufgabengebiet ist uns durch Verlust und Zerstörung nichts erhalten: Wandmalereien und dekorative Arbeiten für die kurfürstlichen Schlösser in Wittenberg, Torgau, Lochum und Coburg. Nur wenige Entwürfe (Zeichnungen) weisen neben den erhaltenen Urkunden (mit langen Bildbeschreibungen) auf diese besonderen (teils handwerksmäßigen) Arbeiten hin. Wie weit C.s illustrative Möglichkeiten gingen, zeigen die im Anschluß an Dürers Vorbild geschaffenen 8 Randzeichnungen zum Gebetbuch des Kaisers Maximilian (1515, München). C. entwarf vor allem sehr lebendige Tierdarstellungen, denen zeitlebens seine besondere Vorliebe galt. Vor 1515 wandte sich C. umfangreichen Porträtaufgaben zu. Schon die frühe Wittenberger Zeit hatte in den Altarwerken eine Fülle von Bildnissen aufzuweisen. Unter den fürstlichen Repräsentationsbildern der deutschen Renaissance ragen die beiden lebensgroßen Porträts des Herzogs Heinrich des Frommen und der Herzogin Katharina (1514, Dresden) als frühe selbständige Beispiele hervor. In der feierlich gezierten Haltung der Figuren, in dem betonten Übergewicht von Mode und Beiwerk spiegeln sich die Forderungen der höfischen Welt. Unmittelbarer sprechen die bürgerlichen Bildnisse an (Männliches Bildnis von 1514, Bremen; Bürgermeister von Weißenfels, 1515, Berlin; Moritz und Anna Buchner, 1518). In seiner das Typische treffenden sachlich-zusammenfassenden Kraft des Porträts erreichte C. eine einfache, gemeinverständliche Form von volkstümlicher Wirksamkeit. Die Dargestellten erscheinen als Halbfiguren in Dreiviertelansicht vor einheitlichen Farbgründen. Die ganze Energie des Ausdrucks sammelt sich in den - durch gezeichnete Porträtstudien und Naturaufnahmen vorbereiteten - Köpfen. Mit dem Beginn der Reformation erwuchs für C. als Schöpfer der Lutherbildnisse eine neue Aufgabe. Die frühsten Darstellungen (1520, Kupferstich, Luther als Mönch; 1521, Holzschnitt, als Junker Jörg und davon abhängige Gemälde) stehen unter der zwingenden Kraft der Ereignisse und der Persönlichkeit des Reformators. Sie überragen an Qualität die späteren Bildnisse, welche in Serien (zum Teil als Doppelbildnisse mit Katharina von Bora oder mit Ph. Melanchthon) aus der Werkstatt hervorgegangen sind. In dem Tafelgemälde „Die 10 Gebote“ (1516, Wittenberg) findet sich zum ersten Mal die aneinandergereihte Szenenfolge mit erklärenden Unterschriften, welche zum protestantischen Kirchenbild hinführen sollte und schließlich im „Sündenfall und Erlösung“ (1529, Gotha) in einer frühen Fassung erhalten ist. Unter der Lehrhaftigkeit dieser Gegenüberstellungen von Szenen aus Altem und Neuem Testament muß die künstlerische Einheit des Bildganzen leiden. Mit dem Aufschwung der Reformation breitete sich der von C. und seiner Werkstatt geschaffene Bildtypus in Mittel- und Norddeutschland aus. - Die Aufträge des Kardinals Albrecht von Brandenburg zwischen 1520 und 1530 waren so umfangreich, daß C. sie zum Teil sehr selbständigen Schulkräften übergeben mußte. Die von ihm selbst geschaffenen Gemälde (Der Kardinal vor dem Gekreuzigten kniend, München; als Hieronymus in der Landschaft und im Gehäus, Berlin und Darmstadt) überraschen durch die lebhafte Detailschilderung von Natur und Innenraum, doch treten erneute Anregungen aus dem Werk Dürers, den C.1524 traf, deutlich hervor. Unter den fürstlichen Aufträgen von außerhalb sind Arbeiten (vor allem Porträts) für Herzog Heinrich den Frommen, Georg den Bärtigen, Joachim I. von Brandenburg, König Christian von Dänemark die wichtigsten. Die Bildniskunst C.s erreichte in dieser mittleren Zeit seiner Tätigkeit eine zweite Blüte. Die Bildnispaare Johann Friedrichs des Großmütigen und der Sybille von Cleve (1526, Weimar), von Luthers Eltern (1527, Wartburg), gehören mit dem Porträt des Dr. Schöner (1529, Brüssel) zusammen zu den stärksten künstlerischen Zeugnissen der Zeit. - Der sinnenfrohe Renaissancegeist lebt sich in der Vielzahl von Aktdarstellungen aus, die C.s eigenwillige Schöpfungen sind: schlanke knochenlose Figürchen, mit kokett gezierten und verschränkten Bewegungen. Aus der Bibel, der Legende und Mythologie sind die Darstellungen von Adam und Eva, Lucretia, Venus, Quellnymphe, Apollo und Diana, Herkules und Antäus sowie das Parisurteil, aus der Historie das Goldene und Silberne Zeitalter entnommen. Die Zeitströmung des Manierismus läßt sich in diesen Serien zuerst beobachten, da gleiche Motive in ständiger Abwandlung (unter Vermeidung von genauen Kopien) wiederkehren.
Neben dem Meister war eine wachsende Zahl von Schulkräften beteiligt, doch blieb|die Einheitlichkeit des Stils, trotz starker Qualitätsunterschiede, in erstaunlichem Maße gewahrt. Als Schilderer eigener Naturbeobachtung erwies sich C. unverändert frisch und originell. Die „Hirschjagd“ (1529, Wien) eröffnete die Reihe von gemalten Jagdbildern, welche die Erinnerung an die waidfreudige Atmosphäre des sächsischen Kurfürstenhofes festhalten. So wurde C. zum Schöpfer dieser für die Zukunft wichtigen Bildgattung, deren Tradition sein Sohn fortsetzte. - Der Altersstil C.s, der in Einzelheiten vor 1530 erkennbar wird, gibt sich in der zunehmenden Typisierung seiner Menschen- und Naturdarstellungen zu erkennen. Das Gesamtbild ist kleinteiliger geworden und wird stärker in der Fläche entwickelt. Die Farben haben nicht mehr den früheren emailleartigen Schmelz. Kompositionelle Mängel und Übertreibungen verbinden sich mit einer etwas bieder-trockenen Formensprache. Neue Bildprobleme tauchen kaum mehr auf. Das Werk wird erweitert, aber nicht vertieft. Innerhalb der religiösen Darstellungen mit sehr protestantisch ausgewählten Themen: Christus segnet die Kinder, Christus und die Ehebrecherin, Ecce Homo sowie in vielen Passionsdarstellungen, treten mittelalterlich-spätgotische Bildelemente stark hervor. Renaissanceformen werden dagegen weitgehend aufgegeben. Die vielen Madonnenbilder sind Ausformungen ein und desselben Typus, ebenso die lange Reihe der Venus-Herkules-Caritasbilder. Auf niederländische Anregungen (besonders Massys) gehen die beliebten Sittenbilder zurück (Der verliebte Alte, Die Bezahlung), welche dem Geschmack der Zeit entgegenkamen. Charakteristisch für den Spätstil ist es, daß C.s eigene Leistungen immer schwerer von den Werken der sich angleichenden Werkstattgemeinschaft zu trennen sind. So ist die Autorschaft des in seiner Thematik so reizvollen Gemäldes „Der Jungbrunnen“ (1546, Berlin) zwischen dem Vater und dem Sohn strittig. Vor allem als Porträtist hat sich C. bis an sein Lebensende eine künstlerische Ausdrucksfähigkeit erhalten, die erstaunlich wirkt. Mit ungebrochener Schaffenskraft war er, auf sich selbst gestellt, in Augsburg an der Arbeit, um die zahlreichen Aufträge seines Herrn auszuführen. Diese Energie spricht auch aus dem Bildnis (1550, Florenz), das der Sohn vom Vater kurz vor seiner Abreise aus Wittenberg geschaffen hat. Das kunstarme Mitteldeutschland besaß in C. eine Künstlerpersönlichkeit von raumbeherrschender, stilbildender Kraft, die über seinen Tod hinaus im Schaffen des Sohnes weiterwirkt.
4. Martin Luther
Bereits 1484 zog die Familie nach Mansfeld, wo es der Vater als Bergmann zu einigem Besitz brachte, so daß er einer der Repräsentanten der Bürgerschaft wurde. Wohl seit 1491 besuchte L. die Mansfelder Trivialschule, seit 1496 oder 1497 die Schule der Brüder vom gemeinsamen Leben in Magdeburg. Schon nach einem Jahr schickten ihn die Eltern zur Schule nach Eisenach, vielleicht wegen dort wohnender Verwandter. Der Vater wollte seinem Ältesten eine gute Ausbildung vermitteln lassen, die ihm einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufstieg ermöglichen konnte. Die Erziehung war streng. In Magdeburg und Eisenach verstärkten sich die religiösen Einflüsse auf L. (in Eisenach wohl vor allem durch Kontakte zu franziskanischer Spiritualität).
1501 begann L. sein Studium in Erfurt in der Artistenfakultät. Ende Sept. 1502 erwarb er den Grad des Baccalaureus artium, im Dez. 1504 den des Magister artium. L. hat in Erfurt den Nominalismus kennengelernt und ihn dem philosophischen Realismus zeit seines Lebens vorgezogen, aber er ist auch dem Humanismus begegnet, der sich nicht mit mittelalterlichen Quellen und Fragestellungen begnügte, sondern der zu den älteren Texten – antiken wie christlich-patristischen – Zugang suchte. Mit der Beendigung des Studiums an der Artistenfakultät standen L. viele Wege offen. Der Vater, der ihm die glänzendsten Aufstiegsmöglichkeiten verschaffen wollte, erlaubte ihm (oder veranlagte ihn?), im Sommersemester 1505 das Studium der Jurisprudenz aufzunehmen: Als gelehrtem Rat wäre dem Sohn damit manches erschlossen gewesen, was früher dem Adel vorbehalten war. Aber L. hat nur wenige Wochen an dieser Fakultät studiert. Während des Semesters reiste er – damals ungewöhnlich – nach Hause. Sicher ist er von der neuen Wissenschaft nicht fasziniert gewesen. Von einem Studienabbruch war aber vermutlich zu Hause nicht die Rede, sonst wäre der Vater von der nächsten Entwicklung nicht überrascht worden. Auf der Rückreise von Mansfeld nach Erfurt geriet L. am 2.7. bei Stotternheim in ein Gewitter, in dem er das Gelübde ablegte, ein Mönch zu werden, wenn die Blitze ihn verschonten. Er hat sich gut zwei Wochen lang überlegt, ob er dem Gelübde folgen und in ein Kloster eintreten oder ob er sich von diesem Versprechen dispensieren lassen sollte. Aber am 17.7.1505 bat er dann doch um Einlaß in das Kloster der Augustinereremiten in Erfurt¶. Die Eltern informierte er erst nach diesem Schritt. Der Vater war dagegen, vermochte den Sohn aber nicht umzustimmen. Der Eintritt in ein Kloster kam wohl Neigungen L.s entgegen, den schon die Erfahrung einer gefährlichen Verletzung (1503 oder 1504) und die Pest 1505 mit dem Tod und damit mit der Frage nach dem Heil konfrontiert hatten. Nach allgemeiner Überzeugung gab es aber keinen frömmeren und damit sichereren Weg zum Heil als den der Mönche und Nonnen. Im Kloster wurde L.s Gelübde während des Gewitters als eine himmlische Berufung interpretiert, während der Vater hier den Teufel am Werk sah und es lieber gesehen hätte, wenn der Sohn das Studium der Jurisprudenz fortgesetzt hätte.
L. absolvierte sein einjähriges Noviziat, studierte die Ordensregel und las in der Bibel. Ein Hang zu perfekter Frömmigkeit zeichnete ihn aus: Er wollte so fromm wie möglich leben, fühlte er sich doch im Kloster der Welt abgestorben. 1506 legte er die Gelübde ab und war damit auf Lebenszeit seinem Orden und dessen Vorschriften verpflichtet. Er hatte zu gehorchen und ließ sich am 3.4.1507 zum Priester weihen. Dafür hatte er nicht Theologie studieren, sondern sich lediglich mit der zentralen Aufgabe des Priesters, der Meßfeier, befassen müssen, vor allem mit deren Zentrum, dem Meßkanon. Seine erste Messe feierte er mit Verwandten und Freunden am 2.5.1507. Sein Vater kam dazu mit zwanzig Personen nach Erfurt, machte auch dem Kloster ein respektables Geschenk von 20 Gulden, hielt aber dem Sohn nach wie vor seinen Ungehorsam vor.
L., in der Messe unmittelbar Gott konfrontiert, dem er ein Opfer darbrachte, meinte, vor Gott vergehen zu müssen – wie viele andere Mönche nahm er seine Aufgabe auch an dieser Stelle ganz ernst. Er mußte aber feststellen, daß trotz aller religiösen Leistungen der Zweifel blieb, ob er Gottes Anforderungen wirklich gerecht werde. Zwar erlernte er die geistliche Meditation, aber trotzdem blieb die Anfechtung, ob ihn Gott nicht wegen seiner Sünden verstoßen werde. Daß in diesem Lebensabschnitt bei einem jungen Mann unter anderem sexuelle Probleme eine Rolle spielten, ist nur natürlich. Aber für L. war dies kein grundsätzliches Problem. Schwieriger war vielmehr für ihn der Gedanke an den richtenden Gott, vor dem sich jeder Mensch würde verantworten müssen.
L. wurde im Kloster geachtet – einigen Mitmönchen machte er wohl sogar zu schnell „Karriere“. Im Sommersemester 1507 wurde er angewiesen, in Erfurt Theologie zu studieren. Im Herbst 1508 wurde er an die Wittenberger Universität abgeordnet, um dort nicht nur sein Studium fortzusetzen, sondern zugleich einen Lehrauftrag in der Artistenfakultät zu übernehmen, der den Augustinereremiten anvertraut worden war; er hatte über die Nikomachische Ethik des →Aristoteles zu lesen. Am 9.3.1509 konnte L. in Wittenberg den Grad eines Baccalaureus biblicus erwerben, was ihm ermöglichte, kürzere biblische Abschnitte mit Studenten kursorisch zu lesen und knapp auszulegen. Im Herbst 1509 wurde L. Baccalaureus sententiarius, er durfte jetzt das wichtigste scholastische theologische Lehrbuch, den Sentenzenkommentar des →Petrus Lombardus, kursorisch erklären. Bevor er aber damit beginnen konnte, wurde er nach Erfurt zurückbeordert, wo er eine solche Vorlesung begann. Er konnte sie jedoch nicht abschließen, da er etwa im Nov. 1510 zusammen mit einem Ordensbruder nach Rom reisen mußte, wo er an der Kurie gegen ein dort ergangenes Urteil zu appellieren hatte. Das Erfurter Kloster¶ gehörte nämlich zu einem Kreis strenger Augustinereremitenklöster, die sich gegen die Unionspolitik des Generalvikars →Johannes v. Staupitz wehrten, der unter röm. Druck (er war selbst 1506 und 1510 in Rom gewesen) alle Klöster seines Ordens in Deutschland zu vereinigen suchte. L. blieb etwa vier Wochen in Rom, wo die Appellation zwar abgewiesen wurde, aber für ihn die Möglichkeit gegeben war, an dem reichen geistlichen Leben teilzunehmen, was er ohne Vorbehalt tat, wenn ihm auch damals schon eine gewisse Oberflächlichkeit auffiel, z. B. ein sehr rasches Messelesen italienischer Priester. Aber zu einem Kirchenreformer oder gar zu einem Gegner Roms wurde er durch diese Reise nicht. In Rom hatte L. den Eindruck gewonnen, daß die Unionspolitik des Generalvikars →Staupitz unterstützt werden müsse. Als er Ende Januar oder Anfang Februar 1511 in sein Kloster zurückkehrte, brachte ihn dies aber in große Schwierigkeiten, denn die Majorität seines Konventes blieb renitent. →Staupitz, der eine theologische Professur an der Universität Wittenberg innehatte, dürfte veranlaßt haben, daß L. im Sept. 1511 dorthin versetzt wurde, weil er ihn aus seiner schwierigen Lage befreien wollte. Das kleine Städtchen an der Elbe mit etwa 2 000 Einwohnern und der erst 1502 gegründeten Universität sollte nun L.s Heimat werden.
Im Wittenberger Kloster wurde er bereits 1512 zum Subprior gewählt, als Prediger eingesetzt und mit der Ausbildung der jungen Mönche beauftragt. Er hatte sich bis zu dieser Zeit nicht nur mit →Aristoteles und →Petrus Lombardus befaßt, sondern vor allem auch mit Werken Augustins, die in seinem Orden einen hohen Rang einnahmen. Aber auch Schriften von Mystikern dürfte er während dieser Zeit zum ersten Mal begegnet sein. Am 18./19.10.1512 wurde er zum Dr. theol. promoviert und in den Senat der theologischen Fakultät aufgenommen. Er sollte die Professur für biblische Exegese übernehmen, die Staupitz bis dahin innegehabt hatte. Aber erst ein Jahr später, nämlich zum Wintersemester 1513/14 scheint er seine Vorlesungstätigkeit aufgenommen zu haben, möglicherweise weil die Zustimmung seines Ordensgenerals erst im Okt. 1513 eintraf.
In seiner ersten Vorlesung behandelte L. den Psalter, und zwar drei oder vier Semester lang. Im Wintersemester 1515/16 und dem folgenden Semester legte er den Römerbrief aus, im Wintersemester 1516/17 dann den Galaterbrief. Nicht ganz sicher ist, ob sich daran direkt eine zweisemestrige Vorlesung über den Hebräerbrief anschloß oder ob L. im Sommersemester 1517 über den Titusbrief gelesen hat. Davon hängt ab, ob L. seine zweite Vorlesung über die Psalmen im Sommer 1518 oder erst ein Semester später begann. Sicher ist, daß er diese Vorlesung dann im Wintersemester 1520/21 abbrechen mußte. L. hielt sich also strikt an seinen Lehrauftrag, biblische Schriften zu erläutern. Für seine Studenten ließ er die lateinischen Texte der Psalmen und der Briefe an die Römer, Galater und Hebräer mit großem Zeilenabstand und breitem Rand drucken. Dadurch konnten|diese seine Interlinear- und Randglossen direkt in ihren Handexemplaren notieren. Zu diesen Kurzerläuterungen traten längere Erklärungen („Scholien“) hinzu, die ebenfalls diktiert worden sind. Einige studentische Nachschriften sind erhalten.
L. bediente sich damit der üblichen Auslegungsform. Auch inhaltlich legte er die Bibel wie gewohnt aus, nämlich mit Hilfe des vierfachen Schriftsinns, so daß zur wörtlichen Exegese die topologische, die allegorische und die anagogische hinzutraten. Aber im Vordergrund standen schon früh der Wortsinn und die Frage, was die Aussagen der Bibel für den Menschen bedeuten. L. scheute auch nicht vor Kritik an der Kirche zurück, wobei er sich auf →Bernhard von Clairvaux berief, der ihm neben →Augustin wichtig war. Auch Exegeten wie →Nikolaus von Lyra zog er heran. Seit dem Frühjahr 1516 benutzte er die griech. Ausgabe des Neuen Testaments des →Erasmus von Rotterdam: Dafür mußte er das Griechische erlernen, wie er sich auch das Hebräische aneignen mußte, um das Alte Testament von seinem Urtext her interpretieren zu können. Er konnte sich dabei auf die Leistungen des Humanismus stützen: Für das Hebräische hatte →Johannes Reuchlin Entscheidendes geleistet, auf dessen Seite er im Kampf gegen die Kölner Dominikaner stand.
Recht konservativ deutete L. die Psalmen als Gebete Christi, verstand es aber zugleich, sie gerade dadurch zu wichtigen Texten für seine Hörer zu machen. Der Römerbrief veranlaßte ihn, den Menschen als Sünder und dadurch als fern von Gott zu verstehen. Schon jetzt wird der Gekreuzigte als die Kraft Gottes verstanden, denn Gott offenbart sich hier „sub contrario“, unter der Gestalt des Gegenteils: Der ohnmächtige, gekreuzigte Christus ist in Wahrheit der allmächtige Gott, der den Sünder gerechtspricht. „Der Glaube kommt aus dem Hören, das Hören aber durch das Wort Christi“ (Römer 10, 17) – dies gilt es, in Demut zu erfassen.
1516/17 begegnete L. erneut der Mystik. Er beschäftigte sich mit →Johann Tauler, lernte aber auch die „Deutsche Theologie“ kennen, die er für so wichtig hielt, daß er sie zusammen mit einer eigenen Vorrede im Dez. 1516 herausgab. Es handelt sich hier um seine erste Publikation. Bisher war L. nur in seinem Orden und in Wittenberg bekannt gewesen, wo er seit 1514 einen Predigtauftrag an der Stadtkirche übernommen hatte. Im Orden war er 1515 zum Distriktsvikar für die Konvente in Meißen und Thüringen gewählt worden, was Visitationsreisen und viel Arbeit mit sich brachte. Im Frühjahr 1517 veröffentlichte er sein erstes eigenes Werk, eine Auslegung der sieben Bußpsalmen. Vor allem aber ließ er eine Thesenreihe gegen die scholastische Theologie für eine Disputation am 4.9.1517 drucken. In ihr wehrte er sich gegen den Einfluß des Aristoteles auf die Theologie und formulierte gegen die scholastische These: „Ohne Aristoteles wird man kein Theologe“, die Antithese: „Man wird nur Theologe ohne →Aristoteles.“ In Wittenberg fand er damit viel Zustimmung, auch seine Kollegen – vor allem →Andreas Bodenstein von Karlstadt – pflichteten ihm nach anfänglicher Skepsis bei. Aber das übrige spärliche Echo auf diese weitreichenden Thesen mußte ihn doch enttäuschen.
Das war anders bei seinen 95 Thesen über den Ablaß, die er am 31.10.1517 an die für ihn zuständigen Bischöfe, EB →Albrecht von Mainz und Magdeburg und Bischof →Hieronymus Schulze von Brandenburg, verschickte. In dem Brief an →Albrecht, der überliefert ist, zeigt L. sich besorgt über den Ablaß, der zugunsten des Neubaus von St. Peter in Rom verkündet wurde. Er forderte, die Veräußerlichung aufzugeben, die der Ablaß hervorgerufen hatte, und die Bedeutung der Buße neu zu erkennen, die Jesus Christus verkündigt hatte: „Als unser Herr und Meister Jesus Christus sagte: ‚Tut Buße', wollte er, daß das ganze Leben der Gläubigen eine Buße sei“ (These 1). L. verweist auf die Diskussionswürdigkeit des Ablasses, indem er seine Thesen beifügt, die zu einer Disputation unter Gelehrten Anlaß geben sollten. Daß diese Thesen am 31.10. an die Schloßkirche angeschlagen wurden, wohin zum Allerheiligenfest wegen der dort gesammelten Reliquien viele Menschen kamen, wird bezweifelt, da →Melanchthon dies erst nach L.s Tod berichtet. Möglicherweise wurden sie erst Mitte November durch Anschlag publiziert. Keinesfalls wäre ein solcher Anschlag eine Provokation gewesen, da die Universitätslehrer auf diese Weise Thesen zu veröffentlichen pflegten. Auch hatte L. damit nicht im Sinn, die Kirche anzugreifen, sondern er wollte einen Mißstand abgestellt und einen Sachverhalt geklärt sehen – dazu dienten seine Briefe an die kirchlichen Oberen und seine Thesen. Diese wurden rasch verbreitet, auch ins Deutsche übersetzt und an verschiedenen Orten gedruckt. L. hatte sie an einige Freunde verschickt, die für Verbreitung sorgten, wobei sie nicht wissen konnten, daß →Erzbischof Albrecht an einem guten Ertrag des Ablasses interessiert sein mußte: denn er hoffte, damit die Schulden zu|begleichen, die er hatte aufnehmen müssen, als er sich gegen Gebühr die gleichzeitige Inbesitznahme der Erzbistümer Mainz und Magdeburg und die Verwaltung des Bistums Halberstadt von der röm. Kurie hatte genehmigen lassen.
→Albrecht informierte Rom durch Übersendung der Thesen, wo L.s Ordensobere gebeten wurden, auf den Mönch mäßigend einzuwirken. Der Dominikaner →Johann Tetzel, der den Ablaß in Norddeutschland vertrieb und dessen Arbeitsweise L. kannte, fühlte sich zu Recht angegriffen und verteidigte aufgrund von Thesen des →Konrad Wimpina an der Univ. Frankfurt/Oder am 20.1.1518 den Ablaß. L. publizierte im März 1518 den „Sermon von Ablaß und Gnade“, in dem er allgemein verständlich seine Auffassung vortrug. Diese kleine Schrift wurde sein erster literarischer Erfolg, dem sich viele weitere anschließen sollten, weil L. sich nicht scheute, die Volkssprache zu benutzen, in der er sich hervorragend auszudrücken verstand. Der sich ausbreitende Buchdruck beflügelte den Erfolg, weil er Öffentlichkeit herstellte.
Viele von denen, die bemerkten, daß sich hier ein fundamentaler Konflikt um das Verständnis von Kirche anbahnte, widersprachen L. offen; andere hielten sich zurück, z. B. →Erasmus, den L. seit 1517 nicht mehr besonders schätzte, weil er seine Theologie für schwach hielt. Zu den Gegnern L.s gesellte sich im Frühjahr 1518 der Ingolstädter Professor →Johann Eck, auf dessen Publikation L. noch im Mai 1518 antwortete. Inzwischen war er zum Kapitel seines Ordens nach Heidelberg gereist, wo er als Distriktsvikar durch seinen Erfurter Freund →Johann Lang abgelöst wurde. Am 26.4. konnte er dort über von ihm verfaßte Thesen diskutieren, in denen er eine Theologie des Kreuzes formuliert hatte, die christozentrisch und antischolastisch ausgerichtet war. Diese Disputation wurde aber nicht nur wichtig, weil sie L.s Gedanken nun einem breiteren Kreis vermittelte, sondern weil durch sie viele derjenigen Männer für ihn gewonnen wurden, die für die Reformation in Süddeutschland wichtig werden sollten: →Martin Bucer, →Martin Frecht, →Johannes Brenz, →Erhard Schnepf und →Theobald Billican. Es wurde klar, daß es hier nicht um Mönchsgezänk eines Augustinereremiten gegen Dominikaner ging, sondern daß gewichtige theologische Fragen zur Debatte standen. L. unterschrieb in dieser Zeit manche seiner Briefe mit „Eleutherius“, der Freie; er hatte sich zu theologischen Lösungen durchgerungen, die nach seiner Auffassung vorhandene Unklarheiten oder Fehler vermieden.
Am 15.5.1518 kehrte L. nach Wittenberg zurück. Inzwischen war er in Rom auch vom Dominikanerorden der Häresie verdächtigt worden, so daß dort im Sommer 1518 ein Prozeß gegen ihn begonnen wurde. Am 7.8 erhielt er eine Vorladung nach Rom, die unter Androhung des Banns sein Erscheinen innerhalb von 60 Tagen verlangte. Die Anklage fußte auf einem Gutachten des Dominikaners →Silvestro Mazzolini gen. Prierias, der als Magister Sacri Palatii an der röm. Kurie über die Reinheit der kirchlichen Lehre zu wachen hatte. L. gab dessen Gutachten zusammen mit seiner Erwiderung heraus, in der sich antiröm. Animositäten finden, wie sie damals in Deutschland weit verbreitet waren. Einen gewissen Schutz gewährte ihm allein der Umstand, daß er der berühmteste Professor der jungen Wittenberger Universität geworden war, der viele Studenten nach dort zog; so war sein Landesherr, Kf. →Friedrich der Weise, der seine Gründung nicht gefährden wollte, geneigt, ihn zu behalten. →Papst Leo X. aber verlangte von seinem nach Deutschland entsandten Kardinallegaten →Thomas de Vio gen. Cajetan, einem Dominikaner, am 28.8.1518, L. festnehmen zu lassen und ihn zu bannen, wenn er nicht widerrufe. →Leo X. bat auch →Kf. Friedrich, L. in päpstliche Gewalt zu geben; ein gerechtes Verfahren sagte er ihm zu. Rom gestand →Cajetan am 11.9.1518 zu, L.zu verhören; der Legat, der mit →Friedrich auf einem Reichstag in Augsburg zusammentraf, hat vermutlich dem Kurfürsten versprochen, L. bei dieser Gelegenheit nicht festnehmen zu lassen. Dieser reiste Ende September nach Augsburg, wo er am 7.10. ankam. Er war ohne kaiserliches Geleit gekommen, das ihm wohl nachträglich in Augsburg zugesagt wurde.
Das Verhör durch →Cajetan fand vom 12. bis 14.10.1518 statt. Der Legat war freundlich, aber bestimmt. Als Normen für die Entscheidung benannte er Bibel und Kirchenrecht und forderte L. auf, sich der kirchlichen Lehre wieder in allen Punkten anzuschließen. L. dagegen wollte über seine Auffassungen diskutieren. Cajetan hielt ihm die päpstliche Autorität entgegen, was L. veranlaßte, an die kürzlich erfolgte Appellation der Universität Paris an ein Konzil zu erinnern. Der Legat konnte in ihm deswegen nur einen Konziliaristen sehen, der sich dem päpstlichen Entscheidungsanspruch nicht beugte. Das Gespräch verlief daher ergebnislos. L. appellierte zwar an den Papst, der besser zu|informieren sei, aber dies vermochte seine schwierige Lage nicht zu verbessern; auch seine Briefe waren dazu nicht geeignet, die er am 17. und 18.10. an Cajetan richtete, weil er in ihnen nur anbot, sich über den Ablaß nicht zu äußern, solange auch seine Gegner schwiegen. Am 20.10. verließ er heimlich Augsburg und traf am 31.10. wieder in Wittenberg ein. Um sich zu rechtfertigen, publizierte er die „Acta Augustana“, was der Kurfürst nur widerwillig hinnahm. L. trieb den Streit sogar auf die Spitze, als er nicht mehr die päpstliche Entscheidung abwartete, sondern am 28.11.1518 an das Konzil als eine übergeordnete Instanz appellierte. Zwar wußte er dabei einen großen Teil der Öffentlichkeit hinter sich, aber in Rom konnte man jetzt nur konsequent gegen ihn vorgehen, weil er mit dem Appell an ein Konzil den Papst mißachtet hatte.
L. war so selbstbewußt aufgetreten, daß zu fragen ist, worauf er sich dabei stützte. Offenbar hatte er als Exeget so viel an der herrschenden Theologie zu kritisieren, daß er auch einem so fähigen Theologen wie Cajetan zu widersprechen wagte. In der Tat hatte er im Laufe der Jahre aufgrund der Bibel, mit Hilfe Augustins, aber auch unter Rückgriff auf die Mystik und unter dem Einfluß des Humanismus eine Theologie erarbeitet, die er nicht als Neuerung, sondern als Wiederentdeckung der rechten Lehre verstand. Ihm selbst hatte vor allem der Begriff der Gerechtigkeit Gottes Schwierigkeiten bereitet, weil er ihn als die fordernde Gerechtigkeit des richtenden Gottes interpretiert hatte. Die Erkenntnis, daß es in Wahrheit um die schenkende Gerechtigkeit des barmherzigen Vaters Jesu Christi, des Gekreuzigten, gehe, war sein „Turmerlebnis“, das er in seinem Arbeitszimmer im Turm, der an das Kloster angebaut worden war, gehabt hatte. Der Zeitpunkt dieses Erlebnisses ist umstritten. L. selbst legt in einem Rückblick von 1545 nahe, an 1518 zu denken. Tatsächlich war in diesem Jahr seine Entwicklung so weit fortgeschritten, daß er nun in rascher Folge zu den verschiedensten theologischen Themen Stellung nehmen konnte. Andererseits deutet sich auch in früheren Vorlesungen schon mancherlei von seinen späteren Erkenntnissen an, so daß es richtiger sein dürfte, seine theologische Entwicklung zu analysieren, als nach einem speziellen Datum zu suchen.
Seine Theologie war im Hinblick auf die Lehre vom Ablaß frei gewesen, weil es noch keine kirchliche Festlegung gegeben hatte. Auf Veranlassung Cajetans wurde aber am 9.11.1518 ein päpstliches Dekret über den Ablaß publiziert, das L.s Auffassung widersprach. L. überlegte Anfang Dezember, ob er Wittenberg verlassen müsse, um seinem Landesherrn nicht zur Last zu fallen, aber dieser ließ es zu, daß er blieb. Eine Entspannung deutete sich sogar an, als Rom Kontakt zu Kurfürst Friedrich aus politischen Gründen suchte: Es war das baldige Ableben Kaiser →Maximilians I. zu erwarten, der die Wahl seines Enkels →Karl wünschte. Das mußte Rom bedenklich sein, weil dann Ober- und Unteritalien in dieselbe Hand und der dazwischen liegende Kirchenstaat in Schwierigkeiten gekommen wären. Es wurde zwar weiterhin von Rom an Friedrich die Erwartung ausgesprochen, er möge L. ausliefern, aber ohne Dringlichkeit. Zugleich konnte der päpstliche Gesandte →Karl v. Miltitz aus Kursachsen Beruhigendes melden. L. sprach mit ihm am 5./6.1.1519 in Altenburg, bot an zu schweigen, wenn das auch seine Gegner täten, und verpflichtete sich, in einer Publikation zum Gehorsam gegen die Kirche zu mahnen. Diese erschien Ende Feb. 1519. Am 12.1.1519 war Maximilian gestorben und Friedrich als Reichsvikar eine wichtige Aufgabe zugefallen. Es wurde jetzt ein Verhör L.s in Deutschland erwogen, aber Friedrich sprach sich wegen der Kaiserwahl dagegen aus. Faktisch wurde deswegen L.s Prozeß weder in Rom noch in Deutschland weitergeführt. Als am 28.6.1519 doch Karl von Spanien zum röm. König gewählt wurde, war für Rom die befürchtete politische Lage eingetreten. Karls Abgesandte hatten zudem in einer Wahlkapitulation beschworen, daß der neue Kaiser keinen Häretiker unverhört verurteilen werde, was von erheblicher Bedeutung werden sollte.
Vor allem aber erschienen Werke L.s, die seinen Namen noch bekannter werden ließen: 1518 seine „Resolutiones“ über den Ablaß und im Sept. 1519 seine Erklärung des Galaterbriefes, wobei →Philipp Melanchthon ihn unterstützte, der seit 1518 als Professor für Griechisch in Wittenberg lehrte, aber auch theologische Vorlesungen hielt. Wie er, so schlossen sich auch zahlreiche andere jüngere Humanisten der Bewegung an, die von L. ausgegangen war. Dessen deutschsprachige Schriften wurden weit verbreitet und sprachen Bevölkerungsgruppen an, die nicht akademisch gebildet waren. In ihnen hat L.Katechismusstücke ausgelegt (etwa das Vaterunser) oder sich über die Buße, die Ehe, das Leiden Christi oder den Wucher geäußert. Aber auch einen „Sermon von der Bereitung|zum Sterben“ hat er verfaßt. Die Wirkung und die Ausstrahlung dieser frühen deutschsprachigen Werke L.s sind früher unterschätzt worden.
Von großer theologischer und politischer Bedeutung sollte die Leipziger Disputation werden, die vom 27.6. bis zum 16.7.1519 gegen den Widerstand des Bischofs von Merseburg, aber mit der Zustimmung Hzg. →Georgs von Sachsen, Kf. Friedrichs und Hzg. →Ludwigs von Bayern durchgeführt wurde. Unmittelbarer Anlaß war eine Disputation zwischen →Johann Eck und →Karlstadt, aber auch L. war von Eck angegriffen worden, so daß er darum bat, zur Diskussion zugelassen zu werden, was Hzg. Georg erst erlaubte, als Eck sein Einverständnis gegeben hatte. Während die Disputation zwischen Eck und Karlstadt wenig Öffentlichkeit mobilisierte, war das bei derjenigen Ecks mit L. vom 4. bis zum 13.7. anders. Eck versuchte, L. als Hussiten zu entlarven, weil er den päpstlichen Primat in Frage gestellt hatte. Dies konnte L. in Leipzig nur diskreditieren, weil das Land unter den Hussitenkriegen erheblich gelitten hatte. L. – jeder Diplomatie abhold – gab Berührungspunkte zu, was ihm die erbitterte Feindschaft Hzg. Georgs einbrachte. Die Leipziger Disputation wurde zu einem Kampf um die Deutung der Kirchengeschichte, weil L. die Behauptung vortrug, der Papst habe erst seit 400 Jahren seine jetzige Bedeutung. Da →Huß von einem Konzil verurteilt worden war, konnte Eck von L. die Äußerung erreichen, daß auch Konzile irren können – damit war auch das Konzil als unfehlbare Instanz geschwunden, und L. konnte sich jetzt nur noch auf die Bibel als verpflichtende Norm der Kirche stützen. Insofern trug diese Diskussion erheblich zur weiteren Klärung seiner Position bei, aber manche, die mit ihm bisher sympathisiert hatten, wurden nun wegen solcher Konsequenzen bedenklich gestimmt oder ihm feindlich gesinnt. Die Universitäten Paris und Erfurt sollten über die Disputation zwischen Eck und L. urteilen. Aber man wartete vergeblich auf Äußerungen von dort. Statt dessen verurteilten die Kölner und die Löwener Theologen L. Dem Urteil Hzg. Georgs schlossen sich Kf.→Joachim I. von Brandenburg und die Landesherren Ecks, die bayer. Herzöge, an. Auch Kardinal →Adrian von Utrecht, der Erzieher des neugewählten Kaisers und spätere →Papst Hadrian VI., kam zu einem negativen Urteil über die Theologie L.s. Kf. Friedrich ließ sich dagegen auch durch eine Denunziation Ecks nicht zu einem Vorgehen gegen L. veranlassen, während Eck den ersten Streit um dessen Theologie, der in einer Gemeinde (Jüterbog) entbrannt war, zu einem Angriff auf den Wittenberger und dessen Parteigänger nutzte, die hier von ihm zum ersten Mal „Lutheraner“ genannt wurden, während sie selber sich als „Martinianer“ bezeichneten.
Auch während dieser Zeit bemühte Miltitz sich weiterhin um Vermittlung zwischen Rom und Kursachsen. Aber am päpstlichen Hof drängte man Ende 1519 zur Eile, nicht zuletzt aufgrund eines Berichtes von Eck über die Leipziger Disputation und L.s „hussitische Häresie“. Eck selbst reiste im Frühjahr 1520 nach Rom und trug dazu bei, daß der dortige Prozeß gegen L. weitergeführt und beendet wurde. Die Bannandrohungsbulle „Exsurge Domine“ trägt das Datum des 15.6.1520. Sie wurde in Rom am 24.7.1520 durch Anschlag an der Peterskirche und auf dem Campo de' Fiori publiziert. Mit ihrer Verbreitung in Ober- und Niederdeutschland wurde Eck, in Westdeutschland und den Niederlanden der päpstliche Bibliothekar →Hieronymus Aleander beauftragt. L.wurde eine Widerrufsfrist von 60 Tagen nach Zustellung eingeräumt. Eck publizierte die Bulle im September in Meißen, Merseburg und Brandenburg und versandte sie Anfang Oktober von Leipzig aus an die Univ. Wittenberg, wo sie am 10.10. eintraf. L. sah sich durch die schlecht formulierte Bulle nicht veranlaßt zu widerrufen, ging aber auf den Vorschlag von Miltitz ein, einen Brief direkt an Leo X. zu richten, den jener nach Rom bringen wollte. Er verfaßte die Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“, die zusammen mit einem Brief an den Papst Ende November deutsch und lateinisch gedruckt vorlag. Aber L. räumte dem Vermittlungsversuch von Miltitz offenbar keine große Bedeutung ein, denn er machte sich an eine Widerlegung der Bulle, die Anfang 1521 in lateinischer und am 1.3.1521 in deutscher Fassung erschien. Schon im Dez. 1520 hatte er außerdem seine Appellation an ein Konzil wiederholt. Schließlich lud Melanchthon zum 10.12.1520 zum Schindanger vor dem Elstertor von Wittenberg ein, wo eine Bücherverbrennung durchgeführt werden sollte. Tatsächlich ist dort das Corpus Iuris Canonici verbrannt worden, das gültige Recht der abendländischen Kirche. Weitere Schriften kamen hinzu, vor allem übergab L. selbst einen Druck der Bannandrohungsbulle dem Feuer. Nicht zuletzt durch die Bestreitung der Geltung des Kirchenrechtes war der Graben nun im Grunde unüberbrückbar geworden. Es war die Frage, wie sich der neue Kaiser verhalten würde, dem aufgrund eben dieses Rechtes|die Vollstreckung des kirchlichen Urteils oblag.
Nuntius →Aleander erreichte es, daß bereits am 28.9.1520 Karl V. die Verbrennung von Büchern L.s in den Niederlanden anordnete. Weitere Verbrennungen fanden dann auch in Westdeutschland statt. Jedoch forderte der Kaiser am 28.11. den Kurfürsten auf, L. mit zum Reichstag nach Worms zu bringen, wo er verhört werden, ihm aber kein Unrecht geschehen solle – der Kaiserhof wollte offenbar die in der Wahlkapitulation gemachte Zusage einhalten. Am 14.12.1520 wurde diese Aufforderung jedoch zurückgenommen, weil L. inzwischen gebannt sei und allen Orten das Interdikt drohe, an denen er sich aufhalte. Während der nächsten Wochen ging das Tauziehen um die Frage, ob ein bereits Gebannter nochmals verhört werden solle, weiter. Auf dem am 27.1.1521 eröffneten Reichstage versuchte Nuntius Aleander, die Stände dahin zu bringen, auf ein solches Vorhaben zu verzichten, weil es dem geltenden Recht widerspreche. Der Papst hatte am 18.1.1521 den Kaiser gebeten, diejenigen Schritte zu unternehmen, die seinem Amt entsprächen. Zwar hatte Rom in einer weiteren Bulle „Decet Romanum Pontificem“ vom 3.1.1521 den Bann über L. bestätigt, aber dies war wohl nur ein vorsorglicher Schritt, denn die Bannandrohung war ohnehin 60 Tage nach dem Datum, an dem L. sie erhalten und nicht widerrufen hatte, gültig geworden. Die röm. Kurie hat dann auch vorwiegend ihre Aufgabe darin gesehen, den Kaiser zu bitten, das Urteil zu vollstrecken. Das Ihre hatte sie nach ihrer Meinung getan.
Daß Karl V. unter dem 6.3.1521 L. doch nach Worms zu einem Verhör vorlud und ihm auch freies Geleit zubilligte, muß als Abkehr vom bisherigen Ketzerrecht verstanden werden. Dem Kaiser blieb aber unter dem Druck der Stände kaum etwas anderes übrig – über seine persönliche Einstellung zu L.besagte diese Vorladung deswegen nichts. L. trat wohl am 2.4. die Reise an. In verschiedenen Städten predigte er; viele Menschen nahmen Anteil, da er es gewagt hatte, den ungeliebten Römern zu widerstehen. In Oppenheim traf →Bucer den Vorgeladenen und überbrachte ihm eine Einladung zu →Sickingen auf die Ebernburg: Der kaiserliche Beichtvater Glapion hatte vorgeschlagen, dort Geheimverhandlungen zu führen und eine Verständigung mit dem Kaiserhof herzustellen. L. ging aber darauf nicht ein, sondern reiste nach Worms weiter, wo er am 16.4. eintraf. 2 000 Menschen sollen auf den Straßen gewesen sein – auch hier glich sein Erscheinen eher einem Triumph als dem Einzug eines Gebannten. Am 17.4. trat er vor Kaiser und Reich: Er sollte nur auf die vorgelegten Fragen antworten dürfen. Es wurden ihm einige Titel von Schriften genannt, die unter seinem Namen erschienen waren, und er wurde gefragt, ob er diese verfaßt habe und sich zu ihnen bekenne oder etwas widerrufen wolle. L. antwortete zunächst deutsch, dann lateinisch; er bekannte sich zu seinen Büchern und bat wegen eines eventuellen Widerrufs um Bedenkzeit. Da in der Vorladung nur von einer Erkundigung über seine Bücher die Rede gewesen war, mag L. tatsächlich überrascht gewesen sein. Vielleicht ist er auch vom kursächs. Hof in diesem Sinne beraten worden, jedenfalls wurde die Bedenkzeit gewährt. Im Verhör am 18.4. unterteilte er seine Bücher in drei Gruppen: solche, in denen er über die Frömmigkeit spreche, die nicht getadelt würden; andere, in denen er gegen die Tyrannei des Papsttums kämpfe, wovon er nichts zurücknehmen könne; schließlich solche, in denen er vielleicht gegen einzelne Personen zu heftig gekämpft habe. Inhaltlich aber müsse alles von der Bibel her beurteilt werden. Der Befragende, der Trierer Offizial →Johann v. der Eck, entgegnete, er möge eindeutig erklären, ob er die von ihm verbreiteten Irrtümer widerrufe. L. faßte daraufhin zusammen, daß er durch Zeugnisse der Bibel oder klare Vernunftgründe widerlegt werden müsse; solange dies nicht geschehe, sei er in seinem Gewissen in Gottes Wort gefangen und könne um seiner Seligkeit willen nicht widerrufen. Daraufhin konnte er in seine Herberge zurückkehren, wo er erleichtert in den Ruf ausbrach: „Ich bin hindurch!“
Am folgenden Tag ließ Karl V. den Ständen sein eigenes Bekenntnis vortragen: Er bejahte die Tradition seiner Familie und lehnte es ab, diese von einem einzelnen Mönch in Frage stellen zu lassen. Er bekannte sich zu seinem kaiserlichen Amt im Sinne des überkommenen Kirchenrechts und erklärte, gegen L.s Sache seine Reiche und sein Leben einsetzen zu wollen. Die Stände würdigten zwar am 20.4. diese Erklärung des Kaisers, wollten aber dennoch einen weiteren Vermittlungsversuch unternehmen. Der Kaiser bewilligte dafür am 22.4. drei Tage Zeit. Würde auch dann L. nicht widerrufen haben, müsse die Reichsacht ausgehen, die dem Ketzerrecht zufolge auf den Bann zu folgen hatte. Auch die neuen Gespräche, die am 24. und 25.4. mit L. geführt wurden, konnten ihn nicht zu einer grundlegenden Änderung seiner Ansichten bewegen, so daß ihm eröffnet wurde, er möge nach Hause zurückkehren. Das Geleit blieb ihm für eine begrenzte Zeit zugesagt; er solle aber im Gegensatz zur Hinreise weder predigen noch schreiben oder das Volk aufwiegeln. Bereits am 26.4. brach L. auf – am Vorabend war ihm vom kursächs. Hof eröffnet worden, daß er in Sicherheit gebracht werden solle, ein Gedanke, der schon nach dem Verhör durch Cajetan erwogen worden war. Am 29.4. entließ L. in Friedberg (Hessen) den Reichsherold – sein Verschwinden sollte nicht durch diesen Zeugen beobachtet werden. Karl V. ließ ein Mandat ausarbeiten, durch das die Acht über L. und seine Anhänger ausgesprochen wurde: L. sollte an den Kaiser ausgeliefert werden; der Besitz seiner Anhänger durfte konfisziert werden; die Lektüre und die Verbreitung seiner Schriften wurden verboten. Das Mandat, das Wormser Edikt, trägt das Datum des 8.5.1521. Den Ständen wurde es am 25.5. nach der Beendigung des Reichstages verlesen; es war ein kaiserliches Edikt (gemäß der bisherigen Ordnung) und wurde deswegen auch nicht im Abschied des Reichstages erwähnt. Wer es mißachtete, mußte mit dem Kaiser als dem weltlichen Arm der Kirche rechnen. Auch die röm. Kurie war der Meinung, daß Karl V. nun für die Vernichtung der neuen Lehre zu sorgen habe.
Diese war durch wichtige Werke, die 1520 erschienen waren, einem noch größeren Kreis von Menschen bekannt geworden. In der Arbeit „Von den guten Werken“ stellte L. eine Ethik dar, die vom Glauben begründet wurde. In seinem Appell „An den christlichen Adel deutscher Nation“ bat er, daß die Adligen ihre Verantwortung wahrnehmen und gemäß der mittelalterlichen Tradition zu „des christlichen Standes Besserung“ beitragen sollten, nachdem die Kleriker und vor allem Papst und Bischöfe nicht das Notwendige täten; diese Schrift wurde zu einem großen buchhändlerischen Erfolg, allerdings nur für kurze Zeit, während L.s Erbauungsschriften immer wieder nachgedruckt wurden. Von dem für L.s literarische Produktion so wichtigen Jahr 1520 sei nur noch „De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“ genannt, weil L. in diesem Werk die traditionelle Sakramentenlehre kritisch behandelt. Nach seiner Meinung sind nur Taufe und Abendmahl von Christus eingesetzte, mit Zeichen versehene Handlungen, denen er Gnadenzusagen gemacht hat; der Buße fehlt das sichtbare Zeichen, während Firmung, Ehe, Priesterweihe und letzte Ölung nicht als Sakramente anerkannt werden. Diese Schrift mußte die Frömmigkeit erheblich beeinflussen und konnte deswegen nicht nur im Elfenbeinturm der Wissenschaft diskutiert werden; sie sollte zur Klärung der Fronten zwischen Freunden und Feinden L.s erheblich beitragen.
L. aber war inzwischen verschwunden. Am 4.5. war sein Wagen in der Nähe der Burg Altenstein „überfallen“ worden. Auf Umwegen gelangte er in der Nacht zur Wartburg bei Eisenach, wo er seine Mönchskutte ablegen und sich in einen „Junker Jörg“ verwandeln mußte; nur der Burghauptmann wußte, wen er aufgenommen hatte. Viele (z. B. →Albrecht Dürer) meinten, L. sei erschlagen worden. Aber Aleander vermutete sofort, daß Kf. Friedrich seine Hand im Spiel gehabt habe. Dieser hatte vor seiner Abreise vom Reichstag noch erreicht, daß ihm kein Exemplar des Wormser Ediktes offiziell vom Kaiserhof zugeschickt wurde, so daß er die Entscheidung Karls nicht zur Kenntnis nehmen mußte.
Auf der Wartburg nutzte L. die Zeit zur Arbeit. Er hielt auch Kontakt mit Wittenberg, vor allem mit Melanchthon und mit →Spalatin. Unter seinen Werken sind weiterhin lateinisch und deutsch geschriebene zu finden: L. führte also sowohl die wissenschaftliche Auseinandersetzung wie die Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit fort. Diese wurde in einem bis dahin ungewohnten und ungeahnten Ausmaß mobilisiert: Es wurden von zahlreichen Autoren viele „Flugschriften“ verfaßt, kurze Traktate oder Einblattdrucke, häufig mit bildlichen Darstellungen versehen, die den Streit popularisierten und die sich zum allergrößten Teil auf L.s Seite stellten. Von den auf der Wartburg geschriebenen oder fertiggestellten Werken seien seine Auslegung des „Magnifikat“, des Lobgesanges der Maria aus Lukas 1, seine Auseinandersetzung mit den Mönchsgelübden („De votis monasticis iudicium“) und seine Postille genannt, die den Predigern helfen sollte, das Evangelium Jesu Christi richtig auszulegen. Vor allem aber übersetzte L. auf der Wartburg das Neue Testament ins Deutsche. In der fast unglaublich kurzen Zeit von etwa elf Wochen legte er ein Werk von solcher Geschlossenheit vor, daß dieses seit seinem ersten Erscheinen im Sept. 1522 immer wieder neu aufgelegt wurde. L. legte der Übersetzung den griech. Text zugrunde, den Erasmus 1519 in 2. Auflage ediert hatte, verstand es aber, sich nicht sklavisch daran zu binden, sondern verständlich und einprägsam zu übersetzen, was in diesem Maße bei älteren Verdeutschungen nicht der Fall gewesen war. L. hat in den folgenden Jahren auch das Alte Testament übersetzt, einschließlich der alttestamentlichen Apokryphen. Dabei haben ihm Wittenberger Kollegen, vor allem Melanchthon, geholfen. 1534 lag die gesamte Bibel in seiner Übersetzung vor, aber bis zu seinem Tod hat er zusammen mit seinen Mitarbeitern daran gefeilt. Wie wichtig ihm „das Dolmetschen“ war und wie ernst er es nahm, das beweist nicht nur diese Tatsache, sondern auch sein „Sendbrief“ über dieses Thema von 1530. Niemals hat L. Honorare für seine Bücher genommen.
Besorgt mußte L. auf der Wartburg feststellen, daß es in Wittenberg zu Unruhen kam, derer Melanchthon nicht Herr zu werden vermochte. Es wurden dort praktische Veränderungen vorgenommen – vor allem unter dem Einfluß Karlstadts -, die L. wegen des Vorbildcharakters von Wittenberg veranlaßten, sich im Dezember 1521 incognito dorthin zu begeben. Er wohnte drei Tage lang bei Melanchthon, mußte dann aber die Stadt wieder verlassen, weil Gerüchte über seine Rückkehr zu kursieren begannen. L. hatte nur seine Freunde beraten können; zu einem wirklichen Eingreifen fehlten ihm die Möglichkeiten. Immerhin verdanken wir diesem Besuch das Porträt des Junkers Jörg durch →Cranach. Als die Unruhen andauerten, entschloß er sich, am 1.3.1522 zurückzukehren. Der Kurfürst hatte gewünscht, daß L. wenigstens bis zum Ende des bevorstehenden Reichstages auf der Wartburg bliebe, denn wenn man dort von seiner Existenz erfahren würde und seine Auslieferung verlangte, mußte Friedrich in Schwierigkeiten geraten. L. verließ trotzdem die Wartburg und nahm die Verantwortung dafür in einem Brief an seinen Landesherren vom 5.3.1522 auf sich. Um den Kurfürsten zu entlasten, verfaßte er ein weiteres Schreiben, das vom kursächs. Hof politisch verwendet werden konnte.
Am 6.3.1522 in Wittenberg eingetroffen, legte L. wieder sein Mönchsgewand an und kehrte in sein Kloster zurück. Vom Sonntag Invokavit an (9.3.1522) predigte er täglich in der Stadtkirche. Es gelang ihm, mit diesen Predigten die Unruhen zu beenden und die Reformation auf den Weg der Reform zurückzuführen, der durch Überzeugung und nicht durch Emotionen oder Gewalt beschritten wird. Bereits Ende 1521 hatte er „eine treue Vermahnung“ an „alle Christen“ gerichtet, „sich zu hüten vor Aufruhr und Empörung“: Wer den Weg der Gewalt beschreite, schade dem Evangelium und behindere das Wirken Gottes (gedruckt 1522). Karlstadt und seine Anhänger, die die Kindertaufe ablehnten, ließen sich jedoch nicht von ihren Ideen abbringen, so daß es zu zahlreichen Neugruppierungen kam, in denen L. abgelehnt wurde. L. widmete sich nun Fragen der Reform des Gottesdienstes, der kirchlichen Finanzen, aber auch Grundsatzproblemen theologischer und politischer Art („Daß eine christliche Gemeine Recht und Macht habe, alle Lehre zu erteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen“ bzw. „Von weltlicher Oberkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“, beide von 1523). Zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung zwang ihn Erasmus, der 1524 eine Schrift über den freien Willen publizierte, worauf L. 1525 mit der Gegenthese „vom geknechteten Willen“ des Menschen antwortete. L. behauptete, daß der Mensch zwar frei sei in allem, was unter ihm stehe, daß er aber in bezug auf das Heil ganz von Gott abhängig sei.
Diese Entgegnung hatte auch deswegen so lange auf sich warten lassen, weil es 1525 zum Bauernkrieg gekommen war. Es erhoben sich dieses Mal mehr Bauern als bei früheren Aufständen, und es schlossen sich ihnen auch Bewohner von Städten und sogar einzelne Adlige an. L. beantwortete die wichtigste der Bauernschriften, die „12 Artikel der Bauernschaft in Schwaben“, mit einer „Ermahnung zum Frieden“. Er forderte die Adligen auf, Mißstände zu beenden und begründete Forderungen zu akzeptieren, mahnte aber die Bauern, sich nicht selbst ihr Recht zu suchen, denn „niemand soll sein eigener Richter sein“. Die Zeit des Fehdewesens war durch den ewigen Landfrieden von 1495 abgelöst worden. L. versuchte während einer Reise in die thüringischen Gebiete mäßigend auf die aufständischen Bauern einzuwirken, mußte aber feststellen, daß hier die Kraft seines Wortes versagte. Unter dem Eindruck, daß der kursächs. Hof nichts gegen den Aufstand unternahm (Kf. Friedrich lag im Sterben), forderte er die Obrigkeiten auf, „wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“ mit Gewalt vorzugehen, während auf der Gegenseite →Thomas Müntzer die Aufständischen zum Kampf aufrief. L.s Schrift hat zur Niederschlagung des Aufstandes weder in Süddeutschland noch in Thüringen beigetragen. Als die am 4.5. verfaßte Schrift bekannt wurde, hatte dort inzwischen der Schwäb. Bund die entscheidenden Schlachten geschlagen, und hier waren es Landgf. →Philipp von Hessen und sein|Schwiegervater Georg von Sachsen, die ohne Kursachsen gegen die Revolutionäre vorgingen. Aber L.s Worte erregten doch Kritik, die auch nicht verstummte, als er Anfang Juni in einem „Sendbrief von dem harten Büchlein wider die Bauern“ deutlich gemacht hatte, daß seine Stellungnahme gegen die Bauern nicht in einer Unterordnung unter die Fürsten ihren Grund hatte, sondern in einer Parteinahme für die göttliche Gerechtigkeit und Ordnung, deren Sachwalter die Fürsten sein sollten. Der Aufstand wurde von L. als ein Zeichen der Endzeit gedeutet. Um, wie er meinte, dem Teufel ein Schnippchen zu schlagen, heiratete L. am 13.6.1525 die ehemalige Nonne →Katharina v. Bora. Sie brachen damit beide das von ihnen abgelegte Gelübde der Keuschheit, was nicht nur L.s Feinde, sondern auch einige Freunde schockierte, unter ihnen Melanchthon. L. aber wurde es nun möglich, ein großes Haus zu führen, in dem viele Freunde einkehrten, zumal seine Frau sehr tatkräftig war und die wirtschaftlichen Probleme trotz der Sorglosigkeit ihres Mannes meisterte. Im Mai 1524 hatte L. seine Vorlesungstätigkeit wieder aufgenommen, und neue literarische Verpflichtungen kamen auf ihn zu, als Karlstadt und Ulrich Zwingli theologische Ansichten äußerten, die er nicht zu billigen vermochte. Der Streit über das Verständnis des Abendmahls zog sich jahrelang hin. Gleichzeitig aber galt es, Fürsten und Städte zu beraten, die das neue Kirchenwesen einführen wollten. Das erste Land, in dem dies offiziell geschah, war das Ordensland Preußen, das der Hochmeister →Albrecht 1523/25 in ein Herzogtum umwandelte, indem er das neue Bekenntnis einführte. 1526 legte L.ein Meßformular in deutscher Sprache vor; zwar sollte nichts vorgeschrieben werden, aber die Gemeinden sollten auch nicht hilflos an Pfarrer ausgeliefert sein, die die christliche Freiheit „zu eigner Lust oder Nutzen und nicht zu Gottes Ehre und des Nächsten Besserung“ gebrauchten. Den hess. Landgrafen beriet L. Anfang 1527 dahin, nicht die Reformation vom grünen Tisch aus einzuführen, sondern die Entwicklung abzuwarten und das Ergebnis dann in Gesetze zu fassen. In Kursachsen wurden seit 1527 die Pfarrer visitiert: Es wurden ihre theologischen Fähigkeiten und ihre Verwaltungspraxis geprüft. Da sich die Bischöfe diesen Visitationen entzogen, wurde der Landesfürst gebeten, als Notbischof einzuspringen. L. hat nur gelegentlich an solchen Visitationen teilgenommen. Was er hörte, war aber zum Teil so erschütternd, daß er sich entschloß, den Pfarrern zusätzlich zur Postille weitere Hilfsmittel in die Hand zu geben. So entstanden sein Großer und sein Kleiner Katechismus, letzterer für den Unterricht und als Hausbuch gedacht, damit der Familienvater auf Fragen antworten konnte, ersterer zur Lektüre für die Pfarrer, aber auch für Eltern und Erwachsene bestimmt. Seine Katechismen – besonders der Kleine – waren denen anderer Theologen so überlegen, daß sie sich im luth. Bereich durchsetzten und jahrhundertelang – teilweise bis heute – in Gebrauch blieben.
Die politische Lage verschärfte sich, als vom Speyer Reichstag 1529 beschlossen wurde, das Wormser Edikt sei durchzuführen. Die Protestation der Minorität, die der Reformation anhing, war ein Rechtsakt, dessen Bedeutung vom politischen Gewicht der Protestierer abhing. Landgf. Philipp bemühte sich um eine große antihabsburg. Koalition mit der Schweiz, Venedig und Frankreich, um dieses politische Gewicht zu verstärken. Dafür mußte als Voraussetzung eine theologische Verständigung zwischen den deutschen und den Schweizer Reformatoren, vor allem zwischen L. und Zwingli erreicht werden. Er setzte es durch, daß in Marburg vom 1. bis 3.10.1529 ein Theologengespräch durchgeführt wurde, zu dem L. nur unter dem Druck des kursächs. Hofes anreiste. In 15 Artikeln wurden am 4.10. fundamentale Übereinstimmungen in der Trinitätslehre, der Christologie, der Erlösungs- oder Rechtfertigungslehre bekundet; in der Abendmahlslehre wurde konstatiert: daß Brot und Wein allen Kommunikanten zu reichen seien und daß es „ein Sakrament des wahren Leibes und Blutes Jesu Christi“ sei. Jedoch blieb der Streitpunkt, „ob der wahre Leib und Blut Christi leiblich im Brot und Wein sei“. Man versprach, sich gegenseitig christliche Liebe zu erzeigen, soweit man dazu gewissensmäßig imstande sei, aber es sollte sich bald zeigen, daß das Gewissen beiden Seiten hier keine Toleranz ermöglichte.
Als Karl V. am 21.1.1530 zu einem Reichstag nach Augsburg einlud, wo er zum Zweck einer friedlichen Einigung in der Glaubensfrage „eines jeden Gutdünken, Meinung und Opinion“ hören und darüber entscheiden wollte, bereitete man sich in Kursachsen gut vor. Zunächst war wohl nur an eine Verteidigung der Beendigung von „Mißbräuchen“ gedacht (z. B. Entzug des „Laienkelches“), aber dann wurde deutlich, daß auch Glaubensfragen behandelt werden mußten. Kurfürst Johann nahm L. bis zur Coburg mit, der südlichsten Spitze seines Landes, um möglichst gut mit ihm in Kontakt bleiben zu|können; die Nürnberger hatten es abgelehnt, L. während dieser Zeit in ihrer Stadt aufzunehmen, weil sie den Kaiser nicht provozieren wollten. L.s Briefe während seines Coburger Aufenthaltes vom April bis zum Okt. 1530 zeigen seine Fürsorge für Frau und Kinder und seinen Einfluß auf Entscheidungen seines Kurfürsten in Augsburg. L. lobte das sächs. Bekenntnis, lehnte es aber ab, durch eine Vereinbarung in wenigen kirchlich-theologischen Fragen eine Unterordnung unter Rom zu akzeptieren. Da →Papst Clemens VII. einer solchen Vereinbarung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zustimmte, forderte Karl V. die Rückkehr der ev. Stände zur alten Kirche innerhalb von 6 Monaten. Damit stellte sich die Frage, ob sich die Evangelischen gegen den Kaiser, ihren Herrn, wehren dürften, wenn dieser wegen ihres Glaubens mit Gewalt gegen sie vorgehen sollte. L. verneinte dies zunächst, beugte sich aber dann dem Argument, es handele sich um ein Wahlkaisertum, das die „fürstliche Libertät“ nicht aufhebe. So kam es zur Gründung des Schmalkaldischen Bundes, in dem sich Kursachsen, Hessen und andere ev. Stände zur Verteidigung ihres Glaubens zusammenschlossen.
L. führte während dieser Jahre seine literarischen Arbeiten fort. Er mahnte z. B. 1530, „daß man Kinder zur Schule halten solle“ – die Bildungsangebote waren nicht umfassend genug und wurden vor allem auch nicht angemessen wahrgenommen. In seiner „Warnung an seine lieben Deutschen“ vom folgenden Jahr verteidigte er die Politik der ev. Stände während des Augsburger Reichstages und machte die Gegenseite verantwortlich, wenn es zu einer Beendigung des Landfriedens kommen sollte. Auch seine Auslegungen biblischer Texte, die Publikation von Predigten und von erbaulichen Schriften wurden fortgesetzt, 1535 etwa mit der Anleitung: „Eine einfältige Weise zu beten für einen guten Freund.“ Neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer nahmen ihn mehr und mehr praktische Aufgaben in Anspruch: Einführung und Festigung der Reformation warfen in vielen Städten und Ländern – auch über Deutschland hinaus – Probleme auf. Hinzu kamen politische Fragen; so äußerte er sich in verschiedenen Schriften, wie man sich gegenüber den Türken verhalten solle, deren Bedrohung Mitteleuropas die Menschen bewegte. Innerhalb des Reiches setzte er sich für eine Politik der Verständigung ein und riet, die Evangelischen sollten dem Kaiser möglichst weitgehend entgegenkommen, wenn dieser nur die evangelische Verkündigung dulde. Deswegen unterstützte er die Bemühungen, die 1532 zur Nürnberger Übereinkunft führten, in einem Maße, die ihm erhebliche Kritik im eigenen Lager einbrachte; Karl hatte hier den Evangelischen die Gewährung des Landfriedens bis zum Konzil oder dem nächsten Reichstag zugesichert. Größere Werke L.s wurden jetzt seltener. Doch konnte er 1535 eine neue Exegese des Galaterbriefes vorlegen, die eine wichtige Quelle seiner Theologie bildet.
Immer häufiger belasteten ihn Krankheiten. Hatten ihn während der 20er Jahre eher psychische Beschwerden bedrückt, so waren es jetzt vor allem körperliche Gebrechen, die ihn bis an den Rand des Grabes brachten. Während er schon 1528 seiner Schrift über das Abendmahl ein „Bekenntnis“ hinzugefügt hatte, um festzuhalten, was er wirklich glaubte, verfaßte er 1537 in den „Schmalkaldischen Artikeln“ sein theologisches Testament, das zugleich auch für die Vertretung des evangelischen Glaubens auf einem Konzil dienen konnte, zu dem →Papst Paul III. 1536 eingeladen hatte. Kf. Johann Friedrich hegte aber große Bedenken gegen die Beschickung dieses Konzils – er folgte L.s Ratschlägen nicht in dem Maße, in dem dies sein Vater Kf. Johann getan hatte. Aber auch Fragen, die allein für die theologische Auseinandersetzung wichtig waren, mußte L. sich widmen, z. B. der Bedeutung des göttlichen Gesetzes für den Glaubenden oder der guten Werke bei der Rechtfertigung. In akademischen Disputationen ging L. zentralen Glaubensfragen nach, um möglichst viele Unklarheiten zu beseitigen. Aber auch für weitere Kreise behandelte er grundsätzliche Fragen, so in dem Werk „Von den Konzilien und Kirchen“ (1539), in dem sich wichtige ekklesiologische Aussagen finden.
Schwierigkeiten bereitete L. der Wunsch Landgraf Philipps, eine Doppelehe zu schließen. Dieser berief sich dafür auf alttestamentliche Vorbilder, obwohl in Deutschland auf Bigamie die Todesstrafe stand. L. riet ab, meinte aber, wenn Gewissensnot vorliege, könne eine zweite heimliche Ehe geschlossen werden, die dann nur vor Gott und nicht vor der Welt gelte. Der Reformator verstand dies als einen Beichtrat, aber Philipp konnte die Nebenehe nicht geheimhalten und zog L. und andere Theologen, die ihn beraten hatten, in das Verfahren hinein, das durch einen Vertrag mit dem Kaiser sein Ende fand, der Philipp Amnestie zusagte, aber dafür den führenden Politiker der Evangelischen jetzt fest an sich gebunden hatte. L. hat die politische Tragweite seiner Beratung nicht erkannt und stand sicher auch zu sehr unter dem Einfluß der Tradition, die dem hohen Adel erhebliche Abweichungen von der Norm einräumte. Bei anderer Gelegenheit hat er dagegen Widerspruch auch gegen hohe Adlige nicht gescheut und sich dabei zum Teil so polemisch geäußert, daß er diese zutiefst verletzte, zumal sie einen solchen Ton nicht gewohnt waren. So hatte er z. B. schon 1523 „Contra Henricum regem Angliae“ geschrieben, der die spätmittelalterliche Sakramentenlehre gegen L.s Angriff verteidigt hatte. Ein anderes Exempel schärfster Polemik ist L.s Buch „Wider Hans Worst“ (1541), das gegen Hzg. Heinrich von Braunschweig-Wolfenbüttel gerichtet war. Mit zunehmender Schärfe äußerte er sich auch gegen das Papsttum. Hatte er noch 1535 gemeint, dem Bischof von Rom könne nach menschlichem Recht ein gewisser Vorrang eingeräumt werden, so bezeichnete er 1545 in der Schrift „Wider das Papsttum zu Rom“ das Papsttum als „vom Teufel gestiftet“. L. wollte in diesem Werk den Kaiser, der von →Papst Paul III. kritisiert worden war, in Schutz nehmen. Der Stil ist aber so polemisch, und auch die beigegebenen Illustrationen entbehren teilweise so sehr des guten Geschmacks, daß das Buch auch von Anhängern der Reformation nach seinem Erscheinen kritisiert wurde.
Auch gegen die Juden hat L. sich während seiner letzten Lebensjahre sehr aggressiv geäußert. Zwar war er nie ein heimlicher Anhänger des mosaischen Glaubens, wie manche Juden meinten (weil L. jene Kirche kritisierte, die sie so lange und so hart verfolgt hatte), aber 1523 hatte er in einer Schrift darauf hingewiesen, „daß Jesus Christus ein geborener Jude sei“, und die Christen aufgefordert, den Juden das Evangelium zu verkündigen und sie nicht zu verfolgen. Die erhoffte Bekehrung der Juden, die L. auch deswegen erwartete, weil er das Ende der Zeit für nahe bevorstehend ansah, zu dem der Apostel Paulus dies angekündigt hatte, blieb jedoch aus. Im Gegenteil: Manche Christen übernahmen die Sabbatfeier, so daß L. 1538 „Wider die Sabbather“ schrieb. Am schärfsten wandte er sich 1543 gegen die Juden mit der Schrift: „Von den Juden und ihren Lügen“. Sie war als eine Warnung für Christen gedacht, die sie vom Abfall von ihrem Glauben abhalten sollte. Mit ihrer übertriebenen Polemik ist sie aber doch weit von dem entfernt, was L. 20 Jahre zuvor geschrieben hatte. Zwar sind seine „Ratschläge“ seinerzeit unbeachtet geblieben – weder wurden die Synagogen verbrannt, noch wurden in Deutschland aufgrund dieser Schrift die Juden aus dem Land gewiesen. Aber fast 400 Jahre danach erinnerte man sich an diese Polemik, als man nicht nur Synagogen verbrannte, sondern auch Menschen – was L. nie gewollt hat. Mit dem Vorschlag der Vertreibung der Juden wollte er „Gefahren“ für Christen abgewendet sehen, wie er sich überhaupt – gut mittelalterlich – nur denken konnte, daß in einer Gemeinschaft von Menschen derselbe Glaube von allen vertreten werden müsse.
L. hat bis zum 17.11.1545 Vorlesungen gehalten, zuletzt etwa ein Jahrzehnt lang über die Genesis, unterbrochen nur 1543 und 1544 von zwei kleinen Kollegs über Jesaja 9 und 53. Seine letzte Vorlesung schloß er mit den Worten: „Unser Herr Gott geb, das andere nach mir besser machen. Ich kan nit mehr, ich bin schwach, orate Deum pro me, das er mir ein gutes, seliges stündlin verleihe.“ Aber gepredigt hat er auch noch nach diesem Datum. Er unternahm sogar noch mehrere Reisen ins Mansfeldische, um Streitigkeiten zwischen den dortigen Grafen zu beenden – L. war ja dort geboren und fühlte sich deswegen diesem Haus besonders verbunden. Die letzte Reise begann er am 23.1.1546. Sie führte ihn – begleitet unter anderen von seinen drei Söhnen – zunächst nach Halle, wo er am 26.1. predigte. Am 29.1. traf er in Eisleben ein, wo er zwischen dem 31.1. und dem 15.2. viermal predigte. An den Verhandlungen, die ihn nach dort geführt hatten, konnte er täglich nur ein bis eineinhalb Stunden teilnehmen. Aber er erlebte noch, daß sie am 16.2. erfolgreich abgeschlossen wurden. Am 17. konnte er noch zu einem weiteren Vertrag seine Unterschrift geben, aber er klagte über Schmerzen und fühlte den Tod nahen. Mehrfach wiederholte er im Gebet Psalm 31, 6. Gefragt, ob er bei Christus und der Lehre bleiben wolle, die er gepredigt hatte, antwortete er mit Ja – seinem letzten Wort. In der dritten Stunde des 18.2.1546 starb er. Die Leiche wurde nach Wittenberg überführt, wo sie am 22.2. eintraf. Sie wurde in die Schloßkirche gebracht, wo L. begraben wurde. Karl V. ließ das Grab nach der Niederlage des Schmalkaldischen Bundes unberührt – mit dem von ihm Geächteten hatte ihn das Wissen um die Notwendigkeit einer Reform der Kirche verbunden.
Verlinkungen:
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Quellen:
Internetquellen
-> Michael Wetzel, Artikel: Nikolaus von Amsdorf, in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde, https://saebi.isgv.de/biografie/166 [Zugriff 22.10.2025].
-> Julius Pflug, in: Universität Göttingen online, online verfügbar unter: https://www.julius-pflug.uni-goettingen.de/biografie-pflug/, zuletzt geprüft am 22.10.2025.
-> Girshausen, Theo Ludwig, "Cranach, Lucas der Ältere" in: Neue Deutsche Biographie 3 (1957), S. 395-398 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118522582.html#ndbcontent, zuletzt geprüft am 22.10.2025.
-> Müller, Gerhard, "Luther, Martin" in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 549-561 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118575449.html#ndbcontent, zuletzt geprüft am 30.11.2025.
Sekundärliteratur
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