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Die Frankfurter Nationalversammlung

Inhaltsverzeichnis

  1. Die Regierung der Paulskirche: Reichsverweser Erzherzog Johann und die Provisorische Zentralgewalt 1848/49
  2. Der "Reichsverfauler": Erzherzog Johann
  3. Revolution und Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849
  4. Bürger, Revolutionäre, Militärs: Die Reichsverfassungskampagne

1. Die Regierung der Paulskirche: Reichsverweser Erzherzog Johann und die Provisorische Zentralgewalt 1848/49

Am 29. Juni 1848 wählte die Frankfurter Nationalversammlung den Habsburger Erzherzog Johann von Österreich zum deutschen Reichsverweser und damit zum ersten demokratisch legitimierten Staatsoberhaupt Deutschlands. Im Zusammenspiel zwischen den Abgeordneten und Fraktionen der Paulskirche, dem Staatsoberhaupt und den neuen Reichsministern etablierte sich eine moderne parlamentarische Regierungspraxis, in der die Zusammensetzung der Exekutive und ihre Politik erstmals von der Mehrheitsbildung in der Volksvertretung abhängig waren.

Die am 18. Mai in der Frankfurter Paulskirche zusammengetretene Nationalversammlung hatte die zentrale Aufgabe, eine Verfassung für Deutschland zu erarbeiten. Zugleich sah sie sich dazu verpflichtet, die Revolution in rechtlich geregelte Bahnen zu lenken und nationale Interessen gegenüber dem Ausland wie den Einzelstaaten zu wahren. Dafür bedurfte es einer vorläufigen nationalen Staatsgewalt, über deren Einsetzung und Form in der Versammlung jedoch unterschiedliche Vorstellungen bestanden: Durfte die Nationalversammlung ohne die Zustimmung der Regierungen der Einzelstaaten überhaupt über die Staatsspitze bestimmen? Sollte ein Präsident, ein Statthalter oder ein Direktorium eingesetzt werden und sollte das Staatsoberhaupt selbst oder lediglich die Minister dem Parlament gegenüber verantwortlich sein?  Erst nach einwöchigen hitzigen Debatten fand sich ein lagerübergreifender, mehrheitsfähiger Kompromiss, mit dem sich das Parlament auf den „Boden praktizierter Volkssouveränität“ (W. Siemann) stellte. Entscheidend war dafür die Intervention des Parlamentspräsidenten Heinrich von Gagern, der in einem „kühnen Griff“ vorschlug, die sogenannte Zentralgewalt selbst zu schaffen und Erzherzog Johann von Österreich bis zur Fertigstellung der Verfassung mit der Leitung der nationalen Exekutive zu betrauen – „nicht weil, sondern obgleich es ein Fürst sei“. Die Lösung verband den Souveränitätsanspruch der Volksvertretung mit einer Anerkennung des dynastischen Prinzips und sicherte der neuen Exekutive eine breite parlamentarische Basis. Mit 450 zu 100 Stimmen beschloss die Nationalversammlung am 28. Juni das „Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland“ und wählte am folgenden Tag mit 436 von 548 Stimmen Erzherzog Johann zum Reichsverweser.

Erzherzog Johann von Österreich – Kaiserbruder und ‚Bürgerfürst‘

Der Erzherzog eignete sich nicht nur deshalb als Kompromisskandidat, weil er der Bruder des letzten deutschen Kaisers war, was – ebenso wie die mittelalterliche Bezeichnung „Reichsverweser“ – auf die Tradition des untergegangenen Heiligen Römischen Reiches verwies. Er war zudem als ein freisinniger ‚Bürgerfürst‘ bekannt: Verheiratet mit einer Postmeisterstochter führte der Habsburger ein hoffernes Leben in der Steiermark und galt ebenso als volksnaher und naturverbundener Förderer der Wissenschaften und Technik wie als Verfechter der deutschen Einheit und als Gegner der vormärzlichen Repressionspolitik Metternichs. Gebildet wurde die Provisorische Zentralgewalt aus dem Reichsverweser, einem Ministerpräsidenten und Reichsministern für das Äußere, Innere, die Finanzen, Justiz, den Handel und Krieg; den einzelnen Ressorts waren Unterstaatssekretäre zugeordnet. Bei der Besetzung spielten neben der persönlichen Eignung auch politische Aspekte eine wichtige Rolle, von der Einbindung verschiedener Fraktionen bis zu einem regionalen Proporz, der insbesondere ein Übergewicht preußischer oder österreichischer Amtsträger vermeiden sollte.  

Die Provisorische Zentralgewalt – eine Regierung für Deutschland

Das Reichsgesetz stattete die Zentralgewalt mit umfangreichen Befugnissen aus: Sie sollte die vollziehende Gewalt in Fragen der allgemeinen Sicherheit und Wohlfahrt Deutschlands ausüben, die Oberleitung über das gesamte Militär und die völkerrechtliche und handelspolitische Vertretung übernehmen und – gemeinsam mit der Nationalversammlung – über Krieg und Frieden entscheiden. Darüber hinaus war ein umfassendes Interpellationsrecht der Abgeordneten festgeschrieben und ein eigenes Gesetz zur Ministerverantwortlichkeit angekündigt. Obwohl ein solches Gesetz nicht erlassen wurde, war weithin unumstritten, dass „das Ministerium […] ohne Majorität der Nationalversammlung nicht Einen [!] Tag fortregieren kann“, wie es der spätere Justiz- und Außenminister Johann Gustav Heckscher bereits in der Debatte formuliert hatte. Auch wenn der Reichsverweser gegenüber der Nationalversammlung „unverantwortlich“ war, richteten sich die Reichskabinette unter Karl Fürst zu Leiningen, Anton von Schmerling und Heinrich von Gagern bis zum Mai 1849 nach den wechselnden Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Über die Regierungsbildung entschied formell der Reichsverweser, in der Praxis bestimmte jedoch eine „Neunerkommission“ aus Abgeordneten als eine Art Koalitionsausschuss über deren Zusammensetzung. Erst als sich nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. ein Bürgerkrieg um die Reichsverfassung anzubahnen schien, setzte Erzherzog Johann ein konservatives Ministerium ein, das in der Nationalversammlung über keinerlei Mehrheit verfügte – und dennoch bis zum Dezember 1849 im Amt blieb. Bis zur Wiedereinsetzung der Bundesversammlung 1851 übernahm eine österreichisch-preußische Zentralkommission die Befugnisse der Zentralgewalt.  

Die Ministerien, die ohne personelle Ausstattung und nachgeordnete Behörden größtenteils „aus dem Nichts“ (T. Stockinger) entstanden, konnten die hohen Ansprüche des Parlaments und der Öffentlichkeit kaum einlösen: Außenpolitisch erkannten immerhin die USA und einige kleinere europäische Staaten die neuberufenen Gesandten der Zentralgewalt förmlich an, während innenpolitisch insbesondere die Königreiche auf ihrer Eigenständigkeit beharrten. Schon Zeitgenossen spotteten über die scheinbare Machtlosigkeit der Zentralgewalt und bezeichneten Erzherzog Johann etwa als „Reichsvermoderer“ oder „Johann Ohneland“. In der Geschichtswissenschaft ist diese Sichtweise mittlerweile aus mehreren Gründen relativiert worden: Erzherzog Johann war weder nach heutigem noch damaligem Verständnis ein Demokrat, hielt sich aber bis Mai 1849 pflichtbewusst an die demokratischen parlamentarischen Verfahrensweisen. Darüber hinaus ist an der Effizienz und dem Einfluss der Reichszentralgewalt kaum zu zweifeln, solange sie im Dienst für Ruhe und Ordnung agierte und etwa im September 1848 oder in der Reichsverfassungskampagne revolutionäre Aufstände bekämpfte. Auch der Einsatz für eine deutsche Flotte oder einzelne Gesetze, wie etwa eine nationale Wechselordnung, wirkten durchaus nach. Schließlich markierte schon die eigenmächtige Einsetzung der Zentralgewalt durch die Nationalversammlung einen parlamentarischen Aufbruch, der in Regierungsprogrammen, Koalitionsausschüssen, Vertrauensfragen und nicht zuletzt einem institutionalisierten Gesetzgebungsverfahren seinen sichtbaren Ausdruck fand. Dementsprechend wurden die wegweisenden „Grundrechte des deutschen Volkes“ und das demokratische „Reichswahlgesetz“ als eigene Reichsgesetze ausgefertigt und tragen die Unterschriften des Reichsverwesers und der gegenzeichnenden Minister.

https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/paulskirche/regierung-955572

2. Der "Reichsverfauler": Erzherzog Johann

Als "Habsburgs grüner Rebell" wird Erzherzog Johann heute dargestellt. Die in ihn gesetzten großen Hoffnungen konnte er aber nicht ganz erfüllen.

"Deutsche! Eure in Frankfurt versammelten Vertreter haben mich zum deutschen Reichsverweser erwählt", beginnt Erzherzog Johann seine Proklamation vom 15. Juli 1848 nach der Übernahme der Provisorischen Zentralgewalt.

Johann, ein Bruder von Kaiser Franz II./I., hatte in den 1810er Jahren eine wichtige Rolle im Tiroler Freiheitskampf Andreas Hofers gegen Napoleon gespielt. Aufgrund seiner Teilnahme am Alpenbund, einer Tiroler Widerstandsbewegung, die der Kaiser und Metternich als inopportune Verschwörung betrachteten, war er jedoch von seinen politischen Ämtern zurückgetreten, was zu seiner volkstümlichen Popularität beitrug – etwa als "Habsburgs grüner Rebell" wird er in einer 1981 erschienenen Biografie präsentiert. Dabei wird gerne übersehen, dass er trotz aller Meinungsverschiedenheiten loyal zu seinem Bruder, dem Kaiser, stand. Nach 1813 hielt sich Johann zunächst aus dem politischen Leben weitgehend fern. Er wandte sich der Steiermark zu, wo er besondere Beliebtheit in der Bevölkerung erlangte. An dieser Popularisierung hatte seine Ehe mit der Postmeisterstochter Anna Plochl großen Anteil.

Während der Revolution 1848 wurde Johann nochmals politisch aktiv: Am 29. Mai wurde er von den Vertretern der deutschen Staaten in der Frankfurter Paulskirche zum Reichsverweser gewählt. Auch in Wien und Graz bemühte sich der Erzherzog, zwischen den Konfliktparteien schlichtend zu vermitteln: Er eröffnete in Wien am 22. Juli den Reichstag, das Parlament der revolutionären Monarchie. Das Amt des Reichsverwesers, also des Vertreters des Monarchen, sollte er ausüben, bis die Nationalversammlung einen Kaiser als Staatsoberhaupt gewählt hätte – wozu es allerdings nicht kam. Erzherzog Johann konnte keinen echten Einfluss auf eine Umgestaltung Deutschlands nehmen, zu groß waren die Konflikte innerhalb des Bürgertums und zwischen den reaktionären und revolutionären Kräften. Aufgrund seiner politischen Ohnmacht wurde er deswegen als "Reichsverfauler" verspottet. Er legte sein Amt im Dezember 1849 in Frankfurt nieder und ging zurück in die Steiermark, wo er 1850 Bürgermeister von Stainz wurde.

Erzherzog Johanns Optimismus und seine Hoffnungen auf Fortschritt sind in seiner Proklamation "An das deutsche Volk" erkennbar. Gleichzeitig war er jedoch ein Skeptiker, der sich aufgrund seines praktischen Scheiterns in idyllische Gegenwelten zurückzog. Jedenfalls steht der "Reichsverfauler" Johann als deutliches Beispiel dafür, dass die habsburgische Dynastie nicht als geschlossener Block betrachtet werden kann: In der Persönlichkeit Johanns werden zahlreiche Widersprüche zwischen dynastischen Herrschaftsansprüchen und liberalem Gedankengut, zwischen Fortschrittsglaube und Pessimismus erkennbar.

https://www.habsburger.net/de/kapitel/der-reichsverfauler-erzherzog-johann

3. Revolution und Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849


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Wirtschaftliche Krisen, Massenarmut und allgemeine politische Unzufriedenheit destabilisierten seit Beginn der 1840er-Jahre die soziale und politische Ordnung in zahlreichen europäischen Staaten und mündeten 1848 schließlich in eine ganz Europa erfassende revolutionäre Welle. Auch in Deutschland wurden auf Versammlungen und Demonstrationen die Gewährung von Grund- und Freiheitsrechten und nationale Einheit gefordert. Unter dem Eindruck der revolutionären Dynamik gaben die restaurativen Kräfte schließlich ihren Widerstand auf und machten der von breiten Schichten getragenen Bewegung wesentliche Zugeständnisse: Die Zensur wurde aufgehoben, politische Aktivitäten zugelassen und reformbereite Regierungen ernannt. Auch der Einberufung einer Nationalversammlung, die die Errichtung eines deutschen Nationalstaats in die Wege leiten sollte, stimmten die Machthaber in den deutschen Einzelstaaten zu.

Deutsche Nationalversammlung in Frankfurt am Main

Ende März 1848 entschied das aus Landtagsabgeordneten und führenden Vertretern der liberalen und demokratischen Opposition zusammengesetzte Vorparlament, die Mitglieder der Deutsche Nationalversammlung nach einem allgemeinen und gleichen Mehrheitswahlrecht von volljährigen, „selbständigen“ Männern wählen zu lassen. Die Durchführung der Wahlen oblag den Einzelstaaten und wurde höchst unterschiedlich gehandhabt. Die gesetzliche Mitgliederzahl des Paulskirchenparlaments betrug 649 Abgeordnete; aufgrund von Wahlboykotten gab es aber nur 587 reguläre Parlamentarier. Einschließlich aller Stellvertreter bzw. nachrückenden Abgeordneten haben bis zur Auflösung des sogenannten Stuttgarter Rumpfparlaments am 18. Juni 1849 insgesamt 809 Abgeordnete an den Verhandlungen des ersten deutschen Nationalparlaments teilgenommen.

Am 18. Mai 1848 versammelten sich in der Frankfurter Paulskirche die Mitglieder des ersten gesamtdeutschen Parlaments, um über eine freiheitliche Verfassung und die Bildung eines deutschen Nationalstaats zu beraten. Zu ihrem ersten Präsidenten wählte die Nationalversammlung den angesehenen liberalen Politiker Heinrich von Gagern. Das Parlament gab sich eine Geschäftsordnung und setzte zur vorbereitenden Beratung Ausschüsse und Kommissionen ein. Unter diesen ragt insbesondere der Verfassungsausschuss hervor, der maßgeblich die später von der Paulskirche verabschiedete Verfassung konzipiert hat.

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Fraktionsgründungen

Zur Vorbereitung der Arbeit in Plenum und Ausschüssen kamen Abgeordnete mit ähnlichen politischen Zielvorstellungen und Interessen in Klubs zusammen, um über die anstehenden Fragen zu beraten und das weitere Vorgehen abzustimmen. Diese nach den jeweiligen Tagungslokalen benannten Klubs gelten als Vorformen parlamentarischer Fraktionen, die zwar noch nicht die Geschlossenheit und Verbindlichkeit späterer Parlamentsfraktionen aufwiesen, sich aber gleichwohl für die Organisation und Strukturierung der Debatten und Entscheidungen als unerlässlich erwiesen. 

Die parlamentarischen Klubs der Paulskirche repräsentierten maßgebliche politische Strömungen der Zeit: Die monarchistische Rechte (Steinernes Haus, Café Milani) setzte sich für die Wahrung der Vorrechte der Einzelstaaten und der Monarchen ein. Die verschiedenen liberalen Gruppierungen des sogenannten rechten und linken Zentrums (Casino, Augsburger Hof, Landsberg, Pariser Hof, Württemberger Hof) befürworteten eine föderal strukturierte, konstitutionelle Monarchie mit einem Parlament und einem erblichen Kaiser als Staatsoberhaupt. Demgegenüber forderten die Fraktionen der demokratischen Linken (Deutscher Hof, Donnersberg, Nürnberger Hof, Westendhall) die Errichtung einer auf dem Prinzip der Volkssouveränität gründenden parlamentarisch-demokratischen Republik.

Grundrechte und Reichsverfassung

Zu den historisch herausragendsten Leistungen der Frankfurter Nationalversammlung gehört das am 21. Dezember 1848 verabschiedete „Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes“. Zum ersten Mal erlangten damit Menschen- und Bürgerrechte Gesetzeskraft in Deutschland. Der auch die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz maßgeblich beeinflussende Grundrechtskatalog enthielt als Kernelemente die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Aufhebung aller Standesvorrechte, die Gewährleistung persönlicher und politischer Freiheitsrechte (wie Presse-, Meinungs-, Versammlungs-, Gewerbefreiheit, Freizügigkeit etc.) sowie die Abschaffung der Todesstrafe.

Die am 27. März 1849 verabschiedete Reichsverfassung sollte einen föderalen deutschen Einheitsstaat konstituieren, dem mit Ausnahme des Kaisertums Österreich alle Staaten des Deutschen Bundes angehörten (kleindeutsche Lösung). Sie sah einen erblichen Kaiser als Staatsoberhaupt vor, der auch das Recht zur Einsetzung der Regierung hatte. Dem Reichstag, der sich aus einem Staatenhaus und einem demokratisch zu wählenden Volkshaus zusammensetzte, oblagen vor allem die Gesetzgebung, das Budgetrecht und die Kontrolle der Exekutive. Die zentrale Frage der Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament blieb allerdings offen und sollte später geregelt werden.

Scheitern der Revolution

Als im April 1849 der von der Nationalversammlung zum „Kaiser der Deutschen“ gewählte preußische König Friedrich Wilhelm IV. das ihm angetragene Amt unter Berufung auf seine im Gottesgnadentum begründete monarchische Legitimation ablehnte, waren die Bemühungen der Paulskirche um eine Verfassung und die Errichtung eines deutschen Nationalstaats praktisch gescheitert. Angesichts des Wiedererstarkens der monarchisch-restaurativen Kräfte in den deutschen Einzelstaaten resignierte das auch in der Bevölkerung schnell an Rückhalt verlierende Parlament und löste sich Ende Mai selbst auf. 

Auch das nach Stuttgart verlegte, vorwiegend aus linken Paulskirchenabgeordneten bestehende Rumpfparlament und die auch mit gewaltsamen Mitteln betriebene Kampagne zur Verteidigung der Reichsverfassung im südwestdeutschen Raum konnten die konterrevolutionäre Entwicklung nicht wirksam aufhalten. Mit der Auflösung des Stuttgarter Rumpfparlaments und der Eroberung der badischen Festung Rastatt im Sommer 1849 war auch der letzte revolutionäre Widerstand gebrochen und die mit großen Hoffnungen angetretene liberale und demokratische Einheits- und Freiheitsbewegung von 1848/49 endgültig gescheitert.

4. Bürger, Revolutionäre, Militärs: Die Reichsverfassungskampagne

1. Einleitung

Mit der end­gül­ti­gen Ab­leh­nung der Kai­ser­kro­ne durch den preu­ßi­schen Kö­nig Fried­rich Wil­helm IV. (1840-1861) am 28.4.1849 be­gann die letz­te Pha­se der März­re­vo­lu­ti­on. Da­bei ging es um ei­ne Durch­set­zung der Reichs­ver­fas­sung „von un­ten“. Die von Mai bis Ju­li 1849 an­dau­ern­den Kämp­fe wer­den in der For­schungs­li­te­ra­tur in der Re­gel nur ober­fläch­lich be­han­delt, ob­wohl ih­nen ei­ne ent­schei­den­de Be­deu­tung zu­kommt. Sie stell­ten den letz­ten Ver­such dar, die in der Deut­schen Na­tio­nal­ver­samm­lung in der Frank­fur­ter Pauls­kir­che er­ar­bei­te­te Ver­fas­sung doch noch zu ret­ten. Die­ser Kampf hat­te kei­nen zen­tra­len Ort, son­dern fand re­gio­nal in un­ter­schied­li­chen Kon­stel­la­tio­nen und mit un­ter­schied­li­chen Mo­tiv­la­gen statt. Die­se re­gio­na­le Be­schrän­kung der Auf­stän­de bot den preu­ßi­schen Trup­pen die Chan­ce, aus­ge­hend von Sach­sen An­fang Mai bis nach Ba­den im Ju­li 1849 die Auf­stän­de suk­zes­si­ve nie­der­zu­schla­gen.

Für die­se letz­te Pha­se der Re­vo­lu­ti­on hat sich der Be­griff der „Reichs­ver­fas­sungs­kam­pa­gne“ eta­bliert. Die­sen präg­te der aus Bar­men (heu­te Stadt Wup­per­tal) stam­men­de Fried­rich En­gels in ei­ner Ar­ti­kel­se­rie von 1850. Dar­in cha­rak­te­ri­sier­te er die „Reichs­ver­fas­sungs­kam­pa­gne“ fol­gen­der­ma­ßen:

Der Kampf in Dres­den kam eben zum Aus­bruch; in der Pfalz konn­te er je­den Au­gen­blick los­bre­chen. In Ba­den, in Würt­tem­berg, in Fran­ken wur­den Mons­ter­ver­samm­lun­gen an­ge­setzt, und man ver­hehl­te kaum noch, daß man ent­schlos­sen sei, es auf Ent­schei­dung durch die Waf­fen an­kom­men zu las­sen. In ganz Süd­deutsch­land wa­ren die Trup­pen schwan­kend. Preu­ßen war nicht min­der auf­ge­regt. […] Die Schwü­re, mit der Frank­fur­ter Ver­samm­lung zu ste­hen und zu fal­len, Gut und Blut für die Reichs­ver­fas­sung ein­zu­set­zen, füll­ten al­le Zei­tun­gen, er­tön­ten in al­len Klub­sä­len und Bier­lo­ka­len. Da er­öff­ne­te die preu­ßi­sche Re­gie­rung die Feind­se­lig­kei­ten, in­dem sie ei­nen gro­ßen Teil der Land­wehr, na­ment­lich in West­fa­len und am Rhein, ein­be­rief. Die Ein­be­ru­fungs­ord­re war mit­ten im Frie­den un­ge­setz­lich, und nicht nur die klei­ne, auch die grö­ße­re Bour­geoi­sie er­hob sich da­ge­gen.[1] 

En­gels zeich­ne­te den Kampf um die Reichs­ver­fas­sung auf die­se Wei­se als Kampf ge­gen die Un­ge­setz­lich­keit der Re­gie­rung. Im wei­te­ren Ver­lauf sei­ner Ar­ti­kel­se­rie iden­ti­fi­zier­te er dann vor al­lem das Klein­bür­ger­tum und das Pro­le­ta­ri­at als die zen­tra­len Trä­ger­schich­ten die­ser End­pha­se der Re­vo­lu­ti­on.

Die­se „Reichs­ver­fas­sungs­kam­pa­gne“ steht im Fol­gen­den im Fo­kus. Auf­grund des re­gio­na­len Cha­rak­ters der Auf­stän­de las­sen sich aus der Ana­ly­se die­ser letz­ten Pha­se der März­re­vo­lu­ti­on auch Er­kennt­nis­se über die Macht­ver­hält­nis­se in den Re­gio­nen, über re­gio­na­le Iden­ti­tä­ten und Wahr­neh­mun­gen ge­win­nen. Da­bei hat sich die For­schung über­wie­gend auf die Kern­re­gio­nen die­ser Auf­stän­de, Sach­sen, Ba­den und die baye­ri­sche Pfalz kon­zen­triert. Die preu­ßi­sche Rhein­pro­vinz kommt da­ge­gen meis­tens nur am Ran­de vor.[2]


 

In­so­fern soll im Fol­gen­den be­leuch­tet wer­den, wie die­se letz­te Pha­se der Re­vo­lu­ti­on im Rhein­land ver­lief. Wer wa­ren die zen­tra­len Ak­teu­re? Was wa­ren ih­re Zie­le? War­um konn­ten sie die­se nicht durch­set­zen? Die­se Fra­gen wer­den hier an­hand von Bei­spie­len aus dem Re­gie­rungs­be­zirk Düs­sel­dorf, aber auch mit Sei­ten­bli­cken auf den Re­gie­rungs­be­zirk Köln, be­leuch­tet.

2. Das Paulskirchenparlament, König Friedrich Wilhelm IV. und die Reichsverfassung

In der Deut­schen Na­tio­nal­ver­samm­lung wa­ren ne­ben dem Zu­schnitt des zu­künf­ti­gen Rei­ches vor al­lem die Staats­form und das Wahl­recht um­strit­ten. Da­bei ge­lang ein Kom­pro­miss, in­dem Tei­le der Lin­ken ei­nem Erb­kai­ser­tum zu­stimm­ten und da­für die ge­mä­ßigt Li­be­ra­len das all­ge­mei­ne Männerwahl­recht ak­zep­tier­ten. Nach der er­folg­rei­chen Ab­stim­mung trat am 28.3.1849 die Reichs­ver­fas­sung für das klein­deut­sche Reich in Kraft.

An die­sem Tag stimm­te man auch dar­über ab, wer das Erb­kai­ser­tum an­tre­ten soll­te. Da­bei sprach sich ei­ne Mehr­heit für den preu­ßi­schen Kö­nig Fried­rich Wil­helm IV. aus. Das Pauls­kir­chen­par­la­ment ent­sand­te dar­auf­hin ei­ne De­le­ga­ti­on zum preu­ßi­schen Kö­nig nach Ber­lin, die ihm die Kai­ser­wür­de an­tra­gen soll­te. Die De­le­ga­ti­on der Pauls­kir­che wur­de am 3.4.1849 von Fried­rich Wil­helm IV. emp­fan­gen. Der Kö­nig re­agier­te ver­hal­ten. Er be­dank­te sich zwar für das An­ge­bot, wies aber gleich­zei­tig dar­auf hin, dass es jetzt an den Re­gie­run­gen der ein­zel­nen Staa­ten lie­ge, zu prü­fen, ob die Reichs­ver­fas­sung den An­for­de­run­gen ge­nü­ge und ob die ihm zu­ge­dach­ten Rech­te es ihm er­mög­li­chen wür­den, mit star­ker Hand zu re­gie­ren.[3]

Das lag auf der Li­nie, die er auch vor­her im­mer ver­tre­ten hat­te, denn er woll­te die Kai­ser­kro­ne nicht aus den Hän­den der Na­tio­nal­ver­samm­lung emp­fan­gen, son­dern war höchs­tens be­reit, sie aus den Hän­den le­gi­ti­mer Fürs­ten und Re­gie­run­gen ent­ge­gen­zu­neh­men. So hat­te er be­reits im De­zem­ber 1848 an den Ge­sand­ten Chris­ti­an Karl Jo­si­as Frei­herrn von Bun­sen (1791-1860) ge­schrie­ben, dass der Kai­ser­kro­ne der Lu­der­ge­ruch der Re­vo­lu­ti­on von 1848 an­haf­te und er nicht be­reit sei [e]inen sol­chen ima­gi­nä­ren Reif, aus Dreck und Let­ten ge­ba­cken als le­gi­ti­mer Kö­nig von Got­tes Gna­den an­zu­neh­men.[4]

In der preu­ßi­schen Re­gie­rung war man sich al­ler­dings nicht ganz so si­cher, wie man mit dem An­ge­bot um­ge­hen soll­te, denn es be­deu­te ja auch ei­nen Macht­zu­wachs für Preu­ßen. Da­her tak­tier­te man in ver­schie­de­ne Rich­tun­gen und sand­te wi­der­sprüch­li­che Si­gna­le. Zu­dem hat­ten bis zum 14.4.1849 be­reits 28 ein­zel­staat­li­che Re­gie­run­gen von ins­ge­samt 39 die Reichs­ver­fas­sung an­er­kannt. Lang­sam setz­ten sich die Hard­li­ner in der preu­ßi­schen Re­gie­rung durch. Am 27.4.1849 lös­te Fried­rich Wil­helm IV. zu­nächst die zwei­te preu­ßi­sche Kam­mer auf, da sie die Le­ga­li­tät der Reichs­ver­fas­sung an­er­kannt hat­te. Ei­nen Tag spä­ter gab die preu­ßi­sche Re­gie­rung be­kannt, dass der Kö­nig die Kai­ser­kro­ne end­gül­tig ab­leh­ne.[5]  Gleich­zei­tig bot man den­je­ni­gen Staa­ten mi­li­tä­ri­sche Un­ter­stüt­zung an, die sich auch ge­gen die Reichs­ver­fas­sung wand­ten.



Arbeiter vor dem Magistrat, Gemälde von Johann Peter Hasenclever, 1848/1849. (Museum Schloss Burg an der Wupper Solingen)

 

Da­mit stan­den die Zei­chen auf Sturm. Ei­ne Kon­fron­ta­ti­on zwi­schen den ge­gen­re­vo­lu­tio­nä­ren Ge­wal­ten und den Ver­tei­di­gern der Reichs­ver­fas­sung schien un­ver­meid­bar. Da­durch ge­riet die Mehr­heit der Pauls­kir­chen­ver­samm­lung in ein Di­lem­ma. Die eher ge­mä­ßig­ten Ab­ge­ord­ne­ten, die auf ei­ne le­ga­le Ver­stän­di­gung zwi­schen der Na­tio­nal­ver­samm­lung und den re­gie­ren­den Fürs­ten über die Ver­fas­sung ge­setzt hat­ten, wuss­ten nicht, wie sie mit der Si­tua­ti­on um­ge­hen soll­ten. Der His­to­ri­ker Veit Va­len­tin hat die ent­schei­den­de Fra­ge, die vie­le Ab­ge­ord­ne­te um­trieb, auf den Punkt ge­bracht: „[S]ol­len und kön­nen sie das Bünd­nis mit der Re­vo­lu­ti­on ein­ge­hen, dür­fen sie ihr hei­li­ges Recht mit den Mit­teln der Ge­walt durch­fech­ten?“[6] 

Aus dem Zwie­spalt zwi­schen Le­ga­li­täts­den­ken und Re­vo­lu­ti­on konn­te sich das Pauls­kir­chen­par­la­ment nicht mehr be­frei­en. Am 4.5.1849 ver­ab­schie­de­te ei­ne hauch­dün­ne Mehr­heit noch ei­nen Auf­ruf, in dem die Re­gie­run­gen, ge­setz­ge­ben­den Kör­per­schaf­ten und das deut­sche Volk auf­ge­for­dert wur­den, die Reichs­ver­fas­sung an­zu­er­ken­nen und in dem be­reits ein Ter­min für die Wah­len und die kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung des neu­en Reichs­par­la­ments ge­nannt wur­den.[7] Dann zer­fiel das Par­la­ment, als im­mer mehr Ab­ge­ord­ne­te der Mit­te-Rechts-Grup­pie­run­gen aus der Pauls­kir­che aus­tra­ten und die Lin­ken da­durch ei­ne Mehr­heit er­hiel­ten. Die­se zo­gen als so­ge­nann­tes Rumpf­par­la­ment nach Stutt­gart um, wo sie nach we­ni­gen Wo­chen von der würt­tem­ber­gi­schen Re­gie­rung ge­walt­sam ver­trie­ben wur­den. Doch wie sah die Si­tua­ti­on im Rhein­land aus?

3. Gegen die Ungesetzlichkeit der Regierung: Die Reaktion auf die preußische Ablehnung im Rheinland

Im Rhein­land flamm­ten nach der Ab­leh­nung der Kai­ser­kro­ne vie­le lo­ka­le Pro­tes­te auf. Es ge­lang je­doch nicht, die Auf­stän­de zu ko­or­di­nie­ren und da­mit die preu­ßi­sche Re­gie­rung un­ter Druck zu set­zen. Das wird deut­lich, wenn wir uns ei­ni­ge her­aus­ra­gen­de Punk­te der Reichs­ver­fas­sungs­kam­pa­gne im Rhein­land an­schau­en.

3.1 Der Rheinische Städtetag in Köln am 8.5.1849

Am 29.4.1849 be­rich­te­te der Köl­ner Ober­re­gie­rungs­rat Jo­hann Bap­tist Birck (1804-1869), der Stell­ver­tre­ter des Re­gie­rungs­prä­si­den­ten, an den preu­ßi­schen In­nen­mi­nis­ter Ot­to von Man­teu­f­fel (1805-1882), dass die Auf­lö­sung der zwei­ten preu­ßi­schen Kam­mer bei den wohl­ha­ben­den Bür­gern für gro­ßen Un­mut ge­sorgt ha­be. Zu­dem hät­ten die­se mit den Ver­fas­sungs­be­schlüs­sen der Na­tio­nal­ver­samm­lung sym­pa­thi­siert und ei­ne Über­nah­me der Kai­ser­wür­de durch Fried­rich Wil­helm IV. er­war­tet. Die wohl­ha­ben­den Bür­ger be­fürch­te­ten nun ei­ne Ra­di­ka­li­sie­rung wei­ter Be­völ­ke­rungs­krei­se und zahl­rei­che Un­ru­hen.[8]

Am Abend des­sel­ben Ta­ges fand da­her ei­ne Sit­zung des eher ge­mä­ßig­ten Köl­ner Bür­ger­ver­eins statt, der dem preu­ßi­schen Staats­mi­nis­te­ri­um das Miss­trau­en aus­sprach. Die­ses Vo­tum sand­te man an den Köl­ner Ge­mein­de­rat, da­mit sich die­ser und die Ge­mein­de­rä­te der an­de­ren grö­ße­ren Städ­te der Rhein­pro­vinz den Be­schlüs­sen an­schlie­ßen konn­ten.[9] 

Der Ge­mein­de­rat und der Köl­ner Ober­bür­ger­meis­ter rie­fen dar­auf­hin zu ei­ner Ver­samm­lung der Ge­mein­de­rä­te der Rhein­pro­vinz für den 5.5.1849 auf, die ei­ne Adres­se an den Kö­nig ver­ab­schie­den soll­te. Die preu­ßi­sche Re­gie­rung ver­bot die­se Ver­samm­lung. Die­ses Ver­bot konn­te man je­doch ge­schickt um­ge­hen: Die Ein­la­dung wur­de of­fi­zi­ell zu­rück­ge­nom­men. Gleich­zei­tig lu­den elf Mit­glie­der des Stadt­ra­tes als Pri­vat­per­so­nen zu ei­ner Ver­samm­lung auf den 8.5. ein.[10]

Bei der Ver­samm­lung ka­men un­ge­fähr 400 De­le­gier­te zu­sam­men. Da­bei wur­den zum Teil recht weit­ge­hen­de Be­schlüs­se ge­fasst, die so­fort ge­druckt und ver­teilt wur­den. So be­zeich­ne­te man die Reichs­ver­fas­sung vom 28.3. als end­gül­ti­ges Ge­setz und schlug sich im Kon­flikt zwi­schen der preu­ßi­schen Re­gie­rung und der Na­tio­nal­ver­samm­lung auf die Sei­te des Pauls­kir­chen­par­la­ments. Die Be­völ­ke­rung der Rhein­lan­de wur­de auf­ge­for­dert, in Kol­lek­ti­v­e­r­klä­run­gen deut­lich zu ma­chen, dass man an der Reichs­ver­fas­sung fest­hal­ten und den An­ord­nun­gen der Na­tio­nal­ver­samm­lung Fol­ge leis­ten wol­le. Das Pauls­kir­chen­par­la­ment soll­te sich an die Spit­ze der Be­we­gung stel­len und ihr Ein­heit und Stär­ke ge­ben. Zu­dem soll­ten der Reichs­ver­we­ser und sei­ne Re­gie­rung die Reichs­trup­pen zu­sam­men­zie­hen und auf die Ver­fas­sung ver­ei­di­gen. In Be­zug auf die preu­ßi­sche Re­gie­rung for­der­te man die Ent­las­sung des Mi­nis­te­ri­ums von Mi­nis­ter­prä­si­dent Fried­rich Wil­helm Graf von Bran­den­burg (1792-1850) und In­nen­mi­nis­ter Man­teu­f­fel so­wie Wah­len zu den Kam­mern auf der Ba­sis des bis­he­ri­gen all­ge­mei­nen Wahl­rechts (al­so des Männerwahl­rechts und un­ter Aus­schluss der­je­ni­gen, die Ar­men­un­ter­stüt­zung er­hiel­ten). Hef­tig wand­te sich die Ver­samm­lung ge­gen die Ein­be­ru­fung der Land­wehr. Dies ge­fähr­de den Frie­den in der Rhein­pro­vinz und müs­se so­fort zu­rück­ge­nom­men wer­den. War­nend schlos­sen die Ge­mein­de­ver­tre­ter, dass der Be­stand Preu­ßens ge­fähr­det sei, wenn die­se Be­schlüs­se miss­ach­tet wür­den.[11] 

Der Köl­ner Re­gie­rungs­prä­si­dent Edu­ard von Mo­el­ler wies ge­gen­über In­nen­mi­nis­ter von Man­teu­f­fel dar­auf hin, dass vie­le Ge­mein­de­rä­te mit den Be­schlüs­sen nicht ein­ver­stan­den sei­en. Es ha­be ih­nen je­doch der Mut ge­fehlt, ge­gen die ra­di­ka­len For­de­run­gen zu stim­men. La­ko­nisch kom­men­tier­te er: Die Kon­ser­va­ti­ven sind wie­der von den De­mo­kra­ten ins Schlepp­tau ge­nom­men, wie es bei sol­chen Ge­le­gen­hei­ten in der Re­gel geht.[12]  Dem letz­ten Satz der Er­klä­rung, der ei­ne Los­lö­sung der Rhein­pro­vinz von Preu­ßen an­deu­te­te, hielt von Mo­el­ler ent­ge­gen, dass man die­se Ent­wick­lung nur durch ei­ne ge­nü­gen­de ma­te­ri­el­le Macht ver­hin­dern kön­ne. Das hieß nichts an­de­res als das Mi­li­tär ein­zu­set­zen. Dem­entspre­chend ver­öf­fent­lich­te der Ober­prä­si­dentder Rhein­pro­vinz, Franz Eich­mann, ei­ne Er­klä­rung, die in den Zei­tun­gen par­al­lel zu den Be­schlüs­sen der Ge­mein­de­ver­tre­ter ver­öf­fent­licht wur­de, und in der er be­ton­te, dass man bei ge­walt­sa­men Ver­su­chen, die Rhein­pro­vinz von Preu­ßen zu lö­sen, von Mit­teln der Ge­walt Ge­brauch[13] ma­chen wer­de. Auf­grund der star­ken mi­li­tä­ri­schen Prä­senz durch die Gar­ni­son in Köln blieb es dort auch in der Fol­ge re­la­tiv ru­hig, im Ge­gen­satz zu Düs­sel­dorf.



Die Frankfurter Paulskirche im Jahr 1848, Aquarell von Jean Nicolas Ventadour (1822- um 1880). (Historisches Museum Frankfurt)

 

3.2 Die Barrikadenkämpfe in Düsseldorf

Die Er­eig­nis­se in Düs­sel­dorf ent­zün­de­ten sich an ei­nem Ge­rücht, wie über­haupt die Be­deu­tung des Ge­rüchts in der Re­vo­lu­ti­on von 1848/49 nicht über­schätzt wer­den kann. Die­ses Ge­rücht be­sag­te, dass von Düs­sel­dorf nach El­ber­feld (heu­te Stadt Wup­per­tal) ab­ge­sand­te Trup­pen dort be­siegt wor­den sei­en und man in El­ber­feld die Re­pu­blik aus­ge­ru­fen ha­be. Dar­auf­hin ent­stand der Plan, den im Düs­sel­dor­fer Ge­fäng­nis in­haf­tier­ten Fer­di­nand Las­sal­le[14] zu be­frei­en und das Re­gie­rungs­ge­bäu­de so­wie das Rat­haus zu stür­men. Ins­be­son­de­re der ehe­ma­li­ge Chef der Düs­sel­dor­fer Bür­ger­wehr, der Kauf­mann Lau­renz Can­ta­dor, spiel­te hier­bei ei­ne pro­mi­nen­te Rol­le.

Ge­gen Abend des 9.5.1849 ver­sam­mel­te sich ei­ne gro­ße Volks­men­ge vor dem Rat­haus, stimm­te dort re­vo­lu­tio­nä­re Lie­der an und ließ die Re­pu­blik hoch­le­ben. Ei­nem preu­ßi­schen Trup­pen­kon­tin­gent ge­lang es zwar, die Pro­tes­tie­ren­den von dort zu ver­trei­ben, die­se zo­gen je­doch wei­ter durch die Stra­ßen und ver­such­ten, wei­te­re Düs­sel­dor­fer zu ak­ti­vie­ren. Da preu­ßi­sche Trup­pen be­reits nach El­ber­feld und in die um­lie­gen­den Or­te un­ter­wegs wa­ren, um dort für Ru­he zu sor­gen, reich­ten die in Düs­sel­dorf vor­han­de­nen Sol­da­ten nicht aus, um al­le neur­al­gi­schen Punk­te zu be­set­zen. Da­her ent­schloss sich der rang­höchs­te preu­ßi­sche Be­am­te vor Ort, Re­gie­rungs­rat Ot­to von Mir­bach (1804-1867), zu­nächst die Sol­da­ten zur Ver­tei­di­gung des Re­gie­rungs­ge­bäu­des her­an­zu­zie­hen. Dort wur­den auch be­reits Bar­ri­ka­den von den Auf­stän­di­schen er­rich­tet. Als das Mi­li­tär ver­such­te, ei­ne Bar­ri­ka­de zu räu­men, kam es zum Schuss­wech­sel. Die sich dar­an an­schlie­ßen­den hef­ti­gen Kämp­fe rund um das Re­gie­rungs­ge­bäu­de dau­er­ten bis mor­gens um 5 Uhr. Wäh­rend die­ser Zeit läu­te­ten die Glo­cken Sturm, um wei­te­re Kämp­fer aus den um­lie­gen­den Or­ten her­bei­zu­ru­fen. Dies ge­lang nicht. Re­gie­rungs­rat von Mir­bach hielt in sei­nem Be­richt vom 10.5.1849 über die Er­eig­nis­se fest, dass der Auf­ruhr in der Stadt [...] voll­stän­dig un­ter­drückt[15] sei. Ins­ge­samt wa­ren fünf Sol­da­ten ver­wun­det und 16 Zi­vi­lis­ten ge­tö­tet wor­den. Au­ßer­dem wur­den zahl­rei­che Be­tei­lig­te ver­haf­tet. Schaut man sich die Be­ru­fe der ge­tö­te­ten Auf­stän­di­schen an, so er­hält man ei­nen Ein­druck da­von, wel­che Schich­ten bei den Kämp­fen vor al­lem be­tei­ligt wa­ren: Ne­ben fünf Ta­ge­löh­nern star­ben un­ter an­de­rem ein Ei­sen­bahn­schaff­ner, ein Fuhr­mann, ein Schuh­ma­cher und ein Or­gel­bau­er. Auch die künst­le­ri­schen Be­ru­fe wa­ren ver­tre­ten. So starb ne­ben ei­nem Mu­si­ker auch der Ma­ler Lud­wig Mi­lew­sky (1825-1849). Die­se Auf­lis­tung passt gut zu dem Be­fund Fried­rich Len­gers, der die Be­deu­tung der Hand­wer­ker und des Klein­bür­ger­tums für die de­mo­kra­ti­sche Be­we­gung wäh­rend der März­re­vo­lu­ti­on in Düs­sel­dorf her­aus­ge­ar­bei­tet hat[16] Die Ta­ge­löh­ner, die im­mer von Ar­beits­lo­sig­keit be­droht wa­ren und zum Teil von städ­ti­schen Ar­beits­be­schaf­fungs­maß­nah­men leb­ten, sieht er vor al­lem bei spon­ta­nen Ak­tio­nen ak­tiv wer­den.



Laurenz Cantador, Lithographie von Oswald Achenbach, undatiert. (Stadtmuseum Düsseldorf)

 

Ent­schei­dend für den Sieg der preu­ßi­schen Trup­pen war ins­be­son­de­re die waf­fen­tech­ni­sche Über­le­gen­heit, denn die Düs­sel­dor­fer Bür­ger­wehr war be­reits im Zu­ge der Un­ru­hen im No­vem­ber 1848 auf­ge­löst wor­den. Bei die­ser Ge­le­gen­heit hat­te man auch ih­re Waf­fen be­schlag­nahmt.[17] 

Nach dem Sieg der preu­ßi­schen Trup­pen wur­de am 10.5.1849 der Be­la­ge­rungs­zu­stand ver­hängt. Das be­deu­te­te ein Ver­samm­lungs­ver­bot für po­li­ti­sche Ver­ei­ne, die man un­ter an­de­rem für den Auf­ruhr ver­ant­wort­lich mach­te. Knei­pen und Gast­häu­ser muss­ten um acht Uhr abends schlie­ßen. Die wich­tigs­ten Zei­tun­gen wie die Düs­sel­dor­fer Zei­tung, das Düs­sel­dor­fer Jour­nal oder die lin­ke Neue Rhei­ni­sche Zei­tung durf­ten nicht mehr ver­kauft wer­den. Au­ßer­dem war es ver­bo­ten, ge­druck­te Be­kannt­ma­chun­gen oh­ne Ge­neh­mi­gung der Po­li­zei zu ver­tei­len. Als här­tes­te und ab­schre­ckends­te Maß­nah­me war die stand­recht­li­che Er­schie­ßung er­laubt. Die­se war für Per­so­nen vor­ge­se­hen, die be­waff­ne­ten Wi­der­stand ge­gen ge­setz­li­che An­ord­nun­gen leis­te­ten oder de­ren Ver­hal­ten Ge­fahr für die preu­ßi­schen Trup­pen be­deu­te­te.[18]

So ge­lang es der preu­ßi­schen Re­gie­rung, die Un­ru­hen in Düs­sel­dorf schlag­ar­tig zu be­en­den. Die Düs­sel­dor­fer Zei­tung hielt am 12.5.1849 fest: Das Mi­li­tär ist voll­stän­dig Herr der Stadt.[19] Der Be­la­ge­rungs­zu­stand wur­de erst am 16.8.1849 wie­der auf­ge­ho­ben.[20] Der ame­ri­ka­ni­sche His­to­ri­ker Jo­na­than Sper­ber hat die­ser Stra­ßen­schlacht in Düs­sel­dorf für die Reichs­ver­fas­sungs­kam­pa­gne im Rhein­land ent­schei­den­de Be­deu­tung bei­ge­mes­sen. Die preu­ßi­schen Trup­pen sei­en zah­len­mä­ßig deut­lich un­ter­le­gen ge­we­sen, und ei­ne Nie­der­la­ge in die­sen Kämp­fen hät­te si­cher­lich Aus­wir­kun­gen auf die Um­ge­gend ge­habt.[21] Die­se Sicht ist durch­aus plau­si­bel, wenn man sich die Er­eig­nis­se in den um­lie­gen­den Städ­ten wie zum Bei­spiel Kre­feld an­schaut.

3.3 Der Aufstand in Krefeld

Der Auf­stand in Kre­feld ist in­so­fern cha­rak­te­ris­tisch für die Un­ru­hen im Rhein­land, als bei ihm die preu­ßi­sche Land­wehr ei­ne wich­ti­ge Rol­le spiel­te. Die­se mi­li­tä­ri­sche Or­ga­ni­sa­ti­on war 1813 ge­grün­det wor­den. In ihr soll­ten nach der Ein­füh­rung der all­ge­mei­nen Wehr­pflicht al­le wehr­fä­hi­gen Män­ner die­nen, die zu­nächst zwei bis drei Jah­re bei den Li­ni­en­trup­pen im Ein­satz ge­we­sen wa­ren und an­schlie­ßend zwei Jah­re der Re­ser­ve an­ge­hört hat­ten. Das hei­ßt die Land­wehr­män­ner gin­gen zi­vi­len Be­ru­fen nach und muss­ten nur re­gel­mä­ßig an Übun­gen und Ap­pel­len teil­neh­men, um für den Ernst­fall ge­wapp­net zu sein.[22] 

Als sich An­fang Mai 1849 die Auf­stän­de der Reichs­ver­fas­sungs­kam­pa­gne im­mer wei­ter aus­dehn­ten und Preu­ßen Staa­ten wie Sach­sen mi­li­tä­ri­sche Un­ter­stüt­zung zu­kom­men ließ, wur­de auch die Land­wehr mo­bi­li­siert.[23] Dies för­der­te den Un­mut in der Be­völ­ke­rung, denn durch die Ein­be­ru­fung muss­ten die Sol­da­ten ih­re Fa­mi­li­en ver­las­sen und er­lit­ten wirt­schaft­li­che Ein­bu­ßen, da sie ih­rem re­gu­lä­ren Be­ruf zu­nächst nicht mehr nach­ge­hen konn­ten. Das traf die Land­wehr­män­ner be­son­ders hart, denn die Land­wehr re­kru­tier­te sich vor al­lem aus den Un­ter­schich­ten. In sei­ner Ana­ly­se der Land­wehr am lin­ken Nie­der­rhein kommt Ro­bert Sa­ckett zu dem Schluss, dass dort vor al­lem We­ber, Acke­rer, Ta­ge­löh­ner, Klein­händ­ler und Hand­wer­ker dien­ten, die sich ei­nen Ein­kom­mens­ver­lust nicht leis­ten konn­ten.[24] Zu­dem droh­te ih­nen die we­nig kom­for­ta­ble Aus­sicht, mit Waf­fen­ge­walt ge­gen die Ver­tei­di­ger der Reichs­ver­fas­sung vor­ge­hen zu müs­sen, ob­wohl sie die Reichs­ver­fas­sung zum Gro­ß­teil selbst für sinn­voll er­ach­te­ten. Wie sich die Mo­bil­ma­chung der Land­wehr aus­wirk­te, schil­der­te der Re­gie­rungs­prä­si­dent von Aa­chen Fried­rich Kühl­wet­ter (1809-1882). Er schrieb an das In­nen­mi­nis­te­ri­um, daß die Ein­be­ru­fung der Land­wehr die ,Auf­re­gung’ selbst in die klei­nen Land­ge­mein­den hin­ein­ge­tra­gen hät­te. Es ge­be au­ßer­or­dent­lich vie­le ,Re­kla­ma­tio­nen‘, da fast al­le Land­wehr­leu­te Frau­en und Kin­der hät­ten, die durch die Ein­be­ru­fung der Land­wehr in wirt­schaft­li­che Not ge­rie­ten.[25]

Es kam da­her im Rhein­land in vie­len Or­ten zu Ver­samm­lun­gen der Land­wehr­män­ner, die dar­über de­bat­tier­ten, wie man auf die Mo­bil­ma­chung re­agie­ren sol­le. Ei­ni­ge Ver­samm­lun­gen en­de­ten oh­ne Er­geb­nis. In ei­ni­gen Städ­ten ge­lang es je­doch, ei­ne Ver­bin­dung von Land­wehr­pro­test und dem Pro­test ge­gen die Reichs­ver­fas­sung her­zu­stel­len.

In Kre­feld kam es nach der Ein­be­ru­fung zu meh­re­ren Ver­samm­lun­gen der Land­wehr.[26] So ver­wei­ger­ten die Land­wehr­sol­da­ten auf ei­ner Ver­samm­lung am 5.5.1849, der Ein­be­ru­fung Fol­ge zu leis­ten. Statt­des­sen woll­te man nur ei­ne ent­spre­chen­de Auf­for­de­rung der Na­tio­nal­ver­samm­lung in Frank­furt ak­zep­tie­ren. Der Vor­schlag, die Waf­fen aus den Zeug­häu­sern in Neuss und Gel­dern zu re­qui­rie­ren, fand kei­ne Mehr­heit. Am 7.5.1849 ver­sam­mel­te sich die Land­wehr auf dem Ap­pell­platz, ver­höhn­te und schlug die dort an­we­sen­den Of­fi­zie­re, bis die­se die Flucht er­grif­fen. Am 8.5.1849 er­klär­ten die Land­wehr­män­ner dem Kre­fel­der Ober­bür­ger­meis­ter, dass man nicht be­reit sei, ge­gen Re­vo­lu­tio­nä­re vor­zu­ge­hen. Als die re­gu­lä­ren preu­ßi­schen Trup­pen am 10.5.1849 nach Düs­sel­dorf ab­ge­zo­gen wur­den, es­ka­lier­te die Si­tua­ti­on. Un­ter Füh­rung des We­ber­meis­ters Pe­ter Grü­ter ver­such­te die Land­wehr, die Kon­trol­le über die Stadt zu er­lan­gen. Land­rat Pe­ter Leysner (1805-1880) be­schrieb die Si­tua­ti­on als dra­ma­tisch. Meh­re­re hun­dert Land­wehr­män­ner wür­den die Waf­fen und Pfer­de der Kre­fel­der Bür­ger be­schlag­nah­men und Geld von Kre­fel­dern for­dern. Die Bür­ger­wehr sei zu schwach, um die Stadt ge­gen die Land­wehr zu ver­tei­di­gen. Jetzt ha­be die Land­wehr be­reits Bo­ten zu den um­lie­gen­den Ge­mein­den ge­sandt, um von dort Un­ter­stüt­zung an­zu­for­dern. Der Land­rat hielt nur ein gro­ßes Trup­pen­kon­tin­gent mit Ge­schütz für aus­rei­chend, um die ir­re­gu­lä­re Trup­pe zu be­sie­gen.

Das er­wies sich als nicht mehr not­wen­dig, denn der Auf­stand brach be­reits am Abend des 11.5.1849 zu­sam­men. Die Kre­fel­der Stadt­chro­nik schreibt die­sen Er­folg dem Ober­bür­ger­meis­ter zu, der in die­ser Si­tua­ti­on be­son­nen ver­han­delt ha­be.[27] Die­ser iso­lier­te Blick kann je­doch den plötz­li­chen Zu­sam­men­bruch des Auf­stands nur zum Teil er­klä­ren. Erst der Blick auf die an­lie­gen­den Städ­te und die Si­tua­ti­on in Düs­sel­dorf macht deut­lich, wie­so der Auf­stand so schnell en­de­te und wo aus Sicht der Land­wehr das Pro­blem lag. So hat­ten zu­nächst an­de­re Land­wehr­sol­da­ten ge­mein­sam mit De­mo­kra­ten die Zeug­häu­ser un­ter an­de­rem in Neuss ge­stürmt und die Waf­fen be­schlag­nahmt.[28] In der ge­sam­ten Ge­gend läu­te­te man die Glo­cken und sand­te Bo­ten aus, um den Auf­stand wei­ter­zu­tra­gen. Am 10.5.1849 zo­gen meh­re­re tau­send Auf­stän­di­sche in Rich­tung Düs­sel­dorf. Auf dem Weg dort­hin er­fuh­ren sie vom dor­ti­gen Sieg der preu­ßi­schen Trup­pen, die sich be­reits auf dem Weg nach Neuss be­fan­den und die Stadt am Mor­gen des 11.5.1849 auch ein­nah­men. Die Auf­stän­di­schen kehr­ten da­her wie­der um. Am 11.5.1849 zo­gen auch 500-1000 Auf­stän­di­sche aus der Kem­pe­ner Ge­gend nach Vier­sen und Kre­feld, um ge­mein­sam mit den re­vo­lu­tio­nä­ren Kre­fel­der Trup­pen wei­ter nach Düs­sel­dorf zu zie­hen. Als auch dort die Nach­rich­ten vom Sieg der preu­ßi­schen Trup­pen in Düs­sel­dorf und Neuss und vom er­folg­lo­sen Zug nach Düs­sel­dorf ein­tra­fen, lös­ten sich die Trup­pen der Auf­stän­di­schen auf und der Kre­fel­der Ober­bür­ger­meis­ter konn­te sein Amt wie­der über­neh­men.

Pe­ter Kried­te hat in sei­ner so­zi­al­ge­schicht­li­chen Stu­die über Kre­feld im 19. Jahr­hun­dert die so­zia­le Zu­sam­men­set­zung der Be­für­wor­ter der Reichs­ver­fas­sung in Kre­feld ge­nau ana­ly­siert und kommt zu ei­nem in­ter­es­san­ten Be­fund. 84,5 Pro­zent der Un­ter­zeich­ner ei­ner Ein­ga­be an die Pauls­kir­chen­ver­samm­lung vom 1.5.1849, in der die Reichs­ver­fas­sung un­ter­stützt wur­de, wa­ren ka­tho­lisch, nur 13 Pro­zent evan­ge­lisch. Da­bei do­mi­nier­ten die Sei­den­we­ber und Hand­wer­ker. Das kon­tras­tiert scharf mit sei­ner Aus­wer­tung der Mit­glie­der des Preu­ßen-Ver­eins, der sich ge­gen de­mo­kra­ti­sche und re­pu­bli­ka­ni­sche Ten­den­zen wand­te. Dort wa­ren 80,4 Pro­zent der Mit­glie­der evan­ge­lisch be­zie­hungs­wei­se men­no­ni­tisch und nur 18,5 Pro­zent ka­tho­lisch und we­sent­lich mehr Ver­le­ger or­ga­ni­siert.[29] 



Ludwig von Milewsky, Lithographie von W. Kersten, 1849. (Stadtmuseum Düsseldorf. Foto: LVR-Zentrum für Medien und Bildung)

 

Hier drängt sich die Ver­mu­tung auf, dass die ka­tho­li­sche Un­ter- bis Mit­tel­schicht in Kre­feld den Kampf um die Reichs­ver­fas­sung un­ter­stütz­te, wo­hin­ge­gen der pro­tes­tan­tisch-men­no­ni­ti­schen Ober­schicht die­se Be­we­gung zu weit ging. Das be­stä­tigt sich zum Bei­spiel auch bei dem men­no­ni­ti­schen Kre­fel­der Pauls­kir­chen­ab­ge­ord­ne­ten und Reichs­fi­nanz­mi­nis­ter Her­mann von Be­ckerath. Der Ban­kier hat­te sein Mi­nis­ter­amt und sein Man­dat am 4.5.1849 nie­der­ge­legt, als die Mehr­heit des Pauls­kir­chen­par­la­ments zu all­ge­mei­nen Wah­len auf­ge­ru­fen hat­te. Da er von den Kre­fel­der Auf­stän­di­schen als Ver­rä­ter ge­brand­markt wur­de, konn­te er zu­nächst nicht in sei­nen Hei­mat­ort zu­rück­keh­ren. In ei­nem Brief an sei­nen Bru­der vom 17.5.1849 re­gis­trier­te er er­leich­tert das En­de der wi­der­wär­ti­gen Be­we­gung. Dar­an schloss er sei­ne Wün­sche für die Zu­kunft an: Möch­te nun die Ru­he und Si­cher­heit dort bal­digst ganz wie­der­her­ge­stellt und un­ser Rhein­land vor grö­ße­rer Zer­rüt­tung be­wahrt wer­den.[30]

3.4 Die Vorgänge in Elberfeld

Am längs­ten hielt sich der Auf­stand in El­ber­feld.[31] Der Pro­test wur­de zu­nächst von brei­ten Schich­ten und ins­be­son­de­re auch wie­der von der Land­wehr ge­tra­gen und rich­te­te sich vor al­lem ge­gen die Ab­leh­nung der Reichs­ver­fas­sung durch Fried­rich Wil­helm IV. Als am 9.5.1849 preu­ßi­sche Trup­pen aus Düs­sel­dorf ein­tra­fen, um in El­ber­feld für Ru­he und Ord­nung zu sor­gen, es­ka­lier­te die Si­tua­ti­on. Es kam zu Stra­ßen­schlach­ten, wo­bei das Mi­li­tär am Mor­gen des 10.5.1849 un­ver­rich­te­ter Din­ge nach Düs­sel­dorf zu­rück­keh­ren muss­te, um zu­nächst die dor­ti­gen Trup­pen zu un­ter­stüt­zen. Dar­auf­hin bil­de­te sich in El­ber­feld ein Si­cher­heits­aus­schuss aus Mit­glie­dern des Po­li­ti­schen Klubs und den Füh­rern der Land­wehr, der auch die Amts­ge­schäf­te der ge­flo­he­nen Ver­wal­tungs­spit­ze in El­ber­feld über­nahm. Der Si­cher­heits­aus­schuss ver­such­te ei­ner­seits für Ru­he und Ord­nung zu sor­gen und an­de­rer­seits die Auf­stän­di­schen auf den be­vor­ste­hen­den Kampf ge­gen die er­war­te­ten preu­ßi­schen Trup­pen vor­zu­be­rei­ten.

Mitt­ler­wei­le ström­ten zahl­rei­che Frei­schär­ler und Re­vo­lu­tio­nä­re wie Fried­rich En­gels nach El­ber­feld, und die Ent­wick­lung droh­te zu ent­glei­ten. Im Si­cher­heits­aus­schuss gin­gen die Mei­nun­gen über das wei­te­re Vor­ge­hen aus­ein­an­der. Am 14.5.1849 wur­de ein Auf­ruf zur Un­ter­stüt­zung der Kämp­fer in El­ber­feld ver­teilt, in dem der Si­cher­heits­aus­schuss deut­lich mach­te, dass man vor al­lem für die Reichs­ver­fas­sung kämp­fe. Un­ter Be­zug­nah­me auf die Mo­bi­li­sie­rung der Land­wehr hielt der Auf­ruf fest: Es [El­ber­feld, H.T.] hat nicht dul­den wol­len, daß sei­ne Söh­ne im Diens­te der un­deut­schen Be­stre­bun­gen der Re­gie­rung ge­gen ih­re ei­ge­ne Frei­heit und ge­gen ih­re ei­ge­nen Brü­der kämp­fen.[32]

Gleich­zei­tig sand­te man ei­ne De­le­ga­ti­on von El­ber­fel­der Ho­no­ra­tio­ren nach Ber­lin, um den Kö­nig doch noch zur An­nah­me der Reichs­ver­fas­sung zu be­we­gen. Von dort traf am 16.5.1849 ein Te­le­gramm in El­ber­feld ein, in dem be­haup­tet wur­de, dass es Preu­ßen ge­lun­gen sei, die deut­schen Fra­gen un­ter we­sent­li­cher Zu­grun­de­le­gung der Frank­fur­ter Ver­fas­sung zur voll­stän­di­gen Ei­ni­gung mit den bis­her wi­der­stre­ben­den Kö­nig­rei­chen zu füh­ren[33]. Das be­zog sich of­fen­sicht­lich auf die Ver­hand­lun­gen Preu­ßens mit Han­no­ver und Sach­sen, die am 26.5.1849 in das so­ge­nann­te Drei­kö­nigs­bünd­nis mün­de­ten. Die­se Nach­richt nahm der Auf­stands­be­we­gung den Schwung, zu­mal noch am sel­ben Tag ein Ul­ti­ma­tum des preu­ßi­schen Kriegs- und In­nen­mi­nis­ters in El­ber­feld ein­traf, in dem die Auf­stän­di­schen auf­ge­for­dert wur­den, sich der recht­mä­ßi­gen Ge­walt und dem Ge­set­ze un­be­dingt zu un­ter­wer­fen[34]. Der Auf­stand lös­te sich dar­auf­hin auf, wo­bei ein Teil der Frei­schär­ler Rich­tung Pfalz wei­ter­zog, um die dor­ti­gen Re­vo­lu­tio­nä­re zu un­ter­stüt­zen.

Jetzt ver­such­te man, das Ge­mein­de­le­ben wie­der zu ord­nen. Der Ge­mein­de­rat trat zu­sam­men, wo­bei die­je­ni­gen Ge­mein­de­rats­mit­glie­der, die im Si­cher­heits­aus­schuss mit­ge­wirkt hat­ten, zu­rück­tra­ten. Die Stadt El­ber­feld sand­te ei­ne De­le­ga­ti­on mit ei­nem Un­ter­wer­fungs­be­schluss zum Ober­prä­si­den­ten der Rhein­pro­vinz und dem preu­ßi­schen Ge­ne­ral Her­mann von Han­ne­ken (1810-1886). Am 19.5.1849 be­setz­ten dann preu­ßi­sche Trup­pen die Stadt.

4. Fazit

Die Ana­ly­se der Reichs­ver­fas­sungs­kam­pa­gne an den ver­schie­de­nen Or­ten der Rhein­pro­vinz hat ge­zeigt, dass die­se im Rhein­land durch­aus auch ei­ne gro­ße Rol­le ge­spielt hat und zu Un­recht von der his­to­ri­schen For­schung ver­nach­läs­sigt wor­den ist. Zu­dem las­sen sich aus den Er­eig­nis­sen ei­ni­ge Spe­zi­fi­ka für das Rhein­land her­aus­ar­bei­ten. 

So ist vor al­lem die wich­ti­ge Rol­le der Land­wehr deut­lich ge­wor­den. Das ist ein Punkt, den be­reits Fried­rich En­gels aus sei­nen ei­ge­nen Er­fah­run­gen her­aus be­tont hat­te. In der Land­wehr wa­ren über­wie­gend die Un­ter­schich­ten ver­tre­ten, die sich ei­ner­seits ge­gen die wirt­schaft­li­chen Ein­bu­ßen durch die Ein­be­ru­fung wehr­ten und an­de­rer­seits nicht be­reit wa­ren, ge­gen die Reichs­ver­fas­sung zu Fel­de zu zie­hen. Bei den Auf­stän­den in Düs­sel­dorf, Kre­feld oder El­ber­feld wa­ren da­her auch im­mer zahl­rei­che Land­wehr­män­ner ver­tre­ten, die sich mit den re­gio­na­len De­mo­kra­ten ver­ban­den.

Dar­über hin­aus ist bis­her un­ter­schätzt wor­den, dass es ge­ra­de für die­se Schicht auch um po­li­ti­sche Par­ti­zi­pa­ti­ons- und Ein­fluss­mög­lich­kei­ten ging, die durch das all­ge­mei­ne Wahl­recht ein­ge­räumt wur­den. Als das Wahl­recht in der Pauls­kir­che dis­ku­tiert wur­de, ging zum Bei­spiel ei­ne Pe­ti­ti­on mit der Un­ter­schrift von 700 Un­ter­stüt­zern des all­ge­mei­nen Wahl­rechts aus El­ber­feld an die Na­tio­nal­ver­samm­lung.  Die­se po­li­ti­schen Par­ti­zi­pa­ti­ons­mög­lich­kei­ten wa­ren durch das Schei­tern der Reichs­ver­fas­sung be­droht, was den po­li­ti­schen Pro­test auch be­feu­ert ha­ben dürf­te.

Deut­lich ge­wor­den ist auch, dass die Tak­tik der preu­ßi­schen Re­gie­rung, sich zu­nächst auf die Ver­tei­di­gung Düs­sel­dorfs zu kon­zen­trie­ren, auf­ge­gan­gen war. Als man dort die Auf­stän­di­schen nie­der­ge­run­gen hat­te, konn­te man sich wie­der auf die Nie­der­schla­gung der Auf­stän­de in den an­de­ren Or­ten kon­zen­trie­ren. Das wur­de durch das un­ko­or­di­nier­te Vor­ge­hen der Land­wehr­män­ner und Ver­tei­di­ger der Reichs­ver­fas­sung er­leich­tert. Die lo­ka­len Er­eig­nis­se blie­ben in der Re­gel lo­kal und mit der Nie­der­la­ge der Auf­stän­di­schen in Düs­sel­dorf fehl­ten den Re­vo­lu­tio­nä­ren in den um­lie­gen­den Städ­ten und Dör­fern der Elan und die Zu­ver­sicht, um wei­ter für die Reichs­ver­fas­sung zu kämp­fen. Un­ter die­ser Per­spek­ti­ve wird so­mit auch deut­lich, dass die Bar­ri­ka­den­kämp­fe in Düs­sel­dorf ein zen­tra­les Er­eig­nis der Reichs­ver­fas­sungs­kam­pa­gne dar­stel­len und den Sieg der preu­ßi­schen Trup­pen im Rhein­land si­cher­stell­ten.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/paulskirche/regierung-955572, zuletzt geprüft am 28.05.2025.

-> https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsverweser#Reichsverweser_1848/49, zuletzt geprüft am 28.05.2025.

-> https://www.habsburger.net/de/kapitel/der-reichsverfauler-erzherzog-johann, zuletzt geprüft am 28.05.2025.

-> Revolution und Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849, in: bundestag.de, online verfügbar unter: https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlamentarismus/1848, zuletzt geprüft am 07.05.2026.

-> Türk, Henning, Bürger, Revolutionäre, Militärs: Die Reichsverfassungskampagne im Rheinland 1849, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/buerger-revolutionaere-militaers-die-reichsverfassungskampagne-im-rheinland-1849/DE-2086/lido/668d1804d16999.69545537 (abgerufen am 26.07.2026)


Sekundärliteratur

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