Geschichte des Bauernkrieges
Inhaltsverzeichnis
1.
- Bauernkrieg vor 500 Jahren: 5 Dinge, die Sie wissen müssen
- Bauernkrieg 1524 - 1526 (Allgemein und Fokus Bayern)
1. Bauernkrieg vor 500 Jahren: 5 Dinge, die Sie wissen müssen
Heute ist Freiheit in Deutschland im Grundgesetz verankert, von den meisten wird sie als Selbstverständlichkeit gesehen. Im Jahr 1525 blüht die Idee von mehr Freiheit nur ein paar Monate. Schon zuvor hatten sich, ermutigt von den umwälzenden Gedanken der Reformation, einzelne Gruppen von Bauern in Mittel- und Süddeutschland erhoben – gegen die Ausbeutung durch Adel und Kirche.Sie überfallen Klöster und Städte und schrecken vor Gewalt nicht zurück. Den einfachen Männern gelingt jedoch auch Unerhörtes: Sie formulieren Forderungen, denen Gedanken von Freiheits- und Menschenrechten zugrunde liegen. Stoff für eine Revolution, doch das Vorhaben scheitert weitgehend.
Die Rache der Obrigkeit ist fürchterlich. Die aufständischen Bauern werden an verschiedenen Orten „niedergemacht“. Die Zahl der Todesopfer wird auf 70.000 bis 100.000 geschätzt. Die Sieger bestimmen die Geschichtsschreibung und stempeln die Bauern mit den Worten Martin Luthers als „mordende und plündernde Horden“ ab – kaum ein Wort zu deren Zielen. Auf Freiheit müssen die Deutschen danach lange warten.Inhalt
1. Bauernkrieg – Lehren für heute
Oxford-Historikerin Lyndal Roper ist überzeugt: Herausforderungen, die die Bauern damals bewegten, sind noch heute aktuell. Dazu zählt sie die Frage, wie man die Ressourcen der Erde zum Nutzen aller schützt – eine ökologische Dimension, eng verknüpft mit dem damals tiefen Glauben an „Gottes Schöpfung“.
2. Bauernkrieg 1524-1526
Als Bauernkrieg werden überregionale Aufstände in Teilen des Heiligen Römischen Reichs bezeichnet, die nach erstem Aufflammen 1524 im Jahr 1525 voll ausbrachen. Sie wurden maßgeblich getragen von der ländlichen Bevölkerung und hatten in erster Linie eine Verbesserung ihrer Rechtsstellung gegenüber der Obrigkeit sowie der wirtschaftlichen Lebensbedingungen zum Ziel. Unter dem Eindruck der Reformation sollte die Gesellschaftsordnung nach einem aus der Bibel abgeleiteten "Göttlichen Recht" ausgerichtet werden. Trotz anfänglicher Versuche gütlicher Verhandlungen leiteten Landesherren betroffener Gebiete, maßgeblich der Schwäbische Bund als Zusammenschluss süddeutscher Reichsstände, gegen die vielerorts in Haufen zusammengeschlossenen Aufständischen militärische Maßnahmen in die Wege. Binnen weniger Monate wurden die Erhebungen niedergeschlagen, Tausende der daran Beteiligten kamen dabei ums Leben.
Begriffsbestimmung
Zeitgenössisch bildete sich keine feste Begrifflichkeit heraus, um die Erhebungen 1524 bis 1526 zu bezeichnen. Im Schrifttum dieser Jahre finden sich unterschiedliche Termini wie aufrur, empörung und ungehorsam. Auch die später gängige Bezeichnung 'Bauernkrieg' (bawrenkrieg, tumultus agricolarum u.ä.) ist bereits 1525 vereinzelt belegt. Diese ist allerdings nicht unproblematisch, weil sie die soziale Schicht der Akteure auf die Bauern beschränkt und kriegerisches Handeln als wesentliches Charakteristikum benennt. Beide Merkmale vermögen die Vielschichtigkeit der Ereignisse nicht ausreichend abzubilden. Bemühungen, die Konflikte gütlich und friedlich zu lösen, bleiben dabei ebenso ausgeblendet wie die Beteiligung anderer Teile der Bevölkerung an den Aufständen: Zu nennen sind etwa Handwerker, Bergknappen, in Städten wohnhafte Ackerbürger, daneben die Mitwirkung oder zumindest Unterstützung durch einzelne Protagonisten aus (Nieder-)Adel und Ritterschaft.
In den 1970er Jahren versuchte Peter Blickle (1938-2017) als Alternative den Begriff der Empörung bzw. Revolution "des Gemeinen Mannes", zu etablieren, der terminologisch alle nicht an der Herrschaft beteiligten Bevölkerungsteile in die Vorgänge einbindet und ebenfalls an zeitgenössische Auffassungen vom "Gemeinen Mann" als dem Verursacher der Unruhen anknüpft. Diese Perspektive sollte sich jedoch nicht vollends durchsetzen; als Verständigungsbegriff ist 'Bauernkrieg' bislang unersetzt.
Ursachen, zeitgenössischer Kontext und Ziele der Aufständischen
Vielfältige politisch-herrschaftliche, rechtliche, wirtschaftliche, religiöse und soziale Umstände des frühen 16. Jahrhunderts bildeten ein Konglomerat, das die insgesamt von 1524 bis 1526 währenden Aufstände entfachte. Mit Gerd Schwerhoff (geb. 1957) lässt sich von einem breitgefächerten "Krisenpanorama" sprechen, das die bisherige Forschung skizzierte. Regional sind unterschiedliche Faktoren auszumachen, deren Wirkungen zudem je nach Forschungsposition verschieden gewichtet werden. Grundsätzlich dürfte weniger wirtschaftliche Not, als eine Verschlechterung der rechtlichen Situation großer Teile der Bevölkerung die Aufstände entscheidend mitbedingt haben. Die Vorstellung vom "armen Bauern" in dieser Zeit im Generellen gilt als überholt. Allerdings war insbesondere in kleinteiligen Herrschaftsgebieten aufgrund der komplexen Agrarverfassung die ökonomische Gesamtbelastung der Bevölkerung gestiegen: Zwar wurden die mittlerweile nicht mehr anlassbezogenen Steuern nunmehr regelmäßig einbezogen. In Territorien, in denen der Landesherrzugleich Grundherr war, erhöhte die Kumulation von Herrschaftsrechten jedoch den Druck auf die bäuerliche Bevölkerung und beförderte ein Gefühl der Ohnmacht gegenüber der Obrigkeit.
Bereits im Spätmittelalter und in den Jahren vor dem Bauernkrieg war es regional zu kleineren Aufständen gekommen. Dabei handelte es sich um Reaktionen auf die seit dem 15. Jahrhundert intensiv vorangetriebene Verdichtung der Herrschaftsrechte von landbesitzendem Adel, Klerus und Städten, die den Beginn der frühmodernen "Territorialisierung" markieren. Althergebrachte Rechte, wie die Nutzung der Allmende, waren zunehmend eingeschränkt worden. Die Wahrung alter Rechte, nicht die Einforderung neuer Rechte, bildete dementsprechend im Bauernkrieg einen wesentlichen Kern der Forderungen der Aufständischen. Durch die beginnende Staatsbildung war es zudem innerhalb des Adels zu Abstiegsprozessen gekommen, da Grafen, Herren und Ritter daran nur erschwert Anteil nehmen konnten. Zur Sicherung ihres Platzes im Herrschaftsgefüge wie ihres Lebensstandards reagierten Niederadlige mit Maßnahmen, die die wirtschaftliche bzw. rechtliche Stellung ihrer Hintersassen schwächten, indem sie etwa ihre Eigenwirtschaft ausbauten und damit in Konkurrenz zu diesen traten.
Gleichzeitig wuchs überregional der Wunsch von Bauern nach Partizipation; Formen der Repräsentation, wie die Teilnahme von Angehörigen des Bauernstands an Landtagen, waren im Spätmittelalter nur in wenigen Gebieten eingeführt worden (Salzburg, Tirol). In begrenztem Maße dürften vor allem im alemannischen Raum die von Bauern getragenen Gemeinwesen der Schweizer Urkantone eine Vorbildwirkung entfaltet haben.
Nur regional von Bedeutung war dagegen die Forderung nach Abschaffung der Leibeigenschaft. Dieses Zugriffsrecht auf Personen, das unterschiedlich streng ausgeprägt sein konnte (teils etwa nur eine spezielle Abgabe, wie in Form der symbolischen "Leibhenne", zur Folge hatte), existierte vielerorts nicht mehr. Vor allem in Teilen Schwabens bestand die Leibeigenschaft jedoch fort und bildete dort auch teilweise einen wesentlichen Beschwerdepunkt der Bauern, insbesondere aufgrund ihrer Verbindung mit dem "Todfall" (einer Sachleistung, die bei Todesfall von den Nachkommen an den Grundherrn abzugeben war).
Ein wesentlicher Unterschied zu früheren Aufstandsbewegungen war die starke religiös-theologische Konnotation des wenige Jahre nach der Reformation ausgebrochenen Bauernkriegs. Die Aufrührer stützten sich zentral auf das Evangelium. Anstelle theologischer Auslegungen sollte dieses als reine Lehre verbreitet werden, womit eine reformatorische Forderung aufgegriffen wurde. Die soziale Ordnung sollte mittels einer an der Bibel ausgerichteten Rechtsordnung ("Göttliches Recht") verändert werden. Von den Aufständischen teils unter Mitwirkung von (Laien-)theologen formulierte Vorstellungen wurden auch von Martin Luthers (1483-1546) Schrift "Von der Freiheit eines Christenmenschen" (1520) beeinflusst. Die wichtigste programmatische Publikation auf Seiten der Aufständischen sind die in Memmingen verabschiedeten "Zwölf Artikel", die ihre Argumentation aus der Heiligen Schrift ableiten. Sie bieten eine Synthese der wichtigsten Forderungen der Aufständischen in Schwaben (u. a. nach freier Pfarrerwahl zur Sicherung der Seelsorge auf dem Land, vollständiger Abschaffung der Leibeigenschaft, Reduzierung von Frondiensten und Abgaben sowie Rückgabe entzogener Allmende). Der Buchdruckermöglichte eine rasche überregionale Verbreitung dieses Textes während der Hochphase der Aufstände ab dem Frühjahr 1525, in der Folge bildete er auch in anderen Regionen die Basis der Forderungen.
Verlauf des Bauernkrieges in Grundzügen
Seinen Anfang nahm der Bauernkrieg im Südwesten des Reichs. Bereits Mitte 1524 erhoben sich in der Landgrafschaft Stühlingen im Schwarzwald Bauern aufgrund zunehmender Belastungen gegen ihren Herrn und brachten ihre Beschwerden vor das Reichskammergericht.
Um den Jahreswechsel 1524 auf 1525 schlossen sich bei Baltringen in Oberschwaben mehrere Tausend Bauern zu einem "Haufen" zusammen. Als Haufen sind im Kontext des Bauernkrieges paramilitärische Vereinigungen der Aufständischen zu verstehen, die sich im Laufe des Konfliktes konsolidierten, was sich beispielsweise an der Vergabe von Ämtern (Feldhauptmann, -schreiber) ablesen lässt.
Der Schwäbische Bund, dem in der Region die Aufgabe der Friedenssicherung zukam, bemühte sich rasch darum, die Erhebung einzudämmen. Am 9. Februar 1525 trafen sich Abgesandte des Bundes mit Vertretern des Baltringer Haufens zu Gesprächen. Parallel dazu begann der Schwäbische Bund vorsorglich Truppen zu formieren, Georg Truchsess von Waldburg (1488-1531) wurde zum Obersten Feldhauptmann ernannt.
Währenddessen bildeten sich ebenfalls in Schwaben der Allgäuer Haufen und der Bodenseehaufen. Die drei schwäbischen Haufen gründeten am 7. März 1525 eine "Christliche Vereinigung", um dem Schwäbischen Bund geschlossen ihre Forderungen zu unterbreiten. Ihre Vertreter berieten sich in Memmingen, wo sie Mitte März die Zwölf Artikel abfassten und ihrer Vereinigung eine Bundesordnung gaben.
Im März und April 1525 weiteten sich die Unruhen aus auf Gebiete in Thüringen, Franken, der Pfalz, dem Elsass, dem Mittelrheingebiet, Tirol, Salzburg, darüber hinaus auf Teile der Eidgenossenschaft. In dieser Phase kam es auch zu ersten Gewalthandlungen. Überregional plünderten und brandschatzten Bauernhaufen Klöster und Adelssitze, an lokalen Plünderungsaktionen wirkten immer wieder Frauen und Kinder mit. Derlei anti-feudale und anti-klerikale Agitationen waren teils auf die erfolglos gebliebenen Verhandlungsbestrebungen der Aufständischen zurückzuführen. Nach mehrtägigen Raubzügen in Klöstern und Burgen in der Umgebung geriet am 4. April 1525 ein schwäbischer Bauernhaufen bei Leipheim in eine erste größere militärische Konfrontation mit dem Schwäbischen Bund und wurde vernichtend geschlagen. In der Kriegsführung konnten es die Haufen insgesamt nur schwer mit gegnerischen Fürstenheeren aufnehmen, auch wenn manche der Aufständischen über militärische Erfahrung verfügten und vereinzelt Niederadlige auf ihren Seiten wirkten, wie beispielsweise der Reichsritter Florian Geyer (ca. 1490-1525) in Franken.
Am Ostersonntag, den 16. April 1525 erstürmte ein Bauernhaufen, der sich im Raum von Neckartal und Odenwald gesammelt hatte, das im Herzogtum Württemberg gelegene Weinsberg. Der dortige Amtmann, Graf Ludwig von Helfenstein (1493-1525), und 16 weitere Adlige wurden von den Aufständischen am nächsten Tag durch Spießrutenlauf getötet. Diese Tat wurde seitens der Obrigkeit als besondere Niederträchtigkeit empfunden und wirkte als Katalysator für ein entschlosseneres militärisches Vorgehen des Schwäbischen Bundes. Dass das Aufbegehren der Bauern nicht zwangsläufig eskalieren musste, zeigt der zeitgleiche Vorgang in Weingarten: Georg Truchsess von Waldburg hatte mit dem Seehaufen eine vertragliche Vereinbarung getroffen, die eine militärische Konfrontation abwendete. Der "Weingartener Vertrag" vom 17. April verlangte die Auflösung der Christlichen Vereinigung und stellte dafür gerichtliche Verhandlungen über deren Beschwerden in Aussicht. Trotz solcher Tendenzen der Verrechtlichung verfolgte das Bundesheer unter Truchsess von Waldburg in der Konfliktführung 1525 insgesamt eine kriegerische, auf die Tötung anstelle der Gefangennahme von Aufständischen und die Zermürbung der Bevölkerung zielende Linie, die durchaus Kritik hervorrief, etwa seitens der Städte im Bund.
Die württembergischen Bauern wurden am 12. Mai bei Böblingen von Bundestruppen besiegt. Kurz darauf ließ der Herzog Franz von Lothringen bei Zabern tausende Bauern töten – es war das wohl opferreichste Gefecht des Bauernkriegs. In der Kurpfalz wurden die Bauern bei Pfeddersheim am 23./24. Juni geschlagen. Nachdem schließlich im Juli 1525 die Aufstände im Allgäu durch den Schwäbischen Bund niedergeworfen worden waren, entließen dessen Kriegsräte einen Großteil des Heeres.
In der thüringischen Reichsstadt Mühlhausen hatte indes der reformatorische Prediger Thomas Müntzer (1489-1525) Unruhen befeuert und dem Aufstand mit der Zuschreibung, das auserwählte Volk Gottes zu sein, radikal-apokalyptische Züge verliehen. Im Mai 1525 kam es zur militärischen Konfrontation gegen ein hessisch-braunschweigisch-sächsisches Heer, die bei Frankenhausen mit einer vernichtenden Niederlage der Aufständischen und der Hinrichtung Müntzers endete.
Aufstände von Bauern und Bergknappen in Nord- und Südtirol führten am 12. Juni 1525 zur Eröffnung eines Sonderlandtages durch Erzherzog Ferdinand (reg. 1521-1564, ab 1558 Kaiser), auf dem Abgesandte der Bauern zentrale Forderungen vorbrachten, die zum Teil in eine im Jahr darauf festgesetzte Landesordnung übergingen. Im Erzstift Salzburg lehnten sich im Mai 1525 ebenfalls Bergleute und Bauern gegen die fürstbischöfliche Landesherrschaft auf und zogen am 6. Juni in die Bischofsstadt ein. Am 3. Juli 1525 besiegten salzburgische Aufständische bei Schladming Truppen unter dem steiermärkischen Landeshauptmann Sigmund von Dietrichstein (1484-1533). Vermittelt durch Herzog Ludwig X. von Bayern (reg. 1516-1545) kam es am 31. August 1525 zu einem Waffenstillstand in Salzburg. Angestrebte Verhandlungen zur Schaffung einer Landesordnung wurden, anders als in Tirol, allerdings verschleppt. Dies bedingte ein erneutes Aufflammen von Unruhen; erst im Juli 1526 konnte ein letzter Aufstand militärisch beendet werden.
Die räumliche Ausbreitung des Bauernkriegs, in dessen Verlauf bis zu 300.000 Aufständische unter Waffen gestanden haben mögen, darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass der größere Teil des Heiligen Römischen Reiches davon nicht oder nur peripher betroffen war. Dies gilt für viele weltliche ebenso wie für einige geistliche Territorien. Hierzu zählen das bayerische Herzogtum, aber auch Pfalz-Neuburg und die Oberpfalz.
Betroffenheit der verschiedenen Landesteile im Bereich des heutigen Bayerns
Schwaben
Eines der Kerngebiete der Aufstände lag im Allgäu, das politisch-administrativ unterschiedliche Territorien umfasste: neben den großen geistlichen Herrschaften des Fürststifts Kempten und des Hochstifts Augsburg sind vor allem Reichsstädte (Kaufbeuren, Memmingen, Isny, Leutkirch, Wangen, Kempten) und kleinere weltliche wie geistliche Herrschaften zu nennen. Eine regionale Besonderheit war die vor allem im Fürststift Kempten noch übliche Rechtsstellung der Untertanen als Leibeigene ("Allgäuischer Gebrauch"). Sie wurde von den Fürstäbten im Zuge der Territorialisierung ihres Herrschaftsbereichs als drückendes Instrument eingesetzt und beförderte die Unzufriedenheit der Untertanen massiv.
Im Februar 1525 hatten sich im Allgäu mehrere tausend Aufständische zu einem Haufen zusammengeschlossen und waren Anfang März der "Christlichen Vereinigung" beigetreten. Während sich die Aufständischen in Schwaben konsolidierten, kam es zunächst noch zu Versuchen der gütlichen Einigung. Es wurden Forderungskataloge an die jeweiligen Herren gesandt. Die Allgäuer Bauern trugen an Erzherzog Ferdinand als Statthalter des Kaisers die Erwartung nach der Durchsetzung des göttlichen Rechts heran.
Verhandlungen mit dem Schwäbischen Bund scheiterten im Laufe des März, unter anderem aufgrund einer von diesem angewandten Verzögerungs- und Separierungstaktik. Auch im Allgäu schlugen die Aufstände in Gewalt um, ein großer Kloster- und Burgensturm trieb die Geistlichen und Adligen zur Flucht in die Reichsstädte. Der Annahme des Weingartner Vertrags vom 17. April verweigerten sich die Allgäuer Bauern. Sie hatten sich zur Vorbereitung auf erwartete militärische Aktionen des Schwäbischen Bundes in zwei Haufen mit Stützpunkten im Westen und Osten des Allgäu aufgeteilt.
Zwischenzeitlich befanden sie sich in einer vielversprechenden Lage: im Allgäu gab es nach dem Kloster-und Burgensturm kaum mehr Gegner der Bauern und die Reichsstädte verhielten sich neutral bis sympathisierend. Eine längerfristige Festigung ihrer Position gelang jedoch nicht. Nach der Niederwerfung der Aufstände in Franken waren die Truppen des Schwäbischen Bundes bereit für einen Zug ins Allgäu. Am 14. Juli trafen die Bundestruppen mit den Bauernhaufen beim Fluss Leubas zusammen, eine offene Schlacht wurde durch eine Zermürbungstaktik Georg von Waldburgs verzögert. Indessen wandten sich nach Ankunft des Landknechtsführers Georg von Frundsberg(1473-1528) Teile der Bauern zur Flucht, wurden aber von Bundestruppen eingeholt und vernichtend geschlagen, wobei ganze Dörfer in Brand gesteckt wurden. Um die 3.000 Mann, die sich noch auf den Kohlenberg bei Sulzberg zurückgezogen hatten, ergaben sich eine Woche später. Im Rahmen der Kapitulation wurden 18 Personen hingerichtet.
Im Ergebnis brachte der Bauernkrieg im Allgäu vor allem für die Untertanen im Fürststift Kempten eine Verbesserung ihrer Lage: Unter Vermittlung des Schwäbischen Bundes schloss Abt Sebastian von Breitenstein (reg. 1522-1535) mit Ihnen am 20. Januar 1526 den "Memminger Vertrag", der nach einer bereits längeren Phase von Konflikten um die rechtliche Stellung der stiftischen Bauern deren Rechtssicherheit erhöhte und zu ihrer wirtschaftlichen Entlastung beitrug; später sollten sie den Rang der Landstandschaft erhalten.
Franken
Zahlreiche Herrschaftsgebiete in Franken gerieten in einer kurzen, heftigen Phase von März bis Juni 1525 in den Sog des Bauernkriegs. Ende März kam es, wohl beeinflusst durch Unruhen in der Herrschaft Hohenlohe und den Gebieten des Deutschen Ordens, zu Aufständen im Territorium der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber, wo mit Unterstützung von Teilen der Bürgerschaft der Rat entmachtet wurde. Bauern aus dem Markgraftum Brandenburg-Ansbach und umliegender Herrschaften aus dem Nördlinger Ries schlossen sich zu einem Haufen zusammen. Es formierten sich ferner drei große fränkische Bauernhaufen, der Taubertaler, der Neckar-Odenwäder und der Bildhäuser Haufen, letzterer benannt nach dem geplünderten und zerstörten Zisterzienserkloster Maria Bildhausen nahe Münnerstadt.
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Siegel der Rothenburger Landwehr: Dreizack und Dreschflegel überkreuzt, darüber aufliegend eine Pflugschar, die in einen Stiefel mündet. Abbildung aus: Lorenz Fries, Siegel der fränkischen Bauern: Geschichte, Namen, Geschlecht, Leben, Thaten und Absterben der Bischöfe von Würzburg und Herzoge von Franken, auch was während der Regierung jedes Einzelnen derselben Merkwürdiges sich ereignet hat. 2/2, Würzburg 1849, 32. (Bamberg, Staatsbibliothek, HV.H.Franc.16(2)
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Siegel eines vor Bildhausen gelegenen Bauernhaufens: auf einem Hügel aufgerichtetes Kreuz umgeben von Pflanzen. Abbildung aus: Lorenz Fries, Siegel der fränkischen Bauern: Geschichte, Namen, Geschlecht, Leben, Thaten und Absterben der Bischöfe von Würzburg und Herzoge von Franken, auch was während der Regierung jedes Einzelnen derselben Merkwürdiges sich ereignet hat. 2/2, Würzburg 1849, 33. (Bamberg, Staatsbibliothek, HV.H.Franc.16(2)


