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Politik des Vormärz

Inhaltsverzeichnis

  1. Das wilde Leben der Lola Montez
  2. Als König Friedrich Wilhelm IV. Leibesübungen wieder erlaubte
  3. Die Karlsbader Beschlüsse 1819 
  4. Die Göttinger Sieben

1. Das wilde Leben der Lola Montez

Sie verstieß gegen jede Benimmregel für anständige Frauen, lüpfte auf der Bühne schamlos die Röcke und verdrehte dem König von Bayern so sehr den Kopf, dass es ihn die Krone kostete. Lola Montez war eine der berühmtesten Frauen ihrer Zeit – dabei gab es sie eigentlich gar nicht.

image.jpegLola Montez auf einer Daguerreotypie von 1851 (picture-alliance / akg-images | akg-images)

„Die vielbekannte spanische Tänzerin Lola Montez ist hier angekommen und hat die Bitte gestellt, auf hiesigen Hofbühnen tanzen zu dürfen. Da besagte Tänzerin an mehreren Orten schon derart öffentlichen Anstoß erregte, dass polizeiliche Einschreitung notwendig wurde, so bittet der treugehorsamste und ergebene Diener Euer Königlichen Majestät um eine allergnädigste Entscheidung.“
Diese Nachricht seines Hoftheaterdirektors erhielt König Ludwig I. von Bayern im Oktober 1846. Fünf Wochen später schrieb der 60-Jährige an einen Freund:
„Ich kann mich mit dem Vesuv vergleichen, der für erloschen galt, bis er plötzlich wieder ausbrach.“
Der König war unsterblich verliebt in die dunkelhaarige Schönheit, die erzählte, sie sei Spanierin, von adliger Geburt und von einem traurigen Schicksal gezwungen, ihr Brot auf der Bühne zu verdienen. Doch diese Lola Montez war eine Kunstfigur.

Verliebt in eine Kunstfigur

Die Fremde hieß Eliza James und war eine britische Offizierstochter, geboren am 17. Februar 1821 in Irland. Sie hatte ihren Ehemann verlassen und eine sehr öffentliche Affäre gehabt, woraufhin er sich scheiden ließ. Mit 21 stand sie vor dem Nichts, wegen eines Verhaltens, das Männer sich straflos erlauben konnten.
„Ich habe dem starken Geschlecht überall den Fehdehandschuh hingeworfen“, schrieb sie in ihren Memoiren. Künftig wollte sie die Schwächen der Männer zu ihrem Vorteil ausnutzen, und dazu blieb ihr nur die halbseidene Welt der Bühnenkünstlerinnen und Kurtisanen. Aus Eliza James wurde Maria de los Dolores de Porris y Montez, die spanische Tänzerin. Ihr Debüt in London war trotz tosenden Beifalls ein Debakel.

Die irische Spanierin – berühmt und berüchtigt

„Die ‚Senorita’ ist eine Person, die vor einiger Zeit unter dem Namen Mrs. James empfangen worden ist, und die über alles andere mehr weiß als über das Tanzen“, stand danach in der Presse. Besser lief eine Reise durch Europa. Mit zahlreichen Skandälchen und der Erotik ihres Tanzes war sie bald so berühmt wie berüchtigt. Ein Kritiker formulierte es so: „Sie schreibt mit dem ganzen Körper Casanovas Memoiren.“
Zwei Jahre lang lebte sie in Paris vom Geld reicher Liebhaber, und 1846 reiste sie mit wechselnden Begleitern durch Deutschland, bis sie, allein, in München eintraf. Bald schon prahlte sie in einem Brief:
„Heute bin ich dabei, den Titel einer Gräfin zu erhalten. Ich besitze ein wunderschönes Haus, Pferde, Diener, kurzum, alles, womit die offizielle Mätresse des Königs von Bayern umgeben sein könnte. Ganz München liegt mir zu Füßen.“

Mätresse des Königs von Bayern

Das war da noch Fantasterei, doch Ludwig hatte ihr schon ein wahrhaft königliches Unterhaltsgeld gewährt, und sie bekam auch ihr Palais und ihren Adelstitel. Die Münchner allerdings hassten Lola Montez mit Inbrunst, der Adel ignorierte sie und auf der Straße liefen ihr johlende Kinder nach. Plakate tauchten auf:

„Montez, du große Hur
Bald schlagen wird dein Uhr
Pfui Teufel Königshaus
Mit unserer Treu ist’s aus“

Doch Ludwig hielt an ihr fest. Zwei Kabinette stürzten über ihren Widerstand gegen Lola Montez. Wütenden Bürgern prostete Lola mit Champagner zu. Aber als im Februar 1848 eine aufgebrachte Menge ihr Haus zu stürmen drohte, flüchtete sie aus der Stadt. Und Ludwig wagte nicht, sie zurückzuholen.

Ludwig ließ sie fallen – und stürzte selbst

„Die Bürgerbewegung in München hat vollkommen gesiegt. Sieht man denn nicht, dass das Volk alles erzwingen kann, wenn es will?“, notierte ein Beobachter. Tatsächlich gingen die Proteste gegen Lola Montez direkt über in Forderungen nach Reformen und Bürgerrechten. Ludwig musste wieder nachgeben und dankte dann lieber ab, als mit beschnittener Macht zu regieren.
Lola Montez richtete sich auf seine Kosten in einem Schloss am Genfer See ein. Schließlich heiratete sie einen immens reichen Engländer, und als der sie verließ, ging sie nach Amerika.
„Seit etlichen Jahren haben wir mit jedem Ozeandampfer von ihr gehört“, schrieb eine Zeitung, und Lola profitierte von ihrem Ruf. Mit ihren Tänzen und einem Theaterstück „Lola Montez in Bavaria“ tourte sie durchs Land, lebte zwei Jahre lang in einer kalifornischen Goldgräberstadt, ging für eine Weile nach Australien und begann dann eine neue Karriere als Vortragsrednerin. Das alles hätte für zwei Leben gereicht, doch als Lola Montez in New York starb, war sie noch keine 40 Jahre alt.
2. Als König Friedrich Wilhelm IV. Leibesübungen wieder erlaubte 

image.jpegDer preußische König Friedrich Wilhelm IV. galt als liberaler Reformer. Er hob die Turnsperre zwar auf, bevorzugte aber die unpolitisch scheinende Gymnastik. © imago stock&people

Am 6. Juni 1842 wurde per Kabinettsorder durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die sogenannte Turnsperre aufgehoben. Leibesübungen gehörten von nun an zum anerkannten „Bestandtheil der männlichen Erziehung“ – was der Turnbewegung in Deutschland zum Durchbruch verhalf.

„Dann den Jahnschen Turnplatz in der Hasenheide besucht, welcher mich recht bezaubert. 1000 Knaben und junge Leute – Studenten, Offiziere – sind eingeschrieben. Es sind da alle Alter von 5 bis 40 Jahren und ein Frohsinn unter den Kindern, der beweiset, wie sie das Ding so recht mit Lust treiben.“
Der westfälische Verwaltungsbeamte Ludwig Freiherr von Vincke aus Münster konnte sich am 30. Mai 1816 in seinem brieflichen Bericht an die Frau Gemahlin kaum beruhigen. Es muss aber auch zu eindrücklich gewesen sein, was er auf dem Turnplatz in der Hasenheide, dem ersten überhaupt in Preußen, am damaligen Rand von Berlin, betrachten konnte. Was er sah, war mehr als die bloße Lust an der Bewegung – es war ein politisches Programm.
Vinckes Freund, der in Berlin als Hilfslehrer arbeitende Friedrich Ludwig Jahn, hatte bereits 1810 damit begonnen, aus seinen Ideen zur „Volkserziehung“ ein auf deutsche Patrioten zugeschnittenes Gymnastik-Konzept zu destillieren: das Turnen. Ein Begriff aus dem Althochdeutschen – und was er bedeuten sollte, erklärte Jahn gleich selbst:
„Turn in turnen, Turner usw. ist ein deutscher Urlaut, der auch in mehreren deutschen Schwestersprachen vernommen wird, in ausgestorbenen und noch lebenden, und überall drehen, kehren, wenden, lenken, schwenken, großes Regen und Bewegen bedeutet.“

Turnen für die Wehrhaftigkeit und Vaterlandsliebe

Das „große Regen und Bewegen“ sollte gleichermaßen die Wehrhaftigkeit der Jugend bilden wie deren Vaterlandsliebe fördern. 150 Jahre später klingt das in den Worten der Professorin für Sportsoziologie an der Universität Kopenhagen, Gertrud Pfister, sehr viel prosaischer:
„Turnen war ein umfassendes Konzept von im Alltag und im Krieg nützlichen Bewegungsaktivitäten. Dazu zählten neben Übungen an Geräten sogenannte volkstümliche Übungen wie Laufen, Springen und Werfen. Am auffälligsten waren die hohen Kletterbäume mit Leitern, Stangen und Tauen. Umliegendes Waldgelände wurde zu Kriegsspielen genutzt.“
Vor allem das „Kriegsspielen“ hatte durchaus einen realen Hintergrund. So hatte sich Jahn 1813 freiwillig zu den Befreiungskriegen gegen die Franzosen gemeldet und mit ihm viele Turner. Denn die „Turnbewegung“ zielte politisch auf die Vertreibung der napoleonischen Besatzungsmacht, die Abschaffung der feudalen deutschen Kleinstaaterei und die Entstehung eines deutschen Nationalstaates.
Der Kriegseinsatz dynamisierte zwar nach 1813 die Verbreitung des Turnens im Jahn'schen Sinne. Aber dieser Höhepunkt der Entwicklung markierte zugleich auch den vorläufigen Niedergang der Turnbewegung. Ihre politischen Ziele waren im beginnenden Zeitalter der Restauration kaum wohlgelitten. Schließlich wurde im Zuge der gegen alle liberalen und nationalen Bestrebungen gerichteten Karlsbader Beschlüsse Anfang 1820 die Turnbewegung verboten, die Schließung aller Turnplätze verfügt und Ludwig Jahn verhaftet. Die königliche Kabinettsorder vom 21. November 1819 lautete unmissverständlich:
„Alles Turnen hat schlechterdings zu unterbleiben. Nicht allein diejenigen, die dagegen handeln sind durch Strafe und Härte davon abzuhalten, sondern auch die, welche darüber berichten.“

Gymnastik statt turnen

Auch die Turngerätschaften in der Berliner Hasenheide wurden abgerissen. Erst über 20 Jahre später erfolgte die Wiederzulassung der „Leibesübungen“ durch den zunächst als liberalen Reformer geltenen preußischen König Friedrich Wilhelm IV. Allerdings immer noch mit einer scharfen Volte gegen das „frühere Turnwesen“ und einer Bevorzugung der unpolitisch scheinenden Gymnastik. Sie vor allem solle nun, wie es im Kanzleideutsch einer preußisch-königlichen Kabinettsorder vom 6. Juni 1842 heißt,...
„... durch eine harmonische Ausbildung der geistigen und körperlichen Kräfte dem Vaterlande tüchtige Söhne erziehen. Da nun die Gymnastik, wenn von ihr alles entfernt gehalten wird, was die physischen und insbesondere die moralischen Nachtheile des früheren Turnwesens herbei geführt hat, besonders geeignet erscheint, die Erreichung des angegebenen Zieles zu befördern, so genehmige ich, dass die Leibesübungen als ein nothwendiger und unentbehrlicher Bestandtheil der männlichen Erziehung förmlich anerkannt und in den Kreis der Volkserziehungsmittel aufgenommen werden.“
Friedrich Wilhelm IV., der damit die von Ludwig Jahn so genannte Turnsperre aufhob, konnte nicht ahnen, in welchem Ausmaß er mit seinem Erlass der deutschen Turnbewegung zum Durchbruch verhalf. Schon gut 50 Jahre später hatten sich in nahezu 6000 Vereinen über eine halbe Million Mitglieder organisiert.


3. Die Karlsbader Beschlüsse 1819

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Im August 1819 fand im böhmischen Karlsbad eine Konferenz mit Vertretern von Österreich, Preußen, Hannover, Sachsen, Bayern, Württemberg, Baden, Nassau und beiden Mecklenburgs statt. Zu den Beratungen eingeladen hatte der österreichische Außenminister Klemens Wenzel von Metternich, ihr unmittelbarer Anlass war der Mord am populären Schriftsteller August von Kotzebue (1761-1819) durch den Burschenschaftler Karl Ludwig Sand (1795-1820) am 23. März 1819 in Mannheim. Als Verteidiger der europäischen Restaurationspolitik und einer losen Gemeinschaft der deutschen Staaten war Kotzebue für viele liberal und national Gesinnte geradezu die Personifizierung reaktionärer Politik gewesen.

Während der Mörder in studentischen und nach nationaler Einheit strebenden Kreisen geradezu hymnisch gefeiert und zu einer märtyrerischen Kultfigur erhoben wurde, erschreckte dessen Tat die politisch Verantwortlichen und große Teile der deutschen Öffentlichkeit zutiefst. Um ein Zeichen gegen gewaltbereiten Fanatismus zu setzen und um die bestehende Ordnung vor nationalen Strömungen zu schützen, nutzte Metternich den Mord an Kotzebue und die anschließende Konferenz in Karlsbad gezielt zur Etablierung repressiver Obrigkeitsmaßnahmen: Die Beschlüsse sahen die Überwachung der Universitäten mit Einschränkung der Lehrfreiheit und Entlassung revolutionär gesinnter Lehrkräfte sowie das Verbot von Burschenschaften vor, die Einschränkung der Meinungsfreiheit mit allgemeiner Pressezensur, die Einrichtung einer Zentraluntersuchungskommission in Mainz, die sich mit der Aufdeckung und Unterdrückung „demagogischer“ Verbindungen und revolutionärer Aktivitäten in Deutschland befassen sollte, sowie nicht zuletzt die Regelung des militärischen Einsatzes des Deutschen Bundes bei politischen Unruhen in den Einzelstaaten.

Zur Erhaltung der inneren Sicherheit und Zerschlagung revolutionärer Umtriebe sollte mit den Karlsbader Beschlüssen der Ruf nach Pressefreiheit, nationaler Einheit und angemessener Repräsentation des Volkes am politischen Geschehen unterdrückt werden. Der Maßnahmekatalog wurde dem Frankfurter Bundestag am 20. September 1819 zur Beschlussfassung vorgelegt und einstimmig als Bundes-Universitätsgesetz, Bundes-Preßgesetz und Bundes-Untersuchungsgesetz angenommen. Während wohl die meisten um das tägliche Brot besorgten Deutschen sich kaum um die für sie lebensfremden Beschlüsse gekümmert oder überhaupt Kenntnis davon erlangten haben dürften, waren deren befürchtete Auswirkungen in der oppositionellen Öffentlichkeit ein beliebtes Motiv auf – in der Regel illegal verbreiteter – Karikaturen: Durch die Karlsbader Beschlüsse sollte Deutschland in tiefen politischen Dämmerschlaf versinken.

4. Die Göttinger Sieben

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Die Revolution von 1830 erschütterte auch das Königreich Hannover, das in Personalunion mit Großbritannien regiert wurde. Hier richteten sich die aufwallenden Proteste weniger gegen den in London residierenden König Wilhelm IV. (1765-1837), als vielmehr gegen das altständisch-feudale System seines Repräsentanten in Hannover, des leitenden Ministers Ernst Graf Münster (1766-1839). Treibende Kraft der Proteste war die liberale bürgerliche Intelligenz der Universitätsstadt Göttingen: 1831 putschte eine bewaffnete Menge von Bürgern, Studenten und Dozenten gegen die örtliche Regierung und die Polizeibehörde. Zwar wurde dieser Göttinger Aufstand militärisch niedergeschlagen, doch ließ sich der Systemwechsel nicht mehr aufhalten: Wilhelm IV. entließ seinen leitenden Minister und berief eine neue Ständeversammlung ein, in der die liberalen Stimmen dominierten. 

Im September 1833 verabschiedete die Ständeversammlung nach langwierigen Verhandlungen das "Staatsgrundgesetz", das die konstitutionelle Monarchie in Hannover einführte, Bauern und Bürgertum die Zweite Kammer öffnete, den Landständen das Gesetzgebungs- und Budgetrecht übertrug und eine beschränkte Ministerverantwortlichkeit einführte. Der in Göttingen lehrende Historiker und Staatswissenschaftler Friedrich Christoph Dahlmann (1785-1860) war maßgeblich an der Abfassung dieser Verfassung beteiligt.

Nach dem Tod Wilhelms IV. 1837 endete aufgrund des männlichen Thronfolgerechts die Personalunion zwischen Großbritannien und Hannover, wo Ernst August von Cumberland (1771-1851) seinem Bruder auf den Thron folgte. Der 66-jährige ausgesprochen konservative Monarch lehnte den in einer konstitutionellen Monarchie vorgeschriebenen Eid auf die Verfassung ab. Er vertagte den Landtag und erklärte die Verfassung am 1. November 1837 für ungültig und den Eid der Beamten auf die Verfassung für erloschen. Das kam einem monarchischen Staatsstreich gleich, gegen den sich Dahlmann als Mitverfasser des Staatsgrundgesetzes auflehnte. Gemeinsam mit den ebenfalls an der Göttinger Universität lehrenden Professoren Jacob Grimmund Wilhelm Grimm, Wilhelm Eduard Albrecht (1800-1876), Georg Gottfried Gervinus (1805-1871), Heinrich Georg August Ewald (1803-1875) sowie Wilhelm Eduard Weber (1804-1891) erklärte er am 18. November 1837 öffentlich, sich auch weiter an die Verfassung gebunden zu fühlen und an keinen Aktionen gegen das Staatsgrundgesetz teilnehmen zu wollen. Drei Wochen später wurden die als "Göttinger Sieben" bekannt gewordenen Professoren fristlos entlassen; Dahlmann, Gervinus und Jacob Grimm mussten binnen drei Tagen das Land verlassen.

Der Rechtsbruch des Königs von Hannover und sein drastisches Vorgehen gegen die sieben Professoren sowie die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag auf Betreiben Metternichs nichts gegen die Anmaßung König Ernst Augusts unternahm, lösten in Deutschland ein gewaltiges politisches Echo aus. Die für die politischen Rechte der Bürger eingetretenen Professoren wurden als Helden und Märtyrer der Freiheit verehrt. Dies reichte von spontanen öffentlichen Sympathiebekundungen bis zur Bildung von Hilfskomitees, die Geld sammelten, um die Entlassenen finanziell zu unterstützen. 

Die revidierte Verfassung, die das Königreich Hannover 1840 erhielt, fiel vor diesem Hintergrund weitaus weniger reaktionär aus, als ursprünglich erwartet. Vier der "Göttinger Sieben" blieben ihrem Verfassungseid weiter treu: Albrecht, Dahlmann, Gervinus und Jacob Grimm waren 1848 als Mitglieder der Nationalversammlung in der Paulskirche maßgeblich an der Abfassung der Grundrechte des Deutschen Volkes sowie an der Ausarbeitung der Verfassung des Deutschen Reiches beteiligt. Für Jahrzehnte prägten sie das Bild der "politischen Professoren" – auch in der Paulskirche, in der 49 der 830 Abgeordneten Professoren waren.

Verlinkungen:

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Quellen:

Internetquellen

-> Rückert, Ulrike: Das wilde Leben der Lola Montez, in: Deutschlandfunk, online verfügbar seit 17.02.2021 unter: https://www.deutschlandfunk.de/vor-200-jahren-geboren-das-wilde-leben-der-lola-montez-100.html, zuletzt geprüft am 29.05.2025.

-> https://www.geschichte.fm/podcast/gag283/, zuletzt geprüft am 29.05.2025.

-> Ulrich, Bernd: ,,Turnsperre'' vor 175 Jahren aufgehoben. Als König Friedrich Wilhelm IV. Leibesübungen wieder erlaubte, in: Deutschlandfunk Kultur, online verfügbar seit 06.06.2017 unter: https://www.deutschlandfunkkultur.de/turnsperre-vor-175-jahren-aufgehoben-als-koenig-friedrich-100.html, zuletzt geprüft am 29.05.2025.

-> https://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/aufsaetze/traub-turnerbewegung-turnsperre-vereinsgruendung-worms-oppenheim-bingen-turnfahrt.html, zuletzt geprüft am 29.05.2025.

-> https://de.wikipedia.org/wiki/Turnsperre, zuletzt geprüft am 29.05.2025.

-> Scriba, Arnulf: Die Karlsbader Beschlüsse 1819, in: lemo (Lebendiges Museum Online), online verfügbar seit 10.10.2014 unter: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/vormaerz-und-revolution/der-deutsche-bund/karlsbader-beschluesse-1819, zuletzt geprüft am 10.11.2025.

-> Blume, Dorlis: Die Göttinger Sieben, in: LeMO (Lebendiges Museum Online), online verfügbar seit 10.10.2014 unter: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/vormaerz-und-revolution/der-deutsche-bund/goettinger-sieben, zuletzt geprüft am 16.03.2026.

Sekundärliteratur

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