Die Reformation
Inhaltsverzeichnis
- Von den 95 Thesen zum Augsburger Religionsfrieden. Meilensteine der Reformation.
- Schlaglicht 1555: der Erste Religionsfrieden
- Das Wunder von Augsburg
1. Von den 95 Thesen zum Augsburger Religionsfrieden. Meilensteine der Reformation.
Martin Luther war mit seinen 95 Thesen nicht der Erste, der den Ablasshandel angriff. Seiner Kritik war jedoch eine beispiellose Wirkung beschieden. In dem Beitrag werden die großen Linien der Reformationsgeschichte zwischen 1517 und 1555 nachgezeichnet.
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts bildete das westliche Europa einen kulturellen Raum, der von verbindenden Traditionen geprägt war – allen voran die lateinische Sprache, die in der transnationalen und gelehrten Kommunikation dominierte, die christliche Religion, damit einhergehend das päpstlich approbierte Kirchenrecht (ius canonicum) sowie die Universitäten.Zur Auflösung der Fußnote[1]Auch einige religiöse Praktiken waren exklusiv in der westlich-lateinischen Christenheit verwurzelt, etwa die Kreuzzüge, der Pflichtzölibat der Priester, der rechtsverbindlich geforderte Gehorsam gegenüber dem Bischof von Rom oder das Bußwesen, das bestimmte Vergehen mit exakt tarifierten Kompensationsleistungen belegte.
Dasselbe galt für den Ablass. Bei diesem seit dem Hochmittelalter ausgebauten Heilsinstitut handelte es sich um eine Verkürzung oder gar gänzliche Aufhebung zeitlicher Sündenstrafen, die, sofern sie nicht zu Lebzeiten abgetragen wurden, vor der Erlösung im Fegefeuer gebüßt werden mussten. Die attraktiven Plenarablässe, die in der Regel gegen Geldzahlungen die totale Sündenvergebung (plena remissio peccatorum) gewährten, konnte nur der Papst spenden und wurden in großen Kampagnen europaweit und seit der Erfindung des Buchdrucks Mitte des 15. Jahrhunderts weithin einheitlich propagiert. Diese Praxis war gleichsam ein Spiegel ihrer Zeit, die stark religiös geprägt war und in der Glaubensfragen den Alltag durchdrangen: Es herrschte eine allgemeine Gerichtsangst, man fürchtete sich vor der Prüfung des Lebenswerks durch einen strafenden Gott. Das Leben der Menschen war bestimmt von einer ständigen Suche nach Mitteln, nach guten Werken und Verdiensten, die – wie etwa ein Klosterbeitritt – die Chancen erhöhen könnten, vor Gott zu bestehen, sowie nach Mittlern zwischen dem sündigen Selbst und dem richtenden Gott – beispielsweise Heilige oder Priester.
Als der Augustinermönch Martin Luther am 31. Oktober 1517 mit der Veröffentlichung von 95 Thesen in Wittenberg und ihrer Versendung an den obersten kirchlichen Würdenträger im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, Albrecht von Brandenburg, Erzbischof von Mainz und Magdeburg, die Ablasspraxis infrage stellte, rührte er also an die zentrale Frage nach der menschlichen Identität aus und vor Gott. Luther war davon überzeugt, dass der Ablass die jedem Christen gebotene stetige Buße aushöhle, also die Umkehr zu einer Gottes Geboten entsprechenden Lebensführung. Anstatt die Christen auf den Weg der Nachfolge ihres leidenden Heilandes zu führen, gewähre ihnen der Ablass trügerische Sicherheiten und verlogene Erleichterungen. Das Evangelium, das die bedingungslose göttliche Gnade gegenüber dem wegen seiner Gottferne verzweifelten Sünder verkünde, werde durch ein Heilsangebot entwertet, das jedem – unabhängig von seiner inneren Haltung – nur aufgrund des Erwerbs eines Ablassbriefes den Erlass von Fegefeuerpein und den Eintritt in den Stand der ewigen Seligkeit zuerkenne.
Auch wenn der Bettelmönch aus dem Augustinereremitenorden keineswegs der erste Theologe war, der den Ablass angriff, so war seiner Kritik doch eine beispiellose Wirkung beschieden. Dies hing zum einen damit zusammen, dass Luther den Ablass gleichsam "von innen", vom Grundverständnis des christlichen Glaubens und der entsprechenden sittlich-religiösen Haltung der Buße her attackierte. Zum anderen erlangten seine Thesen durch den Buchdruck eine für ihn selbst völlig überraschende Verbreitung und wurden ungemein zügig innerhalb Deutschlands, aber auch in anderen europäischen Ländern rezipiert.
Ein Reformer wird zum Reformator
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der 95 Thesen war sich Luther noch nicht darüber im Klaren, dass ein Angriff auf den Ablass auf eine Infragestellung der Papstgewalt hinauslaufen musste. Denn der Stellvertreter Christi auf Erden erhob den Anspruch, über einen "Schatz der Kirche" (thesaurus ecclesiae) zu verfügen, in dem die Verdienste Christi und der Heiligen gesammelt waren; kraft der ihm übertragenen Schlüsselgewalt konnte er nach Belieben darüber verfügen. Verbindliche Lehrentscheidungen zum Ablass hatte die römische Kirche jedoch noch nicht dogmatisiert. Insofern hoffte Luther zunächst, dass sich der Papst seine Kritik an der marktschreierischen Ablasspropaganda des Dominikaners Johann Tetzel zu eigen machen werde.
Nach der Thesenpublikation setzte eine lebhafte Publizistik ein: Luther führte literarische Auseinandersetzungen mit Tetzel und dessen Kollegen Konrad Wimpina, einem Theologieprofessor in Frankfurt an der Oder, sowie mit dem Ingolstädter Theologen Johann Eck, der ihn als Ketzer und Papstfeind attackierte, dem römischen Kurientheologen Sylvester Prierias und einer stetig wachsenden Zahl weiterer Apologeten der römischen Papstkirche. Neben der Frage des Ablasses rückten allgemeine Probleme der Gnaden- und der Sakramentenlehre, des Verhältnisses von biblischer Norm und kirchlicher Tradition, der Autorität der Kirchenväter, der Päpste und der Konzilien ins Zentrum der theologischen Debatten.
Nach und nach ergriffen andere Theologen und Autoren aus dem Laienstand verdeckt oder offen Partei für Luther, etwa sein Fakultätskollege Andreas Bodenstein, der Nürnberger Ratsschreiber Lazarus Spengler oder der Wittenberger Griechischdozent Philipp Melanchthon. Humanistische Gelehrte wie der Basler Münsterprediger Wolfgang Capito, der Nürnberger Jurist Christoph Scheurl, der Schlettstädter Philologe Beatus Rhenanus oder der Heidelberger Dominikanermönch Martin Bucer sorgten dafür, dass Luthers Schriften umgehend nachgedruckt und europaweit verbreitet wurden. Luther selbst feuerte die Publizistik pausenlos an und belieferte die Wittenberger und Leipziger Druckwerkstätten mit Manuskripten; allein bis Ende 1519 waren 45 Schriften des Wittenberger Bibelprofessors in insgesamt 263 Ausgaben und über einer Viertelmillion Exemplaren verbreitet. Kein Autor war jemals zügiger in einem solchen Ausmaß gedruckt worden wie Luther.
Während dieser seine Botschaft publizistisch verbreitete und seine reformatorisch-theologische Position in den Kontroversen, die er führte, präzisierte, schritt auch das kirchenrechtliche Verfahren gegen ihn voran. Albrecht von Brandenburg hatte einen Ketzerprozess in Rom eingeleitet, dessen Abschluss sich zunächst aus politischen Gründen verzögerte: Die römische Kurie nahm auf Luthers Landesherrn Friedrich III. von Sachsen Rücksicht, da sie seiner Unterstützung bedurfte, um die Wahl des habsburgischen Thronfolgers Karl von Spanien zum Kaiser des Reiches zu verhindern. Vor allem mit Blick auf die Machtverhältnisse in Italien hatte Rom keinerlei Interesse an einer Ausweitung des habsburgischen Einflusses. Denn Sizilien, Mailand und Neapel standen bereits unter spanischer Ägide. Der Kirchenstaat fühlte sich eingekreist; das Kaisertum würde diesen Effekt noch steigern. Nachdem der Versuch, Karl als Kaiser zu verhindern, freilich gescheitert war, beschleunigte sich der römische Prozess gegen Luther. Dabei spielte sein alter Gegner Eck eine wichtige Rolle, mit dem er sich im Sommer 1519 eine von Hunderten von Gästen besuchte Schaudisputation in Leipzig geliefert hatte. Eck reiste nach Rom, formulierte wesentliche Passagen der päpstlichen Bannandrohungsbulle "Exsurge Domine" und propagierte ab Sommer 1520 ihre Verbreitung im Reich. Auch verschiedene theologische Fakultäten wie jene in Köln, Löwen und Paris hatten sich mit Luthers Lehre beschäftigt und sie verurteilt.
Auf die offizielle Verketzerung seiner Lehre hin ging Luther zu forcierten literarischen Gegenangriffen über, identifizierte den Papst nunmehr öffentlich als den in der Bibel geweissagten Antichristen und legte noch im selben Jahr mit seiner Schrift "An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung" ein auf Deutschland bezogenes, von den politischen Handlungsträgern in Stadt und Land umzusetzendes kirchlich-gesellschaftliches Reformprogramm vor. Kurz darauf zerschlug er in seiner radikalen Schrift "Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche" die römische Sakramentenlehre. Von den sieben Sakramenten, die sich in verbindlichem kirchlichen Gebrauch befanden (Taufe, Buße, Abendmahl, Firmung, Ehe, Priesterweihe, letzte Ölung), gestand er nur Taufe und Abendmahl den Charakter eines Sakramentes zu, weil Christus sie eingesetzt und mit einem Verheißungswort und einem äußeren Zeichen versehen habe. Die anderen fünf hielt Luther für willkürliche Erfindungen eines machtbewussten Klerus. Die ihm in der Bannandrohungsbulle eingeräumte Widerrufsfrist ließ er verstreichen und verbrannte am Tag ihres mutmaßlichen Ablaufs, dem 10. Dezember 1520, das kanonische Recht nebst weiterer papsttreuer Literatur in einem öffentlichen Spektakel vor dem Wittenberger Elstertor. Damit wurde aus dem mönchischen Reformer, der versucht hatte, aus Loyalität die im Ablasswesen aufbrechende Glaubwürdigkeitskrise seiner Kirche zu überwinden, jener Reformator, der sie kompromisslos bekämpfen und einen kirchlichen Neubau betreiben wollte.
Sola-Theologie
Bis zu diesem definitiven Bruch mit der Papstkirche hatten sich Luthers theologische Überzeugungen weitestgehend konsolidiert. Gegenüber der mittelalterlichen Schultheologie, der sogenannten Scholastik, und ihrer philosophischen Grundlage, dem Aristotelismus, ging Luther polemisch auf Abstand. In Anknüpfung an ältere monastische, insbesondere mystische Traditionen der Theologie war es ihm ein Anliegen, das persönliche Gottesverhältnis des Einzelnen, den Glauben, zu akzentuieren.
Den Mittelpunkt seines Glaubensverständnisses bildete "allein das Wort" (solum verbum), das als gepredigte, fleischgewordene oder geschriebene Botschaft Weg und Ziel des Heils darstellte. Allein Christus (solus Christus), der gekreuzigte Heiland, vermittele im Zuspruch der Sündenvergebung die allein seligmachende Gnade Gottes (sola gratia), der allein im dem Wort vertrauenden Glauben (sola fide) entsprochen werde. Auch die von Christus eingesetzten und mit äußeren Zeichen wie Brot, Wein und Wasser versehenen Sakramente der Taufe und des Abendmahls verstand Luther vom Glauben her: als Mittel, ihn zu begründen und zu stärken. Die selbstverständliche hierarchische Teilung der Christenheit in Kleriker und minderberechtigte Laien hob Luther auf – im Glauben seien alle gleich, und niemand könne eine größere Nähe zu Gott für sich beanspruchen als ein anderer.
Als einzige unfehlbare Quelle und Norm der christlichen Wahrheit galt Luther die Bibel (sola scriptura). Sie in der Volkssprache allgemein zugänglich zu machen, war ihm und seinen Mitstreitern ein wichtiges Anliegen. Nach dem Erscheinen der von Luther angefertigten deutschen Übersetzung des Neuen Testaments im September 1522 entstanden in verschiedenen europäischen Ländern volkssprachliche Bibelübersetzungen, die nach und nach die Partizipationsmöglichkeiten der "gemeinen Christen" ungemein erhöhten. Auch die Übertragung der gottesdienstlichen Liturgie und die Dichtung volkssprachlicher Kirchenlieder entsprachen dem partizipativen Konzept des "allgemeinen Priestertums", das seit 1520 zur ekklesiologischen, also die Gestalt der Kirche betreffenden Basistheorie der reformatorischen Bewegung wurde.
Die Sprengkraft dieser Theologie ergab sich daraus, dass sie für Laien nachvollziehbar war, jedem Christen eine unmittelbare Gottesbeziehung ermöglichte und keiner heilsvermittelnden Institution bedurfte. Zugleich schärfte sie das Bewusstsein für die Unterschiedenheit von Kirche und Welt und die allein durch das Wort einerseits, mittels weltlicher Herrschaftsvollmachten andererseits ausgeübten beiden Regimente Gottes. Dem Papst, der die weltliche Gewalt über einen Territorialstaat ausübte, warf er die Vermischung beider Regierweisen vor.
Radikalisierung und Spaltung
Obschon Luther durch die päpstliche Bannbulle "Decet Romanum Pontificem" vom 3. Januar 1521 kirchenrechtlich verbindlich zum Ketzer und damit zum Tode verurteilt war, erreichte die kursächsische Regierung in komplizierten Verhandlungen mit dem neugewählten Kaiser Karl V., dass der Wittenberger Augustinermönch im April 1521 zu einem Verhör vor den Reichstag in Worms geladen wurde. Luthers Erwartung eines ergebnisoffenen theologischen Disputs freilich wurde enttäuscht: Er wurde zum Widerruf seiner Äußerungen aufgefordert, den er unter Berufung auf die Vernunft und sein durch die Schrift gebundenes Gewissen verweigerte. Diese Bekennerszene des 18. April 1521 wurde in der bald einsetzenden Rezeptionsgeschichte der Reformation zu einer Sternstunde des individuellen Glaubensmutes im Aufstand gegen eine religiöse Zwangskultur stilisiert.
Luther selbst schwebte nach seinem Auftritt vor Kaiser und Reich in Lebensgefahr: Mit dem Wormser Edikt schuf Kaiser Karl V. die reichsrechtliche Grundlage für die Ächtung Luthers und seiner Anhänger, die nun vogelfrei waren, sowie für ein Verbot seiner Schriften. Doch Luthers Landesherr, Kurfürst Friedrich III. von Sachsen, bestritt die Gültigkeit des Edikts, das erst nach Ende des Reichstages und der Abreise eines Großteils der Stände der verbliebenen Minderheit vorgelegt worden war, und ließ seinen berühmtesten Professor auf der Heimreise von Worms überfallen und in den Gewahrsam der Wartburg verbringen. Das Wormser Edikt wurde denn auch nicht im ganzen Reich umgesetzt, zumal sich Kaiser Karl V., der zugleich König von Spanien war, in den 1520er Jahren aufgrund von Kriegen gegen Frankreich und das Osmanische Reich, das bereits die Peloponnes und Teile Ungarns erobert hatte und dessen Heere 1529 vor Wien standen, außerhalb des Reiches aufhielt. Das begünstigte die Einführung der Reformation in zahlreichen Städten und Ländern.
Während der rund zehn Monate, die Luther auf der Wartburg verbrachte, begann sich die reformatorische Stimmung in Wittenberg zu radikalisieren. Neben studentischen Agitatoren, von Visionen geleiteten, prophetischen Laien (den sogenannten Zwickauer Propheten) und den Ordensbrüdern Luthers trat nach und nach auch sein Kollege Andreas Bodenstein als Propagandist einschneidender Reformen hervor. Bald wurde die Messe ohne Kommunikanten abgeschafft, Priester traten in den Ehestand, das Abendmahl wurde unter "beiderlei Gestalt", Brot und Wein, gefeiert, Bilder im Kirchenraum gerieten als "Götzen" in Verruf und wurden abgetan.
Obschon Luther den Reformforderungen im Prinzip zustimmte, nahm er Anstoß an Tempo und Form ihrer Umsetzung. Seines Erachtens sollten alle Veränderungen des Kirchenwesens in Abstimmung mit der Landesherrschaft erfolgen. Bodenstein hingegen vertrat ein "kommunalistisches" Reformationskonzept: Ihm zufolge waren der Rat Wittenbergs und die Vertreter der Universität, die im Januar 1522 gemeinsam die erste reformatorische Kirchenordnung beschlossen hatten, dazu berechtigt, ja verpflichtet, diejenigen Elemente des Kirchenwesens, die im Widerspruch zur Bibel standen, umgehend und kompromisslos umzugestalten. Das hier vertretene Modell der Einführung der Reformation im Rahmen einer von der politischen Obrigkeit erlassenen Ordnung wurde prägend.
Mit Luthers Rückkehr von der Wartburg Anfang März 1522 setzte die erste tief greifende Spaltung der reformatorischen Bewegung ein. Sie betraf zunächst die Frage, wer mit welchen Mitteln zu welchem Zeitpunkt berechtigt sei, Veränderungen des Kirchenwesens umzusetzen. Weitere Zerwürfnisse folgten. Das gravierendste ergab sich aus unterschiedlichen Deutungen der Abendmahlselemente Brot und Wein: Bodenstein sah in ihnen reine Symbole, die auf den für die Gläubigen heilsamen Kreuzestod Christi verwiesen; für Luther hingegen stand fest, dass sie Leib und Blut Christi nicht nur bezeichneten, sondern mit diesen in einer der Vernunft nicht zugänglichen Weise identisch seien. Der stärker rationalistischen Position des im September 1524 aus Kursachsen ausgewiesenen Bodensteins schlossen sich – wenngleich mit abweichenden Argumenten – bald zahlreiche andere Theologen in den Reformationszentren Oberdeutschlands und der deutschsprachigen Schweiz an, darunter der charismatische Prediger Ulrich Zwingli in Zürich, dem es 1523 gelungen war, den Rat der Stadt für sein Reformationswerk zu gewinnen, der Basler Reformator Johannes Oekolampad sowie Martin Bucer in Straßburg.
Nach und nach entwickelte sich daraus eine eigene Richtung, die sich als Reformierte von den Lutheranern abgrenzte. Sie zeichnete sich etwa dadurch aus, dass der Gemeinde im Verhältnis zu den kirchlichen Amtsträgern eine größere Autonomie zuerkannt wurde als im Luthertum; die Sakramente, aber auch das gesprochene Wort galten nicht als sinnliche Träger des göttlichen Heils, und der hoheitliche Abstand Gottes zum Menschen wurde stark akzentuiert. "Katholische Reste" wie Bilder im Kirchraum, liturgische Kleidung, Orgeln, die Oblaten und ihre "Erhebung" (Elevation) beim Abendmahl, der Exorzismus bei der Taufe, Altäre und Kerzen oder das jedem Christen zugestandene Recht der Nottaufe wurden konsequenter und kompromissloser beseitigt als im Luthertum. In Abgrenzung und Widerstreit entwickelten sich beide Strömungen zu eigenständigen Konfessionen.
Lutheraner und Reformierte hatten mit der mittelalterlichen katholischen Tradition gemein, dass sie anstaltsartige Kirchentümer bildeten. Jedes Mitglied eines Gemeinwesens sollte ihnen kraft der Säuglingstaufe angehören, eine religiöse Entscheidungsfreiheit des Einzelnen war nicht vorgesehen. Gegen diese Tendenzen begehrten ab Herbst 1524 kleinere Gruppen von Theologen und Laien im sächsisch-thüringischen und im schweizerisch-oberdeutschen Kontext auf, die ein religiöses Freiwilligkeitsprinzip und die konsequente Trennung von Kirche und Staat forderten. So sei der Taufzwang Unmündiger mit der im Neuen Testament gelehrten Glaubens- und Bekenntnistaufe unvereinbar. Auch eine institutionalisierte Amtsgeistlichkeit, wie sie sich in Luthertum und Reformiertentum entwickelte, lehnten die "Täufer" ab; vielfach erkannten sie einfachen Laien besondere Offenbarungsqualitäten (Visionen, Auditionen) zu. Außerdem kritisierten sie an den entstehenden lutherischen und reformierten Kirchen, dass die politischen Obrigkeiten und ihre theologischen und juristischen Beamten eine maßgebliche Rolle spielten – sei es als "Notbischöfe", als Richter in den Konsistorien und Ehegerichten oder als Disziplinierungsinstanzen bei den Visitationen.
Von einzelnen Vertretern und Gruppen wurden gesellschaftliche und politische Veränderungen im Angesicht des nahe geglaubten apokalyptischen Endes der Geschichte mit Mitteln physischer Gewalt umgesetzt – etwa von dem ehemaligen Luther- und Bodensteinschüler Thomas Müntzer im Kontext des weite Teile Süd- und Mitteldeutschlands überziehenden Bauernkrieges 1524/25 oder im sogenannten Täuferreich von Münster 1534/35. Die herrschenden geistlichen und weltlichen Eliten reagierten darauf mit unerbittlicher Härte. Täufer und sonstige Dissidenten wurden während des Reformationsjahrhunderts in beinahe allen europäischen Ländern blutig verfolgt und vermochten nur heimlich ihrem Glauben nachzugehen.
Politisierung der Religionsfrage
Nach einer Reihe militärischer Konflikte kehrte Karl V. 1530 erstmals seit 1521 ins Reich zurück, um persönlich einen Reichstag abzuhalten, und lud nach Augsburg. Die Ausschreibung, die die Verhandlungsgegenstände definierte, räumte der Religionsfrage eine prominente Bedeutung ein. Seitens der Protestanten – diese Gruppenbezeichnung trugen die evangelischen Reichsstände infolge eines Protestes während des vorangehenden Reichstages in Speyer 1529, als eine katholische Mehrheit versucht hatte, das Wormser Edikt zu bekräftigen und die reformatorische Entwicklung ins Unrecht zu setzen – wurde zunächst damit gerechnet, dass die Situation offen sei und der Kaiser eine unvoreingenommene Anhörung beider Parteien anstreben werde. Doch in Augsburg stellte sich bald heraus, dass es aus Sicht des Kaisers keine Alternative zur Rückkehr zur römischen Kirche gab. Er hielt an dem altrömischen Grundsatz fest, wonach nur eine einheitliche Religion ein Gemeinwesen zu integrieren vermag, und wollte die Einheit des Reiches wieder herstellen, das am religiösen Konflikt zu zerbrechen drohte.
Dies nötigte die Protestanten dazu, ihre Glaubensauffassung in Gestalt eines Bekenntnisses zu formulieren. Die maßgebliche Arbeit an diesem Dokument, das als Augsburgisches Bekenntnis (Confessio Augustana) zur wichtigsten Lehrnorm in die Geschichte der reformatorischen Bekenntnisbildung eingehen sollte, leistete der humanistisch geprägte Wittenberger Theologe Philipp Melanchthon. Luther war die Teilnahme am Reichstag verwehrt; er verbrachte die entsprechende Zeit auf der Coburg, dem südlichsten Vorposten seines kursächsischen Landesherrn. So war die Confessio Augustana denn auch von einer irenischen, verständigungsorientierten Tendenz bestimmt und verzichtete auf die etwa für Luther bei eigenen Bekenntnisformulierungen typische Schärfe. Melanchthon hob hervor, dass die evangelische Lehre mit der Heiligen Schrift und den altkirchlichen Lehrentscheidungen zur Trinitätslehre, zu den beiden Naturen Christi und zur Erbsünde übereinstimme. Sie ziele lediglich auf die Abschaffung problematischer Entwicklungen der jüngeren Tradition wie etwa der Wallfahrten, des Pflichtzölibats und der politischen Funktionalisierung des Bischofsamtes. Von einer markanten Distanzierung vom Papstamt, vom Ablass und anderen kritischen Themen sah die konsensorientierte Bekenntnisschrift um der Vermittlung willen ab.
Unterzeichnet wurde die Confessio Augustana von jenen protestantischen Reichsständen, die die Abendmahlslehre Zwinglis und der oberdeutschen Theologen um Bucer nicht teilten; letztere legten in Augsburg eigene Bekenntnisse vor, denen aber eine größere Wirkung versagt blieb. Die Confessio Augustana wurde am 25. Juni 1530 vor dem Reichstag verlesen und dem Kaiser übergeben. Doch dieser ließ sie durch eine katholische Theologenkommission widerlegen und forderte, dass die Protestanten zum Gehorsam unter die Kirche des Papstes zurückkehrten. Das somit bestätigte Wormser Edikt wurde wieder in Kraft gesetzt, woraufhin sich die protestantischen Stände unter der Führung von Kursachsen und Hessen zu einem militärisch-politischen Bündnis zusammenschlossen, dem sogenannten Schmalkaldischen Bund. Basis für die Mitgliedschaft bildete die Anerkennung der Confessio Augustana. Nach dem Augsburger Reichstag 1530 war die Religionsfrage fortan vor allem eine Angelegenheit der Politik.
Der Kaiser, der im Krieg gegen das Osmanische Reich der Unterstützung der evangelischen Stände bedurfte, war zunächst weiterhin zu Kompromissen genötigt und setzte im Rahmen von "Friedständen" für jeweils auf einige Jahre befristete Perioden die Gültigkeit des Wormser Edikts aus und überließ das im Kontext der territorialen, regionalen oder lokalen Reformationen eingezogene Kirchengut (Säkularisationen) vorerst den weltlichen Obrigkeiten. Erst zu Beginn der 1540er Jahre wandte sich Karl V. wieder der Lage im Reich zu und versuchte sodann, durch Religionsgespräche unter seiner Ägide theologische Annäherungen zwischen den konfessionellen Konfliktparteien zustande zu bringen. In einigen Lehrfragen gab es Fortschritte, doch blieben die Gespräche letztlich ohne Erfolg. Das nach zähen Abstimmungen zwischen Kaiser und Papst 1545 endlich eröffnete Konzil von Trient leitete eine neue Epoche der katholischen Reform und des Umgangs mit den Protestanten ein. In langen Verhandlungen klärte das Konzil das Verhältnis von Schrift und Tradition, präzisierte die Sakramentenlehre, drängte den Bilderkult zurück und schaffte die fiskalischen Missstände im Zusammenhang mit Ablass und Stiftungswesen ab. Außerdem leitete es Reformen des Klerus und straffe Disziplinierungsmaßnahmen ein, so etwa mit der Einführung einer Residenzpflicht für Bischöfe, des Konfessionseides oder des Index der verbotenen Bücher.
Eine dauerhaftere Lösung der Religionsfrage im Reich ergab sich erst 1555. Dieser war eine Phase des besonders intensiven Ringens vorausgegangen: 1547/48 hatte Karl V. den Schmalkaldischen Bund militärisch bezwungen und die evangelischen Stände genötigt, ein Religionsreglement anzunehmen, das mit Ausnahme einiger weniger Elemente wie dem Abendmahl mit Brot und Wein (Laienkelch) und der Priesterehe katholisch war. Dagegen formierte sich unter protestantischen Fürsten und Städten ein Widerstand, der den Kaiser 1553 zur Flucht und seinen Bruder und Statthalter Ferdinand zu Verhandlungen zwang. Diese führten 1555 zum sogenannten Augsburger Religionsfrieden, mit dem die der Confessio Augustana entsprechende Religionsform neben der katholischen auf Dauer reichsrechtlich anerkannt wurde – Reformierte und Täufer waren also vom Augsburger Religionsfrieden ausgeschlossen.
Die jeweiligen Landesherren erhielten das ius reformandi, also das Recht zur Einführung der Reformation. Die Bikonfessionalität auf der Ebene des Reiches sicherte die konfessionelle Homogenität der Einzelterritorien, in denen fortan der Grundsatz cuius regio, eius religio herrschte (wessen Gebiet, dessen Religion). Von der Konfession ihrer Landesherrn abweichenden Untertanen kam ein Auswanderungsrecht (ius emigrandi) bei Eigentumsgarantie zu – das erste individuelle Grundrecht. Der seiner Konfession wegen zur Migration gezwungene Gläubige war Teil der frühneuzeitlichen europäischen Geschichte. Viele derer, die im 17. und 18. Jahrhundert in der "neuen Welt" ihr Glück suchten, verließen Europa auch aus religiösen Gründen.
Multikonfessionalität als Ausnahme
Die Verhältnisse in Deutschland waren dadurch geprägt, dass die evangelischen und die katholischen Kräfte sich ungefähr die Waage hielten. Gleichwohl konnte der Augsburger Religionsfrieden eine mit religiösen Motiven legitimierte Gewalt auch in Deutschland nicht definitiv beenden, die von 1618 bis 1648 im Dreißigjährigen Krieg eskalieren sollte. Mit dem in vielerlei Hinsicht zu den Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens zurücklenkenden Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Anerkennung der drei Konfessionen römischer Katholizismus, Luthertum und Reformiertentum im Reich sanktioniert.
Mit Blick auf andere europäische Länder blieb die Anerkennung mehrerer Konfessionen innerhalb eines staatlichen Gemeinwesens bis weit ins 18. Jahrhundert hinein die Ausnahme. Auch Frankreich durchlitt über drei Jahrzehnte verheerende Religionskriege; erst im Zuge der Herrschaft des vom Reformiertentum zum römischen Katholizismus konvertierten Bourbonen Heinrich IV. konnte 1598 mit dem Edikt von Nantes ein Toleranzedikt erlassen werden, das den Protestanten gewisse militärische Sicherungsplätze und Existenzgarantien gewährte. In den Niederlanden verband sich der nationale Befreiungskampf gegen die spanische Fremdherrschaft mit einer reformierten Konfessionsidentität; in der niederländischen Gesellschaft spielte sie eine überragende öffentliche Rolle, doch auch andere Konfessionen einschließlich des Täufertums wurden hier toleriert. Multikonfessionelle Verhältnisse etwa in Böhmen, Ungarn oder Polen hingegen bestanden nur vorübergehend und waren eine Folge starker Adelskräfte und schwacher Monarchien. Mit der herrschaftspolitischen Konsolidierung der jeweiligen Königsmacht hielten dann wieder monokonfessionell-katholische Verhältnisse Einzug. In England, Dänemark-Norwegen und Schweden-Finnland gab es Königsreformationen, die in Anknüpfung an die traditionelle Bischofsverfassung einheitliche kirchliche Strukturen entstehen ließen – lutherische Staatskirchentümer im Norden und ein anglikanisches, der Lehre nach reformiertes, der liturgischen Form nach hingegen katholisierendes Kirchenwesen mit dem Monarchen als supreme head an der Spitze in England.
Langfristige Wirkungen
Von der Reformation in der Vielfalt ihrer Erscheinungsformen gingen Wirkungen aus, die in einem langen, gestreckten historischen Prozess dazu beitrugen, dass das lateineuropäische Mittelalter nach und nach in die Neuzeit überging – wobei angesichts weiterer Faktoren wie dem Buchdruck, rationalen Prägungen der mittelalterlichen Universitätskultur, Renaissance und Humanismus, der geografischen Expansion Europas, naturwissenschaftlichen Entdeckungen oder dem Kapitalismus ein monokausales, allein auf die Reformation zurückgreifendes Erklärungsmodell unsachgemäß wäre.
Die wichtigste Wirkung der Reformation in diesem komplexen Gefüge des historischen Übergangs bestand zunächst darin, dass sie viele aus der römisch-katholischen Tradition erwachsene Bindungen und Verpflichtungen religiös-praktischer Art beendete, den weltlichen Obrigkeiten durch das kanonische Recht auferlegte Beschränkungen beseitigte und damit Zugriffsmöglichkeiten auf das Kirchenwesen eröffnete, die in der vorangehenden Kirchengeschichte undenkbar gewesen waren.
Die Pluralisierung der lateineuropäischen Christentumskultur, die mit der Reformation einsetzte, begünstigte die religiöse Konkurrenz und intensivierte die religiöse Bildung der Gläubigen, die nun in Glaubensfragen auskunftsfähiger sein mussten als zuvor. Die in protestantischen Kreisen geförderte volkssprachliche religiöse Lektüre vor allem der Bibel wirkte sich mittelbar auch auf die gesellschaftlichen Verhältnisse aus, insbesondere auf die allgemeine Bildung. Auch wenn volkssprachliche Bibeln noch lange auf dem Index der verbotenen Bücher standen, zog der Katholizismus freilich vielfach nach, und die seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts gegründeten Jesuitengymnasien waren dem höheren Schulwesen in evangelischen Städten keineswegs unterlegen. Die wachsende Bildung förderte langfristig das gesellschaftlich-politische Partizipationsbedürfnis der Menschen. In Nordamerika, wohin besonders Protestanten aus den Dissidentenmilieus migrierten, konnten sich diese nachreformatorischen lateineuropäischen Dispositionen zunächst unmittelbarer als Impulse zur Förderung der Demokratie, der Toleranz und der Menschenrechte auswirken als in Europa selbst, wo "mittelalterliche" ständische Vorprägungen bestanden.
Die Gewissensfreiheit des Einzelnen, die Vorstellung einer grundsätzlichen Gleichheit und Gleichwertigkeit der Menschen sowie die daraus erwachsende Idee eines wechselseitigen Respekts, einer toleranten Anerkenntnis von Differenz, sind mittelbare Folgen eines in den religiösen Vorstellungen der Reformation angelegten Wertesystems, das nach und nach in die kulturellen und rechtlichen Traditionen der westlichen Zivilisation eindrang.
Die Reformation hat den Einzelnen in seinem unvertretbar persönlichen Gottesverhältnis gefördert und gefordert. Den Reformatoren, allen voran Luther, ging es entscheidend darum, dass Christus als mein Erlöser erkannt und geglaubt, die Gnade Gottes mir gilt, die Bibel als mein Heilswort gehört und in meinem Glauben persönlich angeeignet wird. Diese Individualisierung des Menschen in Bezug auf sein Verhältnis zu Gott dürfte mittelbar auch gesellschaftliche Individualisierungsprozesse begünstigt haben, die für die westliche Moderne charakteristisch geworden sind und sie bis heute prägen.
2. Schlaglicht 1555: der Erste Religionsfrieden
Auf den Fürstenkrieg folgte der vor allem im Fränkischen zerstörerische und sehr blutige Markgrafenkrieg. Der Leidensdruck wuchs und wuchs, viele Reichstagsteilnehmer von 1555 bangten um "land und leut", fast alle um die Fortexistenz des Reichsverbands. Und Karl V. zog sich sukzessive aus der Politik zurück. All das waren die Voraussetzungen für den Ersten Religionsfrieden.
Fragen wir uns, vom Religionsfrieden aus in die Reformationszeit zurückblickend, wie man die neue, verstörende Erfahrung weltanschaulicher Heterogenität zu bewältigen versuchte, stoßen wir auf drei Grundmuster. Man konnte Theologen um einen Tisch versammeln, auf dass sie darum rangen, die Spaltung inhaltlich zu überwinden, zu einer gemeinsamen Lehrgrundlage zurückzufinden; solche "Religionsgespräche" (oder, präziser, "Reichsreligionsgespräche"), wie das die Forschung nennt, hat es in der Reformationszeit wiederholt gegeben, bekanntlich ist die theologische Wiedervereinigung bis heute nicht gelungen. Zweitens konnte man auf die Neuerungen repressiv reagieren – sie also verbieten oder doch durch Reichsgesetze einzudämmen versuchen. Auch das geschah wiederholt, vom Wormser Edikt 1521 über die Reichsabschiede der Jahre 1529 und 1530 bis hin zum Augsburger Interim von 1548. Oder, drittens, man fand sich nolens volens vorläufig mit den Neuerungen ab: vorübergehender Gewaltverzicht, bis zum nächsten Reichstag oder einem in Bälde erwarteten Konzil – Waffenstillstand, doch nicht Frieden! Wir kennen schon den Reichsabschied von 1526; der "Nürnberger Anstand" von 1532 und der "Frankfurter Anstand" von 1539 wären weitere Beispiele; oder, wie wir gleich sehen werden, der Passauer Vertrag von 1552.

Der Augsburger Religionsfrieden, Flugblatt zum 100jährigen Jubiläum 1655. (© picture-alliance/akg)
Alles hat nicht gegriffen, nicht wirklich befriedet, keine dauerhafte Rechtssicherheit verschafft. Half also nur noch, viertens, eine unbefristete Hinnahme der weltanschaulichen Spaltung? Die Annahme, man könne den konfessionellen Dissens auf unabsehbare Dauer aushalten und politisch handhabbar machen, spielte bis in die frühen 1550er Jahre hinein keine Rolle, fast niemand hielt es für möglich, dass ein politisches System (namens Reich) zwei Versionen von Wahrheit, zwei Wege zum Seelenheil überwölben könne. Zunächst einmal müsse man theologisch wieder zusammenfinden, erst dann könne, in einem zweiten Schritt, auch wieder politische Harmonie ins Reich einkehren.
Es gehört zu den avantgardistischen Zügen des Augsburger Religionsfriedens, dass er diese Reihenfolge umkehrte! Der mentale Durchbruch war schon drei Jahre zuvor gelungen, bei den Passauer Verhandlungen. In Linz, dann in Passau beriet man über eine Beilegung des "Fürstenkriegs": einer militärisch verblüffend erfolgreichen Erhebung mehrerer Reichsfürsten gegen den mittlerweile (nicht nur der Inhaftierung des hessischen Landgrafen wegen) fast im ganzen Reich unbeliebten Kaiser Karl. Mündlich hat man sich in Passau schon auf einen unbefristeten Religionsfrieden geeinigt; doch ratifizierte das der Kaiser nicht, er akzeptierte nur eine erneut kurzfristige Lösung: wieder ein Waffenstillstand zwischen den Konfessionen also, kein Religionsfrieden!
Was machte ihn drei Jahre später doch möglich? Nun, das Reich kam einfach nicht zur Ruhe. Auf den Fürstenkrieg folgte der vor allem im Fränkischen zerstörerische und sehr blutige Markgrafenkrieg. Der Leidensdruck wuchs und wuchs, viele Reichstagsteilnehmer von 1555 bangten um "land und leut", fast alle um die Fortexistenz des Reichsverbands, sie wollten den Religionsfrieden jetzt unbedingt. Und Karl zog sich sukzessive aus der Politik zurück, weilte im Sommer 1555 bereits an seinem spanischen Alterssitz, wollte über die Reichstagsberatungen nicht einmal auf dem Laufenden gehalten werden. Er also stand der Ausarbeitung eines Religionsfriedens nicht mehr im Weg.
Die Grundprinzipien: Ius reformandi und Ius emigrandi

Mit dieser Urkunde wurde am 25. September 1555 in Augsburg der Religionsfrieden besiegelt. (© picture-alliance/akg)
Der Augsburger Religionsfrieden sieht die unbefristete friedliche Koexistenz zwischen Confessio Augustana und "alter religion" in Mitteleuropa vor. Anders als, beispielsweise, die Länder der Iberischen Halbinsel oder Skandinaviens überließ das Reich als föderalistische Organisation die Glaubensentscheidung – nach damaliger Auffassung ein wichtiges Attribut von Staatlichkeit – der jeweiligen regionalen Obrigkeit. Sie – ein Fürst oder Graf, in Reichsstädten der Stadtrat – kann sich dem Religionsfrieden zufolge frei für eine der beiden reichsrechtlich anerkannten Konfessionen entscheiden. Diese Entscheidung ist keine lediglich 'private', sie bindet das ganze Territorium. Die regionale Obrigkeit darf festlegen, welcher Konfession man in ihrem Herrschaftsbereich anzuhängen hat. Man wird das später in die Formel "cuius regio, eius religio" fassen (ein deutscher Merksatz lautet: "wo ich leb, so ich bet") oder auch vom "Ius reformandi" des Landesherrn sprechen. Ihm korrespondiert das "Ius emigrandi", das Emigrationsrecht seiner "unterthanen". Wenn sich ein Untertan der Glaubenswahl seiner Obrigkeit nicht fügen will, aus Gewissensgründen nicht fügen kann, dann darf er auswandern. Er darf – so der Religionsfrieden, der somit Zwangsbekehrungen ausschließt. Das ist eine viel zu wenig bekannte, spezifisch deutsche Wurzel dessen, was man einmal viel später Menschenrechte nennen wird – Auswanderungsfreiheit gewähren noch nicht einmal alle gegenwärtigen Verfassungen. Der Untertan darf aus Glaubensgründen auswandern – in der Praxis heißt das freilich fortan manchmal auch: Er muss! Wer auffällt, der Obrigkeit seiner Glaubenspraktiken wegen anstößig wird, bekommt amtlich beschieden, er habe gefälligst zu gehen. Man muss sich seinen Glauben nicht vorschreiben lassen, wohl hat man, so man sich mit der Entscheidung des Landesherrn nicht abfinden kann, sein Bündel zu packen, Glück und Seelenheil woanders zu suchen.
Versuchen wir es in einem zweiten Anlauf noch knapper! Der Religionsfrieden kennt zwei reichsrechtlich zugelassene Konfessionen, räumt den Territorialobrigkeiten die Wahlfreiheit zwischen ihnen ein und jenen Untertanen, denen diese Wahl nicht passt, die Auswanderung.
Ausnahmen: Reichsstädteartikel und Geistlicher Vorbehalt
Das ist natürlich nicht alles. Neben den einfachen Grundprinzipien bietet der Religionsfrieden viele ziemlich komplizierte Spezialbestimmungen, die das Ius reformandi der Landesobrigkeit durchlöchern oder doch in einem Spannungsverhältnis zu ihm stehen. Über ihre Auslegung wird sich das Reich im Konfessionellen Zeitalter zerstreiten. Uns sollen hier beispielhaft zwei dieser Spezialbestimmungen genügen: der Reichsstädteartikel und der Geistliche Vorbehalt.
Ersterer liest sich ganz modern: In Reichsstädten, in denen beide Religionen praktiziert würden, sollten diese weiterhin "fridlich und ruewig bei- und nebenainander wonen". Was heutzutage nur vernünftig anmutet, hat damals die größten Verwicklungen ausgelöst. Warum? Nun, zum einen war es eine Bestimmung mit eindeutig prokatholischer Schlagseite. Nahezu alle Reichsstädte hatten sich früh der Reformation geöffnet, waren längst durch und durch evangelisch, doch gab es in manchen Kommunen kleine katholische Restbestände, oder das Augsburger Interim hatte wieder die Hinnahme katholischer Glaubenspraxis erzwungen. Es waren katholische Spurenelemente, die nun in einer ganz überwiegend evangelischen Umwelt konserviert wurden. Und dann fehlte im Religionsfrieden jegliches Detail. Er bietet ja lediglich eine Verhaltensmaxime. Wer bekam wieviel Kirchenraum – die paar Dutzend Katholiken am Ende so viel wie die anderen 97 Prozent, oder sogar mehr, weil man Dom oder Münster reklamierte, der Mehrheit zumutete, eine Kapelle am Ortsrand zu nutzen? Bekamen besagte paar Dutzend Katholiken womöglich auch noch 50 Prozent der städtischen Ämter? Das stößt uns schon aufs dritte, ganz grundsätzliche Problem: Die Religion war damals eben etwas Hochpolitisches, durch und durch Öffentliches. Für die Lutheraner war es eine unerträgliche Provokation, wenn die katholische Minderheit mit fliegenden Fahnen Prozessionen in der Stadt veranstaltete. Musste man so etwas vor seiner eigenen Hausfassade dulden? Durfte man es dulden, ohne seinerseits Seelenheil zu verspielen? Man hat es vielfach eben nicht geduldet, im günstigsten Fall waren Pöbeleien und Schlägereien die Folge.
Der Geistliche Vorbehalt ist eine Sonderregel für die von Geistlichen regierten Territorien. Wechselt ein Fürstbischof oder ein Reichsabt zum evangelischen Glauben über, verliert er dem Geistlichen Vorbehalt zufolge Amt und Würden; die für die Nachfolgeregelung zuständige Instanz, im Hochstift also das Domkapitel, darf einen katholischen Nachfolger wählen. Warum hat auch diese Bestimmung viel Streit verschuldet, was ist hier unklar oder auslegungsfähig? Die Protestanten fanden gleich zwei Schlupflöcher. Zum einen hatten sie am Reichstag von 1555 dieser Passage des Religionsfriedens nicht zugestimmt. Das steht sogar im Text – die betreffende Bestimmung sei nicht konsensfähig gewesen und deshalb durch einseitige Verfügung Ferdinands festgesetzt worden. Also erklärten die Protestanten im Konfessionellen Zeitalter, die Satzung binde nur jene, die sie damals auch gewollt hätten.
Das zweite Schlupfloch umreißend, muss man zunächst etwas ausholen. Die Landkarte nördlich des Mains färbte sich im dritten Viertel des 16. Jahrhunderts nicht etwa deshalb fast ganz evangelisch ein, weil so viele zuvor katholische Fürstbischöfe zum evangelischen Glauben übergetreten wären. Nein, es ist anders gekommen: Diejenigen Adelskreise, aus denen sich die jeweiligen Domkapitel traditionell rekrutierten, wurden nördlich des Mains zumeist sukzessive evangelisch. Also sickerten Protestanten ins Domkapitel ein, irgendwann hatten sie die Mehrheit und irgendwann starb der alte, katholische Fürstbischof. Das mehrheitlich evangelische Kapitel wählte daraufhin einen Protestanten als neuen Landesherrn und Bistumsverweser. Der nannte sich manchmal sogar "Bischof", es setzte sich dann aber die unverfänglichere Bezeichnung "Bistumsadministrator" durch. Das war das zweite Schlupfloch: Der Geistliche Vorbehalt spricht ausdrücklich nur von Konvertiten, von katholischen Fürstbischöfen, die evangelisch werden – dann verlieren sie ihr Amt. Davon, dass da einer gewählt werden könnte, der von vornherein Protestant war, nie etwas anderes gewesen war, ist nicht die Rede. Und deshalb werden die Protestanten im Konfessionellen Zeitalter behaupten, dass der Religionsfrieden die evangelischen Bistumsadministrationen keinesfalls verbiete, während das die Katholiken, natürlich, ganz anders sehen. In zwei Fällen (Köln, Straßburg) wird der Streit um den Geistlichen Vorbehalt auch mit Waffengewalt ausgetragen. Andere Spezialbestimmungen provozieren andere Konflikte. Ius reformandi der Obrigkeit, Ius emigrandi der Untertanen: so einfach war das mit dem Religionsfrieden, einem sehr komplexen Schlüsseltext der deutschen Geschichte, eben nicht!
3. Das Wunder von Augsburg
Monatelang verhandeln die Mächtigen des römisch-deutschen Reiches 1555 in Augsburg über einen Vertrag, der den seit Jahrzehnten tobenden Zwist zwischen Katholiken und Protestanten beenden soll. Ein Mammutprojekt – das der altgläubige Kaiser Karl V. zudem zu hintertreiben versucht
Augsburg, 25. September 1555, die Uhr am Perlachturm, der mit 63 Metern Höhe die schwäbische Handelsmetropole überragt, schlägt eins. Die Stadt am Lech ist an diesem Herbsttag der Mittelpunkt einer aus den Fugen geratenen Welt. Denn seit mehr als 30 Jahren wird das Land von religiösen Konflikten zerrissen. Ritter, Bauern und Fürsten führen Krieg unter dem Banner der Reformation, protestantische Herrscher agieren gegen den katholischen Kaiser, der schlägt erbarmungslos zurück. „Es klagen alle Christen und schreien zu Gott“, heißt es in einem Schreiben einiger Fürsten von 1555, „dass sie in die äußerste Not und Verderben kommen.“
Kaiser Karl V. hatte daher zu einem Reichstag in Augsburg eingeladen, der nach Monaten mühevoller Verhandlungen tatsächlich einen Weg aus der Misere gefunden hat. Doch er selbst weilt nicht in der Stadt: Den frommen Herrscher, der zweimal am Tag zur Messe geht und der einst geschworen hatte, an die Ausrottung der Reformation „meine Reiche, meine Freunde, meinen Leib, mein Blut, mein Leben und meine Seele“ zu setzen, plagt das schlechte Gewissen. Unter keinen Umständen mag er die Verantwortung für einen Vergleich mit den Protestanten auf sich nehmen – den Ketzern, die die heilige katholische Kirche gespalten haben.
Deshalb leitet sein jüngerer Bruder und designierter Nachfolger, der römisch-deutsche König Ferdinand I., den Reichstag. Der ist zwar ebenso streng katholisch, aber auch ein Realpolitiker und hält den Friedensschluss für unumgänglich, wenn das Reich nicht zerbrechen soll.
An diesem Nachmittag, im großen Saal des Rathauses, das sich im Schatten des Perlachturms erhebt, will Ferdinand endlich den Beschluss des Reichstages verkünden – einen „beständigen, beharrlichen, unbedingten, ewig währenden Frieden“ der Religionen. Doch kurz nach dem Glockenschlag vom städtischen Wachturm wird die Ankunft eines Boten verkündet. Karl V. hat ihn geschickt und zu größter Eile verpflichtet: In fünf Tagen hat der Kurier die gut 600 Kilometer weite Strecke vom kaiserlichen Hof in Brüssel nach Augsburg zurückgelegt, ist Tag und Nacht in Kutschen gereist. Was der Bote mitzuteilen hat, ist streng vertraulich und darf nur unter vier Augen unterbreitet werden.
Der Kaiser, berichtet der Kurier Ferdinand, sei zu der Überzeugung gekommen, dass ihn „Alter, Leibesschwachheit und Unvermöglichkeit“ daran hinderten, die Regierungsgeschäfte weiterhin wahrzunehmen. Und da keine Besserung zu erwarten sei, habe Karl beschlossen, in Kürze sein Amt niederzulegen und an Ferdinand zu übertragen. Eine Gesandtschaft mit den notwendigen Dokumenten breche demnächst auf. Ferdinand dürfe daher die Reichstagsresolution nicht in des Kaisers Namen proklamieren.
Ist das der befürchtete Versuch Karls, buchstäblich in letzter Minute den Friedensplan seines Bruders zu verhindern? Denn ein Frieden für das Reich, dem dessen Oberhaupt nicht zustimmt, ist juristisch und politisch ausgeschlossen. Zudem wäre der Rücktritt eines Kaisers ein beispielloser Schritt und rechtlich kompliziert, ein Vorgang, der einen Ausgleich zwischen den Religionen bis auf Weiteres unmöglich machen würde. Soll Ferdinand also den Frieden auf eine unbestimmte Zukunft verschieben, wegen der Amtsmüdigkeit und der Gewissensbisse Karls? Jenen Frieden, den die Menschen so sehr ersehnen?
Der seit Jahrzehnten tobende Zwist der Konfessionen ist längst auch zu einem Bruderkampf geworden, zu einem Ringen zwischen den beiden mächtigsten Männern Deutschlands.
DIESES „DEUTSCHLAND“ IST EIN nur schwierig zu fassendes Gebilde. Zeitgenössische Gelehrte etwa verstehen darunter all jene Gebiete, in denen Deutsch gesprochen wird. Andere jedoch setzen es gleich mit dem Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation oder zumindest mit dessen Kerngebiet. Dieses Reich ist ein hochkompliziertes Konstrukt: kein zentral regierter Staat wie die Königreiche Frankreich und England, sondern ein anachronistisches „Monstrum“ (so wird es ein Verfassungsrechtler im 17. Jahrhundert formulieren), das aus dem Mittelalter in die Neuzeit hineinragt.
Ein gewaltiges Konglomerat von Territorien, das sich von der Toskana bis nach Holstein erstreckt, von Flandern bis nach Schlesien und von der Adria bis an die Ostsee. Doch die Bindung mancher Gebiete, etwa der Niederlande oder der Eidgenossenschaft, an das Reich ist lose, ihr Status mitunter ungeklärt. Zwar hat das Reich das Attribut „deutscher Nation“, unter seinen gut 16 Millionen Einwohnern (ohne die italienischen Gebiete) sind aber auch zahlreiche Franzosen, Flamen, Tschechen, Slowenen.
Besonders verwirrend sind die inneren Verhältnisse, zumal in den „deutschen Landen“. Diese bilden ein buntes Mosaik aus weitgehend selbstständigen Territorien: bedeutende mit fast vollständig arrondiertem Staatsgebiet wie das Herzogtum Bayern, solche wie das Kurfürstentum Mainz, das sich auf mehrere nicht zusammenhängende Teilstücke verteilt, bis hinunter zum winzigen Areal mancher Ritter. Es gibt weltliche Herrschaften, und es gibt geistliche: sieben Erzbistümer, Dutzende Bistümer, etliche Männer- und Frauenklöster mit eigenen Gebieten. Dazu kommen über 60 Reichsstädte, darunter Großstädte wie Köln mit mehr als 40 000 Einwohnern, aber auch Nester wie Pfullendorf oder Türkheim.
FÜR KARL V. SIND DIE PROTESTANTEN NICHTS ALS KETZER
Wie Klammern halten vor allem zwei Institutionen dieses mannigfaltige Gebilde zusammen. Da ist zum einen dessen Spitze – der Kaiser. Er trägt den ehrwürdigsten Titel der Christenheit und wird traditionell vom Papst gekrönt. Als Angehöriger des Hochadels gebietet er meist selbst über die Besitztümer seines Geschlechts. Seine reale Macht als Reichsoberhaupt ist jedoch begrenzt, er kann nur gemeinsam mit den anderen Territorialherrschern gebieten. Um sich abzustimmen und Gesetze für das ganze Reich zu erlassen, treffen Kaiser und Fürsten in unregelmäßigen Abständen auf Reichstagen zusammen.
Das Kaiseramt ist nicht erblich, der Herrscher wird von den ranghöchsten Fürsten gewählt, den Kurfürsten. Doch mittlerweile scheinen die Habsburger, der einflussreichste Clan Europas, zu dessen gewaltigen Besitzungen auch Spanien, Süditalien und ein Kolonialreich in Übersee gehören, ein Vorrecht auf die Reichskrone zu haben: Karl V. ist bereits der dritte Habsburger-Kaiser hintereinander.
Und dann ist da noch die katholische Kirche, über Jahrhunderte die mächtigste Organisation im Reich: Sie vermittelt das ewige Heil der Menschen, lenkt deren irdische Wege, bietet Trost und Hilfe von der Wiege bis zur Bahre, droht aber auch mit Fegefeuer und Höllenstrafen. Und verbindet so die Menschen im Glauben. Doch dieses geistliche Fundament liegt in Trümmern, seit ein sächsischer Geistlicher die Kirche herausgefordert hat.
Zunächst geht es Martin Luther, Theologieprofessor an der Universität Wittenberg, nur um eine konkrete Beschwerde. Am 31. Oktober 1517 übersendet er dem Erzbischof von Mainz und Magdeburg 95 Thesen. Luther kritisiert darin den Verkauf von Ablässen, mit dem der Papst seine gewaltigen Bauvorhaben finanziert – vor allem die Peterskirche in Rom. Durch den Erwerb eines Ablassbriefs kann sich der Gläubige, so verkündet es der Heilige Vater, von seinen Sündenstrafen im Fegefeuer loskaufen. Luther ist bei Weitem nicht der einzige Kritiker des Papsttums: Die vor allem an weltlicher Macht und Luxus interessierten Kirchenfürsten der Zeit provozieren eine regelrechte Flut von Reformforderungen. Dass aus einer kircheninternen, zudem maßvollen Beschwerde eine der grundstürzenden Umwälzungen in der Geschichte des Christentums wird, liegt vor allem an der Reaktion der katholischen Hierarchie.
Zuerst hält Erzbischof Albrecht den Brief des Hochschullehrers nicht einmal für wert, beantwortet zu werden. Daraufhin sendet Luther seine Klagen an andere Gelehrte, die sie an weitere Kollegen schicken und drucken lassen. Das Echo ist enorm, rasch verbreiten sich die 95 Thesen und werden überall gelesen. Jetzt reagiert auch der Erzbischof – und erklärt ihren Verfasser zum Ketzer. 1520 verurteilt Papst Leo X. 41 Sätze Luthers als „häretisch, irrig, für fromme Ohren anstößig“; seine Schriften müssen beschlagnahmt und verbrannt werden, Besitz und Verbreitung stehen unter Strafe. Bald darauf exkommuniziert der Papst Luther.
Der hat angesichts der feindseligen Reaktion der Kleriker inzwischen seine Kritik ausgeweitet und zugespitzt: In einer seiner mehr als 20 Schriften verwirft er etwa die meisten kirchlichen Sakramente wie die Firmung oder die Letzte Ölung, denn die seien nicht von Jesus selbst eingesetzt. Luther lehrt, alle Christen seien gleich zu Gott – und stellt damit die Oberhoheit des Papstes infrage. Allein in den Evangelien der Bibel offenbare sich Gottes Wort dem Menschen, eine Vermittlung durch geweihte Priester sei nicht notwendig (diese Erkenntnis gibt später den Anhängern Luthers ihren Namen: Sie nennen sich „evangelisch“). Errettet werde der Mensch nicht durch fromme Werke oder Selbstpeinigung, sondern nur durch den Glauben, den ihm die Gnade Gottes zuteilwerden lasse. Den Papst schmäht Luther als „Antichrist“, der sich über Gott erhebe. Und trifft damit die Stimmung im Land, bald kursieren Hunderttausende Exemplare seiner Schriften.
Mit all dem stellt Martin Luther die Existenz der katholischen Kirche infrage. Spätestens jetzt muss der Kaiser als deren Schutzherr einschreiten. Und die sich rasant ausbreitende Häresie bekämpfen.
WORMS, 17. APRIL 1521. Es ist eines der berühmtesten Rededuelle der Geschichte – und das vielleicht folgenreichste. Kaiser Karl V. hat Martin Luther zum Verhör vorgeladen, der Professor soll über seine ketzerischen Schriften aussagen, sie widerrufen oder der Reichsacht verfallen. Und das bedeutet: völlig rechtlos zu sein. Luther, sichtlich eingeschüchtert, bekennt sich mit leiser Stimme zu seinem Werk. Zur Frage des Widerrufs bittet er um Bedenkzeit.
DAS RÖMISCH-DEUTSCHE REICH UM 1555
Einen Tag gewährt ihm Karl. Dann ein neues Verhör. Diesmal spricht Luther fest und laut: Er werde nicht widerrufen, „weil es die Seligkeit bedroht, etwas gegen das Gewissen zu tun“. Die Antwort des Kaisers in einer selbstverfassten Rede am nächsten Tag ist ebenso unmissverständlich: „Es wäre eine große Schande für uns, die wir zu Schützern des katholischen Glaubens berufen sind, wenn zu unseren Zeiten und durch unsere Pflichtvergessenheit die Häresie, ja auch nur der Verdacht der Häresie zu unserer und zu unserer Nachkommen ewiger Unehre zurückblieb.“ Der Habsburger verhängt die Reichsacht über Luther. Der Reformator ist jetzt vogelfrei, seine Lehre verboten.
Bereits ein Jahr später wird der Konflikt zwischen den Anhängern der Reformation und ihren Gegnern zum offenen Krieg: Ritter vom Oberrhein, aus Franken und Schwaben rüsten gegen geistliche Fürsten wie den Erzbischof von Trier – zum Kampf gegen das „verderbte Rom“ und die „Falschheit der Pfaffen“ sowie die wachsende Macht der Fürsten. Sie berufen sich auch auf Luthers Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“, die sie als Manifest politischer Selbstbestimmung verstehen (auch wenn der Reformator in Wirklichkeit nur die religiöse Gewissensfreiheit meint).
Zwar sind die aufständischen Ritter rasch besiegt. Doch bereits 1524 erschüttert der Bauernkrieg das Reich – die gewaltigste Massenrevolte der deutschen Geschichte. Die Landleute sind ebenfalls inspiriert von Luthers Lehre, leiten ihre Forderungen wie die Abschaffung der Leibeigenschaft aus der Bibel ab. Zehntausende erheben sich in Süddeutschland, Thüringen und in einigen Alpenregionen gegen ihre Grundherren. Die Rache der Adeligen ist brutal: Ihre militärisch überlegenen Söldnertruppen schlagen die Rebellion nieder, wohl 75 000 Menschen fallen auf den Schlachtfeldern oder werden bei Vergeltungsaktionen ermordet.
Aber die Reformation breitet sich weiter aus, vor allem durch massenhaft gedruckte Bücher und Flugschriften. So werden vor allem die großen Städte, in denen mehr Menschen lesen können als auf dem Land, zu Epizentren des neuen Glaubens. Wie Nürnberg, das sich 1525 zur lutherischen Lehre bekennt, wie Augsburg, Bremen oder Frankfurt. Nach und nach werden der Norden, der Osten, die Mitte Deutschlands sowie Württemberg im Südwesten evangelisch; die großen geistlichen Herrschaften im Westen, Bayern und die österreichischen Erblande der Habsburger bleiben hingegen Bastionen der Altkirchlichen. Mächtige Herrscher wie der Kurfürst von Sachsen und der Landgraf von Hessen wenden sich der Lehre Luthers zu und fordern die Anerkennung des neuen Glaubens. Als die katholischen Stände auf dem Reichstag zu Speyer 1529 dies verwehren, protestieren die evangelischen Herren – und werden fortan auch „Protestanten“ genannt. Die Reformation findet unterdessen weiter neue Anhänger.
Und Karl V. kann wenig dagegen unternehmen. Denn in vielen Winkeln seines Imperiums brennt es: 1521 hat ein jahrzehntelanges Ringen des Habsburgers mit dem französischen König Franz I. um die Hegemonie in Europa begonnen. Karls Bruder Ferdinand, der seit einer von Karl V. verfügten Erbteilung über die östlichen Lande der Habsburger herrscht, sieht sich dem wohl gefährlichsten Feind gegenüber: Im Herbst 1529 belagern die Osmanen erstmals Wien und bedrohen von nun an immer wieder Österreich, besetzen gar auf Dauer Teile des von Habsburg beanspruchten Ungarn.
Karl hat schlicht keine Zeit, sich um die Reformation zu kümmern – in den ersten 20 Jahren seiner Regentschaft weilt er nur zweimal in deutschen Landen. Doch er hat seinen Schwur, die Ketzerei auszurotten, nicht vergessen; sobald die außenpolitischen Krisen beigelegt sind, will er losschlagen. Als 1546 endlich Frieden mit Frankreich und den Osmanen abzusehen ist, ist der Moment gekommen.
AUF DEM REICHSTAG jenes Jahres in Regensburg gibt sich der Kaiser versöhnlich, versichert, nichts gegen die protestantische Religion unternehmen zu wollen. Doch noch während die Delegierten beraten, schließen die Diplomaten des Habsburgers ein Abkommen mit dem Papst, der 12 500 Soldaten und riesige Geldsummen sendet, und vereinbaren mit Bayern wohlwollende Neutralität. Vor allem aber verbündet Karl sich mit einem neukirchlichen Fürsten – Herzog Moritz, Herr eines Teils von Sachsen, der auf der Seite des Kaisers gegen seine Glaubensgenossen in den Kampf ziehen wird. Der Lohn für den Verrat: die Würde eines Kurfürsten, die noch sein Vetter Johann Friedrich innehat.
Wenige Tage vor dem Ende der Regensburger Beratungen dann offenbart Karl seine Absichten: Unter einem Vorwand verhängt er die Reichsacht gegen die wichtigsten evangelischen Machthaber. Das ist praktisch eine Kriegserklärung gegen die Protestanten, die schon Jahre zuvor im thüringischen Schmalkalden ein militärisches Bündnis geschmiedet haben.
In dem nun entbrennenden Ringen, dem „Schmalkaldischen Krieg“, scheint zunächst keine Seite überlegen. Dann aber macht die protestantische Führung, unter sich uneinig und militärisch inkompetent, es dem Kaiser leicht: Persönlich führt er seine Truppen in der entscheidenden Schlacht bei Mühlberg an der Elbe am 24. April 1547 zum Sieg.
Und er ist ein erbarmungsloser Sieger: Gegnerische Soldaten, die die Waffen strecken und um Gnade bitten, befiehlt Karl zu töten – so berichtet es jedenfalls ein Gesandter des Papstes. Die ranghöchsten evangelischen Fürsten, Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und der hessische Landgraf Philipp, geraten in Gefangenschaft. Um den Sachsen zu demütigen, lässt Karl gegen ihn sogar ein Todesurteil verhängen. Zwar wird das Verdikt nicht vollstreckt, aber es ist ein nie da gewesener Verstoß gegen die Rechtstraditionen des Reichs – das bleibt bei den Fürsten im Gedächtnis, gleich welcher Konfession sie angehören.
Noch im Hochgefühl des Sieges beruft der Kaiser sogleich einen Reichstag nach Augsburg ein; „geharnischt“ nennen die Zeitgenossen diese Versammlung, weil die Stadt währenddessen von schwer gerüsteten spanischen Soldaten besetzt ist, angeblich fast so viele, wie Augsburg Einwohner hat.
Eine Machtdemonstration: Karl plant, den Delegierten eine neue Reichsverfassung und ein Religionsgesetz zu diktieren, und niemand soll zu widersprechen wagen. Er will die kaiserliche Befehlsgewalt auf Kosten der Fürsten stärken, den protestantischen Glauben abschaffen und ihn fürs Erste durch eine de facto katholische „Zwischenkonfession“ mit wenigen evangelischen Einsprengseln ersetzen. Seinen Kritikern droht er mit der Einquartierung ausländischer Truppen – und setzt sich mit dem Religionsgesetz scheinbar auf ganzer Linie durch. Sein Plan, die Macht des Kaisers zu erweitern, scheitert hingegen am Widerstand der Fürsten, nicht zuletzt auch der katholischen.
Doch die Protestanten kämpfen erbittert gegen das kaiserliche Diktat. Nur dort, wo Truppen der Habsburger stehen, folgen die Menschen der neuen Religionsregel. Zudem formiert sich eine starke Adelsopposition, die ausgerechnet Moritz von Sachsen, gerade für seinen Dienst für Karl V. zum Kurfürsten erhoben, anführt. Aber Moritz ist auch der Schwiegersohn des gefangenen Landgrafen von Hessen, nennt dessen Behandlung „Infamie“ – und findet für das Machtstreben Karls in einem offenen Brief im März 1552 noch stärkere Worte: Die „alte löbliche Freiheit“ der deutschen Nation werde geschmälert, der Kaiser wolle das Land in eine „unerträgliche, viehische, erbliche“ Sklaverei zwingen.
Moritz sendet seine Diplomaten an die Höfe der evangelischen Herrscher und gewinnt sie für ein später „Fürstenaufstand“ genanntes Komplott: Mit Waffengewalt wollen sie den Beschluss des „geharnischten Reichstags“ umstoßen, so die Existenz des protestantischen Bekenntnisses gegen den Kaiser sichern, den Landgrafen befreien und dann mit dem Reichsoberhaupt über ein friedliches Zusammenleben der Konfessionen verhandeln – unter Gleichen, nicht wie zwischen Bittstellern und Gebieter.
Um die überlegenen Streitkräfte Karls gleichzeitig an mehreren Stellen zu binden, schließen die Fürsten sogar ein Abkommen mit dem Erzfeind der Habsburger: Frankreichs König. Der fordert für seine Hilfe aber einen hohen Preis – die zum Reich gehörenden französischsprachigen Städte Cambrai, Toul, Metz und Verdun sollen nach der Niederlage des Kaisers unter seine Oberhoheit fallen.
ANFANGS KÄMPFT EIN PROTESTANT FÜR DIE KATHOLIKEN
Karl bleibt, obwohl ihn Nachrichten über die Verschwörung erreichen, untätig. Offenbar verachtet er die Fürsten so sehr, dass er ihnen keinen Coup zutraut.
Im Februar 1552 schlagen die Verbündeten los. Der französische Monarch fällt mit 35 000 Mann in Lothringen ein, Moritz dirigiert seine Truppen in aller Eile nach Tirol, wo Karl zu dieser Zeit in Innsbruck residiert. Der Kaiser kann gerade noch entkommen, nachts und bei strömendem Regen. In einer Sänfte flieht der gichtkranke Herrscher über die Alpen. Landgraf Philipp kommt aus seinem Gefängnis in den Niederlanden frei. Nach diesem Blitzsieg scheinen die evangelischen Fürsten um Moritz ihrem Ziel nah: Nun muss Karl ihnen entgegenkommen.
Derweil ist der Krieg in deutschen Landen aber längst nicht vorbei. Denn einer der Alliierten der aufständischen Adeligen, Markgraf Albrecht Alkibiades von Brandenburg-Kulmbach, führt den Kampf als private Fehde weiter. Der hochverschuldete Herr eines armen Ländchens in Franken will sich an katholischen „Pfaffen und Pfeffersäcken“ bereichern, verwüstet die Territorien seiner Nachbarn und zieht später sogar bis nach Niedersachsen.
Dort stellt sich ihm eine von seinem früheren Verbündeten Moritz angeführte Allianz entgegen. In einer der blutigsten Schlachten des Jahrhunderts auf deutschem Boden wird der Markgraf besiegt: Mehr als 3000 Kämpfer fallen am 9. Juli 1553 im Gefecht bei Sievershausen nahe Braunschweig. Der schwer verwundete Kurfürst Moritz stirbt zwei Tage später (Albrecht Alkibiades flieht 1554 nach Frankreich).
Karl V., eben noch Triumphator, im Reich stark wie nie, ist nach der Niederlage gegen die Fürsten und seiner schmählichen Flucht zwar zutiefst gedemütigt. Einen dauerhaften Frieden aber will er den Protestanten nach wie vor nicht zugestehen; Verhandlungen zwischen den Parteien haben 1552 erneut mit einem vorläufigen Abkommen geendet.
Sein drei Jahre jüngerer Bruder Ferdinand, der die Übereinkunft vermittelt hat, drängt hingegen auf eine beständige Einigung. Ein seit Langem schwelender Konflikt zwischen den Geschwistern tritt nun immer deutlicher zu Tage.
Als Ferdinand 1531 von den Kurfürsten zum römisch-deutschen König und damit auch zum dereinstigen Nachfolger Karls im Kaiseramt gewählt worden war, hatte der zwar öffentlich beteuert, sein Bruder habe fortan in seiner Abwesenheit nahezu alle kaiserlichen Kompetenzen, doch zugleich erließ er eine streng geheime Vollmacht, die Ferdinands Autorität wieder erheblich einschränkte: In allen politischen Fragen muss sich der Jüngere mit dem Reichsoberhaupt abstimmen, und alle Erlasse können nur in Karls Namen ergehen.
Nicht nur auf diese Weise hat der Kaiser Ferdinand immer wieder vor den Kopf gestoßen. Den verbittert auch sehr, dass sein Bruder 1551 einen komplizierten Erbfolgeplan angeordnet hat, laut dem Ferdinand den Kaisertitel zwar nach Karls Tod übernehmen würde. Stirbt er aber selbst, soll das Amt nicht an seinen eigenen, sondern an Karls Sohn übergehen.
Seither betreibt Ferdinand mehr und mehr seine eigene Politik. Und das bedeutet, nach Jahren des Krieges: Es muss endlich ein dauerhafter Frieden zwischen den Konfessionen her. Karl aber weigert sich, seinem Bruder beizustehen, sogar als der ihn unter Tränen anfleht. „Auch wenn alles zugrunde gehen müsste“, werde er nicht gegen sein Gewissen handeln und sich mit den Protestanten verständigen. Immerhin lässt sich der Kaiser herab, einem weiteren Reichstag zuzustimmen – und lädt für Februar 1555 nach Augsburg ein. Mit der Agenda des Treffens allerdings will er nichts zu tun haben: Er teilt seinem Bruder mit, nicht anzureisen, und erteilt ihm eine unbegrenzte Vollmacht. Mit einer Einschränkung: Er werde, lässt Karl den Bruder wissen, gegen alles Protest einlegen, „wodurch unsere wahre alte christliche und katholische Religion beleidigt, verletzt, geschwächt oder beschwert würde“. Bis zum letzten Tag des anstehenden Reichstags, weiß Ferdinand, wird er sich nicht sicher sein können über die Pläne des Kaisers.
Augsburger Dom, 5. Februar 1555. Es muss König Ferdinand I. wie ein böses Omen vorkommen: Nur eine Handvoll Fürsten sind zum Eröffnungsgottesdienst des Reichstags erschienen, von den Kurfürsten nicht ein einziger. Viele der hohen Herren lassen sich in diesen unruhigen Zeiten lieber von Juristen und Diplomaten vertreten. Das wird Entscheidungen verzögern, wochenlang, denn die Abgesandten müssen immer erst die Genehmigung der daheimgebliebenen Fürsten einholen. Aber auch von den Vertretern sind noch längst nicht alle da. Und als der Priester zum eucharistischen Hochgebet ansetzt, mit dem im Abendmahl laut katholischem Glauben die Wandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Jesu Christi vollzogen wird, verlassen sämtliche Protestanten demonstrativ die Kirche: Die Bedeutung des Abendmahls ist einer der zentralen Streitpunkte zwischen den Konfessionen.
Die Debatten dürften schwierig werden – das ist schon nach diesem Tag klar. „Es will sich also nicht aus dem Ärmel schütteln lassen“, schwant einem Begleiter des württembergischen Herzogs.
DES KAISERS BRUDER MACHT SEINE EIGENE POLITIK
Erst am 12. März haben sich die Reichstagsteilnehmer auf die Tagesordnung geeinigt: Zuerst soll der Religionsfrieden verhandelt werden. Das gängige Prozedere sieht vor, dass sich die Versammelten zunächst innerhalb von drei getrennten Gremien beraten. In der ersten sogenannten „Kurie“ sitzen die Beauftragten von sechs der sieben Kurfürsten (der siebte, der König von Böhmen, nimmt lediglich an den Herrscherwahlen teil), in der zweiten die aller anderen dem Kaiser direkt unterstellten Herren. Die dritte Kurie vereint die Abgesandten der Reichsstädte und hat am wenigsten Einfluss. Üblicherweise beraten sich die erste und die zweite Kurie so lange, bis sie jeweils eine einheitliche Position finden, stimmen sich danach ab – und befragen nur pro forma die Städtekurie. Stimmt dann noch der Kaiser zu, wird aus der Vorlage ein „Reichsabschied“ – praktisch ein Gesetz.
Die Positionen der Katholiken und Protestanten liegen jedoch dermaßen weit auseinander, dass lange Zeit nicht einmal die einzelnen Kurien zu Beschlussvorlagen gelangen. Die Delegierten beschimpfen sich gegenseitig, werfen einander „ungebührliche Listigkeit“ oder Raffgier vor. Man zankt um die Dauer des Friedens und besonders heftig um die Frage, ob geistliche Fürsten zum evangelischen Glauben konvertieren dürfen oder ob sie dann „Stand, Amt und Pfründen“ verlieren müssten, wie es die Katholiken fordern. Derart verfahren ist der Zwist um diesen sogenannten „geistlichen Vorbehalt“, dass Ferdinand die Bischöfe mahnt, endlich mit ihrem „ungereimten Grübeln und Difficultieren“ aufzuhören.
Am 15. Juni muss ein österreichischer Rat dem König „gänzliches Schisma und Spaltung“ melden – ohne Hoffnung auf Einigung.
Mitte August erreicht Ferdinand per Brief eine seltsame Nachricht seines Bruders: Karl V. weist ihn an, den Reichstag in die Länge zu ziehen, damit er ihm eine Botschaft zukommen lassen könne. Um was es darin gehen wird, deutet der Kaiser nicht an. Aber angesichts der Querelen der vergangenen Jahre muss Ferdinand damit rechnen, dass sein Bruder einen Kniff erdacht hat, um die Verhandlungen zu hintertreiben.
Der König reißt nun die Gespräche an sich, um sie schnell zum Erfolg zu führen, wobei sich auszahlt, dass er, anders als sein Bruder, ein leutseliger, redegewandter Mensch ist. Tatsächlich sind die meisten Streitfragen bald ausgeräumt. Nur im Konflikt um den geistlichen Vorbehalt bleiben die Protestanten unnachgiebig: Sollte ein geistlicher Herrscher, der die Konfession wechselt, sein Amt verlieren und für ihn ein altgläubiger Nachfolger eingesetzt werden, wie es die Katholiken verlangen, droht angesichts der großen Anzahl geistlicher Territorien rund ein Sechstel Deutschlands praktisch für immer katholisch zu werden.
Doch ein Vertreter der katholischen Stände ersinnt einen Trick: Der geistliche Vorbehalt soll zwar Teil des Vertrages sein. Aber Ferdinand wird diesen Passus allein kraft königlicher Autorität verkünden – sodass die Protestanten nicht zustimmen müssen und ihr reines Gewissen bewahren.
Darüber hinaus garantiert Ferdinand den lutherischen Städten und Rittern auf von Geistlichen regierten Gebieten ihre Religionsfreiheit.
Das bringt den Durchbruch: Im Spätsommer kann der König endlich die Abschlusssitzung des Reichstags anberaumen.
AUGSBURGER RATHAUS, 25. SEPTEMBER 1555, zwei Uhr nachmittags. Im großen Ratssaal sind noch einmal die hochadeligen Herren, die Diplomaten und Rechtsgelehrten zusammengekommen. Sie ahnen nicht, dass eine Stunde zuvor ein Bote eingetroffen ist, um Ferdinand I. einen Befehl des Kaisers zu übermitteln: Stoppe die Abschlusszeremonie. Dass Karl seinem Bruder verboten hat, den Religionsfrieden in seinem Namen zu verkünden, da er bald zurücktreten wolle. Dass die mühsam errungene Einigung zwischen den Konfessionen auf der Kippe steht.
Und die Delegierten werden es auch nicht erfahren. Denn Ferdinand entscheidet, so zu tun, als hätte es die Nachrichten seines Bruders nie gegeben. Den Boten schickt er kurzerhand nach Brüssel zurück.
So macht sich der König mit seinem Gefolge auf ins Rathaus – die Abschlusszeremonie kann, nach mehr als sieben Monaten Diskussionen, pünktlich beginnen. Vor den Versammelten beteuert Ferdinand, er habe auf „Kaiserlicher Majestät Vollmacht gehandelt, Gott zulieb, der Kaiserlichen Majestät und gemeinen Ständen zur Wohlfahrt und Gutem“. Und verschweigt, dass er, um den Frieden zu retten, in Wirklichkeit eigenmächtig gehandelt hat.
Die Druckfassung des Reichstagsbeschlusses wird 106 Seiten umfassen. Kern des Werkes ist der Religionsfriede: Er wird zu einem Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches. Die beiden Konfessionen der Katholiken und Lutheraner erkennen sich darin gegenseitig an (andere evangelische Bekenntnisse wie der Calvinismus sind allerdings ausdrücklich ausgeschlossen). Und sie verpflichten sich zu einer dauerhaften friedlichen Koexistenz: Kein Mensch darf einen anderen fortan aus religiösen Gründen „mit Gewalt überziehen, beschädigen, vergewaltigen“.
Aussuchen können sich die Gläubigen ihre Kirche jedoch nicht. Über die Konfession bestimmt der jeweilige Landesherr (oder bei Städten der Rat). Und wechselt der das Bekenntnis, müssen die Bürger ihm folgen. Später wird ein Jurist für diese Regelung die berühmte lateinische Formel „cuius regio, eius religio“ finden – wessen Gebiet, dessen Glaube. Immerhin: Zwangsbekehrungen erlaubt das Vertragswerk nicht; wer sich der Vorgabe seines Fürsten nicht fügen mag, darf auswandern. Dieses Emigrationsrecht ist eine revolutionäre Errungenschaft – das erste Menschenrecht, das ein Verfassungsdokument jedem Deutschen garantiert.
Ansonsten ist der Vertrag ein einziger Kompromiss, voller Ausnahmen, die in Tauschgeschäften ausgehandelt wurden. Zudem ist der Text an vielen Stellen unklar formuliert. Manche Passagen sind so verschwurbelt, dass beide Seiten darin ihre Positionen wiederfinden. Ferdinand I. gibt sich dennoch hochzufrieden mit dem Erreichten.
Sein Bruder indessen hat resigniert. Der Traum, die Spaltung der Kirche zu heilen und das Abendland unter seiner Führung zu vereinen – zerronnen; der Schwur, die protestantische Ketzerei auszurotten – nicht eingelöst. Und nun wird sogar der Religionsfriede und die ihm innewohnende Anerkennung der evangelischen Konfession, die Karl V. um jeden Preis verhindern wollte, in seinem Namen verkündet. Die Botschaft des aus Augsburg zurückkehrenden Kuriers, dass sein Bruder seine Befehle einfach ignoriert hat, nimmt er ohne Protest hin. Gequält von immer schlimmerer Gicht, Asthma und Hämorrhoiden, verbittert von Fehlschlägen und Demütigungen, schifft sich der Habsburger nach Spanien ein. Dort wird er bis zu seinem Tod im Kloster San Jerónimo de Yuste in der Einsamkeit der Estremadura leben.
Seine Ämter gibt Karl im Jahr nach dem Augsburger Religionsfrieden eines nach dem anderen auf. Auch die Kaiserkrone legt er nun nieder und verzichtet auf den Erbfolgeplan, mit dem er seinen Bruder einst so gegen sich aufgebracht hatte.
Dass der Herrscher zurücktritt, ist in der mehr als 500-jährigen Geschichte des Heiligen Römischen Reiches noch nie vorgekommen. Es bedarf langer Verhandlungen, bis sich die Kurfürsten bereitfinden, den Thronverzicht zu akzeptieren und Ferdinand am 14. März 1558 zum Kaiser zu proklamieren.
Dessen größte Leistung bleibt das in Augsburg ausgehandelte Vertragswerk. Es wird den Menschen in deutschen Landen mehr als ein halbes Jahrhundert weitgehend Frieden bescheren. Dem Abkommen wohnt jedoch ein schwerwiegender Makel inne: Es ist eben nur durch Tricks zustande gekommen. Indem es Lücken ließ, unauflösbare Gegensätze verschwieg oder bewusst unklar formulierte. Ein solcher Pakt kann funktionieren, solange beide Seiten guten Willens sind und pragmatisch über Ungereimtheiten hinwegsehen.
Doch in den Jahrzehnten nach Ferdinands Tod 1564 tritt eine neue Generation von Fürsten an, die nicht mehr durch Kriegsgräuel geprägt und von unbedingtem Friedenswillen getrieben sind. Die engstirnig nur die eigene Konfession verfechten und die der anderen verteufeln. Und die wieder bereit sind, die Waffen in die Hand zu nehmen. Für ihren Glauben.
Verlinkungen:
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Quellen:
Internetquellen
-> Gotthard, Axel: Schlaglicht 1555: der Erste Religionsfrieden, in: bpb.de, online verfügbar seit 18.01.2017 unter: https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/reformation/235579/schlaglicht-1555-der-erste-religionsfrieden/, zuletzt geprüft am 02.02.2026.
-> Kaufmann, Thomas: Von den 95 Thesen zum Augsburger Religionsfrieden. Meilensteine der Reformation, in: bpb.de, online verfügbar seit 23.12.2016 unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/239241/von-den-95-thesen-zum-augsburger-religionsfrieden/, zuletzt geprüft am 02.02.2026.
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Sekundärliteratur
-> Otto, Frank: Das Wunder von Augsburg, in: GEO Epoche (Jg. 2023, Heft Nr. 124).
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