Die Frankfurter Nationalversammlung
Inhaltsverzeichnis
- Die Regierung der Paulskirche: Reichsverweser Erzherzog Johann und die Provisorische Zentralgewalt 1848/49
- Der "Reichsverfauler": Erzherzog Johann
- Revolution und Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849
1. Die Regierung der Paulskirche: Reichsverweser Erzherzog Johann und die Provisorische Zentralgewalt 1848/49
Am 29. Juni 1848 wählte die Frankfurter Nationalversammlung den Habsburger Erzherzog Johann von Österreich zum deutschen Reichsverweser und damit zum ersten demokratisch legitimierten Staatsoberhaupt Deutschlands. Im Zusammenspiel zwischen den Abgeordneten und Fraktionen der Paulskirche, dem Staatsoberhaupt und den neuen Reichsministern etablierte sich eine moderne parlamentarische Regierungspraxis, in der die Zusammensetzung der Exekutive und ihre Politik erstmals von der Mehrheitsbildung in der Volksvertretung abhängig waren.
Die am 18. Mai in der Frankfurter Paulskirche zusammengetretene Nationalversammlung hatte die zentrale Aufgabe, eine Verfassung für Deutschland zu erarbeiten. Zugleich sah sie sich dazu verpflichtet, die Revolution in rechtlich geregelte Bahnen zu lenken und nationale Interessen gegenüber dem Ausland wie den Einzelstaaten zu wahren. Dafür bedurfte es einer vorläufigen nationalen Staatsgewalt, über deren Einsetzung und Form in der Versammlung jedoch unterschiedliche Vorstellungen bestanden: Durfte die Nationalversammlung ohne die Zustimmung der Regierungen der Einzelstaaten überhaupt über die Staatsspitze bestimmen? Sollte ein Präsident, ein Statthalter oder ein Direktorium eingesetzt werden und sollte das Staatsoberhaupt selbst oder lediglich die Minister dem Parlament gegenüber verantwortlich sein? Erst nach einwöchigen hitzigen Debatten fand sich ein lagerübergreifender, mehrheitsfähiger Kompromiss, mit dem sich das Parlament auf den „Boden praktizierter Volkssouveränität“ (W. Siemann) stellte. Entscheidend war dafür die Intervention des Parlamentspräsidenten Heinrich von Gagern, der in einem „kühnen Griff“ vorschlug, die sogenannte Zentralgewalt selbst zu schaffen und Erzherzog Johann von Österreich bis zur Fertigstellung der Verfassung mit der Leitung der nationalen Exekutive zu betrauen – „nicht weil, sondern obgleich es ein Fürst sei“. Die Lösung verband den Souveränitätsanspruch der Volksvertretung mit einer Anerkennung des dynastischen Prinzips und sicherte der neuen Exekutive eine breite parlamentarische Basis. Mit 450 zu 100 Stimmen beschloss die Nationalversammlung am 28. Juni das „Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland“ und wählte am folgenden Tag mit 436 von 548 Stimmen Erzherzog Johann zum Reichsverweser.
Erzherzog Johann von Österreich – Kaiserbruder und ‚Bürgerfürst‘
Der Erzherzog eignete sich nicht nur deshalb als Kompromisskandidat, weil er der Bruder des letzten deutschen Kaisers war, was – ebenso wie die mittelalterliche Bezeichnung „Reichsverweser“ – auf die Tradition des untergegangenen Heiligen Römischen Reiches verwies. Er war zudem als ein freisinniger ‚Bürgerfürst‘ bekannt: Verheiratet mit einer Postmeisterstochter führte der Habsburger ein hoffernes Leben in der Steiermark und galt ebenso als volksnaher und naturverbundener Förderer der Wissenschaften und Technik wie als Verfechter der deutschen Einheit und als Gegner der vormärzlichen Repressionspolitik Metternichs. Gebildet wurde die Provisorische Zentralgewalt aus dem Reichsverweser, einem Ministerpräsidenten und Reichsministern für das Äußere, Innere, die Finanzen, Justiz, den Handel und Krieg; den einzelnen Ressorts waren Unterstaatssekretäre zugeordnet. Bei der Besetzung spielten neben der persönlichen Eignung auch politische Aspekte eine wichtige Rolle, von der Einbindung verschiedener Fraktionen bis zu einem regionalen Proporz, der insbesondere ein Übergewicht preußischer oder österreichischer Amtsträger vermeiden sollte.
Die Provisorische Zentralgewalt – eine Regierung für Deutschland
Das Reichsgesetz stattete die Zentralgewalt mit umfangreichen Befugnissen aus: Sie sollte die vollziehende Gewalt in Fragen der allgemeinen Sicherheit und Wohlfahrt Deutschlands ausüben, die Oberleitung über das gesamte Militär und die völkerrechtliche und handelspolitische Vertretung übernehmen und – gemeinsam mit der Nationalversammlung – über Krieg und Frieden entscheiden. Darüber hinaus war ein umfassendes Interpellationsrecht der Abgeordneten festgeschrieben und ein eigenes Gesetz zur Ministerverantwortlichkeit angekündigt. Obwohl ein solches Gesetz nicht erlassen wurde, war weithin unumstritten, dass „das Ministerium […] ohne Majorität der Nationalversammlung nicht Einen [!] Tag fortregieren kann“, wie es der spätere Justiz- und Außenminister Johann Gustav Heckscher bereits in der Debatte formuliert hatte. Auch wenn der Reichsverweser gegenüber der Nationalversammlung „unverantwortlich“ war, richteten sich die Reichskabinette unter Karl Fürst zu Leiningen, Anton von Schmerling und Heinrich von Gagern bis zum Mai 1849 nach den wechselnden Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Über die Regierungsbildung entschied formell der Reichsverweser, in der Praxis bestimmte jedoch eine „Neunerkommission“ aus Abgeordneten als eine Art Koalitionsausschuss über deren Zusammensetzung. Erst als sich nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. ein Bürgerkrieg um die Reichsverfassung anzubahnen schien, setzte Erzherzog Johann ein konservatives Ministerium ein, das in der Nationalversammlung über keinerlei Mehrheit verfügte – und dennoch bis zum Dezember 1849 im Amt blieb. Bis zur Wiedereinsetzung der Bundesversammlung 1851 übernahm eine österreichisch-preußische Zentralkommission die Befugnisse der Zentralgewalt.
Die Ministerien, die ohne personelle Ausstattung und nachgeordnete Behörden größtenteils „aus dem Nichts“ (T. Stockinger) entstanden, konnten die hohen Ansprüche des Parlaments und der Öffentlichkeit kaum einlösen: Außenpolitisch erkannten immerhin die USA und einige kleinere europäische Staaten die neuberufenen Gesandten der Zentralgewalt förmlich an, während innenpolitisch insbesondere die Königreiche auf ihrer Eigenständigkeit beharrten. Schon Zeitgenossen spotteten über die scheinbare Machtlosigkeit der Zentralgewalt und bezeichneten Erzherzog Johann etwa als „Reichsvermoderer“ oder „Johann Ohneland“. In der Geschichtswissenschaft ist diese Sichtweise mittlerweile aus mehreren Gründen relativiert worden: Erzherzog Johann war weder nach heutigem noch damaligem Verständnis ein Demokrat, hielt sich aber bis Mai 1849 pflichtbewusst an die demokratischen parlamentarischen Verfahrensweisen. Darüber hinaus ist an der Effizienz und dem Einfluss der Reichszentralgewalt kaum zu zweifeln, solange sie im Dienst für Ruhe und Ordnung agierte und etwa im September 1848 oder in der Reichsverfassungskampagne revolutionäre Aufstände bekämpfte. Auch der Einsatz für eine deutsche Flotte oder einzelne Gesetze, wie etwa eine nationale Wechselordnung, wirkten durchaus nach. Schließlich markierte schon die eigenmächtige Einsetzung der Zentralgewalt durch die Nationalversammlung einen parlamentarischen Aufbruch, der in Regierungsprogrammen, Koalitionsausschüssen, Vertrauensfragen und nicht zuletzt einem institutionalisierten Gesetzgebungsverfahren seinen sichtbaren Ausdruck fand. Dementsprechend wurden die wegweisenden „Grundrechte des deutschen Volkes“ und das demokratische „Reichswahlgesetz“ als eigene Reichsgesetze ausgefertigt und tragen die Unterschriften des Reichsverwesers und der gegenzeichnenden Minister.
https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/paulskirche/regierung-955572
2. Der "Reichsverfauler": Erzherzog Johann
Als "Habsburgs grüner Rebell" wird Erzherzog Johann heute dargestellt. Die in ihn gesetzten großen Hoffnungen konnte er aber nicht ganz erfüllen.
"Deutsche! Eure in Frankfurt versammelten Vertreter haben mich zum deutschen Reichsverweser erwählt", beginnt Erzherzog Johann seine Proklamation vom 15. Juli 1848 nach der Übernahme der Provisorischen Zentralgewalt.
Johann, ein Bruder von Kaiser Franz II./I., hatte in den 1810er Jahren eine wichtige Rolle im Tiroler Freiheitskampf Andreas Hofers gegen Napoleon gespielt. Aufgrund seiner Teilnahme am Alpenbund, einer Tiroler Widerstandsbewegung, die der Kaiser und Metternich als inopportune Verschwörung betrachteten, war er jedoch von seinen politischen Ämtern zurückgetreten, was zu seiner volkstümlichen Popularität beitrug – etwa als "Habsburgs grüner Rebell" wird er in einer 1981 erschienenen Biografie präsentiert. Dabei wird gerne übersehen, dass er trotz aller Meinungsverschiedenheiten loyal zu seinem Bruder, dem Kaiser, stand. Nach 1813 hielt sich Johann zunächst aus dem politischen Leben weitgehend fern. Er wandte sich der Steiermark zu, wo er besondere Beliebtheit in der Bevölkerung erlangte. An dieser Popularisierung hatte seine Ehe mit der Postmeisterstochter Anna Plochl großen Anteil.
Während der Revolution 1848 wurde Johann nochmals politisch aktiv: Am 29. Mai wurde er von den Vertretern der deutschen Staaten in der Frankfurter Paulskirche zum Reichsverweser gewählt. Auch in Wien und Graz bemühte sich der Erzherzog, zwischen den Konfliktparteien schlichtend zu vermitteln: Er eröffnete in Wien am 22. Juli den Reichstag, das Parlament der revolutionären Monarchie. Das Amt des Reichsverwesers, also des Vertreters des Monarchen, sollte er ausüben, bis die Nationalversammlung einen Kaiser als Staatsoberhaupt gewählt hätte – wozu es allerdings nicht kam. Erzherzog Johann konnte keinen echten Einfluss auf eine Umgestaltung Deutschlands nehmen, zu groß waren die Konflikte innerhalb des Bürgertums und zwischen den reaktionären und revolutionären Kräften. Aufgrund seiner politischen Ohnmacht wurde er deswegen als "Reichsverfauler" verspottet. Er legte sein Amt im Dezember 1849 in Frankfurt nieder und ging zurück in die Steiermark, wo er 1850 Bürgermeister von Stainz wurde.
Erzherzog Johanns Optimismus und seine Hoffnungen auf Fortschritt sind in seiner Proklamation "An das deutsche Volk" erkennbar. Gleichzeitig war er jedoch ein Skeptiker, der sich aufgrund seines praktischen Scheiterns in idyllische Gegenwelten zurückzog. Jedenfalls steht der "Reichsverfauler" Johann als deutliches Beispiel dafür, dass die habsburgische Dynastie nicht als geschlossener Block betrachtet werden kann: In der Persönlichkeit Johanns werden zahlreiche Widersprüche zwischen dynastischen Herrschaftsansprüchen und liberalem Gedankengut, zwischen Fortschrittsglaube und Pessimismus erkennbar.
https://www.habsburger.net/de/kapitel/der-reichsverfauler-erzherzog-johann
3. Revolution und Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849
Wirtschaftliche Krisen, Massenarmut und allgemeine politische Unzufriedenheit destabilisierten seit Beginn der 1840er-Jahre die soziale und politische Ordnung in zahlreichen europäischen Staaten und mündeten 1848 schließlich in eine ganz Europa erfassende revolutionäre Welle. Auch in Deutschland wurden auf Versammlungen und Demonstrationen die Gewährung von Grund- und Freiheitsrechten und nationale Einheit gefordert. Unter dem Eindruck der revolutionären Dynamik gaben die restaurativen Kräfte schließlich ihren Widerstand auf und machten der von breiten Schichten getragenen Bewegung wesentliche Zugeständnisse: Die Zensur wurde aufgehoben, politische Aktivitäten zugelassen und reformbereite Regierungen ernannt. Auch der Einberufung einer Nationalversammlung, die die Errichtung eines deutschen Nationalstaats in die Wege leiten sollte, stimmten die Machthaber in den deutschen Einzelstaaten zu.
Deutsche Nationalversammlung in Frankfurt am Main
Ende März 1848 entschied das aus Landtagsabgeordneten und führenden Vertretern der liberalen und demokratischen Opposition zusammengesetzte Vorparlament, die Mitglieder der Deutsche Nationalversammlung nach einem allgemeinen und gleichen Mehrheitswahlrecht von volljährigen, „selbständigen“ Männern wählen zu lassen. Die Durchführung der Wahlen oblag den Einzelstaaten und wurde höchst unterschiedlich gehandhabt. Die gesetzliche Mitgliederzahl des Paulskirchenparlaments betrug 649 Abgeordnete; aufgrund von Wahlboykotten gab es aber nur 587 reguläre Parlamentarier. Einschließlich aller Stellvertreter bzw. nachrückenden Abgeordneten haben bis zur Auflösung des sogenannten Stuttgarter Rumpfparlaments am 18. Juni 1849 insgesamt 809 Abgeordnete an den Verhandlungen des ersten deutschen Nationalparlaments teilgenommen.
Am 18. Mai 1848 versammelten sich in der Frankfurter Paulskirche die Mitglieder des ersten gesamtdeutschen Parlaments, um über eine freiheitliche Verfassung und die Bildung eines deutschen Nationalstaats zu beraten. Zu ihrem ersten Präsidenten wählte die Nationalversammlung den angesehenen liberalen Politiker Heinrich von Gagern. Das Parlament gab sich eine Geschäftsordnung und setzte zur vorbereitenden Beratung Ausschüsse und Kommissionen ein. Unter diesen ragt insbesondere der Verfassungsausschuss hervor, der maßgeblich die später von der Paulskirche verabschiedete Verfassung konzipiert hat.
Fraktionsgründungen
Zur Vorbereitung der Arbeit in Plenum und Ausschüssen kamen Abgeordnete mit ähnlichen politischen Zielvorstellungen und Interessen in Klubs zusammen, um über die anstehenden Fragen zu beraten und das weitere Vorgehen abzustimmen. Diese nach den jeweiligen Tagungslokalen benannten Klubs gelten als Vorformen parlamentarischer Fraktionen, die zwar noch nicht die Geschlossenheit und Verbindlichkeit späterer Parlamentsfraktionen aufwiesen, sich aber gleichwohl für die Organisation und Strukturierung der Debatten und Entscheidungen als unerlässlich erwiesen.
Die parlamentarischen Klubs der Paulskirche repräsentierten maßgebliche politische Strömungen der Zeit: Die monarchistische Rechte (Steinernes Haus, Café Milani) setzte sich für die Wahrung der Vorrechte der Einzelstaaten und der Monarchen ein. Die verschiedenen liberalen Gruppierungen des sogenannten rechten und linken Zentrums (Casino, Augsburger Hof, Landsberg, Pariser Hof, Württemberger Hof) befürworteten eine föderal strukturierte, konstitutionelle Monarchie mit einem Parlament und einem erblichen Kaiser als Staatsoberhaupt. Demgegenüber forderten die Fraktionen der demokratischen Linken (Deutscher Hof, Donnersberg, Nürnberger Hof, Westendhall) die Errichtung einer auf dem Prinzip der Volkssouveränität gründenden parlamentarisch-demokratischen Republik.
Grundrechte und Reichsverfassung
Zu den historisch herausragendsten Leistungen der Frankfurter Nationalversammlung gehört das am 21. Dezember 1848 verabschiedete „Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes“. Zum ersten Mal erlangten damit Menschen- und Bürgerrechte Gesetzeskraft in Deutschland. Der auch die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz maßgeblich beeinflussende Grundrechtskatalog enthielt als Kernelemente die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Aufhebung aller Standesvorrechte, die Gewährleistung persönlicher und politischer Freiheitsrechte (wie Presse-, Meinungs-, Versammlungs-, Gewerbefreiheit, Freizügigkeit etc.) sowie die Abschaffung der Todesstrafe.
Die am 27. März 1849 verabschiedete Reichsverfassung sollte einen föderalen deutschen Einheitsstaat konstituieren, dem mit Ausnahme des Kaisertums Österreich alle Staaten des Deutschen Bundes angehörten (kleindeutsche Lösung). Sie sah einen erblichen Kaiser als Staatsoberhaupt vor, der auch das Recht zur Einsetzung der Regierung hatte. Dem Reichstag, der sich aus einem Staatenhaus und einem demokratisch zu wählenden Volkshaus zusammensetzte, oblagen vor allem die Gesetzgebung, das Budgetrecht und die Kontrolle der Exekutive. Die zentrale Frage der Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament blieb allerdings offen und sollte später geregelt werden.
Scheitern der Revolution
Als im April 1849 der von der Nationalversammlung zum „Kaiser der Deutschen“ gewählte preußische König Friedrich Wilhelm IV. das ihm angetragene Amt unter Berufung auf seine im Gottesgnadentum begründete monarchische Legitimation ablehnte, waren die Bemühungen der Paulskirche um eine Verfassung und die Errichtung eines deutschen Nationalstaats praktisch gescheitert. Angesichts des Wiedererstarkens der monarchisch-restaurativen Kräfte in den deutschen Einzelstaaten resignierte das auch in der Bevölkerung schnell an Rückhalt verlierende Parlament und löste sich Ende Mai selbst auf.
Auch das nach Stuttgart verlegte, vorwiegend aus linken Paulskirchenabgeordneten bestehende Rumpfparlament und die auch mit gewaltsamen Mitteln betriebene Kampagne zur Verteidigung der Reichsverfassung im südwestdeutschen Raum konnten die konterrevolutionäre Entwicklung nicht wirksam aufhalten. Mit der Auflösung des Stuttgarter Rumpfparlaments und der Eroberung der badischen Festung Rastatt im Sommer 1849 war auch der letzte revolutionäre Widerstand gebrochen und die mit großen Hoffnungen angetretene liberale und demokratische Einheits- und Freiheitsbewegung von 1848/49 endgültig gescheitert.
Verlinkungen:
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Quellen:
Internetquellen
-> https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/paulskirche/regierung-955572, zuletzt geprüft am 28.05.2025.
-> https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsverweser#Reichsverweser_1848/49, zuletzt geprüft am 28.05.2025.
-> https://www.habsburger.net/de/kapitel/der-reichsverfauler-erzherzog-johann, zuletzt geprüft am 28.05.2025.
-> Revolution und Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849, in: bundestag.de, online verfügbar unter: https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlamentarismus/1848, zuletzt geprüft am 07.05.2026.
Sekundärliteratur
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